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Da an für einen universitätsgeschichtlichen Beitrag eher ungewöhnlicher Stelle erschienen, sei hier auf einen Artikel in Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit, 11 (2007) Heft 2 hingewiesen, in dem Susanne Häcker ihr Dissertationsprojekt vorstellt:

Universität und Krieg. Die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges auf die Universitäten Heidelberg, Tübingen und Freiburg.

Volltext zugänglich unter

http://opus.kobv.de/ubp//frontdoor.php?source_opus=1603

http://www.youtube.com/watch?v=06gZ3QSpds4&NR=1

"What is an Archivist" looks at the various tasks that archivists perform, from both the good and bad perspective. The video is based off of the ACA handout of the same name and was created for a class at the Faculty of Information Studies, University of Toronto.
Wäre dies auch etwas für unsere Ausbildungseinrichtungen ?

Quelle:
http://youtube.com/watch?v=xu6sRNpnDSU

http://www.todoslosnombres.org/

Eine Datenbank für die Opfer des spanischen Bürgerkriegs, ergänzt durch Kurzbiographien.

Unter WW1: Experiences of an English Soldier stellt Bill Lamin die Feldpostbriefe seines Großvaters, William Henry Bonser Lamin, jeweils auf den Tag genau 90 Jahre nach dem ursprünglichen Datum der Briefe ins Netz. Parallel werden auch die Einträge im Kriegstagebuch des 9. Bataillons des York & Lancaster Regiments, also der Einheit, in der Harry Lamin diente, online gestellt.

Ein sehr interessantes Projekt, das gewissermaßen in Echtzeit abläuft und so in gewisser Weise eine Form des Miterlebens ermöglicht, zumal nämlich das weitere Schicksal Harrys bewusst offen gelassen wird.

Störend ist die gelegentlich zu enge Verquickung des Textes mit Werbung, z. B. im Eintrag zum 8. Februar 1917, wo der vierte Absatz ein reiner Werbelink ist und sich optisch kaum vom Blogeintrag selbst abhebt.

Einen Hintergrundbericht zu dem Blogprojekt gibt es bei der FTD.

(Danke an Thomas Grabowsky für den Hinweis.)

http://archiv.twoday.net/stories/4606992/#4611060

Zu Peter Maier siehe
http://www.bautz.de/bbkl/m/maier_p.shtml
ADB

Die Provenienz des Stücks offenbart implizit bereits eine Internetrecherche:
http://books.google.com/books?q=%22peter+maier%22+regensburg+1531&btnG=Search+Books

"
Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln
by Konstantin Höhlbaum, Stadtarchiv (Köln), Joseph Hansen, Erich Kuphal, Historisches Archiv der Stadt Köln - Cologne (Germany) - 1892
Page 71
... für f EB Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomaeus Latomus aus
Arlon.) kl. 4°. Pap. ... Kanzlers Peter Maier von Regensburg. ...
No preview available"

Mit einem US-Proxy sieht man den von mir zitierten Eintrag ganz.

Eine nette Geschichte.

... wird in einem Artikel von Brigitte Werneburg in der taz von heute beschworen, der auf eine Ausstellung des Universitätsmuseums Tübingen aufmerksam macht: "auf \ zu. Der Schrank in der Wissenschaft". (www.taz.de/...)

Die Ausstellung ist noch bis 15. Februar im „Hausmeisterhaus“ in Tübingen zu sehen. Beim Universitätsmuseum gibt es dazu einen kurzen Text und einen als PDF downloadbaren, wenig informativen Flyer:
http://www.unimuseum.uni-tuebingen.de/ausstellungen.html

Auch ein nicht allzu billiger Begleitband ist dazu erschienen, der aufgrund der Berühmtheit von Candida Höfer sein Publikum wohl trotzdem finden wird:
Anke te Heesen; Anette Michels (Hrsg.):
Auf \ Zu. Der Schrank in den Wissenschaften.
Mit Fotografien von Simone Demandt und Candida Höfer.
Akademie-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-05-004359-3

Buchcover

Weder beim Universitätsmuseum noch beim Verlag gibt es irgendein brauchbares Bild zur Ausstellung, aber dafür haben wir ja die Blogosphäre: Im Kunst-Blog gibt es eine ausführliche Darstellung mit ein paar Bildern.
http://kunst-blog.com/2007/12/der_schrank_wis.php

Eine Fotostrecke gibt's auch bei der Zeit:
http://www.zeit.de/online/2007/44/bg-auf-zu-tuebingen

Wikimedia Commons.

(c) Giovanni Dall'Orto

http://erc.europa.eu/pdf/ScC_Guidelines_Open_Access_revised_Dec07_FINAL.pdf

The importance of open access to primary data, old manuscripts, collections and archives is even more acute for SSH. In the social sciences many primary or secondary data, such as social survey data and statistical data, exist in the public domain, but usually at national level. In the case of the humanities, open access to primary sources (such as archives, manuscripts and collections) is often hindered by private (or even public or nation-state) ownership which permits access either on a highly selective basis or not at all.

From the Open Access mandate.

(an English version of http://archiv.twoday.net/stories/4606498/ )

Publishing digitized versions of programmatic or propagandistic nazi material is always a difficult issue. I think that, generally, such texts must be part of any truly universal retro digitization project, and that they are part of the historical material that digital libraries must provide. That said, publications should contain scholarly introductions or at least a classification with some historical background. In some legislations (e. g. in Germany) these may even be necessary in order to distinguish educational historical material from propaganda published for political reasons.

