Digitale Erschließung und Edition
Archivische Dienstleistungen im Informationszeitalter
Workshop im Bundesarchiv am 27. September 2004
Die Tagung versammelt Beiträge, die sich mit den Möglichkeiten des
IT-Einsatzes im Bereich Erschließung und Edition beschäftigen und - mit
einer Ausnahme - auf
Projekte zurückgehen, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert
wurden. Viele dieser Vorhaben, deren Ergebnisse im Mittelpunkt der
Präsentationen stehen werden, können in hohem Maße auch von anderen
Archiven, Bibliotheken und verwandten Einrichtungen nachgenutzt werden.
10.00 Uhr Eröffnung
Prof. Dr. Hartmut Weber (Bundesarchiv, Koblenz)
Sektion 1: Digitale Erschließung
Leitung: PD Dr. Angelika Menne-Haritz (SAPMO-Bundesarchiv, Berlin)
Das DFG-Projekt Entwicklung von Werkzeugen zur Retrokonversion archivischer
Findmittel. Ergebnisse und Perspektiven
Dr. Matthias Meusch (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Hauptstaatsarchiv
Düsseldorf)
Auf dem Weg zum bedarfsgerechten Angebot: Retrokonversion von Findkarteien
in der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im
Bundesarchiv
Petra Rauschenbach (SAPMO-Bundesarchiv, Berlin)
Kaffeepause
Elektronisches Erschließen - Online-Findmittel des Bundesarchivs mit
BASYS-Fox
Dr. Oliver Sander (Bundesarchiv, Koblenz)
ARIADNE. Ergebnisse und Perspektiven zum Aufbau des regionalen
Online-Service der Archive in Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Dirk Alvermann (Universitätsarchiv Greifswald)
Diskussion
12.30 - 14.00 Uhr Mittagspause
(Es besteht Gelegenheit zur Besichtigung der Ausstellung "Der 20. Juli 1944"
und ggf. ab 13.15 Uhr zu Hausführungen)
Sektion 2 : Digitale Edition
Leitung: Dr. Josef Henke (Bundesarchiv, Koblenz)
Digitalisiertes Archivgut im Internet als Dienstleistung der Archive. Die
Ergebnisse des DFG-Projekts "Workflow und Werkzeuge zur digitalen
Bereitstellung größerer Mengen von Archivgut"
Dr. Gerald Maier (Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Stuttgart)
Stand und Perspektiven einer digitalen Edition der Kabinettsprotokolle der
Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (Legislaturperiode 1966-1970)
Dr. Andreas Pilger (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Hauptstaatsarchiv
Düsseldorf)
Kaffeepause
Edition "Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung" online
Jörg Filthaut (Bundesarchiv, Koblenz)
Zeitgeschichte auf einen Blick. Zur Digitalisierung sozialdemokratischer
Pressedienste in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
Dr. Rüdiger Zimmermann (Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn)
Reichstagsprotokolle digital
Dr. Margarete Wittke (Bayerische Staatsbibliothek, München)
Diskussion
17.30 Uhr Hausführungen oder Besichtigung der Ausstellung "Der 20. Juli
1944".
18.30 Uhr Gesellschaftliches Beisammensein
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung mit den erforderlichen Angaben bis zum 15.
September an:
Herrn Jörg Filthaut
Bundesarchiv 56064 Koblenz,
Tel. 0261-505-423, Fax: 0261-505-226, e-mail: j.filthaut@barch.bund.de
Weitere Informationen zum Workshop und Anmeldeformular unter
http://www.bundesarchiv.de
Archivische Dienstleistungen im Informationszeitalter
Workshop im Bundesarchiv am 27. September 2004
Die Tagung versammelt Beiträge, die sich mit den Möglichkeiten des
IT-Einsatzes im Bereich Erschließung und Edition beschäftigen und - mit
einer Ausnahme - auf
Projekte zurückgehen, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert
wurden. Viele dieser Vorhaben, deren Ergebnisse im Mittelpunkt der
Präsentationen stehen werden, können in hohem Maße auch von anderen
Archiven, Bibliotheken und verwandten Einrichtungen nachgenutzt werden.
10.00 Uhr Eröffnung
Prof. Dr. Hartmut Weber (Bundesarchiv, Koblenz)
Sektion 1: Digitale Erschließung
Leitung: PD Dr. Angelika Menne-Haritz (SAPMO-Bundesarchiv, Berlin)
Das DFG-Projekt Entwicklung von Werkzeugen zur Retrokonversion archivischer
Findmittel. Ergebnisse und Perspektiven
Dr. Matthias Meusch (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Hauptstaatsarchiv
Düsseldorf)
Auf dem Weg zum bedarfsgerechten Angebot: Retrokonversion von Findkarteien
in der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im
Bundesarchiv
Petra Rauschenbach (SAPMO-Bundesarchiv, Berlin)
Kaffeepause
Elektronisches Erschließen - Online-Findmittel des Bundesarchivs mit
BASYS-Fox
Dr. Oliver Sander (Bundesarchiv, Koblenz)
ARIADNE. Ergebnisse und Perspektiven zum Aufbau des regionalen
Online-Service der Archive in Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Dirk Alvermann (Universitätsarchiv Greifswald)
Diskussion
12.30 - 14.00 Uhr Mittagspause
(Es besteht Gelegenheit zur Besichtigung der Ausstellung "Der 20. Juli 1944"
und ggf. ab 13.15 Uhr zu Hausführungen)
Sektion 2 : Digitale Edition
Leitung: Dr. Josef Henke (Bundesarchiv, Koblenz)
Digitalisiertes Archivgut im Internet als Dienstleistung der Archive. Die
Ergebnisse des DFG-Projekts "Workflow und Werkzeuge zur digitalen
Bereitstellung größerer Mengen von Archivgut"
Dr. Gerald Maier (Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Stuttgart)
Stand und Perspektiven einer digitalen Edition der Kabinettsprotokolle der
Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (Legislaturperiode 1966-1970)
Dr. Andreas Pilger (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Hauptstaatsarchiv
Düsseldorf)
Kaffeepause
Edition "Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung" online
Jörg Filthaut (Bundesarchiv, Koblenz)
Zeitgeschichte auf einen Blick. Zur Digitalisierung sozialdemokratischer
Pressedienste in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung
Dr. Rüdiger Zimmermann (Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn)
Reichstagsprotokolle digital
Dr. Margarete Wittke (Bayerische Staatsbibliothek, München)
Diskussion
17.30 Uhr Hausführungen oder Besichtigung der Ausstellung "Der 20. Juli
1944".
