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Plans by a Geneva museum to sell two ancient manuscripts for millions of dollars have drawn consternation from scholars around the world.

They fear the sale of the papyri, which date back to the 2nd century, could precipitate the break-up of a unique collection of around 50 texts held by the Bodmer Foundation.



The Bodmer, based in Cologny just outside the city, says it needs to raise money to guarantee the long-term future of its museum, which opened only three years ago.

But around 20 academics from Switzerland and abroad are calling for the sale of two manuscripts – gospels of St John and St Luke – to be halted.

According to Paul Schubert, professor of ancient Greek at Geneva University, the collection to which the texts belong is one of the most extensive and valuable of its kind in the world.

He says it contains New Testament codices, other Christian texts and three comedies by the Greek playwright Menander, which were all found together.

"One of the jewels of the [Bodmer] collection is this set of ancient books from the second to fourth century AD that all belong together," Schubert told swissinfo. "It is the same as if the British Museum decided to sell one panel from the Parthenon frieze."


Read more at swissinfo

German entry in this weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/2866360/

In der Schweiz konnten Wissenschaftler 1981 einen Entscheid des Bundesgerichts durchsetzen, der eine privatrechtliche Stiftung betraf, die den Nachlass Robert Walsers verwaltet. Zwei Walser-Forscher wurden als beschwerdebefugt gegenüber der staatlichen Stiftungsaufsicht angesehen. Sie hatten - gemeinsam mit anderen, deren rechtliche Betroffenheit verneint wurde - eine bessere Verwaltung der Dokumente und den freien Zugang für die Öffentlichkeit gefordert.

Text von BGE 107 II 385

Leitsatz:

Die Legitimation zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde setzt ein näher
umschriebenes persönliches Interesse des Beschwerdeführers an der Kontrolle der
Tätigkeit der Stiftungsorgane voraus. Ein solches Interesse ist zu bejahen,
wenn eine Person wirklich einmal in die Lage kommen kann, eine Leistung oder
einen andern Vorteil von der Stiftung zu erlangen.


In Deutschland steht dagegen den Destinatären KEINE Klagebefugnis zu, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/

Süddeutsche Zeitung, 28.10.2006, Ausgabe Deutschland, S. 15

Wer braucht schon so viele Evangelien?

Trotz Protest: Die Schweizer Fondation Bodmer möchte 1700 Jahre alte Papyri verkaufen, um ihr Museum zu finanzieren

Auszüge:

Museen schaffen seltsame Nachbarschaften, und einige der seltsamsten schafft die
Fondation Martin Bodmer, eine exquisite Handschriftensammlung im malerischen
Cologny bei Genf. [...]

Die Krönung der Sammlung aber sind jene 900 taschenbuchgroßen Seiten, die in den
fünfziger Jahren aus Ägypten auf nicht näher beleuchteten Wegen in die Schweiz
gelangten. Martin Bodmer, Sohn einer Zürcher Seidenhandelsfamilie und besessener
Handschriftensammler, hatte einige der die ältesten Quellen des Neuen Testaments
erworben, Papyrus-Codices mit dem Evangelium des Lucas und des Johannes, die aus
dem späten zweiten bis frühen dritten Jahrhundert stammen.

Und aus eben diesem Schatz möchte die Sammlung Bodmer nun ein paar Seiten
verkaufen, um, wie der Genfer Gräzist Paul Schubert aus einem Brief der Stiftung
zitiert, "die Stiftung wieder zu ,kapitalisieren". Ein
Handschriften-Verkauf als Ausweg aus einer klammen Haushaltslage - das kommt einem bekannt vor.

Bereits im März hatte Paul Schubert eine Petition verfasst, unterzeichnet von 20
Kollegen, um den Verkauf zu verhindern. Ob sie größere Wirkung entfaltet, steht
dahin. Denn Sammlungsdirektor Charles Méla betrachtet die Verkaufspläne geradezu
als Befreiungsschlag für sein Haus: "Ich habe an jede Tür in Genf geklopft:
Umsonst. Wenn den Schweizern so viel an den Papyri liegt, hätten sie uns ja
vorher mal helfen können." 600 000 Euro bekomme die Stiftung derzeit vom Staat,
die Ausgaben für das neue, 2003 eröffnete Museum, lägen aber bei 800 000 Euro.
Überhaupt stehe ja nicht jene weltweit älteste Handschrift des
Johannes-Evangeliums aus dem 2. Jahrhundert zum Verkauf, sondern etwa 30 Blätter
aus einem Lukas- und einem Johannes- Evangelium aus dem frühen 3. Jahrhundert,
die allesamt erforscht und publiziert seien.

Dass es sich dennoch nicht um nachrangige Stücke handeln kann, klingt in der
Antwort des Stiftungsrates auf Schuberts Petition an. Darin schreibt die
Stiftung, man habe vor dem Dilemma gestanden, "entweder ein Stück von großem
Wert oder viele Stücke von geringerem Wert" zu verkaufen und sich auf die erste
Variante verständigt, "um das Problem ein für alle Mal zu lösen". Sechs bis acht
Millionen Euro, hofft Direktor Méla, werde der Verkauf einbringen.

Es wäre nicht der erste Verkauf aus der Sammlung Bodmer. Martin Bodmer, Schweizer Millionär und Bibliomane, hatte seine Sammlung aus 16 000
Handschriften, Inkunablen, Zeichnungen, Noten und Skulpturen in zwei
unterirdisch verbundenen Pavillons untergebracht, das Eigentum an ihnen aber
später in eine private Stiftung umgewandelt, heute eine der größten privaten
Stiftungen der Welt. Der Stiftungsrat wiederum hatte sich für das Museum von
Mario Botta einen unterirdischen Ergänzungsbau schaffen lassen, der vor drei
Jahren eröffnet wurde - und dessen Baukosten von zehn Millionen Euro durch den
Verkauf einer Zeichnung Michelangelos finanziert wurde. Für Paul Schubert war
dies der Beginn einer fatalen Strategie, für Sammlungsdirektor Méla hingegen
eine Tat in öffentlichem Interesse. Erst mit dem Bau des neuen Museums habe man
die Sammlung einem breiteren Publikum zugänglich machen können, was sich nicht
zuletzt dadurch ausgezahlt habe, dass der Kanton Genf die zuvor gekürzten Mittel
wieder auf 310 000 Euro pro Jahr aufgestockt habe. Aber nun müsse das neue Haus
mit Leben erfüllt werden, nun wolle man Sonderausstellungen machen, neue Stücke
kaufen - und alles das koste eben Geld.

Aber liegt nicht ein gewisser Widerspruch darin, die Kronjuwelen zu verkaufen,
nur um sich eine Handvoll Perlen leisten zu können? "Aber es sind ja gar nicht
die Kronjuwelen. Die Stiftung besitzt 900 Blatt Papyri, das sind 1800 Seiten,
und wir können nur ein, zwei Seiten zeigen: Nein, ich bedaure es nicht, diese
Papyri zu verkaufen."

Der Heidelberger Altphilologin Andrea Jördens hingegen tut es nicht nur leid,
sie nennt es "eine Katastrophe". Selbst wenn die Schriften publiziert und
digitalisiert seien, helfe Forschern dies kaum weiter. Viele Informationen
ließen sich nur am Original ablesen: "Welche Tinte verwendet wurde, welche Hände
geschrieben haben, wer welche Einfügungen gemacht hat, alle diese Fragen
beantwortet ein Computerbild nicht", erklärt Jördens. Schlimmstenfalls, so ihre
Sorge, verschwinden die Blätter in einer Privatsammlung, unerreichbar für die
Öffentlichkeit und für die Wissenschaft, eine Befürchtung, die Méla zu zerstreuen sucht: "Wir hatten mal an eine private Sammlung gedacht, aber wir
werden auf jeden Fall darauf achten, dass die Papyri für die Forschung
zugänglich bleiben." Paul Schuster überzeugt das nicht: "Was heißt das
überhaupt: Es ist schon publiziert? Kann man etwa jede Sammlung
auseinanderreißen, jedes Bilder verkaufen, nur weil es mal in einem Buch
abgedruckt wurde?"

