Landtag von Baden-Württemberg
Plenarprotokoll 14 / 16, 14.12.2006, S. 906 - 916
2. Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“ – Drucksache 14/577
mit der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/696, Berichterstatter: Abg. Winfried Mack
Aussprache mit Redebeiträgen von:
Abg. Ute Vogt SPD (S. 906)
Abg. Dr. Klaus Schüle CDU (S. 909)
Abg. Jürgen Walter GRÜNE (S. 911)
Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP (S. 914)
[Beschluss: S. 916)
--
Anmerkung: Der Landtag war nach Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung rechtlich zur Annahme des von einer qualifizierten Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten des Landtags gestellten Antrags verpflichtet, es sei denn, rechtliche Gründe stünden der Einsetzung des Untersuchungsausschusses entgegen. Auf Basis der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses zur Zulässigkeit des Antrages wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Hauptgegenstand der Debatte war die Kontroverse darum, ob hier ein von der Verfassung verbrieftes Minderheitenrecht ausgehebelt wurde. Jürgen Walter bohrt als einziger weiter nach Antworten, die die Regierung schuldig geblieben sei: Warum die Regierung es zugelassen habe, dass Graf Douglas anstelle eines lt. Satzung vorgesehenen Vertreters der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung nachgerückt sei, und das obwohl Frankenberg der ehem. Regierungspräsidentin Hämmerle bei der Übergabe der Unterschriften am Nikolaustag versichert habe, Graf Douglas habe in seinem Ministerium keinen Zutritt, da er in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolge. Dass sich der Minister bis heute nicht dazu geäußert habe, ob tatsächlich 10 Mio EUR als Provision an Graf Douglas hätten gehen sollen, wenn der Verkauf der Handschriften zustandegekommen wäre, dass die Regierung trotz angeblicher zweijähriger gründlicher Rechtsprüfung nicht nachgelesen habe, was der Markgraf selbst bei der Einsetzung der Zähringer-Stiftung gesagt habe. Und zum Schluss erinnert Walter an die Große Koalition von 1995. Da habe im Spiegel gestanden:
"Die Sammlung der badischen Markgrafen wird versteigert – im Übrigen durch Graf Douglas – nach einer Fehlentscheidung der Stuttgarter Landesregierung. Das war alles schon einmal da. Man muss eben aus der Geschichte lernen."
Walter zitiert dann aus der Ausgabe 28/95 des "Spiegel":
Von Beginn an war die Sache ins Räderwerk der Stuttgarter Koalitionsquerelen geraten. Während sich CDU-Politiker, ein Jahr vor der Landtagswahl, eher kunstfreundlich, heimat- und monarchieverbunden zeigten, wollte Wirtschaftsminister Dieter Spöri ... „keine Mark dem Markgrafen“ zugestehen, sondern ihn auf seinem angeblichen „Fürstennippes“ sitzenlassen.
Darin – so Walter zum Schluß, liege der Verfall der CDU: "Kunst- und heimatverbunden sind Sie nicht mehr, nur noch monarchieverbunden."
Vgl. a.
Landtag von BW: Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses:
http://archiv.twoday.net/stories/3114697/
Pressemitteilungen dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/3057222/
Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit vertagt:
http://archiv.twoday.net/stories/3031483/
Ursprüngliche Pressemitteilung der SPD zum Antrag:
http://archiv.twoday.net/stories/2967177/
Rückblick auf die Markgrafenauktion von 1995:
http://archiv.twoday.net/stories/2804774/
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/01-02-07.htm
Exzerpt:
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And Karl Kraus, see http://log.netbib.de

http://ephemera.typepad.com/ephemera/images/misccard7.jpg
Kostbare Bücher im gräflichen Regal ;
Mit Anmeldung darf jeder auf Schloss Laubach alte Handschriften und juristische Fachbücher lesen
Seit mehreren Generationen sammelt die Grafenfamilie zu Solms-Laubach Bücher. Heute zählt ihre Schlossbibliothek im mittelhessischen Laubach zu den größten privaten Sammlungen Deutschlands und steht unter Denkmalschutz.
