http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/16/externe_nutzer_in_den_hochschulbibliothe~3585722
Steinhauer referiert einen Beitrag von Hohoff (VDB-Funktionär, UB Augsburg) zu externen Nutzern:
Hohoff plädiert daher für eine Integration der externen Nutzer in die Strategie der Hochschulbibliothek. Er kann als Untermauerung seiner Position die Rechtsgrundlagen der Bibliotheken anführen. Die Benutzungsordnungen eröffnen den Zugang zur Bibliothek durchgängig nicht aufgrund eines bestimmten Status, sondern allein wegen eines wissenschaftlichen Interesses.
Zudem sei es wenig sachgerecht, künftige und ehemalige Studierende zweitrangig zu behandeln. Die Hochschulbibliothek erweise sich gewissermaßen als ständige Öffentlichkeitsarbeit, die bei den wissenschaftlich gebildeten Nutzern, die meist gesellschaftliche Multiplikatoren sind, besonders wirkungsvoll sein kann.
Hohoff fordert daher: "Im eigenen Interesse sollte die Universität externe Bibliotheksbenutzer nicht schlechter stellen als die Universitätsmitglieder."
Auch hier verdient er Zustimmung: "Sie [die Externen, E.S.] sind zum großen Teil Steuerzahler, die unsere Arbeit finanzieren und sie sind gerade die an Wissenschaft interessierten Bürger."
Nur die Präsentation ist online:
http://www.univie.ac.at/voeb/bibliothekartag/bibliotag2006/Vortraege/VortraegePDF/Hohoff-oeffentliche_bib_an_uni&hochschule.pdf
Steinhauer referiert einen Beitrag von Hohoff (VDB-Funktionär, UB Augsburg) zu externen Nutzern:
Hohoff plädiert daher für eine Integration der externen Nutzer in die Strategie der Hochschulbibliothek. Er kann als Untermauerung seiner Position die Rechtsgrundlagen der Bibliotheken anführen. Die Benutzungsordnungen eröffnen den Zugang zur Bibliothek durchgängig nicht aufgrund eines bestimmten Status, sondern allein wegen eines wissenschaftlichen Interesses.
Zudem sei es wenig sachgerecht, künftige und ehemalige Studierende zweitrangig zu behandeln. Die Hochschulbibliothek erweise sich gewissermaßen als ständige Öffentlichkeitsarbeit, die bei den wissenschaftlich gebildeten Nutzern, die meist gesellschaftliche Multiplikatoren sind, besonders wirkungsvoll sein kann.
Hohoff fordert daher: "Im eigenen Interesse sollte die Universität externe Bibliotheksbenutzer nicht schlechter stellen als die Universitätsmitglieder."
Auch hier verdient er Zustimmung: "Sie [die Externen, E.S.] sind zum großen Teil Steuerzahler, die unsere Arbeit finanzieren und sie sind gerade die an Wissenschaft interessierten Bürger."
Nur die Präsentation ist online:
http://www.univie.ac.at/voeb/bibliothekartag/bibliotag2006/Vortraege/VortraegePDF/Hohoff-oeffentliche_bib_an_uni&hochschule.pdf
KlausGraf - am Mittwoch, 16. Januar 2008, 17:57 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Mittwoch, 16. Januar 2008, 17:48 - Rubrik: English Corner
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Der Kölner Sender Domradio stellt heute zwischen 10 und 12 Uhr in der Sendung "Auf Teufel komm raus. Exorzismus heute" Dr. Alexandra von Teuffenbach (Kirchenhistorikerin, Vatikan-Archivarin und Theologin) vor, die als eine der ersten Frauen bei einem Exorzismus-Seminar an der Hochschule der "Legionäre Christi", der Regina Apostolorum in Rom dabei war.
Quelle: http://www.domradio.com/thema/artikel_37530.html
Quelle: http://www.domradio.com/thema/artikel_37530.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. Januar 2008, 09:27 - Rubrik: Personalia
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Archivalia hatte bereits berichtet (Link). Nun vermelden die Kölnische Rundschau ( Link ), das Online-Partal der WAZ-Gruppe ( Link ) und die Aachener Zeitung ( Link ) die Reaktion der Stadt Aachen.
Weitere Informationen: http://www.kunst-aus-nrw.nrw.de
Weitere Informationen: http://www.kunst-aus-nrw.nrw.de
Wolf Thomas - am Mittwoch, 16. Januar 2008, 09:26 - Rubrik: Staatsarchive
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In Rheinland-Pfalz tut sich was hinsichtlich der Digitalisierung landeskundlicher Publikationen. Seit einigen Tagen ist freigeschaltet:
http://www.dilibri.de
http://www.dilibri.de
Koelges Michael - am Mittwoch, 16. Januar 2008, 00:02 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Dienstag, 15. Januar 2008, 23:46 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Anders als die Bibliotheksfunktionärin Beger und der - diesbezüglich traut mit ihr vereinte - Börsenverein angeben, ist es zulässig, Verlagspublikationen zu scannen und online zugänglich zu machen, wenn der Autor der Rechteinhaber des Textes ist und dem Repositorium (IR) ein einfaches Nutzungsrecht überträgt.
Dies hat Steinhauer
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/13/s_38_urhg_scannen_der_originale~1733415
überzeugend dargelegt. Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4552355/
http://archiv.twoday.net/stories/3318179/
Es existiert außerhalb des Urheberrechts kein Leistungsschutzrecht der Verlage, das es verbietet, einen Text in der Form der Verlagspublikation ohne Erlaubnis des Verlags zugänglich zu machen, wenn für den Text selbst die Erlaubnis des Autors als Rechteinhaber vorliegt.
Anders als in Großbritannien (und wenigen weiteren EU-Ländern), wo Verleger ein 25-jähriges Schutzrecht an ihren typografischen Gestaltungen haben, gibt es im deutschsprachigen Rechtsraum keinen Schutz des Drucksatzes. Hierüber informiert gründlich und zuverlässig die Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen
Aus diesem Artikel geht auch hervor, dass ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz nicht besteht (Rechtsprechung zu Reprints). Zwischen einem nicht-kommerziellen Repositorium und einem Verlag besteht ohnehin kein Wettbewerbsverhältnis.
Im wissenschaftlichen Bereich darf man getrost davon ausgehen, dass das Layout einer Veröffentlichung urheberrechtlich nicht geschützt ist. Allein einem typografisch und gestalterisch außergewöhnlich gestalteten Bildband hat ein Gericht den Urheberrechtsschutz zugesprochen:
http://www.law-blog.de/110/layout-und-schutzfahigkeit/
Rein handwerkliche Leistungen im Bereich der angewandten Kunst sind nach herrschender Meinung nicht schutzfähig.
Vielfach werden wissenschaftliche Veröffentlichungen vom Autor oder einem Mitarbeiter (Sekretärin) der ihn beschäftigenden Institution mit fertigem Layout beim Verlag abgeliefert. Hier kann der Verlag ohnehin keine Rechte geltend machen.
Normalerweise werden wissenschaftliche Veröffentlichungen heutzutage nicht mehr im traditionellen Sinn lektoriert, aber selbst wenn das der Fall sein sollte, kann man davon ausgehen, dass der Lektor nicht zum Miturheber wird, dass also seine Änderungen unterhalb der Schwelle der Schöpfungshöhe bleiben.
Für Fußnotenvereinheitlichungen und vergleichbare Redaktionsarbeiten kann ebenfalls kein Schutzrecht in Anspruch genommen werden.
Vom Verlag erstellte Buchregister können unter Umständen urheberrechtlich geschützt sein.
Bei Abbildungen, bei denen die Rechte definitiv dem Verlag zustehen (z.B. von einem Verlagszeichner angefertigten Illustrationen), wird man in den meisten Fällen darauf verweisen können, dass die Abbildungen keine bloße Illustration darstellen, sondern als Bildzitat gemäß § 51 UrhG (wissenschaftliches Großzitat) gerechtfertigt sind.
Mit Blick auf das Markenrecht wird man jede Präsentation im IR zu vermeiden haben, die einer Herkunftstäuschung gleichkommt. Es darf also nicht der Eindruck entstehen, es handle sich um ein Angebot, das dem Verlag zuzuschreiben ist. Dies könnte gewerbliche Anzeigen betreffen, die aus dem Scan entfernt werden sollten.
Da der Inhaber der Online-Nutzungsrechte im hier besprochenen Fall der Autor ist, wird man die unzutreffenden Copyright-Vermerke auf den Startseiten der Verlags-PDFs zu entfernen haben.
Sofern für den Autor und die Bibliothek keine wirksamen vertraglichen Bindungen bestehen, darf jede beliebige Vorlage, also auch das Verlags-PDF, ins IR eingestellt werden. Die Bibliothek ist dem Verlag keine Rechenschaft schuldig, wie sie an das betreffende Dokument gelangt ist. Eine lückenlose Nachbildung eines nicht bestehenden ausschließlichen Nutzungsrechtes durch lizenzrechtliche Gestaltungen ist nicht möglich. Es ist nicht damit zu rechnen, dass Verlage in größerem Umfang sich auf angebliche lizenzrechtliche Verstöße stützen werden, insbesondere, wenn die Bibliotheken versichern, sie hätten das Verlags-PDF vom Autor erhalten. Wenn dieser wiederum beteuert, er habe das PDF von einem Kollegen erhalten, an dessen Namen er sich leider nicht mehr erinnern könne, ist kein Ansatzpunkt gegeben, vermeintliche vertragliche Bindungen ins Feld zu führen.
