In der Frankfurter Rundschau vom 23. März 2006 erschien ein Beitrag, der sich auf
http://archiv.twoday.net/stories/692500/
bezieht und mir erst jetzt bekannt wurde.
Fürstenhaus wirft Schätze auf den Markt ;
Finanziell klamme Büdinger Schlossherren verkaufen wertvolle Handschriften an Privatsammler / Gericht droht mit Verlagerung des Archivs
VON ANITA STRECKER (BÜDINGEN)
Zu. Verrammelt. Unzugänglich. Vor dem Tor des Büdinger Schlosses hilft auch kein "Sesam, öffne dich!" mehr. 1,1 Kilometer an historischen Dokumenten - unschätzbare Kostbarkeiten für Historiker und Heimatforscher - liegen seit fast vier Jahren verschlossen im alten Brauhaus des Schlosses, weitere 500 Meter lagern im Bandhaus aus dem 16. Jahrhundert, das vom Alter gezeichnet im Herzen Büdingens steht. Das Gedächtnis von 60 Ortschaften zwischen Büdingen und Gelnhausen, Wächtersbach, Birstein und Meerholz ist weggesperrt. 2002 hat der überschuldete Schlossherr Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Generalbevollmächtigter seines ältesten Sohnes und eigentlichen Fürsten, Casimir-Alexander, den letzten hauptamtlichen Hüter des "Fürstlich und Gräflich Ysenburgischen Gesamtarchivs" aus Geldnot in den vorzeitigen Ruhestand geschickt - und das Archiv kurzerhand zugesperrt.
"Ein Skandal", sagt der Regionalhistoriker Christian Vogel aus Niddatal. Denn was ist, dürfte rein rechtlich nicht sein. Das Gesamtarchiv ist Eigentum einer 1930 gegründeten Stiftung, die als Rechtsnachfolgerin des abgeschafften Fideikommiss aus Feudalzeit Kulturgüter in Adelshand als "unveräußerlich" bewahrt und festlegt, dass das Archiv für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt.
Dass das Recht in Büdingen seit Jahren mit Füßen getreten wird, sieht nicht nur Vogel so. "Die Ysenburger Stiftung ist unser Sorgenkind", sagt Gerhard Knauf, Vorsitzender Richter des Senats Fideikommisse in Kassel, der zum Oberlandesgericht Frankfurt gehört. Als staatliche Aufsicht wacht das Gericht über die Stiftungen der hessischen Adelsfamilien, auf dass historisch wichtige Kulturgüter erhalten bleiben. "Wir haben unsere Probleme damit, dass das Archiv so lange zu ist." Seit Monaten stünden der Senat, das Ministerium für Kunst und Kultur und Wolfgang Ernst zu Ysenburg-Büdingen deswegen in Gesprächen. "Ich hoffe, dass sich das Problem alsbald gut regeln lässt." Wie, lässt Knauf offen: "Ich will die Verhandlungen nicht gefährden."
Historiker Vogel treibt noch eine andere Sorge um: Was geschlossen ist, kann nicht kontrolliert werden, und niemand weiß, welche Schätze das Archiv tatsächlich birgt. Oder: noch birgt. Es ist zwar bekannt, dass alle offiziellen Unterlagen aus Büdingen, Wächtersbach und Meerholz dort lagern. "Aber es gibt keine vollständigen Inventarlisten", beklagt auch Klaus-Dieter Rack vom Staatsarchiv in Darmstadt. Und kaum Findbücher, die bei der Spurensuche helfen könnten. "Das Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut", schlägt der Historiker Klaus Graf vom Aachener Hochschularchiv seit Monaten schon via Internet Alarm. Tatsächlich sind erste spektakuläre Verkäufe publik geworden. Ob die Raritäten jedoch aus dem Archiv stammten oder - ganz legal - aus der Schlossbibliothek, die frei verfügbares Eigentum der Fürstenfamilie ist, darüber streiten sich die Experten.
Leider hat wurde per Gerichtsbeschluss festgestellt, dass die veräußerte Fragmentensammlung Bibliotheksgut darstellt, obwohl sie zuletzt eindeutig als Archivgut galt.
Schillerndstes Streitobjekt ist die reich bebilderte Passionsgeschichte des Franziskanertheologen Johannes von Zazenhausen von 1464, die das Hamburger Auktionshaus Jörn Günter zum unbekanntem Preis von Wolfgang Ernst in Büdingen erstand und für 635 000 Euro an einen privaten Sammler verkaufte. Das Traktat soll einst als Geschenk in das fürstliche Gesamtarchiv gelangt sein. Laut Graf hätte es somit "zweifellos" unter dem Schutz des Bundes-Kulturgutschutzgesetzes gestanden und nicht einfach verkauft werden dürfen. Jetzt ruht die einzige mit Buchmalerei versehene Handschrift im Tresor eines Privatsammlers.
"Zweifellos" hatte ich nicht behauptet. Die Beschreibung des Stücks hat es als Teil des Gesamtarchivs bezeichnet und dieses steht zweifelsohne unter dem besagten Schutz.
Sorge um Liederhandschrift
Die Historikersorgen sich auch darum, dass Teile der kostbaren Schönrainer Liederhandschrift aus der Zeit um 1330 alsbald in Privathänden landen könnten. Laut Urteil der Fideikommiss-Gerichtes stammen auch diese Liedüberlieferungen aus dem frei verkäuflichen Bibliotheksbestand. Doch die Blätter sind so rar, sagt Konrad Wiedemann, Leiter der Handschriftenabteilung der Landesbibliothek Kassel, dass sie aus wissenschaftlicher Sicht kostbarer sind als eine Gutenbergbibel, die für zehn Millionen Euro gehandelt wird. "Von der Gutenbergbibel sind 48 Exemplare bekannt. Einige Blätter der Liederhandschrift gibt es nur ein einziges Mal. Es wäre ein herber Verlust, wenn die Wissenschaft keinen Zugriff mehr darauf hätte." Noch ist die Handschrift auf dem Markt und Wiedemann hofft, dass am Ende eine öffentliche Sammlung zum Zug kommt.
Ob die Fürstenfamilie weitere bedeutsame Stücke verkauft hat oder Archivbestände in die Bibliothek verschoben wurden und nun frei verkäuflich sind, bleibt Spekulation. Heimatforscher Vogel sieht deshalb "schleunigst" das Land in der Pflicht, ähnlich wie beim Verkauf des Erbacher Schlosses einzugreifen, um "einzigartiges Kulturgut" zu retten. Doch das Land weist jede Zuständigkeit zurück. Die Archivbestände seien Eigentum der Familien-Stiftung, sagt Ulrich Adolphs, Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die Aufsicht liege allein beim Fideikommiss-Gericht.
"Ob heimlich Dinge aus dem Archiv verkauft wurden, spielt im Streit bisher keine Rolle", sagt Richter Knauf. "Uns geht es darum, dass das Archiv wieder zugänglich gemacht wird." Das Angebot des Hessischen Staatsarchivs in Darmstadt, das Archiv in Obhut zu nehmen, lehnte der Schlossherr ab. Ebenso den Vorschlag des Wetteraukreises, das Archiv der überschuldeten Familie als Kreisarchiv zu übernehmen. Dennoch wird er sich mit dem Gericht einigen müssen: "Wir werden aufsichtsrechtlich alles Erforderliche tun, um die Archivbestände zu sichern", sagt Knauf. Notfalls werde die Verlagerung der Sammlung angeordnet, was bisher aus Rücksicht auf die leere Kasse der Fürstenfamilie unterblieb. "Die Stiftung müsste die Kosten des Umzugs tragen."
Bandhaus steht zum Verkauf
Ein Umzug, zumindest der Archivteile aus dem Bandhaus, könnte jedoch schneller kommen, als den Ysenburgern lieb sein kann. Die FR-Information, dass der Fürst das alte Herrenhaus samt Bandhaus im Internet für 950 000 Euro feilbieten lässt, hat Richter Knauf alarmiert. "Das ist ein Anlass, sofort einzuschreiten. Notfalls werden wir die Sammlung sicherstellen."
Sicher sind die Dokumente im Bandhaus bisher nicht, sagt Historiker Vogel. "Da könnte jeder einsteigen." Ob das Haus bei Regen dicht hält, bezweifelt er gleichfalls. Auch der Darmstädter Archivleiter Friedrich Battenberg wies das Land bereits vor anderthalb Jahren auf die unbefriedigende Lagerung der Büdinger Schätze hin. Das Ministerium wiegelt ab: "Das Brauhaus sieht von außen zwar baufällig aus, drinnen liegen die Archivbestände aber sicher in einem Betonbunker", referiert Ministeriumssprecher Adolphs das Ergebnis eines Ortstermins von Vertretern des Landes sowie des Fideikommiss-Senats. "Die Leute haben sich das Brauhaus angesehen und danach im Schloss Tee getrunken", spottet Vogel. "Das Bandhaus hat niemand angeschaut."
Für den Historiker ist es "mehr als mysteriös", weshalb das Gericht bei den Büdingern so lange still hält. Und das Ministerium regelrecht abtaucht: "Die Fürstenfamilie muss einen sehr guten Stand im Land haben." Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Schwiegersohn des Ex-Schatzmeisters der Hessen-CDU, Prinz Casimir zu Sayn-Wittgenstein, schweigt. Kein Kommentar, heißt es auf FR-Anfrage. Einer, der Näheres weiß - nicht zuletzt, weil er als einziger neben dem Fürsten die Archiv-Schlüssel besitzt - mag gleichfalls nichts sagen: Peter Decker, der letzte Archivar. Nach seiner Entlassung habe er sich noch ins Zeug gelegt, den "Sesam Archiv" zu öffnen, sagen Leute, die ihn kennen, inzwischen habe er sich aber offenbar mit dem Fürsten arrangiert. Decker: "Ich bin dem Fürstenhaus gegenüber loyal."
Ein gut recherchierter Artikel, der Klartext spricht! Einmal mehr zahlen Wissenschaftler die Zeche, wenn der Staat beim skandalösen Treiben der Büdinger wegguckt. Das Fideikommissgericht hat die Pflicht, auch die Zugänglichkeit des Archivs sicherzustellen. Nicht von ungefähr sind die Vorschriften des Fideikommissrechts der einzige im deutschen Recht gewährte Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in Privatarchive. Denkmalschutzgesetze mögen zwar den Erhalt garantieren, aber können nicht den Zugang für die Forschung regeln. Wenn ein namhafter Funktionär des Archivwesens wie Norbert Reimann durch die Lande zieht mit Artikeln, jegliche Eingriffe in die Rechte privater Archiveigentümer seien Nazi-Erbe, ist das nur ein weiteres Zeugnis der unseligen Kumpanei zwischen Staat und Eigentümern zulasten der Wissenschaft.
http://archiv.twoday.net/stories/692500/
bezieht und mir erst jetzt bekannt wurde.
Fürstenhaus wirft Schätze auf den Markt ;
Finanziell klamme Büdinger Schlossherren verkaufen wertvolle Handschriften an Privatsammler / Gericht droht mit Verlagerung des Archivs
VON ANITA STRECKER (BÜDINGEN)
Zu. Verrammelt. Unzugänglich. Vor dem Tor des Büdinger Schlosses hilft auch kein "Sesam, öffne dich!" mehr. 1,1 Kilometer an historischen Dokumenten - unschätzbare Kostbarkeiten für Historiker und Heimatforscher - liegen seit fast vier Jahren verschlossen im alten Brauhaus des Schlosses, weitere 500 Meter lagern im Bandhaus aus dem 16. Jahrhundert, das vom Alter gezeichnet im Herzen Büdingens steht. Das Gedächtnis von 60 Ortschaften zwischen Büdingen und Gelnhausen, Wächtersbach, Birstein und Meerholz ist weggesperrt. 2002 hat der überschuldete Schlossherr Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Generalbevollmächtigter seines ältesten Sohnes und eigentlichen Fürsten, Casimir-Alexander, den letzten hauptamtlichen Hüter des "Fürstlich und Gräflich Ysenburgischen Gesamtarchivs" aus Geldnot in den vorzeitigen Ruhestand geschickt - und das Archiv kurzerhand zugesperrt.
"Ein Skandal", sagt der Regionalhistoriker Christian Vogel aus Niddatal. Denn was ist, dürfte rein rechtlich nicht sein. Das Gesamtarchiv ist Eigentum einer 1930 gegründeten Stiftung, die als Rechtsnachfolgerin des abgeschafften Fideikommiss aus Feudalzeit Kulturgüter in Adelshand als "unveräußerlich" bewahrt und festlegt, dass das Archiv für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt.
Dass das Recht in Büdingen seit Jahren mit Füßen getreten wird, sieht nicht nur Vogel so. "Die Ysenburger Stiftung ist unser Sorgenkind", sagt Gerhard Knauf, Vorsitzender Richter des Senats Fideikommisse in Kassel, der zum Oberlandesgericht Frankfurt gehört. Als staatliche Aufsicht wacht das Gericht über die Stiftungen der hessischen Adelsfamilien, auf dass historisch wichtige Kulturgüter erhalten bleiben. "Wir haben unsere Probleme damit, dass das Archiv so lange zu ist." Seit Monaten stünden der Senat, das Ministerium für Kunst und Kultur und Wolfgang Ernst zu Ysenburg-Büdingen deswegen in Gesprächen. "Ich hoffe, dass sich das Problem alsbald gut regeln lässt." Wie, lässt Knauf offen: "Ich will die Verhandlungen nicht gefährden."
Historiker Vogel treibt noch eine andere Sorge um: Was geschlossen ist, kann nicht kontrolliert werden, und niemand weiß, welche Schätze das Archiv tatsächlich birgt. Oder: noch birgt. Es ist zwar bekannt, dass alle offiziellen Unterlagen aus Büdingen, Wächtersbach und Meerholz dort lagern. "Aber es gibt keine vollständigen Inventarlisten", beklagt auch Klaus-Dieter Rack vom Staatsarchiv in Darmstadt. Und kaum Findbücher, die bei der Spurensuche helfen könnten. "Das Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut", schlägt der Historiker Klaus Graf vom Aachener Hochschularchiv seit Monaten schon via Internet Alarm. Tatsächlich sind erste spektakuläre Verkäufe publik geworden. Ob die Raritäten jedoch aus dem Archiv stammten oder - ganz legal - aus der Schlossbibliothek, die frei verfügbares Eigentum der Fürstenfamilie ist, darüber streiten sich die Experten.
Leider hat wurde per Gerichtsbeschluss festgestellt, dass die veräußerte Fragmentensammlung Bibliotheksgut darstellt, obwohl sie zuletzt eindeutig als Archivgut galt.
Schillerndstes Streitobjekt ist die reich bebilderte Passionsgeschichte des Franziskanertheologen Johannes von Zazenhausen von 1464, die das Hamburger Auktionshaus Jörn Günter zum unbekanntem Preis von Wolfgang Ernst in Büdingen erstand und für 635 000 Euro an einen privaten Sammler verkaufte. Das Traktat soll einst als Geschenk in das fürstliche Gesamtarchiv gelangt sein. Laut Graf hätte es somit "zweifellos" unter dem Schutz des Bundes-Kulturgutschutzgesetzes gestanden und nicht einfach verkauft werden dürfen. Jetzt ruht die einzige mit Buchmalerei versehene Handschrift im Tresor eines Privatsammlers.
"Zweifellos" hatte ich nicht behauptet. Die Beschreibung des Stücks hat es als Teil des Gesamtarchivs bezeichnet und dieses steht zweifelsohne unter dem besagten Schutz.
Sorge um Liederhandschrift
Die Historikersorgen sich auch darum, dass Teile der kostbaren Schönrainer Liederhandschrift aus der Zeit um 1330 alsbald in Privathänden landen könnten. Laut Urteil der Fideikommiss-Gerichtes stammen auch diese Liedüberlieferungen aus dem frei verkäuflichen Bibliotheksbestand. Doch die Blätter sind so rar, sagt Konrad Wiedemann, Leiter der Handschriftenabteilung der Landesbibliothek Kassel, dass sie aus wissenschaftlicher Sicht kostbarer sind als eine Gutenbergbibel, die für zehn Millionen Euro gehandelt wird. "Von der Gutenbergbibel sind 48 Exemplare bekannt. Einige Blätter der Liederhandschrift gibt es nur ein einziges Mal. Es wäre ein herber Verlust, wenn die Wissenschaft keinen Zugriff mehr darauf hätte." Noch ist die Handschrift auf dem Markt und Wiedemann hofft, dass am Ende eine öffentliche Sammlung zum Zug kommt.
Ob die Fürstenfamilie weitere bedeutsame Stücke verkauft hat oder Archivbestände in die Bibliothek verschoben wurden und nun frei verkäuflich sind, bleibt Spekulation. Heimatforscher Vogel sieht deshalb "schleunigst" das Land in der Pflicht, ähnlich wie beim Verkauf des Erbacher Schlosses einzugreifen, um "einzigartiges Kulturgut" zu retten. Doch das Land weist jede Zuständigkeit zurück. Die Archivbestände seien Eigentum der Familien-Stiftung, sagt Ulrich Adolphs, Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die Aufsicht liege allein beim Fideikommiss-Gericht.
"Ob heimlich Dinge aus dem Archiv verkauft wurden, spielt im Streit bisher keine Rolle", sagt Richter Knauf. "Uns geht es darum, dass das Archiv wieder zugänglich gemacht wird." Das Angebot des Hessischen Staatsarchivs in Darmstadt, das Archiv in Obhut zu nehmen, lehnte der Schlossherr ab. Ebenso den Vorschlag des Wetteraukreises, das Archiv der überschuldeten Familie als Kreisarchiv zu übernehmen. Dennoch wird er sich mit dem Gericht einigen müssen: "Wir werden aufsichtsrechtlich alles Erforderliche tun, um die Archivbestände zu sichern", sagt Knauf. Notfalls werde die Verlagerung der Sammlung angeordnet, was bisher aus Rücksicht auf die leere Kasse der Fürstenfamilie unterblieb. "Die Stiftung müsste die Kosten des Umzugs tragen."
Bandhaus steht zum Verkauf
Ein Umzug, zumindest der Archivteile aus dem Bandhaus, könnte jedoch schneller kommen, als den Ysenburgern lieb sein kann. Die FR-Information, dass der Fürst das alte Herrenhaus samt Bandhaus im Internet für 950 000 Euro feilbieten lässt, hat Richter Knauf alarmiert. "Das ist ein Anlass, sofort einzuschreiten. Notfalls werden wir die Sammlung sicherstellen."
Sicher sind die Dokumente im Bandhaus bisher nicht, sagt Historiker Vogel. "Da könnte jeder einsteigen." Ob das Haus bei Regen dicht hält, bezweifelt er gleichfalls. Auch der Darmstädter Archivleiter Friedrich Battenberg wies das Land bereits vor anderthalb Jahren auf die unbefriedigende Lagerung der Büdinger Schätze hin. Das Ministerium wiegelt ab: "Das Brauhaus sieht von außen zwar baufällig aus, drinnen liegen die Archivbestände aber sicher in einem Betonbunker", referiert Ministeriumssprecher Adolphs das Ergebnis eines Ortstermins von Vertretern des Landes sowie des Fideikommiss-Senats. "Die Leute haben sich das Brauhaus angesehen und danach im Schloss Tee getrunken", spottet Vogel. "Das Bandhaus hat niemand angeschaut."
Für den Historiker ist es "mehr als mysteriös", weshalb das Gericht bei den Büdingern so lange still hält. Und das Ministerium regelrecht abtaucht: "Die Fürstenfamilie muss einen sehr guten Stand im Land haben." Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Schwiegersohn des Ex-Schatzmeisters der Hessen-CDU, Prinz Casimir zu Sayn-Wittgenstein, schweigt. Kein Kommentar, heißt es auf FR-Anfrage. Einer, der Näheres weiß - nicht zuletzt, weil er als einziger neben dem Fürsten die Archiv-Schlüssel besitzt - mag gleichfalls nichts sagen: Peter Decker, der letzte Archivar. Nach seiner Entlassung habe er sich noch ins Zeug gelegt, den "Sesam Archiv" zu öffnen, sagen Leute, die ihn kennen, inzwischen habe er sich aber offenbar mit dem Fürsten arrangiert. Decker: "Ich bin dem Fürstenhaus gegenüber loyal."
Ein gut recherchierter Artikel, der Klartext spricht! Einmal mehr zahlen Wissenschaftler die Zeche, wenn der Staat beim skandalösen Treiben der Büdinger wegguckt. Das Fideikommissgericht hat die Pflicht, auch die Zugänglichkeit des Archivs sicherzustellen. Nicht von ungefähr sind die Vorschriften des Fideikommissrechts der einzige im deutschen Recht gewährte Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in Privatarchive. Denkmalschutzgesetze mögen zwar den Erhalt garantieren, aber können nicht den Zugang für die Forschung regeln. Wenn ein namhafter Funktionär des Archivwesens wie Norbert Reimann durch die Lande zieht mit Artikeln, jegliche Eingriffe in die Rechte privater Archiveigentümer seien Nazi-Erbe, ist das nur ein weiteres Zeugnis der unseligen Kumpanei zwischen Staat und Eigentümern zulasten der Wissenschaft.
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In der Stuttgarter Zeitung vom 1. April 2006 geht ein Artikel auf die Entfernung bereits freigegebener Akten im US-Nationalarchiv ein. Auszug:
Trotzdem gehen im Nationalarchiv merkwürdige Dinge vor, trotzdem ist aus der großen Dokumentenkammer der USA ein kleiner Schatz verschwunden. Wo unlängst noch Akten der Regierung lagerten, finden Forscher immer öfter leere Kartons. Manchmal bleibt eine kurze Notiz zurück. "Rücknahmemeldung" steht darauf. Darunter: "Das unten identifizierte Objekt wurde aus dieser Akte entfernt." Von wem? Warum? Nichts Genaues wusste man nicht, bis der Historiker Matthew Aid das Geheimnis lüftete.
Schon vor zwei Jahren war Aid auf die seltsamen Vorgänge aufmerksam geworden. Er ist Dauergast im Nationalarchiv, der wohl weltgrößten Fundgrube, wenn es um offizielle Dokumente zur jüngeren Geschichte geht. Hier kann man nachlesen, was US-Präsidenten in vertraulichen Gesprächen gesagt haben, was die CIA in entlegenen Erdwinkeln plante und vieles mehr. Matthew Aids Spezialgebiet ist elektronische Aufklärung. Ein kleines historisches Juwel hat auch er vor Jahren ausgegraben, als er im Nationalarchiv Belege fand, dass Washington kurz nach dem Zweiten Weltkrieg Frankreich und Israel belauschte. Als Aid später für neue Recherchen zurückkehrte, waren die Dokumente weg. "Die Akten waren leer", erinnert sich der Historiker. Zu Hause hat er noch die Kopien. Kollegen machten ähnliche Erfahrungen.
Als Aid der Sache nachging, stieß er auf ein Programm zur "Reklassifizierung" von Archivdokumenten. Wenn er von der Sache erzählt, schwankt seine Stimme zwischen atemlos, empört und belustigt. Atemlos und empört ist der Wissenschaftler in ihm. Denn im Kern geht es darum, dass einst geheime Regierungspapiere, die der damalige Präsident Bill Clinton 1995 für die Öffentlichkeit freigegeben hatte, wieder systematisch unter Verschluss genommen werden. Keine schöne Sache für einen Historiker. Belustigt ist der Mensch Matthew Aid, der mit den Zensoren manchmal morgens auf dem Weg ins Nationalarchiv im gleichen Bus sitzt. Herren, die gekleidet sind wie Archivare, "aber mit militärisch kurzem Haarschnitt".
Ehemalige Schlapphüte seien das, vermutet Aid. Statt in den Lesesaal gehen sie in ein mit Nummernschlössern gesichertes Büro in der vierten Etage eines Archivtrakts im Washingtoner Vorort College Park. Dort durchforsten sie Abermillionen Akten und ziehen alles ein, was ihnen gefährlich erscheint.
Als sich Aid und andere Historiker bei dem Archivdirektor Allen Weinstein beschwerten, bebte der vor Wut. "Der wusste gar nicht, was da läuft", sagt Aid. Der Direktor hat inzwischen eine Untersuchung eingeleitet. Nichts darf mehr verschwinden, bis geklärt ist, wer da was warum einzieht. Die Schlapphüte sitzen nicht mehr im Bus. Dafür gibt es inzwischen eine Zahl: Rund 9500 Dokumente mit insgesamt 55 000 Seiten sollen seit 1999 aus den öffentlichen Regalen des Nationalarchivs entfernt worden sein.
Wissenschaftler und Bürgerrechtler schlagen Alarm. Die einen befürchten, den Zugang zu historisch wertvollem Material zu verlieren. Die anderen sorgen sich um Transparenz und demokratische Kontrolle. Ohne die Freigabe der Verschlusssachen, hatte schon 1998 ein Beraterstab im State Department argumentiert, könne die Geschichte der US-Außenpolitik zu einer "offiziellen Lüge" werden.
Der Artikel schließt:
Wie der Aktenkrimi hinter den Marmorsäulen des Nationalarchivs weitergeht, darüber mag Matthew Aid keine Prognose wagen. Zur Überraschung der Historikergemeinde kämpft auch der Chefarchivar Weinstein. Er hat die Zensoren mutig aufgefordert, die entfernten Akten - "wo angemessen" - wieder in die Regale zu stellen. An der großen Freitreppe, gleich neben dem Eingang zur Rotunde mit der vergilbten Unabhängigkeitserklärung, blickt ein steinerner Jüngling in Richtung Weißes Haus. "Ewige Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit" steht darunter.
Trotzdem gehen im Nationalarchiv merkwürdige Dinge vor, trotzdem ist aus der großen Dokumentenkammer der USA ein kleiner Schatz verschwunden. Wo unlängst noch Akten der Regierung lagerten, finden Forscher immer öfter leere Kartons. Manchmal bleibt eine kurze Notiz zurück. "Rücknahmemeldung" steht darauf. Darunter: "Das unten identifizierte Objekt wurde aus dieser Akte entfernt." Von wem? Warum? Nichts Genaues wusste man nicht, bis der Historiker Matthew Aid das Geheimnis lüftete.
Schon vor zwei Jahren war Aid auf die seltsamen Vorgänge aufmerksam geworden. Er ist Dauergast im Nationalarchiv, der wohl weltgrößten Fundgrube, wenn es um offizielle Dokumente zur jüngeren Geschichte geht. Hier kann man nachlesen, was US-Präsidenten in vertraulichen Gesprächen gesagt haben, was die CIA in entlegenen Erdwinkeln plante und vieles mehr. Matthew Aids Spezialgebiet ist elektronische Aufklärung. Ein kleines historisches Juwel hat auch er vor Jahren ausgegraben, als er im Nationalarchiv Belege fand, dass Washington kurz nach dem Zweiten Weltkrieg Frankreich und Israel belauschte. Als Aid später für neue Recherchen zurückkehrte, waren die Dokumente weg. "Die Akten waren leer", erinnert sich der Historiker. Zu Hause hat er noch die Kopien. Kollegen machten ähnliche Erfahrungen.
Als Aid der Sache nachging, stieß er auf ein Programm zur "Reklassifizierung" von Archivdokumenten. Wenn er von der Sache erzählt, schwankt seine Stimme zwischen atemlos, empört und belustigt. Atemlos und empört ist der Wissenschaftler in ihm. Denn im Kern geht es darum, dass einst geheime Regierungspapiere, die der damalige Präsident Bill Clinton 1995 für die Öffentlichkeit freigegeben hatte, wieder systematisch unter Verschluss genommen werden. Keine schöne Sache für einen Historiker. Belustigt ist der Mensch Matthew Aid, der mit den Zensoren manchmal morgens auf dem Weg ins Nationalarchiv im gleichen Bus sitzt. Herren, die gekleidet sind wie Archivare, "aber mit militärisch kurzem Haarschnitt".
Ehemalige Schlapphüte seien das, vermutet Aid. Statt in den Lesesaal gehen sie in ein mit Nummernschlössern gesichertes Büro in der vierten Etage eines Archivtrakts im Washingtoner Vorort College Park. Dort durchforsten sie Abermillionen Akten und ziehen alles ein, was ihnen gefährlich erscheint.
Als sich Aid und andere Historiker bei dem Archivdirektor Allen Weinstein beschwerten, bebte der vor Wut. "Der wusste gar nicht, was da läuft", sagt Aid. Der Direktor hat inzwischen eine Untersuchung eingeleitet. Nichts darf mehr verschwinden, bis geklärt ist, wer da was warum einzieht. Die Schlapphüte sitzen nicht mehr im Bus. Dafür gibt es inzwischen eine Zahl: Rund 9500 Dokumente mit insgesamt 55 000 Seiten sollen seit 1999 aus den öffentlichen Regalen des Nationalarchivs entfernt worden sein.
Wissenschaftler und Bürgerrechtler schlagen Alarm. Die einen befürchten, den Zugang zu historisch wertvollem Material zu verlieren. Die anderen sorgen sich um Transparenz und demokratische Kontrolle. Ohne die Freigabe der Verschlusssachen, hatte schon 1998 ein Beraterstab im State Department argumentiert, könne die Geschichte der US-Außenpolitik zu einer "offiziellen Lüge" werden.
Der Artikel schließt:
Wie der Aktenkrimi hinter den Marmorsäulen des Nationalarchivs weitergeht, darüber mag Matthew Aid keine Prognose wagen. Zur Überraschung der Historikergemeinde kämpft auch der Chefarchivar Weinstein. Er hat die Zensoren mutig aufgefordert, die entfernten Akten - "wo angemessen" - wieder in die Regale zu stellen. An der großen Freitreppe, gleich neben dem Eingang zur Rotunde mit der vergilbten Unabhängigkeitserklärung, blickt ein steinerner Jüngling in Richtung Weißes Haus. "Ewige Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit" steht darunter.
KlausGraf - am Sonntag, 9. April 2006, 05:55 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Das Onlineportal des Archivs für Zeitgeschichte u.a. vorgestellt auf der diesjährigen Clio-Tagung beinhaltet u.a. eine probabilistische Suche.
Der Zugriff auf die Bestände ist damit auch für Laien ohne grossen Rechercheaufwand möglich.
Die Datenbank geht hinunter bis zur Archivalie selbst.
Afz-Onlinearchives
Der Zugriff auf die Bestände ist damit auch für Laien ohne grossen Rechercheaufwand möglich.
Die Datenbank geht hinunter bis zur Archivalie selbst.
Afz-Onlinearchives
schwalm.potsdam - am Samstag, 8. April 2006, 22:15 - Rubrik: Suchen
Eine Zusammenstellung wichtiger Punkte bietet:
http://www.ffbiz.de/htdocs/bewegungsarchiv/html/body_fotografien.html
Die Ausführungen zum Urheberrecht sind allerdings recht laienhaft.
http://www.ffbiz.de/htdocs/bewegungsarchiv/html/body_fotografien.html
Die Ausführungen zum Urheberrecht sind allerdings recht laienhaft.
KlausGraf - am Freitag, 7. April 2006, 18:19 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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Das preisgekrönte Bild des niederländischen Fotografen Jan Banning ist nachgewiesen unter
http://archiv.twoday.net/stories/143959/#1803916
http://archiv.twoday.net/stories/143959/#1803916
KlausGraf - am Freitag, 7. April 2006, 17:28 - Rubrik: Unterhaltung
PDF/A wurde zuletzt als neuer Standard zur elektronischen Langzeitarchivierung veröffentlicht. Nachstehend gibt es nähere Informationen zum Format und der Entwicklung:
Informationen zu PDF/A
Informationen zu PDF/A
schwalm.potsdam - am Donnerstag, 6. April 2006, 14:27 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der gegenüber dem Staat offenbarten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Art. 12 GG unterstrichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060314_1bvr208703.html
Zu m sehr weitgefassten Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgeheimnis
Für Benutzung von Unterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist - auch für Landesarchivgut und kommunale Unterlagen - § 8 Bundesarchivgesetz einschlägig, der auf § 2 Abs. 4 Nr. 1 verweist. § 5 Abs. 3 ermöglicht eine Benutzung 60 Jahre nach Entstehen. Die Frist ist nicht verkürzbar, kann aber im öffentlichen Interesse um höchstens 30 Jahre verlängert werden. Eine Sonderregelung gilt für vor dem 23. Mai 1949 entstandene Unterlagen. Absatz 6 schließt eine Benutzung aus, wenn Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (Nr. 2) oder wenn bundesrechtliche Geheimhaltungspflichten verletzt würden.
Ein Freigabeverfahren unter Anhörung der betroffenen Firma sieht das Gesetz nicht vor.
Für trotz der 60-Jahresfrist noch bestehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist angesichts der in obigem Beschluss unterstrichenen Bedeutung des Schutzes durch den Staat davon auszugehen, dass keine Offenbarungsbefugnis gegeben ist. Solange sie für die Firma wichtig sind, werden sie - gegebenenfalls "ewig" - geschützt.
Bei nicht mehr bestehenden Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, etwa durch Firmenaufgabe, ist die 60-Jahresfrist natürlich für den Benutzer höchst unbefriedigend.
Die Sperrfrist gilt auch für die Firma selbst, wenn diese z.B. Kopien für das Firmenarchiv möchte, wenn die eigene Überlieferung nicht mehr vorhanden ist. Problemlos dürfte ein solcher Zugriff nur für Unterlagen vor dem 23. Mai 1949 sein, da von der Wahrnehmung berechtigter Belange die Rede ist. Ansonsten kann sich die Firma nicht auf ein Äquivalent des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" berufen. Ob andere Rechtsvorschriften einen Zugang gewähren könnten, wäre zu prüfen.
§ 6 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes bestimmt: "Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat." Geht es nur um die eigenen Geheimnisse, nicht um die der Mitbewerber, so kann bei Akten von Bundesbehörden die Firma die Unterlagen einsehen (sofern es nicht andere Versagungsgründe gibt).
Dagegen schreibt § 8 des NRW-IFG eine Abwägung zwischen dem Informationszugang der Allgemeinheit und den Interessen des Inhabers der Geheimnisse vor. Text:
http://www.im.nrw.de/bue/doks/ifg.pdf
Bei restriktiver Auslegung zugunsten des Rechteinhabers dürfte diese Vorschrift wohl verfasssungsgemäß sein.
Es spricht nichts dagegen, dass Firmen vor dem Verwaltungsgericht mittels Feststellungsklage die Qualifizierung bestimmter Archivalien als Unterlagen mit Geheimnissen erreichen können.
Wird die Einsichtnahme in Unterlagen unter Berufung auf ein Geheimnis durch das Archiv verweigert, kann der Benutzer vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen, wobei sich angesichts von § 99, 100 VwGO die vom Bundesverfassungsgericht erörterte in-camera-Problematik stellt.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/5272601/
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060314_1bvr208703.html
Zu m sehr weitgefassten Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgeheimnis
Für Benutzung von Unterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist - auch für Landesarchivgut und kommunale Unterlagen - § 8 Bundesarchivgesetz einschlägig, der auf § 2 Abs. 4 Nr. 1 verweist. § 5 Abs. 3 ermöglicht eine Benutzung 60 Jahre nach Entstehen. Die Frist ist nicht verkürzbar, kann aber im öffentlichen Interesse um höchstens 30 Jahre verlängert werden. Eine Sonderregelung gilt für vor dem 23. Mai 1949 entstandene Unterlagen. Absatz 6 schließt eine Benutzung aus, wenn Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen (Nr. 2) oder wenn bundesrechtliche Geheimhaltungspflichten verletzt würden.
Ein Freigabeverfahren unter Anhörung der betroffenen Firma sieht das Gesetz nicht vor.
Für trotz der 60-Jahresfrist noch bestehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist angesichts der in obigem Beschluss unterstrichenen Bedeutung des Schutzes durch den Staat davon auszugehen, dass keine Offenbarungsbefugnis gegeben ist. Solange sie für die Firma wichtig sind, werden sie - gegebenenfalls "ewig" - geschützt.
Bei nicht mehr bestehenden Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, etwa durch Firmenaufgabe, ist die 60-Jahresfrist natürlich für den Benutzer höchst unbefriedigend.
Die Sperrfrist gilt auch für die Firma selbst, wenn diese z.B. Kopien für das Firmenarchiv möchte, wenn die eigene Überlieferung nicht mehr vorhanden ist. Problemlos dürfte ein solcher Zugriff nur für Unterlagen vor dem 23. Mai 1949 sein, da von der Wahrnehmung berechtigter Belange die Rede ist. Ansonsten kann sich die Firma nicht auf ein Äquivalent des "informationellen Selbstbestimmungsrechts" berufen. Ob andere Rechtsvorschriften einen Zugang gewähren könnten, wäre zu prüfen.
§ 6 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes bestimmt: "Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat." Geht es nur um die eigenen Geheimnisse, nicht um die der Mitbewerber, so kann bei Akten von Bundesbehörden die Firma die Unterlagen einsehen (sofern es nicht andere Versagungsgründe gibt).
Dagegen schreibt § 8 des NRW-IFG eine Abwägung zwischen dem Informationszugang der Allgemeinheit und den Interessen des Inhabers der Geheimnisse vor. Text:
http://www.im.nrw.de/bue/doks/ifg.pdf
Bei restriktiver Auslegung zugunsten des Rechteinhabers dürfte diese Vorschrift wohl verfasssungsgemäß sein.
Es spricht nichts dagegen, dass Firmen vor dem Verwaltungsgericht mittels Feststellungsklage die Qualifizierung bestimmter Archivalien als Unterlagen mit Geheimnissen erreichen können.
Wird die Einsichtnahme in Unterlagen unter Berufung auf ein Geheimnis durch das Archiv verweigert, kann der Benutzer vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen, wobei sich angesichts von § 99, 100 VwGO die vom Bundesverfassungsgericht erörterte in-camera-Problematik stellt.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/5272601/
KlausGraf - am Donnerstag, 6. April 2006, 01:51 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.monasterium.net/at/doc/Zajic_Roland.pdf
Ausgangspunkt unseres Artikels ist ein Konvolut illuminierter Urkunden aus dem Augustioner-Chorherrenstift Duernstein in Niederoesterreich. Andreas Zajic stellt die Urkunden und deren Rolle im durchaus komplexen Stiftungsvorgang vor. Durch genaue Analysen aeusserer und innerer Merkmale konnte er ein Stueck als Faelschung 'entlarven'. In einem zweiten Abschnitt wird der Buchschmuck dieser 1410 bzw. wahrscheinlich 1415 (Faelschung) entstandenen Stuecke in die Stilentwicklung eingeordnet.
Ein letzter Teil ist den illuminierte Urkunden gewidmet. Mit diesem Randbereich betrat ich eine interdisziplinaere Grauzone, die zwar keineswegs ganz unbekannt war, die jedoch bisher noch keine umfassende Wuerdigung erhielt.
Ein Text von etwa 22 Seiten kann nicht umfassend sein. Hinter diesem ersten Versuch steht aber eine bis heute auf etwa 180 Stuecke angewachsene Liste von Beispielen. Diese Zahl enthaelt bei grossen Gruppen nur einzelne charakteristische Vertreter, sodass von einem noch wesentlich groesseren Bestand ausgegangen werden muss. Vor allem bei kurialen Urkunden des 15. Jahrhunderts, bei Wappenbriefen und bei Stuecken aus der zweiten Haelfte des 15. Jahrhunderts - und natuerlich bei den allgegenwaertigen Bischofssammelindulgenzen - sind Steigerungen absehbar.
Illuminierte Urkunden kann man nur schwer suchen, man kann sie eigentlich bloss finden. Vielfach wird in diplomatischen Publikationen gar nicht auf den Buchschmuck eingegangen, kunsthistorische Veroeffentlichungen enthalten mitunter nicht einmal die notwendigsten Eckdaten, die eine Beurteilung historischer Fragen ermoeglichen koennte.
Falls Ihnen/Euch also illuminierte Urkunden unterkommen, wuerde ich mich sehr ueber ein mail freuen.
Schreibt in der Handschriftenbearbeiter-Mailingliste diskus Dr. Martin Roland (www.univie.ac.at/paecht-archiv Wien)
martin.roland at univie.ac.at
Ausgangspunkt unseres Artikels ist ein Konvolut illuminierter Urkunden aus dem Augustioner-Chorherrenstift Duernstein in Niederoesterreich. Andreas Zajic stellt die Urkunden und deren Rolle im durchaus komplexen Stiftungsvorgang vor. Durch genaue Analysen aeusserer und innerer Merkmale konnte er ein Stueck als Faelschung 'entlarven'. In einem zweiten Abschnitt wird der Buchschmuck dieser 1410 bzw. wahrscheinlich 1415 (Faelschung) entstandenen Stuecke in die Stilentwicklung eingeordnet.
Ein letzter Teil ist den illuminierte Urkunden gewidmet. Mit diesem Randbereich betrat ich eine interdisziplinaere Grauzone, die zwar keineswegs ganz unbekannt war, die jedoch bisher noch keine umfassende Wuerdigung erhielt.
Ein Text von etwa 22 Seiten kann nicht umfassend sein. Hinter diesem ersten Versuch steht aber eine bis heute auf etwa 180 Stuecke angewachsene Liste von Beispielen. Diese Zahl enthaelt bei grossen Gruppen nur einzelne charakteristische Vertreter, sodass von einem noch wesentlich groesseren Bestand ausgegangen werden muss. Vor allem bei kurialen Urkunden des 15. Jahrhunderts, bei Wappenbriefen und bei Stuecken aus der zweiten Haelfte des 15. Jahrhunderts - und natuerlich bei den allgegenwaertigen Bischofssammelindulgenzen - sind Steigerungen absehbar.
Illuminierte Urkunden kann man nur schwer suchen, man kann sie eigentlich bloss finden. Vielfach wird in diplomatischen Publikationen gar nicht auf den Buchschmuck eingegangen, kunsthistorische Veroeffentlichungen enthalten mitunter nicht einmal die notwendigsten Eckdaten, die eine Beurteilung historischer Fragen ermoeglichen koennte.
Falls Ihnen/Euch also illuminierte Urkunden unterkommen, wuerde ich mich sehr ueber ein mail freuen.
Schreibt in der Handschriftenbearbeiter-Mailingliste diskus Dr. Martin Roland (www.univie.ac.at/paecht-archiv Wien)
martin.roland at univie.ac.at
KlausGraf - am Mittwoch, 5. April 2006, 20:30 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Title Die Grosse Freiburger Chronik des Franz Rudella
Author/Creator Zehnder-Jörg, Silvia; Ladner, Pascal; Reinhardt, Volker
Year 2005-12-22T13:24:59Z
Language German
URL http://doc.rero.ch/lm.php?url=1000,40,2,20051222142446-HA/1_ZehnderJoergS.pdf
Edition der deutschsprachigen Chronik (bis 1568)
Author/Creator Zehnder-Jörg, Silvia; Ladner, Pascal; Reinhardt, Volker
Year 2005-12-22T13:24:59Z
Language German
URL http://doc.rero.ch/lm.php?url=1000,40,2,20051222142446-HA/1_ZehnderJoergS.pdf
Edition der deutschsprachigen Chronik (bis 1568)
KlausGraf - am Mittwoch, 5. April 2006, 04:02 - Rubrik: Landesgeschichte
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Title Die Freien von Saneck und ihre Chronik als Grafen von Cilli
Author/Creator Krones, Franz Xavier, Ritter von Marchland
Publisher Graz : Leuschner & Lubensky
Publisher Brigham Young University
Year 1883
Year 2005-02-24
Resource Type text
Resource Format text/pdf,
Language German; ger; ge
Source Genealogical Society of Utah
Note Genealogy of the von Saneck and von Cilli families of Steiermark, Austria. Inhalt: Pt. 1, Die Freien von Saneck und der erste Graf von Cille -- Pt. 2, Die Cillier Chronik. Mit Index.
Note Electronic Reproduction
Note viii, 186, 234 S. : geneal. Taf.
Note Family History Archive
Note NONE
Note 929.2436 Sa57k
Subject Saneck family; Cilli family;; Styria (Austria);;
URL http://patriot.lib.byu.edu/u?/FamHist17,18447
Rights http://www.lib.byu.edu/copyright.html,Refer to document for copyright information
Institution Online Collections at Brigham Young University (BYU)
Author/Creator Krones, Franz Xavier, Ritter von Marchland
Publisher Graz : Leuschner & Lubensky
Publisher Brigham Young University
Year 1883
Year 2005-02-24
Resource Type text
Resource Format text/pdf,
Language German; ger; ge
Source Genealogical Society of Utah
Note Genealogy of the von Saneck and von Cilli families of Steiermark, Austria. Inhalt: Pt. 1, Die Freien von Saneck und der erste Graf von Cille -- Pt. 2, Die Cillier Chronik. Mit Index.
Note Electronic Reproduction
Note viii, 186, 234 S. : geneal. Taf.
Note Family History Archive
Note NONE
Note 929.2436 Sa57k
Subject Saneck family; Cilli family;; Styria (Austria);;
URL http://patriot.lib.byu.edu/u?/FamHist17,18447
Rights http://www.lib.byu.edu/copyright.html,Refer to document for copyright information
Institution Online Collections at Brigham Young University (BYU)
KlausGraf - am Mittwoch, 5. April 2006, 03:55 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://kpbc.umk.pl/dlibra/docmetadata?id=oai:kpbc.umk.pl:10328
Codex diplomaticus Ordinis Sanctae Mariae Theutonicorum = Urkundenbuch zur Geschichte des Deutschen Ordens : insbesondere der Ballei Coblenz
DjVu-Format
Codex diplomaticus Ordinis Sanctae Mariae Theutonicorum = Urkundenbuch zur Geschichte des Deutschen Ordens : insbesondere der Ballei Coblenz
DjVu-Format
KlausGraf - am Mittwoch, 5. April 2006, 03:24 - Rubrik: Landesgeschichte
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Willinsky, John. (2006). The access principle: The case for open access to research and scholarship. Cambridge, MA: The MIT Press.
Pp. xv + 287
ISBN 0-262-23242-1
Rezension:
http://edrev.asu.edu/reviews/rev478.htm
Das Buch kann nach einer raschen und unkomplizierten Online-Registrierung in Form einzelner PDFs kostenlos heruntergeladen werden:
http://mitpress.mit.edu/catalog/item/default.asp?tid=10611&ttype=2
In Kapitel 12 legt W. besonderen Wert auf Open Access Indexing neben Open Access Journals und Archiven. Er geht von einem Vergleich der traurigen Verhältnisse in Indien und seiner eigenen kanadischen Universität aus, was den Bezug gedruckter Index-Reihen angeht und plädiert für ein Zusammenspiel kommerzieller und Open Access Indices unter Benützung des OAI-Standards.
Da W. Experte für Indexing ist, verdienen seine Ausführungen in der OA-Community besondere Beachtung. OA für bibliographische und Abstract-Services ist ein unterschätztes Thema. Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken sind weit davon entfernt, etwa der Forderung nach OA für die von ihnen mit Steuergeldern zugunsten kommerzieller Partner erstellten Online Contents (nur in Bibliotheken zugänglich) Sympathien entgegenzubringen.
Der Wissenschaftler sollte die Zeit, die er in Bibliotheken verbringen kann, nicht damit vergeuden müssen, bibliographische Datenbanken zu sichten, die er genausogut zuhause OA benutzen könnte.
Pp. xv + 287
ISBN 0-262-23242-1
Rezension:
http://edrev.asu.edu/reviews/rev478.htm
Das Buch kann nach einer raschen und unkomplizierten Online-Registrierung in Form einzelner PDFs kostenlos heruntergeladen werden:
http://mitpress.mit.edu/catalog/item/default.asp?tid=10611&ttype=2
In Kapitel 12 legt W. besonderen Wert auf Open Access Indexing neben Open Access Journals und Archiven. Er geht von einem Vergleich der traurigen Verhältnisse in Indien und seiner eigenen kanadischen Universität aus, was den Bezug gedruckter Index-Reihen angeht und plädiert für ein Zusammenspiel kommerzieller und Open Access Indices unter Benützung des OAI-Standards.
Da W. Experte für Indexing ist, verdienen seine Ausführungen in der OA-Community besondere Beachtung. OA für bibliographische und Abstract-Services ist ein unterschätztes Thema. Die deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken sind weit davon entfernt, etwa der Forderung nach OA für die von ihnen mit Steuergeldern zugunsten kommerzieller Partner erstellten Online Contents (nur in Bibliotheken zugänglich) Sympathien entgegenzubringen.
Der Wissenschaftler sollte die Zeit, die er in Bibliotheken verbringen kann, nicht damit vergeuden müssen, bibliographische Datenbanken zu sichten, die er genausogut zuhause OA benutzen könnte.
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 22:44 - Rubrik: Open Access
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Die Dokumentation des 2. Workshop Archive von unten zum Thema Erfahrungsaustausch über Produkte von Archivarbeit
(9./10. Juni 2005) ist nun online. Vom 9. bis zum 10. Juni 2005 fanden insgesamt 5 Workshops statt. Themen waren:
Erschließungsprojekte in Bewegungsarchiven
Web-Präsentationen
Zur Situation freier Archive in Zeiten knapper werdender Mittel. Erfahrungsaustausch und Ausblick.
Ausstellungen
Publikationen
Infos auf den Seiten der Böll-Stiftung
www.boell.de/de/13_archiv/3310.html
Auf S. 89 bis 91 der Ausgabe 1/2006 der Zeitschrift "Der Archivar" findet sich ein längerer Bericht über das Treffen. AutorInnen sind zwei MitarbeiterInnen des afas in Duisburg.
(9./10. Juni 2005) ist nun online. Vom 9. bis zum 10. Juni 2005 fanden insgesamt 5 Workshops statt. Themen waren:
Erschließungsprojekte in Bewegungsarchiven
Web-Präsentationen
Zur Situation freier Archive in Zeiten knapper werdender Mittel. Erfahrungsaustausch und Ausblick.
Ausstellungen
Publikationen
Infos auf den Seiten der Böll-Stiftung
www.boell.de/de/13_archiv/3310.html
Auf S. 89 bis 91 der Ausgabe 1/2006 der Zeitschrift "Der Archivar" findet sich ein längerer Bericht über das Treffen. AutorInnen sind zwei MitarbeiterInnen des afas in Duisburg.
Bernd Hüttner - am Dienstag, 4. April 2006, 20:53 - Rubrik: Archive von unten
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http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=156&cHash=d4f5aa5674
Unter dem Titel „Gebt uns unsere Kronjuwelen zurück“ rief der Guardian Anfang März dazu auf, dass Regierungsbehörden auf die Copyrights für Datensammlungen verzichten sollten, die mit Steuergeldern finanziert werden. Die britischen Bürger müssen gegenwärtig doppelt zahlen: einmal dafür, dass die Daten gesammelt werden, und ein zweites Mal, wenn sie die Daten nutzen wollen.
Als Beispiele nennt die Zeitung Geodaten, Wetterdaten oder anonymisierte Patientendaten. Britische Unternehmen müssen oft auf amerikanische Datenbanken zurückgreifen, wenn sie zum Beispiel Dienste anbieten wollten, die auf geografischen Informationen beruhen. Sie können die Lizenzgebühren, die vom „Ordnance Survey“ – der britischen Entsprechung des bundesdeutschen Amtes für Kartographie und Geodäsie – verlangt werden, nicht bezahlen.
Behörden als Profit-Center
Die Behörden selbst haben den Auftrag, Einnahmen aus den von ihnen verwalteten Daten zu generieren. Die so erzielten Gewinne werden jährlich an die Staatskasse abgeführt. Die Hälfte der Einnahmen der „Ordnance Survey“ zum Beispiel werden durch Lizenzgebühren erzielt, die andere staatliche Stellen zahlen.
Die Kampagnenmacher argumentieren, dass durch die hohen Lizenzpreise neue Anwendungen verhindert werden. Wären diese wirtschaftlich Erfolgreich, könnte das mehr Geld in die Staatskasse bringen als das gegenwärtige Lizenzmodell. Das Vorbild dafür sind die USA, wo sich staatliche Daten zu großen Teilen gemeinfrei in der „Public Domain“ befinden und kostenlos zugänglich sind. Dadurch entstanden vielfältige Services wie zum Beispiel Google-Maps, die unter den britischen Bedingungen gar nicht möglich gewesen wären.
Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, hat vergangene Woche, während eines Vortrags an der Universität in Oxford, ähnliche Forderungen gestellt, den Zugang zu den Daten zu öffnen. Er fordert außerdem, dass es möglich sein muss, die Daten zu bearbeiten und zu mischen: „Ich möchte etwas mit den Daten tun, ich möchte sie mit meinen eigenen Daten verbinden.“ Dies würde nach seiner Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung „semantisches Web“ sein, das dazu dienen soll, die Informationsflüsse im Internet besser filtern und durchsuchen zu können.
Im Rahmen der Kampagne berichtet der Guardian regelmäßig über Fortschritte und hat eine eigene Website mit angeschlossenem Weblog eröffnet, das ständig aktualisiert wird.
http://www.freeourdata.org.uk/
Zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors siehe die Beiträge (Teilmenge der Trefferliste)
http://archiv.twoday.net/search?q=sektor
Unter dem Titel „Gebt uns unsere Kronjuwelen zurück“ rief der Guardian Anfang März dazu auf, dass Regierungsbehörden auf die Copyrights für Datensammlungen verzichten sollten, die mit Steuergeldern finanziert werden. Die britischen Bürger müssen gegenwärtig doppelt zahlen: einmal dafür, dass die Daten gesammelt werden, und ein zweites Mal, wenn sie die Daten nutzen wollen.
Als Beispiele nennt die Zeitung Geodaten, Wetterdaten oder anonymisierte Patientendaten. Britische Unternehmen müssen oft auf amerikanische Datenbanken zurückgreifen, wenn sie zum Beispiel Dienste anbieten wollten, die auf geografischen Informationen beruhen. Sie können die Lizenzgebühren, die vom „Ordnance Survey“ – der britischen Entsprechung des bundesdeutschen Amtes für Kartographie und Geodäsie – verlangt werden, nicht bezahlen.
Behörden als Profit-Center
Die Behörden selbst haben den Auftrag, Einnahmen aus den von ihnen verwalteten Daten zu generieren. Die so erzielten Gewinne werden jährlich an die Staatskasse abgeführt. Die Hälfte der Einnahmen der „Ordnance Survey“ zum Beispiel werden durch Lizenzgebühren erzielt, die andere staatliche Stellen zahlen.
Die Kampagnenmacher argumentieren, dass durch die hohen Lizenzpreise neue Anwendungen verhindert werden. Wären diese wirtschaftlich Erfolgreich, könnte das mehr Geld in die Staatskasse bringen als das gegenwärtige Lizenzmodell. Das Vorbild dafür sind die USA, wo sich staatliche Daten zu großen Teilen gemeinfrei in der „Public Domain“ befinden und kostenlos zugänglich sind. Dadurch entstanden vielfältige Services wie zum Beispiel Google-Maps, die unter den britischen Bedingungen gar nicht möglich gewesen wären.
Tim Berners-Lee, der Erfinder des World Wide Web, hat vergangene Woche, während eines Vortrags an der Universität in Oxford, ähnliche Forderungen gestellt, den Zugang zu den Daten zu öffnen. Er fordert außerdem, dass es möglich sein muss, die Daten zu bearbeiten und zu mischen: „Ich möchte etwas mit den Daten tun, ich möchte sie mit meinen eigenen Daten verbinden.“ Dies würde nach seiner Meinung ein wichtiger Schritt in Richtung „semantisches Web“ sein, das dazu dienen soll, die Informationsflüsse im Internet besser filtern und durchsuchen zu können.
Im Rahmen der Kampagne berichtet der Guardian regelmäßig über Fortschritte und hat eine eigene Website mit angeschlossenem Weblog eröffnet, das ständig aktualisiert wird.
http://www.freeourdata.org.uk/
Zur Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors siehe die Beiträge (Teilmenge der Trefferliste)
http://archiv.twoday.net/search?q=sektor
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 19:52 - Rubrik: Open Access
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"Die beiden damals erst 14-jährigen Jungen K.S. und J.H. wurden am 13. September 1944 in der Stadt Aachen, aus der die Bevölkerung panikartig flüchtete und die unmittelbar vor der Einnahme durch die alliierten Streitkräfte stand, auf der Peterstraße zusammen mit einer Gruppe von Erwachsenen durch Wehrmachtsangehörige unter dem Vorwurf des Plünderns festgenommen und zum Veltmanns-Platz verbracht. Dort wurde von Angehörigen eines der 116. Panzerdivision unterstellten Regimentes ein so genanntes "Standgericht" gebildet, vor das nur die beiden Jugendlichen gestellt wurden, während die erwachsenen Personen freigelassen wurden. K.S. und J.H. wurden nach § 129 des Militärstrafgesetzbuches wegen Plünderns zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde unmittelbar danach durch Erschießen vollstreckt. Gelegenheit, Rechtsmittel einzulegen, wurde den beiden Jungen nicht gegeben."
Die Verfassungsbeschwerde der Angehörigen wegen der Unmöglichkeit, angesichts der Regelung des NS-Aufhebungsgesetzes keinen formellen Freispruch erreichen zu können, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes widerlegte das Gericht in seiner Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060308_2bvr048605.html
Text des Gesetzes:
http://de.wikisource.org/wiki/NS-Aufhebungsgesetz
Die Verfassungsbeschwerde der Angehörigen wegen der Unmöglichkeit, angesichts der Regelung des NS-Aufhebungsgesetzes keinen formellen Freispruch erreichen zu können, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes widerlegte das Gericht in seiner Entscheidung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060308_2bvr048605.html
Text des Gesetzes:
http://de.wikisource.org/wiki/NS-Aufhebungsgesetz
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 19:40 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 19:09 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Im Rahmen der Hungarian Electronic Library stehen seit kurzem auch PDFs (unter CC-Lizenz) alter (deutscher und lateinischer usw.) Drucke vor allem des 16. Jahrhunderts zur Verfügung:
Deutschsprachige Drucke:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesujgy_e.phtml?tip=gyors
Es handelt sich um eine "große Sammlung", deren Titel in
http://archiv.twoday.net/stories/113113/
nicht einzeln registriert werden
Siehe auch die Abfrage nach dem Fachgebiet Geschichte:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesuj_e.phtml?tip=temak&fotema=tarsad
Zum Druck über die Reichskreise siehe das Wikisource-Projekt
http://de.wikisource.org/wiki/Hernach_volgend_die_zehen_Krayss
Siehe auch Chronica von vil ... Historien
http://mek.oszk.hu/03500/03524/
Vielen Dank an JP!
Deutschsprachige Drucke:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesujgy_e.phtml?tip=gyors
Es handelt sich um eine "große Sammlung", deren Titel in
http://archiv.twoday.net/stories/113113/
nicht einzeln registriert werden
Siehe auch die Abfrage nach dem Fachgebiet Geschichte:
http://mek.oszk.hu/html/vgi/kereses/keresesuj_e.phtml?tip=temak&fotema=tarsad
Zum Druck über die Reichskreise siehe das Wikisource-Projekt
http://de.wikisource.org/wiki/Hernach_volgend_die_zehen_Krayss
Siehe auch Chronica von vil ... Historien
http://mek.oszk.hu/03500/03524/
Vielen Dank an JP!
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 18:09 - Rubrik: Miscellanea
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http://www.trend.infopartisan.net/trd0306/t350306.html mit Dokumentation des Schriftwechsels.
KlausGraf - am Dienstag, 4. April 2006, 15:05 - Rubrik: Miscellanea
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http://futurezone.orf.at/it/stories/98354/
Ars-Electronica-Archiv als Forschungsobjekt
Das Archiv der Ars Electronica mit über 30.000 digitalen Kunstprojekten soll aufgearbeitet, neu kategorisiert und zugänglich gemacht werden. Die Ars Electronica besteht seit 1979, der Prix Ars Electronica seit 1987. Zu den Gästen des Festivals zählten prominente Wissenschaftler, Computer-Pioniere und Künstler wie Marvin Minsky, Jean Baudrillard, Nam June Paik, Paul Virilio und John Lasseter. In den vergangenen 26 Jahren sammelten sich im Archiv der Ars Electronica Dokumentationsmaterialien zu mehr als 30.000 digitalen und Medienkunstprojekten, die beim Festival gezeigt wurden, und künstlerische Arbeiten, die zum Prix eingereicht wurden, an. Das Archiv bietet damit einen einzigartigen Querschnitt der digitalen Kunst und der Medienkunst und einen Überblick über die technologischen Entwicklungen elektronischer Medien des vergangenen Vierteljahrhunderts. [...]
http://www.aec.at/en/archives/festival_einstieg.asp?nocache=333536
Ars-Electronica-Archiv als Forschungsobjekt
Das Archiv der Ars Electronica mit über 30.000 digitalen Kunstprojekten soll aufgearbeitet, neu kategorisiert und zugänglich gemacht werden. Die Ars Electronica besteht seit 1979, der Prix Ars Electronica seit 1987. Zu den Gästen des Festivals zählten prominente Wissenschaftler, Computer-Pioniere und Künstler wie Marvin Minsky, Jean Baudrillard, Nam June Paik, Paul Virilio und John Lasseter. In den vergangenen 26 Jahren sammelten sich im Archiv der Ars Electronica Dokumentationsmaterialien zu mehr als 30.000 digitalen und Medienkunstprojekten, die beim Festival gezeigt wurden, und künstlerische Arbeiten, die zum Prix eingereicht wurden, an. Das Archiv bietet damit einen einzigartigen Querschnitt der digitalen Kunst und der Medienkunst und einen Überblick über die technologischen Entwicklungen elektronischer Medien des vergangenen Vierteljahrhunderts. [...]
http://www.aec.at/en/archives/festival_einstieg.asp?nocache=333536
Stephan Konopatzky - am Montag, 3. April 2006, 22:37 - Rubrik: Medienarchive
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http://www.netzeitung.de/deutschland/390155.html
Hoffentlich kein Aprilscherz:
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will in großem Umfang geheime Akten aus der alten Bundesrepublik freigeben. Das berichtet der «Spiegel» in seiner neuen Ausgabe. Historiker und das Bundesarchiv hatten die Freigabe bereits seit Jahren gefordert.[...]
Hoffentlich kein Aprilscherz:
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will in großem Umfang geheime Akten aus der alten Bundesrepublik freigeben. Das berichtet der «Spiegel» in seiner neuen Ausgabe. Historiker und das Bundesarchiv hatten die Freigabe bereits seit Jahren gefordert.[...]
Stephan Konopatzky - am Montag, 3. April 2006, 22:13 - Rubrik: Archivrecht
Die DFG-Richtlinien, dass DFG-finanzierte Publikationen auch OA sein SOLLEN (leider nicht: MÜSSEN) sind Schwerpunktthema von Peter Subers aktuellem Newsletter:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-06.htm
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/04-02-06.htm
KlausGraf - am Montag, 3. April 2006, 14:40 - Rubrik: Open Access
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Schwäbische Zeitung, 1. April 2006
http://www.szon.de/lokales/ravensburg/stadt/200604010041.html
KREIS RAVENSBURG (sz) Auf zwei neu erschlossene Archivbestände können
Interessierte ab sofort im Kultur- und Archivamt des Landratsamts
Ravensburg zugreifen. Vor dem Kultur- und Schulausschuss des Kreistags
stellten Amtsleiter Kai-Michael Sprenger und Volontär Gregor Maier
unlängst die Quellen der Öffentlichkeit vor.
Es handelt sich dabei um das Archiv des ehemaligen Oberamts Ravensburg und
den Nachlass des Aulendorfer Komponisten Hugo Halt. Das Oberamt Ravensburg
war von 1810 bis 1938 einer der Vorläufer des heutigen Landkreises
Ravensburg. Sein Gebiet reichte von Wilhelmsdorf im Westen bis Vogt im
Osten, von Bodnegg und Eschach im Süden bis Wolpertswende im Norden. Seine
Akten sind auf verschiedene Archive verteilt. Im Kreisarchiv Ravensburg
liegen rund sieben Regalmeter. Diese wurden jetzt im Rahmen eines
wissenschaftlichen Volontariats systematisch erschlossen.
Hervorragende Ergänzung
Der Bestand ist eine wertvolle Quelle für heimatkundliche Forschungen und
bietet eine hervorragende Ergänzung zu den einzelnen Gemeindearchiven.
Darüber hinaus gibt er auch zu allgemeineren geschichtswissenschaftlichen
Fragestellungen Auskunft.
Beim zweiten Neuzugang im Archiv handelt es sich um den Nachlass des
Aulendorfer Rektors, Komponisten und Dichters Hugo Halt (1878-1959), den
der Landkreis Ravensburg erwerben konnte. Neben Dokumenten zur Person Hugo
Halt und zu seiner Tätigkeit als Lehrer und Chordirigent ist vor allem der
reiche musikalische und literarische Nachlass von Bedeutung. Von Konzepten
und Notizen bis hin zu gedruckten Ausgaben zeigt er die ganze Bandbreite
des vielseitigen künstlerischen Schaffens. Hugo Halt tat sich vor allem
als Komponist geistlicher Werke hervor, schrieb daneben aber auch beliebte
weltliche Stücke, wie zum Beispiel ein Aulendorfer Heimatlied oder einen
Schussental-Marsch.}
Die beiden Sammlungen können im Kultur- und Archivamt, Gartenstraße 33,
88212 Ravensburg, eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
8-12 Uhr, Mittwoch 14-18 Uhr. Um telefonische Anmeldung unter 0751/85-9510
wird gebeten.
danke an AP
http://www.szon.de/lokales/ravensburg/stadt/200604010041.html
KREIS RAVENSBURG (sz) Auf zwei neu erschlossene Archivbestände können
Interessierte ab sofort im Kultur- und Archivamt des Landratsamts
Ravensburg zugreifen. Vor dem Kultur- und Schulausschuss des Kreistags
stellten Amtsleiter Kai-Michael Sprenger und Volontär Gregor Maier
unlängst die Quellen der Öffentlichkeit vor.
Es handelt sich dabei um das Archiv des ehemaligen Oberamts Ravensburg und
den Nachlass des Aulendorfer Komponisten Hugo Halt. Das Oberamt Ravensburg
war von 1810 bis 1938 einer der Vorläufer des heutigen Landkreises
Ravensburg. Sein Gebiet reichte von Wilhelmsdorf im Westen bis Vogt im
Osten, von Bodnegg und Eschach im Süden bis Wolpertswende im Norden. Seine
Akten sind auf verschiedene Archive verteilt. Im Kreisarchiv Ravensburg
liegen rund sieben Regalmeter. Diese wurden jetzt im Rahmen eines
wissenschaftlichen Volontariats systematisch erschlossen.
Hervorragende Ergänzung
Der Bestand ist eine wertvolle Quelle für heimatkundliche Forschungen und
bietet eine hervorragende Ergänzung zu den einzelnen Gemeindearchiven.
Darüber hinaus gibt er auch zu allgemeineren geschichtswissenschaftlichen
Fragestellungen Auskunft.
Beim zweiten Neuzugang im Archiv handelt es sich um den Nachlass des
Aulendorfer Rektors, Komponisten und Dichters Hugo Halt (1878-1959), den
der Landkreis Ravensburg erwerben konnte. Neben Dokumenten zur Person Hugo
Halt und zu seiner Tätigkeit als Lehrer und Chordirigent ist vor allem der
reiche musikalische und literarische Nachlass von Bedeutung. Von Konzepten
und Notizen bis hin zu gedruckten Ausgaben zeigt er die ganze Bandbreite
des vielseitigen künstlerischen Schaffens. Hugo Halt tat sich vor allem
als Komponist geistlicher Werke hervor, schrieb daneben aber auch beliebte
weltliche Stücke, wie zum Beispiel ein Aulendorfer Heimatlied oder einen
Schussental-Marsch.}
Die beiden Sammlungen können im Kultur- und Archivamt, Gartenstraße 33,
88212 Ravensburg, eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag
8-12 Uhr, Mittwoch 14-18 Uhr. Um telefonische Anmeldung unter 0751/85-9510
wird gebeten.
danke an AP
KlausGraf - am Montag, 3. April 2006, 14:15 - Rubrik: Kommunalarchive
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Das neue Buch steht als PDF-Download zur Verfügung
http://www.open-access-recht.de/
Eine Stellungnahme folgt.
http://www.open-access-recht.de/
Eine Stellungnahme folgt.
KlausGraf - am Montag, 3. April 2006, 13:32 - Rubrik: Open Access
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Ein Panorama der Graffiti
Seit 1983 sammelt Thomas Northoff Graffiti-Belege. Mittlerweile ist er Besitzer des Österreichischen Graffiti Archivs für Literatur, Kunst und Forschung , eigenen Aussagen zufolge das größte diesbezügliche Archiv der Welt. Northoffs Spurensuchen sind Dokumentationsgänge und Feldforschung in einem. Die Belege, festgehalten auf Dias, trug er in allen Landeshauptstädten sowie im kleinstädtischen und dörflich-ländlichen Raum Österreichs, aber auch in Deutschland, der Schweiz, Italien, Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Portugal, Spanien, Griechenland, England und in der Türkei zusammen. Das Archiv wird ergänzt durch hunderte Zeitungs-, Zeitschriften- und wissenschaftliche Artikel sowie Fachbücher, Audio- und Videomaterial. Je nach Themen- und Fragestellung unterzieht Northoff sein Material einem Bearbeitungsprozess. Neben der theoretischen Beschäftigung mit dem Wort-Graffiti fließt das Material in Foto-Ausstellungen und literarische Veröffentlichungen ein.
Nun ist im Rahmen seines Gesamtprojekts „Die Sprache an den Wänden“ das gleichnamige Buch erschienen, das eine Zusammenschau seines Umgangs mit dem Material Graffiti bietet.
Unter diesem Titel subsumiert Northoff „den überwiegenden Teil einfacher Zeichnungen und inschriftlicher Hinterlassungen der Menschen.“ Die Verfasser bleiben meist anonym oder sind nur einem kleinen Personenkreis bekannt. Die flächigen, zumeist bunten graphischen Objekte, auch als American Graffiti bekannt, sind als Randerscheinung zu betrachten, jedoch sind sie es, die laut Untersuchungen, im Gegensatz zu den verbalen Botschaften an den Wänden mit dem Begriff Graffiti assoziiert und denen auch Sympathien entgegengebracht werden.
Verbale Graffiti, im öffentlichen Raum angebracht, stoßen hingegen zu meist auf Ablehnung. Ihr Vorhandensein erregt Ärgernis und Ablehnung beim überwiegenden Teil der rezipierenden Gesellschaft und wird deren Normen gemäß sanktioniert. „BürgerInnen empfinden ´ihren Raum` als devastiert und bedrohlich, wenn an Wänden und Stadtmobiliar Zeichen und Wörter auftauchen, mit denen sie unter der Masse an Mitteilungen, die ihnen die Straße ohnehin aufzwingt, nicht belastet werden wollen.“
Auf die „gefühlte“ Bedrohung wird reagiert. Wort-Graffiti unterliegen aufgrund ihres Ansehens als mutwilliger Beschädigungsakt einer Kurzlebigkeit. Sie werden ebenso mutwillig und innerhalb kürzerer als ihrer „natürlichen“ Verfallszeit durch HausbesitzerInnen oder Löschtrupps entfernt, d.h. gelöscht. An Plätzen, die durch ihre Möblierung zu längerer Verweildauer einladen, werden die Sitzbänke oft zu stark beschrifteten Graffittistellen. Gemeinden reagieren mit Verkleinerung oder der Entfernung von Sitzbänken um der Bildung von Szenen rund um solche Bänke vorzubeugen. So finden sich dort auch nur mehr wenige bzw. gar keine Belege mehr für Wort-Graffiti.
