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Am gestrigen Open-Access-Tag wurden in Archivalia 32 Einträge in der Rubrik Open Access veröffentlicht (darunter 6 Gastbeiträge eingeladener Aktivisten für die nochmals gedankt sei):
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

I. Gastbeiträge (alphabetisch)

Gudrun Gersmann
http://archiv.twoday.net/stories/5252988/

Eberhard Hilf
http://archiv.twoday.net/stories/5255913/

Thomas Hoeren
http://archiv.twoday.net/stories/5253008/

Rainer Kuhlen
http://archiv.twoday.net/stories/5254044/

Eric Steinhauer
http://archiv.twoday.net/stories/5253711/

Peter Suber
http://archiv.twoday.net/stories/5254012/

II. Allgemeine Informationen

Open Access - eine sehr kurze Einführung
http://archiv.twoday.net/stories/5251765/

Schlüsselbegriffe der Open-Access-Terminologie
http://archiv.twoday.net/stories/5253977/

Wo finde ich Informationen zu Open Access?
http://archiv.twoday.net/stories/5251767/

Wie finde ich Open-Access-Dokumente?
http://archiv.twoday.net/stories/5256264/

Nicht nur Zeitschriftenartikel ...
http://archiv.twoday.net/stories/5251764/

Nicht nur Zeitschriftenartikel ... Open Access auch für Kulturgut
http://archiv.twoday.net/stories/5254099/

Nicht nur Zeitschriftenartikel ... Open Educational Resources
http://archiv.twoday.net/stories/5252935/

III. Spezielle Themen

Heute ist internationaler Open Access Tag
http://archiv.twoday.net/stories/5252968/

Open Access im Küchenradio
http://archiv.twoday.net/stories/5253559/

Ideen, wie man die Dokumentenserver füllen kann
http://archiv.twoday.net/stories/5254162/

Dean Giustini's Top Five Ways for Librarians to Contribute to Open Access Movement
http://archiv.twoday.net/stories/5254166/

Dramatic Growth of Open Access, September 30, 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5254167/

Wo kann ich archivische Fachbeiträge Open Access veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/5251769/

Tagungsband Offener Bildungsraum Hochschule gratis im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/5251716/

Tagungsband zum Social Tagging gratis im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/5251739/

Offene Bildungsressourcen - Ausgabe der eLearning-Papers
http://archiv.twoday.net/stories/5251751/

Wie kam ich zu Open Access?
http://archiv.twoday.net/stories/5254157/

Neue Version des Hoeren-Skripts zum Download bereit
http://archiv.twoday.net/stories/5254830/

Die Public Domain festigen - eine Idee für Google
http://archiv.twoday.net/stories/5254117/

Kurzer Bericht von den Open Access Tagen Berlin
http://archiv.twoday.net/stories/5255238/

Einladung zum Creative Commons Salon Berlin
http://archiv.twoday.net/stories/5255243/

Open Access Scholarly Publishers Association, OASPA launched
http://archiv.twoday.net/stories/5255673/

Open Access Tag weltweit voller Erfolg
http://archiv.twoday.net/stories/5255679/

Open Access Haiku
http://archiv.twoday.net/stories/5255704/

Make all research results CC-BY (and the data PD)!
http://archiv.twoday.net/stories/5255746/
(zu libre Oben Access)

Elektronische Semesterapparate und Open Access
http://archiv.twoday.net/stories/5255903/
(auch zum § 52a UrhG)


Google (bzw. Google Scholar) hat längst nicht alle, wie OAIster 2008 zeigen konnte:

http://www.dlib.org/dlib/july08/hagedorn/07hagedorn.html

Der OAI-Metadaten-Harvester OAIster ist die vielleicht wichtigste Ressource, die man kennen sollte:

http://www.oaister.org

Zu nennen ist auch das mangelhafte Konkurrenz-Angebot von
http://en.scientificcommons.org/

Was die deutschen Schriftenserver angeht, so sind die einschlägigen Links und Erläuterungen auf

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Bibliographieren

zu finden (samt Hinweisen auf Archivalia-Einträge). Die genannte Seite bezieht sich zwar schwerpunktmäßig auf Digitalisate, die genannten Internetquellen (z.B. der wissenschaftlichen Volltextssuchmaschinen) können aber auch beim Auffinden von aktueller OA-Forschungsliteratur nützlich sein.

Einen Teilbestand aus Google, nämlich die Volltexte in Repositorien, durchsucht (wenig zuverlässig):

http://www.opendoar.org/search.php

Zu den Open-Access-Aufsätzen gibt es zwei spezielle Datenbanken:

http://www.doaj.org (kleiner Bestand)

http://www.openj-gate.com (sehr viel größerer Bestand, englischsprachig)

Seit neuestem kennzeichnet Google Scholar kostenfreie Literatur mit einem grünen Dreieck:
http://archiv.twoday.net/stories/5185684/

Eine eigene Datenbank für OA-Monographien existiert nicht. Zahlreiche moderne Bücher (natürlich nur ein winziger Bruchteil des Verlagsprogrammes von Google Book Search) sind in Google Book Search mit der Einschränkung auf Volltext und entsprechendem Zeitfilter zu finden. In Worldcat ist ein gezieltes Filtern nach freien Quellen unmöglich, diese gehen unter in den NetLibrary-Treffern oder anderen kostenpflichtigen Angeboten. Unzählige Institutionen und manche Firmen bieten weltweit freie Online-Versionen von Büchern an. Hier hilft meist nur die Google Websuche, OAIster und die Bibliothekskataloge versagen weitgehend. Als Geheimtipp kann
die Suche nach fri e-bok in
http://webbgunda.ub.gu.se/cgi-bin/chameleon
gelten. Digital Book Index und die Online Book Page (für englischsprachige Fachliteratur) und weitere Quellen durchsucht die Meta-Suche:
http://libweb.lib.buffalo.edu/ft/EBooks.html


Herzlichen Dank an Eberhard Hilf!

Fünfzehn Jahre digitaler Open Access wissenschaftlicher Ergebnisse

ein Beitrag zum Tag des Open Access 2008
Eberhard R. Hilf (hilf (at) isn-oldenburg.de)

Zeitlose Anforderungen

Wissenschaftler brauchen bei ihrer Arbeit Informationen und Erkenntnisse anderer Forscher, und sie erzeugen Informationen, die andere Forscher nutzen können. Der Forschungsprozess wird also am effektivsten unterstützt, wenn man möglichst weltweit alle relevanten wissenschaftlichen Informationen bequem findet, sowie lesen und verarbeiten kann.
Ausserdem wollen die Forscher, dass ihre Arbeiten möglichst von allen denkbar Interessierten gelesen werden können.
Dass Jedermann weltweit ohne Verzug seine wissenschaftlichen Dokumente verbreiten bzw. die anderer weltweit verteilter Autoren lesen kann, nennt man heute 'Open Access' OA.

Diese Anforderungen der Wissenschaft an das Management wissenschaftlicher Informationen ist unverändert und unabhängig von aktuellen technischen Realisierungsmöglichkeiten. Im Laufe der letzten hundertfünfzig Jahre hat sich international ein für das Papierzeitalter effektives System von wiss. referierten Zeitschriften herausgebildet, die gedruckt an die wiss. Bibliotheken vertrieben wurden. Das natürliche Geschäftsmodell war verdecktes Referieren vor der Veröffentlichung und 'toll-access', also das Subskriptionsmodell, die Bibliotheken bezahlen im Voraus und ohne dass sich bereits ein Leser gefunden hätte.
Dieses lässt sich kommerziell durch Verlage als Provider gut finanzieren, der Verlag hatte ja dank der Copyright-Vergabe durch den Autor an den Verlag das Monopol darüber, wer was lesen darf.

Als vor 15 Jahren das World Wide Web erfunden wurde, ergaben sich nun technisch ideale Möglichkeiten [1],
die zeitlosen Anforderungen der Wissenschaft [2]
viel effektiver zu realisieren. Mittels des WWW kann jeder ohne (auch finanziellen) Aufwand sein Dokument aller Welt zu lesen geben. Suchmaschinen mögen dem armen potentiellen Leser helfen, es zu finden,- und jedes so digital verbreitete Dokument auch zu lesen.

Technische Realisierungen von Open Access

Zwei Wege zur Organisation dieser weltweiten Bibliothek wissenschaftlicher Dokumente - unabhängig vom Stadium ihrer Begutachtung oder Publikation durch Verlage haben sich herausgebildet:
Zentrale Vernetzung der Autoren-Webserver: die Autorin legt eine digitale Kopie ihrer Dokumente auf den Webserver ihres Institutes oder ihrer Arbeitsgruppe, z.B. geordnet als Publikationsliste. Ein zentraler Dienst listet die Webadressen möglichst aller Autoren und bietet Zusatzdienste wie Suchmaschine, Ordnung nach Instituten oder Universitäten, geographische Koordinaten, usf.. Fachbezogene Beispiele hierfür sind PhysNet [3] und Math-Net [4].

Verteilte Repositorien und Dienste-Anbieter: die digitalen Kopien werden lokal an zentraler Stelle, z.B. der Bibliothek einer Universität, gesammelt und auf dem Web angeboten.
Dabei fügt dieser lokale Data-Provider Metadaten nach einheitlicher (OAI-MPH) internationaler Vereinbarung hinzu. Weltweit haben inzwischen fast alle Universitäten einen Data-Provider [5]. Dies ermöglicht anderen Institutionen, einen Service-Provider aufzusetzen und anzubieten, der nach eigenen Kriterien Dokumente (z.B. fachbezogen) auswählt und synoptisch mit Zusatzdiensten anbietet und dabei die OAI-Metadaten nutzt. Weltweit gibt es eine Fülle von Service-Providern [6]. Ihre Nutzung und ihre Füllung wird statistisch untersucht [18].

Schließlich gibt es eine Reihe von (meist fachbezogenen) Suchmaschinen mit Zitationsdiensten, die eine Vielzahl von (auch nicht OAI-kompatiblen) Dokumentensammlungen anbieten [7].

Wem nützt Open Access?

OA beschleunigt den Wissenschaftsprozess und ermöglicht effektiveres Arbeiten. Es fördert dadurch auch katalytisch die industrielle Entwicklung.

OA nützt den Universitäten. Die Universitäten können in einer OA-Welt sehr effektiv weltweit
Werbung machen für die Leistungsfähigkeit ihrer Wissenschaftler, wenn deren Dokumente auf einem eigenen IR-Server online OA zugänglich sind. Zugleich lassen sich Publikationslisten von Autoren generieren, ein
Universitätsprofil erstellen, sich mit anderen Universitäten wettbewerblich vergleichen etc. und auch Evaluationen sachgerechter durchführen. Es lässt sich die Nutzung und Verlinkung der Arbeiten automatisiert einfach messen, Zitationen online besser verbreiten. Schliesslich kann in der Open Access Welt die Universität eine Fülle von Zusatzdiensten anbieten, um die wissenschaftliche Arbeit weiter zu unterstützen [8].

Derzeit baut DINI Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V.[9] einen synergetischen umfassenden Dienst auf, der die Vorteile der Open Access verfügbaren wissenschaftlichen Volltexte, die verteilt auf Universitäts-Repositories liegen, heben soll durch einheitliche Standards,
semantische Navigation, Nachweis der Nutzung, Verarbeitung der Zitationen sowie einer Fülle weiterer Leser- und Autorendiensten. DINI zertifiziert insbesondere OAI-Data-Provider,die ihre strengen Anforderungen an einen zuverlässigen und konformen Dienst erfüllen.
Eine Liste der in Deutschland betriebenen und der zertifizierten Provider ist in [10] gegeben.

