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schwalm.potsdam - am Donnerstag, 6. April 2006, 14:27 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der gegenüber dem Staat offenbarten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Art. 12 GG unterstrichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060314_1bvr208703.html
Zu m sehr weitgefassten Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgeheimnis
Für Benutzung von Unterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist - auch für Landesarchivgut und kommunale Unterlagen - § 8 Bundesarchivgesetz einschlägig, der auf § 2 Abs. 4 Nr. 1 verweist. § 5 Abs. 3 ermöglicht eine Benutzung 60 Jahre nach Entstehen. Die Frist ist nicht verkürzbar, kann aber im öffentlichen Interesse um höchstens 30 Jahre verlängert werden. Eine Sonderregelung gilt für vor dem 23. Mai 1949 entstandene Unterlagen. Absatz 6 schließt eine Benutzung aus, wenn Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (Nr. 2) oder wenn bundesrechtliche Geheimhaltungspflichten verletzt würden.
Ein Freigabeverfahren unter Anhörung der betroffenen Firma sieht das Gesetz nicht vor.
Für trotz der 60-Jahresfrist noch bestehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist angesichts der in obigem Beschluss unterstrichenen Bedeutung des Schutzes durch den Staat davon auszugehen, dass keine Offenbarungsbefugnis gegeben ist. Solange sie für die Firma wichtig sind, werden sie - gegebenenfalls "ewig" - geschützt.
Bei nicht mehr bestehenden Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, etwa durch Firmenaufgabe, ist die 60-Jahresfrist natürlich für den Benutzer höchst unbefriedigend.
Die Sperrfrist gilt auch für die Firma selbst, wenn diese z.B. Kopien für das Firmenarchiv möchte, wenn die eigene Überlieferung nicht mehr vorhanden ist. Problemlos dürfte ein solcher Zugriff nur für Unterlagen vor dem 23. Mai 1949 sein, da von der Wahrnehmung berechtigter Belange die Rede ist. Ansonsten kann sich die Firma nicht auf ein Äquivalent des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" berufen. Ob andere Rechtsvorschriften einen Zugang gewähren könnten, wäre zu prüfen.
§ 6 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes bestimmt: "Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat." Geht es nur um die eigenen Geheimnisse, nicht um die der Mitbewerber, so kann bei Akten von Bundesbehörden die Firma die Unterlagen einsehen (sofern es nicht andere Versagungsgründe gibt).
Dagegen schreibt § 8 des NRW-IFG eine Abwägung zwischen dem Informationszugang der Allgemeinheit und den Interessen des Inhabers der Geheimnisse vor. Text:
http://www.im.nrw.de/bue/doks/ifg.pdf
Bei restriktiver Auslegung zugunsten des Rechteinhabers dürfte diese Vorschrift wohl verfasssungsgemäß sein.
Es spricht nichts dagegen, dass Firmen vor dem Verwaltungsgericht mittels Feststellungsklage die Qualifizierung bestimmter Archivalien als Unterlagen mit Geheimnissen erreichen können.
Wird die Einsichtnahme in Unterlagen unter Berufung auf ein Geheimnis durch das Archiv verweigert, kann der Benutzer vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen, wobei sich angesichts von § 99, 100 VwGO die vom Bundesverfassungsgericht erörterte in-camera-Problematik stellt.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/5272601/
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060314_1bvr208703.html
Zu m sehr weitgefassten Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgeheimnis
Für Benutzung von Unterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist - auch für Landesarchivgut und kommunale Unterlagen - § 8 Bundesarchivgesetz einschlägig, der auf § 2 Abs. 4 Nr. 1 verweist. § 5 Abs. 3 ermöglicht eine Benutzung 60 Jahre nach Entstehen. Die Frist ist nicht verkürzbar, kann aber im öffentlichen Interesse um höchstens 30 Jahre verlängert werden. Eine Sonderregelung gilt für vor dem 23. Mai 1949 entstandene Unterlagen. Absatz 6 schließt eine Benutzung aus, wenn Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (Nr. 2) oder wenn bundesrechtliche Geheimhaltungspflichten verletzt würden.
Ein Freigabeverfahren unter Anhörung der betroffenen Firma sieht das Gesetz nicht vor.
Für trotz der 60-Jahresfrist noch bestehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist angesichts der in obigem Beschluss unterstrichenen Bedeutung des Schutzes durch den Staat davon auszugehen, dass keine Offenbarungsbefugnis gegeben ist. Solange sie für die Firma wichtig sind, werden sie - gegebenenfalls "ewig" - geschützt.
Bei nicht mehr bestehenden Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, etwa durch Firmenaufgabe, ist die 60-Jahresfrist natürlich für den Benutzer höchst unbefriedigend.
Die Sperrfrist gilt auch für die Firma selbst, wenn diese z.B. Kopien für das Firmenarchiv möchte, wenn die eigene Überlieferung nicht mehr vorhanden ist. Problemlos dürfte ein solcher Zugriff nur für Unterlagen vor dem 23. Mai 1949 sein, da von der Wahrnehmung berechtigter Belange die Rede ist. Ansonsten kann sich die Firma nicht auf ein Äquivalent des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" berufen. Ob andere Rechtsvorschriften einen Zugang gewähren könnten, wäre zu prüfen.
§ 6 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes bestimmt: "Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat." Geht es nur um die eigenen Geheimnisse, nicht um die der Mitbewerber, so kann bei Akten von Bundesbehörden die Firma die Unterlagen einsehen (sofern es nicht andere Versagungsgründe gibt).
Dagegen schreibt § 8 des NRW-IFG eine Abwägung zwischen dem Informationszugang der Allgemeinheit und den Interessen des Inhabers der Geheimnisse vor. Text:
http://www.im.nrw.de/bue/doks/ifg.pdf
Bei restriktiver Auslegung zugunsten des Rechteinhabers dürfte diese Vorschrift wohl verfasssungsgemäß sein.
Es spricht nichts dagegen, dass Firmen vor dem Verwaltungsgericht mittels Feststellungsklage die Qualifizierung bestimmter Archivalien als Unterlagen mit Geheimnissen erreichen können.
Wird die Einsichtnahme in Unterlagen unter Berufung auf ein Geheimnis durch das Archiv verweigert, kann der Benutzer vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen, wobei sich angesichts von § 99, 100 VwGO die vom Bundesverfassungsgericht erörterte in-camera-Problematik stellt.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/5272601/
KlausGraf - am Donnerstag, 6. April 2006, 01:51 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.monasterium.net/at/doc/Zajic_Roland.pdf
Ausgangspunkt unseres Artikels ist ein Konvolut illuminierter Urkunden aus dem Augustioner-Chorherrenstift Duernstein in Niederoesterreich. Andreas Zajic stellt die Urkunden und deren Rolle im durchaus komplexen Stiftungsvorgang vor. Durch genaue Analysen aeusserer und innerer Merkmale konnte er ein Stueck als Faelschung 'entlarven'. In einem zweiten Abschnitt wird der Buchschmuck dieser 1410 bzw. wahrscheinlich 1415 (Faelschung) entstandenen Stuecke in die Stilentwicklung eingeordnet.
Ein letzter Teil ist den illuminierte Urkunden gewidmet. Mit diesem Randbereich betrat ich eine interdisziplinaere Grauzone, die zwar keineswegs ganz unbekannt war, die jedoch bisher noch keine umfassende Wuerdigung erhielt.
Ein Text von etwa 22 Seiten kann nicht umfassend sein. Hinter diesem ersten Versuch steht aber eine bis heute auf etwa 180 Stuecke angewachsene Liste von Beispielen. Diese Zahl enthaelt bei grossen Gruppen nur einzelne charakteristische Vertreter, sodass von einem noch wesentlich groesseren Bestand ausgegangen werden muss. Vor allem bei kurialen Urkunden des 15. Jahrhunderts, bei Wappenbriefen und bei Stuecken aus der zweiten Haelfte des 15. Jahrhunderts - und natuerlich bei den allgegenwaertigen Bischofssammelindulgenzen - sind Steigerungen absehbar.
Illuminierte Urkunden kann man nur schwer suchen, man kann sie eigentlich bloss finden. Vielfach wird in diplomatischen Publikationen gar nicht auf den Buchschmuck eingegangen, kunsthistorische Veroeffentlichungen enthalten mitunter nicht einmal die notwendigsten Eckdaten, die eine Beurteilung historischer Fragen ermoeglichen koennte.
Falls Ihnen/Euch also illuminierte Urkunden unterkommen, wuerde ich mich sehr ueber ein mail freuen.
Schreibt in der Handschriftenbearbeiter-Mailingliste diskus Dr. Martin Roland (www.univie.ac.at/paecht-archiv Wien)
martin.roland at univie.ac.at
Ausgangspunkt unseres Artikels ist ein Konvolut illuminierter Urkunden aus dem Augustioner-Chorherrenstift Duernstein in Niederoesterreich. Andreas Zajic stellt die Urkunden und deren Rolle im durchaus komplexen Stiftungsvorgang vor. Durch genaue Analysen aeusserer und innerer Merkmale konnte er ein Stueck als Faelschung 'entlarven'. In einem zweiten Abschnitt wird der Buchschmuck dieser 1410 bzw. wahrscheinlich 1415 (Faelschung) entstandenen Stuecke in die Stilentwicklung eingeordnet.
