Open Access
http://netzwertig.com/2009/04/30/deutschland-degeneriert-in-ein-entwicklungsland-teil-2-von-3/
Zitat:
Propaganda-Nachplapperei, Heuchelei, was die Urheberrechtsdebatte angeht und einseitige Berichterstattung zum “Heidelberger Appell” .
Zitat:
Propaganda-Nachplapperei, Heuchelei, was die Urheberrechtsdebatte angeht und einseitige Berichterstattung zum “Heidelberger Appell” .
KlausGraf - am Donnerstag, 30. April 2009, 20:30 - Rubrik: Open Access
KlausGraf - am Donnerstag, 30. April 2009, 20:07 - Rubrik: Open Access
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http://www.boersenblatt.net/318671/
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière haben den Heidelberger Appell zur Verteidigung des Urheberrechts begrüßt. Dies geht aus zwei Briefen an dessen Initiator, den Germanisten Roland Reuß (Heidelberg) hervor, die dem Börsenverein vorliegen.
Brigitte Zypries schreibt wörtlich: »Ich teile voll und ganz Ihre Empörung über die illegale Digitalisierung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Büchern durch das Unternehmen Google. Das Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne Einwilligung der Rechtsinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen und erst danach über Vergütungen zu verhandeln, ist nicht akzeptabel.« Die Ministerin begrüßt ausdrücklich das gemeinsame Vorgehen von Börsenverein und VG Wort und schließt ihren Brief mit dem Bekenntnis: »Ich werde mich auch weiterhin intensiv dafür einsetzen, den Schutz der Urheber zu stärken und das Urheberrecht fit zu machen für das digitale Zeitalter.«
Auch Kanzleramtsminister Thomas de Maizière macht sich den Appell zu eigen: »Der Schutz geistigen Eigentums ist mir ein wichtiges Anliegen. Hierzu gehört selbstverständlich auch ein effektiver Schutz urheberrechtlich geschützter Werke im Internet.« Die Bundesregierung beteilige sich daher aktiv an den gegenwärtigen Überlegungen auf nationaler und europäischer Ebene, wie dieser Schutz verbessert werden kann. Man werde auch die Open-Access-Bewegung aufmerksam beobachten. Sollte sich die Erwartung, durch den erleichterten Zugang zu vorhandenen Erkenntnissen Wissenschaft und Forschung zu fördern, als unberechtigt erweisen, werde »ein regulatorischer Handlungsbedarf zu prüfen« sein.
Hier kann man Zypries zur Rede stellen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639.html
Hier kann man dem kanzleramtsminister Bescheid sagen:
Dr. Thomas de Maizière
c/o CDU Kreisgeschäftsstelle
Salzgasse 2
01558 Großenhain
Tel.: 03522/529831 Fax: 03522/38854
info@thomasdemaiziere.de
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière haben den Heidelberger Appell zur Verteidigung des Urheberrechts begrüßt. Dies geht aus zwei Briefen an dessen Initiator, den Germanisten Roland Reuß (Heidelberg) hervor, die dem Börsenverein vorliegen.
Brigitte Zypries schreibt wörtlich: »Ich teile voll und ganz Ihre Empörung über die illegale Digitalisierung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Büchern durch das Unternehmen Google. Das Verhalten von Google, Bücher in großem Umfang ohne Einwilligung der Rechtsinhaber zu digitalisieren und zu veröffentlichen und erst danach über Vergütungen zu verhandeln, ist nicht akzeptabel.« Die Ministerin begrüßt ausdrücklich das gemeinsame Vorgehen von Börsenverein und VG Wort und schließt ihren Brief mit dem Bekenntnis: »Ich werde mich auch weiterhin intensiv dafür einsetzen, den Schutz der Urheber zu stärken und das Urheberrecht fit zu machen für das digitale Zeitalter.«
Auch Kanzleramtsminister Thomas de Maizière macht sich den Appell zu eigen: »Der Schutz geistigen Eigentums ist mir ein wichtiges Anliegen. Hierzu gehört selbstverständlich auch ein effektiver Schutz urheberrechtlich geschützter Werke im Internet.« Die Bundesregierung beteilige sich daher aktiv an den gegenwärtigen Überlegungen auf nationaler und europäischer Ebene, wie dieser Schutz verbessert werden kann. Man werde auch die Open-Access-Bewegung aufmerksam beobachten. Sollte sich die Erwartung, durch den erleichterten Zugang zu vorhandenen Erkenntnissen Wissenschaft und Forschung zu fördern, als unberechtigt erweisen, werde »ein regulatorischer Handlungsbedarf zu prüfen« sein.
Hier kann man Zypries zur Rede stellen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639.html
Hier kann man dem kanzleramtsminister Bescheid sagen:
Dr. Thomas de Maizière
c/o CDU Kreisgeschäftsstelle
Salzgasse 2
01558 Großenhain
Tel.: 03522/529831 Fax: 03522/38854
info@thomasdemaiziere.de
KlausGraf - am Donnerstag, 30. April 2009, 19:38 - Rubrik: Open Access
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http://www.zeit.de/online/2009/18/urheberrecht-open-access?page=1
Der Künstler als Vorwand
VON TINA KLOPP
Zitat:
Einige Wissenschaftsverlage erzielen Traummargen mit ihren Zeitschriften, denn Inhalte und Kontrolle derselben bekommen sie umsonst. Publikationen in renommierten Titeln fördern eben Karrieren. Doch sind die Zeitschriften mitunter so teuer, dass Unibibliotheken sie sich schon lange nicht mehr leisten. Die Open-Access-Initiative, die alle von ihr finanzierten Ergebnisse auch öffentlich verfügbar machen will, stört daher vor allem die Interessen dieser Fachverlage. Wahrnehmbar sind in der Debatte bislang aber nur die Wissenschaftler, die um ihre freie Wahl kämpfen. Die Verlage werden wissen, warum sie schweigen.
Der Künstler als Vorwand
VON TINA KLOPP
Zitat:
Einige Wissenschaftsverlage erzielen Traummargen mit ihren Zeitschriften, denn Inhalte und Kontrolle derselben bekommen sie umsonst. Publikationen in renommierten Titeln fördern eben Karrieren. Doch sind die Zeitschriften mitunter so teuer, dass Unibibliotheken sie sich schon lange nicht mehr leisten. Die Open-Access-Initiative, die alle von ihr finanzierten Ergebnisse auch öffentlich verfügbar machen will, stört daher vor allem die Interessen dieser Fachverlage. Wahrnehmbar sind in der Debatte bislang aber nur die Wissenschaftler, die um ihre freie Wahl kämpfen. Die Verlage werden wissen, warum sie schweigen.
