Sie fallen beim Entmetallisieren von Archivgut massenhaft einförmig an: Büroklammern. Wie man aus ihnen Kunstwerke formt, ist auf der folgenden Seite zu bewundern:
http://paperclipart.com/
Via http://www.polarluft.de
http://paperclipart.com/
Via http://www.polarluft.de
KlausGraf - am Dienstag, 20. April 2004, 16:32 - Rubrik: Unterhaltung
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Das Sächsische Staatsarchiv Leipzig wurde 1954 eingerichtet und verwahrt Unterlagen der Behörden und von Unternehmen, Grundherrschaften und Privatpersonen auf dem Gebiet des heutigen Regierungsbezirkes Leipzig. Zweiter Bestandteil des Hauses ist seit 1995 die Deutsche Zentralstelle für Genealogie mit den familiengeschichtlichen Sammlungen des Reichssippenamtes, der Ahnenstammkartei des deutschen Volkes, dem Katalog der Personenschriften und Leichenpredigtensammlung des Roland e.V. und genealogischen Nachlässen.
Wie ich von der Leiterin der Hauses, Frau Ingrid Grohmann, erfuhr ist vor kurzem eine 2-bändige Bestandsübersicht erschienen. Darin finden sich zu den Beständen des Hauses auch Angaben über die Geschichte der einzelnen Registraturbildner sowie des Archivs.
Die gedruckte Bestandsübersicht ist als fünfter Band der Veröffentlichungsreihe A der Sächsischen Staatsarchive erschienen.
Leider ist die genannte Adresse etwas inaktuell, so daß sich dort bis dato noch kein Hinweis auf die Veröffentlichung findet.
So bald mir die ISBN und der Preis bekannt sind, wird dies nachgereicht.
Nachtrag:
Preis 48 €
ISBN 3-89812-218-2
Jetzt ist auch der angegebene Link wieder auf dem Laufenden.
Wie ich von der Leiterin der Hauses, Frau Ingrid Grohmann, erfuhr ist vor kurzem eine 2-bändige Bestandsübersicht erschienen. Darin finden sich zu den Beständen des Hauses auch Angaben über die Geschichte der einzelnen Registraturbildner sowie des Archivs.
Die gedruckte Bestandsübersicht ist als fünfter Band der Veröffentlichungsreihe A der Sächsischen Staatsarchive erschienen.
Leider ist die genannte Adresse etwas inaktuell, so daß sich dort bis dato noch kein Hinweis auf die Veröffentlichung findet.
So bald mir die ISBN und der Preis bekannt sind, wird dies nachgereicht.
Nachtrag:
Preis 48 €
ISBN 3-89812-218-2
Jetzt ist auch der angegebene Link wieder auf dem Laufenden.
Item - am Samstag, 17. April 2004, 14:20 - Rubrik: Staatsarchive
Klaus Graf, Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert, Schwäbisch Günd 1984 (Tübinger Magisterarbeit) ist bei ALO digitalisiert worden:
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=12643
Zur Stadtgeschichte von Schwäbisch Gmünd vgl. auch die Quellen bei:
http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/gmuend.htm
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=12643
Zur Stadtgeschichte von Schwäbisch Gmünd vgl. auch die Quellen bei:
http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/gmuend.htm
KlausGraf - am Samstag, 17. April 2004, 03:01 - Rubrik: Kommunalarchive
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Das wollten wir immer schon mal lesen:
Prof. Dr. Wolfgang Ernst (Humboldt-Univ. zu Berlin)
Jenseits der archivalischen Ordnung? Optionen digitaler Datenströme
Aus der Notwendigkeit, zu Sicherungsgründen digitale Kopien technisch veralteter AV-Bänder zu erstellen, ergibt sich ein vollständig digitalisierter Datenpool. Auf diesen nicht schlicht die klassischen Formen archivischer Ordnung und Klassifikation abzubilden und damit ein altes Speichermedium zur Botschaft des neuen zu machen (McLuhan), sondern die genuinen Optionen anderer Bild- und Tonordnungen (image-based image retrieval etwa) zu nutzen, ist der Auftrag des digitalen Archivs. Der Schrecken aller Archivare, nämlich Unordnung, wird damit stochastisch aussagefähig und archivtechnisch kultivierbar. Archiv heißt hier nicht mehr nur der Ort von Kassation, Erfassung und Bewahrung von Dokumenten, sondern ebenso (mit Foucault) das neue mediale Gesetz dessen, was gehört und gesehen, gelesen und erinnert werden kann. Auf der Ebene von Programmierung wird das Archiv selbst algorithmisch produktiv, und die emphatische Trennung vom Ort des Archivs und die Operativität von Gegenwart verschwimmt. Doch bedarf es einer Clearing-Stelle, solche Dinge zu wissen und zu erproben; gegenüber der reinen Internet-Vernetzung virtueller Archive ("Netzwerk Mediathek") bedarf es des Ankers im realen Raum, der lokalen Rückkopplung an die Materialität von Dokumenten als Pfand der Autorisierung virtueller Datenströme.
Aus den Abstracts der Frühjahrstagung 2004 der Fg 7 des VdA
http://www.fg7.de/Fruehtag/2004/abstracts.html
Prof. Dr. Wolfgang Ernst (Humboldt-Univ. zu Berlin)
Jenseits der archivalischen Ordnung? Optionen digitaler Datenströme
Aus der Notwendigkeit, zu Sicherungsgründen digitale Kopien technisch veralteter AV-Bänder zu erstellen, ergibt sich ein vollständig digitalisierter Datenpool. Auf diesen nicht schlicht die klassischen Formen archivischer Ordnung und Klassifikation abzubilden und damit ein altes Speichermedium zur Botschaft des neuen zu machen (McLuhan), sondern die genuinen Optionen anderer Bild- und Tonordnungen (image-based image retrieval etwa) zu nutzen, ist der Auftrag des digitalen Archivs. Der Schrecken aller Archivare, nämlich Unordnung, wird damit stochastisch aussagefähig und archivtechnisch kultivierbar. Archiv heißt hier nicht mehr nur der Ort von Kassation, Erfassung und Bewahrung von Dokumenten, sondern ebenso (mit Foucault) das neue mediale Gesetz dessen, was gehört und gesehen, gelesen und erinnert werden kann. Auf der Ebene von Programmierung wird das Archiv selbst algorithmisch produktiv, und die emphatische Trennung vom Ort des Archivs und die Operativität von Gegenwart verschwimmt. Doch bedarf es einer Clearing-Stelle, solche Dinge zu wissen und zu erproben; gegenüber der reinen Internet-Vernetzung virtueller Archive ("Netzwerk Mediathek") bedarf es des Ankers im realen Raum, der lokalen Rückkopplung an die Materialität von Dokumenten als Pfand der Autorisierung virtueller Datenströme.
Aus den Abstracts der Frühjahrstagung 2004 der Fg 7 des VdA
http://www.fg7.de/Fruehtag/2004/abstracts.html
KlausGraf - am Donnerstag, 15. April 2004, 22:32 - Rubrik: Medienarchive
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British Library in £10 million programme to save world's endangered archives
The Endangered Archives Programme is the largest of its kind ever undertaken in the world and will be administered by the British Library' s archives team in conjunction with a panel of international experts. The programme will be formally launched in the autumn and the first grants are expected to be made next year. Initial funding will enable the programme to run for about eight years, but it is hoped that this can be extended with the help of other beneficiaries.
The Programme is a response to world-wide threats to historical and cultural records from wars, natural disasters, ignorance and neglect. Its aim is to preserve forever our knowledge of vital aspects of human society and activity. Grants will be used to help identify endangered records and re-locate them in institutional archives in the region to which they relate. The original material will therefore not be removed from its cultural home. However, such records will also be copied and the copies made universally available. A master archives of such copies will be maintained at the British Library, which will be able to supply copies to other libraries and research centres throughout the world.
Director of Scholarship and Collections at the British Library, Dr Clive Field, said: " This is an immensely exciting initiative which will unquestionably have a far-reaching and long-term impact on international research and scholarship. As a repository of world knowledge, through our universal collections and professional expertise, the British Library is proud and delighted to have been invited to house, administer and lead the programme. We congratulate the Lisbet Rausing Charitable Fund on its foresight in providing the funding, from which generations of scholars and archivists will benefit." [...]
http://dois.mimas.ac.uk/news/#4
The Endangered Archives Programme is the largest of its kind ever undertaken in the world and will be administered by the British Library' s archives team in conjunction with a panel of international experts. The programme will be formally launched in the autumn and the first grants are expected to be made next year. Initial funding will enable the programme to run for about eight years, but it is hoped that this can be extended with the help of other beneficiaries.
The Programme is a response to world-wide threats to historical and cultural records from wars, natural disasters, ignorance and neglect. Its aim is to preserve forever our knowledge of vital aspects of human society and activity. Grants will be used to help identify endangered records and re-locate them in institutional archives in the region to which they relate. The original material will therefore not be removed from its cultural home. However, such records will also be copied and the copies made universally available. A master archives of such copies will be maintained at the British Library, which will be able to supply copies to other libraries and research centres throughout the world.
Director of Scholarship and Collections at the British Library, Dr Clive Field, said: " This is an immensely exciting initiative which will unquestionably have a far-reaching and long-term impact on international research and scholarship. As a repository of world knowledge, through our universal collections and professional expertise, the British Library is proud and delighted to have been invited to house, administer and lead the programme. We congratulate the Lisbet Rausing Charitable Fund on its foresight in providing the funding, from which generations of scholars and archivists will benefit." [...]
http://dois.mimas.ac.uk/news/#4
KlausGraf - am Donnerstag, 15. April 2004, 22:06 - Rubrik: English Corner
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Maria Magdalena Rückert, "Odoardo der Unglückliche". Eduard von Seckendorff und das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, in: Momente 2004 Nr. 2, S. 26-29
Porträtiert wird der Jurist und Archivar Eduard von Seckendorff (1813-1875), der auch als Dichter hervorgetreten ist. Nachdem er erkennen musste, dass er von den Einnahmen als Literat nicht leben konnte, wurde er 1843 Archivar am königlichen Staatsarchiv in Stuttgart, nach einer weiteren beruflichen Durststrecke 1868 der erste Leiter des neu errichteten Staatsfilialarchivs Ludwigsburg, ein Amt, das er bis zu seinem Unglückstod 1875 bekleidete. Er verkörperte "den im 19. Jahrhundert weit verbreiteten Typ des Dichterarchivars, für den der Archivarsberuf nicht Berufung, sondern zweite Wahl war" (S. 28).
Seckendorff verfasste unter anderem eine geistreiche Parodie auf Schillers Glocke unter dem Titel "Civil-Prozess", erstmals 1843 publiziert (S. 27). Zitat:
Die Parteien sind gewärtig
Auf des Richters Spruch gespannt
Heute sei das Urteil fertig!
Auf Skabinen! Seid zur Hand!
Tiefer Weisheit voll/
Sei das Protokoll,
Soll der Spruch den Richter loben
Doch die Nase kommt von oben.
In seinem Gedicht "Die Merkwürdigkeiten Ludwigsburgs" (S. 29) kommt er auch auf die Nutzung des Ludwigsburger Schlosses als Archiv zu sprechen:
Nimmer schweift durch diese Räume
eines Herzogs Heldengeist,
hohe Leichen zu betrauern,
keine weiße Frau sich weist.
Aber Aktengeister bleiche,
von des Staubes Wolk' umschwebt,
steigen aus dem Schattenreiche,
draus ein Archivar sich hebt
Nachtrag: siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/237498/
Der Momente-Beitrag ärgerlicherweise nicht als Volltext, sondern gekürzt:
http://www.momente-bw.de/cgi-bin/archiv/bzl/text.pl?id=730&J=2004&A=2&XAT=AKZ
Das ist schlicht und einfach kleinlich.
Porträtiert wird der Jurist und Archivar Eduard von Seckendorff (1813-1875), der auch als Dichter hervorgetreten ist. Nachdem er erkennen musste, dass er von den Einnahmen als Literat nicht leben konnte, wurde er 1843 Archivar am königlichen Staatsarchiv in Stuttgart, nach einer weiteren beruflichen Durststrecke 1868 der erste Leiter des neu errichteten Staatsfilialarchivs Ludwigsburg, ein Amt, das er bis zu seinem Unglückstod 1875 bekleidete. Er verkörperte "den im 19. Jahrhundert weit verbreiteten Typ des Dichterarchivars, für den der Archivarsberuf nicht Berufung, sondern zweite Wahl war" (S. 28).
Seckendorff verfasste unter anderem eine geistreiche Parodie auf Schillers Glocke unter dem Titel "Civil-Prozess", erstmals 1843 publiziert (S. 27). Zitat:
Die Parteien sind gewärtig
Auf des Richters Spruch gespannt
Heute sei das Urteil fertig!
Auf Skabinen! Seid zur Hand!
Tiefer Weisheit voll/
Sei das Protokoll,
Soll der Spruch den Richter loben
Doch die Nase kommt von oben.
In seinem Gedicht "Die Merkwürdigkeiten Ludwigsburgs" (S. 29) kommt er auch auf die Nutzung des Ludwigsburger Schlosses als Archiv zu sprechen:
Nimmer schweift durch diese Räume
eines Herzogs Heldengeist,
hohe Leichen zu betrauern,
keine weiße Frau sich weist.
Aber Aktengeister bleiche,
von des Staubes Wolk' umschwebt,
steigen aus dem Schattenreiche,
draus ein Archivar sich hebt
Nachtrag: siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/237498/
Der Momente-Beitrag ärgerlicherweise nicht als Volltext, sondern gekürzt:
http://www.momente-bw.de/cgi-bin/archiv/bzl/text.pl?id=730&J=2004&A=2&XAT=AKZ
Das ist schlicht und einfach kleinlich.
KlausGraf - am Donnerstag, 15. April 2004, 17:18 - Rubrik: Archivgeschichte
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KlausGraf - am Donnerstag, 15. April 2004, 04:43 - Rubrik: English Corner
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http://beeldbank.nationaalarchief.nl/
500,000 pictures taken between 1880 and 1990 are now in a searchable Dutch National Archive Image Bank. If you speak enough Dutch to navigate the site, there's quite a lot of history here.
Via Creative Commons Weblog
500,000 pictures taken between 1880 and 1990 are now in a searchable Dutch National Archive Image Bank. If you speak enough Dutch to navigate the site, there's quite a lot of history here.
Via Creative Commons Weblog
KlausGraf - am Donnerstag, 15. April 2004, 04:37 - Rubrik: English Corner
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http://www.bsb-muenchen.de/mikro/litten.htm
"Gesamtverzeichnis der ausländischen mikroverfilmten Archivalien in der Bayerischen Staatsbibliothek München"
von Freddy Litten
Stand: 10.2.2004
Darin:
http://www.bsb-muenchen.de/mikro/litup65i.htm
INVENTAR/INVENTORY
DES ARCHIVS DES EX - KAISERS WILHELM II. WÄHREND SEINES
AUFENTHALTS IN DEN NIEDERLANDEN, 1918 - 1941 (1945)
"Gesamtverzeichnis der ausländischen mikroverfilmten Archivalien in der Bayerischen Staatsbibliothek München"
von Freddy Litten
Stand: 10.2.2004
Darin:
http://www.bsb-muenchen.de/mikro/litup65i.htm
INVENTAR/INVENTORY
DES ARCHIVS DES EX - KAISERS WILHELM II. WÄHREND SEINES
AUFENTHALTS IN DEN NIEDERLANDEN, 1918 - 1941 (1945)
KlausGraf - am Dienstag, 13. April 2004, 22:51 - Rubrik: Internationale Aspekte
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The April issue of PLoS Biology contains correspondence entitled Avoiding URL Reference Degradation in Scientific Publications. The correspondence is about possible use of the Internet Archive as a way to archive a Web site an author has cited. The response from PLoS points out some drawbacks to this approach, but encourages "further input on this issue from the scientific and medical community".
