Kostbare Bücher im gräflichen Regal ;
Mit Anmeldung darf jeder auf Schloss Laubach alte Handschriften und juristische Fachbücher lesen
Seit mehreren Generationen sammelt die Grafenfamilie zu Solms-Laubach Bücher. Heute zählt ihre Schlossbibliothek im mittelhessischen Laubach zu den größten privaten Sammlungen Deutschlands und steht unter Denkmalschutz.
[...]
Ihren Anfang nahm die Sammlung vor rund 450 Jahren. 1555 gründete Graf Friedrich Magnus I. zu Solms-Laubach eine Lateinschule im Schloss, zu der auch eine Bibliothek gehörte. In das Schloss kamen Beamte, Ärzte und auch Handwerker, um sich weiterzubilden. Schon bald wandelte sich die Schulbibliothek in eine Landesbibliothek.
[...]
Zum Teil erwarben die Grafen große Bestände aus Bibliotheken und so befinden sich heute noch rund 1000 kostbare Werke aus dem nur wenige Kilometer entfernten Zisterzienserkloster Arnsburg bei Lich, erworben nachdem alle Klöster im 19. Jahrhundert säkularisiert worden waren. Bis 1806 stand die Landesbibliothek allen Bürgern offen. Danach ging sie in den Besitz des Grafenhauses über. Als Präsenzbibliothek steht sie heute fast das ganze Jahr Besuchern und Benutzern auf Anmeldung zur Verfügung. Insbesondere für Rechtswissenschaftler ist die Bibliothek eine Fundgrube. Denn fast alle Grafen haben Jura studiert und legten deshalb einen besonderen Wert auf diesen Bereich. Doch auch Theologie, französische Literatur, Sprachen, Technik, Naturwissenschaften oder Kunstgeschichte nehmen viel Raum in der Sammlung ein. Schließlich hatte die Bibliothek den Anspruch, die Wissenschaften aller Jahrhunderte parat zu haben.
Initial ausgeschnitten
Unbeaufsichtigt darf man sich in den Räumen allerdings nicht mehr aufhalten, nachdem die Grafenfamilie schlechte Erfahrungen machen musste. So schreckte ein angeblicher Professor in einem unbeaufsichtigten Moment nicht davor zurück, die Initialen aus einem über 500 Jahre alten Kirchengeschichtsbuch mit einer Schere herauszuschneiden und mitzunehmen. Sein egoistisches Souvenir hat einen Schaden angerichtet, der bis heute noch nicht behoben werden konnte. Meike Mossig
Informationen im WWW:
http://www.schloss-laubach.de/index_bibliothek.htm (Offizielle Seite)
http://www.laubach-online.de/tourismus/sehenswuerdigkeiten.htm#Privatbibliothek%20im%20Schlo%DF

Der Laubacher Barlaam (laut ²VL 7, 224 Ende 14. Jahrhundert, verfasst von Bischof Otto II. von Freising um 1200) ist beschrieben unter:
http://dtm.bbaw.de/HSA/Laubach_700371910000.html
Weitere Nachweise unter:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1710 (Handschrift T)
Perdischs Vorstudien zu seiner Ausgabe bei Google Books (mit US-Proxy einsehbar):
http://books.google.com/books?id=RTgSAAAAMAAJ&
Zu den weiteren Handschriften:
Kristeller-Krämer 2003 online http://www.mgh-bibliothek.de
Laubach (Oberhessen), Germany. , Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek
--Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek
See Kristeller, Iter 3, p. 597; Vaubel.
E. O. Graf Solms-Laubach, 'Die Bibliothek des Grafen zu Solms-Laubach', Hessische Heimat 7 (1957/58), Heft 2, pp. 2ff.
Typed list of some older mss. kindly supplied by the librarian.
Vaubel = Hermann Otto Vaubel, 'Die Miniaturenhandschriften der Giessener Universitätsbibliothek und der Gräfl. Solmsischen Bibliothek zu Laubach', Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins 27 (1926). 94 pp. 13 mss.
Kristeller, Iter italicum aaO, S. 597:
Cod. E.S.10 cart. XVI. Phil. Melanchthon, comm. on Aristotele's Nicomachean Ethics.
Fragment der "Erlösung":
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=4339
1514 schrieb die Nonne Brigitte Gräfin von Isenburg im Zisterzienserinnenkloster Marienborn eine Hs. (²VL 10, 1564)
Erhard Wammeshaffts Prosa-Reisebeschreibung überliefert die Hs. X, 4 (²VL 10, 701)
Ältere Literatur zur Bibliothek hier
http://www.voea.at/scrinium/scrinium60/scrinium60_077114.pdf
Vergleiche mit anderen nationalen Rechtsordnungen wie der deutschen fehlen. Gleichwohl kann die Lektüre auch fr archivrechtlich Interessierte ausserhalb Österreichs lohnend sein.
Die Ausführungen sind ziemlich theoretisch und praxisfern gehalten. Bei der Erörterung der Weisungsfreiheit (S. 97f.) hätte man aus deutscher Sicht erwartet, dass hier die Bewertungskompetenz der Archivare zur Sprache gekommen wäre. Hier liegt nach deutschem Recht wohl Weisungsfreiheit vor.
Hinsichtlich der Schutzfristen gilt in den meisten österreichischen Bundesländern eine 50-Jahres-Sperrfrist, was angesichts der alpenländischen Arkan-Mentalität nicht weiter verwundert.

http://www.voea.at
Besonders hervorzuheben ist die Ankündigung, dass ab Bd. 60 von Scrinium die Texte online (kostenfrei) zur Verfügung stehen. Die Aufsätze von Bd. 60 liegen als PDFs vor. Vielen Dank!
Scrinium Band 60 (Wien 2006)
Inhaltsverzeichnis
Die Vorträge des 32. Österreichischen Archivtages:
Der nichtakademische Archivar – Die Ausbildung in Österreich und seinen Nachbarstaaten. Leistungen, Defizite und Lösungsansätze
Innsbruck, 19. September 2005
Peter Csendes
Zur Ausbildung nichtakademischer Archivarinnen und Archivare. Eine Einbegleitung, 5-8 (PDF)
Wilfried Beimrohr
Learning by doing? Fragen zur Ausbildung des nichtakademischen Archivpersonals in Österreich, 9-16 (PDF)
Karl Brunner
Gegenwart und Zukunft der Archivausbildung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung, 17-20 (PDF)
Michaela Follner
Archivar ohne Ausbildung. Praxisorientierte Analyse des Gehobenen Dienstes im Österreichischen Staatsarchiv, 21-26 (PDF)
Katharina Tiemann
Und dazu braucht man eine eigene Ausbildung? Qualifizierung von archivischem Fachpersonal in Deutschland, 27-40 (PDF)
Bärbel Förster
Bewegung und Beweglichkeit. Schweizerische Ausbildungslandschaft für ArchivarInnen des 21. Jahrhunderts, 41-49 (PDF)
Gustav Pfeifer
Zwischen paleografia latina und e-Government. Bemerkungen zur Ausbildungssituation von archivischem Fachpersonal in Italien, 50-64 (PDF)
Peter Wiesflecker
Fortbildung im Steiermärkischen Landesarchiv. Erfahrungen – Überlegungen – Möglichkeiten, 65-70 (PDF)
*
Natalija Glažar
Organisation of Slovene public archives sector, 71-76 (PDF)
Peter Bußjäger
Archiv und Verfassung, 77-114 (PDF)
Helga Penz
Wen interessieren Klosterarchive?, 115-117 (PDF)
*
Chronik des VÖA
Zum Gedenken an Felix Czeike (Ferdinand Opll), 118-122 (PDF)
Personalnachrichten, 122 (PDF)
Protokoll der Generalversammlung des VÖA,
VÖA Jahresabschluss 2004,
Wahlvorschlag für die GV am 19.9.2006, 123-129 (PDF)
Die Mitarbeiter dieses Bandes, 130 (PDF)
Badische Kunstgeschäfte: Ankauf vom Erbe.
