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Einen Selbstversuch dokumentiert:

http://www.ifeb.uni-bremen.de/wordpress_staedtler/?p=310

Da hatte der Autor aber großes Glück, dass niemand mit der bei Web 2.0 üblichen Relevanzkeule erschienen ist.

http://mapy.vkol.cz/


" ...... Der Vorarlberger Künstler Ferdinand Rüf hat den Kunst-Am-Bau-Wettbewerb für das Landesarchiv in Bregenz gewonnen. Auf das Dach des Tiefenspeichers des Archivs stellt Rüf zwei idente, sich gegenüberstehende Bänke.
Fünf Künstler waren eingeladen
Es handelt sich um das erste Projekt, für das der Kunst und Bau-Beirat selbst die Initiative ergriffen hat. Zum Wettbewerb wurden fünf Vorarlberger Künstler eingeladen: Willi Kopf, Fridolin Welte, Christian Lutz, Ingo Springenschmied und Ferdinand Rüf. Die Errichtungssumme beträgt 30.000 Euro.
Zitate des Autors Riccabona
Rüf wird auf dem Dach des vor sechs Jahren renovierten Tiefenspeichers des Landesarchivs zwei idente, sich gegenüberstehende Bänke aufstellen. Eine Bank steht für die Erinnerung und die Vergangenheit, die andere Bank für die Gegenwart.
Auf einer Glaswand werden Zitate vom Vorarlberger Autor Max Riccabona angebracht. Darin verarbeitet Riccabona seine Erfahrungen im Konzentrationslager Dachau. Für Rüf sind Zitate und Bänke Symbole für Erinnerung, für das Archiv an sich. ...."

Quelle mit Bildern:
http://vorarlberg.orf.at/stories/251353/

http://www.golem.de/0801/57147.html

Bloß nichts umsonst weggeben, ist die Maxime von vielen Rechteverwertern. Denn wenn die Konsumenten Inhalte kostenlos bekommen, kaufen sie sie nicht. Doch das stimmt so nicht, hat der Schriftsteller Paulo Coelho bewiesen: Er stellt seine Bücher ins Netz - und verkauft seither viel mehr.

Weitere Belege:

http://del.icio.us/Klausgraf/monograph_open_access

Ich halte Harnads Position, einfach die Nullhypothese aufzustellen, digitale kostenlose Zugänglichkeit beeinträchtige Buchverkäufe, und die Beweislast der empirischen Widerlegung demjenigen, der dieses längst widerlegte Vorurteil anzweifelt, zuzuschanzen für einen dümmlichen Taschenspielertrick. Open Access ist auch für Monographien wichtig, da
a) die Verlage keine finanziellen Einbußen erleiden
b) OA sich ganz allgemein auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse bezieht
c) wenige Autoren von Verlagen für ihre wissenschaftlichen Bücher überhaupt honoriert werden
d) auch wissenschaftliche Monographien von der öffentlichen Hand mehrfach finanziert werden.

Zur Kontroverse mit Harnad bietet Suber die Links:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/01/more-on-possibility-of-funder-oa.html

http://141.20.150.47/genderwiki/?p=169

Das Gender@Wiki nimmt zurecht Anstoß daran, dass der Artikel über die wichtige feministische Zeitschrift Courage (digitalisiert von der FES: http://library.fes.de/courage ) von einem Wikipedia-Admin ("aka") im Januar 2007 gelöscht wurde (Löschdiskussion nicht aufgefunden). Alles Alternative ist paradoxerweise der von braunen Fäden durchzogenen Adminpedia suspekt. In den als großes Vorbild angehimmelten bürgerlichen Enzyklopädien würde man Courage ebenfalls vergeblich suchen.



Nachtrag: Dass der Artikel aus dem Wort "bäh" bestand, wie einer dieser Admins mitteilte, rechtfertigt natürlich die Löschung. Aber da mich Admins der Wikipedia genug kujoniert haben, sehe ich es nicht als meine Aufgabe an, jemand von dieser selbstgerechten Seilschaft anzubetteln, über Löschungen Auskunft zu geben.