Bei Entnahmen aus großen Artikelvolltextdatenbanken ist § 87e UrhG zu beachten, die alle Lizenzbestimmungen für unwirksam erklärt, die die Entnahme unwesentlicher Teile der Datenbank verbieten. Siehe auch
http://bibliotheksdienst.zlb.de/2002/02_03_06.pdf
Fazit: Das Scannen der Verlagspublikation oder Verwenden von Verlags-PDFs von wissenschaftlichen Arbeiten, bei denen der Autor einem IR ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt hat, ist ein juristisch weitgehend unvermintes Gelände, da in der Regel keine Rechte des Verlags verletzt werden. Dass die Verlage das anders sehen und auf eine FUD-Strategie setzen, sollte niemand schrecken.
Nachtrag: Ohne meinen Beitrag zu verlinken, hat sich Steinhauer unter Bezugnahme auf einen Aufsatz des damaligen Justiziars des Börsenvereins des Themas nochmals angenommen und kommt im wesentlichen zum gleichen Ergebnis wie ich: kein eigenes Leistungsschutzrecht des Verlegers!
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/16/verlegerrecht_und_layout_schutz~3584078
Nachtrag: http://archiv.twoday.net/stories/75231794/
Dies hat Steinhauer
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/13/s_38_urhg_scannen_der_originale~1733415
überzeugend dargelegt. Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4552355/
http://archiv.twoday.net/stories/3318179/
Es existiert außerhalb des Urheberrechts kein Leistungsschutzrecht der Verlage, das es verbietet, einen Text in der Form der Verlagspublikation ohne Erlaubnis des Verlags zugänglich zu machen, wenn für den Text selbst die Erlaubnis des Autors als Rechteinhaber vorliegt.
Anders als in Großbritannien (und wenigen weiteren EU-Ländern), wo Verleger ein 25-jähriges Schutzrecht an ihren typografischen Gestaltungen haben, gibt es im deutschsprachigen Rechtsraum keinen Schutz des Drucksatzes. Hierüber informiert gründlich und zuverlässig die Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen
Aus diesem Artikel geht auch hervor, dass ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz nicht besteht (Rechtsprechung zu Reprints). Zwischen einem nicht-kommerziellen Repositorium und einem Verlag besteht ohnehin kein Wettbewerbsverhältnis.
Im wissenschaftlichen Bereich darf man getrost davon ausgehen, dass das Layout einer Veröffentlichung urheberrechtlich nicht geschützt ist. Allein einem typografisch und gestalterisch außergewöhnlich gestalteten Bildband hat ein Gericht den Urheberrechtsschutz zugesprochen:
http://www.law-blog.de/110/layout-und-schutzfahigkeit/
Rein handwerkliche Leistungen im Bereich der angewandten Kunst sind nach herrschender Meinung nicht schutzfähig.
Vielfach werden wissenschaftliche Veröffentlichungen vom Autor oder einem Mitarbeiter (Sekretärin) der ihn beschäftigenden Institution mit fertigem Layout beim Verlag abgeliefert. Hier kann der Verlag ohnehin keine Rechte geltend machen.
Normalerweise werden wissenschaftliche Veröffentlichungen heutzutage nicht mehr im traditionellen Sinn lektoriert, aber selbst wenn das der Fall sein sollte, kann man davon ausgehen, dass der Lektor nicht zum Miturheber wird, dass also seine Änderungen unterhalb der Schwelle der Schöpfungshöhe bleiben.
Für Fußnotenvereinheitlichungen und vergleichbare Redaktionsarbeiten kann ebenfalls kein Schutzrecht in Anspruch genommen werden.
Vom Verlag erstellte Buchregister können unter Umständen urheberrechtlich geschützt sein.
Bei Abbildungen, bei denen die Rechte definitiv dem Verlag zustehen (z.B. von einem Verlagszeichner angefertigten Illustrationen), wird man in den meisten Fällen darauf verweisen können, dass die Abbildungen keine bloße Illustration darstellen, sondern als Bildzitat gemäß § 51 UrhG (wissenschaftliches Großzitat) gerechtfertigt sind.
Mit Blick auf das Markenrecht wird man jede Präsentation im IR zu vermeiden haben, die einer Herkunftstäuschung gleichkommt. Es darf also nicht der Eindruck entstehen, es handle sich um ein Angebot, das dem Verlag zuzuschreiben ist. Dies könnte gewerbliche Anzeigen betreffen, die aus dem Scan entfernt werden sollten.
Da der Inhaber der Online-Nutzungsrechte im hier besprochenen Fall der Autor ist, wird man die unzutreffenden Copyright-Vermerke auf den Startseiten der Verlags-PDFs zu entfernen haben.
Sofern für den Autor und die Bibliothek keine wirksamen vertraglichen Bindungen bestehen, darf jede beliebige Vorlage, also auch das Verlags-PDF, ins IR eingestellt werden. Die Bibliothek ist dem Verlag keine Rechenschaft schuldig, wie sie an das betreffende Dokument gelangt ist. Eine lückenlose Nachbildung eines nicht bestehenden ausschließlichen Nutzungsrechtes durch lizenzrechtliche Gestaltungen ist nicht möglich. Es ist nicht damit zu rechnen, dass Verlage in größerem Umfang sich auf angebliche lizenzrechtliche Verstöße stützen werden, insbesondere, wenn die Bibliotheken versichern, sie hätten das Verlags-PDF vom Autor erhalten. Wenn dieser wiederum beteuert, er habe das PDF von einem Kollegen erhalten, an dessen Namen er sich leider nicht mehr erinnern könne, ist kein Ansatzpunkt gegeben, vermeintliche vertragliche Bindungen ins Feld zu führen.
Bei Entnahmen aus großen Artikelvolltextdatenbanken ist § 87e UrhG zu beachten, die alle Lizenzbestimmungen für unwirksam erklärt, die die Entnahme unwesentlicher Teile der Datenbank verbieten. Siehe auch
http://bibliotheksdienst.zlb.de/2002/02_03_06.pdf
Fazit: Das Scannen der Verlagspublikation oder Verwenden von Verlags-PDFs von wissenschaftlichen Arbeiten, bei denen der Autor einem IR ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt hat, ist ein juristisch weitgehend unvermintes Gelände, da in der Regel keine Rechte des Verlags verletzt werden. Dass die Verlage das anders sehen und auf eine FUD-Strategie setzen, sollte niemand schrecken.
Nachtrag: Ohne meinen Beitrag zu verlinken, hat sich Steinhauer unter Bezugnahme auf einen Aufsatz des damaligen Justiziars des Börsenvereins des Themas nochmals angenommen und kommt im wesentlichen zum gleichen Ergebnis wie ich: kein eigenes Leistungsschutzrecht des Verlegers!
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/16/verlegerrecht_und_layout_schutz~3584078
Nachtrag: http://archiv.twoday.net/stories/75231794/
KlausGraf - am Dienstag, 15. Januar 2008, 20:21 - Rubrik: Open Access
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http://www.tilburguniversity.nl/services/lis/driver-population.html
Besonders interessant ist der Cream-Fall (NL), da hier auf eine Wissenschaftler-Elite gesetzt wurde, die sich willens zeigte, OA zu unterstützen. Es war eine nationale Anstrengung mit viel Geld im Hintergrund, und die Bibliotheken haben gut zusammengearbeitet. Eine Vor-1998-Regel überwand die juristischen Klippen, da vorher nach Ansicht von Cream keine digitalen Rechte übertragen wurden.
Vor allem aber funktionierte das Ganze ohne irgend ein Mandat!
In Deutschland würde das alles nicht funktionieren, die eigensüchtigen wissenschaftlichen Bibliotheken kochen am liebsten ihr eigenes Süppchen. Sie haben noch nicht einmal bei der jüngsten Bewältigung der Nutzungsrechte-Problematik zu einem koordinierten Vorgehen gefunden. Der DBV hat keine Vorgaben gemacht, längst nicht flächendeckend und vor allem nicht frühzeitig gab es Aktionen. Zahlen zum Erfolg sind nicht verfügbar. Da braucht man sich nicht wundern, wenn heuchlerische und halbherzige Bibliothekare den OA-Lippenbekenntnisse keine Taten folgen lassen.
Der ganze Band:
http://dare.uva.nl/document/93898
Aufsatz von Swan
http://eprints.ecs.soton.ac.uk/14455/
Besonders interessant ist der Cream-Fall (NL), da hier auf eine Wissenschaftler-Elite gesetzt wurde, die sich willens zeigte, OA zu unterstützen. Es war eine nationale Anstrengung mit viel Geld im Hintergrund, und die Bibliotheken haben gut zusammengearbeitet. Eine Vor-1998-Regel überwand die juristischen Klippen, da vorher nach Ansicht von Cream keine digitalen Rechte übertragen wurden.
Vor allem aber funktionierte das Ganze ohne irgend ein Mandat!
In Deutschland würde das alles nicht funktionieren, die eigensüchtigen wissenschaftlichen Bibliotheken kochen am liebsten ihr eigenes Süppchen. Sie haben noch nicht einmal bei der jüngsten Bewältigung der Nutzungsrechte-Problematik zu einem koordinierten Vorgehen gefunden. Der DBV hat keine Vorgaben gemacht, längst nicht flächendeckend und vor allem nicht frühzeitig gab es Aktionen. Zahlen zum Erfolg sind nicht verfügbar. Da braucht man sich nicht wundern, wenn heuchlerische und halbherzige Bibliothekare den OA-Lippenbekenntnisse keine Taten folgen lassen.
