Immer noch unentbehrlich zur Klostergeschichte der Eifel, in Köln digitalisiert:
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Schorn/schorn_index.html
http://www.digitalis.uni-koeln.de/Schorn/schorn_index.html
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 23:23 - Rubrik: Landesgeschichte
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http://stadsarchief.breda.nl/collecties/obit/REPERTORIUM.HTM
Repertorium van handschriften en edities van middeleeuwse necrologische bronnen betreffende Nederland
Zur Quellengattung siehe auch:
Roland Deigendesch, Jahrtagsbücher, in: Amtsbücher und andere serielle Quellen. Eine Handreichung für die Benutzerinnen und Benutzer südwestdeutscher Archive , hrsg. von Christian Keitel und Regina Keyler, http://www.uni-tuebingen.de/uni/gli/veroeff/serquell/seriellequellen.htm, Stand: November 2003
Repertorium van handschriften en edities van middeleeuwse necrologische bronnen betreffende Nederland
Zur Quellengattung siehe auch:
Roland Deigendesch, Jahrtagsbücher, in: Amtsbücher und andere serielle Quellen. Eine Handreichung für die Benutzerinnen und Benutzer südwestdeutscher Archive , hrsg. von Christian Keitel und Regina Keyler, http://www.uni-tuebingen.de/uni/gli/veroeff/serquell/seriellequellen.htm, Stand: November 2003
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 18:29 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Noch fünf Tage für Kirchenrechnung Braunlage 1712/1713
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3282187854&category=30704
Derzeit sind 10 Euro geboten.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3282187854&category=30704
Derzeit sind 10 Euro geboten.
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 16:51 - Rubrik: Kirchenarchive
Eine Wiedergabe (als Text) des Registraturplans für die Bürgermeistereien des Großherzogtums Hessen 1908 stellt das Stadtarchiv Worms zur Verfügung:
http://www.worms.de/downloads/Hes-Registraturplan_1908.pdf
http://www.worms.de/downloads/Hes-Registraturplan_1908.pdf
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 16:47 - Rubrik: Kommunalarchive
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http://www.meschede.de/kultur/stadtarchiv/stadtarchiv.php
Das Stadtarchiv bietet auch einige Findmittel online an (PDF-Dateien).
Es wurden auch stadtgeschichtliche Beiträge bereitgestellt. Wenig überzeugend sind freilich die Ausführungen zu den Hexenverfolgungen unter
http://www.meschedeneu.kdvz.de/stadtinfo/geschichte/Justizwesen.pdf
Es fehlt jeglicher Literaturhinweis.
Das Stadtarchiv bietet auch einige Findmittel online an (PDF-Dateien).
Es wurden auch stadtgeschichtliche Beiträge bereitgestellt. Wenig überzeugend sind freilich die Ausführungen zu den Hexenverfolgungen unter
http://www.meschedeneu.kdvz.de/stadtinfo/geschichte/Justizwesen.pdf
Es fehlt jeglicher Literaturhinweis.
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 16:31 - Rubrik: Kommunalarchive
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Ein lesenswerter Bericht bei ARCHIV.net.
