Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
.. to all (estimated 3) readers of the "English Corner"!

new year Source:
http://ephemera.typepad.com/ephemera/images/misccard7.jpg

In der Frankfurter Rundschau vom 29. Dezember 2006 wird auf eine der Öffentlichkeit zugängliche hessische Adelsbibliothek eingegangen. Die Laubacher Bibliothek ist mit rund 120.000 Titeln (laut Artikel: 130.000) eine der größten historischen Adelsbibliotheken in Privateigentum. Sie ist in die Liste national wertvollen Kulturgutes eingetragen. Die Fachaufsicht nimmt die UB frankfurt wahr.

Kostbare Bücher im gräflichen Regal ;
Mit Anmeldung darf jeder auf Schloss Laubach alte Handschriften und juristische Fachbücher lesen

Seit mehreren Generationen sammelt die Grafenfamilie zu Solms-Laubach Bücher. Heute zählt ihre Schlossbibliothek im mittelhessischen Laubach zu den größten privaten Sammlungen Deutschlands und steht unter Denkmalschutz.

[...]

Ihren Anfang nahm die Sammlung vor rund 450 Jahren. 1555 gründete Graf Friedrich Magnus I. zu Solms-Laubach eine Lateinschule im Schloss, zu der auch eine Bibliothek gehörte. In das Schloss kamen Beamte, Ärzte und auch Handwerker, um sich weiterzubilden. Schon bald wandelte sich die Schulbibliothek in eine Landesbibliothek.

[...]

Zum Teil erwarben die Grafen große Bestände aus Bibliotheken und so befinden sich heute noch rund 1000 kostbare Werke aus dem nur wenige Kilometer entfernten Zisterzienserkloster Arnsburg bei Lich, erworben nachdem alle Klöster im 19. Jahrhundert säkularisiert worden waren. Bis 1806 stand die Landesbibliothek allen Bürgern offen. Danach ging sie in den Besitz des Grafenhauses über. Als Präsenzbibliothek steht sie heute fast das ganze Jahr Besuchern und Benutzern auf Anmeldung zur Verfügung. Insbesondere für Rechtswissenschaftler ist die Bibliothek eine Fundgrube. Denn fast alle Grafen haben Jura studiert und legten deshalb einen besonderen Wert auf diesen Bereich. Doch auch Theologie, französische Literatur, Sprachen, Technik, Naturwissenschaften oder Kunstgeschichte nehmen viel Raum in der Sammlung ein. Schließlich hatte die Bibliothek den Anspruch, die Wissenschaften aller Jahrhunderte parat zu haben.

Initial ausgeschnitten

Unbeaufsichtigt darf man sich in den Räumen allerdings nicht mehr aufhalten, nachdem die Grafenfamilie schlechte Erfahrungen machen musste. So schreckte ein angeblicher Professor in einem unbeaufsichtigten Moment nicht davor zurück, die Initialen aus einem über 500 Jahre alten Kirchengeschichtsbuch mit einer Schere herauszuschneiden und mitzunehmen. Sein egoistisches Souvenir hat einen Schaden angerichtet, der bis heute noch nicht behoben werden konnte. Meike Mossig


Informationen im WWW:

http://www.schloss-laubach.de/index_bibliothek.htm (Offizielle Seite)

http://www.laubach-online.de/tourismus/sehenswuerdigkeiten.htm#Privatbibliothek%20im%20Schlo%DF

Laubach Quelle: laubach-online.de

Der Laubacher Barlaam (laut ²VL 7, 224 Ende 14. Jahrhundert, verfasst von Bischof Otto II. von Freising um 1200) ist beschrieben unter:
http://dtm.bbaw.de/HSA/Laubach_700371910000.html
Weitere Nachweise unter:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=1710 (Handschrift T)

Perdischs Vorstudien zu seiner Ausgabe bei Google Books (mit US-Proxy einsehbar):

http://books.google.com/books?id=RTgSAAAAMAAJ&

Zu den weiteren Handschriften:

Kristeller-Krämer 2003 online http://www.mgh-bibliothek.de

Laubach (Oberhessen), Germany. , Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek
--Gräflich Solms-Laubach'sche Bibliothek

See Kristeller, Iter 3, p. 597; Vaubel.

E. O. Graf Solms-Laubach, 'Die Bibliothek des Grafen zu Solms-Laubach', Hessische Heimat 7 (1957/58), Heft 2, pp. 2ff.

Typed list of some older mss. kindly supplied by the librarian.


Vaubel = Hermann Otto Vaubel, 'Die Miniaturenhandschriften der Giessener Universitätsbibliothek und der Gräfl. Solmsischen Bibliothek zu Laubach', Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins 27 (1926). 94 pp. 13 mss.

Kristeller, Iter italicum aaO, S. 597:

Cod. E.S.10 cart. XVI. Phil. Melanchthon, comm. on Aristotele's Nicomachean Ethics.

Fragment der "Erlösung":
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=4339

1514 schrieb die Nonne Brigitte Gräfin von Isenburg im Zisterzienserinnenkloster Marienborn eine Hs. (²VL 10, 1564)

Erhard Wammeshaffts Prosa-Reisebeschreibung überliefert die Hs. X, 4 (²VL 10, 701)

Ältere Literatur zur Bibliothek hier

Peter Bußjäger fragt nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen des österreichischen Archivwesens:

http://www.voea.at/scrinium/scrinium60/scrinium60_077114.pdf

Vergleiche mit anderen nationalen Rechtsordnungen wie der deutschen fehlen. Gleichwohl kann die Lektüre auch fr archivrechtlich Interessierte ausserhalb Österreichs lohnend sein.

