Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), 27.09.2006, von Dr. Jutta Rateike
http://idw-online.de/pages/de/news177138
Bestände müssen für Wissenschaft zugänglich bleiben
Das Land Baden-Württemberg plant im Rahmen eines Vergleichs den Verkauf großer Teile des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Bei diesen Schriften handelt es sich um fünf Prozent des gesamten deutschen Bestandes dieser einmaligen Schriftquellen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Erschließung und Katalogisierung der Handschriften mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert und erwartet daher, dass diese Bestände dauerhaft für die Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben. Die DFG appelliert deshalb nachdrücklich an die baden-württembergische Landesregierung, diesen Zugang weiterhin sicherzustellen.
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Handschriften bieten Einblicke in die geistige Welt einer vergangenen Epoche und sind daher einzigartige und unverzichtbare Quellen für die geisteswissenschaftliche Forschung. Die langjährige, stetige Förderung der DFG hat mit dazu beigetragen, dass die deutschen Bibliotheken bei der Erschließung von mittelalterlichen Handschriftenbeständen im internationalen Vergleich eine Spitzenstellung erlangen konnten. Diese führende Position ist unverzichtbar mit dem langfristig verlässlichen Zugang der Forschung zum gemeinsamen deutschen Kulturerbe verknüpft. Die DFG erwartet bei der Vergabe von Fördermitteln, dass die geförderten Bibliotheken als zuverlässige Partner ihre Handschriften und Originalquellen für Wissenschaft und Forschung zugänglich machen.
Die DFG fördert die Erstellung von Katalogen zu mittelalterlichen Handschriften im Programm "Kulturelle Überlieferung" seit 1960. Seitdem sind über 200 Kataloge zu thematisch, zeitlich und regional sehr unterschiedlich charakterisierten Beständen erarbeitet worden. Derzeit werden in Deutschland rund 30 Projekte dieser Art gefördert. Seit 1992 wurden die Kataloge auch maschinenlesbar erarbeitet, und ein großer Anteil ist heute im Internet im DFG-geförderten Handschriftenportal http://www.manuscripta-mediaevalia.de entgeltfrei recherchierbar.
Ansprechpartnerin für Fragen zur DFG-Förderung von Handschriftenerschließungen ist Dr. Eva Effertz, Tel. 0228 885-2101, E-Mail: Eva.Effertz@dfg.de .
http://idw-online.de/pages/de/news177138
Bestände müssen für Wissenschaft zugänglich bleiben
Das Land Baden-Württemberg plant im Rahmen eines Vergleichs den Verkauf großer Teile des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Bei diesen Schriften handelt es sich um fünf Prozent des gesamten deutschen Bestandes dieser einmaligen Schriftquellen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die Erschließung und Katalogisierung der Handschriften mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert und erwartet daher, dass diese Bestände dauerhaft für die Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben. Die DFG appelliert deshalb nachdrücklich an die baden-württembergische Landesregierung, diesen Zugang weiterhin sicherzustellen.
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Handschriften bieten Einblicke in die geistige Welt einer vergangenen Epoche und sind daher einzigartige und unverzichtbare Quellen für die geisteswissenschaftliche Forschung. Die langjährige, stetige Förderung der DFG hat mit dazu beigetragen, dass die deutschen Bibliotheken bei der Erschließung von mittelalterlichen Handschriftenbeständen im internationalen Vergleich eine Spitzenstellung erlangen konnten. Diese führende Position ist unverzichtbar mit dem langfristig verlässlichen Zugang der Forschung zum gemeinsamen deutschen Kulturerbe verknüpft. Die DFG erwartet bei der Vergabe von Fördermitteln, dass die geförderten Bibliotheken als zuverlässige Partner ihre Handschriften und Originalquellen für Wissenschaft und Forschung zugänglich machen.
Die DFG fördert die Erstellung von Katalogen zu mittelalterlichen Handschriften im Programm "Kulturelle Überlieferung" seit 1960. Seitdem sind über 200 Kataloge zu thematisch, zeitlich und regional sehr unterschiedlich charakterisierten Beständen erarbeitet worden. Derzeit werden in Deutschland rund 30 Projekte dieser Art gefördert. Seit 1992 wurden die Kataloge auch maschinenlesbar erarbeitet, und ein großer Anteil ist heute im Internet im DFG-geförderten Handschriftenportal http://www.manuscripta-mediaevalia.de entgeltfrei recherchierbar.
Ansprechpartnerin für Fragen zur DFG-Förderung von Handschriftenerschließungen ist Dr. Eva Effertz, Tel. 0228 885-2101, E-Mail: Eva.Effertz@dfg.de .
Ladislaus - am Mittwoch, 27. September 2006, 16:24 - Rubrik: Kulturgut
Julia Schröder in der Stuttgarter Zeitung vom 25. September:
Die Zeiten haben sich geändert. Wo alle den Gürtel enger schnallen und neue Flexibilität zeigen müssten, könne die Kultur nicht ungeschoren bleiben, heißt das Argument, das auch im Fall des geplanten Handschriften-Ausverkaufs in Karlsruhe wirksam ist. Um dem Land die umstrittenen Eigentumsrechte an Kunstbeständen aus früherem Adelsbesitz zu sichern, so die Logik dieses Plans, müssen die Handschriftenbestände aus ebendiesem Besitz in den Skat gegeben werden; um ein Kulturerbe zu sichern, muss halt ein anderes dran glauben. Zumal es sich vor Handschriften, die aus guten Gründen selten das Tageslicht sehen, nicht so gut posiert wie vor erlesenem Kunsthandwerk oder großformatigen Gemälden.
Der Vorgang "Land Baden-Württemberg vs. Adelshaus Baden" ruft andere Vorgänge in Erinnerung, die durchaus unterschiedlich sind, aber ein und dieselbe Tendenz aufweisen. Ob man nach Krefeld schaut, wo die Stadt ein Monet-Gemälde verscherbeln will, um mit den erhofften 20 Millionen ihr Museum (und womöglich die Stadtkasse) zu sanieren; ob man sich an Weimar erinnert, wo die Klassik-Stiftung ihren Mörike-Bestand verkaufen musste, damit das Land Thüringen seinen Verpflichtungen in einem Restitutionsvergleich mit dem dortigen Adelshaus nachkommen konnte; ob man sich an die glorreichen Vorschläge des baden-württembergischen Landesrechnungshofs erinnert, den "behutsamen Abbau" der Bestände der Staatsgalerie betreffend - die Richtung ist ebenso klar wie fatal: "die Kultur" wird für ihre Kosten haftbar gemacht.
Aber "die Kultur" kann für sich und ihre Kosten nicht einstehen. Wenn umgesetzt würde, was sich in manchem Politikerhirn als prima Lösung festgesetzt zu haben scheint, gibt es "die Kultur" in diesem Sinne bald nicht mehr. Man hat den Eindruck, was Kultur eigentlich sein soll, ist manchem Entscheidungsträger nicht mehr klar. Ist Kultur nicht mehr als jenes "Innovative", das die überaus gut ausgestattete, aber leider in vielen Fällen nicht in Frage kommende Landesstiftung zu fördern bestimmt ist? Jenes "Imageaffine", das Sponsorenbörsen öffnet? Jenes Repräsentative, mit dem man sich gern schmückt? Die Sonntagsrede auf einem kulturpolitischen Kongress? Das alles ist freilich Kultur. Vor allem jedoch ist Kultur das, was wir von denen, die nach uns kommen, auch nur geborgt haben, um es zu beschützen.
Die Zeiten haben sich geändert. Wo alle den Gürtel enger schnallen und neue Flexibilität zeigen müssten, könne die Kultur nicht ungeschoren bleiben, heißt das Argument, das auch im Fall des geplanten Handschriften-Ausverkaufs in Karlsruhe wirksam ist. Um dem Land die umstrittenen Eigentumsrechte an Kunstbeständen aus früherem Adelsbesitz zu sichern, so die Logik dieses Plans, müssen die Handschriftenbestände aus ebendiesem Besitz in den Skat gegeben werden; um ein Kulturerbe zu sichern, muss halt ein anderes dran glauben. Zumal es sich vor Handschriften, die aus guten Gründen selten das Tageslicht sehen, nicht so gut posiert wie vor erlesenem Kunsthandwerk oder großformatigen Gemälden.
Der Vorgang "Land Baden-Württemberg vs. Adelshaus Baden" ruft andere Vorgänge in Erinnerung, die durchaus unterschiedlich sind, aber ein und dieselbe Tendenz aufweisen. Ob man nach Krefeld schaut, wo die Stadt ein Monet-Gemälde verscherbeln will, um mit den erhofften 20 Millionen ihr Museum (und womöglich die Stadtkasse) zu sanieren; ob man sich an Weimar erinnert, wo die Klassik-Stiftung ihren Mörike-Bestand verkaufen musste, damit das Land Thüringen seinen Verpflichtungen in einem Restitutionsvergleich mit dem dortigen Adelshaus nachkommen konnte; ob man sich an die glorreichen Vorschläge des baden-württembergischen Landesrechnungshofs erinnert, den "behutsamen Abbau" der Bestände der Staatsgalerie betreffend - die Richtung ist ebenso klar wie fatal: "die Kultur" wird für ihre Kosten haftbar gemacht.
Aber "die Kultur" kann für sich und ihre Kosten nicht einstehen. Wenn umgesetzt würde, was sich in manchem Politikerhirn als prima Lösung festgesetzt zu haben scheint, gibt es "die Kultur" in diesem Sinne bald nicht mehr. Man hat den Eindruck, was Kultur eigentlich sein soll, ist manchem Entscheidungsträger nicht mehr klar. Ist Kultur nicht mehr als jenes "Innovative", das die überaus gut ausgestattete, aber leider in vielen Fällen nicht in Frage kommende Landesstiftung zu fördern bestimmt ist? Jenes "Imageaffine", das Sponsorenbörsen öffnet? Jenes Repräsentative, mit dem man sich gern schmückt? Die Sonntagsrede auf einem kulturpolitischen Kongress? Das alles ist freilich Kultur. Vor allem jedoch ist Kultur das, was wir von denen, die nach uns kommen, auch nur geborgt haben, um es zu beschützen.
Diese Bildunterschrift zum verkaufsgefährdeten Speyerer Evangelistar in den BNN
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn060926.php
trifft den Nagel auf den Kopf.
Die Unterstützung für die Landesbibliothek nimmt erfreulicherweise zu.
http://www.n-tv.de/714439.html
"Wenn Kulturgüter verhökert werden, um öffentliche Haushalte zu sanieren, ist das der Kulturnation Deutschland nicht würdig", sagte der Kulturexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, am Dienstag in Berlin. Auch seine Parlamentskollegin Karin Binder (Die Linke) äußerte "vollkommenes Unverständnis". [...] Der Deutsche Kulturrat forderte grundsätzlich, den "Raubbau" in Museen und Bibliotheken zu stoppen. Geschäftsführer Olaf Zimmermann verwies auf vergleichbare Erwägungen der Stadt Krefeld, wo zur Museumssanierung ein wertvolles Gemälde verkauft werden soll, sowie den Vorschlag des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg zum "maßvollen Abbau" der Sammlung der Staatsgalerie Stuttgart. Diese Beispiele belegten: "Das Verkaufen von öffentlichem Kulturgut wird rasend schnell salonfähig". Dieser vermeintliche Königsweg zur Bewältigung außergewöhnlicher Belastungen im Kulturhaushalt sei in Wirklichkeit "eine Art Räumungsverkauf von öffentlichem Kulturbesitz".
Selten dümmlich äußerte sich MP Oettinger laut der gleichen Quelle: Die Kritik kommt aber im Kulturteil der Zeitungen, nicht auf den Wirtschaftsseiten. Seit wann sind mittelalterliche Handschriften außer bei Berichten über Versteigerungen Thema der Wirtschaftsseiten?
Zur Position des Kulturrats siehe
http://www.verbaende.com/News.php4?m=41585
Das Karlsruher MdB Karin Binder (Die Linke) hat sich deutlich gegen den Verkauf ausgesprochen (oben bereits erwähnt): Es handle sich um Ausverkauf gesellschaftlichen Eigentums.
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pmg2006926-98J
Der Südkurier schreibt:
Beinahe wären die [Reichenauer] Handschriften ins Weltkulturerbe aufgenommen worden. Nun das. So leicht könnten 70 Millionen Euro nicht erlöst werden, meint Ehrle. Dazu müsste die gesamte alte Sammlung verkauft werden. An eine von Oettinger angekündigte "Baden-Klausel", wonach Kunst- und Kulturschätze von besonderer Bedeutung für den badischen Landesteil nicht veräußert werden dürfen, glaubt Ehrle nicht. Was soll die unabhängige Expertenkommission denn ausnehmen? Ehrle hält einen Vergleich parat: Vor zwölf Jahren zahlte das Land für mehr als 1200 mittelalterliche Handschriften aus der Fürstlich-Fürstenbergischen Sammlung rund 25 Millionen Euro - damals eine Art Freundschaftspreis der Donaueschinger, die unter Geldnot litten. Im Fall Baden seien also gut 3000 Handschriften nötig, um 70 Millionen Euro flüssig zu machen. Ehrle fürchtet einen "ungeheuren Imageschaden". Der scheint sich schon eingestellt zu haben. Norbert H. Ott rechnet in der "Süddeutschen Zeitung" wüst mit der "Teppichhändlermentalität" der Geschäftspartner ab. Eine solche Bibliothek sei ein "Gedächtnisspeicher", der sich erst durch den Mix aus Erlesenem und Alltäglichem zum Profil einer Epoche füge. Finanzkräftige Käufer wie das Getty-Museum Los Angeles aber pickten die Preziosen heraus und ließen den Rest "im Warenkorb". Schloss Salem oder die Bilder Baldung Griens oder Cranachs aufzurechnen, wie es Markgraf Bernhard tue, dokumentiere "totale Ignoranz". Dies sei ein "dreister Versuch der Veruntreuung" des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes. Scharf polemisiert Autor Ott auch gegen die optimistische Erlös-Rechnung: "Hoheit und ihr willfähriger Vasall auf dem Stuhl des baden-württembergischen Ministerpräsidenten werden sich noch sehr wundern, wenn sie auf ihrer der öffentlichen Nutzung entwendeten Beute sitzen bleiben." Denn gut 3500 auf einen Schlag angebotene Codices würden den Markt "hoffnungslos verstopfen". Geräuschlos, soviel ist sicher, werden Oettinger und der Markgraf das Thema nicht mehr erledigen können.
Die deutsche UNESCO-Kommission meldete sich ebenfalls mit harscher Kritik zu Wort (Südkurier):
Dieses Vorhaben wird unter anderem von der Deutschen Unesco Kommission scharf verurteilt, der die Reichenau die Erhebung zum Weltkulturerbe verdankt. Generalsekretär Roland Bernecker sagte gestern zu dieser Zeitung, die Handschriften seien als Teil des Weltdokumentenerbes auch ein "Kernbestand des Reichenauer Weltkulturerbes" und deshalb unveräußerbar. Der beabsichtigte Verkauf sei ein "Schock" und "unbegreiflich für alle, die um die kulturelle und historische Bedeutung" dieser Handschriften wüssten.
***
Der DBV hat gestern folgende Pressemitteilung veröffentlicht, die auch auf seiner Website nachzulesen ist:
http://www.bibliotheksverband.de/
Pressemitteilung
Berlin, 25.09.2006
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. ist entsetzt, dass die
Landesregierung von Baden-Württemberg plant, einem Verkauf der
Handschriften des Hauses Baden, die den wertvollsten Bestand der
Badischen Landesbibliothek bilden, auf dem freien Markt zur Deckung
einer fehlenden Finanzierung des Fürstenhauses zuzustimmen.
'Der Verkauf hochwertiger Kulturgüter, die seit Generationen in
öffentlicher Obhut und im öffentlichen Bewusstsein sind, darf in einem
wohlhabenden Kulturland nicht möglich sein.' Diesem Zitat aus der
Erklärung der Badischen Bibliotheksgesellschaft, die erhebliche Spenden
zum Erhalt und zur Pflege der wertvollen Bestände der Badischen
Landesbibliothek Karlsruhe aufgebracht haben, schließt sich der Deutsche
Bibliotheksverband e.V. vollständig an. Ein Land wie Baden-Württemberg,
das sich immer wieder zur föderalen Struktur in der Kultur bekannt hat,
muss jetzt auch aus seinen eigenen Mitteln den Ausverkauf dieses
wertvollen Kulturguts verhindern und die Bestände für die
Landesbibliothek Karlsruhe sichern.
Prof. Dr. Claudia Lux, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes
e.V. weist darauf hin: 'Den Verkauf von Kulturgut mit staatlicher
Unterstützung haben wir in Deutschland eigentlich nur zu Zeiten der DDR hinnehmen müssen, die immer wieder Eingriffe in die wertvollen Bestände
der Bibliotheken vornahm, um Devisen zu erhalten. Diese Methode darf nicht zum Vorbild für das Handeln der Baden-Württembergischen Landesregierung werden.'
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. fordert die Baden-Württembergische
Landesregierung auf, den notwendigen Betrag durch Stiftungen und andere
Zuwendungen aufzubringen und als Ablösesumme an das Haus Baden zu
übergeben, um die wertvollen Handschriften und Drucke der Badischen
Landesbibliothek vollständig und dauerhaft als Eigentum des Landes und
damit als öffentliches Eigentum zu sichern.
[...] Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (DBV) sind ca. 2.000 Bibliotheken
aller Sparten und Größen Deutschlands zusammengeschlossen. [...]
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Prof. Dr. Claudia Lux, Vorsitzende oder Barbara Schleihagen,
Geschäftsführerin
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn060926.php
trifft den Nagel auf den Kopf.
Die Unterstützung für die Landesbibliothek nimmt erfreulicherweise zu.
http://www.n-tv.de/714439.html
"Wenn Kulturgüter verhökert werden, um öffentliche Haushalte zu sanieren, ist das der Kulturnation Deutschland nicht würdig", sagte der Kulturexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, am Dienstag in Berlin. Auch seine Parlamentskollegin Karin Binder (Die Linke) äußerte "vollkommenes Unverständnis". [...] Der Deutsche Kulturrat forderte grundsätzlich, den "Raubbau" in Museen und Bibliotheken zu stoppen. Geschäftsführer Olaf Zimmermann verwies auf vergleichbare Erwägungen der Stadt Krefeld, wo zur Museumssanierung ein wertvolles Gemälde verkauft werden soll, sowie den Vorschlag des Landesrechnungshofs Baden-Württemberg zum "maßvollen Abbau" der Sammlung der Staatsgalerie Stuttgart. Diese Beispiele belegten: "Das Verkaufen von öffentlichem Kulturgut wird rasend schnell salonfähig". Dieser vermeintliche Königsweg zur Bewältigung außergewöhnlicher Belastungen im Kulturhaushalt sei in Wirklichkeit "eine Art Räumungsverkauf von öffentlichem Kulturbesitz".