Die Universitäten werden zunehmend ihre Autoren anhalten,
eine digitale Kopie jeden Forschungsartikels in das zentral betriebene Universitäts-Open Access Repository einzuspeisen.

Die OA-Repositorien der Universitäten decken bisher oft sehr viel weniger an Dokumenten ab, als was in den Publikationslisten der Autoren aufgelistet ist. Viele Autoren sind auch unwillig, oder zögern, eine digitale Kopie ihres Dokumentes auf den Universitäts-IR hochzuladen. Im Ausland [11,12] wurde durch Studien von A. Swan und A. Sale eruiert, dass nur wenn die Autoren verpflichtet werden, eine Kopie zu liefern, sie das auch
mehrheitlich tun. Sonst ist zumeist die sog. Abdeckung gering (10-30 %). Daher wird von den Universitäten zunehmend der Weg der Autorenverpflichtung beschritten (oder auch des finanziellen Anreizes).

Nutzen für die Autoren

Autoren haben von der weltweiten flächendeckenden Einführung große Vorteile: sie werden viel öfter gelesen [13], bei DINI-zertifizierten OAI-Data Providern wird ihnen die dauerhafte und langfristige Lesbarkeit, die Langzeitarchivierung garantiert, die Zitation wird in alle wesentlichen internationalen Informationsdienste (Suchmaschinen, Nachweisdienste) eingespeist und so die Auffindbarkeit weiter erleichtert. Sie sind bei ihrer Institution und deren evtl. Evaluationen automatisch optimal präsent.

Was muss ein Autor tun?

Autoren haben es nun leicht, sie müssen nur eine digitale Kopie ihres neuesten Werkes dem lokalen (oder einem seiner Wahl) OA-Data-Provider zugänglich machen und die Erlaubnis zur Web-Verbreitung geben. Dabei ist gerade nicht die äußere Form des Dokumentes, wie es der Verlag dann erstellen mag, wichtig, sondern der möglichst volle Inhalt,
also ein html oder latex oder word-file, aus dem sich dann z.B. ein pdf file ertellen lässt.

Die meisten Verlage der heute riesigen Zahl von wissenschaftlichen Zeitschriften[14] erlauben es den Autoren explizit, eine digitale Kopie dem lokalen OA-Repository anzubieten.

Neue Dienste durch kommerzielle Service-Provider?

Während die Vertreter-Organisationen der kommerziellen Verlage nach wie vor militant das Subskriptionsmodell verteidigen (sollen), stellen sich die Verlage allmählich auf Open Access um, einige bieten bereits OA-Zeitschriften, Springer hat jüngst BioMedCentral gekauft, einen OA-Verlag mit ca. 600 Mitarbeitern.

Eigentlich haben aber gerade kleine Verlage es leichter, auf ein neues Geschäftsmodell umzusteigen, das den Anforderungen der Wissenschaft besser gerecht wird,- sofern sie denn die technische Konzeption, Entwicklung und Installation neuer Dienste outsourcen an kompetente Firmen und Institute. (Zur generellen Diskussion siehe [14,15,16]).

Literatur-Hinweise

[1] M. Groetschel, J. Luegger, and W. Sperber;
Wissenschaftliches Publizieren und elektronische Information am Wendepunkt; 1993;

[2] Eberhard R. Hilf; Vortrag; Universität Halle; 1994;
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/vortraege/halle-ebs/halle-ebs.html

[3] PhysNet http://www.physnet.net ; siehe auch
E.R.Hilf, Report at the APS E-Print; Los Alamos, 1995; International Workshop of the American Physical Society on the future of scientific information.
http://publish.aps.org/EPRINT/ebs.html

[4] Math-Net http://www.math-net.org

[5] OAI-Registrierte Data Provider
http://www.openarchives.org/Register/BrowseSites
[6] OAI-registrierte Service Provider
http://www.openarchives.org/service/listproviders.html

[7] Citebase http://www.citebase.org

[8] Digitale Verlagsdienste in einer Open Access Welt
- Zusammenstellung möglicher add-on Dienste; Thomas Severiens und Eberhard R. Hilf;
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/kampffmeyer4.pdf

[9] http://www.dini.de

[10] Liste DINI-zertifizierter OA-Data-Provider an Universitäten
http://www.dini.de/no_cache/service/dini-zertifikat/zertifizierte-server/
Eine Liste aller aller OAI-Dataprovider in Deutschland findet sich auf dem DINI-Server.

[11] A. Sale http://eprints.utas.edu.au/view/authors/Sale,_AHJ.html

[12] Studie; A. Swan http://www.keyperspectives.co.uk/openaccessarchive/index.html

[13] Stevan Harnad and Tim Brody and François Vallières and Les Carr and Steve Hitchcock and Yves Gingras and Charles Oppenheim and Chawki Hajjem and Eberhard R. Hilf;
The green and the gold roads to Open Access;
2004 and updates; http://eprints.ecs.soton.ac.uk/9940/

[14] Ulrich's Liste aller Zeitschriften: http://www.ulrichsweb.com/ulrichsweb/
und die kleinen Anzahlen, die sich Universitäten heute noch leisten können
http://fisher.lib.virginia.edu/cgi-local/arlbin/arl.cgi?task=setupstats
(Statistische Erhebungsdaten der Association of Research Libraries)

[15] Publisher copyright policies & self-archiving Romeo-Liste
http://www.sherpa.ac.uk/romeo/

[16] Eberhard R. Hilf (2007), Digitaler Open Access zu wissenschaftlichen Informationen - Ein Umbruch zu neuen professionellen Diensten, in B. Lutterbeck, Matthias Biärwolff, R. A. Gehring (Hrsg.), 'Open Source Jahrbuch 2007 - Zwischen freier Software und Gesellschaftsmodell', Lehmanns Media, Berlin.
http://www.opensourcejahrbuch.de/portal/article_show?article=osjb2007-06-02-hilf.pdf
und
E.R.Hilf; Zehn Jahre Open Access - und nun die wirtschaftliche Nutzung? Medien Wirtschaft;
Vol.3,ISSN 1613-0669, S. 146-148; 2004
http://www.isn-oldenburg.de/~hilf/publications/medienwirtschaft/openaccess/

[17] The effect of open access and downloads ('hits') on citation impact: a bibliography of studies
http://opcit.eprints.org/oacitation-biblio.html

[18] Interoperable Repository Statistics
http://trac.eprints.org/projects/irstats


Der Autor ist Geschäftsführer des
Institute for Science Networking Oldenburg GmbH
, das neue Dienste für das Informationsmanagement wissenschaftlicher Dokumente im Auftrag entwickelt.


" ..... So haben wir der Sahara zweimal zu danken – sie ist eine Wurzel des Menschen und eine seiner Hochkulturen –, nun wohl auch ein drittes Mal: Die Wanderung des Homo sapiens nach Norden könnte mitten durch sie hindurchgeführt haben, entlang von Flüssen, deren Betten sich heute nur noch aus großer Entfernung zeigen, den Kameras der Satelliten. Früher einmal transportierten sie Wasser von Süden her quer durch Libyen. Darauf deutet zweierlei, zunächst die Geschichte des Mittelmeers, sie ist in Foraminifera archiviert, das sind schalentragende Einzeller im Meer, in deren Schalen – beziehungsweise deren Sauerstoffisotopen – man etwas über das Wasser lesen kann: Vor 124.000 bis 119.000 Jahren gab es im östlichen Mittelmeer eine 18O-Anomalie, sie deutet darauf hin, dass plötzlich viel Süßwasser ins Meer kam.
Aber sie kann auch von ganz anderen Ursachen herrühren, deshalb hat eine Gruppe um Anne Osborne (Bristol) ein zweites Archiv erschlossen, das von Samarium und Neodym, beide sind „seltene Erden“. Auch sie sind in Foraminifera eingelagert, ihr Verhältnis zeigt, ob das Wasser über frisch gebildete Erdkruste ins Meer kam oder über alte. Das, das durch die Straße von Gibraltar ins Mittelmeer fließt, kam über alte Gesteine – die der Flüsse in den Atlantik –, aber das in der östlichen Ägäis kam, wieder vor etwa 120.000 Jahren, durch frisch durchströmte Flusstäler. Davon haben die Forscher nun Spuren in der westlichen Ägäis gefunden. ...."

Quelle:
http://diepresse.com/home/techscience/wissenschaft/422291/index.do?_vl_backlink=/home/techscience/index.do

Glaubt man Eric Steinhauer, wird die zum Jahresende auslaufende Regelung des § 52a UrhG nicht verlängert werden. § 52a erlaubt eine Intranet-Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützten Materials in Schulen/Hochschulen und für kleine Forschergruppen. Steinhauer macht darauf aufmerksam, dass auch der Wegfall des Paragraphen nicht einfach den früheren Zustand wiederherstellen würde, da man nun schwerer die frühere Argumentation, bei Schulklassen und kleinen Forscherteams liege keine Öffentlichkeit vor, vertreten könne.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/10/08/segen-fluch-sect-52a-urhg-4840376

Siehe auch:
http://www.heise.de/newsticker/Neuer-Streit-um-Intranet-Klausel-fuer-Lehrer-im-Urheberrecht--/meldung/116072

Umfrage der Uni Bamberg:
http://typo3.urz.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/wissenschaft_einricht/universitaetsbibliothek/Allgemein/urheberrecht_umfrage52a.pdf

7. Welche Auswirkungen hätte der Wegfall von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG für die von Ihnen vertretenen Bildungseinrichtungen?
[...]
- fataler Rückschritt ins Papierzeitalter
- erhöhter Arbeitsaufwand durch Erstellen und Vervielfältigen von Papierunterlagen
- schlechtere Lehrqualität und schlechterer Lehrservice
- schnellere Veralterung der Arbeitsmaterialien
- schlechtere Zugänglichkeit der Literatur und damit verbunden geringerer
Rezeptionsgrad bei den Studierenden und sinkende Veranstaltungsqualität


Man kann es sich eigentlich nicht vorstellen, dass elektronische Semesterapparate ab 1.1.2009 illegal sein sollten.

Gewonnen hätte damit z.B. der Börsenverein, der immer schon gegen den § 52a UrhG war. Stellungnahme zum Evaluationsbericht des BMJ vom April 2008, der die Aufhebung der Entfristung empfahl:

http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/STELLUNGNAHME%2052A%20EVALUATION%20080618.pdf

Aber stellt nicht auch diese finstere Aussicht ein Fall Erfolgreichen Scheiterns? dar, der die Erkenntnis fördert, dass Wissen frei sein muss und Open Access auch im Bildungsbereich das Gebot der Zeit?

Siehe dazu den Gastbeitrag von Rainer Kuhlen heute:
http://archiv.twoday.net/stories/5254044/

Sollte man nicht mehr freie Quellen, freie Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien nutzen? Also Open Educational Resources, die zur Zeit in der Bildungsforschung ausgesprochen "hip" sind, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5252935/

Und sollte man nicht eine Idee weiterentwickeln, auf die die Heather Morrison und ich unabhängig gekommen sind?

http://archiv.twoday.net/stories/4931438/

Es geht darum, bei der Anlage elektronischer Semesterapparate Open Access dadurch zu fördern, dass man versucht, eine Freigabe für das allgemeine Internet zu erreichen.

