http://www.dw-world.de/dw/article/0,,1973907,00.html?maca=de-rss-de-all-1119-rdf
Die Bundesregierung habe ihre datenschutzrechtlichen Bedenken aufgegeben, das Holocaust-Archiv im hessischen Bad Arolsen für die Forschung zu öffnen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag (20.4.2006) in Washington. Dabei werde es eine enge Zusammenarbeit mit dem Holocaust-Museum der USA geben. Grundlage des Archivs ist ein Abkommen von elf Staaten. Sie werde sich jetzt um dessen Revision bemühen, kündigte Zypries an. Dies sollte nicht länger als sechs Monate dauern. In allen elf an dem Archiv beteiligten Staaten sei der Datenschutz inzwischen genügend entwickelt, um die Forschung mit den Daten zu erlauben. Die Bestände waren bislang nur den unmittelbaren Angehörigen von Opfern zugänglich; Historiker hatten keinen Zutritt. [...]
Die Bundesregierung habe ihre datenschutzrechtlichen Bedenken aufgegeben, das Holocaust-Archiv im hessischen Bad Arolsen für die Forschung zu öffnen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag (20.4.2006) in Washington. Dabei werde es eine enge Zusammenarbeit mit dem Holocaust-Museum der USA geben. Grundlage des Archivs ist ein Abkommen von elf Staaten. Sie werde sich jetzt um dessen Revision bemühen, kündigte Zypries an. Dies sollte nicht länger als sechs Monate dauern. In allen elf an dem Archiv beteiligten Staaten sei der Datenschutz inzwischen genügend entwickelt, um die Forschung mit den Daten zu erlauben. Die Bestände waren bislang nur den unmittelbaren Angehörigen von Opfern zugänglich; Historiker hatten keinen Zutritt. [...]
KlausGraf - am Mittwoch, 19. April 2006, 21:31 - Rubrik: Datenschutz
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http://www.reiss-sohn.de
Eine Auswahl:
"Nr. 621 350,- EUR
Hallwang. - Kirche Hallwang. (hs. Deckeltitel). 4 Tle. in 1 Bd. Deutsche Handschrift auf Papier mit vorgedruckten Formularen. Hallwang, Mitte (ca. 1830) bis Ende (ca. 1880) 19. Jh. Blattgr. 355:240 mm. Hldr. d. Zt. mit hs. Deckelschild, beschabt u. bestoßen, Rücken mit wenigen kl. Wurmstichen.
In 4 Teile unterteiltes Schuldenbuch der Kirche Hallwang mit gedruckten Formularblättern, ausgefüllt sind lediglich der erste u. ca. die Hälfte des zweiten Teils. Alle Teile sind mit hs. Titel auf festerem Papier versehen. Im Einzelnen: 1. Capitalien-Vorschreibung. 2 hs. Bll. (Index u. Titel), 139 gedruckte, hs. num. u. ausgefüllte S., 2 nn. Bll. - 2. Grundherrliche Giebigkeiten in Geld. 2 Bll. (1 w. u. hs. Titel), 72 (dav. 35 hs. num. u. ausgefüllt) gedruckte Bll. - 3. Getreid-Dienste. 2 hs. Bll. (Index der Dominical-Renten u. Titel), 24 gedruckte, nicht ausgefüllte Bll. - 4. Systemisirte jährliche Ausgaben. 2 Bll. (1 w. u. hs. Titel), 42 gedruckte, nicht ausgefüllte Bll. - Sauber geführte Handschrift. Gering gebräunt, ca. zweite Hälfte im unteren Bundsteg mit kl. Wurmstichen. Der erste Tl. etwas fingerfleckig. "
Hallwang liegt nördlich von Salzburg.
"Nr. 631 200,- EUR
Köln. - St. Caecilia. Sammelhandschrift mit Archivalien des Frauenklosters St. Caecilia. Lateinische u. deutsche Handschrift auf Papier. 2 Tle. in 1 Bd. (Köln) 1. Hälfte 17. Jh. 12mo. Blattgr. 99:78 mm, Schriftspiegel wechselnd. Von mehreren Händen mit braunen Tinten in teils unregelmäßigen Kursiven geschrieben. 1 w., 76 (recte 77) num., 10 w.; 73 num., 8 w. Bll. Prgt. d. Zt. mit 2 Schließen, gedunkelt u. berieben, Schließenhaften fehlen.
Abschriften von zeitgenössischen, das Kloster betreffenden Dokumenten, vielfach unter dem Namen der Äbtissin Elisabeth van de Keurs (?). - Stellenw. etwas braun- bzw. stockfleckig."
Es sind noch mehrere andere Stücke aus Kölner Klosterbeständen vertreten.
Nr. 642 200,- EUR
"Rheinland. - Brünen (Hamminkeln). - 1 niederdeutsche u. 6 deutsche Urkunden auf Pergament. Brünen, 1469, 1663-96 u. 1760. Qu.-4to u. qu.-fol. Versch. Kanzleischriften in brauner Tinte. Gefaltet, meist mit 1 oder 2 angehängten Siegeln.
Kleine Sammlung von privaten Verkaufsurkunden des 15. bis 18. Jh., sämtlich den Ort Brünen im nördlichen Rheinland betreffend. Urprünglich zum Bistum Münster gehörend, kam es später zum reformatorisch geprägten Kleve. Seit 1975 bildet B. mit sechs weiteren Ortschaften die heutige Stadt Hamminkeln. - Gebrauchs- u. Faltspuren, die Siegel mit kl. Defekten, 1 Urkunde ohne Siegel. - Dazu: Hypothekenschein über ein Anwesen im Brünen. Wesel 1844. Fol. 4 Bll. Lädiert. - Zus. 8 Urkunden."
ANHANG:
Einen Hinweis verdient auch:
"Nr. 668 2.000,- EUR
Predigtzyklus. - Fragment aus einer mittelhochdeutschen Handschrift auf Pergament. Süddeutschland, 2. Hälfte 12. Jh. Fol. Blattgr. noch ca. 230:110 mm. 36-37 Zeilen, regliert. Spätkarolingische Minuskel, schrägovaler Stil. Geschrieben mit brauner Tinte, 1 Marginalie in Rot von einer Hand des 13. Jhs.
Fragment aus einer im süddeutschen Raum entstandenen mittelhochdeutschen Predigthandschrift des Hochmittelalters. Der Text entstand in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Blütezeit der mittelhochdeutschen Literatur, in der Dichter wie Hartmann von Aue, Walther von der Vogelweide, Gottfried von Straßburg und Wolfram von Eschenbach wirkten und der unbekannte Schöpfer des "Nibelungenliedes" sein Werk begann. Der vorliegende Text ist in dem bisher bekannten Fundus von frühen deutschen Predigthandschriften und -fragmenten nach unseren Recherchen nicht nachweisbar. Die erhaltene Textstelle stammt aus einer Predigt auf Septuagesima zum Thema des Gesangs bzw. Singens (der trauernden Juden in der babylonischen Gefangenschaft, nach Psalm 137, 1-5). Besonders erwähnenswert ist die Erwähnung und Auslegung der Musikinstrumente Orgel und Harfe: "...Sam zu den orgelne hoeret daz blasen... Der herpfen gesanch bezeichnent diu guten werch... orgelne bezeichnent die guten gedanche..." (Z. 21-23 recto).
Das Fragment hat als Makulaturstreifen in einem Einband die Zeit überdauert, erhalten ist die seitliche äußere Hälfte eines Großquart- bzw. Folio-Pergamentblattes, von dem oben eine größere Ecke, unten eine kleinere abgeschnitten sind. Mit den für einen Einbandfund üblichen Gebrauchsspuren, Verfärbungen durch Feuchtigkeitseinwirkung, 3 kl. Pergamentbrüche an einer vertikalen Falzspur, dadurch 1 erbsengroßes Loch mit etwas Buchstabenverlust. Der erhaltene Text ist zum größten Teil sehr gut lesbar, eine Transkription liegt bei. "
Eine Auswahl:
"Nr. 621 350,- EUR
Hallwang. - Kirche Hallwang. (hs. Deckeltitel). 4 Tle. in 1 Bd. Deutsche Handschrift auf Papier mit vorgedruckten Formularen. Hallwang, Mitte (ca. 1830) bis Ende (ca. 1880) 19. Jh. Blattgr. 355:240 mm. Hldr. d. Zt. mit hs. Deckelschild, beschabt u. bestoßen, Rücken mit wenigen kl. Wurmstichen.
In 4 Teile unterteiltes Schuldenbuch der Kirche Hallwang mit gedruckten Formularblättern, ausgefüllt sind lediglich der erste u. ca. die Hälfte des zweiten Teils. Alle Teile sind mit hs. Titel auf festerem Papier versehen. Im Einzelnen: 1. Capitalien-Vorschreibung. 2 hs. Bll. (Index u. Titel), 139 gedruckte, hs. num. u. ausgefüllte S., 2 nn. Bll. - 2. Grundherrliche Giebigkeiten in Geld. 2 Bll. (1 w. u. hs. Titel), 72 (dav. 35 hs. num. u. ausgefüllt) gedruckte Bll. - 3. Getreid-Dienste. 2 hs. Bll. (Index der Dominical-Renten u. Titel), 24 gedruckte, nicht ausgefüllte Bll. - 4. Systemisirte jährliche Ausgaben. 2 Bll. (1 w. u. hs. Titel), 42 gedruckte, nicht ausgefüllte Bll. - Sauber geführte Handschrift. Gering gebräunt, ca. zweite Hälfte im unteren Bundsteg mit kl. Wurmstichen. Der erste Tl. etwas fingerfleckig. "
Hallwang liegt nördlich von Salzburg.
"Nr. 631 200,- EUR
Köln. - St. Caecilia. Sammelhandschrift mit Archivalien des Frauenklosters St. Caecilia. Lateinische u. deutsche Handschrift auf Papier. 2 Tle. in 1 Bd. (Köln) 1. Hälfte 17. Jh. 12mo. Blattgr. 99:78 mm, Schriftspiegel wechselnd. Von mehreren Händen mit braunen Tinten in teils unregelmäßigen Kursiven geschrieben. 1 w., 76 (recte 77) num., 10 w.; 73 num., 8 w. Bll. Prgt. d. Zt. mit 2 Schließen, gedunkelt u. berieben, Schließenhaften fehlen.
Abschriften von zeitgenössischen, das Kloster betreffenden Dokumenten, vielfach unter dem Namen der Äbtissin Elisabeth van de Keurs (?). - Stellenw. etwas braun- bzw. stockfleckig."
Es sind noch mehrere andere Stücke aus Kölner Klosterbeständen vertreten.
Nr. 642 200,- EUR
"Rheinland. - Brünen (Hamminkeln). - 1 niederdeutsche u. 6 deutsche Urkunden auf Pergament. Brünen, 1469, 1663-96 u. 1760. Qu.-4to u. qu.-fol. Versch. Kanzleischriften in brauner Tinte. Gefaltet, meist mit 1 oder 2 angehängten Siegeln.
Kleine Sammlung von privaten Verkaufsurkunden des 15. bis 18. Jh., sämtlich den Ort Brünen im nördlichen Rheinland betreffend. Urprünglich zum Bistum Münster gehörend, kam es später zum reformatorisch geprägten Kleve. Seit 1975 bildet B. mit sechs weiteren Ortschaften die heutige Stadt Hamminkeln. - Gebrauchs- u. Faltspuren, die Siegel mit kl. Defekten, 1 Urkunde ohne Siegel. - Dazu: Hypothekenschein über ein Anwesen im Brünen. Wesel 1844. Fol. 4 Bll. Lädiert. - Zus. 8 Urkunden."
ANHANG:
Einen Hinweis verdient auch:
"Nr. 668 2.000,- EUR
Predigtzyklus. - Fragment aus einer mittelhochdeutschen Handschrift auf Pergament. Süddeutschland, 2. Hälfte 12. Jh. Fol. Blattgr. noch ca. 230:110 mm. 36-37 Zeilen, regliert. Spätkarolingische Minuskel, schrägovaler Stil. Geschrieben mit brauner Tinte, 1 Marginalie in Rot von einer Hand des 13. Jhs.
Fragment aus einer im süddeutschen Raum entstandenen mittelhochdeutschen Predigthandschrift des Hochmittelalters. Der Text entstand in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Blütezeit der mittelhochdeutschen Literatur, in der Dichter wie Hartmann von Aue, Walther von der Vogelweide, Gottfried von Straßburg und Wolfram von Eschenbach wirkten und der unbekannte Schöpfer des "Nibelungenliedes" sein Werk begann. Der vorliegende Text ist in dem bisher bekannten Fundus von frühen deutschen Predigthandschriften und -fragmenten nach unseren Recherchen nicht nachweisbar. Die erhaltene Textstelle stammt aus einer Predigt auf Septuagesima zum Thema des Gesangs bzw. Singens (der trauernden Juden in der babylonischen Gefangenschaft, nach Psalm 137, 1-5). Besonders erwähnenswert ist die Erwähnung und Auslegung der Musikinstrumente Orgel und Harfe: "...Sam zu den orgelne hoeret daz blasen... Der herpfen gesanch bezeichnent diu guten werch... orgelne bezeichnent die guten gedanche..." (Z. 21-23 recto).
Das Fragment hat als Makulaturstreifen in einem Einband die Zeit überdauert, erhalten ist die seitliche äußere Hälfte eines Großquart- bzw. Folio-Pergamentblattes, von dem oben eine größere Ecke, unten eine kleinere abgeschnitten sind. Mit den für einen Einbandfund üblichen Gebrauchsspuren, Verfärbungen durch Feuchtigkeitseinwirkung, 3 kl. Pergamentbrüche an einer vertikalen Falzspur, dadurch 1 erbsengroßes Loch mit etwas Buchstabenverlust. Der erhaltene Text ist zum größten Teil sehr gut lesbar, eine Transkription liegt bei. "
KlausGraf - am Mittwoch, 19. April 2006, 20:37 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Am 26. April bei Reiss in Königstein:
"Schwäbisch Hall. - Chronica der loblichen Reichs Statt S: Hall, auch dero Lanndtschafften anfang und erbauwung etlier Schlösser In: und uff dem Landt (etc.). Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. u. J. (Schwäbisch Hall, letztes Drittel d. 16. Jh.). Fol. Blattgr. 327:188 mm, Schriftspiegel ca. 265:130 mm. Von einer Hand mit brauner Tinte in regelmäßiger, gut lesbarer Kanzleikursive geschrieben, Überschriften in Rot. Mit 1 aquarellierten Titelvign. (Wappen), 119 (2 ganzs.) aquarellierten Federzeichnungen (überwiegend Ansichten) u. 178 Wappenaquarellen. 2 nn., 269 num. 6 nn. Bll. (Register). Blind- u. goldgepr. Ldr. d. Zt. (dat. 1603); fachmännisch restauriert, Goldprägung stark abgegriffen.
Reich illustrierte Geschichte der Stadt Schwäbisch Hall, beruht einerseits auf den bekannten Chroniken der Haller Pfarrherrn Johann Herolt (1490-1562) und Georg Widman (1486-1560), sowie "der Senfften, Berler, Schletzen Stam(m) Bücher" (Vorrede), andererseits auf mündlichen Überlieferungen und Aufzeichnungen von Haller Bürgern; die eingemalten Wappen wurden aus alten Briefen und Urkunden übernommen. Während die Chroniken von Herolt und Widmann bereits 1541/45 bzw. 1550 entstanden waren, endet der Berichtszeitraum unserer Handschrift erst 1567. Der Text berichtet zu Beginn von der Erbauung des Schlosses, des Barfüßer-Klosters, der Pfarrkirche und des Münsters, von der Messe zu Hall, von der Münze, von der Vollstreckung des Blutgerichts etc. Es folgt eine ausführliche Auflistung der alten Geschlechter der Stadt und der Adelsgeschlechter der Umgebung, jeweils mit Wappenaquarellen (einige Wappen nicht voll ausgeführt). Besonders reizvoll sind die eingefügten Ansichten der beschriebenen Burgen, Schlösser und Ortschaften (je ca. 50:70 mm), darunter Bachenstein, Brötzingen, Comberg, Dullau, Ingelfingen, Gabelstein, Neuenfels etc. Berichte über das Schicksal dieser Burgen und Schlösser im 15. u. 16. Jahrhundert (Brandschatzung, Feuersbrünste, Kriegsschäden etc.) schließen sich an. Der folgende Abschnitt beginnt mit der "Kampff Ordnung zu Hall" (Bl. 87 ff., mit Darstellung einer Turnierszene) und berichtet über die schwäbischen Städtekriege. Bl. 122 ff. wird "Von den Pfarrhen und Priestern zu Hall" erzählt, darunter eine gereimte "Histori Peter Lewen" (Bl. 127-154, mit 2 größeren Aquarellen). Der umfangreiche nächste Teil (Bl. 157 ff.) enthält die Chronik der schwäbischen Kriege seit 1480, dabei auch eine Auflistung der 1523 vom Schwäbischen Städtebund zerstörten 23 "Raubschlösser" (mit aquarellierten Ansichten der brennenden Schlösser). Es folgt eine eingehende Beschreibung der Einführung der Reformation in Schwäbisch Hall (Bl. 191 ff.), darin ist auch eine ausführliche Chronik der Bauernkriege (nach Herolt) enthalten. Die Erzählung reicht vom Beginn der Aufstände im Allgäu über die Rottenburger Aufruhr, die Aufstände in Hall und die Plünderung von Kloster Lorch bis zum Höhepunkt der Bauernkriege in Thüringen (Bl. 205-209 zu Thomas Müntzer) und endet mit einer Auflistung der verschiedenen Bauern-Strafgerichte. Die abschließenden Texte berichten von der Stiftung des Klosters Comberg (mit blattgr. Ansicht) sowie weiterer Klöster und dort entstandener Wallfahrten. Am Schluß eine blattgr. Darstellung römischer Altertümer ("heidnische Getzen"), die 1543 bei Schloß Brauburg entdeckt worden waren. Ergänzt wird die Chronik durch ein zwölfseitiges alphabetisches Register.
Vereinzelt gering fingerfleckig, erste u. letzte Bll. mit unbedeutenden Randläsuren. Einige kleinere Koloritverklebungen, dadurch 4 Bll. mit 1 oder 2 Fehlstellen (etwas Bild- bzw. Textverlust), 2 Bll. mit Randeinriß, Registerblätter leicht sporfleckig. Insgesamt wohlerhaltene Handschrift. Die vorliegende "Chronica" der Stadt Schwäbisch Hall bildet, insbesondere durch ihre reiche Ausstattung mit Illustrationen, eine wertvolle Ergänzung zu den Chroniken von Herolt und Widman. "
Quelle: http://www.reiss-sohn.de/frame105.php?page=643
Diese wichtige Handschrift sollte unbedingt von einer öffentlichen Institution (Archiv, Bibliothek, Museum) für die Forschung gesichert werden.
Die Beschreibung ist inkompetent, denn aus der maßgeblichen Edition der Haller Chroniken von Herolt und Widmann durch Christian Kolb (hier: Widmans Chronica, 1904, S. 122-126) geht hervor, dass es sich bei den abschließend genannten Altertümern um die bei Schloss Breuberg entdeckten Altertümer handelt.
Anhand der Handschriftenbeschreibungen Kolbs ist keine nähere Einordnung der Chronik möglich.
Zur digitalisierten Haller Chronik aus einer Zipser Bibliothek siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/292980/#325735
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/97052702/
"Schwäbisch Hall. - Chronica der loblichen Reichs Statt S: Hall, auch dero Lanndtschafften anfang und erbauwung etlier Schlösser In: und uff dem Landt (etc.). Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. u. J. (Schwäbisch Hall, letztes Drittel d. 16. Jh.). Fol. Blattgr. 327:188 mm, Schriftspiegel ca. 265:130 mm. Von einer Hand mit brauner Tinte in regelmäßiger, gut lesbarer Kanzleikursive geschrieben, Überschriften in Rot. Mit 1 aquarellierten Titelvign. (Wappen), 119 (2 ganzs.) aquarellierten Federzeichnungen (überwiegend Ansichten) u. 178 Wappenaquarellen. 2 nn., 269 num. 6 nn. Bll. (Register). Blind- u. goldgepr. Ldr. d. Zt. (dat. 1603); fachmännisch restauriert, Goldprägung stark abgegriffen.
Reich illustrierte Geschichte der Stadt Schwäbisch Hall, beruht einerseits auf den bekannten Chroniken der Haller Pfarrherrn Johann Herolt (1490-1562) und Georg Widman (1486-1560), sowie "der Senfften, Berler, Schletzen Stam(m) Bücher" (Vorrede), andererseits auf mündlichen Überlieferungen und Aufzeichnungen von Haller Bürgern; die eingemalten Wappen wurden aus alten Briefen und Urkunden übernommen. Während die Chroniken von Herolt und Widmann bereits 1541/45 bzw. 1550 entstanden waren, endet der Berichtszeitraum unserer Handschrift erst 1567. Der Text berichtet zu Beginn von der Erbauung des Schlosses, des Barfüßer-Klosters, der Pfarrkirche und des Münsters, von der Messe zu Hall, von der Münze, von der Vollstreckung des Blutgerichts etc. Es folgt eine ausführliche Auflistung der alten Geschlechter der Stadt und der Adelsgeschlechter der Umgebung, jeweils mit Wappenaquarellen (einige Wappen nicht voll ausgeführt). Besonders reizvoll sind die eingefügten Ansichten der beschriebenen Burgen, Schlösser und Ortschaften (je ca. 50:70 mm), darunter Bachenstein, Brötzingen, Comberg, Dullau, Ingelfingen, Gabelstein, Neuenfels etc. Berichte über das Schicksal dieser Burgen und Schlösser im 15. u. 16. Jahrhundert (Brandschatzung, Feuersbrünste, Kriegsschäden etc.) schließen sich an. Der folgende Abschnitt beginnt mit der "Kampff Ordnung zu Hall" (Bl. 87 ff., mit Darstellung einer Turnierszene) und berichtet über die schwäbischen Städtekriege. Bl. 122 ff. wird "Von den Pfarrhen und Priestern zu Hall" erzählt, darunter eine gereimte "Histori Peter Lewen" (Bl. 127-154, mit 2 größeren Aquarellen). Der umfangreiche nächste Teil (Bl. 157 ff.) enthält die Chronik der schwäbischen Kriege seit 1480, dabei auch eine Auflistung der 1523 vom Schwäbischen Städtebund zerstörten 23 "Raubschlösser" (mit aquarellierten Ansichten der brennenden Schlösser). Es folgt eine eingehende Beschreibung der Einführung der Reformation in Schwäbisch Hall (Bl. 191 ff.), darin ist auch eine ausführliche Chronik der Bauernkriege (nach Herolt) enthalten. Die Erzählung reicht vom Beginn der Aufstände im Allgäu über die Rottenburger Aufruhr, die Aufstände in Hall und die Plünderung von Kloster Lorch bis zum Höhepunkt der Bauernkriege in Thüringen (Bl. 205-209 zu Thomas Müntzer) und endet mit einer Auflistung der verschiedenen Bauern-Strafgerichte. Die abschließenden Texte berichten von der Stiftung des Klosters Comberg (mit blattgr. Ansicht) sowie weiterer Klöster und dort entstandener Wallfahrten. Am Schluß eine blattgr. Darstellung römischer Altertümer ("heidnische Getzen"), die 1543 bei Schloß Brauburg entdeckt worden waren. Ergänzt wird die Chronik durch ein zwölfseitiges alphabetisches Register.
Vereinzelt gering fingerfleckig, erste u. letzte Bll. mit unbedeutenden Randläsuren. Einige kleinere Koloritverklebungen, dadurch 4 Bll. mit 1 oder 2 Fehlstellen (etwas Bild- bzw. Textverlust), 2 Bll. mit Randeinriß, Registerblätter leicht sporfleckig. Insgesamt wohlerhaltene Handschrift. Die vorliegende "Chronica" der Stadt Schwäbisch Hall bildet, insbesondere durch ihre reiche Ausstattung mit Illustrationen, eine wertvolle Ergänzung zu den Chroniken von Herolt und Widman. "
Quelle: http://www.reiss-sohn.de/frame105.php?page=643
Diese wichtige Handschrift sollte unbedingt von einer öffentlichen Institution (Archiv, Bibliothek, Museum) für die Forschung gesichert werden.
Die Beschreibung ist inkompetent, denn aus der maßgeblichen Edition der Haller Chroniken von Herolt und Widmann durch Christian Kolb (hier: Widmans Chronica, 1904, S. 122-126) geht hervor, dass es sich bei den abschließend genannten Altertümern um die bei Schloss Breuberg entdeckten Altertümer handelt.
Anhand der Handschriftenbeschreibungen Kolbs ist keine nähere Einordnung der Chronik möglich.
Zur digitalisierten Haller Chronik aus einer Zipser Bibliothek siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/292980/#325735
Update:
http://archiv.twoday.net/stories/97052702/
KlausGraf - am Mittwoch, 19. April 2006, 20:06 - Rubrik: Landesgeschichte
Wachsenden Widerstand insbesondere in der SPD-Fraktion sieht Heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72128
In der Ostertaz durfte ein Medienrechtler die Position der Verlage zum geplanten § 52b UrhG verbreiten. Ich habe einen Leserbrief dazu geschrieben, dessen Text unter
http://log.netbib.de/archives/2006/04/19/alter-wein-in-neuen-schlauchen/
zugänglich ist.
Beachtenswert ist, dass sich die Union der deutschen Akademien deutlich auf die Seite des Urheberrechtsbündnisses
http://www.urheberrechtsbuendnis.de schlägt, wenn sie die geplante Regelung zu den unbekannten Nutzungsarten harsch kritisiert. Sie würde Open Access erheblich erschweren:
http://www.akademienunion.de/pressemitteilungen/
Zitat:
"Die sich abzeichnende Neuausrichtung der Regelungen für den Umgang mit geistigem Eigentum setzt hingegen einen deutlichen Akzent auf die (kommerzielle) Verwertung elektronischer Art durch Verlage. Die geplante Rechtsübertragungsfiktion des § 137l UrhG-E hat zur Folge, dass bislang unbekannte Nutzungsrechte automatisch dem bisherigen Buchverlag zufallen.
• Ein notwendiger elektronischer Zugriff der Öffentlichkeit auf die Forschungsergebnisse ist damit nicht sichergestellt, zumal den Verlagen keine gleichzeitige Verpflichtung zur digitalen Publikation auferlegt wird.
• Der Auftrag der Forschungseinrichtungen zur weitreichenden Verbreitung des gewonnenen Wissens wird durch die ausschließliche Einräumung der elektronischen Nutzungsrechte an die Verlage vereitelt.
• Die Stellung der öffentlichen Forschungseinrichtungen als Vermittler zwischen Urheber und Verlag bleibt bei dem Kabinettsentwurf gänzlich unberücksichtigt: Hat die Forschungseinrichtung ihre Mitarbeiter bereits für die Erstellung von Werken vergütet, so ist nicht einzusehen, dass der vorgesehene Zuwachs an digitalen Nutzungsrechten bei einem Dritten (dem Verlag) eintritt. Dies gilt umso mehr, als die Forschungseinrichtungen auch dem Verlag oftmals finanzielle Unterstützung durch die Gewährung von Publikationszuschüssen zukommen lassen.
• Im Rahmen eines ausgewogenen Interessenausgleichs ist zumindest ein eigenes Widerspruchsrecht aller bisherigen Rechtsinhaber vorzusehen."
Die Neuregelung läuft auch unter dem irreführenden Etikett "Archivnutzung" (Beispiele). Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Archive gegen externe Nutzer erfolgreich abschotten, wollen ältere Bestände, bei denen ihnen digitale Nutzungsrechte fehlen, kommerziell nutzen können. Mit einer Archivnutzung im Sinne der Allgemeinheit hat das nicht das geringste zu tun.
Wissenschaftler können aufgrund der noch gültigen Regelung des § 31 IV UrhG ihre eigenen Bücher, die vor 1995 publiziert wurden, derzeit ohne großen Widerstand der Verlage "Open Access" zur Digitalisierung etwa auf Hochschulschriftenservern bereitstellen (was aber die wenigsten wissen).
Künftig müssen sie, wenn es nach der geplanten Neuregelung geht, innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen den umfassenden Rechteübergang an die Verlage einlegen - es ist damit zu rechnen, dass die wenigsten Wissenschaftler von dieser Frist erfahren. Unklar ist, ob auch bei Zeitschriftenartikeln mit Blick auf § 38 UrhG ein Widerspruch notwendig ist.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72128
In der Ostertaz durfte ein Medienrechtler die Position der Verlage zum geplanten § 52b UrhG verbreiten. Ich habe einen Leserbrief dazu geschrieben, dessen Text unter
http://log.netbib.de/archives/2006/04/19/alter-wein-in-neuen-schlauchen/
zugänglich ist.
Beachtenswert ist, dass sich die Union der deutschen Akademien deutlich auf die Seite des Urheberrechtsbündnisses
http://www.urheberrechtsbuendnis.de schlägt, wenn sie die geplante Regelung zu den unbekannten Nutzungsarten harsch kritisiert. Sie würde Open Access erheblich erschweren:
http://www.akademienunion.de/pressemitteilungen/
Zitat:
"Die sich abzeichnende Neuausrichtung der Regelungen für den Umgang mit geistigem Eigentum setzt hingegen einen deutlichen Akzent auf die (kommerzielle) Verwertung elektronischer Art durch Verlage. Die geplante Rechtsübertragungsfiktion des § 137l UrhG-E hat zur Folge, dass bislang unbekannte Nutzungsrechte automatisch dem bisherigen Buchverlag zufallen.
• Ein notwendiger elektronischer Zugriff der Öffentlichkeit auf die Forschungsergebnisse ist damit nicht sichergestellt, zumal den Verlagen keine gleichzeitige Verpflichtung zur digitalen Publikation auferlegt wird.
• Der Auftrag der Forschungseinrichtungen zur weitreichenden Verbreitung des gewonnenen Wissens wird durch die ausschließliche Einräumung der elektronischen Nutzungsrechte an die Verlage vereitelt.
• Die Stellung der öffentlichen Forschungseinrichtungen als Vermittler zwischen Urheber und Verlag bleibt bei dem Kabinettsentwurf gänzlich unberücksichtigt: Hat die Forschungseinrichtung ihre Mitarbeiter bereits für die Erstellung von Werken vergütet, so ist nicht einzusehen, dass der vorgesehene Zuwachs an digitalen Nutzungsrechten bei einem Dritten (dem Verlag) eintritt. Dies gilt umso mehr, als die Forschungseinrichtungen auch dem Verlag oftmals finanzielle Unterstützung durch die Gewährung von Publikationszuschüssen zukommen lassen.
• Im Rahmen eines ausgewogenen Interessenausgleichs ist zumindest ein eigenes Widerspruchsrecht aller bisherigen Rechtsinhaber vorzusehen."
Die Neuregelung läuft auch unter dem irreführenden Etikett "Archivnutzung" (Beispiele). Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Archive gegen externe Nutzer erfolgreich abschotten, wollen ältere Bestände, bei denen ihnen digitale Nutzungsrechte fehlen, kommerziell nutzen können. Mit einer Archivnutzung im Sinne der Allgemeinheit hat das nicht das geringste zu tun.
Wissenschaftler können aufgrund der noch gültigen Regelung des § 31 IV UrhG ihre eigenen Bücher, die vor 1995 publiziert wurden, derzeit ohne großen Widerstand der Verlage "Open Access" zur Digitalisierung etwa auf Hochschulschriftenservern bereitstellen (was aber die wenigsten wissen).
Künftig müssen sie, wenn es nach der geplanten Neuregelung geht, innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen den umfassenden Rechteübergang an die Verlage einlegen - es ist damit zu rechnen, dass die wenigsten Wissenschaftler von dieser Frist erfahren. Unklar ist, ob auch bei Zeitschriftenartikeln mit Blick auf § 38 UrhG ein Widerspruch notwendig ist.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. April 2006, 19:37 - Rubrik: Open Access
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http://christoph.stoepel.net/Geogen.aspx
Die erstellten Karten stehen unter einer CC-BY-NC-SA-Lizenz.
Die erstellten Karten stehen unter einer CC-BY-NC-SA-Lizenz.
KlausGraf - am Mittwoch, 19. April 2006, 17:23 - Rubrik: Genealogie
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Die kleine Dienstbibliothek des Hochschularchivs Aachen ist mit ihren Monographien im OPAC der Bibliothek des Historischen Instituts vertreten:
http://www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp?documentId=93&didSearch=true&search=hochschularchiv&chktitel=true&chkserie=true
http://www.histinst.rwth-aachen.de/default.asp?documentId=93&didSearch=true&search=hochschularchiv&chktitel=true&chkserie=true
KlausGraf - am Dienstag, 18. April 2006, 12:11 - Rubrik: Archivbibliotheken
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http://www.cyndislist.com/
Die führende internationale Linksammlung zur Genealogie besteht 10 Jahre - Glückwunsch!
Die führende internationale Linksammlung zur Genealogie besteht 10 Jahre - Glückwunsch!
KlausGraf - am Dienstag, 18. April 2006, 01:39 - Rubrik: Genealogie
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http://webopac.hwwa.de/digiview/default.html
"Digitalisierung der Archive der Pressedokumentationen von HWWA und ZBW
Im Rahmen des DFG-Projektes "Retrospektive Digitalisierung von historischen Presseartikeln der Archive des HWWA und der ZBW (vormals Wirtschaftsarchiv des IfW)" wird das historische Material der Pressedokumentationen beider Institute von der Zeit ihrer Gründung bis in die Mitte der 1930er Jahre digitalisiert.
Hierbei handelt es sich vorwiegend um Presseausschnitte und Aufsätze zu einzelnen Personen und zu einzelnen Waren und Warengruppen, sowie um Artikel, Geschäftsberichte und Festschriften zu Firmen und anderen Körperschaften, ferner um Ausschnitte aus nationalen und internationalen Zeitungen und Zeitschriften zu Sachthemen aus dem Bereich der gesamten Weltwirtschaft.
Diese Materialien sind zur Zeit nur vor Ort zu benutzen. Um den Zugriff für die Benutzer zu erleichtern, werden diese Materialien nun digitalisiert, aufbereitet und über diese Datenbank im Internet zur Verfügung gestellt.
Insgesamt handelt es sich um ca. 4,8 Millionen Presseartikel aus dem oben genannten Zeitraum. Bei Materialwünschen jüngeren Datums erfolgt der Zugang wie bisher. Es ist jedoch geplant, in späteren Projekten auch dieses Material digital zugänglich zu machen. "
Beispiel ESSO
http://webopac0.hwwa.de/digiview/DigiView_Display.cfm?IDN=14630
Bei den Personendossiers scheint dagegen so gut wie alles Digitalisierte gesperrt.
"Digitalisierung der Archive der Pressedokumentationen von HWWA und ZBW
Im Rahmen des DFG-Projektes "Retrospektive Digitalisierung von historischen Presseartikeln der Archive des HWWA und der ZBW (vormals Wirtschaftsarchiv des IfW)" wird das historische Material der Pressedokumentationen beider Institute von der Zeit ihrer Gründung bis in die Mitte der 1930er Jahre digitalisiert.
Hierbei handelt es sich vorwiegend um Presseausschnitte und Aufsätze zu einzelnen Personen und zu einzelnen Waren und Warengruppen, sowie um Artikel, Geschäftsberichte und Festschriften zu Firmen und anderen Körperschaften, ferner um Ausschnitte aus nationalen und internationalen Zeitungen und Zeitschriften zu Sachthemen aus dem Bereich der gesamten Weltwirtschaft.
Diese Materialien sind zur Zeit nur vor Ort zu benutzen. Um den Zugriff für die Benutzer zu erleichtern, werden diese Materialien nun digitalisiert, aufbereitet und über diese Datenbank im Internet zur Verfügung gestellt.
Insgesamt handelt es sich um ca. 4,8 Millionen Presseartikel aus dem oben genannten Zeitraum. Bei Materialwünschen jüngeren Datums erfolgt der Zugang wie bisher. Es ist jedoch geplant, in späteren Projekten auch dieses Material digital zugänglich zu machen. "
Beispiel ESSO
http://webopac0.hwwa.de/digiview/DigiView_Display.cfm?IDN=14630
Bei den Personendossiers scheint dagegen so gut wie alles Digitalisierte gesperrt.
KlausGraf - am Dienstag, 18. April 2006, 01:24 - Rubrik: Wirtschaftsarchive
http://genealogie.dilib.info/
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2006/04#Internet
Der Verein für Computergenealogie e.V. hat ein eigenes Digitalisierungsprojekt gestartet. Es liegt eine Bremer genealogische Kartei digitalisiert vor sowie
* Ritters geographisch statistisches Lexikon in zwei Bänden, 8. Auflage. (von 1895) mit 2.266 Seiten,
* Grübels Gemeindelexikon des Deutschen Reiches (von 1892) mit sieben Seiten Einleitung und 608 Seiten Tabellen.
Außerdem gibt es u.a. noch einige Adressbücher des frühen 20. Jahrhunderts als Faksimile.
Unangenehm berührt folgende Bemerkung: "Um die Genealogische Online Bibliothek benutzen zu können, müssen Sie zum Einen Javascript in Ihrem Browser zulassen, zum Anderen müssen Sie eine aktuelle Java-Runtime Version installiert haben." Das ist nicht akzeptabel, digitalisierte Werke sollten auch ohne solche Zusatzinstallationen benutzbar sein.
Bei der Rang- und Quartierliste 1896 finde ich den Hauptteil nicht. Man kann also nicht seitenweise blättern, sondern ist auf die Kapiteleinteilung angewiesen, was eindeutig benutzerunfreundlich ist.
Fazit: Standards für professionelle Digitalisierungsunternehmen wurden nicht eingehalten.
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2006/04#Internet
Der Verein für Computergenealogie e.V. hat ein eigenes Digitalisierungsprojekt gestartet. Es liegt eine Bremer genealogische Kartei digitalisiert vor sowie
* Ritters geographisch statistisches Lexikon in zwei Bänden, 8. Auflage. (von 1895) mit 2.266 Seiten,
* Grübels Gemeindelexikon des Deutschen Reiches (von 1892) mit sieben Seiten Einleitung und 608 Seiten Tabellen.
Außerdem gibt es u.a. noch einige Adressbücher des frühen 20. Jahrhunderts als Faksimile.
Unangenehm berührt folgende Bemerkung: "Um die Genealogische Online Bibliothek benutzen zu können, müssen Sie zum Einen Javascript in Ihrem Browser zulassen, zum Anderen müssen Sie eine aktuelle Java-Runtime Version installiert haben." Das ist nicht akzeptabel, digitalisierte Werke sollten auch ohne solche Zusatzinstallationen benutzbar sein.
Bei der Rang- und Quartierliste 1896 finde ich den Hauptteil nicht. Man kann also nicht seitenweise blättern, sondern ist auf die Kapiteleinteilung angewiesen, was eindeutig benutzerunfreundlich ist.
Fazit: Standards für professionelle Digitalisierungsunternehmen wurden nicht eingehalten.
KlausGraf - am Dienstag, 18. April 2006, 00:31 - Rubrik: Genealogie
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Für mich ein E-Ostergeschenk:
URN: urn:nbn:de:bsz:25-opus-24389
URL: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2438/
Reinhardt, Tanja
Die habsburgischen Heiligen des Jakob Mennel
pdf-Format:
Dokument 1.pdf (4,673 KB)
Kurzfassung in deutsch
Im Mittelpunkt der folgenden Betrachtungen stehen insgesamt drei Fassungen eines Heiligenlegendars, das Kaiser Maximilian I. im Jahre 1505 als Teil der Fürstlichen Chronik in Auftrag gab. Jakob Mennel, Freiburger Stadtschreiber und Hofhistoriograph am Hofe des Habsburgers, wurde mit diesem Unternehmen betraut. Die Fürstliche Chronik nahm für den Habsburger mehr als andere Werke, die er in Auftrag gegeben hatte, eine Sonderstellung ein. Somit enthält sie als eine Darstellung habsburgischer Geschichte zentrale Aussagen zum Selbstverständis des Kaisers und seiner Familie. Zudem bringt die Analyse der drei Legendarfassungen Einblicke in das Beziehungsnetz, das die Habsburger mit anderen europäischen Königshäusern verbinden und zudem ihre Vormachtstellung belegen sollte. Weitere Erkenntnisse der Untersuchung beziehen sich auf Mennels Recherche- und Auswertungstechnik bei seinen Nachforschungen zu den habsburgischen Heiligen.
URN: urn:nbn:de:bsz:25-opus-24389
URL: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2438/
Reinhardt, Tanja
Die habsburgischen Heiligen des Jakob Mennel
pdf-Format:
Dokument 1.pdf (4,673 KB)
Kurzfassung in deutsch
Im Mittelpunkt der folgenden Betrachtungen stehen insgesamt drei Fassungen eines Heiligenlegendars, das Kaiser Maximilian I. im Jahre 1505 als Teil der Fürstlichen Chronik in Auftrag gab. Jakob Mennel, Freiburger Stadtschreiber und Hofhistoriograph am Hofe des Habsburgers, wurde mit diesem Unternehmen betraut. Die Fürstliche Chronik nahm für den Habsburger mehr als andere Werke, die er in Auftrag gegeben hatte, eine Sonderstellung ein. Somit enthält sie als eine Darstellung habsburgischer Geschichte zentrale Aussagen zum Selbstverständis des Kaisers und seiner Familie. Zudem bringt die Analyse der drei Legendarfassungen Einblicke in das Beziehungsnetz, das die Habsburger mit anderen europäischen Königshäusern verbinden und zudem ihre Vormachtstellung belegen sollte. Weitere Erkenntnisse der Untersuchung beziehen sich auf Mennels Recherche- und Auswertungstechnik bei seinen Nachforschungen zu den habsburgischen Heiligen.
KlausGraf - am Samstag, 15. April 2006, 03:28 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://nar.oxfordjournals.org/cgi/content/full/34/suppl_1/D527
© The Author 2006. Published by Oxford University Press. All rights reserved
The online version of this article has been published under an open access model. Users are entitled to use, reproduce, disseminate, or display the open access version of this article for non-commercial purposes provided that: the original authorship is properly and fully attributed; the Journal and Oxford University Press are attributed as the original place of publication with the correct citation details given; if an article is subsequently reproduced or disseminated not in its entirety but only in part or as a derivative work this must be clearly indicated. For commercial re-use, please contact journals.permissions@oxfordjournals.org
This seems equivalent to Creative Commons Attribution - Non Commercial (CC-BY-NC). Derivative works seems to be allowed. It seems also allowed to mirror the article in an academic OA repository.
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KlausGraf - am Donnerstag, 13. April 2006, 04:26 - Rubrik: Open Access
Es ist natürlich viel zu früh, die im Laufe des gestrigen Mittwoch als BETA freigegebene MSN-Konkurrenz zu Google Scholar (GS) zu beurteilen:
http://academic.live.com/
Sie liegt inzwischen auch auf deutsch vor. Tests mit verschiedenen Browsern sind erforderlich. Mozilla führt nach wie vor auf die englische Version, während das Aufrufen mit dem IE die deutsche Fassung erbringt. In Mozilla funktioniert das Anklicken wichtiger Links (Websearch, CiteSeer, Autorname, BibTex usw.) nicht.
Bislang sind nur einige wenige Fachgebiete erfasst. Daher ist ein Vergleich mit dem Umfang von Google Scholar noch nicht möglich.
Die Treffer entstammen überwiegend der kostenpflichtigen Zeitschriftenliteratur, es ist nicht möglich, freie Quellen gezielt auszufiltern.
Ebenso wie bei BASE
http://base.ub.uni-bielefeld.de/index_english.html
das natürlich ungleich differenziertere Suchen (auch als GS) ermöglicht, entstammen die Treffer einer genau definierten Anzahl von Quellen. Dagegen nimmt GS auch allgemeine Webfundstücke (z.B. Kursmaterialien und Bibliographien).
Eine erweiterte Suche fehlt (also auch die Möglichkeit wie in GS und BASE nach Metadaten zu suchen), auf Deutsch gibt es keine Suchtipps. Die GS-Funktion Cited-by, ein herausragender Vorteil, fehlt ganz bewusst (noch). Man kann sich aber CiteSeer-Zitate anzeigen lassen.
Was es mit dem Schieberegler (Slider siehe auch: http://pmi.nlm.nih.gov/slide/) auf sich hat, ließ sich mit Mozilla nicht beurteilen. Er bezieht sich auf die dargestellte Trefferanzahl.
Warum von den Verlagen anderweitig angebotene Abstracts nicht übernommen werden, erfährt man nicht. Man sieht den Resultaten nicht an, welche Artikel frei zugänglich sind. So kann ein bei Wiley erschienener Artikel (gefunden über die Suche friedrich schiller -jena)
"Characterization of iron-gall inks in historical
manuscripts and music compositions using x-ray
fluorescence spectrometry" (Datierungs- und Identifizierungsmöglichkeiten anhand von Tinten)
anscheinend frei heruntergeladen werden.
Weitere Meldungen zu MAS:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html (beste Zusammenstellung englischsprachiger erster Besprechungen)
http://www.escholarlypub.com/digitalkoans/2006/04/12/windows-live-academic-is-up/
http://log.netbib.de/archives/2006/04/13/delicius-unfolgsanomalies/
Offizielles Weblog
http://spaces.msn.com/academicsearch/
Vergleichbare Möglichkeiten, kostenfrei kostenpflichtige Inhalte (Monographien, Zeitschriftenartikel) in großem Umfang als Volltexte zu durchsuchen, listet auf:
http://wiki.netbib.de/coma/VolltextSuchen
http://academic.live.com/
Sie liegt inzwischen auch auf deutsch vor. Tests mit verschiedenen Browsern sind erforderlich. Mozilla führt nach wie vor auf die englische Version, während das Aufrufen mit dem IE die deutsche Fassung erbringt. In Mozilla funktioniert das Anklicken wichtiger Links (Websearch, CiteSeer, Autorname, BibTex usw.) nicht.
Bislang sind nur einige wenige Fachgebiete erfasst. Daher ist ein Vergleich mit dem Umfang von Google Scholar noch nicht möglich.
Die Treffer entstammen überwiegend der kostenpflichtigen Zeitschriftenliteratur, es ist nicht möglich, freie Quellen gezielt auszufiltern.
Ebenso wie bei BASE
http://base.ub.uni-bielefeld.de/index_english.html
das natürlich ungleich differenziertere Suchen (auch als GS) ermöglicht, entstammen die Treffer einer genau definierten Anzahl von Quellen. Dagegen nimmt GS auch allgemeine Webfundstücke (z.B. Kursmaterialien und Bibliographien).
Eine erweiterte Suche fehlt (also auch die Möglichkeit wie in GS und BASE nach Metadaten zu suchen), auf Deutsch gibt es keine Suchtipps. Die GS-Funktion Cited-by, ein herausragender Vorteil, fehlt ganz bewusst (noch). Man kann sich aber CiteSeer-Zitate anzeigen lassen.
Was es mit dem Schieberegler (Slider siehe auch: http://pmi.nlm.nih.gov/slide/) auf sich hat, ließ sich mit Mozilla nicht beurteilen. Er bezieht sich auf die dargestellte Trefferanzahl.
Warum von den Verlagen anderweitig angebotene Abstracts nicht übernommen werden, erfährt man nicht. Man sieht den Resultaten nicht an, welche Artikel frei zugänglich sind. So kann ein bei Wiley erschienener Artikel (gefunden über die Suche friedrich schiller -jena)
"Characterization of iron-gall inks in historical
manuscripts and music compositions using x-ray
fluorescence spectrometry" (Datierungs- und Identifizierungsmöglichkeiten anhand von Tinten)
anscheinend frei heruntergeladen werden.
Weitere Meldungen zu MAS:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html (beste Zusammenstellung englischsprachiger erster Besprechungen)
http://www.escholarlypub.com/digitalkoans/2006/04/12/windows-live-academic-is-up/
http://log.netbib.de/archives/2006/04/13/delicius-unfolgsanomalies/
Offizielles Weblog
http://spaces.msn.com/academicsearch/
Vergleichbare Möglichkeiten, kostenfrei kostenpflichtige Inhalte (Monographien, Zeitschriftenartikel) in großem Umfang als Volltexte zu durchsuchen, listet auf:
http://wiki.netbib.de/coma/VolltextSuchen
KlausGraf - am Donnerstag, 13. April 2006, 04:22 - Rubrik: Open Access
[Update: Als Norm ersetzt durch http://archiv.twoday.net/stories/8419122/ ]
Neben der Suchfunktion stellen die Kategorien ein wichtiges Mittel dar, frühere Inhalte dieses Gemeinschaftsweblogs wieder aufzufinden. Jeder Beitrag kann leider nur in eine Kategorie einsortiert werden. Falls er zwingend auch noch in eine andere gehört, muss der Eintrag nochmals angelegt oder ein eigener Eintrag mit dem Verweis auf den anderen Beitrag erstellt werden.
Die Kategorien sind rechts anklickbar, dargestellt werden maximal 10 Beiträge, man muss also weiterblättern, wenn man alle Beiträge einer Kategorie sehen möchte. Für jede Kategorie gibt es einen gesonderten RSS-Feed!
REGELN FÜR BEITRÄGER
Es sollte nicht zu viele Kategorien geben, der jetzige Bestand ist schon an der oberen Grenze und ich wäre dankbar, wenn keine neuen Kategorien ohne Rücksprache mit mir angelegt werden könnten.
Jeder Beitrag muss einer Kategorie zugeordnet werden und auf der Startseite sichtbar sein.
Grundsätzlich entscheiden die Beiträger frei über die Zuordnung der Beiträge zu einer Kategorie. Im Einzelfall korrigiere ich (selten) diese Zuordnung, wenn mir eine andere Kategorie erheblich zutreffender erscheint. Mir selbst als Administrator behalte ich strikt nur die Kategorie IMPRESSUM vor.
Um englischsprachigen Lesern es zu ermöglichen, die englischen Beiträge gezielt zur Kenntnis zu nehmen, sollten alle englischsprachigen Beiträge, die sehr willkommen sind, unabhängig von ihrer Sachzuordnung nur in der Kategorie "English Corner" untergebracht werden.
Bei der Zuordnung von Beiträgen zu Kategorien bitte ich die folgenden Erläuterungen zum jeweiligen Inhalt zu berücksichtigen.
+ Allgemeines
Dies ist zu lesen als "Allgemeines zu diesem Weblog" und wird im wesentlichen von mir betreut. Allgemeine Themen zum Archivwesen sollten in eine andere passende Kategorie eingeordnet werden oder in MISCELLANEA.
+ Archivbibliotheken
Themen, die mit den Dienstbibliotheken in Archiven zusammenhängen.
+ Archive von unten
Diese Kategorie widmet sich Archiven alternativer Bewegungen und wird im wesentlichen freundlicherweise von Herrn Bernd Hüttner betreut. Siehe auch FRAUENARCHIVE.
+ Archivgeschichte
Geschichte des Archivwesens und einzelner Archive.
+ Archivpaedagogik
Arbeit der Archivpädagogen, Zusammenarbeit Schule-Archiv
+ Archivrecht
Rechtliche Fragen des Archivwesens. Siehe auch DATENSCHUTZ
+ Ausbildungsfragen
Ausbildung von Archivaren, Archivschule
+ Bestandserhaltung
Erhaltung von Archiv-, Bibliotheks- und Museumsgut
+ Bewertung
Archivische Bewertung und Überlieferungsbildung, Kassation, einschließlich Fragen der Übernahme von Archivgut
+ Datenschutz
Datenschutzfragen und Fragen zu den Informationsfreiheitsgesetzen
+ Digitale Bibliotheken
Digitale Sammlungen im Internet
+ Digitale Unterlagen
Digitale Unterlagen in Archiven, siehe auch WEBARCHIVIERUNG
+ Diplomarbeiten
Diplomarbeiten zum Archivwesen
+ English Corner
Englischsprachige Beiträge
+ Foren
Mailinglisten und andere Foren zum Archivwesen
+ Fotoueberlieferung
Fragen der Fotoarchivierung
+ Frauenarchive
Siehe auch ARCHIVE VON UNTEN
+ Genealogie
Beiträge, die insbesondere Genealogen interessieren könnten.
