KlausGraf - am Sonntag, 3. Oktober 2004, 23:43 - Rubrik: English Corner
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Archivare haben nicht die license to kill, sondern die Befugnis, wegzuwerfen, was nicht archivwürdig ist. Die Neue Osnabrücker Zeitung hatte eine entsprechende Headline, gefunden in der Yahoo-Nachrichtensuche
http://de.search.yahoo.com/search/news?p=staatsarchiv&ei=UTF-8&fl=0&datesort=1&x=wrt
aber der Artikel ist nicht mehr frei online.
http://de.search.yahoo.com/search/news?p=staatsarchiv&ei=UTF-8&fl=0&datesort=1&x=wrt
aber der Artikel ist nicht mehr frei online.
KlausGraf - am Sonntag, 3. Oktober 2004, 17:08 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Unter http://www.wien2004.ica.org gibt es bereits einige Materialien (Abstracts, teilweise auch PDFs) zu Kongressvorträgen online, meldet AUGIAS.
KlausGraf - am Sonntag, 3. Oktober 2004, 17:01 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Aus evangelischen Archiven" Nr. 44/2004
INHALT:
* Editorial 5
* Hartmut Sander:
Das Kirchliche Archivzentrum Berlin. Ein neues Haus für das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und das Landeskirchliche Archiv Berlin-Brandenburg 7
* Margit Müller:
Neuer Standort des Archivs der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg 29
* Norbert Haag:
Das neue Dienstgebäude des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart 41
* Werner Jürgensen:
Archivneubau in der Entstehungsphase am Beispiel Nürnberg 49
* Bettina Wischhöfer:
Das Kasseler Modell der natürlichen Klimastabilisierung in Archivmagazinen. Eine Auswertung von 545.000 Messdaten der Jahre 1997 - 2003 57
* Helmut Baier:
Eine Diasporakirche, ihr Kulturgut und ihre Geschichte als verpflichtendes Erbe. Das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien 65
* Wolfram G. Theilemann:
Das neue Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien – endlich ein angemessener Ort für die Schriftgutüberlieferungen der traditionsreichen Minderheitenkirche 75
* Thomas Sindilariu:
Enteignung von Archivgut aus dem Besitz evangelischer Gemeinden A.B. in Rumänien nach 1944 am Beispiel des Archivs der Honterusgemeinde in Kronstadt 95
* Gabriele Stüber und Andreas Kuhn:
Die Gedächtniskirche der Protestation zu Speyer. Protestantische Erinnerungskultur zwischen 1856 und 1904 als Ausdruck deutschen Zeitgeistes 115
* Wolfgang Krogel:
Kulturelles Gedächtnis, Erinnern und Gedenken. Geschichtstheoretische Versuche zur kirchlichen Erinnerungsarbeit 149
* Sigrid Lekebusch:
Die Lebenslaufbücher der Rheinischen Missionsgesellschaft in Barmen 169
* Christa Stache:
Das Erbe der Ostkirchen. Evangelisch-kirchliche Vertriebenenorganisationen und ihre archivische Überlieferung 177
* Annette Göhres/Stephan Linck/Doris Jurkschat/Hansjörg Buss/Bernhard Liesching:
Kirche, Christen, Juden in Nordelbien 1933 – 1945. Zwischenbilanz einer Wanderausstellung 195
* Wolfgang Günther
Rechtsstreit um ein Kirchenbuch 237
* Hinweise zur Manuskriptgestaltung 243
* Autorinnen und Autoren 245
Aus evangelischen Archiven (Neue Folge der „Allgemeinen Mitteilungen“), Nr. 44/2004,
Im Auftrag des Verbandes kirchlicher Archive in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. v. Bernd Hey und Gabriele Stüber
ISSN: 1617-8238
Link: http://www.evangelische-archive.de
INHALT:
* Editorial 5
* Hartmut Sander:
Das Kirchliche Archivzentrum Berlin. Ein neues Haus für das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und das Landeskirchliche Archiv Berlin-Brandenburg 7
* Margit Müller:
Neuer Standort des Archivs der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg 29
* Norbert Haag:
Das neue Dienstgebäude des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart 41
* Werner Jürgensen:
Archivneubau in der Entstehungsphase am Beispiel Nürnberg 49
* Bettina Wischhöfer:
Das Kasseler Modell der natürlichen Klimastabilisierung in Archivmagazinen. Eine Auswertung von 545.000 Messdaten der Jahre 1997 - 2003 57
* Helmut Baier:
Eine Diasporakirche, ihr Kulturgut und ihre Geschichte als verpflichtendes Erbe. Das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien 65
* Wolfram G. Theilemann:
Das neue Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien – endlich ein angemessener Ort für die Schriftgutüberlieferungen der traditionsreichen Minderheitenkirche 75
* Thomas Sindilariu:
Enteignung von Archivgut aus dem Besitz evangelischer Gemeinden A.B. in Rumänien nach 1944 am Beispiel des Archivs der Honterusgemeinde in Kronstadt 95
* Gabriele Stüber und Andreas Kuhn:
Die Gedächtniskirche der Protestation zu Speyer. Protestantische Erinnerungskultur zwischen 1856 und 1904 als Ausdruck deutschen Zeitgeistes 115
* Wolfgang Krogel:
Kulturelles Gedächtnis, Erinnern und Gedenken. Geschichtstheoretische Versuche zur kirchlichen Erinnerungsarbeit 149
* Sigrid Lekebusch:
Die Lebenslaufbücher der Rheinischen Missionsgesellschaft in Barmen 169
* Christa Stache:
Das Erbe der Ostkirchen. Evangelisch-kirchliche Vertriebenenorganisationen und ihre archivische Überlieferung 177
* Annette Göhres/Stephan Linck/Doris Jurkschat/Hansjörg Buss/Bernhard Liesching:
Kirche, Christen, Juden in Nordelbien 1933 – 1945. Zwischenbilanz einer Wanderausstellung 195
* Wolfgang Günther
Rechtsstreit um ein Kirchenbuch 237
* Hinweise zur Manuskriptgestaltung 243
* Autorinnen und Autoren 245
Aus evangelischen Archiven (Neue Folge der „Allgemeinen Mitteilungen“), Nr. 44/2004,
Im Auftrag des Verbandes kirchlicher Archive in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. v. Bernd Hey und Gabriele Stüber
ISSN: 1617-8238
Link: http://www.evangelische-archive.de
KlausGraf - am Sonntag, 3. Oktober 2004, 16:59 - Rubrik: Kirchenarchive
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Autoren, Herausgeber und Gutachter
werden von ihnen nicht bezahlt.
Aber sie wollen alle Rechte.
Ich bin mir nicht sicher, ob die deutsche Sprache geeignet ist, mit kurzen Haikus für Open Access zu werben. Peter Suber hat jedenfalls auf Englisch eine Reihe seinem jüngsten Newsletter einverleibt. Obiger Text ist eine freie Übersetzung von einem dieser kurzen Gedichte. Ich bin bereit, einen Sachpreis für das beste deutsche Open-Access-Haiku auszuloben.
Siehe
http://log.netbib.de/archives/2004/10/03/open-access-haikus/
werden von ihnen nicht bezahlt.
Aber sie wollen alle Rechte.
Ich bin mir nicht sicher, ob die deutsche Sprache geeignet ist, mit kurzen Haikus für Open Access zu werben. Peter Suber hat jedenfalls auf Englisch eine Reihe seinem jüngsten Newsletter einverleibt. Obiger Text ist eine freie Übersetzung von einem dieser kurzen Gedichte. Ich bin bereit, einen Sachpreis für das beste deutsche Open-Access-Haiku auszuloben.
Siehe
http://log.netbib.de/archives/2004/10/03/open-access-haikus/
KlausGraf - am Sonntag, 3. Oktober 2004, 16:45 - Rubrik: Open Access
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[Apologies for cross postings. Please, re-distribute]
***************************
* CALL FOR PAPERS *
***************************
ECDL European Conference on Digital Libraries
( http://www.ecdl2005.org )
September 18-23, 2005, Vienna, Austria
*************
Introduction:
ECDL 2005 is the 9th conference in the series of European Digital Library conferences. ECDL has become the major European conference on digital libraries, and associated technical, practical, and social issues, bringing together researchers, developers, content providers and users in the field. ECDL 2005 is jointly organized by the Vienna University of Technology (VUT), the Austrian National Library (ÖNB), and the Austrian Computer Society (OCG). The conference will take place in the Vienna Technical University.