As Klaus Graf already pointed out on Archivalia in August 2007 (Link), the internet archive "archive.org" in its all-in approach to preserving everything does not distinguish anything at all, and hence has become a veritable platform for neo nazis. There are more or less educational historic nazi pamphlets (Link), but also dozens of newer and newest texts from Holocaust deniers (Link). I doubt that they have been uploaded for historical research, since they are propagandistic in nature as well as commonly used by neo-nazis until today.

All this is still documentation, albeit documentation taken too far for my taste, and also much too far for German and Austrian laws.

Now what is really outrageous is that introductions and commentaries on the historical sources are propagandistic in nature (Link):

Daß diese alte Schrift „ausschließlich zu Zwecken des wissenschaftlichen Studierens“ gedacht ist, versteht sich von selbst. Die in ihr dargelegten Worte sind klarer Natur und sprechen für sich. Möge ihr Geist auch über 70 Jahre nach ihrer Niederschrift, unter völlig veränderten Zuständen, wirken!

(My translation: „It's obvious that this old work is "only for scholarly studies" [ironically citing the exemption in German laws that allows publication of otherwise banned nazi works] The words herein are of a clear nature and speak for themselves. May their spirit take effect even 70 years after writing, in completely different states of things.“)

This is the introduction to archive.org's scan of the nazi pamphlet „Die Frauenfrage und ihre Loesung durch den Nationalsozialismus“ (The question of women's rights and its solution by National Socialism), written in 1933 by Paula Siber von Groote, head of division at the Ministery of the Interior of Nazi Germany.

This is not retro digitization or documentation anymore, it is propaganda of the worst kind, in the front matter (= meta data) of an archive.org scan. Archive.org should part with contributors like this uploader quickly and thoroughly.

Update: http://www.archive.org/iathreads/post-view.php?id=175053

http://archiv.twoday.net/stories/4579703/

Viktor Mayer-Schoenberger: Useful Void: The Art of Forgetting in the Age of Ubiquitous Computing
Working Paper Number:RWP07-022
Submitted: 24.04.2007
http://ksgnotes1.harvard.edu/Research/wpaper.nsf/rwp/RWP07-022

Mayer-Schönberger hält es für wünschenswert, dass die heute massenhaft abgespeicherten Informationen in ähnlichem Maße „vergessen“ werden können wie die früherer Generationen. Als ungeeignet dafür hält er die Einführung eines Datenschutzrechts europäischer Art, Änderungen der US-Verfassungsrechtssprechung oder die einfachste Lösung, einfach gar nichts zu unternehmen. Stattdessen schlägt er (mit einem theoretischen Rückgriff auf Lessigs „Code 2.0“) eine softwaretechnische Lösung vor, die jeder Information ein Datum beigibt, zu dem sie gelöscht wird. In den Bereichen, wo es so etwas schon gibt (Cookies, Überwachungskameras) plädiert er für eine möglichst kurze Löschfrist, die auch gesetzlich vorgeschrieben werden sollte. Bei von Menschen bewusst generierten Informationen setzt er auf eine bewusste Wahl des Haltbarkeitsdatums.

Das klingt angesichts des bisher nicht vorhandenen US-Datenschutzes alles ganz gut, aber verkennt doch, dass die Prämisse nicht stimmt: "For millennia, humans have had to deliberately choose what to remember. The default was to forget. In the digital age, this default of forgetting has changed into a default of remembering." Das ist zumindest für die Verwahrer der Informationen, die aus irgend einer Art von „Geschäftsgang“ stammen, nicht war, denn sie müssen seit langem aktiv Daten bewerten und Deakzession betreiben. Auf die Erfahrungen des gezielten Vergessens in der analogen Welt geht Meyer-Schönberger leider nicht ein, Archivtheoretisches fehlt ganz.

Er vernachlässigt zum Beispiel, dass der Zufall bei der von ihm favorisierten abgestuften technischen Lösung weitgehend ausgeschaltet würde und somit letztlich gar nichts von der heute als historisch unerheblich angesehenen Information unserer Tage übrigbleiben würde. Die zeitgenössische Bewertung, und die wäre bei dem Setzen von Höchsthaltbarkeitsdaten ja immer gefragt, hat aber Grenzen: der Informations- und Marktwert eines Adressbuchs von 1910 (das versehentlich nicht im Müll gelandet ist), eines Haushaltsbuchs mit Eintragungen über die Einkäufe dieses Jahres oder eines Tagebuchs mit lockeren Bemerkungen zum Tagesgeschehen ist erheblich höher als das einer teuren Familienbibel mit Goldschnitt aus dem gleichen Jahr, die feierlich von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Wären 1910 technische Mechanismen wie die vorgeschlagenen bereits möglich und allgemein eingeführt gewesen, wäre heute von all dem nur noch die Familienbibel übrig...

There is also an English version of this article:
http://archiv.twoday.net/stories/4607178/


Die Veröffentlichung von Digitalisaten nationalsozialistischer Programm- und Propagandaschriften ist eine zweischneidige Sache. Prinizipiell gehören auch diese Texte m. E. zu einer umfassenden Retrodigitalisierung wie auch zum geschichtlichen Bildungsauftrag von digitalen Bibliotheken; Einführungstexte oder wenigstens eine grobe historische Einordnung der jeweiligen Schrift sind aber wünschenswert und teilweise auch notwendig, schon um nicht in den Ruch der nationalsozialistischen Wiederbetätigung zu gelangen.

Das Internetarchiv "archive.org" dagegen schert sich um solche Bedenken einen Dreck und bietet neben Altnazi-Schriften (Link) auch dutzendweise neuere Texte von Holocaustleugnern (Link) an.

Wenn mal eine Einführung gegeben wird, dann sieht sie – und das schlägt dem Fass nun wirklich den Boden aus – folgendermaßen aus (Link):

Daß diese alte Schrift „ausschließlich zu Zwecken des wissenschaftlichen Studierens“ gedacht ist, versteht sich von selbst. Die in ihr dargelegten Worte sind klarer Natur und sprechen für sich. Möge ihr Geist auch über 70 Jahre nach ihrer Niederschrift, unter völlig veränderten Zuständen, wirken!

Mit diesen Worten wird vom anonymen Scan-Beiträger bei archive.org die programmatische Schrift „Die Frauenfrage und ihre Loesung durch den Nationalsozialismus“ eingeleitet. Autorin des Pamphlets ist Paula Siber von Groote, vom nationalsozialistischen Reichsminister Frick berufene Referentin für Frauenfragen im Reichsministerium des Innern. Das ist nicht mehr Retrodigitalisierung und Dokumentation, das ist Propaganda, und zwar von der übelsten Sorte. Von Zuträgern wie diesem sollte sich archive.org jedenfalls schnellstens trennen.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/11/thuringer_informationsfreiheitsgesetz~3560059

Es verweist im wesentlichen auf das IFG des Bundes.

Wie es mit der Informationsfreiheit des Bürgers in Thüringen wirklich bestellt ist, zeigt der Umstand, dass das Gesetz anscheinend noch nirgends online ist.

Nachtrag: Text siehe http://archiv.twoday.net/stories/4649424/

" .... Einen dreistelligen Bargeldbetrag aus einer Geldkassette in einem Aktenschrank erbeutete ein Einbrecher im Staatsarchiv. Der Täter drang zwischen Montag, dem 07.und Mittwoch, dem 09. Januar möglicherweise sogar mehrmals auf nicht genau bekannte Weise in das Staatsarchiv ein. Zurzeit steht nicht fest, ob archivierte Gegenstände von historischem und/oder materiellem Wert fehlen. ...."
Quelle: Link

Über die neue Unterbringung des Reeser Stadtarchivs berichtet die Rheinische Post (Link):
" ..... Einmal sind hier Klassen der Grundschule und der Anne-Frank-Schule untergebracht, außerdem hat die Offene Ganztagsschule hier zwei Räume. Und auch die Betreuung „Schule von acht bis eins“ ist in den neuen Komplex gezogen.
Dass auch noch das Stadtarchiv mit in dem Gebäude ist, fand Pastoralreferent Ludger Dahmen bezeichnet. „Denn dadurch hat man Jung und Alt unter einem Dach“, sagte er. ....."

" ......[Henri] Chopin war Missionar und Archivar einer Lautpoesie, die ohne ihn nie die Verbreitung gefunden hätte, die sie hat. ....."
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/kultur/Henri-Chopin;art772,2454074
Weitere Informationen zu Henri Chopin:
http://en.wikipedia.org/wiki/Henri_Chopin

Leipziger Internet Zeitung (Link) stellt das Louise Otto-Peters-Archiv vor.
s dazu auch:
http://www.louiseottopeters-gesellschaft.de
http://www.louiseottopeters-gesellschaft.de/archiv.htm

Ein gutes Beispiel dafür, dass man sich beim Landesarchiv Baden-Württemberg dem EDV-System anpasst und nicht das System den eigenen Bedürfnissen ist die befremdliche Umbenennung der Bestände des Hohenlohe-Zentralarchivs in Archivkooperation Hohenlohe:

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/detail.php?template=hp_artikel&id=17142&id2=&sprache=de

Archivische Findmittel haben oberhalb der Bestandsebene das Archiv anzugeben und nicht irgendwelche Kooperationen absolut selbständiger Archive. Das HZA ist ein Adelsarchiv in der Verwaltung des Landes, während das kooperierende Kreisarchiv ein Kommunalarchiv darstellt. Ein Bestand ist in der Archivtektonik einem Archiv zugeordnet und nicht einer Baulichkeit oder einem Archivverbund.

Ich möchte im "Archivalia"-Weblog, das ich bisher nur fasziniert verfolge, aber noch nicht selbst mit Beiträgen versorgt habe, auf Probleme um Kasseler Grimm-Bestände aufmerksam machen, die für Angehörige des Archiv- und Bibliothekswesens von Interesse sein dürften. Mein Anliegen dabei ist es, Ihre Unterstützung für einen Fünfpunkteplan zur Behebung sehr festgefahrener museal-bibliothekarischer Unstimmigkeiten zu gewinnen, die Sie unter http://www.grimmnetz.de/grimm-mow näher kennenlernen können.

Die Bestände, um die es geht, wurden in "Archivalia" in folgenden zwei Beiträgen bereits kurz angesprochen:
Märchen-Handexemplare gehören nicht der Grimm-Gesellschaft: http://archiv.twoday.net/stories/3289485/
Grimm-Handexemplare digital: http://archiv.twoday.net/stories/4419222/
Zum letzteren Beitrag ist anzumerken, dass lediglich die zwei Bände der Erstausgabe zur Zeit in dieser Digitalversion enthalten sind, von denen es bereits eine Faksimileausgabe auf Papier (hrsg. von Heinz Rölleke) gibt. Die weiteren drei Handexemplare des UNESCO-Welterbes und die anderen darüber hinaus in Kassel vorhandenen Grimm-Handexemplare, deren Grimm-Notizen weitgehend noch unbekannt sind, enthält diese Digitalfassung nicht.

Nun zu den eigentlichen Unstimmigkeiten:
Aufgrund falscher Angaben in einem Antrag zur Aufnahme von Märchen-Handexemplaren der Brüder Grimm in das UNESCO-Register "Memory of the World" werden seit mehr als einem Jahr Diskussionen über die institutionelle Zuordnung und den rechtlichen Status bedeutender Grimm-Bestände aus Kasseler Bibliotheksbesitz geführt. 1932 erhielt die Landesbibliothek Kassel (wo die Brüder Grimm selbst als Bibliothekare gearbeitet haben) nach dem Willen von Wilhelm Grimms Sohn Herman neun Bände der "Kinder- und Hausmärchen" mit Notizen der Brüder Grimm. Nach mehreren Bibliotheksreformen ist die ehemalige Landesbibliothek heute zusammen mit der Murhardschen Bibliothek eine Zweigbibliothek der Universitätsbibliothek Kassel.

Im Antrag, den die Brüder Grimm-Gesellschaft e. V. 2004 an die UNESCO richtete, heißt es, diese Gesellschaft habe die Märchen-Handexemplare seit 1897 kontinuierlich in ihrem Besitz. Die Gesellschaft nennt sich in dem Antrag auch als Eigentümerin und Inhaberin sämtlicher Copyrights. Diese Angaben sind nachweislich falsch. Das ist auf der Website http://www.grimmnetz.de/grimm-mow dokumentiert, wo auch relevante Dokumente für den Rechtsstatus der Dokumente während der letzten Jahrzehnte angeführt sind. (U. a. ist die Brüder Grimm-Gesellschaft überhaupt erst 1942 gegründet worden.)

Seit Herbst 2006 sind die zuständigen Stellen der UNESCO, des Landes Hessen und der Stadt Kassel mehrmals auf diese Probleme aufmerksam gemacht worden, die nicht lediglich formaler Natur sind. Mit ungefähr 2.000 weiteren bibliothekarischen Einheiten, deren Situation identisch oder ähnlich ist, standen sie der Universitätsbibliothek Kassel und deren Lesern und Leserinnen in den letzten Jahren nicht zur Verfügung. Sie werden im Brüder Grimm-Museum Kassel zurückgehalten, das von der Brüder Grimm-Gesellschaft mitbetreut wird. Mahnungen zur Rückgabe von Teilen dieser Grimm-Bestände wurden in den neunziger Jahren nicht befolgt, was zum Ausschluss der Museumsmitarbeiter aus der Bibliotheksbenutzung führte.

Die Verwahrung und Benutzbarkeit der Grimm-Bestände aus Bibliotheksbesitz im Museum werden von vielen Interessierten kritisch gesehen. Die fünf zum Weltdokumentenerbe gehörenden Handexemplare sind zudem seit einigen Monaten in einem Tresor der Kasseler Sparkasse verschlossen, da die Stadt Kassel nach dem Bekanntwerden der durch die Brüder Grimm-Gesellschaft zu verantwortenden Verfälschungen ebenfalls Eigentumsansprüche erhoben hat, während die Universitätsbibliothek als Einrichtung des Landes Hessen und als Rechtsnachfolgerin der Landesbibliothek, zu deren Beständen die Handexemplare aufgrund eines Vertrages von 1975 gehören müssten, nach wie vor keine Verfügung über sie hat. Die verfälschten Angaben des Antrags von 2004 stehen inzwischen weiterhin unkommentiert auf der Website der UNESCO.

Die Stadt Kassel und das Land Hessen haben sich seit längerem dazu bekannt, die Unstimmigkeiten zu klären und die jeweilige Eigentümerschaft und rechtmäßige Zuordnung festzustellen. Bisher sind aber weder hinsichtlich der fünf Bände des UNESCO-Weltdokumentenerbes noch hinsichtlich der übrigen etwa 2.000 Bände, Konvolute und Einzelstücke aus Bibliotheksbesitz sichtbare Konsequenzen gezogen worden, abgesehen von der Überführung der fünf Märchenbücher in den Banktresor.

Um zu Lösungen zu kommen, die der historischen Relevanz dieser Bestände und den rechtlichen Gegebenheiten entsprechen, ist es erforderlich, dass Interessierte sich zu Wort melden. Ein Vorschlag von Alan Kirkness und mir, wie die unakzeptable Situation bedeutender Kasseler Grimm-Bestände in fünf Schritten geklärt werden könnte, kann von der Adresse http://www.grimmnetz.de/download/grimm_unesco_5_steps_13-12-07.pdf heruntergeladen werden. Für den Fünfpunktevorschlag ist eine offene Liste von Unterstützern und Unterstützerinnen eingerichtet. Interessierte aus dem Bibliotheks- und Archivwesen, den Philologien, der Geschichtswissenschaft, dem Museums- und Kulturwesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen werden von den Initiatoren herzlich eingeladen, den Vorschlag mit ihren Namen zu unterstützen. Dies gilt auch und besonders für ausländische Kolleginnen und Kollegen, weil deren Engagement ein Zeichen dafür sein kann, dass es eine internationale Gemeinschaft von Hütern und Nutzern solcher Sammlungen gibt, deren Stimme bei derartigen skandalösen Vorgängen hörbar ist und die sich für einheitliche ethische Standards beim Umgang mit solch einem Erbe einsetzen (wobei es in diesem und ähnlichen Fällen besonders um den Aspekt der kulturpolitischen Nutzung geht, die sachgemäß und rechtmäßig erfolgen muss). Kritische Aufmerksamkeit ist angebracht, und die Initiatoren wären für Ihre Rückmeldung und Beteiligung sehr dankbar. Die Unterstützung für den Fünfpunkteplan kann mit einem Formular auf der Seite http://www.grimmnetz.de/grimm-mow/unterstuetzung/unterstuetzung.html ohne großen Aufwand erklärt werden.

Noch zwei Links zu Radiobeiträgen der letzten Tage über dieses Thema:
Deutschlandfunk Köln, Sendezeit: 04.01.2008
17:41, Sendung: Kultur heute, Länge: 04:30 Minuten,
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/dlf_20080104_1741_7b66ea7e.mp3
Deutschlandradio Kultur, Sendezeit: 04.01.2008
23:30, Sendung: Fazit, Länge: 07:49 Minuten,
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/04/drk_20080104_2330_0b90778e.mp3

Die TAZ (Link) berichtet: "Mit einer halben Million Euro fördert die Rudolf Augstein-Stiftung den Aufbau des Kompetenzzentrums für Computerkunst an der Uni. Damit sei es möglich, WissenschaftlerInnen befristet einzustellen, die eine Datenbank und ein Archiv aufbauen sollen, teilte die Uni gestern mit. Zudem würden mit dem Geld jährliche Symposien finanziert. Seit 1998 wird diese in den 1960er-Jahren entstandene, stark expandierende Kunstrichtung an der Uni interdisziplinär erforscht. Mit Frieder Nake bekleidet einer ihrer Pioniere eine Professur in Bremen. ...."

http://ask.slashdot.org/article.pl?sid=08/01/08/1738232

Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/4131226/

In den Vorwürfen ist einiges übertrieben, aber die Frage der Haftung für fälschlich als CC-lizensiert ausgegebene Bilder ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

CC soll eine Nachfrage beim Urheber erübrigen, aber es stellt sich die Frage, welche Sorgfalts- bzw. Prüfungspflichten ein Nutzer hat, der ein Bild im Vertrauen auf die CC-Lizenz publiziert und vom wahren Urheber in Anspruch genommen wird. Ist derjenige, der das Bild z.B. bei Flickr.com eingestellt hat, nicht haftbar zu machen, wird der Nutzer den Urheber entschädigen müssen. Sobald nicht nur eine sehr kleine Anzahl von Bildern mittels einer CC-Lizenz "gewaschen" wird, kann sich das sehr wohl zu einem Problem auch für CC auswachsen.

Neben einer bewussten Täuschung kommt auch der Fall in betracht, dass der Urheber sein Werk fälschlicherweise unter CC gestellt hat, weil ihm nicht klar war, dass ihm dafür Rechte fehlen, die sich in der Hand einer verwertungsgesellschaft befinden (siehe auch hier).

[ Forts. von http://archiv.twoday.net/stories/4593537/ ]

Eichstätt, den 09.01.2008
http://www.ku-eichstaett.de/www/PressReleases/ZZikdTxyfX80kj

Gemeinsame Presseerklärung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Bayerischen Staatsbibliothek: Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihre Untersuchung der Vorgänge an der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt abgeschlossen.

Als Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern wurde sie vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit der Untersuchung der Anfang 2007 in den Medien erhobenen Vorwürfe beauftragt, die Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt habe wertvolle Bücher aus dem Bestand der 1999 übernommenen Zentralbibliothek der Kapuziner aus Altötting entsorgt und damit massenweise Kulturgut vernichtet. Die fachliche Untersuchung ist in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt worden. Der Untersuchungsbericht ist der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf deren Bitte zur Verfügung gestellt worden.

Kernpunkte der Untersuchung waren die Aufklärung des Sachverhalts und eine sich daran anschließende bibliotheksfachliche Bewertung. Die Tatsachenermittlung erfolgte primär anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs für die Mitarbeiter, die mit der Übernahme der Kapuzinerbestände befasst waren, und einem Ortstermin.

Nach Auswertung aller vorliegenden Informationen kommt die Bayerische Staatsbibliothek zu folgendem Ergebnis: Der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden, aber es liegen einige klärungsbedürftige Sachverhalte vor. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt bereits mitteilte, wurde wegen Untreue in fünf Fällen Anklage beim Landgericht Ingolstadt erhoben. Bei Amtsantritt der neuen Leiterin der UB Eichstätt-Ingolstadt, Frau Dr. Reich im Jahr 2005 war der weit überwiegende Teil des übernommenen Bestands von fast 400.000 Bänden noch unbearbeitet zwischengelagert. Die großteils nicht adäquaten Lagerbedingungen und der Zustand der Bücher erforderten eine beschleunigte Bearbeitung.

Constantin Schulte-Strathaus, pressestelle@ku-eichstaett.de

Vgl. auch Teleschau vom 9. Januar 2008
Bücherskandal in Eichstätt - Ermittlungen abgeschlossen (Bericht & Kamera: Jürgen Polifke, Video (Flash), 2'29")

DIE WELT plädiert für Pflichtexemplare bei Spielfilmen.

http://www.welt.de/kultur/article1525312/Wie_im_Youtube-Zeitalter_Filme_verloren_gehen.html

Es gibt eine Statistik des Bundesarchivs, wie viel von der deutschen Spielfilmproduktion in den sieben großen deutschen Archiven überliefert ist. Beim Stummfilm sieht es ziemlich traurig aus (rund ein Viertel), springt mit der Einführung des Tons 1930 auf 60 Prozent und bei den gründlichen Nazis auf nahezu 100; auch die DDR hat fast alles aufgehoben.
In der privatwirtschaftlich-chaotischen Bundesrepublik jedoch sank der Prozentsatz kontinuierlich, von rund 90 (in den Fünfziger/Sechzigern) auf zuletzt 47 Prozent - das war der Wert für 1995. Ganz zu schweigen von Kurz-, Kultur-, Dokumentar oder Werbefilme, wo die Quote noch deutlich niedriger liegt.

Das muss nicht heißen, dass die Vermissten nicht mehr existieren. Sie können in einem kleineren Archiv lagern, bei einem TV-Sender, einer Kopieranstalt, im Ausland oder bei einem Privatsammler. Zwei verloren geglaubte Hans-Albers-Filme zum Beispiel tauchten jüngst wieder auf, "Der Sieger" im National Film Center in Tokio und "Ein gewisser Herr Gran" beim Moskauer Gosfilmofond.
Aber es ist wie mit dem verstellten Buch in einer Bibliothek: Weiß man nicht, wo es steht, ist es nutzlos. Es gibt keine Bestandsliste davon, was in den Filmarchiven schlummert, man muss in jedem separat anfragen (und manchmal hüten Archivare ihre Schätze so eifersüchtig, dass sie ihre Existenz leugnen; sie könnten bei Nutzung ja Schaden leiden).
[...]
Andere große Filmländer gehen mit ihrer Kulturgeschichte nicht so schludrig um.

http://www.welterbe-erhalten.de/

http://www.zeit.de/online/2007/52/bg-dresden?1

(C) Ferdinand Ganthus

http://www.zeit.de/2008/02/Schafft-die-Museen-ab?page=all

Der Essay von Ph. Blom wurde hier schon mit einem Zitat vorgestellt.

Bloms Musealisierungsthese ist alles andere als originell. Hermann Lübbe hat sie in den museologischen Diskurs eingeführt.

Bloms sammlungsgeschichtliche Prämissen stimmen schlicht und einfach nicht. Auch in der Renaissance und später hat man sehr wohl nicht-antike Altertümer gesammelt. Und schon im Spätmittelalter hat man in der Architektur bewusst Altes bewahrt bzw. zitiert. Siehe

http://archiv.twoday.net/stories/4475015/

Am 12. und 13. Februar 2008 findet im Kongress- und Tagungszentrum in Berlin das 14. Anwenderforum E-Government statt. Die Tagung hat sich in den letzten Jahren zu einer hochkarätigen Informationsplattform zur IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung, Dokumentenmanagement und Archivierung für alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung entwickelt.

Der elektronischen Archivierung ist dabei ein eigenes Fachforum gewidmet. Namhafte ReferentInnen aus Archiven, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung werden in einem eigenen Fachforum Strategien und Lösungen zur Archivierung elektronischer Dokumente vorstellen. Themen bilden u.a.:

- Beweiskräftige Langzeitspeicherung ArchiSig und ArchiSafe
- Strategien zur Aussonderung und Archivierung
- Websitearchivierung
- PDF/A
- Bits on film, Mikrofilm als Medium Archivierung digitaler
Unterlagen

Die Teilnahme am 14. Anwenderforum E-Government ist für VertreterInnen aus der öffentlichen Verwaltung kostenfrei.

Anmeldung und Informationen: http://www.anwenderforum2008.de

Die TAZ (Link) stellt das "Charité-Archiv" vor.

"Berichten zufolge haben Diebe Original-Aufnahmen von Bob Marley und Peter Tosh aus dem Archiv der früheren Jamaica Broadcasting Corporation gestohlen. ......
Olivia Grange, Jamaika's Informationsministerin beschreibt den Verlust als schmerzhaften Schlag für die gesamte Geschichte der Insel. ...."

Quelle: http://www.mtv.de/article/10504532

Nachtrag 12.01.2008:
Weitere Informationen unter:
http://www.houseofreggae.de/news/146-marley-tosh-originale-jbc-archiv-gestohlen.html
http://jamaica-gleaner.com/gleaner/20080105/lead/lead1.html
http://www.cbc.ca/arts/music/story/2008/01/06/marley-tosh-archives.html

Steinhauer bezeichnet einen Aufsatz von Haberstumpf zum Urheberrecht an Hochschulen als "grundlegend", obwohl der nach seinem Referat nur die übliche wirklichkeitsfremde Dogmatik enthält, die den deutschen Hochschullehrern den Status von Mandarinen (gemeint sind die chinesischen Würdenträger) verleiht und die auch die verfehlte BGH-Entscheidung Grabungsmaterialien trägt.

Es ist in höchstem Maße wirklichkeitsfremd anzunehmen, der deutsche Hochschullehrer habe keine Pflicht zur Veröffentlichung. Es wird erwartet, dass er sich an der Forschung beteiligt und dazu gehört Publizieren. Und es gibt auch ein Interesse der Allgemeinheit an seinen Forschungsmaterialien, soweit kam der BGH in der genannten Entscheidung der Universität Heidelberg (Erben des Archäologen Vladimir Milojčić vs. Uni Heidelberg) entgegen.

Die von Pflüger/Ertmann vorgeschlagene Anbietungspflicht an den Open-Access-Server der Hochschule wäre ohne weiteres möglich:
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/

Der sog. Hansen-Vorschlag ist demgegenüber ein Rückschritt.

Mein eigener Vorschlag für eine Hochschulsatzung:

http://archiv.twoday.net/stories/4369539/

Um die OA-Server zu füllen, braucht es Mandate, das ist ein Konsens der OA-Bewegung, Appelle an die Wissenschaftler reichen nur unter besonderen Umständen aus (z.B. Cream of Science in den NL). Aber Deutschland ist, so scheint es, das einzige Land, in dem Uni-Mandate aus verfassungsrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich sind.

Es ist bereits ein mieser Taschenspielertrick, die Forschungsfreiheit des Hochschullehrers absurd zu überdehnen, um dann das so überdehnte Privileg ohne viel Federlesens auch dem gesamten wissenschaftlichen Personal der Hochschulen zugutekommen zu lassen.

Der BGH hat sich sicher nicht überlegt, als er im Fall M. entschied, dass ja die Arbeit der Grabungszeichner und Fotografen urheberrechtlich geschützt ist und diese und nicht der Professor M. die Urheber sind. Grabungszeichner und Fotografen arbeiten nicht auf direkte Anweisung, dass man daraus den Schluss ziehen könnte, dass der Ausgräber Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist. Grabungszeichner und Fotografen aber bezahlt die Universität oder der Geldgeber der Grabung.

