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Archive in Deutschland, Österreich und der Schweiz (2006) S. 132-139 listet 161 deutsche Adelsarchive auf.

Davon sind 13 Verweise auf in öffentlichen Archiven gelagerte Archive zu streichen.

Bei 9 Archiven trägt der angegebene Archivar den Familiennamen des Archivträgers, aber im Grund genommen ist bei jedem Adelsarchiv der Eigentümer der "Archivleiter".

Nicht ganz klar zu trennen sind die folgenden Fälle:
* Ein Adelsarchiv wird staatlich (Hohenlohe-Zentralarchiv) oder von einer Institution (Thurn und Taxis: UB Regensburg) verwaltet
* Ein Adelsarchiv wird von einem öffentlichen Archiv mitbetreut
* Ein Adelsarchiv wird von einem an einem öffentlichen Archiv tätigen Archivar im Nebenamt betreut
* Ein ehemals an einem öffentlichen Archiv tätiger Archivar betreut das Archiv (Douglas, Hessisches Familienarchiv, Neipperg)

Insgesamt 11 Fälle.

20 westfälische Adelsarchive sind über das Westfälische Archivamt nutzbar.

Eigene Archivare haben die Archive der folgenden Familien:

Bernstorff
Bismarck
Castell
Erbach-Erbach
Fürstenberg (Donaueschingen)
Fürstenberg-Herdringen
Fugger
Gayling
Hessische Hausstiftung
Haus Laer
Oettingen
Perfall
Ratibor
Salm-Salm
Sayn-Wittgenstein
Waldburg-Zeil
Wied
Wrede (Ellingen)
Württemberg

Von diesen 19 Archiven hat eines zwei Archivare: das Familien- und Stiftungsarchiv der Grafen Fugger in Dillingen leistet sich einen Professor als Archivleiter und einen Archivar (M.A.). Die Bismarck-Stiftung, bei der der Vorsitzender des Kuratoriums, der Vorsitzende des Vorstands und der Geschäftsführer der Stiftung (PD Dr.) angegeben wird, kann hier nicht mitgezählt werden.

Zwei Archivare sind adeliger Herkunft.

Den Doktortitel führen Archivare der Familien
Fürstenberg Donaueschingen
Ratibor
Salm ("Drs")
Württemberg

M.A. sind zwei Archivare (Castell, Hessische Hausstiftung).

Zwei Archive werden von Studiendirektoren betreut (Sayn-Wittgenstein, Waldburg-Zeil).

Ob von den Adelsarchivaren jemand eine Archivlaufbahn des höheren oder gehobenen Dienstes hat, ist mir nicht bekannt. Ich möchte es aber bezweifeln.

Der Aufstellung ist nicht zu entnehmen, wo Vollzeitkräfte wirken. Definitiv bekannt ist mir das in den Fällen Donaueschingen und Altshausen (Württemberg).

Diese kleine Auswertung dokumentiert eindrucksvoll, dass das von einem eigenen Facharchivar betreute Adelsarchiv im Aussterben begriffen ist. Das gilt auch für umfangreiche und wertvolle Archive, erinnert sei nur an die Beiträge in ARCHIVALIA zum
FLA Amorbach http://archiv.twoday.net/stories/470965/
und zum Büdinger Archiv http://archiv.twoday.net/stories/2928763/ .

Trotz Internet kassiert der Ardey-Verlag mit seinem in 19. Auflage Ende 2006 erschienenen Adressenverzeichnis ab. Beigefügt ist eine CD-ROM mit Datenbank, die, wie bei Augias nicht anders zu erwarten, wenig benutzerfreundlich geraten ist.

Will man mehrere markierte Datensätze exportieren, so sieht das Ergebnis so aus:

Name~Ort~Gruppen~Abteilung~PLZ~Strasse~Adresse2~PLZ Postfach~Ort Postfach~Postfach~Staat~Bundesland~Telefon~Fax~Telefon extra~Fax extra~E-Mail~Homepage~Bemerkung
Aachen~Aachen~A 2.4-Stadt- und sonstige Kommunalarchive~Stadtarchiv~52062 Aachen~Fischmarkt 3~~52058~Aachen~~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 432-4502~(0241) 432-4599~~~stadtarchiv@mail.aachen.de~www.aachen.de~~
Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz GmbH & Co. KG~Aachen~A 5.3-Unternehmensarchive~~52001 Aachen~Borchersstr. 18~~52072~Aachen~85~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 89050~~~~~~~
Aachener Zeitung~Aachen~A 7.3-Presse- und Bildarchive~Archiv~52068 Aachen~Dresdner Str. 3~~52085~Aachen~500110~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 5101-300~(0241) 5101-360~~~~~~
AMB Generali Holding AG~Aachen~A 5.3-Unternehmensarchive~KS / PR~52074 Aachen~Aachener und Münchener Allee 9~~52002~Aachen~100251~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 461-3664~(0241) 461-3434~~~joerg.linder@amb.de~www.amb.de~~
Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V.~Aachen~A 3.4-Sonstige Archive im Bereich der Katholischen Kirche, Stifts-, Ordens- und Klosterarchive~Archiv~52064 Aachen~Mozartstr. 9~~52015~Aachen~101545~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 442-145~(0241) 422-188~~~archiv@misereor.de~www.misereor.de, www.archive.nrw.de/home.asp?misereor~~
Bistum Aachen~Aachen~A 3.3-Katholische Kirche: Bistums-, Diözesan- und Domarchive~Bischöfliches Diözesanarchiv~52062 Aachen~Klosterplatz 7~~52003~Aachen~100311~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 452-268~(0241) 452-828~~~archiv@bistum-aachen.de~www.archive.nrw.de~~
Domkapitel Aachen~Aachen~A 3.3-Katholische Kirche: Bistums-, Diözesan- und Domarchive~Domarchiv Aachen (DomA Aachen)~52062 Aachen~Klosterplatz 2~Domkapitel Aachen~~~~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 47709130~(0241) 47709144~~~eva.huertgen@dom.bistum-aachen.de~~Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.~
Internationales Zeitungsmuseum der Stadt Aachen~Aachen~A 7.3-Presse- und Bildarchive~~52062 Aachen~Pontstr. 13~~52062~Aachen~52058~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 4324508~(0241) 4090656~~~izm@mail.aachen.de~www.izm.de~~
Kreis Aachen~Aachen~A 2.2-Kreisarchive~Kreisverwaltung~52070 Aachen~Zollernstr. 10~~52010~Aachen~910~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 5198-2665~(0241) 533190~~~~~~
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule~Aachen~A 8.1-Universitätsarchive- und Hochschularchive~Hochschularchiv~52056 Aachen~Kopernikusstr. 16~~52056~Aachen~~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 80-26386~(0241) 80-22675~~~archiv@rwth-aachen.de~www.hochschularchiv-aachen.de~~


Es ist also für nichterfahrene Anwender nicht möglich, per einfachem Copy & Paste die unter "Ausgabe" anwählbare (und druckbare) Darstellung zu übernehmen (wenn man keinen MS WORD-Serienbrief erstellen will). Misstraue deinem Anweder, denn der besch*** dich nur!

Natürlich war die obige Kopie aus der geschützten Datenbank (naja, es mag schon sein, dass eine wesentliche Investion nach §§ 87a ff. UrhG vorliegt) rechtmäßig, denn die einzelnen Archivadressen sind natürlich nicht urheberrechtlich geschützt und eine vertragliche Vereinbarung, die die Entnahme unwesentlicher Teile der Datenbank verbietet, insoweit unwirksam.

Vom 20.-21.April findet in Frankfurt/Main die Europäische Konferenz zum Erhalt digitaler Ressourcen statt.

Einladung und Infos: Informationen zur Tagung

Version 2 der Model requirements for the management of electronic records sind in Arbeit, Informationen finden sich hier:

Scoping report for the development of MoReq 2

Hintergründe und Entstehung von MoReq

Das PDF/A Comptence Center veranstaltet vom 8.-9. März 2007 in Stuttgart die 1. PDF/A Konferenz mit Fachvorträgen zum seit 2005 als ISO-Standard für die elektronische Langzeitarchivierung vorliegenden PDF/A.

Nähere Informationen unter: http://www.pdfa.org

Aufreger der Blogosphäre: Das http://www.saftblog.de wurde wegen Verwendung der olympischen Ringe abgemahnt. Nun fordert eine Online-Petition vom Bundestag die Abschaffung dieses absolut überflüssigen und mutmaßlich verfassungswidrigen Gesetzes:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=353

http://blogs.library.oregonstate.edu/osu_archives/

Woll, Christian:
Bibliotheken als Dienstleister im Publikationsprozess. Herausforderungen und Chancen alternativer Formen des wissenschaftlichen Publizierens

Der direkte Link zur Online-Version:
http://eprints.rclis.org/archive/00008363/01/Bibliotheken_als_Dienstleister_im_Publikationsprozess.pdf

Wichtig für "Open Access"-Befürworter!

Zu den Dokumentenservern der deutschen Hochschulen findet
sich in der Arbeit eine Auflistung, aus denen hervorgeht, dass nur in sehr geringem Umfang das Self-Archiving der Wissenschaftler
unterstuetzt wird. Der Schwerpunkt liegt nach wie vor auf
den Dissertationen. Fuehrend ist MIAMI Muenster mit 548
Aufsaetzen (von 2815 Publikationen), gefolgt von Frankfurt
(508 von 3008).

Erfreulich ist, dass die Arbeit nicht nur als Verlagspublikation, sondern auch frei im WWW angeboten wird. Dieses
Vorgehen verdient dringend Nachahmung. Ich warte immer noch
auf empirische Belege, dass eine kostenlose
Online-Veroeffentlichung den Absatz eines gedruckten Buchs
vermindert. So wie man das Gegenteil messen kann (und dazu
liegen zahlreiche Befunde aus den verschiedensten Bereichen
vor, siehe Peter Subers Weblog "Open Access News" oder
http://archiv.twoday.net/stories/3085398/ oder
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=4772), sollte man auch die
Absatzminderung messen koennen.

Erneut ins Gerede geraten ist die Universitätsbibliothek Eichstätt wegen des Umgangs mit den ihr anvertrauten Medien.

Auszug aus dem Donaukurier:

http://www.donaukurier.de/news/eichstaett/art575,1574902.html?fCMS=ebfb686373e664a0c1ad725c8dcdfc58

Der Musikantiquar und große Mäzen sowie Ehrendoktor der Hochschule und gebürtige Eichstätter, Dr. Hans Schneider, jedenfalls hat den Kontakt zur Uni-Bibliothek "restlos abgebrochen", wie er gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER bestätigt. Der Grund: Carola Schneider, Frau des Verlegers, hatte im Jahr 2000 bereits die Sammlung an Schallplatten ihres 1999 verstorbenen Vaters Heinrich Sievers, Professor an der Musikhochschule Hannover, der Universitätsbibliothek kostenlos übereignet.

Dies sei "in Anbetracht des seinerzeit hohen Ansehens der Universitätsbibliothek Eichstätt und ihres Leiters, Dr. Hermann Holzbauer, geschehen. Der Bestand von etwa 3000 Tonträgern sollte "eine wertvolle Hilfe in der Ausbildung von Studenten auf dem Gebiet der Musik" leisten. Die Aktion sei aus ideeller Überzeugung entstanden, schließlich seien über die Universitätsbibliothek Eichstätt gewichtige Publikationen auf dem Gebiet von Tonträgern herausgebracht worden.

"Entsetzt" habe sie, Schneider, nun erfahren müssen, dass dieser Bestand vor einigen Monaten durch die nunmehrige Bibliotheksdirektorin an ein sächsisches Antiquariat "verscherbelt" worden sei. Nun sei auch ihr Mann, Dr. Hans Schneider, in großer Sorge, ob der von ihm der Uni-Bibliothek spendierten und in vier Bänden erfassten Bücherbestand im Wert von etwa 150 000 Euro "auch entsorgt wird".

Während Hans Schneider, Ehrendoktor der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und beachteter Förderer der Hochschule, diese Angaben bestätigt, weist Bibliotheksdirektorin Dr. Angelika Reich die Vorwürfe zurück. Auf Anfrage erklärte sie zunächst, von einem Verkauf überhaupt nichts zu wissen. Außerdem sei dies ein Vorgang, zu dem sie sich nicht äußern wolle.

Schließlich räumte sie ein, die Sammlung Sievers durchgesehen und etwa 1000 Schallplatten katalogisiert zu haben. Lediglich Tonträger, die bereits im Besitz der Universitätsbibliothek waren, seien an ein Antiquariat abgegeben worden. Von "Verscherbeln eines kompletten Bestandes", so Reich, könne keine Rede sein. Es werde nichts unbesehen weggegeben, erklärte Reich, und wies zugleich darauf hin, dass die Universitätsbibliothek unter Platzproblemen leide. "Unsere Magazine sind bis obenhin voll", sagte sie. Und: "Geschenkt ist geschenkt, und mit Geschenken kann die Bibliothek machen, was sie will."

Dem gegenüber befürchtet der frühere Leiter der Bibliothek, Hermann Holzbauer, in einem "aus großer Sorge" veranlassten Brief an den Präsidenten der Universität, Professor Ruprecht Wimmer, dass der gesamte Bestand der wertvollen Schallplattensammlung Sievers abgegeben worden sei. Zugleich fordert er die Unileitung angesichts von Nachrichten, dass Bücher " containerweise " weggeworfen würden, auf, von einer " übergeordneten Stelle transparent " nachprüfen zu lassen, "was ,verkauft’ beziehungsweise verschleudert, ,entsorgt’ beziehungsweise unwiederbringlich vernichtet wurde".


Zu den miesen Praktiken in Eichstätt erreichte mich per Mail vom 13. Juli 2006 eine anonyme Zuschrift, an deren Wahrheitsgehalt ich keinen Anlass zu zweifeln habe:

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

Sie haben dankenswerterweise bereits im Oktober 2001 auf die Vorgänge
rund um die Zentralbibliothek der bayerischen Kapuzinerprovinz, die
von der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt übernommen wurde,
hingewiesen: den antiquarischen Verkauf von sog. "Dubletten".

Zwischenzeitlich haben sich in Eichstätt einige Veränderungen ergeben:

- Herr Dr. Holzbauer, der Initiator und Motor der Übernahme der
Kapuzinerbibliothek, ging am 31. Januar 2005 endgültig in den
Ruhestand

- Am 1. Februar 2005 folgte als seine Nachfolgerin Frau Dr. Reich,
ehedem stellvertretende Leiterin der Universitätsbibliothek Regensburg
und dort Leiterin der Benutzungsabteilung sowie zuständig für "Rara,
Handschriften", außerdem "Lehrbeauftragte für Buch- und
Handschriftenkunde an der Universität Regensburg"

Sicher interessiert es Sie, wie es nach Ihren Hinweisen von 2001 an
der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt mit der Bibliothek der
Kapuzinerprovinz weiterging.

Der Verkauf von "dubletten" Bänden an Antiquare ging auch nach Ihren
Hinweisen von 2001 unverändert weiter. Eine Dokumentation der
veräußerten Bände fand weiterhin nicht statt.

Frau Dr. Reich hat nun ab 2005 ganz neue Methoden zur Bewältigung des
"Massenproblems" Kapuzinerbibliotheken eingeführt:

Im Laufe des Jahres 2005 wurde eine der angemieteten Lagerhallen, in
der sich ca. 1.400 Umzugskisten mit Bänden aus den übernommenen
Kapuzinerbibliotheken befanden, vollständig geräumt. Das erfolgte
folgdendermassen:

Von den 1.400 Bücherkisten wurde ca. die Hälfte, also 700 Kisten,
aussortiert, und ging zum wohl größeren Teil in den
Antiquariatsverkauf, der zweite Teil dieser 700 Kisten wird in den
Bestand der Universitätsbibliothek aufgenommen. Weitere ca. 700 Kisten
wurden jedoch einfach weggeworfen, in große Müllcontainer, und dann
dem Restmüll, vermutlich in einer Müllverbrennungsanlage,
zugeführt. Dazu muss man wissen, dass es in den Räumen, in denen die
"Bearbeitung" der Bücherkisten stattfand, bis Ende 2005 keine
angemessene technische Ausstattung gab, insbesondere keinerlei
Verbindung zu Online-Katalogen, so dass eine Dublettenprüfung weder im
Bestand der Universitätsbibliothek noch in irgendwelchen anderen
Katalogen möglich war. Auch der von Frau Reich erzeugte erhebliche
Zeitdruck trug nicht dazu bei, eine sorgfältige Auswahl der
wegzuwerfenden, zu verkaufenden und zu behaltenden Bände zu
ermöglichen. Es gab anfänglich außer der Vorgabe, Bände mit
Erscheinungsjahr vor 1800 nicht wegzuwerfen, keinerlei weitere
Kriterien für die Auswahl der Bände. Die Auswahl wurde durch bloßen
Augenschein, in den ersten Wochen durch Frau Reich selbst, später
durch "vertrauenswürdige" Bibliotheksmitarbeiter vorgenommen. Als
Hilfsmittel gab es wohl nur einen umständlich zu bedienenden, nicht
aktuellen Offline-Katalog eines Teilbestandes der
Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt. Die Container wurden
übrigens immer sorgfältig abgeschlossen, so dass niemand prüfen
konnte, welche und wieviele Bücher tatsächlich weggeworfen wurden.

Es kann von außen nur sehr schwer abgeschätzt werden, wie viele Bände
tatsächlich weggeworfen wurden, aber man kann wohl von mehreren 10.000
weggeworfenen Bänden ausgehen - wohlgemerkt vollkommen undokumentiert!

Anfang Juni 2006 wurde nun begonnen, eine zweite Halle, die
Turnhalle des Eichstätter Kapuzinerklosters, zu räumen, in der sich
mehrere Tausend weitere Umzugskisten mit historischen Buchbeständen
aus Kapuziner- und Jesuitenbibliotheken befinden. Auch diesesmal
soll wieder alles "Unbrauchbare" weggeworfen werden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch, dass die
Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt in ähnlicher Weise wie die
Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner im Jahr 2003 auch drei
Bibliotheken der süddeutschen Jesuiten aus München übernommen
hat. Auch hier handelt es sich um einen großen Bestand, der derzeit in
einer Halle gelagert wird, und dessen Umfang nur geschätzt werden kann
- ich denke, es sind weit über 1000 Bücherkisten. Auch diese Bücher
sollen auf "Relevanz" überprüft und alles "Überflüssige" entsorgt
werden - wie auch immer.


Ich habe sofort die UB (CC an die Hochschulleitung) und die Bayerische Staatsbibliothek um eine Stellungnahme gebeten. Lediglich die Staatsbibliothek teilte mit, dass sie zu anonymen
Beiträgen sich nicht äußere. Ein presserechtliches Auskunftsersuchen blieb unbeantwortet, ob ich gegen die Auskunftsverweigerung Klage vor dem VG München einreiche, habe ich noch nicht entschieden. Da mich kein Dementi erreichte, darf ich von der Richtigkeit der Sachverhaltsdarstellung der anonymen Zuschrift ausgehen.

Materialien zu den verscherbelten Eichstätter Kapuzinerbüchern finden sich unter:
http://log.netbib.de/index.php?s=kapuzi

Hier werden unter anderem wertvolle Bücher dokumentiert, die aus den Bibliotheken bayerischer Kapuziner stammen und im Antiquariatshandel zu finden sind.

Im Juli 2006 fand ich im ZVAB zahlreiche frühneuzeitliche Drucke des Antiquariats Thomas Haker Berlin mit dem Schlagwort Kapuziner (auch jetzt noch teilweise im Angebot). Das Antiquariat bestätigte:

"es sind alles Ausgaben aus bayerischen Kapuzinerklöstern: St.Anton in München, Eichstätt, Vilsbiburg und andere, auch aus Altötting."

Am 22.4.2004 schrieb ich in netbib und ich nehme die Anschuldigung keineswegs zurück:

"Doubletten werden, sofern es keinen Grund zum Aufbewahren gibt, aussortiert oder an Antiquariate und Buchliebhaber verkauft. Bei den Bänden nach 1800 sind rund 50 Prozent doppelt, bei denen bis 1800 rund ein Viertel". Kulturgutschänder Dr. Littger (UB Eichstätt) setzt seine Praxis fort, sogenannte Dubletten aus den Kapuzinerbibliotheken zu verscherbeln (Artikel in der Neuen Presse Passau 3.4.2004).

Die Aufdeckung des Skandals, dass die UB Eichstätt in großem Umfang frühneuzeitliche Drucke als angebliche Dubletten an Antiquariate gibt und dadurch eklatant gegen bibliothekarische Grundsätze (siehe die Regeln für kirchliche Altbestandsbibliotheken http://archiv.twoday.net/stories/2804757/ ) und buchgeschichtliche Standards verstößt, erfolgte in INETBIB 2002 (nicht 2001):


From: Klaus Graf
Date: Tue, 01 Oct 2002 18:14:32 +0200
Subject: Skandal: UB Eichstaett verhoekert alte Kapuzinerbuecher
Message-ID: <1581D936AB1@zb2.ub.uni-dortmund.de>

Die Vorgaenge um die Nordelbische Kirchenbibliothek haben viele
betroffen gemacht und auch zu Diskussionen im Kreis der kirchlichen
Bibliotheken gefuehrt. Ich habe vor wenigen Tagen hier die
Presseerklaerung von Naurod der katholischen Bibliothekare zitiert, die
sich zum Kulturgueterschutz bekennen:

http://www.akthb.de/presse_2002.htm

Fuer mich selbst schockierend - und ich sollte eigentlich abgebrueht
sein - gilt es nun aber einen krassen Fall aus dem Bereich der
katholischen Orden und des kirchlichen Hochschulwesens zu berichten, der
zu empfindlichen Kulturgutverlusten gefuehrt hat und grossen Schaden an
wertvollen fruehneuzeitlichen Geschichtsquellen angerichtet hat.

Mit Vertrag von 1999 hat die UB Eichstaett die Zentralbibliothek der
bayerischen Kapuzinerprovinz uebernommen. Diese zukunftsweisende
vertragliche Vereinbarung wurde dann auch mit einer Ausstellung
"gefeiert".

Ende Mai erfuhr ich, dass Baende aus dem Kapuzinerkonvent Eichstaett im
Handel zu finden seien. Es ging dabei um folgende Baende, die ich selbst
gesehen habe und die alte Besitzeintraege aufwiesen:

J�ger, Johann Caspar. Antarcticus, Oder Gr�ndlicher Bewei�, das Herrn
Martini BeersWiderlegung des kurtzen Erberm�nnischen Bewei� Grundlo�
seye. W�rzburg: Sylvester Gassner, gedruckt in der Zinckischen Truckerey
1660. 8�. R�cken mit Marmorpapier bezogen, RSig., Provenienz: Kapuziner
Wemding, spaeter Kapuziner Eichst�tt

Biegeisen, Georg. Mons Myrrhae. Seu brevis instructio de sacramento
poenitentiae. Ingolstadt: Ostermayer 1660. 12�. Ldr. d. Zt. Provenienz:
Kapuziner Eichst�tt

Ich hatte unmittelbar danach Kontakt mit der Bayerische Provinz des
Kapuzinerordens und habe mit dem Guardian des noch bestehenden
Kapuzinerklosters Eichstaett telefoniert und auch mit dem Direktor der
Universitaetsbibliothek Dr. Holzbauer. Eine schluessige Aufklaerung
erfolgte nicht, man gab vor, nichts zu wissen, man koenne sich die
Existenz der Baende im Handel nicht erklaeren. Der Eichstaetter Guardian
gab zu bedenken, dass einzelne Baende vor laengerer Zeit gestohlen
wurden.

Ich gebe die am 6. Juni 2002 an mich abgesandte Mail des Provinzials
wieder; weder die UB Eichstaett noch das Kapuzinerkloster haben sich
schriftlich zur Angelegenheit mir gegenueber geaeussert.



Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

vor dem Vertrag unserer Provinz mit der Universit�tsbibliothek der
Katholischen Universit�t Eichst�tt wurde unsere Zentralbibliothek in
Alt�tting
gelagert. Durch unsere personelle Situation waren wir nicht in der Lage,
den gro�en Buchbestand aufzuarbeiten. Unser inzwischen leider
verstorbene
Provinzbibliothekar, P. Dr. Alfons Springhart, hat bis zu seinem Tod
unerm�dlich gesorgt, die immense Menge an B�cher sach- und fachgerecht
zu
bearbeiten. Ein Verkauf der wertvollen B�chern in Antiquariate war in
keiner Weise intendiert und vollzogen. Seit 1966 wurden in unserer
Provinz 19 Niederlassungen aufgel�st. Die Bibliotheken wurden in die
Zentralbibliothek Alt�tting eingelagert. Unser Archivar und Bibliothekar
war bei der Aufl�sung der Bibliotheken jedesmal zur Stelle. Wenn es bei
einer so gro�en Bewegung Unregelm��igkeiten gegeben haben sollte - und
durch Ihre Beobachtung mu� wohl so etwas geschehen sein - dann ist das
nur zu bedauern. Aufgel�ste H�user erfahren Besuche von
unterschiedlichen
Personen mit sehr diversen und manchmal seltsamen Interessen. Eine von
Ihnen vermutete gesch�ftliche Absicht durch unsere Provinz bestand zu
keiner Zeit. �ber Vorg�nge auf dem Gebiet der Schweiz kann ich nichts
aussagen; ich wei� nur, da� die Archivare und Bibliothekare der
Schweizer
Kapuzinerprovinz wie alle anderen der Provinzen auch sehr sorgsam mit
dem Kulturgut umgehen.

Mit herzlichen Gr��en

P. Josef Mittermaier
Provinzial


Danach erfuhr ich, dass auch Baende aus dem Kapuzinerkloster St. Anton
in Muenchen im Handel seien. Gestern erhielt ich die ich die Mitteilung,
da� das Dresdner Antiquariat in Dresden ca. 50-100 gro�formatige alte
Baende aus diversen sueddeutschen Kapuzinerbibliotheken (z.B. Augsburg,
Burghausen, Muenchen) anbietet, darunter mindestens zehn aus dem
Kapuzinerkloster Eichst�tt. Ein Band tr�gt den Kastenstempel:
"Universit�tsbibliothek Eichst�tt" "ausgeschieden" (hss.:) Bauernfeind
(Mitarbeiter der Handschriftenabteilung der UB Eichst�tt).

Im ZVAB.COM waren gestern zwei Baende aus dem Kapuzinerkloster
Eichstaett zu finden, darunter auch der folgende:

"Theologie ohne Autor: Die heiligen Evangelien. sehr alt, keine Datums-,
Verlags und Ortsangabe. Leder mit sch�ner Deckelpr�gung, Goldpr�gung,
intensiv abgegriffen, besonders der R�cken, dreiseitiger Goldschnitt,
Gelenke gebrochen, aber fest verbunden, Zustand sonst ordentlich,
exlibris-Aufkleber
(Bibliothek des kapuzienerklosters Eichst�dt),innen teilweise fleckig,
Buchblock tadellos, 18 cm, 288 Seiten und etwa 50 Leerseiten f�r
Notizen,
davon zwei Seiten handschriftlich eng in deutscher Schrift beschrieben,
datiert
auf den 15.9.1621. -
Antiquariat Fuchsm�hle [D-91541 Rothenburg o. d. T.]"

Eine Stellungnahme der Kapuzinerprovinz und der UB Eichstaett wurde zwar
angefordert, hat mich aber bislang nicht erreicht. Ich habe aber bei
einem Telefongespraech heute Nachmittag mit dem Leiter der
Handschriftenabteilung der UB Eichstaett Dr. Klaus-Walter Littger die
folgenden Informationen erhalten.

Da kein Raum fuer die geschlossene Aufstellung der 400.000 Baende
umfassenden Bibliothek gewesen sei und etwa zwei Drittel Dubletten
gewesen seien, habe man sich schon seit der Uebernahme 1999/2000
entschlossen, Mehrfachexemplare im Einvernehmen mit den Kapuzinern an
vertrauenswuerdige Antiquare abzugeben, um mit dem Erloes die
Einarbeitung der Bestaende zu finanzieren. Die Existenz von Buechern aus
dem Eichstaetter Konvent erklaere sich dadurch, dass man dort ebenfalls
schon Altbestaende an Alt-Oetting abgegeben hatte. Er koenne, sagte Dr.
Littger nicht jede x-beliebige Provenienz, die mit dem Eichstaetter Raum
nicht in Beziehung stehe, halten. Eine Inventarisierung der
ausgeschiedenen Buecher sei nicht erfolgt, das habe man personell nicht
leisten koennen.

Eine Nachfrage bei der Bayerischen Staatsbibliothek ergab, dass man dort
von den Verkaeufen nichts wusste, ebensowenig in Wolfenbuettel (in der
Sammlung deutscher Drucke fuer das 17. Jahrhundert zustaendig). Dort
zeigte man sich einmal mehr befremdet darueber, dass solche Verkaeufe
ohne Absprache mit den dafuer zustaendigen Schwerpunktbibliotheken
erfolgten, da die Baende durch die Verdienstspanne des Handels erheblich
teurer wuerden. Dr. Schmalor von der Arbeitsgemeinschaft
Katholisch-Theologischer Bibliotheken bestaetigte, dass auf der Nauroder
Tagung und auch sonst bisher im Kollegenkreis nichts von den
Eichstaetter Verkaeufen bekanntgeworden sei.

KOMMENTAR

Es ist offenkundig, dass die mir gegenueber Anfang Juni von den
angesprochenen Stellen erteilten Auskuenfte grob wahrheitswidrig waren.
Alles spricht dafuer, dass das ganze Unternehmen "unter der Decke"
gehalten werden sollte, dass man kein Aufsehen, alles vertuschen und
verheimlichen wollte.

Wer heute noch nicht begriffen hat, dass es bei historischen
fruehneuzeitlichen Bibliotheken (seien es protestantische
Kirchenbibliotheken, seien es Klosterbibliotheken) keine "Dubletten"
geben kann, hat bei der Betreuung historischer Altbestaende nichts zu
suchen - man sollte ja auch nicht den Bock zum Gaertner machen.

Historische Kapuzinerbibliotheken, an sich schon durch die
Saekularisation empfindlich getroffen, sind wichtige Quellen fuer die
Kirchen- und Geistesgeschichte des katholischen Raums in der fruehen
Neuzeit. Exemplarisch sei nur auf

http://www.kath.ch/skz/geschichte/gesch20.htm

verwiesen. Die alten Besitzeintraege und handschriftlichen Vermerke
machen jeden Band zu einem Einzelstueck, das immer auch im Verbund mit
der ganzen Bibliothek zu sehen ist.

Werden solche alten Drucke undokumentiert - also ohne beispielsweise die
Titelblaetter und Besitzeintraege/handschriftlichen Beigaben
durchzukopieren - als vermeintliche Dubletten oder Mehrfachexemplare in
den Handel gegeben, so wird damit eine wissenschaftliche Quelle und ein
Kulturdenkmal ZERSTOERT. Die ganze sueddeutsche Bibliothekskultur des
Kapuzinerordens wird auf diese Weise der serioesen wissenchaftlichen
Forschung entzogen - eine beispiellose Schande. Zwar hat es in der
Schweiz mit der Aufloesung der Klosterbibliothek der Kapuziner von
Dornach bereits einen "Suendenfall" gegeben, aber im Bereich der
katholischen Bibliotheken ist die Eichstaetter Kulturbarbarei in der
juengeren Geschichte ohne Beispiel.

Wenn es denn unabweisbare Sachzwaenge hinsichtlich nicht vorhandener
Ressourcen gegeben hat, wieso hat man in Eichstaett nicht das Gesprach
mit anderen Bibliotheken, mit Kollegen gesucht, um eine bessere Loesung
zu finden, die nicht auf die undokumentierte Zerstoerung historischer
Aussagewerte hinauslaeuft? Wieso geht man - ob raffgierig oder mit
besten Absichten, sei dahingestellt - einen Vertrag ein, wenn man von
vornherein weiss, dass man die ueblichen wissenschaftlichen Standards
bei der Erhaltung von Kulturgut nicht einhalten kann? Wieso fuegt man
der Forschung einen immensen Schaden zu, ohne zu bedenken, was das fuer
das Ansehen des kirchlichen Bibliothekswesens bedeutet?

Die Kapuziner sind ein Orden paepstlichen Rechts, kein deutscher Bischof
hat ihnen irgend etwas zu sagen. Aber die UB Eichstaett verwahrt
teilweise staatliche Bestaende, steht zwischen Kirche und Staat. Was
geschehen ist, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Aber man kann
versuchen, die Verkaeufe zu stoppen und mit lauten Protesten dafuer zu
sorgen, dass kuenftig der Erhalt wertvollen Kulturguts mit mehr
Sensibilitaet betrieben wird. Wer wird denn das fromme Lippenbekenntnis
von Naurod noch ernst nehmen, wenn das Eichstaetter Sakrileg Schule
macht (oder, konfessionell ausgewogen, die Hamburger Causa NEKB)?

Dr. Klaus Graf
http://www.uni-koblenz.de/~graf#kulturgut

[nun: http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/ }

[Zweiter Beitrag in 2 Teilen]

From: Klaus Graf
Date: Sun, 20 Oct 2002 04:53:27 +0200
Subject: Skandal: UB Eichstaett verhoekert Kapuzinerbuecher (1)
Message-ID: <3DB21AA7.1E3E@uni-koblenz.de>

Liebe Listenmitglieder,

am 1. Oktober habe ich hier in INETBIB das Resultat meiner Recherchen
zum skandaloesen Umgang der UB Eichstaett mit der ihr anvertrauten
Zentralbibliothek der Kapuziner vorgestellt.

http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200210/20021001.html#

Es kann meines Erachtens keinem Zweifel unterliegen, dass die
Eichstaetter Vorkommnisse - ebenso wie im Fall Donaueschingen oder NEKB
- die folgenden Kriterien fuer einen Skandal im Bereich des
Kulturgutschutzes erfuellen:

1. keine Offenheit und Transparenz des Verfahrens

2. ein gravierender Verlust schuetzenswerter Buchbestaende, Missachtung
des Provenienzprinzips durch obsoletes "Dublettendenken"

3. keine vorrangige Anbietung an andere Bibliotheken

4. keine detaillierte Ersatzdokumentation exemplarspezifischer Details.

Ich gehe nun auf die Erwiderung von Herrn Littger ein, der sich meiner
unmassgeblichen Meinung nach als absolut ungeeignet erwiesen hat,
Altbestaende zu betreuen.

Littger, Dr. Klaus Walter schrieb am 9. Oktober hier in INETBIB:
>
> Lieber Herr Schmalor,
>
> laut INETBIB-Mitteilung eines Dr. Klaus Graf wissen Sie nicht, da�
> die
> UB Eichst�tt Dubletten aus dem �bernommenen Bestand
> bayerischer
> Kapuzinerbibliotheken verkauft. Das kann ich eigentlich nicht
> glauben,
> haben wir doch wiederholt dar�ber gesprochen; au�erdem habe ich
> den
> Sachverhalt ausf�hrlich in einem Beitrag dargestellt, der im 1.
> Jahrgang (2000) des von uns beiden mitherausgegebenen
> Jahrbuchs
> Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen erschienen ist. Da� man
> an den
> zust�ndigen Stellen der Bayerischen Staatsbibliothek nichts davon
> wisse, wie es in derselben Mitteilung hei�t, trifft nicht zu. Da� es
> in Wolfenb�ttel unbekannt sei, bezweifle ich; denn sonst m��ten
> sich
> die dortigen Kollegen fragen lassen, warum sie unser Jahrbuch,
> das sie
> ja beziehen, nicht lesen. Da� Dr. Graf den Artikel nicht kennt, wie
> er
> mir telefonisch versicherte, steht auf einem anderen Blatt.

Klaus Walter Littger, Die �bernahme der Zentralbibliothek der
Bayerischen Kapuziner in Alt�tting durch die Universit�tsbibliothek
Eichst�tt, in:
Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen. Jahrbuch 1 (2000), S. 133-140

Es trifft nicht zu, dass der Sachverhalt dort "ausfuehrlich" dargestellt
wuerde.

Der Beitrag beginnt mit der Feststellung, dass "Migration" seit jeher
fuer Bibliotheksbestaende typisch sei und die Bestimmung von
Provenienzen massgeblich zu jeder Bibliotheksgeschichte gehoere. In
ungewoehnlichem Ausmasse haetten Kapuzinerkonvente seit einem Dekret
Papst Innozenz X. von 1648 Dubletten und wenig benoetigte Buecher
ausgetauscht haetten, weshalb es schwierig, ja teilweise unmoeglich sei,
fuer einen bestimmten Zeitpunkt den Besitzer eines zwischen
verschiedenen Klosterbibliotheken gewanderten Buchs zu bestimmen.

Littger (L.) geht dann auf die Eigentumsverhaeltnisse ein, denn der
Freistaat Bayern betrachtet alles als sein Eigentum, was ihm durch die
Saekularisation 1802ff. zugefallen ist, also auch Buecher der z.T. bis
heute noch bestehenden bayerischen Kapuzinerkonvente. Aus pragmatischen
Gruenden werden bis 1802 erschienene Buecher, die danach im Besitz eines
sog. "Aussterbeklosters"/Zentralklosters waren, als staatliches Eigentum
der als Depositum von der UB Eichstaett verwalteten Staatlichen
Bibliothek Eichstaett zugewiesen (S. 137).

Er verweist auf die Aufloesung des Wemdinger Konvents 1990, deren
saekularisierte Bestaende in die Studienbibliothek Dillingen abgeliefert
werden mussten, und auf die Aufhebung des Dillinger Konvents 1992, deren
nichtstaatlicher Anteil 1993 von der UB Eichstaett uebernommen wurde:
"In der Universit�tsbibliothek Eichst�tt nicht Vorhandenes wurde ihr
geschenkweise �berlassen, das �brige durch die Universit�tsbibliothek
zugunsten des Ordens verkauft" (S. 134).

Seit 1994 erfolgte ein Abgleich der UB-Bestaende mit der
Zentralbibliothek in Altoetting, die P. Alfons Sprinkart bis zu seinem
Tod am 17.9.1997 betreute (s. auch Artikel Altoetting im Handbuch der
hist. Buchbestaende in Dtl. XI, 1997, 20f., in dem Littger uebrigens
selbst ueber den Bestand des Kapuzinerklosters Eichstaett schrieb). Am
25.6.1999 schloss dann die Bayerische Kapuzinerprovinz einen
Ueberlassungsvertrag mit der Kath. Univ. Eichstaett. Der letzten Endes
in Eichstaett gelandete Bestand, schreibt L., duerfte "nach einer ersten
Aussonderung von Dubletten und stark schimmelbefallenen Bestaenden" gut
300.000 Baende umfassen. Im Abschnitt "Bearbeitung" rechnet L. mit einer
Erschliessung der Bestaende in einem Zeitraum von zehn Jahren durch die
Handschriftenabteilung (Baende vor 1800 nach RAK-Alte Drucke). Nach
nochmaligen Ausfuehrungen zur Eigentumsfrage folgt ein mit "Dubletten"
ueberschriebener Abschnitt, der 15 Druckzeilen umfasst. Den Schluss
bilden Angaben zum Bestand (im OPAC unter Erscheinungsform "a�"
abrufbar), u.a. ca. 80 Inkunabeln, und eine Liste der Kloester der bay.
Provinz.

Was steht nun im Abschnitt ueber die Dubletten? Die ZB Altoetting sei
ein Konglomerat "aus mehreren teilweise deckungsgleichen
Bibliotheksbestaenden aufgehobener Konvente": "Schon der Bibliothekar
der Zentralbibliothek hatte daher zahlreiche Dubletten ausgesondert und
verkauft. Bei der �bernahme der Bibliothek fand sich ein eigener
Dublettenbestand von ca. 40.000 B�nden, die noch w�hrend des Umzugs
verkauft wurden. Auch weiterhin werden Dubletten in der Regel
ausgesondert. Der Erl�s kommt den Erschlie�ungskosten zugute".

In "Empfehlungen" von 1998 werde davon ausgegangen, dass rund ein
Drittel aus der Zeit vor 1800 stammt, wovon sich in Eichstaett etwa die
Haelfte als Dubletten erweisen duerfte. Bei den neueren Bestaenden liege
dieser bei 70 %. Genauere Schaetzungen seien nicht moeglich gewesen,
vermutlich liege der Anteil "her noch h�her" (S. 137f.).

Man muss schon sehr aufmerksam lesen, um aus diesen Ausfuehrungen den
Schluss zu ziehen, dass die UB Eichstaett auch vor 1800 erschienene
Baende als vermeintliche "Dubletten" in grossem Umfang vermarktet. Ueber
das Verfahren bzw. eine vorherige Anbietung an oeffentliche oder
kirchliche Bibliotheken, ueber die Dokumentation der Provenienzen kein
Wort!

-- Forts. folgt

[Fortsetzung]

> Offenbar, lieber Herr Schmalor, haben Sie n�mlich nicht bemerkt,
> da�
> wir ins Visier eines Strategiespiels "Hybride Bibliothek" geraten
> sind. Der Spieler hat nur den Terminus "hybrid" mi�verstanden. Das
> Spiel ist ziemlich einfach und kann, da alle Bibliotheken Dubletten
> verkaufen, endlos weitergespielt werden. Unser Spieler spielt schon
> seit Jahren.

Diese Bemerkung wuerde ich, wenn ich sie denn verstuende, vermutlich
duemmlich finden. Getroffene Hunde bellen.

Vermutlich spiele ich dieses angebliche Strategiespiel, ohne es zu
wissen. Was die Problematik der Mischbibliothek ("hybride Bibliothek")
aus traditioneller und digitaler Bibliothek hier fuer eine Rolle spielen
soll, ist mir unklar. Mir geht es seit 1999, wie auf meiner Homepage
unter

http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut

[aktuelle URL s.o.]

dokumentiert, um den Schutz von bedrohtem Kulturgut.

Zum Schlagwort hybride Bibliothek lese man:

http://archiv.ub.uni-marburg.de/sonst/2001/0002/welcome.html


> Deshalb finde ich es schade, da� Sie nicht geantwortet haben:
> "Nat�rlich wei� ich das. Und das f�gt sich auch durchaus in
> unsere Nauroder Erkl�rung. Denn wir verkaufen alle, soweit das
> damit vereinbar ist, Dubletten." Unser Spieler h�tte sich daraufhin
> rasch neu positioniert und wahrscheinlich alle kirchlichen
> Bibliotheken als unzuverl�ssig, ja "skandal�s" qualifiziert. Aber Sie
> h�tten damit einen gewissen Schutzwall gegen�ber �hnlichen
> Attacken um
> unsere vielen kleinen Mitgliedsbibliotheken gezogen.
>
> Eichst�tt verkraftet das. F�r uns hat das Ganze sogar den Vorteil,
> da�
> wir uns wieder einmal der Korrektheit unseres Vorgehens
> vergewissern
> mu�ten:
>
> Die Kapuziner haben n�mlich von jeher ein eigenes Verh�ltnis zu
> ihren Bibliotheken. Die Constitutionen dieses Bettelordens
> beschr�nkten den Buchbestand ihrer Bibliotheken auf das f�r den
> Orden und seine T�tigkeiten Notwendige, namentlich seelsorglich-
> homiletische Literatur und Hilfsmittel. Nicht Erforderliches soll
> ausgeschieden werden. Darum hatten alle alten Konvente,
> vornehmlich
> auf den Dachb�den, (Abstell-)R�ume mit ausgesonderten B�chern.
> Au�erdem sollten andere, z.B. neugegr�ndete Konvente nach
> Kr�ften mit
> Literatur unterst�tzt werden. Das f�hrte zu einer oft verwirrenden
> Wanderung von B�chern innerhalb einer Provinz, z.B. von Eichst�tt
> nach
> Neumarkt/OPf. und nach Wemding und wieder nach Eichst�tt,
> wobei die
> Eintr�ge, soweit �berhaupt vh., i.d.R. undatiert sind, die Reihenfolge
> also auch anders gelaufen sein kann: Was wann wo war, ist meist
> nicht
> mehr rekonstruierbar, es sei denn �ber Kataloge. Wichtig ist es
> daher
> vor allem zu wissen, welche B�cher in der Provinz vorhanden waren
> (innerhalb der ja auch die fratres rege wechselten) - und das halten
> wir heute bei den Rechnungen fest. �hnlich sind die Kapuziner seit
> Errichtung ihrer Zentralbibliothek in Alt�tting verfahren: Zum einen
> wurde (und wird) weiterhin ausgetauscht, zum anderen wurden
> nicht nur
> die Bibliotheken aufgehobener Konvente, sondern auch
> "�berfl�ssige"
> Werke aus weiterhin bestehenden Konventen in die
> Zentralbibliothek
> gegeben. Dort wurden, soweit der eine Bibliothekar �berhaupt in der
> Lage war, die Menge zu �berschauen, immer wieder Dubletten
> ausgesondert und verkauft. Bei der �bernahme der Zentralbibliothek
> nach Eichst�tt lag ein Bestand von mehreren 1.000 Dubletten dort,
> den wir
> vertragsgem�� noch von Alt�tting aus verkauft haben.
>
> Nach diesen Prinzipien: Erschlie�ung der Titel in allen
> vorhandenen Auflagen f�r die Zentralbibliothek, deren Funktion
> heute die UB Eichst�tt wahrnimmt, dabei Aussonderung der
> �berz�hligen Exemplare, verfahren wir, den Eigent�mlichkeiten der
> Provenienz entsprechend, nun auch in Eichst�tt. Nat�rlich behalten
> wir
> in Sonderf�llen wie z.B. Inkunabeln oder Werken mit besonderem
> intrinsischen Wert auch die Mehrfachexemplare. Unsere
> Verfahrensweise
> ist also speziell auf diesen Bibliothekstyp abgestellt.
> Benediktinerbibliotheken z.B. ( etwa die von St. Walburg in
> Eichst�tt,
> die wir ja vor einigen Jahren einschlie�lich des vors�kularen
> Bestandes vollst�ndig erfa�t haben) oder F�rstenbibliotheken d�rften
> so nat�rlich nicht behandelt werden. Da ist das Verh�ltnis zum Buch
> bzw. zur Bibliothek eben ganz anders - weshalb ja auch z.B. eine
> Zentralbibliothek einer Benediktinerprovinz unvorstellbar w�re.
>
> Lieber Herr Schmalor, ich hoffe, Sie verstehen, da� ich Ihnen auf
> diesem Wege schreibe. Durch Feiertage und Dienstreisen komme ich
> leider erst heute dazu.
>
> Mit besten Gr��en,
> Ihr Klaus Littger

Alle Bibliotheken verkaufen Dubletten, das ist wahr. Aber doch nicht aus
schuetzenswerten Altbestaenden! Es geht hier doch nicht um dutzendfach
vorhandene Werke des spaeten 19. oder 20. Jahrhunderts, die natuerlich
ohne weiteres ausgeschieden werden koennen, wenn sie nicht einem als
Gesamtheit schuetzenswerten geschlossenen Bestand angehoeren (z.B. einer
bedeutenden Gelehrtenbibliothek) oder handschriftliche Eintraege
aufweisen. Aber selbst dann sollten bei einer Aussonderung Titel und
Provenienz (soweit durch Exlibris etc. erkennbar) dokumentiert werden.

