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Raphael Matthias Krug: "Es ist doch zem Jungsten ein end daran. Die Augsburger Steuerbücher im Spätmittelalter (1346-1430) als Medium städtischer Verwaltung". Dissertation, Universität Augsburg 2006
http://www.opus-bayern.de/uni-augsburg/volltexte/2007/549/

Paul Tschackert: "Urkundenbuch zur Reformationsgeschichte des Herzogthums Preußen". Leipzig 1890
Band 1: http://kpbc.umk.pl/dlibra/doccontent2?id=24834
Band 2: http://kpbc.umk.pl/dlibra/doccontent2?id=24835
Band 3: http://kpbc.umk.pl/dlibra/doccontent2?id=24836

Meldung vom 10.10.2006

Stellungnahme des FDP-Vorstandes Konstanz zum geplanten Kunstfrevel in Baden-Württemberg.

In einem einstimmig gefassten Beschluss zu dem von Ministerpräsident Oettinger betriebenen Ausverkauf wertvoller Handschriften der Badischen Landesbibliothek, Karlsruhe, fordert der Vorstand der FDP-Konstanz die FDP-Minister der Landesregierung sowie die Mitglieder der FDP-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag auf, sich dem drohenden Verlust wertvollen Kulturgutes strikt zu widersetzen.
In der Begründung zu diesem Beschluss heißt es: Nachdem zur angeblichen Rettung des Schlosses Salem und der Abtei nicht - wie zuerst genannt – 70 Millionen Euro sondern nur noch 30 Millionen (Kunstminister Dr. Frankenberg) benötigt werden, sei der Verdacht berechtigt, dass der gesamte Kunstbesitz des Hauses Baden (ca. 350 Millionen Euro) durch einen Vergleich mit dem Fürstenhaus zu einem sehr geringen Preis erworben und auf dem Kunstmarkt zum Stopfen von Haushaltslöchern meistbietend verhökert werden soll.

Um dieses zu verhindern, schließt sich der FDP-Vorstand Konstanz der Meinung des Landtags-Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Dr. Noll, an, die Landesregierung darin zu unterstützen, im Lande Mäzene zu finden, die durch ihre Spenden den Verbleib dieser wertvollen Sammlung in Karlsruhe sichern soll. Sollte dies nicht gelingen, so wäre auch die Badische Landesbibliothek als Forschungseinrichtung, in deren Handschriftensammlung die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in den letzten Jahren einen Millionenbetrag investiert hat, höchst gefährdet.
Um ganz sicher zu sein, solle der Bundes-Kulturstaatsminister Neumann ersucht werden, die Handschriftensammlung in die Liste der nicht veräußerbaren nationalen Kulturgüter aufzunehmen.

Abschließend wird die FDP-Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzendes der FDP – Baden - Württemberg, Birgit Homburger, aufgefordert, ihren Einfluss auf eine positive Entscheidung in dieser Sache geltend zu machen.

Einstimmig beschlossen
f.d.R
Dr. Tatjana Wolf
1. Vorsitzende
FDP—Stadtverband Konstanz

Quelle: RegioPortal der FDP Baden-Württemberg, OV Konstanz,
http://www.fdp-bw.de/regional/meldung.php?id=1648&kvid=Konstanz

Berlin, den 04. Oktober 2006

Sehr geehrter Herr Kulturstaatsminister,

der „Ulmer Verein – Verband für Kunst- und Kulturwissenschaften“ (www.ulmer-verein.de) ist eine Interessensvertretung von Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern aus den geisteswissenschaftlichen Bereichen der Denkmalpflege, Museen, Universitäten und freiberuflichen Sparten. Der Ulmer Verein wendet sich mit diesem Schreiben an Sie, um seiner großen Besorgnis über den geplanten Verkauf der Karlsruher Handschriften Ausdruck zu verleihen. Wir schreiben ausdrücklich Sie an, Herr Kulturstaatsminister, da dem Tagesspiegel vom 01. Oktober 2006 zu entnehmen ist, daß beim momentanen Stand der Entwicklung allein der Kulturstaatsminister noch die Möglichkeit besitzt, diese wohl beispiellose, staatlich verordnete Kultur-Barbarei zu verhindern.

Die baden-württembergische Landesregierung ist dabei, die traditionsreiche und einmalige Handschriftensammlung der Landesbibliothek Karlsruhe zu zerreißen. 70 Millionen Euro, so die durchaus vage Hoffnung, soll der weltweite Verkauf von 3500 Handschriften aus dem Gesamtbestand von 4200 Codices einbringen. Der Ausverkauf kultureller Identität, dazu rufen wir Sie dringend auf, muß verhindert werden. Die profitorientierte Ökonomisierung unserer Gesellschaft ist weit genug fortgeschritten. Es ist Zeit, zukunftsweisende Maßstäbe zu setzen und den Raubbau an Kulturgütern der Länder ebenso zu stoppen, wie deren finanzielle Vernachlässigung.

Der Ulmer Verein schließt sich dem Protestschreiben der amerikanischen Geisteswissenschaftler vom 22. September 2006 (erschienen in FAZ, 28.09.06) ebenso an, wie er noch einmal ausdrücklich an den klärenden Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. September 2006 erinnern möchte, in dem der Autor, Prof. em. Dr. Reinhard Mußgnug, sehr eindeutig die juristische Lage klärt. Daraus geht hervor, daß nicht nur die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek als ursprüngliches Kronvermögen seit 1818 längst in Staatsvermögen übergegangen ist. Ihre zum Verkauf freigegebenen Bestände sind nicht Eigentum des Markgrafen von Baden. Deren Räumungsverkauf wäre also nicht nur aus moralisch-kulturpolitischer Perspektive, sondern ebenso juristisch aufs schärfste zu verurteilen.