[...]
Ihren Anfang nahm die Sammlung vor rund 450 Jahren. 1555 gründete Graf Friedrich Magnus I. zu Solms-Laubach eine Lateinschule im Schloss, zu der auch eine Bibliothek gehörte. In das Schloss kamen Beamte, Ärzte und auch Handwerker, um sich weiterzubilden. Schon bald wandelte sich die Schulbibliothek in eine Landesbibliothek.
[...]
Zum Teil erwarben die Grafen große Bestände aus Bibliotheken und so befinden sich heute noch rund 1000 kostbare Werke aus dem nur wenige Kilometer entfernten Zisterzienserkloster Arnsburg bei Lich, erworben nachdem alle Klöster im 19. Jahrhundert säkularisiert worden waren. Bis 1806 stand die Landesbibliothek allen Bürgern offen. Danach ging sie in den Besitz des Grafenhauses über. Als Präsenzbibliothek steht sie heute fast das ganze Jahr Besuchern und Benutzern auf Anmeldung zur Verfügung. Insbesondere für Rechtswissenschaftler ist die Bibliothek eine Fundgrube. Denn fast alle Grafen haben Jura studiert und legten deshalb einen besonderen Wert auf diesen Bereich. Doch auch Theologie, französische Literatur, Sprachen, Technik, Naturwissenschaften oder Kunstgeschichte nehmen viel Raum in der Sammlung ein. Schließlich hatte die Bibliothek den Anspruch, die Wissenschaften aller Jahrhunderte parat zu haben.
Initial ausgeschnitten
Unbeaufsichtigt darf man sich in den Räumen allerdings nicht mehr aufhalten, nachdem die Grafenfamilie schlechte Erfahrungen machen musste. So schreckte ein angeblicher Professor in einem unbeaufsichtigten Moment nicht davor zurück, die Initialen aus einem über 500 Jahre alten Kirchengeschichtsbuch mit einer Schere herauszuschneiden und mitzunehmen. Sein egoistisches Souvenir hat einen Schaden angerichtet, der bis heute noch nicht behoben werden konnte. Meike Mossig
Informationen im WWW:
http://www.schloss-laubach.de/index_bibliothek.htm (Offizielle Seite)
http://www.laubach-online.de/tourismus/sehenswuerdigkeiten.htm#Privatbibliothek%20im%20Schlo%DF

Der Laubacher Barlaam (laut ²VL 7, 224 Ende 14. Jahrhundert, verfasst von Bischof Otto II. von Freising um 1200) ist beschrieben unter:
http://dtm.bbaw.de/HSA/Laubach_700371910000.html
Weitere Nachweise unter:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1710 (Handschrift T)
Perdischs Vorstudien zu seiner Ausgabe bei Google Books (mit US-Proxy einsehbar):
http://books.google.com/books?id=RTgSAAAAMAAJ&
Zu den weiteren Handschriften:
Kristeller-Krämer 2003 online http://www.mgh-bibliothek.de
Laubach (Oberhessen), Germany. , Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek
--Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek
See Kristeller, Iter 3, p. 597; Vaubel.
E. O. Graf Solms-Laubach, 'Die Bibliothek des Grafen zu Solms-Laubach', Hessische Heimat 7 (1957/58), Heft 2, pp. 2ff.
Typed list of some older mss. kindly supplied by the librarian.
Vaubel = Hermann Otto Vaubel, 'Die Miniaturenhandschriften der Giessener Universitätsbibliothek und der Gräfl. Solmsischen Bibliothek zu Laubach', Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins 27 (1926). 94 pp. 13 mss.
Kristeller, Iter italicum aaO, S. 597:
Cod. E.S.10 cart. XVI. Phil. Melanchthon, comm. on Aristotele's Nicomachean Ethics.