2005 formulierte ich:

Im Sinne der Foerderung von Open Access und der staerkeren
Befuellung der Dokumentenserver schlage ich vor,
- 1.im Rahmen von Semesterapparaten erstellte Digitalisate
gemeinfreier (aelterer) Werke (auch wenn das eher selten
der Fall sein duerfte) oeffentlich zugaenglich zu machen
und
- 2. Hochschullehrer zu ermutigen, bei der Erstellung von
Semesterapparaten Genehmigungen der Rechteinhaber
(Autoren/Verlage) zur Einstellung ins allgemeine Internet
einzuholen.


Morrison über Course Reserves:

"If you're planning to use an article or book chapter year after year - or it is clear that others would and should read the items - it is worthwhile contacting the author to inquire about making a copy open access, and it is worth the author's time to make this happen."

Bei Zeitschriftenartikeln dürften in vielen Fällen nach deutschem Recht die Rechte bei den Autoren liegen (§ 38 UrhG) - diese werden in vielen wenn nicht den meisten Fällen die Einwilligung geben, sofern sie nicht unrichtig über ihre Rechte unterrichtet sind.

Aber auch bei den Verlagen wird man - insbesondere bei älterer Literatur oder kürzeren Buchauszügen - manchmal Glück haben.

Damit ergibt sich für Open Access in diesem Bereich ein goldener und ein grüner Weg:

* Gold: OER nutzen!

* Grün: Anreicherung der Dokumentenserver mit Open-Access-Dokumenten, die für den elektronischen Semesterapparat bestimmt waren.

NACHTRAG:

http://archiv.twoday.net/stories/5258477/ § 52a UrhG soll bis 2012 verlängert werden.


Open Access im Sinn der BBB-Definition beschränkt sich nicht darauf, dass die wissenschaftlichen Dokumente kostenlos zur Verfügung stehen (gratis Open Access), sie müssen auch zur Nachnutzung zur Verfügung stehen (libre Open Access). Daher lautet die Devise:

MAKE ALL RESEARCH RESULTS CC-BY (AND THE DATA PD)!

Die CC-BY-Lizenz ist die Standardlizenz der PLoS und auch in sehr vielen anderen Open-Access-Zeitschriften verbreitet.

Bei Forschungsdaten kann aber die Forderung nach Urhebernennung bei komplexen Datennutzungen die wissenschaftliche Forschung behindern, daher müssen die Daten Public Domain sein. Nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis wird man aber auch dann den Datenurheber angeben, wenn dies in vernünftiger Weise erfolgen kann.

Ausführlich begründet ist diese Position unter
http://archiv.twoday.net/stories/4931334/
"Warum brauchen wir Open Access mit Bearbeitungsrecht und kommerzieller Nutzung?"


A haiku for Open Access Day:

Let's create a rule
Information is a tool
Everyone can use!

Posted by Allyson Mower at
http://mlitr.blogspot.com/2008/10/open-access-day.html


http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/10/open-access-day.html

Allerdings wirkt die Seite der UB Heidelberg als einziger deutscher Beitrag auf:

http://oad.simmons.edu/oadwiki/Europe:_Open_Access_Day_2008

doch ein wenig ärmlich. Bei den niederländischen Kollegen sieht es aber nicht besser aus, obwohl man dort Stattliches vorzuweisen hat:

http://zeemanspraat.wordpress.com/2008/10/14/open-access-day-2/


http://www.oaspa.org/

Excerpt from the Bylaws:

Full members of the OASPA shall adhere to the extent possible a common interpretation of Open Access scholarly publishing inspired by the Budapest, Bethesda and Berlin Declarations on Open Access. This interpretation includes the following components:

* The dissemination of peer-reviewed manuscripts containing original research or scholarship immediately upon publication, at no charge to user groups, without requiring registration or other restrictions to access.

* Requirement that copyright holders allow users to "copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship..."

Full member OA journal(s) must adhere to component “A” of the interpretation. Members should, to the extent possible given their business model and individual circumstances, strive to adhere to “B” of the interpretation above.



http://www.uic.edu/htbin/cgiwrap/bin/ojs/index.php/fm/article/view/2101/2037

Ein sehr technischer Blick auf beide Projekte. Die OCA schneidet in Sachen Transparenz längst nicht so gut ab, wie man anzunehmen geneigt war.

http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/urheberrecht/313/5/3
Via Blog-Eintrag

Urteilsanmerkung:

Es ist im eV-Verfahren nicht zu erwarten, dass ein Gericht nachdenkt oder gar die BGH-Rspr. zur Kenntnis nimmt. Ich habe in der Kunstchronik 2005 http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/371/pdf/Graf_Urheberrecht_2005.pdf bemängelt, dass sich der Bundesgesetzgeber nicht mit der einschlägigen Entscheidung "Parfumflakon" http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/bgh_urteil_I-ZR-256-97_parfumflakon.html auseinandergesetzt hat, und dies gilt nun auch für das OLG Köln. Dem Urteil hätte es entnehmen müssen, dass die Katalogbildfreiheit ersichtlich für die Präsentation von urheberrechtlich geschützten Werken der bildenden einschließlich der angewandten Kunst auf Auktionsplattformen nicht in Betracht kommt, sondern dass im Interesse des Warenverkehrs Abbildungen urheberrechtlich geschützter Gegenstände zulässig sein müssen. Dies betrifft beispielsweise technische Zeichnungen (keine Werke der bildenden Kunst) oder Autographen, deren Inhalt (z.B. ein geschütztes Gedicht) geschützt ist. Um Käufern einen Eindruck von dem zu verkaufenden Gegenstand zu vermitteln, wird man zulässigerweise ihn auf der Auktionsplattform abbilden dürfen (z.B. Buchcover, Plattencover usw.). Nach Abwicklung des Verkaufs entfällt die Werbewirkung und das Bild muss entfernt werden, wobei die strikte Betonung einer Wochenfrist durch das Gericht zu kleinlich erscheint. Eine dauerhafte öffentliche Zugänglichmachung - auch im Rahmen eines kostenpflichtigen Angebots (Branchendatenbank) - ohne Zustimmung des Urhebers ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Uwe Berlit: Die elektronische Akte - rechtliche Rahmenbedingungen der elektronischen Gerichtsakte
Der Beitrag ist das ausgearbeitete und teilweise erweiterte Manuskript eines Vortrages, den Professor Dr. Uwe Berlit auf dem diesjährigen EDV-Gerichtstag in Saarbrücken gehalten hat.
http://www.jurpc.de/aufsatz/20080157.htm

Passend zum OA-Tag findet im newthinking store Berlin Mitte ein Creative Commons Salon statt.

Alle Infos: http://newthinking-store.de/vortrag/ccsalon/20081015

http://netzpolitik.org/2008/open-access-tage-berlin-wissenschaftler-und-bibliothekare-fordern-freien-zugang-zu-wissen/

http://www.heise.de/newsticker/LG-Hamburg-Googles-Bildersuche-ist-urheberrechtswidrig--/meldung/117360

Sagt der Urheberrechtler Martin Kretschmer:

http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=408&cHash=72f623028e

Google sucht Ideen, um die Welt besser zu machen: Projekt 10 hoch 100.

http://www.project10tothe100.com/intl/DE/index.html

Ich habe die folgende Idee eingereicht. Die Zahlen beziehen sich auf die Nummer der Eingabefelder bei Google (die URL wurde nicht akzeptiert)

5: Histo
8: Die Public Domain festigen
9: Bildung
10: Die Namen von Urhebern, die ab 1850 geboren oder gestorben sind, werden mit ihren Lebensdaten und Werken verknüpft.
11: Erstellt werden soll eine internationale Datenbank, die, selbst Public Domain, die biographischen Kerndaten (Name, Namensformen, Geburtstag, Geburtsort, Todestag, Todesort) von Urhebern und Liste ihrer Werke enthält. Dazu sollen Angaben aus Bibliothekskatalogen und "Authorities Files" weltweit zusammengeführt und verbunden werden mit käuflich erworbenen Daten aus kommerziellen biographischen Datenbanken sowie automatisiert aus digitalisierten gedruckten Nachschlagewerken extrahierten Daten und den Arbeitsergebnissen von Mitarbeitern freier Projekte, die unentgeltlich oder gegen Entgelt solche Daten zusammentragen. Ein Abgleich mit genealogischen Datenbanken sollte stattfinden. Das Arbeitsergebnis wäre eine universelle Personennamendatei, die, bearbeitbar in der Art der Wikipedia, zugleich als primäre Referenz für alle biographischen Recherchen dienen könnte, da z.B. auch Politiker oft als Autoren erscheinen.
12: Wir brauchen eine globale Public Domain, Werke, die frei von urheberrechtlichen Beschränkungen frei genutzt werden können, als Quelle der Menschen-Bildung. Die Urheberrechts-Regelungen der meisten Staaten machen den Schutz vom Todesjahr der Urheber abhängig. Die Kenntnis der Lebensdaten ist daher eine entscheidende Voraussetzung für die Festigung der durch "Copyfraud" bedrohten Public Domain.
13: Am meisten würden diejenigen profitieren, die das literarische oder künstlerische oder wissenschaftliche Erbe der Menschheit für ihre Bildung nutzen oder als Ausgangspunkt eigener kreativer Neuschöpfungen nehmen möchten.
14: Zusammenführen der bereits online verfügbaren Daten aus Bibliothekskatalogen und anderen Datenbanken.
15: Der Großteil der namentlich bekannten Urheber auf der Welt aus der Zeit ab 1850 wäre in einer zentralen freien Datenbank erfasst. Die Anzahl der Datensätze im Vergleich zu bisherigen Datenbanken - siehe etwa http://onlinebooks.library.upenn.edu/deathdates.html - wäre das Maß, um den Fortschritt zu messen.
18: Freie Organisationen wie die Wikimedia Foundation oder die OpenLibrary/InternetArchive.


http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2008.pdf

Eine immer breiter werdende Open-Content-Bewegung arbeitet daran, Open Access nicht nur für die Forschung, sondern auch für die Lehre zu realisieren. Materialien für den Schulunterricht, den akademischen Unterricht, die Weiterbildung usw. sollen frei zugänglich und nachnutzbar sein.

Im September 2007 wurde die Kapstadter Erklärung zu "Open Education" verabschiedet.