Nachtrag zu: http://archiv.twoday.net/stories/4637947/

http://colab.mpdl.mpg.de/mediawiki/Open_Access_Copyright_de_137l

* Die Antworten (angelegt am 18.1.2008) zitieren (mit einer noch zu nennenden Ausnahme) keinerlei Quellen. Weder Archivalia noch Steinhauers Blog.

* Die hinreichende widerlegte Fehlinterpretation der Dreimonatsfrist wird nochmals aufgewärmt.

* Sie enthalten weitere Musterbrief-Varianten. Das Problem der Sammelwerke wird ignoriert.

* Steinhauers Ansicht zur Relevanz bei ausländischen Veröffentlichungen wird zurückgewiesen, da sie "nicht abgesichert" sei. Verschwiegen wird, dass die eigenen Überlegungen der FAQ, die im apodiktischen Ton daherkommen, selbst alles andere als abgesichert sind.

* Dass der Automatismus gestoppt wird, wenn Nutzungsrechte 2008 an Dritte übertragen werden, wird wieder aufs Tapet gebracht, obwohl Steinhauer sich dagegen ausgesprochen hatte. Ich selbst hatte ja auch diese Ansicht vertreten, habe mich aber dann aus Gründen pragmatischer Risikominderung Steinhauer angeschlossen.

Wenn nun jeder ohne Rücksicht auf die Debatte (hier, bei Steinhauer, in INETBIB und der OA-net-ML) für die eigenen Wissenschaftler mehr oder minder uninformierte Handreichungen bastelt, wird die Konfusion nicht geringer. Gerade bei OA ist es wichtig, dass nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht, sondern dass man versucht, sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zu einigen.

Die zuletzt unter
http://archiv.twoday.net/stories/4589065/
ausführlich behandelte Problematik wäre am besten dadurch zu lösen, dass sich Urheberrechtsbündnis, DBV und Börsenverein baldmöglichst zusammensetzen, um auszuloten, ob eine Einigung über die schwierigen Fragen bei der Interpretation des Gesetzes möglich ist. Ideal wären von Börsenverein und Urheberrechtsbündnis/DBV gemeinsam vertretene Musterbriefe für den Widerspruch.

Veraltet ist der Textentwurf von 2006:
http://www.dgps.de/_download/2006/anlage-iuk.pdf

Zum damaligen Zeitpunkt war noch nicht klar, wie und wann das Gesetz in Kraft treten würde.

DINI/Urheberrechtsbündnis propagieren unter
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/musterbrief-verlag.html
folgenden Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den in der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesnovellierung vorgenommenen Änderungen in § 31a UrhG „Verträge über unbekannte Nutzungsarten“ und in § 137l UrhG „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“ bin ich nicht in jeder Hinsicht einverstanden. In dem Gesetz wird mir aber in § 137l, Abs. 1, Satz 1 und 2 ein Widerspruchsrecht gegen die Übertragung der Nutzungsrechte auch für Nutzungsarten, die zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannt waren, eingeräumt.

Dieses Widerspruchsrecht nehme ich hiermit wahr. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Publikationen, deren Nutzungsrechte ich Ihnen zur Veröffentlichung in ihrem Verlag eingeräumt habe.

[Optional zusätzlich möglich: Gleichzeitig übertrage ich Ihnen ein einfaches Nutzungsrecht zur Online-Publikation im Internet für alle meine bei Ihnen erschienen Publikationen.]

Sollten Sie die Nutzungsrechte, die ich Ihnen damals eingeräumt habe, an einen Dritten übertragen haben, bitte ich um eine unverzügliche Mitteilung, wie es mir der § 137l, Abs. 2 UrhG zusichert, an wen die Rechte veräußert worden sind. Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.

Mit freundlichen Grüßen


Heckmann schlug in der ZfBB 54 (2007), 315ff. dagegen vor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. Zweiter Korb) zum 01.01.2008 gelten gem. § 137 l UrhG die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsrechte als dem Lizenzvertragspartner ebenfalls eingeräumt, sofern der Urheber diesem alle wesentlichen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt übertragen hat. Hiervon betroffen ist insbesondere die elektronische Werkverwertung, sofern diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt war. Weiter sieht § 137 l UrhG ein Widerspruchsrecht vor, welches zur Vermeidung des Eintritts der Rechtsübertragungsfiktion innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgeübt werden muss.