Fragment der "Erlösung":
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=4339
1514 schrieb die Nonne Brigitte Gräfin von Isenburg im Zisterzienserinnenkloster Marienborn eine Hs. (²VL 10, 1564)
Erhard Wammeshaffts Prosa-Reisebeschreibung überliefert die Hs. X, 4 (²VL 10, 701)
Ältere Literatur zur Bibliothek hier
http://www.voea.at/scrinium/scrinium60/scrinium60_077114.pdf
Vergleiche mit anderen nationalen Rechtsordnungen wie der deutschen fehlen. Gleichwohl kann die Lektüre auch fr archivrechtlich Interessierte ausserhalb Österreichs lohnend sein.
Die Ausführungen sind ziemlich theoretisch und praxisfern gehalten. Bei der Erörterung der Weisungsfreiheit (S. 97f.) hätte man aus deutscher Sicht erwartet, dass hier die Bewertungskompetenz der Archivare zur Sprache gekommen wäre. Hier liegt nach deutschem Recht wohl Weisungsfreiheit vor.
Hinsichtlich der Schutzfristen gilt in den meisten österreichischen Bundesländern eine 50-Jahres-Sperrfrist, was angesichts der alpenländischen Arkan-Mentalität nicht weiter verwundert.

http://www.voea.at
Besonders hervorzuheben ist die Ankündigung, dass ab Bd. 60 von Scrinium die Texte online (kostenfrei) zur Verfügung stehen. Die Aufsätze von Bd. 60 liegen als PDFs vor. Vielen Dank!
Scrinium Band 60 (Wien 2006)
Inhaltsverzeichnis
Die Vorträge des 32. Österreichischen Archivtages:
Der nichtakademische Archivar – Die Ausbildung in Österreich und seinen Nachbarstaaten. Leistungen, Defizite und Lösungsansätze
Innsbruck, 19. September 2005
Peter Csendes
Zur Ausbildung nichtakademischer Archivarinnen und Archivare. Eine Einbegleitung, 5-8 (PDF)
Wilfried Beimrohr
Learning by doing? Fragen zur Ausbildung des nichtakademischen Archivpersonals in Österreich, 9-16 (PDF)
Karl Brunner
Gegenwart und Zukunft der Archivausbildung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung, 17-20 (PDF)
Michaela Follner
Archivar ohne Ausbildung. Praxisorientierte Analyse des Gehobenen Dienstes im Österreichischen Staatsarchiv, 21-26 (PDF)
Katharina Tiemann
Und dazu braucht man eine eigene Ausbildung? Qualifizierung von archivischem Fachpersonal in Deutschland, 27-40 (PDF)
Bärbel Förster
Bewegung und Beweglichkeit. Schweizerische Ausbildungslandschaft für ArchivarInnen des 21. Jahrhunderts, 41-49 (PDF)
Gustav Pfeifer
Zwischen paleografia latina und e-Government. Bemerkungen zur Ausbildungssituation von archivischem Fachpersonal in Italien, 50-64 (PDF)
Peter Wiesflecker
Fortbildung im Steiermärkischen Landesarchiv. Erfahrungen – Überlegungen – Möglichkeiten, 65-70 (PDF)
*
Natalija Glažar
Organisation of Slovene public archives sector, 71-76 (PDF)
Peter Bußjäger
Archiv und Verfassung, 77-114 (PDF)
Helga Penz
Wen interessieren Klosterarchive?, 115-117 (PDF)
*
Chronik des VÖA
Zum Gedenken an Felix Czeike (Ferdinand Opll), 118-122 (PDF)
Personalnachrichten, 122 (PDF)
Protokoll der Generalversammlung des VÖA,
VÖA Jahresabschluss 2004,
Wahlvorschlag für die GV am 19.9.2006, 123-129 (PDF)
Die Mitarbeiter dieses Bandes, 130 (PDF)
Badische Kunstgeschäfte: Ankauf vom Erbe.
