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Heute vor 495 Jahren wurde Sibylle von Cleve in Düsseldorf geboren.
Mit ihr "ist die Historia von der schönen Magelona verbunden, denn als im Jahre 1527 Johann Friedrich und Prinzessin Sibylle von Cleve mit einem großen Fest den Bund der Ehe eingingen, erhielten sie sehr wahrscheinlich vom ehemaligen sächsischen Prinzenerzieher Veit Warbeck eine Übersetzung des französischen Liebes- und Ritterromans "Ein sehr lustige histori von dem Ritter mit den silbern schlüsseln und der schonenn Magelonna, fast lieplich zu lesenn ..." geschenkt. Warbecks Handschrift von 1527 wird in der Forschungsbibliothek Gotha aufbewahrt.

Der Roman handelt von der Liebe zwischen dem Grafensohn Peter und der Königstochter Magelone. Da Magelone einem anderen Manne versprochen ist, fliehen sie vom neapolitanischen Hof. Auf einer Rast schläft Magelone in den Armen ihres Ritters ein, er ist von dem Anblick so überwältigt, dass er ihr Kleid öffnet und zwischen ihren Brüsten seine ihr als Liebespfand geschenkten Ringe findet, die
in just diesem Moment von einem Raben gestohlen werden. Peter nimmt die Verfolgung auf und gerät durch allerlei Zufälle in den Orient an den Hof des Sultans von Babylonien.

Als Magelone aufwacht, überantwortet sie sich der Führung Gottes, geht als Pilgerin nach Rom und dann zu Peters Eltern. Nachdem man im Bauche eines großen Fisches die Ringe wiederfand und daraus den Tod Peters schloss, gründet Magelone auf einer Insel ein Spital und eine Kirche, die sie in Erinnerung an ihren Geliebten St.Peter nennt.

Peter ist derweil von dem ihn väterlich liebenden Sultan zu höchsten Ämtern ausersehen. Doch quälen ihn die Gedanken an die verlorene Geliebte, und er darf mit einem reichen Schatz ausgestattet heimziehen, verliert den Schatz jedoch auf einer Insel eben jener Insel der Magelone, wo sie ihn zum Ausbau ihres Spitals verwendet. Später gerät Peter als kranker Pilger dorthin zurück, wird von Magelone gepflegt, und sie erkennt ihn aus seiner Lebenserzählung als ihren Geliebten wieder. Sie feiern Hochzeit und leben noch viele Jahre glücklich in ihren Ländern.

Der Märchenstoff der Magelone geht auf Erzählungen aus dem Umkreis von 1001 Nacht zurück und ist über Südeuropa nach Frankreich gelangt, wo 1453 der anonyme Ritterroman Pierre de Provence et la belle Maguelonne entstand. Veit Warbeck (vor 1490-1534), langjähriger Berater und Diplomat des Kurfürsten Friedrich des Weisen sowie Weggefährte Luthers und Spalatins, hat sich bei seiner Übersetzung im Wesentlichen an die französische Vorlage gehalten, sie aber in protestantischem Sinne bearbeitet. Motive der Handelnden sind Liebe und Treue, Ritterlichkeit, Barmherzigkeit und Gottesfurcht. Veit Warbeck hat eben diese Tugenden dem Hochzeitspaar Johann Friedrich und Sibylle gewünscht. Wie wir heute wissen, haben beide in ihrer Lebensführung diesen Tugenden sehr wohl entsprochen. Der Briefwechsel beider während der fünfjährigen Gefangenschaft Johann Friedrichs ist ein Zeugnis ihrer innigen Liebe. (...)"


Soweit ein Auszug aus einem Beitrag von Erdmann von Wilamowitz-Moellendorff von der Herzogin Anna Amalia Bibliothek für die Wochenendbeilage der Thüringischen Landeszeitung vom 06.11.2004.

Sibylle von Cleve war die älteste Tochter von Herzog Johann III. von Kleve (1490-1539) und der Maria von Jülich-Berg (1491-1543), der Erbtochter von Herzog Wilhelm IV. von Jülich-Berg (1455-1511). Sibylle wurde 1512 geboren, drei Jahre später ihre jüngere Schwester Anna, die später die vierte Frau von Heinrich VIII. werden sollte. Zur Wahl von Anna hatte ein angeblich geschöntes Porträt von Holbein d.J. beigetragen. Die Ehe wurde nie vollzogen und ein halbes Jahr später anulliert (Anna fügte sich, blieb in England und überlebte Heinrich und alle seine Frauen.)

Das Haus Kleve pflegte offenbar eine ausgeprägte Heiratspolitik. Schon im Kindesalter wurde für Sibylla eine Verbindung mit den Wettinern angestrebt, die sich wg. anderweitiger Heiratspläne der Wettiner in Richtung des Hauses Habsburg zunächst aufgegeben wurde. Nachdem sich diese Pläne zerschlagen hatten, wurde die Verbindung des sächsischen Kurprinzen mit dem Haus Cleve-Berg doch noch in die Tat umgesetzt. Motivische Parallelen zur Erzählhandlung der Schönen Magelone in der Übertragung des aus Schwäbisch-Gmünd stammenden Veit Warbeck sind augenfällig, weitere Bezüge bieten die ausgedehnten Turnierschilderungen, die der Turnierleidenschaft des Sachsen korrespondieren und natürlich die Schönheit der bei Ihrer Heirat erst 15-jährigen Prinzessin, von deren Liebreiz das 1526 entstandene Brautbild Lucas Cranach d.Ä. der Kunstsammlungen Weimar zeugt (als Doppelporträt ausgeführt. Die politische Funktion für das höfische Publikum ist offenbar: Beweis der Wirksamkeit einer höheren Ordnung, Warbecks Übersetzungsarbeit "ein literarisches Kabinettstück zur Verklärung einer zwar konsequenten, aber etwas erklärungsbedürftigen Heiratspolitik" (Martin Mostert, in: Katalog zur Ausstellung "Veit Warbeck und die kurzweilige Historia von der schönen Magelone" im Prediger, Schwäbisch-Gmünd 15.12.1985-9.3.1986). Der Stoff wurde später zu einem Volksbuch und in der Romantik von Tieck nachgedichtet (mit eingestreuten Liedern, die von Brahms vertont wurden, vgl. CD-Cover. 31000 Menschen kamen im Juni 1527 nach Torgau an der Elbe, um neun Tage lang die Hochzeit des 24-jährigen Kurfürsten Johann Friedrich dem Großmütigen und der 15-jährigen Sibylle von Jülich-Cleve zu feiern, auch ein großes Turnier gehörte dazu.

20 Jahre später unterliegt der Wittenberger Johann Friedrich von Sachsen während des Schmalkaldischen Krieges in der Schlacht bei Mühlberg 1547 gegen seinen Vetter Herzog Moritz von Sachsen, der sich von den protestantischen Reichsfürsten abgewandt und dem Söldnerheer Kaiser Karls V. angeschlossen hatte, verlor dadurch die Kurwürde und geriet für einige Jahre in Gefangenschaft. Nach der Schlacht bei Mühlberg übergab Sibylle Wittenberg am 24. Mai 1547 dem Kaiser, der ihr dafür große Hochachtung zollte und zog sich nach Weimar zurück (da war sie 35). Ihre Bitten um Erleichterung der Gefangenschaft ihres Gemahls, mit dem sie einen lebhaften Briefwechsel unterhielt, blieben erfolglos. Das Sibylle zugeschriebene Klaglied "Ach Gott, mich tut verlangen / nach dem der jetzt gefangen / dem liebsten Fürsten mein" findet sich auch in der Heidelberger Liederhandschrift (Nr. 62); es wird mit weiteren Belegen versehen von Albrecht Classen im Jahrbuch für Volksliedforschung 44.1999, S. 34-67 ("Neuentdeckungen zur Frauenliteratur des 15. und 16. Jahrhunderts: Beiträge von Frauen zu Liederbüchern und Liederhandschriften, ein lang verschollenes Erbe") besprochen (S. 49-52). Erst 5 Jahre später konnten beide in Coburg im September 1552 ein rührendes Wiedersehen feiern. Beide starben nur 2 Jahre später im Abstand von 14 Tagen. Beide ruhen in der Stadtkirche zu Weimar. Ein sehr lebendiges biographisches Porträt der Sibylle von Cleve zeichnet der frühere Bürgermeister von Kleve, Dr. Josef Stapper im Webportal der Stadt, näheres möge man dort bitte nachlesen.

Sowohl Lucas Cranach d. Ä. wie auch sein Sohn haben die beiden mehrfach gemalt, oft zur gleichen Zeit als Doppelporträts. Diese Bilder haben ihr eigenes Schicksal und waren Gegenstand spektakuläter Kunstraube. Am 11./12. Oktober 1992 wurde Sibylle von Cleve zusammen mit Martin Luther, Katharina von Bora und weiteren vier Cranach-Porträts aus der Schlossgalerie geraubt. Nur drei Wochen später konnten die Gemälde unter abenteuerlichen Umständen auf einem Baumarkt bei Göttingen Hehlern abgenommen werden. Der Weimarer Journalist Bernhard Hecker schilder diesen größten Raub der Weimarer Kriminalgeschichte in einer Sammlung historischer Kriminalfälle unter dem Titel "Tatort Klassikerstadt". Von den Kunstdieben selbst aber fehlt bis heute jede Spur - ja, wenn Sibylle erzählen könnte, was sie in drei Entführungswochen erlebt hat ... Dieser Fall ging trotz der unglaublichen Schlamperei des Wachmanns ("Mer hats reschelrescht de Kraft gelaehmt", TAZ Nr. 3833 vom 14.10.1992 Seite 5) nochmal gut. Anders sah es aus mit dem kleinen Tafelbild (21 x 15,5) der Sibylle, das Lucas Cranach d. J. malte und das 1995 auf der Markgrafenauktion im neuen Schloss zusammen mit seinem Gegenstück, dem Bildnis des Kurfürsten Johann Friedrich, versteigert werden sollte. "Bei der Vernissage waren etwa 3500 Leute. Das Bild in Größe einer Handspanne lag in einer aufklappbaren Vitrine zusammen mit etwa 20 Silberobjekten. Als der zuständige Mitarbeiter sie für einen Händler aufschloss, muss [der Dieb] gezielt den Deckel hochgehoben und das Holztäfelchen herausgenommen haben." (Christoph Graf Douglas) Ein Kollateralschaden der Markgrafenauktion. Niemand hatte den Dieb bemerkte. Es war Stéphane Breitwieser, ein zwanghaft veranlagter Kunstdieb, der nur für seine eigene Privatsammlung stahl und in den folgenden 6 Jahren unerkannt noch 239 Werke aus europäischen Museen stehlen konnte. Darunter Meisterwerke von Pieter Bruegel d. Ä., Lucas Cranach d. J., Antoine Watteau, einen Stich von Albrecht Dürer, Gesamtwert mind. 20 Mio. Als die Mutter von der Festnahme ihres Sohns erfuhr, versenkte sie die Antiquitäten im Rhein-Rhone-Kanal, die Gemälde - darunter auch das der Prinzessin von Cleve - schredderte und zertrümmerte sie und entsorgte sie im Müll - als Breitwieser davon später in der Zelle erfuhr, unternahm er einen Selbstmordversuch. „Mir blutet das Herz“, sagt Breitwieser, „das männliche Gegenstück zu Cranachs Frauenbildnis (das er [- selbst herzlos -] in der Vitrine zurückließ) wird auf ewig allein bleiben.“ (F.A.Z., 07.10.2006, Nr. 233 / Seite 9; Die ZEIT, 9.3.2006, Nr. 11; F.A.Z., 01.03.2006, Nr. 51 / Seite 42; Die WELT, 08.01.2005; Brand eins 1/2003)
Doppelporträt Johann Friedrich von Sachsen-Sibylle von Cleve Lucas Cranach d.J. (1515-1586): Zwei Bildnisse: 2275 (A) Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (1995 in Baden-Baden versteigert (?)), 2275 (B) Seine Gemahlin Sibylle von Cleve (1995 bei der Vorbesichtigung geraubt, 2001 zerstört)

http://www.photolit.de/
An international databank „in the making”

PhotoLit is a freely accessable databank which aims to list photographic literature published since 1839 . It is NOT a list to order books from. At present (October 2006) PhotoLit lists ca. 32.500 entries (c. 55 MB) of books, periodicals and periodical articles which have – in a wider or more narrow sense – to do with photography in all its artistic, visual and technical aspects. The stock listed so far is only a small part of the world’s existent photographic literature – but titles are constantly added to. And we ask your assistance to make PhotoLit more complete.

As PhotoLit has been founded in Germany it yet reflects listings which are predominantly German or English language based. An internationalisation is definitely aimed for. In spite of its present language-based handicaps (see below) PhotoLit already offers sometimes remarkably interesting research results if used creatively.

The basics for PhotoLit consists of the then-8000+ titles of a private collection, that of Rolf H. Krauss in Stuttgart. Individual hints, the contents of other private libraries, of information supplied by specialized bookshops, from bibliographies, from the net – and much else - have been added since. Though the general aim is to include as much data from public collections as possible this has proved difficult due to the fact that a transfer of electronic data also needs data formating which is often too much of a demand on PhotoLit’s limited personell and technical resources.

(...) Users who want to add their own titles have now two choices: Start out from your own PhotoLit CD, or enter a title right here. The latter will then be transferred to PhotoLit at some later date.

In both cases you are asked to choose a short personalized abbreviation for your own personal book - e.g. John Miller London = JML - which is to be entered in the field “collection.

PhotoLit is maintained since 2002 by Hans Christian Adam, Schaden.com Photo Design Books and etmk

Wie netbib meldet, sind die Zeitschriften von Palgrave Macmillan bis 14. Februar frei im Netz verfügbar.

Interessant scheint z. B. das
Journal of Digital Asset Management:

Journal of Digital Asset Management is the definitive new bi-monthly publication designed specifically for business executives involved in developing, deploying and maintaining DAM systems and those concerned with managing digital assets - and maximising the contribution of digital assets to strategic business goals.

In http://archiv.twoday.net/stories/2915856/ schrieb ich:

"Im übrigen hat noch niemand den Vorschlag gemacht, dass auch ein Schiedsgericht - zu sehr viel günstigeren Tarifen - die Frage klären könnte, wenn sich beide Parteien darauf einigen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsgericht "

Nach den Akten des Staatsministeriums GLAK 233/26653 (Schreiben vom 11.4.1925) wurde aber vom Haus Baden die Frage aufgeworfen, ob man hinsichtlich des Aufwertungsanspruchs ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht einschalten solle.

Ein Schiedsgericht wäre eine attraktive Alternative zu einer (von niemandem angestrebten) Klage. Für das Haus Baden (bzw. die vom Tropf des Landes abhängige Zähringer-Stiftung, der eine eigenständige Klageposition zukommt) hätte es den Vorteil, dass ein Schiedsgericht ebenfalls ein faires Verfahren zu wesentlich günstigeren Tarifen garantiert. Für die Öffentlichkeit hätte das Schiedsgericht den Vorteil, dass Kulturgüter nicht durch stümperhafte Verhandlungen von Ministerialbürokraten preisgegeben werden.

Einschlägige Berechnungen über die Kosten bei Wax/Würtenberger (S. 39-43) zeigen deutlich, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten zugunsten des Hauses Baden handelte, denn das Land ist nach § 2 GKG von den Gerichtskosten befreit. Wenn ein Rechststreit bei einem Streitwert von 30 Mio. Euro "deutlich mehr" als 3 Mio. Euro an Kosten verursachen würde - was kümmert das das Land? Wenn eine Partei offensichtlich unbegründete Ansprüche erhebt, kann es kein Argument für einen Vergleich sein, dass diese Partei sehr hohe Gerichtskosten hätte. Es sollte ein Vergleich auf der Basis einer gutachterlich bewusst herbeigeredeten Schwäche geschlossen werden.

Auch bei fünf Musterverfahren mit geringerem Gegenstandswert, die exemplarische Klärungen vornehmen könnten, kommen die Gutachter auf 800.000 Euro.

Dass die Möglichkeit eines Schiedsgerichts überhaupt nicht ins Kalkül gezogen wurde, verwundert angesichts der dilettantischen Machart des Gutachtens nicht weiter.

Ergänzend zu:
http://archiv.twoday.net/search?q=f%C3%BCrstenenteignung

Durchgesehen habe ich die Akten des Justizministeriums GLAK 234/10076

Wiederholt stellt die sich badische Regierung auf die Auffassung, die Frage der Auseinandersetzung mit dem vormaligen Regentenhaus sei abgeschlossen, in Baden bestehe angesichts der Vereinbarung über das Eigentum am Domänenvermögen kein Handlungsbedarf.

Ex post muss das als Fehleinschätzung angesprochen werden, da große Teile des staatlich verwalteten Kulturguts strittig waren. Es ist auch unverständlich, wieso man bei den Verhandlungen über den Ankauf der Kunsthallen-Gemälde bzw. den Aufwertungsanspruch des Hauses Baden nicht auch die anderen Sammlungen in der Landesbibliothek und im Landesmuseum einbezogen hat.

Im Entwurf der Reichsregierung für ein Auseinandersetzungsgesetz (DS Rechtsausschuss Nr. 198) ist § 5 interessant, der den Erwerb aufgrund Privatrechtstitel definiert: mit privaten Mitteln, durch Erbgang, Mitgift oder private Schenkung erhalten.

In dem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/2918302/ sprachen wir die Frage an, wie es mit den ehemals Grossherzoglichen Sammlungen zu Mannheim bestellt sei, schliesslich könnte es doch sein, dass die Markgrafen von Baden auch hier ein Schlupfloch finden, Ansprüche anzumelden.

Ehemals grossherzogliche Sammlungen befinden sich vor allem in zwei Mannheimer Museum:
*dem "rem" Reiss-Engelhorn-Museum und dem
*Mannheimer Schlossmuseum, das April 2007 wiedereröffnet werden soll.

Zum rem siehe die Museumsgeschichte:
http://www.rem-mannheim.de/index.php?id=205

Zum Schlossmuseum:
http://www.schloesser-magazin.de/de/objekte/ma/ma_zeit.php

Nach der Überführung der wichtigsten kurpfälzischen Kunstsammlungen nach München bemühten sich die Grossherzöge von Baden um Ersatz durch Ankäufe von Gemälden und Grafiken.

Bei der Erweiterung der archäologischen Sammlungen war der 1859 gegründete Mannheimer Altertumsverein besonders aktiv. 1879 genehmigte Großherzog Friedrich die Vereinigung des Großherzoglichen Hofantiquariums mit den Sammlungen des Altertumsvereins.

Zur Hofausstattung gehörte laut Civilliste-Gesetz von 1831 der rechte Schlossflügel und der Schlossgarten.

Am 10. März 1922 überließ der badische Staat vertraglich alle in den Repräsentationsräumen des Mannheimer Schlosses befindlichen Kunstgegenstände der Stadt Mannheim (wohl als Dauerleihgabe).

1995 wurden vom Land Baden-Württemberg wichtige ehemalige Ausstattungsstücke für das Mannheimer Schloss angekauft, darunter auch von Großherzog Karl Friedrich aus dem Nachlass des Kardinals Rohan erworbene Gobelins (Ausgewählte Werke aus den Sammlungen der Markgrafen und Großherzöge von Baden, Patrimoni 116, 1996, S. 90-93). Ihre Abtretung an die ehemals regierende Familie hatte für böses Blut bei der Mannheimer Bürgerschaft gesorgt, verstreute Hinweise dazu befinden sich in Karlsruher Akten (z.B. 237/36319: Gobelins als "national wertvoll" eingeschätzt). Anlässlich der Erörterung eines in der Kunsthalle befindlichen Bilds (Feodor Iwanowitsch: Die gräflich Hochbergischen Kinder ca. 1806/10) am 29.9.1920 (GLAK 237/36335), das aus Mannheim stammte, erfährt man beiläufig, dass die Mannheimer Bürgerschaft gegen die Abwanderung von Kunst aus dem Mannheimer Schloss protestiert hatte und dies auch den Landtag beschäftigt hatte.

http://www.schloesser-magazin.de/de/sonderthemen/mannheim/countdown/index.php

Tapisserie

Wichtiger sind die Aussagen in den Akten des Staatsministeriums 233/26653. Das Finanzministerium teilte dem Staatsministerium am 29. April 1919 mit, dass auch die bisher von der Zivilliste verwalteten Kunstanstalten an den Staat übergehen: Kunsthalle (von der ein wertvoller Teil grossherzogliches Eigentum sei), Gemäldegalerie und Hofantiquariat in Mannheim sowie Schloss Favorite. Favorite hatte der Grossherzog dem Staat "geschenkt", siehe Erklärung vom 18. März 1919
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG

Die Bestände der Gemäldegalerie und des Hofantiquariums seien Eigentum des Domänengrundstocks.

Damit wurden sie von dem Vertrag 1919 eindeutig erfasst und sind in Staatseigentum übergegangen. Ansprüche auf sie hat das Haus Baden nicht mehr erhoben, soweit bekannt. Sie wären inzwischen wohl auch längst verjährt.

Ausgeklammert bleiben kann ebenfalls das ehemalige Naturalienkabinett:

http://archiv.twoday.net/stories/2898603/#3097983

Da Ansprüche offenbar nie erhoben wurden (was verwundert, ist die Eigentumslage doch gar nicht anders als bei der Kunsthalle zu werten), wird man von Landeseigentum ausgehen können und nur darauf dringen, dass dies bei einem Vergleich mit dem Haus Baden explizit anerkannt wird. Es könnte für die Kommission des Wissenschaftsministeriums nicht schaden, trotzdem sicherheitshalber einschlägige Akten des GLAK durchzusehen. In einer Ausarbeitung hat G. Mayer diese Unterlagen bereits nachgewiesen.

In der Kunsthalle ist für das Haus Baden bei den Gemälden nichts mehr zu holen (die Frage der Plastiken bleibt noch zu prüfen).

Wertvolle Bestände in Familieneigentum verwahrt das Generallandesarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/2890191/

Sieht man von den Sammlungen in Konstanz und Salem (Jüncke sowie Waffen) der Zähringer-Stiftung ab, so bleiben neben den Kroninsignien als Sonderfall die zwischen Land, Stiftung und Haus Baden strittigen Sammlungen im
* Landesmuseum und in der
* Badischen Landesbibliothek.

Unter http://archiv.twoday.net/stories/2890191/ habe ich detailliert dargestellt, welche wertvollen Archivalien das Haus Baden sowohl im Karlsruher Generallandesarchiv als auch in Salem besitzt und dass es dringlich wäre, die inakzeptable Kontrolle von Unterlagen aus der Zeit vor 1918 durch das Haus Baden durch Einbeziehung in die Verhandlungen zu beenden. Ich erinnere daran, dass man mir die Benutzung des Familienarchivs verboten hat.

Der neueste Schabernack des Landesarchivs Ba-Wü heisst Bestellsystem mit Nutzerausweis. Wenn man bedenkt, dass man per Internet nicht mehr als 5 (in Worten: fünf) Archivalieneinheiten bestellen kann, ist der ganze Aufwand eine ziemliche Lachnummer.

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/detail.php?template=hp_artikel&id=15691&id2=&sprache=de

Landesarchiv vereinfacht Benutzung - von wegen.

Erfahrungsgemäß dauert das Navigieren durch ein so langsames und träges EDV-System wie das des Landesarchivs erheblich länger als das Ausfüllen eines Bestellzettels oder eine telefonische oder Mail-Bestellung. Schon allein die Suche nach einer einzelnen Signatur kann endlos dauern. Ausserdem muss man bei jeder Archivalienbestellung auch den Benutzerzweck in einem weiteren Menü bestätigen, denn nunmehr sind nicht mehr Thema und Benutzer, sondern Thema und Archivalie verknüpft.

Zu den unzähligen Karten, die ich von Bibliotheken mit mir führe, kommt nun auch ein Benutzerausweis des Landesarchivs, auf den ich aufpassen muss. Ausserdem muss ich mir nun auch ein weiteres Passwort merken.

Die Datenschutzerklärung von Herrn Dr. Jürgen Treffeifen ist nicht weniger ein Witz, heisst es in ihr doch "Informationen, die nicht mit ihrer Identität in verbindung gebracht werden, wie zum Beispiel Nutzungsvorhaben, Nutzungszweck oder Bestellsignatur, sind keine personenbezogenen Daten". Natürlich zählt die für 5 Jahre gespeicherte Verknüpfung meiner Identitäts-Daten mit den an sich nicht personenbezogenen Daten sehr wohl zu den personenbezogenen Daten.

Aus der BenutzungsO (siehe http://archiv.twoday.net/stories/1952403/#3188606 ) ergibt sich keine Rechtspflicht, das Bestellsystem zu nutzen. Sofern man mehr als die erlaubten fünf Archivalien einsehen muss, muss man ohnehin einen Antrag stellen.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Linksearch&limit=50&offset=50&target=archiv.twoday.net

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Heilbronn#Artikel_in_der_Heilbronner_Stimme

Ein Fundstück. Der Artikel ist zwar schon von 1984, aber eine interessante Frage ist es allemal, inwieweit Straßen- und Gewann-Namen geschützt werden können:

http://www.thomas-scharnowski.de/mall/strassendenkmalschutz.htm

Thomas Scharnowskis regionalgeschichtliche Fellbach-Homepage enthält übrigens neben der Online-Ausgabe einer anderweitig schwer zugänglichen Dissertation über den Pietismus in Fellbach auch die Texte einer Stadtgeschichte von 1908 und eines Heimatbuchs von 1958.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Dieser Artikel erläutert den Schutz
*von typographischen Schriftarten (bei Computerschriften: "Fonts")
* den Schutz von typographischen Gestaltungen, also gesetzter Texte
* den Schutz von handschriftlichen Schriftarten und Gestaltungen

In England Und einigen anderen Staaten) gibt es ein Copyright für das "typographical arragement", das 25 Jahre ab Erscheinen läuft.

Dies ist für das Self Archiving im Rahmen von OPEN ACCESS wichtig zu wissen, da der Verlag sich in England darauf berufen kann, wenn etwa ein Verlags-PDF in einen Dokumentenserver eingestellt wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%A4hringer_Stiftung

Hauptquelle für den von Benutzer Fb78 neu angelegten Artikel war ARCHIVALIA.

http://mgh-new.level7.ro/dmgh_new/

Die Suche (Phrasensuche funktioniert mit "", Trunkierung mit *) macht einen guten Eindruck. Es ist allerdings nicht klar, welche Reihen bereits erfasst sind.

Wir verdanken die Mitteilung Frau Grabowsky:
http://www.annette-grabowsky.de/blog/archives/352-dMGH-Volltextsuche-beta.html

http://www.ub.uni-koeln.de/bibliothek/projekte/digiesl/index_ger.html

Über viele Jahre hinweg war dieses mit viel Geld von der DFG geförderte Projekt, über das man heute eigentlich nur noch lächeln kann, ein Ärgernis, weil man der Suchmaske auch mit viel Findigkeit nie irgendwelchen Inhalt entlocken konnte. Das hat sich geändert, allerdings ist die Qualität der JPGs für heutige Maßstäbe zu schlecht. Man sollte die etwas besseren Tiffs herunterladen.

Aachen Aachen in Werk von 1616

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/01/12/neue_bibliotheksgebuhrenverordnung_in_ba~1544752

Es geht um die neue Gebührenordnung für die Landesbibliotheken in Baden-Württemberg.

Text (aktuell):
http://www.wlb-stuttgart.de/benutzung/gebuehren.html

Erwähnenswert in der neuen BiblGebVO ist etwa § 6 Abs. 1, wonach Texte (!) und Bilder aus alten Bibliotheksbeständen nur mit Zustimmung der Bibliothek veröffentlicht werden dürfen. Das bedeutet bei gemeinfreien Werken eine Einschränkung für die Leser.

Die Konsequenzen können komisch sein. So darf ich einen Text aus einem alten Buch (1840) der BLB Karlsruhe bei Präsenznutzung nicht abschreiben und ohne Erlaubnis im Netz publizieren. Wenn ich den gleichen Band über die Fernleihe etwa nach Ilmenau bestelle, richtet sich die Benutzung nach der Benutzungsordnung der UB Ilmenau (vgl. auch § 16 Leihverkehrsordnung). Aus dieser Benutzungsordnung ergibt sich für die Veröffentlichung einzelner Texte keine derartige Beschränkung.

Würde aber die UB Ilmenau selbst einen solchen Text reproduzieren wollen, müßte sie allerdings nachfragen, da sie im Rahmen der Fernleihe Nutzerin der BLB Karlsruhe ist und damit grundsätzlich der BiblGebVO unterworfen wäre, vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 Buchst. c der Benutzungsordnung der BLB Karlsruhe.


Ächz. Herr Steinhauer überrascht mich immer wieder durch Blitzgescheites und Vernünftiges einerseits und krude Positionen andererseits. Es ist ja nun nicht so, dass der zur Rede stehende Sachverhalt nicht "offiziell" geklärt wäre. Die entsprechenden Klärungen sind unter meiner Beteiligung im Bibliotheksdienst vorgenommen worden und ich wurde nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, auch in Foren, die Herrn Steinhauer gut bekannt sind.

Rechtsverordnungen müssen hinreichend ermächtigt sein (gegen Gödan zur bayerischen ABOB). Soweit gemeinfreie Texte, die meiner Ansicht nach gemäß § 64 UrhG zu frei zugänglichen Informationsquellen zu zählen sind, weil ihnen die Gemeinfreiheit eine entsprechende Widmung verleiht, nur nach vorheriger Genehmigung veröffentlicht werden dürfen, ist das Eingriffsverwaltung und nicht Leistungsverwaltung. Es wird hier in die Kommunikationsgrundrechte eingegriffen, ohne dass der Landesgesetzgeber darüber entschieden hat.

Die Norm ist nichtig, da nicht mit den Anforderungen des BVerfG an Erlaubnisvorbehalte vereinbar, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2812929/
http://archiv.twoday.net/stories/2478861/

Hier werden ohne zureichende gesetzliche Ermächtigung Benutzer kujoniert und Herr Steinhauer beanstandet das nicht! Der Zweck des Genehmigungsvorbehalts ergibt sich eindeutig aus der Vorschrift nicht (anders als bei dem Fall des OLG Zweibrücken: http://de.wikipedia.org/wiki/Genehmigungsvorbehalt ) und Herr Steinhauer ignoriert diese massiven Bedenken!

Na wenigstens argumentiert er nicht so dümmlich wie Harald Müller, der mich auf Baumschulniveau widerlegt
http://www.ib.hu-berlin.de/texte/muellerbbk06.pdf

Wenn der Landesgesetzgeber möchte, dass Bibliotheken das ihnen anvertraute Kulturgut vermarkten dürfen (und darum gehts im Kern), dann muss er das in einem Gesetz regeln, das strikt eine Kollision mit der bundesrechtlichen Kompetenz für das Urheberrecht vermeidet. Es geht nicht an, dass einerseits Gemeinfreiheit in § 64 UrhG beliebige, auch kommerzielle Nutzbarkeit bedeutet, andererseits aber Länder Quasi-Immaterialgüterrechte qua Zugang errichten.

Diese sind im übrigen auch nicht mit "Open Access" vereinbar. Aber dass Baden-Württemberg Open Access fördert, habe ich ja auch noch nicht gehört.

Deutlich ist auch der Verstoß gegen Art. 3 GG. Es ist überhaupt nicht klar, was alte und wertvolle Bibliotheksbestände sind, wenn es heisst: "Texte und Bilder aus alten und wertvollen Bibliotheksbeständen dürfen nur mit Zustimmung der Bibliothek veröffentlicht werden." Man wird diese allzu vage und unbestimmte Formulierung dahingehend verstehen können, dass die Materialien, die nur in den Sonderlesesälen benutzbar sind, darunter verstanden werden. das ist aber von Bibliothek zu Bibliothek verschieden und hängt von vielen Zufälligkeiten ab. In der Bibliothek einer Berufsakademie (von der BiblGebVO neben den beiden LBs erfasst) wird man womöglich schon ein Buch von 1899 als "alt und wertvoll" ansehen.

Unabhängig von einem Benutzungsverhältnis bindet die Vorschrift im übrigen keine Dritte, die Bibliotheksgut z.B. der Landesbibliotheken publizieren. (Das LG Hannover hat die Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Rechtsanwalt, der Schriftstücke, die im Staatsarchiv Bückeburg liegen, publizierte, ohne Archivnutzer zu sein, aus eher formalen Gründen zurückgewiesen und damit jedenfalls die niedersächsische Ansicht von einem umfassenden, eigentumsrechtlich abzusichernden Gebührenanspruch des Staats bei Bildrechten seiner Archive nicht geteilt.)

Was meint überhaupt Text? Wo ist die Grenze zwischen Textveröffentlichung und Zitat?

Veröffentlichung meint bei den Bildern offenbar jede Reproduktion, während man bei Texten die Veröffentlichung bereits gedruckter Publikationen in keiner Hinsicht als erlaubnispflichtig betrachten kann.

Zur Editio princeps siehe außer Gödan et al. (s.o. unter Bibliotheksdienst)
http://archiv.twoday.net/stories/832672/ m.w.N.
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/09/22/schutz_nachgelassener_werke~1149650

Konsequenzen drohen dem Benutzer, der sich nicht an die Norm hält, nach der VO nicht; man wird aber davon ausgehen können, dass die Einhaltung der Gebührenordnung zu den Handlungen gehört, die von einem Benutzer im Rahmen der Benutzungsordnung abverlangt werden dürfen und ein Ausschluss von der Benutzung in betracht kommt.

Soweit ein Informationszweck (Mitteilung von Editionen aus Rara und Handschriften) der Bibliothek gegeben ist, wäre eine Anzeigepflicht das mildere Mittel.

Das paternalistische Kontrollsystem, das beispielsweise schon Leibniz behinderte
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=1511&page=350&zoom=4&ocr=
wird nach kurzem bibliotheksrechtlichen Frühling 1994/95 wieder verankert und Steinhauer findets zwar kurios, setzt aber nicht die dogmatische Axt an.

Was mit den gemeinfreien Texten ihrer Hand- und Druckschriften geschieht, geht die Bibliotheken juristisch nichts an. Sie haben die Aufgabe, der Informationsfreiheit zu dienen und diese nicht zu behindern.

Eine Feststellungsklage vor dem VG Stuttgart (WLB Stuttgart) scheint angesagt ...

... werde http://weblog.histnet.ch/ werden, meint
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/3174531/

Ich hab den Feed
http://weblog.histnet.ch/feed/
mal gleich in mein Bloglines aufgenommen.

Gut gefällt mir, dass Meinungen vertreten werden, z.B. zur Plagiatsdebatte
http://weblog.histnet.ch/archives/217

Erfahrungen und Rückmeldungen meiner Studenten lassen einen von Peter Haber offenbar präferierten unaufgeregten Umgang mit dem Plagiatsproblem an den Hochschulen auch eher als angemessen erscheinen. Weitere Angaben unter
http://log.netbib.de/index.php?s=plagi

Der Leiter der Bodleian Library (Oxford) am 11.1.07 in der Frankfurter Rundschau:

Link zum Artikel

Digitized at http://www.iampeth.com/books.htm

Anfrage 7.1.2007 an Dr Birgit Rückert,
Salemer Kultur & Freizeit GmbH, Schloss Salem

Sehr geehrte Frau Dr Rückert,

aus ihrer Homepage ist zu entnehmen, dass die Kunsthistorische Führung auch die prachtvollen Innenräume des Schlosses zeigt - Bibliothek, Kaisersaal, Abtsalon.

Ist es möglich, dabei auch Teile der Zähringer Bildnisgalerie zu sehen, die sich früher im Neuen Schloss zu Baden-Baden befand? Insbesondere die Bilder von Kisling nach Vorlagen von Stimmer (schmale Hochformate 219x114, Öl auf Leinwand), die im großen Festsaal des Neuen Schlosses hingen und das Brustbild (40 x 33, Öl auf Holz) des Markgrafen Christoph von Baden nach Baldung Grien, das sich bis 1930 in der Kunsthalle in Karlsruhe befand und sich heute auch in Schloss Salem befinden müsste? Eine Bestandsaufnahme aller Gemälde der Zähringer Bildnissammlung wurde ja von Gerda Kircher zwischen 1930 und 1940 im Neuen Schloss systematisch durchgeführt und 1958 bei Braun in Karlsruhe publiziert. In diesem Zusammenhang entstand auch eine bedeutende, über 600 Nummern umfassende Photosammlung zur Zähringer Bildnisgeschichte, die von S.K.H. dem Markgrafen von Baden finanziert und seinerzeit auf Schloß Baden-Baden verwaltet wurde. Können Sie sagen, ob diese Photosammlung heute auf Schloss Salem verwahrt wird, oder war sie Bestandteil der umfangreichen Archivalien und Photosammlungen des Neuen Schlosses, die sich in der Baden-Badener Bibliothek befanden und die 1995 teilweise vom Land Baden-Württemberg angekauft wurden (dann wäre sie wohl heute im Generallandesarchiv zu suchen). Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im vorhinein sehr herzlich.


Antwort vom 11.1.2007:

... vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an einer Kunsthistorischen Führung. Die Salemer Kultur&Freizeit GmbH, ist für das kulturelle Programm (Ausstellungen und Konzerte) und die den Besuchern zugänglichen Museums- und Ausstellungsbereiche im ehemaligen Zisterzienserkloster Salem zuständig (nicht für das Neue Schloss Baden-Baden). Während der Saison (1. April bis 1. November) bieten wir unseren Besuchern Führungen durch das ehemalige Kloster an, dessen Räume nahezu unverändert mit ihrer Stuck- und Gemäldeausstattung seit der Klosterzeit erhalten geblieben sind. In Teilen des ehemaligen Konventsgebäudes und der Wirtschaftsgebäude ist heute die Schule Schloss Salem untergebracht.

Unsere Führungen erläutern die Baugeschichte der Gesamtanlage, Klostergeschichte, Besonderheiten des Zisterzienserordens und die kulturellen Leistungen der Zisterziensermönche. Selbstverständlich kommen auch die Säkularisation, die Übernahme des Klosters durch das Haus Baden, dessen Engegament für das Kulturdenkmal und die Einrichtung der Schule durch Kurt Hahn und Prinz Max zur Sprache.
Die Besucher lernen das Münster kennen, den Kreuzgang (Bernhardusgang mit Vita des Heiligen Bernhard von Clairvaux) und das ehemalige Sommerrefektorium mit originaler Stuckausstattung durch Michael Wiedemann. Für Interessierte führt die Tour weiter in die Prälatur mit den Prunkräumen der ehemaligen Abtei: Bibliothek (barock, noch in der Klosterzeit klassizistisch umgebaut), Kaisersaal mit Ausstattung um 1706/1710 (Papstbüsten, Kaiserfiguren; zentrales Deckengemälde: Pfingstwunder), Räume des Abtes: sog. Münzkabinett, Privatkapelle, Schlafzimmer, Abtsalon (Rokoko, originale Ausstattung von Göz und Dirr, noch unter Abt Anselm II. entstanden). Die von Ihnen angesprochene Kunsthistorische Führung umfasst all diese genannten Räume. Da die Räume, wie oben bereits gesagt, seit der Klosterzeit nahezu unverändert erhalten sind, beschränkt sich die Ausstattung auf die barocke und klassizistische Kunst der Klosterzeit, zeigt also keine nicht-klösterliche Kunst oder modernen Photos.

Tagesgäste können während der Saison ohne Voranmeldung an einer Führung teilnehmen, für Gruppenprogramme (auch Weinproben) ist eine Anmeldung erforderlich (über unsere Homepage möglich). Ausstellungen, Feuerwehrmuseum, Torkel, Marstall (barocke Ausstattung unter Abt Konstantin) usw. können von den Besuchern ohne Führung besichtigt werden.

Wir würden uns freuen, Sie (und Ihre Gruppe) zu einer Führung in Salem begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Salem
Dr. Birgit Rückert
Salemer Kultur&Freizeit GmbH
Schloss Salem
88682 Salem


Anmerkung: Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss ("Zähringer Bildnissammlung") wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/
Aus der Antwort der Salemer Kultur&Freizeit GmbH, die eine direkte Antwort auf unsere Fragen sorgsam vermeidet, geht gleichwohl hervor, dass die umfangreiche, bei Kircher 1001 Nummern umfassende Zähringer Bildnissammlung, auf deren Bedeutung für die oberrheinische Porträtgeschichte wie als anschauliche Quelle zur südwestdeutschen Geschichte und Kulturgeschichte Gerda Kircher so nachdrücklich hingewiesen hat, der Öffentlichkeit leider vorenthalten wird, anders als früher schon einmal im Neuen Schloß in Baden-Baden. Keine kunsthistorische Führung führt in diese Bereiche. Das muß sich natürlich auch ändern, wenn "der Markgraf sein Zuhause stiftet".

Die um 1843-47 unter Großherzog Leopold von den badischen Hof- malern Koopmann und Götzenberger nach alten Vorlagen ausgeführte Serie von 37 lebensgroßen, in schwere Goldrahmen gefasste Ganzfiguren- Bildnisse der badischen Regenten in den drei großen, im Renaissancestil mit reichvergoldeter Holztäfelung geschmückten Empfangs- und Festsäle des Neuen Schlosses Baden-Baden (Bildausschnitte unten), in Erinnerung an den einstigen, von Tobias Stimmer ausgemalten Fürstensaal, der beim "Franzosenbrand" 1689 zerstört wurde, sind übrigens in Baden-Baden verblieben, wie einem virtuellen Rundgang auf den Seiten des neuen Eigentümers zu entnehmen ist,
http://www.neues-schloss.com/index.php?page=film&lang=de

Ebenso 15 Bildnisse der Familie Karl Friedrichs im "Roten Saal" des Baden-Badener Schlosses (Bild oben), der als Empfangssaal der Großherzogin Luise diente. Sie stammen von Johann Grund 1846-48, sind allesamt nach älteren Porträts gearbeitet (also keine echte historische Bildnisfolge) und gehörten zur repräsentativen dekorativen Schloßeinrichtung der Jahrhundertmitte.

Unten ein Ausschnitt aus dem Nördlichen Prunksaal:
Christoph I., Markgraf von Baden (t 1527)
<br />
Badischer Hofmaler, um 1843/47, Öl auf Leinwand 219 x 108, Kircher 173 (B 144). 
<br />
Neues Schloss Baden-Baden, Nördlicher Prunksaal.

Christoph I., Markgraf von Baden, t 1527. Badischer Hofmaler, um 1843/47, Öl auf Leinwand 219 x 108, Kircher 173 (B 144). Neues Schloss Baden-Baden, Großer Festsaal. Vgl. auch das ältere Porträt von Kisling 1759-66 (Kircher 27 (K 180), Kopie nach Tobias Stimmer 1577-84), das aus der Ahnengalerie des Karlsruher Schlosses stammte, http://archiv.twoday.net/stories/2918302/#2971404

P.S.: Im August war einer Pressemitteilung zu entnehmen, daß Frau Al Hassawi die Herausgabe eines Buches zum neuen Schloss plant und dafür Historisches Material sucht.