Der ganze Band:
http://dare.uva.nl/document/93898
Aufsatz von Swan
http://eprints.ecs.soton.ac.uk/14455/
KlausGraf - am Dienstag, 15. Januar 2008, 20:02 - Rubrik: Open Access
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Rund 2000 Buchantiquare aus fünf europäischen Ländern haben eine gemeinsame Internet-Plattform gegründet. Damit stehen «Bücherwürmern» in aller Welt unter der Netzadresse http://www.marelibri.com rund 20 Millionen Bände zum Kauf zur Verfügung. Dies teilte am Dienstag das Vorstandsmitglied der Genossenschaft der Internetantiquare (GIAQ), Christoph Schäfer, in Düsseldorf mit. Beteiligt seien Antiquariatshandlungen in Frankreich, den Niederlanden, Italien, Spanien und Deutschland. Der europäische Zusammenschluss versuche, «dem Internet-Antiquariatshandel ein neues Profil zu geben», betonte Schäfer.
Meldet die DPA.
Meldet die DPA.
" ...... Zu einem gewissen Grad entwickelt sich VVORK in letzter Zeit auch mehr und mehr zu einem Archiv für Gegenwartskunst, und es wird auch als solches benutzt. ....." - Zitat aus einem Interview mit den Bloggern im Standard.
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3172375
Website: http://vvork.com/
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3172375
Website: http://vvork.com/
Wolf Thomas - am Dienstag, 15. Januar 2008, 09:00 - Rubrik: Weblogs
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Armin Schlechter hat sie als erster publiziert, im Ausstellungskatalog zur Heidelberger Inkunabelausstellung und nochmals in: "Handschriften des Mittelalters" 2007, aus dem wir - längst vor der nun aufmerksam gewordenen Weltpresse - den sensationellen Fund hier im Dezember 2007 entnahmen:
http://archiv.twoday.net/stories/4516012/
Laut FAZ hat Schlechter die Notiz entdeckt: "Jetzt wurde bekannt, dass der Direktor der Heidelberger Universitätsbibliothek, Veit Probst, demnächst einen Aufsatz publizieren wird, der das Rätsel um Mona Lisas Identität endgültig lüften will. Eine auf Oktober 1503 datierte Eintragung in einem in Heidelberg aufbewahrten Buch, das Leonardos Zeitgenossen Agostino Vespucci gehört haben soll, beweise, dass Leonardo damals tatsächlich die „Mona Lisa“ del Giocondo malte. Der Eintrag ist die einzige bekannte zeitgenössische Quelle, die von einer „Mona Lisa“ spricht und daher nach Ansicht vieler Experten tatsächlich von hohem Wert.
Allerdings ist Probst nicht der Erste, der dieses Buch entdeckte; Probsts ehemaliger Angestellter Armin Schlechter publizierte den Fund bereits vor über zwei Jahren in einem Katalog. Vor ein paar Tagen gab Schlechter die damals kaum beachtete Entdeckung noch einmal an die Presse, wohl auch, um Probst den Glanz des Fundes nicht allein zu überlassen."
KlausGraf - am Dienstag, 15. Januar 2008, 04:58 - Rubrik: Miscellanea
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KlausGraf - am Dienstag, 15. Januar 2008, 03:08 - Rubrik: Open Access
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http://www.focus.de/magazin/archiv/suche
Das Archiv ist seit neuestem kostenfrei zugänglich.
Im neuerdings ebenfalls ausgeweiteten ZEIT-Archiv, das sechs Jahrzehnte zurückreicht, gibt es 136 Treffer:
http://www.zeit.de/archiv/index
Demnächst wird man auch im Spiegel-Online-Archiv kostenfrei recherchieren können.
Das Archiv ist seit neuestem kostenfrei zugänglich.
Im neuerdings ebenfalls ausgeweiteten ZEIT-Archiv, das sechs Jahrzehnte zurückreicht, gibt es 136 Treffer:
http://www.zeit.de/archiv/index
Demnächst wird man auch im Spiegel-Online-Archiv kostenfrei recherchieren können.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27060/1.html
Wir erinnern uns dabei auch an das von uns 2007 von uns durchzufechtende Gerichtsverfahren vor einem bayerischen Amtsgericht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Dokumentation eines Leserbriefs hier in Archivalia. Wir haben uns aus pragmatischen Gründen verglichen (gegenseitige Kostenaufhebung), weil es mehr um die nicht ganz so freundliche Einrahmung des Leserbriefs ging, die wir dann aufgrund des Vergleichs entfernt haben. Die Gegenseite musste einen Anwalt zahlen, wir nicht.
Wir erinnern uns dabei auch an das von uns 2007 von uns durchzufechtende Gerichtsverfahren vor einem bayerischen Amtsgericht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Dokumentation eines Leserbriefs hier in Archivalia. Wir haben uns aus pragmatischen Gründen verglichen (gegenseitige Kostenaufhebung), weil es mehr um die nicht ganz so freundliche Einrahmung des Leserbriefs ging, die wir dann aufgrund des Vergleichs entfernt haben. Die Gegenseite musste einen Anwalt zahlen, wir nicht.
KlausGraf - am Dienstag, 15. Januar 2008, 01:53 - Rubrik: Archivrecht
In netbib berichte ich über meine Erfahrungen mit der Onleihe der Düsseldorfer Stadtbücherei (wird fortgesetzt):
http://log.netbib.de/?s=onleihe

http://log.netbib.de/?s=onleihe

KlausGraf - am Dienstag, 15. Januar 2008, 01:00 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Aus Wikisource musste der Text, da nicht gemeinfrei, gelöscht werden, aber da das Buch in den USA Public Domain ist, liegt ein Djvu jetzt im Internetarchiv:
http://www.archive.org/details/DerVerkehrInDerGutenGesellschaft
Der Verkehr in der guten Gesellschaft [1890].
Was auf Wikisource und Wikimedia Commons liegt, sollte in Form von Djvu- oder PDF-Dateien ins Internetarchiv hochgeladen werden, damit der Nazi-Dreck dort nicht vorherrscht.
http://www.archive.org/details/DerVerkehrInDerGutenGesellschaft
Der Verkehr in der guten Gesellschaft [1890].
Was auf Wikisource und Wikimedia Commons liegt, sollte in Form von Djvu- oder PDF-Dateien ins Internetarchiv hochgeladen werden, damit der Nazi-Dreck dort nicht vorherrscht.
KlausGraf - am Dienstag, 15. Januar 2008, 00:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Montag, 14. Januar 2008, 20:35 - Rubrik: Open Access
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Näheres hier:
The Lost Archive
Missing for a half century, a cache of photos spurs sensitive research on Islam's holy text
By ANDREW HIGGINS
The Wall Street Journal, January 12, 2008; Page A1
http://online.wsj.com/article/SB120008793352784631.html
The Lost Archive
Missing for a half century, a cache of photos spurs sensitive research on Islam's holy text
By ANDREW HIGGINS
The Wall Street Journal, January 12, 2008; Page A1
http://online.wsj.com/article/SB120008793352784631.html
Ladislaus - am Montag, 14. Januar 2008, 18:05 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.boersenblatt.net/178205/
In der Wiedergabe einer Stellungnahme von Inlibris schreiben Sie: "Laut telefonischer Auskunft des Stadtarchivs Köln vom heutigen Tag erfolgte ihre Einmischung ohne Deckung und gegen den erklärten Willen der genannten Institution." Dies ist unrichtig. Richtig ist, dass die Leiterin des Stadtarchivs Köln bei zwei Telefonaten mir gegenüber keinerlei Einwände gegen meine Berichterstattung erhoben hat. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/4579703/#4614068
In der Wiedergabe einer Stellungnahme von Inlibris schreiben Sie: "Laut telefonischer Auskunft des Stadtarchivs Köln vom heutigen Tag erfolgte ihre Einmischung ohne Deckung und gegen den erklärten Willen der genannten Institution." Dies ist unrichtig. Richtig ist, dass die Leiterin des Stadtarchivs Köln bei zwei Telefonaten mir gegenüber keinerlei Einwände gegen meine Berichterstattung erhoben hat. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/4579703/#4614068
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http://futurezone.orf.at/it/stories/249250/
"Spuren zum Pseudonym "dudeman5685", das eher einer Gruppe zuzurechnen ist als einer einzelnen Person, führen zu Accounts bei YouTube und Wikipedia.
Ebendort ist "dudeman5685" auch ein absolut fleißiger Beiträger zu einschlägigen Themen wie Propagandafilmen von Leni Riefenstahl.
Spuren des Pseudonyms nach Texas, die beim Bedienen verschiedener Suchmaschinen auftauchen, stammen von "dudeman5685" selbst, dessen User-Eintrag bei Wikipedia so endet: "Dieser Wikipedia-Benutzer lässt andere Menschen gerne raten."
Fest steht, dass der "dudeman5685" von Archive.org - anders als der von Wikpedia - ziemlich holpriges Englisch mit kaum verkennbarem deutschsprachigem Einschlag schreibt."
"Spuren zum Pseudonym "dudeman5685", das eher einer Gruppe zuzurechnen ist als einer einzelnen Person, führen zu Accounts bei YouTube und Wikipedia.