Ein letzter Teil ist den illuminierte Urkunden gewidmet. Mit diesem Randbereich betrat ich eine interdisziplinaere Grauzone, die zwar keineswegs ganz unbekannt war, die jedoch bisher noch keine umfassende Wuerdigung erhielt.
Ein Text von etwa 22 Seiten kann nicht umfassend sein. Hinter diesem ersten Versuch steht aber eine bis heute auf etwa 180 Stuecke angewachsene Liste von Beispielen. Diese Zahl enthaelt bei grossen Gruppen nur einzelne charakteristische Vertreter, sodass von einem noch wesentlich groesseren Bestand ausgegangen werden muss. Vor allem bei kurialen Urkunden des 15. Jahrhunderts, bei Wappenbriefen und bei Stuecken aus der zweiten Haelfte des 15. Jahrhunderts - und natuerlich bei den allgegenwaertigen Bischofssammelindulgenzen - sind Steigerungen absehbar.
Illuminierte Urkunden kann man nur schwer suchen, man kann sie eigentlich bloss finden. Vielfach wird in diplomatischen Publikationen gar nicht auf den Buchschmuck eingegangen, kunsthistorische Veroeffentlichungen enthalten mitunter nicht einmal die notwendigsten Eckdaten, die eine Beurteilung historischer Fragen ermoeglichen koennte.
Falls Ihnen/Euch also illuminierte Urkunden unterkommen, wuerde ich mich sehr ueber ein mail freuen.
Schreibt in der Handschriftenbearbeiter-Mailingliste diskus Dr. Martin Roland (www.univie.ac.at/paecht-archiv Wien)
martin.roland at univie.ac.at
KlausGraf - am Mittwoch, 5. April 2006, 20:30 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Title Die Grosse Freiburger Chronik des Franz Rudella
Author/Creator Zehnder-Jörg, Silvia; Ladner, Pascal; Reinhardt, Volker
Year 2005-12-22T13:24:59Z
Language German
URL http://doc.rero.ch/lm.php?url=1000,40,2,20051222142446-HA/1_ZehnderJoergS.pdf
Edition der deutschsprachigen Chronik (bis 1568)
Author/Creator Zehnder-Jörg, Silvia; Ladner, Pascal; Reinhardt, Volker
Year 2005-12-22T13:24:59Z
Language German
URL http://doc.rero.ch/lm.php?url=1000,40,2,20051222142446-HA/1_ZehnderJoergS.pdf
Edition der deutschsprachigen Chronik (bis 1568)
KlausGraf - am Mittwoch, 5. April 2006, 04:02 - Rubrik: Landesgeschichte
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Title Die Freien von Saneck und ihre Chronik als Grafen von Cilli
Author/Creator Krones, Franz Xavier, Ritter von Marchland
Publisher Graz : Leuschner & Lubensky
Publisher Brigham Young University
Year 1883
Year 2005-02-24
Resource Type text
Resource Format text/pdf,
Language German; ger; ge
Source Genealogical Society of Utah
Note Genealogy of the von Saneck and von Cilli families of Steiermark, Austria. Inhalt: Pt. 1, Die Freien von Saneck und der erste Graf von Cille -- Pt. 2, Die Cillier Chronik. Mit Index.
Note Electronic Reproduction
Note viii, 186, 234 S. : geneal. Taf.
Note Family History Archive
Note NONE
Note 929.2436 Sa57k
Subject Saneck family; Cilli family;; Styria (Austria);;
URL http://patriot.lib.byu.edu/u?/FamHist17,18447
Rights http://www.lib.byu.edu/copyright.html,Refer to document for copyright information
Institution Online Collections at Brigham Young University (BYU)
Author/Creator Krones, Franz Xavier, Ritter von Marchland
Publisher Graz : Leuschner & Lubensky
Publisher Brigham Young University
Year 1883
Year 2005-02-24
Resource Type text
Resource Format text/pdf,
Language German; ger; ge
Source Genealogical Society of Utah
Note Genealogy of the von Saneck and von Cilli families of Steiermark, Austria. Inhalt: Pt. 1, Die Freien von Saneck und der erste Graf von Cille -- Pt. 2, Die Cillier Chronik. Mit Index.
Note Electronic Reproduction
Note viii, 186, 234 S. : geneal. Taf.
Note Family History Archive
Note NONE
Note 929.2436 Sa57k
Subject Saneck family; Cilli family;; Styria (Austria);;
URL http://patriot.lib.byu.edu/u?/FamHist17,18447
Rights http://www.lib.byu.edu/copyright.html,Refer to document for copyright information
Institution Online Collections at Brigham Young University (BYU)
KlausGraf - am Mittwoch, 5. April 2006, 03:55 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://kpbc.umk.pl/dlibra/docmetadata?id=oai:kpbc.umk.pl:10328
Codex diplomaticus Ordinis Sanctae Mariae Theutonicorum = Urkundenbuch zur Geschichte des Deutschen Ordens : insbesondere der Ballei Coblenz
DjVu-Format
Codex diplomaticus Ordinis Sanctae Mariae Theutonicorum = Urkundenbuch zur Geschichte des Deutschen Ordens : insbesondere der Ballei Coblenz
DjVu-Format
KlausGraf - am Mittwoch, 5. April 2006, 03:24 - Rubrik: Landesgeschichte
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Willinsky, John. (2006). The access principle: The case for open access to research and scholarship. Cambridge, MA: The MIT Press.
Pp. xv + 287
ISBN 0-262-23242-1
Rezension:
http://edrev.asu.edu/reviews/rev478.htm
Das Buch kann nach einer raschen und unkomplizierten Online-Registrierung in Form einzelner PDFs kostenlos heruntergeladen werden:
http://mitpress.mit.edu/catalog/item/default.asp?tid=10611&ttype=2
In Kapitel 12 legt W. besonderen Wert auf Open Access Indexing neben Open Access Journals und Archiven. Er geht von einem Vergleich der traurigen Verhältnisse in Indien und seiner eigenen kanadischen Universität aus, was den Bezug gedruckter Index-Reihen angeht und plädiert für ein Zusammenspiel kommerzieller und Open Access Indices unter Benützung des OAI-Standards.
Da W. Experte für Indexing ist, verdienen seine Ausführungen in der OA-Community besondere Beachtung. OA für bibliographische und Abstract-Services ist ein unterschätztes Thema. Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken sind weit davon entfernt, etwa der Forderung nach OA für die von ihnen mit Steuergeldern zugunsten kommerzieller Partner erstellten Online Contents (nur in Bibliotheken zugänglich) Sympathien entgegenzubringen.
Der Wissenschaftler sollte die Zeit, die er in Bibliotheken verbringen kann, nicht damit vergeuden müssen, bibliographische Datenbanken zu sichten, die er genausogut zuhause OA benutzen könnte.
Pp. xv + 287
ISBN 0-262-23242-1
Rezension:
http://edrev.asu.edu/reviews/rev478.htm
Das Buch kann nach einer raschen und unkomplizierten Online-Registrierung in Form einzelner PDFs kostenlos heruntergeladen werden:
http://mitpress.mit.edu/catalog/item/default.asp?tid=10611&ttype=2
In Kapitel 12 legt W. besonderen Wert auf Open Access Indexing neben Open Access Journals und Archiven. Er geht von einem Vergleich der traurigen Verhältnisse in Indien und seiner eigenen kanadischen Universität aus, was den Bezug gedruckter Index-Reihen angeht und plädiert für ein Zusammenspiel kommerzieller und Open Access Indices unter Benützung des OAI-Standards.
Da W. Experte für Indexing ist, verdienen seine Ausführungen in der OA-Community besondere Beachtung. OA für bibliographische und Abstract-Services ist ein unterschätztes Thema. Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken sind weit davon entfernt, etwa der Forderung nach OA für die von ihnen mit Steuergeldern zugunsten kommerzieller Partner erstellten Online Contents (nur in Bibliotheken zugänglich) Sympathien entgegenzubringen.
Der Wissenschaftler sollte die Zeit, die er in Bibliotheken verbringen kann, nicht damit vergeuden müssen, bibliographische Datenbanken zu sichten, die er genausogut zuhause OA benutzen könnte.
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 22:44 - Rubrik: Open Access
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Die Dokumentation des 2. Workshop Archive von unten zum Thema Erfahrungsaustausch über Produkte von Archivarbeit
(9./10. Juni 2005) ist nun online. Vom 9. bis zum 10. Juni 2005 fanden insgesamt 5 Workshops statt. Themen waren:
Erschließungsprojekte in Bewegungsarchiven
Web-Präsentationen
Zur Situation freier Archive in Zeiten knapper werdender Mittel. Erfahrungsaustausch und Ausblick.
Ausstellungen
Publikationen
Infos auf den Seiten der Böll-Stiftung
www.boell.de/de/13_archiv/3310.html
Auf S. 89 bis 91 der Ausgabe 1/2006 der Zeitschrift "Der Archivar" findet sich ein längerer Bericht über das Treffen. AutorInnen sind zwei MitarbeiterInnen des afas in Duisburg.
(9./10. Juni 2005) ist nun online. Vom 9. bis zum 10. Juni 2005 fanden insgesamt 5 Workshops statt. Themen waren:
Erschließungsprojekte in Bewegungsarchiven
Web-Präsentationen
Zur Situation freier Archive in Zeiten knapper werdender Mittel. Erfahrungsaustausch und Ausblick.
Ausstellungen
Publikationen
Infos auf den Seiten der Böll-Stiftung
www.boell.de/de/13_archiv/3310.html
Auf S. 89 bis 91 der Ausgabe 1/2006 der Zeitschrift "Der Archivar" findet sich ein längerer Bericht über das Treffen. AutorInnen sind zwei MitarbeiterInnen des afas in Duisburg.
Bernd Hüttner - am Dienstag, 4. April 2006, 20:53 - Rubrik: Archive von unten
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http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=156&cHash=d4f5aa5674
Unter dem Titel „Gebt uns unsere Kronjuwelen zurück“ rief der Guardian Anfang März dazu auf, dass Regierungsbehörden auf die Copyrights für Datensammlungen verzichten sollten, die mit Steuergeldern finanziert werden. Die britischen Bürger müssen gegenwärtig doppelt zahlen: einmal dafür, dass die Daten gesammelt werden, und ein zweites Mal, wenn sie die Daten nutzen wollen.
Als Beispiele nennt die Zeitung Geodaten, Wetterdaten oder anonymisierte Patientendaten. Britische Unternehmen müssen oft auf amerikanische Datenbanken zurückgreifen, wenn sie zum Beispiel Dienste anbieten wollten, die auf geografischen Informationen beruhen. Sie können die Lizenzgebühren, die vom „Ordnance Survey“ – der britischen Entsprechung des bundesdeutschen Amtes für Kartographie und Geodäsie – verlangt werden, nicht bezahlen.
Behörden als Profit-Center
Die Behörden selbst haben den Auftrag, Einnahmen aus den von ihnen verwalteten Daten zu generieren. Die so erzielten Gewinne werden jährlich an die Staatskasse abgeführt. Die Hälfte der Einnahmen der „Ordnance Survey“ zum Beispiel werden durch Lizenzgebühren erzielt, die andere staatliche Stellen zahlen.
Die Kampagnenmacher argumentieren, dass durch die hohen Lizenzpreise neue Anwendungen verhindert werden. Wären diese wirtschaftlich Erfolgreich, könnte das mehr Geld in die Staatskasse bringen als das gegenwärtige Lizenzmodell. Das Vorbild dafür sind die USA, wo sich staatliche Daten zu großen Teilen gemeinfrei in der „Public Domain“ befinden und kostenlos zugänglich sind. Dadurch entstanden vielfältige Services wie zum Beispiel Google-Maps, die unter den britischen Bedingungen gar nicht möglich gewesen wären.
Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, hat vergangene Woche, während eines Vortrags an der Universität in Oxford, ähnliche Forderungen gestellt, den Zugang zu den Daten zu öffnen. Er fordert außerdem, dass es möglich sein muss, die Daten zu bearbeiten und zu mischen: „Ich möchte etwas mit den Daten tun, ich möchte sie mit meinen eigenen Daten verbinden.“ Dies würde nach seiner Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung „semantisches Web“ sein, das dazu dienen soll, die Informationsflüsse im Internet besser filtern und durchsuchen zu können.
Im Rahmen der Kampagne berichtet der Guardian regelmäßig über Fortschritte und hat eine eigene Website mit angeschlossenem Weblog eröffnet, das ständig aktualisiert wird.
http://www.freeourdata.org.uk/
Zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors siehe die Beiträge (Teilmenge der Trefferliste)
http://archiv.twoday.net/search?q=sektor
Unter dem Titel „Gebt uns unsere Kronjuwelen zurück“ rief der Guardian Anfang März dazu auf, dass Regierungsbehörden auf die Copyrights für Datensammlungen verzichten sollten, die mit Steuergeldern finanziert werden. Die britischen Bürger müssen gegenwärtig doppelt zahlen: einmal dafür, dass die Daten gesammelt werden, und ein zweites Mal, wenn sie die Daten nutzen wollen.
Als Beispiele nennt die Zeitung Geodaten, Wetterdaten oder anonymisierte Patientendaten. Britische Unternehmen müssen oft auf amerikanische Datenbanken zurückgreifen, wenn sie zum Beispiel Dienste anbieten wollten, die auf geografischen Informationen beruhen. Sie können die Lizenzgebühren, die vom „Ordnance Survey“ – der britischen Entsprechung des bundesdeutschen Amtes für Kartographie und Geodäsie – verlangt werden, nicht bezahlen.
Behörden als Profit-Center
Die Behörden selbst haben den Auftrag, Einnahmen aus den von ihnen verwalteten Daten zu generieren. Die so erzielten Gewinne werden jährlich an die Staatskasse abgeführt. Die Hälfte der Einnahmen der „Ordnance Survey“ zum Beispiel werden durch Lizenzgebühren erzielt, die andere staatliche Stellen zahlen.
Die Kampagnenmacher argumentieren, dass durch die hohen Lizenzpreise neue Anwendungen verhindert werden. Wären diese wirtschaftlich Erfolgreich, könnte das mehr Geld in die Staatskasse bringen als das gegenwärtige Lizenzmodell. Das Vorbild dafür sind die USA, wo sich staatliche Daten zu großen Teilen gemeinfrei in der „Public Domain“ befinden und kostenlos zugänglich sind. Dadurch entstanden vielfältige Services wie zum Beispiel Google-Maps, die unter den britischen Bedingungen gar nicht möglich gewesen wären.
Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, hat vergangene Woche, während eines Vortrags an der Universität in Oxford, ähnliche Forderungen gestellt, den Zugang zu den Daten zu öffnen. Er fordert außerdem, dass es möglich sein muss, die Daten zu bearbeiten und zu mischen: „Ich möchte etwas mit den Daten tun, ich möchte sie mit meinen eigenen Daten verbinden.“ Dies würde nach seiner Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung „semantisches Web“ sein, das dazu dienen soll, die Informationsflüsse im Internet besser filtern und durchsuchen zu können.
Im Rahmen der Kampagne berichtet der Guardian regelmäßig über Fortschritte und hat eine eigene Website mit angeschlossenem Weblog eröffnet, das ständig aktualisiert wird.
http://www.freeourdata.org.uk/
Zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors siehe die Beiträge (Teilmenge der Trefferliste)
http://archiv.twoday.net/search?q=sektor
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 19:52 - Rubrik: Open Access
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"Die beiden damals erst 14-jährigen Jungen K.S. und J.H. wurden am 13. September 1944 in der Stadt Aachen, aus der die Bevölkerung panikartig flüchtete und die unmittelbar vor der Einnahme durch die alliierten Streitkräfte stand, auf der Peterstraße zusammen mit einer Gruppe von Erwachsenen durch Wehrmachtsangehörige unter dem Vorwurf des Plünderns festgenommen und zum Veltmanns-Platz verbracht. Dort wurde von Angehörigen eines der 116. Panzerdivision unterstellten Regimentes ein so genanntes "Standgericht" gebildet, vor das nur die beiden Jugendlichen gestellt wurden, während die erwachsenen Personen freigelassen wurden. K.S. und J.H. wurden nach § 129 des Militärstrafgesetzbuches wegen Plünderns zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde unmittelbar danach durch Erschießen vollstreckt. Gelegenheit, Rechtsmittel einzulegen, wurde den beiden Jungen nicht gegeben."
Die Verfassungsbeschwerde der Angehörigen wegen der Unmöglichkeit, angesichts der Regelung des NS-Aufhebungsgesetzes keinen formellen Freispruch erreichen zu können, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes widerlegte das Gericht in seiner Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060308_2bvr048605.html
Text des Gesetzes:
http://de.wikisource.org/wiki/NS-Aufhebungsgesetz
Die Verfassungsbeschwerde der Angehörigen wegen der Unmöglichkeit, angesichts der Regelung des NS-Aufhebungsgesetzes keinen formellen Freispruch erreichen zu können, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes widerlegte das Gericht in seiner Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060308_2bvr048605.html
Text des Gesetzes:
http://de.wikisource.org/wiki/NS-Aufhebungsgesetz
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 19:40 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 19:09 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Im Rahmen der Hungarian Electronic Library stehen seit kurzem auch PDFs (unter CC-Lizenz) alter (deutscher und lateinischer usw.) Drucke vor allem des 16. Jahrhunderts zur Verfügung:
Deutschsprachige Drucke:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesujgy_e.phtml?tip=gyors
Es handelt sich um eine "große Sammlung", deren Titel in
http://archiv.twoday.net/stories/113113/
nicht einzeln registriert werden
Siehe auch die Abfrage nach dem Fachgebiet Geschichte:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesuj_e.phtml?tip=temak&fotema=tarsad
Zum Druck über die Reichskreise siehe das Wikisource-Projekt
http://de.wikisource.org/wiki/Hernach_volgend_die_zehen_Krayss
Siehe auch Chronica von vil ... Historien
http://mek.oszk.hu/03500/03524/
Vielen Dank an JP!
Deutschsprachige Drucke:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesujgy_e.phtml?tip=gyors
Es handelt sich um eine "große Sammlung", deren Titel in
http://archiv.twoday.net/stories/113113/
nicht einzeln registriert werden
Siehe auch die Abfrage nach dem Fachgebiet Geschichte:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesuj_e.phtml?tip=temak&fotema=tarsad
Zum Druck über die Reichskreise siehe das Wikisource-Projekt
http://de.wikisource.org/wiki/Hernach_volgend_die_zehen_Krayss
Siehe auch Chronica von vil ... Historien
http://mek.oszk.hu/03500/03524/
Vielen Dank an JP!
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 18:09 - Rubrik: Miscellanea
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http://www.trend.infopartisan.net/trd0306/t350306.html mit Dokumentation des Schriftwechsels.
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 15:05 - Rubrik: Miscellanea
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http://futurezone.orf.at/it/stories/98354/
Ars-Electronica-Archiv als Forschungsobjekt
Das Archiv der Ars Electronica mit über 30.000 digitalen Kunstprojekten soll aufgearbeitet, neu kategorisiert und zugänglich gemacht werden. Die Ars Electronica besteht seit 1979, der Prix Ars Electronica seit 1987. Zu den Gästen des Festivals zählten prominente Wissenschaftler, Computer-Pioniere und Künstler wie Marvin Minsky, Jean Baudrillard, Nam June Paik, Paul Virilio und John Lasseter. In den vergangenen 26 Jahren sammelten sich im Archiv der Ars Electronica Dokumentationsmaterialien zu mehr als 30.000 digitalen und Medienkunstprojekten, die beim Festival gezeigt wurden, und künstlerische Arbeiten, die zum Prix eingereicht wurden, an. Das Archiv bietet damit einen einzigartigen Querschnitt der digitalen Kunst und der Medienkunst und einen Überblick über die technologischen Entwicklungen elektronischer Medien des vergangenen Vierteljahrhunderts. [...]
http://www.aec.at/en/archives/festival_einstieg.asp?nocache=333536
Ars-Electronica-Archiv als Forschungsobjekt
Das Archiv der Ars Electronica mit über 30.000 digitalen Kunstprojekten soll aufgearbeitet, neu kategorisiert und zugänglich gemacht werden. Die Ars Electronica besteht seit 1979, der Prix Ars Electronica seit 1987. Zu den Gästen des Festivals zählten prominente Wissenschaftler, Computer-Pioniere und Künstler wie Marvin Minsky, Jean Baudrillard, Nam June Paik, Paul Virilio und John Lasseter. In den vergangenen 26 Jahren sammelten sich im Archiv der Ars Electronica Dokumentationsmaterialien zu mehr als 30.000 digitalen und Medienkunstprojekten, die beim Festival gezeigt wurden, und künstlerische Arbeiten, die zum Prix eingereicht wurden, an. Das Archiv bietet damit einen einzigartigen Querschnitt der digitalen Kunst und der Medienkunst und einen Überblick über die technologischen Entwicklungen elektronischer Medien des vergangenen Vierteljahrhunderts. [...]
http://www.aec.at/en/archives/festival_einstieg.asp?nocache=333536
Stephan Konopatzky - am Montag, 3. April 2006, 22:37 - Rubrik: Medienarchive
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http://www.netzeitung.de/deutschland/390155.html
Hoffentlich kein Aprilscherz:
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will in großem Umfang geheime Akten aus der alten Bundesrepublik freigeben. Das berichtet der «Spiegel» in seiner neuen Ausgabe. Historiker und das Bundesarchiv hatten die Freigabe bereits seit Jahren gefordert.[...]
Hoffentlich kein Aprilscherz:
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will in großem Umfang geheime Akten aus der alten Bundesrepublik freigeben. Das berichtet der «Spiegel» in seiner neuen Ausgabe. Historiker und das Bundesarchiv hatten die Freigabe bereits seit Jahren gefordert.[...]
Stephan Konopatzky - am Montag, 3. April 2006, 22:13 - Rubrik: Archivrecht
Die DFG-Richtlinien, dass DFG-finanzierte Publikationen auch OA sein SOLLEN (leider nicht: MÜSSEN) sind Schwerpunktthema von Peter Subers aktuellem Newsletter:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-06.htm
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-06.htm
KlausGraf - am Montag, 3. April 2006, 14:40 - Rubrik: Open Access
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Schwäbische Zeitung, 1. April 2006
http://www.szon.de/lokales/ravensburg/stadt/200604010041.html
KREIS RAVENSBURG (sz) Auf zwei neu erschlossene Archivbestände können
Interessierte ab sofort im Kultur- und Archivamt des Landratsamts
Ravensburg zugreifen. Vor dem Kultur- und Schulausschuss des Kreistags
stellten Amtsleiter Kai-Michael Sprenger und Volontär Gregor Maier
unlängst die Quellen der Öffentlichkeit vor.
Es handelt sich dabei um das Archiv des ehemaligen Oberamts Ravensburg und
den Nachlass des Aulendorfer Komponisten Hugo Halt. Das Oberamt Ravensburg
war von 1810 bis 1938 einer der Vorläufer des heutigen Landkreises
Ravensburg. Sein Gebiet reichte von Wilhelmsdorf im Westen bis Vogt im
Osten, von Bodnegg und Eschach im Süden bis Wolpertswende im Norden. Seine
Akten sind auf verschiedene Archive verteilt. Im Kreisarchiv Ravensburg
liegen rund sieben Regalmeter. Diese wurden jetzt im Rahmen eines
wissenschaftlichen Volontariats systematisch erschlossen.
Hervorragende Ergänzung
Der Bestand ist eine wertvolle Quelle für heimatkundliche Forschungen und
bietet eine hervorragende Ergänzung zu den einzelnen Gemeindearchiven.
Darüber hinaus gibt er auch zu allgemeineren geschichtswissenschaftlichen
Fragestellungen Auskunft.
Beim zweiten Neuzugang im Archiv handelt es sich um den Nachlass des
Aulendorfer Rektors, Komponisten und Dichters Hugo Halt (1878-1959), den
der Landkreis Ravensburg erwerben konnte. Neben Dokumenten zur Person Hugo
Halt und zu seiner Tätigkeit als Lehrer und Chordirigent ist vor allem der
reiche musikalische und literarische Nachlass von Bedeutung. Von Konzepten
und Notizen bis hin zu gedruckten Ausgaben zeigt er die ganze Bandbreite
des vielseitigen künstlerischen Schaffens. Hugo Halt tat sich vor allem
als Komponist geistlicher Werke hervor, schrieb daneben aber auch beliebte
weltliche Stücke, wie zum Beispiel ein Aulendorfer Heimatlied oder einen
Schussental-Marsch.}
Die beiden Sammlungen können im Kultur- und Archivamt, Gartenstraße 33,
88212 Ravensburg, eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
8-12 Uhr, Mittwoch 14-18 Uhr. Um telefonische Anmeldung unter 0751/85-9510
wird gebeten.
danke an AP
http://www.szon.de/lokales/ravensburg/stadt/200604010041.html
KREIS RAVENSBURG (sz) Auf zwei neu erschlossene Archivbestände können
Interessierte ab sofort im Kultur- und Archivamt des Landratsamts
Ravensburg zugreifen. Vor dem Kultur- und Schulausschuss des Kreistags
stellten Amtsleiter Kai-Michael Sprenger und Volontär Gregor Maier
unlängst die Quellen der Öffentlichkeit vor.
Es handelt sich dabei um das Archiv des ehemaligen Oberamts Ravensburg und
den Nachlass des Aulendorfer Komponisten Hugo Halt. Das Oberamt Ravensburg
war von 1810 bis 1938 einer der Vorläufer des heutigen Landkreises
Ravensburg. Sein Gebiet reichte von Wilhelmsdorf im Westen bis Vogt im
Osten, von Bodnegg und Eschach im Süden bis Wolpertswende im Norden. Seine
Akten sind auf verschiedene Archive verteilt. Im Kreisarchiv Ravensburg
liegen rund sieben Regalmeter. Diese wurden jetzt im Rahmen eines
wissenschaftlichen Volontariats systematisch erschlossen.
Hervorragende Ergänzung
Der Bestand ist eine wertvolle Quelle für heimatkundliche Forschungen und
bietet eine hervorragende Ergänzung zu den einzelnen Gemeindearchiven.
Darüber hinaus gibt er auch zu allgemeineren geschichtswissenschaftlichen
Fragestellungen Auskunft.
