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Das Universitätsarchiv der Freien Universität hat begonnen, seine Nachlässe mit der Onlinedatenbank KALLIOPE der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz zu erschließen. Dabei handelt es sich zunächst um den Nachlaß des Rechtsmediziners Walter Krauland (1912-1988), welcher von 1955 bis 1983 an der Freien Universität wirkte.
Die Verzeichnung erfolgt nach den Regeln für die Erschließung von Nachlässen (RNA) und Autographen. Ziel ist es in der Zukunft, alle Nachlässe des Universitätsarchivs in KALLIOPE online zur Verfügung zu stellen. Da die Staatsbibliothek bereits Nachlässe von
FU-Professoren in ihrem Bestand nachweist, könnten durch die Erschließung in KALLIOPE diese Bestände auf einer Plattform zusammengeführt werden.
Durchgeführt wird die Erschließung von Frau Lehmann, Praktikantin der Fachhochschule Potsdam, unter der fachlichen Leitung des Archivs.

Ansprechpartner:

Universitätsarchiv der Freien Universität Berlin
Dr. Michael Engel (Archivleiter) bzw. Steffen Schwalm (stellv. Archivleiter)
Boltzmannstr. 20
14195 Berlin

Tel.: 030/838 52230 bzw. 030/838 58432

International Conference on Preservation on Digital Objects (iPRES).
http://www.langzeitarchivierung.de/ipres/
Die Konferenz wird am 15. und 16. September 2005 in Göttingen stattfinden.

Die Konferenz iPRES dient dem Austausch von Erfahrungen und neuen Entwicklungen im Bereich der digitalen Langzeitarchivierung. Als Keynote Speaker konnten Elisabeth Niggemann (Die Deutsche Bibliothek) und Stephen
Abrams (Harvard University Library) gewonnen werden.

Des Weiteren sind Beiträge von nationalen und internationalen Experten zu den drei Themenschwerpunkten Preservation Policies, Technical Workflow und Web Archiving vorgesehen. Den Abschluss der zweitägigen Konferenz bilden Präsentationen zu speziellen und hochaktuellen Entwicklungen im Themenkomplex der digitalen Langzeitarchivierung, z.B. PREMIS (Preservation
Metadata: Implementation Strategies) und METS (Metadata Encoding and Transmission Standard).

Das ausführliche Programm (inklusive Abstracts) finden Sie unter:
http://www.langzeitarchivierung.de/ipres/programme
Die Konferenzsprache ist Englisch, die Simultanübersetzung vom Englischen
ins Deutsche ist gewährleistet.

Abgerundet wird die Konferenz mit unserem Rahmenprogramm, das ein
Conference Dinner und eine Weinprobe sowie verschiedene Führungen durch
Teilbereiche der Bibliothek und durch die Stadt Göttingen beinhaltet.

Registrieren können Sie sich auf unserer Homepage unter:
http://www.langzeitarchivierung.de/ipres/registration

Tagungsort ist das Zentrale Hörsaalgebäude (ZHG) der Georg-August
Universität, Multimediaraum 103, Platz der Göttinger Sieben 5 in 37073
Göttingen. Eine ausführliche Wegbeschreibung finden Sie auf den
Konferenzseiten.

Die Tagungsgebühr beträgt inklusive aller Angebote des Rahmenprogramms EUR 120,00 (Anmeldung bis zum 4.9.)
bzw EUR 170,00 (Anmeldung nach dem 4.9.2005).

Die Ausrichtung der Konferenz wurde ermöglicht durch Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung.

Wir würden uns freuen, Sie in Göttingen willkommen zu heißen!

Mit besten Grüßen,
Hans Liegmann
nestor - Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung

Literatur und Kultur der Arbeitswelt:
Inventar zu Archiv und Bibliothek des Fritz-Hüser-Instituts
Herausgeber: Rainer Noltenius
bearbeitet von Hanneliese Palm und Gregor Vogt
K G Saur Verlag München.
2005. 420 Seiten. Gebunden. €98,- / sFr 169,-
ISBN 3-598-11199-1

Das Fritz-Hüser-Institut in Dortmund ist Europas einziges Forschungsinstitut mit Bibliothek und Archiv zu Literatur und Kultur der Arbeitswelt. Zum ersten Mal in seiner insgesamt 80-jährigen Geschichte legt es ein umfassendes Inventar aller Bestände von Bibliothek, Handschriften-, Dokumenten-, Grafik-, Medien- und Fotoarchiv vor. Schwerpunkte sind Dichtung und Biografien von Arbeitnehmern und Arbeitslosen von 1800 bis heute, vollständige Archive verschiedener Schriftstellervereinigungen, Autorennachlässe sowie Sammlungen zu Kulturorganisationen. Umfangreiche Namen-, Orts- und Sachregister ermöglichen das schnelle Auffinden sämtlicher Einzelnachweise.