Selten dümmlich äußerte sich MP Oettinger laut der gleichen Quelle: Die Kritik kommt aber im Kulturteil der Zeitungen, nicht auf den Wirtschaftsseiten. Seit wann sind mittelalterliche Handschriften außer bei Berichten über Versteigerungen Thema der Wirtschaftsseiten?
Zur Position des Kulturrats siehe
http://www.verbaende.com/News.php4?m=41585
Das Karlsruher MdB Karin Binder (Die Linke) hat sich deutlich gegen den Verkauf ausgesprochen (oben bereits erwähnt): Es handle sich um Ausverkauf gesellschaftlichen Eigentums.
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pmg2006926-98J
Der Südkurier schreibt:
Beinahe wären die [Reichenauer] Handschriften ins Weltkulturerbe aufgenommen worden. Nun das. So leicht könnten 70 Millionen Euro nicht erlöst werden, meint Ehrle. Dazu müsste die gesamte alte Sammlung verkauft werden. An eine von Oettinger angekündigte "Baden-Klausel", wonach Kunst- und Kulturschätze von besonderer Bedeutung für den badischen Landesteil nicht veräußert werden dürfen, glaubt Ehrle nicht. Was soll die unabhängige Expertenkommission denn ausnehmen? Ehrle hält einen Vergleich parat: Vor zwölf Jahren zahlte das Land für mehr als 1200 mittelalterliche Handschriften aus der Fürstlich-Fürstenbergischen Sammlung rund 25 Millionen Euro - damals eine Art Freundschaftspreis der Donaueschinger, die unter Geldnot litten. Im Fall Baden seien also gut 3000 Handschriften nötig, um 70 Millionen Euro flüssig zu machen. Ehrle fürchtet einen "ungeheuren Imageschaden". Der scheint sich schon eingestellt zu haben. Norbert H. Ott rechnet in der "Süddeutschen Zeitung" wüst mit der "Teppichhändlermentalität" der Geschäftspartner ab. Eine solche Bibliothek sei ein "Gedächtnisspeicher", der sich erst durch den Mix aus Erlesenem und Alltäglichem zum Profil einer Epoche füge. Finanzkräftige Käufer wie das Getty-Museum Los Angeles aber pickten die Preziosen heraus und ließen den Rest "im Warenkorb". Schloss Salem oder die Bilder Baldung Griens oder Cranachs aufzurechnen, wie es Markgraf Bernhard tue, dokumentiere "totale Ignoranz". Dies sei ein "dreister Versuch der Veruntreuung" des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes. Scharf polemisiert Autor Ott auch gegen die optimistische Erlös-Rechnung: "Hoheit und ihr willfähriger Vasall auf dem Stuhl des baden-württembergischen Ministerpräsidenten werden sich noch sehr wundern, wenn sie auf ihrer der öffentlichen Nutzung entwendeten Beute sitzen bleiben." Denn gut 3500 auf einen Schlag angebotene Codices würden den Markt "hoffnungslos verstopfen". Geräuschlos, soviel ist sicher, werden Oettinger und der Markgraf das Thema nicht mehr erledigen können.
Die deutsche UNESCO-Kommission meldete sich ebenfalls mit harscher Kritik zu Wort (Südkurier):
Dieses Vorhaben wird unter anderem von der Deutschen Unesco Kommission scharf verurteilt, der die Reichenau die Erhebung zum Weltkulturerbe verdankt. Generalsekretär Roland Bernecker sagte gestern zu dieser Zeitung, die Handschriften seien als Teil des Weltdokumentenerbes auch ein "Kernbestand des Reichenauer Weltkulturerbes" und deshalb unveräußerbar. Der beabsichtigte Verkauf sei ein "Schock" und "unbegreiflich für alle, die um die kulturelle und historische Bedeutung" dieser Handschriften wüssten.
***
Der DBV hat gestern folgende Pressemitteilung veröffentlicht, die auch auf seiner Website nachzulesen ist:
http://www.bibliotheksverband.de/
Pressemitteilung
Berlin, 25.09.2006
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. ist entsetzt, dass die
Landesregierung von Baden-Württemberg plant, einem Verkauf der
Handschriften des Hauses Baden, die den wertvollsten Bestand der
Badischen Landesbibliothek bilden, auf dem freien Markt zur Deckung
einer fehlenden Finanzierung des Fürstenhauses zuzustimmen.
'Der Verkauf hochwertiger Kulturgüter, die seit Generationen in
öffentlicher Obhut und im öffentlichen Bewusstsein sind, darf in einem
wohlhabenden Kulturland nicht möglich sein.' Diesem Zitat aus der
Erklärung der Badischen Bibliotheksgesellschaft, die erhebliche Spenden
zum Erhalt und zur Pflege der wertvollen Bestände der Badischen
Landesbibliothek Karlsruhe aufgebracht haben, schließt sich der Deutsche
Bibliotheksverband e.V. vollständig an. Ein Land wie Baden-Württemberg,
das sich immer wieder zur föderalen Struktur in der Kultur bekannt hat,
muss jetzt auch aus seinen eigenen Mitteln den Ausverkauf dieses
wertvollen Kulturguts verhindern und die Bestände für die
Landesbibliothek Karlsruhe sichern.
Prof. Dr. Claudia Lux, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes
e.V. weist darauf hin: 'Den Verkauf von Kulturgut mit staatlicher
Unterstützung haben wir in Deutschland eigentlich nur zu Zeiten der DDR hinnehmen müssen, die immer wieder Eingriffe in die wertvollen Bestände
der Bibliotheken vornahm, um Devisen zu erhalten. Diese Methode darf nicht zum Vorbild für das Handeln der Baden-Württembergischen Landesregierung werden.'
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. fordert die Baden-Württembergische
Landesregierung auf, den notwendigen Betrag durch Stiftungen und andere
Zuwendungen aufzubringen und als Ablösesumme an das Haus Baden zu
übergeben, um die wertvollen Handschriften und Drucke der Badischen
Landesbibliothek vollständig und dauerhaft als Eigentum des Landes und
damit als öffentliches Eigentum zu sichern.
[...] Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (DBV) sind ca. 2.000 Bibliotheken
aller Sparten und Größen Deutschlands zusammengeschlossen. [...]
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Prof. Dr. Claudia Lux, Vorsitzende oder Barbara Schleihagen,
Geschäftsführerin
Viele haben von ihr gehört, aber die wenigsten haben sie in der Hand gehalten: Die Berliner Zeitung Agit 883. Als Medium der Gegenöffentlichkeit strahlte sie in den Jahren 1969 bis 1972 weit in die Bundesrepublik aus. Agit 883 war das auflagenstärkste Organ des parteiunabhängigen Linksradikalismus jener Tage.
Die Redaktionsräume der Zeitung waren der Ort von Begegnungen und lautstark wie zum Teil handgreiflich ausgetragenen Konfrontationen innerhalb des linken Spektrums: Anarchisten trafen hier auf Maoisten, Antiimperialisten waren mit engagierten Mitgliedern von Basisgruppen konfrontiert, Sozialisten versuchten sich einen Reim auf Hasch- und Wermutrebellen sowie rote Bauarbeiter zu machen. Musiker verfolgten die Redaktionsdebatten genauso wie angehende Journalisten. In den öffentlichen Redaktionstreffen der 883 verdichtete sich, was die Linke jener Tage in Szenelokalitäten, Kommunen und Wohngemeinschaften geredet, nachgedacht und nächtelang diskutiert hatte.
Rund 250 politische Gruppen nutzten die Zeitung – sie sprengte die zuvor überwiegend verbandsförmig bestimmte Öffentlichkeit der Studentenbewegung. Agit 883 kann als Spiegelbild eines Neuzusammensetzungs- und Suchprozesses der radikalen Linken in den Jahren 1969/70 gelten. Die Zeitung war nicht nur theoretisches Medium, sondern visualisierte das vibrierende Lebensgefühl der Linken in Berlin. Agit 883 war mit dem durcheinander gewirbelten Layout und in der Sprache in irritierender Weise anders. Es ist augenfällig: Für diese linke Generation stand die Revolution auf der Tagesordnung.
rotaprint 25 (Hg.):
agit 883. Bewegung, Revolte, Underground in Westberlin 1969–1972
ISBN 3-935936-53-2 | 296 Seiten | 22 Euro, hamburg/Berlin 2006
Beigelegte CD mit sämtlichen Ausgaben der Agit 883
Informationen zum Buch auf der website des Verlages
Vorwort des Bandes im Volltext
Eintrag zur agit 883 in der Online Bibliographie Datenbank des deutschsprachigen Anarchismus
--
Die Redaktionsräume der Zeitung waren der Ort von Begegnungen und lautstark wie zum Teil handgreiflich ausgetragenen Konfrontationen innerhalb des linken Spektrums: Anarchisten trafen hier auf Maoisten, Antiimperialisten waren mit engagierten Mitgliedern von Basisgruppen konfrontiert, Sozialisten versuchten sich einen Reim auf Hasch- und Wermutrebellen sowie rote Bauarbeiter zu machen. Musiker verfolgten die Redaktionsdebatten genauso wie angehende Journalisten. In den öffentlichen Redaktionstreffen der 883 verdichtete sich, was die Linke jener Tage in Szenelokalitäten, Kommunen und Wohngemeinschaften geredet, nachgedacht und nächtelang diskutiert hatte.
Rund 250 politische Gruppen nutzten die Zeitung – sie sprengte die zuvor überwiegend verbandsförmig bestimmte Öffentlichkeit der Studentenbewegung. Agit 883 kann als Spiegelbild eines Neuzusammensetzungs- und Suchprozesses der radikalen Linken in den Jahren 1969/70 gelten. Die Zeitung war nicht nur theoretisches Medium, sondern visualisierte das vibrierende Lebensgefühl der Linken in Berlin. Agit 883 war mit dem durcheinander gewirbelten Layout und in der Sprache in irritierender Weise anders. Es ist augenfällig: Für diese linke Generation stand die Revolution auf der Tagesordnung.
rotaprint 25 (Hg.):
agit 883. Bewegung, Revolte, Underground in Westberlin 1969–1972
ISBN 3-935936-53-2 | 296 Seiten | 22 Euro, hamburg/Berlin 2006
Beigelegte CD mit sämtlichen Ausgaben der Agit 883
Informationen zum Buch auf der website des Verlages
Vorwort des Bandes im Volltext
Eintrag zur agit 883 in der Online Bibliographie Datenbank des deutschsprachigen Anarchismus
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Bernd Hüttner - am Dienstag, 26. September 2006, 19:24 - Rubrik: Archive von unten
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Leserbrief in der FAZ vom Dienstag 26.9.2006 S. 8
Die Meldung über den beabsichtigten Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek durch das Haus Baden in Einvernehmen mit der Baden-Württembergischen Landesregierung (F.A.Z. vom 21. September) hat bei allen, die diese Handschriftensammlung kennen, zunächst nur ungläubiges Erstaunen über so viel Ignoranz hinsichtlich des kulturellen Ranges dieser Dokumente, dann aber Entsetzen ausgelöst. Bislang sind derartige Bestandsverluste aus Bibliotheken in öffentlicher Hand nur durch Krieg oder Brände zu beklagen gewesen.
Ein Verkauf in der angedeuteten Größenordnung wäre eine Zerstörung dieser Sammlung. Unabhängig von der Rechtsfrage, ob das Haus Baden säkularisiertes Klostergut als Privateigentum betrachten darf - es ist nicht einzusehen, warum das Land einem Rechtsstreit aus dem Wege geht -, wird hier doch Kulturgut zur Disposition gestellt, das anerkanntermaßen zu den ganz zentralen Überlieferungsstücken des süddeutschen Mittelalters gehört. Aber auch die Stücke anderer Provenienz sind inzwischen seit Jahrhunderten eng mit unserem kulturellen Umfeld, mit Geistes- und Wissenschaftsgeschichte verwoben - etwa das von Rose-Maria Gropp (F.A.Z. vom 22. September) herausgestellte, ursprünglich für den französischen Hof entstandene und jetzt aus dem Säkularisationsgut des Schwarzwaldklosters Sankt Peter stammende "Breviculum" aus Werken des Raimundus Lullus. Abt Martin Gerbert erwähnte es schon 1773 rühmend in seinem "Iter alemannicum", die kritische Edition besorgte schließlich das Freiburger Raimundus-Lullus-Institut (1990). Eine Zerstörung dieser historischen Sammlungs- und Forschungszusammenhänge - durch die von der DFG finanzierte Katalogisierung sind die Handschriften im übrigen bestens erschlossen - kann man nur als Barbarei ansehen. Ein Verkauf in der angedeuteten Art und eine Zerstreuung dieser Bestände wäre ein Jahrtausendschaden für die kulturelle Überlieferung Badens.
Professor Dr. Albert Raffelt,
Freiburg im Breisgau
[Raffelt ist stellvertretender Leiter der UB Freiburg]
Die Meldung über den beabsichtigten Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek durch das Haus Baden in Einvernehmen mit der Baden-Württembergischen Landesregierung (F.A.Z. vom 21. September) hat bei allen, die diese Handschriftensammlung kennen, zunächst nur ungläubiges Erstaunen über so viel Ignoranz hinsichtlich des kulturellen Ranges dieser Dokumente, dann aber Entsetzen ausgelöst. Bislang sind derartige Bestandsverluste aus Bibliotheken in öffentlicher Hand nur durch Krieg oder Brände zu beklagen gewesen.
Ein Verkauf in der angedeuteten Größenordnung wäre eine Zerstörung dieser Sammlung. Unabhängig von der Rechtsfrage, ob das Haus Baden säkularisiertes Klostergut als Privateigentum betrachten darf - es ist nicht einzusehen, warum das Land einem Rechtsstreit aus dem Wege geht -, wird hier doch Kulturgut zur Disposition gestellt, das anerkanntermaßen zu den ganz zentralen Überlieferungsstücken des süddeutschen Mittelalters gehört. Aber auch die Stücke anderer Provenienz sind inzwischen seit Jahrhunderten eng mit unserem kulturellen Umfeld, mit Geistes- und Wissenschaftsgeschichte verwoben - etwa das von Rose-Maria Gropp (F.A.Z. vom 22. September) herausgestellte, ursprünglich für den französischen Hof entstandene und jetzt aus dem Säkularisationsgut des Schwarzwaldklosters Sankt Peter stammende "Breviculum" aus Werken des Raimundus Lullus. Abt Martin Gerbert erwähnte es schon 1773 rühmend in seinem "Iter alemannicum", die kritische Edition besorgte schließlich das Freiburger Raimundus-Lullus-Institut (1990). Eine Zerstörung dieser historischen Sammlungs- und Forschungszusammenhänge - durch die von der DFG finanzierte Katalogisierung sind die Handschriften im übrigen bestens erschlossen - kann man nur als Barbarei ansehen. Ein Verkauf in der angedeuteten Art und eine Zerstreuung dieser Bestände wäre ein Jahrtausendschaden für die kulturelle Überlieferung Badens.
Professor Dr. Albert Raffelt,
Freiburg im Breisgau
[Raffelt ist stellvertretender Leiter der UB Freiburg]
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1566218/ph8g5s/index.html
Die SPD kündigte einen Antrag auf die rechtliche Prüfung an, der in vier Wochen im Finanzausschuss des Landtags behandelt werde. Geklärt werden soll unter anderem die Frage, welche Kulturgüter dem Land gehören und welche der markgräflichen Familie. "Mit der Vereinbarung, wie sie jetzt veröffentlicht worden ist, können wir uns nicht einverstanden erklären. Wir dringen darauf, dass dem Landtag genau Bericht erstattet wird, was die juristischen Möglichkeiten des Landes sind und wie das Land künftig mit Kulturgütern umzugehen gedenkt", so der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Schmid im SWR. Bis die Besitzverhältnisse geklärt seien, solle das Land "ruhig Blut bewahren".
"Geringschätzung unserer kulturellen Wurzeln"
Die kulturpolitische SPD-Fraktionssprecherin Helen Heberer betonte, die Veräußerung bedeutender Kulturgüter sei keine Lösung für ein kurzfristiges Stopfen von Finanzlöchern. "Wenn sich das einschleicht, sehen wir bald arm aus", sagte sie. Darüber hinaus forderte sie Alternativen zum Aufbringen der benötigten Mittel. Die geplante Versteigerung der Handschriften sei "nicht demokratisch".
Auf der SWR-Seite gibt es auch einen zweiminütigen Clip zum Thema mit O-Ton Oettinger zur Baden-Klausel.
Die SPD kündigte einen Antrag auf die rechtliche Prüfung an, der in vier Wochen im Finanzausschuss des Landtags behandelt werde. Geklärt werden soll unter anderem die Frage, welche Kulturgüter dem Land gehören und welche der markgräflichen Familie. "Mit der Vereinbarung, wie sie jetzt veröffentlicht worden ist, können wir uns nicht einverstanden erklären. Wir dringen darauf, dass dem Landtag genau Bericht erstattet wird, was die juristischen Möglichkeiten des Landes sind und wie das Land künftig mit Kulturgütern umzugehen gedenkt", so der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Schmid im SWR. Bis die Besitzverhältnisse geklärt seien, solle das Land "ruhig Blut bewahren".
"Geringschätzung unserer kulturellen Wurzeln"
Die kulturpolitische SPD-Fraktionssprecherin Helen Heberer betonte, die Veräußerung bedeutender Kulturgüter sei keine Lösung für ein kurzfristiges Stopfen von Finanzlöchern. "Wenn sich das einschleicht, sehen wir bald arm aus", sagte sie. Darüber hinaus forderte sie Alternativen zum Aufbringen der benötigten Mittel. Die geplante Versteigerung der Handschriften sei "nicht demokratisch".
Auf der SWR-Seite gibt es auch einen zweiminütigen Clip zum Thema mit O-Ton Oettinger zur Baden-Klausel.
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Sollte das Land Baden-Württemberg sich tatsächlich zum Erfüllungsgehilfen feudaler Privatinteressen machen und nach Vandalenart eine ihrer bedeutendsten Handschriftensammlungen plündern, kann sich die dann zur Provinzklitsche verkommene Karlsruher Bibliothek eintragen lassen in die Liste jener verschwundenen Büchersammlungen - Alexandria, Sarajewo, Weimar -, die allerdings, anders als in Karlsruhe, durch Krieg oder Katastrophen vernichtet wurden.
So endet der Artikel des Handschriftenexperten und Germanisten Norbert H. Ott in der gestrigen SZ, von dem es Auszüge bei
http://giorgione.twoday.net/stories/2715049/
gibt.
