Reinhold-Schneider-Blätter - Heft 18 - Oktober 2006 (via BLB)
Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Protest
Undenkbares soll denkbar werden: Die baden-württembergische Landesregierung will Bücherschätze im Wert von 70 Millionen Euro aus dem Hort der Badischen Landesbibliothek herausnehmen und dem Markgrafen von Baden überlassen.
Die Reinhold-Schneider-Gesellschaft protestiert gegen diesen zerstörerischen Eingriff in einen überkommenen Bestand, der eine über Jahrhunderte gewachsene und bewahrte Einheit darstellt. Die unersetzlichen Dokumente gehören zum unveräußerlichen Kulturerbe unseres Landes, das es zu schützen und zu erschließen gilt.
Als Folge der geplanten Versteigerung würden die alten Handschriften mit ihrem wertvollen Bilderwerk unwiederbringlich in alle Winde zerstreut werden. Die markgräfliche Familie ist ohnehin nicht auf die Herausgabe bestimmter Stücke erpicht, denn sie möchte die Bücher zu Geld machen, um ihr Schloss Salem zu erhalten. Mithin lassen sich die Ansprüche des Hauses Baden, soweit diese begründet sind, allemal in Geld abfinden. Das reiche Land Baden-Württemberg, das in den letzten Jahren im Raum Stuttgart mancherlei Prestigeobjekte erstellen konnte, sollte jetzt statt eines Ausverkaufs nach Wegen suchen, um eine etwaige Schuld aus Mitteln des Landeshaushalts oder der Landesstiftung zu begleichen. Sollte dem Schloss Salem der Verfall drohen, wäre dies eine Aufgabe des Landesdenkmalschutzes, der auch für private denkmalwürdige Bauten zuständig ist.
Die geplante Veräußerung unersetzlichen Kulturgutes ist geeignet, das öffentliche Ansehen des Landes Baden-Württemberg nachhaltig zu beschädigen. Wir fordern die Landesregierung auf, die wertvollen Kostbarkeiten der Badischen Landesbibliothek, zu denen auch der gesamte Nachlass des Schriftstellers und Dichters Reinhold Schneider gehört, nicht anzutasten.
Prof. Dr. Michael Albus
Vorsitzender der Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Sandmühle 69
55262 Heidesheim / a. Rh.
Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Protest
Undenkbares soll denkbar werden: Die baden-württembergische Landesregierung will Bücherschätze im Wert von 70 Millionen Euro aus dem Hort der Badischen Landesbibliothek herausnehmen und dem Markgrafen von Baden überlassen.
Die Reinhold-Schneider-Gesellschaft protestiert gegen diesen zerstörerischen Eingriff in einen überkommenen Bestand, der eine über Jahrhunderte gewachsene und bewahrte Einheit darstellt. Die unersetzlichen Dokumente gehören zum unveräußerlichen Kulturerbe unseres Landes, das es zu schützen und zu erschließen gilt.
Als Folge der geplanten Versteigerung würden die alten Handschriften mit ihrem wertvollen Bilderwerk unwiederbringlich in alle Winde zerstreut werden. Die markgräfliche Familie ist ohnehin nicht auf die Herausgabe bestimmter Stücke erpicht, denn sie möchte die Bücher zu Geld machen, um ihr Schloss Salem zu erhalten. Mithin lassen sich die Ansprüche des Hauses Baden, soweit diese begründet sind, allemal in Geld abfinden. Das reiche Land Baden-Württemberg, das in den letzten Jahren im Raum Stuttgart mancherlei Prestigeobjekte erstellen konnte, sollte jetzt statt eines Ausverkaufs nach Wegen suchen, um eine etwaige Schuld aus Mitteln des Landeshaushalts oder der Landesstiftung zu begleichen. Sollte dem Schloss Salem der Verfall drohen, wäre dies eine Aufgabe des Landesdenkmalschutzes, der auch für private denkmalwürdige Bauten zuständig ist.
Die geplante Veräußerung unersetzlichen Kulturgutes ist geeignet, das öffentliche Ansehen des Landes Baden-Württemberg nachhaltig zu beschädigen. Wir fordern die Landesregierung auf, die wertvollen Kostbarkeiten der Badischen Landesbibliothek, zu denen auch der gesamte Nachlass des Schriftstellers und Dichters Reinhold Schneider gehört, nicht anzutasten.
Prof. Dr. Michael Albus
Vorsitzender der Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Sandmühle 69
55262 Heidesheim / a. Rh.
BCK - am Montag, 27. November 2006, 14:29 - Rubrik: Kulturgut
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Die leicht erreichbaren Informationen dazu sind eingebracht worden in den Wikipedia-Artikel zum Bildhauer Joseph von Kopf.

http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_von_Kopf
Wieder ein vom Haus Baden gebrochenes Versprechen: Das Atelier Kopfs sollte für IMMER an seiner Stelle bleiben, 1983 wurde es ins Landesmuseum transportiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_von_Kopf
Wieder ein vom Haus Baden gebrochenes Versprechen: Das Atelier Kopfs sollte für IMMER an seiner Stelle bleiben, 1983 wurde es ins Landesmuseum transportiert.
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Herrn
Ministerpräsident Günther H. Oettinger, MdL
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
5. Oktober 2006
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
gestatten Sie, dass wir uns heute an Sie persönlich in der Frage der Auseinandersetzung um die Finanzierung der Unterhaltung von Schloss und Kloster Salem durch den Verkauf von wichtigen und wertvollen Teilen der Badischen Landesbibliothek wenden.
Der Schwäbische Heimatbund ist über den geplanten Verkauf von Handschriftenbeständen der Badischen Landesbibliothek aus seinem Engagement für die Erhaltung kultureller Schätze unseres Landes heraus äußerst betroffen.
Es geht bei diesem drohenden Verkauf um einen Vorgang von grundsätzlicher Tragweite. Es ist für uns nur schwer nachvollziehbar, warum in Baden die Bestände der öffentlichen Kultureinrichtungen, die auf die alten fürstlichen Sammlungen zurückgehen, nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie im württembergischen Landesteil, aber auch in anderen deutschen Bundesländern. Die in den Medien verbreiteten verschiedenen juristischen Gutachten scheinen jedenfalls diesen angeblichen Sonderfall nicht zu bestätigen. Es darf auch nicht übersehen werden, dass der Staat selbst, sei es das alte Land Baden oder Baden-Württemberg, seit über 200 Jahren die Konservierung, fachliche Betreuung und Erschließung der Karlsruher Bibliotheksbestände finanziell getragen hat – bis hin zur Neukatalogisierung der Handschriften mit Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem 1991 eingeweihten Neubau der Landesbibliothek, in dem ein Sonderbereich für die Handschriften mit aufwendiger Sicherheits- und Museumstechnik eingerichtet wurde. Dass sich nun der Staat selbst von Teilen dieser Schätze trennen will, ist deshalb nicht nachvollziehbar.
Schwerer aber wiegen für uns noch die ideellen Aspekte dieses Vorgangs. Nicht nur die internationale Mittelalterforschung droht hier wertvollste Quellengrundlagen ihrer Arbeit zu verlieren, weil eine Abwanderung in den Bereich des freien Handels vieles davon auf lange Zeit, wenn nicht für immer, unzugänglich und unauffindbar machen würde. Die wirklichen Eigentümer dieser Schätze sind die Bürger dieses Landes, und dieser Allgemeinheit möchten wir hier unsere Stimme verleihen. Das ist kein Plädoyer gegen eine Bewahrung von Schloss Salem, denn es kann aus unserer Sicht nicht um eine Verrechnung unterschiedlicher Kulturgüter gehen, bei der Baudenkmäler mit Schriftdenkmälern in Konkurrenz gesetzt werden. Beide gehören zu unserer Geschichte und letztlich zu unserer kulturellen Identität. Hier geht es um Güter, die zutiefst mit unseren kulturellen Wurzeln und unserer Geschichte verbunden sind und letztlich einen wesentlichen Bestandteil dessen darstellen, was wir meinen, wenn wir von gesellschaftlicher Identität sprechen. Handschriften sind das Gedächtnis der Gesellschaft.
Die Politik hat in den letzten Jahren zurecht immer wieder daran erinnert, wie lebenswichtig solche wurzelhaften, identitätsstiftenden Momente der Tradition im Rahmen der zunehmenden Globalisierung unserer Welt für eine Gesellschaft wie die unsere sind. Es kann und darf nicht sein, dass jetzt ein Ausverkauf von Kulturgut ausgerechnet vom Staat selbst ausgeht.
Als eine Vereinigung, die stolz darauf ist, den oft missbrauchten Begriff „Heimat“ immer noch bewusst in ihrem Namen zu tragen, fühlt sich der Schwäbische Heimatbund deshalb im Namen all seiner Mitglieder und aller mit ihrer Heimat verbundenen Baden-Württemberger zutiefst verpflichtet, Sie, Herr Ministerpräsident, mit aller Dringlichkeit zu bitten, von dem geplanten Verkauf Abstand zu nehmen. Sie machen sich damit verdient um die Geschichte, aber auch um die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Fritz-Eberhard Griesinger
Vorsitzender
Dr. Walter Kilian
Stv. Vorsitzender
Prof. Dr. Wilfried Setzler
Stv. Vorsitzender
Ministerpräsident Günther H. Oettinger, MdL
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
5. Oktober 2006
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
gestatten Sie, dass wir uns heute an Sie persönlich in der Frage der Auseinandersetzung um die Finanzierung der Unterhaltung von Schloss und Kloster Salem durch den Verkauf von wichtigen und wertvollen Teilen der Badischen Landesbibliothek wenden.
Der Schwäbische Heimatbund ist über den geplanten Verkauf von Handschriftenbeständen der Badischen Landesbibliothek aus seinem Engagement für die Erhaltung kultureller Schätze unseres Landes heraus äußerst betroffen.
Es geht bei diesem drohenden Verkauf um einen Vorgang von grundsätzlicher Tragweite. Es ist für uns nur schwer nachvollziehbar, warum in Baden die Bestände der öffentlichen Kultureinrichtungen, die auf die alten fürstlichen Sammlungen zurückgehen, nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie im württembergischen Landesteil, aber auch in anderen deutschen Bundesländern. Die in den Medien verbreiteten verschiedenen juristischen Gutachten scheinen jedenfalls diesen angeblichen Sonderfall nicht zu bestätigen. Es darf auch nicht übersehen werden, dass der Staat selbst, sei es das alte Land Baden oder Baden-Württemberg, seit über 200 Jahren die Konservierung, fachliche Betreuung und Erschließung der Karlsruher Bibliotheksbestände finanziell getragen hat – bis hin zur Neukatalogisierung der Handschriften mit Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem 1991 eingeweihten Neubau der Landesbibliothek, in dem ein Sonderbereich für die Handschriften mit aufwendiger Sicherheits- und Museumstechnik eingerichtet wurde. Dass sich nun der Staat selbst von Teilen dieser Schätze trennen will, ist deshalb nicht nachvollziehbar.
Schwerer aber wiegen für uns noch die ideellen Aspekte dieses Vorgangs. Nicht nur die internationale Mittelalterforschung droht hier wertvollste Quellengrundlagen ihrer Arbeit zu verlieren, weil eine Abwanderung in den Bereich des freien Handels vieles davon auf lange Zeit, wenn nicht für immer, unzugänglich und unauffindbar machen würde. Die wirklichen Eigentümer dieser Schätze sind die Bürger dieses Landes, und dieser Allgemeinheit möchten wir hier unsere Stimme verleihen. Das ist kein Plädoyer gegen eine Bewahrung von Schloss Salem, denn es kann aus unserer Sicht nicht um eine Verrechnung unterschiedlicher Kulturgüter gehen, bei der Baudenkmäler mit Schriftdenkmälern in Konkurrenz gesetzt werden. Beide gehören zu unserer Geschichte und letztlich zu unserer kulturellen Identität. Hier geht es um Güter, die zutiefst mit unseren kulturellen Wurzeln und unserer Geschichte verbunden sind und letztlich einen wesentlichen Bestandteil dessen darstellen, was wir meinen, wenn wir von gesellschaftlicher Identität sprechen. Handschriften sind das Gedächtnis der Gesellschaft.
Die Politik hat in den letzten Jahren zurecht immer wieder daran erinnert, wie lebenswichtig solche wurzelhaften, identitätsstiftenden Momente der Tradition im Rahmen der zunehmenden Globalisierung unserer Welt für eine Gesellschaft wie die unsere sind. Es kann und darf nicht sein, dass jetzt ein Ausverkauf von Kulturgut ausgerechnet vom Staat selbst ausgeht.
Als eine Vereinigung, die stolz darauf ist, den oft missbrauchten Begriff „Heimat“ immer noch bewusst in ihrem Namen zu tragen, fühlt sich der Schwäbische Heimatbund deshalb im Namen all seiner Mitglieder und aller mit ihrer Heimat verbundenen Baden-Württemberger zutiefst verpflichtet, Sie, Herr Ministerpräsident, mit aller Dringlichkeit zu bitten, von dem geplanten Verkauf Abstand zu nehmen. Sie machen sich damit verdient um die Geschichte, aber auch um die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Fritz-Eberhard Griesinger
Vorsitzender
Dr. Walter Kilian
Stv. Vorsitzender
Prof. Dr. Wilfried Setzler
Stv. Vorsitzender
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Das von Max Markgraf von Baden unterschriebene Protokoll der Sitzung der Zähringer Stiftung vom 2. Dezember 1983 hat folgenden Wortlaut:
Am 2. Dezember 1983 trat um 0830 Uhr in den Räumen des Generallandesarchivs in Karlsruhe der Stiftungsrat der Zähringer Stiftung zu einer Sitzung zusammen.
Es waren anwesend:
S.K.H. Max Markgraf von Baden als Vorsitzender
Herr Professor Dr. Volker Himmelein
Herr Dr. Hans Georg Zier
Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
1) Herr August Herb, Vizepräsident des OLG Karlsruhe, wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der Stiftung bestellt.
2) Der zuletzt gemachte Kompromißvorschlag des Landes Baden-Württemberg bezüglich der Bestände der Zähringer Stiftung wird einstimmig abgelehnt.
3) Es wird beschlossen, zur nächsten Sitzung Herrn Römer von der Badischen Landesbibliothek einzuladen.
4) Es soll ein Staatsbeitrag von DM 1.000,-- p.a. für den laufenden Geschäftsbetrieb angefordert werden.
5) Die bisherige Tätigkeit von Fräulein von Lentzke soll fortgesetzt werden, falls Fräulein von Lentzke dazu bereit ist.
6) Herr Professor Dr. Himmelein ist der Meinung, daß die gegenwärtige Unterbringung der Wessenberg-Stiftung nicht befriedigend ist, daß aber eine Chance für eine Neuaufstellung besteht, nachdem die Stadt Konstanz Petershausen angekauft hat.
Es wird beschlossen, sich in dieser Angelegenheit mit der Stadt Konstanz in Verbindung zu setzen.
7) Aus der Sammlung Kopf könnte eine Büste der Königin Olga gegen eine Büste der Großherzogin Stephanie von Dannecker ausgeliehen werden.
Herr Professor Himmelein wird die Sache weiter besprechen.
8) Das Museum für Kunsthandwerk in Frankfurt hat um Leihgaben aus der Türkenbeute gebeten.
Es wurde beschlossen, diesem Wunsche zu entsprechen, wobei aber keine Weitergabe in Räume außerhalb [Vorlage: außerhald] des Museums für Kunsthandwerk erfolgen darf.
9) Der Termin der nächsten Sitzung wird für den 2. Februar 1984 um 1100 Uhr im Generallandesarchiv Karlsruhe festgelegt.
Die Sitzung schloß um 0930 Uhr.
Salem, den 8. Dezember 1983
Kommentar:
Wie die Sitzung einer mangels Vermögensmasse bedeutungslosen Stiftung liest sich dieses Protokoll gewiss nicht. Als Bestandteile der Sitzung werden explizit erwähnt: Wessenberg-Stiftung in Konstanz, Sammlung Kopf, Türkenbeute. Außerdem lässt die Einladung an den Leiter der Landesbibliothek darauf schliessen, dass dort ebenfalls Stiftungseigentum lokalisiert wurde.
Von den drei Anwesenden waren zwei Landesbeamte: Himmelein als Direktor des Badischen Landesmuseums, Zier als Direktor des Generallandesarchivs. Gleichwohl wurde ein Kompromißvorschlag des Landes zu den strittigen Eigentumsfragen "einstimmig" abgelehnt.
Himmelein hatte als Leiter des Landesmuseums die Ausleihe von Stücken aus der Türkenbeute zu verantworten, da sie sich in seinem Gewahrsam befanden. Aufgrund seiner beamtenrechtlichen Treuepflicht hatte er alles zu vermeiden, was die Rechtsposition des Landes (die er als Mitglied des Stiftungsrats nicht akzeptierte) gefährdete. Hinsichtlich der Entscheidung über eine Leihgabe besteht kein Grund, die Anwendbarkeit des öffentlichen Rechts anzuzweifeln (auch wenn der Leihvertrag privatrechtlichen Charakter haben sollte), es handelt sich eindeutig um einen Verwaltungsakt, für den das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg galt. Die Leihgabe war mit einer von der Zähringer Stiftung verfügten Auflage versehen (§ 36 Abs. 2 VwVfG). Zur Besorgnis der Befangenheit bestimmt § 21:
"Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Mißtrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält."
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/21.html
Ein solcher Grund lag vor bei allen Verfügungen über Bestände der Zähringer Stiftung, über deren Umfang Land und Stiftung unterschiedlicher Ansicht waren. Himmelein hatte also seinerzeit einerseits die Interessen der Stiftung und die von ihr verfügte Auflage zu beachten, andererseits als Landesbeamter nach pflichtgemäßem Ermessen über die erbetene Leihgabe zu entscheiden. Es leuchtet ein, dass er sich nicht zweiteilen konnte und ein Interessenskonflikt bestand.
Die Aufsichtsbehörde, also das Ministerium, hätte seit der Stiftungsgründung 1954 sicherstellen müssen, dass sich der jeweilige Leiter des Landesmuseums, der kraft Sitzungssatzung im Stiftungsrat saß, jeglichen Verwaltungshandeln hinsichtlich der strittigen Bestände der Zähringer Stiftung enthielt. Als Stiftungsratsmitglied unterliegt der Direktor keiner dienstlichen Weisung.
Die Amtsführung des Leiters konnte nie und nimmer nach den - hier offensichtlich mit Füßen getretenen - Grundsätzen des öffentlichen Rechts "unparteiisch" erfolgen, da er zugleich Vertreter der Zähringer Stiftung und zur Loyalität verpflichteter Landesbeamter war.
Durch die Stiftungssatzung ist dieser Interessenkonflikt bis auf weiteres vorgegeben. Eine strikt gesetzliche Lösung könnte nur darin bestehen, dass ein anderer Mitarbeiter des Landesmuseums mit der fachlichen Bearbeitung der in die potentiellen Rechte der Stiftung eingreifenden Maßnahmen (insbesondere Leihgaben) betraut wird, die dann von der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium, erlassen werden.
Zur Zähringer Stiftung siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2834592/ (Materialien zur Zähringer Stiftung, Haupteintrag)
http://archiv.twoday.net/stories/2836746/ (Wessenberg-Galerie in Konstanz)
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/ (Stiftung von Louis Jüncke in Baden-Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (Klagebefugnis im Stiftungsrecht; erbrechtliches Problem bei der Zähringer Stiftung)
http://archiv.twoday.net/stories/2770378/ (Auszug aus Testament von 1927)
http://archiv.twoday.net/stories/2750198/ (Text der Stiftungssatzung von 1954)
http://archiv.twoday.net/stories/2740166/ (Eintrag im Stiftungsverzeichnis)
Am 2. Dezember 1983 trat um 0830 Uhr in den Räumen des Generallandesarchivs in Karlsruhe der Stiftungsrat der Zähringer Stiftung zu einer Sitzung zusammen.
Es waren anwesend:
S.K.H. Max Markgraf von Baden als Vorsitzender
Herr Professor Dr. Volker Himmelein
Herr Dr. Hans Georg Zier
Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
1) Herr August Herb, Vizepräsident des OLG Karlsruhe, wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der Stiftung bestellt.
2) Der zuletzt gemachte Kompromißvorschlag des Landes Baden-Württemberg bezüglich der Bestände der Zähringer Stiftung wird einstimmig abgelehnt.
3) Es wird beschlossen, zur nächsten Sitzung Herrn Römer von der Badischen Landesbibliothek einzuladen.
4) Es soll ein Staatsbeitrag von DM 1.000,-- p.a. für den laufenden Geschäftsbetrieb angefordert werden.
5) Die bisherige Tätigkeit von Fräulein von Lentzke soll fortgesetzt werden, falls Fräulein von Lentzke dazu bereit ist.
6) Herr Professor Dr. Himmelein ist der Meinung, daß die gegenwärtige Unterbringung der Wessenberg-Stiftung nicht befriedigend ist, daß aber eine Chance für eine Neuaufstellung besteht, nachdem die Stadt Konstanz Petershausen angekauft hat.
Es wird beschlossen, sich in dieser Angelegenheit mit der Stadt Konstanz in Verbindung zu setzen.
7) Aus der Sammlung Kopf könnte eine Büste der Königin Olga gegen eine Büste der Großherzogin Stephanie von Dannecker ausgeliehen werden.
Herr Professor Himmelein wird die Sache weiter besprechen.
8) Das Museum für Kunsthandwerk in Frankfurt hat um Leihgaben aus der Türkenbeute gebeten.
Es wurde beschlossen, diesem Wunsche zu entsprechen, wobei aber keine Weitergabe in Räume außerhalb [Vorlage: außerhald] des Museums für Kunsthandwerk erfolgen darf.
9) Der Termin der nächsten Sitzung wird für den 2. Februar 1984 um 1100 Uhr im Generallandesarchiv Karlsruhe festgelegt.
Die Sitzung schloß um 0930 Uhr.
Salem, den 8. Dezember 1983
Kommentar:
Wie die Sitzung einer mangels Vermögensmasse bedeutungslosen Stiftung liest sich dieses Protokoll gewiss nicht. Als Bestandteile der Sitzung werden explizit erwähnt: Wessenberg-Stiftung in Konstanz, Sammlung Kopf, Türkenbeute. Außerdem lässt die Einladung an den Leiter der Landesbibliothek darauf schliessen, dass dort ebenfalls Stiftungseigentum lokalisiert wurde.
Von den drei Anwesenden waren zwei Landesbeamte: Himmelein als Direktor des Badischen Landesmuseums, Zier als Direktor des Generallandesarchivs. Gleichwohl wurde ein Kompromißvorschlag des Landes zu den strittigen Eigentumsfragen "einstimmig" abgelehnt.
Himmelein hatte als Leiter des Landesmuseums die Ausleihe von Stücken aus der Türkenbeute zu verantworten, da sie sich in seinem Gewahrsam befanden. Aufgrund seiner beamtenrechtlichen Treuepflicht hatte er alles zu vermeiden, was die Rechtsposition des Landes (die er als Mitglied des Stiftungsrats nicht akzeptierte) gefährdete. Hinsichtlich der Entscheidung über eine Leihgabe besteht kein Grund, die Anwendbarkeit des öffentlichen Rechts anzuzweifeln (auch wenn der Leihvertrag privatrechtlichen Charakter haben sollte), es handelt sich eindeutig um einen Verwaltungsakt, für den das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg galt. Die Leihgabe war mit einer von der Zähringer Stiftung verfügten Auflage versehen (§ 36 Abs. 2 VwVfG). Zur Besorgnis der Befangenheit bestimmt § 21:
"Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Mißtrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält."
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/21.html
Ein solcher Grund lag vor bei allen Verfügungen über Bestände der Zähringer Stiftung, über deren Umfang Land und Stiftung unterschiedlicher Ansicht waren. Himmelein hatte also seinerzeit einerseits die Interessen der Stiftung und die von ihr verfügte Auflage zu beachten, andererseits als Landesbeamter nach pflichtgemäßem Ermessen über die erbetene Leihgabe zu entscheiden. Es leuchtet ein, dass er sich nicht zweiteilen konnte und ein Interessenskonflikt bestand.
Die Aufsichtsbehörde, also das Ministerium, hätte seit der Stiftungsgründung 1954 sicherstellen müssen, dass sich der jeweilige Leiter des Landesmuseums, der kraft Sitzungssatzung im Stiftungsrat saß, jeglichen Verwaltungshandeln hinsichtlich der strittigen Bestände der Zähringer Stiftung enthielt. Als Stiftungsratsmitglied unterliegt der Direktor keiner dienstlichen Weisung.
Die Amtsführung des Leiters konnte nie und nimmer nach den - hier offensichtlich mit Füßen getretenen - Grundsätzen des öffentlichen Rechts "unparteiisch" erfolgen, da er zugleich Vertreter der Zähringer Stiftung und zur Loyalität verpflichteter Landesbeamter war.
Durch die Stiftungssatzung ist dieser Interessenkonflikt bis auf weiteres vorgegeben. Eine strikt gesetzliche Lösung könnte nur darin bestehen, dass ein anderer Mitarbeiter des Landesmuseums mit der fachlichen Bearbeitung der in die potentiellen Rechte der Stiftung eingreifenden Maßnahmen (insbesondere Leihgaben) betraut wird, die dann von der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium, erlassen werden.
Zur Zähringer Stiftung siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2834592/ (Materialien zur Zähringer Stiftung, Haupteintrag)
http://archiv.twoday.net/stories/2836746/ (Wessenberg-Galerie in Konstanz)
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/ (Stiftung von Louis Jüncke in Baden-Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247/ (Klagebefugnis im Stiftungsrecht; erbrechtliches Problem bei der Zähringer Stiftung)
http://archiv.twoday.net/stories/2770378/ (Auszug aus Testament von 1927)
http://archiv.twoday.net/stories/2750198/ (Text der Stiftungssatzung von 1954)
http://archiv.twoday.net/stories/2740166/ (Eintrag im Stiftungsverzeichnis)
Im Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen Zürich und St. Gallen hatte der St. Galler Rechtsprofessor Rainer Schweizer große Anerkennung als Gutachter erworben, seit einem halben Jahr ist er Präsident der Schweizer Gesellschaft für Kulturgeschichte (GSK), Betreiber eines der grössten Wissenschaftsprojekte, die unter dem Dach der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) abgewickelt werden. 35 bis 45 Wissenschaftler sind permanent daran, die «Kunstdenkmäler der Schweiz» aufzuspüren, zu inventarisieren und zu beschreiben (ausführliche Beschreibung im Rahmen der Datenbank Informationsmittel Schweiz (IMCH) der BBS). Die Präsidentschaft ist für Schweizer nicht einfach ein musischer Abstecher. Die Pflege des kulturellen Erbes braucht Schutz durch das Recht. Mehr im
St. Galler Tagblatt vom Mittwoch, 15. November 2006.
St. Galler Tagblatt vom Mittwoch, 15. November 2006.
BCK - am Sonntag, 26. November 2006, 17:53 - Rubrik: Kulturgut
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Man glaubt es kaum: Die Stadt Balve hat als Untere Denkmalbehörde eine simple Vereinsfahne des 19. Jahrhunderts als bewegliches Denkmal in die Denkmalliste eingetragen.
Der Westfälische Anzeiger berichtet (mit Bild der Vereinsfahne):
In der Denkmalliste der Stadt werden die Vereinsfahne des Gesangvereins "Concordia" Beckum und die Landsbergsche Bibliothek auf Schloss Wocklum als bewegliche Denkmäler geführt.
Die Vereinsfahne aus dem Jahr 1896 sei von besonderer Bedeutung, da sie ein Symbol des Gemeindelebens im über 700 Jahre alten Stadtteil Beckum darstelle, heißt es in der Denkmalliste. Weiter: "Die Fahne ist eine Urkunde der Orts- und Vereinsgeschichte und hat wegen ihres hohen Alters auch über den Ort hinausweisenden Zeugniswert für die Geschichte des Sängerwesens." Die Darstellung von Lyra, Schwan, Notenheft, Klarinette und Triangel im Lorbeerkranz sei mit kunsthandwerklichem Anspruch gestaltet und ausgeführt.
Noch weit älter als die Beckumer Vereinsfahne ist die 474 Bände umfassende Bibliothek der Familie Landsberg-Velen auf Schloss Wocklum. Gut 50 Bände stammen aus dem 15. und 16. Jahrhundert, darunter zum Beispiel das äußerst seltene "Livre de l'art de faulconnerie" von Jean de Franchières. Auch 22 so genannte Inkunabeln, Anfangserzeugnisse des Buchdrucks aus der Zeit vor 1500, sind noch vorhanden. Bei den restlichen Büchern handelt es sich um Ausgaben des 17. und 18. Jahrhunderts. Ursprünglich bestand die Bibliothek einmal aus rund 13 000 Büchern, zusammengetragen aus den drei Adelsbibliotheken in Wocklum, Velen und Gemen. Sie enthielt auch die naturwissenschaftliche Spezialbibliothek des Engelbert von Landsberg-Drensteinfurt. Der weitaus größte Teil wurde allerdings in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts veräußert.
"Es handelt sich um eine wissenschaftlich bedeutsame, in sich geschlossene Adelsbibliothek mit einer historisch hohen Aussagekraft über die Bildungsintentionen und die Informationsbeschaffung einer politischen und sozialen Führungsschicht", wird die Bedeutung dieser Sammlung in der Denkmalliste der Stadt Balve skizziert. Die Gesamtbibliothek sei ein Zeugnis der Vergangenheit gewesen, die für das Geschichtsbild einer Epoche als bedeutend habe eingestuft werden können. Der verbliebene Rest enthalte noch Spuren dieser ehemaligen Bedeutung. Die Bibliothek ist inzwischen mit EDV-Technik inventarisiert worden und kann über die Universitäts- und Landesbibliothek Münster überregional recherchiert werden.
http://www.come-on.de/lokales/story.php?id=208760
Rechtslage bei beweglichen Denkmälern (außer Bodendenkmälern) in Nordrhein-Westfalen
NRW-Denkmalschutzgesetz
http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz4488/4488.pdf
Zuständig für die Eintragung in die Denkmalliste ist die untere Denkmalbehörde (also die Gemeinde). Sie erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Landschaftsverband.
Archivgut kann nach § 2 Abs. 6 nicht in die Denkmalliste eingetragen werden, da es vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen ist - hier hat der Gesetzgeber nachzubessern, denn auch das Archivgesetz enthält keinerlei Vorschriften über privates Archivgut!
§ 3 Abs. 5 lautet:
"Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten
Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Hinsichtlich der Eintragung von beweglichen
Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von
ihnen besonders Ermächtigten gestattet." Satz 2 geht eindeutig zu weit. § 2 Abs. 1 lautet: "Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung
und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die
Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die
Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung
künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen." Durch die Bindung des Denkmalbegriffs an das öffentliche Interesse in § 2 ist für eine Geheimhaltung der Liste der beweglichen Bodendenkmäler kein Platz - sie ist für wissenschaftliche Forschung und journalistische Recherchen oder Auskunftsersuchen nach dem NRW-IFG gegebenenfalls in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen. Nur soweit die Öffentlichkeit oder hinreichend viele Experten den Denkmalwert anerkennen, kann ein Schutz im öffentlichen Interesse gerechtfertigt werden (analog zu den Baudenkmälern Kleeberg/Eberl, Kulturgüter in Privatbesitz, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 43 mit Anm. 32 auf S. 63). Dass der Staat die Befugnis hat, im Bereich der beweglichen Denkmäler gleichsam exklusiv - also ohne Rücksicht auf die Bevölkerung oder Sachverständige, die ja beide von Gesetz wegen von der Einsicht und damit auch der Kenntnis der Denkmalliste ausgeschlossen sind - zu urteilen, lässt sich keinem Denkmalschutzgesetz entnehmen.
§ 3 bestimmt: "bewegliche Denkmäler sind nur
einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch
begründeten Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Mit der Eintragung oder der
vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen sie den Vorschriften dieses Gesetzes. Werden
bewegliche Denkmäler von einer öffentlichen Einrichtung betreut, so bedürfen sie nicht der
Eintragung in die Denkmalliste; sie unterliegen gleichwohl den Vorschriften dieses Gesetzes."
Eine Enteignung von beweglichen Denkmälern ist nicht vorgesehen.
Den Eigentümer treffen die üblichen Erhaltungspflichten.
§ 22 Abs. 3 nomiert als Aufgabe der Landschaftsverbände: die "wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmäler sowie deren Veröffentlichung und wissenschaftliche Behandlung der Fragen von Methodik und Praxis der Denkmalpflege". Es ist verfassungsrechtlich anerkannt, dass der Staat kein Forschungs-Monopol beanspruchen kann. Soweit die Landschaftsverbände die Möglichkeit eingeräumt bekommen, über die Auskunfts- und prüfungspflichten des Gesetzes hinaus Forschung an privaten Denkmälern zu betreiben, ist sicherzustellen, dass auch jeder andere Wissenschaftler dies tun kann. Dies ergibt sich aus Art. 5 GG.
Der Westfälische Anzeiger berichtet (mit Bild der Vereinsfahne):
In der Denkmalliste der Stadt werden die Vereinsfahne des Gesangvereins "Concordia" Beckum und die Landsbergsche Bibliothek auf Schloss Wocklum als bewegliche Denkmäler geführt.
Die Vereinsfahne aus dem Jahr 1896 sei von besonderer Bedeutung, da sie ein Symbol des Gemeindelebens im über 700 Jahre alten Stadtteil Beckum darstelle, heißt es in der Denkmalliste. Weiter: "Die Fahne ist eine Urkunde der Orts- und Vereinsgeschichte und hat wegen ihres hohen Alters auch über den Ort hinausweisenden Zeugniswert für die Geschichte des Sängerwesens." Die Darstellung von Lyra, Schwan, Notenheft, Klarinette und Triangel im Lorbeerkranz sei mit kunsthandwerklichem Anspruch gestaltet und ausgeführt.
Noch weit älter als die Beckumer Vereinsfahne ist die 474 Bände umfassende Bibliothek der Familie Landsberg-Velen auf Schloss Wocklum. Gut 50 Bände stammen aus dem 15. und 16. Jahrhundert, darunter zum Beispiel das äußerst seltene "Livre de l'art de faulconnerie" von Jean de Franchières. Auch 22 so genannte Inkunabeln, Anfangserzeugnisse des Buchdrucks aus der Zeit vor 1500, sind noch vorhanden. Bei den restlichen Büchern handelt es sich um Ausgaben des 17. und 18. Jahrhunderts. Ursprünglich bestand die Bibliothek einmal aus rund 13 000 Büchern, zusammengetragen aus den drei Adelsbibliotheken in Wocklum, Velen und Gemen. Sie enthielt auch die naturwissenschaftliche Spezialbibliothek des Engelbert von Landsberg-Drensteinfurt. Der weitaus größte Teil wurde allerdings in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts veräußert.
"Es handelt sich um eine wissenschaftlich bedeutsame, in sich geschlossene Adelsbibliothek mit einer historisch hohen Aussagekraft über die Bildungsintentionen und die Informationsbeschaffung einer politischen und sozialen Führungsschicht", wird die Bedeutung dieser Sammlung in der Denkmalliste der Stadt Balve skizziert. Die Gesamtbibliothek sei ein Zeugnis der Vergangenheit gewesen, die für das Geschichtsbild einer Epoche als bedeutend habe eingestuft werden können. Der verbliebene Rest enthalte noch Spuren dieser ehemaligen Bedeutung. Die Bibliothek ist inzwischen mit EDV-Technik inventarisiert worden und kann über die Universitäts- und Landesbibliothek Münster überregional recherchiert werden.
http://www.come-on.de/lokales/story.php?id=208760
Rechtslage bei beweglichen Denkmälern (außer Bodendenkmälern) in Nordrhein-Westfalen
NRW-Denkmalschutzgesetz
http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz4488/4488.pdf
Zuständig für die Eintragung in die Denkmalliste ist die untere Denkmalbehörde (also die Gemeinde). Sie erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Landschaftsverband.
Archivgut kann nach § 2 Abs. 6 nicht in die Denkmalliste eingetragen werden, da es vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen ist - hier hat der Gesetzgeber nachzubessern, denn auch das Archivgesetz enthält keinerlei Vorschriften über privates Archivgut!
§ 3 Abs. 5 lautet:
"Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten
Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Hinsichtlich der Eintragung von beweglichen
Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von
ihnen besonders Ermächtigten gestattet." Satz 2 geht eindeutig zu weit. § 2 Abs. 1 lautet: "Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung
und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die
Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die
Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung
künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen." Durch die Bindung des Denkmalbegriffs an das öffentliche Interesse in § 2 ist für eine Geheimhaltung der Liste der beweglichen Bodendenkmäler kein Platz - sie ist für wissenschaftliche Forschung und journalistische Recherchen oder Auskunftsersuchen nach dem NRW-IFG gegebenenfalls in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen. Nur soweit die Öffentlichkeit oder hinreichend viele Experten den Denkmalwert anerkennen, kann ein Schutz im öffentlichen Interesse gerechtfertigt werden (analog zu den Baudenkmälern Kleeberg/Eberl, Kulturgüter in Privatbesitz, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 43 mit Anm. 32 auf S. 63). Dass der Staat die Befugnis hat, im Bereich der beweglichen Denkmäler gleichsam exklusiv - also ohne Rücksicht auf die Bevölkerung oder Sachverständige, die ja beide von Gesetz wegen von der Einsicht und damit auch der Kenntnis der Denkmalliste ausgeschlossen sind - zu urteilen, lässt sich keinem Denkmalschutzgesetz entnehmen.
§ 3 bestimmt: "bewegliche Denkmäler sind nur
einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch
begründeten Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Mit der Eintragung oder der
vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen sie den Vorschriften dieses Gesetzes. Werden
bewegliche Denkmäler von einer öffentlichen Einrichtung betreut, so bedürfen sie nicht der
Eintragung in die Denkmalliste; sie unterliegen gleichwohl den Vorschriften dieses Gesetzes."
Eine Enteignung von beweglichen Denkmälern ist nicht vorgesehen.
Den Eigentümer treffen die üblichen Erhaltungspflichten.
§ 22 Abs. 3 nomiert als Aufgabe der Landschaftsverbände: die "wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmäler sowie deren Veröffentlichung und wissenschaftliche Behandlung der Fragen von Methodik und Praxis der Denkmalpflege". Es ist verfassungsrechtlich anerkannt, dass der Staat kein Forschungs-Monopol beanspruchen kann. Soweit die Landschaftsverbände die Möglichkeit eingeräumt bekommen, über die Auskunfts- und prüfungspflichten des Gesetzes hinaus Forschung an privaten Denkmälern zu betreiben, ist sicherzustellen, dass auch jeder andere Wissenschaftler dies tun kann. Dies ergibt sich aus Art. 5 GG.