Die Ausführungen sind ziemlich theoretisch und praxisfern gehalten. Bei der Erörterung der Weisungsfreiheit (S. 97f.) hätte man aus deutscher Sicht erwartet, dass hier die Bewertungskompetenz der Archivare zur Sprache gekommen wäre. Hier liegt nach deutschem Recht wohl Weisungsfreiheit vor.

Hinsichtlich der Schutzfristen gilt in den meisten österreichischen Bundesländern eine 50-Jahres-Sperrfrist, was angesichts der alpenländischen Arkan-Mentalität nicht weiter verwundert.

ARCHIVALIA wünscht allen Leserinnen und Lesern ein gutes und erfolgreiches Jahr 2007.

BLB Handschrift der BLB Karlsruhe

Die Berufsorganisation für das österreichische Archivwesen hat eine neue Website eröffnet:
http://www.voea.at

Besonders hervorzuheben ist die Ankündigung, dass ab Bd. 60 von Scrinium die Texte online (kostenfrei) zur Verfügung stehen. Die Aufsätze von Bd. 60 liegen als PDFs vor. Vielen Dank!

Scrinium Band 60 (Wien 2006)

Inhaltsverzeichnis

Die Vorträge des 32. Österreichischen Archivtages:
Der nichtakademische Archivar – Die Ausbildung in Österreich und seinen Nachbarstaaten. Leistungen, Defizite und Lösungsansätze
Innsbruck, 19. September 2005

Peter Csendes
Zur Ausbildung nichtakademischer Archivarinnen und Archivare. Eine Einbegleitung, 5-8 (PDF)

Wilfried Beimrohr
Learning by doing? Fragen zur Ausbildung des nichtakademischen Archivpersonals in Österreich, 9-16 (PDF)

Karl Brunner
Gegenwart und Zukunft der Archivausbildung am Institut für Österreichische Geschichtsforschung, 17-20 (PDF)

Michaela Follner
Archivar ohne Ausbildung. Praxisorientierte Analyse des Gehobenen Dienstes im Österreichischen Staatsarchiv, 21-26 (PDF)

Katharina Tiemann
Und dazu braucht man eine eigene Ausbildung? Qualifizierung von archivischem Fachpersonal in Deutschland, 27-40 (PDF)

Bärbel Förster
Bewegung und Beweglichkeit. Schweizerische Ausbildungslandschaft für ArchivarInnen des 21. Jahrhunderts, 41-49 (PDF)

Gustav Pfeifer
Zwischen paleografia latina und e-Government. Bemerkungen zur Ausbildungssituation von archivischem Fachpersonal in Italien, 50-64 (PDF)

Peter Wiesflecker
Fortbildung im Steiermärkischen Landesarchiv. Erfahrungen – Überlegungen – Möglichkeiten, 65-70 (PDF)

*

Natalija Glažar
Organisation of Slovene public archives sector, 71-76 (PDF)

Peter Bußjäger
Archiv und Verfassung, 77-114 (PDF)

Helga Penz
Wen interessieren Klosterarchive?, 115-117 (PDF)

*

Chronik des VÖA

Zum Gedenken an Felix Czeike (Ferdinand Opll), 118-122 (PDF)

Personalnachrichten, 122 (PDF)

Protokoll der Generalversammlung des VÖA,
VÖA Jahresabschluss 2004,
Wahlvorschlag für die GV am 19.9.2006, 123-129 (PDF)

Die Mitarbeiter dieses Bandes, 130 (PDF)

FAZ.NET Spezial 29. Dezember 2006 Ein Ministerpräsident kauft, was ihm gehört, ein Schachweltmeister übersieht ein Matt in einem Zug, und ein Nobelpreisträger erzählt ganz nebenbei, daß er SS-Mann war: Die Feuilletonredaktion versammelt, was 2006 in schönster Gründlichkeit danebenging. ...

Badische Kunstgeschäfte: Ankauf vom Erbe.

Wie spart der Schwabe bodenständiger Prägung? Indem er, weiß eine alte Parabel, seiner Kuh das Fressen abgewöhnt, um das Futter zu sparen - und sich dann wundert, wenn ihm das arme Vieh stirbt. Ein schwäbischer Ministerpräsident im Musterland Baden-Württemberg verfeinert diese Methode nur geringfügig: Günther Oettinger wollte einer seiner Landesbibliotheken (daß es die badische ist, sei hier für Heimatfreunde erwähnt) das Sammeln von unscheinbaren Handschriften abgewöhnen und dabei viele Millionen Euro gewinnen für den Staatssäckel, um sehr sichtbares Kulturgut zu erhalten, das allerdings dem Staat gar nicht gehört - altes Papier im Karlsruher Keller eben für Schloß Salem.

Weil aber Leute, die lesen und schreiben können, unersetzliche Handschriften nicht auf dem Markt verhungern lassen, wäre Oettingers eigene heilige Kuh fast verendet: sein Image nämlich. Wie also den Ruf wieder aufpäppeln? Kultur-Kraftnahrung zufüttern, markige Formulierungen unterrühren. Den Museen und Bibliotheken die zwei lustigsten Sätze des Jahres zurufen: „Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an!“ So geschah's - beinah.

