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wird im Moment noch bei Ebay ein Privilegienbuch der Stadt Komotau von einem Leipziger Auktionator zum Verkauf angeboten; Auktionsschluss ist der 9.12., 22:01:47 MEZ (Artikelnummer: 6584284508).

Wie sich aus beigefügten Digitalfotografien ergibt, wurde das Privilegienbuch 1602 vom damaligen Stadtschreiber Johann Sandel angelegt, müsste demnach also in amtlichem Auftrag angefertigt worden und dementsprechend als Archivgut der Stadt Komotau aufzufassen sein. Über den Inhalt, d.h. die in das Buch aufgenommenen Abschriften von Urkunden, orientiert die Beschreibung des Verkäufers bei Ebay. Angaben, weshalb das Privilegienbuch nicht als Archivgut der Stadt Komotau einzustufen sei, konnte ich der Artikelbeschreibung nicht entnehmen.

Ich habe per E-Mail das Kreisarchiv Komotau (als jetzt zuständiges Archiv für die Stadt Komotau) sowie das Bezirksarchiv Leitmeritz (als vorgesetzte Dienststelle) über die Auktion verständigt; bisher ist mir keine Reaktion von dort bekannt geworden. An Ebay habe ich gestern abend ebenfalls geschrieben, bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.

Mir ist nicht bekannt, ob das - zum 01.01.2005 novellierte - tschechische Archivgesetz die Veräußerung von öffentlichem Archivgut untersagt, wie dies etwa das Sächsische Archivgesetz (in § 8 Abs. 4) tut.

Die Auktion endet wie gesagt bereits am Freitag abend.

http://www.staatsarchiv.bs.ch/ueber-uns/aktuell/aktuell-neue-bilder-web.htm

Via http://www.fotostoria.de

http://db.genealogy.net/fotostudios/index.html

Sie dürfte sich leider nur bedingt für Rechteklärungen nach dem Urheberrechtsgesetz eignen, ist aber eine interessante Quelle zur Fotogeschichte.

http://www.ordensarchive.at/images/stories/pdf/praxis/richtlinien.pdf

"Bei der Herbsttagung der Ordensgemeinschaften in Wien wurden am 21. November 2005 von der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive die "Richtlinien zur Sicherung und Nutzung der Archive der Ordensgemeinschaften in der Katholischen Kirche in Österreich" präsentiert.

Diese Richtlinien sind Empfehlungen der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften Österreichs sowie der Vereinigung der Frauenorden Österreichs zur Regelung des Archivwesens in den verschiedenen Orden, Stiften und Kongregationen. Es wird empfohlen, dass jede Ordensgemeinschaft bzw. ihre Niederlassungen und Werke Archive einrichten und sie mit den notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen ausstatten. Weiters werden die vom verantwortlichen Archivar oder der verantwortlichen Archivarin wahrzunehmenden Aufgaben beschrieben. Auch wertvolle Hinweise, wie die Archivierung durchzuführen und unter welchen Bedingungen die Benützung des Archivguts erfolgen sollte, sind in den Richtlinien enthalten.

Die Richtlinien sollen von den verschiedenen Ordensgemeinschaften ihren jeweiligen Umständen und Bedürfnissen entsprechend angepasst und umgesetzt werden."

Wie nicht anders zu erwarten, sind die Richtlinien als Minimalkompromiss äusserst restriktiv. Es gilt eine generelle 50-Jahresfrist nach Entstehung der Unterlagen bzw. bei personenbezogenem Archivgut nach dem Tod der Person.

Grundsätzlich gilt: Einsicht kann gewährt werden, aber besteht kein "unbedingter Anspruch" darauf. Das heisst doch in der Praxis nichts anderes, dass der Vater Abt nach eigenem Gutdünken entscheidet, wen er in sein Archiv lässt.