Ebendort ist "dudeman5685" auch ein absolut fleißiger Beiträger zu einschlägigen Themen wie Propagandafilmen von Leni Riefenstahl.
Spuren des Pseudonyms nach Texas, die beim Bedienen verschiedener Suchmaschinen auftauchen, stammen von "dudeman5685" selbst, dessen User-Eintrag bei Wikipedia so endet: "Dieser Wikipedia-Benutzer lässt andere Menschen gerne raten."
Fest steht, dass der "dudeman5685" von Archive.org - anders als der von Wikpedia - ziemlich holpriges Englisch mit kaum verkennbarem deutschsprachigem Einschlag schreibt."
KlausGraf - am Montag, 14. Januar 2008, 12:29 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Da an für einen universitätsgeschichtlichen Beitrag eher ungewöhnlicher Stelle erschienen, sei hier auf einen Artikel in Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit, 11 (2007) Heft 2 hingewiesen, in dem Susanne Häcker ihr Dissertationsprojekt vorstellt:
Universität und Krieg. Die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges auf die Universitäten Heidelberg, Tübingen und Freiburg.
Volltext zugänglich unter
http://opus.kobv.de/ubp//frontdoor.php?source_opus=1603
Universität und Krieg. Die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges auf die Universitäten Heidelberg, Tübingen und Freiburg.
Volltext zugänglich unter
http://opus.kobv.de/ubp//frontdoor.php?source_opus=1603
Ladislaus - am Sonntag, 13. Januar 2008, 23:04 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Sonntag, 13. Januar 2008, 21:07 - Rubrik: English Corner
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"What is an Archivist" looks at the various tasks that archivists perform, from both the good and bad perspective. The video is based off of the ACA handout of the same name and was created for a class at the Faculty of Information Studies, University of Toronto.
Wäre dies auch etwas für unsere Ausbildungseinrichtungen ?
Quelle:
http://youtube.com/watch?v=xu6sRNpnDSU
Wäre dies auch etwas für unsere Ausbildungseinrichtungen ?
Quelle:
http://youtube.com/watch?v=xu6sRNpnDSU
Wolf Thomas - am Sonntag, 13. Januar 2008, 20:56 - Rubrik: English Corner
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http://www.todoslosnombres.org/
Eine Datenbank für die Opfer des spanischen Bürgerkriegs, ergänzt durch Kurzbiographien.
Eine Datenbank für die Opfer des spanischen Bürgerkriegs, ergänzt durch Kurzbiographien.
KlausGraf - am Sonntag, 13. Januar 2008, 15:57 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Unter WW1: Experiences of an English Soldier stellt Bill Lamin die Feldpostbriefe seines Großvaters, William Henry Bonser Lamin, jeweils auf den Tag genau 90 Jahre nach dem ursprünglichen Datum der Briefe ins Netz. Parallel werden auch die Einträge im Kriegstagebuch des 9. Bataillons des York & Lancaster Regiments, also der Einheit, in der Harry Lamin diente, online gestellt.
Ein sehr interessantes Projekt, das gewissermaßen in Echtzeit abläuft und so in gewisser Weise eine Form des Miterlebens ermöglicht, zumal nämlich das weitere Schicksal Harrys bewusst offen gelassen wird.
Störend ist die gelegentlich zu enge Verquickung des Textes mit Werbung, z. B. im Eintrag zum 8. Februar 1917, wo der vierte Absatz ein reiner Werbelink ist und sich optisch kaum vom Blogeintrag selbst abhebt.
Einen Hintergrundbericht zu dem Blogprojekt gibt es bei der FTD.
(Danke an Thomas Grabowsky für den Hinweis.)
Ein sehr interessantes Projekt, das gewissermaßen in Echtzeit abläuft und so in gewisser Weise eine Form des Miterlebens ermöglicht, zumal nämlich das weitere Schicksal Harrys bewusst offen gelassen wird.
Störend ist die gelegentlich zu enge Verquickung des Textes mit Werbung, z. B. im Eintrag zum 8. Februar 1917, wo der vierte Absatz ein reiner Werbelink ist und sich optisch kaum vom Blogeintrag selbst abhebt.
Einen Hintergrundbericht zu dem Blogprojekt gibt es bei der FTD.
(Danke an Thomas Grabowsky für den Hinweis.)
Clemens Radl - am Sonntag, 13. Januar 2008, 14:55 - Rubrik: Weblogs
http://archiv.twoday.net/stories/4606992/#4611060
Zu Peter Maier siehe
http://www.bautz.de/bbkl/m/maier_p.shtml
ADB
Die Provenienz des Stücks offenbart implizit bereits eine Internetrecherche:
http://books.google.com/books?q=%22peter+maier%22+regensburg+1531&btnG=Search+Books
"
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln
by Konstantin Höhlbaum, Stadtarchiv (Köln), Joseph Hansen, Erich Kuphal, Historisches Archiv der Stadt Köln - Cologne (Germany) - 1892
Page 71
... für f EB Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomaeus Latomus aus
Arlon.) kl. 4°. Pap. ... Kanzlers Peter Maier von Regensburg. ...
No preview available"
Mit einem US-Proxy sieht man den von mir zitierten Eintrag ganz.
Zu Peter Maier siehe
http://www.bautz.de/bbkl/m/maier_p.shtml
ADB
Die Provenienz des Stücks offenbart implizit bereits eine Internetrecherche:
http://books.google.com/books?q=%22peter+maier%22+regensburg+1531&btnG=Search+Books
"
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln
by Konstantin Höhlbaum, Stadtarchiv (Köln), Joseph Hansen, Erich Kuphal, Historisches Archiv der Stadt Köln - Cologne (Germany) - 1892
Page 71
... für f EB Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomaeus Latomus aus
Arlon.) kl. 4°. Pap. ... Kanzlers Peter Maier von Regensburg. ...
No preview available"
Mit einem US-Proxy sieht man den von mir zitierten Eintrag ganz.
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Eine nette Geschichte.
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... wird in einem Artikel von Brigitte Werneburg in der taz von heute beschworen, der auf eine Ausstellung des Universitätsmuseums Tübingen aufmerksam macht: "auf \ zu. Der Schrank in der Wissenschaft". (www.taz.de/...)
Die Ausstellung ist noch bis 15. Februar im „Hausmeisterhaus“ in Tübingen zu sehen. Beim Universitätsmuseum gibt es dazu einen kurzen Text und einen als PDF downloadbaren, wenig informativen Flyer:
http://www.unimuseum.uni-tuebingen.de/ausstellungen.html
Auch ein nicht allzu billiger Begleitband ist dazu erschienen, der aufgrund der Berühmtheit von Candida Höfer sein Publikum wohl trotzdem finden wird:
Anke te Heesen; Anette Michels (Hrsg.):
Auf \ Zu. Der Schrank in den Wissenschaften.
Mit Fotografien von Simone Demandt und Candida Höfer.
Akademie-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-05-004359-3

Weder beim Universitätsmuseum noch beim Verlag gibt es irgendein brauchbares Bild zur Ausstellung, aber dafür haben wir ja die Blogosphäre: Im Kunst-Blog gibt es eine ausführliche Darstellung mit ein paar Bildern.
http://kunst-blog.com/2007/12/der_schrank_wis.php
Eine Fotostrecke gibt's auch bei der Zeit:
http://www.zeit.de/online/2007/44/bg-auf-zu-tuebingen
Die Ausstellung ist noch bis 15. Februar im „Hausmeisterhaus“ in Tübingen zu sehen. Beim Universitätsmuseum gibt es dazu einen kurzen Text und einen als PDF downloadbaren, wenig informativen Flyer:
http://www.unimuseum.uni-tuebingen.de/ausstellungen.html
Auch ein nicht allzu billiger Begleitband ist dazu erschienen, der aufgrund der Berühmtheit von Candida Höfer sein Publikum wohl trotzdem finden wird:
Anke te Heesen; Anette Michels (Hrsg.):
Auf \ Zu. Der Schrank in den Wissenschaften.
Mit Fotografien von Simone Demandt und Candida Höfer.
Akademie-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-05-004359-3

Weder beim Universitätsmuseum noch beim Verlag gibt es irgendein brauchbares Bild zur Ausstellung, aber dafür haben wir ja die Blogosphäre: Im Kunst-Blog gibt es eine ausführliche Darstellung mit ein paar Bildern.
http://kunst-blog.com/2007/12/der_schrank_wis.php
Eine Fotostrecke gibt's auch bei der Zeit:
http://www.zeit.de/online/2007/44/bg-auf-zu-tuebingen
Ladislaus - am Samstag, 12. Januar 2008, 20:59 - Rubrik: Technik
KlausGraf - am Freitag, 11. Januar 2008, 23:37 - Rubrik: English Corner
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http://erc.europa.eu/pdf/ScC_Guidelines_Open_Access_revised_Dec07_FINAL.pdf
The importance of open access to primary data, old manuscripts, collections and archives is even more acute for SSH. In the social sciences many primary or secondary data, such as social survey data and statistical data, exist in the public domain, but usually at national level. In the case of the humanities, open access to primary sources (such as archives, manuscripts and collections) is often hindered by private (or even public or nation-state) ownership which permits access either on a highly selective basis or not at all.
From the Open Access mandate.