Via Open Access News
Via Open Access News
KlausGraf - am Dienstag, 13. April 2004, 21:20 - Rubrik: English Corner
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http://www.stadtmuseum-noerdlingen.de/html/auswanderer/index.htm
Vorname: Johann
Nachname: Graf
Ort: Fünfstetten
Vorstrafen: Keine
Quellen: Knabe (1990 ) S.396 - STAA:BA-Nö 937
Quellen in den USA: Nicht bekannt
Sonstiges: -
Vielleicht ein Verwandter meines Vaters Johann Graf ...
Das Stadtmuseum Nördlingen bietet eine Datenbank mit über 1100 Auswanderern an.
Vorname: Johann
Nachname: Graf
Ort: Fünfstetten
Vorstrafen: Keine
Quellen: Knabe (1990 ) S.396 - STAA:BA-Nö 937
Quellen in den USA: Nicht bekannt
Sonstiges: -
Vielleicht ein Verwandter meines Vaters Johann Graf ...
Das Stadtmuseum Nördlingen bietet eine Datenbank mit über 1100 Auswanderern an.
KlausGraf - am Dienstag, 13. April 2004, 21:02 - Rubrik: Genealogie
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http://statelibrary.vic.gov.au/miscpics/0/0/8/doc/mp008780.shtml
Have a look at a nice historical easter picture from 1896, found at
http://www.pictureaustralia.org/
Have a look at a nice historical easter picture from 1896, found at
http://www.pictureaustralia.org/
KlausGraf - am Samstag, 10. April 2004, 16:19 - Rubrik: English Corner
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Am kommenden Dienstag, 17 Uhr, lädt Siegfried Hoche zu einer öffentlichen Führung durch das Ratsarchiv ein. Hier gewährt er erstmals Einblicke in das Archiv der Familie Mattheus.
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Euphorie im Ratsarchiv: Kistenweise Zeugnisse aus dem Leben einer Familie
Eine Frau aus Freiburg stiftet ihr Familien-Archiv und gewährt neue Einblicke in eine ganze Epoche
An einem schönen Sommerabend des Jahres 2001 folgte eine elegante wie nette Dame sehr interessiert meiner Führung durch das Ratsarchiv. Sie stellte sich mir vor: Christa Sturm, sie lebe in Freiburg im Breisgau. Ihre Vorfahren, die Familie Mattheus, hätten bis 1945 in Görlitz gelebt. Es sei eine alte Tuchmacherfamilie gewesen. Zudem erzählte sie von einem umfangreichen Familienarchiv. Und sie wolle diesen Nachlass, um ihn für die Zukunft zu bewahren, dem Ratsarchiv schenken.
Liebesbriefe und
Taufkleidchen
Das Interesse des Archivars war augenblicklich geweckt. So trafen endlich im Dezember die avisierten Pakete ein. Man ist ja bei den Schätzen, die sich im Ratsarchiv so überreich finden lassen, etwas „verwöhnt“. Der Inhalt der Pakete löste aber in schneller Folge zuerst Erstaunen und dann Euphorie aus. Spuren von drei, fast vier Generationen der Familie Mattheus fanden sich in den verschiedensten Dokumenten, wie Briefen, Notizbüchern, Wanderbüchern, Reisebeschreibungen, Urkunden, Fotografien, Bildern.
Dazu kamen scheinbar nebensächliche aber kulturgeschichtlich interessante Dinge wie Liebesbriefe der jugendlichen Damen, Poesiealben, Zeichnungen, Tisch- und Menükarten von Familienfeierlichkeiten. Später folgten Kinderbücher, Taufkleidchen, Damenhandschuhe und Ähnliches. Kurz gesagt: Mit diesen Fundus wurde es möglich, das Werden einer Familie im 19. Jahrhundert zu besichtigen und sich überdies in deren Lebenswelt, die Zeit hineinzuversetzen. Vergleichbares befand sich bisher nicht in den Beständen des Ratsarchivs und ist ohnehin sehr selten überliefert worden.
Kriege, Notzeiten aber auch Desinteresse der Nachkommen vernichteten die meisten Zeugnisse der Familiengeschichten. Deshalb ist man im Rathaus Frau Sturm und ihren Verwandten, auch für deren Vertrauen zu großem Dank verpflichtet. Warum ist nun die Beschäftigung mit Familiengeschichte so fruchtbar. Geschichtsbücher erzählen meist sehr abstrakt, warum die Dinge so wurden wie sie sich heute darstellen. Die darin enthaltenen Fakten über die Leistungen der Politiker und Militärs jener Zeit, seltener der Unternehmer, die Statistiken und absehbaren Entwicklungstrend lassen den Geschichtsverlauf fast mechanisch, unabwendbar, klar erscheinen. Alternativen schien es so nie zu geben. Aber wie anders war und ist doch der Lebenslauf des Einzelnen. Die Wirkungen getroffener Entscheidungen werden leider erst in der Rückschau deutlich. Alternativen gibt es ja immer. Oft lassen wir uns nicht vom Hirn, sondern vom „Bauch“ oder Herz leiten. Die Menschen und somit die Menschheit sind eben keine Maschinen und somit in ihrem Handeln selten berechenbar.
