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Nach wie vor der einzige Druckort für viele Urkunden der Zisterze Schönau bei Heidelberg: Gudenus, Sylloge ... (1728)

Natürlich ist damit der Inhalt dieses alten Quellenwerks nicht annähernd vollständig beschrieben. Die Schlagwörter des Reg. Imp. OPAC geben einen ersten Eindruck:
"Thüringen; Rheinhessen; Südhessen; Deutschland; Baden; Mittelalter; Urkunden und Regesten; Kanzleiwesen; Prosopographische Quellen; Wetzlar; Mainz; Schwarzach am Rhein; Schönau bei Heidelberg"

Digitalisiert von der UB Heidelberg:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/sammlung6/allg/buch.xml?docname=Sylloge

http://www.lineages.co.uk/

English, Scottish and Irish Genealogy News and Articles

A weblog updated frequently.

http://www.jenkins-ip.com/patlaw/cdpa1.htm#s163
Copyright ... Act 1988
Duration: 125 years after creation (for unpublished works)

Crown Copyright in public records
"Unpublished public records and those open for public inspection are reproducible freely under waiver of copyright. This guidance explains how this works in practice"
http://www.hmso.gov.uk/copyright/guidance/gn_03.htm

Copyright Policy of The National Archives:

"The Crown copyright protected material (other than the Royal Arms and departmental or agency logos) may be reproduced free of charge in any format or medium provided it is reproduced accurately and not used in a misleading context. The exception to this rule is for material downloaded from our DocumentsOnline service (see below). Where any of the Crown copyright items on this site are being republished or copied to others, the source of the material must be identified and the copyright status acknowledged.
Images on this site may not be reproduced without payment of a fee to the image library."
http://www.nationalarchives.gov.uk/legal/copyright.htm

See also:
http://www.lexum.umontreal.ca/conf/dac/en/sterling/sterling.html

http://www.nationalarchives.gov.uk

The National Archives in the UK has re-launched its website, and now incorporates content from the former Public Record Office and the Historical Manuscripts Commission websites. (Library Blog)

Zu http://archiv.twoday.net/stories/283692/ kann aufgrund der freundlichen Genehmigung des Autors der Volltext wiedergegeben werden. (KG)

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte...?

Bildreproduktion und Bildredaktion im Verlag:
Probleme, Chancen, Ziele

Von (c) Ludger Claßen

Seit etwa zwei Jahren verzeichnet der deutsche Buchmarkt Umsatzrückgänge. Nach unseren Erfahrungen ist der Bereich der regionalen Literatur davon kaum betroffen. Regional- oder Lokalgeschichte, historische Bildbände oder regionale Reiseführer erfreuen sich weiter einer ungebrochenen Nachfrage. Der Klartext Verlag beispielsweise hat durch den Ausbau seiner entsprechenden Programmsegmente die Zahl der verkauften Bücher mit regionaler Ausrichtung deutlich steigern können.
Auch für Archive sind die Chancen für erfolgreiche Publikationen in diesem Marktumfeld nach wie vor groß, zumal die Fortschritte im grafischen Bereich die Rahmenbedingungen weiter verbessert haben. Die technische Revolution im Bereich der Druckvorstufe hat in den letzten 10 Jahren die Wiedergabe von Bildern in Zeitschriften und Büchern erheblich vereinfacht. Die digitale Integration von Bildern in Satz und Umbruch ist technisch mittlerweile ausgereift und preiswerter als alte Reproduktionsverfahren. Die neue Technik erlaubt eine medienneutrale Speicherung und Wiedergabe von Bildquellen und damit eine mehrfache Nutzung von Reproduktionen. Die Marktchancen für regionale Titel erhöhen sich durch eine attraktive Illustration erheblich.
Insbesondere für regionalgeschichtliche und lokalgeschichtliche Publikationen eröffnen sich so neue Möglichkeiten, ein interessiertes Publikum mit illustrierten Publikationen zu erreichen. Aus Sicht der Verlage ist die Zusammenarbeit mit Archiven im Hinblick auf die Verwertung von Bildquellen allerdings oft verbesserungsfähig. Dies betrifft die Nutzung und Verwertung der Archivbestände und auch die Qualifizierung der Archivmitarbeiter, um die Möglichkeiten der medienneutrale Datenaufbereitung und -speicherung besser nutzen zu können.
Rechtlich und kaufmännisch sind die deutschen Archive für Verlage keine verlässlichen Partner. Genauer: Viele mir bekannten Nutzungsordnungen von Archiven sind nicht konform mit dem deutschen Urheberrecht. In den Nutzungsordnungen wird die Verwertung von Bildquellen eingeschränkt oder es finden sich gar Behauptungen, das Archiv habe Urheberrechte an Bildquellen. „Das Urheberrecht verbleibt auf jeden Fall beim Stadtarchiv.“ (Nutzungsordnung Stadtarchiv Chemnitz, § 6). Dies ist bei gemeinfreien Werken ebenso unsinnig wie etwa die Nutzungsordnung des Stadtarchivs Nürnberg grundgesetzlich problematisch ist. „Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs-(...)pflichtig.“ (Nutzungsordnung Stadtarchiv Nürnberg). Das Grundgesetz garantiert den Bürgern in Artikel 5 die Informations- und Meinungsfreiheit - archivalische Schutzklauseln kennt das GG nicht.
Laut Gesetz endet der Schutz des Urheberrechts bei künstlerischen und wissenschaftlichen Werken 70 Jahre nach Tod des Urhebers, bei nichtkünstlerische Fotografien bzw. Lichtbildern 50 Jahre nach Entstehung. Es gibt einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes, in denen eindeutig festgestellt wird, dass fotografische Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen ebenfalls keinem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Natürlich ist die Anfertigung von Reproduktionen mit Gebühren verbunden. „Aber das verlangte Entgelt darf nicht prohibitiv sein, sondern muß sich praktisch als Aufwendungsersatz darstellen, weil ein darüber hinausgehendes Entgelt eine Behinderung der Informationsfreiheit darstellen würde.“ (Hildebert Kirchner, zit. nach Graf, 1999) Demnach dürften viele Nutzungsordnungen auch gegen den Artikel 5 GG verstoßen.
Der Historiker Klaus Graf tritt seit Jahren vehement für eine öffentliche Diskussion ein mit dem Ziel, die gängige Praxis der Archive und Museen im Bereich der Bildquellenvermarktung kritisch im Hinblick auf deren Selbstverständnis und kulturpolitischen Auftrag zu hinterfragen. Die juristischen Details und auch eine kulturpolitische Diskussion sind jedoch nicht mein Thema. Auch die steuerpolitische Frage, ob die aus Steuermitteln finanzierten Archive ihren Geldgebern (sprich = Steuerbürgern) ein zweites Mal in die Tasche greifen sollten, spare ich aus. Aus Sicht der Verlage wäre es aber auf jeden Fall wünschenswert - wenn nicht gar dringend erforderlich, dass die Archive ihre Nutzungsordnungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen formulierten.