18.30 Uhr Gesellschaftliches Beisammensein
Bitte schicken Sie Ihre Anmeldung mit den erforderlichen Angaben bis zum 15.
September an:
Herrn Jörg Filthaut
Bundesarchiv 56064 Koblenz,
Tel. 0261-505-423, Fax: 0261-505-226, e-mail: j.filthaut@barch.bund.de
Weitere Informationen zum Workshop und Anmeldeformular unter
http://www.bundesarchiv.de
KlausGraf - am Donnerstag, 5. August 2004, 14:57 - Rubrik: Staatsarchive
Re: http://archiv.twoday.net/stories/287857/
I have received today the following mail.
Guidance Note 3- Copyright in Public Records (GN3)
The waiver set out in GN3 does not cover re-use of photographs or images of
documents held at the National Archives. To re-use this material you would
require a licence/permission from the National Archives. Contact details are
as follows:
Mr Tim Padfield
Copyright Officer
The National Archives
Kew
Richmond
Surrey TW9 4DU
Tel +44 (0)20 8392 5381
Fax +44 (0)20 8392 5286
E-mail <mailto:tim.padfield@nationalarchives.gov.uk>
tim.padfield@nationalarchives.gov.uk
Copyright in Unpublished Material
The term of copyright protection in Crown copyright works depends to a large
extent on whether/when the work has been commercially published. The
following is a summary of the position in respect of literary works:
if a work is published commercially within 75 years from the end of the
calendar year in which the work was made, it has a life of 50 years from the
end of the year in which it was first published. Section 163(3)(b) of the
Copyright, Designs and Patents Act 1988 applies.
If the work is not published within 75 years from the year in which the
material was made it would have a copyright life of either:
125 years from the end of the year in which the work was made (Section
163(3)(a)); or
50 years from the end of the calendar in which the new copyright provisions
came into force (1 August 1989). This is under Schedule 1, Section 41(3) of
the Copyright, Designs and Patents Act 1988.
whichever is the later.
I have provided a link to Copyright Designs and Patents Act 1988 -
http://www.legislation.hmso.gov.uk/acts/acts1988/Ukpga_19880048_en_1.htm
http://www.legislation.hmso.gov.uk/acts/acts1988/Ukpga_19880048_en_1.htm
http://www.hmso.gov.ukl
I hope this helps.
Yours sincerely
Margaret Ferre
Her Majesty's Stationery Office
St Clements House
2-16 Colegate
Norwich
NR3 1BQ
T: 01603 723010
F: 01603 723000
Her Majesty's Stationery Office - delivers access and reuse of
government information through innovative e-services. Visit HMSOnline at
http://www.hmso.gov.uk
I have received today the following mail.
Guidance Note 3- Copyright in Public Records (GN3)
The waiver set out in GN3 does not cover re-use of photographs or images of
documents held at the National Archives. To re-use this material you would
require a licence/permission from the National Archives. Contact details are
as follows:
Mr Tim Padfield
Copyright Officer
The National Archives
Kew
Richmond
Surrey TW9 4DU
Tel +44 (0)20 8392 5381
Fax +44 (0)20 8392 5286
E-mail <mailto:tim.padfield@nationalarchives.gov.uk>
tim.padfield@nationalarchives.gov.uk
Copyright in Unpublished Material
The term of copyright protection in Crown copyright works depends to a large
extent on whether/when the work has been commercially published. The
following is a summary of the position in respect of literary works:
if a work is published commercially within 75 years from the end of the
calendar year in which the work was made, it has a life of 50 years from the
end of the year in which it was first published. Section 163(3)(b) of the
Copyright, Designs and Patents Act 1988 applies.
If the work is not published within 75 years from the year in which the
material was made it would have a copyright life of either:
125 years from the end of the year in which the work was made (Section
163(3)(a)); or
50 years from the end of the calendar in which the new copyright provisions
came into force (1 August 1989). This is under Schedule 1, Section 41(3) of
the Copyright, Designs and Patents Act 1988.
whichever is the later.
I have provided a link to Copyright Designs and Patents Act 1988 -
http://www.legislation.hmso.gov.uk/acts/acts1988/Ukpga_19880048_en_1.htm
http://www.legislation.hmso.gov.uk/acts/acts1988/Ukpga_19880048_en_1.htm
http://www.hmso.gov.ukl
I hope this helps.