Von diesem Recht mache ich hiermit Gebrauch und erkläre meinen ausdrücklichen Widerspruch gegen den Eintritt der Rechtsübertragungsfiktion des § 137 l UrhG.Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.

Sofern Sie die Nutzungsrechte bereits auf einen Dritten übertragen haben,bitte ich gem. § 137 l Abs. 2 UrhG um Nennung des Namens und der Anschrift des Dritten. Darüber hinaus erbitte ich eine Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.
Sollten Sie Interesse an der Lizenzierung einer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsart haben, bitte ich um eine kurze Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen


Ergänzt werden könnte dies nach Heckmann nach Wunsch des Autors durch:

Zugleich räume ich Ihnen für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das einfache Recht
ein, das Werk öffentlich wiederzugeben, insbesondere in offenen und geschlossenen elektronischen Netzwerken (Internet) zum Abruf
bereitzuhalten. [Optional] Darüber hinaus ge-
statte ich Ihnen auch die Einspeicherung und
öffentliche Zugänglichmachung im Wege der
verlagsfremden Volltextdatenbank »Volltextsuche Online« sowie »Amazon search inside!« und »Google Book Search« oder vergleichbarer Produkte zum Zwecke der Bewerbung.


Wie unter
http://archiv.twoday.net/stories/4552355/
erwähnt geht der Börsenverein davon aus, dass Widersprüche durch Autoren aus rechtlichen Gründen häufig unwirksam seien. Leider ist nicht bekannt, worauf der Börsenverein die Unwirksamkeit des ersten Musterbriefs (darum handelt es sich ja wohl) stützt. Die Annahme liegt jedoch nahe, dass sich das auf die Sammelwerk-Problematik von § 137 l Abs. 4 UrhG bezieht. Da sich die Musterbriefe pauschal auf alle Publikationen beziehen, könnte man argumentieren, sind sie unwirksam, da hinsichtlich eines Teils der Publikationen ein Widerruf nach Treu und Glauben nicht möglich ist. Solange wir aber nicht über Ablehnungsschreiben der Verlage oder das interne Merkblatt des Börsenvereins verfügen, ist diese Interpretation nicht völlig sicher. Jeder Textvorschlag läuft daher Gefahr, in die gleiche Falle zu tappen wie die bisherigen.

Der Musterbrief Heckmann wäre jedenfalls zu ergänzen durch:

§ 137 l Abs. 4 UrhG bleibt unberührt.

Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass bei den Sammelwerken, die sinnvollerweise nur als Ganzes zu verwerten sind (Sammelbände, Zeitschriftenjahrgänge), kein Rückruf erfolgt.

Die Heckmann-Grundfassung kann man als "vollständige Kontrolle durch den Autor" bezeichnen. Vor allem bei wirtschaftlich relevanten Nutzungen kann der Autor so nicht auf die Tantiemen der Verwertungsgesellschaft nach § 137 l Abs. 5 verwiesen werden.

Auch mit der ergänzten Heckmann-Fassung werden die Möglichkeiten des Verlags erheblich eingeschränkt. Er kann nur selbst nutzen, aber nicht unterlizensieren. Durch die Beschränkung auf Werbezwecke und die exemplarische Nennung von Google Book Search, Amazon und Libreka wird deutlich, dass eine Vergabe von Lizenzen an Ebook-Anbieter wie die Lizenzgeber der Onleihe nicht möglich ist.

Im Interesse des Wissenschaftlers kann es aber nicht sein, den Verlag von kommerziellen Nutzungen auszuschließen, da dies die Sichtbarkeit seines Werks vermindert. Andererseits darf der Verlag aufgrund seines Nutzungsrechts aber auch nicht die Möglichkeit haben, dem Urheber zu verwehren, beliebig viele einfache Nutzungsrechte an Schriftenserver zu übertragen. Für diese Zwecke könnte statt des umfassenden Widerrufs formuliert werden:

Ich widerspreche dem Eintreten der Übertragungsfiktion nur insoweit, als ich als Urheber daran gehindert bin, weiterhin einfache Online-Nutzungsrechte Dritten zu übertragen.

