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Das nächste Seminar von ERPANET findet am 10. und 11. Mai 2004 in der Österreichischen Nationalbibliothek statt.
Thema sind "File Formats for Preservation". Das provisorische Programm:
Montag, 10. Mai: Introduction and generalities

08:40 Registration
09:40 Welcome addresses - Johanna Rachinger (Director general, Austrian National Library) and Seamus Ross (Director, ERPANET)
Introduction to file formats - Frank Möhle (Swiss Federal Archives)
Requirements for Preservation File Formats - NN
12:10 Lunch Break
13:15 Guided tour through the Hall of State of the Austrian National Library
14:00 File Format registries - Adrian Brown (National Archives, UK)
The Typed Object Model - John Ockerbloom (University of Pennsylvania)
Decision support system for File Format Characteristics - Andreas Rauber (Vienna University of Technology)
Breakout session
17:00 Adjourn
19:30 Seminar dinner, hosted by ERPANET

Dienstag, 11. Mai: Practical Experiences

09:00 Office Formats: The Testbed Experience - Jacqueline Slats (Digital Preservation Testbed, Netherlands)
XML - Eva Müller (DiVA project, Uppsala University Library, Sweden)
PDF/A - Susan Sullivan (National Archives and Records Administration, USA)
Image Formats - René van Horik (NIWI-KNAW, Netherlands Institute for Scientific Information Services)
The Flexible Image Transport System (FITS) in Astronomy - Preben Grosbol (European Southern Observatory, Germany)
12:40 Lunch break
13:50 Audio Formats - Dietrich Schüller (Austrian Academy of Science - tbc)
Video Formats - NN
Break
Breakout discussions
Sum Up, Closing remarks
17:00 End of seminar

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden sich auf der ERPANET-Homepage, www.erpanet.org.

In der Archivdatenbank DACHS-A sind die Bestände des Archivs der der ETH Zürich, des ETH-Rats, der Sammlung Handschriften und Nachlässe der ETH-Bibliothek, der Biographica-Sammlung und des Archivs zur Geschichte der Kernenergie in der Schweiz teilweise elektronisch verzeichnet.

http://www.ethbib.ethz.ch/eth-archiv/dachs.html

Ggf. sind über die Suche auch digitalisierte Dokumente erreichbar. (Nur wie?)

Nach der RLB Koblenz experimentieren nun auch die beiden baden-württembergischen Landesbibliotheken mit der Webarchivierung (bei der Suche nach Baden werden bereits 3 Dokumente gefunden):

http://www.boa-bw.de/

http://www.goethe.de/kug/mui/bib/thm/de65552.htm

Eine Zusammenstellung des Goethe-Instituts.

2. Norddeutscher Archivtag 23. bis 24. Juni 2003 in Schwerin, hrsg. von Rainer Hering und Michael Mann, Nordhausen: Bautz 2003. Zugleich Auskunft 23 (2003) H. 4, S. 361-551

INHALT

Hartmut Weber, Archive und Verwaltungsreform, S. 377-392

[Insbesondere Forderung nach digitalen Findmitteln im Internet.]

Udo Schäfer, Prioritäten und Posterioritäten. Aspekte der Verwaltungsmodernisierung im Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, S. 393-405

[Kein Archivar, der sich auch als Historiker versteht, kann diesen vom Spardiktat diktierten Beitrag ohne Abscheu lesen. Überlieferungsbildung, Erhaltung, Erschliessung und Bereitstellung zur Benutzung seien die Prioritäten, Vermittlung und Erforschung könnten eingespart bleiben. Gefordert wird die Konzentration auf die staatliche Überlieferung: Aktivitäten im Nachlassbereich und bei Vereinen nur noch auf deren Initiative (S. 400). Museumsgut und audiovisuelles Sammlungsgut seien an andere Einrichtungen abzugeben. Ausführliche Auskünfte an Benutzer soll es nicht mehr geben (S. 403). Besonders abstossend der folgende Satz: "Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um Nutzungsrechte an Sammlungsgut kommerziell zu verwerten" (S. 403). Die historische Bildungsarbeit sei auf ein Minimum zu beschränken, Führungen sollen nur noch "zur Aus- und Fortbildung" angeboten werden. So werden die Archive vielleicht finanziell saniert, aber moralisch bankrott!]

Ernst Böhme, Kommunale Archive als Gewinner der Verwaltungsreform? S. 406-412

Carsten Müller-Boysen, Die Darstellung archivischer Fachaufgaben im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung, S. 413-419

[KLR wird seit 2001 im Landesarchiv S-H praktiziert.]

Rainer Hering, Die archivische Begleitung der Einführung digitaler Systeme in der Verwaltung, S. 423-432

[Fordert Dialog mit den Verwaltungen in Sachen Bürokommunikation. Beispiel des Staatsarchivs HH.]

Matthias Manke, "Himmelhochjauchzend, zu Tode betrübt?" Die Behördenbetreuung des Landeshauptarchivs Schwerin seit 1989/90, S. 433-450

[U.a. zu einer Behördenbefragung, zur Registratorenfortbildung und zur Neufassung der Landesaktenordnung.]

Rita Roßmann, Zur Situation der Kommunalarchive im Landkreis Bad Doberan, S. 451-459

[2000 war das Archivgesetz Mecklenburg-Vorpommern in allen 16 Kommunalverwaltungen nur unzureichend bekannt.]

Konrad Elmshäuser, Die Digitalisierung von Bildbeständen im Staatsarchiv Bremen? S. 460-470

[Fotosammlung Vulkan Werft, auch im WWW - Plakatsammlung.]

Manfred von Boetticher, Neue Formen einer benutzerorientierten Suchstrategie. Zum Aufbau eines geografisch ausgerichteten archivischen Internetauftritts, S. 471-477

[Kartographische Darstellung in AIDA - Vektorisierung der niedersächsischen Gemeindegrenzen 1937.]

Dirk Alvermann/Stephan Block/Alexander Weidauer, ARIADNE - ARchiveInformation&ADministrationNEtwork. Zum DFG-Projekt "Archivverbund Mecklenburg-Vorpommern", S. 478-490

[OpenSource-Archivsoftware des Universitätsarchivs Greifswald - Archivverbund von sieben Archiven - Datenschutz gewährleistet - Planung einer OAI-PMH-Schnittstelle

http://ariadne.uni-greifswald.de ]

Bettina Schleier, Bestandserhaltung - optimale Ergebnisse mit begrenzten Ressourcen erzielen, S. 493-500

[Erfahrungen im Staatsarchiv Bremen.]

Christine van den Heuvel, Bestände erhalten und Prioritäten setzen. Forderungen und Folgerungen wirtschaftlicher Archivorganisation, S. 501-510

[Bestandsaufnahme in den Staatsarchiven in Niedersachsen.]

Angela Hartwig, Ein Rechtsstreit zwischen der Universität Rostock und Herrn N.N. Verlauf - Ergebnisse - Konsequenzen, S. 513-521

[Triumphierend referiertes Verfahren - ohne Aktenzeichenangabe! - über eine Benutzerklage hinsichtlich des unverzeichneten Bestands des Direktorats für Internationale Beziehungen im Univ.-Archiv Rostock. Während das VG Schwerin ihm am 13.10.1999 Recht gab, wies das OVG MV am 16.5.2001 die Klage ab. Nur archivierte Bestände seien für die Nutzung freigegeben, kein Zwischenarchivgut.]

Malte Bischoff, Das Beratungsmodell des Landesarchivs. Neue Formen der kommunalen Archivberatung im Landesarchiv Schleswig-Holstein, S. 522-527

[2003: 35 Kommunen ohne archivfachliches Personal haben kostenpflichtige Beratungsverträge mit dem Landesarchiv abgeschlossen.]

Jutta Briel, Erfolgreiche Spendenaktion für ein flutgeschädigtes Archiv und das Fortbildungsprojekt des Verbandes schleswig-holsteinischer Kommunalarchivarinnen und -archivare e.V. (VKA), S. 528-533

[Hilfe fürs Stadtarchiv Bad Olbernhau durch Verkauf der Reproduktion einer historischen SH-Karte - Qualifizierung fachfremden Personals]

Jörg Pietrkiewicz, Das Kohl-Urteil und die Novellierung des § 32 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), S. 537-544

[Unterlagen zu Personen der Zeitgeschichte]

Dirk Alvermann, Die Änderung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Mecklenburg-Vorpommern und ihre Auswirkungen auf die Arbeit der Archive, S. 545-548

[Gesetz vom 28.3.2002 - wiss. Nutzung und Konsequenzen für Schutzfristverkürzung.]

