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ENDANGERED ARCHIVES PROGRAMME

Coming in October 2004

In pursuit of their general aim to support fundamental research into
important issues in the humanities and social sciences, the Trustees of the
Lisbet Rausing Charitable Fund have decided to sponsor a Programme focusing
on the preservation and copying of important but vulnerable archives
throughout the world.

The Programme is administered by the British Library and applications will
be considered by an International Panel of historians and archivists.

The Programme will achieve its objectives principally by making a number of
grants to individual researchers to locate relevant collections, wherever
possible to arrange their transfer to a suitable local archival home, and to
deliver copies into the international research domain via the British
Library. Pilot projects may also be funded. Grants will be made each year
and will vary in amount, but a guideline maximum of GBP 50,000 for a full
project, and GBP 10,000 for a pilot project, is envisaged.

It will also make available - to overseas archivists and librarians only -
bursaries for professional attachments at the British Library to foster
better archival standards in cataloguing, preservation, etc., and thereby to
assist the process of safeguarding other such collections locally in the
future.

The aim is to safeguard archival material relating to societies usually at
an early stage of development, i.e. its normal focus will be on the period
of a society's history before 'modernisation' or 'industrialisation' had
generated institutional and record-keeping structures for the systematic
preservation of historical records, very broadly defined. The relevant time
period will therefore mostly vary according to the society with which we
deal.

The Programme will be completely open as to theme and regional interest,
although it will normally, but not invariably, be concerned with non-western
societies.

For the purposes of the Programme, archives will be interpreted widely to
embrace not only rare printed sources (books, serials, newspapers, ephemera,
etc.) and manuscripts in any language, but also visual materials (drawings,
paintings, prints, posters, photographs, etc.), audio or video recordings,
digital data, and even other objects and artefacts - but normally only where
they are found in association with a documentary archive. In all cases, the
validity of archival materials for inclusion in the Programme will be
assessed by their relevance as source materials for the pre-industrial stage
of a society's history.

The Fund does not offer grants to support the 'normal' activities of an
archive, although the Programme may offer support for such items as costs
directly related to the acceptance of relocated material.

Further information about the timetable, criteria, eligibility and
procedures will be announced on the Programme's website at
http://www.bl.uk/endangeredarchives in October.

Preliminary enquiries or expressions of interest may be addressed now to
eap@bl.uk.

Sophie Arp
PA to Graham Shaw
Head, Asia Pacific & Africa Collections
The British Library
96 Euston Road
London
NW1 2DB

Source: H-MUSEUM

A lot of literature on Open Access is published in online-journals only available for subcribers. Would'nt it be a good idea if scholars send requests to the authors for a private copy and asking them to considerate to put the article in an Open Access Archive?

What will happen if you are trying to do so?

* You will receive a copy quickly. That can be called the HAPPY END case.

* The author will ignore requests from scholars unkown to him or by other reasons (I know what I am speaking of ...)

* An interesting mail correspondence will begin like the following ...

(Reminders by me omitted.)

29 August 2004

Thanks for your request and interest in my article on copyrights in the journal [...]. Today being a Sunday, I am checking my mails at home and will be able to send you may paper tomorrow- when I get to my office.

Secondly- how did you get this email Id of mine.

Please send your mails to [...] in which I check always. Hotmail account is an old one of mine and I check that only occassionally
Thanks and regards


31 August 2004

I am sorry I could no respond sooner...I go busy...and need to dig the final version of the paper. I will send I across positively tomorrow
Regards


6 September 2004

I am so sorry...
I am right now in China for a coference...got busy with my preparatins for the China visit...I will certainly do the necessary thing ( I am pretty sure that Emerald agreement allows for that..let me check) Sorry once again...
I will definitely do it...
In case you do not hear from me till September 17, you can send me anotehr reminder...


28 September 2004

Thanks for reminding. Prelim enquiry reveals that while I am allowed to deposit in my own institutional repository, I may not be allowed to deposit on an external one. Anyways, Emerald is still not sent me a official yes/no response. I am waiting for one.
I will let you know shortly
Thanks and regards


Of course to send a copy to you - there are no issues. I will send you one tomorrow, positively ( I am sorry...about this. My laptap on which I had the copy, had some virus and it is now being cleaned up, hence tomorrow.

To be continued ...

Warum lohnt es sich, bei http://www.wikipedia.de mitzuwirken (wie dies mindestens ein anderer Archivar auch tut)?

Mögliche Antworten:
http://www.taz.de/pt/2004/10/05/a0148.nf/text

Einige für ArchivarInnen interessante Artikel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Archivwesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Akte

http://de.wikipedia.org/wiki/Kassation_%28Archiv%29

http://de.wikipedia.org/wiki/Langzeitarchivierung

http://de.wikipedia.org/wiki/Leo_Wohleb

usw.