Damit sollte auch dem Einwand aus § 137 l Abs. 4 begegnet sein, da der Verlag quasi auschließliche Nutzungsrechte hat, also bei den Sammelwerken beliebig verwerten und unterlizensieren kann.

Aber, wie gesagt, es wäre besser, mit dem Börsenverein zu sprechen als über ihn.

Nachtrag:

Die MPG hat eine weitere Musterbriefvariante
http://archiv.twoday.net/stories/4638822/

„Wer das Gebäude von der Autobahn sieht, wird da reinwollen“, NRW-Kulturstaatssekretär Grosse-Brockhoff im Kölner Stadt-Anzeiger. Der Artikel enthält ein Bild, das den Entwurf zeigt.
Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1200142223404.shtml

Der Vatikan öffnet sein bis dahin kaum zugängliches Inquisitions-Archiv für Historiker.

Nachtrag 22.02.2008:
http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=188404

Eine interessante Stellenausschreibung findet sich in der Rheinischen Post vom 19.01.2008:
...Das Stiftsmuseum Xanten mit Stiftsarchiv ... wird ..eingerichtet. Ab 01.04.08 ist die Stelle eines Haustechnikers/in ... zu besetzen. Der Aufgabenbereich ....
- Kontrolle und Erstwartung der Alarm-,Heizungs- und Klimaanlage....
-Akquirieren und Reponieren von Akten/Büchern für Archivbenutzer...Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten ... Ausführen von Fotoarbeiten und Verwaltung des Bildarchivs..
Pflege des Außenbereichs einschl. der notwendigen Streudienste....
Wir erwarten:
- eine(n) Handwerksmeister/in ... [mit] Interesse an Geschichte und Kunstobjekten...
..bieten: ...abwechslungsreiche Tätigkeit an einem ... historischen Ort

Startet am 27. Januar 2008:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Teamspiel


Wikipedia-Admins wollen lebenslange Pfründe.

Medienrecht-Guru Hoeren bloggt für Beck und verweist netterweise zu § 137 l UrhG auf Archivalia, wodurch wir uns geehrt fühlen:

http://www.blog.beck.de/?p=311

Nicht so ganz richtig erscheint bei allem untertänigem Respekt seine Aussage:

"Vorsichtshalber empfiehlt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels in einem neuen Merkblatt den Autoren, von dem mit § 137 l verknüpften Widerspruchsrecht möglichst bald Gebrauch zu machen und bei den Verlagen schriftlich der Auswertung in neuen Nutzungsformen zu widersprechen."

Der Börsenverein möchte natürlich, dass die Autoren NICHT widersprechen.

Erfreulicher fände es der Leser, wenn die Münsteraner Koryphäe zu der Frage Stellung genommen hätte, ob die Steinhauer/Graf'sche Rechtsauffassung zutrifft, dass Autoren noch bis zum 31.12.2008 Nutzungrechte einem Schriftenserver ohne Zustimmung des Verlags übertragen können, wobei die Rechte auch nach 2008 gültig bleiben.

Umfangreiche Darstellung der Problematik:
http://archiv.twoday.net/stories/4589065/


http://chronicle.com/weekly/v54/i20/20a01902.htm (Subscribers only) has a very short interview with Peter Brantley (see http://archiv.twoday.net/stories/4585407/ )

Excerpt:

Q. Why are you concerned about Google Book Search?

A. The quality of the book scans is not consistently high. The algorithm Google uses to return search results is opaque. Then there's the commercial aspect. Google will attempt to find ways to make money off the service.

Q. Shouldn't Google be commended for helping to preserve library books?

A. The company is not preserving books. It is creating an archive for Google's own purposes.

Q. How does Google Book Search hurt libraries?

A. The libraries have to make a significant commitment in terms of getting their books to Google. The books have to come off the shelves. Then after being scanned they have to be put back on the shelves. And this resource drain is going to limit the ability of libraries to engage in other activities.