Wie spart der Schwabe bodenständiger Prägung? Indem er, weiß eine alte Parabel, seiner Kuh das Fressen abgewöhnt, um das Futter zu sparen - und sich dann wundert, wenn ihm das arme Vieh stirbt. Ein schwäbischer Ministerpräsident im Musterland Baden-Württemberg verfeinert diese Methode nur geringfügig: Günther Oettinger wollte einer seiner Landesbibliotheken (daß es die badische ist, sei hier für Heimatfreunde erwähnt) das Sammeln von unscheinbaren Handschriften abgewöhnen und dabei viele Millionen Euro gewinnen für den Staatssäckel, um sehr sichtbares Kulturgut zu erhalten, das allerdings dem Staat gar nicht gehört - altes Papier im Karlsruher Keller eben für Schloß Salem.
Weil aber Leute, die lesen und schreiben können, unersetzliche Handschriften nicht auf dem Markt verhungern lassen, wäre Oettingers eigene heilige Kuh fast verendet: sein Image nämlich. Wie also den Ruf wieder aufpäppeln? Kultur-Kraftnahrung zufüttern, markige Formulierungen unterrühren. Den Museen und Bibliotheken die zwei lustigsten Sätze des Jahres zurufen: „Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an!“ So geschah's - beinah.
Wir, Günther Oettinger, erwarben ein wichtiges Bild des Renaissancemeisters Hans Baldung Grien und zwei weniger wichtige Porträts von Lucas Cranach d. J., die ihr, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, besaßt, zu Eigentum vom badischen Adelshaus. Kulturgut, alles gut. Blöd war nur, daß wir, Günther Oettinger, da Eigentum an etwas anstrebten, was uns schon längst gehörte. Das merkte ein Bürger im badischen Land, der lesen und schreiben kann, und hinderte seinen wackeren Ministerpräsidenten in letzter Minute daran, einmal so zehn Millionen Euro auf den Kopf zu hauen. Als Kraftfutter für eine ganze fremde Kuhherde, gewissermaßen. So macht Sparen Spaß.
Text: rmg., F.A.Z., 30.12.2006, Nr. 303 / Seite 37
Bildmaterial: Ausschnitt aus der "Markgrafentafel" (1509/1510) von Hans Baldung Grien (Kunsthalle Karlsruhe)
Mit rund 250.000 Euro fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) das Projekt "Marburger Repertorium zur Übersetzungsliteratur im deutschen Frühhumanismus" (MR FH). Geleitet wird es von Professorin Dr. Christa Bertelsmeier-Kierst vom Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften der Philipps-Universität Marburg.
MR FH ist Bestandteil der "Marburger Repertorien",
( http://www.marburger-repertorien.de ). Dieses von dem Marburger Germanisten Professor Dr. Joachim Heinzle verantwortete digitale Archiv stellt Dateninventare zur Überlieferung der älteren deutschen Literatur zur freien Nutzung im Internet bereit. Als umfassendstes Angebot seiner Art hat es einen exzellenten Ruf und gehört zu den wichtigsten wissenschaftlichen Informationsquellen für Altgermanisten.
(...) Während die Marburger Repertorien bislang vor allem Informationen zu Handschriften liefern, widmet sich das neue Projekt verstärkt auch den im Betrachtungszeitraum aufkommenden frühen Drucken, so genannten Inkunabeln oder Wiegendrucken. Soweit möglich, soll das Portal auch Abbildungen der Drucke und Handschriften bereitstellen.
Darüber hinaus werden kurze Texte über Leben und Werk der deutschen Übersetzer informieren. Präsentiert werden auch Daten zum Leserkreis, zu den Adressaten der in vielen Werken enthaltenen Widmungen und zu den Erstbesitzern von Handschriften und Inkunabeln. (...)
Selten hat ein ‘Bibliotheksthema’ die Öffentlichkeit so bewegt wie der Plan der baden-württembergischen Landesregierung, wertvolle Handschriften aus den Sammlungen der Badischen Landesbibliothek zugunsten des Hauses Baden zu verkaufen. Davon zeugen unzählige Artikel in der regionalen, überregionalen und internationalen Presse, Stellungnahmen aus dem In- und Ausland sowie politische Anträge bis hin zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Viele gute Gründe für den Erhalt der Sammlung am angestammten Ort wurden darin zusammengetragen, die hier nicht wiederholt werden müssen (von der zweifelhaften Rechtsgrundlage einmal ganz abgesehen). Dass ein solches Argumentieren aber überhaupt nötig geworden war – im 21. Jahrhundert, in Friedenszeiten und in einem wirtschaftlich starken deutschen Bundesland, das dem öffentlichen Schutz der „Denkmale der Kunst [und] der Geschichte“ Verfassungsrang (Art. 3c) einräumt! – war für viele eine traumatische Erfahrung.
Für die Landesregierung kam der heftige Widerstand überraschend: Offenbar hatte man nicht nur den emotionalen Wert mittelalterlicher Handschriften unterschätzt, sondern auch das Mobilisierungspotential von Wissenschaft und Kultur in Zeiten des Internets. Ein gutes Beispiel dafür ist der von Marburger Historikern initiierte offene Brief, der binnen weniger Tage von mehr als 2.500 Personen online unterzeichnet wurde.
Der Verkauf wurde abgewendet – die Besorgnis jedoch bleibt. Nicht nur ist damit zu rechnen, dass der Kultur- und Wissenschaftsbereich zumindest einen Teil der erwünschten Millionenbeträge auf anderem Wege wird erbringen müssen – sei es durch „Solidarbeiträge“, Etatkürzungen oder durch die Umwidmung von Projektmitteln der Landesstiftung. Zum anderen gab es im Lauf der Debatte durchaus auch Stimmen, die die Aufregung nicht so recht nachvollziehen konnten oder den Protest gar als elitär und professoral abtaten: „Sie sitzen in den vorderen Kirchenbänken des Kulturbetriebs, und wenn sie ihre Stimme erheben, erbeben die Feuilletons“, so mokierte sich etwa die bekannte Kolumnistin Susanne Offenbach über den Handschriftenprotest. Zwar sei „das Verfahren keine glückliche Aktion“ gewesen, dennoch müsse die Diskussion darüber, „ob alle Kunst und Kultur vor lauter missverstandener Ehrfurcht auf immer dort zu bleiben habe, wo sie heute ist, (…) dringend geführt werden“ („Sonntag aktuell“ vom 05.11.2006). Der kaum verblümte Vorwurf dahinter: Die Gedächtnisinstitutionen würden – auf Kosten des Steuerzahlers – im großen Stile Dinge sammeln, die es nicht wert sind, aufbewahrt zu werden.
Derselbe Tenor findet sich in der aktuellen Denkschrift des Landesrechnungshofes: Der Stuttgarter Staatsgalerie wird ein „maßvollen Abbau der Sammlungsbestände“ ans Herz gelegt, und bei den Landesbibliotheken soll künftig „auf die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen Wert verzichtet werden.“
Hier das „gute“ kulturelle Erbe, dort das „minderwertige“? Ein solches Kulturverständnis schien lange Zeit passé. Als Paradebeispiel wurde gerne der – bekanntlich längst zum anerkannten Forschungsthema mutierte – Groschenroman zitiert. Auch sonst hat sich die neuere Forschung oft besonders intensiv mit Themen der Alltagskultur beschäftigt.
Unabdingbar ist und bleibt es deshalb, die Zeugnisse unserer Kultur und Zivilisation auf einer breiten Basis zu sammeln. Schon bisher freilich mussten an diesem Ideal manche Abstriche gemacht werden. Angesichts stetig sinkender Etats und Personalstellen wird es künftig nicht einfacher werden – und dies, obwohl mit den Internet-Publikationen ein schwieriges und aufwändiges Sammelgebiet dazu gekommen ist.
Für die großartigen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fanden sich zahllose Fürsprecher. Ungleich schwieriger ist es, bei Politik und Öffentlichkeit Verständnis dafür zu wecken, dass auch weniger Spektakuläres bewahrenswert ist. Die Bibliotheken, so scheint es, müssen künftig aktiver als bisher für ihre Sammeltätigkeit werben und deutlich machen: Der Erhalt des vielzitierten „kulturellen Erbes“ ist nicht zum Nulltarif zu haben!