In der ZEIT 9/2004 S. 4 interviewt Martin Klingst den Kölner Generalstaatsanwalt Georg Linden zum Ende der Ermittlungen in Sachen Aktenvernichtung und Datenlöschung im Kanzleramt am Ende der Ära Kohl. Auf die Frage, ob nichts fehle, sagt Linden:
Nein, am Ende mussten auch die Ermittler feststellen, dass im Herbst Datenbestände gelöscht wurden. Verschwunden bleiben auch sechs originale Aktenbände aus dem Komplex der Ölraffinerie Leuna. Ebenfalls unauffindbar sind einzelne Dokumente etwa über Rüstungs- und Flugzeuggeschäfte und den Verkauf von bundeseigenen Eisenbahnerwohnungen.
Die weiteren Nachfragen und Antworten bleiben vage. Festzuhalten bleibt: In einer ordnungsgemäß geführten Behörde - und sei es das Kanzleramt - darf dergleichen nach Recht und (Archiv-)Gesetz nicht vorkommen. Im Fall wilder Kassationen brauchen Politiker also das Strafrecht nicht zu fürchten - eine Schande!

Auf der Zusammenkunft der Universitätsarchivare NRW gestern in Paderborn informierte Dr. Thomas Becker (Uni Bonn), wieder zum Vorsitzenden der AG gewählt, über den Ausbildungsberuf des/der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FaMI). Becker hat sich zum Ausbilder in der Fachrichtung Archiv fortbilden lassen und bildet derzeit eine Auszubildende aus.

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste mit der Fachrichtung Archiv
• sichten, bewerten und übernehmen Schriftgut und andere Informationsträger,
• führen Kassation durch,
• ordnen und verzeichnen Schriftgut und andere Informationsträger,
• gestalten Findhilfsmittel,
• wenden Schriftkunde an,
• führen die technische Bearbeitung und Aufbewahrung von Archivgut durch,
• führen die Ausleihe durch und überwachen sie,
• wirken bei Ausstellungen und Veranstaltungen mit.


Im Internet sind teilweise rechts ausführliche Informationen zum 1998 eingeführten Ausbildungsberuf vorhanden.

http://www.neue-ausbildungsberufe.de/Hauptberufe/Fachangest-Medien-Informationsdienste/fagemi_ag.htm
mit Praxisbeispielen (ohne Fachrichtung Archiv) und Links

http://www.adicor.de/abdual.nsf/mediendienste!openform
mit der VO von 1998 und Links

http://www.bibb.de/redaktion/aweb/2000/fa_mediinfo.htm
weiteres Material via Hauptseite

Eine erste Bilanz (Dr. A. Keller-Kühne, Konrad-Adenauer-Stiftung, Archiv), 2000
http://www1.kas.de/archiv/fachangestellte.pdf

Erfahrungsbericht 2001 gleicher Provenienz
http://www1.kas.de/archiv/informationsdienste_ausbildung.pdf

VdA-Arbeitskreis zum Thema
http://www.vda.archiv.net/arbeitskreise.htm#Fachangestellte
mit PDF und WORD-Dokumenten

Google-Suche

1820 gesammelte Materialien zur walisischen Diözese St. Davids (2 Bände), neu digitalisiert von der Nationalbibliothek Wales:

http://www.llgc.org.uk/drych/drych_s070.htm

Wetere digitalisierte Archivalien, z.T. aus dem Mittelalter:
http://www.llgc.org.uk/drych/drych_s004.htm

Die Neuigkeiten von Helmut Schulzes grandiosen Litlinks werden in einem Twoday-Weblog notiert:

http://litlinks.twoday.net/

Ihm entnehme ich den Hinweis auf ein Napoleon-Portal mit literarischen und Quellentexten:
http://www.epoche-napoleon.net/

In der dortigen Linksammlung vermisse ich:
http://www.napoleon.historicum.net/

B. Manegold,Archivrecht, Berlin 2002 wird positiv gewürdigt von Silke Birk im Sächsischen Archivlatt 2003/1:

http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/pdf/archivblatt_1_2003.pdf

Die 42. Arbeitstagung der ANKA (Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Kommunalarchivare e.V.) findet vom 19. bis 21. April 2004 in Diepholz statt. Das Oberthema der Veranstaltung lautet "Gewinner oder Verlierer? Die Archive und die Reform der kommunalen Verwaltung".