Faksimile: http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-sz060925.php
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http://archivnachrichten.blogspot.com/
Soeben habe ich gesehen, dass Jens Murken, der die "Konkurrenz" bei augias.net betreut, unter "Archivnachrichten" seit September ebenfalls ein Weblog führt.
Erfreulicherweise wird auch der drohende Ausverkauf in Karlsruhe thematisiert. Da man dort ARCHIVALIA ignoriert, versteht es sich von selbst, dass auf die umfassenden Informationen hier KEIN Link gesetzt wurde. Schäbig.
Nochmals zur Erinnerung: ARCHIVALIA ist im Gegensatz zu den "Archivnachrichten" ein Gemeinschaftsweblog. Jeder kann sich kostenfrei registrieren (dauert eine Minute) und eigenverantwortlich Beiträge in ARCHIVALIA anlegen.
Soeben habe ich gesehen, dass Jens Murken, der die "Konkurrenz" bei augias.net betreut, unter "Archivnachrichten" seit September ebenfalls ein Weblog führt.
Erfreulicherweise wird auch der drohende Ausverkauf in Karlsruhe thematisiert. Da man dort ARCHIVALIA ignoriert, versteht es sich von selbst, dass auf die umfassenden Informationen hier KEIN Link gesetzt wurde. Schäbig.
Nochmals zur Erinnerung: ARCHIVALIA ist im Gegensatz zu den "Archivnachrichten" ein Gemeinschaftsweblog. Jeder kann sich kostenfrei registrieren (dauert eine Minute) und eigenverantwortlich Beiträge in ARCHIVALIA anlegen.
http://shorterlink.de/?1d87dc
Verband deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg schlägt Alarm
Mittelalterliche Handschriften der Badischen Landesbibliothek dürfen nicht zugunsten der Instandhaltung von Schloss Salem versteigert werden.
Der VS Baden-Württemberg fordert Ministerpräsident Oettinger dringend auf, die geplante Veräußerung der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verhindern.
Der VS-Landesvorsitzende, Josef Hoben, und der Vorstand sind entsetzt über diese Pläne.
Es kann nicht sein, dass die bedeutendsten Zeugnisse des Landes der Dichter und Denker versetzt werden, um ein marodes Adelshaus finanziell zu unterstützen. Eine Versteigerung der Handschriften würde eine Geringschätzung unserer kulturellen, literarischen und auch sprachlichen Wurzeln bedeuten. Es wäre ein fatales Signal in Zeiten mangelnder Deutschkenntnisse und verheerender PISA-Ergebnisse, wenn die Landesregierung unser kulturelles Erbe verschleuderte und dafür sorgte, dass es in den Tresoren profitgieriger Trophäensammler in aller Welt landet.
Kontakt:
Josef Hoben (VS-Landesvorsitzender)
Telefon: 0151/15246470
Matthias Kehle (Vorstandsmitglied)
Telefon: 0179/5950719
Verband deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg schlägt Alarm
Mittelalterliche Handschriften der Badischen Landesbibliothek dürfen nicht zugunsten der Instandhaltung von Schloss Salem versteigert werden.
Der VS Baden-Württemberg fordert Ministerpräsident Oettinger dringend auf, die geplante Veräußerung der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verhindern.
Der VS-Landesvorsitzende, Josef Hoben, und der Vorstand sind entsetzt über diese Pläne.
Es kann nicht sein, dass die bedeutendsten Zeugnisse des Landes der Dichter und Denker versetzt werden, um ein marodes Adelshaus finanziell zu unterstützen. Eine Versteigerung der Handschriften würde eine Geringschätzung unserer kulturellen, literarischen und auch sprachlichen Wurzeln bedeuten. Es wäre ein fatales Signal in Zeiten mangelnder Deutschkenntnisse und verheerender PISA-Ergebnisse, wenn die Landesregierung unser kulturelles Erbe verschleuderte und dafür sorgte, dass es in den Tresoren profitgieriger Trophäensammler in aller Welt landet.
Kontakt:
Josef Hoben (VS-Landesvorsitzender)
Telefon: 0151/15246470
Matthias Kehle (Vorstandsmitglied)
Telefon: 0179/5950719
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Gerade gefunden:
http://litblog.literaturwelt.de/archive/2006/09/25/aufruf_onlinedemo_gegen_kultur/olivers_blog
Aufruf: Online-Demo gegen Kulturausverkauf in Baden-Württemberg
Hallo!
Mit dieser Mail bittet Sie der Verband deutscher Schriftsteller (VS) in Baden-Wuerttemberg, namentlich Vorstandsmitglied Matthias Kehle, um eine "Online-Demonstration" gegen einen geplanten Verkauf wertvoller mittelalterlicher Handschriften durch die Landesregierung Baden-Wuerttemberg.
* Um was geht es?
Die Landesregierung hat vor, wertvollste mittelalterliche Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek (BLB) in Karlsruhe, auf dem Kunstmarkt zu versteigern. Mit dem Ertrag von etwa 70 Millionen (!) Euro soll das marode Fuerstenhaus Baden und die Tourismus-Industrie unterstuetzt werden, in dem naemlich die Instandhaltung des fuerstlichen Schlosses Salem am Bodensee gewaehrleistet wird. Die BLB - eine der schoensten und bedeutendsten deutschen Bibliotheken - beherbergt u.a. die Handschrift C des Nibelungenliedes.
Naehere Infos unter:
http://www.blb-karlsruhe.de/
* Was kann ich tun?
Erstens: Schreiben Sie Guenther Oettinger eine Mail und protestieren Sie dagegen. Sie koennen dafuer das folgende Kontaktformular nutzen:
http://www.guenther-oettinger.de/index.php?id=297
Verwenden Sie Ihre eigenen Worte oder lehnen sich an die Formulierungen eines Kollegen an:
http://typo.twoday.net/stories/2714717/
Sie koennen auch gerne die Presseerklaerung des VS zitieren, die Sie (u.a.) hier finden:
http://shorterlink.de?1d87dc
Zweitens: Senden Sie diese Mail weiter an moeglichst viele Ihrer Freunde und Bekannte. An Bibliothekare, Lehrer, Historiker, Kunstfreunde, Literaten. Senden Sie die Mail per Blindkopie (BCC) weiter. Bedenken Sie: Heute pluendern die Politiker Handschriften in Karlsruhe, morgen sind es Kunstwerke der Stuttgarter Staatsgalerie, und uebermorgen werden Theater in Niedersachsen geschlossen. Dies ist keine Spam-Aktion, sondern ein bundesweiter Aufruf zu politischem Engagement von unten.
Drittens: Thematisieren Sie das Ganze (sofern vorhanden) in Ihrem Weblog.
* Was bringt das Ganze?
Als vor zwei Jahren die Zukunft Kuenstlersozialkasse (KSK) diskutiert wurde, bekam Ministerin Zypries binnen weniger Tage tausende Mails, die auf diese Weise generiert wurden. Daraufhin berichteten verschiedene Tageszeitungen und Spiegel-Online. Seitdem wird die Abschaffung der KSK nicht mehr diskutiert.
* Das Ende der Mail-Aktion ist der deutsche Nationalfeiertag, der 3. Oktober 2006 - ein Tag, an dem wir auch unsere kulturelle, literarische und sprachliche Tradition feiern sollten.
Danke und viele Gruesse
Matthias Kehle
http://litblog.literaturwelt.de/archive/2006/09/25/aufruf_onlinedemo_gegen_kultur/olivers_blog
Aufruf: Online-Demo gegen Kulturausverkauf in Baden-Württemberg
Hallo!
Mit dieser Mail bittet Sie der Verband deutscher Schriftsteller (VS) in Baden-Wuerttemberg, namentlich Vorstandsmitglied Matthias Kehle, um eine "Online-Demonstration" gegen einen geplanten Verkauf wertvoller mittelalterlicher Handschriften durch die Landesregierung Baden-Wuerttemberg.
* Um was geht es?
Die Landesregierung hat vor, wertvollste mittelalterliche Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek (BLB) in Karlsruhe, auf dem Kunstmarkt zu versteigern. Mit dem Ertrag von etwa 70 Millionen (!) Euro soll das marode Fuerstenhaus Baden und die Tourismus-Industrie unterstuetzt werden, in dem naemlich die Instandhaltung des fuerstlichen Schlosses Salem am Bodensee gewaehrleistet wird. Die BLB - eine der schoensten und bedeutendsten deutschen Bibliotheken - beherbergt u.a. die Handschrift C des Nibelungenliedes.
Naehere Infos unter:
http://www.blb-karlsruhe.de/
* Was kann ich tun?
Erstens: Schreiben Sie Guenther Oettinger eine Mail und protestieren Sie dagegen. Sie koennen dafuer das folgende Kontaktformular nutzen:
http://www.guenther-oettinger.de/index.php?id=297
Verwenden Sie Ihre eigenen Worte oder lehnen sich an die Formulierungen eines Kollegen an:
http://typo.twoday.net/stories/2714717/
Sie koennen auch gerne die Presseerklaerung des VS zitieren, die Sie (u.a.) hier finden:
http://shorterlink.de?1d87dc
Zweitens: Senden Sie diese Mail weiter an moeglichst viele Ihrer Freunde und Bekannte. An Bibliothekare, Lehrer, Historiker, Kunstfreunde, Literaten. Senden Sie die Mail per Blindkopie (BCC) weiter. Bedenken Sie: Heute pluendern die Politiker Handschriften in Karlsruhe, morgen sind es Kunstwerke der Stuttgarter Staatsgalerie, und uebermorgen werden Theater in Niedersachsen geschlossen. Dies ist keine Spam-Aktion, sondern ein bundesweiter Aufruf zu politischem Engagement von unten.
Drittens: Thematisieren Sie das Ganze (sofern vorhanden) in Ihrem Weblog.
* Was bringt das Ganze?
Als vor zwei Jahren die Zukunft Kuenstlersozialkasse (KSK) diskutiert wurde, bekam Ministerin Zypries binnen weniger Tage tausende Mails, die auf diese Weise generiert wurden. Daraufhin berichteten verschiedene Tageszeitungen und Spiegel-Online. Seitdem wird die Abschaffung der KSK nicht mehr diskutiert.
* Das Ende der Mail-Aktion ist der deutsche Nationalfeiertag, der 3. Oktober 2006 - ein Tag, an dem wir auch unsere kulturelle, literarische und sprachliche Tradition feiern sollten.
Danke und viele Gruesse
Matthias Kehle
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English information on the case
http://listserv.uiuc.edu/wa.cgi?A2=ind0609&L=medtextl&T=0&P=11816
Rebecca LR Garber:
This came from our medieval colleagues in Germany. I have included the
original post, which includes the article from the Stuttgarter Zeitung,
because I can not find an English reference to this atrocity on the net.
In summary:
The house of Baden in Germany has fallen on hard times, and has decided
that, in order to pay for renovations to the family castle in Salem,
that they will sell a number of paintings, coins, and manuscripts to
raise 70 million Euros.
The manuscripts are currently housed in the Badische Landesbibliothek
in Karlsruhe, where they have been available to scholars, and are
considered part of the European cultural heritage. The director of the
collection found out *in the public press* that his collection was to
be sold piecemeal to the highest bidder.
There is some debate as to who actually owns the collection, the family
or the state of Baden-Württemberg. This is keeping the lawyers busy,
but may not keep the manuscripts safe.
Among the manuscripts at risk:
The Book of Hours belonging to Christoph 1 of Baden, and the prayer
book of Susanna von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach. This collection also
includes the manuscripts from religious houses secularized in 1803,
including the collection from Reichenau, which includes mss from the 11thC.
See also
http://listserv.uiuc.edu/wa.cgi?A2=ind0609&L=medtextl&D=0&T=0&P=19259
List EXLIBRIS
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2006/09/msg00273.html
Message from Bettina Wagner
Sharp-L
https://listserv.indiana.edu/cgi-bin/wa-iub.exe?A2=ind0609&L=sharp-l&T=0&P=14723
Message from Bettina Wagner
A&A list
http://forums.archivists.org/read/messages?id=238
Message from Klaus Graf
http://listserv.uiuc.edu/wa.cgi?A2=ind0609&L=medtextl&T=0&P=11816
Rebecca LR Garber:
This came from our medieval colleagues in Germany. I have included the
original post, which includes the article from the Stuttgarter Zeitung,
because I can not find an English reference to this atrocity on the net.
In summary:
The house of Baden in Germany has fallen on hard times, and has decided
that, in order to pay for renovations to the family castle in Salem,
that they will sell a number of paintings, coins, and manuscripts to
raise 70 million Euros.
The manuscripts are currently housed in the Badische Landesbibliothek
in Karlsruhe, where they have been available to scholars, and are
considered part of the European cultural heritage. The director of the
collection found out *in the public press* that his collection was to
be sold piecemeal to the highest bidder.
There is some debate as to who actually owns the collection, the family
or the state of Baden-Württemberg. This is keeping the lawyers busy,
but may not keep the manuscripts safe.
Among the manuscripts at risk:
The Book of Hours belonging to Christoph 1 of Baden, and the prayer
book of Susanna von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach. This collection also
includes the manuscripts from religious houses secularized in 1803,
including the collection from Reichenau, which includes mss from the 11thC.
See also
http://listserv.uiuc.edu/wa.cgi?A2=ind0609&L=medtextl&D=0&T=0&P=19259
List EXLIBRIS
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2006/09/msg00273.html
Message from Bettina Wagner
Sharp-L
https://listserv.indiana.edu/cgi-bin/wa-iub.exe?A2=ind0609&L=sharp-l&T=0&P=14723
Message from Bettina Wagner
A&A list
http://forums.archivists.org/read/messages?id=238
Message from Klaus Graf
KlausGraf - am Dienstag, 26. September 2006, 03:00 - Rubrik: English Corner
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Die "British Academy", die nationale britische Akademie für die Geisteswissenschaften, bemerkt es nun auch:
Copyright hindering scholarship in the humanities and social sciences
Siehe http://www.britac.ac.uk/news/release.asp?NewsID=219
Der Begriff Open Access wird dabei übrigens bemüht vermieden.
Schön wäre es natürlich, wenn die Damen und Herren Fellows der Academy mal die Mall zum Trafalgar Square runterlaufen würden und Ihrer Majestät Museumsleute in National Gallery und National Portrait Gallery darüber aufklären würden, dass ihr an allen Online-Ecken und -Enden versuchter schamloser Copyfraud die Verbreitung und Nutzung des gemeinfreien kulturellen Erbes erschwert.
Copyright hindering scholarship in the humanities and social sciences
Siehe http://www.britac.ac.uk/news/release.asp?NewsID=219
Der Begriff Open Access wird dabei übrigens bemüht vermieden.
Schön wäre es natürlich, wenn die Damen und Herren Fellows der Academy mal die Mall zum Trafalgar Square runterlaufen würden und Ihrer Majestät Museumsleute in National Gallery und National Portrait Gallery darüber aufklären würden, dass ihr an allen Online-Ecken und -Enden versuchter schamloser Copyfraud die Verbreitung und Nutzung des gemeinfreien kulturellen Erbes erschwert.
Ladislaus - am Montag, 25. September 2006, 20:40 - Rubrik: Open Access
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Michele C. Ferrari hat in der Liste MEDIAEVISTIK den folgenden Brief an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg veröffentlicht.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Medienberichten zufolge beabsichtigt das Land Baden-Württemberg Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe für den Verkauf freizugeben. Mit diesem Schreiben möchte der Mediävistenverband Sie dringend bitten, diese Entscheidung zurückzunehmen. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit des Landes Baden-Württemberg und seiner Entscheidungsträger, und zwar in dreifacher Hinsicht.
Zum ersten ist es weder in Deutschland noch im Ausland nachzuvollziehen, warum unersetzliche Kulturgüter wie Handschriften (die ja Unikate sind) als Verhandlungsmasse in Rechtsstreitigkeiten benutzt werden, als ob es sich dabei um verstaubte Liebhaberstücke aus dem Trödelmarkt handelte. Das Signal wäre verheerend. Soll das Kulturerbe einer historisch gewachsenen Gemeinschaft wirklich wie gewöhnliche Ware zur Disposition stehen, um finanzielle Angelegenheiten zu regeln? Die Baden-Württemberger sind zu Recht stolz auf ihre Vergangenheit. Diese Traditionsverbundenheit lässt vermuten, daß ein solches Vorhaben im Land kaum konsensfähig ist.
Der Verlust wäre zum zweiten immens. Die Vorstellung, daß Kulturdenkmäler dieses Ranges in die Hände von Privatpersonen gelangen könnten, übersteigt das Vorstellungsvermögen eines neutralen Beobachters. Und ist man im klaren darüber, was dies für das Forschungsland Baden-Württemberg bedeutete? Kann es sich Ihr Bundesland in einer Zeit, in der der Wettbewerb um Spitzenpositionen in der nationalen und internationalen Forschungslandschaft entbrannt ist, wirklich leisten, derart sorglos mit dem eigenen Kulturerbe umzugehen, wenn man bedenkt, daß die Pflege und die Erschließung dieser Bestände jahrzehntelang von der öffentlichen Hand (etwa in Form von DFG-Projekten) finanziert wurde? Mangelnde Zuverlässigkeit ist keine Voraussetzung für Investitionen. Das gilt auch für die Kulturförderung.
Aber sogar der finanzielle Nutzen des geplanten Geschäfts ist drittens zweifelhaft. Die Summe von 70 Mio. Euro, die Sie aus dem Erlös erwarten, ist mit Sicherheit überschätzt. Werden die Bürger in Ihrem Land verstehen, warum Bestandteile ihrer eigenen Vergangenheit ausgestossen werden und der Staat trotzdem voraussichtlich mehrere Millionen ausgeben muß, um einer undurchdachten Verpflichtung nachzukommen?
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! In den letzten Jahren hat Baden-Württemberg uns erklärt, daß es alles kann. Zeigen Sie jetzt, daß der Mut zum Umdenken dazu gehört.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Medienberichten zufolge beabsichtigt das Land Baden-Württemberg Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe für den Verkauf freizugeben. Mit diesem Schreiben möchte der Mediävistenverband Sie dringend bitten, diese Entscheidung zurückzunehmen. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit des Landes Baden-Württemberg und seiner Entscheidungsträger, und zwar in dreifacher Hinsicht.
Zum ersten ist es weder in Deutschland noch im Ausland nachzuvollziehen, warum unersetzliche Kulturgüter wie Handschriften (die ja Unikate sind) als Verhandlungsmasse in Rechtsstreitigkeiten benutzt werden, als ob es sich dabei um verstaubte Liebhaberstücke aus dem Trödelmarkt handelte. Das Signal wäre verheerend. Soll das Kulturerbe einer historisch gewachsenen Gemeinschaft wirklich wie gewöhnliche Ware zur Disposition stehen, um finanzielle Angelegenheiten zu regeln? Die Baden-Württemberger sind zu Recht stolz auf ihre Vergangenheit. Diese Traditionsverbundenheit lässt vermuten, daß ein solches Vorhaben im Land kaum konsensfähig ist.
