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Der Beirat der Fachzeitschrift "Der Archivar" informiert über aktuelle Veränderungen und bittet um Vorschläge für einen neuen Titel der Zeitschrift. Näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Beirats, das Sie unter http://www.vda.archiv.net/pdf/mitgliederbefragung_archivar.pdf abrufen können.

Kontakt:
Landesarchiv NRW
Redaktion "Der Archivar"
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf
Tel. 0211 - 159238-0
Fax 0211 - 159238-111
E-Mail: archivar@lav.nrw.de

Am 06. und 07. Februar findet das 13. Anwenderforum E-Government unter dem Thema "Effizientes E-Government durch effiziente Prozesse" im:

Presse- und Besucherzentrum des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
Reichstagufer 12 - 14
10117 Berlin

statt. Vorträge aus der Praxis der Verwaltung sowie führender Marktteilnehmer behandeln u.a. die Themenbereiche:

- Records Management/Schriftgutverwaltung (u.a. DOMEA)
- revisionssichere und langfristige analoge und elektronische
Archivierung
- E-Beschaffung
- Verwaltungsmodernisierung und Strategien
- rechtssicherer Dokumentenaustausch - Virtuelle Poststelle
- effiziente Verwaltungsprozesse
- entsprechende IT-Systeme

Begleitet wird die Tagung durch eine Fachmesse mit führenden Anbietern von Lösungen und Dienstleistungen im Umfeld E-Government, Records Management/Aktenführung und Archivierung.

Die Teilnahme ist kostenfrei!

ANMELDUNG unter:
13. Anwenderforum E-Government 2007

Die Verbindung zwischen Information Lifecycle Management (ILM) und digitaler Archivierung stellt der ECM-Guide heraus.

Das unter maßgeblicher Mitwirkung von Microsoft entwickelt Format OpenXML als Standard zum Dokumentenaustausch ist durch die European Computer Manufacturer Association (ECMA) als weltweiter Standard zertifziert worden. Microsoft strebt nun die Standardisierung durch die ISO an.

OpenXML als Standard zertifziert

Die Zertifzierung kann über Nachteile des Standards, bspw. proprietäre Erweiterungen zugunsten der MS-Office-Funktionalitäten jedoch nicht hinwegtäuschen.

Artikel in Documanager zum OpenSource-basierten Archivformat OASIS ODF einschließlich Hinweisen und Abgrenzungen zum von Microsoft propagierten Gegenstück OpenXML:

OASIS OpenDocumentFormat

Im März 2006 fand in Düsseldorf die 10. Tagung des Arbeitskreises statt, die sich mit den Themen „IT-gestützte Vorgangsbearbeitung und elektronische Akten“, „Web-Archivierung und elektronische Publikationen“ sowie „Archivierung elektronischer Unterlagen“ befasste.

Nunmehr ist der Tagungsband erschienen, der über den Buchhandel oder direkt beim Landesarchiv NRW Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit (Graf-Adolf-Str. 67, 40210 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@lav.nrw.de) bezogen werden kann.


Bibliographische Angaben

Barbara Hoen (Hg.): Planungen, Projekte, Perspektiven. Zum Stand der Archivierung elektronischer Unterlagen. 10. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“, 14./15. März 2006 in Düsseldorf, Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 10, Düsseldorf 2006, ISBN 3-932892-20-8, brosch., 134 S., Preis: 10 €

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Wilfried Reininghaus: Grußwort
IT-gestützte Vorgangsbearbeitung und elektronische Akten
Thomas Schärli: IT-gestütztes Vorgangs- und Aktenmanagement im Kontext des Electronic Government: Erfahrungen aus der schweizerischen Standardisierungs-Organisation eCH
Margit Ksoll-Marcon: ELDORA – Zur Einführung des Produkts „Fabasoft eGov-Suit + Bayern“ in Bayern
Rainer Ullrich: Schriftgutverwaltung und elektronische Akten: Ein unterschätzter Erfolgsfaktor
Andrea Wettmann: Standards in der Praxis: Erfahrungen bei der Einführung eines Vorgangsbearbeitungssystems in Sachsen
Web-Archivierung und elektronische Publikationen
Angela Ullmann: Heute im Netz – morgen im Archiv. Die Archivierung des Internetangebotes des Deutschen Bundestages
Hans Liegmann: Web-Harvesting: Aktivitäten von Nationalbibliotheken
Reinhard Altenhöner: Zur Archivierung Digitaler Amtlicher Druckschriften –Überlegungen im Kontext der Bibliotheken

Archivierung elektronischer Unterlagen

Georg Büchler/Christian Eugster: Die KOST: Ein kooperativer Ansatz zur digitalen Archivierung in der Schweiz
Karl-Ernst Lupprian: Die Archivierung digitaler Unterlagen der Verwaltung: Ein Projekt der Staatlichen Archive Bayerns, gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Karsten Huth: Elektronische Archivierung im Bundesarchiv – Die Suche nach einem geeigneten Metadatenschema
Barbara Hoen: 10. Tagung des Arbeitskreises Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen – eine Zwischenbilanz

Anhang
Zusammenfassungen
Abstracts
Autorenverzeichnis

Kontakt:
Landesarchiv NRW Grundsatzfragen und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Adolf-Str. 67
40210 Düsseldorf
Tel. 0211 - 159238-0
Fax 0211 - 159 238-111
E-Mail: poststelle@lav.nrw.de

Eine treffende Glosse schrieb unter diesem Titel Uli Fricker (Südkurier vom 29.12.2006). Auszug:

Das spannendste Kapitel im Jubeljahr steuerte die Gegenwart bei. Es ist das Ringen um die (angeblich) badischen Kunstschätze, das der Landespolitik das Krönchen aufsetzte. Die Frage, wem die kostbaren Altäre und Handschriften nun gehören, sollte nicht das Adelshaus beantworten. Dieses ist selbst Partei und nicht Schiedsrichter in dem Kaufvorhaben. In den Streit um die Kulturgüter sind alle Zutaten gemischt, die ein spannender Roman benötigt. Wer einem Ausländer aus einem wirklich republikanischen Land erklären will, was Adel ist und was er darstellt, der möge ihm nur von dem geplanten Transfer erzählen. Der Besucher wird den Kopf schütteln.