Wir, Günther Oettinger, erwarben ein wichtiges Bild des Renaissancemeisters Hans Baldung Grien und zwei weniger wichtige Porträts von Lucas Cranach d. J., die ihr, Staatliche Kunsthalle Karlsruhe, besaßt, zu Eigentum vom badischen Adelshaus. Kulturgut, alles gut. Blöd war nur, daß wir, Günther Oettinger, da Eigentum an etwas anstrebten, was uns schon längst gehörte. Das merkte ein Bürger im badischen Land, der lesen und schreiben kann, und hinderte seinen wackeren Ministerpräsidenten in letzter Minute daran, einmal so zehn Millionen Euro auf den Kopf zu hauen. Als Kraftfutter für eine ganze fremde Kuhherde, gewissermaßen. So macht Sparen Spaß.

Text: rmg., F.A.Z., 30.12.2006, Nr. 303 / Seite 37
Bildmaterial: Ausschnitt aus der "Markgrafentafel" (1509/1510) von Hans Baldung Grien (Kunsthalle Karlsruhe)

Pressemitteilung 7.12. http://idw-online.de/pages/de/news188498

Mit rund 250.000 Euro fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) das Projekt "Marburger Repertorium zur Übersetzungsliteratur im deutschen Frühhumanismus" (MR FH). Geleitet wird es von Professorin Dr. Christa Bertelsmeier-Kierst vom Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften der Philipps-Universität Marburg.

MR FH ist Bestandteil der "Marburger Repertorien",
( http://www.marburger-repertorien.de ). Dieses von dem Marburger Germanisten Professor Dr. Joachim Heinzle verantwortete digitale Archiv stellt Dateninventare zur Überlieferung der älteren deutschen Literatur zur freien Nutzung im Internet bereit. Als umfassendstes Angebot seiner Art hat es einen exzellenten Ruf und gehört zu den wichtigsten wissenschaftlichen Informationsquellen für Altgermanisten.

(...) Während die Marburger Repertorien bislang vor allem Informationen zu Handschriften liefern, widmet sich das neue Projekt verstärkt auch den im Betrachtungszeitraum aufkommenden frühen Drucken, so genannten Inkunabeln oder Wiegendrucken. Soweit möglich, soll das Portal auch Abbildungen der Drucke und Handschriften bereitstellen.

Darüber hinaus werden kurze Texte über Leben und Werk der deutschen Übersetzer informieren. Präsentiert werden auch Daten zum Leserkreis, zu den Adressaten der in vielen Werken enthaltenen Widmungen und zu den Erstbesitzern von Handschriften und Inkunabeln. (...)

von Heidrun Wiesenmüller, in: Südwest-Info. Mitteilungsblatt des VDB-Regionalverbandes Südwest, Nr. 19 (2006) (pdf), Dezember 2006, Seite 3.

Selten hat ein ‘Bibliotheksthema’ die Öffentlichkeit so bewegt wie der Plan der baden-württembergischen Landesregierung, wertvolle Handschriften aus den Sammlungen der Badischen Landesbibliothek zugunsten des Hauses Baden zu verkaufen. Davon zeugen unzählige Artikel in der regionalen, überregionalen und internationalen Presse, Stellungnahmen aus dem In- und Ausland sowie politische Anträge bis hin zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Viele gute Gründe für den Erhalt der Sammlung am angestammten Ort wurden darin zusammengetragen, die hier nicht wiederholt werden müssen (von der zweifelhaften Rechtsgrundlage einmal ganz abgesehen). Dass ein solches Argumentieren aber überhaupt nötig geworden war – im 21. Jahrhundert, in Friedenszeiten und in einem wirtschaftlich starken deutschen Bundesland, das dem öffentlichen Schutz der „Denkmale der Kunst [und] der Geschichte“ Verfassungsrang (Art. 3c) einräumt! – war für viele eine traumatische Erfahrung.

Für die Landesregierung kam der heftige Widerstand überraschend: Offenbar hatte man nicht nur den emotionalen Wert mittelalterlicher Handschriften unterschätzt, sondern auch das Mobilisierungspotential von Wissenschaft und Kultur in Zeiten des Internets. Ein gutes Beispiel dafür ist der von Marburger Historikern initiierte offene Brief, der binnen weniger Tage von mehr als 2.500 Personen online unterzeichnet wurde.

Der Verkauf wurde abgewendet – die Besorgnis jedoch bleibt. Nicht nur ist damit zu rechnen, dass der Kultur- und Wissenschaftsbereich zumindest einen Teil der erwünschten Millionenbeträge auf anderem Wege wird erbringen müssen – sei es durch „Solidarbeiträge“, Etatkürzungen oder durch die Umwidmung von Projektmitteln der Landesstiftung. Zum anderen gab es im Lauf der Debatte durchaus auch Stimmen, die die Aufregung nicht so recht nachvollziehen konnten oder den Protest gar als elitär und professoral abtaten: „Sie sitzen in den vorderen Kirchenbänken des Kulturbetriebs, und wenn sie ihre Stimme erheben, erbeben die Feuilletons“, so mokierte sich etwa die bekannte Kolumnistin Susanne Offenbach über den Handschriftenprotest. Zwar sei „das Verfahren keine glückliche Aktion“ gewesen, dennoch müsse die Diskussion darüber, „ob alle Kunst und Kultur vor lauter missverstandener Ehrfurcht auf immer dort zu bleiben habe, wo sie heute ist, (…) dringend geführt werden“ („Sonntag aktuell“ vom 05.11.2006). Der kaum verblümte Vorwurf dahinter: Die Gedächtnisinstitutionen würden – auf Kosten des Steuerzahlers – im großen Stile Dinge sammeln, die es nicht wert sind, aufbewahrt zu werden.