Aus pragmatischen Gründen scheut ein Verlag die juristische Auseinandersetzung zahlt in der Regel brav die ungerechtfertigterweise geforderten und ungerechtfertigterweise als „Verwertungsgebühren“ oder „Urheberrechtsgebühren“ bezeichneten Sätze. Mit welchen Forderungen werden die Verlage konfrontiert? Eine Stichprobe ergab folgenden beispielhaften Befund für Buchpublikationen (ohne Reproduktionskosten):

Zwickau
Auflage bis 5.000 Ex.
Bestände nach 1900 5,-
Bestände bis 1900 7,50
Postkarten/Fotos 10,-
Karten, Pläne, usw. 15,-

Chemnitz
Auflage bis 5.000 Ex.
Bestände nach 1900 7,50
Bestände bis 1900 10,50
Originalpostkarten 13,-
Originalfotos 15,50
Karten, Pläne, usw. 18,-

Mainz
Auflage bis
1.000 Ex. 2,50
5.000 Ex. 10,20

Deutsches Museum
Auflage bis
300 Ex. 0,-
500 Ex. 6,-
1.000 Ex. 13,-
3.000 Ex. 23,-
5.000 Ex. 38,-

Nürnberg
Auflage bis
1.000 Ex. 10,-
5.000 Ex. 30,-

Braunschweig
Auflage bis
500 Ex. 15,-
1.000 Ex. 30,-
2.500 Ex. 46,-
5.000 Ex. 61,-


Die Reihe mit Beispielen ließe sich beliebig fortsetzen und belegt an erster Stelle: Die festgesetzten Gebühren sind nicht nur rechtlich, sondern auch in der jeweiligen Höhe völlig willkürlich. Entsprechende Gebührensätze der VG Bild-Kunst oder der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing für urheberrechtlich geschützte Werke können nicht als Orientierung herangezogen, weil es sich in den Archiven oft um gemeinfreie Werke handelt.

1) Bei gemeinfreien Bildern sollten die Archive sich den Rechtsnormen entsprechend verhalten, keine Lizenzgebühren verlangen und lediglich Selbstkosten für die Reproduktion berech-nen.

Nun werden Sie einwenden, ein Verlag verdiene doch Geld mit dem Verkauf von Büchern und da sei es gerechtfertigt, wenn die Verlage auch für die Nutzung von Bildquellen zahlten. Ich will an dieser Stelle außer Acht lassen, dass viele regionale und wissenschaftliche Publikationen nur mit Zuschüssen überhaupt realisierbar sind. Zahlt ein Verlag in solchen Fällen Lizenzgebühren für Bilder an öffentliche Archive, handelt es sich oft um eine Umverteilung öffentlicher Gelder, was aus unserer Sicht widersinnig ist.
Betrachtet man lediglich rein über den Verkauf und ohne Zuschuß finanzierte Bücher, so gibt es wirtschaftlich wenig Spielraum für die Verlage, hohe Lizenzgebühren zu erwirtschaften. Ein Blick in die Kalkulation der Verlage soll dies beispielhaft illustrieren:

In 10,- EUR Ladenpreis sind enthalten (Näherungswerte/Mittelwerte):
- 0,65 EUR Mehrwertsteuer
- 4,40 EUR Handelsrabatt
- 0,30 EUR Buchhandelsvertreter
- 0,45 EUR Auslieferung
- 4,20 EUR Verlagsanteil incl. Druck und Herstellung

Branchenüblich ist ein Autorenhonorar von 5% bis 10% des Nettoladenpreis. Nehmen wir in einer Beispielrechnung den höchsten Satz, also 0,96 EUR je verkauftem Exemplar. Die Durchschnittsauflage aller in der Bundesrepublik erscheinenden Titel liegt unter 1.000 Exemplaren. Demnach würde der Verlag 960,- EUR Honorar für ein durchschnittliches Buch mit einem Verkaufspreis von 10,- EUR erwirtschaften. Mit 32 Bildern aus dem Stadtarchiv Braunschweig wäre der Honoraranteil ausgeschöpft und die Verfasserin oder Verfasser gingen leer aus.

2) Archive sollten die engen finanziellen Spielräume der Verlage bedenken. Die Archive können ihre „Schätze“ nur dann vermarkten und in Büchern öffentlich breit zugänglich machen, wenn dies zu fairen Sätzen geschieht.

Bei Vorarbeiten im Archiv und bei der Redaktion von Publikationen können durch Berücksichtigung der technischen Abläufe beim Druck oft erhebliche Beträge einspart werden. Mittlerweile speichern viele Archive die vorhandenen Bildquellen in eigener Regie bereits digital ab. Dabei sollten die Archive sich technisch beraten lassen. Die Digitalisierung geschieht oft unzureichend, so dass für eine Publikation Bilder zu hohen Kosten erneut gescannt und digital aufbereitet werden müssen, wie ich in 2003 bei der Beschaffung eines Bildes aus dem Archiv Preußischer Kulturbesitz erfahren musste. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verlage eine medienneutrale Bildreproduktion, aus der die Bilddaten für unterschiedlichste Nutzungen von der Internetpräsenz bis zum Druck zur Verfügung stehen.
Dabei ist es wichtig, die Bildquellen zunächst mit hoher Qualität einzuscannen, weil sich die Datenmenge für verschiedene Verwendungszusammenhänge zwar vermindern, aber aus zu geringen Datenbeständen keine hochwertigen Bilddaten mehr erzeugen lassen.
Ratsam wäre es, Daten im maximalen Wiedergabeformat mit einer Dichte von 300 dpi einzuscannen. Legt man das Format DIN A4 als größtes Wiedergabeformat für die Buchproduktion zugrunde, sollten Bilder also in einer Breite von 21 Zentimetern digitalisiert werden. Diese Daten lassen sich für verschiedenste Publikationen verwenden und bieten eine ausreichende Qualität für den Offsetdruck.
Weiter lassen sich erhebliche Kosten sparen, wenn Farbabbildungen im Umbruch möglichst optimiert auf die Druckformen des Buches verteilt werden. Konzentriert man die Farbabbildungen beim Umbruch bzw. redaktionell auf einer Seite eines Druckbogens, wirkt dies wie eine durchgehend farbige Illustration, verursacht aber geringere Kosten. Bei einem 16-seitigen Druckbogen verteilen sich die Buchseiten wie folgt auf dem Bogen:

Vorderseite Rückseite
1 2
4 3
5 6
8 7
9 10
12 11
13 14
16 15

3) Archive sollten sich bzw. ihre Mitarbeiter im Bereich der medienneutralen Datenaufbereitung und -speicherung sowie in der Drucktechnik so weit qualifizieren, dass Konzeption und Realisierung von Publikationen für die Partner Archiv und Verlag wirtschaftlich und publizistisch erfolgreich zu realisieren sind.

http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/index.htm

AN ANALYTIC BIBLIOGRAPHY OF ON-LINE NEO-LATIN TEXTS

DANA F. SUTTON
Professor of Classics
The University of California, Irvine

The enormous profusion of literary texts posted on the World Wide Web will no doubt strike future historians as remarkable and important. But this profusion brings with it an urgent need for many specialized on-line bibliographies. The present one is an analytic bibliography of Latin texts written during the Renaissance and later that are freely available to the general public on the Web (texts posted in access-restricted sites, and Web sites offering electronic texts and digitized photographic reproductions for sale are not included). Only original sites on which texts are posted are listed here, and not mirror sites.

This page was first posted January 1, 1999 and most recently revised on July 26, 2004 . The reader may be interested to know that it currently contains 11,240 records. I urge all those are able to suggest additions or corrections to this bibliography, as well as those who post new texts on the Web, to inform me by e-mail, so that this bibliography can be kept accurate and up to date. I take this opportunity to express my gratitude to all the individuals who have supplied me with corrections and new information

Liebe Listenteilnehmer,

einer der weltweit größten Großformat-Scanner steht derzeit in der Dombauhütte zu Köln.

Besitzer ist die Gesellschaft für Inventarisation und Dokumentation mbH, CD-LAB, das schon lange auf dem Gebiet der digitalen Erschließungstechniken zu den führenden Unternehmen Deutschlands zählt.

Selbst in der heutigen Zeit, in der der Mensch von seinen eigenen technischen Errungenschaften überholt wird, ist das Gerät, das Flächen bis zu 2,25 x 1,50 m erfasst, etwas ganz Besonderes.
Die wichtigste Neuerung: das patentierte Synchronlicht-System. Das Orginal liegt während des Scannvorgangs auf einem Tisch. Ein Lichtbalken wird schrittweise über die Vorlage geführt. Synchron dazu digitalisiert der Scanner die Bildinformationen. Die dadurch erreichbare Qualität liegt weit über dem was man von konventionellen Flachbettscannern gewohnt ist. Die spezielle Lichtführung gewährleistet eine minimale Belastung der Vorlage:
Empfindliche Vorlagen werden bis zu zehn mal weniger dem Licht ausgesetzt, als dies bei den üblichen Verfahren der Fall ist. Die aus dem Scanvorgang gewonnenen Daten sind wesentlich schärfer als gewohnt.

Bei Bildreproduktionen kann man plastisch den Farbauftrag, die Pinselführung und etwaige Beschädigungen realitätsnah darstellen. Unter dem Synchronlicht können Objekte bis zu einer dicke von etwa 10 cm berührungsfrei - bei absolut gleichmäßiger Ausleuchtung - digitalisiert werden.
Damit eignet sich unser Scanner wie kein anderer dazu Kunstwerke und Archivalien direkt und in höchster Qualität zu digitalisieren.
Für Museen, Archive, Künstler und Galerien ist dies also jetzt die geeignetste und professionellste Möglichkeit der archivgerechten Digitalisierung und Reproduktion von Kunstwerken.

Wir bieten Interessierten gerne die Gelegenheit zur Besichtigung und Vorführung anhand einer Ihrer Vorlagen, nach telefonischer Terminvereinbarung.

Wenn Sie mehr über uns und unsere Projekte wissen wollen, besuchen Sie doch auch unsere Webseite.

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg
Anouschka Gläser
CD-LAB GmbH Nürnberg-Bonn
Innerer Kleinreuther Weg 23
90408 Nürnberg
Tel.: 0911-3939374
Fax: 0911-335638
mailto:anouschka.glaeser@cd-lab.de
www.cd-lab.de

Nachtrag Der Volltext des Beitrags Claßen unter:
http://archiv.twoday.net/stories/286186/

Rechtlich und kaufmännisch sind die deutschen Archive für Verlage keine verlässlichen Partner. Genauer: Viele mir bekannten Nutzungsordnungen von Archiven sind nicht konform mit dem deutschen Urheberrecht. In den Nutzungsordnungen wird die Verwertung von Bildquellen eingeschränkt oder es finden sich gar Behauptungen, das Archiv habe Urheberrechte an Bildquellen.

Solchen Klartext liest man vom Leiter des Klartext-Verlags Ludger Claßen in: Archive im gesellschaftlichen Reformprozess, 2004 , S. 371 (Inhalt: http://archiv.twoday.net/stories/283632/). Leider ist der Diskussionsbericht dieser Sektion ausserordentlich kärglich (S. 390).

Der Historiker Klaus Graf tritt seit Jahren vehement für eine öffentliche Diskussion ein mit dem Ziel, die gängige Praxis der Archive und Museen im Bereich der Bildquellenvermarktung kritisch im Hinblick auf deren Selbstverständnis und kulturpolitischen Auftrag zu hinterfragen. (372)

Nachzutragen ist die korrekte Internetadresse von Graf 1999:
http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/kultjur.htm

Claßen fordert angesichts der in der Höhe stark differierenden Gebühren: Bei gemeinfreien Bildern sollten die Archive sich den Rechtsnormen entsprechend verhalten, keine Lizenzgebühren verlangen und ledlich Selbstkosten für die Reproduktion berechnen. (373) Und: Archive sollten die engen finanziellen Spielräume der Verlage bedenken.

In H-MUSEUM wird ausführlich über den Kölner Workshop berichtet.

Zum Thema Kulturgut vor allem relevant:

Holger Simon (Kunsthistorisches Institut der Universität zu Köln:
prometheus - das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre) stellte mit dem prometheus-Projekts das erste konkrete Beispiel vor.[12] Im Projekt sei eines der Hauptprobleme schon in den frühen Phasen die Frage der Urheberrechte gewesen. Hier gebe es weiterhin zahlreiche Probleme, die aber teilweise auch elegant im Sinne der Wissensnutzer/innen und -anbieter/innen
gelöst werden könnten. Politisch wäre aber zu fordern, um längerfristiger die Probleme für Forschung und Lehre aus dem Wege zu schaffen:
- ein pragmatischer juristischer Umgang mit Urheberrechten im Interesse von
Bildung und Wissenschaft;
- daher: die rechtspolitische Berücksichtigung von Bildung und Wissenschaft
in den Gesetzesnovellierungen;[13]
- forschungspolitisch resultiert daraus die Förderung offener Archive.[14]


[...]

Anmerkungen:

[1] Vgl. Engineering Library der Cornell University:
<http://www.englib.cornell.edu>.

[2] Digital Library Forum: <http://www.dl-forum.de>.

[3] DissOnline. Digitale Dissertationen im Internet:
<http://www.dissonline.de/>.

[4] Vgl. dazu die Bemerkungen von Winfried Schulze: Zur Geschichte der
Fachzeitschriften. Von der "Historischen Zeitschrift" zu den
"zeitenblicken", in: Historical Social Research/ Historische Sozialforschung
29 (2004), S. 123-138, hier 135ff.

[5] Bethesda Statement on Open Access Publishing:
<http://www.wsis-si.org/mdpi-bethesda.pdf>; Berlin Declaration on Open
Access to Knowledge in the Sciences and Humanities:
<http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/home/documents/declaration>.

[6] Forum Qualitative Sozialforschung (FQS):
<http://www.qualitative-research.net/fqs/fqs.htm>.

[7] Das Institute for Scientific Information gibt seit 1976 seit Journal
Citation Reports (JCR) heraus. Dort werden Zitationsindizes veröffentlicht:
<http://www.isinet.com/>.

[8] Vgl. z. B. Andreas Degwitz / Heike Andermann: Neue Ansätze in der
wissenschaftlichen Informationsversorgung, in: Bibliothek. Forschung und
Praxis 28 (2004) S. 35-58. Online in: epublications
<http://www.epublications.de/AP.pdf>.

[9] Vgl. Anm.6.

[10] Nestor. Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung:
<http://www.langzeitarchivierung.de/> und "Aspekte einer bundesdeutschen
Strategie zur digitalen Langzeitarchivierung", Workshop des
Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung in Göttingen, 1. und 2. Juni 2004:
<http://www.isn-oldenburg.de/nestor-workshop/>.

[11] German Academic Publishers (GAP):
<http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/gap-c/index_de.html>.

[12] prometheus - das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre:
<http://www.prometheus-bildarchiv.de/>

[13] Vgl. die Stellungnahme der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation
zur weiteren Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft [sog.
Zweiter Korb oder Korb 2 im Unterschied zum Ersten Korb, der
Urheberrechtsnovelle vom 10. September 2003]:
<http://www.dini.de/documents/DINI-UrhG-K2.pdf>.

[14] Vgl. Anm.5.

[15] Axel Metzger/Till Jaeger: Digital Peer Publishing Lizenz, Köln 2004:
<http://www.dipp.nrw.de/service/DPP-International-110604-Deutsch.pdf>.

[16] World Intellectual Property Organization: <http://www.wipo.int/>.

[17] Wikipedia. Die freie Enzyklopädie:
<http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite>; Wikipedia. The Free Encyclopedia:
<http://en.wikipedia.org/wiki/Main_Page> und weitere Sprachen.

http://www.bistummainz.de/bm/opencms/sites/bistum/bistum/ordinariat/dezernate/dezernat_6/buecher/dez6abt4/praxis/arbeitsmittel.html?f_action=show&f_newsitem_id=525

Anleitung zur Büchereiverwaltung / hrsg. vom Borromäusverein , 2003. - 3., aktualis. und erw. Aufl. - 200 S. PDF-Datei, 22 MB.
Das Standardwerk der Katholischen öffentlichen Büchereien beschreibt detailliert die wesentlichen Arbeits- und Verwaltungsgänge in einer Bücherei: Aufstellung des Bestandes, Verwaltung und Erschließung des Bestandes, Büchereitechnische Bearbeitung, Benutzung der Bücherei, Bestandsaufbau und Bestandsabbau, Allgemeine Verwaltung, Büchereiraum und -einrichtung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Ehrenamtliche Arbeit in der Bücherei, Kooperation, Sonderformen der Büchereiarbeit, EDV, Leihverkehr, AV-Medien und Zeitschriften. Mit Anhängen und Beispielen. Alles auf die KÖB zugeschnitten, aber für kleine Bibliotheken leicht übertragbar.


Quelle: http://bibtext.blogspot.com/

Historische Buchbestände in der Obhut von Archiven haben genauso Anspruch auf strikteste Einhaltung von Schutzmassnahmen, die ihrer Bestandserhaltung dienen. Als Verstoss gegen diese Grundsätze stellt sich die Etablierung einer "Schaubibliothek" des Oberbürgermeisters unter Verwendung historischer Bestände der Ratsbibliothek Stralsund dar, von der die Ostsee-Zeitung berichtet:

http://www.ostseezeitung.de/st/start_112754_1274011.html

Viele Komplimente gab es auch für das repräsentative Empfangsbüro des Oberbürgermeisters, das dem Arbeitszimmer vorgelagert ist. Blickfang für die Besucher sind neben dem historischen Kamin von 1855 vor allem zwei große Regale, die Bücherschätze von kaum bezifferbarem Wert enthalten.

„Fast an derselben Stelle hat sich einmal die historische Ratsbibliothek befunden“, erläutert Stadtarchivdirektor Dr. Hans-Joachim Hacker. „Sie wurde 1937 ins Stadtarchiv ausgelagert.“ Gemeinsam mit Innenarchitektin Gudrun Schmitz-Ittel habe man beraten, wie der Historie am besten Rechnung getragen werden könne.

Schon lange vor der Eröffnung wurde eine Liste mit den passenden Büchern für die OB-Bibliothek aufgestellt. Rund 1090 Exemplare kamen zusammen, darunter auch Teile aus der einstigen Ratsbibliothek.
[...]
Wertvollstes Stück, so Dr. Hacker, ist eine 1588 in Barth gedruckte plattdeutsche Bibel in Leder mit Metallschließen. Nicht minder interessant sind die um 1690 veröffentlichten Briefe von Martin Luther oder die Reihe „Meyers Konversationslexikon“ von 1890.

Wie der Stadtarchivar versichert, habe er sich „leichten Herzens“ von den Bücherschätzen trennen können, „weil sie einfach an diesen Ort passen“.


Historische Buchbestände werden hier als schicke Retro-Kulisse missbraucht und einer regulären Nutzung sowie einer den Anforderungen an die Bestandserhaltung angemessenen Lagerung entzogen. Es geht nicht um die mehr oder minder modernen Nachschlagewerke wie Konservationslexika. Es geht um die unersetzlichen Zimelien, deren Sicherheit durch die Aufstellung in einer Handbibliothek eines Oberbürgermeisters gefährdet erscheint. Es ist zu befürchten, dass bei offiziellen Anlässen Gelegenheit besteht, die historischen Bücher durch unsachgemässe Behandlung - bei Empfängen ist ja nie ein Restaurator dabei - zu schädigen oder sogar zu entwenden.

Auf der Website der Archivpädagogen ( http://www. archivpaedagogen.de ) kann die neue Ausgabe (Nr. 26) des »Infodienstes« abgerufen werden (PDF), ebenso das Protokoll von Dieter Klose von der 18. Archivpädagogenkonferenz am 17./18. Juni in Weingarten (PDF).

http://www.archivpaedagogen.de/allgemei/ABP26.pdf
http://www.archivpaedagogen.de/Weingarten/Protok18.pdf

Den erfrischendsten Beitrag im Archivtagsband Chemnitz 2003 (siehe http://archiv.twoday.net/stories/283632/ ) schrieb meines Erachtens Ingrid Wichtrup (S. 425-433) zu FAMI-Erfahrungen. Ich kann es mir nicht versagen, Anfang und Ende zu zitieren:

"Szene der fiktiven Folge 3647 eines beliebigen Fernsekrimis:
Wutentbrannt stürzt Dienststellenleiter S. aus K. in das kleine, fensterlose Büro des schrulligen Kriminalbeamten W. aus B.: Drei Täter, zwei Geständnisse, aber weit und breit kein Opfer! Sie tappen ja noch immer völlig im Dunkeln! Liefern sie mir innerhalb der nächsten 24 Stunden eine Leiche, oder ich versetze Sie ins Archiv!
[...]
Machen wir also einen Zeitsprung von der fiktiven Folge 3647 zur nicht minder fiktiven Folge 867.436 - so lange wird es wohl dauern - eines beliebigen Fernsehkrimis:
Freudestrahlend stürzt Dienststellenleiter S. aus K. in das große, lichtdurchflutete Büro der smarten Kriminalbeamtin W. aus B.: Gratuliere! Der Fall ist gelöst! Ich befördere Sie ... zur Archivarin!"

Den für mich befremdlichsten Beitrag des Chemnitzer Tagungsbandes (Inhaltsverzeichnis des gesamten Bandes:
http://archiv.twoday.net/stories/283632/ ) schrieb ein Mitarbeiter des StA Leipzig, Hans-Christian Herrmann. In einer "älter werdenden Gesellschaft" (Titelformulierung) kann man im Jahr 2004 offenbar noch formulieren (Archive im gesellschaftlichen Reformprozess, 2004, 294):

Das Projekt Archiv-Almanach sollte ähnlich wie juristische Lehrwerke und Gesetzessammlungen als ein großes Ringbuch konzipiert werden. Zu den einzelnen Themen gibt es Blattlieferungen

Es ist tröstlich, dass der Autor an anderer Stelle erkennen lässt, dass ihm das Internet ein Begriff ist. Bibliothekare wissen um die besonderen Freuden von Loseblattausgaben: das Gefummel bei der Einordnung neuer Lieferungen, das Ausreißen der Blätter an den Lochungen usw. Von den hohen Kosten solcher juristischen Sammlungen mal ganz abgesehen.