Sofern sich der Wissenschaftler zu einer Publikation entschließt und ein manuskript einreicht, spricht absolut nichts gegen ein Zugriffsrecht der ihn bezahlenden Universität für den Schriftenserver, sofern nicht ausnahmsweise berechtigte Interessen des Wissenschaftlers verletzt werden.


A new YouTube video detailing why libraries need LOCKSS was recently created by University of Michigan School of Information graduate students. In the two-part series, they do an impressive job walking the viewer through the advantages and benefits of being a LOCKSS Alliance member.

http://www.youtube.com/watch?v=POJf38RzihA (Part I)

http://www.youtube.com/watch?v=AKr1Adc8tnA (Part II)

http://www.lockss.org/lockss/Home

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/projekte/id=259

Das seit 1964 im Germanischen Nationalmuseum beheimatete „Archiv für Bildende Kunst“ wurde umbenannt. Seit Januar 2008 nennt es sich „Deutsches Kunstarchiv“. Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg entschloss sich zu diesem Schritt, um die gewachsene Bedeutung und den Anspruch des Archivs zu verdeutlichen. Es handelt sich um das größte Archiv schriftlicher Nachlässe zur deutschen Kunst und Kultur und umfasst derzeit fast 1.400 Fonds aus dem 19. Jahrhundert bis heute (im Umfang von etwa 2.150 Regalmetern). Gesammelt werden Vor- und Nachlässe des deutschsprachigen Raums aus dem Bereich der bildenden Kunst, also von Malern, Graphikern, Bildhauern, Photographen, Architekten, Kunsthistorikern, Kunsthändlern und Kunstsammlern. Darüber hinaus erweitern Drucksachen und Zeitungsausschnitte das Sammlungsgebiet. Das Deutsche Kunstarchiv kann damit als Parallelinstitution zum Deutschen Literaturarchiv Marbach gesehen werden. [...]



http://repositoryman.blogspot.com/2008/01/journey-of-thousand-deposits.html

Poster from Leslie Carr (Eprints)

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/01/call-for-oa-to-greek-public.html

Greek activists are working for OA to the archive of the Greek Public Broadcasting Company (ERT). [...] Here's an English draft of a manifesto to accompany a future petition:

Greek citizens, but also citizens of other countries, we jointly sign this text on the occasion of ERT’s choice to distribute its audiovisual archive non-freely to the public. Our aim and ambition is to publicize our propositions so that they become the starting point of an open dialog among the Greek society, the European and global public audience and to signal the revision of backward policies and the creation of common political wealth....

If today, you store in your computer, or send to a friend, or allow your children to make a creative montage for their homework in the history course, using material based on this archive, you will have committed a list of offences regarding the protection of ‘’intellectual property'’....

If a large number of people, including you, have paid with your own money for the production of a television or radio show, you surely have your say for how this show should become publicly available. If it is freely available to anyone who has got an interest in it, this does not make you by no means poorer, since it does not deprive you of the possibility to enjoy the same privileges with others....

The ERT archive that was produced with the contribution of Greek citizens and today is digitized with the money of European tax payers, should become freely available to all the residents of the planet via the Internet....

Anyone should have the right to store, to copy, to modify and to redistribute this material freely without royalties or being obstructed by bureaucratic processes. The derivative products of this creative process are supposed to be freely available under the condition that these products will not become the exclusive property of anyone, but they will abide by the same legal status of free use. In this way, innovation and collective creativity are strengthened.

Archiv und Eros. Zum 80. Geburtstag der Religionsphilosophin und Schriftstellerin Susan Taubes
07.01.2008 Nicolai Goetz

Veranstalter: Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin, Berlin
Datum, Ort: 11.01.2008, Zentrum für Literatur- und Kulturforschung, Schützenstr. 18, 10117 Berlin-Mitte, Trajekte-Tagungsraum 308

Susan Taubes Archiv e.V. -- Arbeitsstelle am ZfL

Seit 2003 werden die Hinterlassenschaften der jüdischen Schriftstellerin und Religionsphilosophin Susan Taubes, geb. Feldman (1928-1969) am ZfL archiviert und erforscht. Es gilt, eine faszinierende Autorin zu entdecken, deren Arbeiten wissenschafts- und literaturgeschichtlich nicht zuletzt deshalb interessant sind, weil sie am Schnittpunkt zwischen Religionsphilosophie, Kulturwissenschaft, Theater und Literatur angesiedelt sind.

[...]
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/index.asp?id=8509&pn=termine

http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/art575,1808344

Anklage gegen Bibliothekschefin

Eichstätt (EK) Ziemlich genau ein Jahr nach den ersten Meldungen über die Vernichtung von Beständen der Kapuzinerbibliothek an der Universitätsbibliothek Eichstätt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt jetzt Anklage gegen die Leiterin der Eichstätter Bibliothek, Dr. Angelika Reich, erhoben.
Wie der Leiter der Ingolstädter Behörde, Oberstaatsanwalt Helmut Walter, gestern Nachmittag mitteilte, wurden gegen die Leitende Bibliotheksdirektorin "wegen Untreue in fünf Fällen Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben". Dabei geht es um 14 Bücher. "Hinsichtlich der containerweisen Entsorgung konnte gegen sie kein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben werden", heißt es in der Presseerklärung weiter. Darüber hinaus hätten die Ermittlungen "keinen Tatverdacht gegen sonstige Mitarbeiter der Stiftung Katholische Universität Eichstätt" ergeben.

Die Universitätsbibliothek Eichstätt mit ihrer Leiterin Angelika Reich war, wie vor einem Jahr ausführlich berichtet, ins Gerede gekommen, nachdem der Jahrzehnte lange Mäzen und Ehrendoktor der Universität, Professor Hans Schneider, die Verscherbelung einer in seinen Augen wertvollen Schallplattensammlung seines Schwiegervaters Heinrich Sievers angeprangert hatte. Darauf hin hatten sich weitere Kritiker der Bibliothekschefin zu Wort gemeldet und ihr die Entsorgung von Beständen der der Unibibliothek überlassenen Bestände der bayerischen Kapuziner vorgeworfen. Auf Veranlassung von Reich sollen etwa 80 Tonnen Bücher in 17 Containern unterschiedlicher Größe in die Altpapierverwertung gekommen sein – darunter auch Werke, die vor dem Jahr 1802 erschienen sind und laut Überlassungsvertrag zwischen Kapuzinern und Unibibliothek nach wie vor Eigentum des Freistaats Bayern sind.

Auch die Leitung der Universität sah sich schließlich zum Handeln veranlasst. Kanzler Gottfried Freiherr von der Heydte, der die Vorwürfen zunächst als "gegenstandslos" abgetan hatte, untersagte der Bibliothekschefin die weitere Bearbeitung der Kapuzinerbestände – eine dienstliche Anweisung, die, wie von der Heydte gestern gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER erklärte, bis heute gilt. Ansonsten wollte sich der Kanzler nicht weiter äußern: Auch wenn jetzt Anklage erhoben worden sei, gelte für Angelika Reich die Unschuldsvermutung, so von der Heydte.

Das Ergebnis einer uniinternen Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsbibliothek durchgeführt wurde und der Universitätsleitung bereits vorliegt, wollte von der Heydte nicht mitteilen.


Siehe dazu auch
http://www.br-online.de/wissen-bildung/artikel/0702/16-reisswolf-eichstaett/index.xml

Die massenhafte Entsorgung von Büchern wird dagegen vor Gericht nicht behandelt. [...] 17 vollgepackte Container seien auf alle Fälle vernichtet worden, sagte Gottfried Freiherr von der Heydte, Kanzler der Universität. Weil auch mehr als 200 Jahre alte Exemplare darunter waren, könnte der Schaden hoch sein: Möglicherweise sind auch tausende historisch wertvoller Bücher im Müll gelandet.

Genau das befürchtet Hermann Holzbauer, der ehemalige Leiter der Eichstätter Uni-Bibliothek. Der Mann hat gute Gründe für seine Annahme: Er hatte die gesamte Bibliothek der bayerischen Kapuziner 1998 selbst von Altötting nach Eichstätt überführt - und nach eigenen Angaben bereits damals unbrauchbare Bücher aussortiert. Von den 350.000 Werken, die schließlich nach Eichstätt kamen, sei seiner Meinung nach jedes einzelne erhaltenswürdig gewesen. Holzbauer zufolge handelt es sich bei den vernichteten Büchern großteils um völlig unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts.

Hermann Holzbauer, Ex-Chef der Uni-Bibliothek Eichstätt
Die aussortierten Bücher sind offenbar weder eingehend auf ihre bibliothekarische Bedeutung untersucht worden noch auf ihren kulturellen und materiellen Wert. Die Mühe hätte man sich schon aus eigenem Interesse machen können: Schließlich hatte die Uni-Bibliothek die Erlaubnis der Kapuziner, Dubletten aus dem Bücherberg auszusortieren und an Antiquariate weiterzuverkaufen.

[...] Wenn Sie das nächste Mal ein Schulheft aus Ökopapier in den Händen halten oder eine Rolle Recycling-Toilettenpapier, hören Sie mal genau hin: Vielleicht flüstert das aufbereitete Altpapier leise "Ich war einmal ein historisch wertvolles Klosterbuch."


Tatort in Eichstätt: das Bücherlager

Zum Fall Eichstätt zusammenfassend BCK:
http://archiv.twoday.net/stories/3534122/

Daneben die Suchfunktion:
http://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt

Nein, es geht ausnahmsweise nicht um Haber, Hodel & Co., aber anlässlich von 10 Jahren hist.net sei ihnen folgende Wikisource-Ausgabe gewidmet:

Karl Rudolf Hagenbach: Die schweizerischen Geschichtsforscher, 1843

Zitat, und gleichzeitig eine weiterer Beitrag zur Reihe "Archivstereotypen":


...
Indeß der Moder alter Schriften
Uns anweht aus der feuchten Gruft;

Wir feiern dennoch unsre Lenze,
Auch uns erschließt sich die Natur,
Und unerwelklich blühn die Kränze
Im Geisterreich der Freiheit nur.

Meint Ihr, im Schooße der Archive
Da kröche nur der Bücherwurm?
Als ob nicht da der Riese schliefe,
Gebannt im alten Zauberthurm.
...

"Ohne die historische Kontinuität aber bleibt nur die seltsame Brühe aus konzeptueller Beliebigkeit und archivarischer Nekrophilie, in der wir seit Jahrzehnten leise köcheln. "
aus: Philipp Bloms (Pariser Historiker) Artikel "Schafft die Museen ab!" in der Zeit v. 03.01.2008 Nr. 02
Quelle: http://www.zeit.de/2008/02/Schafft-die-Museen-ab?page=1

"Der argentinische Künstler Eduardo Molinari hat sich umgeschaut in Chemnitz, hat fotografiert und Dokumente gesammelt. Für sein Archiv, das wandernde und sich verwandelnde, wie er es beschreibt.
Seit Samstag ist es im Kulturzentrum Weltecho zu sehen. Als Ausstellung unter dem Titel „Auf den Spuren der Mais-Männer“.Mais-Männer, die auf Mythen der Maya zurückgehen, sieht man auf den Fotos eigentlich nicht. ..."

Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/CHEMNITZ/1167897.html

 

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