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Most librarians and archivists have not yet identified blogs as online resources particularly meriting collection and preservation. This is hardly surprising. Web archiving activities in general are still in their infancy, and most of the attention is being paid to Web publications that have characteristics in common with more traditional published material, i.e., ISBNs, ISSNs, regular publishing cycles, and an emphasis on academics, writes Richard Entlich (Cornell) in the RLG DigiNews.

Worth for preservation is e.g. David Mattison's well known weblog
http://www.davidmattison.ca/wordpress/
featured in the same issue of DigiNews.

http://listserv.muohio.edu/scripts/wa.exe?A2=ind0408a&L=archives&T=0&F=&S=&P=3492

Excerpt:

1.The records box long distance jump 5 - 10 maybe 15 records boxes in a
single leap.
--As long as you are wearing sensible shoes...

2.The records box long distance carry. Fully packed records boxes, 40lbs,
how many boxes can you carry?
--One will do, thanks. Any more and you can just bury me in the cold, cold
ground.


See also
http://listserv.muohio.edu/scripts/wa.exe?A2=ind0408a&L=archives&T=0&F=&S=&P=2801
and more stuff there.

The Swedish government is refusing to allow full access to archives containing records of the country's involvement with World War II war criminals, a Swedish historical researcher contends.

Read more in the Jerusalem Post
http://www.jpost.com/servlet/Satellite?pagename=JPost/JPArticle/ShowFull&cid=1092539014600

http://ak-brandenburg.de/texte/aktuelles/BbgDSchG2004.pdf

Amtliche Begründung:
http://www.landtag.brandenburg.de/parladoku/w3/drs/ab_7000/7054.pdf

Im neuen Gesetz heisst es unter § 2 Abs. 2 Nr. 3:

"bewegliche Sachen, Sammlungen oder sonstige Mehrheiten beweglicher Sachen (bewegliche Denkmale); davon ausgeschlossen ist Archivgut, soweit es den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt"

Anders als in Nordrhein-Westfalen, das Archivgut ganz aus dem Geltungsbereich ausschliesst, ist hier das vom Archivgesetz nicht geregelte private Archivgut (Gutsarchive!) wohl berücksichtigungsfähig. (Die Begründung schweigt sich dazu aus.)

"§ 3 Denkmalliste
(1) Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen. Der Schutz nach diesem Gesetz ist nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig. Die Eintragung beweglicher Denkmale und beweglicher Bodendenkmale öffentlich-rechtlicher Museen und Sammlungen in die Inventare ersetzt die Eintragung in die Denkmalliste."

Dies kann sich nicht auf öffentliches Archivgut beziehen, das dem Archivgesetz unterliegt, wohl aber auf Archivalien, die sich in öffentlichen Bibliotheken, Museen usw. befinden.

In Nürtingen hat die katholische Johannesgemeinde dem Stadtarchiv dort entwendete Archivalien zur vorreformatorischen Geschichte der Stadt wieder übergeben, die in den 1960er Jahren aus dubioser Quelle angekauft und dann vergessen worden waren.

http://www.ntz.de/lokalnachrichten/nuertingen/index.php?action=shownews&id=467539

Wird über die Urheberrechte nicht gesondert verfügt, so fallen sie zur gesamten Hand an alle Erben, was angesichts der (zu) langen Laufzeit des Urheberrechts 70 Jahre p.m.a. dazu führen kann, dass erforderliche Genehmigungen für die Werknutzung, die von allen Erben (Ehefrau, Kindern, Enkeln, Urenkeln usw.) erteilt werden müssen, faktisch nicht einholbar sind, etwa, weil der Verbleib von Erben nicht feststellbar ist oder wenn sich ein einziger aus der Erbengemeinschaft weigert einzuwilligen. Daher ist es unbedingt ratsam, mit Nachlassgebern auch Regelungen über das Urheberrecht der von ihnen stammenden Dokumente im Nachlass zu treffen.

Der Bielefelder Soziologe Luhmann wollte in dieser Weise vorsorgen und vermachte seinen Nachlass mit den Rechten nur seiner Tochter: Der Gelehrte habe [...] nicht gewollt, stellte das OLG Hamm jetzt fest, dass die Urheberrechte noch über Jahrzehnte von allen Erben gemeinsam ausgeübt werden sollten. Seine Hinterlassenschaft sollte vielmehr insgesamt abgewickelt werden.

