Salemer Kultur & Freizeit GmbH, Schloss Salem
Sehr geehrte Frau Dr Rückert,
aus ihrer Homepage ist zu entnehmen, dass die Kunsthistorische Führung auch die prachtvollen Innenräume des Schlosses zeigt - Bibliothek, Kaisersaal, Abtsalon.
Ist es möglich, dabei auch Teile der Zähringer Bildnisgalerie zu sehen, die sich früher im Neuen Schloss zu Baden-Baden befand? Insbesondere die Bilder von Kisling nach Vorlagen von Stimmer (schmale Hochformate 219x114, Öl auf Leinwand), die im großen Festsaal des Neuen Schlosses hingen und das Brustbild (40 x 33, Öl auf Holz) des Markgrafen Christoph von Baden nach Baldung Grien, das sich bis 1930 in der Kunsthalle in Karlsruhe befand und sich heute auch in Schloss Salem befinden müsste? Eine Bestandsaufnahme aller Gemälde der Zähringer Bildnissammlung wurde ja von Gerda Kircher zwischen 1930 und 1940 im Neuen Schloss systematisch durchgeführt und 1958 bei Braun in Karlsruhe publiziert. In diesem Zusammenhang entstand auch eine bedeutende, über 600 Nummern umfassende Photosammlung zur Zähringer Bildnisgeschichte, die von S.K.H. dem Markgrafen von Baden finanziert und seinerzeit auf Schloß Baden-Baden verwaltet wurde. Können Sie sagen, ob diese Photosammlung heute auf Schloss Salem verwahrt wird, oder war sie Bestandteil der umfangreichen Archivalien und Photosammlungen des Neuen Schlosses, die sich in der Baden-Badener Bibliothek befanden und die 1995 teilweise vom Land Baden-Württemberg angekauft wurden (dann wäre sie wohl heute im Generallandesarchiv zu suchen). Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im vorhinein sehr herzlich.
Antwort vom 11.1.2007:
... vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an einer Kunsthistorischen Führung. Die Salemer Kultur&Freizeit GmbH, ist für das kulturelle Programm (Ausstellungen und Konzerte) und die den Besuchern zugänglichen Museums- und Ausstellungsbereiche im ehemaligen Zisterzienserkloster Salem zuständig (nicht für das Neue Schloss Baden-Baden). Während der Saison (1. April bis 1. November) bieten wir unseren Besuchern Führungen durch das ehemalige Kloster an, dessen Räume nahezu unverändert mit ihrer Stuck- und Gemäldeausstattung seit der Klosterzeit erhalten geblieben sind. In Teilen des ehemaligen Konventsgebäudes und der Wirtschaftsgebäude ist heute die Schule Schloss Salem untergebracht.
Unsere Führungen erläutern die Baugeschichte der Gesamtanlage, Klostergeschichte, Besonderheiten des Zisterzienserordens und die kulturellen Leistungen der Zisterziensermönche. Selbstverständlich kommen auch die Säkularisation, die Übernahme des Klosters durch das Haus Baden, dessen Engegament für das Kulturdenkmal und die Einrichtung der Schule durch Kurt Hahn und Prinz Max zur Sprache.
Die Besucher lernen das Münster kennen, den Kreuzgang (Bernhardusgang mit Vita des Heiligen Bernhard von Clairvaux) und das ehemalige Sommerrefektorium mit originaler Stuckausstattung durch Michael Wiedemann. Für Interessierte führt die Tour weiter in die Prälatur mit den Prunkräumen der ehemaligen Abtei: Bibliothek (barock, noch in der Klosterzeit klassizistisch umgebaut), Kaisersaal mit Ausstattung um 1706/1710 (Papstbüsten, Kaiserfiguren; zentrales Deckengemälde: Pfingstwunder), Räume des Abtes: sog. Münzkabinett, Privatkapelle, Schlafzimmer, Abtsalon (Rokoko, originale Ausstattung von Göz und Dirr, noch unter Abt Anselm II. entstanden). Die von Ihnen angesprochene Kunsthistorische Führung umfasst all diese genannten Räume. Da die Räume, wie oben bereits gesagt, seit der Klosterzeit nahezu unverändert erhalten sind, beschränkt sich die Ausstattung auf die barocke und klassizistische Kunst der Klosterzeit, zeigt also keine nicht-klösterliche Kunst oder modernen Photos.
Tagesgäste können während der Saison ohne Voranmeldung an einer Führung teilnehmen, für Gruppenprogramme (auch Weinproben) ist eine Anmeldung erforderlich (über unsere Homepage möglich). Ausstellungen, Feuerwehrmuseum, Torkel, Marstall (barocke Ausstattung unter Abt Konstantin) usw. können von den Besuchern ohne Führung besichtigt werden.
Wir würden uns freuen, Sie (und Ihre Gruppe) zu einer Führung in Salem begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen aus Salem
Dr. Birgit Rückert
Salemer Kultur&Freizeit GmbH
Schloss Salem
88682 Salem
Anmerkung: Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss ("Zähringer Bildnissammlung") wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2892308/
Aus der Antwort der Salemer Kultur&Freizeit GmbH, die eine direkte Antwort auf unsere Fragen sorgsam vermeidet, geht gleichwohl hervor, dass die umfangreiche, bei Kircher 1001 Nummern umfassende Zähringer Bildnissammlung, auf deren Bedeutung für die oberrheinische Porträtgeschichte wie als anschauliche Quelle zur südwestdeutschen Geschichte und Kulturgeschichte Gerda Kircher so nachdrücklich hingewiesen hat, der Öffentlichkeit leider vorenthalten wird, anders als früher schon einmal im Neuen Schloß in Baden-Baden. Keine kunsthistorische Führung führt in diese Bereiche. Das muß sich natürlich auch ändern, wenn "der Markgraf sein Zuhause stiftet".
Die um 1843-47 unter Großherzog Leopold von den badischen Hof- malern Koopmann und Götzenberger nach alten Vorlagen ausgeführte Serie von 37 lebensgroßen, in schwere Goldrahmen gefasste Ganzfiguren- Bildnisse der badischen Regenten in den drei großen, im Renaissancestil mit reichvergoldeter Holztäfelung geschmückten Empfangs- und Festsäle des Neuen Schlosses Baden-Baden (Bildausschnitte unten), in Erinnerung an den einstigen, von Tobias Stimmer ausgemalten Fürstensaal, der beim "Franzosenbrand" 1689 zerstört wurde, sind übrigens in Baden-Baden verblieben, wie einem virtuellen Rundgang auf den Seiten des neuen Eigentümers zu entnehmen ist,
http://www.neues-schloss.com/index.php?page=film&lang=de
Unten ein Ausschnitt aus dem Nördlichen Prunksaal:

Christoph I., Markgraf von Baden, t 1527. Badischer Hofmaler, um 1843/47, Öl auf Leinwand 219 x 108, Kircher 173 (B 144). Neues Schloss Baden-Baden, Großer Festsaal. Vgl. auch das ältere Porträt von Kisling 1759-66 (Kircher 27 (K 180), Kopie nach Tobias Stimmer 1577-84), das aus der Ahnengalerie des Karlsruher Schlosses stammte, http://archiv.twoday.net/stories/2918302/#2971404
P.S.: Im August war einer Pressemitteilung zu entnehmen, daß Frau Al Hassawi die Herausgabe eines Buches zum neuen Schloss plant und dafür Historisches Material sucht.
"Angeklagt vor einem
Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken
im 656ten Jahr nach Hans Kuony:
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
Günther H. Oettinger"
Der Beklagte wird am Schmotzigen Dunschtig (15.2.2007) vor der Verhandlung gegen 13 Uhr auf dem Markt dem Volk vorgeführt, bevor ihm um 17 Uhr in der Jahnhalle der Prozeß gemacht wird.
http://www.fasnacht-stockach.de/2007/Beklagter/Der_Beklagte_2007.pdf
DigitalKoans has commented the action by Philipp Lenssen who "has announced that he has put up 100 public domain books from Google Book Search on Authorama".
I am in doubt if there is any legal relevance according US law of Google's "Terms of use". The problem of valid contracts has been shortly discussed by Peter Hirtle in 2004:
"This is a very complex question, with few definite answers. My best guess is that in states that have passed UCITA laws (such as Maryland and Virginia), there is a good chance that a click-through license is binding. Whether a "terms of agreement" license is also binding is less clear - and it becomes even murkier when one moves outside of those states (or overseas)."
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2004/07/the_public_doma.html
See also
http://wiki.netbib.de/coma/GooglePrint
http://steinbeck.ucs.indiana.edu/novels/author.html
http://www.arwisu.de/index.php
Eine weitere Anwendung von Google Co-op. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/3108369/ (Noesis)
http://archiv.twoday.net/stories/2868046/ (Eigenentwicklung)
http://www.archivportal.ch/joomla/content/blogcategory/44/43/ (Search Swiss Archival Websites)
Test von Arwisu mit Dieter Heckmann (40 Treffer), meine Google-Suche 54.
Die Verfeinerung mittels Labels klappte bei dem Test von Arwisu nicht (ich hatte erst gar keine Labels vergeben).
an Archives
Dear archival colleagues,
It is with great pleasure that we announce the launch of e-Archivaria. e-Archivaria can be accessed on the webpage of Association of Canadian Archivists at http://www.archivists.ca/publications/e-Archivaria.aspx.
Archivaria, the journal of the Association of Canadian Archivists (ACA), is devoted to the scholarly investigation of archives in Canada and internationally. It has been published biannually since 1975.
The full collection of Archivaria issues, #1 to #61, is now accessible on the Web in digital format as PDF files. The great majority of the collection is open and freely available to the archival community and public. The most recent eight issues will be retained in a Reserved Collection for ACA members and Archivaria subscribers. As new issues are published, further issues will become freely accessible.
http://recherchenblog.ch/index.php/weblog/nebis_verknuepft_zur_e_collection_der_eth_zuerich/
verdanke ich den Hinweis auf die folgende Arbeit:
Google Buchsuche : Chance oder Gefahr für die Bibliothekswelt?
Pia Dietrich, Andrea Faedi, Inge Hosennen, Margrit Stapleton
Praxisarbeit Hochschule für Wirtschaft Luzern, 2006; [s.n.], 2006
Online (61 S.)
http://e-collection.ethbib.ethz.ch/show?type=dipl&nr=275
Auszug:
Mit einer schriftlichen Anfrage an Google Schweiz haben wir versucht, einen Interviewtermin
zu vereinbaren. Unsere Fragen hätten – wie wir in unserem Brief an
Google formuliert haben – auf das Projekt „Google Buchsuche“ abgezielt. Leider
blieb unsere Anfrage unbeantwortet. Es ist allgemein bekannt, dass Google über das
Projekt keine Angaben machen möchte. Ähnliche Erfahrungen machen wohl auch
die mit Google beim Digitalisierungsprojekt kooperierenden Bibliotheken. Die bisher
einzige europäische Bibliothek, die mit Google zusammenarbeitet, ist die englische
„Bodleian Library“ der Oxford Universität. Alice Keller von der „Bodleian Library“
konnte uns auf unsere E-mail-Anfrage keine Auskunft darüber erteilen, wie Google
beim Scannen der Bücher vorgeht. In Oxford werden die Bücher in eine Scan-
Zentrale geliefert und danach wieder in die Bibliothek zurückgebracht. Was genau in
dieser Scan-Zentrale mit den Dokumenten geschieht, wird streng geheim gehalten.
Bekannt ist, dass ca. 10'000 Bücher pro Woche gescannt werden. Um keine Urheberrechte
zu verletzen wird in Oxford keine aktuelle Literatur gescannt, sondern nur
Dokumente aus dem Zeitraum von 1800-1900.
A Companion to Digital Humanities, ed. Susan Schreibman, Ray Siemens, John Unsworth. Oxford: Blackwell, 2004.
Now free online!
Deutsche Kultur war im Guten wie im Schlechten seit jeher kleinteilig. Früher bestimmten die Höfe der geborenen Duodezfürsten Kunst, Musik und Literatur. Auch heute hat die deutsche Bundesregierung keine Kulturhoheit. Diese wird von den Chefs der jeweiligen auf Zeit gewählten lokalen Landesregierungen vertreten. Nach Gutdünken können sie, wie es jetzt in Baden-Württemberg geschehen sollte, massiv in das kulturelle Erbe eingreifen. Nur Dank internationaler Solidarität, dank der prompten Reaktion derjenigen, die durch ihre Arbeit Kulturschätze erschließen und im Bewusstsein der Weltöffentlichkeit tief verankern, wurde einer Barbarei zunächst Einhalt geboten.
Die Landesregierung Baden-Württemberg folgte den Vorstellungen der Familie der früher regierenden Fürsten von Baden, dass der gesamte alte Handschriftenbestand der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe privates Familieneigentum sei, obwohl seit mehr als 200 Jahren in staatlicher Obhut und Pflege. Ohne eine juristische Klärung auch eventuell strittiger Ansprüche überhaupt in Erwägung zu ziehen, erklärte sich die Landesregierung mit dem Verkauf dieser Handschriften einverstanden. Der Wunscherlös von 70 Millionen Euro sollte (Teil)Schulden des Markgrafenhauses decken. Im Gegenzug stellte das Haus Baden in Aussicht, auf weitere als ihr Privateigentum beanspruchte Kulturgüter im Wert von angenommenen 250 Millionen Euro, ebenfalls in staatlicher Obhut, zu verzichten.
Der wertvollste Bestand an Handschriften und alten Drucken der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe stammt aus den Beständen von 27 Kloster− und Stiftsbibliotheken, die nach der Säkularisation von 1803/06 in die Hofbibliothek kamen. Darunter befinden sich Texthandschriften der Reichenau, aber auch spätromanische Prachthandschriften wie die Evangelistare von Speyer und St. Peter aus dem Schwarzwald und zahlreiche weitere Zimelien von Rang, wie das ‚Electorium parvum seu breviculum’ des Raimundus Lullus (St. Peter). Die klösterliche Kultur des Oberrheingebiets ist in dieser Sammlung in unvergleichlicher Weise repräsentiert.
Die vielfachen nationalen wie internationalen Proteste haben bewirkt, dass dieses Vorhaben zunächst einmal nicht weiter aktiv verfolgt wird. wurde. Stattdessen sollen nun die nach wie vor erwünschten Millionenbeträge zu Gunsten des Hauses Baden durch den Verkauf von Kulturgütern aus Museen und Bibliotheken erlöst werden. Ferner sollen Mittel von Kulturstiftungen und Mäzenen umgelenkt und schließlich auch die Etats der staatlichen Kultureinrichtungen „für einige Jahre“ gesenkt werden.
Kein namhafter Jurist hat den Eigentumsanspruch der Fürstenfamilie für rechtens gehalten. Im Gegenteil wurde einhellig empfohlen, eine höchstrichterliche Klärung anzustreben. Diese auf allgemeine rechtliche Fakten gegründete Auffassung wurde jetzt durch das Auftauchen rechtsgültiger Dokumente unterstützt, die mehrere als Privateigentum beanspruchte Gemälde (Schätzwert ca. 10 Millionen Euro) und Handschriften als Staatseigentum ausweisen. Die Landesregierung muss sich den Vorwurf skandalöser Leichtfertigkeit gefallen lassen, da sie die Eigentumsansprüche des Hauses Baden ungeprüft akzeptiert hat.
Man muss feststellen, dass sich die Baden-Württembergische Landesregierung total den Prinzipien der Marktwirtschaft unterwerfen wollte. Die Schutzfunktion des Staates für das ihm anvertraute Gut wurde zugunsten von merkantilem Handeln vergessen oder aufgegeben. Ähnlich marktorientiert wollte bereits vor einigen Jahren die Landesregierung des deutschen Bundeslandes Hessen ihren kulturellen Besitz (beispielsweise den der alten Residenzstadt Kassel) finanziell bewerten und in die Bilanz einstellen lassen, neben Müllabfuhr, Wasserwerken oder staatlichem Wohnungsbesitz.
Marktwirtschaft ist in jene Bereiche vorgedrungen, die bisher als kulturelles Welterbe anderen Bedingungen unterlagen und als tabu galten. Die Repräsentanten der Kulturwelt müssen ihre Aufmerksamkeit auf diese generelle Entwicklung richten und ihr mit allen Mitteln begegnen. Es gibt wesentliches menschliches Handeln, das keinem Marktwert unterliegt. Diese Ethik gilt es zu bewahren.
Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft
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Éditorial
Valeur culturelle, valeur marchande : une dangereuse confusion
Pour le meilleur et pour le pire, la culture allemande n 'a jamais été centralisée. C 'était le cas déjà du temps des « roitelets » héréditaires, dont les cours décidaient souverainement en matière d'art, de musique et de littérature. Aujourd'hui encore, le gouvernement fédéral allemand ne dispose d'aucune instance supérieure en matière de culture et celle-ci est gérée par les chefs de gouvernement des « Länder », mandatés à titre temporaire. Suivant leur bon plaisir, ceux-ci peuvent, comme c'est aujourd'hui le cas dans l'Etat de Bade-Wurtemberg, s'immiscer massivement dans les questions concernant le patrimoine culturel. Ce n 'est que grâce à la solidarité internationale, grâce à la réaction rapide de tous ceux qui, par profession, s'occupent des trésors culturels et les placent au cœur de l'idée d'un bien commun universel, qu'on a pu, pour l'instant, mettre un coup d'arrêt à un agissement barbare.
Entrant dans les vues des descendants de l'ancienne famille régnante des ducs de Bade, le gouvernement du Land de Bade-Wurtemberg a admis que l'intégralité des fonds manuscrits anciens de la Badische Landesbibliothek de Karlsruhe était la propriété privée de cette famille, et ceci en dépit du fait que cet ensemble est sous la protection et le contrôle de l'Etat depuis plus de deux cents ans. Sans même envisager une vérification juridique sur la validité de cette revendication discutable, le gouvernement du Land a donné son feu vert à la vente de tous ces manuscrits, le gain espéré de cette opération (70 millions d'euros) étant destiné à combler une partie des dettes de la famille du margrave. En contrepartie, celle-ci déclarait abandonner toute revendication sur d'autres biens culturels également placés sous la garde de la puissance publique mais qu'elle considère comme sa propriété privée, biens estimés à 250 millions d'euros.
Les fonds les plus précieux de la Badische Landesbibliothek sont des manuscrits et des éditions imprimées provenant de vingt-sept institutions monastiques et religieuses, qui entrèrent à la Hofbibliothek lors de la sécularisation de 1803-1806. Parmi eux se trouvent des manuscrits d'une grande importance textuelle provenant de l'abbaye de Reichenau, mais aussi des représentants majeurs de l'enluminure romane tardive, tels que l'Evangéliaire de Spire et celui de Saint Peter in Schwarzwald, sans parler de nombreux livres précieux comme l'Electorium parvum seu Breviculum du franciscain Ramon Lull (manuscrit qui vient lui aussi de Saint Peter). La culture monastique des régions du Rhin supérieur est représentée de façon incomparable dans cette collection.
Les nombreuses protestations suscitées par ce projet, tant au niveau national qu'international, ont pour l'instant abouti à éluder celui-ci. Mais on lui en a maintenant substitué un autre : pour obtenir les millions réclamés par la maison de Bade, seraient mis en vente des biens culturels tirés de diverses bibliothèques et musées. En outre, les ressources apportées par les fondations culturelles et les mécènes seraient utilisées à d'autres fins et les crédits des institutions culturelles relevant du Land seraient diminués « pendant quelques années ».
Aucun juriste reconnu ne tient pour justifiées les prétentions de la famille ducale. Au contraire, le sentiment général est qu 'il faut s'orienter vers une enquête juridique approfondie. Fondée sur des considérations générales de droit, cette impression vient d'être confirmée par l'apparition récente de documents ayant valeur juridique, qui prouvent que la plupart des peintures (d'une valeur de 10 millions d'euros) et des manuscrits revendiqués comme propriété privée sont bel et bien la propriété de l'État. Le gouvernement du Land ne peut donc que se voir reprocher d'avoir agi avec une scandaleuse légèreté en acceptant sans aucune vérification les prétentions de la maison de Bade.
Il est maintenant établi que le gouvernement du Land de Bade-Wurtemberg souhaitait se soumettre sans restriction aux principes de l'économie de marché. Sa mission de protection des biens confiés à l'Etat a été oubliée, voire abandonnée, au profit d'une opération mercantile. C'est dans un semblable esprit de marché que déjà le gouvernement du Land de Hesse, il y a quelques années, avait voulu faire estimer ses biens culturels (notamment ceux de la ville de Cassel, ancienne capitale du duché) et les faire figurer dans un bilan financier, au même titre que le traitement des déchets, l'alimentation en eau et le parc immobilier des habitations gérées par l'État.
L'économie de marché vient de faire irruption dans un domaine qui, jusqu'ici, de par son statut de patrimoine culturel mondial, relevait d'autres considérations et restait tabou. Les représentants du monde culturel doivent être particulièrement vigilants face à cette évolution et s'y opposer par tous les moyens. Il est des créations essentielles du génie humain dont la valeur n'est celle d'aucun marché. C'est cette position éthique qu'il s'agit de préserver.
Wolfgang Klose Président de la Badische Bibliotheksgesellschaft.
Traduit par François Acril et Jean-Marc Chatelain.
Public and Private Rights in Cultural Treasures, Ann Arbor 1999
Considers the limits to the rights of private owners of great works of art or cultural treasures, such as historic papers, to destroy these works or to deny public access to them
TOC
The Diego Rivera mural -- Artists' rights and public rights -- The bonfires of loyalty and the flames of ambivalence -- Our architectural heritage -- Collectors: private vices, public benefits -- Presidential papers -- Papers of Supreme Court justices -- Access to library and museum collections -- Heirs, biographers, and scholars -- An academic scandal par excellence: the Dead Sea Scrolls -- The privatization of scholarly research -- Antiquities business.
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Reviews
http://www.museum-security.org/99/089.html#6
http://onthecommons.org/node/657
Published in: Argiefnuus/Archives News 43/4 (June 2001) [Festschrift Verne Harris] pp. 70-77
http://prawfsblawg.blogs.com/prawfsblawg/2006/10/sticking_elbows.html
Pressemitteilung 003/2007, 09.01.2007
Grüne zur Rolle der Zähringer-Stiftung im Handschriftenstreit
„Eine Ansammlung von schlechten Ausreden“, so das Fazit von Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Landtagsgrünen, zur Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der Grünen. Darin hatte die Fraktion Einsicht in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung eingefordert.
Diese wurde nun von Minister Frankenberg mit der Begründung abgelehnt, es handle sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffe. (DRS 14/699) „Langsam wird es peinlich für Herrn Frankenberg. Zunächst verhindert er einen Untersuchungssauschuss mit der Begründung auf einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang und nun lehnt er mit derselben Begründung jegliche Akteneinsicht ab. Vom Versprechen diverser Regierungsmitglieder, an der Aufklärung mitzuarbeiten, ist nichts mehr übrig geblieben. Vielmehr erweckt die Landesregierung den Eindruck, sie habe einiges zu verbergen“, erklärte Jürgen Walter.
Schließlich habe die Landesregierung kürzlich Akteneinsicht zum selben Komplex gewährt. Jürgen Walter: „Nachdem unser Studium der Akten im Kunstministerium viele für die Landesregierung unangenehme Wahrheiten ans Licht gebracht hat, steht der Landesregierung offensichtlich mittlerweile der Angstschweiß vor weiteren Details auf der Stirn geschrieben. Es gibt keine erkennbare Begründung, warum die Akten bezüglich der Zähringer Stiftung, die im Staatsministerium liegen, anders zu beurteilen sind, als die, welche im Kunstministerium liegen. Der Grund für die Kehrtwende der Landesregierung kann nur die Angst vor Aufklärung sein. In der Villa Reitzenstein und im Wissenschaftsministerium befürchtet man wohl, dass wir die Akten ein weiteres Mal gründlicher studieren als die Landesregierung.“
In ihrer Antwort führe die Landesregierung, so Walter, einen wahren Eiertanz auf. So begründet Minister Frankenberg die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung, dass nach der ihr vorliegenden Satzung, ein weiterer Vertreter der Großherzoglichen Familie als drittes Mitglied zu berufen sei. Walter: „Diese Begründung ist völlig absurd. Selbst Bernhard Prinz von Baden hat am 20. April 2004 noch an das Regierungspräsidium in Karlsruhe geschrieben, dass in den Verwaltungsrat „ein Vertreter der Baden-Württembergischen Landesregierung, der nach Vereinbarung zwischen dem Baden-Württembergischen Kultusminister und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates bestimmt wird’, zu berufen sei. Die Vorgänger von Graf Douglas waren die Direktoren bzw. Leiter des Staatsarchivs in Karlsruhe. Die Landesregierung versucht offensichtlich ihr Versagen bei der Besetzung dieses wichtigen Postens zu vertuschen.“
Der grüne Kulturpolitiker forderte die Landesregierung auf, umgehend alle Akten, welche die Zähringer-Stiftung betreffen, der Opposition zur Verfügung zu stellen. Walter kündigte einen Brief an Ministerpräsident Oettinger an, indem er die von Minister Frankenberg abgelehnte Akteneinsicht ein weiteres Mal einfordert. „Es geht hier schlichtweg um die Glaubwürdigkeit der Regierung. Die Akten zur Zähringer-Stiftung kann man doch nicht unter der Rubrik ‚nicht abgeschlossener Verwaltungsvorgang’ wegsperren, schließlich existiert die Stiftung seit fünfzig Jahren und wird wohl auch noch länger bestehen. Nach der Logik der Landesregierung wird man diese Akten nie einsehen dürfen“, ärgerte sich Walter. Offensichtlich habe die Regierung nun doch eine gewisse Sehnsucht nach einem Untersuchungsausschuss entwickelt.
Immerhin habe die Landesregierung einräumen müssen, dass Graf Douglas beim angestrebten Verkauf badischer Kulturgüter mitkassiert hätte: „Dies legt den Verdacht nahe, dass die verschärfte Gangart des Hauses Baden gegenüber der Landesregierung nicht zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Berufung von Graf Douglas in den Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung steht.
„Wie auch immer, Herr Frankenberg hat mit der Zustimmung zu Herrn Douglas’ Ernennung einen Riesenfehler gemacht“, fügte Walter abschließend hinzu.
13.12.2006 [mit Briefkopf des Staatsministeriums Baden-Württemberg]
Sehr geehrte Frau Allen,im Auftrag von Herrn Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger danke ich Ihnen für Ihr Schreiben, in dem Sie und die Mitglieder des IFLA Rare Books and Manuscripts Committee sich gegen eine Veräußerung von Handschriften aus der Badischen Landesbibliothek wenden und sich für die Sicherung des Kulturguts in den badischen Sammlungen einsetzen.
Die Landesregierung hat sich auf Initiative des Hauses Baden mit dem seit 1919 währenden Streit um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Sammlungen befassen müssen. Ziele der Landesregierung sind die Herstellung von dauerhafter Rechtssicherheit durch eine Klärung der offenen Eigentumsfragen, die Sicherung des bedeutenden Kunst- und Bibliotheksguts aus den ehemals großherzoglichen Sammlungen sowie der Erhalt der Klosteranlage Salem, eines Kulturdenkmals von Weltrang. Dabei sind andere Aufgaben, wie die Sanierung des Landeshaushalts, nicht außer Acht zu lassen. Um die Kulturgüter für die Allgemeinheit zu sichern, wird es auch auf bürgerschaftliches, privates Engagement ankommen.
Da sich gezeigt hat, dass die in den vergangenen neunzig Jahren zu den streitigen Eigentumsfragen erstellten zahlreichen Rechtsgutachten keine hinreichende Entscheidungsgrundlage für eine Bereinigung darstellen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Expertengruppe eingesetzt.
Das siebenköpfige Gremium hat Anfang Dezember seine erste Arbeitssitzung absolviert. Die Historiker und Archivare sowie Juristen der Expertengruppe werden Hand in Hand arbeiten, um die Sach- und Rechtsfragen bezüglich des Eigentums an den badischen Kulturgütern abschließend zu klären. Die Gruppe der Historiker und Archivare besteht aus Dr. Peter Michael Ehrle, Prof. Dr. Dieter Mertens und Prof. Dr. Volker Rödel, die Gruppe der Rechtshistoriker aus Prof. Dr. Adolf Laufs, Prof. Dr. Ernst-Gottfried Mahrenholz, Prof. Dr. Jan Schröder und Prof. Dr. Dietmar Willoweit.
Ergebnisse werden in einigen Monaten zu erwarten sein.
Auf der Grundlage der von der Expertengruppe vorzulegenden Expertise wird die Landesregierung Parlament und Öffentlichkeit einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
(gez.)
Dr. Claudia Rose
... das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nimmt zu dem Antrag im Einvernehmen mit dem Staatsministerium wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,
I. zu berichten:
1. Inwieweit war das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst seit dem Jahr 2003 (einschl.) in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?
Die Zähringer-Stiftung bat das MWK mit Schreiben vom 4.11.2002 von Prinz Bernhard von Baden um Zustimmung zu einer neuen Geschäftsordnung, die der Verwaltungsrat der Stiftung auf seiner Sitzung am 30.10.2002 beschlossen hatte. Das MWK gab den Vorgang an das Regierungspräsidium als Stiftungsbehörde ab, war aber als oberste Rechtsaufsichtsbehörde weiterhin - zumindest zeitweise - in die Vorgänge einbezogen. Das Regierungspräsidium hatte mit Schreiben vom 10.1.2003 vorgeschlagen, im Zuge der Änderung der Geschäftsordnung auch die aus der Anfangszeit der Stiftung stammende Stiftungssatzung zu aktualisieren. Diesem Vorschlag stimmte das MWK zu. Die Zähringer-Stiftung legte in der Folge eine Neufassung vor, die aufgrund von Einwänden der Stiftungsaufsicht weiterhin modifiziert werden musste. Das Verfahren zur Änderung der Stiftungssatzung wurde mit Blick auf die laufenden Gespräche mit dem Haus Baden mit Schreiben vom 1. März 2005 ausgesetzt.
2. Inwieweit war das Staatsministerium seit dem Jahr 2003 in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht in Bezug auf die Zähringer-Stiftung einbezogen?
3. Trifft es zu, dass es in Bezug auf ein geplantes Satzungsänderungsverfahren Ende 2004 oder Anfang 2005 eine Besprechung mit Prinz Bernhard im Staatsministerium gegeben hat? Wenn ja, wann? Wer hat ggf. an dieser Besprechung teilgenommen? Welche Punkte wurden mit welchem Ergebnis besprochen?
Das Staatsministerium war vom Wissenschaftsministerium darüber informiert worden, dass eine Satzungsänderung bei der Stiftungsaufsicht anhängig sei, gegen die mit Blick auf die streitige Rechtssituation Bedenken bestünden. Am 19. November 2004 hat im Staatsministerium auf Arbeitsebene ein Gespräch mit dem Haus Baden stattgefunden; am Rande wurde das anhängige Satzungsänderungsverfahren angesprochen. Prinz Bernhard hat dabei erklärt, dass das Haus Baden seinen Satzungsänderungsantrag einstweilen nicht weiterverfolgen werde. Diese Information hat das Staatsministerium an das Wissenschaftsministerium und an das Regierungspräsidium weitergegeben. Im Übrigen war das Staatsministerium in Maßnahmen der Stiftungsaufsicht nicht einbezogen.
4. Wann und mit welchem Schreiben und mit welcher Begründung hat das Haus Baden zum ersten Mal nicht für die Zähringer-Stiftung, sondern für die Erben des Großherzogs Friedrich II von Baden eine Eigentümerstellung in Bezug auf Kunstgegenstände reklamiert, die lt. § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung als Stiftungsgut eingebracht waren (vgl. Drs. 14/507 mit Hinweis auf ein Schreiben vom Juni 2002)?
Bei dem in der Landtagsdrucksache 14/507 erwähnten Schreiben handelte es sich um ein Schreiben des Prinzen von Baden vom 23.10.2002 an die Staatliche Kunsthalle in Karlsruhe. Darin wurde Eigentum an Kunstgegenständen geltend gemacht, die nicht in § 2 der Satzung der Zähringer-Stiftung aufgeführt sind.
Bezüglich der in § 2 der Stiftungssatzung genannten Kunstgegenstände hat Prinz Bernhard in einem Gespräch mit der seinerzeit zuständigen Referatsleiterin im MWK am 12. August 2003 Eigentum geltend gemacht. Dies geht aus einer internen Aktennotiz hervor. Unter Bezug auf das Gutachten von Prof. Dr. Dolzer hat Prinz Bernhard erklärt, dass er vor dem neuen rechtlichen Hintergrund auf einer Bestandsaufnahme des Vermögens der Zähringer-Stiftung bestehe und einige der Gegenstände, die bislang der Zähringer-Stiftung zugerechnet werden und die zum Bestand des Badischen Landesmuseums und der Badischen Landesbibliothek gehören, Privatvermögen seien.
5. Wie interpretiert die Landesregierung das Protokoll der Verwaltungsratssitzung der Zähringer-Stiftung vom 7.10.2004, in dem unter Ziffer 2 festgehalten wird, dass nach den Erkenntnissen von Prof. Dr. Dolzer die Zähringer-Stiftung „ohne Inhalt“ sein soll und welche Maßnahmen zur Klärung dieser Rechtsfrage wurden seitdem seitens der Stiftungsaufsicht unternommen?
Das Wissenschaftsministerium hat den Inhalt des Gutachtens zur Kenntnis genommen und zur Klärung der eigentumsrechtlichen Zuordnung der Sammlungsgegenstände regierungsintern eine Prüfung eingeleitet. Aufgrund der komplexen Sachlage ist es zu einer abschließenden Klärung der Eigentumsverhältnisse bis heute nicht gekommen.
6. In welcher Fassung gilt derzeit die Satzung der Zähringer-Stiftung, nach dem das Satzungsänderungsverfahren im Jahr 2005 auf Weisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für ruhend erklärt wurde?
In den Akten, die dem Wissenschaftsministerium vorliegen, befinden sich mehrere Versionen von Stiftungssatzungen aus der Anfangszeit der Stiftung. Diese sind allerdings undatiert. Die verschiedenen Versionen der Satzung unterscheiden sich vor allem bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und des Aufbewahrungsortes der Sammlungen. Gehandelt wird seit geraumer Zeit nach der Version, die sich in den Akten der Stiftungsbehörde befindet. Auf dieser ist rechts oben handschriftlich der Vermerk "22.03.1957?" angebracht. Eine abschließende Klärung, welche Fassung rechtliche Gültigkeit beanspruchen kann, obliegt der vom Wissenschaftsministerium eingesetzten Expertengruppe.
7. Welche konkreten Befürchtungen veranlassten Herrn Minister a. D. Prof. Engler die zwischen der Zähringer-Stiftung und dem Land umstrittenen eigentumsrechtlichen Fragen offen zu lassen und dem auf Klärung drängenden Rechnungshof mitteilen zu lassen: „Eine weitere Klärung von Eigentumsfragen kann deshalb auf sich beruhen und sollte dies bis auf weiteres auch, weil sonst gravierende Belastungen des Verhältnisses zur Zähringer-Stiftung und zum Hause Baden unvermeidlich wären, was nicht im kulturpolitischen Interesse des Landes läge.“?
Aus den Akten geht hervor, dass bei einer weiteren Verhärtung des Verhältnisses zwischen dem Land und dem Haus Baden möglicherweise Ausstellungsprojekte hätten gefährdet werden können. Ob dies letztlich der Anlass war, lässt sich heute nicht mehr feststellen.
8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Mitglied des Verwaltungsrates der Zähringer-Stiftung, das nach § 5 der Satzung als Vertreter der Landesregierung bestimmt wird, die kulturpolitischen und sonstigen Interessen des Landes vertreten soll, und welche diesbezüglichen Absprachen oder Vereinbarungen wurden getroffen, als der Auktionator Dr. Christoph Graf Douglas mit Zustimmung von Herrn Minister Prof. Frankenberg im Juni 2002 als Vertreter der Landesregierung in den Verwaltungsrat berufen wurde?
Nach § 5 der Stiftungssatzung mit dem Vermerk "22.03.1957?" setzt sich der Verwaltungsrat zusammen "aus dem jeweils ältesten männlichen Sproß des Zähringer Hauses als Vorsitzendem, dem jeweiligen Direktor des Bad. Landesmuseums in Karlsruhe und einem weiteren vom Kultusminister im Einvernehmen mit dem im Testament des Grossherzogs Friedrich von Baden vom 12. August 1927 benannten Vertreter der Grossherzogl. Familie bestimmten Mitglied". Ein Vertreter der Landesregierung ist - laut dieser Satzung - nicht Mitglied des Verwaltungsrates.
Die Benennung von Dr. Christoph Graf Douglas als drittes Mitglied des Verwaltungsrates im Jahr 2002 erfolgte satzungsgemäß im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Zähringer-Stiftung und dem Ministerium.
9. Trifft es zu, dass bei der internationalen Auktion durch die Firma Sotheby`s im Jahr 1995 keine Gegenstände versteigert wurden, die zum Stiftungsgut der Zähringer-Stiftung gehörten, und wie, wann und durch wen wurde dies überprüft?
Der Direktor des Badischen Landesmuseums hatte dem damaligen Ministerium für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst Baden-Württemberg mit Schreiben vom 15.5.1995 mitgeteilt, dass sich in den Inventarlisten des Neuen Schlosses in Baden-Baden auch Objekte befänden, die als Besitz des Badischen Landesmuseums bzw. seiner Vorgängereinrichtungen ausgewiesen und Bestandteil der Zähringer-Stiftung seien. Das Ministerium hatte daraufhin am 1.6.1995 den Generalbevollmächtigten des markgräflichen Hauses angeschrieben und unter Nennung der Objekte darauf hingewiesen, dass laut Satzung der Zähringer-Stiftung einer Veräußerung der Sammlungsgegenstände nicht erlaubt sei. Eine Mehrfertigung dieses Schreibens ging an den Generalresidenten der Fa. Sotheby's. Parallel dazu verschickte am 12.7.1995 das Regierungspräsidium ein Schreiben an Max Markgraf von Baden, der als Verwaltungsratsvorsitzender der Zähringer-Stiftung zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde. Sowohl telefonisch als auch schriftlich hat daraufhin das markgräfliche Haus gegenüber der Stiftungsaufsicht versichert, dass keine Gegenstände aus der Zähringer-Stiftung in die Auktion gegangen seien. Das Vermögen der Zähringer-Stiftung bleibe in vollem Umfang in seinem Bestand erhalten. Diese Zusicherungen erschienen der Stiftungsbehörde als Antwort ausreichend, da sie mit den inzwischen eingeholten eigenen Informationen übereinstimmten.
10. Trifft es zu, dass im Rahmen der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für den Fall des geplanten Erwerbs von Kunstgegenständen eine Provision vorgesehen war für Graf Douglas, der als Vertreter des Landes Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer-Stiftung ist, und sollte dieser Provisionsanspruch ggf. auch bestehen, wenn Gegenstände der Zähringer- Stiftung erworben werden sollten?
Bislang wurde zwischen dem Land und dem Haus Baden keine Übereinkunft geschlossen. Für den Fall des Übergangs von Kunstgegenständen auf das Land sollte dies unmittelbar durch den in Aussicht genommenen Vergleich erfolgen; für diesen Fall war daher keine Einschaltung von Kunsthändlern vorgesehen. Anders hätte es sich bei dem ursprünglich angedachten Verkauf von Handschriften an Dritte verhalten; von diesem Modell wurde jedoch Abstand genommen.
II. dem Landtag Akteneinsicht zu gewähren in die Akten des Staatsministeriums zur Zähringer-Stiftung.
Da es sich um einen nicht abgeschlossenen Verwaltungsvorgang handelt, der den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betrifft, kann derzeit keine Akteneinsicht gewährt werden.
III. dem Landtag eine Aufstellung der bei der Auktion der Firma Sotheby´s im Jahre 1995 versteigerten badischen Kulturgüter vorzulegen und den Auftrag der eingesetzten Expertengruppe dahingehend zu erweitern, dass auch geprüft wird, ob Stücke aus dem Eigentum der Zähringer-Stiftung unter dem Auktionsgut waren und inwieweit diese verkauft wurden.
Es handelte sich um eine private Auktion. Der Auktionskatalog ist jedoch in der Universitätsbibliothek der Universität Heidelberg sowie der Badischen Landesbibliothek einsehbar.
Wie in der Antwort zu Ziffer 9 dargestellt, gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass bei der Auktion Gegenstände der Zähringer-Stiftung versteigert wurden. Im Hinblick auf das erhebliche öffentliche Interesse an einer möglichst zeitnahen Klärung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der zwischen dem Haus Baden und dem Land streitbefangenen Kunstgegenstände muss sich die Arbeitsgruppe auf diese Aufgabe konzentrieren. Eine Ausweitung des Auftrags würde dem zuwider laufen.
Mit freundlichen Grüßen,
(gez.)
Prof. Dr. Peter Frankenberg
Minister
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Posse_Die_Siegel_der_deutschen_Kaiser_und_K%C3%B6nige
Herzlichen Dank an die SLUB Saarbrücken!
#sphragistik
Wie die Homosexuelle Initiative Wien heute meldet, wurde das "vermutlich wichtigste Archiv zur österreichischen Homosexuellengeschichte der 1960er bis 1980er Jahre" vernichtet. Die HOSI kritisiert das mit sehr harten Worten, die in der Presseaussendung nachzulesen sind - demnach dürfte es sich um einen Fehler des mit der Verlassenschaft betrauten Gerichtes handeln, das eine Wohnung mit einem für die Homosexuellengeschichte bedeutenden Nachlass zwangsräumen lassen habe.
Zur Bedeutung des Archivs heißt es: Der Rechtsanwalt Franz Xaver Gugg, um dessen Nachlass es geht, "besaß nicht nur eine umfassende, auch wissenschaftliche Bibliothek, darunter zahlreiche im Buchhandel nicht mehr erhältliche und zum Teil auch in österreichischen wissenschaftlichen Bibliotheken und/oder Archiven nicht vorhandene sexualwissenschaftliche, sexualjuristische und ähnliche Titel, insbesondere aus den 1950er und 1960er Jahren, sondern auch ein umfangreiches Privatarchiv (Protokolle, Akten, Behördenstellungnahmen; aber auch Briefe, Fotos, Erinnerungen und Erinnerungsstücke), die sehr gute Einblicke in das weitgehend verborgene Leben schwuler Männer während der Zeit der Kriminalisierung und zugleich in die damalige homosexuelle Subkultur sowie in die Formen juristischer Verfolgung gewährten".
http://library-mistress.blogspot.com/2007/01/homosexuellenarchiv-durch.html (mit Links)
Bei der Suche nach "von Rinderbach" stieß ich auf ein mir wohlbekanntes Werk, meine Magisterarbeit "Gmünder Chroniken", von der es bei Google nur Snippets gibt.
Angeblich kommt die Phrase "von Rinderbach" nur zweimal in dem Buch vor, was bereits ein Blick ins Register
http://www.literature.at/webinterface/library/ALO-BOOK_V01?objid=12643&page=354&zoom=3&ocr=
widerlegt.
Sucht man nur nach Rinderbach, werden 24 Seiten gefunden, aber nur 3 Treffer als Snippets angezeigt.
Der Suche nach Reckerode werden nur 3 der 6 Vorkommen gefunden.
Bei Ravensburg wird keiner der beiden relevanten Treffer gefunden.
Zu Rink verzeichnet das Register 8 Treffer, Google gibt den ersten und den letzten.
Die Frage ist, ob wenigstens mindestens ein Treffer je Buch sicher gefunden wird. Verschiedene Stichproben ließen diesen Schluss zu, allerdings gibt es auch Gegenbeispiele.
Die Phrase "Veit Hack" (S. 135) wird nicht gefunden, ebensowenig die Kombination Lapidea Haug auf der gleichen Seite. Auch nicht: Dewangen Pfersbach. Seite 135 scheint überhaupt nicht erfasst zu sein.
Die OCR ist als gut zu bezeichnen.
Das zu "aubent und nacht ist" gebotene Snippet wird unzutreffend auf S. 18 lokalisiert, es befindet sich auf S. 282. Gleiches gilt für die beiden Treffer zu "rinderbacher thor".
Siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/GooglePrint
Update Jan. 2011:
Google Books und HathiTrust findet zu Reckerode nurmehr 2 Treffer, abgesehen von den abweichenden Namensformen liegt das daran, dass die Fußnotenziffer zum Wort gezogen wird.
Es wurde offenbar eine neue OCR durchgeführt, z.B. wird Veit Hack nun gefunden.
Rinderbach: nunmehr 25 Treffer (HathiTrust: 26, S. 343 fehlt bei Google), "von rinderbach" 18 in Google (17 in HT)
Folgende Einzeltitel aus der Bibliothek Oettingen-Wallerstein sind neu im Dokumentenarchiv verfügbar:
Links:
* Fides Et Leges Mohammaedis [...], 1646
* Ueber die Grundsätze der Bau-Oekonomie, 1835
* Der Graf von Walltron, oder die Subordination, 1776
* Semiramis und Ninias, 1786
* Solche Streiche spielt die Liebe, 1786
* La Passione, 1772
* Commentatio de linguis peregrinis atque insulis ignotis, 1714
* Meine Gedanken ueber die vor kurzem erschienene Schrift: Deutschlands Erwartungen vom Fuerstenbunde, 1788
* Kurze historische Nachricht von der großen Einsicht des Durchlauchtigsten Fuersten Moritz [...], 1757
* Ueber das Staatsnothrecht als Grund des Rechtes zu säcularisiren, 1800
* Der Frau von Staël Verbannung aus Frankreich, 1813
* Ecclesiae Roggenburgensis iamnum Sexcentenariae Triumphus Praesidii, Et Debitae Gratitudinis Tessera, 1726
* Vita Sancti Simperti Episcopi Augustani, 1615
* Der Kirchenzwist der Pollen historisch kritisch beleuchtet, 1781
* Ueber die Gefahr, die den Thronen, den Staaten und dem Christenthume den gaenzlichen Verfall drohet [...], 1791
* Fortification-Bau, 1642
* Versuch ueber die Wichtigkeit der Vorstellungen in der Theorie von den Empfindungen, 1780
* Ueberzeugender Beweis, daß die Kantische Philosophie der Orthodoxie nicht nachtheilig [...] sei, 1788
* Tabellen ueber die Staatswirthschaft eines europaeischen Staates [...], 1786
* Ueber Holzmangel, Theurung, Wucher und Cultur, 1798
* Beytraege zur Beantwortung der Frage: Wie ist Wucher ohne Strafgesetze aus einem Staate zu verbannen?, 1791
* Forst-Ordnung fuer die Schlesischen Gebuergsforsten [...], 1777
* Denkschrift über die von der Königlich Preussischen Staatsregierung beabsichtigte neue gesetzliche Regulirung [...], [1872]
* Hoch-Fuerstliche Aychstaettische Holtz- und Forst-Ordnung, [1666]
* Eobani Hessi Elegia, recens scripta de Calumnia, [1538]
* Oberon, König der Elfen, 1790 [ca.]
Historiker arbeiten bekanntlich nicht nur mit gedruckten Quellen, sondern auch mit Archivalien. Erstaunlicherweise sind aber Bibliographierprogramme nicht in der Lage, Archivalien sauber zu verwalten. Das war für uns mit ein Grund, Lit-Link zu entwickeln und in der neuen Version eine eigene Eingabemaske für Archivmaterialien zu reservieren.
Siehe http://www.lit-link.ch/
via Schwäbische Zeitung
Davon sind 13 Verweise auf in öffentlichen Archiven gelagerte Archive zu streichen.
Bei 9 Archiven trägt der angegebene Archivar den Familiennamen des Archivträgers, aber im Grund genommen ist bei jedem Adelsarchiv der Eigentümer der "Archivleiter".
Nicht ganz klar zu trennen sind die folgenden Fälle:
* Ein Adelsarchiv wird staatlich (Hohenlohe-Zentralarchiv) oder von einer Institution (Thurn und Taxis: UB Regensburg) verwaltet
* Ein Adelsarchiv wird von einem öffentlichen Archiv mitbetreut
* Ein Adelsarchiv wird von einem an einem öffentlichen Archiv tätigen Archivar im Nebenamt betreut
* Ein ehemals an einem öffentlichen Archiv tätiger Archivar betreut das Archiv (Douglas, Hessisches Familienarchiv, Neipperg)
Insgesamt 11 Fälle.
20 westfälische Adelsarchive sind über das Westfälische Archivamt nutzbar.
Eigene Archivare haben die Archive der folgenden Familien:
Bernstorff
Bismarck
Castell
Erbach-Erbach
Fürstenberg (Donaueschingen)
Fürstenberg-Herdringen
Fugger
Gayling
Hessische Hausstiftung
Haus Laer
Oettingen
Perfall
Ratibor
Salm-Salm
Sayn-Wittgenstein
Waldburg-Zeil
Wied
Wrede (Ellingen)
Württemberg
Von diesen 19 Archiven hat eines zwei Archivare: das Familien- und Stiftungsarchiv der Grafen Fugger in Dillingen leistet sich einen Professor als Archivleiter und einen Archivar (M.A.). Die Bismarck-Stiftung, bei der der Vorsitzender des Kuratoriums, der Vorsitzende des Vorstands und der Geschäftsführer der Stiftung (PD Dr.) angegeben wird, kann hier nicht mitgezählt werden.
Zwei Archivare sind adeliger Herkunft.
Den Doktortitel führen Archivare der Familien
Fürstenberg Donaueschingen
Ratibor
Salm ("Drs")
Württemberg
M.A. sind zwei Archivare (Castell, Hessische Hausstiftung).
Zwei Archive werden von Studiendirektoren betreut (Sayn-Wittgenstein, Waldburg-Zeil).
Ob von den Adelsarchivaren jemand eine Archivlaufbahn des höheren oder gehobenen Dienstes hat, ist mir nicht bekannt. Ich möchte es aber bezweifeln.
Der Aufstellung ist nicht zu entnehmen, wo Vollzeitkräfte wirken. Definitiv bekannt ist mir das in den Fällen Donaueschingen und Altshausen (Württemberg).
Diese kleine Auswertung dokumentiert eindrucksvoll, dass das von einem eigenen Facharchivar betreute Adelsarchiv im Aussterben begriffen ist. Das gilt auch für umfangreiche und wertvolle Archive, erinnert sei nur an die Beiträge in ARCHIVALIA zum
FLA Amorbach http://archiv.twoday.net/stories/470965/
und zum Büdinger Archiv http://archiv.twoday.net/stories/2928763/ .
Will man mehrere markierte Datensätze exportieren, so sieht das Ergebnis so aus:
Name~Ort~Gruppen~Abteilung~PLZ~Strasse~Adresse2~PLZ Postfach~Ort Postfach~Postfach~Staat~Bundesland~Telefon~Fax~Telefon extra~Fax extra~E-Mail~Homepage~Bemerkung
Aachen~Aachen~A 2.4-Stadt- und sonstige Kommunalarchive~Stadtarchiv~52062 Aachen~Fischmarkt 3~~52058~Aachen~~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 432-4502~(0241) 432-4599~~~stadtarchiv@mail.aachen.de~www.aachen.de~~
Aachener Printen- und Schokoladenfabrik Henry Lambertz GmbH & Co. KG~Aachen~A 5.3-Unternehmensarchive~~52001 Aachen~Borchersstr. 18~~52072~Aachen~85~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 89050~~~~~~~
Aachener Zeitung~Aachen~A 7.3-Presse- und Bildarchive~Archiv~52068 Aachen~Dresdner Str. 3~~52085~Aachen~500110~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 5101-300~(0241) 5101-360~~~~~~
AMB Generali Holding AG~Aachen~A 5.3-Unternehmensarchive~KS / PR~52074 Aachen~Aachener und Münchener Allee 9~~52002~Aachen~100251~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 461-3664~(0241) 461-3434~~~joerg.linder@amb.de~www.amb.de~~
Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V.~Aachen~A 3.4-Sonstige Archive im Bereich der Katholischen Kirche, Stifts-, Ordens- und Klosterarchive~Archiv~52064 Aachen~Mozartstr. 9~~52015~Aachen~101545~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 442-145~(0241) 422-188~~~archiv@misereor.de~www.misereor.de, www.archive.nrw.de/home.asp?misereor~~
Bistum Aachen~Aachen~A 3.3-Katholische Kirche: Bistums-, Diözesan- und Domarchive~Bischöfliches Diözesanarchiv~52062 Aachen~Klosterplatz 7~~52003~Aachen~100311~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 452-268~(0241) 452-828~~~archiv@bistum-aachen.de~www.archive.nrw.de~~
Domkapitel Aachen~Aachen~A 3.3-Katholische Kirche: Bistums-, Diözesan- und Domarchive~Domarchiv Aachen (DomA Aachen)~52062 Aachen~Klosterplatz 2~Domkapitel Aachen~~~~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 47709130~(0241) 47709144~~~eva.huertgen@dom.bistum-aachen.de~~Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.~
Internationales Zeitungsmuseum der Stadt Aachen~Aachen~A 7.3-Presse- und Bildarchive~~52062 Aachen~Pontstr. 13~~52062~Aachen~52058~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 4324508~(0241) 4090656~~~izm@mail.aachen.de~www.izm.de~~
Kreis Aachen~Aachen~A 2.2-Kreisarchive~Kreisverwaltung~52070 Aachen~Zollernstr. 10~~52010~Aachen~910~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 5198-2665~(0241) 533190~~~~~~
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule~Aachen~A 8.1-Universitätsarchive- und Hochschularchive~Hochschularchiv~52056 Aachen~Kopernikusstr. 16~~52056~Aachen~~D~Nordrhein-Westfalen~(0241) 80-26386~(0241) 80-22675~~~archiv@rwth-aachen.de~www.hochschularchiv-aachen.de~~
Es ist also für nichterfahrene Anwender nicht möglich, per einfachem Copy & Paste die unter "Ausgabe" anwählbare (und druckbare) Darstellung zu übernehmen (wenn man keinen MS WORD-Serienbrief erstellen will). Misstraue deinem Anweder, denn der besch*** dich nur!