+ Herrschaftsarchive
Siehe die Fachgruppe 4 des VdA: Herrschafts-, Haus- und Familienarchive
+ Hilfswissenschaften
Beiträge zu den Hilfswissenschaften, auch Urkundenlehre, Aktenkunde
+ IMPRESSUM
Impressum des Weblogs (nur 1 Beitrag), steht für Beiträger nicht zur Verfügung
+ Internationale Aspekte
Ausländisches Archivwesen (außerhalb des deutschsprachigen Raums)
+ Kirchenarchive
Kirchliches Archivwesen (siehe auch Fachgruppe 3 des VdA)
+ Kommunalarchive
Archive der Städte, Gemeinden, Landkreise und vergleichbarer Gebietskörperschaften (siehe auch Fachgruppe 2 des VdA)
+ Kooperationsmodelle
Kooperation von Archiven mit anderen Institutionen
+ Kulturgut
Schutz und Verlust von Archivgut und vergleichbarem Kulturgut (z.B. Adelsbibliotheken), archivischer Denkmalschutz, Fideikommissrecht
+ Landesgeschichte
Bezieht sich vor allem auf deutschsprachige Länder und Regionen.
+ Literaturarchive
Archive, die sich einem oder mehreren Autoren widmen. Fragen der Nachlassarchivierung.
+ Medienarchive
Pressearchive (zu Bildarchiven siehe FOTOUEBERLIEFERUNG), Rundfunkarchive (siehe auch Fachgruppe 7 des VdA)
+ Miscellanea
Alles, was nicht in eine der anderen Schubladen passt.
+ Oeffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit von Archiven, Außendarstellung, Publikationen von Archiven, auch: archivfachliche Publikationen (Zeitschriften, Festschriften)
+ Open Access
Beiträge zum Thema "Open Access" in Wissenschaft und Archiven, Bibliotheken und Museen
+ Parlamentsarchive
Archive der Parlamente, politischen Parteien, Stiftungen und Verbände (siehe auch Fachgruppe 6)
+ Personalia
Offene Stellen, Mitteilungen zu Personalangelegenheiten (Neubesetzungen, Nachrufe usw.)
+ Privatarchive und Initiativen
Archivgut in privater Hand (z.B. bei eBay). Zu privaten Initiativen siehe vor allem ARCHIVE VON UNTEN, FRAUENARCHIVE. Adels- und Herrschaftsarchive siehe HERRSCHAFTSARCHIVE.
+ Staatsarchive
Bundesarchiv, Archive der Länder, bezogen jeweils auf den deutschsprachigen Raum (siehe auch Fachgruppe 1 des VdA).
+ Suchen
Möglichkeiten der Recherche im Internet
+ Technik
Archivtechnik, EDV im Archiv, aber auch Internet-Tools
+ Universitaetsarchive
Archive der Universitäten/Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen (siehe auch Fachgruppe 8 des VdA)
+ Unterhaltung
Unterhaltsames, "Fun"
+ Veranstaltungen
Veranstaltungshinweise (Ankündigungen)
+ Webarchivierung
Archivierung von Internetseiten
+ Weblogs
Interessante Weblogs, Bemerkenswertes aus der Blogosphäre
+ Wirtschaftsarchive
Firmenarchive, Unternehmensarchive, Wirtschaftsarchive (siehe auch Fachgruppe 5 des VdA)
DESIDERATE:
Benutzung - Beiträge vor allem unter ARCHIVRECHT
Nachlaesse - insbesondere unter UNIVERSITAETSARCHIVE, LITERATURARCHIVE und anderen Archivsparten
Schriftgutverwaltung, Records Management - vor allem unter BEWERTUNG
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+ Literaturarchive
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+ Medienarchive
Pressearchive (zu Bildarchiven siehe FOTOUEBERLIEFERUNG), Rundfunkarchive (siehe auch Fachgruppe 7 des VdA)
+ Miscellanea
Alles, was nicht in eine der anderen Schubladen passt.
+ Oeffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit von Archiven, Außendarstellung, Publikationen von Archiven, auch: archivfachliche Publikationen (Zeitschriften, Festschriften)
+ Open Access
Beiträge zum Thema "Open Access" in Wissenschaft und Archiven, Bibliotheken und Museen
+ Parlamentsarchive
Archive der Parlamente, politischen Parteien, Stiftungen und Verbände (siehe auch Fachgruppe 6)
+ Personalia
Offene Stellen, Mitteilungen zu Personalangelegenheiten (Neubesetzungen, Nachrufe usw.)
+ Privatarchive und Initiativen
Archivgut in privater Hand (z.B. bei eBay). Zu privaten Initiativen siehe vor allem ARCHIVE VON UNTEN, FRAUENARCHIVE. Adels- und Herrschaftsarchive siehe HERRSCHAFTSARCHIVE.
+ Staatsarchive
Bundesarchiv, Archive der Länder, bezogen jeweils auf den deutschsprachigen Raum (siehe auch Fachgruppe 1 des VdA).
+ Suchen
Möglichkeiten der Recherche im Internet
+ Technik
Archivtechnik, EDV im Archiv, aber auch Internet-Tools
+ Universitaetsarchive
Archive der Universitäten/Hochschulen sowie wissenschaftlicher Institutionen (siehe auch Fachgruppe 8 des VdA)
+ Unterhaltung
Unterhaltsames, "Fun"
+ Veranstaltungen
Veranstaltungshinweise (Ankündigungen)
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Archivierung von Internetseiten
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Interessante Weblogs, Bemerkenswertes aus der Blogosphäre
+ Wirtschaftsarchive
Firmenarchive, Unternehmensarchive, Wirtschaftsarchive (siehe auch Fachgruppe 5 des VdA)
DESIDERATE:
Benutzung - Beiträge vor allem unter ARCHIVRECHT
Nachlaesse - insbesondere unter UNIVERSITAETSARCHIVE, LITERATURARCHIVE und anderen Archivsparten
Schriftgutverwaltung, Records Management - vor allem unter BEWERTUNG
KlausGraf - am Mittwoch, 12. April 2006, 22:22 - Rubrik: Allgemeines
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Das Gedächtnis der Schweiz online auf http://www.bar.admin.ch
Bern - Das Schweizerische Bundesarchiv hat seinen Internetauftritt überarbeitet und informiert auf www.bar.admin.ch umfassend über nachhaltiges Informationsmanagement in der Bundesverwaltung.
Bern - Das Schweizerische Bundesarchiv hat seinen Internetauftritt überarbeitet und informiert auf www.bar.admin.ch umfassend über nachhaltiges Informationsmanagement in der Bundesverwaltung.
KlausGraf - am Mittwoch, 12. April 2006, 21:15 - Rubrik: Staatsarchive
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Mit dem Archivportal Thüringen wurde ein spartenübergreifender Zugang zu den Archiven im Freistaat Thüringen geschaffen.
Archivportal Thüringen
Archivportal Thüringen
schwalm.potsdam - am Dienstag, 11. April 2006, 12:39 - Rubrik: Staatsarchive
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Das Schweizerische Bundesarchiv hat eine Strategie zur dauerhaften Archivierung strukturierter Daten entwickelt:
Lösung zur Archivierung strukturierter Daten
Lösung zur Archivierung strukturierter Daten
schwalm.potsdam - am Montag, 10. April 2006, 16:44 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung führt zusammen mit der Firma Haessler am 11. Mai den sog. DoRIS-Tag durch. Dabei werden neben der Aktenführungslösung DoRIS verschiedene aktuelle Projekte zur elektronischen Aktenführung und Aussonderung resp. Archivierung vorgestellt. Das Ministerium war u.a. an der Entwicklung der Lösung beteiligt, welche in einigen Teilen wie bspw. der Aktenaussonderung über die Forderungen des DOMEA-Konzepts hinausgeht. Auch wurde von der Firma vor einiger Zeit ein DoRIS-Aussonderungshandbuch vorgestellt, was den technischen Ablauf der Aussonderung elektronischer Akten ans Archiv explizit beschreibt einschl. entsprechender Parameter - ein Punkt der von DOMEA bis heute nur theoretisch beschrieben, jedoch nicht mit Darstellung der technischen Abläufe (wie im DoRIS-Handbuch beschrieben) versehen ist. Dieses und andere Themen zum Records Management können am 11. Mai diskutiert werden.
Als Beispielprojekt ist die Schweizerische Bundespost interessant, da dort bereits eine Abgabe von Records ans Bundesarchiv erfolgte.
DoRIS-Tag am 11. Mai in Berlin
Als Beispielprojekt ist die Schweizerische Bundespost interessant, da dort bereits eine Abgabe von Records ans Bundesarchiv erfolgte.
DoRIS-Tag am 11. Mai in Berlin
schwalm.potsdam - am Montag, 10. April 2006, 16:33 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Das von Gerald Spindler herausgegebene Buch, das unter
http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/extern/openaccess/leitfaden/
heruntergeladen werden kann, versteht sich als "Praktiker-Leitfaden". Der Gesamteindruck ist enttäuschend. Laien werden wenig mit dem teilweise sehr unanschaulich im üblichen Juristenkauderwelsch geschriebenen Buch anfangen können. Die vertretenen Positionen, die sich starr an das bestehende Urheberrecht klammern, sind oft einseitig konservativ gegen OA eingestellt.
Eine sorgfältige Kenntnisnahme der deutschsprachigen wichtigen Publikationen zum Open Access, die überwiegend in der Rubrik "Open Access" dieses Weblogs angezeigt oder erwähnt wurden, ist nicht erfolgt. Dass der von Mruck/Gersmann herausgegebene Reader
http://archiv.twoday.net/stories/189932/
nicht zitiert wird, ist schlicht und einfach unverzeihlich. Man mag über die Qualität des juristischen Beitrags von Heike Stintzing (ISI 2004, Chur) über urheberrechtliche Probleme von OA geteilter Meinung sein, aber eine ernstzunehmende juristische Darstellung hat diesen Beitrag gefälligst zu verarbeiten:
http://www.competence-site.de/rechtsfragen.nsf/F624620CB965BFF3C1256F9A0082F172/$File/open_access_vs_urheberrecht.pdf
Dass im Literaturverzeichnis so gut wie keine Online-Quellen aufgeführt werden, ist mehr als befremdlich. Gegebene Online-Nachweise werden unprofessionell zitiert und sind lückenhaft (so ist der Aufsatz von Pflüger/Ertmann 2004 auch im Internet abrufbar unter:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1337/ ). Dass in den einzelnen Beiträgen viele Online-Quellen herangezogen werden, ist dafür kein Ersatz.
Ergänzungen in Auswahl:
http://archiv.twoday.net/stories/1284034/
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144/ (Nachtrag)
http://archiv.twoday.net/stories/1118305/
http://eprints.rclis.org/archive/00003737/ (und viele weitere bei E-LIS verfügbare Beiträge)
Stellungnahme zu einzelnen Punkten:
S. 5 wird dem Monitum (das ich wiederholt vorgetragen habe) Rechnung getragen, dass die deutsche Übersetzung der Berliner Erklärung die Bearbeitungen unterschlägt.
S. 6f. wird entgegen der maßgeblichen OA-Definition der Berliner Erklärung, die zuvor zitiert worden war, in der eigenen Definition einmal mehr die Beseitigung der "permission barriers" ignoriert. Es geht nicht an, dass man sich, weil man bestimmte Forderungen nicht für sinnvoll hält, sich seine eigene OA-Definition schnitzt.
S. 21ff. geben Mönch/Nödler eine sehr breit gehaltene allgemeine Einführung ins Urheberrecht - im Juristenjargon, allgemeinverständlich ist da wenig. Anschauliche Beispiele fehlen.
S. 43f. wird eine klare Stellungnahme zu Pflüger/Ertmann 2004 (s.o.) vermieden.
Die Autoren beten kritiklos das unsinige Dogma der - in anderen Ländern unbekannten - mandaringleichen Stellung des Hochschullehrers nach, der nach Belieben über die Publikation der Forschungsergebnisse entscheiden kann.
Aus S. 47 wird man folgern dürfen, dass für wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten die Pflichtablieferung der dienstlich erstellten Werke an ein Repositorium gefordert werden dürfte.
Was S. 48f. über die Einbehaltung von Prüfungsarbeiten geschrieben wird, ignoriert die Forschung zu diesem Thema, siehe
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165
S. 52f. wird die Kritik an der geplanten Regelung des § 53a durch die Bibliotheken und das Urheberrechtsbündnis übergangen. Hier wie auch sonst stehen die Autoren konservativ auf dem Boden der herrschenden Urheberrechtsdogmatik, die vom Wind des Wandels nichts wissen will.
S. 53f. hätte man sich die überflüssige Passage zum internationalen Urheberrecht auch sparen können. An ihr ist nichts, was man in einem "Praxisleitfaden" erwarten würde. Die komplexen Verhältnisse werden noch nicht einmal an einem Beispiel erläutert.
Mantz S. 55 ff. widmet sich insbesondere der Auslegung der CC-Lizenzen anhand der Vorschriften über AGB des BGB - ein nützlicher Beitrag! Geprüft wird auch die DPPL (NRW), die nach Ansicht des Autors einige unwirksame Klauseln enthält - ein Armutszeugnis für ifross!
S. 97ff. wird auf das in Deutschland noch wenig bekannte SPARC Author's Addendum eingegangen, mit dem Autoren gängige Verlagsverträge ergänzen können.
Dieser Beitrag ist für Laien allerdings so gut wie unverständlich.
Knauff S. 105ff. hat seinen Schwerpunkt auf dem Einsatz von DRM, eigentlich ein Widerspruch zu OA.
Heckmann S. 123ff. thematisiert Retrodigitalisierungsprojekte, wobei die Übersicht zu gemeinfreien Werken bzw. zu Schutzfristen des Urheberrechts außerordentlich oberflächlich bleibt.
Zur unbekannten Nutzungsart nach § 31 Abs. 4 UrhG (die Online-Nutzung wird mehrheitlich erst ab 1995 als bekannt angesehen) enthält S. 130 eine instruktive Tabelle.
S. 132 ist die Auffassung inakzeptabel, dass sich Repositorien um ausschließliche Nutzungsrechte bemühen sollten.
S. 133 wird das gravierende Problem "verwaister Werke" nur im Nebensatz angespochen, obwohl genau das die allergrößten Schwierigkeiten in der Praxis bereitet. Thema verfehlt!
S. 136 wird eine Anbietungspflicht des Autors gegenüber dem Buchverlag konstruiert, die einseitig die Interessen der Verleger berücksichtigt.
S. 144f. wird der geplante § 52b (Leseplätze in Bibliotheken) restriktiv im Verlegersinne interpretiert.
Weber S. 149ff. erörtert haftungsrechtliche Fragen rund um Repositorien und plädiert unter anderem für Sperrklauseln.
Völlig unsinnig und mit den Grundgedanken von weltweitem OA unvereinbar ist die Empfehlung S. 180, wegen internationaler Haftungsrisiken einen Auslandsbezug nach Möglichkeit zu vermeiden.
Knauf S. 183ff. fragt nach wettbewerbsrechtlichen Implikationen öffentlichrechtlicher Repositorien. Der Beitrag liest sich wie ein Gefälligkeitsgutachten für einen Verlegerverband, wenn er die Publikation von Belletristik durch ein Repositorium als bedenklich ansieht und die kostenlose Erbringung von Leistungen anzweifelt. Dass Repositorien verpflichtet sein könnten, mittelfristig wenigstens eine Kostendeckung anzustreben, also die Benutzer abzukassieren, um nicht mit dem UWG in Konflikt zu geraten, führt den Grundgedanken von OA ad absurdum.
Weber S. 195ff. behandelt das elektronische Pflichtexemplar, die ISBN-Vergabe und die elektronische Publikation von Dissertationen. Die Tabelle S. 206ff. zeigt die unerfreuliche Zurückhaltung der rechtswissenschaftlichen Fakultäten bei der Ablieferungsmöglichkeit von Dissertationen in elektronischer Form.
Ärgerlicherweise nicht thematisiert wird die Frage, ob ein Doktorand trotz fehlender Möglichkeit in der Promotionsordnung einen Rechtsanspruch hat, seine Dissertation elektronisch abzuliefern.
Ebensowenig wird die wichtige Frage der Prüfungsarbeiten angesprochen (siehe oben) und auch die Frage nach den Vorgaben des öffentlichen Rechts bei der Auswahl etwa von Diplomarbeiten für ein Repositorium wird leider nicht erörtert (siehe dazu Steinhauer u.a. im Listenarchiv http://www.inetbib.de).
Dass in einem Praxisleitfaden der § 38 zwar S. 13, 97, 143f. erwähnt wird, die entscheidende Pointe seit der Novellierung von 2003 aber unter den Tisch fallen gelassen wird, passt in das Bild mitunter eher stümperhaft anmutender Ausarbeitungen. Denn die ausschließlichen Nutzungsrechte, die der Verlag erwirbt und damit auch die Einjahresfrist bezieht sich NICHT auf das für die öffentliche Zugänglichmachung im Internet erforderliche Recht der öffentlichen Wiedergabe, siehe
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html
Damit gilt die Einjahresfrist nicht für Online-Publikationen. Autoren können also sofort in einem Repositorium ihre Arbeit einstellen, soweit sie nicht explizit vertraglich gebunden sind. Da sich CC-Lizenzen auch auf den Druck beziehen, gilt allerdings, dass bei Einstellung unter einer beliebigen CC-Lizenz die Jahresfrist vom Autor gewahrt werden muss.
Frau Rechtsanwältin Stintzing hat in der Diskussion ihres oben genannten Beitrags in Chur 2004 ausdrücklich meiner These zugestimmt, dass die Einjahresfrist nicht für Online-Publikationen gilt.
Das Fazit ist zweispältig, wenn nicht negativ. Es gibt wertvolle Ausführungen in dem Band, aber andere dezidiert OA-feindliche Interpretationen stellen sich eher als ein konservatives "trojanisches Pferd" dar, mit der die OA-Community verunsichert werden soll. Dieses Buch ist kein wirklicher Fortschritt.
http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/extern/openaccess/leitfaden/
heruntergeladen werden kann, versteht sich als "Praktiker-Leitfaden". Der Gesamteindruck ist enttäuschend. Laien werden wenig mit dem teilweise sehr unanschaulich im üblichen Juristenkauderwelsch geschriebenen Buch anfangen können. Die vertretenen Positionen, die sich starr an das bestehende Urheberrecht klammern, sind oft einseitig konservativ gegen OA eingestellt.
Eine sorgfältige Kenntnisnahme der deutschsprachigen wichtigen Publikationen zum Open Access, die überwiegend in der Rubrik "Open Access" dieses Weblogs angezeigt oder erwähnt wurden, ist nicht erfolgt. Dass der von Mruck/Gersmann herausgegebene Reader
http://archiv.twoday.net/stories/189932/
nicht zitiert wird, ist schlicht und einfach unverzeihlich. Man mag über die Qualität des juristischen Beitrags von Heike Stintzing (ISI 2004, Chur) über urheberrechtliche Probleme von OA geteilter Meinung sein, aber eine ernstzunehmende juristische Darstellung hat diesen Beitrag gefälligst zu verarbeiten:
http://www.competence-site.de/rechtsfragen.nsf/F624620CB965BFF3C1256F9A0082F172/$File/open_access_vs_urheberrecht.pdf
Dass im Literaturverzeichnis so gut wie keine Online-Quellen aufgeführt werden, ist mehr als befremdlich. Gegebene Online-Nachweise werden unprofessionell zitiert und sind lückenhaft (so ist der Aufsatz von Pflüger/Ertmann 2004 auch im Internet abrufbar unter:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1337/ ). Dass in den einzelnen Beiträgen viele Online-Quellen herangezogen werden, ist dafür kein Ersatz.
Ergänzungen in Auswahl:
http://archiv.twoday.net/stories/1284034/
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144/ (Nachtrag)
http://archiv.twoday.net/stories/1118305/
http://eprints.rclis.org/archive/00003737/ (und viele weitere bei E-LIS verfügbare Beiträge)
Stellungnahme zu einzelnen Punkten:
S. 5 wird dem Monitum (das ich wiederholt vorgetragen habe) Rechnung getragen, dass die deutsche Übersetzung der Berliner Erklärung die Bearbeitungen unterschlägt.
S. 6f. wird entgegen der maßgeblichen OA-Definition der Berliner Erklärung, die zuvor zitiert worden war, in der eigenen Definition einmal mehr die Beseitigung der "permission barriers" ignoriert. Es geht nicht an, dass man sich, weil man bestimmte Forderungen nicht für sinnvoll hält, sich seine eigene OA-Definition schnitzt.
