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"RAUB UND WIEDERGUTMACHUNG": DIE NEUE AUSGABE DER ZEITENBLICKE

http://www.zeitenblicke.de/

Vergessene Konten, verborgene Kunstschätze, ruhende Policen: Banken und
Museen „entdecken“ das geraubte Vermögen von NS-Verfolgten. Fast 60
Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes ist der
Wettlauf um die Bereicherung von „arisiertem“ Besitz immer noch ein
aktuelles Thema.

Die staatlichen Finanzbehörden öffneten ihre Aktenbestände in den späten
1990er Jahren. Viele Projekte griffen die Themen zur NS-Beraubung und
späteren Wiedergutmachung auf. Ein Anlass für die Herausgeber der
zeitenblicke, die aktuellen Forschungsergebnisse in einer neuen Ausgabe
in Wort und Bild zu präsentieren.

Die neuartigen Quellengruppen aus den Finanzbehörden legen nahe, die
gesellschaftlichen Faktoren der Beraubung enger mit der staatlich
kontrollierten Ausplünderung zu verschränken.
Michael Stephan legt die Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten von
Juden aus der NS-Zeit dar, Bernhard Grau beschäftigt sich mit den
Entschädigungs- und Rückerstattungsakten und Gerhard Fürmetz gibt an
Hand der Korrespondenz Philipp Auerbachs Einblicke in die Praxis der
frühen staatlichen Wiedergutmachung in Bayern. Nicole Marrenbach
untersucht die Memoiren verfolgter Juden als Quelle für die
'Arisierung'.

Der zentralen Frage der fiskalischen Judenverfolgung geht der Beitrag
von Christiane Kuller nach. Hans-Dieter Schmid untersucht die Praxis
der fiskalischen Verfolgung der Sinti und Roma und richtet den Blick
dabei auf Parallelen zur Behandlung der Juden durch die
Finanzverwaltung. Claus Füllberg-Stolberg zeigt in seinem Beitrag die
Bedeutung der fiskalischen Verfolgung für die Frage der Emigration
einer jüdischen Familie aus Niedersachsen. Dass die gewerbliche und
private Verfolgung eng miteinander verflochten sein konnten,
verdeutlicht die Analyse von Jan Schleusener über die 'Arisierung' des
Kunsthandelshauses Bernheimer in München.

Constantin Goschler arbeitet in seinem Beitrag die Charakteristika der
deutschen Wiedergutmachung als Prozess eigenen Rechts heraus, indem er
einen bilanzierenden Überblick über die 50jährige Entwicklung gibt.
Demgegenüber zeigt der Beitrag von Susanna Schrafstetter am Beispiel
Englands die Entstehungszusammenhänge der internationalen Dimension der
Wiedergutmachung von NS-Unrecht.

Raub und Wiedergutmachung sind Prozesse eigenen Rechts, aber eng
aufeinander bezogen. Das zeigt auch die Person Edward Kossoys, mit dem
Tobias Winstel das Interview dieser Ausgabe der zeitenblicke führte.
Kossoy war beides: von NS-Verfolgung betroffen und
Wiedergutmachungsanwalt.

Das Onlinejournal zeitenblicke und das Rezensionsjournal sehepunkte
gehören zum Internetportal historicum.net. Die dreimal im Jahr
erscheinenden zeitenblicke beleuchten einen Themenschwerpunkt pro
Ausgabe - die sehepunkte publizieren einmal pro Monat aktuell und
schnell Rezensionen zu den neuesten Erscheinungen auf dem Büchermarkt.

Seinen Anfang nahm das Internetprojekt historicum.net mit dem Server
Frühe Neuzeit (sfn), einem Kooperationsvorhaben mit der Bayerischen
Staatsbibliothek. Die DFG förderte den sfn als ersten Baustein zum
Aufbau einer Virtuellen Fachbibliothek Geschichte. Online ging
historicum.net im Jahr 2001.

Die wissenschaftliche Redaktion von historicum.net hat ihren Sitz in
Köln. Die Koordination liegt bei Gudrun Gersmann, Professorin für Frühe
Neuzeit an der Universität zu Köln.

Information:
redaktion@zeitenblicke.de
Universität zu Köln - Frühe Neuzeit
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Tel.: 0221-470 4353

Ein neues Internetportal

http://www.rheinische-literaturnachlaesse.de/

Zu den Nachlassbildnern findet man nützliche und vergleichsweise biographische Informationen.

Das Museum des Oberbergischen Kreises verwahrt von Anton Wilhelm (Florentin) von Zuccalmaglio
u.a. rhein.-berg. Sagen-Slg. auf kl. Blättern; Slg. „Zwölf Volkssagen v. Zwergen u. Heinzelmännchen aus d. Bergischen“; dt. u. internationale Lieder-Slgen.; 17 Hefte Sagenkunde m. Glossarium; Slg. Volksbräuche aus d. Bergischen u. Rheinland

Wer mir die Kenntnis solcher entlegener Sagensammlungen vermittelt, soll nicht unbelohnt bleiben! Danke im voraus.

http://www.netzeitung.de/voiceofgermany/kulturnews/306644.html

Eine in Privatbesitz neu aufgetauchter Hemingway-Brief samt Kurzgeschichte darf zwar versteigert werden, aber nach dem Willen der Nachlaßverwalter nicht publiziert.

Siehe auch:
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/locking_up_hemi.html

"The Florence State Archive has printed 2,000 facsimile copies of the XIV century manuscript detailing the charges and sentence against Dante - the author of the Divine Comedy - and will give them to universities and libraries.

