Aus: H-SOZ-U-KULT
Von:
Klaus Graf, RWTH Aachen
E-Mail:
Die Bemühungen des Urheberrechtsbündnisses[1], im Zuge der Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes ("Zweiter Korb") ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht durchzusetzen, waren nicht erfolgreich. Der deutsche Bundestag blieb bei seinen Beschlüssen[2] weit hinter dem zurück, was das Urheberrechtsbündnis gefordert hatte. Dies betrifft sowohl die Regelung beim Kopienversand der Bibliotheken als auch bei der Wiedergabe von Werken an Leseplätzen in Bibliotheken, Museen und Archiven.
Bibliotheken dürfen Kopien künftig elektronisch nur noch als grafische Datei versenden und auch nur dann, wenn Verlage nur ein unangemessenes Pay-per-view-Angebot machen (künftig: § 53a UrhG). Die rasche und vor allem preislich moderate wissenschaftliche Literaturversorgung durch Dokumentdirektlieferdienste wie SUBITO wird in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Lieferungen per Post oder Fax werden wieder zunehmen, da die Monopolpreise der Verlage für viele Institutionen nicht erschwinglich sind.
Der künftige § 52b gestattet, dass an speziellen Leseplätzen in Bibliotheken (bzw. Museen und Archiven) Werke elektronisch angeboten werden dürfen. Eine campusweite Nutzung ist nicht möglich, und es dürfen auch im Regelfall nur so viele Nutzer gleichzeitig auf das Angebot zugreifen, wie Exemplare des betreffenden Werks im Bestand sind. Auch diese künstliche Verknappung des potenziellen digitalen Mehrwerts ist mit den Anforderungen der modernen Informationsgesellschaft nicht zu vereinbaren.[3]
Eine vom Bundesrat vorgeschlagene "Open Access"-Klausel, die es öffentlich geförderten Urhebern ermöglicht hätte, nach einer Sperrfrist ohne Zustimmung des Verlags ihre Arbeiten online kostenfrei in einer Zweitveröffentlichung zugänglich zu machen, wurde vom Bundestag nicht aufgegriffen.
Resultat des Gesetzgebungsprozesses ist also ein weitgehend "wissenschaftsverlagsfreundliches" Urheberrecht. Zufrieden ist man in den Bundestagsfraktionen mit dem Ergebnis des "Zweiten Korbs" keineswegs. Man ist sich vielmehr darüber einig, dass ein "Dritter Korb" unumgänglich ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat im September den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Wahrscheinlich erscheint dies nicht, das Gesetz könnte also Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres wie beschlossen in Kraft treten.[4]
Unmittelbare Auswirkungen auf die Wissenschaft hat die Neuregelung der sogenannten "unbekannten Nutzungsarten", denn mit dem Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle beginnt eine Jahresfrist zu laufen.
Bisher bestimmte § 31 Abs. 4 UrhG, dass Verträge über unbekannte Nutzungsarten unwirksam sind. Das galt für Verträge, die ab dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 geschlossen wurden. Da die Online-Nutzung erst ab ca. 1995 als bekannte Nutzungsart gilt, kann man bei früher erschienenen Werken davon ausgehen, dass die Online-Rechte nicht per Verlagsvertrag an den Verlag übergegangen sind, also noch beim Autor liegen. Der Autor könnte also sein z.B. 1980 erschienenes Buch auch ohne Zustimmung des Verlags online wiederveröffentlichen.
Das wird sich ändern. Der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte (in der Regel also der Verlag) erhält nun auch die Online-Rechte zugesprochen. § 31 Abs. 4 UrhG wird gestrichen. Allerdings hat der Autor ein Jahr nach Inkrafttreten Zeit, dem Anfall der Nutzungsrechte an den Verlag zu widersprechen, sofern dieser nicht schon mit der Nutzung begonnen hat. Versäumt er diese Frist (z.B. weil er nichts von ihr weiß), kann ein Wissenschaftler nicht mehr ohne Zustimmung des Verlags seine Bücher "Open Access" zur Verfügung stellen. (Es sollte allerdings erwähnt werden, dass § 41 UrhG die Möglichkeit vorsieht, ein unzureichend ausgeübtes ausschließliches Nutzungsrecht zurückzurufen.[5])
Verschiedene Universitäten (insbesondere die RWTH Aachen und die Universität Gießen) haben, einer Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft bzw. des DFG-Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme folgend, ihre Wissenschaftler über die neue Situation informiert. Aus dem Gießener Schreiben:
"Sobald diese Regelung in Kraft tritt, dürften die bisherigen Veröffentlichungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von den Verlagen digitalisiert werden, um sie anschließend über das Internet gegen an den Verlag zu entrichtende Lizenzgebühren zur Verfügung zu stellen. Die Autorinnen und Autoren selbst hätten dann keine Möglichkeit mehr, ihre in früheren Jahren erschienenen Publikationen etwa in Hochschulschriften einzupflegen, um diese im Open Access anzubieten. Um das Eintreten dieser Situation zu vermeiden, empfiehlt der Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI), dass Autoren bei denjenigen Verlagen, bei denen sie bislang publiziert haben, mit einem formellen Schreiben Widerspruch einlegen. Auf diese Weise können die Autoren sich das Recht vorbehalten, ihre Publikationen auch nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle für den weltweiten freien Zugriff in das Internet einzupflegen.
Um Widerspruch einzulegen, können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler z.B. einen von der IuK-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) erarbeiteten Musterbrief verwenden, der über die Homepage der DGP abgerufen werden kann (s.u. www.dgps.de/dgps/kommissionen/iuk/005.php )."[6]
Der Musterbrief lautet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung geplanten Änderung in § 31a UrhG-E 2006 „Verträge über unbekannte Nutzungsarten" und in § 137 l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten" bin ich nicht einverstanden. In dem Gesetzentwurf wird mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt, was ich mit diesem Schreiben wahrnehmen möchte. Sofern dieses Gesetz in Kraft tritt und eine Regelung für die unbekannten Nutzungsarten enthält, widerspreche ich jeder Nutzungsart, die zu der damaligen Zeit meiner Veröffentlichung noch unbekannt war. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.
Sollten Sie die Nutzungsrechte, die ich Ihnen eingeräumt habe, an einen Dritten übertragen haben, bitte ich um eine unverzügliche Mitteilung, wie es mir der § 137l Abs. 2 UrhG-E 2006 zusichert, an wen die Rechte veräußert worden sind.
Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.
Mit freundlichen Grüßen"
Es wäre sinnvoll, dass alle Urheber im wissenschaftlichen Bereich von dieser Möglichkeit des Widerspruchs in Kenntnis gesetzt würden.
Bei Zeitschriften und unvergüteten Beiträgen zu Sammelbänden (z.B. Festschriften) gibt es eine Wissenschaftlern wenig bekannte Sonderbestimmung im Urheberrecht: § 38 UrhG sieht vor, dass die ausschließlichen Rechte nur für ein Jahr beim Verlag liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Da sich die Verlagsrechte nur auf Vervielfältigung und Verbreitung, nicht aber auf die für die Internetnutzung erforderliche öffentliche Wiedergabe beziehen, spricht alles dafür, dass Wissenschaftler bei der Online-Nutzung die Jahresfrist seit der Novellierung von 2003 nicht einhalten müssen [8]. Anders verhält es sich, wenn sie ihren Aufsatz unter eine Creative Commons oder andere freie Lizenz stellen möchten, da sich diese auch auf eine Druckveröffentlichung bezieht. Es wären dafür die Rechte des Verlags und die Jahresfrist zu beachten.
Da die ausschließlichen Nutzungsrechte bei Zeitschriftenaufsätzen, sofern kein Verlagsvertrag besteht, dem Verleger nur für ein Jahr zustehen, wäre es nicht erforderlich, den Anfall der ausschließlichen Nutzungsrechte bei unbekannten Nutzungsarten zu widerrufen. Wer sicher gehen will, wird aber auch bei Verlagen Widerspruch einlegen, die solche Beiträge von ihm publiziert haben.
Während es bei geisteswissenschaftlichen Zeitschriften bis heute häufig unüblich ist, dass eine vertragliche Regelung mit dem Verlag über die Nutzungsrechte erfolgt, wird man in Zukunft damit rechnen müssen, dass auch bei der Publikation von Aufsätzen dem Autor Verlagsvereinbarungen vorgelegt werden. Alle maßgeblichen Wissenschaftsförderorganisationen haben sich dem Ziel "Open Access" verpflichtet und empfehlen dringend, diese Verträge um eine Klausel zu ergänzen, mit der sich der Autor die Möglichkeit vorbehält, den Beitrag "Open Access" erneut zu veröffentlichen [8]. Zuletzt hat der Schweizer NFR unterstrichen:
"Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger sind verpflichtet, sich soweit möglich zwecks Sicherstellung von Open Access bzw. entgeltfreier nicht kommerzieller Nutzung in Verlagsverträgen ein nicht ausschliessliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse fest und dauerhaft vorzubehalten."[9]
Wer die freie Zugänglichkeit wissenschaftlicher Literatur nach den Grundsätzen von "Open Access" unterstützt, sollte sowohl innerhalb der Jahresfrist von seinem Widerspruchsrecht bei älteren Arbeiten vor 1995 gegenüber den jeweiligen Verlagen Gebrauch machen als auch bei künftigen Verlagsverträgen die Open-Access-Option ausdrücklich ergänzen. Da es nur empirische Befunde gibt, dass "Open Access" dem Verkauf gedruckter Publikationen nützt (statt schadet) [10], sollte dies auch im wirtschaftlichen Interesse der Verlage sein.
Klaus Graf
Hinweis: Um eine weite Verbreitung der Information zu ermöglichen, ist eine gänzlich freie Nutzung dieses Beitrags mit Quellenangabe unwiderruflich gestattet.