KlausGraf - am Donnerstag, 30. April 2009, 18:43 - Rubrik: Open Access
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Leserbrief
Was nicht im Internet existiert, wird verloren sein
Zu "Unsere Kultur ist in Gefahr" von Roland Reuß (F.A.Z. vom 25. April): Die Verächter des elektronischen Publizierens haben zuletzt auf polemische Weise wissentlich zwei Dinge durcheinandergeworfen, die es zu unterscheiden gilt. Einmal ist da die Google-Initiative, die urheberrechtsgebundene Werke kopiert und im Internet zur Verfügung stellt. Es dürfte außer Frage stehen, dass hiermit massiv gegen deutsches Recht verstoßen wird. Auf der anderen Seite ist das von vielen (eigentlich von allen) Wissenschaftsorganisationen propagierte Prinzip des "open access", dessen Vorteile in Sachen Sichtbarkeit und Kostengünstigkeit auf der Hand liegen. Dabei spielt der Aspekt der Sichtbarkeit eigentlich die Hauptrolle. Untersuchungen belegen, dass Publikationen im Internet schon jetzt mehr wahrgenommen werden als traditionell gedruckte. Wie mag das erst in Zukunft sein? Und an den Universitäten ist es ganz einfach so, dass Studierende Veröffentlichungen tendenziell nur noch wahrnehmen, wenn sie im Internet zur Verfügung stehen. Der Trend wird sich absehbar verstärken, und es sei die These gewagt, dass über kurz oder lang das, was nicht im Internet existiert, praktisch verloren ist.
Wer also seinen Kampf gegen die neuen Veröffentlichungsformen mit Untertönen versieht, die nach Verteidigung europäischer Kultur gegen amerikanischen Kulturimperialismus klingen, sollte sich fragen, ob er nicht das Gegenteil von dem tut, was er angeblich anstrebt. Ob er nicht zum Totengräber Europas dadurch wird, dass er ihm seine Präsenz in einem Medium verweigert, das seine Dominanz mit Macht durchsetzen wird. Das Problem dabei: Man muss in der Tat den Mut haben, die Kultur von der Zukunft her zu denken und nicht immer die Bedingungen der Vergangenheit absolut zu setzen, die gerade dabei sind, radikal verändert zu werden. Und man muss willens sein, der Wirklichkeit ins Gesicht zu sehen, ob man sie mag oder nicht.
Eine zweite Polemik ist gleichfalls irreführend. Es wird so getan, als würden die Wissenschaftsfinanzierer, also insbesondere die DFG, ihre Förderung regelmäßig mit der Auflage verbinden, die Ergebnisse der Forschungen nach den Regeln des "open access" zu veröffentlichen. Als ehemaliges Mitglied eines DFG-Fachausschusses kann ich guten Gewissens sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Zumindest in den Geisteswissenschaften wünschte man sich eher, dass eine solche Auflage ein wenig häufiger gemacht würde. Und kann es rechtswidrig sein, wenn ein Geldgeber Auflagen für die Mittelverwendung formuliert, Auflagen, deren Berechtigung inzwischen außer Frage steht?
Für die Wissenschaftsverlage ist der Trend zum "open access" vielleicht doch gar kein so großes Problem. Es spricht vieles dafür, dass vollständig im Internet vorliegende Texte trotzdem in Druckform gekauft werden, weil sich die Begeisterung, stundenlang zu lesen, offenbar in Grenzen hält. Dass sich die Verlage im Übrigen Gedanken machen müssen, wie sie mit dem und nicht gegen das Internet in Zukunft Geschäfte machen können, liegt gleichwohl auf der Hand.
PROFESSOR DR. HUBERTUS KOHLE, MÜNCHEN
F.A.Z., 30.04.2009, Nr. 100 / Seite 35
Was nicht im Internet existiert, wird verloren sein
Zu "Unsere Kultur ist in Gefahr" von Roland Reuß (F.A.Z. vom 25. April): Die Verächter des elektronischen Publizierens haben zuletzt auf polemische Weise wissentlich zwei Dinge durcheinandergeworfen, die es zu unterscheiden gilt. Einmal ist da die Google-Initiative, die urheberrechtsgebundene Werke kopiert und im Internet zur Verfügung stellt. Es dürfte außer Frage stehen, dass hiermit massiv gegen deutsches Recht verstoßen wird. Auf der anderen Seite ist das von vielen (eigentlich von allen) Wissenschaftsorganisationen propagierte Prinzip des "open access", dessen Vorteile in Sachen Sichtbarkeit und Kostengünstigkeit auf der Hand liegen. Dabei spielt der Aspekt der Sichtbarkeit eigentlich die Hauptrolle. Untersuchungen belegen, dass Publikationen im Internet schon jetzt mehr wahrgenommen werden als traditionell gedruckte. Wie mag das erst in Zukunft sein? Und an den Universitäten ist es ganz einfach so, dass Studierende Veröffentlichungen tendenziell nur noch wahrnehmen, wenn sie im Internet zur Verfügung stehen. Der Trend wird sich absehbar verstärken, und es sei die These gewagt, dass über kurz oder lang das, was nicht im Internet existiert, praktisch verloren ist.
Wer also seinen Kampf gegen die neuen Veröffentlichungsformen mit Untertönen versieht, die nach Verteidigung europäischer Kultur gegen amerikanischen Kulturimperialismus klingen, sollte sich fragen, ob er nicht das Gegenteil von dem tut, was er angeblich anstrebt. Ob er nicht zum Totengräber Europas dadurch wird, dass er ihm seine Präsenz in einem Medium verweigert, das seine Dominanz mit Macht durchsetzen wird. Das Problem dabei: Man muss in der Tat den Mut haben, die Kultur von der Zukunft her zu denken und nicht immer die Bedingungen der Vergangenheit absolut zu setzen, die gerade dabei sind, radikal verändert zu werden. Und man muss willens sein, der Wirklichkeit ins Gesicht zu sehen, ob man sie mag oder nicht.
Eine zweite Polemik ist gleichfalls irreführend. Es wird so getan, als würden die Wissenschaftsfinanzierer, also insbesondere die DFG, ihre Förderung regelmäßig mit der Auflage verbinden, die Ergebnisse der Forschungen nach den Regeln des "open access" zu veröffentlichen. Als ehemaliges Mitglied eines DFG-Fachausschusses kann ich guten Gewissens sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Zumindest in den Geisteswissenschaften wünschte man sich eher, dass eine solche Auflage ein wenig häufiger gemacht würde. Und kann es rechtswidrig sein, wenn ein Geldgeber Auflagen für die Mittelverwendung formuliert, Auflagen, deren Berechtigung inzwischen außer Frage steht?