Heidrun Wiesenmüller, Stuttgart"Ich wohne in einem Forsthaus und fahre ohne Chauffeur".
Bernhard von Baden wirbt für eine sachliche Auseinandersetzung im Kulturgüterstreit / Erhalt von Schloss Salem im Mittelpunkt.
Das Haus Baden beansprucht laut Interview weiterhin 70 Mio. € als Ausgleich, die uns grundsätzlich frei zur Verfügung stehen. Das lässt trotz des Nachsatzes "Dennoch möchten wir diese Summe nicht privat verwenden" aufhorchen. Ebenso, dass Bernhard von Baden voll Stolz sagt: "Mit Eberstein und dem Neuen Schloss in Baden-Baden haben wir gezeigt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden."
Bernhard von Baden macht nun Druck: "Wenn es jetzt notwendig geworden ist, Details zu überprüfen, werden wir uns dafür die nötige Zeit nehmen. Natürlich führt das zu immensen weiteren Kosten. Nehmen Sie unser Dachsanierungsprojekt am Schloss, das mit acht Millionen Euro für die nächsten Jahre kalkuliert ist. Da mache ich mir natürlich schon Sorge, wie die Dinge weitergehen. Das Risiko für meine Familie und die Arbeitsplätze in Salem steigt. Deshalb müssen sich alle Beteiligten bemühen, die nötigen Klärungen zeitnah und konzentriert zu erledigen. Unter diesen Umständen dürfen die Klärungen nicht jahrelang dauern. (...)"
Update Mai 2010:
Nunmehr
http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html
[Mediaevistik] Rezension: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Don Dez 28 17:14:16 CET 2006
Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
Datenbank von Schreibern und Besitzern mittelalterlicher
Handschriften
Database of mediaeval manuscripts' scribes and owners
"Erweiterte und ergänzte Fassung der 2003 erschienenen
ersten Ausgabe der 'Scriptores codicum medii aevi'.
Hinzugefügt wurden ferner Sigrid Krämers 'Possessores
codicum medii aevi', eine Sammlung von internationalen
Besitzern mittelalterlicher Handschriften.
Nun mehr als 33.000 Namen von Schreibern und mehr als
15000 Namen von mittelalterlichen und neuzeitlichen
Besitzern und Handschriftensammlern, in über 30 Jahren
gesammelt, nicht allein aus Handschriften deutscher
Provenienz, sondern aus dem ganzen mittelalterlichen
Europa. Soweit eruierbar werden neben
Handschriftennachweisen auch biographische Daten und
Literaturangaben geboten.
Originalsammlungen, die nur als Datenbank verfügbar sind
und nicht im Druck erschienen (würde ca. 15 Bände
umfassen).
Anfang 2007 wird die Datenbank deutschlandweit als von der
DFG geförderte Nationallizenz über die Bayerische
Staatsbibliothek zur Verfügung gestellt.
Only online / Nur als Online über Lizenzen verfügbar
(only Online-licenses).
Private licenses / Privat (keine Institutionen) Euro 85
p.a. excl. VAT / ohne MwSt.
Institutional and campus licenses please contact /
Institutions-Lizenzen auf Anfrage."
So die Verlagsinformation unter
http://www.erwin-rauner.de/wissenschaft.htm#scriptores
Fuer diese Rezension wurde mir der Zugang von Herrn Rauner
freundlicherweise ermoeglicht.
Schade, dass die DFG diese Datenbank nicht fuer weltweiten
"Open Access" freigekauft hat. Wer einen deutschen Wohnsitz
hat, kann mit Freischaltung der Nationallizenz nach
Beantragung eines Zugangs die Datenbank kostenfrei
benutzen. Die anderen muessen eben sehen, ob sie die 85
Euro jaehrlich entrichten moechten oder ob sie jemand
kennen, der fuer sie recherchiert ...
Die Vorgaengerversion (nur Scriptores) habe ich im Januar
2004 besprochen:
[ http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2004/0042.html ]
Es sind laut Vorwort rund 500 neue Schreibernamen
hinzugekommen. Meine Beanstandungen hinsichtlich des
Artikels Bollstatter wurden ignoriert, der Artikel ist
immer noch genauso fehlerhaft, wie er 2003 war.
