Es tut mir ja leid, wenn die hier verzeichneten Karlsruhe-Postings etwas eintönig daherkommen. Aber hat eigentlich irgendwer außer den Herren Oettinger, Frankenberg, Stratthaus und von Baden schon einmal etwas positives an der Angelegenheit finden können?
Mir ist da einzig die Äußerung von Ex-Minister Ulrich Müller MdL im Südkurier in Erinnerung, dem der Tourismus wichtiger ist als das Kulturerbe. (Dem Tourismus wäre übrigens mit einem Schloss Salem eher gedient, für dessen gesalzene Eintrittspreise eine Familie nicht auf zweimal Abendessen verzichten muss und wo fotografiert werden darf. Innenaufnahmen vom Salemer Münster muss man heimlich schießen, aber auf den Wikimedia Commons sind sie trotzdem netterweise in großer Zahl vorhanden.)
Aber sonst? Die feindselige Stimmung oder zumindest Stille im eigenen "bürgerlichen" Lager muss doch ein gewiefter Politiker wie Oettinger bemerken, oder freut sich da jemand am Aufjaulen der Bildungsbürger, denen man immer schon mal irgendetwas heimzahlen wollte?
Küchenpsychologen vor, bitte.
Mir ist da einzig die Äußerung von Ex-Minister Ulrich Müller MdL im Südkurier in Erinnerung, dem der Tourismus wichtiger ist als das Kulturerbe. (Dem Tourismus wäre übrigens mit einem Schloss Salem eher gedient, für dessen gesalzene Eintrittspreise eine Familie nicht auf zweimal Abendessen verzichten muss und wo fotografiert werden darf. Innenaufnahmen vom Salemer Münster muss man heimlich schießen, aber auf den Wikimedia Commons sind sie trotzdem netterweise in großer Zahl vorhanden.)
Aber sonst? Die feindselige Stimmung oder zumindest Stille im eigenen "bürgerlichen" Lager muss doch ein gewiefter Politiker wie Oettinger bemerken, oder freut sich da jemand am Aufjaulen der Bildungsbürger, denen man immer schon mal irgendetwas heimzahlen wollte?
Küchenpsychologen vor, bitte.
Ladislaus - am Mittwoch, 4. Oktober 2006, 22:36 - Rubrik: Kulturgut
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Bei der ZEIT schreibt der Ex-Chef Robert Leicht persönlich (das wäre übrigens auch Baden-Württemberg zu wünschen, so verständlich Teufels Abtauchen im Rentnerstudium andererseits ist).
Könnte man zur Sanierung des Hauses nicht auch etwas anderes verkaufen als wertvoller Bücher, nämlich Forsten und Weinberge?
http://www.zeit.de/online/2006/40/bibliothek-baden
Könnte man zur Sanierung des Hauses nicht auch etwas anderes verkaufen als wertvoller Bücher, nämlich Forsten und Weinberge?
http://www.zeit.de/online/2006/40/bibliothek-baden
Ladislaus - am Mittwoch, 4. Oktober 2006, 21:30 - Rubrik: Kulturgut
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in einer Pressemitteilung (PDF) mit der Überschrift "Schriftliches Kulturgut muss bewahrt werden"
Voller Sorge verfolgt die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg die Entwicklungen, die sich in einem der Vorzeigeländer Deutschlands abzeichnen. Das Land Baden-Württemberg, das sich gerne seiner „Vielzahl kultureller Leuchttürme“ rühmt und Kunst und Kultur als Standortfaktor betont, will den Großteil der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen: darunter Spitzenstücke ottonischer Buchmalerei aus dem 10. Jh., geschrieben und illuminiert im Skriptorium des Inselklosters Reichenau, das insgesamt – mit seinen Handschriften - auf der Weltkulturerbe-Liste der UNESCO steht.
Prof. Dr. Gabriele Beger, Direktorin der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek: „Historisch gewachsene Sammlungen wie die Karlsruher gehören zum nationalen Kulturerbe und dürfen nicht durch Verkauf der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit entzogen werden.“
Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (SUB) weiß um den Verlust so wichtiger Bestände. Unwiederbringlich gelangte der Hamburger Domschatz vor 200 Jahren durch eine Versteigerung im 18. Jahrhundert in die Hände zahlreicher Privatsammler und ist heute weltweit zerstreut. Zumindest gelangte mit dem Prachtevangeliar aus dem 11. Jh. ein einzigartiges Zeugnis des ehemaligen Hamburger Domschatzes in die Hamburger Bibliothek und konnte trotz bedrohlicher Brand- und Kriegsgefahren in den letzten zwei Jahrhunderten bis heute in beinahe tadellosem Zustand gepflegt und bewahrt werden. Mit dieser Pergamenthandschrift befinden sich über 7.700 abendländische Handschriften und Fragmente in der Handschriftenabteilung der SUB. Immer noch werden mehr als 1.500 Handschriften, die im Zweiten Weltkrieg ausgelagert waren, schmerzlich vermisst. Auch die über 3.500 Titel zählende Sammlung der Reformationsdrucke ist der Wissenschaft seit den 1940er Jahren durch Auslagerung und Abtransport nach Russland nicht mehr zugänglich. Die Bibliothek scheut keine Mühen und Kosten, um wenigstens einen Teil ihrer verlorenen Kulturgüter wiederzubeschaffen.
Prof. Beger: „Unvorstellbar erscheint da der Gedanke, man könnte die geretteten, mit öffentlichen Geldern erschlossenen und bereit gestellten Sammlungen der SUB Hamburg gewinnbringend veräußern. Es sollte Aufgabe jedes Bundeslandes sein, seine Kunst- und Kulturgüter dauerhaft zu bewahren. Die SUB Hamburg schließt sich dem Protest gegen die skandalösen Verkaufsabsichten der baden-württembergischen Landesregierung an und fordert die Anerkennung des gesamten Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg.“
Zuständig für Nachfragen ist Dr. Marlene Grau. Kontaktadresse siehe Link.
Voller Sorge verfolgt die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg die Entwicklungen, die sich in einem der Vorzeigeländer Deutschlands abzeichnen. Das Land Baden-Württemberg, das sich gerne seiner „Vielzahl kultureller Leuchttürme“ rühmt und Kunst und Kultur als Standortfaktor betont, will den Großteil der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen: darunter Spitzenstücke ottonischer Buchmalerei aus dem 10. Jh., geschrieben und illuminiert im Skriptorium des Inselklosters Reichenau, das insgesamt – mit seinen Handschriften - auf der Weltkulturerbe-Liste der UNESCO steht.
Prof. Dr. Gabriele Beger, Direktorin der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek: „Historisch gewachsene Sammlungen wie die Karlsruher gehören zum nationalen Kulturerbe und dürfen nicht durch Verkauf der Forschung und der interessierten Öffentlichkeit entzogen werden.“
Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (SUB) weiß um den Verlust so wichtiger Bestände. Unwiederbringlich gelangte der Hamburger Domschatz vor 200 Jahren durch eine Versteigerung im 18. Jahrhundert in die Hände zahlreicher Privatsammler und ist heute weltweit zerstreut. Zumindest gelangte mit dem Prachtevangeliar aus dem 11. Jh. ein einzigartiges Zeugnis des ehemaligen Hamburger Domschatzes in die Hamburger Bibliothek und konnte trotz bedrohlicher Brand- und Kriegsgefahren in den letzten zwei Jahrhunderten bis heute in beinahe tadellosem Zustand gepflegt und bewahrt werden. Mit dieser Pergamenthandschrift befinden sich über 7.700 abendländische Handschriften und Fragmente in der Handschriftenabteilung der SUB. Immer noch werden mehr als 1.500 Handschriften, die im Zweiten Weltkrieg ausgelagert waren, schmerzlich vermisst. Auch die über 3.500 Titel zählende Sammlung der Reformationsdrucke ist der Wissenschaft seit den 1940er Jahren durch Auslagerung und Abtransport nach Russland nicht mehr zugänglich. Die Bibliothek scheut keine Mühen und Kosten, um wenigstens einen Teil ihrer verlorenen Kulturgüter wiederzubeschaffen.
Prof. Beger: „Unvorstellbar erscheint da der Gedanke, man könnte die geretteten, mit öffentlichen Geldern erschlossenen und bereit gestellten Sammlungen der SUB Hamburg gewinnbringend veräußern. Es sollte Aufgabe jedes Bundeslandes sein, seine Kunst- und Kulturgüter dauerhaft zu bewahren. Die SUB Hamburg schließt sich dem Protest gegen die skandalösen Verkaufsabsichten der baden-württembergischen Landesregierung an und fordert die Anerkennung des gesamten Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg.“
Zuständig für Nachfragen ist Dr. Marlene Grau. Kontaktadresse siehe Link.
Ladislaus - am Mittwoch, 4. Oktober 2006, 19:06 - Rubrik: Kulturgut
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Pressemitteilung http://idw-online.de/pages/de/news177962
Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, zu deren zentralen Aufgaben die Edition der handschriftlichen Überlieferung gehört, begrüßt und unterstützt den Protest namhafter britischer, amerikanischer und deutscher Mediävisten gegen das Ausweiden und Zerstreuen der einzigartigen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek.
Kein Finanzbedarf rechtfertigt das willkürliche Auseinanderreißen der unersetzlichen Bestände, die aus den Bibliotheken der Reichenau, aus St. Peter und aus anderen Klöstern stammen. Die geisteswissenschaftliche Erforschung der Entwicklung von Theologie, Kunst und Literatur des Mittelalters würde schwer getroffen.
Es ist staatliche Aufgabe, den Kernbestand des kulturellen Erbes für künftige Generationen zu bewahren. Wir appellieren an die Landesregierung Baden-Württembergs, alles zu tun, dass es zu diesem unglücklichen Vorhaben nicht kommt, und fordern die Bundesregierung auf, die Handschriftensammlung unverzüglich auf die Liste der zu schützenden nationalen Kulturgüter zu setzen.
Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ( http://www.akademienunion.de ) ist die Dachorganisation von sieben Wissenschaftsakademien.
Ansprechpartner für Rückfragen ist Frau Myriam Hönig.
Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, zu deren zentralen Aufgaben die Edition der handschriftlichen Überlieferung gehört, begrüßt und unterstützt den Protest namhafter britischer, amerikanischer und deutscher Mediävisten gegen das Ausweiden und Zerstreuen der einzigartigen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek.
Kein Finanzbedarf rechtfertigt das willkürliche Auseinanderreißen der unersetzlichen Bestände, die aus den Bibliotheken der Reichenau, aus St. Peter und aus anderen Klöstern stammen. Die geisteswissenschaftliche Erforschung der Entwicklung von Theologie, Kunst und Literatur des Mittelalters würde schwer getroffen.
Es ist staatliche Aufgabe, den Kernbestand des kulturellen Erbes für künftige Generationen zu bewahren. Wir appellieren an die Landesregierung Baden-Württembergs, alles zu tun, dass es zu diesem unglücklichen Vorhaben nicht kommt, und fordern die Bundesregierung auf, die Handschriftensammlung unverzüglich auf die Liste der zu schützenden nationalen Kulturgüter zu setzen.
Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ( http://www.akademienunion.de ) ist die Dachorganisation von sieben Wissenschaftsakademien.
Ansprechpartner für Rückfragen ist Frau Myriam Hönig.
Ladislaus - am Mittwoch, 4. Oktober 2006, 16:02 - Rubrik: Kulturgut
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Das Heft 3/2006 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft enthält folgende Beiträge:
Aufsätze
Volker Ullrich: Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Zur Rolle der Geschichte in den Printmedien
Peter Meier u. Thomas Häussler: Zwischen Vermächtnis und Gedächtnis – der Umgang des Schweizer Medienunternehmens Ringier mit seiner Geschichte
Adalbert Rohloff: Die Geschichte der UFA – Zum Umgang mit dem Erbe eines großen Namens
Klaus Jochen Arnold: „Es wird Ackerland hier gemacht.“ Das DFG-Projekt „Demontagen in der SBZ und Berlin 1945–1948 – Sachthematisches Inventar“
Berichte
Verena Kleinschmidt: VdW-Jahrestagung „Geschichte in den Medien – Medien und ihre Geschichte vom 7. bis 10 Mai 2006 in Berlin
Sabine Bernschneider-Reif: Quo vadis Archivar? – „Excellence in Change" für Führungskräfte. 56. VdW-Lehrgang vom 21. bis 24. Mai 2006 in Heidelberg
Rezensionen
Paul Erker: Vom nationalen zum globalen Wettbewerb. Die deutsche und amerikanische Reifenindustrie im 19. und 20. Jahrhundert (Benjamin Obermüller)
Hans Pohl, Bernd Rudolph u. Günther Schulz: Wirtschafts- und Sozialgeschichte der deutschen Sparkassen im 20. Jahrhundert (Ursula Rombeck-Jaschinski)
Klaus Tenfelde u. Hans-Christoph Seidel (Hrsg.): Zwangsarbeit im Bergwerk. Der Arbeitseinsatz im Kohlenbergbau des Deutschen Reiches und der besetzten Gebiete im Ersten und Zweiten Weltkrieg (Volker Beckmann)
Christoph Kreutzmüller: Händler und Handlungsgehilfen. Der Finanzplatz Amsterdam und die deutschen Großbanken (1918-1945) (Johannes Bähr)
Bernhard Stier u. Martin Krauß: Drei Wurzeln – ein Unternehmen. 125 Jahre Bilfinger Berger AG, hrsg. von der Bilfinger Berger AG (Birgit Siekmann)
Peter Eigner u. Ingo Köhler (Hrsg.): Privatbankiers in Mitteleuropa zwischen den Weltkriegen (= Geld und Kapital 2003. Jahrbuch der Gesellschaft für mitteleuropäische Banken- und Sparkassengeschichte, Bd. 7) (Detlef Krause)
Jesko Graf zu Dohna: Die „jüdischen Konten“ der Fürstlich-Castell’schen Credit-Cassen und des Bankhauses Karl Meyer KG (Hannah Ahlheim)
Personalnachrichten/Verschiedenes
Impressum
www.wirtschaftsarchive.de
Archiv und Wirtschaft, 38. Jg., 2006, H. 3
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €
Aufsätze
Volker Ullrich: Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Zur Rolle der Geschichte in den Printmedien
Peter Meier u. Thomas Häussler: Zwischen Vermächtnis und Gedächtnis – der Umgang des Schweizer Medienunternehmens Ringier mit seiner Geschichte
Adalbert Rohloff: Die Geschichte der UFA – Zum Umgang mit dem Erbe eines großen Namens
Klaus Jochen Arnold: „Es wird Ackerland hier gemacht.“ Das DFG-Projekt „Demontagen in der SBZ und Berlin 1945–1948 – Sachthematisches Inventar“
Berichte
Verena Kleinschmidt: VdW-Jahrestagung „Geschichte in den Medien – Medien und ihre Geschichte vom 7. bis 10 Mai 2006 in Berlin
Sabine Bernschneider-Reif: Quo vadis Archivar? – „Excellence in Change" für Führungskräfte. 56. VdW-Lehrgang vom 21. bis 24. Mai 2006 in Heidelberg
Rezensionen
Paul Erker: Vom nationalen zum globalen Wettbewerb. Die deutsche und amerikanische Reifenindustrie im 19. und 20. Jahrhundert (Benjamin Obermüller)
Hans Pohl, Bernd Rudolph u. Günther Schulz: Wirtschafts- und Sozialgeschichte der deutschen Sparkassen im 20. Jahrhundert (Ursula Rombeck-Jaschinski)
Klaus Tenfelde u. Hans-Christoph Seidel (Hrsg.): Zwangsarbeit im Bergwerk. Der Arbeitseinsatz im Kohlenbergbau des Deutschen Reiches und der besetzten Gebiete im Ersten und Zweiten Weltkrieg (Volker Beckmann)
Christoph Kreutzmüller: Händler und Handlungsgehilfen. Der Finanzplatz Amsterdam und die deutschen Großbanken (1918-1945) (Johannes Bähr)
Bernhard Stier u. Martin Krauß: Drei Wurzeln – ein Unternehmen. 125 Jahre Bilfinger Berger AG, hrsg. von der Bilfinger Berger AG (Birgit Siekmann)
Peter Eigner u. Ingo Köhler (Hrsg.): Privatbankiers in Mitteleuropa zwischen den Weltkriegen (= Geld und Kapital 2003. Jahrbuch der Gesellschaft für mitteleuropäische Banken- und Sparkassengeschichte, Bd. 7) (Detlef Krause)
Jesko Graf zu Dohna: Die „jüdischen Konten“ der Fürstlich-Castell’schen Credit-Cassen und des Bankhauses Karl Meyer KG (Hannah Ahlheim)
Personalnachrichten/Verschiedenes
Impressum
www.wirtschaftsarchive.de
Archiv und Wirtschaft, 38. Jg., 2006, H. 3
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €
dkrause - am Mittwoch, 4. Oktober 2006, 10:49 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat nun ein Informationsfreiheitsgesetz.
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V) vom 10. Juli 2006
Quelle: GVBl. Mecklenburg-Vorpommern 2006, Nr. 13, S. 556-559.
Interessant ist § 4 Abs. 4 IFG M-V: "Die Behörde kann aus Kostengründen auf eine Veröffentlichung insbesondere im Internet verweisen, wenn sie dem Antragsteller die Fundstelle angibt."
Nach § 6 Abs. 2 IFG M-V können Gutachten, die der Behörde vorliegen, in der Regel herausgegeben werden. Der Gesetzgeber sagt ausdrücklich, dass Gutachten nicht der unmittelbaren Vorbereitung von Entscheidungen dienen und damit keinem besonderen Geheimhaltungsschutz unterfallen.
Die Behörde ist verpflichtet, einen Antrag auf Information grundsätzlich binnen Monatsfrist(!) zu entscheiden, § 11 Abs. 1 IFG M-V.
Einfache Auskünfte sind gebührenfrei, § 13 Abs. 1 IFG M-V
Entnommen aus:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/10/02/informationsfreiheitsgesetz_mecklenburg_~1180321
Text online:
http://mv.juris.de/mv/gesamt/InfFrG_MV.htm
KlausGraf - am Mittwoch, 4. Oktober 2006, 02:27 - Rubrik: Datenschutz
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.10.2006, Nr. 230, S. 22
Briefe an die Herausgeber
Eine schmerzende Wunde
Zum Artikel "Kuhhandel mit Büchern" von Rose-Maria Gropp (F.A.Z. vom 22.
September): Mit blankem Entsetzen haben wir vernommen, das Land
Baden-Württemberg plane, Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zu
verkaufen, die vor allem aus säkularisierten Klöstern stammen. Da zumindest eine
der nun gefährdeten Handschriften von einem Ettaler Benediktinermönch des späten
Mittelalters geschrieben wurde, sehen wir uns als Geschädigte an, wenn auch
andere Klöster, wie zum Beispiel die Abteien Reichenau, Lichtental und St.
Peter, erheblich stärker betroffen sind. Die Säkularisierung unserer Klöster
mitsamt ihrer Bibliotheken vor rund zweihundert Jahren stellt noch immer eine
schmerzende Wunde dar. Dies ließe sich jedoch partiell verschmerzen, wenn die
enteigneten Bibliotheksbestände weiterhin in unserem Land vereint blieben und
für die wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit zugänglich wären. Das ist
der Badischen Landesbibliothek seit Jahrzehnten gelungen. Die wissenschaftliche
Erschließung der klösterlichen Handschriften, ihre Präsentation bei
Ausstellungen und ihre sowohl sachgerechte als auch ehrfurchtsvolle Bewahrung
haben wir der hohen Fachkompetenz und der geradezu asketisch- sorgfältigen
Arbeit der badischen Gelehrten - derzeit allen voran ihrer Leiterin Dr. Ute
Obhof - zu verdanken. Das Ensemble der Karlsruher Handschriften stellt in seiner
Ganzheit ein Zeugnis für das geistige Leben im Bodenseeraum und am Oberrhein
über mehr als ein Jahrtausend hin dar und ist damit in Ergänzung zu den
Stiftsbibliotheken Einsiedeln und St. Gallen ein Kulturgut ersten Ranges. Die
Karlsruher Handschriften sind Zeugnis einer klösterlichen Kultur, die aus dem
Umgang mit geistlichen und weltlichen Texten entstanden ist. Ihre Bedeutung
gründet in der benediktinischen Synthese von Gebet (oratio), Arbeit (labor) und
Lesung (lectio), die über unsere Klöster hinaus das Abendland kulturell geprägt
hat und es auch heute noch vermag. "Im Weinberg des Textes" (Ivan Illich), so
lautet der Titel eines Werkes zur klösterlichen Buchkultur - dieser Weinberg
droht nun verwüstet zu werden.
Abt Barnabas Bögle OSB, Pater Prior
Maurus Kraß OSB, Abtei Ettal
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.10.2006, Nr. 230, S. 22
Briefe an die Herausgeber
Veruntreuung von Staatseigentum
Der Streit um den badischen Kulturbesitz und der abenteuerliche "Kompromiß", den
der baden-württembergische Ministerpräsident glaubte eingehen zu dürfen, haben
ihre Ursache in der ignoranten Mißachtung der Erkenntnisse, welche in Fällen
solcher und ähnlicher Art die Rechtsgeschichte ermöglicht. Es gibt
Rechtsverhältnisse, deren Wurzeln weit in die Vergangenheit zurückreichen und
die nur unter Berücksichtigung des damals geltenden Rechts richtig zu beurteilen
sind. Aber weil die große Mehrzahl unserer Juristen davon keine Ahnung mehr hat
und viele irrigerweise meinen, es gebe da keinen methodisch sicheren Weg zu
klaren Lösungen, sucht man sein Heil in Verhandlungen und Vergleichen.
Privatpersonen mögen so verfahren. Der Staat darf es nicht. Die Veräußerung der
Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zur Befriedigung angeblicher
privater Ansprüche wäre nichts anderes als eine Veruntreuung von Staatseigentum
und müßte entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn Ministerpräsident
Oettinger weiß es ja besser. Seit langem liegt ihm das von Siegfried Reicke
angefertigte Gutachten vor (Reicke hat 1967 die Rechtslage so objektiv wie
möglich und richtig geprüft), aus dem sich klar das Eigentum des Landes an den
fraglichen Bibliotheksbeständen ergibt - ganz im Sinne des Gedankenganges von
Reinhard Mußgnug (F.A.Z. vom 29. September). Der Verfasser dieser Zeilen hat
1967 an den Arbeiten für dieses Gutachten als wissenschaftlicher Assistent am
Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft in Heidelberg mitgewirkt. Er kann
aus eigenem Erleben berichten: Der hochanständigen und noblen Persönlichkeit
Siegfried Reickes lag die Erstattung eines einseitig argumentierenden
Parteigutachtens zu gunsten des Staates völlig fern. Er war auch frei von allen
Ressentiments gegenüber den ehemals regierenden deutschen Herrscherhäusern und
jederzeit bereit, diesen zu geben, was ihnen rechtmäßig zusteht. Aber das vom
Ministerpräsidenten beschriebene Szenarium eines unwägbaren Kostenrisikos im
Falle eines Rechtsstreits existiert nicht. Das Risiko eines Prozesses zwischen
Land und Haus Baden würde ganz eindeutig bei letzterem liegen. Der Markgraf
sollte den Realitäten ins Auge blicken. Dem Schloß Salem muß auf anderen Wegen
geholfen werden.
Professor Dr. Dietmar Willoweit,
Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München
Briefe an die Herausgeber
Eine schmerzende Wunde
Zum Artikel "Kuhhandel mit Büchern" von Rose-Maria Gropp (F.A.Z. vom 22.
September): Mit blankem Entsetzen haben wir vernommen, das Land
Baden-Württemberg plane, Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zu
verkaufen, die vor allem aus säkularisierten Klöstern stammen. Da zumindest eine
der nun gefährdeten Handschriften von einem Ettaler Benediktinermönch des späten
Mittelalters geschrieben wurde, sehen wir uns als Geschädigte an, wenn auch
andere Klöster, wie zum Beispiel die Abteien Reichenau, Lichtental und St.
Peter, erheblich stärker betroffen sind. Die Säkularisierung unserer Klöster
mitsamt ihrer Bibliotheken vor rund zweihundert Jahren stellt noch immer eine
schmerzende Wunde dar. Dies ließe sich jedoch partiell verschmerzen, wenn die
enteigneten Bibliotheksbestände weiterhin in unserem Land vereint blieben und
für die wissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit zugänglich wären. Das ist
der Badischen Landesbibliothek seit Jahrzehnten gelungen. Die wissenschaftliche
Erschließung der klösterlichen Handschriften, ihre Präsentation bei
Ausstellungen und ihre sowohl sachgerechte als auch ehrfurchtsvolle Bewahrung
haben wir der hohen Fachkompetenz und der geradezu asketisch- sorgfältigen
Arbeit der badischen Gelehrten - derzeit allen voran ihrer Leiterin Dr. Ute
Obhof - zu verdanken. Das Ensemble der Karlsruher Handschriften stellt in seiner
Ganzheit ein Zeugnis für das geistige Leben im Bodenseeraum und am Oberrhein
über mehr als ein Jahrtausend hin dar und ist damit in Ergänzung zu den
Stiftsbibliotheken Einsiedeln und St. Gallen ein Kulturgut ersten Ranges. Die
Karlsruher Handschriften sind Zeugnis einer klösterlichen Kultur, die aus dem
Umgang mit geistlichen und weltlichen Texten entstanden ist. Ihre Bedeutung
gründet in der benediktinischen Synthese von Gebet (oratio), Arbeit (labor) und
Lesung (lectio), die über unsere Klöster hinaus das Abendland kulturell geprägt
hat und es auch heute noch vermag. "Im Weinberg des Textes" (Ivan Illich), so
lautet der Titel eines Werkes zur klösterlichen Buchkultur - dieser Weinberg
droht nun verwüstet zu werden.
Abt Barnabas Bögle OSB, Pater Prior
Maurus Kraß OSB, Abtei Ettal
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.10.2006, Nr. 230, S. 22
Briefe an die Herausgeber
Veruntreuung von Staatseigentum
Der Streit um den badischen Kulturbesitz und der abenteuerliche "Kompromiß", den
der baden-württembergische Ministerpräsident glaubte eingehen zu dürfen, haben
ihre Ursache in der ignoranten Mißachtung der Erkenntnisse, welche in Fällen
solcher und ähnlicher Art die Rechtsgeschichte ermöglicht. Es gibt
Rechtsverhältnisse, deren Wurzeln weit in die Vergangenheit zurückreichen und
die nur unter Berücksichtigung des damals geltenden Rechts richtig zu beurteilen
sind. Aber weil die große Mehrzahl unserer Juristen davon keine Ahnung mehr hat
und viele irrigerweise meinen, es gebe da keinen methodisch sicheren Weg zu
klaren Lösungen, sucht man sein Heil in Verhandlungen und Vergleichen.
Privatpersonen mögen so verfahren. Der Staat darf es nicht. Die Veräußerung der
Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zur Befriedigung angeblicher
privater Ansprüche wäre nichts anderes als eine Veruntreuung von Staatseigentum
und müßte entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn Ministerpräsident
Oettinger weiß es ja besser. Seit langem liegt ihm das von Siegfried Reicke
angefertigte Gutachten vor (Reicke hat 1967 die Rechtslage so objektiv wie
möglich und richtig geprüft), aus dem sich klar das Eigentum des Landes an den
fraglichen Bibliotheksbeständen ergibt - ganz im Sinne des Gedankenganges von
Reinhard Mußgnug (F.A.Z. vom 29. September). Der Verfasser dieser Zeilen hat
1967 an den Arbeiten für dieses Gutachten als wissenschaftlicher Assistent am
Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft in Heidelberg mitgewirkt. Er kann
aus eigenem Erleben berichten: Der hochanständigen und noblen Persönlichkeit
Siegfried Reickes lag die Erstattung eines einseitig argumentierenden
Parteigutachtens zu gunsten des Staates völlig fern. Er war auch frei von allen
Ressentiments gegenüber den ehemals regierenden deutschen Herrscherhäusern und
jederzeit bereit, diesen zu geben, was ihnen rechtmäßig zusteht. Aber das vom
Ministerpräsidenten beschriebene Szenarium eines unwägbaren Kostenrisikos im
Falle eines Rechtsstreits existiert nicht. Das Risiko eines Prozesses zwischen
Land und Haus Baden würde ganz eindeutig bei letzterem liegen. Der Markgraf
sollte den Realitäten ins Auge blicken. Dem Schloß Salem muß auf anderen Wegen
geholfen werden.
Professor Dr. Dietmar Willoweit,
Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München
Many thanks to Cronaca for spreading the word!
http://www.cronaca.com/archives/004613.html
Cultural suicide at Karlsruhe
This story has remained essentially invisible outside Germany, and I'm not sure why. It's been headline news there: a proposed selloff of 3500 of the 4200 medieval manuscripts -- many of them of the highest importance -- in the Badische Landesbibliothek of Karlsruhe. Worse, the money wouldn't even go to the library, or even to any public entity [...]
BTW: The Online petition is closed.
Here is a list of the relevant entries of ARCHIVALIA's "English Corner" on the Karlsruhe case.
http://archiv.twoday.net/stories/2743873/
http://archiv.twoday.net/stories/2739268/
http://archiv.twoday.net/stories/2731521/
http://archiv.twoday.net/stories/2720115/
http://www.cronaca.com/archives/004613.html
Cultural suicide at Karlsruhe
This story has remained essentially invisible outside Germany, and I'm not sure why. It's been headline news there: a proposed selloff of 3500 of the 4200 medieval manuscripts -- many of them of the highest importance -- in the Badische Landesbibliothek of Karlsruhe. Worse, the money wouldn't even go to the library, or even to any public entity [...]
BTW: The Online petition is closed.
Here is a list of the relevant entries of ARCHIVALIA's "English Corner" on the Karlsruhe case.
http://archiv.twoday.net/stories/2743873/
http://archiv.twoday.net/stories/2739268/
http://archiv.twoday.net/stories/2731521/
http://archiv.twoday.net/stories/2720115/
KlausGraf - am Mittwoch, 4. Oktober 2006, 01:36 - Rubrik: English Corner
Vom Karlsruher "Stadtwiki" - immerhin nominiert für einen Ehrenamtspreis des Landes - ist leider wohl fast nichts zu erwarten.
Die zwei schönen und brauchbaren Bilder von ganzen Bänden im Artikel Handschriftensammlung sind nicht frei, und der Artikel über den blaublütigen Verkäufer ist Hofjournalismus. Änderungen daran nach geltender Rechtslage (Name, Anrede, "Herzogswürde") werden kommentarlos revertiert. Naja, viel Spaß noch mit dem Hofwiki.
Die zwei schönen und brauchbaren Bilder von ganzen Bänden im Artikel Handschriftensammlung sind nicht frei, und der Artikel über den blaublütigen Verkäufer ist Hofjournalismus. Änderungen daran nach geltender Rechtslage (Name, Anrede, "Herzogswürde") werden kommentarlos revertiert. Naja, viel Spaß noch mit dem Hofwiki.
Ladislaus - am Dienstag, 3. Oktober 2006, 22:41 - Rubrik: Kulturgut
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Bibliotheksrat Dr. jur. Eric Steinhauer bringt es auf den Punkt:
FAZIT: Ein voreiliger Verkauf der badischen Handschriften stellt einen Verstoß gegen die Landesverfassung von Baden-Württemberg dar.
Auch wenn hieraus dem einzelnen zunächst keine subjektiven Rechte erwachsen, so kann und muß jeder Beamte, der mit dem Vorgang befaßt ist, eine entsprechende Gegenvorstellung auf dem Dienstweg vorbringen. Es widerspricht dem auf die Landesverfassung geleisteten Beamteneid, an einem evidenten Verfassungsverstoß mitzuwirken.
Der ganze Blogbeitrag hier:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/10/03/kulturschutz_und_landesverfassung~1184784
FAZIT: Ein voreiliger Verkauf der badischen Handschriften stellt einen Verstoß gegen die Landesverfassung von Baden-Württemberg dar.
Auch wenn hieraus dem einzelnen zunächst keine subjektiven Rechte erwachsen, so kann und muß jeder Beamte, der mit dem Vorgang befaßt ist, eine entsprechende Gegenvorstellung auf dem Dienstweg vorbringen. Es widerspricht dem auf die Landesverfassung geleisteten Beamteneid, an einem evidenten Verfassungsverstoß mitzuwirken.
Der ganze Blogbeitrag hier:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/10/03/kulturschutz_und_landesverfassung~1184784
Ladislaus - am Dienstag, 3. Oktober 2006, 22:22 - Rubrik: Kulturgut
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Es gab einmal Zeiten, da wurde in Stuttgart noch begeistert und ausdauernd Kultur gemacht... Eine Liste mit allen (?) Bänden der "Bibliothek des Litterarischen Vereins in Stuttgart" mitsamt Links zu Digitalisaten gibt's seit heute hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:AndreasPraefcke/BLVS
Erstaunlich viele davon sind bei Google Booksearch als PDF greifbar, und einige dort bereits gescannt, aber nicht freigegeben. Wenn ich jemals über Google Booksearch gelästert habe, nehm ich fast alles zurück und behaupte ab sofort das Gegenteil. Wer noch mehr Digitalisate kennt, bitte in der Wiki-Seite eintragen. Und falls jemand etwas zur Geschichte dieses Vereins und der Edition weiß, wäre ein Artikel über den Verein in der Wikipedia sicher gerne gesehen, dort könnte man die Liste dann auch gleich verwenden.
Noch zwei Funde:
Wer in Kürze aus gegebenem Anlass anfangen will mit dem Handschriftensammlen, kann sich mit dem "Handbuch für Autographensammler" von 1856 (ausgerechnet von einem J. Günther...) beschäftigen... allerdings geht's natürlich eher um neuere Schriftstellerautographen:
http://books.google.com/books?id=nBwObQbR2FYC
"Die Handschriftenhändler des Mittelalters" (2. Auflage 1853) sieht auch recht interessant aus:
http://books.google.com/books?id=06fEFrpkLbgC
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:AndreasPraefcke/BLVS
Erstaunlich viele davon sind bei Google Booksearch als PDF greifbar, und einige dort bereits gescannt, aber nicht freigegeben. Wenn ich jemals über Google Booksearch gelästert habe, nehm ich fast alles zurück und behaupte ab sofort das Gegenteil. Wer noch mehr Digitalisate kennt, bitte in der Wiki-Seite eintragen. Und falls jemand etwas zur Geschichte dieses Vereins und der Edition weiß, wäre ein Artikel über den Verein in der Wikipedia sicher gerne gesehen, dort könnte man die Liste dann auch gleich verwenden.
Noch zwei Funde:
Wer in Kürze aus gegebenem Anlass anfangen will mit dem Handschriftensammlen, kann sich mit dem "Handbuch für Autographensammler" von 1856 (ausgerechnet von einem J. Günther...) beschäftigen... allerdings geht's natürlich eher um neuere Schriftstellerautographen:
http://books.google.com/books?id=nBwObQbR2FYC
"Die Handschriftenhändler des Mittelalters" (2. Auflage 1853) sieht auch recht interessant aus:
http://books.google.com/books?id=06fEFrpkLbgC
AndreasP - am Dienstag, 3. Oktober 2006, 22:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Berlin, den 28.09.2006. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bedauert zutiefst, dass der baden-württembergische Kultur- und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg heute Nachmittag in einer Pressekonferenz noch einmal unterstrichen hat, dass das Land Baden-Württemberg an dem Verkauf von Handschriften aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe festhalten will. Das Argument von Minister Frankenberg, dass die Stücke nicht verkauft werden sollen, die für die badische Landesgeschichte von Bedeutung sind, lässt den Schluss zu, dass offensichtlich besonders die national bedeutsamen Handschriften ohne regionalen Bezug verkauft werden sollen.
Die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg ist umso unverständlicher, weil gerade heute renommierte Fachwissenschaftler in einem offenen Brief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung noch einmal festgestellt haben, dass die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in ihrer Gesamtheit „einen unvergleichlichen Nachweis und ein Repositorium von mehr als 1000 Jahren europäischen Mönchstum, einschließlich bedeutender Monumente der Kunst, Literatur, Theologie, Mystik und Musik“ repräsentiert.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es handelt sich bei den zum Verkauf stehenden Handschriften eindeutig um national wertvolles Kulturgut. Wenn das Land Baden-Württemberg nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, dieses national wertvolle Kulturgut zu schützen und dafür zu sorgen, dass es auch weiterhin in einer öffentlichen Bibliothek in Deutschland verbleibt, muss der Bund einspringen. Wir fordern deshalb Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf tätig zu werden.“
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=848&rubrik=2
Siehe auch:
Pressemitteilung 26.09.2006
Verkauf von öffentlichem Kulturgut wird salonfähig
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=844&rubrik=2
http://www.kulturrat.de/pdf/844.pdf
Siehe auch:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a22/anhoerungen/UNESCO/index.html
Die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg ist umso unverständlicher, weil gerade heute renommierte Fachwissenschaftler in einem offenen Brief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung noch einmal festgestellt haben, dass die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in ihrer Gesamtheit „einen unvergleichlichen Nachweis und ein Repositorium von mehr als 1000 Jahren europäischen Mönchstum, einschließlich bedeutender Monumente der Kunst, Literatur, Theologie, Mystik und Musik“ repräsentiert.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es handelt sich bei den zum Verkauf stehenden Handschriften eindeutig um national wertvolles Kulturgut. Wenn das Land Baden-Württemberg nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, dieses national wertvolle Kulturgut zu schützen und dafür zu sorgen, dass es auch weiterhin in einer öffentlichen Bibliothek in Deutschland verbleibt, muss der Bund einspringen. Wir fordern deshalb Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf tätig zu werden.“
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=848&rubrik=2
Siehe auch:
Pressemitteilung 26.09.2006
Verkauf von öffentlichem Kulturgut wird salonfähig
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=844&rubrik=2
http://www.kulturrat.de/pdf/844.pdf
Siehe auch:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a22/anhoerungen/UNESCO/index.html
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http://www.resourceshelf.com/2006/09/30/european-archive-foundation-launches-free-digital-library-list-of-other-web-archives/
ResourceShelf has a very helpful list of Web Archiving projects.
Before we begin, please note that this is far from comprehensive list. It’s just a beginning. Many large web archiving projects (in many languages) are coming online all of the time. Plus, others already exist that we did mention in this first go around. In other words, more to come.
European Archive Foundation Launches Free Digital Library
The European Archive Foundation said Thursday it has launched its massive digital library of free music and film. The nonprofit organization collaborates with national libraries and other organizations to make non-copyrighted, or free-use material available to the public.
Direct to the European archive
At launch contents includes:
+ 22 British Government Public Information Films
+ Recordings (limited accesibility by region)
+ Web Pages and Sites
++ European Constitution Web Archive
++ UKGOV Weekly Web archive
Weekly collection of 11 UK government websites
Source: AP
Thanks to Peter Suber from Open Access News (essential reading, for the news tip).
Here’s a List of Some Other Web Archiving Projects
Remember, more to come.
+ Don’t Forget The Internet Archive is Full of Music, Film, Text, and Numerous Special Collections along with Essential Wayback Machine. Some of the special web collections include:
+ Hurricanes Katrina and Rita
+ Web Pioneers
+ Using Archive-It Technology from the Internet Archive, here are a few of the collections built so far using Archive-It. Learn about each of these archives and find links to many more on this page.
+ Anarchism
A collection of websites of anarchist organizations (groups, networks) around the world.
+ Canadian Labour Unions
+ Canadian Political Parties And Political Interest Groups
+ Canadian Political Interest Groups
+ Islamic Middle East
+ Latin American Government Documents Archive, LAGDA
The Latin American Government Documents Archive (LAGDA) seeks to preserve and facilitate access to a wide range of ministerial and presidential documents from 18 Latin American and Caribbean countries.
+ Archive Of Political Parties And Elections In Latin America
+ North Carolina State Government Web Site Archive
+ South Dakota, Legislative Research Council
+ Archive Of Venezuelan Political Discourse
+ Virginia State Government, Judicial Branch, Collection
Universities
+ Indiana University Web Sites
+ University Of Southern California Website Archive
University Of Toronto Web Archives
Learn about each of these archives and find links to many more on this page.
+ 2004 Presidential Term Web Harvest
Note: Keyword searchable using Nutch software.
The 2004 Presidential Term Web Harvest is a National Archives and Records Administration (NARA) project that produced a collection of federal web sites copied, or harvested, from the world wide web between 10/14/04 and 11/19/04. The Heritrix web harvester and a list of 982 active and unrestricted second level URLs were used to capture all linked federal sites down to the fourth level. Those initial 982 “.gov” and “.mil” URLs were provided by U.S. General Services Administration’s (GSA) “.GOV” Internet Domain Registry and the Defense Information Systems Agency (DOD/DISA)…The harvest collection contains approximately 6.5 terabytes of information, roughly 75 million web pages and represents about 50,000 “.gov” and “.mil” unrestricted federal web sites active between 10/14/04 and 11/19/04.
+ MINERVA (Mapping INternet Electronic Resources for Virutal Archive (via LC)
Web Archives Available:
+ 107th Congress
December 12, 2002
+ Election 2002
Jul. 1, 2002 - Nov. 30, 2002
September 11, 2001
Sep. 11, 2001 - Dec. 1, 2001
Election 2000
Aug 1, 2000 - Jan 21, 2001
+ White House Web Site “Snap Shots” (via Clinton Library)
1994, 1999, 2000, Late 2000-2001 (Final Days), White House Virtual Library (1993-Mid Jan 2001)
+ Australia, Pandora Archive (via NLA and Partners)
Australia’s Web Archive
PANDORA, Australia’s Web Archive is a growing collection of copies of Australian online publications, established initially by the National Library of Australia in 1996, and now built in collaboration with nine other Australian libraries and other cultural collecting organisations.
+ United Kingdom Web Archiving Consortium
Despite our apparent dependence on this medium very little attention has been paid to the long-term preservation of websites. Indeed, with the life of an average website estimated to be around 44 days (about the same lifespan as a housefly) there is a danger that invaluable scholarly, cultural and scientific resources will be lost to future generations. To address this problem, a consortium of six leading UK institutions is working collaboratively on a project to develop a test-bed for selective archiving of UK websites. View the project timeline here.
+ Books: Digital History: A Guide to Gathering, Preserving, and Presenting the Past on the Web (via George Mason University, Center for History and New Media
A book that provides a plainspoken and thorough introduction to the web for historians who wish to produce online work, or to build upon and improve the projects they have already started.
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Source: AP
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+ North Carolina State Government Web Site Archive
+ South Dakota, Legislative Research Council
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Universities
+ Indiana University Web Sites
+ University Of Southern California Website Archive
University Of Toronto Web Archives
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December 12, 2002
+ Election 2002
Jul. 1, 2002 - Nov. 30, 2002
September 11, 2001
Sep. 11, 2001 - Dec. 1, 2001
Election 2000
Aug 1, 2000 - Jan 21, 2001
+ White House Web Site “Snap Shots” (via Clinton Library)
1994, 1999, 2000, Late 2000-2001 (Final Days), White House Virtual Library (1993-Mid Jan 2001)
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Australia’s Web Archive
PANDORA, Australia’s Web Archive is a growing collection of copies of Australian online publications, established initially by the National Library of Australia in 1996, and now built in collaboration with nine other Australian libraries and other cultural collecting organisations.
+ United Kingdom Web Archiving Consortium
Despite our apparent dependence on this medium very little attention has been paid to the long-term preservation of websites. Indeed, with the life of an average website estimated to be around 44 days (about the same lifespan as a housefly) there is a danger that invaluable scholarly, cultural and scientific resources will be lost to future generations. To address this problem, a consortium of six leading UK institutions is working collaboratively on a project to develop a test-bed for selective archiving of UK websites. View the project timeline here.
+ Books: Digital History: A Guide to Gathering, Preserving, and Presenting the Past on the Web (via George Mason University, Center for History and New Media
A book that provides a plainspoken and thorough introduction to the web for historians who wish to produce online work, or to build upon and improve the projects they have already started.
KlausGraf - am Dienstag, 3. Oktober 2006, 17:18 - Rubrik: English Corner
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Der Schutz des nationalen Kulturguts beschäftigte jetzt den Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestags.
