KlausGraf - am Dienstag, 22. Dezember 2009, 16:18 - Rubrik: Universitaetsarchive
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KlausGraf - am Dienstag, 22. Dezember 2009, 12:58 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Dienstag, 22. Dezember 2009, 12:41 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Zum Ankauf von zeno.org http://archiv.twoday.net/stories/6073516/ gibt es eine erfreuliche Entwicklung:
http://tinyurl.com/ybuy3fl
"TextGrid, Wikimedia Deutschland und Creative Commons Deutschland kooperieren nun, um diese Textsammlung für die Allgemeinheit frei nutzbar zu machen. Wikimedia wird die Sammlung mit Unterstützung von TextGrid in Kürze bereitstellen. Soweit sie aus gemeinfreien Inhalten besteht (insbesondere bzgl. der digitalisierten Texte selbst) wird dann eine Nachnutzung ohne Einschränkungen möglich sein. Soweit zusätzliche Erschließungsdaten enthalten sind (z.B. bibliografische Metadaten) werden diese unter der Lizenz CC-BY 3.0 de stehen".
http://tinyurl.com/ybuy3fl
"TextGrid, Wikimedia Deutschland und Creative Commons Deutschland kooperieren nun, um diese Textsammlung für die Allgemeinheit frei nutzbar zu machen. Wikimedia wird die Sammlung mit Unterstützung von TextGrid in Kürze bereitstellen. Soweit sie aus gemeinfreien Inhalten besteht (insbesondere bzgl. der digitalisierten Texte selbst) wird dann eine Nachnutzung ohne Einschränkungen möglich sein. Soweit zusätzliche Erschließungsdaten enthalten sind (z.B. bibliografische Metadaten) werden diese unter der Lizenz CC-BY 3.0 de stehen".
KlausGraf - am Montag, 21. Dezember 2009, 16:11 - Rubrik: Open Access
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Dörte Böhner stellte einige Schneekatzenbilder zusammen:
http://bibliothekarisch.de/blog/2009/12/21/schneekatzen

Photography by David Tett
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.en
http://bibliothekarisch.de/blog/2009/12/21/schneekatzen

Photography by David Tett
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.en
KlausGraf - am Montag, 21. Dezember 2009, 11:41 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Montag, 21. Dezember 2009, 00:25 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Montag, 21. Dezember 2009, 00:23 - Rubrik: Open Access
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http://dokumentserver.hlb-wiesbaden.de/HochheimerStadtanzeiger/
Ebenso Flörsheimer Zeitung:
http://www.hlb-wiesbaden.de/index.php?dom=1&lang=22&p=226
Ebenso Flörsheimer Zeitung:
http://www.hlb-wiesbaden.de/index.php?dom=1&lang=22&p=226
KlausGraf - am Sonntag, 20. Dezember 2009, 23:00 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 20. Dezember 2009, 22:26 - Rubrik: Open Access
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http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/19._Dezember_2009#BarCamp
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/19._Dezember_2009#Florian_Hufsky
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/19._Dezember_2009#Florian_Hufsky
http://www.medievalgenealogy.org.uk/updates/update.shtml
Excerpt:
Sadly, a useful online resource, the Royal Historical Society Bibliography, is to be withdrawn at the end of this month, and replaced with a service costing £110 a year for an individual subscription. It's a shame that the bibliography will become effectively inaccessible to the general public, especially as it benefited from substantial state funding during the course of its compilation.
Excerpt:
Sadly, a useful online resource, the Royal Historical Society Bibliography, is to be withdrawn at the end of this month, and replaced with a service costing £110 a year for an individual subscription. It's a shame that the bibliography will become effectively inaccessible to the general public, especially as it benefited from substantial state funding during the course of its compilation.
KlausGraf - am Sonntag, 20. Dezember 2009, 19:17 - Rubrik: English Corner
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Link zum Angebot: http://www.kirchenbuch-groeben.de
Wolf Thomas - am Sonntag, 20. Dezember 2009, 13:35 - Rubrik: Genealogie
http://www.ub.uio.no/minuskel/
Beispielsweise auch "Feldtbuch der Wund-Arzney " (1540). Ambitionierter Viewer.
Beispielsweise auch "Feldtbuch der Wund-Arzney " (1540). Ambitionierter Viewer.
KlausGraf - am Sonntag, 20. Dezember 2009, 01:58 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Eine komplette Inkunabel digitalisiert in Tokio.
Aristoteles. Problemata. [Leipzig: Conrad Kachelofen] 1494. 1 v. GW 2460
http://www.ndl.go.jp/incunabula/e/collection/incu_05.html
Aristoteles. Problemata. [Leipzig: Conrad Kachelofen] 1494. 1 v. GW 2460
http://www.ndl.go.jp/incunabula/e/collection/incu_05.html
KlausGraf - am Sonntag, 20. Dezember 2009, 01:35 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Sonntag, 20. Dezember 2009, 00:51 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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S.a. for special libraries Albany: Duncan Cambell coll. 1908; Baltimore: Henry Walters coll., Olschki 1906; Berlin: Voulliéme 1906; Biberach: Boese 1979; Bologna: Caronti 1889; Bonn: Voulliéme 1894; Bremen: Elsmann 2005; Cambridge: Trinity Hall 1909; Fitzwilliam Museum: McClean, Sayle 1916; Corpus Christi College: Gaselee 1921; Chicago: Newberry lib., Butler 1919; Deventer: Kronenberg 1917; Edinburgh: Nicholson 1913; Freiburg{: Sack 1985; Füssen, St. Mang: Helmschrott 1790; Gießen: Schüling 1967; Herzogenburg, Monastery 2009; Hildesheim: Nentwig 1894; Ingolstadt: Seemiller 1787; Köln: Voulliéme 1903; København: Madsen 1938, Bolling 1889; Krakau: Wislockl 1900; Leipzig: Günther 1909; London: Royal Society, Mayhew 1910; British Museum: Proctor 1903; Lyon: Pellechet 1893; Madrid: Acad. Hist. 1921; Manchester: George John Earl Spencer coll., Frognall Dibdin 1814, Vol. II, Vol. III, Vol. IV; München, UB: Kuttner 2006; Nancy: Favier 1883; Nantes: Musée Dobrée,, Polain 1903; Oxford, Bod-Inc 2005; Paderborn: Reker 1993; Paris, Mazarine: Marais 1898; Paris, Sainte-Geneviève: Daunou 1892; Porto (Portugal): Carvalho 1904; Providence (Rhode Island): John Carter Brown library, Winship 1910; Reims: Courmeaux 1889; Roanne: Dumoulin 1900; Schaffhausen: Boos 1903; Schlierbach: Zeller 1907; St. Gallen: Scherrer 1867; Trier: Hennen 1887; Urbana: Faye 1949; Uppsala: Sallander/Collijn 1907; Vorau: Lampel 1901; Washington, LoC: John Boyd Thacher coll., Ashley 1915; Yale: William Loring Andrews coll. 1913; Zagreb: Dezelić 1902; Zeitz: Bech 1881.
