Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/696 13.12.2006
Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses
zu dem Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD
und der Fraktion der SPD - Drucksache 14/577
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
Der Ständige Ausschuss vertritt die Rechtsauffassung, dass der Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577 – aus den aus dem Sitzungsbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.
12. 12. 2006
Der Vorsitzende und Berichterstatter:
Winfried Mack
[S. 1-20]
Bericht
Der Ständige Ausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/577 in seiner 6. Sitzung am 12. Dezember 2006. Zu diesem Antrag lag eine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung (Anlage 1) vor.
Es wurde wörtlich Folgendes ausgeführt:
"Ein Abgeordneter der CDU: Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ausschließlich um eine gutachtliche Stellungnahme des Ständigen Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit des von der SPD beantragten Untersuchungsausschusses. Wir haben schon in der Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck gebracht, ob der Untersuchungsausschuss zulässig ist. Wir sehen uns in unserer Meinung jetzt bestärkt, nachdem wir auch noch ein Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers in Auftrag gegeben haben. (...) "
[Der Sitzungsverlauf ist als Wortprotokoll wiedergegeben, die Redebeiträge unter Nennung der jew. Fraktion, aber ohne Namensnennung. Der Antrag wurde mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen.]
[S. 21-28]
Anlage 1
Landtag von Baden-Württemberg
- Verwaltung -
Gutachtliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion - ...
[des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung, vom 8.12.2006, Verfasser: Dr. Hempfer]
A. Auftrag. - B. Gutachtliche Stellungnahme. I. Zum Antrag auf Drucksache 14/577 - II. Rechtliche Äußerung. 1. Vorbemerkung - 2. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (a) Schutz der regierungsinternen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung - (b) der Grundsatz der Ex-post-Kontrolle. - 3. Abschließende Bemerkung. - 4. Weitere Verfahrenshinweise
[S. 29 - 40]
Anlage 2
Zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses "..."
[Gutachten vom 11.12.2006, von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Heidelberg]
I. Die Fragestellung. - II. Untersuchungsauftrag nach Verantwortungsreife und Untersuchungsinteresse. 1. Untersuchung im Rahmen der Funktionentrennung. - 2. Der Untersuchungsgegenstand. a) Die "Übereinkunft" - b) Die gutachtliche Klärung der Eigentumsverhältnisse. - c) Die Finanzierung. - 3. Untersuchungsauftrag mit begrenzten Befugnissen? - III. Untersuchungsausschuss und Effizienz öffentlicher Kritik
Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses
zu dem Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD
und der Fraktion der SPD - Drucksache 14/577
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
Der Ständige Ausschuss vertritt die Rechtsauffassung, dass der Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577 – aus den aus dem Sitzungsbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.
12. 12. 2006
Der Vorsitzende und Berichterstatter:
Winfried Mack
[S. 1-20]
Bericht
Der Ständige Ausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/577 in seiner 6. Sitzung am 12. Dezember 2006. Zu diesem Antrag lag eine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung (Anlage 1) vor.
Es wurde wörtlich Folgendes ausgeführt:
"Ein Abgeordneter der CDU: Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ausschließlich um eine gutachtliche Stellungnahme des Ständigen Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit des von der SPD beantragten Untersuchungsausschusses. Wir haben schon in der Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck gebracht, ob der Untersuchungsausschuss zulässig ist. Wir sehen uns in unserer Meinung jetzt bestärkt, nachdem wir auch noch ein Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers in Auftrag gegeben haben. (...) "
[Der Sitzungsverlauf ist als Wortprotokoll wiedergegeben, die Redebeiträge unter Nennung der jew. Fraktion, aber ohne Namensnennung. Der Antrag wurde mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen.]
[S. 21-28]
Anlage 1
Landtag von Baden-Württemberg
- Verwaltung -
Gutachtliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion - ...
[des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung, vom 8.12.2006, Verfasser: Dr. Hempfer]
A. Auftrag. - B. Gutachtliche Stellungnahme. I. Zum Antrag auf Drucksache 14/577 - II. Rechtliche Äußerung. 1. Vorbemerkung - 2. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (a) Schutz der regierungsinternen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung - (b) der Grundsatz der Ex-post-Kontrolle. - 3. Abschließende Bemerkung. - 4. Weitere Verfahrenshinweise
[S. 29 - 40]
Anlage 2
Zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses "..."
[Gutachten vom 11.12.2006, von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Heidelberg]
I. Die Fragestellung. - II. Untersuchungsauftrag nach Verantwortungsreife und Untersuchungsinteresse. 1. Untersuchung im Rahmen der Funktionentrennung. - 2. Der Untersuchungsgegenstand. a) Die "Übereinkunft" - b) Die gutachtliche Klärung der Eigentumsverhältnisse. - c) Die Finanzierung. - 3. Untersuchungsauftrag mit begrenzten Befugnissen? - III. Untersuchungsausschuss und Effizienz öffentlicher Kritik
BCK - am Donnerstag, 28. Dezember 2006, 19:26 - Rubrik: Kulturgut
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Standards aren't laws, but complying to many laws requires to know them nevertheless. Therefore, and for the sake of technical innovation it's absolutely necessary that standards are easily accessible, and free (as in beer).
When I read that ASTM (an American association that develops all kinds of standards) now offers practically all of their publications in a "digital library", I thought that once again the U.S. were far ahead to old Europe where these standards are very expensive. One example: In Germany, DIN standards are issued by a publisher which probably makes considerable money from its monopoly position.
However, a closer look at ASTM's "Digital Library" reveals that this is at best a digital bookstore, and not at all a library. The same old story, but now you can download expensive documents as a PDF.
When I read that ASTM (an American association that develops all kinds of standards) now offers practically all of their publications in a "digital library", I thought that once again the U.S. were far ahead to old Europe where these standards are very expensive. One example: In Germany, DIN standards are issued by a publisher which probably makes considerable money from its monopoly position.
However, a closer look at ASTM's "Digital Library" reveals that this is at best a digital bookstore, and not at all a library. The same old story, but now you can download expensive documents as a PDF.
Ladislaus - am Donnerstag, 28. Dezember 2006, 17:47 - Rubrik: English Corner
Antrag Fraktion SPD 20.12.2006 Drs 14/744
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;
3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.
II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.
Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion
Begründung:
Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;
3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.
II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.
Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion
Begründung:
Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.
BCK - am Donnerstag, 28. Dezember 2006, 11:27 - Rubrik: Kulturgut
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Lunig, Johann Christian, 1662-1740.
Bibliotheca curiosa deductionum, worinn eine zuverlassige Nachricht vieler merckwurdiger Schrifften vorhanden ...
Leipzig : Friedrich Lanckischens Erben, 1717
Digitalisiert von der UB Waseda
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0104/
Siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc unter Japan
Die Marktschreierei der gelehrten geißelte:
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0126/
Bibliotheca curiosa deductionum, worinn eine zuverlassige Nachricht vieler merckwurdiger Schrifften vorhanden ...
Leipzig : Friedrich Lanckischens Erben, 1717
Digitalisiert von der UB Waseda
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0104/
Siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc unter Japan
Die Marktschreierei der gelehrten geißelte:
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0126/
KlausGraf - am Donnerstag, 28. Dezember 2006, 05:08 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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PRESSEMITTEILUNG NR.352/2006 22.12.2006
Jürgen Walter: Graf Douglas verfolgt wirtschaftliche Interessen
Die Grünen im Landtag fordern in einem Antrag die Landesregierung auf, einen neuen Vertreter der Landesregierung für den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu benennen. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Der derzeitige Vertreter der Landesregierung, Graf Douglas ist mehr mit dem Geldbeutel des Hauses Baden verbandelt als mit den Interessen des Landes Baden-Württemberg. In der aktuellen Situation, in der die Zähringer-Stiftung eine zentrale Rolle bei der Frage spielt, ob überhaupt badische Kulturgüter in nennenswerter Größe durch das Haus Baden verkauft werden können, braucht das Land einen wahren Vertreter seiner Interessen."
Walter kritisierte Minister Frankenberg, dass er 2002 Graf Douglas in dieses Amt berufen habe. Der Grünen-Abgeordnete wies darauf hin, dass Graf Douglas bereits 1995 als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden bei einer Auktion versteigert habe. Walter: „Die Landesregierung hat den Verdacht, dass bereits 1995 Gegenstände verkauft wurden, die Teil des unverkäuflichen Stiftungsguts der Zähringer-Stiftung waren, bis heute nicht widerlegt. Es ist daher sehr verwunderlich, dass Minister Frankenberg gerade den Grafen mit der Wahrung der Interessen des Landes beauftragt hat.“ Nach wie vor nicht widersprochen habe die Landesregierung zudem der Vermutung, so Walter, dass in der anfangs als Vergleichssumme genannten Summe von 70 Mio. € für die Versteigerung badischer Kulturgüter 10 Mio. € für den Auktionator Graf Douglas reserviert waren.
Die Grünen wiesen weiter darauf hin, dass nach jüngsten Presseberichten das Kunstministerium ebenfalls zu der Einschätzung gekommen sei, dass Graf Douglas vor allem wirtschaftliche Interessen verfolge und ihm daher den Zutritt zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Übergabe von 20 Tausend Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter verweigert habe.
Jürgen Walter: „Wir brauchen endlich Klarheit: Klarheit über die Rolle, die Graf Douglas in der Vergangenheit und aktuell im Stiftungsrat gespielt hat und spielt sowie Klarheit, wer zukünftig die Interessen des Landes in der Zähringer-Stiftung wirklich vertritt.“
Antrag Fraktion GRÜNE 19.12.2006 Drs 0743
Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
1. wie die Landesregierung die Rolle und die Aufgaben des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung beschreibt und welche Aufgaben der Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung bisher wahrgenommen hat,
2. ob Presseberichte zutreffen, dass der Minister für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der übergabe von 20000 Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter gegenüber der Karlsruher Regierungspräsidentin a.D. Gerlinde Hämmerle die Zutrittsverweigerung für Herrn Dr. Graf Douglas zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst damit begründete, dieser verfolge in der Zähringer-Stiftung "vor allem wirtschaftliche Interessen" und wenn ja, wessen wirtschaftliche Interessen mit dieser Aussage gemeint waren,
3. was die Gründe dafür waren, im Jahr 2002 den Kunstauktionator Dr. Christoph Graf Douglas als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer- Stiftung zu berufen und ob Herrn Minister Frankenberg dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Hause Baden damals bekannt waren,
4. ob die Landesregierung schon im Jahre 2002 die Einschätzung hatte, Graf Douglas würde vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgen und falls ja, weshalb wurde der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung trotzdem zugestimmt bzw. falls nein, seit wann die Landesregierung diese Erkenntnis gewonnen hat;
II. eine Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass eine Person berufen wird, die souverän die Interessen die Landes im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vertreten kann ohne den Anschein zu erwecken, eigene private und wirtschaftliche Interessen mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat zu verquicken.
Stuttgart, 19.12.06
Kretschmann, Walter und Fraktion
Begründung:
Seit Jahrzehnten streitet die Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung darüber, welche Kunstgegenstände aus dem Nachlass von Friedrich II. als Stiftungsgut im Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen und welche dem Land Baden-Württemberg gehören. Mehrere Versuche, diese Streitigkeiten vergleichsweise zu klären, sind bislang gescheitert.
Die Landesregierung braucht vor diesem Hintergrund ungeklärter Rechtsansprüche zwischen der Stiftung und dem Land einen unabhängigen, kompetenten und loyalen Vertreter im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung. Dies war auch Sinn und Zweck der Bestimmung über die personelle Besetzung des Verwaltungsrates bei der Errichtung der Satzung der Zähringer-Stiftung.
Daher ist es unverständlich und unverantwortlich, dass die Landesregierung sich in der Zähringer-Stiftung von einer Person vertreten lässt, die als Kunsthändler und Auktionator tätig ist und mit dem Haus Baden verwandt ist. Das berufliche Interesse von Dr. Graf Douglas, mit Kunst zu handeln, steht diametral dem Interesse des Landes entgegen, die Unverkäuflichkeit der einzelnen Stücke zu erhalten und die Kunstwerke als Ganzes der öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bei der Auktion über Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden im Jahr 1995, bei der Dr. Christoph Graf Douglas als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby's tätig war, wurden möglicherweise Gegenstände verkauft, die als unverkäufliches Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung oder als Eigentum des Landes Baden-Württemberg zu qualifizieren sind; die Landesregierung konnte diesen Verdacht bis heute nicht widerlegen.
Eine Neubenennung der Person, die im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung als Vertreterin oder Vertreter der Landesregierung fungiert, ist daher umgehend und dringlich vorzunehmen.
Jürgen Walter: Graf Douglas verfolgt wirtschaftliche Interessen
Die Grünen im Landtag fordern in einem Antrag die Landesregierung auf, einen neuen Vertreter der Landesregierung für den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu benennen. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Der derzeitige Vertreter der Landesregierung, Graf Douglas ist mehr mit dem Geldbeutel des Hauses Baden verbandelt als mit den Interessen des Landes Baden-Württemberg. In der aktuellen Situation, in der die Zähringer-Stiftung eine zentrale Rolle bei der Frage spielt, ob überhaupt badische Kulturgüter in nennenswerter Größe durch das Haus Baden verkauft werden können, braucht das Land einen wahren Vertreter seiner Interessen."
Walter kritisierte Minister Frankenberg, dass er 2002 Graf Douglas in dieses Amt berufen habe. Der Grünen-Abgeordnete wies darauf hin, dass Graf Douglas bereits 1995 als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden bei einer Auktion versteigert habe. Walter: „Die Landesregierung hat den Verdacht, dass bereits 1995 Gegenstände verkauft wurden, die Teil des unverkäuflichen Stiftungsguts der Zähringer-Stiftung waren, bis heute nicht widerlegt. Es ist daher sehr verwunderlich, dass Minister Frankenberg gerade den Grafen mit der Wahrung der Interessen des Landes beauftragt hat.“ Nach wie vor nicht widersprochen habe die Landesregierung zudem der Vermutung, so Walter, dass in der anfangs als Vergleichssumme genannten Summe von 70 Mio. € für die Versteigerung badischer Kulturgüter 10 Mio. € für den Auktionator Graf Douglas reserviert waren.
Die Grünen wiesen weiter darauf hin, dass nach jüngsten Presseberichten das Kunstministerium ebenfalls zu der Einschätzung gekommen sei, dass Graf Douglas vor allem wirtschaftliche Interessen verfolge und ihm daher den Zutritt zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Übergabe von 20 Tausend Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter verweigert habe.
Jürgen Walter: „Wir brauchen endlich Klarheit: Klarheit über die Rolle, die Graf Douglas in der Vergangenheit und aktuell im Stiftungsrat gespielt hat und spielt sowie Klarheit, wer zukünftig die Interessen des Landes in der Zähringer-Stiftung wirklich vertritt.“
Antrag Fraktion GRÜNE 19.12.2006 Drs 0743
Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
1. wie die Landesregierung die Rolle und die Aufgaben des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung beschreibt und welche Aufgaben der Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung bisher wahrgenommen hat,
2. ob Presseberichte zutreffen, dass der Minister für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der übergabe von 20000 Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter gegenüber der Karlsruher Regierungspräsidentin a.D. Gerlinde Hämmerle die Zutrittsverweigerung für Herrn Dr. Graf Douglas zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst damit begründete, dieser verfolge in der Zähringer-Stiftung "vor allem wirtschaftliche Interessen" und wenn ja, wessen wirtschaftliche Interessen mit dieser Aussage gemeint waren,
3. was die Gründe dafür waren, im Jahr 2002 den Kunstauktionator Dr. Christoph Graf Douglas als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer- Stiftung zu berufen und ob Herrn Minister Frankenberg dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Hause Baden damals bekannt waren,
4. ob die Landesregierung schon im Jahre 2002 die Einschätzung hatte, Graf Douglas würde vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgen und falls ja, weshalb wurde der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung trotzdem zugestimmt bzw. falls nein, seit wann die Landesregierung diese Erkenntnis gewonnen hat;
II. eine Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass eine Person berufen wird, die souverän die Interessen die Landes im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vertreten kann ohne den Anschein zu erwecken, eigene private und wirtschaftliche Interessen mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat zu verquicken.
Stuttgart, 19.12.06
Kretschmann, Walter und Fraktion
Begründung:
Seit Jahrzehnten streitet die Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung darüber, welche Kunstgegenstände aus dem Nachlass von Friedrich II. als Stiftungsgut im Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen und welche dem Land Baden-Württemberg gehören. Mehrere Versuche, diese Streitigkeiten vergleichsweise zu klären, sind bislang gescheitert.
Die Landesregierung braucht vor diesem Hintergrund ungeklärter Rechtsansprüche zwischen der Stiftung und dem Land einen unabhängigen, kompetenten und loyalen Vertreter im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung. Dies war auch Sinn und Zweck der Bestimmung über die personelle Besetzung des Verwaltungsrates bei der Errichtung der Satzung der Zähringer-Stiftung.
Daher ist es unverständlich und unverantwortlich, dass die Landesregierung sich in der Zähringer-Stiftung von einer Person vertreten lässt, die als Kunsthändler und Auktionator tätig ist und mit dem Haus Baden verwandt ist. Das berufliche Interesse von Dr. Graf Douglas, mit Kunst zu handeln, steht diametral dem Interesse des Landes entgegen, die Unverkäuflichkeit der einzelnen Stücke zu erhalten und die Kunstwerke als Ganzes der öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bei der Auktion über Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden im Jahr 1995, bei der Dr. Christoph Graf Douglas als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby's tätig war, wurden möglicherweise Gegenstände verkauft, die als unverkäufliches Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung oder als Eigentum des Landes Baden-Württemberg zu qualifizieren sind; die Landesregierung konnte diesen Verdacht bis heute nicht widerlegen.
Eine Neubenennung der Person, die im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung als Vertreterin oder Vertreter der Landesregierung fungiert, ist daher umgehend und dringlich vorzunehmen.