Natürlich war die obige Kopie aus der geschützten Datenbank (naja, es mag schon sein, dass eine wesentliche Investion nach §§ 87a ff. UrhG vorliegt) rechtmäßig, denn die einzelnen Archivadressen sind natürlich nicht urheberrechtlich geschützt und eine vertragliche Vereinbarung, die die Entnahme unwesentlicher Teile der Datenbank verbietet, insoweit unwirksam.
Einladung und Infos: Informationen zur Tagung
Scoping report for the development of MoReq 2
Hintergründe und Entstehung von MoReq
Nähere Informationen unter: http://www.pdfa.org
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=353
Bibliotheken als Dienstleister im Publikationsprozess. Herausforderungen und Chancen alternativer Formen des wissenschaftlichen Publizierens
Der direkte Link zur Online-Version:
http://eprints.rclis.org/archive/00008363/01/Bibliotheken_als_Dienstleister_im_Publikationsprozess.pdf
Wichtig für "Open Access"-Befürworter!
Zu den Dokumentenservern der deutschen Hochschulen findet
sich in der Arbeit eine Auflistung, aus denen hervorgeht, dass nur in sehr geringem Umfang das Self-Archiving der Wissenschaftler
unterstuetzt wird. Der Schwerpunkt liegt nach wie vor auf
den Dissertationen. Fuehrend ist MIAMI Muenster mit 548
Aufsaetzen (von 2815 Publikationen), gefolgt von Frankfurt
(508 von 3008).
Erfreulich ist, dass die Arbeit nicht nur als Verlagspublikation, sondern auch frei im WWW angeboten wird. Dieses
Vorgehen verdient dringend Nachahmung. Ich warte immer noch
auf empirische Belege, dass eine kostenlose
Online-Veroeffentlichung den Absatz eines gedruckten Buchs
vermindert. So wie man das Gegenteil messen kann (und dazu
liegen zahlreiche Befunde aus den verschiedensten Bereichen
vor, siehe Peter Subers Weblog "Open Access News" oder
http://archiv.twoday.net/stories/3085398/ oder
http://weblog.ib.hu-berlin.de/?p=4772), sollte man auch die
Absatzminderung messen koennen.
Auszug aus dem Donaukurier:
http://www.donaukurier.de/news/eichstaett/art575,1574902.html?fCMS=ebfb686373e664a0c1ad725c8dcdfc58
Der Musikantiquar und große Mäzen sowie Ehrendoktor der Hochschule und gebürtige Eichstätter, Dr. Hans Schneider, jedenfalls hat den Kontakt zur Uni-Bibliothek "restlos abgebrochen", wie er gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER bestätigt. Der Grund: Carola Schneider, Frau des Verlegers, hatte im Jahr 2000 bereits die Sammlung an Schallplatten ihres 1999 verstorbenen Vaters Heinrich Sievers, Professor an der Musikhochschule Hannover, der Universitätsbibliothek kostenlos übereignet.
Dies sei "in Anbetracht des seinerzeit hohen Ansehens der Universitätsbibliothek Eichstätt und ihres Leiters, Dr. Hermann Holzbauer, geschehen. Der Bestand von etwa 3000 Tonträgern sollte "eine wertvolle Hilfe in der Ausbildung von Studenten auf dem Gebiet der Musik" leisten. Die Aktion sei aus ideeller Überzeugung entstanden, schließlich seien über die Universitätsbibliothek Eichstätt gewichtige Publikationen auf dem Gebiet von Tonträgern herausgebracht worden.
"Entsetzt" habe sie, Schneider, nun erfahren müssen, dass dieser Bestand vor einigen Monaten durch die nunmehrige Bibliotheksdirektorin an ein sächsisches Antiquariat "verscherbelt" worden sei. Nun sei auch ihr Mann, Dr. Hans Schneider, in großer Sorge, ob der von ihm der Uni-Bibliothek spendierten und in vier Bänden erfassten Bücherbestand im Wert von etwa 150 000 Euro "auch entsorgt wird".
Während Hans Schneider, Ehrendoktor der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und beachteter Förderer der Hochschule, diese Angaben bestätigt, weist Bibliotheksdirektorin Dr. Angelika Reich die Vorwürfe zurück. Auf Anfrage erklärte sie zunächst, von einem Verkauf überhaupt nichts zu wissen. Außerdem sei dies ein Vorgang, zu dem sie sich nicht äußern wolle.
Schließlich räumte sie ein, die Sammlung Sievers durchgesehen und etwa 1000 Schallplatten katalogisiert zu haben. Lediglich Tonträger, die bereits im Besitz der Universitätsbibliothek waren, seien an ein Antiquariat abgegeben worden. Von "Verscherbeln eines kompletten Bestandes", so Reich, könne keine Rede sein. Es werde nichts unbesehen weggegeben, erklärte Reich, und wies zugleich darauf hin, dass die Universitätsbibliothek unter Platzproblemen leide. "Unsere Magazine sind bis obenhin voll", sagte sie. Und: "Geschenkt ist geschenkt, und mit Geschenken kann die Bibliothek machen, was sie will."
Dem gegenüber befürchtet der frühere Leiter der Bibliothek, Hermann Holzbauer, in einem "aus großer Sorge" veranlassten Brief an den Präsidenten der Universität, Professor Ruprecht Wimmer, dass der gesamte Bestand der wertvollen Schallplattensammlung Sievers abgegeben worden sei. Zugleich fordert er die Unileitung angesichts von Nachrichten, dass Bücher " containerweise " weggeworfen würden, auf, von einer " übergeordneten Stelle transparent " nachprüfen zu lassen, "was ,verkauft’ beziehungsweise verschleudert, ,entsorgt’ beziehungsweise unwiederbringlich vernichtet wurde".
Zu den miesen Praktiken in Eichstätt erreichte mich per Mail vom 13. Juli 2006 eine anonyme Zuschrift, an deren Wahrheitsgehalt ich keinen Anlass zu zweifeln habe:
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
Sie haben dankenswerterweise bereits im Oktober 2001 auf die Vorgänge
rund um die Zentralbibliothek der bayerischen Kapuzinerprovinz, die
von der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt übernommen wurde,
hingewiesen: den antiquarischen Verkauf von sog. "Dubletten".
Zwischenzeitlich haben sich in Eichstätt einige Veränderungen ergeben:
- Herr Dr. Holzbauer, der Initiator und Motor der Übernahme der
Kapuzinerbibliothek, ging am 31. Januar 2005 endgültig in den
Ruhestand
- Am 1. Februar 2005 folgte als seine Nachfolgerin Frau Dr. Reich,
ehedem stellvertretende Leiterin der Universitätsbibliothek Regensburg
und dort Leiterin der Benutzungsabteilung sowie zuständig für "Rara,
Handschriften", außerdem "Lehrbeauftragte für Buch- und
Handschriftenkunde an der Universität Regensburg"
Sicher interessiert es Sie, wie es nach Ihren Hinweisen von 2001 an
der Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt mit der Bibliothek der
Kapuzinerprovinz weiterging.
Der Verkauf von "dubletten" Bänden an Antiquare ging auch nach Ihren
Hinweisen von 2001 unverändert weiter. Eine Dokumentation der
veräußerten Bände fand weiterhin nicht statt.
Frau Dr. Reich hat nun ab 2005 ganz neue Methoden zur Bewältigung des
"Massenproblems" Kapuzinerbibliotheken eingeführt:
Im Laufe des Jahres 2005 wurde eine der angemieteten Lagerhallen, in
der sich ca. 1.400 Umzugskisten mit Bänden aus den übernommenen
Kapuzinerbibliotheken befanden, vollständig geräumt. Das erfolgte
folgdendermassen:
Von den 1.400 Bücherkisten wurde ca. die Hälfte, also 700 Kisten,
aussortiert, und ging zum wohl größeren Teil in den
Antiquariatsverkauf, der zweite Teil dieser 700 Kisten wird in den
Bestand der Universitätsbibliothek aufgenommen. Weitere ca. 700 Kisten
wurden jedoch einfach weggeworfen, in große Müllcontainer, und dann
dem Restmüll, vermutlich in einer Müllverbrennungsanlage,
zugeführt. Dazu muss man wissen, dass es in den Räumen, in denen die
"Bearbeitung" der Bücherkisten stattfand, bis Ende 2005 keine
angemessene technische Ausstattung gab, insbesondere keinerlei
Verbindung zu Online-Katalogen, so dass eine Dublettenprüfung weder im
Bestand der Universitätsbibliothek noch in irgendwelchen anderen
Katalogen möglich war. Auch der von Frau Reich erzeugte erhebliche
Zeitdruck trug nicht dazu bei, eine sorgfältige Auswahl der
wegzuwerfenden, zu verkaufenden und zu behaltenden Bände zu
ermöglichen. Es gab anfänglich außer der Vorgabe, Bände mit
Erscheinungsjahr vor 1800 nicht wegzuwerfen, keinerlei weitere
Kriterien für die Auswahl der Bände. Die Auswahl wurde durch bloßen
Augenschein, in den ersten Wochen durch Frau Reich selbst, später
durch "vertrauenswürdige" Bibliotheksmitarbeiter vorgenommen. Als
Hilfsmittel gab es wohl nur einen umständlich zu bedienenden, nicht
aktuellen Offline-Katalog eines Teilbestandes der
Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt. Die Container wurden
übrigens immer sorgfältig abgeschlossen, so dass niemand prüfen
konnte, welche und wieviele Bücher tatsächlich weggeworfen wurden.
Es kann von außen nur sehr schwer abgeschätzt werden, wie viele Bände
tatsächlich weggeworfen wurden, aber man kann wohl von mehreren 10.000
weggeworfenen Bänden ausgehen - wohlgemerkt vollkommen undokumentiert!
Anfang Juni 2006 wurde nun begonnen, eine zweite Halle, die
Turnhalle des Eichstätter Kapuzinerklosters, zu räumen, in der sich
mehrere Tausend weitere Umzugskisten mit historischen Buchbeständen
aus Kapuziner- und Jesuitenbibliotheken befinden. Auch diesesmal
soll wieder alles "Unbrauchbare" weggeworfen werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch, dass die
Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt in ähnlicher Weise wie die
Zentralbibliothek der Bayerischen Kapuziner im Jahr 2003 auch drei
Bibliotheken der süddeutschen Jesuiten aus München übernommen
hat. Auch hier handelt es sich um einen großen Bestand, der derzeit in
einer Halle gelagert wird, und dessen Umfang nur geschätzt werden kann
- ich denke, es sind weit über 1000 Bücherkisten. Auch diese Bücher
sollen auf "Relevanz" überprüft und alles "Überflüssige" entsorgt
werden - wie auch immer.
Ich habe sofort die UB (CC an die Hochschulleitung) und die Bayerische Staatsbibliothek um eine Stellungnahme gebeten. Lediglich die Staatsbibliothek teilte mit, dass sie zu anonymen
Beiträgen sich nicht äußere. Ein presserechtliches Auskunftsersuchen blieb unbeantwortet, ob ich gegen die Auskunftsverweigerung Klage vor dem VG München einreiche, habe ich noch nicht entschieden. Da mich kein Dementi erreichte, darf ich von der Richtigkeit der Sachverhaltsdarstellung der anonymen Zuschrift ausgehen.
Materialien zu den verscherbelten Eichstätter Kapuzinerbüchern finden sich unter:
http://log.netbib.de/index.php?s=kapuzi
Hier werden unter anderem wertvolle Bücher dokumentiert, die aus den Bibliotheken bayerischer Kapuziner stammen und im Antiquariatshandel zu finden sind.
Im Juli 2006 fand ich im ZVAB zahlreiche frühneuzeitliche Drucke des Antiquariats Thomas Haker Berlin mit dem Schlagwort Kapuziner (auch jetzt noch teilweise im Angebot). Das Antiquariat bestätigte:
"es sind alles Ausgaben aus bayerischen Kapuzinerklöstern: St.Anton in München, Eichstätt, Vilsbiburg und andere, auch aus Altötting."