The copies closely match the original - down to the original binding - but with the addition of explanatory notes.

From the BBC [...]"
Source: http://www.cronaca.com/archives/002801.html

http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/arts/3687282.stm

Sorry, why will archives not receive copies? And why put the Italian archivists the document not online?

See (in Italian):
http://www.archiviodistato.firenze.it/manife/chiodo.html

Wie lang läuft das Urheberrecht bei nicht namentlich gekennzeichneten historischen Plakaten?

Bezugnehmend auf
http://archiv.twoday.net/stories/36386
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
soll die Aussage von Gabriele Lutterbeck über die Schutzfrist
"70 Jahre nach Erstveröffentlichung bei künstlerischen Werken anonymer Urheber (interessant an dieser Stelle ist, daß man u.U. mit einer Erstveröffentlichung selbst diese Fristen erst auslöst!)"
http://www.fes.de/archiv/_projekte/lut_cop.htm
kommentiert werden.

Zu unterscheiden ist zwischen Fotos (Lichtbildwerke, normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt, und einfachen Lichtbildern) und anderen künstlerischen Werken (Plakate, Zeichnungen usw.). § 66 UrhG, der anonyme Werke betrifft, wird am Beispiel von Fotos sehr ausführlich erörtert in URECHT:
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040719/001664.html

Darauf kann Bezug genommen werden. Das Fazit: "Die praktischen Huerden sind so hoch, dass die Bedeutung des § 66 UrhG fuer die Allgemeinheit minimal ist."

Gemäß § 137f UrhG richtet sich die Beurteilung der Schutzdauer bei vor dem 1.7.1995 existierenden Werken nach dem § 66 alter Fassung des UrhG, wenn sich durch § 66 neuer Fassung eine Verkürzung der Schutzdauer ergäbe (hierzu und auch zum folgenden Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. 1999 § 66 UrhG). Bei Werken der bildenden Künste, wozu nicht Lichtbildwerke gezählt wurden (ebd. Rdnr. 54), wohl aber Werke der angewandten Kunst , die einem Gebrauchszweck dienen (also etwa Plakate), war die Anwendung von § 66 UrhG vor der Änderung von 1995 ausgeschlossen.

Bei anonymen Plakaten, die vor dem 1.7.1995 geschaffen wurden, kann also nicht ohne weiteres mit der 70jährigen Schutzfrist nach der (befugten) Veröffentlichung argumentiert werden. Es bleibt insofern bei der Regelschutzfrist 70 Jahre pma (post mortem auctoris), es sei denn, es ergäbe sich nach neuem Recht eine längere Schutzfrist und der Schutz war am 1.7.1995 nach dem Gesetz eines Mitgliedstaates der EU (und weniger anderer Staaten) noch nicht erloschen.

Es ist nicht bekannt, ob sich aus dem Recht anderer Mitgliedstaaten über anonyme Werke Konsequenzen für das folgende ergeben - auszuschliessen ist es nicht, schliesslich haben die langen spanischen Schutzfristen für Fotografien ja auch dazu geführt, dass heute alle Lichtbildwerke 70 Jahre pma geschützt sind, auch solche, die vor 1995 schon lange gemeinfrei waren.
http://archiv.twoday.net/stories/263547/

Fall A: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf 1919 ein Plakat (hier wie im folgenden meint Plakat immer auch den ungedruckten Plakatentwurf), das von seinen Erben erstmals 1950 auf einer Plakatausstellung gezeigt wurde und zwar anonym. § 66 aF war nicht anwendbar, also endete die Schutzfrist 1996, war also am 1.7.1995 noch nicht abgelaufen. § 137f Abs. 1 ist nicht relevant, es würde keine Schutzdauer verkürzt. Nach Abs. 2 ist neues Recht anzuwenden, was dazu führt, dass, wenn tatsächlich von den Erben eine Offenbarung der Identität des Künstlers konsequent verhindert wurde, die Frist 2020 endet (70 Jahre nach Erstveröffentlichung, 96 Jahre nach dem Tod des Künstlers - laut Rdnr. 17 kommt ein Schutz von bis zu 140 Jahren pma juristisch in Betracht). Die nach § 66 UrhG für eine Offenbarung allein zuständigen Rechtsnachfolger oder der Testamentsvollstrecker (nicht etwa die Inhaber von Nutzungsrechten wie Verlage!) könnten also - etwa über einen Rechtsanwalt - an Nutzer herantreten, wobei bei einem Prozess das Offenlegen der Legitimation als Berechtigte sicher nicht als Offenbarung gewertet würde. Da für künstlerische Werke § 66 aF nicht galt, kommen auch die Offenbarungserleichterungen (es genügte z.B. ein Bekannwerden durch Indiskretion) des alten Rechts einem potentiellen Nutzer nicht zu Hilfe. Fazit: Die Erben können also durch Stillhalten nur gewinnen.

Fall B: Ein Plakatkünstler (gest. 1960) schuf ein auf der gleichen Ausstellung 1950 erstmals, aber anonym gezeigtes Plakat. Nach neuem Recht würde der Schutz ohne Offenbarung 2020 enden, nach altem Recht 2030 (70 Jahre pma), das demnach anzuwenden ist. Die Erben verlieren oder gewinnen nichts durch eine Offenbarung der Identität.

