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Magdeburg / Berlin 05.06.2007. „Kulturgüter müssen bewahrt und geschützt werden“ – so der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, und die 15 Autoren der Neuerscheinung zu ausgewählten Fragen aus der Praxis des Kulturgüterschutzes. Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sind die gemeinsamen Herausgeber dieses soeben erschienenen, hochaktuellen Bandes zu der im Oktober 2006 in Bonn veranstalteten gleichnamigen Konferenz mit dem sprechenden Titel „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ .

Die mythologische Anspielung des Titels deutet auf die verwirrend vielfältigen Aspekte des Gegenstandes, werden hier doch rechtliche Regelungen zum Schutze deutschen Kulturgutes, die Praxis der Rückgabeverhandlungen und die Grenzen der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen beleuchtet. Die Beutekunst ist ebenso Thema, wie der weltweit zunehmende illegale Handel mit Kulturgütern und damit einhergehend die Möglichkeiten und Grenzen polizeilichen Tätigwerdens. Kulturgüterschutz beinhaltet in den meisten Fällen eine internationale Komponente, weswegen sich die Experten unterschiedlichen Aspekten der Prüfung und Klärung von Rückgabeansprüchen widmen, die nicht nur an die Beteiligten, z.B. in kulturellen Einrichtungen, hohe juristische Anforderungen stellen, sondern auch von großer politischer Relevanz sind. Darüber hinaus werden das nationale sowie das EU-Vergaberecht thematisiert, wie auch die speziellen Erfordernisse im Zusammenhang mit der dauerhaften Überlassung von Kulturgütern an öffentliche Einrichtungen, unter anderem durch Dauerleihverträge oder temporäre Leihverträge über Kulturgut aus dem Ausland, wie sie der rege Leihverkehr im Rahmen von Ausstellungen regelmäßig erforderlich macht.

Mit dem nunmehr fünften Band der Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste haben die Herausgeber nicht nur einen Leitfaden aus dem „Labyrinth Kulturgüterschutz“ mit seiner Vielzahl an juristischen Implikationen vorgelegt, sondern auch dafür Sorge getragen, dass der Kulturgüterschutz noch besser in seiner Bedeutung erfasst und damit ernst genommen wird.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien führte am 09./10. Oktober 2006 in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland unterstützt von der Magdeburger Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste die internationale Konferenz „Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz“ durch, aus der diese Publikation hervorgegangen ist.

Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste dokumentiert im Auftrag von Bund und Ländern über ihre Internetdatenbank Lostart internationale Such- und Fundmeldungen zur NS-Raubkunst und zur Beutekunst. Seit 2000 ist www.lostart.de ein international etabliertes Recherche- und Informationsmedium für die Betroffenen, das Fachpublikum aus Handel und Kultureinrichtungen sowie für die interessierte Öffentlichkeit. Ziel der Dokumentationsarbeit ist, Suchende und Findende zusammenzuführen, zur Identifizierung von Objekten beizutragen und somit Rückgaben an die Berechtigten zu befördern.

Bibliographische Angaben: Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz (= Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Band 5), bearb. von Susanne Schoen und Andrea Baresel-Brand. Magdeburg 2007 (978-3-9811367-2-2), 24,90 €

Bestellungen: Fax: +49 ( 0) 391.5673899; Email: yvonne.sommermeyer@mk.sachsen-anhalt.de

Kontakt: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Dr. Andrea Baresel-Brand, Turmschanzenstr. 32, D-39114 Magdeburg, Tel. +49 (0)391.567 3893, Email: andrea.baresel-brand@mk.sachsen-anhalt.de [für Rezensionsexemplare], www.lostart.de.