Yours sincerely
Margaret Ferre
Her Majesty's Stationery Office
St Clements House
2-16 Colegate
Norwich
NR3 1BQ
T: 01603 723010
F: 01603 723000
Her Majesty's Stationery Office - delivers access and reuse of
government information through innovative e-services. Visit HMSOnline at
http://www.hmso.gov.uk
KlausGraf - am Donnerstag, 5. August 2004, 14:48 - Rubrik: English Corner
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Ein in das 16. Jahrhundert zurückreichendes illegales Behördenarchiv ist unter
http://www.jean-paul-gymnasium.de/gymnasium/historischeserbe/schularchiv/
dokumentiert. Man mag sich ja streiten, ob für Behördenarchive nicht doch einiges spricht, aber der Landesgesetzgeber hat dazu nun einmal eine Grundsatzentscheidung getroffen. Das im Titel genannte Zitat schließt die Vorstellung der historischen Schätze durch einen Lehrer (PDF) ab. Es steht zu befürchten, dass die Schule den Zugang zum Archiv für historische Forschungen willkürlich regelt.
http://www.jean-paul-gymnasium.de/gymnasium/historischeserbe/schularchiv/
dokumentiert. Man mag sich ja streiten, ob für Behördenarchive nicht doch einiges spricht, aber der Landesgesetzgeber hat dazu nun einmal eine Grundsatzentscheidung getroffen. Das im Titel genannte Zitat schließt die Vorstellung der historischen Schätze durch einen Lehrer (PDF) ab. Es steht zu befürchten, dass die Schule den Zugang zum Archiv für historische Forschungen willkürlich regelt.
KlausGraf - am Mittwoch, 4. August 2004, 16:00 - Rubrik: Staatsarchive
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www.ub.uni-bielefeld.de/databases/zips/zips_digiliste.htm
[Update: http://www.ub.uni-bielefeld.de/english/diglib/kesmark/ ]
Hier sind neben Drucken auch Handschriften digitalisiert, etwa Kölner Statuten aus dem 15. Jahrhundert. Die Chronik der Stadt "Halle" stammt aus Schwäbisch Hall (Herolt oder Widman).
[Update: http://www.ub.uni-bielefeld.de/english/diglib/kesmark/ ]
Hier sind neben Drucken auch Handschriften digitalisiert, etwa Kölner Statuten aus dem 15. Jahrhundert. Die Chronik der Stadt "Halle" stammt aus Schwäbisch Hall (Herolt oder Widman).
KlausGraf - am Dienstag, 3. August 2004, 20:32 - Rubrik: Landesgeschichte
Historische Flugschriften auf Latein, Deutsch und - vor allem - Niederländisch vor allem aus dem 16. Jahrhundert enthält die Sektion "pamfletten" der Digitalen Sammlungen der UB Utrecht:
http://digbijzcoll.library.uu.nl/collectie.php?lang=nl&collectie=10
Update Inzwischen 241 Stück (März 2005)
1. Juli 2005: 412
2. September 2005: 450
22. September 2005: 466 (mindestens 4 Reichstagsabschiede)
http://digbijzcoll.library.uu.nl/collectie.php?lang=nl&collectie=10
Update Inzwischen 241 Stück (März 2005)
1. Juli 2005: 412
2. September 2005: 450
22. September 2005: 466 (mindestens 4 Reichstagsabschiede)
KlausGraf - am Dienstag, 3. August 2004, 18:36 - Rubrik: Miscellanea
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A little debate in the LibraryLawBlog
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/07/the_public_doma.html#more
Quote from Peter Hirtle's statement:
In short, while many libraries may have in the pre-Bridgeman past claimed copyright in digital scans, and while many might still wish to be able to do so, I believe that most libraries and archives are moving away from copyright claims and instead asserting contractual claims based on their physical ownership of an image. Whether this is a good thing or not is something that I tried to address in the essay I cited at the beginning of this too-long message.
The cited essay is available at:
http://hdl.handle.net/1813/52
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/07/the_public_doma.html#more
Quote from Peter Hirtle's statement:
In short, while many libraries may have in the pre-Bridgeman past claimed copyright in digital scans, and while many might still wish to be able to do so, I believe that most libraries and archives are moving away from copyright claims and instead asserting contractual claims based on their physical ownership of an image. Whether this is a good thing or not is something that I tried to address in the essay I cited at the beginning of this too-long message.
The cited essay is available at:
http://hdl.handle.net/1813/52
KlausGraf - am Dienstag, 3. August 2004, 01:27 - Rubrik: English Corner
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Zum Aufspüren digitalisierter Frühneuzeitquellen empfiehlt sich insbesondere das mit großer Sorgfalt von Klaus Graf zusammengetragene "Verzeichnis deutschsprachiger Drucke des 16. Jahrhunderts als frei zugängliche Faksimiles im Netz", das sich insbesondere auch um die Erfassung des "Streuguts" bemüht. Gudrun Gersmann, Miami mal anders. Digitalisierungsprojekte im WWW, in: GWU 55 (2004) H. 4, S. 255-257, hier 256f.