Volltext unter:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2004/10_U_132_03teil_anerkenntnis_undschlussurteil20040729.html

http://buwcd.buw.uw.edu.pl/e_zbiory/ksiazki/wzory/index.htm

85 Tafeln vom 13. bis 16. Jh. (1835) Die Urkunden sind wohl überwiegend lateinisch.

Es ist aber nicht allein damit gethan, dass jeder, je nach seinen Verhältnissen, sei es Einen, mehrere oder viele Gulden oder Thaler als jährlichen Zuschuss in die Kasse des Museums lege, sondern dass auch die Geschichtsquellen und die ehrwürdigen Reliquien der Adelsfamilien erhalten werden. Wer daher von meinen sehr verehrten Standesgenossen in seinen Schlössern, Burgen oder Häusern dergleichen Dinge hat, die entweder entbehrlich oder einer spätern Gefahr der Zerstörung und Missachtung ausgesetzt sind, möge sie dem germanischen Museum überlassen, sei es als Stiftung, oder auch nur als Depositum für Widerruf für längere Jahre, wie ich es selbst gethan habe, obgleich ich mit grösstem Fleiss mein Hausarchiv geordnet hatte. Während mir die als Stiftung für immer feststehende Anstalt des Museums ganz andere Garantien bietet für die ewige Erhaltung meines alten Archives, als ich selbst beim besten Vertrauen auf den Sinn meiner Nachkommen und deren Beamte haben konnte, habe ich noch den Gewinn, das Wichtigste und Besste meines Archives in sauberer und lesbarer Abschrift wohlgeordnet zu erhalten. Möge diess der Beachtung werth gefunden werden! So word mit der Zeit der deutsche Adel ein reiches, sonst kaum geniessbares Material seiner Geschichte auf Einem Punkt vereinigt erhalten, welcher zugleich ein schöner Einigungspunkt für unsere Standesgenossen werden kann und zwar ein Einigungspunkt fern von allem politischen Treiben und gemeinen Materialismus, lediglich zur Ehre und für Begründung der geschichtlichen Bedeutung unseres Standes. Während selbst entschiedene Adelsfeinde dieses Bestreben zu verurtheilen nicht vermögen, werden alle wahren Freunde des Vaterlandes, der deutschen Geschichte und Kunst uns ihren Dank nicht versagen können.
Gedrucktes Flugblatt des Hans Freiherr von und zu Aufseß (1801-1872) 1855 (UB Augsburg), zitiert nach der kenntnisreichen Studie von Dietrich Hakelberg, Adliges Herkommen und bürgerliche Nationalgeschichte. Hans von Aufseß und die Vorgeschichte des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg, in: Zur Geschichte der Gleichung "germanisch-deutsch", hg. von Heinrich Beck u.a. (RGA Ergbd. 34), Berlin/NY 2004, S. 523-576 , hier S. 566f. (ohne Hervorhebungen der Vorlage).
Ursprünglich wollte (nach ebd., S. 548) Aufseß 1841 sein Familienarchiv mit seiner Altertümersammlung in eine Stiftung einbringen, damit beides für alle Zeiten auf der Burg Aufseß verbleiben sollte (vergleichbar einem Fideikommiss). Hermann von Rotenhan riet ab, da dies seine Erben zu sehr einschränken würde. Aufseß wählte daher die Museumslösung. Nach seinem Tod wurde 1882 das Schloßinventar aber trotzdem in eine Familienstiftung eingebracht.

http://wiki.netbib.de/coma/LassBerg
[ = http://archiv.twoday.net/stories/6433122/ ]

Ein Lebensbild von Joseph von Lassberg, der übrigens auch ein begeisterter früher Sammler von Originalurkunden war (angeblich über 1000 Pergamente nannte er sein eigen).

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/objekt_r.php3?artikel_id=1565192

In Eltville kümmern sich acht ehrenamtliche Stadtarchivare ums Archiv.