http://www.census.de/census

Vom Pantheon in Rom bis zur Statue des Pan im Pariser Louvre – der "Census of Antique Works of Art and Architecture Known in the Renaissance" hat jetzt seine Datenbank mit etwa 6.500 erfassten antiken Monumenten und rund 28.000 Bild- und Schriftzeugnissen aus der Zeit der Renaissance ins Internet gestellt. [...]
Die Akademie versteht die Öffnung für die Allgemeinheit als weiteren Schritt zur Umsetzung der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, betonte BBAW-Präsident Günter Stock in einer kleinen Feierstunde anlässlich der Freischaltung. "Die digitale Zusammenführung der über die Museen der Welt verteilten Dokumente" hätte schon "neue Kooperations- und Arbeitsmöglichkeiten" geschaffen, aber den Census ins Netz zu stellen sei "so etwas wie eine Zeitenwende" und zeige einmal mehr, dass das Internet "fundamentale Auswirkungen auf das System des wissenschaftlichen Publizierens" habe.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90791

Wie üblich hat man in Berlin Open Access nicht begriffen, denn unter Kontakt heisst es lapidar: "Vervielfältigung in jeder Form ist untersagt". Wurde herausgenommen.

Der Ausschuss e-Archiv des Vereins Schweizer Archivarinnen und Archivare hat in Zusammenarbeit mit der HTW Chur in Wikipedia ein Portal Archivwesen realisiert. Dieses dient dazu, das in der freien Enzyklopädie repräsentierte Wissen zum Archivwesen zu strukturieren und zugänglich zu machen.

Dem Portal liegt eine Ontologie zur Welt der Archive zugrunde. Diese erlaubt es, aus unterschiedlichen Perspektiven in die Thematik einzutauchen. Die Autoren hoffen mit diesem Modell die Zusammenhänge der zahlreichen archivspezifischen Artikel kenntlich zu machen und so eine erste Repräsentation des Archivwissens bereitstellen zu können.

Sie hoffen auch, dass dieser strukturierte Zugang viele AutorInnen dazu animieren wird, neue Artikel zu unserem Wissensgebiet zu verfassen und so dazu beizutragen, das Wissen zu mehren. [kurzer Projektbericht]

http://de.wikipedia.org/wiki/Portal:Archivwesen

nur einer muß zahlen ("To build their library, Public.Resource.Org are asking people who want a government document to buy it through their service. They will then make the document available to everyone else for free."): http://public.resource.org/
Nicht dumm, aber wieviele da mitmachen, bleibt abzuwarten.

Der Bürgerwillen, den Teile der Dresdener Bürgerschaft artikulierten, indem sie den Bau der Waldschlößchenbrücke per Bürgerentscheid beschlossen, muss durchgesetzt werden, auch wenn dann der Welterbe-Status verloren geht. Das Bundesverfassungsgericht bügelte die Stadt Dresden ab:

"Selbst wenn das Gericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Welterbekonvention – auch unter Beachtung der zusätzlichen föderalen Besonderheiten des Falles – auf der Grundlage von Art. 59 Abs. 2 GG formal wirksam in die deutsche Rechtsordnung transformiert worden ist, stünden völkervertragliche Verpflichtungen einer Entscheidung für die Umsetzung des Bürgerentscheids nicht notwendig entgegen. Die Welterbekonvention, in der die Idee eines internationalen Kulturgüterschutzes zum Ausdruck kommt, bietet nach Konzeption und Wortlaut keinen absoluten Schutz gegen jede Veränderung der eingetragenen Stätten des Kultur- und Naturerbes. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens haben ausdrücklich die Souveränität der Staaten, in deren Hoheitsgebiet sich die geschützten Stätten befinden, und die bestehenden Eigentumsrechte anerkannt (Art. 6 Abs. 1 der Welterbekonvention); die Erfüllung des Schutzauftrages ist zuvörderst Aufgabe der Vertragsstaaten (Art. 4); der Schutzauftrag konkretisiert sich in seiner internationalen Dimension in der "Einrichtung eines Systems internationaler Zusammenarbeit und Hilfe, das die Vertragsstaaten in ihren Bemühungen um die Erhaltung und Erfassung [des Kultur- und Naturerbes] unterstützten soll" (Art. 7). In Anbetracht dieses völkerrechtlichen Rahmens ist es verfassungsrechtlich möglich, dass sich der in einer förmlichen Abstimmung festgestellte Bürgerwille, als authentische Ausdrucksform unmittelbarer Demokratie, in einem Konflikt über die planerische Fortentwicklung einer Kulturlandschaft durchsetzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zuvor in einem Verhandlungsprozess erfolglos nach einer Kompromisslösung gesucht wurde. Als Folge müssen dann gleichwohl die möglichen Nachteile aus der Entscheidung - wie etwa der Verlust des Welterbestatus und ein damit einhergehender Ansehensverlust - in Kauf genommen werden."