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/548106/
Ausgerechnet ein Vertreter des Kunsthandels erwähnte die Karlsruher Causa:
Was auf dem Zettel steht, darf nicht außer Landes. Und da fängt der Streit schon an. Als kürzlich das Bild von Ludwig Kirchner aus dem Brücke-Museum außer Landes ging, war das Geschrei groß. Henrik R. Hanstein, Geschäftsführender Gesellschafter des Kunsthauses Lempertz in Köln, meinte im Bundestagsausschuss zur Causa Kirchner:
"Wir lassen solche herausragenden Bilder laufen, in Baden-Württemberg sollen die Bilder, die Schriften, die Inkunabeln, die Buchmalereien, die sollen also dann freigegeben werden. Ich mein, das ist wirklich national wertvolles Kulturgut. Da ist ein Deal gemacht worden, aber das verstehe ich nicht. Dass ein Kirchner, auch wenn er zurückgegeben wurde, was ich für streitbar halte, dass der nicht auf der Liste national wertvoller Kulturgüter steht, da kann man sagen: Wenn das Bild nicht ist, was dann?"
Zum Nachhören:
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/27/dkultur_200609272317.mp3
(Danke an HCK, auch für weitere Hinweise)
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/548106/
Ausgerechnet ein Vertreter des Kunsthandels erwähnte die Karlsruher Causa:
Was auf dem Zettel steht, darf nicht außer Landes. Und da fängt der Streit schon an. Als kürzlich das Bild von Ludwig Kirchner aus dem Brücke-Museum außer Landes ging, war das Geschrei groß. Henrik R. Hanstein, Geschäftsführender Gesellschafter des Kunsthauses Lempertz in Köln, meinte im Bundestagsausschuss zur Causa Kirchner:
"Wir lassen solche herausragenden Bilder laufen, in Baden-Württemberg sollen die Bilder, die Schriften, die Inkunabeln, die Buchmalereien, die sollen also dann freigegeben werden. Ich mein, das ist wirklich national wertvolles Kulturgut. Da ist ein Deal gemacht worden, aber das verstehe ich nicht. Dass ein Kirchner, auch wenn er zurückgegeben wurde, was ich für streitbar halte, dass der nicht auf der Liste national wertvoller Kulturgüter steht, da kann man sagen: Wenn das Bild nicht ist, was dann?"
Zum Nachhören:
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/27/dkultur_200609272317.mp3
(Danke an HCK, auch für weitere Hinweise)
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Aus http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html:
"Der Leiter der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, muss bis dem 10. Oktober eine "Negativliste" mit nicht verkäuflichen Werken erstellen."
Na, das ist doch einfach. Ein paar Tage lang die Nadeldrucker heißlaufen lassen und den Gesamtkatalog der Landesbibliothek ausführlich aus dem OPAC ausdrucken sowie die gedruckten Handschriftenkataloge irgendwie auf Endlospapier bringen. Dann das ganze auf große Rollen aufziehen, auf einem Lkw von Karlsruhe nach Stuttgart fahren und abrollen lassen (dürfte ja ungefähr reichen). Wenn Oettinger sich die Liste dann ganz durchschauen will, kommt er wenigstens mal nach Baden und kann sich Volkes Stimme live anhören.
"Der Leiter der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, muss bis dem 10. Oktober eine "Negativliste" mit nicht verkäuflichen Werken erstellen."
Na, das ist doch einfach. Ein paar Tage lang die Nadeldrucker heißlaufen lassen und den Gesamtkatalog der Landesbibliothek ausführlich aus dem OPAC ausdrucken sowie die gedruckten Handschriftenkataloge irgendwie auf Endlospapier bringen. Dann das ganze auf große Rollen aufziehen, auf einem Lkw von Karlsruhe nach Stuttgart fahren und abrollen lassen (dürfte ja ungefähr reichen). Wenn Oettinger sich die Liste dann ganz durchschauen will, kommt er wenigstens mal nach Baden und kann sich Volkes Stimme live anhören.
Ladislaus - am Montag, 2. Oktober 2006, 23:52 - Rubrik: Kulturgut
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Folgender Brief ging heute zur Post. Schade, denn das Zeug schmeckt eigentlich sehr lecker:
Sehr geehrter Herr Bernhard Prinz von Baden,
in den letzten zehn Jahren habe ich stets an geschätzte Geschäftspartner, Kunden und Freunde unseres Unternehmens Weine Ihres Weinguts als Weihnachtspräsent verschenkt. Jedes Jahr fuhr ich selbst nach Bermatingen, um viele Kisten Wein zu kaufen – noch vermehrt um einige Kisten für den persönlichen Bedarf. Einige sind noch im Weinkeller, doch die Freude daran ist mir gründlich vergangen.
Was Sie persönlich sich mit der unsäglichen Vorgehensweise zum Dokumentenerbe unseres Landes – den Handschriftensammlungen der Badischen Landesbibliothek – im Zusammenspiel mit der von allen guten Geistern verlassenen Landesregierung geleistet haben, und vor allem das völlig Unverständnis für unsere Region mit ihrer Geschichte und Kultur verderben mir jede Freude an Ihren Weinen. Der Maxime Ihres Hause "Fidelitas" ist all dies diametral entgegengesetzt, sofern sich die Fidelitas auch auf die Verantwortung vor Land und Leuten beziehen soll und nicht nur auf das Bankkonto.
Wenn ich selbst einmal in finanzielle Not kommen sollte, was einem freien Unternehmer natürlich immer passieren kann, muss ich mich an Banken wenden. Dass für mich einfach unwiederbringliches, einzigartiges Kultuggut verkauft wird, ist da unvorstellbar. Das scheint aber für Sie nicht zu gelten.
Ich fühle mich daher in meiner Ehre als Bürger des demokratisch verfassten Landes Baden-Würrtemberg gekränkt und werde selbstverständlich in Zukunft für meinen Privatbedarf wie für geschäftliche Zwecke Weine anderer Weingüter am Bodensee kaufen. Auch meine Bekannten werde ich bitten, einen Geschäftsmann, dem offenkundig jedes Ehrgefühl abhanden gekommen sein muss, nicht weiter zu unterstützen.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Bernhard Prinz von Baden,
in den letzten zehn Jahren habe ich stets an geschätzte Geschäftspartner, Kunden und Freunde unseres Unternehmens Weine Ihres Weinguts als Weihnachtspräsent verschenkt. Jedes Jahr fuhr ich selbst nach Bermatingen, um viele Kisten Wein zu kaufen – noch vermehrt um einige Kisten für den persönlichen Bedarf. Einige sind noch im Weinkeller, doch die Freude daran ist mir gründlich vergangen.
Was Sie persönlich sich mit der unsäglichen Vorgehensweise zum Dokumentenerbe unseres Landes – den Handschriftensammlungen der Badischen Landesbibliothek – im Zusammenspiel mit der von allen guten Geistern verlassenen Landesregierung geleistet haben, und vor allem das völlig Unverständnis für unsere Region mit ihrer Geschichte und Kultur verderben mir jede Freude an Ihren Weinen. Der Maxime Ihres Hause "Fidelitas" ist all dies diametral entgegengesetzt, sofern sich die Fidelitas auch auf die Verantwortung vor Land und Leuten beziehen soll und nicht nur auf das Bankkonto.
Wenn ich selbst einmal in finanzielle Not kommen sollte, was einem freien Unternehmer natürlich immer passieren kann, muss ich mich an Banken wenden. Dass für mich einfach unwiederbringliches, einzigartiges Kultuggut verkauft wird, ist da unvorstellbar. Das scheint aber für Sie nicht zu gelten.
Ich fühle mich daher in meiner Ehre als Bürger des demokratisch verfassten Landes Baden-Würrtemberg gekränkt und werde selbstverständlich in Zukunft für meinen Privatbedarf wie für geschäftliche Zwecke Weine anderer Weingüter am Bodensee kaufen. Auch meine Bekannten werde ich bitten, einen Geschäftsmann, dem offenkundig jedes Ehrgefühl abhanden gekommen sein muss, nicht weiter zu unterstützen.
Mit freundlichem Gruß
AndreasP - am Montag, 2. Oktober 2006, 23:28 - Rubrik: Kulturgut
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1/10/06 - Patrimoine - Allemagne, Badische Landesbibliothek - Le gouvernement du Bade-Wurtenberg a décidé de vendre 3500 des 4200 manuscrits médiévaux (dont un grand nombre sont enluminés) de la Badische Landesbibliothek de Karlsruhe. Ces manuscrits, qui proviennent de la sécularisation des abbayes de la région en 1803, sont conservés dans le domaine public depuis l'abolition en 1918 du Grand Duché de Bade-Wurtenberg. Les fonds que le gouvernement espère récolter (70 millions d'euros) serviraient à régler un différend financier avec la Maison de Bade, à donner à cette dernière les moyens d'entretenir le château de Salem et, d'après le ministre des finances de la région, à éviter un procès à l'issue incertaine.
Le ministre fédéral de la culture, Bernd Neumann, envisage d'interdire d'exportation des manuscrits, ce qui n'est évidemment pas une solution satisfaisante. S'il faut absolument dédommager la Maison de Bade - ce qui est semble-t-il largemet discutable - l'argent doit être trouvé sans vendre les fonds patrimoniaux.
Une mobilisation importante des scientifiques allemands et internationaux se met en place, notamment grâce à Internet. Une pétitioncircule que vous pourrez trouver à cette adresse. On peut notamment y lire : « Dans un acte barbare sans précédent, l'état [du Bade-Wurtenberg] sera ains privé d'un des principaux éléments de son héritage culturel »
Ce type de projet scandaleux tend à se généraliser en Allemagne puisque, récemment, le Kaiser Wilhelm Museum de Krefeld annonçait qu'il souhaitait vendre le seul tableau impressionniste de sa collection, Parlement, soleil couchant de Monet, pour engager des travaux de restauration, soulevant, là aussi, une vague de protestation.
http://www.latribunedelart.com/Nouvelles_breves/Breves_2006/10_06/Landesbibliothek_605.htm
Le ministre fédéral de la culture, Bernd Neumann, envisage d'interdire d'exportation des manuscrits, ce qui n'est évidemment pas une solution satisfaisante. S'il faut absolument dédommager la Maison de Bade - ce qui est semble-t-il largemet discutable - l'argent doit être trouvé sans vendre les fonds patrimoniaux.
Une mobilisation importante des scientifiques allemands et internationaux se met en place, notamment grâce à Internet. Une pétition
Ce type de projet scandaleux tend à se généraliser en Allemagne puisque, récemment, le Kaiser Wilhelm Museum de Krefeld annonçait qu'il souhaitait vendre le seul tableau impressionniste de sa collection, Parlement, soleil couchant de Monet, pour engager des travaux de restauration, soulevant, là aussi, une vague de protestation.
http://www.latribunedelart.com/Nouvelles_breves/Breves_2006/10_06/Landesbibliothek_605.htm
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Verband deutscher Schriftsteller (VS) schlägt Alarm: Mittelalterliche Handschriften der Badischen Landesbibliothek dürfen nicht zugunsten der Instandhaltung von Schloss Salem versteigert werden!
Presseinformation: Berlin, 26. September 2006
Stuttgart/Karlsruhe: Der Vorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di, Imre Török, und der VS Baden-Württemberg fordern Ministerpräsident Oettinger dringend auf, die geplante Veräußerung der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verhindern. Der VS-Landesvorsitzende, Josef Hoben, und der Vorstand sind entsetzt über diese Pläne.
Es darf nicht sein, dass die bedeutendsten Zeugnisse des Landes der Dichter und Denker versetzt werden, um ein marodes Adelshaus finanziell zu unterstützen. Eine Versteigerung der Handschriften würde eine Geringschätzung unserer kulturellen, literarischen und auch sprachlichen Wurzeln bedeuten. Es wäre ein fatles Signal in Zeiten mangelnder Deutschkenntnisse und verheerender PISA-Ergebnisse, wenn die Landesregierung Baden-Württemberg unser kulturelles Erbe verschleuderte und dafür sorgte, dass es in den Tresoren profitgieriger Trophäensammler in aller Welt landet.
V.i.S.d.P.:
Dirk v.Kügelgen
http://www.verband-deutscher-schriftsteller.de/aktuelles_meldungen.html#salem
Siehe auch:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/nachrichten/kulturgueter/75852.asp
Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) sprach am Montag in Berlin von einer "barbarischen Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes". Der Bundesvorstand forderte die Besucher der Frankfurter Buchmesse auf, mit ihrer Unterschrift gegen den "Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften" zu protestieren und damit "die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten".
Presseinformation: Berlin, 26. September 2006
Stuttgart/Karlsruhe: Der Vorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) in ver.di, Imre Török, und der VS Baden-Württemberg fordern Ministerpräsident Oettinger dringend auf, die geplante Veräußerung der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verhindern. Der VS-Landesvorsitzende, Josef Hoben, und der Vorstand sind entsetzt über diese Pläne.
Es darf nicht sein, dass die bedeutendsten Zeugnisse des Landes der Dichter und Denker versetzt werden, um ein marodes Adelshaus finanziell zu unterstützen. Eine Versteigerung der Handschriften würde eine Geringschätzung unserer kulturellen, literarischen und auch sprachlichen Wurzeln bedeuten. Es wäre ein fatles Signal in Zeiten mangelnder Deutschkenntnisse und verheerender PISA-Ergebnisse, wenn die Landesregierung Baden-Württemberg unser kulturelles Erbe verschleuderte und dafür sorgte, dass es in den Tresoren profitgieriger Trophäensammler in aller Welt landet.
V.i.S.d.P.:
Dirk v.Kügelgen
http://www.verband-deutscher-schriftsteller.de/aktuelles_meldungen.html#salem
Siehe auch:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/nachrichten/kulturgueter/75852.asp
Der Verband deutscher Schriftsteller (VS) sprach am Montag in Berlin von einer "barbarischen Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes". Der Bundesvorstand forderte die Besucher der Frankfurter Buchmesse auf, mit ihrer Unterschrift gegen den "Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften" zu protestieren und damit "die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten".
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Wichtige Ausführungen bringt die Badische Zeitung von heute (2.10.):
[...] 3600 Handschriften,
2000 Musikskripte, 1300 frühe Drucke wird eine "Projektgruppe"
auf Verkäuflichkeit prüfen. Kenner geben zu bedenken, dass der
Markt die Masse, die zu verauktionieren wäre, nicht verkraften —
dass der Aderlass zu einem Einbruch der Preise führen werde.
Was und wie viel da letztendlich aus dem Bestand herausfallen
soll, darüber sieht man sich in der Landesbibliothek noch völlig im
Ungewissen.
Von der kulturgeschichtlichen Substanz, die hier in Frage steht, ist
von Landesseite nur in Beschwichtigungsformeln die Rede. Es
werde beteuert, sagt Ute Obhof, die Leiterin der
Handschriftenabteilung, dass nichts weggehen werde, was von
Bedeutung für die Badische Geschichte sei. Dem hält sie klipp und
klar entgegen: "Wir haben keine Bücher, die mit Baden nichts zu
tun haben." Die "Badenklausel" sieht sie als durchsichtiges
Manöver — eine Stuttgarter Beruhigungspille. Bücher, erklärt sie
ihren Standpunkt, haben ihre "Schicksale" , die sich ihnen
aussagekräftig eingravieren. Bücher kann man als Dokumente ihrer
eigenen Geschichte verstehen. Sie müssen gar nicht
Landesgeschichte zum Inhalt haben, nicht unbedingt hier zu Lande
entstanden sein — allein dadurch, dass und wie sie hergekommen
sind, sind sie von regionalhistorischem Zeugniswert. In Büchern
zum Beispiel bilden sich Lebens- und Bildungswege von
Persönlichkeiten ab, die im Land eine Rolle spielten. Ein intimes
Stück Baden-Geschichte stellt in der Karlsruher
Handschriftensammlung auch jenes Stundenbuch dar, das ein
Augsburger Maler im Jahr 1520 für den Markgrafen Kasimir von
Brandenburg-Ansbach-Kulmbach und seine Frau Susanna
ausmalte. Eine Tochter des Paares, Kunigunde, heirate den
badischen Markgrafen Karl II. und brachte die prächtig bebilderte
Gebetsammlung mit in die Ehe. Ihr Bruder Albrecht, der als
"fürstlicher Mordbrenner" unrühmlich in die Geschichte einging,
verlebte in Pforzheim Jahre des Exils, wo sich die badische
Verwandtschaft bemüht haben soll, ihn christlich zu läutern.
Die Geschichte der badischen Hofbibliothek begann in der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts. Der älteste bekannte Band in
Markgrafenbesitz ist das Stundenbuch Christoph I., das wohl um
1490 in Paris entstand. Eine ungeheure Zahl von Codices, auch
aus weit früherer Zeit, kam Anfang des 19. Jahrhunderts mit der
Säkularisation in die Bibliothek. Mehr als 1000 Jahre
Klostergeschichte sind seitdem darin vereinigt, ein ganzer
Handschriftenschatz von der Insel Reichenau dabei: liturgische
Schriften, Texte der Kirchenväter, frühmittalterlicher
Kirchenschriftsteller und die "Gesta Witigowonis" auch, die
Biografie eines Reichenauer Abts vom Ende des 10. Jahrhunderts.
Aus St. Peter kamen Schätze in die Hofbibliothek, aus St. Blasien,
St. Georgen, dem Hochstift Speyer. Und was aus Klöstern war,
war nicht ausschließlich fromme Lektüre. Die Konvente sind Orte
des Wissens und der Wissenschaft gewesen. Was dort studiert
und gedacht wurde, ist in den Schriften gegenwärtig.
1872 wurde die Bibliothek, der dies alles eingelagert war, aus der
Hofverwaltung ausgegliedert, damit verstaatlicht; 1918 wurde sie
Landesbibliothek. Was die Schriftensammlung, zumal in ihren
ältesten Teilen, ausmacht, kann man ein Porträt einer
Kulturlandschaft nennen. Die Sammlung selbst wie ein großes
Buch ansehen, in dem die Kulturgeschichte an Oberrhein und
Bodensee umfänglich aufgezeichnet und für Nachwelt und
Nachforschung greifbar ist. Dies soll nun in Einzelteile zerfallen.
Das Land mit seinem vom Feuilleton sich missverstanden
fühlenden Landeschef will wie ein Händler verfahren, der in einem
reich illustrierten Buch nichts als einen profitablen Haufen Bilder
sieht, es zerschneidet und die Ware auf den Markt wirft. Es werden
ja "Pakete von Schriften" bleiben, sagt Peter Frankenberg. Da
redet der Wissenschaftsminister aber von nichts anderm als
Trümmern.
[...] 3600 Handschriften,
2000 Musikskripte, 1300 frühe Drucke wird eine "Projektgruppe"
auf Verkäuflichkeit prüfen. Kenner geben zu bedenken, dass der
Markt die Masse, die zu verauktionieren wäre, nicht verkraften —
dass der Aderlass zu einem Einbruch der Preise führen werde.
Was und wie viel da letztendlich aus dem Bestand herausfallen
soll, darüber sieht man sich in der Landesbibliothek noch völlig im
Ungewissen.
Von der kulturgeschichtlichen Substanz, die hier in Frage steht, ist
von Landesseite nur in Beschwichtigungsformeln die Rede. Es
werde beteuert, sagt Ute Obhof, die Leiterin der
Handschriftenabteilung, dass nichts weggehen werde, was von
Bedeutung für die Badische Geschichte sei. Dem hält sie klipp und
klar entgegen: "Wir haben keine Bücher, die mit Baden nichts zu
tun haben." Die "Badenklausel" sieht sie als durchsichtiges
Manöver — eine Stuttgarter Beruhigungspille. Bücher, erklärt sie
ihren Standpunkt, haben ihre "Schicksale" , die sich ihnen
aussagekräftig eingravieren. Bücher kann man als Dokumente ihrer
eigenen Geschichte verstehen. Sie müssen gar nicht
Landesgeschichte zum Inhalt haben, nicht unbedingt hier zu Lande
entstanden sein — allein dadurch, dass und wie sie hergekommen
sind, sind sie von regionalhistorischem Zeugniswert. In Büchern
zum Beispiel bilden sich Lebens- und Bildungswege von
Persönlichkeiten ab, die im Land eine Rolle spielten. Ein intimes
Stück Baden-Geschichte stellt in der Karlsruher
Handschriftensammlung auch jenes Stundenbuch dar, das ein
Augsburger Maler im Jahr 1520 für den Markgrafen Kasimir von
Brandenburg-Ansbach-Kulmbach und seine Frau Susanna
ausmalte. Eine Tochter des Paares, Kunigunde, heirate den
badischen Markgrafen Karl II. und brachte die prächtig bebilderte
Gebetsammlung mit in die Ehe. Ihr Bruder Albrecht, der als
"fürstlicher Mordbrenner" unrühmlich in die Geschichte einging,
verlebte in Pforzheim Jahre des Exils, wo sich die badische
Verwandtschaft bemüht haben soll, ihn christlich zu läutern.
Die Geschichte der badischen Hofbibliothek begann in der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts. Der älteste bekannte Band in
Markgrafenbesitz ist das Stundenbuch Christoph I., das wohl um
1490 in Paris entstand. Eine ungeheure Zahl von Codices, auch
aus weit früherer Zeit, kam Anfang des 19. Jahrhunderts mit der
Säkularisation in die Bibliothek. Mehr als 1000 Jahre
Klostergeschichte sind seitdem darin vereinigt, ein ganzer
Handschriftenschatz von der Insel Reichenau dabei: liturgische
Schriften, Texte der Kirchenväter, frühmittalterlicher
Kirchenschriftsteller und die "Gesta Witigowonis" auch, die
Biografie eines Reichenauer Abts vom Ende des 10. Jahrhunderts.
Aus St. Peter kamen Schätze in die Hofbibliothek, aus St. Blasien,
St. Georgen, dem Hochstift Speyer. Und was aus Klöstern war,
war nicht ausschließlich fromme Lektüre. Die Konvente sind Orte
des Wissens und der Wissenschaft gewesen. Was dort studiert
und gedacht wurde, ist in den Schriften gegenwärtig.
1872 wurde die Bibliothek, der dies alles eingelagert war, aus der
Hofverwaltung ausgegliedert, damit verstaatlicht; 1918 wurde sie
Landesbibliothek. Was die Schriftensammlung, zumal in ihren
ältesten Teilen, ausmacht, kann man ein Porträt einer
Kulturlandschaft nennen. Die Sammlung selbst wie ein großes
Buch ansehen, in dem die Kulturgeschichte an Oberrhein und
Bodensee umfänglich aufgezeichnet und für Nachwelt und
Nachforschung greifbar ist. Dies soll nun in Einzelteile zerfallen.
Das Land mit seinem vom Feuilleton sich missverstanden
fühlenden Landeschef will wie ein Händler verfahren, der in einem
reich illustrierten Buch nichts als einen profitablen Haufen Bilder
sieht, es zerschneidet und die Ware auf den Markt wirft. Es werden
ja "Pakete von Schriften" bleiben, sagt Peter Frankenberg. Da
redet der Wissenschaftsminister aber von nichts anderm als
Trümmern.
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Gemeinderat: Resolution gegen Kultur-Ausverkauf
(trö) Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedete der Gemeinderat auf seiner jüngsten Plenarsitzung einstimmig eine interfraktionelle Resolution, in der er sich entschieden gegen den drohenden Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek wendet. In der von OB Heinz Fenrich vorgelegten Entschließung fordern die Stadträtinnen und Stadträte da Land und das Haus Baden auf, andere Wege zum Ausgleich der Interessen zu suchen. Die Resolution im Wortlaut:
"Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek sind Kulturgüter von nationaler Bedeutung und europäischem Rang. Sie bilden ein Identität stiftendes kulturelles Fundament des Landes Baden-Württemberg. Viele Bürgerinnen und Bürger sind über den beabsichtigten Verkauf dieses einmaligen Kulturerbes entsetzt.
Wir nehmen die unklare Rechtslage hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an den Kulturgütern zur Kenntnis und haben Verständnis für die Absicht, die Zukunft Salems durch Errichtung einer Stiftung zu sichern. Es widerspricht jedoch dem Kulturverständnis, dafür die öffentliche Verfügbarkeit dieses Kulturgutes für die Nachwelt, für Forschung und Kulturvermittlung aufzugeben. Der Ausgleich der Interessen des Landes und des Hauses Baden muss auf einem anderen Weg gefunden werden.
Die Erhaltung der wertvollen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek und damit die Sicherung eines bedeutenden Kulturgutes ist Aufgabe des gesamten Landes. Sie kann auch nicht von der Badischen Landesbibliothek allein getragen werden, sondern es muss auf allen Ebenen des Landes und des Bundes unter Einbeziehung von Mäzenen, Sponsoren und Stiftungen nach Lösungen gesucht werden. Insbesondere muss untersucht werden, inwieweit Lotto-Toto-Mittel sowie die Landesstiftung, deren Stiftungskapital durch die Veräußerung badischen Vermögens zustande kam, hier eingesetzt werden können.
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe fordert deshalb, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass eine solche konzertierte Aktion zum Erfolg führt und aus den dadurch mobilisierten Mitteln ein Ausverkauf dieses herausragenden kulturellen Erbes verhindert werden kann."
http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung06/sz3904.htm
(trö) Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedete der Gemeinderat auf seiner jüngsten Plenarsitzung einstimmig eine interfraktionelle Resolution, in der er sich entschieden gegen den drohenden Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek wendet. In der von OB Heinz Fenrich vorgelegten Entschließung fordern die Stadträtinnen und Stadträte da Land und das Haus Baden auf, andere Wege zum Ausgleich der Interessen zu suchen. Die Resolution im Wortlaut:
"Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek sind Kulturgüter von nationaler Bedeutung und europäischem Rang. Sie bilden ein Identität stiftendes kulturelles Fundament des Landes Baden-Württemberg. Viele Bürgerinnen und Bürger sind über den beabsichtigten Verkauf dieses einmaligen Kulturerbes entsetzt.
Wir nehmen die unklare Rechtslage hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse an den Kulturgütern zur Kenntnis und haben Verständnis für die Absicht, die Zukunft Salems durch Errichtung einer Stiftung zu sichern. Es widerspricht jedoch dem Kulturverständnis, dafür die öffentliche Verfügbarkeit dieses Kulturgutes für die Nachwelt, für Forschung und Kulturvermittlung aufzugeben. Der Ausgleich der Interessen des Landes und des Hauses Baden muss auf einem anderen Weg gefunden werden.
Die Erhaltung der wertvollen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek und damit die Sicherung eines bedeutenden Kulturgutes ist Aufgabe des gesamten Landes. Sie kann auch nicht von der Badischen Landesbibliothek allein getragen werden, sondern es muss auf allen Ebenen des Landes und des Bundes unter Einbeziehung von Mäzenen, Sponsoren und Stiftungen nach Lösungen gesucht werden. Insbesondere muss untersucht werden, inwieweit Lotto-Toto-Mittel sowie die Landesstiftung, deren Stiftungskapital durch die Veräußerung badischen Vermögens zustande kam, hier eingesetzt werden können.
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe fordert deshalb, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass eine solche konzertierte Aktion zum Erfolg führt und aus den dadurch mobilisierten Mitteln ein Ausverkauf dieses herausragenden kulturellen Erbes verhindert werden kann."
http://www1.karlsruhe.de/Aktuell/Stadtzeitung06/sz3904.htm
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http://www.lv-baden.de/a/web/index.php
Das Formular kann man als PDF ausdrucken, die Unterschriften sammeln und dann der LV zukommen lassen.
Alternative:
Unterschriftensammlung des VS
http://medien-kunst-industrie.verdi.de/bereich_kunst_und_kultur/kunst_und_kultur/pressemeldungen/unterschriftenaktion_vs
Das Formular kann man als PDF ausdrucken, die Unterschriften sammeln und dann der LV zukommen lassen.
Alternative:
Unterschriftensammlung des VS
http://medien-kunst-industrie.verdi.de/bereich_kunst_und_kultur/kunst_und_kultur/pressemeldungen/unterschriftenaktion_vs
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Tags (Schlagworte) sollen in Weblogs helfen, Inhalte rascher aufzufinden. Die bislang über 30 Beiträge in http://log.netbib.de sind jetzt durch einen einheitlichen Tag erschlossen:
http://log.netbib.de/tag/karlsruhe_handschriftenverkauf
http://log.netbib.de/tag/karlsruhe_handschriftenverkauf
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Angegeben wird nur die Fundstelle in ARCHIVALIA. Bei Bedarf kann die Website der jeweiligen Vereinigung leicht ermittelt werden. Individuelle Proteste werden nicht berücksichtigt. Soweit nichts anderes vermerkt, wird der Volltext in den Einträgen dokumentiert. Bitte ergänzen, falls lückenhaft (Kontakt am besten via: klausgraf googlemail.com). Zählt man den VS doppelt (Bundes- und Landesebene), sind es bislang
42
an der Zahl (aktualisiert 28.03.2007).
Ulmer Verein
http://archiv.twoday.net/stories/3490354/
Reinhold-Schneider-Gesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2991095/
Schwäbischer Heimatbund
http://archiv.twoday.net/stories/2989697/
Gesellschaft Oberschwaben
http://archiv.twoday.net/stories/2847473/
BID
http://archiv.twoday.net/stories/2840204/
Comité International de Paléographie latin
http://archiv.twoday.net/stories/3215736/
http://archiv.twoday.net/stories/2815149/
Direktoren der baden-württembergischen Landes- und
Universitätsbibliotheken
http://archiv.twoday.net/stories/2814442/
S.I.S.M.E.L.
http://archiv.twoday.net/stories/2814427/
Deutscher Museumsbund
http://archiv.twoday.net/stories/2796637/
http://archiv.twoday.net/stories/2799583/
IFLA Rare Books and Manuscripts Committee
http://archiv.twoday.net/stories/2799653/
Consortium of European Research Libraries
http://archiv.twoday.net/stories/2799641/
Über 100 führende Wissenschaftler (Wechsel der Leitung der SUB Göttingen)
http://archiv.twoday.net/stories/2789764/
Leiter der deutschen Handschriftenzentren
http://archiv.twoday.net/stories/2789748/
Hochschule der Medien
http://archiv.twoday.net/stories/2770397/
AG Sammlung deutscher Drucke
http://archiv.twoday.net/stories/2770264/
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2770196/
Union der deutschen Akademien
http://archiv.twoday.net/stories/2765726/
PEN-Zentrum Deutschland
http://archiv.twoday.net/stories/2765661/
IFLA
http://archiv.twoday.net/stories/2765565/
Mediävisten in Fribourg versammelt
http://archiv.twoday.net/stories/2772829/
Benediktineräbte
http://archiv.twoday.net/stories/2765463/
Staatsbibliothek Hamburg
http://archiv.twoday.net/stories/2759824/
Verband deutscher Schriftsteller (Bundesebene)
http://archiv.twoday.net/stories/2751887/
- Unterschriftenaktion des VS zur Buchmesse, über 600 Unterzeichner
http://archiv.twoday.net/stories/2750161/
http://archiv.twoday.net/stories/2785042/
Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/3104611/
Verband der Archivarinnen und Archivare
http://archiv.twoday.net/stories/2750310/
Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
http://archiv.twoday.net/stories/2750188/
Offener Brief (Online-Petition), initiiert von Joachim Heinzle/Klaus Klein (Marburg), über 2500 Unterzeichner
http://archiv.twoday.net/stories/2749327/ (nur Hinweis)
http://archiv.twoday.net/stories/2731521/ (auf Englisch)
http://archiv.twoday.net/stories/2731475/ (Text)
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der
Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz
http://archiv.twoday.net/stories/2749070/
19 prominente Kunsthistoriker (USA/UK)
http://archiv.twoday.net/stories/2731645/
Englisch:
http://archiv.twoday.net/stories/2743873/
Zentralkomitee der Katholiken
http://archiv.twoday.net/stories/2740182/
Verband deutscher Kunsthistoriker e.V.
http://archiv.twoday.net/stories/2739925/
Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
http://archiv.twoday.net/stories/2739268/
Deutscher Kulturrat
http://archiv.twoday.net/stories/2755045/
Gemeinsame Erklärung der Württembergischen Landesbibliothek und der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2736774/
Gemeinderat Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2751626/
Deutsche Forschungsgemeinschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2727891/
Deutscher Bibliotheksverband e.V.
http://archiv.twoday.net/stories/2725343/
Deutsche UNESCO-Kommission (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2725343/
Verband deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg
http://archiv.twoday.net/stories/2720129/
Mediävistenverband
http://archiv.twoday.net/stories/2716821/
Landesvereinigung Baden in Europa, über 20000 Unterschriften
http://archiv.twoday.net/stories/2707451/
http://archiv.twoday.net/stories/3055012/
Badische Bibliotheksgesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2702703/
42
an der Zahl (aktualisiert 28.03.2007).
Ulmer Verein
http://archiv.twoday.net/stories/3490354/
Reinhold-Schneider-Gesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2991095/
Schwäbischer Heimatbund
http://archiv.twoday.net/stories/2989697/
Gesellschaft Oberschwaben
http://archiv.twoday.net/stories/2847473/
BID
http://archiv.twoday.net/stories/2840204/
Comité International de Paléographie latin
http://archiv.twoday.net/stories/3215736/
http://archiv.twoday.net/stories/2815149/
Direktoren der baden-württembergischen Landes- und
Universitätsbibliotheken
http://archiv.twoday.net/stories/2814442/
S.I.S.M.E.L.
http://archiv.twoday.net/stories/2814427/
Deutscher Museumsbund
http://archiv.twoday.net/stories/2796637/
http://archiv.twoday.net/stories/2799583/
IFLA Rare Books and Manuscripts Committee
http://archiv.twoday.net/stories/2799653/
Consortium of European Research Libraries
http://archiv.twoday.net/stories/2799641/
Über 100 führende Wissenschaftler (Wechsel der Leitung der SUB Göttingen)
http://archiv.twoday.net/stories/2789764/
Leiter der deutschen Handschriftenzentren
http://archiv.twoday.net/stories/2789748/
Hochschule der Medien
http://archiv.twoday.net/stories/2770397/
AG Sammlung deutscher Drucke
http://archiv.twoday.net/stories/2770264/
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2770196/
Union der deutschen Akademien
http://archiv.twoday.net/stories/2765726/
PEN-Zentrum Deutschland
http://archiv.twoday.net/stories/2765661/
IFLA
http://archiv.twoday.net/stories/2765565/
Mediävisten in Fribourg versammelt
http://archiv.twoday.net/stories/2772829/
Benediktineräbte
http://archiv.twoday.net/stories/2765463/
Staatsbibliothek Hamburg
http://archiv.twoday.net/stories/2759824/
Verband deutscher Schriftsteller (Bundesebene)
http://archiv.twoday.net/stories/2751887/
- Unterschriftenaktion des VS zur Buchmesse, über 600 Unterzeichner
http://archiv.twoday.net/stories/2750161/
http://archiv.twoday.net/stories/2785042/
Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/3104611/
Verband der Archivarinnen und Archivare
http://archiv.twoday.net/stories/2750310/
Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
http://archiv.twoday.net/stories/2750188/
Offener Brief (Online-Petition), initiiert von Joachim Heinzle/Klaus Klein (Marburg), über 2500 Unterzeichner
http://archiv.twoday.net/stories/2749327/ (nur Hinweis)
http://archiv.twoday.net/stories/2731521/ (auf Englisch)
http://archiv.twoday.net/stories/2731475/ (Text)
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der
Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz
http://archiv.twoday.net/stories/2749070/
19 prominente Kunsthistoriker (USA/UK)
http://archiv.twoday.net/stories/2731645/
Englisch:
http://archiv.twoday.net/stories/2743873/
Zentralkomitee der Katholiken
http://archiv.twoday.net/stories/2740182/
Verband deutscher Kunsthistoriker e.V.
http://archiv.twoday.net/stories/2739925/
Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
http://archiv.twoday.net/stories/2739268/
Deutscher Kulturrat
http://archiv.twoday.net/stories/2755045/
Gemeinsame Erklärung der Württembergischen Landesbibliothek und der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2736774/
Gemeinderat Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2751626/
Deutsche Forschungsgemeinschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2727891/
Deutscher Bibliotheksverband e.V.
http://archiv.twoday.net/stories/2725343/
Deutsche UNESCO-Kommission (nur Bericht)
http://archiv.twoday.net/stories/2725343/
Verband deutscher Schriftsteller (VS) Baden-Württemberg
http://archiv.twoday.net/stories/2720129/
Mediävistenverband
http://archiv.twoday.net/stories/2716821/
Landesvereinigung Baden in Europa, über 20000 Unterschriften
http://archiv.twoday.net/stories/2707451/
http://archiv.twoday.net/stories/3055012/
Badische Bibliotheksgesellschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2702703/
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Art. 3c Abs. 2 der Landesverfassung BW lautet:
Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte
und der Natur
genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und
der Gemeinden.
http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/1227/Landesverfassung.pdf
Früher war das Art. 86.
Zum Vergleich Bayern:
Artikel 141 Denkmalschutz; Naturschutz; Freier Zugang zu
Naturschönheiten
(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen
Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der
Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen
und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und
der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder
zuzuführen, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins
Ausland zu verhüten.
Die Landschaft sowie die Denkmale der Kunst, der Geschichte
und der Natur
genießen öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und
der Gemeinden.
http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/1227/Landesverfassung.pdf
Früher war das Art. 86.
Zum Vergleich Bayern:
Artikel 141 Denkmalschutz; Naturschutz; Freier Zugang zu
Naturschönheiten
(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen
Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der
Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen
und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und
der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder
zuzuführen, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins
Ausland zu verhüten.
Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) hat vor kurzem die Präsentation
ihrer Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung von Gesetzen und
Rechtstexten in einem neuen Portal gebündelt:
"ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online"
URL: http://alex.onb.ac.at/
Die Bezeichnung "Alex" soll den Inhalt des Portals versinnbildlichen:
A - steht für Österreich, LEX - für Gesetz.
Bisher waren im ANNO-Portal der ÖNB (http://anno.onb.ac.at/) neben
Zeitungsdigitalisaten auch die Digitalisate der gesamtstaatlichen
österreichischen Gesetzblätter (Reichs-, Bundes-, Staatsgesetzblätter) von
1849 bis 1940 vorhanden und rundeten somit die im Rechtsinformationssystem
(RIS) des österreichischen Bundeskanzleramts vorhandenen Daten
(http://www.ris.bka.gv.at/: BGBl. ab 1945 u.a. als pdf) historisch ab.
Nunmehr wurde dieser Inhalt nach ALEX transferiert und wesentlich erweitert
um:
* NEU: Landesgesetzblätter
Vorerst sind in ALEX die Landesgesetzblätter folgender Länder vorhanden:
- Kärnten 1946-1999
- Niederösterreich 1849-1977
- Oberösterreich 1849-1990
- Steiermark 1850-1980
* NEU: Justizgesetzsammlung 1780-1849
Ebenfalls neu aufgenommen wurde die so genannte "Justizgesetzsammlung" (JGS)
- oder genauer die Sammlung der Gesetze und Verfassungen im Justiz-Fache für
Böhmen, Mähren, Schlesien, Österreich ob und unter der Enns, Steiermark,
Kärnten, Krain, Görz, Gradiska, Triest, Tirol und die Vorlande", welche von
1780 bis 1849 die Gesetzgebung der Habsburgermonarchie außerhalb Ungarns zu
den Themenbereichen Straf- und Zivilrecht sowie zu den diesbezüglichen
Verfahrensrechten umfasst. Die Justizgesetzsammlung war übrigens die erste
offizielle Gesetzessammlung der Habsburgermonarchie, die von den Behörden
selbst herausgegeben wurde, wenn sie auch noch nicht den Charakter eines
modernen Gesetzblattes aufwies.
* NEU: Stenographischen Protokolle des Reichsrats 1861-1918
Die Stenographischen Protokolle des Abgeordnetenhauses sowie des
Herrenhauses des Reichsrates (1861-1918) dokumentieren das parlamentarische
Leben im Kaisertum Österreich bzw. in der cisleithanischen Reichshälfte der
Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.
Eine weitere Neuerung bringt die Integration einer Suchfunktion vorerst über
den Bereich der gesamtstaatlichen Gesetzblätter von 1849 bis 1940. Bislang
konnte man in der Applikation nur virtuell blättern und zu bestimmten,
vorher bekannten Seitenzahlen des Gesetzblattes springen. Dies war relativ
mühsam, weil bei der Suche nach bestimmten Gesetzen - die nach juristischer
Manier meist nur mit Jahr und Nummer zitiert wurden und werden - das
Register zu Rate gezogen werden musste. Nunmehr wurden die Titel der
einzelnen Normen (nebst anderen Daten) abgetippt und in einer Datenbank
zusammengeführt, sodass nun inhaltlich nach Begriffen in den Gesetzestiteln
gesucht werden kann, was eine sachliche Suche ermöglicht. Weiters kann nun
auch nach Eingabe von Gesetzblatt-Jahrgang und der Gesetzesnummer direkt zu
dem fraglichen Gesetz "gesprungen" werden, womit bereits bekannte
juristische Zitate sehr leicht aufgelöst werden können.
Insgesamt sind momentan etwa 700.000 Seiten Scans im Portal ALEX vorhanden.
Der Ausbau wird weiter vorangehen. Allen Inhalten ist gemein, dass sie in
Bibliotheken meist nur schwer benützbar sind, weil sie entweder nicht zur
Gänze vorhanden sind oder gar Spezialwissen zur Benützung notwendig ist. Für
Nichtjuristen ergab sich damit eine unsichtbare Hürde. Die virtuelle
Zusammenführung dieser historisch, juristisch und politisch wichtigen
Inhalte über das ALEX-Portal erleichtert wesentlich den Zugang zu diesen
Materialien. Die virtuelle Zusammenführung dieser historisch, juristisch und
politisch wichtigen Inhalte über das ALEX-Portal erleichtert wesentlich den
Zugang zu diesen Materialien.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Müller
---------------------------------------
Christa Müller
Digitalisierung
Österreichische Nationalbibliothek
Josefplatz 1, 1015 Wien
Österreich
Tel.: +43/1/53410/376
Fax: +43/1/53410/371
christa.mueller@onb.ac.at
ihrer Aktivitäten im Bereich der Digitalisierung von Gesetzen und
Rechtstexten in einem neuen Portal gebündelt:
"ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online"
URL: http://alex.onb.ac.at/
Die Bezeichnung "Alex" soll den Inhalt des Portals versinnbildlichen:
A - steht für Österreich, LEX - für Gesetz.
Bisher waren im ANNO-Portal der ÖNB (http://anno.onb.ac.at/) neben
Zeitungsdigitalisaten auch die Digitalisate der gesamtstaatlichen
österreichischen Gesetzblätter (Reichs-, Bundes-, Staatsgesetzblätter) von
1849 bis 1940 vorhanden und rundeten somit die im Rechtsinformationssystem
(RIS) des österreichischen Bundeskanzleramts vorhandenen Daten
(http://www.ris.bka.gv.at/: BGBl. ab 1945 u.a. als pdf) historisch ab.
Nunmehr wurde dieser Inhalt nach ALEX transferiert und wesentlich erweitert
um:
* NEU: Landesgesetzblätter
Vorerst sind in ALEX die Landesgesetzblätter folgender Länder vorhanden:
- Kärnten 1946-1999
- Niederösterreich 1849-1977
- Oberösterreich 1849-1990
- Steiermark 1850-1980
* NEU: Justizgesetzsammlung 1780-1849
Ebenfalls neu aufgenommen wurde die so genannte "Justizgesetzsammlung" (JGS)
- oder genauer die Sammlung der Gesetze und Verfassungen im Justiz-Fache für
Böhmen, Mähren, Schlesien, Österreich ob und unter der Enns, Steiermark,
Kärnten, Krain, Görz, Gradiska, Triest, Tirol und die Vorlande", welche von
1780 bis 1849 die Gesetzgebung der Habsburgermonarchie außerhalb Ungarns zu
den Themenbereichen Straf- und Zivilrecht sowie zu den diesbezüglichen
Verfahrensrechten umfasst. Die Justizgesetzsammlung war übrigens die erste
offizielle Gesetzessammlung der Habsburgermonarchie, die von den Behörden
selbst herausgegeben wurde, wenn sie auch noch nicht den Charakter eines
modernen Gesetzblattes aufwies.
* NEU: Stenographischen Protokolle des Reichsrats 1861-1918
Die Stenographischen Protokolle des Abgeordnetenhauses sowie des
Herrenhauses des Reichsrates (1861-1918) dokumentieren das parlamentarische
Leben im Kaisertum Österreich bzw. in der cisleithanischen Reichshälfte der
Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.
