Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
Hier nochmal der erste zur Erinnerung, im Bild:



Nun gibts den von Christoph Haitzmann, der durch Sigmund Freuds Artikel berühmt wurde (auch diesen Text gibts auf Wikisource):

http://de.wikisource.org/wiki/Teufelspakt_des_Malers_Christoph_Haitzmann

http://de.wikisource.org/wiki/Eine_Teufelsneurose_im_Siebzehnten_Jahrhundert


http://www.at-web.de/blog/20100121/synonyme-in-der-google-suche.htm

An interview with Peter B. Hirtle

http://fairuse.stanford.edu/commentary_and_analysis/2010_01_hirtle.html

The famous Hirtle Chart is now CC-BY! Congrats!

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/24-11-2009-bverfg-i-bvr-213-08.html

Eine Verfassungsbeschwerde zweier Filmurheber gegen die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer rügten die Neuregelungen in Bezug auf die Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten, wonach der Filmproduzent automatisch die Verwertungsrechte auch für unbekannte Nutzungsarten erwerbe. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die Beschwerdeführer, die bei mehreren Filmproduktionen unter anderem als Regisseure und Drehbuchautoren tätig geworden sind, von den Neuregelungen selbst betroffen sind.

Bundesverfassungsgericht. Beschluss vom 24.11.2009, Az.: 1 BvR 213/08

Zitat:

Vorliegend kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Gesetzgeber legitimerweise den Zweck verfolgen durfte, zum Nutzen der Allgemeinheit, der Urheber und der Verwerter die „in zahlreichen Archiven ruhenden Schätze“ dadurch zugänglich zu machen, dass die wegen § 31 Abs. 4 UrhG a.F. entstandenen praktischen Verwertungshindernisse nachträglich beseitigt werden (vgl. Begründung zum RegE, BTDrucks 16/1828, S. 22). Ob die Öffnung der Archive im Wege der Übergangsvorschrift des § 137l UrhG gelingen wird und welche Rechtseinbußen, aber auch möglichen Vorteile - auch über den Anspruch auf gesonderte angemessene Vergütung (§ 137l Abs. 5 UrhG) hinaus - damit für die Filmurheber verbunden sind, muss sich im Laufe der Anwendung dieser Norm zeigen. Auch hier kann eine verfassungskonforme Auslegung in Betracht kommen (vgl. etwa Spindler/Heckmann, ZUM 2006, S. 620 <624, 626>). Erst dann wird sich die Frage stellen, ob ein etwa verbleibender Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG in Abwägung der teilweise widerstreitenden Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG gerechtfertigt ist.

Zum Thema unbekannte Nutzungsarten:
http://archiv.twoday.net/search?q=unbekannte+nutzungsart



http://blog.bnf.fr/gallica/?p=1141

http://www.uniko.ac.at/upload/Uniko-Empfehlungen_Open_Access_01_2010.pdf


Sammlung Hoheneck ("Schlüsselberger Archiv")

Diese besteht aus 204 Handschriften und Druckwerken, die vom Freiherrn Johann Georg Adam von Hoheneck erworben bzw. angelegt worden sind (siehe dazu auch Herrschaftsarchiv Schlüsselberg). Darunter befinden sich wertvolle Abschriften der genealogischen Manuskripte des Freiherrn Reichard Strein von Schwarzenau, deren Originale 1800 verbrannt sind, die Collectanea Job Hartmanns von Enenkel u.v.a.

204 Handschriften
Laufzeit: 14. - 18. Jh.
Literatur: Ferdinand Krackowizer, Das Archiv von Schlüsselberg im Oberösterreichischen Landesarchiv zu Linz (Linz 1899)

Letzteres Buch ist als PDF einsehbar:

http://www.landesarchiv-ooe.at/xbcr/SID-4C43419D-EEAF6BC0/ArchivSchluesselberg.pdf

Update: Chmel gab kurze Notizen über einige Handschriften, die aber wohl komplett durch Krackowitzer ersetzt sind:

http://books.google.de/books?id=EEdAAAAAYAAJ&pg=PA343

Gebhard Mehring, Stift Lorch, 1911

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1077343

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1078561

Auch für Balneologen!

http://hdl.handle.net/10062/14626

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/titleinfo/1077648

Ein wichtiges Standardwerk, das bislang nicht online zur Verfügung stand. Wieder einmal ein herzliches Dankeschön an die ULB Düsseldorf, die diesen und viele andere Wünsche erfüllt hat!

via DCC: Empirical research on migration

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma