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Heft 4/2006 (19.12.2006)
Heft 4/2006 - Badisches Erbe und Badisches Kulturgut
Mit Vorträgen der Jubiläumsveranstaltungen zu "200 Jahre Großherzogtum Baden" und den Beiträgen:

Heinrich Hauß:
Der Handschriftenstreit - eine unsägliche Geschichte / Versuch einer Chronologie der Ereignisse / 21.9. - 2.11.2006 (Seiten 149 - 168)

Wolfgang Jäger:
Das badische Erbe in Baden-Württemberg
Eine im ganzen eher oberflächliche Presseschau mit vielen Bildern der Karlsruher Handschriften. Nähere Informationen in den Presseberichten der BLB, 28.12.

by Joseph J. Esposito, espositoj gmail.com, Liblicense-l, 24 Dec 2006 22:05 EST
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0612/msg00101.html

Ongoing discussions about various mass digitization projects, driven primarily by the Google Libraries program but including the respective activities of Microsoft, the Open Content Alliance, and others, prompts these comments about what should be taken into account as these programs proceed. My concern is a practical one: Some projects are incomplete in their design, which will likely result in their having to be redone in the near future, an expense that the world of scholarly communications can ill afford. There are at least four essential characteristics of any such project, and there may very well be more.

As many have noted, the first requirement of such a project is that it adopt an archival approach. Some scanning is now being done with little regard for preserving the entire informational context of the original. Scanning first editions of Dickens gives us nothing if the scans do not precisely copy first editions of Dickens; the corollary to this is that clearly articulated policies about archiving must be part of any mass digitization project. Some commercial projects have little regard for this, as archival quality simply is not part of the business plan; only members of the library community are in a position to assert the importance of this. An archival certification board is evolving as a scholarly desideratum.

Archives of digital facsimiles are important, but we also need readers' editions, the second requirement of mass digitization projects. This goes beyond scanning and involves the editorial process that is usually associated with the publishing industry. The point is not simply to preserve the cultural legacy but to make it more available to scholars, students, and interested laypeople. The high school student who first encounters Dickens's "Great Expectations" should not also be asked to fight with Victorian typography, not to mention orthography. In the absence of readers' editions, broad public support for mass digitization projects will be difficult to come by.

As devotees of "Web 2.0" insist with increasing frequency, all documents are in some sense community documents. Thus scanned and edited material must be placed into a technical environment that enables ongoing annotation and commentary. The supplemental commentary may in time be of greater importance than the initial or "founding" document itself, and some comments may themselves become seminal. I become uneasy, however, when the third requirement of community engagement is not paired with the first of archival fidelity. What do we gain when "The Declaration of Independence" is mounted on a Web site as a wiki? Sitting beneath the fascinating activities of an intellectually engaged community must be the curated archival foundation.

The fourth requirement is that mass digitization projects should yield file structures and tools that allow for machine process to work with the content. Whether this is called "pattern recognition" or "data mining" or something else is not important. What is important is to recognize that the world of research increasingly will be populated by robots, a term that no longer can or should carry a negative connotation. Some people call this "Web 3.0", but I prefer to think of it as "the post-human Internet," which may not even be a World Wide Web application.

To my knowledge, none of the current mass digitization projects fully incorporate all four of these requirements.

Note that I am not including any mention of copyright here, which is the topic that gets the most attention when mass digitization is contemplated. All four of these requirements hold for public domain documents. Copyright is a red herring.

Joe Esposito


Joseph Esposito, a regular contributor to liblicense-l, is a former president and CEO of Encyclopaedia Britannica (he was the one who rolled out the Internet version). Since then he has served as CEO of Tribal voice the McAfee Internet community and and communications company that started PowWow, one of the first internet based instant message and chat programs, and now is president of Portable CEO, an independent consultancy focusing on digital media.

In 2003 he published a speculative essay about the future of electronic texts, "The processed book" (First Monday, volume 8, number 3 (March 2003), with an update of Oct 2005, URL: http://firstmonday.org/issues/issue8_3/esposito/ ).

The "processed book" is about content, not technology, and contrasts with the "primal book"; the latter is the book we all know and revere: written by a single author and viewed as the embodiment of the thought of a single individual. The processed book, on the other hand, is what happens to the book when it is put into a computerized, networked environment. To process a book is more than simply building links to it; it also includes a modification of the act of creation, which tends to encourage the absorption of the book into a network of applications, including but not restricted to commentary. Such a book typically has at least five aspects: as self-referencing text; as portal; as platform; as machine component; and, as network node. An interesting aspect of such processing is that the author's relationship to his or her work may be undermined or compromised; indeed, it is possible that author attribution in the networked world may go the way of copyright. The processed book, in other words, is the response to romantic notions of authorship and books. It is not a matter of choice (as one can still write an imitation, for example, of a Victorian novel today) but an inevitable outcome of inherent characteristics of digital media.

Another provocative essay of his that is well worth reading is entitled
The devil you don’t know: The unexpected future of Open Access publishing
by Joseph J. Esposito, First Monday, volume 9, number 8 (August 2004),
URL: http://firstmonday.org/issues/issue9_8/esposito/

Per Mausklick zum Klassiker
Wer Zitate sucht oder Gedichtzeilen, der wird im Internet fündig. Und
das auch noch umsonst. Nur stecken viele dieser Texte voller
ärgerlicher Fehler.

Von Tilman Spreckelsen

Martina ist eine Frau für Spezialisten. Für Hugo von Langenstein etwa,
der das Leben der Märtyrerin aus dem dritten Jahrhundert gut tausend
Jahre später in einer üppigen mittelhochdeutschen Reimlegende
darstellte. Oder für Adelbert von Keller, den Präsidenten des
"Litterarischen Vereins in Stuttgart", der diese knapp 33 000 Verse im
Jahr 1856 erstmals edierte. Auch für Arno Schmidt, dessen Alterswerk
"Abend mit Goldrand" eine moderne Heldin namens Martina schildert, die
gern aus der alten Dichtung zitiert. Es gibt überhaupt nur noch ein
paar Mediävisten, die das Werk überhaupt kennen. Und natürlich Klaus Graf.

Der Historiker, der in Aachen als Geschäftsführer des Hochschularchivs
arbeitet, hat sich in den letzten Monaten liebevoll um Martina
gekümmert. Als Mitarbeiter der deutschen Sektion des 2003 gegründeten
Wikipedia-Ablegers Wikisource hat er dafür gesorgt, daß der
umfangreiche Text seit vergangener Woche komplett im Internet steht,
von der ersten Zeile "Diz ist sancte Martinun Buoch" bis zur
Selbstauskunft des Autors "Der dis buoch geschriben hat / Der heizit
von sant Gallen Cvonrat" am Schluß des eigentlichen Textes und dem
wissenschaftlichen Apparat Adelbert von Kellers.

Wikisource ist eine von vielen Organisationen, die sich dem Ziel
verschrieben haben, literarische, historische, theologische oder
wissenschaftliche Quellentexte digitalisiert zur Verfügung zu stellen.
Die Bandbreite reicht dabei von umstrittenen Projekten wie "Google
Search", wo bis zum Jahr 2015 insgesamt 15 Millionen Bücher online
zugänglich gemacht werden sollen, über ein Konkurrenzunternehmen des
deutschsprachigen Buchhandels, das der Börsenverein vor einem Jahr
gestartet hat, bis hin zu ähnlich gelagerten Plänen der europäischen
Nationalbibliotheken
.

Auch wenn mein Anteil an der "Martina" wesentlich bescheidener war als hier beschrieben, so ist der Artikel doch eine gute Werbung für die deutschsprachige Quellensammlung Wikisource.

Martina:
http://de.wikisource.org/wiki/Martina

Der Artikel geht auch auf die aufwendige Erstellung der E-Texte durch die Firma Directmedia, die in Rumänien Texte abtippen lässt, ein. Zur Sprache kommt auch das Projekt einer kommentierten, digitalen Gesamtausgabe der Werke
des deutschen Schriftstellers Karl Gutzkow (1811 bis 1878):

http://www.sml.ex.ac.uk/german/gutzkow/Gutzneu/gesamtausgabe/index.htm

Das ambitionierte Projekt zielt, ähnlich wie Wikipedia, auf eine
gemeinschaftliche "edition in progress", allerdings hören die
Wissenschaftler den Vergleich offenbar nicht gern. "Das Konzept der
benutzeroffenen Struktur läßt sich auf eine wissenschaftliche Ausgabe
nicht wirklich übertragen", meint Gert Vonhoff, einer der Initiatoren
der Gutzkow-Ausgabe. Es gehe vielmehr darum, "nicht bestehende, sehr
spezifische Inhalte zu erforschen und dann in wissenschaftlicher
Umgebung verfügbar zu machen. Das ist etwas anderes, als mal einige
Seiten Korrektur zu lesen oder an der Wikipedia mitzuschreiben."


Diese arrogante Abwertung anderer Projekte muss ja wohl nicht sein.

Zuletzt kommt Spreckelsen nochmals auf Wikisource zurück:

"Gutenberg.de" ist dann auch genau das, was die deutsche Wikisource
nicht sein will. Den zehn bis zwanzig ehrenamtlichen Mitarbeitern geht
es darum, das jeweils Beste aus den verschiedenen Modellen in das
eigene System zu integrieren. Dazu gehören sorgfältig erarbeitete
Texte, die allen Interessierten kostenlos offenstehen;
basisdemokratische Entscheidungen ohne die Aufweichung der einmal
beschlossenen Editionsrichtlinien; Transparenz bei der Erarbeitung der
Druckfassungen, die dennoch einmal als abgeschlossen gelten - und das
bei einer bislang höchst bescheidenen Zahl von Mitarbeitern.
Allerdings gibt es auch unter denen mitunter heftigen Streit über
einzelne Texte, besonders wenn es um das Löschen von solchen geht,
deren Herkunft nicht überprüft werden kann und somit auch nicht die
Frage, ob es sich um eine korrekte Fassung handelt.

Denn das ist der Punkt, an dem sich die Zukunft der einzelnen Projekte
entscheidet: Texte, denen man nicht vertrauen kann, werfen kein gutes
Licht auf die Plattform, auf der sie stehen. Und so ist "Wikisource"
gut beraten, Dateien zu entfernen, die keiner der wenigen Mitarbeiter
Korrektur lesen kann oder mag. Einen Experten für Mittelhochdeutsch
weiß das Projekt übrigens nicht in seinen Reihen, sagt Graf. Daß es
dennoch zu einer Edition wie der "Martina" kommen konnte, ist um so
erstaunlicher. Ein gutes Omen für künftige Projekte, wenn es nach der
Bauernregel zum 30. Januar geht: "Bringt Martina Sonnenschein, kommt
viel Korn und Wein".


Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 24.12.2006, Nr. 51 / Seite 62 (im WWW kostenpflichtig gegen 1,50 Euro abrufbar)

(Einschlägiges aus der Literatur zum Thema)

Kulturgutschutz und Kirche, Bibel und Kirchenrecht : Symposion und Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza / Andreas Weiß; Stefan Ihli (Hrsg.). Frankfurt am Main ; ...: Lang, 2004. 162 S., zahlr. Abb. ISBN 978-3-631-52784-9 br. (Adnotationes In Ius Canonicum; 31) => KVK

Der Band dokumentiert das wissenschaftliche Symposion Der Schutz der Kulturgüter - eine Aufgabe für Staat und Kirche, das zur Feier des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza am 17. Oktober 2003 im Theologicum der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen stattfand, sowie den anschließenden Festakt anlässlich der Übergabe der Festschrift Flexibilitas Iuris Canonici.

Aus dem Inhalt: Andreas Weiß: Einführung in das Symposion [und jeweils Einführungen zu den folgenden Vorträgen] - Lorenz Wolf: Die Kirche als älteste Denkmalschützerin - Felix Hammer: Kulturgutschutz und religiöse Freiheit in den Verfassungen Europas - Wolfgang Urban: Die Predigt der Bilder als Kulturgut. Vom romanischen Kapitell zur «Stuttgarter Kreuzigung» von Joseph Beuys - Andreas Weiß: Staatlicher Denkmalschutz und Kirchenautonomie. Zum Konfliktpotential zwischen denkmalpflegerischen und gottesdienstlichen Interessen bei Sakralbauten - Andreas Weiß: «Kirchenrecht gestern und heute». Laudatio zum 60. Geburtstag von Richard Puza - Stefan Ihli: «Flexibilitas Iuris Canonici». Ein Blick in die Festgabe für Prof. Dr. Richard Puza - Jean Werckmeister: Festvortrag: Die Bibel als normative Quelle des Kirchenrechts.

Kirche und Denkmalschutz : die päpstliche Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870 / Lorenz Wolf. - Münster: Lit, 2003. 260 S. ISBN: 3-8258-6313-1
(Kirchenrechtliche Bibliothek ; 7). Zugl.: Rom, Lateranuniv., Diss., 1997 => KVK

Kulturgüterschutz im Kirchenstaat bis zum Ende des 18. Jahrhunderts / von Peter Johannes Weber.
In: Liber discipulorum et amicorum : Festschrift für Prof. Dr. Kurt Siehr zum 65. Geburtstag / hrsg. von Peter Johannes Weber ... S. [265] - 302. Zürich : Schulthess, 2001. VI, 321 S. : Ill.. ISBN 3-7255-4207-4 => KVK

3. Denkmalpflege-Forum der Konrad-Adenauer-Stiftung 2006
Die Vertreibung aus dem Tempel: Über die Umwidmung der Kirchenbauten. Berlin, 28. – 30. August 2006. Online-Dokumentation
http://www.kas.de/publikationen/2006/9067_dokument.html

Grundsätze für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Bernd Mathias Kremer, In: Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland. - 130. 2003 (2006), Bd. 130 (2006), S. 358 - 368

ders., Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Kremer, Bernd Mathias. - In: Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. - 2, Bd. 2 (1994), S. [77] - 103, => KVK

Inventarisation von Denkmälern und Kunstgütern als kirchliche Aufgabe : Dokumentation einer Fachtagung vom 27. bis 28. Februar 1991 in Bensberg.
Bonn : Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1991. (Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 88), => KVK

Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive : Schreiben vom 2. Februar 1997 / Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Anhang : Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers. Bonn, 1998. - 105 S.
(Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 142), => KVK

Staat, Kirche, Kunst : Rechtsfragen kirchlicher Kulturdenkmäler / von Martin Heckel. Tübingen : Mohr, 1968. XX, 277 S. ; 24 cm. (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen ; 22), => KVK

österreichisches Archiv für recht & religion, Heft 52(1), 2005, Rezensionen. Schwerpunkt Denkmalschutzrecht, => ZDB

Die Literatur über Kirche und Denkmalschutz im allgemeinen und speziellen ist natürlich uferlos, vgl. etwa => KVK Kirche? Denkmal?

Codice dei beni culturali di interesse religioso / a cura di M. Renna ... Centro Studi Sugli Enti Ecclesiastici e Sugli Altri Enti Senza Fini di Lucro . Milano: A. Giuffrè, 2003. VIII, 937 S. ; 22 cm + 1 CD-ROM. ISBN: 88-14-10424-7 (Fonti di diritto ecclesiastico e canonico), => KVK

Rezension: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/3/marzuoli.htm

Einführung zu Teil 1: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/2/renna.htm

Chiesa e arte : documenti della Chiesa, testi canonici e commenti / a cura di Giacomo Grasso. Cinisello Balsamo (Milano) : Ed. San Paolo, 2001. 509 S. + 1 CD-ROM. ISBN 88-215-4236-X. (Dimensioni dello spirito), => KVK

Enchiridion dei beni culturali della Chiesa : documenti ufficiali della Pontificia Commissione per i Beni Culturali della Chiesa. Bologna : EDB, 2002. - 682, 43 S. (Strumenti), => KVK

La disciplina dei beni culturali di interesse religioso / Valentina Maria Sessa ; presentazioni di Mario Serio, Giorgio Pastori. Milano : Electa, [2005]. 239 p. : ill. ; 24 cm. - ISBN 88-370-3625-6

Rezension: http://www.patrimoniosos.it/rsol.php?op=getarticle&id=18356


Überhaupt das Portal und Forum für Kulturgutschutz in Italien:
Patriomonio SOS: in difesa dei beni culturali e ambientali,
http://www.patriomoniosos.it

In der Gemeinde Oristano, auf Sardinien, wurde vom 19.-23.Juni 2006 ein Fortbildungskurs für Archivare zum gleichen Thema angeboten, vgl. http://www.bibliotechesarde.it/j/v/110?s=23886&v=2&c=1444&t=1

Regards sur le patrimoine religieux : de la sauvegarde à la présentation ; [actes du colloque tenu à Bourg-en-Bresse et Belley du 30 septembre au 2 octobre 1999] / sous la dir. de Catherine Penez. [Cet ouvrage a été réalisé par l'Association des Conservateurs des Antiquités et Objets d'Art de France]. - Arles: Actes Sud, 2000.
193 S. : zahlr. Ill. - ISBN 2-7427-3134-2, => KVK

http://medien-kunst-industrie.bawue.verdi.de/-/qx9

Die Kritik von Marcus Hammerschmitt ist zurückzuweisen.

"Bis zum Alarm aus dem VS-Vorstand wusste ich ehrlich gesagt nicht einmal, dass die Handschriften in Karlsruhe lagern, und meinetwegen können sie sich auch in Paris, Madrid, oder Dresden befinden – diese Orte nenne ich, weil dort drei der vier Maya-Handschriften lagern, die dem Furor der katholischen Kirche entgangen sind. Es wäre ja dumm, die Handschriften unsachgemäß zu handhaben, denn sie sind mit Hingabe hergestellt worden. Das Schöne soll man nicht vermindern in der Welt. Aber wo diese Bücher vor meinen Augen verborgen werden und vor dem Licht, das sie zerstören würde, ist mir egal. Wenn Burkina Faso die Möglichkeiten hätte, sie als Austausch für all die afrikanische Kunst in deutschen Museen zu beherbergen, wäre ich dafür. Möglicher-weise würde das der Völkerverständigung dienen, man weiß es nicht."

Das ist genau das gleiche Banausentum, das der Landesregierung mit Fug und Recht vorzuwerfen war. Ich habe zwar nicht die mindeste Ahnung von diesen Dingen, rotze meine Meinung aber trotzdem raus. Und mehr als Rotz bleibt bei nüchterner Betrachtung von dem Beitrag nicht übrig.

Sich nur nicht auf die Argumentation von Fachleuten einlassen, die in der Presse und auch hier zur Genüge nachlesbar waren!

1. Die Handschriften waren und sind in der Landesbibliothek nicht prinzipiell vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen.

Es besteht sehr wohl ein Nutzungsanspruch auch für nicht-wissenschaftliche Nutzung und viele Handschriften wurden auch auf Ausstellungen gezeigt.

2. Die Handschriften gehören nach Karlsruhe, weil sie dort ihren natürlichen Platz seit mindestens etwa 200 Jahren haben.

Es stand nicht zur Debatte, einzelne Handschriften als Dauerleihgabe womöglich an ausgezeichnet betreute Institutionen abzugeben, in denen sie ihrer Provenienz entsprechend womöglich besser aufgehoben sind.

Es stand zur Debatte, sie einem gierigen Adelshaus zu überantworten, damit der schmierige Graf Douglas sie in den Kunsthandel geben kann.

Dies barg folgende immensen Risiken:

a) die Handschriften werden ihrer historischen Herkunftsregion entfremdet, auch wenn sie öffentlich zugänglich bleiben. In Burkina Faso arbeitet mutmaßlich niemand über mittelalterliche Handschriften der Oberrheinregion und auch Digitalisate wären kein Ersatz für den Verlust für die in dieser Region ansässige wissenschaftliche Klientel. Das gilt auch für einen Ankauf durch Getty in Malibu oder Harvard, abgesehen davon, dass Getty auch Handschriften weiterverkauft (so die Handschriften der Sammlung Ludwig)

b) die Handschriften verschwinden in privaten Tresoren und sind der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.

c) Illuminierte Handschriften werden von gewissenlosen Händlern auseinandergenommen und zur Profitmaximierung die einzelnen Blätter verhökert. Das wäre der Größte Anzunehmende Unfall (abgesehen von Totalverlusten aufgrund von Katastrophen, die - trotz Weimar - in privater Hand um einiges wahrscheinlicher sind als in Karlsruhe).

3. Ich bedauere selbst, dass es weder Landtagsabgeordneten noch der breiten Öffentlichkeit noch Fachleuten beizubiegen ist, dass der Schutz solcher Sammlungen wie der Karlsruher Handschriftensammlung nicht über das nationale Abwanderungsschutzgesetz sondern nach dem Denkmalschutzgesetz zu erfolgen hat.

Das nationale Gesetz verhindert weder die Vernichtung noch den Einzelverkauf von Handschriften im Inland noch die Zerstörung illuminierter Handschriften.

Die nationale Karte war deshalb auszuspielen, weil die Zuständigkeit des Denkmalschutzes auch für private bewegliche Kulturgüter einfach nicht vermittelbar ist. De facto wirkt die Eintragung in die nationale Liste wie ein Ersatz-Denkmalschutz: der Anreiz, das Stück im Kunsthandel zu verhökern, sinkt enorm, da internationale Bieter ausscheiden.

Vernünftige Lösungen für das Kulturgut - jenseits politischer Eitertänze wie beim eidgenössischen Kulturgüterstreit St. Gallen vs. Basel - bedürfen keiner chauvinistischen Berufung auf nationale Interessen. Wohl aber ist eine gesamtstaatliche Verantwortung gefragt, wenn eine Landesregierung kulturell durchdreht.

"Die Nation ist nun einmal nicht das Ding einer Gewerkschaft. Sondern das Wohl der Arbeiterklasse."

Dank der SPD-Argumentation "Fürstennippes" wurde das nicht geschützte Kulturdenkmal (das aber trotzdem eins war) der badischen Kunstkammer 1995 als Ganzheit vernichtet.

Dass ein Schriftstellerverband in einer Gewerkschaft sich mit Fug und Recht dafür zuständig erklären kann, wenn die Public Domain beschädigt wird - kein Wort davon von Hammerschmitt.

Natürlich sind die Handschriften Public Domain, auch wenn Herr Ehrle und Frau Obhof das nicht ganz so formulieren würden, weil sie gerne Macht- und Kontrollansprüche ausüben würden, die mit dem Status als Public Domain konfligieren.

Und eine Public Domain ist die beste Grundlage für ein reiches kreatives Schaffen.

Die platte Argumentation mit dem Wohl der Arbeiterklasse erinnert mich ein wenig an die Verrenkungen, mit der die Kirchen ihren Kulturgüterschutz rechtfertigen müssen. Im Evangelium Jesu Christi steht nun einmal kein Wörtlein davon, dass man Altertümer schützen und Kulturgüter erhalten soll. Der genuine Auftrag der Kirchen, das Evangelium zu verbreiten und karitativ zu wirken, lässt sich nun einmal schwer mit der Pflege von Kulturgut, das ja Geld für die anderen Zwecke wegnimmt, verbinden.

Sehen wir die badischen Handschriften doch einfach als Zeugnisse für die feudale Unterdrückung, das wäre DDR- und gewerkschaftskompatibel!

Wolfram von Eschenbach Gesellschaft e.V. - 02.10.2006
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe - Stellungnahme und Presseerklärung

Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.

Der Vorstand

Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen

Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.

Dass ein Land zurückkaufen will, was es bereits besitzt - das
ist von unbegreiflicher Handlungsschönheit.
So etwas möchte einem eingefallen sein.

(Martin Walser)


Im Gewerkschaftsblatt Die Feder, Nr. 68 / Dezember 2006, Landesrundschau des VS Baden-Württemberg in Ver.di, gibt Matthias Kehle, freier Schriftsteller, Journalist und Kritiker und Mitglied im VS-Landesvorstand einen persönlichen Rückblick auf die "Handschriftenaffäre". Wiederabgedruckt sind auch ein Artikel aus den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23.11., "Weshalb dem Haus Baden so gut wie nichts gehört - der juristische Hintergrund", die erste Presseerklärung des VS und die zweite vom Bundesvorstand anläßlich der Frankfurter Buchmesse. Auch positive Werbeeffekte werden herausgestrichen: der Kampf um den Erhalt von Kulturgütern habe den VS und Ver.di wie selten zuvor in den Medien positioniert. Die vom VS auf der Buchmesse und danach gesammelten Unterschriften, ganze 600, verblassen dann aber doch stark gegenüber den von der LV Baden in Europa in Karlsruhe und per Internet gesammelten 20000 Unterschriften und zeigen, dass die Mobilisierung breiter Kreise anläßlich des Mega-Events Buchmesse eher mißlang. Aber immerhin kam man zur besten Sendezeit ins Fernsehen. Gegen Kehle und den Bundesvorsitzenden des VS Imre Török kritisiert denn auch Marcus Hammerschmitt im gleichen Heft ("Das glückliche fehlende D"), dass der VS die "nationale Karte" gespielt habe, um bei einem bestimmten Publikum PR-Bonuspunkte für den VS einzufahren. Der eigentliche Skandal sei nicht die Verschleuderung von nationalem Kulturgut, sondern "dass hier zwei Eliten zum Schaden aller anderen miteinander kungeln". Auch wenn das letztere im vorliegenden Fall unzweifelhaft richtig ist, zeigt sich hierin natürlich die gleiche Haltung, die 1995 dazu führte, dass die SPD nach dem Motto "Keine Mark dem Markgrafen" verhinderte, dass im Vorfeld der Markgrafenauktion 1995 die Sammlung vom Land komplett angekauft wurde, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2804774/
Es dürfte nun einmal schwer fallen, den unbedingten Erhalt von Kulturgütern umstandslos mit dem Wohl der "Arbeiterklasse" zu identifizieren oder diese gar rückblickend als eigentlichen Produzenten solcher Kulturgüter zu verstehen.

Kehle liegt solch Dogmatismus eher fern, ihn freut zunächst mal, dass sich "mit der etwas außer Mode geratenen Tugend "Solidarität" offenbar doch noch etwas erreichen" lasse, auch wenn er einräumt, dass die Landesregierung den Tabubruch nicht rückgängig gemacht habe. Wenn Kehle sich fragt, wie es zu einer derartigen Protestwelle binnen weniger Tage kommen konnte, geht er auch auf die besondere Rolle von Archivalia ein, wenngleich dabei die zahlreichen hier publizierten Originalbeiträge und Früchte eigener Archivrecherchen, die auch selbst Material für Landtagsabgeordnete, Presse und andere Mitstreiter lieferten, unter den Tisch fallen. "Der Widerstand war aber auch wohlorganisiert", schreibt Kehle. "Der Freiburger Historiker Klaus Graf, der normalerweise ein für Laien eher sprödes Blog betreibt, in dem er Neuigkeiten aus dem Archiv- und Bibliothekswesen publiziert, funktionierte eben dieses Blog (https://archiv.twoday.net/) um in ein "Kampfblog": Er sammelte dort sämtliche Protestnoten und Presseberichte. Mit dem Ergebnis, dass sich alle Einzelkämpfer irgendwann bei ihm meldeten. Graf schuf schnell einen "Email-Grossverteiler zur Causa Karlsruhe", in dem er vom kleinen VS-Vorstandsmitglied bis zum vielzitierten Verfassungsrechtler Mußgnug alle "Mitstreiter" versammelte. Auf diese Weise erhielt man nicht nur sehr viel vertrauliche Informationen, sondern Anregungen, welche gesellschaftlichen Gruppen und Promis [sic!] (zuletzt Äbte und Bischöfe) man aktivieren könnte. Das Ergebnis ist bekannt. Oettinger ruderte zurück und schuf das "3-Säulen-Modell" (...)"

Amüsiert liest man, wie der Volkszorn im Badischen gezielt geschürt wurde, nicht zuletzt dank der tatkräftigen Hilfe der Badischen Neuesten Nachrichten, die fast täglich berichteten; wie in Karlsruhe Pläne geschmiedet wurden für einen "Sturms" auf den Landtag mit trachtengeschmückter und mit historischen Waffen ausgerüsteter Bürgerwehr (bestimmt unter Absingen des Badnerliedes) bis zu einer schon vorbereiteten Besetzung der Landesbibliothek für den "Ernstfall" des Abtransports der Handschriften.

Zeitschrift: Lippische Mitteilungen
Herausgeber: Hg. i. A. des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe e.V. von Bettina Joergens, Rainer Springhorn und Jürgen Scheffler
ISSN: 0342-0876
Verlag,
Erscheinungsort: Selbstverlag,
Detmold
Preis: 25 € (broschiert), 30 € (gebunden)
Weitere Angaben: jährlich (vor Jahresende)
Ausgabe: 75 (2006) - Archivgeschichte und Baugeschichte

Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 75 (2006) sind erschienen!

Themenschwerpunkte:
- Archivgeschichte regional und global
- „Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold“

Was wäre die (regional-)historische Forschung ohne die Archive? Ja, sie stünde ohne Grundlagen da. Deshalb gratulieren die Lippischen Mitteilungen dem Detmolder Staats- und Personenstandsarchiv nachträglich zum Jubiläum mit dem Schwerpunktthema „Vom Lippischen Landesarchiv zum Landesarchiv Nordrhein-Westfalen“. Im letzten Jahr feierte das staatliche Archiv in Detmold 50 Jahre Staatsarchiv Detmold und 40 Jahre Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe. Drei Beiträge der diesjährigen Ausgabe widmen sich daher einzelnen Aspekten der Geschichte des Archivs sowie der aktuellen Diskussion zwischen Archiven und Forschung.

Wolfgang Bender beleuchtet die Geschichte des Lippischen Landesarchivs im 18. Jahrhundert, als der legendäre Archivar Johann Ludwig Knoch enorme Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten leistete und so das Archiv auf den damaligen archivwissenschaftlichen Stand brachte. Noch heute verwenden Forscher und Archivare seine Repertorien, die noch nach dem damals geltenden Pertinenzprinzip gegliedert sind.

Robert Gahde widmet sich in seinem Beitrag der Zeit des Nationalsozialismus. Der Archivar und Historiker legt detailgenau und auf der Basis von zahlreichen Quellen dar, wie das Archiv für die politischen und rassistischen Zwecke unter dem überzeugten Nationalsozialisten Dr. Eduard Wiegand missbraucht wurde.

Michael Aumüller und Mario Wimmer berichten von einer Tagung des Bielefelder Graduiertenkollegs „Archive - Macht - Wissen“ und stellen ihren sehr abstrakten und weit gefassten Archivbegriff zur Diskussion. Sie dokumentieren darin auch das gemeinsame Ringen zwischen Detmolder Archivaren und Bielefelder Wissenschaftlern um den Archivbegriff: Ist das Archiv eine Institution oder ein abstrakter Speicher für Wissen?

Aus aktuellem Anlass entstand ein zweites Schwerpunktthema: „Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold“: Die Ausgrabungen in der Freiligrathstraße in diesem Frühjahr brachten eine Mikwe, ein jüdisches Ritualbad, zum Vorschein und initiierten damit eine Debatte über den Erhalt dieses seltenen Fundes als Hinweis auf das jüdische Leben in Detmold. Deshalb durfte ein – durchaus lebhafter – Bericht der beiden Ausgrabungsleiterinnen Antje Köllner und Melanie Delker-Hornemann nicht fehlen. Ingeborg Kittel unterfüttert hier die teilweise in der Presse nachzulesende Diskussion um ihre Forschungen zu den Häusern und deren Bewohnern in der Freiligrathstraße.

Aktuell in der Lokaldebatte ist auch das Haus Richthofenstraße 16, das Krullsche Haus, das nach aufwändiger Restaurierung einer verbreiterten Straße weichen soll. Frank Budde liefert reich bebildert die wechselhafte Geschichte dieses Hauses. Unbestritten steht das Detmolder Schloss, dessen Interieur sich Thomas Dann in ausführlichen Beschreibungen des Mobiliars widmet.

Selbstverständlich fehlt auch diesmal kein Beitrag zum „Mythos Varusschlacht“. Ein Ergebnis der Deutungen der „Varusschlacht“ ist das Hermannsdenkmal. An den Diskursen über die Planung und Errichtung des Hermannsdenkmals im 19. Jahrhundert kann man – wie die Kunsthistorikerin Imke Ritzmann zeigt – wesentliche Debatten zur nationalen Identifikation und Nationalstaatsbildung ablesen. Die Projektionen auf das Denkmal waren vielseitig und reichten von revolutionären Deutungen bis hin zu national-konservativen und antisemitischen Vereinnahmungen.

Modernisierten die Nationalsozialisten die Berufsausbildung? Dieser Frage geht Ralf Stremmel vom Historischen Archiv Krupp in seinem Beitrag für die Lippischen Mitteilungen und in seiner Habilitationsschrift nach. Der Historiker legt am Beispiel Lippes auf der Basis eines ausführlichen Quellenstudiums dar, wie die Ausbildung in Industrie und Handel durch die Industrie- und Handelskammern verstärkt reguliert und professionalisiert wurde.

Im naturwissenschaftlichen Abschnitt lesen Sie die Fortsetzung des Artikels über die Herbarien im Lippischen Landesmuseum von Dietrich Horstmann und Heinz Lienenbecker. Joachim Kleinmanns stellt darüber hinaus in seinem wissenschafts- und technikgeschichtlichen Beitrag die Sonnenuhr des Instrumentenbauers Heinrich van Lennep vor.



Inhaltsverzeichnis

Editorial

Nachruf

In Memoriam Hermann Schierholz
von Bernhard Schmincke und Hans-Peter Wehlt

Vom Lippischen Landesarchiv zum Landesarchiv Nordrhein-Westfalen: Aspekte

Archivar aus Leidenschaft – Johann Ludwig Knoch (1712-1808)
von Wolfgang Bender

Im Dienst der nationalsozialistischen Rassenpolitik.
Das Lippische Landesarchiv in Detmold 1933-1945
von Robert Gahde

Sammeln für die Ewigkeit: Zur Geschichte und Historiographie von Archiven - Tagungsbericht
von Michael Aumüller und Mario Wimmer

Von Straßen, Häusern und Wohnungen in Detmold

Die fürstlichen Parade- und Wohnappartements im Detmolder Schloss
von Thomas Dann

Die abgerissenen Häuser und ihre Bewohner in der Freiligrathstraße in Detmold
von Ingeborg Kittel

Erste Mikwe in Detmold entdeckt – Ausgrabungen in der Freiligrathstraße Detmold
von Melanie Delker-Hornemann und Antje Köllner

Das Krullsche Haus Richthofenstraße 16 in Detmold
von Frank Budde

Weitere historische Beiträge

Die Grafen von Lippe-Falkenflucht. Entstehung und Leben einer Seitenlinie des Hauses zur Lippe-Biesterfeld
von Willy Gerking

Ideengeschichtliche Aspekte des Hermannsdenkmals bei Detmold
von Imke Ritzmann

Berufsausbildung in Handel und Industrie des „Dritten Reiches“. Das Beispiel Lippe
von Ralf Stremmel

Technikgeschichte und Naturwissenschaft

Die Sonnenuhr des Heinrich van Lennep. Ein Nachtrag zum Werkverzeichnis
von Joachim Kleinmanns

Das Herbarium im Lippischen Landesmuseum. Teil 2: Die „Lippische Flora“
von Dietrich Horstmann und Heinz Lienenbecker

Buchbesprechungen

Altenberend, Johannes (Hg.), Ein Haus für die Geschichte. Festschrift für Reinhard Vogelsang. 2004 (J. Prieur)

Aschoff, Diethard, Quellen und Regesten zur Geschichte der Juden in der Stadt Hamm. Von den Anfängen bis zur Zeit der Großen Kurfürsten. 1287-1664. (K. Pohlmann)

Bartelt, Fritz, „Unter dem Schatten deines Schwertes“. Von der Schwierigkeit kultureller Eroberungen. 2004.
(S. Wiesekopsieker)

Bei der Wieden, Brage (Hg.), Handbuch der niedersächsischen Landtags- und Ständegeschichte. Band I: 1500-1806. 2004. (G. Wilbertz)

Budde, Frank, Holz und Historismus. Der Zimmermeister Wilhelm Schmidt und seine Bauten in Detmold. 2005. (H. Reimers)

Edition Detmold. Vol.1/Almena und Vol. 2/Alverdissen. 2006. (W. Bechtel)

Fischer, Annette. Paderborn. 2004 (S. Wiesekopsieker)

Haase, Bartolt, „Allerhand Erneuerung ...“ Eine kirchengeschichtliche Studie zum Übergang deutscher Territorien der Frühneuzeit zur reformierten Lehre aus der Perspektive der Grafschaft Lippe. 2005. (N. Rügge)

Haase, Bartolt / Rickling, Matthias / Wilke, Axel, reformieren – streiten – bekennen. 400 Jahre reformiertes Bekenntnis in Lippe. 2005. (N. Rügge)

Höing, Herbert (Bearb.), Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Bückeburg. 2004 (R. Gahde)

Meurer, Bärbel (Hg.): Marianne Weber. Beiträge zu Werk und Person. 2004. (U. Krey)

Quellen zur Bevölkerungsgeschichte in der Frühen Neuzeit im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover. 2005. (R. Gahde)

Rademacher, Jörg W. und Christian Steinhagen, Gelehrtes Münster und rundum. 88 Schriftsteller, Philosophen und Theologen. Wohnorte, Wirken, Werke. 2005 (A. Tegtmeier-Breit)

Schmidt, Christoph, Nationalsozialistische Kulturpolitik im Gau Westfalen-Nord. Regionale Strukturen und lokale Milieus (1933-1945). 2006. (U. Halle)

Schütte, Friedrich, Westfalen in Amerika. Von Boeing, Bruns und Boas bis Ney, Niebuhr und Wewer. 2005 (W. Reininghaus)

Weiß, Gisela, Sinnstiftung in der Provinz. Westfälische Museen im Kaiserreich. 2005. (J. Scheffler)

Wiesekopsieker, Stefan, Hoffmann’s Stärkefabriken in Salzuflen. Unternehmer, Belegschaft und betriebliche Sozialpolitik 1850-1914. 2005. (W. Reininghaus)

Wiesekopsieker, Stefan (Hg.), „Der gute Geist der Badestadt“. 125 Jahre Heimat- und Verschönerungsverein Bad Salzuflen. 2001. (A. Tegtmeier-Breit)

Wilbertz, Gisela, „... ein überaus listiges Weib ...". Maria Rampendahl (1645-1705) und das Ende der Hexenverfolgungen in Lemgo. 2005. (R. Voltmer)

Wiwjorra, Ingo, Der Germanenmythos: Konstruktion einer Weltanschauung in der Altertumsforschung des 19. Jahrhunderts. 2006. (U. Halle)

Sammelrezension: Malwida von Meysenbug. (B. Joergens)

Sammelrezension: Film- und Fotogeschichte. (P. von Hugo)

Vereinschronik
von Wolfgang Bender

Verzeichnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Sonderveröffentlichungen des Naturwissenschaftlichen und Historischen Vereins für das Land Lippe e. V.

Lippische Geschichtsquellen

Kontakt: Dr. Bettina Joergens
Landesarchiv NRW Staats- und Personenstandsarchiv Detmold
Willi-Hofmann-Str. 2
32756 Detmold
URL: http://www.nhv-lippe.de

Via H-SOZ-U-KULT

There are now 400 books posted on the e-Books website
http://www.athelstane.co.uk

[...]

I have recently started a project to upload the scans in PDF form of
many of the above books to the Internet Archive. The main purpose is to
clear the path so that people from all over the world can upload their
scans, and was suggested to me by Brewster Kahle. He calls it a
Grassroots Book-Scanning enterprise. I am doing a pilot study, with
twenty-one books in Stage One, and a further fifty in Stage Two. All the
problems should be ironed out by the time this is complete in a few
weeks from now. I am working on a manual to advise people wanting to get
involved. After that a further hundred books will be prepared, put onto
a DVD, and possibly posted for me directly at Internet Archive. There
will be many more to follow after that. You can review progress on this
project by using
http://www.athelstane.co.uk/iarchive.htm

In addition to the PDF I have posted an HTML file for each entire book,
and a TEXT file that can be used to make an audiobook. The spelling in
the latter has been converted to the American style (some of the posted
books have not been done yet). There is also in each book's folder a
small text file that explains how easy it is to make a good audiobook,
with a recommendation that people should use TextAloud MP3 available
from www.NextUp.com whence you can also get the highly recommended
voices from Acapela. These are of course once-off purchases, and after
that you can make the audiobooks for free, except for the small cost of
storing them on CDs. The technology also works for most novels on
Project Gutenberg. There is a very easy process available within
TextAloud for splitting the book into chapter files, correctly named,
and from this creating a set of MP3 files for the book, one for each
chapter.

Wishing everyone a happy Christmas and New Year,
Nick Hodson, London, England, United Kingdom
-----------------------------------------------------------------------------
This message was sent via the Book People mailing list.

Bibliothekarische Weblogs in anderen Sprachen als Englisch listet (unter Berücksichtigung von ARCHIVALIA) auf:

http://liswiki.org/wiki/Weblogs_-_Non-English

http://www.springerlink.com/content/978-3-540-29267-8/

In English

Zainer

"Die kolorierte Holzschnittinitiale stammt aus dem zweiten Teil der deutschen Zainer-Bibel, Bl. 50b (Vorrede zum Buch Jesaia): Biblia, dt., 2 Teile, Augsburg: [Günther Zainer,] 1477. 2°. (GW 4300. ISTC ib00629000) Vorbesitzer: "F. S. I. 1602", dann Franciscus Christopherus Witsch, dann Hofbibliothek. Blindgeprägter Lederband über Holz. Rollenstempel und Streicheisenlinien. Zwei Schließen. Signaturrückenschilder. Vorderschnitt beschriftet. Stofflesezeichen und Blattweiser. Signatur: |De 8, 2 (SSO)" (Badische Landesbibliothek)

Die Kampagne gegen den Karlsruher Handschriften-Ausverkauf hat dieses am 05.02.2007 vier Jahre alte Weblog verändert. Es ist durch neu hinzugekommene Mitarbeiter (herzlichen Dank!) noch mehr zum Gemeinschaftsweblog geworden und die Kategorie "Kulturgut" hat sich notgedrungen zum Spitzenreiter entwickelt. Das Weblog ist dadurch wohl auch lebendiger geworden.

Auch künftig soll der Schwerpunkt von ARCHIVALIA auf dem Archivwesen liegen, wenngleich die Bewahrung und der Schutz der historischen Kulturgüter (insbesondere Adelsarchive und -bibliotheken, historische Sammlungen) als wichtiges Thema hinzutritt. Ich selbst werde meine Berichterstattung zu Kulturgutverlusten von http://log.netbib.de weitgehend hierher verlagern. Wenn Facharchivaren ARCHIVALIA zu "kulturgutlastig" wird, haben sie es durch Einbringung stärker archivisch akzentuierter Beiträge selbst in der Hand, gegenzusteuern!

Auch bisher waren die historischen Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen im Blick dieses Weblogs. Im Bereich der Bestandserhaltung und Erschließung gibt es auch schon Kooperationsprojekte mit den Nachbarfächern. Diese Zusammenarbeit sollte ausgebaut werden.

Mitarbeiter von ARCHIVALIA sollten den Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit von Kulturgütern und insbesondere von geschlossenen Sammlungen unterstützen, was kontroverse Meinungen zu Einzelfragen nicht ausschließt.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und den Zuspruch, wünsche allen Leserinnen und Lesern ein paar geruhsame Tage und hoffe auf ein Jahr 2007 ohne eine Beinahe-Katastrophe in der Art der Causa Karlsruhe.

Dr. Klaus Graf
Owner und Administrator

Gerlinde Hämmerle (Regierungspräsidentin a.D) spricht mit diesem Worten sicher sehr vielen Lesern dieses Weblogs aus der Seele, die die Berichterstattung über die ungeheuerlichen Pläne, die Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verscherbeln, verfolgt haben.

Die Badische Landesbibliothek hat aus dem Jahresrückblick des Info Verlags viele Zitate von kulturell interessierten Karlsruhern zusammengestellt, aus denen hervorgeht, wie sehr diese Causa die Menschen bewegt hat. Wiederholt wird es als ein positives Zeichen gewertet, wie sehr das bürgerschaftliche Engagement zur Abwendung des Ausverkaufs beigetragen hat.

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html

Ausserdem gibt es Hinweise auf zwei Aufsätze in den EUCOR-Bibliotheksinformationen.

http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-28.pdf

Direktor Ehrle gibt eine "Zwischenbilanz" und Albert Raffelt stellt Betrachtungen an.

Die Schlusspassage von Ehrle lautet:

Am 21. Oktober hat in der BLB ein sehr gut besuchter „Tag der offenen Tür“ stattgefunden, bei dem auch einige unserer Handschriften zu sehen waren. Innerhalb kürzester Zeit haben wir eine Sonderausstellung von 11 erlesenen Zimelien (u.a. Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden, Tulpenbuch des Stadtgründers von Karlsruhe Karl-Wilhelm von Baden-Durlach, eine Handschrift der Reichenau, Evangelistare aus Speyer und St. Peter und weitere Handschriften aus diesem und anderen badischen Klöstern) zusammengestellt, die am 27. Oktober eröffnet wurde und die bis zu ihrem Ende am 25. November von fast 5000 Besuchern gesehen wurde, eine Zahl, von der man bei anderen rein bibliothekarischen Ausstellungen nur träumen kann. Das Interesse an unseren Handschriften ist riesengroß, und die Resonanz ist überwältigend.
Was kann man daraus lernen? Die Bibliotheken mit wertvollen Handschriftensammlungen sollten ihre Schätze unter Wahrung strengster Sicherheitsvorkehrungen und konservatorischer Erfordernisse öfter als bisher in ansprechenden Ausstellungen zeigen. Die gelegentliche Präsentation einzelner Stücke als Leihgaben in Ausstellungen, in denen sie als Ergänzung zu anderen Kunstobjekten gezeigt werden, reicht nicht aus, um die Unersetzlichkeit dieser Zeugnisse unseres Kulturerbes auch im Bewußtsein der Politiker zu verankern. Auch die wissenschaftliche Bedeutung der Handschriften, die von der Fachwelt natürlich erkannt wird, ist kein hinreichender Schutz.
Man kann sich heute nicht mehr darauf verlassen, dass es einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens dafür gibt, dass auch Kulturerbe, das selten oder nie in der Öffentlichkeit gezeigt wird, nicht veräußert werden darf. Man mag die dafür verantwortliche Verengung des Kulturbegriffs auf Eventkultur und auf die Kommerzialisierbarkeit von Kulturgütern bedauern oder verurteilen, aber man darf sie nicht bagatellisieren.
Maßnahmen, wie die Digitalisierung oder anderweitige Reproduzierung von Originalen durch Herstellung von Faksimiles, Postkarten oder Posters sowie die Publikation von Ausstellungskatalogen und leicht verständlichen Führern durch die Sammlungen, können dazu beitragen, die Handschriften in der Öffentlichkeit stärker bekannt zu machen. Diese Maßnahmen sollten aber nicht den Eindruck vermitteln, dass Reproduktionen die Originale ersetzen könnten, wie dies in manchen Kunstausstellungen der letzten Zeit schon suggeriert wird. An der Ausstellung von Originalen führt kein Weg vorbei. Es gilt aber, einen sachgerechten Ausgleich zu finden zwischen den legitimen konservatorischen Bedenken und dem Wunsch der Öffentlichkeit, die Zimelien im Original betrachten zu können.


Raffelt wiederholt in veränderter Form seinen Artikel aus EXPRESSUM http://archiv.twoday.net/stories/2720159/#2962826 und skizziert die Bedeutung der vor allem im 18. Jahrhundert zusammengetragenen bibliophilen Handschriftensammlung des Klosters St. Peter.

http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/62/95966/5/

Google beispielsweise betreibt das Projekt Google Buchsuche, bei dem 18 Millionen Bücher gescannt werden sollen, so dass man in diesen 18 Millionen Büchern genauso suchen kann, wie man das sonst im Internet tut. Das war der ursprüngliche Vorschlag. Von diesen Büchern ist bei 16 Prozent das Copyright ausgelaufen. 9 Prozent waren noch urheberrechtlich geschützt und auch lieferbar. Das bedeutet, dass die übrigen 75 Prozent dieser 18 Millionen Bücher urheberrechtlich geschützt waren, aber nicht mehr lieferbar. Nun erfordert das Urheberrecht nach Meinung der Verlage, dass man jeden Urheber um sein Einverständnis fragt, wenn das Buch digitalisiert wird und zugänglich gemacht wird, obgleich es gar nicht mehr gedruckt wird. Natürlich ist es praktisch unmöglich, all diese Urheber zu finden. Das ist ein gutes Beispiel, wie das Copyright jedes sinnvolle Ausmaß überschreitet. Warum sollten alle diese Bücher, für die es keine kommerziellen Interessen mehr gibt, rechtlichen Sanktionen unterliegen? Aber wenn man Chef einer Plattenfirma ist oder Paul McCartney, dann denkt man nicht an Bibliotheken und Archive und Schulen und Geschichte und Kultur. Denen geht es darum, Geld zu machen. Das ist ja in Ordnung. Aber die Politik sollte etwas mehr Weitblick beweisen als diese extrem erfolgreichen Künstler.

Lessig L. Lessig Foto: AP

zeitenblicke 5 (2006), Nr. 3

http://www.zeitenblicke.de/2006/3/

Digitale Medien und Wissenschaftskulturen
Herausgeber dieser Ausgabe:

Holger Simon und Sabine Büttner

Redaktion: Michael Kaiser unter Mitarbeit von Philippe Metzger

Interview

* "Demokratisierung des Zugangs zu Wissen." Peter Weingart im Gespräch über das Verhältnis von Wissenschaft und neuen Medien

Analysen und Beiträge

* Michael Schetsche: Die digitale Wissensrevolution - Netzwerkmedien, kultureller Wandel und die neue soziale Wirklichkeit
* Ulrich Riehm: Elektronisches Publizieren revisited! Anmerkungen zur Verbreitung elektronischer Publikationen, zur Konkurrenz gedruckter und elektronischer Medien sowie zu den strukturellen Veränderungen im Publikationswesen
* Thomas Stöber: Der Wandel in der wissenschaftlichen Informationsvermittlung: das Beispiel Google Book Search
* Jakob Voß: Was Wikipedia und die Wissenschaft voneinander lernen können
* Stefanie Samida: Prähistorische Archäologie: Von der 'Wissenschaft des Spatens' zur historischen Cyberwissenschaft?
* Jakob Krameritsch: Herausforderung Hypertext. Heilserwartungen und Potenziale eines Mediums
* Irmela Schneider: Konzepte von Autorschaft im Übergang von der 'Gutenberg-' zur 'Turing-Galaxis'
* Stefan Haas: Vom Schreiben in Bildern. Visualität, Narrativität und digitale Medien in den historischen Wissenschaften
* Martina Heßler: Von der doppelten Unsichtbarkeit digitaler Bilder

Projektberichte

* Maren Christine Härtel: Die Online-Kataloge der museumslandschaft hessen kassel (mhk)
* Dirk Pörschmann: netzausstellung.de _ Mensch – Medium – Museum
* Katja Kwastek: PETAL und Hyperimage: die Idee eines bildbasierten Forschungsnetzwerks
* Katja Kwastek: Der Aufbaustudiengang 'digitale Kunstgeschichte' am Institut für Kunstgeschichte der LMU München
* Heike Neuroth / Ralf Stockmann: Kooperative Arbeitsprozesse in Digitalen Bibliotheken am Beispiel des deutsch-russischen Projektes RusDML
* Susanne Kurz: Evaluierung des bisherigen Verlaufs des Förderschwerpunktes "Retrospektive Digitalisierung von Bibliotheksbeständen"
* Henning Lobin / Claus Leggewie: Der Projektverbund "Interne Wissenschaftskommunikation über digitale Medien" am Zentrum für Medien und Interaktivität, Justus-Liebig-Universität Gießen

http://thesecretmirror.com/archives/the-state-of-open-source-archival-management-software

An interesting weblog entry!

Is the German archival software ARIADNE "Open Source"? Not really. See
http://ariadne.uni-greifswald.de/images/Ariadne/download/Licence.AdnDemo.txt

License:
http://www.mozilla.org/MPL/MPL-1.1.html

Commercial use is excluded!

I am not a specialist for Open Source Software but the ARIADNE license seems completely illegal because
a) no copyleft is granted
b) the Mozilla license has to be renamed (see section 6.3).

Gesetz
über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
(lnformationsweiterverwendungsgesetz - IWG) 1)

Vom 13. Dezember 2006

BGBl. I S. 2913
Faksimile:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:IWG_vom_13_12_2006.pdf

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Weiterverwendung aller
bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Informationen,
1. an denen kein Zugangsrecht besteht,
2. die nur bei Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten
lnteresses zugänglich sind,
3. deren Erstellung nicht unter die öffentlichen Aufgaben
der betreffenden öffentlichen Stelle fällt,
4. die von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten
Dritter oder von gewerblichen Schutzrechten
erfasst werden,
5. die im Besitz öffentlich-rechtlicherr Rundfunkanstalten
oder deren Beauftragten sind und der Wahrnehmung
eines öffentlichen Programm- oder Sendeauftrags
dienen,
6. die im Besitz von Bildungs- und Forschungseinrichtungen
sind, einschließlichs solcher Einrichtungen,
die zum Transfer von Forschungsergebnissen gegründet
wurden,
7. die im Besitz kultureller Einrichtungen sind.
(3) Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener
Daten und weitergehende Ansprüche aus anderen Rechtsvorschriften auf Weiterverwendung von lnformationen
öffentlicher Stellen bleiben unberührt.

§ 2
Begriffsbestimmungen

lm Sinne dieses Gesetzes
1. sind öffentliche Stellen
a) Gebietskörperschaften, einschließlich ihrer Sondervermögen,
b) andere juristische Personen des öffentlichen und
des privaten Rechts, die zu dem besonderen
Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse
liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen,
wenn Stellen, die unter Buchstabe a oder
Buchstabe c fallen, sie einzeln oder gemeinsam
durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanzieren oder über ihre Leitung die
Aufsicht ausüben oder mehr als die Hälfte der
Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder
zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben.
Das Gleiche gilt dann, wenn die Stelle, die einzeln
oder gemeinsam mit anderen die überwiegende
Finanzierung gewährt oder die Mehrheit der Mitglieder
eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht
berufenen Organs bestimmt hat, unter Satz 1 fällt,
c) Verbände, deren Mitglieder unter Buchstabe a
oder Buchstabe b fallen,
2. ist Information jede Aufzeichnung, unabhängig von
der Art ihrer Speicherung,
3. ist Weiterverwendung jede Nutzung von Informationen,
die über die Erfüllung einer öffenflichen Aufgabe hinausgeht und in der Regel auf die Erzielung
von Entgelt gerichtet ist; die intellektuelle Wahrnehmung einer Information und die Venvertung des dadurch erlangten Wissens stellen regelmäßig keine Weiterverwendung dar,
4. sind Nutzungsbestimmungen Bestimmungen, die
wesentliche Fragen der Weiterverwendung von Informationen regeln,
5. ist Person jeder Bürger und jede Bürgerin der Europäischen
Union und jede natürliche oder iuristische
Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat.

§ 3
Gleichbehandlungsanspruch
(1) Jede Person ist bei der Entscheidung über die
Weiterverwendung vorhandener Informationen öffentlicher Stellen, die diese zur Weiterverwendung zur Verfügung
gestellt haben, gleich zu behandeln. Ein Anspruch
auf Zugang zu Informationen wird durch dieses
Gesetz nicht begründet.
(2) Werden Informationen von öffentlichen Stellen als
Ausgangsmaterial für eigene Geschäftstätigkeiten weiterverwendet,
gelten hierfür die gleichen Entgelte und
Bedingüngen wie für andere Personen.
(3) Dürfen die Informationen weiterverwendel werden,
sind sie in allen angefragten Formaten und Sprachen, in denen sie bei der öffenflichen Stelle vorliegen,
zur Verfügung zu stellen; soweit möglich sind sie elektronisch zu übermitteln. Auszüge von Informationen
werden zur Verfügung gestellt, wenn damit für die öffentliche Stelle kein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist.
(4) Regelungen über die Weiterverwendung von Informationen
öffentlicher Stellen dürfen keine ausschließlichen
Rechte gewähren. Dies gilt nicht, wenn
zur Bereitstellung eines Dienstes im öffentlichen lnteresse ein ausschließliches Recht über die Weiterverwendung von Informationen erforderlich ist. Die Begründung eines solchen Rechts muss regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, überprüft werden. Nach dem
31. Dezember 2003 getroffene Regelungen über ausschließliche
Rechte müssen klar und eindeutig sein sowie
öffentlich bekannt gemacht werden. Bestehende
ausschließliche Rechte, die nicht unter Satz 2 fallen,
erlöschen mit Ablauf der Regelung, spätestens jedoch
am 31. Dezember 2008.

§ 4
Bearbeitung von Anfragen; Transparenz
(1) Über Anfragen auf Weiterverwendung von lnformationen entscheidet die öffentliche Stelle innerhalb
von 20 Arbeitstagen nach Eingang der Anfrage. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachverhalten beträgt
die Frist 40 Arbeitstage; d;ie anfragende Person ist innerhalb
von drei Wochen nach Eingang der Anfrage
über diese Frist zu unterrichten. Die Fristen in Satz 1
und 2 gelten nicht, wenn die öffentliche Stelle selbst
eine angemessene Frist festgelegt hat oder eine solche
aufgrund einer Rechtsvorschrift besteht. Wenn eine Bearbeitungsfrist
für Anträge auf Zugang zu Informationen
besteht, ist diese auch für die Bearbeitung von Anfragen
auf Weiterverwendung maßgeblich.
(2) Innerhalb der Frist nach Absatz 1 stellt die öffentliche Stelle die Informationen zur Weiterverwendung zur
Verfügung oder lehnt die Weiterverwendung ab . Die öffentliche Stelle kann auch ein Vertragsangebot unterbreiten,
das Nutzungsbestimmungen enthalten kann.
Die Nutzungsbestimmungen müssen verhältnismäßig
sein, dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und die Möglichkeiten der Weiterverwendung nicht
unnötig einschränken.
(3) Werden in einer Vereinbarung Entgelte für die
Weiterverwendung verlangt, dürfen die Gesamteinnahmen
aus der Bereitstellung von Informationen und der
Gestattung ihrer Weiterverwendung die Kosten ihrer Erfassung,
Erstellung, Reproduktion und Verbreitung zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne nicht übersteigen.
Die Entgelte sollen für den entsprechenden
Abrechnungszeitraum kostenorientiert sein und unter
Beachtung der für die betreffenden öffentlichen Stellen
geltenden Buchführungsgrundsätze berechnet werden.
(4) Nutzungsbestimmungen und Entgelte für die
Weiterverwendung, die allgemein Anwendung finden
sollen, sind im Voraus festzulegen und, soweit dies
technisch möglich und sinnvoll ist, elektronisch zu veröffentlichen;
die elektronische Veröffentlichungspflicht
gilt auch für Gebühren. Auf Anfrage gibt die öffentliche
Stelle die Berechnungsgrundlagen für die veröffentlichten
Entgelte und die Faktoren an, die bei der Berechnung
der Entgelte in besonders gelagerten Einzelfällen
berücksichtigt werden. Die öffentliche Stelle gewährleistet,
dass anfragende Personen über die verfügbaren
Rechtsschutzmöglichkeiten untenichtet werden.
(5) Lehnt die öffentliche Stelle die Weiterverwendung
ganz oder teilweise ab, teilt sie der anfragenden Person
die Gründe mit und weist auf die Rechtsschutzmöglichkeiten
hin. Beruht die Ablehnung auf § 1 Abs. 2 Nr. 4,
benennt die öffentliche Stelle den Rechtsinhaber, wenn
er ihr bekannt und seine Nennung zulässig ist.
(6) Die Verpflichtungen aus Absatz 1, 2 und 5 gelten
nicht für die in § 1 Abs. 2 Nr. 5 bis 7 genannten öffentlichen
Stellen.

§ 5
Rechtsschutz
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

§ 6
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in
Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.

1) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/9g/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003
über die Weitervenvendung von lnformationen des öffenflichen Sektors (ABl. EU Nr. L 345 S. 90).

KOMMENTAR

Frühere Meldungen in ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/2111677/
http://archiv.twoday.net/stories/1421032/
http://archiv.twoday.net/stories/839517/
http://archiv.twoday.net/stories/1790084/
http://archiv.twoday.net/stories/48590/

Das Gesetz gilt nicht für Archive, da Bildungseinrichtungen ausgenommen sind. Warum eigentlich nicht? Es werden ja nur Selbstverständlichkeiten normiert. Auch Archive sind an den Gleichheitssatz Art. 3 GG gebunden.

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsweiterverwendungsgesetz

From http://www.stoa.org/?p=535

Coyle, Karen. “Mass Digitization of Books” The Journal of Academic Librarianship 32(6)(November 2006): 641-645

Excerpt:

Scoping the Mass Digitization Project

There are two assumptions that are often made about mass digitization. The first is that you can digitize everything, and the second is that you can save money by not digitizing the same item more than once. For the first assumption, libraries will find that some items are either too fragile to be put through the mass digitization process, or are too far from the norm to be suitable to that process. Some books will be too large or too small; others will have odd-sized plates or folded maps that will need special handling. So digitizing an entire library will require some mass digitization and some special digitization projects.

The other part of the “digitize everything” goal is the desire to create at least one digital copy of every book available in any library. Google and the OCA are beginning this process by focusing on some large libraries in the Western world with impressively broad collections. How much of the world's literature will be digitized in this way? A statistical study of the five original Google Book Search collections27 shows that at the end of this project Google will have digitized 33 percent of the items in OCLC's WorldCat. The most important revelation from this study is that 40 percent of the items in WorldCat are held uniquely by only one institution. The long tail of the Google Book Search project will require involving many hundreds or thousands of libraries if they really intend to create an index to all of the books on library shelves today.

The second assumption is that time and money will be saved by keeping a registry of digitized books so that the work is not duplicated by other libraries.28,29 In the arena of mass digitization, this assumption is being challenged by some with the argument that it may be more economical to scan a full shelf of books than to determine if a true duplicate exists elsewhere. This is in part because of the difficulty of defining “same” in a world with many similar but not identical editions. It is also because the mass digitization process may not produce true duplicates due to the error rate of OCR programs, and because of differences in decisions made at the time of scanning.

Conclusion

Although a significant number of large research libraries are engaging in mass digitization projects, other than the Google Book Search, which is available today, we have little idea how the digitized books will be used. There are many questions that need to be answered, such as: who does this digitized library serve? How does it serve users? How will the system respond when there are ten million books in a database and a user enters the query “civil war”? (Note that Google has not yet determined how it will create an ordering principle for books.) Will some users read these books online in spite of the relative inconvenience of their formats and the computer screen's technology? Will it be possible to use the digitized pages to produce something more e-book like?

Google has clearly stated that their book project is solely aimed at providing a searchable index to the books on library shelves. They are quite careful not to promise an online reading experience, which would increase the quality control effort of their project and possibly make rapid digitization of the libraries impossible. Library leaders are enticed by the speed of mass digitization, but seem unable to give up their desire to provide online access to the content of the books themselves. If mass digitization is the best way to bring all of the world's knowledge together in a single format, we are going to have to make some reconciliation between the economy of “mass” and the satisfaction of the needs of library users.

http://stabiblues.wordpress.com/

Zwei kurze Beiträge von der Website www.heute.de aus der Rubrik "Computer" zum Thema Haltbarkeit von CDs:

"Mindestens haltbar bis: ..." - CDs droht der digitale Datentod
Riesigen Datenmengen auf optischen Speichermedien - Fotos, Musik und Filmen - droht der Verfall. Betroffen sind alle Arten von Silberscheiben: Audio-CDs ebenso wie CD-Rs und DVDs. Sie alle sind anscheinend wesentlich weniger haltbar als von der Industrie behauptet. Abhängig von der Qualität, der Fertigung oder dem Brenner können CD-Rs oder DVDs schon nach wenigen Jahren verröcheln. Vermutlich nach 20 bis 30 Jahren ist für die meisten Silberscheiben Feierabend. [...]

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,4090865,00.html

Benutzen verboten? Haltbarkeitsangaben von CDs unrealistisch
Die von der Industrie angegebene Lebensdauer von 50 Jahren und mehr erreichen CDs und DVDs nur unter Laborbedingungen, ist sich Martin Hemmje von der Fernuniversität Hagen sicher. Im normalen Einsatz liegt ihre Haltbarkeit weit darunter. Ein Archivierungsmedium sei die CD damit auf keinen Fall, warnt der Wissenschaftler für Langzeitarchivierung. Erinnerungsfotos und Musik sollten entweder auf mehreren Kopien gespeichert oder gleich auf der heimischen Festplatte und einer externen Sicherungsfestplatte verwahrt werden. [...]

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,4090770_4090865_TB,00.html

Es wird außerdem auf zwei Studien verwiesen:

Stability Comparison of Recordable Optical Discs—A Study of Error Rates in Harsh Conditions (2004)
http://www.itl.nist.gov/div895/gipwog/StabilityStudy.pdf

The Relative Stabilities of Optical Disc Formats (2005)
http://aic.stanford.edu/sg/emg/library/pdf/iraci/relativeStabilitiesOpticalDiscs.pdf

Die Bedeutung der Tradition für die Markenkommunikation
Konzepte und Instrumente zur ganzheitlichen Ausschöpfung des Erfolgspotenzials Markenhistorie

Dieses erste Grundlagenwerk zum bisher in der Literatur wenig betrachteten Thema „Markenhistorie“ beschreibt die Potenziale der Markenhistorie für das Markenmanagement. Es verbindet wissenschaftliche und praktische Perspektiven und stellt die unterschiedlichsten Facetten der Traditionsarbeit, wie z.B. Events, Archiv, klassische Werbung etc. dar. Die äußerst umfassende, zugleich aber kompakte Darstellung bringt den Lesern die immensen Potenziale eines ganzheitlichen „History Management“ sowie Konzepte und Instrumente zur zielgerichteten Ausschöpfung nahe. In Beiträgen zahlreicher renommierter Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen wie bspw. den Professoren Meffert, Esch, Brown, Burmann, Buß, Diez und Wiedmann werden die Wirkung der Markenhistorie auf die Markenidentität, das Markenimage und die Positionierung beschrieben und die immensen Potenziale der Markenhistorie für das Markenmanagement aufgezeigt. Diverse Best-Practice-Beispiele erfolgreicher Traditionsunternehmen wie bspw. Mercedes-Benz, Harley-Davidson, Bosch, Henkel, Siemens, Lange & Söhne, Märklin, Faber-Castell oder Bahlsen verdeutlichen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in der Unternehmenspraxis.

Dem Archiv als eines der traditionellsten Instrumente im Bereich Markenhistorie wird hierbei in mehreren Beiträgen Aufmerksamkeit zu Teil, z.B. bei Prof. Feldenkirchen über Siemens und Herrn Zengerling (Leiter Archiv) über Henkel.
Mehr Informationen, Inhalts- und Autorenverzeichnisse und Download einzelner Inhalte gibt es unter www.history-management.com

„Die Bedeutung der Tradition für die Markenkommunikation“
Konzepte und Instrumente zur ganzheitlichen Ausschöpfung des Erfolgspotenzials Markenhistorie
Herausgeber: Nicolai O. Herbrand, Stefan Röhrig
ISBN 3-9811220-0-3
Verlag Edition Neues Fachwissen GmbH, Stuttgart
Erscheinungstermin: November 2006
615 Seiten, 26 Beiträge von 37 Autoren, 162 Abbildungen
Preis 59,00 €
www.history-management.com

Redaktioneller Zusatz des Administrators: Siehe auch den Kommentar

Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger bleibt Ministerpräsident. Mit 44,2 Prozent der Stimmen geht die CDU als klarer Sieger aus der Landtagswahl am 26. März hervor. Der große Wahlverlierer ist die SPD, die mit 25,2 Prozent ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte des Landes einfährt.

Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Die Ärzte gehen baden ... Es ist auch das Jahr der Ärztestreiks. Für die medienwirksamste Protestaktion sorgen am 28. März die Hochschulmediziner in Tübingen. Unter dem Motto "Die Hochschulmedizin geht baden" werfen sich hunderte streikende Ärzte aus Protest gegen ihre Arbeitsbedingungen in die Fluten des Neckars.

Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)
Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)
Konrad von Grünenberg, Reise von Konstanz nach Jerusalem (1487), Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter pap. 32

... und die Handschriften in Baden auch (beinah). Im Herbst entbrennt ein politischer Streit darüber, ob das Land wertvolle badische Kunstschätze verkaufen darf, um so die Schlossanlage Salem am Bodensee zu erhalten. Am Ende wird der geplante Verkauf verhindert. Wegen des "Handschriftenstreits" wird sogar ein Untersuchungsausschuss gefordert.

Quelle: >>SWR.de Das Jahr in Bildern in Baden-Württemberg

Die FAZ-Chronik 2006 (29.12.2006, Nr. 302, C7) titelt:
Geld und Gold, Adel und Adele. Wien und Berlin geben zurück, Lauder kauft, Oettinger irrt.
21. SEPTEMBER: So läuft's dann doch nicht: Das Land Baden-Württemberg will die kostbarsten Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen, um mit dem erhofften Erlös von 70 Millionen Euro die Anlage Schloß Salem in eine Stiftung zu überführen und dem Besitzer von Salem, Prinz Bernhard von Baden, angefallene Kosten zu refinanzieren. Massiver internationaler Protest kann dieses Vorhaben verhindern - einstweilen. Die Inkompetenz der Landesregierung unter Ministerpräsident Günther Oettinger in Sachen Kulturgut wird zur nationalen Affäre.

Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 7r
Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v, 7r
Fast eine Allegorie des Handschriftenstreits: Die zwölf ganzseitige Miniaturen der Pergamenthandschrift von St. Peter zeigen Leben und Werk des Philosophen Raimundus Lullus in legendenhafter und allegorischer Darstellung (Kommentar). Miniatur VI zeigt das Heer des Aristoteles, das heranrückt, um den Turm der Unwahrheit zu zerstören, gemeinsam mit dem Kommentator des Aristoteles, Averroes (Exercitus Aristotilis ad destruendum turrim falsitatis cum suo commentatore), Miniatur VII das heranrückende Entsatzheer des Raimundus zur Zerstörung des Turmes der Unwahrheit und Unwissenheit (Retrobellum et succursus exercitus domini Raimundi Lul de Maioricis ad corruendum turrim falsitatis et ignorantiae). Wenn man wollte, dann könnte man wohl in nuce in diesen beiden Miniaturen sämtliche Protagonisten des Handschriftenstreits unserer Tage verorten, von der sich im Turm der Unwahrheit und der Unwissenheit verschanzenden Landesregierung mit ihren Boten (zur Linken malitia, cessatio, ignorantia, debilitas, confusio, casus, frustra, nihil, zur Rechten parvitas, impossibilitas, odiositas, falsitas, poena, contrarietas, vacuum, difformitas, superfluum, diminutum), dagegen anrennend die Bannerträger der glaubhaften Argumentation, des hervorragenden Beweisens, der vernünftigen Überlegung und der Vorstellungskraft, bis hin zum Entsatzheer des Feuilletons der F.A.Z. und seiner Kombattanten ;-)

Der SWR meldet:

Baden-Württemberg wird der umstrittenen Gesundheitsreform erst zustimmen, wenn Klarheit über die finanziellen Folgen für das Land besteht. "Bevor abgestimmt wird, müssen die Zweifel ausgeräumt sein", sagte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und kündigte ein eigenes Gutachten des Landes an.

Eric Steinhauer schrieb in INETBIB:

Im letzten Monat hat der VDB-Regionalverband Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen eine Fortbildung in Leipzig zum Thema "Wissenschaft sichtbar machen" durchgeführt. Dabei ging es um Open Access und Hybrides Publizieren.

Auf den VDB-Seiten ist jetzt ein kleiner Bericht über die Veranstaltung nachzulesen:
http://www.vdb-online.org/landesverbaende/sst/berichte/2006-11_lv-sst_fortbildung-leipzig.pdf

Zugleich gibt es ein Handout der beiden Verleger, die in Leipzig referiert haben. Dort finden sich Aussagen wie diese:

"Open Access als »Full-Range-Teaser«
Die Veröffentlichung der Schrift im Open Access muss also keinesfalls ein Gegenargument für die Print-
Veröffentlichung sein. Vielmehr kann sie sogar als Marketinginstrument angesehen werden, ermöglicht sie dem
potentiellen Leser doch eine eingehende Prüfung des Textes. Selbst wenn der Nutzer die Schrift ausschließlich aus der
Open Access-Version heraus bearbeitet, also keine gedruckte Version erwerben sollte, so nützt dies dennoch der
gedruckten Version, denn unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen ist eine jede Nennung eines Titels im
Literaturverzeichnis einer anderen wissenschaftlichen Arbeit Werbung für diesen Titel."

Hier gibt es das Handout:
http://www.vdb-online.org/landesverbaende/sst/berichte/2006-11_lv-sst_open-access.pdf

Die Ritteradligen von Hutten, ihre soziale Stellung in Kirche und Staat bis zum Ende des Alten Reiches

http://www.opus-bayern.de/uni-bamberg/volltexte/2006/105/

Die Kurzfassung der Dissertation 2006 beginnt mit den wahren Worten: "Genealogische Arbeiten gehören heute zu den Seltenheiten. Sie sind für ein rechtes Verständnis des Historischen aber von besonderer Wichtigkeit."

Sofort dachte ich dabei an: Seniorenstudium - denn welcher Doktorand gibt sich denn heute sonst noch mit Genealogie ab? Bei weiterer kurzer Internet-Recherche über den Autor bewahrheitete sich der "Verdacht": Georg-Wilhelm Hanna war viele Jahre Leiter der Heimatstelle/des Kreisarchivs des Main-Kinzig-Kreises und studierte nach seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt. Es ist schön zu sehen, wie aus diesem Engagement ein solches Werk herauskommen kann, das dann auch noch frei im Internet verfügbar ist.

Ein weiteres monumentales Werk, das im heutigen "normalen" Wissenschaftsbetrieb wohl nie entstanden wäre, fällt mir dazu ein (nicht zuletzt da es leider noch viel zu wenig gelesen hinter mir im Regal steht): Dr. (med.) Horst Boxlers Geschichte der Reichsgrafen zu Königsegg auf insgesamt 1464 Seiten in drei Bänden, erschienen 2005 im Selbstverlag .

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/ausgbewi.doc

Reinhard Mußgnug, Heidelberg
Das Finanzverfassungsrecht in den Thüringischen Fürstentümern
– Seiner Zeit weit voraus oder weit hinterher? –
Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 24. Jg. (2002), 290 – 311

Diesem wichtigen Beitrag, der erfreulicherweise als Volltext online vorliegt, entnimmt man, dass sich Mußgnug schon lange vor dem aktuellen Streit forschend mit dem Streit um die Domänen im 19. Jahrhundert auseinandergesetzt hat. Er beruft sich in dem Aufsatz von 2002, der auch die badische Problematik streift, auf sein Buch: Der Haushaltsplan als Gesetz, 1976.

Von daher sind die Anwürfe gegen Mußgnug (siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/2885928/ ) haltlos. Mußgnug kannte Quellen und Literatur zum Domänenstreit genauer als die meisten anderen Rechtshistoriker. Der sich mit dem erhabenen Titel Staatsrechtslehrer schmückende Würtenberger hat es übrigens unterlassen Mußgnugs Aufsatz von 2002 zu zitieren.

Karikatur von Hans Gerner (1893-1946) in der Sonntagszeitung 1926 zum Volksentscheid über die Fürstenenteignung:

Gerner

http://www.erich-schairer.de/hg/hg_html/hg2623.html

Jörg-Detlef Kühne:

Bodenreformurteil im Widerstreit. Zum verfassungsstaatlichen Offensivpotential gegen die Junkerfronde
http://www.rewi.hu-berlin.de/FHI//articles/9805kuehne.htm

Zitate:

"Hintergrund der bloßen Billigkeitsentschädigung war dabei die Erkenntnis, beim bisherigen Obereigentum einer letztlich unaufklärbaren Mischlage von spezifisch feudalen, entschädigungslos einziehbaren Anteilen und eigenem Arbeitsanteil als bürgerlichem Eigentumselement gegenüberzustehen. Die französische Revolution hatte in derselben Frage die feudalen Anteile als so übermäßig ausgenutzt angesehen, daß sie damit gleichsam aufrechnend den entschädigungslosen Entzug auch der bürgerlichen Eigentumsanteile rechtfertigte. In Deutschland ist man während der Zeit des liberal-demokratischen Hochkonstitutionalismus von 1848/49 mit der normativen Anerkennung einer Ablösungsverpflichtung statt gänzlicher Entschädigungslosigkeit moderater. Dabei zeigte wertmäßige Entschädigungspauschalierung, daß man entsprechend der uralten Unterscheidung zwischen Lehen und Allod grundsätzlich zwischen Feudalrechten und bürgerlichen Eigentumsanteilen zu trennen und nur letztere auszugleichen suchte. "

"Übrigens zeigte sich entsprechendes Vergessen trotz der damals auch über den deutschen Raum hinaus verbreiteten sog. Adelsgesetzgebung41) bereits zur Weimarer Zeit und offenbarte zugleich eine gewisse Renitenz des damaligen Reichsgerichts. In den Adelsgesetzgebungsfällen der lippischen Rente und thüringischen Fürstenabfindung wurde nämlich der bürgerliche und speziell durch Art. 153 III WRV sozial ausgerichtete Eigentumsbegriff zunächst ganz bewußt ohne Rücksicht auf Erwerbsgrund und Funktion42) der überkommenen Vermögenswerte für anwendbar erklärt. Dies, obwohl die systematisch eigenständige Fideikommißaufhebung in Art. 155 II S. 2 WRV insoweit beredter hätte sein müssen. Das Bewußtsein für die verfassungsrechtliche Ausgliederung feudaler Besitzstände aus dem bürgerlichen Eigentumsbegriff des liberalen und inzwischen demokratischen und sozialen Verfassungsstaats wurde damit verdrängt - freilich zunächst noch unter deutlichem Widerspruch von seiten der Lehre"

Fürstenenteignung
Quelle: http://www.dhm.de

http://www.sherpa.ac.uk/xmasherpa.html

Sherpa

Über die Entschädigung der Fürstenfamilie und die Errichtung der Coburger Landesstiftung, Trägerin u.a. der Kunstsammlungen der Veste Coburg, unterrichtet:

Stefan Nöth, Coburger Landesstiftung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44375 (11.12.2006)

Auszug:

Schon sehr früh, am 18. November 1918, beschloss ausgerechnet der Coburger Arbeiter- und Soldatenrat, die herzogliche Familie abzufinden. Der Plan, im Rahmen der Vermögensabschichtung auch eine Landesstiftung zu errichten, entstand im Januar 1919, als Herzog Carl Eduard das Hoftheater dieser Stiftung überwies, um dessen spielzeitbedingtes Übersiedeln ins politisch erheblich radikalere Gotha zu verhindern.

Der Vertrag vom 7. Juni 1919, der am 1. Juli 1919 Gesetz wurde, trug auch den Wünschen Herzog Carl Eduards Rechnung. Das Herzogshaus konnte Schloss und Gut Callenberg, Gut Eichhof und die Schweizerei Rosenau im Umfang von 533 ha behalten und erhielt eine Abfindungssumme von 1,5 Mio RM.

Das nun nicht mehr zum herzoglichen Besitz gehörende Domänengut sollte "zum Besten des Landes und zur Wohlfahrt seiner Bewohner" von einer zu gründenden Landesstiftung verwaltet werden, in die auch das Hoftheater, die Kunstsammlungen der Veste und der Ehrenburg, das Hofgartenmuseum (Naturkundemuseum), das Schloss Rosenau, die herzogliche Privatbibliothek, die Hof- und Staatsbibliothek und das Hof- und Staatsarchiv Eingang finden sollten. Auf die anderen herzoglichen Fideikommisse außerhalb der Coburger Grenzen würde der Freistaat Coburg keine Ansprüche erheben.

Gänzlich anders verlief die Entwicklung in Gotha. Die dortige Landesversammlung beschloss am 31. Juli 1919 die entschädigunslose Enteignung des Herzogs. Die dadurch ausgelösten Streitigkeiten zogen sich bis 1925 hin, als der Herzog vor dem Reichgericht endgültig seine Ansprüche durchsetzen konnte. Unter anderem als Reaktion auf diese Urteil versuchte die politische Linke 1926 vergeblich, per Volksentscheid die deutschen Fürsten entschädigungslos zu enteignen. Aber auch in anderen deutschen Ländern erfolgte die Abfindung der abgesetzten Dynastie nicht so schnell, wie in Coburg (in Bayern z.B. erst 1923). Die Coburger Lösung, eine eigene Landesstiftung zu errichten, erhielt dabei Vorbildcharakter.


Sehr interessant ist auch der Artikel:

Gerhard Immler, Volksabstimmung "Entschädigungslose Fürstenenteignung", 1926, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44485 (07.09.2006)

Volksabstimmung über die entschädigungslose Enteignung der bis 1918 regierenden deutschen Fürstenhäuser, initiiert von KPD, SPD und freien Gewerkschaften im Frühjahr 1926. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren scheiterte der Volksentscheid am 20. Juni 1926 mit 36,4 % Ja-Stimmen.

Ob die dort angeführte Literatur auch etwas zu Baden schreibt, wäre zu prüfen.