Fuer die Besitzerdatei (keine Institutionen!) gilt nichts
anderes als fuer die Schreiberdatei: Sie ist eine
(konkurrenzlose) Kompilation, deren Angaben in jedem Fall
ueberprueft werden muessen.
Sehr haeufig sind neuere Forschungsergebnisse nicht
beruecksichtigt (beispielsweise ist der Bd. 11 des
Verfasserlexikons bei Thomas Finck nicht ausgewertet). Von
den unzaehligen Schreibfehlern einmal abgesehen, die bei
Handschriftensignaturen durchaus aergerlich sein koennen.
Nicht wenige Eintraege sind fragmentarisch (etwa der zu Job
Vener als Possessor).
Zu Jörg Ruch zitiere ich den Eintrag:
"Ruch, Georgius possessor 1438
1438
Presbiter, wohl in Tübingen. Pro tunc plebanus in Lutrien.
Possessor libri presentis anno 1438.
Handschriften
Bryn Mawr, PA, Bryn Mawr College Library, 3.
Oxford, Bodleian Library, Douce 355 (SC 21930).
Literatur
Bond-Faye, S. 434.
Madan, Oxford 4, S. 603."
Seit 2002 sind meine Ausfuehrungen zu Ruch online, die
diesen fehlerhaften Eintrag berichtigen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ruch.htm
Zwei weitere Handschriften, die mir nachtraeglich bekannt
wurden (eine in der Rottenburger Dioezesanbibliothek, eine
in Irland), fehlen bei Kraemer.
Dass der Gmuender Dominikaner Appolt in Wirklichkeit Oppolt
hiess, habe ich bereits 1993 hervorgehoben:
http://www.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=28
Den Charakter als nicht hinreichend redigierte Kompilation
mag auch die Suche nach Kempten verdeutlichen. Auf den
Schulmeister Johannes Birk beziehen sich folgende
Eintraege:
"Burck, Johannes scriptor E.15.Jh.
1490/97 in der Schule in Kempten z. Zt. des Magisters
(Schulmeisters) Murck [sic!] geschrieben.
Handschriften
Stuttgart, LB, HB. XII. 5, fol. 107r (a. 1490/97)."
"Tallat (Tollat, Dalat), Johannes scriptor 15.Jh.
15.Jh.
Alemannischer Baccalaureus artium, der unter dem Rektorat
von Johannes Birk von Biberach an der St.
Hildegard-Lateinschule des Benediktinerstifts Kempten tätig
war. Magister in der Schule von Kempten (Allgäu). Unter ihm
wird geschrieben: Hs. Stauttgart [sic!]. Daneben verfaßt
er ein Kräuterbuch um 1497.
Handschriften
Stuttgart, LB, HB. XII. 5, fol. 81v, 107v (partim)."
Und schliesslich:
"Massilia, Gotfridus de
Sub castro Hylemont in Ludovici pii imperatoris
cancellaria. Scriptum Campidone (in Kempten) pro
liberaria."
Dieser karolingerzeitliche Schreiber ist, wie man seit
langem weiss, eine Erfindung von Johannes Birk, zu dem es
uebrigens einen Verfasserlexikon-Artikel von Johanek gibt!
Dass zusaetzlich Lindau P I 1 ebenfalls aus dem Umkreis von
Birk stammt, ist nicht nur in meiner Dissertation von 1987,
neuerdings online
[ http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000013.html ]
, sondern auch im Verfasserlexikon ²9, 472 nachzulesen.
Misslich ist natuerlich, dass bei Kraemer Hinweise auf den
Besitz gedruckter Buecher fehlen. Fuer die Inkunabeln
existiert die private Zusammenstellung von Paul Needham
("IPI").
Eine brauchbare Vernetzung zwischen
Handschriftensignaturen, Schreibern und Besitzern gibt es
in der Datenbank nicht. Bei dem Besitzer Johannes Andree
(15. Jh.) auf einen gleichnamigen Schreiber des 14.