Und so ist die Geschichte des Einzelnen, die Geschichte der einen Familie wichtig, ein Stück Zeitgeschichte, die es ermöglicht, Einblick in das Flair einer Epoche zu erhalten. Die Beschäftigung mit der Geschichte einer Familie kann den Blick auf die Vergangenheit, auf die Gründe für die Beschaffenheit der Gegenwart sehr viel nachvollziehbarer machen, Vergangenheit fühlbar machen.
Eine Epoche wird
noch einmal lebendig
Die zweite große Blüte der Stadt Görlitz im 19. Jahrhundert war nicht naturgegeben, sondern das Resultat des Lebenshungers, des Mutes und des Unternehmertums der Bürger dieser Stadt. Wir verstehen die Menschen und ihr Handeln in jener Zeit besser, wenn wir erfahren, welche Wünsche, Träume, Pläne und Leidenschaften sie bewegten. Und so werden das Ratsarchiv und die Sächsische Zeitung in den nächsten Wochen das Leben der Tuchmacherfamilie Mattheus im Görlitz des 19. Jahrhunderts noch einmal lebendig werden lassen
Quelle: Sächsische Zeitung
Weitere Informationen hier
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Euphorie im Ratsarchiv: Kistenweise Zeugnisse aus dem Leben einer Familie
Eine Frau aus Freiburg stiftet ihr Familien-Archiv und gewährt neue Einblicke in eine ganze Epoche
An einem schönen Sommerabend des Jahres 2001 folgte eine elegante wie nette Dame sehr interessiert meiner Führung durch das Ratsarchiv. Sie stellte sich mir vor: Christa Sturm, sie lebe in Freiburg im Breisgau. Ihre Vorfahren, die Familie Mattheus, hätten bis 1945 in Görlitz gelebt. Es sei eine alte Tuchmacherfamilie gewesen. Zudem erzählte sie von einem umfangreichen Familienarchiv. Und sie wolle diesen Nachlass, um ihn für die Zukunft zu bewahren, dem Ratsarchiv schenken.
Liebesbriefe und
Taufkleidchen
Das Interesse des Archivars war augenblicklich geweckt. So trafen endlich im Dezember die avisierten Pakete ein. Man ist ja bei den Schätzen, die sich im Ratsarchiv so überreich finden lassen, etwas „verwöhnt“. Der Inhalt der Pakete löste aber in schneller Folge zuerst Erstaunen und dann Euphorie aus. Spuren von drei, fast vier Generationen der Familie Mattheus fanden sich in den verschiedensten Dokumenten, wie Briefen, Notizbüchern, Wanderbüchern, Reisebeschreibungen, Urkunden, Fotografien, Bildern.
Dazu kamen scheinbar nebensächliche aber kulturgeschichtlich interessante Dinge wie Liebesbriefe der jugendlichen Damen, Poesiealben, Zeichnungen, Tisch- und Menükarten von Familienfeierlichkeiten. Später folgten Kinderbücher, Taufkleidchen, Damenhandschuhe und Ähnliches. Kurz gesagt: Mit diesen Fundus wurde es möglich, das Werden einer Familie im 19. Jahrhundert zu besichtigen und sich überdies in deren Lebenswelt, die Zeit hineinzuversetzen. Vergleichbares befand sich bisher nicht in den Beständen des Ratsarchivs und ist ohnehin sehr selten überliefert worden.
Kriege, Notzeiten aber auch Desinteresse der Nachkommen vernichteten die meisten Zeugnisse der Familiengeschichten. Deshalb ist man im Rathaus Frau Sturm und ihren Verwandten, auch für deren Vertrauen zu großem Dank verpflichtet. Warum ist nun die Beschäftigung mit Familiengeschichte so fruchtbar. Geschichtsbücher erzählen meist sehr abstrakt, warum die Dinge so wurden wie sie sich heute darstellen. Die darin enthaltenen Fakten über die Leistungen der Politiker und Militärs jener Zeit, seltener der Unternehmer, die Statistiken und absehbaren Entwicklungstrend lassen den Geschichtsverlauf fast mechanisch, unabwendbar, klar erscheinen. Alternativen schien es so nie zu geben. Aber wie anders war und ist doch der Lebenslauf des Einzelnen. Die Wirkungen getroffener Entscheidungen werden leider erst in der Rückschau deutlich. Alternativen gibt es ja immer. Oft lassen wir uns nicht vom Hirn, sondern vom „Bauch“ oder Herz leiten. Die Menschen und somit die Menschheit sind eben keine Maschinen und somit in ihrem Handeln selten berechenbar.
Und so ist die Geschichte des Einzelnen, die Geschichte der einen Familie wichtig, ein Stück Zeitgeschichte, die es ermöglicht, Einblick in das Flair einer Epoche zu erhalten. Die Beschäftigung mit der Geschichte einer Familie kann den Blick auf die Vergangenheit, auf die Gründe für die Beschaffenheit der Gegenwart sehr viel nachvollziehbarer machen, Vergangenheit fühlbar machen.