Anmerkungen:
[Anmerkungen:
[1] www.urheberrechtsbuendnis.de (29.08.2007)
[2] Der beschlossene Gesetzestext:
dip.bundestag.de/btd/16/059/1605939.pdf (29.08.2007)
[3] Zur Kritik siehe auch:
archiv.twoday.net/stories/4055807/ (29.08.2007)
archiv.twoday.net/stories/4056977/ (29.08.2007)
[4]bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/28/der_zweite_korb_im_bundesrat~2882228 (29.08.2007)
bibliotheksrecht.blog.de/2007/07/23/der_zweite_korb_ist_noch_nicht_durch~2687801 (29.08.2007)
[5] Details dazu:
archiv.twoday.net/stories/4069056/ (29.08.2007)
[6] www.uni-giessen.de/cms/organisation/dez/dezernat-b/dienstleistungen/TestB1/novellierung-urheberrecht-2007/file (29.08.2007)
[7] archiv.twoday.net/stories/2962609/#3146270 (29.08.2007)
[8] Näheres unter
oa.helmholtz.de/index.php?id=63 (29.08.2007)
[9] www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Dossiers/dos_OA_Weisung_d.pdf (29.08.2007)
[10] archiv.twoday.net/stories/3326893/ (29.08.2007)
Sprache: German
Klassifikation: Regionaler Schwerpunkt: Deutschland
Epochale Zuordnung: Ohne epochalen Schwerpunkt
Thematischer Schwerpunkt: Wissenschaft
URL zur Zitation
dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=930&type=diskussionen
Nachtrag: Eine entspanntere Sicht der Rechtslage bevorzugt Eric Steinhauer:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/30/s_137_l_urhg_die_entspannte_sicht_der_di~2894919
Steinhauer hat am 3.9.2007 in INETBIB davon aberaten, dass die Bibliotheken den Widerspruchsbrief empfehlen:
"Die Bibliotheken sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (frühestens 1. Dezember 2007) vielmehr nutzen, um von den Wissenschaftlern die Online-Recht für deren ältere Publikationen zu erhalten. Sie füllen damit ihre Repositorium und verhindern zugleich unter der Hand die Wirkungen von § 137 l UrhG. Das jedenfalls ergibt sich aus § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG.
Näheres kann man hier nachlesen:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/09/03/s_137_l_urhg_und_die_rolle_der_bibliothe~2915206 "
Dem stimme ich zu, denke aber, dass die Bibliotheken nicht in der Lage sein werden, erfolgreich viele Nutzungsrechte einzusammeln.
Von:
Klaus Graf, RWTH Aachen
E-Mail:
Die Bemühungen des Urheberrechtsbündnisses[1], im Zuge der Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes ("Zweiter Korb") ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht durchzusetzen, waren nicht erfolgreich. Der deutsche Bundestag blieb bei seinen Beschlüssen[2] weit hinter dem zurück, was das Urheberrechtsbündnis gefordert hatte. Dies betrifft sowohl die Regelung beim Kopienversand der Bibliotheken als auch bei der Wiedergabe von Werken an Leseplätzen in Bibliotheken, Museen und Archiven.
Bibliotheken dürfen Kopien künftig elektronisch nur noch als grafische Datei versenden und auch nur dann, wenn Verlage nur ein unangemessenes Pay-per-view-Angebot machen (künftig: § 53a UrhG). Die rasche und vor allem preislich moderate wissenschaftliche Literaturversorgung durch Dokumentdirektlieferdienste wie SUBITO wird in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören. Lieferungen per Post oder Fax werden wieder zunehmen, da die Monopolpreise der Verlage für viele Institutionen nicht erschwinglich sind.
Der künftige § 52b gestattet, dass an speziellen Leseplätzen in Bibliotheken (bzw. Museen und Archiven) Werke elektronisch angeboten werden dürfen. Eine campusweite Nutzung ist nicht möglich, und es dürfen auch im Regelfall nur so viele Nutzer gleichzeitig auf das Angebot zugreifen, wie Exemplare des betreffenden Werks im Bestand sind. Auch diese künstliche Verknappung des potenziellen digitalen Mehrwerts ist mit den Anforderungen der modernen Informationsgesellschaft nicht zu vereinbaren.[3]
Eine vom Bundesrat vorgeschlagene "Open Access"-Klausel, die es öffentlich geförderten Urhebern ermöglicht hätte, nach einer Sperrfrist ohne Zustimmung des Verlags ihre Arbeiten online kostenfrei in einer Zweitveröffentlichung zugänglich zu machen, wurde vom Bundestag nicht aufgegriffen.
Resultat des Gesetzgebungsprozesses ist also ein weitgehend "wissenschaftsverlagsfreundliches" Urheberrecht. Zufrieden ist man in den Bundestagsfraktionen mit dem Ergebnis des "Zweiten Korbs" keineswegs. Man ist sich vielmehr darüber einig, dass ein "Dritter Korb" unumgänglich ist. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat im September den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Wahrscheinlich erscheint dies nicht, das Gesetz könnte also Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres wie beschlossen in Kraft treten.[4]
Unmittelbare Auswirkungen auf die Wissenschaft hat die Neuregelung der sogenannten "unbekannten Nutzungsarten", denn mit dem Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle beginnt eine Jahresfrist zu laufen.
Bisher bestimmte § 31 Abs. 4 UrhG, dass Verträge über unbekannte Nutzungsarten unwirksam sind. Das galt für Verträge, die ab dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 geschlossen wurden. Da die Online-Nutzung erst ab ca. 1995 als bekannte Nutzungsart gilt, kann man bei früher erschienenen Werken davon ausgehen, dass die Online-Rechte nicht per Verlagsvertrag an den Verlag übergegangen sind, also noch beim Autor liegen. Der Autor könnte also sein z.B. 1980 erschienenes Buch auch ohne Zustimmung des Verlags online wiederveröffentlichen.
Das wird sich ändern. Der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte (in der Regel also der Verlag) erhält nun auch die Online-Rechte zugesprochen. § 31 Abs. 4 UrhG wird gestrichen. Allerdings hat der Autor ein Jahr nach Inkrafttreten Zeit, dem Anfall der Nutzungsrechte an den Verlag zu widersprechen, sofern dieser nicht schon mit der Nutzung begonnen hat. Versäumt er diese Frist (z.B. weil er nichts von ihr weiß), kann ein Wissenschaftler nicht mehr ohne Zustimmung des Verlags seine Bücher "Open Access" zur Verfügung stellen. (Es sollte allerdings erwähnt werden, dass § 41 UrhG die Möglichkeit vorsieht, ein unzureichend ausgeübtes ausschließliches Nutzungsrecht zurückzurufen.[5])
Verschiedene Universitäten (insbesondere die RWTH Aachen und die Universität Gießen) haben, einer Empfehlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft bzw. des DFG-Ausschusses für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme folgend, ihre Wissenschaftler über die neue Situation informiert. Aus dem Gießener Schreiben:
"Sobald diese Regelung in Kraft tritt, dürften die bisherigen Veröffentlichungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von den Verlagen digitalisiert werden, um sie anschließend über das Internet gegen an den Verlag zu entrichtende Lizenzgebühren zur Verfügung zu stellen. Die Autorinnen und Autoren selbst hätten dann keine Möglichkeit mehr, ihre in früheren Jahren erschienenen Publikationen etwa in Hochschulschriften einzupflegen, um diese im Open Access anzubieten. Um das Eintreten dieser Situation zu vermeiden, empfiehlt der Ausschuss für wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme (AWBI), dass Autoren bei denjenigen Verlagen, bei denen sie bislang publiziert haben, mit einem formellen Schreiben Widerspruch einlegen. Auf diese Weise können die Autoren sich das Recht vorbehalten, ihre Publikationen auch nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle für den weltweiten freien Zugriff in das Internet einzupflegen.
Um Widerspruch einzulegen, können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler z.B. einen von der IuK-Kommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) erarbeiteten Musterbrief verwenden, der über die Homepage der DGP abgerufen werden kann (s.u. www.dgps.de/dgps/kommissionen/iuk/005.php )."[6]
Der Musterbrief lautet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung geplanten Änderung in § 31a UrhG-E 2006 „Verträge über unbekannte Nutzungsarten" und in § 137 l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten" bin ich nicht einverstanden. In dem Gesetzentwurf wird mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt, was ich mit diesem Schreiben wahrnehmen möchte. Sofern dieses Gesetz in Kraft tritt und eine Regelung für die unbekannten Nutzungsarten enthält, widerspreche ich jeder Nutzungsart, die zu der damaligen Zeit meiner Veröffentlichung noch unbekannt war. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.
Sollten Sie die Nutzungsrechte, die ich Ihnen eingeräumt habe, an einen Dritten übertragen haben, bitte ich um eine unverzügliche Mitteilung, wie es mir der § 137l Abs. 2 UrhG-E 2006 zusichert, an wen die Rechte veräußert worden sind.
Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.
Mit freundlichen Grüßen"
Es wäre sinnvoll, dass alle Urheber im wissenschaftlichen Bereich von dieser Möglichkeit des Widerspruchs in Kenntnis gesetzt würden.
Bei Zeitschriften und unvergüteten Beiträgen zu Sammelbänden (z.B. Festschriften) gibt es eine Wissenschaftlern wenig bekannte Sonderbestimmung im Urheberrecht: § 38 UrhG sieht vor, dass die ausschließlichen Rechte nur für ein Jahr beim Verlag liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Da sich die Verlagsrechte nur auf Vervielfältigung und Verbreitung, nicht aber auf die für die Internetnutzung erforderliche öffentliche Wiedergabe beziehen, spricht alles dafür, dass Wissenschaftler bei der Online-Nutzung die Jahresfrist seit der Novellierung von 2003 nicht einhalten müssen [8]. Anders verhält es sich, wenn sie ihren Aufsatz unter eine Creative Commons oder andere freie Lizenz stellen möchten, da sich diese auch auf eine Druckveröffentlichung bezieht. Es wären dafür die Rechte des Verlags und die Jahresfrist zu beachten.
Da die ausschließlichen Nutzungsrechte bei Zeitschriftenaufsätzen, sofern kein Verlagsvertrag besteht, dem Verleger nur für ein Jahr zustehen, wäre es nicht erforderlich, den Anfall der ausschließlichen Nutzungsrechte bei unbekannten Nutzungsarten zu widerrufen. Wer sicher gehen will, wird aber auch bei Verlagen Widerspruch einlegen, die solche Beiträge von ihm publiziert haben.