Zitat:
Diesen Gedanken griff Prof. Dr. Janbernd Oebbecke (Universität Münster, Kommunalwissenschaftliches Institut) in seinem Vortrag über die ‚Archivbenutzung in einem rechtlich veränderten Umfeld‘ auf und unterstrich, dass es das ausdrückliche Ziel des Archivgesetzes des Landes NRW (ArchG) von 1989 sei, den Zugang zu den Archiven sicherzustellen. Dieser sei zwar an rechtliche Beschränkungen gebunden, und es werde nach Benutzergruppen – abgebende Behörde, Betroffene, Dritte – unterschieden, im Grundsatz aber sei der Zugang zu den (kommunalen) Archiven aus grundrechtlichen und kommunalrechtlichen Erwägungen, insbesondere dem allgemeinen Zugang zu kommunalen Einrichtungen, nur aus sachlich gebotenen Erwägungen einschränkbar. Das Ziel der Zugänglichmachung von Verwaltungsschriftgut verbinde das ArchG mit dem jüngeren Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG) von 2002, das auf ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht mit dem Ziel der demokratischen Kontrolle der Verwaltungen abziele. In der Benennung der Ablehnungsgründe sei es präziser als das ArchG, auch werde der Datenschutz gegenüber dem Informationsanspruch geringer gewichtet als in früheren Gesetzen. Abschließend ging der Referent auf die Widersprüche zwischen ArchG und IFG ein, die zu der kuriosen Situation führen könnten, dass Akten zwar während ihres Lebenszyklus in der Verwaltung Dritten zugänglich seien, nach Abgabe an das Archiv aber während der Sperrfristen durch Dritte nicht genutzt werden könnten. Oebbecke plädierte unter Verweis auf die Bestimmung des ArchG, das die Zugänglichkeit durch andere Rechtsvorschriften nicht einschränke, dafür, den BenutzerInnen der Archive ein Akteneinsichtsrecht entsprechend den weiter gefassten Regelungen des IFG zu gewähren.
In diese Richtung argumentierte auch Dr. Alexander Dix (Landesbeauftragter für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg), der hervorhob, dass dem Amtsgeheimnis in der öffentlichen Diskussion eine immer geringere Rolle beigemessen werde. Es sei gerade das Ziel der Informationsfreiheitsgesetze, eine stärkere Kontrolle des Verwaltungshandelns durch die BürgerInnen zu erreichen. Die Widersprüche zwischen Archivgesetzen und Informationsfreiheitsgesetzen verwiesen auf ein zweifaches Transparenzgefälle: Zunächst seien die Informationsfreiheitsgesetze deutlich zugangsfreundlicher, nach Ablauf der Sperrfristen wiesen jedoch die Archivgesetze die weitergehenden Zugangsrechte auf. Diese Unterschiede sollten seiner Meinung nach durch ein Informationsgesetzbuch gelöst werden, das die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zusammenfasse. Dabei müsste das Archivgesetz allerdings als eigenständige Materie erhalten bleiben, weil es nicht nur den Informationszugang, sondern auch die wissenschaftliche Auswertung des archivwürdigen Schriftgutes regele. Abschließend rief er zu einem Bündnis von ArchivarInnen und Informationsfreiheitsbeauftragten auf, die gemeinsam für die allgemeine Zugänglichkeit auch der Metadaten, die dauerhafte Dokumentation aller wichtigen Verwaltungsprozesse, kurz gegen eine spurlose Verwaltung eintreten sollten.
Zitat:
Diesen Gedanken griff Prof. Dr. Janbernd Oebbecke (Universität Münster, Kommunalwissenschaftliches Institut) in seinem Vortrag über die ‚Archivbenutzung in einem rechtlich veränderten Umfeld‘ auf und unterstrich, dass es das ausdrückliche Ziel des Archivgesetzes des Landes NRW (ArchG) von 1989 sei, den Zugang zu den Archiven sicherzustellen. Dieser sei zwar an rechtliche Beschränkungen gebunden, und es werde nach Benutzergruppen – abgebende Behörde, Betroffene, Dritte – unterschieden, im Grundsatz aber sei der Zugang zu den (kommunalen) Archiven aus grundrechtlichen und kommunalrechtlichen Erwägungen, insbesondere dem allgemeinen Zugang zu kommunalen Einrichtungen, nur aus sachlich gebotenen Erwägungen einschränkbar. Das Ziel der Zugänglichmachung von Verwaltungsschriftgut verbinde das ArchG mit dem jüngeren Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG) von 2002, das auf ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht mit dem Ziel der demokratischen Kontrolle der Verwaltungen abziele. In der Benennung der Ablehnungsgründe sei es präziser als das ArchG, auch werde der Datenschutz gegenüber dem Informationsanspruch geringer gewichtet als in früheren Gesetzen. Abschließend ging der Referent auf die Widersprüche zwischen ArchG und IFG ein, die zu der kuriosen Situation führen könnten, dass Akten zwar während ihres Lebenszyklus in der Verwaltung Dritten zugänglich seien, nach Abgabe an das Archiv aber während der Sperrfristen durch Dritte nicht genutzt werden könnten. Oebbecke plädierte unter Verweis auf die Bestimmung des ArchG, das die Zugänglichkeit durch andere Rechtsvorschriften nicht einschränke, dafür, den BenutzerInnen der Archive ein Akteneinsichtsrecht entsprechend den weiter gefassten Regelungen des IFG zu gewähren.