Derselbe Tenor findet sich in der aktuellen Denkschrift des Landesrechnungshofes: Der Stuttgarter Staatsgalerie wird ein „maßvollen Abbau der Sammlungsbestände“ ans Herz gelegt, und bei den Landesbibliotheken soll künftig „auf die Archivierung von Buchpublikationen ohne literarischen oder historischen Wert verzichtet werden.“

Hier das „gute“ kulturelle Erbe, dort das „minderwertige“? Ein solches Kulturverständnis schien lange Zeit passé. Als Paradebeispiel wurde gerne der – bekanntlich längst zum anerkannten Forschungsthema mutierte – Groschenroman zitiert. Auch sonst hat sich die neuere Forschung oft besonders intensiv mit Themen der Alltagskultur beschäftigt.

Unabdingbar ist und bleibt es deshalb, die Zeugnisse unserer Kultur und Zivilisation auf einer breiten Basis zu sammeln. Schon bisher freilich mussten an diesem Ideal manche Abstriche gemacht werden. Angesichts stetig sinkender Etats und Personalstellen wird es künftig nicht einfacher werden – und dies, obwohl mit den Internet-Publikationen ein schwieriges und aufwändiges Sammelgebiet dazu gekommen ist.

Für die großartigen Handschriften der Badischen Landesbibliothek fanden sich zahllose Fürsprecher. Ungleich schwieriger ist es, bei Politik und Öffentlichkeit Verständnis dafür zu wecken, dass auch weniger Spektakuläres bewahrenswert ist. Die Bibliotheken, so scheint es, müssen künftig aktiver als bisher für ihre Sammeltätigkeit werben und deutlich machen: Der Erhalt des vielzitierten „kulturellen Erbes“ ist nicht zum Nulltarif zu haben!

Heidrun Wiesenmüller, Stuttgart

Badische Neueste Nachrichten, 28.12.2006 (Faksimile, via BLB)
"Ich wohne in einem Forsthaus und fahre ohne Chauffeur".
Bernhard von Baden wirbt für eine sachliche Auseinandersetzung im Kulturgüterstreit / Erhalt von Schloss Salem im Mittelpunkt.

Das Haus Baden beansprucht laut Interview weiterhin 70 Mio. € als Ausgleich, die uns grundsätzlich frei zur Verfügung stehen. Das lässt trotz des Nachsatzes "Dennoch möchten wir diese Summe nicht privat verwenden" aufhorchen. Ebenso, dass Bernhard von Baden voll Stolz sagt: "Mit Eberstein und dem Neuen Schloss in Baden-Baden haben wir gezeigt, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden."

Bernhard von Baden macht nun Druck: "Wenn es jetzt notwendig geworden ist, Details zu überprüfen, werden wir uns dafür die nötige Zeit nehmen. Natürlich führt das zu immensen weiteren Kosten. Nehmen Sie unser Dachsanierungsprojekt am Schloss, das mit acht Millionen Euro für die nächsten Jahre kalkuliert ist. Da mache ich mir natürlich schon Sorge, wie die Dinge weitergehen. Das Risiko für meine Familie und die Arbeitsplätze in Salem steigt. Deshalb müssen sich alle Beteiligten bemühen, die nötigen Klärungen zeitnah und konzentriert zu erledigen. Unter diesen Umständen dürfen die Klärungen nicht jahrelang dauern. (...)"

Die Kompilation Sigrid Krämers zu Schreibern und Besitzern mittelalterlicher Handschriften (Online-Version bei Rauner, ab 2007 als deutsche Nationallizenz) habe ich besprochen unter:

http://mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html

Update Mai 2010:

Nunmehr

http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html

[Mediaevistik] Rezension: Scriptores possessoresque codicum medii aevi

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Don Dez 28 17:14:16 CET 2006

Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi

Datenbank von Schreibern und Besitzern mittelalterlicher
Handschriften
Database of mediaeval manuscripts' scribes and owners

"Erweiterte und ergänzte Fassung der 2003 erschienenen
ersten Ausgabe der 'Scriptores codicum medii aevi'.
Hinzugefügt wurden ferner Sigrid Krämers 'Possessores
codicum medii aevi', eine Sammlung von internationalen
Besitzern mittelalterlicher Handschriften.
Nun mehr als 33.000 Namen von Schreibern und mehr als
15000 Namen von mittelalterlichen und neuzeitlichen
Besitzern und Handschriftensammlern, in über 30 Jahren
gesammelt, nicht allein aus Handschriften deutscher
Provenienz, sondern aus dem ganzen mittelalterlichen
Europa. Soweit eruierbar werden neben
Handschriftennachweisen auch biographische Daten und
Literaturangaben geboten.