16. Jh., mit anderen Handschriften digitalisiert in Kiel
http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/Handschriften/uebrigeliste.html

http://www.arquivistica.net/

"O periódico estará aberto à publicação de ensaios, artigos, relatos de experiências, recensões, entrevistas e cartas inseridas no escopo da Ciência da Informação e da Arquivística, em suas relações interdisciplinares com a Biblioteconomia, Museologia e Ciência da Computação, entre outros campos do conhecimento."

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Mailing Address

A/C André Ricardo Luz
Rua Aristides Lobo, 109, apto 1204, bloco 01
Rio Comprido - Rio de Janeiro - RJ
CEP 20250-450

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Andre Ricardo Luz
andrericardoluz@ig.com.br
Editor Geral
UNIRIO
Phone: 9422-4546

Einige Bücher auf deutsch sind dazu digitalisiert unter
http://dlib.bg.pwr.wroc.pl/dlibra?action=ChangeLanguageAction&language=en

Warum die Zerschlagung einer einzigartigen historischen Quelle für die Gartenkultur kein Fall für den Denkmalschutz ist, soll mir bitte mal jemand erklären.

http://log.netbib.de/archives/2005/08/28/wieder-etwas-zum-kotzen-verscherbelung-der-welfischen-gartenbibliothek-bei-reiss/

Die im Eigentum der Welfen befindlichen und bei Reiss im Oktober zur Versteigerung kommenden Unterlagen - gemeint sind die 51 Manuskripte - zum königlich hannoverschen Garten in Herrenhausen stellen klar einen Teil des historischen Hausarchivs dar und müssten gegen die Verstreuung geschützt werden. Auch wenn es sich um welfisches Privateigentum handelt und nicht um staatliches Archivgut (ohne dass ich Einblick in die Rechtsverhältnisse hinsichtlich der welfischen Archive hätte), so sind die Handschriften
unersetzliche Quellen zur Geschichte Hannovers und des Welfenhauses, die von einem öffentlichen Archiv dokumentiert werden müssten.

Gleiches gilt natürlich für die bis dato unerforschte Arbeitsbibliothek des Gartens, die handschriftliche annotierte Exemplare enthält.

Beispiele aus dem Auktionskatalog, der bereits online ist:

Nr. 46
"Wendland, H. L. - Briefe. - Umfangreiche Sammlung von Briefen an Heinrich Ludolph Wendland als Garteninspektor in Herrenhausen, meist in handschriftlicher Kopie. 2 Bde. Ca. 1840-60. 4to (Blattgr. meist ca. 330:205 mm). Von mehreren Händen mit braunen u. schwarzen Tinten in Kanzleikursiven geschrieben. Lose in Umschlägen d. Zt. u. zwischen Pappdeckel mit Schließbändern gelegt; berieben, Bezug eines Deckels defekt u. mit Siegelresten.
Kanzleikopien von vielen hundert Briefen, jeweils in Papierumschlägen zu Themenbereichen zusammengefaßt: Ananas, Bibliothek u. Herbarium, Fischerei, Gewächshäuser, Küchengärtnerei, Medizin u. Arzt, Orangerie, Reisen, Tagelohn, Uniform etc. Die Briefe ergeben so ein umfassendes Bild des gewaltigen Aufwandes, den die Unterhaltung und Pflege der königlichen Gärten in der Mitte des 19. Jahrhunderts erforderte. - Teilw. mit leichten Lagerspuren, überwiegend jedoch gut erhalten."