Warum gestaltet sich der Handel so langwierig? Bilder, müsste man meinen, sind Wertgegenstände wie andere auch. Der Schlüssel liegt im Verhältnis vieler Stuttgarter Politiker zu den führenden Aristokraten im Südwesten. Diese lassen sich - schriftlich sowie mündlich - noch immer mit den überkommenen Titeln anreden. Für die ehemals regierenden Häuser Baden und Württemberg lautet die Anrede, die man bei Hof noch immer gerne hört, "Königliche Hoheit", und schriftlich erhält er das Kürzel "SKH". Eine Titulatur, die für Baden bereits 1806 ein Potemkinsches Dorf war, da der Großherzog nie König sein durfte und bereits Zeitgenossen über Karl Friedrichs Großmannssucht schmunzelten.

Nun dienen die alten Rangformeln ja nicht der Verkleidung. Dahinter verbergen sich klare Ansprüche. Wenn Oettinger und seine Ratgeber dem Haus Baden so untertänig kommen, mag das dem Selbstgefühl schmeicheln. Der Sache - es geht um bescheidene 70 Millionen - aber schadet der zeremonielle Bückling. Auch gesetzlich ist der Fußfall nicht gedeckt: "SKH" und andere devote Floskeln sind 1919 abgeschafft worden. Zu Recht. Umso peinlicher ist es, wenn regierende Demokraten dem Hochadel im gestreckten Bückling begegnen. Die Gefahr, die Interessen der Landeskinder schlecht zu vertreten, erhöht sich mit wachsender Bodennähe. Der Lakai ist unfrei. Wenn das Jubiläumsjahr in seine letzten Tage eintritt, darf man einen höflichen - nicht höfischen! - Wunsch nach Stuttgart richten: Mehr gutbürgerliches Rückgrat, meine Herren! Vor dem Gesetz sind alle gleich, sogar die geschätzten Nachfahren der ehemals regierenden Häuser.


http://www.suedkurier.de/region/verschiedene/art2940,2381611.html?fCMS=d030f116805b4813c84f16611efe7809

Herrn Jaworek danke ich für die Veröffentlichungsgenehmigung:

Quelle: PapierRestaurierung - Mitteilungen der IADA (Internationale Arbeitsgemeinschaft der Archiv-, Bibliotheks- und Graphikrestauratoren), Dezember 2006, Vol. 7, No. 4



Wolfgang Seidel

Papier, Presse und Politik

In den vergangenen Monaten berichteten deutsche Zeitungen ausführlich von dem möglichen Verkauf der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe. Weitschweifend kommentierten sie das Possenspiel der baden-württembergischen Landesregierung, die ausgerechnet in der Stadt ihren Sitz hat, in der der Verlag Ihrer Zeitschrift angesiedelt ist: Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger und Bernhard Erbprinz von Baden hatten in aller Stille einen Plan geschmiedet, nach welchem das Haus Baden „für alle Zeit" auf historische Kunstschätze aus staatlichen Museen im Wert von mindestens 250 Mio. Euro verzichten wollte. Diese werden vom ehemaligen Großherzogtum seit Jahren als Eigentum beansprucht, die Rechtslage ist jedoch ungeklärt. Im Gegenzug sollten wertvolle Stücke aus der etwa 4.200 Stück umfassenden historischen Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe versteigert werden. Der Erlös von erhofften 70 Mio. Euro wäre dem finanziell angeschlagenen Adelshaus zugute gekommen. Absicht war, aus einem Teil des Erlöses in Form einer noch zu gründenden Stiftung den Erhalt des Schlosses und des Münsters der Markgrafenfamilie in Salem zu finanzieren.

Eigentlich wollte Ministerpräsident Oettinger die Öffentlichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Verkauf des „Bibliotheksguts" informieren. Doch die Presse war schneller. Und umgehend folgte Kritik von amerikanischen und britischen Professoren in einem offenen Brief an die Adresse der Landesregierung ( http://cgi-host.uni-marburg.de/ ~mrep/brief ). Darin äußerten sie sich entsetzt über deutsche Kulturpolitik nach Hausmacherart und nannten das Vorhaben „einen skandalösen Plan". In Baden-Württemberg stünde „die Vergangenheit zum Verkauf - und das zu Schleuderpreisen". Ein derart gewachsener Bestand sei ein „Repositorium von Erinnerung", das nicht zerfleddert werden darf. Einwände kamen auch von der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe selbst. Mit der „Rückgabe" der Handschriften an das Adelshaus würde die Institution ihre überregionale Bedeutung einbüßen, so Direktor Peter Mi-chael Ehrle. „Das ist für uns das Ende als Forschungsbibliothek. Wir sind dann nur noch eine ganz normale Bibliothek", sagte Ehrle. Auf der Website der Bibliothek sind zahlreiche Bürger, die ähnlich denken, der Aufforderung nachgekommen, ihrem Unmut Luft zu verschaffen. (Eine Gesamtübersicht der im Internet zugänglichen Beiträge zum vorliegenden Fall s. unter
http://archiv. twoday.net/stories/2895938 ).

Günther Oettinger zeigte zunächst wenig Einsicht, indem er herablassend feststellte, daß die Kritik am Vorhaben seiner Regierung nur im Kulturteil der Zeitungen und nicht in deren Wirtschaftsteil stehe, daher also unbedeutend sei. Ähnlich reagierte Justizminister Ulrich Goll, der sich darüber beschwerte, daß „Zukunftprojekte … für das alte Papier, das in Kellern liegt", zurückgestellt werden müßten. Inzwischen hat die Landesregierung mit dem sog. 3-Säulen-Modell eine neue Lösung auf der Hand: Im genannten Fall sollten 30 Mio. Euro zum einen durch die Landesstiftung, zum zweiten durch Solidarbeiträge des Kunstbereichs in Abzweigung der Ankaufsetats von Museen und Bibliotheken des Landes und zum dritten durch Sponsoren aus der Wirtschaft und durch Beiträge privater Spender erbracht werden, die Kunstwerke von Rang ankaufen und diese als Dauerleihgaben zur Verfügung stellen. Das ist kurz gedacht: Zum einen führt dies zu einer unguten Diskussion unter den Institutionen, die ohnehin sparen müssen; da sind Reibungen vorherzusehen. Zum anderen sind die Werke nicht für immer gerettet, falls unterstützende Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Dann könnte das „Investment in Kunst" schnell zur beweglichen Konkursmasse werden.