Beim zweiten Neuzugang im Archiv handelt es sich um den Nachlass des
Aulendorfer Rektors, Komponisten und Dichters Hugo Halt (1878-1959), den
der Landkreis Ravensburg erwerben konnte. Neben Dokumenten zur Person Hugo
Halt und zu seiner Tätigkeit als Lehrer und Chordirigent ist vor allem der
reiche musikalische und literarische Nachlass von Bedeutung. Von Konzepten
und Notizen bis hin zu gedruckten Ausgaben zeigt er die ganze Bandbreite
des vielseitigen künstlerischen Schaffens. Hugo Halt tat sich vor allem
als Komponist geistlicher Werke hervor, schrieb daneben aber auch beliebte
weltliche Stücke, wie zum Beispiel ein Aulendorfer Heimatlied oder einen
Schussental-Marsch.}
Die beiden Sammlungen können im Kultur- und Archivamt, Gartenstraße 33,
88212 Ravensburg, eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
8-12 Uhr, Mittwoch 14-18 Uhr. Um telefonische Anmeldung unter 0751/85-9510
wird gebeten.
danke an AP
KlausGraf - am Montag, 3. April 2006, 14:15 - Rubrik: Kommunalarchive
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Das neue Buch steht als PDF-Download zur Verfügung
http://www.open-access-recht.de/
Eine Stellungnahme folgt.
http://www.open-access-recht.de/
Eine Stellungnahme folgt.
KlausGraf - am Montag, 3. April 2006, 13:32 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ein Panorama der Graffiti
Seit 1983 sammelt Thomas Northoff Graffiti-Belege. Mittlerweile ist er Besitzer des Österreichischen Graffiti Archivs für Literatur, Kunst und Forschung , eigenen Aussagen zufolge das größte diesbezügliche Archiv der Welt. Northoffs Spurensuchen sind Dokumentationsgänge und Feldforschung in einem. Die Belege, festgehalten auf Dias, trug er in allen Landeshauptstädten sowie im kleinstädtischen und dörflich-ländlichen Raum Österreichs, aber auch in Deutschland, der Schweiz, Italien, Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Portugal, Spanien, Griechenland, England und in der Türkei zusammen. Das Archiv wird ergänzt durch hunderte Zeitungs-, Zeitschriften- und wissenschaftliche Artikel sowie Fachbücher, Audio- und Videomaterial. Je nach Themen- und Fragestellung unterzieht Northoff sein Material einem Bearbeitungsprozess. Neben der theoretischen Beschäftigung mit dem Wort-Graffiti fließt das Material in Foto-Ausstellungen und literarische Veröffentlichungen ein.
Nun ist im Rahmen seines Gesamtprojekts „Die Sprache an den Wänden“ das gleichnamige Buch erschienen, das eine Zusammenschau seines Umgangs mit dem Material Graffiti bietet.
Unter diesem Titel subsumiert Northoff „den überwiegenden Teil einfacher Zeichnungen und inschriftlicher Hinterlassungen der Menschen.“ Die Verfasser bleiben meist anonym oder sind nur einem kleinen Personenkreis bekannt. Die flächigen, zumeist bunten graphischen Objekte, auch als American Graffiti bekannt, sind als Randerscheinung zu betrachten, jedoch sind sie es, die laut Untersuchungen, im Gegensatz zu den verbalen Botschaften an den Wänden mit dem Begriff Graffiti assoziiert und denen auch Sympathien entgegengebracht werden.
Verbale Graffiti, im öffentlichen Raum angebracht, stoßen hingegen zu meist auf Ablehnung. Ihr Vorhandensein erregt Ärgernis und Ablehnung beim überwiegenden Teil der rezipierenden Gesellschaft und wird deren Normen gemäß sanktioniert. „BürgerInnen empfinden ´ihren Raum` als devastiert und bedrohlich, wenn an Wänden und Stadtmobiliar Zeichen und Wörter auftauchen, mit denen sie unter der Masse an Mitteilungen, die ihnen die Straße ohnehin aufzwingt, nicht belastet werden wollen.“
Auf die „gefühlte“ Bedrohung wird reagiert. Wort-Graffiti unterliegen aufgrund ihres Ansehens als mutwilliger Beschädigungsakt einer Kurzlebigkeit. Sie werden ebenso mutwillig und innerhalb kürzerer als ihrer „natürlichen“ Verfallszeit durch HausbesitzerInnen oder Löschtrupps entfernt, d.h. gelöscht. An Plätzen, die durch ihre Möblierung zu längerer Verweildauer einladen, werden die Sitzbänke oft zu stark beschrifteten Graffittistellen. Gemeinden reagieren mit Verkleinerung oder der Entfernung von Sitzbänken um der Bildung von Szenen rund um solche Bänke vorzubeugen. So finden sich dort auch nur mehr wenige bzw. gar keine Belege mehr für Wort-Graffiti.
Ein Graffito ist demnach keine dauerhafte Sache, als Form weist ihm Northoff, der von Graffiti als einer „Schrift-Kultur(en)konstante“ spricht, jedoch Kontinuität nach. In der Vielfalt der heutigen Kommunikationsformen sind verbale Graffiti eine der ältesten Varianten.
Als Beweis dafür zieht der Autor einerseits Belege für Wort-Graffiti aus literarischen Arbeiten hauptsächlich von AutorInnen des 19. Jahrhunderts heran. Darunter befinden sich bekannte wie Victor Hugo und Peter Rosegger, aber auch weniger populäre AutorInnen wie z.B. die Klofrau Wetti Himmlisch. Neben der Belletristik belegt er anhand dokumentarischer Schriften, die Tatsache von Graffiti als weit verbreitetes Phänomen vergangener Epochen. „Die Breite der Themenpalette in der Sprache an den Wänden ist enorm. Sie reicht von Befreiungsversuchen emotioneller Natur (Ventilfunktion) über die Sexualität bis zu politischen Drohungen, von Warnungen (Menetekelfunktion), die keine Veröffentlichung in den Massenmedien finden, bis zu Aufforderungen zu bestimmtem politischen Handeln und zur Verhetzung“. In einem historischen Vergleich von Graffiti aus der Stadt Pompeji mit seiner eigenen Sammlung stellt Northoff fest, dass das Themenspektrum bezüglich der Dinge des Lebens seit der Antike etwa das gleiche blieb, jedoch in den Schwerpunkten ambivalent.
Im Praxisteil des Buches wird die Graffitiforschung anhand zweier ausgewählter Themenbereiche, den Fußball-Graffitti und den Lied-Graffiti, in lebensweltliche Zusammenhänge gesetzt. Von großer Bedeutung ist die geschlechtspezifische Untersuchung der Sprache an den Wänden, „ist es doch wichtig zu wissen, ob, wie und warum Graffiti als Instrument demokratischer Meinungskundgebung von den beiden Geschlechtern be- bzw. genützt wird.“ Ebenso unerlässlich bei der Erforschung von Graffiti ist auch die Beobachtung des Umfeldes des Objektes, denn nur so lassen sich Zusammenhänge herstellen, wenn das Material aus unterschiedlichen Blickwinkeln, wie dem topographisch-geographischen, dem soziologisch-funktionalistischen, dem psychologischen oder historischen befragt wird.
Northoff sieht in der Beobachtung und Analyse von Graffiti die Möglichkeit und Chance „Kommendes“ zu erfassen. Seiner Erfahrung nach lassen sich des öfteren Zusammenhänge herstellen, gleicht man diverse Vorkommnisse im heutigen Tagesgeschehen über längere Zeit mit den Inhalten in den Graffiti ab. Graffiti sind zwar ungefragte Äußerungen, aber dennoch Äußerungen, die gesellschaftliche Verhältnisse, Befindlichkeiten und Einstellungen widerspiegeln können.
Sonya Laimer
Thomas Northoff: Graffiti – Die Sprache an den Wänden (Wien: Löcker, 2005), ISBN 3-85409-417-5, 200 Seiten, 17 Euro
Diese Rezension erschien in:
dérive. Zeitschrift für Stadtforschung. H 21/22, 2006, Wien
und wird hier mit Genehmigung der Autorin veröffentlicht.
Seit 1983 sammelt Thomas Northoff Graffiti-Belege. Mittlerweile ist er Besitzer des Österreichischen Graffiti Archivs für Literatur, Kunst und Forschung , eigenen Aussagen zufolge das größte diesbezügliche Archiv der Welt. Northoffs Spurensuchen sind Dokumentationsgänge und Feldforschung in einem. Die Belege, festgehalten auf Dias, trug er in allen Landeshauptstädten sowie im kleinstädtischen und dörflich-ländlichen Raum Österreichs, aber auch in Deutschland, der Schweiz, Italien, Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Portugal, Spanien, Griechenland, England und in der Türkei zusammen. Das Archiv wird ergänzt durch hunderte Zeitungs-, Zeitschriften- und wissenschaftliche Artikel sowie Fachbücher, Audio- und Videomaterial. Je nach Themen- und Fragestellung unterzieht Northoff sein Material einem Bearbeitungsprozess. Neben der theoretischen Beschäftigung mit dem Wort-Graffiti fließt das Material in Foto-Ausstellungen und literarische Veröffentlichungen ein.