Nr. 16
Kassenbücher. - "Parc, Orangerie et Jardin des Plantes de Herrenhausen" (Deckeltitel). Französische und deutsche Handschrift auf Papier. Herrenhausen 1813-28. Fol. (Blattgr. 316:198 mm). Von mehreren Händen geführt. 67 Bll. (davon 4 leer). Pp. d. Zt. mit hs. Deckelsch.; berieben u. etwas fleckig.
Kassenbuch des Parks, der Orangerie und des Gartens von Herrenhausen, verzeichnet die Verkäufe von Obst, Gemüse, Pflanzen, Holz etc. unter Angabe ihrer Empfänger (Postmeister Corsica in Osnabrück, Regierungsrat Kriegfer in Schwerin, Graf Stolberg in Söder, Hofmarschall von Wangenheim etc.). "Le présent registre contenant y compris celui-ci a été coté et paraphé par nous Inspecteur de l'arrondissement de Hanovre pour servir à l'enregistrement des plantes, fruits et légumes vendu au parc, à l'Orangerie et au Jardin des plantes de Herrenhausen pendant les epercices" (Eintrag auf Bl. 1 recto, datiert 1. Juli 1813 und unterzeichnet mit "Lacombe"). - Teilw. leicht stockfl., 1 leeres Bl. gelockert, wohl 1 weiteres entfernt.

Nr. 31
Pomologie. "Abbildung und Beschreibung der Aepfel, (Birne, Pfirschen [!]), welche in der Königl. Obstbaum-Plantage zu Herrnhausen gezogen werden" (Deckeltitel). Sammlung von 170 Gouachen auf graugestrichenem Papier. 3 Bde. Um 1800-1825. Gr.-fol. (Blattgr. 480:340 mm, Darstellung 242:185 mm). Lose in Pp.-Mappen d. Zt. mit Deckelschildern u. Schließbändern; gering bestoßen.
Einzigartige Sammlung von überaus qualitätvollen Arbeiten, sowohl in ihrer künstlerischen Ausführung als auch in der wissenschaftlichen Genauigkeit auf höchstem Niveau. Jedes Blatt zeigt eine ganze Frucht in ihrer natürlichen Größe, einige Darstellungen mit zwei Früchten, vereinzelt auch mit Laub. Durch den geschickten Einsatz von Licht und Schatten erreicht der Künstler eine frappierende dreidimensionale Wirkung, die die Natürlichkeit der Darstellungen noch erhöht. Jede der Gouachen ist auf einen Doppelbogen von feinem Büttenpapier aufgelegt und von einem Rahmen aus farbigen und goldenen Leisten eingefaßt.
Enthält je Band Äpfel (87 Bll.), Birnen (71 Bll.) sowie Pfirsiche und Aprikosen (12 Bll.). Wohl alle Früchte waren ursprünglich unterhalb der Darstellung bezeichnet, diese Namen wurden jedoch (vermutlich vom Künstler selbst) übermalt; die "Nahmen derer nach der Natur gemahlten Baum-Früchte" finden sich auf beiliegenden handschriftlichen Inhaltsverzeichnissen, die vermutlich von H. L. Wendland angefertigt wurden. Dargestellt wird eine Fülle von seltenen und vielfach heute kaum noch bekannten Sorten, darunter Ananasapfel, Borstapfel, Breitling, Pigeon, Pipping, Russischer Eisapfel, Seidenhemdchen, Stettiner, Zimtapfel; Ambrette, Bergamotte, Muskatellerbirne, Rosmarinbirne, Sackpfeife, Zuckerbirne; Apricos d'Orange, Bellegarde, Chevreuse, Nußpfirsich u.v.m.
In einem beiliegenden Brief an "Herrn Plantagenmeister" (Wendland), datiert Hannover, 14. Okt. (18)33 wird eine hier nicht vorliegende "Abbildung der Pflaumen" angekündigt. Der Brief ist mit "Fr. Molters" unterzeichnet, ob es sich hierbei auch um Schöpfer der hier vorliegenden Blätter handelt, muß unentschieden bleiben. Das hs. Inhaltsverzeichnis stimmt nicht vollständig mit dem Tafelbestand überein; es sind 27 nicht beschriebene Gouachen mit Äpfeln, Birnen u. Pfirsichen vorhanden, während einige dort genannte Tafeln mit Pflaumen u. Kirschen nicht enthalten sind. - Wenige unbedeutende Alters- und Lagerspuren, insgesamt jedoch hervorragend erhalten.

Nr. 50
Wendland, J. C. & H. L. (Botanische Notizen zu den Pflanzen in den Herrenhäuser Gärten). Handschrift auf Papier. 9 Bde. (Herrenhausen) 1. Hälfte 19. Jh. Kl.-4to. Von zwei Händen mit braunen u. schwarzen Tinten in sauberen Kursiven geschrieben. Zus. ca. 1500 Bll. Lose in Hldr.-Mappen (3 zusätzl. in Pp.-Schuber) d. Zt.; berieben, Rücken teilw. defekt.
Äußerst umfangreiches, von den beiden Herrenhäuser Garteninspektoren Johann Christoph und Heinrich Ludolph Wendland über mehrere Jahre geführtes Verzeichnis. Enthält zu jeder aufgeführten Spezies meist je ein Blatt mit knappen botanischen Notizen und Literaturhinweisen. - Vereinzelt gering stockfl. oder angestaubt. Insgesamt sehr gut erhalten.