Eine Epoche wird
noch einmal lebendig
Die zweite große Blüte der Stadt Görlitz im 19. Jahrhundert war nicht naturgegeben, sondern das Resultat des Lebenshungers, des Mutes und des Unternehmertums der Bürger dieser Stadt. Wir verstehen die Menschen und ihr Handeln in jener Zeit besser, wenn wir erfahren, welche Wünsche, Träume, Pläne und Leidenschaften sie bewegten. Und so werden das Ratsarchiv und die Sächsische Zeitung in den nächsten Wochen das Leben der Tuchmacherfamilie Mattheus im Görlitz des 19. Jahrhunderts noch einmal lebendig werden lassen
Quelle: Sächsische Zeitung
Weitere Informationen hier
Kurt - am Samstag, 10. April 2004, 10:53 - Rubrik: Kommunalarchive
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Aus MELVYL (UCalif):
Aus der brandenburgischen Archivalienkunde : Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Brandenburgischen Landeshauptarchivs / herausgegeben von Klaus Neitmann.
Publisher Berlin : BWV, Berliner Wissenschafts-Verlag, 2003.
Description 499 p. ; 24 cm.
Series Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs ;Bd. 40
ISBN 3830501617 (pbk.)
Contents " ... dem Besuche der Liebhaber zu öffnen" : zur Geschichte der öffentlichen Archivbenutzung, vor allem in Preussen und der DDR / Michael Scholz -- Bestandserhaltung und Informationssicherung : grundsätzliche und strategische Überlegungen / Uwe Schaper -- Die Bestände der Bibliothek des Brandenburgischen Landeshauptarchivs / Florian Seher -- Studien zur Verwaltungs; und Archivgeschichte der Stadt Spremberg : eine Analyse des Bestandes Rep. 8 Stadt Spremberg / Kathrin Schröder -- Die Urkunden der Herrschafts- und Gutsarchive : Inhalt und Gliederung einer Bestandsgruppe im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Harriet Harnisch -- Die kartographische Darstellung von Dörfern, Vorwerken und Heideflächen in einer ostelbischen Patrimonialherrschaft : zur Genese und Entwicklung der Kartensammlung der Grafen von Arnim-Boitzenburtg im 18. und. 19. Jahrhundert / Susanne Wittern --
Das Gutsarchiv der Grafen Finck von Finckenstein auf Alt Madlitz : ein neues Depositum im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Werner Heegewaldt -- Archivierung und Auswertungsmöglichkeiten von geschlossen Grundbuchunterlagen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Frank Schmidt --Justizbestände der Jahre 1849-1945 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Marion Krause, unter Mitarbeit von Michael Scholz -- Zum militärhistorischen Relevanz "ziviler" Akten : dargestellt am Beispiel der Quellen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs über napoleonische Fremdherrschaft und Befreiungskriege (1806-1815) / Klaus Gessner -- Denkmälerinventarisation in der Provinz Brandenburg 1822-1823 / Falko Neininger -- Neuordnung des Bestandes Rep. 20 Berlin C Polizeipräsidium im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Rudolf Knaack -- Ältere Wirtschaftsbestände (18. Jahrundert bis 1945) im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Jeanette Spahn --
Opfer des NS-Verfolgungs- und Vernichtungspolitik im Spiegel archivalischer Quellen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs / Monika Nakath -- Landesregierung Brandenburg und nachgeordnete Behörden 1945-1952 / Torsten Hartisch -- Die Bezirkstage und Räte der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus 1952-1990 und die ihnen nachgeordneten Einrichtungen / Eva Rickmers -- Nachgeordnete Einrichtungen zentraler Organe 1945-1990 / Rosemarie Posselt -- Betriebe und Institutionen der Wirtschaft 1945-1990 / Katrin Verch -- Die Bestände der Parteien und Massenorganisationen, Nachlässe und persönliche Bestände aus dem Überlieferungszeitraum von 1945 bis 1990 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Susanna Wurche.
Kommentar: Ist es nicht albern, dass man das Inhaltsverzeichnis einer wichtigen FS nicht im Web findet, sondern nur in einem US-Katalog?
Aus der brandenburgischen Archivalienkunde : Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Brandenburgischen Landeshauptarchivs / herausgegeben von Klaus Neitmann.
Publisher Berlin : BWV, Berliner Wissenschafts-Verlag, 2003.
Description 499 p. ; 24 cm.
Series Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs ;Bd. 40
ISBN 3830501617 (pbk.)
Contents " ... dem Besuche der Liebhaber zu öffnen" : zur Geschichte der öffentlichen Archivbenutzung, vor allem in Preussen und der DDR / Michael Scholz -- Bestandserhaltung und Informationssicherung : grundsätzliche und strategische Überlegungen / Uwe Schaper -- Die Bestände der Bibliothek des Brandenburgischen Landeshauptarchivs / Florian Seher -- Studien zur Verwaltungs; und Archivgeschichte der Stadt Spremberg : eine Analyse des Bestandes Rep. 8 Stadt Spremberg / Kathrin Schröder -- Die Urkunden der Herrschafts- und Gutsarchive : Inhalt und Gliederung einer Bestandsgruppe im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Harriet Harnisch -- Die kartographische Darstellung von Dörfern, Vorwerken und Heideflächen in einer ostelbischen Patrimonialherrschaft : zur Genese und Entwicklung der Kartensammlung der Grafen von Arnim-Boitzenburtg im 18. und. 19. Jahrhundert / Susanne Wittern --
Das Gutsarchiv der Grafen Finck von Finckenstein auf Alt Madlitz : ein neues Depositum im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Werner Heegewaldt -- Archivierung und Auswertungsmöglichkeiten von geschlossen Grundbuchunterlagen im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Frank Schmidt --Justizbestände der Jahre 1849-1945 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Marion Krause, unter Mitarbeit von Michael Scholz -- Zum militärhistorischen Relevanz "ziviler" Akten : dargestellt am Beispiel der Quellen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs über napoleonische Fremdherrschaft und Befreiungskriege (1806-1815) / Klaus Gessner -- Denkmälerinventarisation in der Provinz Brandenburg 1822-1823 / Falko Neininger -- Neuordnung des Bestandes Rep. 20 Berlin C Polizeipräsidium im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Rudolf Knaack -- Ältere Wirtschaftsbestände (18. Jahrundert bis 1945) im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Jeanette Spahn --
Opfer des NS-Verfolgungs- und Vernichtungspolitik im Spiegel archivalischer Quellen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs / Monika Nakath -- Landesregierung Brandenburg und nachgeordnete Behörden 1945-1952 / Torsten Hartisch -- Die Bezirkstage und Räte der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus 1952-1990 und die ihnen nachgeordneten Einrichtungen / Eva Rickmers -- Nachgeordnete Einrichtungen zentraler Organe 1945-1990 / Rosemarie Posselt -- Betriebe und Institutionen der Wirtschaft 1945-1990 / Katrin Verch -- Die Bestände der Parteien und Massenorganisationen, Nachlässe und persönliche Bestände aus dem Überlieferungszeitraum von 1945 bis 1990 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv / Susanna Wurche.
Kommentar: Ist es nicht albern, dass man das Inhaltsverzeichnis einer wichtigen FS nicht im Web findet, sondern nur in einem US-Katalog?
KlausGraf - am Freitag, 9. April 2004, 18:17 - Rubrik: Staatsarchive
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Gelten die Einsichtsrechte des Informationsfreiheitsgesetzes NRW auch für Hochschulverwaltungen?
Ja, aber mit grossen Einschränkungen.
§ 1
Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.
§ 2
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Verwaltungstätigkeit der Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen (öffentliche Stellen). Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
(2) Für den Landtag und für die Gerichte sowie für die Behörden der Staatsanwaltschaft gilt dieses Gesetz, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Entsprechendes gilt für den Landesrechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter.
(3) Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.
(4) Sofern eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt, gilt sie als Behörde im Sinne dieses Gesetzes.
§ 3
Begriffsbestimmungen
Informationen im Sinne dieses Gesetzes sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können.
§ 4
Informationsrecht
(1) Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.
(2) Soweit besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht bestehen, gehen sie den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Im Rahmen dieses Gesetzes entfällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.
Gesetzestext:
http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_10_1.html
Die amtliche Begründung sagt zum Hochschulprivileg:
Absatz 3 stellt klar, dass das Informationsrecht nicht gegenüber Forschung und Lehre sowie im Bereich von Leistungsbeurteilungen und Prüfungen greift. Die Ausforschung von Prüfungsunterlagen durch interessierte Dritte soll verhindert werden. Durch den Zugang zu amtlichen Informationen soll es insbesondere nicht dazu kommen, dass die Grundrechtspositionen von Wissenschaft und Forschung gefährdet werden. Nicht erfasst wird auch die pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern..
Quelle: http://www.jurowl.de/pdf/LT-Drs13-1311.htm
Archivrelevant sind insbesondere die Pflicht zur Offenlegung von Aktenplänen:
§ 12
Veröffentlichungspflichten
Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen. Die öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Soweit möglich hat die Veröffentlichung in elektronischer Form zu erfolgen. § 4 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes bleibt unberührt.
Auch dazu die amtliche Begründung:
Die Vorschrift schreibt eine aktive Informationspolitik für die öffentlichen Stellen fest. Den Bürgerinnen und Bürgern soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Informationen es bei welchen öffentlichen Stellen gibt. Entsprechende Übersichten müssen grundsätzlich offengelegt werden, damit die Antragstellerin oder der Antragsteller ihr oder sein Recht effektiv ausüben kann. So werden anhand von Aktenplänen Aufbau, Kommunikationsbeziehungen, Weisungsbefugnisse, Zuständigkeiten und Aufgabenwahrnehmung innerhalb einer öffentlichen Stelle erkennbar. Der zunehmende Einsatz von Informationstechnik bei den öffentlichen Stellen ist auch bei den Veröffentlichungspflichten zu nutzen, etwa durch Veröffentlichungen im Internet.
Eine nur teilweise Offenlegung des Aktenplans mit Blick auf die genannten Ausnahmen für Lehre und Forschung erscheint nicht angezeigt.
Im Internet liegt der Aktenplan der FH Bochum vor:
http://www.fh-bochum.de/pdf/aktenplan.pdf
Ja, aber mit grossen Einschränkungen.
§ 1
Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.
§ 2
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Verwaltungstätigkeit der Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen (öffentliche Stellen). Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
(2) Für den Landtag und für die Gerichte sowie für die Behörden der Staatsanwaltschaft gilt dieses Gesetz, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Entsprechendes gilt für den Landesrechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter.
(3) Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.
(4) Sofern eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt, gilt sie als Behörde im Sinne dieses Gesetzes.
§ 3
Begriffsbestimmungen
Informationen im Sinne dieses Gesetzes sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können.
§ 4
Informationsrecht
(1) Jede natürliche Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.
(2) Soweit besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht bestehen, gehen sie den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Im Rahmen dieses Gesetzes entfällt die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.
Gesetzestext:
http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_10_1.html
Die amtliche Begründung sagt zum Hochschulprivileg:
Absatz 3 stellt klar, dass das Informationsrecht nicht gegenüber Forschung und Lehre sowie im Bereich von Leistungsbeurteilungen und Prüfungen greift. Die Ausforschung von Prüfungsunterlagen durch interessierte Dritte soll verhindert werden. Durch den Zugang zu amtlichen Informationen soll es insbesondere nicht dazu kommen, dass die Grundrechtspositionen von Wissenschaft und Forschung gefährdet werden. Nicht erfasst wird auch die pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern..
Quelle: http://www.jurowl.de/pdf/LT-Drs13-1311.htm
Archivrelevant sind insbesondere die Pflicht zur Offenlegung von Aktenplänen:
§ 12
Veröffentlichungspflichten
Geschäftsverteilungspläne, Organigramme und Aktenpläne sind nach Maßgabe dieses Gesetzes allgemein zugänglich zu machen. Die öffentlichen Stellen sollen Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. Soweit möglich hat die Veröffentlichung in elektronischer Form zu erfolgen. § 4 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes bleibt unberührt.
Auch dazu die amtliche Begründung:
Die Vorschrift schreibt eine aktive Informationspolitik für die öffentlichen Stellen fest. Den Bürgerinnen und Bürgern soll ein Überblick ermöglicht werden, welche Informationen es bei welchen öffentlichen Stellen gibt. Entsprechende Übersichten müssen grundsätzlich offengelegt werden, damit die Antragstellerin oder der Antragsteller ihr oder sein Recht effektiv ausüben kann. So werden anhand von Aktenplänen Aufbau, Kommunikationsbeziehungen, Weisungsbefugnisse, Zuständigkeiten und Aufgabenwahrnehmung innerhalb einer öffentlichen Stelle erkennbar. Der zunehmende Einsatz von Informationstechnik bei den öffentlichen Stellen ist auch bei den Veröffentlichungspflichten zu nutzen, etwa durch Veröffentlichungen im Internet.
Eine nur teilweise Offenlegung des Aktenplans mit Blick auf die genannten Ausnahmen für Lehre und Forschung erscheint nicht angezeigt.
Im Internet liegt der Aktenplan der FH Bochum vor:
http://www.fh-bochum.de/pdf/aktenplan.pdf
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2004, 19:37 - Rubrik: Archivrecht
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http://log.netbib.de/archives/2004/04/08/ngos-legen-bundestag-den-entwurf-informationsfreiheitsgesetzes-vor/
Des langen Wartens müde, haben Verbände einen eigenen Entwurf vorgelegt.
Ausführlich dazu Telepolis
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/17110/1.html
Entwurfstext:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/IFGNeufassung_040402.pdf
Leider wird das Verhältnis zum Bundesarchivgesetz nicht thematisiert. Unterlagen, die in der Verwaltung nach dem IFG frei eingesehen werden dürfen, unterliegen im Bundesarchiv der allgemeinen Sperrfrist.
Des langen Wartens müde, haben Verbände einen eigenen Entwurf vorgelegt.
Ausführlich dazu Telepolis
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/17110/1.html
Entwurfstext:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/IFGNeufassung_040402.pdf
Leider wird das Verhältnis zum Bundesarchivgesetz nicht thematisiert. Unterlagen, die in der Verwaltung nach dem IFG frei eingesehen werden dürfen, unterliegen im Bundesarchiv der allgemeinen Sperrfrist.
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2004, 19:06 - Rubrik: Archivrecht
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Mit dem Archiv des Schwann-Verlages erhält die Stadt Düsseldorf 1.600 historische Bücher und Zeitschriften aus den Bereichen Bildung, Recht und Kultur, darunter wertvolle Raritäten zur Rheinischen Kunst- und Kulturgeschichte. Der Cornelsen Verlag, an den mit der Übernahme des Düsseldorfer Verlages Schwann-Bagel im Jahre 1987 auch die Rechte am Schwann-Archiv gefallen sind, will mit der Schenkung die Materialien allen wissenschaftlich, bibliophil oder historisch Interessierten zugänglich machen. Einzusehen sind die Bestände künftig im Stadtarchiv Düsseldorf.
Bei den Archivexemplaren handelt es sich um Verlagspublikationen aus den Jahren 1890 bis 1970, die die vielfältigen Verflechtungen des seit 1878 in Düsseldorf ansässigen Schwann-Verlages mit dem Rheinland, der Stadt und seiner Bevölkerung dokumentiert.
Pressemitteilung
http://www.duesseldorf.de/thema2/kultur/beitraege/schwann/index.shtml
Bei den Archivexemplaren handelt es sich um Verlagspublikationen aus den Jahren 1890 bis 1970, die die vielfältigen Verflechtungen des seit 1878 in Düsseldorf ansässigen Schwann-Verlages mit dem Rheinland, der Stadt und seiner Bevölkerung dokumentiert.
Pressemitteilung
http://www.duesseldorf.de/thema2/kultur/beitraege/schwann/index.shtml
KlausGraf - am Donnerstag, 8. April 2004, 01:28 - Rubrik: Kommunalarchive
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