Für die Wissenschaftsverlage ist der Trend zum "open access" vielleicht doch gar kein so großes Problem. Es spricht vieles dafür, dass vollständig im Internet vorliegende Texte trotzdem in Druckform gekauft werden, weil sich die Begeisterung, stundenlang zu lesen, offenbar in Grenzen hält. Dass sich die Verlage im Übrigen Gedanken machen müssen, wie sie mit dem und nicht gegen das Internet in Zukunft Geschäfte machen können, liegt gleichwohl auf der Hand.
PROFESSOR DR. HUBERTUS KOHLE, MÜNCHEN
F.A.Z., 30.04.2009, Nr. 100 / Seite 35
KlausGraf - am Mittwoch, 29. April 2009, 19:34 - Rubrik: Open Access
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http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=2107
Hier bekommen die digitalen Skeptiker und Heidelberger Appellanten zurecht ihr Fett weg.
Wie sehr würde die "FAZ" oder Susanne Gaschke wohl wettern, würde heute in England ein Schreibtalent auftauchen, dass ganze Passagen aus historischen Standardwerken abschreibt, Geschichten anderer Autoren übernimmt oder Absätze aus den Werken Plutarchs? "An den Pranger mit ihm!" würden sie schrei(b)en und sofortige Inhaftierung fordern. Was natürlich schade wäre. Denn diese Person gab es schon einmal. Ihr Name ist William Shakespeare und gemeinhin gilt er als leidlich erträglicher Schreiber.
Hier bekommen die digitalen Skeptiker und Heidelberger Appellanten zurecht ihr Fett weg.
Wie sehr würde die "FAZ" oder Susanne Gaschke wohl wettern, würde heute in England ein Schreibtalent auftauchen, dass ganze Passagen aus historischen Standardwerken abschreibt, Geschichten anderer Autoren übernimmt oder Absätze aus den Werken Plutarchs? "An den Pranger mit ihm!" würden sie schrei(b)en und sofortige Inhaftierung fordern. Was natürlich schade wäre. Denn diese Person gab es schon einmal. Ihr Name ist William Shakespeare und gemeinhin gilt er als leidlich erträglicher Schreiber.
KlausGraf - am Mittwoch, 29. April 2009, 01:47 - Rubrik: Open Access
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Die in der Kunstchronik 2008 S. 620f. abgedruckte Resolution der
kunsthistorischen Forschungseinrichtungen zum Copyright ist ein
wichtiger und richtiger Schritt. Wer sich über die Behinderung des
kunsthistorischen Publikationswesens durch Reproduktionsgebühren
informieren möchte, muss nur Susan Bielsteins lesenswertes Buch
"Permissions. A Survival Guide" von 2006 oder das "Open
Access"-Themenheft der Kunstchronik 2007 (S. 505-528) zur Hand nehmen
[1]. Bereits 2002 sorgte sich die führende Paläographen-Vereinigung:
"Das Bureau des Comité international de paléographie latine ruft [...]
alle nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Verantwortlichen in
privaten Bibliotheken und Archiven dazu auf, über die eigentlichen
Herstellungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren zu erheben,
sofern es sich um rein wissenschaftliche Forschung ohne kommerziellen
Hintergrund handelt. Im übrigen ist es höchst widersinnig, Strafgelder
gerade auf jene Forschungsarbeit zu erheben, die die Bibliotheken
wissenschaftlich bereichert, den Autoren hingegen keinerlei Einkünfte
bringt" [2]. Auf einer Konferenz des Berliner MPI für
Wissenschaftsgeschichte im Januar 2008 wurden Empfehlungen für
verbesserten Zugang zu Bildern für wissenschaftliche Zwecke
beschlossen, die in die gleiche Richtung wie die RIHA-Resolution gehen
[3]. Zutreffend wird darin gefordert, Eigentumsrechte nicht mit
Urheberrechten zu vermischen. Denn in vielen Fällen werden die
Reproduktionsgebühren für Abbildungen zweidimensionaler gemeinfreier
Werke erhoben, an denen nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz
besteht (siehe Kunstchronik 2008, S. 206-208). Es handelt sich also
eher um "Copyfraud" als um Copyright. Zuzustimmen ist auch der
Forderung der eben genannten Empfehlungen: "Scholars need high
resolution files, for work both on- and offline".
Zu begrüßen ist die von der RIHA-Resolution vorgenommene Einengung der
gewerblichen Nutzung. Wissenschaftliche Fachpublikationen in
Zeitschriften und Büchern, die in kommerziellen Verlagen erscheinen,
müssen im Interessse der Forschung von Reproduktionsgebühren
freigestellt werden. Einige Museen verwenden bereits Creative
Commons-Lizenzen, oft mit dem Ausschluss der gewerblichen Nutzung
("NC"). Das nützt aber den wissenschaftlichen Publikationen in
kommerziellen Verlagen nichts, denn diese Veröffentlichungen gelten im
Sinne der Lizenz nicht als nicht-kommerziell.
Um so erfreulicher ist es, dass etliche Institutionen umdenken und die
allgemeine Nutzung ihrer Bestände in reproduzierter Form erheblich
erleichtern. Zu nennen ist die Kooperation mit der Bildercommunity
Flickr.com, in deren Bereich "Flickr Commons" angesehen Institutionen
wie die Library of Congress oder das Niederländische Nationalarchiv
Bilder und Fotos mit "No known copyright restrictions" zur Nutzung
freigeben [4]. Im Dezember 2008 erregte eine Bilderspende des
deutschen Bundesarchivs an das Multimedia-Archiv Wikimedia Commons
Aufsehen. Die 100.000 Bilder in niedriger, aber für
Internetillustrationen brauchbarer Auflösung stehen unter der für die
Wikipedia tauglichen Lizenz CC-BY zur Verfügung [5]. Es ist sehr zu
hoffen, dass diese Bewegung sich verbreitert. Zudem sollten auch
weitere Verbände ähnliche Resolutionen wie die RIHA beschließen, die den überfälligen "Open Access" zu Kulturgut unterstützen.
[1] Vgl. auch die Hinweise auf Internetquellen unter
http://archiv.twoday.net/stories/5405864/ .