Wie spart der Schwabe bodenständiger Prägung? Indem er, weiß eine alte Parabel, seiner Kuh das Fressen abgewöhnt, um das Futter zu sparen - und sich dann wundert, wenn ihm das arme Vieh stirbt. Ein schwäbischer Ministerpräsident im Musterland Baden-Württemberg verfeinert diese Methode nur geringfügig: Günther Oettinger wollte einer seiner Landesbibliotheken (daß es die badische ist, sei hier für Heimatfreunde erwähnt) das Sammeln von unscheinbaren Handschriften abgewöhnen und dabei viele Millionen Euro gewinnen für den Staatssäckel, um sehr sichtbares Kulturgut zu erhalten, das allerdings dem Staat gar nicht gehört - altes Papier im Karlsruher Keller eben für Schloß Salem.
Weil aber Leute, die lesen und schreiben können, unersetzliche Handschriften nicht auf dem Markt verhungern lassen, wäre Oettingers eigene heilige Kuh fast verendet: sein Image nämlich. Wie also den Ruf wieder aufpäppeln? Kultur-Kraftnahrung zufüttern, markige Formulierungen unterrühren. Den Museen und Bibliotheken die zwei lustigsten Sätze des Jahres zurufen: „Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an!“ So geschah's - beinah.
Wir, Günther Oettinger, erwarben ein wichtiges Bild des Renaissancemeisters Hans Baldung Grien und zwei weniger wichtige Porträts von Lucas Cranach d. J., die ihr, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, besaßt, zu Eigentum vom badischen Adelshaus. Kulturgut, alles gut. Blöd war nur, daß wir, Günther Oettinger, da Eigentum an etwas anstrebten, was uns schon längst gehörte. Das merkte ein Bürger im badischen Land, der lesen und schreiben kann, und hinderte seinen wackeren Ministerpräsidenten in letzter Minute daran, einmal so zehn Millionen Euro auf den Kopf zu hauen. Als Kraftfutter für eine ganze fremde Kuhherde, gewissermaßen. So macht Sparen Spaß.
Text: rmg., F.A.Z., 30.12.2006, Nr. 303 / Seite 37
Bildmaterial: Ausschnitt aus der "Markgrafentafel" (1509/1510) von Hans Baldung Grien (Kunsthalle Karlsruhe)
Mit rund 250.000 Euro fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) das Projekt "Marburger Repertorium zur Übersetzungsliteratur im deutschen Frühhumanismus" (MR FH). Geleitet wird es von Professorin Dr. Christa Bertelsmeier-Kierst vom Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften der Philipps-Universität Marburg.
MR FH ist Bestandteil der "Marburger Repertorien",
( http://www.marburger-repertorien.de ). Dieses von dem Marburger Germanisten Professor Dr. Joachim Heinzle verantwortete digitale Archiv stellt Dateninventare zur Überlieferung der älteren deutschen Literatur zur freien Nutzung im Internet bereit. Als umfassendstes Angebot seiner Art hat es einen exzellenten Ruf und gehört zu den wichtigsten wissenschaftlichen Informationsquellen für Altgermanisten.
(...) Während die Marburger Repertorien bislang vor allem Informationen zu Handschriften liefern, widmet sich das neue Projekt verstärkt auch den im Betrachtungszeitraum aufkommenden frühen Drucken, so genannten Inkunabeln oder Wiegendrucken. Soweit möglich, soll das Portal auch Abbildungen der Drucke und Handschriften bereitstellen.
Darüber hinaus werden kurze Texte über Leben und Werk der deutschen Übersetzer informieren. Präsentiert werden auch Daten zum Leserkreis, zu den Adressaten der in vielen Werken enthaltenen Widmungen und zu den Erstbesitzern von Handschriften und Inkunabeln. (...)
Selten hat ein ‘Bibliotheksthema’ die Öffentlichkeit so bewegt wie der Plan der baden-württembergischen Landesregierung, wertvolle Handschriften aus den Sammlungen der Badischen Landesbibliothek zugunsten des Hauses Baden zu verkaufen. Davon zeugen unzählige Artikel in der regionalen, überregionalen und internationalen Presse, Stellungnahmen aus dem In- und Ausland sowie politische Anträge bis hin zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Viele gute Gründe für den Erhalt der Sammlung am angestammten Ort wurden darin zusammengetragen, die hier nicht wiederholt werden müssen (von der zweifelhaften Rechtsgrundlage einmal ganz abgesehen). Dass ein solches Argumentieren aber überhaupt nötig geworden war – im 21. Jahrhundert, in Friedenszeiten und in einem wirtschaftlich starken deutschen Bundesland, das dem öffentlichen Schutz der „Denkmale der Kunst [und] der Geschichte“ Verfassungsrang (Art. 3c) einräumt! – war für viele eine traumatische Erfahrung.
Für die Landesregierung kam der heftige Widerstand überraschend: Offenbar hatte man nicht nur den emotionalen Wert mittelalterlicher Handschriften unterschätzt, sondern auch das Mobilisierungspotential von Wissenschaft und Kultur in Zeiten des Internets. Ein gutes Beispiel dafür ist der von Marburger Historikern initiierte offene Brief, der binnen weniger Tage von mehr als 2.500 Personen online unterzeichnet wurde.
Der Verkauf wurde abgewendet – die Besorgnis jedoch bleibt. Nicht nur ist damit zu rechnen, dass der Kultur- und Wissenschaftsbereich zumindest einen Teil der erwünschten Millionenbeträge auf anderem Wege wird erbringen müssen – sei es durch „Solidarbeiträge“, Etatkürzungen oder durch die Umwidmung von Projektmitteln der Landesstiftung. Zum anderen gab es im Lauf der Debatte durchaus auch Stimmen, die die Aufregung nicht so recht nachvollziehen konnten oder den Protest gar als elitär und professoral abtaten: „Sie sitzen in den vorderen Kirchenbänken des Kulturbetriebs, und wenn sie ihre Stimme erheben, erbeben die Feuilletons“, so mokierte sich etwa die bekannte Kolumnistin Susanne Offenbach über den Handschriftenprotest. Zwar sei „das Verfahren keine glückliche Aktion“ gewesen, dennoch müsse die Diskussion darüber, „ob alle Kunst und Kultur vor lauter missverstandener Ehrfurcht auf immer dort zu bleiben habe, wo sie heute ist, (…) dringend geführt werden“ („Sonntag aktuell“ vom 05.11.2006). Der kaum verblümte Vorwurf dahinter: Die Gedächtnisinstitutionen würden – auf Kosten des Steuerzahlers – im großen Stile Dinge sammeln, die es nicht wert sind, aufbewahrt zu werden.
Derselbe Tenor findet sich in der aktuellen Denkschrift des Landesrechnungshofes: Der Stuttgarter Staatsgalerie wird ein „maßvollen Abbau der Sammlungsbestände“ ans Herz gelegt, und bei den Landesbibliotheken soll künftig „auf die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen Wert verzichtet werden.“
Hier das „gute“ kulturelle Erbe, dort das „minderwertige“? Ein solches Kulturverständnis schien lange Zeit passé. Als Paradebeispiel wurde gerne der – bekanntlich längst zum anerkannten Forschungsthema mutierte – Groschenroman zitiert. Auch sonst hat sich die neuere Forschung oft besonders intensiv mit Themen der Alltagskultur beschäftigt.
Unabdingbar ist und bleibt es deshalb, die Zeugnisse unserer Kultur und Zivilisation auf einer breiten Basis zu sammeln. Schon bisher freilich mussten an diesem Ideal manche Abstriche gemacht werden. Angesichts stetig sinkender Etats und Personalstellen wird es künftig nicht einfacher werden – und dies, obwohl mit den Internet-Publikationen ein schwieriges und aufwändiges Sammelgebiet dazu gekommen ist.
Für die großartigen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fanden sich zahllose Fürsprecher. Ungleich schwieriger ist es, bei Politik und Öffentlichkeit Verständnis dafür zu wecken, dass auch weniger Spektakuläres bewahrenswert ist. Die Bibliotheken, so scheint es, müssen künftig aktiver als bisher für ihre Sammeltätigkeit werben und deutlich machen: Der Erhalt des vielzitierten „kulturellen Erbes“ ist nicht zum Nulltarif zu haben!
Heidrun Wiesenmüller, Stuttgart"Ich wohne in einem Forsthaus und fahre ohne Chauffeur".
Bernhard von Baden wirbt für eine sachliche Auseinandersetzung im Kulturgüterstreit / Erhalt von Schloss Salem im Mittelpunkt.
Das Haus Baden beansprucht laut Interview weiterhin 70 Mio. € als Ausgleich, die uns grundsätzlich frei zur Verfügung stehen. Das lässt trotz des Nachsatzes "Dennoch möchten wir diese Summe nicht privat verwenden" aufhorchen. Ebenso, dass Bernhard von Baden voll Stolz sagt: "Mit Eberstein und dem Neuen Schloss in Baden-Baden haben wir gezeigt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden."
Bernhard von Baden macht nun Druck: "Wenn es jetzt notwendig geworden ist, Details zu überprüfen, werden wir uns dafür die nötige Zeit nehmen. Natürlich führt das zu immensen weiteren Kosten. Nehmen Sie unser Dachsanierungsprojekt am Schloss, das mit acht Millionen Euro für die nächsten Jahre kalkuliert ist. Da mache ich mir natürlich schon Sorge, wie die Dinge weitergehen. Das Risiko für meine Familie und die Arbeitsplätze in Salem steigt. Deshalb müssen sich alle Beteiligten bemühen, die nötigen Klärungen zeitnah und konzentriert zu erledigen. Unter diesen Umständen dürfen die Klärungen nicht jahrelang dauern. (...)"
Update Mai 2010:
Nunmehr
http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html
[Mediaevistik] Rezension: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Don Dez 28 17:14:16 CET 2006
Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
Datenbank von Schreibern und Besitzern mittelalterlicher
Handschriften
Database of mediaeval manuscripts' scribes and owners
"Erweiterte und ergänzte Fassung der 2003 erschienenen
ersten Ausgabe der 'Scriptores codicum medii aevi'.
Hinzugefügt wurden ferner Sigrid Krämers 'Possessores
codicum medii aevi', eine Sammlung von internationalen
Besitzern mittelalterlicher Handschriften.
Nun mehr als 33.000 Namen von Schreibern und mehr als
15000 Namen von mittelalterlichen und neuzeitlichen
Besitzern und Handschriftensammlern, in über 30 Jahren
gesammelt, nicht allein aus Handschriften deutscher
Provenienz, sondern aus dem ganzen mittelalterlichen
Europa. Soweit eruierbar werden neben
Handschriftennachweisen auch biographische Daten und
Literaturangaben geboten.
Originalsammlungen, die nur als Datenbank verfügbar sind
und nicht im Druck erschienen (würde ca. 15 Bände
umfassen).
Anfang 2007 wird die Datenbank deutschlandweit als von der
DFG geförderte Nationallizenz über die Bayerische
Staatsbibliothek zur Verfügung gestellt.
Only online / Nur als Online über Lizenzen verfügbar
(only Online-licenses).
Private licenses / Privat (keine Institutionen) Euro 85
p.a. excl. VAT / ohne MwSt.
Institutional and campus licenses please contact /
Institutions-Lizenzen auf Anfrage."
So die Verlagsinformation unter
http://www.erwin-rauner.de/wissenschaft.htm#scriptores
Fuer diese Rezension wurde mir der Zugang von Herrn Rauner
freundlicherweise ermoeglicht.
Schade, dass die DFG diese Datenbank nicht fuer weltweiten
"Open Access" freigekauft hat. Wer einen deutschen Wohnsitz
hat, kann mit Freischaltung der Nationallizenz nach
Beantragung eines Zugangs die Datenbank kostenfrei
benutzen. Die anderen muessen eben sehen, ob sie die 85
Euro jaehrlich entrichten moechten oder ob sie jemand
kennen, der fuer sie recherchiert ...
Die Vorgaengerversion (nur Scriptores) habe ich im Januar
2004 besprochen:
[ http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2004/0042.html ]
Es sind laut Vorwort rund 500 neue Schreibernamen
hinzugekommen. Meine Beanstandungen hinsichtlich des
Artikels Bollstatter wurden ignoriert, der Artikel ist
immer noch genauso fehlerhaft, wie er 2003 war.
Fuer die Besitzerdatei (keine Institutionen!) gilt nichts
anderes als fuer die Schreiberdatei: Sie ist eine
(konkurrenzlose) Kompilation, deren Angaben in jedem Fall
ueberprueft werden muessen.
Sehr haeufig sind neuere Forschungsergebnisse nicht
beruecksichtigt (beispielsweise ist der Bd. 11 des
Verfasserlexikons bei Thomas Finck nicht ausgewertet). Von
den unzaehligen Schreibfehlern einmal abgesehen, die bei
Handschriftensignaturen durchaus aergerlich sein koennen.
Nicht wenige Eintraege sind fragmentarisch (etwa der zu Job
Vener als Possessor).
Zu Jörg Ruch zitiere ich den Eintrag:
"Ruch, Georgius possessor 1438
1438
Presbiter, wohl in Tübingen. Pro tunc plebanus in Lutrien.
Possessor libri presentis anno 1438.
Handschriften
Bryn Mawr, PA, Bryn Mawr College Library, 3.
Oxford, Bodleian Library, Douce 355 (SC 21930).
Literatur
Bond-Faye, S. 434.
Madan, Oxford 4, S. 603."
Seit 2002 sind meine Ausfuehrungen zu Ruch online, die
diesen fehlerhaften Eintrag berichtigen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ruch.htm
Zwei weitere Handschriften, die mir nachtraeglich bekannt
wurden (eine in der Rottenburger Dioezesanbibliothek, eine
in Irland), fehlen bei Kraemer.
Dass der Gmuender Dominikaner Appolt in Wirklichkeit Oppolt
hiess, habe ich bereits 1993 hervorgehoben:
http://www.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=28
Den Charakter als nicht hinreichend redigierte Kompilation
mag auch die Suche nach Kempten verdeutlichen. Auf den
Schulmeister Johannes Birk beziehen sich folgende
Eintraege:
"Burck, Johannes scriptor E.15.Jh.
1490/97 in der Schule in Kempten z. Zt. des Magisters
(Schulmeisters) Murck [sic!] geschrieben.
Handschriften
Stuttgart, LB, HB. XII. 5, fol. 107r (a. 1490/97)."
"Tallat (Tollat, Dalat), Johannes scriptor 15.Jh.
15.Jh.
Alemannischer Baccalaureus artium, der unter dem Rektorat
von Johannes Birk von Biberach an der St.
Hildegard-Lateinschule des Benediktinerstifts Kempten tätig
war. Magister in der Schule von Kempten (Allgäu). Unter ihm
wird geschrieben: Hs. Stauttgart [sic!]. Daneben verfaßt
er ein Kräuterbuch um 1497.
Handschriften
Stuttgart, LB, HB. XII. 5, fol. 81v, 107v (partim)."
Und schliesslich:
"Massilia, Gotfridus de
Sub castro Hylemont in Ludovici pii imperatoris
cancellaria. Scriptum Campidone (in Kempten) pro
liberaria."
Dieser karolingerzeitliche Schreiber ist, wie man seit
langem weiss, eine Erfindung von Johannes Birk, zu dem es
uebrigens einen Verfasserlexikon-Artikel von Johanek gibt!
Dass zusaetzlich Lindau P I 1 ebenfalls aus dem Umkreis von
Birk stammt, ist nicht nur in meiner Dissertation von 1987,
neuerdings online
[ http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000013.html ]
, sondern auch im Verfasserlexikon ²9, 472 nachzulesen.
Misslich ist natuerlich, dass bei Kraemer Hinweise auf den
Besitz gedruckter Buecher fehlen. Fuer die Inkunabeln
existiert die private Zusammenstellung von Paul Needham
("IPI").
Eine brauchbare Vernetzung zwischen
Handschriftensignaturen, Schreibern und Besitzern gibt es
in der Datenbank nicht. Bei dem Besitzer Johannes Andree
(15. Jh.) auf einen gleichnamigen Schreiber des 14.
Jahrhunderts zu verweisen, ist wenig hilfreich.
Verweise sind nicht als Links markiert, man muss eine neue
Suche starten, wobei die Handhabung der Datenbank durchaus
gewoehnungsbeduerftig ist. Ein kommerzielles Produkt sollte
mehr Komfort bieten, z.B. eine Volltextsuche ueber alle
Felder.
Bei aller Klage ueber die Unzulaenglichkeiten, die vielen
Luecken und Fehler, bietet die Datenbank doch sonst nicht
erhaeltliche wichtige Aufschluesse. Wenn man etwa nach
"Arzt" in den Biographien sucht, wird deutlich, welche
Rolle Aerzte in der Buchkultur des Mittelalters und der
Neuzeit gespielt haben.
Gleichwohl: Eine frei zugaengliche, nach dem Wiki-Prinzip
ergaenzbare prosopographische Datenbank mittelalterlicher
Schreiber und Buchbesitzer ist ein Desiderat. Bis dahin
muss man fuer die Kraemersche "Kruecke" dankbar sein.
Klaus Graf
Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses
zu dem Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD
und der Fraktion der SPD - Drucksache 14/577
Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“
Der Ständige Ausschuss vertritt die Rechtsauffassung, dass der Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577 – aus den aus dem Sitzungsbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.
12. 12. 2006
Der Vorsitzende und Berichterstatter:
Winfried Mack
[S. 1-20]
Bericht
Der Ständige Ausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/577 in seiner 6. Sitzung am 12. Dezember 2006. Zu diesem Antrag lag eine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung (Anlage 1) vor.
Es wurde wörtlich Folgendes ausgeführt:
"Ein Abgeordneter der CDU: Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ausschließlich um eine gutachtliche Stellungnahme des Ständigen Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit des von der SPD beantragten Untersuchungsausschusses. Wir haben schon in der Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck gebracht, ob der Untersuchungsausschuss zulässig ist. Wir sehen uns in unserer Meinung jetzt bestärkt, nachdem wir auch noch ein Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers in Auftrag gegeben haben. (...) "
[Der Sitzungsverlauf ist als Wortprotokoll wiedergegeben, die Redebeiträge unter Nennung der jew. Fraktion, aber ohne Namensnennung. Der Antrag wurde mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen.]
[S. 21-28]
Anlage 1
Landtag von Baden-Württemberg
- Verwaltung -
Gutachtliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion - ...
[des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung, vom 8.12.2006, Verfasser: Dr. Hempfer]
A. Auftrag. - B. Gutachtliche Stellungnahme. I. Zum Antrag auf Drucksache 14/577 - II. Rechtliche Äußerung. 1. Vorbemerkung - 2. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (a) Schutz der regierungsinternen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung - (b) der Grundsatz der Ex-post-Kontrolle. - 3. Abschließende Bemerkung. - 4. Weitere Verfahrenshinweise
[S. 29 - 40]
Anlage 2
Zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses "..."
[Gutachten vom 11.12.2006, von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Heidelberg]
I. Die Fragestellung. - II. Untersuchungsauftrag nach Verantwortungsreife und Untersuchungsinteresse. 1. Untersuchung im Rahmen der Funktionentrennung. - 2. Der Untersuchungsgegenstand. a) Die "Übereinkunft" - b) Die gutachtliche Klärung der Eigentumsverhältnisse. - c) Die Finanzierung. - 3. Untersuchungsauftrag mit begrenzten Befugnissen? - III. Untersuchungsausschuss und Effizienz öffentlicher Kritik
When I read that ASTM (an American association that develops all kinds of standards) now offers practically all of their publications in a "digital library", I thought that once again the U.S. were far ahead to old Europe where these standards are very expensive. One example: In Germany, DIN standards are issued by a publisher which probably makes considerable money from its monopoly position.
However, a closer look at ASTM's "Digital Library" reveals that this is at best a digital bookstore, and not at all a library. The same old story, but now you can download expensive documents as a PDF.
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten,
1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;
2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;
3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.
II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.
Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion
Begründung:
Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.
Bibliotheca curiosa deductionum, worinn eine zuverlassige Nachricht vieler merckwurdiger Schrifften vorhanden ...
Leipzig : Friedrich Lanckischens Erben, 1717
Digitalisiert von der UB Waseda
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0104/
Siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc unter Japan
Die Marktschreierei der gelehrten geißelte:
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0126/
Jürgen Walter: Graf Douglas verfolgt wirtschaftliche Interessen
Die Grünen im Landtag fordern in einem Antrag die Landesregierung auf, einen neuen Vertreter der Landesregierung für den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu benennen. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Der derzeitige Vertreter der Landesregierung, Graf Douglas ist mehr mit dem Geldbeutel des Hauses Baden verbandelt als mit den Interessen des Landes Baden-Württemberg. In der aktuellen Situation, in der die Zähringer-Stiftung eine zentrale Rolle bei der Frage spielt, ob überhaupt badische Kulturgüter in nennenswerter Größe durch das Haus Baden verkauft werden können, braucht das Land einen wahren Vertreter seiner Interessen."
Walter kritisierte Minister Frankenberg, dass er 2002 Graf Douglas in dieses Amt berufen habe. Der Grünen-Abgeordnete wies darauf hin, dass Graf Douglas bereits 1995 als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden bei einer Auktion versteigert habe. Walter: „Die Landesregierung hat den Verdacht, dass bereits 1995 Gegenstände verkauft wurden, die Teil des unverkäuflichen Stiftungsguts der Zähringer-Stiftung waren, bis heute nicht widerlegt. Es ist daher sehr verwunderlich, dass Minister Frankenberg gerade den Grafen mit der Wahrung der Interessen des Landes beauftragt hat.“ Nach wie vor nicht widersprochen habe die Landesregierung zudem der Vermutung, so Walter, dass in der anfangs als Vergleichssumme genannten Summe von 70 Mio. € für die Versteigerung badischer Kulturgüter 10 Mio. € für den Auktionator Graf Douglas reserviert waren.
Die Grünen wiesen weiter darauf hin, dass nach jüngsten Presseberichten das Kunstministerium ebenfalls zu der Einschätzung gekommen sei, dass Graf Douglas vor allem wirtschaftliche Interessen verfolge und ihm daher den Zutritt zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Übergabe von 20 Tausend Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter verweigert habe.
Jürgen Walter: „Wir brauchen endlich Klarheit: Klarheit über die Rolle, die Graf Douglas in der Vergangenheit und aktuell im Stiftungsrat gespielt hat und spielt sowie Klarheit, wer zukünftig die Interessen des Landes in der Zähringer-Stiftung wirklich vertritt.“
Antrag Fraktion GRÜNE 19.12.2006 Drs 0743
Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten,
1. wie die Landesregierung die Rolle und die Aufgaben des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung beschreibt und welche Aufgaben der Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung bisher wahrgenommen hat,
2. ob Presseberichte zutreffen, dass der Minister für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der übergabe von 20000 Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter gegenüber der Karlsruher Regierungspräsidentin a.D. Gerlinde Hämmerle die Zutrittsverweigerung für Herrn Dr. Graf Douglas zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst damit begründete, dieser verfolge in der Zähringer-Stiftung "vor allem wirtschaftliche Interessen" und wenn ja, wessen wirtschaftliche Interessen mit dieser Aussage gemeint waren,
3. was die Gründe dafür waren, im Jahr 2002 den Kunstauktionator Dr. Christoph Graf Douglas als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer- Stiftung zu berufen und ob Herrn Minister Frankenberg dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Hause Baden damals bekannt waren,
4. ob die Landesregierung schon im Jahre 2002 die Einschätzung hatte, Graf Douglas würde vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgen und falls ja, weshalb wurde der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung trotzdem zugestimmt bzw. falls nein, seit wann die Landesregierung diese Erkenntnis gewonnen hat;
II. eine Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass eine Person berufen wird, die souverän die Interessen die Landes im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vertreten kann ohne den Anschein zu erwecken, eigene private und wirtschaftliche Interessen mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat zu verquicken.
Stuttgart, 19.12.06
Kretschmann, Walter und Fraktion
Begründung:
Seit Jahrzehnten streitet die Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung darüber, welche Kunstgegenstände aus dem Nachlass von Friedrich II. als Stiftungsgut im Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen und welche dem Land Baden-Württemberg gehören. Mehrere Versuche, diese Streitigkeiten vergleichsweise zu klären, sind bislang gescheitert.
Die Landesregierung braucht vor diesem Hintergrund ungeklärter Rechtsansprüche zwischen der Stiftung und dem Land einen unabhängigen, kompetenten und loyalen Vertreter im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung. Dies war auch Sinn und Zweck der Bestimmung über die personelle Besetzung des Verwaltungsrates bei der Errichtung der Satzung der Zähringer-Stiftung.
Daher ist es unverständlich und unverantwortlich, dass die Landesregierung sich in der Zähringer-Stiftung von einer Person vertreten lässt, die als Kunsthändler und Auktionator tätig ist und mit dem Haus Baden verwandt ist. Das berufliche Interesse von Dr. Graf Douglas, mit Kunst zu handeln, steht diametral dem Interesse des Landes entgegen, die Unverkäuflichkeit der einzelnen Stücke zu erhalten und die Kunstwerke als Ganzes der öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Bei der Auktion über Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden im Jahr 1995, bei der Dr. Christoph Graf Douglas als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby's tätig war, wurden möglicherweise Gegenstände verkauft, die als unverkäufliches Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung oder als Eigentum des Landes Baden-Württemberg zu qualifizieren sind; die Landesregierung konnte diesen Verdacht bis heute nicht widerlegen.
Eine Neubenennung der Person, die im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung als Vertreterin oder Vertreter der Landesregierung fungiert, ist daher umgehend und dringlich vorzunehmen.
Noesis 4.0 durchsucht mit Hilfe des Google-Index frei zugängliche englischsprachige Philosophie-Seiten und wurde von dem Philosophen und Open Access-Aktivisten Peter Suber enthusiastisch angepriesen: "Searching OA philosophy"
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_12_24_fosblogarchive.html#116714546914437369
Die zugrundeliegende Technologie ist Google Co-op (oder: Custom Search), über die wir hier bereits kritisch berichtet haben:
http://archiv.twoday.net/stories/2868046/
Auf die entsprechenden Nachweise wird Bezug genommen.
Erste Tests ergaben, dass das Noesis-Experiment durchaus brauchbare Ergebnisse liefert.
Wer nicht über entsprechende Programmierkenntnisse verfügt, kann allerdings große Trefferlisten nur schwer überprüfen. Ein Versuch, die Trefferliste von Quine in der eigenen Suchmaschine der Stanford Encyclopedy und bei Noesis bzw. Google zu überprüfen scheiterte, da ich zu faul war, weit über 100 Treffer genau zu vergleichen. Man kann bei Noesis nur gruppenweise filtern und muss dann die beiden anderen Nachschlagewerke (Label: Reference Works) "von Hand" wegstreichen.
Bei kleinen Treffermengen (Suchanfragen: "john of salisbury", "cathedral school", quine davidson, economics) erwies sich Noesis als exaktes Suchwerkzeug, was aber auch nicht verwundert.
Denn wenn es nach wie vor zutrifft, dass Google nur eine bestimmte Anzahl der Treffer in seinem Suchindex berücksichtigt und anschließend erst die Schnittmenge mit den einzelnen zu durchsuchenden Domains bestimmt, dann ist angesichts des hohen Rankings der Stanford-Enzyklopädie bei Google nicht damit zu rechnen, dass Treffer unter den Tisch fallen.
Man muss sich also etwas anderes einfallen lassen, wenn man die von konzedierten bedeutenden Auslassungen nachweisen will.
Nehmen wir das wenig bedeutende Journal Quodlibet.net, das 2005 seine bislang letzte Ausgabe erlebte. Mit Googles Site-Suche findet man 2 Artikel in dieser Zeitschrift, die Quine erwähnen. Nimmt man nun den Ausdruck borrowing dazu, stellt man sofort fest, dass Noesis bei der Kombination von quine borrowing und der Eingrenzung auf Online Journals den Beitrag
http://www.quodlibet.net/ozumba-africa.shtml
NICHT hat.
Auch bei der Noesis-Suche quine borrowing community ohne Journal-Eingrenzung wird der Artikel nicht gefunden.
An seinem zu geringen Ranking kann das aber nicht liegen, denn er erscheint bei der Suche nach quine borrowing bei Google bereits an Position 12:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=quine+borrowing&btnG=Suche&meta=
Die Phrasensuche "African Traditional Metaphysics" bei Noesis ergibt, dass nur die Seite mit dem Inhaltsverzeichnis, aber nicht der Artikel selbst gefunden wird.
Bei hyle.org war ein entsprechender Vergleich fehlerfrei
http://www.google.de/search?hl=de&q=site%3Ahyle.org+mappae+clavicula&btnG=Google-Suche&meta=
Bei
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=site%3Ahyle.org+%22medieval+alchemy%22&btnG=Suche&meta=
vermisst man aber bei Noesis die "Collected Bibliography".
Das alles ist nicht Noesis anzulasten, sondern Google.
Was wirklich ärgerlich ist (und daher schreibe ich diesen Beitrag auf deutsch) ist die implizite Annahme, dass akademische Philosophie im Sinne von Noesis englischsprachig ist. Es werden ausschließlich englischsprachige Quellen berücksichtigt, ohne dass die Einschränkung irgendwo expliziert würde.
Im DOAJ werden 55 philosophische Journals aufgeführt:
http://www.doaj.org/doaj?func=subject&cpid=15
Davon sind noch nicht einmal alle englischsprachigen in Noesis vertreten.
Dass es mit dem "Sammelpunkt" ein eigenes philosophisches Eprint-Archiv gibt, das auch im OAIster vertreten ist, die hochnäsigen anglozentischen Herren und Damen in Evansville ignorieren das wie auch alle andere Philosophie in anderen Sprachen als der Englischen.
Der Sammelpunkt enthält übrigens nicht nur meinen Versuch über Carlo Ginzburg
http://sammelpunkt.philo.at:8080/archive/00000340/
sondern auch zahlreiche englischsprachige Texte!
Nur weil der Begriff "Open Access" englischsprachig ist, heisst das noch lange nicht, dass englischsprachige OA-Vertreter denken dürfen, relevante OA-Forschung habe in englischer Sprache stattzufinden!
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(19.12.2006) Heft 4/2006 - Badisches Erbe und Badisches Kulturgut Mit Vorträgen der Jubiläumsveranstaltungen zu "200 Jahre Großherzogtum Baden" und den Beiträgen: Heinrich Hauß: Der Handschriftenstreit - eine unsägliche Geschichte / Versuch einer Chronologie der Ereignisse / 21.9. - 2.11.2006 (Seiten 149 - 168) Wolfgang Jäger: Das badische Erbe in Baden-Württemberg |
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0612/msg00101.html
Ongoing discussions about various mass digitization projects, driven primarily by the Google Libraries program but including the respective activities of Microsoft, the Open Content Alliance, and others, prompts these comments about what should be taken into account as these programs proceed. My concern is a practical one: Some projects are incomplete in their design, which will likely result in their having to be redone in the near future, an expense that the world of scholarly communications can ill afford. There are at least four essential characteristics of any such project, and there may very well be more.
As many have noted, the first requirement of such a project is that it adopt an archival approach. Some scanning is now being done with little regard for preserving the entire informational context of the original. Scanning first editions of Dickens gives us nothing if the scans do not precisely copy first editions of Dickens; the corollary to this is that clearly articulated policies about archiving must be part of any mass digitization project. Some commercial projects have little regard for this, as archival quality simply is not part of the business plan; only members of the library community are in a position to assert the importance of this. An archival certification board is evolving as a scholarly desideratum.
Archives of digital facsimiles are important, but we also need readers' editions, the second requirement of mass digitization projects. This goes beyond scanning and involves the editorial process that is usually associated with the publishing industry. The point is not simply to preserve the cultural legacy but to make it more available to scholars, students, and interested laypeople. The high school student who first encounters Dickens's "Great Expectations" should not also be asked to fight with Victorian typography, not to mention orthography. In the absence of readers' editions, broad public support for mass digitization projects will be difficult to come by.
As devotees of "Web 2.0" insist with increasing frequency, all documents are in some sense community documents. Thus scanned and edited material must be placed into a technical environment that enables ongoing annotation and commentary. The supplemental commentary may in time be of greater importance than the initial or "founding" document itself, and some comments may themselves become seminal. I become uneasy, however, when the third requirement of community engagement is not paired with the first of archival fidelity. What do we gain when "The Declaration of Independence" is mounted on a Web site as a wiki? Sitting beneath the fascinating activities of an intellectually engaged community must be the curated archival foundation.
The fourth requirement is that mass digitization projects should yield file structures and tools that allow for machine process to work with the content. Whether this is called "pattern recognition" or "data mining" or something else is not important. What is important is to recognize that the world of research increasingly will be populated by robots, a term that no longer can or should carry a negative connotation. Some people call this "Web 3.0", but I prefer to think of it as "the post-human Internet," which may not even be a World Wide Web application.
To my knowledge, none of the current mass digitization projects fully incorporate all four of these requirements.
Note that I am not including any mention of copyright here, which is the topic that gets the most attention when mass digitization is contemplated. All four of these requirements hold for public domain documents. Copyright is a red herring.
Joe Esposito
Joseph Esposito, a regular contributor to liblicense-l, is a former president and CEO of Encyclopaedia Britannica (he was the one who rolled out the Internet version). Since then he has served as CEO of Tribal voice the McAfee Internet community and and communications company that started PowWow, one of the first internet based instant message and chat programs, and now is president of Portable CEO, an independent consultancy focusing on digital media.
In 2003 he published a speculative essay about the future of electronic texts, "The processed book" (First Monday, volume 8, number 3 (March 2003), with an update of Oct 2005, URL: http://firstmonday.org/issues/issue8_3/esposito/ ).
The "processed book" is about content, not technology, and contrasts with the "primal book"; the latter is the book we all know and revere: written by a single author and viewed as the embodiment of the thought of a single individual. The processed book, on the other hand, is what happens to the book when it is put into a computerized, networked environment. To process a book is more than simply building links to it; it also includes a modification of the act of creation, which tends to encourage the absorption of the book into a network of applications, including but not restricted to commentary. Such a book typically has at least five aspects: as self-referencing text; as portal; as platform; as machine component; and, as network node. An interesting aspect of such processing is that the author's relationship to his or her work may be undermined or compromised; indeed, it is possible that author attribution in the networked world may go the way of copyright. The processed book, in other words, is the response to romantic notions of authorship and books. It is not a matter of choice (as one can still write an imitation, for example, of a Victorian novel today) but an inevitable outcome of inherent characteristics of digital media.
Another provocative essay of his that is well worth reading is entitled
The devil you don’t know: The unexpected future of Open Access publishing
by Joseph J. Esposito, First Monday, volume 9, number 8 (August 2004),
URL: http://firstmonday.org/issues/issue9_8/esposito/
Wer Zitate sucht oder Gedichtzeilen, der wird im Internet fündig. Und
das auch noch umsonst. Nur stecken viele dieser Texte voller
ärgerlicher Fehler.
Von Tilman Spreckelsen
Martina ist eine Frau für Spezialisten. Für Hugo von Langenstein etwa,
der das Leben der Märtyrerin aus dem dritten Jahrhundert gut tausend
Jahre später in einer üppigen mittelhochdeutschen Reimlegende
darstellte. Oder für Adelbert von Keller, den Präsidenten des
"Litterarischen Vereins in Stuttgart", der diese knapp 33 000 Verse im
Jahr 1856 erstmals edierte. Auch für Arno Schmidt, dessen Alterswerk
"Abend mit Goldrand" eine moderne Heldin namens Martina schildert, die
gern aus der alten Dichtung zitiert. Es gibt überhaupt nur noch ein
paar Mediävisten, die das Werk überhaupt kennen. Und natürlich Klaus Graf.
Der Historiker, der in Aachen als Geschäftsführer des Hochschularchivs
arbeitet, hat sich in den letzten Monaten liebevoll um Martina
gekümmert. Als Mitarbeiter der deutschen Sektion des 2003 gegründeten
Wikipedia-Ablegers Wikisource hat er dafür gesorgt, daß der
umfangreiche Text seit vergangener Woche komplett im Internet steht,
von der ersten Zeile "Diz ist sancte Martinun Buoch" bis zur
Selbstauskunft des Autors "Der dis buoch geschriben hat / Der heizit
von sant Gallen Cvonrat" am Schluß des eigentlichen Textes und dem
wissenschaftlichen Apparat Adelbert von Kellers.
Wikisource ist eine von vielen Organisationen, die sich dem Ziel
verschrieben haben, literarische, historische, theologische oder
wissenschaftliche Quellentexte digitalisiert zur Verfügung zu stellen.
Die Bandbreite reicht dabei von umstrittenen Projekten wie "Google
Search", wo bis zum Jahr 2015 insgesamt 15 Millionen Bücher online
zugänglich gemacht werden sollen, über ein Konkurrenzunternehmen des
deutschsprachigen Buchhandels, das der Börsenverein vor einem Jahr
gestartet hat, bis hin zu ähnlich gelagerten Plänen der europäischen
Nationalbibliotheken.
Auch wenn mein Anteil an der "Martina" wesentlich bescheidener war als hier beschrieben, so ist der Artikel doch eine gute Werbung für die deutschsprachige Quellensammlung Wikisource.
Martina:
http://de.wikisource.org/wiki/Martina
Der Artikel geht auch auf die aufwendige Erstellung der E-Texte durch die Firma Directmedia, die in Rumänien Texte abtippen lässt, ein. Zur Sprache kommt auch das Projekt einer kommentierten, digitalen Gesamtausgabe der Werke
des deutschen Schriftstellers Karl Gutzkow (1811 bis 1878):
http://www.sml.ex.ac.uk/german/gutzkow/Gutzneu/gesamtausgabe/index.htm
Das ambitionierte Projekt zielt, ähnlich wie Wikipedia, auf eine
gemeinschaftliche "edition in progress", allerdings hören die
Wissenschaftler den Vergleich offenbar nicht gern. "Das Konzept der
benutzeroffenen Struktur läßt sich auf eine wissenschaftliche Ausgabe
nicht wirklich übertragen", meint Gert Vonhoff, einer der Initiatoren
der Gutzkow-Ausgabe. Es gehe vielmehr darum, "nicht bestehende, sehr
spezifische Inhalte zu erforschen und dann in wissenschaftlicher
Umgebung verfügbar zu machen. Das ist etwas anderes, als mal einige
Seiten Korrektur zu lesen oder an der Wikipedia mitzuschreiben."
Diese arrogante Abwertung anderer Projekte muss ja wohl nicht sein.
Zuletzt kommt Spreckelsen nochmals auf Wikisource zurück:
"Gutenberg.de" ist dann auch genau das, was die deutsche Wikisource
nicht sein will. Den zehn bis zwanzig ehrenamtlichen Mitarbeitern geht
es darum, das jeweils Beste aus den verschiedenen Modellen in das
eigene System zu integrieren. Dazu gehören sorgfältig erarbeitete
Texte, die allen Interessierten kostenlos offenstehen;
basisdemokratische Entscheidungen ohne die Aufweichung der einmal
beschlossenen Editionsrichtlinien; Transparenz bei der Erarbeitung der
Druckfassungen, die dennoch einmal als abgeschlossen gelten - und das
bei einer bislang höchst bescheidenen Zahl von Mitarbeitern.
Allerdings gibt es auch unter denen mitunter heftigen Streit über
einzelne Texte, besonders wenn es um das Löschen von solchen geht,
deren Herkunft nicht überprüft werden kann und somit auch nicht die
Frage, ob es sich um eine korrekte Fassung handelt.
Denn das ist der Punkt, an dem sich die Zukunft der einzelnen Projekte
entscheidet: Texte, denen man nicht vertrauen kann, werfen kein gutes
Licht auf die Plattform, auf der sie stehen. Und so ist "Wikisource"
gut beraten, Dateien zu entfernen, die keiner der wenigen Mitarbeiter
Korrektur lesen kann oder mag. Einen Experten für Mittelhochdeutsch
weiß das Projekt übrigens nicht in seinen Reihen, sagt Graf. Daß es
dennoch zu einer Edition wie der "Martina" kommen konnte, ist um so
erstaunlicher. Ein gutes Omen für künftige Projekte, wenn es nach der
Bauernregel zum 30. Januar geht: "Bringt Martina Sonnenschein, kommt
viel Korn und Wein".
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 24.12.2006, Nr. 51 / Seite 62 (im WWW kostenpflichtig gegen 1,50 Euro abrufbar)
Kulturgutschutz und Kirche, Bibel und Kirchenrecht : Symposion und Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza / Andreas Weiß; Stefan Ihli (Hrsg.). Frankfurt am Main ; ...: Lang, 2004. 162 S., zahlr. Abb. ISBN 978-3-631-52784-9 br. (Adnotationes In Ius Canonicum; 31) => KVK
Der Band dokumentiert das wissenschaftliche Symposion Der Schutz der Kulturgüter - eine Aufgabe für Staat und Kirche, das zur Feier des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza am 17. Oktober 2003 im Theologicum der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen stattfand, sowie den anschließenden Festakt anlässlich der Übergabe der Festschrift Flexibilitas Iuris Canonici.
Aus dem Inhalt: Andreas Weiß: Einführung in das Symposion [und jeweils Einführungen zu den folgenden Vorträgen] - Lorenz Wolf: Die Kirche als älteste Denkmalschützerin - Felix Hammer: Kulturgutschutz und religiöse Freiheit in den Verfassungen Europas - Wolfgang Urban: Die Predigt der Bilder als Kulturgut. Vom romanischen Kapitell zur «Stuttgarter Kreuzigung» von Joseph Beuys - Andreas Weiß: Staatlicher Denkmalschutz und Kirchenautonomie. Zum Konfliktpotential zwischen denkmalpflegerischen und gottesdienstlichen Interessen bei Sakralbauten - Andreas Weiß: «Kirchenrecht gestern und heute». Laudatio zum 60. Geburtstag von Richard Puza - Stefan Ihli: «Flexibilitas Iuris Canonici». Ein Blick in die Festgabe für Prof. Dr. Richard Puza - Jean Werckmeister: Festvortrag: Die Bibel als normative Quelle des Kirchenrechts.
Kirche und Denkmalschutz : die päpstliche Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870 / Lorenz Wolf. - Münster: Lit, 2003. 260 S. ISBN: 3-8258-6313-1
(Kirchenrechtliche Bibliothek ; 7). Zugl.: Rom, Lateranuniv., Diss., 1997 => KVK
Kulturgüterschutz im Kirchenstaat bis zum Ende des 18. Jahrhunderts / von Peter Johannes Weber.
In: Liber discipulorum et amicorum : Festschrift für Prof. Dr. Kurt Siehr zum 65. Geburtstag / hrsg. von Peter Johannes Weber ... S. [265] - 302. Zürich : Schulthess, 2001. VI, 321 S. : Ill.. ISBN 3-7255-4207-4 => KVK
3. Denkmalpflege-Forum der Konrad-Adenauer-Stiftung 2006
Die Vertreibung aus dem Tempel: Über die Umwidmung der Kirchenbauten. Berlin, 28. – 30. August 2006. Online-Dokumentation
http://www.kas.de/publikationen/2006/9067_dokument.html
Grundsätze für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Bernd Mathias Kremer, In: Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland. - 130. 2003 (2006), Bd. 130 (2006), S. 358 - 368
ders., Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Kremer, Bernd Mathias. - In: Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. - 2, Bd. 2 (1994), S. [77] - 103, => KVK
Inventarisation von Denkmälern und Kunstgütern als kirchliche Aufgabe : Dokumentation einer Fachtagung vom 27. bis 28. Februar 1991 in Bensberg.
Bonn : Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1991. (Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 88), => KVK
Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive : Schreiben vom 2. Februar 1997 / Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Anhang : Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers. Bonn, 1998. - 105 S.
(Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 142), => KVK
Staat, Kirche, Kunst : Rechtsfragen kirchlicher Kulturdenkmäler / von Martin Heckel. Tübingen : Mohr, 1968. XX, 277 S. ; 24 cm. (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen ; 22), => KVK
österreichisches Archiv für recht & religion, Heft 52(1), 2005, Rezensionen. Schwerpunkt Denkmalschutzrecht, => ZDB
Die Literatur über Kirche und Denkmalschutz im allgemeinen und speziellen ist natürlich uferlos, vgl. etwa => KVK Kirche? Denkmal?
Codice dei beni culturali di interesse religioso / a cura di M. Renna ... Centro Studi Sugli Enti Ecclesiastici e Sugli Altri Enti Senza Fini di Lucro . Milano: A. Giuffrè, 2003. VIII, 937 S. ; 22 cm + 1 CD-ROM. ISBN: 88-14-10424-7 (Fonti di diritto ecclesiastico e canonico), => KVK
Rezension: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/3/marzuoli.htm
Einführung zu Teil 1: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/2/renna.htm
Chiesa e arte : documenti della Chiesa, testi canonici e commenti / a cura di Giacomo Grasso. Cinisello Balsamo (Milano) : Ed. San Paolo, 2001. 509 S. + 1 CD-ROM. ISBN 88-215-4236-X. (Dimensioni dello spirito), => KVKEnchiridion dei beni culturali della Chiesa : documenti ufficiali della Pontificia Commissione per i Beni Culturali della Chiesa. Bologna : EDB, 2002. - 682, 43 S. (Strumenti), => KVK
La disciplina dei beni culturali di interesse religioso / Valentina Maria Sessa ; presentazioni di Mario Serio, Giorgio Pastori. Milano : Electa, [2005]. 239 p. : ill. ; 24 cm. - ISBN 88-370-3625-6
Rezension: http://www.patrimoniosos.it/rsol.php?op=getarticle&id=18356
Überhaupt das Portal und Forum für Kulturgutschutz in Italien:
Patriomonio SOS: in difesa dei beni culturali e ambientali,
http://www.patriomoniosos.it
In der Gemeinde Oristano, auf Sardinien, wurde vom 19.-23.Juni 2006 ein Fortbildungskurs für Archivare zum gleichen Thema angeboten, vgl. http://www.bibliotechesarde.it/j/v/110?s=23886&v=2&c=1444&t=1
Regards sur le patrimoine religieux : de la sauvegarde à la présentation ; [actes du colloque tenu à Bourg-en-Bresse et Belley du 30 septembre au 2 octobre 1999] / sous la dir. de Catherine Penez. [Cet ouvrage a été réalisé par l'Association des Conservateurs des Antiquités et Objets d'Art de France]. - Arles: Actes Sud, 2000.
193 S. : zahlr. Ill. - ISBN 2-7427-3134-2, => KVK
Die Kritik von Marcus Hammerschmitt ist zurückzuweisen.
"Bis zum Alarm aus dem VS-Vorstand wusste ich ehrlich gesagt nicht einmal, dass die Handschriften in Karlsruhe lagern, und meinetwegen können sie sich auch in Paris, Madrid, oder Dresden befinden – diese Orte nenne ich, weil dort drei der vier Maya-Handschriften lagern, die dem Furor der katholischen Kirche entgangen sind. Es wäre ja dumm, die Handschriften unsachgemäß zu handhaben, denn sie sind mit Hingabe hergestellt worden. Das Schöne soll man nicht vermindern in der Welt. Aber wo diese Bücher vor meinen Augen verborgen werden und vor dem Licht, das sie zerstören würde, ist mir egal. Wenn Burkina Faso die Möglichkeiten hätte, sie als Austausch für all die afrikanische Kunst in deutschen Museen zu beherbergen, wäre ich dafür. Möglicher-weise würde das der Völkerverständigung dienen, man weiß es nicht."
Das ist genau das gleiche Banausentum, das der Landesregierung mit Fug und Recht vorzuwerfen war. Ich habe zwar nicht die mindeste Ahnung von diesen Dingen, rotze meine Meinung aber trotzdem raus. Und mehr als Rotz bleibt bei nüchterner Betrachtung von dem Beitrag nicht übrig.
Sich nur nicht auf die Argumentation von Fachleuten einlassen, die in der Presse und auch hier zur Genüge nachlesbar waren!
1. Die Handschriften waren und sind in der Landesbibliothek nicht prinzipiell vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen.
Es besteht sehr wohl ein Nutzungsanspruch auch für nicht-wissenschaftliche Nutzung und viele Handschriften wurden auch auf Ausstellungen gezeigt.
2. Die Handschriften gehören nach Karlsruhe, weil sie dort ihren natürlichen Platz seit mindestens etwa 200 Jahren haben.
Es stand nicht zur Debatte, einzelne Handschriften als Dauerleihgabe womöglich an ausgezeichnet betreute Institutionen abzugeben, in denen sie ihrer Provenienz entsprechend womöglich besser aufgehoben sind.
Es stand zur Debatte, sie einem gierigen Adelshaus zu überantworten, damit der schmierige Graf Douglas sie in den Kunsthandel geben kann.
Dies barg folgende immensen Risiken:
a) die Handschriften werden ihrer historischen Herkunftsregion entfremdet, auch wenn sie öffentlich zugänglich bleiben. In Burkina Faso arbeitet mutmaßlich niemand über mittelalterliche Handschriften der Oberrheinregion und auch Digitalisate wären kein Ersatz für den Verlust für die in dieser Region ansässige wissenschaftliche Klientel. Das gilt auch für einen Ankauf durch Getty in Malibu oder Harvard, abgesehen davon, dass Getty auch Handschriften weiterverkauft (so die Handschriften der Sammlung Ludwig)
b) die Handschriften verschwinden in privaten Tresoren und sind der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.
c) Illuminierte Handschriften werden von gewissenlosen Händlern auseinandergenommen und zur Profitmaximierung die einzelnen Blätter verhökert. Das wäre der Größte Anzunehmende Unfall (abgesehen von Totalverlusten aufgrund von Katastrophen, die - trotz Weimar - in privater Hand um einiges wahrscheinlicher sind als in Karlsruhe).
3. Ich bedauere selbst, dass es weder Landtagsabgeordneten noch der breiten Öffentlichkeit noch Fachleuten beizubiegen ist, dass der Schutz solcher Sammlungen wie der Karlsruher Handschriftensammlung nicht über das nationale Abwanderungsschutzgesetz sondern nach dem Denkmalschutzgesetz zu erfolgen hat.
Das nationale Gesetz verhindert weder die Vernichtung noch den Einzelverkauf von Handschriften im Inland noch die Zerstörung illuminierter Handschriften.
Die nationale Karte war deshalb auszuspielen, weil die Zuständigkeit des Denkmalschutzes auch für private bewegliche Kulturgüter einfach nicht vermittelbar ist. De facto wirkt die Eintragung in die nationale Liste wie ein Ersatz-Denkmalschutz: der Anreiz, das Stück im Kunsthandel zu verhökern, sinkt enorm, da internationale Bieter ausscheiden.
Vernünftige Lösungen für das Kulturgut - jenseits politischer Eitertänze wie beim eidgenössischen Kulturgüterstreit St. Gallen vs. Basel - bedürfen keiner chauvinistischen Berufung auf nationale Interessen. Wohl aber ist eine gesamtstaatliche Verantwortung gefragt, wenn eine Landesregierung kulturell durchdreht.
"Die Nation ist nun einmal nicht das Ding einer Gewerkschaft. Sondern das Wohl der Arbeiterklasse."
Dank der SPD-Argumentation "Fürstennippes" wurde das nicht geschützte Kulturdenkmal (das aber trotzdem eins war) der badischen Kunstkammer 1995 als Ganzheit vernichtet.
Dass ein Schriftstellerverband in einer Gewerkschaft sich mit Fug und Recht dafür zuständig erklären kann, wenn die Public Domain beschädigt wird - kein Wort davon von Hammerschmitt.
Natürlich sind die Handschriften Public Domain, auch wenn Herr Ehrle und Frau Obhof das nicht ganz so formulieren würden, weil sie gerne Macht- und Kontrollansprüche ausüben würden, die mit dem Status als Public Domain konfligieren.
Und eine Public Domain ist die beste Grundlage für ein reiches kreatives Schaffen.
Die platte Argumentation mit dem Wohl der Arbeiterklasse erinnert mich ein wenig an die Verrenkungen, mit der die Kirchen ihren Kulturgüterschutz rechtfertigen müssen. Im Evangelium Jesu Christi steht nun einmal kein Wörtlein davon, dass man Altertümer schützen und Kulturgüter erhalten soll. Der genuine Auftrag der Kirchen, das Evangelium zu verbreiten und karitativ zu wirken, lässt sich nun einmal schwer mit der Pflege von Kulturgut, das ja Geld für die anderen Zwecke wegnimmt, verbinden.
Sehen wir die badischen Handschriften doch einfach als Zeugnisse für die feudale Unterdrückung, das wäre DDR- und gewerkschaftskompatibel!
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe - Stellungnahme und Presseerklärung
Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.
Der Vorstand
Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen
Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.