Originalsammlungen, die nur als Datenbank verfügbar sind
und nicht im Druck erschienen (würde ca. 15 Bände
umfassen).

Anfang 2007 wird die Datenbank deutschlandweit als von der
DFG geförderte Nationallizenz über die Bayerische
Staatsbibliothek zur Verfügung gestellt.

Only online / Nur als Online über Lizenzen verfügbar
(only Online-licenses).
Private licenses / Privat (keine Institutionen) Euro 85
p.a. excl. VAT / ohne MwSt.
Institutional and campus licenses please contact /
Institutions-Lizenzen auf Anfrage."

So die Verlagsinformation unter
http://www.erwin-rauner.de/wissenschaft.htm#scriptores

Fuer diese Rezension wurde mir der Zugang von Herrn Rauner
freundlicherweise ermoeglicht.

Schade, dass die DFG diese Datenbank nicht fuer weltweiten
"Open Access" freigekauft hat. Wer einen deutschen Wohnsitz
hat, kann mit Freischaltung der Nationallizenz nach
Beantragung eines Zugangs die Datenbank kostenfrei
benutzen. Die anderen muessen eben sehen, ob sie die 85
Euro jaehrlich entrichten moechten oder ob sie jemand
kennen, der fuer sie recherchiert ...

Die Vorgaengerversion (nur Scriptores) habe ich im Januar
2004 besprochen:
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2004/0042.html

[ http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2004/0042.html ]

Es sind laut Vorwort rund 500 neue Schreibernamen
hinzugekommen. Meine Beanstandungen hinsichtlich des
Artikels Bollstatter wurden ignoriert, der Artikel ist
immer noch genauso fehlerhaft, wie er 2003 war.

Fuer die Besitzerdatei (keine Institutionen!) gilt nichts
anderes als fuer die Schreiberdatei: Sie ist eine
(konkurrenzlose) Kompilation, deren Angaben in jedem Fall
ueberprueft werden muessen.

Sehr haeufig sind neuere Forschungsergebnisse nicht
beruecksichtigt (beispielsweise ist der Bd. 11 des
Verfasserlexikons bei Thomas Finck nicht ausgewertet). Von
den unzaehligen Schreibfehlern einmal abgesehen, die bei
Handschriftensignaturen durchaus aergerlich sein koennen.
Nicht wenige Eintraege sind fragmentarisch (etwa der zu Job
Vener als Possessor).

Zu Jörg Ruch zitiere ich den Eintrag:

"Ruch, Georgius possessor 1438

1438
Presbiter, wohl in Tübingen. Pro tunc plebanus in Lutrien.
Possessor libri presentis anno 1438.

Handschriften

Bryn Mawr, PA, Bryn Mawr College Library, 3.
Oxford, Bodleian Library, Douce 355 (SC 21930).

Literatur

Bond-Faye, S. 434.
Madan, Oxford 4, S. 603."

Seit 2002 sind meine Ausfuehrungen zu Ruch online, die
diesen fehlerhaften Eintrag berichtigen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/ruch.htm

Zwei weitere Handschriften, die mir nachtraeglich bekannt
wurden (eine in der Rottenburger Dioezesanbibliothek, eine
in Irland), fehlen bei Kraemer.

Dass der Gmuender Dominikaner Appolt in Wirklichkeit Oppolt
hiess, habe ich bereits 1993 hervorgehoben:
http://www.bsz-bw.de/rekla/show.php?mode=source&id=28

Den Charakter als nicht hinreichend redigierte Kompilation
mag auch die Suche nach Kempten verdeutlichen. Auf den
Schulmeister Johannes Birk beziehen sich folgende
Eintraege:

"Burck, Johannes scriptor E.15.Jh.

1490/97 in der Schule in Kempten z. Zt. des Magisters
(Schulmeisters) Murck [sic!] geschrieben.

Handschriften

Stuttgart, LB, HB. XII. 5, fol. 107r (a. 1490/97)."

"Tallat (Tollat, Dalat), Johannes scriptor 15.Jh.

15.Jh.
Alemannischer Baccalaureus artium, der unter dem Rektorat
von Johannes Birk von Biberach an der St.
Hildegard-Lateinschule des Benediktinerstifts Kempten tätig
war. Magister in der Schule von Kempten (Allgäu). Unter ihm
wird geschrieben: Hs. Stauttgart [sic!]. Daneben verfaßt
er ein Kräuterbuch um 1497.

Handschriften

Stuttgart, LB, HB. XII. 5, fol. 81v, 107v (partim)."

Und schliesslich:

"Massilia, Gotfridus de

Sub castro Hylemont in Ludovici pii imperatoris
cancellaria. Scriptum Campidone (in Kempten) pro
liberaria."

Dieser karolingerzeitliche Schreiber ist, wie man seit
langem weiss, eine Erfindung von Johannes Birk, zu dem es
uebrigens einen Verfasserlexikon-Artikel von Johanek gibt!

Dass zusaetzlich Lindau P I 1 ebenfalls aus dem Umkreis von
Birk stammt, ist nicht nur in meiner Dissertation von 1987,
neuerdings online
http://mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000013.html
[ http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000013.html ]
, sondern auch im Verfasserlexikon ²9, 472 nachzulesen.

Misslich ist natuerlich, dass bei Kraemer Hinweise auf den
Besitz gedruckter Buecher fehlen. Fuer die Inkunabeln
existiert die private Zusammenstellung von Paul Needham
("IPI").