Das so gerühmte Verzeichnis:
http://archiv.twoday.net/stories/113113
Das so gerühmte Verzeichnis:
http://archiv.twoday.net/stories/113113
KlausGraf - am Montag, 2. August 2004, 19:10 - Rubrik: Allgemeines
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Eine kleine Linkliste zum Thema "Open Access" bietet historicum.net an:
http://www.historicum.net/aktuell/openaccess.html
http://www.historicum.net/aktuell/openaccess.html
KlausGraf - am Montag, 2. August 2004, 19:06 - Rubrik: Open Access
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Nach wie vor der einzige Druckort für viele Urkunden der Zisterze Schönau bei Heidelberg: Gudenus, Sylloge ... (1728)
Natürlich ist damit der Inhalt dieses alten Quellenwerks nicht annähernd vollständig beschrieben. Die Schlagwörter des Reg. Imp. OPAC geben einen ersten Eindruck:
"Thüringen; Rheinhessen; Südhessen; Deutschland; Baden; Mittelalter; Urkunden und Regesten; Kanzleiwesen; Prosopographische Quellen; Wetzlar; Mainz; Schwarzach am Rhein; Schönau bei Heidelberg"
Digitalisiert von der UB Heidelberg:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/sammlung6/allg/buch.xml?docname=Sylloge
Natürlich ist damit der Inhalt dieses alten Quellenwerks nicht annähernd vollständig beschrieben. Die Schlagwörter des Reg. Imp. OPAC geben einen ersten Eindruck:
"Thüringen; Rheinhessen; Südhessen; Deutschland; Baden; Mittelalter; Urkunden und Regesten; Kanzleiwesen; Prosopographische Quellen; Wetzlar; Mainz; Schwarzach am Rhein; Schönau bei Heidelberg"
Digitalisiert von der UB Heidelberg:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/sammlung6/allg/buch.xml?docname=Sylloge
KlausGraf - am Donnerstag, 29. Juli 2004, 03:40 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://www.lineages.co.uk/
English, Scottish and Irish Genealogy News and Articles
A weblog updated frequently.
English, Scottish and Irish Genealogy News and Articles
A weblog updated frequently.
KlausGraf - am Donnerstag, 29. Juli 2004, 02:25 - Rubrik: English Corner
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http://www.jenkins-ip.com/patlaw/cdpa1.htm#s163
Copyright ... Act 1988
Duration: 125 years after creation (for unpublished works)
Crown Copyright in public records
"Unpublished public records and those open for public inspection are reproducible freely under waiver of copyright. This guidance explains how this works in practice"
http://www.hmso.gov.uk/copyright/guidance/gn_03.htm
Copyright Policy of The National Archives:
"The Crown copyright protected material (other than the Royal Arms and departmental or agency logos) may be reproduced free of charge in any format or medium provided it is reproduced accurately and not used in a misleading context. The exception to this rule is for material downloaded from our DocumentsOnline service (see below). Where any of the Crown copyright items on this site are being republished or copied to others, the source of the material must be identified and the copyright status acknowledged.
Images on this site may not be reproduced without payment of a fee to the image library."
http://www.nationalarchives.gov.uk/legal/copyright.htm
See also:
http://www.lexum.umontreal.ca/conf/dac/en/sterling/sterling.html
Copyright ... Act 1988
Duration: 125 years after creation (for unpublished works)
Crown Copyright in public records
"Unpublished public records and those open for public inspection are reproducible freely under waiver of copyright. This guidance explains how this works in practice"
http://www.hmso.gov.uk/copyright/guidance/gn_03.htm
Copyright Policy of The National Archives:
"The Crown copyright protected material (other than the Royal Arms and departmental or agency logos) may be reproduced free of charge in any format or medium provided it is reproduced accurately and not used in a misleading context. The exception to this rule is for material downloaded from our DocumentsOnline service (see below). Where any of the Crown copyright items on this site are being republished or copied to others, the source of the material must be identified and the copyright status acknowledged.
Images on this site may not be reproduced without payment of a fee to the image library."
http://www.nationalarchives.gov.uk/legal/copyright.htm
See also:
http://www.lexum.umontreal.ca/conf/dac/en/sterling/sterling.html
KlausGraf - am Mittwoch, 28. Juli 2004, 23:21 - Rubrik: English Corner
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http://www.nationalarchives.gov.uk
The National Archives in the UK has re-launched its website, and now incorporates content from the former Public Record Office and the Historical Manuscripts Commission websites. (Library Blog)
The National Archives in the UK has re-launched its website, and now incorporates content from the former Public Record Office and the Historical Manuscripts Commission websites. (Library Blog)
KlausGraf - am Mittwoch, 28. Juli 2004, 22:06 - Rubrik: English Corner
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Zu http://archiv.twoday.net/stories/283692/ kann aufgrund der freundlichen Genehmigung des Autors der Volltext wiedergegeben werden. (KG)
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte...?
Bildreproduktion und Bildredaktion im Verlag:
Probleme, Chancen, Ziele
Von (c) Ludger Claßen
Seit etwa zwei Jahren verzeichnet der deutsche Buchmarkt Umsatzrückgänge. Nach unseren Erfahrungen ist der Bereich der regionalen Literatur davon kaum betroffen. Regional- oder Lokalgeschichte, historische Bildbände oder regionale Reiseführer erfreuen sich weiter einer ungebrochenen Nachfrage. Der Klartext Verlag beispielsweise hat durch den Ausbau seiner entsprechenden Programmsegmente die Zahl der verkauften Bücher mit regionaler Ausrichtung deutlich steigern können.
Auch für Archive sind die Chancen für erfolgreiche Publikationen in diesem Marktumfeld nach wie vor groß, zumal die Fortschritte im grafischen Bereich die Rahmenbedingungen weiter verbessert haben. Die technische Revolution im Bereich der Druckvorstufe hat in den letzten 10 Jahren die Wiedergabe von Bildern in Zeitschriften und Büchern erheblich vereinfacht. Die digitale Integration von Bildern in Satz und Umbruch ist technisch mittlerweile ausgereift und preiswerter als alte Reproduktionsverfahren. Die neue Technik erlaubt eine medienneutrale Speicherung und Wiedergabe von Bildquellen und damit eine mehrfache Nutzung von Reproduktionen. Die Marktchancen für regionale Titel erhöhen sich durch eine attraktive Illustration erheblich.
Insbesondere für regionalgeschichtliche und lokalgeschichtliche Publikationen eröffnen sich so neue Möglichkeiten, ein interessiertes Publikum mit illustrierten Publikationen zu erreichen. Aus Sicht der Verlage ist die Zusammenarbeit mit Archiven im Hinblick auf die Verwertung von Bildquellen allerdings oft verbesserungsfähig. Dies betrifft die Nutzung und Verwertung der Archivbestände und auch die Qualifizierung der Archivmitarbeiter, um die Möglichkeiten der medienneutrale Datenaufbereitung und -speicherung besser nutzen zu können.
Rechtlich und kaufmännisch sind die deutschen Archive für Verlage keine verlässlichen Partner. Genauer: Viele mir bekannten Nutzungsordnungen von Archiven sind nicht konform mit dem deutschen Urheberrecht. In den Nutzungsordnungen wird die Verwertung von Bildquellen eingeschränkt oder es finden sich gar Behauptungen, das Archiv habe Urheberrechte an Bildquellen. „Das Urheberrecht verbleibt auf jeden Fall beim Stadtarchiv.“ (Nutzungsordnung Stadtarchiv Chemnitz, § 6). Dies ist bei gemeinfreien Werken ebenso unsinnig wie etwa die Nutzungsordnung des Stadtarchivs Nürnberg grundgesetzlich problematisch ist. „Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs-(...)pflichtig.“ (Nutzungsordnung Stadtarchiv Nürnberg). Das Grundgesetz garantiert den Bürgern in Artikel 5 die Informations- und Meinungsfreiheit - archivalische Schutzklauseln kennt das GG nicht.
Laut Gesetz endet der Schutz des Urheberrechts bei künstlerischen und wissenschaftlichen Werken 70 Jahre nach Tod des Urhebers, bei nichtkünstlerische Fotografien bzw. Lichtbildern 50 Jahre nach Entstehung. Es gibt einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes, in denen eindeutig festgestellt wird, dass fotografische Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen ebenfalls keinem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Natürlich ist die Anfertigung von Reproduktionen mit Gebühren verbunden. „Aber das verlangte Entgelt darf nicht prohibitiv sein, sondern muß sich praktisch als Aufwendungsersatz darstellen, weil ein darüber hinausgehendes Entgelt eine Behinderung der Informationsfreiheit darstellen würde.“ (Hildebert Kirchner, zit. nach Graf, 1999) Demnach dürften viele Nutzungsordnungen auch gegen den Artikel 5 GG verstoßen.
Der Historiker Klaus Graf tritt seit Jahren vehement für eine öffentliche Diskussion ein mit dem Ziel, die gängige Praxis der Archive und Museen im Bereich der Bildquellenvermarktung kritisch im Hinblick auf deren Selbstverständnis und kulturpolitischen Auftrag zu hinterfragen. Die juristischen Details und auch eine kulturpolitische Diskussion sind jedoch nicht mein Thema. Auch die steuerpolitische Frage, ob die aus Steuermitteln finanzierten Archive ihren Geldgebern (sprich = Steuerbürgern) ein zweites Mal in die Tasche greifen sollten, spare ich aus. Aus Sicht der Verlage wäre es aber auf jeden Fall wünschenswert - wenn nicht gar dringend erforderlich, dass die Archive ihre Nutzungsordnungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen formulierten.
Aus pragmatischen Gründen scheut ein Verlag die juristische Auseinandersetzung zahlt in der Regel brav die ungerechtfertigterweise geforderten und ungerechtfertigterweise als „Verwertungsgebühren“ oder „Urheberrechtsgebühren“ bezeichneten Sätze. Mit welchen Forderungen werden die Verlage konfrontiert? Eine Stichprobe ergab folgenden beispielhaften Befund für Buchpublikationen (ohne Reproduktionskosten):
Zwickau
Auflage bis 5.000 Ex.
Bestände nach 1900 5,-
Bestände bis 1900 7,50
Postkarten/Fotos 10,-
Karten, Pläne, usw. 15,-
Chemnitz
Auflage bis 5.000 Ex.
Bestände nach 1900 7,50
Bestände bis 1900 10,50
Originalpostkarten 13,-
Originalfotos 15,50
Karten, Pläne, usw. 18,-
Mainz
Auflage bis
1.000 Ex. 2,50
5.000 Ex. 10,20
Deutsches Museum
Auflage bis
300 Ex. 0,-
500 Ex. 6,-
1.000 Ex. 13,-
3.000 Ex. 23,-
5.000 Ex. 38,-
Nürnberg
Auflage bis
1.000 Ex. 10,-
5.000 Ex. 30,-
Braunschweig
Auflage bis
500 Ex. 15,-
1.000 Ex. 30,-
2.500 Ex. 46,-
5.000 Ex. 61,-
Die Reihe mit Beispielen ließe sich beliebig fortsetzen und belegt an erster Stelle: Die festgesetzten Gebühren sind nicht nur rechtlich, sondern auch in der jeweiligen Höhe völlig willkürlich. Entsprechende Gebührensätze der VG Bild-Kunst oder der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing für urheberrechtlich geschützte Werke können nicht als Orientierung herangezogen, weil es sich in den Archiven oft um gemeinfreie Werke handelt.