The importance of open access to primary data, old manuscripts, collections and archives is even more acute for SSH. In the social sciences many primary or secondary data, such as social survey data and statistical data, exist in the public domain, but usually at national level. In the case of the humanities, open access to primary sources (such as archives, manuscripts and collections) is often hindered by private (or even public or nation-state) ownership which permits access either on a highly selective basis or not at all.
From the Open Access mandate.
KlausGraf - am Freitag, 11. Januar 2008, 19:32 - Rubrik: English Corner
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(an English version of http://archiv.twoday.net/stories/4606498/ )
Publishing digitized versions of programmatic or propagandistic nazi material is always a difficult issue. I think that, generally, such texts must be part of any truly universal retro digitization project, and that they are part of the historical material that digital libraries must provide. That said, publications should contain scholarly introductions or at least a classification with some historical background. In some legislations (e. g. in Germany) these may even be necessary in order to distinguish educational historical material from propaganda published for political reasons.
As Klaus Graf already pointed out on Archivalia in August 2007 (Link), the internet archive "archive.org" in its all-in approach to preserving everything does not distinguish anything at all, and hence has become a veritable platform for neo nazis. There are more or less educational historic nazi pamphlets (Link), but also dozens of newer and newest texts from Holocaust deniers (Link). I doubt that they have been uploaded for historical research, since they are propagandistic in nature as well as commonly used by neo-nazis until today.
All this is still documentation, albeit documentation taken too far for my taste, and also much too far for German and Austrian laws.
Now what is really outrageous is that introductions and commentaries on the historical sources are propagandistic in nature (Link):
Daß diese alte Schrift „ausschließlich zu Zwecken des wissenschaftlichen Studierens“ gedacht ist, versteht sich von selbst. Die in ihr dargelegten Worte sind klarer Natur und sprechen für sich. Möge ihr Geist auch über 70 Jahre nach ihrer Niederschrift, unter völlig veränderten Zuständen, wirken!
(My translation: „It's obvious that this old work is "only for scholarly studies" [ironically citing the exemption in German laws that allows publication of otherwise banned nazi works] The words herein are of a clear nature and speak for themselves. May their spirit take effect even 70 years after writing, in completely different states of things.“)
This is the introduction to archive.org's scan of the nazi pamphlet „Die Frauenfrage und ihre Loesung durch den Nationalsozialismus“ (The question of women's rights and its solution by National Socialism), written in 1933 by Paula Siber von Groote, head of division at the Ministery of the Interior of Nazi Germany.
This is not retro digitization or documentation anymore, it is propaganda of the worst kind, in the front matter (= meta data) of an archive.org scan. Archive.org should part with contributors like this uploader quickly and thoroughly.
Update: http://www.archive.org/iathreads/post-view.php?id=175053
Publishing digitized versions of programmatic or propagandistic nazi material is always a difficult issue. I think that, generally, such texts must be part of any truly universal retro digitization project, and that they are part of the historical material that digital libraries must provide. That said, publications should contain scholarly introductions or at least a classification with some historical background. In some legislations (e. g. in Germany) these may even be necessary in order to distinguish educational historical material from propaganda published for political reasons.
As Klaus Graf already pointed out on Archivalia in August 2007 (Link), the internet archive "archive.org" in its all-in approach to preserving everything does not distinguish anything at all, and hence has become a veritable platform for neo nazis. There are more or less educational historic nazi pamphlets (Link), but also dozens of newer and newest texts from Holocaust deniers (Link). I doubt that they have been uploaded for historical research, since they are propagandistic in nature as well as commonly used by neo-nazis until today.
All this is still documentation, albeit documentation taken too far for my taste, and also much too far for German and Austrian laws.
Now what is really outrageous is that introductions and commentaries on the historical sources are propagandistic in nature (Link):
Daß diese alte Schrift „ausschließlich zu Zwecken des wissenschaftlichen Studierens“ gedacht ist, versteht sich von selbst. Die in ihr dargelegten Worte sind klarer Natur und sprechen für sich. Möge ihr Geist auch über 70 Jahre nach ihrer Niederschrift, unter völlig veränderten Zuständen, wirken!
(My translation: „It's obvious that this old work is "only for scholarly studies" [ironically citing the exemption in German laws that allows publication of otherwise banned nazi works] The words herein are of a clear nature and speak for themselves. May their spirit take effect even 70 years after writing, in completely different states of things.“)
This is the introduction to archive.org's scan of the nazi pamphlet „Die Frauenfrage und ihre Loesung durch den Nationalsozialismus“ (The question of women's rights and its solution by National Socialism), written in 1933 by Paula Siber von Groote, head of division at the Ministery of the Interior of Nazi Germany.
This is not retro digitization or documentation anymore, it is propaganda of the worst kind, in the front matter (= meta data) of an archive.org scan. Archive.org should part with contributors like this uploader quickly and thoroughly.
Update: http://www.archive.org/iathreads/post-view.php?id=175053
Ladislaus - am Freitag, 11. Januar 2008, 17:44 - Rubrik: English Corner
Viktor Mayer-Schoenberger: Useful Void: The Art of Forgetting in the Age of Ubiquitous Computing
Working Paper Number:RWP07-022
Submitted: 24.04.2007
http://ksgnotes1.harvard.edu/Research/wpaper.nsf/rwp/RWP07-022
Mayer-Schönberger hält es für wünschenswert, dass die heute massenhaft abgespeicherten Informationen in ähnlichem Maße „vergessen“ werden können wie die früherer Generationen. Als ungeeignet dafür hält er die Einführung eines Datenschutzrechts europäischer Art, Änderungen der US-Verfassungsrechtssprechung oder die einfachste Lösung, einfach gar nichts zu unternehmen. Stattdessen schlägt er (mit einem theoretischen Rückgriff auf Lessigs „Code 2.0“) eine softwaretechnische Lösung vor, die jeder Information ein Datum beigibt, zu dem sie gelöscht wird. In den Bereichen, wo es so etwas schon gibt (Cookies, Überwachungskameras) plädiert er für eine möglichst kurze Löschfrist, die auch gesetzlich vorgeschrieben werden sollte. Bei von Menschen bewusst generierten Informationen setzt er auf eine bewusste Wahl des Haltbarkeitsdatums.
Das klingt angesichts des bisher nicht vorhandenen US-Datenschutzes alles ganz gut, aber verkennt doch, dass die Prämisse nicht stimmt: "For millennia, humans have had to deliberately choose what to remember. The default was to forget. In the digital age, this default of forgetting has changed into a default of remembering." Das ist zumindest für die Verwahrer der Informationen, die aus irgend einer Art von „Geschäftsgang“ stammen, nicht war, denn sie müssen seit langem aktiv Daten bewerten und Deakzession betreiben. Auf die Erfahrungen des gezielten Vergessens in der analogen Welt geht Meyer-Schönberger leider nicht ein, Archivtheoretisches fehlt ganz.
Er vernachlässigt zum Beispiel, dass der Zufall bei der von ihm favorisierten abgestuften technischen Lösung weitgehend ausgeschaltet würde und somit letztlich gar nichts von der heute als historisch unerheblich angesehenen Information unserer Tage übrigbleiben würde. Die zeitgenössische Bewertung, und die wäre bei dem Setzen von Höchsthaltbarkeitsdaten ja immer gefragt, hat aber Grenzen: der Informations- und Marktwert eines Adressbuchs von 1910 (das versehentlich nicht im Müll gelandet ist), eines Haushaltsbuchs mit Eintragungen über die Einkäufe dieses Jahres oder eines Tagebuchs mit lockeren Bemerkungen zum Tagesgeschehen ist erheblich höher als das einer teuren Familienbibel mit Goldschnitt aus dem gleichen Jahr, die feierlich von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Wären 1910 technische Mechanismen wie die vorgeschlagenen bereits möglich und allgemein eingeführt gewesen, wäre heute von all dem nur noch die Familienbibel übrig...
Working Paper Number:RWP07-022
Submitted: 24.04.2007
http://ksgnotes1.harvard.edu/Research/wpaper.nsf/rwp/RWP07-022
Mayer-Schönberger hält es für wünschenswert, dass die heute massenhaft abgespeicherten Informationen in ähnlichem Maße „vergessen“ werden können wie die früherer Generationen. Als ungeeignet dafür hält er die Einführung eines Datenschutzrechts europäischer Art, Änderungen der US-Verfassungsrechtssprechung oder die einfachste Lösung, einfach gar nichts zu unternehmen. Stattdessen schlägt er (mit einem theoretischen Rückgriff auf Lessigs „Code 2.0“) eine softwaretechnische Lösung vor, die jeder Information ein Datum beigibt, zu dem sie gelöscht wird. In den Bereichen, wo es so etwas schon gibt (Cookies, Überwachungskameras) plädiert er für eine möglichst kurze Löschfrist, die auch gesetzlich vorgeschrieben werden sollte. Bei von Menschen bewusst generierten Informationen setzt er auf eine bewusste Wahl des Haltbarkeitsdatums.
Das klingt angesichts des bisher nicht vorhandenen US-Datenschutzes alles ganz gut, aber verkennt doch, dass die Prämisse nicht stimmt: "For millennia, humans have had to deliberately choose what to remember. The default was to forget. In the digital age, this default of forgetting has changed into a default of remembering." Das ist zumindest für die Verwahrer der Informationen, die aus irgend einer Art von „Geschäftsgang“ stammen, nicht war, denn sie müssen seit langem aktiv Daten bewerten und Deakzession betreiben. Auf die Erfahrungen des gezielten Vergessens in der analogen Welt geht Meyer-Schönberger leider nicht ein, Archivtheoretisches fehlt ganz.