Nr. 1
Accessions-Journal über die für die Königliche Gartenbibliothek in Herrenhausen... angeschafften Bücher. Deutsche Handschrift auf Papier. 1857-1913. Fol. Von verschiedenen Händen geführt. 62 beschriebene Bll., zahlr. weitere leer. Hldr. d. Zt. mit hs. Deckelsch. "Bibliothek"; berieben.
Verzeichnet die bei verschiedenen Verlagen angekauften Bücher mit Preisen, in den früheren Jahren auch die Buchbinderkosten. - 19 Bll. lose, diese teilw. mit Randläsuren.

Man könnte diese Auflistung lange fortsetzen. Wenn solches Archivgut in Deutschland durch Einzelverkauf auseinandergerissen werden darf, müssen sich die Archivare fragen lassen, ob sie ihre Prioritäten nicht falsch setzen.

Ein interessanter Streit um die Frage, ob durch Verträge der Status historischer Fotografien als Public Domain ausgehebelt werden kann, beschäftigt ein US-Gericht.

http://www.howardrice.com/uploads/content/SFrankel_SFDJ_080205.pdf?CFID=110994&CFTOKEN=72639776
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2005/08/can_a_library_m.html
http://williampatry.blogspot.com/2005/08/copyright-contract-and-public-domain.html

Ein Autor wendet sich gegen die Berkeley Historical Society, die ihn vertraglich zwingen wollte, für jede Verwendung ein Entgelt zu zahlen (ein solches Vorgehen ist leider durchaus üblich - nicht nur in den USA).

Siehe dazu kritisch aus deutscher Sicht:
http://archiv.twoday.net/stories/286186/

Siehe auch zum Thema Copyfraud
http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=787244
" Copyright in a work now lasts for seventy years after the death of the author. Critics contend that this period is too prolonged, it stifles creativity, and it undermines the existence of a robust public domain. Whatever the merits of this critique of copyright law, it overlooks a more pervasive and serious problem: copyfraud. Copyfraud refers to falsely claiming a copyright to a public domain work. Copyfraud is everywhere. False copyright notices appear on modern reprints of Shakespeare's plays, Beethoven piano scores, greeting card versions of Monet's water lilies, and even the U.S. Constitution. Archives claim blanket copyright to everything in their collections. Vendors of microfilmed versions of historical newspapers assert copyright ownership. These false copyright claims, which are often accompanied by threatened litigation for reproducing a work without the "owner's" permission, result in users seeking licenses and paying fees to reproduce works that are free for everyone to use. "

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Wie sieht das im deutschen Recht aus? Ein vergleichbarer Fall wurde m.W. auch hier noch nicht entschieden.

Es ist aber nicht einzusehen, dass Bildagenturen in genau der gleichen Weise abkassieren, wenn es sich um ein gemeinfreies Bild handelt wie bei einem urheberrechtlich geschützten Bild. Bei öffentlichen Insitutionen kommt hinzu, dass diese nicht das geringste Recht haben, sich als Zwingherren gemeinfreien Kulturguts aufzuspielen.

Verträge zwischen Bildarchiven und Bildnutzern sind nach den rechtlichen Rahmenbedingungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen zu prüfen (Inhaltskontrolle § 307 BGB).

Das gesetzliche Leitbild, von dem abgewichen wird, ist die vom Bundesgesetzgeber angeordnete Gemeinfreiheit (§ 64 UrhG).

Veröffentlicht ein Nutzer ein historisches Foto, so kann er sich aufgrund der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion nicht gegen eine Übernahme durch einen Dritten wehren, ihm steht kein Urheberrecht an der Reproduktion des gemeinfreien Fotos zu. Ein Exklusivvertrag mit dem Bildarchiv bindet Dritte nicht, dazu ist immer noch die BGH-Entscheidung Apfelmadonna einschlägig.

Es leuchtet unmittelbar ein, dass bei gemeinfreien Bildern der vertraglich gebundene Kunde durch den Vertrag übervorteilt wird: Er wird unangemessen benachteiligt. Er zahlt, ohne die entsprechenden Exklusivrechte zu haben und bei jeder erneuten Vermarktung befindet er sich im Hintertreffen gegenüber dem Dritten, der das Bild als gemeinfrei ohne weiteres verwerten kann.