Thälmann zur Fürstenenteignung:
http://www.marxistische-bibliothek.de/thaelmannzurfuersten.html

38 % Zustimmung zur Fürstenenteignung in Baden
http://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/kultur/bheim/rez/03/wertheimjb.htm

DHM
Q: ttp://www.hdg.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/enteignung/

Der angeblich so klare Schnitt, den man in München nach 1918 gezogen hat, führt dazu, dass wertvollste Kulturgüter, die aufgrund der Säkularisation Staatsbesitz sein sollten, den Wittelsbachern zugeschanzt worden, wenngleich als Stiftungseigentum gebunden (Landesstiftung und Wittelsbacher Ausgleichfonds).

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44650

Bedenkt man, wie peinlich genau der Freistaat noch am Ende des 20. Jahrhunderts auf seine Säkularisations-Eigentumsrechte bei den (von der UB Eichstätt teilweise verscherbelten) Kapuziner-Büchern pochte, muss es erstaunen, dass so wertvolle Kulturgüter wie der Schatz des Bistums Bamberg, der ewig in Bamberg bleiben sollte, nicht Staatseigentum sind.

2007 möchte man wenigstens die drei kostbaren Kronen nach Bamberg zurückbringen, aber die Wittelsbacher stellen sich stur:
http://bayern-wolln-mer.net/blog/index.php/archives/franken-bayern/29-bamberger-domschatz-wittelsbacher-bleiben-stur.html

Siehe auch:
http://www.boennigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwestumschau.php4?artikel=2568059

Volkes Stimme ist erbost:

"Eine bodenlose Jahrhundert-Sauerei! Schätze, die den Bambergern (und in diesem Fall sind alle Franken "Bamberger"!) vom Kaiser "für immer und ewig" vermacht wurden, unter fadenscheinigsten Vorwänden in Münchner Tresoren zurückzuhalten!"
Quelle

Den Erben des Herzoglichen Hauses Sachsen-Meiningen ist es ein besonderes Anliegen, den Wiederaufbau der stark dezimierten Büchersammlung in Weimar mit Bänden der berühmten Herzoglichen Bibliothek zu Meiningen zu unterstützen. Diese wurde von den Herzögen Bernhard I. (1649-1706) sowie Anton-Ulrich von Sachsen-Meiningen (1687-1763) angelegt und war bereits Mitte des 18. Jahrhunderts der Öffentlichkeit zugänglich.

Von den Erben erhält die Bibliotheksleitung in Weimar schenkungsweise 70 Bände aus dem 18. und frühen 19. Jahrhundert, die die Teilrepublik Georgien bereits 1996 zurückgeführt hat. Hauptsächlich handelt es sich hierbei u.a. um philosophische und geschichtliche Ausgaben als auch um Reisebeschreibungen. Für die Nutzer ist die Provenienz der Bücher durch die Bibliotheksstempel des Hauses Sachsen-Meiningen ersichtlich.

Die Herzogliche Bibliothek mit mehr als 40.000 Bänden wurde 1946 kriegsbedingt in die ehemalige UdSSR verbracht. Die Erben der drei letzten Eigentümer Prinz Ernst, Georg und Bernhard von Sachsen-Meiningen haben diesen so genannten Beutekunstverlust beim zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angemeldet. Die Buchstempel, Exlibris und erste detaillierte Bestandserfassungen sind auf der Internet-Database der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg veröffentlicht.


Quelle

Man kann nur hoffen, dass dieser ekelhaften Sippschaft, die jetzt zynisch mit einer Mini-Spende wirbt, ihr angebliches Eigentum möglichst lange entzogen bleibt. In russischen Bibliotheken sind die Bände aus Meiningen allemal besser aufgehoben als bei den Wettinern, denen die Gier wohl genau im gleichen Maße Familienmerkmal ist wie die Nase bei den Habsburgern.

Wir erinnern uns: Die Herzogliche Bibliothek zu Meiningen, im 19. Jahrhundert geleitet und ausgebaut von dem Literaten Ludwig Bechstein, war eine kostbare Sammlung, ein Kulturdenkmal, das vor 1918 durch ein Hausfideikommiss gesichert war. Sie sollte zusammenbleiben, das schien somit sicher.

Im Zuge der üblicherweise schöngeredeten Fürstenablösungen der Weimarer Republik, die unschätzbare Kulturschätze privatisierten, ohne dem Recht der Öffentlichkeit auf Erhaltung und Zugang hinreichend Rechnung zu tragen, wurde die Bibliothek wohl dem Privatbesitz des Hauses zugeschlagen und dank dem Unrechtsgesetz des EALG konnte sich das ehemalige Herzogshaus die aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion eintreffenden Bücher sichern. Auch die im Staatsarchiv lagernden Handschriften (längst nicht alle waren verfilmt worden) und Bücher wurden einkassiert.

Hat das Haus Sachen-Meiningen damals in irgendeiner Weise seine kulturelle Verantwortung wahrgenommen?

Nein, es hat die Rest-Bestände schnöde auf einer Versteigerung 2001 in alle Welt zerstreuen lassen.

Ich verweise auf die Darlegung meiner seinerzeitigen Recherchen unter
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2001/0417.html [URL revidiert 2012]

Siehe auch die Stellungnahme von Andreas Petter:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg20556.html

http://log.netbib.de/index.php?s=meiningen

In einer FAZ-Glosse (19.12.2006, Nr. 295 / Seite 35) rekapituliert Frau Gropp den Kulturgüterstreit:

Flugs ruderte Oettinger auf dreißig Millionen Euro für das Haus Baden zurück, zu erbringen - wenn sie denn schon ihre gehorteten Handschriften unbedingt behalten will! - von der Kultur, und zwar im sogenannten "Drei-Säulen-Modell": zehn Millionen von der Landesstiftung, zehn Millionen von noch zu gewinnenden Sponsoren und zehn weitere Millionen, die den Museen und den Bibliotheken zu entziehen sein würden. Jetzt kam's aber zum Gau für Stuttgart: Ein Historiker zeigte der Regierung, was eine Akte ist; in der stand nämlich, daß das sicherste und teuerste Besitztum des Hauses Baden, das es so dringend zu erwerben galt, längst Eigentum des Landes Baden war. Seither gibt es eine Kommission unabhängiger Experten, die in aller gebotenen Ruhe die Verhältnisse prüfen soll. Um so verwunderlicher ist folgende kleine versteckte Nachricht: Heute will der Aufsichtsrat der Landesstiftung Baden-Württemberg über die Verwendung von zehn Millionen Euro in den nächsten drei Jahren für den Ankauf und die Sicherung von Kunstschätzen des Landes entscheiden. Ja, was nun? Prüfen die Experten wirklich mit offenem Ausgang? Oder ist die Säulen-Theorie womöglich schon Praxis - gleichgültig, ob es überhaupt etwas zu stützen gibt am Ende? Sicher ist, so die Auskunft der Landesstiftung, daß schon zehn Millionen Euro "reserviert" sind; wofür im einzelnen, weiß dort freilich niemand. Wie auch? Für alle Fälle, steht also zu vermuten. Auch sonst scheint keiner Genaues zu wissen im Südwesten und die Landesstiftung selbst nicht einmal, ob ihr Aufsichtsrat unter Vorsitz von Oettinger heute die geplante Tagesordnung einhält. Vielleicht besser doch nicht. rmg

Cinq nouvelles publications mises en ligne sur la plate-forme Telma (déc. 06)

Telma (Traitement ÉLectronique des Manuscrits et des Archives) est un centre de ressources numériques du CNRS, lancé en décembre 2006 par l’IRHT et l’École nationale des chartes (> en savoir plus sur le site Telma : http://www.cn-telma.fr/). À l’occasion de ce lancement, l’IRHT publie cinq éditions électroniques, référencées dans la série Ædilis, Puiblications scientifiques :

* Publications scientifiques, 7 : Catalogue de manuscrits liturgiques médiévaux et modernes
Ce répertoire propose une série de notices de manuscrits liturgiques médiévaux et modernes conservés en France, en particulier ceux qui ne figurent pas dans les catalogues du chanoine Leroquais. Il offre un recensement de ces « usuels » de la liturgie encore mal connus, faute de typologie et de catalogage systématique, et leur description plus ou moins détaillée établie directement à partir du manuscrit ou de son microfilm.
>> http://www.cn-telma.fr/liturgie/
* Publications scientifiques, 6 : Le cartulaire de la seigneurie de Nesle
Edition électroniqie du cartulaire de la seigneurie de Nesle (Côte-d’Or, cant. Laigne) dont le manuscrit conservé au Musée Condé à Chantilly (série GB, XIV F 22). Edition du texte et du manuscrit en mode image.
>> http://www.cn-telma.fr/nesle/
* Publications scientifiques, 5 : Ordonnances de l'hôtel du roi
Edition des ordonnances de l’Hôtel du roi. Les ordonnances de l’Hôtel sont les textes réglementaires pour l’organisation de l’Hôtel du roi, c’est à dire l’ensemble des services qui ont la charge de la vie quotidienne du roi, sous le règne de Philippe le Bel.
>> http://www.cn-telma.fr/ordonnances/
* Publications scientifiques, 4 : Enquêtes menées sous les derniers capétiens
L'ensemble de copies d'enquêtes royales contenu dans le Corpus philippicum contient un gros dossier consacré aux forêts. Les rois -de Philippe III aux fils de Philippe le Bel- ont envoyé des commissaires enquêter sur l'état de leurs forêts. Les deux enquêtes publiées ici en avant première concernent la forêt de Roumare en Normandie (Seine-maritime, arr. Rouen, c. Notre-Dame-de-Bondeville) et la forêt d'Orléans, appelée alors des Loges (auj. Loiret, arr. Orléans).
>> http://www.cn-telma.fr/enquetes/
* Publications scientifiques, 3 : « CartluR » : Répertoire des cartulaires médiévaux et modernes
Un répertoire évolutif de plus de huit mille cinq cents manuscrits, destiné à faire le point sur nos connaissances en matière de cartulaires médiévaux et modernes, couvrant principalement l’espace français. Ce répertoire se veut provisoire et se reconnaît sujet à amélioration, amendements, corrections et additions.
>> http://www.cn-telma.fr/cartulR/

Bei "Austrian Literature Online" liegt die Dissertation von Klaus Graf, Exemplarische Geschichten, online als (durchsuchbares) PDF vor unter:
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO_PDF_V01?objid=22215

Klaus Graf: Exemplarische Geschichten. Thomas Lirers "Schwäbische Chronik" und die "Gmünder Kaiserchronik" (= Forschungen zur Geschichte der Älteren Deutschen Literatur, vol. 7) München: Wilhelm Fink Verlag 1987.

Die Arbeit ist beim Verlag vergriffen, nachdem die noch vorhandenen Exemplare ohne Rücksprache mit dem Autor makuliert wurden.

Rezensionen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/diss.htm

Bär

INHALT

Vorwort

Einleitung

Erster Hauptteil: Die Inkunabeln

Zweiter Hauptteil: Thomas Lirers Schwäbische Chronik
I. Der Erzähler - Eulenspiegel oder gläubiger Thomas?
- Quellen und Datierung
- Literarische Fiktion, Schelmenstück oder Schlüsselroman
II. Formen aristokratischer Existenz
- 1. Schwäbische Landeschronik
- 2. Adeliges Herkommen
- 3. Minne und Abenteuer
III. Schlußbemerkungen

Dritter Hauptteil: Die Gmünder Kaiserchronik
- I. Quellenkundliche Bemerkungen
- II. Die handschriftliche Überlieferung
-- Die Handschriften aus Aalen und Augsburg

Vierter Hauptteil: Zu den Anfängen der württembergischen Landesgeschichtsschreibung

Schluß

Abkürzungen
Ungedruckte Quellen
Literaturverzeichnis
Register

Damit sind die Voraussetzungen erneut verbessert worden, sich mit diesem eigenartigen Geschichtswerk, das viel zu wenig beachtet wird, zu befassen. Zwei Inkunabelausgaben liegen in Wolfenbüttel digitalisiert vor, ein E-Text auf Wikisource, Materialien zur Rezeption befinden sich auf Wikimedia Commons und Wikisource, siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Lirer

 

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