Inhalt:

Eröffnung des 74. Deutschen Archivtags in Chemnitz

* Begrüßung
Professor Dr. Volker Wahl, Vorsitzender des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare 13
* Einladung zum XV. Internationalen Archivkongress 2004 in Wien
Evelyn Wareham, Sekretariat des ICA (Paris) 21

Grußworte

* Horst Rasch, Staatsminister des Innern des Freistaates Sachsen 23
* Berthold Brehm, Bürgermeister der Stadt Chemnitz 27
* Prof. Dr. Peter Csendes, Präsident des Verbandes österreichischer Archivare, 29
* Dr. Dieter Brosius, Vorsitzender des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 30

Eröffnungsvortrag

* Meinhard Miegel
Verdrängte Wirklichkeiten – Die Lebenswelt der Deutschen 33

Gemeinsame Arbeitssitzung: Die Reform der öffentlichen Verwaltung

* Angelika Menne-Haritz
Einführung 49
* Klaus Lenk
eGovernment und Verwaltungsreform: Gemeinsame Ziele und gegenseitige Impulse 51
* Raimund Bartella
Das Leitbild „Stadt der Zukunft“: Eine neue Strategie für die Kommunen 63
* Rainer Ullrich
Verwaltungsreform in der Praxis – der Blick von außen. Erfahrungen eines externen Beraters 75
* Lars Nebelung
Zusammenfassung der Diskussion 85

Sektionssitzungen
Sektion I: Verwaltungsreform und Überlieferungsbildung im Archiv

* Ulrich Nieß
Einführung 87
* Thekla Kluttig
Länderübergreifende Überlieferungsbildung bei der Bundesanstalt für Arbeit – der Umbau beginnt? 91
* Barbara Hoen
Neue Anforderungen an die Archive bei der Überlieferungsbildung in elektronischen Systemumgebungen 99
* Margit Ksoll-Marcon
Standards für Dokumentenmanagementsysteme in der bayerischen Archivverwaltung 109
* Clemens Rehm
Verwaltungsreform und Bewertung. Ein gesellschaftliches Spannungsverhältnis 117
* Irmgard Christa Becker
Die Auswirkungen von SAP R 3/FI-ISPS auf die Überlieferungsbildung bei Akten aus der Finanzverwaltung 129
* Florian Gläser
Zusammenfassung der Diskussion 137

Sektion II: Neue Organisationsformen im Archivwesen

* Jürgen Rainer Wolf
Einführung 141
* Andreas Hedwig
Die hessischen Staatsarchive im Umbruch – die Auswirkungen der betriebswirtschaftlichen Neuen Verwaltungssteuerung 147
* Ulrike Höroldt
Archive in Bewegung? Zur Strukturreform des staatlichen Archivwesens in Sachsen-Anhalt 159
* Volker Jäger
Ein Zwischenarchiv der sächsischen Landesverwaltung im Kontext von Immobilienmanagement und archivischen Fachaufgaben 181
* Harald Stockert
Zwischenarchiv als strategische Chance für die archivische Zukunft im digitalen Zeitalter 189
* Henning Steinführer
Zusammenfassung der Diskussion 201

Sektion III: Neue Dienstleistungen des Archivs

* Hartmut Weber
Einführung 207
* Irene Gerrits
Neue Dienstleistungen für neue Kunden im Niederländischen Nationalarchiv 209
* Petra Rauschenbach
Auf dem Weg zum bedarfsgerechten Angebot: Retrokonversion von Findkarteien in der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR (SAPMO) im Bundesarchiv 217
* Jörg Filthaut
Online-Benutzernavigation für genealogische Forschungen. Ein Optimierungskonzept für Benutzungsabläufe 221
* Katharina Ernst
Unterstützung der behördlichen Schriftgutverwaltung durch Onlinedienstleistungen der Archive 243
* Ilka Minneker
Zusammenfassung der Diskussion 259

Sektion IV: Neue Anforderungen an die Archivarinnen und Archivare

* Jens Metzdorf
Einführung 263
* Hartwig Walberg
Über den Tellerrand geschaut: Neue Strategien der Archivarsausbildung 271
* Hans-Christian Herrmann
Mehr Fortbildung zur Bewahrung archivischer Professionalität in einer älter werdenden Gesellschaft 285
* Katharina Tiemann
Ausbildungsberuf Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste: Eine Zwischenbilanz 299
* Thomas Kreutzer
Zusammenfassung der Diskussion 305

Sitzung der Fachgruppe 1: Archivare an staatlichen Archiven
Zentralisierung und Dezentralisierung. Aktuelle Organisationsänderungen im staatlichen Archivwesen

* Robert Kretzschmar
Einführung 311
* Lutz Schilling
Neustrukturierung der Staatsarchivverwaltung im Freistaat Thüringen 315
* Nicole Bickhoff
Neue Organisations- und Arbeitsformen in der Staatlichen
Archivverwaltung Baden-Württemberg 321
* Peter Klefisch
Organisationsuntersuchung des staatlichen Archivwesens
in Nordrhein-Westfalen und Planungen zu seiner Neustrukturierung 335
* Hans-Holger Paul
Verlängerter Arm der Verwaltung oder Häuser der Geschichte.
Staatsarchive zwischen Kosten-Leistungsrechnung und
Bürgerservice 345
* Robert Kretzschmar
Zusammenfassung der Diskussion 351

Arbeitskreis Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit
Abbild und Wirklichkeit. Fotografien in der historischen Bildungsarbeit der Archive

