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Bericht:
http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=315&cHash=abff908166

Die meisten Texte (Englisch!) sind verfügbar unter:
http://www2.hu-berlin.de/gbz/index2.html?/gbz/Events/SERCIAC2007Papers.htm

Kein Museum hat bislang in unserer Besprechungsreihe (Liste der Beiträge: http://archiv.twoday.net/stories/4069419/ ) durch OA-Aktivitäten geglänzt. Dies bestätigt sich auch für eines der führenden archäologischen Museen unseres landes, das RGZM in Mainz.

Kommt OA auf der Website vor?

Nein!

Gibt es Publikationen (Zeitschriften, Zeitschriftenartikel, Monographien) als Volltext?

Nein!

Beim Bildarchiv herrscht das übliche wissenschaftsfeindliche Bildrechte-Regime:
http://web.rgzm.de/13.0.html

Es gibt keine Digitalisierungsaktivitäten hinsichtlich archäologischer Literatur.

Zu nennen sind die archäologischen Datenbanken:
http://web.rgzm.de/14.0.html

Diese werden aber als urheberrechtlich geschützt bezeichnet, eine wissenschaftliche Nachnutzung der Daten oder gar Bilder gemäß OA ist daher nicht möglich.

Fazit: Auch wenn einige archäologische Datenbanken durch das RGZM zugänglich gemacht werden, sind OA-Aktivitäten nicht zu registrieren.

Wow! Das IWM, das sich der "innovative[n] Forschung zur Wissensvermittlung mit neuen Medien" widmet, hat seit Juli eine Repräsentanz in "Second Life".

Auf den mäßig innovativen Gedanken, auch die eigene wissenschaftliche Kommunikation in den neuen Medien abzuwickeln, kommt dieses hippe Institut aber nicht. In der langen Publikationsliste gibt es nur ein paar Web-Dokumente:
http://www.iwm-kmrc.de/forschung_publikationen.html#Web%20Documents

(Eine Beobachtung, die man schon vor vielen Jahren bei der Volkskunde machen konnte: Das Internet wurde früh als Forschungsgegenstand entdeckt, aber für die eigene wissenschaftliche Kommunikation kaum genutzt.)

OA kommt denn auch nur in einer Literaturliste auf dem Server des Instituts vor.

Fazit: Über neue Medien forschen, diese aber nicht als Mittel der Wissenschaftskommunikation gemäß OA nutzen, erscheint paradox.

Die früheren Folgen dieser Besprechungsreihe der geisteswissenschaftlichen Institutionen der Leibniz Gemeinschaft:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419

Unter den Nationallizenzen steht auch das kommerzielle Angebot "Empire Online" zur Verfügung, das englischsprachige Werke zum Kolonialismus enthält.

Dazu gehört auch:
The Papers of Engelbert Kaempfer (1651-1716), Persia, 1651-1688

one item in English
British Library
1651-1688
Add Mss 2912
Names

Engelbert Kaempfer
Places

Middle East, Persia, Iran, Bugum, South Asia, Sri Lanka, Ceylon, India
Topics

manuscript, male writer, travel writing, exploration, travel, language, geography, landscapes (ff8-8v, 11-12, 46, 49), maps (ff18, 19v), illustrations (ff23v-24, 29, 35v-40), trade, conflict, religion, Islam, Mohammedanism, temples, mosques, architecture

Kaempfer war ein deutscher Reisender, der natürlich auf Deutsch schrieb. Seine Aufzeichnungen sind daher auf Deutsch.

Schlimmer noch: Die Auflösung der miesen Schwarzweiss-Scans des Manuskripts reicht für die wissenschaftliche Arbeit nicht aus. Man kann den Text auch bei 150%-Vergrößerung des PDFs nicht klar erkennen.

Wer bei schwierigen Vorlagen nur digitalen Murks anbietet, braucht - für viel Geld! - gar nichts anzubieten!


Bsp.: http://download.radioeins.de/mp3/die_geheimen_tagebuecher/038.mp3

CDU räumt Fehler bei Kudamm-Bühnen ein
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail.php?msg=ddp_1853650420

Erst kürzlich war bekannt geworden, dass sich die CDU-SPD-Koalition 1998 für zwei Millionen Mark die Zweckbindung für die privaten Boulevard-Theater vom damaligen Eigentümer des Komplexes abkaufen ließ. Damit war der Bestandsschutz aufgehoben.

Das hatte die Grünen-Kulturexpertin Alice Ströver nach eigenen Angaben durch Akteneinsicht herausgefunden und vor einigen Wochen öffentlich gemacht. Forderungen, die beiden Bühnen jetzt unter Denkmalschutz zu stellen, lehnte Wowereit ab, weil er Schadenersatzklagen des Immobilienbesitzers befürchtet.

Dass Berliner Denkmalschutzgesetz (PDF) besagt eindeutig:

Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.


