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Im Fachportal Documanager fand sich ein guter Artikel zu den Risiken und Wegen der Haltbarkeit und Sicherung elektronischer Aufzeichnungen.

Zur Haltbarkeit elektronischer Aufzeichnungen

Klaus Graf, Googles stattliche Online-Bibliothek, in: Computergenealogie. Magazin für Familienforschung 21 (2006) H. 1, S. 9-10

Der folgende Text wurde am 30. Januar 2006 der Redaktion übermittelt:

Googles stattliche Online-Bibliothek

Als im Herbst 2004 die Suchmaschine Google ihr gewaltiges Zukunftsprojekt "Google Print" (es wurde inzwischen umbenannt in "Google Book Search", deutsch: "Google Buchsuche") ankündigte, löste dies ein kleines Erdbeben bei Verlagen und Bibliotheken aus. Der ehrgeizige Plan des US-Unternehmens sieht vor, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten das gesamte gedruckte Buchwissen der Welt in die Suche einzubeziehen. Wohlgemerkt: Die Volltexte sollen suchbar sein, dagegen soll die Möglichkeit, das Buch als Ganzes zu lesen, jedenfalls bei den urheberrechtlich geschützten Werken wie bisher über die Angebote des Buchhandels (bzw. der Antiquariate) und über die Bibliotheken realisiert werden.

Googles Angebot, erreichbar unter books.google.de, speist sich aus zwei Quellen: dem - nicht kontroversen - "Buch Partner-Programm" und dem umstrittenen Bibliotheksprogramm.

Bei dem "Buch Partner Programm" arbeitet Google mit den Verlagen zusammen. Google digitalisiert die ihm zugesandten Bücher oder nützt die zur Verfügung gestellten PDF-Dateien für eine Präsentation, die derjenigen des US-Buchhändlers Amazon ähnelt. Es werden die bei einer Suche gefundenen Seiten nur in geschützter Form dargestellt (auch wenn im Netz einfache Anleitungen kursieren, wie man das Digital-Rights-Management umgehen und die Seiten trotzdem abspeichern und ausdrucken kann), ein Durchblättern des ganzen Buches wird verhindert. Dazu dient auch eine Pflichtregistrierung, will man mehr als einige wenige Seiten einsehen. Verteilt über das ganze Buch sind viele Seiten prinzipiell gesperrt. Mit einiger Geduld kann man aber über einen längeren Zeitraum doch viel vom Inhalt eines Buchs kennenlernen.

Während das Kooperationsprogramm mit den Verlagen auf Freiwilligkeit setzt, digitalisiert Google im Bibliotheksprogramm ohne Zustimmung der Urheber und Rechteinhaber Bücher, die sich in fünf großen akademischen Bibliotheken befinden. Außer der Oxforder Bodleiana liegen alle in den USA. So soll der gesamte Buchbestand der Bibliothek der University of Michigan (über 7 Mio. Bände) eingescannt werden. Google beruft sich auf das "fair use"-Prinzip des US-Urheberrechts und zeigt von geschützten Büchern aus dem Bibliotheksprogramm, soweit diese nicht als "Public Domain" (urheberrechtsfrei) eingestuft werden, jeweils nur kleine Ausrisse mit den gefundenen Suchbegriffen an. Man kann zwar durch geeignete Suchanfragen die inhaltliche Ausrichtung eines Buchs herausbekommen, aber man kann nicht eine ganze Seite am Stück lesen. Trotzdem haben in den USA bereits Autoren und Verlage Klagen gegen Google wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht.