Während es bei geisteswissenschaftlichen Zeitschriften bis heute häufig unüblich ist, dass eine vertragliche Regelung mit dem Verlag über die Nutzungsrechte erfolgt, wird man in Zukunft damit rechnen müssen, dass auch bei der Publikation von Aufsätzen dem Autor Verlagsvereinbarungen vorgelegt werden. Alle maßgeblichen Wissenschaftsförderorganisationen haben sich dem Ziel "Open Access" verpflichtet und empfehlen dringend, diese Verträge um eine Klausel zu ergänzen, mit der sich der Autor die Möglichkeit vorbehält, den Beitrag "Open Access" erneut zu veröffentlichen [8]. Zuletzt hat der Schweizer NFR unterstrichen:
"Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger sind verpflichtet, sich soweit möglich zwecks Sicherstellung von Open Access bzw. entgeltfreier nicht kommerzieller Nutzung in Verlagsverträgen ein nicht ausschliessliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse fest und dauerhaft vorzubehalten."[9]
Wer die freie Zugänglichkeit wissenschaftlicher Literatur nach den Grundsätzen von "Open Access" unterstützt, sollte sowohl innerhalb der Jahresfrist von seinem Widerspruchsrecht bei älteren Arbeiten vor 1995 gegenüber den jeweiligen Verlagen Gebrauch machen als auch bei künftigen Verlagsverträgen die Open-Access-Option ausdrücklich ergänzen. Da es nur empirische Befunde gibt, dass "Open Access" dem Verkauf gedruckter Publikationen nützt (statt schadet) [10], sollte dies auch im wirtschaftlichen Interesse der Verlage sein.
Klaus Graf
Hinweis: Um eine weite Verbreitung der Information zu ermöglichen, ist eine gänzlich freie Nutzung dieses Beitrags mit Quellenangabe unwiderruflich gestattet.
Anmerkungen:
[Anmerkungen:
[1] www.urheberrechtsbuendnis.de (29.08.2007)
[2] Der beschlossene Gesetzestext:
dip.bundestag.de/btd/16/059/1605939.pdf (29.08.2007)
[3] Zur Kritik siehe auch:
archiv.twoday.net/stories/4055807/ (29.08.2007)
archiv.twoday.net/stories/4056977/ (29.08.2007)
[4]bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/28/der_zweite_korb_im_bundesrat~2882228 (29.08.2007)
bibliotheksrecht.blog.de/2007/07/23/der_zweite_korb_ist_noch_nicht_durch~2687801 (29.08.2007)
[5] Details dazu:
archiv.twoday.net/stories/4069056/ (29.08.2007)
[6] www.uni-giessen.de/cms/organisation/dez/dezernat-b/dienstleistungen/TestB1/novellierung-urheberrecht-2007/file (29.08.2007)
[7] archiv.twoday.net/stories/2962609/#3146270 (29.08.2007)
[8] Näheres unter
oa.helmholtz.de/index.php?id=63 (29.08.2007)
[9] www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/Dossiers/dos_OA_Weisung_d.pdf (29.08.2007)
[10] archiv.twoday.net/stories/3326893/ (29.08.2007)
Sprache: German
Klassifikation: Regionaler Schwerpunkt: Deutschland
Epochale Zuordnung: Ohne epochalen Schwerpunkt
Thematischer Schwerpunkt: Wissenschaft
URL zur Zitation
dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/id=930&type=diskussionen
Nachtrag: Eine entspanntere Sicht der Rechtslage bevorzugt Eric Steinhauer:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/08/30/s_137_l_urhg_die_entspannte_sicht_der_di~2894919
Steinhauer hat am 3.9.2007 in INETBIB davon aberaten, dass die Bibliotheken den Widerspruchsbrief empfehlen:
"Die Bibliotheken sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (frühestens 1. Dezember 2007) vielmehr nutzen, um von den Wissenschaftlern die Online-Recht für deren ältere Publikationen zu erhalten. Sie füllen damit ihre Repositorium und verhindern zugleich unter der Hand die Wirkungen von § 137 l UrhG. Das jedenfalls ergibt sich aus § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG.
Näheres kann man hier nachlesen:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/09/03/s_137_l_urhg_und_die_rolle_der_bibliothe~2915206 "
Dem stimme ich zu, denke aber, dass die Bibliotheken nicht in der Lage sein werden, erfolgreich viele Nutzungsrechte einzusammeln.
KlausGraf - am Mittwoch, 29. August 2007, 21:46 - Rubrik: Open Access
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Prolific French historian Roger Chartier’s new book, Inscription and Erasure: Literature and Written Culture from the Eleventh to the Eighteenth Century, trans. Arthur Goldhammer (Philadelphia: University of Pennsylvania Press, 2007), considers the tension between preservation and obliteration in literary texts. Chartier starts the book with this assessment: “The fear of obliteration obsessed the societies of early modern Europe. To quell their anxiety, they preserved in writing traces of the past, remembrances of the dead, the glory of the living, and texts of all kinds that were not supposed to disappear.” Chartier continues, “This was no easy task in a world where writing could be erased, manuscripts misplaced, and books existed under perpetual threat of destruction” (p. vii). In other words, it was a period much like our own.
Those interested in the archival impulse will find references in his literary analysis that are of interest, with considerations to the use of wax tablets as the main means of writing in the medieval period, the emergence of autograph signatures and the use of scribes, the availability of printed almanacs with blank pages for personal recordkeeping, the use of handwritten newsletters, and the rise and impact of printed texts.
Read the rest of Professor Richard Cox' weblog entry at
http://readingarchives.blogspot.com/2007/08/fear-of-oblivion.html
Those interested in the archival impulse will find references in his literary analysis that are of interest, with considerations to the use of wax tablets as the main means of writing in the medieval period, the emergence of autograph signatures and the use of scribes, the availability of printed almanacs with blank pages for personal recordkeeping, the use of handwritten newsletters, and the rise and impact of printed texts.
Read the rest of Professor Richard Cox' weblog entry at
http://readingarchives.blogspot.com/2007/08/fear-of-oblivion.html
KlausGraf - am Mittwoch, 29. August 2007, 19:18 - Rubrik: English Corner
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Ulrich Herb, Matthias Müller: Der Archivserver SaarDok
Ein Praxisbericht aus der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek (SULB) über den Betrieb der Servers SaarDok, der der Archivierung, Erschließung und Bereitstellung elektronischer Pflichtexemplare dient.
Aus: Unsere Archive. - 52. 2007, S. 48-49
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2007/1260/
Ein Praxisbericht aus der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek (SULB) über den Betrieb der Servers SaarDok, der der Archivierung, Erschließung und Bereitstellung elektronischer Pflichtexemplare dient.
Aus: Unsere Archive. - 52. 2007, S. 48-49
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2007/1260/
Ladislaus - am Mittwoch, 29. August 2007, 11:57 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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In der FR von heute:
"Dickster Kirschbaum. Archivar für tolle Bäume
Stefan Kühn kennt sie fast alle. Ob Kastanie, Linde, Buche oder Eiche - die meisten der mehrere Jahrhunderte alten, besonders hohen oder dicken Bäume in Deutschland hat der 37-Jährige aufgespürt. Kühn ist Baum-Archivar von Beruf. Der einzige hauptberufliche in Deutschland, wie der Biologe aus Gießen sagt. Mehr als 1000 Bäume hat Kühn schon vermessen, fotografiert und wissenschaftlich dokumentiert. Wenn er auf Baumexkursion quer durch die 357000 Quadratkilometer der Republik fährt, dürfen Kamera und Maßband nie fehlen.
In das mit seinem Bruder Uwe gegründete Deutsche Baumarchiv werden bevorzugt "NBBs" aufgenommen. "NBB" steht für "national bedeutsamer Baum", also für ein besonders starkes und charakteristisches Exemplar seiner Art. ......"
Nachtrag: www.deutschesbaumarchiv.de
"Dickster Kirschbaum. Archivar für tolle Bäume
Stefan Kühn kennt sie fast alle. Ob Kastanie, Linde, Buche oder Eiche - die meisten der mehrere Jahrhunderte alten, besonders hohen oder dicken Bäume in Deutschland hat der 37-Jährige aufgespürt. Kühn ist Baum-Archivar von Beruf. Der einzige hauptberufliche in Deutschland, wie der Biologe aus Gießen sagt. Mehr als 1000 Bäume hat Kühn schon vermessen, fotografiert und wissenschaftlich dokumentiert. Wenn er auf Baumexkursion quer durch die 357000 Quadratkilometer der Republik fährt, dürfen Kamera und Maßband nie fehlen.
In das mit seinem Bruder Uwe gegründete Deutsche Baumarchiv werden bevorzugt "NBBs" aufgenommen. "NBB" steht für "national bedeutsamer Baum", also für ein besonders starkes und charakteristisches Exemplar seiner Art. ......"
Nachtrag: www.deutschesbaumarchiv.de
Wolf Thomas - am Mittwoch, 29. August 2007, 09:08 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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KlausGraf - am Mittwoch, 29. August 2007, 00:55 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://miur.de/dok/1344.html
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06
"Achtung Betrüger unterwegs!" - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers.
Leitsätze:
BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, § 1004, StGB § 185 StGB, GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, TDG § 11 (TMG § 10)
1. Der Betreiber eines Internet-Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis rechtswidriger Inhalte, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.03.2007 – Az. VI ZR 101/06 -; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).
2. Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellen Meinungsäußerungen nur dann dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324). Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt worden, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (BGH NJW 1993, 1845, 1846) und ob sie gegenüber unbeteiligten Dritten aufgestellt worden ist. In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht (BVerfG NJW 1991, 95, 96). Dementsprechend sind Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt, soweit sie nicht zugleich darauf gerichtet sind, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal beleidigend sind. Insoweit ist eine Interessenabwägung erforderlich. Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine "Schmähkritik", d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen. Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; BGH NJW 2000, 1036, 1038; BGH NJW 2005, 279, 283).
3. Bei der Formulierung "Achtung Betrüger unterwegs! Firma GmbH" sowie die "Betrüger vom Firma" kann es sich im Kontext eines Gesamtbetrags in einem Internetforum noch um subjektive Meinungsäußerungen handeln, die sich im Rahmen zulässiger Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit bewegen und noch nicht den Bereich unzulässiger Schmähkritik überschreiten, wenn die Warnfunktion (hier vor den Methoden der in Bezug genommen Firma) deutlich im Vordergrund steht und es dem Verfasser in erster Linie um die Auseinandersetzung in der Sache und nicht um die persönliche Herabsetzung des/der Betroffenen geht.
4. Bei einem individuellen Beitrag eines Verfassers in einem Internetforum lässt sich die Widerholungsgefahr - außerhalb des gewerblichen Rechtschutzes und des Wettbewerbsrechts - nicht allein damit begründen, dass der Forenbetreiber auf die Abmahnung nicht reagiert.