Am 22.4.2004 schrieb ich in netbib und ich nehme die Anschuldigung keineswegs zurück:
"Doubletten werden, sofern es keinen Grund zum Aufbewahren gibt, aussortiert oder an Antiquariate und Buchliebhaber verkauft. Bei den Bänden nach 1800 sind rund 50 Prozent doppelt, bei denen bis 1800 rund ein Viertel". Kulturgutschänder Dr. Littger (UB Eichstätt) setzt seine Praxis fort, sogenannte Dubletten aus den Kapuzinerbibliotheken zu verscherbeln (Artikel in der Neuen Presse Passau 3.4.2004).
Die Aufdeckung des Skandals, dass die UB Eichstätt in großem Umfang frühneuzeitliche Drucke als angebliche Dubletten an Antiquariate gibt und dadurch eklatant gegen bibliothekarische Grundsätze (siehe die Regeln für kirchliche Altbestandsbibliotheken http://archiv.twoday.net/stories/2804757/ ) und buchgeschichtliche Standards verstößt, erfolgte in INETBIB 2002 (nicht 2001):
From: Klaus Graf
Date: Tue, 01 Oct 2002 18:14:32 +0200
Subject: Skandal: UB Eichstaett verhoekert alte Kapuzinerbuecher
Message-ID: <1581D936AB1@zb2.ub.uni-dortmund.de>
Die Vorgaenge um die Nordelbische Kirchenbibliothek haben viele
betroffen gemacht und auch zu Diskussionen im Kreis der kirchlichen
Bibliotheken gefuehrt. Ich habe vor wenigen Tagen hier die
Presseerklaerung von Naurod der katholischen Bibliothekare zitiert, die
sich zum Kulturgueterschutz bekennen:
http://www.akthb.de/presse_2002.htm
Fuer mich selbst schockierend - und ich sollte eigentlich abgebrueht
sein - gilt es nun aber einen krassen Fall aus dem Bereich der
katholischen Orden und des kirchlichen Hochschulwesens zu berichten, der
zu empfindlichen Kulturgutverlusten gefuehrt hat und grossen Schaden an
wertvollen fruehneuzeitlichen Geschichtsquellen angerichtet hat.
Mit Vertrag von 1999 hat die UB Eichstaett die Zentralbibliothek der
bayerischen Kapuzinerprovinz uebernommen. Diese zukunftsweisende
vertragliche Vereinbarung wurde dann auch mit einer Ausstellung
"gefeiert".
Ende Mai erfuhr ich, dass Baende aus dem Kapuzinerkonvent Eichstaett im
Handel zu finden seien. Es ging dabei um folgende Baende, die ich selbst
gesehen habe und die alte Besitzeintraege aufwiesen:
J�ger, Johann Caspar. Antarcticus, Oder Gr�ndlicher Bewei�, das Herrn
Martini BeersWiderlegung des kurtzen Erberm�nnischen Bewei� Grundlo�
seye. W�rzburg: Sylvester Gassner, gedruckt in der Zinckischen Truckerey
1660. 8�. R�cken mit Marmorpapier bezogen, RSig., Provenienz: Kapuziner
Wemding, spaeter Kapuziner Eichst�tt
Biegeisen, Georg. Mons Myrrhae. Seu brevis instructio de sacramento
poenitentiae. Ingolstadt: Ostermayer 1660. 12�. Ldr. d. Zt. Provenienz:
Kapuziner Eichst�tt
Ich hatte unmittelbar danach Kontakt mit der Bayerische Provinz des
Kapuzinerordens und habe mit dem Guardian des noch bestehenden
Kapuzinerklosters Eichstaett telefoniert und auch mit dem Direktor der
Universitaetsbibliothek Dr. Holzbauer. Eine schluessige Aufklaerung
erfolgte nicht, man gab vor, nichts zu wissen, man koenne sich die
Existenz der Baende im Handel nicht erklaeren. Der Eichstaetter Guardian
gab zu bedenken, dass einzelne Baende vor laengerer Zeit gestohlen
wurden.
Ich gebe die am 6. Juni 2002 an mich abgesandte Mail des Provinzials
wieder; weder die UB Eichstaett noch das Kapuzinerkloster haben sich
schriftlich zur Angelegenheit mir gegenueber geaeussert.
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
vor dem Vertrag unserer Provinz mit der Universit�tsbibliothek der
Katholischen Universit�t Eichst�tt wurde unsere Zentralbibliothek in
Alt�tting
gelagert. Durch unsere personelle Situation waren wir nicht in der Lage,
den gro�en Buchbestand aufzuarbeiten. Unser inzwischen leider
verstorbene
Provinzbibliothekar, P. Dr. Alfons Springhart, hat bis zu seinem Tod
unerm�dlich gesorgt, die immense Menge an B�cher sach- und fachgerecht
zu
bearbeiten. Ein Verkauf der wertvollen B�chern in Antiquariate war in
keiner Weise intendiert und vollzogen. Seit 1966 wurden in unserer
Provinz 19 Niederlassungen aufgel�st. Die Bibliotheken wurden in die
Zentralbibliothek Alt�tting eingelagert. Unser Archivar und Bibliothekar
war bei der Aufl�sung der Bibliotheken jedesmal zur Stelle. Wenn es bei
einer so gro�en Bewegung Unregelm��igkeiten gegeben haben sollte - und
durch Ihre Beobachtung mu� wohl so etwas geschehen sein - dann ist das
nur zu bedauern. Aufgel�ste H�user erfahren Besuche von
unterschiedlichen
Personen mit sehr diversen und manchmal seltsamen Interessen. Eine von
Ihnen vermutete gesch�ftliche Absicht durch unsere Provinz bestand zu
keiner Zeit. �ber Vorg�nge auf dem Gebiet der Schweiz kann ich nichts
aussagen; ich wei� nur, da� die Archivare und Bibliothekare der
Schweizer
Kapuzinerprovinz wie alle anderen der Provinzen auch sehr sorgsam mit
dem Kulturgut umgehen.
Mit herzlichen Gr��en
P. Josef Mittermaier
Provinzial
Danach erfuhr ich, dass auch Baende aus dem Kapuzinerkloster St. Anton
in Muenchen im Handel seien. Gestern erhielt ich die ich die Mitteilung,
da� das Dresdner Antiquariat in Dresden ca. 50-100 gro�formatige alte
Baende aus diversen sueddeutschen Kapuzinerbibliotheken (z.B. Augsburg,
Burghausen, Muenchen) anbietet, darunter mindestens zehn aus dem
Kapuzinerkloster Eichst�tt. Ein Band tr�gt den Kastenstempel:
"Universit�tsbibliothek Eichst�tt" "ausgeschieden" (hss.:) Bauernfeind
(Mitarbeiter der Handschriftenabteilung der UB Eichst�tt).
Im ZVAB.COM waren gestern zwei Baende aus dem Kapuzinerkloster
Eichstaett zu finden, darunter auch der folgende:
"Theologie ohne Autor: Die heiligen Evangelien. sehr alt, keine Datums-,
Verlags und Ortsangabe. Leder mit sch�ner Deckelpr�gung, Goldpr�gung,
intensiv abgegriffen, besonders der R�cken, dreiseitiger Goldschnitt,
Gelenke gebrochen, aber fest verbunden, Zustand sonst ordentlich,
exlibris-Aufkleber
(Bibliothek des kapuzienerklosters Eichst�dt),innen teilweise fleckig,
Buchblock tadellos, 18 cm, 288 Seiten und etwa 50 Leerseiten f�r
Notizen,
davon zwei Seiten handschriftlich eng in deutscher Schrift beschrieben,
datiert
auf den 15.9.1621. -
Antiquariat Fuchsm�hle [D-91541 Rothenburg o. d. T.]"
Eine Stellungnahme der Kapuzinerprovinz und der UB Eichstaett wurde zwar
angefordert, hat mich aber bislang nicht erreicht. Ich habe aber bei
einem Telefongespraech heute Nachmittag mit dem Leiter der
Handschriftenabteilung der UB Eichstaett Dr. Klaus-Walter Littger die
folgenden Informationen erhalten.
Da kein Raum fuer die geschlossene Aufstellung der 400.000 Baende
umfassenden Bibliothek gewesen sei und etwa zwei Drittel Dubletten
gewesen seien, habe man sich schon seit der Uebernahme 1999/2000
entschlossen, Mehrfachexemplare im Einvernehmen mit den Kapuzinern an
vertrauenswuerdige Antiquare abzugeben, um mit dem Erloes die
Einarbeitung der Bestaende zu finanzieren. Die Existenz von Buechern aus
dem Eichstaetter Konvent erklaere sich dadurch, dass man dort ebenfalls
schon Altbestaende an Alt-Oetting abgegeben hatte. Er koenne, sagte Dr.
Littger nicht jede x-beliebige Provenienz, die mit dem Eichstaetter Raum
nicht in Beziehung stehe, halten. Eine Inventarisierung der
ausgeschiedenen Buecher sei nicht erfolgt, das habe man personell nicht
leisten koennen.
Eine Nachfrage bei der Bayerischen Staatsbibliothek ergab, dass man dort
von den Verkaeufen nichts wusste, ebensowenig in Wolfenbuettel (in der
Sammlung deutscher Drucke fuer das 17. Jahrhundert zustaendig). Dort
zeigte man sich einmal mehr befremdet darueber, dass solche Verkaeufe
ohne Absprache mit den dafuer zustaendigen Schwerpunktbibliotheken
erfolgten, da die Baende durch die Verdienstspanne des Handels erheblich
teurer wuerden. Dr. Schmalor von der Arbeitsgemeinschaft
Katholisch-Theologischer Bibliotheken bestaetigte, dass auf der Nauroder
Tagung und auch sonst bisher im Kollegenkreis nichts von den
Eichstaetter Verkaeufen bekanntgeworden sei.
KOMMENTAR
Es ist offenkundig, dass die mir gegenueber Anfang Juni von den
angesprochenen Stellen erteilten Auskuenfte grob wahrheitswidrig waren.
Alles spricht dafuer, dass das ganze Unternehmen "unter der Decke"
gehalten werden sollte, dass man kein Aufsehen, alles vertuschen und
verheimlichen wollte.
Wer heute noch nicht begriffen hat, dass es bei historischen
fruehneuzeitlichen Bibliotheken (seien es protestantische
Kirchenbibliotheken, seien es Klosterbibliotheken) keine "Dubletten"
geben kann, hat bei der Betreuung historischer Altbestaende nichts zu
suchen - man sollte ja auch nicht den Bock zum Gaertner machen.
Historische Kapuzinerbibliotheken, an sich schon durch die
Saekularisation empfindlich getroffen, sind wichtige Quellen fuer die
Kirchen- und Geistesgeschichte des katholischen Raums in der fruehen
Neuzeit. Exemplarisch sei nur auf
http://www.kath.ch/skz/geschichte/gesch20.htm
verwiesen. Die alten Besitzeintraege und handschriftlichen Vermerke
machen jeden Band zu einem Einzelstueck, das immer auch im Verbund mit
der ganzen Bibliothek zu sehen ist.
Werden solche alten Drucke undokumentiert - also ohne beispielsweise die
Titelblaetter und Besitzeintraege/handschriftlichen Beigaben
durchzukopieren - als vermeintliche Dubletten oder Mehrfachexemplare in
den Handel gegeben, so wird damit eine wissenschaftliche Quelle und ein
Kulturdenkmal ZERSTOERT. Die ganze sueddeutsche Bibliothekskultur des
Kapuzinerordens wird auf diese Weise der serioesen wissenchaftlichen
Forschung entzogen - eine beispiellose Schande. Zwar hat es in der
Schweiz mit der Aufloesung der Klosterbibliothek der Kapuziner von
Dornach bereits einen "Suendenfall" gegeben, aber im Bereich der
katholischen Bibliotheken ist die Eichstaetter Kulturbarbarei in der
juengeren Geschichte ohne Beispiel.
Wenn es denn unabweisbare Sachzwaenge hinsichtlich nicht vorhandener
Ressourcen gegeben hat, wieso hat man in Eichstaett nicht das Gesprach
mit anderen Bibliotheken, mit Kollegen gesucht, um eine bessere Loesung
zu finden, die nicht auf die undokumentierte Zerstoerung historischer
Aussagewerte hinauslaeuft? Wieso geht man - ob raffgierig oder mit
besten Absichten, sei dahingestellt - einen Vertrag ein, wenn man von
vornherein weiss, dass man die ueblichen wissenschaftlichen Standards
bei der Erhaltung von Kulturgut nicht einhalten kann? Wieso fuegt man
der Forschung einen immensen Schaden zu, ohne zu bedenken, was das fuer
das Ansehen des kirchlichen Bibliothekswesens bedeutet?
Die Kapuziner sind ein Orden paepstlichen Rechts, kein deutscher Bischof
hat ihnen irgend etwas zu sagen. Aber die UB Eichstaett verwahrt
teilweise staatliche Bestaende, steht zwischen Kirche und Staat. Was
geschehen ist, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Aber man kann
versuchen, die Verkaeufe zu stoppen und mit lauten Protesten dafuer zu
sorgen, dass kuenftig der Erhalt wertvollen Kulturguts mit mehr
Sensibilitaet betrieben wird. Wer wird denn das fromme Lippenbekenntnis
von Naurod noch ernst nehmen, wenn das Eichstaetter Sakrileg Schule
macht (oder, konfessionell ausgewogen, die Hamburger Causa NEKB)?