Zwar geriet die Diskussion durch diesen Vorschlag für den Moment aus den Schlagzeilen, doch jenseits kultureller Highlights bleibt zu befürchten, daß der Einsatz für Kulturgüter, mit welchen sich politisch Verantwortliche in guten Zeiten gerne schmücken, ohne öffentliche Aufmerksamkeit bei finanziellen Engpässen gefährdet ist - trotz verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und der Mahnung durch das Drama in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek zu Weimar. In jedem Fall muß alles getan werden, um eine Zersplitterung von derartigen Sammlungen zu verhindern. Es kann nicht sein, daß Kulturgüter nur zur Beseitigung - welcher finanzieller staatlicher Probleme auch immer - regelrecht verhökert werden. Jedes verkaufte Kulturgut geht für die Öffentlichkeit, die Wissenschaft und die Forschung unwiederbringlich verloren. Daher muß die gesellschaftliche Diskussion über die Wertigkeit von Kulturgut weitergeführt werden - und diese darf nicht enden. Gerade diejenigen, die für den weniger spektakulären und weniger öffentlichkeitswirksamen Bereich der Archive und Bibliotheken verantworlich sind, und PapierkonservatorInnen und PapierrestauratorInnen müssen weiterhin als Mithüter des papiernen Kulturgutes ständig und nachhaltig um eine gute Lobby in der Politik kämpfen. Dies scheint eine Sisyphusarbeit, doch sie funktioniert zum Glück vermutlich doch: Presse, Öffentlichkeit und Kulturwelt waren aufmerksam und haben den genannten Verkauf mit vereinten Kräften vermutlich zu vereiteln gewußt.

Wir bleiben Ihnen auch nächstes Jahr mit hoffentlich interessanten Beiträgen in der „PapierRestaurierung" erhalten. In diesem Sinne verbleibe ich im Namen des Verlags mit den besten Wünschen für ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches, Neues Jahr

(Am 3.1.2007 neu auf dem Landtagsserver eingestellt)
Landtag von Baden-Württemberg
Plenarprotokoll 14 / 16, 14.12.2006, S. 906 - 916

2. Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“ – Drucksache 14/577

mit der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/696, Berichterstatter: Abg. Winfried Mack

Aussprache mit Redebeiträgen von:

Abg. Ute Vogt SPD (S. 906)
Abg. Dr. Klaus Schüle CDU (S. 909)
Abg. Jürgen Walter GRÜNE (S. 911)
Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP (S. 914)

[Beschluss: S. 916)

--
Anmerkung: Der Landtag war nach Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung rechtlich zur Annahme des von einer qualifizierten Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten des Landtags gestellten Antrags verpflichtet, es sei denn, rechtliche Gründe stünden der Einsetzung des Untersuchungsausschusses entgegen. Auf Basis der gutachtlichen Äußerung des Ständigen Ausschusses zur Zulässigkeit des Antrages wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Hauptgegenstand der Debatte war die Kontroverse darum, ob hier ein von der Verfassung verbrieftes Minderheitenrecht ausgehebelt wurde. Jürgen Walter bohrt als einziger weiter nach Antworten, die die Regierung schuldig geblieben sei: Warum die Regierung es zugelassen habe, dass Graf Douglas anstelle eines lt. Satzung vorgesehenen Vertreters der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung nachgerückt sei, und das obwohl Frankenberg der ehem. Regierungspräsidentin Hämmerle bei der Übergabe der Unterschriften am Nikolaustag versichert habe, Graf Douglas habe in seinem Ministerium keinen Zutritt, da er in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolge. Dass sich der Minister bis heute nicht dazu geäußert habe, ob tatsächlich 10 Mio EUR als Provision an Graf Douglas hätten gehen sollen, wenn der Verkauf der Handschriften zustandegekommen wäre, dass die Regierung trotz angeblicher zweijähriger gründlicher Rechtsprüfung nicht nachgelesen habe, was der Markgraf selbst bei der Einsetzung der Zähringer-Stiftung gesagt habe. Und zum Schluss erinnert Walter an die Große Koalition von 1995. Da habe im Spiegel gestanden:

"Die Sammlung der badischen Markgrafen wird versteigert – im Übrigen durch Graf Douglas – nach einer Fehlentscheidung der Stuttgarter Landesregierung. Das war alles schon einmal da. Man muss eben aus der Geschichte lernen."

Walter zitiert dann aus der Ausgabe 28/95 des "Spiegel":

Von Beginn an war die Sache ins Räderwerk der Stuttgarter Koalitionsquerelen geraten. Während sich CDU-Politiker, ein Jahr vor der Landtagswahl, eher kunstfreundlich, heimat- und monarchieverbunden zeigten, wollte Wirtschaftsminister Dieter Spöri ... „keine Mark dem Markgrafen“ zugestehen, sondern ihn auf seinem angeblichen „Fürstennippes“ sitzenlassen.

Darin – so Walter zum Schluß, liege der Verfall der CDU: "Kunst- und heimatverbunden sind Sie nicht mehr, nur noch monarchieverbunden."

Vgl. a.
Landtag von BW: Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses:
http://archiv.twoday.net/stories/3114697/
Pressemitteilungen dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/3057222/
Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit vertagt:
http://archiv.twoday.net/stories/3031483/
Ursprüngliche Pressemitteilung der SPD zum Antrag:
http://archiv.twoday.net/stories/2967177/
Rückblick auf die Markgrafenauktion von 1995:
http://archiv.twoday.net/stories/2804774/

From Peter Suber's Open Access-Newsletter 2007 January

http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/01-02-07.htm

Exzerpt:

In 2006, for the first time, I discovered more useful new peer-reviewed literature by searching blogs than by searching journal tables of contents or general indices. Bloggers are very good at finding new articles, often because they are the authors or colleagues of the author. And unlike other discoverers of new articles, bloggers tend to share what they've found. There are more bloggers than ever before, including more academic bloggers than ever before. Bloggers are early birds because they're willing to cover preprints and conference presentations. But they can even scoop journals in announcing published articles because so many journals take inexplicably long to publicize their own work. (Have you noticed that many journals publish a new issue on Day 0, update the online table of contents on Day 2, send out the email or RSS alert on Day 4?) Blogs are better connected to one another and to search engines than journals or even repositories. And for most people, running a couple of blog searches is much easier than running a dozen vertical searches at separate sites. For all these reasons blogs are becoming the Vehicle of First Exposure for a growing body of new research --if not the net's very first notice of a new article, then its first widely noticed notice.