Fall C: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1950 erstmals anonym gezeigtes Plakat. Da § 66 aF nicht anwendbar war, lief der Schutz 1990 ab und lebte 1995 auch nicht wieder auf. Nach neuem Recht wäre das Plakat noch geschützt (ohne Offenbarung), denn es wurde innerhalb der Frist von 70 Jahren nach Schaffung erstveröffentlicht und die Frist liefe bis 2020. Also: gemeinfrei!

Fall D: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1981 erstmals gezeigtes Plakat - ob anonym oder nicht, ist irrelevant. Die bis 1995 gültige Sonderbestimmung für nachgelassene Werke, die in den letzten 10 Jahren der Schutzfrist von 70 Jahren pma veröffentlicht wurden, § 64 Abs. 2 (1995 aufgehoben), sicherte dem Plakat eine Schutzfrist bis 1991. 1995 war es also nicht mehr geschützt. Ergebnis wie C: gemeinfrei.

Fall E: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf ein 1986 anonym erstmals gezeigtes Plakat. Gemäss Fall D war es nach § 64 Abs. 2 (aufgehoben 1995) bis 1996 geschützt und damit ist § 66 UrhG (neues Recht) anwendbar. Ohne Offenbarung seitens der Rechtsnachfolger/Erben kommt es auf das Datum der Schaffung an: Wurde es vor 1916 geschaffen, wäre es nicht in der 70-Jahresfrist nach Herstellung veröffentlicht worden und bereits gemeinfrei. Wurde es 1919 geschaffen wie in Fall A, so gilt die Schutzfrist 70 Jahre nach 1986: 2056 (130 Jahre pma). Die Erben können also bei einer Offenbarung jetzt schon alles verlieren. Es kommt in diesem Fall überhaupt nicht darauf an, ob § 66 aF anwendbar ist (nein), durch die Übergangsvorschrift wurde das Werk durch den am 30.6.1996 noch bestehenden Schutz in das (in diesem Fall für die Erben günstigere) neue Recht "gehievt".

Fall F: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1914 ein zunächst nicht veröffentlichtes Plakat, dessen Entwurf in der Familie blieb und von ihr erstmals im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Gemäß Fall E wäre für die Erben nichts damit zu gewinnen gewesen, das Werk anonym zu veröffentlichen, das hätte nach neuem Recht bis 1984 erfolgen müssen. Als Eigentümer des Entwurfs kann sich die Familie aber nach der (m.E. unhaltbaren) Rspr. des LG Magdeburg
http://archiv.twoday.net/stories/322397/
auf § 71 UrhG berufen und das Recht der editio princeps für sich in Anspruch nehmen, womit das seit 1990 gemeinfreie Werk wieder für 25 Jahre (also hier bis 2025) geschützt wäre. Da eine Einstellung in ein Archiv (etwa der FES) nach h.M. keine Veröffentlichung bedeutet, wäre eine Deponierung durch die Familie unschädlich, soweit sie eine Erstpublikation des Plakats verhindern kann.

Strukturiert man den Interessenkonflikt als ein Dialog-Spiel zwischen Urhebern/Rechtsnachfolgern und Nutzern, so ergibt sich für die ersteren die für sie günstige Position des "Ick bün allhier", oder mit einem anderen Bild: der Nutzer ist fast immer schachmatt.

Bei anonymen Werken gilt ja leider nicht, wie dargestellt, dass der Nutzer 70 Jahre pma notwendigerweise "auf der sicheren Seite" ist.

Ein anonymes altes Plakat/Plakatentwurf wirft urheberrechtliche Fragen auf, die man mit vernünftigem Aufwand nicht beanworten kann (weder der Archivar noch der Benutzer, eine Verwertungsgesellschaft oder eine Detektei):

- Wann ist es geschaffen worden? (Datierungsproblematik!)

- Wann ist es erstmals veröffentlicht worden? Erfolgte diese Veröffentlichung autorisiert (durch Urheber oder Erben bzw. bei der edition princeps laut LG Magdeburg auch durch den Eigentümer)?

- Wer hat es geschaffen und wann starb er?

- Gibt es irgendwo eine Veröffentlichung oder ein Werkstück, bei dem der Künstler sich zur Urheberschaft ausdrücklich bekannt hat?

- Gibt es solches Bekenntnis für seine Rechtsnachfolger pma oder den Testamentsvollstrecker ("Offenbarung" der Urheberschaft)?

- Wie komme ich in Kontakt zu den Nutzungsberechtigten und den Rechtsnachfolgern?

Die Rechtsnachfolger und Nutzungsberechtigten können frei entscheiden, ob sie dazu Auskünfte erteilen möchten oder ob sie eine eigene Veröffentlichung oder Offenbarung vornehmen wollen, die ihnen weitergehenden Schutz sichert.

Wer das verwirrender findet als die oben zitierte Aussage von Frau Lutterbeck, sei daran erinnert, dass kein Archiv und kein Bürger daran gehindert ist, gegenüber dem Bundestag oder dem Justizministerium dafür einzutreten (Art. 17 GG), dass zu einem funktionierenden Urheberrecht auch faire, Rechtssicherheit gewährleistende Regeln für Nutzer gehören. Davon kann mit Blick auf die Regelungen über anonyme Werke überhaupt nicht die Rede sein, wie schon in URECHT aaO ausgeführt wurde.