Nun ist im Rahmen seines Gesamtprojekts „Die Sprache an den Wänden“ das gleichnamige Buch erschienen, das eine Zusammenschau seines Umgangs mit dem Material Graffiti bietet.
Unter diesem Titel subsumiert Northoff „den überwiegenden Teil einfacher Zeichnungen und inschriftlicher Hinterlassungen der Menschen.“ Die Verfasser bleiben meist anonym oder sind nur einem kleinen Personenkreis bekannt. Die flächigen, zumeist bunten graphischen Objekte, auch als American Graffiti bekannt, sind als Randerscheinung zu betrachten, jedoch sind sie es, die laut Untersuchungen, im Gegensatz zu den verbalen Botschaften an den Wänden mit dem Begriff Graffiti assoziiert und denen auch Sympathien entgegengebracht werden.
Verbale Graffiti, im öffentlichen Raum angebracht, stoßen hingegen zu meist auf Ablehnung. Ihr Vorhandensein erregt Ärgernis und Ablehnung beim überwiegenden Teil der rezipierenden Gesellschaft und wird deren Normen gemäß sanktioniert. „BürgerInnen empfinden ´ihren Raum` als devastiert und bedrohlich, wenn an Wänden und Stadtmobiliar Zeichen und Wörter auftauchen, mit denen sie unter der Masse an Mitteilungen, die ihnen die Straße ohnehin aufzwingt, nicht belastet werden wollen.“
Auf die „gefühlte“ Bedrohung wird reagiert. Wort-Graffiti unterliegen aufgrund ihres Ansehens als mutwilliger Beschädigungsakt einer Kurzlebigkeit. Sie werden ebenso mutwillig und innerhalb kürzerer als ihrer „natürlichen“ Verfallszeit durch HausbesitzerInnen oder Löschtrupps entfernt, d.h. gelöscht. An Plätzen, die durch ihre Möblierung zu längerer Verweildauer einladen, werden die Sitzbänke oft zu stark beschrifteten Graffittistellen. Gemeinden reagieren mit Verkleinerung oder der Entfernung von Sitzbänken um der Bildung von Szenen rund um solche Bänke vorzubeugen. So finden sich dort auch nur mehr wenige bzw. gar keine Belege mehr für Wort-Graffiti.
Ein Graffito ist demnach keine dauerhafte Sache, als Form weist ihm Northoff, der von Graffiti als einer „Schrift-Kultur(en)konstante“ spricht, jedoch Kontinuität nach. In der Vielfalt der heutigen Kommunikationsformen sind verbale Graffiti eine der ältesten Varianten.
Als Beweis dafür zieht der Autor einerseits Belege für Wort-Graffiti aus literarischen Arbeiten hauptsächlich von AutorInnen des 19. Jahrhunderts heran. Darunter befinden sich bekannte wie Victor Hugo und Peter Rosegger, aber auch weniger populäre AutorInnen wie z.B. die Klofrau Wetti Himmlisch. Neben der Belletristik belegt er anhand dokumentarischer Schriften, die Tatsache von Graffiti als weit verbreitetes Phänomen vergangener Epochen. „Die Breite der Themenpalette in der Sprache an den Wänden ist enorm. Sie reicht von Befreiungsversuchen emotioneller Natur (Ventilfunktion) über die Sexualität bis zu politischen Drohungen, von Warnungen (Menetekelfunktion), die keine Veröffentlichung in den Massenmedien finden, bis zu Aufforderungen zu bestimmtem politischen Handeln und zur Verhetzung“. In einem historischen Vergleich von Graffiti aus der Stadt Pompeji mit seiner eigenen Sammlung stellt Northoff fest, dass das Themenspektrum bezüglich der Dinge des Lebens seit der Antike etwa das gleiche blieb, jedoch in den Schwerpunkten ambivalent.
Im Praxisteil des Buches wird die Graffitiforschung anhand zweier ausgewählter Themenbereiche, den Fußball-Graffitti und den Lied-Graffiti, in lebensweltliche Zusammenhänge gesetzt. Von großer Bedeutung ist die geschlechtspezifische Untersuchung der Sprache an den Wänden, „ist es doch wichtig zu wissen, ob, wie und warum Graffiti als Instrument demokratischer Meinungskundgebung von den beiden Geschlechtern be- bzw. genützt wird.“ Ebenso unerlässlich bei der Erforschung von Graffiti ist auch die Beobachtung des Umfeldes des Objektes, denn nur so lassen sich Zusammenhänge herstellen, wenn das Material aus unterschiedlichen Blickwinkeln, wie dem topographisch-geographischen, dem soziologisch-funktionalistischen, dem psychologischen oder historischen befragt wird.
Northoff sieht in der Beobachtung und Analyse von Graffiti die Möglichkeit und Chance „Kommendes“ zu erfassen. Seiner Erfahrung nach lassen sich des öfteren Zusammenhänge herstellen, gleicht man diverse Vorkommnisse im heutigen Tagesgeschehen über längere Zeit mit den Inhalten in den Graffiti ab. Graffiti sind zwar ungefragte Äußerungen, aber dennoch Äußerungen, die gesellschaftliche Verhältnisse, Befindlichkeiten und Einstellungen widerspiegeln können.
Sonya Laimer
Thomas Northoff: Graffiti – Die Sprache an den Wänden (Wien: Löcker, 2005), ISBN 3-85409-417-5, 200 Seiten, 17 Euro
Diese Rezension erschien in:
dérive. Zeitschrift für Stadtforschung. H 21/22, 2006, Wien
und wird hier mit Genehmigung der Autorin veröffentlicht.
Bernd Hüttner - am Montag, 3. April 2006, 06:24 - Rubrik: Archive von unten
Mich erreichte folgende Anfrage:
Wie kann ein Antiquar 628 Archivalien aus dem 16.-18. Jh.
anbieten und woher hat er die?
Antiquariat Schilbach
Link
Es handelt sich um "Amtsdrucksachen", Gelegenheitsschriften. Es sind verschiedenste legale Quellen denkbar:
1. Dublettenabgaben aus Archiven (bzw. Archivbibliotheken) und Bibliotheken
2. Abgaben sprengelfremder Unterlagen aus Archiven (bzw. Archivbibliotheken) und Bibliotheken
3. Auflösung historischer Sammelbände, die z.B. aus Privatbibliotheken (Adelsbibliotheken) stammen können.
4. Übernahme von Sammlern, die sich auf solche ephemeren Drucke spezialisiert haben.
Hinsichtlich von 1 und 2 vertrete ich die Ansicht, dass bei Abgaben aus Archiven diese sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Auch die in der Archivbibliothek vorhandenen Materialien partizipieren an dem Unveräußerlichkeitsgrundsatz von Archivgut. Eine Abgabe an andere Archive gilt im allgemeinen als legitim, eine Abgabe an den Handel erweckt doch erhebliche Bedenken. Werden Drucksachen aus einem territorialgeschichtlichen Bestand (etwa einem herrschaftsarchiv) separiert und in der Archivbibliothek verwahrt, so bleiben sie doch Provenienzschriftgut, auch wenn es sich um zeitgenössische Deduktionensammlungen oder Sammlungen ähnlicher Schriften handelt, die von Verwaltungsbeamten zu Vergleichszwecken angelegt wurden.
Wie kann ein Antiquar 628 Archivalien aus dem 16.-18. Jh.
anbieten und woher hat er die?
Antiquariat Schilbach
Link
Es handelt sich um "Amtsdrucksachen", Gelegenheitsschriften. Es sind verschiedenste legale Quellen denkbar:
1. Dublettenabgaben aus Archiven (bzw. Archivbibliotheken) und Bibliotheken
2. Abgaben sprengelfremder Unterlagen aus Archiven (bzw. Archivbibliotheken) und Bibliotheken
3. Auflösung historischer Sammelbände, die z.B. aus Privatbibliotheken (Adelsbibliotheken) stammen können.
4. Übernahme von Sammlern, die sich auf solche ephemeren Drucke spezialisiert haben.
Hinsichtlich von 1 und 2 vertrete ich die Ansicht, dass bei Abgaben aus Archiven diese sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Auch die in der Archivbibliothek vorhandenen Materialien partizipieren an dem Unveräußerlichkeitsgrundsatz von Archivgut. Eine Abgabe an andere Archive gilt im allgemeinen als legitim, eine Abgabe an den Handel erweckt doch erhebliche Bedenken. Werden Drucksachen aus einem territorialgeschichtlichen Bestand (etwa einem herrschaftsarchiv) separiert und in der Archivbibliothek verwahrt, so bleiben sie doch Provenienzschriftgut, auch wenn es sich um zeitgenössische Deduktionensammlungen oder Sammlungen ähnlicher Schriften handelt, die von Verwaltungsbeamten zu Vergleichszwecken angelegt wurden.