Den Nachsatz "und für dessen Eintragung dem Land und seiner unfähigen Regierung kein finanzieller Nachteil entsteht" sucht man vergeblich.

Komödie am Kurfürstendamm
Dass hier das Land Berlin zwei weitgehend intakte Theater-Interieurs des bedeutenden Theaterarchitekten Oskar Kaufmann ohne Not zerstören will, ist eine Barbarei sondergleichen. Auch die Erinnerung an das Theaterschaffen des überragenden Regisseurs und Theaterleiters Max Reinhardt in Berlin halten diese Gebäude wach. Zwei der größten jüdischen Theatermänner des Berlins der 20er Jahre werden so Jahrzehnte nach ihrer Vertreibung aus Deutschland wieder mit offener Missachtung gestraft.

Für läppische zwei Millionen läßt Berlin ein Kulturdenkmalensemble ersten Rangs zerstören, und den Ku'damm wohl endgültig sterben - der letzte Shopper macht dann um 20.00 Uhr bitte das Licht aus.

Auf das IFG MV wiesen wir bereits hin: http://archiv.twoday.net/stories/2756887/

Einer Überblicksbroschüre
http://www.lfd.m-v.de/inffrei/ges_ver/ifg/ifgmv/ueberbli.pdf
entnehmen wir zwei Punkte.

Zur Abgrenzung zur Archivbenutzung heisst es:

"Bei Informationsbegehren, die sich auf zu archivierende Akten beziehen, ist das jeweilige
Archivrecht zu beachten. Danach müssen Behörden grundsätzlich alle Akten, die sie nicht
mehr zur Aufgabenerfüllung benötigen, dem Archiv anbieten und dürfen (oder sind dazu
nach Datenschutzrecht verpflichtet) erst nach Ablehnung durch das jeweils zuständige
Archiv die Akten vernichten. Hierüber sollten auch Protokolle gefertigt werden, um der
datenschutzrechtlichen Nachweispflicht zu genügen und den Verbleib von Akten
überwachen zu können. Für archivierte Akten könnte somit die Situation entstehen, dass ein
vorher nach IFG bestehendes Informationsrecht mit der Übergabe an das Archiv durch die
generelle 10-jährige Schutzfrist erlischt39. Diese Schutzfrist steht aber sowohl unter dem
Vorbehalt abweichender Rechtsvorschriften, § 10 I 1 LArchivG M-V, als auch unter dem
Vorbehalt der jederzeitigen Nutzungsmöglichkeit durch die öffentliche Stelle, bei der das
Archivgut entstanden ist, § 10 II LArchivG M-V. Hieraus ergibt sich auch für die bereits
archivierten Akten ein Informationsanspruch, der bei der ursprünglich zuständigen
öffentliche Stelle zu beantragen ist und durch diese – nach Prüfung der Voraussetzungen für
eine Informationsgewährung nach dem IFG – gegenüber dem Archiv durchsetzbar ist. Vor
diesem Hintergrund war eine Gesetzesanpassung wie im § 13 II BundesIFG nicht
erforderlich."

Heisst: Für "einsichtsfähige" Akten (wer wüsste nicht, dass Akten mitunter intelligenter sind als ihre Herrchen??) gilt die Archivsperrfrist nicht.

"Potentiell konfliktbeladener ist allerdings die Kollision zwischen dem voraussetzungslosen
Informationsanspruch und dem Urheberrecht56. Relevante entgegenstehende Rechte sind das
Erstveröffentlichungsrecht gemäß § 12 UrhG und die Verwertungsrechte, also das
Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG sowie das Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG. Sobald
die Behörde aufgrund eines Informationsantrages urheberrechtlich geschützte Werke einem
Dritten zugänglich macht, stellt dies eine Veröffentlichung dar. Eine Kopie des Werkes aus
den Akten wäre eine Vervielfältigung. Soweit der Rechteinhaber der Behörde kein
Nutzungsrecht eingeräumt hat oder auch im Einzelfall nicht einwilligt, steht dieses Recht
dem Informationszugang soweit entgegen, wie die kollidierenden Rechte reichen. Ist die
Form des Werkes geschützt, sind mündliche oder schriftliche Auskünfte, die den Inhalt
beschreiben, sehr wohl möglich. Informationen selbst können einem Urheberrecht nicht
unterliegen.

Stehen der Behörde die Urheberrechte nicht zu oder will sie ihre eigenen Rechte wahren, ist
bei einer Informationsgewährung auf die Privilegierung des Urheberrechtes für den privaten
Gebrauch hinzuweisen57. Die Herausgabe so geschützter Informationen ist somit beschränkt
auf Antragsteller, die sich als natürliche Personen auf die Privilegierung stützen können,

56 Übersicht bei Rossi, Informatiosfreiheitsgesetz, Handkommentar, 1. Aufl. (2006), § 6, Rdnr. 44 – 57.
57 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Tätigkeitsbericht 2002, 153, 154; aA
Schoch/Kloepfer, Informationsfreiheitsgesetz (IFG-ProfE), § 8 Rdnr. 20; Adelt, Die BKK 2005, 548, 551;
Rossi, a.a.O., Rdnr. 57; Lenski, NordÖR, 2006, 89, 96.

nicht jedoch bei juristischen Personen und Personenvereinigungen, die auch Antragsteller
nach dem IFG sein können, hier aber eine unterschiedliche Behandlung aus kollidierendem
Recht hinnehmen müssen."