Er vernachlässigt zum Beispiel, dass der Zufall bei der von ihm favorisierten abgestuften technischen Lösung weitgehend ausgeschaltet würde und somit letztlich gar nichts von der heute als historisch unerheblich angesehenen Information unserer Tage übrigbleiben würde. Die zeitgenössische Bewertung, und die wäre bei dem Setzen von Höchsthaltbarkeitsdaten ja immer gefragt, hat aber Grenzen: der Informations- und Marktwert eines Adressbuchs von 1910 (das versehentlich nicht im Müll gelandet ist), eines Haushaltsbuchs mit Eintragungen über die Einkäufe dieses Jahres oder eines Tagebuchs mit lockeren Bemerkungen zum Tagesgeschehen ist erheblich höher als das einer teuren Familienbibel mit Goldschnitt aus dem gleichen Jahr, die feierlich von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Wären 1910 technische Mechanismen wie die vorgeschlagenen bereits möglich und allgemein eingeführt gewesen, wäre heute von all dem nur noch die Familienbibel übrig...
Ladislaus - am Freitag, 11. Januar 2008, 16:22 - Rubrik: Bewertung
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There is also an English version of this article:
http://archiv.twoday.net/stories/4607178/
Die Veröffentlichung von Digitalisaten nationalsozialistischer Programm- und Propagandaschriften ist eine zweischneidige Sache. Prinizipiell gehören auch diese Texte m. E. zu einer umfassenden Retrodigitalisierung wie auch zum geschichtlichen Bildungsauftrag von digitalen Bibliotheken; Einführungstexte oder wenigstens eine grobe historische Einordnung der jeweiligen Schrift sind aber wünschenswert und teilweise auch notwendig, schon um nicht in den Ruch der nationalsozialistischen Wiederbetätigung zu gelangen.
Das Internetarchiv "archive.org" dagegen schert sich um solche Bedenken einen Dreck und bietet neben Altnazi-Schriften (Link) auch dutzendweise neuere Texte von Holocaustleugnern (Link) an.
Wenn mal eine Einführung gegeben wird, dann sieht sie – und das schlägt dem Fass nun wirklich den Boden aus – folgendermaßen aus (Link):
Daß diese alte Schrift „ausschließlich zu Zwecken des wissenschaftlichen Studierens“ gedacht ist, versteht sich von selbst. Die in ihr dargelegten Worte sind klarer Natur und sprechen für sich. Möge ihr Geist auch über 70 Jahre nach ihrer Niederschrift, unter völlig veränderten Zuständen, wirken!
Mit diesen Worten wird vom anonymen Scan-Beiträger bei archive.org die programmatische Schrift „Die Frauenfrage und ihre Loesung durch den Nationalsozialismus“ eingeleitet. Autorin des Pamphlets ist Paula Siber von Groote, vom nationalsozialistischen Reichsminister Frick berufene Referentin für Frauenfragen im Reichsministerium des Innern. Das ist nicht mehr Retrodigitalisierung und Dokumentation, das ist Propaganda, und zwar von der übelsten Sorte. Von Zuträgern wie diesem sollte sich archive.org jedenfalls schnellstens trennen.
http://archiv.twoday.net/stories/4607178/
Die Veröffentlichung von Digitalisaten nationalsozialistischer Programm- und Propagandaschriften ist eine zweischneidige Sache. Prinizipiell gehören auch diese Texte m. E. zu einer umfassenden Retrodigitalisierung wie auch zum geschichtlichen Bildungsauftrag von digitalen Bibliotheken; Einführungstexte oder wenigstens eine grobe historische Einordnung der jeweiligen Schrift sind aber wünschenswert und teilweise auch notwendig, schon um nicht in den Ruch der nationalsozialistischen Wiederbetätigung zu gelangen.
Das Internetarchiv "archive.org" dagegen schert sich um solche Bedenken einen Dreck und bietet neben Altnazi-Schriften (Link) auch dutzendweise neuere Texte von Holocaustleugnern (Link) an.
Wenn mal eine Einführung gegeben wird, dann sieht sie – und das schlägt dem Fass nun wirklich den Boden aus – folgendermaßen aus (Link):
Daß diese alte Schrift „ausschließlich zu Zwecken des wissenschaftlichen Studierens“ gedacht ist, versteht sich von selbst. Die in ihr dargelegten Worte sind klarer Natur und sprechen für sich. Möge ihr Geist auch über 70 Jahre nach ihrer Niederschrift, unter völlig veränderten Zuständen, wirken!
Mit diesen Worten wird vom anonymen Scan-Beiträger bei archive.org die programmatische Schrift „Die Frauenfrage und ihre Loesung durch den Nationalsozialismus“ eingeleitet. Autorin des Pamphlets ist Paula Siber von Groote, vom nationalsozialistischen Reichsminister Frick berufene Referentin für Frauenfragen im Reichsministerium des Innern. Das ist nicht mehr Retrodigitalisierung und Dokumentation, das ist Propaganda, und zwar von der übelsten Sorte. Von Zuträgern wie diesem sollte sich archive.org jedenfalls schnellstens trennen.
Ladislaus - am Freitag, 11. Januar 2008, 13:49 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/11/thuringer_informationsfreiheitsgesetz~3560059
Es verweist im wesentlichen auf das IFG des Bundes.
Wie es mit der Informationsfreiheit des Bürgers in Thüringen wirklich bestellt ist, zeigt der Umstand, dass das Gesetz anscheinend noch nirgends online ist.
Nachtrag: Text siehe http://archiv.twoday.net/stories/4649424/
Es verweist im wesentlichen auf das IFG des Bundes.
Wie es mit der Informationsfreiheit des Bürgers in Thüringen wirklich bestellt ist, zeigt der Umstand, dass das Gesetz anscheinend noch nirgends online ist.
Nachtrag: Text siehe http://archiv.twoday.net/stories/4649424/
KlausGraf - am Freitag, 11. Januar 2008, 12:05 - Rubrik: Datenschutz
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" .... Einen dreistelligen Bargeldbetrag aus einer Geldkassette in einem Aktenschrank erbeutete ein Einbrecher im Staatsarchiv. Der Täter drang zwischen Montag, dem 07.und Mittwoch, dem 09. Januar möglicherweise sogar mehrmals auf nicht genau bekannte Weise in das Staatsarchiv ein. Zurzeit steht nicht fest, ob archivierte Gegenstände von historischem und/oder materiellem Wert fehlen. ...."
Quelle: Link
Quelle: Link
Wolf Thomas - am Freitag, 11. Januar 2008, 09:28 - Rubrik: Staatsarchive
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Über die neue Unterbringung des Reeser Stadtarchivs berichtet die Rheinische Post (Link):
" ..... Einmal sind hier Klassen der Grundschule und der Anne-Frank-Schule untergebracht, außerdem hat die Offene Ganztagsschule hier zwei Räume. Und auch die Betreuung „Schule von acht bis eins“ ist in den neuen Komplex gezogen.
Dass auch noch das Stadtarchiv mit in dem Gebäude ist, fand Pastoralreferent Ludger Dahmen bezeichnet. „Denn dadurch hat man Jung und Alt unter einem Dach“, sagte er. ....."
" ..... Einmal sind hier Klassen der Grundschule und der Anne-Frank-Schule untergebracht, außerdem hat die Offene Ganztagsschule hier zwei Räume. Und auch die Betreuung „Schule von acht bis eins“ ist in den neuen Komplex gezogen.
Dass auch noch das Stadtarchiv mit in dem Gebäude ist, fand Pastoralreferent Ludger Dahmen bezeichnet. „Denn dadurch hat man Jung und Alt unter einem Dach“, sagte er. ....."
Wolf Thomas - am Freitag, 11. Januar 2008, 09:24 - Rubrik: Kommunalarchive
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" ......[Henri] Chopin war Missionar und Archivar einer Lautpoesie, die ohne ihn nie die Verbreitung gefunden hätte, die sie hat. ....."
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/kultur/Henri-Chopin;art772,2454074
Weitere Informationen zu Henri Chopin:
http://en.wikipedia.org/wiki/Henri_Chopin
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/kultur/Henri-Chopin;art772,2454074
Weitere Informationen zu Henri Chopin:
http://en.wikipedia.org/wiki/Henri_Chopin
Wolf Thomas - am Freitag, 11. Januar 2008, 09:21 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Leipziger Internet Zeitung (Link) stellt das Louise Otto-Peters-Archiv vor.
s dazu auch:
http://www.louiseottopeters-gesellschaft.de
http://www.louiseottopeters-gesellschaft.de/archiv.htm
s dazu auch:
http://www.louiseottopeters-gesellschaft.de
http://www.louiseottopeters-gesellschaft.de/archiv.htm
Wolf Thomas - am Freitag, 11. Januar 2008, 09:16 - Rubrik: Frauenarchive
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Ein gutes Beispiel dafür, dass man sich beim Landesarchiv Baden-Württemberg dem EDV-System anpasst und nicht das System den eigenen Bedürfnissen ist die befremdliche Umbenennung der Bestände des Hohenlohe-Zentralarchivs in Archivkooperation Hohenlohe:
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/detail.php?template=hp_artikel&id=17142&id2=&sprache=de
Archivische Findmittel haben oberhalb der Bestandsebene das Archiv anzugeben und nicht irgendwelche Kooperationen absolut selbständiger Archive. Das HZA ist ein Adelsarchiv in der Verwaltung des Landes, während das kooperierende Kreisarchiv ein Kommunalarchiv darstellt. Ein Bestand ist in der Archivtektonik einem Archiv zugeordnet und nicht einer Baulichkeit oder einem Archivverbund.