[2] http://la.boa-bw.de/archive/frei/653/0/www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html
[3] http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2008/08/22/790-best-practices-for-access-to-images-recommendations-for-scholarly-use-and-publishing
[4] http://www.flickr.com/commons
[5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Bundesarchiv/de
Abdruck (leicht geändert): Kunstchronik 62 (2009) H. 1, S. 59f.
kunsthistorischen Forschungseinrichtungen zum Copyright ist ein
wichtiger und richtiger Schritt. Wer sich über die Behinderung des
kunsthistorischen Publikationswesens durch Reproduktionsgebühren
informieren möchte, muss nur Susan Bielsteins lesenswertes Buch
"Permissions. A Survival Guide" von 2006 oder das "Open
Access"-Themenheft der Kunstchronik 2007 (S. 505-528) zur Hand nehmen
[1]. Bereits 2002 sorgte sich die führende Paläographen-Vereinigung:
"Das Bureau des Comité international de paléographie latine ruft [...]
alle nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Verantwortlichen in
privaten Bibliotheken und Archiven dazu auf, über die eigentlichen
Herstellungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren zu erheben,
sofern es sich um rein wissenschaftliche Forschung ohne kommerziellen
Hintergrund handelt. Im übrigen ist es höchst widersinnig, Strafgelder
gerade auf jene Forschungsarbeit zu erheben, die die Bibliotheken
wissenschaftlich bereichert, den Autoren hingegen keinerlei Einkünfte
bringt" [2]. Auf einer Konferenz des Berliner MPI für
Wissenschaftsgeschichte im Januar 2008 wurden Empfehlungen für
verbesserten Zugang zu Bildern für wissenschaftliche Zwecke
beschlossen, die in die gleiche Richtung wie die RIHA-Resolution gehen
[3]. Zutreffend wird darin gefordert, Eigentumsrechte nicht mit
Urheberrechten zu vermischen. Denn in vielen Fällen werden die
Reproduktionsgebühren für Abbildungen zweidimensionaler gemeinfreier
Werke erhoben, an denen nach deutschem Recht kein Urheberrechtsschutz
besteht (siehe Kunstchronik 2008, S. 206-208). Es handelt sich also
eher um "Copyfraud" als um Copyright. Zuzustimmen ist auch der
Forderung der eben genannten Empfehlungen: "Scholars need high
resolution files, for work both on- and offline".
Zu begrüßen ist die von der RIHA-Resolution vorgenommene Einengung der
gewerblichen Nutzung. Wissenschaftliche Fachpublikationen in
Zeitschriften und Büchern, die in kommerziellen Verlagen erscheinen,
müssen im Interessse der Forschung von Reproduktionsgebühren
freigestellt werden. Einige Museen verwenden bereits Creative
Commons-Lizenzen, oft mit dem Ausschluss der gewerblichen Nutzung
("NC"). Das nützt aber den wissenschaftlichen Publikationen in
kommerziellen Verlagen nichts, denn diese Veröffentlichungen gelten im
Sinne der Lizenz nicht als nicht-kommerziell.
Um so erfreulicher ist es, dass etliche Institutionen umdenken und die
allgemeine Nutzung ihrer Bestände in reproduzierter Form erheblich
erleichtern. Zu nennen ist die Kooperation mit der Bildercommunity
Flickr.com, in deren Bereich "Flickr Commons" angesehen Institutionen
wie die Library of Congress oder das Niederländische Nationalarchiv
Bilder und Fotos mit "No known copyright restrictions" zur Nutzung
freigeben [4]. Im Dezember 2008 erregte eine Bilderspende des
deutschen Bundesarchivs an das Multimedia-Archiv Wikimedia Commons
Aufsehen. Die 100.000 Bilder in niedriger, aber für
Internetillustrationen brauchbarer Auflösung stehen unter der für die
Wikipedia tauglichen Lizenz CC-BY zur Verfügung [5]. Es ist sehr zu
hoffen, dass diese Bewegung sich verbreitert. Zudem sollten auch
weitere Verbände ähnliche Resolutionen wie die RIHA beschließen, die den überfälligen "Open Access" zu Kulturgut unterstützen.
[1] Vgl. auch die Hinweise auf Internetquellen unter
http://archiv.twoday.net/stories/5405864/ .
[2] http://la.boa-bw.de/archive/frei/653/0/www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html
[3] http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2008/08/22/790-best-practices-for-access-to-images-recommendations-for-scholarly-use-and-publishing
[4] http://www.flickr.com/commons
[5] http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Bundesarchiv/de
Abdruck (leicht geändert): Kunstchronik 62 (2009) H. 1, S. 59f.
KlausGraf - am Mittwoch, 29. April 2009, 01:33 - Rubrik: Open Access
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Peter Suber rekapituliert einmal mehr die einschlägigen Fakten:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/04/more-on-2004-cornell-calculation.html
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/5646283/

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/04/more-on-2004-cornell-calculation.html
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/5646283/

KlausGraf - am Dienstag, 28. April 2009, 22:23 - Rubrik: Open Access
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In der FAZ leistet der Münchner Jurist Volker Rieble dem unsäglichen Roland Reuß juristische Schützenhilfe: Forscher seien keine normalen Angestellten.
Der „Heidelberger Appell“ von Roland Reuß sorgt sich um die Freiheit des Autors, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie seine Werke veröffentlicht werden. Diese Freiheit ist in Gefahr, wenn Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse mit dem Argument einem „open-access-System“ überantworten müssen, dass der Staat ihre Forschung finanziere und deswegen verlangen könne, dass Forschungsergebnisse kostenfrei und insbesondere im Netz veröffentlicht werden.
Rieble erwähnt kurz das Arbeitnehmererfindungsrecht, das im Hochschulbereich das frühere Hochschullehrer-Privileg abgeschafft hat, um anschließlich das hohe Lied der Wissenschaftsfreiheit zu singen:
Die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG verleiht ihm das unentziehbare Recht, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie seine Werke veröffentlicht werden. Ein publizistischer Anschluss- und Benutzungszwang (vergleichbar der kommunalen Wasserversorgung) ist verfassungswidrig. Diese Individualfreiheit gilt schon immer und ungeachtet des Umstandes, dass die Forschung an Universitäten und Großforschungseinrichtungen mit Steuergeldern finanziert ist. Der Staat erwirbt durch Wissenschaftsfinanzierung keine Nutzungsrechte an Forschungsergebnissen. Das Grundgesetz baut darauf, dass Wissenschaftler eigenverantwortlich publizieren – und hierzu vom wissenschaftlichen Wettbewerb und von der persönlichen Neugier und Schaffenskraft angetrieben werden. Jedweder Publikationszwang ist damit unvereinbar. Abgesehen davon: In der Lebenswirklichkeit werden Publikationen nachts und am Wochenende, also in der Freizeit geschrieben. Da gehört der Forscher sich selbst.
Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse auch publiziert werden. Ist dies nicht der Fall, werden Steuergelder schlicht und einfach verschwendet.