Eine weitere Neuerung bringt die Integration einer Suchfunktion vorerst über
den Bereich der gesamtstaatlichen Gesetzblätter von 1849 bis 1940. Bislang
konnte man in der Applikation nur virtuell blättern und zu bestimmten,
vorher bekannten Seitenzahlen des Gesetzblattes springen. Dies war relativ
mühsam, weil bei der Suche nach bestimmten Gesetzen - die nach juristischer
Manier meist nur mit Jahr und Nummer zitiert wurden und werden - das
Register zu Rate gezogen werden musste. Nunmehr wurden die Titel der
einzelnen Normen (nebst anderen Daten) abgetippt und in einer Datenbank
zusammengeführt, sodass nun inhaltlich nach Begriffen in den Gesetzestiteln
gesucht werden kann, was eine sachliche Suche ermöglicht. Weiters kann nun
auch nach Eingabe von Gesetzblatt-Jahrgang und der Gesetzesnummer direkt zu
dem fraglichen Gesetz "gesprungen" werden, womit bereits bekannte
juristische Zitate sehr leicht aufgelöst werden können.
Insgesamt sind momentan etwa 700.000 Seiten Scans im Portal ALEX vorhanden.
Der Ausbau wird weiter vorangehen. Allen Inhalten ist gemein, dass sie in
Bibliotheken meist nur schwer benützbar sind, weil sie entweder nicht zur
Gänze vorhanden sind oder gar Spezialwissen zur Benützung notwendig ist. Für
Nichtjuristen ergab sich damit eine unsichtbare Hürde. Die virtuelle
Zusammenführung dieser historisch, juristisch und politisch wichtigen
Inhalte über das ALEX-Portal erleichtert wesentlich den Zugang zu diesen
Materialien. Die virtuelle Zusammenführung dieser historisch, juristisch und
politisch wichtigen Inhalte über das ALEX-Portal erleichtert wesentlich den
Zugang zu diesen Materialien.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Müller
---------------------------------------
Christa Müller
Digitalisierung
Österreichische Nationalbibliothek
Josefplatz 1, 1015 Wien
Österreich
Tel.: +43/1/53410/376
Fax: +43/1/53410/371
christa.mueller@onb.ac.at
KlausGraf - am Montag, 2. Oktober 2006, 20:11 - Rubrik: Archivrecht
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Die Herrscherhäuser wussten sehr genau zu unterscheiden zwischen ihrem Privateigentum und dem Staats- bzw. Landeseigentum, das sie qua Amt verwalteten: Sie ließen das Publikum natürlich nicht in ihre privaten Gemächer, öffneten aber Bibliotheken und Museen für ihre Untertanen und nannten diese Institutionen deshalb in Baden auch "Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek" schreibt Rudolf Walther in der Frankfurter Rundschau vom 2. Oktober 2006. An diese lieferten Universitäten und Verlage Pflichtexemplare ab. Die wanderten nicht in die Privatbibliothek des Markgrafen. Dessen wirkliche Privatbibliothek hat die Landesbibliothek übrigens vor zehn Jahren dem Markgrafen abgekauft, um sie vor dem Verkauf ins Ausland zu retten.
Dreister Zugriff
Besonders dreist erscheint der markgräfliche Zugriff auf das landeseigene Kulturerbe im Falle der mittelalterlichen Handschriften. Sie kamen als thematisch zusammengehörende Konvolute 1803 als Raubgut in die Landesbibliothek. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden die deutschen Fürsten mit rechtsrheinischem Grundbesitz von Klöstern, Reichsabteien, Stiften und Bistümern dafür entschädigt, was sie links des Rheins an Napoleon abtreten mussten. Die Handschriften stammen aus säkularisierten bzw. enteigneten Klosterbibliotheken. Sie bilden ein in völkerrechtliche Form gekleidetes Beutegut des Landes Baden, aber nicht Privateigentum des Herrschers. Baden "erbte" damals auch Heidelberg mit der Bibliothek, die beide zur Kurpfalz gehörten. Diese regierte Maximilian Joseph, der 1799 bayerischer Kurfürst und 1806 erster bayerischer König wurde - aber selbstverständlich konnte er die Heidelberger Bibliothek nicht als Privateigentum nach München mitnehmen.
1918 dankte der Großherzog Friedrich II. ab. Nach zähem Ringen mit der republikanischen Regierung des Landes Baden kam 1924 ein Vertrag zustande, wonach nach dem Tod des Großherzogs alle großherzoglichen Bibliotheksbestände und Gemäldesammlungen in Landesbesitz übergehen sollten. Die dubiosen Rechtsansprüche, die das Haus Baden jetzt formuliert, haben ihre Basis in einem Formfehler, als 1954 nach dem Tod der Witwe des letzten Großherzogs die "Zähringer Stiftung" geschaffen wurde.
Mit der Stiftungsurkunde wurde kein Übergabeprotokoll, das die Bestände einzeln auflistet, erstellt. Dadurch entstand die Lage, dass zwar nach übereinstimmender Rechtsauffassung eine Stiftung besteht, aber eine Seite nach über 80 Jahren auf die winkeladvokatorische Idee kam zu behaupten, es sei ungeklärt, was materiell zum Stiftungsbesitz gehöre. Das Land Baden-Württemberg hätte demnach 1954 mit der "Zähringer Stiftung" gleichsam ein Blatt Papier, aber sonst nichts übernommen - außer die Kosten für die Pflege des kulturellen Erbes.
In der Stuttgarter zeitung kommentiert Julia Schröder:
Dass Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger und sein Finanzminister Gerhard Stratthaus zu glauben scheinen, sie könnten Teile aus einem historischen Handschriftenbestand in der Badischen Landesbibliothek herauslösen, ohne diesen in seiner Gesamtheit zu beschädigen, ist schlimm genug. Aber dass der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Peter Frankenberg, auf dem Standpunkt steht, die "wissenschaftliche Nutzbarkeit" der Landesbibliothek würde "nicht beeinträchtigt" durch die Verkäufe von Stücken, die, wie er sagt, für die badische Landesgeschichte nicht bedeutsam seien, das ist nicht nur schlimm, sondern peinlich. Man fragt sich, wie weit die Ahnung des Ministers, seine Ressorts betreffend, reicht - vorausgesetzt, die philologischen Disziplinen gelten noch als Wissenschaft.
Dreister Zugriff
Besonders dreist erscheint der markgräfliche Zugriff auf das landeseigene Kulturerbe im Falle der mittelalterlichen Handschriften. Sie kamen als thematisch zusammengehörende Konvolute 1803 als Raubgut in die Landesbibliothek. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden die deutschen Fürsten mit rechtsrheinischem Grundbesitz von Klöstern, Reichsabteien, Stiften und Bistümern dafür entschädigt, was sie links des Rheins an Napoleon abtreten mussten. Die Handschriften stammen aus säkularisierten bzw. enteigneten Klosterbibliotheken. Sie bilden ein in völkerrechtliche Form gekleidetes Beutegut des Landes Baden, aber nicht Privateigentum des Herrschers. Baden "erbte" damals auch Heidelberg mit der Bibliothek, die beide zur Kurpfalz gehörten. Diese regierte Maximilian Joseph, der 1799 bayerischer Kurfürst und 1806 erster bayerischer König wurde - aber selbstverständlich konnte er die Heidelberger Bibliothek nicht als Privateigentum nach München mitnehmen.
1918 dankte der Großherzog Friedrich II. ab. Nach zähem Ringen mit der republikanischen Regierung des Landes Baden kam 1924 ein Vertrag zustande, wonach nach dem Tod des Großherzogs alle großherzoglichen Bibliotheksbestände und Gemäldesammlungen in Landesbesitz übergehen sollten. Die dubiosen Rechtsansprüche, die das Haus Baden jetzt formuliert, haben ihre Basis in einem Formfehler, als 1954 nach dem Tod der Witwe des letzten Großherzogs die "Zähringer Stiftung" geschaffen wurde.
Mit der Stiftungsurkunde wurde kein Übergabeprotokoll, das die Bestände einzeln auflistet, erstellt. Dadurch entstand die Lage, dass zwar nach übereinstimmender Rechtsauffassung eine Stiftung besteht, aber eine Seite nach über 80 Jahren auf die winkeladvokatorische Idee kam zu behaupten, es sei ungeklärt, was materiell zum Stiftungsbesitz gehöre. Das Land Baden-Württemberg hätte demnach 1954 mit der "Zähringer Stiftung" gleichsam ein Blatt Papier, aber sonst nichts übernommen - außer die Kosten für die Pflege des kulturellen Erbes.
In der Stuttgarter zeitung kommentiert Julia Schröder:
Dass Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger und sein Finanzminister Gerhard Stratthaus zu glauben scheinen, sie könnten Teile aus einem historischen Handschriftenbestand in der Badischen Landesbibliothek herauslösen, ohne diesen in seiner Gesamtheit zu beschädigen, ist schlimm genug. Aber dass der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Peter Frankenberg, auf dem Standpunkt steht, die "wissenschaftliche Nutzbarkeit" der Landesbibliothek würde "nicht beeinträchtigt" durch die Verkäufe von Stücken, die, wie er sagt, für die badische Landesgeschichte nicht bedeutsam seien, das ist nicht nur schlimm, sondern peinlich. Man fragt sich, wie weit die Ahnung des Ministers, seine Ressorts betreffend, reicht - vorausgesetzt, die philologischen Disziplinen gelten noch als Wissenschaft.
*/"Zu unserer Kultur gehört auch das Gedächtnis"/*
(Bundespräsident Horst Köhler am 6. Juni 2006 in Marbach/Neckar)
Die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
zu Gunsten des badischen Adelshauses zu versteigern, wird öffentlich hart kritisiert. Am kommenden Samstag, den 7. Oktober findet *um 14.30 Uhr auf der Frankfurter Buchmesse* im Rahmen des IBLC-Forum ("International Booksellers' and Librarians' Center"), des Zentrums für den internationalen Buchhandel, für Bibliothekare, Dokumentare und IT-Spezialisten,
eine Podiumsdiskussion statt mit dem Thema
* *
*Was wird aus den Handschriften der badischen Landesbibliothek Karlsruhe?*
* *
*Auf dem Podium*:
Dr. Eva /Effertz/ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn)
Prof. Dr. Felix /Heinzer/ (Lateinische Philologie des Mittelalters, Universität Freiburg, 1988-2005 Leiter der Handschriftenabteilung der WLB Stuttgart)
Prof. Dr. Reinhard /Mussgnug/ (Öffentliches Recht, Universität Heidelberg)
Prof. Dr. Lieselotte E. /Saurma/ (Kunstgeschichte, Universität Heidelberg)
*Moderation*:
Priv.-Doz. Dr. Arno /Mentzel-Reuters/ (Monumenta Germaniae Historica, München und Universität Augsburg) und Dr. Bettina /Wagner/ (Bayerische Staatsbibliothek München)
(kleinere Änderungen vorbehalten)
Das International Library Centre der Frankfurter Buchmesse findet man in Halle 4.2, Raum Raum M461
(Bundespräsident Horst Köhler am 6. Juni 2006 in Marbach/Neckar)
Die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
zu Gunsten des badischen Adelshauses zu versteigern, wird öffentlich hart kritisiert. Am kommenden Samstag, den 7. Oktober findet *um 14.30 Uhr auf der Frankfurter Buchmesse* im Rahmen des IBLC-Forum ("International Booksellers' and Librarians' Center"), des Zentrums für den internationalen Buchhandel, für Bibliothekare, Dokumentare und IT-Spezialisten,
eine Podiumsdiskussion statt mit dem Thema
* *
*Was wird aus den Handschriften der badischen Landesbibliothek Karlsruhe?*
* *
*Auf dem Podium*:
Dr. Eva /Effertz/ (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn)
Prof. Dr. Felix /Heinzer/ (Lateinische Philologie des Mittelalters, Universität Freiburg, 1988-2005 Leiter der Handschriftenabteilung der WLB Stuttgart)
Prof. Dr. Reinhard /Mussgnug/ (Öffentliches Recht, Universität Heidelberg)
Prof. Dr. Lieselotte E. /Saurma/ (Kunstgeschichte, Universität Heidelberg)
*Moderation*:
Priv.-Doz. Dr. Arno /Mentzel-Reuters/ (Monumenta Germaniae Historica, München und Universität Augsburg) und Dr. Bettina /Wagner/ (Bayerische Staatsbibliothek München)
(kleinere Änderungen vorbehalten)
Das International Library Centre der Frankfurter Buchmesse findet man in Halle 4.2, Raum Raum M461
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Offener Brief
An den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
* Geplanter Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare schließt sich den Protesten gegen den Plan der baden-württembergischen Landesregierung an, Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zu verkaufen.
Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare mit derzeit 2.257 Mitgliedern vertritt in Deutschland die Interessen der historisch gewachsenen Überlieferung als Teil des kulturellen Erbes. Dass diese Überlieferung in ihrem Entstehungs- und Überlieferungszusammenhang gesichert und erhalten wird, um der Forschung und Öffentlichkeit als Kulturgut zugänglich zu sein und der Bildung zu dienen, zählt zu seinen vordersten Anliegen.
Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare muss daher seine Stimme vehement dagegen erheben, wenn authentische Überlieferung substantiell bedroht ist. Dies wäre bei einem Verkauf der Handschriften der badischen Landesbibliothek, die in ihrer Gesamtheit einen zentralen Bestandteil des dem Land Baden-Württemberg anvertrauten Kulturguts darstellen, zweifellos der Fall.
Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare bittet die Landesregierung Baden-Württemberg, von dem beabsichtigten Verkauf von Handschriften der badischen Landesbibliothek abzusehen und eine andere Lösung für die entstandene Problemlage zu suchen. Da die soweit vorliegenden Informationen zur Rechtslage eine Fülle von Fragen aufwerfen, bittet der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare auch, die Rechtslage noch einmal prüfen zu lassen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die öffentliche Reaktion auf die Verkaufspläne zeigt, in welcher Dimension hier der Erhalt und die Zugänglichkeit einer historischen Überlieferung berührt sind, mit der sich weiteste Kreise der Wissenschaft und der Kultur in der ganzen Welt identifizieren. Aus der Sicht des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare ist die dabei zu Tage tretende Wertschätzung von Kulturgut des Landes Baden-Württembergs ein positives Zeichen für das Bundesland, dem sich die Landesregierung nicht verschließen darf.
Im Namen der Mitglieder des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare
Mit freundlichen Grüßen
gez Dr. Robert Kretzschmar
K. ist Vorsitzender des Vereins der Archivarinnen und Archivare (und zugleich Präsident des Landesarchivs Baden-Württemberg)
An den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
* Geplanter Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare schließt sich den Protesten gegen den Plan der baden-württembergischen Landesregierung an, Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zu verkaufen.
Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare mit derzeit 2.257 Mitgliedern vertritt in Deutschland die Interessen der historisch gewachsenen Überlieferung als Teil des kulturellen Erbes. Dass diese Überlieferung in ihrem Entstehungs- und Überlieferungszusammenhang gesichert und erhalten wird, um der Forschung und Öffentlichkeit als Kulturgut zugänglich zu sein und der Bildung zu dienen, zählt zu seinen vordersten Anliegen.
Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare muss daher seine Stimme vehement dagegen erheben, wenn authentische Überlieferung substantiell bedroht ist. Dies wäre bei einem Verkauf der Handschriften der badischen Landesbibliothek, die in ihrer Gesamtheit einen zentralen Bestandteil des dem Land Baden-Württemberg anvertrauten Kulturguts darstellen, zweifellos der Fall.
Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare bittet die Landesregierung Baden-Württemberg, von dem beabsichtigten Verkauf von Handschriften der badischen Landesbibliothek abzusehen und eine andere Lösung für die entstandene Problemlage zu suchen. Da die soweit vorliegenden Informationen zur Rechtslage eine Fülle von Fragen aufwerfen, bittet der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare auch, die Rechtslage noch einmal prüfen zu lassen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die öffentliche Reaktion auf die Verkaufspläne zeigt, in welcher Dimension hier der Erhalt und die Zugänglichkeit einer historischen Überlieferung berührt sind, mit der sich weiteste Kreise der Wissenschaft und der Kultur in der ganzen Welt identifizieren. Aus der Sicht des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare ist die dabei zu Tage tretende Wertschätzung von Kulturgut des Landes Baden-Württembergs ein positives Zeichen für das Bundesland, dem sich die Landesregierung nicht verschließen darf.
Im Namen der Mitglieder des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare
Mit freundlichen Grüßen
gez Dr. Robert Kretzschmar
K. ist Vorsitzender des Vereins der Archivarinnen und Archivare (und zugleich Präsident des Landesarchivs Baden-Württemberg)
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Satzung der
ZÄHRINGER STIFTUNG
Genehmigt am 22.03.1954 von der Regierung Baden-Württemberg
Registriert im Regierungspräsidium Karlsruhe
§1
Die Errichtung der Stiftung erfolgt auf Grund seiner testamentarischen Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit + Großherzogs Friedrich II. von Baden vom 12. August 1927, erklärt vor dem Notariat I in Freiburg. Sie gilt als öffentlich rechtliche Stiftung
Der Sitz der Stiftung ist Karlsruhe.
§2
Die Stiftung umfasst folgende Sammlungen:
1. Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung in Konstanz.
2. Das Kopf’sche Kunstmuseum in Baden-Baden.
3. Die Louis Jüncke'sche Gemäldesammlung in Baden-Baden.
4. Die Türkensammlung in Karlsruhe.
5. Die Großherzogl. Münzensammlung im staatl. Münzkabinett.
6. Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten Sammlungen in
Karlsruhe.
7. Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe.
Die Bestände dieser Sammlungen werden in genauen Inventarverzeichnissen festgehalten. Die Verzeichnisse werden neu aufgestellt und der Stiftungsurkunde als Anlage beigefügt.
§ 3
Zweck der "Zähringer Stiftung" ist es, die in § 2 genannten Sammlungen in bisheriger Weise zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die in § 2 Nr. 4-6 genannten Bestände stehen deshalb wie bisher in der Obhut des Badischen Landesmuseums die in Nr. 7 genannten Bestände in der Obhut der Badischen Landesbibliothek. Ihr Standort ist Karlsruhe.
Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der Badischen Landesbibliothek zu hören.
Die Ausleihung von Einzelobjekten zu Ausstellungszwecken ist möglich, unterliegt aber ebenfalls der Genehmigung des Verwaltungsrats.
§4.
Eine Veräußerung von Sammlungsgegenständen ist der Stiftung nur insoweit erlaubt, als es zur Bezahlung einer etwaigen Erbschaftssteuer erforderlich ist.
§ 5
Die Vertretung der Stiftung nach außen hin obliegt einem Verwaltungsrat, der sich zusammensetzt aus dem jeweiligen ältesten männlichen Spross der Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament der Großherzogs Friedrich von Baden vorn 12. August 1927 benannten Vertreter der Großherzogl. Familie bestimmten Mitglied.
In Ermangelung eines männlichen Sprosses des Zähringer Hauses führt das jeweilige älteste weibliche Mitglied der Familie den Vorsitz.
Sitz des Verwaltungsrats ist Karlsruhe.
§ 6 M
Jedes Verwaltungsratsmitglied kann für Fälle seiner zeitweisen Verhinderung einen Stellvertreter benennen und nötigenfalls Sachverständige in die Sitzung mitbringen.
§7
Der Verwaltungsrat hat die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks zu verwalten und ist für alle Angelegenheiten der Stiftung ausschließlich zuständig. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Kultusministeriums als Aufsichtsbehörde für öffentliche Stiftungen bedarf.
§ 8
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit Stimmenmehrheit in mündlichen Beratungen gefaßt, die schriftlich in Protokollform niederzulegen und vom Vorsitzendem zu unterzeichnen sind.
§ 9
Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr anberaumt. Auf Antrag eines Mitglieds ist der Vorsitzende zur Einberufung verpflichtet. Ohne die vollzählige Anwesenheit der Mitglieder, bzw. ihrer Stellvertreter, ist der Verwaltungsrat nicht beschlußfähig.
Gemäß dem Stiftungsgesetz Baden-Württemberg
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1104314/stiftungsgesetz.pdf
hat die Zähringer Stiftung den Charakter einer Stiftung des öffentlichen Rechts beibehalten. Stiftungsbehörde ist in ihrem Fall das Wissenschaftsministerium.
Die Veräußerung von Gegenständen der Stiftung mit besonderem wissenschaftlichem, geschichtlichen oder künstlerischem Wert unterfällt in BW keinem ausdrücklichen Genehmigungsvorbehalt oder Anzeigegebot (siehe Art. 27 BayStiftG http://www.stiftungen.bayern.de/pdf/BayStG_aktuell.pdf ).
ZÄHRINGER STIFTUNG
Genehmigt am 22.03.1954 von der Regierung Baden-Württemberg
Registriert im Regierungspräsidium Karlsruhe
§1
Die Errichtung der Stiftung erfolgt auf Grund seiner testamentarischen Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit + Großherzogs Friedrich II. von Baden vom 12. August 1927, erklärt vor dem Notariat I in Freiburg. Sie gilt als öffentlich rechtliche Stiftung
Der Sitz der Stiftung ist Karlsruhe.
§2
Die Stiftung umfasst folgende Sammlungen:
1. Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung in Konstanz.
2. Das Kopf’sche Kunstmuseum in Baden-Baden.
3. Die Louis Jüncke'sche Gemäldesammlung in Baden-Baden.
4. Die Türkensammlung in Karlsruhe.
5. Die Großherzogl. Münzensammlung im staatl. Münzkabinett.
6. Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten Sammlungen in
Karlsruhe.
7. Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek in Karlsruhe.
Die Bestände dieser Sammlungen werden in genauen Inventarverzeichnissen festgehalten. Die Verzeichnisse werden neu aufgestellt und der Stiftungsurkunde als Anlage beigefügt.
§ 3
Zweck der "Zähringer Stiftung" ist es, die in § 2 genannten Sammlungen in bisheriger Weise zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die in § 2 Nr. 4-6 genannten Bestände stehen deshalb wie bisher in der Obhut des Badischen Landesmuseums die in Nr. 7 genannten Bestände in der Obhut der Badischen Landesbibliothek. Ihr Standort ist Karlsruhe.
Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der Badischen Landesbibliothek zu hören.
Die Ausleihung von Einzelobjekten zu Ausstellungszwecken ist möglich, unterliegt aber ebenfalls der Genehmigung des Verwaltungsrats.
§4.
Eine Veräußerung von Sammlungsgegenständen ist der Stiftung nur insoweit erlaubt, als es zur Bezahlung einer etwaigen Erbschaftssteuer erforderlich ist.
§ 5
Die Vertretung der Stiftung nach außen hin obliegt einem Verwaltungsrat, der sich zusammensetzt aus dem jeweiligen ältesten männlichen Spross der Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament der Großherzogs Friedrich von Baden vorn 12. August 1927 benannten Vertreter der Großherzogl. Familie bestimmten Mitglied.
In Ermangelung eines männlichen Sprosses des Zähringer Hauses führt das jeweilige älteste weibliche Mitglied der Familie den Vorsitz.
Sitz des Verwaltungsrats ist Karlsruhe.
§ 6 M
Jedes Verwaltungsratsmitglied kann für Fälle seiner zeitweisen Verhinderung einen Stellvertreter benennen und nötigenfalls Sachverständige in die Sitzung mitbringen.
§7
Der Verwaltungsrat hat die Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks zu verwalten und ist für alle Angelegenheiten der Stiftung ausschließlich zuständig. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Kultusministeriums als Aufsichtsbehörde für öffentliche Stiftungen bedarf.
§ 8
Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit Stimmenmehrheit in mündlichen Beratungen gefaßt, die schriftlich in Protokollform niederzulegen und vom Vorsitzendem zu unterzeichnen sind.
§ 9
Die Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr anberaumt. Auf Antrag eines Mitglieds ist der Vorsitzende zur Einberufung verpflichtet. Ohne die vollzählige Anwesenheit der Mitglieder, bzw. ihrer Stellvertreter, ist der Verwaltungsrat nicht beschlußfähig.
Gemäß dem Stiftungsgesetz Baden-Württemberg
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1104314/stiftungsgesetz.pdf
hat die Zähringer Stiftung den Charakter einer Stiftung des öffentlichen Rechts beibehalten. Stiftungsbehörde ist in ihrem Fall das Wissenschaftsministerium.
Die Veräußerung von Gegenständen der Stiftung mit besonderem wissenschaftlichem, geschichtlichen oder künstlerischem Wert unterfällt in BW keinem ausdrücklichen Genehmigungsvorbehalt oder Anzeigegebot (siehe Art. 27 BayStiftG http://www.stiftungen.bayern.de/pdf/BayStG_aktuell.pdf ).
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Pressemitteilung
Berlin, 02.10.2006
Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
zum beabsichtigten Verkauf eines Teils der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV) reagiert mit völligem Unverständnis und großer
Empörung auf die bekannt gewordenen Pläne des Landes Baden-Württemberg, einen
Großteil der Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zum Kauf
freizugeben.
Die mit öffentlichen Mitteln erschlossenen Handschriften gehören zum kulturellen Erbe nicht
nur des badischen Landesteils oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, sondern überhaupt
zum Erbe Deutschlands und darüber hinaus des christlichen Abendlandes und seiner
literarischen und kunsthistorischen Überlieferung im Mittelalter.
Ihr Verkauf an private Sammler hätte zur Konsequenz, dass sie der Forschung und der
interessierten Öffentlichkeit für immer entzogen würden. Darüber hinaus würden mit dieser
Entscheidung historisch gewachsene Sammlungen unwiderruflich zerstört und der Stellung
der Badischen Landesbibliothek als überregional bedeutsamer Forschungseinrichtung
nachhaltiger Schaden zugefügt.
Mit besonderer Bitterkeit vermerkt die Sektion IV des DBV, dass Herr Ministerpräsident
Oettinger sich zwar zur Erhaltung des „Museumsstandortes Karlsruhe“ bekennt, die
Sammlungen des Badischen Landesmuseums bzw. der Kunsthalle Karlsruhe folglich nicht zur
Entschädigung der markgräflich-badischen Ansprüche verwendet werden sollen, ein
entsprechendes Bekenntnis zu den wertvollen badischen Bibliotheksbeständen aber fehlt.
Die Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbandes fordert das Land Baden-Württemberg
nachdrücklich auf, von den nur wenig durchdachten, eines Kulturstaates absolut unwürdigen
Verkaufsplänen Abstand zu nehmen, sich mit dem Haus Baden auf einem rechtlich
einwandfreien Weg anderweitig zu einigen, den gesamten Handschriftenbestand der
Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg
anzuerkennen und sich zu dessen dauerhafter Bewahrung in öffentlicher Hand zu
verpflichten.
Gez.: Werner Stephan, Vorsitzender der Sektion IV, Wissenschaftliche Universalbibliotheken
im Deutschen Bibliotheksverband
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V., Sektion IV
Herr Werner Stephan, Direktor der Universitätsbibliothek Stuttgart
Telefon: 0711 685-82222
Fax: 0711 685-350
E-Mail: stephan@ub.uni-stuttgart.de
Berlin, 02.10.2006
Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV)
zum beabsichtigten Verkauf eines Teils der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Sektion IV (Wissenschaftliche Universalbibliotheken) des Deutschen
Bibliotheksverbandes (DBV) reagiert mit völligem Unverständnis und großer
Empörung auf die bekannt gewordenen Pläne des Landes Baden-Württemberg, einen
Großteil der Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zum Kauf
freizugeben.
Die mit öffentlichen Mitteln erschlossenen Handschriften gehören zum kulturellen Erbe nicht
nur des badischen Landesteils oder des Bundeslandes Baden-Württemberg, sondern überhaupt
zum Erbe Deutschlands und darüber hinaus des christlichen Abendlandes und seiner
literarischen und kunsthistorischen Überlieferung im Mittelalter.
Ihr Verkauf an private Sammler hätte zur Konsequenz, dass sie der Forschung und der
interessierten Öffentlichkeit für immer entzogen würden. Darüber hinaus würden mit dieser
Entscheidung historisch gewachsene Sammlungen unwiderruflich zerstört und der Stellung
der Badischen Landesbibliothek als überregional bedeutsamer Forschungseinrichtung
nachhaltiger Schaden zugefügt.
Mit besonderer Bitterkeit vermerkt die Sektion IV des DBV, dass Herr Ministerpräsident
Oettinger sich zwar zur Erhaltung des „Museumsstandortes Karlsruhe“ bekennt, die
Sammlungen des Badischen Landesmuseums bzw. der Kunsthalle Karlsruhe folglich nicht zur
Entschädigung der markgräflich-badischen Ansprüche verwendet werden sollen, ein
entsprechendes Bekenntnis zu den wertvollen badischen Bibliotheksbeständen aber fehlt.
Die Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbandes fordert das Land Baden-Württemberg
nachdrücklich auf, von den nur wenig durchdachten, eines Kulturstaates absolut unwürdigen
Verkaufsplänen Abstand zu nehmen, sich mit dem Haus Baden auf einem rechtlich
einwandfreien Weg anderweitig zu einigen, den gesamten Handschriftenbestand der
Badischen Landesbibliothek als kulturelles Erbe des Landes Baden-Württemberg
anzuerkennen und sich zu dessen dauerhafter Bewahrung in öffentlicher Hand zu
verpflichten.
Gez.: Werner Stephan, Vorsitzender der Sektion IV, Wissenschaftliche Universalbibliotheken
im Deutschen Bibliotheksverband
Kontakt: Deutscher Bibliotheksverband e.V., Sektion IV
Herr Werner Stephan, Direktor der Universitätsbibliothek Stuttgart
Telefon: 0711 685-82222
Fax: 0711 685-350
E-Mail: stephan@ub.uni-stuttgart.de
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http://medien-kunst-industrie.verdi.de/bereich_kunst_und_kultur/kunst_und_kultur/pressemeldungen/unterschriftenaktion_vs
Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006
Verband deutscher Schriftsteller (VS) fordert Besucher der Frankfurter Buchmesse auf, mit ihrer Unterschrift gegen den Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften zu protestieren
Berlin/Karlsruhe: Der VS Bundesvorstand bittet alle Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift gegen den Verkauf der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe durch die Landesregierung Baden-Württemberg zu kämpfen.
Der Bundesvorsitzende des VS, Imre Török, unterstützt die internationalen Proteste gegen die barbarische Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes. Er appelliert insbesondere an die Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Oettinger zum Einlenken zu bewegen und die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten.
Unterschriftenlisten sind am Stand des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) auf der Buchmesse in Frankfurt/M. (Stand 3.1 H101) sowie auf dem der Bundessparte Übersetzer des VS (VdÜ – Stand 5.0 E955) ausgelegt
Die Unterschriftenliste und die Presseinformation im Wortlaut können hier geladen werden:
Unterschriftenliste des VS gegen des Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften durch die Landesregierung Baden-Württemberg Unterschriftenliste (PDF, 22 kB)
Presseinformation des VS: Unterschriftensammlung auf der Buchmesse Frankfurt/M. gegen den Verkauf mittelalterlicher Handschriften Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006 (PDF, 27 kB)
Bitte diese Information weitergeben!
Natürlich können und sollen auch andere Stellen (Bibliothek, Archive, Museen, andere Kulturinstitutionen) Unterschriften sammeln!
Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006
Verband deutscher Schriftsteller (VS) fordert Besucher der Frankfurter Buchmesse auf, mit ihrer Unterschrift gegen den Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften zu protestieren
Berlin/Karlsruhe: Der VS Bundesvorstand bittet alle Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift gegen den Verkauf der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe durch die Landesregierung Baden-Württemberg zu kämpfen.
Der Bundesvorsitzende des VS, Imre Török, unterstützt die internationalen Proteste gegen die barbarische Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes. Er appelliert insbesondere an die Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Oettinger zum Einlenken zu bewegen und die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten.
Unterschriftenlisten sind am Stand des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) auf der Buchmesse in Frankfurt/M. (Stand 3.1 H101) sowie auf dem der Bundessparte Übersetzer des VS (VdÜ – Stand 5.0 E955) ausgelegt
Die Unterschriftenliste und die Presseinformation im Wortlaut können hier geladen werden:
Unterschriftenliste des VS gegen des Ausverkauf mittelalterlicher Handschriften durch die Landesregierung Baden-Württemberg Unterschriftenliste (PDF, 22 kB)
Presseinformation des VS: Unterschriftensammlung auf der Buchmesse Frankfurt/M. gegen den Verkauf mittelalterlicher Handschriften Presseinformation des VS vom 2. Oktober 2006 (PDF, 27 kB)
Bitte diese Information weitergeben!
Natürlich können und sollen auch andere Stellen (Bibliothek, Archive, Museen, andere Kulturinstitutionen) Unterschriften sammeln!
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Die WELT greift das Thema der Karlsruher Verkäufe auf und speist Wissen über den Marktwert der Stücke ein.
http://www.welt.de/data/2006/10/02/1057373.html
Auszüge
Die Affäre erinnert an die Geschichte vom Pferdehändler, der sich lauthals beschwert: "Alle reden nur davon, dass der Gaul auf einem Lauf hinkt, von den drei gesunden Beinen spricht keiner." Die Landesregierung würde natürlich am liebsten nur die "gesunden" Beine vorzeigen, die Fälle, in denen sie Kulturgüter vor dem Ausverkauf rettete: die 24 Millionen Euro für die Donaueschinger Bibliothek, die 13 Millionen Euro für Holbeins "Graue Passion" und 2001 die fast 20 Millionen für die Nibelungen-Handschrift C, für die man die Landesbank als Sponsor fand. Das alles kam aus Fürstlich Fürstenbergischem Besitz. Aber auch die Markgrafen von Baden wurden nicht vernachlässigt. 42 Millionen Mark erhielten sie 1995 vom Land für Kunstgewerbliches und die Hälfte der Kunstkammer, ehe der Rest von Sotheby's für 78 Millionen Mark versteigert wurde. "Markgraf von Baden nach Auktion saniert" verkündete damals eine Schlagzeile. Welch ein Irrtum!
Deshalb schaut alle Welt empört auf den lahmen Lauf und die angekündigte Totaloperation, die den Schaden aus der Welt schaffen soll. Denn das wäre der Verkauf der 3600 Codices, 4000 Musikhandschriften und 1300 Inkunabeln. Um 70 Millionen Euro dafür zu erlösen, müsste, wenn man nur die Handschriften in Rechnung stellt, ein Durchschnittspreis von knapp 20 000 Euro erzielt werden. Das klingt bescheiden, schließlich brachte es das Rothschild Stundenbuch mit den Miniaturen von Simon Bening bei Christie's im Juli 1999 als bislang teuerste Handschrift auf 12,8 Millionen Euro. Und der erste Druck von Geoffrey Chaucers "Canterbury Tales" von 1476/77 wurde ein Jahr zuvor mit fast sieben Millionen Euro die am höchsten bezahlte Inkunabel. Aber das sind Ausnahmepreise. Solche Rarissima sind nicht unter den Badener Bibliotheksschätzen.
Die "Historia Alexandri Magni/ Histori von dem Grossen Alexander" des Johannes Hartlieb, 1493 von Martin Schott in Straßburg gedruckt, kann mit dem Chaucer kaum konkurrieren, auch wenn von dieser Version lediglich sieben vollständige und drei unvollständige Exemplare erhalten blieben. Da sind die Chancen für Georg Rüxners "Thurnierbuch. Anfang, vrsprung vnd herkomen des Thurniers inn Teutscher nation" von 1530 wahrscheinlich besser. Immerhin wurden die Holzschnitte in diesem Exemplar nicht nur koloriert, sondern auch mit Gold angelegt, so dass vermutet wird, es könne sich um eine Luxusversion für Karl V. handeln. Und der Band "Victoria adversus impios Hebraeos" des Salvagus Porchetus, da erst 1520 in Paris gedruckt eigentlich keine Inkunabel, kann mit Interesse rechnen, weil er einst Luther gehörte und von ihm mit Randnotizen versehen wurde.
Für das Reichenauer Lektionar mit seinen schön ausgeschmückten Initialen oder für die "Gesta Witigowensis" mit ihren Miniaturen, beide vom Ende des 10. Jahrhunderts, könnten sechs- und siebenstellige Beträge durchaus möglich sein. Dasselbe gilt auch für das illuminierte "Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden", das um 1490 entstanden ist. Gefragt und gut bezahlt werden nur die Codices mit reichem Bilderschmuck und fantasievollen Randzeichnungen. Damit aber können lediglich ein Teil der Handschriften von St. Peter, von St. Blasien oder die 267 Pergament- und 162 Papierhandschriften des Klosters Reichenau auftrumpfen, die mit der Säkularisation 1805 der "Carlsruher Hofbibliothek" überwiesen wurden.
Unklar blieb damals, ob sie dem Markgrafen als Privateigentum zugedacht waren, oder ob sie an die Hofbibliothek des regierenden Herrschers gingen und damit als Staatsbesitz zu gelten hatten. Das ist der Ursprung des bis heute andauernden Streites zwischen dem Haus Baden und der Landesregierung. Sie wurde auch durch die Beschlagnahme fürstlichen Besitzes 1918/19 nicht aus der Welt geschafft, weil Gerichtsurteile aufgrund des Artikel 153 der Weimarer Verfassung, der das private Eigentum garantierte, diese Verfügungen 1925 aufhoben. Und da der von der KPD inaugurierte und von der SPD mitgetragene Volksentscheid über die Fürstenenteignung im folgenden Jahr keine Mehrheit fand, blieb das Privateigentum der Fürsten unangetastet. Für Baden ergab sich daraus ein Schwebezustand, weil ungeregelt blieb, was der Krone und damit der Republik als Nachfolger, was dem ehemals regierenden Haus privat gehörte. [...]
Auch der SPIEGEL 40/2006 widmet heute eine ganze Seite (S. 200) dem Thema:
Unter den Hammer
Länder und Kommunen entdecken die Kunstschätze aus Museen und Archiven als stille Reserve zum Stopfen von Haushaltslöchern.
(Neue Informationen zur Karlsruher Affäre wurden schon vorab in Presseveröffentlichungen mitgeteilt.)
http://www.welt.de/data/2006/10/02/1057373.html
Auszüge
Die Affäre erinnert an die Geschichte vom Pferdehändler, der sich lauthals beschwert: "Alle reden nur davon, dass der Gaul auf einem Lauf hinkt, von den drei gesunden Beinen spricht keiner." Die Landesregierung würde natürlich am liebsten nur die "gesunden" Beine vorzeigen, die Fälle, in denen sie Kulturgüter vor dem Ausverkauf rettete: die 24 Millionen Euro für die Donaueschinger Bibliothek, die 13 Millionen Euro für Holbeins "Graue Passion" und 2001 die fast 20 Millionen für die Nibelungen-Handschrift C, für die man die Landesbank als Sponsor fand. Das alles kam aus Fürstlich Fürstenbergischem Besitz. Aber auch die Markgrafen von Baden wurden nicht vernachlässigt. 42 Millionen Mark erhielten sie 1995 vom Land für Kunstgewerbliches und die Hälfte der Kunstkammer, ehe der Rest von Sotheby's für 78 Millionen Mark versteigert wurde. "Markgraf von Baden nach Auktion saniert" verkündete damals eine Schlagzeile. Welch ein Irrtum!
Deshalb schaut alle Welt empört auf den lahmen Lauf und die angekündigte Totaloperation, die den Schaden aus der Welt schaffen soll. Denn das wäre der Verkauf der 3600 Codices, 4000 Musikhandschriften und 1300 Inkunabeln. Um 70 Millionen Euro dafür zu erlösen, müsste, wenn man nur die Handschriften in Rechnung stellt, ein Durchschnittspreis von knapp 20 000 Euro erzielt werden. Das klingt bescheiden, schließlich brachte es das Rothschild Stundenbuch mit den Miniaturen von Simon Bening bei Christie's im Juli 1999 als bislang teuerste Handschrift auf 12,8 Millionen Euro. Und der erste Druck von Geoffrey Chaucers "Canterbury Tales" von 1476/77 wurde ein Jahr zuvor mit fast sieben Millionen Euro die am höchsten bezahlte Inkunabel. Aber das sind Ausnahmepreise. Solche Rarissima sind nicht unter den Badener Bibliotheksschätzen.
Die "Historia Alexandri Magni/ Histori von dem Grossen Alexander" des Johannes Hartlieb, 1493 von Martin Schott in Straßburg gedruckt, kann mit dem Chaucer kaum konkurrieren, auch wenn von dieser Version lediglich sieben vollständige und drei unvollständige Exemplare erhalten blieben. Da sind die Chancen für Georg Rüxners "Thurnierbuch. Anfang, vrsprung vnd herkomen des Thurniers inn Teutscher nation" von 1530 wahrscheinlich besser. Immerhin wurden die Holzschnitte in diesem Exemplar nicht nur koloriert, sondern auch mit Gold angelegt, so dass vermutet wird, es könne sich um eine Luxusversion für Karl V. handeln. Und der Band "Victoria adversus impios Hebraeos" des Salvagus Porchetus, da erst 1520 in Paris gedruckt eigentlich keine Inkunabel, kann mit Interesse rechnen, weil er einst Luther gehörte und von ihm mit Randnotizen versehen wurde.
Für das Reichenauer Lektionar mit seinen schön ausgeschmückten Initialen oder für die "Gesta Witigowensis" mit ihren Miniaturen, beide vom Ende des 10. Jahrhunderts, könnten sechs- und siebenstellige Beträge durchaus möglich sein. Dasselbe gilt auch für das illuminierte "Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden", das um 1490 entstanden ist. Gefragt und gut bezahlt werden nur die Codices mit reichem Bilderschmuck und fantasievollen Randzeichnungen. Damit aber können lediglich ein Teil der Handschriften von St. Peter, von St. Blasien oder die 267 Pergament- und 162 Papierhandschriften des Klosters Reichenau auftrumpfen, die mit der Säkularisation 1805 der "Carlsruher Hofbibliothek" überwiesen wurden.
Unklar blieb damals, ob sie dem Markgrafen als Privateigentum zugedacht waren, oder ob sie an die Hofbibliothek des regierenden Herrschers gingen und damit als Staatsbesitz zu gelten hatten. Das ist der Ursprung des bis heute andauernden Streites zwischen dem Haus Baden und der Landesregierung. Sie wurde auch durch die Beschlagnahme fürstlichen Besitzes 1918/19 nicht aus der Welt geschafft, weil Gerichtsurteile aufgrund des Artikel 153 der Weimarer Verfassung, der das private Eigentum garantierte, diese Verfügungen 1925 aufhoben. Und da der von der KPD inaugurierte und von der SPD mitgetragene Volksentscheid über die Fürstenenteignung im folgenden Jahr keine Mehrheit fand, blieb das Privateigentum der Fürsten unangetastet. Für Baden ergab sich daraus ein Schwebezustand, weil ungeregelt blieb, was der Krone und damit der Republik als Nachfolger, was dem ehemals regierenden Haus privat gehörte. [...]
Auch der SPIEGEL 40/2006 widmet heute eine ganze Seite (S. 200) dem Thema:
Unter den Hammer
Länder und Kommunen entdecken die Kunstschätze aus Museen und Archiven als stille Reserve zum Stopfen von Haushaltslöchern.
(Neue Informationen zur Karlsruher Affäre wurden schon vorab in Presseveröffentlichungen mitgeteilt.)
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http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Die Liste der Unterzeichner ist seit Montag, 2. Oktober 2006, 12.00
Uhr (MEZ) geschlossen.
Bitte senden Sie keine Emails mehr.
Der von über 2500 Personen unterzeichnete 'Offene Brief' wird jetzt an
den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und die
Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sowie an verschiedene
Presseagenturen und Presseorgane geschickt.
Allen Unterzeichnern aus dem In- und Ausland sei für die
eindrucksvolle Unterstützung ganz herzlich gedankt!
Den weiteren Fortgang der Angelegenheit können Sie über die Website
der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe verfolgen
(http://www.blb-karlsruhe.de/); dort finden Sie auch weiterführende
Links.
The list was closed on Monday, 2 October 2006, at 12:00 Middle European Time.
Please do not send any more Emails.
The letter which was signed by more than 2500 persons will be sent to
the Ministerpräsident of Baden-Württemberg and the members of the
Baden-Württemberg Parliament as well as various press agencies,
magazins and newspapers.
Thank you to all who signed from Germany and abroad for their
impressive support!