MIR 2007, Dok. 320
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06
"Achtung Betrüger unterwegs!" - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers.
Leitsätze:
BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, § 1004, StGB § 185 StGB, GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, TDG § 11 (TMG § 10)
1. Der Betreiber eines Internet-Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis rechtswidriger Inhalte, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.03.2007 – Az. VI ZR 101/06 -; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).
2. Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellen Meinungsäußerungen nur dann dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324). Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt worden, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (BGH NJW 1993, 1845, 1846) und ob sie gegenüber unbeteiligten Dritten aufgestellt worden ist. In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht (BVerfG NJW 1991, 95, 96). Dementsprechend sind Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt, soweit sie nicht zugleich darauf gerichtet sind, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal beleidigend sind. Insoweit ist eine Interessenabwägung erforderlich. Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine "Schmähkritik", d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen. Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; BGH NJW 2000, 1036, 1038; BGH NJW 2005, 279, 283).
3. Bei der Formulierung "Achtung Betrüger unterwegs! Firma GmbH" sowie die "Betrüger vom Firma" kann es sich im Kontext eines Gesamtbetrags in einem Internetforum noch um subjektive Meinungsäußerungen handeln, die sich im Rahmen zulässiger Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit bewegen und noch nicht den Bereich unzulässiger Schmähkritik überschreiten, wenn die Warnfunktion (hier vor den Methoden der in Bezug genommen Firma) deutlich im Vordergrund steht und es dem Verfasser in erster Linie um die Auseinandersetzung in der Sache und nicht um die persönliche Herabsetzung des/der Betroffenen geht.
4. Bei einem individuellen Beitrag eines Verfassers in einem Internetforum lässt sich die Widerholungsgefahr - außerhalb des gewerblichen Rechtschutzes und des Wettbewerbsrechts - nicht allein damit begründen, dass der Forenbetreiber auf die Abmahnung nicht reagiert.
MIR 2007, Dok. 320
KlausGraf - am Dienstag, 28. August 2007, 21:55 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Dienstag, 28. August 2007, 15:30 - Rubrik: Archivpaedagogik
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http://arcana.twoday.net/stories/4204395/ lobt zurecht das Internetangebot und die Downloads des Vorarlberger Landesarchivs. Hingeweisen sei auf:
Kleine Schriften
Seit 2007 gibt das Vorarlberger Landesarchiv in seinem Verlag die Reihe "Kleine Schriften des Vorarlberger Landesarchivs" heraus. Die in einfacher Form hergestellten Publikationen werden vom Landesarchiv grundsätzlich gratis abgegeben. Sie werden im Verzeichnis lieferbarer Bücher gelistet.
Diese Publikationen stellen wir Ihnen im Folgenden auch als Dowloads (PDF) zur Verfügung:
Nr. 1: Jahresbericht des Vorarlberger Landesarchivs 2006. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.
Nr. 2: Wolfgang Weber (Hg.), Archive und Museen. Annähherungen an zwei Kulturproduzenten. Referate des 16. Vorarlberger Archivtages 2006. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.
Nr. 3: Ulrich Nachbaur (Hg.), Der Wiederaufbau der Vorarlberger Landesverwaltung 1945 bis 1947. Ein Rechenschaftsbericht der Landesregierung. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.
Nr. 4: Monika Bentele/Carmen Fink, Aufbereitung und Gestaltung eines Gemeindearchivs. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.
Kleine Schriften
Seit 2007 gibt das Vorarlberger Landesarchiv in seinem Verlag die Reihe "Kleine Schriften des Vorarlberger Landesarchivs" heraus. Die in einfacher Form hergestellten Publikationen werden vom Landesarchiv grundsätzlich gratis abgegeben. Sie werden im Verzeichnis lieferbarer Bücher gelistet.
Diese Publikationen stellen wir Ihnen im Folgenden auch als Dowloads (PDF) zur Verfügung:
Nr. 1: Jahresbericht des Vorarlberger Landesarchivs 2006. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.
Nr. 2: Wolfgang Weber (Hg.), Archive und Museen. Annähherungen an zwei Kulturproduzenten. Referate des 16. Vorarlberger Archivtages 2006. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.
Nr. 3: Ulrich Nachbaur (Hg.), Der Wiederaufbau der Vorarlberger Landesverwaltung 1945 bis 1947. Ein Rechenschaftsbericht der Landesregierung. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.
Nr. 4: Monika Bentele/Carmen Fink, Aufbereitung und Gestaltung eines Gemeindearchivs. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.
KlausGraf - am Dienstag, 28. August 2007, 15:14 - Rubrik: Staatsarchive
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Die aktuelle Blitzumfrage macht deutlich, dass dem Thema Open Access in Fachverlagen (Situation im Bereich der Wissenschaftsverlage anders!) keine allzu große Bedeutung beigemessen wird.
So geben nur 7,5 Prozent der befragten Unternehmen an, dass Open Access bereits jetzt unmittelbare Auswirkungen auf ihre Umsätze und Geschäftsmodelle hat. 40 Prozent der befragten Verlage scheinen sich noch nicht im Klaren zu sein, wie sie das Thema "Open Access" bewerten sollen, rechnen aber auch mit Auswirkungen auf ihre Geschäftsmodelle.
Für 72,50 Prozent der befragten Fachverlage kann Open Access die Kernaufgaben des Publizierens wie die lesergerechte Aufbereitung von Inhalten und deren qualitative Bewertung nicht ersetzen. Gut zwei Drittel der Fachverlage (67,50 Prozent) sind der Meinung, dass die verlegerischen Kerndisziplinen auch in die digitale Welt übertragen werden müssen.
http://www.deutsche-fachpresse.de/pages/article/3092.aspx
So geben nur 7,5 Prozent der befragten Unternehmen an, dass Open Access bereits jetzt unmittelbare Auswirkungen auf ihre Umsätze und Geschäftsmodelle hat. 40 Prozent der befragten Verlage scheinen sich noch nicht im Klaren zu sein, wie sie das Thema "Open Access" bewerten sollen, rechnen aber auch mit Auswirkungen auf ihre Geschäftsmodelle.
Für 72,50 Prozent der befragten Fachverlage kann Open Access die Kernaufgaben des Publizierens wie die lesergerechte Aufbereitung von Inhalten und deren qualitative Bewertung nicht ersetzen. Gut zwei Drittel der Fachverlage (67,50 Prozent) sind der Meinung, dass die verlegerischen Kerndisziplinen auch in die digitale Welt übertragen werden müssen.
http://www.deutsche-fachpresse.de/pages/article/3092.aspx
KlausGraf - am Dienstag, 28. August 2007, 11:39 - Rubrik: Open Access
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siehe http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=10&mat=15174
PIKETTY, CAROLINE: Ich suche die Spuren meiner Mutter. Übersetzt aus dem Französischen von Uli Aumüller. Mit einem Vorwort von Georges-Arthur Goldschmitt. Nagel & Kimche, Zürich 2007. 158 S.
PIKETTY, CAROLINE: Ich suche die Spuren meiner Mutter. Übersetzt aus dem Französischen von Uli Aumüller. Mit einem Vorwort von Georges-Arthur Goldschmitt. Nagel & Kimche, Zürich 2007. 158 S.
Wolf Thomas - am Dienstag, 28. August 2007, 11:11 - Rubrik: Miscellanea
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Seit Anfang des Monats ist es möglich, mit Hilfe einer Vorlage aus Wikipedia-Artikeln (z.B. zu Personen, Bauwerken, Objekten ...) auf das entsprechende Suchergebnis im BAM-Portal zu verlinken. Im BAM-Portal werden derzeit zwei große Bibliothekskataloge, die Online-Findmittel mehrerer Archive (Bundesarchiv, Landesarchiv Baden-Württemberg, hessische Straatsarchive sowie - demnächst - verschiedene Stadtarchive) und die Objektdatenbanken von über 50 Museen durchsucht. Die Liste der bereits verlinkten Artikel findet sich hier.
Seit gestern läuft eine Löschdiskussion zu dieser Vorlage. Interessierte können sich gerne beteiligen. Von den meisten derzeitigen Diskutanten wird der Link als nicht nützlich angesehen. Vielleicht überfordern die Ergebnisse durchschnittliche Wikipedia-Nutzer tatsächlich. Vielleicht ist den Diskutanten aber auch die Bedeutung und der Nutzen archivischer Findmittel und musealer Objektdatenbanken noch nicht ganz klar.
Seit gestern läuft eine Löschdiskussion zu dieser Vorlage. Interessierte können sich gerne beteiligen. Von den meisten derzeitigen Diskutanten wird der Link als nicht nützlich angesehen. Vielleicht überfordern die Ergebnisse durchschnittliche Wikipedia-Nutzer tatsächlich. Vielleicht ist den Diskutanten aber auch die Bedeutung und der Nutzen archivischer Findmittel und musealer Objektdatenbanken noch nicht ganz klar.
Sigrid Schieber - am Dienstag, 28. August 2007, 08:48 - Rubrik: Wikis
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Finanzer hat über das Projekt berichtet:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/fd/Wikisource_Academy_2007.pdf
http://www.finanzer.org/blog/index.php/2007/08/26/academy-2007-tag-2/
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/fd/Wikisource_Academy_2007.pdf
http://www.finanzer.org/blog/index.php/2007/08/26/academy-2007-tag-2/
KlausGraf - am Montag, 27. August 2007, 22:41 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Für einen kleinen Teil der Texte wurden Page Images den Dateien auf gutenberg.org hinzugefügt. Falls die Distributed Proofreaders das Buch bearbeitet haben, sind Scans geringer Auflösung (auch von deutschen Werken) verfügbar unter:
http://www.pgdp.org/ols/index.php
Beispiel: Anzeiger des GNM 1900
http://www.pgdp.org/ols/tools/biblio.php?id=40ccb98b62efe
http://www.pgdp.org/ols/index.php
Beispiel: Anzeiger des GNM 1900
http://www.pgdp.org/ols/tools/biblio.php?id=40ccb98b62efe
KlausGraf - am Montag, 27. August 2007, 22:26 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Die "Welt" und das "Hamburger Abendblatt" stellen den Roman "Divisadero" von Micheal Ondaatje vor.
s. http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article1128712/Vom_Winde_verweht_-_Ondaatjes_Divisadero_.html und
http://www.abendblatt.de/daten/2007/09/12/792930.html
s. http://www.welt.de/kultur/literarischewelt/article1128712/Vom_Winde_verweht_-_Ondaatjes_Divisadero_.html und
http://www.abendblatt.de/daten/2007/09/12/792930.html
Wolf Thomas - am Montag, 27. August 2007, 09:26 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Als Archivarin bezeichnet ein FAZ-Artikel vom 26.08.2007 ( http://www.faz.net/s/Rub501F42F1AA064C4CB17DF1C38AC00196/Doc~EED8646FA06154C4881CB670A7820A755~ATpl~Ecommon~Sspezial.html?rss_googlefeed ) die Schauspielerin und Fürstin Monacos. Anlässlich ihres 25. Todestages ist eine Ausstellung in Monte Carlo zu sehen, die auf der großen Sammlung von Lebenszeugnissen Grace Kellys aufbauen konnte.