Die geringe Haltbarkeit digitaler Unterlagen ist hinreichend bekannt wie beklagt worden. Die von den Experten der Archivierung digitaler Unterlagen daraus gezogenen bzw. geforderten Konsequenzen nach permanenter Migration der Daten auf den jeweils neuesten Stand der Entwicklung elektronischer Speichersysteme ist zwar legitim; merkwürdig still dagegen wird es, wenn man nach der Finanzierbarkeit solcher Sisyphos-Projekte frägt.
Das Freiburger Fraunhofer-Institut Physikalische Messtechnik versucht in einem interessanten Projekt Digitalisierung und Langzeitsicherung zu verknüpfen. Als Speichermedium kommt dabei der Mikrofilm zu neuen Ehren, der seit langem zur Speicherung abfotografierter Dokumente, Bücher oder Zeitungen dient - allerdings zumeist in Schwarz-Weiß. Wie Alterungsexperimente gezeigt haben, halten moderne Filme bei richtiger Lagerung mehr als 5000 Jahre. Und um sie zu lesen, bedarf es lediglich einer Lupe - eine Technik, die zwar auch erst seit rund 400 Jahren bekannt ist, aber weit einfacher zu handhaben ist als ein Computer.
Ziel eines Projekts, das das Fraunhofer-Institut seit Frühjahr dieses Jahres zusammen mit Bibliotheken, Archiven und Firmen betreibt, ist die Herstellung eines Geräts, das äußerst präzis hergestellte digitale Kopien der Originale mit einer ebenso präzisen Laserbelichtung auf Farb-Mikrofilme umsetzt, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und die die analoge Fotografie ersetzt. .... Aber auch für den normalen Gebrauch der Mikrofilme in Bibliotheken und Archiven spricht nach Überzeugung des Projektkoordinators Andreas Hofmann die neue Technik, deren Prototyp bis 2006 fertig sein soll: Neben hoher Qualität zu niedrigen Kosten und der Möglichkeit, weitere Informationen direkt mit dem Bild zu verbinden, biete sie beste Nutzbarkeit. Denn die Mikrofilme, die vorrangig der Langzeitsicherung dienen, lassen sich durch Einscannen wieder in digitale Daten umwandeln


Quelle: Badische Zeitung vom 25.9.2004.

Das hört sich viel versprechend an, auch für in Behörden und Gerichten entstehende digitale Unterlagen, die - einmal mikroverfilmt - über Jahrhunderte für eine Redigitalisierung "kostengünstig" vorgehalten werden könnten.

Kurt Hochstuhl

Zu dem Kölner Workshop vom 17. Juni 2004 gibt es jetzt auf historicum.net einen ausführlichen Bericht (einige Redebeiträge sogar im Volltext).

Der Bericht basiert auf Mitschrieben, die seinerzeit von Jörn Sieglerschmidt (BSZ Baden-Württemberg/Universität Mannheim) angelegt und auch hier in Archivalia angezeigt wurden.

Lindsay Greene, NYU to make archive software, Washington Square News, September 22, 2004. Excerpt: "NYU's library system has announced plans to develop software for an intercollegiate database that will make archival processing more efficient, a library official said. The system, called 'The Archivists' Toolkit,' will allow universities and other research institutions to compile their archives into a online database, making the scholarship available worldwide....NYU, which is developing the project with assistance from the University of California at San Diego, decided to pursue the project after several researchers expressed an interest in a more accessible archive, Dean of Libraries Carol Mandel said. 'Our archivists were frustrated with the lack of software available, so they got together and kind of said "let's do this,"' she said. The archivists went to the Andrew W. Mellon foundation where they were paired up with the University of California. Both universities received a collaborative, two-year grant for $847,000. The project is expected to last from two to four years, and NYU hopes to renew the grant, Mandel said." (PS: The article doesn't say so, but the toolkit web site makes clear that the software will be both OAI-compliant and open-source. However, I'm still curious about what the project leaders found deficient in the nine existing systems of OAI-compliant, open-source archiving software.)
Posted by Peter Suber
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2004_09_19_fosblogarchive.html#a109603392024520142

An explanation might be that archiving software for eprint archives is not the same as archival software used by archivists for cataloging archival records.

Excerpt from the toolkit's website:

The objective is a digital tool set, primarily database in
character, that will:
• satisfy and integrate key functions in the archival descriptive cycle, including
accessioning, provenance, authority, locating, finding aid construction and
encoding, and, digital surrogate / single item description;
• allow small to medium-sized archives and special collections to ingest metadata
about collections into a centralized repository, along with digital asset
management, accession, reference, and workflow information;
• use a relational database management system with a Web-based user interface
to support all aspects and functions of archival administration and description,
(including components for digital- and media-asset tracking and management);
and
• be deployable in a range of archival repositories from historical societies, college
archives, museum archives, commercial archives, and other archives
specializing in non-textual materials (sound or video archives, for example) on
the one hand, and, on the other, in archives with a single staff member or in
multi-repository consortia such as the Five Colleges, Inc. or the Online Archive of
California.


Update
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/1087.html

„Tag der Archive" im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin

Nachricht vom 23.09.2004 Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare hat alle Archive in der Bundesrepubik Deutschland zur Gestaltung eines "Tages der Archive" am Samstag, 25. September 2004, aufgerufen. Die Aktion findet nach 2001 zum zweiten Mal statt. Sie soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern Entdeckungsreisen durch Kulturinstitutionen ermöglichen, die sonst eher im Ruf stehen, verschlossen zu sein. Umso mehr wollen die Archive ungewohnte Einblicke in ihre Arbeitswelten geben und damit die Neugier potenzieller Benutzer wecken. So wird die Aufgabe eines jeden Archivs an seinem Ort und in den Grenzen seiner Zuständigkeit transparent: Geschichte in ihren Schriftzeugnissen retrospektiv erfahrbar zu machen – durch das Bewahren, Erhalten und Erschließen dieser Schriftzeugnisse.