Mit Vernunft hat das nichts mehr zu tun. Wenn das Recht nicht flexibel genug ist, eine offenkundige Konfliktkonstellation, die völkerrechtliche Verpflichtungen einem (mutmaßlich von den Dresdener Bürgern nicht mehr geteilten) Bürgerentscheid nachordnet, zu bewältigen, stimmt etwas am Recht nicht. Es ehrt die Stadt Dresden, dass sie den Gang nach Karlsruhe angetreten hat - Karlsruhe hat einmal mehr bewiesen, dass die BRD weit entfernt von einem Kulturstaat ist, der seine Kulturgüter schützt. Das Kulturstaatsprinzip der Verfassung - offenbar wertlos.



Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Waldschl%C3%B6%C3%9Fchenbr%C3%BCcke

Eine Vielzahl von Beiträgen führt leicht verständlich in das Thema ein:

http://openaccess-germany.de/fileadmin/downloads/Open-Access-Handbuch.pdf

Die Diplomarbeit von Heinz Pampel "Universitätsverlage im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Literaturversorgung. Eine kritische Bestandsaufnahme" ist zugleich eine Pflichtlektüre für die Anhänger von Open Access.

Die elektronische Version der als Verlagspublikation vorliegenden Arbeit ist über den E-LIS Server zugänglich.
URL: http://eprints.rclis.org/archive/00009991/

Rechtsanwalt Alexander vom Hofe legt in: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem, Madrid 2006 seine persönliche Gegendarstellung in einem vermögensrechtlichen Streit vor, die dick mit Verschwörungstheorien gespickt ist. Es geht um die Auflösung des Hausguts des Hauses Schaumburg-Lippe. Wer sich für Fideikommissrecht bzw. die Auflösung interessiert, findet hier eine Fülle von dokumentarischem Material.

[Update 2008: Das Buch ist online unter:
http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100 Zu Ergänzungen siehe die Kommentare dieses Beitrags]

Vom Hofe scheiterte vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten bei dem Versuch, zur Absicherung des von ihm geltend gemachten Eigentumsanspruch Unterlagen aus dem Depositum des Hauses Schaumburg-Lippe im Staatsarchiv Bückeburg einzusehen:
OVG Lüneburg auf Wikisource
Zur Kritik: http://archiv.twoday.net/stories/566986/

Er zitiert S. 127 eine Einlassung der Niedersächsischen Staatskanzlei, die im wesentlichen das öffentliche Interesse an den Adelsarchivalien höher bewertet als das private Interesse des Klägers. Ohne die Möglichkeit, nach Belieben die Einsichtnahme genehmigen oder versagen zu können, würden die Adelsfamilien ihre Unterlagen nicht übergeben. Damit erweist sich die niedersächsische Landesregierung einmal mehr als speichelleckerischer Adels-Diener. Wenn die Unterlagen nach heutigen Maßstäben "der Sphäre staatlicher Hoheit" zuzuordnen sind, dann ist es schlicht und einfach nicht hinzunehmen, dass diese Quellen der Benutzung nach Maßgabe der Archivgesetze entzogen sind.