1) Bei gemeinfreien Bildern sollten die Archive sich den Rechtsnormen entsprechend verhalten, keine Lizenzgebühren verlangen und lediglich Selbstkosten für die Reproduktion berech-nen.
Nun werden Sie einwenden, ein Verlag verdiene doch Geld mit dem Verkauf von Büchern und da sei es gerechtfertigt, wenn die Verlage auch für die Nutzung von Bildquellen zahlten. Ich will an dieser Stelle außer Acht lassen, dass viele regionale und wissenschaftliche Publikationen nur mit Zuschüssen überhaupt realisierbar sind. Zahlt ein Verlag in solchen Fällen Lizenzgebühren für Bilder an öffentliche Archive, handelt es sich oft um eine Umverteilung öffentlicher Gelder, was aus unserer Sicht widersinnig ist.
Betrachtet man lediglich rein über den Verkauf und ohne Zuschuß finanzierte Bücher, so gibt es wirtschaftlich wenig Spielraum für die Verlage, hohe Lizenzgebühren zu erwirtschaften. Ein Blick in die Kalkulation der Verlage soll dies beispielhaft illustrieren:
In 10,- EUR Ladenpreis sind enthalten (Näherungswerte/Mittelwerte):
- 0,65 EUR Mehrwertsteuer
- 4,40 EUR Handelsrabatt
- 0,30 EUR Buchhandelsvertreter
- 0,45 EUR Auslieferung
- 4,20 EUR Verlagsanteil incl. Druck und Herstellung
Branchenüblich ist ein Autorenhonorar von 5% bis 10% des Nettoladenpreis. Nehmen wir in einer Beispielrechnung den höchsten Satz, also 0,96 EUR je verkauftem Exemplar. Die Durchschnittsauflage aller in der Bundesrepublik erscheinenden Titel liegt unter 1.000 Exemplaren. Demnach würde der Verlag 960,- EUR Honorar für ein durchschnittliches Buch mit einem Verkaufspreis von 10,- EUR erwirtschaften. Mit 32 Bildern aus dem Stadtarchiv Braunschweig wäre der Honoraranteil ausgeschöpft und die Verfasserin oder Verfasser gingen leer aus.
2) Archive sollten die engen finanziellen Spielräume der Verlage bedenken. Die Archive können ihre „Schätze“ nur dann vermarkten und in Büchern öffentlich breit zugänglich machen, wenn dies zu fairen Sätzen geschieht.
Bei Vorarbeiten im Archiv und bei der Redaktion von Publikationen können durch Berücksichtigung der technischen Abläufe beim Druck oft erhebliche Beträge einspart werden. Mittlerweile speichern viele Archive die vorhandenen Bildquellen in eigener Regie bereits digital ab. Dabei sollten die Archive sich technisch beraten lassen. Die Digitalisierung geschieht oft unzureichend, so dass für eine Publikation Bilder zu hohen Kosten erneut gescannt und digital aufbereitet werden müssen, wie ich in 2003 bei der Beschaffung eines Bildes aus dem Archiv Preußischer Kulturbesitz erfahren musste. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verlage eine medienneutrale Bildreproduktion, aus der die Bilddaten für unterschiedlichste Nutzungen von der Internetpräsenz bis zum Druck zur Verfügung stehen.
Dabei ist es wichtig, die Bildquellen zunächst mit hoher Qualität einzuscannen, weil sich die Datenmenge für verschiedene Verwendungszusammenhänge zwar vermindern, aber aus zu geringen Datenbeständen keine hochwertigen Bilddaten mehr erzeugen lassen.
Ratsam wäre es, Daten im maximalen Wiedergabeformat mit einer Dichte von 300 dpi einzuscannen. Legt man das Format DIN A4 als größtes Wiedergabeformat für die Buchproduktion zugrunde, sollten Bilder also in einer Breite von 21 Zentimetern digitalisiert werden. Diese Daten lassen sich für verschiedenste Publikationen verwenden und bieten eine ausreichende Qualität für den Offsetdruck.
Weiter lassen sich erhebliche Kosten sparen, wenn Farbabbildungen im Umbruch möglichst optimiert auf die Druckformen des Buches verteilt werden. Konzentriert man die Farbabbildungen beim Umbruch bzw. redaktionell auf einer Seite eines Druckbogens, wirkt dies wie eine durchgehend farbige Illustration, verursacht aber geringere Kosten. Bei einem 16-seitigen Druckbogen verteilen sich die Buchseiten wie folgt auf dem Bogen:
Vorderseite Rückseite
1 2
4 3
5 6
8 7
9 10
12 11
13 14
16 15
3) Archive sollten sich bzw. ihre Mitarbeiter im Bereich der medienneutralen Datenaufbereitung und -speicherung sowie in der Drucktechnik so weit qualifizieren, dass Konzeption und Realisierung von Publikationen für die Partner Archiv und Verlag wirtschaftlich und publizistisch erfolgreich zu realisieren sind.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte...?
Bildreproduktion und Bildredaktion im Verlag:
Probleme, Chancen, Ziele
Von (c) Ludger Claßen
Seit etwa zwei Jahren verzeichnet der deutsche Buchmarkt Umsatzrückgänge. Nach unseren Erfahrungen ist der Bereich der regionalen Literatur davon kaum betroffen. Regional- oder Lokalgeschichte, historische Bildbände oder regionale Reiseführer erfreuen sich weiter einer ungebrochenen Nachfrage. Der Klartext Verlag beispielsweise hat durch den Ausbau seiner entsprechenden Programmsegmente die Zahl der verkauften Bücher mit regionaler Ausrichtung deutlich steigern können.