Der Verlust wäre zum zweiten immens. Die Vorstellung, daß Kulturdenkmäler dieses Ranges in die Hände von Privatpersonen gelangen könnten, übersteigt das Vorstellungsvermögen eines neutralen Beobachters. Und ist man im klaren darüber, was dies für das Forschungsland Baden-Württemberg bedeutete? Kann es sich Ihr Bundesland in einer Zeit, in der der Wettbewerb um Spitzenpositionen in der nationalen und internationalen Forschungslandschaft entbrannt ist, wirklich leisten, derart sorglos mit dem eigenen Kulturerbe umzugehen, wenn man bedenkt, daß die Pflege und die Erschließung dieser Bestände jahrzehntelang von der öffentlichen Hand (etwa in Form von DFG-Projekten) finanziert wurde? Mangelnde Zuverlässigkeit ist keine Voraussetzung für Investitionen. Das gilt auch für die Kulturförderung.
Aber sogar der finanzielle Nutzen des geplanten Geschäfts ist drittens zweifelhaft. Die Summe von 70 Mio. Euro, die Sie aus dem Erlös erwarten, ist mit Sicherheit überschätzt. Werden die Bürger in Ihrem Land verstehen, warum Bestandteile ihrer eigenen Vergangenheit ausgestossen werden und der Staat trotzdem voraussichtlich mehrere Millionen ausgeben muß, um einer undurchdachten Verpflichtung nachzukommen?
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! In den letzten Jahren hat Baden-Württemberg uns erklärt, daß es alles kann. Zeigen Sie jetzt, daß der Mut zum Umdenken dazu gehört.
Der SPIEGEL 39/2006, S. 169 greift das Thema heute nun auch in einer Kurzmeldung auf und zitiert Kritiker des geplanten Deals. Die Zerstreuung der Handschriften in alle Welt wäre eine Katastrophe, klagte Ute Obhof, vorauseilenden Gehorsam macht der Freiburger Mittelalter-Experte Felix Heinzer aus und Eef Overgaauw, Leiter der Handschriftenabteilung von Berlin, erinnert an die Millionen, die für die dann wertlose Katalogisierung ausgegeben wurden.
Stuttgarter Zeitung:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1254473
Das Geld solle aus den Erträgen der Landesstiftung oder aus den Aktien dies früheren Badenwerks bestritten werden, meinten Vertreter des badischen Landesteils.
http://www.bietigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwestumschau.php4?artikel=96275
"SPD-Generalsekretär Joerg Tauss kritisierte den möglichen Verkauf wertvoller Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek gestern als "Ausdruck der Kulturlosigkeit" von Oettinger und von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Mit Blick auf Bildung und Forschung sei es unerträglich, wenn die unersetzlichen Handschriften nicht mehr der Wissenschaft zur Verfügung stünden, sondern in privaten Vitrinen verschwinden würden."
Falk Eisermann heute in den Listen MEDIAEVISTIK und Diskus:
" Bemerkenswert auch Oettingers "Angebot", eine Expertenkommission einzusetzen, die sicherstellen solle, daß "kulturell wertvolles Schriftgut, das in Baden entstanden ist, unverkäuflich bleibt": eine Formulierung, wie sie sich nur ein kulturpolitisches Bleichgesicht mit gespaltener Zunge ausdenken kann. Denn das heißt im Klartext: Die Reichenauer Handschriften und andere Zimelien nichtbadischer Entstehung werden so oder so verscherbelt; das kümmert die Volksseele offenbar nicht so sehr und begrenzt mithin den wahlpolitischen Kollateralschaden. Kann man provinzieller, berechnender denken? Welche Experten in einer solchen Kommission Selektions- und Erfüllungshilfe leisten und "das kulturell wertvolle Schriftgut" von anderem, offenbar "wertlosem" unterscheiden sollen, wird nicht gesagt. Wie und warum und an wen dieses "wertlose" Schriftgut verkauft werden soll, müßte man den MP gelegentlich auch mal fragen. Es ist ja evident, daß alle Beteiligten von den merkantilen Möglichkeiten ihres Projekts keinen blassen Schimmer haben. Wird in dieser Kommission - abgesehen von den sicher in großer Zahl vorhandenen, zweifellos hochkompetenten württembergischen Ministerialdirigenten und ggf. ein paar Vertretern von Auktionshäusern - auch jemand von der UNESCO, von der DFG dabei sein?
Ich darf abschließend aus einem Artikel von Norbert H. Ott (Süddeutsche von heute, S. 13) zitieren, welcher die Überschrift trägt "Ein dreister Versuch der Veruntreuung" und die Sache auf den Punkt bringt:
"Sollte das Land Baden-Württemberg sich tatsächlich zum Erfüllungsgehilfen feudaler Privatinteressen machen und nach Vandalenart eine ihrer bedeutendsten Handschriftensammlungen plündern, kann sich die dann zur Provinzklitsche verkommene Karlsruher Bibliothek eintragen lassen in die Liste jener verschwundenen Büchersammlungen - Alexandria, Sarajewo, Weimar -, die allerdings, anders als in Karlsruhe, durch Krieg oder Katastrophen vernichtet wurden. Die Karlsruher Handschriften übrigens waren das Einzige, was 1942 nach dem Luftangriff vom Bestand der Bibliothek übrig blieb."
Die landesregierenden Trümmerfrauen werden's schon richten."
Siehe auch:
Frankfurter Allgemeine Zeitung 25. September 2006
RUBRIK: POLITIK; Politik; S. 4
Kulturgüterkampf in Baden;
Von Rüdiger Soldt
Auszug:
"Ein Anwalt hätte dem Haus Baden geraten, sich die derzeit im Besitz des Landes befindlichen Kulturgüter als Eigentum herausgeben zu lassen", sagte Oettinger. Zahlreiche Kunstschätze wären für Baden-Württemberg angesichts der großen Finanznot des Prinzen ebenfalls verloren gewesen. "Wir werden eine Baden-Klausel vorbereiten, die sicherstellt, daß Schriftgut, das hier entstanden ist oder inhaltlich zu Baden gehört, hier bleibt", sagte Oettinger. Das bedeutet: Die Handschrift aus Persien soll verkauft werden, das sehr wertvolle Stundenbuch Christoph I. aus dem Jahr 1490 soll in jedem Fall in der Sammlung bleiben. Ob das reicht, um 70 Millionen Euro einzunehmen, wird allerdings von den Kritikern des Vergleichs bezweifelt. Er habe die Landesstiftung gebeten, zu prüfen, ob sie sich am Kauf beteiligen könne, sagte Oettinger. Auch die Gründung einer neuen Mäzenaten-Stiftung gilt als möglich.
Den Ausverkauf wichtiger Kulturgüter will die Landesregierung verhindern, ob ihr das gelingt, wird sich wohl erst beurteilen lassen, wenn eine Liste der Handschriften und Kunstwerke vorliegt, die verkauft werden sollen. Darüber wird nun eine Kommission entscheiden. In Karlsruhe formiert sich Widerstand: SPD, FDP, Grüne, CDU-Politiker wie der Oberbürgermeister Fenrich, die Landesvereinigung Baden und die Badische Bibliotheksgesellschaft wollen von den in Stuttgart auf den Weg gebrachten Vorhaben nichts wissen. Was auch immer die Landesregierung zu ihrer Rechtfertigung vorbringen mag.
***
Suedkurier
http://www.suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2223296.html?fCMS=29fe7f34d54a2ca3e97ee43345b6655e
Oettinger sagte, "dass Gutachter unter anderem die Kulturgüter auf ihre Bedeutung für das Land überprüfen sollen. Dem Gremium sollen neben zwei Gutachtern unter anderem Vertreter der Badischen Landesbibliothek und des Hauses Baden angehören. Für den Erhalt des wichtigen Kulturgutes Schloss Salem soll laut Oettinger die Stiftung gegründet werden. Für jeden Euro, den Wirtschaft und Bürger spenden, soll ein Euro des Landes hinzukommen. Je mehr Geld die Stiftung erhalte, desto weniger müsse verkauft werden, sagte Oettinger. Der Landesbeitrag habe eine Obergrenze bei einem einstelligen Millionenbetrag."
***
Volltexte/Faksimiles bei
http://www.blb-karlsruhe.de/
Stuttgarter Zeitung:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1254473
Das Geld solle aus den Erträgen der Landesstiftung oder aus den Aktien dies früheren Badenwerks bestritten werden, meinten Vertreter des badischen Landesteils.
http://www.bietigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwestumschau.php4?artikel=96275
"SPD-Generalsekretär Joerg Tauss kritisierte den möglichen Verkauf wertvoller Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek gestern als "Ausdruck der Kulturlosigkeit" von Oettinger und von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU). Mit Blick auf Bildung und Forschung sei es unerträglich, wenn die unersetzlichen Handschriften nicht mehr der Wissenschaft zur Verfügung stünden, sondern in privaten Vitrinen verschwinden würden."
Falk Eisermann heute in den Listen MEDIAEVISTIK und Diskus:
" Bemerkenswert auch Oettingers "Angebot", eine Expertenkommission einzusetzen, die sicherstellen solle, daß "kulturell wertvolles Schriftgut, das in Baden entstanden ist, unverkäuflich bleibt": eine Formulierung, wie sie sich nur ein kulturpolitisches Bleichgesicht mit gespaltener Zunge ausdenken kann. Denn das heißt im Klartext: Die Reichenauer Handschriften und andere Zimelien nichtbadischer Entstehung werden so oder so verscherbelt; das kümmert die Volksseele offenbar nicht so sehr und begrenzt mithin den wahlpolitischen Kollateralschaden. Kann man provinzieller, berechnender denken? Welche Experten in einer solchen Kommission Selektions- und Erfüllungshilfe leisten und "das kulturell wertvolle Schriftgut" von anderem, offenbar "wertlosem" unterscheiden sollen, wird nicht gesagt. Wie und warum und an wen dieses "wertlose" Schriftgut verkauft werden soll, müßte man den MP gelegentlich auch mal fragen. Es ist ja evident, daß alle Beteiligten von den merkantilen Möglichkeiten ihres Projekts keinen blassen Schimmer haben. Wird in dieser Kommission - abgesehen von den sicher in großer Zahl vorhandenen, zweifellos hochkompetenten württembergischen Ministerialdirigenten und ggf. ein paar Vertretern von Auktionshäusern - auch jemand von der UNESCO, von der DFG dabei sein?
Ich darf abschließend aus einem Artikel von Norbert H. Ott (Süddeutsche von heute, S. 13) zitieren, welcher die Überschrift trägt "Ein dreister Versuch der Veruntreuung" und die Sache auf den Punkt bringt:
"Sollte das Land Baden-Württemberg sich tatsächlich zum Erfüllungsgehilfen feudaler Privatinteressen machen und nach Vandalenart eine ihrer bedeutendsten Handschriftensammlungen plündern, kann sich die dann zur Provinzklitsche verkommene Karlsruher Bibliothek eintragen lassen in die Liste jener verschwundenen Büchersammlungen - Alexandria, Sarajewo, Weimar -, die allerdings, anders als in Karlsruhe, durch Krieg oder Katastrophen vernichtet wurden. Die Karlsruher Handschriften übrigens waren das Einzige, was 1942 nach dem Luftangriff vom Bestand der Bibliothek übrig blieb."
Die landesregierenden Trümmerfrauen werden's schon richten."
Siehe auch:
Frankfurter Allgemeine Zeitung 25. September 2006
RUBRIK: POLITIK; Politik; S. 4
Kulturgüterkampf in Baden;
Von Rüdiger Soldt
Auszug:
"Ein Anwalt hätte dem Haus Baden geraten, sich die derzeit im Besitz des Landes befindlichen Kulturgüter als Eigentum herausgeben zu lassen", sagte Oettinger. Zahlreiche Kunstschätze wären für Baden-Württemberg angesichts der großen Finanznot des Prinzen ebenfalls verloren gewesen. "Wir werden eine Baden-Klausel vorbereiten, die sicherstellt, daß Schriftgut, das hier entstanden ist oder inhaltlich zu Baden gehört, hier bleibt", sagte Oettinger. Das bedeutet: Die Handschrift aus Persien soll verkauft werden, das sehr wertvolle Stundenbuch Christoph I. aus dem Jahr 1490 soll in jedem Fall in der Sammlung bleiben. Ob das reicht, um 70 Millionen Euro einzunehmen, wird allerdings von den Kritikern des Vergleichs bezweifelt. Er habe die Landesstiftung gebeten, zu prüfen, ob sie sich am Kauf beteiligen könne, sagte Oettinger. Auch die Gründung einer neuen Mäzenaten-Stiftung gilt als möglich.
Den Ausverkauf wichtiger Kulturgüter will die Landesregierung verhindern, ob ihr das gelingt, wird sich wohl erst beurteilen lassen, wenn eine Liste der Handschriften und Kunstwerke vorliegt, die verkauft werden sollen. Darüber wird nun eine Kommission entscheiden. In Karlsruhe formiert sich Widerstand: SPD, FDP, Grüne, CDU-Politiker wie der Oberbürgermeister Fenrich, die Landesvereinigung Baden und die Badische Bibliotheksgesellschaft wollen von den in Stuttgart auf den Weg gebrachten Vorhaben nichts wissen. Was auch immer die Landesregierung zu ihrer Rechtfertigung vorbringen mag.
***
Suedkurier
http://www.suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2223296.html?fCMS=29fe7f34d54a2ca3e97ee43345b6655e
Oettinger sagte, "dass Gutachter unter anderem die Kulturgüter auf ihre Bedeutung für das Land überprüfen sollen. Dem Gremium sollen neben zwei Gutachtern unter anderem Vertreter der Badischen Landesbibliothek und des Hauses Baden angehören. Für den Erhalt des wichtigen Kulturgutes Schloss Salem soll laut Oettinger die Stiftung gegründet werden. Für jeden Euro, den Wirtschaft und Bürger spenden, soll ein Euro des Landes hinzukommen. Je mehr Geld die Stiftung erhalte, desto weniger müsse verkauft werden, sagte Oettinger. Der Landesbeitrag habe eine Obergrenze bei einem einstelligen Millionenbetrag."
***
Volltexte/Faksimiles bei
http://www.blb-karlsruhe.de/
Das kann kein noch so gutes Digitalarchiv:
Mit mehr als zwei Jahrhunderten Verspätung haben britische Wissenschaftler eine Hand voll Pflanzensamen aus Südafrika zum Keimen gebracht. Die Körner waren vor einiger Zeit in einem Buch entdeckt worden, das sich im Nationalarchiv in London befunden habe, wie die Königlichen Botanischen Gärten von Kew mitteilten.
(Quelle: http://www.n-tv.de/712347.html )
Von den 1803 von einem niederländischen Händler konfiszierten 32 Arten von Pflanzensamen konnten jetzt drei „wiederbelebt“ werden.
Aber vielleicht können ja in 200 Jahren wenigstens ein paar interessante Viren in den Digitalarchiven zum Leben erweckt werden...
Nachtrag: Beitrag in den National Archive News vom 20.9.2006.
Mit mehr als zwei Jahrhunderten Verspätung haben britische Wissenschaftler eine Hand voll Pflanzensamen aus Südafrika zum Keimen gebracht. Die Körner waren vor einiger Zeit in einem Buch entdeckt worden, das sich im Nationalarchiv in London befunden habe, wie die Königlichen Botanischen Gärten von Kew mitteilten.
(Quelle: http://www.n-tv.de/712347.html )
Von den 1803 von einem niederländischen Händler konfiszierten 32 Arten von Pflanzensamen konnten jetzt drei „wiederbelebt“ werden.
Aber vielleicht können ja in 200 Jahren wenigstens ein paar interessante Viren in den Digitalarchiven zum Leben erweckt werden...
Nachtrag: Beitrag in den National Archive News vom 20.9.2006.
Ladislaus - am Montag, 25. September 2006, 09:41 - Rubrik: Miscellanea
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Digitales Langzeitarchiv nimmt den Produktivbetrieb auf - Mehrere zehntausend Dokumente bereits erfolgreich eingespielt
Das kopal-System für die Langzeitarchivierung digitaler Objekte hat im August 2006 die erste Stufe seines Produktivbetriebs erfolgreich aufgenommen. Dabei haben die Projektpartner Deutsche Nationalbibliothek und Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) Göttingen bereits rund 31.000 zu archivierende Dokumente in das bei der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen gehostete Archivsystem eingespielt. Das Archivsystem basiert auf der von IBM im Rahmen des Projektes zu einem mandantenfähigem System weiter entwickelten Archivsoftware DIAS und der eigens im Projekt entwickelten Software koLibRI (kopal Library for Retrieval and Ingest), die die Einspeisung und Abfrage von Archivmaterialien unterstützt.
Die Deutsche Nationalbibliothek hat bereits zum Auftakt des Produktivbetriebs den größten Teil ihrer von nahezu allen deutschen Hochschulen eingelieferten elektronischen Hochschulschriften (Dissertationen und Habilitationen) in das Archivsystem eingespielt. Diese Online-Hochschulschriften werden seit 1997 elektronisch gesammelt und bilden mit über 47.000 Dokumenten die größte derartige Sammlung in Europa. Der Zuwachs beträgt mittlerweile rund 10.000 Online-Dissertationen pro Jahr. Entsprechend dem wissenschaftlichen Wert dieser Dokumente und ihrer Bedeutung für die Forschung wurden sie als Pilotmaterialien für die Langzeitarchivierung in kopal ausgewählt. Weitere Bestandsgruppen, die nun in das Archiv übernommen werden sollen, sind Verlagspublikationen aus dem Sammelspektrum der Deutschen Nationalbibliothek.
Die SUB Göttingen hat in den letzten Wochen Materialien unterschiedlicher Provenienz in das Archiv eingebracht. Hierzu zählt eine Auswahl der etwa 100.000 auf dem Dokumentenserver der SUB gesammelten Online-Publikationen der Georg-August-Universität und des Universitätsverlages sowie weiterer Forschungseinrichtungen, die im PDF-Format vorliegen. In Kürze wird außerdem damit begonnen, die 6 Mio. TIFF-Images von Originaldokumenten aus den digitalen Sammlungen des Göttinger Digitalisierungszentrums in das Archiv einzuspielen. Ausgewählt werden vor allem Digitalisate besonders seltener Materialien aus den Beständen der SUB wie die Gutenberg-Bibel, Reisebeschreibungen, (Nord)Americana und Mathematica sowie wichtige Werke der Wissenschaftsgeschichte.
