[ Forts. von http://archiv.twoday.net/stories/4593537/ ]
Eichstätt, den 09.01.2008
http://www.ku-eichstaett.de/www/PressReleases/ZZikdTxyfX80kj
Gemeinsame Presseerklärung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Bayerischen Staatsbibliothek: Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihre Untersuchung der Vorgänge an der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt abgeschlossen.
Als Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern wurde sie vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit der Untersuchung der Anfang 2007 in den Medien erhobenen Vorwürfe beauftragt, die Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt habe wertvolle Bücher aus dem Bestand der 1999 übernommenen Zentralbibliothek der Kapuziner aus Altötting entsorgt und damit massenweise Kulturgut vernichtet. Die fachliche Untersuchung ist in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt worden. Der Untersuchungsbericht ist der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf deren Bitte zur Verfügung gestellt worden.
Kernpunkte der Untersuchung waren die Aufklärung des Sachverhalts und eine sich daran anschließende bibliotheksfachliche Bewertung. Die Tatsachenermittlung erfolgte primär anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs für die Mitarbeiter, die mit der Übernahme der Kapuzinerbestände befasst waren, und einem Ortstermin.
Nach Auswertung aller vorliegenden Informationen kommt die Bayerische Staatsbibliothek zu folgendem Ergebnis: Der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden, aber es liegen einige klärungsbedürftige Sachverhalte vor. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt bereits mitteilte, wurde wegen Untreue in fünf Fällen Anklage beim Landgericht Ingolstadt erhoben. Bei Amtsantritt der neuen Leiterin der UB Eichstätt-Ingolstadt, Frau Dr. Reich im Jahr 2005 war der weit überwiegende Teil des übernommenen Bestands von fast 400.000 Bänden noch unbearbeitet zwischengelagert. Die großteils nicht adäquaten Lagerbedingungen und der Zustand der Bücher erforderten eine beschleunigte Bearbeitung.
Constantin Schulte-Strathaus, pressestelle@ku-eichstaett.de
Vgl. auch Teleschau vom 9. Januar 2008
Bücherskandal in Eichstätt - Ermittlungen abgeschlossen (Bericht & Kamera: Jürgen Polifke, Video (Flash), 2'29")
Eichstätt, den 09.01.2008
http://www.ku-eichstaett.de/www/PressReleases/ZZikdTxyfX80kj
Gemeinsame Presseerklärung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Bayerischen Staatsbibliothek: Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihre Untersuchung der Vorgänge an der Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt abgeschlossen.
Als Fachbehörde für das Bibliothekswesen in Bayern wurde sie vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit der Untersuchung der Anfang 2007 in den Medien erhobenen Vorwürfe beauftragt, die Universitätsbibliothek der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt habe wertvolle Bücher aus dem Bestand der 1999 übernommenen Zentralbibliothek der Kapuziner aus Altötting entsorgt und damit massenweise Kulturgut vernichtet. Die fachliche Untersuchung ist in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt worden. Der Untersuchungsbericht ist der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf deren Bitte zur Verfügung gestellt worden.
Kernpunkte der Untersuchung waren die Aufklärung des Sachverhalts und eine sich daran anschließende bibliotheksfachliche Bewertung. Die Tatsachenermittlung erfolgte primär anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs für die Mitarbeiter, die mit der Übernahme der Kapuzinerbestände befasst waren, und einem Ortstermin.
Nach Auswertung aller vorliegenden Informationen kommt die Bayerische Staatsbibliothek zu folgendem Ergebnis: Der Vorwurf der massenweisen Vernichtung wertvoller Bücher aus dem Kapuzinerbestand kann nicht bestätigt werden, aber es liegen einige klärungsbedürftige Sachverhalte vor. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt bereits mitteilte, wurde wegen Untreue in fünf Fällen Anklage beim Landgericht Ingolstadt erhoben. Bei Amtsantritt der neuen Leiterin der UB Eichstätt-Ingolstadt, Frau Dr. Reich im Jahr 2005 war der weit überwiegende Teil des übernommenen Bestands von fast 400.000 Bänden noch unbearbeitet zwischengelagert. Die großteils nicht adäquaten Lagerbedingungen und der Zustand der Bücher erforderten eine beschleunigte Bearbeitung.
Constantin Schulte-Strathaus, pressestelle@ku-eichstaett.de
Vgl. auch Teleschau vom 9. Januar 2008
Bücherskandal in Eichstätt - Ermittlungen abgeschlossen (Bericht & Kamera: Jürgen Polifke, Video (Flash), 2'29")
BCK - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 20:21 - Rubrik: Kulturgut
DIE WELT plädiert für Pflichtexemplare bei Spielfilmen.
http://www.welt.de/kultur/article1525312/Wie_im_Youtube-Zeitalter_Filme_verloren_gehen.html
Es gibt eine Statistik des Bundesarchivs, wie viel von der deutschen Spielfilmproduktion in den sieben großen deutschen Archiven überliefert ist. Beim Stummfilm sieht es ziemlich traurig aus (rund ein Viertel), springt mit der Einführung des Tons 1930 auf 60 Prozent und bei den gründlichen Nazis auf nahezu 100; auch die DDR hat fast alles aufgehoben.
In der privatwirtschaftlich-chaotischen Bundesrepublik jedoch sank der Prozentsatz kontinuierlich, von rund 90 (in den Fünfziger/Sechzigern) auf zuletzt 47 Prozent - das war der Wert für 1995. Ganz zu schweigen von Kurz-, Kultur-, Dokumentar oder Werbefilme, wo die Quote noch deutlich niedriger liegt.
Das muss nicht heißen, dass die Vermissten nicht mehr existieren. Sie können in einem kleineren Archiv lagern, bei einem TV-Sender, einer Kopieranstalt, im Ausland oder bei einem Privatsammler. Zwei verloren geglaubte Hans-Albers-Filme zum Beispiel tauchten jüngst wieder auf, "Der Sieger" im National Film Center in Tokio und "Ein gewisser Herr Gran" beim Moskauer Gosfilmofond.
Aber es ist wie mit dem verstellten Buch in einer Bibliothek: Weiß man nicht, wo es steht, ist es nutzlos. Es gibt keine Bestandsliste davon, was in den Filmarchiven schlummert, man muss in jedem separat anfragen (und manchmal hüten Archivare ihre Schätze so eifersüchtig, dass sie ihre Existenz leugnen; sie könnten bei Nutzung ja Schaden leiden).
[...]
Andere große Filmländer gehen mit ihrer Kulturgeschichte nicht so schludrig um.
http://www.welt.de/kultur/article1525312/Wie_im_Youtube-Zeitalter_Filme_verloren_gehen.html
Es gibt eine Statistik des Bundesarchivs, wie viel von der deutschen Spielfilmproduktion in den sieben großen deutschen Archiven überliefert ist. Beim Stummfilm sieht es ziemlich traurig aus (rund ein Viertel), springt mit der Einführung des Tons 1930 auf 60 Prozent und bei den gründlichen Nazis auf nahezu 100; auch die DDR hat fast alles aufgehoben.
In der privatwirtschaftlich-chaotischen Bundesrepublik jedoch sank der Prozentsatz kontinuierlich, von rund 90 (in den Fünfziger/Sechzigern) auf zuletzt 47 Prozent - das war der Wert für 1995. Ganz zu schweigen von Kurz-, Kultur-, Dokumentar oder Werbefilme, wo die Quote noch deutlich niedriger liegt.
Das muss nicht heißen, dass die Vermissten nicht mehr existieren. Sie können in einem kleineren Archiv lagern, bei einem TV-Sender, einer Kopieranstalt, im Ausland oder bei einem Privatsammler. Zwei verloren geglaubte Hans-Albers-Filme zum Beispiel tauchten jüngst wieder auf, "Der Sieger" im National Film Center in Tokio und "Ein gewisser Herr Gran" beim Moskauer Gosfilmofond.
Aber es ist wie mit dem verstellten Buch in einer Bibliothek: Weiß man nicht, wo es steht, ist es nutzlos. Es gibt keine Bestandsliste davon, was in den Filmarchiven schlummert, man muss in jedem separat anfragen (und manchmal hüten Archivare ihre Schätze so eifersüchtig, dass sie ihre Existenz leugnen; sie könnten bei Nutzung ja Schaden leiden).
[...]
Andere große Filmländer gehen mit ihrer Kulturgeschichte nicht so schludrig um.
KlausGraf - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 14:09 - Rubrik: Medienarchive
http://www.welterbe-erhalten.de/
http://www.zeit.de/online/2007/52/bg-dresden?1
(C) Ferdinand Ganthus
http://www.zeit.de/online/2007/52/bg-dresden?1
(C) Ferdinand Ganthusnoch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.zeit.de/2008/02/Schafft-die-Museen-ab?page=all
Der Essay von Ph. Blom wurde hier schon mit einem Zitat vorgestellt.
Bloms Musealisierungsthese ist alles andere als originell. Hermann Lübbe hat sie in den museologischen Diskurs eingeführt.
Bloms sammlungsgeschichtliche Prämissen stimmen schlicht und einfach nicht. Auch in der Renaissance und später hat man sehr wohl nicht-antike Altertümer gesammelt. Und schon im Spätmittelalter hat man in der Architektur bewusst Altes bewahrt bzw. zitiert. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4475015/
Der Essay von Ph. Blom wurde hier schon mit einem Zitat vorgestellt.
Bloms Musealisierungsthese ist alles andere als originell. Hermann Lübbe hat sie in den museologischen Diskurs eingeführt.
Bloms sammlungsgeschichtliche Prämissen stimmen schlicht und einfach nicht. Auch in der Renaissance und später hat man sehr wohl nicht-antike Altertümer gesammelt. Und schon im Spätmittelalter hat man in der Architektur bewusst Altes bewahrt bzw. zitiert. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4475015/
KlausGraf - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 14:05 - Rubrik: Miscellanea
Am 12. und 13. Februar 2008 findet im Kongress- und Tagungszentrum in Berlin das 14. Anwenderforum E-Government statt. Die Tagung hat sich in den letzten Jahren zu einer hochkarätigen Informationsplattform zur IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung, Dokumentenmanagement und Archivierung für alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung entwickelt.
Der elektronischen Archivierung ist dabei ein eigenes Fachforum gewidmet. Namhafte ReferentInnen aus Archiven, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung werden in einem eigenen Fachforum Strategien und Lösungen zur Archivierung elektronischer Dokumente vorstellen. Themen bilden u.a.:
- Beweiskräftige Langzeitspeicherung ArchiSig und ArchiSafe
- Strategien zur Aussonderung und Archivierung
- Websitearchivierung
- PDF/A
- Bits on film, Mikrofilm als Medium Archivierung digitaler
Unterlagen
Die Teilnahme am 14. Anwenderforum E-Government ist für VertreterInnen aus der öffentlichen Verwaltung kostenfrei.
Anmeldung und Informationen: http://www.anwenderforum2008.de
Der elektronischen Archivierung ist dabei ein eigenes Fachforum gewidmet. Namhafte ReferentInnen aus Archiven, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung werden in einem eigenen Fachforum Strategien und Lösungen zur Archivierung elektronischer Dokumente vorstellen. Themen bilden u.a.:
- Beweiskräftige Langzeitspeicherung ArchiSig und ArchiSafe
- Strategien zur Aussonderung und Archivierung
- Websitearchivierung
- PDF/A
- Bits on film, Mikrofilm als Medium Archivierung digitaler
Unterlagen
Die Teilnahme am 14. Anwenderforum E-Government ist für VertreterInnen aus der öffentlichen Verwaltung kostenfrei.
Anmeldung und Informationen: http://www.anwenderforum2008.de
schwalm.potsdam - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 11:59 - Rubrik: Records Management
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Die TAZ (Link) stellt das "Charité-Archiv" vor.
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 08:31 - Rubrik: Universitaetsarchive
"Berichten zufolge haben Diebe Original-Aufnahmen von Bob Marley und Peter Tosh aus dem Archiv der früheren Jamaica Broadcasting Corporation gestohlen. ......
Olivia Grange, Jamaika's Informationsministerin beschreibt den Verlust als schmerzhaften Schlag für die gesamte Geschichte der Insel. ...."
Quelle: http://www.mtv.de/article/10504532
Nachtrag 12.01.2008:
Weitere Informationen unter:
http://www.houseofreggae.de/news/146-marley-tosh-originale-jbc-archiv-gestohlen.html
http://jamaica-gleaner.com/gleaner/20080105/lead/lead1.html
http://www.cbc.ca/arts/music/story/2008/01/06/marley-tosh-archives.html
Olivia Grange, Jamaika's Informationsministerin beschreibt den Verlust als schmerzhaften Schlag für die gesamte Geschichte der Insel. ...."
Quelle: http://www.mtv.de/article/10504532
Nachtrag 12.01.2008:
Weitere Informationen unter:
http://www.houseofreggae.de/news/146-marley-tosh-originale-jbc-archiv-gestohlen.html
http://jamaica-gleaner.com/gleaner/20080105/lead/lead1.html
http://www.cbc.ca/arts/music/story/2008/01/06/marley-tosh-archives.html
Wolf Thomas - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 08:29 - Rubrik: Kulturgut
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Steinhauer bezeichnet einen Aufsatz von Haberstumpf zum Urheberrecht an Hochschulen als "grundlegend", obwohl der nach seinem Referat nur die übliche wirklichkeitsfremde Dogmatik enthält, die den deutschen Hochschullehrern den Status von Mandarinen (gemeint sind die chinesischen Würdenträger) verleiht und die auch die verfehlte BGH-Entscheidung Grabungsmaterialien trägt.
Es ist in höchstem Maße wirklichkeitsfremd anzunehmen, der deutsche Hochschullehrer habe keine Pflicht zur Veröffentlichung. Es wird erwartet, dass er sich an der Forschung beteiligt und dazu gehört Publizieren. Und es gibt auch ein Interesse der Allgemeinheit an seinen Forschungsmaterialien, soweit kam der BGH in der genannten Entscheidung der Universität Heidelberg (Erben des Archäologen Vladimir Milojčić vs. Uni Heidelberg) entgegen.
Die von Pflüger/Ertmann vorgeschlagene Anbietungspflicht an den Open-Access-Server der Hochschule wäre ohne weiteres möglich:
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
Der sog. Hansen-Vorschlag ist demgegenüber ein Rückschritt.
Mein eigener Vorschlag für eine Hochschulsatzung:
http://archiv.twoday.net/stories/4369539/
Um die OA-Server zu füllen, braucht es Mandate, das ist ein Konsens der OA-Bewegung, Appelle an die Wissenschaftler reichen nur unter besonderen Umständen aus (z.B. Cream of Science in den NL). Aber Deutschland ist, so scheint es, das einzige Land, in dem Uni-Mandate aus verfassungsrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich sind.
Es ist bereits ein mieser Taschenspielertrick, die Forschungsfreiheit des Hochschullehrers absurd zu überdehnen, um dann das so überdehnte Privileg ohne viel Federlesens auch dem gesamten wissenschaftlichen Personal der Hochschulen zugutekommen zu lassen.
Der BGH hat sich sicher nicht überlegt, als er im Fall M. entschied, dass ja die Arbeit der Grabungszeichner und Fotografen urheberrechtlich geschützt ist und diese und nicht der Professor M. die Urheber sind. Grabungszeichner und Fotografen arbeiten nicht auf direkte Anweisung, dass man daraus den Schluss ziehen könnte, dass der Ausgräber Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist. Grabungszeichner und Fotografen aber bezahlt die Universität oder der Geldgeber der Grabung.
Sofern sich der Wissenschaftler zu einer Publikation entschließt und ein manuskript einreicht, spricht absolut nichts gegen ein Zugriffsrecht der ihn bezahlenden Universität für den Schriftenserver, sofern nicht ausnahmsweise berechtigte Interessen des Wissenschaftlers verletzt werden.

Es ist in höchstem Maße wirklichkeitsfremd anzunehmen, der deutsche Hochschullehrer habe keine Pflicht zur Veröffentlichung. Es wird erwartet, dass er sich an der Forschung beteiligt und dazu gehört Publizieren. Und es gibt auch ein Interesse der Allgemeinheit an seinen Forschungsmaterialien, soweit kam der BGH in der genannten Entscheidung der Universität Heidelberg (Erben des Archäologen Vladimir Milojčić vs. Uni Heidelberg) entgegen.
Die von Pflüger/Ertmann vorgeschlagene Anbietungspflicht an den Open-Access-Server der Hochschule wäre ohne weiteres möglich:
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
Der sog. Hansen-Vorschlag ist demgegenüber ein Rückschritt.
Mein eigener Vorschlag für eine Hochschulsatzung:
http://archiv.twoday.net/stories/4369539/
Um die OA-Server zu füllen, braucht es Mandate, das ist ein Konsens der OA-Bewegung, Appelle an die Wissenschaftler reichen nur unter besonderen Umständen aus (z.B. Cream of Science in den NL). Aber Deutschland ist, so scheint es, das einzige Land, in dem Uni-Mandate aus verfassungsrechtlichen Gründen angeblich nicht möglich sind.
Es ist bereits ein mieser Taschenspielertrick, die Forschungsfreiheit des Hochschullehrers absurd zu überdehnen, um dann das so überdehnte Privileg ohne viel Federlesens auch dem gesamten wissenschaftlichen Personal der Hochschulen zugutekommen zu lassen.
Der BGH hat sich sicher nicht überlegt, als er im Fall M. entschied, dass ja die Arbeit der Grabungszeichner und Fotografen urheberrechtlich geschützt ist und diese und nicht der Professor M. die Urheber sind. Grabungszeichner und Fotografen arbeiten nicht auf direkte Anweisung, dass man daraus den Schluss ziehen könnte, dass der Ausgräber Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist. Grabungszeichner und Fotografen aber bezahlt die Universität oder der Geldgeber der Grabung.
Sofern sich der Wissenschaftler zu einer Publikation entschließt und ein manuskript einreicht, spricht absolut nichts gegen ein Zugriffsrecht der ihn bezahlenden Universität für den Schriftenserver, sofern nicht ausnahmsweise berechtigte Interessen des Wissenschaftlers verletzt werden.

KlausGraf - am Mittwoch, 9. Januar 2008, 00:12 - Rubrik: Open Access
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A new YouTube video detailing why libraries need LOCKSS was recently created by University of Michigan School of Information graduate students. In the two-part series, they do an impressive job walking the viewer through the advantages and benefits of being a LOCKSS Alliance member.
http://www.youtube.com/watch?v=POJf38RzihA (Part I)
http://www.youtube.com/watch?v=AKr1Adc8tnA (Part II)
http://www.lockss.org/lockss/Home
http://www.youtube.com/watch?v=POJf38RzihA (Part I)
http://www.youtube.com/watch?v=AKr1Adc8tnA (Part II)
http://www.lockss.org/lockss/Home
KlausGraf - am Dienstag, 8. Januar 2008, 13:09 - Rubrik: English Corner
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http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/projekte/id=259
Das seit 1964 im Germanischen Nationalmuseum beheimatete „Archiv für Bildende Kunst“ wurde umbenannt. Seit Januar 2008 nennt es sich „Deutsches Kunstarchiv“. Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg entschloss sich zu diesem Schritt, um die gewachsene Bedeutung und den Anspruch des Archivs zu verdeutlichen. Es handelt sich um das größte Archiv schriftlicher Nachlässe zur deutschen Kunst und Kultur und umfasst derzeit fast 1.400 Fonds aus dem 19. Jahrhundert bis heute (im Umfang von etwa 2.150 Regalmetern). Gesammelt werden Vor- und Nachlässe des deutschsprachigen Raums aus dem Bereich der bildenden Kunst, also von Malern, Graphikern, Bildhauern, Photographen, Architekten, Kunsthistorikern, Kunsthändlern und Kunstsammlern. Darüber hinaus erweitern Drucksachen und Zeitungsausschnitte das Sammlungsgebiet. Das Deutsche Kunstarchiv kann damit als Parallelinstitution zum Deutschen Literaturarchiv Marbach gesehen werden. [...]
Das seit 1964 im Germanischen Nationalmuseum beheimatete „Archiv für Bildende Kunst“ wurde umbenannt. Seit Januar 2008 nennt es sich „Deutsches Kunstarchiv“. Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg entschloss sich zu diesem Schritt, um die gewachsene Bedeutung und den Anspruch des Archivs zu verdeutlichen. Es handelt sich um das größte Archiv schriftlicher Nachlässe zur deutschen Kunst und Kultur und umfasst derzeit fast 1.400 Fonds aus dem 19. Jahrhundert bis heute (im Umfang von etwa 2.150 Regalmetern). Gesammelt werden Vor- und Nachlässe des deutschsprachigen Raums aus dem Bereich der bildenden Kunst, also von Malern, Graphikern, Bildhauern, Photographen, Architekten, Kunsthistorikern, Kunsthändlern und Kunstsammlern. Darüber hinaus erweitern Drucksachen und Zeitungsausschnitte das Sammlungsgebiet. Das Deutsche Kunstarchiv kann damit als Parallelinstitution zum Deutschen Literaturarchiv Marbach gesehen werden. [...]
KlausGraf - am Dienstag, 8. Januar 2008, 13:04 - Rubrik: Literaturarchive
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http://repositoryman.blogspot.com/2008/01/journey-of-thousand-deposits.html
Poster from Leslie Carr (Eprints)
KlausGraf - am Dienstag, 8. Januar 2008, 02:47 - Rubrik: English Corner
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http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/01/call-for-oa-to-greek-public.html
Greek activists are working for OA to the archive of the Greek Public Broadcasting Company (ERT). [...] Here's an English draft of a manifesto to accompany a future petition:
Greek citizens, but also citizens of other countries, we jointly sign this text on the occasion of ERT’s choice to distribute its audiovisual archive non-freely to the public. Our aim and ambition is to publicize our propositions so that they become the starting point of an open dialog among the Greek society, the European and global public audience and to signal the revision of backward policies and the creation of common political wealth....
If today, you store in your computer, or send to a friend, or allow your children to make a creative montage for their homework in the history course, using material based on this archive, you will have committed a list of offences regarding the protection of ‘’intellectual property'’....
If a large number of people, including you, have paid with your own money for the production of a television or radio show, you surely have your say for how this show should become publicly available. If it is freely available to anyone who has got an interest in it, this does not make you by no means poorer, since it does not deprive you of the possibility to enjoy the same privileges with others....
The ERT archive that was produced with the contribution of Greek citizens and today is digitized with the money of European tax payers, should become freely available to all the residents of the planet via the Internet....
Anyone should have the right to store, to copy, to modify and to redistribute this material freely without royalties or being obstructed by bureaucratic processes. The derivative products of this creative process are supposed to be freely available under the condition that these products will not become the exclusive property of anyone, but they will abide by the same legal status of free use. In this way, innovation and collective creativity are strengthened.
Greek activists are working for OA to the archive of the Greek Public Broadcasting Company (ERT). [...] Here's an English draft of a manifesto to accompany a future petition:
Greek citizens, but also citizens of other countries, we jointly sign this text on the occasion of ERT’s choice to distribute its audiovisual archive non-freely to the public. Our aim and ambition is to publicize our propositions so that they become the starting point of an open dialog among the Greek society, the European and global public audience and to signal the revision of backward policies and the creation of common political wealth....
If today, you store in your computer, or send to a friend, or allow your children to make a creative montage for their homework in the history course, using material based on this archive, you will have committed a list of offences regarding the protection of ‘’intellectual property'’....
If a large number of people, including you, have paid with your own money for the production of a television or radio show, you surely have your say for how this show should become publicly available. If it is freely available to anyone who has got an interest in it, this does not make you by no means poorer, since it does not deprive you of the possibility to enjoy the same privileges with others....
The ERT archive that was produced with the contribution of Greek citizens and today is digitized with the money of European tax payers, should become freely available to all the residents of the planet via the Internet....
Anyone should have the right to store, to copy, to modify and to redistribute this material freely without royalties or being obstructed by bureaucratic processes. The derivative products of this creative process are supposed to be freely available under the condition that these products will not become the exclusive property of anyone, but they will abide by the same legal status of free use. In this way, innovation and collective creativity are strengthened.
KlausGraf - am Dienstag, 8. Januar 2008, 02:35 - Rubrik: English Corner
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Archiv und Eros. Zum 80. Geburtstag der Religionsphilosophin und Schriftstellerin Susan Taubes
07.01.2008 Nicolai Goetz
Veranstalter: Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin, Berlin
Datum, Ort: 11.01.2008, Zentrum für Literatur- und Kulturforschung, Schützenstr. 18, 10117 Berlin-Mitte, Trajekte-Tagungsraum 308
Susan Taubes Archiv e.V. -- Arbeitsstelle am ZfL
Seit 2003 werden die Hinterlassenschaften der jüdischen Schriftstellerin und Religionsphilosophin Susan Taubes, geb. Feldman (1928-1969) am ZfL archiviert und erforscht. Es gilt, eine faszinierende Autorin zu entdecken, deren Arbeiten wissenschafts- und literaturgeschichtlich nicht zuletzt deshalb interessant sind, weil sie am Schnittpunkt zwischen Religionsphilosophie, Kulturwissenschaft, Theater und Literatur angesiedelt sind.
[...]
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/index.asp?id=8509&pn=termine
07.01.2008 Nicolai Goetz
Veranstalter: Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin, Berlin
Datum, Ort: 11.01.2008, Zentrum für Literatur- und Kulturforschung, Schützenstr. 18, 10117 Berlin-Mitte, Trajekte-Tagungsraum 308
Susan Taubes Archiv e.V. -- Arbeitsstelle am ZfL
Seit 2003 werden die Hinterlassenschaften der jüdischen Schriftstellerin und Religionsphilosophin Susan Taubes, geb. Feldman (1928-1969) am ZfL archiviert und erforscht. Es gilt, eine faszinierende Autorin zu entdecken, deren Arbeiten wissenschafts- und literaturgeschichtlich nicht zuletzt deshalb interessant sind, weil sie am Schnittpunkt zwischen Religionsphilosophie, Kulturwissenschaft, Theater und Literatur angesiedelt sind.
[...]
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/index.asp?id=8509&pn=termine
KlausGraf - am Dienstag, 8. Januar 2008, 02:18 - Rubrik: Veranstaltungen
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http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/art575,1808344
Anklage gegen Bibliothekschefin
Eichstätt (EK) Ziemlich genau ein Jahr nach den ersten Meldungen über die Vernichtung von Beständen der Kapuzinerbibliothek an der Universitätsbibliothek Eichstätt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt jetzt Anklage gegen die Leiterin der Eichstätter Bibliothek, Dr. Angelika Reich, erhoben.
Wie der Leiter der Ingolstädter Behörde, Oberstaatsanwalt Helmut Walter, gestern Nachmittag mitteilte, wurden gegen die Leitende Bibliotheksdirektorin "wegen Untreue in fünf Fällen Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben". Dabei geht es um 14 Bücher. "Hinsichtlich der containerweisen Entsorgung konnte gegen sie kein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben werden", heißt es in der Presseerklärung weiter. Darüber hinaus hätten die Ermittlungen "keinen Tatverdacht gegen sonstige Mitarbeiter der Stiftung Katholische Universität Eichstätt" ergeben.
Die Universitätsbibliothek Eichstätt mit ihrer Leiterin Angelika Reich war, wie vor einem Jahr ausführlich berichtet, ins Gerede gekommen, nachdem der Jahrzehnte lange Mäzen und Ehrendoktor der Universität, Professor Hans Schneider, die Verscherbelung einer in seinen Augen wertvollen Schallplattensammlung seines Schwiegervaters Heinrich Sievers angeprangert hatte. Darauf hin hatten sich weitere Kritiker der Bibliothekschefin zu Wort gemeldet und ihr die Entsorgung von Beständen der der Unibibliothek überlassenen Bestände der bayerischen Kapuziner vorgeworfen. Auf Veranlassung von Reich sollen etwa 80 Tonnen Bücher in 17 Containern unterschiedlicher Größe in die Altpapierverwertung gekommen sein – darunter auch Werke, die vor dem Jahr 1802 erschienen sind und laut Überlassungsvertrag zwischen Kapuzinern und Unibibliothek nach wie vor Eigentum des Freistaats Bayern sind.
Auch die Leitung der Universität sah sich schließlich zum Handeln veranlasst. Kanzler Gottfried Freiherr von der Heydte, der die Vorwürfen zunächst als "gegenstandslos" abgetan hatte, untersagte der Bibliothekschefin die weitere Bearbeitung der Kapuzinerbestände – eine dienstliche Anweisung, die, wie von der Heydte gestern gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER erklärte, bis heute gilt. Ansonsten wollte sich der Kanzler nicht weiter äußern: Auch wenn jetzt Anklage erhoben worden sei, gelte für Angelika Reich die Unschuldsvermutung, so von der Heydte.
Das Ergebnis einer uniinternen Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsbibliothek durchgeführt wurde und der Universitätsleitung bereits vorliegt, wollte von der Heydte nicht mitteilen.
Siehe dazu auch
http://www.br-online.de/wissen-bildung/artikel/0702/16-reisswolf-eichstaett/index.xml
Die massenhafte Entsorgung von Büchern wird dagegen vor Gericht nicht behandelt. [...] 17 vollgepackte Container seien auf alle Fälle vernichtet worden, sagte Gottfried Freiherr von der Heydte, Kanzler der Universität. Weil auch mehr als 200 Jahre alte Exemplare darunter waren, könnte der Schaden hoch sein: Möglicherweise sind auch tausende historisch wertvoller Bücher im Müll gelandet.
Genau das befürchtet Hermann Holzbauer, der ehemalige Leiter der Eichstätter Uni-Bibliothek. Der Mann hat gute Gründe für seine Annahme: Er hatte die gesamte Bibliothek der bayerischen Kapuziner 1998 selbst von Altötting nach Eichstätt überführt - und nach eigenen Angaben bereits damals unbrauchbare Bücher aussortiert. Von den 350.000 Werken, die schließlich nach Eichstätt kamen, sei seiner Meinung nach jedes einzelne erhaltenswürdig gewesen. Holzbauer zufolge handelt es sich bei den vernichteten Büchern großteils um völlig unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts.
Hermann Holzbauer, Ex-Chef der Uni-Bibliothek Eichstätt
Die aussortierten Bücher sind offenbar weder eingehend auf ihre bibliothekarische Bedeutung untersucht worden noch auf ihren kulturellen und materiellen Wert. Die Mühe hätte man sich schon aus eigenem Interesse machen können: Schließlich hatte die Uni-Bibliothek die Erlaubnis der Kapuziner, Dubletten aus dem Bücherberg auszusortieren und an Antiquariate weiterzuverkaufen.
[...] Wenn Sie das nächste Mal ein Schulheft aus Ökopapier in den Händen halten oder eine Rolle Recycling-Toilettenpapier, hören Sie mal genau hin: Vielleicht flüstert das aufbereitete Altpapier leise "Ich war einmal ein historisch wertvolles Klosterbuch."
Tatort in Eichstätt: das Bücherlager
Zum Fall Eichstätt zusammenfassend BCK:
http://archiv.twoday.net/stories/3534122/
Daneben die Suchfunktion:
http://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt
Anklage gegen Bibliothekschefin
Eichstätt (EK) Ziemlich genau ein Jahr nach den ersten Meldungen über die Vernichtung von Beständen der Kapuzinerbibliothek an der Universitätsbibliothek Eichstätt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt jetzt Anklage gegen die Leiterin der Eichstätter Bibliothek, Dr. Angelika Reich, erhoben.
Wie der Leiter der Ingolstädter Behörde, Oberstaatsanwalt Helmut Walter, gestern Nachmittag mitteilte, wurden gegen die Leitende Bibliotheksdirektorin "wegen Untreue in fünf Fällen Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben". Dabei geht es um 14 Bücher. "Hinsichtlich der containerweisen Entsorgung konnte gegen sie kein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben werden", heißt es in der Presseerklärung weiter. Darüber hinaus hätten die Ermittlungen "keinen Tatverdacht gegen sonstige Mitarbeiter der Stiftung Katholische Universität Eichstätt" ergeben.
Die Universitätsbibliothek Eichstätt mit ihrer Leiterin Angelika Reich war, wie vor einem Jahr ausführlich berichtet, ins Gerede gekommen, nachdem der Jahrzehnte lange Mäzen und Ehrendoktor der Universität, Professor Hans Schneider, die Verscherbelung einer in seinen Augen wertvollen Schallplattensammlung seines Schwiegervaters Heinrich Sievers angeprangert hatte. Darauf hin hatten sich weitere Kritiker der Bibliothekschefin zu Wort gemeldet und ihr die Entsorgung von Beständen der der Unibibliothek überlassenen Bestände der bayerischen Kapuziner vorgeworfen. Auf Veranlassung von Reich sollen etwa 80 Tonnen Bücher in 17 Containern unterschiedlicher Größe in die Altpapierverwertung gekommen sein – darunter auch Werke, die vor dem Jahr 1802 erschienen sind und laut Überlassungsvertrag zwischen Kapuzinern und Unibibliothek nach wie vor Eigentum des Freistaats Bayern sind.
Auch die Leitung der Universität sah sich schließlich zum Handeln veranlasst. Kanzler Gottfried Freiherr von der Heydte, der die Vorwürfen zunächst als "gegenstandslos" abgetan hatte, untersagte der Bibliothekschefin die weitere Bearbeitung der Kapuzinerbestände – eine dienstliche Anweisung, die, wie von der Heydte gestern gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER erklärte, bis heute gilt. Ansonsten wollte sich der Kanzler nicht weiter äußern: Auch wenn jetzt Anklage erhoben worden sei, gelte für Angelika Reich die Unschuldsvermutung, so von der Heydte.
Das Ergebnis einer uniinternen Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsbibliothek durchgeführt wurde und der Universitätsleitung bereits vorliegt, wollte von der Heydte nicht mitteilen.
Siehe dazu auch
http://www.br-online.de/wissen-bildung/artikel/0702/16-reisswolf-eichstaett/index.xml
Die massenhafte Entsorgung von Büchern wird dagegen vor Gericht nicht behandelt. [...] 17 vollgepackte Container seien auf alle Fälle vernichtet worden, sagte Gottfried Freiherr von der Heydte, Kanzler der Universität. Weil auch mehr als 200 Jahre alte Exemplare darunter waren, könnte der Schaden hoch sein: Möglicherweise sind auch tausende historisch wertvoller Bücher im Müll gelandet.
Genau das befürchtet Hermann Holzbauer, der ehemalige Leiter der Eichstätter Uni-Bibliothek. Der Mann hat gute Gründe für seine Annahme: Er hatte die gesamte Bibliothek der bayerischen Kapuziner 1998 selbst von Altötting nach Eichstätt überführt - und nach eigenen Angaben bereits damals unbrauchbare Bücher aussortiert. Von den 350.000 Werken, die schließlich nach Eichstätt kamen, sei seiner Meinung nach jedes einzelne erhaltenswürdig gewesen. Holzbauer zufolge handelt es sich bei den vernichteten Büchern großteils um völlig unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts.
Hermann Holzbauer, Ex-Chef der Uni-Bibliothek Eichstätt
Die aussortierten Bücher sind offenbar weder eingehend auf ihre bibliothekarische Bedeutung untersucht worden noch auf ihren kulturellen und materiellen Wert. Die Mühe hätte man sich schon aus eigenem Interesse machen können: Schließlich hatte die Uni-Bibliothek die Erlaubnis der Kapuziner, Dubletten aus dem Bücherberg auszusortieren und an Antiquariate weiterzuverkaufen.
[...] Wenn Sie das nächste Mal ein Schulheft aus Ökopapier in den Händen halten oder eine Rolle Recycling-Toilettenpapier, hören Sie mal genau hin: Vielleicht flüstert das aufbereitete Altpapier leise "Ich war einmal ein historisch wertvolles Klosterbuch."
Zum Fall Eichstätt zusammenfassend BCK:
http://archiv.twoday.net/stories/3534122/
Daneben die Suchfunktion:
http://archiv.twoday.net/search?q=eichst%C3%A4tt
Nein, es geht ausnahmsweise nicht um Haber, Hodel & Co., aber anlässlich von 10 Jahren hist.net sei ihnen folgende Wikisource-Ausgabe gewidmet:
Karl Rudolf Hagenbach: Die schweizerischen Geschichtsforscher, 1843
Zitat, und gleichzeitig eine weiterer Beitrag zur Reihe "Archivstereotypen":
...
Indeß der Moder alter Schriften
Uns anweht aus der feuchten Gruft;
Wir feiern dennoch unsre Lenze,
Auch uns erschließt sich die Natur,
Und unerwelklich blühn die Kränze
Im Geisterreich der Freiheit nur.
Meint Ihr, im Schooße der Archive
Da kröche nur der Bücherwurm?
Als ob nicht da der Riese schliefe,
Gebannt im alten Zauberthurm.
...
Karl Rudolf Hagenbach: Die schweizerischen Geschichtsforscher, 1843
Zitat, und gleichzeitig eine weiterer Beitrag zur Reihe "Archivstereotypen":
...
Indeß der Moder alter Schriften
Uns anweht aus der feuchten Gruft;
Wir feiern dennoch unsre Lenze,
Auch uns erschließt sich die Natur,
Und unerwelklich blühn die Kränze
Im Geisterreich der Freiheit nur.
Meint Ihr, im Schooße der Archive
Da kröche nur der Bücherwurm?
Als ob nicht da der Riese schliefe,
Gebannt im alten Zauberthurm.
...
Ladislaus - am Montag, 7. Januar 2008, 20:40 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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"Ohne die historische Kontinuität aber bleibt nur die seltsame Brühe aus konzeptueller Beliebigkeit und archivarischer Nekrophilie, in der wir seit Jahrzehnten leise köcheln. "
aus: Philipp Bloms (Pariser Historiker) Artikel "Schafft die Museen ab!" in der Zeit v. 03.01.2008 Nr. 02
Quelle: http://www.zeit.de/2008/02/Schafft-die-Museen-ab?page=1
aus: Philipp Bloms (Pariser Historiker) Artikel "Schafft die Museen ab!" in der Zeit v. 03.01.2008 Nr. 02
Quelle: http://www.zeit.de/2008/02/Schafft-die-Museen-ab?page=1
Wolf Thomas - am Montag, 7. Januar 2008, 11:20 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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"Der argentinische Künstler Eduardo Molinari hat sich umgeschaut in Chemnitz, hat fotografiert und Dokumente gesammelt. Für sein Archiv, das wandernde und sich verwandelnde, wie er es beschreibt.
Seit Samstag ist es im Kulturzentrum Weltecho zu sehen. Als Ausstellung unter dem Titel „Auf den Spuren der Mais-Männer“.Mais-Männer, die auf Mythen der Maya zurückgehen, sieht man auf den Fotos eigentlich nicht. ..."
Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/CHEMNITZ/1167897.html
Seit Samstag ist es im Kulturzentrum Weltecho zu sehen. Als Ausstellung unter dem Titel „Auf den Spuren der Mais-Männer“.Mais-Männer, die auf Mythen der Maya zurückgehen, sieht man auf den Fotos eigentlich nicht. ..."
Quelle: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/CHEMNITZ/1167897.html
Wolf Thomas - am Montag, 7. Januar 2008, 09:11 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
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ist schon vom vorigen Jahr, war mir aber bisher unbekannt:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (ed.):
Perspektiven der Forschung und ihrer Förderung
Aufgaben und Finanzierung 2007-2011
1. Edition - December 2007
49.90 Euro
2007. 256 Pages, Softcover
- Handbook/Reference Book -
Wiley-VCH, Weinheim
ISBN 978-3-527-32064-6
http://www.wiley-vch.de/publish/dt/books/newTitles200712/3-527-32064-4/
angekündigt auch hier:
http://www.dfg.de/aktuelles_presse/...
Wenn die „Perspektiven der Forschung und ihrer Förderung“ in einer Pulikation bei Wiley für happige 20 cents pro Seite bestehen, dann sehe ich nun wirklich schwarz für den Forschungsstandort. (Der letzte Harry Potter kostet 3,4 cents pro Seite und macht die Autorin tatsächlich unermesslich reich, was ich für die DFG nun wiederum nicht befürchte).
Äh, wer hat nochmal 2003 die Berliner Erklärung unterschrieben?
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (ed.):
Perspektiven der Forschung und ihrer Förderung
Aufgaben und Finanzierung 2007-2011
1. Edition - December 2007
49.90 Euro
2007. 256 Pages, Softcover
- Handbook/Reference Book -
Wiley-VCH, Weinheim
ISBN 978-3-527-32064-6
http://www.wiley-vch.de/publish/dt/books/newTitles200712/3-527-32064-4/
angekündigt auch hier:
http://www.dfg.de/aktuelles_presse/...
Wenn die „Perspektiven der Forschung und ihrer Förderung“ in einer Pulikation bei Wiley für happige 20 cents pro Seite bestehen, dann sehe ich nun wirklich schwarz für den Forschungsstandort. (Der letzte Harry Potter kostet 3,4 cents pro Seite und macht die Autorin tatsächlich unermesslich reich, was ich für die DFG nun wiederum nicht befürchte).
Äh, wer hat nochmal 2003 die Berliner Erklärung unterschrieben?
Ladislaus - am Sonntag, 6. Januar 2008, 23:02 - Rubrik: Open Access
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Rechtsanwalt Ralph Glücksmann aus Hamburg betreibt so eine Art privaten Schriftenserver:
http://www.smixx.de/ra/Literatur/literatur.html