Further progress of the issue can be followed on the website of
Badische Landesbibliothek Karlsruhe (http://www.blb-karlsruhe.de/);
there you will find further links.
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Uhr (MEZ) geschlossen.
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Der von über 2500 Personen unterzeichnete 'Offene Brief' wird jetzt an
den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und die
Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg sowie an verschiedene
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Allen Unterzeichnern aus dem In- und Ausland sei für die
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Den weiteren Fortgang der Angelegenheit können Sie über die Website
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Baden-Württemberg Parliament as well as various press agencies,
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Further progress of the issue can be followed on the website of
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Laut Landtagsdokumentation gab es bisher folgende Vorgänge:
Antrag
Fraktion GRÜNE
26.09.2006 Drs 14/343
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0343.html
Antrag
Dr. Nils Schmid u. a. SPD
25.09.2006 Drs 14/341
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von
Kulturgütern des Landes
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0341.html
Der SPD-Antrag datiert lt. Text ursprünglich vom 21.06., der Antrag der Grünen vom 26.06., die o.g. Daten sind die Daten der Veröffentlichung als Landtagsdrucksache.
Antrag
Fraktion GRÜNE
26.09.2006 Drs 14/343
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0343.html
Antrag
Dr. Nils Schmid u. a. SPD
25.09.2006 Drs 14/341
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von
Kulturgütern des Landes
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0341.html
Der SPD-Antrag datiert lt. Text ursprünglich vom 21.06., der Antrag der Grünen vom 26.06., die o.g. Daten sind die Daten der Veröffentlichung als Landtagsdrucksache.
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Mir wurde freundlicherweise erlaubt, den Text des folgenden Schreibens hier zu veröffentlichen.
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der
Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz)
p. adr.: Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Münstergasse 63, Postfach, CH-3000 Bern 8 (derzeit Präsident)
27. September 2006
Herrn Ministerpräsident
des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Villa Reitzenstein
Richard-Wagner-Straße
D-70184 Stuttgart
Betrifft Abgabe von Kulturgut an Zahlungsstatt durch das Land Baden-Württemberg an die Fürstenfamilie Baden
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in der Welt der Gelehrsamkeit, die Ihnen fern liegen dürfte, ist ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen, als gestern Abend bekannt wurde, dass das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, einen großen Teil des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe an Zahlungsstatt an die Fürstenfamilie Baden abzutreten, welche diese Bücherschätze an einer Auktion dem Meistbietenden versteigern wolle.
Ein Blick in das Nachschlagewerk „Handschriftenerbe des deutschen Mittelalters“ zeigt, dass in der badischen Landesbibliothek Karlsruhe nicht nur ein großer Teil der berühmten Handschriften des Klosters Reichenau liegen, sondern Handschriften aus dem ganzen mittelalterlichen Deutschland:
• aus karolingischen und hochmittelalterlichen Klöstern wie Alpirsbach, Alsbach, Blaubeuren, Ettenheimmünster, Fulda, Günterstal, Herrenalb, Hirsau, Lorsch, Sankt Blasien, Schuttern, Schwarzach, Tennenbach, Villingen, Wiblingen, Zwiefalten und anderen;
• aus den Reichsstädten Augsburg, Nürnberg, Ulm und ihren Klöstern;
• aus Bischofsstädten Bamberg, Erfurt, Konstanz, Speyer, Würzburg;
• aus weiteren Städten wie Baden-Baden, Braunschweig, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Offenburg, Pforzheim.
Einen besonderen Erklärungsnotstand haben Sie zu Orten, die heute im Ausland liegen: Colmar, Straßburg und Weißenburg im Elsass: Wie Sie wissen, ist im Deutsch-französischen Krieg 1870 das Archiv und die Bibliothek von Straßburg durch deutschen Beschuss verbrannt. Damals sind tausende mittelalterliche Handschriften und Dokumente, darunter bestimmt auch Vorstufen der Buchdruckerkunst aus den dortigen Versuchen des Johannes Gutenberg, restlos untergegangen: Muss das Elsaß seine restlichen Handschriften, die bis jetzt in Karlsruhe öffentlich zugänglich waren, in Zukunft in Malibu Kalifornien, in der vatikanischen Bibliothek und in Stockholm besichtigen? Oder verschwinden die Handschriften gar in einem Tresor einer Bank, da in Privatbesitz?
Ein weiterer, unheilbarer Aderlass süddeutschen Kulturgutes hat vor einigen Jahren stattgefunden, als die fürstlich fürstenbergische Familienbibliothek Donaueschingen verkauft worden ist: Handschriften, Inkunabeln und andere wertvolle alte Drucke sind in alle Winde, auch in die Schweiz (wo sie hoffentlich nie ein ähnliches Schicksal erreichen wird), zerstreut worden.
Bisher standen in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Handschriften als Kulturgut der Forschung zur Verfügung, in einer gut organisierten und mit Katalogen gut dokumentierten öffentlichen Institution, während Jahrzehnten betreut von öffentlich besoldeten Fachleuten; die Kataloge, die nun zu Makulatur würden, wurden in jahrelanger Arbeit mit öffentlichen und privaten Geldern wie der VW-Stiftung hergestellt. In Ausstellungen und Publikationen wurden die Werke des Mittelalters einer immer wieder begeisterten Öffentlichkeit vorgestellt. Jedermann weiß, dass eine Auktion diese Bücherschätze in die ganze Welt zerstreuen wird und dass die Bücher mit keinem Geld und nie mehr zurückgeholt werden können.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident: denken Sie an all die Kriege, an die Bücherverluste im Dreißigjährigen Krieg und seither in den beiden Weltkriegen und fragen Sie sich, ob Mitteleuropa weitere Verluste verkraften kann, mutwillig verursacht durch eine Regierung, welche lieber das Geld behält als die historischen Kulturgüter?
Können Sie persönlich einen solch barbarischen Akt der Zerstreuung wertvollsten Kulturgutes auf sich und auf Ihren Namen nehmen? In der kultur- und geschichtsbewussten Öffentlichkeit, die es nach wie vor noch gibt, wie wir Fachleute aus täglicher Erfahrung wissen, wird nach der Realisierung Ihrer skandalösen Pläne die Schande Ihrer Regierung und Ihrem Namen für immer anhaften.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen der
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen / Bibliothekare der Schweiz)
sig. Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Präsident
sig. Prof. Dr. Christoph Eggenberger, Zentralbibliothek Zürich
sig. Prof. Dr. Ernst Tremp, Stiftsbibliothekar, Stiftsbibliothek St. Gallen
Kopien an die Badische Landesbibliothek Karlsruhe sowie an das Institut de recherche et d’histoire des textes (IRHT), Paris
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der
Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz)
p. adr.: Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Münstergasse 63, Postfach, CH-3000 Bern 8 (derzeit Präsident)
27. September 2006
Herrn Ministerpräsident
des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Villa Reitzenstein
Richard-Wagner-Straße
D-70184 Stuttgart
Betrifft Abgabe von Kulturgut an Zahlungsstatt durch das Land Baden-Württemberg an die Fürstenfamilie Baden
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in der Welt der Gelehrsamkeit, die Ihnen fern liegen dürfte, ist ein Sturm der Entrüstung ausgebrochen, als gestern Abend bekannt wurde, dass das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, einen großen Teil des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe an Zahlungsstatt an die Fürstenfamilie Baden abzutreten, welche diese Bücherschätze an einer Auktion dem Meistbietenden versteigern wolle.
Ein Blick in das Nachschlagewerk „Handschriftenerbe des deutschen Mittelalters“ zeigt, dass in der badischen Landesbibliothek Karlsruhe nicht nur ein großer Teil der berühmten Handschriften des Klosters Reichenau liegen, sondern Handschriften aus dem ganzen mittelalterlichen Deutschland:
• aus karolingischen und hochmittelalterlichen Klöstern wie Alpirsbach, Alsbach, Blaubeuren, Ettenheimmünster, Fulda, Günterstal, Herrenalb, Hirsau, Lorsch, Sankt Blasien, Schuttern, Schwarzach, Tennenbach, Villingen, Wiblingen, Zwiefalten und anderen;
• aus den Reichsstädten Augsburg, Nürnberg, Ulm und ihren Klöstern;
• aus Bischofsstädten Bamberg, Erfurt, Konstanz, Speyer, Würzburg;
• aus weiteren Städten wie Baden-Baden, Braunschweig, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Offenburg, Pforzheim.
Einen besonderen Erklärungsnotstand haben Sie zu Orten, die heute im Ausland liegen: Colmar, Straßburg und Weißenburg im Elsass: Wie Sie wissen, ist im Deutsch-französischen Krieg 1870 das Archiv und die Bibliothek von Straßburg durch deutschen Beschuss verbrannt. Damals sind tausende mittelalterliche Handschriften und Dokumente, darunter bestimmt auch Vorstufen der Buchdruckerkunst aus den dortigen Versuchen des Johannes Gutenberg, restlos untergegangen: Muss das Elsaß seine restlichen Handschriften, die bis jetzt in Karlsruhe öffentlich zugänglich waren, in Zukunft in Malibu Kalifornien, in der vatikanischen Bibliothek und in Stockholm besichtigen? Oder verschwinden die Handschriften gar in einem Tresor einer Bank, da in Privatbesitz?
Ein weiterer, unheilbarer Aderlass süddeutschen Kulturgutes hat vor einigen Jahren stattgefunden, als die fürstlich fürstenbergische Familienbibliothek Donaueschingen verkauft worden ist: Handschriften, Inkunabeln und andere wertvolle alte Drucke sind in alle Winde, auch in die Schweiz (wo sie hoffentlich nie ein ähnliches Schicksal erreichen wird), zerstreut worden.
Bisher standen in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Handschriften als Kulturgut der Forschung zur Verfügung, in einer gut organisierten und mit Katalogen gut dokumentierten öffentlichen Institution, während Jahrzehnten betreut von öffentlich besoldeten Fachleuten; die Kataloge, die nun zu Makulatur würden, wurden in jahrelanger Arbeit mit öffentlichen und privaten Geldern wie der VW-Stiftung hergestellt. In Ausstellungen und Publikationen wurden die Werke des Mittelalters einer immer wieder begeisterten Öffentlichkeit vorgestellt. Jedermann weiß, dass eine Auktion diese Bücherschätze in die ganze Welt zerstreuen wird und dass die Bücher mit keinem Geld und nie mehr zurückgeholt werden können.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident: denken Sie an all die Kriege, an die Bücherverluste im Dreißigjährigen Krieg und seither in den beiden Weltkriegen und fragen Sie sich, ob Mitteleuropa weitere Verluste verkraften kann, mutwillig verursacht durch eine Regierung, welche lieber das Geld behält als die historischen Kulturgüter?
Können Sie persönlich einen solch barbarischen Akt der Zerstreuung wertvollsten Kulturgutes auf sich und auf Ihren Namen nehmen? In der kultur- und geschichtsbewussten Öffentlichkeit, die es nach wie vor noch gibt, wie wir Fachleute aus täglicher Erfahrung wissen, wird nach der Realisierung Ihrer skandalösen Pläne die Schande Ihrer Regierung und Ihrem Namen für immer anhaften.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Namen der
ARBEITSGRUPPE HANDSCHRIFTEN DES BBS
(BBS, Verband der Bibliotheken und der Bibliothekarinnen / Bibliothekare der Schweiz)
sig. Dr. Martin Germann, Burgerbibliothek Bern, Präsident
sig. Prof. Dr. Christoph Eggenberger, Zentralbibliothek Zürich
sig. Prof. Dr. Ernst Tremp, Stiftsbibliothekar, Stiftsbibliothek St. Gallen
Kopien an die Badische Landesbibliothek Karlsruhe sowie an das Institut de recherche et d’histoire des textes (IRHT), Paris
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Die FAZ von Montag 2.10.2006 enthält im Feuilleton zwei Beiträge zur Problematik.
Ein kurzer Artikel greift die Eigentumsfrage erneut auf.
Nun gibt es eine erste Stellungnahme des Hauses Baden, die dieser Zeitung vorliegt. Die Markgrafenfamilie bezieht sich darin auf ein Rechtsgutachten, das der Mannheimer Jurist Max Hachenburg im Jahr 1922 im Auftrag der Republik Baden erstellte; dort heißt es: "Ich gebe mich nicht der Hoffnung hin, daß es möglich sein wird, auf rein juristischem Wege zu zeigen, wo das unbestreitbare Recht liegt ..." Mit Bezug darauf und auf spätere Gutachten, deren Begründungen aber nicht ausgeführt werden, kommt die Stellungnahme zu dem Schluß: "Das Ergebnis einer sachlichen umfassenden Analyse wird nicht sein, daß die Handschriften dem Eigentum des Landes zugeordnet werden können. Schlichte Rechtsbehauptungen des Gegenteils ändern daran nichts. Das Haus Baden bleibt unverändert auf seinem Standpunkt, daß die sachlich unvoreingenommene Analyse des Rechts für das Eigentum des Hauses Baden an den Handschriften spricht."
Mit einem Rückblick auf den Abtransport der Bücher aus St. Peter 1807 beginnt der Artikel von Felix Heinzer "Die Bibliothek als Jagdgrund". Auszüge:
Es ist grotesk und nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in Baden - und nur hier - die in den öffentlichen Kultureinrichtungen als den Nachfolgeinstituten der fürstlichen Sammlungen verwahrten Kunstgegenstände und historischen Dokumente nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie in Württemberg, Bayern und anderswo. [...]
Ob es zu einer Veräußerung von Hunderten Handschriften kommt oder ob "nur" ein paar Dutzend Spitzenstücke herausgepickt werden - es würde jedenfalls der bizarre Fall eintreten, daß Handschriften einer staatlichen Bibliothek, die durch gedruckte Kataloge erschlossen sind und von ganzen Forschergenerationen genutzt wurden, für die wissenschaftliche Arbeit praktisch von der Bildfläche verschwinden, und dieses nicht durch Elementarschäden wie Brand- und andere Naturkatastrophen oder durch kriegerische Ereignisse wie 1870, als der Artilleriebeschuß der Belagerer die große Straßburger Bibliothek in Brand steckte und unschätzbare Zeugnisse aus 1200 Jahren oberrheinischer Kultur in Flammen aufgehen ließ. Diesmal droht Verkauf und damit Zerstreuung im kaum kontrollierbaren Kreislauf des bibliophilen Sammelns und Handelns - das unter tätiger Mitwirkung derer, denen als Regierende der Schutz dieser Güter aufgetragen ist.
Zeichnet sich hier womöglich ein Präzedenzfall dafür ab, daß bisher selbstverständlich Verfügbares und damit auch ein Grundvertrauen in die Zuverlässigkeit öffentlich-staatlicher Kulturpflege ins Rutschen gerät? So sicher, wie man sein konnte, daß die Mona Lisa im Louvre hängt und der Isenheimer Altar im Colmarer Unterlindenmuseum steht, so sicher war man sich (und möchte es noch immer sein) der dauerhaften Präsenz eines Stückes wie der Manesse-Handschrift in der Heidelberger Universitätsbibliothek oder eben auch des Reichenauer Handschriftenbestands in der Badischen Landesbibliothek. Sollte auf Angaben von Fundorten und Signaturen mittelalterlicher Handschriften in öffentlichen Bibliotheken europäischer wie überseeischer Länder, die bisher zu den festen Bezugsgrößen des mittelalterbezogenen Forschungsdiskurses gehörten, plötzlich kein Verlaß mehr sein? Das wäre ein Tabubruch mit unabsehbaren Folgen.
Die wahren Eigentümer dieser Schätze aber sind weder die Bibliotheken noch die Forscher, sondern wir alle. Ihr geplanter Verkauf ist deshalb in der Tat eine Veruntreuung von Gemeingut und führt zu einem Verlust von Gütern, die zutiefst mit dem zu tun haben, was in der Politik gern als "Identität" einer Gesellschaft oder eines Volkes bezeichnet und beschworen wird. [...]
Die Handschriften, um die gestritten wird, haben selbst keine Stimme. Daher ist es an uns, aufzubegehren gegen einen Vorgang, der ein Bundesland, das sich gern als Land der Denker sieht, nachhaltig diskreditieren und das Ansehen Deutschlands als Kulturnation auch in der internationalen Wahrnehmung beschädigen würde. Es darf nicht sein, daß wir uns rauben lassen müssen, was unsere Vorfahren für uns gesammelt haben.
Der Autor ist Professor für Lateinische Philologie des Mittelalters an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.
Text: F.A.Z., 02.10.2006, Nr. 229 / Seite 41
Felix Heinzer hat gemeinsam mit Gerhard Stamm die Pergamenthandschriften von St. Peter
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm (Faksimile)
und von Lichtenthal
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm (Faksimile)
in der Badischen Landesbibliothek katalogisiert.
Ein kurzer Artikel greift die Eigentumsfrage erneut auf.
Nun gibt es eine erste Stellungnahme des Hauses Baden, die dieser Zeitung vorliegt. Die Markgrafenfamilie bezieht sich darin auf ein Rechtsgutachten, das der Mannheimer Jurist Max Hachenburg im Jahr 1922 im Auftrag der Republik Baden erstellte; dort heißt es: "Ich gebe mich nicht der Hoffnung hin, daß es möglich sein wird, auf rein juristischem Wege zu zeigen, wo das unbestreitbare Recht liegt ..." Mit Bezug darauf und auf spätere Gutachten, deren Begründungen aber nicht ausgeführt werden, kommt die Stellungnahme zu dem Schluß: "Das Ergebnis einer sachlichen umfassenden Analyse wird nicht sein, daß die Handschriften dem Eigentum des Landes zugeordnet werden können. Schlichte Rechtsbehauptungen des Gegenteils ändern daran nichts. Das Haus Baden bleibt unverändert auf seinem Standpunkt, daß die sachlich unvoreingenommene Analyse des Rechts für das Eigentum des Hauses Baden an den Handschriften spricht."
Mit einem Rückblick auf den Abtransport der Bücher aus St. Peter 1807 beginnt der Artikel von Felix Heinzer "Die Bibliothek als Jagdgrund". Auszüge:
Es ist grotesk und nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in Baden - und nur hier - die in den öffentlichen Kultureinrichtungen als den Nachfolgeinstituten der fürstlichen Sammlungen verwahrten Kunstgegenstände und historischen Dokumente nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie in Württemberg, Bayern und anderswo. [...]
Ob es zu einer Veräußerung von Hunderten Handschriften kommt oder ob "nur" ein paar Dutzend Spitzenstücke herausgepickt werden - es würde jedenfalls der bizarre Fall eintreten, daß Handschriften einer staatlichen Bibliothek, die durch gedruckte Kataloge erschlossen sind und von ganzen Forschergenerationen genutzt wurden, für die wissenschaftliche Arbeit praktisch von der Bildfläche verschwinden, und dieses nicht durch Elementarschäden wie Brand- und andere Naturkatastrophen oder durch kriegerische Ereignisse wie 1870, als der Artilleriebeschuß der Belagerer die große Straßburger Bibliothek in Brand steckte und unschätzbare Zeugnisse aus 1200 Jahren oberrheinischer Kultur in Flammen aufgehen ließ. Diesmal droht Verkauf und damit Zerstreuung im kaum kontrollierbaren Kreislauf des bibliophilen Sammelns und Handelns - das unter tätiger Mitwirkung derer, denen als Regierende der Schutz dieser Güter aufgetragen ist.
Zeichnet sich hier womöglich ein Präzedenzfall dafür ab, daß bisher selbstverständlich Verfügbares und damit auch ein Grundvertrauen in die Zuverlässigkeit öffentlich-staatlicher Kulturpflege ins Rutschen gerät? So sicher, wie man sein konnte, daß die Mona Lisa im Louvre hängt und der Isenheimer Altar im Colmarer Unterlindenmuseum steht, so sicher war man sich (und möchte es noch immer sein) der dauerhaften Präsenz eines Stückes wie der Manesse-Handschrift in der Heidelberger Universitätsbibliothek oder eben auch des Reichenauer Handschriftenbestands in der Badischen Landesbibliothek. Sollte auf Angaben von Fundorten und Signaturen mittelalterlicher Handschriften in öffentlichen Bibliotheken europäischer wie überseeischer Länder, die bisher zu den festen Bezugsgrößen des mittelalterbezogenen Forschungsdiskurses gehörten, plötzlich kein Verlaß mehr sein? Das wäre ein Tabubruch mit unabsehbaren Folgen.
Die wahren Eigentümer dieser Schätze aber sind weder die Bibliotheken noch die Forscher, sondern wir alle. Ihr geplanter Verkauf ist deshalb in der Tat eine Veruntreuung von Gemeingut und führt zu einem Verlust von Gütern, die zutiefst mit dem zu tun haben, was in der Politik gern als "Identität" einer Gesellschaft oder eines Volkes bezeichnet und beschworen wird. [...]
Die Handschriften, um die gestritten wird, haben selbst keine Stimme. Daher ist es an uns, aufzubegehren gegen einen Vorgang, der ein Bundesland, das sich gern als Land der Denker sieht, nachhaltig diskreditieren und das Ansehen Deutschlands als Kulturnation auch in der internationalen Wahrnehmung beschädigen würde. Es darf nicht sein, daß wir uns rauben lassen müssen, was unsere Vorfahren für uns gesammelt haben.
Der Autor ist Professor für Lateinische Philologie des Mittelalters an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg.
Text: F.A.Z., 02.10.2006, Nr. 229 / Seite 41
Felix Heinzer hat gemeinsam mit Gerhard Stamm die Pergamenthandschriften von St. Peter
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm (Faksimile)
und von Lichtenthal
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm (Faksimile)
in der Badischen Landesbibliothek katalogisiert.
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Richard W. Apfelauer stellt das Archiv in den Mitteilungen der VÖB 2006/2 S. 40ff. vor. Download unter
http://www.univie.ac.at/voeb/php/publikationen/vm/voebmitt5920062/index.html
http://www.univie.ac.at/voeb/php/publikationen/vm/voebmitt5920062/index.html
KlausGraf - am Montag, 2. Oktober 2006, 01:14 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Für die Verlage ist die internationale Bildbeschaffung zunehmend ein Problem, weil die Kosten für Ektachrome und Bildrechte im Vergleich zu 1990 regelrecht explodiert sind. Die Nutzungs-rechte für gutes Bildmaterial aus internationalen Museen für alle Auflagen und Ausgaben eines Buches weltweit und zeitlich unbegrenzt zu erwerben, ist kostspielig geworden. Hier haben Verlage, die Lizenzen erwerben oder mit Museen kooperieren, in der Regel keine oder über-schaubare Zusatzkosten zu erwarten.
Simone Philippi in "International Art Book Publishing", 2006, S. 31
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2006/2/index.html
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/2484031/
Simone Philippi in "International Art Book Publishing", 2006, S. 31
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2006/2/index.html
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/2484031/
KlausGraf - am Sonntag, 1. Oktober 2006, 19:09 - Rubrik: Archivrecht
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In einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, der Dresdener Germanist Peter Strohschneider, ernste Zweifel angemeldet, dass die wissenschaftliche Nutzbarkeit der Karlsruher Handschriften erhalten werden könne, wenn verkauft werde. Eine Digitalisierung könne den direkten Umgang mit den Handschriften nicht ersetzen. Das Thema werde tourismuswirtschaftlich behandelt, wenn man Bilder und Schlösser im Landesbesitz behalten wolle, Handschriften aber nicht. Strohschneider schlägt eine gemeinsame Anstrengung der Länder vor. Es müsse eine andere Lösung gefunden werden.
Volltext:
http://log.netbib.de/archives/2006/10/01/nachgefragt-bei-prof-peter-strohschneider/#more-78606222
Volltext:
http://log.netbib.de/archives/2006/10/01/nachgefragt-bei-prof-peter-strohschneider/#more-78606222
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Wie sich aus Google News ergibt, haben zahlreiche Lokalzeitungen bundesweit die dpa-Meldung "Kanzleramt prüft Ausfuhrverbot für Karlsruher Handschriften" übernommen.
Auszüge aus der Volksstimme mit neuen Informationen:
Der baden-württembergische Staatsminister Willi Stächele (CDU) sagte mit Blick auf die Prüfung in Berlin: "Baden-Württemberg weiß, wie man den Ausverkauf wertvollen Kulturguts verhindert." Er forderte mehr Sachlichkeit in der Diskussion. "Die Überlegungen des Finanzministeriums brauchen noch viele Ergänzungen", sagte er. "Nicht alleine die Finanzpolitiker haben das Wort, sondern auch das zuständige Wissenschaftsministerium wird abschließende kulturhistorische Bewertungen vornehmen müssen." [...]
Die Empörung unter den Fachleuten sei groß, sagte Klein weiter. "Es hat niemand geglaubt, dass so etwas in Deutschland möglich ist." Der Mittelalterforscher widersprach auch dem Argument der baden- württembergischen Landesregierung, es würden keine Handschriften veräußert, die einen Bezug zu Baden hätten. Diese Unterscheidung sei kaum möglich: "Das wäre ähnlich, wie wenn wir bei einer Bildersammlung sagen: "Den Picasso kann man verkaufen, weil er nicht in Deutschland entstanden ist".
Auf der Marburger Seite mit der Unterschriftenlisten gehen jeweils 30 Namen auf meine Bildschirmseite. Ich zählte gerade 72 Seiten, macht 2160 Unterschriften.
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Zwei Leserbriefe aus der Stuttgarter Zeitung Freitag, 29.9., Leserforum (S.9)
"Wie ein Altersruhegeld"
zu: In Karlsruhe droht ein tödlicher Aderlass, 22.9.2006
Der Streit um die Bestände der Badischen Landesbibliothek zeigt, wie wichtig es
ist, die juristischen Grundlagenfächer vor weiteren Auszehrungen zu bewahren.
Die baden-württembergische Landesregierung jedenfalls täte gut daran. Denn
rechts- und verfassungsgeschichtlich ist die Frage des Eigentums an den
Beständen der ehemaligen Badischen Hofbibliothek leicht zu klären. Die
Hofbibliothek gehörte als Teil der so genannten Hofausstattung zum
Domänenvermögen. Das Domänenvermögen war aufgrund einer verklausulierten
Verfassungsbestimmung von 1818 Patrimonialeigentum der großherzoglichen Familie.
Nach dem damals geltenden Staats- und Privatfürstenrecht galt dies aber nur,
solange das Haus Baden mit dem Großherzog den Inaber der Staatsgewalt stellte.
Die Domänen waren nämlich Anhängsel der Landeshoheit oder Staatsgewalt, sie
gehörten also nicht einer Privatperson, sondern dem Träger der Staatsgewalt.
Mit dem Übergang der Staatsgewalt auf die Republik Baden ging auch das
Domänenvermögen und mit ihm der Bestand der Hofbibliothek in staatliches
Eigentum über. Die nach der Revolution von 1918 gewährten Ausgleichsleistungen
für das ehemals regierende Haus stellten daher keine Entschädigung für
verlorenes Domänenvermögen dar. Sie waren vielmehr eine Abfindung für den
Verlust des Regierungsrechts überhaupt, etwa so wie die heutigen
Altersruhegelder von Politikern.
Das bedeutet, dass das Haus Baden überhaupt keine Ausgleichsansprüche mehr gegen
das Land Baden-Württemberg im Zusammenhang mit vormaligem Domänenvermögen haben
kann. Die Bereitschaft der Landesregierung, dem Haus Baden zur eigenen Sanierung
bibliophile Kostbarkeiten von einmaligem Wert zu schenken - um nichts anderes
geht es - erscheint vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft. Dies umso mehr,
als die Zimelien von der Reichenau infolge der Säkularisation in den Bestand der
Hofbibliothek kamen. Für solche Bestände nahm die Staatsrechtslehre schon lange
vor 1918 Staatseigentum an.
Dr. Winfried Klein, Heidelberg
"Neid auf Nachbar"
zu: Badisches Adelshaus verkauft Kulturerbe, 21.9.2006
Man kann nur mit Neid nach Bayern schauen. Dort gibt es das "Kulturgut
Bibliothek". Bereits im Jahr 1943 wurde die Hofbibliothek des Hauses Thurn und
Taxis unter Fideikommissrecht gestellt. Im Jahr 2004 wurde das vom
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. "Der Bücherschatz bleibt bis auf weiteres
unter Aufsicht des Staates", erklärte der Justizsprecher. Die
baden-württembergische Landesregierung ist jedoch nicht bereit, das Kulturgut
Bibliothek als schützenswert anzuerkennen und nimmt billigend in Kauf, dass dem
Land wertvolles Kulturgut verloren geht.
Man stelle sich einmal vor, ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude wie das
Heidelberger Schloss oder das Ulmer Münster würde an einen reichen Japaner
verkauft, der es dann abtragen ließe, um es in seiner Heimat in einem Privatpark
für die Öffentlichkeit unzugänglich wieder aufbauen zu lassen! Auch der Erhalt
von Schloss Salem rechtfertigt in keiner Weise den Verkauf der mittelalterlichen
Handschriften, unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.
Inge Utzt, Stuttgart
Auszüge aus der Volksstimme mit neuen Informationen:
Der baden-württembergische Staatsminister Willi Stächele (CDU) sagte mit Blick auf die Prüfung in Berlin: "Baden-Württemberg weiß, wie man den Ausverkauf wertvollen Kulturguts verhindert." Er forderte mehr Sachlichkeit in der Diskussion. "Die Überlegungen des Finanzministeriums brauchen noch viele Ergänzungen", sagte er. "Nicht alleine die Finanzpolitiker haben das Wort, sondern auch das zuständige Wissenschaftsministerium wird abschließende kulturhistorische Bewertungen vornehmen müssen." [...]
Die Empörung unter den Fachleuten sei groß, sagte Klein weiter. "Es hat niemand geglaubt, dass so etwas in Deutschland möglich ist." Der Mittelalterforscher widersprach auch dem Argument der baden- württembergischen Landesregierung, es würden keine Handschriften veräußert, die einen Bezug zu Baden hätten. Diese Unterscheidung sei kaum möglich: "Das wäre ähnlich, wie wenn wir bei einer Bildersammlung sagen: "Den Picasso kann man verkaufen, weil er nicht in Deutschland entstanden ist".
Auf der Marburger Seite mit der Unterschriftenlisten gehen jeweils 30 Namen auf meine Bildschirmseite. Ich zählte gerade 72 Seiten, macht 2160 Unterschriften.
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Zwei Leserbriefe aus der Stuttgarter Zeitung Freitag, 29.9., Leserforum (S.9)
"Wie ein Altersruhegeld"
zu: In Karlsruhe droht ein tödlicher Aderlass, 22.9.2006
Der Streit um die Bestände der Badischen Landesbibliothek zeigt, wie wichtig es
ist, die juristischen Grundlagenfächer vor weiteren Auszehrungen zu bewahren.
Die baden-württembergische Landesregierung jedenfalls täte gut daran. Denn
rechts- und verfassungsgeschichtlich ist die Frage des Eigentums an den
Beständen der ehemaligen Badischen Hofbibliothek leicht zu klären. Die
Hofbibliothek gehörte als Teil der so genannten Hofausstattung zum
Domänenvermögen. Das Domänenvermögen war aufgrund einer verklausulierten
Verfassungsbestimmung von 1818 Patrimonialeigentum der großherzoglichen Familie.
Nach dem damals geltenden Staats- und Privatfürstenrecht galt dies aber nur,
solange das Haus Baden mit dem Großherzog den Inaber der Staatsgewalt stellte.
Die Domänen waren nämlich Anhängsel der Landeshoheit oder Staatsgewalt, sie
gehörten also nicht einer Privatperson, sondern dem Träger der Staatsgewalt.
Mit dem Übergang der Staatsgewalt auf die Republik Baden ging auch das
Domänenvermögen und mit ihm der Bestand der Hofbibliothek in staatliches
Eigentum über. Die nach der Revolution von 1918 gewährten Ausgleichsleistungen
für das ehemals regierende Haus stellten daher keine Entschädigung für
verlorenes Domänenvermögen dar. Sie waren vielmehr eine Abfindung für den
Verlust des Regierungsrechts überhaupt, etwa so wie die heutigen
Altersruhegelder von Politikern.
Das bedeutet, dass das Haus Baden überhaupt keine Ausgleichsansprüche mehr gegen
das Land Baden-Württemberg im Zusammenhang mit vormaligem Domänenvermögen haben
kann. Die Bereitschaft der Landesregierung, dem Haus Baden zur eigenen Sanierung
bibliophile Kostbarkeiten von einmaligem Wert zu schenken - um nichts anderes
geht es - erscheint vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft. Dies umso mehr,
als die Zimelien von der Reichenau infolge der Säkularisation in den Bestand der
Hofbibliothek kamen. Für solche Bestände nahm die Staatsrechtslehre schon lange
vor 1918 Staatseigentum an.
Dr. Winfried Klein, Heidelberg
"Neid auf Nachbar"
zu: Badisches Adelshaus verkauft Kulturerbe, 21.9.2006
Man kann nur mit Neid nach Bayern schauen. Dort gibt es das "Kulturgut
Bibliothek". Bereits im Jahr 1943 wurde die Hofbibliothek des Hauses Thurn und
Taxis unter Fideikommissrecht gestellt. Im Jahr 2004 wurde das vom
Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. "Der Bücherschatz bleibt bis auf weiteres
unter Aufsicht des Staates", erklärte der Justizsprecher. Die
baden-württembergische Landesregierung ist jedoch nicht bereit, das Kulturgut
Bibliothek als schützenswert anzuerkennen und nimmt billigend in Kauf, dass dem
Land wertvolles Kulturgut verloren geht.
Man stelle sich einmal vor, ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude wie das
Heidelberger Schloss oder das Ulmer Münster würde an einen reichen Japaner
verkauft, der es dann abtragen ließe, um es in seiner Heimat in einem Privatpark
für die Öffentlichkeit unzugänglich wieder aufbauen zu lassen! Auch der Erhalt
von Schloss Salem rechtfertigt in keiner Weise den Verkauf der mittelalterlichen
Handschriften, unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.
Inge Utzt, Stuttgart
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Mir wurde von befreundeter Seite folgender Text zugänglich gemacht, den ich wiedergeben darf.
Das große Steinhaus derer von Baden steht schon lange und wird, so wie es aussieht, in den nächsten zehn, zwanzig Jahren keine Ruine werden, auch wenn sicherlich einiges zu machen ist (wie an allen Häusern, auch denen, die erst 30 Jahre alt sind, zu machen ist). Ein solcher Ort, wenn er lange genug da ist, kann alles beherbergen, ohne sich zu verändern: einen Wallenstein, einen Göring, eine Schule oder einen Event-Club.
Eine alte Schrift oder ein alter Druck beherbergt nur Fliegenbeine, deren Bedeutung den Menschen braucht. Nur der Mensch trägt sie weiter; der fragile Zustand ihres Ortes kann jeder Zeit zu Asche werden. Durch Wallensteins, Görings, Schulen oder Event-Clubs.
Die Häuser bewundern wir und haben Respekt vor der Technik, die sie erhalten hat; die fragilen Schriften berühren uns, weil sie nicht anderes beherbergen können als sich selbst.
Das große Steinhaus derer von Baden steht schon lange und wird, so wie es aussieht, in den nächsten zehn, zwanzig Jahren keine Ruine werden, auch wenn sicherlich einiges zu machen ist (wie an allen Häusern, auch denen, die erst 30 Jahre alt sind, zu machen ist). Ein solcher Ort, wenn er lange genug da ist, kann alles beherbergen, ohne sich zu verändern: einen Wallenstein, einen Göring, eine Schule oder einen Event-Club.
Eine alte Schrift oder ein alter Druck beherbergt nur Fliegenbeine, deren Bedeutung den Menschen braucht. Nur der Mensch trägt sie weiter; der fragile Zustand ihres Ortes kann jeder Zeit zu Asche werden. Durch Wallensteins, Görings, Schulen oder Event-Clubs.
Die Häuser bewundern wir und haben Respekt vor der Technik, die sie erhalten hat; die fragilen Schriften berühren uns, weil sie nicht anderes beherbergen können als sich selbst.
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http://www.swr.de/swr2/sendungen/journal/interviews.html
Gespräche mit Walter Berschin, Felix Heinzer und Reinhard Mußgnug
Berschin:
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/124765.6444m.mp3
Mußgnug
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/124712.6444m.mp3
Heinzer
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/124497.6444m.mp3
Interview mit Claudia Fabian (BSB)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/29/dkultur_200609291925.mp3
Interview mit Lieselotte E. Saurma
http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2006/09/28/dlf_200609281737.mp3
Gespräch Prof. Mußgnug, Dr. Vogt, Dr. Graf
http://mp3.swr.de/swr2/forum/swr2_forum_20060928_handschriftendeal.6444m.mp3
Gespräch Präsidentin des Museumsverbandes BW
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/125508.6444m.mp3
Gespräch mit M. Kronenberg (Museumsbund)
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/125482.6444m.mp3
Kommentar bei Dradio.de
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/28/dlf_200609281912.mp3
Was sind uns alte Handschriften wert?
Zur Diskussion um den Kulturgüterschutz
Gespräch mit der Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, Isabel Pfeiffer-Poensgen
Moderation: Stefan Koldehoff
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturfragen/553495/
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/10/15/dlf_200610151706.mp3
SWR2 Zeitgenossen
Sonntag, 8.10.2006, 14.05 bis 14.50 Uhr
Reinhard Mußgnug, ehemaliger Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, im Gespräch mit Eggert Blum
http://www.swr.de/swr2/sendungen/zeitgenossen/archiv/2006/10/08/index.html
http://www.swr.de/meta/swr2/zeitgenossen/sendungen/2006/10/08/125276.28_64s.rm.ram
Handschriftenverkauf - Baden-Württemberg rudert zurück (Gespräch mit Prof. Mußgnug)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/10/10/dkultur_200610102340.mp3
Von Uschi Götz, Deutschlandradio Kultur, 10.10.2006 23:40 (mp3, 04:14 min)
MP Oettinger will ein Bild kaufen , das ihm schon gehört : Hans Baldung Grien (incl. Interview mit Prof. Mertens)
Von Sabine Freudenberg, Deutschlandradio Kultur 02.11.2006 23:09
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/11/02/dkultur_200611022309.mp3
Erwähnung im Bundestagsausschuss
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/27/dkultur_200609272317.mp3
Deutschlandradio Kultur 18.11.2006 07:10 (mp3, 05:17 min)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/11/18/dkultur_200611180710.mp3
Korrespondentengespräch: Handschriften-Streit Baden-Württemberg
Autor: Götz, Uschi
Gespräche mit Walter Berschin, Felix Heinzer und Reinhard Mußgnug
Berschin:
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/124765.6444m.mp3
Mußgnug
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/124712.6444m.mp3
Heinzer
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/124497.6444m.mp3
Interview mit Claudia Fabian (BSB)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/29/dkultur_200609291925.mp3
Interview mit Lieselotte E. Saurma
http://ondemand-mp3.dradio.de/podcast/2006/09/28/dlf_200609281737.mp3
Gespräch Prof. Mußgnug, Dr. Vogt, Dr. Graf
http://mp3.swr.de/swr2/forum/swr2_forum_20060928_handschriftendeal.6444m.mp3
Gespräch Präsidentin des Museumsverbandes BW
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/125508.6444m.mp3
Gespräch mit M. Kronenberg (Museumsbund)
http://mp3.swr.de/swr2/journal/interviews/125482.6444m.mp3
Kommentar bei Dradio.de
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/28/dlf_200609281912.mp3
Was sind uns alte Handschriften wert?
Zur Diskussion um den Kulturgüterschutz
Gespräch mit der Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, Isabel Pfeiffer-Poensgen
Moderation: Stefan Koldehoff
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturfragen/553495/
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/10/15/dlf_200610151706.mp3
SWR2 Zeitgenossen
Sonntag, 8.10.2006, 14.05 bis 14.50 Uhr
Reinhard Mußgnug, ehemaliger Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, im Gespräch mit Eggert Blum
http://www.swr.de/swr2/sendungen/zeitgenossen/archiv/2006/10/08/index.html
http://www.swr.de/meta/swr2/zeitgenossen/sendungen/2006/10/08/125276.28_64s.rm.ram
Handschriftenverkauf - Baden-Württemberg rudert zurück (Gespräch mit Prof. Mußgnug)
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Von Uschi Götz, Deutschlandradio Kultur, 10.10.2006 23:40 (mp3, 04:14 min)
MP Oettinger will ein Bild kaufen , das ihm schon gehört : Hans Baldung Grien (incl. Interview mit Prof. Mertens)
Von Sabine Freudenberg, Deutschlandradio Kultur 02.11.2006 23:09
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/11/02/dkultur_200611022309.mp3
Erwähnung im Bundestagsausschuss
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/09/27/dkultur_200609272317.mp3
Deutschlandradio Kultur 18.11.2006 07:10 (mp3, 05:17 min)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/11/18/dkultur_200611180710.mp3
Korrespondentengespräch: Handschriften-Streit Baden-Württemberg
Autor: Götz, Uschi
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http://www.blb-karlsruhe.de/presse_download/bilder.php
Die Seite ist für den Pressedownload gedacht.
Die Seite ist für den Pressedownload gedacht.
Mit Genehmigung des Autors dokumentiere ich einen Brief an den Konstanzer CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Hoffmann, der sich auch auf der Reichenau äußerte:
http://www.andreas-hoffmann.info/news_detail,150,,1483,detail.html
Der Brief an Oettinger ist dokumentiert unter
http://andreas-hoffmann.info/download/schr.mp_oettinger_21.09.06.pdf
Einleitend artikuliert H. Verständnis für die "Ultima ratio", den beabsichtigen Verkäufen, dem die Zustimmung nicht verweigert werden könne.
Zumindest "ein Teil" der Reichenauer Handschriften solle nicht dem Verkauf zugeführt, sondern dem Welterbemuseum auf der Reichenau überlassen werden. Er denkt vor allem an das Reichenauer hausbuch. Auch wenn die Verwertung "eines großen Teils der badischen Kulturschätze wohl unausweichlich" sei, sei es wichtig, die "elementarsten Bestandteile" auf Dauer der Allgemeinheit zu erhalten.
Der Brief von Dr. Herkenhoff ist völlig berechtigt. Es ist eine Schande, dass der CDU-Abgeordnete sich nicht ohne Wenn und Aber für den Erhalt für den Erhalt der in die Landesbibliothek gelangte Reichenauer Klosterbibliothek (Handschriften UND Drucke) als Ganzes einsetzt. Hauptsache, er kann ein paar schöne Stücke fürs Klostermuseum herausschlagen. Eine selten schäbige Gesinnung.
Sicher freut sich der Abgeordnete Hoffmann über E-Post:
mdl.hoffmann.kn@t-online.de
Nun der Text des Herkenhoff-Briefs:
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
der beabsichtige Verkauf von Handschriften und Alten Drucken der Badischen
Landesbibliothek ist eine Schande! Es in den letzten Tagen deutlich geworden -
zu denken ist etwa an die ausführliche Stellungnahme von Professor Mußgnug in
der FAZ - dass das Land Baden-Württemberg die Ansprüche des markgräflichen
Hauses nicht in letzter Konsequenz geprüft hat bwz.wohl nicht hat prüfen
wollen. Doch von der rechtlichen Basis einmal abgesehen: bei den Zimelien der
Badischen Landesbibliothek handelt es sich nicht um Privatbesitz, sondern um
ein kulturelles Erbe, das uns allen gehört, vor allem aber Wissenschaft und
Forschung zur Verfügung stellen muß, und von daher nicht in einem japanischen
oder amerikanischen Privatsafe verschwinden darf. Wenn Herr Oettinger in seinen
Äußerungen zeigt, dass er nur betriebs- und volkswirtschaftlich denken und
argumentieren kann, hinsichtlich der Kultur aber nur Ignoranz verbreitet,
stellt er als Ministerpräsident dem Land Baden-Württemberg ein einziges
Armutszeugnis aus.