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/detail.php?template=hp_artikel&id=17142&id2=&sprache=de
Archivische Findmittel haben oberhalb der Bestandsebene das Archiv anzugeben und nicht irgendwelche Kooperationen absolut selbständiger Archive. Das HZA ist ein Adelsarchiv in der Verwaltung des Landes, während das kooperierende Kreisarchiv ein Kommunalarchiv darstellt. Ein Bestand ist in der Archivtektonik einem Archiv zugeordnet und nicht einer Baulichkeit oder einem Archivverbund.
KlausGraf - am Donnerstag, 10. Januar 2008, 19:37 - Rubrik: Staatsarchive
Ich möchte im "Archivalia"-Weblog, das ich bisher nur fasziniert verfolge, aber noch nicht selbst mit Beiträgen versorgt habe, auf Probleme um Kasseler Grimm-Bestände aufmerksam machen, die für Angehörige des Archiv- und Bibliothekswesens von Interesse sein dürften. Mein Anliegen dabei ist es, Ihre Unterstützung für einen Fünfpunkteplan zur Behebung sehr festgefahrener museal-bibliothekarischer Unstimmigkeiten zu gewinnen, die Sie unter http://www.grimmnetz.de/grimm-mow näher kennenlernen können.
Die Bestände, um die es geht, wurden in "Archivalia" in folgenden zwei Beiträgen bereits kurz angesprochen:
Märchen-Handexemplare gehören nicht der Grimm-Gesellschaft: http://archiv.twoday.net/stories/3289485/
Grimm-Handexemplare digital: http://archiv.twoday.net/stories/4419222/
Zum letzteren Beitrag ist anzumerken, dass lediglich die zwei Bände der Erstausgabe zur Zeit in dieser Digitalversion enthalten sind, von denen es bereits eine Faksimileausgabe auf Papier (hrsg. von Heinz Rölleke) gibt. Die weiteren drei Handexemplare des UNESCO-Welterbes und die anderen darüber hinaus in Kassel vorhandenen Grimm-Handexemplare, deren Grimm-Notizen weitgehend noch unbekannt sind, enthält diese Digitalfassung nicht.
Nun zu den eigentlichen Unstimmigkeiten:
Aufgrund falscher Angaben in einem Antrag zur Aufnahme von Märchen-Handexemplaren der Brüder Grimm in das UNESCO-Register "Memory of the World" werden seit mehr als einem Jahr Diskussionen über die institutionelle Zuordnung und den rechtlichen Status bedeutender Grimm-Bestände aus Kasseler Bibliotheksbesitz geführt. 1932 erhielt die Landesbibliothek Kassel (wo die Brüder Grimm selbst als Bibliothekare gearbeitet haben) nach dem Willen von Wilhelm Grimms Sohn Herman neun Bände der "Kinder- und Hausmärchen" mit Notizen der Brüder Grimm. Nach mehreren Bibliotheksreformen ist die ehemalige Landesbibliothek heute zusammen mit der Murhardschen Bibliothek eine Zweigbibliothek der Universitätsbibliothek Kassel.
Im Antrag, den die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 2004 an die UNESCO richtete, heißt es, diese Gesellschaft habe die Märchen-Handexemplare seit 1897 kontinuierlich in ihrem Besitz. Die Gesellschaft nennt sich in dem Antrag auch als Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Copyrights. Diese Angaben sind nachweislich falsch. Das ist auf der Website http://www.grimmnetz.de/grimm-mow dokumentiert, wo auch relevante Dokumente für den Rechtsstatus der Dokumente während der letzten Jahrzehnte angeführt sind. (U. a. ist die Brüder Grimm-Gesellschaft überhaupt erst 1942 gegründet worden.)
Seit Herbst 2006 sind die zuständigen Stellen der UNESCO, des Landes Hessen und der Stadt Kassel mehrmals auf diese Probleme aufmerksam gemacht worden, die nicht lediglich formaler Natur sind. Mit ungefähr 2.000 weiteren bibliothekarischen Einheiten, deren Situation identisch oder ähnlich ist, standen sie der Universitätsbibliothek Kassel und deren Lesern und Leserinnen in den letzten Jahren nicht zur Verfügung. Sie werden im Brüder Grimm-Museum Kassel zurückgehalten, das von der Brüder Grimm-Gesellschaft mitbetreut wird. Mahnungen zur Rückgabe von Teilen dieser Grimm-Bestände wurden in den neunziger Jahren nicht befolgt, was zum Ausschluss der Museumsmitarbeiter aus der Bibliotheksbenutzung führte.
Die Verwahrung und Benutzbarkeit der Grimm-Bestände aus Bibliotheksbesitz im Museum werden von vielen Interessierten kritisch gesehen. Die fünf zum Weltdokumentenerbe gehörenden Handexemplare sind zudem seit einigen Monaten in einem Tresor der Kasseler Sparkasse verschlossen, da die Stadt Kassel nach dem Bekanntwerden der durch die Brüder Grimm-Gesellschaft zu verantwortenden Verfälschungen ebenfalls Eigentumsansprüche erhoben hat, während die Universitätsbibliothek als Einrichtung des Landes Hessen und als Rechtsnachfolgerin der Landesbibliothek, zu deren Beständen die Handexemplare aufgrund eines Vertrages von 1975 gehören müssten, nach wie vor keine Verfügung über sie hat. Die verfälschten Angaben des Antrags von 2004 stehen inzwischen weiterhin unkommentiert auf der Website der UNESCO.
Die Stadt Kassel und das Land Hessen haben sich seit längerem dazu bekannt, die Unstimmigkeiten zu klären und die jeweilige Eigentümerschaft und rechtmäßige Zuordnung festzustellen. Bisher sind aber weder hinsichtlich der fünf Bände des UNESCO-Weltdokumentenerbes noch hinsichtlich der übrigen etwa 2.000 Bände, Konvolute und Einzelstücke aus Bibliotheksbesitz sichtbare Konsequenzen gezogen worden, abgesehen von der Überführung der fünf Märchenbücher in den Banktresor.
Um zu Lösungen zu kommen, die der historischen Relevanz dieser Bestände und den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, ist es erforderlich, dass Interessierte sich zu Wort melden. Ein Vorschlag von Alan Kirkness und mir, wie die unakzeptable Situation bedeutender Kasseler Grimm-Bestände in fünf Schritten geklärt werden könnte, kann von der Adresse http://www.grimmnetz.de/download/grimm_unesco_5_steps_13-12-07.pdf heruntergeladen werden. Für den Fünfpunktevorschlag ist eine offene Liste von Unterstützern und Unterstützerinnen eingerichtet. Interessierte aus dem Bibliotheks- und Archivwesen, den Philologien, der Geschichtswissenschaft, dem Museums- und Kulturwesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen werden von den Initiatoren herzlich eingeladen, den Vorschlag mit ihren Namen zu unterstützen. Dies gilt auch und besonders für ausländische Kolleginnen und Kollegen, weil deren Engagement ein Zeichen dafür sein kann, dass es eine internationale Gemeinschaft von Hütern und Nutzern solcher Sammlungen gibt, deren Stimme bei derartigen skandalösen Vorgängen hörbar ist und die sich für einheitliche ethische Standards beim Umgang mit solch einem Erbe einsetzen (wobei es in diesem und ähnlichen Fällen besonders um den Aspekt der kulturpolitischen Nutzung geht, die sachgemäß und rechtmäßig erfolgen muss). Kritische Aufmerksamkeit ist angebracht, und die Initiatoren wären für Ihre Rückmeldung und Beteiligung sehr dankbar. Die Unterstützung für den Fünfpunkteplan kann mit einem Formular auf der Seite http://www.grimmnetz.de/grimm-mow/unterstuetzung/unterstuetzung.html ohne großen Aufwand erklärt werden.
Noch zwei Links zu Radiobeiträgen der letzten Tage über dieses Thema:
Deutschlandfunk Köln, Sendezeit: 04.01.2008
17:41, Sendung: Kultur heute, Länge: 04:30 Minuten,
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/dlf_20080104_1741_7b66ea7e.mp3
Deutschlandradio Kultur, Sendezeit: 04.01.2008
23:30, Sendung: Fazit, Länge: 07:49 Minuten,
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/drk_20080104_2330_0b90778e.mp3
Die Bestände, um die es geht, wurden in "Archivalia" in folgenden zwei Beiträgen bereits kurz angesprochen:
Märchen-Handexemplare gehören nicht der Grimm-Gesellschaft: http://archiv.twoday.net/stories/3289485/
Grimm-Handexemplare digital: http://archiv.twoday.net/stories/4419222/
Zum letzteren Beitrag ist anzumerken, dass lediglich die zwei Bände der Erstausgabe zur Zeit in dieser Digitalversion enthalten sind, von denen es bereits eine Faksimileausgabe auf Papier (hrsg. von Heinz Rölleke) gibt. Die weiteren drei Handexemplare des UNESCO-Welterbes und die anderen darüber hinaus in Kassel vorhandenen Grimm-Handexemplare, deren Grimm-Notizen weitgehend noch unbekannt sind, enthält diese Digitalfassung nicht.
