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http://wiki.genealogy.net/index.php/Hauptseite
In den letzten Monaten wurde im GenWiki mit Hochdruck an der Eingabe vieler Artikel gearbeitet. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass viele Familienforscher inzwischen am GenWiki mitmachen und so dazu beitragen, dass im Laufe der Zeit ein großes genealogisches Lexikon entsteht. So sind zurzeit schon:
* 520 historische Krankheits-
* 854 Berufsbezeichnungen
* 846 Quellenhinweise zu Ortsfamilienbüchern
* und 106 Artikel über Familiennamen
im GenWiki zu finden.
In den letzten Monaten wurde im GenWiki mit Hochdruck an der Eingabe vieler Artikel gearbeitet. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass viele Familienforscher inzwischen am GenWiki mitmachen und so dazu beitragen, dass im Laufe der Zeit ein großes genealogisches Lexikon entsteht. So sind zurzeit schon:
* 520 historische Krankheits-
* 854 Berufsbezeichnungen
* 846 Quellenhinweise zu Ortsfamilienbüchern
* und 106 Artikel über Familiennamen
im GenWiki zu finden.
KlausGraf - am Freitag, 4. März 2005, 23:01 - Rubrik: Genealogie
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http://digitalgallery.nypl.org
Wenn man nach Richtental sucht, findet man auch 8 Farbbilder aus dem ehemals Aulendorfer Codex der Konzilchronik Richentals.
Zur Handschrift siehe
http://w210.ub.uni-tuebingen.de/dbt/volltexte/2002/520/
Wenn man nach Richtental sucht, findet man auch 8 Farbbilder aus dem ehemals Aulendorfer Codex der Konzilchronik Richentals.
Zur Handschrift siehe
http://w210.ub.uni-tuebingen.de/dbt/volltexte/2002/520/
KlausGraf - am Freitag, 4. März 2005, 22:45 - Rubrik: Landesgeschichte
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Viele Fragen zum Thema Weblogs beantwortet das Blogbuch, das im März kostenlos heruntergeladen werden darf unter
http://217.115.158.193//iw_downloads/eBook/BlogBuch.pdf
http://217.115.158.193//iw_downloads/eBook/BlogBuch.pdf
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Palaeography: reading old handwriting
1500 - 1800
A practical online tutorial
http://www.nationalarchives.gov.uk/palaeography/
Palaeography is the study of old handwriting. This web tutorial will help you learn to read the handwriting found in documents written in English between 1500 and 1800.
1500 - 1800
A practical online tutorial
http://www.nationalarchives.gov.uk/palaeography/
Palaeography is the study of old handwriting. This web tutorial will help you learn to read the handwriting found in documents written in English between 1500 and 1800.
KlausGraf - am Freitag, 4. März 2005, 21:16 - Rubrik: English Corner
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http://www.weimar-klassik.de/media/dokumente/Weim_Erklaerung_1_2.pdf
Weimarer Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang
mit Digitalisaten aus Nachlässen in Archiven und Bibliotheken
Durch den Entwicklungsstand der Technik sind neue Zugangsmöglichkeiten zu Nachlässen in Archiven und Bibliotheken entstanden. Die Archive und Bibliotheken begrüßen die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (Berlin Declaration on Open Access to
Knowledge in the Sciences and Humanities) vom 22. Oktober 2003 und unterstützen die weitere
Förderung des neuen „Prinzips des offenen Zugangs“ zum besten Nutzen von Wissenschaft und
Gesellschaft. Sie beabsichtigen daher, ihre Archivalien im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ziele
sowie der Normen des Urheberrechts und des Schutzes der Privatsphäre im Internet verfügbar zu
machen. Im Sinne dieser Ziele sind die folgenden Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang mit Digitalisaten zu verstehen.
1) Digitalisate im Sinne dieser Empfehlungen sind digitale Abbildungen (Kopien) von Archivalien.
2) Das Digitalisieren von Archivalien ist ein neuer, zusätzlicher Service der Archive und Bibliotheken.
3) Für Genehmigungen zur Herstellung von Digitalisaten gelten die gleichen Kriterien wie für die
Herstellung von fotografischen Reproduktionen.
4) Die Herstellung der Digitalisate erfolgt durch das Archiv bzw. die Bibliothek oder durch von den
Institutionen beauftragte Firmen. In begründeten Ausnahmefällen kann Benutzern die Herstellung
von Digitalisaten genehmigt werden.
5) In jedem Fall ist bei der Herstellung von Digitalisaten zu gewährleisten:
a) Das Archiv / die Bibliothek gibt die Qualitätskriterien zur Herstellung der Digitalisate vor.
b) Das Archiv / die Bibliothek gibt die Namenkonventionen zur Benennung der Digitalisate vor.
c) Das Archiv / die Bibliothek behält oder erhält durch Rückübertragung das ausschließ-
liche Nutzungsrecht für die Digitalisate in Anlehnung an § 31 Abs. 3 in Verbindung mit
§§ 15ff. des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. 1 5. 1237) in der je-
weils neuesten Fassung. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
d) Von Benutzern erstellte Digitalisate werden dem Archiv / der Bibliothek kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
6) Sofern Digitalisate im Internet frei zugänglich sind, ist das Herunterladen und die Anfertigung
von Kopien der Digitalisate für den eigenen Bedarf nach dem Prinzip des offenen Zugangs zu wis-
senschaftlichem Wissen gebührenfrei.
7) Die Reproduktion von Digitalisaten in Publikationen (Drucke, elektronische Publikationen) ist
analog zur fotografischen Reproduktion im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung genehmigungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig.
8) Die Benutzer verpflichten sich, von Print- und Offline-Publikationen dem Archiv kostenlos ein
Belegexemplar zuzusenden. Bei Online-Publikationen ist der freie Zugang zu gewährleisten.
9) Die Benutzungsbedingungen sind wie bisher auf den fotografischen Reproduktionen deutlich er-
kennbar auch in alle elektronischen Publikationen aufzunehmen.
Weimar, 5. Juni 2004
Auf dieses kuriose Dokument, das laut http://www.weimar-klassik.de/de/gsa/gsa_digitalisierung.html von den wichtigsten Handschriftenabteilungen und Literaturarchiven verabschiedet wurde, wurde ich eben erst aufmerksam. Was diese restriktive Vorgabe mit Open Access zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. Der Text gibt vor, die Berliner Erklärung zu unterstützen, aber zugleich schlägt er ihr ins Gesicht, denn dass zum Open Access auch das Aufheben von permission barriers, also urheberrechtlichen Beschränkungen gehört, haben diese Herrschaften nicht begriffen.
Open Access heisst nicht nur: kostenfreier Zugriff zum eigenen Gebrauch, sondern setzt auch voraus, dass die Digitalisate beliebig ohne die von den Bibliotheken rechtswidrig geforderten Urheberrechte (beim Digitalisieren entsteht nach überwiegender Ansicht kein Lichtbild nach § 72 UrhG) verwendet werden können. Der Vorbehalt der Reproduktionsgebühren auch für die Internetnutzung lässt erkennen, dass die Raubritter und Zwingherren gemeinfreien Kulturguts sich den Open-Access-Gedanken lediglich als Schafspelz übergeworfen haben. Siehe kritisch zu diesem Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/120401/
Erinnert sei auch an:
http://www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html
Das Bureau des Comité international de paléographie latine ruft deshalb alle nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Verantwortlichen in privaten Bibliotheken und Archiven dazu auf, über die eigentlichen Herstellungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren zu erheben, sofern es sich um rein wissenschaftliche Forschung ohne kommerziellen Hintergrund handelt. Im übrigen ist es höchst widersinnig, Strafgelder gerade auf jene Forschungsarbeit zu erheben, die die Bibliotheken wissenschaftlich bereichert, den Autoren hingegen keinerlei Einkünfte bringt.
Zum Thema Belegexemplar sei nur auf:
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/zander.htm
verwiesen. Ohne gesetzliche Grundlage kann bei öffentlichrechtlicher Benutzungsordnung kein Belegexemplar gefordert werden.
Überhaupt scheint mir die Weimarer Erklärung nicht mit den tradierten Grundsätzen des öffentlichen Rechts vereinbar, das für die Bibliotheksbenutzung der meisten wissenschaftlichen Biblioheken der öffentlichen Hand gilt. Wo ist etwa die Rechtsgrundlage für die Forderung, der Benutzer habe eigene Urheberrechte entschädigungslos an die Bibliothek zu übertragen?
Einmal mehr erweist sich, dass man genau hinschauen sollte, wenn von Open Access die Rede ist. Die Wölfe sind clever.
Weimarer Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang
mit Digitalisaten aus Nachlässen in Archiven und Bibliotheken
Durch den Entwicklungsstand der Technik sind neue Zugangsmöglichkeiten zu Nachlässen in Archiven und Bibliotheken entstanden. Die Archive und Bibliotheken begrüßen die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (Berlin Declaration on Open Access to
Knowledge in the Sciences and Humanities) vom 22. Oktober 2003 und unterstützen die weitere
Förderung des neuen „Prinzips des offenen Zugangs“ zum besten Nutzen von Wissenschaft und
Gesellschaft. Sie beabsichtigen daher, ihre Archivalien im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ziele
sowie der Normen des Urheberrechts und des Schutzes der Privatsphäre im Internet verfügbar zu
machen. Im Sinne dieser Ziele sind die folgenden Empfehlungen zur Herstellung von und zum Umgang mit Digitalisaten zu verstehen.
1) Digitalisate im Sinne dieser Empfehlungen sind digitale Abbildungen (Kopien) von Archivalien.
2) Das Digitalisieren von Archivalien ist ein neuer, zusätzlicher Service der Archive und Bibliotheken.
3) Für Genehmigungen zur Herstellung von Digitalisaten gelten die gleichen Kriterien wie für die
Herstellung von fotografischen Reproduktionen.
4) Die Herstellung der Digitalisate erfolgt durch das Archiv bzw. die Bibliothek oder durch von den
Institutionen beauftragte Firmen. In begründeten Ausnahmefällen kann Benutzern die Herstellung
von Digitalisaten genehmigt werden.
5) In jedem Fall ist bei der Herstellung von Digitalisaten zu gewährleisten:
a) Das Archiv / die Bibliothek gibt die Qualitätskriterien zur Herstellung der Digitalisate vor.
b) Das Archiv / die Bibliothek gibt die Namenkonventionen zur Benennung der Digitalisate vor.
c) Das Archiv / die Bibliothek behält oder erhält durch Rückübertragung das ausschließ-
liche Nutzungsrecht für die Digitalisate in Anlehnung an § 31 Abs. 3 in Verbindung mit
§§ 15ff. des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. 1 5. 1237) in der je-
weils neuesten Fassung. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
d) Von Benutzern erstellte Digitalisate werden dem Archiv / der Bibliothek kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
6) Sofern Digitalisate im Internet frei zugänglich sind, ist das Herunterladen und die Anfertigung
von Kopien der Digitalisate für den eigenen Bedarf nach dem Prinzip des offenen Zugangs zu wis-
senschaftlichem Wissen gebührenfrei.
7) Die Reproduktion von Digitalisaten in Publikationen (Drucke, elektronische Publikationen) ist
analog zur fotografischen Reproduktion im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung genehmigungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig.
8) Die Benutzer verpflichten sich, von Print- und Offline-Publikationen dem Archiv kostenlos ein
Belegexemplar zuzusenden. Bei Online-Publikationen ist der freie Zugang zu gewährleisten.
9) Die Benutzungsbedingungen sind wie bisher auf den fotografischen Reproduktionen deutlich er-
kennbar auch in alle elektronischen Publikationen aufzunehmen.
Weimar, 5. Juni 2004
Auf dieses kuriose Dokument, das laut http://www.weimar-klassik.de/de/gsa/gsa_digitalisierung.html von den wichtigsten Handschriftenabteilungen und Literaturarchiven verabschiedet wurde, wurde ich eben erst aufmerksam. Was diese restriktive Vorgabe mit Open Access zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. Der Text gibt vor, die Berliner Erklärung zu unterstützen, aber zugleich schlägt er ihr ins Gesicht, denn dass zum Open Access auch das Aufheben von permission barriers, also urheberrechtlichen Beschränkungen gehört, haben diese Herrschaften nicht begriffen.
Open Access heisst nicht nur: kostenfreier Zugriff zum eigenen Gebrauch, sondern setzt auch voraus, dass die Digitalisate beliebig ohne die von den Bibliotheken rechtswidrig geforderten Urheberrechte (beim Digitalisieren entsteht nach überwiegender Ansicht kein Lichtbild nach § 72 UrhG) verwendet werden können. Der Vorbehalt der Reproduktionsgebühren auch für die Internetnutzung lässt erkennen, dass die Raubritter und Zwingherren gemeinfreien Kulturguts sich den Open-Access-Gedanken lediglich als Schafspelz übergeworfen haben. Siehe kritisch zu diesem Thema:
http://archiv.twoday.net/stories/120401/
Erinnert sei auch an:
http://www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html
Das Bureau des Comité international de paléographie latine ruft deshalb alle nationalen und lokalen Verwaltungen sowie die Verantwortlichen in privaten Bibliotheken und Archiven dazu auf, über die eigentlichen Herstellungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren zu erheben, sofern es sich um rein wissenschaftliche Forschung ohne kommerziellen Hintergrund handelt. Im übrigen ist es höchst widersinnig, Strafgelder gerade auf jene Forschungsarbeit zu erheben, die die Bibliotheken wissenschaftlich bereichert, den Autoren hingegen keinerlei Einkünfte bringt.
Zum Thema Belegexemplar sei nur auf:
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/zander.htm
verwiesen. Ohne gesetzliche Grundlage kann bei öffentlichrechtlicher Benutzungsordnung kein Belegexemplar gefordert werden.
Überhaupt scheint mir die Weimarer Erklärung nicht mit den tradierten Grundsätzen des öffentlichen Rechts vereinbar, das für die Bibliotheksbenutzung der meisten wissenschaftlichen Biblioheken der öffentlichen Hand gilt. Wo ist etwa die Rechtsgrundlage für die Forderung, der Benutzer habe eigene Urheberrechte entschädigungslos an die Bibliothek zu übertragen?
Einmal mehr erweist sich, dass man genau hinschauen sollte, wenn von Open Access die Rede ist. Die Wölfe sind clever.
KlausGraf - am Donnerstag, 3. März 2005, 05:43 - Rubrik: Open Access
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Was die Archivare vorfinden als Stoff der Überlieferung sind überwiegend Spuren, Abdrücke, Überreste menschlichen Denkens, Wollens, Handels und Erleidens – widersprüchlich, unvollständig, vielfältig deutbar.
Siegfried Büttner, Ressortprinzip und Überlieferungsbildung. In: Aus der Arbeit der Archive, Beiträge zum Archivwesen, zur Quellenkunde und zur Geschichte, Festschrift für Hans Booms, hg. von Friedrich P. Kahlenberg (Schriften des Bundesarchivs 36) Boppard 1989, S. 160.
Dieses Zitat begegnet wiederholt in fachlichen Schriften, z.B. gedruckt im Bericht über die neue ständige Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart in der Schwäbischen Heimat 2005, S. 103
auch online: http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/archivnachrichten_29.pdf
oder online unter:
http://www.archive.nrw.de/archivar/2000-03/Aa01.htm#fn_23
Siegfried Büttner, Ressortprinzip und Überlieferungsbildung. In: Aus der Arbeit der Archive, Beiträge zum Archivwesen, zur Quellenkunde und zur Geschichte, Festschrift für Hans Booms, hg. von Friedrich P. Kahlenberg (Schriften des Bundesarchivs 36) Boppard 1989, S. 160.
Dieses Zitat begegnet wiederholt in fachlichen Schriften, z.B. gedruckt im Bericht über die neue ständige Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart in der Schwäbischen Heimat 2005, S. 103
auch online: http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/archivnachrichten_29.pdf
oder online unter:
http://www.archive.nrw.de/archivar/2000-03/Aa01.htm#fn_23
KlausGraf - am Mittwoch, 2. März 2005, 22:35 - Rubrik: Miscellanea
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Cedefop (agency of the European Union) is seeking to recruit a RECORD
MANAGER/ARCHIVIST (AREA E) CONTRACT AGENT (FUNCTION GROUP III) M/F
Applications should be sent no later than 21.03.2005
Notice of Vacancy:
http://www.cedefop.eu.int/download/banner/4312_261_record_manager_-_archivist_220205.doc
Ex Archivliste
MANAGER/ARCHIVIST (AREA E) CONTRACT AGENT (FUNCTION GROUP III) M/F
Applications should be sent no later than 21.03.2005
Notice of Vacancy:
http://www.cedefop.eu.int/download/banner/4312_261_record_manager_-_archivist_220205.doc
Ex Archivliste
KlausGraf - am Mittwoch, 2. März 2005, 21:54 - Rubrik: Personalia
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http://www.bildungsforschung.org/
Heft 1 soll im Maerz erscheinen, auf die programmatische
Begruendung des Open Access-Ansatzes im Text zu Inhalt und
Konzeption sei nachdruecklich aufmerksam gemacht.
Heft 1 soll im Maerz erscheinen, auf die programmatische
Begruendung des Open Access-Ansatzes im Text zu Inhalt und
Konzeption sei nachdruecklich aufmerksam gemacht.
KlausGraf - am Mittwoch, 2. März 2005, 01:51 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Dienstag, 1. März 2005, 23:39 - Rubrik: Internationale Aspekte
http://pressherald.mainetoday.com/news/state/050228auction.shtml
Excerpts:
AUGUSTA — The seller described the item as a "wonderful, original document dated 1819" complete with signatures of Pownal's selectmen. Bids on eBay started at $14.95 for the historic tax record from the southern Maine town. The seller, however, did not get a bite from Maine State Archivist Jim Henderson. Instead, the online auctioneer got an e-mail warning that the sale was illegal.
Henderson and others in the Maine Secretary of State's Office are trying to prevent the sale of original public documents, a problem they say has increased with the popularity and ease of Internet auction sites. They are contacting traditional auctioneers, working with a national group to push changes in online auctions and trying to educate the general public.
"Public documents belong to the public," Secretary of State Matthew Dunlap said.
The sale of local, county and state documents is a criminal act under state law, punishable by up to a year in jail and a $2,000 fine. Besides its historical value, the material can help public officials as a reference point when working on current issues, Dunlap says.
The law applies to original records such as meeting minutes, town ordinances and tax records. Private documents like company records or family histories and copies of public records do not come under the law.
[...]
Henderson says public documents fell into private hands over time, often because many town officials in Maine used to work from their homes. Records from a century ago could end up in the attic of a relative instead of a public building. And once the documents are unearthed, people sometimes try to sell them.
[...]
The Council of State Historical Records Coordinators, a national group of state archivists, has been working on this issue in recent years as several states reported problems with the sale of government documents on-line. Its members are putting together a Web site that collects the laws for all states to push eBay into doing something. That site, however, has not come together yet.
Hani Durzy, a spokesman for eBay, says the company is willing to work with states on this issue. One difficulty is that the laws are not uniform from state to state. [...]
See also on the Ebay problem
http://archiv.twoday.net/stories/181382/
and http://archiv.twoday.net/search?q=ebay (mostly in German)
Excerpts:
AUGUSTA — The seller described the item as a "wonderful, original document dated 1819" complete with signatures of Pownal's selectmen. Bids on eBay started at $14.95 for the historic tax record from the southern Maine town. The seller, however, did not get a bite from Maine State Archivist Jim Henderson. Instead, the online auctioneer got an e-mail warning that the sale was illegal.
Henderson and others in the Maine Secretary of State's Office are trying to prevent the sale of original public documents, a problem they say has increased with the popularity and ease of Internet auction sites. They are contacting traditional auctioneers, working with a national group to push changes in online auctions and trying to educate the general public.
"Public documents belong to the public," Secretary of State Matthew Dunlap said.
The sale of local, county and state documents is a criminal act under state law, punishable by up to a year in jail and a $2,000 fine. Besides its historical value, the material can help public officials as a reference point when working on current issues, Dunlap says.
The law applies to original records such as meeting minutes, town ordinances and tax records. Private documents like company records or family histories and copies of public records do not come under the law.
[...]
Henderson says public documents fell into private hands over time, often because many town officials in Maine used to work from their homes. Records from a century ago could end up in the attic of a relative instead of a public building. And once the documents are unearthed, people sometimes try to sell them.
[...]
The Council of State Historical Records Coordinators, a national group of state archivists, has been working on this issue in recent years as several states reported problems with the sale of government documents on-line. Its members are putting together a Web site that collects the laws for all states to push eBay into doing something. That site, however, has not come together yet.
Hani Durzy, a spokesman for eBay, says the company is willing to work with states on this issue. One difficulty is that the laws are not uniform from state to state. [...]
See also on the Ebay problem
http://archiv.twoday.net/stories/181382/
and http://archiv.twoday.net/search?q=ebay (mostly in German)
KlausGraf - am Dienstag, 1. März 2005, 21:17 - Rubrik: English Corner
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Archivar 2005/1, Anzeigenteil
S. 76
Historisches Archiv der Stadt Köln, Leiter Abt. I, A 14 (Bewerbungsfrist 11.3.2005)
S. 77
Landesarchiv Berlin, Leitung, B 2 (bis 11.3.)
S. 78
Deutsches Literaturarchiv Marbach, Leiter der Handschriftenabteilung, BAT Ia (bis 22.4.)
FH Potsdam, Professur für Archivwissenschaft, W2 (4 Wochen nach Erscheinen)
S. 79
Erzbistumsarchiv Paderborn, Leiter, Ib KAVO (entspr. BAT) (bis 28.2. - der Archivar wurde Ende letzter Woche erst ausgeliefert, eine solche Pseudo-Stellenausschreibung dürfte rechtswidrig sein)
S. 80
Haus der Stadtgeschichte, Museum und Archiv Offenbach, Diplom-Archivar, A 10/IVb BAT (3 Wochen nach Erscheinen)
Monacensia-Bibliothek und Literaturarchiv der Stadt München, Leitung, IVa/III BAT (bis 18.3.)
S. 81
Archiv zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft, W 2 (bis 31.3.)
S. 84 Klinikum Bayreuth, Archivar auf 2 Jahre (FH-Studium), keine Bewerbungsfrist angegeben.
S. 76
Historisches Archiv der Stadt Köln, Leiter Abt. I, A 14 (Bewerbungsfrist 11.3.2005)
S. 77
Landesarchiv Berlin, Leitung, B 2 (bis 11.3.)
S. 78
Deutsches Literaturarchiv Marbach, Leiter der Handschriftenabteilung, BAT Ia (bis 22.4.)
FH Potsdam, Professur für Archivwissenschaft, W2 (4 Wochen nach Erscheinen)
S. 79
Erzbistumsarchiv Paderborn, Leiter, Ib KAVO (entspr. BAT) (bis 28.2. - der Archivar wurde Ende letzter Woche erst ausgeliefert, eine solche Pseudo-Stellenausschreibung dürfte rechtswidrig sein)
S. 80
Haus der Stadtgeschichte, Museum und Archiv Offenbach, Diplom-Archivar, A 10/IVb BAT (3 Wochen nach Erscheinen)
Monacensia-Bibliothek und Literaturarchiv der Stadt München, Leitung, IVa/III BAT (bis 18.3.)
S. 81
Archiv zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft, W 2 (bis 31.3.)
S. 84 Klinikum Bayreuth, Archivar auf 2 Jahre (FH-Studium), keine Bewerbungsfrist angegeben.
KlausGraf - am Dienstag, 1. März 2005, 16:17 - Rubrik: Personalia
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Während im angelsächsischen Raum grosse und renommierte Fachgesellschaften der Indexer bestehen, ist es um die deutsche Registerkultur äusserst schlecht bestellt. Ein informelles neues Netzwerk der Indexer
http://www.d-indexer.org
das von Jochen Fasbender initiiert wurde, bemüht sich Fachleute zusammenzuführen, die sich mit Indexieren/Registermachen befassen. Die Website bietet eine Fülle von Anregungen, Links und auch aufschlussreiche historische Hinweise zur Geschichte des Indexerstellens.
Aus der Sicht der Landesgeschichte widmete sich Erwin Riedenauer in der ZBLG 1984 (online ) dem Problem des Registermachens, nachdem zuvor schon mindestens zwei Aufsätze das Thema aufgegriffen hatten: H. Leyband, Register landesgeschichtlicher Zeitschriften, Deutsche Geschichtsblaetter 12. 1911, 129-145 und E. Riedenauer, Register und Bibliographien ..., Blätter für deutsche Landesgeschichte 117. 1981, 403-423.
Archivare sind natürlich von Haus aus Spezialisten für Register, da sie im Regelfall zu jedem Findbuch ein Register erstellen (was auch durch die Volltextrecherche nicht überflüssig geworden ist). Fachliteratur zu diesem Thema gibt es jedoch so gut wie nicht, sieht man von vereinzelten Bemerkungen etwa in Rezensionen ab. Beispiel:
"Erschlossen werden die Urkunden durch ausführliche und sorgfältige Register (Personen, Orte und Sachen). Da solche Register in ihrer Wichtigkeit kaum überschätzt werden können, mag die Bemerkung erlaubt sein, daß man mehr als bisher versuchen sollte, dem Benutzer die Arbeit zu erleichtern. Seit vielen Jahren wird vergleichbaren bayerischen Regestenwerken eine Übersicht der Orte nach Ländern und Verwaltungsbezirken beigegeben, der man auf einen Blick entnehmen kann, zu welchen Orten einer Region Registereinträge existieren - ein überaus praktisches Hilfsmittel, das man ohne viel Aufwand erstellen könnte. Ein besonderes Lob verdient das ausgefeilte Sachregister, mag man sich auch hier Verbesserungen wünschen. Möglich wären etwa noch mehr Sammelschlagworte mit Verweisen (z.B. bei "Berg- und Hüttenwesen" auf "Erzgesellschaften" und "Hammerschmieden"), die dem Register in einer Liste vorangestellt werden könnten (so in den Regesten der Grafen von Katzenellenbogen), oder eine Gruppierung aller vorkommenden Sachstichworte nach wenigen großen Oberbegriffen, wie in elsässischen Inventaren üblich." (Besprechung eines Adelsarchivinventars).
http://www.d-indexer.org
das von Jochen Fasbender initiiert wurde, bemüht sich Fachleute zusammenzuführen, die sich mit Indexieren/Registermachen befassen. Die Website bietet eine Fülle von Anregungen, Links und auch aufschlussreiche historische Hinweise zur Geschichte des Indexerstellens.
Aus der Sicht der Landesgeschichte widmete sich Erwin Riedenauer in der ZBLG 1984 (online ) dem Problem des Registermachens, nachdem zuvor schon mindestens zwei Aufsätze das Thema aufgegriffen hatten: H. Leyband, Register landesgeschichtlicher Zeitschriften, Deutsche Geschichtsblaetter 12. 1911, 129-145 und E. Riedenauer, Register und Bibliographien ..., Blätter für deutsche Landesgeschichte 117. 1981, 403-423.
Archivare sind natürlich von Haus aus Spezialisten für Register, da sie im Regelfall zu jedem Findbuch ein Register erstellen (was auch durch die Volltextrecherche nicht überflüssig geworden ist). Fachliteratur zu diesem Thema gibt es jedoch so gut wie nicht, sieht man von vereinzelten Bemerkungen etwa in Rezensionen ab. Beispiel:
"Erschlossen werden die Urkunden durch ausführliche und sorgfältige Register (Personen, Orte und Sachen). Da solche Register in ihrer Wichtigkeit kaum überschätzt werden können, mag die Bemerkung erlaubt sein, daß man mehr als bisher versuchen sollte, dem Benutzer die Arbeit zu erleichtern. Seit vielen Jahren wird vergleichbaren bayerischen Regestenwerken eine Übersicht der Orte nach Ländern und Verwaltungsbezirken beigegeben, der man auf einen Blick entnehmen kann, zu welchen Orten einer Region Registereinträge existieren - ein überaus praktisches Hilfsmittel, das man ohne viel Aufwand erstellen könnte. Ein besonderes Lob verdient das ausgefeilte Sachregister, mag man sich auch hier Verbesserungen wünschen. Möglich wären etwa noch mehr Sammelschlagworte mit Verweisen (z.B. bei "Berg- und Hüttenwesen" auf "Erzgesellschaften" und "Hammerschmieden"), die dem Register in einer Liste vorangestellt werden könnten (so in den Regesten der Grafen von Katzenellenbogen), oder eine Gruppierung aller vorkommenden Sachstichworte nach wenigen großen Oberbegriffen, wie in elsässischen Inventaren üblich." (Besprechung eines Adelsarchivinventars).
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Jetzt aber langts: Nai hanmer g’sait ! Kein Atomkraftwerk in Wyhl und anderswo !
Das Archiv Soziale Bewegungen in Freiburg veröffentlicht zum 30. Jahrestag der Platzbesetzung in Wyhl eine CDRom mit Flugblättern, Broschüren, Zeitungsartikeln, Plakaten, Fotos, Liedern...800 Druckdokumente, 60 Minuten Tonbeiträge und Filmausschnitte.
Das Archiv ist wegen der Streichung öffentlicher Mittel existentiell
bedroht. Wenn es nicht gelingt, das Archiv als eigenständige Einrichtung zu erhalten, werden die Spuren vergangener und aktueller Proteste einen zentralen Ort verlieren. Der Kauf dieser CD ist auch ein symbolischer Beitrag gegen das Vergessen und für das Bestehen des Archivs.
Solipreis und Versand: 7 Euro
Archiv der sozialen Bewegungen, Adlerstr. 12, 79098 Freiburg
archivsozialebewegungen(at)gmx.de
Das Archiv Soziale Bewegungen in Freiburg veröffentlicht zum 30. Jahrestag der Platzbesetzung in Wyhl eine CDRom mit Flugblättern, Broschüren, Zeitungsartikeln, Plakaten, Fotos, Liedern...800 Druckdokumente, 60 Minuten Tonbeiträge und Filmausschnitte.
Das Archiv ist wegen der Streichung öffentlicher Mittel existentiell
bedroht. Wenn es nicht gelingt, das Archiv als eigenständige Einrichtung zu erhalten, werden die Spuren vergangener und aktueller Proteste einen zentralen Ort verlieren. Der Kauf dieser CD ist auch ein symbolischer Beitrag gegen das Vergessen und für das Bestehen des Archivs.
Solipreis und Versand: 7 Euro
Archiv der sozialen Bewegungen, Adlerstr. 12, 79098 Freiburg
archivsozialebewegungen(at)gmx.de
Bernd Hüttner - am Freitag, 25. Februar 2005, 08:09 - Rubrik: Archive von unten
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In Altena unterstützen Kreis- und Stadtarchiv eine Werkstatt Frauengeschichte, meldet die Westfälische Rundschau.
jp - am Donnerstag, 24. Februar 2005, 13:08 - Rubrik: Kommunalarchive
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Harald Müller: Rezension zu: Sven, Lembke; Müller, Markus (Hrsg.): Humanisten am Oberrhein. Neue Gelehrte im Dienst alter Herren. Leinfelden-Echterdingen 2004. In: H-Soz-u-Kult, 23.02.2005, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2005-1-136 .
Siehe auch:
http://log.netbib.de/archives/2004/12/29/humanisten-am-oberrhein/
Siehe auch:
http://log.netbib.de/archives/2004/12/29/humanisten-am-oberrhein/
KlausGraf - am Donnerstag, 24. Februar 2005, 00:03 - Rubrik: Landesgeschichte
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