Aber Méla sieht die Pläne des Stiftungsrates ganz im Sinne des Museumsgründers.
Und damit liegt er möglicherweise nicht mal falsch. Martin Bodmer nämlich, so
Méla, habe den Verkauf einzelner Stücke ausdrücklich vorgesehen, falls sich auf
diese Weise das Überleben der Sammlung sichern ließe. Überhaupt schien die
Unantastbarkeit der Sammlung für Bodmer im Einzelfall verhandelbar: Als Papst
Paul VI. in Genf weilte, überreichte ihm der Industriellen-Sohn zwei Seiten mit
den Petrusbriefen. Er hatte sie einfach aus dem Konvolut herausgelöst. [...]


http://www.fondationbodmer.org/

Es handelt sich um P 75 (Bodmer XIV/XV):
http://www.efg-hohenstaufenstr.de/downloads/texte/bodmer_papyri.html

Bodmer XIV/XV hat ein eigenes Lemma in der polnischen Wikipedia:
http://pl.wikipedia.org/wiki/Papirus_Bodmer_XIV-XV

Ein weiterer Bericht zur Verkaufsaffäre:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/kulturzeit/tips/99528/index.html

Video
http://www.sf.tv/sf1/kulturplatz/index.php

Zur Stiftungsaufsicht in der Schweiz siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2866508/

English entry
http://archiv.twoday.net/stories/2866554/

Aus Anlass von sog. Dubletten-Verkäufen der Stiftsbibliothek St. Peter in Salzburg (veräußert werden Stücke ab dem 16. Jahrhundert) in Salzburg vertritt netbib
http://log.netbib.de/archives/2006/10/29/fruhneuzeitliche-drucke-sind-keine-dubletten/
zurecht die Ansicht, dass es bei frühneuzeitlichen Altbeständen keine Dubletten gibt.

Update:

http://www.salzburg.com/sn/06/11/16/artikel/2662821.html

Alle 203 zur Versteigerung ausgerufenen Titel von Zweit- und Drittexemplaren aus der Bibliothek des Stiftes St. Peter wurden am Dienstagabend verkauft. In knapp zwei Stunden war die von Peter Martern geleitete Auktion vorbei.

[...] Der finanzielle Erfolg der Auktion steht noch nicht fest, der Restaurierung des Buchbestands von St. Peter kann aber aller Voraussicht nach ein Betrag 15.000 Euro zugeführt werden.

Einer der Käufer ist Hermann Mayrhofer vom Bergbaumuseum in Leogang: "Ich bin ganz glücklich", sagt er zu den SN. "Um 1300 Euro hab ich sechs Bücher ersteigern können, darunter eine alte Beschreibung der Wallfahrt von Maria Kirchental aus dem Jahre 1740 und das Standardwerk über die Emigrationsgeschichte aus dem Erzbistum Salzburg von Gerhard Goecking aus dem Jahre 1734." Alles sei für das Museum gedacht.

Unter den fachkundigen Bietern haben Privatpersonen, Händler, Antiquariate sowie auch Mitarbeiter des Salzburger Landesarchivs und aus dem Archiv der Stadt Salzburg den Zuschlag erhalten. "Das ist ein Gewinn für Salzburgs Bildungslandschaft", ist P. Petrus überzeugt.


Wohl eher ein Verlust für geschlossene Bestände in St. Peter ...

Und wieso es sein muss, dass sich bei Bestandsabgaben öffentliche IInstitutionen als Bieter einer Auktion beteiligen müssen, darf mir gern ein Kirchenbibliothekar erklären. Aber die Kirche hat einen großen Magen und darf auch Altbestände verhökern, wenns der Ehre Gottes und dem Bibliotheksetat dient ...

Pfui Deibl.

In der Causa Karlsruhe war die Empörung groß. Geht es aber um weniger wichtige Kulturgüter, stehe ich mit meinem Kampf gegen undokumentierten Ausverkauf historischer Sammlungen wie Adelsbibliotheken weitgehend auf verlorenem Posten. Oft nimmt nicht einmal die Lokalpresse Notiz von den entsprechenden Verlusten.

In der FAZ vom 28.10.2006 S. 48 ("Kunstmarkt") erfährt man, dass bei Hartung & Hartung in München vom 7. bis 9. November Bestände aus mehreren Adelsbibliotheken versteigert werden.

Online-Katalog:
http://www.hartung-hartung.com/HHWeb/DB_Abteilungen_Frame.aspx?Mode=1&AukNr=115

Zum einen geht es um einen Schwung schöngeistiger Bücher aus Schloss Neidstein (Familie von Brand), das in den Besitz des Hollywood-Stars Nicholas Cage übergegangen ist und dessen Inventarreste vor etwa 5 Wochen bei Neumeister in München versteigert wurden, siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Neidstein#Archiv_und_Bibliothek

Aus Neidstein stammt z.B. Nr. 21:

"21 Nürnberg. - Beschreibung der Nürnberg: Landschafft, Welche in Chroniken und Analibus bißweilen der Nürnbergische Craiß genant wird, wie auch der Nürnberg: Land-Wehr... Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. 1732. Ca. 360:220 mm. Tit., 242 SS., 8 w. Bll. Marmor. Pp.
Schätzpreis: *R (500,- €)
Von einer Hand in brauner Tinte recht sorgfältig geschrieben. Enthält eine genaue Beschreibung der zum Nürnberger Gebiet gehörenden Ortschaften, darunter: Eibach, Feucht, Fürth, Hersbruck, Katzwang, Liechtenhof, Ochenbruck, Reichenschwandt u. Wendelstein. Mit ausführl. Ortsregister. - Sauber. Tit. gestemp. Etwas beschabt. Unbeschnitten. - Exlibris "Stiftung der Familie Stoer und Stier". Aus Bibliothek Schloß Neidstein."

Die Volltextsuche "Neidstein" findet 212 Treffer, teilweise mit Besitzvermerken derer von Brand (z.B. Nr. 1724).

Zum zweiten geht es um die dritte Tranche der bedeutsamen Büchersammlung der Freiherren von Fechenbach zu Laudenbach, über die ich hier bereits berichtet habe:
http://archiv.twoday.net/stories/2539169/
http://archiv.twoday.net/stories/1091758

Hier sind auch Handschriften betroffen beispielsweise Nr. 9:
"Fimberger, Nic. Iter Philosophiae peripatetico Christianae Coeptum. Deutsche Handschrift auf Papier. Würzb. 1.XII.1723. 208:168 mm. 223 Bll., 2 Kupfertaf. Ldr. d. Zt.
Schätzpreis: (100,- €)
Vorlesungsmitschrift des Würzburger Studenten Joh. Phil. Karl Anton v. Fechenbach. - Sauber. Einbd. berieben u. mit Wurmspuren."

Nr. 14: "Kleinschrod, Gallus A. Caspar. Thematischer Theil des Criminalrechtes nach den Vorlesungen des Herrn Professor Kleinschrod im Sommersemester 1810. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg) 1810. 220:195 mm. 439 unn., 1 w. Bll. Pp. d. Zt.
Schätzpreis: (240,- €)
Schöne, gut lesbare, gleichmäßige Schrift, vereinzelt unterbrochen von kl. Verbesserungen u. Kommentaren von anderer Hand. Mitschrift einer Vorlesung des bekannten Würzburger Strafrechtlers (vgl. Stintzing/L. III1 461 ff.), einem überzeugten Vertreter der naturrechtlichen, aufklärerischen Epoche, scharf kritisiert von Feuerbach. - Auf leicht getöntem Papier, unbeschnitten. - Beiliegt von gleicher Hand: Anmerkungen zu Martins Lehrbuche d.C.P. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. u. Dat. 220:195 mm. 128 unn. Bll. Pp. d. Zt. wie oben. (Abhandlung zum Zivilprozeß mit Hunderten von Marginalien). - Beide Bände mit Stempel u. hs. Besitzverm "vFechenbach", des Friedrich von Fechenbach, der vermutlich diese Aufzeichnungen als 20jähriger Student an der Würzburger Universität geschrieben hat. - Einbde. bestoßen und beschabt."

Es ist ein Skandal, dass die Büchersammlung des letzten Würzburger Fürstbischofs in alle Welt zerstreut wird!

Sodann werden nach dem EALG zurückgegebene Bücher aus Schloss Püchau, die sich in Leipziger Bibliotheken befanden, versteigert. Nach
http://www.puechauer-schloss.de/seiten/frames.php
scheinen die Alteigentümer die Grafen von Hohenthal (es bestand ein Fideikommiss) gewesen zu sein.

Beispiel:
"978 Lünig, Joh. Chrn. Deutsches Reichsarchiv. (Bde. 16 u. 19 v. 24:) Spicilegii ecclesiastici Fortsetzung des 1. Theils, Von Ertz-Stifftern, Auch Teutschen u. Johanniter-Orden. - Continuatio spicilegii ecclesiastici Des Teutschen Reichs-Archivs... Lzg., Lanckisch Erben, o. J. u. 1720. Fol. 26 Bll., 1084, 140, 198 SS.; 18 Bll., 1178 SS. Ldr. d. Zt. mit Rsch.
Schätzpreis: (200,- €)
Dahlm./W. 1059. - Etwas gebräunt u. stockfl. Die Tit. mit Stempel der Schlossbibliothek Püchau (Sachsen) u. der UB Leipzig (ausgeschieden). Einbde. berieben u. bestoßen, 3 Kapitale lädiert."

Nr. 299 ist die Schedelsche Chronik (ehemals Stadtbibliothek Leipzig).

Und schließlich kommen unter den Hammer wervolle Bücher aus einer hochbedeutenden Leipziger Patriziersammlung, der Sammlung Apel, die für eine Stiftung verscherbelt werden. Zur Sammlung Apel sehe man:
http://archiv.twoday.net/stories/529585/

Pressemitteilung Deutscher Kulturrat, 26.10.06:
Die Ausgabe November/Dezember von politik und kultur, Zeitung des Deutschen Kulturrates, erscheint in den nächsten Tagen. Die Internetausgabe ist bereits vorab verfügbar.

Die Beilage ist mit Bildern von Handschriften der BLB Karlsruhe illustriert. Im Heft selbst geht der Schwerpunkt "Schutz von öffentlichem Kulturgut" in zahlreichen Berichten auf die Causa Karlsruhe ein:

Welche Bedeutung haben Kulturgüter für unsere Gesellschaft? Dürfen Kulturgüter bei Haushaltsengpässen verkauft werden? Warum bewahren, pflegen und sammeln öffentliche Kultureinrichtungen Kulturgüter? Welche Relevanz haben Kulturgüter für das kulturelle Leben heute? Damit setzen sich Olaf Zimmermann ("Was Du ererbt von Deinen Vätern": Zum "Handschriftendeal" der baden-württembergischen Regierung), Michael Eissenhauer (Schutzstatus für wertvolles Kulturgut), York Langenstein (Stehen unsere Museen vor dem Ausverkauf? - Wie Verkäufe aus Museumsbeständen Finanzlücken stopfen sollen), Claudia Lux (Eine Absicht und die Folgen - Zur Idee des Verkaufs der Badischen Handschriften), Wolfgang Klose (Dank der internationalen Solidarität - Die (Beinahe-)Plünderung der Badischen Landesbibliothek), Eva Effertz (DFG fördert Handschriften-Projekte - Einzigartige und unverzichtbare Quellen für die Forschung) und Martin Hentschel (Wertvolle Erbschaft nicht verschleudern - Der Krefelder Museumsdirektor (...) über den Kampf gegen den Ausverkauf der Kunst in Zeiten leerer Kassen) auseinander.

http://www.museumsbund.de/cms/index.php?id=210&L=0&STIL=0

Leider bietet der Zoll die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes/Archive nicht mehr an, sie sind auch nicht bei archiv.org abrufbar. Im elektronischen Bundesanzeiger habe ich sie auch nicht gefunden.

Update: Nachweis im Kommentar.

http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=878&rubrik=2

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, verfolgt seit Wochen mit Sorge die Diskussion um den Verkauf von Kulturgut aus öffentlichem Besitz. Der Deutsche Kulturrat begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, Kulturgüter besser zu schützen. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag „National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen“ (Bundestagsdrucksache 16/3137) vom 25.10.2006 unter anderem, dass das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ aktualisiert und vervollständigt wird. Insbesondere soll geprüft werden, ob national wertvolles Kulturgut, das sich im Eigentum öffentlicher Kultureinrichtungen befindet, in die Liste national wertvollen Kulturgutes aufgenommen wird.

Bislang sind in dieser Liste nur Kulturgüter im Privatbesitz verzeichnet. Im „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ (Kulturgutschutzgesetz) § 18 heißt es „Dieses Gesetz findet auf das im öffentlichen Eigentum befindliche national wertvolle Kulturgut und Archivgut keine Anwendung, soweit zu dessen Veräußerung nur oberste Bundes- oder Landesbehörden befugt sind oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften die Genehmigung einer aufsichtführenden Stelle der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist.“ Weiter steht im Kulturgutschutzgesetz § 2 (1): „Über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entscheidet die oberste Landesbehörde.“ Die Ausfuhr von eingetragenem Kulturgut muss durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt werden.

Offenkundig wurde bislang davon ausgegangen, dass national wertvolles Kulturgut im Besitz der öffentlichen Hand per se geschützt ist. Die jüngsten Vorfälle in Baden-Württemberg und in Krefeld, um den Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek bzw. des Gemäldes „House of Parliament“ von Claude Monet, zeigen aber, dass auch die öffentliche Hand bereit ist, national wertvolles Kulturgut zu verkaufen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um den Verkauf von Kulturgut aus öffentlichen Museen, Bibliotheken oder Archiven ist es überfällig, dass auch national wertvolle Kunstwerke, Bücher und Handschriften aus öffentlichem Besitz in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen werden können, um einen Verkauf in das Ausland zu verhindern. Das Kulturgutschutzgesetz muss entsprechend reformiert werden. Wie das Beispiel der Landesregierung Baden-Württemberg zeigt, muss eine Reform des Kulturgutschutzgesetzes auch sicherstellen, dass diejenigen, die über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entscheiden, heute die obersten Landesbehörden, möglicherweise diejenigen sind, die selbst Kulturgüter verkaufen wollen. Dieser Interessenkonflikt muss bei der Reform des Gesetzes gelöst werden.“


Kommentar

Das greift zu kurz. Ein wirksamer Schutz historischer Sammlungen kann nur über die Denkmalschutzgesetze der Länder erzielt werden.

Das Kulturgutschutzgesetz kann nicht verhindern, wenn
* Kulturgut vernichtet
* in deutschen Privatbesitz unzugänglich verkauft oder
* Sammlungen im Inland durch Einzelverkäufe zerstreut werden.

An den Erlass eines Bundesdenkmalschutzgesetzes ist angesichts der festzementierten Kulturhoheit der Länder nicht zu denken. Nur im Konsens mit den Ländern sind künftige Regelungen, die einen besseren Kulturgüterschutz bewirken, denkbar.

Auch wenn man bürgerlichrechtlich Kulturgüter als "res extra commercium" definieren würde, stellen sich die Fragen
* wer über die Eigenschaft als Kulturgut entscheidet und
* ob die entsprechende Einstufung irreversibel ist.

Da die Delegation der Entscheidung an eine staatsferne Bürgerstiftung nicht zu erwarten ist, liegt der Schlüssel aus Gründen der Kulturhoheit bei den Ländern.

Ein landesgesetzlicher Kulturgutschutz muss an die Regelungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes anknüpfen, da es um bewegliche Kulturdenkmale geht, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.

Angesichts der hohen Hürden für die Eintragung von beweglichen Kulturdenkmalen in die Denkmalbücher/Denkmalllisten der Länder spricht nichts dagegen, die Kategorien der in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes/Archive eingetragenen Kulturgüter und die nach Denkmalschutzrecht geschützten Kulturdenkmale zusammenzuwerfen.

Zugleich muss das Problem der von öffentlichen (insbesondere: staatlichen) Sammlungen verwalteten Kulturgüter gelöst werden, was z.B. auch Auswirkungen bei der Rückführung illegal ins Ausland verbrachter Stücke hat.

Ein eigenes Initiativrecht des Bundes aus gesamtstaatlicher Verantwortung heraus, wie es derzeit im Kulturgutschutzgesetz besteht, ist beizubehalten.

Ein moderates Verbandsklagerecht beim Kulturgutschutz ist unverzichtbar.

Kommunalrechtliche und stiftungsrechtliche Genehmigungsvorbehalte bei der Veräußerung von Sachen mit wissenschaftlichem, künstlerischem usw. Wert sind mit dem Kulturgutschutz abzustimmen.

Hat eigentlich das schon 1999 fertiggestellte Projekt des digitalen und online verfügbaren Stadtarchivs Duderstadt irgendwelche Nachahmer im deutschsprachigen Raum gefunden? Trotz der völlig unintuitiven Benutzeroberfläche, den nur in schlechter Auflösung vorhandenen Scans und dem üblichen Copyfraud in den Benutzerbedingungen war das Projekt in seiner Intention ja durchaus beispielhaft.

http://www.ag-landeskunde-oberrhein.de/protokol.php

Leider nur für die Jahre 2000 bis 2003 liegen die meisten Protokoll im Volltext vor. Bedauerlicherweise ist das höchst aufschlußreiche Protokoll vom 13.12.1996 zum Vortrag von Brigitte Herrbach-Schmidt über "Das Zähringermuseum. Ursprung, Entstehung und Ende" nicht online. In ihm ist vor allem der mit Belegen versehene Diskussionsbeitrag von Dr. Schmidt (S. 20-33) zur desaströsen Politik des Landes hinsichtlich des Schutzes der Markgrafensammlungen von größtem Interesse.

http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Karlsruhe_-_Beeintr%C3%A4chtigung_eines_Kulturdenkmals

An der Erhaltung des streitgegenständlichen Gebäudes besteht schließlich nach der hierzu erforderlichen Abwägung der denkmalpflegerischen Belange ein öffentliches Interesse (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 524/87 -, aaO, m.w.N.). Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die Denkmalfähigkeit des Gebäudes und die Notwendigkeit seiner Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung, jedenfalls aber eines breiten Kreises von Sachverständigen, eingegangen ist. Von hervorragendem Erhaltungszustand, verdeutlicht es durch ein hohes Maß an Integrität und Originalität die stilistische Synthese von Klassizismus bzw. Neobarock mit der „Neuen Sachlichkeit“ und damit den städtebaulichen Wandel im Anschluss an das Kaiserreich. Unerheblich in diesem Zusammenhang ist, dass sich in der Umgebung, insbesondere auf beiden Seiten des XXX in Rastatt, weitere bemerkenswerte Bauwerke aus derselben Zeit finden. Der „Seltenheitswert“ eines Kulturdenkmals ist nur einer von mehreren denkmalpflegerischen Belangen, die bei der Abwägung, ob an der Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, zu berücksichtigen sind. Die Denkmalpflege ist gerade nicht auf die Erhaltung lauter letzter Exemplare beschränkt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, DVBl.1990, 1113). Von untergeordnetem Gewicht ist dieses Kriterium insbesondere dann, wenn der Aussagewert eines Kulturdenkmals durch seine Situation im Gefüge gleichartiger Kulturdenkmale aus derselben Entstehungszeit gesteigert wird. So stellt sich die Situation hier dar. Der Dokumentationswert des Gebäudes wird bestätigt und verstärkt durch die weiteren Villen rings um den XXX in Rastatt.

Ich zweifle nicht daran, dass die Denkmalfähigkeit der historischen Klosterbibliotheken in der Badischen Landesbibliothek und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung, jedenfalls aber eines breiten Kreises von Sachverständigen, eingegangen ist ...

Reiner Ruf in der Stuttgarter Zeitung vom 25. Oktober 2006

Die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) hat ein neues Anlageziel entdeckt: die Kulturschätze des Adelshauses derer von Baden. Bis zu 1,5 Millionen Euro stellt WGV-Vorstandschef Hans-Joachim Haug zur Rettung der gefährdeten Kulturgüter bereit. Ob er damit alte Handschriften, frühneuzeitliche Buchdrucke oder vielleicht doch eher ein Gemälde erwerben möchte, ließ der Versicherungschef gestern bei einem Auftritt mit Ministerpräsident Günther Oettinger erst einmal dahingestellt. In erfrischender Offenheit bemühte sich Haug gar nicht erst, den Kunstkenner zu mimen. Stattdessen sprach er von einem "nachhaltigen und langfristigen Investment".

Manchem Kunstliebhaber sträubten sich wohl die Nackenhaare, wenn er denn verstünde, was Haug denn meint, wenn er beiläufig von einer neuen Assetklasse raunt. Nun ja, sagen wir es einmal so: die WGV stößt ein paar Aktien ab oder löst eine Festgeldanlage auf und schichtet damit ihr Vermögen um. Keine große Sache, sagt Haug. "Unser Investment in Kunst wird 0,1 Prozent unserer Kapitalanlagen ausmachen." [...]

Wirtschaftsanwalt Oettinger kann diesen Ausführungen mühelos folgen. [...]

Hans-Joachim Haug darf sich in Karlsruhe etwas Schönes aussuchen. Er muss es nur dort lassen. Als Leihgabe. Das ist Bedingung.


Kommentar

Es sieht ganz danach aus, als ob es zu einer skandalösen Privatisierung von Landeseigentum kommt.

Denn die historischen Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek gehören überwiegend dem Land - über die "Hinterlegungen" des Hauses Baden, zu denen genau eine wertvolle mittelalterliche Handschrift gehört, könnte man reden - wenn diese nicht der "Zähringer-Stiftung" gehörten!

Aber wenn sich der Versicherungs-Chef nach Art einer Losbude auf dem Rummelplatz etwas "Schönes" aussuchen darf, dann werden einige spektakuläre Stücke des Landeseigentums daran glauben müssen.

Man braucht nicht darauf hinzuweisen, dass solche Ankäufe nicht insolvenzfest sind. Es genügt, wenn die Versicherung ihre Anlagen in ein paar Jahren umschichten will und dann die Handschrift auf den Markt wirft. Wenn dann - leider, leider! - das Land immer noch klamm ist und sein Eigentum nicht zurückkaufen möchte und der neue Eigentümer an einer Dauerleihgabe an die Bibliothek kein Interesse hat - was dann? Dann verschwindet die Handschrift - selbst wenn sie auf der Liste national wertvollen Kulturguts gelandet ist - eben in einem Hamburger Tresor.

Einen Tag nach dem Spendenaufruf von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) für den Ankauf der badischen Handschriften sind sechs Millionen Euro zusammen gekommen. Vier Millionen stammen von der Museumsstiftung und vom Zentralfonds für die Anschaffung von Spitzenwerken für Staatliche Kunstsammlungen. Dies teilte Kunststaatsekretär Dietrich Birk (CDU) dem SWR mit. Das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe will eine halbe Million geben. Die Württembergische Gemeindeversicherung hatte bereits 1,5 Millionen Euro zugesagt. SWR

Siehe auch

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1277906?_suchtag=2006-10-26
Interview mit Staatssekretär Birk

http://www.e-codices.ch/bibliotheken/kbt/kbt_de.htm

Während von den bedrohten Beständen der BLB bislang keine einzige Handschrift komplett digital präsentiert wird (die online zugängliche Nibelungenliedhandschrift C ist ja nicht von den Verkaufsabsichten betroffen, da sie ja nicht dem Land gehört), hat die Thurgauische Kantonsbibliothek Frauenfeld im Rahmen des Projektes "Codices Electronici Confoederationis Helveticae" Heinrich Murers handschriftliche illustrierte Chronik des Klosters Reichenau um 1627, die sich auf das Werk Gallus Öhems stützt, ins Netz gestellt.

#fnzhss

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2184/artid/6004030

Proteste retteten Braunschweigs Vermeer

Museums- und Bibliotheksleiter wenden sich gegen den Verkauf ihrer Schätze – Präzedenzfall 1929

Von Andreas Berger

[...]

Noch denkt in Niedersachsen keiner an den Kunstverkauf. Die Sanierung des Herzog-Anton-Ulrich-Museums geschieht spät, aber aus Landesmitteln. Das Haus ist ein gebranntes Kind, wie der stellvertretende Direktor Thomas Döring erinnert. "1929 wollte der Stiftungsrat der von den abgedankten Welfen übernommenen Sammlungen eins unserer besten Stücke, "Das Mädchen mit dem Weinglas" von Vermeer, verkaufen. So sollte die unterfinanzierte Stiftung in die Lage versetzt werden, das Museum zu sanieren."

So wie man bei Monet in Krefeld argumentierte, es sei ein Einzelstück, so behauptete man auch in Braunschweig tröstend, der Vermeer sei ja keine echte deutsche Kunst. Landes-, ja europaweite Proteste verhinderten den Verkauf. "Von jener Finanzkrise weiß man heute gar nichts mehr, aber der Vermeer ist im Wert noch gestiegen", sagt Döring.

Immerhin sind die Eigentumsverhältnisse in Braunschweig klar, weil das Fürstenhaus damals abgefunden wurde. Dass es jüngst auf der Marienburg wertvolle Objekte aus seinem Privatbesitz versteigerte, macht Gerd Biegel, Leiter des Braunschweigischen Landesmuseums, umso besorgter: "Das sind historische Quellen, die der öffentlichen Obacht und Forschung entzogen sind. Darum müssen wir wenigstens das behalten, was wir haben."

http://www.oci-gmbh.com/ifg/ifg-rundbrief.htm

Einen kostenlosen Newsletter bietet die oci-GmbH an. Die bisherigen Ausgaben sind als PDFs einsehbar. Der jüngste Rundbrief widmet sich dem Thema Gebühren

SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung (als pdf) vom 23.10.2006:
Oettinger soll Tag der Bibliotheken als Tag der kulturellen Besinnung nutzen.

(...) Aus Anlass des Tags der Bibliotheken am morgigen Dienstag fordert Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ministerpräsident Oettinger auf, diesen Tag für eine kulturelle Besinnung zu nutzen. Bibliotheken garantierten den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Information, Wissen, Bildung sowie Unterhaltung. „Bibliotheken öffnen Welten“ und dürften deshalb nicht als „Pfandmasse für fragwürdige Fürstendeals“ missbraucht werden. Durch Personaleinsparungen, Kürzungen bei den Beschaffungsetats, Reduzierung der Öffnungszeiten - und auch durch allzu eifrige Anpassung an den Zeitgeist mit der Anschaffung teurer Bibliothekselektronik, statt des gedruckten Buchs, werde die kulturelle Bedeutung der Bibliotheken ohnehin schon geschmälert.

Heberer: „Der leichtfertige Umgang des Ministerpräsidenten mit den Kulturgütern aus dem Umfeld des badischen Adels dokumentiert geradezu symbolisch, womit zu rechnen ist, wenn das Bewusstsein für die kulturelle Dimension des öffentlichen Lebens verloren geht.“

Zu dieser Geisteshaltung passe, dass Oettinger jetzt die Museen und Bibliotheken des Landes mit ihren Etats heranziehe, um die ‚Notlösung’ mit dem Haus Baden zu finanzieren. Nach Auffassung von Helen Heberer ist dies nichts anderes als eine Strafaktion gegen die Kultureinrichtungen, deren Direktoren früh und entschieden gegen den Deal mit dem Markgrafen von Baden protestiert hatten. Als „kulturlos“ geißelte Heberer die Absicht der Landesregierung, eine Vielzahl kultureller Projekte, wie etwa das „Forum neues Musiktheater“, für den Vergleich mit dem Haus Baden bluten zu lassen. (...)

Unter http://www.bibnetz.de/orwf gibt es die “Digitale Bibliothek Ravensburg-Weingarten-Friedrichshafen”, eine Suche über die lokalen und regionalen Bibliotheksbestände. Der Name ist allerdings etwas irreführend, weil es eben nicht um eine digitale Bibliothek geht, sondern nur um einen Meta-OPAC.

Mehr im blog Ravensburg.

Der SWR berichtet.

Cod. Aug. perg. 11 Badische LB, Cod. Aug. perg. 11, Bl. 113r

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Helferich_-_Baden

Der wichtige Aufsatz des Freiburger Professors Helferich (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40) liegt online als Faksimile vor.

Helferich zeigt überzeugend, dass Patrimonialeigentum nicht mit bürgerlichrechtlichem Privateigentum des regierenden Hauses gleichzusetzen ist.

Die Domänen sind nach seiner wohlbegründeten Ansicht Zubehör der Landeshoheit (S. 14):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_14.png

Das öffentliche Vermögen zerfällt für ihn in das Domänenvermögen, über das der Regent ohne Zustimmung der Stände verfügen kann, und das Landesvermögen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png

Wolfgang Schorlau, Krimi-Autor, geißelte in der Stuttgarter Zeitung vom 21. Oktober die unterwürfige Haltung des Bürgers zum Adel.

Die beste Beschreibung des Bürgers in der wilhelminischen Zeit liefert Heinrich Mann in seinem Roman "Der Untertan". Seine Figur Diederich Heßling ist das idealtypische Bild des deutschen Bürgers, der lieber Untertan sein will: feige, obrigkeitshörig, nach oben buckelnd und nach unten feste tretend. Kein Wunder, dass die Weimarer Republik nur von dem kleinen Teil des aufgeklärten städtischen Bürgertums, namentlich des jüdischen und den vielen Corl Smolts, den sozialdemokratischen Arbeitermassen getragen wurde.

[...]

Man reibt sich verwundert die Augen, wenn einem heute, nach so vielen Jahrzehnten und Generationen später, in einem Nebensatz eines deutschen Ministerpräsidenten diese trostlose Tradition erneut entgegenspringt. Die Rechtsverhältnisse bei den Handschriften und vielen anderen Kunstschätzen, die das Haus Baden weiterhin ihr eigen nennt, sind unter Experten stark umstritten. Die absurde Vorstellung, ohne gerichtliche Klärung einem Nachfahren des Adelshauses aus dem Kulturetat 30 Millionen zu schenken, schadet dem Land weit über diese Summe hinaus. Das Hinterwäldlerische, das Baden-Württemberg häufig nachgesagt wird und das es vor kürzerer Zeit noch mit einer millionenschweren Imagekampagne abstreifen wollte, drängt sich bei der öffentlichen Wahrnehmung des Landes nun wieder in den Vordergrund. Oder zeitgemäß ausgedrückt: Wir können alles, außer Mittelhochdeutsch.

Spendenaufruf für den Erhalt von badischen Kulturgütern

24.10.2006 Ministerpräsident Günther H. Oettinger hat zum Engagement von
Bürgerschaft und Wirtschaft für die dauerhafte Sicherung der „badischen
Sammlungen“ aufgerufen. Als erster privater Unterstützer wollen die
WGV-Versicherungen einen Beitrag von bis zu 1,5 Mio. Euro leisten.

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/157653.html

Spendenaufruf für den Erhalt von badischen Kulturgütern
Ministerpräsident Günther H. Oettinger ruft zum Engagement von Bürgerschaft und
Wirtschaft für die dauerhafte Sicherung der „badischen Sammlungen“ auf

„Sicherung von baden-württembergischem Kulturgut ist gesamtgesellschaftliche
Aufgabe“ - Kunstminister Frankenberg: Spendenkonto ist eingerichtet

WGV-Versicherungen wollen Beitrag von bis zu 1,5 Mio. Euro leisten

24.10.2006 „Die Sicherung von baden-württembergischem Kulturgut ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir setzen daher auch auf die private
Spendenbereitschaft und auf die Hilfe von Sponsoren, um einen nennenswerten
Beitrag zur dauerhaften Sicherung des Kulturerbes in den badischen Sammlungen zu
erreichen. Im 3-Säulen-Modell der Landesregierung spielen bürgerschaftliches
Engagement und Mäzenatentum eine tragende Rolle. Daher freue ich mich, mit der
WGV bereits heute einen ersten privaten Unterstützer für die Säule,
bürgerschaftliches Engagement, zur Sicherung unseres kulturellen Erbes
vorstellen zu können“, sagte Ministerpräsident Günther H. Oettinger am Dienstag
(24. Oktober 2006) in Stuttgart.

Vergleich bringt Rechtssicherheit und sichert Kulturgut

Nur durch einen Vergleich mit dem Haus Baden werde es Rechtssicherheit geben und
könne die Gefahr abgewendet werden, dass Objekte aus den „badischen Sammlungen“
herausgegeben werden müssen. „Um dies zu verhindern, soll das Eigentum an den
Kunst- und Bibliotheksgütern, insbesondere auch an denen, die unstreitig oder
aber mit größter Wahrscheinlichkeit dem Haus Baden gehören, dauerhaft für die
Museen und Bibliotheken erworben werden“, sagte der Ministerpräsident.

Das 3-Säulen-Modell sehe in einem ersten Schritt auf diesem Weg die Finanzierung
des Vergleichs in einem Umfang von 30 Mio. Euro vor. Für die erste Säule habe
die Landesstiftung am 17. Oktober 2006 beschlossen, 10 Mio. Euro zur Verfügung
zu stellen. Die zweite Säule komme durch Solidarbeiträge des Kunstbereichs zustande.

WGV-Versicherungen als Vorreiter und gutes Beispiel für bürgerschaftliches
Engagement

Eine dritte - wesentliche Säule - solle durch Sponsoren aus der Wirtschaft und
durch Beiträge privater Spender erbracht werden. In diesem Zusammenhang sei es
außerordentlich erfreulich, dass es gelungen sei, mit den WGV-Versicherungen ein
erstes Unternehmen im Land zum Engagement für die Sicherung des Kulturguts in
badischen Sammlungen zu gewinnen. „Als Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt im
Land Baden-Württemberg stellen wir uns der Verantwortung. Wir sehen unser
Engagement als Investment in Kunst und Kultur“, sagte der Vorstandsvorsitzende
Hans-Joachim Haug. Die WGV-Versicherungen werden einen Betrag bis zu 1,5 Mio.
Euro einsetzen. Das Kunstwerk, das noch auszuwählen sei, soll als Dauerleihgabe
im Land verbleiben und der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Gemeinsam mit dem kunstpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christoph
Palm, dankte Ministerpräsident Oettinger für die Unterstützung. „Wir danken im
Namen des ganzen Landes dafür, dass ein württembergisches Unternehmen mit Sitz
in Stuttgart bereit ist, den Grundstein für die dritte - private -
Finanzierungssäule zu legen“, unterstrich Palm.

Spendenaufruf bekräftigt Notwendigkeit des Einsatzes von Bürgerschaft und Wirtschaft

Die Sicherung des badischen Kulturerbes sei ohne bürgerschaftliche Hilfe nicht
möglich, betonte Ministerpräsident Günther H. Oettinger. „Mich haben in den
vergangenen Wochen viele Briefe erreicht, in denen Bürgerinnen und Bürger,
Vereine und Verbände für den Erhalt des Kunst- und Bibliotheksguts in den
„badischen Sammlungen“ eingetreten sind. Beeindruckt hat mich die große
Bereitschaft, dafür auch einen persönlichen Beitrag zu leisten.“ Deshalb habe
sich die Landesregierung zur Ausrufung einer großen Spenden- und Sponsorenaktion
entschlossen.

„Die Kunstwerke und Handschriften aus den ehemals großherzoglichen Sammlungen in
der Badischen Kunsthalle, im Landesmuseum und in der Landesbibliothek gehören
zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe. Jeder kann mithelfen, diese kulturellen
Güter für die Allgemeinheit zu sichern. Ich bitte die Wirtschaft, aber auch alle
Bürgerinnen und Bürger, sich für diesen Zweck zu engagieren“, unterstrich der
Ministerpräsident.

Kunstminister Prof. Dr. Peter Frankenberg betonte, das 3-Säulen-Modell sorge
dafür, den Erhalt der badischen Kulturgüter für das Land ausgewogen zu
finanzieren. „Dabei ist auch an Ankaufsmittel für Kultureinrichtungen gedacht.
Näheres werden wir mit allen Beteiligten besprechen.“

Das Kunstministerium hat ein Sonderkonto „Bürgerspende kulturelles Erbe“ unter
der Kontonummer 22222 bei der LBBW (BLZ 600 500 00) eingerichtet.

Quelle: Staatsministerium

Soeben auf dem Landtagsserver eingestellt:
Drucksache 14/382 04.10.2006
Antrag der Abg. Renate Rastätter u.a. GRÜNE
und Stellungnahme des Finanzministeriums
"Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek"
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0382_d.pdf

(Eingegangen: 04.10.2006, Stellungnahme des FM mit Schreiben vom 18.10.2006,
ausgegeben: 25.10.2006. Der Im Finanzausschusses, der den Antrag in seiner
Sitzung vom 19.10. behandelte, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, ebenso
wie die beiden anderen Anträge der SPD der der Grünen.)

Dass der Verein Gesellschaft Oberschwaben eher adelsaffin ist, sieht man schon an ihrer Jubelschau „Adel im Wandel“ in Sigmaringen. Dass sie gegen den Verkauf der Karlsruher Handschriften ist, ist da schon löblich. Und Juristen vom Range Mußgnug sind auch nicht häufig, also kann man den Kuhhandel Schloss Salem/Kunstschätze auch mal etwas schief für gutgemeint bewerten. Aber dass die Gesellschaft derart unkritisch und rein kirchturmpolitisch die Verlautbarungen der Landesregierung Oettinger zum Provenienzprinzip nachbetet, den Sammlungszusammenhang und den europäischen Maßstab nicht erkennt, und somit überhaupt den allüberall drohenden Kulturausverkauf im Lande noch lautstark mitträgt, halte ich für einen mittleren Skandal. (Es sei aber zugestanden, dass die Stellungnahme vom 29. September 2006 ist, als noch nicht alle, vor allem juristischen, Details öffentlich waren.)

Hier die Stellungnahme:

Stellungnahme der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. zur aktuellen Diskussion um die Begründung einer Stiftung für den Erhalt des ehemaligen Klosters Salem und den Verkauf historischer Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe

Die Gesellschaft Oberschwaben hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die langjährige Rechtsunsicherheit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentumsrecht und die Verantwortung für verschiedene Kulturgüter bzw. über den Charakter der Zähringerstiftung einvernehmlich und dauerhaft beseitigt worden ist. Insbesondere begrüßt sie, dass eine Stiftung errichtet werden soll, die den Erhalt der ehemaligen Klosteranlage Salem als historisches Baudenkmal dauerhaft sichert. Das Zisterzienserkloster und spätere markgräfliche Schloss Salem ist eines der herausragenden Baudenkmäler des süddeutschen Raumes, dem sich die Aufmerksamkeit der staatlichen Kulturförderung ohne Einschränkung zuwenden muss.

Es hieße nun den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der derzeit in der Badischen Landesbibliothek aufbewahrten Handschriften erreicht. Insbesondere geht es um jene aus dem ehemaligen Kloster Reichenau, aber auch um andere, die in engem Zusammenhang mit der deutschen und südwestdeutschen Kulturgeschichte stehen. Sie sind Grunddokumente nicht nur schwäbischer, sondern europäischer Geistesgeschichte und müssen weiterhin der Forschung in Baden-Württemberg und darüber hinaus zur Verfügung stehen.

Die Bewahrung, Erschließung und öffentliche Nutzung wesentlicher baulicher wie archivalischer Kulturgüter als kulturelles Gedächtnis einer Gesellschaft sind Grundaufgaben jedes Staates. Nicht ohne Grund hat Ministerpräsident Oettinger in seiner ersten Regierungserklärung ausgeführt: „Kulturpolitik ist eine Pflichtaufgabe des Landes.“

Das ist wichtig und zukunftsweisend, weil es in der Geschichte auch schon anders war. So wurde durch die Säkularisation 1803 Jahrhunderte altes Kulturgut verschleudert und zur Handelsware, die über die ganze Welt verstreut ist. Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Großen Landesausstellung 2003 dieses Ereignisses gedacht und nimmt im Jahr 2006 zusammen mit der Gesellschaft Oberschwaben die Mediatisierung mit der Ausstellung „Adel im Wandel“ in den Blickpunkt. Vor diesem Hintergrund sollte es selbstverständlich sein, dass das den Klöstern entzogene Kulturgut, welches die Seele unserer Kulturlandschaft bildet und die Masse des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek ausmacht, nicht nach 200 Jahren einer erneuten Säkularisation ausgesetzt wird.

Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung zugesichert hat, nach Begutachtung durch eine Expertenkommission keine Handschriften zu veräußern, die aus Baden-Württemberg stammen oder die einen Bezug zur baden-württembergischen Geschichte haben. Dieses Prinzip darf in keinem Fall durchbrochen werden. Gleichzeitig bittet die Gesellschaft Oberschwaben die Landesregierung von Baden-Württemberg, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um sowohl durch die Bündelung staatlicher Finanzmittel, wozu insbesondere die Landesstiftung und die Lottogesellschaft gehören, als auch den Appell an potentielle private Sponsoren die benötigten 70 Millionen aufzubringen und einen Verkauf überhaupt zu verhindern.

Ravensburg, 29. September 2006

Für die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V.

Prof. Dr. Hans-Ulrich Rudolf, 1. Vorsitzender

Landrat Dirk Gaerte, 2. Vorsitzender

Der Leiter des Erzbischöflichen Archivs in Freiburg Christoph Schmider hat in einem Artikel im Konradsblatt über die Karlsruher Handschriftenaffäre die Sachlage nochmals klar dargestellt, den Ensemblecharakter unterstrichen und die Frage gestellt, ob auch in Zukunft die Kulturgüter als unveräußerlich gelten werden.

Ich kann es mir nicht versagen, auf den gravierenden "Sündenfall" der Erzdiözese Freiburg im Jahr 2003 zu verweisen, als eine von der Säkularisation verschont gebliebene historische Klosterausstattung samt wertvollen Teilen der Klosterbibliothek auf Geheiss der Erzdiözese versteigert wurde.

Klaus Graf: Fragwürdige Auktion: Das Inventar des Klosters zum
Heiligen Grab in Baden-Baden wurde
versteigert, in: Das Münster 56 (2003) H. 3, S. 233-234. Auszüge:
"Als am 14. Juni 2003 das Inventar des Klosters zum
Heiligen Grab in Baden-Baden unter den
Hammer kam, war dies der dramatische Schlußakkord einer
nie unterbrochenen klösterlichen
Tradition. Die Chorfrauen vom Heiligen Grab (Sepulchrinerinnen) sind
der weibliche Zweig des Ordens
vom Heiligen Grab, dessen bedeutendste deutsche
Niederlassung das württembergische
Denkendorf schon in der Reformationszeit aufgehoben wurde.
In Spiritualität und Liturgie an
der mittelalterlichen Verehrung des Jerusalemer Heiligen
Grabes orientiert, sind die sich seit
dem beginnenden 17. Jahrhundert ausbreitenden Kanonissen
jedoch vor allem im Kontext der
frühneuzeitlichen Schulorden (Ursulinerinnen, Englische
Fräulein und andere) zu sehen. Der
Kernbereich des Ordens waren die südlichen Niederlande.
1670 kamen vier Chorfrauen und
eine Laienschwester aus dem Heiliggrabkloster St. Agatha
in Lüttich nach Baden-Baden (der
“französische” Einschlag blieb in der Klostergeschichte
lange dominant). […]
Es ist schwer verständlich, daß im
“Säkularisationsgedenkjahr” 2003 mit etlichen
Ausstellungen, in denen die um 1800 engetretenen
Kulturgutverluste thematisiert und beklagt
werden, ein so wertvoller Bestand geopfert wurde. Von den
gut 650 Nummern des
Versteigerungskatalogs sind immerhin über 100 Objekte in
die Zeit vor 1800 zu datieren (bis
auf zwei Stücke des 17. Jahrhunderts aus dem 18.
Jahrhundert). Besonders hoch ist der Anteil
an barocken Gegenständen bei den Gemälden (53 Lose): 31
sind vor 1800 entstanden.
Unverzeihlich ist, daß mit anderen für die
Regionalgeschichte wichtigen Bildern (insbesondere
Altarblätter aus dem aufgehobenen Franziskanerkloster
Fremersberg) die Nr. 3, ein Hl. Felix, an
einen süddeutschen Händler ging. Dieses Bild war ein
Geschenk der Markgräfin Sibylla
Augusta an das Kapuzinerkloster Baden-Baden 1713. […] Michael
Gassmann schrieb in der FAZ vom
13.6.2003: “Die Alltagszeugnisse eines
vielhunderjährigen
Klosterlebens werden […] für immer
auseinandergerissen. […] Man beteuert, alle für die
Geschichte des Klosters bedeutsamen Dinge
blieben erhalten. Doch mit dieser Aussage trifft man
zugleich die Unterscheidung zwischen
einer schützenswerten liturgischen Hochkultur und einer
nicht erhaltenswerten geistlichen
Alltagskultur”. In der Tat wurde ein einzigartiges
Ensemble
für die Alltags- und
Frömmigkeitsgeschichte eines Frauenkonvents als
Geschichtsquelle und Kulturdenkmal
zerstört. […]
Ist Baden-Baden ein Menetekel für
noch nicht absehbare Bedrohungen kirchlicher Kulturgüter im Zeichen immer knapper
werdender finanziellen Ressourcen? Hoffentlich nicht!
Internethinweis: Ergänzende Materialien und Texte zu
Baden-Baden erschließt die
Volltextsuche (z.B. “sepulch”) des Weblogs “Netbib”
http://log.netbib.de "

http://www.pforzheim.de/pls/portal/docs/PAGE/PRESSE/ARCHIV_PRESSEMITTEILUNGEN/PM_JAHR_2006/OKT_2006/REUCHLINSCHRIFTEN.PDF

STADT
PFORZHEIM

Pressemitteilung

Nach Gespräch mit Bernhard Prinz von Baden:
13.10.2006 / OB Augenstein: Reuchlin-Schriften werden vom Haus Baden als unverkäuflich
eingestuft
(stp/gs). Frohe Kunde aus dem Pforzheimer Rathaus: Die in der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe verbliebenen Teile der Bibliothek von Johannes Reuchlin werden
als unverkäuflich eingestuft. Dies sicherte Bernhard Prinz von Baden Pforzheims Oberbürgermeisterin
Christel Augenstein nach einem Gespräch am Freitag zu. Das Haus
beabsichtige zum Erhalt des Schlosses Salem eine gemeinnützige Stiftung einzurichten,
deren Grundkapital 30 Millionen Euro betragen müsse. Zur Finanzierung solle gemeinsam
mit dem Land Vermögen umgeschichtet werden: „Als Grundprinzip wurde festgelegt,
dass nur Objekte, die von untergeordneter Bedeutung für das Land Baden seien,
zum Verkauf anstehen würden“, so Oberbürgermeisterin Christel Augenstein. „Bernhard
Prinz von Baden hat bekräftigt, dass sich die Stadt Pforzheim um den Erhalt der
Reuchlin-Schriften keine Sorgen machen müsse“, so die Pforzheimer Rathaus-Chefin.
Wertvolle Handschriften gesichert
Seit Wochen wird im Land Baden-Württemberg heftig über die Pläne der Landesregierung
diskutiert, einen großen Teil der Handschriften-Bestände der Badischen Landesbibliothek
zu veräußern. Bereits Ende September hatte Oberbürgermeisterin Christel
Augenstein an Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden und an Ministerpräsident
Günter H. Oettinger sorgenvolle Briefe geschrieben, die sich für den Erhalt der
Handschriften-Sammlung der Badischen Landesbibliothek nachdrücklich aussprachen.
Neben dem großen allgemeinen kulturellen Wert verwies Pforzheims Oberbürgermeisterin
auf die erhalten gebliebenen Teile der Bibliothek des in Pforzheim geborenen Humanisten
Johannes Reuchlin. Er hinterließ diese wertvolle Bibliothek dem Michaelstift
seiner Vaterstadt, nach der Reformation übersiedelte die Bibliothek zusammen mit dem
Badischen Hof nach Durlach. Von dort gelangten viele der wertvollen Handschriften
über die Markgräfliche Hofbibliothek in die Handschriftensammlung der Badischen
Landesbibliothek. Die Reuchlin-Handschriften stellen den größten, geschlossenen Teil
der Reuchlin-Bibliothek dar. Sie waren Bestandteil des „Reuchlin-Kollegs“. Es handelt
sich um 13 Folianten, also gebundene Werke aus dem Besitz von Reuchlin, die in hebräischer,
lateinischer und griechischer Sprache geschrieben sind. Die Handschriften
bildeten als Lektüre die Basis für die von Reuchlin selbst verfassten Bücher.
Nachdem die Reuchlin-Schriften nunmehr als „unverkäuflich“ eingestuft wurden, kann
in Pforzheim auch in anderer Hinsicht Entwarnung gegeben werden: „Wir können nunmehr
im Neubau Reuchlin-Kolleg an der Schlosskirche wie geplant die Handschriften
in digitaler Form zeigen“, freut sich die Oberbürgermeisterin. Bei einem Verkauf wäre
eine kurzfristige Ausleihe zur Digitalisierung wohl kaum möglich gewesen.
Michael Strohmayer


Mein Kommentar:

Unwürdige Ranschmeiße.

Hier wurde mit dem Nichtberechtigten gesprochen, denn der Anspruch des Hauses Baden auf diese Altbestände ist alles andere als wasserdicht. Die Entwidmung der öffentlichen Sachen ist nicht ohne weiteres möglich, ggf. müsste das Haus Baden entschädigt werden. Bei jeder Betrachtung, die Billigkeitsgesichtspunkte einfließen läßt, ist klar, dass die Reuchlin-Handschriften dem Landesherrn und nicht dem Fürsten als Privatmann gehörten.

http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/fm/976/Denkschrift-2006-druckopti.pdf

Im Abschnitt über die beiden landesbibliotheken wird das Drehen der Gebührenschraube empfohlen:

Der RH schlägt vor, für die Inanspruchnahme der Fernleihe künftig kostendeckende
Gebühren zu erheben. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass der aufwendige
Fernleihverkehr, der jeweils einzelnen Benutzern zugerechnet werden
kann und allein diesen zugute kommt, aus Steuergeldern subventioniert wird.


Dann könnten tausende wissenschaftliche Nutzer ihre wissenschaftliche Arbeit vergessen. Niemand bestellt aus Spaß eine Fernleihe (kostendeckend wären wohl Gebühren von 20 Euro/Fernleihe), sondern, weil die Literaturversorgung immer schwieriger wird und natürlich die Landesbibliotheken dank beschränkter Ankaufetats kaum noch aktuelle Literatur kaufen können.

Beide Landesbibliotheken sollten verstärkt von ihrem Recht Gebrauch
machen, Pflichtexemplare von geringer literarischer oder historischer Bedeutung
nicht zu archivieren. Aus Sicht des RH reicht es aus, wenn die diversen
Lokal- und Regionalausgaben der in Baden-Württemberg erscheinenden
Zeitungen von den jeweiligen Verlagen archiviert werden. Ebenso kann auf
die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen
Wert verzichtet werden. Das bei den Bibliotheken beschäftigte wissenschaftliche
Personal ist aufgrund seiner Ausbildung in der Lage, die notwendigen
Entscheidungen über eine Archivierung verantwortlich zu treffen.


Die Verlage haben keinerlei Verpflichtung, Archive dauernd zu unterhalten. Diese Vorschläge spotten jeder Beschreibung. Das Pflichtexemplarrecht (vom BVerfG abgesegnet) dient der umfassenden Dokumentation der kulturellen Produktion. Gerade auch der sog. "Schmutz und Schund" (diese miesen Kleingeister scheinen in den 1950er Jahren stehengeblieben zu sein) ist eine einzigartige Quelle der Alltags- und Kulturgeschichte, nicht nur das, was irgendwelche Bibliothekare, deren Stelle vom RH nicht weggekürzt wurden, als literarisch und historisch wertvoll ansehen. Diese Auswahltätigkeit ist mit der Neutralitätspflicht des Staats und damit mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Wir halten fest: Wenn der RH gegen die Verfassung verstößt, ist Widerstand Pflicht!

Reduzierte Öffnungszeiten der Sonderlesesäle: die Öffnungszeiten sind ohnehin nicht besonders benutzerfreundlich!

Der Staat sollte den Bürgern dienen und nicht spar-geilen Überwachungs-R***, denen nur Abzocke beim Bürger einfällt.

Bei der Stuttgarter Staatsgalerie empfiehlt der RH (wiederholt in der Presse erwähnt):

die Festlegung von Sammlungsschwerpunkten, die einen maßvollen Abbau der Sammlungsbestände der Staatsgalerie ermöglichen.

"Zum Thema „Abbau von Sammlungsbeständen“ verweist das MWK auf die Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 17.11.2005, in dem die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die
Veräußerung von Kunstgegenständen aus den Museen des Landes niedergelegt
worden seien. Es bleibe unklar, weshalb der RH für einen Abbau der Bestände
über die dort festgelegten Grundsätze hinaus plädiert."

Der RH replizierte:

"Ein maßvoller Abbau der Sammlungsbestände (z. B. Dubletten, „Ladenhüter“
oder Objekte außerhalb der Sammlungsschwerpunkte) könnte räumliche und
personelle Ressourcen freisetzen, außerdem auch (bescheidene) Veräußerungserlöse
erbringen. Dieser Abbau ist aber auch deshalb notwendig, weil die
Prüfung ergeben hat, dass die Staatsgalerie mit der sachgerechten Verwaltung
des bisherigen Bestandes teilweise überfordert ist."

Die besagte Beschlussempfehlung auf einen zurückgezogenen Antrag der Abgeordneten Utzt findet sich in:
http://www2.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/5000/13_5052_d.pdf

Ein CDU-Abgeordneter führte aus:

"Die Konzeption, die das Wissenschaftsministerium in seiner
Stellungnahme vorlege, zeuge von äußerster Zurückhaltung, die
er teile. Folgende Punkte seien klipp und klar festgehalten:

Erstens: Die Landeshaushaltsordnung lasse Veräußerungen von
Sammlungsgegenständen zu.

Zweitens: Veräußerungen seien nur in Einzelfällen möglich, zum
Beispiel bei verzichtbaren Dubletten. Bei der Besichtigung von
Museumsdepots habe er viele Dinge gesehen, die niemals ausgestellt worden seien.

Drittens: Veräußerungen könnten nur auf Antrag der Museumsleitung
erfolgen.

Viertens: In den Entscheidungsprozess sei eine unabhängige Expertenkommission
einzubinden. Dies sei besonders wichtig, weil
oftmals eigensüchtige Interessen gebremst werden müssten.

Fünftens: Der Erlös fließe wieder den Museen zu.
Diese Konzeption halte er für sehr vernünftig. Das Positionspapier
des Deutschen Museumsbundes dagegen sei total überbürokratisiert."

Der Wissenschaftsminister schloss sich dieser Stellungnahme an.

Thilo Martini stellte mir freundlicherweise eine Kurzzusammenfassung seiner Präsentation auf dem Essener Archivtag zur Verfügung:

Open Access "betrifft" zur Zeit und aktuell nur wenige Museen in Deutschland.
Durch die Mitzeichnung der "Berliner Erklärung" im Jahre 2003 haben sich lediglich die sieben Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) sowie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden diesem Gedanken verpflichtet. Bei der Großzahl der bundesdeutschen Museen ist die Idee des "Open Access" noch nicht angekommen - ich vermute sogar, noch nicht einmal bekannt.


Die von ihm zitierte Informationsleitlinie des Zoologischen Museums Koenig
http://www.zfmk.de/web/2_Downloads/1_Forsch_Sektio_Mol_Dritt/data_ZFMK_IT_Leitlinie.pdf
zeigt, dass trotz Berufung auf die Berliner Erklärung - wieder einmal - der Sinn von Open Access nicht verstanden wurde. Ein Rechtevorbehalt bei finanziell verwertbaren Informationen ist gerade nicht mit OA vereinbar.

Das bisherige harte Bildrechte-Regime der Museen, das auf umfassende Kontrolle und Abschöpfung von Gewinnen abzielt, ist mit der Berliner Erklärung für Open Access grundsätzlich nicht vereinbar. Wer es - und sei es abgeschwächt - aufrechterhalten möchte, darf sich ehrlicherweise nicht auf Open Access berufen.

Siehe dazu mein eigenes Archivtag-Referat unter
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

Update to http://archiv.twoday.net/stories/2484031/

http://cnx.org/content/m13940/latest/

Excerpts:

A monograph with 100 illustrations might well cost its author $5,000.00 or more in permissions costs after the images are purchased. For books on modern and contemporary art, that number is likely to be considerably higher. [...]

Scholars and editors also express grave concerns about the time and effort required to secure good images and permissions to reproduce them.


See also
http://cnx.org/content/m13952/latest/

Besonders gut wird man über Fälle des Deaccessioning in den USA bzw. dem UK in dem Weblog Cronaca informiert. Erneut
http://www.cronaca.com/archives/004674.html
konstatiert David das erstaunliche Schweigen über die Karlsruher Causa insbesondere bei der NYT, die US-Fälle dezidiert aufgreift.

Auf dem Historikertag in Konstanz im September 2006 gab es auch eine Veranstaltung Bilder der „Linken“. Beispiele einer transnationalen Kulturgeschichte des Politischen in den 1960er und 1970er Jahren. Die abstracts sind online.

Auf HSozKult findet sich ein umfangreicher Tagungsbericht.

Auf dem Historikertag in Konstanz im September 2006 gab es auch eine Sektion Geschichtsbilder der Archive / Geschichtsbilder der Wissenschaft. Die abstracts sind online.
Auf HSozKult findet sich ein Tagungsbericht zur Veranstaltung "Dokumente und Deutungen zur Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er Jahre".
Am Ende des Tagungsberichtes findet sich der Hinweis, dass das Landesarchiv Baden-Württemberg ein Kolloquium ‚1968 - Was bleibt von einer Generation?’ am 27.2.2007 in Stuttgart plant (website mit vorläufigem Programm als PDF).

Tagungsbericht: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1181

Bibliothek & Information Deutschland
(BID) - Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und
Informationsverbände e.V.
http://www.BIDeutschland.de


5. Oktober 2006

Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

Vertreter von Kultur und Wissenschaft sind geschockt, und auch als Dachverband
der Bibliotheksverbände stehen wir Ihrem Plan fassungslos gegenüber:
Die von Ihnen geführte Landesregierung, beabsichtigt, deutsches Kulturgut
von überragender Bedeutung aus der Badischen Landesbibliothek zu entfernen
und zum Verkauf anzubieten. Tausende von unersetzlichen mittelalterlichen
Handschriften und Frühdrucken sollen der Wissenschaft entzogen
werden. Ein über Jahrhunderte gewachsener Organismus wie die Badische
Landesbibliothek soll seiner historischen Seele beraubt werden. In die Erhaltung
und Erschließung dieser einzigartigen Dokumente deutscher,
ja europäischer Kultur sind öffentliche Mittel erheblichen Umfangs investiert
worden, um sie dauerhaft zu sichern.
In Deutschland gibt es aus gutem Grund ein Gesetz zum Schutz deutschen
Kulturgutes gegen Abwanderung. Die Notwendigkeit, kulturelles Erbe im
öffentlichen Besitz gegen staatlich angeordnete Verkaufsaktionen zu
schützen, war bislang nicht gegeben. Halten Sie es für angemessen, dass
eine Diskussion hierüber ausgerechnet von Baden-Württemberg ausgeht?
Kulturdenkmäler gehören dem Volk eines Landes, erst recht einer Kulturnation.
Um sie vor dem Zugriff durch finanzstarke Privatleute zu schützen,
werden sie in staatlichen Bibliotheken aufbewahrt. Auf einmal will der Staat
– Ihr Land - in seine eigene Schatztruhe greifen und seinem Volk unersetzliche
Kulturdenkmäler wegnehmen?

Sie, Herr Ministerpräsident, können stolz sein auf das Land Baden-
Württemberg, seine Geschichte, seine Kultur und seine Menschen, die sich
– vielleicht mehr als anderswo – dieser Geschichte und Kultur emotional
verbunden fühlen und stolz darauf sind.
Die Handschriften und Drucke aus der Badischen Landesbibliothek dürfen
nicht zur finanzpolitischen Dispositionsmasse werden. Sie sind essentieller
Bestandteil dieser traditionsreichen Bibliothek, sie müssen weiterhin der
Wissenschaft und Forschung in Deutschland sicher zur Verfügung stehen,
sie müssen ein Teil der kulturellen Identität der Menschen in Baden-
Württemberg bleiben.
Wir bitten Sie dringend: Lösen Sie den Rechtsstreit nicht durch die teilweise
Zerstörung einer Bibliothek und nehmen Sie Ihre Verkaufspläne zurück!

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Lison
Sprecherin „Bibliothek & Information Deutschland“

http://tls.timesonline.co.uk/article/0,,25390-2388630.html

German manuscript collections

Sir, – I was shocked, as most of your readers were, I am sure, to learn, from Nicolas Barker’s account earlier this year, about the demise of the Macclesfield Library (Commentary, June 23). A similar fate is currently being contemplated for one of the most prestigious manuscript collections in Germany, which has been in the care of Karlsruhe’s Badische Landesbibliothek for over a century. This collection comprises a large number of very early manuscripts, many from the monastery of Reichenau (founded circa 720), where they were first catalogued in the ninth century.

It appears that the princes of Baden still have some claims – legally rather dubious, if one cares to take a close look, something they and their advisers are actively discouraging – to large portions of the province’s cultural treasures, even though 1) they were stripped of their politically pre-eminent position in the wake of the First World War and 2) said treasures were secularized in the Napoleonic era and not, strictly speaking, given to the Grand Dukes. The cash raised by auctioning off the manuscripts would pay for repairs at Schloss Salem on Lake Constance, which the impecunious Badens call home.

In the mind of its author, Herr Oettinger, minister-president of Baden-Württemberg, this barbaric scheme would settle once and for all any outstanding claims by the former dynasts, who have already spent their way through the proceeds of the sale of their main schloss at Baden-Baden (including contents). All the federal authorities have done so far is to rule out foreign bids for the Karlsruhe manuscripts, as if that could prevent them, once in private hands, from leaving the country! I can’t help but think that if the EU had a meaningful cultural mandate, with matching human and financial resources, this would be the perfect wrong for it to set right by preserving as a public concern what is indubitably a treasure of supranational significance.

ALAIN J. STOCLET
Université Lyon 2 – Lumière, 86 rue Pasteur, Lyon.

http://de.wikisource.org/wiki/Schrift_und_Schrifttum

Alle Seiten wurden mindestens einmal korrekturgelesen. Das Büchlein ist auch heute noch eine nützliche Einführung insbesondere hinsichtlich württembergischer Verhältnisse.

 

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