Eine brauchbare Vernetzung zwischen
Handschriftensignaturen, Schreibern und Besitzern gibt es
in der Datenbank nicht. Bei dem Besitzer Johannes Andree
(15. Jh.) auf einen gleichnamigen Schreiber des 14.
Jahrhunderts zu verweisen, ist wenig hilfreich.

Verweise sind nicht als Links markiert, man muss eine neue
Suche starten, wobei die Handhabung der Datenbank durchaus
gewoehnungsbeduerftig ist. Ein kommerzielles Produkt sollte
mehr Komfort bieten, z.B. eine Volltextsuche ueber alle
Felder.

Bei aller Klage ueber die Unzulaenglichkeiten, die vielen
Luecken und Fehler, bietet die Datenbank doch sonst nicht
erhaeltliche wichtige Aufschluesse. Wenn man etwa nach
"Arzt" in den Biographien sucht, wird deutlich, welche
Rolle Aerzte in der Buchkultur des Mittelalters und der
Neuzeit gespielt haben.

Gleichwohl: Eine frei zugaengliche, nach dem Wiki-Prinzip
ergaenzbare prosopographische Datenbank mittelalterlicher
Schreiber und Buchbesitzer ist ein Desiderat. Bis dahin
muss man fuer die Kraemersche "Kruecke" dankbar sein.

Klaus Graf

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/696 13.12.2006

Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses

zu dem Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD
und der Fraktion der SPD - Drucksache 14/577

Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“


Der Ständige Ausschuss vertritt die Rechtsauffassung, dass der Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577 – aus den aus dem Sitzungsbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.

12. 12. 2006
Der Vorsitzende und Berichterstatter:
Winfried Mack

[S. 1-20]
Bericht

Der Ständige Ausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/577 in seiner 6. Sitzung am 12. Dezember 2006. Zu diesem Antrag lag eine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung (Anlage 1) vor.

Es wurde wörtlich Folgendes ausgeführt:

"Ein Abgeordneter der CDU: Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ausschließlich um eine gutachtliche Stellungnahme des Ständigen Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit des von der SPD beantragten Untersuchungsausschusses. Wir haben schon in der Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck gebracht, ob der Untersuchungsausschuss zulässig ist. Wir sehen uns in unserer Meinung jetzt bestärkt, nachdem wir auch noch ein Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers in Auftrag gegeben haben. (...) "

[Der Sitzungsverlauf ist als Wortprotokoll wiedergegeben, die Redebeiträge unter Nennung der jew. Fraktion, aber ohne Namensnennung. Der Antrag wurde mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen.]

[S. 21-28]
Anlage 1

Landtag von Baden-Württemberg
- Verwaltung -

Gutachtliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion - ...

[des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung, vom 8.12.2006, Verfasser: Dr. Hempfer]

A. Auftrag. - B. Gutachtliche Stellungnahme. I. Zum Antrag auf Drucksache 14/577 - II. Rechtliche Äußerung. 1. Vorbemerkung - 2. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (a) Schutz der regierungsinternen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung - (b) der Grundsatz der Ex-post-Kontrolle. - 3. Abschließende Bemerkung. - 4. Weitere Verfahrenshinweise

[S. 29 - 40]
Anlage 2

Zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses "..."
[Gutachten vom 11.12.2006, von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Heidelberg]

I. Die Fragestellung. - II. Untersuchungsauftrag nach Verantwortungsreife und Untersuchungsinteresse. 1. Untersuchung im Rahmen der Funktionentrennung. - 2. Der Untersuchungsgegenstand. a) Die "Übereinkunft" - b) Die gutachtliche Klärung der Eigentumsverhältnisse. - c) Die Finanzierung. - 3. Untersuchungsauftrag mit begrenzten Befugnissen? - III. Untersuchungsausschuss und Effizienz öffentlicher Kritik

Standards aren't laws, but complying to many laws requires to know them nevertheless. Therefore, and for the sake of technical innovation it's absolutely necessary that standards are easily accessible, and free (as in beer).

When I read that ASTM (an American association that develops all kinds of standards) now offers practically all of their publications in a "digital library", I thought that once again the U.S. were far ahead to old Europe where these standards are very expensive. One example: In Germany, DIN standards are issued by a publisher which probably makes considerable money from its monopoly position.

However, a closer look at ASTM's "Digital Library" reveals that this is at best a digital bookstore, and not at all a library. The same old story, but now you can download expensive documents as a PDF.

Antrag Fraktion SPD 20.12.2006 Drs 14/744

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,

I. zu berichten,

1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;

2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;

3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.

II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.

Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion

Begründung:

Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.

Lunig, Johann Christian, 1662-1740.
Bibliotheca curiosa deductionum, worinn eine zuverlassige Nachricht vieler merckwurdiger Schrifften vorhanden ...
Leipzig : Friedrich Lanckischens Erben, 1717

Digitalisiert von der UB Waseda
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0104/

Siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc unter Japan

Die Marktschreierei der gelehrten geißelte:
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0126/

PRESSEMITTEILUNG NR.352/2006 22.12.2006

Jürgen Walter: Graf Douglas verfolgt wirtschaftliche Interessen

Die Grünen im Landtag fordern in einem Antrag die Landesregierung auf, einen neuen Vertreter der Landesregierung für den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung zu benennen. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Der derzeitige Vertreter der Landesregierung, Graf Douglas ist mehr mit dem Geldbeutel des Hauses Baden verbandelt als mit den Interessen des Landes Baden-Württemberg. In der aktuellen Situation, in der die Zähringer-Stiftung eine zentrale Rolle bei der Frage spielt, ob überhaupt badische Kulturgüter in nennenswerter Größe durch das Haus Baden verkauft werden können, braucht das Land einen wahren Vertreter seiner Interessen."