Im Namen der Mitglieder des Ulmer Vereins

Hochachtungsvoll
der UV-Vorstand

(Quelle: http://www.ulmer-verein.de/uv/index.php - gesehen 28.02.2007)

Frankfurter Allgemeine Zeitung,
28.03.2007, Nr. 74, S. 33

Feuilleton

Jetzt steht die Handschriftenaffäre schon in der Bibliothek

Der Skandal ist zum Buch geworden, gehört aber lange noch nicht zu den Akten: Die Stuttgarter Landesregierung lässt die Kultur prophylaktisch bluten

Gut Ding will Weile haben. Wenn schlechte Entscheidungen in Hast gefallen sind, brauchen die sorgfältig erwogenen Urteile desto mehr Zeit. Seit Ende November beschäftigt sich eine Gruppe von Wissenschaftlern mit den Fragen um das Eigentum an Kulturgütern, die zwischen dem ehemals regierenden Haus Baden und dem Land Baden-Württemberg umstritten sind. Es kann noch bis zum Herbst dauern, ehe die Ergebnisse vorliegen.

Alles begann, zur Erinnerung, mit dem Plan der baden-württembergischen Landesregierung, einmalige Handschriften im Wert von siebzig Millionen Euro aus dem Besitz der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe zu veräußern, um damit die Anlage Schloss Salem zu erhalten, die dem Haus Baden gehört: dreißig Millionen für vom Markgrafenhaus bereits geleistete Instandhaltung und vierzig Millionen für eine Stiftung Salem. Im Gegenzug sollte Kulturgut für mindestens 250 Millionen Euro künftig dem Land gehören, in dessen Besitz sich das Haus Baden wähnte. Doch die internationale Öffentlichkeit reagierte nachgerade revoltiert; der Verkauf war nicht durchzusetzen. Heute wird in der Landesbibliothek in Karlsruhe ein Buch vorgestellt, herausgegeben von deren Direktor Peter Michael Ehrle und Ute Obhof, der Leiterin der Abteilung Sammlungen, das unter dem Titel "Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek - Bedrohtes Kulturerbe?" (erschienen im Casimir Katz Verlag, Gernsbach) die sogenannte "Handschriftenaffäre" minutiös dokumentiert bis zum jüngsten Stand, eingebettet in die Geschichte von Haus und Land Baden. Dass das dreist freigegebene "Altpapier" aus der Schusslinie kam und dafür die Forderungen des Adelshauses ins Visier gerieten, verdankt sich dem Freiburger Historiker Dieter Mertens, der in dieser Zeitung nachwies, dass vor allem Hans Baldung Griens bedeutende "Markgrafentafel" in der Karlsruher Kunsthalle, ein millionenschweres Herzstück des von Bernhard Prinz von Baden reklamierten Bestands, längst dem Land Baden gehörte. Jetzt musste Günther Oettingers Regierung, die die claims klaglos hingenommen hatte, reagieren: Seither tagt die Kommission; das Buch ist Anlass für eine Zwischenbilanz.

Im Zentrum des Geschehens hinter verschlossenen Türen müssen die Säkularisationsgüter stehen. Und die sieben Historiker und Rechtshistoriker werden gewiss bedenken, dass ja, bis das Jahr 1918 am Horizont der Gesellschaft aufschien, niemals so gehandelt wurde, als werde die Monarchie ein Ende nehmen. Der Hof und sein Staat, alimentiert von der Zivilliste, dienten also zur Darstellung der Würde des Fürsten - und waren mithin öffentlich-rechtliches Gut, keinesfalls Privatvermögen. Deshalb auch steht zunächst nicht die vielerörterte Frage an, ob die "Zähringer Stiftung" im Jahr 1954 je rechtsgültig ins Leben trat, sondern es gilt zu klären, worüber Friedrich II. von Baden in seinem Testament überhaupt verfügen konnte. Darüber sprechen die Akten im Generallandesarchiv. Merkwürdig genug freilich, dass das Haus Baden seine dort deponierten Akten der Kommission noch immer nicht zugänglich gemacht hat, wie zu hören ist.

Gerade ist Bernhard Prinz von Baden wieder auf seine siebzig Millionen Euro zurückgekommen (F.A.Z. vom 3. März). Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Frankenberg konterte kühl: Alles liege auf Eis, bis die Expertengruppe ihr Ergebnis vorgelegt hat. So ganz eingefroren ist aber doch nicht alles; denn das "Drei-Säulen-Modell" der Regierung, das immer noch dreißig Millionen Euro für Salem vorsieht, wird prophylaktisch schon angeschoben. Davon sind auch die Badische und die Württembergische Landesbibliothek betroffen: Die Erstere soll, im Fall des Falles, zu dessen Finanzierung 600 000 Euro einsparen, die zweite 400 000 Euro. Seltsam dabei nur, dass die Bibliotheken bereits in diesem Jahr gehalten sind, "eine Teilsumme in Form von Resten vorsorglich frei zu halten". Soll das heißen: Wer seine Handschriften behalten will, soll auch sehen, wie er das finanziert? Am Ende würden die Bibliotheksbenutzer dafür büßen, dass dem Land kein vernünftiger Plan einfällt, sein Kulturgut Salem zu retten.

Vor allem aber ist die der Kommission vorauseilende Einsparung nicht logisch; denn noch ist ihre Notwendigkeit gar nicht ausgemacht. Oder muss man das Kind endlich beim Namen nennen: Zahlen für die markgräfliche Immobilie soll, so oder so, die Kultur. Wieso eigentlich?

ROSE-MARIA GROPP

Aus dem Klappentext:
Das Buch "Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek - Bedrohtes Kulturerbe?" gibt einen Überblick über den Bestand dieser mittelalterlichen Kunstwerke. In sachkundigen Beiträgen schaffen es die Autoren, in anschaulicher Sprache den komplizierten Werdegang dieser Sammlung darzustellen. Dr. Ute Obhof, die Leiterin der Abteilung Sammlungen der Badischen Landesbibliothek, gibt einen fundierten Überblick über Bestand und Geschichte dieses Kulturguts. Dr. Peter Michael Ehrle, Direktor der Badischen Landesbibliothek, zeichnet die Ereignisse der vergangenen turbulenten Wochen nach. Eingebettet ist die Geschichte des Handschriftenbestandes in eine "kleine Geschichte des Hauses Baden" von Annette Borchardt-Wenzel. Der Rechtshistoriker Dr. Winfried Klein betrachtet eingehend die komplizierten Eigentumsfragen. In einem abschließenden Kapitel stellt der Journalist Michael Hübl den größeren kulturpolitischen Zusammenhang her. Setzt eine neue Politikergeneration auch in der Kulturpolitik neue Maßstäbe?