http://www.copyrightwatch.ca/?p=38

In the life+70 universe, today marks the entry into the public domain of published works of sole or last-surviving authorship by British statistician Karl Pearson; German historian and polymath Oswald Spengler; British anthropologist Joseph Daniel Unwin; British surgeon and medical professor Sir Berkeley Moynihan; Australian novelist and war correspondent Alfred Arthur Greenwood Hales; American writer and novelist George Allan England; American author Edward Hagaman Hall; British historian Charles Sanford Terry; Alaska governor Scott C. Bone; American publisher William Webster Ellsworth; British historian Sir Richard Lodge; English poet and humorist Harry Graham; English writer and poet Edmond Gore Alexander Holmes; French historian and journalist Jacques Bainville; Scottish-Canadian journalist and archivist Alexander Fraser; French poet and historian Pierre de Nolhac; Russian composer Aleksandr Glazunov; Canadian poet Ruth Collie (pseud. “Wilhelmina Stitch”); American evangelist William Haven Daniels; American anthropologist Thomas Talbot Waterman; American writer Marie Van Vorst; German geophysicist and engineer Conrad Schlumberger; Canadian historian and archivist Arthur George Doughty; American legal scholar Thomas Adkins Street; British botanist Margaret Jane Benson; British author and popular historian Louise Creighton; Newfoundland Governor David Murray Anderson; Spanish author Joaquín Abati y Díaz; Austrian-Swedish physician Robert Bárány; American Vice-President Charles Curtis; Canadian journalist and historian Arthur Hugh Urquhart Colquhoun; American writer Mary Raymond Shipman Andrews; Canadian theologian George Coulson Workman; Scottish journalist and author Donald Alexander Mackenzie; German Egyptologist Alfred Wiedemann; Irish writer Justin Huntly Mccarthy; Scottish Physiologist John Scott Haldane; American writer Elizabeth Robins Pennell; spiritualist author Violet (Nee)Chambers Tweedale; British ghost story writer M. R. James; Icelandic electrical engineer Frímann Bjarnason Arngrímsson; American historian Ellis Paxson Oberholtzer; Australian journalist and politician George Mure Black; Italian composer Ottorino Respighi; British author John Collis Snaith; Canadian fisheries biologist Edward Ernest Prince; Canadian professor Edmund Kemper Broadus; Canadian legal scholar and politician John Augustus Barron; Canadian historian and antiquarian Gerald Ephraim Hart; French writer Juliette Adam; American novelist and women’s rights campaigner Mary Johnston; French economic historian Henri Eugène Sée; French historian Marc de Villiers du Terrage; American historian James Harvey Robinson; German philosopher Moritz Schlick; British author Lilian Julian Webb (pseud. “Cynthia Stockley”); New Zealand poet and journalist Arthur Henry Adams; Field Marshal Edmund Henry Hynman Allenby, 1st Viscount Allenby; English author G. K. Chesterton; American detective novelist Arthur B. Reeve; English scholar and poet A.E. Housman; pioneering American “muckraker” journalist Lincoln Steffens; British surgeon Sir Charles Alfred Ballance; Spanish dramatist and novelist Ramón del Valle-Inclán; British military officer Edmund Henry Hynman, Viscount Allenby; American legal scholar and politician James Montgomery Beck; British author Rudyard Kipling; American diplomat Charles Hitchcock Sherrill; Russian author Maxim Gorky; Prince Edward Island Premier Walter Maxfield Lea; British novelist and playwright Emily Morse Symonds; British novelist and suffragette Beatrice Harraden; Canadian historian Charles Napier Bell; Spanish poet and dramatist Federico García Lorca; Irish physicist Alexander Anderson; American politician and author William Hope Harvey; Victoria state Premier John Allan; German-born mathematician Stefan Cohn-Vossen; French musicologist and composer Julien Tiersot; Russian medical scientist Ivan Pavlov; French poet and critic Gustave Kahn; British writer Effie (Adelaide) Maria Albanesi; Spanish author and philosopher Miguel de Unamuno; Dutch poet and novelist Jan Jacob Slauerhoff; Italian novelist and dramatist Luigi Pirandello; Scottish author and nationalist politician R.B. Cunninghame Graham; British economist and journalist Harold Cox; Indian author Dhan Gopal Mukerji; “Father of Indian Co-operation” Sir Frederick Augustus Nicholson; Canadian historian and author Agnes Christina Laut; Joseph Conrad’s wife Jessie Conrad; Norwegian-American author and diplomat Rasmus B. Anderson; French poet and novelist Henri de Régnier; and Canadian historian and editor Thomas Guthrie Marquis; among many others.

And Karl Kraus, see http://log.netbib.de

http://www.peter.baumgartner.name/goodies/open-access-argumente/

.. to all (estimated 3) readers of the "English Corner"!

new year Source:
http://ephemera.typepad.com/ephemera/images/misccard7.jpg

In der Frankfurter Rundschau vom 29. Dezember 2006 wird auf eine der Öffentlichkeit zugängliche hessische Adelsbibliothek eingegangen. Die Laubacher Bibliothek ist mit rund 120.000 Titeln (laut Artikel: 130.000) eine der größten historischen Adelsbibliotheken in Privateigentum. Sie ist in die Liste national wertvollen Kulturgutes eingetragen. Die Fachaufsicht nimmt die UB frankfurt wahr.

Kostbare Bücher im gräflichen Regal ;
Mit Anmeldung darf jeder auf Schloss Laubach alte Handschriften und juristische Fachbücher lesen

Seit mehreren Generationen sammelt die Grafenfamilie zu Solms-Laubach Bücher. Heute zählt ihre Schlossbibliothek im mittelhessischen Laubach zu den größten privaten Sammlungen Deutschlands und steht unter Denkmalschutz.

[...]

Ihren Anfang nahm die Sammlung vor rund 450 Jahren. 1555 gründete Graf Friedrich Magnus I. zu Solms-Laubach eine Lateinschule im Schloss, zu der auch eine Bibliothek gehörte. In das Schloss kamen Beamte, Ärzte und auch Handwerker, um sich weiterzubilden. Schon bald wandelte sich die Schulbibliothek in eine Landesbibliothek.

[...]

Zum Teil erwarben die Grafen große Bestände aus Bibliotheken und so befinden sich heute noch rund 1000 kostbare Werke aus dem nur wenige Kilometer entfernten Zisterzienserkloster Arnsburg bei Lich, erworben nachdem alle Klöster im 19. Jahrhundert säkularisiert worden waren. Bis 1806 stand die Landesbibliothek allen Bürgern offen. Danach ging sie in den Besitz des Grafenhauses über. Als Präsenzbibliothek steht sie heute fast das ganze Jahr Besuchern und Benutzern auf Anmeldung zur Verfügung. Insbesondere für Rechtswissenschaftler ist die Bibliothek eine Fundgrube. Denn fast alle Grafen haben Jura studiert und legten deshalb einen besonderen Wert auf diesen Bereich. Doch auch Theologie, französische Literatur, Sprachen, Technik, Naturwissenschaften oder Kunstgeschichte nehmen viel Raum in der Sammlung ein. Schließlich hatte die Bibliothek den Anspruch, die Wissenschaften aller Jahrhunderte parat zu haben.

Initial ausgeschnitten

Unbeaufsichtigt darf man sich in den Räumen allerdings nicht mehr aufhalten, nachdem die Grafenfamilie schlechte Erfahrungen machen musste. So schreckte ein angeblicher Professor in einem unbeaufsichtigten Moment nicht davor zurück, die Initialen aus einem über 500 Jahre alten Kirchengeschichtsbuch mit einer Schere herauszuschneiden und mitzunehmen. Sein egoistisches Souvenir hat einen Schaden angerichtet, der bis heute noch nicht behoben werden konnte. Meike Mossig


Informationen im WWW:

http://www.schloss-laubach.de/index_bibliothek.htm (Offizielle Seite)

http://www.laubach-online.de/tourismus/sehenswuerdigkeiten.htm#Privatbibliothek%20im%20Schlo%DF

Laubach Quelle: laubach-online.de

Der Laubacher Barlaam (laut ²VL 7, 224 Ende 14. Jahrhundert, verfasst von Bischof Otto II. von Freising um 1200) ist beschrieben unter:
http://dtm.bbaw.de/HSA/Laubach_700371910000.html
Weitere Nachweise unter:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1710 (Handschrift T)

Perdischs Vorstudien zu seiner Ausgabe bei Google Books (mit US-Proxy einsehbar):

http://books.google.com/books?id=RTgSAAAAMAAJ&

Zu den weiteren Handschriften:

Kristeller-Krämer 2003 online http://www.mgh-bibliothek.de

Laubach (Oberhessen), Germany. , Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek
--Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek

See Kristeller, Iter 3, p. 597; Vaubel.

E. O. Graf Solms-Laubach, 'Die Bibliothek des Grafen zu Solms-Laubach', Hessische Heimat 7 (1957/58), Heft 2, pp. 2ff.

Typed list of some older mss. kindly supplied by the librarian.


Vaubel = Hermann Otto Vaubel, 'Die Miniaturenhandschriften der Giessener Universitätsbibliothek und der Gräfl. Solmsischen Bibliothek zu Laubach', Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins 27 (1926). 94 pp. 13 mss.

Kristeller, Iter italicum aaO, S. 597:

Cod. E.S.10 cart. XVI. Phil. Melanchthon, comm. on Aristotele's Nicomachean Ethics.

Fragment der "Erlösung":
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=4339

1514 schrieb die Nonne Brigitte Gräfin von Isenburg im Zisterzienserinnenkloster Marienborn eine Hs. (²VL 10, 1564)

Erhard Wammeshaffts Prosa-Reisebeschreibung überliefert die Hs. X, 4 (²VL 10, 701)

Ältere Literatur zur Bibliothek hier

Peter Bußjäger fragt nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen des österreichischen Archivwesens:

http://www.voea.at/scrinium/scrinium60/scrinium60_077114.pdf

Vergleiche mit anderen nationalen Rechtsordnungen wie der deutschen fehlen. Gleichwohl kann die Lektüre auch fr archivrechtlich Interessierte ausserhalb Österreichs lohnend sein.

Die Ausführungen sind ziemlich theoretisch und praxisfern gehalten. Bei der Erörterung der Weisungsfreiheit (S. 97f.) hätte man aus deutscher Sicht erwartet, dass hier die Bewertungskompetenz der Archivare zur Sprache gekommen wäre. Hier liegt nach deutschem Recht wohl Weisungsfreiheit vor.

Hinsichtlich der Schutzfristen gilt in den meisten österreichischen Bundesländern eine 50-Jahres-Sperrfrist, was angesichts der alpenländischen Arkan-Mentalität nicht weiter verwundert.

ARCHIVALIA wünscht allen Leserinnen und Lesern ein gutes und erfolgreiches Jahr 2007.

BLB Handschrift der BLB Karlsruhe

Die Berufsorganisation für das österreichische Archivwesen hat eine neue Website eröffnet:
http://www.voea.at

Besonders hervorzuheben ist die Ankündigung, dass ab Bd. 60 von Scrinium die Texte online (kostenfrei) zur Verfügung stehen. Die Aufsätze von Bd. 60 liegen als PDFs vor. Vielen Dank!

Scrinium Band 60 (Wien 2006)

Inhaltsverzeichnis

Die Vorträge des 32. Österreichischen Archivtages:
Der nichtakademische Archivar – Die Ausbildung in Österreich und seinen Nachbarstaaten. Leistungen, Defizite und Lösungsansätze
Innsbruck, 19. September 2005

Peter Csendes
Zur Ausbildung nichtakademischer Archivarinnen und Archivare. Eine Einbegleitung, 5-8 (PDF)

Wilfried Beimrohr
Learning by doing? Fragen zur Ausbildung des nichtakademischen Archivpersonals in Österreich, 9-16 (PDF)

Karl Brunner
Gegenwart und Zukunft der Archivausbildung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung, 17-20 (PDF)

Michaela Follner
Archivar ohne Ausbildung. Praxisorientierte Analyse des Gehobenen Dienstes im Österreichischen Staatsarchiv, 21-26 (PDF)

Katharina Tiemann
Und dazu braucht man eine eigene Ausbildung? Qualifizierung von archivischem Fachpersonal in Deutschland, 27-40 (PDF)

Bärbel Förster
Bewegung und Beweglichkeit. Schweizerische Ausbildungslandschaft für ArchivarInnen des 21. Jahrhunderts, 41-49 (PDF)

Gustav Pfeifer
Zwischen paleografia latina und e-Government. Bemerkungen zur Ausbildungssituation von archivischem Fachpersonal in Italien, 50-64 (PDF)

Peter Wiesflecker
Fortbildung im Steiermärkischen Landesarchiv. Erfahrungen – Überlegungen – Möglichkeiten, 65-70 (PDF)

*

Natalija Glažar
Organisation of Slovene public archives sector, 71-76 (PDF)

Peter Bußjäger
Archiv und Verfassung, 77-114 (PDF)

Helga Penz
Wen interessieren Klosterarchive?, 115-117 (PDF)

*

Chronik des VÖA

Zum Gedenken an Felix Czeike (Ferdinand Opll), 118-122 (PDF)

Personalnachrichten, 122 (PDF)

Protokoll der Generalversammlung des VÖA,
VÖA Jahresabschluss 2004,
Wahlvorschlag für die GV am 19.9.2006, 123-129 (PDF)

Die Mitarbeiter dieses Bandes, 130 (PDF)

FAZ.NET Spezial 29. Dezember 2006 Ein Ministerpräsident kauft, was ihm gehört, ein Schachweltmeister übersieht ein Matt in einem Zug, und ein Nobelpreisträger erzählt ganz nebenbei, daß er SS-Mann war: Die Feuilletonredaktion versammelt, was 2006 in schönster Gründlichkeit danebenging. ...

Badische Kunstgeschäfte: Ankauf vom Erbe.

Wie spart der Schwabe bodenständiger Prägung? Indem er, weiß eine alte Parabel, seiner Kuh das Fressen abgewöhnt, um das Futter zu sparen - und sich dann wundert, wenn ihm das arme Vieh stirbt. Ein schwäbischer Ministerpräsident im Musterland Baden-Württemberg verfeinert diese Methode nur geringfügig: Günther Oettinger wollte einer seiner Landesbibliotheken (daß es die badische ist, sei hier für Heimatfreunde erwähnt) das Sammeln von unscheinbaren Handschriften abgewöhnen und dabei viele Millionen Euro gewinnen für den Staatssäckel, um sehr sichtbares Kulturgut zu erhalten, das allerdings dem Staat gar nicht gehört - altes Papier im Karlsruher Keller eben für Schloß Salem.

Weil aber Leute, die lesen und schreiben können, unersetzliche Handschriften nicht auf dem Markt verhungern lassen, wäre Oettingers eigene heilige Kuh fast verendet: sein Image nämlich. Wie also den Ruf wieder aufpäppeln? Kultur-Kraftnahrung zufüttern, markige Formulierungen unterrühren. Den Museen und Bibliotheken die zwei lustigsten Sätze des Jahres zurufen: „Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an!“ So geschah's - beinah.

Wir, Günther Oettinger, erwarben ein wichtiges Bild des Renaissancemeisters Hans Baldung Grien und zwei weniger wichtige Porträts von Lucas Cranach d. J., die ihr, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, besaßt, zu Eigentum vom badischen Adelshaus. Kulturgut, alles gut. Blöd war nur, daß wir, Günther Oettinger, da Eigentum an etwas anstrebten, was uns schon längst gehörte. Das merkte ein Bürger im badischen Land, der lesen und schreiben kann, und hinderte seinen wackeren Ministerpräsidenten in letzter Minute daran, einmal so zehn Millionen Euro auf den Kopf zu hauen. Als Kraftfutter für eine ganze fremde Kuhherde, gewissermaßen. So macht Sparen Spaß.

Text: rmg., F.A.Z., 30.12.2006, Nr. 303 / Seite 37
Bildmaterial: Ausschnitt aus der "Markgrafentafel" (1509/1510) von Hans Baldung Grien (Kunsthalle Karlsruhe)

Pressemitteilung 7.12. http://idw-online.de/pages/de/news188498

Mit rund 250.000 Euro fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) das Projekt "Marburger Repertorium zur Übersetzungsliteratur im deutschen Frühhumanismus" (MR FH). Geleitet wird es von Professorin Dr. Christa Bertelsmeier-Kierst vom Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften der Philipps-Universität Marburg.

MR FH ist Bestandteil der "Marburger Repertorien",
( http://www.marburger-repertorien.de ). Dieses von dem Marburger Germanisten Professor Dr. Joachim Heinzle verantwortete digitale Archiv stellt Dateninventare zur Überlieferung der älteren deutschen Literatur zur freien Nutzung im Internet bereit. Als umfassendstes Angebot seiner Art hat es einen exzellenten Ruf und gehört zu den wichtigsten wissenschaftlichen Informationsquellen für Altgermanisten.

(...) Während die Marburger Repertorien bislang vor allem Informationen zu Handschriften liefern, widmet sich das neue Projekt verstärkt auch den im Betrachtungszeitraum aufkommenden frühen Drucken, so genannten Inkunabeln oder Wiegendrucken. Soweit möglich, soll das Portal auch Abbildungen der Drucke und Handschriften bereitstellen.

Darüber hinaus werden kurze Texte über Leben und Werk der deutschen Übersetzer informieren. Präsentiert werden auch Daten zum Leserkreis, zu den Adressaten der in vielen Werken enthaltenen Widmungen und zu den Erstbesitzern von Handschriften und Inkunabeln. (...)

von Heidrun Wiesenmüller, in: Südwest-Info. Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbandes Südwest, Nr. 19 (2006) (pdf), Dezember 2006, Seite 3.

Selten hat ein ‘Bibliotheksthema’ die Öffentlichkeit so bewegt wie der Plan der baden-württembergischen Landesregierung, wertvolle Handschriften aus den Sammlungen der Badischen Landesbibliothek zugunsten des Hauses Baden zu verkaufen. Davon zeugen unzählige Artikel in der regionalen, überregionalen und internationalen Presse, Stellungnahmen aus dem In- und Ausland sowie politische Anträge bis hin zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Viele gute Gründe für den Erhalt der Sammlung am angestammten Ort wurden darin zusammengetragen, die hier nicht wiederholt werden müssen (von der zweifelhaften Rechtsgrundlage einmal ganz abgesehen). Dass ein solches Argumentieren aber überhaupt nötig geworden war – im 21. Jahrhundert, in Friedenszeiten und in einem wirtschaftlich starken deutschen Bundesland, das dem öffentlichen Schutz der „Denkmale der Kunst [und] der Geschichte“ Verfassungsrang (Art. 3c) einräumt! – war für viele eine traumatische Erfahrung.

Für die Landesregierung kam der heftige Widerstand überraschend: Offenbar hatte man nicht nur den emotionalen Wert mittelalterlicher Handschriften unterschätzt, sondern auch das Mobilisierungspotential von Wissenschaft und Kultur in Zeiten des Internets. Ein gutes Beispiel dafür ist der von Marburger Historikern initiierte offene Brief, der binnen weniger Tage von mehr als 2.500 Personen online unterzeichnet wurde.

Der Verkauf wurde abgewendet – die Besorgnis jedoch bleibt. Nicht nur ist damit zu rechnen, dass der Kultur- und Wissenschaftsbereich zumindest einen Teil der erwünschten Millionenbeträge auf anderem Wege wird erbringen müssen – sei es durch „Solidarbeiträge“, Etatkürzungen oder durch die Umwidmung von Projektmitteln der Landesstiftung. Zum anderen gab es im Lauf der Debatte durchaus auch Stimmen, die die Aufregung nicht so recht nachvollziehen konnten oder den Protest gar als elitär und professoral abtaten: „Sie sitzen in den vorderen Kirchenbänken des Kulturbetriebs, und wenn sie ihre Stimme erheben, erbeben die Feuilletons“, so mokierte sich etwa die bekannte Kolumnistin Susanne Offenbach über den Handschriftenprotest. Zwar sei „das Verfahren keine glückliche Aktion“ gewesen, dennoch müsse die Diskussion darüber, „ob alle Kunst und Kultur vor lauter missverstandener Ehrfurcht auf immer dort zu bleiben habe, wo sie heute ist, (…) dringend geführt werden“ („Sonntag aktuell“ vom 05.11.2006). Der kaum verblümte Vorwurf dahinter: Die Gedächtnisinstitutionen würden – auf Kosten des Steuerzahlers – im großen Stile Dinge sammeln, die es nicht wert sind, aufbewahrt zu werden.

Derselbe Tenor findet sich in der aktuellen Denkschrift des Landesrechnungshofes: Der Stuttgarter Staatsgalerie wird ein „maßvollen Abbau der Sammlungsbestände“ ans Herz gelegt, und bei den Landesbibliotheken soll künftig „auf die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen Wert verzichtet werden.“

Hier das „gute“ kulturelle Erbe, dort das „minderwertige“? Ein solches Kulturverständnis schien lange Zeit passé. Als Paradebeispiel wurde gerne der – bekanntlich längst zum anerkannten Forschungsthema mutierte – Groschenroman zitiert. Auch sonst hat sich die neuere Forschung oft besonders intensiv mit Themen der Alltagskultur beschäftigt.

Unabdingbar ist und bleibt es deshalb, die Zeugnisse unserer Kultur und Zivilisation auf einer breiten Basis zu sammeln. Schon bisher freilich mussten an diesem Ideal manche Abstriche gemacht werden. Angesichts stetig sinkender Etats und Personalstellen wird es künftig nicht einfacher werden – und dies, obwohl mit den Internet-Publikationen ein schwieriges und aufwändiges Sammelgebiet dazu gekommen ist.

Für die großartigen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fanden sich zahllose Fürsprecher. Ungleich schwieriger ist es, bei Politik und Öffentlichkeit Verständnis dafür zu wecken, dass auch weniger Spektakuläres bewahrenswert ist. Die Bibliotheken, so scheint es, müssen künftig aktiver als bisher für ihre Sammeltätigkeit werben und deutlich machen: Der Erhalt des vielzitierten „kulturellen Erbes“ ist nicht zum Nulltarif zu haben!

Heidrun Wiesenmüller, Stuttgart

Badische Neueste Nachrichten, 28.12.2006 (Faksimile, via BLB)
"Ich wohne in einem Forsthaus und fahre ohne Chauffeur".
Bernhard von Baden wirbt für eine sachliche Auseinandersetzung im Kulturgüterstreit / Erhalt von Schloss Salem im Mittelpunkt.

Das Haus Baden beansprucht laut Interview weiterhin 70 Mio. € als Ausgleich, die uns grundsätzlich frei zur Verfügung stehen. Das lässt trotz des Nachsatzes "Dennoch möchten wir diese Summe nicht privat verwenden" aufhorchen. Ebenso, dass Bernhard von Baden voll Stolz sagt: "Mit Eberstein und dem Neuen Schloss in Baden-Baden haben wir gezeigt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden."

Bernhard von Baden macht nun Druck: "Wenn es jetzt notwendig geworden ist, Details zu überprüfen, werden wir uns dafür die nötige Zeit nehmen. Natürlich führt das zu immensen weiteren Kosten. Nehmen Sie unser Dachsanierungsprojekt am Schloss, das mit acht Millionen Euro für die nächsten Jahre kalkuliert ist. Da mache ich mir natürlich schon Sorge, wie die Dinge weitergehen. Das Risiko für meine Familie und die Arbeitsplätze in Salem steigt. Deshalb müssen sich alle Beteiligten bemühen, die nötigen Klärungen zeitnah und konzentriert zu erledigen. Unter diesen Umständen dürfen die Klärungen nicht jahrelang dauern. (...)"

Die Kompilation Sigrid Krämers zu Schreibern und Besitzern mittelalterlicher Handschriften (Online-Version bei Rauner, ab 2007 als deutsche Nationallizenz) habe ich besprochen unter:

http://mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html

Update Mai 2010:

Nunmehr

http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html

[Mediaevistik] Rezension: Scriptores possessoresque codicum medii aevi

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Don Dez 28 17:14:16 CET 2006

Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi

Datenbank von Schreibern und Besitzern mittelalterlicher
Handschriften
Database of mediaeval manuscripts' scribes and owners

"Erweiterte und ergänzte Fassung der 2003 erschienenen
ersten Ausgabe der 'Scriptores codicum medii aevi'.
Hinzugefügt wurden ferner Sigrid Krämers 'Possessores
codicum medii aevi', eine Sammlung von internationalen
Besitzern mittelalterlicher Handschriften.
Nun mehr als 33.000 Namen von Schreibern und mehr als
15000 Namen von mittelalterlichen und neuzeitlichen
Besitzern und Handschriftensammlern, in über 30 Jahren
gesammelt, nicht allein aus Handschriften deutscher
Provenienz, sondern aus dem ganzen mittelalterlichen
Europa. Soweit eruierbar werden neben
Handschriftennachweisen auch biographische Daten und
Literaturangaben geboten.

Originalsammlungen, die nur als Datenbank verfügbar sind
und nicht im Druck erschienen (würde ca. 15 Bände
umfassen).

Anfang 2007 wird die Datenbank deutschlandweit als von der
DFG geförderte Nationallizenz über die Bayerische
Staatsbibliothek zur Verfügung gestellt.

Only online / Nur als Online über Lizenzen verfügbar
(only Online-licenses).
Private licenses / Privat (keine Institutionen) Euro 85
p.a. excl. VAT / ohne MwSt.
Institutional and campus licenses please contact /
Institutions-Lizenzen auf Anfrage."

So die Verlagsinformation unter
http://www.erwin-rauner.de/wissenschaft.htm#scriptores

Fuer diese Rezension wurde mir der Zugang von Herrn Rauner
freundlicherweise ermoeglicht.

Schade, dass die DFG diese Datenbank nicht fuer weltweiten
"Open Access" freigekauft hat. Wer einen deutschen Wohnsitz
hat, kann mit Freischaltung der Nationallizenz nach
Beantragung eines Zugangs die Datenbank kostenfrei
benutzen. Die anderen muessen eben sehen, ob sie die 85
Euro jaehrlich entrichten moechten oder ob sie jemand
kennen, der fuer sie recherchiert ...

Die Vorgaengerversion (nur Scriptores) habe ich im Januar
2004 besprochen:
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2004/0042.html

[ http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2004/0042.html ]

Es sind laut Vorwort rund 500 neue Schreibernamen
hinzugekommen. Meine Beanstandungen hinsichtlich des
Artikels Bollstatter wurden ignoriert, der Artikel ist
immer noch genauso fehlerhaft, wie er 2003 war.

Fuer die Besitzerdatei (keine Institutionen!) gilt nichts
anderes als fuer die Schreiberdatei: Sie ist eine
(konkurrenzlose) Kompilation, deren Angaben in jedem Fall
ueberprueft werden muessen.

Sehr haeufig sind neuere Forschungsergebnisse nicht
beruecksichtigt (beispielsweise ist der Bd. 11 des
Verfasserlexikons bei Thomas Finck nicht ausgewertet). Von
den unzaehligen Schreibfehlern einmal abgesehen, die bei
Handschriftensignaturen durchaus aergerlich sein koennen.
Nicht wenige Eintraege sind fragmentarisch (etwa der zu Job
Vener als Possessor).

Zu Jörg Ruch zitiere ich den Eintrag:

"Ruch, Georgius possessor 1438

1438
Presbiter, wohl in Tübingen. Pro tunc plebanus in Lutrien.
Possessor libri presentis anno 1438.

Handschriften

Bryn Mawr, PA, Bryn Mawr College Library, 3.
Oxford, Bodleian Library, Douce 355 (SC 21930).

Literatur

Bond-Faye, S. 434.
Madan, Oxford 4, S. 603."

Seit 2002 sind meine Ausfuehrungen zu Ruch online, die
diesen fehlerhaften Eintrag berichtigen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ruch.htm

Zwei weitere Handschriften, die mir nachtraeglich bekannt
wurden (eine in der Rottenburger Dioezesanbibliothek, eine
in Irland), fehlen bei Kraemer.

Dass der Gmuender Dominikaner Appolt in Wirklichkeit Oppolt
hiess, habe ich bereits 1993 hervorgehoben:
http://www.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=28

Den Charakter als nicht hinreichend redigierte Kompilation
mag auch die Suche nach Kempten verdeutlichen. Auf den
Schulmeister Johannes Birk beziehen sich folgende
Eintraege:

"Burck, Johannes scriptor E.15.Jh.

1490/97 in der Schule in Kempten z. Zt. des Magisters
(Schulmeisters) Murck [sic!] geschrieben.

Handschriften

Stuttgart, LB, HB. XII. 5, fol. 107r (a. 1490/97)."

"Tallat (Tollat, Dalat), Johannes scriptor 15.Jh.

15.Jh.
Alemannischer Baccalaureus artium, der unter dem Rektorat
von Johannes Birk von Biberach an der St.
Hildegard-Lateinschule des Benediktinerstifts Kempten tätig
war. Magister in der Schule von Kempten (Allgäu). Unter ihm
wird geschrieben: Hs. Stauttgart [sic!]. Daneben verfaßt
er ein Kräuterbuch um 1497.

Handschriften

Stuttgart, LB, HB. XII. 5, fol. 81v, 107v (partim)."

Und schliesslich:

"Massilia, Gotfridus de

Sub castro Hylemont in Ludovici pii imperatoris
cancellaria. Scriptum Campidone (in Kempten) pro
liberaria."

Dieser karolingerzeitliche Schreiber ist, wie man seit
langem weiss, eine Erfindung von Johannes Birk, zu dem es
uebrigens einen Verfasserlexikon-Artikel von Johanek gibt!

Dass zusaetzlich Lindau P I 1 ebenfalls aus dem Umkreis von
Birk stammt, ist nicht nur in meiner Dissertation von 1987,
neuerdings online
http://mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000013.html
[ http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000013.html ]
, sondern auch im Verfasserlexikon ²9, 472 nachzulesen.

Misslich ist natuerlich, dass bei Kraemer Hinweise auf den
Besitz gedruckter Buecher fehlen. Fuer die Inkunabeln
existiert die private Zusammenstellung von Paul Needham
("IPI").

Eine brauchbare Vernetzung zwischen
Handschriftensignaturen, Schreibern und Besitzern gibt es
in der Datenbank nicht. Bei dem Besitzer Johannes Andree
(15. Jh.) auf einen gleichnamigen Schreiber des 14.
Jahrhunderts zu verweisen, ist wenig hilfreich.

Verweise sind nicht als Links markiert, man muss eine neue
Suche starten, wobei die Handhabung der Datenbank durchaus
gewoehnungsbeduerftig ist. Ein kommerzielles Produkt sollte
mehr Komfort bieten, z.B. eine Volltextsuche ueber alle
Felder.

Bei aller Klage ueber die Unzulaenglichkeiten, die vielen
Luecken und Fehler, bietet die Datenbank doch sonst nicht
erhaeltliche wichtige Aufschluesse. Wenn man etwa nach
"Arzt" in den Biographien sucht, wird deutlich, welche
Rolle Aerzte in der Buchkultur des Mittelalters und der
Neuzeit gespielt haben.

Gleichwohl: Eine frei zugaengliche, nach dem Wiki-Prinzip
ergaenzbare prosopographische Datenbank mittelalterlicher
Schreiber und Buchbesitzer ist ein Desiderat. Bis dahin
muss man fuer die Kraemersche "Kruecke" dankbar sein.

Klaus Graf

 

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