Der Forscher ist unter Umständen sogar verpflichtet, Forschungsergebnisse, an denen er Eigentum erworben hat, der Universität anzubieten, hat der BGH in seiner sonst vielfach kritikwürdigen Entscheidung Grabungsmaterialien entschieden:
http://lexetius.com/1990,13
Selbstverständlich werden in Projekten erarbeitete Publikationen in der Arbeitszeit geschrieben, mag das auch bei Herrn Rieble anders sein. Als Hochschullehrer kann er ja ohnehin weitgehend frei entscheiden, was Freizeit und was Dienstzeit ist. Und während Professor Rieble mal kurz einen FAZ-Artikel in seiner vermutlich allzu karg bemessenen Freizeit aus dem Ärmel schüttelt, gilt bei echter wissenschaftlicher Forschung, dass der eigentlichen Niederschrift immer zeitaufwändige Recherchen und Vorarbeiten vorangehen, wobei die Informationsversorgung bei Leuten wie Rieble die öffentliche Hand übernimmt, also bezahlt. Aus seiner Privatbibliothek kann er vielleicht einen schlechten FAZ-Artikel bestreiten, aber keine genuine Forschungsarbeit.
Weitere Falschaussagen folgen:
Eben darin liegt der Fehler der Open-access-Bewegung: Sie sieht Wissenschaftspublikationen nur unter Ertrags- und Kostengesichtspunkten und meint deswegen, auf das Publikationsrecht des steuerfinanzierten Autors Zugriff nehmen zu können. Verbindungen eines Wissenschaftlers zu einem Verlag sind keine „Profit- oder Vertriebsstrukturen“, sondern Ausdruck einer persönlichen und wissenschaftsgeprägten Vertrauensbeziehung. In welcher Zeitschrift und bei welchem Verlag er veröffentlichen möchte, entscheidet der Autor nach wissenschaftlichen und nicht nach ökonomischen Gründen. Dieses Recht würde schon durch eine Zweitveröffentlichungspflicht nachhaltig verwässert.
Warum? Ich kann beim besten Willen keine Beeinträchtigung der Vertrauensbeziehung zum Verlag durch grünen Open Access sehen, schließlich akzeptieren die weltweit größten Wissenschaftsverlage das Selbst-archivieren in Repositorien. Die Formel "nachhaltig verwässert" ist natürlich ein rhetorisches Falschspiel, denn es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob man eine bestimmte Publikationsform für die Primärpublikation vorschreibt oder - ggf. nach einem Embargo - eine kostenfreie Sekundärpublikation fordert.
Einfach nur perfide Polemik ist der Satz:
Man sieht: Frei ist bei Open access nur der Leser; seine Freiheit wird durch die „anti-autoritäre“ Entrechtung des Autors erkauft.
Halten wir fest: Von einem Zwang sind wir (leider) in Deutschland meilenweit entfernt. Unzählige deutsche Wissenschaftler unterstützen persönlich Open Access, veröffentlichen in Open-Access-Zeitschriften oder nützen die Hochschulschriftenserver, um ihre Veröffentlichungen dort unterzubringen. Open Access baut auf die freiwillige Einsicht der Wissenschaftler. Wenn die wichtigste Harvard-Fakultät einmütig für eine Verpflichtung für Open Access votiert - wer hat sie dazu gezwungen?
Die internationale Open-Access-Community setzt auf Mandate - der deutsche Sonderweg ist ihr nicht eigentlich vermittelbar. Ist Deutschland wirklich der allerletzte Hort der Wissenschaftsfreiheit? Geht diese in allen anderen wichtigen Forschungs-Staaten vor die Hunde, weil Open-Access-Verpflichtungen (Mandate) ausgesprochen werden?
Meine eigene Position habe ich mehrfach hier dargelegt: Ich bin ohne Wenn und Aber für Mandate auf der Grundlage von Hochschulsatzungen. Diese sind autonomes Hochschulrecht, nicht etwas "von oben" Aufgezwungenes.
http://archiv.twoday.net/search?q=mandat
http://archiv.twoday.net/stories/4369539/
Mein Vorschlag lautet:
Veröffentlichung von Publikationen nach den Grundsätzen von "Open Access".
(1) Hochschullehrer und Beschäftigte der Universität sind verpflichtet, alle Veröffentlichungen in Zeitschriften und Sammelbänden sowie Buchveröffentlichungen an den Hochschulschriftenserver in elektronischer Form abzuliefern.
(2) Abzuliefern ist die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung.
(3) Solange den Hochschulschriftenserver keine Freigabe des Rechteinhabers bzw. Verlags erreicht hat, sind nur die Metadaten der jeweiligen Veröffentlichung für die Allgemeinheit zugänglich.
(4) Gibt der Rechteinhaber die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung frei, wird der Zugriff durch die Allgemeinheit freigegeben.
(5) Auf Antrag des Hochschullehrers oder Beschäftigten kann der Zugriff für die Allgemeinheit auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 4 gesperrt bleiben oder werden, wenn die berechtigten Interessen des Hochschullehrers oder Beschäftigten an der Nicht-Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver überwiegen. Ein solcher Antrag ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Leider stehe ich damit damit in Deutschland allein auf weiter Flur. Open-Access-Unterstützer wie der Bibliotheksjurist Steinhauer lehnen Mandate als Zwang kompromisslos ab. Die herrschende juristische Meinung lehnt den Ertmann/Pflüger-Vorschlag ab, den ich als verfassungsrechtlich machbar ansehe:
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
Stattdessen wurde (insbesondere vom Bundesrat bei den Verhandlungen zum 2. Korb des Urheberrechts) der schlechte Hansen-Vorschlag favorisiert, der in die Vertragsbeziehungen zwischen Verlag und Wissenschaftler eingreift und dem Wissenschaftsautor das Recht verschafft, nach einer Frist von sechs Monaten seinen Beitrag in einem Repositorium einzustellen:
http://archiv.twoday.net/stories/2060875/
Zurück zu Reible. Seine Überlegungen zur "Staatsfreiheit der Wissenschaftspresse" sind abwegig. Einzig und allein öffentlichrechtliche Speicher können die dauerhafte Verfügbarkeit elektronischer Daten sicherstellen. Repositorien, die ohne Peer Review Publikationen dokumentieren, entsprechen einer universitätsweiten Pflichtexemplar-Sammlung und stellen keine Verlagskonkurrenz dar. Die Hochschulen gewähren ihren Wissenschaftlern ja auch Netzplatz, auf denen diese Forschungsergebnisse zum Abruf bereit stellen können, was zum Teil in erheblichem Umfang genutzt wird. Auch die traditionellen, im Selbstverlag der Universitäten erschienenen Publikationen waren selbstverständlich zulässig.
Es liegt doch auf der Hand, dass es Möglichkeiten geben muss, seriöse Forschung, die von Verlegern nicht oder nur um den Preis extremer Subventionen akzeptiert wird, dauerhaft elektronisch zu veröffentlichen. Wenn die Server öffentlichrechtlicher Institutionen das ermöglichen, nehmen sie den Verlagen kein Geschäft weg. Sie ermöglichen Publikationen, die Verlagen nicht lukrativ genug sind.