Die Tagung wird im Ratssaal des Diepholzer Rathauses (Rathausmarkt 1) durchgeführt. Anmeldungen werden bis Ende März erbeten an das Stadtarchiv Göttingen (Kontakt: stadtarchiv@goettingen.de).

Das Programm ist hier abrufbar:

http://www.archiv.net/isy.net/servlet/broadcast/page98.html?newsid=3571

Schätzungen zufolge haben über 200.000 neue Diplomarbeiten und Dissertationen die Regale deutscher Universitätsarchive beschwert, ohne, dass jemand aus dem Wissen Nutzen ziehen konnte.

Der Wirtschaft gingen so Erkenntnisse im Wert von mindestens 1,8 Mrd. Euro verloren, rechnete eine Consultingfirma aus. Ein Fall für gutes Wissensmanagement.
Deutsche Unternehmen würden das brachliegende Potenzial der jungen Absolventen liebend gern nutzen. Doch die häufig vorhandenen innovativen Ansätze lassen sich nur schwer auffinden. Bis heute werden Diplom- und Magisterarbeiten in vielen Uni-Bibliotheken nicht einmal katalogisiert. Sie enden vielmehr als Bausteine meterhoher Stapel in den Fachbereichen. Ärgerlich für interessierte Firmen, frustrierend für Hochschulabgänger. Denn ihnen fehlt es meistens am Know-how, um ihre Ansätze zielgerichtet bei Firmen anzubieten.
Besonders im IT-Bereich braucht die Wirtschaft Ideen junger Hochschulabgänger. 80 Prozent der Firmen wünschen sich kreative Absolventen für ihre offenen Stellen. Das zeigt eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. Hausarbeiten über Spezialthemen könnten der Wirtschaft Impulse geben und den Einsatz neuer Technologien forcieren.

Erschienen am: 16.02.2004


http://www.wienerzeitung.at/frameless/wissen.htm?ID=M17&Menu=198459

Zum Thema Prüfungsarbeiten siehe:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg21595.html

http://www.ub.uni-dortmund.de/suche/indexinetbib.html
Suche nach: Pruefungsarbeiten, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten

http://log.netbib.de/index.php?s=pr%FCfungsar

Artikel in der Computerzeitung 2002
http://www.computerzeitung.de/O/50/Y/82807/VI/2472452/VS/default.aspx
http://web.archive.org/web/20040328162629/http://www.computerzeitung.de/O/50/Y/82807/VI/2472452/VS/default.aspx

Aus archivischer Sicht:

http://www.diplomica.com/graf_aufsatz_pruefungsunterlagen.pdf

http://www.forum-bewertung.de/sg81.htm

http://www.uni-augsburg.de/archiv/pruefarb.rtf

Die Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 2003-3 haben als Schwerpunkt die Vorstellung zweier Internetpräsentationen, des Inventars der Quellen zur Geschichte der “Euthanasie”-Verbrechen 1939-1945, und der Kabinettsprotokolle online.

Beide sind unter http://www.bundesarchiv.de einsehbar.

In seinen Ausführungen anlässlich der Vorstellung der Kabinettsprotokolle (S. 16-18) verwies Präsident Weber einleitend auf die “Berliner Erklärung” zum Open Access, dem offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Die Bereitstellung im Internet der Kabinettsprotokolle entspreche dieser Erklärung “in besonderem Maße”.

Daran anknüpfend sei die Frage aufgeworfen, was Open Access (OA) für Archivalien bedeutet.

Mit der Übernahme digitaler Daten vertraute Archive wie das Bundesarchiv bieten Gewähr dafür, dass sie fachkundig ein institutionelles Repositorium (digitales Archiv) unterhalten können, das die eingestellten Dokumente dauerhaft frei zugänglich hält, also der Langzeitarchivierung gebührende Aufmerksamkeit schenkt.

Rechtswirkungen entfaltet die Unterstellung einer Sammlung dem Prinzip von OA allerdings nicht in der Weise, dass der jeweilige Archivträger in der Zukunft sich nicht anders entscheiden und den freien durch einen kostenpflichtigen Zugang ersetzen könnte, obwohl die Berliner Erklärung von einer unwiderruflichen Unterstellung unter OA spricht.

