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http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/01/12/neue_bibliotheksgebuhrenverordnung_in_ba~1544752

Es geht um die neue Gebührenordnung für die Landesbibliotheken in Baden-Württemberg.

Text (aktuell):
http://www.wlb-stuttgart.de/benutzung/gebuehren.html

Erwähnenswert in der neuen BiblGebVO ist etwa § 6 Abs. 1, wonach Texte (!) und Bilder aus alten Bibliotheksbeständen nur mit Zustimmung der Bibliothek veröffentlicht werden dürfen. Das bedeutet bei gemeinfreien Werken eine Einschränkung für die Leser.

Die Konsequenzen können komisch sein. So darf ich einen Text aus einem alten Buch (1840) der BLB Karlsruhe bei Präsenznutzung nicht abschreiben und ohne Erlaubnis im Netz publizieren. Wenn ich den gleichen Band über die Fernleihe etwa nach Ilmenau bestelle, richtet sich die Benutzung nach der Benutzungsordnung der UB Ilmenau (vgl. auch § 16 Leihverkehrsordnung). Aus dieser Benutzungsordnung ergibt sich für die Veröffentlichung einzelner Texte keine derartige Beschränkung.

Würde aber die UB Ilmenau selbst einen solchen Text reproduzieren wollen, müßte sie allerdings nachfragen, da sie im Rahmen der Fernleihe Nutzerin der BLB Karlsruhe ist und damit grundsätzlich der BiblGebVO unterworfen wäre, vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. c der Benutzungsordnung der BLB Karlsruhe.


Ächz. Herr Steinhauer überrascht mich immer wieder durch Blitzgescheites und Vernünftiges einerseits und krude Positionen andererseits. Es ist ja nun nicht so, dass der zur Rede stehende Sachverhalt nicht "offiziell" geklärt wäre. Die entsprechenden Klärungen sind unter meiner Beteiligung im Bibliotheksdienst vorgenommen worden und ich wurde nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, auch in Foren, die Herrn Steinhauer gut bekannt sind.

Rechtsverordnungen müssen hinreichend ermächtigt sein (gegen Gödan zur bayerischen ABOB). Soweit gemeinfreie Texte, die meiner Ansicht nach gemäß § 64 UrhG zu frei zugänglichen Informationsquellen zu zählen sind, weil ihnen die Gemeinfreiheit eine entsprechende Widmung verleiht, nur nach vorheriger Genehmigung veröffentlicht werden dürfen, ist das Eingriffsverwaltung und nicht Leistungsverwaltung. Es wird hier in die Kommunikationsgrundrechte eingegriffen, ohne dass der Landesgesetzgeber darüber entschieden hat.

Die Norm ist nichtig, da nicht mit den Anforderungen des BVerfG an Erlaubnisvorbehalte vereinbar, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2812929/
http://archiv.twoday.net/stories/2478861/

Hier werden ohne zureichende gesetzliche Ermächtigung Benutzer kujoniert und Herr Steinhauer beanstandet das nicht! Der Zweck des Genehmigungsvorbehalts ergibt sich eindeutig aus der Vorschrift nicht (anders als bei dem Fall des OLG Zweibrücken: http://de.wikipedia.org/wiki/Genehmigungsvorbehalt ) und Herr Steinhauer ignoriert diese massiven Bedenken!

Na wenigstens argumentiert er nicht so dümmlich wie Harald Müller, der mich auf Baumschulniveau widerlegt
http://www.ib.hu-berlin.de/texte/muellerbbk06.pdf

Wenn der Landesgesetzgeber möchte, dass Bibliotheken das ihnen anvertraute Kulturgut vermarkten dürfen (und darum gehts im Kern), dann muss er das in einem Gesetz regeln, das strikt eine Kollision mit der bundesrechtlichen Kompetenz für das Urheberrecht vermeidet. Es geht nicht an, dass einerseits Gemeinfreiheit in § 64 UrhG beliebige, auch kommerzielle Nutzbarkeit bedeutet, andererseits aber Länder Quasi-Immaterialgüterrechte qua Zugang errichten.

Diese sind im übrigen auch nicht mit "Open Access" vereinbar. Aber dass Baden-Württemberg Open Access fördert, habe ich ja auch noch nicht gehört.

Deutlich ist auch der Verstoß gegen Art. 3 GG. Es ist überhaupt nicht klar, was alte und wertvolle Bibliotheksbestände sind, wenn es heisst: "Texte und Bilder aus alten und wertvollen Bibliotheksbeständen dürfen nur mit Zustimmung der Bibliothek veröffentlicht werden." Man wird diese allzu vage und unbestimmte Formulierung dahingehend verstehen können, dass die Materialien, die nur in den Sonderlesesälen benutzbar sind, darunter verstanden werden. das ist aber von Bibliothek zu Bibliothek verschieden und hängt von vielen Zufälligkeiten ab. In der Bibliothek einer Berufsakademie (von der BiblGebVO neben den beiden LBs erfasst) wird man womöglich schon ein Buch von 1899 als "alt und wertvoll" ansehen.

Unabhängig von einem Benutzungsverhältnis bindet die Vorschrift im übrigen keine Dritte, die Bibliotheksgut z.B. der Landesbibliotheken publizieren. (Das LG Hannover hat die Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Rechtsanwalt, der Schriftstücke, die im Staatsarchiv Bückeburg liegen, publizierte, ohne Archivnutzer zu sein, aus eher formalen Gründen zurückgewiesen und damit jedenfalls die niedersächsische Ansicht von einem umfassenden, eigentumsrechtlich abzusichernden Gebührenanspruch des Staats bei Bildrechten seiner Archive nicht geteilt.)

Was meint überhaupt Text? Wo ist die Grenze zwischen Textveröffentlichung und Zitat?

Veröffentlichung meint bei den Bildern offenbar jede Reproduktion, während man bei Texten die Veröffentlichung bereits gedruckter Publikationen in keiner Hinsicht als erlaubnispflichtig betrachten kann.

Zur Editio princeps siehe außer Gödan et al. (s.o. unter Bibliotheksdienst)
http://archiv.twoday.net/stories/832672/ m.w.N.
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/09/22/schutz_nachgelassener_werke~1149650

Konsequenzen drohen dem Benutzer, der sich nicht an die Norm hält, nach der VO nicht; man wird aber davon ausgehen können, dass die Einhaltung der Gebührenordnung zu den Handlungen gehört, die von einem Benutzer im Rahmen der Benutzungsordnung abverlangt werden dürfen und ein Ausschluss von der Benutzung in betracht kommt.

Soweit ein Informationszweck (Mitteilung von Editionen aus Rara und Handschriften) der Bibliothek gegeben ist, wäre eine Anzeigepflicht das mildere Mittel.

Das paternalistische Kontrollsystem, das beispielsweise schon Leibniz behinderte
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=1511&page=350&zoom=4&ocr=
wird nach kurzem bibliotheksrechtlichen Frühling 1994/95 wieder verankert und Steinhauer findets zwar kurios, setzt aber nicht die dogmatische Axt an.