Q. Why are you opposed to an out-of-court settlement to the Google lawsuit?

A. A settlement leaves unresolved how people can use out-of-print books whose owners cannot be identifiednorphan worksnand the question of what is fair use regarding digitized books.

Q. How should Google treat orphan works?

A. No one should be making money from these. Yet that will happen because their [copyright] status is unknown.

Q. What would be a good outcome to the litigation?

A. Having a court determine once and for all that it is fair use to digitize a copyrighted work and make a snippet of it publicly available.

Das Buch von Julian Dibbell gibts hier als kostenlosen Download:
http://www.lulu.com/content/1070691

Warum es nicht möglich war, eine CC-Lizenz dranzukleben, erläutert der Autor in einem ebenso amüsanten wie deprimierenden Text:

http://juliandibbell.com/news/2008_01_15_mtl_is_free.html

Hauptrollen spielen:

Larry Lessig (kündigte ein grosses CC-Buch-Repositorium an, aus dem nichts wurde)

Google Book Search (lehnte es ab, eine digitale Kopie dem Autor zu übermitteln)

Eine ungenannte indische Firma (digitalisierte das Buch für gut 500 US-Dollar, was ich für 324 Seiten recht happig finde)

HarperCollins (reagierte als Inhaber der Buchrechte für UK und Australien nicht auf die Bitte des Autors, der CC-Lizensierung zuzustimmen).

http://medinfo.netbib.de/archives/2008/01/14/2449

Die Kontroverse geht um die Benutzungsbedingungen lizensierter Datenbanken.

Dieses interessantes Projekt stellte die NZZ vor:
«.....Der nächste Schritt führte uns ins Staatsarchiv der Stadt Basel», fährt Liselotte Meyer fort. Zur grossen Überraschung und Freude fand sich dort tatsächlich das Sterberegister der Kirchgemeinde St. Theodor. Ihr Friedhof war nur von 1779 bis 1833 in Betrieb, 4394 Tote wurden in dieser Zeit dort begraben. Sie sind mit Vor- und Nachnamen, Alter und oft auch Beruf und Herkunft verzeichnet. Der Gottesacker war nicht gerade ein Armenfriedhof, aber auch keine Begräbnisstätte für die Oberschicht ....... die Bevölkerung, die im Theodors-Friedhof bestattete, habe in den Archiven bestenfalls Spuren hinterlassen, wenn ihre Mitglieder straffällig geworden seien. Deshalb steht auch die Sichtung zeitgenössischer Prozessakten und anderer Archivmaterialien an, die etwas über das soziale Umfeld der einfachen Menschen verraten. ...."
Quelle: http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/theo_der_pfeifenraucher_1.654295.html

PDF/A ist seit 2005 ISO-genormt und gilt aktuell als anerkannter Standard zur elektronischen Archivierung. Doch es entwickeln sich derzeit auch Alternativen. Einer solchen anderen Technologie fühlt Documanager auf den Zahn: XPS

Dieser Frage geht vor dem Hintergrund von Microsoft Office SharePoint Server (MOSS) etc. Documanager nach: Wozu DMS?

Das ICA hat die deutsche Version des ISAAR (CPF) veröffentlicht:

Deutsche Version des ISAAR (CPF)

Das ICA hat einen neuen Dokumenten-(Record)Austausch-Standard zur Kommentierung veröffentlicht:

Neuer Dokumenten-(Record-)Austausch-Standard

" .... Zum offiziellen Auftakt des HR2-Hörfestes präsentieren Studierender der FH Wiesbaden im Nassauischen Kunstverein eine Medieninstallation zum Thema "Archiv der verklingenden Geräusche". ...."
Quelle:
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/kultur/objekt.php3?artikel_id=3128374

In einem NZZ-Essay (Link) über die digitale Forografie weist Dr. Andrea Gnam,Privatdozentin für neuere deutsche Literatur an der Humboldt-Universität Berlin, auf Jörg Sasse hin:
" .... Explizit mit dem Archiv kollektiver Bilder der Nachkriegsära beschäftigt sich Jörg Sasse («Skizzen – Der Grenoble Block», München 2006), der auf einen Fundus von Amateurfotografie zurückgreift, ...."

