Neuerscheinung zum Thema Freundeskreise und Fördervereine für Bibliotheken - deren Ergebnisse für Archive übertragbar sein dürften.
Inhalt u.a.
für Bibliotheken, 336 S.,
allgemeine website zum Buch
in einzelnen PDF-Dateien hier kostenlos downloadbar.
Inhalt u.a.
- Was genau machen Fördervereine und Freundeskreise für Bibliotheken?
- Wie sind sie organisiert?
- Was sind ihre Ziele?
- Aus welcher Motivation haben sie sich gegründet?
- Welche rechtlichen Probleme können in der Förderarbeit auftreten?
- Welche Strategien, Möglichkeiten und Plattformen kann man für einen intensiven Informationsaustausch untereinander entwickeln?
für Bibliotheken, 336 S.,
allgemeine website zum Buch
in einzelnen PDF-Dateien hier kostenlos downloadbar.
Bernd Hüttner - am Samstag, 10. Dezember 2005, 11:07 - Rubrik: Archive von unten
Aus der Archivliste:
Das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages archiviert seit Januar
2005 die Domain www.bundestag.de.
Hierzu wurde ein archivfachliches Konzept und ein Webarchivsystem
entwickelt. Beides ist in der Veröffentlichung "Archivierung von
Netzressourcen des Deutschen Bundestages" ausführlich beschrieben, die
seit heute online verfügbar ist. (URL
http://www.bundestag.de/bic/archiv/aktuell.html)
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag hierzu eine Pressemitteilung
herausgegeben: abrufbar unter der URL
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_051208.html
-- Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angela Ullmann
Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Ref. WD 3 - Parlamentsarchiv
Sachgebietsleiterin DV-Koordination und Audiovisuelle Medien
Tel 030 / 227 35662, Fax 030 / 227 36817
www.bundestag.de/archiv
Dienstgebäude:
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Büro 5.735
Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1
Das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages archiviert seit Januar
2005 die Domain www.bundestag.de.
Hierzu wurde ein archivfachliches Konzept und ein Webarchivsystem
entwickelt. Beides ist in der Veröffentlichung "Archivierung von
Netzressourcen des Deutschen Bundestages" ausführlich beschrieben, die
seit heute online verfügbar ist. (URL
http://www.bundestag.de/bic/archiv/aktuell.html)
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag hierzu eine Pressemitteilung
herausgegeben: abrufbar unter der URL
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_051208.html
-- Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angela Ullmann
Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Ref. WD 3 - Parlamentsarchiv
Sachgebietsleiterin DV-Koordination und Audiovisuelle Medien
Tel 030 / 227 35662, Fax 030 / 227 36817
www.bundestag.de/archiv
Dienstgebäude:
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Büro 5.735
Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Dezember 2005, 16:22 - Rubrik: Webarchivierung
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"Bibliothèque Cantonale et Universitaire Fribourg - This Swiss library makes available online a number of images from its Photograph Collections (Fonds photographiques fribourgeois). Search the catalogue by keyword (par mot-clé) for image fixe and combine it with a subject.
* In the Fonds Jacques Thévoz (1918-1983) are over 700 online photographs "showing with humor, finesse and perspicacity, the daily life of the poeple of Fribourg". Examples: Famille Jacques Thévoz (Véronique, Laurent et Madeleine) avec l'oncle Victor (Blanc) et son épouse, Mme Henseler et sa fille Françoise (1953), Mariage Frey-Monney: cortège nuptial, Broye, Estavayer-le-Lac (1950), Mademoiselle Savioz, and Yoki Aebischer, artiste peintre, dans son atelier, Fribourg, Bourg, rue des Epouses (1949).
* The Fonds Albert Ramstein is a collection of over 350 online portraits and photographs taken by Albert Ramstein between 1923 and 1945. Examples: M. T. H. M. Meyer, St. Albanvorst 41, Bâle (1906), Couple avec deux enfants en calèche attelée and Deux jeunes femmes.
* The Fonds Benedikt Rast consists of over 1400 online images primarily of architecture and landscape. Examples: Wünnewil, [petite fille cousant et armoire], Bösingen, [ancien grenier], and Bösingen, château de Vogelshaus, portail principal.
* There is also a postcard collection, Fonds des cartes postales fribourgeoises, arranged by subject and Localité. Examples: Fribourg, enfants réfugiés, Pensionnat de Ste-Ursule, Fribourg - Un dortoir (circau 1915) and Bellegarde (Jaun) - Hôtel de la Cascade taken by the photographer Charles Morel."
See http://www.digital-librarian.com/images.html for a version with links.
* In the Fonds Jacques Thévoz (1918-1983) are over 700 online photographs "showing with humor, finesse and perspicacity, the daily life of the poeple of Fribourg". Examples: Famille Jacques Thévoz (Véronique, Laurent et Madeleine) avec l'oncle Victor (Blanc) et son épouse, Mme Henseler et sa fille Françoise (1953), Mariage Frey-Monney: cortège nuptial, Broye, Estavayer-le-Lac (1950), Mademoiselle Savioz, and Yoki Aebischer, artiste peintre, dans son atelier, Fribourg, Bourg, rue des Epouses (1949).
* The Fonds Albert Ramstein is a collection of over 350 online portraits and photographs taken by Albert Ramstein between 1923 and 1945. Examples: M. T. H. M. Meyer, St. Albanvorst 41, Bâle (1906), Couple avec deux enfants en calèche attelée and Deux jeunes femmes.
* The Fonds Benedikt Rast consists of over 1400 online images primarily of architecture and landscape. Examples: Wünnewil, [petite fille cousant et armoire], Bösingen, [ancien grenier], and Bösingen, château de Vogelshaus, portail principal.