Sie haben es jedoch in meinen Augen geschafft, das miserable Vorgehen von
Ministerpräsident, Finanz- und Wissensschaftsminister, das dem Land
Baden-Württemberg den berechtigten Vorwurf des Kulturvandalismus eingebracht
hat, noch zu übertreffen. Ich beziehe mich dabei auf Ihren im Internet
veröffentlichten Brief an Herrn Oettinger, in dem sie vorschlagen, dem
beabsichtigen Weltkulturerbemuseum quasi aus der Konkursmasse der Badischen
Landesbibliothek noch Reichenauer Handschriften zuzuschlagen. Dies ist schon in
der Sache völlig verfehlt. Bücher sind keine Museumsobjekte. Gerade
Pergamenthandschriften eignen sich aufgrund ihrer Mechanik und empfindlichen
Materialien nicht dazu, ständig aufgeschlagen in Vitrinen zu liegen. (Aus
diesem Grund werden sie auch immer nur für eng begrenzte Fristen in
Ausstellungen gezeigt). Dass Sie die entsetzliche Situation, in die die
Badische Landesbibliothek geraten ist, jetzt dazu nutzen wollen, für Ihren
eigenen Wahlkreis noch einige "Schaustücke" herauszuschlagen,halte ich
unanständig und wirft auf die in Ihrem Brief formulierte Zustimmung zum
Verkauf der Handschriften ein ganz schlechtes Licht.
Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, an Sie oder Ihre Kollegen in dieser
Angelegenheit noch in irgendeiner Weise zu appellieren. Herr Oettinger und die
Landesregierung Baden-Württember haben in meinen Augen die Büchse der Pandora
geöffnet. Wenn schon das vergleichsweise reiche und angeblich so
kulturfreundliche Baden-Württemberg anfängt, das Tafelsilber, das kulturelle
Erbe von uns allen zu verscherbeln bzw. Betriebswirten wie Bernhard von Baden
zu überlassen, wird das mit Sicherheit in anderen, weniger wohlhabenden
Bundesländern Nachahmer finden. Den Schaden tragen wir dann alle.
Ich darf Sie bitten, über den Inhalt meines Briefes zumindest einmal
nachzudenken!
Diese Email geht in Kopie an den Südkurier. Ich stelle es der Zeitung frei, ihn
vollständig oder in Auszuügen als Leserbrief zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Herkenhoff
-----------------------------------------------------------------------
Dr. Michael Herkenhoff
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Handschriften und Alte Drucke der
Sektion 4 im DBV
http://www.bibliotheksverband.de/aghandschriften/start.html
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Adenauerallee 39-41
D-53113 Bonn
http://www.andreas-hoffmann.info/news_detail,150,,1483,detail.html
Der Brief an Oettinger ist dokumentiert unter
http://andreas-hoffmann.info/download/schr.mp_oettinger_21.09.06.pdf
Einleitend artikuliert H. Verständnis für die "Ultima ratio", den beabsichtigen Verkäufen, dem die Zustimmung nicht verweigert werden könne.
Zumindest "ein Teil" der Reichenauer Handschriften solle nicht dem Verkauf zugeführt, sondern dem Welterbemuseum auf der Reichenau überlassen werden. Er denkt vor allem an das Reichenauer hausbuch. Auch wenn die Verwertung "eines großen Teils der badischen Kulturschätze wohl unausweichlich" sei, sei es wichtig, die "elementarsten Bestandteile" auf Dauer der Allgemeinheit zu erhalten.
Der Brief von Dr. Herkenhoff ist völlig berechtigt. Es ist eine Schande, dass der CDU-Abgeordnete sich nicht ohne Wenn und Aber für den Erhalt für den Erhalt der in die Landesbibliothek gelangte Reichenauer Klosterbibliothek (Handschriften UND Drucke) als Ganzes einsetzt. Hauptsache, er kann ein paar schöne Stücke fürs Klostermuseum herausschlagen. Eine selten schäbige Gesinnung.
Sicher freut sich der Abgeordnete Hoffmann über E-Post:
mdl.hoffmann.kn@t-online.de
Nun der Text des Herkenhoff-Briefs:
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
der beabsichtige Verkauf von Handschriften und Alten Drucken der Badischen
Landesbibliothek ist eine Schande! Es in den letzten Tagen deutlich geworden -
zu denken ist etwa an die ausführliche Stellungnahme von Professor Mußgnug in
der FAZ - dass das Land Baden-Württemberg die Ansprüche des markgräflichen
Hauses nicht in letzter Konsequenz geprüft hat bwz.wohl nicht hat prüfen
wollen. Doch von der rechtlichen Basis einmal abgesehen: bei den Zimelien der
Badischen Landesbibliothek handelt es sich nicht um Privatbesitz, sondern um
ein kulturelles Erbe, das uns allen gehört, vor allem aber Wissenschaft und
Forschung zur Verfügung stellen muß, und von daher nicht in einem japanischen
oder amerikanischen Privatsafe verschwinden darf. Wenn Herr Oettinger in seinen
Äußerungen zeigt, dass er nur betriebs- und volkswirtschaftlich denken und
argumentieren kann, hinsichtlich der Kultur aber nur Ignoranz verbreitet,
stellt er als Ministerpräsident dem Land Baden-Württemberg ein einziges
Armutszeugnis aus.
Sie haben es jedoch in meinen Augen geschafft, das miserable Vorgehen von
Ministerpräsident, Finanz- und Wissensschaftsminister, das dem Land
Baden-Württemberg den berechtigten Vorwurf des Kulturvandalismus eingebracht
hat, noch zu übertreffen. Ich beziehe mich dabei auf Ihren im Internet
veröffentlichten Brief an Herrn Oettinger, in dem sie vorschlagen, dem
beabsichtigen Weltkulturerbemuseum quasi aus der Konkursmasse der Badischen
Landesbibliothek noch Reichenauer Handschriften zuzuschlagen. Dies ist schon in
der Sache völlig verfehlt. Bücher sind keine Museumsobjekte. Gerade
Pergamenthandschriften eignen sich aufgrund ihrer Mechanik und empfindlichen
Materialien nicht dazu, ständig aufgeschlagen in Vitrinen zu liegen. (Aus
diesem Grund werden sie auch immer nur für eng begrenzte Fristen in
Ausstellungen gezeigt). Dass Sie die entsetzliche Situation, in die die
Badische Landesbibliothek geraten ist, jetzt dazu nutzen wollen, für Ihren
eigenen Wahlkreis noch einige "Schaustücke" herauszuschlagen,halte ich
unanständig und wirft auf die in Ihrem Brief formulierte Zustimmung zum
Verkauf der Handschriften ein ganz schlechtes Licht.
Ich weiss nicht, ob es Sinn macht, an Sie oder Ihre Kollegen in dieser
Angelegenheit noch in irgendeiner Weise zu appellieren. Herr Oettinger und die
Landesregierung Baden-Württember haben in meinen Augen die Büchse der Pandora
geöffnet. Wenn schon das vergleichsweise reiche und angeblich so
kulturfreundliche Baden-Württemberg anfängt, das Tafelsilber, das kulturelle
Erbe von uns allen zu verscherbeln bzw. Betriebswirten wie Bernhard von Baden
zu überlassen, wird das mit Sicherheit in anderen, weniger wohlhabenden
Bundesländern Nachahmer finden. Den Schaden tragen wir dann alle.
Ich darf Sie bitten, über den Inhalt meines Briefes zumindest einmal
nachzudenken!
Diese Email geht in Kopie an den Südkurier. Ich stelle es der Zeitung frei, ihn
vollständig oder in Auszuügen als Leserbrief zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Herkenhoff
-----------------------------------------------------------------------
Dr. Michael Herkenhoff
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Handschriften und Alte Drucke der
Sektion 4 im DBV
http://www.bibliotheksverband.de/aghandschriften/start.html
Universitäts- und Landesbibliothek Bonn
Adenauerallee 39-41
D-53113 Bonn
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Die Idee einer Stiftung, die Salem langfristig sichert und gleichzeitig den Markgrafen bewegt, all seine Kunstschätze dem Staat abzutreten, hat deshalb durchaus Charme.
Meint Arnold Rieger in den Stuttgarter Nachrichten (30.9.2006, S.2) und fährt fort:
Wenn es nicht den Haken gäbe, dass dieses Geschäft auf Kosten alter Handschriften ginge, deren Verkauf das nötige Stiftungskapital erbringen soll. Darf man das? Darf man ein Kunstwerk auf dem Altar des anderen opfern? Schließlich handelt es sich bei den Manuskripten nicht um Fürstennippes, sondern um unwiederbringliche Zeugnisse deutscher Kultur: einen Spiegel des öffentlichen Gedächtnisses. Wer solche Tabus bricht, die obendrein an landsmannschaftliche Empfindlichkeiten rühren, braucht nicht nur gute Argumente, sondern auch Fingerspitzengefühl und Kommunikationstalent. Nichts davon hat die Landesregierung gezeigt.
Sie schuldet der Öffentlichkeit vor allem den Beweis, dass alle anderen Wege begangen oder wenigstens erkundet worden sind, um diesen problematischen Deal zu umgehen. Sponsoren, Landesstiftung, Bürgerinitiativen - vieles ist denkbar, was zur dauerhaften Sicherung der Salemer Anlage und zur Entlastung der Eigentümer führen könnte. Doch was erfährt die staunende Öffentlichkeit? Dass es keine Alternative gebe zu einem Vergleich, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt wurde und eine Menge Fragen aufwirft. Ist es wirklich aussichtslos, gegen das Adelshaus um die Kunstwerke zu prozessieren, wie es zwei Rechtsgutachter behaupten? Darüber gibt es in der Fachwelt unterschiedliche Meinungen. Wenn nun der Streit um die "Türkenbeute" und andere Schätze ohnehin schon seit 90 Jahren schwelt, dann sollte man sich die Zeit nehmen, um diese Frage sorgfältig zu klären - zum Beispiel mit einem zweiten Gutachten. Auch die Frage, wie viel das Haus Baden bisher in den Erhalt des Denkmals investiert hat, ist nicht beantwortet. Stattdessen wurde vereinbart, der Familie 30 Millionen Euro als Entschädigung zu zahlen.
Nur widerstrebend und nach massiven Protesten rang sich die Landesregierung in dieser Woche eine Erklärung ab: eine Feuerwehraktion, aber keine vertrauensbildende Maßnahme. Für die größte Verwunderung sorgt aber der Ministerpräsident selbst. Der ansonsten so kunstsinnige Regierungschef tat die Diskussion mit der schnoddrigen Bemerkung ab, diese schlage sich ja nur auf den Kulturseiten der Zeitungen nieder: ein kleiner, unsensibler Satz, der noch lange nachhallen wird. Man muss nicht die überzogenen Reaktionen aufgeregter Professoren teilen, die den "Ausverkauf der Vergangenheit" beschwören, um zu bilanzieren: Der Vergleich mit dem Haus Baden ist mangelhaft begründet und miserabel kommuniziert. Mit dem Effekt, dass Baden-Württembergs Image als Kunstland international Schaden erleidet.
Die Stuttgarter Zeitung widmet dem Skandal heute eine Sonderseite. Den größten Raum nimmt eine einfühlsame Home- bzw. besser Castle-Story zu Bernhard von Baden ein, dessen Belastung durch das riesige Areal Salem und die Unterhaltungskosten dargestellt werden. "Alles ist in einem Topzustand" wird der junge Adelige zitiert, was die Frage nahelegt, ob dann nicht ein weniger übereiltes, mit dem Verlust unschätzbarer Werte für die Landeskultur verbundenes Vorgehen angezeigt sei. Die 70 Millionen müssen ja nicht sofort aufgebracht werden. Das Land könnte eine Bürgschaft für die akuten Verbindlichkeiten übernehmen und dann könnte man in Ruhe nach Lösungsmöglichkeiten sowohl für die Salem-Frage als auch für die ungeklärten Eigentumsverhältnisse des Kulturguts suchen.
Außerdem erfährt man etwas über die vielen Preziosen der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek und über den Volkszorn in Baden: "Badens Volksseele kocht. Der drohende Verkauf der Handschriftensammlung eint Bürger und Kommunalpolitiker über alle Parteigrenzen hinweg. Mit Unterschriftenlisten und Resolutionen wettern sie gegen den Plan der Landesregierung".
In der FAZ gibt es heute drei Leserbriefe gegen den Verkauf.
Im Tagesspiegel schreibt Bernhard Schulz:
Die Erhaltung eines Baudenkmals, eben des weitläufigen Schlosses Salem, gegen die Verschleuderung von Büchern aufzuwiegen, ist jedenfalls eine grobe Missachtung der Verpflichtung des Landes zu Schutz und Bewahrung öffentlichen Kulturguts.
Denn anders, als die Landesregierung sich von den agilen Hausjuristen Bernhards von Baden hat einreden lassen, sind die Eigentumsverhältnisse keineswegs so undurchsichtig, dass der jetzt angestrebte Rechtsvergleich „gerechtfertigt“ wäre, wie der Finanzminister behauptet. Die badische Verfassung von 1818 – als sich nach Napoleon überall absolutistische Reiche in konstitutionelle wandelten – nennt das landesherrliche Vermögen „nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Staats- und Fürstenrechts unstreitiges Patrimonialeigentum des Fürsten und seiner Familie“. Letztendlich auf diesen Passus stützt der Markgraf seinen Eigentumsanspruch. Denn der 1919 geschlossene Vertrag des nunmehr republikanischen Landes Baden mit dem vormalig Großherzoglichen Haus schlägt diesem das Patrimonialeigentum „als Privateigentum“ zu – und zwar ausdrücklich Teile des Grundbesitzbestandes, ohne jedoch den Kunst- und Bibliotheksbesitz zu erwähnen. Das Land Baden und seit 1952 das vereinte Baden-Württemberg haben diese Bestände denn auch seither gepflegt, wissenschaftlich bearbeitet und zugänglich gemacht. Zweifel an der öffentlichen Trägerschaft gab es über all die Jahrzehnte hinweg nie.
http://www.tagesspiegel.de/kultur/archiv/01.10.2006/2812461.asp
In den Stuttgarter Nachrichten bekommt Oettinger sein Fett weg:
Groß herausgekommen ist der bekannte Stuttgarter Ministerpräsident Oettinger. Dieser Virtuose des verschwäbelten Nasalknödels, dieser Mundart-Berserker aus Ditzingen will am Verkauf der wertvollen Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe festhalten. Mit den 70 Millionen Euro soll das ehemalige Zisterzienserkloster Salem saniert werden, das der Markgrafenfamilie gehört.
Die "Süddeutsche Zeitung" schreibt: "Oettinger ist heute - in diesem Zusammenhang muss man sagen: leider - Ministerpräsident von Baden-Württemberg. In dieser Funktion möchte er nun einen Teil der Kultur des Abendlands verhökern." Und in so scharfem Ton hauen die Münchner Kollegen selten drein: "Der Vorgang ist empörend: Eine Sammlung, die Jahrhunderte sowie Kriege, Umstürze, Pleiten und Plünderungen überlebt hat, wird von einem emporgekommenen Provinzpolitiker versilbert. Wes Ungeistes Kind Oettinger ist, beweist er jetzt durch den Satz, dass die Kritik an diesem Vorhaben nicht auf den Wirtschaftsseiten der Zeitungen stehe, sondern nur im Kulturteil. Der Sinn dieses Satzes ist klar: Die Wirtschaft ist ernst zu nehmen. Wer aber Kultur ernst nimmt, hat einen Sprung in der Schüssel."
Meint Arnold Rieger in den Stuttgarter Nachrichten (30.9.2006, S.2) und fährt fort:
Wenn es nicht den Haken gäbe, dass dieses Geschäft auf Kosten alter Handschriften ginge, deren Verkauf das nötige Stiftungskapital erbringen soll. Darf man das? Darf man ein Kunstwerk auf dem Altar des anderen opfern? Schließlich handelt es sich bei den Manuskripten nicht um Fürstennippes, sondern um unwiederbringliche Zeugnisse deutscher Kultur: einen Spiegel des öffentlichen Gedächtnisses. Wer solche Tabus bricht, die obendrein an landsmannschaftliche Empfindlichkeiten rühren, braucht nicht nur gute Argumente, sondern auch Fingerspitzengefühl und Kommunikationstalent. Nichts davon hat die Landesregierung gezeigt.
Sie schuldet der Öffentlichkeit vor allem den Beweis, dass alle anderen Wege begangen oder wenigstens erkundet worden sind, um diesen problematischen Deal zu umgehen. Sponsoren, Landesstiftung, Bürgerinitiativen - vieles ist denkbar, was zur dauerhaften Sicherung der Salemer Anlage und zur Entlastung der Eigentümer führen könnte. Doch was erfährt die staunende Öffentlichkeit? Dass es keine Alternative gebe zu einem Vergleich, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt wurde und eine Menge Fragen aufwirft. Ist es wirklich aussichtslos, gegen das Adelshaus um die Kunstwerke zu prozessieren, wie es zwei Rechtsgutachter behaupten? Darüber gibt es in der Fachwelt unterschiedliche Meinungen. Wenn nun der Streit um die "Türkenbeute" und andere Schätze ohnehin schon seit 90 Jahren schwelt, dann sollte man sich die Zeit nehmen, um diese Frage sorgfältig zu klären - zum Beispiel mit einem zweiten Gutachten. Auch die Frage, wie viel das Haus Baden bisher in den Erhalt des Denkmals investiert hat, ist nicht beantwortet. Stattdessen wurde vereinbart, der Familie 30 Millionen Euro als Entschädigung zu zahlen.
Nur widerstrebend und nach massiven Protesten rang sich die Landesregierung in dieser Woche eine Erklärung ab: eine Feuerwehraktion, aber keine vertrauensbildende Maßnahme. Für die größte Verwunderung sorgt aber der Ministerpräsident selbst. Der ansonsten so kunstsinnige Regierungschef tat die Diskussion mit der schnoddrigen Bemerkung ab, diese schlage sich ja nur auf den Kulturseiten der Zeitungen nieder: ein kleiner, unsensibler Satz, der noch lange nachhallen wird. Man muss nicht die überzogenen Reaktionen aufgeregter Professoren teilen, die den "Ausverkauf der Vergangenheit" beschwören, um zu bilanzieren: Der Vergleich mit dem Haus Baden ist mangelhaft begründet und miserabel kommuniziert. Mit dem Effekt, dass Baden-Württembergs Image als Kunstland international Schaden erleidet.
Die Stuttgarter Zeitung widmet dem Skandal heute eine Sonderseite. Den größten Raum nimmt eine einfühlsame Home- bzw. besser Castle-Story zu Bernhard von Baden ein, dessen Belastung durch das riesige Areal Salem und die Unterhaltungskosten dargestellt werden. "Alles ist in einem Topzustand" wird der junge Adelige zitiert, was die Frage nahelegt, ob dann nicht ein weniger übereiltes, mit dem Verlust unschätzbarer Werte für die Landeskultur verbundenes Vorgehen angezeigt sei. Die 70 Millionen müssen ja nicht sofort aufgebracht werden. Das Land könnte eine Bürgschaft für die akuten Verbindlichkeiten übernehmen und dann könnte man in Ruhe nach Lösungsmöglichkeiten sowohl für die Salem-Frage als auch für die ungeklärten Eigentumsverhältnisse des Kulturguts suchen.
Außerdem erfährt man etwas über die vielen Preziosen der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek und über den Volkszorn in Baden: "Badens Volksseele kocht. Der drohende Verkauf der Handschriftensammlung eint Bürger und Kommunalpolitiker über alle Parteigrenzen hinweg. Mit Unterschriftenlisten und Resolutionen wettern sie gegen den Plan der Landesregierung".
In der FAZ gibt es heute drei Leserbriefe gegen den Verkauf.
Im Tagesspiegel schreibt Bernhard Schulz:
Die Erhaltung eines Baudenkmals, eben des weitläufigen Schlosses Salem, gegen die Verschleuderung von Büchern aufzuwiegen, ist jedenfalls eine grobe Missachtung der Verpflichtung des Landes zu Schutz und Bewahrung öffentlichen Kulturguts.
Denn anders, als die Landesregierung sich von den agilen Hausjuristen Bernhards von Baden hat einreden lassen, sind die Eigentumsverhältnisse keineswegs so undurchsichtig, dass der jetzt angestrebte Rechtsvergleich „gerechtfertigt“ wäre, wie der Finanzminister behauptet. Die badische Verfassung von 1818 – als sich nach Napoleon überall absolutistische Reiche in konstitutionelle wandelten – nennt das landesherrliche Vermögen „nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Staats- und Fürstenrechts unstreitiges Patrimonialeigentum des Fürsten und seiner Familie“. Letztendlich auf diesen Passus stützt der Markgraf seinen Eigentumsanspruch. Denn der 1919 geschlossene Vertrag des nunmehr republikanischen Landes Baden mit dem vormalig Großherzoglichen Haus schlägt diesem das Patrimonialeigentum „als Privateigentum“ zu – und zwar ausdrücklich Teile des Grundbesitzbestandes, ohne jedoch den Kunst- und Bibliotheksbesitz zu erwähnen. Das Land Baden und seit 1952 das vereinte Baden-Württemberg haben diese Bestände denn auch seither gepflegt, wissenschaftlich bearbeitet und zugänglich gemacht. Zweifel an der öffentlichen Trägerschaft gab es über all die Jahrzehnte hinweg nie.
http://www.tagesspiegel.de/kultur/archiv/01.10.2006/2812461.asp
In den Stuttgarter Nachrichten bekommt Oettinger sein Fett weg:
Groß herausgekommen ist der bekannte Stuttgarter Ministerpräsident Oettinger. Dieser Virtuose des verschwäbelten Nasalknödels, dieser Mundart-Berserker aus Ditzingen will am Verkauf der wertvollen Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe festhalten. Mit den 70 Millionen Euro soll das ehemalige Zisterzienserkloster Salem saniert werden, das der Markgrafenfamilie gehört.
Die "Süddeutsche Zeitung" schreibt: "Oettinger ist heute - in diesem Zusammenhang muss man sagen: leider - Ministerpräsident von Baden-Württemberg. In dieser Funktion möchte er nun einen Teil der Kultur des Abendlands verhökern." Und in so scharfem Ton hauen die Münchner Kollegen selten drein: "Der Vorgang ist empörend: Eine Sammlung, die Jahrhunderte sowie Kriege, Umstürze, Pleiten und Plünderungen überlebt hat, wird von einem emporgekommenen Provinzpolitiker versilbert. Wes Ungeistes Kind Oettinger ist, beweist er jetzt durch den Satz, dass die Kritik an diesem Vorhaben nicht auf den Wirtschaftsseiten der Zeitungen stehe, sondern nur im Kulturteil. Der Sinn dieses Satzes ist klar: Die Wirtschaft ist ernst zu nehmen. Wer aber Kultur ernst nimmt, hat einen Sprung in der Schüssel."
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Nun greift auch das Kanzleramt in den Streit um den geplanten Verkauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden-Württemberg ein. Nach Medienberichten wird geprüft, ob die Bundesregierung ein Exportverbot für die Handschriften beantragen soll. Unterdessen wächst der Protest in der Wissenschaft.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) lasse ein Ausfuhrverbot der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe prüfen, berichten das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und die Nachrichtenagentur dpa. Die entsprechende Klausel im Kulturschutzgesetz, nach der auch der Bund "zur Wahrung eines gemeindeutschen Interesses" ein solches Verbot verlangen kann, habe man "durchaus im Blick", hieß es demnach.
Auch der Bundestags-Kulturausschuss wird sich mit dem drohenden Verkauf der einzigartigen mittelalterlichen Handschriften befassen, wie der Ausschussvorsitzende Hans-Joachim Otto (FDP) dem Magazin sagte. "Es geht nicht um irgendwelche Reminiszenzen an Baden, es geht um eine national bedeutsame Sammlung."
Bei Ausfuhrverbot weit geringerer Erlös
Der Leiter der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, muss bis dem 10. Oktober eine "Negativliste" mit nicht verkäuflichen Werken erstellen. Eine endgültige Liste der zu versteigernden Kunstwerke soll eine Kommission aus Beamten, Experten und einem Vertreter des Hauses Baden bis Jahresende festlegen. Sollte die Ausfuhr untersagt werden und die Werke nur auf dem deutschen Markt verkauft werden können, ließe sich nach der Schätzung eines Antiquars im Vergleich zum Weltmarktpreis "nur ein Viertel erlösen".
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html
Laut
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/684213.html
ist von einem "involvierten Antiquar" die Rede. In dieser Liga spielt aber nur Dr. Jörn Günther (Hamburg), der immer dabei ist, wenn es um Millionenwerte geht. Es ist durchaus nicht auszuschließen, dass dieser skrupellose Händler den ganzen Deal einfädelt hat.
***
Das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/BJNR005010955.html
§ 3
(1) Die Eintragung kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Die Landesregierung regelt das Antragsrecht durch Rechtsverordnung. Sie kann diese Befugnis auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(2) Zur Wahrung eines gemeindeutschen Interesses kann der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien die Eintragung in das Verzeichnis beantragen.
Absatz 2 wäre allerdings eine Möglichkeit, die Trümpfe der Landesregierung auszustechen. Ein solcher Antrag wäre aber zugleich eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) lasse ein Ausfuhrverbot der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe prüfen, berichten das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und die Nachrichtenagentur dpa. Die entsprechende Klausel im Kulturschutzgesetz, nach der auch der Bund "zur Wahrung eines gemeindeutschen Interesses" ein solches Verbot verlangen kann, habe man "durchaus im Blick", hieß es demnach.
Auch der Bundestags-Kulturausschuss wird sich mit dem drohenden Verkauf der einzigartigen mittelalterlichen Handschriften befassen, wie der Ausschussvorsitzende Hans-Joachim Otto (FDP) dem Magazin sagte. "Es geht nicht um irgendwelche Reminiszenzen an Baden, es geht um eine national bedeutsame Sammlung."
Bei Ausfuhrverbot weit geringerer Erlös
Der Leiter der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, Peter Michael Ehrle, muss bis dem 10. Oktober eine "Negativliste" mit nicht verkäuflichen Werken erstellen. Eine endgültige Liste der zu versteigernden Kunstwerke soll eine Kommission aus Beamten, Experten und einem Vertreter des Hauses Baden bis Jahresende festlegen. Sollte die Ausfuhr untersagt werden und die Werke nur auf dem deutschen Markt verkauft werden können, ließe sich nach der Schätzung eines Antiquars im Vergleich zum Weltmarktpreis "nur ein Viertel erlösen".
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html
Laut
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/684213.html
ist von einem "involvierten Antiquar" die Rede. In dieser Liga spielt aber nur Dr. Jörn Günther (Hamburg), der immer dabei ist, wenn es um Millionenwerte geht. Es ist durchaus nicht auszuschließen, dass dieser skrupellose Händler den ganzen Deal einfädelt hat.
***
Das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/BJNR005010955.html
§ 3
(1) Die Eintragung kann auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Die Landesregierung regelt das Antragsrecht durch Rechtsverordnung. Sie kann diese Befugnis auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(2) Zur Wahrung eines gemeindeutschen Interesses kann der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien die Eintragung in das Verzeichnis beantragen.
Absatz 2 wäre allerdings eine Möglichkeit, die Trümpfe der Landesregierung auszustechen. Ein solcher Antrag wäre aber zugleich eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung.
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Martin Zwilling (FU Berlin) hat eine geniale Anzeigenidee unter
http://www.martin-zwilling.de/BW.htm
abgelegt.
Weh täte das der Landesregierung aber nur, wenn diese Anzeige tatsächlich in einem überregionalen Organ erschiene. Da Herr MP Oettinger bereits bekundet hat, dass ihn das Feuilleton nicht schert, sollte man vorrangig an den Wirtschaftsteil der FAZ, an die Financial Times Deutschland oder das Handelsblatt denken ...
http://www.martin-zwilling.de/BW.htm
abgelegt.
Weh täte das der Landesregierung aber nur, wenn diese Anzeige tatsächlich in einem überregionalen Organ erschiene. Da Herr MP Oettinger bereits bekundet hat, dass ihn das Feuilleton nicht schert, sollte man vorrangig an den Wirtschaftsteil der FAZ, an die Financial Times Deutschland oder das Handelsblatt denken ...
September 22, 2006
To the editor:
It is difficult to convey our shock, astonishment and dismay at the still barely believable news of the scandalous plan to sell the vast majority of the manuscript holdings -- some 3500 out of a total of 4200 volumes -- of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe in order to permit the house of Baden to pay off its debts and restore its last remaining residence at Salem. Other nations, for example, the United Kingdom, have found ways, through instruments such as the National Trust, to strike a balance between preservation and private property rights. Due, in part, to Dostoevsky, Baden-Baden, former residence of the Markgräfliches house, remains known around the world as the site of a now insignificant casino, but who would have thought that the government of Baden-Württemberg would turn out to be the biggest gambler of all? All other considerations aside, there is no way that the market could absorb so many manuscripts, many of them incomparable treasures, within a short span of time. It is therefore to be feared that a great many will be sold at prices that in no way reflect their real monetary value. Financial folly aside, with this act, arrived at in secret, without, apparently, proper public debate or review, one of the world’s greatest collections, in many respects an incomparable record and repository of over a millennium of European monasticism and memory, including, inter alia, major monuments in the history of art, literature, theology, mysticism and music, will be dispersed and destroyed. Books that have been conserved, catalogued, and exhibited (at considerable public expense) will end up God knows where. Many will disappear into private collections, becoming inaccessible to students, scholars and any wider public of culturally and historically-minded individuals. Historical collections -- monastic libraries assembled over centuries -- will be scattered, making it all but impossible to study them in systematic or a coherent fashion. Other books (perish the thought), having survived the Thirty Years War, the Napoleonic invasion, secularization, and two World Wars, will be broken up, made victims of the market -- and for what? To preserve, in apparent violation of due democratic process, let alone the public interest, the dignity of an overstretched aristocratic family.
A library is more than just a collection of books. It is a storehouse of memory, or better put, it is a resource that makes the work of memory, history and cultural self-consciousness possible in the first place. In WWII, despite the collection having been put in storage for safe-keeping, most of Karlruhe’s holdings -- some 360,000 printed volumes -- were annihilated by bombardment. Other great libraries, from Alexandria to Sarajevo and the Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, have been lost due to accidents, vandalism or violence. Are we now to add Karlsruhe to this list of disasters? If so, it will have a place of special distinction, for in this case, a great library will have been destroyed, not accidently, but rather at the hands of the very people entrusted to protect it. It would be one thing if the collections in Karlsruhe were of no more than antiquarian interest, important only within a local or, at best, a regional setting. Even under these circumstances, their dispersal would be a scandal. Throughout the Middle Ages, however, and beyond, the Upper Rhine was a cradle of civilization, a major locus of European urbanism, a highway between north and south, in short, a driving force in European history. The sale of Karlsruhe’s manuscripts will be registered round the world as a clear signal that in Germany, the past is for sale -- and at bargain-basement prices. In selling off such treasures, the government of Baden-Württemberg makes a mockery, not only of democratic process, but also of its commitments to education, culture and the public good.
Yours sincerely,
Prof. Dr. Jeffrey F. Hamburger, History of Art & Architecture, Harvard University
Mitunterzeichnet von:
Prof. Dr. Ann Blair, History, Harvard University
Prof. Dr. Caroline Walker Bynum, Institute for Advanced Study, Princeton
Prof. Dr. Walter Cahn, History of Art, Yale University
Prof. Dr. Margot Fassler, History of Music and Liturgy, Yale University
Prof. Dr. Roberta Frank, English, Yale University; President, Medieval Academy of America
Prof. Dr. Carmela Vircillo Franklin, Classics, Columbia University; Director, American
Academy in Rome
Prof. Dr. Rachel Fulton, History, University of Chicago
Prof. Dr. Patrick Geary, History, University of California, Los Angeles
Prof. Dr. Thomas F. Kelly, Music, Harvard University
Prof. Dr. James H. Marrow, Art & Archaeology, Princeton University; Fitzwilliam Museum,
Cambridge; President, Medieval Manuscript Society
Prof. Dr. E. Ann Matter, History, University of Pennsylvania
Prof. Dr. Robert Nelson, History of Art, Yale University
Prof. Dr. Thomas F. X. Noble, History; Director, Medieval Institute, University of Notre Dame
Prof. Dr. Nigel F. Palmer, Medieval German, Oxford University
Prof. Dr. Ken Pennington, Columbus School of Law, School of Theology and Religious Studies
The Catholic University of America
Prof. Dr. Robert Somerville, History, Columbia University
Prof. Dr. Nicholas Watson, English; Chair of Medieval Studies Committee, Harvard University
Prof. Dr. Anders Winroth, History; Chair, Medieval Studies Program, Yale University
Kindly provided by Jeffrey Hamburger
More on the case in English see the recent entries at
http://archiv.twoday.net/topics/English+Corner/
More than 2000 scholars worldwide have signed the protest letter at
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Translation: http://archiv.twoday.net/stories/2731521/
If you would like to sign the Open letter, send an email to
kleink@staff.uni-marburg.de
subject: Open Letter
please include your full name, title, institutional affiliation.
To the editor:
It is difficult to convey our shock, astonishment and dismay at the still barely believable news of the scandalous plan to sell the vast majority of the manuscript holdings -- some 3500 out of a total of 4200 volumes -- of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe in order to permit the house of Baden to pay off its debts and restore its last remaining residence at Salem. Other nations, for example, the United Kingdom, have found ways, through instruments such as the National Trust, to strike a balance between preservation and private property rights. Due, in part, to Dostoevsky, Baden-Baden, former residence of the Markgräfliches house, remains known around the world as the site of a now insignificant casino, but who would have thought that the government of Baden-Württemberg would turn out to be the biggest gambler of all? All other considerations aside, there is no way that the market could absorb so many manuscripts, many of them incomparable treasures, within a short span of time. It is therefore to be feared that a great many will be sold at prices that in no way reflect their real monetary value. Financial folly aside, with this act, arrived at in secret, without, apparently, proper public debate or review, one of the world’s greatest collections, in many respects an incomparable record and repository of over a millennium of European monasticism and memory, including, inter alia, major monuments in the history of art, literature, theology, mysticism and music, will be dispersed and destroyed. Books that have been conserved, catalogued, and exhibited (at considerable public expense) will end up God knows where. Many will disappear into private collections, becoming inaccessible to students, scholars and any wider public of culturally and historically-minded individuals. Historical collections -- monastic libraries assembled over centuries -- will be scattered, making it all but impossible to study them in systematic or a coherent fashion. Other books (perish the thought), having survived the Thirty Years War, the Napoleonic invasion, secularization, and two World Wars, will be broken up, made victims of the market -- and for what? To preserve, in apparent violation of due democratic process, let alone the public interest, the dignity of an overstretched aristocratic family.
A library is more than just a collection of books. It is a storehouse of memory, or better put, it is a resource that makes the work of memory, history and cultural self-consciousness possible in the first place. In WWII, despite the collection having been put in storage for safe-keeping, most of Karlruhe’s holdings -- some 360,000 printed volumes -- were annihilated by bombardment. Other great libraries, from Alexandria to Sarajevo and the Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, have been lost due to accidents, vandalism or violence. Are we now to add Karlsruhe to this list of disasters? If so, it will have a place of special distinction, for in this case, a great library will have been destroyed, not accidently, but rather at the hands of the very people entrusted to protect it. It would be one thing if the collections in Karlsruhe were of no more than antiquarian interest, important only within a local or, at best, a regional setting. Even under these circumstances, their dispersal would be a scandal. Throughout the Middle Ages, however, and beyond, the Upper Rhine was a cradle of civilization, a major locus of European urbanism, a highway between north and south, in short, a driving force in European history. The sale of Karlsruhe’s manuscripts will be registered round the world as a clear signal that in Germany, the past is for sale -- and at bargain-basement prices. In selling off such treasures, the government of Baden-Württemberg makes a mockery, not only of democratic process, but also of its commitments to education, culture and the public good.
Yours sincerely,
Prof. Dr. Jeffrey F. Hamburger, History of Art & Architecture, Harvard University
Mitunterzeichnet von:
Prof. Dr. Ann Blair, History, Harvard University
Prof. Dr. Caroline Walker Bynum, Institute for Advanced Study, Princeton
Prof. Dr. Walter Cahn, History of Art, Yale University
Prof. Dr. Margot Fassler, History of Music and Liturgy, Yale University
Prof. Dr. Roberta Frank, English, Yale University; President, Medieval Academy of America
Prof. Dr. Carmela Vircillo Franklin, Classics, Columbia University; Director, American
Academy in Rome
Prof. Dr. Rachel Fulton, History, University of Chicago
Prof. Dr. Patrick Geary, History, University of California, Los Angeles
Prof. Dr. Thomas F. Kelly, Music, Harvard University
Prof. Dr. James H. Marrow, Art & Archaeology, Princeton University; Fitzwilliam Museum,
Cambridge; President, Medieval Manuscript Society
Prof. Dr. E. Ann Matter, History, University of Pennsylvania
Prof. Dr. Robert Nelson, History of Art, Yale University
Prof. Dr. Thomas F. X. Noble, History; Director, Medieval Institute, University of Notre Dame
Prof. Dr. Nigel F. Palmer, Medieval German, Oxford University
Prof. Dr. Ken Pennington, Columbus School of Law, School of Theology and Religious Studies
The Catholic University of America
Prof. Dr. Robert Somerville, History, Columbia University
Prof. Dr. Nicholas Watson, English; Chair of Medieval Studies Committee, Harvard University
Prof. Dr. Anders Winroth, History; Chair, Medieval Studies Program, Yale University
Kindly provided by Jeffrey Hamburger
More on the case in English see the recent entries at
http://archiv.twoday.net/topics/English+Corner/
More than 2000 scholars worldwide have signed the protest letter at
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Translation: http://archiv.twoday.net/stories/2731521/
If you would like to sign the Open letter, send an email to
kleink@staff.uni-marburg.de
subject: Open Letter
please include your full name, title, institutional affiliation.
KlausGraf - am Samstag, 30. September 2006, 20:25 - Rubrik: English Corner
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Gab es jemals einen so gewaltigen wissenschaftlichen Protest in Sachen Kulturgutverluste?
Der von den Marburger Altgermanisten Joachim Heinzle und Klaus Klein initiierte offene Brief hat beispiellosen Zulauf.
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Soeben zählte ich über 2000 Unterschriften.
Von hunderten von Wissenschaftlern spricht der SWR:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html
In einem offenen Brief im Internet protestieren hunderte Wissenschaftler und Mittelalterforscher aus dem In- und Ausland gegen den geplanten Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. "In einem beispiellosen Akt der Barbarei würde dem Land damit ein zentraler Bestand seines kulturellen Erbes genommen", heißt es in dem Schreiben an Baden- Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und die Landtagsabgeordneten. Initiiert wurde die Aktion von den Marburger Mittelalterforschern Joachim Heinzle und Klaus Klein.
Die Handschriften der Karlsruher Bibliothek "dokumentierten in einzigartiger Weise das geistige Leben der Region, wie es sich über Jahrhunderte entwickelt hat ", heißt es weiter in dem Brief. Mit einem Verkauf würde die Sammlung "in alle Winde zerstreut".
Mehr als 1.700 Fachleute hätten bereits unterzeichnet, sagte Klein. "Die Resonanz ist wahnsinnig." Auch der amerikanische Harvard-Professor und Kunsthistoriker Jeffrey Hamburger sowie Forscher zahlreicher Universitäten, Bibliotheken und Forschungseinrichtungen haben ihren Namen unter den Brief setzen lassen. Auch in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung " war vor kurzem ein offener Protestbrief von 19 Professoren und Kunsthistorikern aus aller Welt veröffentlicht worden.
Quelle: http://www.n-tv.de/716762.html
Der von den Marburger Altgermanisten Joachim Heinzle und Klaus Klein initiierte offene Brief hat beispiellosen Zulauf.
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/
Soeben zählte ich über 2000 Unterschriften.
Von hunderten von Wissenschaftlern spricht der SWR:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1577622/59qq6c/index.html
In einem offenen Brief im Internet protestieren hunderte Wissenschaftler und Mittelalterforscher aus dem In- und Ausland gegen den geplanten Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek. "In einem beispiellosen Akt der Barbarei würde dem Land damit ein zentraler Bestand seines kulturellen Erbes genommen", heißt es in dem Schreiben an Baden- Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und die Landtagsabgeordneten. Initiiert wurde die Aktion von den Marburger Mittelalterforschern Joachim Heinzle und Klaus Klein.
Die Handschriften der Karlsruher Bibliothek "dokumentierten in einzigartiger Weise das geistige Leben der Region, wie es sich über Jahrhunderte entwickelt hat ", heißt es weiter in dem Brief. Mit einem Verkauf würde die Sammlung "in alle Winde zerstreut".
Mehr als 1.700 Fachleute hätten bereits unterzeichnet, sagte Klein. "Die Resonanz ist wahnsinnig." Auch der amerikanische Harvard-Professor und Kunsthistoriker Jeffrey Hamburger sowie Forscher zahlreicher Universitäten, Bibliotheken und Forschungseinrichtungen haben ihren Namen unter den Brief setzen lassen. Auch in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung " war vor kurzem ein offener Protestbrief von 19 Professoren und Kunsthistorikern aus aller Welt veröffentlicht worden.
Quelle: http://www.n-tv.de/716762.html
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http://www.icom-deutschland.de/docs/positionspapier.pdf (2004)
Provenienzzusammenhänge werden an keiner Stelle angesprochen.
Provenienzzusammenhänge werden an keiner Stelle angesprochen.
Wer sich rasch informieren will:
Englisch:
http://archiv.twoday.net/topics/English+Corner/
Deutsch
http://archiv.twoday.net (auch zu rechtlichen Aspekten)
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=816
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html#handschriften
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn060927.php
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-sz060925.php
Englisch:
http://archiv.twoday.net/topics/English+Corner/
Deutsch
http://archiv.twoday.net (auch zu rechtlichen Aspekten)
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=816
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html#handschriften
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn060927.php
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-sz060925.php
KlausGraf - am Samstag, 30. September 2006, 01:05 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.europarchive.org/
Das European Archive ist eine digitale Bibliothek für kulturelle Artefakte in digitaler Form. Der Zugang für Forscher, Historiker, Schüler und die breite Öffentlichkeit ist frei.
Angeboten werden derzeit:
* 22 Filme
* 348 Tonaufnahmen
* Webarchivierungs-Projekte
Das European Archive ist eine digitale Bibliothek für kulturelle Artefakte in digitaler Form. Der Zugang für Forscher, Historiker, Schüler und die breite Öffentlichkeit ist frei.
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* 22 Filme
* 348 Tonaufnahmen
* Webarchivierungs-Projekte
KlausGraf - am Freitag, 29. September 2006, 23:39 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=816
Vielen Dank an Markus Malo! Auszug:
Die Diskussion um den geplanten Verkauf der Handschriften sowie die Dokumentation der bislang zu diesem Thema erschienenen Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, offenen Briefe usw. ist in zahlreichen Mailinglisten, Weblogs und Webseiten im Internet zu verfolgen. Eine Auswahl einschlägiger Internetadressen, die sich dieser Aufgabe widmen, befindet sich am Ende dieser Mail.
Diejenigen, die den Erhalt der Sammlung unterstützen möchten, können dies durch Unterzeichnung eines offenen Briefs an den Ministerpräsidenten und die Landesregierung von Baden-Württemberg tun. Den Wortlaut des offenen Briefes findet sich unter der URL cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/ ; hier können Sie sich per Mail an kleink@staff.uni-marburg.de diesem offenen Brief anschließen.
Weblinks, über die weitere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung gestellt werden:
www.blb-karlsruhe.de - Dokumentation über Presseberichte, Presserklärungen usw. zum geplanten Ausverkauf
Weblogs:
archiv.twoday.net/
log.netbib.de/
Mailinglisten
www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html - Über das Listenarchiv kann die Diskussion in der bibliothekarischen Fachöffentlichkeit verfolgt werden. Das Archiv ist tagesaktuell.
www.aedph.uni-bayreuth.de/mediaevistik.htm - Leider wird das Archiv dieser Liste nur monatlich aktualisiert, d.h. um die Debatte hier nachzuverfolgen, muß die Liste abonniert werden.
Für die Redaktion
Markus Malo
-------------------------------------------------------------
Markus Malo, M.A.
Universitätsbibliothek Stuttgart
Redaktion H-Germanistik
Holzgartenstr. 16 Postfach 104941
70174 Stuttgart 70043 Stuttgart
Tel: 0711/685-83815 FAX: 0711/685-83502
http.//www.h-germanistik.de
www.ub.uni-stuttgart.de
www.markus-malo.de
Erfreulicherweise auch in H-Germanistik
http://h-net.msu.edu/cgi-bin/logbrowse.pl?trx=vx&list=H-Germanistik&month=0609&week=e&msg=ckEv6MVdTcynsFsH9ysIPA&user=&pw=
Vielen Dank an Markus Malo! Auszug:
Die Diskussion um den geplanten Verkauf der Handschriften sowie die Dokumentation der bislang zu diesem Thema erschienenen Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, offenen Briefe usw. ist in zahlreichen Mailinglisten, Weblogs und Webseiten im Internet zu verfolgen. Eine Auswahl einschlägiger Internetadressen, die sich dieser Aufgabe widmen, befindet sich am Ende dieser Mail.