Eine Vereinigung von Lehrern, Stiftungen und Internetpionieren hat eine Petition lanciert, in der Regierungen und Verlage aufgefordert werden, mit staatlichen Geldern geförderte Unterrichtsmaterialien frei verfügbar zu machen. Die dahinter stehende, noch junge Bewegung "verbindet die alte Tradition Wissen und Ideen gemeinsam zu entwickeln und auszutauschen mit den neuen Möglichkeiten der Vernetzung und Interaktivität" des Internet, heißt es in der entsprechenden Kapstädter Erklärung zu "Open Education". Sie basiere auf dem Grundprinzip, dass jeder die Freiheit haben sollte, Bildungsmaterialien ohne Einschränkungen "zu nutzen, zu verändern, zu verbessern und weiterzugeben".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102423

Deutscher Text der Erklärung:
http://www.capetowndeclaration.org/translations/translations/german-translation

Wer an Universitäten, Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen tätig ist, ist aufgerufen zu unterzeichnen:
http://www.capetowndeclaration.org/sign-the-declaration

Internetquellen zum Thema findet man vor allem mit dem Stichwort "Open Educational Resources" (OER)

http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Educational_Resources

Portale für freie Materialien:

OER Commons
http://www.oercommons.org/

LeMill - Finding, authoring and sharing of learning resources
http://lemill.net/

WikiEducator
http://www.wikieducator.org

OpenCourseWare Consortium
http://ocwconsortium.org/

Aktuelles:

Offene Bildungsressourcen - Ausgabe der eLearning-Papers
http://archiv.twoday.net/stories/5251751/

Tagungsband Offener Bildungsraum Hochschule gratis im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/5251716/

Magisterarbeit zum Thema 2008
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/volltexte/2008/8676/pdf/masterarbeit_barbara_braun.pdf


Seit 1986 habe ich einen eigenen PC. Einige Jahre später entdeckte ich mit staunenden Augen auf einer Frankfurter Buchmesse multimediale CD-ROMs. Ende 1995 sah ich in der Universitätsbibliothek Bielefeld erstmals das World Wide Web. Ich erinnere mich noch daran, dass ich sehr beeindruckt davon war, Dinosaurier aus der Mongolei betrachten zu können. Danach hat es mich nicht wieder losgelassen.

Am 15. April 1997 stellte ich meine Homepage (damals auf dem Server der Uni Koblenz) ins Netz - sie enthielt nicht wenige Volltexte wissenschaftlicher Arbeiten von mir:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/

Die Zugriffszahlen waren überzeugend. Mit meinen gedruckten Publikationen erreichte ich nur ein kleines Fachpublikum, während das Internet eine weitaus größere Breitenwirkung versprach. Da mir eine Uni den Speicherplatz zur Verfügung stellte, war die Homepage eine einfache und billige Möglichkeit, Wissenschaft zu vermitteln. Als Historiker mit einem Schwerpunkt auf der Landesgeschichte war mir das populärwissenschaftliche Genre, die Vermittlung von historischem Wissen an Laien alles andere als fremd, hatte ich doch etwa ein Jahrzehnt ab 1975 in den Schwäbisch Gmünder Tageszeitungen historische Beiträge geschrieben.

Die teuren Preise für wissenschaftliche Bücher haben mich immer geärgert. Während mein erstes Buch (die "Gmünder Chroniken", inzwischen online bei ALO http://www.literature.at ) in guter Zusammenarbeit mit dem Verlag entstand und sich auch nicht schlecht verkaufte, hat mich der Kontakt mit dem Verlag meiner Dissertation (ebenfalls bei ALO einsehbar) dauerhaft traumatisiert.
Ein wirkliches Interesse an dem Buch war nicht vorhanden, man wollte die Subventionen abgreifen, und ich musste mich lange wegen eines deutschen und eines englischen Werbeblatts mit dem Verlag herumstreiten. Obwohl ich - dummerweise - den Ladenpreis niedrig angesetzt hatte (da ich den fertigen Film lieferte, wäre mir bei höherem Preis mehr ausbezahlt worden), verkaufte sich das Buch außerordentlich schlecht - und das, obwohl die Rezensionen gut oder sehr gut waren. Als ich vor einigen Jahren anklopfte, um meine Dissertation online veröffentlichen zu können, beschied mich Prof. Dr. Z. aus P., das könne man ja auf keinen Fall dulden, da würde ja der Verkauf einbrechen. Wie bitteschön soll der Verkauf einbrechen, wenn im Jahr 1-3 Exemplare verkauft werden? Da man auf eine rechtliche Auseinandersetzung keinen Wert legte (und ich die "unbekannte Nutzungsart" auf meiner Seite hatte), erteilte man großzügig die Genehmigung. (Bei meinen "Sagen rund um Stuttgart" und den demnächst erscheinenden "Sagen der Schwäbischen Alb" war das Verhältnis zum - anderen - Verlag wieder gut.)

Das Subventionswesen machte die Verlage fett und die Bücher teuer, erkannte ich.

In dem Bereich, in dem ich publiziere, sind Jahre zwischen Ablieferung des Manuskripts und dem Erscheinen keine Seltenheit. Bei Erscheinen ist der Aufsatz in der Regel zwar nicht veraltet, aber eben nicht auf dem gewünschten aktuellen Stand. Da ich mir rasch die einfachsten HTML-Befehle beigebracht und ein Makro organisiert hatte, aus meinen WordPerfect-Dateien mit Fußnoten eine HTML-Datei mit Endnoten zu machen, konnte ich innerhalb weniger Stunden einen Aufsatz ins Netz stellen. "Peer Review" war damals und ist auch heute in der Geschichtswissenschaft noch kein Thema.

Eine Internetpublikation ist schneller veröffentlicht und erreicht mehr Leute, wurde mir klar.

Als ich auf Peter Subers materialreichen Newsletter zum Free Online Scholarly Publishing stieß, wusste ich sofort, dass ich diese Sache mit ganzen Herzen und voller Überzeugung unterstütze.

Im Listenarchiv von INETBIB 2001 ist nachzulesen, dass ich in einem Vortrag in Bamberg bereits damals für "Open Access" (ohne ihn so zu nennen) plädierte:

E-Mediävistik im Spannungsfeld von Wirtschaftsinteressen und
Informationsfreiheit, in: Mediaevistik und Neue Medien, hrsg. von
Klaus van Eickels/Ruth Weichselbaumer/Ingrid Bennewitz, Ostfildern 2004, S. 41-47
Online (E-Text, Vortragsfassung):
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg20555.html (Teil 1)
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg20554.html (Teil 2)

Seither habe ich in gedruckten Publikationen, aber noch mehr in Mailinglisten sowie in Weblogs (netbib, Archivalia) für Open Access gekämpft. Ich habe dabei immer wieder auch auf problematische Aspekte und Fehlentwicklungen aufmerksam gemacht, etwa die Open-Access-Heuchelei der Bibliotheken.

Inzwischen bringe ich meine gedruckten wissenschaftlichen Publikationen gemäß dem "grünen Weg" vorwiegend in Repositorien unter. Über 100 meiner Arbeiten (darunter die einflußreichsten Aufsätze und die genannten zwei Monographien) stehen online zur Verfügung:

http://archiv.twoday.net/stories/4974627/

Zum Thema Open Access habe ich an gedruckten Veröffentlichungen publiziert:

Wissenschaftliches E-Publizieren mit "Open Access" - Initiativen
und Widerstände, in: Neue Medien in den Sozial-, Geistes- und
Kulturwissenschaften. Elektronisches Publizieren und Open Access:
Stand und Perspektiven, hrsg. von Katja Mruck/Gudrun Gersmann (= Historical Social Research. Historische Sozialforschung 29 H. 1), Köln 2004, S. 64-75
Online:
http://hsr-trans.zhsf.uni-koeln.de/hsrretro/docs/artikel/hsr/hsr2004_599.pdf
http://eprints.rclis.org/archive/00006887/

Edition und Open Access, in: Vom Nutzen des Edierens. Akten des
internationalen Kongresses zum 150-jährigen Bestehen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung Wien, 3.-5. Juni 2004, hrsg. von Brigitte Merta/Andrea Sommerlechner/Herwig Weigl (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 47),
Wien/München 2005, S. 197-203
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Ergänzungen):
http://archiv.twoday.net/stories/230198/

Kulturgut muß frei sein!, in: Kunstchronik 60 (2007), S. 507-510
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
Online (Scan):
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/529/

Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren, in: Kunstchronik 60
(2007), S. 520-523
Online (E-Text, Preprint-Fassung mit Nachträgen):
http://archiv.twoday.net/stories/4477889/


http://www.elearningpapers.eu/index.php?page=home&vol=10

Diese Ausgabe der eLearning Papers ist der florierenden Arbeit engagierter Personen, Institutionen und Nutzergemeinschaften rund um die offenen Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER) gewidmet. In fünf von Gast-Herausgebern ausgewählten Arbeiten werden die organisatorischen, sozialen, kulturellen, pädagogischen und technischen Aspekte der OER-Implementierung ergründet.

Offene Bildungsressourcen (OER) sind Lern- und Lehrmaterialien, die unter Lizenzen, die die Verwendung, Veränderung und Verbreitung der einzelnen Elemente erlauben, für jedermann kostenlos angeboten werden. Aber das ist noch nicht alles. Die weltweite OER-Bewegung bietet mit zahlreichen nutzergenerierten Inhalten und der zugrunde liegenden Web 2.0-Technologie zahlreiche Vorteile und Chancen für Lehrkräfte, Autoren, e-Learning-Fachleute, Entwickler und Inhaltsanbieter und nicht zuletzt auch für die Lernenden.



Launischer Hype oder Quantensprung – was ist dran am "Social Tagging"? Mit der Zielsetzung, mehr über die Erwartungen, Anwendungsbereiche und Nutzungsweisen zu erfahren, wurde im Frühjahr 2008 am Institut für Wissensmedien (IWM) in Tübingen ein Workshop der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW) durchgeführt. Die vorliegende Publikation fasst die Ergebnisse der interdisziplinären Veranstaltung zusammen.

http://www.waxmann.com/index2.html?kat/2039.html


Herzlichen Dank an Eric Steinhauer, stellvertrender Direktor der UB Magdeburg, für den folgenden Gastbeitrag!

"Wissenschaftliche Publikationen entstehen heute fast ausnahmslos am Bildschirm. Die Verfügbarkeit gerade spezieller Forschungsliteratur im Internet erleichtert die Arbeit ungemein und eröffnet spannende neue Perspektiven. Da Wissenschaft, wenn sie gut ist, nicht knauserig, sondern extensiv andere Ansichten berücksichtigen möchte, können teure Verlagsangebote hier immer nur einen Bruchteil der relevanten und interessanten Quellen abdecken. Dagegen bietet Open Access für den wissenschaftlichen Austausch optimale Bedingungen. Spätestens dann, wenn wirksame Werkzeuge zur Messung der Relevanz wissenschaftlicher Quellen zur Verfügung stehen, die insbesondere die frei verfügbaren Texte berücksichtigen, wird jeder, der gesehen werden will, seine Texte frei zugänglich anbieten. Bibliotheken, Hochschulen und Forschungseinrichtungen stehen in der Pflicht, den Wissenschaftlern das freie Publizieren im Internet so leicht wie möglich zu machen und die Vernetzung der Repositoren in Fachportalen und speziellen Suchmaschinen voranzutreiben. Von der Güte der Publikations- und Rechercheinfrastruktur wird weitere Erfolg von Open Access abhängen. Dabei geht es nicht mehr um die Frage, ob Open Access sich durchsetzt, sondern nur, wie schnell und flächendeckend das in den einzelnen Fächern sein wird.

Und wie begeht man den Open-Access Tag am besten? Man sollte über Open Access reden und es propagieren! Ich selbst werde - natürlich mit dem passenden Button am Sakko - heute an der FH Potsdam über Urheberrecht lesen und dabei Open Access viel Raum geben."