Rieble wiederholt das falsche Argument von den schlechten Dissertationen: Traditionelle Nutzer sind froh, wenn schlechte Dissertationen auf Servern verschimmeln.
Das Beispiel einer sehr schlechten Dissertation, die in erlesener Aufmachung vom traditionsreichen Winter-Verlag gedruckt wurde, habe ich hier vorgestellt:
http://archiv.twoday.net/stories/5531082/
Rieble stellt die Verhältnisse auf den Kopf, wenn er statt der ekelhaften Verlagsmonopole, die auf Profitmaximierung aus sind und bei denen es abweichende Meinungen bekanntlich auch schwer haben, die Gefahr eines übermächtigen Staatswissenschaftsservers an die Wand malt: Nur solange es eine Alternative zum staatlichen open-access-Server gibt, sind Wissenschaftler vor der Monopolmacht des Staatswissenschaftsverlages (oder -servers) geschützt. Man denke an die Zensurgefahr durch political correctness.
Ist es ein Zufall, dass die von der digitalen Revolution bedrohten traditionellen Printmedien vor allem kompetenzfreie Open-Access-Gegner zu Wort kommen lassen?
Repositorien sind anders als die FAZ politisch neutral und nur einem Mindeststandard an Wissenschaftlichkeit verpflichtet.
Abschließend resümiert der Münchner Hochschullehrer: Man kann also Roland Reuß und seinem „Heidelberger Appell“ zweifach zustimmen: Der einzelne Wissenschaftler darf nicht einmal „sanft“ an der freien Wahl des Veröffentlichungsmediums für seine Erkenntnisse gehindert werden. Universitäten und Großforschungseinrichtungen haben keine wissenschaftspublizistische Funktion. Wissenschafts- und Pressefreiheit setzen auf freie Autoren und freie Verleger. Das Kosten- und das Sparinteresse des Wissenschaftsverbrauchers rechtfertigt keine Freiheitsbeschränkung.
Aus der Wissenschaftsfreiheit folgt nicht, dass Wissenschaftsverlage auf alle Zeiten das Recht auf hohe Monopolgewinne haben und den Staat zwingen dürfen, öffentlich geförderte Forschung "zurückzukaufen".
Wir haben mit der Zeitschriftenkrise ein klassisches Marktversagen: wird mehr Geld in das System gepumpt, wird dies von den Monopolisten abgeschöpft.
Also muss es der Staat auch hier "richten", er muss regulierend eingreifen und die Wissenschaftskommunikation den aufregenden digitalen Möglichkeiten anpassen, da sich die fetten Wissenschaftsverlage dazu nicht in angemessener Weise bereit finden.
Niemand kann bestreiten, dass in den mittelalterlichen Klöstern oder Städten, die weitgehend "ehrenamtliche Schreiber" kannten, eine lebhafte intellektuelle Kultur herrschte - übrigens ganz ohne Urheberrechtsgesetze. Bücher auf Pergament waren teuer, dann kam das Papier und ein Aufschwung des allgemeinen Lesens.
Open Access unterstützt die Freiheit der Wissenschaft, da er die traditionellen Verbreitungsstrukturen durchbricht. Wissenschaft darf nicht länger in den Kerkern der Verlage schmachten, dazu ist sie zu wichtig. Der Staat als größter Wissenschaftsfinanzierer hat die Pflicht, nicht nur "sanft" die Öffentlichkeit von Wissenschaft durchzusetzen. Die absolute Entscheidungsfreiheit der Wissenschaftler muss da ebenso zurückstehen wie bei ethisch fragwürdigen Experimenten.
UPDATE: Steinhauer gegen Rieble
http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/04/29/open-access-staatsferne-wissenschaft-6027289/
IB-Weblog http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6829
KOMMENTARE:
Norbert (anonym) meinte am 30. Apr, 12:29:
Ich vermute Herr Reuss ist deshalb unsäglich, weil er Texteditionen auf den Weg gebracht hat, während der Verfasser dieses Artikel nirgendwo publizieren könnte, wenn nicht in Open Access. Der Zwang zu "open acess" stellt die Looser, wie Graf, auf eine Stufe mit den Leistungsträgern. Deshalb der Veränderungsehrgeiz.
KlausGraf antwortete am 30. Apr, 16:44:
Ich ein Looser?
Bei über 200 gedruckten Publikationen (ohne Rezensionen und Zeitungsartikeln, u.a. FAZ) würde ich mal behaupten, das ist einfach anonyme Verleumdung. Wären Sie nicht anonym, würde ich mir überlegen, den Staatsanwalt einzuschalten.
http://archiv.twoday.net/stories/4974627/
Clemens Radl antwortete am 30. Apr, 16:50:
Nur echte Loser ...
... schreiben Loser mit Doppel-O, gell "Norbert"?
Den restlichen Mist an persönlichen Angriffen, der hier abgeladen wurde, habe ich mir zu löschen erlaubt. Die Kommentare sind geschlossen.
Der „Heidelberger Appell“ von Roland Reuß sorgt sich um die Freiheit des Autors, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie seine Werke veröffentlicht werden. Diese Freiheit ist in Gefahr, wenn Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse mit dem Argument einem „open-access-System“ überantworten müssen, dass der Staat ihre Forschung finanziere und deswegen verlangen könne, dass Forschungsergebnisse kostenfrei und insbesondere im Netz veröffentlicht werden.
Rieble erwähnt kurz das Arbeitnehmererfindungsrecht, das im Hochschulbereich das frühere Hochschullehrer-Privileg abgeschafft hat, um anschließlich das hohe Lied der Wissenschaftsfreiheit zu singen:
Die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG verleiht ihm das unentziehbare Recht, selbst zu entscheiden, ob, wo und wie seine Werke veröffentlicht werden. Ein publizistischer Anschluss- und Benutzungszwang (vergleichbar der kommunalen Wasserversorgung) ist verfassungswidrig. Diese Individualfreiheit gilt schon immer und ungeachtet des Umstandes, dass die Forschung an Universitäten und Großforschungseinrichtungen mit Steuergeldern finanziert ist. Der Staat erwirbt durch Wissenschaftsfinanzierung keine Nutzungsrechte an Forschungsergebnissen. Das Grundgesetz baut darauf, dass Wissenschaftler eigenverantwortlich publizieren – und hierzu vom wissenschaftlichen Wettbewerb und von der persönlichen Neugier und Schaffenskraft angetrieben werden. Jedweder Publikationszwang ist damit unvereinbar. Abgesehen davon: In der Lebenswirklichkeit werden Publikationen nachts und am Wochenende, also in der Freizeit geschrieben. Da gehört der Forscher sich selbst.
Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse auch publiziert werden. Ist dies nicht der Fall, werden Steuergelder schlicht und einfach verschwendet.