Weitere Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Sasse
http://www.c42.de/ (Homepage Jörg Sasses)

http://archiv.twoday.net/stories/4607178/

Dort die Kommentare.


Einen völlig überzogenen Persönlichkeitsschutz fordert das LG Lübeck:

http://www.dr-schulte.de/2008/landgericht-lubeck-schutzt-arbeitnehmer-vor-presseattacken.html

Per einstweiliger Verfügung wurde untersagt, ein Foto eines ablehnenden Bescheids mit Unterschrift des Sachbearbeiters zu veröffentlichen.

Das Gericht verkennt, dass Amtsträger öffentlich und nicht in der Privatsphäre agieren. Wenn sie unrechtmäßig öffentlichem Druck durch die Presse nachgeben sollten, stellt das ein Dienstvergehen dar. Wenn der Sachbearbeiter nach Recht und Gesetz entschieden hat, dann hat er Anspruch auf Rückhalt durch seinen Dienstherrn und dann ist es gleichgültig, ob dies der Presse und einer durch sie aufgewiegelten Öffentlichkeit passt. Amtsträger müssen mit öffentlicher Kritik leben. Das gilt für Lehrer ebenso wie für Jobcenter-Mitarbeiter.

Würde diese Entscheidung Schule machen, dürfte ein Betroffener einen Bescheid auch nicht mehr un-anonymisiert ins Internet stellen. Gern wüsste man vom Gericht, unter welchen Umständen ein noch lebender Amtsträger ein Archiv daran hindern kann, eine Akte, an der er mitgewirkt hat, ins Internet zu stellen.

http://www.archivioalbani.it/

Die digitalisierten Quellen betreffen auch Papst Clemens XI., der der Familie Albani angehörte.


Nachweise digitalisierter deutschsprachiger Adressbücher bei Wikisource:

http://de.wikisource.org/wiki/Adressb%C3%BCcher

Neben den lobenswerten Großprojekten in Bayreuth, Berlin (mit allerdings allzu komplizierter Oberfläche), Freiburg i. Br. und Heidelberg sind von öffentlicher Seite fast nur Angebote polnischer Bibliotheken zu finden.

Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff (SPD) anlässlich der 850-Jahr-Feier des ältesten Schriftdokuments in Mecklenburg am 18. Januar im Schweriner Schloss:
"..... Archive dienen auch dazu, dass Geschichte nicht nur aus subjektiv gefärbten Erinnerungen, Erzählungen und Mythen überliefert wird. Das ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, denn wuchernde Legenden haben gerade in der Geschichte des 20. Jahrhunderts eine brisante Rolle gespielt. ...."
Quelle: http://www.mvregio.de/nachrichten_region/85081.htmlb

In schöner Regelmäßigkeit berichtet die WELT - s. http://www.welt.de/politik/article1564687/Birthler_warnt_vor_Rueckkehr_alter_Stasi-Offiziere.html .
Letzte Archivalia-Eintrag zum Thema: http://archiv.twoday.net/stories/4541760/

Example from archives-l:

The American Heritage Center, University of Wyoming, has recently deaccessioned two collections because they no longer fit our collecting policy. If interested, or if you have questions, please contact me off-list at luglean@uwyo.edu.

1. Wilbur Topham collection: 6.5 cubic feet of vinyl records of a mix of music (jazz, country, blues) from the 1940s-1970s. Albums include:
"Lost April/Nature Boy" by The King Cole Trio
"Flo from St. Joe Moe/Suspicion" by Tex Williams
"I'm Happy Being Me/Words" by Mills Brothers
"Pilgrim's Song/None But the Lonely Heart" by Nelson Eddy

This collection has an itemized list that I would be happy to email you. Please note we would like to send the collection as a whole.