Inhalt:
Autorenverzeichnis S. 6 - Einführung (Peter Michael Ehrle, Ute Obhof) S. 7-8 - Die Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek (Ute Obhof) S. 9-48 - Eine kleine Geschichte des Hauses Baden (Annette Borchardt-Wenzel) S. 49-80 - Für Baden und Europa gerettet? Eine Zwischenbilanz des Kulturgüterstreits (20.09.2006 - 20.01.2007) (Peter Michael Ehrle) S. 81-126 - Eigentum und Herrschaft. Grundfragen zum Rechtsstatus der Handschriften der Badischen Landesbibliothek (Winfried Klein) S. 127-144 - Tendenz fallend. Anmerkungen zur Kulturpolitik des Landes Baden-Württemberg und zu den Forderungen des Hauses Baden (Michael Hübl) S. 145-159 - Abbildungsverzeichnis -

Das Buch ist prächtig illustriert mit zahlreichen Beispielen von einzigartigen Handschriften. Das Titelbild - eine Miniatur aus einer Reichenauer Handschrift, die den Kirchenlehrer Hieronymus als Bibliotheksbenutzer und eine Szene aus der 'Legenda aurea' zeigt, - wird von Ute Obhof nicht ohne Hintersinn kommentiert (via BLB Karlsruhe, Rezension folgt.)

Das Institut für Stadtgeschichte (ISG) archiviert den Worten seiner Leiterin Evelyn Brockhoff zufolge jetzt auch "dreidimensional". Denn die Sammlung, die man just erworben hat, umfasst nicht nur archiv-typisches Material wie Plakate, Fotos, Karten, sondern auch Bombensplitter, Luftschutz-Ausrüstung und "Bunkerspiele".

Angekauft wurde die Luftkrieg-Sammlung des Privatsammlers Gustav Lerch.

via fr-online

Die Kieler Nachrichten berichten:

... „So ein Turm ist nicht unbedingt der optimale Raum für ein Archiv", sagt auch Rosenplänter. Sprich: Enge Räume, viele Treppen und der Denkmalschutz machen die Arbeit nicht leichter.
...
Welche Schätze im Stadtarchiv schlummern, wird ab Sonntag, 15. April, eine Ausstellung im Warleberger Hof zeigen, zu dem es auch ein Begleitprogramm gibt.


Das Archiv im WWW:
http://www.kiel.de/kultur/stadtarchiv/start.php

Bei eBay habe ich die maschinenschriftliche Abschrift der bislang offenbar unbekannten Lebenserinnerungen des pfälzischen Pfarrers Ernst Krieger (1830-1921) ersteigert.

Die Kollegin Stüber (ZA Speyer) war so freundlich, mir zu Krieger mitzuteilen:

"geb. 27.5.1830 in Zweibrücken
Studium von 1847 bis 1851 in Erlangen
Vikar in Freinsheim
1853-1859 Vikar in Ensheim
15.11.1859 - 30.9.1862 Professor für Religionslehre, Geschichte und hebräische Sprache am Gymnasium in Zweibrücken
1.10.1862 - 1881 Pfarrer in St. Ingbert
9.1.1881 - 1887 Pfarrer in Kirchheimbolanden II
30.1.1887 - 30.11.1911 (Ruhestand) Pfarrer in Kirchheimbolanden I, verbunden mit der Dekansfunktion
1895 Ernennung zum Kirchenrat
1912 Neujahr: Verdienstorden vom heiligen Michael III. Klasse
Verstorben 13.7.1921 in Kirchheimbolanden
Verheiratet mit Amalie Erlewein
Werke: Jugendgebete, 1873; Herzog Wolfgang von Zweibrücken, Westheim 1879

Quelle: Georg Biundo, Die evangelischen Geistlichen seit der Reformation, Neustadt an der Aisch 1968; Ergänzungen bzw. Korrekturen aus der Personalakte

Die Personalakte ist leider wenig inhaltsreich. Sie setzt erst 1876 ein und enthält auch kein Stammblatt.
Lebenserinnerungen Kriegers haben wir in unseren Beständen weder in Urschrift noch in Abschrift ermitteln können."

Auch die Bipontina in Zweibrücken konnte hinsichtlich der Lebenserinnerungen nicht weiterhelfen. Für sachdienliche Hinweise, wie ich der Vorlage der Abschrift auf die Spur kommen könnte, wäre ich dankbar.

Das Archivale soll für Wikimedia Commons gescannt und eventuell in http://de.wikisource.org als E-Text veröffentlicht werden. Das ersteigerte Typoskript wird seinen Platz in einer geeigneten Institution finden.

Update:
http://de.wikisource.org/wiki/Lebenserinnerungen_des_Ernst_Krieger

#forschung

http://schatkamer.tresoar.nl/landriucht/index.html

Ein alter digitalisierter Druck.

Die Website lohnt auch sonst das Stöbern. Ein besonders blutiges Stück:
http://schatkamer.tresoar.nl/schat/pagina.php?s=63&l=3

Von den DLibra-Digitalisaten sind 13 auf deutsch (Suche language = ger), es gibt dazu auch einen RSS-Feed:

http://www.polona.pl/dlibra/results?action=SearchAction&dirids=1

Davon sind nicht wenige alte Drucke vor 1800.

Mit lat findet man 120 lateinische Drucke.

In anderen DLIbra-Installationen steht offenbar de für deutschsprachige Quellen.