Langzeitarchivierung digitaler Dokumente.
(Rezension zu:)
Borghoff, Uwe M. et al: Langzeitarchivierung. Methoden zur Erhaltung digitaler Dokumente.
Heidelberg: dpunkt.verlag 2003. EUR 45,00. ISBN: 3-89864-245-3.
(Rezensiert für IASLonline von Prof. Dr. Günther Görz)

http://iasl.uni-muenchen.de/rezensio/liste/Goerz3898642453_805.html

Fazit:
Als Gesamturteil kann festgehalten werden, dass hier eine Monographie vorgelegt wurde, die sicher und kompetent in den Grundlagen verfasst ist, sich zugleich aber auch aufgrund des praktischen Erfahrungshintergrunds der Autoren durch hohe Praxisrelevanz auszeichnet. Dies wird gerade auch dann deutlich, wenn es um die Einbettung technischer Lösungen in das organisatorische Umfeld geht.

Die Zeitschrift Archiv und Wirtschaft, 37. Jg., 2004, H. 3, enthält folgende Beiträge:

Aufsätze

Ute Schiedermeier: Herausforderung angenommen - zehn Jahre elektronische Archivierung im Siemens-Archiv

Manfred Witt: Am Anfang steht der Archivar! Die elektronische Kundenakte der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen in Münster

Wolfgang Richter: Standards für Archivformate. Archivische Anforderungen an Dateiformate vor dem Hintergrund der Migrationsstrategie

Antje Scheiding: Archiving Websites - Archivierung des Intranets der Dresdner Bank

Leopold Kammerhofer: Neue Aufgaben, neue Archive - neue Archivare?

Jürgen Hertel: Kundenservice durch Dokumenten-Management-System (DMS) bei der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar in Mannheim


Berichte
Peter Blum: Asia and Pacific Conference on Archival Education (APCAE) vom 17. bis 19. April 2004

Helen Müller: Jahrestagung der Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare e.V. (VdW) vom 2. bis 5. Mai 2004 in Iserlohn

Horst A. Wessel: Projekt "Nachweisbeschaffung für ehemalige NS-Zwangsarbeiter" kurz vor dem erfolgreichen Abschluss

Veronique Töpel: Gemeinsame Tagung des Regionalen Erfahrungsaustauschs der sächsischen Wirtschaftsarchivare und der GeWiS GmbH Radebeul


Rezensionen

Manuela Fellner u. a. (Hrsg.): Die Schärfung des Blicks. Joseph Petzval: Das Licht, die Stadt und die Fotografie (Martin Krauß)

Ulrich S. Soénius (Hrsg.): Bewegen - Verbinden - Gestalten. Unternehmer vom 17. bis zum 20. Jahrhundert. Festschrift für Klara van Eyll zum 28. September 2003 (Alexander Schug)

Olaf Schmidt-Rutsch: William Thomas Mulvany - Ein irischer Pragmatiker und Visionär im Ruhrgebiet 1806-1885 (Stefan Goch)

Manfred Rasch u. Gerald D. Feldman (Hrsg.): August Thyssen und Hugo Stinnes. Ein Briefwechsel 1898-1922 (Horst A. Wessel)

Otto K. Deutelmoser: Kilian Steiner und die Württembergische Vereinsbank (Heidi Maier)

Sandra Markus: Bilanzieren und Sinn stiften. Erinnerungen von Unternehmern im 20. Jahrhundert (Alexander Schug)

Harold James: Die Deutsche Bank im Dritten Reich (Kurt Schilde)

Sonstiges

Personalnachrichten/Verschiedenes

Impressum

ISSN 0342-6270 (Jahresabonnement: € 26; Einzelpreis: € 8)

Quelle: Archivliste

http://www.archiveshub.ac.uk/oct04.shtml

Collections of the Month, October 2004.

Archivare haben nicht die license to kill, sondern die Befugnis, wegzuwerfen, was nicht archivwürdig ist. Die Neue Osnabrücker Zeitung hatte eine entsprechende Headline, gefunden in der Yahoo-Nachrichtensuche
http://de.search.yahoo.com/search/news?p=staatsarchiv&ei=UTF-8&fl=0&datesort=1&x=wrt
aber der Artikel ist nicht mehr frei online.

Unter http://www.wien2004.ica.org gibt es bereits einige Materialien (Abstracts, teilweise auch PDFs) zu Kongressvorträgen online, meldet AUGIAS.