Materialien zum Dossier Schaumburg-Lippe findet man auch bei RA Möbius, der vom Land Niedersachsen erfolglos wegen Abbildung von Schriftstücken "aus" dem Staatsarchiv Bückeburg auf seiner Homepage
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse.html
verklagt wurde.

Zum Buch von Vom Hofe und einer anderen Studie schrieb der Adelshistoriker Eckart Conze in der FAZ:

Dies gilt auch für das im Selbstverlag erschienene Buch von Alexander vom Hofe, Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe (1894-1952). Er dokumentiert seine jahrelangen Recherchen zu den Vermögensverhältnissen und Erbauseinandersetzungen im Hause Schaumburg-Lippe. Im Kern geht es dem Autor um den Nachweis, dass 1936, nach dem Tod des letzten regierenden Bückeburger Fürsten, dessen Bruder Wolrad von Schaumburg-Lippe, der neue Chef des Hauses, das ungeteilte Alleineigentum am Vermögen des Hauses für sich und seine Nachkommen zu sichern versucht habe, indem er sich vorbehaltlos in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes stellte. Und während zwei weitere Brüder, der Diplomat Stephan von Schaumburg-Lippe und der Goebbels-Adjutant Friedrich Christian von Schaumburg-Lippe, durch ihre NS-Karriere, billige Abfindungen und Aussichten auf üppige Landdotationen im Osten zufriedengestellt worden seien, habe man mögliche Ansprüche des vierten Bruders, Heinrich von Schaumburg-Lippe (des Großvaters des Verfassers). durch seine Denunziation als Regimegegner verhindern wollen.

Viel interessanter als die Vermögensauseinandersetzung, die vom Hofe in einen Rahmen von Spekulationen und Verschwörungstheorien stellt, ist das in der Publikation reich dokumentierte Material aus einer Vielzahl von Archiven. Es gibt Auskunft über die Lebenswege zwischen 1933 und 1945 einer weiteren Gruppe von vier Prinzen, diesmal aus dem Hause Schaumburg-Lippe. So schließt das ansonsten in seiner Struktur nicht sonderlich systematische und in seiner Argumentation nicht stringente Buch an Petropoulos an und erhellt an weiteren individuellen Beispielen viele Ergebnisse von dessen Studie. Und noch eines verbindet die beiden Bücher: Auch Alexander vom Hofe blieben wichtige Privatarchive oder familienbezogene Bestände in öffentlichen Archiven verschlossen. Das fördert nicht nur kühne Hypothesen, sondern es lenkt auch Fragen auf die betroffenen Adelsfamilien und ihr Selbstverständnis. Denn solche Zugangssperren sind leider kein Einzelfall. Wer aber stets den öffentlichen Charakter von Adelsherrschaft und Adelskultur betont und deren Erbe auch durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel pflegt, der darf sich mit Blick auf die Familienarchive nicht plötzlich auf das Argument der Privatheit zurückziehen. Das gilt ganz besonders für die Frage nach der Rolle des Adels im Nationalsozialismus. Hier ist es höchste Zeit, dass eine jüngere Adelsgeneration endlich die Familienarchive öffnet und damit auch diejenige Liberalität an den Tag legt, die man in der Geschichte des deutschen Adels im 20. Jahrhundert so lange hat vermissen müssen.
(Hervorhebung von mir)

Jens Murken meldet in Jens Murkens "Archivnachrichten", dass Jens Murken Nachfolger von Bernd Hey als Leiter des Landeskirchlichen Archivs Bielefeld geworden ist. Wir werden beobachten können, ob eine Leitungsposition als Kirchenarchivar und eine Blogger-/Newssammeltätigkeit im Auftrag von AUGIAS vereinbar sein werden.