Nun zu den eigentlichen Unstimmigkeiten:
Aufgrund falscher Angaben in einem Antrag zur Aufnahme von Märchen-Handexemplaren der Brüder Grimm in das UNESCO-Register "Memory of the World" werden seit mehr als einem Jahr Diskussionen über die institutionelle Zuordnung und den rechtlichen Status bedeutender Grimm-Bestände aus Kasseler Bibliotheksbesitz geführt. 1932 erhielt die Landesbibliothek Kassel (wo die Brüder Grimm selbst als Bibliothekare gearbeitet haben) nach dem Willen von Wilhelm Grimms Sohn Herman neun Bände der "Kinder- und Hausmärchen" mit Notizen der Brüder Grimm. Nach mehreren Bibliotheksreformen ist die ehemalige Landesbibliothek heute zusammen mit der Murhardschen Bibliothek eine Zweigbibliothek der Universitätsbibliothek Kassel.
Im Antrag, den die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 2004 an die UNESCO richtete, heißt es, diese Gesellschaft habe die Märchen-Handexemplare seit 1897 kontinuierlich in ihrem Besitz. Die Gesellschaft nennt sich in dem Antrag auch als Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Copyrights. Diese Angaben sind nachweislich falsch. Das ist auf der Website http://www.grimmnetz.de/grimm-mow dokumentiert, wo auch relevante Dokumente für den Rechtsstatus der Dokumente während der letzten Jahrzehnte angeführt sind. (U. a. ist die Brüder Grimm-Gesellschaft überhaupt erst 1942 gegründet worden.)
Seit Herbst 2006 sind die zuständigen Stellen der UNESCO, des Landes Hessen und der Stadt Kassel mehrmals auf diese Probleme aufmerksam gemacht worden, die nicht lediglich formaler Natur sind. Mit ungefähr 2.000 weiteren bibliothekarischen Einheiten, deren Situation identisch oder ähnlich ist, standen sie der Universitätsbibliothek Kassel und deren Lesern und Leserinnen in den letzten Jahren nicht zur Verfügung. Sie werden im Brüder Grimm-Museum Kassel zurückgehalten, das von der Brüder Grimm-Gesellschaft mitbetreut wird. Mahnungen zur Rückgabe von Teilen dieser Grimm-Bestände wurden in den neunziger Jahren nicht befolgt, was zum Ausschluss der Museumsmitarbeiter aus der Bibliotheksbenutzung führte.
Die Verwahrung und Benutzbarkeit der Grimm-Bestände aus Bibliotheksbesitz im Museum werden von vielen Interessierten kritisch gesehen. Die fünf zum Weltdokumentenerbe gehörenden Handexemplare sind zudem seit einigen Monaten in einem Tresor der Kasseler Sparkasse verschlossen, da die Stadt Kassel nach dem Bekanntwerden der durch die Brüder Grimm-Gesellschaft zu verantwortenden Verfälschungen ebenfalls Eigentumsansprüche erhoben hat, während die Universitätsbibliothek als Einrichtung des Landes Hessen und als Rechtsnachfolgerin der Landesbibliothek, zu deren Beständen die Handexemplare aufgrund eines Vertrages von 1975 gehören müssten, nach wie vor keine Verfügung über sie hat. Die verfälschten Angaben des Antrags von 2004 stehen inzwischen weiterhin unkommentiert auf der Website der UNESCO.
Die Stadt Kassel und das Land Hessen haben sich seit längerem dazu bekannt, die Unstimmigkeiten zu klären und die jeweilige Eigentümerschaft und rechtmäßige Zuordnung festzustellen. Bisher sind aber weder hinsichtlich der fünf Bände des UNESCO-Weltdokumentenerbes noch hinsichtlich der übrigen etwa 2.000 Bände, Konvolute und Einzelstücke aus Bibliotheksbesitz sichtbare Konsequenzen gezogen worden, abgesehen von der Überführung der fünf Märchenbücher in den Banktresor.
Um zu Lösungen zu kommen, die der historischen Relevanz dieser Bestände und den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, ist es erforderlich, dass Interessierte sich zu Wort melden. Ein Vorschlag von Alan Kirkness und mir, wie die unakzeptable Situation bedeutender Kasseler Grimm-Bestände in fünf Schritten geklärt werden könnte, kann von der Adresse http://www.grimmnetz.de/download/grimm_unesco_5_steps_13-12-07.pdf heruntergeladen werden. Für den Fünfpunktevorschlag ist eine offene Liste von Unterstützern und Unterstützerinnen eingerichtet. Interessierte aus dem Bibliotheks- und Archivwesen, den Philologien, der Geschichtswissenschaft, dem Museums- und Kulturwesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen werden von den Initiatoren herzlich eingeladen, den Vorschlag mit ihren Namen zu unterstützen. Dies gilt auch und besonders für ausländische Kolleginnen und Kollegen, weil deren Engagement ein Zeichen dafür sein kann, dass es eine internationale Gemeinschaft von Hütern und Nutzern solcher Sammlungen gibt, deren Stimme bei derartigen skandalösen Vorgängen hörbar ist und die sich für einheitliche ethische Standards beim Umgang mit solch einem Erbe einsetzen (wobei es in diesem und ähnlichen Fällen besonders um den Aspekt der kulturpolitischen Nutzung geht, die sachgemäß und rechtmäßig erfolgen muss). Kritische Aufmerksamkeit ist angebracht, und die Initiatoren wären für Ihre Rückmeldung und Beteiligung sehr dankbar. Die Unterstützung für den Fünfpunkteplan kann mit einem Formular auf der Seite http://www.grimmnetz.de/grimm-mow/unterstuetzung/unterstuetzung.html ohne großen Aufwand erklärt werden.
Noch zwei Links zu Radiobeiträgen der letzten Tage über dieses Thema:
Deutschlandfunk Köln, Sendezeit: 04.01.2008
17:41, Sendung: Kultur heute, Länge: 04:30 Minuten,
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/dlf_20080104_1741_7b66ea7e.mp3
Deutschlandradio Kultur, Sendezeit: 04.01.2008
23:30, Sendung: Fazit, Länge: 07:49 Minuten,
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/drk_20080104_2330_0b90778e.mp3
Berthold Friemel - am Donnerstag, 10. Januar 2008, 13:30 - Rubrik: Kulturgut
Die TAZ (Link) berichtet: "Mit einer halben Million Euro fördert die Rudolf Augstein-Stiftung den Aufbau des Kompetenzzentrums für Computerkunst an der Uni. Damit sei es möglich, WissenschaftlerInnen befristet einzustellen, die eine Datenbank und ein Archiv aufbauen sollen, teilte die Uni gestern mit. Zudem würden mit dem Geld jährliche Symposien finanziert. Seit 1998 wird diese in den 1960er-Jahren entstandene, stark expandierende Kunstrichtung an der Uni interdisziplinär erforscht. Mit Frieder Nake bekleidet einer ihrer Pioniere eine Professur in Bremen. ...."
Wolf Thomas - am Donnerstag, 10. Januar 2008, 08:46 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://ask.slashdot.org/article.pl?sid=08/01/08/1738232
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4131226/
In den Vorwürfen ist einiges übertrieben, aber die Frage der Haftung für fälschlich als CC-lizensiert ausgegebene Bilder ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
CC soll eine Nachfrage beim Urheber erübrigen, aber es stellt sich die Frage, welche Sorgfalts- bzw. Prüfungspflichten ein Nutzer hat, der ein Bild im Vertrauen auf die CC-Lizenz publiziert und vom wahren Urheber in Anspruch genommen wird. Ist derjenige, der das Bild z.B. bei Flickr.com eingestellt hat, nicht haftbar zu machen, wird der Nutzer den Urheber entschädigen müssen. Sobald nicht nur eine sehr kleine Anzahl von Bildern mittels einer CC-Lizenz "gewaschen" wird, kann sich das sehr wohl zu einem Problem auch für CC auswachsen.
Neben einer bewussten Täuschung kommt auch der Fall in betracht, dass der Urheber sein Werk fälschlicherweise unter CC gestellt hat, weil ihm nicht klar war, dass ihm dafür Rechte fehlen, die sich in der Hand einer verwertungsgesellschaft befinden (siehe auch hier).
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4131226/
In den Vorwürfen ist einiges übertrieben, aber die Frage der Haftung für fälschlich als CC-lizensiert ausgegebene Bilder ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
CC soll eine Nachfrage beim Urheber erübrigen, aber es stellt sich die Frage, welche Sorgfalts- bzw. Prüfungspflichten ein Nutzer hat, der ein Bild im Vertrauen auf die CC-Lizenz publiziert und vom wahren Urheber in Anspruch genommen wird. Ist derjenige, der das Bild z.B. bei Flickr.com eingestellt hat, nicht haftbar zu machen, wird der Nutzer den Urheber entschädigen müssen. Sobald nicht nur eine sehr kleine Anzahl von Bildern mittels einer CC-Lizenz "gewaschen" wird, kann sich das sehr wohl zu einem Problem auch für CC auswachsen.
Neben einer bewussten Täuschung kommt auch der Fall in betracht, dass der Urheber sein Werk fälschlicherweise unter CC gestellt hat, weil ihm nicht klar war, dass ihm dafür Rechte fehlen, die sich in der Hand einer verwertungsgesellschaft befinden (siehe auch hier).
KlausGraf - am Donnerstag, 10. Januar 2008, 00:52 - Rubrik: Open Access