Aus evangelischen Archiven" Nr. 44/2004

INHALT:

* Editorial 5
* Hartmut Sander:
Das Kirchliche Archivzentrum Berlin. Ein neues Haus für das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und das Landeskirchliche Archiv Berlin-Brandenburg 7
* Margit Müller:
Neuer Standort des Archivs der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg 29
* Norbert Haag:
Das neue Dienstgebäude des Landeskirchlichen Archivs Stuttgart 41
* Werner Jürgensen:
Archivneubau in der Entstehungsphase am Beispiel Nürnberg 49
* Bettina Wischhöfer:
Das Kasseler Modell der natürlichen Klimastabilisierung in Archivmagazinen. Eine Auswertung von 545.000 Messdaten der Jahre 1997 - 2003 57
* Helmut Baier:
Eine Diasporakirche, ihr Kulturgut und ihre Geschichte als verpflichtendes Erbe. Das Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien 65
* Wolfram G. Theilemann:
Das neue Zentralarchiv der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien – endlich ein angemessener Ort für die Schriftgutüberlieferungen der traditionsreichen Minderheitenkirche 75
* Thomas Sindilariu:
Enteignung von Archivgut aus dem Besitz evangelischer Gemeinden A.B. in Rumänien nach 1944 am Beispiel des Archivs der Honterusgemeinde in Kronstadt 95
* Gabriele Stüber und Andreas Kuhn:
Die Gedächtniskirche der Protestation zu Speyer. Protestantische Erinnerungskultur zwischen 1856 und 1904 als Ausdruck deutschen Zeitgeistes 115
* Wolfgang Krogel:
Kulturelles Gedächtnis, Erinnern und Gedenken. Geschichtstheoretische Versuche zur kirchlichen Erinnerungsarbeit 149
* Sigrid Lekebusch:
Die Lebenslaufbücher der Rheinischen Missionsgesellschaft in Barmen 169
* Christa Stache:
Das Erbe der Ostkirchen. Evangelisch-kirchliche Vertriebenenorganisationen und ihre archivische Überlieferung 177
* Annette Göhres/Stephan Linck/Doris Jurkschat/Hansjörg Buss/Bernhard Liesching:
Kirche, Christen, Juden in Nordelbien 1933 – 1945. Zwischenbilanz einer Wanderausstellung 195
* Wolfgang Günther
Rechtsstreit um ein Kirchenbuch 237
* Hinweise zur Manuskriptgestaltung 243
* Autorinnen und Autoren 245

Aus evangelischen Archiven (Neue Folge der „Allgemeinen Mitteilungen“), Nr. 44/2004,
Im Auftrag des Verbandes kirchlicher Archive in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hrsg. v. Bernd Hey und Gabriele Stüber

ISSN: 1617-8238

Link: http://www.evangelische-archive.de

Autoren, Herausgeber und Gutachter
werden von ihnen nicht bezahlt.
Aber sie wollen alle Rechte.

Ich bin mir nicht sicher, ob die deutsche Sprache geeignet ist, mit kurzen Haikus für Open Access zu werben. Peter Suber hat jedenfalls auf Englisch eine Reihe seinem jüngsten Newsletter einverleibt. Obiger Text ist eine freie Übersetzung von einem dieser kurzen Gedichte. Ich bin bereit, einen Sachpreis für das beste deutsche Open-Access-Haiku auszuloben.

Siehe
http://log.netbib.de/archives/2004/10/03/open-access-haikus/

[Apologies for cross postings. Please, re-distribute]


***************************
* CALL FOR PAPERS *
***************************

ECDL European Conference on Digital Libraries

( http://www.ecdl2005.org )
September 18-23, 2005, Vienna, Austria

*************
Introduction:

ECDL 2005 is the 9th conference in the series of European Digital Library conferences. ECDL has become the major European conference on digital libraries, and associated technical, practical, and social issues, bringing together researchers, developers, content providers and users in the field. ECDL 2005 is jointly organized by the Vienna University of Technology (VUT), the Austrian National Library (ÖNB), and the Austrian Computer Society (OCG). The conference will take place in the Vienna Technical University.


****************
Important dates:

Workshop Proposal Deadline: January 28
Workshop Acceptance Notification: February 27
Paper/Tutorial/Panel submission Deadline: March 1
Acceptance Notifications: May 15
Final version of Papers: June 3
Conference: September 18-23

*******
Topics:

Topics of contributions include (but are not limited to):

- Concepts of Digital Libraries and Digital Documents
- System Architectures, Integration and Interoperability
- Information Organization, Search and Usage
- User Studies and System Evaluation
- Digital Preservation
- Digital Library Applications

************
Submissions:

Submissions are invited for full or short papers, posters, demonstrations, panels, tutorials and workshops. All contributions will be reviewed by members of the programm comitee. The proceedings of the conference will be published by Springer in the series of Lecture Notes in Computer Science, in hard copy and electronic form.