Walter kritisierte Minister Frankenberg, dass er 2002 Graf Douglas in dieses Amt berufen habe. Der Grünen-Abgeordnete wies darauf hin, dass Graf Douglas bereits 1995 als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden bei einer Auktion versteigert habe. Walter: „Die Landesregierung hat den Verdacht, dass bereits 1995 Gegenstände verkauft wurden, die Teil des unverkäuflichen Stiftungsguts der Zähringer-Stiftung waren, bis heute nicht widerlegt. Es ist daher sehr verwunderlich, dass Minister Frankenberg gerade den Grafen mit der Wahrung der Interessen des Landes beauftragt hat.“ Nach wie vor nicht widersprochen habe die Landesregierung zudem der Vermutung, so Walter, dass in der anfangs als Vergleichssumme genannten Summe von 70 Mio. € für die Versteigerung badischer Kulturgüter 10 Mio. € für den Auktionator Graf Douglas reserviert waren.

Die Grünen wiesen weiter darauf hin, dass nach jüngsten Presseberichten das Kunstministerium ebenfalls zu der Einschätzung gekommen sei, dass Graf Douglas vor allem wirtschaftliche Interessen verfolge und ihm daher den Zutritt zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der Übergabe von 20 Tausend Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter verweigert habe.

Jürgen Walter: „Wir brauchen endlich Klarheit: Klarheit über die Rolle, die Graf Douglas in der Vergangenheit und aktuell im Stiftungsrat gespielt hat und spielt sowie Klarheit, wer zukünftig die Interessen des Landes in der Zähringer-Stiftung wirklich vertritt.

Antrag Fraktion GRÜNE 19.12.2006 Drs 0743

Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Stiftungsrat der Zähringer-Stiftung

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen

I. zu berichten,

1. wie die Landesregierung die Rolle und die Aufgaben des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung beschreibt und welche Aufgaben der Vertreter der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung bisher wahrgenommen hat,
2. ob Presseberichte zutreffen, dass der Minister für Wissenschaft und Kunst im Rahmen der übergabe von 20000 Protestunterschriften gegen den Verkauf badischer Kulturgüter gegenüber der Karlsruher Regierungspräsidentin a.D. Gerlinde Hämmerle die Zutrittsverweigerung für Herrn Dr. Graf Douglas zum Ministerium für Wissenschaft und Kunst damit begründete, dieser verfolge in der Zähringer-Stiftung "vor allem wirtschaftliche Interessen" und wenn ja, wessen wirtschaftliche Interessen mit dieser Aussage gemeint waren,
3. was die Gründe dafür waren, im Jahr 2002 den Kunstauktionator Dr. Christoph Graf Douglas als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat der Zähringer- Stiftung zu berufen und ob Herrn Minister Frankenberg dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Hause Baden damals bekannt waren,
4. ob die Landesregierung schon im Jahre 2002 die Einschätzung hatte, Graf Douglas würde vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgen und falls ja, weshalb wurde der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung trotzdem zugestimmt bzw. falls nein, seit wann die Landesregierung diese Erkenntnis gewonnen hat;

II. eine Neubenennung des Vertreters der Landesregierung im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vorzunehmen und dabei sicherzustellen, dass eine Person berufen wird, die souverän die Interessen die Landes im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung vertreten kann ohne den Anschein zu erwecken, eigene private und wirtschaftliche Interessen mit der Tätigkeit als Verwaltungsrat zu verquicken.

Stuttgart, 19.12.06

Kretschmann, Walter und Fraktion

Begründung:

Seit Jahrzehnten streitet die Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung darüber, welche Kunstgegenstände aus dem Nachlass von Friedrich II. als Stiftungsgut im Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen und welche dem Land Baden-Württemberg gehören. Mehrere Versuche, diese Streitigkeiten vergleichsweise zu klären, sind bislang gescheitert.

Die Landesregierung braucht vor diesem Hintergrund ungeklärter Rechtsansprüche zwischen der Stiftung und dem Land einen unabhängigen, kompetenten und loyalen Vertreter im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung. Dies war auch Sinn und Zweck der Bestimmung über die personelle Besetzung des Verwaltungsrates bei der Errichtung der Satzung der Zähringer-Stiftung.

Daher ist es unverständlich und unverantwortlich, dass die Landesregierung sich in der Zähringer-Stiftung von einer Person vertreten lässt, die als Kunsthändler und Auktionator tätig ist und mit dem Haus Baden verwandt ist. Das berufliche Interesse von Dr. Graf Douglas, mit Kunst zu handeln, steht diametral dem Interesse des Landes entgegen, die Unverkäuflichkeit der einzelnen Stücke zu erhalten und die Kunstwerke als Ganzes der öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Bei der Auktion über Kunstgegenstände aus dem Neuen Schloss in Baden-Baden im Jahr 1995, bei der Dr. Christoph Graf Douglas als Verantwortlicher für die Deutschland-Sparte des Auktionshauses Sotheby's tätig war, wurden möglicherweise Gegenstände verkauft, die als unverkäufliches Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung oder als Eigentum des Landes Baden-Württemberg zu qualifizieren sind; die Landesregierung konnte diesen Verdacht bis heute nicht widerlegen.

