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An unserer Unterschriftenaktion haben sich bisher sehr viele Bürgerinnen und Bürger beteiligt, die Aktion setzen wir bis zum 15.11.2006 fort. Nachdem die Landesregierung inzwischen auch anderes Kulturgut verkaufen will, weiten wir unseren Protest auch dahingehend aus.

Stand am 12.10.2006 ca. 6.000 Unterschriften.

Bitte sammeln Sie auch selbst Unterschriften, denn jede Unterschrift zählt. Die Unterschriftenliste dazu kann hier heruntergeladen werden.
Unterschriftenliste (pdf)

Statt der Unterschrift kann die Zustimmung auch online erfolgen:
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Bitte senden Sie Ihre Unterschriftenlisten bis zum 15.11.2006 an uns:
Landesvereinigung Baden in Europa e. V.
Andersenstraße 7
76199 Karlsruhe

Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind

von Martin Germann
Konservator der Bibliotheca Bongarsiana, Burgerbibliothek Bern

Herrn Germann bin ich für die Erlaubnis dankbar, den in der Süddeutschen Zeitung vom 11. Oktober 2006, Seite 16 unter dem Titel "Die abenteuerliche Reise muss ein Ende haben;
Eine europäische Odyssee von Fleury nach Karlsruhe, oder: Warum alte Handschriften intakt zu bewahren sind" veröffentlichten wunderbaren Artikel in der Originalfassung hier wiederzugeben dürfen. Die Bilder befinden sich aus technischen Gründen bei Flickr.com. KG


An einem Beispiel soll gezeigt werden, warum eine Verauktionierung von Handschriften- und Inkunabelbeständen, wie jenen der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, ein großes Unglück für die europäische Buch- und Textüberlieferung des Altertums und des Mittelalters wäre.


Das Schicksal einer mittelalterlichen Bibliothek
Ein Einzelfall als Beispiel für andere

Was haben die Bibliotheken der Abtei Fleury an der Loire (gegründet 651), die Badische Landesbibliothek Karlsruhe (gegründet um 1500) und die Burgerbibliothek Bern (gegründet 1528) miteinander zu tun?

Die Benediktinerabtei Fleury, oberhalb von Orléans an der Loire im ehemals römischen Gallien gelegen (heute: Saint-Benoît-sur-Loire), war bis zur Karolingerzeit zu einem wichtigen kirchlichen Zentrum herangewachsen. In der Zeit der Völkerwanderung waren die Gebeine des heiligen Benedikt von Nursia (um 480-560), Gründer des Benediktinerordens, zur Zeit der Langobardengefahr um 577 aus Monte Cassino hierher verbracht worden. Fleury entwickelte sich zu einem wichtigen Wallfahrtsort und, in der Karolingerzeit, dank weitreichenden Beziehungen, zu einem Kloster mit Schule und Schreibort mit bedeutender Bibliothek. Die älteste überlieferte Bücherliste stammt aus dem 11. Jahrhundert und enthält 45 Titel. Bis zum Vorabend der Reformation sammelte sich hier eine für die damalige Zeit große Bibliothek von mindestens 600 bis 800 Handschriften an.

Die Bücherzerstreuung während der Hugenottenkriege und seither (siehe die Tabelle)

fleurybib2


Während des Bürgerkriegs zwischen den Hugenotten und den Altgläubigen, 1562, wurden die Mönche verjagt und die Bibliothek von den Protestanten geplündert, wenn auch nicht zerstört, wie Kloster- und Kirchenbibliotheken andernorts in Frankreich. Der bücherliebende Jurist und Gelehrte Pierre Daniel (1531-1604) nahm sie in seinen Besitz. Nach seinem Tod wurde sie unter seine Schüler, drei ebenfalls bücherliebende Sammler aufgeteilt:

Ein erster Teil ging an Paul Petau (1568-1614) und kam über dessen Sohn in die Hände des gelehrten Isaac Vossius (1618-1689), Bibliothekar der wissenschaftlich und künstlerisch interessierten Tochter König Gustav Adolfs, Christine (1629-1689), welche nach ihres Vaters Tod Königin von Schweden wurde. Als sie sich dem Katholizismus zuwandte und nach Rom zog, vermachte sie auf ihr Ableben hin ihre Bibliothek dem Papst. Aus diesem Grund sind heute 198 Handschriften der Abtei Fleury in der Vatikanischen Bibliothek aufbewahrt. Etwa 100 weitere wichtige Handschriften kamen als Geschenk der Königin an ihren Bibliothekar Vossius und aus dessen Besitz schließlich in die Universitätsbibliothek Leiden (Niederlande).

Der zweite Teil kam an Jacques Bongars (1554-1612), Jurist und Diplomat im Dienste der französischen Krone, der auch als Gelehrter wirkte und mehrere historische Werke publizierte. Da ohne Nachkommen, verschrieb er seine im Laufe des Lebens gesammelte wertvolle Bibliothek seinem Patensohn Jacques Graviseth (1598-1658), Sohn seines Freundes René Graviseth, Bankier und Juwelier in Straßburg. Nach dem Erwerb des Schlosses Liebegg im damals bernischen Aargau durch seinen Vater und nach der Heirat mit der Berner Schultheißentochter Maria Salomea von Erlach (1604-1636) wurde Jacques Graviseth Burger Berns. Als Dank für das Burgerrecht schenkte er seiner neuen Heimat die von Bongars ererbte Bibliothek, welche die Bestände der damaligen Stadtbibliothek Bern verdoppelte und somit auch mit Büchern aus der Abtei Fleury versah: in der Burgerbibliothek Bern sind heute 70 Handschriften aus Fleury nachweisbar.

Der dritte Teil gelangte in die Hände von Claude Dupuy, auch unter seinem Gelehrtennamen Puteanus bekannt, der 1594 starb, und in jene des Philologen und Advokaten Pierre Pithou (gest. 1596). Ihre Nachlässe und Bibliotheken kamen später in die königliche Bibliothek Paris, welche heute in der Bibliothèque nationale de France aufgegangen ist. Hierher kamen aus verschiedenen Quellen weitere Handschriften, teils aus einer in Fleury aus Fluchtgut nach der Plünderung von 1562 neu gegründeten Bibliothek. Heute enthält die Bibliothèque nationale de France 69 Handschriften aus Fleury, deren zuletzt eingegangene aus einem berühmten Kriminalfall des 19. Jahrhunderts stammen: Graf Guilelmo Libri (1803-1869) hatte als hoher Beamter der Krone ungehinderten Zutritt zu allen Provinz- und Stadtbibliotheken, die nach der französischen Revolution aus den enteigneten Bibliotheken des Adels und der Kirchen und Klöster gebildet worden waren, so auch zur Bibliothèque municipale Orléans, welche viele Handschriften aus dem benachbarten Fleury übernommen hatte. Er hatte, als hoher Beamter, seine Stellung zu Diebstählen in vielen Bibliotheken ausgenützt, auch in Orléans. Bereits lagen seine Schätze auf einer Auktion in London. Da entdeckte der kluge Bibliothekar Léopold Delisle in Paris die Diebstähle und konnte auf noch nicht verkaufte Bücher seine Hand legen; dem französischen Staat blieb nichts anderes übrig, als sie von den Erwerbern soweit möglich zurück zu kaufen. Dadurch kamen solche Handschriften nicht an ihren Aufbeahrungsort (Orléans) zurück, sondern an die heute rund 350'000 Handschriften verwaltende Bibliothèque nationale de France in Paris. Neun bereits verkaufte Handschriften aus Fleury gelangten in die Bibliotheca Laurenziana in Florenz.

Zusätzlich zu diesen rund 500 Handschriften gibt es auch etwa hundert Codices aus Fleury in Streubesitz in etwa 50 verschiedenen Bibliotheken Europas und in Übersee, von Amsterdam über Genf, Den Haag, Düsseldorf, London, Malibu, Sankt Gallen, Trier bis Wolfenbüttel.

Eine Handschrift aus Fleury in Karlsruhe

Was hat die mittelalterliche Bibliothek des Klosters an der Loire mit der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zu tun? Anhand eines Beispiels kann die heutige internationale Verflechtung der Handschriftenbestände demonstriert und das Mittelalter sehr schön als Wurzel unserer gemeinsamen europäischen Geschichte aufgezeigt werden.

Auch in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe wird nämlich eine Handschrift aufbewahrt, die aus Fleury stammt. In Orléans aus einem Einband einer Handschrift aus Fleury abgelöst, ist das Fragment im 19. Jahrhundert nach Karlsruhe gelangt.

Das Fragment enthält lateinische Briefe des Kirchenvaters Hieronymus, welche im 6. Jahrhundert in Italien auf Pergament abgeschrieben worden sind. Vielleicht kam die Handschrift bei der Übertragung der Gebeine des heiligen Benedikt aus Monte Cassino nach Fleury mit. Jedenfalls wurde sie hier gegen Ende des Mittelalters ausgeschieden, nachdem sie als veraltet galt und der Text der Hieronymus-Briefe vielleicht bereits im Buchdruck zur Verfügung stand. Die Pergamenthandschrift wurde dem Buchbinder des Klosters zur Verwendung als Einbandmaterial überlassen. Jahrhunderte lang blieb das Fragment im betreffenden Einband, bis ein interessierter Zeitgenosse im 19. Jahrhundert an dem schönen Stück Schrift, einer kalligraphischen Unzialschrift, Gefallen fand, es ablösen ließ und nach Karlsruhe brachte. Hier wurde es katalogisiert, die Kataloge wurden 1896 und 1970 publiziert, und so steht es dem kundigen Forscher heute in Karlsruhe zur Einsichtnahme und Entzifferung zur Verfügung, als zufällig mitüberliefertes Fragment seinerseits ein Mosaikstein im noch längst nicht umfassend erforschten Gesamtbild der europäischen Buch-, Kunst- und Kulturgeschichte.

Eine Zerstreuung des Handschriftenbestandes einer großen Sammelbibliothek wie der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe wäre ein fataler Schritt zur weiteren Zerstreuung und Dezimierung unserer Quellen. Denn ein Blick in das Nachschlagewerk „Handschriftenerbe des deutschen Mittelalters“ zeigt, dass in der badischen Landesbibliothek Karlsruhe nicht nur ein großer Teil der berühmten Handschriften des Klosters Reichenau liegen, sondern Handschriften aus dem ganzen mittelalterlichen Deutschland:
• aus karolingischen und hochmittelalterlichen Klöstern wie Alpirsbach, Alsbach, Blaubeuren, Ettenheimmünster, Fulda, Günterstal, Herrenalb, Hirsau, Lorsch, Sankt Blasien, Schuttern, Schwarzach, Tennenbach, Villingen, Wiblingen, Zwiefalten und anderen;
• aus den Reichsstädten Augsburg, Nürnberg, Ulm und ihren Klöstern;
• aus Bischofsstädten Bamberg, Erfurt, Konstanz, Speyer, Würzburg;
• aus weiteren Städten wie Baden-Baden, Braunschweig, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Offenburg, Pforzheim.
• Aus linksrheinischen Gebieten wie Colmar, Straßburg und Weißenburg im Elsaß. Hier ist auf die Katastrophe zu verweisen, welche im Deutsch-französischen Krieg 1870 das Archiv und die Bibliothek von Straßburg durch deutschen Beschuss vernichtet hat. Damals sind tausende mittelalterliche Handschriften und Dokumente, darunter bestimmt auch Vorstufen der Buchdruckerkunst aus den dortigen Versuchen des Johannes Gutenberg, restlos untergegangen.

Wo sind die Bücher der mittelalterlichen Bibliotheken Europas?

Kloster- und Kirchenbibliotheken, die ihre eigenen mittelalterlichen Buchbestände noch heute besitzen, gibt es nur noch ganz wenige: in unseren Gegenden sind es Verona, Einsiedeln und Engelberg, sowie die weltberühmte Stiftsbibliothek Sankt Gallen.

Die mittelalterlichen Klöster haben durch ihre Bibliotheken aber nicht nur die Texte der Kirche und des Mittelalters überliefert, sondern auch zum größten Teil die Texte des griechisch-römischen Altertums: Ohne die geduldige Abschreibetätigkeit der Benediktiner hätten wir weder von Vergil, noch von Ovid, Cicero oder Cäsar zusammenhängende Texte und vollständige Werke! Sie sind uns fast ausschließlich durch Abschriften aus den karolingischen Klöstern bekannt, und diese Handschriften liegen heute in den großen Sammelbibliotheken Europas und der Welt, so auch in Karlsruhe.

Im Laufe der Jahrhunderte wurden ganze Bibliotheken in alle Winde zerstreut, wie im Fall Fleury gezeigt, und viele Bücher sind ganz untergegangen. Deshalb muss jedes erhaltene mittelalterliche Buch einzeln untersucht und bestimmt werden, um seine Geschichte zu verfolgen: Wann war es wo aufbewahrt, von wem wurde es benutzt, gelesen, abgeschrieben oder, später, abgedruckt? Auf Grund solcher Forschungsergebnisse können Aussagen über die alten Texte und ihre Rezeption gemacht werden. Weiterführende Forschungen über die mittelalterliche Literaturgeschichte bauen auf der Geschichte der Textüberlieferung auf. So war es eine Sensation, als 1984 nachgewiesen wurde, dass die berühmte Vergilhandschrift (der sogenannte Vergilius Vaticanus aus den Jahren um 400, der in der Vatikanischen Bibliothek in Rom aufbewahrt wird) in der Karolingerzeit in einem der Loireklöster Fleury, Orléans oder Tours mit Notizen versehen worden ist von Schreibern, die auch an der Abschrift der Vergiltexte um 830 in Tours (heute Burgerbibliothek Bern, Codex 165) mitgewirkt haben: eine großartige Entdeckung, die mit einem Nobelpreis zu würdigen wäre, wenn es einen solchen gäbe.

Nun sind seit 200 Jahren die überlieferten Handschriften einigermaßen in festen Händen staatlicher oder staatlich unterstützter Bibliotheken geblieben, wenn auch Katastrophen zu melden sind wie
• die oben erwähnte Vernichtung von Bibliothek und Archiv Straßburg 1870;
• die Zerstörung von Stadt und Universität Löwen in Belgien im August 1914, wobei die ganze Universitätsbibliothek von 300'000 Bänden mit 1000 Handschriften und 800 Inkunabeln vernichtet wurde;
• die Zerstörung der Stadt und Bibliothek Karlsruhe im Jahr 1942 durch allierte Bomben; glücklicherweise waren die unersetzlichen Handschriften- und Altbestände schon 1939 ausgelagert worden;
• Verkäufe von Adelsbibliotheken wie jener der fürstlich Fürstenbergischen Bibliothek Donaueschingen von 1999 an;
• Raub und Diebstähle, wie die Entwendungen des Grafen Libri, sowie Naturkatastrophen, die immer drohen.

Die relative Ortsbeständigkeit der alten Bücher während zweihundert Jahren hat den gewaltigen Aufschwung der buch- und bibliothekswissenschaftlichen Forschungen ermöglicht, die noch längst nicht abgeschlossen sind. Forscher und Gelehrte auf der ganzen Welt bemühen sich um Aufschluss über die Herkunft der einzelnen Handschriften und um die virtuelle Rekonstruktion ganzer Bibliotheksbestände, um daraus wieder Schlüsse zu ziehen über das geistliche und geistige Leben, die Lebensverhältnisse und die Versorgung mit Büchern und Texten in früheren Zeiten.

Haben die alten Bücher eine Zukunft?

Wenn man die Geschichte der Bücher kennt, versteht man auch, warum der Protest gegen die Absichten der Baden-württembergischen Regierung unterdessen die ganze zivilisierte Welt ergriffen hat. Würden nämlich deren Pläne verwirklicht und machten diese im 21. Jahrhundert Schule, zerstreuten sich die Handschriften nochmals über die ganze Welt und wären auf Jahrzehnte hinaus wieder unauffindbar, wie im Mittelalter, und vielleicht auf immer.

Das Schicksal der alten Bücher Europas ruht in Zukunft fast völlig auf den staatlichen und staatlich unterstützten Bibliotheken: nur sie sind in der Lage, auf Dauer die alten Buchbestände zu bewahren, zu pflegen und sie der Forschung und damit der Öffentlichkeit und den nächsten Generationen zu erhalten. Der Aufschrei der Öffentlichkeit beim Bekanntwerden der Pläne der Baden-württembergischen Landesregierung ist mit der Befürchtung zu erklären, dass diese Pläne den Beginn einer weiteren Zerstreuung alter Buchbestände darstellen könnten, nach all den Plünderungen, Kriegen und Katastrophen im Laufe unserer Geschichte. Die gleiche Pflicht zur Erhaltung der Ganzheit des Überlieferungszusammenhanges gilt auch für die Inkunabel- und Frühdruckbestände. Nur durch den Erhalt des Zusammenhanges der Überlieferung können die Quellen für das Studium der Verbreitungs- und Rezeptionsgeschichte bewahrt werden.

Es ist zu hoffen, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg ihre Verantwortung für das europäische Kulturgut Buch erkennt, das in ihrem Hoheitsgebiet verwahrt wird.

Dr. Martin Germann
Konservator
Burgerbibliothek Bern
5. Oktober 2006

Literatur:

Geschichte der Textüberlieferung der antiken und mittelalterlichen Literatur, Zürich 1961-1964, 2 Bände

Mostert, Marco: The library of Fleury, a provisional list of manuscripts, Hilversum 1989 (Middeleeuwse studies en bronnen, 3)

Krämer, Sigrid, & Michael Bernhard: Handschriftenerbe des deutschen Mittelalters, München 1990

Pöhlmann, Egert: Einführung in die Überlieferungsgeschichte und in die Textkritik der antiken Literatur, Darmstadt 1994-2003, 2 Bände


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Legende zum Bild:

Brief des Kirchenvaters Hieronymus, Pergamentfragment; geschrieben in der 1. Hälfte des 6. Jahrhunderts in Italien. Abbildung aus der Bibliothèque municipale Orléans, ms. 192 (169), abgelöst aus dem Einband von Orléans ms. 18 (15) aus Fleury OSB. Die Badische Landesbibliothek Karlsruhe besitzt unter Ms. Nr. 339.2 ein weiteres Doppelblatt dieser Handschrift.

Cod25011v

Ein prächtiges Musteralphabet der römischen Steinschrift (Capitalis quadrata) wurde kurz nach dem Jahr 1000 in einer Sammelhandschrift in Fleury eingetragen. Der Codex enthält Texte zur Arithmetik (Tabellen zum Bruchrechnen), Astronomie und Kalenderrechnung (Computus des Abtes Abbo von Fleury, +1004). Das Alphabet steht neben anderen Texten: Oben eine Erklärung über das Mondalter, links darunter eine Tabelle des Mondscheines während des Mondmonats von 29 Tagen, rechts Merkverse für Sternbilder und Tierkreiszeichen, am Fuß unten links die Angaben der karolingischen Längenmaße und ihrer Unterteilungen.

Abbildung aus der Burgerbibliothek Bern, Codex 250 f. 11verso

Über die Burgerbibliothek Bern:

Burgerbibliothek Bern
Münstergasse 63, Postfach, 3000 Bern 8
Tel. +31-3203333; Fax +31-3203370
http://www.burgerbib.ch/

Öffnungszeiten des Lesesaales: Montag bis Freitag 9-17 Uhr.

Die Burgerbibliothek Bern betreut seit 1951 die Berner Handschriftensammlung, deren Anfänge in die Zeit der Reformation (1528) zurückreicht. Sie besitzt die drittgrößte mittelalterliche Handschriftensammlung der Schweiz, meist aus der Sammlung des Jacques Bongars (1554-1612), welche als Geschenk seines Erben Jacques Graviseth 1632 an Bern gelangt ist. Weitere Bestände: neuere Handschriften und Archivalien zur Berner und Schweizer Geschichte; bernische Grafiksammlung und Porträtdokumentation.

To
Ministerpräsident
Günther H. Oettinger
Villa Reitzenstein
Richard-Wagner-Strasse
70184 Stuttgart

Den Haag, October 10, 2006

Dear Ministerpräsident Oettinger,

The Rare Books and Manuscripts Committee of the International Federation of Library Associations and Institutions is deeply concerned about the proposed sale of manuscripts from the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe.

As custodians of historical book and manuscript collections, we know that the manuscript collections of the Badische Landesbibliothek Karlsruhe constitute a unique and irreplaceable cultural heritage of high international importance. Most of the manuscripts come from monasteries in South West Germany and date back as far as the high Middle Ages. Thus, they reflect the diverse history and traditions of a region, which has for centuries been an area of cultural exchange across borders. It is by no means only their relation to regional history, which is of scholarly importance. Quite the contrary, manuscripts in any language and on any subject reflect the wide scope of interests and knowledge, which were held in your country in the past.

A sale of the manuscripts would result in the breaking up of these historic collections and in their dispersal to many different owners, both public and private, in many different countries. The manuscripts would be alienated from their historical and literary context, which is reflected by each monastic collection as a whole. Many of the books would end up in private ownership and thus be inaccessible to academic research. The considerable sums invested in the preservation and cataloguing of the collection, both by your state and funding agencies such as the Deutsche Forschungsgemeinschaft, would be lost.

As librarians in charge of digitization projects, we are aware that photographic reproductions of manuscripts are not sufficient replacements for the originals, as scholars analyze not only the contents, but also the material features of manuscripts, ranging from the parchment or paper written on over pigments used for writing and painting to evidence for former use on bindings. Continuing access to the originals is therefore of prime importance. This is best ensured if the manuscripts stay in the region where they were produced, preserved and used up to now.
Therefore, as representatives of the international rare books and manuscripts community, we urge you to prevent the sale and dispersal of this important part of German cultural heritage.

Sincerely yours,


Members and associates of the IFLA Rare Books and Manuscripts Committee

Susan M. Allen, Chair, USA
Jan Bos, Secretary, Koninklijke Bibliotheek, The Netherlands

María Cristina Guillén Bermejo, Biblioteca Nacional, Spain
Jos Biemans, Amsterdam University Library, The Netherlands
Ivan Boserup, Royal Library, Danmark
Luisa Buson, Italy
Pearce Carefoot, Thomas Fisher Rare Book Library, Canada
Xiaolan Cheng, Zhejiang Provincial Library, China
Anne Christophe, Sorbonne, France
Björn Dal, Lund University Library, Sweden
Elisabeth Eide, Norway
Joana Escobedo, Biblioteca de Catalunya, Spain
Viveca Halldin Norberg, Uppsala University Library, Sweden
Sirkka Havu, National Library, Finland
Barbara Jones, Wesleyan University, USA
Marie Korey, Canada
Richard Landon, University of Toronto, Canada
Hélène Larcher, ENC, France
Fabienne Le-Bars, Bibliothèque Nationale, France
Hye-Eun Lee, National Library, Korea
Regina Mahlke, Staatsbibliothek zu Berlin, Germany
Rémi Mathis, École des Chartes, France
Fabrice Maurin, Sorbonne, France
John C. Meriton, Victoria & Albert Museum, United Kingdom
Francesca Niutta, Biblioteca Nazionale Centrale, Italy
Anna Perälä, Svenska Litteratursällskapets Bibliotek, Finland
Alice Prochaska, Yale University Library, USA
Marcia Reed, USA
Henry Snyder, USA
Peter Springborg, University of Copenhagen, Danmark
Andrew Stephenson, University of Melbourne, Australia
Bettina Wagner, Bayerische Staatsbibliothek, Germany
Jutta Weber, Staatsbibliothek zu Berlin, Germany
Lin Zuzao, Zhejiang Provincial Library, China

9 October 2006
Ministerpräsident Günther H. Oettinger
Villa Reitzenstein
Richard-Wagner-Strasse
70184 STUTTGART
Germany

Dear Sir

BADISCHE LANDESBIBLIOTHEK, KARLSRUHE: PROPOSED SALE OF MANUSCRIPTS

The Consortium of European Research Libraries comprises Europe’s major research libraries, which work actively together, with the strong encouragement of scholars, to promote access to the contents of Europe’s rich historical collections.

I am writing on behalf of the members of the Consortium to express deep concern about the recent news of the proposed sale of manuscripts from the collections of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe. We respectfully urge you to reconsider this decision in the long-term interests of scholarship and the healthy sustenance of Europe’s long and important cultural heritage.

The manuscripts collection in the Badische Landesbibliothek is of unique historical importance to the whole of Europe and the wider world. Its contents have been available for consultation by scholars and researchers up to the present. To sell the collection now would inevitably lead to its fragmentation and dispersal with consequent loss of access for public consultation. Made available on the open market, books disappear into private hands and may remain inaccessible for hundreds of years, if not for all time. Once dispersed, the collection in the Badische Landesbibliothek can never be recreated.

From a scholarly point of view, so relatively little still is known and understood about the detail of the history of our European continent, and about the dissemination of ideas, that it is absolutely vital for us to retain in public collections as much as possible of the evidence that has come down to us in order to aid and assist future research and understanding

We do strongly encourage you, taking a long-term view, to seek a solution which will enable the collection to be retained in the public domain, open and accessible to scholars, and to ensure its integrity as an immeasurably valuable and abiding part of Germany’s cultural past and that of the wider Europe.

Yours sincerely

(Dr) Ann Matheson
Chairman
Consortium of European Research Libraries

"Aufgabe der Kulturpolitik ist es, kulturelles Erbe zu sichern, nicht zu veräußern"

Baden-Baden (ots) - Geschäftsführerin des Deutschen Museumsbundes übt scharfe Kritik an baden-württembergischer Kulturpolitik

Die Überlegung der Landesregierung von Baden-Württemberg, mit dem
Verkauf vieler kleiner Objekte aus Museen und Bibliotheken das
Badische Fürstenhaus zu sanieren und das Schloss Salem zu sichern,
ist von der Geschäftsführerin des Deutschen Museumsbundes, Mechthild
Kronenberg, in SWR2 ("Journal am Morgen") als eine "unglaublich
peinliche und blamable Affäre" bezeichnet worden. Wörtlich sagte Frau
Kronenberg in SWR2: "Museen sind keine Rückhaltebecken, aus denen man
in Zeiten finanzieller Engpässe Objekte entnimmt, veräußert, um damit
Schwierigkeiten zu überbrücken." Die Aufgabe der Kulturpolitik
bestehe darin, "die Sicherung des kulturellen Erbes voranzutreiben
und nicht dessen Veräußerung". Ein Verkauf von Kunstobjekten sei in
Ausnahmefällen möglich, aber der Erlös müsste dann den
"Kunstsammlungen wieder zugutekommen". "Wir können nicht an die
Filetstücke herangehen und sie veräußern, wir haben sie zu
beschützen", so die Geschäftsführerin des Deutschen Museumsbundes.
Sie forderte in SWR2 ein Gesetz für den Schutz des Kulturerbes. Das
historische Erbe brauche dringend einen Schutzraum, der nicht
angetastet werden könne. Die baden-württembergische Landesregierung
müsse einen anderen Weg suchen, um die finanziellen Probleme zu
lösen. Andernfalls würde es zu einem "großen Sündenfall" kommen.

Bereits gestern Abend hatte sich die Präsidentin des
Museumsverbandes Baden-Württemberg, Dr. Kirsten Fast, im
SWR2-Interview kritisch zu den Plänen der Landesregierung geäußert,
nach denen die staatlichen Museen in Baden-Württemberg bis März 2007
durch Verkäufe zehn Millionen Euro aufbringen sollen, um den
Vergleich mit dem Haus Baden zu finanzieren: "Ich finde es
unverantwortlich, was da passiert. Es ist mir ein Rätsel, wie man in
so kurzer Zeit so viel Geld stemmen soll, ohne wirklich grundlegende
Arbeiten zu verkaufen", erklärte Fast in der Sendung SWR2 "Journal
aus Baden-Württemberg". Allen Museen im Lande sei bewusst, dass es
weniger Geld gebe und dass sie Opfer bringen müssten, aber "die
Affinität der Landesregierung zu den Adelshäusern" verstünden sie
nicht. Im Museumsverband Baden-Württemberg sind 600 Landes-,
Kommunal- und Privatmuseen organisiert.

Das vollständige SWR2-Interview mit Mechthild Kronenberg finden
Sie unter
www.SWR2.de/sendungen/journal/interviews.html

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7169
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7169.rss2

SWR-Pressestelle

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Georg Brandl, Tel.
07221/929-3854, georg.brandl at swr.de

Das Hochschularchiv der RWTH möchte gerne auf folgende Veranstaltung
hinweisen:

Irgendwann gibt es mehr Professorinnen! – Das Hochschularchiv stellt ab dem 17. Oktober „Pionierinnen der Wissenschaften“ an der RWTH vor

Im Rahmen der Präsentationsreihe „Ausstellungen zur Hochschulgeschichte“ greift das Hochschularchiv diesmal ein Thema aus dem Bereich der „Gender Studies“ auf und präsentiert anhand von Originalen (Akten, Photos, Objekten) aus dem Archiv und von verschiedenen Leihgebern die Rolle von Wissenschaftlerinnen an der RWTH.

Im historischen Rückblick wird die allgemeine Situation von Frauen an Universitäten und Hochschulen, auch im europäischen Vergleich, gezeigt. Im Jahr 1909 nahmen erstmals Frauen das Studium an der damaligen TH Aachen auf. Anhand von drei Lebensläufen der Kunsthistorikerin Eleanor von Erdberg-Consten, der Chemikerin Maria Lipp und der Mineralogin Doris Schachner wird die Pionierrolle dieser ersten Professorinnen an der RWTH deutlich. Sie zeigten den Weg für nachfolgende Doktorandinnen, Dozentinnen und Professorinnen. Der abschließende Blick der Präsentation richtet sich auf die aktuelle Lage von Wissenschaftlerinnen an deutschen Hochschulen und an der RWTH.

Die Präsentation ist ab dem 17.10.2006 bis zum 17.12.2006 im Gang vor dem Rektorat im Hauptgebäude (Templergraben) zu sehen.

Am 17. Oktober um 17.00 Uhr wird Frau Prof. Dr. Roll, als wissenschaftliche Leiterin des Hochschularchivs, die Ausstellung eröffnen und lädt Sie dazu herzlich ein. Außerdem sind für den Ausstellungszeitraum Führungen mit dem Geschäftsführer des Hochschularchivs, Herrn Dr. Klaus Graf, geplant.

P.S.: Die Präsentation zur „Sportgeschichte“ ist jetzt online! Auf der Internetseite http://www.archiv.rwth-aachen.de/Sportausstellung2006/frameseite.htm können Sie sich rund um die Geschichte des Sports an der RWTH informieren.

Hochschularchiv der RWTH
Kopernikusstr. 16
52056 Aachen
Tel. 0241-(80)26386
Fax. 0241-(80)22675
http://www.archiv.rwth-aachen.de

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3644/

Das Buch gibts nun als PDF-Datei.

Der Österreichische Wissenschaftsfonds hat eine Open-Access-Policy erlassen und gibt auf seiner Website eine kurzgefasste Einführung in die Thematik.

http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/informationen_oa.html

I. Ursachen und Ziele der Open-Access-Initiative

1. Probleme der klassischen Publikationssysteme

Problem "Öffentlicher Güter": Öffentliche Einrichtungen müssen Ergebnisse (Publikationen) einer bereits durch öffentliche Mittel finanzierten Forschung zu immer weiter ansteigenden Kosten von den Verlagen "zurückkaufen".
Kostenproblem: Die Kosten für die Veröffentlichung und Verbreitung von Fachzeitschriften sind in den letzten Jahren geradezu explodiert, damit können kaum noch alle relevanten Publikationen angeschafft werden.
Verfügungsproblem: Die Autoren von öffentlich finanzierter Forschung müssen in der Regel alle Rechte an die Verlage abtreten, Weiterverwertungen werden damit erschwert.
Zugangsproblem: Aus alle dem folgen wachsende Schwierigkeiten beim transparenten Zugang zu Forschungsergebnissen.

2. Ziele / Wirkungen von Open Access

Impact: Schon jetzt zeigen empirische Studien, dass Open Access den Verbreitungsgrad von Publikationen wesentlich erhöht.
Geschwindigkeit: Die oft langwierigen Veröffentlichungszeiten können durch Open Access signifikant verringert werden.
Kosten: Open Access trägt mittelfristig zur Stabilisierung und langfristig zur Reduzierung der Anschaffungskosten für Publikationen bei.
Marktzugang: Vor allem für kleinere Fachgebiete eröffnet sich durch Open Access ein günstigerer Markteintritt.
Transparenz: Mit Open Access lassen sich Hintergrundinformationen wie Rohdatenzugriffe, Visualisierungen oder Verlinkungen zu anderen Publikationen integrieren.
Qualitätssicherung: Open Access beinträchtig nicht die Peer Review, sondern kann sie sogar erweitern, u.a. durch Verfahren bei dem die Gutachten frei zugänglich sind und die entsprechende Community Stellung nehmen kann (open peer review).
Scientific Fraud: Der freie Zugriff zu den Publikationen verbessert auch Aufdeckungsmöglichkeiten von wissenschaftlichem Fehlverhalten.

3. Wege zu Open Access

Zu unterschieden sind im Wesentlichen zwei Formen von Open Access:

1) direkte Open Access Publikationen, das sind qualitätsgeprüfte (Peer Review) Zeitschriften, Reihen oder Bücher mit einem freien Zugang im Internet;
2) frei zugängliche elektronische Archivierung durch ForscherInnen von Artikeln, Beiträgen oder Büchern, die bereits in klassischen Publikationsorganen erschienen sind.

Das Modell qualitätsgeprüfter Open Access Publikationen befindet sich noch in der Anfangsphase. Beispielsweise verfolgen momentan nicht mehr als 7% von ca. 24.000 wissenschaftlichen Zeitschriften dieses Modell. Daneben bieten auch einige kommerzielle Verlagen wie Blackwell, Oxford University Press oder Springer für ihre klassischen Zeitschriften zusätzlich eine Open Access Option an. Beide Varianten unterstützt der FWF durch die Finanzierung allfälliger Kosten für qualitätsgeprüfte Publikationen aus FWF-Projekten bis drei Jahre nach Projektende.

Der Erfolg von Open Access wird auch maßgeblich vom Verhalten der Senior Scientists und der Forschungsinstitutionen abhängen. Seniors Scientists, die bereits Reputation über die klassischen Formen erworben haben, können durch Publikationen in Open Access Zeitschriften, Reihen oder Büchern deren Attraktivität erheblich steigern helfen. Die Forschungsinstitutionen können dies durch finanzielle Unterstützung und durch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.

Bevor qualitätsgeprüfte Open Access Publikationsmodelle eine gleichwertige Reputation erreichen, ist es für die ForscherInnen vorerst wichtig, wann und unter welchen Bedingungen sie Publikationen, die in klassischen Publikationsmedien veröffentlicht wurden, umgehend auch auf ihren Websites bzw. auf institutionellen Repositorien frei zugänglich archivieren können, ohne dass gegen Copyrights verstoßen wird. Kaum bekannt ist dabei, dass bspw. von fast 10.000 untersuchten Zeitschriften gut 94% (bzw. 68% aller Verlage) ihren Autoren eine frei zugängliche Selbst-Archivierung gestatten. Die meisten davon erlauben eine Archivierung gleich nach der Veröffentlichung in der Zeitschrift (postprints) und einige eine Archivierung schon vor der Veröffentlichung (preprints).

Der FWF hat nun mit seiner neuen Open Access Policy klare Regeln für die ForscherInnen geschaffen. Sie zielt zwar auf eine möglichst zeitgleiche elektronische Archivierung ab, räumt aber da, wo dies noch nicht möglich ist, ausreichende Karenzzeiten (6-12 Monate nach Veröffentlichung) ein. Anfangs wird dies für viele ForscherInnen z.T. mit einem Mehraufwand verbunden sein (Copyrights, Archivierungen, etc.), langfristig tragen dann aber alle zu einer effizienteren und transparenteren Forschung bei.

The Universidad Complutense Madrid (http://www.ucm.es) has become the first library in continental Europe and in a non-English speaking country to join the 2-year-old Google Book Search program. With 3 million volumes, the Complutense Library is the second largest in Spain, following only the National Library. This addition will greatly expand Google Book Search’s Spanish language holdings, but the library also has holdings in French, German, Latin, Italian, and English, writes Susanne Bjørner at
http://www.infotoday.com/newsbreaks/nb061009-1.shtml

Though significant, the Complutense project is not the first large digitization project to make Spanish literature freely available. The article mentions the Biblioteca Virtual Miguel de Cervantes (http://www.cervantesvirtual.com) but the following list can demonstrate that Spanish Rare book libraries are in Europe the leaders of mass digitizations of old books.

Digital Libraries of Rare Books in Spain
http://wiki.netbib.de/coma/DigiSpain

Updated version of the EXLIBRIS message
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/03/msg00065.html

The following link collection (without comments) is dedicated to the Public Domain

Please note that most of the Digital Libraries contain a lot of early modern latin works (partly listed in Dana Sutton's Neolatin Bibliography
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/ )

Directory of Resources
http://www.mcu.es/roai/en/comunidades/registros.cmd
See also
http://patrimonio.red.es/iniciativas/descargas/proyectos_digitalizacion.pdf


Biblioteca Miguel de Cervantes
http://www.cervantesvirtual.com/biblioteca_facsimil.shtml
Many latin works, including incunabula (Gutenberg bible!)
Collection Biblioteca de Catalunya:
http://www.bnc.es/digital/cercacat.php?categoria=FDIG


Biskaia's Provincial Library
http://bibliotecaforal.bizkaia.net/screens/bibdigital.html
Large (2000+ books)! E.g. 30+ incunabula
See also http://extern.historicum.net/liwi/2006/liwi2006-32.htm (in German)


Biblioteca Complutense Madrid
http://cisne.sim.ucm.es/search*spi~S4/e?SEARCH=biblioteca+digital
http://www.ucm.es/BUCM/foa/dioscorides.htm (list of works)
2500 titles, mainly history of medicine, including 100+ incunabula


Biblioteca virtual de Andalucia
http://www.juntadeandalucia.es/cultura/bibliotecavirtualandalucia/
Including 100+ incunabula from Andalusian libraries
See http://www.sfn.historicum.net/links/2005/liwi2005-21.htm (German)


University Library Sevilla
http://www.fondoantiguo.us.es/obras/ (list of works)
55 works mostly incunabula
See now the new page: http://fondotesis.us.es/books/
270+ incunabula, ca. 180 XVIth century books and more
German comment: http://log.netbib.de/archives/2006/03/14/sevilla/

Sevilla Law Library: Pixelegis
http://bib.us.es/guiaspormaterias/ayuda_invest/derecho/pixelegis.htm
84 (March 2004: 30+, March 2005: 130+, March 2006: 360+) works, a few latin works, the other mostly in Spanish. No incunabula.

Sevilla: Biblioteca Digital de la Biblioteca de las Facultades de Filología etc.
http://bib.us.es/guiaspormaterias/ayuda_invest/fgh/bibliotecas/bl_fgh_digital.asp
50+, all Spanish


University Library Valencia
http://digitheka.uv.es
Very Large! 170+ incunabula
Warning: The server is down since several weeks (Sept. 2004)
Update (Oct. 2004): Works can be viewed again but it seems difficult to locate them in the catalog (filtering with "Biblioteca Digital" doesn't work).
March 2006: not available
See now: http://lubna.uv.es:83/
July 2006: available again at http://bibliothek.uv.es/
See also http://bibliothek.uv.es/search*spi/X?t:(*)&searchscope=6&Da=&Db=&SORT=D

Biblioteca Valenciana BIVALDI
http://bv2.gva.es/default.php
Mostly books of local interest - free registration required! A few incunabula.

University Library Granada
http://web.archive.org/web/20050228055747/http://www.ugr.es/~biblio/libros_electronicos/adrasteatitulos.html
(list not complete)
Large!
March 2005: The items are not available since months.
January 2006: Thanks to Nikolaus Jaspert the books can be seen again
Please note that the list above is not complete, you have to use also the OPAC of the Fondo Antiguo at
http://adrastea.ugr.es/search*spi~S2
Now with 100+ (?) incunabula, see e.g. the following search
http://adrastea.ugr.es/search*spi/gIBE+4164/gibe+4164/-26,-1,0,B/browse
According to
http://www.mcu.es/roai/en/comunidades/registro.cmd?id=63
4300 books in 2005
See also http://eprints.rclis.org/archive/00005394/ (in Spanish)


Spanish National Library
http://www.bne.es/cgi-bin/wsirtex?FOR=WBNCONS4
302 (Mar 2006; 11 Mar 2004: 234) books before 1830, many in Latin.

University Murcia: Biblioteca Digital Floridablanca
http://www.um.es/biblioteca/bibl_electr/fondo_antiguo/index.html
Some latin saec. XVI

"Fundación San Millán de la Cogolla"
http://www.fsanmillan.es/biblioteca/biblioteca.jsp
212 books, a few incunabula
See the German comment
http://log.netbib.de/archives/2004/08/04/fundacin-san-milln-de-la-cogolla/


Fundación Sancho el Sabio
http://www.euskadi.net/LiburutegiDigitala/
38 early modern titles in latin, no incunabula, but mss.
See the German comment
http://log.netbib.de/archives/2004/08/04/baskisches/

Digital Library of Galicia
http://www.csbg.org/bibliotecadixital/asp/index.asp
Including some latin works
Note that you need a specific TIFF-viewer

BIVIDA: Laws of Aragon
http://www.bivida.es
Large (1800+ works)! Including latin works since saec. 16

University Library Barcelona - Fons Grewe
http://www.bib.ub.es/grewe/grewe.htm
40+ Cookbooks (saec. 16-18) in European languages

Literatura Emblemática Hispánica
http://rosalia.dc.fi.udc.es/cicyt/index.html
See the German comment
http://log.netbib.de/archives/2005/08/23/spanische-emblembucher/

Royal Botanical Garden Madrid
http://bibdigital.rjb.csic.es/spa/index.php
Mostly saec. 19

Yuste Digital
http://www.yustedigital.com/principal/indexframe.asp
20+ books (saec. XVI/XVIII), some latin

Urbanism
http://www.cehopu.cedex.es/es/biblioteca_dl.php?ID_col=1
Spanish books incl. incunabula

Castilla La Mancha
http://www.uclm.es/ceclm/virtual/libros/index.htm
3 Spanish books before 1800

Catálogo y Biblioteca Digital de Relaciones de Sucesos (siglos XVI-XVIII)
http://rosalia.dc.fi.udc.es/RelacionesSucesosBusqueda/MainPage.jsp
Some digitized copies (too small!) from the Biblioteca Xeral de la Universidad de Santiago de Compostela, Spanish

UA Biblioteca de derecho
http://biblioteca.uam.es/paginas/Derecho/bibdigital.html
3 books, one German

Die Übersicht wurde soeben aktualisiert:
http://archiv.twoday.net/stories/2751526/

In den meisten Fällen sind die Texte der Protestbriefe im Volltext hier in ARCHIVALIA dokumentiert.

Dank Bettina Wagner konnten zwei weitere offene Briefe ergänzt werden, es sind inzwischen 32.

Read the Cronaca entry http://www.cronaca.com/archives/004643.html

[...]

ADDENDUM: Still next to nothing about this story outside of the German press, despite all the petitions and letters to the editor from scholars across the world. Let's see what happens now: I've just sent a synopsis of what's happening in Karlsruhe to various news outlets, including the BBC, the Guardian, the Times of London, and the New York Times. Thanks, David!

Publikationen von Verfassern aus der Familie Wilhelm macht als E-Text eine genealogische Homepage zugänglich:

http://www.wilhelm-bautzen.de/seite306.htm

Siehe auch:
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Computergenealogie/2006/10#Computergenealogie-Award

http://www.urheberrecht.org/news/2821/

Die Archivierung von Presseartikeln über Straftäter in Online-Archiven stellt keine unzulässige Berichterstattung dar, die das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt a. M.) durch Beschluss vom 20.9.2006 (Az. 16 W 55/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt). Mit mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (LG Frankfurt a. M.). Dieses hatte den Antrag eines Strafttäters zurückgewiesen, einem Zeitungsverlag zu untersagen, Presseartikel aus den Jahren 1996, 1998 und 2003 über den Strafprozess des Antragstellers im Online-Archiv zur Recherche bereitzuhalten.

Nach Ansicht des OLG Frankfurt a. M. könne im vorliegenden Fall nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angewandt werden, wonach eine spätere Berichterstattung dann unzulässig sei, wenn sie zu einer neuen oder zusätzlichen Beeinträchtigung des Antragstellers führe, insbesondere seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft gefährde. Denn die entsprechenden Artikel seien zunächst zulässig gewesen, ihre spätere Speicherung im Online-Archiv der Zeitschrift stelle daneben keine aktuelle Berichterstattung dar, da sie damit nicht ohne weiteres zugänglich seien, sondern erst nach konkreter Suche über die Suchfunktion auf der Website der Antragsgegnerin oder über eine Internet-Suchmaschine. Bei beiden Abfragefunktionen sei der Nutzer sich darüber bewusst, keine aktuelle Berichterstattung vor sich zu haben. Im Übrigen greife zugunsten des Bestands des Archivs das Grundrecht auf Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Hiernach geschützte allgemein zugängliche Quellen dürften nicht dadurch verändert werden, dass eine ursprünglich zulässige Berichterstattung nachträglich gelöscht werde. Auch treffe die Archiverwaltung der Presse keine turnusmäßige Überprüfungspflicht, ob einzelne Artikel »nunmehr quasi durch Zeitablauf wegen Anonymitätsinteresses eines eines ehemaligen Straftäters zu sperren seien«.

In einem Urteil vom 5.10.2006 hingegen bejahte das LG Frankfurt a. M. laut einer Pressemitteilung vom 6.10.2006 in einem anderen Verfahren die Anforderungen für die Untersagung einer Berichterstattung über einen Straftäter. So stelle sich die Berichterstattung der Antragsgegnerin vom Mai 2006 über die vorzeitige Haftentlassung eines der beiden Veurteilten im Rahmen des »Sedlmayr-Prozesses« von 1993 bei voller Namensnennung des Betroffenen als erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar. Insbesondere liege kein aktueller Anlass wegen der Entlassung aus der Haft vor, das zu einem Übrwiegen des Informationsinteresses der Öffentlichkeit führe, da hierdurch sein entgegen stehendes Recht auf Anonymität und Resozialisierung gefährdet werde.


Siehe auch:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/10/07/onlinearchive-mussen-nicht-geschwarzt-werden/

Unter
http://archivnachrichten.blogspot.com/2006/10/kirchenbuchnutzung-in-it-zeiten.html
wird über eine Tagung „Kirchenbuchnutzung in Zeiten von Digitalisierung und Internet“ im September 2006 in Hannover berichtet.

Als Volltext liegt vor: Werner Jürgensen: Gesetzliche Beschränkungen bei der Nutzung von Personendaten in Kirchenbüchern
http://www.ekd.de/archive/dokumente/Juergensen.pdf
eine höchst restriktive Erörterung der Nutzungsbarrieren.

Hier soll nur auf
Bettina Joergens: Open Access zu Personenstandsbüchern - Digitalisierungsprojekte des Landesarchivs NRW
http://www.ekd.de/archive/dokumente/Joergens.pdf
eingegangen werden.

So erfreulich es ist, dass grundsätzlich der Open-Access-Gedanke in den Titel des Vortrags eingegangen ist - die konkrete Anwendung zeigt, dass hier noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten ist. Die Verfasserin hat zwar dieses Weblog zur Kenntnis genommen, aber die gebetsmühlenartige Betonung des Open-Access-Gedankens in unserer Rubrik Open Access ignoriert. Siehe nur:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/

Eine kostenpflichtige CD-ROM-Edition von Kirchenbüchern, die nicht kostenfrei im Internet bereitgestellt wird, darf nie und nimmer mit Open Access in Verbindung gebracht werden - das ist einmal mehr eine Perversion des OA-Begriffs.

Wenn es heisst, dass die Rechte an den Digitalisaten beim Archiv bleiben sollen, so steht auch das in diametralem Gegensatz zu OA. OA heisst, dass Rechte an Nutzer abgetreten werden, dass also keine absolute Kontrolle der Nutzung möglich ist.

http://intelligenzblatt.unibe.ch/

Intelligenzblatt für die Stadt Bern 1834–1888
Die lange Zeit wichtigste Berner Tageszeitung
Das «Intelligenzblatt für die Stadt Bern» erschien von 1834 bis 1919.

(Herrn Pfr. Lavater sei für den Hinweis gedankt.)

Weitere digitalisierte deutschsprachige Zeitungen:
http://del.icio.us/Klausgraf/Digi_Zeitungen

Pressemitteilung des Deutschen Museumsbundes

"Museumsobjekte sind keine Verpfändungsmasse!"
Deutscher Museumsbund kritisiert 3-Säulen-Modell von Ministerpräsident
Oettinger

Berlin, 12. Oktober 2006. Der Deutsche Museumsbund übt scharfe Kritik an dem
von Ministerpräsident Oettinger vorgeschlagenen Drei-Säulen-Modell zur
Rettung des Hauses Baden. "Die Museen und Bibliotheken sind keine
Rückhaltebecken, aus denen in Zeiten finanzieller Engpässe geschöpft werden
kann", erklärte Dr. Michael Eissenhauer, Präsident des Deutschen
Museumsbundes, zu den Plänen des Ministerpräsidenten. Nach dessen
Drei-Säulen-Modell sollen die Landesstiftung Baden-Württemberg, Unternehmen
und Privatpersonen sowie die Kultureinrichtungen des Landes jeweils 10
Millionen Euro zur Entschädigung des insolventen Fürstenhauses aufbringen.
Die Landesregierung fordert von den Kultureinrichtungen, durch Verkäufe aus
ihren Sammlungsbeständen einen finanziellen Beitrag zu leisten.

"Jede verantwortungsvolle Museumsleitung wird sich einverstanden erklären,
vorübergehend auf einen Zuschuss der Landesstiftung für den Erwerb weiterer
Objekte zu verzichten." Ein aktiver Verkauf sei jedoch keine akzeptable
Lösung. Eissenhauer: "Die kulturpolitische Verantwortung einer
Landesregierung besteht darin, das von Museen, Bibliotheken und Archiven
bewahrte Kulturgut zu schützen. Es darf nicht sein, dass die Landesregierung
von den Verkäufen der in der Landesbibliothek bewahrten Handschriften
Abstand nimmt und das Problem auf andere Kultureinrichtungen abwälzt. Das in
Bibliotheken, Museen und Archiven bewahrte Kulturgut ist keine
Verpfändungsmasse. Wer die Sammlungsbestände zur Sanierung eines
Fürstenhauses heranzieht, leistet einen kulturpolitischen Offenbarungseid."

Eissenhauer verweist auf das im Jahr 2004 vom Deutschen Museumsbund und dem
deutschen Nationalkomitee des Internationalen Museumsrates (ICOM)
veröffentlichte Positionspapier zur Abgabe von Sammlungsgut: "Verkäufe
kommen ausschließlich aus sammlungsrelevanten Erwägungen in Frage. Der Erlös
aus einem Verkauf muss zwingend in die Sammlung reinvestiert werden und
steht nicht für Sanierungsmaßnahmen oder andere finanzielle Verpflichtungen
zur Verfügung." In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Museumsbund seit
Jahren einen besonderen Schutzstatus für das in Museen bewahrte Kulturgut.

Kontakt:
Mechtild Kronenberg
Geschäftsführerin
Deutscher Museumsbund e.V.
Buero Berlin
In der Halde 1
D-14195 Berlin
T: ++49/(0)30/841095-17
F: ++49/(0)30/841095-19
Besuchen Sie unser Internet-Portal: www.museumsbund.de

Das IISG in Amsterdam hat in seinem Hausverlag ein interessant erscheinendes Buch zu einem bislang noch wenig erforschten Thema der Bewegungsgeschichte veröffentlicht:
Huub Sanders: Images of aspiration. A documentary on social movements based on images from the collection of the International Institute of Social History (Amsterdam, Aksant Academic Publishers, 2005; ISBN 90-5260-190-9, 328 Seiten).
Aus der Verlagsankündigung: "This book draws on pictorial images to illustrate what 'social movements' are. All these illustrations come from the International Institute of Social History that has actively acquired materials relating to social history ever since it was founded in 1935. Social movements everywhere share the same basic aims: emancipation, social freedom, and an improvement in conditions. The famous poster of Che Guevara, which has been pinned up in millions of student rooms across the world, is more than just a photograph of a man wearing a cap. It has become an icon and thereby plays a role in the struggle; it has become a means of acquiring or acknowledging an identity.

Text Dutch/English, 212 x 270 mm, full colour, € 25,00.

Order information:
Aksant Academic Publishers
Cruquiusweg 31
NL-1019 AT Amsterdam,
T +31 20 850 01 50
F +31 20 665 64 11
info(at)aksant.nl

gefunden auf: http://www.iisg.nl/publications/90-5260-190-9.php

Vereinsblättchen scheinen für Außenstehende zunächst wenig interessant. Solche von landeskundlichen und historischen Vereinen sind aber doch für die Wissenschaftsgeschichte wertvoll und bieten viele Hinweise auf historische Zusammenhänge der Forschung, wertvolle Literaturhinweise und natürlich viel Biographisches.

Die Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde werden seit 2002 als E-Text im WWW veröffentlicht, und die Vollendung des verdienstvollen Projekts ist nun absehbar.

Gerade deshalb sollte man die Website mal etwas genauer anschauen. Zuerst gibt es natürlich den weithin üblichen Copyfraud:
"Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet und Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde erfolgen."
Das dürfte die vielen bereits gemeinfreien Anteile in Wirklichkeit gar nicht betreffen, bzw. höchstens für mehr oder weniger komplette Kopien der gesamten Reihe wegen des Datenbankschutzes gelten.

Der Link von der Homepage des Vereins ist „digitale Ausgabe der Periodischen Blätter / MHG (nur für Mitglieder des VHG)“ betitelt. Das lässt erst einmal stutzen. Funktionieren tut's jedoch auch für Normalsterbliche.

Sonderbar ist dann auch folgende Mitteilung:
"Die bearbeiteten Jahrgänge der PB/MHG werden versuchsweise auf der Website des VHG zur Benutzung bereitgestellt. Nach Abschluss des Projektes kann die digitale Edition der PB/MHG auch als CD-ROM über den VHG bezogen werden."
Die Ankündigung von dauerhaftem Open Access sieht jedenfalls anders aus. Interessierte Nichtmitglieder sollten sich wohl schnell soviel wie möglich von der Seite herunterladen und ein eigenes Archiv auf der Festplatte anlegen, bevor die Texte doch irgendwann einmal aus dem freien Web verschwinden.

Schade ist auch, dass nur E-Texte und keine Scans geboten werden.

Und besonders schade ist natürlich, dass die bei weitem interessantere Zeitschrift des Vereins, die „Zeitschrift für hessische Geschichte und Landeskunde (ZHG)“ nicht online verfügbar ist. Immerhin werden die Inhaltsverzeichnisse mitsamt Suchfunktion angeboten.

#histverein

Pressemitteilung

Berlin, 09.10.2006

Führende Wissenschaftler und Bibliothekare fordern: Integrität der
Handschriften der Badischen Landesbibliothek sichern

Über 100 führende Wissenschaftler und Bibliothekare, an ihrer Spitze der
Präsident der Georgia Augusta, Prof. Dr. Kurt von Figura, und
Nobelpreisträger Prof. Dr. Manfred Eigen haben bei der Abschieds- und
Begrüßungsfeier für die Direktoren Prof. Dr. Elmar Mittler und Dr.
Norbert Lossau am 4.10.2006 in einem offenen Brief Ministerpräsident
Oettinger aufgefordert, die Integrität der Handschriftensammlung der
Badischen Landesbibliothek zu sichern. Weitere Unterzeichner sind u. a.
die Generaldirektoren der Staatsbibliothek zu Berlin, der Staats-,
Landes- und Universitätsbibliothek Dresden, der Bayerischen
Staatsbibliothek München sowie die Leiter der Zentralen Fachbibliotheken
der Medizin, der Technik und der Wirtschaftswissenschaften. Hier der
Brief im Wortlaut:


Offener Brief an Ministerpräsident Oettinger

Erhalten Sie die Integrität der Handschriftensammlungen der Badischen
Landesbibliothek


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,


mit ungläubigem Entsetzen haben wir die Nachricht erfahren, das Land
Baden-Württemberg wolle wesentliche Teile der Handschriftensammlung der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe verkaufen, um damit finanzielle
Probleme des Hauses Baden zu lösen. Dies würde bedeuten, dass
insbesondere die im Verlaufe der Säkularisation am Anfang des 19.
Jahrhunderts in die damalige Hofbibliothek gebrachten kulturellen
Schätze verstreut würden. Sie sind im Rahmen des Landerwerbs der
napoleonischen Zeit über die Klosterkommission in den Besitz Badens
gelangt. Im Gegensatz zu der Bibliothek des Klosters Salem, dessen
Bibliothek 1826/27 an die Universität Heidelberg verkauft wurde, waren
sie aber nie Besitz des Hauses Baden.

Durch das umsichtige Verhalten der Bediensteten der Klosterkommission
und der beteiligten Bibliotheken (Universitätsbibliotheken in Freiburg
und Heidelberg und die schon damals öffentlich zugängliche Hofbibliothek
Karlsruhe) ist es gelungen, den Handschriftenbestand der Klöster in
Baden in großer Vollständigkeit zu erhalten. Er wurde in der
Hofbibliothek nach Provenienzen aufgestellt, so dass bis heute die
Sammlungen der aufgelösten Bibliotheken als Einheit erhalten sind. Sie
sind nicht durch Kriegsverluste geschädigt worden. Durch die sorgfältige
Katalogisierung mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
ist sie hier aller Welt sichtbar und allen kulturell Interessierten
leicht zugänglich. Er ist ein wesentlicher Teil des kulturellen Erbes
und mit Sicherheit der wesentliche Teil der Schriftkultur
Südwestdeutschlands bis zur Durchsetzung des Buchdrucks.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie wissen, wie verstreut und
durch vielfältige Verluste geschädigt gerade die schriftliche
Überlieferung in Deutschland ist. Es fehlt Deutschland eine die
Jahrhunderte übergreifende Nationalbibliothek. Umso wichtiger ist es,
dass die regional erhaltenen Bestände dauerhaft gesichert bleiben.

Zerstören Sie nicht einen wesentlichen Teil der kulturellen Identität
des badischen Landesteiles Baden-Württembergs.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung,


(Unterschrift)

Weitere Unterzeichnung ist über die Website des Deutschen
Bibliotheksverbandes

http://www.bibliotheksverband.de möglich.

http://www.ub.uni-leipzig.de/service/aktuell/protest.htm

Erklärung der Leiter der deutschen Handschriftenzentren
gegen den geplanten Verkauf von Handschriften
aus dem Bestand der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe

Gegen den geplanten Verkauf von Teilen der bedeutenden Karlsruher Handschriftensammlung haben bereits zahlreiche Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Bibliotheken und öffentlichem Leben massiven Einspruch erhoben und gewichtige Argumente vorgebracht. Auch wir, die Vertreter der deutschen Handschriftenzentren, sind fassungslos und protestieren entschieden gegen die Pläne der baden-württembergischen Landesregierung.

Als Leiter derjenigen Institutionen, an denen seit Jahrzehnten die wissenschaftliche Erschließung der deutschen Handschriftenbestände hauptsächlich erfolgt, haben wir täglich vor Augen, welche Bedeutung die handschriftliche Überlieferung für unser Wissen über die eigene Vergangenheit hat. Und wir erleben unmittelbar, welchen nicht zu heilenden Verlust es bedeutet, wenn Handschriften aus ihrem Sammlungskontext entfernt oder gar dem öffentlichen Zugang entzogen werden.

Was wir über die Kenntnisse der Menschen aus der Zeit bis zum frühen 16. Jahrhundert und die geistigen Auseinandersetzungen in diesen Jahrhunderten wissen - über den theologischen, juristischen, medizinischen, philosophischen, literarischen, naturwissenschaftlichen, technischen oder astronomischen Informationsstand -, das beziehen wir aus den Manuskripten, die die Zeiten überdauert haben und auf uns gekommen sind. Jede Handschrift ist ein Unikat, ein unersetzliches Stück in einem großen Puzzle, das ohnehin schon viele Lücken hat. Wer ein solches Stück der Öffentlichkeit entzieht, läßt einen weiteren blinden Fleck entstehen.

Jede Handschrift steht aber nicht isoliert für sich, sondern war stets Teil einer Sammlung und wird nur im Zusammenhang dieses Sammlungsverbundes erst richtig verständlich. Sie wurde von denselben Schreibern wie andere Bücher der Sammlung geschrieben oder wurde mit anderen Bänden zu einem bestimmten Zeitpunkt erworben. Sie diente als Vorlage oder Ausgangsbasis für neue Manuskripte, wurde exzerpiert und kommentiert. Sie erhielt mit anderen Stücken der Sammlung in einer bestimmten Phase einen neuen Einband, der von der örtlichen Ornamentkunst zeugt, und weist als Buchbindemakulatur dieselben Fragmente älterer Textzeugen auf, die sich auch in anderen Büchern der Sammlung finden. Kurz, sie steht mit den anderen Bänden der Sammlung in einem vielfältigen Kommunikationszusammenhang, der nur ersichtlich ist, solange der Sammlungszusammenhang erhalten bleibt. Die ehemaligen Kloster- und Adelsbibliotheken, die in der Badischen Landesbibliothek bewahrt werden, sind dort jeweils geschlossen aufgestellt - ein Glücksfall für die historische Erforschung. Was hier steht, gehört zusammen und darf nicht getrennt werden.

Besonders absurd ist die Vorstellung, innerhalb des Karlsruher Handschriftenbestandes ließe sich eine Trennung in badische und für Baden nicht relevante Stücke vornehmen. Wissen und geistige Austauschprozesse waren schon immer überregional. Jede Handschriftensammlung beherbergt Stücke aus unterschiedlichsten Gebieten. Ist es etwa nicht von Bedeutung für die badische Landes- und Kulturgeschichte, wann eine Handschrift nach Baden geholt und dort benutzt wurde. Hat sie über die Jahrhunderte keine Wirkung in Baden entfaltet? Sind die Kommentare und Randbemerkungen, die in späteren Jahrhunderten von örtlichen Lesern eingetragen wurden, nicht von Belang? Spielt es keine Rolle, wenn das Manuskript in einem Kloster des späteren Baden abgeschrieben wurde oder einen kunstfertigen Einband erhalten hat? Für die Geschichte ist ebenso wichtig, was vor Ort produziert wie was vor Ort rezipiert wurde. Wer hier das bloße Herkunftsprinzip anwenden will, offenbart eine beschämende und provinzielle Bildungsferne.

Noch heute leiden wir unter der Vernichtung und Zerstreuung historischer Buchbestände durch Säkularisierungen und Kriege in den vergangenen Jahrhunderten. Niemand von uns hätte sich vorstellen können, daß eine Landesregierung hier aktiv weiteren Schaden anrichten würde und auf die Idee käme, das, was für die Allgemeinheit in öffentliche Sammlungen hinübergerettet werden konnte, zugunsten adliger Privatbesitzer zu veräußern.

Kein Politiker hat das Recht, das Volk seiner geistigen Vergangenheit zu berauben. Der Verkauf von Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe muß verhindert werden.

gezeichnet:

Dr. Helmar Haertel, Abteilung Handschriften und Sondersammlungen, Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel

Dr. Christoph Mackert, Handschriftenzentrum Universitätsbibliothek Leipzig

Prof. Dr. Eef Overgaauw, Zentrum Handschriftenkatalogisierung Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz

Prof. Dr. Herrad Spilling, Handschriftenzentrum Württembergische Landesbibliothek Stuttgart

Dr. Bernhard Tönnies, Handschriftenzentrum Universitätsbibliothek Frankfurt/Main

Dr. Bettina Wagner, Handschriftenerschließungszentrum Bayerische Staatsbibliothek München

Handschriften können sprechen
Von Rose-Maria Gropp

Auszug:

Was folgt aus der Stuttgarter Handschriftenaffäre? Das Werkzeug, das die Liste des national wertvollen Kulturguts darstellt, muß endlich vernünftig eingesetzt werden. Viel zu gering ist die Transparenz dieses Verzeichnisses, das die dort aufgeführten Objekte vor dem Export ins Ausland schützt. Damit sind sie den Begehrlichkeiten des internationalen Kunstmarkts entzogen, was Spekulationen die Spitze abbricht. Die Hoffnung, die vom Land und Haus Baden erwünschten 70 Millionen Euro mit den Karlsruher Handschriften zu erzielen, ließ sich nur so erklären.


Doch die Lehre aus der Affäre ist zweischneidig: Besteht wirklich Einigkeit darüber, daß die Objekte und Güter, die in den Museen und in den Bibliotheken in Deutschland aufbewahrt werden, grundsätzlich nicht dazu da sind, Finanzlöcher zu stopfen? Wenn Oettinger sich ausdrücklich Verkäufe aus den Sammlungen vorbehält, stellt er sich nicht nur gegen Kulturstaatsminister Neumann. Nichts Gutes verheißt die Feststellung der Regierung, sie halte es "keineswegs für einen Akt von Kulturbarbarei, im Sinne einer Profilbildung von Kunst- und Kultureinrichtungen die Sammlungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln". Die amerikanischen Gelehrten, die in einem Brief an die Herausgeber dieser Zeitung geäußert hatten, Oettingers Pläne liefen auf einen Vandalismus hinaus, den man nur aus Kriegszeiten kenne, dürfen diesen Satz als Retourkutsche lesen. Bis gestern sah die für Karlsruhe geplante Profilbildung so aus, daß man eine weltweit angesehene Büchersammlung zerstören wollte. Jetzt gibt die Regierung ihren Kritikern recht - nicht ohne ihnen nachzurufen, daß man in Stuttgart keine Belehrung darüber brauche, was sich für ein Kulturvolk gehört.

Text: F.A.Z., 11.10.2006, Nr. 236 / Seite 1

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1603228/mpdid=1604652/tvh7rl/index.html

Mehrere Rechtsgutachten konnten bisher keine Klärung bringen, wem die Schriften überhaupt gehören. Die Unterzeichner des öffentlichen Briefes sind jedoch der Auffassung, die rechtliche Frage, wem die Handschriften gehören, sei gar nicht so unklar, wie die Landesregierung behauptet. Die Eigentumsverhältnisse würden in einem Gesetz, das bereits im Jahr 1919 existierte, geregelt, meint etwa der Historiker Klaus Graf. Dort würden unter anderem einige Kunstwerke erwähnt, die sich in der Kunsthalle befänden. Über diese sollte eine gesonderte Erklärung die Regelung treffen. "Im Umkehrschluss kann man daraus schließen, dass alle von staatlichen Institutionen wie der Hof- und Landesbibliothek verwahrten Sammlungen nun tatsächlich dem Land gehört haben", erklärt der Freiburger Wissenschaftler.

Keine Privatbibliothek des Großherzogs
Zudem sei die ehemalige Hof- und Landesbibliothek, die später in die Badische Landesbibliothek überging, niemals eine Privatbibliothek des Großherzogs gewesen, behauptet der Heidelberger Rechtswissenschaftler Reinhard Mußgnug. Dem Großherzog von Baden hätten die Kulturgüter lediglich in seiner Eigenschaft als Herrscher gehört. Es handele sich damit um so genanntes Patrimonialeigentum und nicht um Privateigentum. Nach dem Fall der Monarchie 1918 sei dieses in das Eigentum des Landes Baden übergegangen.

Sanierung durch Verkauf von Privatbesitz
Im Oktober 1995 hatte sich der hoch verschuldete Max von Baden schon einmal mit einem Ausverkauf von Kulturgütern aus einer klammen finanziellen Situation gerettet: Eine 17-tägige Versteigerung von Kunstschätzen und Gebrauchsgegenständen im Neuen Schloss in Baden-Baden brachte den damaligen Rekorderlös von 77,6 Millionen Mark.


Zur Argumentation mit dem Gesetz von 1919 siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/2708484/

http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/111158/f/196/

Prof. Dr. Helmut G. Walther von der Universität Jena ist vom Thüringer Kultusminister für eine dritte Amtszeit in den Sachverständigenausschuss National wertvolle Archive des Freistaats berufen worden. Damit gehört der Jenaer Mittelalter-Historiker in den nächsten fünf Jahren erneut zu den fünf Experten, die das Land dabei beraten werden, welche wertvollen Archivalien als Landeskulturgut betrachtet werden sollten.

"Der Schutz national wertvollen Archivguts gehört natürlich zu den grundlegenden Aufgaben eines Mediävisten", begründet Prof. Walther die Annahme des Ehrenamtes. "Gerade der aktuelle Fall der geplanten Veräußerung von als Zeugnissen kulturellen Gedächtnisses einzigartiger mittelalterlicher Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe im Zuge eines Finanzausgleichs des Landes Baden-Württemberg mit dem großherzoglichen Haus Baden macht deutlich, welche Bedeutung einem wachsamen Auge für solche Schätze zukommt", ergänzt Walther. "Denn Kulturgüter entziehen sich per Definition einer Kommerzialisierung".

Quelle: idw

http://www.bundesregierung.de/nn_23334/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2006/10/2006-10-09-bkm-verkauf-von-kulturguetern.html

Mo, 09.10.2006

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, hat heute in Bonn die Fachkonferenz „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ eröffnet.

In seiner Begrüßungsrede ging der Kulturstaatsminister unter anderem auf den Verkauf von Kulturgütern aus Museumsbeständen ein: „Es beunruhigt mich sehr, wenn öffentliche Sammlungen aus kurzsichtigen finanziellen Erwägungen dazu angehalten werden, Stücke aus dem ihnen anvertrauten Kulturerbe zu verkaufen. Einmal verkauftes Kulturgut ist in der Regel für die Öffentlichkeit unwiederbringlich verloren. Ich bin deswegen strikt gegen den Verkauf von Kulturgütern aus Museen, wie er jetzt in Krefeld geplant ist.

Besonderen Anlass zur Sorge geben für mich außerdem die geplanten Verkäufe von Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Ein solcher Verkauf wäre ein fahrlässiger Umgang mit unserem kulturellen Erbe, und aus kulturpolitischer Sicht nicht vertretbar.

Da die kulturelle Bedeutung der Sammlung weit über Baden-Württemberg hinausgeht und von nationalem Gewicht ist, habe ich in der vergangenen Woche mit Minister Frankenberg und Ministerpräsident Oettinger einen intensiven Gesprächsaustausch gehabt und deutlich gemacht, was für die Kultur auf dem Spiel steht. Erfreulicherweise bestand Einmütigkeit darin, dass dieses nationale Gut nicht ins Ausland abwandern darf und kulturverträgliche Lösungen gefunden werden müssen.“

http://www.stm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/155257.html?referer=103611&template=min_meldung_html&_min=_stm

Ministerrat verständigt sich auf wesentliche Eckpunkte zur Sicherung der badischen Kulturgüter
Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Finanzminister Gerhard Stratthaus: Sicherung der badischen Kulturgüter auf gutem Weg

Staatssekretär Dr. Dietrich Birk: Drei-Säulen-Modell zur Finanzierung weiterentwickelt

10.10.2006 Auf wesentliche Eckpunkte zur Sicherung der Kulturgüter in Baden hat sich der Ministerrat am Montag (9. Oktober) verständigt. Dies erklärte Ministerpräsident Günther H. Oettinger am Dienstag (10. Oktober 2006) in Stuttgart.

Ministerpräsident Oettinger stellte fest, dass es das wichtigste Ziel der Landesregierung sei, Schloss Salem und das Kulturgut der badischen Geschichte auf Dauer und im größtmöglichen Umfang für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, insbesondere auch im badischen Landesteil, zu sichern. „Dauerhafte Rechtsklarheit, langfristiger Schutz des badischen Kulturerbes und verlässliche Finanzierbarkeit sind unsere Leitlinien, an denen wir unser Handeln orientieren.“ Die Landesregierung wolle ein seit Jahrzehnten schwelendes Problem lösen und den anhaltenden Streit um Eigentum und Verantwortung für das badische kulturelle Erbe beenden. Kulturgüter im Wert von fast 300 Mio. € seien auf Dauer zu sichern, ohne andere Aufgaben wie die Sanierung des Landeshaushaltes, insbesondere die Nullverschuldung, außer Acht zu lassen.

Rechtslage unsicher

Ministerpräsident Oettinger legte die Handlungsoptionen des Landes dar. Wie von der SPD vorgeschlagen nichts zu tun und Verhandlungen mit dem Haus Baden zu verweigern, sei dabei der verantwortungsloseste Weg. Der Erhalt von Schloss Salem, an dessen kulturhistorischem Erbe das Land höchstes Interesse habe, verursache zunehmende finanzielle Schwierigkeiten beim Haus Baden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Hauses Baden bestehe die konkrete Gefahr, dass das Haus Baden ihm unzweifelhaft gehörende oder sogar in der Eigentumsfrage zwischen Land und Haus Baden streitige Vermögensgegenstände aus dem badischen Kulturgut „unter den Hammer bringen“ werde. Im Falle einer Zwangsvollstreckung sei sogar eine Beschlagnahme und Zwangsversteigerung wertvollster Kulturobjekte (z.B. Gemälde in der Staatlichen Kunsthalle, aber auch Handschriften) zu befürchten. Das Land könne sich in diesem Fall nur im Wege eines Rechtsstreites gegen einen unkontrollierten Ausverkauf badischen Kulturgutes, an dem es möglicherweise auch eigene Rechtsansprüche haben, wehren. Damit könne aber bei einer zu erwartenden vieljährigen Prozessdauer auf längere Sicht keine Klärung des Rechtsstatus der Kulturgüter herbeigeführt werden, noch gebe es eine schnelle und tragfähige Lösung für den Erhalt von Schloss Salem. Es liege daher im Interesse einer optimalen, schnellen und nachhaltigen Sicherung von Schloss Salem und des badischen Kulturgutes, mit dem Haus Baden zu einer außergerichtlichen Verständigung zu kommen.

Vergleich sichert wertvolles Kulturgut

Die beabsichtigte Vereinbarung im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs sei auch äußerst vorteilhaft für das Land. Das Haus Baden gebe damit abschließend Eigentumsansprüche am badischen Kulturgut auf, und zwar nicht nur im streitbefangenen Bereich, sondern besonders auch dort, wo dies bislang unstreitig in seinem Eigentum stehe. Kulturgüter in einem Wert von 68 bis 78 Mio. € - wenn nicht noch wesentlich mehr - gingen künftig in sicheres Eigentum des Landes über, obwohl die Rechtsposition des Landes insoweit klar negativ oder äußert schlecht ist. So gebe es z.B. hinsichtlich der Bilder in der Badischen Kunsthalle und der Kunst in Schloss Salem, keine ernsthaften Zweifel, dass diese Privateigentum des Hauses Baden seien. Das Eigentum an der Türkensammlung im Badischen Landesmuseum und an denjenigen Handschriften in der Badischen Landesbibliothek, die zum Teil schon Jahrhunderte vor der Gründung des Großherzogs Baden im Eigentum der markgräflichen Familie waren, sei höchst umstritten (z. B. das berühmte Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, um 1490).

Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte gefordert - Keine Erhöhung der Kreditaufnahme

Dessen ungeachtet stelle die Durchführung der Verständigung mit dem Haus Baden das Land vor große Herausforderungen. Nach Darstellung von Ministerpräsident Oettinger könne es keinesfalls in Betracht kommen, für diese Verständigung die Kreditaufnahme zu erhöhen oder andere Ressortbereiche (z.B. Schulen, Soziales, Forschung) mit weiteren Einsparungen zu belasten. Darüber sei man sich in der gestrigen Kabinettssitzung gleichfalls ohne Einschränkung einig gewesen. „Für die Lösung kommen also nur kreative Konzepte in Betracht, bei denen alle gesellschaftlichen Kräfte in diesem Lande zusammenwirken“, unterstrichen Ministerpräsident Oettinger und Finanzminister Stratthaus. Vor diesem Hintergrund sei das vom Kabinett gestern ebenfalls gebilligte 3-Säulen-Modell zu sehen:

- Aus dem Bereich staatlicher Mittel könne grundsätzlich ein Beitrag zum Erwerb von Kulturgütern geleistet werden. Hierfür könnte man Ankaufs- und Denkmalmittel befristet für einige Jahre für die Sicherung badischen Kulturgutes bereitstellen. Daneben werde man versuchen, Mittel der Landesstiftung Baden-Württemberg für den Erwerb einzelner Kunstwerke zu gewinnen.

- Darüber hinaus erwarte die Landesregierung einen Beitrag aus dem Bereich von Privatpersonen und der Wirtschaft. „Kulturgüterschutz kann nicht nur eine Aufgabe des Landes sein, sondern ist eine Aufgabe aller gesellschaftlichen Gruppen.“

- Schließlich könne auch an einen Solidarbeitrag des Kunst- und Bibliothekbereichs selbst gedacht werden. „Ich bin mir sicher, dass wir angesichts der Herausforderungen die Kunst- und Kultureinrichtungen für eine Unterstützung gewinnen können.“ Auch das Thema Verkäufe könne nicht a priori ausgeschlossen werden. Selbstverständlich sei die Landesregierung daran interessiert, dass die wesentlichen Kulturgüter im Land erhalten bleiben. „Wir wollen nicht, dass wichtige Sammlungen und Bestände zerrissen und deren Arbeitsfähigkeit dadurch beeinträchtigt wird. Die Landesregierung hält es für vertretbar und keineswegs für einen Akt von Kulturbarbarei, im Sinne einer Profilbildung von Kunst- und Kultureinrichtungen und nicht zur Sanierung der Staatsfinanzen die Sammlungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln“, sagten Oettinger, Stratthaus und Birk.

Bereits in den nächsten Wochen würden die Möglichkeiten der Landesstiftung, aber auch Umwidmungsmöglichkeiten aus dem Landeshaushalt geprüft. Zu gleicher Zeit werde zu einer großen Spendenaktion aufgerufen werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sei gebeten worden, gemeinsam mit den Kultureinrichtungen die Erwirtschaftung eines Solidarbeitrags zu prüfen. „Ziel ist, damit zunächst einmal einen Betrag von 30 Mio. € zu erreichen, der unmittelbar zur Abgeltung der Leistungen des Hauses Baden für Salem und damit zu dessen Existenzsicherung erforderlich ist“, betonte der Ministerpräsident. In einem zweiten Schritt werde man eine konkrete Lösung ins Auge fassen, wie die künftigen jährlichen Aufwendungen für das Ensemble Salem - z.B. über eine Stiftung - sichergestellt werden können.
Quelle: Staatsministerium

Tagesordnung (PDF):

http://www.landtag-bw.de/aktuelles/tagesordnungen/Top/009_-Sitzung-am-11_10_2006.pdf

Antrag der SPD:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0341.html

Antrag der Grünen:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/Txt/14_0343.html

Zum Verlauf:

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1603228/mpdid=1607078/1coec0h/index.html

Darin auch die Standardausrede der letzten Jahre, wenn man unfähig ist, gute Politik zu machen: „Manches ist unglücklich in der Kommunikation gelaufen.“

Das Walter-Benjamin-Archiv der Akademie der Künste in Berlin wird bis 19. November 2006 in einer Sonderausstellung im Keller des Akademiegebäudes am Pariser Platz vorgestellt. Zum Archiv gehören die Sammlung Theodor W. Adornos und Aufzeichnungen aus der Bibliothèque nationale in Paris. Besonders verschlungen sind die Wege des 1940 in Benjamins Pariser Wohnung beschlagnahmten Nachlasses, der zunächst in die Sowjetunion kam, dann nach Potsdam und von dort zur Ostberliner Akademie der Künste.

Weitere Informationen

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger meldet, wurde im Stadtarchiv Erftstadt ein 57 Jahre altes Kruzifix des Bildhauers Josef Weitensteiner „gefunden“, das jetzt restauriert wurde und einen Platz in der Trauerhalle in Erftstadt-Kierdorf, der Heimat des Künstlers, Ortes erhält. Das Kreuz wurde irgendwann einmal in einer Grundschule abgehängt und fand seinen Weg – wohl mangels Heimatmuseum – in ein Regal des Stadtarchivs.

Warum mir die hochverdiente Gießener elektronische Bibliothek per RSS-Feed mitteilt, dass jetzt auch Karl Ernst von Baers „Materialien zur Kenntniss des unvergänglichen Boden-Eises in Sibirien“ online verfügbar seien, das Titelfeld allerdings schon mit „Elektronische Ressource fehlt“ ergänzt ist... das würde ich schon gerne mal wissen.

Pressemitteilung des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) vom 10. Oktober 2006:


Großer Erfolg der Unterschriftenaktion des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) auf der Frankfurter Buchmesse gegen
den Baden-Württembergischen Kulturausverkauf


Berlin/Karlsruhe: Über 350 Besucher der Frankfurter Buchmesse haben sich bei der Unterschriftenaktion des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) gegen den Kulturausverkauf in Baden-Württemberg in die ausgelegten Listen eingetragen. Darunter sind zahlreiche Prominente und Organisationen wie Klaus Staeck, Präsident der Akademie der Künste und Johano Strasser, Präsident des P.E.N.-Zentrums Deutschland und Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats.

Der VS-Vorsitzende Imre Török begrüßte das Einlenken der Landesregierung Baden-Württemberg im Streit um den Verkauf der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe.

»Die weltweiten Proteste aus allen Kreisen der Gesellschaft und der ‚Aufschrei‘ in der Bevölkerung zeigt, dass die Politik mit unserem kulturellen Erbe sorgsam umgehen muss.«

Allerdings, so Török, hat Ministerpräsident Günther Oettinger den Tabu-Bruch noch nicht rückgängig gemacht: »Solange Kunstschätze und Kulturgüter aus unseren Museen, Archiven und Bibliotheken zur Disposition stehen, muss der Protest weitergehen. Es geht um nichts Geringeres als das Ansehen Deutschlands als Kulturnation.«

Der VS, ver.di und andere Kulturorganisationen werden einen Gesprächs-Termin mit Ministerpräsident Günther Oettinger vereinbaren, um ihm sowohl die Listen mit den Unterschriften zu überreichen als auch die Positionen der Kultur- und Kunstschaffenden deutlich zu machen.

Die beabsichtigte Vereinbarung im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs sei auch äußerst vorteilhaft für das Land.

Unfassbar, diese Regierung ist nicht nur ignorant, sondern völlig lernresistent, siehe Link.

Wie oft muss Prof. Mußgnug eigentlich noch in FAZ, SWR & Co. die Rechtslage darlegen, damit diese Untertanengeister merken, dass das Land eine durchaus komfortable Rechtsposition innehat?

Am 30. November 2006, 10:00 - 17:00 Uhr findet an der Archivschule Marburg ein Fortbildungsworkshop statt für Archivmitarbeiter, die große Mengen an Archivgut digitalisieren wollen.

Information und Anmeldung: http://www.archivschule.de/content/438.html

Nachdem die erste Auflage der Broschüre „Landesarchiv Nordrhein-Westfalen“ binnen kurzer Zeit vergriffen war, erschien Ende September pünktlich zum Deutschen Archivtag in Essen eine Neuauflage.
Die Publikation präsentiert sich im neuen Corporate-Design des Landesarchivs, die Inhalte der Erstauflage sind aktualisiert und verbessert worden.
Das Landesarchiv wendet sich mit seiner Broschüre an eine breite, interessierte Öffentlichkeit. Eine ausführliche Einleitung bietet den Leser(inne)n Informationen über Organisation und Aufgaben der drei zentralen und vier regionalen Abteilungen des Landesarchivs in den Bereichen Übernahme, Bestandsbildung und Erschließung, Bestandserhaltung, Benutzung und Öffentlichkeitsarbeit. Ein weiterer Abschnitt der Einführung widmet sich neuen Technologien und neuen Herausforderungen.
Die regionalen Abteilungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen an den Standorten Düsseldorf, Münster, Detmold und Brühl werden umfassend mit ihrer Geschichte und Zuständigkeit, ihrer Beständestruktur und ihren Serviceangeboten vorgestellt. Adressangaben, Hinweise auf Öffnungszeiten, Nahverkehrsverbindungen und weiterführende Literatur machen die Broschüre zu einem praktischen Wegweiser für den Archivbesuch. Darüber hinaus bietet die Publikation ein Verzeichnis aller bis 2006 erschienen Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die reich bebilderte Broschüre kann kostenlos über das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen bezogen werden (Kontakt: www.lav.nrw.de).

http://bibliodyssey.blogspot.com/2006/10/manuscript-castle.html

With respect to the manuscript images above ('Badische Landesbibliothek St Peter perg. 92': Raimundus Lullus – Thomas le Myésier. Electorium parvum seu breviculum.) -

"The significance of this MS, compiled c.1322 by Thomas le Myésier, lies not only in its illuminations, but also in the extensive texts preserved within these illuminations. A fantastic series of 12 full-page miniatures describes the life of the great Spanish philosopher Lull (died c.1315/16) and presents in allegorical form the content of his work. These miniatures, extraordinary for their artistic merit and originality have texts arranged in various shapes, some of them in gloses that could suggest a precursor of the modern “comic strip”."

In der Stuttgarter Zeitung vom 7.10. kommentiert Tim Schleider das 3-Saeulen-Modell:

Nicht, dass damit alle Probleme gelöst wären. Da wird es zweifellos noch ein Hauen und Stechen geben, wenn es um die jeweiligen Anteile besagter Säulen geht. Aber zumindest handelt es sich um eine diskutable Vorlage. Umso fassungsloser fragt man sich, wie es eigentlich zu der kulturpolitischen Geisterbahnfahrt der vergangenen zwei Wochen in Baden-Württemberg kommen konnte. Wie es überhaupt möglich war, dass ein Ministerpräsident und mindestens zwei seiner Fachminister (darunter der Kunstminister) glaubten, es sei die geradezu wundersame Lösung drückender Probleme, wenn man einen historisch gewachsenen Bibliotheksbestand, der just in seiner Geschlossenheit ein kostbarer Teil des historischen Erbes und Gedächtnisses unserer Region im Herzen Europas ist, mutwillig zerpflückt und zur Versteigerung freigibt? War da denn wirklich niemand, der in den entsprechenden Sitzungen und Beratungen versucht hätte, dieses Debakel zu verhindern?

Es ist keineswegs nur die Idee an sich, die viele so bestürzt hat. Es war vor allem die Art und Weise, wie sie verkauft werden sollte. Während Oettinger sich vor einem Jahr beim Kulturkongress in Karlsruhe noch als ernsthaft interessierter Gesprächspartner der Künstler und Wissenschaftler gerierte, ließ er in den vergangenen Tagen in Sachen Kultur wieder ganz den knallhart-kühlen Rechner und Betriebswirt heraus hängen. Was zu den wahren Schätzen eines Landes gehört, so seine Botschaft, das verhandeln die kundigen Leser der Wirtschaftsseiten unter sich; das Gejammer der Kulturseitenfritzen störe dabei gar nicht weiter.

Nun, als Kulturseitenfritze muss man vorerst feststellen, erstens: niemand in der politischen Spitzenriege dieses Landes war sich offenbar der kulturhistorischen Bedeutung besagter Handschriftenbestände bewusst. Das ist grob fahrlässig. Zweitens: niemand in besagter Spitzenriege konnte offenbar realistisch einschätzen, welch völlig zu Recht verheerendes Echo ihr Verkaufsprojekt in der Fachwelt, aber auch in breiten Schichten der Bevölkerung haben würde. Das ist dumm. Schließlich: der Streit in Baden-Württemberg markiert eine erschreckende Distanz der politischen Führung zur Kultur, ein bestürzendes Desinteresse an ihr. Das ist wichtig zu wissen.


In einem weiteren Artikel liest man:

Der Rechtsgelehrte Mußgnug hält die Befürchtung der Landesregierung für übertrieben, das Adelshaus könne über eine Herausgabeklage das gesamte Kulturgut gerichtlich zugesprochen bekommen. Ganz im Gegenteil befinde sich das Land juristisch in einer komfortablen Position. Die Beweislast liege beim Kläger. Selbst wenn es zutreffe, dass die Verhältnisse des Eigentums an den Handschriften, Inkunabeln, Waffen und Gemälden strittig seien, müsse die Markgrafenfamilie ihren Besitzanspruch beweisen. "Das Land sitzt prozessual auf dem höheren Ross."

Nach Ansicht des Professors hat sich die Regierung von den Rechtsberatern des Adelshauses in Bockshorn jagen lassen. Maßgeblich für die Bewertung der Besitzansprüche sei nicht das Bürgerliche Gesetzbuch, sondern das Verfassungsrecht. "Es spielt das Staatsrecht des 19. Jahrhunderts mit, aber das muss man halt kennen", erklärte er. Demnach gehörten die Kulturgüter zum Patrimonialeigentum der Großherzöge von Baden. Dieses Patrimonialeigentum sei nicht mit Privateigentum gleichzusetzen, sondern an die Landeshoheit gebunden. Es diene dazu, die Landesherrschaft auszuüben. Mit dem Regentschaftsverzicht gelangte der Patrimonialbesitz an die Republik.

Allerdings anerkennt auch Mußgnug, dass bei einigen Kunst- und Kulturschätzen die Rechtslage "nicht ganz klar" sei. Dies gelte für die so genannte Türkenbeute, die im Karlsruher Schloss zu sehen ist, außerdem für Meister der Malerei wie Hans Baldung Grien. Doch diese Kostbarkeiten könnten als nationales Kulturgut zumindest vor dem Verkauf ins Ausland bewahrt werden. Andererseits seien aber nur im Ausland die erhofften Preise zu erzielen. Mußgnug widersprach auch der Auffassung, es sei allein Sache des Stuttgarter Kabinetts, die Aufnahme der Kunstwerke in die Schutzliste zu beantragen. "Wenn es sich um nationales Kulturgut handelt, dann liegt das nicht im Ermessen der Landesregierung."