Neben Bezahlangeboten von Büchern im Verlag Birga Glücksmann gibt es kostenlos einige Rechtsnormen in Übersetzung aus dem Frühneuhochdeutschen und dem Lateinischen.
In den "Links" sind auch noch einige Volltext-Angebote (PDFs) von historischen Rechtstexten auf dem eigenen Server versteckt (Preußisches Landrecht etc.), deren Quellen allerdings unklar bleiben.
Vom Einerlei der Anwaltshomepages sticht so ein Angebot sicherlich heraus, die gute Absicht ist zu begrüßen, und die Gewinnerzielungsabsicht bei den aktuellen Vollschriften durchaus legitim. Die kostenfrei angebotenen Übersetzungen und Texte wären natürlich noch besser zusätzlich unter freier Lizenz bei einem bekannteren und nachhaltigeren Angebot wie etwa Wikisource untergebracht (und die Werbewirkung wäre dann ja auch noch höher...). Dort könnte man dann auch Originale und Scans einbringen, so dass das ganze auch vernünftig zitierbar wäre.
http://www.smixx.de/ra/Literatur/literatur.html
Neben Bezahlangeboten von Büchern im Verlag Birga Glücksmann gibt es kostenlos einige Rechtsnormen in Übersetzung aus dem Frühneuhochdeutschen und dem Lateinischen.
In den "Links" sind auch noch einige Volltext-Angebote (PDFs) von historischen Rechtstexten auf dem eigenen Server versteckt (Preußisches Landrecht etc.), deren Quellen allerdings unklar bleiben.
Vom Einerlei der Anwaltshomepages sticht so ein Angebot sicherlich heraus, die gute Absicht ist zu begrüßen, und die Gewinnerzielungsabsicht bei den aktuellen Vollschriften durchaus legitim. Die kostenfrei angebotenen Übersetzungen und Texte wären natürlich noch besser zusätzlich unter freier Lizenz bei einem bekannteren und nachhaltigeren Angebot wie etwa Wikisource untergebracht (und die Werbewirkung wäre dann ja auch noch höher...). Dort könnte man dann auch Originale und Scans einbringen, so dass das ganze auch vernünftig zitierbar wäre.
Ladislaus - am Sonntag, 6. Januar 2008, 21:43 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
In der Debatte um den § 137 l UrhG hat nun auch Eric Steinhauer seine lange erwartete Stellungnahme abgegeben.
Wir blicken zurück:
Bis kurz vor dem Jahreswechsel vertrat ich wie die damals herrschende, von Steinhauer aufgebrachte und von mir oft in INETBIB und hier vertretene Meinung die Ansicht, nur bis zum 31.12.2007 könnte ein Autor den automatischen Anfall der Online-Rechte an den Verlag durch Übertragung der Nutzungsrechte verhindern. Ab dem 1.1.2008 habe er ein Jahr Zeit, Widerspruch gegenüber dem Verlag einzulegen. Siehe nur:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26892/1.html (Ulrich Herb)
Klaus Graf: Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007,
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=956
Und viele Beiträge in
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
Am 21. Dezember 2007 machte BCK hier auf die Handreichung des Börsenvereins aufmerksam:
http://archiv.twoday.net/stories/4552355/
"Bemerkenswert ist, dass der Börsenverein den 31.12.2007 offenbar nicht als Ausschlussgrenze ansieht. Hiernach wären Rechteübertragungen auch später noch möglich, solange der Verlag noch nicht selbst die Nutzung aufgenommen hat."
Nach dem zu späten Erscheinen von Herbs Artikel in telepolis habe am 31. Dezember 2007 meine Zweifel an der bisherigen Auslegung öffentlich gemacht:
http://archiv.twoday.net/stories/4572178/
"Seit einiger Zeit bin ich gar nicht mehr davon überzeugt, dass am 31. Dezember 2007 eine Ausschlussfrist abläuft. Diese läuft am 31. Dezember 2008 ab. Hat der Autor vor dem 31. Dezember 2008 nicht gegenüber dem Verlag widersprochen, fallen die ausschließlichen Online-Nutzungsrechte an den Verlag.
Die von DINI und dem Urheberrechtsbündnis verbreitete Ansicht, man müsse möglichst Anfang 2008 widersprechen, da man nach einer Benachrichtigung des Verlags nur drei Monate für den Widerspruch habe, fußt auf einer falschen Auslegung des Gesetzeswortlauts. Die Dreimonatsfrist gilt nicht für bereits heute bekannte Nutzungsarten!
Am 1. Januar 2008 haben die Autoren nach wie vor die Online-Nutzungsrechte, denn erst ein Jahr später fallen diese automatisch an den Verlag, wenn der Autor nicht widersprochen hat. Die Einräumung eines Nutzungsrechts an einen Dritten (Schriftenserver) kann also bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen. Nichts anderes ergibt sich aus der Handreichung des Börsenvereins zum Thema."
Im Kommentar zu diesem Beitrag wies BCK schlüssig nach, dass die vom Urheberrechtsbündnis und Steinhauer vertretene Dreimonatsfrist nicht mit dem insofern klaren Wortlaut der Gesetzesbegründung im Einklang steht.
Am 3. Januar formulierte ich meine Position auch in INETBIB:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35359.html
Dabei zitierte ich aus den Folien des Göttinger Spindler-Mitarbeiters Heckmann zu den Konstanzer Open-Access-Tagen:
"Inzwischen gehe ich davon aus, dass Rechteeinraeumungen an
Schriftenserver bis 31.12.2008 erfolgen koennen, die
Verlage daran hindern, ausschliessliche Nutzungsrechte
geltend zu machen.
http://archiv.twoday.net/stories/4572178/ (mit Kommentaren)
Dies scheint auch die Position des Boersenvereins zu sein
und auch die von Heckmann in
http://www.ub.uni-konstanz.de/fileadmin/Dateien/OpenAccess/Heckmann_oa_tage_konstanz07.pdf
"Zur Sicherung der Verwertungsmöglichkeiten sollten sich
insbesondere Repositorien um eine Nutzungsrechtseinräumung
bis zum 1.1.2009 bemühen.""
Wohl auf Betreiben von Rubina Vock, die mit meiner Position nicht einverstanden war, meldete sich Heckmann in INETBIB am 5. Januar zu Wort und widerrief seine Konstanzer Aussage:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35367.html
"* Eine Rechteübertragung OHNE Ausübung des Widerrufrechts ist nach meiner
Auffassung nur bis zum 1.01.2008 zulässig gewesen. Hierfür spricht insbesondere
(wie Herr Dr. Steinhauer in Konstanz richtig angemerkt hat) der Wortlaut der
Regelung.
* Die von mir angesprochene (und von Herrn Dr. Graf zitierte) Möglichkeit einer
Nutzungsrechtseinräumung bis zum 1.1.2009 an ein Repository betrifft hingegen
nur den Fall, daß der Urheber zuvor/zugleich auch das Widerrufrecht gegenüber
dem Inhaber aller wesentlichen Nutzungsrechte ausgeübt hat."
Ich habe mich in der ML von open-access.net und wortgleich auch in INETBIB vom 5. Januar ausführlich zu meiner Auslegung geäußert:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35369.html
Es braeuchte eigentlich hier nicht wiederholt zu werden,
was in den
Kommentaren zu
http://archiv.twoday.net/stories/4572178/
schluessig dargelegt ist. Entscheidend ist nicht, wie ein
Laie das
Gesetz versteht, sondern was mit dem Gesetz nach Ausweis
der amtlichen
Begruendung(en) beabsichtigt wurde.
Zitat:
" Letzte Unklarheiten beseitigt ein Blick in die
"Begründung der
Beschlussempfehlung" (Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses (6. Ausschuss) des Bundestages, BT-Drs
16/5939,
Synopse S. 5 und 12, Begründung S. 44 und 46). Es heißt
dort
Auch für die Übergangsregelung des § 137l soll die Anregung
des
Bundesrates zu § 31a Abs. 1 Satz 3 und 4 aufgegriffen (...)
und auch
für Altverträge die Rechte des Urhebers bei der Nutzung von
Werken in
heute noch unbekannten Nutzungsarten gestärkt werden.
Dementsprechend
bestimmt der neu eingefügte Satz 3, dass der Verwerter
verpflichtet
ist, den Urheber unter der letzten ihm bekannten Anschrift
zu
informieren, bevor er beginnt, das Werk in einer Art zu
nutzen, die
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch
unbekannt war. Das
Widerspruchsrecht des Urhebers erlischt, parallel zur
Regelung des
§31a, drei Monate nach Übersendung der Information über die
beabsichtigte Aufnahme der Nutzung in der neuen
Nutzungsart. Für die
Nutzung von Werken in Nutzungsarten, die beim
Vertragsschluss noch
unbekannt waren, inzwischen aber als neue Nutzungsarten
bekannt
geworden sind, bleibt es bei der Regelung des
Gesetzentwurfes der
Bundesregierung.
Steinhauers Ansicht (Fristen bei § 137 l UrhG, 10.12.2007),
der Verlag
könne die einjährige Widerspruchsfrist bei Altverträgen
durch ein
Informationsschreiben über die beabsichtige Digitalisierung
auf 3
Monate verkürzen, ist daher abwegig."
Fuer jede Abweichung vom Text eines Regierungsentwurfs im
Zuge der
parlamentarischen Behandlung gibt es eine amtliche
Begruendung, die
vom federfuehrenden parlamentarischen Gremium verantwortet
wird. Wie
man die obige amtliche Begruendung missverstehen kann, ist
mir nicht
klar.
Sie sagt unzweideutig, dass die Benachrichtung durch den
Verlag mit
der Dreimonatsfrist nur stattfindet, wenn die Nutzungsart
am 1.8.2008
unbekannt war. Online-Nutzung ist aber seit ca. 1995
allgemein
bekannt.
Will ein Verlag die Online-Nutzung aufnehmen, so muss er
sich nach
meiner Rechtsauffassung 2008 mit dem Autor ins Benehmen
setzen, da die
Uebertragungsfiktion nach dem Wortlaut des Gesetzes sich
auf ein
ausschliessliches Nutzungsrecht bezieht (wogegen
verfassungsrechtliche
Einwaende vorgebracht wurden).
Am 1.1.2008 ist entweder der Verlag oder der Autor Inhaber
des
ausschliesslichen Nutzungsrechtes. Waere es der Verlag,
duerfte dieser
den Autor von der Nutzung ausschliessen. Der Autor haette
wiederum die
Moeglichkeit, dem Verlag die Nutzungsrechte wieder
wegzunehmen, indem
er im Jahr 2008 widerspricht.
Liegt ein Widerspruch vor, hat der Verlag aber bereits
genutzt bzw.
das Buch einem Dritter unterlizensiert, wozu er nur mit
einem
ausschliesslichen Nutzungsrecht befugt ist, so muesste er
die eigene
Nutzung einstellen, waehrend sein Lizenznehmer weiternutzen
duerfte.
Diese Konsequenz waere mit der angestrebten
Rechtssicherheit nicht
vereinbar. Daher ist die Praemisse zu verwerfen und die
andere
Alternative als gueltig anzusehen: Der Autor bleibt vom 1.
Januar 2008
bis 31. Dezember 2008 Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungsrechte und
ist insoweit frei, einem Dritten (Schriftenserver) einfache
oder
ausschliessliche Nutzungsrechte zu uebertragen.
Was geschieht mit diesen Rechten Dritter, wenn der Urheber
bis 31.
Dezember nicht widersprochen hat?
Dazu muss man die amtliche Begruendung des
Regierungsentwurfs lesen:
"Sofern ein Dritter die Rechte für die neue Nutzungsart
etwa nach
Bekanntwerden der Nutzungsart erworben hat, bleiben diese
Rechte nach
Absatz 1 Satz 2 unberührt. Hiermit wird klargestellt, dass
die Fiktion
nicht in bestehende Verträge eingreift, durch die Rechte an
vor dem
Inkrafttreten des Gesetzes bekannten Nutzungsarten wirksam
übertragen
wurden. Erfolgte die Rechtseinräumung nur beschränkt (z. B.
durch
Erteilung einer nicht ausschließlichen Berechtigung), so
greift die
Fiktion in dem verbleibenden Umfang. Hat etwa ein Komponist
einem
Dritten das nicht ausschließliche Recht zur
On-Demand-Auswertung eines
Musikstücks eingeräumt, so gilt die Fiktion dennoch auch
für das Recht
der On-Demand-Auswertung. Der Dritte ist jedoch weiter
berechtigt, von
seinem nicht ausschließlichen Nutzungsrecht Gebrauch zu
machen."
Die Fiktion greift nicht in bestehende Vertraege ein. Die
Fiktion des
ausschliesslichen Nutzungsrechts fuer den Verlag greift,
wie soeben
gezeigt, aus Gruenden der Rechtssicherheit erst, wenn fest
steht, dass
der Urheber nicht widersprochen hat. Innerhalb der
Widerspruchsfrist
greift sie nicht, da dies einen unertraeglichen
Kuddelmuddel bedeuten
wuerde. Daraus folgt zwingend, dass bis zum 31. Dezember
2008 einem
Dritten eingeraeumte Nutzungsrechte auch nach diesem Datum
wahrgenommen werden koennen. Der Verlag kann, wenn der
Autor nicht
widersprochen hat, nur im "verbleibenden Umfang" von dem
ausschliesslichen Nutzungsrecht Gebrauch machen. Schliesst
das
Repositorium oder entfernt es die Arbeit des Autors etwa im
Jahr 2009,
kann dieser keine weitere Ubertragung an ein anderes
Repositorium
veranlassen, es sei denn, er hat von seinem
Widerspruchsrecht Gebrauch
gemacht.
Jede andere Interpretation setzt sich ueber den klaren
Wortlaut der amtlichen Gesetzesmaterialien hinweg.
Steinhauers soeben veröffentlichte Stellungnahme unter
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/06/s137_l_urhg_nach_dem_1_januar~3537639
hat folgenden Wortlaut (kursiv, Kommentare von mir in Normalschrift):
Seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Urheberrecht. Autoren, die ihre Online-Rechte sichern wollten, haben bis zum 31.12.2007 Repositorien entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt.
Nach § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG sind diese Rechteeinräumungen von der Rechtsübertragungsfiktion des § 137 l Abs. 1 S. 1 bis 3 UrhG ausgenommen. Insoweit müssen die Autoren bei den Verlagen keinen Widerspruch erheben, um ein Abwandern ihrer Online-Rechte zu verhindern.
Die Diskussion der letzten Wochen hat sich naturgemäß auf ein Handeln bis zum 31.12.2007 konzentriert. Was aber gilt nun nach dem Inkrafttreten des „Zweiten Korbes“?
1.Die Urheber sind weiterhin Inhaber der Online-Rechte. Die Rechtsübertragungsfiktion von § 137 l Abs. 1 UrhG greift ein, sofern der Urheber von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Ob dies so ist, kann aber erst nach Ablauf der einjährigen Widerspruchsfrist des § 137 l Abs. 1 S. 2 UrhG festgestellt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit ist von einem Rechteübergang auf die Verlage erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist auszugehen.
Steinhauer teilt also meine Ansicht, dass die Urheber am 1. Januar Inhaber der Online-Rechte geblieben sind. Er übernimmt mein Argument der Rechtssicherheit.
2.Die Urheber können Dritten bis zum 31.12.2008 Online-Rechte einräumen. Sie brauchen hierfür gegenüber den Verlagen auch keinen Widerspruch zu erklären. Die Rechteeinräumungen bleiben auch über den 31.12.2008 hinaus wirksam. Das ergibt sich aus § 33 S. 1 UrhG, der bereits getroffene Verfügungen gegenüber späteren Verfügungen schützt. Für die Rechteübertragungsfiktion des § 137 l Abs. 1 UrhG, die gewissermaßen eine „Verfügung durch Schweigen“ ist, kann nichts anderes gelten.
Auch das stimmt mit meiner Auffassung überein, nicht aber mit der jüngsten Klarstellung durch Heckmann, der für 2008 eine Wirksamkeit der Rechteeinräumungen nur bei erfolgtem Widerspruch sieht. Steinhauers Ansicht, die durch den Verweis auf § 33 UrhG untermauert wird, ist zuzustimmen.
3.Wollen die Urheber darüberhinaus den Übergang der Onlinerechte auf Verlage verhindern, müssen sie einem solchen Rechteübergang ausdrücklich widersprechen. Eine Rechteeinräumung an Dritte allein reicht hierfür seit dem 1.1.2008 nicht mehr aus. § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG bezieht sich nach seinem Wortlaut („eingeräumt hat“) auf bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechts erfolgte Nutzungsrechtseinräumungen.
Hier besteht ein Dissens. Aus der Vergangenheitsform hat kann man meines Erachtens nicht schließen, dass das Inkrafttreten und nicht das Wirksamwerden der Fiktion der zeitliche Bezugspunkt ist.
Zu erwähnen ist die Variante des Börsenvereins:
"Er kann einem Dritten die ausschließlichen Rechte an einer oder allen neuen Nutzungsarten seines Werkes übertragen, solange sein Verlag die entsprechenden Nutzungen noch nicht aufgrund der neuen Gesetzeslage aufgenommen hat."
Damit verhindert der Autor nach Ansicht des Börsenvereins in gleicher Weise wie bei einem Widerspruch. Als Frist wird das Aufnehmen der Nutzung durch den Verlag genannt.
Man wird aber nach dem Gesetz als spätesten Zeitpunkt für eine solche Einräumung, falls der Verlag 2008 die Nutzung noch nicht aufnimmt, nach der Variante des Börsenvereins den 31. Dezember 2008 ansetzen können.
Da eine gegenseitige Benachrichtigungspflicht dem Gesetz für die derzeit bekannten Nutzungsarten nicht zu entnehmen ist, kann es zu dem im Interesse der Rechtssicherheit absolut zu vermeidenden "Kuddelmuddel" kommen, folgt man dem Börsenverein.
Beispiel: Am 1. Mai 2008 schickt der Verlag A dem Autor B mittels Brief an die letzte bekannte Adresse die Mitteilung über die Aufnahme der Online-Nutzung für das 1993 erschienen Buch des A im Portal Libreka. Der Brief kommt zurück, der Verlag nimmt trotzdem die Nutzung am 1. Juni 2008 auf. Am 1. Juli überträgt der Autor, der davon nichts ahnt, seine Nutzungsrechte einem Repositorium C.
Nach Steinhauer und mir darf der Verlag nicht ohne Zustimmung des Urhebers nutzen. Die Übertragung an C ist wirksam.
Will der Autor den automatischen Anfall der Nutzungsrechte an den Verlag zum 1. Januar 2009 verhindern, muss er nach meiner Rechtsauffassung nichts weiter tun, da die Rechteeinräumung an C den Anfall blockiert.
Für den Börsenverein steht dagegen fest, dass die Rechteeinräumung an C unwirksam ist und der Verlag nach Aufnahme der Nutzung C zwingen könnte, das Buch wieder zu entfernen.
Der Autor B hätte nun aber noch den Trumpf des Widerspruchs im Ärmel. Dieses Recht besteht unbestritten bis 31. Dezember 2008. Nachdem ihm C (das wie üblich eingeknickt ist) am 1. August 2008 mitgeteilt hat, dass es sein Buch auf Verlagsaufforderung entfernt hat, entzieht B dem Verlag A das Nutzungsrecht durch Widerspruch. A muss die Nutzungen einstellen, während die Unterlizenznehmer ungeschoren bleiben. C kann den Text wieder einstellen.
Dieses eher absurde Procedere zeigt, dass die Ansicht des Börsenvereins abwegig ist.
Angenommen, Steinhauers Ansicht sei nicht a priori der Vorzug zu geben, weil er mit der Autorität des ausgebildeten Juristen spricht, dann wird man meine Deutung für zumindest ebenfalls vertretbar halten können.
Dann aber stellt sich die Frage, welche Ansicht aus pragmatischen Gründen zu bevorzugen ist bzw. für Open Access das geringere Risiko aufweist.
Autoren, die gern eine Kontrolle über die Online-Nutzung ihrer Arbeit hätten und sich Gedanken über die Langzeitverfügbarkeit ihrer Arbeit auf dem gewählten Schriftenserver machen, sollten sicherheitshalber der Ansicht Steinhauers folgen und 2008 beim Verlag widersprechen (sofern sie dies nach Treu und Glauben dürfen, was Sammelwerke betrifft).
Haben sie nicht mehreren Schriftenservern einfache Nutzungsrechte eingeräumt, kann es ja 2009 oder später vorkommen, dass der Schriftenserver geschlossen wird und ihnen durch das ausschließliche Nutzungsrecht des Verlags die Möglichkeit verbaut ist, ersatzweise ihre Arbeit auf einem anderen zu deponieren.
Autoren, die die Sichtbarkeit ihrer Arbeiten höher gewichten, bräuchten neben der Rechteeinräumung an einen oder mehrere Schriftenserver nichts zu tun.
Habe ich Recht, wäre der automatische Übergang der ausschließlichen Online-Rechte zum 1. Januar 2009 durch die Rechteeinräumung 2008 blockiert.
Hat Steinhauer Recht, so ist es dem durchschnittlichen Autor ja durchaus willkommen, dass der Verlag mittels ausschließlichem Nutzungsrecht selbst nutzen und unterlizenzieren z.B. an Google Book Search kann. Die eingeräumten Nutzungsrechte des Schriftenservers, der hoffentlich lange besteht, bleiben wirksam. Die Arbeit kann durch Harvester auch in andere Nachweissysteme eingebracht werden (deposit local, harvest central).
In pragmatischer Sicht erweist sich meine Ansicht als mehr oder minder entbehrlich. Ein Forscher der dazu gebracht werden kann, gegenüber dem Verlag zu widersprechen, kann wohl auch dazu gebracht werden, mit gleicher Post dem Schriftenserver Rechte einzuräumen.
Hinzu kommt ein psychologisches Moment. Wenn die Schriftenserver den Wissenschaftlern nun sagen "April, April", der 31.12.2007 war gar keine Ausschlussfrist, macht das keinen guten Eindruck. Massives Werben für den Kombi-Pack (Rechteeinräumung plus Widerspruch a) ganz, b) mit einfachem Nutzungsrecht an den Verlag, c) mit Weiterlizenzierungsmöglichkeit für Werbezwecke z.B. Google Book Search) oder alternativ die Rechteeinräumung "only" vermeidet den Eindruck einer Kehrtwende.
Entsprechende Musterbriefe nach dringend zuvor anzustrebender Einigung mit dem Börsenverein durch Urheberrechtsbündnis/DBV könnten dann ab Frühjahr oder Sommer propagiert werden.
4.In § 137 l Abs. 1 S. 3 UrhG findet sich eine Dreimonatsfrist. Danach erlischt das Widerspruchsrecht der Autoren drei Monate, nachdem Verlage eine Mitteilung, dass sie das neue Recht ausüben wollen, an die Autoren abgeschickt haben. Dem Wortlaut nach ist es nicht eindeutig, ob diese Frist, die „im übrigen“ gilt, die Jahresfrist von § 137 l Abs. 1 S. 2 UrhG verkürzen kann oder ob sich diese Frist allein auf unbekannte Nutzungsarten bezieht, die erst nach dem 1.1.2008 bekannt werden.
Folgt man der letzteren Möglichkeit, spielt die Dreimonatsfrist für die Online-Nutzung, die ja eine bereits bekannte Nutzungsart ist, keine Rolle. Davon geht offenbar auch der Gesetzgeber aus (BT-Drs. 16/5939, S. 46). Da die Ansicht des Gesetzgebers in den Parlamentsmaterialien nur hilfsweise für die Auslegung von Gesetzen heranzuziehen und letztlich der Wortlaut des Gesetzes selbst entscheidend und verbindlich ist, wurde hier und im Ergebnis auch vom Urheberrechtsbündnis empfohlen, einen Widerspruch bereits in den ersten drei Monaten einzulegen. Es spricht freilich wegen der sehr eindeutigen Begründung des Gesetzgebers sehr viel dafür, dass § 137 l Abs. 1 S. 3 UrhG und damit die Dreimonatsfrist für die Online-Nutzung ohne Bedeutung ist.
Damit nimmt Steinhauer seine frühere Ansicht zurück und stimmt BCK und mir zu.
Fazit: Autoren können noch das ganze Jahr 2008 Dritten Online-Rechte einräumen. Allerdings vermag diese Rechteeinräumung allein den Eintritt der Rechtsübertragungsfiktion von § 137 l Abs. 1 S. 1 UrhG nicht mehr zu verhindern. § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG, der dies leistet, findet auf Nutzungsrechtseinräumungen in laufenden Jahr keine Anwendung mehr. Wollen Autoren einen Rechteübergang verhindern, müssen sie daher gegenüber den Verlagen bis zum 31.12.2008 ausdrücklich widersprechen. Unabhängig von der Ausübung eines Widerspruches sind und bleiben Rechteeinräumungen im laufenden Jahr wirksam.
Nachbemerkung: § 137 l UrhG wird die OA-Gemeinde, aber auch die Verlage sicher noch weiter beschäftigen. Denn auch für die bis zum 31.12.2007 eingräumten Rechte ist noch nicht wirklich Ruhe. Trotz des recht eindeutigen Wortlautes von § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG vertritt der Gesetzgeber nämlich die Ansicht, eine nur einfache Nutzungsrechtseinräumung sperre die Anwendbarkeit von § 137 l UrhG für die fragliche Nutzungsart nicht (BT-Drs. 16/ 1828, S. 34). Vielmehr erstrecke sich die Rechtsübertragungsfiktion in einem solchen Fall auf die noch beim Autor verbliebenen Rechte dieser Nutzungsart. Diese Ansicht ist nur vor dem Hintergrund einer (verfassungsrechtlich problematischen) Annahme eines Übergangs von ausschließlichen Nutzungsrechten auf die Verlage im Rahmen von § 137 l UrhG verständlich und steht und fällt letztlich mit ihr. Wer allerdings als Autor ganz sicher gehen möchte, sollte bei den betroffenen Verlagen auch dann einen Widerspruch einlegen, wenn er bereits bis zum 31.12.2007 einem Dritten entsprechende Nutzungsrechte als lediglich einfache Nutzungsrechte eingräumt hat.
Eines aber ist in jedem Fall sicher: Die bereits eingeräumten Nutzungsrechte haben Bestand!
Dem letzten Satz stimmen wir gern zu. Hinsichtlich der praktischen Konsequenzen sind die verbliebenen Meinungsunterschiede zwischen Steinhauer und mir weitgehend vernachlässigbar. Gelingt es Steinhauer, "Göttingen" (Spindler/Heckmann) und das Urheberrechtsbündnis auf seine Seite zu ziehen, wäre das eine gute Basis für die wichtigere Auseinandersetzung mit dem Börsenverein.