The full text of papers is required at initial submission stage. Papers must be submitted electronically via the submission web page. It is expected that accepted papers are presented by an/the author at the conference. Details of the submission guidelines will be published on the conference website at http://www.ecdl2005.org.

*********************
Organization Commitee:

General chair:
A Min Tjoa, Vienna University of Technology, Austria

Program Chairs:
Andreas Rauber, Vienna University of Technology , Austria
Stavros Christodoulakis, Technical University of Crete , Greece

Poster & Demo Chairs:
Giuseppe Amato, Istituto di scienza e technologie dell'informazione "A.Faedo" , Italy
Pavel Zezula, Masaryk University Brno , Czech

Workshop Chairs:
Fabio Crestani, University of Strathclyde , United Kingdom
Dieter Merkl, University of Western Sydney , Australia

Panel Chairs:
László Kovács, Hungarian Academy of Sciences , Hungary
Ed Fox, Virginia Tech University , United States of America

Tutorial Chairs:
Nozha Boujemaa, Institut National de Recherche en Informatique et en Automatique (INRIA) , France
Shin'ichi Satoh, National Institute of Informatics , Japan

Best Paper Award Chair:
Erich Neuhold, Fraunhofer - IPSI, Germany

Publicity Chairs:
Julien Masanes, Bibliothèque nationale de France , France
Michael Bauer, Technische Universität München , Germany

Local Organizing Chairs:
Eugen Muehlvenzl, Austrian Computer Society , Austria
Max Kaiser, Austrian National Library , Austria
Alexander Schatten, Vienna University of Technology , Austria
Carl Rauch, Vienna University of Technology , Austria

ERPANET Workshop on "Workflow in Digital Preservation"
*** PROGRAMME INFORMATION ***

ERPANET is pleased to release additional programme information for its workshop on "Workflow in Digital Preservation", to be held on 13-15 October, 2004, at Open Society Archives, Central European University, Budapest, Hungary. Registration is ongoing at www.erpanet.org.

Opening: Wednesday, 13 October, 10 am

SESSION ONE: Introduction and Generalities
Stephan Heuscher, ikeep Ltd, Switzerland

SESSION TWO: Life-cycle Workflow in the Digital Library
Erik Oltmans, National Library of the Netherlands;
Carl Rauch, Vienna University of Technology, Austria

SESSION THREE: Workflow in Digitisation Projects
Rob Mildren, National Archives of Scotland, UK
Alan Lock, UK
Julián Bescos, Informática El Corte Inglés, Spain

SESSION FOUR: Workflow in Ingest and Maintenance of Digital Archives
Mike Smorul, University of Maryland Institute for Advanced Computer Studies, USA
Richard Jones, Edinburgh University Library, UK

SESSION FIVE: Prospects

Closing: Friday, 15 October 2004, 12.30 pm


Travel and accommodation information is available from the workshop home page at http://www.erpanet.org/events/2004/budapest/index.php.

Registration is open at www.erpanet.org. The registration fee is 60 Euro. Refreshments and lunch will be offered by Central European University and ERPANET. On Wednesday evening, participants will be invited to the workshop dinner, hosted by Budapest University of Technology and Economics.

For additional information, please contact swiss.editor@erpanet.org.

Der "Archivar" hat endlich seinen Rückstand aufgeholt:

http://www.archive.nrw.de/archivar/index.html

Schimmelpilzkundlich ist aus 2004/3 vor allem von Interesse:
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut. Inhalt und Bedeutung der neuen archivspezifischen „Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 240). Von Hanns Peter Neuheuser

Aus 2004/2 hebe ich den Bericht zur Lage der brandenburgischen Gutsarchive hervor.

2004/1 enthaelt den wichtigen Volltext "Archivare aufgewacht!" von Gerd Schneider (wir berichteten):
http://www.archive.nrw.de/archivar/2004-01/Archivar_2004-1.pdf#page=37

"RAUB UND WIEDERGUTMACHUNG": DIE NEUE AUSGABE DER ZEITENBLICKE

http://www.zeitenblicke.de/

Vergessene Konten, verborgene Kunstschätze, ruhende Policen: Banken und
Museen „entdecken“ das geraubte Vermögen von NS-Verfolgten. Fast 60
Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes ist der
Wettlauf um die Bereicherung von „arisiertem“ Besitz immer noch ein
aktuelles Thema.