Der Forscher ist unter Umständen sogar verpflichtet, Forschungsergebnisse, an denen er Eigentum erworben hat, der Universität anzubieten, hat der BGH in seiner sonst vielfach kritikwürdigen Entscheidung Grabungsmaterialien entschieden:
http://lexetius.com/1990,13
Selbstverständlich werden in Projekten erarbeitete Publikationen in der Arbeitszeit geschrieben, mag das auch bei Herrn Rieble anders sein. Als Hochschullehrer kann er ja ohnehin weitgehend frei entscheiden, was Freizeit und was Dienstzeit ist. Und während Professor Rieble mal kurz einen FAZ-Artikel in seiner vermutlich allzu karg bemessenen Freizeit aus dem Ärmel schüttelt, gilt bei echter wissenschaftlicher Forschung, dass der eigentlichen Niederschrift immer zeitaufwändige Recherchen und Vorarbeiten vorangehen, wobei die Informationsversorgung bei Leuten wie Rieble die öffentliche Hand übernimmt, also bezahlt. Aus seiner Privatbibliothek kann er vielleicht einen schlechten FAZ-Artikel bestreiten, aber keine genuine Forschungsarbeit.
Weitere Falschaussagen folgen:
Eben darin liegt der Fehler der Open-access-Bewegung: Sie sieht Wissenschaftspublikationen nur unter Ertrags- und Kostengesichtspunkten und meint deswegen, auf das Publikationsrecht des steuerfinanzierten Autors Zugriff nehmen zu können. Verbindungen eines Wissenschaftlers zu einem Verlag sind keine „Profit- oder Vertriebsstrukturen“, sondern Ausdruck einer persönlichen und wissenschaftsgeprägten Vertrauensbeziehung. In welcher Zeitschrift und bei welchem Verlag er veröffentlichen möchte, entscheidet der Autor nach wissenschaftlichen und nicht nach ökonomischen Gründen. Dieses Recht würde schon durch eine Zweitveröffentlichungspflicht nachhaltig verwässert.
Warum? Ich kann beim besten Willen keine Beeinträchtigung der Vertrauensbeziehung zum Verlag durch grünen Open Access sehen, schließlich akzeptieren die weltweit größten Wissenschaftsverlage das Selbst-archivieren in Repositorien. Die Formel "nachhaltig verwässert" ist natürlich ein rhetorisches Falschspiel, denn es ist doch ein erheblicher Unterschied, ob man eine bestimmte Publikationsform für die Primärpublikation vorschreibt oder - ggf. nach einem Embargo - eine kostenfreie Sekundärpublikation fordert.
Einfach nur perfide Polemik ist der Satz:
Man sieht: Frei ist bei Open access nur der Leser; seine Freiheit wird durch die „anti-autoritäre“ Entrechtung des Autors erkauft.
Halten wir fest: Von einem Zwang sind wir (leider) in Deutschland meilenweit entfernt. Unzählige deutsche Wissenschaftler unterstützen persönlich Open Access, veröffentlichen in Open-Access-Zeitschriften oder nützen die Hochschulschriftenserver, um ihre Veröffentlichungen dort unterzubringen. Open Access baut auf die freiwillige Einsicht der Wissenschaftler. Wenn die wichtigste Harvard-Fakultät einmütig für eine Verpflichtung für Open Access votiert - wer hat sie dazu gezwungen?
Die internationale Open-Access-Community setzt auf Mandate - der deutsche Sonderweg ist ihr nicht eigentlich vermittelbar. Ist Deutschland wirklich der allerletzte Hort der Wissenschaftsfreiheit? Geht diese in allen anderen wichtigen Forschungs-Staaten vor die Hunde, weil Open-Access-Verpflichtungen (Mandate) ausgesprochen werden?
Meine eigene Position habe ich mehrfach hier dargelegt: Ich bin ohne Wenn und Aber für Mandate auf der Grundlage von Hochschulsatzungen. Diese sind autonomes Hochschulrecht, nicht etwas "von oben" Aufgezwungenes.
http://archiv.twoday.net/search?q=mandat
http://archiv.twoday.net/stories/4369539/
Mein Vorschlag lautet:
Veröffentlichung von Publikationen nach den Grundsätzen von "Open Access".
(1) Hochschullehrer und Beschäftigte der Universität sind verpflichtet, alle Veröffentlichungen in Zeitschriften und Sammelbänden sowie Buchveröffentlichungen an den Hochschulschriftenserver in elektronischer Form abzuliefern.
(2) Abzuliefern ist die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung.
(3) Solange den Hochschulschriftenserver keine Freigabe des Rechteinhabers bzw. Verlags erreicht hat, sind nur die Metadaten der jeweiligen Veröffentlichung für die Allgemeinheit zugänglich.
(4) Gibt der Rechteinhaber die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung frei, wird der Zugriff durch die Allgemeinheit freigegeben.
(5) Auf Antrag des Hochschullehrers oder Beschäftigten kann der Zugriff für die Allgemeinheit auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 4 gesperrt bleiben oder werden, wenn die berechtigten Interessen des Hochschullehrers oder Beschäftigten an der Nicht-Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver überwiegen. Ein solcher Antrag ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Leider stehe ich damit damit in Deutschland allein auf weiter Flur. Open-Access-Unterstützer wie der Bibliotheksjurist Steinhauer lehnen Mandate als Zwang kompromisslos ab. Die herrschende juristische Meinung lehnt den Ertmann/Pflüger-Vorschlag ab, den ich als verfassungsrechtlich machbar ansehe:
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
Stattdessen wurde (insbesondere vom Bundesrat bei den Verhandlungen zum 2. Korb des Urheberrechts) der schlechte Hansen-Vorschlag favorisiert, der in die Vertragsbeziehungen zwischen Verlag und Wissenschaftler eingreift und dem Wissenschaftsautor das Recht verschafft, nach einer Frist von sechs Monaten seinen Beitrag in einem Repositorium einzustellen:
http://archiv.twoday.net/stories/2060875/
Zurück zu Reible. Seine Überlegungen zur "Staatsfreiheit der Wissenschaftspresse" sind abwegig. Einzig und allein öffentlichrechtliche Speicher können die dauerhafte Verfügbarkeit elektronischer Daten sicherstellen. Repositorien, die ohne Peer Review Publikationen dokumentieren, entsprechen einer universitätsweiten Pflichtexemplar-Sammlung und stellen keine Verlagskonkurrenz dar. Die Hochschulen gewähren ihren Wissenschaftlern ja auch Netzplatz, auf denen diese Forschungsergebnisse zum Abruf bereit stellen können, was zum Teil in erheblichem Umfang genutzt wird. Auch die traditionellen, im Selbstverlag der Universitäten erschienenen Publikationen waren selbstverständlich zulässig.