****************
Important dates:
Workshop Proposal Deadline: January 28
Workshop Acceptance Notification: February 27
Paper/Tutorial/Panel submission Deadline: March 1
Acceptance Notifications: May 15
Final version of Papers: June 3
Conference: September 18-23
*******
Topics:
Topics of contributions include (but are not limited to):
- Concepts of Digital Libraries and Digital Documents
- System Architectures, Integration and Interoperability
- Information Organization, Search and Usage
- User Studies and System Evaluation
- Digital Preservation
- Digital Library Applications
************
Submissions:
Submissions are invited for full or short papers, posters, demonstrations, panels, tutorials and workshops. All contributions will be reviewed by members of the programm comitee. The proceedings of the conference will be published by Springer in the series of Lecture Notes in Computer Science, in hard copy and electronic form.
The full text of papers is required at initial submission stage. Papers must be submitted electronically via the submission web page. It is expected that accepted papers are presented by an/the author at the conference. Details of the submission guidelines will be published on the conference website at http://www.ecdl2005.org.
*********************
Organization Commitee:
General chair:
A Min Tjoa, Vienna University of Technology, Austria
Program Chairs:
Andreas Rauber, Vienna University of Technology , Austria
Stavros Christodoulakis, Technical University of Crete , Greece
Poster & Demo Chairs:
Giuseppe Amato, Istituto di scienza e technologie dell'informazione "A.Faedo" , Italy
Pavel Zezula, Masaryk University Brno , Czech
Workshop Chairs:
Fabio Crestani, University of Strathclyde , United Kingdom
Dieter Merkl, University of Western Sydney , Australia
Panel Chairs:
László Kovács, Hungarian Academy of Sciences , Hungary
Ed Fox, Virginia Tech University , United States of America
Tutorial Chairs:
Nozha Boujemaa, Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique (INRIA) , France
Shin'ichi Satoh, National Institute of Informatics , Japan
Best Paper Award Chair:
Erich Neuhold, Fraunhofer - IPSI, Germany
Publicity Chairs:
Julien Masanes, Bibliothèque nationale de France , France
Michael Bauer, Technische Universität München , Germany
Local Organizing Chairs:
Eugen Muehlvenzl, Austrian Computer Society , Austria
Max Kaiser, Austrian National Library , Austria
Alexander Schatten, Vienna University of Technology , Austria
Carl Rauch, Vienna University of Technology , Austria
***************************
* CALL FOR PAPERS *
***************************
ECDL European Conference on Digital Libraries
( http://www.ecdl2005.org )
September 18-23, 2005, Vienna, Austria
*************
Introduction:
ECDL 2005 is the 9th conference in the series of European Digital Library conferences. ECDL has become the major European conference on digital libraries, and associated technical, practical, and social issues, bringing together researchers, developers, content providers and users in the field. ECDL 2005 is jointly organized by the Vienna University of Technology (VUT), the Austrian National Library (ÖNB), and the Austrian Computer Society (OCG). The conference will take place in the Vienna Technical University.
****************
Important dates:
Workshop Proposal Deadline: January 28
Workshop Acceptance Notification: February 27
Paper/Tutorial/Panel submission Deadline: March 1
Acceptance Notifications: May 15
Final version of Papers: June 3
Conference: September 18-23
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Topics:
Topics of contributions include (but are not limited to):
- Concepts of Digital Libraries and Digital Documents
- System Architectures, Integration and Interoperability
- Information Organization, Search and Usage
- User Studies and System Evaluation
- Digital Preservation
- Digital Library Applications
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Submissions:
Submissions are invited for full or short papers, posters, demonstrations, panels, tutorials and workshops. All contributions will be reviewed by members of the programm comitee. The proceedings of the conference will be published by Springer in the series of Lecture Notes in Computer Science, in hard copy and electronic form.
The full text of papers is required at initial submission stage. Papers must be submitted electronically via the submission web page. It is expected that accepted papers are presented by an/the author at the conference. Details of the submission guidelines will be published on the conference website at http://www.ecdl2005.org.
*********************
Organization Commitee:
General chair:
A Min Tjoa, Vienna University of Technology, Austria
Program Chairs:
Andreas Rauber, Vienna University of Technology , Austria
Stavros Christodoulakis, Technical University of Crete , Greece
Poster & Demo Chairs:
Giuseppe Amato, Istituto di scienza e technologie dell'informazione "A.Faedo" , Italy
Pavel Zezula, Masaryk University Brno , Czech
Workshop Chairs:
Fabio Crestani, University of Strathclyde , United Kingdom
Dieter Merkl, University of Western Sydney , Australia
Panel Chairs:
László Kovács, Hungarian Academy of Sciences , Hungary
Ed Fox, Virginia Tech University , United States of America
Tutorial Chairs:
Nozha Boujemaa, Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique (INRIA) , France
Shin'ichi Satoh, National Institute of Informatics , Japan
Best Paper Award Chair:
Erich Neuhold, Fraunhofer - IPSI, Germany
Publicity Chairs:
Julien Masanes, Bibliothèque nationale de France , France
Michael Bauer, Technische Universität München , Germany
Local Organizing Chairs:
Eugen Muehlvenzl, Austrian Computer Society , Austria
Max Kaiser, Austrian National Library , Austria
Alexander Schatten, Vienna University of Technology , Austria
Carl Rauch, Vienna University of Technology , Austria
Carl Rauch - am Donnerstag, 30. September 2004, 15:57 - Rubrik: Veranstaltungen
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ERPANET Workshop on "Workflow in Digital Preservation"
*** PROGRAMME INFORMATION ***
ERPANET is pleased to release additional programme information for its workshop on "Workflow in Digital Preservation", to be held on 13-15 October, 2004, at Open Society Archives, Central European University, Budapest, Hungary. Registration is ongoing at www.erpanet.org.
Opening: Wednesday, 13 October, 10 am
SESSION ONE: Introduction and Generalities
Stephan Heuscher, ikeep Ltd, Switzerland
SESSION TWO: Life-cycle Workflow in the Digital Library
Erik Oltmans, National Library of the Netherlands;
Carl Rauch, Vienna University of Technology, Austria
SESSION THREE: Workflow in Digitisation Projects
Rob Mildren, National Archives of Scotland, UK
Alan Lock, UK
Julián Bescos, Informática El Corte Inglés, Spain
SESSION FOUR: Workflow in Ingest and Maintenance of Digital Archives
Mike Smorul, University of Maryland Institute for Advanced Computer Studies, USA
Richard Jones, Edinburgh University Library, UK
SESSION FIVE: Prospects
Closing: Friday, 15 October 2004, 12.30 pm
Travel and accommodation information is available from the workshop home page at http://www.erpanet.org/events/2004/budapest/index.php.
Registration is open at www.erpanet.org. The registration fee is 60 Euro. Refreshments and lunch will be offered by Central European University and ERPANET. On Wednesday evening, participants will be invited to the workshop dinner, hosted by Budapest University of Technology and Economics.
For additional information, please contact swiss.editor@erpanet.org.
*** PROGRAMME INFORMATION ***
ERPANET is pleased to release additional programme information for its workshop on "Workflow in Digital Preservation", to be held on 13-15 October, 2004, at Open Society Archives, Central European University, Budapest, Hungary. Registration is ongoing at www.erpanet.org.
Opening: Wednesday, 13 October, 10 am
SESSION ONE: Introduction and Generalities
Stephan Heuscher, ikeep Ltd, Switzerland
SESSION TWO: Life-cycle Workflow in the Digital Library
Erik Oltmans, National Library of the Netherlands;
Carl Rauch, Vienna University of Technology, Austria
SESSION THREE: Workflow in Digitisation Projects
Rob Mildren, National Archives of Scotland, UK
Alan Lock, UK
Julián Bescos, Informática El Corte Inglés, Spain
SESSION FOUR: Workflow in Ingest and Maintenance of Digital Archives
Mike Smorul, University of Maryland Institute for Advanced Computer Studies, USA
Richard Jones, Edinburgh University Library, UK
SESSION FIVE: Prospects
Closing: Friday, 15 October 2004, 12.30 pm
Travel and accommodation information is available from the workshop home page at http://www.erpanet.org/events/2004/budapest/index.php.