Der sog. Dublettenverkauf bei Altbestaenden ist seit der spektakulaeren
oeffentlichen Auseinandersetzung zwischen Halm (BSB Muenchen) und Ruland
(UB Wuerzburg) ueber die Muenchner Inkunabeldublettenverkaeufe im 19.
Jh. offenbar ein Tabu-Thema des Bibliothekswesens. Alle tuns, aber
niemand wills gewesen sein. Mir ist glaubhaft zu Ohren gekommen, dass
auch die HAB Wolfenbuettel vor der Amtszeit von Raabe Mehrfachexemplare
ausgesondert hat und dass die hochgeruehmte Johannes a Lasco Bibliothek
in Emden heute noch so verfaehrt. Aus meiner Dissertation kann ich ein
schlagendes Beispiel fuer einen unsinnigen Dublettenverkauf der LB
Stuttgart Anfang des 20. Jh. anfuehren: sie hat ein landesgeschichtlich
bedeutsames Mehrfachexemplar einer Lirer-Inkunabel nach New Haver
verkauft, siehe

http://www.uni-koblenz.de/~graf/heinr.htm#t67

[ http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/heinr.htm#t67 ]

Es gibt aber zum Dublettenverkauf, sweit ich weiss, keine
uebergreifenden Forschungen.

Aus der Sicht der Wissenschaft darf ich einen Text des Hamburger
Kirchenhistorikers Johann Anselm Steiger anfuehren, der ja vehement
gegen die Verkaeufe aus der NEKB protestiert hat:

"Immer mehr Wissenschaftler, die aus gedruckten Quellen des 16. bis 18.
Jahrhunderts zitieren, geben neben den bibliographischen Angaben auch
das Exemplar, das sie verwendet haben, an. Das hat seinen guten Grund:
Was fr�hneuzeitliche Drucke angeht, hat man bis zum schlagenden Beweis
des Gegenteils von der Pr�misse auszugehen, da� es Doubletten nicht
gibt. Ein solcher Beweis aber l��t sich keineswegs auf den ersten oder
zweiten Blick, h�ufig auch nicht durch den Vergleich der sog.
Fingerprints, sondern nur durch m�hsame Kollation, d.h. durch
detaillierte textkritische Arbeit, etwa innerhalb eines
Editionsprojektes, erbringen. Von enormem Quellenwert sind zudem nicht
nur Besitzeintr�ge, sondern auch auf den ersten Blick unerhebliche (und
den antiquarischen Marktwert meist verringernde!) Anstreichungen bzw.
Marginalien, die selbst dann von rezeptionsgeschichtlichem Interesse
sein k�nnen, wenn es nicht m�glich ist, den Autor dieser Paratexte zu
identifizieren."

Die allermeisten wissenschaftlichen Bibliotheken wuerden heute davon
ausgehen, denke ich, dass der Bereich des historischen Bucherbes, der
Altbestaende im Sinne des Handbuchs der historischen Buchbestaende
"sakrosankt" ist und nicht durch Verkaeufe geschmaelert werden darf.
Eichstaett sieht das allerdings anders, und verstoesst damit gegen alle
vier von mir genannten Kriterien.

1. Transparenz: Sowohl die telefonischen Auskuefte um den 1. Juni herum
als auch die Mail des Provinzials entsprechen nicht der Wahrheit. Wieso
hat man mich damals nicht auf den wahren Sachverhalt hingewiesen bzw.
auf die Publikation von Littger 2000? Der Provinzial legt auf einen
weiteren Schriftverkehr mit ihm keinen Wert, wie er mir per Mail
mitteilte, da ich seine Mail ungenehmigt verwendet haette. Ich begruesse
das, denn auch ich moechte mit Leuten, die mich anluegen und denen
Gottes Gebot so wenig bedeutet, nichts zu tun haben.

Ich kann nun nicht detailliert offen legen, mit wem ich vor meiner Mail
an INETBIB gesprochen habe. Aber diese Gespraeche hatten keinerlei
Anhaltspunkte dafuer ergeben, dass die Eichstaetter Vorgaenge allgemein
bekannt waren. So wurde auch in Naurod nicht ueber Eichstaett
gesprochen.

Bei Dublettenverkaeufen denkt man nun einmal nicht an historische
Bestaende vor 1800, sondern an modernes Schrifttum.

Ich selber habe ja einen Band gesehen, der einen Besitzeintrag des
Konvents Wemding aus dem 17. oder 18. Jh. enthielt und der zuletzt im
Kloster Eichstaett (einem Zentralkloster) war, also nach dem o.g.
Kriterium EIGENTUM des Freistaats Bayern zu gelten hatte. Daher traegt
die Generaldirektion der Bayerischen Staatsbibliothek eine
Mitverantwortung, denn sie muss die Altbestandsverkaeufe aus Eichstaett
auch hinsichtlich der staatlichen (vermeintlichen) Dubletten genehmigt
haben. Merkwuerdig nur, dass man davon in der Handschriftenabteilung
nichts davon wusste, als ich mich dort erkundigte ...

Zweites Beispiel aus dem ZVAB: "Theologie ohne Autor: Die heiligen
Evangelien. sehr alt, [...]
exlibris-Aufkleber
(Bibliothek des kapuzienerklosters Eichst�dt) 288 Seiten und etwa 50
Leerseiten f�r Notizen, davon zwei Seiten handschriftlich eng in
deutscher Schrift beschrieben, datiert auf den 15.9.1621".

Wer kaeme auf die aberwitzige Idee (ausser einem Herrn Dr. L.), in einem
solchen (ebenfalls staatlichen) Band mit einem handschriftlichen Text
eine Dublette statt ein MANUSKRIPT (mit angebundenem Druck) zu sehen? Im
angloamerikanischen Raum gibt es eigene Forschungskataloge fuer
Bestaende mit Marginalien - aber die UB Eichstaett verhoekert derlei
munter als "Dublette".

Kriterium 2 ist klar erfuellt, es wurde wertvolles Kulturgut geopfert.
Ob die Ausfuehrungen von L. zur Bibliothekssorge der Kapuziner zutreffen
oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Richtig ist, dass fuer eine
Rekonstruktion der Bibliotheken einzelner bayerischen Kapuzinerkonvente
nun einmal von dem Bestand ausgegangen werden muss, der ihnen durch
Besitzvermerke oder Kataloge zugewiesen werden kann. Wer den
Gesamtbestand nach dem Dublettenprinzip ausduennt, zerstoert eine
historische Quelle. In seinem Beitrag von 2000 sagt L. ja auch, dass
eine Provenienzbestimmung "teilweise" unmoeglich sei. Schweizer
Kapuzinerbibliotheken (Zug, Luzern) konnten aber durchaus als wichtige
geistesgeschichtliche Quellen erforscht werden - was absurd waere, wenn
die Fluktuation jegliche wissenschaftliche Aussage verunmoeglichen
wuerde.

Nun muessten wir eigentlich dankbar sein ueber alles, was uns von
historischen Kapuzinerbibliotheken uebrig geblieben ist, denn bei der
Saekularisation galten diese als Horte des Obskurantismus und wurden von
den zustaendigen Beamten oft restlos dezimiert. Man lese beispielsweise
P. Bonaventura von Mehr, Das Predigtwesen in der k�lnischen und
rheinischen Kapuzinerprovinz, Roma 1945, S. 323-325. Das
Bibliothekswesen der Kapuziner kann nicht als gut erforscht gelten, z.B.
fehlt ein Artikel im LGB�. Das angeblich so korrekte Vernichtungswerk
der UB Eichstaett setzt mit dem Deckmaentelchen der ganz anderen
Bibliothekskultur diesen Ordens die damalige Barbarei im 21. Jahrhundert
fort.

Und warum hat man sich ueberhaupt an den Altbestaenden vergriffen und
nicht erst die modernen "Dubletten", die man vielleicht auch als solche
ausscheiden durfte, entfernt, womit man doch erheblich mehr Platz
gewonnen haette? Offenbar, weil man auf das durch Antiquariatsverkaeufe
zu erzielende Geld scharf war.

Kriterium 3 ist auch erfuellt, denn von einer vorrangigen Anbietung an
andere Bibliotheken verlautet nichts. Aus Wolfenbuettel wurde ich
nachtraeglich in privater Mail angegriffen: Die Sammlung deutscher
Drucke habe durchaus Bestaende des 17. Jh. aus Kapuzinerbibliotheken
erwerben koennen und somit etwas davon gewusst. Aber aus Antiquariaten!
Und unabhaengig davon, wie guenstig die Kaeufe waren, bleibt es eine
eklatante Verschwendung von Steuergeldern, wenn die fuer Barockdrucke
zustaendige Bibliothek nicht direkt und damit guenstiger bei einer
anderen oeffentlichen Bibliothek erwerben kann.

Ebensowenig hat - Kriterium 4 - eine Dokumentation exemplarspezifischer
Eigenheiten stattgefunden. Es genuegt eben nicht, dass man aus den
Rechnungen ersehen kann, wie L. oben schreibt, was Besitz der ZB war.
Wenn man schon nicht alles meint behalten zu koennen, sollte man immer
versuchen, den Schaden fuer die Wissenschaft durch vorherige
Dokumentation (Kopieren der Titelblaetter, Besitzeintraege usw.) so
gering wie moeglich zu halten. In Eichstaett: Pustekuchen! Man habe
dafuer kein Personal. Aber haette man sich denn nicht solange Zeit
lassen koennen, wenn man die ganze Sache ohnehin langfristig angehen
musste?

FAZIT:

Eine alte Regel des kanonischen Rechts lautet: Wer schweigt, stimmt zu.
Hier ist das Forum, mir laut zu widersprechen, wenn ich mich irren
sollte - insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Auffassung in
wissenschaftlichen Bibliotheken, dass Altbestaende und inbesondere alle
Bestaende vor 1800 - unabhaengig von ihrem angeblichen
Dublettencharakter - NICHT in den Handel gegeben werden duerfen.

Von der UB Eichstaett ist zu fordern:

1. Keine weiteren Verkaeufe aus den Kapuzinerbibliotheken aus dem
Bestand vor 1802 mehr!

2. Ausscheidung juengerer sog. Dubletten nur in einem transparenten
Verfahren durch vorrangige Anbietung an andere Bibliotheken und unter
Dokumentation ihrer Provenienz.

Wer diese Forderungen unterstuetzen moechte, kann dies gegenueber seiner
Magnifizenz, dem Praesidenten der KU Eichstaett Prof. Dr. Ruprecht
Wimmer mailto:praesident@ku-eichstaett.de tun.

Ergaenzend sollte in den kirchlichen, aber auch anderen Bibliotheken und
den dafuer zustaendigen Gremien kritisch und ausfuehrlich ueber die
sogenannten Dublettenverkaeufe gesprochen werden. Ich kann nur aus der
Sicht des Wissenschaftlers wiederholen, dass heute keine Bibliothek mehr
das Recht hat, in schuetzenswerten, weil wissenschaftlich wertvollen
historischen Buchbestaenden mit dem im Ansatz verfehlten
Dublettenargument zu wildern.

Kontaktaufnahme mit dem kath. Verband: via http://www.akthb.de.

Dr. Klaus Graf


Der Umgang der UB Eichstätt mit den Kapuziner-Altbeständen ist absolut indiskutabel und für mich ein Verbrechen (das leider nach herrschender Lehre im Strafgesetzbuch nicht vorgesehen ist).

Man vergleiche aber § 304 StGB:

§ 304
Gemeinschädliche Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Die verantwortlichen Bibliothekare der UB Eichstätt tun genau dies: Sie zerstören Gegenstände der Wissenschaft in einer öffentlichen Sammlung.

Es ist Unding, dass die Fachwelt genau weiss, was in Eichstätt geschieht (spätestens seit meiner Mitteilung in INETBIB), aber wegschaut. Dass jemand wie Dr. Staecker (HAB Wolfenbüttel) sich zwar wegen der von mir in INETBIB aufgedeckten NEKB-Causa echauffiert hat, aber in Sachen Kauzinerbücher keinerlei Handlungsbedarf sah, ist einfach nur erbärmlich. Kapuzinerbibliotheken sind ebenso wie andere Klosterbibliotheken Geschichtsquellen, die nicht undokumentiert im Handel verscherbelt werden dürfen!

Update im Kommentar.

