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Jacqueline Trescott, Historians Protest Smithsonian's Deals, Washington Post, April 26, 2006.

http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/content/article/2006/04/25/AR2006042502231.html

Excerpt:

The Society of American Historians, a group that promotes excellence in historical writing, has suspended Smithsonian Books from its ranks in protest over the Smithsonian Institution's "increasingly commercial approach to its mission." The suspension itself will have little impact, but it is the latest symptom of friction between the Smithsonian's top managers and many of the nation's scholars. The latest criticism follows a month of public debate over partnerships the Smithsonian made with commercial businesses and the change in policy about access to its archives. In a resolution passed by the historical group's executive board yesterday, the society raised questions about the deal with Showtime Networks to create a series of 100 programs a year based on the Smithsonian collections and experts. But the historians also raised questions about a second contract, this one a publishing pact with HarperCollins....

In recent weeks, the Smithsonian has come under attack from writers, historians and filmmakers. The primary issue is how much access that researchers and producers not affiliated with Showtime will have to Smithsonian archives and the appearance of "right of first refusal" awarded Showtime for any project that has more than "incidental" use of Smithsonian materials. "The Smithsonian is an institution that involves public money and public trust and is a public archives," said Elizabeth Adkins, president-elect of the Society of American Archivists. "It should follow the general guidelines of equal access. We are distressed." The exact nature of the agreements are secret. The Smithsonian contends they are proprietary and not subject to freedom-of-information laws that require most federal contracts to be available for public inspection. However, a Smithsonian directive states that "the institution follows the intent and spirit of the [FOIA] as a matter of policy."...Last week, about 215 filmmakers and historians asked the Smithsonian to reconsider the deal. Ken Burns, one of the country's best-known documentary filmmakers, called the Showtime terms a mistake. The Society of American Archivists also asked the Smithsonian to reconsider the Showtime arrangement. "We urge the Smithsonian to revisit the agreement and to abandon those portions that limit either access to the archives or distribution of a researcher's final results," said the society's president, Richard Pearce-Moses....The American Library Association and the Association of Research Libraries asked the Smithsonian for a copy of the contract with Showtime. The two organizations argued that the "mission of the Smithsonian militates toward full disclosure of this document." They argued that as a public institution, the Smithsonian had a responsibility to let the taxpayer know about its business dealings. "The public interest in disclosure here is clearly high in light of the unique nature of the agreement and its potential impact on public accessibility of Smithsonian resources," said the organizations in a letter to the Smithsonian.


http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_04_23_fosblogarchive.html#114614599797028700

See also:
http://dcartsjobs.blogspot.com/2006/04/news-smithsonian-film-deal-stirs.html

UN stamp archive selloff scandal

Can you imagine the US Government selling off whole collections from the Smithsonian? Or the UK sending the British Library to Christie's? Far fetched, indeed: yet the UN, that great upholder of international law, did pretty much exactly that a few years ago in selling off its philatelic archive lock, stock, and barrel -- and for cheap. Read all about it here:

Auditors from the U.N.’s investigative arm, the Office of Internal Oversight Services (OIOS), are currently putting the last touches on an investigative report that has taken months to complete, and that aims to determine exactly what happened — and why — to the U.N.’s rare and much-admired collection of materials that belong to the United Nations Postal Administration. . .

One thing that investigators know for certain about the archive: In a discreet but historic auction carried out in a quiet suburb of Geneva, Switzerland, all of it — more than a metric ton of prized material, dating from as early as 1951 — was sold off to a single bidder on May 12, 2003. The collection included original artwork for U.N. stamps, unique so-called die proofs to test the faithfulness of design reproduction, printing proofs and other rarities, along with hundreds of thousands of other stamps, reflecting many of the most colorful aspects of U.N. history.

As the article notes, there were and are strict rules that one would have expected to bar such a selloff outright. One gets the impression that this was in essence a theft in broad daylight, though it is not yet clear how those who profited from the sale and those who orchestrated it might be connected.

The auction itself was carried out in entirely legal fashion.

Excepting, of course, the rather serious matter of title.

The price it fetched — $3,068,000 — was hailed on a variety of stamp collecting Web sites as a world record price for a single lot sale at a stamp auction. . .

But for the U.N., it was no coup, even though, according to officials familiar with UNPA finances, the UNPA netted “some $2.5 million” from the Swiss auction deal.

Not clear here if the $3,068,000 figure represents the hammer price or the net paid with buyer's premium tacked on. In any event, the UN's net seems low. I'm not familiar with the stamp world, but normally the big auction houses waive seller's commissions for large, important consignments from governmental and nonprofit institutions, and will usually pick up the costs of photography and catalog production as well.

This whole affair is certainly a huge black eye for the UN. They must be just tearing their hair out at UNESCO . . . .


Source: Cronaca
http://www.cronaca.com/archives/004330.html

http://www.fotostoria.de/?p=348

Sind diese Bilder gemeinfrei? Leider gewinnt immer mehr das schädliche urheberrechtliche Schutzrecht der editio princeps an Bekanntheit, das wohl auch hier einschlägig sein dürfte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Spiegel_Online_-_Luftbilder_von_Berlin_um_1880

Wem gehört Vivaldi?, fragte die WELT anlässlich der Eröffnung des Hauptverfahrens um die Vivaldi-Oper, die von der Berliner Sing-Akademie beansprucht wird:
http://www.welt.de/data/2006/04/26/878641.html

Ein Beitrag aus INETBIB:

Courtesy http://www.boingboing.net:)

Catalog of nearly 1 million BBC programs online

The BBC has posted an online interface into catalog of 946,614 BBC radio & TV programmes, dating back 75 years -- searchable by category, cast and crew:
http://open.bbc.co.uk/catalogue/infax/

Die BBC hat den Katalog ihrer Programme (knapp 1 Million) in einem
Prototyp online gestellt. Das reizt zu einem Kommentar über die
deutschen Verhältnisse: Hierzulande weigern sich die von öffentlichen
Mitteln finanzierten Öffentlichrechtlichen Anstalten (!) nach wie vor,
ihre Nachweismittel öffentlich zugänglich zu machen, obwohl sie (nicht
nur) zur wissenschaftlichen Arbeit dringend gebraucht werden. Dass die
Allgemeinheit und die Wissenschaft sich dies seit langem unwidersprochen
gefallen lassen, zeigt, in welcher mentalen Verfassung sich dieses Land
befindet. Um die Begründungen der Sachwalter dieser Anstalten näher
kennenzulernen, bzw. um zu verstehen, warum es eine Initiative wie die
der BBC in Deutschland nicht gibt, empfiehlt sich dieser sehr
interessante Tagungsband:

Mediensammlungen in Deutschland im internationalen Vergleich.
Bestände und Zugänge
http://www.netzwerk-mediatheken.de/html/projekte/symp_tagband.html

Viele Grüße
Peter Delin/Videolektorat

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
http://www.zlb.de/wissensgebiete/kunst_buehne_medien/videos

Die Bay. SB München digitalisiert in größerem Umfang deutsche (und natürlich auch lateinische) Drucke des 16. Jahrhunderts, zunächst mit den Jahren ab 1500 beginnend.

Mit den keywords munchener und der Jahreszahl (hier 1506) kann man die Digitalisate auffinden:

3 Drucke von 1506

http://joernborchert.twoday.net/topics/Blogs/

http://repositories.cdlib.org/cmrs/comitatus/

"Comitatus: A Journal of Medieval and Renaissance Studies was first published in 1970 under the auspices of the English Medieval Club at UCLA. It is now a peer-reviewed annual publication of the UCLA Center for Medieval and Renaissance Studies, under the supervision of the CMRS publications director."

The volumes 1970-1997 are now available for free.

„Der Ball ist rund“ – Hochschularchiv präsentiert Sportgeschichte

Am 6. Mai 2006 öffnet das Hochschularchiv der RWTH Aachen erstmals zum bundesweiten „Tag der Archive“ seine Pforten und gewährt spannende Einblicke in Schätze aus über 130 Jahren Hochschulgeschichte.