Die SPD-Chefin Ute Vogt verlangt nun, weitere Verhandlungen mit dem Haus Baden zu stoppen. Genau dies lehnte Regierungschef Oettinger in dem Krisengespräch am Mittwochabend im Staatsministerium aber ab. Der SPD-Finanzexperte Nils Schmid hält insbesondere Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) vor, er habe öffentlich die "Rechtsposition des Landes schlechtgeredet". Der Minister kontert in einer Pressemitteilung mit dem Vorwurf, die SPD drücke sich um die Frage, was für den Erhalt von Schloss Salem getan werden könne. Salem sei "unbestritten eines der höchstrangigen Kulturgüter im badischen Landesteil". Für die Landesregierung komme weder in Frage, das Schloss verfallen zu lassen, noch den Landeshaushalt zu belasten.

Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) warnte erneut vor einem Prozess, der bei hohem Zeitaufwand und unverhältnismäßigen Kosten nicht zu einer befriedigenden Lösung führe.


Im Deutschlandradio schloss Minister Frankenberg Kunstverkaeufe nicht aus:

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/fazit/550684/

Im Streit um den Verkauf wertvoller Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe geht der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg davon aus, dass auch landeseigene Kunst veräußert werden muss.

Der CDU-Politiker sagte: "Es kann nicht den absoluten und unabdingbaren Grundsatz geben, dass überhaupt nichts an Kunst, das jemals beschafft worden ist, abgegeben werden dürfte." Als Beispiel nannte er angekaufte Kunstwerke, die "nicht mehr in eine Sammlung" passten "oder vielleicht auch noch nie richtig hineingepasst" hätten.

Außerdem verwies der Minister auf die besondere Situation, in der sich das Land befinde. Ein Verkauf von Kunstgegenständen diene nicht dazu, den Landeshaushalt zu sanieren, sondern es gehe darum, einen Vergleich mit dem markgräflichen Haus Baden zu erzielen und dadurch Rechtssicherheit zu gewinnen. Frankenberg betonte, eventuelle Veräußerungen sollten sich nicht allein auf die baden-württembergische Landesbibliothek konzentrieren, "so dass auch nicht die Gefahr besteht, dass die wertvollen Handschriften der Landesbibliothek verkauft werden oder dass Bestände zerschlagen werden, so dass die wissenschaftliche Nutzung nicht mehr gewährleistet ist".

institut d’études médiévales
Mediaevistisches Institut
MEDIEVAL INSTITUTE

CH-1700 Fribourg • Miséricorde • Büro 4123 • Tel. 026 300 7915 • Fax 026 300 9700 • e-mail: iem@unifr.ch • www.medieaevum.unifr.ch

Freiburg, 06.10.2006

An den Ministerpräsidenten
des Bundeslandes Baden-Württemberg
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart

Concerne: Dispersal of the Karlsruhe library

Dear Mr. Oettinger,


We are participants in a workshop for postgraduates specialised in medieval studies, arranged by the Medieval Institute in Fribourg (2.- 6.10.2006), students and professors from Switzerland, Belgium, Denmark, England, Estonia, Germany, Italy, Latvia, Lithuania and the United States. We have followed the events of the last weeks relating to the fate of the manuscript collections in Karlsruhe with dismay, -with dismay that it is possible in the year 2006 for the government of a modern state even to envisage the breaking up of a historical collection of books and documents which, as an ensemble, provides a major source for our understanding of German and European history.

Our information is that if these books were dispersed by auction at least 20% and perhaps as many as 40 % would no longer be available to scholarship. The dispersal of the Karlsruhe library would represent a major loss for the history of a region which lost many of its historical sources when the German troops bombed the Strassburg library during the Franco-Prussian war in 1870. The Karlsruhe manuscripts are a source of incomparable value as individual items, in their cross-relations with one another, and as a historical entity with symbolic value for the identity of the region, as well as their value to scholarship. We know of no comparable act of cultural depredation in a western country in modern times and fear for the precedant such an act would set to countries with less stable democratic traditions.

Prof. Hugo O. Bizzarri (Fribourg), Prof. Sten Ebbesen (Copenhagen), Prof. Christoph Flüeler (Fribourg), Prof. Franco Morenzoni (Geneva), Prof. Nigel Palmer (Oxford), Prof. Carlos Steel (Louvain), Prof. Loris Sturlese (Lecce), Prof. Tiziana Suarez-Nani (Fribourg), Dr. Kristi Viiding (Tartu), Emmanuel Babey (Neuchâtel), Arthur Bissegger (Lausanne), Indrė Brokartaitė-Pladienė (Riga), Heidi Eisenhut (Zürich), Richard F. Fasching (Fribourg), Christa Haeseli (Zürich), Amy Suzanne Heneveld (Geneva), Stefan Häussler (Basel), Stefan Kwasnitza (Zürich), Claire Muller (Zürich), Janika Päll (Tartu), Martin Rohde (Fribourg), Damien Travelletti (Fribourg), Barbara Wahlen (Geneva).

http://www.cyberday.de/blog/2006/10/03/hermetische-schatze/

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/benutzung/ausleihe/benutzungsordnung.html#a20

Wie man in Harald Muellers Standardwerk zu Nachlaessen in Archiven und Bibliotheken nachlesen kann, ist es nicht zulaessig, die Benutzung auf Wissenschaftler zu beschraenken. Jeder, der ein berechtigtes, also nachvollziehbares Interesse hat, hat gute Chancen die (auch in anderen Punkten rechtswidrige) Benutzungsordnung der BLB vor dem Verwaltungsgericht zu knacken.

Protestieren Sie auf der Buchmesse!
Aus einer Pressemitteilung des Verbands deutscher Schriftsteller (VS):

Berlin/Karlsruhe: Der VS Bundesvorstand bittet alle Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift gegen den Verkauf der wertvollen Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe durch die Landesregierung Baden-Württemberg zu kämpfen.

Der Bundesvorsitzende des VS, Imre Török, unterstützt die internationalen Proteste gegen die barbarische Verschleuderung unseres nationalen und europäischen Kulturerbes. Er appelliert insbesondere an die Besucher der Frankfurter Buchmesse, mit ihrer Unterschrift den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Oettinger zum Einlenken zu bewegen und die frühen Zeugnisse der europäischen Dichter, Denker und Chronisten zu retten.

Unterschriftenlisten sind am Stand des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS) auf der Buchmesse in Frankfurt/M. (Stand 3.1 H101) sowie auf dem der Bundessparte Übersetzer des VS (VdÜ – Stand 5.0 E955) ausgelegt

Die Unterschriftenliste und die Presseinformation im Wortlaut können vorab auf der verdi-Websites heruntergeladen werden. So kann man Freunde und Bekannte unterschreiben lassen und die Liste zur Buchmesse mitnehmen und an den oben genannten Ständen abgeben.


http://www.literaturcafe.de/bf.htm?/neues.php?action=show&id=558

http://www.hdm-stuttgart.de/bi/bi_news/Stellungnahme_BLB-Handschriften.pdf

Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement
Pressemitteilung / Offener Brief vom 5.10.2006

Verkauf der Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe

Lehrende und Studierende des Studiengangs Bibliotheks- und Informationsmanagement an der Hochschule der Medien in Stuttgart sind bestürzt über die Pläne der Landesregierung, den Kern der einzigartigen Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe auf dem freien Markt zu verkaufen.
Schwere Verluste bei Bibliotheksbeständen assoziiert man gemeinhin mit Kriegen und Ka-tastrophen: 1623 wurde beispielsweise die Bibliotheca Palatina als Kriegsbeute von Heidelberg nach Rom geschafft, 1870 brannte die Bibliothek von Straßburg im deutsch-französischen Krieg nahezu vollständig ab, im Jahr 2004 schockierte eine verheerende Brandkatastrophe an der Weimarer Herzogin Anna Amalia Bibliothek die ganze Welt. Die Bestände der Badischen Landesbibliothek wurden im Zweiten Weltkrieg bei einem Luftangriff vollständig zerstört – verschont blieben nur die Zimelien, die man glücklicherweise rechtzeitig ausgelagert hatte. Dass diese nun in Friedenszeiten und auf Initiative der Landesregierung in alle Winde zerstreut werden sollen, übersteigt unsere Vorstellungskraft.
Als besonders bedrückend empfinden wir es, dass die Handschriften offenbar in erster Linie als schlichte Wertobjekte betrachtet werden, die bei Bedarf zu Geld gemacht werden können. Ungleich größer als ein eventuell zu erlösender Kaufpreis ist jedoch der immaterielle Wert der Sammlung. Sie stellt ein einzigartiges Zeugnis mittelalterlicher, vor allem klösterlicher Kultur, Kunst- und Geistesgeschichte dar, das in seiner Dichte einmalig ist und in seiner Bedeutung weit über Baden hinausreicht. Als Sachwalter eines solchen Schatzes steht das Land Baden-Württemberg nicht nur gegenüber seinen eigenen Bürgern in der Verantwortung, sondern auch gegenüber Wissenschaftlern und Kulturschaffenden im In- und Ausland. Diese erwarten zu Recht, dass der Sammlungszusammenhang gewahrt wird und die Handschriften für die Nachwelt geschützt und für die Forschung nutzbar bleiben.
Zu bedenken ist aber auch: Die Attraktivität eines Standortes bemisst sich nicht nur nach seinem wirtschaftlichen Potential. Hinzu kommen etwa gesellschaftliche Faktoren, die Qualität und Intaktheit der natürlichen Umwelt und das Klima, in dem sich Wissenschaft und Kultur entfalten können. Zu letzterem gehört auch eine verlässliche Pflege des kulturellen Erbes und eine glaubwürdige Politik beim Umgang mit Kulturgütern von Weltrang: Es kann nicht sein, dass in einem wirtschaftsstarken Bundesland wie Baden-Württemberg Kulturgüter unterschiedlicher Ausprägung – schriftliche und bildliche Überlieferungszeugen auf der einen Seite, Baudenkmäler und museale Objekte auf der anderen – sozusagen gegeneinander ‘ausgespielt’ werden.
Die Reaktionen renommierter Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland auf die Verkaufspläne der Landesregierung lassen befürchten, dass unserem Land bereits jetzt ein erheblicher Imageschaden entstanden ist. Dieser wird zu handfesten Nachteilen für den Kultur- und Wissenschaftsbetrieb führen: Im Wettbewerb der Hochschulen um die ‘besten Köpfe’, beim Einwerben von Sponsorengeldern, bei Kooperationen mit ausländischen Partnern und vielem anderem mehr. Um weiteren Schaden für das Kulturland und den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg abzuwenden, ist deshalb eine sofortige Garantie der Landesregierung für den dauerhaften Erhalt der Handschriftensammlung an der Badischen Landesbibliothek unabdingbar.

Die Landesregierung beruft sich bei ihren Plänen auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse. Dabei ist jedoch in Betracht zu ziehen, dass die öffentliche Hand für den Erhalt, die Erschließung und Benutzbarkeit der Handschriften erhebliche Mittel aufgewendet hat, die gegen etwaige Ansprüche des Hauses Baden aufzurechnen wären: Allein die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat die Katalogisierung der Handschriften mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert (natürlich unter der Prämisse, dass diese dauerhaft für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stehen). Dazu kommen die laufenden Sach- und Personalkosten an der Badischen Landesbibliothek (für Tresorlagerung, Restaurierungskosten, Beantwortung von Anfragen etc.), die sich über die Jahrzehnte zu einer beträchtlichen Höhe summiert haben.
Im Übrigens sei daran erinnert, dass es sich bei der Handschriftensammlung zum großen Teil um Säkularisationsgut – also enteigneten kirchlichen Besitz – handelt. Über Recht und Unrecht der Säkularisation, bei der umfangreiche klösterliche Bücherschätze in die Bestände der staatlichen Bibliotheken eingegliedert wurden, wird auch heute noch intensiv diskutiert. Typischerweise wird dabei argumentiert, dass die Säkularisation dem Schutz des kulturellen Erbes faktisch genützt habe, weil die enteigneten Bücher an den öffentlichen Bibliotheken professioneller betreut und besser erhalten wurden, als dies an den Klöstern möglich gewesen wäre. In der Konsequenz ergibt sich daraus auch heute noch eine besondere Verantwortung des Landes für das Säkularisationsgut. Auch aus diesem Grund wäre ein Verkauf von Spitzenstücken aus ehemals klösterlichem Besitz völlig inakzeptabel.
Wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, andere Weg des Ausgleichs mit dem Haus Baden zu finden – ohne schädliche Eingriffe in das kulturelle Erbe unseres Landes. Wir rufen deshalb die Landesregierung von Baden-Württemberg dazu auf, vom Verkauf der badischen Handschriften abzusehen und sich intensiv um eine andere Lösung für die Erhaltung von Schloss Salem zu bemühen.
Professorinnen und Professoren sowie Studierende des Studiengangs Bibliotheks- und Informationsmanagement der Hochschule der Medien Stuttgart
Namentlich unterzeichnet von:
Prof. Dr. Gudrun Calov
Prof. Dr. Martin Götz
Prof. Markus Hennies
Prof. Bernward Hoffmann
Prof. Bernhard Hütter
Prof. Dr. Wolfgang Krueger
Prof. Susanne Krüger
Prof. Margarete Payer
Prof. Inge Simon
Prof. Dr. Richard Stang
Prof. Dr. Peter Vodosek
Prof. Cornelia Vonhof
Ulrich Wesser M.A.
BR Heidrun Wiesenmüller M.A.

 

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