Die im Projekt kopal entwickelten Open-Source-Tools (koLibRI - kopal Library for Retrieval and Ingest) wurden seit der Testphase Ende letzten Jahres so optimiert, dass ein zuverlässiges und in einer kontrollierten Umgebung stattfindendes Einspielen nunmehr gewährleistet ist. Auswahl und Einspielen der Pilotmaterialien werden auch dazu genutzt, die Workflows der Partnerbibliotheken für die Bearbeitung digitaler Materialien zu überprüfen und genauer abzustimmen. In einem nächsten Schritt sind diese Arbeitsabläufe prinzipiell an die Erfordernisse eines künftig in der Routine ggf. auch außerhalb der beteiligten Projektpartner laufenden Einspielbetriebs anzupassen.
Derzeit werden bis zum Ende der Laufzeit des Projektes Mitte 2007 Komponenten für Administration und Prozess-Monitoring im Archivsystem entwickelt sowie die Voraussetzungen geschaffen, um in kopal Migrations- und Emulationsprozesse durchzuführen, die eine langfristige Interpretierbarkeit der archivierten Dokumente sicherstellen.
Weiteren Interessenten bietet kopal künftig die Möglichkeit, die Bedingungen der Langzeitarchivierung in kopal für die eigenen Belange intensiv zu testen und zu evaluieren. Ein entsprechendes Servicemodell mit unterliegendem Betriebskonzept befindet sich derzeit in Entwicklung.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung seit Juli 2004 mit einem Volumen von 4,2 Millionen Euro gefördert.
Das Projekt kopal ist in der nächsten Zeit auf folgenden Messen präsent:
* Archivistica, Congress Center Essen, 26. bis 28. September 2006, Stand 3
* Frankfurter Buchmesse, 4. bis 8. Oktober 2006, Stand M 455 in Halle 4.2
* eUniversity, Internationales Kongresszentrum, Bundeshaus Bonn, 8. bis 9. November 2006
Gesamtprojektleitung:
Deutsche Nationalbibliothek, Reinhard Altenhöner
Weitere Informationen:
http://kopal.langzeitarchivierung.de
(Quelle: Pressemeldung http://idw-online.de/pages/de/news176554 )
Das kopal-System für die Langzeitarchivierung digitaler Objekte hat im August 2006 die erste Stufe seines Produktivbetriebs erfolgreich aufgenommen. Dabei haben die Projektpartner Deutsche Nationalbibliothek und Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) Göttingen bereits rund 31.000 zu archivierende Dokumente in das bei der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen gehostete Archivsystem eingespielt. Das Archivsystem basiert auf der von IBM im Rahmen des Projektes zu einem mandantenfähigem System weiter entwickelten Archivsoftware DIAS und der eigens im Projekt entwickelten Software koLibRI (kopal Library for Retrieval and Ingest), die die Einspeisung und Abfrage von Archivmaterialien unterstützt.
Die Deutsche Nationalbibliothek hat bereits zum Auftakt des Produktivbetriebs den größten Teil ihrer von nahezu allen deutschen Hochschulen eingelieferten elektronischen Hochschulschriften (Dissertationen und Habilitationen) in das Archivsystem eingespielt. Diese Online-Hochschulschriften werden seit 1997 elektronisch gesammelt und bilden mit über 47.000 Dokumenten die größte derartige Sammlung in Europa. Der Zuwachs beträgt mittlerweile rund 10.000 Online-Dissertationen pro Jahr. Entsprechend dem wissenschaftlichen Wert dieser Dokumente und ihrer Bedeutung für die Forschung wurden sie als Pilotmaterialien für die Langzeitarchivierung in kopal ausgewählt. Weitere Bestandsgruppen, die nun in das Archiv übernommen werden sollen, sind Verlagspublikationen aus dem Sammelspektrum der Deutschen Nationalbibliothek.
Die SUB Göttingen hat in den letzten Wochen Materialien unterschiedlicher Provenienz in das Archiv eingebracht. Hierzu zählt eine Auswahl der etwa 100.000 auf dem Dokumentenserver der SUB gesammelten Online-Publikationen der Georg-August-Universität und des Universitätsverlages sowie weiterer Forschungseinrichtungen, die im PDF-Format vorliegen. In Kürze wird außerdem damit begonnen, die 6 Mio. TIFF-Images von Originaldokumenten aus den digitalen Sammlungen des Göttinger Digitalisierungszentrums in das Archiv einzuspielen. Ausgewählt werden vor allem Digitalisate besonders seltener Materialien aus den Beständen der SUB wie die Gutenberg-Bibel, Reisebeschreibungen, (Nord)Americana und Mathematica sowie wichtige Werke der Wissenschaftsgeschichte.
Die im Projekt kopal entwickelten Open-Source-Tools (koLibRI - kopal Library for Retrieval and Ingest) wurden seit der Testphase Ende letzten Jahres so optimiert, dass ein zuverlässiges und in einer kontrollierten Umgebung stattfindendes Einspielen nunmehr gewährleistet ist. Auswahl und Einspielen der Pilotmaterialien werden auch dazu genutzt, die Workflows der Partnerbibliotheken für die Bearbeitung digitaler Materialien zu überprüfen und genauer abzustimmen. In einem nächsten Schritt sind diese Arbeitsabläufe prinzipiell an die Erfordernisse eines künftig in der Routine ggf. auch außerhalb der beteiligten Projektpartner laufenden Einspielbetriebs anzupassen.
Derzeit werden bis zum Ende der Laufzeit des Projektes Mitte 2007 Komponenten für Administration und Prozess-Monitoring im Archivsystem entwickelt sowie die Voraussetzungen geschaffen, um in kopal Migrations- und Emulationsprozesse durchzuführen, die eine langfristige Interpretierbarkeit der archivierten Dokumente sicherstellen.
Weiteren Interessenten bietet kopal künftig die Möglichkeit, die Bedingungen der Langzeitarchivierung in kopal für die eigenen Belange intensiv zu testen und zu evaluieren. Ein entsprechendes Servicemodell mit unterliegendem Betriebskonzept befindet sich derzeit in Entwicklung.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung seit Juli 2004 mit einem Volumen von 4,2 Millionen Euro gefördert.
Das Projekt kopal ist in der nächsten Zeit auf folgenden Messen präsent:
* Archivistica, Congress Center Essen, 26. bis 28. September 2006, Stand 3
* Frankfurter Buchmesse, 4. bis 8. Oktober 2006, Stand M 455 in Halle 4.2
* eUniversity, Internationales Kongresszentrum, Bundeshaus Bonn, 8. bis 9. November 2006
Gesamtprojektleitung:
Deutsche Nationalbibliothek, Reinhard Altenhöner
Weitere Informationen:
http://kopal.langzeitarchivierung.de
(Quelle: Pressemeldung http://idw-online.de/pages/de/news176554 )
Ladislaus - am Montag, 25. September 2006, 09:26 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Was aber jetzt in Baden-Württemberg ausgehandelt wurde, ist in der Größenordnung so ungeheuerlich, dass damit alle Dämme des kulturellen Ausverkaufs zu brechen drohen. Welcher Teufel also hat die Landesregierung geritten? Es geht um die Lösung eines alten Eigentumsstreits mit den Markgrafen von Baden. Nach deren Abdankung als Großherzöge 1918 wurde - anders als in Preußen, Bayern oder Württemberg - ein unanfechtbarer Vergleich über Liegenschaften und Kunstbesitz mit dem ehemaligen Herrscherhaus versäumt. Nach langem Hin und Herr erhoben die Markgrafen jetzt Anspruch auf Kunstgüter im Wert von 250 bis 300 Millionen Euro. Die Landesregierung scheute einen Prozess und handelte einen Vergleich aus.
70 Millionen Euro sollen in eine Stiftung fließen, die den Markgrafen den Erhalt und die Pflege von Schloss Salem ermöglichen soll. Dafür bleiben zahlreiche berühmte Kunstwerke endgültig im Besitz der Landesmuseen. Das Land will allerdings für die Abfindung keine Steuergelder aufwenden, so kam man auf die unselige Idee, die Handschriften aus dem alten großherzoglichen Besitz auf den Markt zu werfen. Der Region wird damit ein Stück Geschichte aus dem Herz gerissen, Deutschland verliert eine seiner bedeutendsten Handschriftensammlungen.
In den Auktionshäusern New Yorks und Londons reibt man sich schon die Hände. Warum macht sich eigentlich Dresden nicht daran, die Sixtinische Madonna auf den Markt zu werfen? Der Tunnel unter der Elbe ließe sich so bezahlen und für die leere Staatskasse bliebe auch noch was übrig. Und wann endlich verkauft das bankrotte Berlin seine Nofretete? Ist doch alles Luxus.
Sebastian Preuss in: Berliner Zeitung vom 23.9.2006
70 Millionen Euro sollen in eine Stiftung fließen, die den Markgrafen den Erhalt und die Pflege von Schloss Salem ermöglichen soll. Dafür bleiben zahlreiche berühmte Kunstwerke endgültig im Besitz der Landesmuseen. Das Land will allerdings für die Abfindung keine Steuergelder aufwenden, so kam man auf die unselige Idee, die Handschriften aus dem alten großherzoglichen Besitz auf den Markt zu werfen. Der Region wird damit ein Stück Geschichte aus dem Herz gerissen, Deutschland verliert eine seiner bedeutendsten Handschriftensammlungen.
In den Auktionshäusern New Yorks und Londons reibt man sich schon die Hände. Warum macht sich eigentlich Dresden nicht daran, die Sixtinische Madonna auf den Markt zu werfen? Der Tunnel unter der Elbe ließe sich so bezahlen und für die leere Staatskasse bliebe auch noch was übrig. Und wann endlich verkauft das bankrotte Berlin seine Nofretete? Ist doch alles Luxus.
Sebastian Preuss in: Berliner Zeitung vom 23.9.2006
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Unter diesem passenden Titel referiert der "Südkurier" das Entsetzen auf der Insel Reichenau über die geplante Vernichtung des Dokumentenerbes.
Der volle Artikel: http://www.suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2221520.html
Besonders schockierend ist für mich folgendes: "Der Landtagsabgeordnete des Bodenseekreises und Tourismus-Vorsitzende Ulrich Müller (CDU) begrüßt dagegen die Lösung: Schloss Salem gehöre zu den "Top Ten" der touristischen Ziele der Bodenseeregion, sein Erhalt durch den Verkauf von Kunstgegenständen sei zu begrüßen."
Zur derzeitigen Schande, Baden-Württemberger zu sein, kommt nun bei mir noch die Scham, in der gleichen Stadt zu wohnen wie dieser barbarische Pfennigfuchser. Und auch noch zwangsweise jahrelang IHK-Beiträge für eine von so einem Individuum geleitete Kammer gezahlt zu haben. Immerhin weiß ich jetzt nach der UNESCO und der Landesregierung noch jemanden, dem ich einen gesalzenen Brief schreiben kann.
Der volle Artikel: http://www.suedkurier.de/nachrichten/bawue/art1070,2221520.html
Besonders schockierend ist für mich folgendes: "Der Landtagsabgeordnete des Bodenseekreises und Tourismus-Vorsitzende Ulrich Müller (CDU) begrüßt dagegen die Lösung: Schloss Salem gehöre zu den "Top Ten" der touristischen Ziele der Bodenseeregion, sein Erhalt durch den Verkauf von Kunstgegenständen sei zu begrüßen."
Zur derzeitigen Schande, Baden-Württemberger zu sein, kommt nun bei mir noch die Scham, in der gleichen Stadt zu wohnen wie dieser barbarische Pfennigfuchser. Und auch noch zwangsweise jahrelang IHK-Beiträge für eine von so einem Individuum geleitete Kammer gezahlt zu haben. Immerhin weiß ich jetzt nach der UNESCO und der Landesregierung noch jemanden, dem ich einen gesalzenen Brief schreiben kann.
Ladislaus - am Sonntag, 24. September 2006, 20:22 - Rubrik: Kulturgut
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http://fairuse.stanford.edu/commentary_and_analysis/2006_08_hirtle.html
Digital Access to Archival Works: Could 108(b) Be the Solution?
By Peter B. Hirtle
Abstract
Section 108(b) of the Copyright Law, which deals with unpublished works, is often described primarily has a “preservation” clause, with its primary purpose being to ensure that our manuscript heritage is not lost. A closer look at the legislative history of the section, however, reveals that Congress was primarily concerned with increasing scholarly access to unpublished materials. Limited distribution to other libraries and archives to enhance research access to the original materials, it concluded, does not compete with the copyright owner’s right to commercially exploit the work. Under the original section 108(b), there were no limits on the number of copies that could be made for deposit in other repositories. Today digital technologies could provide a means of providing access to research materials without having to distribute physical copies to other repositories (though distribution of copies for preservation purposes would still be desirable).
Digital Access to Archival Works: Could 108(b) Be the Solution?
By Peter B. Hirtle
Abstract
Section 108(b) of the Copyright Law, which deals with unpublished works, is often described primarily has a “preservation” clause, with its primary purpose being to ensure that our manuscript heritage is not lost. A closer look at the legislative history of the section, however, reveals that Congress was primarily concerned with increasing scholarly access to unpublished materials. Limited distribution to other libraries and archives to enhance research access to the original materials, it concluded, does not compete with the copyright owner’s right to commercially exploit the work. Under the original section 108(b), there were no limits on the number of copies that could be made for deposit in other repositories. Today digital technologies could provide a means of providing access to research materials without having to distribute physical copies to other repositories (though distribution of copies for preservation purposes would still be desirable).
KlausGraf - am Sonntag, 24. September 2006, 01:28 - Rubrik: English Corner
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Kurzreferat auf dem Essener Archivtag am 28.9.2006
"11.30-12.30 Uhr Open access: Freier Zugang zu Kulturgut in Archiv, Bibliothek und Museum
Leitung: Franz-Josef Gasterich (Frankfurt a.M.) mit Kurzreferaten von Dr. Klaus Graf (Aachen), Dr. Harald Müller (Heidelberg), Thilo Martini M.A. (Pulheim)".
Definition:
Open Access meint den
*dauerhaften
*kostenfreien
*sowie von urheber- und lizenzrechtlichen Beschränkungen freien Zugang zu
*wissenschaftlicher Fachliteratur
*wissenschaftlich relevanten Daten und zu
*Kulturgut in Bibliotheken, Archiven und Museen
* via Internet.
Ich konzentriere mich im folgenden ganz auf archivische Belange.
(Siehe dazu auch meinen Beitrag vom Februar 2004: Open Access für Archivalien http://archiv.twoday.net/stories/145113/ )
Dauerhaft bezieht sich auf die wünschenswerte Langzeitarchivierung der elektronischen Daten. Das sollte für uns Archivare kein Problem sein.
Kostenfrei im Internet: Der Gegensatz von Open Access ist der kostenpflichtige Zugang zu Findmitteln oder Archivgut, sei es auf der Basis individueller Gebühren, sei es durch institutionelle Subskription. So ist die weltweit umfassendste Findmitteldatenbank im World Wide Web, der ArchivesGrid der Research Libraries Group nur für zahlende Institutionen und Einzelpersonen - diese zahlen knapp 15 Dollar im Monat - zugänglich.
http://archivegrid.org/
Kostenfrei ist jedoch nur die eine Seite der Medaille, das wird oft unterschlagen. Die "Berliner Erklärung für Open Access" sieht ausdrücklich vor, dass eine freie Verbreitung erfolgen darf, die es etwa erlaubt, ohne Zustimmung des Urhebers seinen Beitrag auf fremden Servern zu spiegeln oder in eine andere Sprache zu übersetzen. Der Philosoph Peter Suber, einer der führenden Köpfe der Open Access Bewegung in den USA , spricht von der Beseitigung der "permission barriers".
Um auszudrücken, dass ein Dokument frei von "permission barriers" genutzt werden kann, sind sogenannte "Creative Commons Lizenzen" das beste Mittel.
http://creativecommons.org
Oft begegnet man der Annahme, dass die kommerzielle Nutzung der Open-Access-Dokumente ausgeschlossen werden darf, aber diese Ansicht hat keinerlei Stütze im Wortlaut der Berliner Erklärung.
Hinsichtlich der kostenfrei im Internet verfügbaren Fachliteratur sind andere Länder bei der Nutzung der spezifischen Open Access-Infrastruktur, der sogenannten Repositorien oder Archive weiter. In dem Repositorium "E-LIS - E-Prints in Library and Information Science" gibt es in der Gruppe Archives 55 Dokumente, meist wissenschaftliche Artikel auf Spanisch, von denen sich die meisten tatsächlich auf archivfachliche Fragen beziehen.
http://eprints.rclis.org/view/subjects/DL.html
Wir brauchen natürlich auch ein deutschsprachiges Repositorium für archivische Fachbeiträge, das die Langzeitarchivierung und die Kompatibilität mit dem sogenanten OAI-Standard garantiert. OAI steht für: Open Archives Initiative und bedeutet ein offenes Austauschformat. Vielleicht könnte man diesen archivfachlichen Dokumentenserver an der Archivschule Marburg ansiedeln.
Nun aber zu meinem Hauptpunkt. Die Berliner Erklärung von 2003 hat auf Betreiben des Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte das Open Access-Prinzip auch für Kulturgut gefordert.
Nun kann man sicher bei vielen Archivaren Verständnis dafür wecken, dass archivische Fachliteratur bequem und kostenfrei im Internet greifbar sein soll (unsere Fachzeitschrift "Der Archivar" ist das ja bereits), und konsensfähig ist sicher auch die kostenfreie Bereitstellung von Findmitteln. Kontroverser ist da schon die Frage, in welchem Umfang und welcher Bildauflösung digitalisiertes Archivgut kostenfrei ins Internet gehört. Und nur wenige teilen meinen dezidierten Standpunkt, dass die Beseitigung von permission barriers essentiell für Open Access ist, die übliche Bildrechte-Abzocke auf dubioser rechtlicher Grundlage also ein Ende haben sollte.
Siehe nur:
http://archiv.twoday.net/stories/2102658/
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/ mit weiteren Hinweisen
Open Access und freie Inhalte stehen auf der einen Seite, der fiskalisch motivierte Wunsch, die Kontrolle über die Bildrechte nicht aufzugeben, auf der anderen Seite.
"Open Access" ist ein heisses Thema bei forschungsfördernden Organisationen. So unterstützt die DFG Open Access ausdrücklich. Es ist also nicht ganz unrealistisch anzunehmen, dass bei drittmittelfinanzierten Archivprojekten die Geldgeber einen Open Access-Begriff zugrundelegen, der die Beseitigung von "permission barriers" und die Bereitstellung freier Inhalte, soweit diese nicht urheberrechtlich geschützt sind, vorsieht. Dies kollidiert natürlich mit dem umfassenden Kontrollanspruch der Archive in Sachen Bildrechte.