Die Pläne des Suchmaschinen-Giganten haben kommerzielle und nicht-kommerzielle Konkurrenten auf den Plan gerufen. Der "Open Content Alliance" (OCA) gehören neben dem nichtgewerblichen "Internet Archive" von Brewster Kahle, einem Visionär freier Internetinhalte, und zahlreichen nordamerikanischen Bibliotheken auch die großen Google-Rivalen Yahoo und MSN (Microsoft) an. Die OCA will Bücher nur mit Zustimmung der Rechteinhaber digitalisieren und einen sehr viel freieren Umgang mit den Public-Domain-Werken ermöglichen als Google dies tut. Einige englische Bücher sind als Muster unter www.openlibrary.org bereits zu besichtigen. In Europa hat sich der Direktor der französischen Nationalbibliothek Jeanneney an die Spitze eines Anti-Google-Projekts gesetzt, das von den Nationalbibliotheken getragen wird und ebenfalls zehntausende Bücher ins Internet stellen will. Hier soll der Schwerpunkt natürlich auf nicht-englischsprachigen Inhalten liegen, denn Jeanneney wirft Google die Vernachlässigung der europäischen Kultur vor.

Bücher zum Durchblättern

Inzwischen hat Google weit über 15.000 Titel - genaue Zahlen sind geheim - in verschiedenen Sprachen als "Public Domain"-Titel bereitgestellt. Diese können ganz gelesen, die Seiten auch abgespeichert und ausgedruckt werden. Allerdings unterscheidet Google in unerfreulicher Weise zwischen US-Bürgern und Nicht-US-Bürgern. US-Bürger können in der Regel Bücher vor 1923, die in den USA generell urheberrechtsfrei sind, einsehen, wenngleich bei ausländischen Publikationen anscheinend eine weitere Zugangsgrenze bei 1908 verläuft. Deutsche Nutzer müssen leider auf die meisten Bücher nach 1864 verzichten, es sei denn sie verwenden einen US-Proxy (was nicht sonderlich schwierig ist, z.B. www.guardster.com). Dazu gibt es - wie zum ganzen Thema dieses Artikels - weitere Hinweise auf der Seite wiki.netbib.de/coma/GooglePrint.

Die Liste der Mängel von Googles Buchsuche ist lang. Ist bei deutschsprachigen Büchern die automatische Schrifterkennung (OCR), die Google über die eingescannten Bücher laufen lässt, ohnehin nicht die beste, so kann man sie bei in Fraktur gesetzten Bänden schlichtweg vergessen. Ein Beispiel für "Googleprintisch" aus einer Goethe-Ausgabe in Fraktur: "Prometheus. ‘lOad bof bum, incite Stot)tcn, ‘lBie fa … Prometheus. Puno Li incite anne Wimo! — ‘lOad if ibm?" Dass ein Unternehmen wie Google sich die inzwischen akzeptable Ergebnisse bei Fraktur liefernde Software von ABBY FineReader nicht leisten wollte, befremdet. Der Anspruch einer Volltextsuche wird bei den vielen Büchern des 19. Jahrhunderts in Fraktur aufgegeben. Und natürlich gibt es unzählige Seiten, die gar nicht oder unlesbar gescannt wurden.

Besonders ärgerlich sind die unzulänglichen Meta-Daten der Bücher. Vor allem bei mehrbändigen Werken, die nicht selten unvollständig sind, und bei Zeitschriftenjahrgängen kann man mit den Google-Angaben, um was es sich handelt, oft nichts anfangen. Wenn man einen interessanten Treffer gefunden hat, der sich in einer von Google als urheberrechtlich geschützt betrachteten Zeitschrift befindet und man erhält nur eine irreführende Jahrgangsangabe von Google (nämlich das Erscheinungsjahr des ersten oder eines anderen Bandes) ist man so klug als wie zuvor. Beispielsweise sind etliche Jahrgänge der "ZHG" digitalisiert worden, aber Google gibt jeweils nur an: "Zeitschrift by Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde". Da hilft auch die kleine Abbildung des Titelblatts, auf dem der Jahrgang steht, nicht weiter, denn diese lässt sich nicht vergrößern. Bei der Suche nach "hessische Zeitschrift" sehen deutsche Benutzer einige Bände, von denen scheinbar noch keine Seiten verfügbar sind. Anders verhält es sich, wenn man etwa mit www.guardster.com so tut, als befinde man sich in den USA. US-Bürger haben nicht nur in diesem Fall bessere Zugriffsmöglichkeiten auf die alten Bände aus dem 19. Jahrhundert (die natürlich auch in Europa keinem Urheberrechtsschutz mehr unterliegen, da alle Autoren länger als 70 Jahre tot sind).

Weitere Defizite: Bücher, die bereits zugänglich waren, verschwinden wieder aus dem Index (Beispiel: Kneschkes Adels-Lexikon), und die "erweiterte Suche", die eine Eingrenzung mit date (Beispiel: date:1600-1864) und damit indirekt die Suche nach urheberrechtsfreien Inhalten ermöglicht, arbeitet nur fehlerhaft.

Wer möglichst viel von den Inhalten der Google-Buchsuche profitieren möchte, sollte möglichst viel mit ihr experimentieren. Hilfestellung leistet die genannte Seite auf wiki.netbib.de.

Bereits beachtliche Inhalte

Bei allem Verdruss darf man aber nicht übersehen, dass es sich nach wie vor um eine "vorläufige Version" handelt, die zwar noch viele Kinderkrankheiten aufweist, aber bereits teilweise großartige Inhalte. Hingewiesen sei auf landesgeschichtlich relevante Darstellungen und Quellenausgaben. Da sind etwa die vielen Bände von Riedels "Codex diplomaticus Brandenburgensis", der in manchen Bibliotheken mit striktem Kopierverbot belegt ist. Oder - um ein Werk aus einer anderen Region zu nehmen - die zwei seltenen Bände von Preschers Geschichte der Reichsgrafschaft Limpurg (bei Schwäbisch Hall) von 1789/90. Drei württembergische Oberamtsbeschreibungen können mit einem US-Proxy eingesehen werden. Jeder ist aufgerufen, die für ihn interessanten Bände in Googles Buchsuche zu entdecken, es kommen ja ständig neue hinzu. Und sie mit anderen zu teilen: Was die freien Bücher in Google angeht, sollte man virtuelle Gemeinschaften gründen, die Listen mit besseren Angaben zu den Büchern pflegen und solche freien Bücher herunterladen und dann für die bequeme Offline-Nutzung bereithalten, etwa als gezippte Datei oder als PDF.

Die Zahl der online frei verfügbaren Bücher wird in den nächsten Jahren dramatisch zunehmen - dank Google und seinen Konkurrenten. Soweit es sich um Volltextangebote handelt, wird dies, soviel steht bei aller möglichen Skepsis gegenüber Online-Bibliotheken bereits jetzt fest, auch die familiengeschichtlichen Recherchemöglichkeiten in erheblichem Umfang verbessern.

Illustration:
Screenshot von
http://books.google.com/books?ie=UTF-8&hl=en&id=zMl8ftz0voEC&pg=PP10

Das international renommierte Schweizerische Sozialarchiv in Zürich feiert von Mai bis September 2006 seinen hundertsten Geburtstag. Das Sozialarchiv besitzt eine umfangreiche Sammlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Jahresberichten, Broschüren, Flugblättern, Postern und Plakaten, Archivalien, Zeitungsausschnitten und Bilddokumenten. Seit seiner Gründung hat sich das Sozialarchiv besonders auf die Dokumentation von sozialen Bewegungen und des gesellschaftlichen Wandels konzentriert.
Am 27. Juni 1906 wurde der Verein Zentralstelle für soziale Literatur gegründet. Im Vorstand saßen honorable Persönlichkeiten, etwa ein NZZ-Redakteur und ein Oberrichter, der das Parteiprogramm der Schweizer SP geschrieben hatte. Hauptinitiant der Dokumentationsstelle war Paul Pflüger, Pfarrer, Sozialdemokrat, später Stadt- und Nationalrat. 1898 war er vom thurgauischen Dussnang ins Zürcher Arbeiterquartier Aussersihl berufen worden.
Das Sozialarchiv sei kein Bewegungsarchiv und habe sich auch nie als ein solches verstanden, sagt Urs Kälin, heute Archivar des Sozialarchivs, wie die Zentralstelle seit 1942 heißt. Aber es bot stets Anknüpfungspunkte für verschiedene Nutzungen. Das Sozialarchiv ist grundsätzlich daran interessiert, zugänglich zu sein. Wer an den Schalter tritt, wird ohne Verzögerung bedient.

Link: www.sozialarchiv.ch

Kontakt:
Schweizerisches Sozialarchiv
Stadelhoferstrasse 12
CH-8001 Zürich
Telefon 043 268 87 40
Fax 043 268 87 59
sozarch(at)sozarch(punkt)unizh(punkt)ch

Artikel aus WOZ Die Wochenzeitung vom 11.5. 2006
Hundert Jahre Sozialarchiv - Selektiver Allesfresser, von Mischa Suter

http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/05/11/neue_benutzunugsordnung_fur_die_landesar~791399

macht auf die neue Benutzungsordnung aufmerksam, die natürlich auf dem Server des Landesarchivs noch nicht präsent ist. Für 7 Euro kann man sie bei
http://recht.makrolog.de/bgblplus/payment_neu.nsf/paymentInfo?openform&synonym=BW_GBl&id=2006S110B112a
erwerben.

§ 7 Abs. 1 sagt "Reproduktionen aller Art von Archivgut werden im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten von den im
Landesarchiv bestehenden Werkstätten grundsätzlich
selbst hergestellt." Dann sollte das Landesarchiv bitteschön auch die Abschrift aus Archivgut erledigen, denn auch das ist eine Vervielfältigung. Eine hinreichende Ermächtigung des nach wie vor inakzeptablen § 7 kann ich im Landesarchivgesetz nicht sehen.

http://www.kath-kirche-kaernten.at/pages/bericht.asp?id=5065

Die Berichte über Handschriften aus Kärntner Pfarren enthalten die Verzeichnisse der Bücher aus Kärntner Pfarren, die im Archiv der Diözese Gurk deponiert sind. Diese Verzeichnisse werden hier dem Benutzer als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

Es handelt sich bei den gebundenen Handschriften nicht nur um Matriken (Geburts-, Trauungs- und Sterbebücher), sondern um alle gebundenen Quellen, die der Bestand des jeweiligen Pfarrarchivs umfasst, also auch um Protokolle, um Quellen zur Geschichte des Gottesdienstes und der Wirtschaftsführung usw. Manche dieser Bücher sind aus konservatorischen Gründen oder aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (wie Datenschutzgesetz und Personenstandsgesetz) nicht benützbar.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72938

Die schon gleich nach dem Inkrafttreten Anfang des Jahres umstrittene Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes ist jetzt um eine weitere Variante bereichert worden: der Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht unter Berufung auf das Urheberrecht. In dem heise online vorliegenden Fall zielte das Auskunftsbegehren des c't-Autors Richard Sietmann, der sich schon mehrfach mit elektronischen Wahlmaschinen auseinander gesetzt hat, auf die vollständigen Prüfunterlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Bauartzulassung eines Wahlcomputers des niederländischen Herstellers Nedap.

[...]

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) räumt im Grundsatz jedem gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen ein, schränkt diesen Anspruch jedoch unter anderem ein, sobald schutzwürdige Interessen Dritter betroffen sein könnten. So heißt es im Paragraphen 6 IFG: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat."

Im vorliegenden Fall willigte die Herstellerfirma Nedap zwar in die Freigabe des Prüfberichts ein, nicht jedoch in die Freigabe der 36 Anlagen, die die Grundlage der summarischen Bewertungen des Prüfberichts bilden. "Bei den im Anhang des Prüfberichts aufgeführten technischen Unterlagen, den Unterlagen zur Bedienung des Geräts, den Prüfdokumentationen und den ergänzenden Unterlagen zu den Prüfanforderungen handelt es sich ausnahmslos um Werke, die nach Paragraph 2 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes geschützt sind", begründete die PTB den Ablehnungsbescheid. "Somit kann allein der Urheber entscheiden, ob und in welcher Weise diese Werke von anderen genutzt werden dürfen."