BCK - am Mittwoch, 27. Dezember 2006, 17:45 - Rubrik: Kulturgut
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http://noesis.evansville.edu/
Noesis 4.0 durchsucht mit Hilfe des Google-Index frei zugängliche englischsprachige Philosophie-Seiten und wurde von dem Philosophen und Open Access-Aktivisten Peter Suber enthusiastisch angepriesen: "Searching OA philosophy"
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_12_24_fosblogarchive.html#116714546914437369
Die zugrundeliegende Technologie ist Google Co-op (oder: Custom Search), über die wir hier bereits kritisch berichtet haben:
http://archiv.twoday.net/stories/2868046/
Auf die entsprechenden Nachweise wird Bezug genommen.
Erste Tests ergaben, dass das Noesis-Experiment durchaus brauchbare Ergebnisse liefert.
Wer nicht über entsprechende Programmierkenntnisse verfügt, kann allerdings große Trefferlisten nur schwer überprüfen. Ein Versuch, die Trefferliste von Quine in der eigenen Suchmaschine der Stanford Encyclopedy und bei Noesis bzw. Google zu überprüfen scheiterte, da ich zu faul war, weit über 100 Treffer genau zu vergleichen. Man kann bei Noesis nur gruppenweise filtern und muss dann die beiden anderen Nachschlagewerke (Label: Reference Works) "von Hand" wegstreichen.
Bei kleinen Treffermengen (Suchanfragen: "john of salisbury", "cathedral school", quine davidson, economics) erwies sich Noesis als exaktes Suchwerkzeug, was aber auch nicht verwundert.
Denn wenn es nach wie vor zutrifft, dass Google nur eine bestimmte Anzahl der Treffer in seinem Suchindex berücksichtigt und anschließend erst die Schnittmenge mit den einzelnen zu durchsuchenden Domains bestimmt, dann ist angesichts des hohen Rankings der Stanford-Enzyklopädie bei Google nicht damit zu rechnen, dass Treffer unter den Tisch fallen.
Man muss sich also etwas anderes einfallen lassen, wenn man die von konzedierten bedeutenden Auslassungen nachweisen will.
Nehmen wir das wenig bedeutende Journal Quodlibet.net, das 2005 seine bislang letzte Ausgabe erlebte. Mit Googles Site-Suche findet man 2 Artikel in dieser Zeitschrift, die Quine erwähnen. Nimmt man nun den Ausdruck borrowing dazu, stellt man sofort fest, dass Noesis bei der Kombination von quine borrowing und der Eingrenzung auf Online Journals den Beitrag
http://www.quodlibet.net/ozumba-africa.shtml
NICHT hat.
Auch bei der Noesis-Suche quine borrowing community ohne Journal-Eingrenzung wird der Artikel nicht gefunden.
An seinem zu geringen Ranking kann das aber nicht liegen, denn er erscheint bei der Suche nach quine borrowing bei Google bereits an Position 12:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=quine+borrowing&btnG=Suche&meta=
Die Phrasensuche "African Traditional Metaphysics" bei Noesis ergibt, dass nur die Seite mit dem Inhaltsverzeichnis, aber nicht der Artikel selbst gefunden wird.
Bei hyle.org war ein entsprechender Vergleich fehlerfrei
http://www.google.de/search?hl=de&q=site%3Ahyle.org+mappae+clavicula&btnG=Google-Suche&meta=
Bei
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=site%3Ahyle.org+%22medieval+alchemy%22&btnG=Suche&meta=
vermisst man aber bei Noesis die "Collected Bibliography".
Das alles ist nicht Noesis anzulasten, sondern Google.
Was wirklich ärgerlich ist (und daher schreibe ich diesen Beitrag auf deutsch) ist die implizite Annahme, dass akademische Philosophie im Sinne von Noesis englischsprachig ist. Es werden ausschließlich englischsprachige Quellen berücksichtigt, ohne dass die Einschränkung irgendwo expliziert würde.
Im DOAJ werden 55 philosophische Journals aufgeführt:
http://www.doaj.org/doaj?func=subject&cpid=15
Davon sind noch nicht einmal alle englischsprachigen in Noesis vertreten.
Dass es mit dem "Sammelpunkt" ein eigenes philosophisches Eprint-Archiv gibt, das auch im OAIster vertreten ist, die hochnäsigen anglozentischen Herren und Damen in Evansville ignorieren das wie auch alle andere Philosophie in anderen Sprachen als der Englischen.
Der Sammelpunkt enthält übrigens nicht nur meinen Versuch über Carlo Ginzburg
http://sammelpunkt.philo.at:8080/archive/00000340/
sondern auch zahlreiche englischsprachige Texte!
Nur weil der Begriff "Open Access" englischsprachig ist, heisst das noch lange nicht, dass englischsprachige OA-Vertreter denken dürfen, relevante OA-Forschung habe in englischer Sprache stattzufinden!
Noesis 4.0 durchsucht mit Hilfe des Google-Index frei zugängliche englischsprachige Philosophie-Seiten und wurde von dem Philosophen und Open Access-Aktivisten Peter Suber enthusiastisch angepriesen: "Searching OA philosophy"
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_12_24_fosblogarchive.html#116714546914437369
Die zugrundeliegende Technologie ist Google Co-op (oder: Custom Search), über die wir hier bereits kritisch berichtet haben:
http://archiv.twoday.net/stories/2868046/
Auf die entsprechenden Nachweise wird Bezug genommen.
Erste Tests ergaben, dass das Noesis-Experiment durchaus brauchbare Ergebnisse liefert.
Wer nicht über entsprechende Programmierkenntnisse verfügt, kann allerdings große Trefferlisten nur schwer überprüfen. Ein Versuch, die Trefferliste von Quine in der eigenen Suchmaschine der Stanford Encyclopedy und bei Noesis bzw. Google zu überprüfen scheiterte, da ich zu faul war, weit über 100 Treffer genau zu vergleichen. Man kann bei Noesis nur gruppenweise filtern und muss dann die beiden anderen Nachschlagewerke (Label: Reference Works) "von Hand" wegstreichen.
Bei kleinen Treffermengen (Suchanfragen: "john of salisbury", "cathedral school", quine davidson, economics) erwies sich Noesis als exaktes Suchwerkzeug, was aber auch nicht verwundert.
Denn wenn es nach wie vor zutrifft, dass Google nur eine bestimmte Anzahl der Treffer in seinem Suchindex berücksichtigt und anschließend erst die Schnittmenge mit den einzelnen zu durchsuchenden Domains bestimmt, dann ist angesichts des hohen Rankings der Stanford-Enzyklopädie bei Google nicht damit zu rechnen, dass Treffer unter den Tisch fallen.
Man muss sich also etwas anderes einfallen lassen, wenn man die von konzedierten bedeutenden Auslassungen nachweisen will.
Nehmen wir das wenig bedeutende Journal Quodlibet.net, das 2005 seine bislang letzte Ausgabe erlebte. Mit Googles Site-Suche findet man 2 Artikel in dieser Zeitschrift, die Quine erwähnen. Nimmt man nun den Ausdruck borrowing dazu, stellt man sofort fest, dass Noesis bei der Kombination von quine borrowing und der Eingrenzung auf Online Journals den Beitrag
http://www.quodlibet.net/ozumba-africa.shtml
NICHT hat.
Auch bei der Noesis-Suche quine borrowing community ohne Journal-Eingrenzung wird der Artikel nicht gefunden.
An seinem zu geringen Ranking kann das aber nicht liegen, denn er erscheint bei der Suche nach quine borrowing bei Google bereits an Position 12:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=quine+borrowing&btnG=Suche&meta=
Die Phrasensuche "African Traditional Metaphysics" bei Noesis ergibt, dass nur die Seite mit dem Inhaltsverzeichnis, aber nicht der Artikel selbst gefunden wird.
Bei hyle.org war ein entsprechender Vergleich fehlerfrei
http://www.google.de/search?hl=de&q=site%3Ahyle.org+mappae+clavicula&btnG=Google-Suche&meta=
Bei
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=site%3Ahyle.org+%22medieval+alchemy%22&btnG=Suche&meta=
vermisst man aber bei Noesis die "Collected Bibliography".
Das alles ist nicht Noesis anzulasten, sondern Google.
Was wirklich ärgerlich ist (und daher schreibe ich diesen Beitrag auf deutsch) ist die implizite Annahme, dass akademische Philosophie im Sinne von Noesis englischsprachig ist. Es werden ausschließlich englischsprachige Quellen berücksichtigt, ohne dass die Einschränkung irgendwo expliziert würde.
Im DOAJ werden 55 philosophische Journals aufgeführt:
http://www.doaj.org/doaj?func=subject&cpid=15
Davon sind noch nicht einmal alle englischsprachigen in Noesis vertreten.
Dass es mit dem "Sammelpunkt" ein eigenes philosophisches Eprint-Archiv gibt, das auch im OAIster vertreten ist, die hochnäsigen anglozentischen Herren und Damen in Evansville ignorieren das wie auch alle andere Philosophie in anderen Sprachen als der Englischen.
Der Sammelpunkt enthält übrigens nicht nur meinen Versuch über Carlo Ginzburg
http://sammelpunkt.philo.at:8080/archive/00000340/
sondern auch zahlreiche englischsprachige Texte!
Nur weil der Begriff "Open Access" englischsprachig ist, heisst das noch lange nicht, dass englischsprachige OA-Vertreter denken dürfen, relevante OA-Forschung habe in englischer Sprache stattzufinden!
KlausGraf - am Dienstag, 26. Dezember 2006, 20:35 - Rubrik: Open Access
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(19.12.2006) Heft 4/2006 - Badisches Erbe und Badisches Kulturgut Mit Vorträgen der Jubiläumsveranstaltungen zu "200 Jahre Großherzogtum Baden" und den Beiträgen: Heinrich Hauß: Der Handschriftenstreit - eine unsägliche Geschichte / Versuch einer Chronologie der Ereignisse / 21.9. - 2.11.2006 (Seiten 149 - 168) Wolfgang Jäger: Das badische Erbe in Baden-Württemberg |
BCK - am Montag, 25. Dezember 2006, 22:39 - Rubrik: Kulturgut
by Joseph J. Esposito, espositoj gmail.com, Liblicense-l, 24 Dec 2006 22:05 EST
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0612/msg00101.html
Ongoing discussions about various mass digitization projects, driven primarily by the Google Libraries program but including the respective activities of Microsoft, the Open Content Alliance, and others, prompts these comments about what should be taken into account as these programs proceed. My concern is a practical one: Some projects are incomplete in their design, which will likely result in their having to be redone in the near future, an expense that the world of scholarly communications can ill afford. There are at least four essential characteristics of any such project, and there may very well be more.
As many have noted, the first requirement of such a project is that it adopt an archival approach. Some scanning is now being done with little regard for preserving the entire informational context of the original. Scanning first editions of Dickens gives us nothing if the scans do not precisely copy first editions of Dickens; the corollary to this is that clearly articulated policies about archiving must be part of any mass digitization project. Some commercial projects have little regard for this, as archival quality simply is not part of the business plan; only members of the library community are in a position to assert the importance of this. An archival certification board is evolving as a scholarly desideratum.
Archives of digital facsimiles are important, but we also need readers' editions, the second requirement of mass digitization projects. This goes beyond scanning and involves the editorial process that is usually associated with the publishing industry. The point is not simply to preserve the cultural legacy but to make it more available to scholars, students, and interested laypeople. The high school student who first encounters Dickens's "Great Expectations" should not also be asked to fight with Victorian typography, not to mention orthography. In the absence of readers' editions, broad public support for mass digitization projects will be difficult to come by.
As devotees of "Web 2.0" insist with increasing frequency, all documents are in some sense community documents. Thus scanned and edited material must be placed into a technical environment that enables ongoing annotation and commentary. The supplemental commentary may in time be of greater importance than the initial or "founding" document itself, and some comments may themselves become seminal. I become uneasy, however, when the third requirement of community engagement is not paired with the first of archival fidelity. What do we gain when "The Declaration of Independence" is mounted on a Web site as a wiki? Sitting beneath the fascinating activities of an intellectually engaged community must be the curated archival foundation.
The fourth requirement is that mass digitization projects should yield file structures and tools that allow for machine process to work with the content. Whether this is called "pattern recognition" or "data mining" or something else is not important. What is important is to recognize that the world of research increasingly will be populated by robots, a term that no longer can or should carry a negative connotation. Some people call this "Web 3.0", but I prefer to think of it as "the post-human Internet," which may not even be a World Wide Web application.
To my knowledge, none of the current mass digitization projects fully incorporate all four of these requirements.
Note that I am not including any mention of copyright here, which is the topic that gets the most attention when mass digitization is contemplated. All four of these requirements hold for public domain documents. Copyright is a red herring.
Joe Esposito
Joseph Esposito, a regular contributor to liblicense-l, is a former president and CEO of Encyclopaedia Britannica (he was the one who rolled out the Internet version). Since then he has served as CEO of Tribal voice the McAfee Internet community and and communications company that started PowWow, one of the first internet based instant message and chat programs, and now is president of Portable CEO, an independent consultancy focusing on digital media.
In 2003 he published a speculative essay about the future of electronic texts, "The processed book" (First Monday, volume 8, number 3 (March 2003), with an update of Oct 2005, URL: http://firstmonday.org/issues/issue8_3/esposito/ ).
The "processed book" is about content, not technology, and contrasts with the "primal book"; the latter is the book we all know and revere: written by a single author and viewed as the embodiment of the thought of a single individual. The processed book, on the other hand, is what happens to the book when it is put into a computerized, networked environment. To process a book is more than simply building links to it; it also includes a modification of the act of creation, which tends to encourage the absorption of the book into a network of applications, including but not restricted to commentary. Such a book typically has at least five aspects: as self-referencing text; as portal; as platform; as machine component; and, as network node. An interesting aspect of such processing is that the author's relationship to his or her work may be undermined or compromised; indeed, it is possible that author attribution in the networked world may go the way of copyright. The processed book, in other words, is the response to romantic notions of authorship and books. It is not a matter of choice (as one can still write an imitation, for example, of a Victorian novel today) but an inevitable outcome of inherent characteristics of digital media.
Another provocative essay of his that is well worth reading is entitled
The devil you don’t know: The unexpected future of Open Access publishing
by Joseph J. Esposito, First Monday, volume 9, number 8 (August 2004),
URL: http://firstmonday.org/issues/issue9_8/esposito/
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0612/msg00101.html
Ongoing discussions about various mass digitization projects, driven primarily by the Google Libraries program but including the respective activities of Microsoft, the Open Content Alliance, and others, prompts these comments about what should be taken into account as these programs proceed. My concern is a practical one: Some projects are incomplete in their design, which will likely result in their having to be redone in the near future, an expense that the world of scholarly communications can ill afford. There are at least four essential characteristics of any such project, and there may very well be more.
As many have noted, the first requirement of such a project is that it adopt an archival approach. Some scanning is now being done with little regard for preserving the entire informational context of the original. Scanning first editions of Dickens gives us nothing if the scans do not precisely copy first editions of Dickens; the corollary to this is that clearly articulated policies about archiving must be part of any mass digitization project. Some commercial projects have little regard for this, as archival quality simply is not part of the business plan; only members of the library community are in a position to assert the importance of this. An archival certification board is evolving as a scholarly desideratum.
Archives of digital facsimiles are important, but we also need readers' editions, the second requirement of mass digitization projects. This goes beyond scanning and involves the editorial process that is usually associated with the publishing industry. The point is not simply to preserve the cultural legacy but to make it more available to scholars, students, and interested laypeople. The high school student who first encounters Dickens's "Great Expectations" should not also be asked to fight with Victorian typography, not to mention orthography. In the absence of readers' editions, broad public support for mass digitization projects will be difficult to come by.
As devotees of "Web 2.0" insist with increasing frequency, all documents are in some sense community documents. Thus scanned and edited material must be placed into a technical environment that enables ongoing annotation and commentary. The supplemental commentary may in time be of greater importance than the initial or "founding" document itself, and some comments may themselves become seminal. I become uneasy, however, when the third requirement of community engagement is not paired with the first of archival fidelity. What do we gain when "The Declaration of Independence" is mounted on a Web site as a wiki? Sitting beneath the fascinating activities of an intellectually engaged community must be the curated archival foundation.
The fourth requirement is that mass digitization projects should yield file structures and tools that allow for machine process to work with the content. Whether this is called "pattern recognition" or "data mining" or something else is not important. What is important is to recognize that the world of research increasingly will be populated by robots, a term that no longer can or should carry a negative connotation. Some people call this "Web 3.0", but I prefer to think of it as "the post-human Internet," which may not even be a World Wide Web application.
To my knowledge, none of the current mass digitization projects fully incorporate all four of these requirements.
Note that I am not including any mention of copyright here, which is the topic that gets the most attention when mass digitization is contemplated. All four of these requirements hold for public domain documents. Copyright is a red herring.
Joe Esposito
Joseph Esposito, a regular contributor to liblicense-l, is a former president and CEO of Encyclopaedia Britannica (he was the one who rolled out the Internet version). Since then he has served as CEO of Tribal voice the McAfee Internet community and and communications company that started PowWow, one of the first internet based instant message and chat programs, and now is president of Portable CEO, an independent consultancy focusing on digital media.
In 2003 he published a speculative essay about the future of electronic texts, "The processed book" (First Monday, volume 8, number 3 (March 2003), with an update of Oct 2005, URL: http://firstmonday.org/issues/issue8_3/esposito/ ).
The "processed book" is about content, not technology, and contrasts with the "primal book"; the latter is the book we all know and revere: written by a single author and viewed as the embodiment of the thought of a single individual. The processed book, on the other hand, is what happens to the book when it is put into a computerized, networked environment. To process a book is more than simply building links to it; it also includes a modification of the act of creation, which tends to encourage the absorption of the book into a network of applications, including but not restricted to commentary. Such a book typically has at least five aspects: as self-referencing text; as portal; as platform; as machine component; and, as network node. An interesting aspect of such processing is that the author's relationship to his or her work may be undermined or compromised; indeed, it is possible that author attribution in the networked world may go the way of copyright. The processed book, in other words, is the response to romantic notions of authorship and books. It is not a matter of choice (as one can still write an imitation, for example, of a Victorian novel today) but an inevitable outcome of inherent characteristics of digital media.
Another provocative essay of his that is well worth reading is entitled
The devil you don’t know: The unexpected future of Open Access publishing
by Joseph J. Esposito, First Monday, volume 9, number 8 (August 2004),
URL: http://firstmonday.org/issues/issue9_8/esposito/
BCK - am Montag, 25. Dezember 2006, 19:33 - Rubrik: English Corner
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Per Mausklick zum Klassiker
Wer Zitate sucht oder Gedichtzeilen, der wird im Internet fündig. Und
das auch noch umsonst. Nur stecken viele dieser Texte voller
ärgerlicher Fehler.
Von Tilman Spreckelsen
Martina ist eine Frau für Spezialisten. Für Hugo von Langenstein etwa,
der das Leben der Märtyrerin aus dem dritten Jahrhundert gut tausend
Jahre später in einer üppigen mittelhochdeutschen Reimlegende
darstellte. Oder für Adelbert von Keller, den Präsidenten des
"Litterarischen Vereins in Stuttgart", der diese knapp 33 000 Verse im
Jahr 1856 erstmals edierte. Auch für Arno Schmidt, dessen Alterswerk
"Abend mit Goldrand" eine moderne Heldin namens Martina schildert, die
gern aus der alten Dichtung zitiert. Es gibt überhaupt nur noch ein
paar Mediävisten, die das Werk überhaupt kennen. Und natürlich Klaus Graf.
Der Historiker, der in Aachen als Geschäftsführer des Hochschularchivs
arbeitet, hat sich in den letzten Monaten liebevoll um Martina
gekümmert. Als Mitarbeiter der deutschen Sektion des 2003 gegründeten
Wikipedia-Ablegers Wikisource hat er dafür gesorgt, daß der
umfangreiche Text seit vergangener Woche komplett im Internet steht,
von der ersten Zeile "Diz ist sancte Martinun Buoch" bis zur
Selbstauskunft des Autors "Der dis buoch geschriben hat / Der heizit
von sant Gallen Cvonrat" am Schluß des eigentlichen Textes und dem
wissenschaftlichen Apparat Adelbert von Kellers.
Wikisource ist eine von vielen Organisationen, die sich dem Ziel
verschrieben haben, literarische, historische, theologische oder
wissenschaftliche Quellentexte digitalisiert zur Verfügung zu stellen.
Die Bandbreite reicht dabei von umstrittenen Projekten wie "Google
Search", wo bis zum Jahr 2015 insgesamt 15 Millionen Bücher online
zugänglich gemacht werden sollen, über ein Konkurrenzunternehmen des
deutschsprachigen Buchhandels, das der Börsenverein vor einem Jahr
gestartet hat, bis hin zu ähnlich gelagerten Plänen der europäischen
Nationalbibliotheken.
Auch wenn mein Anteil an der "Martina" wesentlich bescheidener war als hier beschrieben, so ist der Artikel doch eine gute Werbung für die deutschsprachige Quellensammlung Wikisource.
Martina:
http://de.wikisource.org/wiki/Martina
Der Artikel geht auch auf die aufwendige Erstellung der E-Texte durch die Firma Directmedia, die in Rumänien Texte abtippen lässt, ein. Zur Sprache kommt auch das Projekt einer kommentierten, digitalen Gesamtausgabe der Werke
des deutschen Schriftstellers Karl Gutzkow (1811 bis 1878):
http://www.sml.ex.ac.uk/german/gutzkow/Gutzneu/gesamtausgabe/index.htm
Das ambitionierte Projekt zielt, ähnlich wie Wikipedia, auf eine
gemeinschaftliche "edition in progress", allerdings hören die
Wissenschaftler den Vergleich offenbar nicht gern. "Das Konzept der
benutzeroffenen Struktur läßt sich auf eine wissenschaftliche Ausgabe
nicht wirklich übertragen", meint Gert Vonhoff, einer der Initiatoren
der Gutzkow-Ausgabe. Es gehe vielmehr darum, "nicht bestehende, sehr
spezifische Inhalte zu erforschen und dann in wissenschaftlicher
Umgebung verfügbar zu machen. Das ist etwas anderes, als mal einige
Seiten Korrektur zu lesen oder an der Wikipedia mitzuschreiben."
Diese arrogante Abwertung anderer Projekte muss ja wohl nicht sein.
Zuletzt kommt Spreckelsen nochmals auf Wikisource zurück:
"Gutenberg.de" ist dann auch genau das, was die deutsche Wikisource
nicht sein will. Den zehn bis zwanzig ehrenamtlichen Mitarbeitern geht
es darum, das jeweils Beste aus den verschiedenen Modellen in das
eigene System zu integrieren. Dazu gehören sorgfältig erarbeitete
Texte, die allen Interessierten kostenlos offenstehen;
basisdemokratische Entscheidungen ohne die Aufweichung der einmal
beschlossenen Editionsrichtlinien; Transparenz bei der Erarbeitung der
Druckfassungen, die dennoch einmal als abgeschlossen gelten - und das
bei einer bislang höchst bescheidenen Zahl von Mitarbeitern.
Allerdings gibt es auch unter denen mitunter heftigen Streit über
einzelne Texte, besonders wenn es um das Löschen von solchen geht,
deren Herkunft nicht überprüft werden kann und somit auch nicht die
Frage, ob es sich um eine korrekte Fassung handelt.
Denn das ist der Punkt, an dem sich die Zukunft der einzelnen Projekte
entscheidet: Texte, denen man nicht vertrauen kann, werfen kein gutes
Licht auf die Plattform, auf der sie stehen. Und so ist "Wikisource"
gut beraten, Dateien zu entfernen, die keiner der wenigen Mitarbeiter
Korrektur lesen kann oder mag. Einen Experten für Mittelhochdeutsch
weiß das Projekt übrigens nicht in seinen Reihen, sagt Graf. Daß es
dennoch zu einer Edition wie der "Martina" kommen konnte, ist um so
erstaunlicher. Ein gutes Omen für künftige Projekte, wenn es nach der
Bauernregel zum 30. Januar geht: "Bringt Martina Sonnenschein, kommt
viel Korn und Wein".
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 24.12.2006, Nr. 51 / Seite 62 (im WWW kostenpflichtig gegen 1,50 Euro abrufbar)
Wer Zitate sucht oder Gedichtzeilen, der wird im Internet fündig. Und
das auch noch umsonst. Nur stecken viele dieser Texte voller
ärgerlicher Fehler.
Von Tilman Spreckelsen
Martina ist eine Frau für Spezialisten. Für Hugo von Langenstein etwa,
der das Leben der Märtyrerin aus dem dritten Jahrhundert gut tausend
Jahre später in einer üppigen mittelhochdeutschen Reimlegende
darstellte. Oder für Adelbert von Keller, den Präsidenten des
"Litterarischen Vereins in Stuttgart", der diese knapp 33 000 Verse im
Jahr 1856 erstmals edierte. Auch für Arno Schmidt, dessen Alterswerk
"Abend mit Goldrand" eine moderne Heldin namens Martina schildert, die
gern aus der alten Dichtung zitiert. Es gibt überhaupt nur noch ein
paar Mediävisten, die das Werk überhaupt kennen. Und natürlich Klaus Graf.
Der Historiker, der in Aachen als Geschäftsführer des Hochschularchivs
arbeitet, hat sich in den letzten Monaten liebevoll um Martina
gekümmert. Als Mitarbeiter der deutschen Sektion des 2003 gegründeten
Wikipedia-Ablegers Wikisource hat er dafür gesorgt, daß der
umfangreiche Text seit vergangener Woche komplett im Internet steht,
von der ersten Zeile "Diz ist sancte Martinun Buoch" bis zur
Selbstauskunft des Autors "Der dis buoch geschriben hat / Der heizit
von sant Gallen Cvonrat" am Schluß des eigentlichen Textes und dem
wissenschaftlichen Apparat Adelbert von Kellers.
Wikisource ist eine von vielen Organisationen, die sich dem Ziel
verschrieben haben, literarische, historische, theologische oder
wissenschaftliche Quellentexte digitalisiert zur Verfügung zu stellen.
Die Bandbreite reicht dabei von umstrittenen Projekten wie "Google
Search", wo bis zum Jahr 2015 insgesamt 15 Millionen Bücher online
zugänglich gemacht werden sollen, über ein Konkurrenzunternehmen des
deutschsprachigen Buchhandels, das der Börsenverein vor einem Jahr
gestartet hat, bis hin zu ähnlich gelagerten Plänen der europäischen
Nationalbibliotheken.
Auch wenn mein Anteil an der "Martina" wesentlich bescheidener war als hier beschrieben, so ist der Artikel doch eine gute Werbung für die deutschsprachige Quellensammlung Wikisource.
Martina:
http://de.wikisource.org/wiki/Martina
Der Artikel geht auch auf die aufwendige Erstellung der E-Texte durch die Firma Directmedia, die in Rumänien Texte abtippen lässt, ein. Zur Sprache kommt auch das Projekt einer kommentierten, digitalen Gesamtausgabe der Werke
des deutschen Schriftstellers Karl Gutzkow (1811 bis 1878):
http://www.sml.ex.ac.uk/german/gutzkow/Gutzneu/gesamtausgabe/index.htm
Das ambitionierte Projekt zielt, ähnlich wie Wikipedia, auf eine
gemeinschaftliche "edition in progress", allerdings hören die
Wissenschaftler den Vergleich offenbar nicht gern. "Das Konzept der
benutzeroffenen Struktur läßt sich auf eine wissenschaftliche Ausgabe
nicht wirklich übertragen", meint Gert Vonhoff, einer der Initiatoren
der Gutzkow-Ausgabe. Es gehe vielmehr darum, "nicht bestehende, sehr
spezifische Inhalte zu erforschen und dann in wissenschaftlicher
Umgebung verfügbar zu machen. Das ist etwas anderes, als mal einige
Seiten Korrektur zu lesen oder an der Wikipedia mitzuschreiben."
Diese arrogante Abwertung anderer Projekte muss ja wohl nicht sein.
Zuletzt kommt Spreckelsen nochmals auf Wikisource zurück:
"Gutenberg.de" ist dann auch genau das, was die deutsche Wikisource
nicht sein will. Den zehn bis zwanzig ehrenamtlichen Mitarbeitern geht
es darum, das jeweils Beste aus den verschiedenen Modellen in das
eigene System zu integrieren. Dazu gehören sorgfältig erarbeitete
Texte, die allen Interessierten kostenlos offenstehen;
basisdemokratische Entscheidungen ohne die Aufweichung der einmal
beschlossenen Editionsrichtlinien; Transparenz bei der Erarbeitung der
Druckfassungen, die dennoch einmal als abgeschlossen gelten - und das
bei einer bislang höchst bescheidenen Zahl von Mitarbeitern.
Allerdings gibt es auch unter denen mitunter heftigen Streit über
einzelne Texte, besonders wenn es um das Löschen von solchen geht,
deren Herkunft nicht überprüft werden kann und somit auch nicht die
Frage, ob es sich um eine korrekte Fassung handelt.
Denn das ist der Punkt, an dem sich die Zukunft der einzelnen Projekte
entscheidet: Texte, denen man nicht vertrauen kann, werfen kein gutes
Licht auf die Plattform, auf der sie stehen. Und so ist "Wikisource"
gut beraten, Dateien zu entfernen, die keiner der wenigen Mitarbeiter
Korrektur lesen kann oder mag. Einen Experten für Mittelhochdeutsch
weiß das Projekt übrigens nicht in seinen Reihen, sagt Graf. Daß es
dennoch zu einer Edition wie der "Martina" kommen konnte, ist um so
erstaunlicher. Ein gutes Omen für künftige Projekte, wenn es nach der
Bauernregel zum 30. Januar geht: "Bringt Martina Sonnenschein, kommt
viel Korn und Wein".
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 24.12.2006, Nr. 51 / Seite 62 (im WWW kostenpflichtig gegen 1,50 Euro abrufbar)
KlausGraf - am Montag, 25. Dezember 2006, 18:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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(Einschlägiges aus der Literatur zum Thema)
Kulturgutschutz und Kirche, Bibel und Kirchenrecht : Symposion und Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza / Andreas Weiß; Stefan Ihli (Hrsg.). Frankfurt am Main ; ...: Lang, 2004. 162 S., zahlr. Abb. ISBN 978-3-631-52784-9 br. (Adnotationes In Ius Canonicum; 31) => KVK
Der Band dokumentiert das wissenschaftliche Symposion Der Schutz der Kulturgüter - eine Aufgabe für Staat und Kirche, das zur Feier des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza am 17. Oktober 2003 im Theologicum der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen stattfand, sowie den anschließenden Festakt anlässlich der Übergabe der Festschrift Flexibilitas Iuris Canonici.
Aus dem Inhalt: Andreas Weiß: Einführung in das Symposion [und jeweils Einführungen zu den folgenden Vorträgen] - Lorenz Wolf: Die Kirche als älteste Denkmalschützerin - Felix Hammer: Kulturgutschutz und religiöse Freiheit in den Verfassungen Europas - Wolfgang Urban: Die Predigt der Bilder als Kulturgut. Vom romanischen Kapitell zur «Stuttgarter Kreuzigung» von Joseph Beuys - Andreas Weiß: Staatlicher Denkmalschutz und Kirchenautonomie. Zum Konfliktpotential zwischen denkmalpflegerischen und gottesdienstlichen Interessen bei Sakralbauten - Andreas Weiß: «Kirchenrecht gestern und heute». Laudatio zum 60. Geburtstag von Richard Puza - Stefan Ihli: «Flexibilitas Iuris Canonici». Ein Blick in die Festgabe für Prof. Dr. Richard Puza - Jean Werckmeister: Festvortrag: Die Bibel als normative Quelle des Kirchenrechts.
Kirche und Denkmalschutz : die päpstliche Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870 / Lorenz Wolf. - Münster: Lit, 2003. 260 S. ISBN: 3-8258-6313-1
(Kirchenrechtliche Bibliothek ; 7). Zugl.: Rom, Lateranuniv., Diss., 1997 => KVK
Kulturgüterschutz im Kirchenstaat bis zum Ende des 18. Jahrhunderts / von Peter Johannes Weber.
In: Liber discipulorum et amicorum : Festschrift für Prof. Dr. Kurt Siehr zum 65. Geburtstag / hrsg. von Peter Johannes Weber ... S. [265] - 302. Zürich : Schulthess, 2001. VI, 321 S. : Ill.. ISBN 3-7255-4207-4 => KVK
3. Denkmalpflege-Forum der Konrad-Adenauer-Stiftung 2006
Die Vertreibung aus dem Tempel: Über die Umwidmung der Kirchenbauten. Berlin, 28. – 30. August 2006. Online-Dokumentation
http://www.kas.de/publikationen/2006/9067_dokument.html
Grundsätze für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Bernd Mathias Kremer, In: Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland. - 130. 2003 (2006), Bd. 130 (2006), S. 358 - 368
ders., Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Kremer, Bernd Mathias. - In: Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. - 2, Bd. 2 (1994), S. [77] - 103, => KVK
Inventarisation von Denkmälern und Kunstgütern als kirchliche Aufgabe : Dokumentation einer Fachtagung vom 27. bis 28. Februar 1991 in Bensberg.
Bonn : Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1991. (Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 88), => KVK
Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive : Schreiben vom 2. Februar 1997 / Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Anhang : Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers. Bonn, 1998. - 105 S.
(Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 142), => KVK
Staat, Kirche, Kunst : Rechtsfragen kirchlicher Kulturdenkmäler / von Martin Heckel. Tübingen : Mohr, 1968. XX, 277 S. ; 24 cm. (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen ; 22), => KVK
österreichisches Archiv für recht & religion, Heft 52(1), 2005, Rezensionen. Schwerpunkt Denkmalschutzrecht, => ZDB
Die Literatur über Kirche und Denkmalschutz im allgemeinen und speziellen ist natürlich uferlos, vgl. etwa => KVK Kirche? Denkmal?
Codice dei beni culturali di interesse religioso / a cura di M. Renna ... Centro Studi Sugli Enti Ecclesiastici e Sugli Altri Enti Senza Fini di Lucro . Milano: A. Giuffrè, 2003. VIII, 937 S. ; 22 cm + 1 CD-ROM. ISBN: 88-14-10424-7 (Fonti di diritto ecclesiastico e canonico), => KVK
Enchiridion dei beni culturali della Chiesa : documenti ufficiali della Pontificia Commissione per i Beni Culturali della Chiesa. Bologna : EDB, 2002. - 682, 43 S. (Strumenti), => KVK
La disciplina dei beni culturali di interesse religioso / Valentina Maria Sessa ; presentazioni di Mario Serio, Giorgio Pastori. Milano : Electa, [2005]. 239 p. : ill. ; 24 cm. - ISBN 88-370-3625-6
Überhaupt das Portal und Forum für Kulturgutschutz in Italien:
Patriomonio SOS: in difesa dei beni culturali e ambientali,
http://www.patriomoniosos.it
In der Gemeinde Oristano, auf Sardinien, wurde vom 19.-23.Juni 2006 ein Fortbildungskurs für Archivare zum gleichen Thema angeboten, vgl. http://www.bibliotechesarde.it/j/v/110?s=23886&v=2&c=1444&t=1
Regards sur le patrimoine religieux : de la sauvegarde à la présentation ; [actes du colloque tenu à Bourg-en-Bresse et Belley du 30 septembre au 2 octobre 1999] / sous la dir. de Catherine Penez. [Cet ouvrage a été réalisé par l'Association des Conservateurs des Antiquités et Objets d'Art de France]. - Arles: Actes Sud, 2000.
193 S. : zahlr. Ill. - ISBN 2-7427-3134-2, => KVK
Kulturgutschutz und Kirche, Bibel und Kirchenrecht : Symposion und Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza / Andreas Weiß; Stefan Ihli (Hrsg.). Frankfurt am Main ; ...: Lang, 2004. 162 S., zahlr. Abb. ISBN 978-3-631-52784-9 br. (Adnotationes In Ius Canonicum; 31) => KVK
Der Band dokumentiert das wissenschaftliche Symposion Der Schutz der Kulturgüter - eine Aufgabe für Staat und Kirche, das zur Feier des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza am 17. Oktober 2003 im Theologicum der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen stattfand, sowie den anschließenden Festakt anlässlich der Übergabe der Festschrift Flexibilitas Iuris Canonici.
Aus dem Inhalt: Andreas Weiß: Einführung in das Symposion [und jeweils Einführungen zu den folgenden Vorträgen] - Lorenz Wolf: Die Kirche als älteste Denkmalschützerin - Felix Hammer: Kulturgutschutz und religiöse Freiheit in den Verfassungen Europas - Wolfgang Urban: Die Predigt der Bilder als Kulturgut. Vom romanischen Kapitell zur «Stuttgarter Kreuzigung» von Joseph Beuys - Andreas Weiß: Staatlicher Denkmalschutz und Kirchenautonomie. Zum Konfliktpotential zwischen denkmalpflegerischen und gottesdienstlichen Interessen bei Sakralbauten - Andreas Weiß: «Kirchenrecht gestern und heute». Laudatio zum 60. Geburtstag von Richard Puza - Stefan Ihli: «Flexibilitas Iuris Canonici». Ein Blick in die Festgabe für Prof. Dr. Richard Puza - Jean Werckmeister: Festvortrag: Die Bibel als normative Quelle des Kirchenrechts.
Kirche und Denkmalschutz : die päpstliche Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870 / Lorenz Wolf. - Münster: Lit, 2003. 260 S. ISBN: 3-8258-6313-1
(Kirchenrechtliche Bibliothek ; 7). Zugl.: Rom, Lateranuniv., Diss., 1997 => KVK
Kulturgüterschutz im Kirchenstaat bis zum Ende des 18. Jahrhunderts / von Peter Johannes Weber.
In: Liber discipulorum et amicorum : Festschrift für Prof. Dr. Kurt Siehr zum 65. Geburtstag / hrsg. von Peter Johannes Weber ... S. [265] - 302. Zürich : Schulthess, 2001. VI, 321 S. : Ill.. ISBN 3-7255-4207-4 => KVK
3. Denkmalpflege-Forum der Konrad-Adenauer-Stiftung 2006
Die Vertreibung aus dem Tempel: Über die Umwidmung der Kirchenbauten. Berlin, 28. – 30. August 2006. Online-Dokumentation
http://www.kas.de/publikationen/2006/9067_dokument.html
Grundsätze für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Bernd Mathias Kremer, In: Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland. - 130. 2003 (2006), Bd. 130 (2006), S. 358 - 368
ders., Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Kremer, Bernd Mathias. - In: Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. - 2, Bd. 2 (1994), S. [77] - 103, => KVK
Inventarisation von Denkmälern und Kunstgütern als kirchliche Aufgabe : Dokumentation einer Fachtagung vom 27. bis 28. Februar 1991 in Bensberg.
Bonn : Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1991. (Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 88), => KVK
Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive : Schreiben vom 2. Februar 1997 / Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Anhang : Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers. Bonn, 1998. - 105 S.
(Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 142), => KVK
Staat, Kirche, Kunst : Rechtsfragen kirchlicher Kulturdenkmäler / von Martin Heckel. Tübingen : Mohr, 1968. XX, 277 S. ; 24 cm. (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen ; 22), => KVK
österreichisches Archiv für recht & religion, Heft 52(1), 2005, Rezensionen. Schwerpunkt Denkmalschutzrecht, => ZDB
Die Literatur über Kirche und Denkmalschutz im allgemeinen und speziellen ist natürlich uferlos, vgl. etwa => KVK Kirche? Denkmal?
Codice dei beni culturali di interesse religioso / a cura di M. Renna ... Centro Studi Sugli Enti Ecclesiastici e Sugli Altri Enti Senza Fini di Lucro . Milano: A. Giuffrè, 2003. VIII, 937 S. ; 22 cm + 1 CD-ROM. ISBN: 88-14-10424-7 (Fonti di diritto ecclesiastico e canonico), => KVK
Rezension: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/3/marzuoli.htm
Einführung zu Teil 1: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/2/renna.htm
Chiesa e arte : documenti della Chiesa, testi canonici e commenti / a cura di Giacomo Grasso. Cinisello Balsamo (Milano) : Ed. San Paolo, 2001. 509 S. + 1 CD-ROM. ISBN 88-215-4236-X. (Dimensioni dello spirito), => KVKEnchiridion dei beni culturali della Chiesa : documenti ufficiali della Pontificia Commissione per i Beni Culturali della Chiesa. Bologna : EDB, 2002. - 682, 43 S. (Strumenti), => KVK
La disciplina dei beni culturali di interesse religioso / Valentina Maria Sessa ; presentazioni di Mario Serio, Giorgio Pastori. Milano : Electa, [2005]. 239 p. : ill. ; 24 cm. - ISBN 88-370-3625-6
Rezension: http://www.patrimoniosos.it/rsol.php?op=getarticle&id=18356
Überhaupt das Portal und Forum für Kulturgutschutz in Italien:
Patriomonio SOS: in difesa dei beni culturali e ambientali,
http://www.patriomoniosos.it
In der Gemeinde Oristano, auf Sardinien, wurde vom 19.-23.Juni 2006 ein Fortbildungskurs für Archivare zum gleichen Thema angeboten, vgl. http://www.bibliotechesarde.it/j/v/110?s=23886&v=2&c=1444&t=1
Regards sur le patrimoine religieux : de la sauvegarde à la présentation ; [actes du colloque tenu à Bourg-en-Bresse et Belley du 30 septembre au 2 octobre 1999] / sous la dir. de Catherine Penez. [Cet ouvrage a été réalisé par l'Association des Conservateurs des Antiquités et Objets d'Art de France]. - Arles: Actes Sud, 2000.
193 S. : zahlr. Ill. - ISBN 2-7427-3134-2, => KVK
BCK - am Montag, 25. Dezember 2006, 13:17 - Rubrik: Kulturgut
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http://medien-kunst-industrie.bawue.verdi.de/-/qx9
Die Kritik von Marcus Hammerschmitt ist zurückzuweisen.
"Bis zum Alarm aus dem VS-Vorstand wusste ich ehrlich gesagt nicht einmal, dass die Handschriften in Karlsruhe lagern, und meinetwegen können sie sich auch in Paris, Madrid, oder Dresden befinden – diese Orte nenne ich, weil dort drei der vier Maya-Handschriften lagern, die dem Furor der katholischen Kirche entgangen sind. Es wäre ja dumm, die Handschriften unsachgemäß zu handhaben, denn sie sind mit Hingabe hergestellt worden. Das Schöne soll man nicht vermindern in der Welt. Aber wo diese Bücher vor meinen Augen verborgen werden und vor dem Licht, das sie zerstören würde, ist mir egal. Wenn Burkina Faso die Möglichkeiten hätte, sie als Austausch für all die afrikanische Kunst in deutschen Museen zu beherbergen, wäre ich dafür. Möglicher-weise würde das der Völkerverständigung dienen, man weiß es nicht."
Das ist genau das gleiche Banausentum, das der Landesregierung mit Fug und Recht vorzuwerfen war. Ich habe zwar nicht die mindeste Ahnung von diesen Dingen, rotze meine Meinung aber trotzdem raus. Und mehr als Rotz bleibt bei nüchterner Betrachtung von dem Beitrag nicht übrig.
Sich nur nicht auf die Argumentation von Fachleuten einlassen, die in der Presse und auch hier zur Genüge nachlesbar waren!
1. Die Handschriften waren und sind in der Landesbibliothek nicht prinzipiell vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen.
Es besteht sehr wohl ein Nutzungsanspruch auch für nicht-wissenschaftliche Nutzung und viele Handschriften wurden auch auf Ausstellungen gezeigt.
2. Die Handschriften gehören nach Karlsruhe, weil sie dort ihren natürlichen Platz seit mindestens etwa 200 Jahren haben.
Es stand nicht zur Debatte, einzelne Handschriften als Dauerleihgabe womöglich an ausgezeichnet betreute Institutionen abzugeben, in denen sie ihrer Provenienz entsprechend womöglich besser aufgehoben sind.
Es stand zur Debatte, sie einem gierigen Adelshaus zu überantworten, damit der schmierige Graf Douglas sie in den Kunsthandel geben kann.
Dies barg folgende immensen Risiken:
a) die Handschriften werden ihrer historischen Herkunftsregion entfremdet, auch wenn sie öffentlich zugänglich bleiben. In Burkina Faso arbeitet mutmaßlich niemand über mittelalterliche Handschriften der Oberrheinregion und auch Digitalisate wären kein Ersatz für den Verlust für die in dieser Region ansässige wissenschaftliche Klientel. Das gilt auch für einen Ankauf durch Getty in Malibu oder Harvard, abgesehen davon, dass Getty auch Handschriften weiterverkauft (so die Handschriften der Sammlung Ludwig)
b) die Handschriften verschwinden in privaten Tresoren und sind der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.
c) Illuminierte Handschriften werden von gewissenlosen Händlern auseinandergenommen und zur Profitmaximierung die einzelnen Blätter verhökert. Das wäre der Größte Anzunehmende Unfall (abgesehen von Totalverlusten aufgrund von Katastrophen, die - trotz Weimar - in privater Hand um einiges wahrscheinlicher sind als in Karlsruhe).
3. Ich bedauere selbst, dass es weder Landtagsabgeordneten noch der breiten Öffentlichkeit noch Fachleuten beizubiegen ist, dass der Schutz solcher Sammlungen wie der Karlsruher Handschriftensammlung nicht über das nationale Abwanderungsschutzgesetz sondern nach dem Denkmalschutzgesetz zu erfolgen hat.
Das nationale Gesetz verhindert weder die Vernichtung noch den Einzelverkauf von Handschriften im Inland noch die Zerstörung illuminierter Handschriften.
Die nationale Karte war deshalb auszuspielen, weil die Zuständigkeit des Denkmalschutzes auch für private bewegliche Kulturgüter einfach nicht vermittelbar ist. De facto wirkt die Eintragung in die nationale Liste wie ein Ersatz-Denkmalschutz: der Anreiz, das Stück im Kunsthandel zu verhökern, sinkt enorm, da internationale Bieter ausscheiden.
Vernünftige Lösungen für das Kulturgut - jenseits politischer Eitertänze wie beim eidgenössischen Kulturgüterstreit St. Gallen vs. Basel - bedürfen keiner chauvinistischen Berufung auf nationale Interessen. Wohl aber ist eine gesamtstaatliche Verantwortung gefragt, wenn eine Landesregierung kulturell durchdreht.
"Die Nation ist nun einmal nicht das Ding einer Gewerkschaft. Sondern das Wohl der Arbeiterklasse."
Dank der SPD-Argumentation "Fürstennippes" wurde das nicht geschützte Kulturdenkmal (das aber trotzdem eins war) der badischen Kunstkammer 1995 als Ganzheit vernichtet.
Dass ein Schriftstellerverband in einer Gewerkschaft sich mit Fug und Recht dafür zuständig erklären kann, wenn die Public Domain beschädigt wird - kein Wort davon von Hammerschmitt.
Natürlich sind die Handschriften Public Domain, auch wenn Herr Ehrle und Frau Obhof das nicht ganz so formulieren würden, weil sie gerne Macht- und Kontrollansprüche ausüben würden, die mit dem Status als Public Domain konfligieren.
Und eine Public Domain ist die beste Grundlage für ein reiches kreatives Schaffen.
Die platte Argumentation mit dem Wohl der Arbeiterklasse erinnert mich ein wenig an die Verrenkungen, mit der die Kirchen ihren Kulturgüterschutz rechtfertigen müssen. Im Evangelium Jesu Christi steht nun einmal kein Wörtlein davon, dass man Altertümer schützen und Kulturgüter erhalten soll. Der genuine Auftrag der Kirchen, das Evangelium zu verbreiten und karitativ zu wirken, lässt sich nun einmal schwer mit der Pflege von Kulturgut, das ja Geld für die anderen Zwecke wegnimmt, verbinden.
Sehen wir die badischen Handschriften doch einfach als Zeugnisse für die feudale Unterdrückung, das wäre DDR- und gewerkschaftskompatibel!
Die Kritik von Marcus Hammerschmitt ist zurückzuweisen.
"Bis zum Alarm aus dem VS-Vorstand wusste ich ehrlich gesagt nicht einmal, dass die Handschriften in Karlsruhe lagern, und meinetwegen können sie sich auch in Paris, Madrid, oder Dresden befinden – diese Orte nenne ich, weil dort drei der vier Maya-Handschriften lagern, die dem Furor der katholischen Kirche entgangen sind. Es wäre ja dumm, die Handschriften unsachgemäß zu handhaben, denn sie sind mit Hingabe hergestellt worden. Das Schöne soll man nicht vermindern in der Welt. Aber wo diese Bücher vor meinen Augen verborgen werden und vor dem Licht, das sie zerstören würde, ist mir egal. Wenn Burkina Faso die Möglichkeiten hätte, sie als Austausch für all die afrikanische Kunst in deutschen Museen zu beherbergen, wäre ich dafür. Möglicher-weise würde das der Völkerverständigung dienen, man weiß es nicht."
Das ist genau das gleiche Banausentum, das der Landesregierung mit Fug und Recht vorzuwerfen war. Ich habe zwar nicht die mindeste Ahnung von diesen Dingen, rotze meine Meinung aber trotzdem raus. Und mehr als Rotz bleibt bei nüchterner Betrachtung von dem Beitrag nicht übrig.
Sich nur nicht auf die Argumentation von Fachleuten einlassen, die in der Presse und auch hier zur Genüge nachlesbar waren!
1. Die Handschriften waren und sind in der Landesbibliothek nicht prinzipiell vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen.
Es besteht sehr wohl ein Nutzungsanspruch auch für nicht-wissenschaftliche Nutzung und viele Handschriften wurden auch auf Ausstellungen gezeigt.
2. Die Handschriften gehören nach Karlsruhe, weil sie dort ihren natürlichen Platz seit mindestens etwa 200 Jahren haben.
Es stand nicht zur Debatte, einzelne Handschriften als Dauerleihgabe womöglich an ausgezeichnet betreute Institutionen abzugeben, in denen sie ihrer Provenienz entsprechend womöglich besser aufgehoben sind.
Es stand zur Debatte, sie einem gierigen Adelshaus zu überantworten, damit der schmierige Graf Douglas sie in den Kunsthandel geben kann.
Dies barg folgende immensen Risiken:
a) die Handschriften werden ihrer historischen Herkunftsregion entfremdet, auch wenn sie öffentlich zugänglich bleiben. In Burkina Faso arbeitet mutmaßlich niemand über mittelalterliche Handschriften der Oberrheinregion und auch Digitalisate wären kein Ersatz für den Verlust für die in dieser Region ansässige wissenschaftliche Klientel. Das gilt auch für einen Ankauf durch Getty in Malibu oder Harvard, abgesehen davon, dass Getty auch Handschriften weiterverkauft (so die Handschriften der Sammlung Ludwig)
b) die Handschriften verschwinden in privaten Tresoren und sind der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.
c) Illuminierte Handschriften werden von gewissenlosen Händlern auseinandergenommen und zur Profitmaximierung die einzelnen Blätter verhökert. Das wäre der Größte Anzunehmende Unfall (abgesehen von Totalverlusten aufgrund von Katastrophen, die - trotz Weimar - in privater Hand um einiges wahrscheinlicher sind als in Karlsruhe).
3. Ich bedauere selbst, dass es weder Landtagsabgeordneten noch der breiten Öffentlichkeit noch Fachleuten beizubiegen ist, dass der Schutz solcher Sammlungen wie der Karlsruher Handschriftensammlung nicht über das nationale Abwanderungsschutzgesetz sondern nach dem Denkmalschutzgesetz zu erfolgen hat.
Das nationale Gesetz verhindert weder die Vernichtung noch den Einzelverkauf von Handschriften im Inland noch die Zerstörung illuminierter Handschriften.
Die nationale Karte war deshalb auszuspielen, weil die Zuständigkeit des Denkmalschutzes auch für private bewegliche Kulturgüter einfach nicht vermittelbar ist. De facto wirkt die Eintragung in die nationale Liste wie ein Ersatz-Denkmalschutz: der Anreiz, das Stück im Kunsthandel zu verhökern, sinkt enorm, da internationale Bieter ausscheiden.
Vernünftige Lösungen für das Kulturgut - jenseits politischer Eitertänze wie beim eidgenössischen Kulturgüterstreit St. Gallen vs. Basel - bedürfen keiner chauvinistischen Berufung auf nationale Interessen. Wohl aber ist eine gesamtstaatliche Verantwortung gefragt, wenn eine Landesregierung kulturell durchdreht.
"Die Nation ist nun einmal nicht das Ding einer Gewerkschaft. Sondern das Wohl der Arbeiterklasse."
Dank der SPD-Argumentation "Fürstennippes" wurde das nicht geschützte Kulturdenkmal (das aber trotzdem eins war) der badischen Kunstkammer 1995 als Ganzheit vernichtet.
Dass ein Schriftstellerverband in einer Gewerkschaft sich mit Fug und Recht dafür zuständig erklären kann, wenn die Public Domain beschädigt wird - kein Wort davon von Hammerschmitt.
Natürlich sind die Handschriften Public Domain, auch wenn Herr Ehrle und Frau Obhof das nicht ganz so formulieren würden, weil sie gerne Macht- und Kontrollansprüche ausüben würden, die mit dem Status als Public Domain konfligieren.
Und eine Public Domain ist die beste Grundlage für ein reiches kreatives Schaffen.
Die platte Argumentation mit dem Wohl der Arbeiterklasse erinnert mich ein wenig an die Verrenkungen, mit der die Kirchen ihren Kulturgüterschutz rechtfertigen müssen. Im Evangelium Jesu Christi steht nun einmal kein Wörtlein davon, dass man Altertümer schützen und Kulturgüter erhalten soll. Der genuine Auftrag der Kirchen, das Evangelium zu verbreiten und karitativ zu wirken, lässt sich nun einmal schwer mit der Pflege von Kulturgut, das ja Geld für die anderen Zwecke wegnimmt, verbinden.
Sehen wir die badischen Handschriften doch einfach als Zeugnisse für die feudale Unterdrückung, das wäre DDR- und gewerkschaftskompatibel!
Wolfram von Eschenbach Gesellschaft e.V. - 02.10.2006
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe - Stellungnahme und Presseerklärung
Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.
Der Vorstand
Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen
Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe - Stellungnahme und Presseerklärung
Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.
Der Vorstand
Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen
Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.
BCK - am Montag, 25. Dezember 2006, 00:20 - Rubrik: Kulturgut
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Dass ein Land zurückkaufen will, was es bereits besitzt - das
ist von unbegreiflicher Handlungsschönheit.
So etwas möchte einem eingefallen sein.
(Martin Walser)
Im Gewerkschaftsblatt Die Feder, Nr. 68 / Dezember 2006, Landesrundschau des VS Baden-Württemberg in Ver.di, gibt Matthias Kehle, freier Schriftsteller, Journalist und Kritiker und Mitglied im VS-Landesvorstand einen persönlichen Rückblick auf die "Handschriftenaffäre". Wiederabgedruckt sind auch ein Artikel aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23.11., "Weshalb dem Haus Baden so gut wie nichts gehört - der juristische Hintergrund", die erste Presseerklärung des VS und die zweite vom Bundesvorstand anläßlich der Frankfurter Buchmesse. Auch positive Werbeeffekte werden herausgestrichen: der Kampf um den Erhalt von Kulturgütern habe den VS und Ver.di wie selten zuvor in den Medien positioniert. Die vom VS auf der Buchmesse und danach gesammelten Unterschriften, ganze 600, verblassen dann aber doch stark gegenüber den von der LV Baden in Europa in Karlsruhe und per Internet gesammelten 20000 Unterschriften und zeigen, dass die Mobilisierung breiter Kreise anläßlich des Mega-Events Buchmesse eher mißlang. Aber immerhin kam man zur besten Sendezeit ins Fernsehen. Gegen Kehle und den Bundesvorsitzenden des VS Imre Török kritisiert denn auch Marcus Hammerschmitt im gleichen Heft ("Das glückliche fehlende D"), dass der VS die "nationale Karte" gespielt habe, um bei einem bestimmten Publikum PR-Bonuspunkte für den VS einzufahren. Der eigentliche Skandal sei nicht die Verschleuderung von nationalem Kulturgut, sondern "dass hier zwei Eliten zum Schaden aller anderen miteinander kungeln". Auch wenn das letztere im vorliegenden Fall unzweifelhaft richtig ist, zeigt sich hierin natürlich die gleiche Haltung, die 1995 dazu führte, dass die SPD nach dem Motto "Keine Mark dem Markgrafen" verhinderte, dass im Vorfeld der Markgrafenauktion 1995 die Sammlung vom Land komplett angekauft wurde, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2804774/
Es dürfte nun einmal schwer fallen, den unbedingten Erhalt von Kulturgütern umstandslos mit dem Wohl der "Arbeiterklasse" zu identifizieren oder diese gar rückblickend als eigentlichen Produzenten solcher Kulturgüter zu verstehen.
Kehle liegt solch Dogmatismus eher fern, ihn freut zunächst mal, dass sich "mit der etwas außer Mode geratenen Tugend "Solidarität" offenbar doch noch etwas erreichen" lasse, auch wenn er einräumt, dass die Landesregierung den Tabubruch nicht rückgängig gemacht habe. Wenn Kehle sich fragt, wie es zu einer derartigen Protestwelle binnen weniger Tage kommen konnte, geht er auch auf die besondere Rolle von Archivalia ein, wenngleich dabei die zahlreichen hier publizierten Originalbeiträge und Früchte eigener Archivrecherchen, die auch selbst Material für Landtagsabgeordnete, Presse und andere Mitstreiter lieferten, unter den Tisch fallen. "Der Widerstand war aber auch wohlorganisiert", schreibt Kehle. "Der Freiburger Historiker Klaus Graf, der normalerweise ein für Laien eher sprödes Blog betreibt, in dem er Neuigkeiten aus dem Archiv- und Bibliothekswesen publiziert, funktionierte eben dieses Blog (https://archiv.twoday.net/) um in ein "Kampfblog": Er sammelte dort sämtliche Protestnoten und Presseberichte. Mit dem Ergebnis, dass sich alle Einzelkämpfer irgendwann bei ihm meldeten. Graf schuf schnell einen "Email-Grossverteiler zur Causa Karlsruhe", in dem er vom kleinen VS-Vorstandsmitglied bis zum vielzitierten Verfassungsrechtler Mußgnug alle "Mitstreiter" versammelte. Auf diese Weise erhielt man nicht nur sehr viel vertrauliche Informationen, sondern Anregungen, welche gesellschaftlichen Gruppen und Promis [sic!] (zuletzt Äbte und Bischöfe) man aktivieren könnte. Das Ergebnis ist bekannt. Oettinger ruderte zurück und schuf das "3-Säulen-Modell" (...)"
Amüsiert liest man, wie der Volkszorn im Badischen gezielt geschürt wurde, nicht zuletzt dank der tatkräftigen Hilfe der Badischen Neuesten Nachrichten, die fast täglich berichteten; wie in Karlsruhe Pläne geschmiedet wurden für einen "Sturms" auf den Landtag mit trachtengeschmückter und mit historischen Waffen ausgerüsteter Bürgerwehr (bestimmt unter Absingen des Badnerliedes) bis zu einer schon vorbereiteten Besetzung der Landesbibliothek für den "Ernstfall" des Abtransports der Handschriften.
BCK - am Sonntag, 24. Dezember 2006, 19:11 - Rubrik: Kulturgut
Zeitschrift: Lippische Mitteilungen
Herausgeber: Hg. i. A. des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe e.V. von Bettina Joergens, Rainer Springhorn und Jürgen Scheffler
ISSN: 0342-0876
Verlag,
Erscheinungsort: Selbstverlag,
Detmold
Preis: 25 € (broschiert), 30 € (gebunden)
Weitere Angaben: jährlich (vor Jahresende)
Ausgabe: 75 (2006) - Archivgeschichte und Baugeschichte
Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 75 (2006) sind erschienen!
Themenschwerpunkte:
- Archivgeschichte regional und global
- „Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold“
Was wäre die (regional-)historische Forschung ohne die Archive? Ja, sie stünde ohne Grundlagen da. Deshalb gratulieren die Lippischen Mitteilungen dem Detmolder Staats- und Personenstandsarchiv nachträglich zum Jubiläum mit dem Schwerpunktthema „Vom Lippischen Landesarchiv zum Landesarchiv Nordrhein-Westfalen“. Im letzten Jahr feierte das staatliche Archiv in Detmold 50 Jahre Staatsarchiv Detmold und 40 Jahre Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe. Drei Beiträge der diesjährigen Ausgabe widmen sich daher einzelnen Aspekten der Geschichte des Archivs sowie der aktuellen Diskussion zwischen Archiven und Forschung.
Wolfgang Bender beleuchtet die Geschichte des Lippischen Landesarchivs im 18. Jahrhundert, als der legendäre Archivar Johann Ludwig Knoch enorme Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten leistete und so das Archiv auf den damaligen archivwissenschaftlichen Stand brachte. Noch heute verwenden Forscher und Archivare seine Repertorien, die noch nach dem damals geltenden Pertinenzprinzip gegliedert sind.
Robert Gahde widmet sich in seinem Beitrag der Zeit des Nationalsozialismus. Der Archivar und Historiker legt detailgenau und auf der Basis von zahlreichen Quellen dar, wie das Archiv für die politischen und rassistischen Zwecke unter dem überzeugten Nationalsozialisten Dr. Eduard Wiegand missbraucht wurde.
Michael Aumüller und Mario Wimmer berichten von einer Tagung des Bielefelder Graduiertenkollegs „Archive - Macht - Wissen“ und stellen ihren sehr abstrakten und weit gefassten Archivbegriff zur Diskussion. Sie dokumentieren darin auch das gemeinsame Ringen zwischen Detmolder Archivaren und Bielefelder Wissenschaftlern um den Archivbegriff: Ist das Archiv eine Institution oder ein abstrakter Speicher für Wissen?
Aus aktuellem Anlass entstand ein zweites Schwerpunktthema: „Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold“: Die Ausgrabungen in der Freiligrathstraße in diesem Frühjahr brachten eine Mikwe, ein jüdisches Ritualbad, zum Vorschein und initiierten damit eine Debatte über den Erhalt dieses seltenen Fundes als Hinweis auf das jüdische Leben in Detmold. Deshalb durfte ein – durchaus lebhafter – Bericht der beiden Ausgrabungsleiterinnen Antje Köllner und Melanie Delker-Hornemann nicht fehlen. Ingeborg Kittel unterfüttert hier die teilweise in der Presse nachzulesende Diskussion um ihre Forschungen zu den Häusern und deren Bewohnern in der Freiligrathstraße.
Aktuell in der Lokaldebatte ist auch das Haus Richthofenstraße 16, das Krullsche Haus, das nach aufwändiger Restaurierung einer verbreiterten Straße weichen soll. Frank Budde liefert reich bebildert die wechselhafte Geschichte dieses Hauses. Unbestritten steht das Detmolder Schloss, dessen Interieur sich Thomas Dann in ausführlichen Beschreibungen des Mobiliars widmet.
Selbstverständlich fehlt auch diesmal kein Beitrag zum „Mythos Varusschlacht“. Ein Ergebnis der Deutungen der „Varusschlacht“ ist das Hermannsdenkmal. An den Diskursen über die Planung und Errichtung des Hermannsdenkmals im 19. Jahrhundert kann man – wie die Kunsthistorikerin Imke Ritzmann zeigt – wesentliche Debatten zur nationalen Identifikation und Nationalstaatsbildung ablesen. Die Projektionen auf das Denkmal waren vielseitig und reichten von revolutionären Deutungen bis hin zu national-konservativen und antisemitischen Vereinnahmungen.
Modernisierten die Nationalsozialisten die Berufsausbildung? Dieser Frage geht Ralf Stremmel vom Historischen Archiv Krupp in seinem Beitrag für die Lippischen Mitteilungen und in seiner Habilitationsschrift nach. Der Historiker legt am Beispiel Lippes auf der Basis eines ausführlichen Quellenstudiums dar, wie die Ausbildung in Industrie und Handel durch die Industrie- und Handelskammern verstärkt reguliert und professionalisiert wurde.
Im naturwissenschaftlichen Abschnitt lesen Sie die Fortsetzung des Artikels über die Herbarien im Lippischen Landesmuseum von Dietrich Horstmann und Heinz Lienenbecker. Joachim Kleinmanns stellt darüber hinaus in seinem wissenschafts- und technikgeschichtlichen Beitrag die Sonnenuhr des Instrumentenbauers Heinrich van Lennep vor.
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Nachruf
In Memoriam Hermann Schierholz
von Bernhard Schmincke und Hans-Peter Wehlt
Vom Lippischen Landesarchiv zum Landesarchiv Nordrhein-Westfalen: Aspekte
Archivar aus Leidenschaft – Johann Ludwig Knoch (1712-1808)
von Wolfgang Bender
Im Dienst der nationalsozialistischen Rassenpolitik.
Das Lippische Landesarchiv in Detmold 1933-1945
von Robert Gahde
Sammeln für die Ewigkeit: Zur Geschichte und Historiographie von Archiven - Tagungsbericht
von Michael Aumüller und Mario Wimmer
Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold
Die fürstlichen Parade- und Wohnappartements im Detmolder Schloss
von Thomas Dann
Die abgerissenen Häuser und ihre Bewohner in der Freiligrathstraße in Detmold
von Ingeborg Kittel
Erste Mikwe in Detmold entdeckt – Ausgrabungen in der Freiligrathstraße Detmold
von Melanie Delker-Hornemann und Antje Köllner
Das Krullsche Haus Richthofenstraße 16 in Detmold
von Frank Budde
Weitere historische Beiträge
Die Grafen von Lippe-Falkenflucht. Entstehung und Leben einer Seitenlinie des Hauses zur Lippe-Biesterfeld
von Willy Gerking
Ideengeschichtliche Aspekte des Hermannsdenkmals bei Detmold
von Imke Ritzmann
Berufsausbildung in Handel und Industrie des „Dritten Reiches“. Das Beispiel Lippe
von Ralf Stremmel
Technikgeschichte und Naturwissenschaft
Die Sonnenuhr des Heinrich van Lennep. Ein Nachtrag zum Werkverzeichnis
von Joachim Kleinmanns
Das Herbarium im Lippischen Landesmuseum. Teil 2: Die „Lippische Flora“
von Dietrich Horstmann und Heinz Lienenbecker
Buchbesprechungen
Altenberend, Johannes (Hg.), Ein Haus für die Geschichte. Festschrift für Reinhard Vogelsang. 2004 (J. Prieur)
Aschoff, Diethard, Quellen und Regesten zur Geschichte der Juden in der Stadt Hamm. Von den Anfängen bis zur Zeit der Großen Kurfürsten. 1287-1664. (K. Pohlmann)
Bartelt, Fritz, „Unter dem Schatten deines Schwertes“. Von der Schwierigkeit kultureller Eroberungen. 2004.
(S. Wiesekopsieker)
Bei der Wieden, Brage (Hg.), Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte. Band I: 1500-1806. 2004. (G. Wilbertz)
Budde, Frank, Holz und Historismus. Der Zimmermeister Wilhelm Schmidt und seine Bauten in Detmold. 2005. (H. Reimers)
Edition Detmold. Vol.1/Almena und Vol. 2/Alverdissen. 2006. (W. Bechtel)
Fischer, Annette. Paderborn. 2004 (S. Wiesekopsieker)
Haase, Bartolt, „Allerhand Erneuerung ...“ Eine kirchengeschichtliche Studie zum Übergang deutscher Territorien der Frühneuzeit zur reformierten Lehre aus der Perspektive der Grafschaft Lippe. 2005. (N. Rügge)
Haase, Bartolt / Rickling, Matthias / Wilke, Axel, reformieren – streiten – bekennen. 400 Jahre reformiertes Bekenntnis in Lippe. 2005. (N. Rügge)
Höing, Herbert (Bearb.), Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Bückeburg. 2004 (R. Gahde)
Meurer, Bärbel (Hg.): Marianne Weber. Beiträge zu Werk und Person. 2004. (U. Krey)
Quellen zur Bevölkerungsgeschichte in der Frühen Neuzeit im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover. 2005. (R. Gahde)
Rademacher, Jörg W. und Christian Steinhagen, Gelehrtes Münster und rundum. 88 Schriftsteller, Philosophen und Theologen. Wohnorte, Wirken, Werke. 2005 (A. Tegtmeier-Breit)
Schmidt, Christoph, Nationalsozialistische Kulturpolitik im Gau Westfalen-Nord. Regionale Strukturen und lokale Milieus (1933-1945). 2006. (U. Halle)
Schütte, Friedrich, Westfalen in Amerika. Von Boeing, Bruns und Boas bis Ney, Niebuhr und Wewer. 2005 (W. Reininghaus)
Weiß, Gisela, Sinnstiftung in der Provinz. Westfälische Museen im Kaiserreich. 2005. (J. Scheffler)
Wiesekopsieker, Stefan, Hoffmann’s Stärkefabriken in Salzuflen. Unternehmer, Belegschaft und betriebliche Sozialpolitik 1850-1914. 2005. (W. Reininghaus)
Wiesekopsieker, Stefan (Hg.), „Der gute Geist der Badestadt“. 125 Jahre Heimat- und Verschönerungsverein Bad Salzuflen. 2001. (A. Tegtmeier-Breit)
Wilbertz, Gisela, „... ein überaus listiges Weib ...". Maria Rampendahl (1645-1705) und das Ende der Hexenverfolgungen in Lemgo. 2005. (R. Voltmer)
Wiwjorra, Ingo, Der Germanenmythos: Konstruktion einer Weltanschauung in der Altertumsforschung des 19. Jahrhunderts. 2006. (U. Halle)
Sammelrezension: Malwida von Meysenbug. (B. Joergens)
Sammelrezension: Film- und Fotogeschichte. (P. von Hugo)
Vereinschronik
von Wolfgang Bender
Verzeichnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe e. V.
Lippische Geschichtsquellen
Kontakt: Dr. Bettina Joergens
Landesarchiv NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Willi-Hofmann-Str. 2
32756 Detmold
URL: http://www.nhv-lippe.de
Via H-SOZ-U-KULT
Herausgeber: Hg. i. A. des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe e.V. von Bettina Joergens, Rainer Springhorn und Jürgen Scheffler
ISSN: 0342-0876
Verlag,
Erscheinungsort: Selbstverlag,
Detmold
Preis: 25 € (broschiert), 30 € (gebunden)
Weitere Angaben: jährlich (vor Jahresende)
Ausgabe: 75 (2006) - Archivgeschichte und Baugeschichte
Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 75 (2006) sind erschienen!
Themenschwerpunkte:
- Archivgeschichte regional und global
- „Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold“
Was wäre die (regional-)historische Forschung ohne die Archive? Ja, sie stünde ohne Grundlagen da. Deshalb gratulieren die Lippischen Mitteilungen dem Detmolder Staats- und Personenstandsarchiv nachträglich zum Jubiläum mit dem Schwerpunktthema „Vom Lippischen Landesarchiv zum Landesarchiv Nordrhein-Westfalen“. Im letzten Jahr feierte das staatliche Archiv in Detmold 50 Jahre Staatsarchiv Detmold und 40 Jahre Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe. Drei Beiträge der diesjährigen Ausgabe widmen sich daher einzelnen Aspekten der Geschichte des Archivs sowie der aktuellen Diskussion zwischen Archiven und Forschung.
Wolfgang Bender beleuchtet die Geschichte des Lippischen Landesarchivs im 18. Jahrhundert, als der legendäre Archivar Johann Ludwig Knoch enorme Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten leistete und so das Archiv auf den damaligen archivwissenschaftlichen Stand brachte. Noch heute verwenden Forscher und Archivare seine Repertorien, die noch nach dem damals geltenden Pertinenzprinzip gegliedert sind.
Robert Gahde widmet sich in seinem Beitrag der Zeit des Nationalsozialismus. Der Archivar und Historiker legt detailgenau und auf der Basis von zahlreichen Quellen dar, wie das Archiv für die politischen und rassistischen Zwecke unter dem überzeugten Nationalsozialisten Dr. Eduard Wiegand missbraucht wurde.
Michael Aumüller und Mario Wimmer berichten von einer Tagung des Bielefelder Graduiertenkollegs „Archive - Macht - Wissen“ und stellen ihren sehr abstrakten und weit gefassten Archivbegriff zur Diskussion. Sie dokumentieren darin auch das gemeinsame Ringen zwischen Detmolder Archivaren und Bielefelder Wissenschaftlern um den Archivbegriff: Ist das Archiv eine Institution oder ein abstrakter Speicher für Wissen?
Aus aktuellem Anlass entstand ein zweites Schwerpunktthema: „Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold“: Die Ausgrabungen in der Freiligrathstraße in diesem Frühjahr brachten eine Mikwe, ein jüdisches Ritualbad, zum Vorschein und initiierten damit eine Debatte über den Erhalt dieses seltenen Fundes als Hinweis auf das jüdische Leben in Detmold. Deshalb durfte ein – durchaus lebhafter – Bericht der beiden Ausgrabungsleiterinnen Antje Köllner und Melanie Delker-Hornemann nicht fehlen. Ingeborg Kittel unterfüttert hier die teilweise in der Presse nachzulesende Diskussion um ihre Forschungen zu den Häusern und deren Bewohnern in der Freiligrathstraße.
Aktuell in der Lokaldebatte ist auch das Haus Richthofenstraße 16, das Krullsche Haus, das nach aufwändiger Restaurierung einer verbreiterten Straße weichen soll. Frank Budde liefert reich bebildert die wechselhafte Geschichte dieses Hauses. Unbestritten steht das Detmolder Schloss, dessen Interieur sich Thomas Dann in ausführlichen Beschreibungen des Mobiliars widmet.
Selbstverständlich fehlt auch diesmal kein Beitrag zum „Mythos Varusschlacht“. Ein Ergebnis der Deutungen der „Varusschlacht“ ist das Hermannsdenkmal. An den Diskursen über die Planung und Errichtung des Hermannsdenkmals im 19. Jahrhundert kann man – wie die Kunsthistorikerin Imke Ritzmann zeigt – wesentliche Debatten zur nationalen Identifikation und Nationalstaatsbildung ablesen. Die Projektionen auf das Denkmal waren vielseitig und reichten von revolutionären Deutungen bis hin zu national-konservativen und antisemitischen Vereinnahmungen.
Modernisierten die Nationalsozialisten die Berufsausbildung? Dieser Frage geht Ralf Stremmel vom Historischen Archiv Krupp in seinem Beitrag für die Lippischen Mitteilungen und in seiner Habilitationsschrift nach. Der Historiker legt am Beispiel Lippes auf der Basis eines ausführlichen Quellenstudiums dar, wie die Ausbildung in Industrie und Handel durch die Industrie- und Handelskammern verstärkt reguliert und professionalisiert wurde.
Im naturwissenschaftlichen Abschnitt lesen Sie die Fortsetzung des Artikels über die Herbarien im Lippischen Landesmuseum von Dietrich Horstmann und Heinz Lienenbecker. Joachim Kleinmanns stellt darüber hinaus in seinem wissenschafts- und technikgeschichtlichen Beitrag die Sonnenuhr des Instrumentenbauers Heinrich van Lennep vor.
Inhaltsverzeichnis
Editorial
Nachruf
In Memoriam Hermann Schierholz
von Bernhard Schmincke und Hans-Peter Wehlt
Vom Lippischen Landesarchiv zum Landesarchiv Nordrhein-Westfalen: Aspekte
Archivar aus Leidenschaft – Johann Ludwig Knoch (1712-1808)
von Wolfgang Bender
Im Dienst der nationalsozialistischen Rassenpolitik.
Das Lippische Landesarchiv in Detmold 1933-1945
von Robert Gahde
Sammeln für die Ewigkeit: Zur Geschichte und Historiographie von Archiven - Tagungsbericht
von Michael Aumüller und Mario Wimmer
Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold
Die fürstlichen Parade- und Wohnappartements im Detmolder Schloss
von Thomas Dann
Die abgerissenen Häuser und ihre Bewohner in der Freiligrathstraße in Detmold
von Ingeborg Kittel
Erste Mikwe in Detmold entdeckt – Ausgrabungen in der Freiligrathstraße Detmold
von Melanie Delker-Hornemann und Antje Köllner
Das Krullsche Haus Richthofenstraße 16 in Detmold
von Frank Budde
Weitere historische Beiträge
Die Grafen von Lippe-Falkenflucht. Entstehung und Leben einer Seitenlinie des Hauses zur Lippe-Biesterfeld
von Willy Gerking
Ideengeschichtliche Aspekte des Hermannsdenkmals bei Detmold
von Imke Ritzmann
Berufsausbildung in Handel und Industrie des „Dritten Reiches“. Das Beispiel Lippe
von Ralf Stremmel
Technikgeschichte und Naturwissenschaft
Die Sonnenuhr des Heinrich van Lennep. Ein Nachtrag zum Werkverzeichnis
von Joachim Kleinmanns
Das Herbarium im Lippischen Landesmuseum. Teil 2: Die „Lippische Flora“
von Dietrich Horstmann und Heinz Lienenbecker
Buchbesprechungen
Altenberend, Johannes (Hg.), Ein Haus für die Geschichte. Festschrift für Reinhard Vogelsang. 2004 (J. Prieur)
Aschoff, Diethard, Quellen und Regesten zur Geschichte der Juden in der Stadt Hamm. Von den Anfängen bis zur Zeit der Großen Kurfürsten. 1287-1664. (K. Pohlmann)
Bartelt, Fritz, „Unter dem Schatten deines Schwertes“. Von der Schwierigkeit kultureller Eroberungen. 2004.
(S. Wiesekopsieker)
Bei der Wieden, Brage (Hg.), Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte. Band I: 1500-1806. 2004. (G. Wilbertz)
Budde, Frank, Holz und Historismus. Der Zimmermeister Wilhelm Schmidt und seine Bauten in Detmold. 2005. (H. Reimers)
Edition Detmold. Vol.1/Almena und Vol. 2/Alverdissen. 2006. (W. Bechtel)
Fischer, Annette. Paderborn. 2004 (S. Wiesekopsieker)
Haase, Bartolt, „Allerhand Erneuerung ...“ Eine kirchengeschichtliche Studie zum Übergang deutscher Territorien der Frühneuzeit zur reformierten Lehre aus der Perspektive der Grafschaft Lippe. 2005. (N. Rügge)
Haase, Bartolt / Rickling, Matthias / Wilke, Axel, reformieren – streiten – bekennen. 400 Jahre reformiertes Bekenntnis in Lippe. 2005. (N. Rügge)
Höing, Herbert (Bearb.), Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Bückeburg. 2004 (R. Gahde)
Meurer, Bärbel (Hg.): Marianne Weber. Beiträge zu Werk und Person. 2004. (U. Krey)
Quellen zur Bevölkerungsgeschichte in der Frühen Neuzeit im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover. 2005. (R. Gahde)
Rademacher, Jörg W. und Christian Steinhagen, Gelehrtes Münster und rundum. 88 Schriftsteller, Philosophen und Theologen. Wohnorte, Wirken, Werke. 2005 (A. Tegtmeier-Breit)
Schmidt, Christoph, Nationalsozialistische Kulturpolitik im Gau Westfalen-Nord. Regionale Strukturen und lokale Milieus (1933-1945). 2006. (U. Halle)
Schütte, Friedrich, Westfalen in Amerika. Von Boeing, Bruns und Boas bis Ney, Niebuhr und Wewer. 2005 (W. Reininghaus)
Weiß, Gisela, Sinnstiftung in der Provinz. Westfälische Museen im Kaiserreich. 2005. (J. Scheffler)
Wiesekopsieker, Stefan, Hoffmann’s Stärkefabriken in Salzuflen. Unternehmer, Belegschaft und betriebliche Sozialpolitik 1850-1914. 2005. (W. Reininghaus)
Wiesekopsieker, Stefan (Hg.), „Der gute Geist der Badestadt“. 125 Jahre Heimat- und Verschönerungsverein Bad Salzuflen. 2001. (A. Tegtmeier-Breit)
Wilbertz, Gisela, „... ein überaus listiges Weib ...". Maria Rampendahl (1645-1705) und das Ende der Hexenverfolgungen in Lemgo. 2005. (R. Voltmer)
Wiwjorra, Ingo, Der Germanenmythos: Konstruktion einer Weltanschauung in der Altertumsforschung des 19. Jahrhunderts. 2006. (U. Halle)
Sammelrezension: Malwida von Meysenbug. (B. Joergens)
Sammelrezension: Film- und Fotogeschichte. (P. von Hugo)
Vereinschronik
von Wolfgang Bender
Verzeichnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe e. V.
Lippische Geschichtsquellen
Kontakt: Dr. Bettina Joergens
Landesarchiv NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Willi-Hofmann-Str. 2
32756 Detmold
URL: http://www.nhv-lippe.de
Via H-SOZ-U-KULT
KlausGraf - am Freitag, 22. Dezember 2006, 18:44 - Rubrik: Archivgeschichte
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There are now 400 books posted on the e-Books website
http://www.athelstane.co.uk
[...]
I have recently started a project to upload the scans in PDF form of
many of the above books to the Internet Archive. The main purpose is to
clear the path so that people from all over the world can upload their
scans, and was suggested to me by Brewster Kahle. He calls it a
Grassroots Book-Scanning enterprise. I am doing a pilot study, with
twenty-one books in Stage One, and a further fifty in Stage Two. All the
problems should be ironed out by the time this is complete in a few
weeks from now. I am working on a manual to advise people wanting to get
involved. After that a further hundred books will be prepared, put onto
a DVD, and possibly posted for me directly at Internet Archive. There
will be many more to follow after that. You can review progress on this
project by using
http://www.athelstane.co.uk/iarchive.htm
In addition to the PDF I have posted an HTML file for each entire book,
and a TEXT file that can be used to make an audiobook. The spelling in
the latter has been converted to the American style (some of the posted
books have not been done yet). There is also in each book's folder a
small text file that explains how easy it is to make a good audiobook,
with a recommendation that people should use TextAloud MP3 available
from www.NextUp.com whence you can also get the highly recommended
voices from Acapela. These are of course once-off purchases, and after
that you can make the audiobooks for free, except for the small cost of
storing them on CDs. The technology also works for most novels on
Project Gutenberg. There is a very easy process available within
TextAloud for splitting the book into chapter files, correctly named,
and from this creating a set of MP3 files for the book, one for each
chapter.
Wishing everyone a happy Christmas and New Year,
Nick Hodson, London, England, United Kingdom
-----------------------------------------------------------------------------
This message was sent via the Book People mailing list.
http://www.athelstane.co.uk
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Wishing everyone a happy Christmas and New Year,
Nick Hodson, London, England, United Kingdom
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KlausGraf - am Freitag, 22. Dezember 2006, 17:55 - Rubrik: English Corner
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Bibliothekarische Weblogs in anderen Sprachen als Englisch listet (unter Berücksichtigung von ARCHIVALIA) auf:
http://liswiki.org/wiki/Weblogs_-_Non-English
http://liswiki.org/wiki/Weblogs_-_Non-English
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KlausGraf - am Freitag, 22. Dezember 2006, 17:09 - Rubrik: English Corner
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"Die kolorierte Holzschnittinitiale stammt aus dem zweiten Teil der deutschen Zainer-Bibel, Bl. 50b (Vorrede zum Buch Jesaia): Biblia, dt., 2 Teile, Augsburg: [Günther Zainer,] 1477. 2°. (GW 4300. ISTC ib00629000) Vorbesitzer: "F. S. I. 1602", dann Franciscus Christopherus Witsch, dann Hofbibliothek. Blindgeprägter Lederband über Holz. Rollenstempel und Streicheisenlinien. Zwei Schließen. Signaturrückenschilder. Vorderschnitt beschriftet. Stofflesezeichen und Blattweiser. Signatur: |De 8, 2 (SSO)" (Badische Landesbibliothek)
Die Kampagne gegen den Karlsruher Handschriften-Ausverkauf hat dieses am 05.02.2007 vier Jahre alte Weblog verändert. Es ist durch neu hinzugekommene Mitarbeiter (herzlichen Dank!) noch mehr zum Gemeinschaftsweblog geworden und die Kategorie "Kulturgut" hat sich notgedrungen zum Spitzenreiter entwickelt. Das Weblog ist dadurch wohl auch lebendiger geworden.
Auch künftig soll der Schwerpunkt von ARCHIVALIA auf dem Archivwesen liegen, wenngleich die Bewahrung und der Schutz der historischen Kulturgüter (insbesondere Adelsarchive und -bibliotheken, historische Sammlungen) als wichtiges Thema hinzutritt. Ich selbst werde meine Berichterstattung zu Kulturgutverlusten von http://log.netbib.de weitgehend hierher verlagern. Wenn Facharchivaren ARCHIVALIA zu "kulturgutlastig" wird, haben sie es durch Einbringung stärker archivisch akzentuierter Beiträge selbst in der Hand, gegenzusteuern!
Auch bisher waren die historischen Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen im Blick dieses Weblogs. Im Bereich der Bestandserhaltung und Erschließung gibt es auch schon Kooperationsprojekte mit den Nachbarfächern. Diese Zusammenarbeit sollte ausgebaut werden.
Mitarbeiter von ARCHIVALIA sollten den Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit von Kulturgütern und insbesondere von geschlossenen Sammlungen unterstützen, was kontroverse Meinungen zu Einzelfragen nicht ausschließt.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und den Zuspruch, wünsche allen Leserinnen und Lesern ein paar geruhsame Tage und hoffe auf ein Jahr 2007 ohne eine Beinahe-Katastrophe in der Art der Causa Karlsruhe.
Dr. Klaus Graf
Owner und Administrator
KlausGraf - am Freitag, 22. Dezember 2006, 16:39 - Rubrik: Allgemeines
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Gerlinde Hämmerle (Regierungspräsidentin a.D) spricht mit diesem Worten sicher sehr vielen Lesern dieses Weblogs aus der Seele, die die Berichterstattung über die ungeheuerlichen Pläne, die Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verscherbeln, verfolgt haben.
Die Badische Landesbibliothek hat aus dem Jahresrückblick des Info Verlags viele Zitate von kulturell interessierten Karlsruhern zusammengestellt, aus denen hervorgeht, wie sehr diese Causa die Menschen bewegt hat. Wiederholt wird es als ein positives Zeichen gewertet, wie sehr das bürgerschaftliche Engagement zur Abwendung des Ausverkaufs beigetragen hat.
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
Ausserdem gibt es Hinweise auf zwei Aufsätze in den EUCOR-Bibliotheksinformationen.
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-28.pdf
Direktor Ehrle gibt eine "Zwischenbilanz" und Albert Raffelt stellt Betrachtungen an.
Die Schlusspassage von Ehrle lautet:
Am 21. Oktober hat in der BLB ein sehr gut besuchter „Tag der offenen Tür“ stattgefunden, bei dem auch einige unserer Handschriften zu sehen waren. Innerhalb kürzester Zeit haben wir eine Sonderausstellung von 11 erlesenen Zimelien (u.a. Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, Tulpenbuch des Stadtgründers von Karlsruhe Karl-Wilhelm von Baden-Durlach, eine Handschrift der Reichenau, Evangelistare aus Speyer und St. Peter und weitere Handschriften aus diesem und anderen badischen Klöstern) zusammengestellt, die am 27. Oktober eröffnet wurde und die bis zu ihrem Ende am 25. November von fast 5000 Besuchern gesehen wurde, eine Zahl, von der man bei anderen rein bibliothekarischen Ausstellungen nur träumen kann. Das Interesse an unseren Handschriften ist riesengroß, und die Resonanz ist überwältigend.
Was kann man daraus lernen? Die Bibliotheken mit wertvollen Handschriftensammlungen sollten ihre Schätze unter Wahrung strengster Sicherheitsvorkehrungen und konservatorischer Erfordernisse öfter als bisher in ansprechenden Ausstellungen zeigen. Die gelegentliche Präsentation einzelner Stücke als Leihgaben in Ausstellungen, in denen sie als Ergänzung zu anderen Kunstobjekten gezeigt werden, reicht nicht aus, um die Unersetzlichkeit dieser Zeugnisse unseres Kulturerbes auch im Bewußtsein der Politiker zu verankern. Auch die wissenschaftliche Bedeutung der Handschriften, die von der Fachwelt natürlich erkannt wird, ist kein hinreichender Schutz.
Man kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, dass es einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, dass auch Kulturerbe, das selten oder nie in der Öffentlichkeit gezeigt wird, nicht veräußert werden darf. Man mag die dafür verantwortliche Verengung des Kulturbegriffs auf Eventkultur und auf die Kommerzialisierbarkeit von Kulturgütern bedauern oder verurteilen, aber man darf sie nicht bagatellisieren.
Maßnahmen, wie die Digitalisierung oder anderweitige Reproduzierung von Originalen durch Herstellung von Faksimiles, Postkarten oder Posters sowie die Publikation von Ausstellungskatalogen und leicht verständlichen Führern durch die Sammlungen, können dazu beitragen, die Handschriften in der Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen. Diese Maßnahmen sollten aber nicht den Eindruck vermitteln, dass Reproduktionen die Originale ersetzen könnten, wie dies in manchen Kunstausstellungen der letzten Zeit schon suggeriert wird. An der Ausstellung von Originalen führt kein Weg vorbei. Es gilt aber, einen sachgerechten Ausgleich zu finden zwischen den legitimen konservatorischen Bedenken und dem Wunsch der Öffentlichkeit, die Zimelien im Original betrachten zu können.
Raffelt wiederholt in veränderter Form seinen Artikel aus EXPRESSUM http://archiv.twoday.net/stories/2720159/#2962826 und skizziert die Bedeutung der vor allem im 18. Jahrhundert zusammengetragenen bibliophilen Handschriftensammlung des Klosters St. Peter.
Die Badische Landesbibliothek hat aus dem Jahresrückblick des Info Verlags viele Zitate von kulturell interessierten Karlsruhern zusammengestellt, aus denen hervorgeht, wie sehr diese Causa die Menschen bewegt hat. Wiederholt wird es als ein positives Zeichen gewertet, wie sehr das bürgerschaftliche Engagement zur Abwendung des Ausverkaufs beigetragen hat.
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html
Ausserdem gibt es Hinweise auf zwei Aufsätze in den EUCOR-Bibliotheksinformationen.
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-28.pdf
Direktor Ehrle gibt eine "Zwischenbilanz" und Albert Raffelt stellt Betrachtungen an.
Die Schlusspassage von Ehrle lautet:
Am 21. Oktober hat in der BLB ein sehr gut besuchter „Tag der offenen Tür“ stattgefunden, bei dem auch einige unserer Handschriften zu sehen waren. Innerhalb kürzester Zeit haben wir eine Sonderausstellung von 11 erlesenen Zimelien (u.a. Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, Tulpenbuch des Stadtgründers von Karlsruhe Karl-Wilhelm von Baden-Durlach, eine Handschrift der Reichenau, Evangelistare aus Speyer und St. Peter und weitere Handschriften aus diesem und anderen badischen Klöstern) zusammengestellt, die am 27. Oktober eröffnet wurde und die bis zu ihrem Ende am 25. November von fast 5000 Besuchern gesehen wurde, eine Zahl, von der man bei anderen rein bibliothekarischen Ausstellungen nur träumen kann. Das Interesse an unseren Handschriften ist riesengroß, und die Resonanz ist überwältigend.
Was kann man daraus lernen? Die Bibliotheken mit wertvollen Handschriftensammlungen sollten ihre Schätze unter Wahrung strengster Sicherheitsvorkehrungen und konservatorischer Erfordernisse öfter als bisher in ansprechenden Ausstellungen zeigen. Die gelegentliche Präsentation einzelner Stücke als Leihgaben in Ausstellungen, in denen sie als Ergänzung zu anderen Kunstobjekten gezeigt werden, reicht nicht aus, um die Unersetzlichkeit dieser Zeugnisse unseres Kulturerbes auch im Bewußtsein der Politiker zu verankern. Auch die wissenschaftliche Bedeutung der Handschriften, die von der Fachwelt natürlich erkannt wird, ist kein hinreichender Schutz.
Man kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, dass es einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, dass auch Kulturerbe, das selten oder nie in der Öffentlichkeit gezeigt wird, nicht veräußert werden darf. Man mag die dafür verantwortliche Verengung des Kulturbegriffs auf Eventkultur und auf die Kommerzialisierbarkeit von Kulturgütern bedauern oder verurteilen, aber man darf sie nicht bagatellisieren.
Maßnahmen, wie die Digitalisierung oder anderweitige Reproduzierung von Originalen durch Herstellung von Faksimiles, Postkarten oder Posters sowie die Publikation von Ausstellungskatalogen und leicht verständlichen Führern durch die Sammlungen, können dazu beitragen, die Handschriften in der Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen. Diese Maßnahmen sollten aber nicht den Eindruck vermitteln, dass Reproduktionen die Originale ersetzen könnten, wie dies in manchen Kunstausstellungen der letzten Zeit schon suggeriert wird. An der Ausstellung von Originalen führt kein Weg vorbei. Es gilt aber, einen sachgerechten Ausgleich zu finden zwischen den legitimen konservatorischen Bedenken und dem Wunsch der Öffentlichkeit, die Zimelien im Original betrachten zu können.
Raffelt wiederholt in veränderter Form seinen Artikel aus EXPRESSUM http://archiv.twoday.net/stories/2720159/#2962826 und skizziert die Bedeutung der vor allem im 18. Jahrhundert zusammengetragenen bibliophilen Handschriftensammlung des Klosters St. Peter.
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http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/62/95966/5/
Google beispielsweise betreibt das Projekt Google Buchsuche, bei dem 18 Millionen Bücher gescannt werden sollen, so dass man in diesen 18 Millionen Büchern genauso suchen kann, wie man das sonst im Internet tut. Das war der ursprüngliche Vorschlag. Von diesen Büchern ist bei 16 Prozent das Copyright ausgelaufen. 9 Prozent waren noch urheberrechtlich geschützt und auch lieferbar. Das bedeutet, dass die übrigen 75 Prozent dieser 18 Millionen Bücher urheberrechtlich geschützt waren, aber nicht mehr lieferbar. Nun erfordert das Urheberrecht nach Meinung der Verlage, dass man jeden Urheber um sein Einverständnis fragt, wenn das Buch digitalisiert wird und zugänglich gemacht wird, obgleich es gar nicht mehr gedruckt wird. Natürlich ist es praktisch unmöglich, all diese Urheber zu finden. Das ist ein gutes Beispiel, wie das Copyright jedes sinnvolle Ausmaß überschreitet. Warum sollten alle diese Bücher, für die es keine kommerziellen Interessen mehr gibt, rechtlichen Sanktionen unterliegen? Aber wenn man Chef einer Plattenfirma ist oder Paul McCartney, dann denkt man nicht an Bibliotheken und Archive und Schulen und Geschichte und Kultur. Denen geht es darum, Geld zu machen. Das ist ja in Ordnung. Aber die Politik sollte etwas mehr Weitblick beweisen als diese extrem erfolgreichen Künstler.
L. Lessig Foto: AP
Google beispielsweise betreibt das Projekt Google Buchsuche, bei dem 18 Millionen Bücher gescannt werden sollen, so dass man in diesen 18 Millionen Büchern genauso suchen kann, wie man das sonst im Internet tut. Das war der ursprüngliche Vorschlag. Von diesen Büchern ist bei 16 Prozent das Copyright ausgelaufen. 9 Prozent waren noch urheberrechtlich geschützt und auch lieferbar. Das bedeutet, dass die übrigen 75 Prozent dieser 18 Millionen Bücher urheberrechtlich geschützt waren, aber nicht mehr lieferbar. Nun erfordert das Urheberrecht nach Meinung der Verlage, dass man jeden Urheber um sein Einverständnis fragt, wenn das Buch digitalisiert wird und zugänglich gemacht wird, obgleich es gar nicht mehr gedruckt wird. Natürlich ist es praktisch unmöglich, all diese Urheber zu finden. Das ist ein gutes Beispiel, wie das Copyright jedes sinnvolle Ausmaß überschreitet. Warum sollten alle diese Bücher, für die es keine kommerziellen Interessen mehr gibt, rechtlichen Sanktionen unterliegen? Aber wenn man Chef einer Plattenfirma ist oder Paul McCartney, dann denkt man nicht an Bibliotheken und Archive und Schulen und Geschichte und Kultur. Denen geht es darum, Geld zu machen. Das ist ja in Ordnung. Aber die Politik sollte etwas mehr Weitblick beweisen als diese extrem erfolgreichen Künstler.

KlausGraf - am Freitag, 22. Dezember 2006, 14:52 - Rubrik: Open Access
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zeitenblicke 5 (2006), Nr. 3
http://www.zeitenblicke.de/2006/3/
Digitale Medien und Wissenschaftskulturen
Herausgeber dieser Ausgabe:
Holger Simon und Sabine Büttner
Redaktion: Michael Kaiser unter Mitarbeit von Philippe Metzger
Interview
* "Demokratisierung des Zugangs zu Wissen." Peter Weingart im Gespräch über das Verhältnis von Wissenschaft und neuen Medien
Analysen und Beiträge
* Michael Schetsche: Die digitale Wissensrevolution - Netzwerkmedien, kultureller Wandel und die neue soziale Wirklichkeit
* Ulrich Riehm: Elektronisches Publizieren revisited! Anmerkungen zur Verbreitung elektronischer Publikationen, zur Konkurrenz gedruckter und elektronischer Medien sowie zu den strukturellen Veränderungen im Publikationswesen
* Thomas Stöber: Der Wandel in der wissenschaftlichen Informationsvermittlung: das Beispiel Google Book Search
* Jakob Voß: Was Wikipedia und die Wissenschaft voneinander lernen können
* Stefanie Samida: Prähistorische Archäologie: Von der 'Wissenschaft des Spatens' zur historischen Cyberwissenschaft?
* Jakob Krameritsch: Herausforderung Hypertext. Heilserwartungen und Potenziale eines Mediums
* Irmela Schneider: Konzepte von Autorschaft im Übergang von der 'Gutenberg-' zur 'Turing-Galaxis'
* Stefan Haas: Vom Schreiben in Bildern. Visualität, Narrativität und digitale Medien in den historischen Wissenschaften
* Martina Heßler: Von der doppelten Unsichtbarkeit digitaler Bilder
Projektberichte
* Maren Christine Härtel: Die Online-Kataloge der museumslandschaft hessen kassel (mhk)
* Dirk Pörschmann: netzausstellung.de _ Mensch – Medium – Museum
* Katja Kwastek: PETAL und Hyperimage: die Idee eines bildbasierten Forschungsnetzwerks
* Katja Kwastek: Der Aufbaustudiengang 'digitale Kunstgeschichte' am Institut für Kunstgeschichte der LMU München
* Heike Neuroth / Ralf Stockmann: Kooperative Arbeitsprozesse in Digitalen Bibliotheken am Beispiel des deutsch-russischen Projektes RusDML
* Susanne Kurz: Evaluierung des bisherigen Verlaufs des Förderschwerpunktes "Retrospektive Digitalisierung von Bibliotheksbeständen"
* Henning Lobin / Claus Leggewie: Der Projektverbund "Interne Wissenschaftskommunikation über digitale Medien" am Zentrum für Medien und Interaktivität, Justus-Liebig-Universität Gießen
http://www.zeitenblicke.de/2006/3/
Digitale Medien und Wissenschaftskulturen
Herausgeber dieser Ausgabe:
Holger Simon und Sabine Büttner
Redaktion: Michael Kaiser unter Mitarbeit von Philippe Metzger
Interview
* "Demokratisierung des Zugangs zu Wissen." Peter Weingart im Gespräch über das Verhältnis von Wissenschaft und neuen Medien
Analysen und Beiträge
* Michael Schetsche: Die digitale Wissensrevolution - Netzwerkmedien, kultureller Wandel und die neue soziale Wirklichkeit
* Ulrich Riehm: Elektronisches Publizieren revisited! Anmerkungen zur Verbreitung elektronischer Publikationen, zur Konkurrenz gedruckter und elektronischer Medien sowie zu den strukturellen Veränderungen im Publikationswesen
* Thomas Stöber: Der Wandel in der wissenschaftlichen Informationsvermittlung: das Beispiel Google Book Search
* Jakob Voß: Was Wikipedia und die Wissenschaft voneinander lernen können
* Stefanie Samida: Prähistorische Archäologie: Von der 'Wissenschaft des Spatens' zur historischen Cyberwissenschaft?
* Jakob Krameritsch: Herausforderung Hypertext. Heilserwartungen und Potenziale eines Mediums
* Irmela Schneider: Konzepte von Autorschaft im Übergang von der 'Gutenberg-' zur 'Turing-Galaxis'
* Stefan Haas: Vom Schreiben in Bildern. Visualität, Narrativität und digitale Medien in den historischen Wissenschaften
* Martina Heßler: Von der doppelten Unsichtbarkeit digitaler Bilder
Projektberichte
* Maren Christine Härtel: Die Online-Kataloge der museumslandschaft hessen kassel (mhk)
* Dirk Pörschmann: netzausstellung.de _ Mensch – Medium – Museum
* Katja Kwastek: PETAL und Hyperimage: die Idee eines bildbasierten Forschungsnetzwerks
* Katja Kwastek: Der Aufbaustudiengang 'digitale Kunstgeschichte' am Institut für Kunstgeschichte der LMU München
* Heike Neuroth / Ralf Stockmann: Kooperative Arbeitsprozesse in Digitalen Bibliotheken am Beispiel des deutsch-russischen Projektes RusDML
* Susanne Kurz: Evaluierung des bisherigen Verlaufs des Förderschwerpunktes "Retrospektive Digitalisierung von Bibliotheksbeständen"
* Henning Lobin / Claus Leggewie: Der Projektverbund "Interne Wissenschaftskommunikation über digitale Medien" am Zentrum für Medien und Interaktivität, Justus-Liebig-Universität Gießen
KlausGraf - am Freitag, 22. Dezember 2006, 03:22 - Rubrik: Open Access
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http://thesecretmirror.com/archives/the-state-of-open-source-archival-management-software
An interesting weblog entry!
Is the German archival software ARIADNE "Open Source"? Not really. See
http://ariadne.uni-greifswald.de/images/Ariadne/download/Licence.AdnDemo.txt
License:
http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html
Commercial use is excluded!
I am not a specialist for Open Source Software but the ARIADNE license seems completely illegal because
a) no copyleft is granted
b) the Mozilla license has to be renamed (see section 6.3).
An interesting weblog entry!
Is the German archival software ARIADNE "Open Source"? Not really. See
http://ariadne.uni-greifswald.de/images/Ariadne/download/Licence.AdnDemo.txt
License:
http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html
Commercial use is excluded!
I am not a specialist for Open Source Software but the ARIADNE license seems completely illegal because
a) no copyleft is granted
b) the Mozilla license has to be renamed (see section 6.3).
KlausGraf - am Freitag, 22. Dezember 2006, 01:17 - Rubrik: English Corner
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Gesetz
über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
(lnformationsweiterverwendungsgesetz - IWG) 1)
Vom 13. Dezember 2006
BGBl. I S. 2913
Faksimile:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:IWG_vom_13_12_2006.pdf
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Weiterverwendung aller
bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Informationen,
1. an denen kein Zugangsrecht besteht,
2. die nur bei Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten
lnteresses zugänglich sind,
3. deren Erstellung nicht unter die öffentlichen Aufgaben
der betreffenden öffentlichen Stelle fällt,
4. die von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten
Dritter oder von gewerblichen Schutzrechten
erfasst werden,
5. die im Besitz öffentlich-rechtlicherr Rundfunkanstalten
oder deren Beauftragten sind und der Wahrnehmung
eines öffentlichen Programm- oder Sendeauftrags
dienen,
6. die im Besitz von Bildungs- und Forschungseinrichtungen
sind, einschließlichs solcher Einrichtungen,
die zum Transfer von Forschungsergebnissen gegründet
wurden,
7. die im Besitz kultureller Einrichtungen sind.
(3) Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener
Daten und weitergehende Ansprüche aus anderen Rechtsvorschriften auf Weiterverwendung von lnformationen
öffentlicher Stellen bleiben unberührt.
§ 2
Begriffsbestimmungen
lm Sinne dieses Gesetzes
1. sind öffentliche Stellen
a) Gebietskörperschaften, einschließlich ihrer Sondervermögen,
b) andere juristische Personen des öffentlichen und
des privaten Rechts, die zu dem besonderen
Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse
liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen,
wenn Stellen, die unter Buchstabe a oder
Buchstabe c fallen, sie einzeln oder gemeinsam
durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanzieren oder über ihre Leitung die
Aufsicht ausüben oder mehr als die Hälfte der
Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder
zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben.
Das Gleiche gilt dann, wenn die Stelle, die einzeln
oder gemeinsam mit anderen die überwiegende
Finanzierung gewährt oder die Mehrheit der Mitglieder
eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht
berufenen Organs bestimmt hat, unter Satz 1 fällt,
c) Verbände, deren Mitglieder unter Buchstabe a
oder Buchstabe b fallen,
2. ist Information jede Aufzeichnung, unabhängig von
der Art ihrer Speicherung,
3. ist Weiterverwendung jede Nutzung von Informationen,
die über die Erfüllung einer öffenflichen Aufgabe hinausgeht und in der Regel auf die Erzielung
von Entgelt gerichtet ist; die intellektuelle Wahrnehmung einer Information und die Venvertung des dadurch erlangten Wissens stellen regelmäßig keine Weiterverwendung dar,
4. sind Nutzungsbestimmungen Bestimmungen, die
wesentliche Fragen der Weiterverwendung von Informationen regeln,
5. ist Person jeder Bürger und jede Bürgerin der Europäischen
Union und jede natürliche oder iuristische
Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat.
§ 3
Gleichbehandlungsanspruch
(1) Jede Person ist bei der Entscheidung über die
Weiterverwendung vorhandener Informationen öffentlicher Stellen, die diese zur Weiterverwendung zur Verfügung
gestellt haben, gleich zu behandeln. Ein Anspruch
auf Zugang zu Informationen wird durch dieses
Gesetz nicht begründet.
(2) Werden Informationen von öffentlichen Stellen als
Ausgangsmaterial für eigene Geschäftstätigkeiten weiterverwendet,
gelten hierfür die gleichen Entgelte und
Bedingüngen wie für andere Personen.
(3) Dürfen die Informationen weiterverwendel werden,
sind sie in allen angefragten Formaten und Sprachen, in denen sie bei der öffenflichen Stelle vorliegen,
zur Verfügung zu stellen; soweit möglich sind sie elektronisch zu übermitteln. Auszüge von Informationen
werden zur Verfügung gestellt, wenn damit für die öffentliche Stelle kein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist.
(4) Regelungen über die Weiterverwendung von Informationen
öffentlicher Stellen dürfen keine ausschließlichen
Rechte gewähren. Dies gilt nicht, wenn
zur Bereitstellung eines Dienstes im öffentlichen lnteresse ein ausschließliches Recht über die Weiterverwendung von Informationen erforderlich ist. Die Begründung eines solchen Rechts muss regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, überprüft werden. Nach dem
31. Dezember 2003 getroffene Regelungen über ausschließliche
Rechte müssen klar und eindeutig sein sowie
öffentlich bekannt gemacht werden. Bestehende
ausschließliche Rechte, die nicht unter Satz 2 fallen,
erlöschen mit Ablauf der Regelung, spätestens jedoch
am 31. Dezember 2008.
§ 4
Bearbeitung von Anfragen; Transparenz
(1) Über Anfragen auf Weiterverwendung von lnformationen entscheidet die öffentliche Stelle innerhalb
von 20 Arbeitstagen nach Eingang der Anfrage. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachverhalten beträgt
die Frist 40 Arbeitstage; d;ie anfragende Person ist innerhalb
von drei Wochen nach Eingang der Anfrage
über diese Frist zu unterrichten. Die Fristen in Satz 1
und 2 gelten nicht, wenn die öffentliche Stelle selbst
eine angemessene Frist festgelegt hat oder eine solche
aufgrund einer Rechtsvorschrift besteht. Wenn eine Bearbeitungsfrist
für Anträge auf Zugang zu Informationen
besteht, ist diese auch für die Bearbeitung von Anfragen
auf Weiterverwendung maßgeblich.
(2) Innerhalb der Frist nach Absatz 1 stellt die öffentliche Stelle die Informationen zur Weiterverwendung zur
Verfügung oder lehnt die Weiterverwendung ab . Die öffentliche Stelle kann auch ein Vertragsangebot unterbreiten,
das Nutzungsbestimmungen enthalten kann.
Die Nutzungsbestimmungen müssen verhältnismäßig
sein, dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und die Möglichkeiten der Weiterverwendung nicht
unnötig einschränken.
(3) Werden in einer Vereinbarung Entgelte für die
Weiterverwendung verlangt, dürfen die Gesamteinnahmen
aus der Bereitstellung von Informationen und der
Gestattung ihrer Weiterverwendung die Kosten ihrer Erfassung,
Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne nicht übersteigen.
Die Entgelte sollen für den entsprechenden
Abrechnungszeitraum kostenorientiert sein und unter
Beachtung der für die betreffenden öffentlichen Stellen
geltenden Buchführungsgrundsätze berechnet werden.
(4) Nutzungsbestimmungen und Entgelte für die
Weiterverwendung, die allgemein Anwendung finden
sollen, sind im Voraus festzulegen und, soweit dies
technisch möglich und sinnvoll ist, elektronisch zu veröffentlichen;
die elektronische Veröffentlichungspflicht
gilt auch für Gebühren. Auf Anfrage gibt die öffentliche
Stelle die Berechnungsgrundlagen für die veröffentlichten
Entgelte und die Faktoren an, die bei der Berechnung
der Entgelte in besonders gelagerten Einzelfällen
berücksichtigt werden. Die öffentliche Stelle gewährleistet,
dass anfragende Personen über die verfügbaren
Rechtsschutzmöglichkeiten untenichtet werden.
(5) Lehnt die öffentliche Stelle die Weiterverwendung
ganz oder teilweise ab, teilt sie der anfragenden Person
die Gründe mit und weist auf die Rechtsschutzmöglichkeiten
hin. Beruht die Ablehnung auf § 1 Abs. 2 Nr. 4,
benennt die öffentliche Stelle den Rechtsinhaber, wenn
er ihr bekannt und seine Nennung zulässig ist.
(6) Die Verpflichtungen aus Absatz 1, 2 und 5 gelten
nicht für die in § 1 Abs. 2 Nr. 5 bis 7 genannten öffentlichen
Stellen.
§ 5
Rechtsschutz
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
§ 6
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in
Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/9g/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003
über die Weitervenvendung von lnformationen des öffenflichen Sektors (ABl. EU Nr. L 345 S. 90).
KOMMENTAR
Frühere Meldungen in ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/2111677/
http://archiv.twoday.net/stories/1421032/
http://archiv.twoday.net/stories/839517/
http://archiv.twoday.net/stories/1790084/
http://archiv.twoday.net/stories/48590/
Das Gesetz gilt nicht für Archive, da Bildungseinrichtungen ausgenommen sind. Warum eigentlich nicht? Es werden ja nur Selbstverständlichkeiten normiert. Auch Archive sind an den Gleichheitssatz Art. 3 GG gebunden.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsweiterverwendungsgesetz
über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
(lnformationsweiterverwendungsgesetz - IWG) 1)
Vom 13. Dezember 2006
BGBl. I S. 2913
Faksimile:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:IWG_vom_13_12_2006.pdf
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Weiterverwendung aller
bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Informationen,
1. an denen kein Zugangsrecht besteht,
2. die nur bei Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten
lnteresses zugänglich sind,
3. deren Erstellung nicht unter die öffentlichen Aufgaben
der betreffenden öffentlichen Stelle fällt,
4. die von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten
Dritter oder von gewerblichen Schutzrechten
erfasst werden,
5. die im Besitz öffentlich-rechtlicherr Rundfunkanstalten
oder deren Beauftragten sind und der Wahrnehmung
eines öffentlichen Programm- oder Sendeauftrags
dienen,
6. die im Besitz von Bildungs- und Forschungseinrichtungen
sind, einschließlichs solcher Einrichtungen,
die zum Transfer von Forschungsergebnissen gegründet
wurden,
7. die im Besitz kultureller Einrichtungen sind.
(3) Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener
Daten und weitergehende Ansprüche aus anderen Rechtsvorschriften auf Weiterverwendung von lnformationen
öffentlicher Stellen bleiben unberührt.
§ 2
Begriffsbestimmungen
lm Sinne dieses Gesetzes
1. sind öffentliche Stellen
a) Gebietskörperschaften, einschließlich ihrer Sondervermögen,
b) andere juristische Personen des öffentlichen und
des privaten Rechts, die zu dem besonderen
Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse
liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen,
wenn Stellen, die unter Buchstabe a oder
Buchstabe c fallen, sie einzeln oder gemeinsam
durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanzieren oder über ihre Leitung die
Aufsicht ausüben oder mehr als die Hälfte der
Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder
zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben.
Das Gleiche gilt dann, wenn die Stelle, die einzeln
oder gemeinsam mit anderen die überwiegende
Finanzierung gewährt oder die Mehrheit der Mitglieder
eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht
berufenen Organs bestimmt hat, unter Satz 1 fällt,
c) Verbände, deren Mitglieder unter Buchstabe a
oder Buchstabe b fallen,
2. ist Information jede Aufzeichnung, unabhängig von
der Art ihrer Speicherung,
3. ist Weiterverwendung jede Nutzung von Informationen,
die über die Erfüllung einer öffenflichen Aufgabe hinausgeht und in der Regel auf die Erzielung
von Entgelt gerichtet ist; die intellektuelle Wahrnehmung einer Information und die Venvertung des dadurch erlangten Wissens stellen regelmäßig keine Weiterverwendung dar,
4. sind Nutzungsbestimmungen Bestimmungen, die
wesentliche Fragen der Weiterverwendung von Informationen regeln,
5. ist Person jeder Bürger und jede Bürgerin der Europäischen
Union und jede natürliche oder iuristische
Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat.
§ 3
Gleichbehandlungsanspruch
(1) Jede Person ist bei der Entscheidung über die
Weiterverwendung vorhandener Informationen öffentlicher Stellen, die diese zur Weiterverwendung zur Verfügung
gestellt haben, gleich zu behandeln. Ein Anspruch
auf Zugang zu Informationen wird durch dieses
Gesetz nicht begründet.
(2) Werden Informationen von öffentlichen Stellen als
Ausgangsmaterial für eigene Geschäftstätigkeiten weiterverwendet,
gelten hierfür die gleichen Entgelte und
Bedingüngen wie für andere Personen.
(3) Dürfen die Informationen weiterverwendel werden,
sind sie in allen angefragten Formaten und Sprachen, in denen sie bei der öffenflichen Stelle vorliegen,
zur Verfügung zu stellen; soweit möglich sind sie elektronisch zu übermitteln. Auszüge von Informationen
werden zur Verfügung gestellt, wenn damit für die öffentliche Stelle kein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist.
(4) Regelungen über die Weiterverwendung von Informationen
öffentlicher Stellen dürfen keine ausschließlichen
Rechte gewähren. Dies gilt nicht, wenn
zur Bereitstellung eines Dienstes im öffentlichen lnteresse ein ausschließliches Recht über die Weiterverwendung von Informationen erforderlich ist. Die Begründung eines solchen Rechts muss regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, überprüft werden. Nach dem
31. Dezember 2003 getroffene Regelungen über ausschließliche
Rechte müssen klar und eindeutig sein sowie
öffentlich bekannt gemacht werden. Bestehende
ausschließliche Rechte, die nicht unter Satz 2 fallen,
erlöschen mit Ablauf der Regelung, spätestens jedoch
am 31. Dezember 2008.
§ 4
Bearbeitung von Anfragen; Transparenz
(1) Über Anfragen auf Weiterverwendung von lnformationen entscheidet die öffentliche Stelle innerhalb
von 20 Arbeitstagen nach Eingang der Anfrage. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachverhalten beträgt
die Frist 40 Arbeitstage; d;ie anfragende Person ist innerhalb
von drei Wochen nach Eingang der Anfrage
über diese Frist zu unterrichten. Die Fristen in Satz 1
und 2 gelten nicht, wenn die öffentliche Stelle selbst
eine angemessene Frist festgelegt hat oder eine solche
aufgrund einer Rechtsvorschrift besteht. Wenn eine Bearbeitungsfrist
für Anträge auf Zugang zu Informationen
besteht, ist diese auch für die Bearbeitung von Anfragen
auf Weiterverwendung maßgeblich.
(2) Innerhalb der Frist nach Absatz 1 stellt die öffentliche Stelle die Informationen zur Weiterverwendung zur
Verfügung oder lehnt die Weiterverwendung ab . Die öffentliche Stelle kann auch ein Vertragsangebot unterbreiten,
das Nutzungsbestimmungen enthalten kann.
Die Nutzungsbestimmungen müssen verhältnismäßig
sein, dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und die Möglichkeiten der Weiterverwendung nicht
unnötig einschränken.
(3) Werden in einer Vereinbarung Entgelte für die
Weiterverwendung verlangt, dürfen die Gesamteinnahmen
aus der Bereitstellung von Informationen und der
Gestattung ihrer Weiterverwendung die Kosten ihrer Erfassung,
Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne nicht übersteigen.
Die Entgelte sollen für den entsprechenden
Abrechnungszeitraum kostenorientiert sein und unter
Beachtung der für die betreffenden öffentlichen Stellen
geltenden Buchführungsgrundsätze berechnet werden.
(4) Nutzungsbestimmungen und Entgelte für die
Weiterverwendung, die allgemein Anwendung finden
sollen, sind im Voraus festzulegen und, soweit dies
technisch möglich und sinnvoll ist, elektronisch zu veröffentlichen;
die elektronische Veröffentlichungspflicht
gilt auch für Gebühren. Auf Anfrage gibt die öffentliche
Stelle die Berechnungsgrundlagen für die veröffentlichten
Entgelte und die Faktoren an, die bei der Berechnung
der Entgelte in besonders gelagerten Einzelfällen
berücksichtigt werden. Die öffentliche Stelle gewährleistet,
dass anfragende Personen über die verfügbaren
Rechtsschutzmöglichkeiten untenichtet werden.
(5) Lehnt die öffentliche Stelle die Weiterverwendung
ganz oder teilweise ab, teilt sie der anfragenden Person
die Gründe mit und weist auf die Rechtsschutzmöglichkeiten
hin. Beruht die Ablehnung auf § 1 Abs. 2 Nr. 4,
benennt die öffentliche Stelle den Rechtsinhaber, wenn
er ihr bekannt und seine Nennung zulässig ist.
(6) Die Verpflichtungen aus Absatz 1, 2 und 5 gelten
nicht für die in § 1 Abs. 2 Nr. 5 bis 7 genannten öffentlichen
Stellen.
§ 5
Rechtsschutz
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
§ 6
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in
Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/9g/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003
über die Weitervenvendung von lnformationen des öffenflichen Sektors (ABl. EU Nr. L 345 S. 90).
KOMMENTAR
Frühere Meldungen in ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/2111677/
http://archiv.twoday.net/stories/1421032/
http://archiv.twoday.net/stories/839517/
http://archiv.twoday.net/stories/1790084/
http://archiv.twoday.net/stories/48590/
Das Gesetz gilt nicht für Archive, da Bildungseinrichtungen ausgenommen sind. Warum eigentlich nicht? Es werden ja nur Selbstverständlichkeiten normiert. Auch Archive sind an den Gleichheitssatz Art. 3 GG gebunden.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsweiterverwendungsgesetz
KlausGraf - am Donnerstag, 21. Dezember 2006, 22:47 - Rubrik: Datenschutz
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From http://www.stoa.org/?p=535
Coyle, Karen. “Mass Digitization of Books” The Journal of Academic Librarianship 32(6)(November 2006): 641-645
Excerpt:
Scoping the Mass Digitization Project
There are two assumptions that are often made about mass digitization. The first is that you can digitize everything, and the second is that you can save money by not digitizing the same item more than once. For the first assumption, libraries will find that some items are either too fragile to be put through the mass digitization process, or are too far from the norm to be suitable to that process. Some books will be too large or too small; others will have odd-sized plates or folded maps that will need special handling. So digitizing an entire library will require some mass digitization and some special digitization projects.
The other part of the “digitize everything” goal is the desire to create at least one digital copy of every book available in any library. Google and the OCA are beginning this process by focusing on some large libraries in the Western world with impressively broad collections. How much of the world's literature will be digitized in this way? A statistical study of the five original Google Book Search collections27 shows that at the end of this project Google will have digitized 33 percent of the items in OCLC's WorldCat. The most important revelation from this study is that 40 percent of the items in WorldCat are held uniquely by only one institution. The long tail of the Google Book Search project will require involving many hundreds or thousands of libraries if they really intend to create an index to all of the books on library shelves today.
The second assumption is that time and money will be saved by keeping a registry of digitized books so that the work is not duplicated by other libraries.28,29 In the arena of mass digitization, this assumption is being challenged by some with the argument that it may be more economical to scan a full shelf of books than to determine if a true duplicate exists elsewhere. This is in part because of the difficulty of defining “same” in a world with many similar but not identical editions. It is also because the mass digitization process may not produce true duplicates due to the error rate of OCR programs, and because of differences in decisions made at the time of scanning.
Conclusion
Although a significant number of large research libraries are engaging in mass digitization projects, other than the Google Book Search, which is available today, we have little idea how the digitized books will be used. There are many questions that need to be answered, such as: who does this digitized library serve? How does it serve users? How will the system respond when there are ten million books in a database and a user enters the query “civil war”? (Note that Google has not yet determined how it will create an ordering principle for books.) Will some users read these books online in spite of the relative inconvenience of their formats and the computer screen's technology? Will it be possible to use the digitized pages to produce something more e-book like?
Google has clearly stated that their book project is solely aimed at providing a searchable index to the books on library shelves. They are quite careful not to promise an online reading experience, which would increase the quality control effort of their project and possibly make rapid digitization of the libraries impossible. Library leaders are enticed by the speed of mass digitization, but seem unable to give up their desire to provide online access to the content of the books themselves. If mass digitization is the best way to bring all of the world's knowledge together in a single format, we are going to have to make some reconciliation between the economy of “mass” and the satisfaction of the needs of library users.
Coyle, Karen. “Mass Digitization of Books” The Journal of Academic Librarianship 32(6)(November 2006): 641-645
Excerpt:
Scoping the Mass Digitization Project
There are two assumptions that are often made about mass digitization. The first is that you can digitize everything, and the second is that you can save money by not digitizing the same item more than once. For the first assumption, libraries will find that some items are either too fragile to be put through the mass digitization process, or are too far from the norm to be suitable to that process. Some books will be too large or too small; others will have odd-sized plates or folded maps that will need special handling. So digitizing an entire library will require some mass digitization and some special digitization projects.
The other part of the “digitize everything” goal is the desire to create at least one digital copy of every book available in any library. Google and the OCA are beginning this process by focusing on some large libraries in the Western world with impressively broad collections. How much of the world's literature will be digitized in this way? A statistical study of the five original Google Book Search collections27 shows that at the end of this project Google will have digitized 33 percent of the items in OCLC's WorldCat. The most important revelation from this study is that 40 percent of the items in WorldCat are held uniquely by only one institution. The long tail of the Google Book Search project will require involving many hundreds or thousands of libraries if they really intend to create an index to all of the books on library shelves today.
The second assumption is that time and money will be saved by keeping a registry of digitized books so that the work is not duplicated by other libraries.28,29 In the arena of mass digitization, this assumption is being challenged by some with the argument that it may be more economical to scan a full shelf of books than to determine if a true duplicate exists elsewhere. This is in part because of the difficulty of defining “same” in a world with many similar but not identical editions. It is also because the mass digitization process may not produce true duplicates due to the error rate of OCR programs, and because of differences in decisions made at the time of scanning.
Conclusion
Although a significant number of large research libraries are engaging in mass digitization projects, other than the Google Book Search, which is available today, we have little idea how the digitized books will be used. There are many questions that need to be answered, such as: who does this digitized library serve? How does it serve users? How will the system respond when there are ten million books in a database and a user enters the query “civil war”? (Note that Google has not yet determined how it will create an ordering principle for books.) Will some users read these books online in spite of the relative inconvenience of their formats and the computer screen's technology? Will it be possible to use the digitized pages to produce something more e-book like?
Google has clearly stated that their book project is solely aimed at providing a searchable index to the books on library shelves. They are quite careful not to promise an online reading experience, which would increase the quality control effort of their project and possibly make rapid digitization of the libraries impossible. Library leaders are enticed by the speed of mass digitization, but seem unable to give up their desire to provide online access to the content of the books themselves. If mass digitization is the best way to bring all of the world's knowledge together in a single format, we are going to have to make some reconciliation between the economy of “mass” and the satisfaction of the needs of library users.
KlausGraf - am Donnerstag, 21. Dezember 2006, 03:21 - Rubrik: English Corner
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