Diejenigen, die den Erhalt der Sammlung unterstützen möchten, können dies durch Unterzeichnung eines offenen Briefs an den Ministerpräsidenten und die Landesregierung von Baden-Württemberg tun. Den Wortlaut des offenen Briefes findet sich unter der URL cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/brief/ ; hier können Sie sich per Mail an kleink@staff.uni-marburg.de diesem offenen Brief anschließen.
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Markus Malo
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http://www.bibliotheksrecht.de/
Wir gratulieren Eric Steinhauer für diese ausserordentlich gehaltvolle Bereicherung der Fachblog-Szene.
Wir gratulieren Eric Steinhauer für diese ausserordentlich gehaltvolle Bereicherung der Fachblog-Szene.
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Jens Murken näherte sich theoretisch auf dem Essener Archivtag an.
http://archivnachrichten.blogspot.com/2006/09/historische-bildungsarbeit.html
Text und PDF-Download.
http://archivnachrichten.blogspot.com/2006/09/historische-bildungsarbeit.html
Text und PDF-Download.
KlausGraf - am Freitag, 29. September 2006, 23:08 - Rubrik: Archivpaedagogik
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From: "Emine Kaynar"
Subject: [InetBib] Gesucht: Marketing für Bestandserhaltung: (Aktionen u. Projekte)
Date: Fri, 29 Sep 2006 22:10:12 +0200
To:
Sehr geehrte InetBib-Teilnehmer,
im Rahmen meiner Diplomarbeit "Deutschland ohne Worte: Wie Archive und Bibliotheken unser kulturelles Schriftgut erhalten wollen",
benoetige ich Informationen bezueglich erfolgreichen Aktionen und Projekten, mit denen die Oeffentlichkeit für das Thema Bestandserhaltung sensibiliert wird (Besipiel: Aktion Lesezeichen"; "Hamburg ohne Worte" etc.).
Welche/s Bibliothek/Archiv hat solche (Marketing-) Projekte/Aktionen laufen und kann mir gegebenfalls Informationsmaterial zusenden?
Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Emine Kaynar e.kaynar @ gmx.de
Subject: [InetBib] Gesucht: Marketing für Bestandserhaltung: (Aktionen u. Projekte)
Date: Fri, 29 Sep 2006 22:10:12 +0200
To:
Sehr geehrte InetBib-Teilnehmer,
im Rahmen meiner Diplomarbeit "Deutschland ohne Worte: Wie Archive und Bibliotheken unser kulturelles Schriftgut erhalten wollen",
benoetige ich Informationen bezueglich erfolgreichen Aktionen und Projekten, mit denen die Oeffentlichkeit für das Thema Bestandserhaltung sensibiliert wird (Besipiel: Aktion Lesezeichen"; "Hamburg ohne Worte" etc.).
Welche/s Bibliothek/Archiv hat solche (Marketing-) Projekte/Aktionen laufen und kann mir gegebenfalls Informationsmaterial zusenden?
Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Emine Kaynar e.kaynar @ gmx.de
KlausGraf - am Freitag, 29. September 2006, 22:49 - Rubrik: Bestandserhaltung
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Aus der FAZ von morgen Samstag 30.09.2006, Nr. 228 / Seite 39:
Die baden-württembergische Landesregierung hat zu dem gestern in dieser Zeitung veröffentlichten Beitrag des Heidelberger Rechtswissenschaftlers Reinhard Mußgnug Stellung genommen und eingestanden, daß ihr Gutachten vorliegen, denen zufolge das Land im Streit mit dem badischen Fürstenhaus eine entschieden stärkere Rechtsposition einnehmen könnte, als sie die Regierung Oettinger bislang öffentlich vertreten hat. Mußgnug ist der Auffassung, die Kunstsammlungen des Fürstenhauses seien mit der Abdankung des letzten Großherzogs in Staatsbesitz übergegangen. Die Landesregierung teilte nun mit, Mußgnugs Rechtsauffassung entspreche einem Gutachten aus dem Jahr 1967, das von dem Heidelberger Rechtswissenschaftler Siegfried Reicke stamme. Unter Ministerpräsident Filbinger habe die Landesregierung 1976 versucht, auf der Grundlage dieses Rechtsstandpunktes eine Einigung mit dem Haus Baden zu erzielen; das sei jedoch nicht gelungen, weil die Fürstenfamilie es abgelehnt habe. rso.
Wenn die Fürstenfamilie nicht will, tanzt das Land gern nach ihrer Pfeife und sucht sich willfährigere Gutachter.
Nochmals zum Mitschreiben: Verschiedentlich wird in Presseveröffentlichungen der Bestand der Hof- und Landesbibliothek dem Domäneneigentum, das uneingeschränkt dem Großherzog zustand, zugewiesen. Das Domäneneigentum ging aber durch das von mir nachgewiesene Gesetz von 1919 (der Vertrag mit dem ehemaligen Großherzog) ins Landeseigentum über.
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
Zur Causa siehe dieses Weblog passim.
Die baden-württembergische Landesregierung hat zu dem gestern in dieser Zeitung veröffentlichten Beitrag des Heidelberger Rechtswissenschaftlers Reinhard Mußgnug Stellung genommen und eingestanden, daß ihr Gutachten vorliegen, denen zufolge das Land im Streit mit dem badischen Fürstenhaus eine entschieden stärkere Rechtsposition einnehmen könnte, als sie die Regierung Oettinger bislang öffentlich vertreten hat. Mußgnug ist der Auffassung, die Kunstsammlungen des Fürstenhauses seien mit der Abdankung des letzten Großherzogs in Staatsbesitz übergegangen. Die Landesregierung teilte nun mit, Mußgnugs Rechtsauffassung entspreche einem Gutachten aus dem Jahr 1967, das von dem Heidelberger Rechtswissenschaftler Siegfried Reicke stamme. Unter Ministerpräsident Filbinger habe die Landesregierung 1976 versucht, auf der Grundlage dieses Rechtsstandpunktes eine Einigung mit dem Haus Baden zu erzielen; das sei jedoch nicht gelungen, weil die Fürstenfamilie es abgelehnt habe. rso.
Wenn die Fürstenfamilie nicht will, tanzt das Land gern nach ihrer Pfeife und sucht sich willfährigere Gutachter.
Nochmals zum Mitschreiben: Verschiedentlich wird in Presseveröffentlichungen der Bestand der Hof- und Landesbibliothek dem Domäneneigentum, das uneingeschränkt dem Großherzog zustand, zugewiesen. Das Domäneneigentum ging aber durch das von mir nachgewiesene Gesetz von 1919 (der Vertrag mit dem ehemaligen Großherzog) ins Landeseigentum über.
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
Zur Causa siehe dieses Weblog passim.
KlausGraf - am Freitag, 29. September 2006, 21:12 - Rubrik: Archivrecht
Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg enthält interessante innovative Regelungen zur Enteignung.
http://www.denkmalpflege-bw.de/service/denkmalschutzgesetz.php
§25 Voraussetzungen der Enteignung
(1) Die Enteignung ist zulässig, soweit die Erhaltung eines eingetragenen Kulturdenkmals oder seines Erscheinungsbildes oder die Erhaltung einer geschützten Gesamtanlage auf andere zumutbare Weise nicht gesichert werden kann.
(2) Die Enteignung ist außerdem zulässig
1. bei Funden, soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, dass ein Kulturdenkmal wissenschaftlich ausgewertet werden kann oder allgemein zugänglich ist,
2. bei Kulturdenkmalen, soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, dass sie wissenschaftlich erfasst werden können.
(3) Zum Zwecke von planmäßigen Nachforschungen ist die Enteignung zulässig, wenn eine begründete Vermutung dafür besteht, dass durch die Nachforschung Kulturdenkmale entdeckt werden.
§26 Enteignung beweglicher Sachen
(1) Ist Gegenstand der Enteignung eine bewegliche Sache, ein Recht an einer beweglichen Sache oder ein Recht, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung der beweglichen Sache berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung der beweglichen Sache beschränkt, gelten §§4, 5, 7 bis 13, 17, §22 Abs. 1, 3 und 4, §§23, 27 bis 36, 39, 40, 42 und 43 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend. In der Ausführungsanordnung können der Eigentümer und der Besitzer verpflichtet werden, die Sache an den Enteignungsbegünstigten herauszugeben.
(2) Ist zur Erhaltung, wissenschaftlichen Erfassung oder Auswertung eines Kulturdenkmals die sofortige Herausgabe an den Antragsteller dringend geboten, kann die Enteignungsbehörde den Eigentümer oder Besitzer verpflichten, die Sache an den Antragsteller herauszugeben. Im übrigen gelten §37 Abs. 2 bis 5 und §38 Abs. 2 und 3 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend.
http://www.denkmalpflege-bw.de/service/denkmalschutzgesetz.php
§25 Voraussetzungen der Enteignung
(1) Die Enteignung ist zulässig, soweit die Erhaltung eines eingetragenen Kulturdenkmals oder seines Erscheinungsbildes oder die Erhaltung einer geschützten Gesamtanlage auf andere zumutbare Weise nicht gesichert werden kann.
(2) Die Enteignung ist außerdem zulässig
1. bei Funden, soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, dass ein Kulturdenkmal wissenschaftlich ausgewertet werden kann oder allgemein zugänglich ist,
2. bei Kulturdenkmalen, soweit auf andere Weise nicht sicherzustellen ist, dass sie wissenschaftlich erfasst werden können.
(3) Zum Zwecke von planmäßigen Nachforschungen ist die Enteignung zulässig, wenn eine begründete Vermutung dafür besteht, dass durch die Nachforschung Kulturdenkmale entdeckt werden.
§26 Enteignung beweglicher Sachen
(1) Ist Gegenstand der Enteignung eine bewegliche Sache, ein Recht an einer beweglichen Sache oder ein Recht, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung der beweglichen Sache berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung der beweglichen Sache beschränkt, gelten §§4, 5, 7 bis 13, 17, §22 Abs. 1, 3 und 4, §§23, 27 bis 36, 39, 40, 42 und 43 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend. In der Ausführungsanordnung können der Eigentümer und der Besitzer verpflichtet werden, die Sache an den Enteignungsbegünstigten herauszugeben.
(2) Ist zur Erhaltung, wissenschaftlichen Erfassung oder Auswertung eines Kulturdenkmals die sofortige Herausgabe an den Antragsteller dringend geboten, kann die Enteignungsbehörde den Eigentümer oder Besitzer verpflichten, die Sache an den Antragsteller herauszugeben. Im übrigen gelten §37 Abs. 2 bis 5 und §38 Abs. 2 und 3 des Landesenteignungsgesetzes entsprechend.
KlausGraf - am Freitag, 29. September 2006, 20:54 - Rubrik: Archivrecht
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Die Leiterin der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek, Claudia Fabian, sagte am Freitag im Deutschlandradio Kultur, das Vorhaben sei 'dreist' und 'skandalös'. Sie forderte, für einen möglichen Ankauf der Handschriften nach Kooperationspartnern zu suchen. Dies sei eine 'nationale Aufgabe'.
Fabian wies zugleich darauf hin, dass noch nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft seien, um die Pläne zu verhindern. Auch müsse der öffentliche Protest gehört werden. Ein Ausverkauf der Handschriften wäre 'ein Ausverkauf des Kulturstaats' (ddp)
Siehe: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/548941/
Auch Dieter Planck, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege, wandte sich gegen das Vorhaben , historische Handschriften für die Erhaltung von Schloss Salem am Bodensee zu verkaufen. Seiner Meinung nach kann mit der Veräußerung von Kunstschätzen die Erhaltung historischer Gebäude nicht gewissenhaft finanziert werden. „Ich kann die Art und Weise nicht nachvollziehen“, sagte der oberste Landesdenkmalpfleger am Freitag.
Nicht nur Gebäude erhalten
Die Öffentlichkeit habe nicht nur Anspruch auf die Bewahrung von Gebäuden, sondern auch auf den Erhalt der Schätze aus diesen Gebäuden, sagte Planck. „Es ist nicht gerecht, ortsfeste Gegenstände wie Klöster den leicht beweglichen und im internationalen Handel verkäuflichen Objekten gegenüber zu stellen.“ Nach Darstellung Plancks hat die Markgrafenfamilie in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro in die Sanierung etwa von Dachteilen und bröckelnde Fassaden investiert. „Irgendwann kann man so etwas einfach nicht mehr leisten“, sagte Planck. Seine Einrichtung verfügt in diesem Jahr über zwölf Millionen Euro für den Erhalt von Gebäuden in Kommunen.
Auch die 1996 gegründete Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur wandte sich gegen den Deal von Adelshaus und Politik zur Erhaltung von Salem. „Es hieße, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der Handschriften erreicht“, sagte der Vorsitzende Hans-Ulrich Rudolf in Ravensburg.
http://focus.msn.de/kultur/kunst/handschriften-verkauf_nid_36539.html
Besonders bemerkenswert erscheint mir der Mut von Präsident Planck, der, weitgehend durch die Verwaltungsreform entmachtet, nun sehr deutliche Worte der Kritik findet.
Ausser Konkurrenz:
http://www.jungewelt.de/2006/09-30/044.php (Oettinger als Adelshelfer des Tages)
Fabian wies zugleich darauf hin, dass noch nicht alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft seien, um die Pläne zu verhindern. Auch müsse der öffentliche Protest gehört werden. Ein Ausverkauf der Handschriften wäre 'ein Ausverkauf des Kulturstaats' (ddp)
Siehe: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/548941/
Auch Dieter Planck, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege, wandte sich gegen das Vorhaben , historische Handschriften für die Erhaltung von Schloss Salem am Bodensee zu verkaufen. Seiner Meinung nach kann mit der Veräußerung von Kunstschätzen die Erhaltung historischer Gebäude nicht gewissenhaft finanziert werden. „Ich kann die Art und Weise nicht nachvollziehen“, sagte der oberste Landesdenkmalpfleger am Freitag.
Nicht nur Gebäude erhalten
Die Öffentlichkeit habe nicht nur Anspruch auf die Bewahrung von Gebäuden, sondern auch auf den Erhalt der Schätze aus diesen Gebäuden, sagte Planck. „Es ist nicht gerecht, ortsfeste Gegenstände wie Klöster den leicht beweglichen und im internationalen Handel verkäuflichen Objekten gegenüber zu stellen.“ Nach Darstellung Plancks hat die Markgrafenfamilie in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Euro in die Sanierung etwa von Dachteilen und bröckelnde Fassaden investiert. „Irgendwann kann man so etwas einfach nicht mehr leisten“, sagte Planck. Seine Einrichtung verfügt in diesem Jahr über zwölf Millionen Euro für den Erhalt von Gebäuden in Kommunen.
Auch die 1996 gegründete Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur wandte sich gegen den Deal von Adelshaus und Politik zur Erhaltung von Salem. „Es hieße, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der Handschriften erreicht“, sagte der Vorsitzende Hans-Ulrich Rudolf in Ravensburg.
http://focus.msn.de/kultur/kunst/handschriften-verkauf_nid_36539.html
Besonders bemerkenswert erscheint mir der Mut von Präsident Planck, der, weitgehend durch die Verwaltungsreform entmachtet, nun sehr deutliche Worte der Kritik findet.
Ausser Konkurrenz:
http://www.jungewelt.de/2006/09-30/044.php (Oettinger als Adelshelfer des Tages)
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Vom Landesamt für Denkmalpflege an den Referatsleiter für Denkmalpflege im Wirtschaftsministerium BW, Dr. Hermann, verwiesen, hatte ich den richtigen Bürokraten an der Strippe.
Mehrfach betonte H., der Minister bzw. die Landesregierung werde nicht zulassen, dass Karlsruher Handschriften oder Handschriftengruppen ins Denkmalbuch eingetragen würden. Das widerspreche der "Einheit der Landesverwaltung". Nach Denkmalschutzrecht sei kein Verkaufs- oder Verbringungsverbot verfügt oder auch nur möglich. Es handle sich nur im formalen Sinn um Denkmale, eigentlich seien das Kulturgüter und für deren Schutz sei das Wissenschaftsministerium zuständig. Ein denkmalschutzrechtlicher Ansatz, das Problem zu lösen, sei ein "Holzweg".
Er mache sich noch keine Gedanken, was sein werde, wenn ein Teil der Kulturgüter in Privateigentum übergehe. Nach § 9 Denkmalschutzgesetz BW seien derzeit die fraglichen Bibliotheksbestände von den Genehmigungserfordernissen des Gesetzes ausgenommen, da sie von einer staatlichen Sammlung verwahrt würden.
Hermann verneinte, dass die Handschriften von § 8 Abs. 2 der die Zerstörung und Beseitigung der Kulturdenkmale verbietet ("Dies gilt für bewegliche Kulturdenkmale nur, wenn sie allgemein sichtbar oder zugänglich sind") erfasst würden. Die Handschriften der BLB seien nicht allgemein zugänglich.
Text des Gesetzes:
http://www.denkmalpflege-bw.de/service/denkmalschutzgesetz.php
***
Es darf auf meine Ausführungen von 1994 Bezug genommen werden:
"Da in anderen Bundesländern ganze Bibliotheken auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen und in Bayern sogar eine Käfersammlung eingetragen wurde, hätte Baden-Württemberg das herausragende Ensemble der Donaueschinger Hofbibliothek ohne weiteres durch eine Eintragung schützen können, doch wurden nur ganz wenige Einzelstücke auf diese Liste gesetzt. Daß nicht einmal das ursprüngliche Zubehör der eingetragenen Handschriften erfaßt wurde, geht aus einem Verkauf im Jahr 1982 hervor. Damals ließ der Fürst bei der - mit dem Land nicht abgestimmten - Versteigerung zwanzig kostbarer Handschriften seiner Sammlung durch Sotheby's auch Fragmente der Vetus latina veräußern. Diese Bruchstücke einer altlateinischen Bibel, mit der sich ein eigenes Forschungsinstitut in Beuron beschäftigt, stammten nämlich aus dem Einband einer der drei auf der Liste stehenden Handschriften [Anm. 4]. Als das zuständige Ministerium weitere zwanzig Handschriften, ein Blockbuch und eine Inkunabel eintragen lassen wollte, blockte das Staatsministerium ab: die Verhandlungen sollten nicht gestört werden. Hier läßt sich die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Landesregierung mit Händen greifen. Ob die Abwanderung eines Kulturguts einen "wesentlichen Verlust" (Gesetzeswortlaut) für die Bundesrepublik bedeutet, bemißt sich nach objektiven Kriterien und ist von den Gerichten - leider nur auf Klage des Eigentümers - voll überprüfbar. Ein Beurteilungsspielraum steht der zuständigen Behörde nicht zu. Das zum Eintrag vorgesehene Blockbuch, eine "Kunst des Sterbens", und die Inkunabel, vermutlich der Wiener Aderlaßkalender von 1462, sind jedoch am 1. Juli ins Ausland verkauft worden (Erlös: zusammen etwa 1 Mio. DM). Um einen günstigeren Preis bei den Handschriften zu erzielen, hat die Landesregierung somit einen wesentlichen Verlust für das deutsche Kulturgut in Kauf genommen."
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm
Die Kriterien für die Denkmaleigenschaft stehen nicht zur Disposition der Landesregierung, auch wenn dieser Dr. Herman das anders sieht. Wenn z.B. die Reichenauer Klosterbibliothek "überörtliche Bedeutung haben oder zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen" sind sie nach § 12 Abs. 2 auch als bewegliche Kulturdenkmale zwingend einzutragen.
Ins Denkmalbuch wurden wesentlich weniger bedeutende Bibliotheken in Baden-Württemberg eingetragen, etwa die evangelische Predigerbibliothek in Isny oder die Ratsbibliothek Schwäbisch Hall, zu letzterer:
http://www.landesdenkmalamt-bw.de/nachrichtenblatt-online/NB2003-4-S-362-363.pdf
In Ermangelung einer Schutznorm kann sich der Bürger vor den Gerichten gegen die kaltschnäuzige Einschätzung der BW-Bürokraten nicht wehren, die hochrangigen Kulturdenkmalen den ihnen zustehenden Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz einfach verweigern.
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/2736892/
Nachtrag: Kritik des Präsidenten des Landesamts für Denkmalpflege am Deal:
http://archiv.twoday.net/stories/2740802/
Die Denkmalfachbehörde kann meinen was sie will (der Maulkorb für Planck ist sicher schon ausgepackt), das Regierungspräsidium sitzt am längeren Hebel und ist dem Innenministerium unterstellt.
Mehrfach betonte H., der Minister bzw. die Landesregierung werde nicht zulassen, dass Karlsruher Handschriften oder Handschriftengruppen ins Denkmalbuch eingetragen würden. Das widerspreche der "Einheit der Landesverwaltung". Nach Denkmalschutzrecht sei kein Verkaufs- oder Verbringungsverbot verfügt oder auch nur möglich. Es handle sich nur im formalen Sinn um Denkmale, eigentlich seien das Kulturgüter und für deren Schutz sei das Wissenschaftsministerium zuständig. Ein denkmalschutzrechtlicher Ansatz, das Problem zu lösen, sei ein "Holzweg".
Er mache sich noch keine Gedanken, was sein werde, wenn ein Teil der Kulturgüter in Privateigentum übergehe. Nach § 9 Denkmalschutzgesetz BW seien derzeit die fraglichen Bibliotheksbestände von den Genehmigungserfordernissen des Gesetzes ausgenommen, da sie von einer staatlichen Sammlung verwahrt würden.
Hermann verneinte, dass die Handschriften von § 8 Abs. 2 der die Zerstörung und Beseitigung der Kulturdenkmale verbietet ("Dies gilt für bewegliche Kulturdenkmale nur, wenn sie allgemein sichtbar oder zugänglich sind") erfasst würden. Die Handschriften der BLB seien nicht allgemein zugänglich.
Text des Gesetzes:
http://www.denkmalpflege-bw.de/service/denkmalschutzgesetz.php
***
Es darf auf meine Ausführungen von 1994 Bezug genommen werden:
"Da in anderen Bundesländern ganze Bibliotheken auf der Liste des national wertvollen Kulturguts stehen und in Bayern sogar eine Käfersammlung eingetragen wurde, hätte Baden-Württemberg das herausragende Ensemble der Donaueschinger Hofbibliothek ohne weiteres durch eine Eintragung schützen können, doch wurden nur ganz wenige Einzelstücke auf diese Liste gesetzt. Daß nicht einmal das ursprüngliche Zubehör der eingetragenen Handschriften erfaßt wurde, geht aus einem Verkauf im Jahr 1982 hervor. Damals ließ der Fürst bei der - mit dem Land nicht abgestimmten - Versteigerung zwanzig kostbarer Handschriften seiner Sammlung durch Sotheby's auch Fragmente der Vetus latina veräußern. Diese Bruchstücke einer altlateinischen Bibel, mit der sich ein eigenes Forschungsinstitut in Beuron beschäftigt, stammten nämlich aus dem Einband einer der drei auf der Liste stehenden Handschriften [Anm. 4]. Als das zuständige Ministerium weitere zwanzig Handschriften, ein Blockbuch und eine Inkunabel eintragen lassen wollte, blockte das Staatsministerium ab: die Verhandlungen sollten nicht gestört werden. Hier läßt sich die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Landesregierung mit Händen greifen. Ob die Abwanderung eines Kulturguts einen "wesentlichen Verlust" (Gesetzeswortlaut) für die Bundesrepublik bedeutet, bemißt sich nach objektiven Kriterien und ist von den Gerichten - leider nur auf Klage des Eigentümers - voll überprüfbar. Ein Beurteilungsspielraum steht der zuständigen Behörde nicht zu. Das zum Eintrag vorgesehene Blockbuch, eine "Kunst des Sterbens", und die Inkunabel, vermutlich der Wiener Aderlaßkalender von 1462, sind jedoch am 1. Juli ins Ausland verkauft worden (Erlös: zusammen etwa 1 Mio. DM). Um einen günstigeren Preis bei den Handschriften zu erzielen, hat die Landesregierung somit einen wesentlichen Verlust für das deutsche Kulturgut in Kauf genommen."
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm
Die Kriterien für die Denkmaleigenschaft stehen nicht zur Disposition der Landesregierung, auch wenn dieser Dr. Herman das anders sieht. Wenn z.B. die Reichenauer Klosterbibliothek "überörtliche Bedeutung haben oder zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen" sind sie nach § 12 Abs. 2 auch als bewegliche Kulturdenkmale zwingend einzutragen.
Ins Denkmalbuch wurden wesentlich weniger bedeutende Bibliotheken in Baden-Württemberg eingetragen, etwa die evangelische Predigerbibliothek in Isny oder die Ratsbibliothek Schwäbisch Hall, zu letzterer:
http://www.landesdenkmalamt-bw.de/nachrichtenblatt-online/NB2003-4-S-362-363.pdf
In Ermangelung einer Schutznorm kann sich der Bürger vor den Gerichten gegen die kaltschnäuzige Einschätzung der BW-Bürokraten nicht wehren, die hochrangigen Kulturdenkmalen den ihnen zustehenden Schutz nach dem Denkmalschutzgesetz einfach verweigern.
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/2736892/
Nachtrag: Kritik des Präsidenten des Landesamts für Denkmalpflege am Deal:
http://archiv.twoday.net/stories/2740802/
Die Denkmalfachbehörde kann meinen was sie will (der Maulkorb für Planck ist sicher schon ausgepackt), das Regierungspräsidium sitzt am längeren Hebel und ist dem Innenministerium unterstellt.
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Auf der Meinungsseite der SZ von heute lesen wir:
Oettinger ist heute - in diesem Zusammenhang muss man sagen: leider - Ministerpräsident von Baden-W�rttemberg. In dieser Funktion möchte er nun einen Teil der Kultur des Abendlandes verhökern. Um den Markgrafen von Baden respektive die Sanierung dessen Salemer Schlosses zu finanzieren, will Oettinger einen wichtigen Teil der Badischen Landesbibliothek, in erster Linie mittelalterliche Handschriften, versteigern lassen. Der Vorgang ist empörend: Eine Sammlung, die Jahrhunderte sowie Kriege, Umstürze, Pleiten und Plünderungen überlebt hat, wird von einem emporgekommenen Provinzpolitiker versilbert.
Wes Ungeistes Kind Oettinger ist, beweist er jetzt durch den Satz, dass die Kritik an seinem Vorhaben nicht "auf den Wirtschaftsseiten" der Zeitungen stehe, sondern nur "im Kulturteil". Der Sinn dieses Satz ist klar: Die Wirtschaft ist ernst zu nehmen. Wer aber Kultur ernst nimmt, der hat einen Sprung in der Schüssel. Dies entlarvt alles, was Oettinger zu Kultur und Leitkultur gesagt hat, als heuchlerisches Gelaber. "Mir brauchet koi Kunscht, mir brauchet Krumbira (Kartoffeln)", hei�t ein schwäbisches Sprichwort. Dafür sorgt Oettinger.
Oettinger ist heute - in diesem Zusammenhang muss man sagen: leider - Ministerpräsident von Baden-W�rttemberg. In dieser Funktion möchte er nun einen Teil der Kultur des Abendlandes verhökern. Um den Markgrafen von Baden respektive die Sanierung dessen Salemer Schlosses zu finanzieren, will Oettinger einen wichtigen Teil der Badischen Landesbibliothek, in erster Linie mittelalterliche Handschriften, versteigern lassen. Der Vorgang ist empörend: Eine Sammlung, die Jahrhunderte sowie Kriege, Umstürze, Pleiten und Plünderungen überlebt hat, wird von einem emporgekommenen Provinzpolitiker versilbert.
Wes Ungeistes Kind Oettinger ist, beweist er jetzt durch den Satz, dass die Kritik an seinem Vorhaben nicht "auf den Wirtschaftsseiten" der Zeitungen stehe, sondern nur "im Kulturteil". Der Sinn dieses Satz ist klar: Die Wirtschaft ist ernst zu nehmen. Wer aber Kultur ernst nimmt, der hat einen Sprung in der Schüssel. Dies entlarvt alles, was Oettinger zu Kultur und Leitkultur gesagt hat, als heuchlerisches Gelaber. "Mir brauchet koi Kunscht, mir brauchet Krumbira (Kartoffeln)", hei�t ein schwäbisches Sprichwort. Dafür sorgt Oettinger.
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Kaum Echo findet sich zum geplanten Karlsruher Handschriftenverkauf in Weblogs. Die Meinungsmacht der Blogger hat offenkundig andere Themen.
Offener Brief:
http://blog.markus-ritter.de/2006/09/28/baden-wurttemberg-verscherbelt-badischen-kulturschatz/
Back to the Feudalismus
http://hotmeals.twoday.net/stories/2738519/
Etwas Hohn
http://www.szon.de/blog/archives/1998-Kommt-schon,-der-Adel-braucht-doch-Kohle....html
Unreflektierte Vorurteile gegen öffentliche Sammlungen
http://rebellmarkt.blogger.de/stories/568016/
Offener Brief:
http://blog.markus-ritter.de/2006/09/28/baden-wurttemberg-verscherbelt-badischen-kulturschatz/
Back to the Feudalismus
http://hotmeals.twoday.net/stories/2738519/
Etwas Hohn
http://www.szon.de/blog/archives/1998-Kommt-schon,-der-Adel-braucht-doch-Kohle....html
Unreflektierte Vorurteile gegen öffentliche Sammlungen
http://rebellmarkt.blogger.de/stories/568016/
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Zwar waren alle KollegInnen, die ich auf dem Essener Archivtag sprach, entsetzt und fassungslos, aber eine Resolution gab es nicht. Mein Fehler, ich hätte ja auf der Mitgliederversammlung des VdA eine beantragen können.
In den Niederlanden hat Agnes Jonker am 26.9. auf die Karlsruher Pläne aufmerksam gemacht:
http://forum.archieven.org/index.php?topic=5873.msg8706
Vielen Dank!
In den Niederlanden hat Agnes Jonker am 26.9. auf die Karlsruher Pläne aufmerksam gemacht:
http://forum.archieven.org/index.php?topic=5873.msg8706
Vielen Dank!
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Ausverkauf von Werken des kulturellen Gedächtnisses stoppen!
(Bonn/Münster 28.09.2006) Das Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, wertvolle Handschriften aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, um mit dem Erlös Schloss Salem zu sanieren, dass sich im Besitz der Markgrafen von Baden befindet, hat der kulturpolitische Sprecher des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, kritisiert.
„Der geplante Verkauf dieser historischen Sammlung ist ein eklatanter Verstoß gegen den Auftrag der öffentlichen Kulturpolitik, möglichst vielen den Zugang zu diesen Kunstwerken zu ermöglichen, die einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Gedächtnis unseres Landes darstellen," so Sternberg wörtlich. "Das kulturelle Erbe, das die Handschriftensammlung als Fundus europäischen Mönchstums und einzigartiger Werke kirchlicher Kunst und Literatur verkörpert, darf nicht nach jeweiliger Kassenlage zur Disposition gestellt werden. Die Handschriften zeigen in einzigartiger Weise Berührungen der Kunst mit christlichem Glauben.
Die Klöster haben diese liturgischen, biblischen und anderen religiösen Schriften über Jahrhunderte als ihre größten Schätze gehütet. Jenseits der Frage, inwiefern das Land aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse überhaupt zu einem solchen Schritt berechtigt ist, würde der Verkauf der Handschriftensammlung ein unverzichtbares Gut in alle Winde zerstreuen."
http://www.zdk.de/pressemeldungen/meldung.php?id=369
(Bonn/Münster 28.09.2006) Das Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, wertvolle Handschriften aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, um mit dem Erlös Schloss Salem zu sanieren, dass sich im Besitz der Markgrafen von Baden befindet, hat der kulturpolitische Sprecher des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Thomas Sternberg, kritisiert.
„Der geplante Verkauf dieser historischen Sammlung ist ein eklatanter Verstoß gegen den Auftrag der öffentlichen Kulturpolitik, möglichst vielen den Zugang zu diesen Kunstwerken zu ermöglichen, die einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Gedächtnis unseres Landes darstellen," so Sternberg wörtlich. "Das kulturelle Erbe, das die Handschriftensammlung als Fundus europäischen Mönchstums und einzigartiger Werke kirchlicher Kunst und Literatur verkörpert, darf nicht nach jeweiliger Kassenlage zur Disposition gestellt werden. Die Handschriften zeigen in einzigartiger Weise Berührungen der Kunst mit christlichem Glauben.
Die Klöster haben diese liturgischen, biblischen und anderen religiösen Schriften über Jahrhunderte als ihre größten Schätze gehütet. Jenseits der Frage, inwiefern das Land aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse überhaupt zu einem solchen Schritt berechtigt ist, würde der Verkauf der Handschriftensammlung ein unverzichtbares Gut in alle Winde zerstreuen."
http://www.zdk.de/pressemeldungen/meldung.php?id=369
Name und Anschrift der
Stiftung
Zähringer Stiftung
Neues Schloß
76530 Baden-Baden
Schriftwechsel an:
Zähringer Stiftung
Rentamt
88682 Salem
Tel.: 07553/810
Rechtsnatur Stiftung des öffentlichen Rechts
Stifter/in Seine Königliche Hoheit Großherzog Friedrich II von Baden
Genehmigung 22.03.1954 durch Regierung des Landes Baden-
Württemberg
Stiftungszweck
Erhaltung in bisherige Weise und Zugänglichmachen der
Öffentlichkeit folgender Sammlungen:
a) Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung
in Konstanz
b) Das Kopf´sche Kunstmuseum in Baden-Baden
c) Die Louis Jünck´sche Gemäldesammlung in Baden-
Baden
d) Die Türkensammlung in Karlsruhe
e) Die Großherzogliche Münzensammlung im staatl.
Münzkabinett
f) Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten
Sammlungen in Karlsruhe
g) Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek
in Karlsruhe
Stiftungsorgane Verwaltungsrat
Stiftungsbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1119226/Z%E4hringer%20Stiftung.pdf
Laut SWR gehört dem Verwaltungsrat an:
*der Erbprinz Bernhard von Baden
*Prof. Siebenmorgen (Bad. Landesmuseum) und
* Graf Douglas
Gerade bei dem letzten Namen darf man annehmen, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Schliesslich ist der ehemalige Sotheby's-Vertreter (verantwortlich für die skandalöse Auflösung der Markgrafen-Kunstkammer 1995) erst letztes Jahr unrühmlich als Manager des Ausverkaufs der welfischen Marienburg aufgetreten.
Stiftung
Zähringer Stiftung
Neues Schloß
76530 Baden-Baden
Schriftwechsel an:
Zähringer Stiftung
Rentamt
88682 Salem
Tel.: 07553/810
Rechtsnatur Stiftung des öffentlichen Rechts
Stifter/in Seine Königliche Hoheit Großherzog Friedrich II von Baden
Genehmigung 22.03.1954 durch Regierung des Landes Baden-
Württemberg
Stiftungszweck
Erhaltung in bisherige Weise und Zugänglichmachen der
Öffentlichkeit folgender Sammlungen:
a) Die ehem. von Wessenbergische Gemäldesammlung
in Konstanz
b) Das Kopf´sche Kunstmuseum in Baden-Baden
c) Die Louis Jünck´sche Gemäldesammlung in Baden-
Baden
d) Die Türkensammlung in Karlsruhe
e) Die Großherzogliche Münzensammlung im staatl.
Münzkabinett
f) Die hofeigenen Bestände der früheren vereinigten
Sammlungen in Karlsruhe
g) Die hofeigenen Bestände der Hof- und Landesbibliothek
in Karlsruhe
Stiftungsorgane Verwaltungsrat
Stiftungsbehörde Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1119226/Z%E4hringer%20Stiftung.pdf
Laut SWR gehört dem Verwaltungsrat an:
*der Erbprinz Bernhard von Baden
*Prof. Siebenmorgen (Bad. Landesmuseum) und
* Graf Douglas
Gerade bei dem letzten Namen darf man annehmen, dass man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Schliesslich ist der ehemalige Sotheby's-Vertreter (verantwortlich für die skandalöse Auflösung der Markgrafen-Kunstkammer 1995) erst letztes Jahr unrühmlich als Manager des Ausverkaufs der welfischen Marienburg aufgetreten.
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Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V.
aus aktuellem Anlass:
Offener Brief: Zum drohenden Verkauf Karlsruher Handschriften
An den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Verband Deutscher Kunsthistoriker protestiert aufs Schärfste gegen den Plan der baden-württembergischen Landesregierung, kostbare Handschriften aus der Landesbibliothek Karlsruhe zu verkaufen, um mit dem erhofften Erlös das großherzogliche Haus Baden zu entschulden und zugleich damit den denkmalpflegerischen Erhalt des ehemaligen Zisterzienserklosters Salem zu sichern, das seit 1802 dem Haus Baden gehört und weiterhin als Wohnsitz dienen soll.
Es ist höchst zweifelhaft, ob dem Haus Baden überhaupt ein Besitzrecht an den von ihm beanspruchten beweglichen Kunst- und Bibliotheksgütern zusteht, die auch vor 1918 nicht Privatbesitz der Großherzöge waren. Die heute in der FAZ (Nr. 227, S. 37) veröffentlichte Beurteilung des Heidelberger Steuer- und Finanzrechtlers Mußgnug widerspricht mit sehr eindeutiger Begründung der derzeit von der baden-württembergischen Landesregierung geäußerten Auffassung.
Doch selbst im gegenteiligen Falle wäre es Pflicht und Ehrensache des verantwortlichen Ministerpräsidenten, eine derart beispiellose und barbarische Zerstreuung wertvollsten, gewachsenen Kulturgutes unter allen Umständen zu verhindern.
Denn Sie, Herr Ministerpräsident, tragen in der Gegenwart und vor der Zukunft des Ihrer Obhut anvertrauten Landes dafür Verantwortung, die mehr als tausend Jahre umspannenden Zeugnisse seiner kulturellen Eigenart und auch die Zeugnisse der weitgreifenden, die heutigen Landesgrenzen weit überschreitenden kulturellen Interessen zu bewahren, die sich in dem Karlsruher Bücherbestand von größtem ideellen Wert manifestieren.
Solche Sammlungsbestände besitzen, wie man in den Geschichtswissenschaften seit langem erkannt hat, ihren besonderen Wert in der gewachsenen, vielschichtigen Einheit. Diese stellt ein bedeutendes historisches Zeugnis in sich dar, das für alle Zeiten zerstört würde durch den Verlust auch nur weniger Handschriften, so wie eine kostbare Krone durch das Herausbrechen einzelner Perlen und Steine an materiellem und ideellem Wert entscheidend verlöre.
Und was wäre die Plünderung der einzigartigen Karlsruher Handschriftensammlung für ein Beitrag zur kulturgeschichtlichen Gleichberechtigung der badisch-schwäbischen Geschwisterschaft, wenn der ehemals württembergische Bibliotheksbesitz gottseidank unanfechtbar in der Stuttgarter Landesbibliothek erhalten bleibt?
Als 1980 die kostbare Bibliothek des Hauses Oettingen-Wallerstein bedroht war, fand die bayerische Staatsregierung unter Franz Josef Strauß eine intelligente Mischfinanzierung, mit der die Bibliothek – zu einem damals schon sehr stattlichen Preis ! – vollständig für die Universität des schwäbischen Landesteils in Augsburg und damit für das gemeinsame kulturelle Gedächtnis gerettet wurde. Das war in einem Land, das gleichzeitig an einem wirtschaftlich hochanspruchsvollen und wie wir sehen erfolgreichen Strukturwandel arbeitete, selbstverständlich. Sollte so etwas nicht auch heute in Ihrem Bundesland nicht nur möglich, ja vielmehr obligatorisch sein?
Wirtschaft und Kultur, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, sind – und waren – immer zwei Seiten derselben Medaille, und für die Kultur waren immer auch hohe wirtschaftliche Opfer zu bringen, die sich freilich reich verzinsen.
Bei entsprechend gewachsenem Bewußtsein für das, was auf dem Spiel steht und angesichts des drohenden Verlustes an kultureller Identität und internationalem Ansehen müßte in einem so sprichwörtlich kreativen Lande wie dem Ihren doch auch in der Regierung soviel Phantasie zu entwickeln sein, wie nötig ist, um den vollständigen Erhalt der Karlsruher Bücherschätze zugleich mit dem von Kloster Salem sicherzustellen. Das können nicht nur die Bürger Ihres Landes von Ihnen erwarten, dazu fordert auch die Fachöffentlichkeit Sie dringendst auf!
Im Namen der Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker
Hochachtungsvoll
gez. Prof. Dr. Georg Satzinger
Wer etwaige weitere Protestmaßnahmen namentlich unterstützen möchte,
teile dies bitte unter Angabe von Namen und Anschrift unter folgender
E-Mail-Adresse mit:
unterschrift kunsthistoriker.org
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Information
Der im August 1948 gegründete Berufsverband vertritt die Interessen der in Deutschland und in deutschen Institutionen tätigen Kunsthistoriker. Öffentlichkeit für das Fach Kunstgeschichte wird unter anderen durch Publikationen und den zweijährlich stattfindenden Deutschen Kunsthistorikertag geschaffen (mit Mitgliederversammlung). Neben der Betreuung der klassischen Bereiche Universitäten und Forschungsinstitute, Museen und Denkmalpflege widmet sich der Verband verstärkt der Situation der in freien Berufen tätigen Kollegen und der Studenten, die vor dem Einstieg ins Berufsleben stehen.
Quelle:
http://www.zikg.lrz-muenchen.de/VDK/homepage.htm
aus aktuellem Anlass:
Offener Brief: Zum drohenden Verkauf Karlsruher Handschriften
An den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Herrn Günther H. Oettinger
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
der Verband Deutscher Kunsthistoriker protestiert aufs Schärfste gegen den Plan der baden-württembergischen Landesregierung, kostbare Handschriften aus der Landesbibliothek Karlsruhe zu verkaufen, um mit dem erhofften Erlös das großherzogliche Haus Baden zu entschulden und zugleich damit den denkmalpflegerischen Erhalt des ehemaligen Zisterzienserklosters Salem zu sichern, das seit 1802 dem Haus Baden gehört und weiterhin als Wohnsitz dienen soll.
Es ist höchst zweifelhaft, ob dem Haus Baden überhaupt ein Besitzrecht an den von ihm beanspruchten beweglichen Kunst- und Bibliotheksgütern zusteht, die auch vor 1918 nicht Privatbesitz der Großherzöge waren. Die heute in der FAZ (Nr. 227, S. 37) veröffentlichte Beurteilung des Heidelberger Steuer- und Finanzrechtlers Mußgnug widerspricht mit sehr eindeutiger Begründung der derzeit von der baden-württembergischen Landesregierung geäußerten Auffassung.
Doch selbst im gegenteiligen Falle wäre es Pflicht und Ehrensache des verantwortlichen Ministerpräsidenten, eine derart beispiellose und barbarische Zerstreuung wertvollsten, gewachsenen Kulturgutes unter allen Umständen zu verhindern.
Denn Sie, Herr Ministerpräsident, tragen in der Gegenwart und vor der Zukunft des Ihrer Obhut anvertrauten Landes dafür Verantwortung, die mehr als tausend Jahre umspannenden Zeugnisse seiner kulturellen Eigenart und auch die Zeugnisse der weitgreifenden, die heutigen Landesgrenzen weit überschreitenden kulturellen Interessen zu bewahren, die sich in dem Karlsruher Bücherbestand von größtem ideellen Wert manifestieren.
Solche Sammlungsbestände besitzen, wie man in den Geschichtswissenschaften seit langem erkannt hat, ihren besonderen Wert in der gewachsenen, vielschichtigen Einheit. Diese stellt ein bedeutendes historisches Zeugnis in sich dar, das für alle Zeiten zerstört würde durch den Verlust auch nur weniger Handschriften, so wie eine kostbare Krone durch das Herausbrechen einzelner Perlen und Steine an materiellem und ideellem Wert entscheidend verlöre.