* Joachim Pieper
Einführung 355
* Sigrid Schneider
Abbild und Wirklichkeit – Fotografien und Geschichtsbilder 359
* Ludger Claßen
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte…? Bildreproduktion und Bildredaktion im Verlag: Probleme, Chancen, Ziele 371
* Birgit Wanninger
Wunsch und Wirklichkeit. Die Nutzung von Bildersammlungen in Archiven durch die Presse 377
* Wolfgang Antweiler
Historische Fotos als Grundlage von zukunftsgerichteter Stadtplanung 383
* Joachim Pieper
Zusammenfassung der Diskussion 390

Forum Diplomarchivarinnen und Diplomarchivare. Das Berufsbild der Diplomarchivarinnen und Diplomarchivare (FH)

* Peter Halicska
Homo archivarius – Ein Exot in der Verwaltung 391
* Klaus Pradler
Präsentation des Berufsbildes auf Ausbildungsmessen 393

Forum Ausbildung Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

* Angela Keller-Kühne
Der Arbeitskreis Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste im VdA: Aufgaben und Zielsetzung. Eine erste Bilanz in Zahlen und Fakten 399
* Michael Scholz
Zur Ausbildungssituation in den Neuen Bundesländern. Das Beispiel des Landes Brandenburg 409
* Reiner Kammerl
Die Ausbildung für den mittleren Dienst in Bayern. Eine Alternative zum dualen System? 417
* Ingrid Wichtrup
Die Karriereleiter erklommen oder im Aktenstaub versunken? Ausbildung und Berufsalltag einer Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv 425
* Christian Lein und Kristin Fischer
Lernen in Schule und Archiv. Vom Alltag eines Auszubildenden 435
* Angela Keller-Kühne
Zusammenfassung der Diskussion 438

Anhang

* Programm des 74. Deutschen Archivtags in Chemnitz 439
* Referenten, Sitzungsleiter und Berichterstatter 447
* Impressionen vom 74. Deutschen Archivtag 451
* Erklärung des Vorstands des VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e. V. vom 12. November 2003 (Fuldaer Erklärung) 461

Info:
Archive im gesellschaftlichen Reformprozess. Referate des 74. Deutschen Archivtags 2003 in Chemnitz,
Herausgegeben vom VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.; Redaktion: Robert Kretzschmar
Verlag Franz Schmitt Siegburg, 2004
ISBN 3-87710-244-1

Quelle:
http://www.archiv.net/isy.net/servlet/broadcast/aktuelles_news.html?newsid=3941

S. 276
Märkischer Kreis, Archivleiter/in (A 14/15), innerhalb von 3 Wochen (nach welchem Datum??)
Stadtarchiv Lüneburg, Diplom-Archivar (FH), 4 Wochen nach Erscheinen
Historisches Archiv des Erzbistums Köln, Archivar/in, gehobener Dienst oder sonstige archivische Ausbildung, bis 1.9.2004
S. 277
Stadtarchiv Herten, Dipl.-Archivar/in (FH), zunächst befristet auf 1 Jahr, BAT Vb/IVb, bis 6.8.2004

Man kann eine ganze Reihe von kommunalen Wappensatzungen ergoogeln, in denen die Verwendung des Stadtwappens genehmigungspflichtig gemacht wird. Ich halte diese Satzungen, auch wenn sie eine generelle Freistellung für heraldisch-wissenschaftliche Zwecke enthalten, alle für rechtswidrig, da sie in Grundrechte eingreifen und anders, als vom Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten gefordert (siehe http://archiv.twoday.net/stories/11200/), keine Bedingungen angegeben sind, unter welchen die Genehmigung zu erhalten ist.

Beispielsweise wird in der Satzung der Stadt Gotha auch die Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken der Genehmigungspflicht unterworfen. Das geht natürlich nicht an, denn hier ist die Freiheit historischer Forschung berührt (Art. 5 GG), also ein Grundrechtseingriff gegeben. Die Kommunen können nicht mit modernen Satzungen historische Identitätssymbole monopolisieren, ohne den rechtlichen Vorgaben und den Grundrechten Rechnung zu tragen. Es muss sichergestellt sein, dass man in jeglicher Art von Publikation (auch im Internet z.B. in der http://www.wikipedia.de) illustrierend das Stadtwappen genehmigungsfrei zeigen darf. Doch auch für die werbliche Nutzung des Stadtwappens muss die Satzung selbst Massstäbe aufstellen, da die Kommune an den allgemeinen Gleichheitssatz gebunden ist.

Wohin der Hase läuft, in Richtung auf eine widerliche Monopolisierung gemeinfreien Kulturguts (und das sind historische Wappen neben ihrer Funktion als aktuelle Hoheitszeichen eben auch) zeigt z.B. die Satzung der Stadt Zwickau, die umsatzorientierte Nutzungsgebühren vorsieht:
http://www.zwickau.de/impressum/impressum04.htm

Siehe dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Wappen

Von der öffentlichrechtlichen Problematik ist zu unterscheiden die Nutzung des Kommunalwappens, die nach dem Namensrecht des § 12 BGB untersagt werden kann. Dazu gibt es eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2002:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo86652.htm
http://www.jur-abc.de/de/31130011.htm

Es fällt schwer, eine rein illustrierende oder dokumentarische Abbildung des Wappens im Inneren einer Publikation dem namensrechtlichen Verbotsrecht der Stadt nach den Grundsätzen des BGH unterfallen zu lassen, zumal hier auch das Grundrecht der Pressefreiheit ins Spiel kommt.