* There is also a postcard collection, Fonds des cartes postales fribourgeoises, arranged by subject and Localité. Examples: Fribourg, enfants réfugiés, Pensionnat de Ste-Ursule, Fribourg - Un dortoir (circau 1915) and Bellegarde (Jaun) - Hôtel de la Cascade taken by the photographer Charles Morel."
See http://www.digital-librarian.com/images.html for a version with links.
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Dezember 2005, 02:38 - Rubrik: English Corner
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http://web.uni-marburg.de/fpmr/
Unter "Multimedia" kann man eine bebilderte Präsentation anklicken, die unter "Leichenpredigten" auf 4 vollständig digitalisierte Leichenpredigten als PDF führt.
Zu erwähnen ist auch das frühneuzeitliche Ortsverzeichnis Thesaurus locorum, eine Hilfe zur Identifizierung mit Karten.
Unter "Multimedia" kann man eine bebilderte Präsentation anklicken, die unter "Leichenpredigten" auf 4 vollständig digitalisierte Leichenpredigten als PDF führt.
Zu erwähnen ist auch das frühneuzeitliche Ortsverzeichnis Thesaurus locorum, eine Hilfe zur Identifizierung mit Karten.
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Dezember 2005, 02:07 - Rubrik: Genealogie
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An die
Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
zHd Herrn Präsident Roesky
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Brief vom 21. November 2005 übersenden Sie mir eine Autorenvereinbarung, da eine solche Fixierung der bislang stillschweigend angenommenen Rechteübertragung unumgänglich geworden sei. Meine urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse blieben ebenso unberührt wie etwaige Ansprüche gegen die VG Wort.
Gefordert wird eine umfassende Übertragung aller Rechte räumlich und zeitlich unbegrenzt unter Einschluss derjenigen Rechte "das Werk ... auch auf jene Arten zu nutzen, die im Zeitpunkt der Herausgabe der Buchfassung noch nicht bekannt waren". Derzeit gilt aber noch § 31 IV UrhG, der die Nichtigkeit des Vertrags für genau solche Verfügungen über unbekannte Nutzungsarten vorsieht.
Stimme ich mit der Akademie der Wissenschaften darin überein, dass nun auch "neue elektronische Kommunikationstechnologien und Publikationsformen" zum Einsatz kommen sollen? Gewiss, ich bin ein grosser Freund dieser neuen Kommunikationstechnologien, wie Sie meinem Beitrag
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sonnlechner und Herwig Weigl (MIÖG Ergbd. 47), Wien/München 2005, S. 197-203
unschwer entnehmen können. Er steht auch online unter
http://archiv.twoday.net/stories/230198
zur Verfügung.
Ich bin aber ganz und gar kein Freund urheberrechtlicher Verträge, die dem Autor das Recht nehmen, seinen Beitrag nach der Maßgabe von "Open Access" kostenfrei der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zu präsentieren.
Wie sehr die Forderung nach "Open Access" hinsichtlich wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse inzwischen von namhaften Wissenschaftsorganisationen (wie der DFG) geteilt wird, ergibt sich aus der Liste der Unterzeichner der "Berlin Declaration"
http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html
Ich habe also ganz und gar nichts dagegen, wenn mein Beitrag (über Jagdtrophäen in: Residenzenforschung 15,II), versehen mit einer Creative Commons Lizenz (ich denke da an CC-BY), in ein institutionelles Archiv (Dokumentenserver) gemäß der Berlin Declaration eingestellt wird.
Gern erhält die Akademie der Wissenschaften ein einfaches Nutzungsrecht für ihre eigenen Vorhaben mit meinem Beitrag im Rahmen der neuen elektronischen Kommunikationstechnologien.
Bei dem mir zugemuteten Vertrag werden mir aber alle Rechte genommen (und zwar unbefristet bis 70 Jahre nach meinem Ableben), was mich daran hindert, nach meinem eigenen Gutdünken darüber zu entscheiden, ob die Allgemeinheit meinen Beitrag nutzen darf. Ich muss also die Akademie um Erlaubnis bitten, wenn ich den Beitrag auf meine Homepage oder ein institutionelles Archiv setzen will, wenn ich ihn überarbeiten (oder übersetzen lassen) und anderweitig publizieren möchte.
Die Akademie kann den Beitrag nach dem übersandten Vertrag "Open Access" zugänglich machen, sie kann ihn aber auch in ein kostenpflichtiges System einspeisen, das vielen Wissenschaftlern die Möglichkeit nimmt, ihn einfach und bequem kostenfrei zu nutzen. Darauf habe ich, wenn ich den Vertrag unterzeichne, keinerlei Einfluss mehr. Die Akademie enteignet mich im Bereich der Online-Nutzung absolut. Ich habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Akademie es der Kommission für Residenzenforschung dauerhaft wie bisher gestatten wird, ihr löbliches kostenfreies Internetangebot anzubieten. Ich hoffe das zwar, aber hoffen ist nicht wissen. Ich hoffe zwar, dass die Akademie den Bitten anderer Wissenschaftler, die den übersandten Vertrag unterzeichnen, ihre Beiträge kostenlos im Internet anbieten zu dürfen, zustimmt, aber hoffen ist nicht wissen.
Indem ich mich weigere, den vorgelegten Vertrag zu unterschreiben, handle ich lediglich nach der Devise die auf dem Edoc-Server der Max-Planck-Gesellschaft, die bekanntlich "Open Access" unterstützt, zu lesen ist:
http://edoc.mpg.de/doc/help/copyright.epl
" Take care when signing future contracts with publishers!
For future submissions to commercial or not-for-profit publishers, please be aware that signing an exclusive license or a full Copyright Transfer Agreement might narrow any further personal or scientific use."