Wir blicken zurück:
Bis kurz vor dem Jahreswechsel vertrat ich wie die damals herrschende, von Steinhauer aufgebrachte und von mir oft in INETBIB und hier vertretene Meinung die Ansicht, nur bis zum 31.12.2007 könnte ein Autor den automatischen Anfall der Online-Rechte an den Verlag durch Übertragung der Nutzungsrechte verhindern. Ab dem 1.1.2008 habe er ein Jahr Zeit, Widerspruch gegenüber dem Verlag einzulegen. Siehe nur:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26892/1.html (Ulrich Herb)
Klaus Graf: Urheberrechtsnovelle - Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007,
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=956
Und viele Beiträge in
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
Am 21. Dezember 2007 machte BCK hier auf die Handreichung des Börsenvereins aufmerksam:
http://archiv.twoday.net/stories/4552355/
"Bemerkenswert ist, dass der Börsenverein den 31.12.2007 offenbar nicht als Ausschlussgrenze ansieht. Hiernach wären Rechteübertragungen auch später noch möglich, solange der Verlag noch nicht selbst die Nutzung aufgenommen hat."
Nach dem zu späten Erscheinen von Herbs Artikel in telepolis habe am 31. Dezember 2007 meine Zweifel an der bisherigen Auslegung öffentlich gemacht:
http://archiv.twoday.net/stories/4572178/
"Seit einiger Zeit bin ich gar nicht mehr davon überzeugt, dass am 31. Dezember 2007 eine Ausschlussfrist abläuft. Diese läuft am 31. Dezember 2008 ab. Hat der Autor vor dem 31. Dezember 2008 nicht gegenüber dem Verlag widersprochen, fallen die ausschließlichen Online-Nutzungsrechte an den Verlag.
Die von DINI und dem Urheberrechtsbündnis verbreitete Ansicht, man müsse möglichst Anfang 2008 widersprechen, da man nach einer Benachrichtigung des Verlags nur drei Monate für den Widerspruch habe, fußt auf einer falschen Auslegung des Gesetzeswortlauts. Die Dreimonatsfrist gilt nicht für bereits heute bekannte Nutzungsarten!
Am 1. Januar 2008 haben die Autoren nach wie vor die Online-Nutzungsrechte, denn erst ein Jahr später fallen diese automatisch an den Verlag, wenn der Autor nicht widersprochen hat. Die Einräumung eines Nutzungsrechts an einen Dritten (Schriftenserver) kann also bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen. Nichts anderes ergibt sich aus der Handreichung des Börsenvereins zum Thema."
Im Kommentar zu diesem Beitrag wies BCK schlüssig nach, dass die vom Urheberrechtsbündnis und Steinhauer vertretene Dreimonatsfrist nicht mit dem insofern klaren Wortlaut der Gesetzesbegründung im Einklang steht.
Am 3. Januar formulierte ich meine Position auch in INETBIB:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35359.html
Dabei zitierte ich aus den Folien des Göttinger Spindler-Mitarbeiters Heckmann zu den Konstanzer Open-Access-Tagen:
"Inzwischen gehe ich davon aus, dass Rechteeinraeumungen an
Schriftenserver bis 31.12.2008 erfolgen koennen, die
Verlage daran hindern, ausschliessliche Nutzungsrechte
geltend zu machen.
http://archiv.twoday.net/stories/4572178/ (mit Kommentaren)
Dies scheint auch die Position des Boersenvereins zu sein
und auch die von Heckmann in
http://www.ub.uni-konstanz.de/fileadmin/Dateien/OpenAccess/Heckmann_oa_tage_konstanz07.pdf
"Zur Sicherung der Verwertungsmöglichkeiten sollten sich
insbesondere Repositorien um eine Nutzungsrechtseinräumung
bis zum 1.1.2009 bemühen.""
Wohl auf Betreiben von Rubina Vock, die mit meiner Position nicht einverstanden war, meldete sich Heckmann in INETBIB am 5. Januar zu Wort und widerrief seine Konstanzer Aussage:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35367.html
"* Eine Rechteübertragung OHNE Ausübung des Widerrufrechts ist nach meiner
Auffassung nur bis zum 1.01.2008 zulässig gewesen. Hierfür spricht insbesondere
(wie Herr Dr. Steinhauer in Konstanz richtig angemerkt hat) der Wortlaut der
Regelung.
* Die von mir angesprochene (und von Herrn Dr. Graf zitierte) Möglichkeit einer
Nutzungsrechtseinräumung bis zum 1.1.2009 an ein Repository betrifft hingegen
nur den Fall, daß der Urheber zuvor/zugleich auch das Widerrufrecht gegenüber
dem Inhaber aller wesentlichen Nutzungsrechte ausgeübt hat."
Ich habe mich in der ML von open-access.net und wortgleich auch in INETBIB vom 5. Januar ausführlich zu meiner Auslegung geäußert:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35369.html
Es braeuchte eigentlich hier nicht wiederholt zu werden,
was in den
Kommentaren zu
http://archiv.twoday.net/stories/4572178/
schluessig dargelegt ist. Entscheidend ist nicht, wie ein
Laie das
Gesetz versteht, sondern was mit dem Gesetz nach Ausweis
der amtlichen
Begruendung(en) beabsichtigt wurde.
Zitat:
" Letzte Unklarheiten beseitigt ein Blick in die
"Begründung der
Beschlussempfehlung" (Beschlussempfehlung und Bericht des
Rechtsausschusses (6. Ausschuss) des Bundestages, BT-Drs
16/5939,
Synopse S. 5 und 12, Begründung S. 44 und 46). Es heißt
dort
Auch für die Übergangsregelung des § 137l soll die Anregung
des
Bundesrates zu § 31a Abs. 1 Satz 3 und 4 aufgegriffen (...)
und auch
für Altverträge die Rechte des Urhebers bei der Nutzung von
Werken in
heute noch unbekannten Nutzungsarten gestärkt werden.
Dementsprechend
bestimmt der neu eingefügte Satz 3, dass der Verwerter
verpflichtet
ist, den Urheber unter der letzten ihm bekannten Anschrift
zu
informieren, bevor er beginnt, das Werk in einer Art zu
nutzen, die
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch
unbekannt war. Das
Widerspruchsrecht des Urhebers erlischt, parallel zur
Regelung des
§31a, drei Monate nach Übersendung der Information über die
beabsichtigte Aufnahme der Nutzung in der neuen
Nutzungsart. Für die
Nutzung von Werken in Nutzungsarten, die beim
Vertragsschluss noch
unbekannt waren, inzwischen aber als neue Nutzungsarten
bekannt
geworden sind, bleibt es bei der Regelung des
Gesetzentwurfes der
Bundesregierung.
Steinhauers Ansicht (Fristen bei § 137 l UrhG, 10.12.2007),
der Verlag
könne die einjährige Widerspruchsfrist bei Altverträgen
durch ein
Informationsschreiben über die beabsichtige Digitalisierung
auf 3
Monate verkürzen, ist daher abwegig."
Fuer jede Abweichung vom Text eines Regierungsentwurfs im
Zuge der
parlamentarischen Behandlung gibt es eine amtliche
Begruendung, die
vom federfuehrenden parlamentarischen Gremium verantwortet
wird. Wie
man die obige amtliche Begruendung missverstehen kann, ist
mir nicht
klar.
Sie sagt unzweideutig, dass die Benachrichtung durch den
Verlag mit
der Dreimonatsfrist nur stattfindet, wenn die Nutzungsart
am 1.8.2008
unbekannt war. Online-Nutzung ist aber seit ca. 1995
allgemein
bekannt.
Will ein Verlag die Online-Nutzung aufnehmen, so muss er
sich nach
meiner Rechtsauffassung 2008 mit dem Autor ins Benehmen
setzen, da die
Uebertragungsfiktion nach dem Wortlaut des Gesetzes sich
auf ein
ausschliessliches Nutzungsrecht bezieht (wogegen
verfassungsrechtliche
Einwaende vorgebracht wurden).
Am 1.1.2008 ist entweder der Verlag oder der Autor Inhaber
des
ausschliesslichen Nutzungsrechtes. Waere es der Verlag,
duerfte dieser
den Autor von der Nutzung ausschliessen. Der Autor haette
wiederum die
Moeglichkeit, dem Verlag die Nutzungsrechte wieder
wegzunehmen, indem
er im Jahr 2008 widerspricht.
Liegt ein Widerspruch vor, hat der Verlag aber bereits
genutzt bzw.
das Buch einem Dritter unterlizensiert, wozu er nur mit
einem
ausschliesslichen Nutzungsrecht befugt ist, so muesste er
die eigene
Nutzung einstellen, waehrend sein Lizenznehmer weiternutzen
duerfte.
Diese Konsequenz waere mit der angestrebten
Rechtssicherheit nicht
vereinbar. Daher ist die Praemisse zu verwerfen und die
andere
Alternative als gueltig anzusehen: Der Autor bleibt vom 1.
Januar 2008
bis 31. Dezember 2008 Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungsrechte und
ist insoweit frei, einem Dritten (Schriftenserver) einfache
oder
ausschliessliche Nutzungsrechte zu uebertragen.
Was geschieht mit diesen Rechten Dritter, wenn der Urheber
bis 31.
Dezember nicht widersprochen hat?
Dazu muss man die amtliche Begruendung des
Regierungsentwurfs lesen:
"Sofern ein Dritter die Rechte für die neue Nutzungsart
etwa nach
Bekanntwerden der Nutzungsart erworben hat, bleiben diese
Rechte nach
Absatz 1 Satz 2 unberührt. Hiermit wird klargestellt, dass
die Fiktion
nicht in bestehende Verträge eingreift, durch die Rechte an
vor dem
Inkrafttreten des Gesetzes bekannten Nutzungsarten wirksam
übertragen
wurden. Erfolgte die Rechtseinräumung nur beschränkt (z. B.
durch
Erteilung einer nicht ausschließlichen Berechtigung), so
greift die
Fiktion in dem verbleibenden Umfang. Hat etwa ein Komponist
einem
Dritten das nicht ausschließliche Recht zur
On-Demand-Auswertung eines
Musikstücks eingeräumt, so gilt die Fiktion dennoch auch
für das Recht
der On-Demand-Auswertung. Der Dritte ist jedoch weiter
berechtigt, von
seinem nicht ausschließlichen Nutzungsrecht Gebrauch zu
machen."
Die Fiktion greift nicht in bestehende Vertraege ein. Die
Fiktion des
ausschliesslichen Nutzungsrechts fuer den Verlag greift,
wie soeben
gezeigt, aus Gruenden der Rechtssicherheit erst, wenn fest
steht, dass
der Urheber nicht widersprochen hat. Innerhalb der
Widerspruchsfrist
greift sie nicht, da dies einen unertraeglichen
Kuddelmuddel bedeuten
wuerde. Daraus folgt zwingend, dass bis zum 31. Dezember
2008 einem
Dritten eingeraeumte Nutzungsrechte auch nach diesem Datum
wahrgenommen werden koennen. Der Verlag kann, wenn der
Autor nicht
widersprochen hat, nur im "verbleibenden Umfang" von dem
ausschliesslichen Nutzungsrecht Gebrauch machen. Schliesst
das
Repositorium oder entfernt es die Arbeit des Autors etwa im
Jahr 2009,
kann dieser keine weitere Ubertragung an ein anderes
Repositorium
veranlassen, es sei denn, er hat von seinem
Widerspruchsrecht Gebrauch
gemacht.
Jede andere Interpretation setzt sich ueber den klaren
Wortlaut der amtlichen Gesetzesmaterialien hinweg.
Steinhauers soeben veröffentlichte Stellungnahme unter
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/06/s137_l_urhg_nach_dem_1_januar~3537639
hat folgenden Wortlaut (kursiv, Kommentare von mir in Normalschrift):
Seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Urheberrecht. Autoren, die ihre Online-Rechte sichern wollten, haben bis zum 31.12.2007 Repositorien entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt.
Nach § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG sind diese Rechteeinräumungen von der Rechtsübertragungsfiktion des § 137 l Abs. 1 S. 1 bis 3 UrhG ausgenommen. Insoweit müssen die Autoren bei den Verlagen keinen Widerspruch erheben, um ein Abwandern ihrer Online-Rechte zu verhindern.
Die Diskussion der letzten Wochen hat sich naturgemäß auf ein Handeln bis zum 31.12.2007 konzentriert. Was aber gilt nun nach dem Inkrafttreten des „Zweiten Korbes“?
1.Die Urheber sind weiterhin Inhaber der Online-Rechte. Die Rechtsübertragungsfiktion von § 137 l Abs. 1 UrhG greift ein, sofern der Urheber von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Ob dies so ist, kann aber erst nach Ablauf der einjährigen Widerspruchsfrist des § 137 l Abs. 1 S. 2 UrhG festgestellt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit ist von einem Rechteübergang auf die Verlage erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist auszugehen.
Steinhauer teilt also meine Ansicht, dass die Urheber am 1. Januar Inhaber der Online-Rechte geblieben sind. Er übernimmt mein Argument der Rechtssicherheit.
2.Die Urheber können Dritten bis zum 31.12.2008 Online-Rechte einräumen. Sie brauchen hierfür gegenüber den Verlagen auch keinen Widerspruch zu erklären. Die Rechteeinräumungen bleiben auch über den 31.12.2008 hinaus wirksam. Das ergibt sich aus § 33 S. 1 UrhG, der bereits getroffene Verfügungen gegenüber späteren Verfügungen schützt. Für die Rechteübertragungsfiktion des § 137 l Abs. 1 UrhG, die gewissermaßen eine „Verfügung durch Schweigen“ ist, kann nichts anderes gelten.
Auch das stimmt mit meiner Auffassung überein, nicht aber mit der jüngsten Klarstellung durch Heckmann, der für 2008 eine Wirksamkeit der Rechteeinräumungen nur bei erfolgtem Widerspruch sieht. Steinhauers Ansicht, die durch den Verweis auf § 33 UrhG untermauert wird, ist zuzustimmen.
3.Wollen die Urheber darüberhinaus den Übergang der Onlinerechte auf Verlage verhindern, müssen sie einem solchen Rechteübergang ausdrücklich widersprechen. Eine Rechteeinräumung an Dritte allein reicht hierfür seit dem 1.1.2008 nicht mehr aus. § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG bezieht sich nach seinem Wortlaut („eingeräumt hat“) auf bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechts erfolgte Nutzungsrechtseinräumungen.
Hier besteht ein Dissens. Aus der Vergangenheitsform hat kann man meines Erachtens nicht schließen, dass das Inkrafttreten und nicht das Wirksamwerden der Fiktion der zeitliche Bezugspunkt ist.
Zu erwähnen ist die Variante des Börsenvereins:
"Er kann einem Dritten die ausschließlichen Rechte an einer oder allen neuen Nutzungsarten seines Werkes übertragen, solange sein Verlag die entsprechenden Nutzungen noch nicht aufgrund der neuen Gesetzeslage aufgenommen hat."
Damit verhindert der Autor nach Ansicht des Börsenvereins in gleicher Weise wie bei einem Widerspruch. Als Frist wird das Aufnehmen der Nutzung durch den Verlag genannt.
Man wird aber nach dem Gesetz als spätesten Zeitpunkt für eine solche Einräumung, falls der Verlag 2008 die Nutzung noch nicht aufnimmt, nach der Variante des Börsenvereins den 31. Dezember 2008 ansetzen können.
Da eine gegenseitige Benachrichtigungspflicht dem Gesetz für die derzeit bekannten Nutzungsarten nicht zu entnehmen ist, kann es zu dem im Interesse der Rechtssicherheit absolut zu vermeidenden "Kuddelmuddel" kommen, folgt man dem Börsenverein.
Beispiel: Am 1. Mai 2008 schickt der Verlag A dem Autor B mittels Brief an die letzte bekannte Adresse die Mitteilung über die Aufnahme der Online-Nutzung für das 1993 erschienen Buch des A im Portal Libreka. Der Brief kommt zurück, der Verlag nimmt trotzdem die Nutzung am 1. Juni 2008 auf. Am 1. Juli überträgt der Autor, der davon nichts ahnt, seine Nutzungsrechte einem Repositorium C.
Nach Steinhauer und mir darf der Verlag nicht ohne Zustimmung des Urhebers nutzen. Die Übertragung an C ist wirksam.
Will der Autor den automatischen Anfall der Nutzungsrechte an den Verlag zum 1. Januar 2009 verhindern, muss er nach meiner Rechtsauffassung nichts weiter tun, da die Rechteeinräumung an C den Anfall blockiert.
Für den Börsenverein steht dagegen fest, dass die Rechteeinräumung an C unwirksam ist und der Verlag nach Aufnahme der Nutzung C zwingen könnte, das Buch wieder zu entfernen.
Der Autor B hätte nun aber noch den Trumpf des Widerspruchs im Ärmel. Dieses Recht besteht unbestritten bis 31. Dezember 2008. Nachdem ihm C (das wie üblich eingeknickt ist) am 1. August 2008 mitgeteilt hat, dass es sein Buch auf Verlagsaufforderung entfernt hat, entzieht B dem Verlag A das Nutzungsrecht durch Widerspruch. A muss die Nutzungen einstellen, während die Unterlizenznehmer ungeschoren bleiben. C kann den Text wieder einstellen.
Dieses eher absurde Procedere zeigt, dass die Ansicht des Börsenvereins abwegig ist.
Angenommen, Steinhauers Ansicht sei nicht a priori der Vorzug zu geben, weil er mit der Autorität des ausgebildeten Juristen spricht, dann wird man meine Deutung für zumindest ebenfalls vertretbar halten können.
Dann aber stellt sich die Frage, welche Ansicht aus pragmatischen Gründen zu bevorzugen ist bzw. für Open Access das geringere Risiko aufweist.
Autoren, die gern eine Kontrolle über die Online-Nutzung ihrer Arbeit hätten und sich Gedanken über die Langzeitverfügbarkeit ihrer Arbeit auf dem gewählten Schriftenserver machen, sollten sicherheitshalber der Ansicht Steinhauers folgen und 2008 beim Verlag widersprechen (sofern sie dies nach Treu und Glauben dürfen, was Sammelwerke betrifft).
Haben sie nicht mehreren Schriftenservern einfache Nutzungsrechte eingeräumt, kann es ja 2009 oder später vorkommen, dass der Schriftenserver geschlossen wird und ihnen durch das ausschließliche Nutzungsrecht des Verlags die Möglichkeit verbaut ist, ersatzweise ihre Arbeit auf einem anderen zu deponieren.
Autoren, die die Sichtbarkeit ihrer Arbeiten höher gewichten, bräuchten neben der Rechteeinräumung an einen oder mehrere Schriftenserver nichts zu tun.
Habe ich Recht, wäre der automatische Übergang der ausschließlichen Online-Rechte zum 1. Januar 2009 durch die Rechteeinräumung 2008 blockiert.
Hat Steinhauer Recht, so ist es dem durchschnittlichen Autor ja durchaus willkommen, dass der Verlag mittels ausschließlichem Nutzungsrecht selbst nutzen und unterlizenzieren z.B. an Google Book Search kann. Die eingeräumten Nutzungsrechte des Schriftenservers, der hoffentlich lange besteht, bleiben wirksam. Die Arbeit kann durch Harvester auch in andere Nachweissysteme eingebracht werden (deposit local, harvest central).
In pragmatischer Sicht erweist sich meine Ansicht als mehr oder minder entbehrlich. Ein Forscher der dazu gebracht werden kann, gegenüber dem Verlag zu widersprechen, kann wohl auch dazu gebracht werden, mit gleicher Post dem Schriftenserver Rechte einzuräumen.
Hinzu kommt ein psychologisches Moment. Wenn die Schriftenserver den Wissenschaftlern nun sagen "April, April", der 31.12.2007 war gar keine Ausschlussfrist, macht das keinen guten Eindruck. Massives Werben für den Kombi-Pack (Rechteeinräumung plus Widerspruch a) ganz, b) mit einfachem Nutzungsrecht an den Verlag, c) mit Weiterlizenzierungsmöglichkeit für Werbezwecke z.B. Google Book Search) oder alternativ die Rechteeinräumung "only" vermeidet den Eindruck einer Kehrtwende.
Entsprechende Musterbriefe nach dringend zuvor anzustrebender Einigung mit dem Börsenverein durch Urheberrechtsbündnis/DBV könnten dann ab Frühjahr oder Sommer propagiert werden.
4.In § 137 l Abs. 1 S. 3 UrhG findet sich eine Dreimonatsfrist. Danach erlischt das Widerspruchsrecht der Autoren drei Monate, nachdem Verlage eine Mitteilung, dass sie das neue Recht ausüben wollen, an die Autoren abgeschickt haben. Dem Wortlaut nach ist es nicht eindeutig, ob diese Frist, die „im übrigen“ gilt, die Jahresfrist von § 137 l Abs. 1 S. 2 UrhG verkürzen kann oder ob sich diese Frist allein auf unbekannte Nutzungsarten bezieht, die erst nach dem 1.1.2008 bekannt werden.
Folgt man der letzteren Möglichkeit, spielt die Dreimonatsfrist für die Online-Nutzung, die ja eine bereits bekannte Nutzungsart ist, keine Rolle. Davon geht offenbar auch der Gesetzgeber aus (BT-Drs. 16/5939, S. 46). Da die Ansicht des Gesetzgebers in den Parlamentsmaterialien nur hilfsweise für die Auslegung von Gesetzen heranzuziehen und letztlich der Wortlaut des Gesetzes selbst entscheidend und verbindlich ist, wurde hier und im Ergebnis auch vom Urheberrechtsbündnis empfohlen, einen Widerspruch bereits in den ersten drei Monaten einzulegen. Es spricht freilich wegen der sehr eindeutigen Begründung des Gesetzgebers sehr viel dafür, dass § 137 l Abs. 1 S. 3 UrhG und damit die Dreimonatsfrist für die Online-Nutzung ohne Bedeutung ist.
Damit nimmt Steinhauer seine frühere Ansicht zurück und stimmt BCK und mir zu.
Fazit: Autoren können noch das ganze Jahr 2008 Dritten Online-Rechte einräumen. Allerdings vermag diese Rechteeinräumung allein den Eintritt der Rechtsübertragungsfiktion von § 137 l Abs. 1 S. 1 UrhG nicht mehr zu verhindern. § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG, der dies leistet, findet auf Nutzungsrechtseinräumungen in laufenden Jahr keine Anwendung mehr. Wollen Autoren einen Rechteübergang verhindern, müssen sie daher gegenüber den Verlagen bis zum 31.12.2008 ausdrücklich widersprechen. Unabhängig von der Ausübung eines Widerspruches sind und bleiben Rechteeinräumungen im laufenden Jahr wirksam.
Nachbemerkung: § 137 l UrhG wird die OA-Gemeinde, aber auch die Verlage sicher noch weiter beschäftigen. Denn auch für die bis zum 31.12.2007 eingräumten Rechte ist noch nicht wirklich Ruhe. Trotz des recht eindeutigen Wortlautes von § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG vertritt der Gesetzgeber nämlich die Ansicht, eine nur einfache Nutzungsrechtseinräumung sperre die Anwendbarkeit von § 137 l UrhG für die fragliche Nutzungsart nicht (BT-Drs. 16/ 1828, S. 34). Vielmehr erstrecke sich die Rechtsübertragungsfiktion in einem solchen Fall auf die noch beim Autor verbliebenen Rechte dieser Nutzungsart. Diese Ansicht ist nur vor dem Hintergrund einer (verfassungsrechtlich problematischen) Annahme eines Übergangs von ausschließlichen Nutzungsrechten auf die Verlage im Rahmen von § 137 l UrhG verständlich und steht und fällt letztlich mit ihr. Wer allerdings als Autor ganz sicher gehen möchte, sollte bei den betroffenen Verlagen auch dann einen Widerspruch einlegen, wenn er bereits bis zum 31.12.2007 einem Dritten entsprechende Nutzungsrechte als lediglich einfache Nutzungsrechte eingräumt hat.
Eines aber ist in jedem Fall sicher: Die bereits eingeräumten Nutzungsrechte haben Bestand!
Dem letzten Satz stimmen wir gern zu. Hinsichtlich der praktischen Konsequenzen sind die verbliebenen Meinungsunterschiede zwischen Steinhauer und mir weitgehend vernachlässigbar. Gelingt es Steinhauer, "Göttingen" (Spindler/Heckmann) und das Urheberrechtsbündnis auf seine Seite zu ziehen, wäre das eine gute Basis für die wichtigere Auseinandersetzung mit dem Börsenverein.