Das ist nicht Jens Murken.

http://archivnachrichten.blogspot.com/2007/06/kirchenarchiv-mit-zukunft-leiterwechsel.html

Inhaltsverzeichnis

Präses Alfred Buß: Grußwort (9)
Vorwort (11)
Wilfried Reininghaus: Grenzen. Ein Problem der Landesgeschichte (15)
Reinhard Vogelsang: Die Privilegien der Stadt und „des landes nottdurft“. Bielefeld 1647-1666 (29)
Ulrich Althöfer: MBCH FECIT – Der Bielefelder Bildschnitzer Bernd Christoph Hattenkerl und der Oerlinghauser Orgelprospekt von 1688 (47)
Vicco von Bülow: „Nachricht vom Zustande der Evangelisch-Reformierten Kirche von Schwerte“. Verhandlungen über das Patronat im Jahr 1715 (59)
Bärbel Sunderbrink: Neue Wege gegen die Armut. Verordnete Modernität und kirchliche Beharrungskraft im Königreich Westphalen (69)
Rolf Westheider: Versmolder Grenzfälle. Religiosität und soziales Leben in katholischer Nachbarschaft (81)
Wolfgang Günther: Renitenz in Spenge. Über den kirchenbehördlichen Umgang mit Abtrünnigen (95)
Eckhard Möller: „Das größte Opfer …, das Missionare tragen und bringen müssen“. Das Gütersloher Missionarskinderheim Johanneum (107)
Kerstin Stockhecke: September 1940: Die „Euthanasie“ und die jüdischen Patienten in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel (131)
Jürgen Kampmann: „Die DC sucht das Ganze, die BK das Ihre“. Kirchenpolitische Gräben und Grabenkämpfe im Zweiten Weltkrieg im Spiegel der Gelsenkirchener Bekenntniskreissynoden der Jahre 1941 und 1942 (143)
Johannes Burkardt: Die 250-Jahrfeier der Church of the Brethren in Schwarzenau 1958. Ein ökumenisches Großereignis der Nachkriegszeit (167)
Johanna Will-Armstrong: „Neue Aufgaben der Seelsorge“ – Das Proponendum der Evangelischen Kirche von Westfalen von 1958 (181)
Wolfgang Werbeck: Opel- und Ruhruniversität-Ansiedlung in Bochum und ihre Folgen für die evangelische Ortsgemeinde (191)
Thomas Heinrich: Vom beschränkten Sammeln – oder: Warum allgemeine Rücklagen in verfasster Kirche unstatthaft sind (203)
Mechthild Black-Veldtrup: Kirchenarchiv und Staatsarchiv (213)
Beate Sophie Fleck: Evangelische Taufeinträge in einer katholischen Pfarrei im Münsterland. Das Beispiel Olfen (217)
Hans Otte: Feiern eines problematischen Anfangs? Das Beispiel des Kirchenbuchamts Hannover (225)
Norbert Friedrich: Gedächtnisorte der Mutterhausdiakonie – die Archive und historischen Sammlungen in den Mutterhäusern und ihre Bedeutung (245)
Martin Stiewe: Vom Nutzen und Nachteil kirchlicher Archive für die Verkündigung der Kirche (253)
Claudia Brack: Die landeskirchliche Archivpflege in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen (261)
Gabriele Stüber: Strategien und Handlungsmuster einer pädagogischen Öffnung kirchlicher Archive (269)
Bettina Wischhöfer: Lernort Archiv – Lebendige Erinnerungskultur für die Zukunft? (279)
Bärbel Thau: Das Johannesstift in Bielefeld als historischer Lernort (287)
Matthias Benad: „Kommet her zu Mir Alle …“. Eine kurze Führung durch das religiöse Programm der Betheler Zionskirche (297)
Brigitte Gläser und Hans-Rudolf Hermannsen: … retten, was zu retten ist! (315)
Matthias Rickling: Fünf Punkt Zwei – das Gersteinprojekt. Ein Archivbestand macht Karriere (317)
Markus Köster: Vom Nutzen des Spielfilms für die Geschichte (333)
Joachim Radkau: Dreimal Siebenbürgen mit Bernd Hey. Auf den Spuren des Exodus der Siebenbürgendeutschen (345)
Johann Melzer: Bestimmungen und Vorschriften zur Benutzung des Ungarischen Landesarchivs in Budapest Ende des 19. Jahrhunderts (369)
Detlef Stemann und Manfred Wittland: „Man muss die Probleme anpacken!“ – Der Archivar als Handwerker. Erfahrungen aus Magazinersicht (375)
Jens Murken: „Ich weiß nicht, ob ich ein typischer Archivleiter bin“. Ein Interview mit Bernd Hey im Jahre 2003 (379)
Ahnentafel Bernd Hey (400)
Bibliographie Bernd Hey (403)
Autorinnen und Autoren (413)

Info:
Claudia Brack / Johannes Burkardt / Wolfgang Günther / Jens Murken (Hg.):
Kirchenarchiv mit Zukunft. Festschrift für Bernd Hey zum 65. Geburtstag
= Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 10
Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh, 2007.
ISBN 978-3-89534-700-9,
Gebunden. 25 x 17 cm. 416 Seiten. 47 Abbildungen sowie 3 Zeichnungen von Volker Reiche, 29,00 €

http://www.cic.uiuc.edu/programs/CenterForLibraryInitiatives/Archive/PressRelease/LibraryDigitization/index.shtml

Die früheren "Big 10", nunmehr zwölf große Forschungsuniversitäten haben sich Google Book Search angeschlossen. Digitalisiert werden sollen - neben den zum Konsortium gehörenden Bibliotheken der U of Michigan und Wisconsin-Madison, die bereits früher Google-Partner wurden - Spezialbestände der Bibliotheken, die deren Besonderheit ausmachen.

Neu ist, dass ein gemeinsames Repositorium für die digitalisierten Bestände von CIC geplant ist, das den Zugang zu den Digitalisaten der Public-Domain-Bücher unabhängig von Google ermöglicht.

Nach Angaben der FAQ sind über Google Book Search inzwischen über eine Million Bücher suchbar.

Hinweis: CIC würde es zur Ehre gereichen, wenn die früheren Suchmöglichkeiten in allen 12 Bibliothekskatalogen wiederhergestellt würden. Die unter
http://wiki.netbib.de/coma/USKataloge
aufgelisteten Möglichkeiten befriedigen nicht (wenn sie überhaupt funktionieren).

Die neue Open Access-Variante: Bücher kostenlos für den, der sie mit den eingeschalteten Werbeseiten zu lesen bereit ist. Warum nicht auch bei Digitalisierungsprojekten? Jede zehnte Seite eine Pampers-Werbung o.ä. Und alle kommen auf ihre Kosten... Hier der Link:
http://www.marginalrevolution.com/marginalrevolution/2007/06/free_books.html

Vielleicht (wahrscheinlich) wird genau das beim Google-Projekt herauskommen.

Über 70 gemeinfreie Quellentexte stehen zum Abruf bereit, über 30 Weblinks weisen zusätzliche Quellen im Netz nach:

http://de.wikisource.org/wiki/Schw%C3%A4bisch_Gm%C3%BCnd
Projektbericht:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Skriptorium#Zwischenbilanz_.5B.5BSchw.C3.A4bisch_Gm.C3.BCnd.5D.5D

In München digitalisiert.

#histverein

Das Bildmaterial der rechtsarchäologischen Sammlung von Karl von Amira liegt digitalisiert vor unter:
http://mdzx.bib-bvb.de/amira/

Teilweise ist die Bildqualität absolut inakzeptabel.

s. http://salomesbuecher.wordpress.com/2007/06/05/autorenportrait-georges-perec/

http://epub.ub.uni-muenchen.de/view/subjects/vlverz.html

http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/stellenangebote/00132/index.html

Aus INETBIB:

um 400-jährigen Universitätsjubiläum hat die Universitätsbibliothek
die Vorlesungsverzeichnisse, soweit sie im Original oder als
Kopie vorhanden waren, digitalisiert und über die
Giessener Elektronische Bibliothek (GEB) bereitgestellt.
Die ältesten stammen aus dem Jahr 1629, als die Universität, salopp gesprochen, nach Marburg verlegt worden war (1624/25-1649/50). Fehlende Semester sind als "fehlt" gekennzeichnet - es wäre schön, die Lücken
schließen zu können. Die Digitalisierung schließt bis an die
neuste Zeit an.

1629-1930:
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3485/

1930 ff:
http://geb.uni-giessen.de/geb/frontdoor.php?source_opus=2809

Aus der Zeit von 1823-1930 gab es zusätzlich Personalverzeichnisse,
die nicht nur Informationen über die Lehrenden und die Verwaltung
enthielten, sondern auch Name, Studienfach und Herkunft aller Studenten
sowie statistische Informationen.

Personal- und Studierendenverzeichnis 1823-1930:
http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3893/

Damit steht aus einem langen Zeitraum wertvolles Quellenmaterial
zur Univesitäts- und Wissenschaftsgeschichte zur Verfügung.

Mit freundlichen Gruessen
Lothar Kalok

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
lothar.kalok@bibsys.uni-giessen.de Universitaetsbibliothek
Tel: ++49-641-99-14016 (Secr.14001) Otto-Behaghel-Str. 8
Fax: ++49-641-99-14009 D-35394 Giessen, Germany

Eine Auswahl wichtiger ISO-Standards bzw. Normen zur Schriftgutverwaltung/Records Management und weiteren Fachgebieten finden sich auf nachfolgender australischen Site:

Standards und Normen Records Management

The University of London Research Library Services (ULRLS) launched its
new electronic catalogue for archives and manuscripts on 31 May 2007.
[...]

The range of archive material held across ULRLS is extraordinarily
diverse, covering many different aspects of British and world history
over more than 1,000 years. Prominent among the collections held at Senate House Library is the University of London archive, the historic documents of which provide a unique insight into the growth and
development of the University since 1836. Other strengths include:
medieval manuscripts, literary manuscripts, papers of scholars
associated with the University, and material relating to changes in
politics, industry and society between the mid 18th and mid 20th
centuries.

The ULRLS archival database is available for library users to search at:
http://archives.ulrls.lon.ac.uk/.

http://dvdbiblog.wordpress.com/2007/06/04/steven-spielberg-jewish-film-archive/

Jede Woche bekommt http://www.spickmich.de (Schüler bewerten ihre Lehrer) Post vom Anwalt, so STERN 23/2007, S. 136.

Siehe auch:
http://www.ksta.de/html/artikel/1179819691646.shtml

Neues gibts zu Meinprof.de http://archiv.twoday.net/search?q=meinprof

In zweiter Instanz erhielt das Portal http://www.meinprof.de Recht. Es ging um die sog. Forenhaftung:
http://log.handakte.de/?p=7774

Die noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe bleiben abzuwarten.

Eine klare Entscheidung, was höher zu gewichten ist, die Meinungsfreiheit der Bewertenden oder das Persönlichkeitsrecht der Bewerteten, fällt mir schwer. Es kommt immer auf die konkrete Ausgestaltung des Bewertens an. Was man bei einer Hochschule als Entscheidungshilfe rechtfertigen kann, wäre bei einer Supermarktkassiererin (so eine Bewertung wäre ja auch vorstellbar) womöglich als Eingriff anzusehen.

NACHTRAG: Urteilsgründe
http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1265

Neue Beiträge auf www.ordensarchive.at

* BILDER IM ARCHIV
Bericht von der 5. österreichischen Ordensarchivtagung 21./22. Mai 2007
Tagungsunterlagen zum Download

* NEUE ARCHIVARINNEN IN GÖTTWEIG
Das Stiftsarchiv des Benediktinerstiftes Göttweig hat zwei neue Mitarbeiterinnen.

* MUSIKPFLEGE IN HERZOGENBURG
Präsentation eines Buches über Georg Donberger (1709-1768), Augustiner Chorherr und Komponist

*******************************************************************
Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive Österreichs
Helga Penz, Archiv der Erzabtei St. Peter, Postfach 113, 5010 Salzburg
mobile: +43-664-40-60-162, helga.penz@ordensarchive.at

Erste Informationen zum diesjährigen Deutschen Archivtag in Mannheim:

77. Deutscher Archivtag in Mannheim

Die Beiträge der 11. Tagung des AK "Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen" liegen beim Stadtarchiv Stuttgart online vor

Beiträge Tagung Stuttgart

Nach dem Seitenaufruf kurz nach unten scrollen, zweiter Beitrag unter der Rubrik "Aktuelles".

Informationen zur Entwicklung von MoReq 2, dem aus den MoReq weiterentwickelten europäischen Standard zum Records Management:

MoReq 2

Auch wenn es eher technisch ist: Eine Marktübersicht und Informationen zu Bandlaufwerken auf Speicherguide - eine gute Informationsbasis zur elektronischen Archivierung:

Marktübersicht und Informationen Bandlaufwerke

Auch wenn es sich nicht um das Archiv im archivfachlichen Sinne, sondern die Altregistratur handelt, so ist das Papier weiterhin ein Gegenstand der Betrachtungen zur revisionssicheren Aufbewahrung rechtsrelevanter Unterlagen in Unternehmen. Die Probleme der rechtssicheren Verwahrung auf Documanager:

Rechtssichere Aufbewahrung

ECM, DMS, VBS - die Begriffsvielfalt der Systeme wird immer bunter, wobei sich alle Facetten letztlich um ein effizientes Informationsmanagement bewegen. Näheres bei Documanager:

Informationsmanagement im Wandel

All documents about the Netherlands' Royal Family will be immediately destroyed following the shock discovery of classified information about Queen Beatrix and her family in a dustbin.

http://www.allheadlinenews.com/articles/7007517804

http://wiki.lessig.org/index.php/Against_perpetual_copyright

http://opac.obvsg.at/acc05

http://archiv.twoday.net/stories/79155/ Das Archiv von Gustav Schwab

http://www.arte.tv/de/kunst-musik/metropolis/diese-woche/Diese-Woche/1587404.html

Der Beitrag steht unter der unter der CC-BY-NC-SA zur Verfügung.


http://www.nytimes.com/2007/05/31/business/31scene.html?_r=1&oref=slogin

Excerpt:

When some librarians at Carnegie Mellon University tried to request permissions to digitize a collection of out-of-print books, they were unable to find more than 20 percent of the rights holders, despite persistent efforts.

Failing to locate rights holders can be costly since copyright infringement may be subject to statutory damages of up to $150,000 an incident.

The costs of locating rights holders are an example of what economists call transactions costs. Not surprisingly, high transactions costs tend to discourage transactions from occurring.

The so-called orphan works problem was examined by the Copyright Office in a 2006 report in which it proposed legislation to address the transactions costs issues.

Under its proposal, if you conducted a “diligent search” to locate a rights holder and still failed to find the owner, you would be off the hook. You could then incorporate the work in question into your own work, as long as you provided proper attribution. If the legitimate rights holder was subsequently found, he or she could not require that your work be withdrawn from circulation, but could collect “reasonable compensation” for use.

But what is a “diligent search?” The report leaves the interpretation of this phrase up to the courts but suggests some relevant considerations: whether the work includes identification, the age of the work, whether the work can be found in public databases like Copyright Office records, and so on.

http://log.netbib.de/archives/2007/06/01/microsoft-live-search-books-now-with-in-copyright-content/

Das Angebot ließ sich nur mit IE benutzen.

 

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