Registration is open at www.erpanet.org. The registration fee is 60 Euro. Refreshments and lunch will be offered by Central European University and ERPANET. On Wednesday evening, participants will be invited to the workshop dinner, hosted by Budapest University of Technology and Economics.
For additional information, please contact swiss.editor@erpanet.org.
georg.buechler - am Donnerstag, 30. September 2004, 15:08 - Rubrik: Veranstaltungen
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Der "Archivar" hat endlich seinen Rückstand aufgeholt:
http://www.archive.nrw.de/archivar/index.html
Schimmelpilzkundlich ist aus 2004/3 vor allem von Interesse:
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut. Inhalt und Bedeutung der neuen archivspezifischen „Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 240). Von Hanns Peter Neuheuser
Aus 2004/2 hebe ich den Bericht zur Lage der brandenburgischen Gutsarchive hervor.
2004/1 enthaelt den wichtigen Volltext "Archivare aufgewacht!" von Gerd Schneider (wir berichteten):
http://www.archive.nrw.de/archivar/2004-01/Archivar_2004-1.pdf#page=37
http://www.archive.nrw.de/archivar/index.html
Schimmelpilzkundlich ist aus 2004/3 vor allem von Interesse:
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut. Inhalt und Bedeutung der neuen archivspezifischen „Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 240). Von Hanns Peter Neuheuser
Aus 2004/2 hebe ich den Bericht zur Lage der brandenburgischen Gutsarchive hervor.
2004/1 enthaelt den wichtigen Volltext "Archivare aufgewacht!" von Gerd Schneider (wir berichteten):
http://www.archive.nrw.de/archivar/2004-01/Archivar_2004-1.pdf#page=37
KlausGraf - am Mittwoch, 29. September 2004, 00:31 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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"RAUB UND WIEDERGUTMACHUNG": DIE NEUE AUSGABE DER ZEITENBLICKE
http://www.zeitenblicke.de/
Vergessene Konten, verborgene Kunstschätze, ruhende Policen: Banken und
Museen „entdecken“ das geraubte Vermögen von NS-Verfolgten. Fast 60
Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes ist der
Wettlauf um die Bereicherung von „arisiertem“ Besitz immer noch ein
aktuelles Thema.
Die staatlichen Finanzbehörden öffneten ihre Aktenbestände in den späten
1990er Jahren. Viele Projekte griffen die Themen zur NS-Beraubung und
späteren Wiedergutmachung auf. Ein Anlass für die Herausgeber der
zeitenblicke, die aktuellen Forschungsergebnisse in einer neuen Ausgabe
in Wort und Bild zu präsentieren.
Die neuartigen Quellengruppen aus den Finanzbehörden legen nahe, die
gesellschaftlichen Faktoren der Beraubung enger mit der staatlich
kontrollierten Ausplünderung zu verschränken.
Michael Stephan legt die Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten von
Juden aus der NS-Zeit dar, Bernhard Grau beschäftigt sich mit den
Entschädigungs- und Rückerstattungsakten und Gerhard Fürmetz gibt an
Hand der Korrespondenz Philipp Auerbachs Einblicke in die Praxis der
frühen staatlichen Wiedergutmachung in Bayern. Nicole Marrenbach
untersucht die Memoiren verfolgter Juden als Quelle für die
'Arisierung'.
Der zentralen Frage der fiskalischen Judenverfolgung geht der Beitrag
von Christiane Kuller nach. Hans-Dieter Schmid untersucht die Praxis
der fiskalischen Verfolgung der Sinti und Roma und richtet den Blick
dabei auf Parallelen zur Behandlung der Juden durch die
Finanzverwaltung. Claus Füllberg-Stolberg zeigt in seinem Beitrag die
Bedeutung der fiskalischen Verfolgung für die Frage der Emigration
einer jüdischen Familie aus Niedersachsen. Dass die gewerbliche und
private Verfolgung eng miteinander verflochten sein konnten,
verdeutlicht die Analyse von Jan Schleusener über die 'Arisierung' des
Kunsthandelshauses Bernheimer in München.
Constantin Goschler arbeitet in seinem Beitrag die Charakteristika der
deutschen Wiedergutmachung als Prozess eigenen Rechts heraus, indem er
einen bilanzierenden Überblick über die 50jährige Entwicklung gibt.
Demgegenüber zeigt der Beitrag von Susanna Schrafstetter am Beispiel
Englands die Entstehungszusammenhänge der internationalen Dimension der
Wiedergutmachung von NS-Unrecht.
Raub und Wiedergutmachung sind Prozesse eigenen Rechts, aber eng
aufeinander bezogen. Das zeigt auch die Person Edward Kossoys, mit dem
Tobias Winstel das Interview dieser Ausgabe der zeitenblicke führte.
Kossoy war beides: von NS-Verfolgung betroffen und
Wiedergutmachungsanwalt.
Das Onlinejournal zeitenblicke und das Rezensionsjournal sehepunkte
gehören zum Internetportal historicum.net. Die dreimal im Jahr
erscheinenden zeitenblicke beleuchten einen Themenschwerpunkt pro
Ausgabe - die sehepunkte publizieren einmal pro Monat aktuell und
schnell Rezensionen zu den neuesten Erscheinungen auf dem Büchermarkt.
Seinen Anfang nahm das Internetprojekt historicum.net mit dem Server
Frühe Neuzeit (sfn), einem Kooperationsvorhaben mit der Bayerischen
Staatsbibliothek. Die DFG förderte den sfn als ersten Baustein zum
Aufbau einer Virtuellen Fachbibliothek Geschichte. Online ging
historicum.net im Jahr 2001.
Die wissenschaftliche Redaktion von historicum.net hat ihren Sitz in
Köln. Die Koordination liegt bei Gudrun Gersmann, Professorin für Frühe
Neuzeit an der Universität zu Köln.
Information:
redaktion@zeitenblicke.de
Universität zu Köln - Frühe Neuzeit
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Tel.: 0221-470 4353
http://www.zeitenblicke.de/
Vergessene Konten, verborgene Kunstschätze, ruhende Policen: Banken und
Museen „entdecken“ das geraubte Vermögen von NS-Verfolgten. Fast 60
Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes ist der
Wettlauf um die Bereicherung von „arisiertem“ Besitz immer noch ein
aktuelles Thema.
Die staatlichen Finanzbehörden öffneten ihre Aktenbestände in den späten
1990er Jahren. Viele Projekte griffen die Themen zur NS-Beraubung und
späteren Wiedergutmachung auf. Ein Anlass für die Herausgeber der
zeitenblicke, die aktuellen Forschungsergebnisse in einer neuen Ausgabe
in Wort und Bild zu präsentieren.
Die neuartigen Quellengruppen aus den Finanzbehörden legen nahe, die
gesellschaftlichen Faktoren der Beraubung enger mit der staatlich
kontrollierten Ausplünderung zu verschränken.
Michael Stephan legt die Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten von
Juden aus der NS-Zeit dar, Bernhard Grau beschäftigt sich mit den
Entschädigungs- und Rückerstattungsakten und Gerhard Fürmetz gibt an
Hand der Korrespondenz Philipp Auerbachs Einblicke in die Praxis der
frühen staatlichen Wiedergutmachung in Bayern. Nicole Marrenbach
untersucht die Memoiren verfolgter Juden als Quelle für die
'Arisierung'.
Der zentralen Frage der fiskalischen Judenverfolgung geht der Beitrag
von Christiane Kuller nach. Hans-Dieter Schmid untersucht die Praxis
der fiskalischen Verfolgung der Sinti und Roma und richtet den Blick
dabei auf Parallelen zur Behandlung der Juden durch die
Finanzverwaltung. Claus Füllberg-Stolberg zeigt in seinem Beitrag die
Bedeutung der fiskalischen Verfolgung für die Frage der Emigration
einer jüdischen Familie aus Niedersachsen. Dass die gewerbliche und
private Verfolgung eng miteinander verflochten sein konnten,
verdeutlicht die Analyse von Jan Schleusener über die 'Arisierung' des
Kunsthandelshauses Bernheimer in München.
Constantin Goschler arbeitet in seinem Beitrag die Charakteristika der
deutschen Wiedergutmachung als Prozess eigenen Rechts heraus, indem er
einen bilanzierenden Überblick über die 50jährige Entwicklung gibt.
Demgegenüber zeigt der Beitrag von Susanna Schrafstetter am Beispiel
Englands die Entstehungszusammenhänge der internationalen Dimension der
Wiedergutmachung von NS-Unrecht.