Im Oktober kursierten in Archivalia noch Gerüchte, der bisherige Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), habe für den badischen Landesteil die erbliche Monarchie ausgerufen; der neue Kurfürst des Landes habe ihm daraufhin huldreich eine Lebensstellung als Hofnarr angeboten. Jetzt wird Oettinger selbst vor dem Stockacher Narrengericht angeklagt:

"Angeklagt vor einem
Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken
im 656ten Jahr nach Hans Kuony:

Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
Günther H. Oettinger"


Der Beklagte wird am Schmotzigen Dunschtig (15.2.2007) vor der Verhandlung gegen 13 Uhr auf dem Markt dem Volk vorgeführt, bevor ihm um 17 Uhr in der Jahnhalle der Prozeß gemacht wird.

http://www.fasnacht-stockach.de/2007/Beklagter/Der_Beklagte_2007.pdf

http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2007/01/10/has-authoramacom-set-free-100-public-domain-books-from-google-book-search

DigitalKoans has commented the action by Philipp Lenssen who "has announced that he has put up 100 public domain books from Google Book Search on Authorama".

I am in doubt if there is any legal relevance according US law of Google's "Terms of use". The problem of valid contracts has been shortly discussed by Peter Hirtle in 2004:

"This is a very complex question, with few definite answers. My best guess is that in states that have passed UCITA laws (such as Maryland and Virginia), there is a good chance that a click-through license is binding. Whether a "terms of agreement" license is also binding is less clear - and it becomes even murkier when one moves outside of those states (or overseas)."

http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/07/the_public_doma.html

See also

http://wiki.netbib.de/coma/GooglePrint

http://steinbeck.ucs.indiana.edu/novels/author.html

Sebastian Post macht mich freundlicherweise aufmerksam auf:

http://www.arwisu.de/index.php

Eine weitere Anwendung von Google Co-op. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/3108369/ (Noesis)
http://archiv.twoday.net/stories/2868046/ (Eigenentwicklung)
http://www.archivportal.ch/joomla/content/blogcategory/44/43/ (Search Swiss Archival Websites)

Test von Arwisu mit Dieter Heckmann (40 Treffer), meine Google-Suche 54.

Die Verfeinerung mittels Labels klappte bei dem Test von Arwisu nicht (ich hatte erst gar keine Labels vergeben).

Scott Goodine
an Archives

Dear archival colleagues,

It is with great pleasure that we announce the launch of e-Archivaria. e-Archivaria can be accessed on the webpage of Association of Canadian Archivists at http://www.archivists.ca/publications/e-Archivaria.aspx.

Archivaria, the journal of the Association of Canadian Archivists (ACA), is devoted to the scholarly investigation of archives in Canada and internationally. It has been published biannually since 1975.

The full collection of Archivaria issues, #1 to #61, is now accessible on the Web in digital format as PDF files. The great majority of the collection is open and freely available to the archival community and public. The most recent eight issues will be retained in a Reserved Collection for ACA members and Archivaria subscribers. As new issues are published, further issues will become freely accessible.

Dem Recherchenblog
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/nebis_verknuepft_zur_e_collection_der_eth_zuerich/
verdanke ich den Hinweis auf die folgende Arbeit:

Google Buchsuche : Chance oder Gefahr für die Bibliothekswelt?
Pia Dietrich, Andrea Faedi, Inge Hosennen, Margrit Stapleton
Praxisarbeit Hochschule für Wirtschaft Luzern, 2006; [s.n.], 2006

Online (61 S.)
http://e-collection.ethbib.ethz.ch/show?type=dipl&nr=275

Auszug:

Mit einer schriftlichen Anfrage an Google Schweiz haben wir versucht, einen Interviewtermin
zu vereinbaren. Unsere Fragen hätten – wie wir in unserem Brief an
Google formuliert haben – auf das Projekt „Google Buchsuche“ abgezielt. Leider
blieb unsere Anfrage unbeantwortet. Es ist allgemein bekannt, dass Google über das
Projekt keine Angaben machen möchte. Ähnliche Erfahrungen machen wohl auch
die mit Google beim Digitalisierungsprojekt kooperierenden Bibliotheken. Die bisher
einzige europäische Bibliothek, die mit Google zusammenarbeitet, ist die englische
„Bodleian Library“ der Oxford Universität. Alice Keller von der „Bodleian Library“
konnte uns auf unsere E-mail-Anfrage keine Auskunft darüber erteilen, wie Google
beim Scannen der Bücher vorgeht. In Oxford werden die Bücher in eine Scan-
Zentrale geliefert und danach wieder in die Bibliothek zurückgebracht. Was genau in
dieser Scan-Zentrale mit den Dokumenten geschieht, wird streng geheim gehalten.
Bekannt ist, dass ca. 10'000 Bücher pro Woche gescannt werden. Um keine Urheberrechte
zu verletzen wird in Oxford keine aktuelle Literatur gescannt, sondern nur
Dokumente aus dem Zeitraum von 1800-1900.

http://www.digitalhumanities.org/companion/

A Companion to Digital Humanities, ed. Susan Schreibman, Ray Siemens, John Unsworth. Oxford: Blackwell, 2004.

Now free online!

Editorial für das Bulletin du bibliophile, Paris Nr.2 2006

Deutsche Kultur war im Guten wie im Schlechten seit jeher kleinteilig. Früher bestimmten die Höfe der geborenen Duodezfürsten Kunst, Musik und Literatur. Auch heute hat die deutsche Bundesregierung keine Kulturhoheit. Diese wird von den Chefs der jeweiligen auf Zeit gewählten lokalen Landesregierungen vertreten. Nach Gutdünken können sie, wie es jetzt in Baden-Württemberg geschehen sollte, massiv in das kulturelle Erbe eingreifen. Nur Dank internationaler Solidarität, dank der prompten Reaktion derjenigen, die durch ihre Arbeit Kulturschätze erschließen und im Bewusstsein der Weltöffentlichkeit tief verankern, wurde einer Barbarei zunächst Einhalt geboten.

Die Landesregierung Baden-Württemberg folgte den Vorstellungen der Familie der früher regierenden Fürsten von Baden, dass der gesamte alte Handschriftenbestand der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe privates Familieneigentum sei, obwohl seit mehr als 200 Jahren in staatlicher Obhut und Pflege. Ohne eine juristische Klärung auch eventuell strittiger Ansprüche überhaupt in Erwägung zu ziehen, erklärte sich die Landesregierung mit dem Verkauf dieser Handschriften einverstanden. Der Wunscherlös von 70 Millionen Euro sollte (Teil)Schulden des Markgrafenhauses decken. Im Gegenzug stellte das Haus Baden in Aussicht, auf weitere als ihr Privateigentum beanspruchte Kulturgüter im Wert von angenommenen 250 Millionen Euro, ebenfalls in staatlicher Obhut, zu verzichten.

Der wertvollste Bestand an Handschriften und alten Drucken der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe stammt aus den Beständen von 27 Kloster− und Stiftsbibliotheken, die nach der Säkularisation von 1803/06 in die Hofbibliothek kamen. Darunter befinden sich Texthandschriften der Reichenau, aber auch spätromanische Prachthandschriften wie die Evangelistare von Speyer und St. Peter aus dem Schwarzwald und zahlreiche weitere Zimelien von Rang, wie das ‚Electorium parvum seu breviculum’ des Raimundus Lullus (St. Peter). Die klösterliche Kultur des Oberrheingebiets ist in dieser Sammlung in unvergleichlicher Weise repräsentiert.