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Band 20: Forschung in der digitalen Welt
Untertitel Sicherung, Erschließung und Aufbereitung von Wissensbeständen
Herausgeber Rainer Hering
Herausgeber Jürgen Sarnowsky
Herausgeber Christoph Schäfer
Herausgeber Udo Schäfer
Reihe Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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Zusammenfassung Bei Projekten zur Digitalisierung in Geisteswissenschaften ist heute die Realisierung größerer, überregionaler und über das World Wide Web abfragbarer Lösungen erforderlich. Die Beiträge dieses Bandes wurden auf der Tagung des Staatsarchivs Hamburg und des Zentrums "Geisteswissenschaften in der digitalen Welt" an der Universität Hamburg am 10. und 11. April 2006 gehalten. Sie leisten einen interdisziplinären Beitrag zur erforderlichen Standardisierung dieser Angebote, die erst den dringend notwendigen Austausch erleichtern und die gemeinsame Nutzung strukturierter Daten ermöglichen kann.
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Inhalt
* Einleitung
* Grußwort
* „Wie ist es eigentlich gewesen, wenn das Gedächtnis virtuell wird?“. Die historischen Fächer und die digitalen Informationssysteme
* Datenstandards in der Erschließung historischer Dokumente
* Fachspezifische Indexierung von historischen Dokumenten I. Quellen zwischen Zeichenketten und Information – Beispiel Urkunden
* Fachspezifische Indexierung von historischen Dokumenten II. Ein Framework zur approximativen Indexierung semistrukturierter Dokumente
* Digitale Erschließung und Sicherung von aktuellen archäologischen Befunden
* Digitale Urkundenbücher zur mittelalterlichen Geschichte
* Verborgen, vergessen, verloren?. Perspektiven der Quellenerschließung durch die digitalen "Regesta Imperii"
* Virtuelle Zusammenführung und inhaltlich-statistische Analyse der überlieferten Reichskammergerichtsprozesse
* Konzepte zur Bereitstellung digitalisierter frühneuzeitlicher Quellen
* Archive in der digitalen Welt. Informationstransfer zwischen Verwaltung und Wissenschaft
* Nutzung von Digitalisaten am Beispiel des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz
* Das Angebot der Archive in der digitalen Welt. Sicherung, Erschließung und Aufbereitung von Wissensbeständen
* Geschichtswissenschaft auf dem Weg zur E-History?
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Dokumentdaten
ISBN 3-937816-27-5
ISSN 0436-6638
Schlagwörter Archive, Bibliotheken, Digitalisierung, Quellenedition
Pfeil Zum Seitenanfang
Personen
Herausgeber PD Dr. Rainer Hering
Leitender Direktor des Landesarchivs Schleswig-Holstein, bis Oktober 2006 Archivar am Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg, Privatdozent für Neuere Geschichte am Historischen Seminar der Universität Hamburg
Herausgeber Prof. Dr. Jürgen Sarnowsky
Studium der Geschichtswissenschaft, Philosophie und Physik an der FU Berlin; Promotion über den Kommentar Alberts v. Sachsen zur Physik des Aristoteles (1985), Habilitation über den Deutschen Orden in Preußen (1992); seit 1996 Prof. für mittelalterliche Geschichte an der Universität Hamburg.
Herausgeber Prof. Dr. Christoph Schäfer
Herausgeber Dr. Udo Schäfer
Amtsleiter des Staatsarchivs der Freien und Hansestadt Hamburg
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Erschienen
online 2006-10-11
druck 2006-11-01
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Onlineversion
Dateiname HamburgUP_Hering et al._Forschung.pdf
Dateigröße 2.252 kB
Pfeil Zum Seitenanfang
Druckversion
Seiten 191
Abb. 20
B x H 15,5 x 22,0
Bindung Hardcover mit Schutzumschlag
Sprache Deutsch
Preis 20,00 EUR
Band 20: Forschung in der digitalen Welt
Untertitel Sicherung, Erschließung und Aufbereitung von Wissensbeständen
Herausgeber Rainer Hering
Herausgeber Jürgen Sarnowsky
Herausgeber Christoph Schäfer
Herausgeber Udo Schäfer
Reihe Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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Zusammenfassung Bei Projekten zur Digitalisierung in Geisteswissenschaften ist heute die Realisierung größerer, überregionaler und über das World Wide Web abfragbarer Lösungen erforderlich. Die Beiträge dieses Bandes wurden auf der Tagung des Staatsarchivs Hamburg und des Zentrums "Geisteswissenschaften in der digitalen Welt" an der Universität Hamburg am 10. und 11. April 2006 gehalten. Sie leisten einen interdisziplinären Beitrag zur erforderlichen Standardisierung dieser Angebote, die erst den dringend notwendigen Austausch erleichtern und die gemeinsame Nutzung strukturierter Daten ermöglichen kann.
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* Grußwort
* „Wie ist es eigentlich gewesen, wenn das Gedächtnis virtuell wird?“. Die historischen Fächer und die digitalen Informationssysteme
* Datenstandards in der Erschließung historischer Dokumente
* Fachspezifische Indexierung von historischen Dokumenten I. Quellen zwischen Zeichenketten und Information – Beispiel Urkunden
* Fachspezifische Indexierung von historischen Dokumenten II. Ein Framework zur approximativen Indexierung semistrukturierter Dokumente
* Digitale Erschließung und Sicherung von aktuellen archäologischen Befunden
* Digitale Urkundenbücher zur mittelalterlichen Geschichte
* Verborgen, vergessen, verloren?. Perspektiven der Quellenerschließung durch die digitalen "Regesta Imperii"
* Virtuelle Zusammenführung und inhaltlich-statistische Analyse der überlieferten Reichskammergerichtsprozesse
* Konzepte zur Bereitstellung digitalisierter frühneuzeitlicher Quellen
* Archive in der digitalen Welt. Informationstransfer zwischen Verwaltung und Wissenschaft
* Nutzung von Digitalisaten am Beispiel des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz
* Das Angebot der Archive in der digitalen Welt. Sicherung, Erschließung und Aufbereitung von Wissensbeständen
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Herausgeber Prof. Dr. Jürgen Sarnowsky
Studium der Geschichtswissenschaft, Philosophie und Physik an der FU Berlin; Promotion über den Kommentar Alberts v. Sachsen zur Physik des Aristoteles (1985), Habilitation über den Deutschen Orden in Preußen (1992); seit 1996 Prof. für mittelalterliche Geschichte an der Universität Hamburg.
Herausgeber Prof. Dr. Christoph Schäfer
Herausgeber Dr. Udo Schäfer
Amtsleiter des Staatsarchivs der Freien und Hansestadt Hamburg
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KlausGraf - am Samstag, 25. November 2006, 03:39 - Rubrik: Staatsarchive
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Vor einigen Tagen gelangte ich auf die Seite eines Dokumentenservers, wo sich die Dokumentation der Tagung des Hamburger Staatsarchivs "Forschung in der digitalen Welt" befindet. Ich hatte die ziemlich ätzenden Ausführungen des geschätzten Kurskollegen Heckmann zum Umgang des Geheimen Staatsarchivs mit Bildrechten als PDF auf dem Bildschirm, aber da ich etwas anderes zu tun hatte, muss ich das Fenster irgendwie geschlossen haben und nun find ichs nimmer wieder (OASE, OAIster, Google, Metager usw.). Aber vielleicht weiss ein Leser Rat?
Update: Es scheint Hamburg University Press zu sein (laut Nationalbibliothek "Auch im Internet unter der Adresse http://hup.sub.uni-hamburg.de verfügbar"). Deren Server ist aber gerade down. Soviel zum Thema Sichtbarkeit von Dokumentenservern.
Update: Es IST HUP, online erschienen schon im Oktober.
PDF
Inhalt: http://archiv.twoday.net/stories/2982395/
Update: Es scheint Hamburg University Press zu sein (laut Nationalbibliothek "Auch im Internet unter der Adresse http://hup.sub.uni-hamburg.de verfügbar"). Deren Server ist aber gerade down. Soviel zum Thema Sichtbarkeit von Dokumentenservern.
Update: Es IST HUP, online erschienen schon im Oktober.
Inhalt: http://archiv.twoday.net/stories/2982395/
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Heft 2006/4 der Schwäbischen Heimat dokumentiert einen Protestbrief des Schwäbischen Heimatbundes vom 5.10.2006 gegen den Verkauf von wichtigen und wertvollen Teilen der Badischen Landesbibliothek, adressiert an den MP Oettinger und unterzeichnet vom Vorstand (Fritz-Eberhard Griesinger, Dr. Walter Kilian und Prof. Dr. Wilfried Setzler).
"Der Schwäbische Heimatbund ist über den geplanten Verkauf von Beständen der Badischen Landesbibliothek aus seinem Engagement für die Erhaltung kultureller Schätze unseres Landes heraus äußerst betroffen. (...)"
"... Die wirklichen Eigentümer dieser Schätze sind die Bürger dieses Landes, und dieser Allgemeinheit möchten wir hier unsere Stimme verleihen. Das ist kein Plädoyer gegen die Bewahrung von Schloss Salem, denn es kann aus unserer Sicht nicht um eine Verrechnung unterschiedlicher Kulturgüter gehen, bei der Baudenkmäler mit Schriftdenkmälern in Konkurrenz gesetzt werden. Beide gehören zu unserer Geschichte und letztlich zu unserer kulturellen Identität."
"... Als eine Vereinigung, die stolz darauf ist, den oft mißbrauchten Begriff "Heimat" immer noch bewusst in ihrem Namen zu tragen, fühlt sich der Schwäbische Heimatbund deshalb im Namen all seiner Mitglieder und aller mit ihrer Heimat verbundenen Baden-Württemberger zutiefst verpflichtet, Sie, Herr Ministerpräsident, mit aller Dringlichkeit zu bitten, von dem geplanten Verkauf Abstand zu nehmen. (...)"
Im gleichen Heft auch ein Artikel der Journalistin Sabine Freudenberg, Zur Sache: der Staat - treuhänderischer Verwalter von Kulturgut oder Kassenwart?
"... Um einen Vergleich mit dem Haus Baden finanzieren zu können, wurden dessen Kulturgüter gegeneinander in Stellung gebracht: Schloss und Münster Salem, Gemälde und Münzen, Türkenbeute und Handschriftensammlung. Als die Proteste eskalierten, sprach die Landesregierung vom Dilemma: strittige Eigentumsfragen und Kulturgüterschutz. Doch dieses Dilemma, und das ist der eine kulturpolitische Skandal, ist selbstverschuldet. ..."
(via Presseberichte BLB Karlsruhe)
"Der Schwäbische Heimatbund ist über den geplanten Verkauf von Beständen der Badischen Landesbibliothek aus seinem Engagement für die Erhaltung kultureller Schätze unseres Landes heraus äußerst betroffen. (...)"
"... Die wirklichen Eigentümer dieser Schätze sind die Bürger dieses Landes, und dieser Allgemeinheit möchten wir hier unsere Stimme verleihen. Das ist kein Plädoyer gegen die Bewahrung von Schloss Salem, denn es kann aus unserer Sicht nicht um eine Verrechnung unterschiedlicher Kulturgüter gehen, bei der Baudenkmäler mit Schriftdenkmälern in Konkurrenz gesetzt werden. Beide gehören zu unserer Geschichte und letztlich zu unserer kulturellen Identität."
"... Als eine Vereinigung, die stolz darauf ist, den oft mißbrauchten Begriff "Heimat" immer noch bewusst in ihrem Namen zu tragen, fühlt sich der Schwäbische Heimatbund deshalb im Namen all seiner Mitglieder und aller mit ihrer Heimat verbundenen Baden-Württemberger zutiefst verpflichtet, Sie, Herr Ministerpräsident, mit aller Dringlichkeit zu bitten, von dem geplanten Verkauf Abstand zu nehmen. (...)"
Im gleichen Heft auch ein Artikel der Journalistin Sabine Freudenberg, Zur Sache: der Staat - treuhänderischer Verwalter von Kulturgut oder Kassenwart?
"... Um einen Vergleich mit dem Haus Baden finanzieren zu können, wurden dessen Kulturgüter gegeneinander in Stellung gebracht: Schloss und Münster Salem, Gemälde und Münzen, Türkenbeute und Handschriftensammlung. Als die Proteste eskalierten, sprach die Landesregierung vom Dilemma: strittige Eigentumsfragen und Kulturgüterschutz. Doch dieses Dilemma, und das ist der eine kulturpolitische Skandal, ist selbstverschuldet. ..."
(via Presseberichte BLB Karlsruhe)
BCK - am Samstag, 25. November 2006, 00:58 - Rubrik: Kulturgut
Bei http://books.google.com gibt es einige nutzerfreundliche Neuigkeiten.
http://googleblog.blogspot.com/2006/11/new-way-to-browse-books.html
Vielleicht am wichtigsten ist die Möglichkeit, ganze Bücher durchzublättern (mit Ausnahme der nicht freigebenen Seiten):
http://books.google.com/books?vid=ISBN3527307109&id=LgLcXnBPGegC&printsec=frontcover
Beim Verfasserlexikon Bd. 2 erfährt man z.B., die Spalten 89 bis 1214 seien nicht Teil der Vorschaufunktion. Durch Suchen kann man aber sehr wohl Seiten aus diesem Bereich angezeigt bekommen.
http://googleblog.blogspot.com/2006/11/new-way-to-browse-books.html
Vielleicht am wichtigsten ist die Möglichkeit, ganze Bücher durchzublättern (mit Ausnahme der nicht freigebenen Seiten):
http://books.google.com/books?vid=ISBN3527307109&id=LgLcXnBPGegC&printsec=frontcover
Beim Verfasserlexikon Bd. 2 erfährt man z.B., die Spalten 89 bis 1214 seien nicht Teil der Vorschaufunktion. Durch Suchen kann man aber sehr wohl Seiten aus diesem Bereich angezeigt bekommen.
KlausGraf - am Freitag, 24. November 2006, 22:23 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://www.archives.mairie-toulouse.fr
Le site des Archives municipales de Toulouse donne accès à une série de ressources électroniques parmi lesquelles :
* une collection numérisée des Annales manuscrites de Toulouse ;
* une série de fonds sonores et iconographiques ;
* l'édition électronique de l'inventaire détaillé de E. Rorschach ;
* une liste des maires de Toulouse depuis 1790 ;
* des dossiers thématiques et pédagogiques (La loi de 1905 ; "Cité mémoires" ; "Ils regardaient les étoiles" ; Le théâtre du Capitole 1736-2004) ;
* une collection de plan anciens couvrant l'évolution de la ville de 1493 à 1950.
La navigation sur certaines parties du site nécessite le logiciel Flash Player.
http://album.revues.org/index6112.html
Die lateinischen Annalen sind vor allem durch die Porträts der Ratsherren berühmt. Die Transkription lohnt einen Block, allerdings hat Mozilla Probleme, die Präsentation angemessen darzustellen.
Die angekündigte Wasserdatenbank war soeben nicht erreichbar.
Le site des Archives municipales de Toulouse donne accès à une série de ressources électroniques parmi lesquelles :
* une collection numérisée des Annales manuscrites de Toulouse ;
* une série de fonds sonores et iconographiques ;
* l'édition électronique de l'inventaire détaillé de E. Rorschach ;
* une liste des maires de Toulouse depuis 1790 ;
* des dossiers thématiques et pédagogiques (La loi de 1905 ; "Cité mémoires" ; "Ils regardaient les étoiles" ; Le théâtre du Capitole 1736-2004) ;
* une collection de plan anciens couvrant l'évolution de la ville de 1493 à 1950.
La navigation sur certaines parties du site nécessite le logiciel Flash Player.
http://album.revues.org/index6112.html
Die lateinischen Annalen sind vor allem durch die Porträts der Ratsherren berühmt. Die Transkription lohnt einen Block, allerdings hat Mozilla Probleme, die Präsentation angemessen darzustellen.
Die angekündigte Wasserdatenbank war soeben nicht erreichbar.
KlausGraf - am Freitag, 24. November 2006, 21:54 - Rubrik: Internationale Aspekte
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http://www.urheberrecht.org/news/2866/
Keinen Urheberrechtsverstoß stellt es nach Ansicht des Landgericht Frankfurt (Volltext PDF nicht rechtskräftig) dar, wenn der "Perlentaucher" Zusammenfassungen von Presseartikeln veröffentlicht.
Zur Sache auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsmitteilung#Zul.C3.A4ssigkeit_von_Abstracts
Keinen Urheberrechtsverstoß stellt es nach Ansicht des Landgericht Frankfurt (Volltext PDF nicht rechtskräftig) dar, wenn der "Perlentaucher" Zusammenfassungen von Presseartikeln veröffentlicht.
Zur Sache auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsmitteilung#Zul.C3.A4ssigkeit_von_Abstracts
KlausGraf - am Freitag, 24. November 2006, 19:53 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Freitag, 24. November 2006, 19:40 - Rubrik: English Corner
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http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-9603/Buchblock%20ThH%201.pdf
oder
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=6484
Gisela Fleckenstein: Die Fotografie als Illustration oder Quelle für die Ordensgeschichtsschreibung? Beispiele aus der Fotosammlung des Archivs der Sächsischen Franziskanerprovinz vom Heiligen Kreuz, in:
Reimund Haas und Eric W. Steinhauer (Hrsg.): Festgabe für Karl Josef Rivinius SVD, Münster 2006
S. 72-123
Der Beitrag, der in der Online-Fassung eine bessere Bildqualität als im gedruckten Buch aufweist, veranschaulicht sehr gut, in welcher Weise Fotografien als historische Quellen dienen können. Nicht nur für Kirchenarchivare lesenswert!
Die ganze Festschrift ist als einziges PDF online. Entgegen meiner Empfehlung ( http://archiv.twoday.net/stories/2968298/ ) sind die Metadaten nicht vollständig: Es fehlt das Inhaltsverzeichnis.
oder
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=6484
Gisela Fleckenstein: Die Fotografie als Illustration oder Quelle für die Ordensgeschichtsschreibung? Beispiele aus der Fotosammlung des Archivs der Sächsischen Franziskanerprovinz vom Heiligen Kreuz, in:
Reimund Haas und Eric W. Steinhauer (Hrsg.): Festgabe für Karl Josef Rivinius SVD, Münster 2006
S. 72-123
Der Beitrag, der in der Online-Fassung eine bessere Bildqualität als im gedruckten Buch aufweist, veranschaulicht sehr gut, in welcher Weise Fotografien als historische Quellen dienen können. Nicht nur für Kirchenarchivare lesenswert!
Die ganze Festschrift ist als einziges PDF online. Entgegen meiner Empfehlung ( http://archiv.twoday.net/stories/2968298/ ) sind die Metadaten nicht vollständig: Es fehlt das Inhaltsverzeichnis.
KlausGraf - am Freitag, 24. November 2006, 17:57 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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... kann man in Island lernen:
Auch Inkunabeln sind dort vor dem Zugriff des Finanzministers nicht sicher. Aber natürlich lassen sie sich nicht ganz so teuer verkaufen:
Weitere Informationen über die Banknoten gibt's bei der Notenbank:
http://www.sedlabanki.is/?PageID=272
Auch Inkunabeln sind dort vor dem Zugriff des Finanzministers nicht sicher. Aber natürlich lassen sie sich nicht ganz so teuer verkaufen:
Weitere Informationen über die Banknoten gibt's bei der Notenbank:
http://www.sedlabanki.is/?PageID=272
Ladislaus - am Mittwoch, 22. November 2006, 10:47 - Rubrik: Unterhaltung
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Der Erhalt einer Behörde mit 2000 Mitarbeitern wird von der Leiterin ausgerechnet mit dem Argument der Archivpädagogik begründet...
Zitat:
Früher dachte man, nach zehn Jahren sei der Auftrag der Stasiunterlagenbehörde erledigt. Die Nachfrage zum Beispiel nach persönlicher Akteneinsicht ist aber ungebrochen und nimmt derzeit sogar wieder zu. Wir bearbeiten in diesem Jahr 88.000 Anträge. Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass diese Behörde noch mindestens zehn bis fünfzehn Jahre gebraucht wird. Eine Aufteilung ihrer Funktionen derart, dass die Akten ins Bundesarchiv kommen, die Forschung an die Universitäten gegeben wird und die historisch-politische Bildungsarbeit an andere Einrichtungen, würde die erfolgreiche interdisziplinäre Arbeit dieser Behörde unmöglich machen. Jugendliche, die zu uns kommen, arbeiten mit Archivalien, sie kommen nicht nur mit Pädagogen, sondern auch mit Archivaren und Wissenschaftlern zusammen. Dieser moderne integrierte Ansatz ist sehr erfolgreich. Alle anderen Vorstellungen kommen doch irgendwie aus den 60er-Jahren.
Marianne Birthler im Interview der taz
Zitat:
Früher dachte man, nach zehn Jahren sei der Auftrag der Stasiunterlagenbehörde erledigt. Die Nachfrage zum Beispiel nach persönlicher Akteneinsicht ist aber ungebrochen und nimmt derzeit sogar wieder zu. Wir bearbeiten in diesem Jahr 88.000 Anträge. Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass diese Behörde noch mindestens zehn bis fünfzehn Jahre gebraucht wird. Eine Aufteilung ihrer Funktionen derart, dass die Akten ins Bundesarchiv kommen, die Forschung an die Universitäten gegeben wird und die historisch-politische Bildungsarbeit an andere Einrichtungen, würde die erfolgreiche interdisziplinäre Arbeit dieser Behörde unmöglich machen. Jugendliche, die zu uns kommen, arbeiten mit Archivalien, sie kommen nicht nur mit Pädagogen, sondern auch mit Archivaren und Wissenschaftlern zusammen. Dieser moderne integrierte Ansatz ist sehr erfolgreich. Alle anderen Vorstellungen kommen doch irgendwie aus den 60er-Jahren.
Marianne Birthler im Interview der taz
Ladislaus - am Mittwoch, 22. November 2006, 09:53 - Rubrik: Staatsarchive
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Der Verein Schweizerischer ArchivarInnen hat einen Katalog der in der Schweiz verwendeten archivischen Normen veröffentlicht. Einiges dürfte auch in abgewandelter Form für den deutschen Bereich übernehmbar sein.
Normenkatalog des VSA
Normenkatalog des VSA
schwalm.potsdam - am Mittwoch, 22. November 2006, 08:37 - Rubrik: Internationale Aspekte
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Neu eingestellt auf dem Landtagsserver wurden seit dem 14.11.
Drs 14/495 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf
Darin (S. 2 - 8, lfd. Nr. 1):
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
vom 19.10.2006 und Bericht vom 30.10.2006
Zu
a) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/341 - mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Drucksache 14/402
– Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
b) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/343 Abschnitt I
– Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
c) dem Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/382
– Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Beschlussempfehlung [vom 19.10.2006]
Der Landtag wolle beschließen,
I.
1. Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin,
a) die über Generationen währende Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beizulegen und so das badische Kulturerbe langfristig zu sichern,
b) die für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft zu sichern.
2. Die Landesregierung wird gebeten, auf der Grundlage der dem Landtag am 10. Oktober 2006 vom Ministerpräsidenten vorgestellten Konzeption die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Landtag vor Abschluss der Vereinbarung zu berichten.
[II. und III.
die genannten Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE abzulehnen bzw. (mitsamt der dazu eingegangenen Eingaben) für erledigt zu erklären.]
Bericht [vom 30.10.2006]
Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/341 mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag Drucksache 14/402, den Antrag Drucksache 14/343 – diese Anträge hatte das Plenum des Landtags in seiner 9. Sitzung am 11. Oktober 2006 an den Finanzausschuss überwiesen –, den Antrag Drucksache 14/382 sowie sechs Eingaben in seiner 3. Sitzung am 19. Oktober 2006.
Mit zur Beratung vor lag ein von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP in der Sitzung eingebrachter Antrag [dem der Ausschuss schlußendlich mehrheitlich zustimmte].
Auf Wunsch des Finanzministeriums nahm Professor Dr. Thomas Würtenberger für Auskünfte zu Rechtsfragen an der Beratung teil.
Ausführliches Sitzungsprotokoll (Berichterstatter: Groh) in Drs 14/495, Nr.1, S.2 - 8,
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf
Drs 14/526 vom 8.11.2006 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0526_d.pdf
Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
– Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1
zu den Anträgen der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE
und der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE
– Drucksachen 14/341, 14/402, 14/343 Abschnitt I und 14/382
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des
geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
Der Landtag wolle beschließen,
Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1 – in folgender Fassung zuzustimmen:
„I.
Die Landesregierung zu ersuchen,
1. unverzüglich die Verhandlungen über einen Vergleich mit dem ,Haus Baden‘ über Kunst- und Kulturgüter zu stoppen;
2. eine Liste derjenigen Kunst- und Kulturgüter vorzulegen, die nach Auffassung der Landesregierung unstreitig dem ,Haus Baden‘ gehören;
3. diese Liste durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen;
4. einen Bericht vorzulegen, auf welche Art und Weise die Landesregierung ihre bisherigen Informationen und Erkenntnisse darüber gewonnen hat, welche Kunst- und Kulturgüter angeblich im unstreitigen Eigentum des ,Hauses Baden‘ sind.“
07. 11. 2006
Vogt
und Fraktion
Begründung:
(...) Bei allen vom Ministerpräsidenten hier aufgeführten Kunstwerken wurde mittlerweile der Nachweis geführt, dass sie gerade nicht unstreitig dem „Hause Baden“ gehören, sondern ganz im Gegenteil unstreitig dem Land Baden-Württemberg. Die gesamte Argumentation des Ministerpräsidenten für einen Vergleich des Landes mit dem „Hause Baden“ in Höhe von 60 bis 70 Mio. € zu Gunsten des Adelshauses ist damit hinfällig und den Verhandlungen des Landes mit dem „Haus Baden“ die Grundlage entzogen.
Plenarprotokoll 14/12 09.11.2006 der 12. Sitzung der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg, jetzt online unter
http://www3.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0012_09112006.pdf
In der Fragestunde (TOP 7, Ziffer 4, Seite 603 (44 von 91)) wurde u.a. die Frage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE zum Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden (Drs. 14/496, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ ) von Staatssekretär Birk beantwortet. Birk sagt zu der Liste von Kunstgegenständen, die von der Vereinbarung von 1930 zur Abtretung von Kunstwerken der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts an das Land Baden ausgenommen worden sei, an der Spitze stehe die Nr. 87, "Hans Baldung, genannt Grien, Markgraf von Baden". Birk: "Nach neuestem Erkenntnisstand handelt es sich dabei um eine Kopie des Originals, nicht um eine deckungsgleiche Kopie, sondern um einen Bildausschnitt, also einen Portraitauszug dieses Markgrafenbildes. Walter stellt noch eine Zusatzfrage nach dem Volumen eines 1983 angestrebten Vergleichsvorschlags (Birk sagt Prüfung zu), eine 2. Zusatzfrage, ob Birk die Auffassung teile, dass durch das Gesetz von 1930 das Eigentum an einer ganzen Reihe von Kunstgegenständen unzweifelhaft auf das Land Baden und damit jetzt auf das Land Baden-Württemberg übergegangen sei, wird mit dem Verweis auf die spätere Debatte zu diesem Sachverhalt nicht zugelassen (ebenso wie noch zwei weitere Zusatzfragen). Birk sagt aber auf Nachfrage von Boris Palmer: "Ich muss Ihnen auch sagen: Wir sind dankbar, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 jetzt auch entsprechend in die Diskussion mit eingebracht wurde. Dieser Sachverhalt war uns bislang nicht bekannt. Wir werden ihn natürlich rechtlich würdigen."
Auf den Seiten 640-648 (81-89 von 91) Debatte und Beschluss zu der oben zitierten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) vom 19.10. und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) vom 08.11.2006, mit Redebeiträgen von Nils Schmidt (SPD), Christoph Palm (CDU), Jürgen Walter (GRÜNE), Heiderose Berroth (FDP/DVP) und Minister Peter Frankenberg.
Das Plenum hat folgende Beschlüsse gefasst:
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) wurde abgelehnt, die Beschlussempfehlung in namentlicher Abstimmung angenommen.
(Es wurden 113 Stimmen abgegeben, davon 70 mit Ja, 43 mit Nein. Es gab keine "Abweichler", die Abg. der CDU und FDP/DVP stimmten für den Antrag, die Abg. der SPD und GRÜNE gegen den Antrag.)
Zum Auftritt des Juristen Würtenberger im Finanzausschuss (der im nun veröffentlichte Bericht an den Landtag ausführlich dokumentiert ist, s.o.) vgl. auch
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/
Die Fraktion GRÜNE hat im Anschluß an die Sitzung des Finanzausschusses vom 19.10. am 25.10. einen Berichtsantrag zur rechtlichen Stellung der Zähringer- Stiftung gestellt, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ , der im Landtag noch nicht behandelt wurde und zu dem die Landesregierung erst am 20.11. (?) Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2967042/ , Pressemitt. der Fraktion GRÜNE NR. 319/2006). Gleiches gilt für einen Antrag der Fraktion der SPD ("Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden", a.a.O.).
Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat am 07.11.2006 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2905516/ . Konkretisiert wurde der Untersuchungsauftrag am 21.11.2006 ("SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern", Pressemitt. , vgl. a. http://archiv.twoday.net/stories/2967177/ ).
Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
Über den Antrag soll der Landtag auf seiner kommenden Plenarsitzung am Nikolaustag (6.12.) entscheiden. Die SPD verfügt über genügend Mandate, um ihn alleine durchzusetzen (vgl. swr.de, 21.11.2006).
Frühere Einträge zu Parlamentaria:
http://archiv.twoday.net/stories/2905516/ (Stand 07.11.)
http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/ (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389/ (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349/ (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230/ (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087/ (Stand 02.10.)
Drs 14/495 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf
Darin (S. 2 - 8, lfd. Nr. 1):
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
vom 19.10.2006 und Bericht vom 30.10.2006
Zu
a) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/341 - mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Drucksache 14/402
– Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
b) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/343 Abschnitt I
– Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
c) dem Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/382
– Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek
Beschlussempfehlung [vom 19.10.2006]
Der Landtag wolle beschließen,
I.
1. Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin,
a) die über Generationen währende Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beizulegen und so das badische Kulturerbe langfristig zu sichern,
b) die für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft zu sichern.
2. Die Landesregierung wird gebeten, auf der Grundlage der dem Landtag am 10. Oktober 2006 vom Ministerpräsidenten vorgestellten Konzeption die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Landtag vor Abschluss der Vereinbarung zu berichten.
[II. und III.
die genannten Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE abzulehnen bzw. (mitsamt der dazu eingegangenen Eingaben) für erledigt zu erklären.]
Bericht [vom 30.10.2006]
Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/341 mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag Drucksache 14/402, den Antrag Drucksache 14/343 – diese Anträge hatte das Plenum des Landtags in seiner 9. Sitzung am 11. Oktober 2006 an den Finanzausschuss überwiesen –, den Antrag Drucksache 14/382 sowie sechs Eingaben in seiner 3. Sitzung am 19. Oktober 2006.
Mit zur Beratung vor lag ein von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP in der Sitzung eingebrachter Antrag [dem der Ausschuss schlußendlich mehrheitlich zustimmte].
Auf Wunsch des Finanzministeriums nahm Professor Dr. Thomas Würtenberger für Auskünfte zu Rechtsfragen an der Beratung teil.
Ausführliches Sitzungsprotokoll (Berichterstatter: Groh) in Drs 14/495, Nr.1, S.2 - 8,
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf
Drs 14/526 vom 8.11.2006 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0526_d.pdf
Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
– Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1
zu den Anträgen der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE
und der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE
– Drucksachen 14/341, 14/402, 14/343 Abschnitt I und 14/382
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des
geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
Der Landtag wolle beschließen,
Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1 – in folgender Fassung zuzustimmen:
„I.
Die Landesregierung zu ersuchen,
1. unverzüglich die Verhandlungen über einen Vergleich mit dem ,Haus Baden‘ über Kunst- und Kulturgüter zu stoppen;
2. eine Liste derjenigen Kunst- und Kulturgüter vorzulegen, die nach Auffassung der Landesregierung unstreitig dem ,Haus Baden‘ gehören;
3. diese Liste durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen;
4. einen Bericht vorzulegen, auf welche Art und Weise die Landesregierung ihre bisherigen Informationen und Erkenntnisse darüber gewonnen hat, welche Kunst- und Kulturgüter angeblich im unstreitigen Eigentum des ,Hauses Baden‘ sind.“
07. 11. 2006
Vogt
und Fraktion
Begründung:
(...) Bei allen vom Ministerpräsidenten hier aufgeführten Kunstwerken wurde mittlerweile der Nachweis geführt, dass sie gerade nicht unstreitig dem „Hause Baden“ gehören, sondern ganz im Gegenteil unstreitig dem Land Baden-Württemberg. Die gesamte Argumentation des Ministerpräsidenten für einen Vergleich des Landes mit dem „Hause Baden“ in Höhe von 60 bis 70 Mio. € zu Gunsten des Adelshauses ist damit hinfällig und den Verhandlungen des Landes mit dem „Haus Baden“ die Grundlage entzogen.
Plenarprotokoll 14/12 09.11.2006 der 12. Sitzung der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg, jetzt online unter
http://www3.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0012_09112006.pdf
In der Fragestunde (TOP 7, Ziffer 4, Seite 603 (44 von 91)) wurde u.a. die Frage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE zum Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden (Drs. 14/496, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ ) von Staatssekretär Birk beantwortet. Birk sagt zu der Liste von Kunstgegenständen, die von der Vereinbarung von 1930 zur Abtretung von Kunstwerken der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts an das Land Baden ausgenommen worden sei, an der Spitze stehe die Nr. 87, "Hans Baldung, genannt Grien, Markgraf von Baden". Birk: "Nach neuestem Erkenntnisstand handelt es sich dabei um eine Kopie des Originals, nicht um eine deckungsgleiche Kopie, sondern um einen Bildausschnitt, also einen Portraitauszug dieses Markgrafenbildes. Walter stellt noch eine Zusatzfrage nach dem Volumen eines 1983 angestrebten Vergleichsvorschlags (Birk sagt Prüfung zu), eine 2. Zusatzfrage, ob Birk die Auffassung teile, dass durch das Gesetz von 1930 das Eigentum an einer ganzen Reihe von Kunstgegenständen unzweifelhaft auf das Land Baden und damit jetzt auf das Land Baden-Württemberg übergegangen sei, wird mit dem Verweis auf die spätere Debatte zu diesem Sachverhalt nicht zugelassen (ebenso wie noch zwei weitere Zusatzfragen). Birk sagt aber auf Nachfrage von Boris Palmer: "Ich muss Ihnen auch sagen: Wir sind dankbar, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 jetzt auch entsprechend in die Diskussion mit eingebracht wurde. Dieser Sachverhalt war uns bislang nicht bekannt. Wir werden ihn natürlich rechtlich würdigen."
Auf den Seiten 640-648 (81-89 von 91) Debatte und Beschluss zu der oben zitierten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) vom 19.10. und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) vom 08.11.2006, mit Redebeiträgen von Nils Schmidt (SPD), Christoph Palm (CDU), Jürgen Walter (GRÜNE), Heiderose Berroth (FDP/DVP) und Minister Peter Frankenberg.
Das Plenum hat folgende Beschlüsse gefasst:
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) wurde abgelehnt, die Beschlussempfehlung in namentlicher Abstimmung angenommen.
(Es wurden 113 Stimmen abgegeben, davon 70 mit Ja, 43 mit Nein. Es gab keine "Abweichler", die Abg. der CDU und FDP/DVP stimmten für den Antrag, die Abg. der SPD und GRÜNE gegen den Antrag.)
Zum Auftritt des Juristen Würtenberger im Finanzausschuss (der im nun veröffentlichte Bericht an den Landtag ausführlich dokumentiert ist, s.o.) vgl. auch
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/
http://archiv.twoday.net/stories/2892161/
Die Fraktion GRÜNE hat im Anschluß an die Sitzung des Finanzausschusses vom 19.10. am 25.10. einen Berichtsantrag zur rechtlichen Stellung der Zähringer- Stiftung gestellt, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ , der im Landtag noch nicht behandelt wurde und zu dem die Landesregierung erst am 20.11. (?) Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2967042/ , Pressemitt. der Fraktion GRÜNE NR. 319/2006). Gleiches gilt für einen Antrag der Fraktion der SPD ("Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden", a.a.O.).
Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat am 07.11.2006 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2905516/ . Konkretisiert wurde der Untersuchungsauftrag am 21.11.2006 ("SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern", Pressemitt. , vgl. a. http://archiv.twoday.net/stories/2967177/ ).
Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
Über den Antrag soll der Landtag auf seiner kommenden Plenarsitzung am Nikolaustag (6.12.) entscheiden. Die SPD verfügt über genügend Mandate, um ihn alleine durchzusetzen (vgl. swr.de, 21.11.2006).
Frühere Einträge zu Parlamentaria:
http://archiv.twoday.net/stories/2905516/ (Stand 07.11.)
http://archiv.twoday.net/stories/2870261/ (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715/ (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389/ (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349/ (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230/ (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087/ (Stand 02.10.)
BCK - am Mittwoch, 22. November 2006, 07:00 - Rubrik: Kulturgut
Dokumentenserver sind eine der beiden Säulen der "Open Access" (OA)-Bewegung. Mehr dazu unter
http://archiv.twoday.net/stories/2966942/
Die folgenden Ausführungen stützen sich auf Surf-Erfahrungen mit universitären Hochschulschriftenservern vorwiegend in Deutschland. Es wird sowohl die Perspektive des Wissenschaftlers zugrundegelegt, der als potentieller Autor beitragsberechtigt ist, als auch diejenige des Forschers, der die Inhalte nutzen will.
Zunächst die "Pflicht".
* Der Server muss auf der Startseite der Bibliothek prominent verlinkt sein
Nicht selten sucht man vergeblich nach dem Hochschulschriftenserver, obwohl dieser ein zentrales Angebot der Bibliothek darstellt.
* Die Navigation und die Suche nach Dokumenten muss einfach sein
Die meisten deutschen Universitäten nutzen die OPUS-Software. Dies hat den Vorteil für den Nutzer, dass er die bei einem OPUS-Server erlernten Fertigkeiten im Umgang auf die anderen anwenden kann.
DSpace bietet eine Sortierung nach Datum, was durchaus sinnvoll sein kann.
* Neue Dokumente müssen durch RSS-Feeds angezeigt werden
In der Regel ist es sinnvoll, mehrere Feeds anzubieten. Wer sich für geisteswissenschaftliche Texte interessiert, wird mit einem Feed unzufrieden sein, der überwiegend naturwissenschaftliche Dissertationen enthält.
* Es muss eine stabile Internetadresse und eine Zitierempfehlung angegeben werden
URL und URN schön und gut, aber der Student weiss nicht, ob er nun die URL oder die URN (mit Resolver) zitieren soll. Unklar ist auch, ob bei "Diss. Freiburg 2004" sich auf die Abgabe der Arbeit oder die Einstellung auf dem Server bezieht. An sich bietet sich für das Zitat das spätere Datum, also das der Einstellung an, da der Autor z.B. einzelne Nachträge gegenüber der eingereichten Fassung eingebracht haben kann.
* Es sind ausführliche und korrekte Metadaten (einschließlich des jeweiligen Inhaltsverzeichnisses) beizugeben
Es ist darauf zu achten, dass die vom Autor gelieferte Zusammenfassung korrekt ist. Ein extremes Beispiel aus Giessen
http://archiv.twoday.net/stories/2943753/
Bereits gedruckte Beiträge sollten korrekt und vollständig zitiert werden. Liegen Abweichungen gegenüber der Druckfassung vor (z.B. Preprint) sollten dies - ggf. nachträglich - vermerkt werden.
Wird eine Hochschulschrift nachträglich gedruckt, sollte dies ebenfalls bei den Metadaten vermerkt werden.
Mehrbändige oder sonst zusammengehörige Werke müssen durch Querverweise verknüpft werden.
Angesichts der Diskussionen über "Kataloganreicherung" und der guten Erfahrungen aus den USA (Suchbarkeit der TOCs) sollte es selbstverständlich sein, dass bei Monographien den Metadaten das komplette Inhaltsverzeichnis hinzugefügt wird. Auch bei längeren Aufsätzen kann das ratsam sein.
Bei Sammelbänden wie Festschriften empfiehlt es sich, die einzelnen Beiträge als Dokumente einzustellen.
Dass Sammelbände als Gesamt-PDF verfügbar gemacht werden, ohne dass wenigstens in der Eingangsseite das Inhaltsverzeichnis verfügbar ist, ist nicht akzeptabel.
* Die Metadaten sollten auch auf Englisch vorliegen
* Das PDF sollte einen sinnvollen Dateinamen haben.
Wer es sich herunterlädt, sollte den Dateinamen nicht ändern müssen und anhand des Dateinamens einen Hinweis auf den Inhalt bekommen.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1493/pdf/diss_korr_endversion.pdf
ist nicht hilfreich. paeslack_fotografie wäre besser.
*Die Inhalte müssen sowohl in Suchmaschinen als auch über OAI-Harvester und Verbundkataloge gut auffindbar sein.
Das Angebot muss suchmaschinenfreundlich gestaltet sein. Dazu gibt es Informationen seitens der Suchmaschinen.
Dazu gehört insbesondere, dass die selten kontraproduktive Belegung des Titelfelds mit "Eingang zum Volltext" o.ä. aufhört. Der title-tag ist für das Suchmaschinen-Ranking zu wichtig, als dass man ihn mit solchem Unsinn vergeuden dürfte.
Die Metadaten müssen für das OAI-Harvesting frei zugänglich sein.
Alle Metadaten der Dokumentenserver müssen auch in den Verbundkatalogen komplett suchbar sein.
* Es muss den Autoren nahegelegt werden, eine Creative-Commons-Lizenz für ihren Beitrag zu vergeben
Empfehlenswert ist die CC-BY-Lizenz, die von führenden OA-Zeitschriften verwendet wird. Leider bevorzugen viele deutsche Wissenschaftler NC-Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung ausschließen. Dies steht aber nicht im Einklang mit den Vorgaben der OA-Erklärungen, die einen solchen Nutzungsausschluss nicht vorsehen.
OA heisst nicht nur kostenfrei, sondern auch frei von urheberrechtlichen und lizenzrechtlichen Beschränkungen (permission barriers)!
Der übliche umfassende urheberrechtliche Rechtevorbehalt ist mit OA nicht vereinbar.
* Die Langzeitarchivierung muss sichergestellt sein
Hochschulschriftenserver sollten für alle Dokumente (nicht nur eine Auswahl) die dauernde Verfügbarkeit garantieren. Es geht z.B. nicht an, bei Dissertationen eine Einstellung nur auf 10 Jahre zu vereinbaren:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/11/14/elektronisches_promovieren_in_halle~1328014
Da es sich vielfach um die einzige elektronische Kopie handelt, die im Netz vorhanden ist, setzt eine wissenschaftliche Verwertung voraus, dass die zitierte Arbeit auch künftigen Forschergenerationen zur Nachprüfung zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Working Papers und ähnliche Schriften. Nicht in allen Fällen wird man in der Nationalbibliothek fündig werden.
Ein Rückzug von Texten sollte nicht möglich sein. Wer ein Buch veröffentlicht, kann dieses auch nicht einsammeln.
* Es sollte bei gedruckten Publikationen möglichst beides angeboten werden: Faksimile und E-Text
Das ist bislang noch nicht üblich, aber äußerst sinnvoll. Der Autor steht bei einem älteren Aufsatz, den er auch als E-Text verfügbar hat, nämlich vor einem Dilemma: Soll er das zitierfähige Faksimile scannen oder den E-Text einreichen? Der entscheidende Vorteil des Volltextes geht verloren, wenn nur ein Faksimile bereitgestellt wird.
Falls das Verlags-PDF nicht zur Verfügung steht, sollte man zu einem gescannten Text immer auch einen E-Text beigeben. Das kann sowohl eine Autorfassung sein als auch ein OCR-Text. Sinnvoll ist auch die Verwendung eines zweischichtigen PDFs:
http://archiv.twoday.net/stories/338568/
* Es muss eine komfortable Suche in den Volltexten des Servers möglich sein
Eine Suchmöglichkeit nach Metadaten genügt nicht. Google Custom Search ist bislang nicht ausgereift genug, um eine korrekte übergreifende Suche in Repositorien zu gewährleisten. Eine hauseigene Suchmaschine kann zusätzliche Möglichkeiten (wie Trunkierung) gegenüber Google bieten.
Und nun zur Kür.
Auch Dokumentenserver müssen sich der Herausforderung durch das Web 2.0 stellen.
Sie müssen soziale Bookmark-Dienste wie http://del.ici.us oder http://www.connotea.org/ unterstützen.
Von Benutzer vergebene Tags können zur Sacherschliessung beitragen.
Man könnte auch mit einem Bewertungs-System oder einer Kommentar-Funktion experimentieren.
Bereits heute bieten US-Dokumentenserver die Möglichkeit, einen Kollegen per Mail auf ein Dokument hinzuweisen.
Sinnvoll ist es auch, den Dokumenten Kontaktinformationen zum Autor beizugeben. Dies kann sinnvollerweise durch eine Verknüpfung mit einer Forschungsdatenbank der Hochschule oder mit einer Universitätsbibliographie erfolgen.
Im bibliothekarischen Server E-LIS wird empfohlen, die Liste der Referenzen in die Metadaten zu kopieren. Für Zitat-Analysen ist es natürlich wichtig, dass die in den Dokumenten zitierte Literatur in XML-formatierter Form abrufbar ist. Umgekehrt will man natürlich auch wissen, wer das betreffende Dokument seinerseits zitiert.
Es muss viel mehr Werbung für die Server gemacht werden!
Dies kann etwa in Form eines Weblogs, das z.B. Highlights vorstellt, geschehen.
Oder man könnte virtuelle thematische Sammelbände aus aktuellen und historischen Beiträgen zusammenstellen, wobei man auch Inhalte anderer Server, soweit diese Aufsätze unter freier Lizenz stehen, spiegeln könnte.
Fachreferenten müssen in den Linklisten der Bibliothek auf die Inhalte des Dokumentenservers hinweisen und Sorge dafür tragen, dass besonders attraktive Angebote auch in die fachwissenschaftliche Kommunikation (Mailinglisten, Weblogs, Newsletter, Fachzeitschriften) einfließen.
Auch bei den Wissenschaftlern der Hochschule muss erheblich mehr Werbung betrieben werden. Oft gibt es hochschulweite oder fakultätsbezogene Mailverteiler, die die Hochschulbibliothek nutzen könnte, um Wissenschaftler über OA und die Möglichkeiten der elektronischen Publikation zu unterrichten.
Gezielt sollten wichtige Gelehrte - auch telefonisch - angesprochen werden. Können Beiträge von ihnen eingeworben werden, sollten diese entsprechend herausgestellt werden (zum niederländischen OA-Programm "Cream of Science" siehe http://www.creamofscience.org/ )
Da der Impact-Faktor offenkundig nicht Anreiz genug ist, sollte man auch darüber nachdenken, welche Anreize noch für Wissenschaftler attraktiv sind.
Üblicherweise erfährt man in Newslettern und News-Meldungen mehr über lizenzierte Datenbanken als über den hauseigenen Dokumentenserver. Dieser darf kein Kümmerdasein führen, sondern muss als wichtiger Teil des Hochschul-Wissensschatzes propagiert werden. Bisher hat man zuweilen den Eindruck, dass der hochschuleigene Dokumentenserver nur eine lieblos absolvierte Pflichtübung darstellt, für die es sich nicht lohnt, neue Ideen zu investieren.
http://archiv.twoday.net/stories/2966942/
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Zunächst die "Pflicht".
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Nicht selten sucht man vergeblich nach dem Hochschulschriftenserver, obwohl dieser ein zentrales Angebot der Bibliothek darstellt.
* Die Navigation und die Suche nach Dokumenten muss einfach sein
Die meisten deutschen Universitäten nutzen die OPUS-Software. Dies hat den Vorteil für den Nutzer, dass er die bei einem OPUS-Server erlernten Fertigkeiten im Umgang auf die anderen anwenden kann.
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In der Regel ist es sinnvoll, mehrere Feeds anzubieten. Wer sich für geisteswissenschaftliche Texte interessiert, wird mit einem Feed unzufrieden sein, der überwiegend naturwissenschaftliche Dissertationen enthält.
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Es ist darauf zu achten, dass die vom Autor gelieferte Zusammenfassung korrekt ist. Ein extremes Beispiel aus Giessen
http://archiv.twoday.net/stories/2943753/
Bereits gedruckte Beiträge sollten korrekt und vollständig zitiert werden. Liegen Abweichungen gegenüber der Druckfassung vor (z.B. Preprint) sollten dies - ggf. nachträglich - vermerkt werden.
Wird eine Hochschulschrift nachträglich gedruckt, sollte dies ebenfalls bei den Metadaten vermerkt werden.
Mehrbändige oder sonst zusammengehörige Werke müssen durch Querverweise verknüpft werden.
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Bei Sammelbänden wie Festschriften empfiehlt es sich, die einzelnen Beiträge als Dokumente einzustellen.
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Wer es sich herunterlädt, sollte den Dateinamen nicht ändern müssen und anhand des Dateinamens einen Hinweis auf den Inhalt bekommen.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1493/pdf/diss_korr_endversion.pdf
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* Es muss den Autoren nahegelegt werden, eine Creative-Commons-Lizenz für ihren Beitrag zu vergeben
Empfehlenswert ist die CC-BY-Lizenz, die von führenden OA-Zeitschriften verwendet wird. Leider bevorzugen viele deutsche Wissenschaftler NC-Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung ausschließen. Dies steht aber nicht im Einklang mit den Vorgaben der OA-Erklärungen, die einen solchen Nutzungsausschluss nicht vorsehen.
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Der übliche umfassende urheberrechtliche Rechtevorbehalt ist mit OA nicht vereinbar.
* Die Langzeitarchivierung muss sichergestellt sein
Hochschulschriftenserver sollten für alle Dokumente (nicht nur eine Auswahl) die dauernde Verfügbarkeit garantieren. Es geht z.B. nicht an, bei Dissertationen eine Einstellung nur auf 10 Jahre zu vereinbaren:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/11/14/elektronisches_promovieren_in_halle~1328014
Da es sich vielfach um die einzige elektronische Kopie handelt, die im Netz vorhanden ist, setzt eine wissenschaftliche Verwertung voraus, dass die zitierte Arbeit auch künftigen Forschergenerationen zur Nachprüfung zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Working Papers und ähnliche Schriften. Nicht in allen Fällen wird man in der Nationalbibliothek fündig werden.
Ein Rückzug von Texten sollte nicht möglich sein. Wer ein Buch veröffentlicht, kann dieses auch nicht einsammeln.
* Es sollte bei gedruckten Publikationen möglichst beides angeboten werden: Faksimile und E-Text
Das ist bislang noch nicht üblich, aber äußerst sinnvoll. Der Autor steht bei einem älteren Aufsatz, den er auch als E-Text verfügbar hat, nämlich vor einem Dilemma: Soll er das zitierfähige Faksimile scannen oder den E-Text einreichen? Der entscheidende Vorteil des Volltextes geht verloren, wenn nur ein Faksimile bereitgestellt wird.
Falls das Verlags-PDF nicht zur Verfügung steht, sollte man zu einem gescannten Text immer auch einen E-Text beigeben. Das kann sowohl eine Autorfassung sein als auch ein OCR-Text. Sinnvoll ist auch die Verwendung eines zweischichtigen PDFs:
http://archiv.twoday.net/stories/338568/
* Es muss eine komfortable Suche in den Volltexten des Servers möglich sein
Eine Suchmöglichkeit nach Metadaten genügt nicht. Google Custom Search ist bislang nicht ausgereift genug, um eine korrekte übergreifende Suche in Repositorien zu gewährleisten. Eine hauseigene Suchmaschine kann zusätzliche Möglichkeiten (wie Trunkierung) gegenüber Google bieten.
Und nun zur Kür.
Auch Dokumentenserver müssen sich der Herausforderung durch das Web 2.0 stellen.
Sie müssen soziale Bookmark-Dienste wie http://del.ici.us oder http://www.connotea.org/ unterstützen.
Von Benutzer vergebene Tags können zur Sacherschliessung beitragen.
Man könnte auch mit einem Bewertungs-System oder einer Kommentar-Funktion experimentieren.
Bereits heute bieten US-Dokumentenserver die Möglichkeit, einen Kollegen per Mail auf ein Dokument hinzuweisen.
Sinnvoll ist es auch, den Dokumenten Kontaktinformationen zum Autor beizugeben. Dies kann sinnvollerweise durch eine Verknüpfung mit einer Forschungsdatenbank der Hochschule oder mit einer Universitätsbibliographie erfolgen.
Im bibliothekarischen Server E-LIS wird empfohlen, die Liste der Referenzen in die Metadaten zu kopieren. Für Zitat-Analysen ist es natürlich wichtig, dass die in den Dokumenten zitierte Literatur in XML-formatierter Form abrufbar ist. Umgekehrt will man natürlich auch wissen, wer das betreffende Dokument seinerseits zitiert.
Es muss viel mehr Werbung für die Server gemacht werden!
Dies kann etwa in Form eines Weblogs, das z.B. Highlights vorstellt, geschehen.
Oder man könnte virtuelle thematische Sammelbände aus aktuellen und historischen Beiträgen zusammenstellen, wobei man auch Inhalte anderer Server, soweit diese Aufsätze unter freier Lizenz stehen, spiegeln könnte.
Fachreferenten müssen in den Linklisten der Bibliothek auf die Inhalte des Dokumentenservers hinweisen und Sorge dafür tragen, dass besonders attraktive Angebote auch in die fachwissenschaftliche Kommunikation (Mailinglisten, Weblogs, Newsletter, Fachzeitschriften) einfließen.
Auch bei den Wissenschaftlern der Hochschule muss erheblich mehr Werbung betrieben werden. Oft gibt es hochschulweite oder fakultätsbezogene Mailverteiler, die die Hochschulbibliothek nutzen könnte, um Wissenschaftler über OA und die Möglichkeiten der elektronischen Publikation zu unterrichten.
Gezielt sollten wichtige Gelehrte - auch telefonisch - angesprochen werden. Können Beiträge von ihnen eingeworben werden, sollten diese entsprechend herausgestellt werden (zum niederländischen OA-Programm "Cream of Science" siehe http://www.creamofscience.org/ )
Da der Impact-Faktor offenkundig nicht Anreiz genug ist, sollte man auch darüber nachdenken, welche Anreize noch für Wissenschaftler attraktiv sind.
Üblicherweise erfährt man in Newslettern und News-Meldungen mehr über lizenzierte Datenbanken als über den hauseigenen Dokumentenserver. Dieser darf kein Kümmerdasein führen, sondern muss als wichtiger Teil des Hochschul-Wissensschatzes propagiert werden. Bisher hat man zuweilen den Eindruck, dass der hochschuleigene Dokumentenserver nur eine lieblos absolvierte Pflichtübung darstellt, für die es sich nicht lohnt, neue Ideen zu investieren.
KlausGraf - am Dienstag, 21. November 2006, 23:56 - Rubrik: Open Access
Renate Tobies:
BIOGRAPHISCHES LEXIKON in Mathematik promovierter Personen an deutschen Universitäten und Technischen Hochschulen WS 1907/08 bis WS 1944/45. Dr. Erwin Rauner Verlag Augsburg 2006. 403 Seiten.
ISBN-10: 3-936905-21-5
ISBN-13: 978-3-936905-21-2
EUR 24,50
Ein Standardwerk mit ca. 1550 Kurzbiographien, das sich für jedes Universitätsarchiv zur Anschaffung empfiehlt.
S. 19-35 werden die Quellen und Resultate für die einzelnen Universitäten dargelegt.
Leider fehlt ein Ortsregister, wie überhaupt zu bedauern ist, dass ein solches Kompendium nicht auch als Datenbank oder Open-Access-Internetangebot bereitgestellt wird. Internetquellen haben jedenfalls wichtige Beiträge zu dem Verzeichnis geleistet - das Buch sollte daher auch im Internet durchsuchbar sein.
Aufgrund eines 1995 publizierten Professorenverzeichnisses der RWTH konnte festgestellt werden, dass von folgenden Aachener Professoren Biographien vorliegen:
Cremer, Hubert
Graf, Heinrich
Iglisch, Rudolf
Krauß, Franz
Müller, Claus
Reutter, Fritz
Sauer, Robert
Schulz, Günther
Trefftz, Erich
BIOGRAPHISCHES LEXIKON in Mathematik promovierter Personen an deutschen Universitäten und Technischen Hochschulen WS 1907/08 bis WS 1944/45. Dr. Erwin Rauner Verlag Augsburg 2006. 403 Seiten.
ISBN-10: 3-936905-21-5
ISBN-13: 978-3-936905-21-2
EUR 24,50
Ein Standardwerk mit ca. 1550 Kurzbiographien, das sich für jedes Universitätsarchiv zur Anschaffung empfiehlt.
S. 19-35 werden die Quellen und Resultate für die einzelnen Universitäten dargelegt.
Leider fehlt ein Ortsregister, wie überhaupt zu bedauern ist, dass ein solches Kompendium nicht auch als Datenbank oder Open-Access-Internetangebot bereitgestellt wird. Internetquellen haben jedenfalls wichtige Beiträge zu dem Verzeichnis geleistet - das Buch sollte daher auch im Internet durchsuchbar sein.
Aufgrund eines 1995 publizierten Professorenverzeichnisses der RWTH konnte festgestellt werden, dass von folgenden Aachener Professoren Biographien vorliegen:
Cremer, Hubert
Graf, Heinrich
Iglisch, Rudolf
Krauß, Franz
Müller, Claus
Reutter, Fritz
Sauer, Robert
Schulz, Günther
Trefftz, Erich
KlausGraf - am Dienstag, 21. November 2006, 23:09 - Rubrik: Universitaetsarchive
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PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
PRESSEMITTEILUNG NR.: 410 Mo, 20.11.2006
Erster Konsens bei Gesprächen über NS-Raubkunst
Neumann kommt mit dem Expertengespräch der Bitte von Museumsdirektoren nach, Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Restitution von Kunstwerken zu erörtern. (...) Neumann sagte, aus den Museen kämen viele Vorschläge zur Veränderung bei der Handhabung. „Die Museen beklagen, dass es inzwischen einen regelrechten Restitutionshandel gebe, der knallhart kommerzialisiert sei.“ Er wolle deswegen über diese Thematik in einem ersten Schritt mit den Museen sprechen, aber er werde auch mit Vertretern der Opferseite zusammenkommen. (dpa)
Deutschlandradio Kultur berichtete hierüber ausführlich in mehreren Beiträgen:
Die neuen Rückgabe-Forderungen an deutsche Museen / von Susanne Kaufmann. Gesprächsteilnehmer: Dr. Martin Roth - Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden; Prof. Dr. Christoph Stölzl - Kulturpolitiker, CDU, Geschäftsführer des Auktionshauses Villa Grisebach, Berlin; Dr. Hannes Hartung - Rechtsanwalt aus München und Autor des Buches "Kunstraub in Krieg und Verfolgung
Vgl. auch Stuttgarter Zeitung 21.11.2006. Museen und Forscher werden allein gelassen. "Auf der Suche nach dem verlorenen Kunstwerk": in Dresden haben Experten am Wochenende getagt / Von Ute Grundmann.
Mit Links zu:
PRESSEMITTEILUNG NR.: 410 Mo, 20.11.2006
Erster Konsens bei Gesprächen über NS-Raubkunst
Neumann kommt mit dem Expertengespräch der Bitte von Museumsdirektoren nach, Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Restitution von Kunstwerken zu erörtern. (...) Neumann sagte, aus den Museen kämen viele Vorschläge zur Veränderung bei der Handhabung. „Die Museen beklagen, dass es inzwischen einen regelrechten Restitutionshandel gebe, der knallhart kommerzialisiert sei.“ Er wolle deswegen über diese Thematik in einem ersten Schritt mit den Museen sprechen, aber er werde auch mit Vertretern der Opferseite zusammenkommen. (dpa)
Deutschlandradio Kultur berichtete hierüber ausführlich in mehreren Beiträgen:
- Die Debatte um Raub- und Fluchtkunst in deutschen Museen : Restitutions-Gipfel bei Kulturstaatsminister Neumann / von Stefan Koldehoff (Sendung: Kulturinterview, 20.11.2006 09:10, mp3, 02:42 min, Text)
- Krisengipfel bei Kulturstaatsminister Neumann / Kulturinterview mit Dr. Martin Roth, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (20.11.2006 09:12, mp3, 06:42 min, Text)
- Das Treffen Kulturstaatsminister, Museumsdirektoren und Galeristen / von Markus Rimmele (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:08, mp3, 03:31 min)
- Deutschland ist in der Pflicht - Kritik am Fehlen der Opferverbände / von Julius Schoeps, Leiter d. Moses Mendelssohn Zentrum und S. Brinkmann (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:13, mp3, 04:56 min, Text)
- Schnelle und faire Lösungen? Nach dem Treffen / von Christina Feilchenfeldt, Kunsthistorikerin (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:19, mp3, 07:31 min, Text)
Die neuen Rückgabe-Forderungen an deutsche Museen / von Susanne Kaufmann. Gesprächsteilnehmer: Dr. Martin Roth - Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden; Prof. Dr. Christoph Stölzl - Kulturpolitiker, CDU, Geschäftsführer des Auktionshauses Villa Grisebach, Berlin; Dr. Hannes Hartung - Rechtsanwalt aus München und Autor des Buches "Kunstraub in Krieg und Verfolgung
Vgl. auch Stuttgarter Zeitung 21.11.2006. Museen und Forscher werden allein gelassen. "Auf der Suche nach dem verlorenen Kunstwerk": in Dresden haben Experten am Wochenende getagt / Von Ute Grundmann.
Mit Links zu:
- ArtLoss Register, http://www.artloss.com/
(kommerzielle Datenbank von Kunsthandel und Versicherungen) - LostArt, http://www.lostart.de
(Freizugängliche Online-Datenbank der "Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste" in Magdeburg, finanziert vom Bund und den Ländern)
BCK - am Dienstag, 21. November 2006, 22:01 - Rubrik: Kulturgut
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SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 21.11.2006 (html, pdf)
Ute Vogt: „Wir wollen umfassend aufklären, wie es zu dem unverantwortlichen Umgang der Regierung mit Kulturgütern und Landesvermögen kommen konnte“
Untersuchungsausschuss soll auch Empfehlungen für den künftigen Umgang mit Kulturgütern geben.
(...) Der Antrag der Fraktion zu „Einsetzung und Auftrag des Untersuchungs- ausschusses“ gemäß Artikel 35 der Landesverfassung trägt den Titel „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“.
(...) Die SPD will laut Einsetzungsantrag das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden in drei Komplexen untersuchen:
Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen
In dem vierseitigen Antrag zur Einsetzung und zum Auftrag des Untersuchungsausschusses verlangt die SPD-Landtagsfraktion die Hinzuziehung aller Akten, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von Bedeutung sind. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Vorgänge:
Update 23.11.2006 - Antrag im Landtagsserver eingestellt:
Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html
Pressemitteilung vom 21.11.2006 (html, pdf)
Ute Vogt: „Wir wollen umfassend aufklären, wie es zu dem unverantwortlichen Umgang der Regierung mit Kulturgütern und Landesvermögen kommen konnte“
Untersuchungsausschuss soll auch Empfehlungen für den künftigen Umgang mit Kulturgütern geben.
(...) Der Antrag der Fraktion zu „Einsetzung und Auftrag des Untersuchungs- ausschusses“ gemäß Artikel 35 der Landesverfassung trägt den Titel „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“.
(...) Die SPD will laut Einsetzungsantrag das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden in drei Komplexen untersuchen:
- bei der Übereinkunft mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern
- bei der Frage, ob und wie versucht wurde, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse der infrage stehenden Kunst- und Kulturgüter zu erhalten
- bei der materiellen und finanziellen Umsetzung einer Vereinbarung mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern.
Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen
In dem vierseitigen Antrag zur Einsetzung und zum Auftrag des Untersuchungsausschusses verlangt die SPD-Landtagsfraktion die Hinzuziehung aller Akten, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von Bedeutung sind. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Vorgänge:
- Auf welche Kunst- und Kulturgüter im Einzelnen bezog sich die Übereinkunft zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden, die Gegenstand des Kabinettsbeschlusses vom 9. Oktober 2006 war
- Wer auf Seiten der Landesregierung war an den Verhandlungen des Landes mit dem Haus Baden beteiligt, die zu dieser Übereinkunft führten
- Wurde von Seiten der Landesregierung die finanzielle Situation des Hauses Baden insgesamt geprüft, die nach den Angaben der Landesregierung Ursache und Ausgangspunkt der gemeinsamen Verhandlungen war
- Auf welchen Grundlagen wurden die Gegenstandslisten erarbeitet, die der Übereinkunft mit dem Haus Baden zugrunde liegen, wer war verantwortlich, wer war beteiligt
- Wurde das Gutachten, auf das sich die Landesregierung bei der Beurteilung der Eigentumsfrage bezog, ergebnisoffen in Auftrag gegeben oder sollte diese Expertise die mit dem Haus Baden ausgehandelte Übereinkunft rechtlich absichern
- Warum wurde bei der Klärung der Eigentumsfragen auf den Rat namhafter Wissenschaftler verzichtet
- Wie kommt die 300-Millionen-Euro-Schätzung der Landesregierung für die fraglichen Kunst- und Kulturgegenstände im vermuteten Eigentum des Hauses Baden zustande
- Treffen die Summen zu, die in der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für die Sanierung der Salemer Liegenschaften (30 Millionen Euro) und als Kapitalstock der auffangenden Stiftung (40 Millionen Euro) als notwendig erachtet werden
Update 23.11.2006 - Antrag im Landtagsserver eingestellt:
Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html
BCK - am Dienstag, 21. November 2006, 20:48 - Rubrik: Kulturgut
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Die GRÜNEN im Landtag lehnen einen Untersuchungsausschuss zur Kulturgüterposse in BW ab. Das "dilettantische Handeln" der Landesregierung sei bereits bekannt, es handele sich "nur um gewöhnliches politisches Versagen der Landesregierung". Die GRÜNEN wollen lieber juristische Fragen geklärt wissen, wie die nach den realen Eigentumsverhältnissen und nach der rechtlichen Stellung der Zähringer Stiftung.
Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
PRESSEMITTEILUNG NR. 319/2006, 21. November 2006
Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument
Kretschmann: „Aufklärung mit anderen Mitteln vorantreiben“
(...) So räume die Landesregierung in ihrer heute eingegangenen Antwort auf einen Antrag der Grünen ein, dass „das Land bisher stets die Rechtsauffassung vertreten [hat], dass die streitgegenständlichen Bestände entweder im Eigentum des Landes oder Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen“. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Es wird immer deutlicher, dass es nicht um einen Vergleich mit dem Haus Baden ging, der auf den realen Eigentumsverhältnissen beruht, sondern um einen Vergleich, der das Haus Baden zufrieden stellt und finanziell saniert.“ So schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort, dass „ein Bücherbestand im finanziellen Gegenwert von 70 Mio. €“ bereits in dem Untersuchungsauftrag an die Gutachter Würtenberger und Wax von der Landesregierung vorgegeben war.
(...) Kretschmann: „Wir werden alles daran setzen, durch das Studium der Akten, durch weiteres beharrliches Nachfragen die Vorgänge aufzuklären, und so die Landesregierung zu einem endgültigen Kurswechsel zu bewegen.“ Um die Rolle der Zähringer-Stiftung noch eingehender zu beleuchten, werden die Grünen in die Akten der Stiftung Einsicht nehmen.
Jürgen Walter betonte nochmals die falsche Grundlage der Politik der Landesregierung: „Die Landesregierung hat das Pferd von hinten aufgezäumt. Erst wurde die Vergleichssumme gebildet und dann die dazu passende rechtliche Konstruktion. Es zeigt sich zunehmend, dass das Land in einer starken rechtlichen Stellung ist, sowohl was das direkte Eigentum badischer Kulturgüter als auch diejenigen, die in der Zähringer-Stiftung eingebracht sind, betrifft. Ein Vergleich, der auf der Basis der realen Eigentumsverhältnisse berechnet wird, wird sicher deutlich unter den 70 Mio. € liegen. Der Umgang des Landes mit dem kulturellen Erbe Badens ist und bleibt beschämend.“
Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
PRESSEMITTEILUNG NR. 319/2006, 21. November 2006
Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument
Kretschmann: „Aufklärung mit anderen Mitteln vorantreiben“
(...) So räume die Landesregierung in ihrer heute eingegangenen Antwort auf einen Antrag der Grünen ein, dass „das Land bisher stets die Rechtsauffassung vertreten [hat], dass die streitgegenständlichen Bestände entweder im Eigentum des Landes oder Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen“. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Es wird immer deutlicher, dass es nicht um einen Vergleich mit dem Haus Baden ging, der auf den realen Eigentumsverhältnissen beruht, sondern um einen Vergleich, der das Haus Baden zufrieden stellt und finanziell saniert.“ So schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort, dass „ein Bücherbestand im finanziellen Gegenwert von 70 Mio. €“ bereits in dem Untersuchungsauftrag an die Gutachter Würtenberger und Wax von der Landesregierung vorgegeben war.
(...) Kretschmann: „Wir werden alles daran setzen, durch das Studium der Akten, durch weiteres beharrliches Nachfragen die Vorgänge aufzuklären, und so die Landesregierung zu einem endgültigen Kurswechsel zu bewegen.“ Um die Rolle der Zähringer-Stiftung noch eingehender zu beleuchten, werden die Grünen in die Akten der Stiftung Einsicht nehmen.
Jürgen Walter betonte nochmals die falsche Grundlage der Politik der Landesregierung: „Die Landesregierung hat das Pferd von hinten aufgezäumt. Erst wurde die Vergleichssumme gebildet und dann die dazu passende rechtliche Konstruktion. Es zeigt sich zunehmend, dass das Land in einer starken rechtlichen Stellung ist, sowohl was das direkte Eigentum badischer Kulturgüter als auch diejenigen, die in der Zähringer-Stiftung eingebracht sind, betrifft. Ein Vergleich, der auf der Basis der realen Eigentumsverhältnisse berechnet wird, wird sicher deutlich unter den 70 Mio. € liegen. Der Umgang des Landes mit dem kulturellen Erbe Badens ist und bleibt beschämend.“
BCK - am Dienstag, 21. November 2006, 20:23 - Rubrik: Kulturgut
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Man sollte die Open Access Bewegung nicht mit der Open Archives Initiative (OAI) verwechseln. Die OAI
http://www.openarchives.org/
ist ein offener technischer Standard (OAI-Protocol for Metadata Harvesting, OAI-PMH), der den Austausch von Metadaten, also die Interoperationalität von Dokumentenservern regelt.
Diese Dokumentenserver können sowohl kostenpflichtige als auch freie, also OA-Inhalte enthalten. Gleichwohl ist der OAI-Standard die Grundlage für die OA-Dokumentenserver, die von Universitäten oder anderen Institutionen betrieben werden.
Es gibt mehrere Verzeichnisse von OA-Dokumentenservern nach dem OAI-Standard. Die zwei wichtigsten sind:
http://www.opendoar.org/
http://archives.eprints.org/
Dokumentenserver werden auch als Repositorien oder Archive bezeichnet. Sie sind die OAI-Dataprovider, die Metadaten für das Harvesting zur Verfügung stellen.
Als OAI-Serviceprovider werden Anbieter bezeichnet, die die Metadaten der Dataprovider verarbeiten und Nutzern zur Verfügung stellen. Sie heissen auch Harvester, weil sie regelmäßig die Metadaten der OAI-Dokumentenserver einsammeln.
Der wichtigste Harvester wird von der Universität Michigan betrieben: OAIster. OAIster enthält derzeit die Metadaten von über 700 Institutionen, allerdings zunehmend auch Metadaten kostenpflichtiger Angebote.
http://oaister.umdl.umich.edu
Hier sind auch Metadaten zu Digitalisaten abfragbar.
Ein kleinerer Harvester ist der PKP-Harvester (über 400 Archive):
http://pkp.sfu.ca/harvester2/demo/
An die 60 deutscher OAI-Server durchsucht ein Harvester der HU Berlin:
http://edoc.hu-berlin.de/e_suche/oai.php
Nicht alle Inhalte deutschsprachiger Dokumentenserver sind über das OAI-Protokoll via OAIster oder die HU Berlin abfragbar. Zu den Suchmöglichkeiten siehe
http://wiki.netbib.de/coma/EprintArchive
Hervorgehoben seien:
OASE - Open Access to scientific literature (Metasuche nach Art des KVK)
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvvk.html
OPUS-Metasuche
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/gemeinsame_suche.php
Bielefelds Suchmaschine BASE verbindet eine Metadaten- mit einer Volltextsuche:
http://www.base-search.net/
Zum Nachweisproblem siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/2069666/
Zu Österreichischen und Schweizer Hochschulschriftenservern siehe
http://archiv.twoday.net/stories/826366/
Zu Anforderungen aus Nutzersicht:
http://archiv.twoday.net/stories/2968298/
Zur Frage, ob OAI-Metadaten nach den Prinzipien von OA verfügbar sind/sein sollen siehe
http://wiki.netbib.de/coma/OAICopyright
Zu technischen Aspekten (Software) siehe etwa
http://www.oai.unizh.ch/index.php?option=content&task=view&id=376
http://www.openarchives.org/
ist ein offener technischer Standard (OAI-Protocol for Metadata Harvesting, OAI-PMH), der den Austausch von Metadaten, also die Interoperationalität von Dokumentenservern regelt.
Diese Dokumentenserver können sowohl kostenpflichtige als auch freie, also OA-Inhalte enthalten. Gleichwohl ist der OAI-Standard die Grundlage für die OA-Dokumentenserver, die von Universitäten oder anderen Institutionen betrieben werden.
Es gibt mehrere Verzeichnisse von OA-Dokumentenservern nach dem OAI-Standard. Die zwei wichtigsten sind:
http://www.opendoar.org/
http://archives.eprints.org/
Dokumentenserver werden auch als Repositorien oder Archive bezeichnet. Sie sind die OAI-Dataprovider, die Metadaten für das Harvesting zur Verfügung stellen.
Als OAI-Serviceprovider werden Anbieter bezeichnet, die die Metadaten der Dataprovider verarbeiten und Nutzern zur Verfügung stellen. Sie heissen auch Harvester, weil sie regelmäßig die Metadaten der OAI-Dokumentenserver einsammeln.
Der wichtigste Harvester wird von der Universität Michigan betrieben: OAIster. OAIster enthält derzeit die Metadaten von über 700 Institutionen, allerdings zunehmend auch Metadaten kostenpflichtiger Angebote.
http://oaister.umdl.umich.edu
Hier sind auch Metadaten zu Digitalisaten abfragbar.
Ein kleinerer Harvester ist der PKP-Harvester (über 400 Archive):
http://pkp.sfu.ca/harvester2/demo/
An die 60 deutscher OAI-Server durchsucht ein Harvester der HU Berlin:
http://edoc.hu-berlin.de/e_suche/oai.php
Nicht alle Inhalte deutschsprachiger Dokumentenserver sind über das OAI-Protokoll via OAIster oder die HU Berlin abfragbar. Zu den Suchmöglichkeiten siehe
http://wiki.netbib.de/coma/EprintArchive
Hervorgehoben seien:
OASE - Open Access to scientific literature (Metasuche nach Art des KVK)
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvvk.html
OPUS-Metasuche
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/gemeinsame_suche.php
Bielefelds Suchmaschine BASE verbindet eine Metadaten- mit einer Volltextsuche:
http://www.base-search.net/
Zum Nachweisproblem siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/2069666/
Zu Österreichischen und Schweizer Hochschulschriftenservern siehe
http://archiv.twoday.net/stories/826366/
Zu Anforderungen aus Nutzersicht:
http://archiv.twoday.net/stories/2968298/
Zur Frage, ob OAI-Metadaten nach den Prinzipien von OA verfügbar sind/sein sollen siehe
http://wiki.netbib.de/coma/OAICopyright
Zu technischen Aspekten (Software) siehe etwa
http://www.oai.unizh.ch/index.php?option=content&task=view&id=376
KlausGraf - am Dienstag, 21. November 2006, 19:36 - Rubrik: Open Access
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Vor allem im englischsprachigen Raum besteht ein Überangebot an Informationen zu Open Access (OA).
Um Positionen und Debatten zum Thema OA nachvollziehen zu können, ist es unumgänglich, das von Peter Suber unterhaltene Weblog "Open Access News" regelmäßig zu lesen.
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
Empfehlenswert ist auch der Kurzüberblick Subers zu OA (englisch):
http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm
Hier sind auch die wichtigsten Links angegeben.
Subers sehr kurze Einführung liegt auch auf deutsch vor:
http://wiki.netbib.de/coma/OpenAccess
Neuigkeiten zum Thema OA finden sich auf deutsch in diesem Weblog (Rubrik Open Access), im Weblog http://log.netbib.de (Rubrik Open Access) und bei Heise (http://www.heise.de).
Aus der Sicht der Medizin: http://medinfo.netbib.de/
I. Die wichtigsten OA-Erklärungen auf deutsch
Die Texte der Budapest Open Access Initiative (BOAI) von 2001 wurden ins Deutsche übersetzt von Katja Mruck:
http://www.soros.org/openaccess/g/read.shtml
Das Bethesda Statement vom Juni 2003 liegt inzwischen auch in deutscher Übersetzung vor:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/bethesda_ger.htm
Die wichtige Berliner Erklärung vom Oktober 2003, der sich zahlreiche Wissenschaftsorganisationen angeschlossen haben, liegt leider nur in einer schlechten inoffiziellen Übersetzung vor:
http://www.mpg.de/pdf/openaccess/BerlinDeclaration_dt.pdf
Der erste Teil der Definition wurde von mir neu übersetzt:
http://archiv.twoday.net/stories/93128/
II. Wichtige deutsche Startrampen
Im Aufbau befindet sich eine umfassende Online-Plattform:
http://www.openaccess-germany.de/
Bislang nimmt eine Seite des Physik-Emeritus Eberhard Hilf die Funktion der Einstiegsseite wahr:
http://www.zugang-zum-wissen.de/
Informationsangebote deutscher Bibliotheken listet auf:
http://archiv.twoday.net/stories/2960445/
Informationsangebote von Wissenschaftsorganisationen:
http://archiv.twoday.net/stories/2960818/
Hervorzuheben ist das Angebot der Helmholtz-Gesellschaft mit monatlichem Newsletter:
http://oa.helmholtz.de/
Eine etwas längere deutschsprachige Einführung bietet Schmidt, Birgit: Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft? Berlin 2006, 71 S.
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144/
III. OA E-Journals
Die wichtigsten Links stellt zusammen:
http://archiv.twoday.net/stories/2963132/
IV. Dokumentenserver
Die wichtigsten Links:
http://archiv.twoday.net/stories/2966942/
Anforderungen aus Nutzersicht
http://archiv.twoday.net/stories/2968298/
V. Rechtsfragen bei OA
Zusammenfassung mit weiterführenden Hinweisen
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
Zum Thema Urheberrecht sei empfohlen
http://www.urheberrechtsbuendnis.de
VI. ARCHIVALIA als Informationssystem
Neben der Durchsicht der seit 26.10.2003 bestehenden Kategorie Open Access
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
kommt die Nutzung der Suchfunktion in Betracht (es wird automatisch trunkiert).
Eine Auswahl wichtiger Beiträge:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
OA und die Archive (Kurzreferat auf dem Essener Archivtag)
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/
Die OA-Heuchelei der Bibliotheken (Bildrechte, Copyfraud)
http://archiv.twoday.net/stories/1435124/
OA nicht nur aus Kostengründen
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
OA und Edition (Referat zum IOG-Kolloquium Wien 2004)
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
OA für Archivalien
Um Positionen und Debatten zum Thema OA nachvollziehen zu können, ist es unumgänglich, das von Peter Suber unterhaltene Weblog "Open Access News" regelmäßig zu lesen.
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html
Empfehlenswert ist auch der Kurzüberblick Subers zu OA (englisch):
http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm
Hier sind auch die wichtigsten Links angegeben.
Subers sehr kurze Einführung liegt auch auf deutsch vor:
http://wiki.netbib.de/coma/OpenAccess
Neuigkeiten zum Thema OA finden sich auf deutsch in diesem Weblog (Rubrik Open Access), im Weblog http://log.netbib.de (Rubrik Open Access) und bei Heise (http://www.heise.de).
Aus der Sicht der Medizin: http://medinfo.netbib.de/
I. Die wichtigsten OA-Erklärungen auf deutsch
Die Texte der Budapest Open Access Initiative (BOAI) von 2001 wurden ins Deutsche übersetzt von Katja Mruck:
http://www.soros.org/openaccess/g/read.shtml
Das Bethesda Statement vom Juni 2003 liegt inzwischen auch in deutscher Übersetzung vor:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/bethesda_ger.htm
Die wichtige Berliner Erklärung vom Oktober 2003, der sich zahlreiche Wissenschaftsorganisationen angeschlossen haben, liegt leider nur in einer schlechten inoffiziellen Übersetzung vor:
http://www.mpg.de/pdf/openaccess/BerlinDeclaration_dt.pdf
Der erste Teil der Definition wurde von mir neu übersetzt:
http://archiv.twoday.net/stories/93128/
II. Wichtige deutsche Startrampen
Im Aufbau befindet sich eine umfassende Online-Plattform:
http://www.openaccess-germany.de/
Bislang nimmt eine Seite des Physik-Emeritus Eberhard Hilf die Funktion der Einstiegsseite wahr:
http://www.zugang-zum-wissen.de/
Informationsangebote deutscher Bibliotheken listet auf:
http://archiv.twoday.net/stories/2960445/
Informationsangebote von Wissenschaftsorganisationen:
http://archiv.twoday.net/stories/2960818/
Hervorzuheben ist das Angebot der Helmholtz-Gesellschaft mit monatlichem Newsletter:
http://oa.helmholtz.de/
Eine etwas längere deutschsprachige Einführung bietet Schmidt, Birgit: Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen - das Paradigma der Zukunft? Berlin 2006, 71 S.
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144/
III. OA E-Journals
Die wichtigsten Links stellt zusammen:
http://archiv.twoday.net/stories/2963132/
IV. Dokumentenserver
Die wichtigsten Links:
http://archiv.twoday.net/stories/2966942/
Anforderungen aus Nutzersicht
http://archiv.twoday.net/stories/2968298/
V. Rechtsfragen bei OA
Zusammenfassung mit weiterführenden Hinweisen
http://archiv.twoday.net/stories/2962609/
Zum Thema Urheberrecht sei empfohlen
http://www.urheberrechtsbuendnis.de
VI. ARCHIVALIA als Informationssystem
Neben der Durchsicht der seit 26.10.2003 bestehenden Kategorie Open Access
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
kommt die Nutzung der Suchfunktion in Betracht (es wird automatisch trunkiert).
Eine Auswahl wichtiger Beiträge:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317/
OA und die Archive (Kurzreferat auf dem Essener Archivtag)
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/
Die OA-Heuchelei der Bibliotheken (Bildrechte, Copyfraud)
http://archiv.twoday.net/stories/1435124/
OA nicht nur aus Kostengründen
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
OA und Edition (Referat zum IOG-Kolloquium Wien 2004)
http://archiv.twoday.net/stories/145113/
OA für Archivalien
KlausGraf - am Dienstag, 21. November 2006, 18:53 - Rubrik: Open Access
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Die größte und bekannteste Messe zu den Themen:
- Records Management
- ECMS, DMS
- eGovernment
- Digitalisierung/Digitale Post
und angrenzende Themen findet vom 28.-29.11. wieder im Messegelände Berlin statt. Neben der Messe läuft ein Kongreß zu den erwähnten Komplexen. Nähere Informationen unter:
Messe Moderner Staat in Berlin
- Records Management
- ECMS, DMS
- eGovernment
- Digitalisierung/Digitale Post
und angrenzende Themen findet vom 28.-29.11. wieder im Messegelände Berlin statt. Neben der Messe läuft ein Kongreß zu den erwähnten Komplexen. Nähere Informationen unter:
Messe Moderner Staat in Berlin
schwalm.potsdam - am Dienstag, 21. November 2006, 08:44
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Das bekannteste Verzeichnis ist das DOAJ, das Directory of Open Access Journals (Universität Lund):
http://www.doaj.org
Dieses ist allerdings äußerst lückenhaft, wenngleich über 2400 Zeitschriften dort verzeichnet sind.
Umfangreicher ist die Elektronische Zeitschriftenbibliothek, bei der grüne (freie) Zeitschriften vorausgewählt werden können:
http://rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit/index.phtml?bibid=AAAAA&colors=7&lang=de
Einen Hinweis verdient auch die Liste des Göteborgers Bibliothekars Jan Szczepanski mit über 4500 aktuellen OA-Titeln:
http://www.his.se/bib/jan
Die Zeitschriften sind auch über den Göteborger OPAC recherchierbar: http://www.ub.gu.se/sok/tidskrifter/sok/
Die umfangreichste Möglichkeit, gezielt nach OA-Artikeln zu suchen bietet mit über 3700 erfassten E-Journals ein indisches Angebot:
http://www.openj-gate.com
Französischsprachige Quellen sind hier leider unterrepräsentiert. Einen OAI-Harvester zu ihnen bietet http://www.in-extenso.org/
Im Gegensatz zu Open-J-Gate sind im DOAJ derzeit nur 725 Zeitschriften auf Artikelebene suchbar.
Nur von einem Teil der OA-Zeitschriften bietet OAIster Artikeldaten:
http://oaister.umdl.umich.edu/o/oaister/
In OAIster sind zunehmend kostenpflichtige Inhalte aufgenommen, eine Filtermöglichkeit nach freien Inhalten besteht nicht.
Ebensowenig filtern kann man freie Quellen in Google Scholar:
http://scholar.google.com
Eine experimentelle Volltextsuche englischsprachiger E-Journals aus dem DOAJ anhand von Google Custom Search bietet:
http://www.google.com/coop/cse?cx=005943177783402775348%3Atp4c3cmhnmu
http://www.doaj.org
Dieses ist allerdings äußerst lückenhaft, wenngleich über 2400 Zeitschriften dort verzeichnet sind.
Umfangreicher ist die Elektronische Zeitschriftenbibliothek, bei der grüne (freie) Zeitschriften vorausgewählt werden können:
http://rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit/index.phtml?bibid=AAAAA&colors=7&lang=de
Einen Hinweis verdient auch die Liste des Göteborgers Bibliothekars Jan Szczepanski mit über 4500 aktuellen OA-Titeln:
http://www.his.se/bib/jan
Die Zeitschriften sind auch über den Göteborger OPAC recherchierbar: http://www.ub.gu.se/sok/tidskrifter/sok/
Die umfangreichste Möglichkeit, gezielt nach OA-Artikeln zu suchen bietet mit über 3700 erfassten E-Journals ein indisches Angebot:
http://www.openj-gate.com
Französischsprachige Quellen sind hier leider unterrepräsentiert. Einen OAI-Harvester zu ihnen bietet http://www.in-extenso.org/
Im Gegensatz zu Open-J-Gate sind im DOAJ derzeit nur 725 Zeitschriften auf Artikelebene suchbar.
Nur von einem Teil der OA-Zeitschriften bietet OAIster Artikeldaten:
http://oaister.umdl.umich.edu/o/oaister/
In OAIster sind zunehmend kostenpflichtige Inhalte aufgenommen, eine Filtermöglichkeit nach freien Inhalten besteht nicht.
Ebensowenig filtern kann man freie Quellen in Google Scholar:
http://scholar.google.com
Eine experimentelle Volltextsuche englischsprachiger E-Journals aus dem DOAJ anhand von Google Custom Search bietet:
http://www.google.com/coop/cse?cx=005943177783402775348%3Atp4c3cmhnmu
KlausGraf - am Dienstag, 21. November 2006, 03:55 - Rubrik: Open Access
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/08_3Urheberrecht2_III/04_StN/index.html
http://www.urheberrecht.org/news/2862/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81291/from/rss09
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg31853.html (PM von Kuhlen)
Bei der Anhörung ging es auch um "Open Access".
http://www.urheberrecht.org/news/2862/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81291/from/rss09
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg31853.html (PM von Kuhlen)
Bei der Anhörung ging es auch um "Open Access".
KlausGraf - am Dienstag, 21. November 2006, 01:50 - Rubrik: Archivrecht
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I. Recht des Autors auf Selbstarchivierung
Hat ein Autor das Recht, seinen gedruckt veröffentlichten oder zum Druck vorgesehenen Beitrag parallel kostenfrei im Internet nach den Grundsätzen von "Open Access" ("Selbstarchivierung") zu veröffentlichen?
Ja, es sei denn, es existiert eine abweichende vertragliche Vereinbarung!
a) Vertragsverhandlungen
Es empfiehlt sich, gegenüber dem Verlag der Publikation, in der der Beitrag gedruckt werden soll, mit offenen Karten zu spielen und seine Absicht der Selbstarchivierung bekanntzugeben.
Was internationale und englischsprachige Verlage erlauben, dokumentiert die SHERPA/ROMEO-Liste, von der es inzwischen auch eine deutschsprachige Fassung gibt. Einige Verlage haben sich auch bereiterklärt, Publikationen (z-.B. Dissertationen) zu drucken, die zugleich auf einem universitären Dokumentenserver eingestellt werden.
Näheres unter:
http://archiv.twoday.net/stories/2960580/
Wissenschaftsorganisationen, die Open Access (OA) fördern, empfehlen, keine umfassende Rechteabtretung zu unterschreiben. Autoren sollen Standardverträge von Verlagen durch einen Zusatz ergänzen, die das Einstellen auf einem Dokumentenserver erlaubt.
Beispiele solcher Zusatzvereinbarungen bespricht das Helmholtz-OA-Projekt:
http://oa.helmholtz.de/index.php?id=63
Im Englischen spricht man von "Author's Addenda". Ein aktueller Aufsatz von Peter Hirtle aus US-Sicht erörtert diese Vertragszusätze:
http://www.dlib.org/dlib/november06/hirtle/11hirtle.html
In der Regel lässt sich eine einvernehmliche Regelung finden. Gestattet aber ein Verlag weder eine Vorabpublikation ("Ingelfinger-Rule") noch die Archivierung des Verlags-PDFs (Post-Print) so kann man die nicht begutachtete Fassung (Pre-Print), ergänzt um Nachträge aus der begutachteten Fassung, in den Dokumentenserver einstellen. Zum einen kann man argumentieren, die Rechte bezögen sich nicht auf die Vorabfassung, zum anderen wird es sich jeder Wissenschaftsverlag bei einem so heiklen Thema wie "Open Access" zweimal überlegen, ob er es zu einem gravierenden Konflikt mit einem Wissenschaftler kommen lässt. Wer jede Verärgerung des Verlags von vornherein vermeiden möchte, sollte sich, wenn deutlich wird, dass die kostenfreie Publikation im Internet auch nach einer Sperrfrist ("Embargo period") dem Verlag nicht passt, gegen OA für den betreffenden Beitrag entscheiden.
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/1243869/ (Offener Brief an den Präsidenten der Göttinger Akademie)
b) Die Einjahresfrist des § 38 UrhG
Absatz 1 des § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes lautet:
"Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist."
Gemäß Absatz 2 gilt das auch für nicht vergütete Beiträge zu Sammelbänden wie Festschriften.
Wichtig ist die Formulierung "im Zweifel". In den Geisteswissenschaften ist es nach wie vor nicht generell üblich, bei Zeitschriftenaufsätzen Verlagsverträge abzuschließen. Liegt keine anderweitige vertragliche Vereinbarung vor, so kann sich der Autor auf § 38 UrhG berufen.
Will ein Autor seinen Beitrag unter eine freie Lizenz (im Wissenschaftsbereich ist vor allem http://www.creativecommons.org relevant) stellen, so kommt diese Einjahresfrist zum Tragen, denn freie Lizenzen gelten nicht nur für Online-Publikationen, sondern auch für gedruckte Veröffentlichungen ("Vervielfältigung und Verbreitung").
Seit Herbst 2003 hat sich eine gravierende Änderung der Rechtslqage ergeben, da § 38 UrhG unverändert blieb, also dem Verlag nach wie vor nur ein für ein Jahr bestehendes ausschließliches Nutzungsrecht an dem Aufsatz für Vervielfältigung und Verbreitung zusichert. Von Vervielfältigung und Verbreitung strikt zu trennen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe, zu dem das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gehört. Dieses Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird aber für Online-Nutzungen benötigt.
Nach meiner Rechtsauffassung muss sich ein Wissenschaftler für die reine Online-Publikation auf einem Dokumentenserver somit nicht mehr an die Einjahresfrist halten, sondern kann frei über den Beitrag verfügen.
Die Pointe durch die Novelle von 2003 entgeht sowohl dem Beitrag von Stintzing (Chur 2004) als auch dem unten zu nennenden Sammelband "Rahmenbedingungen".
c) Retrodigitalisierung
§ 31 Absatz 4 UrhG lautet: "Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam." Da die Online-Nutzung vor ca. 1995 unbekannt war, konnte sie in Altverträgen zwischen 1966 (dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes) und ca. 1995 nicht wirksam vereinbart werden.
Es ist geplant, diese Klausel zugunsten der Verwerter im "Zweiten Korb" der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zu streichen, wogegen sich unter anderem das Urheberrechtsbündnis wendet.
Digitalisiert ein Verlag ältere Jahrgänge einer Zeitschrift vor 1995, so verfügt er in der Regel nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte, da diese bei den Autoren der Beiträge liegen. Dies gilt auch für http://www.digizeitschriften.de.
Siehe dazu: http://archiv.twoday.net/stories/2034921/
Jeder Autor, der seine Rechte nicht explizit abgetreten hat, kann sich an DigiZeitschriften wenden und die Freischaltung seiner Beiträge für den kostenfreien "OA"-Zugriff erwirken (wie ich dies erfolgreich praktiziert habe).
Verfügt der Autor über die Rechte, kann er natürlich seinen Beitrag ohne den Verlag zu fragen oder auch nur zu informieren einem Dokumentenserver zur Verfügung stellen. Dies betrifft insbesondere, wie ausgeführt, Beiträge aus der Zeit vor 1995.
d) Reformüberlegungen de lege ferenda
Eine von Seiten der Universitäten als Arbeitgeber und Dienstherren verfügte Anbietungspflicht der Publikationen von Wissenschaftlern zugunsten der universitären Dokumentenserver wird aus verfassungsrechtlichen Gründen von Juristen überwiegend abgelehnt.
Eine solche Anbietungspflicht haben Pflüger/Ertmann vorgeschlagen:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1337/
Eine andere Lösung favorisiert Gerd Hansen. Sie ging auch in eine Stellungnahme des Bundesrats zum "Zweiten Korb" ein:
"An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich
zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung
erfolgt. Dieses Recht kann nicht abbedungen werden."
http://archiv.twoday.net/stories/2060875/ (m.w.N.)
Aus bibliothekarischer Sicht hat Eric Steinhauer den Hansen-Vorschlag erörtert:
Kritische Anmerkungen zum Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 UrhG in der Fassung des Bundesratsentwurfes vom 9. Mai 2006,
in: Bibliotheksdienst 40 (2006), Heft 6, S. 734-742.
Preprint
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=6176
Verlags-Postprint
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2006/Recht010606.pdf:
Zusammenfassung
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/06/20/zweitveroffentlichungsrecht_im_bundesrat~896405
Im Ausland ist es dagegen ohne weiteres möglich, die von der OA-Gemeinschaft als sinnvoll angesehenen verpflichtenden Mandate für Wissenschaftler zu erlassen, ihre Publikationen in OA-Server einzubringen:
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/
II. Lizenzfragen
Obwohl immer wieder übersehen wird, dass OA nicht nur kostenfrei meint, sondern auch die Beseitigung von "permission barriers" (Peter Suber), muss deutlich gesagt werden, dass nur wissenschaftliche Beiträge unter einer freien Lizenz wirklich OA sind.
Für Wissenschaftler kommen vor allem Creative-Commons-Lizenzen in Betracht.
Eigene Lizenzen entwickelte Ifross für das NRW-Projekt DiPP:
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/
Die Zeitschriften der "Public Library of Science" und von BioMed Central verwenden CC-BY-Lizenzen. Dies entspricht völlig den Forderungen der "Berliner Erklärung" und der "Budapest Open Access Initiative".
Unter anderem mit Lizenzfragen befassen sich zwei auch online vorliegende Sammelbände, auf die ergänzend verwiesen sei:
Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre
http://www.tib.uni-hannover.de/digitale_bibliothek/UrheberrechtTagungsband.pdf
Rechtliche Rahmenbedingungen für OA-Publikationen
http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/extern/openaccess/leitfaden/
Dazu aber meine Kritik http://archiv.twoday.net/stories/1813286/
Ein ausführlicher Tagungsbericht zum Thema
http://www.forschung.historicum-archiv.net/tagungsberichte/workshop/rechteworkshop.htm
III. OA-Heuchelei bei Kulturgut
Das herrschende Bildrechte-Regime mit seinem umfassenden urheberrechtlichen oder quasi-urheberrechtlichen Rechtevorbehalt ist mit OA nicht vereinbar.
Die Kritik an den Bibliotheken und ihrem "Copyfraud", die ich unter
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/
geübt habe, braucht hier nicht wiederholt zu werden.
Nachtrag
24.11.2007 Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren
http://archiv.twoday.net/stories/4477889/
29.10.2012 Rechtsfragen von Open Access (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/197330649/
Hat ein Autor das Recht, seinen gedruckt veröffentlichten oder zum Druck vorgesehenen Beitrag parallel kostenfrei im Internet nach den Grundsätzen von "Open Access" ("Selbstarchivierung") zu veröffentlichen?
Ja, es sei denn, es existiert eine abweichende vertragliche Vereinbarung!
a) Vertragsverhandlungen
Es empfiehlt sich, gegenüber dem Verlag der Publikation, in der der Beitrag gedruckt werden soll, mit offenen Karten zu spielen und seine Absicht der Selbstarchivierung bekanntzugeben.
Was internationale und englischsprachige Verlage erlauben, dokumentiert die SHERPA/ROMEO-Liste, von der es inzwischen auch eine deutschsprachige Fassung gibt. Einige Verlage haben sich auch bereiterklärt, Publikationen (z-.B. Dissertationen) zu drucken, die zugleich auf einem universitären Dokumentenserver eingestellt werden.
Näheres unter:
http://archiv.twoday.net/stories/2960580/
Wissenschaftsorganisationen, die Open Access (OA) fördern, empfehlen, keine umfassende Rechteabtretung zu unterschreiben. Autoren sollen Standardverträge von Verlagen durch einen Zusatz ergänzen, die das Einstellen auf einem Dokumentenserver erlaubt.
Beispiele solcher Zusatzvereinbarungen bespricht das Helmholtz-OA-Projekt:
http://oa.helmholtz.de/index.php?id=63
Im Englischen spricht man von "Author's Addenda". Ein aktueller Aufsatz von Peter Hirtle aus US-Sicht erörtert diese Vertragszusätze:
http://www.dlib.org/dlib/november06/hirtle/11hirtle.html
In der Regel lässt sich eine einvernehmliche Regelung finden. Gestattet aber ein Verlag weder eine Vorabpublikation ("Ingelfinger-Rule") noch die Archivierung des Verlags-PDFs (Post-Print) so kann man die nicht begutachtete Fassung (Pre-Print), ergänzt um Nachträge aus der begutachteten Fassung, in den Dokumentenserver einstellen. Zum einen kann man argumentieren, die Rechte bezögen sich nicht auf die Vorabfassung, zum anderen wird es sich jeder Wissenschaftsverlag bei einem so heiklen Thema wie "Open Access" zweimal überlegen, ob er es zu einem gravierenden Konflikt mit einem Wissenschaftler kommen lässt. Wer jede Verärgerung des Verlags von vornherein vermeiden möchte, sollte sich, wenn deutlich wird, dass die kostenfreie Publikation im Internet auch nach einer Sperrfrist ("Embargo period") dem Verlag nicht passt, gegen OA für den betreffenden Beitrag entscheiden.
Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/1243869/ (Offener Brief an den Präsidenten der Göttinger Akademie)
b) Die Einjahresfrist des § 38 UrhG
Absatz 1 des § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes lautet:
"Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist."
Gemäß Absatz 2 gilt das auch für nicht vergütete Beiträge zu Sammelbänden wie Festschriften.
Wichtig ist die Formulierung "im Zweifel". In den Geisteswissenschaften ist es nach wie vor nicht generell üblich, bei Zeitschriftenaufsätzen Verlagsverträge abzuschließen. Liegt keine anderweitige vertragliche Vereinbarung vor, so kann sich der Autor auf § 38 UrhG berufen.
Will ein Autor seinen Beitrag unter eine freie Lizenz (im Wissenschaftsbereich ist vor allem http://www.creativecommons.org relevant) stellen, so kommt diese Einjahresfrist zum Tragen, denn freie Lizenzen gelten nicht nur für Online-Publikationen, sondern auch für gedruckte Veröffentlichungen ("Vervielfältigung und Verbreitung").
Seit Herbst 2003 hat sich eine gravierende Änderung der Rechtslqage ergeben, da § 38 UrhG unverändert blieb, also dem Verlag nach wie vor nur ein für ein Jahr bestehendes ausschließliches Nutzungsrecht an dem Aufsatz für Vervielfältigung und Verbreitung zusichert. Von Vervielfältigung und Verbreitung strikt zu trennen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe, zu dem das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gehört. Dieses Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird aber für Online-Nutzungen benötigt.
Nach meiner Rechtsauffassung muss sich ein Wissenschaftler für die reine Online-Publikation auf einem Dokumentenserver somit nicht mehr an die Einjahresfrist halten, sondern kann frei über den Beitrag verfügen.
Die Pointe durch die Novelle von 2003 entgeht sowohl dem Beitrag von Stintzing (Chur 2004) als auch dem unten zu nennenden Sammelband "Rahmenbedingungen".
c) Retrodigitalisierung
§ 31 Absatz 4 UrhG lautet: "Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam." Da die Online-Nutzung vor ca. 1995 unbekannt war, konnte sie in Altverträgen zwischen 1966 (dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes) und ca. 1995 nicht wirksam vereinbart werden.
Es ist geplant, diese Klausel zugunsten der Verwerter im "Zweiten Korb" der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zu streichen, wogegen sich unter anderem das Urheberrechtsbündnis wendet.
Digitalisiert ein Verlag ältere Jahrgänge einer Zeitschrift vor 1995, so verfügt er in der Regel nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte, da diese bei den Autoren der Beiträge liegen. Dies gilt auch für http://www.digizeitschriften.de.
Siehe dazu: http://archiv.twoday.net/stories/2034921/
Jeder Autor, der seine Rechte nicht explizit abgetreten hat, kann sich an DigiZeitschriften wenden und die Freischaltung seiner Beiträge für den kostenfreien "OA"-Zugriff erwirken (wie ich dies erfolgreich praktiziert habe).
Verfügt der Autor über die Rechte, kann er natürlich seinen Beitrag ohne den Verlag zu fragen oder auch nur zu informieren einem Dokumentenserver zur Verfügung stellen. Dies betrifft insbesondere, wie ausgeführt, Beiträge aus der Zeit vor 1995.
d) Reformüberlegungen de lege ferenda
Eine von Seiten der Universitäten als Arbeitgeber und Dienstherren verfügte Anbietungspflicht der Publikationen von Wissenschaftlern zugunsten der universitären Dokumentenserver wird aus verfassungsrechtlichen Gründen von Juristen überwiegend abgelehnt.
Eine solche Anbietungspflicht haben Pflüger/Ertmann vorgeschlagen:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1337/
Eine andere Lösung favorisiert Gerd Hansen. Sie ging auch in eine Stellungnahme des Bundesrats zum "Zweiten Korb" ein:
"An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich
zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung
erfolgt. Dieses Recht kann nicht abbedungen werden."
http://archiv.twoday.net/stories/2060875/ (m.w.N.)
Aus bibliothekarischer Sicht hat Eric Steinhauer den Hansen-Vorschlag erörtert:
Kritische Anmerkungen zum Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 UrhG in der Fassung des Bundesratsentwurfes vom 9. Mai 2006,
in: Bibliotheksdienst 40 (2006), Heft 6, S. 734-742.
Preprint
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=6176
Verlags-Postprint
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2006/Recht010606.pdf:
Zusammenfassung
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/06/20/zweitveroffentlichungsrecht_im_bundesrat~896405
Im Ausland ist es dagegen ohne weiteres möglich, die von der OA-Gemeinschaft als sinnvoll angesehenen verpflichtenden Mandate für Wissenschaftler zu erlassen, ihre Publikationen in OA-Server einzubringen:
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup/
II. Lizenzfragen
Obwohl immer wieder übersehen wird, dass OA nicht nur kostenfrei meint, sondern auch die Beseitigung von "permission barriers" (Peter Suber), muss deutlich gesagt werden, dass nur wissenschaftliche Beiträge unter einer freien Lizenz wirklich OA sind.
Für Wissenschaftler kommen vor allem Creative-Commons-Lizenzen in Betracht.
Eigene Lizenzen entwickelte Ifross für das NRW-Projekt DiPP:
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/
Die Zeitschriften der "Public Library of Science" und von BioMed Central verwenden CC-BY-Lizenzen. Dies entspricht völlig den Forderungen der "Berliner Erklärung" und der "Budapest Open Access Initiative".
Unter anderem mit Lizenzfragen befassen sich zwei auch online vorliegende Sammelbände, auf die ergänzend verwiesen sei:
Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre
http://www.tib.uni-hannover.de/digitale_bibliothek/UrheberrechtTagungsband.pdf
Rechtliche Rahmenbedingungen für OA-Publikationen
http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/extern/openaccess/leitfaden/
Dazu aber meine Kritik http://archiv.twoday.net/stories/1813286/
Ein ausführlicher Tagungsbericht zum Thema
http://www.forschung.historicum-archiv.net/tagungsberichte/workshop/rechteworkshop.htm
III. OA-Heuchelei bei Kulturgut
Das herrschende Bildrechte-Regime mit seinem umfassenden urheberrechtlichen oder quasi-urheberrechtlichen Rechtevorbehalt ist mit OA nicht vereinbar.
Die Kritik an den Bibliotheken und ihrem "Copyfraud", die ich unter
http://archiv.twoday.net/stories/2518568/
geübt habe, braucht hier nicht wiederholt zu werden.
Nachtrag
24.11.2007 Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren
http://archiv.twoday.net/stories/4477889/
29.10.2012 Rechtsfragen von Open Access (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/197330649/
KlausGraf - am Montag, 20. November 2006, 23:19 - Rubrik: Open Access
Das beste Angebot bietet die Helmholtz-Gesellschaft mit monatlichem Newsletter:
http://oa.helmholtz.de/
Zur Helmholtz-Gemeinschaft gehört DESY
http://library.desy.de/openaccess/index_eng.html
Deutsche Forschungsgemeinschaft
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/projektfoerderung/foerderziele/open_access.html
Open Access in der Max-Planck-Gesellschaft
http://edoc.mpg.de/doc/help/mpg_oa.epl
Österreichischer Wissenschaftsfond
http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/informationen_oa.html
http://oa.helmholtz.de/
Zur Helmholtz-Gemeinschaft gehört DESY
http://library.desy.de/openaccess/index_eng.html
Deutsche Forschungsgemeinschaft
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/projektfoerderung/foerderziele/open_access.html
Open Access in der Max-Planck-Gesellschaft
http://edoc.mpg.de/doc/help/mpg_oa.epl
Österreichischer Wissenschaftsfond
http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/informationen_oa.html
KlausGraf - am Montag, 20. November 2006, 20:32 - Rubrik: Open Access
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Das deutsche SHERPA/ROMEO-Projekt "OA Policies" ist eine Gemeinschaftsinitiative der HU Berlin und der Uni Stuttgart.
http://ubvpc120.ub.uni-stuttgart.de/oa/romeoger/index.php
Es liegen so gut wie keine Informationen vor über die Haltung deutschsprachiger Verlage zum OA-Selbstarchivieren. Es gibt wohl kaum verlagsinterne Regeln, meist wird man Einzelfallentscheidungen treffen.
Von daher hat die Aussage, dass bei den meisten Zeitschriften Selbstarchivieren möglich ist, rein statistischen Charakter. Wenn man Global Player wie Elsevier mit einer unüberschaubaren Fülle von Zeitschriften in die Waagschale wirft, spielen Verlage wie Niemeyer oder Beck, über deren Policies wir eigentlich nichts wissen, natürlich keine Rolle.
Neben den Zeitschriften spielen aber auch Volltextdokumente wie Dissertationen auf Dokumentenservern eine wichtige Rolle. Hierzu liegen meines Wissens nur auf dem MONARCH-Dokumentenserver von Chemnitz Informationen vor.
Es heisst dort:
Parallelveröffentlichung in MONARCH für wissenschaftliche Dokumente aller Art mit konstanter Adressierung. Mehrere Verlage gestatten eine Parallelveröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver. Derartige Angebote liegen z.B. von folgenden Verlagen vor:
* American Physical Society
* Beck Verlag - auf Anfrage Einze lfallentscheidung
* dissertation.de, Berlin
* GUC Chemnitz
* Martin Meidenbauer Verlagsbuchhandlung
* Nomos - auf Anfrage Einzelfallentscheidung
* Peter Lang
* Shaker Verlag
* Tectum Verlag
* Verlag Dr. Kovac, Hamburg
* Verlag Dr. Hut
http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/parallel.html
http://ubvpc120.ub.uni-stuttgart.de/oa/romeoger/index.php
Es liegen so gut wie keine Informationen vor über die Haltung deutschsprachiger Verlage zum OA-Selbstarchivieren. Es gibt wohl kaum verlagsinterne Regeln, meist wird man Einzelfallentscheidungen treffen.
Von daher hat die Aussage, dass bei den meisten Zeitschriften Selbstarchivieren möglich ist, rein statistischen Charakter. Wenn man Global Player wie Elsevier mit einer unüberschaubaren Fülle von Zeitschriften in die Waagschale wirft, spielen Verlage wie Niemeyer oder Beck, über deren Policies wir eigentlich nichts wissen, natürlich keine Rolle.
Neben den Zeitschriften spielen aber auch Volltextdokumente wie Dissertationen auf Dokumentenservern eine wichtige Rolle. Hierzu liegen meines Wissens nur auf dem MONARCH-Dokumentenserver von Chemnitz Informationen vor.
Es heisst dort:
Parallelveröffentlichung in MONARCH für wissenschaftliche Dokumente aller Art mit konstanter Adressierung. Mehrere Verlage gestatten eine Parallelveröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver. Derartige Angebote liegen z.B. von folgenden Verlagen vor:
* American Physical Society
* Beck Verlag - auf Anfrage Einze lfallentscheidung
* dissertation.de, Berlin
* GUC Chemnitz
* Martin Meidenbauer Verlagsbuchhandlung
* Nomos - auf Anfrage Einzelfallentscheidung
* Peter Lang
* Shaker Verlag
* Tectum Verlag
* Verlag Dr. Kovac, Hamburg
* Verlag Dr. Hut
http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/parallel.html
KlausGraf - am Montag, 20. November 2006, 19:43 - Rubrik: Open Access
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Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Kurzinformationen, die von deutschen Bibliotheken zum Thema "Open Access" bereitgestellt werden. In der Regel werden weiterführende Links angegeben. Meine Liste ist sicher nicht vollständig (zum Stand von 2004 siehe http://archiv.twoday.net/stories/240496/ )
Alphabetisch nach Ortsname geordnet.
UB Augsburg
http://www.opus-bayern.de/uni-augsburg/doku/oa_intro.shtml
FU Berlin
http://www.cedis.fu-berlin.de/projekte/e-publishing/
UB Bielefeld
http://www.uni-bielefeld.de/ub/wp
SUB Bremen
http://elib.suub.uni-bremen.de/open_access.html
UB Chemnitz
http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/openaccess.html
SUB Göttingen
http://www.sub.uni-goettingen.de/ebene_1/1_openaccess.html.de
UB Heidelberg
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/volltextserver/doku/oa.html
UB Konstanz
http://www.ub.uni-konstanz.de/bibliothek/projekte/open-access.html
Medizinische Fakultät Mannheim (der Univ. Heidelberg)
http://www.ma.uni-heidelberg.de/bibl/a-z/open_access/
ULB Münster
http://miami.uni-muenster.de/publizieren/openaccess.html
UB Potsdam
http://opus.kobv.de/ubp/doku/quellen.php
UB Stuttgart
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa.php
UB Tübingen
http://w210.ub.uni-tuebingen.de/doku/openaccess.php?la=de
KIZ Ulm
http://kiz.uni-ulm.de/services/bibliothek/openaccess/oa.alternative.html
UB Würzburg
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/digitalebibliothek/open_access/
ANHANG: Deutschsprachiges Ausland
Erwähnung verdient die gute Züricher Seite
http://www.oai.unizh.ch/
Alphabetisch nach Ortsname geordnet.
UB Augsburg
http://www.opus-bayern.de/uni-augsburg/doku/oa_intro.shtml
FU Berlin
http://www.cedis.fu-berlin.de/projekte/e-publishing/
UB Bielefeld
http://www.uni-bielefeld.de/ub/wp
SUB Bremen
http://elib.suub.uni-bremen.de/open_access.html
UB Chemnitz
http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/openaccess.html
SUB Göttingen
http://www.sub.uni-goettingen.de/ebene_1/1_openaccess.html.de
UB Heidelberg
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/volltextserver/doku/oa.html
UB Konstanz
http://www.ub.uni-konstanz.de/bibliothek/projekte/open-access.html
Medizinische Fakultät Mannheim (der Univ. Heidelberg)
http://www.ma.uni-heidelberg.de/bibl/a-z/open_access/
ULB Münster
http://miami.uni-muenster.de/publizieren/openaccess.html
UB Potsdam
http://opus.kobv.de/ubp/doku/quellen.php
UB Stuttgart
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa.php
UB Tübingen
http://w210.ub.uni-tuebingen.de/doku/openaccess.php?la=de
KIZ Ulm
http://kiz.uni-ulm.de/services/bibliothek/openaccess/oa.alternative.html
UB Würzburg
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/digitalebibliothek/open_access/
ANHANG: Deutschsprachiges Ausland
Erwähnung verdient die gute Züricher Seite
http://www.oai.unizh.ch/
KlausGraf - am Montag, 20. November 2006, 19:20 - Rubrik: Open Access
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http://miami.uni-muenster.de/servlets/DocumentServlet?id=3268&XSL.H_main=A_GLOBAL&XSL.H_searchId=searchId
Die ersten Ausgaben sind bei MIAMI bereits eingestellt.
Die ersten Ausgaben sind bei MIAMI bereits eingestellt.
KlausGraf - am Montag, 20. November 2006, 18:24 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
http://www.openaccess-germany.de
Derzeit entsteht hier die erste bundesweite Online-Informationsquelle zum Thema Open Access.
Hallo? ARCHIVALIA war seit 2003 eine bundesweite Online-Informationsquelle zum Thema Open Access und http://log.netbib.de war es noch früher.
Wenn sich Universitäten in Berlin (FU), Bielefeld, Göttingen und Konstanz zusammentun, sollen wir plötzlich Ah und Oh rufen? Wenn zum Start der Plattform noch keine Inhalte vorhanden sind, sondern nur Hinweise auf die bestehenden Informationsseiten der Partner?
Wenn Dinosaurier mit viel Geld etwas auf die Beine stellen, scheint das allemal Murks zu werden. Jeder engagierte Netzbürger könnte binnen weniger Tage mehr leisten.
Derzeit entsteht hier die erste bundesweite Online-Informationsquelle zum Thema Open Access.
Hallo? ARCHIVALIA war seit 2003 eine bundesweite Online-Informationsquelle zum Thema Open Access und http://log.netbib.de war es noch früher.
Wenn sich Universitäten in Berlin (FU), Bielefeld, Göttingen und Konstanz zusammentun, sollen wir plötzlich Ah und Oh rufen? Wenn zum Start der Plattform noch keine Inhalte vorhanden sind, sondern nur Hinweise auf die bestehenden Informationsseiten der Partner?
Wenn Dinosaurier mit viel Geld etwas auf die Beine stellen, scheint das allemal Murks zu werden. Jeder engagierte Netzbürger könnte binnen weniger Tage mehr leisten.
KlausGraf - am Montag, 20. November 2006, 17:04 - Rubrik: Open Access