Archivrechtlich gibt es für diesen Kontrollanspruch keine Grundlage. Der Bundesgesetzgeber hat sich für eine Befristung des Schutzes des geistigen Eigentums entschieden, im Urheberrecht sind das 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es ist den Bundesländern verwehrt, aus fiskalischen oder anderen Interessen ein urheberrechtsähnliches Immaterialgüterrecht zu schaffen, das den Gedanken der "Public Domain", des nach Schutzfristablauf nutzbaren Allgemeinguts, aushöhlt. Der Gesetzgeber hat alle wesentlichen Entscheidungen zu treffen, und er hat dies auch getan, indem er die Nutzung von Archivgut in den Archivgesetzen abschließend geregelt hat. Die Frage der Bildrechte wird in keinem Archivgesetz ausdrücklich angesprochen. Insbesondere das Grundrecht der Forschungsfreiheit steht einer von vielen aus fiskalischen Motiven gewünschten Überwachung der Nutzung von gemeinfreiem Archivgut durch Reproduktionen entgegen.
Es ist auch nicht einzusehen, wieso ein Wissenschaftler zwar eine Kaiserurkunde aus dem Mittelalter ohne Zustimmung des Archivs edieren darf, aber für die Bereitstellung eines Digitalisats, also einer Faksimileabbildung die Genehmigung des Archivs braucht. Beides unterfällt dem immaterialgüterrechtlichen Begriff der Vervielfältigung.
Ist "Open Access" mit dem geltenden Haushaltsrecht vereinbar?
Meine Antwort ist ein klares Ja. Wenn die Rechnungshöfe einer bedingungslosen Ökonomisierung und einem Drehen an der Gebührenschraube das Wort reden, so wird dies der spezifischen Interessenlage der Archive und der Bürger nicht gerecht.
Wir sollten eigentlich wissen, dass freier Eintritt in Museen und gebührenfreie Nutzung von Bibliotheken für den Bildungstandort Deutschland wichtig ist. Mit der Ablehnung freier Inhalte durch die Archive und dem Insistieren auf Reproduktionsgebühren auch bei gemeinfreien Unterlagen verprellen die Archive zunehmend die Forschung und sie verärgern eine wachsende Zahl an freien Inhalten interessierter Bürger (Stichwort: Wikipedia). Übermäßig viel nimmt das durchschnittliche Archiv mit den Bildrechten auch nicht ein. Eine wirkliche Refinanzierung der Archivkosten ist illusorisch.
Es ist auch im Bereich der kulturgutverwahrenden Institutionen sinnvoll, die Debatte um freie Daten des öffentlichen Sektors zu verfolgen, auch wenn die EU-Richtlinie über die Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors und das sie umsetzende, in Vorbereitung befindliche Informationsweiterverwendungsgesetz unsere Institutionen ausklammern.
http://archiv.twoday.net/stories/1790084/
Bereitstellung von gemeinfreiem Archivgut im Internet als "Open Access", also frei nutzbar, ist legitimer Teil der archivischen Öffentlichkeitsarbeit. Da sollte uns kein Rechnungshof und kein Stadtkämmerer hineinreden.
Gemeinfreies, also urheberrechtlich nicht mehr geschütztes Archivgut ist Kulturgut, und Kulturgut ist immer kulturelles Allgemeingut, das unbeschränkt allgemeinzugänglich sein muss - auch in Form von digitalen Reproduktionen im Internet. Es gehört - mit einem agrargeschichtlichen Vergleich - zur Allmende, nicht zum Herrschaftsland. Archive, Bibliotheken und Museen haben nicht die Befugnis, sich nach Gutsherrenmanier diese Allmende unter den Nagel zu reissen und ein finanzielles Verwertungsmonopol zu behaupten, gleichsam bildrechtliche "Archiv-Frondienste".
Archivgut gehört eigentumsrechtlich dem Archivträger, gemeinfreies Archivgut hinsichtlich seines geistigen Gehalts den Bürgerinnen und Bürgern, es gehört Jedermann. "Open Access" ist der beste Weg, damit ernst zu machen.
"11.30-12.30 Uhr Open access: Freier Zugang zu Kulturgut in Archiv, Bibliothek und Museum
Leitung: Franz-Josef Gasterich (Frankfurt a.M.) mit Kurzreferaten von Dr. Klaus Graf (Aachen), Dr. Harald Müller (Heidelberg), Thilo Martini M.A. (Pulheim)".
Definition:
Open Access meint den
*dauerhaften
*kostenfreien
*sowie von urheber- und lizenzrechtlichen Beschränkungen freien Zugang zu
*wissenschaftlicher Fachliteratur
*wissenschaftlich relevanten Daten und zu
*Kulturgut in Bibliotheken, Archiven und Museen
* via Internet.
Ich konzentriere mich im folgenden ganz auf archivische Belange.
(Siehe dazu auch meinen Beitrag vom Februar 2004: Open Access für Archivalien http://archiv.twoday.net/stories/145113/ )
Dauerhaft bezieht sich auf die wünschenswerte Langzeitarchivierung der elektronischen Daten. Das sollte für uns Archivare kein Problem sein.
Kostenfrei im Internet: Der Gegensatz von Open Access ist der kostenpflichtige Zugang zu Findmitteln oder Archivgut, sei es auf der Basis individueller Gebühren, sei es durch institutionelle Subskription. So ist die weltweit umfassendste Findmitteldatenbank im World Wide Web, der ArchivesGrid der Research Libraries Group nur für zahlende Institutionen und Einzelpersonen - diese zahlen knapp 15 Dollar im Monat - zugänglich.
http://archivegrid.org/
Kostenfrei ist jedoch nur die eine Seite der Medaille, das wird oft unterschlagen. Die "Berliner Erklärung für Open Access" sieht ausdrücklich vor, dass eine freie Verbreitung erfolgen darf, die es etwa erlaubt, ohne Zustimmung des Urhebers seinen Beitrag auf fremden Servern zu spiegeln oder in eine andere Sprache zu übersetzen. Der Philosoph Peter Suber, einer der führenden Köpfe der Open Access Bewegung in den USA , spricht von der Beseitigung der "permission barriers".
Um auszudrücken, dass ein Dokument frei von "permission barriers" genutzt werden kann, sind sogenannte "Creative Commons Lizenzen" das beste Mittel.
http://creativecommons.org
Oft begegnet man der Annahme, dass die kommerzielle Nutzung der Open-Access-Dokumente ausgeschlossen werden darf, aber diese Ansicht hat keinerlei Stütze im Wortlaut der Berliner Erklärung.
Hinsichtlich der kostenfrei im Internet verfügbaren Fachliteratur sind andere Länder bei der Nutzung der spezifischen Open Access-Infrastruktur, der sogenannten Repositorien oder Archive weiter. In dem Repositorium "E-LIS - E-Prints in Library and Information Science" gibt es in der Gruppe Archives 55 Dokumente, meist wissenschaftliche Artikel auf Spanisch, von denen sich die meisten tatsächlich auf archivfachliche Fragen beziehen.
http://eprints.rclis.org/view/subjects/DL.html
Wir brauchen natürlich auch ein deutschsprachiges Repositorium für archivische Fachbeiträge, das die Langzeitarchivierung und die Kompatibilität mit dem sogenanten OAI-Standard garantiert. OAI steht für: Open Archives Initiative und bedeutet ein offenes Austauschformat. Vielleicht könnte man diesen archivfachlichen Dokumentenserver an der Archivschule Marburg ansiedeln.
Nun aber zu meinem Hauptpunkt. Die Berliner Erklärung von 2003 hat auf Betreiben des Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte das Open Access-Prinzip auch für Kulturgut gefordert.
Nun kann man sicher bei vielen Archivaren Verständnis dafür wecken, dass archivische Fachliteratur bequem und kostenfrei im Internet greifbar sein soll (unsere Fachzeitschrift "Der Archivar" ist das ja bereits), und konsensfähig ist sicher auch die kostenfreie Bereitstellung von Findmitteln. Kontroverser ist da schon die Frage, in welchem Umfang und welcher Bildauflösung digitalisiertes Archivgut kostenfrei ins Internet gehört. Und nur wenige teilen meinen dezidierten Standpunkt, dass die Beseitigung von permission barriers essentiell für Open Access ist, die übliche Bildrechte-Abzocke auf dubioser rechtlicher Grundlage also ein Ende haben sollte.
Siehe nur:
http://archiv.twoday.net/stories/2102658/
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/ mit weiteren Hinweisen
Open Access und freie Inhalte stehen auf der einen Seite, der fiskalisch motivierte Wunsch, die Kontrolle über die Bildrechte nicht aufzugeben, auf der anderen Seite.
"Open Access" ist ein heisses Thema bei forschungsfördernden Organisationen. So unterstützt die DFG Open Access ausdrücklich. Es ist also nicht ganz unrealistisch anzunehmen, dass bei drittmittelfinanzierten Archivprojekten die Geldgeber einen Open Access-Begriff zugrundelegen, der die Beseitigung von "permission barriers" und die Bereitstellung freier Inhalte, soweit diese nicht urheberrechtlich geschützt sind, vorsieht. Dies kollidiert natürlich mit dem umfassenden Kontrollanspruch der Archive in Sachen Bildrechte.
Archivrechtlich gibt es für diesen Kontrollanspruch keine Grundlage. Der Bundesgesetzgeber hat sich für eine Befristung des Schutzes des geistigen Eigentums entschieden, im Urheberrecht sind das 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Es ist den Bundesländern verwehrt, aus fiskalischen oder anderen Interessen ein urheberrechtsähnliches Immaterialgüterrecht zu schaffen, das den Gedanken der "Public Domain", des nach Schutzfristablauf nutzbaren Allgemeinguts, aushöhlt. Der Gesetzgeber hat alle wesentlichen Entscheidungen zu treffen, und er hat dies auch getan, indem er die Nutzung von Archivgut in den Archivgesetzen abschließend geregelt hat. Die Frage der Bildrechte wird in keinem Archivgesetz ausdrücklich angesprochen. Insbesondere das Grundrecht der Forschungsfreiheit steht einer von vielen aus fiskalischen Motiven gewünschten Überwachung der Nutzung von gemeinfreiem Archivgut durch Reproduktionen entgegen.
Es ist auch nicht einzusehen, wieso ein Wissenschaftler zwar eine Kaiserurkunde aus dem Mittelalter ohne Zustimmung des Archivs edieren darf, aber für die Bereitstellung eines Digitalisats, also einer Faksimileabbildung die Genehmigung des Archivs braucht. Beides unterfällt dem immaterialgüterrechtlichen Begriff der Vervielfältigung.
Ist "Open Access" mit dem geltenden Haushaltsrecht vereinbar?
Meine Antwort ist ein klares Ja. Wenn die Rechnungshöfe einer bedingungslosen Ökonomisierung und einem Drehen an der Gebührenschraube das Wort reden, so wird dies der spezifischen Interessenlage der Archive und der Bürger nicht gerecht.
Wir sollten eigentlich wissen, dass freier Eintritt in Museen und gebührenfreie Nutzung von Bibliotheken für den Bildungstandort Deutschland wichtig ist. Mit der Ablehnung freier Inhalte durch die Archive und dem Insistieren auf Reproduktionsgebühren auch bei gemeinfreien Unterlagen verprellen die Archive zunehmend die Forschung und sie verärgern eine wachsende Zahl an freien Inhalten interessierter Bürger (Stichwort: Wikipedia). Übermäßig viel nimmt das durchschnittliche Archiv mit den Bildrechten auch nicht ein. Eine wirkliche Refinanzierung der Archivkosten ist illusorisch.
Es ist auch im Bereich der kulturgutverwahrenden Institutionen sinnvoll, die Debatte um freie Daten des öffentlichen Sektors zu verfolgen, auch wenn die EU-Richtlinie über die Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors und das sie umsetzende, in Vorbereitung befindliche Informationsweiterverwendungsgesetz unsere Institutionen ausklammern.
http://archiv.twoday.net/stories/1790084/
Bereitstellung von gemeinfreiem Archivgut im Internet als "Open Access", also frei nutzbar, ist legitimer Teil der archivischen Öffentlichkeitsarbeit. Da sollte uns kein Rechnungshof und kein Stadtkämmerer hineinreden.
Gemeinfreies, also urheberrechtlich nicht mehr geschütztes Archivgut ist Kulturgut, und Kulturgut ist immer kulturelles Allgemeingut, das unbeschränkt allgemeinzugänglich sein muss - auch in Form von digitalen Reproduktionen im Internet. Es gehört - mit einem agrargeschichtlichen Vergleich - zur Allmende, nicht zum Herrschaftsland. Archive, Bibliotheken und Museen haben nicht die Befugnis, sich nach Gutsherrenmanier diese Allmende unter den Nagel zu reissen und ein finanzielles Verwertungsmonopol zu behaupten, gleichsam bildrechtliche "Archiv-Frondienste".
Archivgut gehört eigentumsrechtlich dem Archivträger, gemeinfreies Archivgut hinsichtlich seines geistigen Gehalts den Bürgerinnen und Bürgern, es gehört Jedermann. "Open Access" ist der beste Weg, damit ernst zu machen.
KlausGraf - am Samstag, 23. September 2006, 23:06 - Rubrik: Open Access
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http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=wph2006922-23H
Am gestrigen Freitag bezogen auch die Parteien Stellung. Renate Rastätter (MdL) und Dr. Gisela Splett (MdL) verurteilten im Namen der Grünen die Verkaufspläne. Sie hielten es für "verhängnisvoll", dass hinter verschlossenen Türen seitens der Landesregierung bereits konkrete Zusagen an das Haus Baden gemacht worden seien. Der Vorsitzende der FDP/Aufbruch-Fraktion im Gemeinderat Michael Obert forderte seinerseits eine "Bündelung aller Kräfte zur Rettung der Handschriftensammlung". Auch der CDU-Kreisvorsitzende Ingo Wellenreuther (MdB) warnt gegenüber ka-news: "Die Landesbibliothek darf natürlich nicht geplündert werden." Vorher müssten genau die durchaus existierenden Eigentums- und Besitzansprüche des Hauses Baden gegenüber dem Land Baden-Württemberg im Detail geregelt werden, so der CDU-Politiker.
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=975044
Für Armin Schlechter, Leiter der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Heidelberg, kommen die Veräußerungspläne der Verschleuderung von Kulturgut gleich: "Die Handschriften haben die Bombardierung im Zweiten Weltkrieg überlebt. Was jetzt passiert, ist von ähnlicher Tragweite." Auch hielte er es für völlig unsinnig, wenn eine so große Anzahl von Handschriften auf den Markt geworfen würde. "So viele Sammler gibt es gar nicht, die dafür angemessene Preise zahlen."
http://neonostalgia.com/weblog/?p=163
Eine interessante Stellungnahme. Der Blogger bedauert, dass ein einziges der Mss. online ist.
"But I have mixed feelings. The library hasn’t photographed any of these mss, as far as I know. Indeed there doesn’t seem to be a full list of them, even. They have just one (!) manuscript online. I suspect that readers have been prevented from photographing them. One scholar, when I queried why they weren’t online, suggested that it was good for scholars to have to travel to Karlsruhe to consult them! Frankly, it would be better if these mss were in hands that would record them and place them online. Perhaps the House of Baden would be agreeable to a proposal to do so!"
Am gestrigen Freitag bezogen auch die Parteien Stellung. Renate Rastätter (MdL) und Dr. Gisela Splett (MdL) verurteilten im Namen der Grünen die Verkaufspläne. Sie hielten es für "verhängnisvoll", dass hinter verschlossenen Türen seitens der Landesregierung bereits konkrete Zusagen an das Haus Baden gemacht worden seien. Der Vorsitzende der FDP/Aufbruch-Fraktion im Gemeinderat Michael Obert forderte seinerseits eine "Bündelung aller Kräfte zur Rettung der Handschriftensammlung". Auch der CDU-Kreisvorsitzende Ingo Wellenreuther (MdB) warnt gegenüber ka-news: "Die Landesbibliothek darf natürlich nicht geplündert werden." Vorher müssten genau die durchaus existierenden Eigentums- und Besitzansprüche des Hauses Baden gegenüber dem Land Baden-Württemberg im Detail geregelt werden, so der CDU-Politiker.
http://www.fr-aktuell.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/feuilleton/?em_cnt=975044
Für Armin Schlechter, Leiter der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek Heidelberg, kommen die Veräußerungspläne der Verschleuderung von Kulturgut gleich: "Die Handschriften haben die Bombardierung im Zweiten Weltkrieg überlebt. Was jetzt passiert, ist von ähnlicher Tragweite." Auch hielte er es für völlig unsinnig, wenn eine so große Anzahl von Handschriften auf den Markt geworfen würde. "So viele Sammler gibt es gar nicht, die dafür angemessene Preise zahlen."
http://neonostalgia.com/weblog/?p=163
Eine interessante Stellungnahme. Der Blogger bedauert, dass ein einziges der Mss. online ist.
"But I have mixed feelings. The library hasn’t photographed any of these mss, as far as I know. Indeed there doesn’t seem to be a full list of them, even. They have just one (!) manuscript online. I suspect that readers have been prevented from photographing them. One scholar, when I queried why they weren’t online, suggested that it was good for scholars to have to travel to Karlsruhe to consult them! Frankly, it would be better if these mss were in hands that would record them and place them online. Perhaps the House of Baden would be agreeable to a proposal to do so!"
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Faksimile:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919
Das Gesetz sollte einen Ausgleich schaffen zwischen dem vormaligen Großherzoglichen Haus und dem badischen Staat. § 8 bestimmte: "Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen".
§ 1 wies dem Großherzog aus dem Domänenvermögen als Privateigentum zu: Immobilien in Baden-Baden, Freiburg und Badenweiler sowie die Grabkapelle im Fasanengarten zu Karlsruhe samt Einrichtung, soweit nicht schon Eigentum des Großherzogs. Von der Einrichtung der übrigen bisher zur Hofausstattung gehörigen Gebäude (gemäß Anlage zum Gesetze vom 3. März 1854 über die Zivilliste) standen ihm die im Wege der Verständigung mit der Regierung ausgeschiedenen Gegenstände zu. Alle anderen Gegenstände gehören dem badischen Staat, auch soweit bisher Privateigentum. Zusätzlich erhielt der Großherzog noch 8 Mio. Mark.
Zum Domänenvermögen vergleiche man § 59 der Badischen Verfassung von 1818 (Zuschuss zum Landeshaushalt)
http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/baden1818.html
§ 7 lautete:
"Bezüglich der im Privateigentum des Großherzogs stehenden Kunstwerke in der Kunsthalle in Karlsruhe und im Schloß Favorite ist die Erklärung der Generalintendanz der Zivilliste vom 18. März maßgebend."