Um es nochmals pointiert zu sagen: Wenn ein kommerzieller Verlag Wissenschafts-Autoren Verträge ohne "Open Access"-Klausel anbietet, ist das zwar nicht erfreulich, aber vielleicht verständlich. Wenn eine Akademie der Wissenschaften, die sich der Verbreitung von Wissen verschrieben hat, einen solchen Vertrag offeriert, habe ich dafür kein Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Graf
Akademie der Wissenschaften zu Göttingen
zHd Herrn Präsident Roesky
Sehr geehrter Herr Präsident,
mit Brief vom 21. November 2005 übersenden Sie mir eine Autorenvereinbarung, da eine solche Fixierung der bislang stillschweigend angenommenen Rechteübertragung unumgänglich geworden sei. Meine urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse blieben ebenso unberührt wie etwaige Ansprüche gegen die VG Wort.
Gefordert wird eine umfassende Übertragung aller Rechte räumlich und zeitlich unbegrenzt unter Einschluss derjenigen Rechte "das Werk ... auch auf jene Arten zu nutzen, die im Zeitpunkt der Herausgabe der Buchfassung noch nicht bekannt waren". Derzeit gilt aber noch § 31 IV UrhG, der die Nichtigkeit des Vertrags für genau solche Verfügungen über unbekannte Nutzungsarten vorsieht.
Stimme ich mit der Akademie der Wissenschaften darin überein, dass nun auch "neue elektronische Kommunikationstechnologien und Publikationsformen" zum Einsatz kommen sollen? Gewiss, ich bin ein grosser Freund dieser neuen Kommunikationstechnologien, wie Sie meinem Beitrag
Klaus Graf, Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sonnlechner und Herwig Weigl (MIÖG Ergbd. 47), Wien/München 2005, S. 197-203
unschwer entnehmen können. Er steht auch online unter
http://archiv.twoday.net/stories/230198
zur Verfügung.
Ich bin aber ganz und gar kein Freund urheberrechtlicher Verträge, die dem Autor das Recht nehmen, seinen Beitrag nach der Maßgabe von "Open Access" kostenfrei der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zu präsentieren.
Wie sehr die Forderung nach "Open Access" hinsichtlich wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse inzwischen von namhaften Wissenschaftsorganisationen (wie der DFG) geteilt wird, ergibt sich aus der Liste der Unterzeichner der "Berlin Declaration"
http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html
Ich habe also ganz und gar nichts dagegen, wenn mein Beitrag (über Jagdtrophäen in: Residenzenforschung 15,II), versehen mit einer Creative Commons Lizenz (ich denke da an CC-BY), in ein institutionelles Archiv (Dokumentenserver) gemäß der Berlin Declaration eingestellt wird.
Gern erhält die Akademie der Wissenschaften ein einfaches Nutzungsrecht für ihre eigenen Vorhaben mit meinem Beitrag im Rahmen der neuen elektronischen Kommunikationstechnologien.
Bei dem mir zugemuteten Vertrag werden mir aber alle Rechte genommen (und zwar unbefristet bis 70 Jahre nach meinem Ableben), was mich daran hindert, nach meinem eigenen Gutdünken darüber zu entscheiden, ob die Allgemeinheit meinen Beitrag nutzen darf. Ich muss also die Akademie um Erlaubnis bitten, wenn ich den Beitrag auf meine Homepage oder ein institutionelles Archiv setzen will, wenn ich ihn überarbeiten (oder übersetzen lassen) und anderweitig publizieren möchte.
Die Akademie kann den Beitrag nach dem übersandten Vertrag "Open Access" zugänglich machen, sie kann ihn aber auch in ein kostenpflichtiges System einspeisen, das vielen Wissenschaftlern die Möglichkeit nimmt, ihn einfach und bequem kostenfrei zu nutzen. Darauf habe ich, wenn ich den Vertrag unterzeichne, keinerlei Einfluss mehr. Die Akademie enteignet mich im Bereich der Online-Nutzung absolut. Ich habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Akademie es der Kommission für Residenzenforschung dauerhaft wie bisher gestatten wird, ihr löbliches kostenfreies Internetangebot anzubieten. Ich hoffe das zwar, aber hoffen ist nicht wissen. Ich hoffe zwar, dass die Akademie den Bitten anderer Wissenschaftler, die den übersandten Vertrag unterzeichnen, ihre Beiträge kostenlos im Internet anbieten zu dürfen, zustimmt, aber hoffen ist nicht wissen.
Indem ich mich weigere, den vorgelegten Vertrag zu unterschreiben, handle ich lediglich nach der Devise die auf dem Edoc-Server der Max-Planck-Gesellschaft, die bekanntlich "Open Access" unterstützt, zu lesen ist:
http://edoc.mpg.de/doc/help/copyright.epl
" Take care when signing future contracts with publishers!
For future submissions to commercial or not-for-profit publishers, please be aware that signing an exclusive license or a full Copyright Transfer Agreement might narrow any further personal or scientific use."
Um es nochmals pointiert zu sagen: Wenn ein kommerzieller Verlag Wissenschafts-Autoren Verträge ohne "Open Access"-Klausel anbietet, ist das zwar nicht erfreulich, aber vielleicht verständlich. Wenn eine Akademie der Wissenschaften, die sich der Verbreitung von Wissen verschrieben hat, einen solchen Vertrag offeriert, habe ich dafür kein Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Graf
KlausGraf - am Donnerstag, 8. Dezember 2005, 01:47 - Rubrik: Open Access
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Unter
Link
wird im Moment noch bei Ebay ein Privilegienbuch der Stadt Komotau von einem Leipziger Auktionator zum Verkauf angeboten; Auktionsschluss ist der 9.12., 22:01:47 MEZ (Artikelnummer: 6584284508).