Der Beirat der Fachzeitschrift "Der Archivar" informiert über aktuelle Veränderungen und bittet um Vorschläge für einen neuen Titel der Zeitschrift. Näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Beirats, das Sie unter http://www.vda.archiv.net/pdf/mitgliederbefragung_archivar.pdf abrufen können.

Kontakt:
Landesarchiv NRW
Redaktion "Der Archivar"
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf
Tel. 0211 - 159238-0
Fax 0211 - 159238-111
E-Mail: archivar@lav.nrw.de

Am 06. und 07. Februar findet das 13. Anwenderforum E-Government unter dem Thema "Effizientes E-Government durch effiziente Prozesse" im:

Presse- und Besucherzentrum des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
Reichstagufer 12 - 14
10117 Berlin

statt. Vorträge aus der Praxis der Verwaltung sowie führender Marktteilnehmer behandeln u.a. die Themenbereiche:

- Records Management/Schriftgutverwaltung (u.a. DOMEA)
- revisionssichere und langfristige analoge und elektronische
Archivierung
- E-Beschaffung
- Verwaltungsmodernisierung und Strategien
- rechtssicherer Dokumentenaustausch - Virtuelle Poststelle
- effiziente Verwaltungsprozesse
- entsprechende IT-Systeme

Begleitet wird die Tagung durch eine Fachmesse mit führenden Anbietern von Lösungen und Dienstleistungen im Umfeld E-Government, Records Management/Aktenführung und Archivierung.

Die Teilnahme ist kostenfrei!

ANMELDUNG unter:
13. Anwenderforum E-Government 2007

Die Verbindung zwischen Information Lifecycle Management (ILM) und digitaler Archivierung stellt der ECM-Guide heraus.

Das unter maßgeblicher Mitwirkung von Microsoft entwickelt Format OpenXML als Standard zum Dokumentenaustausch ist durch die European Computer Manufacturer Association (ECMA) als weltweiter Standard zertifziert worden. Microsoft strebt nun die Standardisierung durch die ISO an.

OpenXML als Standard zertifziert

Die Zertifzierung kann über Nachteile des Standards, bspw. proprietäre Erweiterungen zugunsten der MS-Office-Funktionalitäten jedoch nicht hinwegtäuschen.

Artikel in Documanager zum OpenSource-basierten Archivformat OASIS ODF einschließlich Hinweisen und Abgrenzungen zum von Microsoft propagierten Gegenstück OpenXML:

OASIS OpenDocumentFormat

Im März 2006 fand in Düsseldorf die 10. Tagung des Arbeitskreises statt, die sich mit den Themen „IT-gestützte Vorgangsbearbeitung und elektronische Akten“, „Web-Archivierung und elektronische Publikationen“ sowie „Archivierung elektronischer Unterlagen“ befasste.

Nunmehr ist der Tagungsband erschienen, der über den Buchhandel oder direkt beim Landesarchiv NRW Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit (Graf-Adolf-Str. 67, 40210 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@lav.nrw.de) bezogen werden kann.


Bibliographische Angaben

Barbara Hoen (Hg.): Planungen, Projekte, Perspektiven. Zum Stand der Archivierung elektronischer Unterlagen. 10. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“, 14./15. März 2006 in Düsseldorf, Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 10, Düsseldorf 2006, ISBN 3-932892-20-8, brosch., 134 S., Preis: 10 €

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Wilfried Reininghaus: Grußwort
IT-gestützte Vorgangsbearbeitung und elektronische Akten
Thomas Schärli: IT-gestütztes Vorgangs- und Aktenmanagement im Kontext des Electronic Government: Erfahrungen aus der schweizerischen Standardisierungs-Organisation eCH
Margit Ksoll-Marcon: ELDORA – Zur Einführung des Produkts „Fabasoft eGov-Suit + Bayern“ in Bayern
Rainer Ullrich: Schriftgutverwaltung und elektronische Akten: Ein unterschätzter Erfolgsfaktor
Andrea Wettmann: Standards in der Praxis: Erfahrungen bei der Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems in Sachsen
Web-Archivierung und elektronische Publikationen
Angela Ullmann: Heute im Netz – morgen im Archiv. Die Archivierung des Internetangebotes des Deutschen Bundestages
Hans Liegmann: Web-Harvesting: Aktivitäten von Nationalbibliotheken
Reinhard Altenhöner: Zur Archivierung Digitaler Amtlicher Druckschriften –Überlegungen im Kontext der Bibliotheken

Archivierung elektronischer Unterlagen

Georg Büchler/Christian Eugster: Die KOST: Ein kooperativer Ansatz zur digitalen Archivierung in der Schweiz
Karl-Ernst Lupprian: Die Archivierung digitaler Unterlagen der Verwaltung: Ein Projekt der Staatlichen Archive Bayerns, gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Karsten Huth: Elektronische Archivierung im Bundesarchiv – Die Suche nach einem geeigneten Metadatenschema
Barbara Hoen: 10. Tagung des Arbeitskreises Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen – eine Zwischenbilanz

Anhang
Zusammenfassungen
Abstracts
Autorenverzeichnis

Kontakt:
Landesarchiv NRW Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf
Tel. 0211 - 159238-0
Fax 0211 - 159 238-111
E-Mail: poststelle@lav.nrw.de

Eine treffende Glosse schrieb unter diesem Titel Uli Fricker (Südkurier vom 29.12.2006). Auszug:

Das spannendste Kapitel im Jubeljahr steuerte die Gegenwart bei. Es ist das Ringen um die (angeblich) badischen Kunstschätze, das der Landespolitik das Krönchen aufsetzte. Die Frage, wem die kostbaren Altäre und Handschriften nun gehören, sollte nicht das Adelshaus beantworten. Dieses ist selbst Partei und nicht Schiedsrichter in dem Kaufvorhaben. In den Streit um die Kulturgüter sind alle Zutaten gemischt, die ein spannender Roman benötigt. Wer einem Ausländer aus einem wirklich republikanischen Land erklären will, was Adel ist und was er darstellt, der möge ihm nur von dem geplanten Transfer erzählen. Der Besucher wird den Kopf schütteln.

Warum gestaltet sich der Handel so langwierig? Bilder, müsste man meinen, sind Wertgegenstände wie andere auch. Der Schlüssel liegt im Verhältnis vieler Stuttgarter Politiker zu den führenden Aristokraten im Südwesten. Diese lassen sich - schriftlich sowie mündlich - noch immer mit den überkommenen Titeln anreden. Für die ehemals regierenden Häuser Baden und Württemberg lautet die Anrede, die man bei Hof noch immer gerne hört, "Königliche Hoheit", und schriftlich erhält er das Kürzel "SKH". Eine Titulatur, die für Baden bereits 1806 ein Potemkinsches Dorf war, da der Großherzog nie König sein durfte und bereits Zeitgenossen über Karl Friedrichs Großmannssucht schmunzelten.

Nun dienen die alten Rangformeln ja nicht der Verkleidung. Dahinter verbergen sich klare Ansprüche. Wenn Oettinger und seine Ratgeber dem Haus Baden so untertänig kommen, mag das dem Selbstgefühl schmeicheln. Der Sache - es geht um bescheidene 70 Millionen - aber schadet der zeremonielle Bückling. Auch gesetzlich ist der Fußfall nicht gedeckt: "SKH" und andere devote Floskeln sind 1919 abgeschafft worden. Zu Recht. Umso peinlicher ist es, wenn regierende Demokraten dem Hochadel im gestreckten Bückling begegnen. Die Gefahr, die Interessen der Landeskinder schlecht zu vertreten, erhöht sich mit wachsender Bodennähe. Der Lakai ist unfrei. Wenn das Jubiläumsjahr in seine letzten Tage eintritt, darf man einen höflichen - nicht höfischen! - Wunsch nach Stuttgart richten: Mehr gutbürgerliches Rückgrat, meine Herren! Vor dem Gesetz sind alle gleich, sogar die geschätzten Nachfahren der ehemals regierenden Häuser.


http://www.suedkurier.de/region/verschiedene/art2940,2381611.html?fCMS=d030f116805b4813c84f16611efe7809

Herrn Jaworek danke ich für die Veröffentlichungsgenehmigung:

Quelle: PapierRestaurierung - Mitteilungen der IADA (Internationale Arbeitsgemeinschaft der Archiv-, Bibliotheks- und Graphikrestauratoren), Dezember 2006, Vol. 7, No. 4



Wolfgang Seidel

Papier, Presse und Politik

In den vergangenen Monaten berichteten deutsche Zeitungen ausführlich von dem möglichen Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Weitschweifend kommentierten sie das Possenspiel der baden-württembergischen Landesregierung, die ausgerechnet in der Stadt ihren Sitz hat, in der der Verlag Ihrer Zeitschrift angesiedelt ist: Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger und Bernhard Erbprinz von Baden hatten in aller Stille einen Plan geschmiedet, nach welchem das Haus Baden „für alle Zeit" auf historische Kunstschätze aus staatlichen Museen im Wert von mindestens 250 Mio. Euro verzichten wollte. Diese werden vom ehemaligen Großherzogtum seit Jahren als Eigentum beansprucht, die Rechtslage ist jedoch ungeklärt. Im Gegenzug sollten wertvolle Stücke aus der etwa 4.200 Stück umfassenden historischen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe versteigert werden. Der Erlös von erhofften 70 Mio. Euro wäre dem finanziell angeschlagenen Adelshaus zugute gekommen. Absicht war, aus einem Teil des Erlöses in Form einer noch zu gründenden Stiftung den Erhalt des Schlosses und des Münsters der Markgrafenfamilie in Salem zu finanzieren.

Eigentlich wollte Ministerpräsident Oettinger die Öffentlichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Verkauf des „Bibliotheksguts" informieren. Doch die Presse war schneller. Und umgehend folgte Kritik von amerikanischen und britischen Professoren in einem offenen Brief an die Adresse der Landesregierung ( http://cgi-host.uni-marburg.de/ ~mrep/brief ). Darin äußerten sie sich entsetzt über deutsche Kulturpolitik nach Hausmacherart und nannten das Vorhaben „einen skandalösen Plan". In Baden-Württemberg stünde „die Vergangenheit zum Verkauf - und das zu Schleuderpreisen". Ein derart gewachsener Bestand sei ein „Repositorium von Erinnerung", das nicht zerfleddert werden darf. Einwände kamen auch von der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe selbst. Mit der „Rückgabe" der Handschriften an das Adelshaus würde die Institution ihre überregionale Bedeutung einbüßen, so Direktor Peter Mi-chael Ehrle. „Das ist für uns das Ende als Forschungsbibliothek. Wir sind dann nur noch eine ganz normale Bibliothek", sagte Ehrle. Auf der Website der Bibliothek sind zahlreiche Bürger, die ähnlich denken, der Aufforderung nachgekommen, ihrem Unmut Luft zu verschaffen. (Eine Gesamtübersicht der im Internet zugänglichen Beiträge zum vorliegenden Fall s. unter
http://archiv. twoday.net/stories/2895938 ).

Günther Oettinger zeigte zunächst wenig Einsicht, indem er herablassend feststellte, daß die Kritik am Vorhaben seiner Regierung nur im Kulturteil der Zeitungen und nicht in deren Wirtschaftsteil stehe, daher also unbedeutend sei. Ähnlich reagierte Justizminister Ulrich Goll, der sich darüber beschwerte, daß „Zukunftprojekte … für das alte Papier, das in Kellern liegt", zurückgestellt werden müßten. Inzwischen hat die Landesregierung mit dem sog. 3-Säulen-Modell eine neue Lösung auf der Hand: Im genannten Fall sollten 30 Mio. Euro zum einen durch die Landesstiftung, zum zweiten durch Solidarbeiträge des Kunstbereichs in Abzweigung der Ankaufsetats von Museen und Bibliotheken des Landes und zum dritten durch Sponsoren aus der Wirtschaft und durch Beiträge privater Spender erbracht werden, die Kunstwerke von Rang ankaufen und diese als Dauerleihgaben zur Verfügung stellen. Das ist kurz gedacht: Zum einen führt dies zu einer unguten Diskussion unter den Institutionen, die ohnehin sparen müssen; da sind Reibungen vorherzusehen. Zum anderen sind die Werke nicht für immer gerettet, falls unterstützende Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Dann könnte das „Investment in Kunst" schnell zur beweglichen Konkursmasse werden.