Ich sehe zwei Lösungswege, wenn man dies als Problem sieht:
a) eine institutionelle Garantie
b) Spiegelung durch mindestens ein anderes OA-Repositorium.

Zu Punkt a: Abgesehen davon, dass der OA im Bundesarchivgesetz festgeschrieben werden könnte (was aber auch keine Ewigkeitsgarantie bedeuten würde, da das Gesetz wieder geändert werden könnte), wäre an eine Stiftungslösung zu denken, die OA im Stiftungszweck kodifiziert Die Digitalisate müssten in juristisch einwandfreier Weise der Stiftung übertragen werden, wobei die nach geltendem Recht bestehende Staatsaufsicht die Einhaltung des Stiftungszwecks zu gewährleisten hätte. Denkbar wäre natürlich auch die Übertragung an eine supranationale Organisation.

Der Logik von OA entspräche mehr Punkt b. Unter der Prämisse, dass OA nicht nur kostenfreien, sondern auch von lizenzrechtlichen Behinderungen freien Zugang meint, wie dies ja auch die Berliner Erklärung explizit vorsieht, ist die Spiegelung des archivischen Angebots durch ein anderes OA-Repositorium von dem dort gewährten digitalen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht gedeckt. Ein vom Archivträger nachträglich vorgenommener Widerruf dürfte auch hinsichtlich möglicherweise bestehender urheberrechtlicher Befugnisse [Anm. *] unbeachtlich sein.

Freilich setzt dies voraus, dass sich ein anderes Repositorium bereit findet, die Spiegelung vorzunehmen und auch möglichem Druck des Unterhaltsträgers zu widerstehen.

Auf jeden Fall ist OA nicht mit einem umfassenden Rechtevorbehalt vereinbar, wie ihn die meisten Archive bei der Abgabe von Reproduktionen oder in Internetpräsentationen praktizieren, da der unter OA bereitgestellte Inhalt frei in digitalen Medien verbreitet werden darf.

Sinnvoll wäre, über die Berliner Erklärung, die nur einzelne Ausdrucke erlaubt, hinausgehend, auch die Nutzung in Druckpublikationen zu gestatten.

Siehe dazu auch http://www.jurawiki.de/FotoRecht

Die atavistische Urangst des Archivars vor der Anlage von Zweitarchiven beiseitegelassen, erscheint es trotzdem geboten, berechtigten Interessen der Archive bei Nutzung ihrer Unterlagen Rechnung zu tragen.

Erforderlich ist eine genaue Quellenangabe (das Äquivalent zur Urhebernennung - attribution - im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens). Sinnvoll wäre auch die Auflage, einen Link zur authentischen Fassung auf dem Archivserver (am besten mit Persistent Identifyer) zu fordern.

Weiterhin ist sicherzustellen, dass keine manipulierten oder verstümmelten Fassungen der Archivalien kursieren (Problem der Authentizität). Dazu ist es notwendig, das Erstellen von Bearbeitungen (derivative works) nur unter strengen Auflagen zu erlauben. Im Prinzip müssen die Vorlagen unverändert verwertet werden. Um die Lesbarkeit zu verbessern oder zu ästhetischen Zwecken sollten leichte Bearbeitungen mit Bildbearbeitungsprogrammen zulässig sein, sofern diese als solche gekennzeichnet werden und der Link zur authentischen Fassung mitgeliefert wird. Nicht zu den Bearbeitungen zu zählen sind die üblicherweise den Archivbenutzern traditionell gestatteten Transkriptionen und Editionen. Erlaubt sein sollte auch das Erstellen von Übersetzungen in andere Sprachen. Wissenschaftlicher Ethik folgend sind Kürzungen und eigene Zusätze kenntlich zu machen.

Ob eine gewerbliche Nutzung durch Dritte auf jeden Fall verboten werden sollte - darüber mag man streiten. Meine Position, dass Kulturgut kulturelles Allgemeingut ist, das ungehindert genutzt werden darf, ist bekannt.

Es wäre sinnvoll, eine spezifische OA-Lizenz für Kulturgut/Archivgut zu entwickeln, die, analog zu “Creative Commons” in den USA, im deutschen Rechtsraum Anwendung finden könnte.