Zu beachten ist auch OLG Karlsruhe (1998):
Eine entsprechende Anwendung des § 12 BGB bei unbefugter Verwendung von Wappen ist zwar anerkannt (vgl. dazu BGHZ 119, 237, 245). Ein Gebrauchmachen im Sinne des § 12 BGB ist in diesen Fällen jedoch nur dann anzunehmen, wenn durch die Verwendung des Wappens im Verkehr der Eindruck entsteht, der Wappenträger habe dem Benutzer ein Recht zur entsprechenden Verwendung gegeben; ein derartiger Fall liegt etwa dann vor, wenn das Wappen zur Ausstattung von Waren oder sonst zur geschäftlichen Kennzeichnung benutzt wird (vgl. dazu Palandt a.a.O. Rn. 38 zu § 12 BGB und BGHZ 119 a.a.O.: Verwendung des Siegels der Universität (...) auf T-Shirts). Diese soeben dargelegten Kriterien treffen auf den zu entscheidenden Sachverhalt nicht zu. Der Beklagte verwendete vor Rechtshängigkeit dieses Prozesses das Wappen auf der Infoseite der von ihm gestalteten Homepages im Sinne einer Beschreibung; dieses Vergehen rechtfertigt für sich allein keinen Unterlassungsanspruch.
http://www.online-recht.de/vorent.html?LGKarlsruhe981123

Davon wiederum zu unterscheiden ist die Frage, ob konkrete Gestaltungen von Wappen urheberrechtlich geschützt sind.

Zum sog. Gies-Adler finden sich einige Bemerkungen vom OLG Köln 2000:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/urheberrecht/00388/urteil.html
Der BGH stimmte im Ergebnis zu:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo95750.htm

Katzenberger in Schricker, UrhR ²1999, § 5 Rdnr. 49 lehnt eine Anwendung von § 5 UrhG über amtliche Werke auf Banknoten, Münzen, Wappen, Briefmarken usw. ab. Katzenbergers Ansicht ist aber nicht geltendes Recht. Das OLG Köln bemerkte a.a.O.: Allerdings können auch nichtsprachliche Werke i. S. der Vorschrift amtliche Werke sein. Insoweit kommen neben Darstellungen auf Geldscheinen und Münzen z. B. auch solche in Gemeindewappen in Betracht.

Zeitgeschichte spielerisch entdecken
Haus der Geschichte präsentiert neuartiges Internet-Kreuzworträtsel

"Die Entstehung zweier deutscher Staaten" lautet das Thema eines
Internet-Kreuzworträtsels, das die Stiftung Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland für das Netzwerk Mediatheken entwickelte. Neu
ist, dass die Rätselfragen an Originaltöne zur Gründungsgeschichte der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR anknüpfen.

Das Kreuzworträtsel stellt 52 Fragen, deren Antworten sich durch
Originaltöne, historische Fotografien und aussagekräftige Textquellen
erschließen. Ausgesuchte Links zu den Internetangeboten des Hauses der
Geschichte helfen, die Fragen zu beantworten und regen an, sich mit den
Anfängen der beiden deutschen Staaten auseinander zu setzen. Das
Kreuzworträtsel eignet sich auch besonders für den Einsatz im Unterricht.

Dieses neue Angebot steht beispielhaft für das Konzept des Netzwerks
Mediatheken, audiovisuelle Medien für Lehrer, Wissenschaftler, Künstler und
eine breite Öffentlichkeit auch über das Internet zugänglich zu machen. In
dem Netzwerk schlossen sich auf Initiative des Deutschen Rundfunkarchivs und
der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im November
2000 überregional bedeutende Archive, Bibliotheken, Dokumentationsstellen,
Forschungseinrichtungen und Museen zusammen. Inzwischen beteiligen sich an
dem Medienverbund 40 Institutionen. Die Gesamtkoordination des Projekts
liegt beim Haus der Geschichte.

Internetadresse:
http://www.netzwerk-mediatheken.de/kwr/index.htm

Contact:
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Willy-Brandt-Allee 14
53113 Bonn
Tel. 0228/91 65-0
Fax: 0228/91 65-302
www.hdg.de


Aus H-MUSEUM

4.) Urheberrechtsnovelle "2. Korb" - prometheus unterstützt Allianz der Wissenschaften

Nach der ersten Anpassung des nationalen Urheberrechts an die EU-Richtlinie zur
Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wird zur Zeit der
sog. "2. Korb" vorbereitet. Wichtige, in der Diskussion befindliche Punkte sind
die Regelung einer Pauschalabgabe im Rahmen der Verwertung urheberrechtlich
geschützter Werke, der Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen zum
Rechtemanagement - sog. "Digital Rights Management" (DRM)-Systeme - und die
Privatkopie.

Im Rahmen der ersten Anpassung konnten aufgrund von Initiativen einzelner
weniger Organisationen aus dem Bereich der Wissenschaft mit der Einfügung des §
52a (Schrankenregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich
geschützter
Werke im Bereich von Unterricht, Wissenschaft und Forschung) einschneidendere
Bestrebungen des Börsenvereins und der Unterhaltungsindustrie vorläufig
verhindert werden. Auch prometheus e.V. hat sich von Beginn an durch
Stellungnahmen und eine Unterschriftenaktion an diesen Maßnahmen beteiligt.

Damit in der zweiten Runde die Interessen von Bildung und Wissenschaft stärker
als bisher Berücksichtigung finden, hat die Deutsche Initiative für
Netzwerkinformation e.V. (DINI) eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt mit
dem Ziel, eine Allianz der Wissenschaften zu initiieren. prometheus e.V. sowie
der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. (VDK) unterstützen diese Initiative.
Wir fordern Sie hiermit auf, sich ebenfalls zu beteiligen und werden in Kürze
über Möglichkeiten der Unterstützung informieren.
Wie die aktuelle Klage des Börsenvereins gegen den wissenschaftlichen
Dokumentenlieferdienst subito zeigt, versuchen Interessengruppen mit starker
Lobby "rechtzeitig" zum 2. Korb der Novellierung wichtige Instrumente
wissenschaftlicher Tätigkeit zu unterbinden. Davon werden auch Sie in Ihrer
wissenschaftlichen Arbeit betroffen sein!


Informationen unter:
http://www.dini.de/documents/DINI-UrhG-K2.pdf (DINI-Stellungnahme)
http://www.urheberrecht.org/topic/Korb-2/ (zur Novellierung des
Urheberrechtsgesetzes)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48890 (Klage gegen subito)


Aus dem Newsletter von prometheus e.V.
http://www.prometheus-bildarchiv.de/

 

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