2. Lowell D. Ashby: 25 cubic feet of material related to Ashby's professional career and economics in North Carolina and the South. Ashby received degrees from Hastings College (1936), the University of Nebraska (1938), and the University of Wisconsin (1948). He was a professor at UNC-Chapel Hill, worked at the Department of Commerce (1962-1981), and managed the Potomac Investment Club.

Includes Department of Commerce reports and publications, college and military service records, and Southern Regional Science Association material, journals, and publications. Please email for a more descriptive summary.

Thank you,

Laura Uglean
Archival Specialist
American Heritage Center
University of Wyoming
o-o-o-o-o-o-o-o-o-o

http://www.bne.es/BDH/coleccionesdigi.htm

Via
http://log.netbib.de/archives/2008/01/17/digitale-bibliothek-spaniens/

Über 10.000 Stücke sind digitalisiert, überwiegend Bilder, unter anderem deutsche Druckgrafik des 16. Jahrhunderts.



Unter manuscrito findet die Suche 387 Treffer (mit Karten).

Der Server ist langsam und überlastet. Die Auflösung könnte besser sein.

Es ist auch nicht auf Anhieb zu erkennen, welche Signatur die digitalisierten Handschriften haben.

Eine OAI-Schnittstelle scheint es nicht zu geben.

http://www.archivesnext.com/?p=93

Die Aufsehen erregende Kooperation könnte dazu führen, dass auch Archive damit experimentieren
a) das Tagging bzw. wichtiger noch Meta-Daten-Ergänzen durch Benutzer als Ergänzung archivischer Erschließung zu akzeptieren und
b) von ungerechtfertigten Ansprüchen (Copyfraud) Abstand zu nehmen.


Das macht keine richtige Freude, wenn der RSS-Feed des Göttinger Digitalisierungszentrums nur alle paar Wochen aktualisiert wird, dann aber mit 200 Titeln und der Server offenkundig down ist, wenn die im Feedreader sich einfinden. MDZ ist da weissgott professioneller. Aber wir erinnern uns: GDZ ist auch für den DigiZeitschriften-Murks verantwortlich.

Am 17. Januar 2008 fand in Anwesenheit des Ministerpräsidenten Prof. Dr. Georg Milbradt die feierliche Schlüsselübergabe von Schloss Freudenstein an das Bergarchiv und die TU Bergakademie Freiberg statt. In den für rund 35 Millionen sanierten Schlosskomplex im Zentrum von Freiberg können nun zwei bedeutende Bergbau-Sammlungen einziehen: das Sächsische Bergarchiv mit Dokumenten zur Geschichte des sächsischen Bergbaus und eine kostbare Mineraliensammlung.

Das Bergarchiv Freiberg verfügt derzeit über rund 4500 lfm Akten und Amtsbücher, 65000 Karten, Pläne und Risse, 26000 Fotos sowie 19000 Bücher. In den nächsten Monaten werden diese Dokumente in den extra für ihn im Inneren des Schlosses errichteten Neubau umziehen.
Bis Oktober soll dann auch die kostbare Mineraliensammlung „terra mineralia“, die eine in Freiberg geborenen Schweizerin vor einigen Jahren der Bergakademie Freiberg geschenkt hat, mit rund 80000 Gesteinsstufen ihren repräsentativen Standort einnehmen. Die Mineraliensammlung gab auch den Ausschlag für die Sanierung des Schlosses Freudenstein. Das Bergarchiv, welches schon lange neue Räume benötigte, partizierte erfolgreich davon.

Ein längerer Artikel dazu ist beim Online-Auftritt der Sächsischen Zeitung veröfffentlicht: <> http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1718398

«Mittlerweile schaut ihn die dritte Generation an, und er verschimmelt nicht im Archiv» Angelica Domröse, Ex-DDR-Schauspielerin, anlässlich der Theaterfassung des DEFA-Films "Die Legende von Paul und Paula" im Potsdamer Hans-Otto-Theater
Quelle: http://de.news.yahoo.com/ap/20080116/ten-paul-und-paula-spielen-zusammen-thea-45cd332_1.html

 

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