Wie sich aus beigefügten Digitalfotografien ergibt, wurde das Privilegienbuch 1602 vom damaligen Stadtschreiber Johann Sandel angelegt, müsste demnach also in amtlichem Auftrag angefertigt worden und dementsprechend als Archivgut der Stadt Komotau aufzufassen sein. Über den Inhalt, d.h. die in das Buch aufgenommenen Abschriften von Urkunden, orientiert die Beschreibung des Verkäufers bei Ebay. Angaben, weshalb das Privilegienbuch nicht als Archivgut der Stadt Komotau einzustufen sei, konnte ich der Artikelbeschreibung nicht entnehmen.
Ich habe per E-Mail das Kreisarchiv Komotau (als jetzt zuständiges Archiv für die Stadt Komotau) sowie das Bezirksarchiv Leitmeritz (als vorgesetzte Dienststelle) über die Auktion verständigt; bisher ist mir keine Reaktion von dort bekannt geworden. An Ebay habe ich gestern abend ebenfalls geschrieben, bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.
Mir ist nicht bekannt, ob das - zum 01.01.2005 novellierte - tschechische Archivgesetz die Veräußerung von öffentlichem Archivgut untersagt, wie dies etwa das Sächsische Archivgesetz (in § 8 Abs. 4) tut.
Die Auktion endet wie gesagt bereits am Freitag abend.
Link
wird im Moment noch bei Ebay ein Privilegienbuch der Stadt Komotau von einem Leipziger Auktionator zum Verkauf angeboten; Auktionsschluss ist der 9.12., 22:01:47 MEZ (Artikelnummer: 6584284508).
Wie sich aus beigefügten Digitalfotografien ergibt, wurde das Privilegienbuch 1602 vom damaligen Stadtschreiber Johann Sandel angelegt, müsste demnach also in amtlichem Auftrag angefertigt worden und dementsprechend als Archivgut der Stadt Komotau aufzufassen sein. Über den Inhalt, d.h. die in das Buch aufgenommenen Abschriften von Urkunden, orientiert die Beschreibung des Verkäufers bei Ebay. Angaben, weshalb das Privilegienbuch nicht als Archivgut der Stadt Komotau einzustufen sei, konnte ich der Artikelbeschreibung nicht entnehmen.
Ich habe per E-Mail das Kreisarchiv Komotau (als jetzt zuständiges Archiv für die Stadt Komotau) sowie das Bezirksarchiv Leitmeritz (als vorgesetzte Dienststelle) über die Auktion verständigt; bisher ist mir keine Reaktion von dort bekannt geworden. An Ebay habe ich gestern abend ebenfalls geschrieben, bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.
Mir ist nicht bekannt, ob das - zum 01.01.2005 novellierte - tschechische Archivgesetz die Veräußerung von öffentlichem Archivgut untersagt, wie dies etwa das Sächsische Archivgesetz (in § 8 Abs. 4) tut.
Die Auktion endet wie gesagt bereits am Freitag abend.
Ploschkowitz - am Mittwoch, 7. Dezember 2005, 19:55 - Rubrik: Kulturgut
http://www.staatsarchiv.bs.ch/ueber-uns/aktuell/aktuell-neue-bilder-web.htm
Via http://www.fotostoria.de
Via http://www.fotostoria.de
KlausGraf - am Samstag, 3. Dezember 2005, 03:14 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://db.genealogy.net/fotostudios/index.html
Sie dürfte sich leider nur bedingt für Rechteklärungen nach dem Urheberrechtsgesetz eignen, ist aber eine interessante Quelle zur Fotogeschichte.
Sie dürfte sich leider nur bedingt für Rechteklärungen nach dem Urheberrechtsgesetz eignen, ist aber eine interessante Quelle zur Fotogeschichte.
KlausGraf - am Samstag, 3. Dezember 2005, 03:10 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.ordensarchive.at/images/stories/pdf/praxis/richtlinien.pdf
"Bei der Herbsttagung der Ordensgemeinschaften in Wien wurden am 21. November 2005 von der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive die "Richtlinien zur Sicherung und Nutzung der Archive der Ordensgemeinschaften in der Katholischen Kirche in Österreich" präsentiert.
Diese Richtlinien sind Empfehlungen der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreichs sowie der Vereinigung der Frauenorden Österreichs zur Regelung des Archivwesens in den verschiedenen Orden, Stiften und Kongregationen. Es wird empfohlen, dass jede Ordensgemeinschaft bzw. ihre Niederlassungen und Werke Archive einrichten und sie mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausstatten. Weiters werden die vom verantwortlichen Archivar oder der verantwortlichen Archivarin wahrzunehmenden Aufgaben beschrieben. Auch wertvolle Hinweise, wie die Archivierung durchzuführen und unter welchen Bedingungen die Benützung des Archivguts erfolgen sollte, sind in den Richtlinien enthalten.
Die Richtlinien sollen von den verschiedenen Ordensgemeinschaften ihren jeweiligen Umständen und Bedürfnissen entsprechend angepasst und umgesetzt werden."
Wie nicht anders zu erwarten, sind die Richtlinien als Minimalkompromiss äusserst restriktiv. Es gilt eine generelle 50-Jahresfrist nach Entstehung der Unterlagen bzw. bei personenbezogenem Archivgut nach dem Tod der Person.
Grundsätzlich gilt: Einsicht kann gewährt werden, aber besteht kein "unbedingter Anspruch" darauf. Das heisst doch in der Praxis nichts anderes, dass der Vater Abt nach eigenem Gutdünken entscheidet, wen er in sein Archiv lässt.
Wenn man bedenkt, dass es hier mitunter um über 1000 Jahre altes Kulturgut geht, kann man nur den Kopf schütteln. Kirchliches Archivgut ist KULTURGUT, kein Privateigentum, mit dem der Eigentümer machen kann, was er möchte.