In diese Richtung argumentierte auch Dr. Alexander Dix (Landesbeauftragter für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg), der hervorhob, dass dem Amtsgeheimnis in der öffentlichen Diskussion eine immer geringere Rolle beigemessen werde. Es sei gerade das Ziel der Informationsfreiheitsgesetze, eine stärkere Kontrolle des Verwaltungshandelns durch die BürgerInnen zu erreichen. Die Widersprüche zwischen Archivgesetzen und Informationsfreiheitsgesetzen verwiesen auf ein zweifaches Transparenzgefälle: Zunächst seien die Informationsfreiheitsgesetze deutlich zugangsfreundlicher, nach Ablauf der Sperrfristen wiesen jedoch die Archivgesetze die weitergehenden Zugangsrechte auf. Diese Unterschiede sollten seiner Meinung nach durch ein Informationsgesetzbuch gelöst werden, das die verschiedenen gesetzlichen Regelungen zusammenfasse. Dabei müsste das Archivgesetz allerdings als eigenständige Materie erhalten bleiben, weil es nicht nur den Informationszugang, sondern auch die wissenschaftliche Auswertung des archivwürdigen Schriftgutes regele. Abschließend rief er zu einem Bündnis von ArchivarInnen und Informationsfreiheitsbeauftragten auf, die gemeinsam für die allgemeine Zugänglichkeit auch der Metadaten, die dauerhafte Dokumentation aller wichtigen Verwaltungsprozesse, kurz gegen eine spurlose Verwaltung eintreten sollten.
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 16:25 - Rubrik: Archivrecht
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BioMed Central just released (Mis)Leading Open Access Myths, a catalog of 11 objections to OA with a careful reply to each one. The objections are distilled from the publishers' testimony in the UK inquiry. This is a superb aid for advocates and for the House of Commons Science and Technology Committee as it digests the testimony of the publishers.
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
KlausGraf - am Dienstag, 23. März 2004, 15:24 - Rubrik: English Corner
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Jenks hat in der VL Mittelalter wieder neue Links eingetragen:
http://www.erlangerhistorikerseite.de/ma/neu.html
Herausgegriffen sei Frau Heckmanns sehr verdienstvolle Heraldik-Seite, die insbesondere eine Bibliographie wichtiger Wappenbücher mit Nachweis von Internetquellen enthält:
http://www.people.freenet.de/heckmann.werder/Heraldik.htm
http://www.erlangerhistorikerseite.de/ma/neu.html
Herausgegriffen sei Frau Heckmanns sehr verdienstvolle Heraldik-Seite, die insbesondere eine Bibliographie wichtiger Wappenbücher mit Nachweis von Internetquellen enthält:
http://www.people.freenet.de/heckmann.werder/Heraldik.htm
KlausGraf - am Samstag, 20. März 2004, 18:36 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Die grössten sind zusammengestellt unter
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/03/msg00149.html
bzw. aktualisiert unter:
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
Die vielleicht schönste ist auch die wohl unbekannteste: Bibliotheca Corviniana
http://www.corvina.oszk.hu/ (Corvinak aufrufen)
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/03/msg00149.html
bzw. aktualisiert unter:
http://wiki.netbib.de/coma/DigitaleHandschriften
Die vielleicht schönste ist auch die wohl unbekannteste: Bibliotheca Corviniana
http://www.corvina.oszk.hu/ (Corvinak aufrufen)
KlausGraf - am Freitag, 19. März 2004, 22:24 - Rubrik: Kodikologie
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Im Rahmen des Digitalisierungsprojekts Nordnum (Bücher des 19. Jahrhunderts zum französischen Norden, Raum Lille) gibt es auch einen Band mit Abbildungen von mittelalterlichen Dokumenten (mässige Scanqualität):
http://nordnum.univ-lille3.fr/sdx/nordnum/fiche.xsp?id=B590092101_00014.798_001&q=t2011&n=36&p=1
http://nordnum.univ-lille3.fr/sdx/nordnum/fiche.xsp?id=B590092101_00014.798_001&q=t2011&n=36&p=1
KlausGraf - am Freitag, 19. März 2004, 15:18 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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http://www.inschriften.uni-greifswald.de/html/buchstabenformen.html
Eine kurze Einführung der Greifswalder Arbeitsstelle der Göttinger Inschriftenkommission.