KlausGraf - am Sonntag, 6. Januar 2008, 19:23 - Rubrik: Open Access
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Wikisource hat eine Autorenseite und diverse Hör-Texte zu dem am 9. Januar 1908 verstorbenen Zeichner und Autor:
http://de.wikisource.org/wiki/Wilhelm_Busch
Im BAM-Portal findet man Bilderbogen aus dem Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig (mit Copyfraud-Lizenz CC-NC), aber diese sind für den Werkgenuß unbrauchbar, da zu klein.

http://de.wikisource.org/wiki/Wilhelm_Busch
Im BAM-Portal findet man Bilderbogen aus dem Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig (mit Copyfraud-Lizenz CC-NC), aber diese sind für den Werkgenuß unbrauchbar, da zu klein.

KlausGraf - am Sonntag, 6. Januar 2008, 18:49 - Rubrik: Unterhaltung
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Die Zeit berichtet hier genaueres. s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4543006/
Wolf Thomas - am Sonntag, 6. Januar 2008, 15:49 - Rubrik: Literaturarchive
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KlausGraf - am Sonntag, 6. Januar 2008, 13:49 - Rubrik: Unterhaltung
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Stefan Heidenreich zum Jahr der Geisteswissenschaften 2007 in der taz:
Das Netz ist nicht die Gefahr, sondern die Gelegenheit für die Geisteswissenschaften, wahrscheinlich die letzte Gelegenheit zur Rettung, wenn man es dramatisch sehen will. Es betrifft die Kulturwissenschaften nicht nur als Gegenstand, sondern auch methodisch. Noch zeichnet sich die Zukunft nur schemenhaft ab, sowohl was die Zirkulation von Texten und Thesen betrifft als auch die Formen der Lehre und des Austauschs von Wissen. Andere Disziplinen sind dort weiter als die Geisteswissenschaften. Nicht nur Informatiker weisen den Weg, sondern auch all jene teils unter Programmierern und Hackern, teils in Unternehmensberatungen entwickelten Lehr- und Lernformen, die derzeit nur ganz langsam in die Universitäten einsickern.
Die dort herrschende Rückständigkeit zeigt sich wohl am deutlichsten in der Tradition der Sammelbände. Sicher ist und bleibt ein Buch das bevorzugte Medium des Lesens. Sobald es aber beim Lesen um die Zirkulation von Wissen, von Thesen und Gedanken geht, ist das Netz dem Papier überlegen. Dennoch bestehen gerade die Vertreter der Geisteswissenschaften darauf, für das Fachpublikum bestimmte Aufsätze und Doktorarbeiten repräsentativ in Buchform vorzulegen, zumeist mit Hilfe horrender Druckkostenzuschüsse. Dieses Geld wird zu einem geradezu widersinnigen Zweck verschwendet. Anstatt im Netz frei verfügbar zu sein, dämmert der Fachaufsatz zwischen Buchdeckeln in ausgewählten Bibliotheken vor sich hin. Der Wille zum Wissen kommt gegen den Willen zur Repräsentation nicht an.
Via Adresscomptoir.
Das Netz ist nicht die Gefahr, sondern die Gelegenheit für die Geisteswissenschaften, wahrscheinlich die letzte Gelegenheit zur Rettung, wenn man es dramatisch sehen will. Es betrifft die Kulturwissenschaften nicht nur als Gegenstand, sondern auch methodisch. Noch zeichnet sich die Zukunft nur schemenhaft ab, sowohl was die Zirkulation von Texten und Thesen betrifft als auch die Formen der Lehre und des Austauschs von Wissen. Andere Disziplinen sind dort weiter als die Geisteswissenschaften. Nicht nur Informatiker weisen den Weg, sondern auch all jene teils unter Programmierern und Hackern, teils in Unternehmensberatungen entwickelten Lehr- und Lernformen, die derzeit nur ganz langsam in die Universitäten einsickern.
Die dort herrschende Rückständigkeit zeigt sich wohl am deutlichsten in der Tradition der Sammelbände. Sicher ist und bleibt ein Buch das bevorzugte Medium des Lesens. Sobald es aber beim Lesen um die Zirkulation von Wissen, von Thesen und Gedanken geht, ist das Netz dem Papier überlegen. Dennoch bestehen gerade die Vertreter der Geisteswissenschaften darauf, für das Fachpublikum bestimmte Aufsätze und Doktorarbeiten repräsentativ in Buchform vorzulegen, zumeist mit Hilfe horrender Druckkostenzuschüsse. Dieses Geld wird zu einem geradezu widersinnigen Zweck verschwendet. Anstatt im Netz frei verfügbar zu sein, dämmert der Fachaufsatz zwischen Buchdeckeln in ausgewählten Bibliotheken vor sich hin. Der Wille zum Wissen kommt gegen den Willen zur Repräsentation nicht an.
Via Adresscomptoir.
KlausGraf - am Sonntag, 6. Januar 2008, 13:41 - Rubrik: Open Access
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http://archivologo.blogcindario.com/2008/01/01648-proyecto-de-ley-de-profesionalizacion-de-archivos.html
Der Gesetzesentwurf für die Provinz Santa Fe (mit 133.000 qkm größer als die ehemalige DDR) setzt auf eine Art Archivarskammer (Colegio de archiveros) mit Pflichtmitgliedschaft.
Der Gesetzesentwurf für die Provinz Santa Fe (mit 133.000 qkm größer als die ehemalige DDR) setzt auf eine Art Archivarskammer (Colegio de archiveros) mit Pflichtmitgliedschaft.
KlausGraf - am Sonntag, 6. Januar 2008, 13:22 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://ttonline.iantt.pt/
Seit 2005 hat das Nationalarchiv Portugals über 50.000 Seiten online gestellt.

Seit 2005 hat das Nationalarchiv Portugals über 50.000 Seiten online gestellt.

KlausGraf - am Sonntag, 6. Januar 2008, 07:27 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Portugal ist nicht besonders digitalisierungsfreudig (im Gegensatz zu Spanien).
http://alexandriaxxi.wordpress.com/2007/12/13/primeira-biblioteca-regional-em-portugal/
http://ww1.rtp.pt/noticias/index.php?article=313524&visual=26&rss=0
Nun eröffnete die erste digitale Regionalbibliothek für die Region Alentejo:
http://www.bdalentejo.net/BDAObra/BDADigital/Obra.aspx?ID=312
ist ein Werk des 16. Jahrhunderts, sonst stammen die meisten Werke wohl aus dem 19./20. Jahrhundert.
Das Browsen ist ätzend (die Évora Illustrada fand ich nur durch die Suche), die Scanqualität teilweise unzureichend (PDFs nutzen!), die Navigation nach Sektionen innerhalb eines Buchs bedarf einer gewissen Findigkeit (man muss auf die kleinen Dreiecke klicken, um auszuklappen). Da haben die DLibra-Bibliotheken in Polen einen ganz anderen Standard.

Weitere digitale Bibliotheken mit alten Drucken in Portugal (aus wiki.netbib.de, derzeit offline):
Biblioteca Nacional Digital
http://bnd.bn.pt/
http://purl.pt/index/monog/PT/index.html
A few works in foreign languages
Gulbenkian Foundation
http://www1.gulbenkian.pt/Coleccoes/ColecDigitalizadas.asp
See the German comment
http://log.netbib.de/archives/2004/09/14/portugal/
Ius Lusitaniae
http://www.iuslusitaniae.fcsh.unl.pt/
Laws (port.)
University of Minho
www.sdum.uminho.pt/site/bibdig/edicoes/edicoes.asp
One old work saec. XVIII (port.)
Not found! At the new page
http://www.sdum.uminho.pt/Default.aspx?tabid=4&pageid=25&lang=pt-PT
PDFs not available!
Porto, Faculty of Science
http://www.fc.up.pt/fa/index.php?p=nav&f=html.fbib-Monografia-an
A lot of latin works
University Aberta
http://www.univ-ab.pt/bad/
Some works (port.)

Zu ergänzen durch:
Universität Coimbra
http://web.bg.uc.pt/Bibliotecadigital/index.html
Etliche lateinische alte Drucke.
Die Navigation ist zwar brauchbar, aber die Auflösung der Bilder (200 oder 300 dpi) definitiv zu gering, um eine qualfreie Lektüre zu gewährleisten!
Wer kann das lesen?
Digitale Sammlung der Rechtsfakultät von Coimbra
http://bibdigital.fd.uc.pt/index.htm
Alte Drucke. u.a. eine Damhouder-Ausgabe

Juristische Werke auf Portugiesisch vor allem des 19. Jh. enthält:
http://www.fd.unl.pt/ConteudosAreas.asp?Area=BibliotecaDigital
Unauffindbar sind die evtl. vorhandenen Inhalte des unter
http://www.fl.ul.pt/biblioteca/biblioteca_digital.htm
angezeigten Digitalisierungsprojekts. Censuras im OPAC führt zu keinem Link, obwohl die Digitalisierung des Werks vermerkt wird.
Übersicht von Digitalisationsprojekten (wie üblich nutzlos):
http://minerva.bn.pt/frontend.ProjectoBrowse.do
http://alexandriaxxi.wordpress.com/2007/12/13/primeira-biblioteca-regional-em-portugal/
http://ww1.rtp.pt/noticias/index.php?article=313524&visual=26&rss=0
Nun eröffnete die erste digitale Regionalbibliothek für die Region Alentejo:
http://www.bdalentejo.net/BDAObra/BDADigital/Obra.aspx?ID=312
ist ein Werk des 16. Jahrhunderts, sonst stammen die meisten Werke wohl aus dem 19./20. Jahrhundert.
Das Browsen ist ätzend (die Évora Illustrada fand ich nur durch die Suche), die Scanqualität teilweise unzureichend (PDFs nutzen!), die Navigation nach Sektionen innerhalb eines Buchs bedarf einer gewissen Findigkeit (man muss auf die kleinen Dreiecke klicken, um auszuklappen). Da haben die DLibra-Bibliotheken in Polen einen ganz anderen Standard.
Weitere digitale Bibliotheken mit alten Drucken in Portugal (aus wiki.netbib.de, derzeit offline):
Biblioteca Nacional Digital
http://bnd.bn.pt/
http://purl.pt/index/monog/PT/index.html
A few works in foreign languages
Gulbenkian Foundation
http://www1.gulbenkian.pt/Coleccoes/ColecDigitalizadas.asp
See the German comment
http://log.netbib.de/archives/2004/09/14/portugal/
Ius Lusitaniae
http://www.iuslusitaniae.fcsh.unl.pt/
Laws (port.)
University of Minho
www.sdum.uminho.pt/site/bibdig/edicoes/edicoes.asp
One old work saec. XVIII (port.)
Not found! At the new page
http://www.sdum.uminho.pt/Default.aspx?tabid=4&pageid=25&lang=pt-PT
PDFs not available!
Porto, Faculty of Science
http://www.fc.up.pt/fa/index.php?p=nav&f=html.fbib-Monografia-an
A lot of latin works
University Aberta
http://www.univ-ab.pt/bad/
Some works (port.)

Zu ergänzen durch:
Universität Coimbra
http://web.bg.uc.pt/Bibliotecadigital/index.html
Etliche lateinische alte Drucke.
Die Navigation ist zwar brauchbar, aber die Auflösung der Bilder (200 oder 300 dpi) definitiv zu gering, um eine qualfreie Lektüre zu gewährleisten!
Wer kann das lesen?Digitale Sammlung der Rechtsfakultät von Coimbra
http://bibdigital.fd.uc.pt/index.htm
Alte Drucke. u.a. eine Damhouder-Ausgabe

Juristische Werke auf Portugiesisch vor allem des 19. Jh. enthält:
http://www.fd.unl.pt/ConteudosAreas.asp?Area=BibliotecaDigital
Unauffindbar sind die evtl. vorhandenen Inhalte des unter
http://www.fl.ul.pt/biblioteca/biblioteca_digital.htm
angezeigten Digitalisierungsprojekts. Censuras im OPAC führt zu keinem Link, obwohl die Digitalisierung des Werks vermerkt wird.
Übersicht von Digitalisationsprojekten (wie üblich nutzlos):
http://minerva.bn.pt/frontend.ProjectoBrowse.do
KlausGraf - am Sonntag, 6. Januar 2008, 04:55 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Über 300 Einträge zu Onlinepräsentationen von privaten Sammlungen hat die "Collector's Weekly Hall of Fame", und sie ist nach mehreren Kriterien zu erschließen.
http://www.collectorsweekly.com/hall-of-fame/
Von Airline Spoons bis Wonder Woman ist für jeden Geschmack etwas dabei.
http://www.collectorsweekly.com/hall-of-fame/
Von Airline Spoons bis Wonder Woman ist für jeden Geschmack etwas dabei.
AndreasP - am Samstag, 5. Januar 2008, 23:39 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen
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Daten (= Nach Feierabend 2007. Zürcher Jahrbuch für Wissensgeschichte, Bd. 3). diaphanes, Zürich 2007, 232 Seiten, Broschur, ISBN 978-3-03734-016-5, € 25,00 / CHF 39,00
Die Produktion, Lagerung und Verteilung von Wissensbeständen hat im 20. Jahrhundert gewaltige Veränderungen erfahren. Die für eine Geschichte des Wissens relevanten Probleme scheinen fast unüberschaubar. Wie werden zum Beispiel aus Fakten Daten (und umgekehrt) und wie verändert sich das auf Daten basierende, aus Daten hergestellte und mit Hilfe von Daten verfügbar gemachte Wissen? Wie mutieren herkömmliche Narrative zu rechnergestützten Views und softwaregenerierten Visualisierungen? Welche Rolle spielen Datenbanken als Medien temporärer Stagnation, als Mittel der Rekombination von Wissensbeständen oder als Instrumente zur Herstellung von Relationalität? Wie wird Wissen in Datenbanken reguliert und neu geordnet?
Die Beiträge zum thematischen Schwerpunkt »Daten« fragen nach den informationstechnologischen Bedingungen der Wissenszirkulation, nach ihrer Form und ihren Implikationen im Alltag. Sie beleuchten verschiedene Aspekte von Wissens- speicherungs- und Distributionstechniken und stellen die damit einhergehenden gesellschaftlichen und technischen Veränderungen in einen historischen Kontext.
http://www.tg.ethz.ch/forschung/produkte/feierabend/feierabend3.htm
Leider gibt's nur das Vorwort online.
Die Produktion, Lagerung und Verteilung von Wissensbeständen hat im 20. Jahrhundert gewaltige Veränderungen erfahren. Die für eine Geschichte des Wissens relevanten Probleme scheinen fast unüberschaubar. Wie werden zum Beispiel aus Fakten Daten (und umgekehrt) und wie verändert sich das auf Daten basierende, aus Daten hergestellte und mit Hilfe von Daten verfügbar gemachte Wissen? Wie mutieren herkömmliche Narrative zu rechnergestützten Views und softwaregenerierten Visualisierungen? Welche Rolle spielen Datenbanken als Medien temporärer Stagnation, als Mittel der Rekombination von Wissensbeständen oder als Instrumente zur Herstellung von Relationalität? Wie wird Wissen in Datenbanken reguliert und neu geordnet?
Die Beiträge zum thematischen Schwerpunkt »Daten« fragen nach den informationstechnologischen Bedingungen der Wissenszirkulation, nach ihrer Form und ihren Implikationen im Alltag. Sie beleuchten verschiedene Aspekte von Wissens- speicherungs- und Distributionstechniken und stellen die damit einhergehenden gesellschaftlichen und technischen Veränderungen in einen historischen Kontext.
http://www.tg.ethz.ch/forschung/produkte/feierabend/feierabend3.htm
Leider gibt's nur das Vorwort online.
Ladislaus - am Samstag, 5. Januar 2008, 23:15 - Rubrik: Technik
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/100312
greift einen dpa-Bericht auf, der heute auch in den Tageszeitungen stand. Danach führt der Unverstand der Rundfunk-Finanzkommission dazu, dass dem Sender eine halbe Million EUR gestrichen werden soll, weil der Sender angeblich zu hohe Internet-Ausgaben habe, und das trotz sehr kleiner Internet-Redaktion. Bestraft wird der Sender hiermit indirekt für seine Politik, möglichst viele Beiträge als Podcast zum Herunterladen und Nachhören ins Netz zu stellen.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunk-Finanzkommission muss sich fragen lassen, welchen Interessen sie dient. Werbeeinnahmen sind offenbar wichtiger als der Kulturauftrag des Rundfunks. GEZ-Zahler sollten gegen diese Entscheidung protestieren. Ich erinnere nur daran, wie häufig in diesem Blog schon aktuelle Rundfunkbeiträge von DRADIO Kultur verlinkt worden sind, etwa im Zusammenhang mit der Diskussion um den Kulturgüterstreit in BW. Das alles wäre nicht mehr möglich, wenn dieser Service eingestellt oder drastisch reduziert werden müsste.
Zum Kontext der Digitalisierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks vgl. auch die Podiumsdiskussion auf dem Chaos Communication Camp im August 2007,
http://netzpolitik.org/2007/die-zukunft-der-digitalisierung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/
und "Öffentlich-rechtlich und frei", http://futurezone.orf.at/it/stories/213679/
greift einen dpa-Bericht auf, der heute auch in den Tageszeitungen stand. Danach führt der Unverstand der Rundfunk-Finanzkommission dazu, dass dem Sender eine halbe Million EUR gestrichen werden soll, weil der Sender angeblich zu hohe Internet-Ausgaben habe, und das trotz sehr kleiner Internet-Redaktion. Bestraft wird der Sender hiermit indirekt für seine Politik, möglichst viele Beiträge als Podcast zum Herunterladen und Nachhören ins Netz zu stellen.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunk-Finanzkommission muss sich fragen lassen, welchen Interessen sie dient. Werbeeinnahmen sind offenbar wichtiger als der Kulturauftrag des Rundfunks. GEZ-Zahler sollten gegen diese Entscheidung protestieren. Ich erinnere nur daran, wie häufig in diesem Blog schon aktuelle Rundfunkbeiträge von DRADIO Kultur verlinkt worden sind, etwa im Zusammenhang mit der Diskussion um den Kulturgüterstreit in BW. Das alles wäre nicht mehr möglich, wenn dieser Service eingestellt oder drastisch reduziert werden müsste.
Zum Kontext der Digitalisierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks vgl. auch die Podiumsdiskussion auf dem Chaos Communication Camp im August 2007,
http://netzpolitik.org/2007/die-zukunft-der-digitalisierung-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/
und "Öffentlich-rechtlich und frei", http://futurezone.orf.at/it/stories/213679/
BCK - am Samstag, 5. Januar 2008, 16:04 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Samstag, 5. Januar 2008, 15:34 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://www.thecabin.net/stories/010308/loc_0103080009.shtml
We preserve civilization," University of Central Arkansas Archivist Jimmy Bryant said, "from the standpoint of being able to answer the question of how we got to where we are."
Bryant oversees the University's archives. Filling several rooms in the Torreyson Library, the collection contains "tens of thousands of stories," Bryant said, most relating to Conway but all having Arkansas ties.
The UCA archives were founded in 1986. Bryant said he has seen the collection double in size since he was hired as the university's archivist in 1998.
[...]
The UCA archives are open to the public. Bryant said people from all walks of life have visited the archives, from people seeking to uncover their genealogy to researchers working on books or academic papers.
UCA President Lu Hardin is also a frequent visitor, Bryant said.
"President Hardin is someone who is very interested in history," he said. "He's been a big supporter of the archives ever since he's been here and he's visited the archives numerous times. He's very knowledgeable about Arkansas history and especially Arkansas political history."
For more information about the UCA Archives collection, visit http://archives.uca.edu/index.html "
Dass ein deutscher Rektor höchstselbst sein Universitätsarchiv aufsucht, erscheint undenkbar.
We preserve civilization," University of Central Arkansas Archivist Jimmy Bryant said, "from the standpoint of being able to answer the question of how we got to where we are."
Bryant oversees the University's archives. Filling several rooms in the Torreyson Library, the collection contains "tens of thousands of stories," Bryant said, most relating to Conway but all having Arkansas ties.
The UCA archives were founded in 1986. Bryant said he has seen the collection double in size since he was hired as the university's archivist in 1998.
[...]
The UCA archives are open to the public. Bryant said people from all walks of life have visited the archives, from people seeking to uncover their genealogy to researchers working on books or academic papers.
UCA President Lu Hardin is also a frequent visitor, Bryant said.
"President Hardin is someone who is very interested in history," he said. "He's been a big supporter of the archives ever since he's been here and he's visited the archives numerous times. He's very knowledgeable about Arkansas history and especially Arkansas political history."
For more information about the UCA Archives collection, visit http://archives.uca.edu/index.html "
Dass ein deutscher Rektor höchstselbst sein Universitätsarchiv aufsucht, erscheint undenkbar.
KlausGraf - am Samstag, 5. Januar 2008, 15:01 - Rubrik: Universitaetsarchive
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BCK macht mich freundlicherweise auf einen Beitrag von Peter Brantley (DLF) zu Google Book Search und anderen Unternehmungen aufmerksam:
http://blogs.lib.berkeley.edu/shimenawa.php/2008/01/02/trade_for_our_own_account
Am Ende steht ein Appell:
"We must learn, in other words, to trade for our own account - not the account of Google, Elsevier, the AAP, or the Authors' Guild. We must acquire, and build, a shared universe of information, freely available to all, on our terms. We must stand together for all we profess, against all danger -- stand for what no other organization in this world can: the fundamental right of access to information, and the compulsion to preserve it for future generations. This is not an economic imperative; it will surely never be the aim of an advertising company. It is the mission that defines libraries."
Bemerkenswerterweise geht ein anderer Beitrag (OCLC) in die gleiche Richtung:
http://hangingtogether.org/?p=338
"But regardless of what happens along the way, what matters is the end result – and for that reason, I find myself repeating this mantra: No matter what compromises we may make in finding ways to work with private partners, we must ensure that at some (hopefully not too distant) point in time, all restrictions will be lifted and the content will be openly accessible (limited only by rights inherent in the content itself).
That’s a long mantra, here’s an abbreviated one: Ensure that the content will be open."
http://blogs.lib.berkeley.edu/shimenawa.php/2008/01/02/trade_for_our_own_account
Am Ende steht ein Appell:
"We must learn, in other words, to trade for our own account - not the account of Google, Elsevier, the AAP, or the Authors' Guild. We must acquire, and build, a shared universe of information, freely available to all, on our terms. We must stand together for all we profess, against all danger -- stand for what no other organization in this world can: the fundamental right of access to information, and the compulsion to preserve it for future generations. This is not an economic imperative; it will surely never be the aim of an advertising company. It is the mission that defines libraries."
Bemerkenswerterweise geht ein anderer Beitrag (OCLC) in die gleiche Richtung:
http://hangingtogether.org/?p=338
"But regardless of what happens along the way, what matters is the end result – and for that reason, I find myself repeating this mantra: No matter what compromises we may make in finding ways to work with private partners, we must ensure that at some (hopefully not too distant) point in time, all restrictions will be lifted and the content will be openly accessible (limited only by rights inherent in the content itself).
That’s a long mantra, here’s an abbreviated one: Ensure that the content will be open."
KlausGraf - am Samstag, 5. Januar 2008, 14:44 - Rubrik: Open Access
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aktuell zusammengestellt von Malte Landwehr
http://www.lorm.de/2008/01/02/102-quellen-fuer-kostenlose-fotos
Wie man bei so etwas Wikimedia Commons vergessen kann, ist mir schleierhaft, aber ansonsten eine schöne Übersicht.
Nachtrag: Inzwischen sind die Commons drin und es sind 110 Quellen... und sicher folgen noch ein paar.
http://www.lorm.de/2008/01/02/102-quellen-fuer-kostenlose-fotos
Wie man bei so etwas Wikimedia Commons vergessen kann, ist mir schleierhaft, aber ansonsten eine schöne Übersicht.
Nachtrag: Inzwischen sind die Commons drin und es sind 110 Quellen... und sicher folgen noch ein paar.
Ladislaus - am Samstag, 5. Januar 2008, 13:10 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.icdar2007.org/ICDAR2007_KeyNote_LVincent.pdf
Allzu tief lässt sich da GBS nicht in die Karten schauen ...
Allzu tief lässt sich da GBS nicht in die Karten schauen ...
KlausGraf - am Samstag, 5. Januar 2008, 01:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://diepresse.com/home/kultur/news/351617/index.do
Aglaë Eidlitz, langjährige Leiterin des Archivs unserer Zeitung, ist am Weihnachtstag im 76. Lebensjahr an einem Krebsleiden gestorben.
Eine ganze Generation von Journalisten kannte und respektierte sie: die ehrfurchtsvoll „Prinzipalin“ genannte Grande Dame der „Presse“ half nach ihrer Ausbildung als akademische Malerin in den Nachkriegsjahrzehnten mit, das Archiv der „Presse“ aufzubauen. Zwanzig Jahre lang war sie als Leiterin bis zu ihrer Pensionierung 1993 für unzählige wissbegierige Redakteure Google und Wikipedia zugleich, sie fand unter den Millionen Zeitungsausschnitten des Papierarchivs genau die Artikel, die man gerade brauchte, und ihr Hintergrundwissen war legendär. Das alte Journalisten-Bonmot „Wie unser ins Archiv entsandter Reporter in Erfahrung bringen konnte“ wurde durch sie manchmal durchaus Realität.
Aglaë Eidlitz, langjährige Leiterin des Archivs unserer Zeitung, ist am Weihnachtstag im 76. Lebensjahr an einem Krebsleiden gestorben.
Eine ganze Generation von Journalisten kannte und respektierte sie: die ehrfurchtsvoll „Prinzipalin“ genannte Grande Dame der „Presse“ half nach ihrer Ausbildung als akademische Malerin in den Nachkriegsjahrzehnten mit, das Archiv der „Presse“ aufzubauen. Zwanzig Jahre lang war sie als Leiterin bis zu ihrer Pensionierung 1993 für unzählige wissbegierige Redakteure Google und Wikipedia zugleich, sie fand unter den Millionen Zeitungsausschnitten des Papierarchivs genau die Artikel, die man gerade brauchte, und ihr Hintergrundwissen war legendär. Das alte Journalisten-Bonmot „Wie unser ins Archiv entsandter Reporter in Erfahrung bringen konnte“ wurde durch sie manchmal durchaus Realität.
KlausGraf - am Samstag, 5. Januar 2008, 01:02 - Rubrik: Medienarchive
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Nachlässe in Bibliotheken und Archiven: Ein Workshop aus der Praxis für die Praxis
Veranstalter: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB) in Zusammenarbeit mit der Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e. V., Hamburg
Datum, Ort: 21.02.2008-22.02.2008, Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky
Deadline: 16.01.2008
Mehr dazu:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=8503
Veranstalter: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB) in Zusammenarbeit mit der Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e. V., Hamburg
Datum, Ort: 21.02.2008-22.02.2008, Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky
Deadline: 16.01.2008
Mehr dazu:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=8503
KlausGraf - am Freitag, 4. Januar 2008, 23:20 - Rubrik: Literaturarchive
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Mit Ihrem Engagement unterstützen Sie das Ziel der Stadt Berga und des Interesservereines Schloss Berga e.V. i.G., die historisch bedeutende Schlossanlage zu erhalten und wertvolle Bauelemente wieder aufzubauen. Neben öffentlichen Förderern setzen sich auch die Gemeinschaft der Grafen von Roit für den Erhalt des mit vielen Mythen belegten, auf einem Schieferfelsen errichteten Lehnsschlosses, ein.
Der Schirmherr und Initiator dieser einzigartigen Idee, Heiko Nowak Graf von Roit (der einen aktiven, vom italienischen Prinzenhaus bestätigten Adelsbrief besitzt und Mitglied zahlreicher Adelsverbände ist), ernennt nach altem Recht jeden Unterstützer der Idee zum Herren über das Anwesen mit dem stolzen Namen "Graf von Berga".
Kulturrechtlich gesehen ist das Schloss Berga ein Lehnsbesitz: Das bedeutet für jeden Eigentümer nach historischem Erlass die Würde als Edelherr durch die bloße Besitzschaft der Immobilie zu erlangen! Dies ist auch der Grund, warum dieses Schloss in der Vergangenheit so häufig umkämpft war und von herrschenden Eroberern als Representanz gewählt wurde. Zeitgemäß bieten wir Ihnen hier einen unblutigen Weg zum Erwerb der Besitzschaft, nämlich durch den Erwerb eines symbolischen Anteils am Gesamtobjekt, und damit alle historischen Privilegien und Rechte als echter Edelherr / Edelfrau ! (Damen erhalten den Namen Gräfin von Berga)!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120185638566
Kommentar: Wenn man sieht, was für ein Gesindel im wilden Osten neuerdings Schlossbesitzer sein kann, freut man sich trotz allem sogar noch an den süddeutschen Säkularisationsgewinnlern...
Der Schirmherr und Initiator dieser einzigartigen Idee, Heiko Nowak Graf von Roit (der einen aktiven, vom italienischen Prinzenhaus bestätigten Adelsbrief besitzt und Mitglied zahlreicher Adelsverbände ist), ernennt nach altem Recht jeden Unterstützer der Idee zum Herren über das Anwesen mit dem stolzen Namen "Graf von Berga".
Kulturrechtlich gesehen ist das Schloss Berga ein Lehnsbesitz: Das bedeutet für jeden Eigentümer nach historischem Erlass die Würde als Edelherr durch die bloße Besitzschaft der Immobilie zu erlangen! Dies ist auch der Grund, warum dieses Schloss in der Vergangenheit so häufig umkämpft war und von herrschenden Eroberern als Representanz gewählt wurde. Zeitgemäß bieten wir Ihnen hier einen unblutigen Weg zum Erwerb der Besitzschaft, nämlich durch den Erwerb eines symbolischen Anteils am Gesamtobjekt, und damit alle historischen Privilegien und Rechte als echter Edelherr / Edelfrau ! (Damen erhalten den Namen Gräfin von Berga)!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120185638566
Kommentar: Wenn man sieht, was für ein Gesindel im wilden Osten neuerdings Schlossbesitzer sein kann, freut man sich trotz allem sogar noch an den süddeutschen Säkularisationsgewinnlern...
Ladislaus - am Freitag, 4. Januar 2008, 22:40 - Rubrik: Kulturgut
Das Deutschlandradio weist auf eine Lesung hin: Heinrich Steinfest liest aus seinem neuen Roman "Der Mann aus dem Ei", der u. a. von einem Archivar in Wien, der in Wahrheit ein kleiner Gott ist, handelt.
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/programmtipp/vorschau_dlf/710140/
Quelle:
http://www.dradio.de/dlf/programmtipp/vorschau_dlf/710140/
Wolf Thomas - am Freitag, 4. Januar 2008, 09:18 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Das Filmmuseum Potsdam erwirbt privaten Fotonachlass mit etwa 7000 schwarz-weiß Fotografien zu mehr als 800 Filmen aus der Zeit vor 1945 . Insgesamt besitzt es insgesamt rund 600 000 Positive und 140 000 Negative. Das Archiv in Potsdam-Bornstedt ist für jedermann zugänglich. Dort werden auch die neu erworbenen Fotografien aufbewahrt.
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1164284.html
Quelle:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/KULTUR/1164284.html
Wolf Thomas - am Freitag, 4. Januar 2008, 09:15 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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" .... Einen Krankenpfleger, der sexuelle Kontakte zu einer schwer traumatisierten 19-jährigen Patientin unterhalten haben soll, muss das Klinikum Wahrendorff weiter beschäftigen. ..... Es gebe für ihn keinen passenden Arbeitsplatz im Klinikum, betont Wilkening [Geschäftsführer]: "Wenn überhaupt, dann geht er ins Archiv und sortiert Krankenakten."...."
Quelle: http://www.haz.de/newsroom/regional/art185,193714
Quelle: http://www.haz.de/newsroom/regional/art185,193714
Wolf Thomas - am Freitag, 4. Januar 2008, 09:13 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
Quelle:
Link
Zitat:
" .... Im neuen Label schwingt indes eine Abwertung dessen mit, was Studierende und Historiker tun, wenn sie das Studium der Geschichte betreiben, wenn sie sich im Archiv über staubige Quellen beugen und diese interpretieren, wenn sie Bücher lesen und Aufsätze schreiben. Während sich nun die Anwender mit der Praxis und dem richtigen Leben beschäftigen, sozusagen Geschichtsforschung für Erwachsene betreiben, scheinen sich die anderen erst auf einer propädeutischen, aber nicht unbedingt notwendigen Vorstufe zu bewegen. ...."
Link
Zitat:
" .... Im neuen Label schwingt indes eine Abwertung dessen mit, was Studierende und Historiker tun, wenn sie das Studium der Geschichte betreiben, wenn sie sich im Archiv über staubige Quellen beugen und diese interpretieren, wenn sie Bücher lesen und Aufsätze schreiben. Während sich nun die Anwender mit der Praxis und dem richtigen Leben beschäftigen, sozusagen Geschichtsforschung für Erwachsene betreiben, scheinen sich die anderen erst auf einer propädeutischen, aber nicht unbedingt notwendigen Vorstufe zu bewegen. ...."
Wolf Thomas - am Freitag, 4. Januar 2008, 09:09 - Rubrik: Oeffentlichkeitsarbeit
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite;art692,2447221
Die Bundesländer, eifersüchtig auf ihre Kulturhoheit bedacht und deswegen jeder bundeseinheitlichen Vorgehensweise abhold, sind schlecht gerüstet, wenn es um Eigentumsfragen mit bisweilen jahrhundertelanger Vorgeschichte geht. Die adligen Erben, im Bunde mit Auktionshäusern in London oder New York, schlagen mit schwerem juristischen Geschütz ohne Mühe Breschen in die aufgeschreckte ministerielle Abwehr. In aller Regel haben die Landesregierungen sogar ihre Pflicht versäumt, abwanderungsbedrohte Kulturschätze auf die 1955 geschaffene „Liste national wertvollen Kulturguts“ zu setzen und so zumindest in Deutschland zu halten.
Die Probleme spitzen sich zu. Ab Januar 2014 stehen in den „neuen“ Bundesländern Museumsgüter zur Disposition, die vor 1945 in adligem Besitz waren und nach dem Krieg enteignet wurden. So ist’s im Einigungsvertrag von 1990 geregelt. Noch haben die Museen ein Vorkaufsrecht. In manchen Fällen gelangen bereits mustergültige Einigungen, wie in Leipzig bei einem auf viele Millionen geschätzten Altarbild von Roger van der Weyden. Anderenorts drängen Adelshäuser auf Ausgleich durch Immobilien. Darin allerdings liegt enormer Sprengstoff: Soll das, was als „Junkerland in Bauernhand“ bis 1949 sozialisiert worden war, nun durch die Hintertür wieder in fürstliche Obhut zurückkehren?
Noch gibt es nicht einmal einen genauen Überblick über gestellte und zu befürchtende Forderungen. Die nationale Liste gegen Abwanderung ist ein Flickenteppich. Eine abgestimmte Strategie der Länder ist erst recht nicht in Sicht. Über einen gemeinsamen Feuerwehrfonds für dringende Ankäufe wird nicht einmal nachgedacht. Jetzt ist zuallererst Sachverstand gefordert – dann aber politische Weitsicht, um zu einer gemeinverträglichen Lösung zu kommen. Die föderale Kulturhoheit steht auf dem Prüfstand.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.12.2007)
Zur tickenden Zeitbombe des EALG in den ostdeutschen Ländern siehe
http://archiv.twoday.net/stories/537543/
http://archiv.twoday.net/stories/529585/
http://archiv.twoday.net/stories/3082417/

Rogier van der Weyden in Leipzig, siehe
http://www.mdr.de/kultur/ausstellung/541795.html
Die Bundesländer, eifersüchtig auf ihre Kulturhoheit bedacht und deswegen jeder bundeseinheitlichen Vorgehensweise abhold, sind schlecht gerüstet, wenn es um Eigentumsfragen mit bisweilen jahrhundertelanger Vorgeschichte geht. Die adligen Erben, im Bunde mit Auktionshäusern in London oder New York, schlagen mit schwerem juristischen Geschütz ohne Mühe Breschen in die aufgeschreckte ministerielle Abwehr. In aller Regel haben die Landesregierungen sogar ihre Pflicht versäumt, abwanderungsbedrohte Kulturschätze auf die 1955 geschaffene „Liste national wertvollen Kulturguts“ zu setzen und so zumindest in Deutschland zu halten.
Die Probleme spitzen sich zu. Ab Januar 2014 stehen in den „neuen“ Bundesländern Museumsgüter zur Disposition, die vor 1945 in adligem Besitz waren und nach dem Krieg enteignet wurden. So ist’s im Einigungsvertrag von 1990 geregelt. Noch haben die Museen ein Vorkaufsrecht. In manchen Fällen gelangen bereits mustergültige Einigungen, wie in Leipzig bei einem auf viele Millionen geschätzten Altarbild von Roger van der Weyden. Anderenorts drängen Adelshäuser auf Ausgleich durch Immobilien. Darin allerdings liegt enormer Sprengstoff: Soll das, was als „Junkerland in Bauernhand“ bis 1949 sozialisiert worden war, nun durch die Hintertür wieder in fürstliche Obhut zurückkehren?
Noch gibt es nicht einmal einen genauen Überblick über gestellte und zu befürchtende Forderungen. Die nationale Liste gegen Abwanderung ist ein Flickenteppich. Eine abgestimmte Strategie der Länder ist erst recht nicht in Sicht. Über einen gemeinsamen Feuerwehrfonds für dringende Ankäufe wird nicht einmal nachgedacht. Jetzt ist zuallererst Sachverstand gefordert – dann aber politische Weitsicht, um zu einer gemeinverträglichen Lösung zu kommen. Die föderale Kulturhoheit steht auf dem Prüfstand.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.12.2007)
Zur tickenden Zeitbombe des EALG in den ostdeutschen Ländern siehe
http://archiv.twoday.net/stories/537543/
http://archiv.twoday.net/stories/529585/
http://archiv.twoday.net/stories/3082417/

Rogier van der Weyden in Leipzig, siehe
http://www.mdr.de/kultur/ausstellung/541795.html
http://broadsides.law.harvard.edu/
Just as programs are sold at sporting events today, broadsides -- styled at the time as "Last Dying Speeches" or "Bloody Murders" -- were sold to the audiences that gathered to witness public executions in eighteenth- and nineteenth-century Britain. These ephemeral publications were intended for the middle or lower classes, and most sold for a penny or less. Published in British towns and cities by printers who specialized in this type of street literature, a typical example features an illustration (usually of the criminal, the crime scene, or the execution); an account of the crime and (sometimes) the trial; and the purported confession of the criminal, often cautioning the reader in doggerel verse to avoid the fate awaiting the perpetrator.
The Library's collection of more than 500 broadsides is one of the largest recorded and the first to be digitized in its entirety. The examples digitized here span the years 1707 to 1891 and include accounts of executions for such crimes as arson, assault, counterfeiting, horse stealing, murder, rape, robbery, and treason. Many of the broadsides vividly describe the results of sentences handed down at London's central criminal court, the Old Bailey, the proceedings of which are now available online at http://www.oldbaileyonline.org .

Just as programs are sold at sporting events today, broadsides -- styled at the time as "Last Dying Speeches" or "Bloody Murders" -- were sold to the audiences that gathered to witness public executions in eighteenth- and nineteenth-century Britain. These ephemeral publications were intended for the middle or lower classes, and most sold for a penny or less. Published in British towns and cities by printers who specialized in this type of street literature, a typical example features an illustration (usually of the criminal, the crime scene, or the execution); an account of the crime and (sometimes) the trial; and the purported confession of the criminal, often cautioning the reader in doggerel verse to avoid the fate awaiting the perpetrator.
The Library's collection of more than 500 broadsides is one of the largest recorded and the first to be digitized in its entirety. The examples digitized here span the years 1707 to 1891 and include accounts of executions for such crimes as arson, assault, counterfeiting, horse stealing, murder, rape, robbery, and treason. Many of the broadsides vividly describe the results of sentences handed down at London's central criminal court, the Old Bailey, the proceedings of which are now available online at http://www.oldbaileyonline.org .

KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 20:42 - Rubrik: English Corner
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There is no limit to the number of copies you make, but every copy request has to be approved by an archivist. You must use the Bundesarchiv-approved copy services offered by Selke GmbH if you want to copy documents except when copying files on microfiche or microfilm: you can print microfiche/microfilm documents directly from the microfiche/microfilm reader. One such copy will cost €0.15. If you want to have paper documents copied, you must fill out a couple of forms, including the „Kopierauftrag,” a blue form that has the name of the company which does copies at the Bundesarchiv on it (Selke GmbH), and, one form for each file from which you want to order copies of individual documents (see attached order form). In the latter form you must describe every single document you want to copy as accurately as possible (i.e. „Telegram from Hermann, Ministry of War, to Strauss, Chancellery, Berlin, dated 23 September 1939”). Make sure you have a pen on you (and do take it to the reading room). Pencilled signatures on order forms are not accepted. The staff member I was talking to was surprised to hear that the use of pens is usually not allowed in reading rooms; if you filled out a form in pencil, they will insist that you transcribe the whole thing with a pen, and then sign with a pen.
Mark Laszlo-Herbert on the Bundesarchiv Berlin, Nov. 2005 at
http://www.archivesmadeeasy.org/ame_germany.htm
Mark Laszlo-Herbert on the Bundesarchiv Berlin, Nov. 2005 at
http://www.archivesmadeeasy.org/ame_germany.htm
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 18:46 - Rubrik: English Corner
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http://www.archivesmadeeasy.org/ame_germany.htm
Brian K. Feltman hat die Abteilung Kriegsarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs aus Benutzersicht bewertet (August 2007). Auszüge:
"The Kriegsarchiv has a small reading room with places for about sixteen researchers. There is no Internet access and no microfilm reader. There is a small library on site and most of the finding aids are not digitized or searchable. [...]
There is no limit on the number of copies you may order. However, copies are rather expensive at .60 E per page. [...]
The staff of the Kriegsarchiv is very helpful and courteous, but nothing gets done in a hurry here. This is not an archive where a lot may be accomplished in a few days, so plan accordingly. Restricted hours of operation and infrequent checks of pending orders lead to a significant amount of down time. I suggest that you order numerous files at one time so that you have enough material to get you through the gaps in document deliveries. On one occasion, I ordered documents at 2.00 and did not receive them until 11.00 the next day, and only after asking why there was such a delay. [...]
Be sure to ask to look at the finding aids even if the archivists claim that they have no materials relevant to your project. The files at the Kriegsarchiv are not well indexed and often times the archivists simply do not know exactly what the archive holds."
Brian K. Feltman hat die Abteilung Kriegsarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs aus Benutzersicht bewertet (August 2007). Auszüge:
"The Kriegsarchiv has a small reading room with places for about sixteen researchers. There is no Internet access and no microfilm reader. There is a small library on site and most of the finding aids are not digitized or searchable. [...]
There is no limit on the number of copies you may order. However, copies are rather expensive at .60 E per page. [...]
The staff of the Kriegsarchiv is very helpful and courteous, but nothing gets done in a hurry here. This is not an archive where a lot may be accomplished in a few days, so plan accordingly. Restricted hours of operation and infrequent checks of pending orders lead to a significant amount of down time. I suggest that you order numerous files at one time so that you have enough material to get you through the gaps in document deliveries. On one occasion, I ordered documents at 2.00 and did not receive them until 11.00 the next day, and only after asking why there was such a delay. [...]
Be sure to ask to look at the finding aids even if the archivists claim that they have no materials relevant to your project. The files at the Kriegsarchiv are not well indexed and often times the archivists simply do not know exactly what the archive holds."
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 18:20 - Rubrik: Staatsarchive
Hier die einschlägigen Beiträge dieser Rubrik einschließlich der in der letzten Zeit erstellten Beiträge, die die anderen Rubriken von Archivalia auswerten.
Japan: Nationalarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/4576007/
NL: Bronnenbox
http://archiv.twoday.net/stories/4563364/
Digitalisiertes Archivgut in der Rubrik English Corner
http://archiv.twoday.net/stories/4562984/
Der falsche Weg: digi-archives
http://archiv.twoday.net/stories/4562718/
Digitalisate von Archivgut in der Rubrik Staatsarchive
http://archiv.twoday.net/stories/4562684/
F: Dèp. Morbihan
http://archiv.twoday.net/stories/4561820/
F: Ville de Sceaux
http://archiv.twoday.net/stories/4561808/
Digitalisate von Archivgut in der Rubrik Hilfswissenschaften (da nur 2 Einträge, hier komplett wiedergegeben)
Urkundenfragmente der UB Graz
http://archiv.twoday.net/stories/1085441/
Autographensammlung Dr. Georg Heberlein (CH)
http://archiv.twoday.net/stories/259033/
Archivgut-Digitalisate in der Rubrik Internationale Aspekte
http://archiv.twoday.net/stories/4561756/
F: Dép. Aube
http://archiv.twoday.net/stories/4560688/
F: Dép. Vendée
http://archiv.twoday.net/stories/4560672/
Spanien: Balearen
http://archiv.twoday.net/stories/4410896/
Nürnbergische Patrizierkorrespondenz
http://archiv.twoday.net/stories/4404917/
Freisinger Handschriften des BayHStA
http://archiv.twoday.net/stories/4261037/
Italien: Staatsarchiv Genua via .ru
http://archiv.twoday.net/stories/3685271/
Digitalisierte Archivalien im deutschsprachigen Raum
http://archiv.twoday.net/stories/3632531/
Digitalisate des estnischen Historischen Archivs
http://archiv.twoday.net/stories/3046106/
Weitere Materialsammlung
http://del.icio.us/Klausgraf/digitalisierung
Japan: Nationalarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/4576007/
NL: Bronnenbox
http://archiv.twoday.net/stories/4563364/
Digitalisiertes Archivgut in der Rubrik English Corner
http://archiv.twoday.net/stories/4562984/
Der falsche Weg: digi-archives
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Digitalisate von Archivgut in der Rubrik Staatsarchive
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F: Dèp. Morbihan
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F: Ville de Sceaux
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Digitalisate von Archivgut in der Rubrik Hilfswissenschaften (da nur 2 Einträge, hier komplett wiedergegeben)
Urkundenfragmente der UB Graz
http://archiv.twoday.net/stories/1085441/
Autographensammlung Dr. Georg Heberlein (CH)
http://archiv.twoday.net/stories/259033/
Archivgut-Digitalisate in der Rubrik Internationale Aspekte
http://archiv.twoday.net/stories/4561756/
F: Dép. Aube
http://archiv.twoday.net/stories/4560688/
F: Dép. Vendée
http://archiv.twoday.net/stories/4560672/
Spanien: Balearen
http://archiv.twoday.net/stories/4410896/
Nürnbergische Patrizierkorrespondenz
http://archiv.twoday.net/stories/4404917/
Freisinger Handschriften des BayHStA
http://archiv.twoday.net/stories/4261037/
Italien: Staatsarchiv Genua via .ru
http://archiv.twoday.net/stories/3685271/
Digitalisierte Archivalien im deutschsprachigen Raum
http://archiv.twoday.net/stories/3632531/
Digitalisate des estnischen Historischen Archivs
http://archiv.twoday.net/stories/3046106/
Weitere Materialsammlung
http://del.icio.us/Klausgraf/digitalisierung
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 16:12 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.e-conservationline.com/open-access/open-access.html
Seit Mai 2007 haben 148 Teilnehmer den Open-Access-Fragebogen von e-conservationline.com beantwortet. Wer teilnimmt, sieht anschließend die bisherigen Ergebnisse.
Auszug:
Are you familiar with the Open Access (OA) publications?
*Yes, I know what OA is and I already have published in this system
9.09%
* Yes, I am familiar with them as a reader but I’ve never published in OA
23.78%
* I heard about it but I don’t know what exactly OA means
31.47%
* No, I never heard about it
35.66%
Keine zwei Prozent lehnen eine OA-Publikation kategorisch ab.
Seit Mai 2007 haben 148 Teilnehmer den Open-Access-Fragebogen von e-conservationline.com beantwortet. Wer teilnimmt, sieht anschließend die bisherigen Ergebnisse.
Auszug:
Are you familiar with the Open Access (OA) publications?
*Yes, I know what OA is and I already have published in this system
9.09%
* Yes, I am familiar with them as a reader but I’ve never published in OA
23.78%
* I heard about it but I don’t know what exactly OA means
31.47%
* No, I never heard about it
35.66%
Keine zwei Prozent lehnen eine OA-Publikation kategorisch ab.
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 13:42 - Rubrik: Open Access
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The second number of e_conservation magazine is now online and available for free download. To know more we invite you to visit the website at
http://www.e-conservationline.com and download the file (registration is no longer required).
INDEX - No.2, December 2007
*News - 2007 Worksites
Medieval Values Discovered at the Assumption Church,
Cepari Village, Arges, Romania (1752)
by Mihail Gabriel Birhala
*Events Review
Lecture on Preventive Conservation of Contemporary Art
30 November 2007, Sintra, Portugal
Berlin Conference on Preservation of Himalayan Culture
4-5 December 2007, Berlin, Germany
by André Alexander
*Upcoming Events - December 2007 to February 2008
*Cultural Project
The Sibiel Cultural Centre, Ecomuseum – Contemporary Art Gallery
by Ovidiu Danes
*Material Studies
An Alteration Phenomenon of Cinnabar Red Pigment in the Mural Paintings from
Sucevita
by Ioan Istudor, Anca Dina, Geanina Rosu, Doina Seclaman and Gheorghe Niculescu
*Conservation of Contemporary Art
Reconstructing a 1972’s Neon Light Installation at the Faculty of Fine Arts,
University of Porto
by Filipe Duarte
*Case Study
The Church of "The Beheading of St. John the Baptist" from Arbore
Previous Interventions from the Perspective of Derestoration
By Anca Dina and Oliviu Boldura
*Organisations
Conservation Organisations in Europe
Chamber of Restorers in Slovakia
by Barbara Davidson
*Art History
The Crucifixes of Marginime
by Ovidiu Danes
*Documentation
Documentation for Architecture Conservation: La Villetta Cemetery in Parma,
Italy (part 2)
Formal References in Funerary Architecture
by Maria Carmen Nuzzo
The Urban Planning of Parma Cemeterial System
by Silvia Ombellini
The Master Plan for the Safeguarding and Restoration of La Villetta
by Elisa Adorni
The Virtual Museum - The Memory of the Cemetery Heritage
by Simone Riccardi
*Book Review
Lost City, Resumed Architectures
a book by Michela Rossi, reviewed by Federica Ottoni
LACONA VI Proceedings (Laser in the Conservations of Artworks)
reviewed by Rui Bordalo
e_conservation magazine
www.e-conservationline.com
Source: demuseum list
http://www.e-conservationline.com and download the file (registration is no longer required).
INDEX - No.2, December 2007
*News - 2007 Worksites
Medieval Values Discovered at the Assumption Church,
Cepari Village, Arges, Romania (1752)
by Mihail Gabriel Birhala
*Events Review
Lecture on Preventive Conservation of Contemporary Art
30 November 2007, Sintra, Portugal
Berlin Conference on Preservation of Himalayan Culture
4-5 December 2007, Berlin, Germany
by André Alexander
*Upcoming Events - December 2007 to February 2008
*Cultural Project
The Sibiel Cultural Centre, Ecomuseum – Contemporary Art Gallery
by Ovidiu Danes
*Material Studies
An Alteration Phenomenon of Cinnabar Red Pigment in the Mural Paintings from
Sucevita
by Ioan Istudor, Anca Dina, Geanina Rosu, Doina Seclaman and Gheorghe Niculescu
*Conservation of Contemporary Art
Reconstructing a 1972’s Neon Light Installation at the Faculty of Fine Arts,
University of Porto
by Filipe Duarte
*Case Study
The Church of "The Beheading of St. John the Baptist" from Arbore
Previous Interventions from the Perspective of Derestoration
By Anca Dina and Oliviu Boldura
*Organisations
Conservation Organisations in Europe
Chamber of Restorers in Slovakia
by Barbara Davidson
*Art History
The Crucifixes of Marginime
by Ovidiu Danes
*Documentation
Documentation for Architecture Conservation: La Villetta Cemetery in Parma,
Italy (part 2)
Formal References in Funerary Architecture
by Maria Carmen Nuzzo
The Urban Planning of Parma Cemeterial System
by Silvia Ombellini
The Master Plan for the Safeguarding and Restoration of La Villetta
by Elisa Adorni
The Virtual Museum - The Memory of the Cemetery Heritage
by Simone Riccardi
*Book Review
Lost City, Resumed Architectures
a book by Michela Rossi, reviewed by Federica Ottoni
LACONA VI Proceedings (Laser in the Conservations of Artworks)
reviewed by Rui Bordalo
e_conservation magazine
www.e-conservationline.com
Source: demuseum list
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 13:38 - Rubrik: English Corner
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".... Das "Stadtkomitee ehrbarer Bürger" stößt im Gemeindearchiv auf ein Dokument, das minuziös regelt, unter welchen Umständen die schreckliche Familie in der Siedlung bleiben darf. ...."Quelle: http://www.cinefacts.de/tv/details.php?id=krkbe2000000000000434260
Wolf Thomas - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 11:52 - Rubrik: Unterhaltung
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Das Hamburger Abendblatt stellt Jürgen Maaß vor. Maaß ist vor allem als Gitarrist an der Seite Gunter Gabriels bekannt.
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2007/12/27/831151.html
Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2007/12/27/831151.html
Wolf Thomas - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 11:49 - Rubrik: Personalia
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Wie verkommen muss eine Zunft sein, dass sie offen mit mutmaßlichem Diebesgut aus einem öffentlichen Archiv handelt?
Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008
http://www.antiquare.de/download/Stuttgartermessekatalog2008.pdf
Bei Inlibris (Wien) wird angeboten:
Peter Maier von Regensburg, Archivar (um
1460–1542). Diarium der Feierlichkeiten zum Ableben
des Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenklau.
Koblenz, um 1532. Dt. und lat. Handschrift auf Papier
in roter und brauner Feder. 68 Bll. (davon 3 Bll. leer);
die Innendeckel beschrieben. Mit 38 farbigen Wappengouachen.
Blindgeprägter Lederband der Zeit.
4to. € 8500,–
Kulturgeschichtlich hochbedeutende, bislang unbekannte
Quelle zur Leichfeier des Richard von Greiffenklau
(1467–1531)
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/4569166/
In der zwischenzeitlich von mir nach einem groben Anruf von Inlibris letzten Samstag Abend auf meinem Handy vorsichtshalber aus dem Netz genommenen Erstfassung dieses Beitrags hiess es:
"Wie zu erfahren war, wurde die Handschrift vor ca. 50 Jahren im Stadtarchiv Köln gestohlen, dann vor etwa einem Vierteljahr bei Venator für 3.200 Euro an In Libris (Wien) versteigert, das sie heute anbietet. Das Stadtarchiv Köln und das Landeshauptarchiv haben eine SW-Kopie.
Die Rechtslage ist seit dem Hamburger Stadtsiegelfall absolut unbefriedigend.
Siehe
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/berneck.htm
http://www.archive.nrw.de/archivar/index.html?http://www.archive.nrw.de/archivar/1999-03/Archiv14.html
http://archiv.twoday.net/stories/2924840/
http://www.google.de/search?hl=de&q=%C3%B6ffentliche+sache+hamburger+stadtsiegel "
Das Stadtarchiv Köln hat mir in Person seiner Leiterin telefonisch bestätigt, dass das Stück unter ungeklärten Umständen vor längerer Zeit abhanden gekommen ist.
Es ist als Archivgut verzeichnet von Joseph Hansen in den Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 20 (1891), S. 71 Nr. 25/2: "Leichenfeierlichkeiten für + E. B. Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomäus Latomus aus Arlon.) kl. 4°. Pap. Die Hs. stammt fast ganz von der Hand des kurtrierischen Kanzlers Peter Maier von Regensburg. Aus der Bibl. des Jesuitencollegiums in Coblenz. Hs. des 16. Jhs. (A II, 130.) Aus der Wallrafschen Bibliothek."
[Siehe nun auch: http://archiv.twoday.net/stories/4611095/ ]
Ein Diebstahl liegt nahe. Auch wenn das Stück von einem Benutzer "ausgeliehen" und nicht zurückgegeben worden wäre, so würde das womöglich an der Qualifikation als Diebstahl nichts ändern, denn ungeachtet der realen Praxis war es nicht zulässig, amtliches Schriftgut an Privatpersonen dauerhaft auszuleihen.
Durch den Hinweis auf die Rechtslage und den Hamburger Stadtsiegelfall wurde von mir deutlich gemacht, dass die Auktionshäuser als legale Waschanlagen für Diebesgut und unrechtmäßig entwendete Stücke in Deutschland fungieren, da der Erwerber bei einer Versteigerung rechtmäßiger Eigentümer wird.
Dr. Ulf Bischof veröffentlichte 2007 einen Aufsatz "Die öffentliche Versteigerung: Waschsalon für Diebesgut?" (KUR 2007), siehe:
http://www.lot-tissimo.com/?cmd=l&t=kunstrecht/102007&PHPSESSID=66a249a65a75e1178970990
1989 entschied der Bundesgerichtshof im Hamburger Stadtsiegelfall:
"Bei einer freiwilligen, für jedermann zugänglichen und öffentlich bekanntgemachten Versteigerung durch einen hierzu öffentlich bestellten Auktionator kann der gutgläubige Ersteigerer Eigentum an abhanden gekommenen Sachen erwerben."
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm
Es stellt sich die Frage, ob das Spezial-Antiquariat InLlbris ("Marktführer in Österreich"), das mir mit rechtlichen Schritten drohte, tatsächlich gutgläubig war, als es das Stück bei Venator erwarb.
"Der Erwerber einer Sache ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß eine Sache nicht dem Veräußerer gehört (§ 932 II BGB). [...] Unter grober Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen".
Eine Nachfrage beim Landeshauptarchiv Koblenz, von dem bekannt sein musste, dass dort so gut wie alle Schriften Peter Maiers, der ja keine unbekannte Persönlichkeit ist, sondern einen NDB-Artikel hat, hätte Inlibris auf das Stadtarchiv Köln führen müssen, denn aus dem Landeshauptarchiv Koblenz habe ich die Information über die Herkunft aus dem Stadtarchiv Köln. Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen (wenn es nicht sogar erfolgt ist) festzustellen, dass es sich um unrechtmäßig entwendetes öffentliches Archivgut handelt.
Nach richtiger Ansicht ist das Stück nach wie vor als öffentliche Sache im Anstaltsgebrauch öffentliches Archivgut der Stadt Köln. Die entsprechende öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit ist nicht untergegangen (siehe hier), mag man auch mit dem verfehlten Urteil des OVG Münster einen Herausgabeanspruch verneinen.
Faktum ist: Auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008 wird ein Archivale aus dem Stadtarchiv Köln angeboten, das im Eigentum eines Händlers steht.
Betreten wir nun den Bereich der von der Meinungsfreiheit geschützten moralischen Wertungen!
Für 3200 Euro angekauft, für 8500 Euro angeboten - das ist ganz offenkundig einfach nur unanständige Gier. Dem Landeshauptarchiv Koblenz war es nicht möglich, das Stück, das an sich am besten ins LHA passt, bei Venator zu erwerben.
Solche Stücke gehören nicht in den Handel, sondern in die Archive, denen sie von Rechts wegen als öffentliche Sache "gehören". Es ist einfach nur schäbig, so zu tun, als stünde nicht einem Stück aus der Feder von Peter Maier die Herkunft aus einem öffentlichen Archiv auf der Stirn geschrieben. Das halbseidene Antiquariatsgewerbe aber kümmert sich nicht um Moral und Anstand, es ist auf schöne Stücke und unmoralischen Profit aus, mögen diese auch gestohlen oder anderweitig aus dem Eigentum der öffentlichen Hand verschwunden sein.
Dank der farbigen Wappen ist die "generöse" Geste von Inlibris, dem LHA eine Schwarzweisskopie zur Verfügung zu stellen, wenig wert.
Auktionatoren als vom BGH eingesetzte legale Diebesgut-Wäscher und Antiquariate arbeiten Hand in Hand. Dass sie genau wissen, womit sie handeln, mag noch so sehr plausibel sein, es müsste beweisbar sein, aber hier hat der BGH viel zu hohe Hürden aufgestellt. Hier geht es nicht um ahnungslose Privatkunden, sondern um hochspezialisierte Firmen mit eigenen Forschungsabteilungen, die teilweise umfangreiche wissenschaftliche Dokumentationen zu ihren Stücken erstellen können:
http://www.inlibris.at/content/deutsch/startseite.php
Sich aus Profitgier über die rechtmäßige Eigentumszuordnung hinwegzusetzen, weil man sich auf Ahnungslosigkeit berufen kann (ohne ahnungslos zu sein), mag man im moralischen Sinne Hehlerei nennen.
Nachtrag: Zur Stellungnahme des Börsenblatts Online
http://archiv.twoday.net/stories/4611095/
http://archiv.twoday.net/stories/4614325/
#fnzhss
Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008
http://www.antiquare.de/download/Stuttgartermessekatalog2008.pdf
Bei Inlibris (Wien) wird angeboten:
Peter Maier von Regensburg, Archivar (um
1460–1542). Diarium der Feierlichkeiten zum Ableben
des Trierer Erzbischofs Richard von Greiffenklau.
Koblenz, um 1532. Dt. und lat. Handschrift auf Papier
in roter und brauner Feder. 68 Bll. (davon 3 Bll. leer);
die Innendeckel beschrieben. Mit 38 farbigen Wappengouachen.
Blindgeprägter Lederband der Zeit.
4to. € 8500,–
Kulturgeschichtlich hochbedeutende, bislang unbekannte
Quelle zur Leichfeier des Richard von Greiffenklau
(1467–1531)
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/4569166/
In der zwischenzeitlich von mir nach einem groben Anruf von Inlibris letzten Samstag Abend auf meinem Handy vorsichtshalber aus dem Netz genommenen Erstfassung dieses Beitrags hiess es:
"Wie zu erfahren war, wurde die Handschrift vor ca. 50 Jahren im Stadtarchiv Köln gestohlen, dann vor etwa einem Vierteljahr bei Venator für 3.200 Euro an In Libris (Wien) versteigert, das sie heute anbietet. Das Stadtarchiv Köln und das Landeshauptarchiv haben eine SW-Kopie.
Die Rechtslage ist seit dem Hamburger Stadtsiegelfall absolut unbefriedigend.
Siehe
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/berneck.htm
http://www.archive.nrw.de/archivar/index.html?http://www.archive.nrw.de/archivar/1999-03/Archiv14.html
http://archiv.twoday.net/stories/2924840/
http://www.google.de/search?hl=de&q=%C3%B6ffentliche+sache+hamburger+stadtsiegel "
Das Stadtarchiv Köln hat mir in Person seiner Leiterin telefonisch bestätigt, dass das Stück unter ungeklärten Umständen vor längerer Zeit abhanden gekommen ist.
Es ist als Archivgut verzeichnet von Joseph Hansen in den Mittheilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 20 (1891), S. 71 Nr. 25/2: "Leichenfeierlichkeiten für + E. B. Richard I, 1531. (Darin Leichenrede des Bartholomäus Latomus aus Arlon.) kl. 4°. Pap. Die Hs. stammt fast ganz von der Hand des kurtrierischen Kanzlers Peter Maier von Regensburg. Aus der Bibl. des Jesuitencollegiums in Coblenz. Hs. des 16. Jhs. (A II, 130.) Aus der Wallrafschen Bibliothek."
[Siehe nun auch: http://archiv.twoday.net/stories/4611095/ ]
Ein Diebstahl liegt nahe. Auch wenn das Stück von einem Benutzer "ausgeliehen" und nicht zurückgegeben worden wäre, so würde das womöglich an der Qualifikation als Diebstahl nichts ändern, denn ungeachtet der realen Praxis war es nicht zulässig, amtliches Schriftgut an Privatpersonen dauerhaft auszuleihen.
Durch den Hinweis auf die Rechtslage und den Hamburger Stadtsiegelfall wurde von mir deutlich gemacht, dass die Auktionshäuser als legale Waschanlagen für Diebesgut und unrechtmäßig entwendete Stücke in Deutschland fungieren, da der Erwerber bei einer Versteigerung rechtmäßiger Eigentümer wird.
Dr. Ulf Bischof veröffentlichte 2007 einen Aufsatz "Die öffentliche Versteigerung: Waschsalon für Diebesgut?" (KUR 2007), siehe:
http://www.lot-tissimo.com/?cmd=l&t=kunstrecht/102007&PHPSESSID=66a249a65a75e1178970990
1989 entschied der Bundesgerichtshof im Hamburger Stadtsiegelfall:
"Bei einer freiwilligen, für jedermann zugänglichen und öffentlich bekanntgemachten Versteigerung durch einen hierzu öffentlich bestellten Auktionator kann der gutgläubige Ersteigerer Eigentum an abhanden gekommenen Sachen erwerben."
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/urteil3.htm
Es stellt sich die Frage, ob das Spezial-Antiquariat InLlbris ("Marktführer in Österreich"), das mir mit rechtlichen Schritten drohte, tatsächlich gutgläubig war, als es das Stück bei Venator erwarb.
"Der Erwerber einer Sache ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß eine Sache nicht dem Veräußerer gehört (§ 932 II BGB). [...] Unter grober Fahrlässigkeit wird im allgemeinen ein Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen".
Eine Nachfrage beim Landeshauptarchiv Koblenz, von dem bekannt sein musste, dass dort so gut wie alle Schriften Peter Maiers, der ja keine unbekannte Persönlichkeit ist, sondern einen NDB-Artikel hat, hätte Inlibris auf das Stadtarchiv Köln führen müssen, denn aus dem Landeshauptarchiv Koblenz habe ich die Information über die Herkunft aus dem Stadtarchiv Köln. Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen (wenn es nicht sogar erfolgt ist) festzustellen, dass es sich um unrechtmäßig entwendetes öffentliches Archivgut handelt.
Nach richtiger Ansicht ist das Stück nach wie vor als öffentliche Sache im Anstaltsgebrauch öffentliches Archivgut der Stadt Köln. Die entsprechende öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit ist nicht untergegangen (siehe hier), mag man auch mit dem verfehlten Urteil des OVG Münster einen Herausgabeanspruch verneinen.
Faktum ist: Auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse 2008 wird ein Archivale aus dem Stadtarchiv Köln angeboten, das im Eigentum eines Händlers steht.
Betreten wir nun den Bereich der von der Meinungsfreiheit geschützten moralischen Wertungen!
Für 3200 Euro angekauft, für 8500 Euro angeboten - das ist ganz offenkundig einfach nur unanständige Gier. Dem Landeshauptarchiv Koblenz war es nicht möglich, das Stück, das an sich am besten ins LHA passt, bei Venator zu erwerben.
Solche Stücke gehören nicht in den Handel, sondern in die Archive, denen sie von Rechts wegen als öffentliche Sache "gehören". Es ist einfach nur schäbig, so zu tun, als stünde nicht einem Stück aus der Feder von Peter Maier die Herkunft aus einem öffentlichen Archiv auf der Stirn geschrieben. Das halbseidene Antiquariatsgewerbe aber kümmert sich nicht um Moral und Anstand, es ist auf schöne Stücke und unmoralischen Profit aus, mögen diese auch gestohlen oder anderweitig aus dem Eigentum der öffentlichen Hand verschwunden sein.
Dank der farbigen Wappen ist die "generöse" Geste von Inlibris, dem LHA eine Schwarzweisskopie zur Verfügung zu stellen, wenig wert.
Auktionatoren als vom BGH eingesetzte legale Diebesgut-Wäscher und Antiquariate arbeiten Hand in Hand. Dass sie genau wissen, womit sie handeln, mag noch so sehr plausibel sein, es müsste beweisbar sein, aber hier hat der BGH viel zu hohe Hürden aufgestellt. Hier geht es nicht um ahnungslose Privatkunden, sondern um hochspezialisierte Firmen mit eigenen Forschungsabteilungen, die teilweise umfangreiche wissenschaftliche Dokumentationen zu ihren Stücken erstellen können:
http://www.inlibris.at/content/deutsch/startseite.php
Sich aus Profitgier über die rechtmäßige Eigentumszuordnung hinwegzusetzen, weil man sich auf Ahnungslosigkeit berufen kann (ohne ahnungslos zu sein), mag man im moralischen Sinne Hehlerei nennen.
Nachtrag: Zur Stellungnahme des Börsenblatts Online
http://archiv.twoday.net/stories/4611095/
http://archiv.twoday.net/stories/4614325/
#fnzhss
KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 02:53 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 02:45 - Rubrik: English Corner
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KlausGraf - am Donnerstag, 3. Januar 2008, 02:23 - Rubrik: Unterhaltung
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