Dr. Klaus Graf
http://www.uni-koblenz.de/~graf#kulturgut
[nun: http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/ }
[Zweiter Beitrag in 2 Teilen]
From: Klaus Graf
Date: Sun, 20 Oct 2002 04:53:27 +0200
Subject: Skandal: UB Eichstaett verhoekert Kapuzinerbuecher (1)
Message-ID: <3DB21AA7.1E3E@uni-koblenz.de>
Liebe Listenmitglieder,
am 1. Oktober habe ich hier in INETBIB das Resultat meiner Recherchen
zum skandaloesen Umgang der UB Eichstaett mit der ihr anvertrauten
Zentralbibliothek der Kapuziner vorgestellt.
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200210/20021001.html#
Es kann meines Erachtens keinem Zweifel unterliegen, dass die
Eichstaetter Vorkommnisse - ebenso wie im Fall Donaueschingen oder NEKB
- die folgenden Kriterien fuer einen Skandal im Bereich des
Kulturgutschutzes erfuellen:
1. keine Offenheit und Transparenz des Verfahrens
2. ein gravierender Verlust schuetzenswerter Buchbestaende, Missachtung
des Provenienzprinzips durch obsoletes "Dublettendenken"
3. keine vorrangige Anbietung an andere Bibliotheken
4. keine detaillierte Ersatzdokumentation exemplarspezifischer Details.
Ich gehe nun auf die Erwiderung von Herrn Littger ein, der sich meiner
unmassgeblichen Meinung nach als absolut ungeeignet erwiesen hat,
Altbestaende zu betreuen.
Littger, Dr. Klaus Walter schrieb am 9. Oktober hier in INETBIB:
>
> Lieber Herr Schmalor,
>
> laut INETBIB-Mitteilung eines Dr. Klaus Graf wissen Sie nicht, da�
> die
> UB Eichst�tt Dubletten aus dem �bernommenen Bestand
> bayerischer
> Kapuzinerbibliotheken verkauft. Das kann ich eigentlich nicht
> glauben,
> haben wir doch wiederholt dar�ber gesprochen; au�erdem habe ich
> den
> Sachverhalt ausf�hrlich in einem Beitrag dargestellt, der im 1.
> Jahrgang (2000) des von uns beiden mitherausgegebenen
> Jahrbuchs
> Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen erschienen ist. Da� man
> an den
> zust�ndigen Stellen der Bayerischen Staatsbibliothek nichts davon
> wisse, wie es in derselben Mitteilung hei�t, trifft nicht zu. Da� es
> in Wolfenb�ttel unbekannt sei, bezweifle ich; denn sonst m��ten
> sich
> die dortigen Kollegen fragen lassen, warum sie unser Jahrbuch,
> das sie
> ja beziehen, nicht lesen. Da� Dr. Graf den Artikel nicht kennt, wie
> er
> mir telefonisch versicherte, steht auf einem anderen Blatt.
Klaus Walter Littger, Die �bernahme der Zentralbibliothek der
Bayerischen Kapuziner in Alt�tting durch die Universit�tsbibliothek
Eichst�tt, in:
Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen. Jahrbuch 1 (2000), S. 133-140
Es trifft nicht zu, dass der Sachverhalt dort "ausfuehrlich" dargestellt
wuerde.
Der Beitrag beginnt mit der Feststellung, dass "Migration" seit jeher
fuer Bibliotheksbestaende typisch sei und die Bestimmung von
Provenienzen massgeblich zu jeder Bibliotheksgeschichte gehoere. In
ungewoehnlichem Ausmasse haetten Kapuzinerkonvente seit einem Dekret
Papst Innozenz X. von 1648 Dubletten und wenig benoetigte Buecher
ausgetauscht haetten, weshalb es schwierig, ja teilweise unmoeglich sei,
fuer einen bestimmten Zeitpunkt den Besitzer eines zwischen
verschiedenen Klosterbibliotheken gewanderten Buchs zu bestimmen.
Littger (L.) geht dann auf die Eigentumsverhaeltnisse ein, denn der
Freistaat Bayern betrachtet alles als sein Eigentum, was ihm durch die
Saekularisation 1802ff. zugefallen ist, also auch Buecher der z.T. bis
heute noch bestehenden bayerischen Kapuzinerkonvente. Aus pragmatischen
Gruenden werden bis 1802 erschienene Buecher, die danach im Besitz eines
sog. "Aussterbeklosters"/Zentralklosters waren, als staatliches Eigentum
der als Depositum von der UB Eichstaett verwalteten Staatlichen
Bibliothek Eichstaett zugewiesen (S. 137).
Er verweist auf die Aufloesung des Wemdinger Konvents 1990, deren
saekularisierte Bestaende in die Studienbibliothek Dillingen abgeliefert
werden mussten, und auf die Aufhebung des Dillinger Konvents 1992, deren
nichtstaatlicher Anteil 1993 von der UB Eichstaett uebernommen wurde:
"In der Universit�tsbibliothek Eichst�tt nicht Vorhandenes wurde ihr
geschenkweise �berlassen, das �brige durch die Universit�tsbibliothek
zugunsten des Ordens verkauft" (S. 134).
Seit 1994 erfolgte ein Abgleich der UB-Bestaende mit der
Zentralbibliothek in Altoetting, die P. Alfons Sprinkart bis zu seinem
Tod am 17.9.1997 betreute (s. auch Artikel Altoetting im Handbuch der
hist. Buchbestaende in Dtl. XI, 1997, 20f., in dem Littger uebrigens
selbst ueber den Bestand des Kapuzinerklosters Eichstaett schrieb). Am
25.6.1999 schloss dann die Bayerische Kapuzinerprovinz einen
Ueberlassungsvertrag mit der Kath. Univ. Eichstaett. Der letzten Endes
in Eichstaett gelandete Bestand, schreibt L., duerfte "nach einer ersten
Aussonderung von Dubletten und stark schimmelbefallenen Bestaenden" gut
300.000 Baende umfassen. Im Abschnitt "Bearbeitung" rechnet L. mit einer
Erschliessung der Bestaende in einem Zeitraum von zehn Jahren durch die
Handschriftenabteilung (Baende vor 1800 nach RAK-Alte Drucke). Nach
nochmaligen Ausfuehrungen zur Eigentumsfrage folgt ein mit "Dubletten"
ueberschriebener Abschnitt, der 15 Druckzeilen umfasst. Den Schluss
bilden Angaben zum Bestand (im OPAC unter Erscheinungsform "a�"
abrufbar), u.a. ca. 80 Inkunabeln, und eine Liste der Kloester der bay.
Provinz.
Was steht nun im Abschnitt ueber die Dubletten? Die ZB Altoetting sei
ein Konglomerat "aus mehreren teilweise deckungsgleichen
Bibliotheksbestaenden aufgehobener Konvente": "Schon der Bibliothekar
der Zentralbibliothek hatte daher zahlreiche Dubletten ausgesondert und
verkauft. Bei der �bernahme der Bibliothek fand sich ein eigener
Dublettenbestand von ca. 40.000 B�nden, die noch w�hrend des Umzugs
verkauft wurden. Auch weiterhin werden Dubletten in der Regel
ausgesondert. Der Erl�s kommt den Erschlie�ungskosten zugute".
In "Empfehlungen" von 1998 werde davon ausgegangen, dass rund ein
Drittel aus der Zeit vor 1800 stammt, wovon sich in Eichstaett etwa die
Haelfte als Dubletten erweisen duerfte. Bei den neueren Bestaenden liege
dieser bei 70 %. Genauere Schaetzungen seien nicht moeglich gewesen,
vermutlich liege der Anteil "her noch h�her" (S. 137f.).
Man muss schon sehr aufmerksam lesen, um aus diesen Ausfuehrungen den
Schluss zu ziehen, dass die UB Eichstaett auch vor 1800 erschienene
Baende als vermeintliche "Dubletten" in grossem Umfang vermarktet. Ueber
das Verfahren bzw. eine vorherige Anbietung an oeffentliche oder
kirchliche Bibliotheken, ueber die Dokumentation der Provenienzen kein
Wort!
-- Forts. folgt
[Fortsetzung]
> Offenbar, lieber Herr Schmalor, haben Sie n�mlich nicht bemerkt,
> da�
> wir ins Visier eines Strategiespiels "Hybride Bibliothek" geraten
> sind. Der Spieler hat nur den Terminus "hybrid" mi�verstanden. Das
> Spiel ist ziemlich einfach und kann, da alle Bibliotheken Dubletten
> verkaufen, endlos weitergespielt werden. Unser Spieler spielt schon
> seit Jahren.
Diese Bemerkung wuerde ich, wenn ich sie denn verstuende, vermutlich
duemmlich finden. Getroffene Hunde bellen.
Vermutlich spiele ich dieses angebliche Strategiespiel, ohne es zu
wissen. Was die Problematik der Mischbibliothek ("hybride Bibliothek")
aus traditioneller und digitaler Bibliothek hier fuer eine Rolle spielen
soll, ist mir unklar. Mir geht es seit 1999, wie auf meiner Homepage
unter
http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut
[aktuelle URL s.o.]
dokumentiert, um den Schutz von bedrohtem Kulturgut.
Zum Schlagwort hybride Bibliothek lese man:
http://archiv.ub.uni-marburg.de/sonst/2001/0002/welcome.html
> Deshalb finde ich es schade, da� Sie nicht geantwortet haben:
> "Nat�rlich wei� ich das. Und das f�gt sich auch durchaus in
> unsere Nauroder Erkl�rung. Denn wir verkaufen alle, soweit das
> damit vereinbar ist, Dubletten." Unser Spieler h�tte sich daraufhin
> rasch neu positioniert und wahrscheinlich alle kirchlichen
> Bibliotheken als unzuverl�ssig, ja "skandal�s" qualifiziert. Aber Sie
> h�tten damit einen gewissen Schutzwall gegen�ber �hnlichen
> Attacken um
> unsere vielen kleinen Mitgliedsbibliotheken gezogen.
>
> Eichst�tt verkraftet das. F�r uns hat das Ganze sogar den Vorteil,
> da�
> wir uns wieder einmal der Korrektheit unseres Vorgehens
> vergewissern
> mu�ten:
>
> Die Kapuziner haben n�mlich von jeher ein eigenes Verh�ltnis zu
> ihren Bibliotheken. Die Constitutionen dieses Bettelordens
> beschr�nkten den Buchbestand ihrer Bibliotheken auf das f�r den
> Orden und seine T�tigkeiten Notwendige, namentlich seelsorglich-
> homiletische Literatur und Hilfsmittel. Nicht Erforderliches soll
> ausgeschieden werden. Darum hatten alle alten Konvente,
> vornehmlich
> auf den Dachb�den, (Abstell-)R�ume mit ausgesonderten B�chern.
> Au�erdem sollten andere, z.B. neugegr�ndete Konvente nach
> Kr�ften mit
> Literatur unterst�tzt werden. Das f�hrte zu einer oft verwirrenden
> Wanderung von B�chern innerhalb einer Provinz, z.B. von Eichst�tt
> nach
> Neumarkt/OPf. und nach Wemding und wieder nach Eichst�tt,
> wobei die
> Eintr�ge, soweit �berhaupt vh., i.d.R. undatiert sind, die Reihenfolge
> also auch anders gelaufen sein kann: Was wann wo war, ist meist
> nicht
> mehr rekonstruierbar, es sei denn �ber Kataloge. Wichtig ist es
> daher
> vor allem zu wissen, welche B�cher in der Provinz vorhanden waren
> (innerhalb der ja auch die fratres rege wechselten) - und das halten
> wir heute bei den Rechnungen fest. �hnlich sind die Kapuziner seit
> Errichtung ihrer Zentralbibliothek in Alt�tting verfahren: Zum einen
> wurde (und wird) weiterhin ausgetauscht, zum anderen wurden
> nicht nur
> die Bibliotheken aufgehobener Konvente, sondern auch
> "�berfl�ssige"
> Werke aus weiterhin bestehenden Konventen in die
> Zentralbibliothek
> gegeben. Dort wurden, soweit der eine Bibliothekar �berhaupt in der
> Lage war, die Menge zu �berschauen, immer wieder Dubletten
> ausgesondert und verkauft. Bei der �bernahme der Zentralbibliothek
> nach Eichst�tt lag ein Bestand von mehreren 1.000 Dubletten dort,
> den wir
> vertragsgem�� noch von Alt�tting aus verkauft haben.
>
> Nach diesen Prinzipien: Erschlie�ung der Titel in allen
> vorhandenen Auflagen f�r die Zentralbibliothek, deren Funktion
> heute die UB Eichst�tt wahrnimmt, dabei Aussonderung der
> �berz�hligen Exemplare, verfahren wir, den Eigent�mlichkeiten der
> Provenienz entsprechend, nun auch in Eichst�tt. Nat�rlich behalten
> wir
> in Sonderf�llen wie z.B. Inkunabeln oder Werken mit besonderem
> intrinsischen Wert auch die Mehrfachexemplare. Unsere
> Verfahrensweise
> ist also speziell auf diesen Bibliothekstyp abgestellt.
> Benediktinerbibliotheken z.B. ( etwa die von St. Walburg in
> Eichst�tt,
> die wir ja vor einigen Jahren einschlie�lich des vors�kularen
> Bestandes vollst�ndig erfa�t haben) oder F�rstenbibliotheken d�rften
> so nat�rlich nicht behandelt werden. Da ist das Verh�ltnis zum Buch
> bzw. zur Bibliothek eben ganz anders - weshalb ja auch z.B. eine
> Zentralbibliothek einer Benediktinerprovinz unvorstellbar w�re.