KlausGraf - am Donnerstag, 30. März 2006, 19:30 - Rubrik: Herrschaftsarchive
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Zum bundesweiten „Tag der Archive“ (6.-11.Mai) präsentiert sich der Arbeitskreis Bremer Archive zum zweiten Mal in einer gemeinsamen Ausstellung. Ausgewählt wurden Exponate, die im engeren oder weiteren Sinne mit „Kunst“ in Verbindung stehen. Die Bandbreite reicht von stadtteilbezogenen bis zu internationalen Aspekten. Den jeweiligen Archivschwerpunkten entsprechend sind auch die Medien Film und Ton vertreten. In vielfältiger Weise zeigen sich thematische Berührungspunkte. Manche Werke und Dokumente hätten in mehr als einem Archiv ihren Platz.
Das Studienzentrum für Künstlerpublikationen / ASPC im Neuen Museum Weserburg Bremen zeigt aus seinen Bestände Werke von Künstlerinnen und Künstlern, die – wiederum im engeren oder weiteren Sinne – „archivarisch“ arbeiten, darunter Hans-Peter Feldmann, Hanne Darboven, Ed Ruscha, Peter Piller, Antoni Muntadas sowie Bernd und Hilla Becher. Eine weitere Auswahl von 15 Künstlerpublikationen orientiert sich an den Themenbereichen der teilnehmenden Archive.
„Ein Archiv als künstlerisches Konzept“ lautete der Untertitel zur Ausstellung „out of print“, in der Guy Schraenen 2001 einen umfassenden Einblick in das „Archive for Small Press & Communication“ gab, das er 1974 in Antwerpen gründete und das seit 1999 im Neuen Museum Weserburg beheimatet ist. Mit dem Aufbau der Sammlung, die sich zur europaweit größten ihrer Art entwickeln sollte, trat Guy Schraenen den Beweis an, dass sich außerhalb traditioneller Institutionen wie Museen und Galerien ein weit verzweigtes Netzwerk künstlerischer Arbeit und Kommunikation entwickeln konnte.
Text: Bettina Brach
geöffnet: 2. April bis 11. Juni 2006
Während der Laufzeit der Ausstellung stellen sich viele der am Tag der Archive beteiligten Archive mit Führungen durch die Ausstellung mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor: die erste Führung zum Thema „Archivsplitter: Künstlerbücher, Kirchenfenster und mehr“ zusammen mit dem Landeskirchlichen Archiv findet am Mittwoch dem 12. April um 18 Uhr im neuen Museum Weserburg statt.
Der Eintritt zu allen Veranstaltungen im Rahmen des Programms zum Tag der Archive vom 6.-11. Mai 2006 ist frei.
Das komplette Programm zum Tag der Archive in Bremen können Sie als pdf Datei unter der URL www.bremer-archive.de/kurzinfo.htm
herunterladen.
Ort:
Studienzentrum für Künstlerpublikationen / Research Centre for Artists’ Publications - Archive for Small Press & Communication
in Neues Museum Weserburg Bremen
Teerhof 20 / D-28199 Bremen
Tel. +49 (0)421-5983940 / Fax +49 (0)421-505247
http://www.nmwb.de
Das Studienzentrum für Künstlerpublikationen / ASPC im Neuen Museum Weserburg Bremen zeigt aus seinen Bestände Werke von Künstlerinnen und Künstlern, die – wiederum im engeren oder weiteren Sinne – „archivarisch“ arbeiten, darunter Hans-Peter Feldmann, Hanne Darboven, Ed Ruscha, Peter Piller, Antoni Muntadas sowie Bernd und Hilla Becher. Eine weitere Auswahl von 15 Künstlerpublikationen orientiert sich an den Themenbereichen der teilnehmenden Archive.
„Ein Archiv als künstlerisches Konzept“ lautete der Untertitel zur Ausstellung „out of print“, in der Guy Schraenen 2001 einen umfassenden Einblick in das „Archive for Small Press & Communication“ gab, das er 1974 in Antwerpen gründete und das seit 1999 im Neuen Museum Weserburg beheimatet ist. Mit dem Aufbau der Sammlung, die sich zur europaweit größten ihrer Art entwickeln sollte, trat Guy Schraenen den Beweis an, dass sich außerhalb traditioneller Institutionen wie Museen und Galerien ein weit verzweigtes Netzwerk künstlerischer Arbeit und Kommunikation entwickeln konnte.
Text: Bettina Brach
geöffnet: 2. April bis 11. Juni 2006
Während der Laufzeit der Ausstellung stellen sich viele der am Tag der Archive beteiligten Archive mit Führungen durch die Ausstellung mit unterschiedlichen Schwerpunkten vor: die erste Führung zum Thema „Archivsplitter: Künstlerbücher, Kirchenfenster und mehr“ zusammen mit dem Landeskirchlichen Archiv findet am Mittwoch dem 12. April um 18 Uhr im neuen Museum Weserburg statt.
Der Eintritt zu allen Veranstaltungen im Rahmen des Programms zum Tag der Archive vom 6.-11. Mai 2006 ist frei.
Das komplette Programm zum Tag der Archive in Bremen können Sie als pdf Datei unter der URL www.bremer-archive.de/kurzinfo.htm
herunterladen.
Ort:
Studienzentrum für Künstlerpublikationen / Research Centre for Artists’ Publications - Archive for Small Press & Communication
in Neues Museum Weserburg Bremen
Teerhof 20 / D-28199 Bremen
Tel. +49 (0)421-5983940 / Fax +49 (0)421-505247
http://www.nmwb.de
Bernd Hüttner - am Donnerstag, 30. März 2006, 16:59 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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Das Umbruch-Bildarchiv in Berlin wendet sich mit einer sog. Feuerwehr-Mail an die geneigte Öffentlichkeit. Der Text wird nachfolgend dokumentiert.
Liebe Leute,
entschuldigt, dass wir Euch so direkt anschreiben. Wir brauchen Eure Unterstützung.
Für die, die Umbruch noch nicht kennen: Umbruch Bildarchiv gibt es seit 1988. Wir dokumentieren Aktionen der linken und antirassistischen Bewegung und begleiten Kampagnen mit eigenen Projekten wie zuletzt z.B. mit einer Fotoreihe zur Mobilisierung gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Umbruch beherbergt rund 30.000 Fotos zu sozialen und politischen Brennpunkten, die wir z.T. im Netz veröffentlichen und auch für (eure) Publikationen zur Verfügung stellen.
Die letzten zwei Monate haben wir uns das Geld für die Miete geliehen, zur nächsten können wir noch privat etwas zuschießen, doch dann wird es eng. Wie kommt das?
Die letzten 1 1/2 Jahre haben wir Umbruch in einen gemeinnützigen Verein umgewandelt. Wir waren froh, damit der bisherigen Struktur eines "Wirtschaftsbetriebes" entronnen zu sein, der unserem Anliegen, politisch und kulturell zu agieren, eh nie entsprochen hat. Der Haken ist, dass so ein gemeinnütziger Verein nur funktioniert, wenn er Förderung oder Mitglieder hat. Daran hapert es bisher. Die geringen Einnahmen, die über Bildhonorare, Projekte u.ä. hereinkommen, reichen nicht.
Das finanzielle Tief steht in einem ziemlichen Kontrast zu unserem
Alltag hier. Die Arbeit bei Umbruch macht uns nach wie vor Spaß und das Feedback ist positiv. Jede Woche haben wir ca. 40.000 Zugriffe von rund 6.500 Rechnern auf unsere Website -- wir werten das als Zeichen, das unsere Arbeit nicht nur für uns interessant ist. Aber leider zahlt sich das politische Interesse an einer Website nicht in finanzieller Absicherung aus.
Durch den ständigen Druck, das Geld für die monatlichen Betriebskosten zusammenzubringen, bleibt kaum Energie, mehr als nur "Berichterstattend" unterwegs zu sein. Wir wünschen uns Zeit und Raum für eigene Aktivitäten, Freundschaften und persönliche Kontakte, die erfahrungsgemäß auch unserer Arbeit bei Umbruch zu Gute kommen.
Deshalb unsere Bitte:
Unterstützt Umbruch mit einem monatlichen Dauerauftrag über 5,- Euro oder mehr.
Innerhalb der nächsten ein, zwei, drei Monate wollen wir die festen
Gesamtkosten von 500,- Euro monatlich dauerhaft auf viele Schultern verteilen.
Umbruch Bildarchiv e.V.
Lausitzer Straße 10
10999 Berlin
Tel. ++49 +30 - 612 30 37
Fax. ++49 +30 - 611 15 83
Mail: post(at)umbruch(minus)bildarchiv(punkt)de
www.umbruch-bildarchiv.de
Bankverbindung:
Umbruch Bildarchiv e.V.
Konto-Nr. 000198100
Postbank Berlin, BLZ 100 100 10
Stichwort: Spende
Liebe Leute,
entschuldigt, dass wir Euch so direkt anschreiben. Wir brauchen Eure Unterstützung.