Klar, das kommt billiger. Wissen eigentlich diese verantwortungslosen Kommunen, die ihre Archive in die Hände von Laien geben, wozu andere eine hochkomplexe Ausbildung brauchen? Laien können unglaubliche Verwüstungen in gewachsenen Beständen anrichten.

http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/rechtsquellen.html

Titelliste

Beier, Adrian : Boethus peregre redux conspectibus et indice conspicuus. Jenae 1690
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 1. Wittebergae 1670
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 2. Wittebergae 1684
Carpzov, Benedict : Practica nova imperialis Saxonica rerum criminalium, Pars 3. Wittebergae 1670
Goldast, Melchior (Hrsg.): Collectio Consvetudinum Et Legum Imperialium. Francofordiae Ad Moenvm 1613
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichssatzung Deß Heiligen Römischen Reichs, Band 1. Hanaw 1609
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichssatzung Deß Heiligen Römischen Reichs, Band 2. Franckfurt am Mayn 1613
Goldast, Melchior (Hrsg.): Reichshandlung und andere deß Heiligen Römischen Reichs Acta, ... Hanaw 1609
Des Hertzogthumbs Württemberg ernewert Gemein Landtrecht. Stutgartten 1626
Ein Kurtz Formular vnnd Cantzley Büchlin / Breunle, Moritz [Hrsg.]. - Augspurg : Steyner, 1533
Meurer, Noe: Liberey Keyserlicher, Auch Teutscher Nation Landt und Statt Recht. Franckfurt am Mayn 1597
Mitzel,Johannes und Neuberger, Martin: Juris Provincialis Ducatus Prussiae Oeconomia, Generalis & Specialis. Regiomonti 1673
Spangenberg, Cyriacus: Adels-Spiegel. Schmalkalden 1591
Spangenberg, Cyriacus: Ander Teil des Adelspiegels. Schmalkalden 1594
Wilhelm <Jülich-Kleve-Berg, Herzog, V.>: Rechtsordnung vnd Reformation. - Dusseldorff : Buyss, 1582
Zwengel, Johann Peter: New Groß Formular und vollkommlich Cantzlei Buch. Franckfurt am Meyn 1568


Weitere juristische Literatur im WWW:
http://www.jurawiki.de/DigitalisierungsProjekte

http://www.sap.info/de/news.php4?OID=Article-3089140c577c931a92

Neil Beagrie (British Library) sprach mit SAP-Info. Abschliessend hob er fünf Punkte hervor:

* Das Wesentliche muss geklärt sein: Maßnahmen für die Systemsicherheit, Backup und Wiedergewinnung der Daten im Katastrophenfall und eine Dokumentation, die es erlaubt zu prüfen, ob alle Daten wieder hergestellt sind
* Es gilt, offene Standards und archiv-freundliche Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums zu implementieren. Nur so lassen sich langfristig Interoperabilität, Migration und Archivierung von Daten zwischen den Systemen gewährleisten.
* Unternehmen sollten über ein Information Lifecycle Management verfügen, damit klar ist, wie die Daten erzeugt, verwaltet und verwendet werden sollen. Die Prozesse müssen automatisiert, der Support gewährleistet sein. Der Return-on-Investment in Bezug auf Dokumente wird durch ein optimiertes Speicher- und Informationsmanagement erzielt
* Wichtig sind zuverlässige Repositorien und eine langfristige nationale Infrastruktur für digitale Informationen. Ohne diese Vorkehrungen können die großen Investitionen und die potenziellen Vorteile der Digitalisierung unserer Wissensdatenbank untergraben werden.
* Die Anbieter für Informations- und Kommunikationstechnologien müssen in Hinblick auf die Erhaltung digitaler Daten auf lange Sicht zusammen arbeiten. Das wird nötig sein, um Systeme und Werkzeuge herzustellen, die skalierbar und nachhaltig sind und die Anforderungen Einzelner sowie Unternehmen erfüllen, deren Datenbanken in den kommenden Jahren immer umfangreicher, vielfältiger und digital sein werden.

http://rotula.blogger.de/stories/133238/

Rotula kommentiert einen D-LIB-Artikel über die Integration nicht OAI-konformer Internetquellen in eine OAI-Suche.

4. Dortmunder Kolloquium zur Kunst, Kultur und Geschichte
in der spätmittelalterlichen Stadt
21. – 23. Oktober 2004

Städtische Repräsentation

Das 4. Dortmunder Kolloquium zur Kunst, Kultur und Geschichte in der spätmittelalterlichen Stadt ist dem Thema: »Städtische Repräsentation« gewidmet. Das Kolloquium setzt die interdisziplinäre Erforschung und Diskussion der spätmittelalterlichen Stadtkultur Dortmunds fort. Mit dem nicht mehr erhaltenen Rathaus am Alten Markt und der Reinoldikirche werden zwei herausragende Orte der Repräsentation des mittelalterlichen Dortmund thematisiert, die in ihren Funktionen und Bedeutungen sowohl aus stadthistorischer als auch aus kunsthistorischer Perspektive analysiert werden. Den Kaiserbesuch Karls IV. im November des Jahres 1377 und im Januar 1378 den Besuch der Kaiserin Elisabeth hat Dortmund an beiden Orten genutzt, um sich selbst repräsentierend als Reichsstadt darzustellen. Hierbei fand auch die musikalische Umrahmung der »Großereignisse« in den Quellen Erwähnung: Das städtische Musikleben wird auf der Tagung sowohl akustisch erleb- und nachvollziehbar als auch in stadthistorischen Dimensionen untersucht. Auch die Zeitvorstellungen des späten Mittelalters waren zu einem nicht unbeträchtlichen Teil durch die akustische Wahrnehmung bestimmt.
Die wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung der bedeutenden Handelsstadt Dortmund mit den Niederlanden lässt sich am Import herausragender Kunstwerke bis heute ablesen.
Im 19. Jahrhundert fand nicht nur in Dortmund eine Rückbesinnung auf das Mittelalter statt, die die Erforschung der Vergangenheit mit Interessen der eigenen Zeit verwob. Oft wurde dabei ein Gegenbild zur Industrialisierung entworfen. Die Tagung versucht schließlich auch, einen Beitrag zum Verständnis wie zu einer Verortung der Bedeutung von Kunst und Architektur des mittelalterlichen Dortmunds für die heutige Stadt zu leisten.

Ein besonderes Anliegen dieser Tagung ist es, einer interessierten Öffentlichkeit die spätmittelalterliche Kunst und Kultur Dortmunds auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Forschungen nahe zu bringen und verständlich zu machen sowie Wege zu eröffnen, sich mit den Zeugnissen der Vergangenheit auseinander zu setzen. Die Tagung ist daher für Interessierte geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Donnertag, 21. Oktober 2004
Veranstaltungsort: Stadtkirche St. Reinoldi, Dortmund
19:30 Uhr

Begrüßung

Grußworte
Jörg Stüdemann, Kulturdezernent der Stadt Dortmund

Prof. Dr. Eberhard Becker, Rektor der Universität Dortmund


Eröffnungsvortrag:
Prof. Dr. Michael Stegemann, Dortmund
Glocken, Pfeifen, Stimmen – Der Klang der spätmittelalterlichen Stadt

Im Anschluss: Empfang der Stadtkirche St. Reinoldi


Freitag, 22. Oktober 2004

Veranstaltungsort: Universitätsbibliothek der Universität Dortmund
Hörsaal E 5

10:00 Begrüßung und Einführung
Nils Büttner, Thomas Schilp und Barbara Welzel

10:30 Uhr
Prof. Dr. Thomas Schilp, Dortmund/Duisburg
Spielleute, Orgel, Scholarenchöre: Dortmunder Musikleben des Spätmittelalters

11:15 Uhr
Kaffeepause

11:45 Uhr
Dr. Nils Büttner, Dortmund
Dortmund und die Niederlande: Kulturtransfer als logistische Herausforderung

12:30 Uhr: Mittagspause


13:30 Uhr
Dr. Ulrich Meier, Bielefeld
Das Dortmunder Rathaus in der politischen Kultur der Stadt

14:15 Uhr
Dr. Matthias Ohm, Heidelberg
Das Dortmunder Rathaus

15:00 Uhr: Kaffeepause

15:30 Uhr
HD Dr. Klaus Niehr, Marburg
Sinnstiftendes Sehen. Mittelalterliche Kunst im 19. Jahrhundert

16:15 Uhr
Prof. Dr. Barbara Welzel, Dortmund
Mittelalterliche Kunst in Dortmund heute


20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Stadtkirche St. Reinoldi, Dortmund

Prof. Dr. Gerhard Dohrn-van Rossum, Chemnitz
Die Geschichte der Stunde. Zeitvorstellungen im Spätmittelalter

Im Anschluss: Empfang der Stadtkirche St. Reinoldi

Samstag, 23. Oktober 2004

Veranstaltungsort: Stadtkirche St. Reinoldi, Dortmund

10:00 Uhr
Dr. Angelika Lampen, Münster
Der Adventus Kaiser Karls IV. 1377 in Dortmund: Herrscherrepräsentation und Selbstdarstellung der Bürgergemeinde

10:45 Uhr: Kaffeepause

11:15 Uhr
Dr. Birgit Franke, Dortmund
Kaiser Karl IV. und Kaiserin Elisabeth in Dortmund 1377 und 1378 – Eine kunsthistorische Skizze zu Performanz und Ästhetik

12:00 Uhr: Mittagspause

13:30 Uhr
Prof. Dr. Dietrich W. Poeck, Münster
Der Ratsstuhl

14:15 Uhr
Judith Zepp M.A., Köln/Dortmund
Die Stadtkirche St. Reinoldi als Handlungsraum des hl. Reinold und der Dortmunder Bürger

Veranstalter:

Conrad-von-Soest-Gesellschaft.
Verein zur Förderung der Erforschung Dortmunder Kulturleistungen im Spätmittelalter

Institut für Kunst und ihre Didaktik der Universität Dortmund, Lehrstuhl für Kunstgeschichte

Stadtarchiv Dortmund

Stadtkirche St. Reinoldi

Kontakt:

Prof. Dr. Thomas Schilp
Stadtarchiv Dortmund
Tel. 0231/50-22150
E-Mail: tschilp@stadtdo.de

Prof. Dr. Barbara Welzel
Institut für Kunst und ihre Didaktik
der Universität Dortmund
Tel. 0231/755-2955
E-Mail: barbara.welzel@uni-dortmund.de

Dr. Nils Büttner
Institut für Kunst und ihre Didaktik
der Universität Dortmund
Tel. 0231/755-2966
E-Mail: nils.buettner@uni-dortmund.de

Ein Siebmacher-Ergänzungsband von 1890 liegt bei ALO digitalisiert vor (images):

http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=13133

Nach wie vor wichtig!

Das erste Kabarett-Archiv in Österreich (ÖKA) mit Sitz in Graz wird Mitte August seine - erst 2001 geöffneten - Pforten schließen. Ausschlaggebend waren die fehlenden Subventionen im zweiten Halbjahr, hieß es am Freitag in einem Schreiben des ÖKA. Der Grund: Geldmangel.

[...]

Zumal heuer, im Post-Kulturhauptstadtjahr 2003, die Stadt Graz die Subvention um die Hälfte auf 20.000 Euro gekürzt hat und auch vom Land keine Erhöhung der Unterstützung von 2.900 Euro zu erwarten sei, könne der Archiv-Betrieb laut Verein nicht mehr aufrechterhalten werden. Der Vertrag mit der Geschäftsführerin müsse mit 15. August gekündigt werden.

"Uns ist das Lachen mittlerweile vergangen"

Unklarheit herrsche noch darüber, was mit den Beständen passiert, so Fink weiter. Stadtrat Christian Buchmann (V) überlege eine Unterbringung im Grazer Stadtarchiv, die Weiternutzung dieser Bestände soll garantiert werden. "Uns ist das Lachen mittlerweile vergangen", schließen Geschäftsführerin Fink und Vorsitzender Bernd Schmidt ihr Schreiben. (APA)


http://derstandard.at/?url=/?id=1751711

Wann wurde Markendorf zum ersten Mal urkundlich erwähnt? Ende Juni feierte die Siedlung mit einem tollen Fest "650 Jahre Markendorf". Doch wie sich nun herausstellt, hat man sich geirrt. Denn mit jenem "Markendorf", das in einer Urkunde 1354 erwähnt worden war, war eine Siedlung in der brandenburgischen Neumark gemeint. Das Frankfurter Markendorf wurde hingegen 1405 erstmalig in einem Stiftsregister aufgelistet. Stadtarchivar Ralf-Rüdiger Targiel will die Markendorfer trösten: "Dann können sie doch 2005 ,600 Jahre Markendorf‘ feiern." Doch Sabine Acksteiner und Heinz Albert vom Ortsverein winken ab, ihnen ist nicht zum Feiern zu Mute. Targiel hatte dem Festkomitee seine Vorbehalte zwar schon im Januar 2004 mitgeteilt, aber, so kritisiert Heinz Albert: "Er hätte uns das viel deutlicher sagen müssen. So ist sein Hinweis leider untergegangen." Den Irrtum bestreiten die Markendorfer jetzt nicht.
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So etwas ist wohl gar nicht selten. Wie unter anderem die hahnebüchenen historischen Informationen auf Gemeindehomepages belegen, sind deutsche Kommunen mit professionellem historischem Rat unterversorgt.

Ich selber erinnere mich daran, dass 1977 die Gemeinde Schechingen (Ostalbkreis) ein falsches Ortsjubiläum feierte, weil in einem alten Abdruck des Fuldrad-Testaments von 1977 im WUB ein angebliches Sechingas (wohl Fechingen bei Saarbrücken) falsch identifiziert worden war.

 

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