>
> Lieber Herr Schmalor, ich hoffe, Sie verstehen, da� ich Ihnen auf
> diesem Wege schreibe. Durch Feiertage und Dienstreisen komme ich
> leider erst heute dazu.
>
> Mit besten Gr��en,
> Ihr Klaus Littger
Alle Bibliotheken verkaufen Dubletten, das ist wahr. Aber doch nicht aus
schuetzenswerten Altbestaenden! Es geht hier doch nicht um dutzendfach
vorhandene Werke des spaeten 19. oder 20. Jahrhunderts, die natuerlich
ohne weiteres ausgeschieden werden koennen, wenn sie nicht einem als
Gesamtheit schuetzenswerten geschlossenen Bestand angehoeren (z.B. einer
bedeutenden Gelehrtenbibliothek) oder handschriftliche Eintraege
aufweisen. Aber selbst dann sollten bei einer Aussonderung Titel und
Provenienz (soweit durch Exlibris etc. erkennbar) dokumentiert werden.
Der sog. Dublettenverkauf bei Altbestaenden ist seit der spektakulaeren
oeffentlichen Auseinandersetzung zwischen Halm (BSB Muenchen) und Ruland
(UB Wuerzburg) ueber die Muenchner Inkunabeldublettenverkaeufe im 19.
Jh. offenbar ein Tabu-Thema des Bibliothekswesens. Alle tuns, aber
niemand wills gewesen sein. Mir ist glaubhaft zu Ohren gekommen, dass
auch die HAB Wolfenbuettel vor der Amtszeit von Raabe Mehrfachexemplare
ausgesondert hat und dass die hochgeruehmte Johannes a Lasco Bibliothek
in Emden heute noch so verfaehrt. Aus meiner Dissertation kann ich ein
schlagendes Beispiel fuer einen unsinnigen Dublettenverkauf der LB
Stuttgart Anfang des 20. Jh. anfuehren: sie hat ein landesgeschichtlich
bedeutsames Mehrfachexemplar einer Lirer-Inkunabel nach New Haver
verkauft, siehe
http://www.uni-koblenz.de/~graf/heinr.htm#t67
[ http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/heinr.htm#t67 ]
Es gibt aber zum Dublettenverkauf, sweit ich weiss, keine
uebergreifenden Forschungen.
Aus der Sicht der Wissenschaft darf ich einen Text des Hamburger
Kirchenhistorikers Johann Anselm Steiger anfuehren, der ja vehement
gegen die Verkaeufe aus der NEKB protestiert hat:
"Immer mehr Wissenschaftler, die aus gedruckten Quellen des 16. bis 18.
Jahrhunderts zitieren, geben neben den bibliographischen Angaben auch
das Exemplar, das sie verwendet haben, an. Das hat seinen guten Grund:
Was fr�hneuzeitliche Drucke angeht, hat man bis zum schlagenden Beweis
des Gegenteils von der Pr�misse auszugehen, da� es Doubletten nicht
gibt. Ein solcher Beweis aber l��t sich keineswegs auf den ersten oder
zweiten Blick, h�ufig auch nicht durch den Vergleich der sog.
Fingerprints, sondern nur durch m�hsame Kollation, d.h. durch
detaillierte textkritische Arbeit, etwa innerhalb eines
Editionsprojektes, erbringen. Von enormem Quellenwert sind zudem nicht
nur Besitzeintr�ge, sondern auch auf den ersten Blick unerhebliche (und
den antiquarischen Marktwert meist verringernde!) Anstreichungen bzw.
Marginalien, die selbst dann von rezeptionsgeschichtlichem Interesse
sein k�nnen, wenn es nicht m�glich ist, den Autor dieser Paratexte zu
identifizieren."
Die allermeisten wissenschaftlichen Bibliotheken wuerden heute davon
ausgehen, denke ich, dass der Bereich des historischen Bucherbes, der
Altbestaende im Sinne des Handbuchs der historischen Buchbestaende
"sakrosankt" ist und nicht durch Verkaeufe geschmaelert werden darf.
Eichstaett sieht das allerdings anders, und verstoesst damit gegen alle
vier von mir genannten Kriterien.
1. Transparenz: Sowohl die telefonischen Auskuefte um den 1. Juni herum
als auch die Mail des Provinzials entsprechen nicht der Wahrheit. Wieso
hat man mich damals nicht auf den wahren Sachverhalt hingewiesen bzw.
auf die Publikation von Littger 2000? Der Provinzial legt auf einen
weiteren Schriftverkehr mit ihm keinen Wert, wie er mir per Mail
mitteilte, da ich seine Mail ungenehmigt verwendet haette. Ich begruesse
das, denn auch ich moechte mit Leuten, die mich anluegen und denen
Gottes Gebot so wenig bedeutet, nichts zu tun haben.
Ich kann nun nicht detailliert offen legen, mit wem ich vor meiner Mail
an INETBIB gesprochen habe. Aber diese Gespraeche hatten keinerlei
Anhaltspunkte dafuer ergeben, dass die Eichstaetter Vorgaenge allgemein
bekannt waren. So wurde auch in Naurod nicht ueber Eichstaett
gesprochen.
Bei Dublettenverkaeufen denkt man nun einmal nicht an historische
Bestaende vor 1800, sondern an modernes Schrifttum.
Ich selber habe ja einen Band gesehen, der einen Besitzeintrag des
Konvents Wemding aus dem 17. oder 18. Jh. enthielt und der zuletzt im
Kloster Eichstaett (einem Zentralkloster) war, also nach dem o.g.
Kriterium EIGENTUM des Freistaats Bayern zu gelten hatte. Daher traegt
die Generaldirektion der Bayerischen Staatsbibliothek eine
Mitverantwortung, denn sie muss die Altbestandsverkaeufe aus Eichstaett
auch hinsichtlich der staatlichen (vermeintlichen) Dubletten genehmigt
haben. Merkwuerdig nur, dass man davon in der Handschriftenabteilung
nichts davon wusste, als ich mich dort erkundigte ...
Zweites Beispiel aus dem ZVAB: "Theologie ohne Autor: Die heiligen
Evangelien. sehr alt, [...]
exlibris-Aufkleber
(Bibliothek des kapuzienerklosters Eichst�dt) 288 Seiten und etwa 50
Leerseiten f�r Notizen, davon zwei Seiten handschriftlich eng in
deutscher Schrift beschrieben, datiert auf den 15.9.1621".
Wer kaeme auf die aberwitzige Idee (ausser einem Herrn Dr. L.), in einem
solchen (ebenfalls staatlichen) Band mit einem handschriftlichen Text
eine Dublette statt ein MANUSKRIPT (mit angebundenem Druck) zu sehen? Im
angloamerikanischen Raum gibt es eigene Forschungskataloge fuer
Bestaende mit Marginalien - aber die UB Eichstaett verhoekert derlei
munter als "Dublette".
Kriterium 2 ist klar erfuellt, es wurde wertvolles Kulturgut geopfert.
Ob die Ausfuehrungen von L. zur Bibliothekssorge der Kapuziner zutreffen
oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Richtig ist, dass fuer eine
Rekonstruktion der Bibliotheken einzelner bayerischen Kapuzinerkonvente
nun einmal von dem Bestand ausgegangen werden muss, der ihnen durch
Besitzvermerke oder Kataloge zugewiesen werden kann. Wer den
Gesamtbestand nach dem Dublettenprinzip ausduennt, zerstoert eine
historische Quelle. In seinem Beitrag von 2000 sagt L. ja auch, dass
eine Provenienzbestimmung "teilweise" unmoeglich sei. Schweizer
Kapuzinerbibliotheken (Zug, Luzern) konnten aber durchaus als wichtige
geistesgeschichtliche Quellen erforscht werden - was absurd waere, wenn
die Fluktuation jegliche wissenschaftliche Aussage verunmoeglichen
wuerde.
Nun muessten wir eigentlich dankbar sein ueber alles, was uns von
historischen Kapuzinerbibliotheken uebrig geblieben ist, denn bei der
Saekularisation galten diese als Horte des Obskurantismus und wurden von
den zustaendigen Beamten oft restlos dezimiert. Man lese beispielsweise
P. Bonaventura von Mehr, Das Predigtwesen in der k�lnischen und
rheinischen Kapuzinerprovinz, Roma 1945, S. 323-325. Das
Bibliothekswesen der Kapuziner kann nicht als gut erforscht gelten, z.B.
fehlt ein Artikel im LGB�. Das angeblich so korrekte Vernichtungswerk
der UB Eichstaett setzt mit dem Deckmaentelchen der ganz anderen
Bibliothekskultur diesen Ordens die damalige Barbarei im 21. Jahrhundert
fort.
Und warum hat man sich ueberhaupt an den Altbestaenden vergriffen und
nicht erst die modernen "Dubletten", die man vielleicht auch als solche
ausscheiden durfte, entfernt, womit man doch erheblich mehr Platz
gewonnen haette? Offenbar, weil man auf das durch Antiquariatsverkaeufe
zu erzielende Geld scharf war.
Kriterium 3 ist auch erfuellt, denn von einer vorrangigen Anbietung an
andere Bibliotheken verlautet nichts. Aus Wolfenbuettel wurde ich
nachtraeglich in privater Mail angegriffen: Die Sammlung deutscher
Drucke habe durchaus Bestaende des 17. Jh. aus Kapuzinerbibliotheken
erwerben koennen und somit etwas davon gewusst. Aber aus Antiquariaten!
Und unabhaengig davon, wie guenstig die Kaeufe waren, bleibt es eine
eklatante Verschwendung von Steuergeldern, wenn die fuer Barockdrucke
zustaendige Bibliothek nicht direkt und damit guenstiger bei einer
anderen oeffentlichen Bibliothek erwerben kann.
Ebensowenig hat - Kriterium 4 - eine Dokumentation exemplarspezifischer
Eigenheiten stattgefunden. Es genuegt eben nicht, dass man aus den
Rechnungen ersehen kann, wie L. oben schreibt, was Besitz der ZB war.
Wenn man schon nicht alles meint behalten zu koennen, sollte man immer
versuchen, den Schaden fuer die Wissenschaft durch vorherige
Dokumentation (Kopieren der Titelblaetter, Besitzeintraege usw.) so
gering wie moeglich zu halten. In Eichstaett: Pustekuchen! Man habe
dafuer kein Personal. Aber haette man sich denn nicht solange Zeit
lassen koennen, wenn man die ganze Sache ohnehin langfristig angehen
musste?
FAZIT:
Eine alte Regel des kanonischen Rechts lautet: Wer schweigt, stimmt zu.
Hier ist das Forum, mir laut zu widersprechen, wenn ich mich irren
sollte - insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Auffassung in
wissenschaftlichen Bibliotheken, dass Altbestaende und inbesondere alle
Bestaende vor 1800 - unabhaengig von ihrem angeblichen
Dublettencharakter - NICHT in den Handel gegeben werden duerfen.
Von der UB Eichstaett ist zu fordern:
1. Keine weiteren Verkaeufe aus den Kapuzinerbibliotheken aus dem
Bestand vor 1802 mehr!
2. Ausscheidung juengerer sog. Dubletten nur in einem transparenten
Verfahren durch vorrangige Anbietung an andere Bibliotheken und unter
Dokumentation ihrer Provenienz.
Wer diese Forderungen unterstuetzen moechte, kann dies gegenueber seiner
Magnifizenz, dem Praesidenten der KU Eichstaett Prof. Dr. Ruprecht
Wimmer mailto:praesident@ku-eichstaett.de tun.
Ergaenzend sollte in den kirchlichen, aber auch anderen Bibliotheken und
den dafuer zustaendigen Gremien kritisch und ausfuehrlich ueber die
sogenannten Dublettenverkaeufe gesprochen werden. Ich kann nur aus der
Sicht des Wissenschaftlers wiederholen, dass heute keine Bibliothek mehr
das Recht hat, in schuetzenswerten, weil wissenschaftlich wertvollen
historischen Buchbestaenden mit dem im Ansatz verfehlten
Dublettenargument zu wildern.
Kontaktaufnahme mit dem kath. Verband: via http://www.akthb.de.
Dr. Klaus Graf
Der Umgang der UB Eichstätt mit den Kapuziner-Altbeständen ist absolut indiskutabel und für mich ein Verbrechen (das leider nach herrschender Lehre im Strafgesetzbuch nicht vorgesehen ist).
Man vergleiche aber § 304 StGB:
§ 304
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die verantwortlichen Bibliothekare der UB Eichstätt tun genau dies: Sie zerstören Gegenstände der Wissenschaft in einer öffentlichen Sammlung.
Es ist Unding, dass die Fachwelt genau weiss, was in Eichstätt geschieht (spätestens seit meiner Mitteilung in INETBIB), aber wegschaut. Dass jemand wie Dr. Staecker (HAB Wolfenbüttel) sich zwar wegen der von mir in INETBIB aufgedeckten NEKB-Causa echauffiert hat, aber in Sachen Kauzinerbücher keinerlei Handlungsbedarf sah, ist einfach nur erbärmlich. Kapuzinerbibliotheken sind ebenso wie andere Klosterbibliotheken Geschichtsquellen, die nicht undokumentiert im Handel verscherbelt werden dürfen!
Update im Kommentar.