Und was wäre die Plünderung der einzigartigen Karlsruher Handschriftensammlung für ein Beitrag zur kulturgeschichtlichen Gleichberechtigung der badisch-schwäbischen Geschwisterschaft, wenn der ehemals württembergische Bibliotheksbesitz gottseidank unanfechtbar in der Stuttgarter Landesbibliothek erhalten bleibt?
Als 1980 die kostbare Bibliothek des Hauses Oettingen-Wallerstein bedroht war, fand die bayerische Staatsregierung unter Franz Josef Strauß eine intelligente Mischfinanzierung, mit der die Bibliothek – zu einem damals schon sehr stattlichen Preis ! – vollständig für die Universität des schwäbischen Landesteils in Augsburg und damit für das gemeinsame kulturelle Gedächtnis gerettet wurde. Das war in einem Land, das gleichzeitig an einem wirtschaftlich hochanspruchsvollen und wie wir sehen erfolgreichen Strukturwandel arbeitete, selbstverständlich. Sollte so etwas nicht auch heute in Ihrem Bundesland nicht nur möglich, ja vielmehr obligatorisch sein?
Wirtschaft und Kultur, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, sind – und waren – immer zwei Seiten derselben Medaille, und für die Kultur waren immer auch hohe wirtschaftliche Opfer zu bringen, die sich freilich reich verzinsen.
Bei entsprechend gewachsenem Bewußtsein für das, was auf dem Spiel steht und angesichts des drohenden Verlustes an kultureller Identität und internationalem Ansehen müßte in einem so sprichwörtlich kreativen Lande wie dem Ihren doch auch in der Regierung soviel Phantasie zu entwickeln sein, wie nötig ist, um den vollständigen Erhalt der Karlsruher Bücherschätze zugleich mit dem von Kloster Salem sicherzustellen. Das können nicht nur die Bürger Ihres Landes von Ihnen erwarten, dazu fordert auch die Fachöffentlichkeit Sie dringendst auf!
Im Namen der Mitglieder des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker
Hochachtungsvoll
gez. Prof. Dr. Georg Satzinger
Wer etwaige weitere Protestmaßnahmen namentlich unterstützen möchte,
teile dies bitte unter Angabe von Namen und Anschrift unter folgender
E-Mail-Adresse mit:
unterschrift kunsthistoriker.org
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Information
Der im August 1948 gegründete Berufsverband vertritt die Interessen der in Deutschland und in deutschen Institutionen tätigen Kunsthistoriker. Öffentlichkeit für das Fach Kunstgeschichte wird unter anderen durch Publikationen und den zweijährlich stattfindenden Deutschen Kunsthistorikertag geschaffen (mit Mitgliederversammlung). Neben der Betreuung der klassischen Bereiche Universitäten und Forschungsinstitute, Museen und Denkmalpflege widmet sich der Verband verstärkt der Situation der in freien Berufen tätigen Kollegen und der Studenten, die vor dem Einstieg ins Berufsleben stehen.
Quelle:
http://www.zikg.lrz-muenchen.de/VDK/homepage.htm
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*Manuscripts of the Badische Landesbibliothek, **Karlsruhe***
It has come to the attention of the Expert Group of European Manuscript Librarians, operating under the auspices of the Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche (LIBER), that the Government of Baden-Württemberg is planning to auction off large parts of the manuscript collection of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe which has been in public custody since the abolition of the Grand Duchy in 1918/19.
The LIBER Expert Group of European Manuscript Librarians recognises the unique significance of manuscript and archive collections, not only for the world of research and learning, but also for a wider audience of people interested in history and cultural heritage. The primary aims of the Group are to act as a forum for curatorial concerns, and to enhance understanding and practical cooperation among curators across Europe.
As a group of manuscript curators we protest against the possibility of a 'diaspora' of manuscripts which are not only an important part of the German cultural heritage but as such also part of the common European cultural tradition. The manuscripts now held in Karlsruhe have been collected over centuries, have been kept in the Landesbibliothek for decades, and have been catalogued after World War II with DFG-funding. Although the juridical ownership of these manuscripts seems to be disputed, we urge the government of Baden-Württemberg to do its utmost to try and keep this historical collection together, accessible to the international scholarly community.
Dr. A.Th. Bouwman
Chairman, Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
[Keeper of Western manuscripts
Leiden University Library]
Dr Bernard Meehan
Acting Secretary, Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
Keeper of Manuscripts
Trinity College Library, University of Dublin
It has come to the attention of the Expert Group of European Manuscript Librarians, operating under the auspices of the Ligue des Bibliothèques Européennes de Recherche (LIBER), that the Government of Baden-Württemberg is planning to auction off large parts of the manuscript collection of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe which has been in public custody since the abolition of the Grand Duchy in 1918/19.
The LIBER Expert Group of European Manuscript Librarians recognises the unique significance of manuscript and archive collections, not only for the world of research and learning, but also for a wider audience of people interested in history and cultural heritage. The primary aims of the Group are to act as a forum for curatorial concerns, and to enhance understanding and practical cooperation among curators across Europe.
As a group of manuscript curators we protest against the possibility of a 'diaspora' of manuscripts which are not only an important part of the German cultural heritage but as such also part of the common European cultural tradition. The manuscripts now held in Karlsruhe have been collected over centuries, have been kept in the Landesbibliothek for decades, and have been catalogued after World War II with DFG-funding. Although the juridical ownership of these manuscripts seems to be disputed, we urge the government of Baden-Württemberg to do its utmost to try and keep this historical collection together, accessible to the international scholarly community.
Dr. A.Th. Bouwman
Chairman, Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
[Keeper of Western manuscripts
Leiden University Library]
Dr Bernard Meehan
Acting Secretary, Expert Group of European Manuscript Librarians, LIBER
Keeper of Manuscripts
Trinity College Library, University of Dublin
KlausGraf - am Freitag, 29. September 2006, 14:31 - Rubrik: English Corner
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Am Samstag, 7.10. soll nachmittags im International Library Centre bei der Frankfurter Buchmesse eine Podiumsdiskussion zum drohenden Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe stattfinden. Einige prominente Redner aus Bibliothek, Fachwissenschaft und von der DFG haben schon zugesagt.
Merken Sie sich also diesen Termin vor! Die Messekarte kostet 9,50 Euro - das sollte uns unser kulturelles Erbe wert sein!
Viele Grüße,
Bettina Wagner
Merken Sie sich also diesen Termin vor! Die Messekarte kostet 9,50 Euro - das sollte uns unser kulturelles Erbe wert sein!
Viele Grüße,
Bettina Wagner
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http://commons.wikimedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_Baden-W%C3%BCrttemberg:_National_wertvolles_Kulturgut%2C_1986
Leider sind die Bilder dieses urheberrechtlich nicht geschützten Gerichtsurteils (§ 5 UrhG) mir zu klein geraten. Sie stammen aus:
Schmid, Hermann: Von der Sozialpflichtigkeit säkularisierter Kunstgegenstände : Überlegungen zum Urteil d. Verwaltungsgerichtshofs B-W vom 14.3.1986 gegen Markgraf Max von Baden. - In: Freiburger Diözesan-Archiv 106. 1986. - S. 257 - 272
Schmid äußert sich in diesem lesenswerten Aufsatz sehr kritisch über den Eigentumsanspruch der Markgrafen. Ein 1919 aufgestelltes Verzeichnis des Markgrafeneigentums konnte er trotz mehrfacher Nachforschungen im GLA nicht auffinden.
Leider sind die Bilder dieses urheberrechtlich nicht geschützten Gerichtsurteils (§ 5 UrhG) mir zu klein geraten. Sie stammen aus:
Schmid, Hermann: Von der Sozialpflichtigkeit säkularisierter Kunstgegenstände : Überlegungen zum Urteil d. Verwaltungsgerichtshofs B-W vom 14.3.1986 gegen Markgraf Max von Baden. - In: Freiburger Diözesan-Archiv 106. 1986. - S. 257 - 272
Schmid äußert sich in diesem lesenswerten Aufsatz sehr kritisch über den Eigentumsanspruch der Markgrafen. Ein 1919 aufgestelltes Verzeichnis des Markgrafeneigentums konnte er trotz mehrfacher Nachforschungen im GLA nicht auffinden.
Es fällt nicht leicht, angesichts des Ausverkaufs der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe die Ruhe zu bewahren. Das Perfide daran ist: Das Land Baden-Württemberg hat alle Trümpfe in der Hand, was den möglichen Schutz der unersetzlichen Handschriften angeht. Obwohl Kulturgüter von nationalem Wert ohne Wenn und Aber nach gerichtlich - aber nur für den Eigentümer! - voll nachprüfbaren Kriterien in die Liste national wertvollen Kulturguts einzutragen sind, um die Abwanderung ins Ausland zu verhindern, kann das Land rechtswidrig dem Haus Baden zusagen, dass keine solche Verkaufsbeschränkung erfolgt. Zuständig für die Eintragung ist ja das Wissenschaftsministerium des Landes. Der Bürger kann dagegen nicht vor Gericht ziehen, ihm fehlt das für die Klagebefugnis erforderliche subjektive öffentliche Recht. Ebenso verhält es sich im Denkmalschutzrecht. Natürlich ist die ehemalige Klosterbibliothek der Reichenau eine Sachgesamtheit, die das Kriterium eines Kulturdenkmals ohne weiteres erfüllt. Schließlich ist sie ungleich bedeutender als die evangelische Predigerbibliothek in Isny, die im Denkmalbuch steht. Eine Eintragung der Reichenauer Bestände wird aber dank des Weisungsrechts der Landesregierung gewiss unterbleiben. Das gleiche Bild bei der staatlichen Stiftungsaufsicht der ominösen "Zähringer-Stiftung", die das angeblich oder wirklich in Privateigentum befindliche Kulturgut des Hauses Baden verwaltet. Vor allem bei den beweglichen Denkmälern kann sich das Land Baden-Württemberg jeden Willkürakt leisten. Erinnert sei nur an den Verkauf der Druckschriften der Donaueschinger Hofbibliothek ab 1999, unter denen sich die Bibliothek des Joseph von Laßberg, ein Kulturdenkmal von europäischem Rang, befand. Wir brauchen also dringend - nach dem Vorbild des Naturschutzrechts - ein Verbandsklagerecht für anerkannte kulturelle Vereinigungen, mit denen die Einstufungen im Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht von einem unabhängigen Gericht kontrolliert werden können. Sonst werden Kulturgüter zum Freiwild der Haushaltspolitiker.
(Der FAZ als Leserbrief zugeleitet.)
Update: Veröffentlicht am 6. Oktober 2006 S. 9
(Der FAZ als Leserbrief zugeleitet.)
Update: Veröffentlicht am 6. Oktober 2006 S. 9
Ergänzend sei wie immer auf
http://www.blb-karlsruhe.de/ verwiesen. Hier nur eine Auswahl der zunehmenden Presseberichte.
Ausführlich berichtet über die Pressekonferenz der beiden Stuttgarter Minister (Finanzen: Stratthaus, Wissenschaft: Frenkenberg) vom Donnerstag bw heute:
Ausverkauf von Bibliotheksschätzen
Bilder gegen Bücher oder gar heimliche Haushaltssanierung, wie manche vermuten? Denn laut Bibliotheksdirektor Peter Michael Ehle müsste wohl fast das gesamte Konvolut – es besteht aus rund 3600 Handschriften, 4000 Musikschriften und 13 000 Inkunabeln, also Frühdrucken – abverkauft werden, um an 70 Millionen Euro zu kommen. Das wird von Stratthaus und Frankenberger bestritten. "Nach internationalen Kunstexperten sind manche Blätter viel mehr wert, als bisher angenommen", so Stratthaus. "Ob die dann auch verkauft werden, ist die andere Frage." Und deren Antwort liegt in der Verantwortung des Wissenschaftsministers.
Der lässt eine Kommission mit Experten aus seinem Hause und der badischen Landesbibliothek bilden, deren Mitglieder auswählen sollen, was veräußert werden soll. Die Experten, unter denen laut Minister keiner sei, der einen Vorteil aus dem Verkauf ziehe, sollen möglichst zurückhalten, was für die wissenschaftliche Benutzbarkeit wichtig oder für die badische Landesgeschichte von Bedeutung ist. "Ich nenne keine Objekte, zumal schon in der Kunstszene Werke angeboten werden, die nicht zum Verkauf stehen", erklärt Frankenberg. "Nicht alles, was in Baden geschaffen wurde, ist für Baden und nicht jedes Liebhaberstück ist zwangsläufig für die wissenschaftliche Forschung relevant. Unsere Experten wissen, was sie tun."
Hoffen auf den edlen Spender
Ob das bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) genauso gesehen wird, bleibt abzuwarten. Da von dort die Erschließung und Katalogisierung der Manuskripte mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert wurden, wird bei der DFG erwartet, dass die Handschriften, die fünf Prozent des gesamten deutschen Bestands einmaliger Schriftquellen ausmacht, dauerhaft für die Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben. Wenn sie in Privathände gelangen, ist das jedoch kaum zu garantieren. Dann könnten die DFG-Vertreter ihre Fördergelder zurückfordern. Doch der Wissenschaftsminister ist bereit, dies in Kauf zu nehmen. "Das Risiko geht auf mein Haus. Aber im Vergleich zum Erlös ist das ein geringes."
Und so wird gehofft, dass sich ein Käufer findet, der die wertvollen Blätter in der Landesbibliothek lässt. Die Chancen hierfür sind gering: Die Messer auf dem Kunstmarkt sind längst gewetzt. Den Vergleich verzögern könnten nun die Mitglieder des Landtags, denn die müssen noch zustimmen. Laut Finanzminister Stratthaus soll dies noch im Oktober geschehen.
Kommentar: Vollendete Ignoranz! Wo bitteschön sind in der BLB die Liebhaberstücke, die für die Forschung irrelevant sind? Welche historische Handschrift ist überhaupt für die Forschung bedeutungslos?
***
In einer gemeinsamen Erklärung appellieren jetzt Wulf D. v. Lucius, der Vorsitzende der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft, und Hannsjörg Kowark, der Direktor der Württembergischen Landesbibliothek, an das Land, den Verlust "wertvollster historischer Bestände" zu verhindern und andere Wege des Ausgleichs mit der Familie der Markgrafen von Baden zu finden. Sollte angesichts der noch nicht geklärten Rechtsverhältnisse der Verkauf nicht zu vermeiden sein, solle "das Opfer nicht allein den Büchern" auferlegt werden, heißt es in der Mitteilung. Nach Ansicht von Lucius und Kowark ist es nicht einleuchtend, "dass Bilder, Skulpturen und andere Gegenstände schützenswerter sein sollten als der gewachsene Handschriftenbestand, der für die Erforschung und Tradierung der Geschichte gewichtiger ist als manches Kunstwerk". (Stuttgarter Zeitung 28.9.2006)
Stuttgarter Zeitung
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1257039?_suchtag=2006-09-28
Die Regierung agiere zu defensiv.
Die Welt
http://www.welt.de/appl/newsticker2/?channel=kul&module=dpa&id=12748720
Baden-Württemberg im Kreuzfeuer der Kritik
Berlin (ddp). Der Deutsche Kulturrat bewertet das Festhalten der baden-württembergischen Landesregierung an dem geplanten Verkauf von wertvollen Handschriften als «Skandal». Es sei unglaublich, dass sich ein Kunstminister eines Landes hinter einen solchen Vorgang stelle, sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Donnerstag der Nachrichtenagentur ddp in Berlin.
Der baden-württembergische Kunstminister Peter Frankenberg (CDU) sollte sich die Frage stellen, ob er die richtige Aufgabe habe.
Zimmermann betonte, die inzwischen internationale Kritik an den Verkaufsplänen sei «an Deutlichkeit nicht mehr zu übertreffen». Die gesamte Fachwelt halte den Vorgang für «nicht hinnehmbar». Die Argumentation der Landesregierung, damit einen langwierigen und möglicherweise riskanten Gerichtsprozess mit dem Markgrafenhaus Baden zu verhindern, wies Zimmermann zurück. Das Land habe die Aufgabe, Kulturbesitz zu wahren und sollte es auf einen Prozess ankommen lassen.
Zimmermann bekräftigte, bei einer Veräußerung der Handschriften würde es bundesweit «kein Halten» mehr geben, Finanzschwierigkeiten mit dem Verkauf von Kulturgut zu lösen. «Wenn man die Schleuse öffnet, wird man sie nie wieder geschlossen bekommen», warnte der Geschäftsführer. Es gehe um viel mehr, als um die Frage der Handschriften. (ddp)
Die FAZ fordert zurecht eine Offenlegung der Gutachten:
„Wir hätten einen Rechtsstreit mit dem Haus Baden nicht gewinnen können, und stellen Sie sich vor, Cranachs Gemälde in den staatlichen Sammlungen müssen abgehängt werden, weil das Haus Baden sie verkaufen will“, sagte Finanzminister Stratthaus. Wissenschaftsminister Frankenberg versprach, dafür zu sorgen, daß „Pakete von Schriften“ zusammengehalten würden, damit die wissenschaftliche Nutzbarkeit nicht gefährdet werde. Er sagte, das Vorgehen der Regierung sei kein Bruch mit der Tradition des Landes; denn man „wäre nie auf die Idee gekommen, Kunstgegenstände zu verkaufen, wenn die Rechtslage nicht so unsicher wäre“. Dann allerdings stellt sich die Frage, warum - wenn die Rechtslage so eindeutig ist - die Gutachten nicht veröffentlicht werden oder zumindest der Opposition zur Verfügung gestellt. Ministerpräsident Oettinger hatte eine Veröffentlichung in Aussicht gestellt; das Finanzministerium äußerte Bedenken.
Das Weblog http://kulturausverkauf.blogg.de/ enthält einen weiteren offenen Protestbrief an Oettinger.
http://www.blb-karlsruhe.de/ verwiesen. Hier nur eine Auswahl der zunehmenden Presseberichte.
Ausführlich berichtet über die Pressekonferenz der beiden Stuttgarter Minister (Finanzen: Stratthaus, Wissenschaft: Frenkenberg) vom Donnerstag bw heute:
Ausverkauf von Bibliotheksschätzen
Bilder gegen Bücher oder gar heimliche Haushaltssanierung, wie manche vermuten? Denn laut Bibliotheksdirektor Peter Michael Ehle müsste wohl fast das gesamte Konvolut – es besteht aus rund 3600 Handschriften, 4000 Musikschriften und 13 000 Inkunabeln, also Frühdrucken – abverkauft werden, um an 70 Millionen Euro zu kommen. Das wird von Stratthaus und Frankenberger bestritten. "Nach internationalen Kunstexperten sind manche Blätter viel mehr wert, als bisher angenommen", so Stratthaus. "Ob die dann auch verkauft werden, ist die andere Frage." Und deren Antwort liegt in der Verantwortung des Wissenschaftsministers.
Der lässt eine Kommission mit Experten aus seinem Hause und der badischen Landesbibliothek bilden, deren Mitglieder auswählen sollen, was veräußert werden soll. Die Experten, unter denen laut Minister keiner sei, der einen Vorteil aus dem Verkauf ziehe, sollen möglichst zurückhalten, was für die wissenschaftliche Benutzbarkeit wichtig oder für die badische Landesgeschichte von Bedeutung ist. "Ich nenne keine Objekte, zumal schon in der Kunstszene Werke angeboten werden, die nicht zum Verkauf stehen", erklärt Frankenberg. "Nicht alles, was in Baden geschaffen wurde, ist für Baden und nicht jedes Liebhaberstück ist zwangsläufig für die wissenschaftliche Forschung relevant. Unsere Experten wissen, was sie tun."
Hoffen auf den edlen Spender
Ob das bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) genauso gesehen wird, bleibt abzuwarten. Da von dort die Erschließung und Katalogisierung der Manuskripte mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert wurden, wird bei der DFG erwartet, dass die Handschriften, die fünf Prozent des gesamten deutschen Bestands einmaliger Schriftquellen ausmacht, dauerhaft für die Wissenschaft und Forschung zugänglich bleiben. Wenn sie in Privathände gelangen, ist das jedoch kaum zu garantieren. Dann könnten die DFG-Vertreter ihre Fördergelder zurückfordern. Doch der Wissenschaftsminister ist bereit, dies in Kauf zu nehmen. "Das Risiko geht auf mein Haus. Aber im Vergleich zum Erlös ist das ein geringes."
Und so wird gehofft, dass sich ein Käufer findet, der die wertvollen Blätter in der Landesbibliothek lässt. Die Chancen hierfür sind gering: Die Messer auf dem Kunstmarkt sind längst gewetzt. Den Vergleich verzögern könnten nun die Mitglieder des Landtags, denn die müssen noch zustimmen. Laut Finanzminister Stratthaus soll dies noch im Oktober geschehen.
Kommentar: Vollendete Ignoranz! Wo bitteschön sind in der BLB die Liebhaberstücke, die für die Forschung irrelevant sind? Welche historische Handschrift ist überhaupt für die Forschung bedeutungslos?
***
In einer gemeinsamen Erklärung appellieren jetzt Wulf D. v. Lucius, der Vorsitzende der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft, und Hannsjörg Kowark, der Direktor der Württembergischen Landesbibliothek, an das Land, den Verlust "wertvollster historischer Bestände" zu verhindern und andere Wege des Ausgleichs mit der Familie der Markgrafen von Baden zu finden. Sollte angesichts der noch nicht geklärten Rechtsverhältnisse der Verkauf nicht zu vermeiden sein, solle "das Opfer nicht allein den Büchern" auferlegt werden, heißt es in der Mitteilung. Nach Ansicht von Lucius und Kowark ist es nicht einleuchtend, "dass Bilder, Skulpturen und andere Gegenstände schützenswerter sein sollten als der gewachsene Handschriftenbestand, der für die Erforschung und Tradierung der Geschichte gewichtiger ist als manches Kunstwerk". (Stuttgarter Zeitung 28.9.2006)
Stuttgarter Zeitung
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1257039?_suchtag=2006-09-28
Die Regierung agiere zu defensiv.
Die Welt
http://www.welt.de/appl/newsticker2/?channel=kul&module=dpa&id=12748720
Baden-Württemberg im Kreuzfeuer der Kritik
Berlin (ddp). Der Deutsche Kulturrat bewertet das Festhalten der baden-württembergischen Landesregierung an dem geplanten Verkauf von wertvollen Handschriften als «Skandal». Es sei unglaublich, dass sich ein Kunstminister eines Landes hinter einen solchen Vorgang stelle, sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Donnerstag der Nachrichtenagentur ddp in Berlin.
Der baden-württembergische Kunstminister Peter Frankenberg (CDU) sollte sich die Frage stellen, ob er die richtige Aufgabe habe.
Zimmermann betonte, die inzwischen internationale Kritik an den Verkaufsplänen sei «an Deutlichkeit nicht mehr zu übertreffen». Die gesamte Fachwelt halte den Vorgang für «nicht hinnehmbar». Die Argumentation der Landesregierung, damit einen langwierigen und möglicherweise riskanten Gerichtsprozess mit dem Markgrafenhaus Baden zu verhindern, wies Zimmermann zurück. Das Land habe die Aufgabe, Kulturbesitz zu wahren und sollte es auf einen Prozess ankommen lassen.
Zimmermann bekräftigte, bei einer Veräußerung der Handschriften würde es bundesweit «kein Halten» mehr geben, Finanzschwierigkeiten mit dem Verkauf von Kulturgut zu lösen. «Wenn man die Schleuse öffnet, wird man sie nie wieder geschlossen bekommen», warnte der Geschäftsführer. Es gehe um viel mehr, als um die Frage der Handschriften. (ddp)
Die FAZ fordert zurecht eine Offenlegung der Gutachten:
„Wir hätten einen Rechtsstreit mit dem Haus Baden nicht gewinnen können, und stellen Sie sich vor, Cranachs Gemälde in den staatlichen Sammlungen müssen abgehängt werden, weil das Haus Baden sie verkaufen will“, sagte Finanzminister Stratthaus. Wissenschaftsminister Frankenberg versprach, dafür zu sorgen, daß „Pakete von Schriften“ zusammengehalten würden, damit die wissenschaftliche Nutzbarkeit nicht gefährdet werde. Er sagte, das Vorgehen der Regierung sei kein Bruch mit der Tradition des Landes; denn man „wäre nie auf die Idee gekommen, Kunstgegenstände zu verkaufen, wenn die Rechtslage nicht so unsicher wäre“. Dann allerdings stellt sich die Frage, warum - wenn die Rechtslage so eindeutig ist - die Gutachten nicht veröffentlicht werden oder zumindest der Opposition zur Verfügung gestellt. Ministerpräsident Oettinger hatte eine Veröffentlichung in Aussicht gestellt; das Finanzministerium äußerte Bedenken.
Das Weblog http://kulturausverkauf.blogg.de/ enthält einen weiteren offenen Protestbrief an Oettinger.
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KlausGraf - am Donnerstag, 28. September 2006, 22:16 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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[...] Was für den Dynastie-Wechsel galt, galt beim Untergang der Monarchie erst recht. Denn die neuentstandene Republik kann die abgetretene Dynastie schwerlich großzügiger behandeln, als das die untergegangene Monarchie mit ihren depossedierten Dynastien getan hat. Drum schlägt beim Untergang der Monarchie das fürstenrechtliche Pertinenz-Prinzip ein letztes Mal durch. Die Souveränität geht vom Monarchen auf das Volk über; die Republik übernimmt das bis dahin fürstenrechtlich gebundene Kronvermögen. Dem Monarchen verbleibt allein das, was nach Fürstenrecht zu seinem Privatvermögen zählte.
Die Abdankung des Großherzogs
So hat auch Baden die Dinge geregelt. Es hat 1919 einen Vertrag mit dem vormaligen Großherzoglichen Haus geschlossen, der diesem eine Reihe von Liegenschaften des vormaligen Patrimonialbesitzes „als Privateigentum“ zusprach, die Sammlungen der Kunsthalle und der Landesbibliothek aber nicht erwähnt. Auf sie hätte der Vertrag eingehen müssen, wenn auch sie dem Großherzog hätten überlassen werden sollen. Dazu bestand indessen für die Republik Baden kein Anlaß. Sie trat nicht an, um Badens Kulturerbe als notfalls versilberbares Reservevermögen an seinen scheidenden Monarchen abzutreten.
Fazit also: Die Sammlungen der Landesbibliothek wie der Kunsthalle in Karlsruhe und anderer Museen des Landes sind mit der Abdankung des Großherzogs automatisch auf die Republik Baden und von ihr 1952 auf Baden-Württemberg übergegangen. Es gibt daher keinen Grund, sich mit dem Markgrafen über das Eigentum an ihnen zu vergleichen, schon gar nicht zu einem so horrenden Preis wie dem, den die Liquidierung der Karlsruher Handschriftensammlung das Land Baden-Württemberg kosten würde.
Reinhard Mußgnug ist emeritierter Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.
FAZ 29.09.2006, Nr. 227 / Seite 37
Siehe dazu in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/2731632/
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
Zur Rechtslage siehe auch:
http://www.welt.de/data/2006/09/28/1053382.html?s=2
Die Abdankung des Großherzogs
So hat auch Baden die Dinge geregelt. Es hat 1919 einen Vertrag mit dem vormaligen Großherzoglichen Haus geschlossen, der diesem eine Reihe von Liegenschaften des vormaligen Patrimonialbesitzes „als Privateigentum“ zusprach, die Sammlungen der Kunsthalle und der Landesbibliothek aber nicht erwähnt. Auf sie hätte der Vertrag eingehen müssen, wenn auch sie dem Großherzog hätten überlassen werden sollen. Dazu bestand indessen für die Republik Baden kein Anlaß. Sie trat nicht an, um Badens Kulturerbe als notfalls versilberbares Reservevermögen an seinen scheidenden Monarchen abzutreten.
Fazit also: Die Sammlungen der Landesbibliothek wie der Kunsthalle in Karlsruhe und anderer Museen des Landes sind mit der Abdankung des Großherzogs automatisch auf die Republik Baden und von ihr 1952 auf Baden-Württemberg übergegangen. Es gibt daher keinen Grund, sich mit dem Markgrafen über das Eigentum an ihnen zu vergleichen, schon gar nicht zu einem so horrenden Preis wie dem, den die Liquidierung der Karlsruher Handschriftensammlung das Land Baden-Württemberg kosten würde.
Reinhard Mußgnug ist emeritierter Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg.
FAZ 29.09.2006, Nr. 227 / Seite 37
Siehe dazu in diesem Weblog:
http://archiv.twoday.net/stories/2731632/
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/
Zur Rechtslage siehe auch:
http://www.welt.de/data/2006/09/28/1053382.html?s=2
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Nicht vorenthalten sei dem werten Publikum ein Beitrag aus INETBIB:
From: Eric Steinhauer
Subject: [InetBib] Auf der HP von Baden-Württemberg
Date: Thu, 28 Sep 2006 09:44:10 +0200 (CEST)
To: Internet in Bibliotheken
gibt es zwar keine Infos über die BLB-Aktion, dafür aber ein schönes, aktuelles Foto des Ministerpräsidenten
http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=154732&template=lbw_grossbild_html&referer=88736&_min=_lbw
Ob das providentiell zu verstehen ist? Etwa "lacum aperuit et effodit eum et incidit in foveam, quam fecit." Ps. 7,16
:-}
From: Eric Steinhauer
Subject: [InetBib] Auf der HP von Baden-Württemberg
Date: Thu, 28 Sep 2006 09:44:10 +0200 (CEST)
To: Internet in Bibliotheken
gibt es zwar keine Infos über die BLB-Aktion, dafür aber ein schönes, aktuelles Foto des Ministerpräsidenten
http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=154732&template=lbw_grossbild_html&referer=88736&_min=_lbw
Ob das providentiell zu verstehen ist? Etwa "lacum aperuit et effodit eum et incidit in foveam, quam fecit." Ps. 7,16
:-}
KlausGraf - am Donnerstag, 28. September 2006, 19:49 - Rubrik: Unterhaltung
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In Unterfranken wird – mit Mitteln der Bayerischen Landesstiftung – angekauft, nicht verscherbelt:
Es ist kreisrund, mehr als 400 Jahre alt und das einzige bekannte Werk seiner Art: Ein Sammelband aus der Hofbibliothek Julius Echters. Lange war das Buch verschollen; erst vor kurzem ist es in den USA wieder aufgetaucht; jetzt hat es die Universitätsbibliothek Würzburg auf einer Versteigerung in New York gekauft. Ab Freitag, 29. September, wird das einzigartige Rundbuch erstmals der Öffentlichkeit auf der Würzburger Festung im Fürstenbaumuseum präsentiert. Es kann dort bis Ende Oktober besichtigt werden.
Mehr Informationen und ein schönes Bild dieser Rarität gibt's hier:
http://idw-online.de/pages/de/news177210
und beim Schwäbischen Tagblatt:
http://www.cityinfonetz.de/index.php?nav1=das+magazin&artikel_id=35612321
Es ist kreisrund, mehr als 400 Jahre alt und das einzige bekannte Werk seiner Art: Ein Sammelband aus der Hofbibliothek Julius Echters. Lange war das Buch verschollen; erst vor kurzem ist es in den USA wieder aufgetaucht; jetzt hat es die Universitätsbibliothek Würzburg auf einer Versteigerung in New York gekauft. Ab Freitag, 29. September, wird das einzigartige Rundbuch erstmals der Öffentlichkeit auf der Würzburger Festung im Fürstenbaumuseum präsentiert. Es kann dort bis Ende Oktober besichtigt werden.
Mehr Informationen und ein schönes Bild dieser Rarität gibt's hier:
http://idw-online.de/pages/de/news177210
und beim Schwäbischen Tagblatt:
http://www.cityinfonetz.de/index.php?nav1=das+magazin&artikel_id=35612321
Ladislaus - am Donnerstag, 28. September 2006, 09:54 - Rubrik: Kulturgut
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Bücher gegen Bilder
Es sollen Handschriften verkauft werden, um den öffentlichen Sammlungen die wertvollen Kunstschätze des Hauses Baden zu sichern (F.A.Z.-Feuilleton vom 27. September). Mit diesem Vorschlag konnte der im Vergleich zu Manuskripten größeren Bekanntheit von Bildern Rechnung getragen, zugleich aber auch unterstellt werden, es handle sich bei dem zu verhökernden Bestand der Badischen Landesbibliothek lediglich um verstaubte Bände, die eigentlich nur ergraute Spezialisten zu interessieren hätten. Wieweit die zu einem großen Teil im Zuge der Säkularisation am Anfang des 19. Jahrhunderts aus den Klöstern in die Großherzogliche Hofbibliothek und spätere Landesbibliothek gelangten Handschriften tatsächlich als Besitz des Hauses Baden zu behandeln sind, mögen Juristen entscheiden. Den Entscheidungsträgern, die dem Verkauf einer solchen Sammlung zustimmen, muß jedoch bewußt sein, was für ein immens wichtiges kulturelles Erbe hier zerstört wird. Es geht unter anderem um Spitzenstücke des Reichenauer Klosters aus der karolingischen und ottonischen Zeit, die Zeugen einer für die damalige Geschichte des Reiches einzigartigen Text-, Schrift- und Buchmalereikultur sind. Als nicht minder wichtig müssen selbst die weniger bekannten Provenienzen gelten, zu denen insbesondere St. Peter im Schwarzwald zu zählen ist. Der unersetzliche Bestand, zu dem auch so prachtvoll ausgestattete Zimelien wie die Evangelistare von St. Peter und dasjenige von Speyer gehören, ermöglichen es, in einer einzigen Sammlung die subtilen Varianten jener Miniaturmalerei zu verfolgen, die um 1200, am Übergang von der Romanik zur Gotik, neue Formen des Bildverständnisses entwickelt. Der Bücherschatz umfaßt zudem wichtigste Referenzwerke der oberrheinischen Buchmalerei vom 12. bis zum 15. Jahrhundert. Sie stammen überwiegend aus Klöstern der Region, sind aber nicht einfach badischen Ursprungs, sondern sind zum Teil im Elsaß, in Basel oder am Hochrhein entstanden und überliefern uns eine so enge Verflechtung von Wissen, Frömmigkeit und Bildgestaltung, wie sie an keinem anderen Ort der Welt zu finden ist. Auch wenn dem Vernehmen nach gewisse Highlights erhalten bleiben sollen, zeugt die Absicht, eine solche Sammlung auseinanderzureißen, von einem bisher nicht für möglich gehaltenen Unverständnis der eigenen Kultur und ihrer Geschichte.
Professor Dr. Lieselotte E. Saurma,
Universität Heidelberg
Leserbrief FAZ 28.9.2006, S. 10
Es sollen Handschriften verkauft werden, um den öffentlichen Sammlungen die wertvollen Kunstschätze des Hauses Baden zu sichern (F.A.Z.-Feuilleton vom 27. September). Mit diesem Vorschlag konnte der im Vergleich zu Manuskripten größeren Bekanntheit von Bildern Rechnung getragen, zugleich aber auch unterstellt werden, es handle sich bei dem zu verhökernden Bestand der Badischen Landesbibliothek lediglich um verstaubte Bände, die eigentlich nur ergraute Spezialisten zu interessieren hätten. Wieweit die zu einem großen Teil im Zuge der Säkularisation am Anfang des 19. Jahrhunderts aus den Klöstern in die Großherzogliche Hofbibliothek und spätere Landesbibliothek gelangten Handschriften tatsächlich als Besitz des Hauses Baden zu behandeln sind, mögen Juristen entscheiden. Den Entscheidungsträgern, die dem Verkauf einer solchen Sammlung zustimmen, muß jedoch bewußt sein, was für ein immens wichtiges kulturelles Erbe hier zerstört wird. Es geht unter anderem um Spitzenstücke des Reichenauer Klosters aus der karolingischen und ottonischen Zeit, die Zeugen einer für die damalige Geschichte des Reiches einzigartigen Text-, Schrift- und Buchmalereikultur sind. Als nicht minder wichtig müssen selbst die weniger bekannten Provenienzen gelten, zu denen insbesondere St. Peter im Schwarzwald zu zählen ist. Der unersetzliche Bestand, zu dem auch so prachtvoll ausgestattete Zimelien wie die Evangelistare von St. Peter und dasjenige von Speyer gehören, ermöglichen es, in einer einzigen Sammlung die subtilen Varianten jener Miniaturmalerei zu verfolgen, die um 1200, am Übergang von der Romanik zur Gotik, neue Formen des Bildverständnisses entwickelt. Der Bücherschatz umfaßt zudem wichtigste Referenzwerke der oberrheinischen Buchmalerei vom 12. bis zum 15. Jahrhundert. Sie stammen überwiegend aus Klöstern der Region, sind aber nicht einfach badischen Ursprungs, sondern sind zum Teil im Elsaß, in Basel oder am Hochrhein entstanden und überliefern uns eine so enge Verflechtung von Wissen, Frömmigkeit und Bildgestaltung, wie sie an keinem anderen Ort der Welt zu finden ist. Auch wenn dem Vernehmen nach gewisse Highlights erhalten bleiben sollen, zeugt die Absicht, eine solche Sammlung auseinanderzureißen, von einem bisher nicht für möglich gehaltenen Unverständnis der eigenen Kultur und ihrer Geschichte.
Professor Dr. Lieselotte E. Saurma,
Universität Heidelberg
Leserbrief FAZ 28.9.2006, S. 10
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Deutschland verschleudert seine Vergangenheit
Amerikanische und britische Kunsthistoriker sind entsetzt: Ein Protest gegen die Pläne der Regierung Oettinger
An die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
22. September 2006
Es fehlen uns die Worte, unserer Verwunderung, unserem Schock und Entsetzen Ausdruck zu geben, angesichts der noch immer fast unglaublichen Nachrichten über den skandalösen Plan, den größten Teil der Handschriftenbestände - ungefähr 3500 von insgesamt 4200 Bänden - aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, um es dem Haus von Baden zu erlauben, seine Schulden zu begleichen und seinen letzten Wohnsitz in Salem zu renovieren. Andere Nationen, zum Beispiel England, haben Wege gefunden, durch Instrumente wie den National Trust ein Gleichgewicht zwischen Konservierung und privaten Besitzansprüchen herzustellen. Nicht zuletzt dank Dostojewski bleibt Baden-Baden, die frühere Residenz des markgräflichen Hauses, weltbekannt als Sitz des heute unbedeutenden Spielkasinos, aber wer hätte gedacht, daß die Regierung von Baden-Württemberg sich als die größte Spielerin von allen erweisen würde?
Abgesehen von allen anderen Erwägungen, ist es fraglich, ob der Weltmarkt so viele Handschriften, von denen viele unvergleichliche Schätze sind, auf einmal und innerhalb so kurzer Zeit aufnehmen kann. Deshalb steht zu befürchten, daß eine große Zahl von ihnen zu Preisen verschleudert werden, die in keiner Beziehung zu ihrem echten Wert stehen. Abgesehen von der finanziellen Verantwortungslosigkeit, wird mit dieser Aktion, die unter der Hand und ohne öffentliche Debatte oder Rechnungsprüfung beschlossen wurde, eine der größten Sammlungen der Welt in alle Winde verstreut und damit zerstört.
Dieser Handschriftensammlung repräsentiert in vielerlei Hinsicht einen unvergleichlichen Nachweis und ein Repositorium von mehr als tausend Jahren europäischen Mönchstums und europäischer Geschichte, einschließlich bedeutender Monumente der Kunst, Literatur, Theologie, Mystik und Musik. Bücher, die (unter beträchtlichen Kosten seitens des Staats) konserviert, katalogisiert und ausgestellt wurden, werden nun Gott weiß wo enden. Viele werden in Privatsammlungen verschwinden und damit unzugänglich für Studenten, Wissenschaftler und die breite Öffentlichkeit von kultur- und geschichtsbeflissenen Einzelpersonen.
Historische Sammlungen - Klosterbibliotheken, die über Jahrhunderte hinweg entstanden - werden verstreut, wodurch es nahezu unmöglich wird, sie systematisch oder kohärent zu erforschen. Es ist kaum zu glauben, daß Bücher, die den Dreißigjährigen Krieg, die napoleonischen Kriege, die Säkularisation und sogar zwei Weltkriege überstanden haben, auseinandergenommen und zu Opfern des Marktes werden - und wofür? Um die Würde einer aristokratischen Familie in finanziellen Schwierigkeiten zu erhalten, in anscheinendem Bruch mit dem demokratischen Verfahren, ganz zu schweigen vom öffentlichen Interesse.
Eine Bibliothek ist mehr als nur eine Sammlung von Büchern. Sie ist ein Repositorium von Erinnerung, oder besser gesagt, sie ist eine Ressource, die die Arbeit an Gedächtnis, Geschichte und kulturellem Selbstbewußtsein ermöglicht. Obwohl die Sammlung während des Zweiten Weltkriegs ausgelagert war, wurde der Großteil des Karlsruher Bestands - ungefähr 360 000 gedruckte Werke - von Bomben vernichtet. Andere wichtige, großartige Bibliotheken, von Alexandria bis Sarajewo und der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, sind heute verloren durch Unglücksfälle, Vandalismus oder Gewalteinwirkung. Sollen wir jetzt Karlsruhe in die Liste von Desastern einordnen? In diesem Fall wird es einen Sonderplatz einnehmen, denn in diesem Fall wird eine bedeutende Bibliothek zerstört, nicht zufällig, sondern unter der Leitung derer, die zu ihrem Schutz bestellt waren.
Es wäre weniger schlimm, wenn die Sammlungen in Karlsruhe von nicht mehr als rein antiquarischem Interesse wären, von nur lokaler oder bestenfalls regionaler Bedeutung. Selbst unter diesen Bedingungen wäre ihre Auflösung skandalös. Das ganze Mittelalter hindurch und auch noch danach war der Oberrhein jedoch eine Wiege der Zivilisation, ein wichtiger Platz des europäischen Urbanismus, ein Arterie zwischen Nord und Süd, kurz gesagt, eine treibende Kraft in der Geschichte Europas. Die Versteigerung der Karlsruher Handschriften wird weltweit als deutliches Signal registriert werden, daß in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht - und das zu Schleuderpreisen. Im Verkauf von solchen Schätzen macht die Regierung von Baden-Württemberg nicht nur das demokratische Vorgehen, sondern auch ihreVerpflichtungen gegenüber Bildung, Kultur und dem Gemeinwohl zur Farce.
Prof. Dr. Jeffrey F. Hamburger, History of Art & Architecture, Harvard University
Mitunterzeichnet von: Prof. Dr. Ann Blair, History, Harvard University, Prof. Dr. Caroline Walker Bynum, Institute for Advanced Study, Princeton, Prof. Dr. Walter Cahn, History of Art, Yale University, Prof. Dr. Margot Fassler, History of Music and Liturgy, Yale University, Prof. Dr. Roberta Frank, English, Yale University; President, Medieval Academy of America, Prof. Dr. Carmela Vircillo Franklin, Classics, Columbia University; Director, American Academy in Rome, Prof. Dr. Rachel Fulton, History, University of Chicago, Prof. Dr. Patrick Geary, History, University of California, Los Angeles, Prof. Dr. Thomas F. Kelly, Music, Harvard University, Prof. Dr. James H. Marrow, Art & Archaeology, Princeton University; Fitzwilliam Museum, Cambridge; President, Medieval Manuscript Society, Prof. Dr. E. Ann Matter, History, University of Pennsylvania, Prof. Dr. Robert Nelson, History of Art, Yale University, Prof. Dr. Thomas F. X. Noble, History; Director, Medieval Institute, University of Notre Dame, Prof. Dr. Nigel F. Palmer, Medieval German, Oxford University, Prof. Dr. Ken Pennington, Columbus School of Law, School of Theology and Religious Studies; The Catholic University of America, Prof. Dr. Robert Somerville, History, Columbia University, Prof. Dr. Nicholas Watson, English; Chair of Medieval Studies Committee, Harvard University, Prof. Dr. Anders Winroth, History; Chair, Medieval Studies Program, Yale University.