Zu den digitalisierten Schätzen aus Polen siehe auch:
http://www.genealogienetz.de/vereine/ag-jeverland/seite4.htm
http://wiki.netbib.de/coma/DigiOsten

http://www.onlinejournalismus.de/2007/03/27/weblogs-datenschutz-und-persoenlichkeitsrechte/

2 Juristen, 1 Meinung.



Das Bild ist von der http://www.worldcoingallery.com freigegeben:
http://en.wikipedia.org/wiki/User:Kingturtle/World_Coin_Gallery

The World Coin Gallery owner grants Wikipedia full permission to use any coin images from worldcoingallery.com. This includes commercial use and modification as long as the World Coin Gallery is attributed.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/03/27/satzung_fur_den_universitatsverlag_ilmen~1985530

http://www.fotoerbe.de/ versucht ein Gesamtverzeichnis von Fotobeständen in Deutschland zu erstellen. Erfasst werden Bestände, nicht einzelne Fotografien.



Aktuell verzeichnet sind: 81.253.438 fotografische Objekte in 924 Beständen aus 550 Institutionen aus 299 Orten. Die Institutionen gehören zu 9 Bereichen.

Gegenwärtig ist die wesentliche Quelle zur Erfassung fotografischer Bestände in diesem Projekt das Internet. Die folgenden Zahlen sagen deshalb vor allem etwas über die "Auskunftsfreude" der Institutionen aus, die Angaben zu ihren fotografischen Beständen auf diesem Weg veröffentlichen.

Verteilung erfasster fotografischer Objekte auf Bereiche:

Archiv
27.698.838
(34.09%)

Museum
20.610.506
(25.37%)

Bildarchiv
9.660.700
(11.89%)

Privat
8.259.465
(10.17%)

Weiteres
6.880.000
(8.47%)

Denkmal
4.456.512
(5.48%)

Bibliothek
2.121.719
(2.61%)

Forschung
1.507.798
(1.86%)

Gedenkstätte
57.900
(0.07%)

Durschnittliche Anzahl fotografischer Objekte pro Institution:

Denkmal
557.064
(8 Institutionen erfasst)

Bildarchiv
508.458
(19 Institutionen erfasst)

Museum
224.027
(92 Institutionen erfasst)

Bibliothek
176.810
(12 Institutionen erfasst)

Privat
172.072
(48 Institutionen erfasst)

Weiteres
172.000
(40 Institutionen erfasst)

Archiv
91.718
(302 Institutionen erfasst)

Forschung
68.536
(22 Institutionen erfasst)

Gedenkstätte
9.650
(6 Institutionen erfasst)

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/zentrale_einrichtungen/ua/navpoints/archiv/alumni/vorwort

Neben der beachtenswerten methodisch wichtigen Einleitung liegen auch einige Erinnerungsberichte im Volltext vor.

Insbesondere bei Nachlässen (Vorlässen) empfiehlt sich eine Zeitzeugenbefragung.

Mich erreichte soeben folgende Mail.

Kooperationsvertrag zwischen der Bayerischen Staatsbibliothek und Google

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 9. März 2007, in der Sie unter
Verweis auf das Presserecht um Offenlegung des zwischen der Bayerischen
Staatsbibliothek und Google abgeschlossenen Vertrags bitten.
Wir haben Ihre Bitte geprüft, können ihr aber aus den folgenden Gründen
nicht nachkommen:
In Ihrer E-Mail beziehen Sie sich auf Art. 4 des Bayerischen Pressegesetzes
(BayPrG) als Grundlage für den von Ihnen geltend gemachten Anspruch.
Die Herausgabe des Vertragsdokuments kann von vornherein nicht
vom Auskunftsanspruch umfasst sein. Der Auskunftsanspruch geht schon
seiner Natur nach lediglich auf Auskunft zu bestimmten, von der Presse
formulierten Fragestellungen. Die Vorlage von Akten, Unterlagen oder Verträgen
ist davon grundsätzlich nicht umfasst.

Inhaltlich ist gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayPrG die Auskunft zu versagen,
wenn aufgrund beamtenrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften
eine Verschwiegenheitspflicht besteht. Auf Wunsch des Vertragspartners
Google wurde im vorliegenden Fall eine Vereinbarung getroffen, nach der
es ohne beiderseitige Zustimmung nicht zulässig ist, den Vertrag oder Details
hieraus zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen. Zwar ist
richtig, dass diese vertragliche Vereinbarung alleine noch keine Verschwiegenheitspflicht
im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayPrG begründet. Zu
den „gesetzlichen Vorschriften“ in diesem Sinne zählen aber auch die Vorschriften
über den Persönlichkeitsschutz sowie Vorschriften des Straf- und
Wettbewerbsrechts.
Im vorliegenden Fall steht einer Veröffentlichung des Vertrags das geschützte
Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von
Google entgegen. Es handelt sich dabei um das Ergebnis einer Interessenabwägung
zwischen Pressefreiheit und dem Interesse des Betroffenen, hier
also Google, an einer vertraulichen Behandlung des Vertrags. Zum Kernbereich
des sog. Unternehmenspersönlichkeitsrechts als Teil des Rechts am
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zählen zum einen Betriebsgeheimnisse,
zu berücksichtigen ist aber auch das legitime Interesse
von Google, vertragliche Positionen im Hinblick auf Verhandlungen mit weiteren
möglichen Partnern nicht preiszugeben.
Aus der Sicht von Google lässt der Vertrag detaillierte Rückschlüsse auf die
von Google eingesetzte Technologie sowie die Organisation eines solchen
Projekts zu, deren Veröffentlichung in einem stark umkämpften Markt den
Interessen von Google widerspricht. Google hat unsere Anfrage wegen
Veröffentlichung von Einzelheiten zu dem Vertrag, die über den Inhalt der
Presseerklärung hinausgehen, unter Verweis auf diese konkreten Interessen
ausdrücklich abgelehnt.
Unter sorgfältiger Abwägung der berechtigten Interessen von Google und
dem Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung von Vertragsdetails werden wir Anfragen auf Veröffentlichung solcher Details daher nicht
nachkommen können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Toni Schmid
Ministerialdirigent

http://www.llb-detmold.de/musik/theaterzettel.html

Die Lippische Landesbibliothek hat ihre Sammlung von 992 Theaterzetteln ins Internet gestellt. Die Digitalisierung wurde ermöglicht durch das Engagement der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Lippischen Landesbibliothek Detmold e.V.

Die Detmolder Theaterzettel stammen aus dem Zeitraum 1777-1953, zum größten Teil aus der Zeit des Detmolder Hoftheaters. Es wurde 1825 im Rosental eröffnet und bestand bis zur Umwandlung zum Landestheater 1919. Die älteren Zettel aus der Zeit vor 1825 sind Vorstellungsankündigungen durchreisender Wandertheatertruppen.

Die Zettel sind eine aussagekräftige Quelle für die regionale Theatergeschichte. Sie liefern Informationen zu Spielplänen, Inszenierungen und Akteuren des Musik- und Sprechtheaters und verweisen zugleich auf Tendenzen des Publikumsgeschmacks. Obwohl die Zeitreihe nicht vollständig erhalten ist, spiegeln sie doch die ganze Detmolder Bühnengeschichte und verraten manches Detail über die künstlerische und soziale Wirklichkeit früheren Theaterlebens. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Theaterzettel durch umfangreichere Programmhefte, wie wir sie auch heute noch kennen, abgelöst.




Siehe auch die Würzburger Theaterzettel:
http://theaterzettel.informatik.uni-wuerzburg.de/

Und allgemein zu Digitalisaten der Theatergeschichte:
http://www.theaterforschung.de/resources.php4?rubrik=8

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/2921815/

http://www.tagesspiegel.de/kultur/archiv/25.03.2007/3163734.asp

Nach der deutschen Einheit 1990 wurde also eine erneute Regelung fällig. Mehr als 18 000 Objekte wurden ermittelt – von denen der Freistaat Sachsen 1999 immerhin zwei Drittel für damals knapp 24 Millionen Mark erwarb.

Doch der Vertrag enthielt ein Schlupfloch, das sich nunmehr als gewaltiges Einfallstor erweist: eine „Öffnungsklausel“, derzufolge Sachsen auch Kunstschätze herausgeben muss, von denen erst nach Vertragsschluss offenkundig wurde, dass sie einst den Wettinern gehörten. Auf dieser Klausel bauen die Anwälte der Wettiner gezielte Forderungen auf. Die weltweit einmalige Porzellansammlung wurde bereits um sechs Stücke erleichtert, von denen ein Meißner Löwenpaar auf einer Londoner Auktion Ende 2006 4,2 Millionen Euro erzielte. Da ist also noch etwas zu holen: Sogleich wurde die Forderung auf 1618 (!) weitere Porzellane ausgedehnt.

Nunmehr sind es 139 Altmeistergemälde aus den Staatlichen Kunstsammlungen, auf die das 1924 konstituierte „Haus Wettin Albertinischer Linie e.V.“ Anspruch erhebt. Außerdem wird Aufklärung über weitere 1000 seit 1945 verschollene Gemälde erwartet. Man sei „zu endgültigen vernünftigen Vergleichen jederzeit bereit“, ließ der Anwalt des Fürstenhauses begütigend wissen. Doch die Zeit läuft davon. Denn die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse sind nach dem Kriegsverlust der Bestandslisten außerordentlich mühsam zu klären. Dresdens Museums-Generaldirektor Martin Roth beklagt, dass bereits 300 000 Euro für Recherchen aufgebracht werden mussten.

http://infobib.de/blog/2007/03/26/scientificcommons-zitationsanalyse/


http://mek.oszk.hu/04600/04676/

Schon die ersten Seiten mit den Google-Nutzungsbedingungen verraten, wo der Scan her kommt:
http://books.google.de/books?id=F6YRAAAAIAAJ

Wenn diese Entwicklung bedeuten sollte, dass die ganze Welt jetzt nur noch die meist eher unterirdischen Google-Scans verwendet anstatt selber welche zu machen, wäre das nicht so schön. Aber die Intention, die gefundenen Google-Schätze auch in den eigenen Katalogen verfügbar zu machen, solange mangels Exemplar oder Zeit oder Geld ein eigener Scan nicht in Aussicht steht, ist hervorragend. Welche unendliche Fülle heute schon in Google steckt, wird mir bei jedem Recherchieren immer deutlicher. Mit zwei, drei Wochen Google-Surfen von ein paar Praktikanten und dem Aufnehmen der Links könnte man z. B. einen deutschen Verbundkatalog für viele Nutzer um einiges attraktiver machen. Minimaler Aufwand, maximaler Ertrag für den Benutzer.

http://leserhunger.blogg.de/eintrag.php?id=54

zeigt die kulinarischen Implikationen der Institution auf.


http://www.stadtbibliothek-wuppertal.de/

Dem von Jürgen Geiß bearbeiteten Katalog der nach 1945 von der Stadtbibliothek Wuppertal angekauften Inkunabeln (70+) kann man entnehmen, dass noch 1963/64 die Göttinger UB Inkunabel-"Dubletten" in den Handel gegeben hat. Nr. 62 aus Göttingen wurde von Bassenge 1964 versteigert.

Nr. 13 stammt aus dem Kapuzinerkloster Brenschede.

zum Thema: Geschichte erleben! Szenische Darstellungen in der historischen Vermittlung.

Anmeldung bis 12. Mai 2007 unter
http://www.archivpaedagogen.de/content/view/68/9/

Aus dem Programm:
  • Inszenierte Geschichte. Praxisbeispiele aus dem Stadtarchiv Wolfsburg
  • WOBCITY: Musical zur Stadtgeschichte
  • Spielen-Inszenieren-Improvisieren: Andere Vermittlungsformen in der Gedenkstättenarbeit
  • Film ab!: Mediale Geschichtsprojekte rund um die Schlosshistorie
Und das beste: Traditionsgemäß ist diese Tagung kostenlos, es werden keine Tagungsgebühren erhoben. Tagungsgetränke werden vom Stadtarchiv Wolfsburgs gestellt. :-)

Vom 20.-21.April 2007 findet im Rahmen in der Deutschen Nationalbibliothek eine europäische Konferenz zur digitalen Langzeitarchivierung statt. Die Veranstaltung steht im Zeichen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und dem Titel "Herausforderung: Digitale Langzeitarchivierung - Strategie und Praxis europäischer Kooperation".

Nähere Informationen unter: Konferenz zur digitalen Langzeitarchivierung

Anforderungen an das Records Management formuliert bei Documanager:

Anforderungen Records Management

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_03_25_fosblogarchive.html#117483579711929949

"Museum Anthropology" publiziert Buchbesprechungen kostenfrei im Internet in Weblog-Form:

http://museumanthropology.wordpress.com/

Zu freien Rezensionen siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/OnlineRezensionen

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/3743/

Der vergriffene Band (QAMrhKiG) von 1983 liegt als 48 MB-PDF vor.

Neu auf http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/rara/


Ein erweiterter Wiederabdruck unter dem Titel „Fast nichts. Lektüren des Staubs“ (in der ersten Ausgabe der neuen „Zeitschrift für Kulturwissenschaften“ zum Thema „Fremde Dinge“, ISBN 9783899425895) macht mich mit Roland Meyers Essay „Kleinerer Versuch über den Staub“ von 2005 bekannt, der allerlei Lesefrüchte zum Staub referiert und sich auch mit der Abgrenzung "Archiv", "Abfall" und "Staub" befasst. Die ursprüngliche Version des von der Jungen Akademie zur Frage „Wo bleibt die Zeit?“ preisgekrönten Aufsatzes gibt es auch online:
http://www.wo-bleibt-die-zeit.de/preis/Meyer.pdf

Einen weniger theoretischen Zugang zum Thema wählt der Künstler Wolfgang Stöcker, der ein kleines Staub-Archiv aufgebaut hat:
http://www.stoeckerkunst.de/staub/index.htm
Dazu auch ein Artikel im Kölner Stadt-Anzeiger vom 30.07.2005:
http://www.ksta.de/html/artikel/1121945139515.shtml

http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/v2/themenportal/5337.htm

Paul Donner, Student der Bibliothekswissenschaft, macht mich freundlicherweise auf dieses Angebot von Digitalisaten zur Archivgeschichte aufmerksam. Danke!



Archivtheoretische Schriften
Mit den archivtheoretischen Schriften, die die Sächsische Archivverwaltung bereits 2003 auf CD-R publiziert hat, wird eine Reihe archivtheoretischer Werke aus dem 18. und 19. Jh. der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Ziel war es vor allem, ältere, teilweise schwer erreichbare Publikationen zu grundlegenden archivarischen Fragestellungen einem breiteren Publikum in einfacher Form gebündelt zur Verfügung zu stellen. Eine Vollständigkeit der in dem berücksichtigten Zeitraum erschienenen archivtheoretischen Schriften wurde dabei nicht angestrebt. Ein Teil der ausgewählten Bände aus der Dienstbibliothek des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden stammt - wie die Exlibris belegen - aus der Hinterlassenschaft eines der Autoren, Carl Gottlob Günther. Mit einer ungewöhnlichen Tatkraft und Beständigkeit wirkte dieser über 50 Jahre am Geheimen Archiv in Dresden.

Dr. Volker Jäger
Einleitung zu den archivtheoretischen Schriften

zum Download (pdf, 47 KB)

Philipp Ernst Spiess
Von Archiven
Halle 1777

zum Download (pdf, 9.491 KB)

Carl Gottlob Günther
Über die Einrichtung der Hauptarchive, besonders in teutschen Reichslanden
Altenburg 1783

zum Download (pdf, 19.280 KB)

Just Christian Friedrich Stuß
Von Archiven und besonders von der Einrichtung eines deutschen-reichsständischen Regierungsarchives
Leipzig 1799

zum Download (pdf, 10.400 KB)

Georg August Bachmann
Über Archive, deren Natur und Eigenschaften, Einrichtung und Benutzung, nebst praktischer Anleitung für angehende Archivsbeamte in archivalischen Beschäftigungen, Teil 1
Amberg und Sulzbach 1801

zum Download (pdf, 22.127 KB)

Georg August Bachmann
Über Archive, deren Natur und Eigenschaften, Einrichtung und Benutzung, nebst praktischer Anleitung für angehende Archivsbeamte in archivalischen Beschäftigungen, Teil 2
Amberg und Sulzbach 1801

zum Download (pdf, 63.784 KB)

Josef Anton Oegg
Ideen einer Theorie der Archivwissenschaft
Gotha 1804

zum Download (pdf, 13.842 KB)

Joseph Franz Xaver von Epplen
Praktische Anleitung zu Einrichtung der Archive und Registraturen
Frankfurt a. M. 1805

zum Download (pdf, 4.623 KB)

Zeitschrift für Archivkunde, Diplomatik und Geschichte, 1. Band
hrsg. von L. F. Hoefer, H. A. Erhard und F. L. B. Medem
Hamburg 1834

zum Download (pdf, 77.671 KB)

Zeitschrift für Archivkunde, Diplomatik und Geschichte, 2. Band
hrsg. von L. F. Hoefer, H. A. Erhard und F. L. B. Medem
Hamburg 1836

zum Download (pdf, 101.028 KB)


Siehe auch die italienische digitale Bibliothek zu Klassikern des Archivwesens
http://archivi.beniculturali.it/Biblioteca/indicerarita.html

bzw. zog bereits um ... und interessanterweise von München nach St .Gallen (Schweiz):
http://www.bucharchiv.de/

Zitat:
Das DEUTSCHE BUCHARCHIV verfolgt seit seiner Gründung 1948 das Ziel, seine Bestände als Grundlage für Forschung und Lehre der Buchwissenschaften universitär zu verankern. Am 12. Juni 2006 konnten wir in Zusammenarbeit mit der UNIVERSITÄT ST.GALLEN , der Kantonsbibliothek VADIANA und dem KANTON St.Gallen die Stiftung ST.GALLER ZENTRUM FÜR DAS BUCH gründen.

Unser Archiv wird aus diesem Grund im Oktober 2006 nach St.Gallen verlagert und als Bestand eigener Art in den Bibliotheksbetrieb der Kantonsbibliothek Vadiana St.Gallen integriert.


Nun ja, eine Sammlung aus Bayern in die Schweiz zu retten, erscheint ja zur Zeit angesichts der offenkundigen Müllverbrennungsüberkapazitäten in diesem Bundesland wenigstens nicht allzu abwegig.

Leider bieten übrigens weder dieses "Bucharchiv" noch das "Archiv und Bibliothek des Börsenvereins" (angesiedelt bei der DDB) irgendwelche Digitalisate oder Volltexte im Internet. Wo wären wir da ohne den "Untergang des Abendlandes" a. k. a. Google Booksearch. Bei Wikisource sind z. B. zahlreiche Google-Digitalisate zum Thema Buchhandels- und Buchdruckgeschichte nachgewiesen:
http://de.wikisource.org/wiki/Buchhandel

Donaukurier, 20.03.2007
Ehrgeizige Ziele beim Klimaschutz
http://www.donaukurier.de/nachrichten/aktuellesthema/art3112,1634681.html

Eichstätt (DK) Die Diözese Eichstätt soll eine ökologische Vorreiterrolle übernehmen, so will es zumindest das höchste Laiengremium: Bis 2020 will der Diözesanrat die CO2 -Neutralität erreichen. Das sieht das gestern vorgelegte Positionspapier für eine "Klimaschutz-Offensive" vor. " Es ist uns klar, dass es nicht leicht wird, ein solches Ziel umzusetzen", sagte der Diözesanratsvorsitzende Christian Gärtner dem DONAUKURIER. "Aber es muss eine Vision geben."

(...) Die an das Kyoto-Protokoll angelehnten Forderungen gehen dem Diözesanrat allerdings nicht weit genug. "Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass sich das Bistum verpflichtet, den Ausstoß von Kohlendioxid jedes Jahr um fünf bis zehn Prozent zu senken", heißt es im Diözesanrat. (...) Der Unterstützung ihres Bischofs dürfen sich die Mitglieder des Eichstätter Diözesanrates gewiss sein: Als Abt hatte Gregor Maria Hanke das Benediktinerkloster Plankstetten zu einem ökologischen Vorzeigebetrieb umgebaut. (...)

Kommentar: da sollte die Verbrennung von 83 t Büchern aus Kapuzinerbibliotheken an der Katholischen Universität Eichstätt vielleicht auch mal ins Blickfeld geraten: Das macht immerhin 64 t wieder freigesetztes CO2, dazu kommen die Gebühren für die thermische Abfallbehandlung, die in Bayern zwischen 95 und 340 EUR pro Tonne liegen (das macht hier also 8000...28000 EUR). Natürlich käme die Einarbeitung in den Bestand allemal teurer, aber für "umsonst" ist das Wegwerfen von "Bücher-Müll" auch nicht zu haben. Ganz abgesehen von einer Ökologie des Wissens (Fragen der Nachhaltigkeit) und des Wertes des Schutzes der kulturellen Überlieferung, über die man ja vielleicht auch in diesem Zusammenhang einmal nachdenken könnte - schließlich garantiert Abs.3 des Art. 141 der Verfassung des Freistaates Bayern den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung.

http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=315


Ufos sind in Frankreich: Phénomènes Aérospatiaux Non identifiés.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/87249/from/rss09
http://www.cnes.fr/web/5847-le-geipan-ouvre-ses-dossiers.php


Neu digitalisiert in Olmütz
http://dig.vkol.cz/dig/mi150/index.htm

Weiter erwähnenswert unter den Neuzugängen der digitalisierten Handschriften ein frühneuzeitliches Wappenbuch.

#fnzhss


http://www.storageswitch.com/blog/



http://www.abocamuseum.it/uk/bibliothecaantiqua/Autore_Biografia.asp?Id_Aut=332

Birgit Reim, Die Bibliothek des Sächsischen Staatsarchivs, in: Bibliotheksdienst 40 (2006), S. 1382-1389, online:
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2006/Bibliotheken011206.pdf
stellt die Dienstbibliothek mit ca. 200.000 Medieneinheiten (davon 77.000 im Hauptstaatsarchiv Dresden) vor.



Siehe auch
http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/v2/themenportal/3739.htm

Die Ausstattung von Schloss Langenstein beschreibt Alois Beck detailliert in dem Sammelband von 1972, den ich unter http://archiv.twoday.net/stories/3248969/ herangezogen habe. Zur Bibliothek steht dort S. 284:

"Dem gelben Salon schließt sich die Bibliothek an. Die Wände sind mit einer blauen Tapete derselben Provenienz wie die im gelben Salon bespannt. Den Grundstock zur Bibliothek mit mehreren tausend Bänden bildete die Privatbücherei des Großherzogs Ludwig von Baden. Ein bedeutender Bestand ist die während seiner Regierung 1818-1830 erschienene badische Literatur; dazu gehören mehrere Handschriften und Partituren, die von den Autoren und Komponisten dem Landesvater untertänigst verehrt wurden. Das große Interesse des Großherzogs für alles Militärische fand seinen Niederschlag in einer umfangreichen Sammlung von Büchern und Karten aus allen damit zusammenhängenden Disziplinen. Ein großes militärisches Kartenwerk vervollständigt die Bücherei. Sehr viel französische Literatur, darunter eine Prachtausgabe von Voltaires Werken in 70 Halblederbänden (jeweils auf beiden Deckeln das badische Staatswappen in Gold geprägt) gehört zu den erlesensten Schätzen. Das `Theatrum Europäum´ von Matthias Merian sel. Erben in Frankfurt mit 16 Schweinslederfolianten zählt neben anderen, mit Kupferstichen illustrierten Werken zum wertvollsten Besitz. Mehrere bedeutende Klassikerausgaben, viel juristische Literatur und vor allem Werke über Forst- und Landwirtschaft mit den entsprechenden Grenzgebieten, bilden große Abteilungen. Nach der Vermählung der Gräfin Louise von Langenstein mit Graf Karl Israel Douglas kam auch schwedische Literatur aller Wissensgebiete in die Bibliothek." (Hervorhebungen von mir)

Aus heutiger Sicht wird man die Widmungsexemplare nicht als Privateigentum ansehen dürfen. Die Privatbibliothek Ludwigs dürfte sich auch sonst skrupellos am traditionellen Buchbestand des Hauses bedient haben. Wenn sie auf Schloss Langenstein blieb, kann man die Hofbibliothek in Karlsruhe nur als "Landesbibliothek" sehen, wenngleich fideikommissarisch an den Regenten gebunden.

In jedem Fall liegt eine wichtige Geschichtsquelle zur dynastischen Geschichte Badens im 19. Jahrhunderts vor, die als Kulturdenkmal ins Denkmalbuch eingetragen werden sollte. (Sofern sie noch vorhanden ist.)

Schloss Langenstein Quelle: http://www-public.tu-bs.de:8080/~wittram/

http://www.propylaeum.de/

Gähn. Wieder eine dieser Virtuelle Fachbibliotheken, die ein paar bereits vorhandene Module lieblos aneinanderklatscht. Im angeschlossenen Eprint-Server für die Fächer Ägyptologie, Alte Geschichte, Klassische Archäologie, Klassische Philologie und Vor- und Frühgeschichte sind gerade mal 17 Dokumente verfügbar. Cream of Science sieht anders aus.

http://www.bibliothek.uni-augsburg.de/dda/dr/hist/we_01060-01074/

Mit der kompletten Ausgabe der "Annales Ferdinandei" (1721-1726), der historiographischen Aufbereitung der Lebens- und Regierungszeit Kaiser Ferdinands II. (1578-1637, Kaiser ab 1619), verfasst von dem österreichischen Kammerherrn und Geheimen Rat Franz Christoph von Khevenhüller (1588-1650), steht nunmehr ein wichtiges Quellenwerk zur Geschichte des ausgehenden 16. und frühen 17. Jahrhunderts in digitaler Form zur Verfügung. Der zwölfbändige Textteil wird durch einen aus zwei Teilen bestehenden Porträtband mit zugehörigen Biographien der Dargestellten ergänzt.

Der Porträtband 1 auch in Wien unter
http://www.ub.univie.ac.at/digital/III-58958b/


http://www.loc.gov/chroniclingamerica/

This site allows you to search and read newspaper pages from 1900-1910 (from the following states: California, District of Columbia, Florida, Kentucky, New York, Utah, and Virginia) and find information about American newspapers published between 1690-present.

More on digitized newspapers:

http://archiv.twoday.net/stories/3365545/

http://icon.crl.edu/digitization.htm

http://bcdlib.tc.ca/links-subjects-newspapers.html

http://digital.library.upenn.edu/books/serials.html

List of German projects:
http://del.icio.us/tag/digi_zeitungen

In MIAMI ist neben Scotti und Lacomblets Urkundenbuch auch Wisplinghoff: Rheinisches Urkundenbuch als Scan verfügbar.

Neil Beagries Aufsatz Plenty of Room at the Bottom? Personal Digital Libraries and Collections (D-Lib Magazine June 2005) wirft einige interessante Fragen auf.

Seinem Fazit "Personal digital collections should become a major area of interest for research collections." ist sicherlich zuzustimmen. Aber auch für Privatleute und Arbeitgeber tun sich Probleme auf, die man bisher wohl oft nicht genug bedacht hat (ich auch nicht). Beispiel: Gehören die wichtigsten Passwörter ins Testament bzw. Schließfach?

The growth of personal digital information brings interesting issues for libraries, family and employers relating to "digital estates" following the death of individuals. This is not solely an issue of content and its value but an issue of access (although it will be interesting to see if the often very high value placed on the personal archives of correspondence and manuscripts of some creative authors will also translate to the digital world of their email and electronic documents). Most personal digital collections can only be accessed via personal passwords and authentication.


Die Idee von "Digital Estates" hat natürlich auch etwas grausames. Wenn man die bekannten Statistiken der Internetnutzung als Richtschnur nimmt, dürften sich die Archive der Zukunft vor "Erotica"-Sondersammlungen kaum mehr retten dürfen...

Elektronische Bibliothek der Arbeitsstelle für Leseforschung und Kinder- und Jugendmedien (ALEKI)

Zitat:
Die Elektronische Bibliothek ist vor allem zum Gebrauch von Studierenden und Lehrenden der Kinder- und Jugendliteraturwissenschaft gedacht. In ihr stehen wichtige Texte der historischen Kinder- und Jugendliteratur - vom 16. Jahrhundert bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts, komplett oder auch in Auszügen - zur Bildschirmlektüre und zum Download bereit. In der Regel sind sie ergänzt um Kurzangaben zu Autor und Werk. Die Dateien liegen im PDF-Format vor und können mit dem kostenlosen Adobe Reader angezeigt und ausgedruckt werden.

Die Elektronische Bibliothek startete im Februar 2005 und wird laufend ergänzt.


http://www.aleki.uni-koeln.de/ebib/

http://libcoll.mpiwg-berlin.mpg.de/

Eine sehr umfangreiche digitale Sammlung. Neu gegenüber der bereits aus ECHO bekannten Präsentation sind die "Rare Books" mit etlichen deutschsprachigen Drucken des 16. Jahrhunderts.


 

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