Wolf Thomas - am Montag, 27. August 2007, 09:21 - Rubrik: Personalia
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http://www1.mdr.de/mdr-aktuell/4703608.html
http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/13012047/(Feature)-Kunstkrimi-um-Cranach-Altar-Gestohlenes-Bild
1980 aus der Kirche in Klieken bei Wittenberg gestohlene Bilder wurden bei einem Bamberger Kunsthändler entdeckt. Sie waren zeitweilig in einem Schrank eingebaut, der als Hausbar diente.

http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/13012047/(Feature)-Kunstkrimi-um-Cranach-Altar-Gestohlenes-Bild
1980 aus der Kirche in Klieken bei Wittenberg gestohlene Bilder wurden bei einem Bamberger Kunsthändler entdeckt. Sie waren zeitweilig in einem Schrank eingebaut, der als Hausbar diente.

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s. http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=3239&Itemid=260
Eine Anfrage zu von den Nazis verfolgten Mandatsträger in einem Düsseldorfer Stadtteilparlament zeigt, wie brisant historische Froschung sein. Obwohl das Düsseldorfer Stadtarchiv diesbezügliche Recherchen durchführt bzw. durchgeführt hat, hat der "Ortsbürgermeister" die Anfrage eines DKP-Abgeordneten zunächst abgeschmettert - Begründung: "unverhältnismäßiger Arbeitsaufwand".
Komm.: Wie schön, dass Archive politisch so prophylaktisch umsorgt werden. Gilt das auch für die berühmten Anfragen in Kommunalarchiven zu Ortsjubiläen, die am besten gestern zu beantworten waren ?
Eine Anfrage zu von den Nazis verfolgten Mandatsträger in einem Düsseldorfer Stadtteilparlament zeigt, wie brisant historische Froschung sein. Obwohl das Düsseldorfer Stadtarchiv diesbezügliche Recherchen durchführt bzw. durchgeführt hat, hat der "Ortsbürgermeister" die Anfrage eines DKP-Abgeordneten zunächst abgeschmettert - Begründung: "unverhältnismäßiger Arbeitsaufwand".
Komm.: Wie schön, dass Archive politisch so prophylaktisch umsorgt werden. Gilt das auch für die berühmten Anfragen in Kommunalarchiven zu Ortsjubiläen, die am besten gestern zu beantworten waren ?
Wolf Thomas - am Sonntag, 26. August 2007, 10:47 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Es geht um die Schriften von Hieronymus Baldung (d.Ä.).
Jöcher habe ich in der Bibliothek eingesehen, weitere Belege gibt es online.
Da ist die Nouvelle biographie générale, Bd. 14, Paris 1859, Sp. 274
http://books.google.com/books?id=6cOBWuyxHo8C&pg=PP749
Bis man die Titelseite hat, muss man ein wenig herumprobieren. Quellen sind Biographie médicale, Jöcher und Fabricius. De podagra wird auch mit Straßburg 1497 angeführt.
Das Dictionnaire des sciences médicales. Biographie médicale Bd. 1, Paris 1820, S. 526 ist von Medic@ schön mit allen Namen erschlossen:
http://web2.bium.univ-paris5.fr/livanc/?p=539&cote=47667x01&do=page
Es beruft sich auf Fabricius, hat aber wohl als erstes Nachschlagewerk den Irrtum eingeführt, dass auch de podagra in Straßburg gedruckt wurde.
Johann Albert Fabricius, Bibliotheca latina mediae et infimae aetatis [...], Bd. 1, Florenz 1858, S. 155 hat aber nur:
"Hieronymus Baldungius, Medicus Tigurinus, qui Tractatum de Podagra scripsit ad Sigismundum Austriae Ducem, et aphorismos compunctionis, Theologici argumenti, Argent. 1497 4."
Der Stand ist von 1754 die Ausgabe bei der MGH-Bibliothek online (alle Namen sind über die Datenbank abfragbar):
http://www.mgh-bibliothek.de/lexikothek/fabricius/vol_i.pl?seite=Fab01000155.gif&start=155
Wer die Ausgabe Padua 1754, S. 166 braucht, wird bei Google fündig:
http://books.google.com/books?id=cKUFAAAAQAAJ&pg=PA166
Baldung soll auch bei Gesner erwähnt sein.
Den Hinweis hab ich aus dem HBLS (gedruckt), es gibt ihn aber auch als Google-Schnipsel:
http://books.google.com/books?id=rUULAAAAIAAJ&q=baldung+podagra&dq=baldung+podagra&hl=de&pgis=1
Gibt es Gesners Werk online?
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/g.html
weist es in Valencia nach und mit ein wenig Herumprobieren wird unter H gefunden:
Konrad Gesner, Bibliotheca universalis [...], Zürich 1545, S. 327v: "Hieronymi Baldungi medici olim Tigurini scripta quedam impressa extare audio".
Baldung schrieb den handschriftlichen Traktat aber 1486 als Arzt von Baden (Aargau), wie Kristeller zu entnehmen ist (Handschrift in Harburg, heute Augsburg):
http://books.google.com/books?id=5uNKg6KXbxsC&pg=PA571&dq=baldung+podagra&hl=de&sig=C49bErZJHrqjzU8Sc5qsjqxPVBk
Mit Baldungi findet man auch die Leipziger Überlieferung:
http://books.google.com/books?id=yv2N2slW3QUC&pg=PT15&dq=baldungi+podagra&hl=de
(Sie steht zwar auch bei Kristeller, ist aber bei Google nicht auffindbar, und die freie Iter-Version in Toronto gibts auch nimmer.)
Wir halten fest: Dass es einen Straßburger Druck "De podagra" von Hieronymus Baldung gibt, ist ein Irrtum. Seine 1497 dort erschienenen Aphorismi sind in Wolfenbüttel online, das Mariale in München:
AUTHOR Baldung, Hieronymus
TITLE Aphorismi compunctionis theologicales
URL http://diglib.hab.de/inkunabeln/142-theol-1/start.htm
SITE Herzog August Bibliothek, Wolfenbüttel
SUBJECT Religion
NOTES Dpr of the 1497 Strassburg edition
AUTHOR Baldung, Hieronymus
TITLE Mariale septem orationum ad laudem virginis Mariae
URL http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00003363-3
SITE Münchener Digitalisierungszentrum
SUBJECT Religion
NOTES Dpr of the 1514 Nuremberg edition
Jöcher habe ich in der Bibliothek eingesehen, weitere Belege gibt es online.
Da ist die Nouvelle biographie générale, Bd. 14, Paris 1859, Sp. 274
http://books.google.com/books?id=6cOBWuyxHo8C&pg=PP749
Bis man die Titelseite hat, muss man ein wenig herumprobieren. Quellen sind Biographie médicale, Jöcher und Fabricius. De podagra wird auch mit Straßburg 1497 angeführt.
Das Dictionnaire des sciences médicales. Biographie médicale Bd. 1, Paris 1820, S. 526 ist von Medic@ schön mit allen Namen erschlossen:
http://web2.bium.univ-paris5.fr/livanc/?p=539&cote=47667x01&do=page
Es beruft sich auf Fabricius, hat aber wohl als erstes Nachschlagewerk den Irrtum eingeführt, dass auch de podagra in Straßburg gedruckt wurde.
Johann Albert Fabricius, Bibliotheca latina mediae et infimae aetatis [...], Bd. 1, Florenz 1858, S. 155 hat aber nur:
"Hieronymus Baldungius, Medicus Tigurinus, qui Tractatum de Podagra scripsit ad Sigismundum Austriae Ducem, et aphorismos compunctionis, Theologici argumenti, Argent. 1497 4."
Der Stand ist von 1754 die Ausgabe bei der MGH-Bibliothek online (alle Namen sind über die Datenbank abfragbar):
http://www.mgh-bibliothek.de/lexikothek/fabricius/vol_i.pl?seite=Fab01000155.gif&start=155
Wer die Ausgabe Padua 1754, S. 166 braucht, wird bei Google fündig:
http://books.google.com/books?id=cKUFAAAAQAAJ&pg=PA166
Baldung soll auch bei Gesner erwähnt sein.
Den Hinweis hab ich aus dem HBLS (gedruckt), es gibt ihn aber auch als Google-Schnipsel:
http://books.google.com/books?id=rUULAAAAIAAJ&q=baldung+podagra&dq=baldung+podagra&hl=de&pgis=1
Gibt es Gesners Werk online?
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/g.html
weist es in Valencia nach und mit ein wenig Herumprobieren wird unter H gefunden:
Konrad Gesner, Bibliotheca universalis [...], Zürich 1545, S. 327v: "Hieronymi Baldungi medici olim Tigurini scripta quedam impressa extare audio".
Baldung schrieb den handschriftlichen Traktat aber 1486 als Arzt von Baden (Aargau), wie Kristeller zu entnehmen ist (Handschrift in Harburg, heute Augsburg):
http://books.google.com/books?id=5uNKg6KXbxsC&pg=PA571&dq=baldung+podagra&hl=de&sig=C49bErZJHrqjzU8Sc5qsjqxPVBk
Mit Baldungi findet man auch die Leipziger Überlieferung:
http://books.google.com/books?id=yv2N2slW3QUC&pg=PT15&dq=baldungi+podagra&hl=de
(Sie steht zwar auch bei Kristeller, ist aber bei Google nicht auffindbar, und die freie Iter-Version in Toronto gibts auch nimmer.)