Was mit den gemeinfreien Texten ihrer Hand- und Druckschriften geschieht, geht die Bibliotheken juristisch nichts an. Sie haben die Aufgabe, der Informationsfreiheit zu dienen und diese nicht zu behindern.

Eine Feststellungsklage vor dem VG Stuttgart (WLB Stuttgart) scheint angesagt ...

... werde http://weblog.histnet.ch/ werden, meint
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/3174531/

Ich hab den Feed
http://weblog.histnet.ch/feed/
mal gleich in mein Bloglines aufgenommen.

Gut gefällt mir, dass Meinungen vertreten werden, z.B. zur Plagiatsdebatte
http://weblog.histnet.ch/archives/217

Erfahrungen und Rückmeldungen meiner Studenten lassen einen von Peter Haber offenbar präferierten unaufgeregten Umgang mit dem Plagiatsproblem an den Hochschulen auch eher als angemessen erscheinen. Weitere Angaben unter
http://log.netbib.de/index.php?s=plagi

Der Leiter der Bodleian Library (Oxford) am 11.1.07 in der Frankfurter Rundschau:

Link zum Artikel

Digitized at http://www.iampeth.com/books.htm

Anfrage 7.1.2007 an Dr Birgit Rückert,
Salemer Kultur & Freizeit GmbH, Schloss Salem

Sehr geehrte Frau Dr Rückert,

aus ihrer Homepage ist zu entnehmen, dass die Kunsthistorische Führung auch die prachtvollen Innenräume des Schlosses zeigt - Bibliothek, Kaisersaal, Abtsalon.

Ist es möglich, dabei auch Teile der Zähringer Bildnisgalerie zu sehen, die sich früher im Neuen Schloss zu Baden-Baden befand? Insbesondere die Bilder von Kisling nach Vorlagen von Stimmer (schmale Hochformate 219x114, Öl auf Leinwand), die im großen Festsaal des Neuen Schlosses hingen und das Brustbild (40 x 33, Öl auf Holz) des Markgrafen Christoph von Baden nach Baldung Grien, das sich bis 1930 in der Kunsthalle in Karlsruhe befand und sich heute auch in Schloss Salem befinden müsste? Eine Bestandsaufnahme aller Gemälde der Zähringer Bildnissammlung wurde ja von Gerda Kircher zwischen 1930 und 1940 im Neuen Schloss systematisch durchgeführt und 1958 bei Braun in Karlsruhe publiziert. In diesem Zusammenhang entstand auch eine bedeutende, über 600 Nummern umfassende Photosammlung zur Zähringer Bildnisgeschichte, die von S.K.H. dem Markgrafen von Baden finanziert und seinerzeit auf Schloß Baden-Baden verwaltet wurde. Können Sie sagen, ob diese Photosammlung heute auf Schloss Salem verwahrt wird, oder war sie Bestandteil der umfangreichen Archivalien und Photosammlungen des Neuen Schlosses, die sich in der Baden-Badener Bibliothek befanden und die 1995 teilweise vom Land Baden-Württemberg angekauft wurden (dann wäre sie wohl heute im Generallandesarchiv zu suchen). Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im vorhinein sehr herzlich.


Antwort vom 11.1.2007:

... vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an einer Kunsthistorischen Führung. Die Salemer Kultur&Freizeit GmbH, ist für das kulturelle Programm (Ausstellungen und Konzerte) und die den Besuchern zugänglichen Museums- und Ausstellungsbereiche im ehemaligen Zisterzienserkloster Salem zuständig (nicht für das Neue Schloss Baden-Baden). Während der Saison (1. April bis 1. November) bieten wir unseren Besuchern Führungen durch das ehemalige Kloster an, dessen Räume nahezu unverändert mit ihrer Stuck- und Gemäldeausstattung seit der Klosterzeit erhalten geblieben sind. In Teilen des ehemaligen Konventsgebäudes und der Wirtschaftsgebäude ist heute die Schule Schloss Salem untergebracht.

Unsere Führungen erläutern die Baugeschichte der Gesamtanlage, Klostergeschichte, Besonderheiten des Zisterzienserordens und die kulturellen Leistungen der Zisterziensermönche. Selbstverständlich kommen auch die Säkularisation, die Übernahme des Klosters durch das Haus Baden, dessen Engegament für das Kulturdenkmal und die Einrichtung der Schule durch Kurt Hahn und Prinz Max zur Sprache.
Die Besucher lernen das Münster kennen, den Kreuzgang (Bernhardusgang mit Vita des Heiligen Bernhard von Clairvaux) und das ehemalige Sommerrefektorium mit originaler Stuckausstattung durch Michael Wiedemann. Für Interessierte führt die Tour weiter in die Prälatur mit den Prunkräumen der ehemaligen Abtei: Bibliothek (barock, noch in der Klosterzeit klassizistisch umgebaut), Kaisersaal mit Ausstattung um 1706/1710 (Papstbüsten, Kaiserfiguren; zentrales Deckengemälde: Pfingstwunder), Räume des Abtes: sog. Münzkabinett, Privatkapelle, Schlafzimmer, Abtsalon (Rokoko, originale Ausstattung von Göz und Dirr, noch unter Abt Anselm II. entstanden). Die von Ihnen angesprochene Kunsthistorische Führung umfasst all diese genannten Räume. Da die Räume, wie oben bereits gesagt, seit der Klosterzeit nahezu unverändert erhalten sind, beschränkt sich die Ausstattung auf die barocke und klassizistische Kunst der Klosterzeit, zeigt also keine nicht-klösterliche Kunst oder modernen Photos.

Tagesgäste können während der Saison ohne Voranmeldung an einer Führung teilnehmen, für Gruppenprogramme (auch Weinproben) ist eine Anmeldung erforderlich (über unsere Homepage möglich). Ausstellungen, Feuerwehrmuseum, Torkel, Marstall (barocke Ausstattung unter Abt Konstantin) usw. können von den Besuchern ohne Führung besichtigt werden.

Wir würden uns freuen, Sie (und Ihre Gruppe) zu einer Führung in Salem begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Salem
Dr. Birgit Rückert
Salemer Kultur&Freizeit GmbH
Schloss Salem
88682 Salem


Anmerkung: Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss ("Zähringer Bildnissammlung") wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/
Aus der Antwort der Salemer Kultur&Freizeit GmbH, die eine direkte Antwort auf unsere Fragen sorgsam vermeidet, geht gleichwohl hervor, dass die umfangreiche, bei Kircher 1001 Nummern umfassende Zähringer Bildnissammlung, auf deren Bedeutung für die oberrheinische Porträtgeschichte wie als anschauliche Quelle zur südwestdeutschen Geschichte und Kulturgeschichte Gerda Kircher so nachdrücklich hingewiesen hat, der Öffentlichkeit leider vorenthalten wird, anders als früher schon einmal im Neuen Schloß in Baden-Baden. Keine kunsthistorische Führung führt in diese Bereiche. Das muß sich natürlich auch ändern, wenn "der Markgraf sein Zuhause stiftet".

Die um 1843-47 unter Großherzog Leopold von den badischen Hof- malern Koopmann und Götzenberger nach alten Vorlagen ausgeführte Serie von 37 lebensgroßen, in schwere Goldrahmen gefasste Ganzfiguren- Bildnisse der badischen Regenten in den drei großen, im Renaissancestil mit reichvergoldeter Holztäfelung geschmückten Empfangs- und Festsäle des Neuen Schlosses Baden-Baden (Bildausschnitte unten), in Erinnerung an den einstigen, von Tobias Stimmer ausgemalten Fürstensaal, der beim "Franzosenbrand" 1689 zerstört wurde, sind übrigens in Baden-Baden verblieben, wie einem virtuellen Rundgang auf den Seiten des neuen Eigentümers zu entnehmen ist,
http://www.neues-schloss.com/index.php?page=film&lang=de

Ebenso 15 Bildnisse der Familie Karl Friedrichs im "Roten Saal" des Baden-Badener Schlosses (Bild oben), der als Empfangssaal der Großherzogin Luise diente. Sie stammen von Johann Grund 1846-48, sind allesamt nach älteren Porträts gearbeitet (also keine echte historische Bildnisfolge) und gehörten zur repräsentativen dekorativen Schloßeinrichtung der Jahrhundertmitte.

Unten ein Ausschnitt aus dem Nördlichen Prunksaal:
Christoph I., Markgraf von Baden (t 1527)
<br />
Badischer Hofmaler, um 1843/47, Öl auf Leinwand 219 x 108, Kircher 173 (B 144). 
<br />
Neues Schloss Baden-Baden, Nördlicher Prunksaal.

Christoph I., Markgraf von Baden, t 1527. Badischer Hofmaler, um 1843/47, Öl auf Leinwand 219 x 108, Kircher 173 (B 144). Neues Schloss Baden-Baden, Großer Festsaal. Vgl. auch das ältere Porträt von Kisling 1759-66 (Kircher 27 (K 180), Kopie nach Tobias Stimmer 1577-84), das aus der Ahnengalerie des Karlsruher Schlosses stammte, http://archiv.twoday.net/stories/2918302/#2971404

P.S.: Im August war einer Pressemitteilung zu entnehmen, daß Frau Al Hassawi die Herausgabe eines Buches zum neuen Schloss plant und dafür Historisches Material sucht.

Im Oktober kursierten in Archivalia noch Gerüchte, der bisherige Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), habe für den badischen Landesteil die erbliche Monarchie ausgerufen; der neue Kurfürst des Landes habe ihm daraufhin huldreich eine Lebensstellung als Hofnarr angeboten. Jetzt wird Oettinger selbst vor dem Stockacher Narrengericht angeklagt:

"Angeklagt vor einem
Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken
im 656ten Jahr nach Hans Kuony:

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
Günther H. Oettinger"


Der Beklagte wird am Schmotzigen Dunschtig (15.2.2007) vor der Verhandlung gegen 13 Uhr auf dem Markt dem Volk vorgeführt, bevor ihm um 17 Uhr in der Jahnhalle der Prozeß gemacht wird.

http://www.fasnacht-stockach.de/2007/Beklagter/Der_Beklagte_2007.pdf

http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2007/01/10/has-authoramacom-set-free-100-public-domain-books-from-google-book-search

DigitalKoans has commented the action by Philipp Lenssen who "has announced that he has put up 100 public domain books from Google Book Search on Authorama".

I am in doubt if there is any legal relevance according US law of Google's "Terms of use". The problem of valid contracts has been shortly discussed by Peter Hirtle in 2004:

"This is a very complex question, with few definite answers. My best guess is that in states that have passed UCITA laws (such as Maryland and Virginia), there is a good chance that a click-through license is binding. Whether a "terms of agreement" license is also binding is less clear - and it becomes even murkier when one moves outside of those states (or overseas)."

http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/07/the_public_doma.html

See also

http://wiki.netbib.de/coma/GooglePrint

http://steinbeck.ucs.indiana.edu/novels/author.html

Sebastian Post macht mich freundlicherweise aufmerksam auf:

http://www.arwisu.de/index.php

Eine weitere Anwendung von Google Co-op. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/3108369/ (Noesis)
http://archiv.twoday.net/stories/2868046/ (Eigenentwicklung)
http://www.archivportal.ch/joomla/content/blogcategory/44/43/ (Search Swiss Archival Websites)

Test von Arwisu mit Dieter Heckmann (40 Treffer), meine Google-Suche 54.

Die Verfeinerung mittels Labels klappte bei dem Test von Arwisu nicht (ich hatte erst gar keine Labels vergeben).

Scott Goodine
an Archives

Dear archival colleagues,

It is with great pleasure that we announce the launch of e-Archivaria. e-Archivaria can be accessed on the webpage of Association of Canadian Archivists at http://www.archivists.ca/publications/e-Archivaria.aspx.

Archivaria, the journal of the Association of Canadian Archivists (ACA), is devoted to the scholarly investigation of archives in Canada and internationally. It has been published biannually since 1975.

The full collection of Archivaria issues, #1 to #61, is now accessible on the Web in digital format as PDF files. The great majority of the collection is open and freely available to the archival community and public. The most recent eight issues will be retained in a Reserved Collection for ACA members and Archivaria subscribers. As new issues are published, further issues will become freely accessible.

Dem Recherchenblog
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/nebis_verknuepft_zur_e_collection_der_eth_zuerich/
verdanke ich den Hinweis auf die folgende Arbeit:

Google Buchsuche : Chance oder Gefahr für die Bibliothekswelt?
Pia Dietrich, Andrea Faedi, Inge Hosennen, Margrit Stapleton
Praxisarbeit Hochschule für Wirtschaft Luzern, 2006; [s.n.], 2006

Online (61 S.)
http://e-collection.ethbib.ethz.ch/show?type=dipl&nr=275

Auszug:

Mit einer schriftlichen Anfrage an Google Schweiz haben wir versucht, einen Interviewtermin
zu vereinbaren. Unsere Fragen hätten – wie wir in unserem Brief an
Google formuliert haben – auf das Projekt „Google Buchsuche“ abgezielt. Leider
blieb unsere Anfrage unbeantwortet. Es ist allgemein bekannt, dass Google über das
Projekt keine Angaben machen möchte. Ähnliche Erfahrungen machen wohl auch
die mit Google beim Digitalisierungsprojekt kooperierenden Bibliotheken. Die bisher
einzige europäische Bibliothek, die mit Google zusammenarbeitet, ist die englische
„Bodleian Library“ der Oxford Universität. Alice Keller von der „Bodleian Library“
konnte uns auf unsere E-mail-Anfrage keine Auskunft darüber erteilen, wie Google
beim Scannen der Bücher vorgeht. In Oxford werden die Bücher in eine Scan-
Zentrale geliefert und danach wieder in die Bibliothek zurückgebracht. Was genau in
dieser Scan-Zentrale mit den Dokumenten geschieht, wird streng geheim gehalten.
Bekannt ist, dass ca. 10'000 Bücher pro Woche gescannt werden. Um keine Urheberrechte
zu verletzen wird in Oxford keine aktuelle Literatur gescannt, sondern nur
Dokumente aus dem Zeitraum von 1800-1900.

http://www.digitalhumanities.org/companion/

A Companion to Digital Humanities, ed. Susan Schreibman, Ray Siemens, John Unsworth. Oxford: Blackwell, 2004.

Now free online!

Editorial für das Bulletin du bibliophile, Paris Nr.2 2006

Deutsche Kultur war im Guten wie im Schlechten seit jeher kleinteilig. Früher bestimmten die Höfe der geborenen Duodezfürsten Kunst, Musik und Literatur. Auch heute hat die deutsche Bundesregierung keine Kulturhoheit. Diese wird von den Chefs der jeweiligen auf Zeit gewählten lokalen Landesregierungen vertreten. Nach Gutdünken können sie, wie es jetzt in Baden-Württemberg geschehen sollte, massiv in das kulturelle Erbe eingreifen. Nur Dank internationaler Solidarität, dank der prompten Reaktion derjenigen, die durch ihre Arbeit Kulturschätze erschließen und im Bewusstsein der Weltöffentlichkeit tief verankern, wurde einer Barbarei zunächst Einhalt geboten.

Die Landesregierung Baden-Württemberg folgte den Vorstellungen der Familie der früher regierenden Fürsten von Baden, dass der gesamte alte Handschriftenbestand der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe privates Familieneigentum sei, obwohl seit mehr als 200 Jahren in staatlicher Obhut und Pflege. Ohne eine juristische Klärung auch eventuell strittiger Ansprüche überhaupt in Erwägung zu ziehen, erklärte sich die Landesregierung mit dem Verkauf dieser Handschriften einverstanden. Der Wunscherlös von 70 Millionen Euro sollte (Teil)Schulden des Markgrafenhauses decken. Im Gegenzug stellte das Haus Baden in Aussicht, auf weitere als ihr Privateigentum beanspruchte Kulturgüter im Wert von angenommenen 250 Millionen Euro, ebenfalls in staatlicher Obhut, zu verzichten.

Der wertvollste Bestand an Handschriften und alten Drucken der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe stammt aus den Beständen von 27 Kloster− und Stiftsbibliotheken, die nach der Säkularisation von 1803/06 in die Hofbibliothek kamen. Darunter befinden sich Texthandschriften der Reichenau, aber auch spätromanische Prachthandschriften wie die Evangelistare von Speyer und St. Peter aus dem Schwarzwald und zahlreiche weitere Zimelien von Rang, wie das ‚Electorium parvum seu breviculum’ des Raimundus Lullus (St. Peter). Die klösterliche Kultur des Oberrheingebiets ist in dieser Sammlung in unvergleichlicher Weise repräsentiert.

Die vielfachen nationalen wie internationalen Proteste haben bewirkt, dass dieses Vorhaben zunächst einmal nicht weiter aktiv verfolgt wird. wurde. Stattdessen sollen nun die nach wie vor erwünschten Millionenbeträge zu Gunsten des Hauses Baden durch den Verkauf von Kulturgütern aus Museen und Bibliotheken erlöst werden. Ferner sollen Mittel von Kulturstiftungen und Mäzenen umgelenkt und schließlich auch die Etats der staatlichen Kultureinrichtungen „für einige Jahre“ gesenkt werden.

Kein namhafter Jurist hat den Eigentumsanspruch der Fürstenfamilie für rechtens gehalten. Im Gegenteil wurde einhellig empfohlen, eine höchstrichterliche Klärung anzustreben. Diese auf allgemeine rechtliche Fakten gegründete Auffassung wurde jetzt durch das Auftauchen rechtsgültiger Dokumente unterstützt, die mehrere als Privateigentum beanspruchte Gemälde (Schätzwert ca. 10 Millionen Euro) und Handschriften als Staatseigentum ausweisen. Die Landesregierung muss sich den Vorwurf skandalöser Leichtfertigkeit gefallen lassen, da sie die Eigentumsansprüche des Hauses Baden ungeprüft akzeptiert hat.

Man muss feststellen, dass sich die Baden-Württembergische Landesregierung total den Prinzipien der Marktwirtschaft unterwerfen wollte. Die Schutzfunktion des Staates für das ihm anvertraute Gut wurde zugunsten von merkantilem Handeln vergessen oder aufgegeben. Ähnlich marktorientiert wollte bereits vor einigen Jahren die Landesregierung des deutschen Bundeslandes Hessen ihren kulturellen Besitz (beispielsweise den der alten Residenzstadt Kassel) finanziell bewerten und in die Bilanz einstellen lassen, neben Müllabfuhr, Wasserwerken oder staatlichem Wohnungsbesitz.

Marktwirtschaft ist in jene Bereiche vorgedrungen, die bisher als kulturelles Welterbe anderen Bedingungen unterlagen und als tabu galten. Die Repräsentanten der Kulturwelt müssen ihre Aufmerksamkeit auf diese generelle Entwicklung richten und ihr mit allen Mitteln begegnen. Es gibt wesentliches menschliches Handeln, das keinem Marktwert unterliegt. Diese Ethik gilt es zu bewahren.

Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft

***

Éditorial

Valeur culturelle, valeur marchande : une dangereuse confusion

Pour le meilleur et pour le pire, la culture allemande n 'a jamais été centralisée. C 'était le cas déjà du temps des « roitelets » héréditaires, dont les cours décidaient souverainement en matière d'art, de musique et de littérature. Aujourd'hui encore, le gouvernement fédéral allemand ne dispose d'aucune instance supérieure en matière de culture et celle-ci est gérée par les chefs de gouvernement des « Länder », mandatés à titre temporaire. Suivant leur bon plaisir, ceux-ci peuvent, comme c'est aujourd'hui le cas dans l'Etat de Bade-Wurtemberg, s'immiscer massivement dans les questions concernant le patrimoine culturel. Ce n 'est que grâce à la solidarité internationale, grâce à la réaction rapide de tous ceux qui, par profession, s'occupent des trésors culturels et les placent au cœur de l'idée d'un bien commun universel, qu'on a pu, pour l'instant, mettre un coup d'arrêt à un agissement barbare.

Entrant dans les vues des descendants de l'ancienne famille régnante des ducs de Bade, le gouvernement du Land de Bade-Wurtemberg a admis que l'intégralité des fonds manuscrits anciens de la Badische Landesbibliothek de Karlsruhe était la propriété privée de cette famille, et ceci en dépit du fait que cet ensemble est sous la protection et le contrôle de l'Etat depuis plus de deux cents ans. Sans même envisager une vérification juridique sur la validité de cette revendication discutable, le gouvernement du Land a donné son feu vert à la vente de tous ces manuscrits, le gain espéré de cette opération (70 millions d'euros) étant destiné à combler une partie des dettes de la famille du margrave. En contrepartie, celle-ci déclarait abandonner toute revendication sur d'autres biens culturels également placés sous la garde de la puissance publique mais qu'elle considère comme sa propriété privée, biens estimés à 250 millions d'euros.

Les fonds les plus précieux de la Badische Landesbibliothek sont des manuscrits et des éditions imprimées provenant de vingt-sept institutions monastiques et religieuses, qui entrèrent à la Hofbibliothek lors de la sécularisation de 1803-1806. Parmi eux se trouvent des manuscrits d'une grande importance textuelle provenant de l'abbaye de Reichenau, mais aussi des représentants majeurs de l'enluminure romane tardive, tels que l'Evangéliaire de Spire et celui de Saint Peter in Schwarzwald, sans parler de nombreux livres précieux comme l'Electorium parvum seu Breviculum du franciscain Ramon Lull (manuscrit qui vient lui aussi de Saint Peter). La culture monastique des régions du Rhin supérieur est représentée de façon incomparable dans cette collection.

Les nombreuses protestations suscitées par ce projet, tant au niveau national qu'international, ont pour l'instant abouti à éluder celui-ci. Mais on lui en a maintenant substitué un autre : pour obtenir les millions réclamés par la maison de Bade, seraient mis en vente des biens culturels tirés de diverses bibliothèques et musées. En outre, les ressources apportées par les fondations culturelles et les mécènes seraient utilisées à d'autres fins et les crédits des institutions culturelles relevant du Land seraient diminués « pendant quelques années ».

Aucun juriste reconnu ne tient pour justifiées les prétentions de la famille ducale. Au contraire, le sentiment général est qu 'il faut s'orienter vers une enquête juridique approfondie. Fondée sur des considérations générales de droit, cette impression vient d'être confirmée par l'apparition récente de documents ayant valeur juridique, qui prouvent que la plupart des peintures (d'une valeur de 10 millions d'euros) et des manuscrits revendiqués comme propriété privée sont bel et bien la propriété de l'État. Le gouvernement du Land ne peut donc que se voir reprocher d'avoir agi avec une scandaleuse légèreté en acceptant sans aucune vérification les prétentions de la maison de Bade.

Il est maintenant établi que le gouvernement du Land de Bade-Wurtemberg souhaitait se soumettre sans restriction aux principes de l'économie de marché. Sa mission de protection des biens confiés à l'Etat a été oubliée, voire abandonnée, au profit d'une opération mercantile. C'est dans un semblable esprit de marché que déjà le gouvernement du Land de Hesse, il y a quelques années, avait voulu faire estimer ses biens culturels (notamment ceux de la ville de Cassel, ancienne capitale du duché) et les faire figurer dans un bilan financier, au même titre que le traitement des déchets, l'alimentation en eau et le parc immobilier des habitations gérées par l'État.

L'économie de marché vient de faire irruption dans un domaine qui, jusqu'ici, de par son statut de patrimoine culturel mondial, relevait d'autres considérations et restait tabou. Les représentants du monde culturel doivent être particulièrement vigilants face à cette évolution et s'y opposer par tous les moyens. Il est des créations essentielles du génie humain dont la valeur n'est celle d'aucun marché. C'est cette position éthique qu'il s'agit de préserver.

Wolfgang Klose Président de la Badische Bibliotheksgesellschaft.

Traduit par François Acril et Jean-Marc Chatelain.

Joseph L. Sax : Playing Darts with a Rembrandt
Public and Private Rights in Cultural Treasures, Ann Arbor 1999

Considers the limits to the rights of private owners of great works of art or cultural treasures, such as historic papers, to destroy these works or to deny public access to them

TOC

The Diego Rivera mural -- Artists' rights and public rights -- The bonfires of loyalty and the flames of ambivalence -- Our architectural heritage -- Collectors: private vices, public benefits -- Presidential papers -- Papers of Supreme Court justices -- Access to library and museum collections -- Heirs, biographers, and scholars -- An academic scandal par excellence: the Dead Sea Scrolls -- The privatization of scholarly research -- Antiquities business.

A really great book I can highly recommend!

More on this book:

http://www.press.umich.edu/titleDetailDesc.do?id=16038
http://www.amazon.com/exec/obidos/tg/stores/detail/-/books/0472110446/excerpt/ref=pm_dp_ln_b_3/104-9910575-6211962

Reviews
http://www.museum-security.org/99/089.html#6
http://onthecommons.org/node/657

http://cf.hum.uva.nl/bai/home/eketelaar/Ethicspreserving.doc

Published in: Argiefnuus/Archives News 43/4 (June 2001) [Festschrift Verne Harris] pp. 70-77

Eine spannende Diskussion zu einem bedauerlichen Unfall, bei dem ein millionenschweres Gemälde durch den Eigentümer beschädigt wurde, bieten die Kommentare eines US-Blawgs (juristischen Weblogs):

http://prawfsblawg.blogs.com/prawfsblawg/2006/10/sticking_elbows.html

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung 003/2007, 09.01.2007

Grüne zur Rolle der Zähringer-Stiftung im Handschriftenstreit

„Eine Ansammlung von schlechten Ausreden“, so das Fazit von Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, zur Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der Grünen. Darin hatte die Fraktion Einsicht in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung eingefordert.

Diese wurde nun von Minister Frankenberg mit der Begründung abgelehnt, es handle sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffe. (DRS 14/699) „Langsam wird es peinlich für Herrn Frankenberg. Zunächst verhindert er einen Untersuchungssauschuss mit der Begründung auf einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang und nun lehnt er mit derselben Begründung jegliche Akteneinsicht ab. Vom Versprechen diverser Regierungsmitglieder, an der Aufklärung mitzuarbeiten, ist nichts mehr übrig geblieben. Vielmehr erweckt die Landesregierung den Eindruck, sie habe einiges zu verbergen“, erklärte Jürgen Walter.

Schließlich habe die Landesregierung kürzlich Akteneinsicht zum selben Komplex gewährt. Jürgen Walter: „Nachdem unser Studium der Akten im Kunstministerium viele für die Landesregierung unangenehme Wahrheiten ans Licht gebracht hat, steht der Landesregierung offensichtlich mittlerweile der Angstschweiß vor weiteren Details auf der Stirn geschrieben. Es gibt keine erkennbare Begründung, warum die Akten bezüglich der Zähringer Stiftung, die im Staatsministerium liegen, anders zu beurteilen sind, als die, welche im Kunstministerium liegen. Der Grund für die Kehrtwende der Landesregierung kann nur die Angst vor Aufklärung sein. In der Villa Reitzenstein und im Wissenschaftsministerium befürchtet man wohl, dass wir die Akten ein weiteres Mal gründlicher studieren als die Landesregierung.“

In ihrer Antwort führe die Landesregierung, so Walter, einen wahren Eiertanz auf. So begründet Minister Frankenberg die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung, dass nach der ihr vorliegenden Satzung, ein weiterer Vertreter der Großherzoglichen Familie als drittes Mitglied zu berufen sei. Walter: „Diese Begründung ist völlig absurd. Selbst Bernhard Prinz von Baden hat am 20. April 2004 noch an das Regierungspräsidium in Karlsruhe geschrieben, dass in den Verwaltungsrat „ein Vertreter der Baden-Württembergischen Landesregierung, der nach Vereinbarung zwischen dem Baden-Württembergischen Kultusminister und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates bestimmt wird’, zu berufen sei. Die Vorgänger von Graf Douglas waren die Direktoren bzw. Leiter des Staatsarchivs in Karlsruhe. Die Landesregierung versucht offensichtlich ihr Versagen bei der Besetzung dieses wichtigen Postens zu vertuschen.“

Der grüne Kulturpolitiker forderte die Landesregierung auf, umgehend alle Akten, welche die Zähringer-Stiftung betreffen, der Opposition zur Verfügung zu stellen. Walter kündigte einen Brief an Ministerpräsident Oettinger an, indem er die von Minister Frankenberg abgelehnte Akteneinsicht ein weiteres Mal einfordert. „Es geht hier schlichtweg um die Glaubwürdigkeit der Regierung. Die Akten zur Zähringer-Stiftung kann man doch nicht unter der Rubrik ‚nicht abgeschlossener Verwaltungsvorgang’ wegsperren, schließlich existiert die Stiftung seit fünfzig Jahren und wird wohl auch noch länger bestehen. Nach der Logik der Landesregierung wird man diese Akten nie einsehen dürfen“, ärgerte sich Walter. Offensichtlich habe die Regierung nun doch eine gewisse Sehnsucht nach einem Untersuchungsausschuss entwickelt.

Immerhin habe die Landesregierung einräumen müssen, dass Graf Douglas beim angestrebten Verkauf badischer Kulturgüter mitkassiert hätte: „Dies legt den Verdacht nahe, dass die verschärfte Gangart des Hauses Baden gegenüber der Landesregierung nicht zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung steht.

„Wie auch immer, Herr Frankenberg hat mit der Zustimmung zu Herrn Douglas’ Ernennung einen Riesenfehler gemacht“, fügte Walter abschließend hinzu.

(Mitgeteilt von Bettina Wagner, BSB München und Mitglied der IFLA Rare Books Section, deren Protestbrief unter http://archiv.twoday.net/stories/2799653/ dokumentiert wurde. Gleichlautende oder ähnliche Antwortschreiben dürften auch an andere Absender von Protestbriefen an den Ministerpräsidenten gegangen sein.)

13.12.2006 [mit Briefkopf des Staatsministeriums Baden-Württemberg]

Sehr geehrte Frau Allen,

im Auftrag von Herrn Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger danke ich Ihnen für Ihr Schreiben, in dem Sie und die Mitglieder des IFLA Rare Books and Manuscripts Committee sich gegen eine Veräußerung von Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek wenden und sich für die Sicherung des Kulturguts in den badischen Sammlungen einsetzen.

Die Landesregierung hat sich auf Initiative des Hauses Baden mit dem seit 1919 währenden Streit um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Sammlungen befassen müssen. Ziele der Landesregierung sind die Herstellung von dauerhafter Rechtssicherheit durch eine Klärung der offenen Eigentumsfragen, die Sicherung des bedeutenden Kunst- und Bibliotheksguts aus den ehemals großherzoglichen Sammlungen sowie der Erhalt der Klosteranlage Salem, eines Kulturdenkmals von Weltrang. Dabei sind andere Aufgaben, wie die Sanierung des Landeshaushalts, nicht außer Acht zu lassen. Um die Kulturgüter für die Allgemeinheit zu sichern, wird es auch auf bürgerschaftliches, privates Engagement ankommen.

Da sich gezeigt hat, dass die in den vergangenen neunzig Jahren zu den streitigen Eigentumsfragen erstellten zahlreichen Rechtsgutachten keine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine Bereinigung darstellen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Expertengruppe eingesetzt.

Das siebenköpfige Gremium hat Anfang Dezember seine erste Arbeitssitzung absolviert. Die Historiker und Archivare sowie Juristen der Expertengruppe werden Hand in Hand arbeiten, um die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den badischen Kulturgütern abschließend zu klären. Die Gruppe der Historiker und Archivare besteht aus Dr. Peter Michael Ehrle, Prof. Dr. Dieter Mertens und Prof. Dr. Volker Rödel, die Gruppe der Rechtshistoriker aus Prof. Dr. Adolf Laufs, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Prof. Dr. Jan Schröder und Prof. Dr. Dietmar Willoweit.

Ergebnisse werden in einigen Monaten zu erwarten sein.

Auf der Grundlage der von der Expertengruppe vorzulegenden Expertise wird die Landesregierung Parlament und Öffentlichkeit einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen
(gez.)
Dr. Claudia Rose

Drucksache 14/669 Eingegangen: 03. 01. 2007 / Ausgegeben: 02. 02. 2007 (PDF) [vgl. auch http://archiv.twoday.net/stories/3026530/]

... das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nimmt zu dem Antrag im Einvernehmen mit dem Staatsministerium wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten:

1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?


Die Zähringer-Stiftung bat das MWK mit Schreiben vom 4.11.2002 von Prinz Bernhard von Baden um Zustimmung zu einer neuen Geschäftsordnung, die der Verwaltungsrat der Stiftung auf seiner Sitzung am 30.10.2002 beschlossen hatte. Das MWK gab den Vorgang an das Regierungspräsidium als Stiftungsbehörde ab, war aber als oberste Rechtsaufsichtsbehörde weiterhin - zumindest zeitweise - in die Vorgänge einbezogen. Das Regierungspräsidium hatte mit Schreiben vom 10.1.2003 vorgeschlagen, im Zuge der Änderung der Geschäftsordnung auch die aus der Anfangszeit der Stiftung stammende Stiftungssatzung zu aktualisieren. Diesem Vorschlag stimmte das MWK zu. Die Zähringer-Stiftung legte in der Folge eine Neufassung vor, die aufgrund von Einwänden der Stiftungsaufsicht weiterhin modifiziert werden musste. Das Verfahren zur Änderung der Stiftungssatzung wurde mit Blick auf die laufenden Gespräche mit dem Haus Baden mit Schreiben vom 1. März 2005 ausgesetzt.

2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?

3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?


Das Staatsministerium war vom Wissenschaftsministerium darüber informiert worden, dass eine Satzungsänderung bei der Stiftungsaufsicht anhängig sei, gegen die mit Blick auf die streitige Rechtssituation Bedenken bestünden. Am 19. November 2004 hat im Staatsministerium auf Arbeitsebene ein Gespräch mit dem Haus Baden stattgefunden; am Rande wurde das anhängige Satzungsänderungsverfahren angesprochen. Prinz Bernhard hat dabei erklärt, dass das Haus Baden seinen Satzungsänderungsantrag einstweilen nicht weiterverfolgen werde. Diese Information hat das Staatsministerium an das Wissenschaftsministerium und an das Regierungspräsidium weitergegeben. Im Übrigen war das Staatsministerium in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht nicht einbezogen.

4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?

Bei dem in der Landtagsdrucksache 14/507 erwähnten Schreiben handelte es sich um ein Schreiben des Prinzen von Baden vom 23.10.2002 an die Staatliche Kunsthalle in Karlsruhe. Darin wurde Eigentum an Kunstgegenständen geltend gemacht, die nicht in § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung aufgeführt sind.

Bezüglich der in § 2 der Stiftungssatzung genannten Kunstgegenstände hat Prinz Bernhard in einem Gespräch mit der seinerzeit zuständigen Referatsleiterin im MWK am 12. August 2003 Eigentum geltend gemacht. Dies geht aus einer internen Aktennotiz hervor. Unter Bezug auf das Gutachten von Prof. Dr. Dolzer hat Prinz Bernhard erklärt, dass er vor dem neuen rechtlichen Hintergrund auf einer Bestandsaufnahme des Vermögens der Zähringer-Stiftung bestehe und einige der Gegenstände, die bislang der Zähringer-Stiftung zugerechnet werden und die zum Bestand des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek gehören, Privatvermögen seien.

5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?

Das Wissenschaftsministerium hat den Inhalt des Gutachtens zur Kenntnis genommen und zur Klärung der eigentumsrechtlichen Zuordnung der Sammlungsgegenstände regierungsintern eine Prüfung eingeleitet. Aufgrund der komplexen Sachlage ist es zu einer abschließenden Klärung der Eigentumsverhältnisse bis heute nicht gekommen.

6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?

In den Akten, die dem Wissenschaftsministerium vorliegen, befinden sich mehrere Versionen von Stiftungssatzungen aus der Anfangszeit der Stiftung. Diese sind allerdings undatiert. Die verschiedenen Versionen der Satzung unterscheiden sich vor allem bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und des Aufbewahrungsortes der Sammlungen. Gehandelt wird seit geraumer Zeit nach der Version, die sich in den Akten der Stiftungsbehörde befindet. Auf dieser ist rechts oben handschriftlich der Vermerk "22.03.1957?" angebracht. Eine abschließende Klärung, welche Fassung rechtliche Gültigkeit beanspruchen kann, obliegt der vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Expertengruppe.

7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?

Aus den Akten geht hervor, dass bei einer weiteren Verhärtung des Verhältnisses zwischen dem Land und dem Haus Baden möglicherweise Ausstellungsprojekte hätten gefährdet werden können. Ob dies letztlich der Anlass war, lässt sich heute nicht mehr feststellen.

8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?

Nach § 5 der Stiftungssatzung mit dem Vermerk "22.03.1957?" setzt sich der Verwaltungsrat zusammen "aus dem jeweils ältesten männlichen Sproß des Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Bad. Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament des Grossherzogs Friedrich von Baden vom 12. August 1927 benannten Vertreter der Grossherzogl. Familie bestimmten Mitglied". Ein Vertreter der Landesregierung ist - laut dieser Satzung - nicht Mitglied des Verwaltungsrates.

Die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas als drittes Mitglied des Verwaltungsrates im Jahr 2002 erfolgte satzungsgemäß im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Zähringer-Stiftung und dem Ministerium.

9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?

Der Direktor des Badischen Landesmuseums hatte dem damaligen Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst Baden-Württemberg mit Schreiben vom 15.5.1995 mitgeteilt, dass sich in den Inventarlisten des Neuen Schlosses in Baden-Baden auch Objekte befänden, die als Besitz des Badischen Landesmuseums bzw. seiner Vorgängereinrichtungen ausgewiesen und Bestandteil der Zähringer-Stiftung seien. Das Ministerium hatte daraufhin am 1.6.1995 den Generalbevollmächtigten des markgräflichen Hauses angeschrieben und unter Nennung der Objekte darauf hingewiesen, dass laut Satzung der Zähringer-Stiftung einer Veräußerung der Sammlungsgegenstände nicht erlaubt sei. Eine Mehrfertigung dieses Schreibens ging an den Generalresidenten der Fa. Sotheby's. Parallel dazu verschickte am 12.7.1995 das Regierungspräsidium ein Schreiben an Max Markgraf von Baden, der als Verwaltungsratsvorsitzender der Zähringer-Stiftung zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Sowohl telefonisch als auch schriftlich hat daraufhin das markgräfliche Haus gegenüber der Stiftungsaufsicht versichert, dass keine Gegenstände aus der Zähringer-Stiftung in die Auktion gegangen seien. Das Vermögen der Zähringer-Stiftung bleibe in vollem Umfang in seinem Bestand erhalten. Diese Zusicherungen erschienen der Stiftungsbehörde als Antwort ausreichend, da sie mit den inzwischen eingeholten eigenen Informationen übereinstimmten.

10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?

Bislang wurde zwischen dem Land und dem Haus Baden keine Übereinkunft geschlossen. Für den Fall des Übergangs von Kunstgegenständen auf das Land sollte dies unmittelbar durch den in Aussicht genommenen Vergleich erfolgen; für diesen Fall war daher keine Einschaltung von Kunsthändlern vorgesehen. Anders hätte es sich bei dem ursprünglich angedachten Verkauf von Handschriften an Dritte verhalten; von diesem Modell wurde jedoch Abstand genommen.

II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.

Da es sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang handelt, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrifft, kann derzeit keine Akteneinsicht gewährt werden.

III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.

Es handelte sich um eine private Auktion. Der Auktionskatalog ist jedoch in der Universitätsbibliothek der Universität Heidelberg sowie der Badischen Landesbibliothek einsehbar.

Wie in der Antwort zu Ziffer 9 dargestellt, gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass bei der Auktion Gegenstände der Zähringer-Stiftung versteigert wurden. Im Hinblick auf das erhebliche öffentliche Interesse an einer möglichst zeitnahen Klärung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der zwischen dem Haus Baden und dem Land streitbefangenen Kunstgegenstände muss sich die Arbeitsgruppe auf diese Aufgabe konzentrieren. Eine Ausweitung des Auftrags würde dem zuwider laufen.

Mit freundlichen Grüßen,
(gez.)
Prof. Dr. Peter Frankenberg
Minister

Auf Wikimedia Commons:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Posse_Die_Siegel_der_deutschen_Kaiser_und_K%C3%B6nige

Herzlichen Dank an die SLUB Saarbrücken!

#sphragistik

Dem Weblog Library Mistress entnehmen wir:

Wie die Homosexuelle Initiative Wien heute meldet, wurde das "vermutlich wichtigste Archiv zur österreichischen Homosexuellengeschichte der 1960er bis 1980er Jahre" vernichtet. Die HOSI kritisiert das mit sehr harten Worten, die in der Presseaussendung nachzulesen sind - demnach dürfte es sich um einen Fehler des mit der Verlassenschaft betrauten Gerichtes handeln, das eine Wohnung mit einem für die Homosexuellengeschichte bedeutenden Nachlass zwangsräumen lassen habe.
Zur Bedeutung des Archivs heißt es: Der Rechtsanwalt Franz Xaver Gugg, um dessen Nachlass es geht, "besaß nicht nur eine umfassende, auch wissenschaftliche Bibliothek, darunter zahlreiche im Buchhandel nicht mehr erhältliche und zum Teil auch in österreichischen wissenschaftlichen Bibliotheken und/oder Archiven nicht vorhandene sexualwissenschaftliche, sexualjuristische und ähnliche Titel, insbesondere aus den 1950er und 1960er Jahren, sondern auch ein umfangreiches Privatarchiv (Protokolle, Akten, Behördenstellungnahmen; aber auch Briefe, Fotos, Erinnerungen und Erinnerungsstücke), die sehr gute Einblicke in das weitgehend verborgene Leben schwuler Männer während der Zeit der Kriminalisierung und zugleich in die damalige homosexuelle Subkultur sowie in die Formen juristischer Verfolgung gewährten".


http://library-mistress.blogspot.com/2007/01/homosexuellenarchiv-durch.html (mit Links)

Zwar ist es möglich, über Google Books den einen oder anderen interessanten Beleg zu finden, aber von einer vollständigen Erfassung des Volltextes kann nicht die Rede sein.

Bei der Suche nach "von Rinderbach" stieß ich auf ein mir wohlbekanntes Werk, meine Magisterarbeit "Gmünder Chroniken", von der es bei Google nur Snippets gibt.

Angeblich kommt die Phrase "von Rinderbach" nur zweimal in dem Buch vor, was bereits ein Blick ins Register
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=12643&page=354&zoom=3&ocr=
widerlegt.

Sucht man nur nach Rinderbach, werden 24 Seiten gefunden, aber nur 3 Treffer als Snippets angezeigt.

Der Suche nach Reckerode werden nur 3 der 6 Vorkommen gefunden.

Bei Ravensburg wird keiner der beiden relevanten Treffer gefunden.

Zu Rink verzeichnet das Register 8 Treffer, Google gibt den ersten und den letzten.

Die Frage ist, ob wenigstens mindestens ein Treffer je Buch sicher gefunden wird. Verschiedene Stichproben ließen diesen Schluss zu, allerdings gibt es auch Gegenbeispiele.

Die Phrase "Veit Hack" (S. 135) wird nicht gefunden, ebensowenig die Kombination Lapidea Haug auf der gleichen Seite. Auch nicht: Dewangen Pfersbach. Seite 135 scheint überhaupt nicht erfasst zu sein.

Die OCR ist als gut zu bezeichnen.

Das zu "aubent und nacht ist" gebotene Snippet wird unzutreffend auf S. 18 lokalisiert, es befindet sich auf S. 282. Gleiches gilt für die beiden Treffer zu "rinderbacher thor".

Siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/GooglePrint

Update Jan. 2011:

Google Books und HathiTrust findet zu Reckerode nurmehr 2 Treffer, abgesehen von den abweichenden Namensformen liegt das daran, dass die Fußnotenziffer zum Wort gezogen wird.

Es wurde offenbar eine neue OCR durchgeführt, z.B. wird Veit Hack nun gefunden.

Rinderbach: nunmehr 25 Treffer (HathiTrust: 26, S. 343 fehlt bei Google), "von rinderbach" 18 in Google (17 in HT)

http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/dda/aktuell/neu_070102.html

Folgende Einzeltitel aus der Bibliothek Oettingen-Wallerstein sind neu im Dokumentenarchiv verfügbar:

Links:

* Fides Et Leges Mohammaedis [...], 1646
* Ueber die Grundsätze der Bau-Oekonomie, 1835
* Der Graf von Walltron, oder die Subordination, 1776
* Semiramis und Ninias, 1786
* Solche Streiche spielt die Liebe, 1786
* La Passione, 1772
* Commentatio de linguis peregrinis atque insulis ignotis, 1714
* Meine Gedanken ueber die vor kurzem erschienene Schrift: Deutschlands Erwartungen vom Fuerstenbunde, 1788
* Kurze historische Nachricht von der großen Einsicht des Durchlauchtigsten Fuersten Moritz [...], 1757
* Ueber das Staatsnothrecht als Grund des Rechtes zu säcularisiren, 1800
* Der Frau von Staël Verbannung aus Frankreich, 1813
* Ecclesiae Roggenburgensis iamnum Sexcentenariae Triumphus Praesidii, Et Debitae Gratitudinis Tessera, 1726
* Vita Sancti Simperti Episcopi Augustani, 1615
* Der Kirchenzwist der Pollen historisch kritisch beleuchtet, 1781
* Ueber die Gefahr, die den Thronen, den Staaten und dem Christenthume den gaenzlichen Verfall drohet [...], 1791
* Fortification-Bau, 1642
* Versuch ueber die Wichtigkeit der Vorstellungen in der Theorie von den Empfindungen, 1780
* Ueberzeugender Beweis, daß die Kantische Philosophie der Orthodoxie nicht nachtheilig [...] sei, 1788
* Tabellen ueber die Staatswirthschaft eines europaeischen Staates [...], 1786
* Ueber Holzmangel, Theurung, Wucher und Cultur, 1798
* Beytraege zur Beantwortung der Frage: Wie ist Wucher ohne Strafgesetze aus einem Staate zu verbannen?, 1791
* Forst-Ordnung fuer die Schlesischen Gebuergsforsten [...], 1777
* Denkschrift über die von der Königlich Preussischen Staatsregierung beabsichtigte neue gesetzliche Regulirung [...], [1872]
* Hoch-Fuerstliche Aychstaettische Holtz- und Forst-Ordnung, [1666]
* Eobani Hessi Elegia, recens scripta de Calumnia, [1538]
* Oberon, König der Elfen, 1790 [ca.]

Peter Haber schreibt:

Historiker arbeiten bekanntlich nicht nur mit gedruckten Quellen, sondern auch mit Archivalien. Erstaunlicherweise sind aber Bibliographierprogramme nicht in der Lage, Archivalien sauber zu verwalten. Das war für uns mit ein Grund, Lit-Link zu entwickeln und in der neuen Version eine eigene Eingabemaske für Archivmaterialien zu reservieren.


Siehe http://www.lit-link.ch/

Wer träumt nicht vom Jahrhundert-Zufallsfund? Aber auch wenn man keinen Goethebrief und kein Bach-Menuett finden kann, weht der Hauch des Genies doch manchmal bis ins kleinste Archiv: im Pfarrarchiv im oberschwäbischen Kißlegg fand Archivbetreuer Thomas Weiland eine eigenhändige Rechnung von Mozarts Großvater Johann Georg Mozart, Buchbinder in Augsburg, über über 15 Gulden und 40 Kreuzer für Buchbindearbeiten an einem Missale Romanum, datiert 16. August 1725.

via Schwäbische Zeitung

 

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