"Ein frischer Geist durchweht den Contentmarkt und ein Funken der Angst flackert in den Augen der Verleger auf. Allein dafür lohnt sich der Einsatz." http://archiv.twoday.net/stories/5253008/ Alle Beiträge zum heutigen Open-Access-Tag unter http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Der GMW-Tagungsband „Zauchner, S., Baumgartner, P., Blaschitz, E. & Weissenbäck, A. (2008). Offener Bildungsraum Hochschule: Freiheiten und Notwendigkeiten. Münster: Waxmann Verlag.“ wird erstmals im Jahr 2008 auch in Open Access angeboten. Printversionen können unter info@gmw08.at bestellt werden.

Download Tagungsband: http://www.waxmann.com/kat/2058.html

Viele Artikel zum E-Learning, z.B.:

Klaus Wannemacher
Wikipedia – Störfaktor oder Impulsgeberin für die Lehre? S. 147ff.


Herzlichen Dank an den Medienrechtler Thomas Hoeren für den folgenden Gastbeitrag!

"Warum ich Open Access unterstütze? Unterstütze ich überhaupt Open Accesss? Manches in der Bewegung erscheint mir naiv, undurchdacht, oberflächlich; das Scheitern des OA-Pioniers Klopstock wird unterbewertet. Doch das Anliegen selbst
unterstütze ich aus vollem Herzen. Im Kampf gegen die Übermacht der Rechteverwerter ist Open Access die alternativenlose Selbstbesinnung der Kreativen auf sich selbst und die Tatsache, daß sie die wahren Herren der Inhalte sind. Ein frischer Geist durchweht den Contentmarkt und ein Funken der Angst flackert in den
Augen der Verleger auf. Allein dafür lohnt sich der Einsatz."



Herzlichen Dank an Gudrun Gersmann, Direktorin des DHI Paris für den folgenden Gastbeitrag!

"Open Access verkörpert für mich den Inbegriff des Traums von der freien Wissenschaft, von einer schnellen und demokratischen Verbreitung und Rezeption von Forschungsergebnissen. Tief beeindruckt hat mich Mitte der 1990er Jahre das "Gallica-Projekt" der Bibliothèque Nationale in Paris, das es sich zum Ziel setzte, das französische Kultur- und Literaturerbe weltweit frei im Netz zur Verfügung zu stellen. Für jeden, der vorher das alte Bestellsystem der BN kennengelernt hatte - stundenlanges Anstehen für einen freien Leserplatz, stundenlanges Warten auf die bestellten Werke, nicht auffindbare Bücher etc- , bedeutete dies eine unglaubliche Arbeitserleichterung! Ich unterstütze den Open-Access-Gedanken aber nicht nur aus den bereits genannten - durchaus egoistischen - Gründen, sondern auch deshalb, weil ich glaube, dass die Publikation in OA-Zeitschriften oder auf entsprechenden online-Plattformen gerade für junge Wissenschaftler eine hervorragende Möglichkeit darstellt, mit ihren Arbeiten intensiv von der Fachwelt (und nicht nur dieser) wahrgenommen zu werden. Ich selber bin an drei OA-Journalen beteiligt - dem Rezensionsjournal "sehepunkte", den "zeitenblicken" sowie neuerdings "Trivium", einer online-Zeitschrift, die der deutsch-französischen Verständigung dienen soll - und glaube, dass diese Neugründungen den wissenschaftlichen Austausch bereichert haben: Es ergibt für mich in der heutigen Zeit überhaupt keinen Sinn mehr, zum Beispiel Rezensionen in gedruckter Form zu veröffentlichen - hier haben OA-Angebote den klassischen Fachzeitschriften aus meiner Sicht deutlich den Rang abgelaufen. Ein weiteres OA-Projekt geht Ende Oktober 2008 online: Unter dem Namen "perspectivia.net" haben wir eine online-Publikationsform für die Publikationen der deutschen geisteswissenschaftlichen Institute im Ausland, die in der Stiftung DGIA zusammengefaßt sind, und ihrer Kooperationspartner gebaut. Künftig werden darüber zum Beispiel Sammelbände, die aus Sommerkursen und Tagungen entstanden sind, veröffentlicht werden. Mein eigenes Institut, das Deutsche Historische Institut Paris, geht mit der Retrodigitalisierung der Fachzeitschrift Francia voran: Ab 31.10.2008 werden sämtliche Bände der 1973 gegründeten Francia - bis auf die "moving wall" der beiden letzten Jahrgänge - OA online verfügbar sein. Die Francia-Rezensionen werden künftig nur noch im Netz erscheinen. Die Retrodigitalisierung der großen Publikationsreihen des Instituts wie der "Instrumenta" und der "Beihefte der Francia" ist in Planung. Für mich persönlich ist das ein wichtiger Beitrag gerade mit Blick auf die Internationalisierung der Wissenschaft".

Im deutschsprachigen Bereich sind bekanntlich der Archivar und die Archivpflege in Westfalen-Lippe kostenfrei zugänglich (sieht man von den Fachpublikationen der einzelnen Archivverwaltungen ab, die sich zwischen Newsletter und Fachzeitschrift bewegen).

Aufsätze in anderen Zeitschriften oder Sammelbänden können in Open-Access-Repositorien eingebracht werden. Hochschularchivare können die institutionellen Server ihrer Hochschule nutzen. Siehe z.B.:

http://www.opus-bayern.de/uni-augsburg/volltexte/2005/113/

Leider gibt es für deutschsprachige archivische Fachpublikationen keinen eigenen deutschsprachigen Schriftenserver. Es wäre Aufgabe der Archivschule Marburg, in Zusammenarbeit mit der UB Marburg einen solchen Server für archivische Fachpublikationen zu schaffen.

Ich habe das ohne Erfolg auf dem Essener Archivtag angeregt:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

Es ist aber ohne weiteres möglich, deutschsprachige archivische Fachpublikationen auf dem Server E-LIS unterzubringen:



http://archiv.twoday.net/stories/3661200/

Während in der Sachgruppe Archive
http://eprints.rclis.org/view/subjects/DL.html
derzeit 111 Publikationen einsehbar sind, waren es 2006 nur 55.

Natürlich ist es möglich (und sinnvoll), Fachbeiträge auch auf der Archivhomepage einzustellen, aber die zusätzliche Hinterlegung in einem Repositorium wie E-LIS sichert die Langzeitarchivierung und die Auffindbarkeit mittels des OAI-Protokolls.


Ausführliche Linksammlung mit deutschsprachigen Veröffentlichungen

http://open-access.net/de/austausch/links

Ergänzend:

Verzeichnis der Beiträge zum OA-Tag 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5256322/

und

http://archiv.twoday.net/stories/2967274/

Zur Einführung ein einziger Link

UNESCO-Handbuch zu Open Access (Mai 2007)
http://oa.helmholtz.de/fileadmin/Links/Artikel/Handbuch_Open_Access.pdf

Aktuelle Informationen

Um Positionen und Debatten zum Thema OA nachvollziehen zu können, ist es unumgänglich, das von Peter Suber unterhaltene Weblog "Open Access News" am besten täglich zu lesen.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Neuigkeiten zum Thema OA finden sich auf deutsch in diesem Weblog (Rubrik Open Access), im Weblog http://log.netbib.de (Rubrik Open Access) und bei Heise ( http://www.heise.de ). Häufiger berichtet aus der Sicht eines Medizinbibliothekars http://medinfo.netbib.de/ über Open Access, immer wieder erwähnen aber auch andere bibliothekarische Weblogs das Thema.

Links zu Dokumentenservern (grüner Weg)
http://archiv.twoday.net/stories/2966942/

Links zu Open Access Journals (goldener Weg)
http://archiv.twoday.net/stories/2963132/

***

Neben der Durchsicht der seit 26.10.2003 bestehenden Kategorie Open Access
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
kommt die Nutzung der Suchfunktion in Betracht (es wird automatisch trunkiert, AND erforderlich, sonst oder voreingestellt).

Eine Auswahl wichtiger Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/4931334/
Warum brauchen wir Open Access mit Bearbeitungsrecht und kommerzieller Nutzung?

http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
OA und die Archive (Kurzreferat auf dem Essener Archivtag)

http://archiv.twoday.net/stories/1435124/
OA nicht nur aus Kostengründen

http://archiv.twoday.net/stories/230198/
OA und Edition (Referat zum IOG-Kolloquium Wien 2004)

http://archiv.twoday.net/stories/145113/
OA für Archivalien


http://newsinfo.iu.edu/news/page/normal/9011.html


Herzlichen Dank an Rainer Kuhlen für den folgenden Gastbeitrag!

Open Access - mehr als ein Publikationsprinzip

Open Access ist für mich eine Selbstverständlichkeit geworden, als ich an dem 1995 erschienenen Informationsmarkt-Buch arbeitete und schon sehr früh in Deutschland Erfahrungen mit dem World Wide Web machte. Dort wurde mir klar, dass durch das Internet - damals eher noch das Privileg der Wissenschaft und des Militär - sehr bald für jedermann die Vorinvestitionen beliebig billig zu Verfügung stehen werden, die für das Publikmachen von Wissen erforderlich sind und die bis dahin das Privileg und die Legitimation der Informationsverlage als "Vorlegen" des Kapitals gewesen sind.

Seitdem, und nicht erst durch Web 2.0, haben die proprietären kommerziellen Verwertungsmärkte Konkurrenz (mit Substitutionstendenz)durch die freien Austauschmärkte bekommen. Dass im elektronischen Umfeld Information als die mediale Repräsentation von Wissen frei sein will, frei sein muss, ist dann durch Open Access auf den Begriff gebracht worden.

Man kann es auch anders ausdrücken: Es wird der Öffentlichkeit zunehmend bewusst, dass nicht nur materielle Gemeingüter wie die Luft, das Wasser oder der öffentliche Raum niemals privates Eigentum werden können, so wird es, wenn auch noch zögerlich, zum Gemeingut, dass auch Wissen ein Commons ist. Auch Wissen gehört allen.

Man kann sich höchstens begrenzt private Nutzungsrechte am Commons Wissen sichern. Das ist ja auch in den letzten 20 Jahren auf unerhörte Weise mit den vielfältigen Formen der Verknappung auch im Schutz des sogenannten Urheberrechts geschehen, ohne dass der Öffentlichkeit eine angemessene Kompensation geleistet wurde. Im Gegenteil: Sie bezahlt den gesamten Prozess des Entstehens von Wissen und muss dann sogar die fertigen infomationsprodukte zurückkaufen. Und das alles mit der Unterstützung der staatlichen und interstaatlichen Regulierung.

Trotz des deutlich gewordenen Marktversagens, vor allem der internationalen Verlagswirtschaft - es muss und soll vielleicht nicht geschehen, dass die Informationswirtschaft sich aus den Märkten der wissenschaftlichen Kommunikation und des Handels mit Kulturgütern allgemein verabschieden muss. Aber sie kann nur eine Zukunft haben, wenn im Rahmen einer "commons-based economy" nur noch Geschäftsmodelle möglich sein werden, die das Paradigma von Open Access anerkennen. Ob man das Freeconomics nennen wird, sei dahin gestellt, aber ohne die freie Nutzung von Wissen und Information werden kaum noch Geschäfte gemacht werden können. Das klingt paradox, ist aber dennoch richtig.