Wir halten fest: Dass es einen Straßburger Druck "De podagra" von Hieronymus Baldung gibt, ist ein Irrtum. Seine 1497 dort erschienenen Aphorismi sind in Wolfenbüttel online, das Mariale in München:
AUTHOR Baldung, Hieronymus
TITLE Aphorismi compunctionis theologicales
URL http://diglib.hab.de/inkunabeln/142-theol-1/start.htm
SITE Herzog August Bibliothek, Wolfenbüttel
SUBJECT Religion
NOTES Dpr of the 1497 Strassburg edition
AUTHOR Baldung, Hieronymus
TITLE Mariale septem orationum ad laudem virginis Mariae
URL http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00003363-3
SITE Münchener Digitalisierungszentrum
SUBJECT Religion
NOTES Dpr of the 1514 Nuremberg edition
KlausGraf - am Sonntag, 26. August 2007, 03:18 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Das Stück "Back in the USSR" der freien kasachischen Künstlergruppe Art&Shock Theatre wurde am Donnerstag beim internationalen Tanz- und Theaterfestival mladi levi in Ljubljana aufgeführt.
" ..... Eine deutsche Journalistin (Anastasija Tjomkina), darstellerisch gut, aber wegen des Auftritts auf Englisch .... kramt in den sowjetischen Archiven und sorgt immer wieder für eine Unterbrechung im Stück. Sie spult zurück, lässt die Szenen in Zeitlupe laufen, was den Schauspielerinnen sichtlich Spaß macht – oder unterhält sich mit einem (imaginären) Archivar. Letztendlich kommt sie drauf, dass das gesichtete Material aus der Schul- und Kindergartenzeit .... doch nichts taugt." (Via Standard)
" ..... Eine deutsche Journalistin (Anastasija Tjomkina), darstellerisch gut, aber wegen des Auftritts auf Englisch .... kramt in den sowjetischen Archiven und sorgt immer wieder für eine Unterbrechung im Stück. Sie spult zurück, lässt die Szenen in Zeitlupe laufen, was den Schauspielerinnen sichtlich Spaß macht – oder unterhält sich mit einem (imaginären) Archivar. Letztendlich kommt sie drauf, dass das gesichtete Material aus der Schul- und Kindergartenzeit .... doch nichts taugt." (Via Standard)
Wolf Thomas - am Samstag, 25. August 2007, 16:19 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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das ist: ernewerte Schand-Saul und Schmach-Schrifft denen Archivariis (: nicht nur in Italia :) dedicirt / die der Wissenschafft schädlich seynd.
Adl.: http://archiv.twoday.net/stories/33253/
Klaus Höflinger/Joachim Spiegel, Archivreisen in Italien für die Herausgabe der Urkunden Kaiser Friedrichs II, in: De litteris [...] FS Koch http://archiv.twoday.net/stories/4195525/ 2007, S. 97-111, hier S. 101:
"Weniger Glück hatten wir in Agrigento mit den kirchlichen Archiven. So konnten wir die Pergamene des Archivio Capitolare und die Handschriften der Biblioteca Lucchesiana erst nach erheblichen Widerständen von Seiten der kirchlichen Direktoren einsehen. Die beiden Bände mit den Abschriften der Urkunden der Agrigentiner Kirche blieben uns gänzlich verschlossen, da sie sich angeblich zur Zeit in privater Hand befänden und somit unzgänglich seien. [A. 37: Diese Behauptung erwies sich bei unseren späteren Nachforschungen als frei erfunden.] Eine ähnliche Blockade mussten wir auch in Cefalù erleben, wo es nicht gelang, die Widerstände des sich überaus verschlossen gebenden Kanonikers Don Crispino Valenziano zu überwinden".


S. 105 Das erzbischöfliche und das Kapitelsarchiv zu Ravenna waren "in früheren Jahren aufgrund des wenig aufgeschlossenen Archivleiters Mons. Mario Mazzotti kaum zugänglich gewesen", was sich erfreulicherweise gründlich geändert hat.
Adl.: http://archiv.twoday.net/stories/33253/
Klaus Höflinger/Joachim Spiegel, Archivreisen in Italien für die Herausgabe der Urkunden Kaiser Friedrichs II, in: De litteris [...] FS Koch http://archiv.twoday.net/stories/4195525/ 2007, S. 97-111, hier S. 101:
"Weniger Glück hatten wir in Agrigento mit den kirchlichen Archiven. So konnten wir die Pergamene des Archivio Capitolare und die Handschriften der Biblioteca Lucchesiana erst nach erheblichen Widerständen von Seiten der kirchlichen Direktoren einsehen. Die beiden Bände mit den Abschriften der Urkunden der Agrigentiner Kirche blieben uns gänzlich verschlossen, da sie sich angeblich zur Zeit in privater Hand befänden und somit unzgänglich seien. [A. 37: Diese Behauptung erwies sich bei unseren späteren Nachforschungen als frei erfunden.] Eine ähnliche Blockade mussten wir auch in Cefalù erleben, wo es nicht gelang, die Widerstände des sich überaus verschlossen gebenden Kanonikers Don Crispino Valenziano zu überwinden".


S. 105 Das erzbischöfliche und das Kapitelsarchiv zu Ravenna waren "in früheren Jahren aufgrund des wenig aufgeschlossenen Archivleiters Mons. Mario Mazzotti kaum zugänglich gewesen", was sich erfreulicherweise gründlich geändert hat.
KlausGraf - am Freitag, 24. August 2007, 21:05 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://www.opencrs.com/
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_08_19_fosblogarchive.html#1177756097883873334
Der amerikanische Steuerzahler finanziert einen exklusiven Rechercheservice für Kongressabgeordnete. Wie alle Werke von US-Bundesangestellten sind die Reports urheberrechtlich nicht geschützt (Public Domain), sie werden aber nicht öffentlich zugänglich gemacht. Sofern man von der Existenz eines Reports erfährt, kann man seinen Kongressabgeordneten um ein PDF bitten und das bei Open CRS hochladen.
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_08_19_fosblogarchive.html#1177756097883873334
Der amerikanische Steuerzahler finanziert einen exklusiven Rechercheservice für Kongressabgeordnete. Wie alle Werke von US-Bundesangestellten sind die Reports urheberrechtlich nicht geschützt (Public Domain), sie werden aber nicht öffentlich zugänglich gemacht. Sofern man von der Existenz eines Reports erfährt, kann man seinen Kongressabgeordneten um ein PDF bitten und das bei Open CRS hochladen.
KlausGraf - am Freitag, 24. August 2007, 19:57 - Rubrik: Open Access
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De litteris, manuscriptis, inscriptionibus ... Festschrift zum 65. Geburtstag von Walter Koch, hg. von Theo Kölzer, Franz-Albrecht Bornschlegel, Christian Friedl und Georg Vogeler, Wien-Köln-Weimar: Böhlau-Verlag 2006, 813 S., ISBN: 978-3205776154
Inhaltsverzeichnis
Vorwort (S. XIII)
Tabula gratulatoria (S. XV)
Studien zur Diplomatik
Silio P. P. Scalfati
Zur Methodologie der Textkritik der diplomatischen Quellen (S. 3)
Wilhelm Störmer
Sundarheri scriptor, der Lieblingsnotar Bischof Arbeos in den Traditionen Freising (S. 17)
Joachim Wild
Charta und Notitia im Herzogtum Bayern (S. 27)
Alfred Gawlik
Zu Monogrammen in laienfürstlichen Urkunden (S. 39)
Geoffrey Barrow
Omnibus probis hominibus (suis): the Scottish royal general address (inscriptio), c. 1126-1847 (S. 57)
Ivan Hlaváček
Juden in den Přemyslidenurkunden und die Frage der jüdischen Archive in Böhmen (S. 67)
Francesco Magistrale
Ceglie Messapico (Brindisi): la più antica documentazione scritta (S. 79)
Othmar Hageneder
Forma et formare. Begriffsgeschichtliche Überlegungen zur Terminologie der Papsturkunden (S. 89)
Klaus Höflinger / Joachim Spiegel
Archivreisen in Italien für die Herausgabe der Urkunden Kaiser Friedrichs II. (S. 97)
Hubert Houben
Der Deutsche Orden in Melfi. Urkunden (1231-1330) aus dem Nachlass Giustino Fortunato (S. 113)
Thomas Frenz
Die Statuten des Kollegs der päpstlichen Brevenschreiber von 1503 (S. 135)
Studien zur Epigraphik
Benedikt K. Vollmann
Inscriptiones (S. 153)
Giovanna Nicolaj
Documenti in epigrafe
169)
Elisabeth Okasha
A regional group amongst the early Christian inscribed stones of Munster, Ireland (S. 177
Reinhard Härtel
Ante fores maioris ecclesie: Eine Urkundeninschrift des Mittelalters auf antiker Stele (S. 189)
María Encarnación Martín López
Centros escriptorios epigráficos de la provincia de Palencia (S. 203)
Vicente García Lobo
La escritura publicitaria de los documentos (S. 229)
Ottavio Banti
Due epigrafi e una cronaca a confronto. Dell’interpretazione delle epigrafi come fonti storiche (S. 257)
Marie Bláhová
Vier Epitaphe aus den böhmischen mittelalterlichen Chroniken und Annalen (S. 271)
Robert Favreau
Inscriptions et résurrection des corps (S. 279)
Elga Lanc
guten fursatz rechte rew / volkumene lieb / stete hoffnung. Zu Funktion und Inhalt von Inschriften in der mittelalterlichen Monumentalmalerei (S. 293)
Francisco M. Gimeno Blay
Notas paleográficas: Las filacterias de San Martín de Binéfar (Huesca) (S. 317)
Claudia Märtl
Epigraphisches zu Papst Pius II. (Enea Silvio Piccolomini, 1405/58-1464) (S. 329)
Peter Zahn
Die Rotgießerfamilie Weinmann in Nürnberg als Erben der Vischerhütte (S. 353)
Friedrich W. Leitner
Die Stadthauptpfarrkirche St. Egid in Klagenfurt als Ort der Grablege in der neuen Landeshauptstadt Klagenfurt (S. 371)
Studien zu Paläographie und Kodikologie
Franz Brunhölzl
Ein neues Bild der älteren Überlieferung der römischen Literatur (S. 397)
Karl Brunner
Kontext der Dinge. Methodische Anmerkungen zur Realienkunde in Texten (S. 409)
Ursula Nilgen
Kirchenväter als Kanoniker. Zur Kanoniker-Kleidung als Mittel der Propaganda im Hochmittelalter (S. 419)
Otto Mazal
Beobachtungen zum Verhältnis von Bild und Text im Randschmuck des Croy-Gebetbuches (Codex 1858 der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien) (S. 437)
Studien zu weiteren Hilfswissenschaften
Leopold Auer