Viele davon mit Provenienzen!
Die Links unter
http://www.zergeisterung.de/faksimile/index.php
Viele davon mit Provenienzen!
Die Links unter
http://www.zergeisterung.de/faksimile/index.php
KlausGraf - am Sonntag, 20. Dezember 2009, 00:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Zu http://archiv.twoday.net/stories/3534302/
Das Antiquariat am Moritzberg in hildesheim bietet auf der Ludwigsburger Antiquariatsmesse an aus der Adelsbibliothek in Petronell:
http://www.antiquaria-ludwigsburg.de/katalog/Antiquaria2010.pdf
Voltaire, (Francois-Marie Arouet de; Hg.): Friedrich II,
König von Preussen: Anti-Machiavel, ou Essai critique sur le
Prince de Machiavel, publié par Mr. de Voltaire. Erste rechtmäßige
Ausgabe. La Haye, aux dépens de l’Editeur, 1740.
XVI, 191 S., 1 Bl.. 8°. Marmorierter Lederband d. Z. auf 4
Bünden, mit Rückentitel und Rotschnitt. 900,–
Etwas berieben; 2 Exlibris auf Innendeckel. Innen sehr frisches Exemplar in
zweispaltigem Druck.
[...]
Provenienz: Aus der Bibliothek von „Paris Graff zu Wolkenstein et
Trostburg“ (bei Waidbruck in Tirol), mit dessem gestochenen Wappen-Exlibris
(gevierteter Schild, gehalten von 2 springenden Löwen, darüber die Krone);
die Familie Wolkenstein-Trostburg leitet sich her von Michael v. Wolkenstein
(?-1443), dem älteren Bruder des Dichters Oswald v. Wolkenstein (1367–1445).
Zum Teil über das Wolkenstein-Exlibris geklebt das Bücherzeichen der Schloßbibliothek
Petronell (-Carnutum, in Niederösterreich) mit der Nummer 345,
handschriftlich hinzugefügt „Graf Abensperg“, in dessen Familienbesitz (Grafen
von Abensperg-Traun) sich das Schloß befand.
Das Antiquariat am Moritzberg in hildesheim bietet auf der Ludwigsburger Antiquariatsmesse an aus der Adelsbibliothek in Petronell:
http://www.antiquaria-ludwigsburg.de/katalog/Antiquaria2010.pdf
Voltaire, (Francois-Marie Arouet de; Hg.): Friedrich II,
König von Preussen: Anti-Machiavel, ou Essai critique sur le
Prince de Machiavel, publié par Mr. de Voltaire. Erste rechtmäßige
Ausgabe. La Haye, aux dépens de l’Editeur, 1740.
XVI, 191 S., 1 Bl.. 8°. Marmorierter Lederband d. Z. auf 4
Bünden, mit Rückentitel und Rotschnitt. 900,–
Etwas berieben; 2 Exlibris auf Innendeckel. Innen sehr frisches Exemplar in
zweispaltigem Druck.
[...]
Provenienz: Aus der Bibliothek von „Paris Graff zu Wolkenstein et
Trostburg“ (bei Waidbruck in Tirol), mit dessem gestochenen Wappen-Exlibris
(gevierteter Schild, gehalten von 2 springenden Löwen, darüber die Krone);
die Familie Wolkenstein-Trostburg leitet sich her von Michael v. Wolkenstein
(?-1443), dem älteren Bruder des Dichters Oswald v. Wolkenstein (1367–1445).
Zum Teil über das Wolkenstein-Exlibris geklebt das Bücherzeichen der Schloßbibliothek
Petronell (-Carnutum, in Niederösterreich) mit der Nummer 345,
handschriftlich hinzugefügt „Graf Abensperg“, in dessen Familienbesitz (Grafen
von Abensperg-Traun) sich das Schloß befand.
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KlausGraf - am Samstag, 19. Dezember 2009, 16:27 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Samstag, 19. Dezember 2009, 12:49 - Rubrik: Archivrecht
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Im Mitgliederbereich des Internetauftritts des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare ( http://www.vda.archiv.net )finden sich Stellungnahmen des Verbandes zu den Archivgesetzgebungsverfahren in:
Hessen (2007),
Rheinland-Pfalz (2009) und
Nordrhein-Westfalen (2009).
[URL korrigiert. Bitte Internetadressen nachträglich überprüfen und ggf. ändern. Klaus Graf, Administrator]
Hessen (2007),
Rheinland-Pfalz (2009) und
Nordrhein-Westfalen (2009).
[URL korrigiert. Bitte Internetadressen nachträglich überprüfen und ggf. ändern. Klaus Graf, Administrator]
Wolf Thomas - am Freitag, 18. Dezember 2009, 13:43 - Rubrik: Archivrecht
Der in der Kulturausschusssitzung vom 9.12.2009 vorgeschlagnen Lösung den Ablauf des Archivgesetz durch eine Übergangsregelung im Pflichtexemplarsgesetz abzufedern (Link zum entsprechenden Änderungsantrag), hat der Landtag in seiner Sitzung vom 16.12.2009 zugestimmt (Link zum Beschlussprotokoll). Demnach gilt das alte Archivgesetz vorläufig bis zum 30.04.2010.
Zur Berichterstattung über das Gesetzgebungsverfahren auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=Archivgesetz+NRW
Zur Berichterstattung über das Gesetzgebungsverfahren auf Archivalia s. http://archiv.twoday.net/search?q=Archivgesetz+NRW
Wolf Thomas - am Freitag, 18. Dezember 2009, 11:00 - Rubrik: Archivrecht
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Aus der Sitzungsniederschrift (PDF): " ..... Vorsitzender Dr. Fritz Behrens verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen [Landkreistag NRW/Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW] zu dem Gesetzentwurf.