Ein Graffito ist demnach keine dauerhafte Sache, als Form weist ihm Northoff, der von Graffiti als einer „Schrift-Kultur(en)konstante“ spricht, jedoch Kontinuität nach. In der Vielfalt der heutigen Kommunikationsformen sind verbale Graffiti eine der ältesten Varianten.
Als Beweis dafür zieht der Autor einerseits Belege für Wort-Graffiti aus literarischen Arbeiten hauptsächlich von AutorInnen des 19. Jahrhunderts heran. Darunter befinden sich bekannte wie Victor Hugo und Peter Rosegger, aber auch weniger populäre AutorInnen wie z.B. die Klofrau Wetti Himmlisch. Neben der Belletristik belegt er anhand dokumentarischer Schriften, die Tatsache von Graffiti als weit verbreitetes Phänomen vergangener Epochen. „Die Breite der Themenpalette in der Sprache an den Wänden ist enorm. Sie reicht von Befreiungsversuchen emotioneller Natur (Ventilfunktion) über die Sexualität bis zu politischen Drohungen, von Warnungen (Menetekelfunktion), die keine Veröffentlichung in den Massenmedien finden, bis zu Aufforderungen zu bestimmtem politischen Handeln und zur Verhetzung“. In einem historischen Vergleich von Graffiti aus der Stadt Pompeji mit seiner eigenen Sammlung stellt Northoff fest, dass das Themenspektrum bezüglich der Dinge des Lebens seit der Antike etwa das gleiche blieb, jedoch in den Schwerpunkten ambivalent.
Im Praxisteil des Buches wird die Graffitiforschung anhand zweier ausgewählter Themenbereiche, den Fußball-Graffitti und den Lied-Graffiti, in lebensweltliche Zusammenhänge gesetzt. Von großer Bedeutung ist die geschlechtspezifische Untersuchung der Sprache an den Wänden, „ist es doch wichtig zu wissen, ob, wie und warum Graffiti als Instrument demokratischer Meinungskundgebung von den beiden Geschlechtern be- bzw. genützt wird.“ Ebenso unerlässlich bei der Erforschung von Graffiti ist auch die Beobachtung des Umfeldes des Objektes, denn nur so lassen sich Zusammenhänge herstellen, wenn das Material aus unterschiedlichen Blickwinkeln, wie dem topographisch-geographischen, dem soziologisch-funktionalistischen, dem psychologischen oder historischen befragt wird.
Northoff sieht in der Beobachtung und Analyse von Graffiti die Möglichkeit und Chance „Kommendes“ zu erfassen. Seiner Erfahrung nach lassen sich des öfteren Zusammenhänge herstellen, gleicht man diverse Vorkommnisse im heutigen Tagesgeschehen über längere Zeit mit den Inhalten in den Graffiti ab. Graffiti sind zwar ungefragte Äußerungen, aber dennoch Äußerungen, die gesellschaftliche Verhältnisse, Befindlichkeiten und Einstellungen widerspiegeln können.
Sonya Laimer
Thomas Northoff: Graffiti – Die Sprache an den Wänden (Wien: Löcker, 2005), ISBN 3-85409-417-5, 200 Seiten, 17 Euro
Diese Rezension erschien in:
dérive. Zeitschrift für Stadtforschung. H 21/22, 2006, Wien
und wird hier mit Genehmigung der Autorin veröffentlicht.
Seit 1983 sammelt Thomas Northoff Graffiti-Belege. Mittlerweile ist er Besitzer des Österreichischen Graffiti Archivs für Literatur, Kunst und Forschung , eigenen Aussagen zufolge das größte diesbezügliche Archiv der Welt. Northoffs Spurensuchen sind Dokumentationsgänge und Feldforschung in einem. Die Belege, festgehalten auf Dias, trug er in allen Landeshauptstädten sowie im kleinstädtischen und dörflich-ländlichen Raum Österreichs, aber auch in Deutschland, der Schweiz, Italien, Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Portugal, Spanien, Griechenland, England und in der Türkei zusammen. Das Archiv wird ergänzt durch hunderte Zeitungs-, Zeitschriften- und wissenschaftliche Artikel sowie Fachbücher, Audio- und Videomaterial. Je nach Themen- und Fragestellung unterzieht Northoff sein Material einem Bearbeitungsprozess. Neben der theoretischen Beschäftigung mit dem Wort-Graffiti fließt das Material in Foto-Ausstellungen und literarische Veröffentlichungen ein.
Nun ist im Rahmen seines Gesamtprojekts „Die Sprache an den Wänden“ das gleichnamige Buch erschienen, das eine Zusammenschau seines Umgangs mit dem Material Graffiti bietet.
Unter diesem Titel subsumiert Northoff „den überwiegenden Teil einfacher Zeichnungen und inschriftlicher Hinterlassungen der Menschen.“ Die Verfasser bleiben meist anonym oder sind nur einem kleinen Personenkreis bekannt. Die flächigen, zumeist bunten graphischen Objekte, auch als American Graffiti bekannt, sind als Randerscheinung zu betrachten, jedoch sind sie es, die laut Untersuchungen, im Gegensatz zu den verbalen Botschaften an den Wänden mit dem Begriff Graffiti assoziiert und denen auch Sympathien entgegengebracht werden.
Verbale Graffiti, im öffentlichen Raum angebracht, stoßen hingegen zu meist auf Ablehnung. Ihr Vorhandensein erregt Ärgernis und Ablehnung beim überwiegenden Teil der rezipierenden Gesellschaft und wird deren Normen gemäß sanktioniert. „BürgerInnen empfinden ´ihren Raum` als devastiert und bedrohlich, wenn an Wänden und Stadtmobiliar Zeichen und Wörter auftauchen, mit denen sie unter der Masse an Mitteilungen, die ihnen die Straße ohnehin aufzwingt, nicht belastet werden wollen.“
Auf die „gefühlte“ Bedrohung wird reagiert. Wort-Graffiti unterliegen aufgrund ihres Ansehens als mutwilliger Beschädigungsakt einer Kurzlebigkeit. Sie werden ebenso mutwillig und innerhalb kürzerer als ihrer „natürlichen“ Verfallszeit durch HausbesitzerInnen oder Löschtrupps entfernt, d.h. gelöscht. An Plätzen, die durch ihre Möblierung zu längerer Verweildauer einladen, werden die Sitzbänke oft zu stark beschrifteten Graffittistellen. Gemeinden reagieren mit Verkleinerung oder der Entfernung von Sitzbänken um der Bildung von Szenen rund um solche Bänke vorzubeugen. So finden sich dort auch nur mehr wenige bzw. gar keine Belege mehr für Wort-Graffiti.
Ein Graffito ist demnach keine dauerhafte Sache, als Form weist ihm Northoff, der von Graffiti als einer „Schrift-Kultur(en)konstante“ spricht, jedoch Kontinuität nach. In der Vielfalt der heutigen Kommunikationsformen sind verbale Graffiti eine der ältesten Varianten.
Als Beweis dafür zieht der Autor einerseits Belege für Wort-Graffiti aus literarischen Arbeiten hauptsächlich von AutorInnen des 19. Jahrhunderts heran. Darunter befinden sich bekannte wie Victor Hugo und Peter Rosegger, aber auch weniger populäre AutorInnen wie z.B. die Klofrau Wetti Himmlisch. Neben der Belletristik belegt er anhand dokumentarischer Schriften, die Tatsache von Graffiti als weit verbreitetes Phänomen vergangener Epochen. „Die Breite der Themenpalette in der Sprache an den Wänden ist enorm. Sie reicht von Befreiungsversuchen emotioneller Natur (Ventilfunktion) über die Sexualität bis zu politischen Drohungen, von Warnungen (Menetekelfunktion), die keine Veröffentlichung in den Massenmedien finden, bis zu Aufforderungen zu bestimmtem politischen Handeln und zur Verhetzung“. In einem historischen Vergleich von Graffiti aus der Stadt Pompeji mit seiner eigenen Sammlung stellt Northoff fest, dass das Themenspektrum bezüglich der Dinge des Lebens seit der Antike etwa das gleiche blieb, jedoch in den Schwerpunkten ambivalent.
Im Praxisteil des Buches wird die Graffitiforschung anhand zweier ausgewählter Themenbereiche, den Fußball-Graffitti und den Lied-Graffiti, in lebensweltliche Zusammenhänge gesetzt. Von großer Bedeutung ist die geschlechtspezifische Untersuchung der Sprache an den Wänden, „ist es doch wichtig zu wissen, ob, wie und warum Graffiti als Instrument demokratischer Meinungskundgebung von den beiden Geschlechtern be- bzw. genützt wird.“ Ebenso unerlässlich bei der Erforschung von Graffiti ist auch die Beobachtung des Umfeldes des Objektes, denn nur so lassen sich Zusammenhänge herstellen, wenn das Material aus unterschiedlichen Blickwinkeln, wie dem topographisch-geographischen, dem soziologisch-funktionalistischen, dem psychologischen oder historischen befragt wird.
Northoff sieht in der Beobachtung und Analyse von Graffiti die Möglichkeit und Chance „Kommendes“ zu erfassen. Seiner Erfahrung nach lassen sich des öfteren Zusammenhänge herstellen, gleicht man diverse Vorkommnisse im heutigen Tagesgeschehen über längere Zeit mit den Inhalten in den Graffiti ab. Graffiti sind zwar ungefragte Äußerungen, aber dennoch Äußerungen, die gesellschaftliche Verhältnisse, Befindlichkeiten und Einstellungen widerspiegeln können.
Sonya Laimer
Thomas Northoff: Graffiti – Die Sprache an den Wänden (Wien: Löcker, 2005), ISBN 3-85409-417-5, 200 Seiten, 17 Euro
Diese Rezension erschien in:
dérive. Zeitschrift für Stadtforschung. H 21/22, 2006, Wien
und wird hier mit Genehmigung der Autorin veröffentlicht.
Bernd Hüttner - am Montag, 3. April 2006, 06:24 - Rubrik: Archive von unten