Auch für Archive sind die Chancen für erfolgreiche Publikationen in diesem Marktumfeld nach wie vor groß, zumal die Fortschritte im grafischen Bereich die Rahmenbedingungen weiter verbessert haben. Die technische Revolution im Bereich der Druckvorstufe hat in den letzten 10 Jahren die Wiedergabe von Bildern in Zeitschriften und Büchern erheblich vereinfacht. Die digitale Integration von Bildern in Satz und Umbruch ist technisch mittlerweile ausgereift und preiswerter als alte Reproduktionsverfahren. Die neue Technik erlaubt eine medienneutrale Speicherung und Wiedergabe von Bildquellen und damit eine mehrfache Nutzung von Reproduktionen. Die Marktchancen für regionale Titel erhöhen sich durch eine attraktive Illustration erheblich.
Insbesondere für regionalgeschichtliche und lokalgeschichtliche Publikationen eröffnen sich so neue Möglichkeiten, ein interessiertes Publikum mit illustrierten Publikationen zu erreichen. Aus Sicht der Verlage ist die Zusammenarbeit mit Archiven im Hinblick auf die Verwertung von Bildquellen allerdings oft verbesserungsfähig. Dies betrifft die Nutzung und Verwertung der Archivbestände und auch die Qualifizierung der Archivmitarbeiter, um die Möglichkeiten der medienneutrale Datenaufbereitung und -speicherung besser nutzen zu können.
Rechtlich und kaufmännisch sind die deutschen Archive für Verlage keine verlässlichen Partner. Genauer: Viele mir bekannten Nutzungsordnungen von Archiven sind nicht konform mit dem deutschen Urheberrecht. In den Nutzungsordnungen wird die Verwertung von Bildquellen eingeschränkt oder es finden sich gar Behauptungen, das Archiv habe Urheberrechte an Bildquellen. „Das Urheberrecht verbleibt auf jeden Fall beim Stadtarchiv.“ (Nutzungsordnung Stadtarchiv Chemnitz, § 6). Dies ist bei gemeinfreien Werken ebenso unsinnig wie etwa die Nutzungsordnung des Stadtarchivs Nürnberg grundgesetzlich problematisch ist. „Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs-(...)pflichtig.“ (Nutzungsordnung Stadtarchiv Nürnberg). Das Grundgesetz garantiert den Bürgern in Artikel 5 die Informations- und Meinungsfreiheit - archivalische Schutzklauseln kennt das GG nicht.
Laut Gesetz endet der Schutz des Urheberrechts bei künstlerischen und wissenschaftlichen Werken 70 Jahre nach Tod des Urhebers, bei nichtkünstlerische Fotografien bzw. Lichtbildern 50 Jahre nach Entstehung. Es gibt einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes, in denen eindeutig festgestellt wird, dass fotografische Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen ebenfalls keinem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Natürlich ist die Anfertigung von Reproduktionen mit Gebühren verbunden. „Aber das verlangte Entgelt darf nicht prohibitiv sein, sondern muß sich praktisch als Aufwendungsersatz darstellen, weil ein darüber hinausgehendes Entgelt eine Behinderung der Informationsfreiheit darstellen würde.“ (Hildebert Kirchner, zit. nach Graf, 1999) Demnach dürften viele Nutzungsordnungen auch gegen den Artikel 5 GG verstoßen.
Der Historiker Klaus Graf tritt seit Jahren vehement für eine öffentliche Diskussion ein mit dem Ziel, die gängige Praxis der Archive und Museen im Bereich der Bildquellenvermarktung kritisch im Hinblick auf deren Selbstverständnis und kulturpolitischen Auftrag zu hinterfragen. Die juristischen Details und auch eine kulturpolitische Diskussion sind jedoch nicht mein Thema. Auch die steuerpolitische Frage, ob die aus Steuermitteln finanzierten Archive ihren Geldgebern (sprich = Steuerbürgern) ein zweites Mal in die Tasche greifen sollten, spare ich aus. Aus Sicht der Verlage wäre es aber auf jeden Fall wünschenswert - wenn nicht gar dringend erforderlich, dass die Archive ihre Nutzungsordnungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen formulierten.
Aus pragmatischen Gründen scheut ein Verlag die juristische Auseinandersetzung zahlt in der Regel brav die ungerechtfertigterweise geforderten und ungerechtfertigterweise als „Verwertungsgebühren“ oder „Urheberrechtsgebühren“ bezeichneten Sätze. Mit welchen Forderungen werden die Verlage konfrontiert? Eine Stichprobe ergab folgenden beispielhaften Befund für Buchpublikationen (ohne Reproduktionskosten):
Zwickau
Auflage bis 5.000 Ex.
Bestände nach 1900 5,-
Bestände bis 1900 7,50
Postkarten/Fotos 10,-
Karten, Pläne, usw. 15,-
Chemnitz
Auflage bis 5.000 Ex.
Bestände nach 1900 7,50
Bestände bis 1900 10,50
Originalpostkarten 13,-
Originalfotos 15,50
Karten, Pläne, usw. 18,-
Mainz
Auflage bis
1.000 Ex. 2,50
5.000 Ex. 10,20
Deutsches Museum
Auflage bis
300 Ex. 0,-
500 Ex. 6,-
1.000 Ex. 13,-
3.000 Ex. 23,-
5.000 Ex. 38,-
Nürnberg
Auflage bis
1.000 Ex. 10,-
5.000 Ex. 30,-
Braunschweig
Auflage bis
500 Ex. 15,-
1.000 Ex. 30,-
2.500 Ex. 46,-
5.000 Ex. 61,-
Die Reihe mit Beispielen ließe sich beliebig fortsetzen und belegt an erster Stelle: Die festgesetzten Gebühren sind nicht nur rechtlich, sondern auch in der jeweiligen Höhe völlig willkürlich. Entsprechende Gebührensätze der VG Bild-Kunst oder der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing für urheberrechtlich geschützte Werke können nicht als Orientierung herangezogen, weil es sich in den Archiven oft um gemeinfreie Werke handelt.
1) Bei gemeinfreien Bildern sollten die Archive sich den Rechtsnormen entsprechend verhalten, keine Lizenzgebühren verlangen und lediglich Selbstkosten für die Reproduktion berech-nen.
Nun werden Sie einwenden, ein Verlag verdiene doch Geld mit dem Verkauf von Büchern und da sei es gerechtfertigt, wenn die Verlage auch für die Nutzung von Bildquellen zahlten. Ich will an dieser Stelle außer Acht lassen, dass viele regionale und wissenschaftliche Publikationen nur mit Zuschüssen überhaupt realisierbar sind. Zahlt ein Verlag in solchen Fällen Lizenzgebühren für Bilder an öffentliche Archive, handelt es sich oft um eine Umverteilung öffentlicher Gelder, was aus unserer Sicht widersinnig ist.
Betrachtet man lediglich rein über den Verkauf und ohne Zuschuß finanzierte Bücher, so gibt es wirtschaftlich wenig Spielraum für die Verlage, hohe Lizenzgebühren zu erwirtschaften. Ein Blick in die Kalkulation der Verlage soll dies beispielhaft illustrieren:
In 10,- EUR Ladenpreis sind enthalten (Näherungswerte/Mittelwerte):
- 0,65 EUR Mehrwertsteuer
- 4,40 EUR Handelsrabatt
- 0,30 EUR Buchhandelsvertreter
- 0,45 EUR Auslieferung
- 4,20 EUR Verlagsanteil incl. Druck und Herstellung
Branchenüblich ist ein Autorenhonorar von 5% bis 10% des Nettoladenpreis. Nehmen wir in einer Beispielrechnung den höchsten Satz, also 0,96 EUR je verkauftem Exemplar. Die Durchschnittsauflage aller in der Bundesrepublik erscheinenden Titel liegt unter 1.000 Exemplaren. Demnach würde der Verlag 960,- EUR Honorar für ein durchschnittliches Buch mit einem Verkaufspreis von 10,- EUR erwirtschaften. Mit 32 Bildern aus dem Stadtarchiv Braunschweig wäre der Honoraranteil ausgeschöpft und die Verfasserin oder Verfasser gingen leer aus.
2) Archive sollten die engen finanziellen Spielräume der Verlage bedenken. Die Archive können ihre „Schätze“ nur dann vermarkten und in Büchern öffentlich breit zugänglich machen, wenn dies zu fairen Sätzen geschieht.
Bei Vorarbeiten im Archiv und bei der Redaktion von Publikationen können durch Berücksichtigung der technischen Abläufe beim Druck oft erhebliche Beträge einspart werden. Mittlerweile speichern viele Archive die vorhandenen Bildquellen in eigener Regie bereits digital ab. Dabei sollten die Archive sich technisch beraten lassen. Die Digitalisierung geschieht oft unzureichend, so dass für eine Publikation Bilder zu hohen Kosten erneut gescannt und digital aufbereitet werden müssen, wie ich in 2003 bei der Beschaffung eines Bildes aus dem Archiv Preußischer Kulturbesitz erfahren musste. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verlage eine medienneutrale Bildreproduktion, aus der die Bilddaten für unterschiedlichste Nutzungen von der Internetpräsenz bis zum Druck zur Verfügung stehen.
Dabei ist es wichtig, die Bildquellen zunächst mit hoher Qualität einzuscannen, weil sich die Datenmenge für verschiedene Verwendungszusammenhänge zwar vermindern, aber aus zu geringen Datenbeständen keine hochwertigen Bilddaten mehr erzeugen lassen.
Ratsam wäre es, Daten im maximalen Wiedergabeformat mit einer Dichte von 300 dpi einzuscannen. Legt man das Format DIN A4 als größtes Wiedergabeformat für die Buchproduktion zugrunde, sollten Bilder also in einer Breite von 21 Zentimetern digitalisiert werden. Diese Daten lassen sich für verschiedenste Publikationen verwenden und bieten eine ausreichende Qualität für den Offsetdruck.
Weiter lassen sich erhebliche Kosten sparen, wenn Farbabbildungen im Umbruch möglichst optimiert auf die Druckformen des Buches verteilt werden. Konzentriert man die Farbabbildungen beim Umbruch bzw. redaktionell auf einer Seite eines Druckbogens, wirkt dies wie eine durchgehend farbige Illustration, verursacht aber geringere Kosten. Bei einem 16-seitigen Druckbogen verteilen sich die Buchseiten wie folgt auf dem Bogen:
Vorderseite Rückseite
1 2
4 3
5 6
8 7
9 10
12 11
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3) Archive sollten sich bzw. ihre Mitarbeiter im Bereich der medienneutralen Datenaufbereitung und -speicherung sowie in der Drucktechnik so weit qualifizieren, dass Konzeption und Realisierung von Publikationen für die Partner Archiv und Verlag wirtschaftlich und publizistisch erfolgreich zu realisieren sind.
KlausGraf - am Dienstag, 27. Juli 2004, 15:24 - Rubrik: Archivrecht
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