Die staatlichen Finanzbehörden öffneten ihre Aktenbestände in den späten
1990er Jahren. Viele Projekte griffen die Themen zur NS-Beraubung und
späteren Wiedergutmachung auf. Ein Anlass für die Herausgeber der
zeitenblicke, die aktuellen Forschungsergebnisse in einer neuen Ausgabe
in Wort und Bild zu präsentieren.

Die neuartigen Quellengruppen aus den Finanzbehörden legen nahe, die
gesellschaftlichen Faktoren der Beraubung enger mit der staatlich
kontrollierten Ausplünderung zu verschränken.
Michael Stephan legt die Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten von
Juden aus der NS-Zeit dar, Bernhard Grau beschäftigt sich mit den
Entschädigungs- und Rückerstattungsakten und Gerhard Fürmetz gibt an
Hand der Korrespondenz Philipp Auerbachs Einblicke in die Praxis der
frühen staatlichen Wiedergutmachung in Bayern. Nicole Marrenbach
untersucht die Memoiren verfolgter Juden als Quelle für die
'Arisierung'.

Der zentralen Frage der fiskalischen Judenverfolgung geht der Beitrag
von Christiane Kuller nach. Hans-Dieter Schmid untersucht die Praxis
der fiskalischen Verfolgung der Sinti und Roma und richtet den Blick
dabei auf Parallelen zur Behandlung der Juden durch die
Finanzverwaltung. Claus Füllberg-Stolberg zeigt in seinem Beitrag die
Bedeutung der fiskalischen Verfolgung für die Frage der Emigration
einer jüdischen Familie aus Niedersachsen. Dass die gewerbliche und
private Verfolgung eng miteinander verflochten sein konnten,
verdeutlicht die Analyse von Jan Schleusener über die 'Arisierung' des
Kunsthandelshauses Bernheimer in München.

Constantin Goschler arbeitet in seinem Beitrag die Charakteristika der
deutschen Wiedergutmachung als Prozess eigenen Rechts heraus, indem er
einen bilanzierenden Überblick über die 50jährige Entwicklung gibt.
Demgegenüber zeigt der Beitrag von Susanna Schrafstetter am Beispiel
Englands die Entstehungszusammenhänge der internationalen Dimension der
Wiedergutmachung von NS-Unrecht.

Raub und Wiedergutmachung sind Prozesse eigenen Rechts, aber eng
aufeinander bezogen. Das zeigt auch die Person Edward Kossoys, mit dem
Tobias Winstel das Interview dieser Ausgabe der zeitenblicke führte.
Kossoy war beides: von NS-Verfolgung betroffen und
Wiedergutmachungsanwalt.

Das Onlinejournal zeitenblicke und das Rezensionsjournal sehepunkte
gehören zum Internetportal historicum.net. Die dreimal im Jahr
erscheinenden zeitenblicke beleuchten einen Themenschwerpunkt pro
Ausgabe - die sehepunkte publizieren einmal pro Monat aktuell und
schnell Rezensionen zu den neuesten Erscheinungen auf dem Büchermarkt.

Seinen Anfang nahm das Internetprojekt historicum.net mit dem Server
Frühe Neuzeit (sfn), einem Kooperationsvorhaben mit der Bayerischen
Staatsbibliothek. Die DFG förderte den sfn als ersten Baustein zum
Aufbau einer Virtuellen Fachbibliothek Geschichte. Online ging
historicum.net im Jahr 2001.

Die wissenschaftliche Redaktion von historicum.net hat ihren Sitz in
Köln. Die Koordination liegt bei Gudrun Gersmann, Professorin für Frühe
Neuzeit an der Universität zu Köln.

Information:
redaktion@zeitenblicke.de
Universität zu Köln - Frühe Neuzeit
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Tel.: 0221-470 4353

Ein neues Internetportal

http://www.rheinische-literaturnachlaesse.de/

Zu den Nachlassbildnern findet man nützliche und vergleichsweise biographische Informationen.

Das Museum des Oberbergischen Kreises verwahrt von Anton Wilhelm (Florentin) von Zuccalmaglio
u.a. rhein.-berg. Sagen-Slg. auf kl. Blättern; Slg. „Zwölf Volkssagen v. Zwergen u. Heinzelmännchen aus d. Bergischen“; dt. u. internationale Lieder-Slgen.; 17 Hefte Sagenkunde m. Glossarium; Slg. Volksbräuche aus d. Bergischen u. Rheinland

Wer mir die Kenntnis solcher entlegener Sagensammlungen vermittelt, soll nicht unbelohnt bleiben! Danke im voraus.

http://www.netzeitung.de/voiceofgermany/kulturnews/306644.html

Eine in Privatbesitz neu aufgetauchter Hemingway-Brief samt Kurzgeschichte darf zwar versteigert werden, aber nach dem Willen der Nachlaßverwalter nicht publiziert.