Für die, die Umbruch noch nicht kennen: Umbruch Bildarchiv gibt es seit 1988. Wir dokumentieren Aktionen der linken und antirassistischen Bewegung und begleiten Kampagnen mit eigenen Projekten wie zuletzt z.B. mit einer Fotoreihe zur Mobilisierung gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Umbruch beherbergt rund 30.000 Fotos zu sozialen und politischen Brennpunkten, die wir z.T. im Netz veröffentlichen und auch für (eure) Publikationen zur Verfügung stellen.
Die letzten zwei Monate haben wir uns das Geld für die Miete geliehen, zur nächsten können wir noch privat etwas zuschießen, doch dann wird es eng. Wie kommt das?
Die letzten 1 1/2 Jahre haben wir Umbruch in einen gemeinnützigen Verein umgewandelt. Wir waren froh, damit der bisherigen Struktur eines "Wirtschaftsbetriebes" entronnen zu sein, der unserem Anliegen, politisch und kulturell zu agieren, eh nie entsprochen hat. Der Haken ist, dass so ein gemeinnütziger Verein nur funktioniert, wenn er Förderung oder Mitglieder hat. Daran hapert es bisher. Die geringen Einnahmen, die über Bildhonorare, Projekte u.ä. hereinkommen, reichen nicht.
Das finanzielle Tief steht in einem ziemlichen Kontrast zu unserem
Alltag hier. Die Arbeit bei Umbruch macht uns nach wie vor Spaß und das Feedback ist positiv. Jede Woche haben wir ca. 40.000 Zugriffe von rund 6.500 Rechnern auf unsere Website -- wir werten das als Zeichen, das unsere Arbeit nicht nur für uns interessant ist. Aber leider zahlt sich das politische Interesse an einer Website nicht in finanzieller Absicherung aus.
Durch den ständigen Druck, das Geld für die monatlichen Betriebskosten zusammenzubringen, bleibt kaum Energie, mehr als nur "Berichterstattend" unterwegs zu sein. Wir wünschen uns Zeit und Raum für eigene Aktivitäten, Freundschaften und persönliche Kontakte, die erfahrungsgemäß auch unserer Arbeit bei Umbruch zu Gute kommen.
Deshalb unsere Bitte:
Unterstützt Umbruch mit einem monatlichen Dauerauftrag über 5,- Euro oder mehr.
Innerhalb der nächsten ein, zwei, drei Monate wollen wir die festen
Gesamtkosten von 500,- Euro monatlich dauerhaft auf viele Schultern verteilen.
Umbruch Bildarchiv e.V.
Lausitzer Straße 10
10999 Berlin
Tel. ++49 +30 - 612 30 37
Fax. ++49 +30 - 611 15 83
Mail: post(at)umbruch(minus)bildarchiv(punkt)de
www.umbruch-bildarchiv.de
Bankverbindung:
Umbruch Bildarchiv e.V.
Konto-Nr. 000198100
Postbank Berlin, BLZ 100 100 10
Stichwort: Spende
Bernd Hüttner - am Donnerstag, 30. März 2006, 12:32 - Rubrik: Archive von unten
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Eine Internetausstellung des Hohenlohe-Zentralarchivs
KlausGraf - am Donnerstag, 30. März 2006, 05:43 - Rubrik: Staatsarchive
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http://www.persee.fr/listIssues.do?key=mefr
10 issues, 377 articles (1881 -1890)
Des Mélanges d’archéologie et d’histoire aux Mélanges de l’École française de Rome, la revue publie depuis 1881 des études en histoire et archéologie sur l’Italie et le bassin occidental de la Méditerranée des origines l’époque contemporaine.
10 issues, 377 articles (1881 -1890)
Des Mélanges d’archéologie et d’histoire aux Mélanges de l’École française de Rome, la revue publie depuis 1881 des études en histoire et archéologie sur l’Italie et le bassin occidental de la Méditerranée des origines l’époque contemporaine.
KlausGraf - am Mittwoch, 29. März 2006, 20:07 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://gemeentearchief.amsterdam.nl/
Der Website gilt der Link-Wink von historicum.net
http://www.sfn.historicum.net/links/2006/liwi2006-13.htm
Der Website gilt der Link-Wink von historicum.net
http://www.sfn.historicum.net/links/2006/liwi2006-13.htm
KlausGraf - am Mittwoch, 29. März 2006, 04:33 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Das Heft 1/2006 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft enthält folgende Beiträge:
Aufsätze
Thomas Mayer: Ein neues Familien- und Unternehmensarchiv bei Borgers in Bocholt
Wolfgang Richter: Akten in der Sprengstoff-Fabrik. Itinerar der Akten der Dresdner Bank am Ende des Zweiten Weltkriegs
Michael Farrenkopf: Zwangsarbeit im Ruhrbergbau. Zur Herausgabe eines Spezialinventars
Berichte
Ulrich S. Soénius: Gemeinsame Fachgruppensitzung der Adels- und Wirtschaftsarchivare auf dem Deutschen Archivtag 2005 in Stuttgart
Rezensionen
Gerhart Enders: Archivverwaltungslehre (Dirk Ullmann)
Uwe M. Borghoff u. a.: Langzeitarchivierung. Methoden zur Erhaltung digitaler Dokumente (Wolfgang Richter)
Simone Lässig: Jüdische Wege ins Bürgertum. Kulturelles Kapital und sozialer Aufstieg im 19. Jahrhundert (Wilfried Reininghaus)
Gabriele Oepen-Domschky: Kölner Wirtschaftsbürger im Deutschen Kaiserreich. Eugen Langen, Ludwig Stollwerck, Arnold von Guilleaume und Simon Alfred von Oppenheim (Sebastian Beck)
Christopher Kopper: Bankiers unterm Hakenkreuz (Harald Wixforth)
Constanze Werner: Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit bei BMW (Claus W. Schäfer)
Gerd Höschle: Die deutsche Textilindustrie zwischen 1933 und 1939. Staatsinterventionismus und ökonomische Rationalität (Thomas Mayer)
Reinhold Maier: Ende und Wende. Briefe und Tagebuchaufzeichnungen 1944-1946, neu hrsg. von Andreas Brenke, Susanne Fingscheidt u. Armin Schulte (Dominik Zier)
Christian Stadler: Unternehmenskultur bei Royal Dutch/Shell, Siemens und DaimlerChrysler (Hartmut Kiehling)
Michael Farrenkopf (Hrsg.): Koks. Die Geschichte eines Werkstoffes (Manfred Rasch)
Personalnachrichten/Verschiedenes
Impressum
www.wirtschaftsarchive.de
Archiv und Wirtschaft, 38. Jg., 2005, H. 4
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €
Dr. Detlef Krause
Aufsätze
Thomas Mayer: Ein neues Familien- und Unternehmensarchiv bei Borgers in Bocholt
Wolfgang Richter: Akten in der Sprengstoff-Fabrik. Itinerar der Akten der Dresdner Bank am Ende des Zweiten Weltkriegs
Michael Farrenkopf: Zwangsarbeit im Ruhrbergbau. Zur Herausgabe eines Spezialinventars
Berichte
Ulrich S. Soénius: Gemeinsame Fachgruppensitzung der Adels- und Wirtschaftsarchivare auf dem Deutschen Archivtag 2005 in Stuttgart
Rezensionen
Gerhart Enders: Archivverwaltungslehre (Dirk Ullmann)
Uwe M. Borghoff u. a.: Langzeitarchivierung. Methoden zur Erhaltung digitaler Dokumente (Wolfgang Richter)
Simone Lässig: Jüdische Wege ins Bürgertum. Kulturelles Kapital und sozialer Aufstieg im 19. Jahrhundert (Wilfried Reininghaus)
Gabriele Oepen-Domschky: Kölner Wirtschaftsbürger im Deutschen Kaiserreich. Eugen Langen, Ludwig Stollwerck, Arnold von Guilleaume und Simon Alfred von Oppenheim (Sebastian Beck)
Christopher Kopper: Bankiers unterm Hakenkreuz (Harald Wixforth)
Constanze Werner: Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit bei BMW (Claus W. Schäfer)
Gerd Höschle: Die deutsche Textilindustrie zwischen 1933 und 1939. Staatsinterventionismus und ökonomische Rationalität (Thomas Mayer)
Reinhold Maier: Ende und Wende. Briefe und Tagebuchaufzeichnungen 1944-1946, neu hrsg. von Andreas Brenke, Susanne Fingscheidt u. Armin Schulte (Dominik Zier)
Christian Stadler: Unternehmenskultur bei Royal Dutch/Shell, Siemens und DaimlerChrysler (Hartmut Kiehling)
Michael Farrenkopf (Hrsg.): Koks. Die Geschichte eines Werkstoffes (Manfred Rasch)
Personalnachrichten/Verschiedenes
Impressum
www.wirtschaftsarchive.de
Archiv und Wirtschaft, 38. Jg., 2005, H. 4
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €
Dr. Detlef Krause
KlausGraf - am Dienstag, 28. März 2006, 17:06 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
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