Die Notiz über die Weihe der Garser Burgkapelle (S. 453)
Wolfgang Hilger
Anmerkungen zur Ikonographie der "Goldenen Henne" von Monza (S. 461)
Eduard Hlawitschka
Northeimer und Luxemburger. Nochmals zur angeblichen Abstammungsgemeinschaft der beiden Adelsgeschlechter (S. 477)
Krzysztof Maciej Kowalski
Die in Danzig entdeckten gotischen Siegeltypare als epigraphische Quellen (S. 489)
László Solymosi
Siegelgebrauch beim Gottesurteil (S. 505)
Hubert Emmerig
Geld für den Krieg. Der Krieg zwischen Herzog Ludwig dem Reichen und Markgraf Albrecht Achilles und der Beginn der Schinderlingszeit in Bayern-Landshut (S. 525)
Manfred Thaller
Was macht einen Quellentext für die Informatik "historisch"?) (S. 543)
Studien zur Geschichte der Staufer
Rudolf Hiestand
Barbarossas letztes Schreiben vom Kreuzzug (S. 561)
Rudolf Schieffer
Friedrich Barbarossa und seine Verwandten (S. 577)
Peter Csendes
Epilegomena zur Geschichte Philipps von Schwaben (S. 591)
Theo Kölzer
Ein mühevoller Beginn: Friedrich II. 1198-1212 (S. 605)
Knut Görich
Friedensverhandlungen mit Rücksicht auf den honor ecclesie. Papst Gregor IX. und Kaiser Friedrich II. im Streit um Gaeta (1229-1233) (S. 617)
Wolfgang Giese
Kaiser Friedrich II. in der lateinischen Chronistik des sizilischen Reiches aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts (S. 633)
Wolfgang Stürner
Friedrich II. in der modernen Geschichtswissenschaft (S. 655)
Studien zu Geschichte und Geschichtswissenschaft
Jarosław Wenta
Bemerkungen über die Funktion eines mittelalterlichen historiographischen Textes: die Chronik des Peter von Dusburg (S. 675)
Erich Hillbrand / Friederike Hillbrand-Grill
Altbayern südlich der Donau sowie die antiken Denkmale im Gebiet an deren Unterlauf aus der Sicht des François Nicolas Sparr de Benstorf (S. 687)
Walter Höflechner
Zur Vertretung der historisch-mediävistischen Hilfswissenschaften von 1854 bis 1918 an der Universität Wien und an der Deutschen Universität Prag (S. 703)
Manfred Stoy
Rumänische Historiker als Editoren und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung (S. 713)
Oskar Pausch
Ein unbekannter Text von Richard Strauss aus dem Jahr 1942 und dessen Umfeld (S. 735)
Lorenz Mikoletzky
Alphons Lhotsky - Sein Weg an die Universität Wien. Eine Miszelle (S. 751)
Herbert Zielinski
"Erben der Karolinger". Zu den Anfängen der Italienpolitik Ottos des Großen und zum Werk Frithjof Sielaffs (S. 755)
Anhang
Franz-Albrecht Bornschlegel / Christian Friedl / Georg Vogeler
Schriftenverzeichnis Walter Koch (S. 789)
Verzeichnis der Beiträge zu den beiden bisher erschienenen Festschriften für Walter Koch (S. 803)
Abkürzungsverzeichnis (S. 805)
Autorenverzeichnis (S. 807)
Inhaltsverzeichnis
Vorwort (S. XIII)
Tabula gratulatoria (S. XV)
Studien zur Diplomatik
Silio P. P. Scalfati
Zur Methodologie der Textkritik der diplomatischen Quellen (S. 3)
Wilhelm Störmer
Sundarheri scriptor, der Lieblingsnotar Bischof Arbeos in den Traditionen Freising (S. 17)
Joachim Wild
Charta und Notitia im Herzogtum Bayern (S. 27)
Alfred Gawlik
Zu Monogrammen in laienfürstlichen Urkunden (S. 39)
Geoffrey Barrow
Omnibus probis hominibus (suis): the Scottish royal general address (inscriptio), c. 1126-1847 (S. 57)
Ivan Hlaváček
Juden in den Přemyslidenurkunden und die Frage der jüdischen Archive in Böhmen (S. 67)
Francesco Magistrale
Ceglie Messapico (Brindisi): la più antica documentazione scritta (S. 79)
Othmar Hageneder
Forma et formare. Begriffsgeschichtliche Überlegungen zur Terminologie der Papsturkunden (S. 89)
Klaus Höflinger / Joachim Spiegel
Archivreisen in Italien für die Herausgabe der Urkunden Kaiser Friedrichs II. (S. 97)
Hubert Houben
Der Deutsche Orden in Melfi. Urkunden (1231-1330) aus dem Nachlass Giustino Fortunato (S. 113)
Thomas Frenz
Die Statuten des Kollegs der päpstlichen Brevenschreiber von 1503 (S. 135)
Studien zur Epigraphik
Benedikt K. Vollmann
Inscriptiones (S. 153)
Giovanna Nicolaj
Documenti in epigrafe
169)
Elisabeth Okasha
A regional group amongst the early Christian inscribed stones of Munster, Ireland (S. 177
Reinhard Härtel
Ante fores maioris ecclesie: Eine Urkundeninschrift des Mittelalters auf antiker Stele (S. 189)
María Encarnación Martín López
Centros escriptorios epigráficos de la provincia de Palencia (S. 203)
Vicente García Lobo
La escritura publicitaria de los documentos (S. 229)
Ottavio Banti
Due epigrafi e una cronaca a confronto. Dell’interpretazione delle epigrafi come fonti storiche (S. 257)
Marie Bláhová
Vier Epitaphe aus den böhmischen mittelalterlichen Chroniken und Annalen (S. 271)
Robert Favreau
Inscriptions et résurrection des corps (S. 279)
Elga Lanc
guten fursatz rechte rew / volkumene lieb / stete hoffnung. Zu Funktion und Inhalt von Inschriften in der mittelalterlichen Monumentalmalerei (S. 293)
Francisco M. Gimeno Blay
Notas paleográficas: Las filacterias de San Martín de Binéfar (Huesca) (S. 317)
Claudia Märtl
Epigraphisches zu Papst Pius II. (Enea Silvio Piccolomini, 1405/58-1464) (S. 329)
Peter Zahn
Die Rotgießerfamilie Weinmann in Nürnberg als Erben der Vischerhütte (S. 353)
Friedrich W. Leitner
Die Stadthauptpfarrkirche St. Egid in Klagenfurt als Ort der Grablege in der neuen Landeshauptstadt Klagenfurt (S. 371)
Studien zu Paläographie und Kodikologie
Franz Brunhölzl
Ein neues Bild der älteren Überlieferung der römischen Literatur (S. 397)
Karl Brunner
Kontext der Dinge. Methodische Anmerkungen zur Realienkunde in Texten (S. 409)
Ursula Nilgen
Kirchenväter als Kanoniker. Zur Kanoniker-Kleidung als Mittel der Propaganda im Hochmittelalter (S. 419)
Otto Mazal
Beobachtungen zum Verhältnis von Bild und Text im Randschmuck des Croy-Gebetbuches (Codex 1858 der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien) (S. 437)
Studien zu weiteren Hilfswissenschaften
Leopold Auer
Die Notiz über die Weihe der Garser Burgkapelle (S. 453)
Wolfgang Hilger
Anmerkungen zur Ikonographie der "Goldenen Henne" von Monza (S. 461)
Eduard Hlawitschka
Northeimer und Luxemburger. Nochmals zur angeblichen Abstammungsgemeinschaft der beiden Adelsgeschlechter (S. 477)
Krzysztof Maciej Kowalski
Die in Danzig entdeckten gotischen Siegeltypare als epigraphische Quellen (S. 489)
László Solymosi
Siegelgebrauch beim Gottesurteil (S. 505)
Hubert Emmerig
Geld für den Krieg. Der Krieg zwischen Herzog Ludwig dem Reichen und Markgraf Albrecht Achilles und der Beginn der Schinderlingszeit in Bayern-Landshut (S. 525)
Manfred Thaller
Was macht einen Quellentext für die Informatik "historisch"?) (S. 543)
Studien zur Geschichte der Staufer
Rudolf Hiestand
Barbarossas letztes Schreiben vom Kreuzzug (S. 561)
Rudolf Schieffer
Friedrich Barbarossa und seine Verwandten (S. 577)
Peter Csendes
Epilegomena zur Geschichte Philipps von Schwaben (S. 591)
Theo Kölzer
Ein mühevoller Beginn: Friedrich II. 1198-1212 (S. 605)
Knut Görich
Friedensverhandlungen mit Rücksicht auf den honor ecclesie. Papst Gregor IX. und Kaiser Friedrich II. im Streit um Gaeta (1229-1233) (S. 617)
Wolfgang Giese
Kaiser Friedrich II. in der lateinischen Chronistik des sizilischen Reiches aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts (S. 633)
Wolfgang Stürner
Friedrich II. in der modernen Geschichtswissenschaft (S. 655)
Studien zu Geschichte und Geschichtswissenschaft
Jarosław Wenta
Bemerkungen über die Funktion eines mittelalterlichen historiographischen Textes: die Chronik des Peter von Dusburg (S. 675)
Erich Hillbrand / Friederike Hillbrand-Grill
Altbayern südlich der Donau sowie die antiken Denkmale im Gebiet an deren Unterlauf aus der Sicht des François Nicolas Sparr de Benstorf (S. 687)
Walter Höflechner
Zur Vertretung der historisch-mediävistischen Hilfswissenschaften von 1854 bis 1918 an der Universität Wien und an der Deutschen Universität Prag (S. 703)
Manfred Stoy
Rumänische Historiker als Editoren und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung (S. 713)
Oskar Pausch
Ein unbekannter Text von Richard Strauss aus dem Jahr 1942 und dessen Umfeld (S. 735)
Lorenz Mikoletzky
Alphons Lhotsky - Sein Weg an die Universität Wien. Eine Miszelle (S. 751)
Herbert Zielinski
"Erben der Karolinger". Zu den Anfängen der Italienpolitik Ottos des Großen und zum Werk Frithjof Sielaffs (S. 755)
Anhang
Franz-Albrecht Bornschlegel / Christian Friedl / Georg Vogeler
Schriftenverzeichnis Walter Koch (S. 789)
Verzeichnis der Beiträge zu den beiden bisher erschienenen Festschriften für Walter Koch (S. 803)
Abkürzungsverzeichnis (S. 805)
Autorenverzeichnis (S. 807)
KlausGraf - am Freitag, 24. August 2007, 15:44 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://cityscape.inf.cs.cmu.edu/bungee/
Web search engines have attracted widespread demand for information retrieval from unstructured documents. The number of structured and semi-structured documents available on the Web is also huge, and collections of these are more amenable to data mining. Yet there has been no similar explosion of interest in this kind of exploration. Finding patterns in databases of political contributions, environmental data, or hospital and school performance would surely interest many citizens. The main research question for this project is how to support such exploration for users with little or no training in statistics or programming. In contrast to other data-mining systems, Bungee View focuses on learnability, responsiveness, robustness, and providing a satisfying user experience.