Nur wird man es nicht alleine dem Marktgeschehen überlassen können, dass sich Open Access durchsetzt. Auch wird man nicht darauf vertrauen können, dass sich die Mehrheit der Wissenschaftler von der objektiven Überlegenheit des Öffentlichmachens von Wissen und Information überzeugen lassen wird (Senkung der Transaktionskosten, höhere Sichtbarkeit und Zitierung wissenschaftlicher Arbeiten, erleichterte Innovationen in der Wirtschaft, Durchbrechen von Wissensbarrieren in globaler Perspektive,...).

Hier, so seltsam das auch angesichts der Erfahrungen der letzten Jahren eines wissenschaftsverlagsfreundlichen Urheberrechts auch klingen mag, wird auch das Urheberrecht seinen Beitrag leisten können (wenn denn die Idee von Wissen als Commons auch politisches Allgemeingut wird):

Wird man im Urhebervertragsrecht verankern können, dass in Zukunft nur noch einfache Nutzungsrechte an die Informationswirtschaft (und nicht nur in der Wissenschaft) vergeben werden können?

Wird man durch ein verändertes Verständnis von Wissenschaftsfreiheit - Wissen ist auch kein privates, beliebig verfügbares Eigentum der Wissenschaftler oder der Kulturschaffenden, sondern bleibt der Allgemeinheit als Eigentum verpflichtet - Regeln entwerfen können, die die freie Zugänglichkeit zum Wissen - über welche Informationsprodukte auch immer - zum Default-Wert machen?

Open Access ist mehr als "Autoren zahlen", damit die Nutzer freien Zugriff haben. Open Access ist die Grundlage eines neuen Verständnisses von Markt und Wirtschaft, bei dem nicht mehr die bedingungslose private Profitmaximierung im Vordergrund steht, sondern die Mehrung von Wissen als Entwicklungsbedingung für jedermann und für jedes soziale System. Auf dem Weg dahin ist jede persönliche und institutionelle Unterstützung von Open Access im eigenen Umfeld dringend nötig.

Rainer Kuhlen
Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz
UNESCO Chair for Communication
Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft


http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Frühere Beiträge:
http://archiv.twoday.net/search?q=salem


http://poeticeconomics.blogspot.com/2008/09/dramatic-growth-of-open-access.html


http://weblogs.elearning.ubc.ca/googlescholar/archives/046014.html

April 18, 2008


Die folgenden kurz gehaltenen Erklärungen sind kein erschöpfendes Glossar der Open-Access-Bewegung, sie sollen aber beim Verständnis der Beiträge helfen.

BBB-Definition = Definition von Open Access gemäß den Erklärungen von Budapest (BOAI), Bethesda und Berlin.
BOAI, Budapest 2001, deutsche Version
http://www.soros.org/openaccess/g/read.shtml
Bethesda Statement, Juni 2003, deutsche Version:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/bethesda_ger.htm
Die wichtige Berliner Erklärung vom Oktober 2003, der sich zahlreiche Wissenschaftsorganisationen angeschlossen haben, liegt inzwischen in einer verbesserten Übersetzung vor:
http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/Berliner_Erklaerung_dt_Version_07-2006.pdf

BOAI = Budapest Open Access Initiative, 2001, siehe BBB-Definition

CC, CC-BY usw. = Creative Commons bietet einen Lizenzbaukasten für freie Lizenzen an (CC-BY für bloße Urhebernennung, NC für den Ausschluß kommerzieller Nutzung, ND für den Ausschluß von Bearbeitungsmöglichkeiten, SA für Weitergabe der Bearbeitungen unter der gleichen Lizenz):
http://www.creativecommons.org

DOAJ = Directory of Open Access Journals, von der Uni Lund unterhaltenes Verzeichnis der Open-Access-Zeitschriften, siehe
http://www.doaj.org
http://archiv.twoday.net/search?q=doaj

ETD = Electronic Theses and Dissertations. Open Access wird auch für Dissertationen und vergleichbare Abschlussarbeiten gefordert. Siehe
http://www.dissonline.de/

Gratis/libre Open Access = Im August 2008 von Peter Suber und Stevan Harnad eingeführte wichtige terminologische Unterscheidung. Gratis Open Access bedeutet den kostenfreien Zugang zu den Veröffentlichungen, während libre Open Access Nachnutzungsmöglichkeiten, die über "fair use" oder die Schranken des Urheberrechts hinausgehen, einräumt, also "permission barriers", vor allem urheberrechtlich begründete Nutzungsbeschränkungen, beseitigt. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5101764/

Grauer Weg = Sehr seltene Bezeichnung für die Open-Access-Bereitstellung grauer Literatur, siehe
http://open-access.net/?id=169
Siehe auch: ETD

Grüner/goldener (green/golden) Open Access = Grüner Open Access bedeutet das Einstellen ("Selbstarchivieren", Self-Archiving) von Arbeiten in Repositorien, während goldener Open Access sich auf die Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften (siehe DOAJ) bezieht. Zur Farbenlehre siehe
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23672/1.html

Hybrides Publizieren = Parallele Veröffentlichung einer gedruckten Veröffentlichung und einer kostenfreien Online-Ausgabe, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3678599/

Hybride Zeitschriften = Kostenpflichtige Zeitschriften, die gegen zusätzliche Bezahlung Open Access für einzelne Beiträge ermöglichen, siehe
http://info-libraries.mit.edu/scholarly/faculty-and-researchers/hybrid-journals/

Mandat = Von Institutionen (als Arbeitgebern), Departments oder Förderorganisationen auferlegte Verpflichtung an Wissenschaftler, Beiträge Open Access in einem Repositorium zu veröffentlichen. Liste ROARMAP der bekannten Open-Access-Mandate:
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/

OAI = Open Archives Initiative
http://www.openarchives.org/, wird nicht selten mit der Open-Access-Bewegung verwechselt. Sie hat das OAI Protocol for Metadata Harvesting (OAI-PMH) zum Einsammeln und Weiterverarbeiten von Metadaten entwickelt. Wichtigster Harvester ist der OAIster http://www.oaister.org . Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Archives_Initiative

OER = Open Educational Resources

Permission barriers = siehe Gratis/libre Open Access

PLoS = Public Library of Science, führender Open-Access-Verlag (alle Aufsätze stehen unter CC-BY zur Verfügung), siehe
http://www.plos.org

Repositorium = Auch Dokumentenserver, Schriftenserver, Hochschulschriftenserver. Elektronisches Angebot zur Verwirklichung des grünen Wegs (Selbstarchivieren), unterhalten von Institutionen (institutional repositories) oder Fächern (disciplinary repositories). Repositorien werden meist mit eigener Software betrieben (DSpace, Eprints, OPUS u.a.m.).

SHERPA/RoMEO-Liste = Verzeichnis der Verlagsregeln hinsichtlich des Urheberrechts und des Self-Archiving:
http://www.sherpa.ac.uk/romeo/

TA = Toll access, kostenpflichtige Internetangebote, Gegenteil von Open Access


Nach wie vor nicht überholt:

http://archiv.twoday.net/stories/3264283/


Von Peter Suber

US-Original
http://www.earlham.edu/~peters/fos/brief.htm
Von Peter Suber nach den Grundsätzen von "Open Access" freigegeben.
Übersetzung: Klaus Graf u.a.
http://wiki.netbib.de/coma/OpenAccess

"Open Access"-Publikationen (OA-Publikationen) liegen digital, online, kostenfrei und frei von den meisten urheberrechtlichen und Lizenz-Beschränkungen (permission barriers) vor. Ermöglicht wird dies durch das Internet und die Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers.

In den meisten Fächern bezahlen wissenschaftliche Zeitschriften die Autoren nicht, welche daher OA unterstützen können, ohne Einkünfte zu verlieren. In dieser Hinsicht unterscheiden sich Wissenschaftler von den meisten Musikern oder Filmproduzenten, weshalb die Kontroversen über OA für Musik und Filme die Frage der Forschungsliteratur nicht tangieren.

OA ist vollständig vereinbar mit dem Qualitätsprinzip des "Peer Review", und alle wichtigen OA-Initiativen betonen die Bedeutung des Qualitätsprinzips. Nicht nur die Autoren stellen ihre Arbeit kostenfrei zur Verfügung, sondern auch die meisten Zeitschriftenherausgeber und Gutachter.

OA-Veröffentlichungen sind nicht kostenfrei in dem Sinne, dass es nichts kostet, sie zu erstellen, wenngleich sie kostengünstiger produziert werden können als konventionelle Forschungsliteratur. Es stellt sich nicht die Frage, ob wissenschaftliche Studien kostenfrei produziert werden können, sondern ob es bessere Wege der Finanzierung gibt als die Leser bezahlen zu lassen und Zugangsbeschränkungen einzurichten. Die Geschäftsmodelle für die Finanzierung hängen davon ab, wie OA gewährleistet wird.

Dafür gibt es zwei grundlegende Instrumente: OA-Zeitschriften und OA-Archive (Eprint-Server, Repositorien).

OA-Archive unterliegen nicht dem "Peer Review", sondern machen einfach ihre Inhalte frei weltweit zugänglich. Sie können unbegutachtete Preprints (Vorabveröffentlichungen vor der Drucklegung), begutachtete Postprints oder beides enthalten. OA-Archive können von Institutionen wie Universitäten oder von Fächern wie Physik oder den Wirtschaftswissenschaften unterhalten werden. Autoren können ihre Preprints dort einstellen, ohne jemand um Erlaubnis zu fragen, und eine überwiegende Mehrheit der Zeitschriften gestattet auch das Einstellen der Postprints. Wenn solche Archive sich an das Metadata-Harvesting-Protokoll der Open Archives Initiative (OAI) halten, ist Interoperabilität gegeben und Nutzer können die Inhalte auffinden, ohne zu wissen, welche Archive existieren, wo sie sich befinden und was sie enthalten. Es gibt inzwischen Open Source Software, um solche, dem OAI-Standard genügenden Archive einzurichten und zu unterhalten, und weltweit gibt es eine breite Akzeptanz für die Nutzung dieser Software. Die Kosten der Archive sind vernachlässigbar: Man benötigt nur etwas Server-Platz und ein wenig Techniker-Zeit zur Betreuung.

OA-Zeitschriften unterliegen einem "Peer Review" und machen nach dieser Begutachtung den akzeptierten Beitrag weltweit frei zugänglich. Die entstehenden Kosten beziehen sich auf den "Peer Review", die redaktionelle Tätigkeit und den Server-Platz. OA-Zeitschriften finanzieren sich in ähnlicher Weise wie private Fernsehsender und Radiostationen. Wer den Inhalt verbreiten möchte, zahlt die Produktionskosten, so dass der Zugang für alle, die über die passenden Empfangsgeräte verfügen, unentgeltlich ist. Übertragen auf OA heisst dies: Oft erhalten die Zeitschriften Unterstützung von den Universitäten, die den Netzplatz bereitstellen, oder den sie tragenden wissenschaftlichen Gesellschaften. Es kann aber auch bedeuten, dass Zeitschriften bei akzeptierten Artikel Publikationsgebühren erheben, die vom Autor oder seinem Geldgeber (etwa dem Arbeitgeber, z.B. der Universität, einer Stiftung oder einem Forschungsunterstützungsfond) aufgebracht werden müssen. Üblicherweise verzichten OA-Zeitschriften auf die Bezahlung dieser Gebühren, wenn dies eine unzumutbare Härte bedeuten würde. OA-Zeitschriften mit institutioneller Unterstützung erheben im allgemeinen keine solche Publikationsgebühren. OA-Zeitschriften können die Kosten reduzieren, indem sie Einkünfte aus anderen Publikationen, aus Werbung, bezahlten Premiumdiensten oder anderen Nebeneinkünften zuschiessen. Institutionen und Konsortien können Ermäßigung der Publikationsgebühren vereinbaren. Manche OA-Verleger verzichten auf Publikationsgebühren bei Forschern, die Institutionen angehören, die eine auf jährlicher Basis Mitglied sind. Es ist eine Menge Kreativität und Ideenreichtum gefragt, wenn es darum geht, die Kosten von "Peer Review"-Zeitschriften aufzubringen, und wir sind weit davon entfernt, alle Möglichkeiten bereits ausgeschöpft zu haben.