"Bei der Herbsttagung der Ordensgemeinschaften in Wien wurden am 21. November 2005 von der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive die "Richtlinien zur Sicherung und Nutzung der Archive der Ordensgemeinschaften in der Katholischen Kirche in Österreich" präsentiert.
Diese Richtlinien sind Empfehlungen der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreichs sowie der Vereinigung der Frauenorden Österreichs zur Regelung des Archivwesens in den verschiedenen Orden, Stiften und Kongregationen. Es wird empfohlen, dass jede Ordensgemeinschaft bzw. ihre Niederlassungen und Werke Archive einrichten und sie mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausstatten. Weiters werden die vom verantwortlichen Archivar oder der verantwortlichen Archivarin wahrzunehmenden Aufgaben beschrieben. Auch wertvolle Hinweise, wie die Archivierung durchzuführen und unter welchen Bedingungen die Benützung des Archivguts erfolgen sollte, sind in den Richtlinien enthalten.
Die Richtlinien sollen von den verschiedenen Ordensgemeinschaften ihren jeweiligen Umständen und Bedürfnissen entsprechend angepasst und umgesetzt werden."
Wie nicht anders zu erwarten, sind die Richtlinien als Minimalkompromiss äusserst restriktiv. Es gilt eine generelle 50-Jahresfrist nach Entstehung der Unterlagen bzw. bei personenbezogenem Archivgut nach dem Tod der Person.
Grundsätzlich gilt: Einsicht kann gewährt werden, aber besteht kein "unbedingter Anspruch" darauf. Das heisst doch in der Praxis nichts anderes, dass der Vater Abt nach eigenem Gutdünken entscheidet, wen er in sein Archiv lässt.
Wenn man bedenkt, dass es hier mitunter um über 1000 Jahre altes Kulturgut geht, kann man nur den Kopf schütteln. Kirchliches Archivgut ist KULTURGUT, kein Privateigentum, mit dem der Eigentümer machen kann, was er möchte.
KlausGraf - am Freitag, 2. Dezember 2005, 16:48 - Rubrik: Kirchenarchive
Öffentliche Petition für den Erhalt des Infoladens Bremen und des Archiv der sozialen Bewegungen
Seit nunmehr 25 Jahren befindet sich der Bremer Infoladen, dessen Trägerverein die Bremer BürgerInnenintiative gegen Atomanlagen (BBA) ist, in der St. Pauli Strasse 10-12. Er ist ein fester Bestandteil der Geschichte und des soziokulturellen Geschehens im Ostertor / Steintor Viertel und darüber hinaus. Seit 5 Jahren ist in den Räumen des Infoladens das in Bremen einzigartige Archiv der sozialen Bewegungen untergebracht.
Die GBI (Gesellschaft für Bremer Immobilien) und damit die Stadt Bremen wollen das Gebäude nun per Ausschreibung verkaufen und bedrohen damit elementar die Existenz der beiden selbstorganisierten Projekte die seit ihrem Bestehen ohne öffentliche Mittel auskommen. Auf alle Angebote seitens der Initiative wurde bisher nicht eingegangen. Selbst das immer noch gültige Angebot eines Investors, der das Haus kaufen und an die BBA e.V. langfristig vermieten würde, wurde ausgeschlagen. Offenbar ist es in Bremen zwar möglich, den Space Park für einen Euro zu erwerben, nicht aber ein kleines Initiativenhaus zu einem vernünftigen, marktüblichen Preis in die Hände seiner BetreiberInnen zu übergeben. Anscheinend geht es hier entweder um das Rausschlagen von ein paar Hundert Euro mehr, oder aber der Infoladen passt bestimmten Leuten nicht mehr in das Stadtbild. Hierbei werden selbst Beschlüsse des Beirates Mitte/Östliche Vorstadt umgangen. Damit ist das ganze nicht ein rechtliches, sondern ein politisches Problem.
Wir fordern von der GBI, dem zuständigen Senator für Finanzen und der Stadt Bremen:
website des Archiv der sozialen Bewegungen Bremen
Nachtrag vom 10.12.2005: Mittlerweile hat sich die Situation etwas entspannt und die GBI hat sich verhandlungsbereit gezeigt. Dazu dürfte nicht zuletzt auch die breite Solidaität mit den beiden bedrohten Projekten beigetragen haben.
Seit nunmehr 25 Jahren befindet sich der Bremer Infoladen, dessen Trägerverein die Bremer BürgerInnenintiative gegen Atomanlagen (BBA) ist, in der St. Pauli Strasse 10-12. Er ist ein fester Bestandteil der Geschichte und des soziokulturellen Geschehens im Ostertor / Steintor Viertel und darüber hinaus. Seit 5 Jahren ist in den Räumen des Infoladens das in Bremen einzigartige Archiv der sozialen Bewegungen untergebracht.
Die GBI (Gesellschaft für Bremer Immobilien) und damit die Stadt Bremen wollen das Gebäude nun per Ausschreibung verkaufen und bedrohen damit elementar die Existenz der beiden selbstorganisierten Projekte die seit ihrem Bestehen ohne öffentliche Mittel auskommen. Auf alle Angebote seitens der Initiative wurde bisher nicht eingegangen. Selbst das immer noch gültige Angebot eines Investors, der das Haus kaufen und an die BBA e.V. langfristig vermieten würde, wurde ausgeschlagen. Offenbar ist es in Bremen zwar möglich, den Space Park für einen Euro zu erwerben, nicht aber ein kleines Initiativenhaus zu einem vernünftigen, marktüblichen Preis in die Hände seiner BetreiberInnen zu übergeben. Anscheinend geht es hier entweder um das Rausschlagen von ein paar Hundert Euro mehr, oder aber der Infoladen passt bestimmten Leuten nicht mehr in das Stadtbild. Hierbei werden selbst Beschlüsse des Beirates Mitte/Östliche Vorstadt umgangen. Damit ist das ganze nicht ein rechtliches, sondern ein politisches Problem.