[Anm. *]

In Betracht kommen vor allem folgende Rechte gemäss dem UrhG:
a) das Recht des Urhebers urheberrechtlich geschützter Archivalien
b) das Leistungsschutzrecht des Fotografen der Digitalisate
c) das Leistungsschutzrecht des Herstellers der einfachen Datenbank

Ad a): Während man bei Rechten Dritter natürlich eine Einwilligung einholen muss, kann nach herrschender Meinung der Dienstherr der Angestellten und Beamten über die Ausübung der Urheberrechte der von ihnen dienstlich geschaffenen Werke verfügen. Es ist durchaus nicht ausgeschlossen, dass z.B. Ministerialbeamte geschützte Werke geschaffen haben. Auch im Fall von Protokollen ist es denkbar, dass die dabei vorgenommene Informationsverdichtung die Grenze zur persönlichen geistigen Schöpfung überschreitet (was die Rechtsprechung für Leitsätze von Gerichtsentscheidungen angenommen hat).

Die Rechte solcher Urheber erlöschen erst 70 Jahre nach ihrem Tod. Tragen unveröffentlichte Archivalien keinen Urhebervermerk (ausreichend wäre z.B. eine Paraphe), so könnte man auf den Gedanken verfallen, § 66 UrhG für anonyme Werke anwenden zu wollen. Diese Vorschrift bestimmt für unveröffentlichte anonyme Werke das Erlöschen des Urheberrechtsschutzes bereits 70 Jahre nach Schaffung. Ob durch Schriftvergleich zugewiesene handschriftliche Werke trotzdem nach § 66 UrhG behandelt werden können, ist m.W. ungeklärt. Einer Anwendung steht aber § 137f UrhG entgegen, der übergangsrechtlich zum 1.7.1995 das Weitergelten der älteren Fassung des § 66 UrhG anordnete, die eine Anwendbarkeit des § 66 auf unveröffentlichte Werke ausschloss.

Was ist aber mit den vor dem 1.1.1966, dem Inkrafttreten des jetzigen UrhG, geschaffenen unveröffentlichten inneramtlichen Werken, die nach dem LUG von 1901 nicht geschützt waren (“zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Schriften“), seit 1966 aber von dem die Gemeinfreiheit amtlicher Werke anordnenden § 5 Abs. 2 UrhG nicht erfasst werden, der sich nur auf veröffentlichte Werke bezieht. Mit Katzenberger in: Schricker, UrhR, 2. Aufl. 1999, § 5 Rdnr. 56 (S. 195) ist davon auszugehen, dass diese Werke auch nach neuem Recht schutzlos bleiben, was erhebliche Auswirkungen für das in Archivalien vorfindliche amtliche Schriftgut haben dürfte, da alles, was von Beamten und Staatsangestellten dienstlich zu Papier gebracht wurde, urheberrechtlich schutzlos wäre.

Ad b): Nach Ansicht des BGH entstehen bei Fotografien, die lediglich eine zweidimensionale Vorlage originalgetreu reproduzieren, keine Leistungsschutzrechte des Fotografen (§ 72 UrhG).

Ad c): Aufwendige Digitalisierungsprojekte sind immer mit wesentlichen Investitionen verbunden, was zur Entstehung eines Datenbankschutzrechtes (§ 87a UrhG) führt, das dem Hersteller, also dem Archiv, zukommt.

Das Nationalarchiv von Mexiko präsentiert eine virtuelle Ausstellung zur mexikanischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, die man auch ohne Spanischkenntnisse besuchen kann:

http://biblioweb.dgsca.unam.mx/libros/mexico/inicio.html

Postan-Duby. Destin d'un paradigme

Die Texte (Engl/Fr) eines Kolloquiums zu den Ansichten von Duby zur Agrargeschichte des 13./14. Jh. sind in vorläufigen Fassungen einzusehen unter:

http://www.er.uqam.ca/nobel/r21750/montreal/id19.htm

Kofler, Birgit
Legal questions facing audiovisual archives / prepared by Birgit
Kofler [for the] General Information Programme and UNISIST –
Paris : UNESCO, 1991. – ii, 71 p.; 30 cm. - (PGI-91/WS/5)

Online at:
http://unesdoc.unesco.org/images/0008/000886/088674e.pdf

 

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