Unter dem Motto „Der Ball ist rund“ präsentiert das Archiv der RWTH Aachen im Rahmen des diesjährigen Tages der Archive, der ganz im Zeichen der Fußballweltmeisterschaft und des Sports steht, Dokumente zur Geschichte und Entwicklung des Hochschulsports und des ehemaligen Instituts für Leibesübungen.

In Abwandlung des lateinischen Sinnspruchs Mens agitat molem = „Der Geist bewegt die Materie“, der am Portal des im Zweiten Weltkriegs zerstörten Chemischen Laboratoriums prangte, trifft hier die Materie, im Schweiße ihres Angesichts, auf den Geist!
Originaldokumente und zeitgenössische Photos zeigen dabei, dass der „akademische Sport“ auch in der Ausbildung der angehenden Ingenieure und Architekten eine wesentliche Rolle spielte und im Laufe der Geschichte der Einflussnahme von politischer Seite unterlag.

Bei einer anschließenden Führung durch die Aktenbestände des Archivs wird die Vergangenheit der Hochschule in ihren Dokumenten wieder lebendig und (an)fassbar! Nebenbei sollen so auch die Bedeutung und die Aufgaben eines Archivs deutlich werden.

Alle Interessenten sind am Samstag, den 6. Mai in der Kopernikusstraße 16 (Allgemeines Verfügungszentrum, Bauteil Ost, 3. Stock) herzlich willkommen! Die Führungen werden um 15 und 16 Uhr angeboten. Parkplätze befinden sich neben dem Gebäude.

Hochschularchiv der RWTH
Kopernikusstraße 16
52066 Aachen
Tel.: 0241/80 – 26386
Fax.: 0241/80 - 22675
http://www.hochschularchiv-aachen.de
archiv@rwth-aachen.de

Praktische Tipps nicht nur für Genealogen:

http://wiki-commons.genealogy.net/images/6/6d/Digitalfotografie.pdf

http://bibliotheksrecht.blog.de/

Von Eric Steinhauer

Ist zu meinem Erstaunen seit September 2005 online, ohne dass ich etwas davon wusste ...

Via http://log.netbib.de

Einige Quellen wurde als E-Texte digitalisiert auf der Seite:

http://membres.lycos.fr/chartulaire/fdupnume.htm

Dass es nicht möglich ist, solche wertvollen Seiten auf einem werbefreien akademischen Server anzubieten, verstehe ich nicht.

Die Flugschrift (1628) mit dem Vertrag liegt in Form eines bislang unbekannten Exemplars mit aufschlussreichen stadthistorischen handschriftlichen Anmerkungen (aus einer Altonaer Gymnasialbibliothek) auf Wikisource vor:

http://de.wikisource.org/wiki/Kapitulation_der_Stadt_Rostock_vor_Wallenstein

http://archivesreviews.ning.com/

D. Mattison has created Archives Reviews, a new social web app, nearly empty yet. People not familiar with social web apps will find it enigmatic. It might be helpful to look at "Library Reviews" to find out the intention:

http://libraryreviews.ning.com/

http://www.dw-world.de/dw/article/0,,1973907,00.html?maca=de-rss-de-all-1119-rdf

Die Bundesregierung habe ihre datenschutzrechtlichen Bedenken aufgegeben, das Holocaust-Archiv im hessischen Bad Arolsen für die Forschung zu öffnen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag (20.4.2006) in Washington. Dabei werde es eine enge Zusammenarbeit mit dem Holocaust-Museum der USA geben. Grundlage des Archivs ist ein Abkommen von elf Staaten. Sie werde sich jetzt um dessen Revision bemühen, kündigte Zypries an. Dies sollte nicht länger als sechs Monate dauern. In allen elf an dem Archiv beteiligten Staaten sei der Datenschutz inzwischen genügend entwickelt, um die Forschung mit den Daten zu erlauben. Die Bestände waren bislang nur den unmittelbaren Angehörigen von Opfern zugänglich; Historiker hatten keinen Zutritt. [...]

http://www.reiss-sohn.de

Eine Auswahl:

"Nr. 621 350,- EUR

Hallwang. - Kirche Hallwang. (hs. Deckeltitel). 4 Tle. in 1 Bd. Deutsche Handschrift auf Papier mit vorgedruckten Formularen. Hallwang, Mitte (ca. 1830) bis Ende (ca. 1880) 19. Jh. Blattgr. 355:240 mm. Hldr. d. Zt. mit hs. Deckelschild, beschabt u. bestoßen, Rücken mit wenigen kl. Wurmstichen.

In 4 Teile unterteiltes Schuldenbuch der Kirche Hallwang mit gedruckten Formularblättern, ausgefüllt sind lediglich der erste u. ca. die Hälfte des zweiten Teils. Alle Teile sind mit hs. Titel auf festerem Papier versehen. Im Einzelnen: 1. Capitalien-Vorschreibung. 2 hs. Bll. (Index u. Titel), 139 gedruckte, hs. num. u. ausgefüllte S., 2 nn. Bll. - 2. Grundherrliche Giebigkeiten in Geld. 2 Bll. (1 w. u. hs. Titel), 72 (dav. 35 hs. num. u. ausgefüllt) gedruckte Bll. - 3. Getreid-Dienste. 2 hs. Bll. (Index der Dominical-Renten u. Titel), 24 gedruckte, nicht ausgefüllte Bll. - 4. Systemisirte jährliche Ausgaben. 2 Bll. (1 w. u. hs. Titel), 42 gedruckte, nicht ausgefüllte Bll. - Sauber geführte Handschrift. Gering gebräunt, ca. zweite Hälfte im unteren Bundsteg mit kl. Wurmstichen. Der erste Tl. etwas fingerfleckig. "

Hallwang liegt nördlich von Salzburg.

"Nr. 631 200,- EUR
Köln. - St. Caecilia. Sammelhandschrift mit Archivalien des Frauenklosters St. Caecilia. Lateinische u. deutsche Handschrift auf Papier. 2 Tle. in 1 Bd. (Köln) 1. Hälfte 17. Jh. 12mo. Blattgr. 99:78 mm, Schriftspiegel wechselnd. Von mehreren Händen mit braunen Tinten in teils unregelmäßigen Kursiven geschrieben. 1 w., 76 (recte 77) num., 10 w.; 73 num., 8 w. Bll. Prgt. d. Zt. mit 2 Schließen, gedunkelt u. berieben, Schließenhaften fehlen.

Abschriften von zeitgenössischen, das Kloster betreffenden Dokumenten, vielfach unter dem Namen der Äbtissin Elisabeth van de Keurs (?). - Stellenw. etwas braun- bzw. stockfleckig."

Es sind noch mehrere andere Stücke aus Kölner Klosterbeständen vertreten.

Nr. 642 200,- EUR

"Rheinland. - Brünen (Hamminkeln). - 1 niederdeutsche u. 6 deutsche Urkunden auf Pergament. Brünen, 1469, 1663-96 u. 1760. Qu.-4to u. qu.-fol. Versch. Kanzleischriften in brauner Tinte. Gefaltet, meist mit 1 oder 2 angehängten Siegeln.

Kleine Sammlung von privaten Verkaufsurkunden des 15. bis 18. Jh., sämtlich den Ort Brünen im nördlichen Rheinland betreffend. Urprünglich zum Bistum Münster gehörend, kam es später zum reformatorisch geprägten Kleve. Seit 1975 bildet B. mit sechs weiteren Ortschaften die heutige Stadt Hamminkeln. - Gebrauchs- u. Faltspuren, die Siegel mit kl. Defekten, 1 Urkunde ohne Siegel. - Dazu: Hypothekenschein über ein Anwesen im Brünen. Wesel 1844. Fol. 4 Bll. Lädiert. - Zus. 8 Urkunden."

ANHANG:

Einen Hinweis verdient auch:

"Nr. 668 2.000,- EUR

Predigtzyklus. - Fragment aus einer mittelhochdeutschen Handschrift auf Pergament. Süddeutschland, 2. Hälfte 12. Jh. Fol. Blattgr. noch ca. 230:110 mm. 36-37 Zeilen, regliert. Spätkarolingische Minuskel, schrägovaler Stil. Geschrieben mit brauner Tinte, 1 Marginalie in Rot von einer Hand des 13. Jhs.

Fragment aus einer im süddeutschen Raum entstandenen mittelhochdeutschen Predigthandschrift des Hochmittelalters. Der Text entstand in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Blütezeit der mittelhochdeutschen Literatur, in der Dichter wie Hartmann von Aue, Walther von der Vogelweide, Gottfried von Straßburg und Wolfram von Eschenbach wirkten und der unbekannte Schöpfer des "Nibelungenliedes" sein Werk begann. Der vorliegende Text ist in dem bisher bekannten Fundus von frühen deutschen Predigthandschriften und -fragmenten nach unseren Recherchen nicht nachweisbar. Die erhaltene Textstelle stammt aus einer Predigt auf Septuagesima zum Thema des Gesangs bzw. Singens (der trauernden Juden in der babylonischen Gefangenschaft, nach Psalm 137, 1-5). Besonders erwähnenswert ist die Erwähnung und Auslegung der Musikinstrumente Orgel und Harfe: "...Sam zu den orgelne hoeret daz blasen... Der herpfen gesanch bezeichnent diu guten werch... orgelne bezeichnent die guten gedanche..." (Z. 21-23 recto).

Das Fragment hat als Makulaturstreifen in einem Einband die Zeit überdauert, erhalten ist die seitliche äußere Hälfte eines Großquart- bzw. Folio-Pergamentblattes, von dem oben eine größere Ecke, unten eine kleinere abgeschnitten sind. Mit den für einen Einbandfund üblichen Gebrauchsspuren, Verfärbungen durch Feuchtigkeitseinwirkung, 3 kl. Pergamentbrüche an einer vertikalen Falzspur, dadurch 1 erbsengroßes Loch mit etwas Buchstabenverlust. Der erhaltene Text ist zum größten Teil sehr gut lesbar, eine Transkription liegt bei. "

Am 26. April bei Reiss in Königstein:

"Schwäbisch Hall. - Chronica der loblichen Reichs Statt S: Hall, auch dero Lanndtschafften anfang und erbauwung etlier Schlösser In: und uff dem Landt (etc.). Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. u. J. (Schwäbisch Hall, letztes Drittel d. 16. Jh.). Fol. Blattgr. 327:188 mm, Schriftspiegel ca. 265:130 mm. Von einer Hand mit brauner Tinte in regelmäßiger, gut lesbarer Kanzleikursive geschrieben, Überschriften in Rot. Mit 1 aquarellierten Titelvign. (Wappen), 119 (2 ganzs.) aquarellierten Federzeichnungen (überwiegend Ansichten) u. 178 Wappenaquarellen. 2 nn., 269 num. 6 nn. Bll. (Register). Blind- u. goldgepr. Ldr. d. Zt. (dat. 1603); fachmännisch restauriert, Goldprägung stark abgegriffen.

Reich illustrierte Geschichte der Stadt Schwäbisch Hall, beruht einerseits auf den bekannten Chroniken der Haller Pfarrherrn Johann Herolt (1490-1562) und Georg Widman (1486-1560), sowie "der Senfften, Berler, Schletzen Stam(m) Bücher" (Vorrede), andererseits auf mündlichen Überlieferungen und Aufzeichnungen von Haller Bürgern; die eingemalten Wappen wurden aus alten Briefen und Urkunden übernommen. Während die Chroniken von Herolt und Widmann bereits 1541/45 bzw. 1550 entstanden waren, endet der Berichtszeitraum unserer Handschrift erst 1567. Der Text berichtet zu Beginn von der Erbauung des Schlosses, des Barfüßer-Klosters, der Pfarrkirche und des Münsters, von der Messe zu Hall, von der Münze, von der Vollstreckung des Blutgerichts etc. Es folgt eine ausführliche Auflistung der alten Geschlechter der Stadt und der Adelsgeschlechter der Umgebung, jeweils mit Wappenaquarellen (einige Wappen nicht voll ausgeführt). Besonders reizvoll sind die eingefügten Ansichten der beschriebenen Burgen, Schlösser und Ortschaften (je ca. 50:70 mm), darunter Bachenstein, Brötzingen, Comberg, Dullau, Ingelfingen, Gabelstein, Neuenfels etc. Berichte über das Schicksal dieser Burgen und Schlösser im 15. u. 16. Jahrhundert (Brandschatzung, Feuersbrünste, Kriegsschäden etc.) schließen sich an. Der folgende Abschnitt beginnt mit der "Kampff Ordnung zu Hall" (Bl. 87 ff., mit Darstellung einer Turnierszene) und berichtet über die schwäbischen Städtekriege. Bl. 122 ff. wird "Von den Pfarrhen und Priestern zu Hall" erzählt, darunter eine gereimte "Histori Peter Lewen" (Bl. 127-154, mit 2 größeren Aquarellen). Der umfangreiche nächste Teil (Bl. 157 ff.) enthält die Chronik der schwäbischen Kriege seit 1480, dabei auch eine Auflistung der 1523 vom Schwäbischen Städtebund zerstörten 23 "Raubschlösser" (mit aquarellierten Ansichten der brennenden Schlösser). Es folgt eine eingehende Beschreibung der Einführung der Reformation in Schwäbisch Hall (Bl. 191 ff.), darin ist auch eine ausführliche Chronik der Bauernkriege (nach Herolt) enthalten. Die Erzählung reicht vom Beginn der Aufstände im Allgäu über die Rottenburger Aufruhr, die Aufstände in Hall und die Plünderung von Kloster Lorch bis zum Höhepunkt der Bauernkriege in Thüringen (Bl. 205-209 zu Thomas Müntzer) und endet mit einer Auflistung der verschiedenen Bauern-Strafgerichte. Die abschließenden Texte berichten von der Stiftung des Klosters Comberg (mit blattgr. Ansicht) sowie weiterer Klöster und dort entstandener Wallfahrten. Am Schluß eine blattgr. Darstellung römischer Altertümer ("heidnische Getzen"), die 1543 bei Schloß Brauburg entdeckt worden waren. Ergänzt wird die Chronik durch ein zwölfseitiges alphabetisches Register.

Vereinzelt gering fingerfleckig, erste u. letzte Bll. mit unbedeutenden Randläsuren. Einige kleinere Koloritverklebungen, dadurch 4 Bll. mit 1 oder 2 Fehlstellen (etwas Bild- bzw. Textverlust), 2 Bll. mit Randeinriß, Registerblätter leicht sporfleckig. Insgesamt wohlerhaltene Handschrift. Die vorliegende "Chronica" der Stadt Schwäbisch Hall bildet, insbesondere durch ihre reiche Ausstattung mit Illustrationen, eine wertvolle Ergänzung zu den Chroniken von Herolt und Widman. "

Quelle: http://www.reiss-sohn.de/frame105.php?page=643

Diese wichtige Handschrift sollte unbedingt von einer öffentlichen Institution (Archiv, Bibliothek, Museum) für die Forschung gesichert werden.

Die Beschreibung ist inkompetent, denn aus der maßgeblichen Edition der Haller Chroniken von Herolt und Widmann durch Christian Kolb (hier: Widmans Chronica, 1904, S. 122-126) geht hervor, dass es sich bei den abschließend genannten Altertümern um die bei Schloss Breuberg entdeckten Altertümer handelt.

Anhand der Handschriftenbeschreibungen Kolbs ist keine nähere Einordnung der Chronik möglich.

Zur digitalisierten Haller Chronik aus einer Zipser Bibliothek siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/292980/#325735

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/97052702/

Wachsenden Widerstand insbesondere in der SPD-Fraktion sieht Heise.de:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72128

In der Ostertaz durfte ein Medienrechtler die Position der Verlage zum geplanten § 52b UrhG verbreiten. Ich habe einen Leserbrief dazu geschrieben, dessen Text unter
http://log.netbib.de/archives/2006/04/19/alter-wein-in-neuen-schlauchen/
zugänglich ist.

Beachtenswert ist, dass sich die Union der deutschen Akademien deutlich auf die Seite des Urheberrechtsbündnisses
http://www.urheberrechtsbuendnis.de schlägt, wenn sie die geplante Regelung zu den unbekannten Nutzungsarten harsch kritisiert. Sie würde Open Access erheblich erschweren:

http://www.akademienunion.de/pressemitteilungen/

Zitat:
"Die sich abzeichnende Neuausrichtung der Regelungen für den Umgang mit geistigem Eigentum setzt hingegen einen deutlichen Akzent auf die (kommerzielle) Verwertung elektronischer Art durch Verlage. Die geplante Rechtsübertragungsfiktion des § 137l UrhG-E hat zur Folge, dass bislang unbekannte Nutzungsrechte automatisch dem bisherigen Buchverlag zufallen.

• Ein notwendiger elektronischer Zugriff der Öffentlichkeit auf die Forschungsergebnisse ist damit nicht sichergestellt, zumal den Verlagen keine gleichzeitige Verpflichtung zur digitalen Publikation auferlegt wird.
• Der Auftrag der Forschungseinrichtungen zur weitreichenden Verbreitung des gewonnenen Wissens wird durch die ausschließliche Einräumung der elektronischen Nutzungsrechte an die Verlage vereitelt.
• Die Stellung der öffentlichen Forschungseinrichtungen als Vermittler zwischen Urheber und Verlag bleibt bei dem Kabinettsentwurf gänzlich unberücksichtigt: Hat die Forschungseinrichtung ihre Mitarbeiter bereits für die Erstellung von Werken vergütet, so ist nicht einzusehen, dass der vorgesehene Zuwachs an digitalen Nutzungsrechten bei einem Dritten (dem Verlag) eintritt. Dies gilt umso mehr, als die Forschungseinrichtungen auch dem Verlag oftmals finanzielle Unterstützung durch die Gewährung von Publikationszuschüssen zukommen lassen.
• Im Rahmen eines ausgewogenen Interessenausgleichs ist zumindest ein eigenes Widerspruchsrecht aller bisherigen Rechtsinhaber vorzusehen."

Die Neuregelung läuft auch unter dem irreführenden Etikett "Archivnutzung" (Beispiele). Die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, die ihre Archive gegen externe Nutzer erfolgreich abschotten, wollen ältere Bestände, bei denen ihnen digitale Nutzungsrechte fehlen, kommerziell nutzen können. Mit einer Archivnutzung im Sinne der Allgemeinheit hat das nicht das geringste zu tun.

Wissenschaftler können aufgrund der noch gültigen Regelung des § 31 IV UrhG ihre eigenen Bücher, die vor 1995 publiziert wurden, derzeit ohne großen Widerstand der Verlage "Open Access" zur Digitalisierung etwa auf Hochschulschriftenservern bereitstellen (was aber die wenigsten wissen).

Künftig müssen sie, wenn es nach der geplanten Neuregelung geht, innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen den umfassenden Rechteübergang an die Verlage einlegen - es ist damit zu rechnen, dass die wenigsten Wissenschaftler von dieser Frist erfahren. Unklar ist, ob auch bei Zeitschriftenartikeln mit Blick auf § 38 UrhG ein Widerspruch notwendig ist.

http://christoph.stoepel.net/Geogen.aspx

Die erstellten Karten stehen unter einer CC-BY-NC-SA-Lizenz.

 

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