Wir fordern von der GBI, dem zuständigen Senator für Finanzen und der Stadt Bremen:
- Sofortige Verlängerung des bestehenden Mietvertrages!
Aussetzung des Ausschreibungsverfahrens! - Wenn Verkauf, dann an einen Investor, der den Erhalt der bedrohten Projekte gewährleistet!
- Der BBA Infoladen und das Archiv der sozialen Bewegungen bleiben, wo sie sind!
website des Archiv der sozialen Bewegungen Bremen
Nachtrag vom 10.12.2005: Mittlerweile hat sich die Situation etwas entspannt und die GBI hat sich verhandlungsbereit gezeigt. Dazu dürfte nicht zuletzt auch die breite Solidaität mit den beiden bedrohten Projekten beigetragen haben.
Bernd Hüttner - am Freitag, 2. Dezember 2005, 11:20 - Rubrik: Archive von unten
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Archiv, Macht, Wissen – Organisieren, Kontrollieren, Zerstören von Wissensbeständen von der Antike bis zur Gegenwart
Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft neu geförderte Graduiertenkolleg richtet sich an qualifizierte Promovendinnen und Promovenden, deren Studienabschluss zur Promotion berechtigt oder die nach der Promotion ein Forschungsvorhaben bearbeiten und in der Betreuung der Graduierten mitwirken möchten. Die Betreuung der Dissertationen und Forschungsvorhaben erfolgt durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie. Kollegiatinnen und Kollegiaten müssen ihren Wohnsitz in Bielefeld nehmen und am Studienprogramm des Graduiertenkollegs teilnehmen. Bewerberinnen und Bewerber um Doktoranden und Postdoktorandenstipendien sollen in der Regel nicht älter als 28 bzw. 35 Jahre sein.
Das Graduiertenkolleg Archiv, Macht, Wissen untersucht epochenübergreifend und im Kulturvergleich die Rolle von Archiven und fördert im Rahmen seines Themenfeldes Promotionen zu allen Epochen der Geschichte. Der Förderungszeitraum beträgt bei Promotionen zwei Jahre (mit der Möglichkeit einer Verlängerung), bei Postdoktoranden ein Jahr. Die Stipendien richten sich nach den Bewilligungsgrundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (zur Zeit 1.000 Euro für Doktoranden; 1.416 Euro für Postdoktoranden) und werden durch einen pauschalierten Sachkostenzuschuss ergänzt. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge werden nach den Richtlinien der DFG gezahlt.
Das Graduiertenkolleg vergibt ab 1. April 2006
5 Doktorandenstipendien
1 Postdoktorandenstipendium
Bewerbungen um Aufnahme in das Kolleg müssen ein Lebenslauf, eine Übersicht zum Studienverlauf, Kopien der Zeugnisse und eine Beschreibung des geplanten Dissertations- bzw. Forschungsvorhabens im Umfang von 10 bis 15 Manuskriptseiten enthalten.
Die Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember 2005 zu richten an den
Leiter des Graduiertenkollegs
Herrn Prof. Dr. Christian Büschges
Universität Bielefeld
Fakultät für Geschichtswissenschaft,
Philosophie und Theologie
Postfach 100131
33501 Bielefeld
http://www.uni-bielefeld.de/geschichte/gk1049/
...
Forschungsprogramm und Fragestellungen
"Archives and museums are mirrors of power and cosmologies." Mit diesen Worten skizziert der australische Historiker Greg Dening das seit einigen Jahren zunehmende Forschungsinteresse an Archiven.
Das Graduiertenkolleg untersucht epochenübergreifend und im Kulturvergleich die Rolle von Archiven. Im Sinne eines erweiterten Archivbegriffs (Jacques Derrida und Michel Foucault) werden als Archive institutionelle Sammlungen von Akten, aber auch Bibliotheken, Museen, semi-, sub- oder kontra-institutionelle Wissensbestände verstanden.
Grundlegend ist, wie Archive aus historischer Perspektive überhaupt erforschbar sind. Denn HistorikerInnen, die Wissensbestände untersuchen, sind mit dem Dilemma konfrontiert, lediglich das Überlieferte hinterfragen zu können. In der Arbeit des Graduiertenkollegs interessieren vor allem drei Fragenkomplexe.
1. Archive als Wissenskonstruktionen
Ein erster Fragenkomplex bezieht sich vorrangig auf die Interpretation überlieferter Wissensbestände. Welche Rückschlüsse erlauben Wissensbestände auf die Ziele und Prozesse von Wissenskonstruktionen, auf den Umgang mit Gegenwart und Vergangenheit und nicht zuletzt auf die Selbstverständigungsprozesse von Gesellschaften? Zur Annäherung an diese Frage ist zunächst zu erforschen, welche Wissensbestände als archivierungs-, aufbewahrungs- und ausstellungswürdig angesehen werden.
Durch welche Praktiken der Aufbewahrung, Konservierung oder auch Vernichtung wird Wissen überliefert, kanonisiert, zugänglich gemacht, abgeschlossen oder vernichtet? Auch ist zu fragen, welche Wissensstrukturen sich in verschiedenen Formen von Aufbewahrung, Überlieferung, Segregation oder Vernichtung ausbilden. Außerdem interessiert, wie Macht in und auf Institutionen, Objekte oder auch Personen der Archivierung wirkt. Überdies kann relevant sein, ob und inwiefern die Wahrnehmung und "Erfahrung" (Kathleen Canning) von Archiv die Konstruktion von Wissensbeständen transformiert.
2. Organisieren, Kontrollieren und Zerstören von Wissen
Im Anschluss hieran bezieht sich ein zweiter Fragenkomplex gezielt auf die kulturhistorische Interpretation von Praktiken der Wissenskonstruktion, der Wahrnehmung und "Erfahrung" von Archiven: Hier geht es um die Rekonstruktion und Analyse der Inklusions- und Exklusionsmechanismen, mit denen einerseits das Sammeln, Aufbewahren, Konservieren und Präsentieren von Archiviertem und andererseits die Wahrnehmung und "Erfahrung" von Archiven gesteuert werden sollen. Dabei wird zu fragen sein, wie, mit welcher Begründung und unter welchen Entscheidungsprozessen Inklusion und Exklusion zustande kommen. Zentral ist hier außerdem, welche Rolle den ProtagonistInnen und BenutzerInnen von Archiven zugemessen wird. Besonders soll auch nach dem Zerstören oder dem Vergessen von Wissensbeständen gefragt werden. Dabei kann interessieren, wie mit Vernichtung, Verlust, Bewahrung oder Wiederauffinden seitens unterschiedlicher mit Archiven konfrontierter Gruppen oder Einzelpersonen umgegangen wird.
3. "Bollwerk" Archiv?
In einem dritten Fragenkomplex sollen die skizzierten Fragen zusammen- und weitergeführt werden: Hier geht es um eine Differenzierung von möglicherweise miteinander konkurrierenden Macht- und Kräfteverhältnissen bei der Konstruktion, Überlieferung oder Vernichtung von Wissensbeständen. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise staatlichen Eingriffen in Archive Grenzen gesetzt seien. Denn Archive seien per se Institutionen mit starken Eigendynamiken und gegen äußere Eingriffe resistent. Mit welchen Zielsetzungen und mit welchen Ergebnissen wird um die Konstruktion von Wissensbeständen gerungen? Wie steht es um das "Bollwerk" Archiv in Zeiten von besonders vehementer Herrschaftslegitimierung, Geschichtspolitik, Geschichtsklitterung oder Aufarbeitung der Vergangenheit? Und nicht zuletzt wird zu fragen sein, wie die politische und wissenschaftshistorische Bedeutung von Archiven als Orte kollektiver Erinnerung, Identitätsstiftung oder heuristischer Evidenz in ihrem historischen Wandel zu beschreiben ist.
Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft neu geförderte Graduiertenkolleg richtet sich an qualifizierte Promovendinnen und Promovenden, deren Studienabschluss zur Promotion berechtigt oder die nach der Promotion ein Forschungsvorhaben bearbeiten und in der Betreuung der Graduierten mitwirken möchten. Die Betreuung der Dissertationen und Forschungsvorhaben erfolgt durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie. Kollegiatinnen und Kollegiaten müssen ihren Wohnsitz in Bielefeld nehmen und am Studienprogramm des Graduiertenkollegs teilnehmen. Bewerberinnen und Bewerber um Doktoranden und Postdoktorandenstipendien sollen in der Regel nicht älter als 28 bzw. 35 Jahre sein.
Das Graduiertenkolleg Archiv, Macht, Wissen untersucht epochenübergreifend und im Kulturvergleich die Rolle von Archiven und fördert im Rahmen seines Themenfeldes Promotionen zu allen Epochen der Geschichte. Der Förderungszeitraum beträgt bei Promotionen zwei Jahre (mit der Möglichkeit einer Verlängerung), bei Postdoktoranden ein Jahr. Die Stipendien richten sich nach den Bewilligungsgrundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (zur Zeit 1.000 Euro für Doktoranden; 1.416 Euro für Postdoktoranden) und werden durch einen pauschalierten Sachkostenzuschuss ergänzt. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge werden nach den Richtlinien der DFG gezahlt.
Das Graduiertenkolleg vergibt ab 1. April 2006
5 Doktorandenstipendien
1 Postdoktorandenstipendium
Bewerbungen um Aufnahme in das Kolleg müssen ein Lebenslauf, eine Übersicht zum Studienverlauf, Kopien der Zeugnisse und eine Beschreibung des geplanten Dissertations- bzw. Forschungsvorhabens im Umfang von 10 bis 15 Manuskriptseiten enthalten.
Die Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember 2005 zu richten an den
Leiter des Graduiertenkollegs
Herrn Prof. Dr. Christian Büschges
Universität Bielefeld
Fakultät für Geschichtswissenschaft,
Philosophie und Theologie
Postfach 100131
33501 Bielefeld
http://www.uni-bielefeld.de/geschichte/gk1049/
...
Forschungsprogramm und Fragestellungen
"Archives and museums are mirrors of power and cosmologies." Mit diesen Worten skizziert der australische Historiker Greg Dening das seit einigen Jahren zunehmende Forschungsinteresse an Archiven.
Das Graduiertenkolleg untersucht epochenübergreifend und im Kulturvergleich die Rolle von Archiven. Im Sinne eines erweiterten Archivbegriffs (Jacques Derrida und Michel Foucault) werden als Archive institutionelle Sammlungen von Akten, aber auch Bibliotheken, Museen, semi-, sub- oder kontra-institutionelle Wissensbestände verstanden.
Grundlegend ist, wie Archive aus historischer Perspektive überhaupt erforschbar sind. Denn HistorikerInnen, die Wissensbestände untersuchen, sind mit dem Dilemma konfrontiert, lediglich das Überlieferte hinterfragen zu können. In der Arbeit des Graduiertenkollegs interessieren vor allem drei Fragenkomplexe.
1. Archive als Wissenskonstruktionen
Ein erster Fragenkomplex bezieht sich vorrangig auf die Interpretation überlieferter Wissensbestände. Welche Rückschlüsse erlauben Wissensbestände auf die Ziele und Prozesse von Wissenskonstruktionen, auf den Umgang mit Gegenwart und Vergangenheit und nicht zuletzt auf die Selbstverständigungsprozesse von Gesellschaften? Zur Annäherung an diese Frage ist zunächst zu erforschen, welche Wissensbestände als archivierungs-, aufbewahrungs- und ausstellungswürdig angesehen werden.