Jahrhunderts zu verweisen, ist wenig hilfreich.
Verweise sind nicht als Links markiert, man muss eine neue
Suche starten, wobei die Handhabung der Datenbank durchaus
gewoehnungsbeduerftig ist. Ein kommerzielles Produkt sollte
mehr Komfort bieten, z.B. eine Volltextsuche ueber alle
Felder.
Bei aller Klage ueber die Unzulaenglichkeiten, die vielen
Luecken und Fehler, bietet die Datenbank doch sonst nicht
erhaeltliche wichtige Aufschluesse. Wenn man etwa nach
"Arzt" in den Biographien sucht, wird deutlich, welche
Rolle Aerzte in der Buchkultur des Mittelalters und der
Neuzeit gespielt haben.
Gleichwohl: Eine frei zugaengliche, nach dem Wiki-Prinzip
ergaenzbare prosopographische Datenbank mittelalterlicher
Schreiber und Buchbesitzer ist ein Desiderat. Bis dahin
muss man fuer die Kraemersche "Kruecke" dankbar sein.
Klaus Graf
Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses
zu dem Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD
und der Fraktion der SPD - Drucksache 14/577
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
Der Ständige Ausschuss vertritt die Rechtsauffassung, dass der Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577 – aus den aus dem Sitzungsbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.
12. 12. 2006
Der Vorsitzende und Berichterstatter:
Winfried Mack
[S. 1-20]
Bericht
Der Ständige Ausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/577 in seiner 6. Sitzung am 12. Dezember 2006. Zu diesem Antrag lag eine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung (Anlage 1) vor.
Es wurde wörtlich Folgendes ausgeführt:
"Ein Abgeordneter der CDU: Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ausschließlich um eine gutachtliche Stellungnahme des Ständigen Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit des von der SPD beantragten Untersuchungsausschusses. Wir haben schon in der Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck gebracht, ob der Untersuchungsausschuss zulässig ist. Wir sehen uns in unserer Meinung jetzt bestärkt, nachdem wir auch noch ein Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers in Auftrag gegeben haben. (...) "
[Der Sitzungsverlauf ist als Wortprotokoll wiedergegeben, die Redebeiträge unter Nennung der jew. Fraktion, aber ohne Namensnennung. Der Antrag wurde mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen.]
[S. 21-28]
Anlage 1
Landtag von Baden-Württemberg
- Verwaltung -
Gutachtliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion - ...
[des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung, vom 8.12.2006, Verfasser: Dr. Hempfer]
A. Auftrag. - B. Gutachtliche Stellungnahme. I. Zum Antrag auf Drucksache 14/577 - II. Rechtliche Äußerung. 1. Vorbemerkung - 2. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (a) Schutz der regierungsinternen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung - (b) der Grundsatz der Ex-post-Kontrolle. - 3. Abschließende Bemerkung. - 4. Weitere Verfahrenshinweise
[S. 29 - 40]
Anlage 2
Zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses "..."
[Gutachten vom 11.12.2006, von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Heidelberg]
I. Die Fragestellung. - II. Untersuchungsauftrag nach Verantwortungsreife und Untersuchungsinteresse. 1. Untersuchung im Rahmen der Funktionentrennung. - 2. Der Untersuchungsgegenstand. a) Die "Übereinkunft" - b) Die gutachtliche Klärung der Eigentumsverhältnisse. - c) Die Finanzierung. - 3. Untersuchungsauftrag mit begrenzten Befugnissen? - III. Untersuchungsausschuss und Effizienz öffentlicher Kritik
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Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;
3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.
II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.
Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion
Begründung:
Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.
Bibliotheca curiosa deductionum, worinn eine zuverlassige Nachricht vieler merckwurdiger Schrifften vorhanden ...
Leipzig : Friedrich Lanckischens Erben, 1717
Digitalisiert von der UB Waseda
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Siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc unter Japan
Die Marktschreierei der gelehrten geißelte:
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0126/