Zwar geriet die Diskussion durch diesen Vorschlag für den Moment aus den Schlagzeilen, doch jenseits kultureller Highlights bleibt zu befürchten, daß der Einsatz für Kulturgüter, mit welchen sich politisch Verantwortliche in guten Zeiten gerne schmücken, ohne öffentliche Aufmerksamkeit bei finanziellen Engpässen gefährdet ist - trotz verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und der Mahnung durch das Drama in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek zu Weimar. In jedem Fall muß alles getan werden, um eine Zersplitterung von derartigen Sammlungen zu verhindern. Es kann nicht sein, daß Kulturgüter nur zur Beseitigung - welcher finanzieller staatlicher Probleme auch immer - regelrecht verhökert werden. Jedes verkaufte Kulturgut geht für die Öffentlichkeit, die Wissenschaft und die Forschung unwiederbringlich verloren. Daher muß die gesellschaftliche Diskussion über die Wertigkeit von Kulturgut weitergeführt werden - und diese darf nicht enden. Gerade diejenigen, die für den weniger spektakulären und weniger öffentlichkeitswirksamen Bereich der Archive und Bibliotheken verantworlich sind, und PapierkonservatorInnen und PapierrestauratorInnen müssen weiterhin als Mithüter des papiernen Kulturgutes ständig und nachhaltig um eine gute Lobby in der Politik kämpfen. Dies scheint eine Sisyphusarbeit, doch sie funktioniert zum Glück vermutlich doch: Presse, Öffentlichkeit und Kulturwelt waren aufmerksam und haben den genannten Verkauf mit vereinten Kräften vermutlich zu vereiteln gewußt.

Wir bleiben Ihnen auch nächstes Jahr mit hoffentlich interessanten Beiträgen in der „PapierRestaurierung" erhalten. In diesem Sinne verbleibe ich im Namen des Verlags mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches, Neues Jahr

(Am 3.1.2007 neu auf dem Landtagsserver eingestellt)
Landtag von Baden-Württemberg
Plenarprotokoll 14 / 16, 14.12.2006, S. 906 - 916

2. Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“ – Drucksache 14/577

mit der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/696, Berichterstatter: Abg. Winfried Mack

Aussprache mit Redebeiträgen von:

Abg. Ute Vogt SPD (S. 906)
Abg. Dr. Klaus Schüle CDU (S. 909)
Abg. Jürgen Walter GRÜNE (S. 911)
Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP (S. 914)

[Beschluss: S. 916)

--
Anmerkung: Der Landtag war nach Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung rechtlich zur Annahme des von einer qualifizierten Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten des Landtags gestellten Antrags verpflichtet, es sei denn, rechtliche Gründe stünden der Einsetzung des Untersuchungsausschusses entgegen. Auf Basis der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses zur Zulässigkeit des Antrages wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Hauptgegenstand der Debatte war die Kontroverse darum, ob hier ein von der Verfassung verbrieftes Minderheitenrecht ausgehebelt wurde. Jürgen Walter bohrt als einziger weiter nach Antworten, die die Regierung schuldig geblieben sei: Warum die Regierung es zugelassen habe, dass Graf Douglas anstelle eines lt. Satzung vorgesehenen Vertreters der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung nachgerückt sei, und das obwohl Frankenberg der ehem. Regierungspräsidentin Hämmerle bei der Übergabe der Unterschriften am Nikolaustag versichert habe, Graf Douglas habe in seinem Ministerium keinen Zutritt, da er in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolge. Dass sich der Minister bis heute nicht dazu geäußert habe, ob tatsächlich 10 Mio EUR als Provision an Graf Douglas hätten gehen sollen, wenn der Verkauf der Handschriften zustandegekommen wäre, dass die Regierung trotz angeblicher zweijähriger gründlicher Rechtsprüfung nicht nachgelesen habe, was der Markgraf selbst bei der Einsetzung der Zähringer-Stiftung gesagt habe. Und zum Schluss erinnert Walter an die Große Koalition von 1995. Da habe im Spiegel gestanden:

"Die Sammlung der badischen Markgrafen wird versteigert – im Übrigen durch Graf Douglas – nach einer Fehlentscheidung der Stuttgarter Landesregierung. Das war alles schon einmal da. Man muss eben aus der Geschichte lernen."

Walter zitiert dann aus der Ausgabe 28/95 des "Spiegel":

Von Beginn an war die Sache ins Räderwerk der Stuttgarter Koalitionsquerelen geraten. Während sich CDU-Politiker, ein Jahr vor der Landtagswahl, eher kunstfreundlich, heimat- und monarchieverbunden zeigten, wollte Wirtschaftsminister Dieter Spöri ... „keine Mark dem Markgrafen“ zugestehen, sondern ihn auf seinem angeblichen „Fürstennippes“ sitzenlassen.

Darin – so Walter zum Schluß, liege der Verfall der CDU: "Kunst- und heimatverbunden sind Sie nicht mehr, nur noch monarchieverbunden."

Vgl. a.
Landtag von BW: Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses:
http://archiv.twoday.net/stories/3114697/
Pressemitteilungen dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/3057222/
Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit vertagt:
http://archiv.twoday.net/stories/3031483/
Ursprüngliche Pressemitteilung der SPD zum Antrag:
http://archiv.twoday.net/stories/2967177/
Rückblick auf die Markgrafenauktion von 1995:
http://archiv.twoday.net/stories/2804774/

From Peter Suber's Open Access-Newsletter 2007 January

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/01-02-07.htm

Exzerpt:

In 2006, for the first time, I discovered more useful new peer-reviewed literature by searching blogs than by searching journal tables of contents or general indices. Bloggers are very good at finding new articles, often because they are the authors or colleagues of the author. And unlike other discoverers of new articles, bloggers tend to share what they've found. There are more bloggers than ever before, including more academic bloggers than ever before. Bloggers are early birds because they're willing to cover preprints and conference presentations. But they can even scoop journals in announcing published articles because so many journals take inexplicably long to publicize their own work. (Have you noticed that many journals publish a new issue on Day 0, update the online table of contents on Day 2, send out the email or RSS alert on Day 4?) Blogs are better connected to one another and to search engines than journals or even repositories. And for most people, running a couple of blog searches is much easier than running a dozen vertical searches at separate sites. For all these reasons blogs are becoming the Vehicle of First Exposure for a growing body of new research --if not the net's very first notice of a new article, then its first widely noticed notice.

http://www.copyrightwatch.ca/?p=38

In the life+70 universe, today marks the entry into the public domain of published works of sole or last-surviving authorship by British statistician Karl Pearson; German historian and polymath Oswald Spengler; British anthropologist Joseph Daniel Unwin; British surgeon and medical professor Sir Berkeley Moynihan; Australian novelist and war correspondent Alfred Arthur Greenwood Hales; American writer and novelist George Allan England; American author Edward Hagaman Hall; British historian Charles Sanford Terry; Alaska governor Scott C. Bone; American publisher William Webster Ellsworth; British historian Sir Richard Lodge; English poet and humorist Harry Graham; English writer and poet Edmond Gore Alexander Holmes; French historian and journalist Jacques Bainville; Scottish-Canadian journalist and archivist Alexander Fraser; French poet and historian Pierre de Nolhac; Russian composer Aleksandr Glazunov; Canadian poet Ruth Collie (pseud. “Wilhelmina Stitch”); American evangelist William Haven Daniels; American anthropologist Thomas Talbot Waterman; American writer Marie Van Vorst; German geophysicist and engineer Conrad Schlumberger; Canadian historian and archivist Arthur George Doughty; American legal scholar Thomas Adkins Street; British botanist Margaret Jane Benson; British author and popular historian Louise Creighton; Newfoundland Governor David Murray Anderson; Spanish author Joaquín Abati y Díaz; Austrian-Swedish physician Robert Bárány; American Vice-President Charles Curtis; Canadian journalist and historian Arthur Hugh Urquhart Colquhoun; American writer Mary Raymond Shipman Andrews; Canadian theologian George Coulson Workman; Scottish journalist and author Donald Alexander Mackenzie; German Egyptologist Alfred Wiedemann; Irish writer Justin Huntly Mccarthy; Scottish Physiologist John Scott Haldane; American writer Elizabeth Robins Pennell; spiritualist author Violet (Nee)Chambers Tweedale; British ghost story writer M. R. James; Icelandic electrical engineer Frímann Bjarnason Arngrímsson; American historian Ellis Paxson Oberholtzer; Australian journalist and politician George Mure Black; Italian composer Ottorino Respighi; British author John Collis Snaith; Canadian fisheries biologist Edward Ernest Prince; Canadian professor Edmund Kemper Broadus; Canadian legal scholar and politician John Augustus Barron; Canadian historian and antiquarian Gerald Ephraim Hart; French writer Juliette Adam; American novelist and women’s rights campaigner Mary Johnston; French economic historian Henri Eugène Sée; French historian Marc de Villiers du Terrage; American historian James Harvey Robinson; German philosopher Moritz Schlick; British author Lilian Julian Webb (pseud. “Cynthia Stockley”); New Zealand poet and journalist Arthur Henry Adams; Field Marshal Edmund Henry Hynman Allenby, 1st Viscount Allenby; English author G. K. Chesterton; American detective novelist Arthur B. Reeve; English scholar and poet A.E. Housman; pioneering American “muckraker” journalist Lincoln Steffens; British surgeon Sir Charles Alfred Ballance; Spanish dramatist and novelist Ramón del Valle-Inclán; British military officer Edmund Henry Hynman, Viscount Allenby; American legal scholar and politician James Montgomery Beck; British author Rudyard Kipling; American diplomat Charles Hitchcock Sherrill; Russian author Maxim Gorky; Prince Edward Island Premier Walter Maxfield Lea; British novelist and playwright Emily Morse Symonds; British novelist and suffragette Beatrice Harraden; Canadian historian Charles Napier Bell; Spanish poet and dramatist Federico García Lorca; Irish physicist Alexander Anderson; American politician and author William Hope Harvey; Victoria state Premier John Allan; German-born mathematician Stefan Cohn-Vossen; French musicologist and composer Julien Tiersot; Russian medical scientist Ivan Pavlov; French poet and critic Gustave Kahn; British writer Effie (Adelaide) Maria Albanesi; Spanish author and philosopher Miguel de Unamuno; Dutch poet and novelist Jan Jacob Slauerhoff; Italian novelist and dramatist Luigi Pirandello; Scottish author and nationalist politician R.B. Cunninghame Graham; British economist and journalist Harold Cox; Indian author Dhan Gopal Mukerji; “Father of Indian Co-operation” Sir Frederick Augustus Nicholson; Canadian historian and author Agnes Christina Laut; Joseph Conrad’s wife Jessie Conrad; Norwegian-American author and diplomat Rasmus B. Anderson; French poet and novelist Henri de Régnier; and Canadian historian and editor Thomas Guthrie Marquis; among many others.

And Karl Kraus, see http://log.netbib.de

http://www.peter.baumgartner.name/goodies/open-access-argumente/

.. to all (estimated 3) readers of the "English Corner"!

new year Source:
http://ephemera.typepad.com/ephemera/images/misccard7.jpg

In der Frankfurter Rundschau vom 29. Dezember 2006 wird auf eine der Öffentlichkeit zugängliche hessische Adelsbibliothek eingegangen. Die Laubacher Bibliothek ist mit rund 120.000 Titeln (laut Artikel: 130.000) eine der größten historischen Adelsbibliotheken in Privateigentum. Sie ist in die Liste national wertvollen Kulturgutes eingetragen. Die Fachaufsicht nimmt die UB frankfurt wahr.

Kostbare Bücher im gräflichen Regal ;
Mit Anmeldung darf jeder auf Schloss Laubach alte Handschriften und juristische Fachbücher lesen

Seit mehreren Generationen sammelt die Grafenfamilie zu Solms-Laubach Bücher. Heute zählt ihre Schlossbibliothek im mittelhessischen Laubach zu den größten privaten Sammlungen Deutschlands und steht unter Denkmalschutz.

[...]

Ihren Anfang nahm die Sammlung vor rund 450 Jahren. 1555 gründete Graf Friedrich Magnus I. zu Solms-Laubach eine Lateinschule im Schloss, zu der auch eine Bibliothek gehörte. In das Schloss kamen Beamte, Ärzte und auch Handwerker, um sich weiterzubilden. Schon bald wandelte sich die Schulbibliothek in eine Landesbibliothek.

[...]

Zum Teil erwarben die Grafen große Bestände aus Bibliotheken und so befinden sich heute noch rund 1000 kostbare Werke aus dem nur wenige Kilometer entfernten Zisterzienserkloster Arnsburg bei Lich, erworben nachdem alle Klöster im 19. Jahrhundert säkularisiert worden waren. Bis 1806 stand die Landesbibliothek allen Bürgern offen. Danach ging sie in den Besitz des Grafenhauses über. Als Präsenzbibliothek steht sie heute fast das ganze Jahr Besuchern und Benutzern auf Anmeldung zur Verfügung. Insbesondere für Rechtswissenschaftler ist die Bibliothek eine Fundgrube. Denn fast alle Grafen haben Jura studiert und legten deshalb einen besonderen Wert auf diesen Bereich. Doch auch Theologie, französische Literatur, Sprachen, Technik, Naturwissenschaften oder Kunstgeschichte nehmen viel Raum in der Sammlung ein. Schließlich hatte die Bibliothek den Anspruch, die Wissenschaften aller Jahrhunderte parat zu haben.

Initial ausgeschnitten

Unbeaufsichtigt darf man sich in den Räumen allerdings nicht mehr aufhalten, nachdem die Grafenfamilie schlechte Erfahrungen machen musste. So schreckte ein angeblicher Professor in einem unbeaufsichtigten Moment nicht davor zurück, die Initialen aus einem über 500 Jahre alten Kirchengeschichtsbuch mit einer Schere herauszuschneiden und mitzunehmen. Sein egoistisches Souvenir hat einen Schaden angerichtet, der bis heute noch nicht behoben werden konnte. Meike Mossig


Informationen im WWW:

http://www.schloss-laubach.de/index_bibliothek.htm (Offizielle Seite)

http://www.laubach-online.de/tourismus/sehenswuerdigkeiten.htm#Privatbibliothek%20im%20Schlo%DF

Laubach Quelle: laubach-online.de

Der Laubacher Barlaam (laut ²VL 7, 224 Ende 14. Jahrhundert, verfasst von Bischof Otto II. von Freising um 1200) ist beschrieben unter:
http://dtm.bbaw.de/HSA/Laubach_700371910000.html
Weitere Nachweise unter:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1710 (Handschrift T)

Perdischs Vorstudien zu seiner Ausgabe bei Google Books (mit US-Proxy einsehbar):

http://books.google.com/books?id=RTgSAAAAMAAJ&

Zu den weiteren Handschriften:

Kristeller-Krämer 2003 online http://www.mgh-bibliothek.de

Laubach (Oberhessen), Germany. , Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek
--Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek

See Kristeller, Iter 3, p. 597; Vaubel.

E. O. Graf Solms-Laubach, 'Die Bibliothek des Grafen zu Solms-Laubach', Hessische Heimat 7 (1957/58), Heft 2, pp. 2ff.

Typed list of some older mss. kindly supplied by the librarian.


Vaubel = Hermann Otto Vaubel, 'Die Miniaturenhandschriften der Giessener Universitätsbibliothek und der Gräfl. Solmsischen Bibliothek zu Laubach', Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins 27 (1926). 94 pp. 13 mss.

Kristeller, Iter italicum aaO, S. 597:

Cod. E.S.10 cart. XVI. Phil. Melanchthon, comm. on Aristotele's Nicomachean Ethics.

Fragment der "Erlösung":
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=4339

1514 schrieb die Nonne Brigitte Gräfin von Isenburg im Zisterzienserinnenkloster Marienborn eine Hs. (²VL 10, 1564)

Erhard Wammeshaffts Prosa-Reisebeschreibung überliefert die Hs. X, 4 (²VL 10, 701)

Ältere Literatur zur Bibliothek hier

Peter Bußjäger fragt nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen des österreichischen Archivwesens:

http://www.voea.at/scrinium/scrinium60/scrinium60_077114.pdf

Vergleiche mit anderen nationalen Rechtsordnungen wie der deutschen fehlen. Gleichwohl kann die Lektüre auch fr archivrechtlich Interessierte ausserhalb Österreichs lohnend sein.

Die Ausführungen sind ziemlich theoretisch und praxisfern gehalten. Bei der Erörterung der Weisungsfreiheit (S. 97f.) hätte man aus deutscher Sicht erwartet, dass hier die Bewertungskompetenz der Archivare zur Sprache gekommen wäre. Hier liegt nach deutschem Recht wohl Weisungsfreiheit vor.

Hinsichtlich der Schutzfristen gilt in den meisten österreichischen Bundesländern eine 50-Jahres-Sperrfrist, was angesichts der alpenländischen Arkan-Mentalität nicht weiter verwundert.

ARCHIVALIA wünscht allen Leserinnen und Lesern ein gutes und erfolgreiches Jahr 2007.

BLB Handschrift der BLB Karlsruhe

Die Berufsorganisation für das österreichische Archivwesen hat eine neue Website eröffnet:
http://www.voea.at

Besonders hervorzuheben ist die Ankündigung, dass ab Bd. 60 von Scrinium die Texte online (kostenfrei) zur Verfügung stehen. Die Aufsätze von Bd. 60 liegen als PDFs vor. Vielen Dank!

Scrinium Band 60 (Wien 2006)

Inhaltsverzeichnis

Die Vorträge des 32. Österreichischen Archivtages:
Der nichtakademische Archivar – Die Ausbildung in Österreich und seinen Nachbarstaaten. Leistungen, Defizite und Lösungsansätze
Innsbruck, 19. September 2005

Peter Csendes
Zur Ausbildung nichtakademischer Archivarinnen und Archivare. Eine Einbegleitung, 5-8 (PDF)

Wilfried Beimrohr
Learning by doing? Fragen zur Ausbildung des nichtakademischen Archivpersonals in Österreich, 9-16 (PDF)

Karl Brunner
Gegenwart und Zukunft der Archivausbildung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung, 17-20 (PDF)

Michaela Follner
Archivar ohne Ausbildung. Praxisorientierte Analyse des Gehobenen Dienstes im Österreichischen Staatsarchiv, 21-26 (PDF)

Katharina Tiemann
Und dazu braucht man eine eigene Ausbildung? Qualifizierung von archivischem Fachpersonal in Deutschland, 27-40 (PDF)

Bärbel Förster
Bewegung und Beweglichkeit. Schweizerische Ausbildungslandschaft für ArchivarInnen des 21. Jahrhunderts, 41-49 (PDF)

Gustav Pfeifer
Zwischen paleografia latina und e-Government. Bemerkungen zur Ausbildungssituation von archivischem Fachpersonal in Italien, 50-64 (PDF)

Peter Wiesflecker
Fortbildung im Steiermärkischen Landesarchiv. Erfahrungen – Überlegungen – Möglichkeiten, 65-70 (PDF)

*

Natalija Glažar
Organisation of Slovene public archives sector, 71-76 (PDF)

Peter Bußjäger
Archiv und Verfassung, 77-114 (PDF)

Helga Penz
Wen interessieren Klosterarchive?, 115-117 (PDF)

*

Chronik des VÖA

Zum Gedenken an Felix Czeike (Ferdinand Opll), 118-122 (PDF)

Personalnachrichten, 122 (PDF)

Protokoll der Generalversammlung des VÖA,
VÖA Jahresabschluss 2004,
Wahlvorschlag für die GV am 19.9.2006, 123-129 (PDF)

Die Mitarbeiter dieses Bandes, 130 (PDF)

FAZ.NET Spezial 29. Dezember 2006 Ein Ministerpräsident kauft, was ihm gehört, ein Schachweltmeister übersieht ein Matt in einem Zug, und ein Nobelpreisträger erzählt ganz nebenbei, daß er SS-Mann war: Die Feuilletonredaktion versammelt, was 2006 in schönster Gründlichkeit danebenging. ...

Badische Kunstgeschäfte: Ankauf vom Erbe.

Wie spart der Schwabe bodenständiger Prägung? Indem er, weiß eine alte Parabel, seiner Kuh das Fressen abgewöhnt, um das Futter zu sparen - und sich dann wundert, wenn ihm das arme Vieh stirbt. Ein schwäbischer Ministerpräsident im Musterland Baden-Württemberg verfeinert diese Methode nur geringfügig: Günther Oettinger wollte einer seiner Landesbibliotheken (daß es die badische ist, sei hier für Heimatfreunde erwähnt) das Sammeln von unscheinbaren Handschriften abgewöhnen und dabei viele Millionen Euro gewinnen für den Staatssäckel, um sehr sichtbares Kulturgut zu erhalten, das allerdings dem Staat gar nicht gehört - altes Papier im Karlsruher Keller eben für Schloß Salem.

Weil aber Leute, die lesen und schreiben können, unersetzliche Handschriften nicht auf dem Markt verhungern lassen, wäre Oettingers eigene heilige Kuh fast verendet: sein Image nämlich. Wie also den Ruf wieder aufpäppeln? Kultur-Kraftnahrung zufüttern, markige Formulierungen unterrühren. Den Museen und Bibliotheken die zwei lustigsten Sätze des Jahres zurufen: „Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an!“ So geschah's - beinah.

Wir, Günther Oettinger, erwarben ein wichtiges Bild des Renaissancemeisters Hans Baldung Grien und zwei weniger wichtige Porträts von Lucas Cranach d. J., die ihr, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, besaßt, zu Eigentum vom badischen Adelshaus. Kulturgut, alles gut. Blöd war nur, daß wir, Günther Oettinger, da Eigentum an etwas anstrebten, was uns schon längst gehörte. Das merkte ein Bürger im badischen Land, der lesen und schreiben kann, und hinderte seinen wackeren Ministerpräsidenten in letzter Minute daran, einmal so zehn Millionen Euro auf den Kopf zu hauen. Als Kraftfutter für eine ganze fremde Kuhherde, gewissermaßen. So macht Sparen Spaß.

Text: rmg., F.A.Z., 30.12.2006, Nr. 303 / Seite 37
Bildmaterial: Ausschnitt aus der "Markgrafentafel" (1509/1510) von Hans Baldung Grien (Kunsthalle Karlsruhe)

Pressemitteilung 7.12. http://idw-online.de/pages/de/news188498

Mit rund 250.000 Euro fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) das Projekt "Marburger Repertorium zur Übersetzungsliteratur im deutschen Frühhumanismus" (MR FH). Geleitet wird es von Professorin Dr. Christa Bertelsmeier-Kierst vom Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften der Philipps-Universität Marburg.

MR FH ist Bestandteil der "Marburger Repertorien",
( http://www.marburger-repertorien.de ). Dieses von dem Marburger Germanisten Professor Dr. Joachim Heinzle verantwortete digitale Archiv stellt Dateninventare zur Überlieferung der älteren deutschen Literatur zur freien Nutzung im Internet bereit. Als umfassendstes Angebot seiner Art hat es einen exzellenten Ruf und gehört zu den wichtigsten wissenschaftlichen Informationsquellen für Altgermanisten.

(...) Während die Marburger Repertorien bislang vor allem Informationen zu Handschriften liefern, widmet sich das neue Projekt verstärkt auch den im Betrachtungszeitraum aufkommenden frühen Drucken, so genannten Inkunabeln oder Wiegendrucken. Soweit möglich, soll das Portal auch Abbildungen der Drucke und Handschriften bereitstellen.

Darüber hinaus werden kurze Texte über Leben und Werk der deutschen Übersetzer informieren. Präsentiert werden auch Daten zum Leserkreis, zu den Adressaten der in vielen Werken enthaltenen Widmungen und zu den Erstbesitzern von Handschriften und Inkunabeln. (...)

 

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