Durch welche Praktiken der Aufbewahrung, Konservierung oder auch Vernichtung wird Wissen überliefert, kanonisiert, zugänglich gemacht, abgeschlossen oder vernichtet? Auch ist zu fragen, welche Wissensstrukturen sich in verschiedenen Formen von Aufbewahrung, Überlieferung, Segregation oder Vernichtung ausbilden. Außerdem interessiert, wie Macht in und auf Institutionen, Objekte oder auch Personen der Archivierung wirkt. Überdies kann relevant sein, ob und inwiefern die Wahrnehmung und "Erfahrung" (Kathleen Canning) von Archiv die Konstruktion von Wissensbeständen transformiert.
2. Organisieren, Kontrollieren und Zerstören von Wissen
Im Anschluss hieran bezieht sich ein zweiter Fragenkomplex gezielt auf die kulturhistorische Interpretation von Praktiken der Wissenskonstruktion, der Wahrnehmung und "Erfahrung" von Archiven: Hier geht es um die Rekonstruktion und Analyse der Inklusions- und Exklusionsmechanismen, mit denen einerseits das Sammeln, Aufbewahren, Konservieren und Präsentieren von Archiviertem und andererseits die Wahrnehmung und "Erfahrung" von Archiven gesteuert werden sollen. Dabei wird zu fragen sein, wie, mit welcher Begründung und unter welchen Entscheidungsprozessen Inklusion und Exklusion zustande kommen. Zentral ist hier außerdem, welche Rolle den ProtagonistInnen und BenutzerInnen von Archiven zugemessen wird. Besonders soll auch nach dem Zerstören oder dem Vergessen von Wissensbeständen gefragt werden. Dabei kann interessieren, wie mit Vernichtung, Verlust, Bewahrung oder Wiederauffinden seitens unterschiedlicher mit Archiven konfrontierter Gruppen oder Einzelpersonen umgegangen wird.
3. "Bollwerk" Archiv?
In einem dritten Fragenkomplex sollen die skizzierten Fragen zusammen- und weitergeführt werden: Hier geht es um eine Differenzierung von möglicherweise miteinander konkurrierenden Macht- und Kräfteverhältnissen bei der Konstruktion, Überlieferung oder Vernichtung von Wissensbeständen. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise staatlichen Eingriffen in Archive Grenzen gesetzt seien. Denn Archive seien per se Institutionen mit starken Eigendynamiken und gegen äußere Eingriffe resistent. Mit welchen Zielsetzungen und mit welchen Ergebnissen wird um die Konstruktion von Wissensbeständen gerungen? Wie steht es um das "Bollwerk" Archiv in Zeiten von besonders vehementer Herrschaftslegitimierung, Geschichtspolitik, Geschichtsklitterung oder Aufarbeitung der Vergangenheit? Und nicht zuletzt wird zu fragen sein, wie die politische und wissenschaftshistorische Bedeutung von Archiven als Orte kollektiver Erinnerung, Identitätsstiftung oder heuristischer Evidenz in ihrem historischen Wandel zu beschreiben ist.
KlausGraf - am Dienstag, 29. November 2005, 17:48 - Rubrik: Personalia
http://eyelevel.si.edu/
Smithsonian American Art Museum's blog, the first by the Smithsonian and one of just a handful of museum sites in the blogosphere.
Smithsonian American Art Museum's blog, the first by the Smithsonian and one of just a handful of museum sites in the blogosphere.
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S. 348
Stadtarchiv Braunschweig, Leiter, A 13 - 3 Wo n Ersch
Bundesarchiv, Vize-Präsident, B 3, bis 7.12.2005
S. 349
Stadtarchiv Lübeck, Direktor, bis 22.12.2005
Landesarchiv Schleswig-Holstein, Diplom-Archivar, Vb BAT, bis 20.12.2005
Stadtarchiv Bielefeld, Leiter, A 14, bis 31.1.2006
Stadtarchiv Braunschweig, Leiter, A 13 - 3 Wo n Ersch
Bundesarchiv, Vize-Präsident, B 3, bis 7.12.2005
S. 349
Stadtarchiv Lübeck, Direktor, bis 22.12.2005
Landesarchiv Schleswig-Holstein, Diplom-Archivar, Vb BAT, bis 20.12.2005
Stadtarchiv Bielefeld, Leiter, A 14, bis 31.1.2006
KlausGraf - am Dienstag, 29. November 2005, 14:16 - Rubrik: Personalia
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"Rules on historical archives",
adopted by the Bank's Management Committee on 7 October 2005.
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/en/dossier/selection.htm
adopted by the Bank's Management Committee on 7 October 2005.
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/en/dossier/selection.htm
Agnes E.M. Jonker - am Montag, 28. November 2005, 12:22 - Rubrik: English Corner
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Seit 1990 sammelt das in Köln beheimatete DOMiT sozial-, kultur- und alltagsgeschichtliche Zeugnisse, die die Einwanderung nach Deutschland seit dem ersten Anwerbeabkommen dokumentieren. Die Bestände umfassen Bücher, Graue Literatur, Zeitungen, Zeitschriften, Originaldokumente, Fotografien, Filme, Tondokumente, Flugblätter, Plakate sowie dreidimensionale Objekte.
Über Bibliothek, Bildarchiv, Videothek, Tonarchiv, Schriftgut und Objekte des DOMiT ist hier näheres zu erfahren.
Über Bibliothek, Bildarchiv, Videothek, Tonarchiv, Schriftgut und Objekte des DOMiT ist hier näheres zu erfahren.
Bernd Hüttner - am Montag, 28. November 2005, 10:39 - Rubrik: Archive von unten
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