Es liegt doch auf der Hand, dass es Möglichkeiten geben muss, seriöse Forschung, die von Verlegern nicht oder nur um den Preis extremer Subventionen akzeptiert wird, dauerhaft elektronisch zu veröffentlichen. Wenn die Server öffentlichrechtlicher Institutionen das ermöglichen, nehmen sie den Verlagen kein Geschäft weg. Sie ermöglichen Publikationen, die Verlagen nicht lukrativ genug sind.
Rieble wiederholt das falsche Argument von den schlechten Dissertationen: Traditionelle Nutzer sind froh, wenn schlechte Dissertationen auf Servern verschimmeln.
Das Beispiel einer sehr schlechten Dissertation, die in erlesener Aufmachung vom traditionsreichen Winter-Verlag gedruckt wurde, habe ich hier vorgestellt:
http://archiv.twoday.net/stories/5531082/
Rieble stellt die Verhältnisse auf den Kopf, wenn er statt der ekelhaften Verlagsmonopole, die auf Profitmaximierung aus sind und bei denen es abweichende Meinungen bekanntlich auch schwer haben, die Gefahr eines übermächtigen Staatswissenschaftsservers an die Wand malt: Nur solange es eine Alternative zum staatlichen open-access-Server gibt, sind Wissenschaftler vor der Monopolmacht des Staatswissenschaftsverlages (oder -servers) geschützt. Man denke an die Zensurgefahr durch political correctness.
Ist es ein Zufall, dass die von der digitalen Revolution bedrohten traditionellen Printmedien vor allem kompetenzfreie Open-Access-Gegner zu Wort kommen lassen?
Repositorien sind anders als die FAZ politisch neutral und nur einem Mindeststandard an Wissenschaftlichkeit verpflichtet.
Abschließend resümiert der Münchner Hochschullehrer: Man kann also Roland Reuß und seinem „Heidelberger Appell“ zweifach zustimmen: Der einzelne Wissenschaftler darf nicht einmal „sanft“ an der freien Wahl des Veröffentlichungsmediums für seine Erkenntnisse gehindert werden. Universitäten und Großforschungseinrichtungen haben keine wissenschaftspublizistische Funktion. Wissenschafts- und Pressefreiheit setzen auf freie Autoren und freie Verleger. Das Kosten- und das Sparinteresse des Wissenschaftsverbrauchers rechtfertigt keine Freiheitsbeschränkung.
Aus der Wissenschaftsfreiheit folgt nicht, dass Wissenschaftsverlage auf alle Zeiten das Recht auf hohe Monopolgewinne haben und den Staat zwingen dürfen, öffentlich geförderte Forschung "zurückzukaufen".
Wir haben mit der Zeitschriftenkrise ein klassisches Marktversagen: wird mehr Geld in das System gepumpt, wird dies von den Monopolisten abgeschöpft.
Also muss es der Staat auch hier "richten", er muss regulierend eingreifen und die Wissenschaftskommunikation den aufregenden digitalen Möglichkeiten anpassen, da sich die fetten Wissenschaftsverlage dazu nicht in angemessener Weise bereit finden.
Niemand kann bestreiten, dass in den mittelalterlichen Klöstern oder Städten, die weitgehend "ehrenamtliche Schreiber" kannten, eine lebhafte intellektuelle Kultur herrschte - übrigens ganz ohne Urheberrechtsgesetze. Bücher auf Pergament waren teuer, dann kam das Papier und ein Aufschwung des allgemeinen Lesens.
Open Access unterstützt die Freiheit der Wissenschaft, da er die traditionellen Verbreitungsstrukturen durchbricht. Wissenschaft darf nicht länger in den Kerkern der Verlage schmachten, dazu ist sie zu wichtig. Der Staat als größter Wissenschaftsfinanzierer hat die Pflicht, nicht nur "sanft" die Öffentlichkeit von Wissenschaft durchzusetzen. Die absolute Entscheidungsfreiheit der Wissenschaftler muss da ebenso zurückstehen wie bei ethisch fragwürdigen Experimenten.
UPDATE: Steinhauer gegen Rieble
http://www.wissenschaftsurheberrecht.de/2009/04/29/open-access-staatsferne-wissenschaft-6027289/
IB-Weblog http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=6829
KOMMENTARE:
Norbert (anonym) meinte am 30. Apr, 12:29:
Ich vermute Herr Reuss ist deshalb unsäglich, weil er Texteditionen auf den Weg gebracht hat, während der Verfasser dieses Artikel nirgendwo publizieren könnte, wenn nicht in Open Access. Der Zwang zu "open acess" stellt die Looser, wie Graf, auf eine Stufe mit den Leistungsträgern. Deshalb der Veränderungsehrgeiz.
KlausGraf antwortete am 30. Apr, 16:44:
Ich ein Looser?
Bei über 200 gedruckten Publikationen (ohne Rezensionen und Zeitungsartikeln, u.a. FAZ) würde ich mal behaupten, das ist einfach anonyme Verleumdung. Wären Sie nicht anonym, würde ich mir überlegen, den Staatsanwalt einzuschalten.
http://archiv.twoday.net/stories/4974627/
Clemens Radl antwortete am 30. Apr, 16:50:
Nur echte Loser ...
... schreiben Loser mit Doppel-O, gell "Norbert"?
Den restlichen Mist an persönlichen Angriffen, der hier abgeladen wurde, habe ich mir zu löschen erlaubt. Die Kommentare sind geschlossen.
KlausGraf - am Dienstag, 28. April 2009, 20:25 - Rubrik: Open Access
Die WELT zieht über Google her, kritisiert aber immerhin die Vermischung mit dem Thema Open Access
http://www.welt.de/die-welt/article3637038/Ablasshandel-in-Sachen-geistiger-Enteignung.html
Das Urheberrechtsbündnis hat erneut zum Heidelberger Appell Stellung genommen und sich seinerseits an die Bundeskanzlerin gewandt:
http://immateriblog.de/?p=528
Der Urheber des "Augsburger Appells" http://archiv.twoday.net/stories/5667711/ stellt seine Position nun auch in Telepolis dar:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30210/1.html
http://www.welt.de/die-welt/article3637038/Ablasshandel-in-Sachen-geistiger-Enteignung.html
Das Urheberrechtsbündnis hat erneut zum Heidelberger Appell Stellung genommen und sich seinerseits an die Bundeskanzlerin gewandt:
http://immateriblog.de/?p=528
Der Urheber des "Augsburger Appells" http://archiv.twoday.net/stories/5667711/ stellt seine Position nun auch in Telepolis dar:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30210/1.html
KlausGraf - am Dienstag, 28. April 2009, 12:35 - Rubrik: Open Access
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