Im Kontrast zu anderen Staatsarchiven geht dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz der Ruch des Secreten in seinem singulären Namen per se voraus. "Warum seid gerade ihr ‚geheim’", lautet die meistgestellte Frage von Passanten und Besuchern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses an der Dahlemer Archivstraße – während die Benutzerinnen und Benutzer, die dort täglich ihre Akten studieren, längst wissen, dass sich das ehrwürdige ehemalige "Preußische Geheime Staatsarchiv" engagiert darum bemüht, eine moderne und für jedermanns Anliegen aufgeschlossene Dienststelle im kulturellen Service-Sektor zu sein. Allerdings steht die Arbeit mit dem Archivmaterial unter bestimmten inhaltlichen und formalen Vorgaben, die den Umgang mit den Quellen oft erschweren und eben so geheimnisvoll, wo nicht unmöglich machen.

Rainer Maria Rilke hat dieses Problem vor genau hundert Jahren auf den Punkt gebracht: in einem Familienarchiv fühlte er einmal "in allen Nerven die unmittelbare Nähe von Schicksalen, das Sichregen und Aufstehen von Gestalten, von denen nichts mich trennte als die alberne Unfähigkeit, ältere Zeichen zu lesen und zu deuten und Ordnung zu schaffen" (an Lou Andreas-Salomé, 3. Mai 1904).

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz hat daher bei der Gestaltung seines Beitrags zum diesjährigen "Tag der Archive" einen besonderen Akzent gesetzt: "Gebrauchsanleitung für archivische Handwerkszeuge. Zugänge zu wichtigen Quellen der brandenburg- preußischen Geschichte" soll das Thema sein. Unter dieser Vorgabe werden am 25. September 2004 zwischen 9.30 und 16 (Einla-Schluss: 15.30) drei Standard-Archivführungen (um 10, 12 und 14 Uhr) angeboten; ebenso drei Sonderführungen durch die Ausstellung "Brandenburg, Preußen und Europa. Gegenseitige Einflüsse vom 13. bis ins 20. Jahrhundert" (um 11, 13 und 15 Uhr). Darüber hinaus bieten sich ständig verschiedene Anlaufstationen und Aktionen zum Besuch an: "Archivalien suchen und finden": Archivische Findtechniken vom Findbuch zur Website; "Archivalien lesen und verstehen": Archivisches ABC vom Erschließen zum Auswerten schriftlicher Quellen; "Archivalien sehen und bestaunen": Zimelien-Ausstellung mit Höhe- und Tiefpunkten aus sechs Jahrhunderten brandenburg-preußischer Geschichte; "Archivalien selber machen": Kinder malen Ritter-Wappen, schreiben wie die Urgroßmutter, hören von Prinzen-Alltag und Kinderarbeit in vergangenen
Zeiten.

Weiterhin lädt ein Büchertisch mit Verkaufsangeboten zu reduzierten Preisen und Gratis-Abgaben zum Stöbern ein.

Quelle: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

weitere Informationen im Internet:
http://www.gsta.spk-berlin.de


Aus:
http://www.damals.de/sixcms/detail.php?id=160189

Auch Internetauftritte von Archiven sollten (und müssen im Bereich der Bundesverwaltung) barrierefrei zugänglich sein. Als Einstieg empfiehlt sich vielleicht die umfangreiche Darstellung im Rahmen des E-Government-Handbuchs

http://www.bva.bund.de/aufgaben/win/beitraege/00280/index.html

Direktlink 1,8 MB (PDF)
http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/download/4_Barriere.pdf

Siehe auch:
http://www.einfach-fuer-alle.de/
http://www.webaccessibility.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet

Es gibt den Typ eines PDFs "Originalbild mit verborgenem Text"/"image with hidden text", bei dem hinter dem Faksimile ein mit OCR erstellter Text liegt, bei dem nicht erkannte Zeichen als Images wiedergegeben werden. Der Text ist suchbar, und es können Textteile entnommen (in die Windows-Zwischenablage kopiert) werden. Ausser der Acrobat-Software (mit Paper Capture) können auch OCR-Programme PDFs solchen Typs erstellen.

Als grösster Vorteil wird gesehen, dass ein exaktes Faksimile vorliegt, das aber trotzdem als E-Text benutzt werden kann.

Siehe einführend:
http://www.adobe.com/support/pdfs/CapturePlugInHelp.pdf

Englisch
http://www.dclab.com/pdfconversion3.asp
http://www.experts-exchange.com/Web/Graphics/Adobe_Acrobat/Q_21089485.html
http://www.designer-info.com/master.htm?http://www.designer-info.com/Writing/paper_to_pdf.htm

Für mich sind aber viele Fragen offen:

1. Wie erkennt man im Netz ein PDF eines solchen Typs (ist das den Dateiangaben zu entnehmen oder gibt es einen einfachen Test, ein "normales" durchsuchbares PDF von einem durchsuchbaren Image zu unterscheiden)? (Wo finde ich ein paar Beispiele im Netz?)

2. Ist ein solches PDF für Suchmaschinen indizierbar?

3. Welche Nachteile hat es (abgesehen von der Größe)? Wie sieht es mit der Barrierefreiheit aus? Können ältere Acrobat-Reader es auch lesen?

4. Gibt es "freie" (womöglich kostenlose) Programme, mit denen solche PDFs erstellt werden können?

5. Wie umständlich ist die Korrektur von Erfassungsfehlern? Hilft es, wenn man einen E-Text des faksimilierten Dokuments hat, also kann man diesen irgendwie in das PDF "einlesen"?

6. Welche Archive haben mit diesem PDF-Typ bereits Erfahrungen?

Vielen Dank für alle Hilfe!

"Eine markantes Votum für die Übernahme von Personalbögen - und künftig von Grunddaten - findet sich von Clemens Rehm und Jürgen Treffeisen in "Perspektiven der Personalaktenbewertung - Zwischen Samplebildung und Totalüberlieferung", in: Archivischer Umgang mit Personalakten, hg. v. Katharina Tiemann, Münster 2004, S.34-51, mit einer ausführlichen Begründung, die sich sowohl auf die Nutzung als auch die Qualität von Personalakten bezieht." schreibt C. Rehm im Forum Bewertung
http://www.forum-bewertung.de/sg12.htm#persboegen

Im Dezember 2004 jährt sich die Gründung des ”Archivs der sozialen Bewegungen” Bremen das fünfte Mal. Das überwiegend von ehrenamtlicher Arbeit getragene Archiv wurde im Dezember 1999 gegründet, als sich der Infoladen der “Bremer BürgerInneninitiative gegen Atomanlagen” (BBA) und der Infoladen “Umschlagplatz” zum Infoladen Bremen zusammenschlossen. Ihre seit Mitte der 1970er Jahre gesammelten Dokumente bildeten den Anfangsbestand, hinzu kamen einige Privatsammlungen. Seit 2001 wird kontinuierlich Material von anderen Bewegungsarchiven, von Bremer politischen Gruppen und von Privatpersonen aufgenommen. Unter dem Motto ”Von der Bewegung – für die Bewegung” wird in diesem selbstverwalteten Archiv Material aus den vielfältigen Widerstands- und Protestbewegungen der letzten Jahrzehnte bis zur Gegenwart zusammengetragen und aufbewahrt. Das Archiv ist ein ”Gedächtnis für die Linke” und stellt sein Material gerne für Geschichtsarbeit zur Verfügung.

Sammelgebiete
Das Archiv sammelt vor allem zu folgenden Themen: Geschichte Bremens; kritische Geschichtsarbeit und Methoden (Alltagsgeschichte etc.); Zeitgeschichte Deutschlands; Nationalsozialismus; APO/SDS/StudentInnenbewegung; Frauen- und Lesbenbewegung; ArbeiterInnen/Gewerkschaften; kommunistische Gruppen; Bildung/Pädagogik/SchülerInnen; bewaffneter Kampf; Justiz/Polizei; Häuserkampf/Stadtentwicklung; Friedensbewegung/Antimilitarismus; Radikale Linke; Autonome; Anti-Atom-Bewegung; Internationalismus/Antiimperialismus; Soziales/Gesundheit; Männer/Schwule; Bevölkerungspolitik/Gen- und Reproduktionstechnologien; Flüchtlinge/Migration/Rassismus/Antisemitismus; traditionelle Linke/Demokratischer Sozialismus; Grüne Partei; PDS; Neue Technologien; Ökologie/Alternativbewegung.

Bestand
Dank zahlreicher Zugänge, ua. von (ehemaligen) AktivistInnen konnte der Gründungsbestand des Archivs von ca. 150 Regalmetern mittlerweile mehr als verdoppelt werden. Der Bestand ist breit angelegt, geht vom heterogenen Material der heterogenen Bewegungen selbst aus und orientiert sich eher an den selbst entwickelten Strukturen der Bewegungen als an wissenschaftlicher Einteilung.
Das Archiv gliedert sich in:
Bücher: Vorhanden sind etwa 2000 Bände, vor allem aus den 1970er und 1980er Jahren. Weitere ca. 1000 Bände sind momentan noch privat untergebracht. Die Bücher sind grob thematisch sortiert, aber nicht katalogisiert oder gar elektronisch erfasst.
Zeitungen und Zeitschriften: Die nach Titeln gegliederte Zeitungs- und Zeitschriftensammlung ist das Herz des Archivs und umfaßt aktuell über 750 Titel (in ca. 700 Archivboxen). Hinzu kommen geschätzt über 1000 weitere Titel als Einzel- oder in sehr wenigen Exemplaren. Viele überregionale Periodika seit den 1980er Jahren sowie ausländische Titel sind zu finden. Knapp zehn Prozent der Titel sind aus Bremen und Umgebung. Über 120 Titel werden laufend bezogen. Seit Sommer 2003 ist eine BISMAS-Datenbank für die Zeitschriften in Arbeit (http://www.bestand.archivbremen.de).
Broschüren, graue Literatur, Flugblätter, Zeitungsartikel: Sie sind in ca. 200 Stehsammlern und Archivboxen aus dem Zeitraum seit den 1960er Jahren zusammengefaßt, wobei zwei Drittel des Materials sortiert sind. Die Erfassung erfolgt nach Themen, innerhalb dieser ggf. auch nach Eingang bzw. chronologisch. Ca. 15 laufende Regalmeter harren noch der Sortierung.
Plakate: Das Archiv verfügt über eine umfangreiche, jedoch noch nicht sortierte oder erschlossene Plakatsammlung.
Sondersammlung Landwirtschaft und Provinz: Sie enthält Material zu den Themen Regionalentwicklung, Bio-Landbau, Landwirtschaft, Provinzarbeit und ländliche Sozialgeschichte mit einem Umfang von ca. 20 Regalmetern.
Sondersammlung Grufties gegen rechts: Sie besteht aus dem Archiv übergebenem Material über die Arbeit der Bremer Initiative “Grufties gegen rechts”, die von 1998 bis 2003 in Bremen und bundesweit agierte.
Das Archiv sucht alle Dokumente (Broschüren Plakate, Flugblätter, Zeitungen etc.) zu Protest und Widerstand, linker Theorie und Praxis in den letzten Jahrzehnten. Besonderes Interesse besteht an Büchern aus den letzten zehn bis 15 Jahren, an Zeitschriften aus den 1960er und 1970er Jahren, an Stadt- und Regionalzeitungen sowie Dokumenten aller Art aus Bremen.
Das ”Archiv der sozialen Bewegungen” bietet Führungen durch das Archiv, Hilfe bei der Suche nach Material für die politische Arbeit, bei Recherchen und Referaten sowie Informationen zu kritischer Geschichtsarbeit und Bewegungsarchiven

Vernetzung, Bewertung und Ausblick
Das Archiv ist in Bremen Mitglied im Netzwerk Selbsthilfe Bremen/Nordniedersachsen, bei Anares. Verein zur Förderung der Lesekultur und unterrepräsentierter Kultur, im Verein ”Erinnern für die Zukunft” und in der Historischen Gesellschaft Bremen. Es arbeitet seit der Gründung im Kreis Bremer Archive (www.bremer-archive.de) mit und nahm an den beiden Bremer Tagen der Archive 2001 und 2003 teil. Überregional gehört es dem “Förderkreis Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung e.V.” an und arbeitet im Netzwerk und gleichnamigen Internetportal Kritische Geschichte (www.kritische-geschichte.de) mit.
Die beiden wichtigsten lokalen Kooperationspartner sind der Infoladen Bremen, der die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung stellt, sowie der Verein ”Erinnern für die Zukunft”, der bei der Konservierung der Dokumente und der Erstellung einer Datenbank half. Überregional arbeitet das Archiv mit vergleichbaren Archiven und Bibliotheken u.a. in Oldenburg, Hamburg, Berlin, Köln, Bonn, Jena, Wien, Großhennersdorf und Gera zusammen. Materialaustausch gibt es ferner mit der Bibliothek des ”Instituts für Regional- und Sozialgeschichte” an der Universität Bremen, dem ”ECO-Archiv Arbeiterkultur und Ökologie” in Hofgeismar und der ”Dokumentationsstelle für unkonventionelle Literatur” der ”Bibliothek für Zeitgeschichte” in Stuttgart. Auch im wissenschaftlichen Umfeld der Bewegungsforschung wurde das Archiv bekanntgemacht. Seit der Gründung des Archivs wurden über 1500 kg Dubletten an andere Archive abgegeben.
Im Herbst 2003 erschien im Ergebnis eines durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung geförderten Forschungsprojekts das Buch ”Archive von unten” (3). Es gibt – erstmals wieder seit 13 Jahren – einen Überblick über Bewegungsarchive und -bibliotheken und enthält neben den Adressen eine Befragung zur deren Situation und ihrem Selbstverständnis.
Wünschenswert wäre, neue Nutzergruppen anzusprechen, z.B., indem Kontakt mit geeigneten Museen aufgenommen wird oder an interessierte LehrerInnen Angebote gemacht werden.
Finanzielle Unterstützung kommt immer wieder vom Netzwerk Selbsthilfe Bremen/Nordniedersachsen. Von der Stiftung Mitarbeit (Bonn) erhielt das Archiv im Jahre 2000 einen kleinen Starthilfezuschuß. Allerdings müssen verstärkt Möglichkeiten des Fundraising ausgelotet werden, da ohne größere finanzielle Zuwendungen nur die Bestandssicherung und der Materialeingang gewährleistet werden können. Eine öffentlichkeitswirksame Arbeit bildet die Voraussetzung (und weitergehend ein Ergebnis), um Zuschüsse oder Spenden zu erreichen. Finanzielle Spielräume müßten auch für neue, adäquate Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden, denn etwa zwei Drittel der Räumlichkeiten sind aus archivalischer Sicht völlig ungenügend, um auch nur die mittelfristige Sicherung des Materials zu erreichen (4).

Archiv der sozialen Bewegungen Bremen, St. Pauli Str. 10/12, 28203 Bremen, Öffnungszeiten: Mittwoch 16.30 bis 19.00 Uhr und nach Absprache, Fax: 0421/75682; Mail: archivbremen((ät))niatu.net; Internet: http://www.archivbremen.de.

(1) Siehe die Gründungserklärung ua. in Kassiber 43, November 2000.

(2) Einen Überblick bietet zuletzt Archive der sozialen Bewegungen, in: Forum Wissenschaft, 2002, H. 2, S. 62-65. Ältere Fassung online unter: htttp:/www.copyriot.com/unefarce/no4/archiv.html.

(3) Siehe Archive von unten. Archive und Bibliotheken der neuen sozialen Bewegungen und ihre Bestände, Neu-Ulm 2003. Unter www.leibi.de/archive sind mehrere Besprechungen und ein Nachtrag zugänglich.

(4) Weitergehende Überlegungen zur Situation und Zukunft von Bewegungsarchiven liefert eine Abschlussarbeit im Rahmen der Ausbildung zum wissenschaftlichen Dokumentar an der Fachhochschule Potsdam. Bezug als elektronische Kopie über die Archivadresse.

Auf www.umweltbibliotheken.de findet sich jetzt der Tagungsreader zum Umweltbibliotheken-Workshop vom 13.5.2004 als PDF-Datei unter Texte & Protokolle. Thema ist Marketing und Kommunikationsmanagement von Umweltbibliotheken.

aus "ABP-Archiv-Bildung-Pädagogik" Nr. 27:

Das Inhaltsverzeichnis des neuerschienenen Bandes "Historisches Lernen im Archiv" von Thomas Lange und Thomas Lux (Schwalbach 2004, 224 S., 14,30 EUR) ist als pdf-Datei herunterzuladen:
http://www.archivpaedagogen.de/allgemei/inhalt%20lange.pdf

24 September 2004, 15:30. Seminar Room, Appleton Tower, level 2, Crichton Street, Edinburgh.

***Please note that the location may move to level 1. Signs will be posted***

Title: Online Data and Scientific Progress: Content in Cyberinfrastructure.

The "scientific method" is changing from "hypothesize, design and run experiment, analyze results" to "hypothesize, look up answer in data base". Molecular biology has been leading, but astronomy is right behind it and the earth sciences are growing fast (they have a petabyte of data online).


Biography: (edited version of http://lesk.com/mlesk/)

Michael Lesk is a leading authority on Digital Libraries and Digital Preservation. He is author of the book "Practical Digital Libraries: Books, Bytes and Bucks." His academic career staretd with his work for the SMART project, in which he wrote much of their retrieval code and did many of the retrieval experiments, as well as obtaining a PhD in Chemical Physics. In the 1970's he worked in the group that built Unix and wrote Unix tools for word processing (tbl, refer), compiling (lex), and networking (uucp). In the 1980's he worked on specific information systems applications, mostly with geography (a system for driving directions) and dictionaries (a system for disambiguating words in context), as well as running a research group at Bellcore. And in the 1990s he worked on a large chemical information system, the CORE project, with Cornell, OCLC, ACS and CAS. From 1998-2002 he was head of the Division of Information and Intelligent Systems at the National Science Foundation. Currently he is on the faculty of the Library and Information Science Department, SCILS (School of Communication, Information, and Library Studies), Rutgers University. He received the "Flame" award for lifetime achievement from Usenix in 1994, and is a Fellow of the ACM.

Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) hat innerhalb ihres großen ANNO-Projekts (http://anno.onb.ac.at/) die österreichischen gesamtstaatlichen Gesetzblätter ab 1849 bis 1940 digitalisiert und nun online gestellt. Diese können jahrgangsweise ausgewählt, als Einzelseiten oder in Art einer thumbnail-Galerie durchgeblättert und als pdf (mit einer Beschränkung bis zu 20 Seiten) aus dem Netz heruntergeladen werden. In Arbeit ist eine Datenbank-Erweiterung, die Suchmöglichkeiten nach den Inhalten des Chronologischen Verzeichnisses bieten wird.

URL: http://anno.onb.ac.at/annogesetze.htm

ANNO-Gesetzesstexte enthält:
- Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich. Jg. 1849*1852. * Wien: 1849*1852: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise RGBl.: 1.11.1849*31.12.1852; Ergänzungsband umfasst den Zeitraum 2.12.1848*30.10.1849
- Reichs-Gesetzblatt für das Kaiserthum Österreich. Jg. 1853*1869. * Wien: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei 1853*1869. Erscheinungsweise: 4.1.1853*28.12.1869
- Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder. Jg. 1870*1918. * Wien: Kaiserl.-königl. Hof- und Staatsdruckerei 1870*1918.
Erscheinungsweise: 1.1.1870*12.11.1918.
- Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich. Jg. 1918*1919. * Wien 1918*1919: Deutschösterr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 15.11.1918*23.10.1919
- Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jg. 1919*1920. * Wien 1919*1920. * Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 23.10.1919*9.11.1920
- Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jg. 1920*1934. * Wien 1920*1934: Österr. Staatsdruckerei:
Erscheinungsweise: 10.11.1920*30.4.1934
- Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich. Jg. 1934*1938. * Wien 1934*1938: Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 1.5.1934 bis 13.3.1938
- Gesetzblatt für das Land Österreich. Jg. 1938*1940. * Wien 1938 bis 1940: Österr. Staatsdruckerei.
Erscheinungsweise: 15.3.1938*31.3.1940

Wieso die zeitliche Beschränkung?
Für die Zeit ab 1945 gibt es momentan einerseits eine kommerzielle CD-Produktion des Verlags "Digitale Publikationen" der Wiener Zeitung [CD-Rom Sammlung (1945-2002): http://www.digitalegesetze.at/bgbl-web/info.do], andererseits ein Projekt des österr. Bundeskanzleramts, welches plant, diese Daten in das österr. Rechtsinformationssystem (RIS: http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/) einzuspielen.

J. Pauser in BIB-JUR

ACCESS TO ARCHIVES IN CHINA
Until recently, archives in China were
largely confidential, with even the archivists
themselves having restricted access.
However, the archives in Guangzhou,
the capital of South China’s Guangdong
Province, will soon be publicly accessible.
The city is the first to make nearly all official
archives available and is constructing a
new building, hoped to be completed by
late May.
For more information, see http://news.xinhuanet.com/english/2004-04/19/content_1427008.htm.

Source:
DigiCULT Info #8, August 2004
http://www.digicult.info/downloads/DC_NL8_lowres_final.pdf

 

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