Aus der Nichterwähnung der Landesbibliothek läßt sich folgern, dass deren Bestände als Staatseigentum galten. Der Gesetzgeber hatte eine umfassende Auseinandersetzung mit den Ansprüchen im Sinn, die Entschädigung des einstigen Herrscherhauses war durchaus großzügig.
Wenn das Inventar der Landesbibliothek zum Domänenvermögen zählte, wurde es 1919 verstaatlicht, es sei denn ihr Gebäude zählte zur Hofausstattung. Dann hätte es in der Verständigung aufgeführt sein müssen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6).
Da ausdrücklich Kulturgut im Gesetz (nämlich in der Kunsthalle und im Schloss Favorite) aufgeführt wird, kann man nicht annehmen, dass das Inventar der Bibliothek freies Privateigentum wurde, da es seiner Zweckbestimmung nach öffentliche Sache blieb. Obwohl Eigentumszuordnung und Status als öffentliche Sache unabhängig voneinander sind, ist angesichts der Doppelnatur der Bibliothek als Großherzoglicher Hof- und Landesbibliothek der Schluss geboten, dass der Gesetzgeber von 1919 ihr Inventar nicht als Privateigentum auffasste.
Nach dem Bericht von Michael Hübl (BNN vom 21.9.2006) blieb dagegen ungeklärt, welche Kunstwerke, Münzen und Dokumente fortan als Staatseigentum zu gelten hätten. 1954 genehmigte das Land Baden-Württemberg die Zähringer-Stiftung als Stiftung des öffentliches Rechtes, die zum Zweck hatte, die "Erhaltung in bisheriger Weise und Zugänglichmachung der Öffentlichkeit" einer Reihe von Sammlungen sicherzustellen. Neben der großherzoglichen Münzsammlung, der "Türkenbeute" und anderen Kunstschätzen zählten dazu auch die "hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe". Bisher habe gegolten, dass nur wenige Einzelstücke als "hofeigen" galten, während das Gros (und dabei auch das Säkularisationsgut) als Landeseigentum betrachtet wurde. Renommierte Rechtswissenschaftler, so Oettinger, hätten in Gutachten das Restrisiko als "erheblich eingestuft".
In der grundlegenden Darstellung der Sammlungsgeschichte der Türkenbeute
http://www.tuerkenbeute.de/res/pdf/forschung/katalogtexte/Sammlung.pdf
wird die Zugehörigkeit zur Zähringer-Stiftung mit keinem Wort erwähnt.
http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919
Das Gesetz sollte einen Ausgleich schaffen zwischen dem vormaligen Großherzoglichen Haus und dem badischen Staat. § 8 bestimmte: "Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen".
§ 1 wies dem Großherzog aus dem Domänenvermögen als Privateigentum zu: Immobilien in Baden-Baden, Freiburg und Badenweiler sowie die Grabkapelle im Fasanengarten zu Karlsruhe samt Einrichtung, soweit nicht schon Eigentum des Großherzogs. Von der Einrichtung der übrigen bisher zur Hofausstattung gehörigen Gebäude (gemäß Anlage zum Gesetze vom 3. März 1854 über die Zivilliste) standen ihm die im Wege der Verständigung mit der Regierung ausgeschiedenen Gegenstände zu. Alle anderen Gegenstände gehören dem badischen Staat, auch soweit bisher Privateigentum. Zusätzlich erhielt der Großherzog noch 8 Mio. Mark.
Zum Domänenvermögen vergleiche man § 59 der Badischen Verfassung von 1818 (Zuschuss zum Landeshaushalt)
http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/baden1818.html
§ 7 lautete:
"Bezüglich der im Privateigentum des Großherzogs stehenden Kunstwerke in der Kunsthalle in Karlsruhe und im Schloß Favorite ist die Erklärung der Generalintendanz der Zivilliste vom 18. März maßgebend."
Aus der Nichterwähnung der Landesbibliothek läßt sich folgern, dass deren Bestände als Staatseigentum galten. Der Gesetzgeber hatte eine umfassende Auseinandersetzung mit den Ansprüchen im Sinn, die Entschädigung des einstigen Herrscherhauses war durchaus großzügig.
Wenn das Inventar der Landesbibliothek zum Domänenvermögen zählte, wurde es 1919 verstaatlicht, es sei denn ihr Gebäude zählte zur Hofausstattung. Dann hätte es in der Verständigung aufgeführt sein müssen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6).
Da ausdrücklich Kulturgut im Gesetz (nämlich in der Kunsthalle und im Schloss Favorite) aufgeführt wird, kann man nicht annehmen, dass das Inventar der Bibliothek freies Privateigentum wurde, da es seiner Zweckbestimmung nach öffentliche Sache blieb. Obwohl Eigentumszuordnung und Status als öffentliche Sache unabhängig voneinander sind, ist angesichts der Doppelnatur der Bibliothek als Großherzoglicher Hof- und Landesbibliothek der Schluss geboten, dass der Gesetzgeber von 1919 ihr Inventar nicht als Privateigentum auffasste.
Nach dem Bericht von Michael Hübl (BNN vom 21.9.2006) blieb dagegen ungeklärt, welche Kunstwerke, Münzen und Dokumente fortan als Staatseigentum zu gelten hätten. 1954 genehmigte das Land Baden-Württemberg die Zähringer-Stiftung als Stiftung des öffentliches Rechtes, die zum Zweck hatte, die "Erhaltung in bisheriger Weise und Zugänglichmachung der Öffentlichkeit" einer Reihe von Sammlungen sicherzustellen. Neben der großherzoglichen Münzsammlung, der "Türkenbeute" und anderen Kunstschätzen zählten dazu auch die "hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe". Bisher habe gegolten, dass nur wenige Einzelstücke als "hofeigen" galten, während das Gros (und dabei auch das Säkularisationsgut) als Landeseigentum betrachtet wurde. Renommierte Rechtswissenschaftler, so Oettinger, hätten in Gutachten das Restrisiko als "erheblich eingestuft".
In der grundlegenden Darstellung der Sammlungsgeschichte der Türkenbeute
http://www.tuerkenbeute.de/res/pdf/forschung/katalogtexte/Sammlung.pdf
wird die Zugehörigkeit zur Zähringer-Stiftung mit keinem Wort erwähnt.
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Rose-Maria Gropp, Kuhhandel mit Büchern, FAZ 22.9.2006, S. 33:
Um 70 Mio. auf dem Kunstmarkt zu erlösen, müsse die Schatzkammer ausgeräumt werden. Da Vincis's Codex Hammer kaufte Gates 1994 für 30,8 Mio. Dollar. Die über 1000 Fürstenberg-Handschriften kosteten das Land 48 Mio., für C waren nochmals knapp 20 Mio. fällig. Der Marktwert des Stundenbuchs des Mgf. Christoph I. liege wohl bei 3 Mio., bei dem Electorium von Lullus werde er zweistellig.
Als Käufer komme Getty in Betracht, aber auch der Antiquariatshandel. "Es ist bekannt, daß zum Beispiel der amerikanische Markt eine große Vorliebe für die Illuminationen hegt, nicht allerdings für den Rest der Bände: Aufgeteilt und ausgeweidet kehren sie dann nicht selten zu geringeren Preisen in einen mittleren Markt zurück".
Da die Bibliothek sich als Eigentümerin wähnte und der Markgraf an einem Ausfuhrverbot kein Interesse hatte, sei keine der Karlsruher Handschriften auf der Liste des nationalen Kulturguts verzeichnet, die Abwanderung ins Ausland werde daher kaum aufzuhalten sein.
Um 70 Mio. auf dem Kunstmarkt zu erlösen, müsse die Schatzkammer ausgeräumt werden. Da Vincis's Codex Hammer kaufte Gates 1994 für 30,8 Mio. Dollar. Die über 1000 Fürstenberg-Handschriften kosteten das Land 48 Mio., für C waren nochmals knapp 20 Mio. fällig. Der Marktwert des Stundenbuchs des Mgf. Christoph I. liege wohl bei 3 Mio., bei dem Electorium von Lullus werde er zweistellig.
Als Käufer komme Getty in Betracht, aber auch der Antiquariatshandel. "Es ist bekannt, daß zum Beispiel der amerikanische Markt eine große Vorliebe für die Illuminationen hegt, nicht allerdings für den Rest der Bände: Aufgeteilt und ausgeweidet kehren sie dann nicht selten zu geringeren Preisen in einen mittleren Markt zurück".
Da die Bibliothek sich als Eigentümerin wähnte und der Markgraf an einem Ausfuhrverbot kein Interesse hatte, sei keine der Karlsruher Handschriften auf der Liste des nationalen Kulturguts verzeichnet, die Abwanderung ins Ausland werde daher kaum aufzuhalten sein.
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"Das ist der Supergau. Das geht ins Mark der Bibliothek", wird von den gestrigen Karlsruher BNN Bibliotheksdirektor Ehrle zitiert. Es geht offenbar auch um Druckwerke, nicht nur um Handschriften (wenngleich der Verlust der ersteren natürlich eher zu verschmerzen wäre).
"Das Adelshaus Baden bringt seine Kunstsammlungen in eine gemeinnützige Stiftung ein, um Schloss Salem langfristig zu sichern. Darauf habe sich seine Familie mit dem Land Baden-Württemberg verständigt, sagte Bernhard Prinz von Baden. »Wir wollen langfristig das kulturelle Erbe erhalten«, betonte er. Das 42 000 Quadratmeter große Ensemble mit Schloss und gotischem Münster gehört zu den Touristenattraktionen am Bodensee und zieht alljährlich 130 000 Besucher an. Teile der Internatsschule Schloss Salem sind in den historischen Mauern untergebracht. Der Wert der Sammlungen von Waffen, Münzen, Gemälden, Kunstgegenständen und Büchern werde auf 250 bis 300 Millionen Euro geschätzt, erläuterte der Adelige. Um Stiftungskapital zu bilden, soll ein Teil der Bibliotheksbestände im Wert von 70 Millionen Euro auf dem freien Markt verkauft werden. Dabei handelt es sich um Handschriften und Druckwerke. [...] Die Landesbibliothek muss dem Adelshaus etwa 3 500 ihrer rund 4 200 Handschriften überlassen. Darunter seien die »Gesta Witigonis« - die Biografie des Abtes Witigo von der Insel Reichenau - und das Evangelistar aus St. Peter sowie die Handschriften von St. Blasien." (Reutlinger Generalanzeiger)
"Das Adelshaus Baden bringt seine Kunstsammlungen in eine gemeinnützige Stiftung ein, um Schloss Salem langfristig zu sichern. Darauf habe sich seine Familie mit dem Land Baden-Württemberg verständigt, sagte Bernhard Prinz von Baden. »Wir wollen langfristig das kulturelle Erbe erhalten«, betonte er. Das 42 000 Quadratmeter große Ensemble mit Schloss und gotischem Münster gehört zu den Touristenattraktionen am Bodensee und zieht alljährlich 130 000 Besucher an. Teile der Internatsschule Schloss Salem sind in den historischen Mauern untergebracht. Der Wert der Sammlungen von Waffen, Münzen, Gemälden, Kunstgegenständen und Büchern werde auf 250 bis 300 Millionen Euro geschätzt, erläuterte der Adelige. Um Stiftungskapital zu bilden, soll ein Teil der Bibliotheksbestände im Wert von 70 Millionen Euro auf dem freien Markt verkauft werden. Dabei handelt es sich um Handschriften und Druckwerke. [...] Die Landesbibliothek muss dem Adelshaus etwa 3 500 ihrer rund 4 200 Handschriften überlassen. Darunter seien die »Gesta Witigonis« - die Biografie des Abtes Witigo von der Insel Reichenau - und das Evangelistar aus St. Peter sowie die Handschriften von St. Blasien." (Reutlinger Generalanzeiger)
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Ich bitte um Verständnis, dass der aktuelle und ungeheuerliche Casus der Badischen Landesbibliothek derzeit die eigentlich archivischen Themen dieses Weblogs überlagert.
Die Badische Landesbibliothek hat eine Dokumentation zum Ausverkauf badischer Handschriften auf
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
bereitgestellt.
Hier die Presseerklärung der Landesvereinigung Baden in Europa
vom 21. September 2006
Mit Unverständnis und Entsetzen reagiert die Landesvereinigung Baden in Europa auf die Nachricht eines beabsichtigten erneuten Ausverkaufs Badischer Kulturgüter. Der Verkauf der unersetzlichen Handschriften von Weltbedeutung der Badischen Landesbibliothek ist Kulturbarbarei, ausgerechnet in einem Land das sich stets seiner außerordentlichen Kulturförderung rühmt.
Es grenzt an Veruntreuung eines historisch gewachsenen Ensembles, durch welches nicht zuletzt die bedeutende kulturelle wissenschaftliche und historische Bedeutung der Klöster bis heute dokumentiert werden kann.
Außerdem sind diese Handschriften in der Badischen Landesbibliothek der öffentlichen Nutzung durch weltweit renommierte Wissenschaftler zugänglich und für deren Arbeit unersetzlich. Diese Aufgabe können sie nicht mehr erfüllen, wenn sie in privaten Tresoren verschwinden. Die Landesvereinigung Baden in Europa fordert deshalb die Landesregierung auf, die finanziellen Probleme des markgräflichen Hauses anders zu lösen.
Eine badische Landesregierung würde mit Sicherheit anders agieren und die Probleme lösen. Die Landesvereinigung Baden fordert deshalb, dass aus den Erträgen der Landesstiftung, die zu einem wesentlichen Teil aus dem Verkauf der badischen Gebäudeversicherung (900 Mill. DM) und den Aktien des Badenwerkes (2,5 Milliarden DM) besteht, die Mittel aufgebracht werden.
Die Badische Landesbibliothek hat eine Dokumentation zum Ausverkauf badischer Handschriften auf
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
bereitgestellt.
Hier die Presseerklärung der Landesvereinigung Baden in Europa
vom 21. September 2006
Mit Unverständnis und Entsetzen reagiert die Landesvereinigung Baden in Europa auf die Nachricht eines beabsichtigten erneuten Ausverkaufs Badischer Kulturgüter. Der Verkauf der unersetzlichen Handschriften von Weltbedeutung der Badischen Landesbibliothek ist Kulturbarbarei, ausgerechnet in einem Land das sich stets seiner außerordentlichen Kulturförderung rühmt.
Es grenzt an Veruntreuung eines historisch gewachsenen Ensembles, durch welches nicht zuletzt die bedeutende kulturelle wissenschaftliche und historische Bedeutung der Klöster bis heute dokumentiert werden kann.
Außerdem sind diese Handschriften in der Badischen Landesbibliothek der öffentlichen Nutzung durch weltweit renommierte Wissenschaftler zugänglich und für deren Arbeit unersetzlich. Diese Aufgabe können sie nicht mehr erfüllen, wenn sie in privaten Tresoren verschwinden. Die Landesvereinigung Baden in Europa fordert deshalb die Landesregierung auf, die finanziellen Probleme des markgräflichen Hauses anders zu lösen.
Eine badische Landesregierung würde mit Sicherheit anders agieren und die Probleme lösen. Die Landesvereinigung Baden fordert deshalb, dass aus den Erträgen der Landesstiftung, die zu einem wesentlichen Teil aus dem Verkauf der badischen Gebäudeversicherung (900 Mill. DM) und den Aktien des Badenwerkes (2,5 Milliarden DM) besteht, die Mittel aufgebracht werden.
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English message:
http://forums.archivists.org/read/messages?id=238
http://forums.archivists.org/read/messages?id=238
KlausGraf - am Donnerstag, 21. September 2006, 23:20 - Rubrik: English Corner
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Hiermit fordere ich vom Land Baden-Württemberg die sofortige Rückgabe der vom württembergischen Königshaus geklauten Handschriften der 1806 säkularisierten Klosterbibliotheken an die römisch-katholische Kirche.
Sollte das nicht in absehbarer Zeit geschehen, fordere ich die Bibliothekare der württembergischen Landesbibliothek auf, die Bestände heimlich an einen sicheren Ort zu bringen, um sie so vor der Gier der Herren Oettinger und Stratthaus zu retten. Auch den badischen Kollegen ist dies anzuraten. Ziviler Ungehorsam ist jetzt gefragt.
Andere Kulturinstitute sollten verdeutlichen helfen, welche Ungeheuerlichkeit sich hier abspielt. So eine Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ganz ohne Bilder ist auch mal schön anzusehen. Oder ein ZKM mit abgeschaltetem Strom. Und das Badische Staatstheater ist auch ohne Schauspieler eine schöne Betonkiste. Am besten allerdings wären Stuttgarter Solidaritätsaktionen, denn über die Hauptstadtgrenzen kommt der durchschnittliche Parlamentiarier ja nur selten hinaus. Irgendwann wird vielleicht auch der letzte CDU-Politiker gemerkt haben, dass man vor leeren Wänden, Regalen und Orchestergräben keine staatstragenden Interviews führen kann und keine Lachs-Canapés an dankbare ausländische Investoren verteilen kann.
Auch die Pyramide auf dem Karlsruher Marktplatz sollte unbedingt abgebaut werden und in Salem wiederaufgebaut werden. Oder gleich in Kairo, irgendwie haben die Ägypter doch das Urheberrecht, ja warum eigentlich nicht gleich die Eigentumsrechte. Da findet sich sicher irgendein Pleitier, der eine lückenlose Herkunft von Cheops nachweisen kann.
Sollte das nicht in absehbarer Zeit geschehen, fordere ich die Bibliothekare der württembergischen Landesbibliothek auf, die Bestände heimlich an einen sicheren Ort zu bringen, um sie so vor der Gier der Herren Oettinger und Stratthaus zu retten. Auch den badischen Kollegen ist dies anzuraten. Ziviler Ungehorsam ist jetzt gefragt.
Andere Kulturinstitute sollten verdeutlichen helfen, welche Ungeheuerlichkeit sich hier abspielt. So eine Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ganz ohne Bilder ist auch mal schön anzusehen. Oder ein ZKM mit abgeschaltetem Strom. Und das Badische Staatstheater ist auch ohne Schauspieler eine schöne Betonkiste. Am besten allerdings wären Stuttgarter Solidaritätsaktionen, denn über die Hauptstadtgrenzen kommt der durchschnittliche Parlamentiarier ja nur selten hinaus. Irgendwann wird vielleicht auch der letzte CDU-Politiker gemerkt haben, dass man vor leeren Wänden, Regalen und Orchestergräben keine staatstragenden Interviews führen kann und keine Lachs-Canapés an dankbare ausländische Investoren verteilen kann.
