Pressemitteilung Deutscher Kulturrat, 26.10.06:
Die Ausgabe November/Dezember von politik und kultur, Zeitung des Deutschen Kulturrates, erscheint in den nächsten Tagen. Die Internetausgabe ist bereits vorab verfügbar.
Die Beilage ist mit Bildern von Handschriften der BLB Karlsruhe illustriert. Im Heft selbst geht der Schwerpunkt "Schutz von öffentlichem Kulturgut" in zahlreichen Berichten auf die Causa Karlsruhe ein:
Welche Bedeutung haben Kulturgüter für unsere Gesellschaft? Dürfen Kulturgüter bei Haushaltsengpässen verkauft werden? Warum bewahren, pflegen und sammeln öffentliche Kultureinrichtungen Kulturgüter? Welche Relevanz haben Kulturgüter für das kulturelle Leben heute? Damit setzen sich Olaf Zimmermann ("Was Du ererbt von Deinen Vätern": Zum "Handschriftendeal" der baden-württembergischen Regierung), Michael Eissenhauer (Schutzstatus für wertvolles Kulturgut), York Langenstein (Stehen unsere Museen vor dem Ausverkauf? - Wie Verkäufe aus Museumsbeständen Finanzlücken stopfen sollen), Claudia Lux (Eine Absicht und die Folgen - Zur Idee des Verkaufs der Badischen Handschriften), Wolfgang Klose (Dank der internationalen Solidarität - Die (Beinahe-)Plünderung der Badischen Landesbibliothek), Eva Effertz (DFG fördert Handschriften-Projekte - Einzigartige und unverzichtbare Quellen für die Forschung) und Martin Hentschel (Wertvolle Erbschaft nicht verschleudern - Der Krefelder Museumsdirektor (...) über den Kampf gegen den Ausverkauf der Kunst in Zeiten leerer Kassen) auseinander.
Die Ausgabe November/Dezember von politik und kultur, Zeitung des Deutschen Kulturrates, erscheint in den nächsten Tagen. Die Internetausgabe ist bereits vorab verfügbar.
Die Beilage ist mit Bildern von Handschriften der BLB Karlsruhe illustriert. Im Heft selbst geht der Schwerpunkt "Schutz von öffentlichem Kulturgut" in zahlreichen Berichten auf die Causa Karlsruhe ein:
Welche Bedeutung haben Kulturgüter für unsere Gesellschaft? Dürfen Kulturgüter bei Haushaltsengpässen verkauft werden? Warum bewahren, pflegen und sammeln öffentliche Kultureinrichtungen Kulturgüter? Welche Relevanz haben Kulturgüter für das kulturelle Leben heute? Damit setzen sich Olaf Zimmermann ("Was Du ererbt von Deinen Vätern": Zum "Handschriftendeal" der baden-württembergischen Regierung), Michael Eissenhauer (Schutzstatus für wertvolles Kulturgut), York Langenstein (Stehen unsere Museen vor dem Ausverkauf? - Wie Verkäufe aus Museumsbeständen Finanzlücken stopfen sollen), Claudia Lux (Eine Absicht und die Folgen - Zur Idee des Verkaufs der Badischen Handschriften), Wolfgang Klose (Dank der internationalen Solidarität - Die (Beinahe-)Plünderung der Badischen Landesbibliothek), Eva Effertz (DFG fördert Handschriften-Projekte - Einzigartige und unverzichtbare Quellen für die Forschung) und Martin Hentschel (Wertvolle Erbschaft nicht verschleudern - Der Krefelder Museumsdirektor (...) über den Kampf gegen den Ausverkauf der Kunst in Zeiten leerer Kassen) auseinander.
BCK - am Samstag, 28. Oktober 2006, 12:06 - Rubrik: Kulturgut
http://www.museumsbund.de/cms/index.php?id=210&L=0&STIL=0
Leider bietet der Zoll die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes/Archive nicht mehr an, sie sind auch nicht bei archiv.org abrufbar. Im elektronischen Bundesanzeiger habe ich sie auch nicht gefunden.
Update: Nachweis im Kommentar.
Leider bietet der Zoll die Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes/Archive nicht mehr an, sie sind auch nicht bei archiv.org abrufbar. Im elektronischen Bundesanzeiger habe ich sie auch nicht gefunden.
Update: Nachweis im Kommentar.
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=878&rubrik=2
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, verfolgt seit Wochen mit Sorge die Diskussion um den Verkauf von Kulturgut aus öffentlichem Besitz. Der Deutsche Kulturrat begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, Kulturgüter besser zu schützen. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag „National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen“ (Bundestagsdrucksache 16/3137) vom 25.10.2006 unter anderem, dass das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ aktualisiert und vervollständigt wird. Insbesondere soll geprüft werden, ob national wertvolles Kulturgut, das sich im Eigentum öffentlicher Kultureinrichtungen befindet, in die Liste national wertvollen Kulturgutes aufgenommen wird.
Bislang sind in dieser Liste nur Kulturgüter im Privatbesitz verzeichnet. Im „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ (Kulturgutschutzgesetz) § 18 heißt es „Dieses Gesetz findet auf das im öffentlichen Eigentum befindliche national wertvolle Kulturgut und Archivgut keine Anwendung, soweit zu dessen Veräußerung nur oberste Bundes- oder Landesbehörden befugt sind oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften die Genehmigung einer aufsichtführenden Stelle der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist.“ Weiter steht im Kulturgutschutzgesetz § 2 (1): „Über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entscheidet die oberste Landesbehörde.“ Die Ausfuhr von eingetragenem Kulturgut muss durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt werden.
Offenkundig wurde bislang davon ausgegangen, dass national wertvolles Kulturgut im Besitz der öffentlichen Hand per se geschützt ist. Die jüngsten Vorfälle in Baden-Württemberg und in Krefeld, um den Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek bzw. des Gemäldes „House of Parliament“ von Claude Monet, zeigen aber, dass auch die öffentliche Hand bereit ist, national wertvolles Kulturgut zu verkaufen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um den Verkauf von Kulturgut aus öffentlichen Museen, Bibliotheken oder Archiven ist es überfällig, dass auch national wertvolle Kunstwerke, Bücher und Handschriften aus öffentlichem Besitz in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen werden können, um einen Verkauf in das Ausland zu verhindern. Das Kulturgutschutzgesetz muss entsprechend reformiert werden. Wie das Beispiel der Landesregierung Baden-Württemberg zeigt, muss eine Reform des Kulturgutschutzgesetzes auch sicherstellen, dass diejenigen, die über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entscheiden, heute die obersten Landesbehörden, möglicherweise diejenigen sind, die selbst Kulturgüter verkaufen wollen. Dieser Interessenkonflikt muss bei der Reform des Gesetzes gelöst werden.“
Kommentar
Das greift zu kurz. Ein wirksamer Schutz historischer Sammlungen kann nur über die Denkmalschutzgesetze der Länder erzielt werden.
Das Kulturgutschutzgesetz kann nicht verhindern, wenn
* Kulturgut vernichtet
* in deutschen Privatbesitz unzugänglich verkauft oder
* Sammlungen im Inland durch Einzelverkäufe zerstreut werden.
An den Erlass eines Bundesdenkmalschutzgesetzes ist angesichts der festzementierten Kulturhoheit der Länder nicht zu denken. Nur im Konsens mit den Ländern sind künftige Regelungen, die einen besseren Kulturgüterschutz bewirken, denkbar.
Auch wenn man bürgerlichrechtlich Kulturgüter als "res extra commercium" definieren würde, stellen sich die Fragen
* wer über die Eigenschaft als Kulturgut entscheidet und
* ob die entsprechende Einstufung irreversibel ist.
Da die Delegation der Entscheidung an eine staatsferne Bürgerstiftung nicht zu erwarten ist, liegt der Schlüssel aus Gründen der Kulturhoheit bei den Ländern.
Ein landesgesetzlicher Kulturgutschutz muss an die Regelungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes anknüpfen, da es um bewegliche Kulturdenkmale geht, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.
Angesichts der hohen Hürden für die Eintragung von beweglichen Kulturdenkmalen in die Denkmalbücher/Denkmalllisten der Länder spricht nichts dagegen, die Kategorien der in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes/Archive eingetragenen Kulturgüter und die nach Denkmalschutzrecht geschützten Kulturdenkmale zusammenzuwerfen.
Zugleich muss das Problem der von öffentlichen (insbesondere: staatlichen) Sammlungen verwalteten Kulturgüter gelöst werden, was z.B. auch Auswirkungen bei der Rückführung illegal ins Ausland verbrachter Stücke hat.
Ein eigenes Initiativrecht des Bundes aus gesamtstaatlicher Verantwortung heraus, wie es derzeit im Kulturgutschutzgesetz besteht, ist beizubehalten.
Ein moderates Verbandsklagerecht beim Kulturgutschutz ist unverzichtbar.
Kommunalrechtliche und stiftungsrechtliche Genehmigungsvorbehalte bei der Veräußerung von Sachen mit wissenschaftlichem, künstlerischem usw. Wert sind mit dem Kulturgutschutz abzustimmen.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, verfolgt seit Wochen mit Sorge die Diskussion um den Verkauf von Kulturgut aus öffentlichem Besitz. Der Deutsche Kulturrat begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, Kulturgüter besser zu schützen. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag „National bedeutsames Kulturgut wirksam schützen“ (Bundestagsdrucksache 16/3137) vom 25.10.2006 unter anderem, dass das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ aktualisiert und vervollständigt wird. Insbesondere soll geprüft werden, ob national wertvolles Kulturgut, das sich im Eigentum öffentlicher Kultureinrichtungen befindet, in die Liste national wertvollen Kulturgutes aufgenommen wird.
Bislang sind in dieser Liste nur Kulturgüter im Privatbesitz verzeichnet. Im „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ (Kulturgutschutzgesetz) § 18 heißt es „Dieses Gesetz findet auf das im öffentlichen Eigentum befindliche national wertvolle Kulturgut und Archivgut keine Anwendung, soweit zu dessen Veräußerung nur oberste Bundes- oder Landesbehörden befugt sind oder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften die Genehmigung einer aufsichtführenden Stelle der öffentlichen Verwaltung erforderlich ist.“ Weiter steht im Kulturgutschutzgesetz § 2 (1): „Über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entscheidet die oberste Landesbehörde.“ Die Ausfuhr von eingetragenem Kulturgut muss durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien genehmigt werden.
Offenkundig wurde bislang davon ausgegangen, dass national wertvolles Kulturgut im Besitz der öffentlichen Hand per se geschützt ist. Die jüngsten Vorfälle in Baden-Württemberg und in Krefeld, um den Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek bzw. des Gemäldes „House of Parliament“ von Claude Monet, zeigen aber, dass auch die öffentliche Hand bereit ist, national wertvolles Kulturgut zu verkaufen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um den Verkauf von Kulturgut aus öffentlichen Museen, Bibliotheken oder Archiven ist es überfällig, dass auch national wertvolle Kunstwerke, Bücher und Handschriften aus öffentlichem Besitz in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen werden können, um einen Verkauf in das Ausland zu verhindern. Das Kulturgutschutzgesetz muss entsprechend reformiert werden. Wie das Beispiel der Landesregierung Baden-Württemberg zeigt, muss eine Reform des Kulturgutschutzgesetzes auch sicherstellen, dass diejenigen, die über die Eintragung des Kulturgutes in das Verzeichnis entscheiden, heute die obersten Landesbehörden, möglicherweise diejenigen sind, die selbst Kulturgüter verkaufen wollen. Dieser Interessenkonflikt muss bei der Reform des Gesetzes gelöst werden.“
Kommentar
Das greift zu kurz. Ein wirksamer Schutz historischer Sammlungen kann nur über die Denkmalschutzgesetze der Länder erzielt werden.
Das Kulturgutschutzgesetz kann nicht verhindern, wenn
* Kulturgut vernichtet
* in deutschen Privatbesitz unzugänglich verkauft oder
* Sammlungen im Inland durch Einzelverkäufe zerstreut werden.
An den Erlass eines Bundesdenkmalschutzgesetzes ist angesichts der festzementierten Kulturhoheit der Länder nicht zu denken. Nur im Konsens mit den Ländern sind künftige Regelungen, die einen besseren Kulturgüterschutz bewirken, denkbar.
Auch wenn man bürgerlichrechtlich Kulturgüter als "res extra commercium" definieren würde, stellen sich die Fragen
* wer über die Eigenschaft als Kulturgut entscheidet und
* ob die entsprechende Einstufung irreversibel ist.
Da die Delegation der Entscheidung an eine staatsferne Bürgerstiftung nicht zu erwarten ist, liegt der Schlüssel aus Gründen der Kulturhoheit bei den Ländern.
Ein landesgesetzlicher Kulturgutschutz muss an die Regelungen des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes anknüpfen, da es um bewegliche Kulturdenkmale geht, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.
Angesichts der hohen Hürden für die Eintragung von beweglichen Kulturdenkmalen in die Denkmalbücher/Denkmalllisten der Länder spricht nichts dagegen, die Kategorien der in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes/Archive eingetragenen Kulturgüter und die nach Denkmalschutzrecht geschützten Kulturdenkmale zusammenzuwerfen.
Zugleich muss das Problem der von öffentlichen (insbesondere: staatlichen) Sammlungen verwalteten Kulturgüter gelöst werden, was z.B. auch Auswirkungen bei der Rückführung illegal ins Ausland verbrachter Stücke hat.
Ein eigenes Initiativrecht des Bundes aus gesamtstaatlicher Verantwortung heraus, wie es derzeit im Kulturgutschutzgesetz besteht, ist beizubehalten.
Ein moderates Verbandsklagerecht beim Kulturgutschutz ist unverzichtbar.
Kommunalrechtliche und stiftungsrechtliche Genehmigungsvorbehalte bei der Veräußerung von Sachen mit wissenschaftlichem, künstlerischem usw. Wert sind mit dem Kulturgutschutz abzustimmen.
Hat eigentlich das schon 1999 fertiggestellte Projekt des digitalen und online verfügbaren Stadtarchivs Duderstadt irgendwelche Nachahmer im deutschsprachigen Raum gefunden? Trotz der völlig unintuitiven Benutzeroberfläche, den nur in schlechter Auflösung vorhandenen Scans und dem üblichen Copyfraud in den Benutzerbedingungen war das Projekt in seiner Intention ja durchaus beispielhaft.
Ladislaus - am Freitag, 27. Oktober 2006, 16:00 - Rubrik: Kommunalarchive
http://www.ag-landeskunde-oberrhein.de/protokol.php
Leider nur für die Jahre 2000 bis 2003 liegen die meisten Protokoll im Volltext vor. Bedauerlicherweise ist das höchst aufschlußreiche Protokoll vom 13.12.1996 zum Vortrag von Brigitte Herrbach-Schmidt über "Das Zähringermuseum. Ursprung, Entstehung und Ende" nicht online. In ihm ist vor allem der mit Belegen versehene Diskussionsbeitrag von Dr. Schmidt (S. 20-33) zur desaströsen Politik des Landes hinsichtlich des Schutzes der Markgrafensammlungen von größtem Interesse.
Leider nur für die Jahre 2000 bis 2003 liegen die meisten Protokoll im Volltext vor. Bedauerlicherweise ist das höchst aufschlußreiche Protokoll vom 13.12.1996 zum Vortrag von Brigitte Herrbach-Schmidt über "Das Zähringermuseum. Ursprung, Entstehung und Ende" nicht online. In ihm ist vor allem der mit Belegen versehene Diskussionsbeitrag von Dr. Schmidt (S. 20-33) zur desaströsen Politik des Landes hinsichtlich des Schutzes der Markgrafensammlungen von größtem Interesse.
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http://de.wikisource.org/wiki/Verwaltungsgericht_Karlsruhe_-_Beeintr%C3%A4chtigung_eines_Kulturdenkmals
An der Erhaltung des streitgegenständlichen Gebäudes besteht schließlich nach der hierzu erforderlichen Abwägung der denkmalpflegerischen Belange ein öffentliches Interesse (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 524/87 -, aaO, m.w.N.). Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die Denkmalfähigkeit des Gebäudes und die Notwendigkeit seiner Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung, jedenfalls aber eines breiten Kreises von Sachverständigen, eingegangen ist. Von hervorragendem Erhaltungszustand, verdeutlicht es durch ein hohes Maß an Integrität und Originalität die stilistische Synthese von Klassizismus bzw. Neobarock mit der „Neuen Sachlichkeit“ und damit den städtebaulichen Wandel im Anschluss an das Kaiserreich. Unerheblich in diesem Zusammenhang ist, dass sich in der Umgebung, insbesondere auf beiden Seiten des XXX in Rastatt, weitere bemerkenswerte Bauwerke aus derselben Zeit finden. Der „Seltenheitswert“ eines Kulturdenkmals ist nur einer von mehreren denkmalpflegerischen Belangen, die bei der Abwägung, ob an der Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, zu berücksichtigen sind. Die Denkmalpflege ist gerade nicht auf die Erhaltung lauter letzter Exemplare beschränkt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, DVBl.1990, 1113). Von untergeordnetem Gewicht ist dieses Kriterium insbesondere dann, wenn der Aussagewert eines Kulturdenkmals durch seine Situation im Gefüge gleichartiger Kulturdenkmale aus derselben Entstehungszeit gesteigert wird. So stellt sich die Situation hier dar. Der Dokumentationswert des Gebäudes wird bestätigt und verstärkt durch die weiteren Villen rings um den XXX in Rastatt.
Ich zweifle nicht daran, dass die Denkmalfähigkeit der historischen Klosterbibliotheken in der Badischen Landesbibliothek und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung, jedenfalls aber eines breiten Kreises von Sachverständigen, eingegangen ist ...
An der Erhaltung des streitgegenständlichen Gebäudes besteht schließlich nach der hierzu erforderlichen Abwägung der denkmalpflegerischen Belange ein öffentliches Interesse (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 524/87 -, aaO, m.w.N.). Das Gericht zweifelt nicht daran, dass die Denkmalfähigkeit des Gebäudes und die Notwendigkeit seiner Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung, jedenfalls aber eines breiten Kreises von Sachverständigen, eingegangen ist. Von hervorragendem Erhaltungszustand, verdeutlicht es durch ein hohes Maß an Integrität und Originalität die stilistische Synthese von Klassizismus bzw. Neobarock mit der „Neuen Sachlichkeit“ und damit den städtebaulichen Wandel im Anschluss an das Kaiserreich. Unerheblich in diesem Zusammenhang ist, dass sich in der Umgebung, insbesondere auf beiden Seiten des XXX in Rastatt, weitere bemerkenswerte Bauwerke aus derselben Zeit finden. Der „Seltenheitswert“ eines Kulturdenkmals ist nur einer von mehreren denkmalpflegerischen Belangen, die bei der Abwägung, ob an der Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, zu berücksichtigen sind. Die Denkmalpflege ist gerade nicht auf die Erhaltung lauter letzter Exemplare beschränkt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 -, DVBl.1990, 1113). Von untergeordnetem Gewicht ist dieses Kriterium insbesondere dann, wenn der Aussagewert eines Kulturdenkmals durch seine Situation im Gefüge gleichartiger Kulturdenkmale aus derselben Entstehungszeit gesteigert wird. So stellt sich die Situation hier dar. Der Dokumentationswert des Gebäudes wird bestätigt und verstärkt durch die weiteren Villen rings um den XXX in Rastatt.
Ich zweifle nicht daran, dass die Denkmalfähigkeit der historischen Klosterbibliotheken in der Badischen Landesbibliothek und die Notwendigkeit ihrer Erhaltung in das Bewusstsein der Bevölkerung, jedenfalls aber eines breiten Kreises von Sachverständigen, eingegangen ist ...
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Reiner Ruf in der Stuttgarter Zeitung vom 25. Oktober 2006
Die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) hat ein neues Anlageziel entdeckt: die Kulturschätze des Adelshauses derer von Baden. Bis zu 1,5 Millionen Euro stellt WGV-Vorstandschef Hans-Joachim Haug zur Rettung der gefährdeten Kulturgüter bereit. Ob er damit alte Handschriften, frühneuzeitliche Buchdrucke oder vielleicht doch eher ein Gemälde erwerben möchte, ließ der Versicherungschef gestern bei einem Auftritt mit Ministerpräsident Günther Oettinger erst einmal dahingestellt. In erfrischender Offenheit bemühte sich Haug gar nicht erst, den Kunstkenner zu mimen. Stattdessen sprach er von einem "nachhaltigen und langfristigen Investment".
Manchem Kunstliebhaber sträubten sich wohl die Nackenhaare, wenn er denn verstünde, was Haug denn meint, wenn er beiläufig von einer neuen Assetklasse raunt. Nun ja, sagen wir es einmal so: die WGV stößt ein paar Aktien ab oder löst eine Festgeldanlage auf und schichtet damit ihr Vermögen um. Keine große Sache, sagt Haug. "Unser Investment in Kunst wird 0,1 Prozent unserer Kapitalanlagen ausmachen." [...]
Wirtschaftsanwalt Oettinger kann diesen Ausführungen mühelos folgen. [...]
Hans-Joachim Haug darf sich in Karlsruhe etwas Schönes aussuchen. Er muss es nur dort lassen. Als Leihgabe. Das ist Bedingung.
Kommentar
Es sieht ganz danach aus, als ob es zu einer skandalösen Privatisierung von Landeseigentum kommt.
Denn die historischen Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek gehören überwiegend dem Land - über die "Hinterlegungen" des Hauses Baden, zu denen genau eine wertvolle mittelalterliche Handschrift gehört, könnte man reden - wenn diese nicht der "Zähringer-Stiftung" gehörten!
Aber wenn sich der Versicherungs-Chef nach Art einer Losbude auf dem Rummelplatz etwas "Schönes" aussuchen darf, dann werden einige spektakuläre Stücke des Landeseigentums daran glauben müssen.
Man braucht nicht darauf hinzuweisen, dass solche Ankäufe nicht insolvenzfest sind. Es genügt, wenn die Versicherung ihre Anlagen in ein paar Jahren umschichten will und dann die Handschrift auf den Markt wirft. Wenn dann - leider, leider! - das Land immer noch klamm ist und sein Eigentum nicht zurückkaufen möchte und der neue Eigentümer an einer Dauerleihgabe an die Bibliothek kein Interesse hat - was dann? Dann verschwindet die Handschrift - selbst wenn sie auf der Liste national wertvollen Kulturguts gelandet ist - eben in einem Hamburger Tresor.
Die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV) hat ein neues Anlageziel entdeckt: die Kulturschätze des Adelshauses derer von Baden. Bis zu 1,5 Millionen Euro stellt WGV-Vorstandschef Hans-Joachim Haug zur Rettung der gefährdeten Kulturgüter bereit. Ob er damit alte Handschriften, frühneuzeitliche Buchdrucke oder vielleicht doch eher ein Gemälde erwerben möchte, ließ der Versicherungschef gestern bei einem Auftritt mit Ministerpräsident Günther Oettinger erst einmal dahingestellt. In erfrischender Offenheit bemühte sich Haug gar nicht erst, den Kunstkenner zu mimen. Stattdessen sprach er von einem "nachhaltigen und langfristigen Investment".
Manchem Kunstliebhaber sträubten sich wohl die Nackenhaare, wenn er denn verstünde, was Haug denn meint, wenn er beiläufig von einer neuen Assetklasse raunt. Nun ja, sagen wir es einmal so: die WGV stößt ein paar Aktien ab oder löst eine Festgeldanlage auf und schichtet damit ihr Vermögen um. Keine große Sache, sagt Haug. "Unser Investment in Kunst wird 0,1 Prozent unserer Kapitalanlagen ausmachen." [...]
Wirtschaftsanwalt Oettinger kann diesen Ausführungen mühelos folgen. [...]
Hans-Joachim Haug darf sich in Karlsruhe etwas Schönes aussuchen. Er muss es nur dort lassen. Als Leihgabe. Das ist Bedingung.
Kommentar
Es sieht ganz danach aus, als ob es zu einer skandalösen Privatisierung von Landeseigentum kommt.
Denn die historischen Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek gehören überwiegend dem Land - über die "Hinterlegungen" des Hauses Baden, zu denen genau eine wertvolle mittelalterliche Handschrift gehört, könnte man reden - wenn diese nicht der "Zähringer-Stiftung" gehörten!
Aber wenn sich der Versicherungs-Chef nach Art einer Losbude auf dem Rummelplatz etwas "Schönes" aussuchen darf, dann werden einige spektakuläre Stücke des Landeseigentums daran glauben müssen.
Man braucht nicht darauf hinzuweisen, dass solche Ankäufe nicht insolvenzfest sind. Es genügt, wenn die Versicherung ihre Anlagen in ein paar Jahren umschichten will und dann die Handschrift auf den Markt wirft. Wenn dann - leider, leider! - das Land immer noch klamm ist und sein Eigentum nicht zurückkaufen möchte und der neue Eigentümer an einer Dauerleihgabe an die Bibliothek kein Interesse hat - was dann? Dann verschwindet die Handschrift - selbst wenn sie auf der Liste national wertvollen Kulturguts gelandet ist - eben in einem Hamburger Tresor.
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Einen Tag nach dem Spendenaufruf von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) für den Ankauf der badischen Handschriften sind sechs Millionen Euro zusammen gekommen. Vier Millionen stammen von der Museumsstiftung und vom Zentralfonds für die Anschaffung von Spitzenwerken für Staatliche Kunstsammlungen. Dies teilte Kunststaatsekretär Dietrich Birk (CDU) dem SWR mit. Das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe will eine halbe Million geben. Die Württembergische Gemeindeversicherung hatte bereits 1,5 Millionen Euro zugesagt. SWR
Siehe auch
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1277906?_suchtag=2006-10-26
Interview mit Staatssekretär Birk
Siehe auch
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1277906?_suchtag=2006-10-26
Interview mit Staatssekretär Birk
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http://www.e-codices.ch/bibliotheken/kbt/kbt_de.htm
Während von den bedrohten Beständen der BLB bislang keine einzige Handschrift komplett digital präsentiert wird (die online zugängliche Nibelungenliedhandschrift C ist ja nicht von den Verkaufsabsichten betroffen, da sie ja nicht dem Land gehört), hat die Thurgauische Kantonsbibliothek Frauenfeld im Rahmen des Projektes "Codices Electronici Confoederationis Helveticae" Heinrich Murers handschriftliche illustrierte Chronik des Klosters Reichenau um 1627, die sich auf das Werk Gallus Öhems stützt, ins Netz gestellt.
#fnzhss
Während von den bedrohten Beständen der BLB bislang keine einzige Handschrift komplett digital präsentiert wird (die online zugängliche Nibelungenliedhandschrift C ist ja nicht von den Verkaufsabsichten betroffen, da sie ja nicht dem Land gehört), hat die Thurgauische Kantonsbibliothek Frauenfeld im Rahmen des Projektes "Codices Electronici Confoederationis Helveticae" Heinrich Murers handschriftliche illustrierte Chronik des Klosters Reichenau um 1627, die sich auf das Werk Gallus Öhems stützt, ins Netz gestellt.
#fnzhss
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http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2184/artid/6004030
Proteste retteten Braunschweigs Vermeer
Museums- und Bibliotheksleiter wenden sich gegen den Verkauf ihrer Schätze – Präzedenzfall 1929
Von Andreas Berger
[...]
Noch denkt in Niedersachsen keiner an den Kunstverkauf. Die Sanierung des Herzog-Anton-Ulrich-Museums geschieht spät, aber aus Landesmitteln. Das Haus ist ein gebranntes Kind, wie der stellvertretende Direktor Thomas Döring erinnert. "1929 wollte der Stiftungsrat der von den abgedankten Welfen übernommenen Sammlungen eins unserer besten Stücke, "Das Mädchen mit dem Weinglas" von Vermeer, verkaufen. So sollte die unterfinanzierte Stiftung in die Lage versetzt werden, das Museum zu sanieren."
So wie man bei Monet in Krefeld argumentierte, es sei ein Einzelstück, so behauptete man auch in Braunschweig tröstend, der Vermeer sei ja keine echte deutsche Kunst. Landes-, ja europaweite Proteste verhinderten den Verkauf. "Von jener Finanzkrise weiß man heute gar nichts mehr, aber der Vermeer ist im Wert noch gestiegen", sagt Döring.
Immerhin sind die Eigentumsverhältnisse in Braunschweig klar, weil das Fürstenhaus damals abgefunden wurde. Dass es jüngst auf der Marienburg wertvolle Objekte aus seinem Privatbesitz versteigerte, macht Gerd Biegel, Leiter des Braunschweigischen Landesmuseums, umso besorgter: "Das sind historische Quellen, die der öffentlichen Obacht und Forschung entzogen sind. Darum müssen wir wenigstens das behalten, was wir haben."
Proteste retteten Braunschweigs Vermeer
Museums- und Bibliotheksleiter wenden sich gegen den Verkauf ihrer Schätze – Präzedenzfall 1929
Von Andreas Berger
[...]
Noch denkt in Niedersachsen keiner an den Kunstverkauf. Die Sanierung des Herzog-Anton-Ulrich-Museums geschieht spät, aber aus Landesmitteln. Das Haus ist ein gebranntes Kind, wie der stellvertretende Direktor Thomas Döring erinnert. "1929 wollte der Stiftungsrat der von den abgedankten Welfen übernommenen Sammlungen eins unserer besten Stücke, "Das Mädchen mit dem Weinglas" von Vermeer, verkaufen. So sollte die unterfinanzierte Stiftung in die Lage versetzt werden, das Museum zu sanieren."
So wie man bei Monet in Krefeld argumentierte, es sei ein Einzelstück, so behauptete man auch in Braunschweig tröstend, der Vermeer sei ja keine echte deutsche Kunst. Landes-, ja europaweite Proteste verhinderten den Verkauf. "Von jener Finanzkrise weiß man heute gar nichts mehr, aber der Vermeer ist im Wert noch gestiegen", sagt Döring.
Immerhin sind die Eigentumsverhältnisse in Braunschweig klar, weil das Fürstenhaus damals abgefunden wurde. Dass es jüngst auf der Marienburg wertvolle Objekte aus seinem Privatbesitz versteigerte, macht Gerd Biegel, Leiter des Braunschweigischen Landesmuseums, umso besorgter: "Das sind historische Quellen, die der öffentlichen Obacht und Forschung entzogen sind. Darum müssen wir wenigstens das behalten, was wir haben."
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http://www.oci-gmbh.com/ifg/ifg-rundbrief.htm
Einen kostenlosen Newsletter bietet die oci-GmbH an. Die bisherigen Ausgaben sind als PDFs einsehbar. Der jüngste Rundbrief widmet sich dem Thema Gebühren
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KlausGraf - am Freitag, 27. Oktober 2006, 01:06 - Rubrik: Datenschutz
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SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung (als pdf) vom 23.10.2006:
Oettinger soll Tag der Bibliotheken als Tag der kulturellen Besinnung nutzen.
(...) Aus Anlass des Tags der Bibliotheken am morgigen Dienstag fordert Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ministerpräsident Oettinger auf, diesen Tag für eine kulturelle Besinnung zu nutzen. Bibliotheken garantierten den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Information, Wissen, Bildung sowie Unterhaltung. „Bibliotheken öffnen Welten“ und dürften deshalb nicht als „Pfandmasse für fragwürdige Fürstendeals“ missbraucht werden. Durch Personaleinsparungen, Kürzungen bei den Beschaffungsetats, Reduzierung der Öffnungszeiten - und auch durch allzu eifrige Anpassung an den Zeitgeist mit der Anschaffung teurer Bibliothekselektronik, statt des gedruckten Buchs, werde die kulturelle Bedeutung der Bibliotheken ohnehin schon geschmälert.
Heberer: „Der leichtfertige Umgang des Ministerpräsidenten mit den Kulturgütern aus dem Umfeld des badischen Adels dokumentiert geradezu symbolisch, womit zu rechnen ist, wenn das Bewusstsein für die kulturelle Dimension des öffentlichen Lebens verloren geht.“
Zu dieser Geisteshaltung passe, dass Oettinger jetzt die Museen und Bibliotheken des Landes mit ihren Etats heranziehe, um die ‚Notlösung’ mit dem Haus Baden zu finanzieren. Nach Auffassung von Helen Heberer ist dies nichts anderes als eine Strafaktion gegen die Kultureinrichtungen, deren Direktoren früh und entschieden gegen den Deal mit dem Markgrafen von Baden protestiert hatten. Als „kulturlos“ geißelte Heberer die Absicht der Landesregierung, eine Vielzahl kultureller Projekte, wie etwa das „Forum neues Musiktheater“, für den Vergleich mit dem Haus Baden bluten zu lassen. (...)
Pressemitteilung (als pdf) vom 23.10.2006:
Oettinger soll Tag der Bibliotheken als Tag der kulturellen Besinnung nutzen.
(...) Aus Anlass des Tags der Bibliotheken am morgigen Dienstag fordert Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ministerpräsident Oettinger auf, diesen Tag für eine kulturelle Besinnung zu nutzen. Bibliotheken garantierten den freien Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Information, Wissen, Bildung sowie Unterhaltung. „Bibliotheken öffnen Welten“ und dürften deshalb nicht als „Pfandmasse für fragwürdige Fürstendeals“ missbraucht werden. Durch Personaleinsparungen, Kürzungen bei den Beschaffungsetats, Reduzierung der Öffnungszeiten - und auch durch allzu eifrige Anpassung an den Zeitgeist mit der Anschaffung teurer Bibliothekselektronik, statt des gedruckten Buchs, werde die kulturelle Bedeutung der Bibliotheken ohnehin schon geschmälert.
Heberer: „Der leichtfertige Umgang des Ministerpräsidenten mit den Kulturgütern aus dem Umfeld des badischen Adels dokumentiert geradezu symbolisch, womit zu rechnen ist, wenn das Bewusstsein für die kulturelle Dimension des öffentlichen Lebens verloren geht.“
Zu dieser Geisteshaltung passe, dass Oettinger jetzt die Museen und Bibliotheken des Landes mit ihren Etats heranziehe, um die ‚Notlösung’ mit dem Haus Baden zu finanzieren. Nach Auffassung von Helen Heberer ist dies nichts anderes als eine Strafaktion gegen die Kultureinrichtungen, deren Direktoren früh und entschieden gegen den Deal mit dem Markgrafen von Baden protestiert hatten. Als „kulturlos“ geißelte Heberer die Absicht der Landesregierung, eine Vielzahl kultureller Projekte, wie etwa das „Forum neues Musiktheater“, für den Vergleich mit dem Haus Baden bluten zu lassen. (...)
BCK - am Donnerstag, 26. Oktober 2006, 19:56 - Rubrik: Kulturgut
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Unter http://www.bibnetz.de/orwf gibt es die “Digitale Bibliothek Ravensburg-Weingarten-Friedrichshafen”, eine Suche über die lokalen und regionalen Bibliotheksbestände. Der Name ist allerdings etwas irreführend, weil es eben nicht um eine digitale Bibliothek geht, sondern nur um einen Meta-OPAC.
Mehr im blog Ravensburg.
Mehr im blog Ravensburg.
Ladislaus - am Donnerstag, 26. Oktober 2006, 11:04 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Helferich_-_Baden
Der wichtige Aufsatz des Freiburger Professors Helferich (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40) liegt online als Faksimile vor.
Helferich zeigt überzeugend, dass Patrimonialeigentum nicht mit bürgerlichrechtlichem Privateigentum des regierenden Hauses gleichzusetzen ist.
Die Domänen sind nach seiner wohlbegründeten Ansicht Zubehör der Landeshoheit (S. 14):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_14.png
Das öffentliche Vermögen zerfällt für ihn in das Domänenvermögen, über das der Regent ohne Zustimmung der Stände verfügen kann, und das Landesvermögen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png
Der wichtige Aufsatz des Freiburger Professors Helferich (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40) liegt online als Faksimile vor.
Helferich zeigt überzeugend, dass Patrimonialeigentum nicht mit bürgerlichrechtlichem Privateigentum des regierenden Hauses gleichzusetzen ist.
Die Domänen sind nach seiner wohlbegründeten Ansicht Zubehör der Landeshoheit (S. 14):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_14.png
Das öffentliche Vermögen zerfällt für ihn in das Domänenvermögen, über das der Regent ohne Zustimmung der Stände verfügen kann, und das Landesvermögen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png
Wolfgang Schorlau, Krimi-Autor, geißelte in der Stuttgarter Zeitung vom 21. Oktober die unterwürfige Haltung des Bürgers zum Adel.
Die beste Beschreibung des Bürgers in der wilhelminischen Zeit liefert Heinrich Mann in seinem Roman "Der Untertan". Seine Figur Diederich Heßling ist das idealtypische Bild des deutschen Bürgers, der lieber Untertan sein will: feige, obrigkeitshörig, nach oben buckelnd und nach unten feste tretend. Kein Wunder, dass die Weimarer Republik nur von dem kleinen Teil des aufgeklärten städtischen Bürgertums, namentlich des jüdischen und den vielen Corl Smolts, den sozialdemokratischen Arbeitermassen getragen wurde.
[...]
Man reibt sich verwundert die Augen, wenn einem heute, nach so vielen Jahrzehnten und Generationen später, in einem Nebensatz eines deutschen Ministerpräsidenten diese trostlose Tradition erneut entgegenspringt. Die Rechtsverhältnisse bei den Handschriften und vielen anderen Kunstschätzen, die das Haus Baden weiterhin ihr eigen nennt, sind unter Experten stark umstritten. Die absurde Vorstellung, ohne gerichtliche Klärung einem Nachfahren des Adelshauses aus dem Kulturetat 30 Millionen zu schenken, schadet dem Land weit über diese Summe hinaus. Das Hinterwäldlerische, das Baden-Württemberg häufig nachgesagt wird und das es vor kürzerer Zeit noch mit einer millionenschweren Imagekampagne abstreifen wollte, drängt sich bei der öffentlichen Wahrnehmung des Landes nun wieder in den Vordergrund. Oder zeitgemäß ausgedrückt: Wir können alles, außer Mittelhochdeutsch.
Die beste Beschreibung des Bürgers in der wilhelminischen Zeit liefert Heinrich Mann in seinem Roman "Der Untertan". Seine Figur Diederich Heßling ist das idealtypische Bild des deutschen Bürgers, der lieber Untertan sein will: feige, obrigkeitshörig, nach oben buckelnd und nach unten feste tretend. Kein Wunder, dass die Weimarer Republik nur von dem kleinen Teil des aufgeklärten städtischen Bürgertums, namentlich des jüdischen und den vielen Corl Smolts, den sozialdemokratischen Arbeitermassen getragen wurde.
[...]
Man reibt sich verwundert die Augen, wenn einem heute, nach so vielen Jahrzehnten und Generationen später, in einem Nebensatz eines deutschen Ministerpräsidenten diese trostlose Tradition erneut entgegenspringt. Die Rechtsverhältnisse bei den Handschriften und vielen anderen Kunstschätzen, die das Haus Baden weiterhin ihr eigen nennt, sind unter Experten stark umstritten. Die absurde Vorstellung, ohne gerichtliche Klärung einem Nachfahren des Adelshauses aus dem Kulturetat 30 Millionen zu schenken, schadet dem Land weit über diese Summe hinaus. Das Hinterwäldlerische, das Baden-Württemberg häufig nachgesagt wird und das es vor kürzerer Zeit noch mit einer millionenschweren Imagekampagne abstreifen wollte, drängt sich bei der öffentlichen Wahrnehmung des Landes nun wieder in den Vordergrund. Oder zeitgemäß ausgedrückt: Wir können alles, außer Mittelhochdeutsch.
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Spendenaufruf für den Erhalt von badischen Kulturgütern
24.10.2006 Ministerpräsident Günther H. Oettinger hat zum Engagement von
Bürgerschaft und Wirtschaft für die dauerhafte Sicherung der „badischen
Sammlungen“ aufgerufen. Als erster privater Unterstützer wollen die
WGV-Versicherungen einen Beitrag von bis zu 1,5 Mio. Euro leisten.
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/157653.html
Spendenaufruf für den Erhalt von badischen Kulturgütern
Ministerpräsident Günther H. Oettinger ruft zum Engagement von Bürgerschaft und
Wirtschaft für die dauerhafte Sicherung der „badischen Sammlungen“ auf
„Sicherung von baden-württembergischem Kulturgut ist gesamtgesellschaftliche
Aufgabe“ - Kunstminister Frankenberg: Spendenkonto ist eingerichtet
WGV-Versicherungen wollen Beitrag von bis zu 1,5 Mio. Euro leisten
24.10.2006 „Die Sicherung von baden-württembergischem Kulturgut ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir setzen daher auch auf die private
Spendenbereitschaft und auf die Hilfe von Sponsoren, um einen nennenswerten
Beitrag zur dauerhaften Sicherung des Kulturerbes in den badischen Sammlungen zu
erreichen. Im 3-Säulen-Modell der Landesregierung spielen bürgerschaftliches
Engagement und Mäzenatentum eine tragende Rolle. Daher freue ich mich, mit der
WGV bereits heute einen ersten privaten Unterstützer für die Säule,
bürgerschaftliches Engagement, zur Sicherung unseres kulturellen Erbes
vorstellen zu können“, sagte Ministerpräsident Günther H. Oettinger am Dienstag
(24. Oktober 2006) in Stuttgart.
Vergleich bringt Rechtssicherheit und sichert Kulturgut
Nur durch einen Vergleich mit dem Haus Baden werde es Rechtssicherheit geben und
könne die Gefahr abgewendet werden, dass Objekte aus den „badischen Sammlungen“
herausgegeben werden müssen. „Um dies zu verhindern, soll das Eigentum an den
Kunst- und Bibliotheksgütern, insbesondere auch an denen, die unstreitig oder
aber mit größter Wahrscheinlichkeit dem Haus Baden gehören, dauerhaft für die
Museen und Bibliotheken erworben werden“, sagte der Ministerpräsident.
Das 3-Säulen-Modell sehe in einem ersten Schritt auf diesem Weg die Finanzierung
des Vergleichs in einem Umfang von 30 Mio. Euro vor. Für die erste Säule habe
die Landesstiftung am 17. Oktober 2006 beschlossen, 10 Mio. Euro zur Verfügung
zu stellen. Die zweite Säule komme durch Solidarbeiträge des Kunstbereichs zustande.
WGV-Versicherungen als Vorreiter und gutes Beispiel für bürgerschaftliches
Engagement
Eine dritte - wesentliche Säule - solle durch Sponsoren aus der Wirtschaft und
durch Beiträge privater Spender erbracht werden. In diesem Zusammenhang sei es
außerordentlich erfreulich, dass es gelungen sei, mit den WGV-Versicherungen ein
erstes Unternehmen im Land zum Engagement für die Sicherung des Kulturguts in
badischen Sammlungen zu gewinnen. „Als Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt im
Land Baden-Württemberg stellen wir uns der Verantwortung. Wir sehen unser
Engagement als Investment in Kunst und Kultur“, sagte der Vorstandsvorsitzende
Hans-Joachim Haug. Die WGV-Versicherungen werden einen Betrag bis zu 1,5 Mio.
Euro einsetzen. Das Kunstwerk, das noch auszuwählen sei, soll als Dauerleihgabe
im Land verbleiben und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Gemeinsam mit dem kunstpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christoph
Palm, dankte Ministerpräsident Oettinger für die Unterstützung. „Wir danken im
Namen des ganzen Landes dafür, dass ein württembergisches Unternehmen mit Sitz
in Stuttgart bereit ist, den Grundstein für die dritte - private -
Finanzierungssäule zu legen“, unterstrich Palm.
Spendenaufruf bekräftigt Notwendigkeit des Einsatzes von Bürgerschaft und Wirtschaft
Die Sicherung des badischen Kulturerbes sei ohne bürgerschaftliche Hilfe nicht
möglich, betonte Ministerpräsident Günther H. Oettinger. „Mich haben in den
vergangenen Wochen viele Briefe erreicht, in denen Bürgerinnen und Bürger,
Vereine und Verbände für den Erhalt des Kunst- und Bibliotheksguts in den
„badischen Sammlungen“ eingetreten sind. Beeindruckt hat mich die große
Bereitschaft, dafür auch einen persönlichen Beitrag zu leisten.“ Deshalb habe
sich die Landesregierung zur Ausrufung einer großen Spenden- und Sponsorenaktion
entschlossen.
„Die Kunstwerke und Handschriften aus den ehemals großherzoglichen Sammlungen in
der Badischen Kunsthalle, im Landesmuseum und in der Landesbibliothek gehören
zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe. Jeder kann mithelfen, diese kulturellen
Güter für die Allgemeinheit zu sichern. Ich bitte die Wirtschaft, aber auch alle
Bürgerinnen und Bürger, sich für diesen Zweck zu engagieren“, unterstrich der
Ministerpräsident.
Kunstminister Prof. Dr. Peter Frankenberg betonte, das 3-Säulen-Modell sorge
dafür, den Erhalt der badischen Kulturgüter für das Land ausgewogen zu
finanzieren. „Dabei ist auch an Ankaufsmittel für Kultureinrichtungen gedacht.
Näheres werden wir mit allen Beteiligten besprechen.“
Das Kunstministerium hat ein Sonderkonto „Bürgerspende kulturelles Erbe“ unter
der Kontonummer 22222 bei der LBBW (BLZ 600 500 00) eingerichtet.
Quelle: Staatsministerium
24.10.2006 Ministerpräsident Günther H. Oettinger hat zum Engagement von
Bürgerschaft und Wirtschaft für die dauerhafte Sicherung der „badischen
Sammlungen“ aufgerufen. Als erster privater Unterstützer wollen die
WGV-Versicherungen einen Beitrag von bis zu 1,5 Mio. Euro leisten.
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/157653.html
Spendenaufruf für den Erhalt von badischen Kulturgütern
Ministerpräsident Günther H. Oettinger ruft zum Engagement von Bürgerschaft und
Wirtschaft für die dauerhafte Sicherung der „badischen Sammlungen“ auf
„Sicherung von baden-württembergischem Kulturgut ist gesamtgesellschaftliche
Aufgabe“ - Kunstminister Frankenberg: Spendenkonto ist eingerichtet
WGV-Versicherungen wollen Beitrag von bis zu 1,5 Mio. Euro leisten
24.10.2006 „Die Sicherung von baden-württembergischem Kulturgut ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir setzen daher auch auf die private
Spendenbereitschaft und auf die Hilfe von Sponsoren, um einen nennenswerten
Beitrag zur dauerhaften Sicherung des Kulturerbes in den badischen Sammlungen zu
erreichen. Im 3-Säulen-Modell der Landesregierung spielen bürgerschaftliches
Engagement und Mäzenatentum eine tragende Rolle. Daher freue ich mich, mit der
WGV bereits heute einen ersten privaten Unterstützer für die Säule,
bürgerschaftliches Engagement, zur Sicherung unseres kulturellen Erbes
vorstellen zu können“, sagte Ministerpräsident Günther H. Oettinger am Dienstag
(24. Oktober 2006) in Stuttgart.
Vergleich bringt Rechtssicherheit und sichert Kulturgut
Nur durch einen Vergleich mit dem Haus Baden werde es Rechtssicherheit geben und
könne die Gefahr abgewendet werden, dass Objekte aus den „badischen Sammlungen“
herausgegeben werden müssen. „Um dies zu verhindern, soll das Eigentum an den
Kunst- und Bibliotheksgütern, insbesondere auch an denen, die unstreitig oder
aber mit größter Wahrscheinlichkeit dem Haus Baden gehören, dauerhaft für die
Museen und Bibliotheken erworben werden“, sagte der Ministerpräsident.
Das 3-Säulen-Modell sehe in einem ersten Schritt auf diesem Weg die Finanzierung
des Vergleichs in einem Umfang von 30 Mio. Euro vor. Für die erste Säule habe
die Landesstiftung am 17. Oktober 2006 beschlossen, 10 Mio. Euro zur Verfügung
zu stellen. Die zweite Säule komme durch Solidarbeiträge des Kunstbereichs zustande.
WGV-Versicherungen als Vorreiter und gutes Beispiel für bürgerschaftliches
Engagement
Eine dritte - wesentliche Säule - solle durch Sponsoren aus der Wirtschaft und
durch Beiträge privater Spender erbracht werden. In diesem Zusammenhang sei es
außerordentlich erfreulich, dass es gelungen sei, mit den WGV-Versicherungen ein
erstes Unternehmen im Land zum Engagement für die Sicherung des Kulturguts in
badischen Sammlungen zu gewinnen. „Als Unternehmen mit regionalem Schwerpunkt im
Land Baden-Württemberg stellen wir uns der Verantwortung. Wir sehen unser
Engagement als Investment in Kunst und Kultur“, sagte der Vorstandsvorsitzende
Hans-Joachim Haug. Die WGV-Versicherungen werden einen Betrag bis zu 1,5 Mio.
Euro einsetzen. Das Kunstwerk, das noch auszuwählen sei, soll als Dauerleihgabe
im Land verbleiben und der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Gemeinsam mit dem kunstpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christoph
Palm, dankte Ministerpräsident Oettinger für die Unterstützung. „Wir danken im
Namen des ganzen Landes dafür, dass ein württembergisches Unternehmen mit Sitz
in Stuttgart bereit ist, den Grundstein für die dritte - private -
Finanzierungssäule zu legen“, unterstrich Palm.
Spendenaufruf bekräftigt Notwendigkeit des Einsatzes von Bürgerschaft und Wirtschaft
Die Sicherung des badischen Kulturerbes sei ohne bürgerschaftliche Hilfe nicht
möglich, betonte Ministerpräsident Günther H. Oettinger. „Mich haben in den
vergangenen Wochen viele Briefe erreicht, in denen Bürgerinnen und Bürger,
Vereine und Verbände für den Erhalt des Kunst- und Bibliotheksguts in den
„badischen Sammlungen“ eingetreten sind. Beeindruckt hat mich die große
Bereitschaft, dafür auch einen persönlichen Beitrag zu leisten.“ Deshalb habe
sich die Landesregierung zur Ausrufung einer großen Spenden- und Sponsorenaktion
entschlossen.
„Die Kunstwerke und Handschriften aus den ehemals großherzoglichen Sammlungen in
der Badischen Kunsthalle, im Landesmuseum und in der Landesbibliothek gehören
zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe. Jeder kann mithelfen, diese kulturellen
Güter für die Allgemeinheit zu sichern. Ich bitte die Wirtschaft, aber auch alle
Bürgerinnen und Bürger, sich für diesen Zweck zu engagieren“, unterstrich der
Ministerpräsident.
Kunstminister Prof. Dr. Peter Frankenberg betonte, das 3-Säulen-Modell sorge
dafür, den Erhalt der badischen Kulturgüter für das Land ausgewogen zu
finanzieren. „Dabei ist auch an Ankaufsmittel für Kultureinrichtungen gedacht.
Näheres werden wir mit allen Beteiligten besprechen.“
Das Kunstministerium hat ein Sonderkonto „Bürgerspende kulturelles Erbe“ unter
der Kontonummer 22222 bei der LBBW (BLZ 600 500 00) eingerichtet.
Quelle: Staatsministerium
Soeben auf dem Landtagsserver eingestellt:
Drucksache 14/382 04.10.2006
Antrag der Abg. Renate Rastätter u.a. GRÜNE
und Stellungnahme des Finanzministeriums
"Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek"
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0382_d.pdf
(Eingegangen: 04.10.2006, Stellungnahme des FM mit Schreiben vom 18.10.2006,
ausgegeben: 25.10.2006. Der Im Finanzausschusses, der den Antrag in seiner
Sitzung vom 19.10. behandelte, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, ebenso
wie die beiden anderen Anträge der SPD der der Grünen.)
Drucksache 14/382 04.10.2006
Antrag der Abg. Renate Rastätter u.a. GRÜNE
und Stellungnahme des Finanzministeriums
"Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek"
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0382_d.pdf
(Eingegangen: 04.10.2006, Stellungnahme des FM mit Schreiben vom 18.10.2006,
ausgegeben: 25.10.2006. Der Im Finanzausschusses, der den Antrag in seiner
Sitzung vom 19.10. behandelte, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, ebenso
wie die beiden anderen Anträge der SPD der der Grünen.)
Dass der Verein Gesellschaft Oberschwaben eher adelsaffin ist, sieht man schon an ihrer Jubelschau „Adel im Wandel“ in Sigmaringen. Dass sie gegen den Verkauf der Karlsruher Handschriften ist, ist da schon löblich. Und Juristen vom Range Mußgnug sind auch nicht häufig, also kann man den Kuhhandel Schloss Salem/Kunstschätze auch mal etwas schief für gutgemeint bewerten. Aber dass die Gesellschaft derart unkritisch und rein kirchturmpolitisch die Verlautbarungen der Landesregierung Oettinger zum Provenienzprinzip nachbetet, den Sammlungszusammenhang und den europäischen Maßstab nicht erkennt, und somit überhaupt den allüberall drohenden Kulturausverkauf im Lande noch lautstark mitträgt, halte ich für einen mittleren Skandal. (Es sei aber zugestanden, dass die Stellungnahme vom 29. September 2006 ist, als noch nicht alle, vor allem juristischen, Details öffentlich waren.)
Hier die Stellungnahme:
Stellungnahme der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. zur aktuellen Diskussion um die Begründung einer Stiftung für den Erhalt des ehemaligen Klosters Salem und den Verkauf historischer Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Gesellschaft Oberschwaben hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die langjährige Rechtsunsicherheit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentumsrecht und die Verantwortung für verschiedene Kulturgüter bzw. über den Charakter der Zähringerstiftung einvernehmlich und dauerhaft beseitigt worden ist. Insbesondere begrüßt sie, dass eine Stiftung errichtet werden soll, die den Erhalt der ehemaligen Klosteranlage Salem als historisches Baudenkmal dauerhaft sichert. Das Zisterzienserkloster und spätere markgräfliche Schloss Salem ist eines der herausragenden Baudenkmäler des süddeutschen Raumes, dem sich die Aufmerksamkeit der staatlichen Kulturförderung ohne Einschränkung zuwenden muss.
Es hieße nun den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der derzeit in der Badischen Landesbibliothek aufbewahrten Handschriften erreicht. Insbesondere geht es um jene aus dem ehemaligen Kloster Reichenau, aber auch um andere, die in engem Zusammenhang mit der deutschen und südwestdeutschen Kulturgeschichte stehen. Sie sind Grunddokumente nicht nur schwäbischer, sondern europäischer Geistesgeschichte und müssen weiterhin der Forschung in Baden-Württemberg und darüber hinaus zur Verfügung stehen.
Die Bewahrung, Erschließung und öffentliche Nutzung wesentlicher baulicher wie archivalischer Kulturgüter als kulturelles Gedächtnis einer Gesellschaft sind Grundaufgaben jedes Staates. Nicht ohne Grund hat Ministerpräsident Oettinger in seiner ersten Regierungserklärung ausgeführt: „Kulturpolitik ist eine Pflichtaufgabe des Landes.“
Das ist wichtig und zukunftsweisend, weil es in der Geschichte auch schon anders war. So wurde durch die Säkularisation 1803 Jahrhunderte altes Kulturgut verschleudert und zur Handelsware, die über die ganze Welt verstreut ist. Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Großen Landesausstellung 2003 dieses Ereignisses gedacht und nimmt im Jahr 2006 zusammen mit der Gesellschaft Oberschwaben die Mediatisierung mit der Ausstellung „Adel im Wandel“ in den Blickpunkt. Vor diesem Hintergrund sollte es selbstverständlich sein, dass das den Klöstern entzogene Kulturgut, welches die Seele unserer Kulturlandschaft bildet und die Masse des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek ausmacht, nicht nach 200 Jahren einer erneuten Säkularisation ausgesetzt wird.
Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung zugesichert hat, nach Begutachtung durch eine Expertenkommission keine Handschriften zu veräußern, die aus Baden-Württemberg stammen oder die einen Bezug zur baden-württembergischen Geschichte haben. Dieses Prinzip darf in keinem Fall durchbrochen werden. Gleichzeitig bittet die Gesellschaft Oberschwaben die Landesregierung von Baden-Württemberg, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um sowohl durch die Bündelung staatlicher Finanzmittel, wozu insbesondere die Landesstiftung und die Lottogesellschaft gehören, als auch den Appell an potentielle private Sponsoren die benötigten 70 Millionen aufzubringen und einen Verkauf überhaupt zu verhindern.
Ravensburg, 29. September 2006
Für die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V.
Prof. Dr. Hans-Ulrich Rudolf, 1. Vorsitzender
Landrat Dirk Gaerte, 2. Vorsitzender
Hier die Stellungnahme:
Stellungnahme der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. zur aktuellen Diskussion um die Begründung einer Stiftung für den Erhalt des ehemaligen Klosters Salem und den Verkauf historischer Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe
Die Gesellschaft Oberschwaben hat mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die langjährige Rechtsunsicherheit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentumsrecht und die Verantwortung für verschiedene Kulturgüter bzw. über den Charakter der Zähringerstiftung einvernehmlich und dauerhaft beseitigt worden ist. Insbesondere begrüßt sie, dass eine Stiftung errichtet werden soll, die den Erhalt der ehemaligen Klosteranlage Salem als historisches Baudenkmal dauerhaft sichert. Das Zisterzienserkloster und spätere markgräfliche Schloss Salem ist eines der herausragenden Baudenkmäler des süddeutschen Raumes, dem sich die Aufmerksamkeit der staatlichen Kulturförderung ohne Einschränkung zuwenden muss.
Es hieße nun den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, würde der Erfolg durch den Ausverkauf der derzeit in der Badischen Landesbibliothek aufbewahrten Handschriften erreicht. Insbesondere geht es um jene aus dem ehemaligen Kloster Reichenau, aber auch um andere, die in engem Zusammenhang mit der deutschen und südwestdeutschen Kulturgeschichte stehen. Sie sind Grunddokumente nicht nur schwäbischer, sondern europäischer Geistesgeschichte und müssen weiterhin der Forschung in Baden-Württemberg und darüber hinaus zur Verfügung stehen.
Die Bewahrung, Erschließung und öffentliche Nutzung wesentlicher baulicher wie archivalischer Kulturgüter als kulturelles Gedächtnis einer Gesellschaft sind Grundaufgaben jedes Staates. Nicht ohne Grund hat Ministerpräsident Oettinger in seiner ersten Regierungserklärung ausgeführt: „Kulturpolitik ist eine Pflichtaufgabe des Landes.“
Das ist wichtig und zukunftsweisend, weil es in der Geschichte auch schon anders war. So wurde durch die Säkularisation 1803 Jahrhunderte altes Kulturgut verschleudert und zur Handelsware, die über die ganze Welt verstreut ist. Das Land Baden-Württemberg hat mit seiner Großen Landesausstellung 2003 dieses Ereignisses gedacht und nimmt im Jahr 2006 zusammen mit der Gesellschaft Oberschwaben die Mediatisierung mit der Ausstellung „Adel im Wandel“ in den Blickpunkt. Vor diesem Hintergrund sollte es selbstverständlich sein, dass das den Klöstern entzogene Kulturgut, welches die Seele unserer Kulturlandschaft bildet und die Masse des Handschriftenbestandes der Badischen Landesbibliothek ausmacht, nicht nach 200 Jahren einer erneuten Säkularisation ausgesetzt wird.
Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung zugesichert hat, nach Begutachtung durch eine Expertenkommission keine Handschriften zu veräußern, die aus Baden-Württemberg stammen oder die einen Bezug zur baden-württembergischen Geschichte haben. Dieses Prinzip darf in keinem Fall durchbrochen werden. Gleichzeitig bittet die Gesellschaft Oberschwaben die Landesregierung von Baden-Württemberg, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um sowohl durch die Bündelung staatlicher Finanzmittel, wozu insbesondere die Landesstiftung und die Lottogesellschaft gehören, als auch den Appell an potentielle private Sponsoren die benötigten 70 Millionen aufzubringen und einen Verkauf überhaupt zu verhindern.
Ravensburg, 29. September 2006
Für die Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V.
Prof. Dr. Hans-Ulrich Rudolf, 1. Vorsitzender
Landrat Dirk Gaerte, 2. Vorsitzender
Ladislaus - am Dienstag, 24. Oktober 2006, 20:24 - Rubrik: Kulturgut
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Der Leiter des Erzbischöflichen Archivs in Freiburg Christoph Schmider hat in einem Artikel im Konradsblatt über die Karlsruher Handschriftenaffäre die Sachlage nochmals klar dargestellt, den Ensemblecharakter unterstrichen und die Frage gestellt, ob auch in Zukunft die Kulturgüter als unveräußerlich gelten werden.
Ich kann es mir nicht versagen, auf den gravierenden "Sündenfall" der Erzdiözese Freiburg im Jahr 2003 zu verweisen, als eine von der Säkularisation verschont gebliebene historische Klosterausstattung samt wertvollen Teilen der Klosterbibliothek auf Geheiss der Erzdiözese versteigert wurde.
Klaus Graf: Fragwürdige Auktion: Das Inventar des Klosters zum
Heiligen Grab in Baden-Baden wurde
versteigert, in: Das Münster 56 (2003) H. 3, S. 233-234. Auszüge:
"Als am 14. Juni 2003 das Inventar des Klosters zum
Heiligen Grab in Baden-Baden unter den
Hammer kam, war dies der dramatische Schlußakkord einer
nie unterbrochenen klösterlichen
Tradition. Die Chorfrauen vom Heiligen Grab (Sepulchrinerinnen) sind
der weibliche Zweig des Ordens
vom Heiligen Grab, dessen bedeutendste deutsche
Niederlassung das württembergische
Denkendorf schon in der Reformationszeit aufgehoben wurde.
In Spiritualität und Liturgie an
der mittelalterlichen Verehrung des Jerusalemer Heiligen
Grabes orientiert, sind die sich seit
dem beginnenden 17. Jahrhundert ausbreitenden Kanonissen
jedoch vor allem im Kontext der
frühneuzeitlichen Schulorden (Ursulinerinnen, Englische
Fräulein und andere) zu sehen. Der
Kernbereich des Ordens waren die südlichen Niederlande.
1670 kamen vier Chorfrauen und
eine Laienschwester aus dem Heiliggrabkloster St. Agatha
in Lüttich nach Baden-Baden (der
“französische” Einschlag blieb in der Klostergeschichte
lange dominant). […]
Es ist schwer verständlich, daß im
“Säkularisationsgedenkjahr” 2003 mit etlichen
Ausstellungen, in denen die um 1800 engetretenen
Kulturgutverluste thematisiert und beklagt
werden, ein so wertvoller Bestand geopfert wurde. Von den
gut 650 Nummern des
Versteigerungskatalogs sind immerhin über 100 Objekte in
die Zeit vor 1800 zu datieren (bis
auf zwei Stücke des 17. Jahrhunderts aus dem 18.
Jahrhundert). Besonders hoch ist der Anteil
an barocken Gegenständen bei den Gemälden (53 Lose): 31
sind vor 1800 entstanden.
Unverzeihlich ist, daß mit anderen für die
Regionalgeschichte wichtigen Bildern (insbesondere
Altarblätter aus dem aufgehobenen Franziskanerkloster
Fremersberg) die Nr. 3, ein Hl. Felix, an
einen süddeutschen Händler ging. Dieses Bild war ein
Geschenk der Markgräfin Sibylla
Augusta an das Kapuzinerkloster Baden-Baden 1713. […] Michael
Gassmann schrieb in der FAZ vom
13.6.2003: “Die Alltagszeugnisse eines
vielhunderjährigen
Klosterlebens werden […] für immer
auseinandergerissen. […] Man beteuert, alle für die
Geschichte des Klosters bedeutsamen Dinge
blieben erhalten. Doch mit dieser Aussage trifft man
zugleich die Unterscheidung zwischen
einer schützenswerten liturgischen Hochkultur und einer
nicht erhaltenswerten geistlichen
Alltagskultur”. In der Tat wurde ein einzigartiges
Ensemble
für die Alltags- und
Frömmigkeitsgeschichte eines Frauenkonvents als
Geschichtsquelle und Kulturdenkmal
zerstört. […]
Ist Baden-Baden ein Menetekel für
noch nicht absehbare Bedrohungen kirchlicher Kulturgüter im Zeichen immer knapper
werdender finanziellen Ressourcen? Hoffentlich nicht!
Internethinweis: Ergänzende Materialien und Texte zu
Baden-Baden erschließt die
Volltextsuche (z.B. “sepulch”) des Weblogs “Netbib”
http://log.netbib.de "
Ich kann es mir nicht versagen, auf den gravierenden "Sündenfall" der Erzdiözese Freiburg im Jahr 2003 zu verweisen, als eine von der Säkularisation verschont gebliebene historische Klosterausstattung samt wertvollen Teilen der Klosterbibliothek auf Geheiss der Erzdiözese versteigert wurde.
Klaus Graf: Fragwürdige Auktion: Das Inventar des Klosters zum
Heiligen Grab in Baden-Baden wurde
versteigert, in: Das Münster 56 (2003) H. 3, S. 233-234. Auszüge:
"Als am 14. Juni 2003 das Inventar des Klosters zum
Heiligen Grab in Baden-Baden unter den
Hammer kam, war dies der dramatische Schlußakkord einer
nie unterbrochenen klösterlichen
Tradition. Die Chorfrauen vom Heiligen Grab (Sepulchrinerinnen) sind
der weibliche Zweig des Ordens
vom Heiligen Grab, dessen bedeutendste deutsche
Niederlassung das württembergische
Denkendorf schon in der Reformationszeit aufgehoben wurde.
In Spiritualität und Liturgie an
der mittelalterlichen Verehrung des Jerusalemer Heiligen
Grabes orientiert, sind die sich seit
dem beginnenden 17. Jahrhundert ausbreitenden Kanonissen
jedoch vor allem im Kontext der
frühneuzeitlichen Schulorden (Ursulinerinnen, Englische
Fräulein und andere) zu sehen. Der
Kernbereich des Ordens waren die südlichen Niederlande.
1670 kamen vier Chorfrauen und
eine Laienschwester aus dem Heiliggrabkloster St. Agatha
in Lüttich nach Baden-Baden (der
“französische” Einschlag blieb in der Klostergeschichte
lange dominant). […]
Es ist schwer verständlich, daß im
“Säkularisationsgedenkjahr” 2003 mit etlichen
Ausstellungen, in denen die um 1800 engetretenen
Kulturgutverluste thematisiert und beklagt
werden, ein so wertvoller Bestand geopfert wurde. Von den
gut 650 Nummern des
Versteigerungskatalogs sind immerhin über 100 Objekte in
die Zeit vor 1800 zu datieren (bis
auf zwei Stücke des 17. Jahrhunderts aus dem 18.
Jahrhundert). Besonders hoch ist der Anteil
an barocken Gegenständen bei den Gemälden (53 Lose): 31
sind vor 1800 entstanden.
Unverzeihlich ist, daß mit anderen für die
Regionalgeschichte wichtigen Bildern (insbesondere
Altarblätter aus dem aufgehobenen Franziskanerkloster
Fremersberg) die Nr. 3, ein Hl. Felix, an
einen süddeutschen Händler ging. Dieses Bild war ein
Geschenk der Markgräfin Sibylla
Augusta an das Kapuzinerkloster Baden-Baden 1713. […] Michael
Gassmann schrieb in der FAZ vom
13.6.2003: “Die Alltagszeugnisse eines
vielhunderjährigen
Klosterlebens werden […] für immer
auseinandergerissen. […] Man beteuert, alle für die
Geschichte des Klosters bedeutsamen Dinge
blieben erhalten. Doch mit dieser Aussage trifft man
zugleich die Unterscheidung zwischen
einer schützenswerten liturgischen Hochkultur und einer
nicht erhaltenswerten geistlichen
Alltagskultur”. In der Tat wurde ein einzigartiges
Ensemble
für die Alltags- und
Frömmigkeitsgeschichte eines Frauenkonvents als
Geschichtsquelle und Kulturdenkmal
zerstört. […]
Ist Baden-Baden ein Menetekel für
noch nicht absehbare Bedrohungen kirchlicher Kulturgüter im Zeichen immer knapper
werdender finanziellen Ressourcen? Hoffentlich nicht!
Internethinweis: Ergänzende Materialien und Texte zu
Baden-Baden erschließt die
Volltextsuche (z.B. “sepulch”) des Weblogs “Netbib”
http://log.netbib.de "
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http://www.pforzheim.de/pls/portal/docs/PAGE/PRESSE/ARCHIV_PRESSEMITTEILUNGEN/PM_JAHR_2006/OKT_2006/REUCHLINSCHRIFTEN.PDF
STADT
PFORZHEIM
Pressemitteilung
Nach Gespräch mit Bernhard Prinz von Baden:
13.10.2006 / OB Augenstein: Reuchlin-Schriften werden vom Haus Baden als unverkäuflich
eingestuft
(stp/gs). Frohe Kunde aus dem Pforzheimer Rathaus: Die in der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe verbliebenen Teile der Bibliothek von Johannes Reuchlin werden
als unverkäuflich eingestuft. Dies sicherte Bernhard Prinz von Baden Pforzheims Oberbürgermeisterin
Christel Augenstein nach einem Gespräch am Freitag zu. Das Haus
beabsichtige zum Erhalt des Schlosses Salem eine gemeinnützige Stiftung einzurichten,
deren Grundkapital 30 Millionen Euro betragen müsse. Zur Finanzierung solle gemeinsam
mit dem Land Vermögen umgeschichtet werden: „Als Grundprinzip wurde festgelegt,
dass nur Objekte, die von untergeordneter Bedeutung für das Land Baden seien,
zum Verkauf anstehen würden“, so Oberbürgermeisterin Christel Augenstein. „Bernhard
Prinz von Baden hat bekräftigt, dass sich die Stadt Pforzheim um den Erhalt der
Reuchlin-Schriften keine Sorgen machen müsse“, so die Pforzheimer Rathaus-Chefin.
Wertvolle Handschriften gesichert
Seit Wochen wird im Land Baden-Württemberg heftig über die Pläne der Landesregierung
diskutiert, einen großen Teil der Handschriften-Bestände der Badischen Landesbibliothek
zu veräußern. Bereits Ende September hatte Oberbürgermeisterin Christel
Augenstein an Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden und an Ministerpräsident
Günter H. Oettinger sorgenvolle Briefe geschrieben, die sich für den Erhalt der
Handschriften-Sammlung der Badischen Landesbibliothek nachdrücklich aussprachen.
Neben dem großen allgemeinen kulturellen Wert verwies Pforzheims Oberbürgermeisterin
auf die erhalten gebliebenen Teile der Bibliothek des in Pforzheim geborenen Humanisten
Johannes Reuchlin. Er hinterließ diese wertvolle Bibliothek dem Michaelstift
seiner Vaterstadt, nach der Reformation übersiedelte die Bibliothek zusammen mit dem
Badischen Hof nach Durlach. Von dort gelangten viele der wertvollen Handschriften
über die Markgräfliche Hofbibliothek in die Handschriftensammlung der Badischen
Landesbibliothek. Die Reuchlin-Handschriften stellen den größten, geschlossenen Teil
der Reuchlin-Bibliothek dar. Sie waren Bestandteil des „Reuchlin-Kollegs“. Es handelt
sich um 13 Folianten, also gebundene Werke aus dem Besitz von Reuchlin, die in hebräischer,
lateinischer und griechischer Sprache geschrieben sind. Die Handschriften
bildeten als Lektüre die Basis für die von Reuchlin selbst verfassten Bücher.
Nachdem die Reuchlin-Schriften nunmehr als „unverkäuflich“ eingestuft wurden, kann
in Pforzheim auch in anderer Hinsicht Entwarnung gegeben werden: „Wir können nunmehr
im Neubau Reuchlin-Kolleg an der Schlosskirche wie geplant die Handschriften
in digitaler Form zeigen“, freut sich die Oberbürgermeisterin. Bei einem Verkauf wäre
eine kurzfristige Ausleihe zur Digitalisierung wohl kaum möglich gewesen.
Michael Strohmayer
Mein Kommentar:
Unwürdige Ranschmeiße.
Hier wurde mit dem Nichtberechtigten gesprochen, denn der Anspruch des Hauses Baden auf diese Altbestände ist alles andere als wasserdicht. Die Entwidmung der öffentlichen Sachen ist nicht ohne weiteres möglich, ggf. müsste das Haus Baden entschädigt werden. Bei jeder Betrachtung, die Billigkeitsgesichtspunkte einfließen läßt, ist klar, dass die Reuchlin-Handschriften dem Landesherrn und nicht dem Fürsten als Privatmann gehörten.
STADT
PFORZHEIM
Pressemitteilung
Nach Gespräch mit Bernhard Prinz von Baden:
13.10.2006 / OB Augenstein: Reuchlin-Schriften werden vom Haus Baden als unverkäuflich
eingestuft
(stp/gs). Frohe Kunde aus dem Pforzheimer Rathaus: Die in der Badischen Landesbibliothek
in Karlsruhe verbliebenen Teile der Bibliothek von Johannes Reuchlin werden
als unverkäuflich eingestuft. Dies sicherte Bernhard Prinz von Baden Pforzheims Oberbürgermeisterin
Christel Augenstein nach einem Gespräch am Freitag zu. Das Haus
beabsichtige zum Erhalt des Schlosses Salem eine gemeinnützige Stiftung einzurichten,
deren Grundkapital 30 Millionen Euro betragen müsse. Zur Finanzierung solle gemeinsam
mit dem Land Vermögen umgeschichtet werden: „Als Grundprinzip wurde festgelegt,
dass nur Objekte, die von untergeordneter Bedeutung für das Land Baden seien,
zum Verkauf anstehen würden“, so Oberbürgermeisterin Christel Augenstein. „Bernhard
Prinz von Baden hat bekräftigt, dass sich die Stadt Pforzheim um den Erhalt der
Reuchlin-Schriften keine Sorgen machen müsse“, so die Pforzheimer Rathaus-Chefin.
Wertvolle Handschriften gesichert
Seit Wochen wird im Land Baden-Württemberg heftig über die Pläne der Landesregierung
diskutiert, einen großen Teil der Handschriften-Bestände der Badischen Landesbibliothek
zu veräußern. Bereits Ende September hatte Oberbürgermeisterin Christel
Augenstein an Seine Königliche Hoheit Bernhard Prinz von Baden und an Ministerpräsident
Günter H. Oettinger sorgenvolle Briefe geschrieben, die sich für den Erhalt der
Handschriften-Sammlung der Badischen Landesbibliothek nachdrücklich aussprachen.
Neben dem großen allgemeinen kulturellen Wert verwies Pforzheims Oberbürgermeisterin
auf die erhalten gebliebenen Teile der Bibliothek des in Pforzheim geborenen Humanisten
Johannes Reuchlin. Er hinterließ diese wertvolle Bibliothek dem Michaelstift
seiner Vaterstadt, nach der Reformation übersiedelte die Bibliothek zusammen mit dem
Badischen Hof nach Durlach. Von dort gelangten viele der wertvollen Handschriften
über die Markgräfliche Hofbibliothek in die Handschriftensammlung der Badischen
Landesbibliothek. Die Reuchlin-Handschriften stellen den größten, geschlossenen Teil
der Reuchlin-Bibliothek dar. Sie waren Bestandteil des „Reuchlin-Kollegs“. Es handelt
sich um 13 Folianten, also gebundene Werke aus dem Besitz von Reuchlin, die in hebräischer,
lateinischer und griechischer Sprache geschrieben sind. Die Handschriften
bildeten als Lektüre die Basis für die von Reuchlin selbst verfassten Bücher.
Nachdem die Reuchlin-Schriften nunmehr als „unverkäuflich“ eingestuft wurden, kann
in Pforzheim auch in anderer Hinsicht Entwarnung gegeben werden: „Wir können nunmehr
im Neubau Reuchlin-Kolleg an der Schlosskirche wie geplant die Handschriften
in digitaler Form zeigen“, freut sich die Oberbürgermeisterin. Bei einem Verkauf wäre
eine kurzfristige Ausleihe zur Digitalisierung wohl kaum möglich gewesen.
Michael Strohmayer
Mein Kommentar:
Unwürdige Ranschmeiße.
Hier wurde mit dem Nichtberechtigten gesprochen, denn der Anspruch des Hauses Baden auf diese Altbestände ist alles andere als wasserdicht. Die Entwidmung der öffentlichen Sachen ist nicht ohne weiteres möglich, ggf. müsste das Haus Baden entschädigt werden. Bei jeder Betrachtung, die Billigkeitsgesichtspunkte einfließen läßt, ist klar, dass die Reuchlin-Handschriften dem Landesherrn und nicht dem Fürsten als Privatmann gehörten.
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http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/fm/976/Denkschrift-2006-druckopti.pdf
Im Abschnitt über die beiden landesbibliotheken wird das Drehen der Gebührenschraube empfohlen:
Der RH schlägt vor, für die Inanspruchnahme der Fernleihe künftig kostendeckende
Gebühren zu erheben. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass der aufwendige
Fernleihverkehr, der jeweils einzelnen Benutzern zugerechnet werden
kann und allein diesen zugute kommt, aus Steuergeldern subventioniert wird.
Dann könnten tausende wissenschaftliche Nutzer ihre wissenschaftliche Arbeit vergessen. Niemand bestellt aus Spaß eine Fernleihe (kostendeckend wären wohl Gebühren von 20 Euro/Fernleihe), sondern, weil die Literaturversorgung immer schwieriger wird und natürlich die Landesbibliotheken dank beschränkter Ankaufetats kaum noch aktuelle Literatur kaufen können.
Beide Landesbibliotheken sollten verstärkt von ihrem Recht Gebrauch
machen, Pflichtexemplare von geringer literarischer oder historischer Bedeutung
nicht zu archivieren. Aus Sicht des RH reicht es aus, wenn die diversen
Lokal- und Regionalausgaben der in Baden-Württemberg erscheinenden
Zeitungen von den jeweiligen Verlagen archiviert werden. Ebenso kann auf
die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen
Wert verzichtet werden. Das bei den Bibliotheken beschäftigte wissenschaftliche
Personal ist aufgrund seiner Ausbildung in der Lage, die notwendigen
Entscheidungen über eine Archivierung verantwortlich zu treffen.
Die Verlage haben keinerlei Verpflichtung, Archive dauernd zu unterhalten. Diese Vorschläge spotten jeder Beschreibung. Das Pflichtexemplarrecht (vom BVerfG abgesegnet) dient der umfassenden Dokumentation der kulturellen Produktion. Gerade auch der sog. "Schmutz und Schund" (diese miesen Kleingeister scheinen in den 1950er Jahren stehengeblieben zu sein) ist eine einzigartige Quelle der Alltags- und Kulturgeschichte, nicht nur das, was irgendwelche Bibliothekare, deren Stelle vom RH nicht weggekürzt wurden, als literarisch und historisch wertvoll ansehen. Diese Auswahltätigkeit ist mit der Neutralitätspflicht des Staats und damit mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Wir halten fest: Wenn der RH gegen die Verfassung verstößt, ist Widerstand Pflicht!
Reduzierte Öffnungszeiten der Sonderlesesäle: die Öffnungszeiten sind ohnehin nicht besonders benutzerfreundlich!
Der Staat sollte den Bürgern dienen und nicht spar-geilen Überwachungs-R***, denen nur Abzocke beim Bürger einfällt.
Bei der Stuttgarter Staatsgalerie empfiehlt der RH (wiederholt in der Presse erwähnt):
die Festlegung von Sammlungsschwerpunkten, die einen maßvollen Abbau der Sammlungsbestände der Staatsgalerie ermöglichen.
"Zum Thema „Abbau von Sammlungsbeständen“ verweist das MWK auf die Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 17.11.2005, in dem die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die
Veräußerung von Kunstgegenständen aus den Museen des Landes niedergelegt
worden seien. Es bleibe unklar, weshalb der RH für einen Abbau der Bestände
über die dort festgelegten Grundsätze hinaus plädiert."
Der RH replizierte:
"Ein maßvoller Abbau der Sammlungsbestände (z. B. Dubletten, „Ladenhüter“
oder Objekte außerhalb der Sammlungsschwerpunkte) könnte räumliche und
personelle Ressourcen freisetzen, außerdem auch (bescheidene) Veräußerungserlöse
erbringen. Dieser Abbau ist aber auch deshalb notwendig, weil die
Prüfung ergeben hat, dass die Staatsgalerie mit der sachgerechten Verwaltung
des bisherigen Bestandes teilweise überfordert ist."
Die besagte Beschlussempfehlung auf einen zurückgezogenen Antrag der Abgeordneten Utzt findet sich in:
http://www2.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/5000/13_5052_d.pdf
Ein CDU-Abgeordneter führte aus:
"Die Konzeption, die das Wissenschaftsministerium in seiner
Stellungnahme vorlege, zeuge von äußerster Zurückhaltung, die
er teile. Folgende Punkte seien klipp und klar festgehalten:
Erstens: Die Landeshaushaltsordnung lasse Veräußerungen von
Sammlungsgegenständen zu.
Zweitens: Veräußerungen seien nur in Einzelfällen möglich, zum
Beispiel bei verzichtbaren Dubletten. Bei der Besichtigung von
Museumsdepots habe er viele Dinge gesehen, die niemals ausgestellt worden seien.
Drittens: Veräußerungen könnten nur auf Antrag der Museumsleitung
erfolgen.
Viertens: In den Entscheidungsprozess sei eine unabhängige Expertenkommission
einzubinden. Dies sei besonders wichtig, weil
oftmals eigensüchtige Interessen gebremst werden müssten.
Fünftens: Der Erlös fließe wieder den Museen zu.
Diese Konzeption halte er für sehr vernünftig. Das Positionspapier
des Deutschen Museumsbundes dagegen sei total überbürokratisiert."
Der Wissenschaftsminister schloss sich dieser Stellungnahme an.
Im Abschnitt über die beiden landesbibliotheken wird das Drehen der Gebührenschraube empfohlen:
Der RH schlägt vor, für die Inanspruchnahme der Fernleihe künftig kostendeckende
Gebühren zu erheben. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass der aufwendige
Fernleihverkehr, der jeweils einzelnen Benutzern zugerechnet werden
kann und allein diesen zugute kommt, aus Steuergeldern subventioniert wird.
Dann könnten tausende wissenschaftliche Nutzer ihre wissenschaftliche Arbeit vergessen. Niemand bestellt aus Spaß eine Fernleihe (kostendeckend wären wohl Gebühren von 20 Euro/Fernleihe), sondern, weil die Literaturversorgung immer schwieriger wird und natürlich die Landesbibliotheken dank beschränkter Ankaufetats kaum noch aktuelle Literatur kaufen können.
Beide Landesbibliotheken sollten verstärkt von ihrem Recht Gebrauch
machen, Pflichtexemplare von geringer literarischer oder historischer Bedeutung
nicht zu archivieren. Aus Sicht des RH reicht es aus, wenn die diversen
Lokal- und Regionalausgaben der in Baden-Württemberg erscheinenden
Zeitungen von den jeweiligen Verlagen archiviert werden. Ebenso kann auf
die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen
Wert verzichtet werden. Das bei den Bibliotheken beschäftigte wissenschaftliche
Personal ist aufgrund seiner Ausbildung in der Lage, die notwendigen
Entscheidungen über eine Archivierung verantwortlich zu treffen.
Die Verlage haben keinerlei Verpflichtung, Archive dauernd zu unterhalten. Diese Vorschläge spotten jeder Beschreibung. Das Pflichtexemplarrecht (vom BVerfG abgesegnet) dient der umfassenden Dokumentation der kulturellen Produktion. Gerade auch der sog. "Schmutz und Schund" (diese miesen Kleingeister scheinen in den 1950er Jahren stehengeblieben zu sein) ist eine einzigartige Quelle der Alltags- und Kulturgeschichte, nicht nur das, was irgendwelche Bibliothekare, deren Stelle vom RH nicht weggekürzt wurden, als literarisch und historisch wertvoll ansehen. Diese Auswahltätigkeit ist mit der Neutralitätspflicht des Staats und damit mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Wir halten fest: Wenn der RH gegen die Verfassung verstößt, ist Widerstand Pflicht!
Reduzierte Öffnungszeiten der Sonderlesesäle: die Öffnungszeiten sind ohnehin nicht besonders benutzerfreundlich!
Der Staat sollte den Bürgern dienen und nicht spar-geilen Überwachungs-R***, denen nur Abzocke beim Bürger einfällt.
Bei der Stuttgarter Staatsgalerie empfiehlt der RH (wiederholt in der Presse erwähnt):
die Festlegung von Sammlungsschwerpunkten, die einen maßvollen Abbau der Sammlungsbestände der Staatsgalerie ermöglichen.
"Zum Thema „Abbau von Sammlungsbeständen“ verweist das MWK auf die Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 17.11.2005, in dem die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die
Veräußerung von Kunstgegenständen aus den Museen des Landes niedergelegt
worden seien. Es bleibe unklar, weshalb der RH für einen Abbau der Bestände
über die dort festgelegten Grundsätze hinaus plädiert."
Der RH replizierte:
"Ein maßvoller Abbau der Sammlungsbestände (z. B. Dubletten, „Ladenhüter“
oder Objekte außerhalb der Sammlungsschwerpunkte) könnte räumliche und
personelle Ressourcen freisetzen, außerdem auch (bescheidene) Veräußerungserlöse
erbringen. Dieser Abbau ist aber auch deshalb notwendig, weil die
Prüfung ergeben hat, dass die Staatsgalerie mit der sachgerechten Verwaltung
des bisherigen Bestandes teilweise überfordert ist."
Die besagte Beschlussempfehlung auf einen zurückgezogenen Antrag der Abgeordneten Utzt findet sich in:
http://www2.landtag-bw.de/wp13/drucksachen/5000/13_5052_d.pdf
Ein CDU-Abgeordneter führte aus:
"Die Konzeption, die das Wissenschaftsministerium in seiner
Stellungnahme vorlege, zeuge von äußerster Zurückhaltung, die
er teile. Folgende Punkte seien klipp und klar festgehalten:
Erstens: Die Landeshaushaltsordnung lasse Veräußerungen von
Sammlungsgegenständen zu.
Zweitens: Veräußerungen seien nur in Einzelfällen möglich, zum
Beispiel bei verzichtbaren Dubletten. Bei der Besichtigung von
Museumsdepots habe er viele Dinge gesehen, die niemals ausgestellt worden seien.
Drittens: Veräußerungen könnten nur auf Antrag der Museumsleitung
erfolgen.
Viertens: In den Entscheidungsprozess sei eine unabhängige Expertenkommission
einzubinden. Dies sei besonders wichtig, weil
oftmals eigensüchtige Interessen gebremst werden müssten.
Fünftens: Der Erlös fließe wieder den Museen zu.
Diese Konzeption halte er für sehr vernünftig. Das Positionspapier
des Deutschen Museumsbundes dagegen sei total überbürokratisiert."
Der Wissenschaftsminister schloss sich dieser Stellungnahme an.
Thilo Martini stellte mir freundlicherweise eine Kurzzusammenfassung seiner Präsentation auf dem Essener Archivtag zur Verfügung:
Open Access "betrifft" zur Zeit und aktuell nur wenige Museen in Deutschland.
Durch die Mitzeichnung der "Berliner Erklärung" im Jahre 2003 haben sich lediglich die sieben Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) sowie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden diesem Gedanken verpflichtet. Bei der Großzahl der bundesdeutschen Museen ist die Idee des "Open Access" noch nicht angekommen - ich vermute sogar, noch nicht einmal bekannt.
Die von ihm zitierte Informationsleitlinie des Zoologischen Museums Koenig
http://www.zfmk.de/web/2_Downloads/1_Forsch_Sektio_Mol_Dritt/data_ZFMK_IT_Leitlinie.pdf
zeigt, dass trotz Berufung auf die Berliner Erklärung - wieder einmal - der Sinn von Open Access nicht verstanden wurde. Ein Rechtevorbehalt bei finanziell verwertbaren Informationen ist gerade nicht mit OA vereinbar.
Das bisherige harte Bildrechte-Regime der Museen, das auf umfassende Kontrolle und Abschöpfung von Gewinnen abzielt, ist mit der Berliner Erklärung für Open Access grundsätzlich nicht vereinbar. Wer es - und sei es abgeschwächt - aufrechterhalten möchte, darf sich ehrlicherweise nicht auf Open Access berufen.
Siehe dazu mein eigenes Archivtag-Referat unter
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
Open Access "betrifft" zur Zeit und aktuell nur wenige Museen in Deutschland.
Durch die Mitzeichnung der "Berliner Erklärung" im Jahre 2003 haben sich lediglich die sieben Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft (WLG) sowie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden diesem Gedanken verpflichtet. Bei der Großzahl der bundesdeutschen Museen ist die Idee des "Open Access" noch nicht angekommen - ich vermute sogar, noch nicht einmal bekannt.
Die von ihm zitierte Informationsleitlinie des Zoologischen Museums Koenig
http://www.zfmk.de/web/2_Downloads/1_Forsch_Sektio_Mol_Dritt/data_ZFMK_IT_Leitlinie.pdf
zeigt, dass trotz Berufung auf die Berliner Erklärung - wieder einmal - der Sinn von Open Access nicht verstanden wurde. Ein Rechtevorbehalt bei finanziell verwertbaren Informationen ist gerade nicht mit OA vereinbar.
Das bisherige harte Bildrechte-Regime der Museen, das auf umfassende Kontrolle und Abschöpfung von Gewinnen abzielt, ist mit der Berliner Erklärung für Open Access grundsätzlich nicht vereinbar. Wer es - und sei es abgeschwächt - aufrechterhalten möchte, darf sich ehrlicherweise nicht auf Open Access berufen.
Siehe dazu mein eigenes Archivtag-Referat unter
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
KlausGraf - am Dienstag, 24. Oktober 2006, 02:11 - Rubrik: Open Access
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Update to http://archiv.twoday.net/stories/2484031/
http://cnx.org/content/m13940/latest/
Excerpts:
A monograph with 100 illustrations might well cost its author $5,000.00 or more in permissions costs after the images are purchased. For books on modern and contemporary art, that number is likely to be considerably higher. [...]
Scholars and editors also express grave concerns about the time and effort required to secure good images and permissions to reproduce them.
See also
http://cnx.org/content/m13952/latest/
http://cnx.org/content/m13940/latest/
Excerpts:
A monograph with 100 illustrations might well cost its author $5,000.00 or more in permissions costs after the images are purchased. For books on modern and contemporary art, that number is likely to be considerably higher. [...]
Scholars and editors also express grave concerns about the time and effort required to secure good images and permissions to reproduce them.
See also
http://cnx.org/content/m13952/latest/
KlausGraf - am Dienstag, 24. Oktober 2006, 01:50 - Rubrik: English Corner
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Besonders gut wird man über Fälle des Deaccessioning in den USA bzw. dem UK in dem Weblog Cronaca informiert. Erneut
http://www.cronaca.com/archives/004674.html
konstatiert David das erstaunliche Schweigen über die Karlsruher Causa insbesondere bei der NYT, die US-Fälle dezidiert aufgreift.
http://www.cronaca.com/archives/004674.html
konstatiert David das erstaunliche Schweigen über die Karlsruher Causa insbesondere bei der NYT, die US-Fälle dezidiert aufgreift.
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Auf dem Historikertag in Konstanz im September 2006 gab es auch eine Veranstaltung Bilder der „Linken“. Beispiele einer transnationalen Kulturgeschichte des Politischen in den 1960er und 1970er Jahren. Die abstracts sind online.
Auf HSozKult findet sich ein umfangreicher Tagungsbericht.
Auf HSozKult findet sich ein umfangreicher Tagungsbericht.
Bernd Hüttner - am Montag, 23. Oktober 2006, 20:37 - Rubrik: Archive von unten
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Auf dem Historikertag in Konstanz im September 2006 gab es auch eine Sektion Geschichtsbilder der Archive / Geschichtsbilder der Wissenschaft. Die abstracts sind online.
Auf HSozKult findet sich ein Tagungsbericht zur Veranstaltung "Dokumente und Deutungen zur Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er Jahre".
Am Ende des Tagungsberichtes findet sich der Hinweis, dass das Landesarchiv Baden-Württemberg ein Kolloquium ‚1968 - Was bleibt von einer Generation?’ am 27.2.2007 in Stuttgart plant (website mit vorläufigem Programm als PDF).
Tagungsbericht: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1181
Auf HSozKult findet sich ein Tagungsbericht zur Veranstaltung "Dokumente und Deutungen zur Anti-Atomkraft-Bewegung der 1970er Jahre".
Am Ende des Tagungsberichtes findet sich der Hinweis, dass das Landesarchiv Baden-Württemberg ein Kolloquium ‚1968 - Was bleibt von einer Generation?’ am 27.2.2007 in Stuttgart plant (website mit vorläufigem Programm als PDF).
Tagungsbericht: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1181
Bernd Hüttner - am Montag, 23. Oktober 2006, 20:15 - Rubrik: Archive von unten
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Bibliothek & Information Deutschland
(BID) - Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und
Informationsverbände e.V.
http://www.BIDeutschland.de
5. Oktober 2006
Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Vertreter von Kultur und Wissenschaft sind geschockt, und auch als Dachverband
der Bibliotheksverbände stehen wir Ihrem Plan fassungslos gegenüber:
Die von Ihnen geführte Landesregierung, beabsichtigt, deutsches Kulturgut
von überragender Bedeutung aus der Badischen Landesbibliothek zu entfernen
und zum Verkauf anzubieten. Tausende von unersetzlichen mittelalterlichen
Handschriften und Frühdrucken sollen der Wissenschaft entzogen
werden. Ein über Jahrhunderte gewachsener Organismus wie die Badische
Landesbibliothek soll seiner historischen Seele beraubt werden. In die Erhaltung
und Erschließung dieser einzigartigen Dokumente deutscher,
ja europäischer Kultur sind öffentliche Mittel erheblichen Umfangs investiert
worden, um sie dauerhaft zu sichern.
In Deutschland gibt es aus gutem Grund ein Gesetz zum Schutz deutschen
Kulturgutes gegen Abwanderung. Die Notwendigkeit, kulturelles Erbe im
öffentlichen Besitz gegen staatlich angeordnete Verkaufsaktionen zu
schützen, war bislang nicht gegeben. Halten Sie es für angemessen, dass
eine Diskussion hierüber ausgerechnet von Baden-Württemberg ausgeht?
Kulturdenkmäler gehören dem Volk eines Landes, erst recht einer Kulturnation.
Um sie vor dem Zugriff durch finanzstarke Privatleute zu schützen,
werden sie in staatlichen Bibliotheken aufbewahrt. Auf einmal will der Staat
– Ihr Land - in seine eigene Schatztruhe greifen und seinem Volk unersetzliche
Kulturdenkmäler wegnehmen?
Sie, Herr Ministerpräsident, können stolz sein auf das Land Baden-
Württemberg, seine Geschichte, seine Kultur und seine Menschen, die sich
– vielleicht mehr als anderswo – dieser Geschichte und Kultur emotional
verbunden fühlen und stolz darauf sind.
Die Handschriften und Drucke aus der Badischen Landesbibliothek dürfen
nicht zur finanzpolitischen Dispositionsmasse werden. Sie sind essentieller
Bestandteil dieser traditionsreichen Bibliothek, sie müssen weiterhin der
Wissenschaft und Forschung in Deutschland sicher zur Verfügung stehen,
sie müssen ein Teil der kulturellen Identität der Menschen in Baden-
Württemberg bleiben.
Wir bitten Sie dringend: Lösen Sie den Rechtsstreit nicht durch die teilweise
Zerstörung einer Bibliothek und nehmen Sie Ihre Verkaufspläne zurück!
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lison
Sprecherin „Bibliothek & Information Deutschland“
(BID) - Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks- und
Informationsverbände e.V.
http://www.BIDeutschland.de
5. Oktober 2006
Verkauf von Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Vertreter von Kultur und Wissenschaft sind geschockt, und auch als Dachverband
der Bibliotheksverbände stehen wir Ihrem Plan fassungslos gegenüber:
Die von Ihnen geführte Landesregierung, beabsichtigt, deutsches Kulturgut
von überragender Bedeutung aus der Badischen Landesbibliothek zu entfernen
und zum Verkauf anzubieten. Tausende von unersetzlichen mittelalterlichen
Handschriften und Frühdrucken sollen der Wissenschaft entzogen
werden. Ein über Jahrhunderte gewachsener Organismus wie die Badische
Landesbibliothek soll seiner historischen Seele beraubt werden. In die Erhaltung
und Erschließung dieser einzigartigen Dokumente deutscher,
ja europäischer Kultur sind öffentliche Mittel erheblichen Umfangs investiert
worden, um sie dauerhaft zu sichern.
In Deutschland gibt es aus gutem Grund ein Gesetz zum Schutz deutschen
Kulturgutes gegen Abwanderung. Die Notwendigkeit, kulturelles Erbe im
öffentlichen Besitz gegen staatlich angeordnete Verkaufsaktionen zu
schützen, war bislang nicht gegeben. Halten Sie es für angemessen, dass
eine Diskussion hierüber ausgerechnet von Baden-Württemberg ausgeht?
Kulturdenkmäler gehören dem Volk eines Landes, erst recht einer Kulturnation.
Um sie vor dem Zugriff durch finanzstarke Privatleute zu schützen,
werden sie in staatlichen Bibliotheken aufbewahrt. Auf einmal will der Staat
– Ihr Land - in seine eigene Schatztruhe greifen und seinem Volk unersetzliche
Kulturdenkmäler wegnehmen?
Sie, Herr Ministerpräsident, können stolz sein auf das Land Baden-
Württemberg, seine Geschichte, seine Kultur und seine Menschen, die sich
– vielleicht mehr als anderswo – dieser Geschichte und Kultur emotional
verbunden fühlen und stolz darauf sind.
Die Handschriften und Drucke aus der Badischen Landesbibliothek dürfen
nicht zur finanzpolitischen Dispositionsmasse werden. Sie sind essentieller
Bestandteil dieser traditionsreichen Bibliothek, sie müssen weiterhin der
Wissenschaft und Forschung in Deutschland sicher zur Verfügung stehen,
sie müssen ein Teil der kulturellen Identität der Menschen in Baden-
Württemberg bleiben.
Wir bitten Sie dringend: Lösen Sie den Rechtsstreit nicht durch die teilweise
Zerstörung einer Bibliothek und nehmen Sie Ihre Verkaufspläne zurück!
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Lison
Sprecherin „Bibliothek & Information Deutschland“
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http://tls.timesonline.co.uk/article/0,,25390-2388630.html
German manuscript collections
Sir, – I was shocked, as most of your readers were, I am sure, to learn, from Nicolas Barker’s account earlier this year, about the demise of the Macclesfield Library (Commentary, June 23). A similar fate is currently being contemplated for one of the most prestigious manuscript collections in Germany, which has been in the care of Karlsruhe’s Badische Landesbibliothek for over a century. This collection comprises a large number of very early manuscripts, many from the monastery of Reichenau (founded circa 720), where they were first catalogued in the ninth century.
It appears that the princes of Baden still have some claims – legally rather dubious, if one cares to take a close look, something they and their advisers are actively discouraging – to large portions of the province’s cultural treasures, even though 1) they were stripped of their politically pre-eminent position in the wake of the First World War and 2) said treasures were secularized in the Napoleonic era and not, strictly speaking, given to the Grand Dukes. The cash raised by auctioning off the manuscripts would pay for repairs at Schloss Salem on Lake Constance, which the impecunious Badens call home.
In the mind of its author, Herr Oettinger, minister-president of Baden-Württemberg, this barbaric scheme would settle once and for all any outstanding claims by the former dynasts, who have already spent their way through the proceeds of the sale of their main schloss at Baden-Baden (including contents). All the federal authorities have done so far is to rule out foreign bids for the Karlsruhe manuscripts, as if that could prevent them, once in private hands, from leaving the country! I can’t help but think that if the EU had a meaningful cultural mandate, with matching human and financial resources, this would be the perfect wrong for it to set right by preserving as a public concern what is indubitably a treasure of supranational significance.
ALAIN J. STOCLET
Université Lyon 2 – Lumière, 86 rue Pasteur, Lyon.
German manuscript collections
Sir, – I was shocked, as most of your readers were, I am sure, to learn, from Nicolas Barker’s account earlier this year, about the demise of the Macclesfield Library (Commentary, June 23). A similar fate is currently being contemplated for one of the most prestigious manuscript collections in Germany, which has been in the care of Karlsruhe’s Badische Landesbibliothek for over a century. This collection comprises a large number of very early manuscripts, many from the monastery of Reichenau (founded circa 720), where they were first catalogued in the ninth century.
It appears that the princes of Baden still have some claims – legally rather dubious, if one cares to take a close look, something they and their advisers are actively discouraging – to large portions of the province’s cultural treasures, even though 1) they were stripped of their politically pre-eminent position in the wake of the First World War and 2) said treasures were secularized in the Napoleonic era and not, strictly speaking, given to the Grand Dukes. The cash raised by auctioning off the manuscripts would pay for repairs at Schloss Salem on Lake Constance, which the impecunious Badens call home.
In the mind of its author, Herr Oettinger, minister-president of Baden-Württemberg, this barbaric scheme would settle once and for all any outstanding claims by the former dynasts, who have already spent their way through the proceeds of the sale of their main schloss at Baden-Baden (including contents). All the federal authorities have done so far is to rule out foreign bids for the Karlsruhe manuscripts, as if that could prevent them, once in private hands, from leaving the country! I can’t help but think that if the EU had a meaningful cultural mandate, with matching human and financial resources, this would be the perfect wrong for it to set right by preserving as a public concern what is indubitably a treasure of supranational significance.
ALAIN J. STOCLET
Université Lyon 2 – Lumière, 86 rue Pasteur, Lyon.
KlausGraf - am Montag, 23. Oktober 2006, 02:08 - Rubrik: English Corner
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http://de.wikisource.org/wiki/Schrift_und_Schrifttum
Alle Seiten wurden mindestens einmal korrekturgelesen. Das Büchlein ist auch heute noch eine nützliche Einführung insbesondere hinsichtlich württembergischer Verhältnisse.
Alle Seiten wurden mindestens einmal korrekturgelesen. Das Büchlein ist auch heute noch eine nützliche Einführung insbesondere hinsichtlich württembergischer Verhältnisse.
KlausGraf - am Montag, 23. Oktober 2006, 01:21 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Die monumentale Ausgabe von Steiff/Mehring ist auf Commons komplett online:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Lieder_Spr%C3%BCche_W%C3%BCrrtembergs_%28Steiff_Mehring%29
http://commons.wikimedia.org/wiki/Lieder_Spr%C3%BCche_W%C3%BCrrtembergs_%28Steiff_Mehring%29
KlausGraf - am Sonntag, 22. Oktober 2006, 23:59 - Rubrik: Landesgeschichte
http://www.landesarchiv-bw.de entnimmt man:
Bestand: 4
Bezeichnung: Salem
Laufzeit: 1183-1812
Umfang: 8378 Nummern (1183-1812), 69,5 lfd. m
Erschliessungstand: 1 sehr gut
Findhilfsmittel: BR handschr. von M. Gmelin bzw. Fr. v. Weech 1877-1892, Generalia chronologisch,
[...]
Überlieferungsgeschichte: Enthält das Urkundenarchiv des Zisterzienserklosters Salem, das in den Jahren 1802/ 04 säkularisiert wurde. Dabei fielen Teile der Salemer Klosterherrschaft, insbes. die Pflegen Ostrach, Ehingen und Schemmerberg, an das fürstliche Haus Thurn und Taxis, das auch die entsprechenden Archivbestände übernahm (heute als Depositum im Staatsarchiv Sigmaringen). Zusammen mit Petershausen (siehe Bestand 1) wurde Salem als Grafschaft und spätere Standesherrschaft den jüngeren Prinzen des Großherzoglichen Hauses zugewiesen und bildete den ,,Markgräflich badischen Hausfideikomiß". In drei eigens dafür hergerichteten Räumen des ehemaligen Salemer Klostergebäudes wurde das alte Klosterarchiv aufgestellt. Dort befanden sich auch Teile von Archiven württembergischer Klöster, die im Zuge der Reformation säkularisiert worden waren (Bebenhausen, Herrenalb, Heiligkreuztal, Königsbronn).
Erstmals sichtete der Karlsruher Archivar Joseph Bader 1842 die Salemer Bestände und leitete die Verhandlungen über ihre Verbringung nach Karlsruhe ein. Die Urkunden wurden anscheinend zum überwiegenden Teil in den Jahren 18 55/56 nach Karlsruhe verbracht, um dort verzeichnet zu werden. Moriz Gmelin setzte 1879 die Sichtung des Materials unter Einbeziehung der in Salem verbliebenen Aktenbestände fort; nach seinem Tod (1880) übernahm Friedrich v. Weech die Betreuung der Bestände, die mit der Edition der Urkunden Hand in Hand ging. Seine Urkundenausgabe erschien seit 1883, zunächst in der ZGO, sodann auch als dreibändiges Werk. Erst als das Gros der Akten und Amtsbuchbestände nach Karlsruhe gekommen war, konnte man auch die Verzeichnung der Urkundenbestände abschließen (Nachträge 1882), deren Reinschrift 1890/92 beendet wurde. 1889 wurde mit Zustimmung der Markgräflichen Domänenverwaltung das Urkundenarchiv des Klosters Bebenhausen nach Stuttgart übergeben, die anderen württembergischen Archivteile um 1910, als aus Salem ein letzter Teil von Akten und Amtsbüchern nach Karlsruhe nachgereicht wurde. Während die Akten in das Eigentum des badischen Staats übergingen, behielt sich die Markgräfliche Verwaltung das Eigentumsrecht über die Urkunden vor, die jedoch auf Dauer im Generallandesarchiv deponiert werden sollten. Die Einschränkung, sie nur mit Genehmigung der Markgräflichen Verwaltung zugänglich zu machen, wurde nach 1918 aufgehoben, als man sah, daß der ursprüngliche Plan, sie zunächst für ein großes kulturhistorisches Werk über Salem auszuwerten, nicht durchzuführen war, Weechs Werk jedoch diese Forderungen wenigstens teilweise erfüllte. So blieb es nach 1918 bei der Festschreibung der Eigentumsverhältnisse des im Generallandesarchiv ohne Einschränkung zugänglichen Bestandes, des größten Urkundenbestandes eines Klosters im Generallandesarchiv. Die Umtaschungs- und Signiermaßnahmen erstreckten sich über mehrere Jahre und wurden 1985 abgeschlossen.
[...]
Literatur: F. L. Baumann, Acta Salemitana, in: ZGO Bd.31 (1879) S. 47-140. - Codex Diplomaticus Salemitanus. Urkundenbuch der Zisterzienserabtei Salem, hrsg. von Fr. v. Weech, Bd. 1-3 (Karlsruhe 1883-1895). [...]
Zu Bestand 1 (Petershausen) mit 19 lfd. m erfährt man:
In die Diskussion über die Eigentumsrechte der Salemer Archivalien war Petershausen nicht einbezogen, dessen Archivalien nicht die gleiche wissenschaftliche Bedeutung zugemessen wurde wie denjenigen des Salemer Archivs. So wurde das Archiv von Petershausen in die Beständetektonik des Generallandesarchivs eingeordnet und archivisch betreut.
Der Fideikommiss, zu dem Salem gehörte, wurde als Bodensee-Fideikommiss bezeichnet. Es ist irreführend, ihn als "den" Hausfideikommiss zu bezeichnen. Es handelt sich in Wirklichkeit um den wichtigsten Partikular-Apanagial-Fideikommiss, wie sich aus dem (allgemein einsehbaren) Findbuch des Großherzoglichen Familienarchivs ergibt. Er wurde als Erster Apanagial-Fideikommiss bezeichnet (z.B. als 1869 Prinz Wilhelm von Baden den Empfang des zu ihm gehörigen Schmucks bestätigte; 1831 war Markgräfin Elisabeth Inhaberin). 1838 Juni 8 wurde ein neues Statut für die vom allgemeinen Hausfideikommiss gesonderten Fideikommisse Salem und Petershausen einschließlich Schmuck nebst Juwelen im Wert von 16335 Gulden und Silber-Service im Wert von 11000 Gulden erlassen. 1883 Mai 21 verleibte Prinz Wilhelm Besitzungen bei Knielingen dem Apanagialfideikommiss des Fürstenhauses am Bodensee ein. 1898 bekannte Prinz Max von Baden zur Nutznießung empfangen zu haben das Bodensee-Fideikommiss-Silber und den -Schmuck.
Daneben gab es (ebenfalls nach dem Findbuch Bd. I) den Partikular-Fideikommiss der "4 Pfälzer Höfe" (1919 vom Land übernommen), des Hochberg-Palais in Karlsruhe und von Bauschlott.
Bestand: 4
Bezeichnung: Salem
Laufzeit: 1183-1812
Umfang: 8378 Nummern (1183-1812), 69,5 lfd. m
Erschliessungstand: 1 sehr gut
Findhilfsmittel: BR handschr. von M. Gmelin bzw. Fr. v. Weech 1877-1892, Generalia chronologisch,
[...]
Überlieferungsgeschichte: Enthält das Urkundenarchiv des Zisterzienserklosters Salem, das in den Jahren 1802/ 04 säkularisiert wurde. Dabei fielen Teile der Salemer Klosterherrschaft, insbes. die Pflegen Ostrach, Ehingen und Schemmerberg, an das fürstliche Haus Thurn und Taxis, das auch die entsprechenden Archivbestände übernahm (heute als Depositum im Staatsarchiv Sigmaringen). Zusammen mit Petershausen (siehe Bestand 1) wurde Salem als Grafschaft und spätere Standesherrschaft den jüngeren Prinzen des Großherzoglichen Hauses zugewiesen und bildete den ,,Markgräflich badischen Hausfideikomiß". In drei eigens dafür hergerichteten Räumen des ehemaligen Salemer Klostergebäudes wurde das alte Klosterarchiv aufgestellt. Dort befanden sich auch Teile von Archiven württembergischer Klöster, die im Zuge der Reformation säkularisiert worden waren (Bebenhausen, Herrenalb, Heiligkreuztal, Königsbronn).
Erstmals sichtete der Karlsruher Archivar Joseph Bader 1842 die Salemer Bestände und leitete die Verhandlungen über ihre Verbringung nach Karlsruhe ein. Die Urkunden wurden anscheinend zum überwiegenden Teil in den Jahren 18 55/56 nach Karlsruhe verbracht, um dort verzeichnet zu werden. Moriz Gmelin setzte 1879 die Sichtung des Materials unter Einbeziehung der in Salem verbliebenen Aktenbestände fort; nach seinem Tod (1880) übernahm Friedrich v. Weech die Betreuung der Bestände, die mit der Edition der Urkunden Hand in Hand ging. Seine Urkundenausgabe erschien seit 1883, zunächst in der ZGO, sodann auch als dreibändiges Werk. Erst als das Gros der Akten und Amtsbuchbestände nach Karlsruhe gekommen war, konnte man auch die Verzeichnung der Urkundenbestände abschließen (Nachträge 1882), deren Reinschrift 1890/92 beendet wurde. 1889 wurde mit Zustimmung der Markgräflichen Domänenverwaltung das Urkundenarchiv des Klosters Bebenhausen nach Stuttgart übergeben, die anderen württembergischen Archivteile um 1910, als aus Salem ein letzter Teil von Akten und Amtsbüchern nach Karlsruhe nachgereicht wurde. Während die Akten in das Eigentum des badischen Staats übergingen, behielt sich die Markgräfliche Verwaltung das Eigentumsrecht über die Urkunden vor, die jedoch auf Dauer im Generallandesarchiv deponiert werden sollten. Die Einschränkung, sie nur mit Genehmigung der Markgräflichen Verwaltung zugänglich zu machen, wurde nach 1918 aufgehoben, als man sah, daß der ursprüngliche Plan, sie zunächst für ein großes kulturhistorisches Werk über Salem auszuwerten, nicht durchzuführen war, Weechs Werk jedoch diese Forderungen wenigstens teilweise erfüllte. So blieb es nach 1918 bei der Festschreibung der Eigentumsverhältnisse des im Generallandesarchiv ohne Einschränkung zugänglichen Bestandes, des größten Urkundenbestandes eines Klosters im Generallandesarchiv. Die Umtaschungs- und Signiermaßnahmen erstreckten sich über mehrere Jahre und wurden 1985 abgeschlossen.
[...]
Literatur: F. L. Baumann, Acta Salemitana, in: ZGO Bd.31 (1879) S. 47-140. - Codex Diplomaticus Salemitanus. Urkundenbuch der Zisterzienserabtei Salem, hrsg. von Fr. v. Weech, Bd. 1-3 (Karlsruhe 1883-1895). [...]
Zu Bestand 1 (Petershausen) mit 19 lfd. m erfährt man:
In die Diskussion über die Eigentumsrechte der Salemer Archivalien war Petershausen nicht einbezogen, dessen Archivalien nicht die gleiche wissenschaftliche Bedeutung zugemessen wurde wie denjenigen des Salemer Archivs. So wurde das Archiv von Petershausen in die Beständetektonik des Generallandesarchivs eingeordnet und archivisch betreut.
Der Fideikommiss, zu dem Salem gehörte, wurde als Bodensee-Fideikommiss bezeichnet. Es ist irreführend, ihn als "den" Hausfideikommiss zu bezeichnen. Es handelt sich in Wirklichkeit um den wichtigsten Partikular-Apanagial-Fideikommiss, wie sich aus dem (allgemein einsehbaren) Findbuch des Großherzoglichen Familienarchivs ergibt. Er wurde als Erster Apanagial-Fideikommiss bezeichnet (z.B. als 1869 Prinz Wilhelm von Baden den Empfang des zu ihm gehörigen Schmucks bestätigte; 1831 war Markgräfin Elisabeth Inhaberin). 1838 Juni 8 wurde ein neues Statut für die vom allgemeinen Hausfideikommiss gesonderten Fideikommisse Salem und Petershausen einschließlich Schmuck nebst Juwelen im Wert von 16335 Gulden und Silber-Service im Wert von 11000 Gulden erlassen. 1883 Mai 21 verleibte Prinz Wilhelm Besitzungen bei Knielingen dem Apanagialfideikommiss des Fürstenhauses am Bodensee ein. 1898 bekannte Prinz Max von Baden zur Nutznießung empfangen zu haben das Bodensee-Fideikommiss-Silber und den -Schmuck.
Daneben gab es (ebenfalls nach dem Findbuch Bd. I) den Partikular-Fideikommiss der "4 Pfälzer Höfe" (1919 vom Land übernommen), des Hochberg-Palais in Karlsruhe und von Bauschlott.
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Klaus Klein weist darauf hin, "daß
ausführliche Katalogisate der mittelalterlichen Teile aus dem Bestand
'Hinterlegungen' bereits seit 2000 in dem von der DFG finanzierten (!) Katalog
von Armin Schlechter und Gerhard Stamm zugänglich sind (Die kleinen
Provenienzen [Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe
XIII], Wiesbaden 2000).
Der Einschätzung des Direktors der BLB Karlsruhe, daß diese Hinterlegungen
zwar wissenschaftlich hoch bedeutsam, jedoch von ihrem Geldwert her von
vergleichsweise "peripherer Natur" sind, kann man nur zustimmen. - Eine
Ausnahme bildet in der Tat wohl nur die anonyme deutsche Versübersetzung des
'Speculum humanae salvationis' (Karlsruhe, Landesbibl., Cod. H. 78).
Weiterführende Informationen zu dieser illustrierten Handschrift aus dem 14.
Jh. finden Sie übrigens im Handschriftencensus:
Vgl. http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=4090 "
Leider musste der Katalog von Schlechter/Stamm, der bereits bei Manuscripta Mediaevalia eingestellt war, aus urheberrechtlichen Gründen wieder entfernt werden.
"Die 1919 vom Kupferstichkabinett an die Badische Landesbibliothek übergebene Handschrift ist Bestandteil der 'Zähringer Stiftung'." Dieser Bemerkung ist zu widersprechen. Soweit die Sammlungen des Kupferstichkabinetts 1918 Staatseigentum geworden sind, wofür viel spricht, ist die Hs. Landeseigentum.
Update:
Zum Speculum siehe ausführlich
http://archiv.twoday.net/stories/2918302/
Armin Schlechter/Gerhard Stamm: Die kleinen Provenienzen, Wiesbaden 2000, S. 154f. gehen auf die Gruppe Hinterlegung H. der BLB etwas näher ein. Es handle sich nicht um Säkularisationsgut, sondern um Hinterlegung verschiedener Personen. 1942 ist ein großer Teil untergegangen. Zum Bestand gehört etwa die Gruppe der Hebel-Manuskripte (s.u.).
Ein Teil der Drucke (Inkunabeln und Frühdrucke) stammt aus Petershausen und wurde aus unbekannten Gründen 1831 nicht an die UB Heidelberg abgeliefert (H. 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20).
Bei dieser Gruppe scheint ein Eigentum des Hauses Baden heute noch wahrscheinlich, da Salem und Petershausen als Sekundogenituren Privateigentum badischer Prinzen waren und keine Einigung mit Max von Baden bekannt ist, dass Gegenstände, die zum Bodensee-Fideikommiss gehörten, in die Zähringer-Stiftung einbezogen wurden. Denkbar (aber nicht beweisbar) ist natürlich auch, dass die Petershausener Drucke dem Hausfideikommiss geschenkt wurden, womit wieder die Zähringer Stiftung ins Spiel käme (falls man sie nicht dem Staatsgut zuweist).
[Update 30.1.2007: Der vorige Absatz ist im Licht von
http://archiv.twoday.net/stories/3248969/
zu korrigieren]
Ausser H. 78 (Speculum) beschreibt der Katalog die folgenden Handschriften (bei H. 10 fehlt jegliche Angabe über die Provenienz):
H. 7 Wolleber: Zähringer, 17. Jh. Ebenso wie H. 8 (desgleichen) am 4.7.1876 an die Bibliothek übergeben. Das Stammbuch H. 9 kam von Großherzog Friedrich I. am 4.7.1876 an die Bibliothek, H. 64 von Friedrich II. am 8.4.1908, H. 65 am 27.4.1908.
Zu den Hebel-Handschriften ergibt sich aus Hermann v. Coelln, Hebel-Manuskripte in der Badischen Landesbibliothek, in: Johann Peter Hebel. Eine Wiederbegegnung zu seinem 225. Geburtstag, Karlsruhe 1984, S. 186-195, hier S. 187 dass der Weg vom Verlag C. F. Müller (?) in das Eigentum des Großherzogs unklar ist. H. 57 trägt den Vermerk Brambachs "Allerhöchstem Eigentum vorbehalten Brambach 5. Juni 1886", Längin hatte aber bereits 1882 andere Manuskripte als Eigentum des Großherzogs bezeichnet. H. 94 befand sich noch 1921 im GLAK, das ebenfalls Hebel-Manuskripte verwahrt.
Sind Einträge von Brambach ein klarer Beweis für das Privateigentum des Großherzogs? Oder die Tatsache, dass in der 1995 erworbenen Privatbibliothek ein Hebel-Autograph sich befand?
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/spezialsammlungen/bad-bad.php
Nein, das sind sie nicht, da die Zeitgenossen nicht klar zwischen dem Hausfideikommiss, in den auch klar der Krone gehörendes einfloss, und dem Privatvermögen des Großherzogs trennten. Ein strikter Beweis, dass etwa die Hebel-Manuskripte nicht dem Großherzog als Amtsträger zur Verwendung im unveräußerlichen und daher schützenden Hausfideikommiss, der als Privateigentum des Großherzoglichen Hauses angesehen wurde (aber als Kron- oder Domanial-Fideikommiss betrachtet werden muss), übergeben wurden, kann nicht geführt werden.
[Update 30.1.2007: In der Landesbibliothek scheinen die Akten des GLAK zu den Hebel-Unterlagen unbeachtet geblieben worden sein. Laut der darauf bezüglichen Akte 60/22 (verfilmt, Film wie üblich schlecht lesbar, daher von mir nur flüchtig ausgewertet) schenkte 1880/81 die Familie des verstorbenen Kirchenrats F. W. Hitzig Briefe und Papiere Hebels dem Großherzog, der die Eibnverleibung in die Handschriftensammlung der BLB veranlasste. In 60/102 geht es um (großherzogliche) Hinterlegungen von Handschriften und Büchern in der BLB (also eine zentrale Quelle zu dem in diesem Beitrag behandelten Thema). Wenn es um die mäzenatische Rolle des Großherzogs geht, liefert dieser Bestand viele Hinweise, denen man nachgehen müsste. So sind viele literarische Einsendungen - also Geschenke an den Großherzog - vermerkt, es gibt aber auch eine Akte über die Versteigerung der Langensteiner Glasgemälde 60/1263 - non vidi -, eine zur Abgabe von 2 Federhaltern an das Zähringer Musem 1890 (60/1275, non vidi) und eine zur Verlassenschaft Wessenbergs 1860-1910 (60/2041, non vidi).]
Die Signierung großherzoglichen Eigentums mit H. erfolgte offensichtlich, um nach 1872 Staatsgut und Hausfideikommiss klar abzusondern. Die Situation von 1918, bei der die Krone, ohne dass die staatsrechtlich vorgesehen war, an den Staat überging, wurde natürlich nicht vorhergesehen. Ob der Großherzog eine Sache in seiner Eigenschaft als Monarch, als Chef des Hauses und alleiniger Nutznießungsberechtigter des Hausfideikommisses, oder als Privatmann besaß, dürfte ihm selbst nicht klar gewesen sein.
Bei den Hausfideikommiss-Handschriften aus der BLB, die ins GLAK kamen, hat das Land Baden 1919 das Eigentum des Hauses Baden anerkannt, da es die staatsrechtliche Bedeutung des Hausfideikommisses verkannt hat. Hinsichtlich der Hinterlegungen kann ein klarer und eindeutiger Anspruch des Hauses Baden (abgesehen vielleicht von den Petershausener Drucken) dem Grunde nach nicht in Betracht kommen, auch wenn dieser Anspruch nach 1945 von der BLB anerkannt wurde (Schreiben der Badischen Landesbibliothek vom 11. Juni 1952 über hofeigene Bestände, GLAK 235/40323).
Jedenfalls aber sind die Hinterlegungen Bestandteil der Zähringer Stiftung geworden (nach meiner Auffassung auch Eigentum durch Übereignung seitens Markgraf Berthold durch konkludentes Handeln.)
ausführliche Katalogisate der mittelalterlichen Teile aus dem Bestand
'Hinterlegungen' bereits seit 2000 in dem von der DFG finanzierten (!) Katalog
von Armin Schlechter und Gerhard Stamm zugänglich sind (Die kleinen
Provenienzen [Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe
XIII], Wiesbaden 2000).
Der Einschätzung des Direktors der BLB Karlsruhe, daß diese Hinterlegungen
zwar wissenschaftlich hoch bedeutsam, jedoch von ihrem Geldwert her von
vergleichsweise "peripherer Natur" sind, kann man nur zustimmen. - Eine
Ausnahme bildet in der Tat wohl nur die anonyme deutsche Versübersetzung des
'Speculum humanae salvationis' (Karlsruhe, Landesbibl., Cod. H. 78).
Weiterführende Informationen zu dieser illustrierten Handschrift aus dem 14.
Jh. finden Sie übrigens im Handschriftencensus:
Vgl. http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=4090 "
Leider musste der Katalog von Schlechter/Stamm, der bereits bei Manuscripta Mediaevalia eingestellt war, aus urheberrechtlichen Gründen wieder entfernt werden.
"Die 1919 vom Kupferstichkabinett an die Badische Landesbibliothek übergebene Handschrift ist Bestandteil der 'Zähringer Stiftung'." Dieser Bemerkung ist zu widersprechen. Soweit die Sammlungen des Kupferstichkabinetts 1918 Staatseigentum geworden sind, wofür viel spricht, ist die Hs. Landeseigentum.
Update:
Zum Speculum siehe ausführlich
http://archiv.twoday.net/stories/2918302/
Armin Schlechter/Gerhard Stamm: Die kleinen Provenienzen, Wiesbaden 2000, S. 154f. gehen auf die Gruppe Hinterlegung H. der BLB etwas näher ein. Es handle sich nicht um Säkularisationsgut, sondern um Hinterlegung verschiedener Personen. 1942 ist ein großer Teil untergegangen. Zum Bestand gehört etwa die Gruppe der Hebel-Manuskripte (s.u.).
Ein Teil der Drucke (Inkunabeln und Frühdrucke) stammt aus Petershausen und wurde aus unbekannten Gründen 1831 nicht an die UB Heidelberg abgeliefert (H. 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20).
Bei dieser Gruppe scheint ein Eigentum des Hauses Baden heute noch wahrscheinlich, da Salem und Petershausen als Sekundogenituren Privateigentum badischer Prinzen waren und keine Einigung mit Max von Baden bekannt ist, dass Gegenstände, die zum Bodensee-Fideikommiss gehörten, in die Zähringer-Stiftung einbezogen wurden. Denkbar (aber nicht beweisbar) ist natürlich auch, dass die Petershausener Drucke dem Hausfideikommiss geschenkt wurden, womit wieder die Zähringer Stiftung ins Spiel käme (falls man sie nicht dem Staatsgut zuweist).
[Update 30.1.2007: Der vorige Absatz ist im Licht von
http://archiv.twoday.net/stories/3248969/
zu korrigieren]
Ausser H. 78 (Speculum) beschreibt der Katalog die folgenden Handschriften (bei H. 10 fehlt jegliche Angabe über die Provenienz):
H. 7 Wolleber: Zähringer, 17. Jh. Ebenso wie H. 8 (desgleichen) am 4.7.1876 an die Bibliothek übergeben. Das Stammbuch H. 9 kam von Großherzog Friedrich I. am 4.7.1876 an die Bibliothek, H. 64 von Friedrich II. am 8.4.1908, H. 65 am 27.4.1908.
Zu den Hebel-Handschriften ergibt sich aus Hermann v. Coelln, Hebel-Manuskripte in der Badischen Landesbibliothek, in: Johann Peter Hebel. Eine Wiederbegegnung zu seinem 225. Geburtstag, Karlsruhe 1984, S. 186-195, hier S. 187 dass der Weg vom Verlag C. F. Müller (?) in das Eigentum des Großherzogs unklar ist. H. 57 trägt den Vermerk Brambachs "Allerhöchstem Eigentum vorbehalten Brambach 5. Juni 1886", Längin hatte aber bereits 1882 andere Manuskripte als Eigentum des Großherzogs bezeichnet. H. 94 befand sich noch 1921 im GLAK, das ebenfalls Hebel-Manuskripte verwahrt.
Sind Einträge von Brambach ein klarer Beweis für das Privateigentum des Großherzogs? Oder die Tatsache, dass in der 1995 erworbenen Privatbibliothek ein Hebel-Autograph sich befand?
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/spezialsammlungen/bad-bad.php
Nein, das sind sie nicht, da die Zeitgenossen nicht klar zwischen dem Hausfideikommiss, in den auch klar der Krone gehörendes einfloss, und dem Privatvermögen des Großherzogs trennten. Ein strikter Beweis, dass etwa die Hebel-Manuskripte nicht dem Großherzog als Amtsträger zur Verwendung im unveräußerlichen und daher schützenden Hausfideikommiss, der als Privateigentum des Großherzoglichen Hauses angesehen wurde (aber als Kron- oder Domanial-Fideikommiss betrachtet werden muss), übergeben wurden, kann nicht geführt werden.
[Update 30.1.2007: In der Landesbibliothek scheinen die Akten des GLAK zu den Hebel-Unterlagen unbeachtet geblieben worden sein. Laut der darauf bezüglichen Akte 60/22 (verfilmt, Film wie üblich schlecht lesbar, daher von mir nur flüchtig ausgewertet) schenkte 1880/81 die Familie des verstorbenen Kirchenrats F. W. Hitzig Briefe und Papiere Hebels dem Großherzog, der die Eibnverleibung in die Handschriftensammlung der BLB veranlasste. In 60/102 geht es um (großherzogliche) Hinterlegungen von Handschriften und Büchern in der BLB (also eine zentrale Quelle zu dem in diesem Beitrag behandelten Thema). Wenn es um die mäzenatische Rolle des Großherzogs geht, liefert dieser Bestand viele Hinweise, denen man nachgehen müsste. So sind viele literarische Einsendungen - also Geschenke an den Großherzog - vermerkt, es gibt aber auch eine Akte über die Versteigerung der Langensteiner Glasgemälde 60/1263 - non vidi -, eine zur Abgabe von 2 Federhaltern an das Zähringer Musem 1890 (60/1275, non vidi) und eine zur Verlassenschaft Wessenbergs 1860-1910 (60/2041, non vidi).]
Die Signierung großherzoglichen Eigentums mit H. erfolgte offensichtlich, um nach 1872 Staatsgut und Hausfideikommiss klar abzusondern. Die Situation von 1918, bei der die Krone, ohne dass die staatsrechtlich vorgesehen war, an den Staat überging, wurde natürlich nicht vorhergesehen. Ob der Großherzog eine Sache in seiner Eigenschaft als Monarch, als Chef des Hauses und alleiniger Nutznießungsberechtigter des Hausfideikommisses, oder als Privatmann besaß, dürfte ihm selbst nicht klar gewesen sein.
Bei den Hausfideikommiss-Handschriften aus der BLB, die ins GLAK kamen, hat das Land Baden 1919 das Eigentum des Hauses Baden anerkannt, da es die staatsrechtliche Bedeutung des Hausfideikommisses verkannt hat. Hinsichtlich der Hinterlegungen kann ein klarer und eindeutiger Anspruch des Hauses Baden (abgesehen vielleicht von den Petershausener Drucken) dem Grunde nach nicht in Betracht kommen, auch wenn dieser Anspruch nach 1945 von der BLB anerkannt wurde (Schreiben der Badischen Landesbibliothek vom 11. Juni 1952 über hofeigene Bestände, GLAK 235/40323).
Jedenfalls aber sind die Hinterlegungen Bestandteil der Zähringer Stiftung geworden (nach meiner Auffassung auch Eigentum durch Übereignung seitens Markgraf Berthold durch konkludentes Handeln.)
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Auf die Beschwerde der Universität Freiburg, die um die Handschriften von St. Trudpert bat, beschied das Badische Kabinettsministerium am 2. September 1808 (Universitätsarchiv Freiburg B 6/31, zitiert nach Magda Fischer, Geraubt oder gerettet?, in: Alte Klöster - Neue Herren. Aufsätze Bd. 2, 2003, S. 1273) die Hochschule:
"Alles freye Guth aufgehobener Klöster wird Eigenthum des Staats und des Regenten, und ein anderweiter rechtlicher Anspruch darauf findet nicht statt. Bey deren Verwendung ist die Bereicherung der Hofbibliothek dahier aus den Seiner Königl. Hoheit heimgefallenen Klosterbibliotheken der erste Augenmerk [...]".
Update: siehe nun http://archiv.twoday.net/stories/2885866/
"Alles freye Guth aufgehobener Klöster wird Eigenthum des Staats und des Regenten, und ein anderweiter rechtlicher Anspruch darauf findet nicht statt. Bey deren Verwendung ist die Bereicherung der Hofbibliothek dahier aus den Seiner Königl. Hoheit heimgefallenen Klosterbibliotheken der erste Augenmerk [...]".
Update: siehe nun http://archiv.twoday.net/stories/2885866/
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Südkurier 30.09.06
Graf Douglas im Gemäldekeller/Adelshaus Baden hat auch an
Konstanzer Kunstschätzen Eigentumsrechte
Vor etwa drei Jahren bekam die Wessenberg-Galerie überraschenden Besuch: Der
frühere Deutschland-Chef des amerikanischen Auktionshauses Sotheby's und heutige
freiberufliche Kunstberater Christoph Graf Douglas (58) erschien im Auftrag des
markgräflichen Hauses Baden, um nach dem Rechten zu sehen. Denn in den Magazinen
der früheren "Wessenberg'schen Gemäldesammlung" lagern auch nahezu 80 Gemälde,
an denen das badische Adelshaus Eigentumsrechte geltend macht. Graf Douglas,
gebürtiger Konstanzer und und Spross der Langensteiner Adelsfamilie, sichtete
etwa zwei Stunden lang den Bestand und bat um Farbdias von den Gemälden [...]. Die Dias bekam er, zurückgeschickt hat sie der Kunstberater des
Hauses Baden nicht. Vor dem Hintergrund des geplanten Verkaufs großer Mengen
wertvoller Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zur Sanierung und
künftigen Erhaltung des Schlosses Salem, hat der damalige Besuch des berühmten
Kunstvermittlers- und Verkäufers, rückwirkend einige Unruhe ausgelöst. Will das
finanziell schwer bedrängte Adelshaus Baden etwa auch die Konstanzer
Kunstschätze versilbern? Vor dem Gemeinderat versicherte Oberbürgermeister Horst
Frank am Donnerstag zu später Stunde, es bestehe kein Grund zur Besorgnis, Graf
Douglas habe ihn beruhigt. Der Kunstberater der Häuser Baden, Fürstenberg und
Hannover war gestern wegen einer Auslandsreise zu einer Stellungnahme noch nicht
zu erreichen.
Ganz abwegig ist die Vorstellung nicht, dass auch die Konstanzer Bestände
Handelsgut werden könnten, denn Etliches davon gehört wahrscheinlich dem Hause
Baden: Als der letzte Bistumsverweser des Bistums Konstanz, Ignaz Heinrich
Freiherr von Wessenberg, 1860 hochbetagt starb, übertrug er seine
Gemäldesammlung an die Stadt mit der Maßgabe, sie zu verkaufen und den Erlös der
von ihm gegründeten Stiftung für "verwahrloste Mädchen" zukommen zu lassen.
Wessenberg verfügte letztwillig, man solle Großherzog Friedrich I. fragen, ob er
den ersten Zugriff auf die Sammlung auf die Sammlung wünsche. Der häufig auf der
Mainau lebende Fürst wollte: Er zahlte - ob aus eigener Tasche oder aus der
Staatskasse ist derzeit noch unbekannt - die beträchtliche Summe von 20000
Gulden (ein Lehrer verdiente damals etwa 150 Gulden im Jahr), beließ die
Sammlung aber zu öffentlicher Nutzung in Konstanz.
So einfach die Geschichte klingt, ist sie aber nicht. Denn ganz genau weiß man
nicht, auf welche Werke das Haus Baden Zugriff haben könnte: Schon zu
Wessenbergs Lebzeiten existierten mehrere Listen seiner Sammlung, jeweils mit
unterschiedlichen Titeln und Zuschreibungen für dieselben Bilder. In der
Sammlung befanden sich einige Werke, die man lange für Originale von Raffael
oder Leonardo da Vinci hielt. Doch die vermeintlichen Schätze waren nur Kopien,
Andenken von Wessenbergs Reisen. Neben Heiligenbildern, italienischen und
niederländischen Landschaftsmalerei werden dem Konvolut des Großherzogs auch
einige Bilder von Mitgliedern der Malerfamilie Mosbrugger, Werke von Maria
Ellenrieder und von Johann Jakob Biedermann zugerechnet - zusammen rund 80
Bildwerke. Im 19. Jahrhundert wurden jedoch geringere Werke mit Zustimmung des
Großherzogs verkauft und neue zugekauft. Später übernahm der Kunstverein die
Verwaltung und ordnete auch manches neu.
Nach dem Ende der Monarchie überführte Ex-Großherzogin Hilda das dem
Privatvermögen zugerechnete Kulturgut in die von ihrem Mann Friedrich II.
gegründete "Zähringer-Stiftung". Die Bilder beließ sie in Konstanz. [...]
Zur Wessenberg-Galerie
http://www.konstanz.de/kultur_freizeit/museen_galerien/wessenberg/index.htm
Johann Jakob Biedermann: Bei Lindau
Graf Douglas im Gemäldekeller/Adelshaus Baden hat auch an
Konstanzer Kunstschätzen Eigentumsrechte
Vor etwa drei Jahren bekam die Wessenberg-Galerie überraschenden Besuch: Der
frühere Deutschland-Chef des amerikanischen Auktionshauses Sotheby's und heutige
freiberufliche Kunstberater Christoph Graf Douglas (58) erschien im Auftrag des
markgräflichen Hauses Baden, um nach dem Rechten zu sehen. Denn in den Magazinen
der früheren "Wessenberg'schen Gemäldesammlung" lagern auch nahezu 80 Gemälde,
an denen das badische Adelshaus Eigentumsrechte geltend macht. Graf Douglas,
gebürtiger Konstanzer und und Spross der Langensteiner Adelsfamilie, sichtete
etwa zwei Stunden lang den Bestand und bat um Farbdias von den Gemälden [...]. Die Dias bekam er, zurückgeschickt hat sie der Kunstberater des
Hauses Baden nicht. Vor dem Hintergrund des geplanten Verkaufs großer Mengen
wertvoller Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek zur Sanierung und
künftigen Erhaltung des Schlosses Salem, hat der damalige Besuch des berühmten
Kunstvermittlers- und Verkäufers, rückwirkend einige Unruhe ausgelöst. Will das
finanziell schwer bedrängte Adelshaus Baden etwa auch die Konstanzer
Kunstschätze versilbern? Vor dem Gemeinderat versicherte Oberbürgermeister Horst
Frank am Donnerstag zu später Stunde, es bestehe kein Grund zur Besorgnis, Graf
Douglas habe ihn beruhigt. Der Kunstberater der Häuser Baden, Fürstenberg und
Hannover war gestern wegen einer Auslandsreise zu einer Stellungnahme noch nicht
zu erreichen.
Ganz abwegig ist die Vorstellung nicht, dass auch die Konstanzer Bestände
Handelsgut werden könnten, denn Etliches davon gehört wahrscheinlich dem Hause
Baden: Als der letzte Bistumsverweser des Bistums Konstanz, Ignaz Heinrich
Freiherr von Wessenberg, 1860 hochbetagt starb, übertrug er seine
Gemäldesammlung an die Stadt mit der Maßgabe, sie zu verkaufen und den Erlös der
von ihm gegründeten Stiftung für "verwahrloste Mädchen" zukommen zu lassen.
Wessenberg verfügte letztwillig, man solle Großherzog Friedrich I. fragen, ob er
den ersten Zugriff auf die Sammlung auf die Sammlung wünsche. Der häufig auf der
Mainau lebende Fürst wollte: Er zahlte - ob aus eigener Tasche oder aus der
Staatskasse ist derzeit noch unbekannt - die beträchtliche Summe von 20000
Gulden (ein Lehrer verdiente damals etwa 150 Gulden im Jahr), beließ die
Sammlung aber zu öffentlicher Nutzung in Konstanz.
So einfach die Geschichte klingt, ist sie aber nicht. Denn ganz genau weiß man
nicht, auf welche Werke das Haus Baden Zugriff haben könnte: Schon zu
Wessenbergs Lebzeiten existierten mehrere Listen seiner Sammlung, jeweils mit
unterschiedlichen Titeln und Zuschreibungen für dieselben Bilder. In der
Sammlung befanden sich einige Werke, die man lange für Originale von Raffael
oder Leonardo da Vinci hielt. Doch die vermeintlichen Schätze waren nur Kopien,
Andenken von Wessenbergs Reisen. Neben Heiligenbildern, italienischen und
niederländischen Landschaftsmalerei werden dem Konvolut des Großherzogs auch
einige Bilder von Mitgliedern der Malerfamilie Mosbrugger, Werke von Maria
Ellenrieder und von Johann Jakob Biedermann zugerechnet - zusammen rund 80
Bildwerke. Im 19. Jahrhundert wurden jedoch geringere Werke mit Zustimmung des
Großherzogs verkauft und neue zugekauft. Später übernahm der Kunstverein die
Verwaltung und ordnete auch manches neu.
Nach dem Ende der Monarchie überführte Ex-Großherzogin Hilda das dem
Privatvermögen zugerechnete Kulturgut in die von ihrem Mann Friedrich II.
gegründete "Zähringer-Stiftung". Die Bilder beließ sie in Konstanz. [...]
Zur Wessenberg-Galerie
http://www.konstanz.de/kultur_freizeit/museen_galerien/wessenberg/index.htm

Sie gehört laut Satzung der Zähringer Stiftung zu deren Vermögen.
Im WWW ist nur wenig über sie herauszubekommen:
Es gibt einen alten Katalog:
Großherzogliche Gemälde-Sammlung zu Baden-
Baden. Louis Jüncke’sche Stiftung. Beschreibendes Verzeichnis nebst Vorwort mit
allerhöchster Genehmigung verfasst von J. Ch. Schall. Baden-Baden 1901.
Dieser wird zitiert in der Dissertation von Gabriele Häussermann
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1776/pdf/1_Diss_Text_G_Saal.pdf
Dort erscheint auch ein Werk des Hofmalers Saal aus dieser Sammlung auf S. 273 mit Standort unbekannt, versteigert bei Sotheby's 1995 (Markgrafenauktion) Nr. 4293
Im Baedeker "The Rhine from Rotterdam to Constance" 1906, S. 372 (Google Book Search) erfährt man, das 1900 von der Stadt Baden-Baden angekaufte Palais Hamilton beherberge neben der städtischen Altertümersammlung die von Louis Juncke (gestorben 1900) gegründete Großherzogliche Bildergalerie (Öffnungszeiten: 11-1), bestehend aus 100 "mostly excellent" Bildern deutscher, spanischer, französischer und italienischer Maler des 19. Jahrhunderts.
Mit der Versteigerung 1995 scheint das Haus Baden gegen den Willen des Stifters Jüncke verstossen zu haben, dessen Wahrung Großherzog Friedrich II. in seinem Testament zusicherte.
UPDATE:
Aufschlußreiche Informationen enthält der unter
http://archiv.twoday.net/stories/2857397/
zitierte Diskussionsbeitrag von Dr. Schmidt zum Vortrag Herrbach-Schmidt 1996, S. 23:
"Angesichts des erklärten Desinteresses der Karlsruher Kunsthalle an der gesamten Jüncke'schen Bildersammlung oder auch nur einzelner Stücken - Ein Geschmack wird ausgestellt - sowie angesichts der Sprachlosigkeit von Bürgermeisteramt und Gemeinderat der Stadt Baden-Baden gegenüber der angemahnten Wahrung des testamentarisch verbrieften lokalen Besitzanspruchs an der Jüncke'schen Stiftung (das Gegenargument lautete: da mag ein Stadtrat kläffen, wir wollen nicht den Schloßkasten, sondern das Karajan-Festspielhaus) war der Gedanke dieser Stiftung, sie für alle Zeiten als Großherzogliche Sammlung innerhalb der Stadt Baden der Öffentlichkeit zugänglich zu machen zur Quantité négligeable geworden. Immerhin ist durch eine recht detaillierte Berichterstattung der Regionalpresse ruchbar geworden, dass zumindest ein Bild der Jüncke'schen Sammlung - ausgerechnet das Porträt des Stifters! - unter den Hammer gekommen war. Die autorisierte Erklärung, das Bild sei bereits früher, vielleicht bei der Umlagerung nach Salem, aus der Sammlung herausgefallen, kontrastiert sinnfällig mit der gleichzeitigen Auskunft, daß die Jüncke'sche Sammlung geschlossen und in einem guten Zustand in einem Raum im Schloß Salem gelagert sei."
Schmidt bezieht sich auf einen Artikel: Renate Dülk-Trefs, Aus Platzgründen verschwanden 100 Kunstwerke in Magazinräumen. Christoph Graf Douglas: Bilder der Louis Jüncke'schen Stiftung lagern im Schloß Salem, in: Badisches Tagblatt vom 8.3.1997
Update: Aus dem zuletzt genannten Zeitungsartikel geht hervor:
Louis Eduard Jüncke (* 30.12.1838 Danzig - 29.8.1900) war ein Weinhändler und süddeutscher Generalvertreter für Pommery und Reno, der seit 1890 in Baden-Baden lebte. Eine Auswahl von 100 Bildern bot er dem Großherzog als Stiftung an: Seine Königliche Hoheit möchten diese Schenkung in Gnaden annehmen und für alle Zeiten als Großherzogliche Sammlung (Louis Jüncke'sche Stiftung) innerhalb der Stadt Baden der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Stadt stellte Räume in dem ihr gehörigen Palais Hamilton zur Verfügung. Der Stifter erlebte die Eröffnung nicht mehr. Nur bis 1914 waren die Bilder ausgestellt, danach wurde sie im Neuen Schloss magaziniert. Einige Jahre später sollen 30 Bilder versteigert worden sein. Das Haus Baden wollte Ersatz schaffen, wenn die Stadt einen Raum zur Verfügung stellen würde. Dazu ist es nie gekommen.
Bei der Auktion 1995 wurde ein Bild aus der Sammlung versteigert, das die Leiterin des Stadtmuseums Heike Kronenwett ausgerechnet als das Bildnis des Stifters identifizieren konnte, der sich von der Porträtmalerin Vilma Parlaghy 1895 in historischer adeliger Tracht darstellen ließ.
Graf Douglas versicherte, die Bilder seien im in Salem erhalten, wenngleich in schlechtem Zustand.
Kommentar zur Rechtslage: § 525 BGB (gültig seit 1.1.1900) "Wer eine Schenkung unter einer Auflage macht, kann die Vollziehung der Auflage verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat. (2) Liegt die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse, so kann nach dem Tod des Schenkers auch die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen." Zuständig ist das Regierungspräsidium (zugleich auch Stiftungsaufsicht der Zähringer Stiftung).
Es handelt sich um eine treuhänderische Stiftung (siehe Fischer S. 98
http://www.notare-wuerttemberg.de/nachrichten_informationen/bwnotz/BWNOTZ_2005/BWNOTZ_05_06_2005.pdf )
Der Stifterwille ist auch heute noch zu respektieren. Die Zähringer Stiftung hat Sorge dafür zu tragen, dass die noch vorhandenen Bilder restauriert und in Baden-Baden ausgestellt werden.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/3299134/
Im WWW ist nur wenig über sie herauszubekommen:
Es gibt einen alten Katalog:
Großherzogliche Gemälde-Sammlung zu Baden-
Baden. Louis Jüncke’sche Stiftung. Beschreibendes Verzeichnis nebst Vorwort mit
allerhöchster Genehmigung verfasst von J. Ch. Schall. Baden-Baden 1901.
Dieser wird zitiert in der Dissertation von Gabriele Häussermann
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1776/pdf/1_Diss_Text_G_Saal.pdf
Dort erscheint auch ein Werk des Hofmalers Saal aus dieser Sammlung auf S. 273 mit Standort unbekannt, versteigert bei Sotheby's 1995 (Markgrafenauktion) Nr. 4293
Im Baedeker "The Rhine from Rotterdam to Constance" 1906, S. 372 (Google Book Search) erfährt man, das 1900 von der Stadt Baden-Baden angekaufte Palais Hamilton beherberge neben der städtischen Altertümersammlung die von Louis Juncke (gestorben 1900) gegründete Großherzogliche Bildergalerie (Öffnungszeiten: 11-1), bestehend aus 100 "mostly excellent" Bildern deutscher, spanischer, französischer und italienischer Maler des 19. Jahrhunderts.
Mit der Versteigerung 1995 scheint das Haus Baden gegen den Willen des Stifters Jüncke verstossen zu haben, dessen Wahrung Großherzog Friedrich II. in seinem Testament zusicherte.
UPDATE:
Aufschlußreiche Informationen enthält der unter
http://archiv.twoday.net/stories/2857397/
zitierte Diskussionsbeitrag von Dr. Schmidt zum Vortrag Herrbach-Schmidt 1996, S. 23:
"Angesichts des erklärten Desinteresses der Karlsruher Kunsthalle an der gesamten Jüncke'schen Bildersammlung oder auch nur einzelner Stücken - Ein Geschmack wird ausgestellt - sowie angesichts der Sprachlosigkeit von Bürgermeisteramt und Gemeinderat der Stadt Baden-Baden gegenüber der angemahnten Wahrung des testamentarisch verbrieften lokalen Besitzanspruchs an der Jüncke'schen Stiftung (das Gegenargument lautete: da mag ein Stadtrat kläffen, wir wollen nicht den Schloßkasten, sondern das Karajan-Festspielhaus) war der Gedanke dieser Stiftung, sie für alle Zeiten als Großherzogliche Sammlung innerhalb der Stadt Baden der Öffentlichkeit zugänglich zu machen zur Quantité négligeable geworden. Immerhin ist durch eine recht detaillierte Berichterstattung der Regionalpresse ruchbar geworden, dass zumindest ein Bild der Jüncke'schen Sammlung - ausgerechnet das Porträt des Stifters! - unter den Hammer gekommen war. Die autorisierte Erklärung, das Bild sei bereits früher, vielleicht bei der Umlagerung nach Salem, aus der Sammlung herausgefallen, kontrastiert sinnfällig mit der gleichzeitigen Auskunft, daß die Jüncke'sche Sammlung geschlossen und in einem guten Zustand in einem Raum im Schloß Salem gelagert sei."
Schmidt bezieht sich auf einen Artikel: Renate Dülk-Trefs, Aus Platzgründen verschwanden 100 Kunstwerke in Magazinräumen. Christoph Graf Douglas: Bilder der Louis Jüncke'schen Stiftung lagern im Schloß Salem, in: Badisches Tagblatt vom 8.3.1997
Update: Aus dem zuletzt genannten Zeitungsartikel geht hervor:
Louis Eduard Jüncke (* 30.12.1838 Danzig - 29.8.1900) war ein Weinhändler und süddeutscher Generalvertreter für Pommery und Reno, der seit 1890 in Baden-Baden lebte. Eine Auswahl von 100 Bildern bot er dem Großherzog als Stiftung an: Seine Königliche Hoheit möchten diese Schenkung in Gnaden annehmen und für alle Zeiten als Großherzogliche Sammlung (Louis Jüncke'sche Stiftung) innerhalb der Stadt Baden der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Stadt stellte Räume in dem ihr gehörigen Palais Hamilton zur Verfügung. Der Stifter erlebte die Eröffnung nicht mehr. Nur bis 1914 waren die Bilder ausgestellt, danach wurde sie im Neuen Schloss magaziniert. Einige Jahre später sollen 30 Bilder versteigert worden sein. Das Haus Baden wollte Ersatz schaffen, wenn die Stadt einen Raum zur Verfügung stellen würde. Dazu ist es nie gekommen.
Bei der Auktion 1995 wurde ein Bild aus der Sammlung versteigert, das die Leiterin des Stadtmuseums Heike Kronenwett ausgerechnet als das Bildnis des Stifters identifizieren konnte, der sich von der Porträtmalerin Vilma Parlaghy 1895 in historischer adeliger Tracht darstellen ließ.
Graf Douglas versicherte, die Bilder seien im in Salem erhalten, wenngleich in schlechtem Zustand.
Kommentar zur Rechtslage: § 525 BGB (gültig seit 1.1.1900) "Wer eine Schenkung unter einer Auflage macht, kann die Vollziehung der Auflage verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat. (2) Liegt die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse, so kann nach dem Tod des Schenkers auch die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen." Zuständig ist das Regierungspräsidium (zugleich auch Stiftungsaufsicht der Zähringer Stiftung).
Es handelt sich um eine treuhänderische Stiftung (siehe Fischer S. 98
http://www.notare-wuerttemberg.de/nachrichten_informationen/bwnotz/BWNOTZ_2005/BWNOTZ_05_06_2005.pdf )
Der Stifterwille ist auch heute noch zu respektieren. Die Zähringer Stiftung hat Sorge dafür zu tragen, dass die noch vorhandenen Bilder restauriert und in Baden-Baden ausgestellt werden.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/3299134/
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Der Kunstberater Christoph Graf Douglas, Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer Stiftung ("Bock als Gärtner") und verantwortlich für den skandalösen Ausverkauf des Baden-Kulturguts 1995 (ebenso wie für die Welfen-Auktion 2005) wurde auf Schloss Langenstein im Hegau geboren. Seine genealogischen Beziehungen zur Familie der Markgrafen von Baden entbehren nicht einer pikanten Note.
http://www.angelfire.com/in/heinbruins/Ludwig1.html (im Google-Cache) ergibt:
Count Christoph Douglas (*1948), m.1948 Bergit Oetker (*1946) ist der Sohn von Graf Ludwig Douglas (1909-79) und der Edith Straehl. Graf Ludwig war der Sohn von Graf Robert, Sohn des Ludvig. Dieser Ludvig war der Sohn von Carl Israel Graf Douglas (1824-1891), der mit Gräfin Louise von Langenstein und Gondelsheim verheiratet war. Diese war ein uneheliches Kind von Großherzog Ludwig I. von Baden aus der Verbindung mit der jungen Tänzerin Katharina Werner, später geadelte Gräfin von Langenstein und Gondelsheim.
Zu den schwedischen Grafen Douglas:
http://books.google.com/books?&id=ucgEAAAAIAAJ&pg=PA560
Zur Liäson http://www.an-netz.de/home/fam-kramer/buch_6.htm
Zitat:
"In einer liebenswürdigen Harmonie von Verstand und Herz sorgte Großherzog Ludwig für seine beiden Kinder und deren Mutter. Er ließ sich dabei Zeit und war bedachtsam planend. 1823 war’s, als er seinen Sohn Ludwig zum Grafen von Gondelsheim und dessen Mutter zur Gräfin von Gondelsheim ernannte. Am 13. August des gleichen Jahres stellte er seinen "natürlichen Sohn", wie es in den Urkunden heißt, "einem in standesmäßiger Ehe erzeugten Sohn gleich", allerdings "nur in dem Maße und zu dem Ende, daß er wie ein ehelicher Sohn in sein Privatvermögen zu succedieren berechtigt sein soll". Von Thronfolge wohlweislich keine Rede. Drei Jahre später kaufte Großherzog Ludwig mit Urkunde vom 24. Juni 1826 die Herrschaft Langenstein im Hegau mit allen Dörfern, Liegenschaften und Rechten, die dazugehörten. [...]
Nicht ganz ein Jahr nach dem Kauf der Herrschaft Langenstein, am 9. April 1827, verlieh Ludwig, Großherzog von Baden, seinem gleichnamigen Sohn, Grafen von Gondelsheim, den Titel und die Würde eines Grafen von Langenstein, seiner Tochter, der Gräfin Louise von Gondelsheim, den Titel und die Würde einer Gräfin von Langenstein, denselben Titel und dieselbe Würde der Mutter seiner Kinder, der Gräfin Katharina von Gondelsheim.
Gleichzeitig mit dieser Rangerhöhung bekam Ludwigs Familie ein eigenes Wappen. Als Großherzog Ludwig am 30. März 1830 im Alter von 67 Jahren starb, erbte die "Langensteiner Verwandtschaft" sein gesamtes Privatvermögen von 3 199 525 Gulden."
***
Nach http://archiv.twoday.net/stories/2836746/ erschien Graf Douglas in Konstanz als Vertreter des Markgrafen von Baden. Angesichts des eklatanten Interessenkonflikts ist seine Abberufung aus dem Verwaltungsrat der vom Haus Baden beherrschten Stiftung zwingend geboten.
Da Prof. Siebenmorgen, der von Amts wegen als Direktor des Landesmuseums im Verwaltungsrat der Zähringer Stiftung sitzt, ein Studienfreund von Graf Douglas ist, dürfte es bei den Sitzungen recht familiär zugehen ...
http://www.angelfire.com/in/heinbruins/Ludwig1.html (im Google-Cache) ergibt:
Count Christoph Douglas (*1948), m.1948 Bergit Oetker (*1946) ist der Sohn von Graf Ludwig Douglas (1909-79) und der Edith Straehl. Graf Ludwig war der Sohn von Graf Robert, Sohn des Ludvig. Dieser Ludvig war der Sohn von Carl Israel Graf Douglas (1824-1891), der mit Gräfin Louise von Langenstein und Gondelsheim verheiratet war. Diese war ein uneheliches Kind von Großherzog Ludwig I. von Baden aus der Verbindung mit der jungen Tänzerin Katharina Werner, später geadelte Gräfin von Langenstein und Gondelsheim.
Zu den schwedischen Grafen Douglas:
http://books.google.com/books?&id=ucgEAAAAIAAJ&pg=PA560
Zur Liäson http://www.an-netz.de/home/fam-kramer/buch_6.htm
Zitat:
"In einer liebenswürdigen Harmonie von Verstand und Herz sorgte Großherzog Ludwig für seine beiden Kinder und deren Mutter. Er ließ sich dabei Zeit und war bedachtsam planend. 1823 war’s, als er seinen Sohn Ludwig zum Grafen von Gondelsheim und dessen Mutter zur Gräfin von Gondelsheim ernannte. Am 13. August des gleichen Jahres stellte er seinen "natürlichen Sohn", wie es in den Urkunden heißt, "einem in standesmäßiger Ehe erzeugten Sohn gleich", allerdings "nur in dem Maße und zu dem Ende, daß er wie ein ehelicher Sohn in sein Privatvermögen zu succedieren berechtigt sein soll". Von Thronfolge wohlweislich keine Rede. Drei Jahre später kaufte Großherzog Ludwig mit Urkunde vom 24. Juni 1826 die Herrschaft Langenstein im Hegau mit allen Dörfern, Liegenschaften und Rechten, die dazugehörten. [...]
Nicht ganz ein Jahr nach dem Kauf der Herrschaft Langenstein, am 9. April 1827, verlieh Ludwig, Großherzog von Baden, seinem gleichnamigen Sohn, Grafen von Gondelsheim, den Titel und die Würde eines Grafen von Langenstein, seiner Tochter, der Gräfin Louise von Gondelsheim, den Titel und die Würde einer Gräfin von Langenstein, denselben Titel und dieselbe Würde der Mutter seiner Kinder, der Gräfin Katharina von Gondelsheim.
Gleichzeitig mit dieser Rangerhöhung bekam Ludwigs Familie ein eigenes Wappen. Als Großherzog Ludwig am 30. März 1830 im Alter von 67 Jahren starb, erbte die "Langensteiner Verwandtschaft" sein gesamtes Privatvermögen von 3 199 525 Gulden."
***
Nach http://archiv.twoday.net/stories/2836746/ erschien Graf Douglas in Konstanz als Vertreter des Markgrafen von Baden. Angesichts des eklatanten Interessenkonflikts ist seine Abberufung aus dem Verwaltungsrat der vom Haus Baden beherrschten Stiftung zwingend geboten.
Da Prof. Siebenmorgen, der von Amts wegen als Direktor des Landesmuseums im Verwaltungsrat der Zähringer Stiftung sitzt, ein Studienfreund von Graf Douglas ist, dürfte es bei den Sitzungen recht familiär zugehen ...
1. Neben den Partikular-Apanagial-Fideikommissen (an erster Stelle ist der "Bodensee-Fideikommiss" zu nennen, bestehend aus den Standesherrschaften Salem und Petershausen samt Silber und Schmuck, siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017/ ) bestand der Allgemeine Großherzogliche Hausfideikommiss.
2. Namentlich der Hausschmuck ist als Bestandteil dieses Fideikommisses nachgewiesen.
3. Das Inventar aller von der Civilliste unterhaltenen großherzoglichen Sammlungen wurde als Bestandteil dieses Fideikommisses gesehen.
4. Aufgrund expliziter hausgesetzlicher Regelungen (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2832452/ ) und durch dauernde Übung begründetes Gewohnheitsrecht, das vom Hausgesetzgeber nicht widerrufen wurde, wurde das Mobiliarvermögen des jeweiligen Regenten beim Tod/Regentenwechsel Bestandteil des Hausfideikommisses.
5. Das Mobiliar-Vermögen des Hausfideikommisses war im Prinzip unveräußerlich. Der jeweilige Regent konnte durch Rechtsgeschäft jeweils nur über das von ihm privat erworbene Gut verfügen.
6. Zuweisungen von Kulturgütern an das "Allerhöchste Privateigentum" vor dem Tod Großherzog Friedrichs I. am 28. September 1907 sind unbeachtlich, da sie mit dem Übergang an Großherzog Friedrich II. Bestandteil des Hausfideikommisses wurden.
7. Eine klare und umfassende Trennung der verschiedenen Vermögensmassen, die dem Regenten zustanden und vor 1918 allesamt von staatlichen Stellen verwaltet wurden, wurde weder vor noch 1918 vorgenommen.
8. Das Mobiliar-Vermögen des Hausfideikommisses war die Komplementär-Masse zum Immobiliar-Vermögen des Domänenvermögens.
9. Die Annahme des Reicke-Gutachtens, es habe neben dem privaten Hausfideikommiss einen davon getrennten öffentlichrechtlichen Domanial-Fideikommiss ("Hoffideikommiss") gegeben, der das Inventar der Hofausstattung (Civilliste) umfasst habe und als Pertinenz der Landeshoheit bei Aufgabe der Regentschaft an den Staat zu fallen bestimmt gewesen sei, ist nicht schlüssig. Der Hausfideikommiss war Pertinenz der Landeshoheit mit besagter Konsequenz.
10. Zwischen dem Mobiliargut des Hausfideikommisses und dem Vermögen der Civilliste/Hofausstattung einschließlich der zugehörigen Schloßinventare strikt zu trennen bestand in der Monarchie kein Anlass.
11. Rechtsträger des Domänenvermögens, der Hofausstattung und des Mobiliarvermögens des Hausfideikommisses war die "Krone". Hofausstattung und Mobilarvermögen des Hausfideikommisses waren in gleichem Maße öffentlichrechtlich belastetes "Patrimonialeigentum" wie das Domänenvermögen.
12. Im Gesamtbestand des Mobiliarvermögens des Hausfideikommisses (einschließlich des Mobiliarvermögens der Civilliste/Hofausstattung ) sind staatlich finanzierte und von daher dem Staatseigentum angehörende und privatrechtlich von den Regenten und den Mitgliedern des großherzoglichen Hauses erworbene Gegenstände untrennbar vermengt worden.
13. Auf den Gesamtbestand des Mobiliarvermögens des Hausfideikommisses ist § 948 BGB anzuwenden, zumal gemäß Absatz 2 "die Trennung der vermischten oder vermengten Sachen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein würde". Dann ist das Land Baden gemäß § 947 BGB als Miteigentümer am Mobiliarvermögen des Hausfideikommisses anzusehen.
14. In diesem Sinne Miteigentum erworben hat das Land demzufolge natürlich auch an denjenigen Bestandteilen des Mobiliarvermögens des Hausfideikommisses, die sich 1918/1923 auf "Privatschlössern" des Hauses Baden befanden und die 1995 versteigert wurden. (Dies betrifft nicht das Inventar des Bodenseefideikommisses in Schloss Salem, wenngleich ein Ausgleichanspruch des Staates für diese aus eigener Machtvollkommenheit des Regenten Karl Friedrich zu einem Fideikommiss bestimmten genuin "staatlichen" Vermögenswerte nicht undenkbar erscheint.)
15. Wie sich erst bei der Versteigerung 1995 gezeigt hat, hat das Haus Baden sich nach 1918 in so erheblichem Umfang Teile des als Kron- und Staatsschatzes zu verstehenden Mobiliarvermögens des Hausfideikommiss angeeignet, die 1919 durch die Badische Verfassung und 1923 durch das Stammgüteraufhebungsgesetz als freies Eigentum dem Haus Baden zufielen, dass dies in die Erwägungen des Landesgesetzgebers bei den Auseinandersetzungsverhandlungen 1919 unbedingt hätte einfließen müssen.
16. Angesichts des fehlenden Zugriffs auf Teile des beweglichen Patrimonialeigentums kann der Eindruck einer Selbst-Enteignung des badischen Staates durch Verkennung der öffentlichrechtlich-privatrechtlichen Doppelnatur des Hausfideikommisses, der bei den Immobilien des Domänenvermögens durch den Begriff "Patrimonialeigentum" zum Ausdruck gebracht wurde, nur vermieden werden, wenn man bei der vertraglichen Auseinandersetzung von 1919 einen umfassenden Ausgleich gegenseitiger Ansprüche annimmt, der auch das Fideikommissvermögen in den öffentlich zugänglichen und vom Staat verwalteten Sammlungen betraf.
17. Angesichts der Unmöglichkeit, ein Bruchteileigentum für die "Staats-Quote" des Hausfideikommisses anzugeben, erweist sich somit nur diejenige Sichtweise als sachgerecht, die 1919 einen umfassenden Ausgleich der staatsrechtlich umstrittenen Eigentumsproblematik annimmt. Die Differenzierung würde dann an die öffentlichrechtliche Widmung (die ja auch einer Herausgabe von Kulturgut an die vermeintlichen Eigentümer, sei es Haus Baden oder Zähringer-Stiftung nach dem Recht der öffentlichen Sachen entgegensteht) anknüpfen: Was 1918/19 aufgrund der faktischen Zugriffsmöglichkeiten der ehemaligen Regentenfamilie in die zugeschiedenen oder privaten Immobilien verbracht werden konnte, sollte ihr als Eigentum zustehen. Was in öffentlichen Sammlungen verwahrt wurde, sollte ebenso Staatseigentum werden wie das Inventar der Gebäude der Hofausstattung. Nur für die nicht staatlich verwaltete Kunsthalle und die vom Fideikommiss beanspruchten Bestände des Generallandesarchivs wurde eine Sonderregelung getroffen. Mit diesem Vergleich hätte der Staat auf sein Miteigentum am Mobiliarvermögen des Hausfideikommisses verzichtet.
18. Bereits die entschädigungslose Aneignung der dem Staat zustehenden Anteile am Hausfideikommiss nach 1918 bzw. durch das Stammgüteraufhebungsgesetz 1923 begegnet erheblichen Bedenken. Die 2006 angemeldeten Ansprüche des Hauses Baden auf die Gesamtheit der einstigen großherzoglichen Sammlungen sind ersichtlich Phantasie-Ansprüche, die keinen Bestand haben können und nur aus verhandlungstaktischen Gründen aufgestellt wurden.
2. Namentlich der Hausschmuck ist als Bestandteil dieses Fideikommisses nachgewiesen.
3. Das Inventar aller von der Civilliste unterhaltenen großherzoglichen Sammlungen wurde als Bestandteil dieses Fideikommisses gesehen.
4. Aufgrund expliziter hausgesetzlicher Regelungen (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2832452/ ) und durch dauernde Übung begründetes Gewohnheitsrecht, das vom Hausgesetzgeber nicht widerrufen wurde, wurde das Mobiliarvermögen des jeweiligen Regenten beim Tod/Regentenwechsel Bestandteil des Hausfideikommisses.
5. Das Mobiliar-Vermögen des Hausfideikommisses war im Prinzip unveräußerlich. Der jeweilige Regent konnte durch Rechtsgeschäft jeweils nur über das von ihm privat erworbene Gut verfügen.
6. Zuweisungen von Kulturgütern an das "Allerhöchste Privateigentum" vor dem Tod Großherzog Friedrichs I. am 28. September 1907 sind unbeachtlich, da sie mit dem Übergang an Großherzog Friedrich II. Bestandteil des Hausfideikommisses wurden.
7. Eine klare und umfassende Trennung der verschiedenen Vermögensmassen, die dem Regenten zustanden und vor 1918 allesamt von staatlichen Stellen verwaltet wurden, wurde weder vor noch 1918 vorgenommen.
8. Das Mobiliar-Vermögen des Hausfideikommisses war die Komplementär-Masse zum Immobiliar-Vermögen des Domänenvermögens.
9. Die Annahme des Reicke-Gutachtens, es habe neben dem privaten Hausfideikommiss einen davon getrennten öffentlichrechtlichen Domanial-Fideikommiss ("Hoffideikommiss") gegeben, der das Inventar der Hofausstattung (Civilliste) umfasst habe und als Pertinenz der Landeshoheit bei Aufgabe der Regentschaft an den Staat zu fallen bestimmt gewesen sei, ist nicht schlüssig. Der Hausfideikommiss war Pertinenz der Landeshoheit mit besagter Konsequenz.
10. Zwischen dem Mobiliargut des Hausfideikommisses und dem Vermögen der Civilliste/Hofausstattung einschließlich der zugehörigen Schloßinventare strikt zu trennen bestand in der Monarchie kein Anlass.
11. Rechtsträger des Domänenvermögens, der Hofausstattung und des Mobiliarvermögens des Hausfideikommisses war die "Krone". Hofausstattung und Mobilarvermögen des Hausfideikommisses waren in gleichem Maße öffentlichrechtlich belastetes "Patrimonialeigentum" wie das Domänenvermögen.
12. Im Gesamtbestand des Mobiliarvermögens des Hausfideikommisses (einschließlich des Mobiliarvermögens der Civilliste/Hofausstattung ) sind staatlich finanzierte und von daher dem Staatseigentum angehörende und privatrechtlich von den Regenten und den Mitgliedern des großherzoglichen Hauses erworbene Gegenstände untrennbar vermengt worden.
13. Auf den Gesamtbestand des Mobiliarvermögens des Hausfideikommisses ist § 948 BGB anzuwenden, zumal gemäß Absatz 2 "die Trennung der vermischten oder vermengten Sachen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein würde". Dann ist das Land Baden gemäß § 947 BGB als Miteigentümer am Mobiliarvermögen des Hausfideikommisses anzusehen.
14. In diesem Sinne Miteigentum erworben hat das Land demzufolge natürlich auch an denjenigen Bestandteilen des Mobiliarvermögens des Hausfideikommisses, die sich 1918/1923 auf "Privatschlössern" des Hauses Baden befanden und die 1995 versteigert wurden. (Dies betrifft nicht das Inventar des Bodenseefideikommisses in Schloss Salem, wenngleich ein Ausgleichanspruch des Staates für diese aus eigener Machtvollkommenheit des Regenten Karl Friedrich zu einem Fideikommiss bestimmten genuin "staatlichen" Vermögenswerte nicht undenkbar erscheint.)
15. Wie sich erst bei der Versteigerung 1995 gezeigt hat, hat das Haus Baden sich nach 1918 in so erheblichem Umfang Teile des als Kron- und Staatsschatzes zu verstehenden Mobiliarvermögens des Hausfideikommiss angeeignet, die 1919 durch die Badische Verfassung und 1923 durch das Stammgüteraufhebungsgesetz als freies Eigentum dem Haus Baden zufielen, dass dies in die Erwägungen des Landesgesetzgebers bei den Auseinandersetzungsverhandlungen 1919 unbedingt hätte einfließen müssen.
16. Angesichts des fehlenden Zugriffs auf Teile des beweglichen Patrimonialeigentums kann der Eindruck einer Selbst-Enteignung des badischen Staates durch Verkennung der öffentlichrechtlich-privatrechtlichen Doppelnatur des Hausfideikommisses, der bei den Immobilien des Domänenvermögens durch den Begriff "Patrimonialeigentum" zum Ausdruck gebracht wurde, nur vermieden werden, wenn man bei der vertraglichen Auseinandersetzung von 1919 einen umfassenden Ausgleich gegenseitiger Ansprüche annimmt, der auch das Fideikommissvermögen in den öffentlich zugänglichen und vom Staat verwalteten Sammlungen betraf.
17. Angesichts der Unmöglichkeit, ein Bruchteileigentum für die "Staats-Quote" des Hausfideikommisses anzugeben, erweist sich somit nur diejenige Sichtweise als sachgerecht, die 1919 einen umfassenden Ausgleich der staatsrechtlich umstrittenen Eigentumsproblematik annimmt. Die Differenzierung würde dann an die öffentlichrechtliche Widmung (die ja auch einer Herausgabe von Kulturgut an die vermeintlichen Eigentümer, sei es Haus Baden oder Zähringer-Stiftung nach dem Recht der öffentlichen Sachen entgegensteht) anknüpfen: Was 1918/19 aufgrund der faktischen Zugriffsmöglichkeiten der ehemaligen Regentenfamilie in die zugeschiedenen oder privaten Immobilien verbracht werden konnte, sollte ihr als Eigentum zustehen. Was in öffentlichen Sammlungen verwahrt wurde, sollte ebenso Staatseigentum werden wie das Inventar der Gebäude der Hofausstattung. Nur für die nicht staatlich verwaltete Kunsthalle und die vom Fideikommiss beanspruchten Bestände des Generallandesarchivs wurde eine Sonderregelung getroffen. Mit diesem Vergleich hätte der Staat auf sein Miteigentum am Mobiliarvermögen des Hausfideikommisses verzichtet.
18. Bereits die entschädigungslose Aneignung der dem Staat zustehenden Anteile am Hausfideikommiss nach 1918 bzw. durch das Stammgüteraufhebungsgesetz 1923 begegnet erheblichen Bedenken. Die 2006 angemeldeten Ansprüche des Hauses Baden auf die Gesamtheit der einstigen großherzoglichen Sammlungen sind ersichtlich Phantasie-Ansprüche, die keinen Bestand haben können und nur aus verhandlungstaktischen Gründen aufgestellt wurden.