Siehe auch:
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/09/locking_up_hemi.html

"The Florence State Archive has printed 2,000 facsimile copies of the XIV century manuscript detailing the charges and sentence against Dante - the author of the Divine Comedy - and will give them to universities and libraries.

The copies closely match the original - down to the original binding - but with the addition of explanatory notes.

From the BBC [...]"
Source: http://www.cronaca.com/archives/002801.html

http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/arts/3687282.stm

Sorry, why will archives not receive copies? And why put the Italian archivists the document not online?

See (in Italian):
http://www.archiviodistato.firenze.it/manife/chiodo.html

Wie lang läuft das Urheberrecht bei nicht namentlich gekennzeichneten historischen Plakaten?

Bezugnehmend auf
http://archiv.twoday.net/stories/36386
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
soll die Aussage von Gabriele Lutterbeck über die Schutzfrist
"70 Jahre nach Erstveröffentlichung bei künstlerischen Werken anonymer Urheber (interessant an dieser Stelle ist, daß man u.U. mit einer Erstveröffentlichung selbst diese Fristen erst auslöst!)"
http://www.fes.de/archiv/_projekte/lut_cop.htm
kommentiert werden.

Zu unterscheiden ist zwischen Fotos (Lichtbildwerke, normalerweise 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt, und einfachen Lichtbildern) und anderen künstlerischen Werken (Plakate, Zeichnungen usw.). § 66 UrhG, der anonyme Werke betrifft, wird am Beispiel von Fotos sehr ausführlich erörtert in URECHT:
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20040719/001664.html

Darauf kann Bezug genommen werden. Das Fazit: "Die praktischen Huerden sind so hoch, dass die Bedeutung des § 66 UrhG fuer die Allgemeinheit minimal ist."

Gemäß § 137f UrhG richtet sich die Beurteilung der Schutzdauer bei vor dem 1.7.1995 existierenden Werken nach dem § 66 alter Fassung des UrhG, wenn sich durch § 66 neuer Fassung eine Verkürzung der Schutzdauer ergäbe (hierzu und auch zum folgenden Katzenberger in Schricker, UrhG 2. Aufl. 1999 § 66 UrhG). Bei Werken der bildenden Künste, wozu nicht Lichtbildwerke gezählt wurden (ebd. Rdnr. 54), wohl aber Werke der angewandten Kunst , die einem Gebrauchszweck dienen (also etwa Plakate), war die Anwendung von § 66 UrhG vor der Änderung von 1995 ausgeschlossen.

Bei anonymen Plakaten, die vor dem 1.7.1995 geschaffen wurden, kann also nicht ohne weiteres mit der 70jährigen Schutzfrist nach der (befugten) Veröffentlichung argumentiert werden. Es bleibt insofern bei der Regelschutzfrist 70 Jahre pma (post mortem auctoris), es sei denn, es ergäbe sich nach neuem Recht eine längere Schutzfrist und der Schutz war am 1.7.1995 nach dem Gesetz eines Mitgliedstaates der EU (und weniger anderer Staaten) noch nicht erloschen.

Es ist nicht bekannt, ob sich aus dem Recht anderer Mitgliedstaaten über anonyme Werke Konsequenzen für das folgende ergeben - auszuschliessen ist es nicht, schliesslich haben die langen spanischen Schutzfristen für Fotografien ja auch dazu geführt, dass heute alle Lichtbildwerke 70 Jahre pma geschützt sind, auch solche, die vor 1995 schon lange gemeinfrei waren.
http://archiv.twoday.net/stories/263547/

Fall A: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf 1919 ein Plakat (hier wie im folgenden meint Plakat immer auch den ungedruckten Plakatentwurf), das von seinen Erben erstmals 1950 auf einer Plakatausstellung gezeigt wurde und zwar anonym. § 66 aF war nicht anwendbar, also endete die Schutzfrist 1996, war also am 1.7.1995 noch nicht abgelaufen. § 137f Abs. 1 ist nicht relevant, es würde keine Schutzdauer verkürzt. Nach Abs. 2 ist neues Recht anzuwenden, was dazu führt, dass, wenn tatsächlich von den Erben eine Offenbarung der Identität des Künstlers konsequent verhindert wurde, die Frist 2020 endet (70 Jahre nach Erstveröffentlichung, 96 Jahre nach dem Tod des Künstlers - laut Rdnr. 17 kommt ein Schutz von bis zu 140 Jahren pma juristisch in Betracht). Die nach § 66 UrhG für eine Offenbarung allein zuständigen Rechtsnachfolger oder der Testamentsvollstrecker (nicht etwa die Inhaber von Nutzungsrechten wie Verlage!) könnten also - etwa über einen Rechtsanwalt - an Nutzer herantreten, wobei bei einem Prozess das Offenlegen der Legitimation als Berechtigte sicher nicht als Offenbarung gewertet würde. Da für künstlerische Werke § 66 aF nicht galt, kommen auch die Offenbarungserleichterungen (es genügte z.B. ein Bekannwerden durch Indiskretion) des alten Rechts einem potentiellen Nutzer nicht zu Hilfe. Fazit: Die Erben können also durch Stillhalten nur gewinnen.