Raub und Wiedergutmachung sind Prozesse eigenen Rechts, aber eng
aufeinander bezogen. Das zeigt auch die Person Edward Kossoys, mit dem
Tobias Winstel das Interview dieser Ausgabe der zeitenblicke führte.
Kossoy war beides: von NS-Verfolgung betroffen und
Wiedergutmachungsanwalt.
Das Onlinejournal zeitenblicke und das Rezensionsjournal sehepunkte
gehören zum Internetportal historicum.net. Die dreimal im Jahr
erscheinenden zeitenblicke beleuchten einen Themenschwerpunkt pro
Ausgabe - die sehepunkte publizieren einmal pro Monat aktuell und
schnell Rezensionen zu den neuesten Erscheinungen auf dem Büchermarkt.
Seinen Anfang nahm das Internetprojekt historicum.net mit dem Server
Frühe Neuzeit (sfn), einem Kooperationsvorhaben mit der Bayerischen
Staatsbibliothek. Die DFG förderte den sfn als ersten Baustein zum
Aufbau einer Virtuellen Fachbibliothek Geschichte. Online ging
historicum.net im Jahr 2001.
Die wissenschaftliche Redaktion von historicum.net hat ihren Sitz in
Köln. Die Koordination liegt bei Gudrun Gersmann, Professorin für Frühe
Neuzeit an der Universität zu Köln.
Information:
redaktion@zeitenblicke.de
Universität zu Köln - Frühe Neuzeit
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Tel.: 0221-470 4353
KlausGraf - am Dienstag, 28. September 2004, 17:57 - Rubrik: Medienarchive
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Ein neues Internetportal
http://www.rheinische-literaturnachlaesse.de/
Zu den Nachlassbildnern findet man nützliche und vergleichsweise biographische Informationen.
Das Museum des Oberbergischen Kreises verwahrt von Anton Wilhelm (Florentin) von Zuccalmaglio
u.a. rhein.-berg. Sagen-Slg. auf kl. Blättern; Slg. „Zwölf Volkssagen v. Zwergen u. Heinzelmännchen aus d. Bergischen“; dt. u. internationale Lieder-Slgen.; 17 Hefte Sagenkunde m. Glossarium; Slg. Volksbräuche aus d. Bergischen u. Rheinland
Wer mir die Kenntnis solcher entlegener Sagensammlungen vermittelt, soll nicht unbelohnt bleiben! Danke im voraus.
http://www.rheinische-literaturnachlaesse.de/
Zu den Nachlassbildnern findet man nützliche und vergleichsweise biographische Informationen.
Das Museum des Oberbergischen Kreises verwahrt von Anton Wilhelm (Florentin) von Zuccalmaglio
u.a. rhein.-berg. Sagen-Slg. auf kl. Blättern; Slg. „Zwölf Volkssagen v. Zwergen u. Heinzelmännchen aus d. Bergischen“; dt. u. internationale Lieder-Slgen.; 17 Hefte Sagenkunde m. Glossarium; Slg. Volksbräuche aus d. Bergischen u. Rheinland
Wer mir die Kenntnis solcher entlegener Sagensammlungen vermittelt, soll nicht unbelohnt bleiben! Danke im voraus.
KlausGraf - am Dienstag, 28. September 2004, 17:48 - Rubrik: Literaturarchive
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http://www.netzeitung.de/voiceofgermany/kulturnews/306644.html
Eine in Privatbesitz neu aufgetauchter Hemingway-Brief samt Kurzgeschichte darf zwar versteigert werden, aber nach dem Willen der Nachlaßverwalter nicht publiziert.
Siehe auch:
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/locking_up_hemi.html
Eine in Privatbesitz neu aufgetauchter Hemingway-Brief samt Kurzgeschichte darf zwar versteigert werden, aber nach dem Willen der Nachlaßverwalter nicht publiziert.
Siehe auch:
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/locking_up_hemi.html
KlausGraf - am Dienstag, 28. September 2004, 03:08 - Rubrik: Archivrecht
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"The Florence State Archive has printed 2,000 facsimile copies of the XIV century manuscript detailing the charges and sentence against Dante - the author of the Divine Comedy - and will give them to universities and libraries.
The copies closely match the original - down to the original binding - but with the addition of explanatory notes.
From the BBC [...]"
Source: http://www.cronaca.com/archives/002801.html
http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/arts/3687282.stm
Sorry, why will archives not receive copies? And why put the Italian archivists the document not online?
See (in Italian):
http://www.archiviodistato.firenze.it/manife/chiodo.html
The copies closely match the original - down to the original binding - but with the addition of explanatory notes.
From the BBC [...]"
Source: http://www.cronaca.com/archives/002801.html
http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/arts/3687282.stm
Sorry, why will archives not receive copies? And why put the Italian archivists the document not online?
See (in Italian):
http://www.archiviodistato.firenze.it/manife/chiodo.html
KlausGraf - am Dienstag, 28. September 2004, 03:01 - Rubrik: English Corner
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Wie lang läuft das Urheberrecht bei nicht namentlich gekennzeichneten historischen Plakaten?
Bezugnehmend auf
http://archiv.twoday.net/stories/36386
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
soll die Aussage von Gabriele Lutterbeck über die Schutzfrist
"70 Jahre nach Erstveröffentlichung bei künstlerischen Werken anonymer Urheber (interessant an dieser Stelle ist, daß man u.U. mit einer Erstveröffentlichung selbst diese Fristen erst auslöst!)"
http://www.fes.de/archiv/_projekte/lut_cop.htm
kommentiert werden.
Zu unterscheiden ist zwischen Fotos (Lichtbildwerke, normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt, und einfachen Lichtbildern) und anderen künstlerischen Werken (Plakate, Zeichnungen usw.). § 66 UrhG, der anonyme Werke betrifft, wird am Beispiel von Fotos sehr ausführlich erörtert in URECHT:
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040719/001664.html
Darauf kann Bezug genommen werden. Das Fazit: "Die praktischen Huerden sind so hoch, dass die Bedeutung des § 66 UrhG fuer die Allgemeinheit minimal ist."
Gemäß § 137f UrhG richtet sich die Beurteilung der Schutzdauer bei vor dem 1.7.1995 existierenden Werken nach dem § 66 alter Fassung des UrhG, wenn sich durch § 66 neuer Fassung eine Verkürzung der Schutzdauer ergäbe (hierzu und auch zum folgenden Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. 1999 § 66 UrhG). Bei Werken der bildenden Künste, wozu nicht Lichtbildwerke gezählt wurden (ebd. Rdnr. 54), wohl aber Werke der angewandten Kunst , die einem Gebrauchszweck dienen (also etwa Plakate), war die Anwendung von § 66 UrhG vor der Änderung von 1995 ausgeschlossen.
Bei anonymen Plakaten, die vor dem 1.7.1995 geschaffen wurden, kann also nicht ohne weiteres mit der 70jährigen Schutzfrist nach der (befugten) Veröffentlichung argumentiert werden. Es bleibt insofern bei der Regelschutzfrist 70 Jahre pma (post mortem auctoris), es sei denn, es ergäbe sich nach neuem Recht eine längere Schutzfrist und der Schutz war am 1.7.1995 nach dem Gesetz eines Mitgliedstaates der EU (und weniger anderer Staaten) noch nicht erloschen.
Es ist nicht bekannt, ob sich aus dem Recht anderer Mitgliedstaaten über anonyme Werke Konsequenzen für das folgende ergeben - auszuschliessen ist es nicht, schliesslich haben die langen spanischen Schutzfristen für Fotografien ja auch dazu geführt, dass heute alle Lichtbildwerke 70 Jahre pma geschützt sind, auch solche, die vor 1995 schon lange gemeinfrei waren.
http://archiv.twoday.net/stories/263547/
Fall A: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf 1919 ein Plakat (hier wie im folgenden meint Plakat immer auch den ungedruckten Plakatentwurf), das von seinen Erben erstmals 1950 auf einer Plakatausstellung gezeigt wurde und zwar anonym. § 66 aF war nicht anwendbar, also endete die Schutzfrist 1996, war also am 1.7.1995 noch nicht abgelaufen. § 137f Abs. 1 ist nicht relevant, es würde keine Schutzdauer verkürzt. Nach Abs. 2 ist neues Recht anzuwenden, was dazu führt, dass, wenn tatsächlich von den Erben eine Offenbarung der Identität des Künstlers konsequent verhindert wurde, die Frist 2020 endet (70 Jahre nach Erstveröffentlichung, 96 Jahre nach dem Tod des Künstlers - laut Rdnr. 17 kommt ein Schutz von bis zu 140 Jahren pma juristisch in Betracht). Die nach § 66 UrhG für eine Offenbarung allein zuständigen Rechtsnachfolger oder der Testamentsvollstrecker (nicht etwa die Inhaber von Nutzungsrechten wie Verlage!) könnten also - etwa über einen Rechtsanwalt - an Nutzer herantreten, wobei bei einem Prozess das Offenlegen der Legitimation als Berechtigte sicher nicht als Offenbarung gewertet würde. Da für künstlerische Werke § 66 aF nicht galt, kommen auch die Offenbarungserleichterungen (es genügte z.B. ein Bekannwerden durch Indiskretion) des alten Rechts einem potentiellen Nutzer nicht zu Hilfe. Fazit: Die Erben können also durch Stillhalten nur gewinnen.