Auch die Pyramide auf dem Karlsruher Marktplatz sollte unbedingt abgebaut werden und in Salem wiederaufgebaut werden. Oder gleich in Kairo, irgendwie haben die Ägypter doch das Urheberrecht, ja warum eigentlich nicht gleich die Eigentumsrechte. Da findet sich sicher irgendein Pleitier, der eine lückenlose Herkunft von Cheops nachweisen kann.
Ladislaus - am Donnerstag, 21. September 2006, 21:45 - Rubrik: Kulturgut
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Aus der Heilbronner Stimme
Die Einigung zwischen der Landesregierung und dem badischen Adelshaus, wertvolle Kunstgegenstände dem Markgrafen zu überlassen, ist auf deutliche Kritik gestoßen. Während das Kulturministerium das Verhandlungsergebnis „als für alle Beteiligten positiv“ bewertete äußerten sich die Badische Landesbibliothek Karlsruhe sowie die SPD und Verbände eher ablehnend.
„Durch die Einigung wurde endlich Rechtssicherheit über den Besitz geschaffen“, sagte Ministeriumssprecher Gunter Schanz am Donnerstag in Stuttgart. Nach einem jahrzehntelangen Streit zwischen dem Adelshaus und dem Land soll die Markgrafenfamilie von der Landesregierung Baden-Württemberg jetzt Kunstwerke im Wert von 70 Millionen Euro bekommen, um Schloss Salem am Bodensee langfristig zu sichern.
Das Kultusministerium sei bestrebt, dass besonders wertvolle Gegenstände im Land bleiben. „Darunter werden auch einige Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek sein“, sagte Schanz. Das Staatsministerium machte zur Verständigung zwischen Land und Adelshaus keine Angaben.
Nicht mit Kritik sparte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe. Mit der Rückgabe der Handschriften an das Adelshaus verliere die Biliothek ihre überregionale Bedeutung, sagte Direktor Peter Michael Ehrle. „Das ist für uns das Ende als Forschungsbibliothek. Wir sind dann nur noch eine ganz normale Bibliothek“, sagte Ehrle. Die Landesbibliothek müsste dem Adelshaus etwa 3500 ihrer rund 4200 Handschriften überlassen.
Darunter seien die „Gesta Witigonis“ - die Biografie des Abtes Witigo von der Insel Reichenau - und das Evangelistar aus St. Peter sowie die Handschriften von St. Blasien. Nur die Handschriften der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen würden nicht verkauft. Diese bekam die Bibliothek, weil sie bereits die alten Handschriften besessen hat. „Die Gefahr ist, dass auch die Fürstenberg-Schriften durch den Verlust der alten Handschriften aus Karlsruhe abgezogen werden“, erklärte Ehrle.
[...] Aber gerade das sei das Problem. „Durch den Verkauf wird die Sammlung in alle Winde zerstreut und ganz sicher nicht in Deutschland bleiben“, bedauerte Peter Michael Ehrle.
http://stimme.de/alfa/wt/kultur-news-alt/art1935,869699.html?fCMS=505e18b0c9429bc803f49b020f566ca5
Die Einigung zwischen der Landesregierung und dem badischen Adelshaus, wertvolle Kunstgegenstände dem Markgrafen zu überlassen, ist auf deutliche Kritik gestoßen. Während das Kulturministerium das Verhandlungsergebnis „als für alle Beteiligten positiv“ bewertete äußerten sich die Badische Landesbibliothek Karlsruhe sowie die SPD und Verbände eher ablehnend.
„Durch die Einigung wurde endlich Rechtssicherheit über den Besitz geschaffen“, sagte Ministeriumssprecher Gunter Schanz am Donnerstag in Stuttgart. Nach einem jahrzehntelangen Streit zwischen dem Adelshaus und dem Land soll die Markgrafenfamilie von der Landesregierung Baden-Württemberg jetzt Kunstwerke im Wert von 70 Millionen Euro bekommen, um Schloss Salem am Bodensee langfristig zu sichern.
Das Kultusministerium sei bestrebt, dass besonders wertvolle Gegenstände im Land bleiben. „Darunter werden auch einige Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek sein“, sagte Schanz. Das Staatsministerium machte zur Verständigung zwischen Land und Adelshaus keine Angaben.
Nicht mit Kritik sparte die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe. Mit der Rückgabe der Handschriften an das Adelshaus verliere die Biliothek ihre überregionale Bedeutung, sagte Direktor Peter Michael Ehrle. „Das ist für uns das Ende als Forschungsbibliothek. Wir sind dann nur noch eine ganz normale Bibliothek“, sagte Ehrle. Die Landesbibliothek müsste dem Adelshaus etwa 3500 ihrer rund 4200 Handschriften überlassen.
Darunter seien die „Gesta Witigonis“ - die Biografie des Abtes Witigo von der Insel Reichenau - und das Evangelistar aus St. Peter sowie die Handschriften von St. Blasien. Nur die Handschriften der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen würden nicht verkauft. Diese bekam die Bibliothek, weil sie bereits die alten Handschriften besessen hat. „Die Gefahr ist, dass auch die Fürstenberg-Schriften durch den Verlust der alten Handschriften aus Karlsruhe abgezogen werden“, erklärte Ehrle.
[...] Aber gerade das sei das Problem. „Durch den Verkauf wird die Sammlung in alle Winde zerstreut und ganz sicher nicht in Deutschland bleiben“, bedauerte Peter Michael Ehrle.
http://stimme.de/alfa/wt/kultur-news-alt/art1935,869699.html?fCMS=505e18b0c9429bc803f49b020f566ca5
Aus INETBIB
Etwas off topic, aber vielleicht kann ja dieser Film von Stephen Poliakoff den Widerstand gegen solchen Kulturvandalismus inspirieren - in den USA gerade erschienen: http://www.amazon.com/Shooting-Past-Stephen-Poliakoff/dp/B000FL7CC8
in Großbritannien in dieser Box schon länger erhältlich:
http://www.sendit.com/dvd/item/7001000125474
- sicherlich einer der besten Filme über die Arbeit von Archivaren.
Peter Delin
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
aus AMIA-L von heute:
"For those who have neither seen or heard of it, the British made-for-TV production of SHOOTING THE PAST has finally been released on DVD in North America by BBC Warner.
The story centres around the closure of a library that houses a vast collection of historical photographs. The archive has just been acquired by an American company, who intend to convert the building into a business school, and a stuffy bureaucrat is sent ahead to salvage only the "most important" images, and junk the rest. The existing management and staff -- totally unaware of the change in ownership -- desperately plead their case to preserve the entire collection.
The pacing of the production is leisurely, but it lends to the story. In particular, a very moving scene in which a series of innocuous pictures and presented together to help reveal a little piece of bureaucrat's past.
This is one of the finest stories ever told about the work of archivists (though the Timothy Spall character is certainly on the extreme side of "eccentric"), and just a damn good production in general. I recommend it, not for material gain, but merely for personal interest. It was after watching it, about 7 years ago, that I sought out AMIA and joined this mailing list.
dw Darryl.Wiggers@CORUSENT.COM "
Etwas off topic, aber vielleicht kann ja dieser Film von Stephen Poliakoff den Widerstand gegen solchen Kulturvandalismus inspirieren - in den USA gerade erschienen: http://www.amazon.com/Shooting-Past-Stephen-Poliakoff/dp/B000FL7CC8
in Großbritannien in dieser Box schon länger erhältlich:
http://www.sendit.com/dvd/item/7001000125474
- sicherlich einer der besten Filme über die Arbeit von Archivaren.
Peter Delin
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
aus AMIA-L von heute:
"For those who have neither seen or heard of it, the British made-for-TV production of SHOOTING THE PAST has finally been released on DVD in North America by BBC Warner.
The story centres around the closure of a library that houses a vast collection of historical photographs. The archive has just been acquired by an American company, who intend to convert the building into a business school, and a stuffy bureaucrat is sent ahead to salvage only the "most important" images, and junk the rest. The existing management and staff -- totally unaware of the change in ownership -- desperately plead their case to preserve the entire collection.
The pacing of the production is leisurely, but it lends to the story. In particular, a very moving scene in which a series of innocuous pictures and presented together to help reveal a little piece of bureaucrat's past.
This is one of the finest stories ever told about the work of archivists (though the Timothy Spall character is certainly on the extreme side of "eccentric"), and just a damn good production in general. I recommend it, not for material gain, but merely for personal interest. It was after watching it, about 7 years ago, that I sought out AMIA and joined this mailing list.
dw Darryl.Wiggers@CORUSENT.COM "
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Presseerklärung vom 21. September 2006
Zur Absicht der Landesregierung Baden-Württemberg, den Handschriftenbestand der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen
Die Badische Bibliotheksgesellschaft, ein seit 40 Jahren bestehender Förderverein für die Badische Landesbibliothek mit etwa 500 Mitgliedern, hat mit völligem Unverständnis die Pläne der Landesregierung über den Ausverkauf unseren kulturellen Erbes zur Kenntnis genommen.
Die Mitglieder der Bibliotheksgesellschaft haben in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, durch großzügige Spenden den Bestand der Bibliothek an Handschriften und alten Drucken zu ergänzen sowie für die Weiterführung der entsprechenden Katalogisierung zu sorgen, was international große Beachtung fand. Damit hat Bürgersinn einmal mehr den Staat bei seinem Bemühen um den Erhalt und die Pflege von Kulturgütern unterstützt. Der jetzt ins Auge gefasste Eingriff in den Bestand der Bibliothek karikiert alle bisherigen Beteuerungen der Landesregierung, die Arbeit unserer Fördergesellschaft anzuerkennen und zu unterstützen.
Der Verkauf hochwertiger Kulturgüter, die seit Generationen in öffentlicher Obhut und im öffentlichen Bewusstsein sind, darf in einem wohlhabenden Kulturland nicht möglich sein. Allfällige politische und juristische Überlegungen und Vorhaben zwecks Unterstützung anderer kultureller Dinge (hier spielt der Unterhalt von Salem die Hauptrolle) müssen solidarisch aus dem Gesamtetat des Landes gedeckt werden. Wir sind ein einziges Land und kein Bund zweier Fürstentümer. Solidarität aller Landesteile ist gefragt und muss von der Regierung organisiert werden. Eingriffe in unsere spezifische Kultur sind tabu. Es gibt nur eine Gesamthaftung des Staates bei der Finanzierung dringender Aufgaben.
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Klose
Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft
Karlsruhe
Zur Absicht der Landesregierung Baden-Württemberg, den Handschriftenbestand der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen
Die Badische Bibliotheksgesellschaft, ein seit 40 Jahren bestehender Förderverein für die Badische Landesbibliothek mit etwa 500 Mitgliedern, hat mit völligem Unverständnis die Pläne der Landesregierung über den Ausverkauf unseren kulturellen Erbes zur Kenntnis genommen.
Die Mitglieder der Bibliotheksgesellschaft haben in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, durch großzügige Spenden den Bestand der Bibliothek an Handschriften und alten Drucken zu ergänzen sowie für die Weiterführung der entsprechenden Katalogisierung zu sorgen, was international große Beachtung fand. Damit hat Bürgersinn einmal mehr den Staat bei seinem Bemühen um den Erhalt und die Pflege von Kulturgütern unterstützt. Der jetzt ins Auge gefasste Eingriff in den Bestand der Bibliothek karikiert alle bisherigen Beteuerungen der Landesregierung, die Arbeit unserer Fördergesellschaft anzuerkennen und zu unterstützen.
Der Verkauf hochwertiger Kulturgüter, die seit Generationen in öffentlicher Obhut und im öffentlichen Bewusstsein sind, darf in einem wohlhabenden Kulturland nicht möglich sein. Allfällige politische und juristische Überlegungen und Vorhaben zwecks Unterstützung anderer kultureller Dinge (hier spielt der Unterhalt von Salem die Hauptrolle) müssen solidarisch aus dem Gesamtetat des Landes gedeckt werden. Wir sind ein einziges Land und kein Bund zweier Fürstentümer. Solidarität aller Landesteile ist gefragt und muss von der Regierung organisiert werden. Eingriffe in unsere spezifische Kultur sind tabu. Es gibt nur eine Gesamthaftung des Staates bei der Finanzierung dringender Aufgaben.
Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Klose
Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft
Karlsruhe
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Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/2697632/comments/2701884/
"Moritz Wedell" schrieb in MEDIAEVISTIK
>
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> auch die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über diesen
> Vorgang.
> Aber g i b t es denn Möglichkeiten, hier zu
> intervenieren? [...]
Ich waere dankbar, wenn mir fuer Dokumentationszwecke
Presseveroefentlichungen (ggf. auch als Scans - dann bitte
an klausgraf at gmail.com ) zugeleitet werden koennten, da
ich in meinem Weblog http://archiv.twoday.net ueber den
Fortgang der Angelegenheit berichten moechte und mit
Personen in Verbindung stehe, die daran denken,
oeffentliche Proteste zu organisieren. Dies betrifft
sowohl die Uni Freiburg als auch den Mediaevistenverband.
Bereits im Fall Donaueschingen habe ich beklagt, dass es
keine Moeglichkeit des Rechtsschutzes gegen
Bewertungsentscheidungen der Denkmalaemter bzw. der fuer
die Eintragung national wertvollen Kulturguts zustaendigen
Ministerien gibt.
Rechtlich ist es so, dass die Einstufung als geschuetztes
Objekt nach objektiven, fuer den betroffenen Eigentuemer
gerichtlich voll nachpruefbaren Kriterien erfolgt, auch
wenn den Behoerden ein Beurteilungsspielraum zukommt. Alle
Stuecke, die Kulturdenkmaeler oder national wertvolles
Kulturgut SIND, sind zwingend zu schuetzen. Aus politischen
oder anderen Gruenden darf nicht vom Schutz abgesehen
werden. Soweit die Theorie.
Eine klagefaehige Rechtsposition hat allerdings nur der
Eigentuemer und da liegt natuerlich der Hase im Pfeffer.
Wir brauchen also dringend ein Verbandsklagerecht wie im
Naturschutzrecht, das erlaubt, die Willkuerentscheidungen
der Ministerialbuerokratie gerichtlich zu kontrollieren.
Die Landesregierung kann also das Denkmalamt und das
Ministerium anweisen, von einem Schutz abzusehen und das
wars dann. Nach herrschender Lehre hat kein betroffener
Wissenschaftler das Recht, diese Entscheidung - und sei sie
noch so anfechtbar - gerichtlich anzufechten.
Allerdings sollte man in einem Verwaltungsgerichtsprozess
austesten, ob sich aus dem Grundrecht der
Wissenschaftsfreiheit nicht doch eine Klagebefugnis ergibt,
da im Denkmalschutzgesetz ausdruecklich ein Schutz aus
wissenschaftlichen Gruenden vorgesehen ist und es ja nicht
angeht, dass der Staat durch Verkauf der Wissenschaft den
Forschungsgegenstand entzieht, den er als Kulturdenkmal
schuetzen muesste. Das ist aber nicht mehr als eine vage
Moeglichkeit.
Erfolgversoprechender ist oeffentlicher Druck:
* Verbreiten der Nachricht im Kollegenkreis
* Proteste und Artikel/Leserbriefe in der Presse
* Offene Briefe von Wissenschaftlern und ihren
Organisationen an die Landesregierung
* Direktes Ansprechen politischer Entscheidungstraeger.
* Suche nach alternativen Finanzierungsquellen (Stiftungen
usw.)
Es g i b t Moeglichkeiten zu intervenieren und wir
sollten das auch tun.
"Moritz Wedell" schrieb in MEDIAEVISTIK
>
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> auch die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über diesen
> Vorgang.
> Aber g i b t es denn Möglichkeiten, hier zu
> intervenieren? [...]
Ich waere dankbar, wenn mir fuer Dokumentationszwecke
Presseveroefentlichungen (ggf. auch als Scans - dann bitte
an klausgraf at gmail.com ) zugeleitet werden koennten, da
ich in meinem Weblog http://archiv.twoday.net ueber den
Fortgang der Angelegenheit berichten moechte und mit
Personen in Verbindung stehe, die daran denken,
oeffentliche Proteste zu organisieren. Dies betrifft
sowohl die Uni Freiburg als auch den Mediaevistenverband.
Bereits im Fall Donaueschingen habe ich beklagt, dass es
keine Moeglichkeit des Rechtsschutzes gegen
Bewertungsentscheidungen der Denkmalaemter bzw. der fuer
die Eintragung national wertvollen Kulturguts zustaendigen
Ministerien gibt.
Rechtlich ist es so, dass die Einstufung als geschuetztes
Objekt nach objektiven, fuer den betroffenen Eigentuemer
gerichtlich voll nachpruefbaren Kriterien erfolgt, auch
wenn den Behoerden ein Beurteilungsspielraum zukommt. Alle
Stuecke, die Kulturdenkmaeler oder national wertvolles
Kulturgut SIND, sind zwingend zu schuetzen. Aus politischen
oder anderen Gruenden darf nicht vom Schutz abgesehen
werden. Soweit die Theorie.
Eine klagefaehige Rechtsposition hat allerdings nur der
Eigentuemer und da liegt natuerlich der Hase im Pfeffer.
Wir brauchen also dringend ein Verbandsklagerecht wie im
Naturschutzrecht, das erlaubt, die Willkuerentscheidungen
der Ministerialbuerokratie gerichtlich zu kontrollieren.
Die Landesregierung kann also das Denkmalamt und das
Ministerium anweisen, von einem Schutz abzusehen und das
wars dann. Nach herrschender Lehre hat kein betroffener
Wissenschaftler das Recht, diese Entscheidung - und sei sie
noch so anfechtbar - gerichtlich anzufechten.
Allerdings sollte man in einem Verwaltungsgerichtsprozess
austesten, ob sich aus dem Grundrecht der
Wissenschaftsfreiheit nicht doch eine Klagebefugnis ergibt,
da im Denkmalschutzgesetz ausdruecklich ein Schutz aus
wissenschaftlichen Gruenden vorgesehen ist und es ja nicht
angeht, dass der Staat durch Verkauf der Wissenschaft den
Forschungsgegenstand entzieht, den er als Kulturdenkmal
schuetzen muesste. Das ist aber nicht mehr als eine vage
Moeglichkeit.
Erfolgversoprechender ist oeffentlicher Druck:
* Verbreiten der Nachricht im Kollegenkreis
* Proteste und Artikel/Leserbriefe in der Presse
* Offene Briefe von Wissenschaftlern und ihren
Organisationen an die Landesregierung
* Direktes Ansprechen politischer Entscheidungstraeger.
* Suche nach alternativen Finanzierungsquellen (Stiftungen
usw.)
Es g i b t Moeglichkeiten zu intervenieren und wir
sollten das auch tun.