Fall B: Ein Plakatkünstler (gest. 1960) schuf ein auf der gleichen Ausstellung 1950 erstmals, aber anonym gezeigtes Plakat. Nach neuem Recht würde der Schutz ohne Offenbarung 2020 enden, nach altem Recht 2030 (70 Jahre pma), das demnach anzuwenden ist. Die Erben verlieren oder gewinnen nichts durch eine Offenbarung der Identität.

Fall C: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1950 erstmals anonym gezeigtes Plakat. Da § 66 aF nicht anwendbar war, lief der Schutz 1990 ab und lebte 1995 auch nicht wieder auf. Nach neuem Recht wäre das Plakat noch geschützt (ohne Offenbarung), denn es wurde innerhalb der Frist von 70 Jahren nach Schaffung erstveröffentlicht und die Frist liefe bis 2020. Also: gemeinfrei!

Fall D: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1919 ein 1981 erstmals gezeigtes Plakat - ob anonym oder nicht, ist irrelevant. Die bis 1995 gültige Sonderbestimmung für nachgelassene Werke, die in den letzten 10 Jahren der Schutzfrist von 70 Jahren pma veröffentlicht wurden, § 64 Abs. 2 (1995 aufgehoben), sicherte dem Plakat eine Schutzfrist bis 1991. 1995 war es also nicht mehr geschützt. Ergebnis wie C: gemeinfrei.

Fall E: Ein Plakatkünstler (gest. 1926) schuf ein 1986 anonym erstmals gezeigtes Plakat. Gemäss Fall D war es nach § 64 Abs. 2 (aufgehoben 1995) bis 1996 geschützt und damit ist § 66 UrhG (neues Recht) anwendbar. Ohne Offenbarung seitens der Rechtsnachfolger/Erben kommt es auf das Datum der Schaffung an: Wurde es vor 1916 geschaffen, wäre es nicht in der 70-Jahresfrist nach Herstellung veröffentlicht worden und bereits gemeinfrei. Wurde es 1919 geschaffen wie in Fall A, so gilt die Schutzfrist 70 Jahre nach 1986: 2056 (130 Jahre pma). Die Erben können also bei einer Offenbarung jetzt schon alles verlieren. Es kommt in diesem Fall überhaupt nicht darauf an, ob § 66 aF anwendbar ist (nein), durch die Übergangsvorschrift wurde das Werk durch den am 30.6.1996 noch bestehenden Schutz in das (in diesem Fall für die Erben günstigere) neue Recht "gehievt".

Fall F: Ein Plakatkünstler (gest. 1920) schuf 1914 ein zunächst nicht veröffentlichtes Plakat, dessen Entwurf in der Familie blieb und von ihr erstmals im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Gemäß Fall E wäre für die Erben nichts damit zu gewinnen gewesen, das Werk anonym zu veröffentlichen, das hätte nach neuem Recht bis 1984 erfolgen müssen. Als Eigentümer des Entwurfs kann sich die Familie aber nach der (m.E. unhaltbaren) Rspr. des LG Magdeburg
http://archiv.twoday.net/stories/322397/
auf § 71 UrhG berufen und das Recht der editio princeps für sich in Anspruch nehmen, womit das seit 1990 gemeinfreie Werk wieder für 25 Jahre (also hier bis 2025) geschützt wäre. Da eine Einstellung in ein Archiv (etwa der FES) nach h.M. keine Veröffentlichung bedeutet, wäre eine Deponierung durch die Familie unschädlich, soweit sie eine Erstpublikation des Plakats verhindern kann.

Strukturiert man den Interessenkonflikt als ein Dialog-Spiel zwischen Urhebern/Rechtsnachfolgern und Nutzern, so ergibt sich für die ersteren die für sie günstige Position des "Ick bün allhier", oder mit einem anderen Bild: der Nutzer ist fast immer schachmatt.

Bei anonymen Werken gilt ja leider nicht, wie dargestellt, dass der Nutzer 70 Jahre pma notwendigerweise "auf der sicheren Seite" ist.

Ein anonymes altes Plakat/Plakatentwurf wirft urheberrechtliche Fragen auf, die man mit vernünftigem Aufwand nicht beanworten kann (weder der Archivar noch der Benutzer, eine Verwertungsgesellschaft oder eine Detektei):

- Wann ist es geschaffen worden? (Datierungsproblematik!)

- Wann ist es erstmals veröffentlicht worden? Erfolgte diese Veröffentlichung autorisiert (durch Urheber oder Erben bzw. bei der edition princeps laut LG Magdeburg auch durch den Eigentümer)?

- Wer hat es geschaffen und wann starb er?

- Gibt es irgendwo eine Veröffentlichung oder ein Werkstück, bei dem der Künstler sich zur Urheberschaft ausdrücklich bekannt hat?

- Gibt es solches Bekenntnis für seine Rechtsnachfolger pma oder den Testamentsvollstrecker ("Offenbarung" der Urheberschaft)?

- Wie komme ich in Kontakt zu den Nutzungsberechtigten und den Rechtsnachfolgern?

Die Rechtsnachfolger und Nutzungsberechtigten können frei entscheiden, ob sie dazu Auskünfte erteilen möchten oder ob sie eine eigene Veröffentlichung oder Offenbarung vornehmen wollen, die ihnen weitergehenden Schutz sichert.

Wer das verwirrender findet als die oben zitierte Aussage von Frau Lutterbeck, sei daran erinnert, dass kein Archiv und kein Bürger daran gehindert ist, gegenüber dem Bundestag oder dem Justizministerium dafür einzutreten (Art. 17 GG), dass zu einem funktionierenden Urheberrecht auch faire, Rechtssicherheit gewährleistende Regeln für Nutzer gehören. Davon kann mit Blick auf die Regelungen über anonyme Werke überhaupt nicht die Rede sein, wie schon in URECHT aaO ausgeführt wurde.

Die geringe Haltbarkeit digitaler Unterlagen ist hinreichend bekannt wie beklagt worden. Die von den Experten der Archivierung digitaler Unterlagen daraus gezogenen bzw. geforderten Konsequenzen nach permanenter Migration der Daten auf den jeweils neuesten Stand der Entwicklung elektronischer Speichersysteme ist zwar legitim; merkwürdig still dagegen wird es, wenn man nach der Finanzierbarkeit solcher Sisyphos-Projekte frägt.
Das Freiburger Fraunhofer-Institut Physikalische Messtechnik versucht in einem interessanten Projekt Digitalisierung und Langzeitsicherung zu verknüpfen. Als Speichermedium kommt dabei der Mikrofilm zu neuen Ehren, der seit langem zur Speicherung abfotografierter Dokumente, Bücher oder Zeitungen dient - allerdings zumeist in Schwarz-Weiß. Wie Alterungsexperimente gezeigt haben, halten moderne Filme bei richtiger Lagerung mehr als 5000 Jahre. Und um sie zu lesen, bedarf es lediglich einer Lupe - eine Technik, die zwar auch erst seit rund 400 Jahren bekannt ist, aber weit einfacher zu handhaben ist als ein Computer.
Ziel eines Projekts, das das Fraunhofer-Institut seit Frühjahr dieses Jahres zusammen mit Bibliotheken, Archiven und Firmen betreibt, ist die Herstellung eines Geräts, das äußerst präzis hergestellte digitale Kopien der Originale mit einer ebenso präzisen Laserbelichtung auf Farb-Mikrofilme umsetzt, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und die die analoge Fotografie ersetzt. .... Aber auch für den normalen Gebrauch der Mikrofilme in Bibliotheken und Archiven spricht nach Überzeugung des Projektkoordinators Andreas Hofmann die neue Technik, deren Prototyp bis 2006 fertig sein soll: Neben hoher Qualität zu niedrigen Kosten und der Möglichkeit, weitere Informationen direkt mit dem Bild zu verbinden, biete sie beste Nutzbarkeit. Denn die Mikrofilme, die vorrangig der Langzeitsicherung dienen, lassen sich durch Einscannen wieder in digitale Daten umwandeln


Quelle: Badische Zeitung vom 25.9.2004.

Das hört sich viel versprechend an, auch für in Behörden und Gerichten entstehende digitale Unterlagen, die - einmal mikroverfilmt - über Jahrhunderte für eine Redigitalisierung "kostengünstig" vorgehalten werden könnten.

Kurt Hochstuhl

 

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