Monika Brunert-Jetter (CDU) bittet darum, die Beratung über den Gesetzentwurf zu vertagen, da bei ihrer Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. Sie beantrage die Durchführung einer Anhörung. Als Termin rege sie den 24. Februar 2010 an. Am 17. März 2010 könnte dann die Anhörung ausgewertet sowie
eine Beschlussempfehlung abgegeben und am 24. März 2010 im Plenum darüber abgestimmt werden. Vor dem Hintergrund, dass das in Rede stehende Gesetz am 31. Dezember 2009 auslaufe, müsse dieses um drei Monate verlängert werden. Hierfür könnte das sogenannte Pflichtexemplargesetz als sogenanntes Omnibusgesetz genutzt und dieses um einen Artikel erweitert werden, dass das zurzeit geltende Archivgesetz um drei Monate verlängert werde, um nicht in einen rechtsfreien Raum zu geraten. Die Koalitionsfraktionen würden im Rahmen der nächsten Plenarsitzung einen solchen Änderungsantrag einbringen.
Angela Freimuth (FDP) merkt an, dass auch ihre Fraktion im Rahmen der Anhörung noch einige Sachfragen geklärt haben wolle. Insofern unterstütze sie die Ausführungen der Abgeordneten Brunert-Jetter.
Claudia Scheler (SPD) moniert, dass die Landesregierung das Verfahren über das Knie gebrochen habe. Denn dort stecke mehr Musik drin, als man auf den ersten Blick meine. Diesbezüglich verweise sie auf die in den Zuschriften dargestellten Bedenken. Insofern stimme sie dem Verfahrensvorschlag zu. Der von ihrer Fraktion vorgelegte Änderungsantrag (Anlage 2 zu TOP 2) werde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet.
Vorsitzender Dr. Fritz Behrens schlägt vor, die Anhörung bereits am 27. Januar durchzuführen, um mehr Beratungszeit zu haben. Bezüglich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes rege er den 30. April an, um auf der sicheren Seite zu sein.
Monika Brunert-Jetter (CDU) teilt mit, dass ihre Fraktion im Rahmen der nächsten Plenarsitzung einen Änderungsantrag einbringen werde, um das Pflichtexemplargesetz entsprechend zu ändern. Hinsichtlich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes sei ihre Fraktion offen.
Der Ausschuss beschließt die Durchführung einer Anhörung
am 27. Januar 2010. ...."
Tiscbvorlage Kulturausschuss, 9. Dezember 2009 TOP 2:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf 1412988 der Landesregierung "Gesetz übet die Sicherung und Nutzung .öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)'"
1. Zu "Begriffsbestirnrnungen"
Der 6 2 Abs. 3 wird wie folgt qeändert:
Ergänzung um den Halbsatz: "...oder von naturlichen oder juristischen Personen, an deren Archiviemng ein
öffentliches Interesse besteht."
Begründung:
Der vorliegende Gesetzentwutf geht ohne den vorgeschlagenen Halbsatz in einem entscheidenden Punkt hinter die Definition von Archivgut irn alten Gesetz zurück. Das ist fur die Städte und eventuell auch für das Landesarchiv von erheblichem Nachteil. Der Begriff des Archivgutes wird in 5 2 Absatz 3 nun dahingehend eingeschränkt, dass es sich dabei ausschließlich um Unterlagen der in § 1Absatz 1 genannten Stellen handelt. Deren Unterlagen werden zu Archivgut, wenn sie vorn zuständigen Archiv ubernommen werden. Ohne die Ergänzung des Halbsatzes entstehen gesetzessystematische Brüche.
2. Zu "Nutzung'"
Der 6 6 ArchivG wird wie folgt qeändert:
Einfügung eines neuen Absatzes 6:
"Subsidiär findet das Gesetz Uber die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Infcrmationsf rei heitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) Anwendung, es sei denn, die Nutzung des Archivgutc ist zu versagen, weil dessen Erhaltungszustand eine solche nicht zulässt."
Streichung des Satzes 2 in der Begründung zu 3 6:
Die Chance, das Verhältnis mischen den archivrechtlichen Nutzungsregelungen und dem Infomationsrugangsanspmch nach Maßgabe des IFG NRW zu harmonisieren und normenklar zu regeln, darf nicht ungenutzt bleiben. Auf das Ziel und die
Notwendigkeit einer entsprechenden Hamonisierung hatten die
Informationsbeaufiragten der Länder schon mit der Entschließung "Gleiche Transparenz in Verwaltung und Archiven" vorn 26.05.2003 hingewiesen.
Die vorgeschlagene Änderung trägt der Besorgnis Rechnung, dass bei den Verwaltungen nach IFG NRW zugängliche Daten durch die Übergabe an die Archive unzugänglich werden könnten. Durch die Festlegung, dass die archivrechtlichen Regelungen vorrangig und die Zugangsregelungen des IFG NRW subsidiär Anwendung finden, genügt die Neufassung zugleich den Erfordernissen der archivarischen Anwenidungspraxis. Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung wird die Diskussion, ob das IFG NRW iiber die Vorschriften der 95 6 Abs. 2 Satt 4, 7 Abs. 3 Satz 1 und 10 Abs, 5 Satz 3 ArchivG anwendbar sein konnte, obsolet, so dass schließlich auch die erforderliche Rechtssicherheit und -klarheit
geschaffen wird."
3. Zu Schutzfristen:
Der § 7 Abs. 7 ArchivG-E wird wie folgt geändert
Einfügung eines neuen Satzes 4:
"Die Überlassung von Archivgut nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der
Genehmigung der für das Archivwesen zuständigen obersten Landesbehörde."I
Die bisherigen Sätze 4 bis 6 werden zu den Sätzen 5 bis 7.
Die Begründung zu Absatz 7 ist dementsprechend um einen weiteren Spiegelpunkt zu ergänzen.
Beqründunq:
Die Überlassung von Reproduktionen zu allgemeinen Zwecken der Dokumentation und Forschung tangiert die Persönlich eitsrechte der betroffenen Personen besonders intensiv und nachhaltig; fortan werden diese Vervielfältigungen von Stellen aufbewahrt und genutzt, die nicht dem ArchivG unterliegen, so dass auch die
archivrechtlichen Schutrbestimmungen nicht greifen. Diese Form der Nutzung geht weit über die bislang zulässige Verwendung von Archivgut hinaus. Um sicherzustellen, dass die Abgabe von Reproduktionen auch tatsächlich auf ganz besondere und wenige Ausnahmefälle beschränkt bleibt und dabei die Wahrung der
cchutzwürdigen Belange der Betroffenen irn Einzelfall umfassend sichergestellt wird, ist es erforderlich und angemessen, die Überlassung von Reproduktionen von der Genehmigung durch das zuständige Ministerium abhängig zu machen.
4. Zu "Kommunale Archive"
Der 6 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Ersatzlose Streichung des Satz 2:
Begründung:
"Die Bürgerinnen und BUrger können erwarten, dass das in kommunalen Archiven befindliche Archivgiut, sei es amtlicher oder nicht-amtlicher Provenienz, als Kulturgut, in gleichen Maße vor Verfall, Vernichtung und Veräußerung geschützt wird."
Monika Brunert-Jetter (CDU) bittet darum, die Beratung über den Gesetzentwurf zu vertagen, da bei ihrer Fraktion noch Beratungsbedarf bestehe. Sie beantrage die Durchführung einer Anhörung. Als Termin rege sie den 24. Februar 2010 an. Am 17. März 2010 könnte dann die Anhörung ausgewertet sowie
eine Beschlussempfehlung abgegeben und am 24. März 2010 im Plenum darüber abgestimmt werden. Vor dem Hintergrund, dass das in Rede stehende Gesetz am 31. Dezember 2009 auslaufe, müsse dieses um drei Monate verlängert werden. Hierfür könnte das sogenannte Pflichtexemplargesetz als sogenanntes Omnibusgesetz genutzt und dieses um einen Artikel erweitert werden, dass das zurzeit geltende Archivgesetz um drei Monate verlängert werde, um nicht in einen rechtsfreien Raum zu geraten. Die Koalitionsfraktionen würden im Rahmen der nächsten Plenarsitzung einen solchen Änderungsantrag einbringen.
Angela Freimuth (FDP) merkt an, dass auch ihre Fraktion im Rahmen der Anhörung noch einige Sachfragen geklärt haben wolle. Insofern unterstütze sie die Ausführungen der Abgeordneten Brunert-Jetter.
Claudia Scheler (SPD) moniert, dass die Landesregierung das Verfahren über das Knie gebrochen habe. Denn dort stecke mehr Musik drin, als man auf den ersten Blick meine. Diesbezüglich verweise sie auf die in den Zuschriften dargestellten Bedenken. Insofern stimme sie dem Verfahrensvorschlag zu. Der von ihrer Fraktion vorgelegte Änderungsantrag (Anlage 2 zu TOP 2) werde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet.
Vorsitzender Dr. Fritz Behrens schlägt vor, die Anhörung bereits am 27. Januar durchzuführen, um mehr Beratungszeit zu haben. Bezüglich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes rege er den 30. April an, um auf der sicheren Seite zu sein.
Monika Brunert-Jetter (CDU) teilt mit, dass ihre Fraktion im Rahmen der nächsten Plenarsitzung einen Änderungsantrag einbringen werde, um das Pflichtexemplargesetz entsprechend zu ändern. Hinsichtlich der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes sei ihre Fraktion offen.
Der Ausschuss beschließt die Durchführung einer Anhörung
am 27. Januar 2010. ...."
Tiscbvorlage Kulturausschuss, 9. Dezember 2009 TOP 2:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf 1412988 der Landesregierung "Gesetz übet die Sicherung und Nutzung .öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)'"
1. Zu "Begriffsbestirnrnungen"
Der 6 2 Abs. 3 wird wie folgt qeändert:
Ergänzung um den Halbsatz: "...oder von naturlichen oder juristischen Personen, an deren Archiviemng ein
öffentliches Interesse besteht."
Begründung:
Der vorliegende Gesetzentwutf geht ohne den vorgeschlagenen Halbsatz in einem entscheidenden Punkt hinter die Definition von Archivgut irn alten Gesetz zurück. Das ist fur die Städte und eventuell auch für das Landesarchiv von erheblichem Nachteil. Der Begriff des Archivgutes wird in 5 2 Absatz 3 nun dahingehend eingeschränkt, dass es sich dabei ausschließlich um Unterlagen der in § 1Absatz 1 genannten Stellen handelt. Deren Unterlagen werden zu Archivgut, wenn sie vorn zuständigen Archiv ubernommen werden. Ohne die Ergänzung des Halbsatzes entstehen gesetzessystematische Brüche.
2. Zu "Nutzung'"
Der 6 6 ArchivG wird wie folgt qeändert:
Einfügung eines neuen Absatzes 6:
"Subsidiär findet das Gesetz Uber die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Infcrmationsf rei heitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) Anwendung, es sei denn, die Nutzung des Archivgutc ist zu versagen, weil dessen Erhaltungszustand eine solche nicht zulässt."
Streichung des Satzes 2 in der Begründung zu 3 6:
Die Chance, das Verhältnis mischen den archivrechtlichen Nutzungsregelungen und dem Infomationsrugangsanspmch nach Maßgabe des IFG NRW zu harmonisieren und normenklar zu regeln, darf nicht ungenutzt bleiben. Auf das Ziel und die
Notwendigkeit einer entsprechenden Hamonisierung hatten die
Informationsbeaufiragten der Länder schon mit der Entschließung "Gleiche Transparenz in Verwaltung und Archiven" vorn 26.05.2003 hingewiesen.
Die vorgeschlagene Änderung trägt der Besorgnis Rechnung, dass bei den Verwaltungen nach IFG NRW zugängliche Daten durch die Übergabe an die Archive unzugänglich werden könnten. Durch die Festlegung, dass die archivrechtlichen Regelungen vorrangig und die Zugangsregelungen des IFG NRW subsidiär Anwendung finden, genügt die Neufassung zugleich den Erfordernissen der archivarischen Anwenidungspraxis. Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung wird die Diskussion, ob das IFG NRW iiber die Vorschriften der 95 6 Abs. 2 Satt 4, 7 Abs. 3 Satz 1 und 10 Abs, 5 Satz 3 ArchivG anwendbar sein konnte, obsolet, so dass schließlich auch die erforderliche Rechtssicherheit und -klarheit
geschaffen wird."
3. Zu Schutzfristen:
Der § 7 Abs. 7 ArchivG-E wird wie folgt geändert
Einfügung eines neuen Satzes 4:
"Die Überlassung von Archivgut nach den Sätzen 1 und 2 bedarf der
Genehmigung der für das Archivwesen zuständigen obersten Landesbehörde."I
Die bisherigen Sätze 4 bis 6 werden zu den Sätzen 5 bis 7.
Die Begründung zu Absatz 7 ist dementsprechend um einen weiteren Spiegelpunkt zu ergänzen.
Beqründunq:
Die Überlassung von Reproduktionen zu allgemeinen Zwecken der Dokumentation und Forschung tangiert die Persönlich eitsrechte der betroffenen Personen besonders intensiv und nachhaltig; fortan werden diese Vervielfältigungen von Stellen aufbewahrt und genutzt, die nicht dem ArchivG unterliegen, so dass auch die
archivrechtlichen Schutrbestimmungen nicht greifen. Diese Form der Nutzung geht weit über die bislang zulässige Verwendung von Archivgut hinaus. Um sicherzustellen, dass die Abgabe von Reproduktionen auch tatsächlich auf ganz besondere und wenige Ausnahmefälle beschränkt bleibt und dabei die Wahrung der
cchutzwürdigen Belange der Betroffenen irn Einzelfall umfassend sichergestellt wird, ist es erforderlich und angemessen, die Überlassung von Reproduktionen von der Genehmigung durch das zuständige Ministerium abhängig zu machen.
4. Zu "Kommunale Archive"
Der 6 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Ersatzlose Streichung des Satz 2:
Begründung:
"Die Bürgerinnen und BUrger können erwarten, dass das in kommunalen Archiven befindliche Archivgiut, sei es amtlicher oder nicht-amtlicher Provenienz, als Kulturgut, in gleichen Maße vor Verfall, Vernichtung und Veräußerung geschützt wird."
Wolf Thomas - am Freitag, 18. Dezember 2009, 10:36 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.regesta-imperii.de/nachrichten/aktuelles/details/verlinkung-der-regesta-imperii-online-mit-der-online-edition-der-urkunden-der-reichsabtei-fulda.html
Beispiel:
http://regesten.regesta-imperii.de/index.php?uri=1012-12-16_1_0_2_4_1_514_1765
Löblich!
Beispiel:
http://regesten.regesta-imperii.de/index.php?uri=1012-12-16_1_0_2_4_1_514_1765
Löblich!
KlausGraf - am Freitag, 18. Dezember 2009, 04:19 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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http://opac.regesta-imperii.de
Ein Online-Filter führt u.a. zu den Digitalisaten des Deutschen Rechtswörterbuchs, nur leider hat Superstar Thaller alle Internetadressen geändert ....
Und books.google.com ohne Direktlink (und Hinweis auf US-Proxy) ist auch nicht sonderlich hilfreich, wenn man weiß, dass Google seine Titel mitunter erheblich versteckt.
Ein Online-Filter führt u.a. zu den Digitalisaten des Deutschen Rechtswörterbuchs, nur leider hat Superstar Thaller alle Internetadressen geändert ....
Und books.google.com ohne Direktlink (und Hinweis auf US-Proxy) ist auch nicht sonderlich hilfreich, wenn man weiß, dass Google seine Titel mitunter erheblich versteckt.
KlausGraf - am Freitag, 18. Dezember 2009, 04:06 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Manchmal lerne auch ich einen Online-Nachweis vom Handschriftencensus. Ich wundere mich, dass mir die Digitalisierung des FDA durch die UB Freiburg (Bd. 1, 1865 bis 124, 2004) bisher komplett entgangen ist, was auch daran liegt, dass die UB Freiburg nach meinen Erfahrungen erhebliche Probleme hat, korrekte RSS-Feeds aufzusetzen. Aber da im Archiv der aktuellen Meldungen nichts davon zu finden ist und auch auf der Website laut Suchfunktion nur von 5 digitalisierten Jahrgängen die Rede ist, bestätigt das nur meinen allgemeinen Eindruck, dass die unwichtigsten Digitalisate am meisten in Mailinglisten und vergleichbaren Foren "promotet" werden, während großartige Angebote vergleichsweise klandestin ins Netz gestellt werden, wo sie selbst erfahrenen Jägern und Sammlern wie mir dann geraume Zeit entgehen.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/schriftenreihen_ebene2.php?sr_id=22&la=de
Update:
Inhaltsverzeichnisse (lückenhaft)
http://de.wikisource.org/wiki/Freiburger_Di%C3%B6zesan-Archiv
http://www.freidok.uni-freiburg.de/schriftenreihen_ebene2.php?sr_id=22&la=de
Update:
Inhaltsverzeichnisse (lückenhaft)
http://de.wikisource.org/wiki/Freiburger_Di%C3%B6zesan-Archiv
KlausGraf - am Freitag, 18. Dezember 2009, 02:54 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
Ein Findbuch der über 400 Nummern Mischbestand (einschließlich Kopien von Archivalien aus anderen Archiven)
http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1175074_l1/Stadtarchiv_B1%20Handschriften.pdf
Detailliertere Verzeichnung der mittelalterlichen Handschriften:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Freiburg_i_Br#bib7
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0087.htm
http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1175074_l1/Stadtarchiv_B1%20Handschriften.pdf
Detailliertere Verzeichnung der mittelalterlichen Handschriften:
http://www.handschriftencensus.de/hss/Freiburg_i_Br#bib7
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0087.htm
KlausGraf - am Freitag, 18. Dezember 2009, 02:24 - Rubrik: Kodikologie
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KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 22:29 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg41224.html
Verkauft wurde ein Buch mit einem nur online zugänglichen PDF, wobei der Zugang freigerubbelt werden muss und angeblich nicht verkauft oder weitergegeben darf. Abgesehen von der Frage der Gültigkeit dieser AGB ist diese bei einem normalen Buchkauf nicht wirksam einbezogen, also unbeachtlich. Außerdem verstößt sie gegen das gesetzliche Leitbild beim Kaufrecht: ein Buch darf ich ja auch beliebig weiterverkaufen.
Verkauft wurde ein Buch mit einem nur online zugänglichen PDF, wobei der Zugang freigerubbelt werden muss und angeblich nicht verkauft oder weitergegeben darf. Abgesehen von der Frage der Gültigkeit dieser AGB ist diese bei einem normalen Buchkauf nicht wirksam einbezogen, also unbeachtlich. Außerdem verstößt sie gegen das gesetzliche Leitbild beim Kaufrecht: ein Buch darf ich ja auch beliebig weiterverkaufen.
KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 20:57 - Rubrik: Archivrecht
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KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 20:51 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 20:46 - Rubrik: Fotoueberlieferung
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http://www.zeit.de/2009/52/T-Interview-Open-Access
Fischer behauptet, es habe im Vorfeld keine Unterstützung seiner Petition gegeben. Meiner Erinnerung nach (die ich nicht belegen kann) hatte ich mich sehr wohl seinerzeit zu seinem Entwurf geäußert. Aber egal, vielleicht ist es ganz gut so, dass die Petition nicht von einem der "üblichen Verdächtigen" kam, sondern von einem Wissenschaftsjournalisten.
Siehe dazu auch:
http://ubuntublog.ch/allgemein/wissen-muss-geteilt-werden
Fischer behauptet, es habe im Vorfeld keine Unterstützung seiner Petition gegeben. Meiner Erinnerung nach (die ich nicht belegen kann) hatte ich mich sehr wohl seinerzeit zu seinem Entwurf geäußert. Aber egal, vielleicht ist es ganz gut so, dass die Petition nicht von einem der "üblichen Verdächtigen" kam, sondern von einem Wissenschaftsjournalisten.
Siehe dazu auch:
http://ubuntublog.ch/allgemein/wissen-muss-geteilt-werden
KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 20:36 - Rubrik: Open Access
http://bibliodyssey.blogspot.com/2009/12/liber-chronicarum.html
Eine virtuelle Ausstellung zu Schätzen der State Library of Victoria enthält auch einige Seiten des Werks:
http://www.mirroroftheworld.com.au/
Mir bekannte Digitalisate listet:
http://de.wikisource.org/wiki/Hartmann_Schedel

Eine virtuelle Ausstellung zu Schätzen der State Library of Victoria enthält auch einige Seiten des Werks:
http://www.mirroroftheworld.com.au/
Mir bekannte Digitalisate listet:
http://de.wikisource.org/wiki/Hartmann_Schedel

KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 20:20 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 18:12 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Stadt-Ratingen-verlangt-Kilometergeld-von-Google-Update-887665.html
Die Antwort von Google, dass das Fotografieren keine Sondernutzung sei, halte ich für korrekt.
Zu Streetview
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

Die Antwort von Google, dass das Fotografieren keine Sondernutzung sei, halte ich für korrekt.
Zu Streetview
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 17:46 - Rubrik: Archivrecht
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http://www.gale.cengage.com/reference/peter/200912/doaj.html
Zu den immer wieder von mir beklagten Lücken:
"Among others, I tested 13 journals published by the European Geoscience Union and found correct matches for 12 journals. The exception was the journal Solid Earth. I also tested the availability of 20 open-access journals in Library and Information Science, and there were records for 19 of them – a very good ratio. The only title missing from DOAJ was the Chinese Librarianship, but when verifying my search later it did appear, producing a 20/20 hit rate. Overall, the open access journals published in China and available in DOAJ (14), seem to represent a fraction of the ones that would probably qualify for inclusion. Ulrich’s has information about almost twice as many open-access journals published in China, but even that may be a number significantly lower than the actual one. For my samples for the immediately open-access journals (i.e. excluding books) hosted by HighWire Press, the availability ratio in DOAJ was only 60%."

Zu den immer wieder von mir beklagten Lücken:
"Among others, I tested 13 journals published by the European Geoscience Union and found correct matches for 12 journals. The exception was the journal Solid Earth. I also tested the availability of 20 open-access journals in Library and Information Science, and there were records for 19 of them – a very good ratio. The only title missing from DOAJ was the Chinese Librarianship, but when verifying my search later it did appear, producing a 20/20 hit rate. Overall, the open access journals published in China and available in DOAJ (14), seem to represent a fraction of the ones that would probably qualify for inclusion. Ulrich’s has information about almost twice as many open-access journals published in China, but even that may be a number significantly lower than the actual one. For my samples for the immediately open-access journals (i.e. excluding books) hosted by HighWire Press, the availability ratio in DOAJ was only 60%."

KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 17:35 - Rubrik: Open Access
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KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 17:22 - Rubrik: Open Access
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http://www.netzpolitik.org/2009/bgh-erlaubt-online-archive/
Das Deutschlandradio darf Abschriften alter Beiträge in seinem Archiv bereithalten, auch wenn darin die Namen der beiden mittlerweile aus der Haft entlassenen Sedlmayr-Mörder genannt werden. Das hat der BGH gestern entschieden.
PM:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50267&anz=255&pos=0&Blank=1
"Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde. Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt."
Das Deutschlandradio darf Abschriften alter Beiträge in seinem Archiv bereithalten, auch wenn darin die Namen der beiden mittlerweile aus der Haft entlassenen Sedlmayr-Mörder genannt werden. Das hat der BGH gestern entschieden.
PM:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50267&anz=255&pos=0&Blank=1
"Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde. Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt."
KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 17:15 - Rubrik: Archivrecht
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Wäre wirklich zuviel verlangt, dass wenigstens
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4020
einen Direktlink zum PDF spendiert statt zur Pressemitteilung, auf der natürlich kein Link zum PDF des Tätigkeitsberichts enthalten ist. Hier der Link zum Bericht selbst:
http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/14-TB.pdf
Der Datenschutzbeauftragte ist ein übler Täterschützer, der z.B. gegen die aus Transparenzgründen dringend erforderliche veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen im Internet vorgeht. Wenn Anwesenheitsprofile der Gemeinderäte erstellt werden können, dann ist das richtig so!
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4020
einen Direktlink zum PDF spendiert statt zur Pressemitteilung, auf der natürlich kein Link zum PDF des Tätigkeitsberichts enthalten ist. Hier der Link zum Bericht selbst:
http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/14-TB.pdf
Der Datenschutzbeauftragte ist ein übler Täterschützer, der z.B. gegen die aus Transparenzgründen dringend erforderliche veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen im Internet vorgeht. Wenn Anwesenheitsprofile der Gemeinderäte erstellt werden können, dann ist das richtig so!
KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 16:54 - Rubrik: Datenschutz
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http://www.bildblog.de/14660/maerchenstunde
Wikisource macht die verschiedenen Fassungen der Grimmschen Märchen mit Scans der Originalpublikationen zugänglich:
http://de.wikisource.org/wiki/Der_gl%C3%A4serne_Sarg
Wikisource macht die verschiedenen Fassungen der Grimmschen Märchen mit Scans der Originalpublikationen zugänglich:
http://de.wikisource.org/wiki/Der_gl%C3%A4serne_Sarg
KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 16:39 - Rubrik: Unterhaltung
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http://www.ualberta.ca/~lbriggs1/briggs/conceptmap/Open%20Access.html
As usual OA to cultural heritage is forgotten (see Berlin Declaration).
As usual OA to cultural heritage is forgotten (see Berlin Declaration).
KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 16:28 - Rubrik: Open Access
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http://www.archives.ncdcr.gov/newspaper/index.html
Sieht das noch jemand so, dass diese ContentDM-Anwendungen nutzerunfreundlicher OCLC-Murks sind? Ich erwarte einfach, dass ich mit der Maus auf dem Blatt navigieren kann, was Zoomify und viele andere Anwendungen ermöglichen.
Sieht das noch jemand so, dass diese ContentDM-Anwendungen nutzerunfreundlicher OCLC-Murks sind? Ich erwarte einfach, dass ich mit der Maus auf dem Blatt navigieren kann, was Zoomify und viele andere Anwendungen ermöglichen.
KlausGraf - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 16:19 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Wolf Thomas - am Donnerstag, 17. Dezember 2009, 08:34 - Rubrik: Genealogie
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Land erwirbt herausragende Sammlung von der Deutschen Bank
Niedersächsisches Münzkabinett
HANNOVER. Der Kauf des Niedersächsischen Münzkabinetts durch das Land steht: Nach intensiven Verhandlungen der Landesregierung mit der Deutschen Bank ist gesichert, dass die Sammlung mit rund 44.000 Objekten in Niedersachsen bleibt. "Wir haben unsere Verantwortung ernst genommen und sichergestellt, dass diese landesgeschichtlich einmalige Sammlung vollständig erhalten und in Hannover der Öffentlichkeit präsentiert werden kann", sagte der Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann. "Der Dank des Landes gilt der Deutschen Bank. Sie hat die Sammlung 25 Jahre in Niedersachsen gehalten und gepflegt und mit ihr sind wir jetzt zu einem fairen Ergebnis gekommen. Ich danke aber auch der Kulturstiftung der Länder, die die Verhandlungen förderlich begleitet hat", so Stratmann.
Jürgen Fitschen, im Vorstand der Deutschen Bank unter anderem für das Land Niedersachsen zuständig, ergänzte: "Wir freuen uns sehr, dass wir für diese herausragende Sammlung eine gute und dauerhafte Lösung gefunden haben, die die Interessen des Landes Niedersachsen und seiner Bürger wahrt. Dieses Ziel haben wir immer erreichen wollen. Ich danke dem Land für die konstruktiven Gespräche."
"Die Landesregierung hat sich mit der Deutschen Bank darauf verständigt, die Münzen, Medaillen, Plaketten, Marken, Ehrenzeichen und Orden aus der Zeit vom Mittelalter bis in die Neuzeit für insgesamt fünf Millionen Euro zu erwerben", berichtete Stratmann heute im Kabinett. Der Ankauf werde aus Mitteln des Aufstockungsprogrammes Niedersachsen des Konjunkturpakets II finanziert, die für die Sicherung herausragender Kulturgüter bestimmt seien.
In Kürze werden das Land Niedersachsen und die Deutsche Bank den Kauf- und Übertragungsvertrag unterzeichen. Anschließend wird die Sammlung aus dem Hauptsitz des Kreditinstituts in Hannovers Innenstadt in das Niedersächsische Landesmuseum Hannover umziehen. Dort ist die angemessene Unterbringung des Münzkabinetts gesichert. "Wir sind optimistisch, dass wir bereits frühzeitig im kommenden Jahr eine erste Ausstellung zum Münzkabinett eröffnen können", sagte Stratmann. In dem Museum wird ein Präsentationsraum für das Münzkabinett eingerichtet, in dem wichtige Teile der Sammlung dauerhaft präsentiert werden. Natürlich werden aussagekräftige Sammlungsteile auch in der Landesausstellung 2014 zu sehen sein, da ihr historischer Kern im Jahr 1745 vom hannoverschen Kurfürsten und König von Großbritannien Georg II. erworben wurde. Das Münzkabinett war, bevor es 1983 von der Deutschen Bank erworben wurde, rund 350 Jahre im Besitz des Hauses Hannover gewesen.
http://www.stk.niedersachsen.de/master/C60446904_L20_D0_I484_h1.html
Zur Sache:
http://archiv.twoday.net/search?q=m%C3%BCnzkabin
Niedersächsisches Münzkabinett
HANNOVER. Der Kauf des Niedersächsischen Münzkabinetts durch das Land steht: Nach intensiven Verhandlungen der Landesregierung mit der Deutschen Bank ist gesichert, dass die Sammlung mit rund 44.000 Objekten in Niedersachsen bleibt. "Wir haben unsere Verantwortung ernst genommen und sichergestellt, dass diese landesgeschichtlich einmalige Sammlung vollständig erhalten und in Hannover der Öffentlichkeit präsentiert werden kann", sagte der Minister für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann. "Der Dank des Landes gilt der Deutschen Bank. Sie hat die Sammlung 25 Jahre in Niedersachsen gehalten und gepflegt und mit ihr sind wir jetzt zu einem fairen Ergebnis gekommen. Ich danke aber auch der Kulturstiftung der Länder, die die Verhandlungen förderlich begleitet hat", so Stratmann.
Jürgen Fitschen, im Vorstand der Deutschen Bank unter anderem für das Land Niedersachsen zuständig, ergänzte: "Wir freuen uns sehr, dass wir für diese herausragende Sammlung eine gute und dauerhafte Lösung gefunden haben, die die Interessen des Landes Niedersachsen und seiner Bürger wahrt. Dieses Ziel haben wir immer erreichen wollen. Ich danke dem Land für die konstruktiven Gespräche."
"Die Landesregierung hat sich mit der Deutschen Bank darauf verständigt, die Münzen, Medaillen, Plaketten, Marken, Ehrenzeichen und Orden aus der Zeit vom Mittelalter bis in die Neuzeit für insgesamt fünf Millionen Euro zu erwerben", berichtete Stratmann heute im Kabinett. Der Ankauf werde aus Mitteln des Aufstockungsprogrammes Niedersachsen des Konjunkturpakets II finanziert, die für die Sicherung herausragender Kulturgüter bestimmt seien.
In Kürze werden das Land Niedersachsen und die Deutsche Bank den Kauf- und Übertragungsvertrag unterzeichen. Anschließend wird die Sammlung aus dem Hauptsitz des Kreditinstituts in Hannovers Innenstadt in das Niedersächsische Landesmuseum Hannover umziehen. Dort ist die angemessene Unterbringung des Münzkabinetts gesichert. "Wir sind optimistisch, dass wir bereits frühzeitig im kommenden Jahr eine erste Ausstellung zum Münzkabinett eröffnen können", sagte Stratmann. In dem Museum wird ein Präsentationsraum für das Münzkabinett eingerichtet, in dem wichtige Teile der Sammlung dauerhaft präsentiert werden. Natürlich werden aussagekräftige Sammlungsteile auch in der Landesausstellung 2014 zu sehen sein, da ihr historischer Kern im Jahr 1745 vom hannoverschen Kurfürsten und König von Großbritannien Georg II. erworben wurde. Das Münzkabinett war, bevor es 1983 von der Deutschen Bank erworben wurde, rund 350 Jahre im Besitz des Hauses Hannover gewesen.
http://www.stk.niedersachsen.de/master/C60446904_L20_D0_I484_h1.html
Zur Sache:
http://archiv.twoday.net/search?q=m%C3%BCnzkabin
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„Die Deutsche Numismatische Gesellschaft, ist, als Dachverband für mehr als 80 Numismatische Gesellschaften in der BRD, von tiefer Sorge erfüllt, dass es zu einem Verkauf und einer Zerstreuung des Niedersächsischen Münzkabinetts kommen soll. Die Unterzeichner dieser Erklärung bitten den Herrn Bundeskulturminister, den Herrn Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Hannover und alle Verantwortlichen der Deutschen Bank AG nach Lösungen zu suchen, dass die Welfensammlung in Hannover verbleiben kann. Als einzigartiges nationales Kulturgut muß sie den Bürgern des Landes und der Wissenschaft an einem geeigneten Ort, möglichst in Verbindung mit den anderen Münzsammlungen Hannovers weiterhin zugänglich sein.“
Mit obigem Aufruf begann die Deutsche Numismatische Gesellschaft Im Januar 2009 eine Unterschriftensammlung, die sie bei der 90. Internationalen Münzbörse in Hannover am 29. November 2009 abschloss.
2.838 Unterschriften zeugen davon, dass nicht nur im In-, sondern auch im Ausland Einigkeit darüber besteht, dass die einzigartige „Welfensammlung“ erhalten und in Hannover der Öffentlichkeit gut zugänglich bleiben muss.
Die gesammelten Unterschriften werden am 10.12.2009 per Post an den Herrn Staatsminister Lutz Stratmann, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, geschickt.
Wer beteiligte sich an der Unterschriftenaktion? Es sind natürlich zunächst einmal die Münzsammlervereine von Hamburg bis München, von Aachen bis Görlitz, die sich melden. Frühzeitig trafen auch die gesammelten Unterschriften von der Münzenhandlung Fritz Rudolf Künker. Osnabrück, und der Leipziger Münzhandlung Heidrun Höhn ein. Dann kamen Unterschriften von Institutionen, wie Stadtarchiven, Museen, Sammlungen, z. B. von der Köhler-Osbahr-Sammlung in Duisburg, um nur eine herauszugreifen. Der Kreis weitet sich schnell. Post mit Unterschriftenlisten schickten der Freundeskreis für Archäologie in Niedersachsen, der Heimat-Bund Niedersachsen, die „Kunst freunde“ Hannover, der Golf Club Isernhagen. Die Braunschweigische Akademie der Wissenschaft, das Archäologische Institut der Universität Göttingen, das Institut für Alte Geschichte der Saar-Universität, das Institut für Anorganische Chemie der Leibniz-Universität Hannover sammelten Unterschriften. Art & Archaeology Consulting, Hannover, sammelte 95 Unterschriften! Auch der Rotary Club Münster unterstützt mit 57 Unterschriften unser Anliegen, darunter die Unterschrift unseres Ehrenpräsidenten Herrn Professor Dr. Berghaus und die des früheren Innenministers des Landes Niedersachsen Herrn Dr. Egbert Möcklinghoff. Beide haben sich 1983 sehr dafür eingesetzt, dass die Welfen-Sammlung nicht in London zur Versteigerung kam und dass sie von der Deutschen Bank gekauft wurde.
Besonders beeindruckend ist es, wenn man die gesammelten Unterschriften, die aus dem benachbarten Ausland kommen, durchsieht. 175 Unterschriften aus den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Österreich – hier das Wiener Institut für Numismatik und Geldgeschichte mit allein 33 Unterschriften – Dänemark, Schweden, Finnland und Polen. >
Via Mail
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=m%C3%BCnzkabin
Mit obigem Aufruf begann die Deutsche Numismatische Gesellschaft Im Januar 2009 eine Unterschriftensammlung, die sie bei der 90. Internationalen Münzbörse in Hannover am 29. November 2009 abschloss.
2.838 Unterschriften zeugen davon, dass nicht nur im In-, sondern auch im Ausland Einigkeit darüber besteht, dass die einzigartige „Welfensammlung“ erhalten und in Hannover der Öffentlichkeit gut zugänglich bleiben muss.
Die gesammelten Unterschriften werden am 10.12.2009 per Post an den Herrn Staatsminister Lutz Stratmann, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, geschickt.
Wer beteiligte sich an der Unterschriftenaktion? Es sind natürlich zunächst einmal die Münzsammlervereine von Hamburg bis München, von Aachen bis Görlitz, die sich melden. Frühzeitig trafen auch die gesammelten Unterschriften von der Münzenhandlung Fritz Rudolf Künker. Osnabrück, und der Leipziger Münzhandlung Heidrun Höhn ein. Dann kamen Unterschriften von Institutionen, wie Stadtarchiven, Museen, Sammlungen, z. B. von der Köhler-Osbahr-Sammlung in Duisburg, um nur eine herauszugreifen. Der Kreis weitet sich schnell. Post mit Unterschriftenlisten schickten der Freundeskreis für Archäologie in Niedersachsen, der Heimat-Bund Niedersachsen, die „Kunst freunde“ Hannover, der Golf Club Isernhagen. Die Braunschweigische Akademie der Wissenschaft, das Archäologische Institut der Universität Göttingen, das Institut für Alte Geschichte der Saar-Universität, das Institut für Anorganische Chemie der Leibniz-Universität Hannover sammelten Unterschriften. Art & Archaeology Consulting, Hannover, sammelte 95 Unterschriften! Auch der Rotary Club Münster unterstützt mit 57 Unterschriften unser Anliegen, darunter die Unterschrift unseres Ehrenpräsidenten Herrn Professor Dr. Berghaus und die des früheren Innenministers des Landes Niedersachsen Herrn Dr. Egbert Möcklinghoff. Beide haben sich 1983 sehr dafür eingesetzt, dass die Welfen-Sammlung nicht in London zur Versteigerung kam und dass sie von der Deutschen Bank gekauft wurde.
Besonders beeindruckend ist es, wenn man die gesammelten Unterschriften, die aus dem benachbarten Ausland kommen, durchsieht. 175 Unterschriften aus den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Österreich – hier das Wiener Institut für Numismatik und Geldgeschichte mit allein 33 Unterschriften – Dänemark, Schweden, Finnland und Polen. >
Via Mail
Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=m%C3%BCnzkabin
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