Eine längere Einführung auf Englisch und weiterführende Links findet man in Peter Subers "Open Access Overview": http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm


Open Access bezieht sich nicht nur auf Zeitschriftenartikel oder wissenschaftliche Fachliteratur. Dies geht bereits aus der "Berliner Erklärung" für Open Access hervor, die ausdrücklich auch das Kulturgut in den Archiven, Bibliotheken und Museen anspricht.

Auch wenn das Open-Access.net die anderen Felder weitgehend ignoriert, ist eine umfassendere Definition von Open Access unumgänglich.

Open Access im weiteren Sinn meint den kostenlosen (gratis Open Access) und mit Nachnutzungsmöglichkeiten (libre Open Access) versehenen Zugang zu Materialien via Internet, die geeignet sind, die wissenschaftliche Forschung und die Bildungsbestrebungen der Bürgerinnen und Bürger weltweit zu fördern: wissenschaftliche Fachliteratur in Form von Aufsätzen und Büchern, Primärdaten aus Forschung und öffentlicher Verwaltung, Digitalisate von Kulturgut, Wissenssammlungen freier Projekte, Medien für die Lehre (Open Educational Resources).

Während eine klare Abgrenzung zur "Open Content"-Bewegung, die ja auch künstlerische und unterhaltsame Zwecke verfolgen kann, nicht möglich ist, ist es sinnvoll, die Open-Source-Bewegung, die freie Software propagiert, als eigenständigen Bereich nicht in die Definition einzubeziehen.

(1) Open Access für Bücher

Einschließlich: Dissertationen und Prüfungsarbeiten.
http://archiv.twoday.net/search?q=prüfungsarbeit

Open Access unterstützt entgegen einem landläufigen Vorurteil den Verkauf der gedruckten Version! Siehe

http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access

(2) Open Access für Primärdaten - Open Data

http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/open_access_zu_daten/
http://open-access.net/de/oa_informationen_der/helmholtzgemeinschaft/offener_zugang_zu_daten/

(2a) Forschungsdaten

http://sciencecommons.org/weblog/archives/2007/12/16/announcing-protocol-for-oa-data/
http://archiv.twoday.net/search?q=murray+and+rust

(2b) Daten des öffentlichen Sektors

http://archiv.twoday.net/search?q=geodat

(2c) Rechts- und Industrienormen, Gerichtsentscheidungen

http://archiv.twoday.net/stories/4507288/
http://de.wikipedia.org/wiki/Initiative_gegen_die_Direktgeltung_privater_Normen_im_Bauwesen
http://archiv.twoday.net/stories/3114268
http://de.wikipedia.org/wiki/Public.resource.org

(3) Digitalisate von Kulturgut - für eine reichere Public Domain

Kulturgut muss frei sein! (Kunstchronik 2007)
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/

Beispiel: Wikisource
http://archiv.twoday.net/search?q=wikisource

Gegen Copyfraud!
http://archiv.twoday.net/search?q=copyfraud

(4) Wissenssammlungen freier Projekte

Beispiel: Wikipedia
http://archiv.twoday.net/topics/Wikis/

(5) Open Educational Resources


http://www.kuechenradio.org

Heute Abend wird ein Podcast mit Katja Mruck und Günter Mey erstellt zum Thema: "Open Access als öffentliches Gut".

NACHTRAG: http://www.kuechenradio.org/wp/?p=322


I asked this (according the question of the blogging contest at http://www.openaccessday.org ) and Peter answered by mail:

The short answer is that I started providing OA to my own work, and advocating it for other work, before I knew what "it" was and before I heard about "it" from others.

For details, see my Richard Poynder interview from last year, pp. 23ff.
http://ia310134.us.archive.org/1/items/The_Basement_Interviews/Suber.pdf


Unfortunatley we don't have a collection of Open Access quotations (at Wikiquote I only found http://en.wikiquote.org/wiki/Nick_Bostrom ) but here is a great quote from Suber himself:

The more knowledge matters, the more OA to that knowledge matters.
http://ur1.ca/8ow


Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass Reproduktionen von gemeinfreiem Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen frei nutzbar sind, dass ihnen also Open Access im Sinne von libre Open Access mit Nachnutzungsmöglichkeiten gewährt wird.

In der Berliner Erklärung für Open Access heisst es:

"Das Internet hat die praktischen und wirtschaftlichen Bedingungen für die Verbreitung von wissenschaftlichem
Wissen und kulturellem Erbe grundlegend verändert. Mit dem Internet ist zum ersten Mal die Möglichkeit
einer umfassenden und interaktiven Repräsentation des menschlichen Wissens, einschließlich des
kulturellen Erbes
, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines weltweiten Zugangs gegeben.
Wir, die Unterzeichner, fühlen uns verpflichtet, die Herausforderungen des Internets als dem zunehmend an
Bedeutung gewinnenden Medium der Wissensverbreitung aufzugreifen. Die damit verbundenen Entwicklungen
werden zwangsläufig zu erheblichen Veränderungen im Wesen des wissenschaftlichen Publizierens
führen und einen Wandel der bestehenden Systeme wissenschaftlicher Qualitätssicherung einleiten.
Im Sinne der Budapester Initiative (Budapest Open Access Initiative), der ECHO-Charta und der Bethesda-
Erklärung (Bethesda Statement on Open Access Publishing) haben wir diese Berliner Erklärung mit dem
Ziel aufgesetzt, das Internet als Instrument für eine weltweite Basis wissenschaftlicher Kenntnisse und
menschlicher Reflektion zu fördern und die erforderlichen Maßnahmen zu formulieren, die von Entscheidungsträgern,
Forschungsorganisationen, Förderinstitutionen, Bibliotheken, Archiven und Museen zu bedenken
sind." (Hervorhebungen von mir).

Das herrschende Bildrechte-Regime, das auf Reproduktionsgebühren setzt und Gemeinfreies mittels Copyfraud remonopolisiert, ist mit Open Access, wie ihn die Berliner Erklärung ausdrücklich auch für Kulturgüter fordert, nicht vereinbar. Wenn es die Forschung behindert, hat es keine Berechtigung, denn es ist eine Illusion anzunehmen, die Bildrechte-Vermarktung könne eine tragende Einnahmequelle werden.

Meinen programmatischen Beitrag "Kulturgut muss frei sein" (2007) veröffentliche ich daher anlässlich des Open-Access-Tags erneut.

Klaus Graf: Kulturgut muss frei sein!

Erschienen in: Kunstchronik 60 (2007), S. 507-510 [Themenheft Open Access, http://archiv.twoday.net/stories/4477176/ ]. Im folgenden mit ausgewählten Nachweisen angereichert.

Scan des Kunstchronik-Artikels:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/529/

„Alle Werke des Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem Golde ihres Reichtums.“ Was der Sammler Ludwig von Oettingen-Wallerstein 1811 formulierte, geht auf die Ideen der Französischen Revolution zurück. [1] Diese hatte die Kunstwerke der Feudalklasse zum Volkseigentum erklärt. Indem Friedrich Schlegel die Schönheit nicht mehr als aristokratisches Privileg sah, sondern als „heiliges Eigentum der Menschheit“ bestimmte, verlieh er einem Gedanken Ausdruck, der in der Gegenwart vor allem die internationalen Abkommen über den Kulturgutschutz bestimmt. Der Begriff Kulturgut – im Englischen deutlicher: „cultural property“ – weist der Kultur die Eigentumsrechte an jenen Gütern zu, für die der Anspruch auf dauernde Bewahrung geltend gemacht wird. Kulturgut ist kulturelles Allgemeingut. [2]

Im deutschsprachigen Rechtsraum vermisst man so eindringliche Reflexionen über das rechtlich schützenswerte Interesse der Öffentlichkeit an kulturellen Schätzen, wie sie der US-Jurist Joseph L. Sax 1999 in seinem hierzulande nahezu unbekanntem Buch „Playing Darts with a Rembrandt“ vorgelegt hat. Obwohl die Aura des Originals bei spektakulären Ausstellungen für Besucherströme (und entsprechende Einnahmen) sorgt, ist das Kunstwerk längst in das Zeitalter seiner digitalen Reproduzierbarkeit eingetreten, und es stellt sich die Frage, wie unter den neuen Auspizien der mediale Zugang zu den Werken der Kunst, Literatur und Wissenschaft, die in Museen, Bibliotheken, Archiven und Denkmalämtern verwahrt werden, ausgestaltet sein sollte. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der noble Bildungsauftrag dieser im Kern philanthropischen Institutionen durch das Internet in vorher nicht gekannter Weise gefördert werden könnte. Über das World Wide Web kann ein Museum mehr Menschen Kunstgenuss verschaffen als je zuvor. Wir können uns an erlesenen japanischen Holzschnitten in bester Scan-Qualität virtuell delektieren, ohne auch nur ein einziges der sie umgebenden Schriftzeichen zu verstehen. Angebote, die Kulturgüter in dieser Weise zugänglich machen, können in der Regel exzellente Zugriffszahlen registrieren.

Oft genug aber verhält es sich anders, denn es geht um viel Geld. Digitale Kulturgüter sind Waren, die in den Augen vieler ihrer Hüter an Wert verlieren, wenn sie frei verfügbar sind. Die Angst vor dem digitalen Bilder-Klau geht um. Drakonische Bildrechte-Regimes erschüttern die Grundlagen nicht nur des kunsthistorischen Publikationswesens. „Wem gehört die Mona Lisa?“ fragte DIE ZEIT in ihrer Ausgabe vom 8. Januar 2004 [3]. Leonardo da Vinci ist länger als 70 Jahre tot, seine Werke sind nicht mehr urheberrechtlich geschützt, also „gemeinfrei“. Jeder sollte sie ohne irgendwelche Beschränkungen frei nutzen dürfen, zu welchem Zweck auch immer. Das Urheberrecht ist in allen nationalen Gesetzgebungen und internationalen Konventionen befristet (abgesehen von vereinzelten Regelungen zum „droit moral“). Nach Ablauf der Schutzfrist, so die amtliche Begründung zum geltenden Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965, müssten die Verbreitung und Wiedergabe der “Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen […] im allgemeinen Interesse […] jedermann freistehen“ [4]. Davon wollen Archive, Bibliotheken, Museen und Denkmalämter nichts wissen, sie beanspruchen eine Art ewiges Urheberrecht an den Abbildungen des ihnen anvertrauten Inventars. Der US-Jurist Jason Mazzone hat den anschaulichen Begriff „Copyfraud“ für die unberechtigten Ansprüche hinsichtlich von Werken in der „Public Domain“ eingeführt [5].

Dass bei der originalgetreuen Wiedergabe von zweidimensionalen Vorlagen nach herrschender juristischer Lehre (die der Fotografenlobby natürlich nicht genehm ist) kein Schutzrecht nach § 72 Urheberrechtsgesetz entsteht, ignoriert man [6]. Archive stempeln einen Urhebervermerk auch auf einfache Fotokopien, bei deren Herstellung – darin sind sich alle Juristen einig - nun wirklich kein Urheberrecht entsteht. Das eigene Fotografieren der Benutzer bzw. Besucher wird unterbunden, schließlich will man ja jede Nutzung kontrollieren - und abkassieren. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildagenturen differenzieren nicht zwischen gemeinfreien und geschützten Bildern mit der Konsequenz, dass ihre Vertragspartner nie in den Genuss der Gemeinfreiheit nach Ablauf der Schutzfrist kommen. Dritte können diese gemeinfreien Bilder selbstverständlich nutzen, denn sie sind an die Knebelverträge nicht gebunden. Es gibt, so die Gerichte, kein „Recht am Bild der eigenen Sache“ [7]. Nach wie vor gültig ist die Entscheidung „Apfel-Madonna“ des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1965, bei der es um die Nachbildung einer gemeinfreien Skultptur des Aachener Suermondt-Museums ging: „Zwar ist der Eigentümer des Originalstückes kraft der Sachherrschaft, die ihm das Eigentum verleiht, in der Lage, andere Personen vom Zugang zu dem Kunstwerk auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren. Es mag auch ein durchaus berechtigtes Interesse der Museen bestehen, daß von den in ihrem Eigentum stehenden Kunstwerken nur möglichst getreue Nachbildungen in den Handel gelangen. Hat der Eigentümer jedoch einem Dritten gestattet, das gemeinfreie Werk nachzubilden und diese Nachbildung in den Verkehr zu bringen, so kann er […] weitere Nachbildungen des Originals durch andere Personen, die hierbei die mit seiner Erlaubnis hergestellte Kopie als Vorlage benutzen, nicht verhindern.“ [8]

Kulturgut-Kuratoren sind Treuhänder, keine Zwingherren. Anders als private Sammlungen unterliegen öffentliche dem Regelwerk des öffentlichen Rechts, das die Tätigkeit der Institutionen strikt an ihre gesetzlichen Aufgaben bindet. Im Falle der Archive wird diese umfassend in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Die Etablierung eines Verwertungs-Monopols bei Reproduktionen von Kulturgut ist diesen Aufgabenbeschreibungen nicht zu entnehmen [9]. Da die nach dem Muster urheberrechtlicher Lizenzen ausgestalteten Reproduktionsgebühren Wissenschaft und Presse behindern, liegt eine eindeutige Überschneidung mit der Kernaufgabe der Institutionen, das Kulturgut nutzbar zu machen, vor. Benutzungsbeschränkungen, die der Kommerzialisierung dienen, sind als staatliche Eingriffe zu qualifizieren, denen die Grundrechte des Benutzers, also die durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Forschungs- und Pressefreiheit entgegengehalten werden können. 1994/95 kamen Bibliotheksjuristen zu dem Schluss, dass die in Handschriftenbibliotheken üblichen Genehmigungsvorbehalte bei der Edition von Schriftstücken nicht rechtmäßig sind [10]. Dieses Resultat lässt sich ohne weiteres auf Bilder übertragen.

Wird die Vermarktung zur tragenden Einnahmequelle, so sind insbesondere die steuerlichen Privilegien der Kulturinstitutionen bedroht. Zudem ist völlig zweifelhaft, ob die ökonomischen Blütenträume in Erfüllung gehen werden. Gerade bei kleineren Häusern besteht das Risiko, dass die erhofften Einnahmen ausbleiben, durch ein rigides Rechte-Management aber kulturpolitisches Porzellan zerschlagen wird, indem wichtige Partner der Öffentlichkeitsarbeit verprellt werden.

Eine Herausforderung des traditionellen, verlagsgestützten wissenschaftlichen Publikationswesens stellt die Forderung nach „Open Access“ dar [11]. Open Access meint den kostenlosen und von urheberrechtlichen Beschränkungen freien Zugang zu wissenschaftlichen Dokumenten und Daten via Internet. Das herrschende Bildrechte-Regime ist mit den von allen bedeutenden Wissenschaftsorganisationen unterstützten Grundsätzen von Open Access nicht kompatibel. Es war eine geniale Fügung, dass das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Gastgeber der Berliner Konferenz von 2003, auf der die maßgebliche „Berliner Erklärung für Open Access“ verabschiedet wurde, in ihr den Verweis auf die ECHO-Charta [12] verankern konnte, der es um die freie Nutzung des Kulturguts im digitalen Kontext geht. Die Berliner Erklärung richtet sich ausdrücklich auch an die Kulturgut verwahrenden Institutionen, an die Archive, Bibliotheken und Museen. Sie unterstreicht, dass Open Access nicht nur kostenfrei bedeutet, sondern dass alle wissenschaftlich verantwortbaren Nachnutzungen der unter Open Access stehenden Werke möglich sein müssen. Einen Ausschluss kommerzieller Nutzung oder ein Verbot von Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) kann man weder der Berliner Erklärung noch der vorangegangenen „Budapest Open Access Initiative“ von 2001 entnehmen. Als eine Standard-Lizenz führender Open-Access-Zeitschriften hat sich die „Creative Commons“-Lizenz CC-BY etabliert, die ganz im Sinne der genannten Open-Access-Definitionen lediglich die Urhebernennung bei der Nachnutzung fordert, kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen also erlaubt.

Digitale Abbildungen von Kulturgütern zählen zu den wissenschaftlichen „Daten“, die nach den Zielen der Open-Access-Bewegung frei genutzt werden sollen. Je weniger Schranken bestehen, um so mehr kann das eigentliche Ziel von Wissenschaft, die maximale Verbreitung ihrer Erkenntnisse, erreicht werden. Es ist mit „Open Access“ nicht vereinbar, wenn Bilder im Internet nur in einer Auflösung zugänglich gemacht werden, die für wissenschaftliche Zwecke unbrauchbar ist. Kostenpflichtige Digitalisierungsprojekte schließen diejenigen Institutionen aus, die sich den Zugang nicht leisten können.

Der Schwerpunkt der Open-Access-Bewegung liegt auf den wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln. Den größten Rückhalt findet die Forderung nach Open Access daher bei den unter den steigenden Zeitschriftenpreisen ächzenden Bibliotheken, wenngleich diese die Implikationen von Open Access für das von ihnen verwahrte Kulturgut negieren. Es ist ein klarer Fall von Doppelmoral, auf der einen Seite die kostenfreie Verfügbarkeit von Fachaufsätzen von Verlagen und Wissenschaftlern einzufordern, auf der anderen Seite aber die Digitalisate des eigenen gemeinfreien Bibliotheksguts mit martialischem Copyfraud einzuzäunen [13].

Noch nicht „angekommen“ ist Open Access bei den Archiven, Museen und Denkmalämtern. Zwar haben 2003 die Dresdener Kunstsammlungen die Berliner Erklärung als einziges Museum unterzeichnet, doch sind auf der Website der Institution vier Jahre später keinerlei Anzeichen zu finden, dass Open Access in irgendeiner Weise unterstützt wird. Renommierte Museen wie das Germanische Nationalmuseum gehören der Leibniz Gemeinschaft an, die 2003 der Berliner Erklärung beitrat. Von Open Access ist bei ihnen aber ebenfalls keine Spur zu finden, und auch nicht bei den allermeisten anderen geisteswissenschaftlichen Instituten dieser Wissenschaftsorganisation (siehe im einzelnen eine Fortsetzungsserie im Weblog „Archivalia“ im Sommer 2007, resümiert unter http://archiv.twoday.net/stories/4113065/ ).

Open Access ist nicht nur für Wissenschaftler wichtig. Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren von freien Inhalten. Daher ist eine strikte Abgrenzung der Open-Access-Bewegung von den Projekten, die freie Inhalte („Open Content“, eine „digitale Allmende“) schaffen möchten, oder der „Creative Commons“-Bewegung, die Urheber dazu motivieren möchte, ihre Urheberrechte teilweise an die Allgemeinheit abzugeben, nicht möglich. Der riesige Zulauf, den die freie Mitmach-Enzyklopädie Wikipedia findet, oder der beachtliche Umfang des vom gleichen Träger, der einem Bildungsauftrag verpflichteten Wikimedia Foundation, betriebenen freie Bild- und Multimedia-Archivs Wikimedia Commons [14] zeigen, dass hier eine selbstbewusste Lobby für freie Inhalte wächst, mit der die kulturgutverwahrenden Einrichtungen zu rechnen haben werden.

Das „Digital Rights Management“ befindet sich in der Musikindustrie bereits wieder auf dem Rückzug, denn die Kunden meutern. Bei den Verlagen haben einige wenige bereits erkannt, dass sie mit Open Access, also kostenfreier Online-Zugänglichkeit, nachweislich mehr gedruckte Bücher verkaufen als ohne [15]. Von daher liegt es nahe, den Archiven, Bibliotheken, Museen und Denkmalämtern dringend zu empfehlen, mit Open Access ernst zu machen, die gemeinfreien Inhalte freizugeben und freie Projekte als Partner zu gewinnen. Die auf Verbote, künstliche Verknappung und Reproduktionsgebühren setzende kleinliche Krämermentalität schadet erwiesenermaßen dem kulturellen Auftrag der Institute, sieht man davon ab, dass sie auch juristisch fragwürdig ist. Anders als „Open Access“, für den es bereits erfolgreiche Geschäftsmodelle gibt, trägt sie auch den beispiellosen Chancen des digitalen Zeitalters nicht Rechnung: alter Wein in neuen Schläuchen. Es bleibt zu hoffen, dass die Open-Access-Bewegung und freie Projekte bald auch den Kulturgut-Bereich mit ihrer Dynamik anstecken werden. Wissenschaft und Bildung werden es ihm danken.

[Nachweise - nicht in der Druckfassung:]

[1] http://archiv.twoday.net/stories/3724405/

[2] http://www.jurawiki.de/FotoRecht

[3] http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital

[4] BT-DS IV/270 Text

[5] Mazzone, Jason, "Copyfraud" . Brooklyn Law School, Legal Studies Paper No. 40 Available at SSRN: http://ssrn.com/abstract=787244

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

[6] http://archiv.twoday.net/stories/3203578/

[7] http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fotos_von_fremdem_Eigentum

[8] BGHZ 44, 288
http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Apfel-Madonna

[9] Kurzreferat "Open Access und die Archive" (Essen 2006)
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

[10] Volltexte von Gödan et al.
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/re_pu_00.htm

[11] Zu Open Access siehe ausser
http://www.open-access.net

http://archiv.twoday.net/stories/2967274/

[12] http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter

Siehe auch den Beitrag von Simone Rieger/Urs Schoepflin in: Kunstchronik 60 (2007), S. 510-513

[13] http://archiv.twoday.net/stories/2518568/

[14] http://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite

[15] http://archiv.twoday.net/stories/3326893/


Archivalia wird daher heute Open Access als Themenschwerpunkt haben.

http://openaccessday.org/

Sonderseite der UB Heidelberg:
http://www.ub.uni-heidelberg.de/news/oa_day.html


 

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