Eine kurze Einführung der Greifswalder Arbeitsstelle der Göttinger Inschriftenkommission.
KlausGraf - am Freitag, 19. März 2004, 15:02 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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KlausGraf - am Freitag, 19. März 2004, 12:42 - Rubrik: Hilfswissenschaften
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Auf den ersten Beitrag vom 11. März 2003 wird Bezug genommen:
http://archiv.twoday.net/stories/11200/
Wie verhält es sich mit dem Bundesarchiv? In den Kommentaren zum Weblog http://log.netbib.de wird angesprochen, dass dieses Archiv das eigene Fotografieren verbietet.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage im Bundesarchivgesetz oder in der Benutzungsverordnung? Das sehe ich nicht.
Bundesarchivbenutzungsverordnung
http://www.bundesarchiv.de/benutzung/rechtsgrundlagen/benutzungsverordnung/index.html
Hier wird gar nichts über die Anfertigung von Reproduktionen ausgesagt, es wird auch nicht untersagt, diese an Dritte weiterzugeben.
In welcher Weise ein Benutzer Archivgut benutzt (ob mit Bleistift als Exzerpt oder Abschrift, mit Diktaphon oder mit Digitalkamera), wird von den Archivgesetzen nicht geregelt, seine grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit, wobei bei wiss. Benutzung auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in die Waagschale zu werfen ist, wird also nicht gesetzlich eingeschränkt. Zulässig sind Vorschriften, die der Bestandserhaltung und der Aufrechterhaltung eines geordneten Benutzungsbetriebs (keine Störung der Arbeitsabläufe des Archivs und anderer Nutzer) dienen. Wird ohne Blitz fotografiert, kann aus diesen Gründen das Abfotografieren nicht untersagt werden. (Vorausgesetzt wird hier, dass eine Reproduktionen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht untersagt werden kann.)
Was die NUTZUNG der Reproduktionen angeht, so wehren sich Archive aus fiskalischen Gründen gegen die Eigenfotografie (siehe den zitierten Beitrag in ARCHIVALIA), da sie befürchten, dass ihnen Reprogebühren entgehen.
Die mehr als fragwürdige Anordnung von Reproduktionsgebühren insbesondere bei Online-Wiedergabe (jährliche Gebühr) durch das Bundesarchiv hat schon dazu geführt, dass eine Freiburger Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver auf Abbildungen verzichten musste. Mehr dazu in INETBIB 2002
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg09588.html
Bundesarchiv-Kostenverordnung von 2000
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/12.pdf
Ein Erlass für wiss. Zwecke ist danach nicht möglich.
Da die Kostenverordnung nur für das Benutzungsverhältnis gilt, ist eine Bindungswirkung hinsichtlich Dritter, die Archivgut reproduzieren, zu verneinen.
Dass diese Kosten-Ordnung mit höherrangigem Recht (BArchG) vereinbar ist, wage ich zu bezweifeln.