Fall B: Ein Plakatkünstler (gest. 1960) schuf ein auf der gleichen Ausstellung 1950 erstmals, aber anonym gezeigtes Plakat. Nach neuem Recht würde der Schutz ohne Offenbarung 2020 enden, nach altem Recht 2030 (70 Jahre pma), das demnach anzuwenden ist. Die Erben verlieren oder gewinnen nichts durch eine Offenbarung der Identität.
Fall C: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1950 erstmals anonym gezeigtes Plakat. Da § 66 aF nicht anwendbar war, lief der Schutz 1990 ab und lebte 1995 auch nicht wieder auf. Nach neuem Recht wäre das Plakat noch geschützt (ohne Offenbarung), denn es wurde innerhalb der Frist von 70 Jahren nach Schaffung erstveröffentlicht und die Frist liefe bis 2020. Also: gemeinfrei!
Fall D: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1981 erstmals gezeigtes Plakat - ob anonym oder nicht, ist irrelevant. Die bis 1995 gültige Sonderbestimmung für nachgelassene Werke, die in den letzten 10 Jahren der Schutzfrist von 70 Jahren pma veröffentlicht wurden, § 64 Abs. 2 (1995 aufgehoben), sicherte dem Plakat eine Schutzfrist bis 1991. 1995 war es also nicht mehr geschützt. Ergebnis wie C: gemeinfrei.
Fall E: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf ein 1986 anonym erstmals gezeigtes Plakat. Gemäss Fall D war es nach § 64 Abs. 2 (aufgehoben 1995) bis 1996 geschützt und damit ist § 66 UrhG (neues Recht) anwendbar. Ohne Offenbarung seitens der Rechtsnachfolger/Erben kommt es auf das Datum der Schaffung an: Wurde es vor 1916 geschaffen, wäre es nicht in der 70-Jahresfrist nach Herstellung veröffentlicht worden und bereits gemeinfrei. Wurde es 1919 geschaffen wie in Fall A, so gilt die Schutzfrist 70 Jahre nach 1986: 2056 (130 Jahre pma). Die Erben können also bei einer Offenbarung jetzt schon alles verlieren. Es kommt in diesem Fall überhaupt nicht darauf an, ob § 66 aF anwendbar ist (nein), durch die Übergangsvorschrift wurde das Werk durch den am 30.6.1996 noch bestehenden Schutz in das (in diesem Fall für die Erben günstigere) neue Recht "gehievt".
Fall F: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1914 ein zunächst nicht veröffentlichtes Plakat, dessen Entwurf in der Familie blieb und von ihr erstmals im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Gemäß Fall E wäre für die Erben nichts damit zu gewinnen gewesen, das Werk anonym zu veröffentlichen, das hätte nach neuem Recht bis 1984 erfolgen müssen. Als Eigentümer des Entwurfs kann sich die Familie aber nach der (m.E. unhaltbaren) Rspr. des LG Magdeburg
http://archiv.twoday.net/stories/322397/
auf § 71 UrhG berufen und das Recht der editio princeps für sich in Anspruch nehmen, womit das seit 1990 gemeinfreie Werk wieder für 25 Jahre (also hier bis 2025) geschützt wäre. Da eine Einstellung in ein Archiv (etwa der FES) nach h.M. keine Veröffentlichung bedeutet, wäre eine Deponierung durch die Familie unschädlich, soweit sie eine Erstpublikation des Plakats verhindern kann.
Strukturiert man den Interessenkonflikt als ein Dialog-Spiel zwischen Urhebern/Rechtsnachfolgern und Nutzern, so ergibt sich für die ersteren die für sie günstige Position des "Ick bün allhier", oder mit einem anderen Bild: der Nutzer ist fast immer schachmatt.
Bei anonymen Werken gilt ja leider nicht, wie dargestellt, dass der Nutzer 70 Jahre pma notwendigerweise "auf der sicheren Seite" ist.
Ein anonymes altes Plakat/Plakatentwurf wirft urheberrechtliche Fragen auf, die man mit vernünftigem Aufwand nicht beanworten kann (weder der Archivar noch der Benutzer, eine Verwertungsgesellschaft oder eine Detektei):
- Wann ist es geschaffen worden? (Datierungsproblematik!)
- Wann ist es erstmals veröffentlicht worden? Erfolgte diese Veröffentlichung autorisiert (durch Urheber oder Erben bzw. bei der edition princeps laut LG Magdeburg auch durch den Eigentümer)?
- Wer hat es geschaffen und wann starb er?
- Gibt es irgendwo eine Veröffentlichung oder ein Werkstück, bei dem der Künstler sich zur Urheberschaft ausdrücklich bekannt hat?
- Gibt es solches Bekenntnis für seine Rechtsnachfolger pma oder den Testamentsvollstrecker ("Offenbarung" der Urheberschaft)?
- Wie komme ich in Kontakt zu den Nutzungsberechtigten und den Rechtsnachfolgern?
Die Rechtsnachfolger und Nutzungsberechtigten können frei entscheiden, ob sie dazu Auskünfte erteilen möchten oder ob sie eine eigene Veröffentlichung oder Offenbarung vornehmen wollen, die ihnen weitergehenden Schutz sichert.
Wer das verwirrender findet als die oben zitierte Aussage von Frau Lutterbeck, sei daran erinnert, dass kein Archiv und kein Bürger daran gehindert ist, gegenüber dem Bundestag oder dem Justizministerium dafür einzutreten (Art. 17 GG), dass zu einem funktionierenden Urheberrecht auch faire, Rechtssicherheit gewährleistende Regeln für Nutzer gehören. Davon kann mit Blick auf die Regelungen über anonyme Werke überhaupt nicht die Rede sein, wie schon in URECHT aaO ausgeführt wurde.
Bezugnehmend auf
http://archiv.twoday.net/stories/36386
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
soll die Aussage von Gabriele Lutterbeck über die Schutzfrist
"70 Jahre nach Erstveröffentlichung bei künstlerischen Werken anonymer Urheber (interessant an dieser Stelle ist, daß man u.U. mit einer Erstveröffentlichung selbst diese Fristen erst auslöst!)"
http://www.fes.de/archiv/_projekte/lut_cop.htm
kommentiert werden.
Zu unterscheiden ist zwischen Fotos (Lichtbildwerke, normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt, und einfachen Lichtbildern) und anderen künstlerischen Werken (Plakate, Zeichnungen usw.). § 66 UrhG, der anonyme Werke betrifft, wird am Beispiel von Fotos sehr ausführlich erörtert in URECHT:
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040719/001664.html
Darauf kann Bezug genommen werden. Das Fazit: "Die praktischen Huerden sind so hoch, dass die Bedeutung des § 66 UrhG fuer die Allgemeinheit minimal ist."
Gemäß § 137f UrhG richtet sich die Beurteilung der Schutzdauer bei vor dem 1.7.1995 existierenden Werken nach dem § 66 alter Fassung des UrhG, wenn sich durch § 66 neuer Fassung eine Verkürzung der Schutzdauer ergäbe (hierzu und auch zum folgenden Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. 1999 § 66 UrhG). Bei Werken der bildenden Künste, wozu nicht Lichtbildwerke gezählt wurden (ebd. Rdnr. 54), wohl aber Werke der angewandten Kunst , die einem Gebrauchszweck dienen (also etwa Plakate), war die Anwendung von § 66 UrhG vor der Änderung von 1995 ausgeschlossen.
Bei anonymen Plakaten, die vor dem 1.7.1995 geschaffen wurden, kann also nicht ohne weiteres mit der 70jährigen Schutzfrist nach der (befugten) Veröffentlichung argumentiert werden. Es bleibt insofern bei der Regelschutzfrist 70 Jahre pma (post mortem auctoris), es sei denn, es ergäbe sich nach neuem Recht eine längere Schutzfrist und der Schutz war am 1.7.1995 nach dem Gesetz eines Mitgliedstaates der EU (und weniger anderer Staaten) noch nicht erloschen.
Es ist nicht bekannt, ob sich aus dem Recht anderer Mitgliedstaaten über anonyme Werke Konsequenzen für das folgende ergeben - auszuschliessen ist es nicht, schliesslich haben die langen spanischen Schutzfristen für Fotografien ja auch dazu geführt, dass heute alle Lichtbildwerke 70 Jahre pma geschützt sind, auch solche, die vor 1995 schon lange gemeinfrei waren.
http://archiv.twoday.net/stories/263547/
Fall A: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf 1919 ein Plakat (hier wie im folgenden meint Plakat immer auch den ungedruckten Plakatentwurf), das von seinen Erben erstmals 1950 auf einer Plakatausstellung gezeigt wurde und zwar anonym. § 66 aF war nicht anwendbar, also endete die Schutzfrist 1996, war also am 1.7.1995 noch nicht abgelaufen. § 137f Abs. 1 ist nicht relevant, es würde keine Schutzdauer verkürzt. Nach Abs. 2 ist neues Recht anzuwenden, was dazu führt, dass, wenn tatsächlich von den Erben eine Offenbarung der Identität des Künstlers konsequent verhindert wurde, die Frist 2020 endet (70 Jahre nach Erstveröffentlichung, 96 Jahre nach dem Tod des Künstlers - laut Rdnr. 17 kommt ein Schutz von bis zu 140 Jahren pma juristisch in Betracht). Die nach § 66 UrhG für eine Offenbarung allein zuständigen Rechtsnachfolger oder der Testamentsvollstrecker (nicht etwa die Inhaber von Nutzungsrechten wie Verlage!) könnten also - etwa über einen Rechtsanwalt - an Nutzer herantreten, wobei bei einem Prozess das Offenlegen der Legitimation als Berechtigte sicher nicht als Offenbarung gewertet würde. Da für künstlerische Werke § 66 aF nicht galt, kommen auch die Offenbarungserleichterungen (es genügte z.B. ein Bekannwerden durch Indiskretion) des alten Rechts einem potentiellen Nutzer nicht zu Hilfe. Fazit: Die Erben können also durch Stillhalten nur gewinnen.
Fall B: Ein Plakatkünstler (gest. 1960) schuf ein auf der gleichen Ausstellung 1950 erstmals, aber anonym gezeigtes Plakat. Nach neuem Recht würde der Schutz ohne Offenbarung 2020 enden, nach altem Recht 2030 (70 Jahre pma), das demnach anzuwenden ist. Die Erben verlieren oder gewinnen nichts durch eine Offenbarung der Identität.
Fall C: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1950 erstmals anonym gezeigtes Plakat. Da § 66 aF nicht anwendbar war, lief der Schutz 1990 ab und lebte 1995 auch nicht wieder auf. Nach neuem Recht wäre das Plakat noch geschützt (ohne Offenbarung), denn es wurde innerhalb der Frist von 70 Jahren nach Schaffung erstveröffentlicht und die Frist liefe bis 2020. Also: gemeinfrei!
Fall D: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1981 erstmals gezeigtes Plakat - ob anonym oder nicht, ist irrelevant. Die bis 1995 gültige Sonderbestimmung für nachgelassene Werke, die in den letzten 10 Jahren der Schutzfrist von 70 Jahren pma veröffentlicht wurden, § 64 Abs. 2 (1995 aufgehoben), sicherte dem Plakat eine Schutzfrist bis 1991. 1995 war es also nicht mehr geschützt. Ergebnis wie C: gemeinfrei.
Fall E: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf ein 1986 anonym erstmals gezeigtes Plakat. Gemäss Fall D war es nach § 64 Abs. 2 (aufgehoben 1995) bis 1996 geschützt und damit ist § 66 UrhG (neues Recht) anwendbar. Ohne Offenbarung seitens der Rechtsnachfolger/Erben kommt es auf das Datum der Schaffung an: Wurde es vor 1916 geschaffen, wäre es nicht in der 70-Jahresfrist nach Herstellung veröffentlicht worden und bereits gemeinfrei. Wurde es 1919 geschaffen wie in Fall A, so gilt die Schutzfrist 70 Jahre nach 1986: 2056 (130 Jahre pma). Die Erben können also bei einer Offenbarung jetzt schon alles verlieren. Es kommt in diesem Fall überhaupt nicht darauf an, ob § 66 aF anwendbar ist (nein), durch die Übergangsvorschrift wurde das Werk durch den am 30.6.1996 noch bestehenden Schutz in das (in diesem Fall für die Erben günstigere) neue Recht "gehievt".
Fall F: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1914 ein zunächst nicht veröffentlichtes Plakat, dessen Entwurf in der Familie blieb und von ihr erstmals im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Gemäß Fall E wäre für die Erben nichts damit zu gewinnen gewesen, das Werk anonym zu veröffentlichen, das hätte nach neuem Recht bis 1984 erfolgen müssen. Als Eigentümer des Entwurfs kann sich die Familie aber nach der (m.E. unhaltbaren) Rspr. des LG Magdeburg
http://archiv.twoday.net/stories/322397/
auf § 71 UrhG berufen und das Recht der editio princeps für sich in Anspruch nehmen, womit das seit 1990 gemeinfreie Werk wieder für 25 Jahre (also hier bis 2025) geschützt wäre. Da eine Einstellung in ein Archiv (etwa der FES) nach h.M. keine Veröffentlichung bedeutet, wäre eine Deponierung durch die Familie unschädlich, soweit sie eine Erstpublikation des Plakats verhindern kann.
Strukturiert man den Interessenkonflikt als ein Dialog-Spiel zwischen Urhebern/Rechtsnachfolgern und Nutzern, so ergibt sich für die ersteren die für sie günstige Position des "Ick bün allhier", oder mit einem anderen Bild: der Nutzer ist fast immer schachmatt.
Bei anonymen Werken gilt ja leider nicht, wie dargestellt, dass der Nutzer 70 Jahre pma notwendigerweise "auf der sicheren Seite" ist.
Ein anonymes altes Plakat/Plakatentwurf wirft urheberrechtliche Fragen auf, die man mit vernünftigem Aufwand nicht beanworten kann (weder der Archivar noch der Benutzer, eine Verwertungsgesellschaft oder eine Detektei):
- Wann ist es geschaffen worden? (Datierungsproblematik!)
- Wann ist es erstmals veröffentlicht worden? Erfolgte diese Veröffentlichung autorisiert (durch Urheber oder Erben bzw. bei der edition princeps laut LG Magdeburg auch durch den Eigentümer)?
- Wer hat es geschaffen und wann starb er?
- Gibt es irgendwo eine Veröffentlichung oder ein Werkstück, bei dem der Künstler sich zur Urheberschaft ausdrücklich bekannt hat?
- Gibt es solches Bekenntnis für seine Rechtsnachfolger pma oder den Testamentsvollstrecker ("Offenbarung" der Urheberschaft)?
- Wie komme ich in Kontakt zu den Nutzungsberechtigten und den Rechtsnachfolgern?
Die Rechtsnachfolger und Nutzungsberechtigten können frei entscheiden, ob sie dazu Auskünfte erteilen möchten oder ob sie eine eigene Veröffentlichung oder Offenbarung vornehmen wollen, die ihnen weitergehenden Schutz sichert.
Wer das verwirrender findet als die oben zitierte Aussage von Frau Lutterbeck, sei daran erinnert, dass kein Archiv und kein Bürger daran gehindert ist, gegenüber dem Bundestag oder dem Justizministerium dafür einzutreten (Art. 17 GG), dass zu einem funktionierenden Urheberrecht auch faire, Rechtssicherheit gewährleistende Regeln für Nutzer gehören. Davon kann mit Blick auf die Regelungen über anonyme Werke überhaupt nicht die Rede sein, wie schon in URECHT aaO ausgeführt wurde.
KlausGraf - am Dienstag, 28. September 2004, 01:29 - Rubrik: Archivrecht
Die geringe Haltbarkeit digitaler Unterlagen ist hinreichend bekannt wie beklagt worden. Die von den Experten der Archivierung digitaler Unterlagen daraus gezogenen bzw. geforderten Konsequenzen nach permanenter Migration der Daten auf den jeweils neuesten Stand der Entwicklung elektronischer Speichersysteme ist zwar legitim; merkwürdig still dagegen wird es, wenn man nach der Finanzierbarkeit solcher Sisyphos-Projekte frägt.
Das Freiburger Fraunhofer-Institut Physikalische Messtechnik versucht in einem interessanten Projekt Digitalisierung und Langzeitsicherung zu verknüpfen. Als Speichermedium kommt dabei der Mikrofilm zu neuen Ehren, der seit langem zur Speicherung abfotografierter Dokumente, Bücher oder Zeitungen dient - allerdings zumeist in Schwarz-Weiß. Wie Alterungsexperimente gezeigt haben, halten moderne Filme bei richtiger Lagerung mehr als 5000 Jahre. Und um sie zu lesen, bedarf es lediglich einer Lupe - eine Technik, die zwar auch erst seit rund 400 Jahren bekannt ist, aber weit einfacher zu handhaben ist als ein Computer.
Ziel eines Projekts, das das Fraunhofer-Institut seit Frühjahr dieses Jahres zusammen mit Bibliotheken, Archiven und Firmen betreibt, ist die Herstellung eines Geräts, das äußerst präzis hergestellte digitale Kopien der Originale mit einer ebenso präzisen Laserbelichtung auf Farb-Mikrofilme umsetzt, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und die die analoge Fotografie ersetzt. .... Aber auch für den normalen Gebrauch der Mikrofilme in Bibliotheken und Archiven spricht nach Überzeugung des Projektkoordinators Andreas Hofmann die neue Technik, deren Prototyp bis 2006 fertig sein soll: Neben hoher Qualität zu niedrigen Kosten und der Möglichkeit, weitere Informationen direkt mit dem Bild zu verbinden, biete sie beste Nutzbarkeit. Denn die Mikrofilme, die vorrangig der Langzeitsicherung dienen, lassen sich durch Einscannen wieder in digitale Daten umwandeln
Quelle: Badische Zeitung vom 25.9.2004.
Das hört sich viel versprechend an, auch für in Behörden und Gerichten entstehende digitale Unterlagen, die - einmal mikroverfilmt - über Jahrhunderte für eine Redigitalisierung "kostengünstig" vorgehalten werden könnten.
Kurt Hochstuhl
Das Freiburger Fraunhofer-Institut Physikalische Messtechnik versucht in einem interessanten Projekt Digitalisierung und Langzeitsicherung zu verknüpfen. Als Speichermedium kommt dabei der Mikrofilm zu neuen Ehren, der seit langem zur Speicherung abfotografierter Dokumente, Bücher oder Zeitungen dient - allerdings zumeist in Schwarz-Weiß. Wie Alterungsexperimente gezeigt haben, halten moderne Filme bei richtiger Lagerung mehr als 5000 Jahre. Und um sie zu lesen, bedarf es lediglich einer Lupe - eine Technik, die zwar auch erst seit rund 400 Jahren bekannt ist, aber weit einfacher zu handhaben ist als ein Computer.
Ziel eines Projekts, das das Fraunhofer-Institut seit Frühjahr dieses Jahres zusammen mit Bibliotheken, Archiven und Firmen betreibt, ist die Herstellung eines Geräts, das äußerst präzis hergestellte digitale Kopien der Originale mit einer ebenso präzisen Laserbelichtung auf Farb-Mikrofilme umsetzt, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und die die analoge Fotografie ersetzt. .... Aber auch für den normalen Gebrauch der Mikrofilme in Bibliotheken und Archiven spricht nach Überzeugung des Projektkoordinators Andreas Hofmann die neue Technik, deren Prototyp bis 2006 fertig sein soll: Neben hoher Qualität zu niedrigen Kosten und der Möglichkeit, weitere Informationen direkt mit dem Bild zu verbinden, biete sie beste Nutzbarkeit. Denn die Mikrofilme, die vorrangig der Langzeitsicherung dienen, lassen sich durch Einscannen wieder in digitale Daten umwandeln
Quelle: Badische Zeitung vom 25.9.2004.
Das hört sich viel versprechend an, auch für in Behörden und Gerichten entstehende digitale Unterlagen, die - einmal mikroverfilmt - über Jahrhunderte für eine Redigitalisierung "kostengünstig" vorgehalten werden könnten.
Kurt Hochstuhl
hochstuhl - am Montag, 27. September 2004, 15:15 - Rubrik: Digitale Unterlagen
Zu dem Kölner Workshop vom 17. Juni 2004 gibt es jetzt auf historicum.net einen ausführlichen Bericht (einige Redebeiträge sogar im Volltext).
Der Bericht basiert auf Mitschrieben, die seinerzeit von Jörn Sieglerschmidt (BSZ Baden-Württemberg/Universität Mannheim) angelegt und auch hier in Archivalia angezeigt wurden.
Der Bericht basiert auf Mitschrieben, die seinerzeit von Jörn Sieglerschmidt (BSZ Baden-Württemberg/Universität Mannheim) angelegt und auch hier in Archivalia angezeigt wurden.
rotula - am Samstag, 25. September 2004, 17:09 - Rubrik: Open Access
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Lindsay Greene, NYU to make archive software, Washington Square News, September 22, 2004. Excerpt: "NYU's library system has announced plans to develop software for an intercollegiate database that will make archival processing more efficient, a library official said. The system, called 'The Archivists' Toolkit,' will allow universities and other research institutions to compile their archives into a online database, making the scholarship available worldwide....NYU, which is developing the project with assistance from the University of California at San Diego, decided to pursue the project after several researchers expressed an interest in a more accessible archive, Dean of Libraries Carol Mandel said. 'Our archivists were frustrated with the lack of software available, so they got together and kind of said "let's do this,"' she said. The archivists went to the Andrew W. Mellon foundation where they were paired up with the University of California. Both universities received a collaborative, two-year grant for $847,000. The project is expected to last from two to four years, and NYU hopes to renew the grant, Mandel said." (PS: The article doesn't say so, but the toolkit web site makes clear that the software will be both OAI-compliant and open-source. However, I'm still curious about what the project leaders found deficient in the nine existing systems of OAI-compliant, open-source archiving software.)
Posted by Peter Suber
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2004_09_19_fosblogarchive.html#a109603392024520142
An explanation might be that archiving software for eprint archives is not the same as archival software used by archivists for cataloging archival records.
Excerpt from the toolkit's website:
The objective is a digital tool set, primarily database in
character, that will:
• satisfy and integrate key functions in the archival descriptive cycle, including
accessioning, provenance, authority, locating, finding aid construction and
encoding, and, digital surrogate / single item description;
• allow small to medium-sized archives and special collections to ingest metadata
about collections into a centralized repository, along with digital asset
management, accession, reference, and workflow information;
• use a relational database management system with a Web-based user interface
to support all aspects and functions of archival administration and description,
(including components for digital- and media-asset tracking and management);
and
• be deployable in a range of archival repositories from historical societies, college
archives, museum archives, commercial archives, and other archives
specializing in non-textual materials (sound or video archives, for example) on
the one hand, and, on the other, in archives with a single staff member or in
multi-repository consortia such as the Five Colleges, Inc. or the Online Archive of
California.
Update
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/1087.html
Posted by Peter Suber
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2004_09_19_fosblogarchive.html#a109603392024520142
An explanation might be that archiving software for eprint archives is not the same as archival software used by archivists for cataloging archival records.
Excerpt from the toolkit's website:
The objective is a digital tool set, primarily database in
character, that will:
• satisfy and integrate key functions in the archival descriptive cycle, including
accessioning, provenance, authority, locating, finding aid construction and
encoding, and, digital surrogate / single item description;
• allow small to medium-sized archives and special collections to ingest metadata
about collections into a centralized repository, along with digital asset
management, accession, reference, and workflow information;
• use a relational database management system with a Web-based user interface
to support all aspects and functions of archival administration and description,
(including components for digital- and media-asset tracking and management);
and
• be deployable in a range of archival repositories from historical societies, college
archives, museum archives, commercial archives, and other archives
specializing in non-textual materials (sound or video archives, for example) on
the one hand, and, on the other, in archives with a single staff member or in
multi-repository consortia such as the Five Colleges, Inc. or the Online Archive of
California.
Update
https://mx2.arl.org/Lists/SPARC-OAForum/Message/1087.html
KlausGraf - am Freitag, 24. September 2004, 23:26 - Rubrik: English Corner
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„Tag der Archive" im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin
Nachricht vom 23.09.2004 Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare hat alle Archive in der Bundesrepubik Deutschland zur Gestaltung eines "Tages der Archive" am Samstag, 25. September 2004, aufgerufen. Die Aktion findet nach 2001 zum zweiten Mal statt. Sie soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern Entdeckungsreisen durch Kulturinstitutionen ermöglichen, die sonst eher im Ruf stehen, verschlossen zu sein. Umso mehr wollen die Archive ungewohnte Einblicke in ihre Arbeitswelten geben und damit die Neugier potenzieller Benutzer wecken. So wird die Aufgabe eines jeden Archivs an seinem Ort und in den Grenzen seiner Zuständigkeit transparent: Geschichte in ihren Schriftzeugnissen retrospektiv erfahrbar zu machen – durch das Bewahren, Erhalten und Erschließen dieser Schriftzeugnisse.
Im Kontrast zu anderen Staatsarchiven geht dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz der Ruch des Secreten in seinem singulären Namen per se voraus. "Warum seid gerade ihr ‚geheim’", lautet die meistgestellte Frage von Passanten und Besuchern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses an der Dahlemer Archivstraße – während die Benutzerinnen und Benutzer, die dort täglich ihre Akten studieren, längst wissen, dass sich das ehrwürdige ehemalige "Preußische Geheime Staatsarchiv" engagiert darum bemüht, eine moderne und für jedermanns Anliegen aufgeschlossene Dienststelle im kulturellen Service-Sektor zu sein. Allerdings steht die Arbeit mit dem Archivmaterial unter bestimmten inhaltlichen und formalen Vorgaben, die den Umgang mit den Quellen oft erschweren und eben so geheimnisvoll, wo nicht unmöglich machen.
Rainer Maria Rilke hat dieses Problem vor genau hundert Jahren auf den Punkt gebracht: in einem Familienarchiv fühlte er einmal "in allen Nerven die unmittelbare Nähe von Schicksalen, das Sichregen und Aufstehen von Gestalten, von denen nichts mich trennte als die alberne Unfähigkeit, ältere Zeichen zu lesen und zu deuten und Ordnung zu schaffen" (an Lou Andreas-Salomé, 3. Mai 1904).
Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz hat daher bei der Gestaltung seines Beitrags zum diesjährigen "Tag der Archive" einen besonderen Akzent gesetzt: "Gebrauchsanleitung für archivische Handwerkszeuge. Zugänge zu wichtigen Quellen der brandenburg- preußischen Geschichte" soll das Thema sein. Unter dieser Vorgabe werden am 25. September 2004 zwischen 9.30 und 16 (Einla-Schluss: 15.30) drei Standard-Archivführungen (um 10, 12 und 14 Uhr) angeboten; ebenso drei Sonderführungen durch die Ausstellung "Brandenburg, Preußen und Europa. Gegenseitige Einflüsse vom 13. bis ins 20. Jahrhundert" (um 11, 13 und 15 Uhr). Darüber hinaus bieten sich ständig verschiedene Anlaufstationen und Aktionen zum Besuch an: "Archivalien suchen und finden": Archivische Findtechniken vom Findbuch zur Website; "Archivalien lesen und verstehen": Archivisches ABC vom Erschließen zum Auswerten schriftlicher Quellen; "Archivalien sehen und bestaunen": Zimelien-Ausstellung mit Höhe- und Tiefpunkten aus sechs Jahrhunderten brandenburg-preußischer Geschichte; "Archivalien selber machen": Kinder malen Ritter-Wappen, schreiben wie die Urgroßmutter, hören von Prinzen-Alltag und Kinderarbeit in vergangenen
Zeiten.
Weiterhin lädt ein Büchertisch mit Verkaufsangeboten zu reduzierten Preisen und Gratis-Abgaben zum Stöbern ein.
Quelle: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
weitere Informationen im Internet:
http://www.gsta.spk-berlin.de
Aus:
http://www.damals.de/sixcms/detail.php?id=160189
Nachricht vom 23.09.2004 Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare hat alle Archive in der Bundesrepubik Deutschland zur Gestaltung eines "Tages der Archive" am Samstag, 25. September 2004, aufgerufen. Die Aktion findet nach 2001 zum zweiten Mal statt. Sie soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern Entdeckungsreisen durch Kulturinstitutionen ermöglichen, die sonst eher im Ruf stehen, verschlossen zu sein. Umso mehr wollen die Archive ungewohnte Einblicke in ihre Arbeitswelten geben und damit die Neugier potenzieller Benutzer wecken. So wird die Aufgabe eines jeden Archivs an seinem Ort und in den Grenzen seiner Zuständigkeit transparent: Geschichte in ihren Schriftzeugnissen retrospektiv erfahrbar zu machen – durch das Bewahren, Erhalten und Erschließen dieser Schriftzeugnisse.
Im Kontrast zu anderen Staatsarchiven geht dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz der Ruch des Secreten in seinem singulären Namen per se voraus. "Warum seid gerade ihr ‚geheim’", lautet die meistgestellte Frage von Passanten und Besuchern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses an der Dahlemer Archivstraße – während die Benutzerinnen und Benutzer, die dort täglich ihre Akten studieren, längst wissen, dass sich das ehrwürdige ehemalige "Preußische Geheime Staatsarchiv" engagiert darum bemüht, eine moderne und für jedermanns Anliegen aufgeschlossene Dienststelle im kulturellen Service-Sektor zu sein. Allerdings steht die Arbeit mit dem Archivmaterial unter bestimmten inhaltlichen und formalen Vorgaben, die den Umgang mit den Quellen oft erschweren und eben so geheimnisvoll, wo nicht unmöglich machen.
Rainer Maria Rilke hat dieses Problem vor genau hundert Jahren auf den Punkt gebracht: in einem Familienarchiv fühlte er einmal "in allen Nerven die unmittelbare Nähe von Schicksalen, das Sichregen und Aufstehen von Gestalten, von denen nichts mich trennte als die alberne Unfähigkeit, ältere Zeichen zu lesen und zu deuten und Ordnung zu schaffen" (an Lou Andreas-Salomé, 3. Mai 1904).
Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz hat daher bei der Gestaltung seines Beitrags zum diesjährigen "Tag der Archive" einen besonderen Akzent gesetzt: "Gebrauchsanleitung für archivische Handwerkszeuge. Zugänge zu wichtigen Quellen der brandenburg- preußischen Geschichte" soll das Thema sein. Unter dieser Vorgabe werden am 25. September 2004 zwischen 9.30 und 16 (Einla-Schluss: 15.30) drei Standard-Archivführungen (um 10, 12 und 14 Uhr) angeboten; ebenso drei Sonderführungen durch die Ausstellung "Brandenburg, Preußen und Europa. Gegenseitige Einflüsse vom 13. bis ins 20. Jahrhundert" (um 11, 13 und 15 Uhr). Darüber hinaus bieten sich ständig verschiedene Anlaufstationen und Aktionen zum Besuch an: "Archivalien suchen und finden": Archivische Findtechniken vom Findbuch zur Website; "Archivalien lesen und verstehen": Archivisches ABC vom Erschließen zum Auswerten schriftlicher Quellen; "Archivalien sehen und bestaunen": Zimelien-Ausstellung mit Höhe- und Tiefpunkten aus sechs Jahrhunderten brandenburg-preußischer Geschichte; "Archivalien selber machen": Kinder malen Ritter-Wappen, schreiben wie die Urgroßmutter, hören von Prinzen-Alltag und Kinderarbeit in vergangenen
Zeiten.
Weiterhin lädt ein Büchertisch mit Verkaufsangeboten zu reduzierten Preisen und Gratis-Abgaben zum Stöbern ein.
Quelle: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
weitere Informationen im Internet:
http://www.gsta.spk-berlin.de
Aus:
http://www.damals.de/sixcms/detail.php?id=160189
KlausGraf - am Freitag, 24. September 2004, 12:27 - Rubrik: Staatsarchive
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