FAZ 28.9.2006, S. 44
Amerikanische und britische Kunsthistoriker sind entsetzt: Ein Protest gegen die Pläne der Regierung Oettinger
An die Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
22. September 2006
Es fehlen uns die Worte, unserer Verwunderung, unserem Schock und Entsetzen Ausdruck zu geben, angesichts der noch immer fast unglaublichen Nachrichten über den skandalösen Plan, den größten Teil der Handschriftenbestände - ungefähr 3500 von insgesamt 4200 Bänden - aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu verkaufen, um es dem Haus von Baden zu erlauben, seine Schulden zu begleichen und seinen letzten Wohnsitz in Salem zu renovieren. Andere Nationen, zum Beispiel England, haben Wege gefunden, durch Instrumente wie den National Trust ein Gleichgewicht zwischen Konservierung und privaten Besitzansprüchen herzustellen. Nicht zuletzt dank Dostojewski bleibt Baden-Baden, die frühere Residenz des markgräflichen Hauses, weltbekannt als Sitz des heute unbedeutenden Spielkasinos, aber wer hätte gedacht, daß die Regierung von Baden-Württemberg sich als die größte Spielerin von allen erweisen würde?
Abgesehen von allen anderen Erwägungen, ist es fraglich, ob der Weltmarkt so viele Handschriften, von denen viele unvergleichliche Schätze sind, auf einmal und innerhalb so kurzer Zeit aufnehmen kann. Deshalb steht zu befürchten, daß eine große Zahl von ihnen zu Preisen verschleudert werden, die in keiner Beziehung zu ihrem echten Wert stehen. Abgesehen von der finanziellen Verantwortungslosigkeit, wird mit dieser Aktion, die unter der Hand und ohne öffentliche Debatte oder Rechnungsprüfung beschlossen wurde, eine der größten Sammlungen der Welt in alle Winde verstreut und damit zerstört.
Dieser Handschriftensammlung repräsentiert in vielerlei Hinsicht einen unvergleichlichen Nachweis und ein Repositorium von mehr als tausend Jahren europäischen Mönchstums und europäischer Geschichte, einschließlich bedeutender Monumente der Kunst, Literatur, Theologie, Mystik und Musik. Bücher, die (unter beträchtlichen Kosten seitens des Staats) konserviert, katalogisiert und ausgestellt wurden, werden nun Gott weiß wo enden. Viele werden in Privatsammlungen verschwinden und damit unzugänglich für Studenten, Wissenschaftler und die breite Öffentlichkeit von kultur- und geschichtsbeflissenen Einzelpersonen.
Historische Sammlungen - Klosterbibliotheken, die über Jahrhunderte hinweg entstanden - werden verstreut, wodurch es nahezu unmöglich wird, sie systematisch oder kohärent zu erforschen. Es ist kaum zu glauben, daß Bücher, die den Dreißigjährigen Krieg, die napoleonischen Kriege, die Säkularisation und sogar zwei Weltkriege überstanden haben, auseinandergenommen und zu Opfern des Marktes werden - und wofür? Um die Würde einer aristokratischen Familie in finanziellen Schwierigkeiten zu erhalten, in anscheinendem Bruch mit dem demokratischen Verfahren, ganz zu schweigen vom öffentlichen Interesse.
Eine Bibliothek ist mehr als nur eine Sammlung von Büchern. Sie ist ein Repositorium von Erinnerung, oder besser gesagt, sie ist eine Ressource, die die Arbeit an Gedächtnis, Geschichte und kulturellem Selbstbewußtsein ermöglicht. Obwohl die Sammlung während des Zweiten Weltkriegs ausgelagert war, wurde der Großteil des Karlsruher Bestands - ungefähr 360 000 gedruckte Werke - von Bomben vernichtet. Andere wichtige, großartige Bibliotheken, von Alexandria bis Sarajewo und der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar, sind heute verloren durch Unglücksfälle, Vandalismus oder Gewalteinwirkung. Sollen wir jetzt Karlsruhe in die Liste von Desastern einordnen? In diesem Fall wird es einen Sonderplatz einnehmen, denn in diesem Fall wird eine bedeutende Bibliothek zerstört, nicht zufällig, sondern unter der Leitung derer, die zu ihrem Schutz bestellt waren.
Es wäre weniger schlimm, wenn die Sammlungen in Karlsruhe von nicht mehr als rein antiquarischem Interesse wären, von nur lokaler oder bestenfalls regionaler Bedeutung. Selbst unter diesen Bedingungen wäre ihre Auflösung skandalös. Das ganze Mittelalter hindurch und auch noch danach war der Oberrhein jedoch eine Wiege der Zivilisation, ein wichtiger Platz des europäischen Urbanismus, ein Arterie zwischen Nord und Süd, kurz gesagt, eine treibende Kraft in der Geschichte Europas. Die Versteigerung der Karlsruher Handschriften wird weltweit als deutliches Signal registriert werden, daß in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht - und das zu Schleuderpreisen. Im Verkauf von solchen Schätzen macht die Regierung von Baden-Württemberg nicht nur das demokratische Vorgehen, sondern auch ihreVerpflichtungen gegenüber Bildung, Kultur und dem Gemeinwohl zur Farce.
Prof. Dr. Jeffrey F. Hamburger, History of Art & Architecture, Harvard University
Mitunterzeichnet von: Prof. Dr. Ann Blair, History, Harvard University, Prof. Dr. Caroline Walker Bynum, Institute for Advanced Study, Princeton, Prof. Dr. Walter Cahn, History of Art, Yale University, Prof. Dr. Margot Fassler, History of Music and Liturgy, Yale University, Prof. Dr. Roberta Frank, English, Yale University; President, Medieval Academy of America, Prof. Dr. Carmela Vircillo Franklin, Classics, Columbia University; Director, American Academy in Rome, Prof. Dr. Rachel Fulton, History, University of Chicago, Prof. Dr. Patrick Geary, History, University of California, Los Angeles, Prof. Dr. Thomas F. Kelly, Music, Harvard University, Prof. Dr. James H. Marrow, Art & Archaeology, Princeton University; Fitzwilliam Museum, Cambridge; President, Medieval Manuscript Society, Prof. Dr. E. Ann Matter, History, University of Pennsylvania, Prof. Dr. Robert Nelson, History of Art, Yale University, Prof. Dr. Thomas F. X. Noble, History; Director, Medieval Institute, University of Notre Dame, Prof. Dr. Nigel F. Palmer, Medieval German, Oxford University, Prof. Dr. Ken Pennington, Columbus School of Law, School of Theology and Religious Studies; The Catholic University of America, Prof. Dr. Robert Somerville, History, Columbia University, Prof. Dr. Nicholas Watson, English; Chair of Medieval Studies Committee, Harvard University, Prof. Dr. Anders Winroth, History; Chair, Medieval Studies Program, Yale University.
FAZ 28.9.2006, S. 44
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Auch der Karlsruher Gemeinderat hat den Verkauf abgelehnt. Er verabschiedete in seiner gestrigen Sitzung eine entsprechende Resolution.
Die Interessen des Landes und des Hauses Baden müssten anders ausgeglichen werden, hieß es gestern Abend zur Begründung. Weiter beruft sich die Resolution auf das Entsetzen vieler Bürger, das der angekündigte Verkauf der BLB-Dokumente ausgelöst habe. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass das gesamte Land für die Sicherung der Kulturgüter sorgen müsse; Lösungen müssten auch auf Bundesebene gesucht werden. Die Stadträte denken hier an Sponsoren, Stiftungen und die Prüfung anderer Kapitalanlagen.
Quelle:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pmg2006927-108I
Weitere Stellungnahmen:
http://www.lesezeichen.szylla.net/?p=525
http://www.lesezeichen.szylla.net/?p=524 (mit PDF der SPD-Anfrage)
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1572132/fxw2ya/
Wissenschaftler aus aller Welt haben in einem Brief an die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" gegen den geplanten Verkauf wertvoller Handschriften durch das Land Baden-Württemberg protestiert. Der Verkauf sei ein Akt der Barbarei, wie er Bibliotheken sonst nur in Kriegszeiten widerfahre, heißt es.
Das in der Donnerstags-Ausgabe der "FAZ" veröffentlichte Schreiben ist von 19 Professoren und Kunsthistorikern unterzeichnet. Darunter sind Wissenschaftler der US-Eliteuniversitäten Harvard, Yale und Princeton. Es werde "weltweit als deutliches Signal registriert werden, dass in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht - und das zu Schleuderpreisen", heißt es weiter.
Die Interessen des Landes und des Hauses Baden müssten anders ausgeglichen werden, hieß es gestern Abend zur Begründung. Weiter beruft sich die Resolution auf das Entsetzen vieler Bürger, das der angekündigte Verkauf der BLB-Dokumente ausgelöst habe. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass das gesamte Land für die Sicherung der Kulturgüter sorgen müsse; Lösungen müssten auch auf Bundesebene gesucht werden. Die Stadträte denken hier an Sponsoren, Stiftungen und die Prüfung anderer Kapitalanlagen.
Quelle:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pmg2006927-108I
Weitere Stellungnahmen:
http://www.lesezeichen.szylla.net/?p=525
http://www.lesezeichen.szylla.net/?p=524 (mit PDF der SPD-Anfrage)
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1572132/fxw2ya/
Wissenschaftler aus aller Welt haben in einem Brief an die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" gegen den geplanten Verkauf wertvoller Handschriften durch das Land Baden-Württemberg protestiert. Der Verkauf sei ein Akt der Barbarei, wie er Bibliotheken sonst nur in Kriegszeiten widerfahre, heißt es.
Das in der Donnerstags-Ausgabe der "FAZ" veröffentlichte Schreiben ist von 19 Professoren und Kunsthistorikern unterzeichnet. Darunter sind Wissenschaftler der US-Eliteuniversitäten Harvard, Yale und Princeton. Es werde "weltweit als deutliches Signal registriert werden, dass in Deutschland die Vergangenheit zum Verkauf steht - und das zu Schleuderpreisen", heißt es weiter.
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Neue Informationen bringt der Artikel von Rüdiger Soldt vom 27.9., S. 37:
Im Streit über den Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek lautet die juristische Frage: Wer ist Eigentümer der Handschriften - das Land oder das markgräfliche Herrscherhaus Baden? Der angesehene Anwalt Hachenburg war schon 1919 an dieser Frage verzweifelt. [...]
Vor drei Jahren hat ein Gutachten des Bonner Völkerrechtlers Rudolf Dolzer dem Haus Baden Hoffnung gemacht, die Eigentumsfrage zu seinen Gunsten gerichtlich klären zu lassen. Ein Gutachten des Freiburger Rechtswissenschaftlers Thomas Würtenberger und des früheren Landgerichtspräsidenten Peter Wax malt nun das Prozeßrisiko aus und rät der Landesregierung zum Vergleich. Was den Inhalt des Gutachtens angeht, ist man allerdings auf die Angaben des Auftraggebers angewiesen. Die Landesregierung lehnt eine Veröffentlichung ab und verweist darauf, man wolle der Gegenseite, dem Haus Baden, keine nützlichen Hinweise geben.
Allerdings hat die Öffentlichkeit ein eigenes Interesse daran, sich ein Urteil über einen Sachverhalt zu bilden, der den Anschein eines anrüchigen Gegengeschäfts weckt: Warum soll der Staat einer Familie beim Erhalt einer Schloß-Immobilie unter die Arme greifen, wenn diese Familie im Gegenzug der Öffentlichkeit einen Schatz entzieht, der jahrzehntelang aus öffentlichen Mitteln konserviert und erschlossen worden ist? Die Opposition wirft der Regierung vor, in die "Falle der Familie" gegangen zu sein. "Die Frage, wem was gehört, ist bisher nie endgültig geklärt worden", sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Nils Schmid. Bis die Besitzverhältnisse geklärt seien, solle das Land "ruhig Blut bewahren".
Die Eigentumsfrage stellt sich seit Beginn des neunzehnten Jahrhunderts, seit der zaghaften Herausbildung säkularer Verfassungsstaaten. Es begann damit, daß nach der Säkularisation Handschriften aus den Klöstern in die Sammlungen integriert wurden, die einige Jahre zuvor von der markgräflichen Familie eingerichtet worden waren. In der Staatsrechtslehre begann man, zwischen dem Eigentum eines Herrscherhauses und dem des Staates zu unterscheiden: Was ist privat, was dient der staatlichen Repräsentation? Die Markgrafen sahen im materiellen Gewinn aus der Säkularisation der Klöster auch eine Entschädigung für linksrheinische Gebietsverluste und betrachteten die Handschriften als ihr Eigentum. In der damals wohl fortschrittlichsten deutschen Verfassung von 1818 gibt es einen Artikel 59, der das Domäneneigentum, zu dem die Sammlungen gezählt wurden, zum Privateigentum der Markgrafen erklärte.
Das badische Landrecht sah die Möglichkeit vor, "Eigentum zu ersitzen". Das heißt: 1803 nicht erworbene Handschriften könnten durch das "Ersitzen" in den darauffolgenden dreißig Jahren Eigentum des Hauses Baden geworden sein. 1872 übereignete der badische Markgraf Friedrich I. seine Kunstsammlung in die Obhut des Staates, doch entschieden war damit nichts; denn die Eigentumsrechte behielt er. An den badischen Innenminister schrieb er damals, "ein Wechsel des Eigentums" sei "nicht angezeigt".
1918 dankte der Großherzog ab und schloß mit dem Land Baden einen Vertrag, dessen Regelungen aus Sicht der Rechtsgutachter widersprüchlich sind. Bis 1924 stritten sich das Herrscherhaus und das Land über die Zuständigkeit für die Sammlungen. Erst das Testament Friedrichs II. von 1927 schien Klarheit zu schaffen: Er vererbte die Sammlungen nicht dem Markgrafen Berthold, sondern seiner Ehefrau Hilda, der er vorschrieb, die Kunstschätze nach ihrem Tod in die "Zähringer Stiftung" einzubringen. Der Großherzog starb 1928, seine Frau lebte bis 1952, zwei Jahre später wurde die Stiftung gegründet. Damit könnte die Eigentumsfrage geklärt sein, das Problem ist nur: Es gibt kein Übergabeprotokoll der Sammlung an die Stiftung. "Was 1919 Eigentum des Großherzogs war, ist das Eigentum seiner Erben geblieben", heißt es im Finanzministerium. Die Gutachter des Landes sind der Auffassung, daß die Übergabe der Sammlungen und Kunstgegenstände in die "Zähringer Stiftung" nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprach. Zudem sei es auch tatsächlich "heute nicht mehr möglich, die Erwerbsgeschichte jedes einzelnen Gegenstandes zu rekonstruieren", argumentieren die Gutachter.
4200 Handschriften werden in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe aufbewahrt, 3600 hiervon waren 1919 in Besitz des Hauses Baden. Von einer "Zerschlagung der Sammlung" will die Landesregierung nicht sprechen, da man nur etwa 70 von 3600 Handschriften veräußern will. [...]
Kommentar: Das Eigentum am Domäneneigentum wurde 1919 durch das von mir hier besprochene Gesetz http://archiv.twoday.net/stories/2708484/ abschließend geregelt. Wenn die Handschriften zum Domäneneigentum zählten (und nicht zum Hausfideikommiss oder zum Privateigentum) sind sie 1919 qua Gesetz Staatseigentum geworden.
Im Streit über den Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek lautet die juristische Frage: Wer ist Eigentümer der Handschriften - das Land oder das markgräfliche Herrscherhaus Baden? Der angesehene Anwalt Hachenburg war schon 1919 an dieser Frage verzweifelt. [...]
Vor drei Jahren hat ein Gutachten des Bonner Völkerrechtlers Rudolf Dolzer dem Haus Baden Hoffnung gemacht, die Eigentumsfrage zu seinen Gunsten gerichtlich klären zu lassen. Ein Gutachten des Freiburger Rechtswissenschaftlers Thomas Würtenberger und des früheren Landgerichtspräsidenten Peter Wax malt nun das Prozeßrisiko aus und rät der Landesregierung zum Vergleich. Was den Inhalt des Gutachtens angeht, ist man allerdings auf die Angaben des Auftraggebers angewiesen. Die Landesregierung lehnt eine Veröffentlichung ab und verweist darauf, man wolle der Gegenseite, dem Haus Baden, keine nützlichen Hinweise geben.
Allerdings hat die Öffentlichkeit ein eigenes Interesse daran, sich ein Urteil über einen Sachverhalt zu bilden, der den Anschein eines anrüchigen Gegengeschäfts weckt: Warum soll der Staat einer Familie beim Erhalt einer Schloß-Immobilie unter die Arme greifen, wenn diese Familie im Gegenzug der Öffentlichkeit einen Schatz entzieht, der jahrzehntelang aus öffentlichen Mitteln konserviert und erschlossen worden ist? Die Opposition wirft der Regierung vor, in die "Falle der Familie" gegangen zu sein. "Die Frage, wem was gehört, ist bisher nie endgültig geklärt worden", sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Nils Schmid. Bis die Besitzverhältnisse geklärt seien, solle das Land "ruhig Blut bewahren".
Die Eigentumsfrage stellt sich seit Beginn des neunzehnten Jahrhunderts, seit der zaghaften Herausbildung säkularer Verfassungsstaaten. Es begann damit, daß nach der Säkularisation Handschriften aus den Klöstern in die Sammlungen integriert wurden, die einige Jahre zuvor von der markgräflichen Familie eingerichtet worden waren. In der Staatsrechtslehre begann man, zwischen dem Eigentum eines Herrscherhauses und dem des Staates zu unterscheiden: Was ist privat, was dient der staatlichen Repräsentation? Die Markgrafen sahen im materiellen Gewinn aus der Säkularisation der Klöster auch eine Entschädigung für linksrheinische Gebietsverluste und betrachteten die Handschriften als ihr Eigentum. In der damals wohl fortschrittlichsten deutschen Verfassung von 1818 gibt es einen Artikel 59, der das Domäneneigentum, zu dem die Sammlungen gezählt wurden, zum Privateigentum der Markgrafen erklärte.
Das badische Landrecht sah die Möglichkeit vor, "Eigentum zu ersitzen". Das heißt: 1803 nicht erworbene Handschriften könnten durch das "Ersitzen" in den darauffolgenden dreißig Jahren Eigentum des Hauses Baden geworden sein. 1872 übereignete der badische Markgraf Friedrich I. seine Kunstsammlung in die Obhut des Staates, doch entschieden war damit nichts; denn die Eigentumsrechte behielt er. An den badischen Innenminister schrieb er damals, "ein Wechsel des Eigentums" sei "nicht angezeigt".
1918 dankte der Großherzog ab und schloß mit dem Land Baden einen Vertrag, dessen Regelungen aus Sicht der Rechtsgutachter widersprüchlich sind. Bis 1924 stritten sich das Herrscherhaus und das Land über die Zuständigkeit für die Sammlungen. Erst das Testament Friedrichs II. von 1927 schien Klarheit zu schaffen: Er vererbte die Sammlungen nicht dem Markgrafen Berthold, sondern seiner Ehefrau Hilda, der er vorschrieb, die Kunstschätze nach ihrem Tod in die "Zähringer Stiftung" einzubringen. Der Großherzog starb 1928, seine Frau lebte bis 1952, zwei Jahre später wurde die Stiftung gegründet. Damit könnte die Eigentumsfrage geklärt sein, das Problem ist nur: Es gibt kein Übergabeprotokoll der Sammlung an die Stiftung. "Was 1919 Eigentum des Großherzogs war, ist das Eigentum seiner Erben geblieben", heißt es im Finanzministerium. Die Gutachter des Landes sind der Auffassung, daß die Übergabe der Sammlungen und Kunstgegenstände in die "Zähringer Stiftung" nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprach. Zudem sei es auch tatsächlich "heute nicht mehr möglich, die Erwerbsgeschichte jedes einzelnen Gegenstandes zu rekonstruieren", argumentieren die Gutachter.
4200 Handschriften werden in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe aufbewahrt, 3600 hiervon waren 1919 in Besitz des Hauses Baden. Von einer "Zerschlagung der Sammlung" will die Landesregierung nicht sprechen, da man nur etwa 70 von 3600 Handschriften veräußern will. [...]
Kommentar: Das Eigentum am Domäneneigentum wurde 1919 durch das von mir hier besprochene Gesetz http://archiv.twoday.net/stories/2708484/ abschließend geregelt. Wenn die Handschriften zum Domäneneigentum zählten (und nicht zum Hausfideikommiss oder zum Privateigentum) sind sie 1919 qua Gesetz Staatseigentum geworden.
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SWR2 Forum: Donnerstag, 28. September 2006, 17.05 Uhr - Mein Erbe, mein Schloss, meine Verantwortung -
Der Handschriftendeal zwischen dem Haus Baden und dem Land Baden-Württemberg. Gesprächsleitung: Eggert Blum.
Es diskutieren:
Dr. Klaus Graf, Historiker und Archivar, Universität Freiburg; Prof. Reinhard Mußgnug, ehem. Ordinarius für Öffentliches Recht, Universität Heidelberg; Dr. Hans-Jürgen Vogt, Mitglied im Vorstand der Badischen Bibliotheksgesellschaft, kulturpolitischer Sprecher der CDU im Gemeinderat von Karlsruhe.
http://www.swr.de/swr2/sendungen/swr2-forum/index.html
Gibts danach auch im Format mp3 ("Podcast")
Der Handschriftendeal zwischen dem Haus Baden und dem Land Baden-Württemberg. Gesprächsleitung: Eggert Blum.
Es diskutieren:
Dr. Klaus Graf, Historiker und Archivar, Universität Freiburg; Prof. Reinhard Mußgnug, ehem. Ordinarius für Öffentliches Recht, Universität Heidelberg; Dr. Hans-Jürgen Vogt, Mitglied im Vorstand der Badischen Bibliotheksgesellschaft, kulturpolitischer Sprecher der CDU im Gemeinderat von Karlsruhe.
http://www.swr.de/swr2/sendungen/swr2-forum/index.html
Gibts danach auch im Format mp3 ("Podcast")
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Aus der Liste MEDIAEVISTIK (das Listenarchiv hinkt jeweils einen Monat hinterher):
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Ministerpräsident Oettinger glänzt heute mit folgendem Statement:
Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) zeigte sich von der massiven Kritik am geplanten Verkauf nicht überrascht. Er habe mit einem kritischen Echo auf das Vorhaben gerechnet, sagte er im pfälzischen Herxheim. «Die Kritik kommt aber im Kulturteil der Zeitungen, nicht auf den Wirtschaftsseiten», erklärte er zu Zweifeln am finanziellen Erfolg der geplanten Versteigerung der Handschriftensammlung.
(http://www.suedkurier.de/nachrichten/dpa/starline/kulturwelt/art808,2226430.html?fCMS=e331958f1fb74d94edd6148ce16cf957)
Es verschlägt einem fast die Sprache, wie zynisch ein auf Zeit gewählter "Volksvertreter" mit dem ihm anvertrauten historischen Erbe nicht nur seiner Provinz umgeht. "Es wurde einer mit dem Baseballschläger umgehauen? Na und - stand ja nicht auf der Sportseite". Ich versuche seit Tagen, ruhig zu bleiben, aber solcherlei Äußerungen des kulturellen Hirntods können nun wahrlich nicht mehr mit Zurückhaltung zur Kenntnis genommen werden.
Eine hübsche Überschrift hat die NZZ gefunden (wobei "Stuß aus Stuttgart" wohl passender wäre) - darauf hat der Kollege Kipf ja eben schon hingewiesen:
"Banausen in Baden" (http://www.nzz.ch/2006/09/27/fe/articleEIKUM.html)
Ferner möchte ich im Einverständnis mit Felix Heinzer folgende Mitteilung von ihm weiterleiten:
1) Ein längerer Text zum Thema wird in der FAZ erscheinen, vielleicht noch Freitag oder Samstag, spätestens aber Anfang nächster Woche.
2) Ist es vielleicht nicht uninteressant zu wissen, daß man am Montag von Seiten des Stuttgarter Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst an mich [Felix Heinzer] herangetreten ist (im Rahmen einer Voranfrage) als auswärtiger Gutachter in der geplanten Kommission mitzuwirken, die eine Auswahlliste der zu veräußernden Handschriften erstellen soll, wobei auf meine besondere Vertrautheit mit dem Bestand abgehoben wurde.
Ich habe in erster spontaner Reaktion abgesagt, und bleibe auch nach ruhigerer Reflexion bei diesem Nein, was ich heute übrigens auch dem Spiegel-Redakteur in einem längeren Telefonat mitgeteilt habe. Ich sehe diese Absage durchaus auch als eine Möglichkeit des öffentlichen Protests gegen den unerhörten Vorgang - das darf durchaus publik werden, deshalb habe ich im Gespräch mit dem Spiegel diesbezüglich kein Blatt vor den Mund genommen.
Die Gründe für dieses Nein sind vielfältig:
Als ehemaliger DFG-Katalogbearbeiter einer der Provenienzen, die zur Debatte stehen, empfinde ich es als geradezu zynisch, bei der Zerschlagung dieses Bestandes mitwirken zu sollen (für die St. Peterer Handschriften hätte ich dann auch noch unfreiwillig eine Art "Handbuch" mitgeliefert).
Über diese persönliche Betroffenheit hinaus - und das ist natürlich wichtiger - meine ich, daß man in eine solche Kommission nicht hinein darf (wenn man nicht von Amts wegen dazu gezwungen wird), weil grundsätzlich nicht verwischt werden darf, daß die Veräußerung jeder Handschrift oder einzelner Bestandskomplexe verurteilt werden muß und eine Auswahlregelung kein Ausweg ist, weil sie das grundsätzliche Tabu des Verkaufs von Kulturgut, das in öffentlichen Einrichtungen verwahrt wird, durchbricht.
Im übrigen muß man, wie ich meine, alle Kräfte aufs Verhindern konzentrieren. Ich glaube, daß noch nicht alles verloren ist - und da wäre die Mitwirkung in einem solchen Gremium das falsche Signal, während eine möglichst generelle Absage seitens der eingeladenen "Experten" vielleicht doch dazu beitragen könnte, daß man auch in Stuttgart merkt, hier stimmt was Grundsätzliches nicht!
Herzlich
Felix Heinzer
Dem schließt sich an
Falk Eisermann
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Ministerpräsident Oettinger glänzt heute mit folgendem Statement:
Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) zeigte sich von der massiven Kritik am geplanten Verkauf nicht überrascht. Er habe mit einem kritischen Echo auf das Vorhaben gerechnet, sagte er im pfälzischen Herxheim. «Die Kritik kommt aber im Kulturteil der Zeitungen, nicht auf den Wirtschaftsseiten», erklärte er zu Zweifeln am finanziellen Erfolg der geplanten Versteigerung der Handschriftensammlung.
(http://www.suedkurier.de/nachrichten/dpa/starline/kulturwelt/art808,2226430.html?fCMS=e331958f1fb74d94edd6148ce16cf957)
Es verschlägt einem fast die Sprache, wie zynisch ein auf Zeit gewählter "Volksvertreter" mit dem ihm anvertrauten historischen Erbe nicht nur seiner Provinz umgeht. "Es wurde einer mit dem Baseballschläger umgehauen? Na und - stand ja nicht auf der Sportseite". Ich versuche seit Tagen, ruhig zu bleiben, aber solcherlei Äußerungen des kulturellen Hirntods können nun wahrlich nicht mehr mit Zurückhaltung zur Kenntnis genommen werden.
Eine hübsche Überschrift hat die NZZ gefunden (wobei "Stuß aus Stuttgart" wohl passender wäre) - darauf hat der Kollege Kipf ja eben schon hingewiesen:
"Banausen in Baden" (http://www.nzz.ch/2006/09/27/fe/articleEIKUM.html)
Ferner möchte ich im Einverständnis mit Felix Heinzer folgende Mitteilung von ihm weiterleiten:
1) Ein längerer Text zum Thema wird in der FAZ erscheinen, vielleicht noch Freitag oder Samstag, spätestens aber Anfang nächster Woche.
2) Ist es vielleicht nicht uninteressant zu wissen, daß man am Montag von Seiten des Stuttgarter Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst an mich [Felix Heinzer] herangetreten ist (im Rahmen einer Voranfrage) als auswärtiger Gutachter in der geplanten Kommission mitzuwirken, die eine Auswahlliste der zu veräußernden Handschriften erstellen soll, wobei auf meine besondere Vertrautheit mit dem Bestand abgehoben wurde.
Ich habe in erster spontaner Reaktion abgesagt, und bleibe auch nach ruhigerer Reflexion bei diesem Nein, was ich heute übrigens auch dem Spiegel-Redakteur in einem längeren Telefonat mitgeteilt habe. Ich sehe diese Absage durchaus auch als eine Möglichkeit des öffentlichen Protests gegen den unerhörten Vorgang - das darf durchaus publik werden, deshalb habe ich im Gespräch mit dem Spiegel diesbezüglich kein Blatt vor den Mund genommen.
Die Gründe für dieses Nein sind vielfältig:
Als ehemaliger DFG-Katalogbearbeiter einer der Provenienzen, die zur Debatte stehen, empfinde ich es als geradezu zynisch, bei der Zerschlagung dieses Bestandes mitwirken zu sollen (für die St. Peterer Handschriften hätte ich dann auch noch unfreiwillig eine Art "Handbuch" mitgeliefert).
Über diese persönliche Betroffenheit hinaus - und das ist natürlich wichtiger - meine ich, daß man in eine solche Kommission nicht hinein darf (wenn man nicht von Amts wegen dazu gezwungen wird), weil grundsätzlich nicht verwischt werden darf, daß die Veräußerung jeder Handschrift oder einzelner Bestandskomplexe verurteilt werden muß und eine Auswahlregelung kein Ausweg ist, weil sie das grundsätzliche Tabu des Verkaufs von Kulturgut, das in öffentlichen Einrichtungen verwahrt wird, durchbricht.
Im übrigen muß man, wie ich meine, alle Kräfte aufs Verhindern konzentrieren. Ich glaube, daß noch nicht alles verloren ist - und da wäre die Mitwirkung in einem solchen Gremium das falsche Signal, während eine möglichst generelle Absage seitens der eingeladenen "Experten" vielleicht doch dazu beitragen könnte, daß man auch in Stuttgart merkt, hier stimmt was Grundsätzliches nicht!
Herzlich
Felix Heinzer
Dem schließt sich an
Falk Eisermann
Rebecca LR Garber
an MEDTEXTL
Apologies for cross-posting:
Included below are a translation of an article from NZZ-Online in
Zürich, and an open letter that the German academics are sending to the
government and news media on Friday. The article includes information
about which mss are to go on the block, and why. The PM of Baden has
excused this action today by claiming that the uproar has only been in
the cultural pages of the media, but not in the financial sections
(which apparently proves that it makes good financial sense).
All translations are mine: I accept responsibility for any
discrepancies from the German that the English may convey.
sincerely,
Rebecca LR Garber, PhD
Freelance Translator
NZZ-Online (Neue Züricher Zeitung)
Philistines in Baden
End-of-Season Manuscript Sale in Karlsruhe
Evil news is heard from Baden-Württemberg. A bad case of governmental
philistinism afflicts the state at present. To the horror of
librarians, historians, patriots and citizens, the MP and the
hereditary arch duke of Baden have agreed to hock the unique collection
of manuscripts held in the State Library of Baden in Karlsruhe. To be
disposed of are all works acquired prior to 1872. At that time, the
archducal library was placed under the control of the Baden
Innenministerium (Department of State, internal affairs). This
protects volumes bought later from the princely claims of possession,
but not, however, works of art such as the prachtmanuscripts: an
illuminated book of hours of Archduke Christoph I of Baden (1490), the
Gospel of St. Peter (ca. 1200) or the medieval lectionaries from the
scriptorium of the monastery at Reichenau. They are threatened with
being scattered to all corners of the globe.
70 million euros, that is the requirement, has to be brought in by this
sale. A sum that can only be achieved by a rigorous plundering of the
3500 volumes of the entire manuscript collection. From the anticipated
proceeds, the preservation of the castle Salem, the last castle
remaining in the possession of the financially irresolute house of
Baden, will be ensured. The archduke will receive approximately 30
million as compensation for the expenditures (on the castle) in
previous years, the remainder is held in a trust to ensure
(maintenance) of the castle. In return, the heirs of the last Archduke
of Baden, who was forced to abdicate in 1918, will abjure “for all
time” from demanding the return of former archducal collections from
the state. MP Öttinger justifies the agreement by reference to the
legal battle, in which the state and the archducal family have been
entangled for some time.
According to the representation of those responsible, this business
deals with a responsible appreciation of the values of the goods: on
the one hand, the old manuscripts, which, as has been sufficiently
proven, are only accessible to a few experts; on the other hand, the
castle Salem, a wonderful building complex with its own gothic Minster.
Why do we call the whole thing Philistinism? Because one simply does
not sell manuscripts of this value and history. It is also the
construction of Philistines, to finance the maintenance of castle Salem
solely from the interest from the trust. The influx of capital
required for that demands, above all else, the initially ruinous
manuscript sale. But the government in Baden-Württemberg is concealing
this.
Joachim Günter
***
Open Letter
Honorable Ministerpräsident,
Ladies and Gentlemen,
with disbelief and horror we have learned, that the state government
intends to completely divest itself of the medieval manuscripts held in
the State Library of Baden in Karlsruhe. In a barbarous act beyond
compare, a central portion of the cultural inheritance of the state
will be stolen.
The majority of manuscripts in question come from the libraries of
monasteries in the Black Forest, the Upper-Rhine, and Lake Constance.
They document a unique path of spiritual life in this region, and how
it developed. With few exceptions, these manuscripts arrived in the
care of the state 200 years ago during the secularization, which
expropriated the monastic libraries. Since that time, they have been
conserved and made available to the public under considerable
application of technology and public means. This sale will scatter
them to all ends of the globe. The increasing connections made between
items in the collection will be torn asunder and many of the
manuscripts will be accessible only with great difficulty, or not at
all. This will be a second expropriation.
As scholars, who are engaged in researching and analyzing medieval
manuscripts, we appeal to you as the responsible parties in government
and parliament: Do not inflict upon the State, whose citizens selected
you as their representatives, irrecoverable damages! Distance
yourselves from these disastrous plans!
If you would like to sign the Open letter, send an email to
kleink@staff.uni-marburg.de
subject: Open Letter
please include your full name, title, institutional affiliation
Email addresses will not be disclosed. Dr. Klaus Klein will add all
names to the open letter, to be sent to the governement and news media
on Friday.
The petition list is closed. More than 2500 scholars and members of the public have signed
an MEDTEXTL
Apologies for cross-posting:
Included below are a translation of an article from NZZ-Online in
Zürich, and an open letter that the German academics are sending to the
government and news media on Friday. The article includes information
about which mss are to go on the block, and why. The PM of Baden has
excused this action today by claiming that the uproar has only been in
the cultural pages of the media, but not in the financial sections
(which apparently proves that it makes good financial sense).
All translations are mine: I accept responsibility for any
discrepancies from the German that the English may convey.
sincerely,
Rebecca LR Garber, PhD
Freelance Translator
NZZ-Online (Neue Züricher Zeitung)
Philistines in Baden
End-of-Season Manuscript Sale in Karlsruhe
Evil news is heard from Baden-Württemberg. A bad case of governmental
philistinism afflicts the state at present. To the horror of
librarians, historians, patriots and citizens, the MP and the
hereditary arch duke of Baden have agreed to hock the unique collection
of manuscripts held in the State Library of Baden in Karlsruhe. To be
disposed of are all works acquired prior to 1872. At that time, the
archducal library was placed under the control of the Baden
Innenministerium (Department of State, internal affairs). This
protects volumes bought later from the princely claims of possession,
but not, however, works of art such as the prachtmanuscripts: an
illuminated book of hours of Archduke Christoph I of Baden (1490), the
Gospel of St. Peter (ca. 1200) or the medieval lectionaries from the
scriptorium of the monastery at Reichenau. They are threatened with
being scattered to all corners of the globe.
70 million euros, that is the requirement, has to be brought in by this
sale. A sum that can only be achieved by a rigorous plundering of the
3500 volumes of the entire manuscript collection. From the anticipated
proceeds, the preservation of the castle Salem, the last castle
remaining in the possession of the financially irresolute house of
Baden, will be ensured. The archduke will receive approximately 30
million as compensation for the expenditures (on the castle) in
previous years, the remainder is held in a trust to ensure
(maintenance) of the castle. In return, the heirs of the last Archduke
of Baden, who was forced to abdicate in 1918, will abjure “for all
time” from demanding the return of former archducal collections from
the state. MP Öttinger justifies the agreement by reference to the
legal battle, in which the state and the archducal family have been
entangled for some time.
According to the representation of those responsible, this business
deals with a responsible appreciation of the values of the goods: on
the one hand, the old manuscripts, which, as has been sufficiently
proven, are only accessible to a few experts; on the other hand, the
castle Salem, a wonderful building complex with its own gothic Minster.
Why do we call the whole thing Philistinism? Because one simply does
not sell manuscripts of this value and history. It is also the
construction of Philistines, to finance the maintenance of castle Salem
solely from the interest from the trust. The influx of capital
required for that demands, above all else, the initially ruinous
manuscript sale. But the government in Baden-Württemberg is concealing
this.
Joachim Günter
***
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Honorable Ministerpräsident,
Ladies and Gentlemen,
with disbelief and horror we have learned, that the state government
intends to completely divest itself of the medieval manuscripts held in
the State Library of Baden in Karlsruhe. In a barbarous act beyond
compare, a central portion of the cultural inheritance of the state
will be stolen.
The majority of manuscripts in question come from the libraries of
monasteries in the Black Forest, the Upper-Rhine, and Lake Constance.
They document a unique path of spiritual life in this region, and how
it developed. With few exceptions, these manuscripts arrived in the
care of the state 200 years ago during the secularization, which
expropriated the monastic libraries. Since that time, they have been
conserved and made available to the public under considerable
application of technology and public means. This sale will scatter
them to all ends of the globe. The increasing connections made between
items in the collection will be torn asunder and many of the
manuscripts will be accessible only with great difficulty, or not at
all. This will be a second expropriation.
As scholars, who are engaged in researching and analyzing medieval
manuscripts, we appeal to you as the responsible parties in government
and parliament: Do not inflict upon the State, whose citizens selected
you as their representatives, irrecoverable damages! Distance
yourselves from these disastrous plans!
If you would like to sign the Open letter, send an email to
kleink@staff.uni-marburg.de
subject: Open Letter
please include your full name, title, institutional affiliation
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on Friday.
The petition list is closed. More than 2500 scholars and members of the public have signed
KlausGraf - am Donnerstag, 28. September 2006, 00:20 - Rubrik: English Corner
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Via EXLIBRIS kam von Klaus Klein:
Liebe Listenmitglieder,
zu dem von der Landesregierung Baden-Württemberg geplanten Verkauf von großen
Teilen der mittelalterlichen Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe sollten wir - auch aus Gründen der Selbstachtung - nicht
schweigen. Niemand soll uns später den Vorwurf machen, wir hätten uns nicht
öffentlich zu Wort gemeldet.
Aus diesem Grund haben wir in Marburg einen 'Offenen Brief' an den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und die Abgeordneten des
Landtags verfaßt. Diesen Brief können Sie im Internet unter folgender Adresse
einsehen:
http://www.handschriftencensus.de/brief/
Um dem 'Offenen Brief', den wir in Kürze an den Ministerpräsidenten, an die
Abgeordneten und an die Presse weiterleiten werden, einen größeren Nachdruck
zu verleihen, sollte er von möglichst vielen Personen (auch aus dem Ausland)
mitgetragen werden. Ich bitte Sie daher, diesen 'Offenen Brief' zu
unterzeichnen, indem Sie Ihre Zustimmung an meine E-Mail-Adresse senden
(kleink@staff.uni-marburg.de); ich werde Ihre Namen dann umgehend an den Brief
anfügen. Benötigt werden lediglich folgende Angaben: Titel, Vorname,
Nachname, Institution/Ort (Email-Adressen werden nicht veröffentlicht).
Bitte machen Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglied in der
Mediaevistik-Liste und in der Diskus-Liste sind, auf den 'Offenen Brief' und
die Möglichkeit der Mitunterzeichnung aufmerksam. Personen, die über
keinen E-Mail-Zugang verfügen, können Ihre Zustimmung auch per Fax
übermitteln (06421 - 282 48 61).
Brieftext
Offener Brief
an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
und die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ungläubig und entsetzt haben wir zur Kenntnis genommen, daß die Landesregierung beabsichtigt, in großem Stil mittelalterliche Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zu veräußern. In einem beispiellosen Akt der Barbarei würde dem Land damit ein zentraler Bestand seines kulturellen Erbes genommen.
Die Masse der Handschriften, um die es geht, stammt aus den Bibliotheken der Klöster im Schwarzwald, am Oberrhein und am Bodensee. Sie dokumentieren in einzigartiger Weise das geistige Leben der Region, wie es sich über Jahrhunderte entwickelt hat. Mit wenigen Ausnahmen sind diese Handschriften vor zweihundert Jahren im Zuge der Säkularisation durch Enteignung in die Obhut des Staates gekommen. Sie wurden seither unter Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel konserviert und erschlossen. Durch den Verkauf würden sie in alle Winde zerstreut. Der gewachsene Zusammenhang der Sammlungen würde zerrissen und viele der Handschriften wären nur noch schwer oder gar nicht mehr zugänglich. Es wäre eine zweite Enteignung.
Als Fachleute, die mit der Erforschung und Auswertung mittelalterlicher Handschriften befaßt sind, appellieren wir an Sie als die Verantwortlichen in Regierung und Parlament: Fügen Sie dem Land, dessen Menschen Sie als ihre Vertreter gewählt haben, nicht unersetzlichen Schaden zu, nehmen Sie Abstand von dem unseligen Vorhaben!
Liebe Listenmitglieder,
zu dem von der Landesregierung Baden-Württemberg geplanten Verkauf von großen
Teilen der mittelalterlichen Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe sollten wir - auch aus Gründen der Selbstachtung - nicht
schweigen. Niemand soll uns später den Vorwurf machen, wir hätten uns nicht
öffentlich zu Wort gemeldet.
Aus diesem Grund haben wir in Marburg einen 'Offenen Brief' an den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg und die Abgeordneten des
Landtags verfaßt. Diesen Brief können Sie im Internet unter folgender Adresse
einsehen:
http://www.handschriftencensus.de/brief/
Um dem 'Offenen Brief', den wir in Kürze an den Ministerpräsidenten, an die
Abgeordneten und an die Presse weiterleiten werden, einen größeren Nachdruck
zu verleihen, sollte er von möglichst vielen Personen (auch aus dem Ausland)
mitgetragen werden. Ich bitte Sie daher, diesen 'Offenen Brief' zu
unterzeichnen, indem Sie Ihre Zustimmung an meine E-Mail-Adresse senden
(kleink@staff.uni-marburg.de); ich werde Ihre Namen dann umgehend an den Brief
anfügen. Benötigt werden lediglich folgende Angaben: Titel, Vorname,
Nachname, Institution/Ort (Email-Adressen werden nicht veröffentlicht).
Bitte machen Sie auch Ihre Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglied in der
Mediaevistik-Liste und in der Diskus-Liste sind, auf den 'Offenen Brief' und
die Möglichkeit der Mitunterzeichnung aufmerksam. Personen, die über
keinen E-Mail-Zugang verfügen, können Ihre Zustimmung auch per Fax
übermitteln (06421 - 282 48 61).
Brieftext
Offener Brief
an den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
und die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ungläubig und entsetzt haben wir zur Kenntnis genommen, daß die Landesregierung beabsichtigt, in großem Stil mittelalterliche Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zu veräußern. In einem beispiellosen Akt der Barbarei würde dem Land damit ein zentraler Bestand seines kulturellen Erbes genommen.
Die Masse der Handschriften, um die es geht, stammt aus den Bibliotheken der Klöster im Schwarzwald, am Oberrhein und am Bodensee. Sie dokumentieren in einzigartiger Weise das geistige Leben der Region, wie es sich über Jahrhunderte entwickelt hat. Mit wenigen Ausnahmen sind diese Handschriften vor zweihundert Jahren im Zuge der Säkularisation durch Enteignung in die Obhut des Staates gekommen. Sie wurden seither unter Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel konserviert und erschlossen. Durch den Verkauf würden sie in alle Winde zerstreut. Der gewachsene Zusammenhang der Sammlungen würde zerrissen und viele der Handschriften wären nur noch schwer oder gar nicht mehr zugänglich. Es wäre eine zweite Enteignung.
Als Fachleute, die mit der Erforschung und Auswertung mittelalterlicher Handschriften befaßt sind, appellieren wir an Sie als die Verantwortlichen in Regierung und Parlament: Fügen Sie dem Land, dessen Menschen Sie als ihre Vertreter gewählt haben, nicht unersetzlichen Schaden zu, nehmen Sie Abstand von dem unseligen Vorhaben!
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