Kann das Bundesarchiv beliebig Archivgut nach eigenem Ermessen auf eigenem Server online frei zugänglich machen, müssen Wissenschaftler aber prohibitive jährliche Gebühren entrichten, so sind sowohl der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG) als auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit tangiert, da auf diese Weise de facto ein staatliches Forschungsmonopol zustandekommt, das es nicht geben darf bzw. das nur bei hochrangigen Gemeinwohlinteressen zulässig erscheint (z.B. "Eigenforschung" der Stasi-Unterlagenbehörde). Man wird dies als wesentliche Entscheidung einzuschätzen haben, die der Gesetzgeber hätte regeln müssen.
Es ist zu hoffen, dass irgendwann auf dem Verwaltungsgerichtswege eine Klärung zustande kommt.
http://archiv.twoday.net/stories/11200/
Wie verhält es sich mit dem Bundesarchiv? In den Kommentaren zum Weblog http://log.netbib.de wird angesprochen, dass dieses Archiv das eigene Fotografieren verbietet.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage im Bundesarchivgesetz oder in der Benutzungsverordnung? Das sehe ich nicht.
Bundesarchivbenutzungsverordnung
http://www.bundesarchiv.de/benutzung/rechtsgrundlagen/benutzungsverordnung/index.html
Hier wird gar nichts über die Anfertigung von Reproduktionen ausgesagt, es wird auch nicht untersagt, diese an Dritte weiterzugeben.
In welcher Weise ein Benutzer Archivgut benutzt (ob mit Bleistift als Exzerpt oder Abschrift, mit Diktaphon oder mit Digitalkamera), wird von den Archivgesetzen nicht geregelt, seine grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit, wobei bei wiss. Benutzung auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in die Waagschale zu werfen ist, wird also nicht gesetzlich eingeschränkt. Zulässig sind Vorschriften, die der Bestandserhaltung und der Aufrechterhaltung eines geordneten Benutzungsbetriebs (keine Störung der Arbeitsabläufe des Archivs und anderer Nutzer) dienen. Wird ohne Blitz fotografiert, kann aus diesen Gründen das Abfotografieren nicht untersagt werden. (Vorausgesetzt wird hier, dass eine Reproduktionen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht untersagt werden kann.)
Was die NUTZUNG der Reproduktionen angeht, so wehren sich Archive aus fiskalischen Gründen gegen die Eigenfotografie (siehe den zitierten Beitrag in ARCHIVALIA), da sie befürchten, dass ihnen Reprogebühren entgehen.
Die mehr als fragwürdige Anordnung von Reproduktionsgebühren insbesondere bei Online-Wiedergabe (jährliche Gebühr) durch das Bundesarchiv hat schon dazu geführt, dass eine Freiburger Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver auf Abbildungen verzichten musste. Mehr dazu in INETBIB 2002
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg09588.html
Bundesarchiv-Kostenverordnung von 2000
http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtg/12.pdf
Ein Erlass für wiss. Zwecke ist danach nicht möglich.
Da die Kostenverordnung nur für das Benutzungsverhältnis gilt, ist eine Bindungswirkung hinsichtlich Dritter, die Archivgut reproduzieren, zu verneinen.
Dass diese Kosten-Ordnung mit höherrangigem Recht (BArchG) vereinbar ist, wage ich zu bezweifeln.
Kann das Bundesarchiv beliebig Archivgut nach eigenem Ermessen auf eigenem Server online frei zugänglich machen, müssen Wissenschaftler aber prohibitive jährliche Gebühren entrichten, so sind sowohl der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 GG) als auch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit tangiert, da auf diese Weise de facto ein staatliches Forschungsmonopol zustandekommt, das es nicht geben darf bzw. das nur bei hochrangigen Gemeinwohlinteressen zulässig erscheint (z.B. "Eigenforschung" der Stasi-Unterlagenbehörde). Man wird dies als wesentliche Entscheidung einzuschätzen haben, die der Gesetzgeber hätte regeln müssen.
Es ist zu hoffen, dass irgendwann auf dem Verwaltungsgerichtswege eine Klärung zustande kommt.
KlausGraf - am Donnerstag, 18. März 2004, 22:23 - Rubrik: Archivrecht
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In unglaublich schlechter Scan-Qualität stellt die UB Kiel eine personengeschichtliche Arbeit online bereit:
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/ab1800/wis.html
Nachtrag: Das Dokument wurde aus dem Netz genommen.
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/ab1800/wis.html
Nachtrag: Das Dokument wurde aus dem Netz genommen.
KlausGraf - am Donnerstag, 18. März 2004, 21:41 - Rubrik: Universitaetsarchive
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Es legt ein Linkverzeichnis vor, das auch Publikationen aus archivischer Sicht berücksichtigt:
http://nestor.sub.uni-goettingen.de/
Der Berg kreißte ...
http://nestor.sub.uni-goettingen.de/
Der Berg kreißte ...
KlausGraf - am Donnerstag, 18. März 2004, 20:56 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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rom: "Silke Walther" <Silke.Walther@gmx.net>
Subject: TU Chemnitz Below: dipl. Archivsachbearbeiter(in)
Date: Tue, 16 Mar 2004 13:49:11 +0100
------------------------------------------------------------
Im Universitätsarchiv der Technischen Universität Chemnitz ist ab dem
1.6.2004 eine Stelle als teilzeitbeschäftigte/r
Archivsachbearbeiter/in (50%)
(Verg.-Gr. Vb BAT-O)
befristet für die Dauer von 2 Jahren zu besetzen.
Arbeitsaufgaben:
- selbständige Übernahme, Bewertung, Ordnung und Verzeichnung von Unterlagen
- Betreuung und Beratung der Benutzer des Universitätsarchivs, schriftliche
Auskunftserteilung, Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Mitarbeit bei Publikationen und der Öffentlichkeitsarbeit des
Universitätsarchivs
Anforderungen:
- Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als
Diplomarchivar/in (FH)
- gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, Augias, HTML)
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Die/der Bewerberin/Bewerber muss die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 125
Abs. 4 Sächsisches Hochschulgesetz (Eignung für den öffentlichen Dienst)
erfüllen.
Die Bewerber/innen müssen die Voraussetzungen für eine befristete
Einstellung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG und die Fördervoraussetzung gemäß
Altersteilzeitgesetz erfüllen. Demnach können nur Absolvent/innen
unmittelbar nach dem Studienabschluss oder arbeitslos/arbeitssuchend
gemeldete Bewerber/innen berücksichtigt werden, die noch nicht in einem
befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Freistaat Sachsen
standen.
Die TU Chemnitz ist bemüht, Frauen besonders zu fördern und bittet
qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden bis 15.04.2004 erbeten an:
Technische Universität Chemnitz
Dezernat Personal
09107 Chemnitz
Rückfragen:
Tel. 03 71 5 31 26 94
E-Mail: stephan.luther@hrz.tu-chemnitz.de
Aus: H-MUSEUM
WWW: http://www.h-museum.net
Subject: TU Chemnitz Below: dipl. Archivsachbearbeiter(in)
Date: Tue, 16 Mar 2004 13:49:11 +0100
------------------------------------------------------------
Im Universitätsarchiv der Technischen Universität Chemnitz ist ab dem
1.6.2004 eine Stelle als teilzeitbeschäftigte/r
Archivsachbearbeiter/in (50%)
(Verg.-Gr. Vb BAT-O)
befristet für die Dauer von 2 Jahren zu besetzen.
Arbeitsaufgaben:
- selbständige Übernahme, Bewertung, Ordnung und Verzeichnung von Unterlagen
- Betreuung und Beratung der Benutzer des Universitätsarchivs, schriftliche
Auskunftserteilung, Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Mitarbeit bei Publikationen und der Öffentlichkeitsarbeit des
Universitätsarchivs
Anforderungen:
- Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als
Diplomarchivar/in (FH)
- gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, Augias, HTML)
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Die/der Bewerberin/Bewerber muss die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 125
Abs. 4 Sächsisches Hochschulgesetz (Eignung für den öffentlichen Dienst)
erfüllen.
Die Bewerber/innen müssen die Voraussetzungen für eine befristete
Einstellung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG und die Fördervoraussetzung gemäß
Altersteilzeitgesetz erfüllen. Demnach können nur Absolvent/innen
unmittelbar nach dem Studienabschluss oder arbeitslos/arbeitssuchend
gemeldete Bewerber/innen berücksichtigt werden, die noch nicht in einem
befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Freistaat Sachsen
standen.
Die TU Chemnitz ist bemüht, Frauen besonders zu fördern und bittet
qualifizierte Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen werden bis 15.04.2004 erbeten an:
Technische Universität Chemnitz
Dezernat Personal
09107 Chemnitz
Rückfragen:
Tel. 03 71 5 31 26 94
E-Mail: stephan.luther@hrz.tu-chemnitz.de
Aus: H-MUSEUM
WWW: http://www.h-museum.net
KlausGraf - am Donnerstag, 18. März 2004, 00:35 - Rubrik: Personalia
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Etwa 415 vom Bürgernetz Bayreuth eingescannte Kirchenbücher, die nach Absprache mit den Gemeinden ins Internet gestellt werden sollten, sind zum Stein des Anstoßes beim Landeskirchlichen Archiv geworden.
Vom Landeskirchlichen Archiv wurden wir aufgefordert, die Kirchenbücher aus dem Netz zu nehmen. Wir teilen die Auffassung des Landeskirchlichen Archives nicht, da wir den Auftrag von den Kirchengemeinden erhalten haben. Um dennoch ein positives Zeichen für bevorstehende Gespräche zu setzen, haben wir uns entschlossen, vorübergehend dem Wunsch des Landeskirchenamtes zu entsprechen und die Seiten zu deaktivieren ...
weiterlesen
Was da nur wieder für Gründe dahinter stehen ? Wohl sicher befürchtete finanzielle Mindereinnahmen bei online-Recherche.
Vom Landeskirchlichen Archiv wurden wir aufgefordert, die Kirchenbücher aus dem Netz zu nehmen. Wir teilen die Auffassung des Landeskirchlichen Archives nicht, da wir den Auftrag von den Kirchengemeinden erhalten haben. Um dennoch ein positives Zeichen für bevorstehende Gespräche zu setzen, haben wir uns entschlossen, vorübergehend dem Wunsch des Landeskirchenamtes zu entsprechen und die Seiten zu deaktivieren ...
weiterlesen
Was da nur wieder für Gründe dahinter stehen ? Wohl sicher befürchtete finanzielle Mindereinnahmen bei online-Recherche.
Item - am Mittwoch, 17. März 2004, 07:47 - Rubrik: Open Access
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According to the Sentinel, Milwaukee Journal several hundred boxes of records from the Tommy G. Thompson administration earmarked for the Wisconsin Historical Society/ for archiving instead were mistakenly destroyed, officials said Monday.
Tom Solberg, a spokesman for the state Department of Administration, confirmed that the records, which were stored at a state warehouse, were inadvertently put on the wrong truck and sent to a Green Bay paper mill, where the paper was turned into pulp. The records were supposed to go to the historical society in Madison.
http://www.lisnews.com/article.pl?sid=04/03/16/1126209
Tom Solberg, a spokesman for the state Department of Administration, confirmed that the records, which were stored at a state warehouse, were inadvertently put on the wrong truck and sent to a Green Bay paper mill, where the paper was turned into pulp. The records were supposed to go to the historical society in Madison.
http://www.lisnews.com/article.pl?sid=04/03/16/1126209
KlausGraf - am Dienstag, 16. März 2004, 22:14 - Rubrik: English Corner
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http://dlib.stanford.edu:6520/text1/dd-ill/fuldenses.pdf
Die alte Dronke-Ausgabe der "Traditiones et antiquitates Fuldenses" von 1844 als PDF bei Stanford.
Die alte Dronke-Ausgabe der "Traditiones et antiquitates Fuldenses" von 1844 als PDF bei Stanford.
KlausGraf - am Dienstag, 16. März 2004, 21:12 - Rubrik: Landesgeschichte
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Wer online einen Blick auf das Testament von Shakespeare werfen will, muss 4,40 Euro dafür bezahlen, meldet die Netzeitung:
http://www.netzeitung.de/entertainment/people/277746.html
Kulturgut sollte frei zugänglich sein!
http://www.netzeitung.de/entertainment/people/277746.html
Kulturgut sollte frei zugänglich sein!
KlausGraf - am Dienstag, 16. März 2004, 13:04 - Rubrik: Open Access
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http://www.ichim.org/UK/01.html
ICHIM 04, the eighth International Cultural Heritage Informatics Meeting
will take place in Germany from August 30 to Sept. 3, 2004, at the "Haus
der Kulturen der Welt", Berlin. It will be focusing on digitization of
cultural heritage and on the emergence of new digital art and culture forms.
Curators, computer scientists, administrators, publishers and media
producers, educators, IT professionals, scholars, entrepreneurs,
libraries and museums professionals, artists and others invested in the
intersection of technology and culture will come from around the world to
share their experiences, learn new methods and forge new partnerships.
ICHIM 04, the eighth International Cultural Heritage Informatics Meeting
will take place in Germany from August 30 to Sept. 3, 2004, at the "Haus
der Kulturen der Welt", Berlin. It will be focusing on digitization of
cultural heritage and on the emergence of new digital art and culture forms.
Curators, computer scientists, administrators, publishers and media
producers, educators, IT professionals, scholars, entrepreneurs,
libraries and museums professionals, artists and others invested in the
intersection of technology and culture will come from around the world to
share their experiences, learn new methods and forge new partnerships.
KlausGraf - am Dienstag, 16. März 2004, 11:03 - Rubrik: English Corner
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Eine virtuelle Ausstellung des Bundesarchivs
http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/galerie/index.html
http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/galerie/index.html
KlausGraf - am Dienstag, 16. März 2004, 10:45 - Rubrik: Staatsarchive
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Insgesamt ist die Praktische Archivkunde mehr als empfehlenswert nicht nur für die Fachangestellten, für die sie geschrieben wurde, sondern auch für wissenschaftliche
und Diplomarchivare in der Ausbildung sowie für Quereinsteiger in den Beruf und schließlich auch (mit Einschränkungen allerdings) für Studierende, die eigene Archivrecherchen vorbereiten. Sie sollte daher in keiner Archivbibliothek fehlen, meint Max Plassmann in der Rezension von
Norbert Reimann (Hrsg.): Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte
für Medien- und Informationsdienste. Fachrichtung Archiv. Ardey-Verlag: Münster
2004, ISBN 3-87023-255-2, 357 S., 29 Euro
Die Rezension als PDF im Forum Bewertung
http://www.forum-bewertung.de/beitraege/1026.pdf
und Diplomarchivare in der Ausbildung sowie für Quereinsteiger in den Beruf und schließlich auch (mit Einschränkungen allerdings) für Studierende, die eigene Archivrecherchen vorbereiten. Sie sollte daher in keiner Archivbibliothek fehlen, meint Max Plassmann in der Rezension von
Norbert Reimann (Hrsg.): Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte
für Medien- und Informationsdienste. Fachrichtung Archiv. Ardey-Verlag: Münster
2004, ISBN 3-87023-255-2, 357 S., 29 Euro
Die Rezension als PDF im Forum Bewertung
http://www.forum-bewertung.de/beitraege/1026.pdf
KlausGraf - am Montag, 15. März 2004, 23:21 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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