Die vielfachen nationalen wie internationalen Proteste haben bewirkt, dass dieses Vorhaben zunächst einmal nicht weiter aktiv verfolgt wird. wurde. Stattdessen sollen nun die nach wie vor erwünschten Millionenbeträge zu Gunsten des Hauses Baden durch den Verkauf von Kulturgütern aus Museen und Bibliotheken erlöst werden. Ferner sollen Mittel von Kulturstiftungen und Mäzenen umgelenkt und schließlich auch die Etats der staatlichen Kultureinrichtungen „für einige Jahre“ gesenkt werden.

Kein namhafter Jurist hat den Eigentumsanspruch der Fürstenfamilie für rechtens gehalten. Im Gegenteil wurde einhellig empfohlen, eine höchstrichterliche Klärung anzustreben. Diese auf allgemeine rechtliche Fakten gegründete Auffassung wurde jetzt durch das Auftauchen rechtsgültiger Dokumente unterstützt, die mehrere als Privateigentum beanspruchte Gemälde (Schätzwert ca. 10 Millionen Euro) und Handschriften als Staatseigentum ausweisen. Die Landesregierung muss sich den Vorwurf skandalöser Leichtfertigkeit gefallen lassen, da sie die Eigentumsansprüche des Hauses Baden ungeprüft akzeptiert hat.

Man muss feststellen, dass sich die Baden-Württembergische Landesregierung total den Prinzipien der Marktwirtschaft unterwerfen wollte. Die Schutzfunktion des Staates für das ihm anvertraute Gut wurde zugunsten von merkantilem Handeln vergessen oder aufgegeben. Ähnlich marktorientiert wollte bereits vor einigen Jahren die Landesregierung des deutschen Bundeslandes Hessen ihren kulturellen Besitz (beispielsweise den der alten Residenzstadt Kassel) finanziell bewerten und in die Bilanz einstellen lassen, neben Müllabfuhr, Wasserwerken oder staatlichem Wohnungsbesitz.

Marktwirtschaft ist in jene Bereiche vorgedrungen, die bisher als kulturelles Welterbe anderen Bedingungen unterlagen und als tabu galten. Die Repräsentanten der Kulturwelt müssen ihre Aufmerksamkeit auf diese generelle Entwicklung richten und ihr mit allen Mitteln begegnen. Es gibt wesentliches menschliches Handeln, das keinem Marktwert unterliegt. Diese Ethik gilt es zu bewahren.

Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft

***

Éditorial

Valeur culturelle, valeur marchande : une dangereuse confusion

Pour le meilleur et pour le pire, la culture allemande n 'a jamais été centralisée. C 'était le cas déjà du temps des « roitelets » héréditaires, dont les cours décidaient souverainement en matière d'art, de musique et de littérature. Aujourd'hui encore, le gouvernement fédéral allemand ne dispose d'aucune instance supérieure en matière de culture et celle-ci est gérée par les chefs de gouvernement des « Länder », mandatés à titre temporaire. Suivant leur bon plaisir, ceux-ci peuvent, comme c'est aujourd'hui le cas dans l'Etat de Bade-Wurtemberg, s'immiscer massivement dans les questions concernant le patrimoine culturel. Ce n 'est que grâce à la solidarité internationale, grâce à la réaction rapide de tous ceux qui, par profession, s'occupent des trésors culturels et les placent au cœur de l'idée d'un bien commun universel, qu'on a pu, pour l'instant, mettre un coup d'arrêt à un agissement barbare.

Entrant dans les vues des descendants de l'ancienne famille régnante des ducs de Bade, le gouvernement du Land de Bade-Wurtemberg a admis que l'intégralité des fonds manuscrits anciens de la Badische Landesbibliothek de Karlsruhe était la propriété privée de cette famille, et ceci en dépit du fait que cet ensemble est sous la protection et le contrôle de l'Etat depuis plus de deux cents ans. Sans même envisager une vérification juridique sur la validité de cette revendication discutable, le gouvernement du Land a donné son feu vert à la vente de tous ces manuscrits, le gain espéré de cette opération (70 millions d'euros) étant destiné à combler une partie des dettes de la famille du margrave. En contrepartie, celle-ci déclarait abandonner toute revendication sur d'autres biens culturels également placés sous la garde de la puissance publique mais qu'elle considère comme sa propriété privée, biens estimés à 250 millions d'euros.

Les fonds les plus précieux de la Badische Landesbibliothek sont des manuscrits et des éditions imprimées provenant de vingt-sept institutions monastiques et religieuses, qui entrèrent à la Hofbibliothek lors de la sécularisation de 1803-1806. Parmi eux se trouvent des manuscrits d'une grande importance textuelle provenant de l'abbaye de Reichenau, mais aussi des représentants majeurs de l'enluminure romane tardive, tels que l'Evangéliaire de Spire et celui de Saint Peter in Schwarzwald, sans parler de nombreux livres précieux comme l'Electorium parvum seu Breviculum du franciscain Ramon Lull (manuscrit qui vient lui aussi de Saint Peter). La culture monastique des régions du Rhin supérieur est représentée de façon incomparable dans cette collection.

Les nombreuses protestations suscitées par ce projet, tant au niveau national qu'international, ont pour l'instant abouti à éluder celui-ci. Mais on lui en a maintenant substitué un autre : pour obtenir les millions réclamés par la maison de Bade, seraient mis en vente des biens culturels tirés de diverses bibliothèques et musées. En outre, les ressources apportées par les fondations culturelles et les mécènes seraient utilisées à d'autres fins et les crédits des institutions culturelles relevant du Land seraient diminués « pendant quelques années ».

Aucun juriste reconnu ne tient pour justifiées les prétentions de la famille ducale. Au contraire, le sentiment général est qu 'il faut s'orienter vers une enquête juridique approfondie. Fondée sur des considérations générales de droit, cette impression vient d'être confirmée par l'apparition récente de documents ayant valeur juridique, qui prouvent que la plupart des peintures (d'une valeur de 10 millions d'euros) et des manuscrits revendiqués comme propriété privée sont bel et bien la propriété de l'État. Le gouvernement du Land ne peut donc que se voir reprocher d'avoir agi avec une scandaleuse légèreté en acceptant sans aucune vérification les prétentions de la maison de Bade.

Il est maintenant établi que le gouvernement du Land de Bade-Wurtemberg souhaitait se soumettre sans restriction aux principes de l'économie de marché. Sa mission de protection des biens confiés à l'Etat a été oubliée, voire abandonnée, au profit d'une opération mercantile. C'est dans un semblable esprit de marché que déjà le gouvernement du Land de Hesse, il y a quelques années, avait voulu faire estimer ses biens culturels (notamment ceux de la ville de Cassel, ancienne capitale du duché) et les faire figurer dans un bilan financier, au même titre que le traitement des déchets, l'alimentation en eau et le parc immobilier des habitations gérées par l'État.

L'économie de marché vient de faire irruption dans un domaine qui, jusqu'ici, de par son statut de patrimoine culturel mondial, relevait d'autres considérations et restait tabou. Les représentants du monde culturel doivent être particulièrement vigilants face à cette évolution et s'y opposer par tous les moyens. Il est des créations essentielles du génie humain dont la valeur n'est celle d'aucun marché. C'est cette position éthique qu'il s'agit de préserver.

Wolfgang Klose Président de la Badische Bibliotheksgesellschaft.

Traduit par François Acril et Jean-Marc Chatelain.

 

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