Dabei handelt es sich um eine krasse Fehlinterpretation des IFG. Weder aus der Auslegung des älteren UIG noch aus der Auslegung der existierenden Landes-IFG noch aus den Gesetzesmaterialien ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte, dass der Bundesgesetzgeber die EINSICHTNAHME regeln wollte. Die bemerkenswert schlechte Normierung, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1666772/
bezieht sich laut amtlicher Begründung (insbesondere) auf die Fertigung von Kopien. Die bloße Einsichtnahme ist keine urheberrechtliche Nutzung. Da die Anlagen vielen Mitarbeitern der Firma und Behördenmitarbeitern bereits zugänglich gewesen sein dürften, scheidet auch eine Berufung auf das Erstveröffentlichungsrecht aus (doch dieses wäre mit Blick auf § 45 UrhG ebenfalls auszuhebeln).

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unter dem Motto "Den Fortschritt bewahren - 3 Jahre nestor - Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung"
geben die nestor-Partner am 19.6.2006 in der Deutschen Bibliothek
Frankfurt am Main einen Überblick über die Ergebnisse des Projekts.
Tagesordnungspunkte sind:
  • das nestor-Memorandum,
  • Kriterien für vertrauenswürdige
    digitale Archive,
  • Metadaten und einiges mehr.
Die Zukunft des "Kompetenznetzwerks Langzeitarchivierung" wird ebenfalls angesprochen.
Eingeladen sind Vertreter aus Bibliotheken, Archiven, Museen, Datenzentren,
kurz: alle für die "Langzeitverfügbarkeit digitaler Ressourcen" ein Thema ist.

Das Programm und einen Hinweis zur Anmeldung
finden Sie hier:

http://www.langzeitarchivierung.de/downloads/prog_2006_06_19.pdf

Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben.

Rechtsfragen zu Studien- und Diplomarbeiten behandelt der immer noch lesenswerte Aufsatz von Winfried Veelken, Schutzrechtsfragen im Hochschubereich : Studien und Diplomarbeiten, in: Wissenschaftsrecht (WissR) 26 (1993), S. 93-135.

Eine kurze Zusammenfassung bei E. Steinhauer:

http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/05/09/studentische_arbeiten_und_urhberrecht~785961

http://archivemati.ca/

Researching access to digital archives.

Newest entry:

Web 2.0 and Archival Institutions

I’ve been preparing my presentation for some upcoming conferences in Summer 2006 (IS&T Archiving, Association of Canadian Archivists, Society of American Archivists). I’m going to be talking about Web 2.0 as a set of enabling technologies and practices that can enhance the quality of archives access systems.

Of course, “Web 2.0″ is a hodge-podge of intersecting technologies, ideas, practices and marketing pitches. It has gotten a lot of attention over the past year in the tech press and geek blogosphere but you know it has hit maintstream when the term starts showing up in airline in-flight magazines (see AirCanada’s EnRoute (May 2006)).

Although the “Web 2.0″ term probably has a limited shelf life, I expect it will at least get people’s attention as they scan a conference program. It provides a relatively wide and hype-charged entry-point for a discussion on some of the more interesting of the new web technologies and practices.

For the purpose of my presentation, I have focussed on three core Web 2.0 themes:

1. usability
2. openness
3. community

Usability

As part of the usability theme I intend to discuss AJAX features such as auto-complete, drag-n-drop, and dynamic update of page components without reload as well as other Web 2.0-like usability improvements such as permalinks, feed aggregators, personalization, and the use of simple, functional design (with generous application of whitespace and what appears to be a preference for neon-green logos). All of these elements can be incorporated into existing and new archives access systems to improve their usability.
Openness

When I say “openness” I am actually trying to refer to four key charateristics of the Web 2.0 trend:

1. open architectures
2. open standards
3. open content
4. open source

Open architectures refers to the ‘web as platform’ concept that encourages the use of loosely-coupled components, web services and APIs to piece together application functionality or content ‘mash-ups’. Open architectures are enabled by the use of open standards such as (URI, HTTP, XML, XHTML, CSS, Atom, etc.)

Open architectures and standards have lots of implications for the archives community as common services (e.g. archival description, subject classification, search, reference and research) might be shared between institutions at both the technical and program/service delivery levels. Likewise, loosely-coupled components can be used to improve the ongoing management of enterprise information systems, freeing the institution from being dependent on one behemoth, technology stack.

Up until now, we’ve only seen limited use of open architecture and technical standard concepts in archives management systems, namely as EAD finding aids and OAI-PMH harvesting.

However, there are plenty of Web2.0 type technologies and standards that can enhance archives system architectures. For example, the use of simple syndication feeds and pings, particularly through the IETF’s newly approved Atom 1.0 standard, can greatly improve upon the ‘harvesting’ concept, including the potential to distribute not just metadata but also digital objects as Atom 1.0 supports base64-encoded binary content.

Also, geo-coding archival materials with latitude and longtitude information (related to the place of creation, use, custody, or the location of related materials) allows for integration with map-based browsing and access tools or as input to the growing variety of wifi location-based services such as walking-tours and GPS treasure hunts.

Open content and open access refer to the elminination of restrictions on the re-use of digital information through more flexible licensing practices such as those provided through Creative Commons licenses as well as the increased sharing of content on sites such as Flickr.com and OurMedia.org.

Although there are still many tough legal, business, and professional obstacles to clear, the increased adoptation of open content licensing can help archival institutions to enrich the content and contextual information of their own collections while ‘letting a million flowers bloom’ and enriching the ‘long tail’ of the Web with open access to the wealth of information and cultural treasures that are preserved in archival collections.

Lastly, as institutions with limited funding that are managing public information as part of the public trust, archives can only benefit from using and supporting open source software to manage their functions, programs and websites. Fortunately, the leading Model-View-Controller (MVC) frameworks that are being used to build most of the new Web 2.0 applications are all open-source products (e.g. RubyOnRails, Django, TurboGears, Symfony) and they all run on open-source server architectures (e.g. Linux, Apache, MySQL).
Community

Aside from the technological innovations of Web 2.0, the most distinguishing characteristic of this trend has to be importance of nurturing a community around a given online service, technology or content repository. That is to say, a community in the sense of people connecting to other people but also a community that takes responsibility and ownership of the services, technology and content. Some poster children of this trend include Wikipedia, LinkedIn, and MySpace. Some buzzwords associated with this trend include social software, radical trust, decentralization, and disintermediation.

‘Disintermediation’ is a mouthful of a buzzword that was actually introduced in the last wave of web hype (i.e. the dot-Com boom). It refers to the concept of cutting out the middleman and, although ordering your next pet online never really took off, disintermediation does refer to a trend that is continuing today. The most recent example that has been getting a lot of attention is grassroots journalism wherein everyday people are posting their own reports, analysis, pictures and videos of events to their own blogs or community-operated news portals (e.g. NowPublic.com). These grassroots journalists are giving new insight, context and emperical information that corrects, verifies or enhances the reports provided by the traditional news outlets or, in many cases, providing coverage of events that the traditional media has ignored.

Similarly, archival institutions are going to have to accept the rise of grassroots archivists. Not as barbarians at the city gates but as value-adding partners that share the goal of preserving historical memories and experiences. In his excellent webcast presentation, Are the Archives Doomed?, Rick Prelinger discusses the emergence of what he calls ‘archives groupies’ and the wonderful, often unexpected results that occur when users are invited to participate in the organization and use of archival collections.

Some interesting early examples of how these Web 2.0 concepts could be applied to archival collections include:

* The Exhibit Commons: encouraging the collaborative creation and alteration of museum exhibit content.
* STEVE: The Art Museum Social Tagging project: exploring the potential of folksonomy, social tagging practices (like those used on Flickr and Del.icio.us) to improve access to museum collections and to encourage user engagement with cultural content.
* Zoekplaatjes.nl: The City of Archives of The Hague hosts a forum where users are asked to help identify the location and subject of previously unidentified photographs in the archives’ collection.
* WW2 People’s War: A collection of World War II memories written by the public and gathered by the BBC
* Vrroom: The National Archives of Australia’s virtual research room for teachers and students

Archival Institutions and Web 2.0

I assume, of course, that professional archivists will have issues with blurring the lines between institutionally managed archival materials and descriptions and those contributed, enhanced or re-used by patrons. Copyright and restrictive access conditions placed on material by donors are a concern. Another legitimate concern would be to protect the authenticity of archival materials and the context of their original creation and use.

I therefore see the introduction of community-managed collections, descriptions, exhibits and discussions as something that happens in parallel to the authoritative archives access systems that are managed by archival institutions and their professional staff. I see these parallel systems as taking the form of virtual collections or virtual research rooms that are loosely-coupled to the institutional systems using open architectures and standards.

These could exist completely seperate from the institution, on another organization’s technology platform, but I also think that archival institutions stand to benefit from taking a leadership role in encouraging new and innovative use of their collections and being the benefactor and host of new, online communities. Web 2.0 is full of interesting stories and lessons of how that might be accomplished.


(My emphasis)

Vom 20. Mai bis 5. November findet eine große grenzüberschreitende Ausstellung im Egerland-Museum in Marktredwitz und im Regionalmuseum in Eger statt. Thema: Auf den Spuren eines Adelsgeschlecht-Die Nothaffte in Böhmen und Mähren. Im Regionalmuseum in Eger geht es um das Wirken der Nothaffte im Mittelalter, im Egerland-Museum in Marktredwitz wird der Zeitraum Ende Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert behandelt. Daneben sind viele Eponate zu sehen.
Genaueres http://www.egerlandmuseum.de und http://www.muzeumcheb.cz

Quelle: Rolf Beutler in BaWue-L

http://www.lebloggenealogie.com/

http://www.mgh-bibliothek.de/bibliothek/neuesarchiv.html

Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde (Images). Längst noch nicht komplett.

Vor dem Hintergrund seines 15jährigen Bestehens veranstaltet das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte "Matthias Domaschk" (ThürAZ) am 25. November 2006 in Jena eine Tagung. Mit dieser soll eine Initiative der DFG zum wechselseitigen Dialog zwischen Archiven und der Geschichtswissenschaft aufgegiffen werden.

Die Tagung wird Einblicke in die Arbeit unterschiedlicher Archive mit den Überlieferungen der DDR geben. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Überlieferungsbildung unter den spezifischen Bedingungen der SED-Diktatur. Nachdem im Rahmen der Evaluierung des ThürAZ im Sommer 2004 die Frage nach der Einordnung und Bedeutung nichtstaatlicher Sammlungen mit regionalem Bezug aufgeworfen wurde, soll die Tagung zudem einen Beitrag zur Kontextualisierung der staatlichen und nichtstaatlichen Überlieferungen der DDR leisten.

Der komplette Einladungstext samt Programmm findet sich hier bei HSozKult

ThürAZ, Am Rähmen 3, 07743 Jena

Hompage des ThürAZ www.thueraz.de

http://www.souslapoussiere.org/

Verfasser ist ein junger französischsprachiger Schweizer Archivar.

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Das seit Ende 2005 bestehende Internetangebot zur Bewertung von Professoren durch Studenten http://www.meinprof.de
ist ins Gerede gekommen, da sich insbesondere die RWTH Aachen gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten der Dozenten wehrt.

Siehe dazu auch die Meldungen
http://news.google.de/news?hl=de&q=meinprof&btnG=Google-Suche&sa=N&tab=wn
http://suche.jurablogs.com/db?q=meinprof&x=40&y=6&t=db

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,411300,00.html
http://www.andisblog.de/?p=688
http://www.donews.de/Artikel.28+M5546dc7b564.0.html

Informationen zu den Veranstaltungen am "Tag der Archive", der vom Deutschen Sportbund unterstützt wird, finden Sie unter:
www.tagderarchive.de unter "Teilnehmerliste".

Da viele Institutionen ihr Programm auf ihren Homepages etc. direkt ins Netz gestellt haben, ist auch die Suche bei google.de erfolgversprechend.

http://www-gdz.sub.uni-goettingen.de/cgi-bin/digbib.cgi?PPN507840305

In der Regel einmal monatlich werden Digiwunschbücher des GDZ per RSS-Feed angezeigt. Auch mit dabei: 2 Bände des Calenberger Urkundenbuchs.

 

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