Wenn man bedenkt, dass es hier mitunter um über 1000 Jahre altes Kulturgut geht, kann man nur den Kopf schütteln. Kirchliches Archivgut ist KULTURGUT, kein Privateigentum, mit dem der Eigentümer machen kann, was er möchte.

Öffentliche Petition für den Erhalt des Infoladens Bremen und des Archiv der sozialen Bewegungen

Seit nunmehr 25 Jahren befindet sich der Bremer Infoladen, dessen Trägerverein die Bremer BürgerInnenintiative gegen Atomanlagen (BBA) ist, in der St. Pauli Strasse 10-12. Er ist ein fester Bestandteil der Geschichte und des soziokulturellen Geschehens im Ostertor / Steintor Viertel und darüber hinaus. Seit 5 Jahren ist in den Räumen des Infoladens das in Bremen einzigartige Archiv der sozialen Bewegungen untergebracht.

Die GBI (Gesellschaft für Bremer Immobilien) und damit die Stadt Bremen wollen das Gebäude nun per Ausschreibung verkaufen und bedrohen damit elementar die Existenz der beiden selbstorganisierten Projekte die seit ihrem Bestehen ohne öffentliche Mittel auskommen. Auf alle Angebote seitens der Initiative wurde bisher nicht eingegangen. Selbst das immer noch gültige Angebot eines Investors, der das Haus kaufen und an die BBA e.V. langfristig vermieten würde, wurde ausgeschlagen. Offenbar ist es in Bremen zwar möglich, den Space Park für einen Euro zu erwerben, nicht aber ein kleines Initiativenhaus zu einem vernünftigen, marktüblichen Preis in die Hände seiner BetreiberInnen zu übergeben. Anscheinend geht es hier entweder um das Rausschlagen von ein paar Hundert Euro mehr, oder aber der Infoladen passt bestimmten Leuten nicht mehr in das Stadtbild. Hierbei werden selbst Beschlüsse des Beirates Mitte/Östliche Vorstadt umgangen. Damit ist das ganze nicht ein rechtliches, sondern ein politisches Problem.

Wir fordern von der GBI, dem zuständigen Senator für Finanzen und der Stadt Bremen:
  • Sofortige Verlängerung des bestehenden Mietvertrages!
    Aussetzung des Ausschreibungsverfahrens!
  • Wenn Verkauf, dann an einen Investor, der den Erhalt der bedrohten Projekte gewährleistet!
  • Der BBA Infoladen und das Archiv der sozialen Bewegungen bleiben, wo sie sind!
Stand: 2.12.

website des Archiv der sozialen Bewegungen Bremen

Nachtrag vom 10.12.2005: Mittlerweile hat sich die Situation etwas entspannt und die GBI hat sich verhandlungsbereit gezeigt. Dazu dürfte nicht zuletzt auch die breite Solidaität mit den beiden bedrohten Projekten beigetragen haben.

Archiv, Macht, Wissen – Organisieren, Kontrollieren, Zerstören von Wissensbeständen von der Antike bis zur Gegenwart

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft neu geförderte Graduiertenkolleg richtet sich an qualifizierte Promovendinnen und Promovenden, deren Studienabschluss zur Promotion berechtigt oder die nach der Promotion ein Forschungsvorhaben bearbeiten und in der Betreuung der Graduierten mitwirken möchten. Die Betreuung der Dissertationen und Forschungsvorhaben erfolgt durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie. Kollegiatinnen und Kollegiaten müssen ihren Wohnsitz in Bielefeld nehmen und am Studienprogramm des Graduiertenkollegs teilnehmen. Bewerberinnen und Bewerber um Doktoranden und Postdoktorandenstipendien sollen in der Regel nicht älter als 28 bzw. 35 Jahre sein.
Das Graduiertenkolleg Archiv, Macht, Wissen untersucht epochenübergreifend und im Kulturvergleich die Rolle von Archiven und fördert im Rahmen seines Themenfeldes Promotionen zu allen Epochen der Geschichte. Der Förderungszeitraum beträgt bei Promotionen zwei Jahre (mit der Möglichkeit einer Verlängerung), bei Postdoktoranden ein Jahr. Die Stipendien richten sich nach den Bewilligungsgrundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (zur Zeit 1.000 Euro für Doktoranden; 1.416 Euro für Postdoktoranden) und werden durch einen pauschalierten Sachkostenzuschuss ergänzt. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge werden nach den Richtlinien der DFG gezahlt.

Das Graduiertenkolleg vergibt ab 1. April 2006

5 Doktorandenstipendien
1 Postdoktorandenstipendium

Bewerbungen um Aufnahme in das Kolleg müssen ein Lebenslauf, eine Übersicht zum Studienverlauf, Kopien der Zeugnisse und eine Beschreibung des geplanten Dissertations- bzw. Forschungsvorhabens im Umfang von 10 bis 15 Manuskriptseiten enthalten.

Die Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember 2005 zu richten an den

Leiter des Graduiertenkollegs
Herrn Prof. Dr. Christian Büschges
Universität Bielefeld
Fakultät für Geschichtswissenschaft,
Philosophie und Theologie
Postfach 100131
33501 Bielefeld

http://www.uni-bielefeld.de/geschichte/gk1049/

...

Forschungsprogramm und Fragestellungen

"Archives and museums are mirrors of power and cosmologies." Mit diesen Worten skizziert der australische Historiker Greg Dening das seit einigen Jahren zunehmende Forschungsinteresse an Archiven.

Das Graduiertenkolleg untersucht epochenübergreifend und im Kulturvergleich die Rolle von Archiven. Im Sinne eines erweiterten Archivbegriffs (Jacques Derrida und Michel Foucault) werden als Archive institutionelle Sammlungen von Akten, aber auch Bibliotheken, Museen, semi-, sub- oder kontra-institutionelle Wissensbestände verstanden.

Grundlegend ist, wie Archive aus historischer Perspektive überhaupt erforschbar sind. Denn HistorikerInnen, die Wissensbestände untersuchen, sind mit dem Dilemma konfrontiert, lediglich das Überlieferte hinterfragen zu können. In der Arbeit des Graduiertenkollegs interessieren vor allem drei Fragenkomplexe.

1. Archive als Wissenskonstruktionen

Ein erster Fragenkomplex bezieht sich vorrangig auf die Interpretation überlieferter Wissensbestände. Welche Rückschlüsse erlauben Wissensbestände auf die Ziele und Prozesse von Wissenskonstruktionen, auf den Umgang mit Gegenwart und Vergangenheit und nicht zuletzt auf die Selbstverständigungsprozesse von Gesellschaften? Zur Annäherung an diese Frage ist zunächst zu erforschen, welche Wissensbestände als archivierungs-, aufbewahrungs- und ausstellungswürdig angesehen werden.

Durch welche Praktiken der Aufbewahrung, Konservierung oder auch Vernichtung wird Wissen überliefert, kanonisiert, zugänglich gemacht, abgeschlossen oder vernichtet? Auch ist zu fragen, welche Wissensstrukturen sich in verschiedenen Formen von Aufbewahrung, Überlieferung, Segregation oder Vernichtung ausbilden. Außerdem interessiert, wie Macht in und auf Institutionen, Objekte oder auch Personen der Archivierung wirkt. Überdies kann relevant sein, ob und inwiefern die Wahrnehmung und "Erfahrung" (Kathleen Canning) von Archiv die Konstruktion von Wissensbeständen transformiert.

2. Organisieren, Kontrollieren und Zerstören von Wissen

Im Anschluss hieran bezieht sich ein zweiter Fragenkomplex gezielt auf die kulturhistorische Interpretation von Praktiken der Wissenskonstruktion, der Wahrnehmung und "Erfahrung" von Archiven: Hier geht es um die Rekonstruktion und Analyse der Inklusions- und Exklusionsmechanismen, mit denen einerseits das Sammeln, Aufbewahren, Konservieren und Präsentieren von Archiviertem und andererseits die Wahrnehmung und "Erfahrung" von Archiven gesteuert werden sollen. Dabei wird zu fragen sein, wie, mit welcher Begründung und unter welchen Entscheidungsprozessen Inklusion und Exklusion zustande kommen. Zentral ist hier außerdem, welche Rolle den ProtagonistInnen und BenutzerInnen von Archiven zugemessen wird. Besonders soll auch nach dem Zerstören oder dem Vergessen von Wissensbeständen gefragt werden. Dabei kann interessieren, wie mit Vernichtung, Verlust, Bewahrung oder Wiederauffinden seitens unterschiedlicher mit Archiven konfrontierter Gruppen oder Einzelpersonen umgegangen wird.

3. "Bollwerk" Archiv?

In einem dritten Fragenkomplex sollen die skizzierten Fragen zusammen- und weitergeführt werden: Hier geht es um eine Differenzierung von möglicherweise miteinander konkurrierenden Macht- und Kräfteverhältnissen bei der Konstruktion, Überlieferung oder Vernichtung von Wissensbeständen. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass beispielsweise staatlichen Eingriffen in Archive Grenzen gesetzt seien. Denn Archive seien per se Institutionen mit starken Eigendynamiken und gegen äußere Eingriffe resistent. Mit welchen Zielsetzungen und mit welchen Ergebnissen wird um die Konstruktion von Wissensbeständen gerungen? Wie steht es um das "Bollwerk" Archiv in Zeiten von besonders vehementer Herrschaftslegitimierung, Geschichtspolitik, Geschichtsklitterung oder Aufarbeitung der Vergangenheit? Und nicht zuletzt wird zu fragen sein, wie die politische und wissenschaftshistorische Bedeutung von Archiven als Orte kollektiver Erinnerung, Identitätsstiftung oder heuristischer Evidenz in ihrem historischen Wandel zu beschreiben ist.

http://eyelevel.si.edu/

Smithsonian American Art Museum's blog, the first by the Smithsonian and one of just a handful of museum sites in the blogosphere.

S. 348
Stadtarchiv Braunschweig, Leiter, A 13 - 3 Wo n Ersch
Bundesarchiv, Vize-Präsident, B 3, bis 7.12.2005
S. 349
Stadtarchiv Lübeck, Direktor, bis 22.12.2005
Landesarchiv Schleswig-Holstein, Diplom-Archivar, Vb BAT, bis 20.12.2005
Stadtarchiv Bielefeld, Leiter, A 14, bis 31.1.2006

"Rules on historical archives",
adopted by the Bank's Management Committee on 7 October 2005.

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/en/dossier/selection.htm

Seit 1990 sammelt das in Köln beheimatete DOMiT sozial-, kultur- und alltagsgeschichtliche Zeugnisse, die die Einwanderung nach Deutschland seit dem ersten Anwerbeabkommen dokumentieren. Die Bestände umfassen Bücher, Graue Literatur, Zeitungen, Zeitschriften, Originaldokumente, Fotografien, Filme, Tondokumente, Flugblätter, Plakate sowie dreidimensionale Objekte.

Über Bibliothek, Bildarchiv, Videothek, Tonarchiv, Schriftgut und Objekte des DOMiT ist hier näheres zu erfahren.

Gerhard Schmitz (MGH) bespricht das Angebot:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezwww&id=106

Report
http://www.jisc.ac.uk/uploaded_documents/JISC-Digi-in-UK-FULL-v1-02.pdf

List of projects pp. 174 sqq.

See also http://wiki.netbib.de/coma/DigiUK

http://books.google.com/books?hl=en&id=b15zUSGcj94C&pg=PA100

Zitat aus Joseph Chmel: Urkunden, Briefe und Actenstücke zur Geschichte Maximilians I. und seiner Zeit, 1845

Ein ca. 1933/34 entstandenes Foto aus Ludwigshafen (LU) zeigt eine Parole "Denn du bist Deutschland" unter einem Hitlerbild - Munition gegen die umstrittene Mutmacher-Kampagne "Du bist Deutschland"
http://de.wikipedia.org/wiki/Du_bist_Deutschland

Das Bild wurde in einem Bildband des Ludwigshafener Stadtarchivs von 1999 von Bloggern entdeckt und hat sich rasend schnell in der Blogosphäre und im Journalismus verbreitet, siehe etwa
http://bembelkandidat.blogg.de/eintrag.php?id=439

Aus einem Artikel in der Rheinpfalz zitiert den LU Stadtarchivar Stefan Mörz:
http://nachtschicht.blogger.de/stories/352323/

Zur Quelle erfährt man aus
http://www.dieneueepoche.com/articles/2005/11/24/6646.html
"Der Bildband wurde 1999 veröffentlicht vom Ludwigshafener Stadtarchivar Stefan Mörz, der sich nach eigenen Angaben aus einer bis dahin ungenutzten riesigen Sammlung von Negativen aus der Zeit des Dritten Reichs bedienen konnte."

Die Frage der Bildrechte wird thematisiert bei
http://www.medienrauschen.de/archiv/2005/11/25/rechte-an-nicht-ganz-so-schoenen-bildern/
(s.a. Kommentare)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/Bilder#24.November

Zunächst einmal ist zu fragen, ob die Stadt Ludwigshafen Rechte an den Bildern erworben hat, deren Negative sie in ihrem Stadtarchiv verwahrt. Das Eigentum an den Negativen berechtigt nicht zu der Annahme, es seien Verwertungsrechte übertragen worden. (Kein Vervielfältigungsrecht genehmigt § 44 Abs. 2 UrhG.)

War das Bild aber bereits gemeinfrei, als es 1999 publiziert wurde, so kann die Stadt Ludwigshafen gegenüber Dritten auch keinerlei Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für den Abdruck erheben, da durch die Reproduktion eines Fotos kein neues Schutzrecht nach § 72 UrhG entsteht (siehe BGH Bibelreproduktion).

War das Foto bei der Erstveröffentlichung noch geschützt, so ist es als unveröffentlicht zu behandeln, da es (mutmaßlich) nicht vom Berechtigten publiziert wurde. Ob eine Veröffentlichung als Beitrag zur zeithistorischen Forschung und zur Meinungsbildung in einer die Öffentlichkeit wesentlich bewegenden Frage (siehe jweils Art. 5 GG) unter Verletzung der Urheberrechts gerechtfertigt ist, wäre im Klagefall zu prüfen.

Mit dem Bildzitat (vgl. § 51 UrhG) kann nur analog argumentiert werden, da das Zitatrecht ein (rechtmäßig) veröffentlichtes Werk voraussetzt.

Durch die EU-Schutzdauerrichtlinie 1995 (Art. 6) wurde die Hürde für das Lichtbildwerk entschieden abgesenkt, und es kam zum Wiederaufleben erloschener Schutzrechte. Ein besonderer künstlerischer Wert muss nicht mehr gegeben sein, daher hat auch der österreichische OGH ein Foto mit einer Radlergruppe als Lichtbildwerk gewertet. Es spricht einiges dafür, in dem Bild ein Lichtbildwerk zu sehen, auch wenn man darüber streiten kann. Es würde also die Regelschutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Fotografen gelten.

Ist der Fotograf nie bekannt geworden, könnte man an Anwendung von § 66 UrhG über anonyme Werke denken, wobei die für den Urheber günstigste Rechtsfolge gemäß § 66 neuer Fassung und § 66 alter Fassung zu wählen ist. Das Werk ist innerhalb der Frist von 70 Jahren 1999 (erstmals?) veröffentlicht worden - mutmaßlich vom Nichtberechtigten. Es ist mir nicht klar, ob eine nachträgliche Genehmigung der Veröffentlichung durch die Berechtigten die 70-Jahresfrist ab 1999 laufen liesse.