Eine Neubenennung der Person, die im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung als Vertreterin oder Vertreter der Landesregierung fungiert, ist daher umgehend und dringlich vorzunehmen.

http://noesis.evansville.edu/

Noesis 4.0 durchsucht mit Hilfe des Google-Index frei zugängliche englischsprachige Philosophie-Seiten und wurde von dem Philosophen und Open Access-Aktivisten Peter Suber enthusiastisch angepriesen: "Searching OA philosophy"
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_12_24_fosblogarchive.html#116714546914437369

Die zugrundeliegende Technologie ist Google Co-op (oder: Custom Search), über die wir hier bereits kritisch berichtet haben:

http://archiv.twoday.net/stories/2868046/

Auf die entsprechenden Nachweise wird Bezug genommen.

Erste Tests ergaben, dass das Noesis-Experiment durchaus brauchbare Ergebnisse liefert.

Wer nicht über entsprechende Programmierkenntnisse verfügt, kann allerdings große Trefferlisten nur schwer überprüfen. Ein Versuch, die Trefferliste von Quine in der eigenen Suchmaschine der Stanford Encyclopedy und bei Noesis bzw. Google zu überprüfen scheiterte, da ich zu faul war, weit über 100 Treffer genau zu vergleichen. Man kann bei Noesis nur gruppenweise filtern und muss dann die beiden anderen Nachschlagewerke (Label: Reference Works) "von Hand" wegstreichen.

Bei kleinen Treffermengen (Suchanfragen: "john of salisbury", "cathedral school", quine davidson, economics) erwies sich Noesis als exaktes Suchwerkzeug, was aber auch nicht verwundert.

Denn wenn es nach wie vor zutrifft, dass Google nur eine bestimmte Anzahl der Treffer in seinem Suchindex berücksichtigt und anschließend erst die Schnittmenge mit den einzelnen zu durchsuchenden Domains bestimmt, dann ist angesichts des hohen Rankings der Stanford-Enzyklopädie bei Google nicht damit zu rechnen, dass Treffer unter den Tisch fallen.

Man muss sich also etwas anderes einfallen lassen, wenn man die von konzedierten bedeutenden Auslassungen nachweisen will.

Nehmen wir das wenig bedeutende Journal Quodlibet.net, das 2005 seine bislang letzte Ausgabe erlebte. Mit Googles Site-Suche findet man 2 Artikel in dieser Zeitschrift, die Quine erwähnen. Nimmt man nun den Ausdruck borrowing dazu, stellt man sofort fest, dass Noesis bei der Kombination von quine borrowing und der Eingrenzung auf Online Journals den Beitrag
http://www.quodlibet.net/ozumba-africa.shtml
NICHT hat.

Auch bei der Noesis-Suche quine borrowing community ohne Journal-Eingrenzung wird der Artikel nicht gefunden.

An seinem zu geringen Ranking kann das aber nicht liegen, denn er erscheint bei der Suche nach quine borrowing bei Google bereits an Position 12:
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=quine+borrowing&btnG=Suche&meta=

Die Phrasensuche "African Traditional Metaphysics" bei Noesis ergibt, dass nur die Seite mit dem Inhaltsverzeichnis, aber nicht der Artikel selbst gefunden wird.

Bei hyle.org war ein entsprechender Vergleich fehlerfrei
http://www.google.de/search?hl=de&q=site%3Ahyle.org+mappae+clavicula&btnG=Google-Suche&meta=

Bei
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=site%3Ahyle.org+%22medieval+alchemy%22&btnG=Suche&meta=
vermisst man aber bei Noesis die "Collected Bibliography".

Das alles ist nicht Noesis anzulasten, sondern Google.

Was wirklich ärgerlich ist (und daher schreibe ich diesen Beitrag auf deutsch) ist die implizite Annahme, dass akademische Philosophie im Sinne von Noesis englischsprachig ist. Es werden ausschließlich englischsprachige Quellen berücksichtigt, ohne dass die Einschränkung irgendwo expliziert würde.

Im DOAJ werden 55 philosophische Journals aufgeführt:
http://www.doaj.org/doaj?func=subject&cpid=15

Davon sind noch nicht einmal alle englischsprachigen in Noesis vertreten.

Dass es mit dem "Sammelpunkt" ein eigenes philosophisches Eprint-Archiv gibt, das auch im OAIster vertreten ist, die hochnäsigen anglozentischen Herren und Damen in Evansville ignorieren das wie auch alle andere Philosophie in anderen Sprachen als der Englischen.

Der Sammelpunkt enthält übrigens nicht nur meinen Versuch über Carlo Ginzburg
http://sammelpunkt.philo.at:8080/archive/00000340/
sondern auch zahlreiche englischsprachige Texte!

Nur weil der Begriff "Open Access" englischsprachig ist, heisst das noch lange nicht, dass englischsprachige OA-Vertreter denken dürfen, relevante OA-Forschung habe in englischer Sprache stattzufinden!

 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma