Das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk“ (ThürAZ) in Jena ist ein nichtstaatliches Spezialarchiv mit dem Schwerpunkt Opposition, Widerstand und Zivilcourage in der DDR. Es feierte am 25.11.2006 Jena sein 15-jähriges Jubiläum mit einer Fachtagung. Teresa Brinkel hat auf HSozKult einen Tagungsbericht verfasst, der hier abrufbar ist.
website des ThürAZ
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Bernd Hüttner - am Donnerstag, 14. Dezember 2006, 21:12 - Rubrik: Archive von unten
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Im Januar 2005 erging folgende Meldung:
Ein Buch mit deutschen Meisterzeichnungen und -stichen aus dem 16. Jahrhundert tauchte in St. Louis, USA, auf. Es enthält Illustrationen für das Augsburger Geschlechterbuch und andere Werke von Heinrich Vogtherr und ist laut Sotheby's rund $600.000 wert.
Anscheinend handelt es sich um das "Mitbringsel" eines amerikanischen Soldaten aus den im 2. Weltkrieg ausgelagerten Beständen der Staatsgalerie Stuttgart. Nun fordert Deutschland das Buch zurück.
Siehe Kopie des Artikels aus "St. Louis Today" bei der BKARTS Mailing-List (die Zeitungswebsite hält den Artikel nicht mehr vor).
via specialcollections
Weiß jemand, was daraus geworden ist?
PS: Wenn die württembergische Staatsgalerie einen ähnlich zweifelhaften Überblick über ihr Eigentum haben sollte wie die diversen badischen Sammlungen, dann wünsche ich vor einem amerikanischen Gericht viel Spaß.
Ein Buch mit deutschen Meisterzeichnungen und -stichen aus dem 16. Jahrhundert tauchte in St. Louis, USA, auf. Es enthält Illustrationen für das Augsburger Geschlechterbuch und andere Werke von Heinrich Vogtherr und ist laut Sotheby's rund $600.000 wert.
Anscheinend handelt es sich um das "Mitbringsel" eines amerikanischen Soldaten aus den im 2. Weltkrieg ausgelagerten Beständen der Staatsgalerie Stuttgart. Nun fordert Deutschland das Buch zurück.
Siehe Kopie des Artikels aus "St. Louis Today" bei der BKARTS Mailing-List (die Zeitungswebsite hält den Artikel nicht mehr vor).
via specialcollections
Weiß jemand, was daraus geworden ist?
PS: Wenn die württembergische Staatsgalerie einen ähnlich zweifelhaften Überblick über ihr Eigentum haben sollte wie die diversen badischen Sammlungen, dann wünsche ich vor einem amerikanischen Gericht viel Spaß.
Ladislaus - am Donnerstag, 14. Dezember 2006, 11:59 - Rubrik: Kulturgut
Musiknoten waren bisher immer ein Stiefkind des Internets. Digitalisierte Blätter oft schlecht gescannt und daher kaum wirklich nutzbar, die Ausgaben beliebig, Vollständigkeit nicht gegeben, Verfügbarkeit und Möglichkeiten der Suche schwach.
Einem Paukenschlag gleich kommt daher die Nachricht der Internationalen Stiftung Mozarteum in Salzburg: Im Mozart-Jahr 2006 wurden dem Verlag Bärenreiter die Online-Rechte an der maßgeblichen wissenschaftlichen Edition für $ 400.000 abgekauft (gestiftet vom Packard Humanities Institute aus Los Altos, Kalifornien). Und die komplette Edition der Neuen Mozart-Ausgabe steht ab sofort kostenlos und dauerhaft unter dme.mozarteum.at zur Verfügung!
Eine fabelhafte Bereicherung der frei verfügbaren Musik im Internet, die auch sofort von einer riesigen Besucherschar auf der Seite heimgesucht wurde, so dass momentan immer noch Serverprobleme bestehen.
Der Zugang zur Edition ist zwar "free as in beer", also kostenlos, aber die Edition ist nicht "free as in speech", also nicht frei von allen Editionsrechten oder unter freier Lizenz veröffentlicht. Das etwas sonderbare "I agree to use this web site only for personal study and not to make copies except for my personal use under „Fair Use“ principles of Copyright law as defined in this license agreement." wird mich jedenfalls nicht davon abhalten, die Stücke nicht nur zu "studieren", sondern sie auch zu spielen.
Einem Paukenschlag gleich kommt daher die Nachricht der Internationalen Stiftung Mozarteum in Salzburg: Im Mozart-Jahr 2006 wurden dem Verlag Bärenreiter die Online-Rechte an der maßgeblichen wissenschaftlichen Edition für $ 400.000 abgekauft (gestiftet vom Packard Humanities Institute aus Los Altos, Kalifornien). Und die komplette Edition der Neuen Mozart-Ausgabe steht ab sofort kostenlos und dauerhaft unter dme.mozarteum.at zur Verfügung!
Eine fabelhafte Bereicherung der frei verfügbaren Musik im Internet, die auch sofort von einer riesigen Besucherschar auf der Seite heimgesucht wurde, so dass momentan immer noch Serverprobleme bestehen.
Der Zugang zur Edition ist zwar "free as in beer", also kostenlos, aber die Edition ist nicht "free as in speech", also nicht frei von allen Editionsrechten oder unter freier Lizenz veröffentlicht. Das etwas sonderbare "I agree to use this web site only for personal study and not to make copies except for my personal use under „Fair Use“ principles of Copyright law as defined in this license agreement." wird mich jedenfalls nicht davon abhalten, die Stücke nicht nur zu "studieren", sondern sie auch zu spielen.
Ladislaus - am Donnerstag, 14. Dezember 2006, 09:46 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
1784 wurde von Markgraf Karl Friedrich in Karlsruhe die Akademie eingerichtet, "um die zum Fidei-Commis-Vermögen der Regentenfamilie gehörigen Kunstschätze zum Gemeingut für seine Untertanen zu machen, um Kunstbildung zu verbreiten und zu erhöhen" (zitiert nach Michael Maaß in: 150 Jahre Antikensammlungen in Karlsruhe 1838-1988, KA 1988, S. 35).
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Hermann Neu kommentiert in der Eßlinger Zeitung zurecht:
Der Konflikt hatte sich schon vergangene Woche angebahnt: So leicht wird es nicht, einen Untersuchungsausschuss des Landtags zu den badischen Handschriften einzusetzen. Nun haben die Fraktionen von CDU und FDP den Plan der SPD vorerst ausgebremst. Absehbar muss der Staatsgerichtshof entscheiden. Das wird dauern - mutmaßlich so lange, dass das Thema von minderer Aktualität ist.
Ob Union und Liberale mit ihrem Muskelspiel der politischen Kultur einen Gefallen erweisen, ist fraglich. Immerhin wird durch die Hintertür ein wichtiges Element parlamentarischer Macht und des Minderheitenschutzes ausgehebelt. Wenn es auf dem Papier möglich ist, dass 25 Prozent der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss durchsetzen, dann sollten die anderen Fraktionen dieses Recht nicht widerlegen können. Diese Regel muss grundsätzlich gelten.
Es muss erlaubt sein, ein eklatantes Versagen der Exekutive auch dann aufzuklären, wenn die ungeheuerlichen Pläne, um die es geht, gerade noch verhindert werden konnten. Aufgeklärt werden sollte das Handeln vor dem Kabinettsbeschluss, der an die Öffentlichkeit kam und eine fertige Vereinbarung voraussetzte.
Dass die Presse einen Fall aufgreift, erübrigt keineswegs eine parlamentarische Untersuchung, der wesentlich schärfere Instrumente der Wahrheitsfindung zu Gebote stehen als der Presse. Die Presse und auch die Landtagsabgeordneten werden nach längerem Warten auf ihre Anfragen von den Ministerien mit nichtssagenden oder nutzlosen Antworten abgespeist. Ein Untersuchungsausschuss hätte Zeugen anhören können.
Devise des Landes ist Vertuschen und Verschleiern. Heute gilt nichts anderes als bei der Gründung der Karlsruher Kunsthalle vor über 160 Jahren, als kritische Fragen des Abgeordneten Welcker nach der staatsrechtlichen Stellung der Kunsthalle der Staatsminister von Blittersdorf mit dem Hinweis auf die Pflicht der Diskretion nicht beantwortet wurden (150 Jahre Antikensammlungen in Karlsruhe 1838-1988, S. 36).
Mir wurden die den Landtagsfraktionen zugeleiteten Gutachten verweigert, da man nur die vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten herausgeben könne, ich nach eigenen Angaben Wax/Würtenberger aber bereits zur Verfügung hätte. Dass auch zwei weitere Gutachten vom Land finanziert wurden und dass es nicht angeht, die Fraktionen (ohne Auflagen) zu beliefern, nicht aber die Presse - das spricht für sich. Aber keine Sorge: mir liegen die Gutachten, die den Fraktionen übergeben wurden, vor. Das Wissenschaftsministerium kündigte an, die Stellungnahme der nun beauftragten Kommission (deren Mitglieder nicht mehr mit der Presse sprechen dürfen) werde dereinst ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Bis dahin ist genügend politisches Gras über die Affäre gewachsen und das land kann seine stümperhafte Kulturgut-Politik, die schon in Fall Donaueschingen katastrophale Ausmaße angenommen hatte, fortsetzen ...
Der Konflikt hatte sich schon vergangene Woche angebahnt: So leicht wird es nicht, einen Untersuchungsausschuss des Landtags zu den badischen Handschriften einzusetzen. Nun haben die Fraktionen von CDU und FDP den Plan der SPD vorerst ausgebremst. Absehbar muss der Staatsgerichtshof entscheiden. Das wird dauern - mutmaßlich so lange, dass das Thema von minderer Aktualität ist.
Ob Union und Liberale mit ihrem Muskelspiel der politischen Kultur einen Gefallen erweisen, ist fraglich. Immerhin wird durch die Hintertür ein wichtiges Element parlamentarischer Macht und des Minderheitenschutzes ausgehebelt. Wenn es auf dem Papier möglich ist, dass 25 Prozent der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss durchsetzen, dann sollten die anderen Fraktionen dieses Recht nicht widerlegen können. Diese Regel muss grundsätzlich gelten.
Es muss erlaubt sein, ein eklatantes Versagen der Exekutive auch dann aufzuklären, wenn die ungeheuerlichen Pläne, um die es geht, gerade noch verhindert werden konnten. Aufgeklärt werden sollte das Handeln vor dem Kabinettsbeschluss, der an die Öffentlichkeit kam und eine fertige Vereinbarung voraussetzte.
Dass die Presse einen Fall aufgreift, erübrigt keineswegs eine parlamentarische Untersuchung, der wesentlich schärfere Instrumente der Wahrheitsfindung zu Gebote stehen als der Presse. Die Presse und auch die Landtagsabgeordneten werden nach längerem Warten auf ihre Anfragen von den Ministerien mit nichtssagenden oder nutzlosen Antworten abgespeist. Ein Untersuchungsausschuss hätte Zeugen anhören können.
Devise des Landes ist Vertuschen und Verschleiern. Heute gilt nichts anderes als bei der Gründung der Karlsruher Kunsthalle vor über 160 Jahren, als kritische Fragen des Abgeordneten Welcker nach der staatsrechtlichen Stellung der Kunsthalle der Staatsminister von Blittersdorf mit dem Hinweis auf die Pflicht der Diskretion nicht beantwortet wurden (150 Jahre Antikensammlungen in Karlsruhe 1838-1988, S. 36).
Mir wurden die den Landtagsfraktionen zugeleiteten Gutachten verweigert, da man nur die vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten herausgeben könne, ich nach eigenen Angaben Wax/Würtenberger aber bereits zur Verfügung hätte. Dass auch zwei weitere Gutachten vom Land finanziert wurden und dass es nicht angeht, die Fraktionen (ohne Auflagen) zu beliefern, nicht aber die Presse - das spricht für sich. Aber keine Sorge: mir liegen die Gutachten, die den Fraktionen übergeben wurden, vor. Das Wissenschaftsministerium kündigte an, die Stellungnahme der nun beauftragten Kommission (deren Mitglieder nicht mehr mit der Presse sprechen dürfen) werde dereinst ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Bis dahin ist genügend politisches Gras über die Affäre gewachsen und das land kann seine stümperhafte Kulturgut-Politik, die schon in Fall Donaueschingen katastrophale Ausmaße angenommen hatte, fortsetzen ...
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Ein nach wie vor großartiges und bewunderungswürdiges Werk digitalisiert von der UB Freiburg:
Bd. 1
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255682239
Bd. 2
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255683375
Bd. 3 (1856, Spätmittelalter)
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255684142
Bd. 4
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255684711
Bd. 1
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255682239
Bd. 2
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255683375
Bd. 3 (1856, Spätmittelalter)
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255684142
Bd. 4
http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255684711
KlausGraf - am Donnerstag, 14. Dezember 2006, 05:11 - Rubrik: Landesgeschichte
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“The Records Manager,” the resurrected newsletter of the Society of American Archivists Records Management Roundtable, is now available at
http://archives.syr.edu/saarmrt/TRM1106.pdf
http://archives.syr.edu/saarmrt/TRM1106.pdf
KlausGraf - am Mittwoch, 13. Dezember 2006, 17:30 - Rubrik: English Corner
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Hatten wir das schon?
Bernd Dolle-Weinkauff: Vom Kuriositätenkabinett zur wissenschaftlichen Sammlung. Das Comic-Archiv des Instituts für Jugendbuchforschung der Goethe-Universität Frankfurt/Main (PDF). In: IMPRIMATUR Jahrbuch für Bücherfreunde 2005.
Bernd Dolle-Weinkauff: Vom Kuriositätenkabinett zur wissenschaftlichen Sammlung. Das Comic-Archiv des Instituts für Jugendbuchforschung der Goethe-Universität Frankfurt/Main (PDF). In: IMPRIMATUR Jahrbuch für Bücherfreunde 2005.
Ladislaus - am Mittwoch, 13. Dezember 2006, 11:22 - Rubrik: Literaturarchive
- Klaus Garber: Das alte Buch im alten Europa. Auf Spurensuche in den Schatzhäusern des alten Kontinents. Fink, München 2005, ISBN 3-7705-3234-1
Rezension auf IASL, Rezension der NZZ, Rezension bei bibliophilie.de - Findbücher zu den Beständen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 1825-1945 und 1945-1990. Bearb. von Hans-Christian Herrmann unter Mitw. von Antje Brekle u. Birgit Giese sowie unter Verwendung von Vorarbeiten von Gertraude Gebauer, Manfred Unger u. Martina Wiemers. (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, Reihe D: Digitale Veröffentlichungen 1). Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2005, ISBN 3-89812-321-9 (CD-ROM)
Rezension auf IASL
Ladislaus - am Mittwoch, 13. Dezember 2006, 10:44 - Rubrik: Miscellanea
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http://www.lrz-muenchen.de/~GML/abstracts/diss-2004.htm
Abstract der Dissertation
"Die Erbschaft des Königs Otto von Bayern
Höfische Politik und Wittelsbacher Vermögensrechte 1916 bis 1923"
von Cajetan von Aretin
Erschienen 2006 in der Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Bd. 149 (XXVIII, 408 S., Abb.)
ISBN 3-406-10745-1
Die Erbschaft König Otto I. von Bayern bietet die Geschichte eines ungewöhnlichen Erbfalls. Merkwürdig daran waren die Probleme und die Lösungsansätze zur Nachlaßregelung, die als politischer Kriminalfall begannen und als Verfassungskonflikt endeten. Zugleich gewährt der Erbfall einen Einblick in die wirtschaftliche, soziale und machtpolitische Stellung der Wittelsbacher und König Ludwig III. gegenüber dem Hof und der Staatsverwaltung am Ende der Monarchie.
König Otto starb 1916 und hinterließ weder Nachkommen noch Testament. Seine Erben waren König Ludwig III. sowie die Prinzen Leopold, Ludwig Ferdinand, Alfons und Heinrich. Der Nachlaß war 30 Mio. Mark wert: 19 Mio. in Wertpapieren, 5 Mio. in Mobiliar und 6 Mio. in 2.350 ha Immobilien, darunter Fürstenried, das Gärtnertheater und vor allem alle Königsschlösser. Dies enorme Vermögen setzten nicht die Erben auseinander, sondern die Spitzen der Staats- und Hofverwaltung, darunter Justizminister von Thelemann, Finanzminister von Breunig und Obersthofmeister von Leonrod. Diese „beteiligten Stellen“ bestimmten bis 1918 die Erbregelung.
Diese Aufgabe war auf den ersten Blick einfach, denn das Erbrecht gebot eine Erbteilung, nach der je ein Sechstel an Ludwig III., Leopold und Heinrich fließen sollte, sowie je ein Viertel an Ludwig Ferdinand und Alfons. Da der König steuerfrei war, die Prinzen aber steuerpflichtig, drohte ein Drittel der Erbmasse an das Reich zu fallen. Die beteiligten Stellen standen vor dem Problem, einen wesentlichen Teil des bayerischen Königsvermögens vor dem Zugriff des Fiskus zu retten. Daneben war es Ziel, dem König einen höheren Anteil am Erbe zu verschaffen, als dies die Normen des zivilen Erbrechts vorsahen.
Zu diesem Zweck versuchten die beteiligten Stellen, aus dem Nachlaß ein Fideikommiß in der Hand des Königs zu gründen. Doch der erste Ansatz scheiterte im Dezember 1916 an internen Querelen der Ministerien, der zweite Versuch im Juli 1917 an Rechtsmängeln des Entwurfs. Als die erbberechtigten Prinzen darauf bestanden, das Erbe zu verteilen, versuchten die beteiligten Stellen, möglichst viele Teile des Nachlasses für den König von der Erbteilung auszuschließen. Mit trügerischen Angaben zur Rechtslage des Personals und zur Wirtschaftlichkeit der Immobilien gelang es, die Prinzen zu überreden, zwei Fonds zu gründen, mit denen sie auf 6,5 Mio. M des Kapitals verzichteten. Weiter bewegte man sie zu der Vereinbarung, 80 % des Mobiliars von 4 Mio. M an das Schicksal der Nachlaßimmobilien zu knüpfen.
Der Versuch, dieses Drittel der Erbmasse dem Nachlaß zu entziehen, scheiterte jedoch an einem unvorhergesehenen Problem: Um die Güter von der Erbmasse zu trennen, bemühten die beteiligten Stellen Titel III § 1 II der Verfassung von 1818, eine Norm, die auf den Erbfall nicht zutraf, aber für Grundstücke aus Wittelsbacher Nachlässen eine Sonderrechtsnachfolge vorsah. Die Bestimmung war unklar und noch nie angewandt worden. Gerade dieser Zweifel aber schien es zu ermöglichen, die Werte in das „zivillistische Staatsgut“ zu ziehen, also zu dem Staatsgut, das dem König zur Verfügung stand. Da sich die vermutete Rechtsfolge in der Praxis als juristisch unhaltbar erwies, waren die „beteiligten Stellen“ genötigt, sie in ihrer Aussage erstmals zu ergründen. Dabei zeigte sich ein Verfassungsdefekt, der den Begriff „Staatsgut“ in Frage stellte und damit in Zweifel zog, ob die Verfassung 1818 einen Staat neben der Person des Königs begründet hatte. Dieser Zweifel am Staatsverständnis führte in der „Liegenschaftenfrage“ zu einem dogmatischen Rechtsstreit, der unlösbar war und bis 1918 offen blieb. Dennoch erhielt der König im Ergebnis zwei Drittel des Nachlasses, also das Vierfache seines Erbteils; zwei Neuntel gingen an die übrigen Erben und nur ein Neuntel an den Fiskus.
Nach der Revolution wurde der Erbfall exemplarisch für die Schwierigkeiten der Fürstenabfindung in Bayern, die sich an dem alten Begriff „Staatsgut“ orientierte. Die ungelöste „Liegenschaftenfrage“ setzte sich daher fort bei der Neubehandlung des Erbfalls im Rahmen der Wittelsbacher Fürstenabfindung 1918 bis 1923. Zwar wurden dabei die Unstimmigkeiten der ersten Regelung entdeckt, doch den alten Beteiligten gelang es, die Enthüllung zu verhindern. Bei der endgültigen Auseinandersetzung der Erbschaft wurden die beiden Kapitalfonds wieder aufgelöst und auf die Erben verteilt. Die Liegenschaften jedoch kamen als Erfolg der alten Nachlaßbehandlung nicht an die Erben, sondern wesentlich an die neu gegründete Familienstiftung „Wittelsbacher Ausgleichsfonds“. Die Königsschlösser gingen an den Staat.
Die Geschichte der Ottonischen Erbregelung gewährt Einblicke in das Macht- und Rechtsgefüge in Bayern zwischen König, Hof, Staatsregierung und Wittelsbacher Prinzen. Dabei zeigt sich noch unmittelbar vor der Revolution eine starke Stellung des Königs, der über die Erbansprüche der Prinzen hinweggehen konnte und das Handeln der Minister soweit dirigierte, daß sie sich auch für irreguläre Zwecke vereinnahmen ließen. Die königliche Macht fand dort ihre Grenze, wo sie in Konflikt geriet mit dem modernen Verfassungsstaat. Das in Titel III § 1 der Verfassung von 1818 sichtbar gewordene Verfassungsversäumnis ließ das bis dahin als definiert erscheinende Verhältnis zwischen König und Staat wieder als rechtlich offen erscheinen und nötigte die Beteiligten dazu, ihre Loyalität zu König und Staat zu hinterfragen. Die Minister sahen sich dabei dem Verfassungsstaat verbunden, doch die Macht des Königs war stark genug, um eine weitere Reduzierung seiner Stellung zu verhindern. Obwohl die Revolution den unentschiedenen Machtkonflikt beendete, blieb der Verfassungsstreit als Kernproblem der Fürstenabfindung bestehen und wurde in dem 1923 getroffenen Gesamtvergleich erneut umgangen. Er ist bis heute ungeklärt.
Siehe auch:
Gerhard Immler, Abfindung der Wittelsbacher nach 1918, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44496 (21.11.2006)
Rechtsanwalt Aretin konnte umfangreiches, der Forschung sonst nicht zugängliches Schriftgut insbesondere des Wittelsbacher Ausgleichsfonds benutzen, und er hat dieses Vertrauen nicht enttäuscht, ergreift er doch einseitig Partei für die Familie. Wahrer Adel hält eben zusammen.
Diese Arbeit hat gleichwohl Pflichtlektüre zu sein für jeden, der den Streit um die Ansprüche des Hauses Baden aus juristischer Warte bewertet. Es trifft nicht zu, was wiederholt in der Diskussion angemerkt wurde, dass man in Bayern (anders als in Baden) einen klaren Schnitt gezogen habe.
Der Wittelsbacher Ausgleichfonds, eine Familienstiftung des öffentlichen Rechts, "schaffte die monarchische Rechtslage über die königlichen Vermögensrechte und Hausgesetze nicht ab, sondern konservierte sie". Durch den Verweis auf die Geltung der vor dem 8.11.1918 maßgebenden Bestimmungen blieben u.a. das Zivilliste-Gesetz von 1834 und das Königliche Familienstatut von 1819 "weiter geltendes Recht" (Aretin, S. 243).
Abstract der Dissertation
"Die Erbschaft des Königs Otto von Bayern
Höfische Politik und Wittelsbacher Vermögensrechte 1916 bis 1923"
von Cajetan von Aretin
Erschienen 2006 in der Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte Bd. 149 (XXVIII, 408 S., Abb.)
ISBN 3-406-10745-1
Die Erbschaft König Otto I. von Bayern bietet die Geschichte eines ungewöhnlichen Erbfalls. Merkwürdig daran waren die Probleme und die Lösungsansätze zur Nachlaßregelung, die als politischer Kriminalfall begannen und als Verfassungskonflikt endeten. Zugleich gewährt der Erbfall einen Einblick in die wirtschaftliche, soziale und machtpolitische Stellung der Wittelsbacher und König Ludwig III. gegenüber dem Hof und der Staatsverwaltung am Ende der Monarchie.
König Otto starb 1916 und hinterließ weder Nachkommen noch Testament. Seine Erben waren König Ludwig III. sowie die Prinzen Leopold, Ludwig Ferdinand, Alfons und Heinrich. Der Nachlaß war 30 Mio. Mark wert: 19 Mio. in Wertpapieren, 5 Mio. in Mobiliar und 6 Mio. in 2.350 ha Immobilien, darunter Fürstenried, das Gärtnertheater und vor allem alle Königsschlösser. Dies enorme Vermögen setzten nicht die Erben auseinander, sondern die Spitzen der Staats- und Hofverwaltung, darunter Justizminister von Thelemann, Finanzminister von Breunig und Obersthofmeister von Leonrod. Diese „beteiligten Stellen“ bestimmten bis 1918 die Erbregelung.
Diese Aufgabe war auf den ersten Blick einfach, denn das Erbrecht gebot eine Erbteilung, nach der je ein Sechstel an Ludwig III., Leopold und Heinrich fließen sollte, sowie je ein Viertel an Ludwig Ferdinand und Alfons. Da der König steuerfrei war, die Prinzen aber steuerpflichtig, drohte ein Drittel der Erbmasse an das Reich zu fallen. Die beteiligten Stellen standen vor dem Problem, einen wesentlichen Teil des bayerischen Königsvermögens vor dem Zugriff des Fiskus zu retten. Daneben war es Ziel, dem König einen höheren Anteil am Erbe zu verschaffen, als dies die Normen des zivilen Erbrechts vorsahen.
Zu diesem Zweck versuchten die beteiligten Stellen, aus dem Nachlaß ein Fideikommiß in der Hand des Königs zu gründen. Doch der erste Ansatz scheiterte im Dezember 1916 an internen Querelen der Ministerien, der zweite Versuch im Juli 1917 an Rechtsmängeln des Entwurfs. Als die erbberechtigten Prinzen darauf bestanden, das Erbe zu verteilen, versuchten die beteiligten Stellen, möglichst viele Teile des Nachlasses für den König von der Erbteilung auszuschließen. Mit trügerischen Angaben zur Rechtslage des Personals und zur Wirtschaftlichkeit der Immobilien gelang es, die Prinzen zu überreden, zwei Fonds zu gründen, mit denen sie auf 6,5 Mio. M des Kapitals verzichteten. Weiter bewegte man sie zu der Vereinbarung, 80 % des Mobiliars von 4 Mio. M an das Schicksal der Nachlaßimmobilien zu knüpfen.
Der Versuch, dieses Drittel der Erbmasse dem Nachlaß zu entziehen, scheiterte jedoch an einem unvorhergesehenen Problem: Um die Güter von der Erbmasse zu trennen, bemühten die beteiligten Stellen Titel III § 1 II der Verfassung von 1818, eine Norm, die auf den Erbfall nicht zutraf, aber für Grundstücke aus Wittelsbacher Nachlässen eine Sonderrechtsnachfolge vorsah. Die Bestimmung war unklar und noch nie angewandt worden. Gerade dieser Zweifel aber schien es zu ermöglichen, die Werte in das „zivillistische Staatsgut“ zu ziehen, also zu dem Staatsgut, das dem König zur Verfügung stand. Da sich die vermutete Rechtsfolge in der Praxis als juristisch unhaltbar erwies, waren die „beteiligten Stellen“ genötigt, sie in ihrer Aussage erstmals zu ergründen. Dabei zeigte sich ein Verfassungsdefekt, der den Begriff „Staatsgut“ in Frage stellte und damit in Zweifel zog, ob die Verfassung 1818 einen Staat neben der Person des Königs begründet hatte. Dieser Zweifel am Staatsverständnis führte in der „Liegenschaftenfrage“ zu einem dogmatischen Rechtsstreit, der unlösbar war und bis 1918 offen blieb. Dennoch erhielt der König im Ergebnis zwei Drittel des Nachlasses, also das Vierfache seines Erbteils; zwei Neuntel gingen an die übrigen Erben und nur ein Neuntel an den Fiskus.
Nach der Revolution wurde der Erbfall exemplarisch für die Schwierigkeiten der Fürstenabfindung in Bayern, die sich an dem alten Begriff „Staatsgut“ orientierte. Die ungelöste „Liegenschaftenfrage“ setzte sich daher fort bei der Neubehandlung des Erbfalls im Rahmen der Wittelsbacher Fürstenabfindung 1918 bis 1923. Zwar wurden dabei die Unstimmigkeiten der ersten Regelung entdeckt, doch den alten Beteiligten gelang es, die Enthüllung zu verhindern. Bei der endgültigen Auseinandersetzung der Erbschaft wurden die beiden Kapitalfonds wieder aufgelöst und auf die Erben verteilt. Die Liegenschaften jedoch kamen als Erfolg der alten Nachlaßbehandlung nicht an die Erben, sondern wesentlich an die neu gegründete Familienstiftung „Wittelsbacher Ausgleichsfonds“. Die Königsschlösser gingen an den Staat.
Die Geschichte der Ottonischen Erbregelung gewährt Einblicke in das Macht- und Rechtsgefüge in Bayern zwischen König, Hof, Staatsregierung und Wittelsbacher Prinzen. Dabei zeigt sich noch unmittelbar vor der Revolution eine starke Stellung des Königs, der über die Erbansprüche der Prinzen hinweggehen konnte und das Handeln der Minister soweit dirigierte, daß sie sich auch für irreguläre Zwecke vereinnahmen ließen. Die königliche Macht fand dort ihre Grenze, wo sie in Konflikt geriet mit dem modernen Verfassungsstaat. Das in Titel III § 1 der Verfassung von 1818 sichtbar gewordene Verfassungsversäumnis ließ das bis dahin als definiert erscheinende Verhältnis zwischen König und Staat wieder als rechtlich offen erscheinen und nötigte die Beteiligten dazu, ihre Loyalität zu König und Staat zu hinterfragen. Die Minister sahen sich dabei dem Verfassungsstaat verbunden, doch die Macht des Königs war stark genug, um eine weitere Reduzierung seiner Stellung zu verhindern. Obwohl die Revolution den unentschiedenen Machtkonflikt beendete, blieb der Verfassungsstreit als Kernproblem der Fürstenabfindung bestehen und wurde in dem 1923 getroffenen Gesamtvergleich erneut umgangen. Er ist bis heute ungeklärt.
Siehe auch:
Gerhard Immler, Abfindung der Wittelsbacher nach 1918, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44496 (21.11.2006)
Rechtsanwalt Aretin konnte umfangreiches, der Forschung sonst nicht zugängliches Schriftgut insbesondere des Wittelsbacher Ausgleichsfonds benutzen, und er hat dieses Vertrauen nicht enttäuscht, ergreift er doch einseitig Partei für die Familie. Wahrer Adel hält eben zusammen.
Diese Arbeit hat gleichwohl Pflichtlektüre zu sein für jeden, der den Streit um die Ansprüche des Hauses Baden aus juristischer Warte bewertet. Es trifft nicht zu, was wiederholt in der Diskussion angemerkt wurde, dass man in Bayern (anders als in Baden) einen klaren Schnitt gezogen habe.
Der Wittelsbacher Ausgleichfonds, eine Familienstiftung des öffentlichen Rechts, "schaffte die monarchische Rechtslage über die königlichen Vermögensrechte und Hausgesetze nicht ab, sondern konservierte sie". Durch den Verweis auf die Geltung der vor dem 8.11.1918 maßgebenden Bestimmungen blieben u.a. das Zivilliste-Gesetz von 1834 und das Königliche Familienstatut von 1819 "weiter geltendes Recht" (Aretin, S. 243).
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Bei Ebay wird angeboten:
"Schulreden. Sammelband mit 64 Schulreden. Salzwedel u. a., 1725-1772 (ein zwischengebundener Einblattdruck von 1665). 4°. Prgt. d. Zt.
Die ersten 27 mit Druckort Salzwedel, weiterhin Berlin (3), Stettin (2), Flensburg (2), Stendal (8), Königsberg (8), Lüneburg (3), Magdeburg (3) u. a. 18 der Schriften in deutscher Sprache, ansonsten in Latein. Eine zeitgenössische Abschrift einer Salzwedler Schulschrift. - Umfangreicher, gut erhaltener Sammelband! "
600 Euro (sofort kaufen)
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Die ersten 27 mit Druckort Salzwedel, weiterhin Berlin (3), Stettin (2), Flensburg (2), Stendal (8), Königsberg (8), Lüneburg (3), Magdeburg (3) u. a. 18 der Schriften in deutscher Sprache, ansonsten in Latein. Eine zeitgenössische Abschrift einer Salzwedler Schulschrift. - Umfangreicher, gut erhaltener Sammelband! "
600 Euro (sofort kaufen)
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"As a profession, do archivists and records managers get the status and remuneration we deserve? We do seem to be well-respected by our colleagues, the public and academic researchers – but do we yet have the prerequisites that entitle us to call it a profession, on a par with that of doctors and solicitors?" - Mit solchen Fragen beschäftigt sich Margaret Crockett im Artikel "Continuing Professional Development: who needs it?", der in der jüngsten Ausgabe (pdf) der Zeitschrift Recordkeeping erschienen ist.
Quelle: http://library-mistress.blogspot.com/2006/12/berufsbild-archivarin.html
Quelle: http://library-mistress.blogspot.com/2006/12/berufsbild-archivarin.html
KlausGraf - am Dienstag, 12. Dezember 2006, 18:29 - Rubrik: Ausbildungsfragen
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Landtag von Baden-Württemberg, Pressemitteilung 084/2006, 12.12.06
Sondersitzung zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter
Stuttgart. Der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter ist rechtlich nicht zulässig. Diese Rechtsauffassung hat der Ständige Ausschuss des Landtags in einer Sondersitzung am heutigen Dienstag, 12. Dezember 2006, mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP/DVP eingenommen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, basiert die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses hauptsächlich auf verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach Untersuchungsausschüsse nur gestattet sind, wenn sich ihr Gegenstand auf eine so genannte Ex-Post-Kontrolle, also auf eine Überprüfung abgeschlossener Vorgänge bezieht. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, so Mack.
(...)
Der Ausschussvorsitzende führte vor allem „die in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung“ ins Feld, wonach die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraussetzt. Dieser Kernbereich, mit dem die Funktionsfähigkeit von Regierung und Verwaltung sichergestellt werden solle, umfasse einen auch von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich. „Einen solchen Handlungsspielraum muss man der Landesregierung auch im Zusammenhang mit dem Erwerb der badischen Kulturgüter zugestehen“, betonte Mack. Der von der SPD beantragte Ausschuss sei gegenwärtig unzulässig, weil er einen Informationszugriff auf die Vorbereitung von Vergleichsverhandlungen beanspruche, die ausschließlich in der Eigenverantwortlichkeit der Landesregierung stehen.
Über die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses wird der Landtag laut Mack voraussichtlich in der Plenarsitzung am kommenden Donnerstag, 14. Dezember 2006, befinden, und zwar mit einfacher Mehrheit.
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Pressemitt. v. 12.12.2006 (txt, pdf)
CDU verweigert Aufklärung im Kulturgüterskandal
Ute Vogt: „Mit vorgeschobenen rechtlichen Begründungen versucht die CDU das Minderheitenrecht auszuhebeln und so eine effiziente Aufklärung zu verhindern“
Mit scharfen Worten reagierte die SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt auf die Entscheidung von CDU und FDP im Ständigen Ausschuss, den von der SPD beantragten Untersuchungsausschuss zum Kulturgüterstreit für rechtlich unzulässig zu erklären. Dies sei nichts weiter als der Versuch, eine wirksame politische Aufklärung des Versagens der Landesregierung mit vorgeschobenen Rechtsgründen zu verhindern. Vogt wörtlich: „Die Angst der CDU vor einem Untersuchungsausschuss ist offenbar so groß, dass sie eine effiziente Aufklärung über einen Untersuchungsausschuss unter allen Umständen verhindern will. Dass sie aus diesem Grund auch nicht davor zurückschreckt, Hand an die verfassungsrechtlich verbrieften Minderheitenrechte der Opposition zu legen, ist ein Schlag gegen den Parlamentarismus und offenbart mangelndes Demokratieverständnis.“
Geradezu absurd sei die Behauptung des von der CDU beauftragten Gutachters, Professor Paul Kirchhof, wonach die öffentliche Kritik der Medien einen Untersuchungsausschuss erübrige. Wörtlich heißt es dazu in dem heute im Ständigen Ausschuss vorgelegten Gutachten: „Demokratie erschöpft sich nicht in der parlamentarischen Kontrolle, stützt sich vielmehr wesentlich auch auf die Kritik von Öffentlichkeit und Medien. Soweit hier öffentliche Kritik wirksam geworden ist, rechtfertigt diese demokratische Effizienz nicht eine parlamentarische Untersuchung, dürfte sie eher erübrigen.“
Vogt: „Nach dieser Auffassung wären Untersuchungsausschüsse künftig generell nicht mehr zulässig, soweit auch Medien über politische Skandale berichten. Anders als Medien können Untersuchungsausschüsse aber Zeugen vernehmen und unter Wahrheitspflicht stellen, wie vor Gericht. Genau dies will die CDU offenkundig verhindern.“
Die CDU-Fraktion müsse sich auch fragen lassen, warum sie sich nicht die gutachterliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu Eigen gemacht hat. In diesem seit gestern vorliegenden Gutachten werden deutliche Indizien dafür geliefert, dass der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss rechtlich zulässig ist.
Unter anderem heißt es in dem Gutachten der Landtagsverwaltung: „Im vorliegendem Fall kommt es also bei der Beurteilung darauf an, ob sich Verfahrensstufen abschichten lassen, die ihrerseits den Charakter in sich abgeschlossener Vorgänge tragen. Der Kabinettsbeschluss vom 9. Oktober 2006 könnte dafür ein Anhaltspunkt sein. Die Landesregierung hat nämlich im Anschluss daran ihre darin festgelegte Haltung dem Landtag und der Öffentlichkeit präsentiert. Soweit die Landesregierung von sich aus öffentlich ihre zwischenzeitliche Beschlusslage und ihre Verhandlungsziele dargelegt hat, würde sie sich in Widerspruch zu ihrem früheren eigenen Verhalten setzen, wenn sie jetzt unter Berufung auf den Grundsatz der Ex-Post-Kontrolle die Auskunft verweigern wollte.“ (Gutachten der Landtagsverwaltung Seite 6)
Vogt: „Die CDU und die Landesregierung haben wieder einmal ein ihnen genehmes Gutachten bestellt, weil die Stellungnahme der Landtagsverwaltung für eine Ablehnung des Untersuchungsausschusses nicht ausgereicht hat. Aus Angst vor Aufklärung sind der CDU offenbar alle Mittel recht, um einen Untersuchungsausschuss zu verhindern.“
Helmut Zorell
Pressesprecher
Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung Nr. 344/2006, 12.12.2006
Verbrieftes Recht der Opposition nicht ohne Not in Frage stellen
Trotz erheblicher Bedenken, ob ein Untersuchungsausschuss zum geplanten Verkauf Badischer Kulturgüter in der von der SPD angestrebten Form einen Sinn hat, unterstützen die Grünen im Landtag die Sozialdemokraten in ihrem Ansinnen.
Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen: "Das verbriefte Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss zu initiieren, sollte nicht ohne Not in Frage gestellt werden. Es ist schon bezeichnend, dass die CDU-Fraktion ein zweites juristisches Gutachten beim Heidelberger Profosser Paul Kirchhof in Auftrag gegeben hat, nur weil ihnen die Stellungnahme des juristischen Dienstes des Landtags nicht weit genug gegangen ist."
"Nichtsdestotrotz werden wir weiterhin versuchen, den Fall aufzuklären und insbesondere die Rolle der Zähringer-Stiftung zu untersuchen. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, uns die notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen und die notwendige Aufklärung nicht zu behindern", kündigte Walter an.
--
Es wird erwartet, dass der Antrag der SPD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aufgrund der gutachterlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses am kommenden Donnerstag im Plenum abgelehnt wird. Dagegen könnte die SPD-Fraktion nur vor dem Staatsgerichtshof klagen. Die Grünen waren zwar gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, votierten aber im Ständigen Ausschuss mit der SPD, um deren Recht als parlamentarische Minderheit zu verteidigen. Vgl. auch
swr.de, 12.12.2006, Untersuchungsausschuss zum Kunstverkauf fraglich
Sondersitzung zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter
Stuttgart. Der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss zum etwaigen Erwerb badischer Kulturgüter ist rechtlich nicht zulässig. Diese Rechtsauffassung hat der Ständige Ausschuss des Landtags in einer Sondersitzung am heutigen Dienstag, 12. Dezember 2006, mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP/DVP eingenommen. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mitteilte, basiert die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses hauptsächlich auf verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach Untersuchungsausschüsse nur gestattet sind, wenn sich ihr Gegenstand auf eine so genannte Ex-Post-Kontrolle, also auf eine Überprüfung abgeschlossener Vorgänge bezieht. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt, so Mack.
(...)
Der Ausschussvorsitzende führte vor allem „die in Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung“ ins Feld, wonach die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk notwendigerweise einen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung voraussetzt. Dieser Kernbereich, mit dem die Funktionsfähigkeit von Regierung und Verwaltung sichergestellt werden solle, umfasse einen auch von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich. „Einen solchen Handlungsspielraum muss man der Landesregierung auch im Zusammenhang mit dem Erwerb der badischen Kulturgüter zugestehen“, betonte Mack. Der von der SPD beantragte Ausschuss sei gegenwärtig unzulässig, weil er einen Informationszugriff auf die Vorbereitung von Vergleichsverhandlungen beanspruche, die ausschließlich in der Eigenverantwortlichkeit der Landesregierung stehen.
Über die gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses wird der Landtag laut Mack voraussichtlich in der Plenarsitzung am kommenden Donnerstag, 14. Dezember 2006, befinden, und zwar mit einfacher Mehrheit.
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Pressemitt. v. 12.12.2006 (txt, pdf)
CDU verweigert Aufklärung im Kulturgüterskandal
Ute Vogt: „Mit vorgeschobenen rechtlichen Begründungen versucht die CDU das Minderheitenrecht auszuhebeln und so eine effiziente Aufklärung zu verhindern“
Mit scharfen Worten reagierte die SPD-Fraktionsvorsitzende Ute Vogt auf die Entscheidung von CDU und FDP im Ständigen Ausschuss, den von der SPD beantragten Untersuchungsausschuss zum Kulturgüterstreit für rechtlich unzulässig zu erklären. Dies sei nichts weiter als der Versuch, eine wirksame politische Aufklärung des Versagens der Landesregierung mit vorgeschobenen Rechtsgründen zu verhindern. Vogt wörtlich: „Die Angst der CDU vor einem Untersuchungsausschuss ist offenbar so groß, dass sie eine effiziente Aufklärung über einen Untersuchungsausschuss unter allen Umständen verhindern will. Dass sie aus diesem Grund auch nicht davor zurückschreckt, Hand an die verfassungsrechtlich verbrieften Minderheitenrechte der Opposition zu legen, ist ein Schlag gegen den Parlamentarismus und offenbart mangelndes Demokratieverständnis.“
Geradezu absurd sei die Behauptung des von der CDU beauftragten Gutachters, Professor Paul Kirchhof, wonach die öffentliche Kritik der Medien einen Untersuchungsausschuss erübrige. Wörtlich heißt es dazu in dem heute im Ständigen Ausschuss vorgelegten Gutachten: „Demokratie erschöpft sich nicht in der parlamentarischen Kontrolle, stützt sich vielmehr wesentlich auch auf die Kritik von Öffentlichkeit und Medien. Soweit hier öffentliche Kritik wirksam geworden ist, rechtfertigt diese demokratische Effizienz nicht eine parlamentarische Untersuchung, dürfte sie eher erübrigen.“
Vogt: „Nach dieser Auffassung wären Untersuchungsausschüsse künftig generell nicht mehr zulässig, soweit auch Medien über politische Skandale berichten. Anders als Medien können Untersuchungsausschüsse aber Zeugen vernehmen und unter Wahrheitspflicht stellen, wie vor Gericht. Genau dies will die CDU offenkundig verhindern.“
Die CDU-Fraktion müsse sich auch fragen lassen, warum sie sich nicht die gutachterliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu Eigen gemacht hat. In diesem seit gestern vorliegenden Gutachten werden deutliche Indizien dafür geliefert, dass der von der SPD beantragte Untersuchungsausschuss rechtlich zulässig ist.
Unter anderem heißt es in dem Gutachten der Landtagsverwaltung: „Im vorliegendem Fall kommt es also bei der Beurteilung darauf an, ob sich Verfahrensstufen abschichten lassen, die ihrerseits den Charakter in sich abgeschlossener Vorgänge tragen. Der Kabinettsbeschluss vom 9. Oktober 2006 könnte dafür ein Anhaltspunkt sein. Die Landesregierung hat nämlich im Anschluss daran ihre darin festgelegte Haltung dem Landtag und der Öffentlichkeit präsentiert. Soweit die Landesregierung von sich aus öffentlich ihre zwischenzeitliche Beschlusslage und ihre Verhandlungsziele dargelegt hat, würde sie sich in Widerspruch zu ihrem früheren eigenen Verhalten setzen, wenn sie jetzt unter Berufung auf den Grundsatz der Ex-Post-Kontrolle die Auskunft verweigern wollte.“ (Gutachten der Landtagsverwaltung Seite 6)
Vogt: „Die CDU und die Landesregierung haben wieder einmal ein ihnen genehmes Gutachten bestellt, weil die Stellungnahme der Landtagsverwaltung für eine Ablehnung des Untersuchungsausschusses nicht ausgereicht hat. Aus Angst vor Aufklärung sind der CDU offenbar alle Mittel recht, um einen Untersuchungsausschuss zu verhindern.“
Helmut Zorell
Pressesprecher
Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
Pressemitteilung Nr. 344/2006, 12.12.2006
Verbrieftes Recht der Opposition nicht ohne Not in Frage stellen
Trotz erheblicher Bedenken, ob ein Untersuchungsausschuss zum geplanten Verkauf Badischer Kulturgüter in der von der SPD angestrebten Form einen Sinn hat, unterstützen die Grünen im Landtag die Sozialdemokraten in ihrem Ansinnen.
Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen: "Das verbriefte Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss zu initiieren, sollte nicht ohne Not in Frage gestellt werden. Es ist schon bezeichnend, dass die CDU-Fraktion ein zweites juristisches Gutachten beim Heidelberger Profosser Paul Kirchhof in Auftrag gegeben hat, nur weil ihnen die Stellungnahme des juristischen Dienstes des Landtags nicht weit genug gegangen ist."
"Nichtsdestotrotz werden wir weiterhin versuchen, den Fall aufzuklären und insbesondere die Rolle der Zähringer-Stiftung zu untersuchen. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, uns die notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen und die notwendige Aufklärung nicht zu behindern", kündigte Walter an.
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Es wird erwartet, dass der Antrag der SPD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aufgrund der gutachterlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses am kommenden Donnerstag im Plenum abgelehnt wird. Dagegen könnte die SPD-Fraktion nur vor dem Staatsgerichtshof klagen. Die Grünen waren zwar gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, votierten aber im Ständigen Ausschuss mit der SPD, um deren Recht als parlamentarische Minderheit zu verteidigen. Vgl. auch
swr.de, 12.12.2006, Untersuchungsausschuss zum Kunstverkauf fraglich
BCK - am Dienstag, 12. Dezember 2006, 17:22 - Rubrik: Kulturgut
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Pressemitteilung 8.12.2006 (auch als pdf)
Preisträger des puk-Journalistenpreises 2006 wurden ausgewählt
Berlin, den 08.12.2006. Heute hat die Jury des puk-Journalistenpreises die Preisträger für den puk-Preis 2006 ausgewählt. Der puk-Journalistenpreis wird von politik und kultur (puk), der Zeitung des Deutschen Kulturrates, vergeben. Mit dem puk-Journalistenpreis wird die allgemeinverständliche Vermittlung kulturpolitischer Themen ausgezeichnet. Laut den Ausschreibungsbedingungen werden einzelne Beiträge oder auch Themenschwerpunkte ausgezeichnet. Alle Medien, d.h. sowohl Print- als auch Hörfunk-, Fernseh- und Internetbeiträge sind zugelassen. Das Erscheinungsdatum bzw. der Sendetermin musste zwischen dem 01.10.2005 und dem 30.10.2006 liegen.
Von der Jury wurden ausgewählt:
Wilfried Mommert (dpa-Redakteur) ...
Tamara Tischendorf (freie Hörfunkjournalistin) ...
Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für die Beiträge zum Streit um den Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek. Die Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat mit der Berichterstattung um den Verkauf der Badischen Handschriften in eine aktuelle kulturpolitische Debatte eingegriffen. Sie hat gründlich recherchiert und Sachverhalte zu Tage gefördert, die die kulturpolitische Diskussion nachhaltig beeinflusst haben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von politik und kultur, Olaf Zimmermann, sagte: „Kulturpolitik führt im Feuilleton immer weniger ein Schattendasein. Die Preisträger des puk-Journalistenpreises zeigen mit ihren Arbeiten, dass Kulturpolitik spannend aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt werden kann. Kulturpolitikjournalismus hat Einfluss auf die Kulturpolitik und ist daher in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen.“
Die Vergabe des puk-Journalistenpreises findet am 27. Januar 2007 im Rahmen eines von DeutschlandRadio Kultur Konzertes des Festivals Ultraschall im Radialsystem Berlin statt. Die Laudatio hält Gitta Connemann, Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags. (...)
Herzlichen Glückwunsch!
Preisträger des puk-Journalistenpreises 2006 wurden ausgewählt
Berlin, den 08.12.2006. Heute hat die Jury des puk-Journalistenpreises die Preisträger für den puk-Preis 2006 ausgewählt. Der puk-Journalistenpreis wird von politik und kultur (puk), der Zeitung des Deutschen Kulturrates, vergeben. Mit dem puk-Journalistenpreis wird die allgemeinverständliche Vermittlung kulturpolitischer Themen ausgezeichnet. Laut den Ausschreibungsbedingungen werden einzelne Beiträge oder auch Themenschwerpunkte ausgezeichnet. Alle Medien, d.h. sowohl Print- als auch Hörfunk-, Fernseh- und Internetbeiträge sind zugelassen. Das Erscheinungsdatum bzw. der Sendetermin musste zwischen dem 01.10.2005 und dem 30.10.2006 liegen.
Von der Jury wurden ausgewählt:
Wilfried Mommert (dpa-Redakteur) ...
Tamara Tischendorf (freie Hörfunkjournalistin) ...
Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für die Beiträge zum Streit um den Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek. Die Feuilletonredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat mit der Berichterstattung um den Verkauf der Badischen Handschriften in eine aktuelle kulturpolitische Debatte eingegriffen. Sie hat gründlich recherchiert und Sachverhalte zu Tage gefördert, die die kulturpolitische Diskussion nachhaltig beeinflusst haben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Herausgeber von politik und kultur, Olaf Zimmermann, sagte: „Kulturpolitik führt im Feuilleton immer weniger ein Schattendasein. Die Preisträger des puk-Journalistenpreises zeigen mit ihren Arbeiten, dass Kulturpolitik spannend aufbereitet und allgemein verständlich dargestellt werden kann. Kulturpolitikjournalismus hat Einfluss auf die Kulturpolitik und ist daher in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen.“
Die Vergabe des puk-Journalistenpreises findet am 27. Januar 2007 im Rahmen eines von DeutschlandRadio Kultur Konzertes des Festivals Ultraschall im Radialsystem Berlin statt. Die Laudatio hält Gitta Connemann, Vorsitzende der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags. (...)
Herzlichen Glückwunsch!
BCK - am Dienstag, 12. Dezember 2006, 08:10 - Rubrik: Kulturgut
Pressemitteilung Landesvereinigung Baden in Europa 6.12.2006 (pdf)
Kulturausverkauf vom Tisch?. Landesvereinigung Baden in Europa übergab mehr als 20000 Unterschriften.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus aller Welt haben sich in die Unterschriftenlisten eingetragen, mit der die Landesvereinigung Baden in Europa e.V. gegen den Ausverkauf badischen Kulturguts protestiert hat. Insgesamt 20210 Unterschriften konnten der Vorsitzende der Landesvereinigung, Prof. Robert Mürb, seine Stellvertreterin, die ehemalige Karlsruher Regierungspräsidentin Gerlinde Hämmerle, sowie weitere Mitglieder der Landesvereinigung am Mittwoch im Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart übergeben. Die besonderen Nikolausgeschenke, zwei gelbe Pakete mit roten Schleifen, nahmen Landtagspräsident Peter Straub und Wissenschaftsminister Peter Frankenberg entgegen. Interessierte Beobachter waren sieben Landtagsabgeordnete aus allen Parteien, darunter die Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt (SPD) und Dr. Ulrich Noll (FDP).
Mürb betonte bei der Übergabe, dass sehr viele Unterzeichner Unverständnis für das Verhalten der Landesregierung wie des Hauses Baden geäußert hätten. Der Staat, so der Tenor der Kommentare, sei dazu verpflichtet, Kulturgut zu bewahren. Der Vorsitzende erinnerte daran, dass der Freistaat Baden im Jahr 1930, also mitten in der Weltwirtschaftskrise, dem markgräflichen Haus für die damals enorme Summe von vier Millionen Mark Kulturgüter abgekauft habe, statt sie dem Verkauf Preis zu geben. Er appellierte an den Landtag und die Landesregierung, diesem Beispiel zu folgen, falls es überhaupt noch Kulturgüter gebe, die dem Land nicht ohnehin schon gehörten. Und er forderte das Land dazu auf, das Kloster Salem in seine Obhut zu übernehmen.
Landtagspräsident Straub dankte ausdrücklich für das bürgerschaftliche Engagement der Landesvereinigung und der unterzeichnenden Bürger. Er freue sich, dass in dieser Aktion die Demokratie lebe. Wissenschaftsminister Frankenberg schloss sich dem an und meinte, dass ein Weg gefunden werde, der den Vorschlägen der Landesvereinigung weitgehend entsprechend werde. Jetzt würde in aller Ruhe und ohne Zeitdruck von einer Kommission, die er eingesetzt und die bereits getagt habe, der gesamte Fragenkomplex untersucht. Frankenberg bestätigte die Forderung der Landesvereinigung auf Erhalt des gesamten Kulturguts, einschließlich des Klosters Salem. Robert Mürb: „Damit scheint der Ausverkauf vom Tisch zu sein.“ Ob dies tatsächlich zutrifft wollen die Aktiven der Landesvereinigung aber auch in den nächsten Wochen und Monaten sehr kritisch verfolgen.
Kulturausverkauf vom Tisch?. Landesvereinigung Baden in Europa übergab mehr als 20000 Unterschriften.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus aller Welt haben sich in die Unterschriftenlisten eingetragen, mit der die Landesvereinigung Baden in Europa e.V. gegen den Ausverkauf badischen Kulturguts protestiert hat. Insgesamt 20210 Unterschriften konnten der Vorsitzende der Landesvereinigung, Prof. Robert Mürb, seine Stellvertreterin, die ehemalige Karlsruher Regierungspräsidentin Gerlinde Hämmerle, sowie weitere Mitglieder der Landesvereinigung am Mittwoch im Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart übergeben. Die besonderen Nikolausgeschenke, zwei gelbe Pakete mit roten Schleifen, nahmen Landtagspräsident Peter Straub und Wissenschaftsminister Peter Frankenberg entgegen. Interessierte Beobachter waren sieben Landtagsabgeordnete aus allen Parteien, darunter die Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt (SPD) und Dr. Ulrich Noll (FDP).
Mürb betonte bei der Übergabe, dass sehr viele Unterzeichner Unverständnis für das Verhalten der Landesregierung wie des Hauses Baden geäußert hätten. Der Staat, so der Tenor der Kommentare, sei dazu verpflichtet, Kulturgut zu bewahren. Der Vorsitzende erinnerte daran, dass der Freistaat Baden im Jahr 1930, also mitten in der Weltwirtschaftskrise, dem markgräflichen Haus für die damals enorme Summe von vier Millionen Mark Kulturgüter abgekauft habe, statt sie dem Verkauf Preis zu geben. Er appellierte an den Landtag und die Landesregierung, diesem Beispiel zu folgen, falls es überhaupt noch Kulturgüter gebe, die dem Land nicht ohnehin schon gehörten. Und er forderte das Land dazu auf, das Kloster Salem in seine Obhut zu übernehmen.
Landtagspräsident Straub dankte ausdrücklich für das bürgerschaftliche Engagement der Landesvereinigung und der unterzeichnenden Bürger. Er freue sich, dass in dieser Aktion die Demokratie lebe. Wissenschaftsminister Frankenberg schloss sich dem an und meinte, dass ein Weg gefunden werde, der den Vorschlägen der Landesvereinigung weitgehend entsprechend werde. Jetzt würde in aller Ruhe und ohne Zeitdruck von einer Kommission, die er eingesetzt und die bereits getagt habe, der gesamte Fragenkomplex untersucht. Frankenberg bestätigte die Forderung der Landesvereinigung auf Erhalt des gesamten Kulturguts, einschließlich des Klosters Salem. Robert Mürb: „Damit scheint der Ausverkauf vom Tisch zu sein.“ Ob dies tatsächlich zutrifft wollen die Aktiven der Landesvereinigung aber auch in den nächsten Wochen und Monaten sehr kritisch verfolgen.
BCK - am Dienstag, 12. Dezember 2006, 07:53 - Rubrik: Kulturgut
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http://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/baden/markgf/krone.htm
Bis zur Auflösung der Staatsschuldenverwaltung in Karlsruhe wurden die z.T. aus Säkularisationsgut 1811 hastig angefertigten drei Kroninsignien (Krone, Zepter, Schwert) von dieser, seither vom Badischen Landesmuseum verwahrt.

Die in der großherzoglichen Silberkammer aufbewahrten Kroninsignien bildeten einen Fideikommiss zugunsten des jeweiligen Regenten. Dass dieser einen privaten Charakter gehabt haben könnte, wird man aus staatsrechtlichen Erwägungen völlig ausschließen können.
Bereits der (nicht erhalten gebliebene) Churhut von 1803 war von Karl Friedrich "zu ewigen Zeiten für den Gebrauch der jeweiligen Regenten als Fideicommiß erklärt" worden (ZGO 1977, 207, wie unten).
Nach 1918 war das Eigentum an ihnen umstritten. Obwohl es sich als Symbole der Landeshoheit um eindeutig zum Staat gehörende Gegenstände handelte, beanspruchte sie das Haus Baden.
Ein Ankauf vom Haus Baden erfolgte in den letzten Jahren nicht.
Was geschah nach 1918 mit den Kroninsignien, wie kamen sie in den Tresor der Staatsschuldenverwaltung?
Jegliche Andeutung darüber fehlt bei:
Johann Michael FRITZ und Hansmartin SCHWARZMAIER, Die Kroninsignien der Großherzoge von Baden (Krone, Zepter, Zeremonienschwert), in: ZGO 125, 1977, S. 201-223
Es war damals durchaus "unerwünscht", darüber ein Wörtchen zu verlieren.
Weitere Literatur zu den badischen Kroninsignien:
Mit 100 Sachen durch die Landesgeschichte, KA 2002, S. 120f. Nr. 48
Baden und Württemberg 1987 Nr. 213
1848/49 Revolution. Baden-Baden 1998 Nr. 144
Wie bei den Staatlichen Sammlungen für Naturkunde wurden keine Ansprüche des Hauses Baden auf die Kroninsignien in jüngster Zeit bekannt. Aber sind solche Ansprüche ausgeschlossen, wenn eine ungünstige Formulierung der ins Auge gefassten Vereinbarung sie nicht berücksichtigt?
Da sie einen erheblichen materiellen und geschichtlichen Wert besitzen (ebenso wie der Thronsessel Karl Friedrichs, der sich leider im Privateigentum des Hauses Baden befindet, siehe Katalog: Carl Friedrich und seine Zeit, KA 1981, S. 168f.), dass sie keinen fremden Eigentumsansprüchen unterliegen. Durch die gesonderte Verwahrung in der Staatsschuldenverwaltung wird man sie wohl nicht der Zähringer-Stiftung zurechnen können.
Bis zur Auflösung der Staatsschuldenverwaltung in Karlsruhe wurden die z.T. aus Säkularisationsgut 1811 hastig angefertigten drei Kroninsignien (Krone, Zepter, Schwert) von dieser, seither vom Badischen Landesmuseum verwahrt.

Die in der großherzoglichen Silberkammer aufbewahrten Kroninsignien bildeten einen Fideikommiss zugunsten des jeweiligen Regenten. Dass dieser einen privaten Charakter gehabt haben könnte, wird man aus staatsrechtlichen Erwägungen völlig ausschließen können.
Bereits der (nicht erhalten gebliebene) Churhut von 1803 war von Karl Friedrich "zu ewigen Zeiten für den Gebrauch der jeweiligen Regenten als Fideicommiß erklärt" worden (ZGO 1977, 207, wie unten).
Nach 1918 war das Eigentum an ihnen umstritten. Obwohl es sich als Symbole der Landeshoheit um eindeutig zum Staat gehörende Gegenstände handelte, beanspruchte sie das Haus Baden.
Ein Ankauf vom Haus Baden erfolgte in den letzten Jahren nicht.
Was geschah nach 1918 mit den Kroninsignien, wie kamen sie in den Tresor der Staatsschuldenverwaltung?
Jegliche Andeutung darüber fehlt bei:
Johann Michael FRITZ und Hansmartin SCHWARZMAIER, Die Kroninsignien der Großherzoge von Baden (Krone, Zepter, Zeremonienschwert), in: ZGO 125, 1977, S. 201-223
Es war damals durchaus "unerwünscht", darüber ein Wörtchen zu verlieren.
Weitere Literatur zu den badischen Kroninsignien:
Mit 100 Sachen durch die Landesgeschichte, KA 2002, S. 120f. Nr. 48
Baden und Württemberg 1987 Nr. 213
1848/49 Revolution. Baden-Baden 1998 Nr. 144
Wie bei den Staatlichen Sammlungen für Naturkunde wurden keine Ansprüche des Hauses Baden auf die Kroninsignien in jüngster Zeit bekannt. Aber sind solche Ansprüche ausgeschlossen, wenn eine ungünstige Formulierung der ins Auge gefassten Vereinbarung sie nicht berücksichtigt?
Da sie einen erheblichen materiellen und geschichtlichen Wert besitzen (ebenso wie der Thronsessel Karl Friedrichs, der sich leider im Privateigentum des Hauses Baden befindet, siehe Katalog: Carl Friedrich und seine Zeit, KA 1981, S. 168f.), dass sie keinen fremden Eigentumsansprüchen unterliegen. Durch die gesonderte Verwahrung in der Staatsschuldenverwaltung wird man sie wohl nicht der Zähringer-Stiftung zurechnen können.
Die Düsseldorfer Ordnung
http://www.ub.uni-duesseldorf.de/home/ueber_uns/archiv/ordnung
und die sich an sie anlehnende Duisburger Satzung bestimmen:
"Die Benutzung der archivierten Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen des ArchiG NW und der Verordnung über die Benutzung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. September 1990 (ArchivBO NW), soweit sie auf die universitären Verhältnisse anwendbar sind.
Über die Verkürzung von Sperrfristen entscheidet das Universitätsarchiv im Einvernehmen mit den abgebenden Stellen oder den betroffenen natürlichen Personen. Über Widersprüche im Speerfristverkürzungsverfahren [!] entscheidet die Rektorin oder der Rektor auf der Grundlage eines Berichts und Entscheidungsvorschlags des Archivs." (Düsseldorf)
Die Regelung über das Einvernehmen ist mit höherrangigem Landesrecht nicht vereinbar und damit nichtig.
Für die NRW-Universitäten gilt § 11 Archivgesetz
http://www.archive.nrw.de/archive/staatl/archivges/
Darin wird der komplette Nutzungsparagraph 7 für entsprechend anwendbar erklärt. Daraus folgt, dass auch im Universitätsarchiv § 7 Abs. 4 zwingend anzuwenden ist:
"(4) Die Sperrfristen nach Absatz 2 können verkürzt werden, im Falle von Absatz 2 Satz 3 jedoch nur, wenn
a) die Betroffenen, im Falle ihres Todes deren Rechtsnachfolger, in die Nutzung eingewilligt haben oder
b) das Archivgut zu benannten wissenschaftlichen Zwecken genutzt wird und dann durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, daß schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden."
Das Verb "können" gilt im Archivrecht als hinreichendes Indiz dafür, dass eine Ermessensentscheidung von der Verwaltung zu treffen ist. Dafür gibt es in der Literatur des Verwaltungsrechts definierte Vorgaben. Siehe etwa:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
Die Satzungsregelung verkennt mit der Bindung an das Einvernehmen den Rahmen einer Ermessensentscheidung. Ich sehe nicht, wie man den gesetzlich geforderten Abwägungsprozess im Einzelfall fehlerfrei durchführen kann, wenn von vornherein klar ist, dass der abliefernden Stelle ein Veto zukommt.
Benehmen heisst: die Stelle wird unterrichtet und kann sich äußern. Einvernehmen heisst: lehnt die Stelle ab, ist die Verkürzung nicht möglich.
Man kann die Vorschrift nicht dadurch retten, dass man annimmt, dass der Archivträger, die Universität, die Ermessensentscheidung trifft und die Ablehnung durch die abliefernde Stelle in die Erwägung einfließt. Einvernehmen meint ein Veto, das gesetzlich nicht vorgesehen ist. Natürlich ist es sinnvoll, das Votum der abliefernden Stelle in eine korrekte Ermessensentscheidung einfließen zu lassen, aber es muss im Einzelfall möglich sein, die Forschungsfreiheit (Art. 5 GG) höher zu gewichten als die Bedenken der Verwaltung oder eines Instituts.
Deutlicher wird die Rechtswidrigkeit der Norm bei den personenbezogenen Unterlagen. Hier hat der Gesetzgeber eine bindende Vorgabe gemacht, indem er die Möglichkeit eröffnet hat, auch ohne Zustimmung des Betroffenen bei wissenschaftlicher Nutzung (und nur bei dieser) das Archivgut zu benutzen, wenn durch geeignete Maßnahmen (z.B. Auflagen) sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange nicht beeinträchtigt werden.
Der Satzungsgeber kann von dieser Vorgabe nicht abweichen, indem er an die Stelle der vom Gesetzgeber vorgesehenen Ermessensentscheidung eine gebundene Entscheidung setzt, die in jedem Fall das Einvernehmen, also die Zustimmung des Betroffenen fordert. Die Wissenschaft muss in Ausnahmefällen, wie vom Landesgesetzgeber vorgesehen, auch ohne Zustimmung des Betroffenen die Möglichkeit haben, ihrem Forschungsauftrag nachzugehen.
Da eine verfassungskonforme Auslegung universitärer Satzungen nicht möglich ist, ist der Satz mit dem Einvernehmen nichtig. Bei einer Änderung der Satzungen oder anderen NRW-Satzungen ist statt Einvernehmen Benehmen zu schreiben. Die Bindung an das Benehmen begegnet keinerlei Bedenken.
Auch wenn zu hoffen ist, dass Benutzungswünsche gesperrter Akten pragmatisch-benutzerfreundlich in NRW-Universitätsarchiven entschieden werden, sollte man bei Satzungen keine groben verwaltungsrechtlichen Fehler begehen.
http://www.ub.uni-duesseldorf.de/home/ueber_uns/archiv/ordnung
und die sich an sie anlehnende Duisburger Satzung bestimmen:
"Die Benutzung der archivierten Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen des ArchiG NW und der Verordnung über die Benutzung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27. September 1990 (ArchivBO NW), soweit sie auf die universitären Verhältnisse anwendbar sind.
Über die Verkürzung von Sperrfristen entscheidet das Universitätsarchiv im Einvernehmen mit den abgebenden Stellen oder den betroffenen natürlichen Personen. Über Widersprüche im Speerfristverkürzungsverfahren [!] entscheidet die Rektorin oder der Rektor auf der Grundlage eines Berichts und Entscheidungsvorschlags des Archivs." (Düsseldorf)
Die Regelung über das Einvernehmen ist mit höherrangigem Landesrecht nicht vereinbar und damit nichtig.
Für die NRW-Universitäten gilt § 11 Archivgesetz
http://www.archive.nrw.de/archive/staatl/archivges/
Darin wird der komplette Nutzungsparagraph 7 für entsprechend anwendbar erklärt. Daraus folgt, dass auch im Universitätsarchiv § 7 Abs. 4 zwingend anzuwenden ist:
"(4) Die Sperrfristen nach Absatz 2 können verkürzt werden, im Falle von Absatz 2 Satz 3 jedoch nur, wenn
a) die Betroffenen, im Falle ihres Todes deren Rechtsnachfolger, in die Nutzung eingewilligt haben oder
b) das Archivgut zu benannten wissenschaftlichen Zwecken genutzt wird und dann durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, daß schutzwürdige Belange Betroffener nicht beeinträchtigt werden."
Das Verb "können" gilt im Archivrecht als hinreichendes Indiz dafür, dass eine Ermessensentscheidung von der Verwaltung zu treffen ist. Dafür gibt es in der Literatur des Verwaltungsrechts definierte Vorgaben. Siehe etwa:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
Die Satzungsregelung verkennt mit der Bindung an das Einvernehmen den Rahmen einer Ermessensentscheidung. Ich sehe nicht, wie man den gesetzlich geforderten Abwägungsprozess im Einzelfall fehlerfrei durchführen kann, wenn von vornherein klar ist, dass der abliefernden Stelle ein Veto zukommt.
Benehmen heisst: die Stelle wird unterrichtet und kann sich äußern. Einvernehmen heisst: lehnt die Stelle ab, ist die Verkürzung nicht möglich.
Man kann die Vorschrift nicht dadurch retten, dass man annimmt, dass der Archivträger, die Universität, die Ermessensentscheidung trifft und die Ablehnung durch die abliefernde Stelle in die Erwägung einfließt. Einvernehmen meint ein Veto, das gesetzlich nicht vorgesehen ist. Natürlich ist es sinnvoll, das Votum der abliefernden Stelle in eine korrekte Ermessensentscheidung einfließen zu lassen, aber es muss im Einzelfall möglich sein, die Forschungsfreiheit (Art. 5 GG) höher zu gewichten als die Bedenken der Verwaltung oder eines Instituts.
Deutlicher wird die Rechtswidrigkeit der Norm bei den personenbezogenen Unterlagen. Hier hat der Gesetzgeber eine bindende Vorgabe gemacht, indem er die Möglichkeit eröffnet hat, auch ohne Zustimmung des Betroffenen bei wissenschaftlicher Nutzung (und nur bei dieser) das Archivgut zu benutzen, wenn durch geeignete Maßnahmen (z.B. Auflagen) sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange nicht beeinträchtigt werden.
Der Satzungsgeber kann von dieser Vorgabe nicht abweichen, indem er an die Stelle der vom Gesetzgeber vorgesehenen Ermessensentscheidung eine gebundene Entscheidung setzt, die in jedem Fall das Einvernehmen, also die Zustimmung des Betroffenen fordert. Die Wissenschaft muss in Ausnahmefällen, wie vom Landesgesetzgeber vorgesehen, auch ohne Zustimmung des Betroffenen die Möglichkeit haben, ihrem Forschungsauftrag nachzugehen.
Da eine verfassungskonforme Auslegung universitärer Satzungen nicht möglich ist, ist der Satz mit dem Einvernehmen nichtig. Bei einer Änderung der Satzungen oder anderen NRW-Satzungen ist statt Einvernehmen Benehmen zu schreiben. Die Bindung an das Benehmen begegnet keinerlei Bedenken.
Auch wenn zu hoffen ist, dass Benutzungswünsche gesperrter Akten pragmatisch-benutzerfreundlich in NRW-Universitätsarchiven entschieden werden, sollte man bei Satzungen keine groben verwaltungsrechtlichen Fehler begehen.
KlausGraf - am Montag, 11. Dezember 2006, 23:45 - Rubrik: Universitaetsarchive
http://www.ub.uni-duisburg-essen.de/archiv/archiv.shtml
Eine Kurzinformation, bei der leider die wesentlichen Kontaktdaten fehlen (Lotharstraße 65, 47048 Duisburg). Hervorzuheben ist die Edition der alten Duisburger Matrikel.
Die Archivordnung ist unprätentiös schmal und im wesentlichen als gelungen anzusehen. Es wird die Zuordnung zur Universitätsbibliothek und die Leitung durch einen wissenschaftlichen Archivar festgeschrieben.
Ob man bei Sperrfristverkürzungen das Einvernehmen mit der abgebenden Stelle fordern darf, bezweifle ich (siehe eigenen Beitrag).
Hinweis:
http://archiv.twoday.net/stories/1725694/
kann und soll von allen Universitätsarchivaren kooperativ gepflegt werden, Voraussetzung ist nur die Registrierung.
Eine Kurzinformation, bei der leider die wesentlichen Kontaktdaten fehlen (Lotharstraße 65, 47048 Duisburg). Hervorzuheben ist die Edition der alten Duisburger Matrikel.
Die Archivordnung ist unprätentiös schmal und im wesentlichen als gelungen anzusehen. Es wird die Zuordnung zur Universitätsbibliothek und die Leitung durch einen wissenschaftlichen Archivar festgeschrieben.
Ob man bei Sperrfristverkürzungen das Einvernehmen mit der abgebenden Stelle fordern darf, bezweifle ich (siehe eigenen Beitrag).
Hinweis:
http://archiv.twoday.net/stories/1725694/
kann und soll von allen Universitätsarchivaren kooperativ gepflegt werden, Voraussetzung ist nur die Registrierung.
KlausGraf - am Montag, 11. Dezember 2006, 22:38 - Rubrik: Universitaetsarchive
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http://lehre.hki.uni-koeln.de/hsa/
Über 30 Urkunden aus dem Bestand Kloster Düren, Jesuiten, digitalisiert.
Über 30 Urkunden aus dem Bestand Kloster Düren, Jesuiten, digitalisiert.
KlausGraf - am Montag, 11. Dezember 2006, 04:26 - Rubrik: Staatsarchive
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Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/3046029
http://www.chd.dk/dismembra/index.html
Erik Drigsdahl schlägt vor, digitale Bilder derjenigen zerlegten Handschriften zusammenzutragen, die von historischem Wert sind.
Er macht zugleich Auszüge aus einem Artikel von Peter Kidd im AMARC-Newsletter 2004 zugänglich:
http://www.chd.dk/dismembra/norwich.html#AMARC
Aus diesen Materialien geht hervor, dass Tuscany Books wohl nicht selten solche Manuskripte ankauft um sie zu zerlegen.
Ich stimme mit Drigsdahl und Kidd darin überein, dass alles unternommen werden sollte, die zerlegten Manuskripte wenigstens virtuell zu rekonstruieren. Ob das gelingt, wird man aber bezweifeln dürfen.
Das Übel muss aber an der Wurzel gepackt werden, die Praxis des Zerlegens von Manuskripten muss geächtet werden.
Durch die internationalen Anstrengungen von Archäologen hat sich ein Bewusstseinswandel hinsichtlich des Handels von Antiken aus Raubgrabungen ergeben. Der Prozess gegen die Getty-Kuratorin True in Italien ist da nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt eine Selbstverpflichtung des Handels, die natürlich letzten Endes auch nur auf Druck zustandekam.
Freunde von Kleindenkmälern wie alten Grenzsteinen schliessen sich zusammen und fordern, unterstützt durch die Denkmalämter, lautstark den Denkmalschutz für jedes Marterl.
Wieso ist ein wertvolles mittelalterliches Manuskript, auch wenn es nie die Chance hat, einen gesetzlichen Schutz nach einem Denkmalschutzgesetz oder nach dem Abwanderungsschutzgesetz zu genießen, weniger Rechte auf öffentlichen Beistand als irgendwelche Grabungsfunde oder Grenzsteine?
Wieso halten sich Handschriftenexperten vornehm zurück statt Proteste zu lancieren (was ja, wie man im Fall Karlsruhe sehen kann, durchaus erfolgreich sein kann)?
Weitere Vorschläge in den Kommentaren zu
http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout
http://www.chd.dk/dismembra/index.html
Erik Drigsdahl schlägt vor, digitale Bilder derjenigen zerlegten Handschriften zusammenzutragen, die von historischem Wert sind.
Er macht zugleich Auszüge aus einem Artikel von Peter Kidd im AMARC-Newsletter 2004 zugänglich:
http://www.chd.dk/dismembra/norwich.html#AMARC
Aus diesen Materialien geht hervor, dass Tuscany Books wohl nicht selten solche Manuskripte ankauft um sie zu zerlegen.
Ich stimme mit Drigsdahl und Kidd darin überein, dass alles unternommen werden sollte, die zerlegten Manuskripte wenigstens virtuell zu rekonstruieren. Ob das gelingt, wird man aber bezweifeln dürfen.
Das Übel muss aber an der Wurzel gepackt werden, die Praxis des Zerlegens von Manuskripten muss geächtet werden.
Durch die internationalen Anstrengungen von Archäologen hat sich ein Bewusstseinswandel hinsichtlich des Handels von Antiken aus Raubgrabungen ergeben. Der Prozess gegen die Getty-Kuratorin True in Italien ist da nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt eine Selbstverpflichtung des Handels, die natürlich letzten Endes auch nur auf Druck zustandekam.
Freunde von Kleindenkmälern wie alten Grenzsteinen schliessen sich zusammen und fordern, unterstützt durch die Denkmalämter, lautstark den Denkmalschutz für jedes Marterl.
Wieso ist ein wertvolles mittelalterliches Manuskript, auch wenn es nie die Chance hat, einen gesetzlichen Schutz nach einem Denkmalschutzgesetz oder nach dem Abwanderungsschutzgesetz zu genießen, weniger Rechte auf öffentlichen Beistand als irgendwelche Grabungsfunde oder Grenzsteine?
Wieso halten sich Handschriftenexperten vornehm zurück statt Proteste zu lancieren (was ja, wie man im Fall Karlsruhe sehen kann, durchaus erfolgreich sein kann)?
Weitere Vorschläge in den Kommentaren zu
http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout
Link. Mit 2500 Euro kein Schnäppchen, 0 Bieter bisher, noch 4 Tage. Identifizierung des Orts, soweit möglich, bitte in den Kommentaren.
Ortsname Hielgersdorff könnte Hilgersdorf in Nordböhmen sein.
Update: Weiterführendes in den Kommentaren!
Ortsname Hielgersdorff könnte Hilgersdorf in Nordböhmen sein.
Update: Weiterführendes in den Kommentaren!
Jürgen Beyer schreibt mir freundlicherweise als Ergänzung zu
http://wiki.netbib.de/coma/DigiOsten
"Drucke aus der Zeit bis 1710, die sich in den Aktenbeständen (aber nicht in der Dienstbibliothek) befinden, sind digitalisiert und durch eine Datenbank erschlossen worden:http://www.eha.ee/plakatid. Insgesamt sind es ungefähr 1100 Titel (ein paar weitere hat die Bearbeiterin übersehen). Zum großen Teil handelt es sich um Verordnungen, häufig auch um Gelegenheitsschriften, doch sind auch ein paar "richtige", dicke Bücher dabei, von denen dann aber oft nur die ersten paar Seiten wiedergegeben werden. Für buchhistorische Fragestellungen ist die Aufbereitung weniger hilfreich, aber sonst recht nützlich. Das Archiv hat auch einen großen Teil der Kirchenbücher aus Estland digitalisiert: http://www.eha.ee/saaga/index.php?lang=eng (Registrierung als Benutzer ist kostenlos)."
Beyer hat eine deutschsprachige Informationsseite zur Datenbank verfasst.
Digitalisiert ist z.B. die in Deutsch, Schwedisch und Latein abgefasste Schrift auf den Tod von Carl Gustav Wrangel "Der Sehl. Seelen hertzliche Dancksagung ..." (Stockholm 1681, 94 Seiten).
Komplett ist auch die Apothekerordnung von Reval 1695 (126 S.).
Die Datenbank enthält an die 900 Schriften in deutscher Sprache.
Ein direktes Adressieren der Drucke ist nicht möglich, aber man kann mittels Adresszeile "blättern":
http://www.eha.ee/plakatid/show_img.php?id=669&file=669_001.png
Update: Neue URL
http://www.ra.ee/plakatid/index.php/de
"Drucke aus der Zeit bis 1710, die sich in den Aktenbeständen (aber nicht in der Dienstbibliothek) befinden, sind digitalisiert und durch eine Datenbank erschlossen worden:
Beyer hat eine deutschsprachige Informationsseite zur Datenbank verfasst.
Digitalisiert ist z.B. die in Deutsch, Schwedisch und Latein abgefasste Schrift auf den Tod von Carl Gustav Wrangel "Der Sehl. Seelen hertzliche Dancksagung ..." (Stockholm 1681, 94 Seiten).
Komplett ist auch die Apothekerordnung von Reval 1695 (126 S.).
Die Datenbank enthält an die 900 Schriften in deutscher Sprache.
Ein direktes Adressieren der Drucke ist nicht möglich, aber man kann mittels Adresszeile "blättern":
Update: Neue URL
http://www.ra.ee/plakatid/index.php/de
KlausGraf - am Samstag, 9. Dezember 2006, 22:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Ein mittelalterliches französisches Stundenbuch wird in Einzelteilen auf ebay verscherbelt. Das ist nun leider keine Seltenheit. Interessant ist aber, dass der Ablauf der Geschäftemacherei sich gut nachvollziehen lässt. Jean-Luc Deuffic beschreibt im Blog PECIA zunächst die Auktion eines Einzelblattes auf eBay noch als überraschend und freut sich über seinen "Fund", den er immerhin für einen wichtigen Bestandteil des bretonischen Kulturerbes hält. Doch ein paar Tage später hat er die Quelle entdeckt und ist zurecht entsetzt: das Buch wurde - noch vollständig - im September 2006 für 6200 Dollar bei ebay verkauft (Link).
Ladislaus - am Samstag, 9. Dezember 2006, 22:13 - Rubrik: Kulturgut
http://blog.pecia.fr/post/2006/12/09/Sacrilege-Largent-mene-a-tout
Sacrilège!!! "Dépecage" d'un Livre d'Heures à l'usage de Nantes...
Par jean-luc deuffic le samedi 9 décembre 2006, 17:28
Dans le billet précédent nous avions fait état de l'heureuse surprise de trouver sur le site ebay quelques fragments d'une Livre d'Heures à l'usage de Nantes. Une investigation plus poussée nous a fait découvrir le sacrilège qui se trame sous nos yeux. Le dépecage sans mesure d'un manuscrit précieux de notre patrimoine breton sur le net.
Voici ci-dessous l'endroit d'où a été enlevé le f. du mois de juin:

Voir encore en ligne, à cette adresse le manuscrit au complet vendu initialement en septembre 2006... pour 6200 $... Le nouvel acheteur, sous le pseudo de Tuscanybooks continue ainsi de vendre à bon prix les 121 f. de cet ouvrage à cette adresse...
Commentaires
1. Le samedi 9 décembre 2006, 18:07 par George Ferzoco
This is very sad. I hope that the vendor can be convinced to make a little less money and thus to save a bit of history and culture intact. My only worry, is how can we prevent the purchaser from destroying the manuscript buy slicing it into separate folios himself/herself? Perhaps the best safeguard would be if a Breton or a medievalist of sufficient means could purchase it, and arrange for it to be housed in a collection accessible to those who wish to see it and to study it.
2. Le samedi 9 décembre 2006, 18:40 par Brenda M. Cook
The dismembering of books, but especially of illustrated books, and particularly of manuscript books, is a wicked act of vandalism and should be made illegal by international law. Those responsible for these outrages should be punished by a level of fines that would make it unprofitable to repeat such an offence.
KOMMENTAR:
Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum machen, was er will. In Deutschland könnte man eine solche Handschrift zwar in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen, wenn man sie als hinreichend wertvoll einstuft, aber gegen eine Versteigerung von Einzelblättern kann das Gesetz nichts ausrichten. Auch ausländische Interessenten können bedient werden, sie müssen ihre Erwerbungen nur in Deutschland lassen.
Der Schutz gegen Abwanderung ins Ausland ist kein Denkmalschutz!
MATERIALIEN ZUM ZERLEGEN VON MANUSKRIPTEN
Folgende Hinweise finden sich auf http://log.netbib.de (siehe Suche nach zerleg)
http://log.netbib.de/archives/2005/01/23/destroying-a-treasure/
Houghton zerlegte eine eine der kostbarsten persischen Handschriften
http://log.netbib.de/archives/2004/08/06/zerlegen-von-handschriften-bei-ebay/
Powerseller bei Ebay zerlegt Handschriften und Drucke
http://log.netbib.de/archives/2004/08/05/antiquare-als-kriminelle/
Antiquare als Kriminelle, Hinweis auf ein kleines Dossier
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/08/msg00028.html
"There is an good article by Christopher de Hamel on the
history of this abominable practice: Cutting Up manuscripts
for Pleasure and profit, The 1995 Sol M. Malkin Lecture in
Bibliography (25 pp.)."
http://log.netbib.de/archives/2004/05/07/historische-besucherbcher-gefleddert/
Historische Besucherbücher werden gefleddert
http://log.netbib.de/archives/2004/01/29/zerlegung-einer-inkunabel/
Zerlegung einer Heldenbuch-Inkunabel
http://log.netbib.de/archives/2002/09/12/zobel-von-giebelstadt-als-kunstsammler/
Antiquar Meuschel erforscht Kupferstichmappe und verkauft sie dann einzeln
Zerlegte Atlanten, ein Zitat:
"Es sind nur wenige alte Einzelkarten im Umlauf. Ohne zerlegte Bücher wäre das Geschäft mit alten Karten praktisch am Ende. Doch mittlerweile sind so viele Atlanten auseinander genommen worden, dass diese Methode immer weniger Gewinn bringt, selbst für Graham Arader. “Ich zerlege keine Bücher mehr. Ich muss nicht mehr”, sagt er. “Zurzeit sind ganze Bücher mehr wert als die Summe ihrer Teile. Ob ich damit am Anfang mein Geld verdient habe? Darauf können Sie Ihren Arsch verwetten. Ob ich deswegen jetzt ein ungutes Gefühl habe? Ja, hab ich. Wenn ich jetzt aus sicherer Höhe darauf zurückblicke, sage ich: Hätt ich das bloß nicht gemacht! Aber ohne das hätte ich es nicht geschafft. Ich habe einen Atlanten für 10000 Dollar gekauft, ihn auseinander genommen und für 100000 Dollar verkauft. Es war Wahnsinn. Heute zahlt man für so ein Buch 150000 Dollar, wenn man es dann zerlegen würde, brächte es nur 90000 Dollar. So was tut man natürlich nicht.”" (Miles Harvey, Gestohlene Welten, ²2001, S. 71f.)
Sacrilège!!! "Dépecage" d'un Livre d'Heures à l'usage de Nantes...
Par jean-luc deuffic le samedi 9 décembre 2006, 17:28
Dans le billet précédent nous avions fait état de l'heureuse surprise de trouver sur le site ebay quelques fragments d'une Livre d'Heures à l'usage de Nantes. Une investigation plus poussée nous a fait découvrir le sacrilège qui se trame sous nos yeux. Le dépecage sans mesure d'un manuscrit précieux de notre patrimoine breton sur le net.
Voici ci-dessous l'endroit d'où a été enlevé le f. du mois de juin:
Voir encore en ligne, à cette adresse le manuscrit au complet vendu initialement en septembre 2006... pour 6200 $... Le nouvel acheteur, sous le pseudo de Tuscanybooks continue ainsi de vendre à bon prix les 121 f. de cet ouvrage à cette adresse...
Commentaires
1. Le samedi 9 décembre 2006, 18:07 par George Ferzoco
This is very sad. I hope that the vendor can be convinced to make a little less money and thus to save a bit of history and culture intact. My only worry, is how can we prevent the purchaser from destroying the manuscript buy slicing it into separate folios himself/herself? Perhaps the best safeguard would be if a Breton or a medievalist of sufficient means could purchase it, and arrange for it to be housed in a collection accessible to those who wish to see it and to study it.
2. Le samedi 9 décembre 2006, 18:40 par Brenda M. Cook
The dismembering of books, but especially of illustrated books, and particularly of manuscript books, is a wicked act of vandalism and should be made illegal by international law. Those responsible for these outrages should be punished by a level of fines that would make it unprofitable to repeat such an offence.
KOMMENTAR:
Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum machen, was er will. In Deutschland könnte man eine solche Handschrift zwar in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen, wenn man sie als hinreichend wertvoll einstuft, aber gegen eine Versteigerung von Einzelblättern kann das Gesetz nichts ausrichten. Auch ausländische Interessenten können bedient werden, sie müssen ihre Erwerbungen nur in Deutschland lassen.
Der Schutz gegen Abwanderung ins Ausland ist kein Denkmalschutz!
MATERIALIEN ZUM ZERLEGEN VON MANUSKRIPTEN
Folgende Hinweise finden sich auf http://log.netbib.de (siehe Suche nach zerleg)
http://log.netbib.de/archives/2005/01/23/destroying-a-treasure/
Houghton zerlegte eine eine der kostbarsten persischen Handschriften
http://log.netbib.de/archives/2004/08/06/zerlegen-von-handschriften-bei-ebay/
Powerseller bei Ebay zerlegt Handschriften und Drucke
http://log.netbib.de/archives/2004/08/05/antiquare-als-kriminelle/
Antiquare als Kriminelle, Hinweis auf ein kleines Dossier
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2004/08/msg00028.html
"There is an good article by Christopher de Hamel on the
history of this abominable practice: Cutting Up manuscripts
for Pleasure and profit, The 1995 Sol M. Malkin Lecture in
Bibliography (25 pp.)."
http://log.netbib.de/archives/2004/05/07/historische-besucherbcher-gefleddert/
Historische Besucherbücher werden gefleddert
http://log.netbib.de/archives/2004/01/29/zerlegung-einer-inkunabel/
Zerlegung einer Heldenbuch-Inkunabel
http://log.netbib.de/archives/2002/09/12/zobel-von-giebelstadt-als-kunstsammler/
Antiquar Meuschel erforscht Kupferstichmappe und verkauft sie dann einzeln
Zerlegte Atlanten, ein Zitat:
"Es sind nur wenige alte Einzelkarten im Umlauf. Ohne zerlegte Bücher wäre das Geschäft mit alten Karten praktisch am Ende. Doch mittlerweile sind so viele Atlanten auseinander genommen worden, dass diese Methode immer weniger Gewinn bringt, selbst für Graham Arader. “Ich zerlege keine Bücher mehr. Ich muss nicht mehr”, sagt er. “Zurzeit sind ganze Bücher mehr wert als die Summe ihrer Teile. Ob ich damit am Anfang mein Geld verdient habe? Darauf können Sie Ihren Arsch verwetten. Ob ich deswegen jetzt ein ungutes Gefühl habe? Ja, hab ich. Wenn ich jetzt aus sicherer Höhe darauf zurückblicke, sage ich: Hätt ich das bloß nicht gemacht! Aber ohne das hätte ich es nicht geschafft. Ich habe einen Atlanten für 10000 Dollar gekauft, ihn auseinander genommen und für 100000 Dollar verkauft. Es war Wahnsinn. Heute zahlt man für so ein Buch 150000 Dollar, wenn man es dann zerlegen würde, brächte es nur 90000 Dollar. So was tut man natürlich nicht.”" (Miles Harvey, Gestohlene Welten, ²2001, S. 71f.)
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Bildergalerie

Alles weitere unter http://archiv.twoday.net/stories/2918302/
Die Porträts Christophs besprach der Numismatiker Friedrich Wielandt: Porträtstudien zum Stundenbuch Markgraf Christophs I. von Baden, ZGO 128 (1980), S. 463-475 (S. 464 A. 2 erwähnt er am Rande Kircher Nr. 27, 276).
Alles weitere unter http://archiv.twoday.net/stories/2918302/
Die Porträts Christophs besprach der Numismatiker Friedrich Wielandt: Porträtstudien zum Stundenbuch Markgraf Christophs I. von Baden, ZGO 128 (1980), S. 463-475 (S. 464 A. 2 erwähnt er am Rande Kircher Nr. 27, 276).
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Sollte man angesichts der aktuellen Debatte um Museumsverkäufe (siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/2897008/ ), die aus Anlass des Krefelder Monets und der glücklicherweise verhinderten Handschriftenverkäufe aus der Badischen Landesbibliothek (mit der ministeriellen Aufforderung zu mehr "Profilbildung" in den Museen) geführt wird, nicht erwarten, dass ein Stadtmuseum und ein Museumsverein sich des Themas mit äußerster Sensibilität annehmen und vor dem Tabubruch zurückschrecken? Nichts da, ausgerechnet meine Heimatstadt Schwäbisch Gmünd, der ich mich nach wie vor eng verbunden fühle, wird eine alte Zinnfiguren-Sammlung versteigern lassen.
Alles weitere entnehme man dem folgenden offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Gmünd.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
als heute der Rundbrief des Gmünder Museumsvereins e.V., unterzeichnet vom 1. Vorsitzenden Ulrich Fischer, im Briefkasten lag, traute ich meinen Augen nicht, als ich die folgende Passage las:
"Bei der letzten Mitgliederversammlung [im Oktober] hatte ich Ihnen unter anderem erläutert, dass der Verein die Zinnfigurensammlung unseres Museums zur Verwendung übernehmen wolle. Dies ist inzwischen geschehen, und die wesentlichen Teile wurden einem Spezialisten für Zinnfiguren in Nürnberg übergeben. Dieser wird die erste Hälfte der Sammlung, die insgesamt aus 30.000 bis 35.000 Stück besteht, Ende März 2007 versteigern lassen; den Rest später. Er erwartet einen guten Erlös, der voll unserem Museum zu Gute kommen wird." Angekündigt wird ein Verkauf von ca. 3000 zurückbehaltenen Figuren für lokale Interessenten am 16./17. Dezember im Museum.
Ich habe sofort mit der Leiterin des Museums Frau Dr. Gabriele Holthuis telefoniert und meine Empörung zum Ausdruck gebracht. Zugleich habe ich sie gebeten, Herrn Fischer zu übermitteln, dass ich mit sofortiger Wirkung unter Protest aus dem Museumsverein austrete. Es ist mir nicht gelungen, umfassende Informationen von Frau Holthuis zu erhalten. Auf die Frage, in welcher Form die Zinnfigurensammlung im Museum dokumentiert war, erklärte sie, diese Frage sei inquisitorisch. Nachdem ich ihr bestätigt hatte, dass mich die ganze Sache nichts angehe, sah ich mich genötigt, das Gespräch zu beenden.
Der Gedanke, dass meine geliebte Heimatstadt Schwäbisch Gmünd, der ich einen wesentlichen Teil meiner wissenschaftlichen Arbeit als Historiker gewidmet habe (ablesbar an unzähligen Publikationen, zuletzt im Sammelband über Dominikus Debler), in dieser Weise ein wohlbegründetes Tabu bricht, lässt mich emotional nicht kalt. Hier geht es um den Kern des Kulturauftrags von Archiven, Bibliotheken und Museen. Als Archivar, tätig in Aachen, kann ich nur aufgebracht reagieren, wenn eine historische Museums-Sammlung in einem Auktionshaus landet.
Tag für Tag dokumentiere und kommentiere ich in dem Weblog ARCHIVALIA http://archiv.twoday.net den Stand des Karlsruher Kulturgutdebakels, und auch dieser offene Brief ist dort nachzulesen. Mehrfach haben Vertreter der Museumsverbände in der Presse oder bei Interviews unterstrichen, dass Museumsbestände nicht zur Disposition der klammen Stadtkämmerer und Finanzminister stehen. Sie finden Materialien zur Diskussion unter
http://archiv.twoday.net/stories/2897008/
Es spricht für sich, dass die Museumsleiterin sich nicht sofort auf das Positionspapier des Museumsbundes 2004 und die ICOM-Richtlinien zur Abgabe von Sammlungsgut beziehen konnte, auf die ich sie ansprach.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen, aus diesen Richtlinien, die für das fachliche Arbeiten in deutschen Museum die gültige Leitlinie darstellen, zu zitieren. Sie finden Sie unter
http://www.icom-deutschland.de/docs/positionspapier.pdf
"Der Auftrag der Museen und ihrer für die Sammlungen verantwortlichen Träger gilt damit der Bewahrung des kulturellen Erbes in ihren Sammlungen. Vor diesem Hintergrund geht es grundsätzlich darum, Sammlungen zu erhalten und auszubauen. Die Objekte der musealen Sammlungen sind bewusst und endgültig dem Wirtschaftskreislauf entzogen, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie für nachfolgende Generationen zu bewahren. Die Abgabe von Sammlungsgut kann dementsprechend nur ausnahmsweise und unter geregelten Voraussetzungen erfolgen, die diesem Auftrag nicht widersprechen. Dieser Grundsatz gilt für alle Museumstypen und alle Museumssparten und ist weltweit verbindlich festgelegt im „Code of Ethics for Museums“ des Internationalen Museumsrates (ICOM)."
Aufgrund des Telefonats mit der Museumsleiterin habe ich keinerlei Anhaltspunkte davon auszugehen, dass diesen Richtlinien Rechnung getragen wurde.
Ich habe zu dem Themenkomplex, da ich mich mit Zinnfiguren nicht auskenne, noch ein ergänzendes Telefonat mit dem Leiter des Nürnberger Spielzeugmuseums Dr. Helmut Schwarz geführt. Dieser erklärte, ein Verkauf auf dem Wege der kommerziellen Versteigerung könne nur als "allerletzter Notnagel" in Betracht kommen. Er hoffe, dass er nie in Verlegenheit kommen werde, Sammlungsbestände in dieser Weise zu veräußern.
Ich kenne die Gmünder Zinnfiguren-Sammlung nicht und habe nie von ihrer Existenz gehört. Auch war ich bei der Mitgliederversammlung im Oktober nicht anwesend, sonst hätte ich damals bereits protestiert.
Es handelt sich um eine historische Sammlung durchaus beträchtlichen Umfangs (im Museumskontext wohl als "Sammlung mittlerer Größe" einzuschätzen), die im Jahr 1930 von einem Privatsammler dem Museum geschenkt wurde. Die Figuren stammen aus der traditionellen Nürnberger Firma Heinrichsen.
Die Sammlung ist über 75 Jahre alt, sie hat schon von daher einen gewissen Altertumswert. Würde es sich nur um wertlosen "Erster-Weltkriegs-Schrott" mit riesigen Schlachtenszenen handeln, so könnte nicht die Rede davon sein, dass der Spezialist einen "guten Erlös" erwartet. 100 "Feldgraue" sind schon für unter 20 Euro zu haben.
Ich zitiere nochmals aus dem Schreiben von Herrn Fischer: "Bitte beachten Sie, dass Zinnfiguren kein Kinderspielzeug sind, sondern liebevoll handbemalte Kunstgewerbegegenstände, die mindestens 80 bis 120 Jahre alt sind und von einer ernsthaften Sammlergemeinde zum Teil hoch bezahlt werden. Dementsprechend sind einzelne Figurengruppen in Originalverpackung relativ teuer".
Bei dem guten Erlös wird man also an einen Betrag von weit über 1000 Euro zu denken haben. Damit fällt das auf dem Markt angebotete Konvolut unter die Kategorie B des Positionspapiers (Versicherungswert über 1000 Euro), für die verbindlich geregelt wurde:
"Die fachlich verantwortliche Museumsleitung - in Abstimmung mit der Trägerinstitution - wählt die entsprechenden Objekte aus und schlägt eine Ausgliederung vor. Die Entscheidung im Sinne eines gutachterlichen Votums darüber wird durch eine externe Kommission getroffen, der ausdrücklich kein Angehöriger des betroffenen Museums und auch kein Angehöriger der jeweiligen Trägerinstitution angehört. Für die Objekte nach Kategorie b ist eine „kleine Kommission“ zu bilden, die sich aus drei Fachleuten aus dem Museumsbereich zusammensetzt; diese „kleine Kommission“ wird jeweils im Einzelfall zusammengerufen und ihre Zusammensetzung variiert je nach Museumskategorie und je nach regionalem Standort des Museums."
Zwar sprach Frau Holthuis davon, dass sie die Entscheidung nicht allein getroffen habe, aber ich denke nicht, dass es zur zwingend gebotenen Einsetzung einer externen Kommission gekommen ist.
Auch wenn bei einer Diskussion im Wissenschaftsausschuss des Landtags das Positionspapier als "überbürokratisch" kritisiert wurde ( http://archiv.twoday.net/stories/2843831/ ), so war man sich dort doch über die Notwendigkeit einer Expertenkommission einig.
Keine Museumsleiterin, kein Stadtkämmerer und kein Museumsverein hat das Recht, den traditionellen Bewahrensauftrag der Museen aufs Spiel zu setzen - und wenn es sich auch "nur" um Zinnfiguren handelt, die ja keine Unikate darstellen.
Es ist sinnvoll, dass unabhängiger Sachverstand in einem transparenten und fairen Verfahren beteiligt wird.
Es ist genauso sinnvoll, bei historischen Museumssammlungen die Öffentlichkeit zu beteiligen, auf deren Hilfe und Unterstützung jedes Museum angewiesen ist.
Wieso hat man die zum Verkauf vorgesehenen Stücke nicht ausgestellt, so wie man den Krefelder Monet ausgestellt hat, um den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, sich ein eigenes Bild zu machen, ob die Zinnfigurensammlung tatsächlich alter Ramsch ist, der Schwäbisch Gmünd ohne Schaden verlassen kann?
Es gibt eine ganze Reihe von Zinnfigurenmuseen, die teilweise als touristische Attraktionen ihres Standorts gelten. Wurde überhaupt geprüft, ob eine touristische Nutzung in Gmünd außerhalb des Museums in Betracht kommt? Mit 30.000-35.000 Figuren wäre die Sammlung sicher groß genug, um sie wenigstens teilweise auszustellen.
Und selbst wenn sie nicht ins Sammlungskonzept eines modernen Stadtmuseums passt: Wo kann ich die "schriftlich formulierte() und langfristig fortzuschreibende(), verbindlichen()
SAMMLUNGSKONZEPTION für das betreffende Museum" einsehen, die von den genannten Richtlinien als Voraussetzung für jede Abgabe von Sammlungsgut betrachtet wird?
Stadtmuseen sind ihrer Geschichte nach meistens "Heimatmuseen", und der heute belächelte Rumpelkammercharakter war ihnen inhärent. Eine große Zinnfigurensammlung auch ohne lokalen Bezug wurde 1930 offenbar als Bereicherung des Museums gesehen. Auch wenn sie wohl nie ausgestellt wurde, ist die Teil doch Zeugnis der Sammlungsgeschichte des Schwäbisch Gmünder Museums, sie spiegelt nur als Ganzes den (womöglich militaristischen) Zeitgeist der Jahre, in denen sie der Sammler vor 1930 zusammengetragen hat.
Die Reaktion von Frau Holthius auf die nur zu berechtigte Frage nach der Form der Dokumentation lässt erwarten, dass eine hinreichende museumsgeschichtliche Aufarbeitung der Sammlung (etwa anhand umfangreicher Fotos der Zinnfiguren-Gruppen) nicht mehr möglich sein wird.
Wenn keine ausreichende Dokumentation vorhanden ist, ist es auch sinnlos, andere Museen zu kontaktieren, da diese nur über etwas entscheiden können, was sie anhand von Beschreibungen und Fotos beurteilen können. Offenbar hat man zwar andere Museen kontaktiert. Dass aber das Germanische Nationalmuseum angefragt wurde, zeigt nur, dass hier keinerlei Fachwissen vorhanden war, denn Museumsfachleute wissen, dass eine solche Anfrage angesichts des Umfangs der Bestände des GNM aussichtslos war.
Wieso wurde nicht die Möglichkeit einer Dauerleihgabe an ein Zinnfiguren-Spezialmuseum erwogen?
Rechtfertigt die Aussicht auf einen "guten Erlös", den man angesichts der kommunalen Finanzengpässe natürlich gut gebrauchen kann, den traditionellen Auftrag des Bewahrens über Bord zu werfen?
Ich bin also durchaus nicht der Ansicht, dass die Sammlung auf Biegen und Brechen in den Magazinen des Städtischen Museums verbleiben müsste. Aber ich sehe keine verantwortungsvolle Prüfung der Frage, die dem Stand der öffentlichen und der museumsfachlichen Debatte auch nur im entferntesten gerecht wird.
Eine Auktion, bei der andere Museen die Gebühren des Versteigerers tragen müssen, ist immer der schlechteste Weg, sich einer solchen Sammlung verantwortungsbewusst zu entledigen. Auktionen zerstreuen gewachsene Sammlungen!
Der hier gewählte Weg sendet für die Bürgerinnen und Bürger ein denkbar schlechtes Signal aus. Zwar konnten offenbar keine Nachfahren des Schenkers mehr ermittelt werden, und irgendeine besondere Auflage hat er wohl nicht gemacht - aber heisst das, dass alles zur Disposition steht, was für die Nachwelt bewahrt werden soll, nur weil Zinnfiguren in Stadtmuseen aus der Mode gekommen sind? Wissen wir wirklich, dass der Sammler mit der Zerstreuung seiner liebevoll zusammengetragenen Sammlung einverstanden gewesen wäre? Muss man nicht auch ohne ausdrücklichen Vertrag annehmen, dass ein Stifter ein Museum bedenkt, weil er annimmt, dass sein Geschenkt dort gut und vor allem dauerhaft aufgehoben ist? Ist es nicht im Gegenteil so, dass man bei älteren Schenkungen grundsätzlich annehmen muss, dass mit der Annahme des Geschenks die stillschweigende Zusicherung verbunden war, die Sammlung als Ganzes zu bewahren?
Wenn Bürgerinnen und Bürger sehen, dass unmodern gewordene Sammlungsteile eines Stadtmuseums verscherbelt werden, sind sie dann wirklich motiviert, generöse Stiftungen zu machen?
Wer kann wirklich die Hand dafür ins Feuer legen, dass in ökonomisch weniger angespannten Zeiten dereinst der Verkauf der Zinnfigurensammlung ebenso bedauert werden wird, wie wir heute entsprechende Museums-Fehlentscheidungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts bedauern?
Ich bin nicht der Ansicht, dass es sinnvoll war, aus den Gemeindeordnungen den Passus über den Genehmigungsvorbehalt bei der Veräußerungen von Gegenständen mit wissenschaftlichen, künstlerischem oder geschichtlichen Wert zu streichen. Im vorliegenden Fall und bei allen vergleichbaren Verkäufen aus Museen würde ich mir wünschen, dass eine Aufsichtsbehörde den Verkauf kontrolliert und dass auch Verbände über ein Verbandsklagerecht im Einzelfall die Veräußerung von offenkundig Erhaltenswertem verhindern könnten.
Wenn ich recht sehe, hat das Museum (wohl unentgeltlich) das Eigentum dem Museumsverein übertragen hat, der die Vermarktung übernimmt. Da die Sammlung städtisches Eigentum war, kann ich nicht erkennen, dass bei dieser Konstruktion der Vorschrift von § 92 Gemeindeordnung BW, wonach Vermögensgegenstände "nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden" dürfen, Rechnung getragen wurde. Die Kommune kann sich der Geltung der Haushaltsgrundsätze nicht dadurch entziehen, dass sie Verkäufe von Museumsgut an einen privaten Verein "outsourct".
Museen sind keine modischen Ausstellungsbetriebe, die das abstoßen dürfen, was gerade nicht en vogue ist. Museen sind "Sacharchive" mit unveräußerlichen Beständen, aber eingebunden in ein Netz fachlicher Kooperationen. Es muss durchaus möglich sein, Bestände zwischen Museen auszutauschen oder in jeder Hinsicht Wertloses zu entsorgen. Museen müssen aber auch in Zukunft die stillschweigende Vereinbarung mit Schenkern einhalten, dass Geschenktes nicht verkauft und geschlossene Sammlungen nicht zerstreut werden, dass sie dem Kulturgut und sei es auch so bescheiden wie eine Zinnfigurensammlung bleibend schützende Obhut gewähren.
Abgaben von Museumsgut sind nur dann verantwortbar, wenn sie mindestens nach den Vorgaben von ICOM und der Museumsverbände und in Absprache mit diesen erfolgen. Und es ist den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich mit ihren Meinungen an einem transpartenten und ernsthaften Dirskurs zu beteiligen.
Ich werde mir daher erlauben, die örtliche Presse und die Museumsverbände zu informieren.
Ich bin bei aller rationalen Argumentation gegen Abgaben von Museumsgut entsetzt darüber, wie leichtfertig und unsensibel hier eine historische Sammlung des Stadtmuseums dazu benutzt werden soll, Haushaltslöcher des Museums zu stopfen.
Ich habe eine Reihe von kritischen Fragen gestellt und wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister dankbar, wenn Sie mir eine zufriedenstellende Antwort darauf geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Klaus Graf
Alles weitere entnehme man dem folgenden offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Schwäbisch Gmünd.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
als heute der Rundbrief des Gmünder Museumsvereins e.V., unterzeichnet vom 1. Vorsitzenden Ulrich Fischer, im Briefkasten lag, traute ich meinen Augen nicht, als ich die folgende Passage las:
"Bei der letzten Mitgliederversammlung [im Oktober] hatte ich Ihnen unter anderem erläutert, dass der Verein die Zinnfigurensammlung unseres Museums zur Verwendung übernehmen wolle. Dies ist inzwischen geschehen, und die wesentlichen Teile wurden einem Spezialisten für Zinnfiguren in Nürnberg übergeben. Dieser wird die erste Hälfte der Sammlung, die insgesamt aus 30.000 bis 35.000 Stück besteht, Ende März 2007 versteigern lassen; den Rest später. Er erwartet einen guten Erlös, der voll unserem Museum zu Gute kommen wird." Angekündigt wird ein Verkauf von ca. 3000 zurückbehaltenen Figuren für lokale Interessenten am 16./17. Dezember im Museum.
Ich habe sofort mit der Leiterin des Museums Frau Dr. Gabriele Holthuis telefoniert und meine Empörung zum Ausdruck gebracht. Zugleich habe ich sie gebeten, Herrn Fischer zu übermitteln, dass ich mit sofortiger Wirkung unter Protest aus dem Museumsverein austrete. Es ist mir nicht gelungen, umfassende Informationen von Frau Holthuis zu erhalten. Auf die Frage, in welcher Form die Zinnfigurensammlung im Museum dokumentiert war, erklärte sie, diese Frage sei inquisitorisch. Nachdem ich ihr bestätigt hatte, dass mich die ganze Sache nichts angehe, sah ich mich genötigt, das Gespräch zu beenden.
Der Gedanke, dass meine geliebte Heimatstadt Schwäbisch Gmünd, der ich einen wesentlichen Teil meiner wissenschaftlichen Arbeit als Historiker gewidmet habe (ablesbar an unzähligen Publikationen, zuletzt im Sammelband über Dominikus Debler), in dieser Weise ein wohlbegründetes Tabu bricht, lässt mich emotional nicht kalt. Hier geht es um den Kern des Kulturauftrags von Archiven, Bibliotheken und Museen. Als Archivar, tätig in Aachen, kann ich nur aufgebracht reagieren, wenn eine historische Museums-Sammlung in einem Auktionshaus landet.
Tag für Tag dokumentiere und kommentiere ich in dem Weblog ARCHIVALIA http://archiv.twoday.net den Stand des Karlsruher Kulturgutdebakels, und auch dieser offene Brief ist dort nachzulesen. Mehrfach haben Vertreter der Museumsverbände in der Presse oder bei Interviews unterstrichen, dass Museumsbestände nicht zur Disposition der klammen Stadtkämmerer und Finanzminister stehen. Sie finden Materialien zur Diskussion unter
http://archiv.twoday.net/stories/2897008/
Es spricht für sich, dass die Museumsleiterin sich nicht sofort auf das Positionspapier des Museumsbundes 2004 und die ICOM-Richtlinien zur Abgabe von Sammlungsgut beziehen konnte, auf die ich sie ansprach.
Ich kann es Ihnen nicht ersparen, aus diesen Richtlinien, die für das fachliche Arbeiten in deutschen Museum die gültige Leitlinie darstellen, zu zitieren. Sie finden Sie unter
http://www.icom-deutschland.de/docs/positionspapier.pdf
"Der Auftrag der Museen und ihrer für die Sammlungen verantwortlichen Träger gilt damit der Bewahrung des kulturellen Erbes in ihren Sammlungen. Vor diesem Hintergrund geht es grundsätzlich darum, Sammlungen zu erhalten und auszubauen. Die Objekte der musealen Sammlungen sind bewusst und endgültig dem Wirtschaftskreislauf entzogen, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie für nachfolgende Generationen zu bewahren. Die Abgabe von Sammlungsgut kann dementsprechend nur ausnahmsweise und unter geregelten Voraussetzungen erfolgen, die diesem Auftrag nicht widersprechen. Dieser Grundsatz gilt für alle Museumstypen und alle Museumssparten und ist weltweit verbindlich festgelegt im „Code of Ethics for Museums“ des Internationalen Museumsrates (ICOM)."
Aufgrund des Telefonats mit der Museumsleiterin habe ich keinerlei Anhaltspunkte davon auszugehen, dass diesen Richtlinien Rechnung getragen wurde.
Ich habe zu dem Themenkomplex, da ich mich mit Zinnfiguren nicht auskenne, noch ein ergänzendes Telefonat mit dem Leiter des Nürnberger Spielzeugmuseums Dr. Helmut Schwarz geführt. Dieser erklärte, ein Verkauf auf dem Wege der kommerziellen Versteigerung könne nur als "allerletzter Notnagel" in Betracht kommen. Er hoffe, dass er nie in Verlegenheit kommen werde, Sammlungsbestände in dieser Weise zu veräußern.
Ich kenne die Gmünder Zinnfiguren-Sammlung nicht und habe nie von ihrer Existenz gehört. Auch war ich bei der Mitgliederversammlung im Oktober nicht anwesend, sonst hätte ich damals bereits protestiert.
Es handelt sich um eine historische Sammlung durchaus beträchtlichen Umfangs (im Museumskontext wohl als "Sammlung mittlerer Größe" einzuschätzen), die im Jahr 1930 von einem Privatsammler dem Museum geschenkt wurde. Die Figuren stammen aus der traditionellen Nürnberger Firma Heinrichsen.
Die Sammlung ist über 75 Jahre alt, sie hat schon von daher einen gewissen Altertumswert. Würde es sich nur um wertlosen "Erster-Weltkriegs-Schrott" mit riesigen Schlachtenszenen handeln, so könnte nicht die Rede davon sein, dass der Spezialist einen "guten Erlös" erwartet. 100 "Feldgraue" sind schon für unter 20 Euro zu haben.
Ich zitiere nochmals aus dem Schreiben von Herrn Fischer: "Bitte beachten Sie, dass Zinnfiguren kein Kinderspielzeug sind, sondern liebevoll handbemalte Kunstgewerbegegenstände, die mindestens 80 bis 120 Jahre alt sind und von einer ernsthaften Sammlergemeinde zum Teil hoch bezahlt werden. Dementsprechend sind einzelne Figurengruppen in Originalverpackung relativ teuer".
Bei dem guten Erlös wird man also an einen Betrag von weit über 1000 Euro zu denken haben. Damit fällt das auf dem Markt angebotete Konvolut unter die Kategorie B des Positionspapiers (Versicherungswert über 1000 Euro), für die verbindlich geregelt wurde:
"Die fachlich verantwortliche Museumsleitung - in Abstimmung mit der Trägerinstitution - wählt die entsprechenden Objekte aus und schlägt eine Ausgliederung vor. Die Entscheidung im Sinne eines gutachterlichen Votums darüber wird durch eine externe Kommission getroffen, der ausdrücklich kein Angehöriger des betroffenen Museums und auch kein Angehöriger der jeweiligen Trägerinstitution angehört. Für die Objekte nach Kategorie b ist eine „kleine Kommission“ zu bilden, die sich aus drei Fachleuten aus dem Museumsbereich zusammensetzt; diese „kleine Kommission“ wird jeweils im Einzelfall zusammengerufen und ihre Zusammensetzung variiert je nach Museumskategorie und je nach regionalem Standort des Museums."
Zwar sprach Frau Holthuis davon, dass sie die Entscheidung nicht allein getroffen habe, aber ich denke nicht, dass es zur zwingend gebotenen Einsetzung einer externen Kommission gekommen ist.
Auch wenn bei einer Diskussion im Wissenschaftsausschuss des Landtags das Positionspapier als "überbürokratisch" kritisiert wurde ( http://archiv.twoday.net/stories/2843831/ ), so war man sich dort doch über die Notwendigkeit einer Expertenkommission einig.
Keine Museumsleiterin, kein Stadtkämmerer und kein Museumsverein hat das Recht, den traditionellen Bewahrensauftrag der Museen aufs Spiel zu setzen - und wenn es sich auch "nur" um Zinnfiguren handelt, die ja keine Unikate darstellen.
Es ist sinnvoll, dass unabhängiger Sachverstand in einem transparenten und fairen Verfahren beteiligt wird.
Es ist genauso sinnvoll, bei historischen Museumssammlungen die Öffentlichkeit zu beteiligen, auf deren Hilfe und Unterstützung jedes Museum angewiesen ist.
Wieso hat man die zum Verkauf vorgesehenen Stücke nicht ausgestellt, so wie man den Krefelder Monet ausgestellt hat, um den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zu geben, sich ein eigenes Bild zu machen, ob die Zinnfigurensammlung tatsächlich alter Ramsch ist, der Schwäbisch Gmünd ohne Schaden verlassen kann?
Es gibt eine ganze Reihe von Zinnfigurenmuseen, die teilweise als touristische Attraktionen ihres Standorts gelten. Wurde überhaupt geprüft, ob eine touristische Nutzung in Gmünd außerhalb des Museums in Betracht kommt? Mit 30.000-35.000 Figuren wäre die Sammlung sicher groß genug, um sie wenigstens teilweise auszustellen.
Und selbst wenn sie nicht ins Sammlungskonzept eines modernen Stadtmuseums passt: Wo kann ich die "schriftlich formulierte() und langfristig fortzuschreibende(), verbindlichen()
SAMMLUNGSKONZEPTION für das betreffende Museum" einsehen, die von den genannten Richtlinien als Voraussetzung für jede Abgabe von Sammlungsgut betrachtet wird?
Stadtmuseen sind ihrer Geschichte nach meistens "Heimatmuseen", und der heute belächelte Rumpelkammercharakter war ihnen inhärent. Eine große Zinnfigurensammlung auch ohne lokalen Bezug wurde 1930 offenbar als Bereicherung des Museums gesehen. Auch wenn sie wohl nie ausgestellt wurde, ist die Teil doch Zeugnis der Sammlungsgeschichte des Schwäbisch Gmünder Museums, sie spiegelt nur als Ganzes den (womöglich militaristischen) Zeitgeist der Jahre, in denen sie der Sammler vor 1930 zusammengetragen hat.
Die Reaktion von Frau Holthius auf die nur zu berechtigte Frage nach der Form der Dokumentation lässt erwarten, dass eine hinreichende museumsgeschichtliche Aufarbeitung der Sammlung (etwa anhand umfangreicher Fotos der Zinnfiguren-Gruppen) nicht mehr möglich sein wird.
Wenn keine ausreichende Dokumentation vorhanden ist, ist es auch sinnlos, andere Museen zu kontaktieren, da diese nur über etwas entscheiden können, was sie anhand von Beschreibungen und Fotos beurteilen können. Offenbar hat man zwar andere Museen kontaktiert. Dass aber das Germanische Nationalmuseum angefragt wurde, zeigt nur, dass hier keinerlei Fachwissen vorhanden war, denn Museumsfachleute wissen, dass eine solche Anfrage angesichts des Umfangs der Bestände des GNM aussichtslos war.
Wieso wurde nicht die Möglichkeit einer Dauerleihgabe an ein Zinnfiguren-Spezialmuseum erwogen?
Rechtfertigt die Aussicht auf einen "guten Erlös", den man angesichts der kommunalen Finanzengpässe natürlich gut gebrauchen kann, den traditionellen Auftrag des Bewahrens über Bord zu werfen?
Ich bin also durchaus nicht der Ansicht, dass die Sammlung auf Biegen und Brechen in den Magazinen des Städtischen Museums verbleiben müsste. Aber ich sehe keine verantwortungsvolle Prüfung der Frage, die dem Stand der öffentlichen und der museumsfachlichen Debatte auch nur im entferntesten gerecht wird.
Eine Auktion, bei der andere Museen die Gebühren des Versteigerers tragen müssen, ist immer der schlechteste Weg, sich einer solchen Sammlung verantwortungsbewusst zu entledigen. Auktionen zerstreuen gewachsene Sammlungen!
Der hier gewählte Weg sendet für die Bürgerinnen und Bürger ein denkbar schlechtes Signal aus. Zwar konnten offenbar keine Nachfahren des Schenkers mehr ermittelt werden, und irgendeine besondere Auflage hat er wohl nicht gemacht - aber heisst das, dass alles zur Disposition steht, was für die Nachwelt bewahrt werden soll, nur weil Zinnfiguren in Stadtmuseen aus der Mode gekommen sind? Wissen wir wirklich, dass der Sammler mit der Zerstreuung seiner liebevoll zusammengetragenen Sammlung einverstanden gewesen wäre? Muss man nicht auch ohne ausdrücklichen Vertrag annehmen, dass ein Stifter ein Museum bedenkt, weil er annimmt, dass sein Geschenkt dort gut und vor allem dauerhaft aufgehoben ist? Ist es nicht im Gegenteil so, dass man bei älteren Schenkungen grundsätzlich annehmen muss, dass mit der Annahme des Geschenks die stillschweigende Zusicherung verbunden war, die Sammlung als Ganzes zu bewahren?
Wenn Bürgerinnen und Bürger sehen, dass unmodern gewordene Sammlungsteile eines Stadtmuseums verscherbelt werden, sind sie dann wirklich motiviert, generöse Stiftungen zu machen?
Wer kann wirklich die Hand dafür ins Feuer legen, dass in ökonomisch weniger angespannten Zeiten dereinst der Verkauf der Zinnfigurensammlung ebenso bedauert werden wird, wie wir heute entsprechende Museums-Fehlentscheidungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts bedauern?
Ich bin nicht der Ansicht, dass es sinnvoll war, aus den Gemeindeordnungen den Passus über den Genehmigungsvorbehalt bei der Veräußerungen von Gegenständen mit wissenschaftlichen, künstlerischem oder geschichtlichen Wert zu streichen. Im vorliegenden Fall und bei allen vergleichbaren Verkäufen aus Museen würde ich mir wünschen, dass eine Aufsichtsbehörde den Verkauf kontrolliert und dass auch Verbände über ein Verbandsklagerecht im Einzelfall die Veräußerung von offenkundig Erhaltenswertem verhindern könnten.
Wenn ich recht sehe, hat das Museum (wohl unentgeltlich) das Eigentum dem Museumsverein übertragen hat, der die Vermarktung übernimmt. Da die Sammlung städtisches Eigentum war, kann ich nicht erkennen, dass bei dieser Konstruktion der Vorschrift von § 92 Gemeindeordnung BW, wonach Vermögensgegenstände "nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden" dürfen, Rechnung getragen wurde. Die Kommune kann sich der Geltung der Haushaltsgrundsätze nicht dadurch entziehen, dass sie Verkäufe von Museumsgut an einen privaten Verein "outsourct".
Museen sind keine modischen Ausstellungsbetriebe, die das abstoßen dürfen, was gerade nicht en vogue ist. Museen sind "Sacharchive" mit unveräußerlichen Beständen, aber eingebunden in ein Netz fachlicher Kooperationen. Es muss durchaus möglich sein, Bestände zwischen Museen auszutauschen oder in jeder Hinsicht Wertloses zu entsorgen. Museen müssen aber auch in Zukunft die stillschweigende Vereinbarung mit Schenkern einhalten, dass Geschenktes nicht verkauft und geschlossene Sammlungen nicht zerstreut werden, dass sie dem Kulturgut und sei es auch so bescheiden wie eine Zinnfigurensammlung bleibend schützende Obhut gewähren.
Abgaben von Museumsgut sind nur dann verantwortbar, wenn sie mindestens nach den Vorgaben von ICOM und der Museumsverbände und in Absprache mit diesen erfolgen. Und es ist den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich mit ihren Meinungen an einem transpartenten und ernsthaften Dirskurs zu beteiligen.
Ich werde mir daher erlauben, die örtliche Presse und die Museumsverbände zu informieren.
Ich bin bei aller rationalen Argumentation gegen Abgaben von Museumsgut entsetzt darüber, wie leichtfertig und unsensibel hier eine historische Sammlung des Stadtmuseums dazu benutzt werden soll, Haushaltslöcher des Museums zu stopfen.
Ich habe eine Reihe von kritischen Fragen gestellt und wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister dankbar, wenn Sie mir eine zufriedenstellende Antwort darauf geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Klaus Graf
http://www.metafilter.com/mefi/56809
Da netbib leider gerade down ist, bringe ich es mal hier unter ...
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KlausGraf - am Freitag, 8. Dezember 2006, 21:43 - Rubrik: Unterhaltung
http://www.resourceshelf.com/2006/12/06/microsoft-book-search-goes-live-online/
http://science.slashdot.org/science/06/12/07/1552237.shtml
http://news.bbc.co.uk/2/hi/technology/6213260.stm
Live Search - http://search.live.com/
http://search.live.com/results.aspx?q=&scope=books
"Microsoft is releasing its Live Search Books, a rival to Google's
Book Search, in test, or beta, version in the US. The digital archive
will include books from the collections of the British Library, the
University of California and the University of Toronto. Books from
three other institutions will be added in January 2007. All the books
currently included in the project will be non-copyrighted but later it
will also add copyrighted work that publishers have given permission to include in the project."
http://science.slashdot.org/science/06/12/07/1552237.shtml
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"Microsoft is releasing its Live Search Books, a rival to Google's
Book Search, in test, or beta, version in the US. The digital archive
will include books from the collections of the British Library, the
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three other institutions will be added in January 2007. All the books
currently included in the project will be non-copyrighted but later it
will also add copyrighted work that publishers have given permission to include in the project."
KlausGraf - am Freitag, 8. Dezember 2006, 21:19 - Rubrik: English Corner
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Pressemeldung von Wikimedia:
http://www.wikimedia.de/2006/12/zimmerische-chronik/
Wikisource, ein Schwesterprojekt der freien Enzyklopädie Wikipedia, hat sein erstes großes Digitalisierungsprojekt erfolgreich abgeschlossen. Mit der Zimmerischen Chronik, einem deutschen Geschichtswerk aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, liegt eine herausragende Quelle zur Adels- und Volkskultur erstmals als Volltext zum freien Abruf im Internet vor.
Lusso von Zimmern (Miniatur aus der Handschrift B der Zimmerischen Chronik)
Was Graf Froben Christoph von Zimmern in den Jahren nach 1560 zur Geschichte seiner Familie zusammentrug, gilt mit ihren unzähligen Schwänken und Geschichtchen nicht ohne Grund als eines der lebendigsten Geschichtswerke der deutschen Literatur des 16. Jahrhunderts. Ihr Wert für die Landes- und Kulturgeschichte des deutschen Südwestens wurde bereits im 19. Jahrhundert erkannt. Wenn man sich etwas in die alte Sprache eingelesen hat, erwartet auch den Nicht-Fachmann ein Lesevergnügen besonderer Art.
In neunmonatiger Arbeit wurden mehr als 2.500 Seiten des Werkes von Freiwilligen transkribiert und mehrfach korrekturgelesen. Als Grundlage der auf diese Weise enstandenen Onlineausgabe diente die nach wie vor wissenschaftlich maßgebliche Edition von Karl August Barrack, deren Scans Wikisource von der Freiburger Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt wurden. Während die gedruckte Ausgabe von Barrack in manchen Internet-Antiquariaten für 800 Euro angeboten wird, steht der durchsuchbare Volltext jetzt kostenfrei zur Verfügung. “Mit der Neuausgabe der Zimmerischen Chronik ist ein Traum vieler an der Regionalgeschichte Schwabens Interessierter erfüllt worden”, so der deutsche Historiker und Archivar Klaus Graf, der das Projekt als Wissenschaftler begleitet hat. “Besonderer Wert”, so betont Graf, “wird in Wikisource auf eine hohe Qualität der Textwiedergabe gelegt.”
Wikisource ist eine Sammlung freier Quellentexte. Der Sammelschwerpunkt des deutschsprachigen Projekts liegt auf attraktiven und seltenen Texten, die anderweitig im Internet nicht verfügbar sind. Erklärtes Ziel ist, dass nicht nur Laien die Texte lesen, sondern auch Wissenschaftler diese für ihre Arbeit verwenden können. “Wikisource bietet Wissenschaftlern und interessierten Laien die einzigartige Möglichkeit, gemeinsam online an digitalen Editionen zusammenzuarbeiten” hebt Michail Jungierek hervor, der die Transkription der Chronik während der gesamten Projektlaufzeit betreut hat.
Neben historischen Quellen ist das Spektrum der auf Wikisouce verfügbaren Texte bewußt weit gefaßt. So präsentiert Wikisource unter anderem Althochdeutsches und Flugblätter aus dem Dreißigjährigen Krieg, aber auch seltene Sachtexte des 19. Jahrhunderts und literarische Werke aus der Zeit der Weimarer Republik. Zu den Werken der großen deutschen Klassiker Goethe und Schiller gesellen sich auch solche Raritäten wie der “Prosektor in der Westentasche”, eine in Versform abgefaßte Sektionsanleitung für Medizinstudenten oder ein Originalbrief des Feldherrn Wallenstein.
Zur Mitarbeit in Wikisource wird lediglich ein Internetanschluss und ein Browser benötigt. Mithelfen kann jeder, der sich für alte Bücher und Texte interessiert. Als eines der nächsten größeren Projekte ist eine Volltextausgabe der deutschsprachigen Fassung der Schedelschen Weltchronik, eines bedeutenden Zeugnisses der Buchdruckkunst aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, geplant.
http://de.wikisource.org
http://www.wikimedia.de/2006/12/zimmerische-chronik/
Wikisource, ein Schwesterprojekt der freien Enzyklopädie Wikipedia, hat sein erstes großes Digitalisierungsprojekt erfolgreich abgeschlossen. Mit der Zimmerischen Chronik, einem deutschen Geschichtswerk aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, liegt eine herausragende Quelle zur Adels- und Volkskultur erstmals als Volltext zum freien Abruf im Internet vor.
Was Graf Froben Christoph von Zimmern in den Jahren nach 1560 zur Geschichte seiner Familie zusammentrug, gilt mit ihren unzähligen Schwänken und Geschichtchen nicht ohne Grund als eines der lebendigsten Geschichtswerke der deutschen Literatur des 16. Jahrhunderts. Ihr Wert für die Landes- und Kulturgeschichte des deutschen Südwestens wurde bereits im 19. Jahrhundert erkannt. Wenn man sich etwas in die alte Sprache eingelesen hat, erwartet auch den Nicht-Fachmann ein Lesevergnügen besonderer Art.
In neunmonatiger Arbeit wurden mehr als 2.500 Seiten des Werkes von Freiwilligen transkribiert und mehrfach korrekturgelesen. Als Grundlage der auf diese Weise enstandenen Onlineausgabe diente die nach wie vor wissenschaftlich maßgebliche Edition von Karl August Barrack, deren Scans Wikisource von der Freiburger Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt wurden. Während die gedruckte Ausgabe von Barrack in manchen Internet-Antiquariaten für 800 Euro angeboten wird, steht der durchsuchbare Volltext jetzt kostenfrei zur Verfügung. “Mit der Neuausgabe der Zimmerischen Chronik ist ein Traum vieler an der Regionalgeschichte Schwabens Interessierter erfüllt worden”, so der deutsche Historiker und Archivar Klaus Graf, der das Projekt als Wissenschaftler begleitet hat. “Besonderer Wert”, so betont Graf, “wird in Wikisource auf eine hohe Qualität der Textwiedergabe gelegt.”
Wikisource ist eine Sammlung freier Quellentexte. Der Sammelschwerpunkt des deutschsprachigen Projekts liegt auf attraktiven und seltenen Texten, die anderweitig im Internet nicht verfügbar sind. Erklärtes Ziel ist, dass nicht nur Laien die Texte lesen, sondern auch Wissenschaftler diese für ihre Arbeit verwenden können. “Wikisource bietet Wissenschaftlern und interessierten Laien die einzigartige Möglichkeit, gemeinsam online an digitalen Editionen zusammenzuarbeiten” hebt Michail Jungierek hervor, der die Transkription der Chronik während der gesamten Projektlaufzeit betreut hat.
Neben historischen Quellen ist das Spektrum der auf Wikisouce verfügbaren Texte bewußt weit gefaßt. So präsentiert Wikisource unter anderem Althochdeutsches und Flugblätter aus dem Dreißigjährigen Krieg, aber auch seltene Sachtexte des 19. Jahrhunderts und literarische Werke aus der Zeit der Weimarer Republik. Zu den Werken der großen deutschen Klassiker Goethe und Schiller gesellen sich auch solche Raritäten wie der “Prosektor in der Westentasche”, eine in Versform abgefaßte Sektionsanleitung für Medizinstudenten oder ein Originalbrief des Feldherrn Wallenstein.
Zur Mitarbeit in Wikisource wird lediglich ein Internetanschluss und ein Browser benötigt. Mithelfen kann jeder, der sich für alte Bücher und Texte interessiert. Als eines der nächsten größeren Projekte ist eine Volltextausgabe der deutschsprachigen Fassung der Schedelschen Weltchronik, eines bedeutenden Zeugnisses der Buchdruckkunst aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, geplant.
http://de.wikisource.org
KlausGraf - am Freitag, 8. Dezember 2006, 20:38 - Rubrik: Landesgeschichte
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Nachdem die Presse Max Markgraf von Baden und seinen Sohn, den Generalbevollmächtigten Bernhard Markgraf von Baden aufgrund der skandalösen Verkaufspläne der Karlsruher Handschriften kräftig gerupft hat, sieht sie sich offensichtlich in der Pflicht, als Akt ausgleichender Gerechtigkeit auch die Speichellecker der Redaktion auszusenden, damit dem Prinzip "audiatur et altera pars" Genüge getan wird. Nachdem neulich bereits in der FAZ eine unkritische Salem-Castle-Story zu lesen war, erlaubt sich allerdevotest die Süddeutsche Zeitung (08.12.2006 S. 14) mit einem Artikel von Marcus Jauer der blaublütigen Familie auf den Leim zu gehen: "Führung als Beweisführung".
Berichtet wird - mit starkem "human touch" (Bernhard war in der Kindheit mit einem Bäckserssohn befreundet) - von einem Besuch in Salem.
Salem gehört zu den Besitzungen, die der Familie Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon zugesprochen wurden, als Entschädigung für Gebiete links des Rheins, die sie an Frankreich abtreten musste. Es ist das einzige Schloss, das sie überhaupt noch besitzt.
Daran ist alles falsch. Nicht die Familie erhielt Salem, sondern der geistliche Staat Salem wurde dem Regenten als Landesoberhaupt im rechtlich extrem fragwürdigen Reichsdeputationshauptschluss zugesprochen. Aus eigener Machtvollkommenheit entzog der Regent den Staat Salem dem Staat und gab ihn seinen nachgeborenen Söhnen als Sekundogenitur-Fideikommiss. Das badische Volk musste viele Jahrzehnte für die Herrscherfamilie mehr Apanage zahlen, als recht und billig war, weil die reichen Salemer Einkünfte in den Apanageanspruch nicht eingerechnet wurden.
Natürlich gehören der Familie heute noch andere Schlösser:
http://www.schloss-zwingenberg.de/start.php
"Die sehr gut erhaltene Burganlage gehört wohl zu den beeindruckendsten Festungen im Neckartal und ist seit 1806 in Markgräflich Badischem Familienbesitz. Derzeit ist das Schloss von Prinz Ludwig von Baden und seiner Familie bewohnt."
http://www.badenpage.de/schloss-staufenberg/
"Das Schloss Staufenberg, im Privatbesitz der Markgrafen von Baden, liegt in der südlichen Ortenau, 7 km von Offenburg entfernt. Hoch über Durbach thront es als Wahrzeichen des bekannten Weinortes und ist Anziehungspunkt für Besucher aus aller Welt."
Richtig ist: In den letzten Jahren haben die Markgrafen traditionelle Familien-Schlösser verkauft (Neues Schloss Baden-Baden, Eberstein).
Jahrhundertelang hatte sich das Vermögen der Familie aus Wald und Wein gespeist.
Mit den Jahren waren Betriebe und Beteiligungen dazugekommen, vom Ladenausbau
bis zur Medizintechnik. Ihre Verwaltung überließ Max von Baden, der Vater
Bernhards, einem Generalbevollmächtigten. Das schien ihm sicherer. Offenbar
hatte dieser Mann in dem Sammelsurium zuletzt aber die Übersicht verloren. Als
die Familie einen neuen Manager einstellte, überschlug dieser erst einmal die
Schulden. Er kam auf 264 Millionen Mark. Das war nicht unerheblich, und ein
wenig peinlich war es auch.
Innerhalb weniger Monate entließ die Familie 1100 ihrer 1500 Angestellten,
verkaufte eine schlechtgehende Maschinenfabrik ebenso wie eine gutgehende für
Kunststoffgranulat und trennte sich von drei ihrer vier Schlösser, darunter auch
vom Neuen Schloss in Baden-Baden, dessen Einrichtung sie zum großen Teil bei
Sotheby"s versteigern ließ. Was blieb, waren der Wald, der Wein und Salem.
"Dass wir in eine Schieflage geraten sind, ist nichts Ehrloses", sagte Prinz Bernhard damals in einem Interview.
Das war schon 1995 zu lesen. Nach der viel kritisierten Versteigerung hiess es, nun sei das Haus Baden auf gutem Kurs. Wenn nunmehr in der Presse und von Politikern eine gravierende finanzielle Schieflage der Firma Markgrafen von Baden immer wieder ins Gespräch gebracht wurde und sich Gerüchte hartnäckig halten, die Schulden seien bei US- und kanadischen Banken aufgelaufen, dann wäre es journalistische Pflicht gewesen nachzuhaken und zu fragen, wieso unter der Verantwortung von Bernhard Markgraf von Baden seit 1995 die Misere nicht beseitigt werden konnte. Das Haus Württemberg hatte da erheblich mehr Fortune.
Die Ausgangsposition war nicht schlecht. Wert des Nachlasses von Berthold Markgraf von Baden (gest. 1963): 13 Mio. DM.
Wieso soll die Öffentlichkeit für Managementfehler oder finanzielle Spekulationen der Markgrafen bluten?
Drei Stunden führt Bernhard von Baden durch Salem. Er steigt in den Dachstuhl
des Münsters, läuft durch Wandelgänge und Innenhöfe, zeigt das Internat, die
Bibliothek, zeigt große und kleine Kabinette
Es ist nicht einzusehen, dass sich das Landesamt für Denkmalpflege kühl mit dem Zutritt zu den der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen abgespeist werden durfte, aber ein Journalist durch die angeblich so privaten Wohnräume des Schlosses ohne weiteres geführt wird. Ein Betretungsrecht für Wohnräume steht der staatlichen Denkmalpflege nur bei Gefahr im Verzug zu. Magazinräume für Kunstwerke und eine Bibliothek sind aber keine privaten Wohnräume, die es um jeden Preis zu schützen gilt. Es ist unverständlich, dass die Denkmalpflege ihren gesetzlichen Inventarisierungsauftrag nicht wahrnehmen kann, weil der Markgraf Max von Baden (der wohl nur wenige Räume mit Familienangehörigen selbst bewohnt) behauptet, das ganze Schloss sei eine Privatwohnung. Dass der Bürger einen GEZ-Beauftragten nicht einlassen muss, ist hinreichend bekannt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Verfassungsgut. Dass aber die Denkmalschützer draussen vor der Tür bleiben müssen, wenn es um hochrangige Kulturgüter geht, ist ein Skandal.
Natürlich hätte der Journalist auch fragen können, wie das denn mit den ehemaligen Bildern der Kunsthalle steht und mit der Nr. 87 und ob von Schloss Salem aus ein Kunst-Handelsgeschäft betrieben wird, denn in den vergangenen Jahren haben die Markgrafen immer Wieder Kulturgüter verkauft. Bester Kunde: das Land.
"Wir haben das 200 Jahre erhalten", sagt er, "ich kann es nicht mehr, und keiner kann mich dazu zwingen."
Im Grunde führt er einen mittelständischen Betrieb, der ein paar dutzend
Angestellte hat. Er ist einer der größten Winzer im Land, die Familie lebt gut
davon. Ein Bruder arbeitet im Betrieb, der Vater hat sich zurückgezogen, sie
wohnen noch im Schloss. Er ist mit seiner Frau und seinen drei Söhnen in ein
Forsthaus ganz in der Nähe gezogen. Da sitzt er nun abends und rechnet aus, wie
lange sie sich Salem noch leisten können. Nicht mehr lange.
"Aber ich wollte nicht betteln", sagt er, "ich wollte das selbst lösen."
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass niemand durch den Denkmalschutz enteignet werden darf. Entsprechende Zuschüsse einzufordern und eventuell auch einzuklagen, ist das eine. Wertvollste Kulturgüter, die einem womöglich gar nicht gehören, aber zugunsten der Vetter im Kunsthandel (und insbesondere des dubiosen Grafen Douglas) durch Auktionen in alle Welt verstreuen zu lassen, das andere.
Im Vergleich, den Bernhard von Baden mit dem Land Baden-Württemberg ausgehandelt
hatte, hätte er auf alle Kunstgegenstände verzichtet. Aber dafür wollte er 70
Millionen Euro, mit denen er Kredite für Salem tilgen und eine Stiftung aufbauen
kann, in die er das Schloss einbringt und die es künftig erhält. Er hat gedacht,
er müsse dafür nur Ansprüche gegeneinander aufrechnen. Aber die Öffentlichkeit
hat es anders gesehen. Die Handschriften sollen nicht verkauft werden, irgendeine Lösung aber muss es geben.
"Ich kann nicht warten", sagt Bernhard von Baden, "ich muss es klären."
Wenn gelingt, was er will, wird er Salem verlieren, aber retten. Er wird es in die Stiftung einbringen, dann bleibt der Familie noch ihr Name, als Teil einer
Reihe, die andere fortsetzen. Er heißt "Bernhard Prinz und Markgraf von Baden,
Herzog von Zähringen", Das "und" und das Komma gehören dazu.
Das ist auch falsch. Der bürgerliche Name der Familie ist "Markgraf von Baden", weder Prinz noch Herzog von Zähringen sind offizieller Namensbestandteil. Es ist bedenklich, ehemals regierende Häuser noch als Königliche Hoheiten zu titulieren.
Wenn die BUNTE nicht investigativ den Adel ausspäht, wird man das akzeptieren müssen. Wenn aber eine ehemalige Fürstenfamilie mit Erpressungen und bewussten Lügen (Rechtsanspruch auf die Markgrafentafel) agiert, dann hat die Journaille das Recht und die Pflicht, nachzuhaken. Die SZ hat aber dem betreffenden Adelshaus aber nur alleruntertänigst die Füße geleckt.
Berichtet wird - mit starkem "human touch" (Bernhard war in der Kindheit mit einem Bäckserssohn befreundet) - von einem Besuch in Salem.
Salem gehört zu den Besitzungen, die der Familie Anfang des 19. Jahrhunderts von Napoleon zugesprochen wurden, als Entschädigung für Gebiete links des Rheins, die sie an Frankreich abtreten musste. Es ist das einzige Schloss, das sie überhaupt noch besitzt.
Daran ist alles falsch. Nicht die Familie erhielt Salem, sondern der geistliche Staat Salem wurde dem Regenten als Landesoberhaupt im rechtlich extrem fragwürdigen Reichsdeputationshauptschluss zugesprochen. Aus eigener Machtvollkommenheit entzog der Regent den Staat Salem dem Staat und gab ihn seinen nachgeborenen Söhnen als Sekundogenitur-Fideikommiss. Das badische Volk musste viele Jahrzehnte für die Herrscherfamilie mehr Apanage zahlen, als recht und billig war, weil die reichen Salemer Einkünfte in den Apanageanspruch nicht eingerechnet wurden.
Natürlich gehören der Familie heute noch andere Schlösser:
http://www.schloss-zwingenberg.de/start.php
"Die sehr gut erhaltene Burganlage gehört wohl zu den beeindruckendsten Festungen im Neckartal und ist seit 1806 in Markgräflich Badischem Familienbesitz. Derzeit ist das Schloss von Prinz Ludwig von Baden und seiner Familie bewohnt."
http://www.badenpage.de/schloss-staufenberg/
"Das Schloss Staufenberg, im Privatbesitz der Markgrafen von Baden, liegt in der südlichen Ortenau, 7 km von Offenburg entfernt. Hoch über Durbach thront es als Wahrzeichen des bekannten Weinortes und ist Anziehungspunkt für Besucher aus aller Welt."
Richtig ist: In den letzten Jahren haben die Markgrafen traditionelle Familien-Schlösser verkauft (Neues Schloss Baden-Baden, Eberstein).
Jahrhundertelang hatte sich das Vermögen der Familie aus Wald und Wein gespeist.
Mit den Jahren waren Betriebe und Beteiligungen dazugekommen, vom Ladenausbau
bis zur Medizintechnik. Ihre Verwaltung überließ Max von Baden, der Vater
Bernhards, einem Generalbevollmächtigten. Das schien ihm sicherer. Offenbar
hatte dieser Mann in dem Sammelsurium zuletzt aber die Übersicht verloren. Als
die Familie einen neuen Manager einstellte, überschlug dieser erst einmal die
Schulden. Er kam auf 264 Millionen Mark. Das war nicht unerheblich, und ein
wenig peinlich war es auch.
Innerhalb weniger Monate entließ die Familie 1100 ihrer 1500 Angestellten,
verkaufte eine schlechtgehende Maschinenfabrik ebenso wie eine gutgehende für
Kunststoffgranulat und trennte sich von drei ihrer vier Schlösser, darunter auch
vom Neuen Schloss in Baden-Baden, dessen Einrichtung sie zum großen Teil bei
Sotheby"s versteigern ließ. Was blieb, waren der Wald, der Wein und Salem.
"Dass wir in eine Schieflage geraten sind, ist nichts Ehrloses", sagte Prinz Bernhard damals in einem Interview.
Das war schon 1995 zu lesen. Nach der viel kritisierten Versteigerung hiess es, nun sei das Haus Baden auf gutem Kurs. Wenn nunmehr in der Presse und von Politikern eine gravierende finanzielle Schieflage der Firma Markgrafen von Baden immer wieder ins Gespräch gebracht wurde und sich Gerüchte hartnäckig halten, die Schulden seien bei US- und kanadischen Banken aufgelaufen, dann wäre es journalistische Pflicht gewesen nachzuhaken und zu fragen, wieso unter der Verantwortung von Bernhard Markgraf von Baden seit 1995 die Misere nicht beseitigt werden konnte. Das Haus Württemberg hatte da erheblich mehr Fortune.
Die Ausgangsposition war nicht schlecht. Wert des Nachlasses von Berthold Markgraf von Baden (gest. 1963): 13 Mio. DM.
Wieso soll die Öffentlichkeit für Managementfehler oder finanzielle Spekulationen der Markgrafen bluten?
Drei Stunden führt Bernhard von Baden durch Salem. Er steigt in den Dachstuhl
des Münsters, läuft durch Wandelgänge und Innenhöfe, zeigt das Internat, die
Bibliothek, zeigt große und kleine Kabinette
Es ist nicht einzusehen, dass sich das Landesamt für Denkmalpflege kühl mit dem Zutritt zu den der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen abgespeist werden durfte, aber ein Journalist durch die angeblich so privaten Wohnräume des Schlosses ohne weiteres geführt wird. Ein Betretungsrecht für Wohnräume steht der staatlichen Denkmalpflege nur bei Gefahr im Verzug zu. Magazinräume für Kunstwerke und eine Bibliothek sind aber keine privaten Wohnräume, die es um jeden Preis zu schützen gilt. Es ist unverständlich, dass die Denkmalpflege ihren gesetzlichen Inventarisierungsauftrag nicht wahrnehmen kann, weil der Markgraf Max von Baden (der wohl nur wenige Räume mit Familienangehörigen selbst bewohnt) behauptet, das ganze Schloss sei eine Privatwohnung. Dass der Bürger einen GEZ-Beauftragten nicht einlassen muss, ist hinreichend bekannt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Verfassungsgut. Dass aber die Denkmalschützer draussen vor der Tür bleiben müssen, wenn es um hochrangige Kulturgüter geht, ist ein Skandal.
Natürlich hätte der Journalist auch fragen können, wie das denn mit den ehemaligen Bildern der Kunsthalle steht und mit der Nr. 87 und ob von Schloss Salem aus ein Kunst-Handelsgeschäft betrieben wird, denn in den vergangenen Jahren haben die Markgrafen immer Wieder Kulturgüter verkauft. Bester Kunde: das Land.
"Wir haben das 200 Jahre erhalten", sagt er, "ich kann es nicht mehr, und keiner kann mich dazu zwingen."
Im Grunde führt er einen mittelständischen Betrieb, der ein paar dutzend
Angestellte hat. Er ist einer der größten Winzer im Land, die Familie lebt gut
davon. Ein Bruder arbeitet im Betrieb, der Vater hat sich zurückgezogen, sie
wohnen noch im Schloss. Er ist mit seiner Frau und seinen drei Söhnen in ein
Forsthaus ganz in der Nähe gezogen. Da sitzt er nun abends und rechnet aus, wie
lange sie sich Salem noch leisten können. Nicht mehr lange.
"Aber ich wollte nicht betteln", sagt er, "ich wollte das selbst lösen."
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass niemand durch den Denkmalschutz enteignet werden darf. Entsprechende Zuschüsse einzufordern und eventuell auch einzuklagen, ist das eine. Wertvollste Kulturgüter, die einem womöglich gar nicht gehören, aber zugunsten der Vetter im Kunsthandel (und insbesondere des dubiosen Grafen Douglas) durch Auktionen in alle Welt verstreuen zu lassen, das andere.
Im Vergleich, den Bernhard von Baden mit dem Land Baden-Württemberg ausgehandelt
hatte, hätte er auf alle Kunstgegenstände verzichtet. Aber dafür wollte er 70
Millionen Euro, mit denen er Kredite für Salem tilgen und eine Stiftung aufbauen
kann, in die er das Schloss einbringt und die es künftig erhält. Er hat gedacht,
er müsse dafür nur Ansprüche gegeneinander aufrechnen. Aber die Öffentlichkeit
hat es anders gesehen. Die Handschriften sollen nicht verkauft werden, irgendeine Lösung aber muss es geben.
"Ich kann nicht warten", sagt Bernhard von Baden, "ich muss es klären."
Wenn gelingt, was er will, wird er Salem verlieren, aber retten. Er wird es in die Stiftung einbringen, dann bleibt der Familie noch ihr Name, als Teil einer
Reihe, die andere fortsetzen. Er heißt "Bernhard Prinz und Markgraf von Baden,
Herzog von Zähringen", Das "und" und das Komma gehören dazu.
Das ist auch falsch. Der bürgerliche Name der Familie ist "Markgraf von Baden", weder Prinz noch Herzog von Zähringen sind offizieller Namensbestandteil. Es ist bedenklich, ehemals regierende Häuser noch als Königliche Hoheiten zu titulieren.
Wenn die BUNTE nicht investigativ den Adel ausspäht, wird man das akzeptieren müssen. Wenn aber eine ehemalige Fürstenfamilie mit Erpressungen und bewussten Lügen (Rechtsanspruch auf die Markgrafentafel) agiert, dann hat die Journaille das Recht und die Pflicht, nachzuhaken. Die SZ hat aber dem betreffenden Adelshaus aber nur alleruntertänigst die Füße geleckt.
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Was Jürgen Walter (MdL, GRÜNE) mutmaßt, ist längst nachgewiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/
1995 wurden zwei Werke aus der zur Zähringer Stiftung gehörenden Jüncke'schen Stiftung versteigert: ausgerechnet das Porträt des Stifters Jüncke selbst und ein weiteres Bild.
Ich habe anhand des gedruckten Katalogs der 100 Werke von Schall das Register des Sotheby's-Katalogs zum Gemälde-Teil überprüft und konnte keine weiteren "Versehen" feststellen.
Denkbar ist natürlich, dass Kunstwerke aus dem Kopf'schen Atelier unter den Hammer kamen.Es ist aber kein Inventar bekannt, anhand dessen man das überprüfen könnte.
Kopfsches Atelier im BLM
Ursprünglich wollte man eine Pietà Kopfs, die in der Schlosskapelle aufgestellt worden war, versteigern, überwies diese aber dann der Zähringer Stiftung bzw. dem Badischen Landesmuseum (siehe "Für Baden gerettet").
Festzuhalten ist: Das Haus Baden hat seine Sorgfaltspflichten als Besitzer von Vermögensbestandteilen der Zähringer Stiftung 1995 in grob fahrlässiger Weise verletzt. Es ist für den eingetretenen Schaden ersatzpflichtig.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/3299134/
http://archiv.twoday.net/stories/2835396/
1995 wurden zwei Werke aus der zur Zähringer Stiftung gehörenden Jüncke'schen Stiftung versteigert: ausgerechnet das Porträt des Stifters Jüncke selbst und ein weiteres Bild.
Ich habe anhand des gedruckten Katalogs der 100 Werke von Schall das Register des Sotheby's-Katalogs zum Gemälde-Teil überprüft und konnte keine weiteren "Versehen" feststellen.
Denkbar ist natürlich, dass Kunstwerke aus dem Kopf'schen Atelier unter den Hammer kamen.
Kopfsches Atelier im BLMUrsprünglich wollte man eine Pietà Kopfs, die in der Schlosskapelle aufgestellt worden war, versteigern, überwies diese aber dann der Zähringer Stiftung bzw. dem Badischen Landesmuseum (siehe "Für Baden gerettet").
Festzuhalten ist: Das Haus Baden hat seine Sorgfaltspflichten als Besitzer von Vermögensbestandteilen der Zähringer Stiftung 1995 in grob fahrlässiger Weise verletzt. Es ist für den eingetretenen Schaden ersatzpflichtig.
Update: http://archiv.twoday.net/stories/3299134/
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Staatsarchiv Freiburg C 25/3 Nr. 111
Die Laufzeit der dünnen Akte ist 1952, sie führt hinein in den Übergang vom Land Baden (Südbaden) zum vereinigten Bundesland Baden-Württemberg. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den beiden Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die sich derzeit im GLAK bzw. beim RP Karlsruhe befinden.
Am 27. Mai 1952 richtete Ludwig Schuhmann als Testamentsvollstrecker von Großherzogin Hilda an das Badische Innenministerium in Freiburg einen Antrag auf Errichtung der im Testament Großherzog Friedrichs II. vorgesehenen Stiftungen. Die dort genannten Sammlungen seien noch vollständig vorhanden. "Als Testamentsvollstrecker Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Hilda von Baden ist es meine Aufgabe, die Stiftung zu errichten und 2 Mitglieder des Verwaltungsrats zu ernennen". Er fügte einen Satzungsentwurf bei.
Gegen die Zuständigkeit von Schuhmann argumentierte ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Camill Wurz vom 7. Juli 1952.
Laut einem Aktenvermerk von 1952 hielt man in Freiburg dieses Gutachten aber nicht für schlüssig. "Wenn ein Testamentsvollstrecker ernannt ist, ist der letzte Wille insoweit nicht vom Erben, sondern vom Testamentsvollstrecker zu erfüllen".
Da Markgraf Berthold Einwände bezüglich der §§ 5 und 6 der Satzung erhob, erklärte sich aber am 19. Juli 1952 Schuhmann mit der Abänderung der Satzung einverstanden. Am 4.9.1952 wurde festgehalten, Baron v. Stotzingen habe seinerzeit erklärt, bei Berücksichtigung der Wünsche des Markgrafen würde man von markgräflicher Seite gegen die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann keine Einwände erheben.
Auch der Präsident des Landesbezirks Baden (Abwicklungsstelle) teilte die Ansicht bezüglich des Gutachtens von Wurz. Bei der Testamentsvorschrift handle es sich um eine Auflage nach § 1940 BGB.
Da der Testamentsvollstrecker des Großherzogs Präsident Engelberg bereits am 19. März 1933 verstorben war und die Ernennung eines Ersatzes nicht vorgesehen war, konnte in der Tat natürlich nur Schuhmann als Testamentsvollstrecker wirksam agieren.
Erst 1956 kam die staatliche Bestätigung der Stiftung zustande, nachdem sich der Markgraf und Schuhmann geeinigt hatten:
http://archiv.twoday.net/stories/3009018/ (nach den Stuttgarter Akten).
Da Markgraf Berthold die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann akzeptierte, sind meines Erachtens alle erbrechtlichen Förmlichkeiten gewahrt worden. Das Stiftungsvermögen befand sich im Nachlass der Großherzogin, für den Schuhmann als Testamentsvollstrecker bestellt war. Eine formale Unwirksamkeit der Stiftungserrichtung durch Schuhmann ist nicht ersichtlich. Auch wenn man damals irrtümlich davon ausging, die Erstellung genauer Inventare innerhalb weniger Monate bewältigen zu können, so kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass die Stiftung rechtswirksam ins Leben gerufen und mit einem gewissen klar umreissbaren Mindestvermögen (Sammlungen Wessenberg, Kopf, Jüncke, wohl auch Türkensammlung), hinsichtlich dessen das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot nicht verletzt ist, ausgestattet wurde.
Soweit die genannten Bestandteile der Zähringer Stiftung ganz oder in Resten erhalten sind, ist sie nach wie vor funktionsfähig. Da man sich immer einig war, dass die Klausel über die Veräußerung zu Erbschaftssteuerzwecken gegenstandslos geworden ist, sind die Stiftungsbestände - anders als das sonstige Inventar der betroffenen Sammlungen - UNVERÄUßERLICH. Die satzungsmäßig festgeschriebene zentrale Aufbewahrung z.B. im Landesmuseum kann auch gegen Forderungen Originale in anderen Museen in der Provinz zu zeigen in Stellung gebracht werden, was anmerkungsweise schon von Arthur von Schneider, Die Erwerbung des Mithrasdenkmals in Heidelberg-Neuenheim, ZGO 107 (1959), S. 507-510, hier 507 A. 9 angedeutet wurde. Wären die Reichenauer Handschriften tatsächlich Teil der Zähringer Stiftung, müsste man de jure nicht befürchten, dass Spitzenstücke in ein Klostermuseum auf der Reichenau abwandern (was in unanständiger Weise der zuständige CDU-Abgeordnete anregte).
Die Laufzeit der dünnen Akte ist 1952, sie führt hinein in den Übergang vom Land Baden (Südbaden) zum vereinigten Bundesland Baden-Württemberg. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den beiden Akten des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, die sich derzeit im GLAK bzw. beim RP Karlsruhe befinden.
Am 27. Mai 1952 richtete Ludwig Schuhmann als Testamentsvollstrecker von Großherzogin Hilda an das Badische Innenministerium in Freiburg einen Antrag auf Errichtung der im Testament Großherzog Friedrichs II. vorgesehenen Stiftungen. Die dort genannten Sammlungen seien noch vollständig vorhanden. "Als Testamentsvollstrecker Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Hilda von Baden ist es meine Aufgabe, die Stiftung zu errichten und 2 Mitglieder des Verwaltungsrats zu ernennen". Er fügte einen Satzungsentwurf bei.
Gegen die Zuständigkeit von Schuhmann argumentierte ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Camill Wurz vom 7. Juli 1952.
Laut einem Aktenvermerk von 1952 hielt man in Freiburg dieses Gutachten aber nicht für schlüssig. "Wenn ein Testamentsvollstrecker ernannt ist, ist der letzte Wille insoweit nicht vom Erben, sondern vom Testamentsvollstrecker zu erfüllen".
Da Markgraf Berthold Einwände bezüglich der §§ 5 und 6 der Satzung erhob, erklärte sich aber am 19. Juli 1952 Schuhmann mit der Abänderung der Satzung einverstanden. Am 4.9.1952 wurde festgehalten, Baron v. Stotzingen habe seinerzeit erklärt, bei Berücksichtigung der Wünsche des Markgrafen würde man von markgräflicher Seite gegen die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann keine Einwände erheben.
Auch der Präsident des Landesbezirks Baden (Abwicklungsstelle) teilte die Ansicht bezüglich des Gutachtens von Wurz. Bei der Testamentsvorschrift handle es sich um eine Auflage nach § 1940 BGB.
Da der Testamentsvollstrecker des Großherzogs Präsident Engelberg bereits am 19. März 1933 verstorben war und die Ernennung eines Ersatzes nicht vorgesehen war, konnte in der Tat natürlich nur Schuhmann als Testamentsvollstrecker wirksam agieren.
Erst 1956 kam die staatliche Bestätigung der Stiftung zustande, nachdem sich der Markgraf und Schuhmann geeinigt hatten:
http://archiv.twoday.net/stories/3009018/ (nach den Stuttgarter Akten).
Da Markgraf Berthold die Errichtung der Stiftung durch Schuhmann akzeptierte, sind meines Erachtens alle erbrechtlichen Förmlichkeiten gewahrt worden. Das Stiftungsvermögen befand sich im Nachlass der Großherzogin, für den Schuhmann als Testamentsvollstrecker bestellt war. Eine formale Unwirksamkeit der Stiftungserrichtung durch Schuhmann ist nicht ersichtlich. Auch wenn man damals irrtümlich davon ausging, die Erstellung genauer Inventare innerhalb weniger Monate bewältigen zu können, so kann doch kein Zweifel daran bestehen, dass die Stiftung rechtswirksam ins Leben gerufen und mit einem gewissen klar umreissbaren Mindestvermögen (Sammlungen Wessenberg, Kopf, Jüncke, wohl auch Türkensammlung), hinsichtlich dessen das sachenrechtliche Bestimmtheitsgebot nicht verletzt ist, ausgestattet wurde.
Soweit die genannten Bestandteile der Zähringer Stiftung ganz oder in Resten erhalten sind, ist sie nach wie vor funktionsfähig. Da man sich immer einig war, dass die Klausel über die Veräußerung zu Erbschaftssteuerzwecken gegenstandslos geworden ist, sind die Stiftungsbestände - anders als das sonstige Inventar der betroffenen Sammlungen - UNVERÄUßERLICH. Die satzungsmäßig festgeschriebene zentrale Aufbewahrung z.B. im Landesmuseum kann auch gegen Forderungen Originale in anderen Museen in der Provinz zu zeigen in Stellung gebracht werden, was anmerkungsweise schon von Arthur von Schneider, Die Erwerbung des Mithrasdenkmals in Heidelberg-Neuenheim, ZGO 107 (1959), S. 507-510, hier 507 A. 9 angedeutet wurde. Wären die Reichenauer Handschriften tatsächlich Teil der Zähringer Stiftung, müsste man de jure nicht befürchten, dass Spitzenstücke in ein Klostermuseum auf der Reichenau abwandern (was in unanständiger Weise der zuständige CDU-Abgeordnete anregte).
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http://readingarchives.blogspot.com/2006/12/selling-archives-new-wrinkle.html
R. J. Cox has written a piece on the sale of the "of the archives of Jacques Fath, a French fashion designer of the mid-twentieth century. You can purchase the archives of Fath for a cool $3.5 million, a purchase which will net you nearly 3500 illustrations for clothing design, executed between 1948 and 1956 (Fath died in 1954).
As the Times essay reports, the Fath archives are being sold by the owner of a Beverley Hills store, who had acquired them by a purchase nine years before. As Wilson reports, “There is a caveat. The new owner must keep the collection together, ideally as a donation to a museum or the basis for a research center.”"
R. J. Cox has written a piece on the sale of the "of the archives of Jacques Fath, a French fashion designer of the mid-twentieth century. You can purchase the archives of Fath for a cool $3.5 million, a purchase which will net you nearly 3500 illustrations for clothing design, executed between 1948 and 1956 (Fath died in 1954).
As the Times essay reports, the Fath archives are being sold by the owner of a Beverley Hills store, who had acquired them by a purchase nine years before. As Wilson reports, “There is a caveat. The new owner must keep the collection together, ideally as a donation to a museum or the basis for a research center.”"
KlausGraf - am Freitag, 8. Dezember 2006, 00:52 - Rubrik: English Corner
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Bei der Lektüre der Akten zum Gebaren der Familie mit dem Nachnamen "Markgraf von Baden" drängt sich der Eindruck auf, diese blaublütige Sippschaft sei nach 1918 vor allem auf ihren eigenen Vorteil gedacht gewesen. Ein ständiges Feilschen, um Vermögensvorteile einzuheimsen, durchzieht so gut wie alle einschlägigen Kontakte mit dem Land.
Die Akte des Regierungspräsidiums Freiburg Staatsarchiv Freiburg F 30/2 Nr. 1087 behandelt das Zähringer Museum Baden-Baden (Laufzeit 1957-1962). 1956 musste das heutige Wehrgeschichtliche Museum in Rastatt seine Unterbringung im Neuen Schloss von Baden-Baden räumen. Damit endete ein vom Markgrafenhaus und dem Land gemeinsam betriebenes Museumsprojekt. 1960 eröffnete im Neuen Schloss das markgräfliche Zähringer Museum, zunächst geleitet von Wend Graf Kalnein (seit 1954 markgräflicher Hauptkonservator, so BZ 13.7.1961, abweichend: http://www.buch24.de/8-503353-1.html), der aber schon 1961 Baden-Baden den Rücken kehrte. Zeitungsberichte zum Zähringer Museum erschienen in der Badischen Zeitung 15.8.1960, 13.7.1961 und in der Stuttgarter Zeitung vom 13.8.1960 und 25.5.1962.
Markgraf Berthold meinte Ansprüche aus dem gemeinsamen Betrieb des Historischen Museums zu haben und drängte auf Staats-Zuschüsse für das geplante Museum. In der Tat bewilligte man ihm am 11.12.1958 5000 DM aus Werbefunkmitteln für die Neuordnung der Bücherei, 5000 für den Aufbau des Museums und 10.000 für denkmalpflegerische Maßnahmen am Neuen Schloss.
Den 5000 DM Zuschuss für den Aufbau der "Zähringer Bücherei" bzw. den Wiederaufbau der Grossherzoglichen Bibliothek standen laut Verwendungsnachweis vom 13. Juni 1960 nur 6000 DM Eigenmittel gegenüber. Es wurden damit - den Angaben des Verwendungsnachweises zufolge, der nicht kontrolliert werden kann - vor allem Bücherregale angeschafft.
Irgendeinen bekanntgewordenen Nutzen hatte das Land oder die Öffentlichkeit von diesem Zuschuss nicht, denn eine öffentlich zugängliche Zähringer Bücherei hat es offenbar nie gegeben. Irgendwelche Auflagen wurden bei dem Zuschuss nicht gemacht.
Original-Aquarell von Wilhelm Dürr aus einer Hebel-Ausgabe (1856) der Schlossbibliothek Baden-Baden
Den Erwerb der betreffenden Bibliothek 1995 haben Ehrle und Schlechter beschrieben:
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/infos/7-1995/06.html
Nachdem ursprünglich vorgesehen war, die ca. 35.000 Titel umfassende wertvolle Bibliothek, die manche Schätze enthielt, im Zuge der großen Baden-Badener Sotheby's Versteigerung von 1995 zu verscherbeln, konnte das Land Baden-Württemberg die extrem schlecht untergebrachten Buchbestände (ein nicht geringer Teil war schimmelgeschädigt!) für 2,5 Mio. DM nahezu geschlossen erwerben. Ein kleiner Teil der Bibliothek sowie familienhistorisch relevante Dinge (Familienchronik, Bibel mit Widmung) blieben bei der Familie.
Es heisst in dem Artikel: "Die Existenz einer größeren Bibliothek in Baden-Baden war der BLB bis zum April 1995 nicht bekannt."
Was die Käufer wohl gedacht hätten, hätten sie gewusst, dass einige Jahrzehnte das Haus Baden für genau diese Bibliothek 5000 DM Fördermittel des Werbefunks (1959 keine gar so kleine Summe) eingestrichen hatte.
Die Akte des Regierungspräsidiums Freiburg Staatsarchiv Freiburg F 30/2 Nr. 1087 behandelt das Zähringer Museum Baden-Baden (Laufzeit 1957-1962). 1956 musste das heutige Wehrgeschichtliche Museum in Rastatt seine Unterbringung im Neuen Schloss von Baden-Baden räumen. Damit endete ein vom Markgrafenhaus und dem Land gemeinsam betriebenes Museumsprojekt. 1960 eröffnete im Neuen Schloss das markgräfliche Zähringer Museum, zunächst geleitet von Wend Graf Kalnein (seit 1954 markgräflicher Hauptkonservator, so BZ 13.7.1961, abweichend: http://www.buch24.de/8-503353-1.html), der aber schon 1961 Baden-Baden den Rücken kehrte. Zeitungsberichte zum Zähringer Museum erschienen in der Badischen Zeitung 15.8.1960, 13.7.1961 und in der Stuttgarter Zeitung vom 13.8.1960 und 25.5.1962.
Markgraf Berthold meinte Ansprüche aus dem gemeinsamen Betrieb des Historischen Museums zu haben und drängte auf Staats-Zuschüsse für das geplante Museum. In der Tat bewilligte man ihm am 11.12.1958 5000 DM aus Werbefunkmitteln für die Neuordnung der Bücherei, 5000 für den Aufbau des Museums und 10.000 für denkmalpflegerische Maßnahmen am Neuen Schloss.
Den 5000 DM Zuschuss für den Aufbau der "Zähringer Bücherei" bzw. den Wiederaufbau der Grossherzoglichen Bibliothek standen laut Verwendungsnachweis vom 13. Juni 1960 nur 6000 DM Eigenmittel gegenüber. Es wurden damit - den Angaben des Verwendungsnachweises zufolge, der nicht kontrolliert werden kann - vor allem Bücherregale angeschafft.
Irgendeinen bekanntgewordenen Nutzen hatte das Land oder die Öffentlichkeit von diesem Zuschuss nicht, denn eine öffentlich zugängliche Zähringer Bücherei hat es offenbar nie gegeben. Irgendwelche Auflagen wurden bei dem Zuschuss nicht gemacht.
Original-Aquarell von Wilhelm Dürr aus einer Hebel-Ausgabe (1856) der Schlossbibliothek Baden-BadenDen Erwerb der betreffenden Bibliothek 1995 haben Ehrle und Schlechter beschrieben:
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/infos/7-1995/06.html
Nachdem ursprünglich vorgesehen war, die ca. 35.000 Titel umfassende wertvolle Bibliothek, die manche Schätze enthielt, im Zuge der großen Baden-Badener Sotheby's Versteigerung von 1995 zu verscherbeln, konnte das Land Baden-Württemberg die extrem schlecht untergebrachten Buchbestände (ein nicht geringer Teil war schimmelgeschädigt!) für 2,5 Mio. DM nahezu geschlossen erwerben. Ein kleiner Teil der Bibliothek sowie familienhistorisch relevante Dinge (Familienchronik, Bibel mit Widmung) blieben bei der Familie.
Es heisst in dem Artikel: "Die Existenz einer größeren Bibliothek in Baden-Baden war der BLB bis zum April 1995 nicht bekannt."
Was die Käufer wohl gedacht hätten, hätten sie gewusst, dass einige Jahrzehnte das Haus Baden für genau diese Bibliothek 5000 DM Fördermittel des Werbefunks (1959 keine gar so kleine Summe) eingestrichen hatte.
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