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymes_Werk_%28Urheberrecht%29#Fr.C3.BChere_Rechtslage_in_Deutschland

Da 1999 der Urheber noch keine 70 Jahre tot sein konnte, scheidet § 71 UrhG (editio princeps) bei der Prüfung eines Anspruchs der Stadt LU aus.

Wahrscheinlich ist es freilich, dass ein Gericht das Bild als Dokument der Zeitgeschichte einschätzt, ein Rechtsbegriff, den es nur 1985-1995 im Urheberrecht gab. Der Begriff ist weit auszulegen (Dreier/Schulze, UrhR § 72 UrhG Rdnr. 35). Es muss hier auf die sehr komplizierten Ausführungen des OLG Hamburg zu Wagner-Fotos hingewiesen werden. Dort ging es um Lichtbilder des 1966 gestorbenen Wieland Wagner, die bis zu seinem Tod unveröffentlicht geblieben waren mit der Folge, dass das Gericht aufgrund der Übergangsbestimmungen einen Schutz bis 2016 bejahte:
http://www.fotorecht.de/publikationen/wagner-schutzfristen.html

Das OLG stellte fest: "Die Tatsache, daß ein Lichtbild nach Jahrzehnten noch von so großem Interesse ist, daß es vervielfältigt, verbreitet und / oder gesendet wird, zeigt bereits seinen zeitgeschichtlich-dokumentarischen Charakter."

Siehe auch Dreier/Schulze, UrhR § 135a Rdnr. 9 (Schutz bis mindestens 31.12.2015 für nicht erschienene einfache Lichtbilder als Dokumente der Zeitgeschichte, soweit sie am 1.7.1985 noch geschützt waren).

Fürwahr eine Gleichung mit allzu vielen Unbekannten, die einen Einblick gewährt, wie kompliziert das Fotorecht ist.

http://bundesrecht.juris.de/index.html

Zur Kritik:
http://log.netbib.de/archives/2005/11/25/fast-das-ganze-bundesrecht-im-internet/

Bei ALO in Innsbruck gibts die maßgebliche Ausgabe des Lorscher Codexals Faksimile
Bd. 1
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=18717&page=2&zoom=3
Bd. 2
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=18718&page=2&zoom=3
Bd. 3
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=18719&page=2&zoom=3

Die Integration der informationswissenschaftlichen Disziplinen nimmt immer mehr zu. Der Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken und Archiven zur Nutzung von Synergieeffekten in der fachlichen Arbeit widmet sich auch der Arbeitskreis Bibliothek/Archiv. Näheres unter folgendem Link:

Arbeitskreis Bibliothek/Archiv

Der Nachlaß des Prof. für gerichtliche und soziale Medizin an der Freien Universität Berlin ist nun in Kalliope recherchierbar. Die Erschließung wurde durch eine Praktikantin der FH Potsdam unter fachlicher Betreuung durch das Universitätsarchiv umgesetzt.
Kalliope nutzt zur Erschließung mit den Regeln zur Erschließung von Nachlässen und Autographen kurz RNA einen anerkannten Standard zur Nachlaßverzeichnung. Auftretende Kompatibilitätsprobleme zwischen den eher bibliothekarisch orientierten RNA bzw. Kalliope (durch die Anlehnung an Literaturnachlässe) und archivischen Erschließungsregeln konnten durch erweiterte Masken überwunden werden.
Die Verzeichnung kann aus Sicht des Archivs nur als Erfolg betrachtet werden.

Kalliope-OPAC

Nachstehend das Link zu allen bei Prof. Walberg geschriebenen Diplomarbeiten aus Direkt- und Fernstudium

Diplomarbeiten Prof. Walberg

 

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