Via
http://www.huygensinstituut.knaw.nl/weblog/ (Dutch)
Web search engines have attracted widespread demand for information retrieval from unstructured documents. The number of structured and semi-structured documents available on the Web is also huge, and collections of these are more amenable to data mining. Yet there has been no similar explosion of interest in this kind of exploration. Finding patterns in databases of political contributions, environmental data, or hospital and school performance would surely interest many citizens. The main research question for this project is how to support such exploration for users with little or no training in statistics or programming. In contrast to other data-mining systems, Bungee View focuses on learnability, responsiveness, robustness, and providing a satisfying user experience.
Via
http://www.huygensinstituut.knaw.nl/weblog/ (Dutch)
KlausGraf - am Mittwoch, 22. August 2007, 23:33 - Rubrik: English Corner
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Wolf Thomas - am Mittwoch, 22. August 2007, 11:47 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Aus der Publikationankündigung: "The Room Project - Photoseries by Annette Merrild
Dieses "Archiv internationaler Wohnzimmer" schafft einen Reflexionsraum für kulturelle Unterschiede, Vorurteile und Ähnlichkeiten und versucht gleichzeitig Antworten auf die Frage nach einer gemeinsamen Wohnkultur und Identität zu geben. Neben dem Tagebuch der Künstlerin, kommen auch Experten aus den Bereichen Soziologie, Anthropologie und Philosophie zum Thema Wohnen und Leben zu Wort. "
Dieses "Archiv internationaler Wohnzimmer" schafft einen Reflexionsraum für kulturelle Unterschiede, Vorurteile und Ähnlichkeiten und versucht gleichzeitig Antworten auf die Frage nach einer gemeinsamen Wohnkultur und Identität zu geben. Neben dem Tagebuch der Künstlerin, kommen auch Experten aus den Bereichen Soziologie, Anthropologie und Philosophie zum Thema Wohnen und Leben zu Wort. "
Wolf Thomas - am Mittwoch, 22. August 2007, 08:32 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Kinder- und Jugendtheaterzentrum
Schützenstraße 12
- 60311 Frankfurt/Main
Telefon: 069/296661
Telefax: 069/292354
zentrum@kjtz.de
http://www.kjtz.de/
Das Kinder- und Jugendtheaterzentrum ist eine 1989 auf Initiative der bundesdeutschen ASSITEJ vom Bundesjugendministerium geschaffene Einrichtung, die das Kinder- und Jugendtheater in allen Bereichen unterstützen und fördern soll. Rechtsträger ist die deutsche ASSITEJ.
Das Zentrum ist Veranstalter des Deutschen Kinder- und Jugendtheater-Treffens, das alle zwei Jahre in Berlin stattfindet.
Es ist Veranstalter des alljährlich im Dezember stattfindenden Frankfurter Autorenforums für Kinder- und Jugendtheater.
Es ist Ausrichter des alle zwei Jahre vom Bundesminsiterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergebenen Deutschen Kindertheaterpreises und Deutschen Jugendtheaterpreises.
Es verfügt über das Archiv und die Bibliothek des zeitgenössischen Kinder- und Jugendtheaters, sowie das Archiv der internationalen ASSITEJ.
via theaterkanal.de
Schützenstraße 12
- 60311 Frankfurt/Main
Telefon: 069/296661
Telefax: 069/292354
zentrum@kjtz.de
http://www.kjtz.de/
Das Kinder- und Jugendtheaterzentrum ist eine 1989 auf Initiative der bundesdeutschen ASSITEJ vom Bundesjugendministerium geschaffene Einrichtung, die das Kinder- und Jugendtheater in allen Bereichen unterstützen und fördern soll. Rechtsträger ist die deutsche ASSITEJ.
Das Zentrum ist Veranstalter des Deutschen Kinder- und Jugendtheater-Treffens, das alle zwei Jahre in Berlin stattfindet.
Es ist Veranstalter des alljährlich im Dezember stattfindenden Frankfurter Autorenforums für Kinder- und Jugendtheater.
Es ist Ausrichter des alle zwei Jahre vom Bundesminsiterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vergebenen Deutschen Kindertheaterpreises und Deutschen Jugendtheaterpreises.
Es verfügt über das Archiv und die Bibliothek des zeitgenössischen Kinder- und Jugendtheaters, sowie das Archiv der internationalen ASSITEJ.
via theaterkanal.de
Wolf Thomas - am Mittwoch, 22. August 2007, 08:29 - Rubrik: Archive von unten
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Westfalenpost 21.08.2007: "Bürgermeisterkandidat Dr. Dietrich Thier. Vor genau 20 Jahren kam Dietrich Thier als Archivar zur Stadt Wetter, später übernahm er das Kulturbüro, seit drei Jahren ist er Fachbereichsleiter für Schulen, Sport, Kultur und Bürgerdienste: ´Ich bin von Grund auf durch diese Verwaltung gegangen und deshalb fühle ich mich dieser Aufgabe gewachsen.´
Seine Ausbildung als Historiker und die Tätigkeit als Archivar sieht er als weiteren Vorteil für den Bürgermeister-Job: ´Da habe ich politische Entscheidungsvorgänge intensiv betrachten und meine Schlüsse daraus ziehen können.´"
Seine Ausbildung als Historiker und die Tätigkeit als Archivar sieht er als weiteren Vorteil für den Bürgermeister-Job: ´Da habe ich politische Entscheidungsvorgänge intensiv betrachten und meine Schlüsse daraus ziehen können.´"
Wolf Thomas - am Mittwoch, 22. August 2007, 08:12 - Rubrik: Personalia
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Kommentar von Mechthild Küpper: Aufarbeitung als Beruf, FAZ 21. August 2007:
" ..... Die Verteidiger Frau Birthlers argumentieren groteskerweise so, als sei ein Archiv ein Grabdeckel, unter dem Akten für immer dem Zugriff entzogen seien. Selbst Laien verstehen, dass Unterlagen im Archiv nicht versteckt, sondern erschlossen, bewahrt und zugänglich gemacht werden. [Wow! Ist das wirklich so ?]Ein gutes Archiv ist nicht auf moralisch und politisch überlegene Mitarbeiter angewiesen, sondern auf solche, die auf der Höhe der Wissenschaft und Technik sind - und die ihre Bestände kennen."
" ..... Die Verteidiger Frau Birthlers argumentieren groteskerweise so, als sei ein Archiv ein Grabdeckel, unter dem Akten für immer dem Zugriff entzogen seien. Selbst Laien verstehen, dass Unterlagen im Archiv nicht versteckt, sondern erschlossen, bewahrt und zugänglich gemacht werden. [Wow! Ist das wirklich so ?]Ein gutes Archiv ist nicht auf moralisch und politisch überlegene Mitarbeiter angewiesen, sondern auf solche, die auf der Höhe der Wissenschaft und Technik sind - und die ihre Bestände kennen."
Wolf Thomas - am Mittwoch, 22. August 2007, 08:09 - Rubrik: Staatsarchive
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Unzählige Bände, die in der Trefferliste von Google Books noch als vollständig angezeigt werden (z.B. der ZGO) sind nur im Auszug, also mit Schnipseln zu sehen.
http://books.google.com/books?q=editions:0eJrD0e4uaIOJYU9XH&id=tlobAAAAMAAJ&hl=de
Da scheint gar nichts mehr vollständig online zu sein, futsch aus und vorbei.
Ebenso: ZHG. Ebenso: Zeitschrift für Kirchengeschichte. Kein einziger Jahrgang mehr online. (Unter anderer Adresse aber sind Jahrgänge noch einsehbar.) Ist das die Frontbegradigung bei Zeitschriften in Sachen 1864+? Aber: Alemannia-Bände nach 1900 sind in den USA noch online ...
Wer nicht schon heruntergeladen hat, schaut in die Röhre. Vielleicht besinnt sich Google (aber die Causa Brill lässt das als naive Annahme erscheinen: http://archiv.twoday.net/stories/3256812/#3394385 ). Vielleicht macht ja eine Bibliothek irgendwann ihre Googlescans zugänglich. Bis dahin heisst es den verschwundenen Scans mit bitteren Zähren hinterhertrauern, denn die ZGO legt man nicht so einfach auf den Scanner ...
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4125617/
http://books.google.com/books?q=editions:0eJrD0e4uaIOJYU9XH&id=tlobAAAAMAAJ&hl=de
Da scheint gar nichts mehr vollständig online zu sein, futsch aus und vorbei.
Ebenso: ZHG. Ebenso: Zeitschrift für Kirchengeschichte. Kein einziger Jahrgang mehr online. (Unter anderer Adresse aber sind Jahrgänge noch einsehbar.) Ist das die Frontbegradigung bei Zeitschriften in Sachen 1864+? Aber: Alemannia-Bände nach 1900 sind in den USA noch online ...
Wer nicht schon heruntergeladen hat, schaut in die Röhre. Vielleicht besinnt sich Google (aber die Causa Brill lässt das als naive Annahme erscheinen: http://archiv.twoday.net/stories/3256812/#3394385 ). Vielleicht macht ja eine Bibliothek irgendwann ihre Googlescans zugänglich. Bis dahin heisst es den verschwundenen Scans mit bitteren Zähren hinterhertrauern, denn die ZGO legt man nicht so einfach auf den Scanner ...
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4125617/
KlausGraf - am Mittwoch, 22. August 2007, 01:05 - Rubrik: Digitale Bibliotheken