Gleiches gilt für Vertragsbestimmungen, die die Weitergabe der erworbenen Bilder regeln. Handelt es sich nicht um Leihbilder, so sind die Verwendungsbeschränkungen des Käufers bei gemeinfreien Bildern nicht gerechtfertigt.

Gleiches gilt für die Vertragsbestimmungen, die alle Bildnutzungen eines Kunden den AGB unterwerfen. Wer also beim Bildarchiv Preuss. Kulturbesitz einmal einen Vertrag abschliesst, kann ein von diesem vertriebenes Bild nicht gratis abdrucken, auch wenn er es von einem Dritten überlassen bekommt.

Fazit:
Während der (zu langen) Laufzeit des Urheberrechts haben die Rechtsinhaber jede Möglichkeiten, ihre Bilder zu vermarken. Auch die finanziellen Interessen von Archiven rechtfertigen es nicht, einen Quasi-Immaterialgüterschutz über die vertragliche Hintertür zu statuieren, der die Gemeinfreiheit aushebelt und eine reiche Public Domain nachhaltig schädigt.

http://www.clio-online.de/rezensionen

Eine neue, wie bei CLIO üblich extrem vollmundig angekündigte Volltext-Suchmaschine für historische Rezensionen. Es wird nicht angegeben, welche Quellen durchsucht werden. Unter den deutschen Quellen dominieren historicum.net und H-SOZ-U-KULT (auch vertreten: Perlentaucher), Geschichte wird sehr eng aufgefaßt, IASL-Rezensionen bleiben außen vor.

Und natürlich nicht vertreten sind:
http://www.bsz-bw.de/rez/rez-graf.html

Im englischen Bereich scheint nur das H-NET die UK-Reviews und das BMCR vertreten zu sein.

Trunkierung mit Sternchen funktioniert.

Eine Dublettenerkennung erfolgt nicht.

Dass so getan wird, als gäbe es nicht bereits den ausgezeichneten
Online Reviews Index
http://www.history-journals.de/reviews/index.html
verstimmt. Dort kann man zwar keine Volltexte durchsuchen, bekommt aber erheblich mehr Nachweise aus über 140 Zeitschriften (natürlich mit IASL)! Da kann HRO überhaupt nicht mithalten.

Fazit: Wie immer bei CLIO wird etwas Mittelbrauchbares künstlich hochsterilisiert.

Update Siehe nun auch
http://wiki.netbib.de/coma/OnlineRezensionen

Der Förderkreis Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung e.V. ist jetzt auch im Internet vertreten
Neben der Satzung und einer Selbstdarstellung finden sich u.a. die Inhaltsverzeichnisse der 2004 und 2005 erschienenen Ausgaben der Mitteilungen des Förderkreises.
http://www.fabgab.de/

Das Archiv Demokratischer Sozialismus (ADS) hat für die Forschung neu eine Sammlung von weit über 200 kleinen Zeitungen der Linkspartei.PDS und ihres Umfeldes zugänglich gemacht. Diese Sammlung beläuft sich auf rund 23 lfm.

Das 10seitige Verzeichnis findet sich hier online als 10 Seiten umfassendes Dokument.

Das Archiv Demokratischer Sozialismus (ADS) hat die Aufgabe, die Quellen zur Entwicklung der Linkspartei.PDS in Deutschland zu sammeln, zu erschließen, zu bewahren und der Öffentlichkeit (insbesondere für die Forschung) zugänglich zu machen.

http://opus.bibl.fh-koeln.de/volltexte/2005/132/

Die Arbeit von Woll nennt als Informationsquellen zum Thema "Open Access" auch dieses Weblog.

Überarbeitete Fassung eines Vortrags von Kurt Hochstuhl auf der Weiterbildungsveranstaltung der Archivberatungsstelle Weimar für Thüringer Archivare an staatlichen und nichtstaatlichen Archiven zum Thema: „Nachlässe in Archiven“ am 4./5. Mai 2004 in Eisenach.
Der Beitrag ist auf der Seite "Aktuelles" des Landesarchivs Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg als pdf-File veröffentlicht.

"The Hong Kong Special Administrative Region (SAR) of China will provide OA to hundreds of fundamental legal documents --as soon as it can find them." Open Access News

http://www.thestandard.com.hk/stdn/std/Metro/GH22Ak03.html

 

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