S. 21ff. geben Mönch/Nödler eine sehr breit gehaltene allgemeine Einführung ins Urheberrecht - im Juristenjargon, allgemeinverständlich ist da wenig. Anschauliche Beispiele fehlen.
S. 43f. wird eine klare Stellungnahme zu Pflüger/Ertmann 2004 (s.o.) vermieden.
Die Autoren beten kritiklos das unsinige Dogma der - in anderen Ländern unbekannten - mandaringleichen Stellung des Hochschullehrers nach, der nach Belieben über die Publikation der Forschungsergebnisse entscheiden kann.
Aus S. 47 wird man folgern dürfen, dass für wissenschaftliche Mitarbeiter und Assistenten die Pflichtablieferung der dienstlich erstellten Werke an ein Repositorium gefordert werden dürfte.
Was S. 48f. über die Einbehaltung von Prüfungsarbeiten geschrieben wird, ignoriert die Forschung zu diesem Thema, siehe
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165
S. 52f. wird die Kritik an der geplanten Regelung des § 53a durch die Bibliotheken und das Urheberrechtsbündnis übergangen. Hier wie auch sonst stehen die Autoren konservativ auf dem Boden der herrschenden Urheberrechtsdogmatik, die vom Wind des Wandels nichts wissen will.
S. 53f. hätte man sich die überflüssige Passage zum internationalen Urheberrecht auch sparen können. An ihr ist nichts, was man in einem "Praxisleitfaden" erwarten würde. Die komplexen Verhältnisse werden noch nicht einmal an einem Beispiel erläutert.
Mantz S. 55 ff. widmet sich insbesondere der Auslegung der CC-Lizenzen anhand der Vorschriften über AGB des BGB - ein nützlicher Beitrag! Geprüft wird auch die DPPL (NRW), die nach Ansicht des Autors einige unwirksame Klauseln enthält - ein Armutszeugnis für ifross!
S. 97ff. wird auf das in Deutschland noch wenig bekannte SPARC Author's Addendum eingegangen, mit dem Autoren gängige Verlagsverträge ergänzen können.
Dieser Beitrag ist für Laien allerdings so gut wie unverständlich.
Knauff S. 105ff. hat seinen Schwerpunkt auf dem Einsatz von DRM, eigentlich ein Widerspruch zu OA.
Heckmann S. 123ff. thematisiert Retrodigitalisierungsprojekte, wobei die Übersicht zu gemeinfreien Werken bzw. zu Schutzfristen des Urheberrechts außerordentlich oberflächlich bleibt.
Zur unbekannten Nutzungsart nach § 31 Abs. 4 UrhG (die Online-Nutzung wird mehrheitlich erst ab 1995 als bekannt angesehen) enthält S. 130 eine instruktive Tabelle.
S. 132 ist die Auffassung inakzeptabel, dass sich Repositorien um ausschließliche Nutzungsrechte bemühen sollten.
S. 133 wird das gravierende Problem "verwaister Werke" nur im Nebensatz angespochen, obwohl genau das die allergrößten Schwierigkeiten in der Praxis bereitet. Thema verfehlt!
S. 136 wird eine Anbietungspflicht des Autors gegenüber dem Buchverlag konstruiert, die einseitig die Interessen der Verleger berücksichtigt.
S. 144f. wird der geplante § 52b (Leseplätze in Bibliotheken) restriktiv im Verlegersinne interpretiert.
Weber S. 149ff. erörtert haftungsrechtliche Fragen rund um Repositorien und plädiert unter anderem für Sperrklauseln.
Völlig unsinnig und mit den Grundgedanken von weltweitem OA unvereinbar ist die Empfehlung S. 180, wegen internationaler Haftungsrisiken einen Auslandsbezug nach Möglichkeit zu vermeiden.
Knauf S. 183ff. fragt nach wettbewerbsrechtlichen Implikationen öffentlichrechtlicher Repositorien. Der Beitrag liest sich wie ein Gefälligkeitsgutachten für einen Verlegerverband, wenn er die Publikation von Belletristik durch ein Repositorium als bedenklich ansieht und die kostenlose Erbringung von Leistungen anzweifelt. Dass Repositorien verpflichtet sein könnten, mittelfristig wenigstens eine Kostendeckung anzustreben, also die Benutzer abzukassieren, um nicht mit dem UWG in Konflikt zu geraten, führt den Grundgedanken von OA ad absurdum.
Weber S. 195ff. behandelt das elektronische Pflichtexemplar, die ISBN-Vergabe und die elektronische Publikation von Dissertationen. Die Tabelle S. 206ff. zeigt die unerfreuliche Zurückhaltung der rechtswissenschaftlichen Fakultäten bei der Ablieferungsmöglichkeit von Dissertationen in elektronischer Form.
Ärgerlicherweise nicht thematisiert wird die Frage, ob ein Doktorand trotz fehlender Möglichkeit in der Promotionsordnung einen Rechtsanspruch hat, seine Dissertation elektronisch abzuliefern.
Ebensowenig wird die wichtige Frage der Prüfungsarbeiten angesprochen (siehe oben) und auch die Frage nach den Vorgaben des öffentlichen Rechts bei der Auswahl etwa von Diplomarbeiten für ein Repositorium wird leider nicht erörtert (siehe dazu Steinhauer u.a. im Listenarchiv http://www.inetbib.de).
Dass in einem Praxisleitfaden der § 38 zwar S. 13, 97, 143f. erwähnt wird, die entscheidende Pointe seit der Novellierung von 2003 aber unter den Tisch fallen gelassen wird, passt in das Bild mitunter eher stümperhaft anmutender Ausarbeitungen. Denn die ausschließlichen Nutzungsrechte, die der Verlag erwirbt und damit auch die Einjahresfrist bezieht sich NICHT auf das für die öffentliche Zugänglichmachung im Internet erforderliche Recht der öffentlichen Wiedergabe, siehe
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html
Damit gilt die Einjahresfrist nicht für Online-Publikationen. Autoren können also sofort in einem Repositorium ihre Arbeit einstellen, soweit sie nicht explizit vertraglich gebunden sind. Da sich CC-Lizenzen auch auf den Druck beziehen, gilt allerdings, dass bei Einstellung unter einer beliebigen CC-Lizenz die Jahresfrist vom Autor gewahrt werden muss.
Frau Rechtsanwältin Stintzing hat in der Diskussion ihres oben genannten Beitrags in Chur 2004 ausdrücklich meiner These zugestimmt, dass die Einjahresfrist nicht für Online-Publikationen gilt.
Das Fazit ist zweispältig, wenn nicht negativ. Es gibt wertvolle Ausführungen in dem Band, aber andere dezidiert OA-feindliche Interpretationen stellen sich eher als ein konservatives "trojanisches Pferd" dar, mit der die OA-Community verunsichert werden soll. Dieses Buch ist kein wirklicher Fortschritt.
KlausGraf - am Montag, 10. April 2006, 15:45 - Rubrik: Open Access
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http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144/
Schmidt, Birgit:
Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft? / von Birgit Schmidt. - Berlin : Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, 2006, 71 S. - (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft ; 144)
ISSN 1438-7662
PDF-Dokument (1.460 KB)
Abstract
Seit einigen Jahren verschafft sich die Forderung nach allgemeiner und freier Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen Gehör – dies soll insbesondere für die in Artikeln veröffentlichten Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung gelten. Ein Ausgangspunkt dieser Forderung sind unzweifelhaft die Probleme der Bibliotheken, angesichts steigender Preise und stagnierender Etats eine angemessene Informationsversorgung zu gewährleisten. Die Initiativen der Open Access-Bewegung versprechen Abhilfe, indem sie mittels der technischen Möglichkeiten des Internet alternative Publikations- und Geschäftsmodelle erproben und etablieren, die den Lesern unmittelbaren freien Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen verschaffen. An die Realisierungen der Publikationsmodelle „Self-Archiving“ und „Open Access-Zeitschrift“ mittels verschiedener Geschäftsmodelle werden hohe Erwartungen herangetragen, zugleich werfen diese aber auch eine Reihe von neuen Problemen auf. Der Fokus der Diskussion liegt hier auf Open Access-Zeitschriften und autoren-finanzierten Geschäftsmodellen.
Diese Veröffentlichung ist die im Februar 2006 überarbeitete Fassung einer Master-Arbeit im postgradualen Fernstudiengang Master of Arts (Library and Information Science), eingereicht im Mai 2005 an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Schmidt, Birgit:
Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft? / von Birgit Schmidt. - Berlin : Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, 2006, 71 S. - (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft ; 144)
ISSN 1438-7662
PDF-Dokument (1.460 KB)
Abstract
Seit einigen Jahren verschafft sich die Forderung nach allgemeiner und freier Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Publikationen Gehör – dies soll insbesondere für die in Artikeln veröffentlichten Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung gelten. Ein Ausgangspunkt dieser Forderung sind unzweifelhaft die Probleme der Bibliotheken, angesichts steigender Preise und stagnierender Etats eine angemessene Informationsversorgung zu gewährleisten. Die Initiativen der Open Access-Bewegung versprechen Abhilfe, indem sie mittels der technischen Möglichkeiten des Internet alternative Publikations- und Geschäftsmodelle erproben und etablieren, die den Lesern unmittelbaren freien Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen verschaffen. An die Realisierungen der Publikationsmodelle „Self-Archiving“ und „Open Access-Zeitschrift“ mittels verschiedener Geschäftsmodelle werden hohe Erwartungen herangetragen, zugleich werfen diese aber auch eine Reihe von neuen Problemen auf. Der Fokus der Diskussion liegt hier auf Open Access-Zeitschriften und autoren-finanzierten Geschäftsmodellen.
Diese Veröffentlichung ist die im Februar 2006 überarbeitete Fassung einer Master-Arbeit im postgradualen Fernstudiengang Master of Arts (Library and Information Science), eingereicht im Mai 2005 an der Humboldt-Universität zu Berlin.
KlausGraf - am Montag, 10. April 2006, 14:56 - Rubrik: Open Access
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Eine kurze praktische Anleitung im GenWiki
http://wiki.genealogy.net/wiki/Digitalfotografie
An meinen Auffassungen zur Rechtslage
http://archiv.twoday.net/stories/168920/
halte ich fest.
http://wiki.genealogy.net/wiki/Digitalfotografie
An meinen Auffassungen zur Rechtslage
http://archiv.twoday.net/stories/168920/
halte ich fest.
KlausGraf - am Montag, 10. April 2006, 12:26 - Rubrik: Genealogie
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