Die hier vertretene Rechtsauffassung ist katastrophal, da angesichts des Schutzes der kleinen Münze vom Urheberrechtsschutz aller irgendwie aussagekräftigen Unterlagen, die über eine Einzelseite hinausgehen auszugehen ist. Das Einsichtsrecht läuft daher leer, die in eine andere Richtung argumentierende ältere Kommentarliteratur zum UIG wird ignoriert.

Siehe die Nachweise unter
http://archiv.twoday.net/stories/3384469/

Na welcher wohl?

Gern weisen wir die Wissenden auf einen gelehrten Dialog unserer Tage hin:

http://weblog.histnet.ch/archives/505#comment-23067


http://www.bvh.univ-tours.fr/Consult/index.asp?numfiche=284

Eine neu digitalisierte Schrift von Gabriel Biel.


http://www.pik-potsdam.de/



Das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung der Leibniz Gemeinschaft erfüllt eine wohl herausragende gesellschaftliche Aufgabe, kann man wohl sagen. Ich war vorwitzig und neugierig genug, auch ein paar Instituts-Homepages aus anderen Bereichen anzuklicken und stieß dann auf dieses Institut, das eine Publikationsdatenbank unterhält, in der man elektronische Publikationen eigens filtern kann. Prima, denke ich, die Klimaforscher werden ja wohl hoffentlich anders als die verschnarchten geisteswissenschaftlichen Museen der Gemeinschaft ihre Publikationen wohl im Volltext zugänglich machen. Weit gefehlt! Bei allen neueren Publikationen steht: fulltext not public.

Wie man in meiner Heimat sagt:

Noi des däd au ed ganga, d'Erd retta ond nex dafir zahla wella. Was nex koschd, isch au nex. So ischs scho immr gwä ond da lasset mr uns au vo dem gaasa Klimawandel-Zuigs net beirra.

Wer erinnert sich nicht an das laute Knistern, wenn im Filmsaal der Schule ein grauenhaft zerkratzter Film mit dem IWF-Logo vorgeführt wurde? Natürlich ist diese Institution heute flott und zeitgemäß und bietet jede Menge kostenlose Vorschauen an, wenngleich man auf einen YouTube-Auftritt wohl noch ein wenig wird warten müssen.



Man sollte nun meinen, dass diese gGmbH nun gar nichts mit OA am Hut haben kann, aber der übliche Website-Check führt zu unerwarteten Treffern. Das liegt an Dr. Christopher N. Carlson, der als Fachpublizist in Sachen OA auftritt, ohne freilich davon recht viel Ahnung zu haben:
http://archiv.twoday.net/stories/2066005/

Ansonsten muss zugestanden werden, dass eine kleine Zahl von Volltexten in der Publikationsliste vorhanden ist:
http://www.iwf.de/IWF/Service/Medieneinsatz/Publikationen.htm

Nur in Carlsons Aufsatz von 2006 kommt "Creative Commons" vor. Freie Lizenzen sind fürs IWF noch kein Thema. Ein furcheinflößender Urheberrechtsvermerk verbietet das Deep-Linking und das Umgehen der Schutzvorrichtung bei Streaming.

Fazit: Das IWF ist auf Vermarktung seiner Filme angewiesen, kostenlose Vorschau soll Appetit machen, aber nicht satt. OA kann daher unter diesen Umständen naturgemäß kein Thema für das IWF sein. Um so positiver, dass es Publikationsvolltexte gibt und sich Dr. Carlson mit OA publizistisch befasst. Schade, wie wenig kompetent er ist.

Die früheren Folgen der OA-Reihe:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419

http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/quellenunihd.html

The 1493 latin Nuremberg edition is digitized at:

Olmuetz
http://dig.vkol.cz/dig/iii47715/popis.htm

Andalucia
http://www.juntadeandalucia.es/cultura/bibliotecavirtualandalucia/catalogo_imagenes/grupo.cmd?path=10150

Sao Paulo
http://www.obrasraras.usp.br/obras/000192/

Madrid
http://alfama.sim.ucm.es/dioscorides/consulta_libro.asp?ref=B19111447

Sevilla
http://fondotesis.us.es/books/digitalbook_view?oid_page=154550

Santiago de Compostela
http://iacobus.usc.es/search*gag?/sBUSC+dixital+incunables/sbusc+dixital+incunables/1,1,141,B/l856~b1959913&FF=sbusc+dixital+incunables&53,,141,1,0

Poland
http://zbc.uz.zgora.pl/Content/6086/Schedel+Hartman+-+Liber+chronicarum.djvu
http://www.polona.pl/Content/2923/8728_Liber_chroni.html

Incunabula editions in German are available at:

http://de.wikisource.org/wiki/Schedel%E2%80%99sche_Weltchronik

http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/bsbink/Exemplar_S-199,1.html




Source: http://imgs.xkcd.com/comics/the_problem_with_wikipedia.png

Via Informationatrix

http://informationatrix.wordpress.com/

My name is Kate (or Katie…or, if you’re feeling formal, Katherine) Crowe.

I am a recent (May 2007) Library and Information Science graduate from Emporia State University, though I am from (and currently reside in) Lawrence, Kansas. My studies and professional aspirations have an archival bent to them, and I hope to, someday, work someplace like here, or, if the U.K. will have me, here.

As I’ve recently graduated, I’m in the throes of job searching, applying for jobs, and interviewing.

"Das Copyright für veröffentlichte, von uns selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte bleibt allein bei uns, bzw. den jeweiligen Autoren der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Autoren nicht gestattet."

Das liest man im Impressum http://www.ipn.uni-kiel.de

Abgesehen davon, dass es im deutschen Recht kein Copyright gibt, ist ein solcher umfassender Rechtevorbehalt mit Open Access im Sinne der BBB-Erklärungen nicht vereinbar.

Kommt OA auf der Website vor?

Ja, aber nur in zwei englischen Texten. Davon bezieht sich die eine Nennung auf die hier gemeinte Bedeutung.

Die Forschungsprojekte
http://www.ipn.uni-kiel.de/projekte/projekte.html
haben eigene Homepages, auf der es jeweils in mehr oder minder großem Umfang didaktische Downloads gibt.

Von den Publikationen unter
http://www.ipn.uni-kiel.de/aktuell/publikationen.html
stehen auch vergriffene Bände nicht als Volltext zur Verfügung. Eine Veröffentlichungsdatenbank existiert nicht, für den problemlosen Aufruf von Online-Publikationen sind die jährlich eingestellten PDF-Dateien denkbar ungeeignet.



Die Newsletter-artigen IPN-Blätter liegen online vor. Wichtiger ist, dass die Zeitschrift für Didaktik der Naturwissenschaften online komplett kostenfrei vorliegt (mit eingescannten älteren Jahrgängen). Da die Zeitschrift erst seit 1995 erscheint, war der Aufwand dafür sicher nicht riesig, trotzdem ist das höchst löblich.

Fazit: Indem die wissenschaftliche Zeitschrift des IPN OA ist (allerdings nur im Sinne von kostenfrei zugänglich), ist ein wichtiges Ziel von OA bereits realisiert. Weitere Publikationen müssen folgen!

--

Erster Beitrag der Besprechungs-Reihe mit Links zu den weiteren:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419

Lt. kobinet-nachrichten 23.07.2007 - 11:03 ( http://www.kobinet-nachrichten.org ) stellt die Kunstprojektgruppe "imPerfekt" der Berliner Werkstätten für Behinderte stellt im Berliner Landesarchiv aus. Die Ausstellung wird bis zum 28. September gezeigt und am 25. August an der langen Nacht der Museen teilnehmen.

"Es ist allgemeiner Usus, dass Professoren Mitarbeiter beauftragen, für sie Artikel zu schreiben und selbst Kommentarpassagen zu entwerfen, die dann in ihrem Namen veröffentlicht werden." Meinte die Staatsanwaltschaft Darmstadt:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/391390

Ein Kultdokument der wissenschaftlichen Bibliothekare endlich online:
http://files.d-nb.de/pdf/rswk_gesamtausgabe.pdf

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25795/1.html

Die NIH-Bill ist durchs Repräsentantenhaus. Was aber wenig nützt, denn mit einem Veto von Bush ist zu rechnen.

Steinhauer hofft hinsichtlich der Förderung von OA hierzulande auf den Bundesrat:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/07/23/der_zweite_korb_ist_noch_nicht_durch~2687801

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Bundesrat den Korb nochmals aufmacht.

http://weblog.histnet.ch/archives/521

Vom Ton her hätte das gut auch hierher gepasst :-)

A nice photo album on http://flickr.com/photos/81313254@N00/385158978/in/set-72157594527222929/.

A fantasy book named The Archivist, can it be good at all?http://www.fantasticfiction.co.uk/a/gill-alderman/archivist.htm

s. http://informationatrix.wordpress.com/2007/07/23/archivists-are-a-class-in-dungeons-and-dragons/

Das Tonträgerverzeichnis steht erfreulicherweise als Volltext bei Google bereit:
http://books.google.com/books?id=sG9RS8x4qVQC

In unserer Reihe über die geisteswissenschaftlichen Leibniz-Institutionen und Open Access (OA) - die früheren Folgen sind aufgelistet im ersten Beitrag
http://archiv.twoday.net/stories/4069419
- steht heute das Münchner Institut für Zeitgeschichte auf dem Programm, neben dem Bundesarchiv sicher die erste Adresse in Sachen Zeitgeschichtsforschung.



Kommt OA auf der Website als Begriff vor?

Ja, aber nur im Rahmen der Bibliotheks-Systematik!

Wie sieht es mit Volltexten aus?

Da gibt es bei den angesehenen Vierteljahresheften für Zeitgeschichte eine Überraschung. Von den jüngeren Ausgaben gibt es nur eine aus 2005 (H. 4) kostenlos auf dem Verlagsserver anzusehen, aber bei den älteren Ausgaben hat die Retrodigitalisierung bereits gute Fortschritte gemacht:

http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv.html

"Seit Februar 2007 werden alle Hefte der Jahrgänge 1953 - 1997 (Jg.1/Heft 1 - Jg. 45/Heft 4) digitalisiert und kostenlos im pdf-Format zum Download angeboten. Diese Ausgaben stehen als Faksimileversion zur Verfügung und können als Volltext (Erkennungsgrad 99%) recherchiert werden.

Darüber hinaus können Sie bald in der Datenbank VfZ-Online im Gesamtbestand der Vierteljahrshefte Volltextrecherchen durchführen und dort ebenso einzelne Aufsätze oder komplette Hefte (1953-1997) kostenlos herunterladen.

Aktueller Stand der Retrodigitalisierung: 1953-1963 (weitere Hefte kommen in den nächsten Monaten)"

Dafür ein dickes Lob!

Allerdings ist es mir nicht gelungen, irgendwelche öffentliche Bekanntmachung dieses löblichen Unternehmens zu entdecken.

Von den sonstigen vielen Publikationen ist anscheinend nichts online, nicht einmal die vergriffenen Bände.

Und während es andere Leibniz Institute schaffen, die online vorliegenden Aufsätze im OPAC zu verlinken, findet man im Institut-OPAC keine solchen Links.

Das Archiv des IfZ hat in großem Umfang Findmittel digitalisiert, aber Digitalisate von Archivalien gibt es wohl noch nicht:

http://www.ifz-muenchen.de/archiv.html

Die Gebührenordnung für die Reproduktion von Vorlagen aus dem Institut
http://www.ifz-muenchen.de/fileadmin/pdf/gebuehrenverzeichnis.pdf
ist eine reine Unverschämtheit, auch für wissenschaftliche Publikationen bei einer Auflage von unter 3000 Exemplaren wird für eine Farbabbildung 15 Euro in Rechnung gestellt, eine Internetpublikation für 5 Jahre kostet 1000 Euro. Da die maximale Auflösung 75 dpi sein darf, kann man diese Reproduktion getrost vergessen.

Es ist eigentlich ganz einfach: OA bedeutet, dass wissenschaftliche Institute andere wissenschaftliche Institute und Wissenschaftler nicht abzocken sollen. Es geht nicht um Gebühren für die HERSTELLUNG der Reproduktion, sondern um Entgelte für das Recht der Wiedergabe. In vielen Fällen dürften die Dokumente aber gemeinfrei sein oder die Rechte liegen bei Dritten.

Will man mit OA ernst machen, muss die Bildrechte-Tyrannei der wissenschaftlichen Institutionen ein Ende haben. Die Institute sind Treuhänder, nicht Zwingherren des Archivguts.

Siehe dazu ARCHIVALIA passim:
http://archiv.twoday.net/search?q=bildrechte

Fazit: Von den meisten anderen besprochenen Institutionen unterscheidet sich das IfZ durch sein löbliches Retrodigitalisierungsprojekt der Instituts-Zeitschrift. Sonst ist aber von OA nichts zu entdecken, und die Bildrechtegebühren sind eine Frechheit.

"Gegenworte" widmete sich 2001 diesem Thema:
http://edoc.bbaw.de/oa/books/rerHVYiNXxVRY/PDF/29LRnGrT0hA1Q.pdf

Kommt das unter "Archivgeschichte"? ;-)

Gern würde ich der Empfehlung nachkommen, mich beim Zitieren des Dokuments ausschlließlich auf die URN zu beziehen
urn:nbn:de:kobv:b4360-1004648
aber ich gehe davon aus, dass die meisten meiner Leserinnen damit nicht das geringste anfangen können. Man kann doch so eine URN auch mit Linkresolver verlinken!

Wäre schön, wenn es so etwas http://youtube.com/watch?v=MpWbDm_L8bw auch auf Deutsch gäbe.

Bei der Arbeit an der NSDAP-Mitgliederkartei zeigten sich die Bundesarchivare "erstaunlich unverstaubt."
s. http://www.tagesspiegel.de/kultur/Bundesarchiv;art772,2344042

Der Arbeitskreis OA der Leibniz Gemeinschaft mag es noch so "müßig" finden, die Mitgliedsinstitute anhand des jeweiligen Internetauftritts auf ihre Position zum Open Access zu befragen, wir setzen unsere Reihe trotzdem fort. Es werden also alle Institute der Sektion A - Geisteswissenschaften und Bildungsforschung besprochen werden.

Heute an der Reihe: das Mannheimer Institut für Deutsche Sprache.

Kommt der Begriff OA auf der Website vor?

Nein!

Stehen Volltexte zur Verfügung?

Abgesehen vom Jahresbericht gibt es nur jeweils nur 1-2 Beiträge aus den letzten Jahrgängen der Zeitschrift "Sprachreport", die auch in der Publikationsdatenbank mit einem Link zum Volltext versehen sind. Eine Filtermöglichkeit wie beim DIE ( http://archiv.twoday.net/stories/4073672/ ) gibt es nicht.

Besonders unsinnig ist die Forderung, man müsse sich vor der Einsichtnahme in die Online publizierten Arbeiten zur Lingustik (OPAL), bisher 5 Bände, registrieren.

http://www.ids-mannheim.de/pub/laufend/opal/

"Aus datenschutz- und urheberrechtlichen Gründen ist für OPAL - wie für alle personenbezogenen Online-Dienste des IDS - eine (einmalige) Registrierung erforderlich, die Sie auf der Anmeldeseite durchführen können."

Weder bei den Millionen OA-Artikel weltweit noch bei den tausenden Dissertationen auf Hochschulschriftenservern ist eine solche Registrierung erforderlich. Aus Datenschutzgründen ist eine solche Registrierung absolut abzulehnen, da unnötig personenbezogene Daten erhoben werden.

Sogar bei den im Eigenverlag erschienenen Veröffentlichungen gibt es keine Volltexte, obwohl hier keine Verlagsrechte zu beachten sind.

Für die volle Nutzung der Datenbanken (lexikalische Materialien, Transkriptionen, Tonaufzeichnungen)
http://www.ids-mannheim.de/service/
besteht eine besonders restriktive Nutzungsregelung (unzutreffend als "Copyright" bezeichnet)
http://dsav-oeff.ids-mannheim.de/DSAv/COPYRGHT.HTM

In allen Corpora (Wikipedia ist nur aus dem Jahr 2005 präsent) sind keine ganzen Texte zugänglich, auch wenn es sich um gemeinfreie Texte wie von Goethe oder den Brüdern Grimm handelt:
http://www.ids-mannheim.de/kl/projekte/korpora/archiv.html

Fazit: Das IDS macht bislang keinerlei Anstalten, OA zu unterstützen. Bei dem Datenzugang pflegt es eine Kultur der Angst und des Copyfraud, die den Wissenschaftler als potentiellen Feind und nicht als Partner beim Erkentnnisprozess sieht.

Die bisherigen Folgen sind im ersten Beitrag am Ende aufgelistet:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419/

Dass die BSB München sich eines nicht bestehenden Urheberrechts an Digitalisaten berühmt - geschenkt!

Dass die BSB München nicht daran denkt, mit "Open Access" für das von ihr eingekerkerte (ja, bei München muss man so drastisch formulieren) Kulturgut ernst zu machen - geschenkt!

Dass sie aber Wissenschaftler daran hindert, Digitalisate zu zitieren und für wissenschaftliche Zwecke auszudrucken, ist nicht hinnehmbar (auch wenn es nur eines Mini-Know-hows bedarf, um die Beschränkungen zu umgehen).

Bei der Benutzung von Digitalisaten des MDZ ist die rechte Maustaste abgeschaltet, was zur Folge hat, dass man die Grafiken nicht abspeichern (und daher auch nicht ausdrucken) kann. Und man kann die Adresse nicht einfach kopieren, um sie seitengenau zu zitieren.

Dass es sinnvoll ist, für jede einzelnen Scan eine dauerhafte Adresse anzubieten, sollte man allmählich auch in München (und Göttingen) kopieren. Wolfenbütteler und Heidelberg haben das bereits realisiert.

Forscher, die im Online-Bereich arbeiten, fangen nichts damit an, wenn sie eine Seite innerhalb der MGH nur mit www.dmgh.de zitieren können.

Letzteres lässt sich vergleichsweise einfach realisieren. Man schaut (z.B. bei den Digitalisaten der dMGH) in den linken Frame und trägt die dort vorhandenen Indentifikationsdaten in das folgende Muster ein:

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00001179/images/index.html?&seite=408

Die nicht mit der Paginierung der Vorlage überinstimmende Seitenzahl des Scans findet man, wenn man mit dem Cursor über das Symbol für die nächste Seite > geht.

Die Adresse für die Bilddatei enthält die gleichen Ziffern (zuzüglich einer 150, wenn 150% angeklickt wird):
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00001179/images/150/bsb00001179_00407.jpg

Die rechte Mausatste funktioniert wieder, wenn man JavaScript zeitweilig deaktiviert (bei FF in den Einstellungen das Häkchen entfernen), Zugriff auf die Grafik hat man aber auch, wenn man unter Einstellungen - Seiteninformation - Medien nachsieht.

http://www.vifaost.de/internetressourcen/

So etwas Benutzerunfreundliches begegnet selten. Dass in einer solchen Datenbank Links anklickbar sein müssen, war schon vor 10 Jahren klar. Bei den "Acta in Archivo Varsoviensi Actorum Veterum ad coniunctiones Polono-Hungaricas annorum 1526-1541" steht im Feld für die URL nur eine Zahl. Aha. Interessant, was mit unseren Steuergeldern alles finanziert wird.

Der Ostmitteleuropa-Forschung widmet sich das Herder-Institut in Marburg.

Kommt der Begriff OA auf der Website vor?

Ja, aber nur in einer Neuerscheinungsliste von 2004.

Jahresberichte 2004 und 2006 sowie der Newsletter Herder Aktuell sind online, jedoch kein Artikel (nur Besprechungen) aus der renommierten Hauszeitschrift.

Ein Archivintenvar ist online:
http://www.herder-institut.de/pdf/ebooks/Archivbestaende_Est_Liv_Kurl_Bd_9.pdf

Weitere Veröffentlichungen sind nicht online, soweit aus der extrem unübersichtlichen Homepage ersichtlich.

Suche nach PDF auf der Website

Es gibt eine Bilddatenbank, in der alle digitalisierten Bilder mit einem fetten Copyright-Zeichen verunstaltet sind:
http://www.herder-institut.de/index.php?lang=de&id=10

Die Bildhonorare sind schlechter Brauch (auch wenn wiss. Editionen mit einer Auflage unter 1000 befreit sind) - keine Spur von OA.

Klares Copyfraud ist, wenn gescannte Quellen (quellen.herder-institut.de), mit dem Vermerk versehen werden: "Weitere Vervielfältigung nur für wissenschaftliche Zwecke gestattet". Ein französischer Kokordatstext ist z.B. gemeinfrei und die Leistung, die paar Seiten zu scannen, ist schlicht und einfach zu vernachlässigen.

In der Vifa Ost ist die Sektion digitaler Volltexte im übrigen weit davon entfernt, prall gefüllt zu sein:
http://www.vifaost.de/texte-materialien/

Fazit: Open Access ist für das Herder-Institut noch kein Thema.

Liste der früheren Besprechungen im ersten Beitrag:
http://archiv.twoday.net/stories/4069419/

http://www.soz.uni-frankfurt.de/K.G/

Die Volltexte von kommunikation@gesellschaft widmen sich Wikis und zwar nicht nur der Wikipedia.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23048&item=200131069473

Rechnungsbuch 1692 Dermbach/Röhn Amt Fischbach Thüringen

„Belege und Quittungen über die von Michaelis 1692 bis 1693 geführte
undt geschlossene Ambts Fischbergische Jahres Rechnung."

(Information der Kommune usw. erfolgt durch den Hinweisgeber.)


http://radar.oreilly.com/archives/2007/07/moving_images_d.html

Lot 49

This last Friday (the 13th!), at U.C. Berkeley, the Digital Library Federation was honored to host a landmark meeting of a group that we have labeled "Lot 49" on the topic of moving image digitization. Our group's aim is to facilitate broader access to the incredible trove of film and video held in our archives, libraries, museums, broadcast stations, and other sources. [...]

The motivation for our gathering was the belief that our institutions have a narrow but critical opportunity to draw ourselves together to draft a set of shared understandings that inform our dealings with future partners as a community, rather than a collection of individual actors. We seek to maximize the public good - not vaguely-perceived near-term institutional goals, but rather the larger goals of our organizations: to educate, to teach, to inspire, to inform, and to delight.

Together, we accept as a key principle that access is key to the survival of archives, and digitization the best enabler of access.

http://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=+site%3Awww.uni-klu.ac.at+schulchroniken&btnG=Suche&meta=

Eine Liste gibt es hier:
http://wwwu.uni-klu.ac.at/elechner/schulmuseum/schulchroniken/

http://www.thecrimson.com/article.aspx?ref=518440 (April 2007)

Der Vorteil ist, dass man ggf. die Filtermöglichkeiten von HOLLIS benützen kann (z.B. Einschränkung nach Sprache, keyword digital, preservation usw.). Auch bei mehrbändigen Werken sind die Links nützlich, siehe etwa:
http://nrs.harvard.edu/urn-3:HUL.FIG:003667320

Neben den Links zu Google findet man in HOLLIS auch etliche von Harvard selbst gescannte Bücher, wobei die Fraktur-OCR erstaunlich gut ist:
http://pds.lib.harvard.edu/pds/view/5469950

Seit einigen Tagen besprechen wir die in den geisteswissenschaftlichen Intituten der Leibniz Gemeinschaft zu registrierenden oder eben nicht zu registrierenden Open-Access-Aktivitäten:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg ist eines der angesehensten deutschen kulturhistorischen Museen.

Kommt der Begriff OA auf der Website vor?

Ja ein einziges Mal: "Die Mendelschen- und Landauerschen Zwölfbrüderbücher mit ihren rund 1.400 Handwerksdarstellungen aus der Zeit von 1425 bis 1806 sind die umfangreichsten und bedeutendsten Bildquellen zur Handwerks-, Handels- und Technologiegeschichte. In Kooperation mit der Stadtbibliothek Nürnberg, wo die beiden Handschriften verwahrt werden, soll deshalb eine Veröffentlichung der überaus bedeutenden Bücher erfolgen. Geplant ist außerdem, Ergebnisse des interdisziplinären Projekts in digitalisierter Form mehrsprachig auf einer Website im Wege eines open access zur Verfügung zu stellen, um ein vernetztes Recherchieren zu ermöglichen."

Hinsichtlich der vielfältigen Publikationen des GNM muss festgestellt werden, dass von den wissenschaftlich relevanten Publikationen nichts OA vorliegt. Nur der Newsletter KulturGut (und der Vorläufer: Monatsanzeiger) liegt komplett online vor:
http://forschung.gnm.de/htm/htm3/p02.html

OA meint aber, dass die wissenschaftlichen Publikationen kosten- und beschränkungsfrei vorliegen und nicht nur Materialien der Selbstdarstellung wie Newsletter oder Jahresberichte.

Die Bibliothek des GNM baut eine digitale Bibliothek auf, worauf wir bereits im Februar hinwiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/3345735/

Seit Februar ist nichts Entscheidendes hinzugekommen.

Als weiteres virtuelles Projekt ist eine Beschreibung hessischer Renaissance-Schlösser zu vermerken:
http://forschung.gnm.de/ressourcen/schloesser/index.htm

Ein Bestandskatalog ist unter
http://forschung.gnm.de/apps/dmsweb/
zugänglich, nur sind die Schwarzweissabbildungen nicht vergrößerbar und daher für wissenschaftliche Zwecke oft nur begrenzt verwertbar.

Fazit: Wie die anderen Museen der Leibniz Gemeinschaft hat das GNM bislang keine Anstalten gemacht, OA praktisch umzusetzen.

http://www.staatliche-bibliothek-passau.de/

Die Staatliche Bibliothek Passau hat historische Stadtansichten ins Netz gestellt. Die Ansichten mit der größten Auflösung sind aber mit einem unschönen Wasserzeichen verziert.

Gebetsmühlenhaft wiederholen wir: Durch die Digitalisierung entsteht kein Schutzrecht. Die Kontrolle der Nutzung des in den Büchern verkörperten geistigen Inhalts ist keine gesetzliche Aufgabe einer Bibliothek. Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben.

Nachtrag Jan. 2008:
http://www.staatliche-bibliothek-passau.de/staadi/04_staadi.html

Bücher gibts noch keine, aber weitere Druckgrafik.

Ulrich Herb: Open Access: Soziologische Aspekte
Ursprünglich erschienen in: IWP - Information Wissenschaft & Praxis. - 58. 2007, 4, S. 239-244
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2007/1146/

Kurzfassung:
Die Forderung nach Open Access wird wissenschaftslogisch (Beschleunigung der wissenschaftlichen Kommunikation), finanziell (Linderung der Zeitschriftenkrise), sozial (Verringerung des Digital Divide), demokratietheoretisch (Zugang zu Informationen ermöglicht Partizipation) und sozialpolitisch (freier Zugang zu Informationen nivelliert Ungleichheiten) begründet. Dieser Beitrag untersucht einige dieser Annahmen mittels sozialwissenschaftlicher Modelle. Von Befunden aus der Bildungssoziologie und Sozialpsychologie bereits hinlänglich widerlegte Naivitäten wie die Annahme, Zugang zu Informationen wirke per se nivellierend, bleiben außen vor. Im Zentrum stehen die Erkenntnisse aus Pierre Bourdieus Kapitaltheorie für die Akzeptanz von Open Access und die Erkenntnisse aus Michel Foucaults Diskursanalyse für die Wirkung von Open Access innerhalb des Digital-Divide-Konzepts. Bourdieus Kapitaltheorie deutet darauf hin, dass für die Akzeptanz von Open Access bei Wissenschaftlern nicht hagiographische, wissenschaftslogische Argumente wie die Beschleunigung der Kommunikation ausschlaggebend sein dürften, sondern machtlogische Argumente: Entscheidend für die Akzeptanz von Open Access (und konzeptionell verbundener Modelle wie etwa alternative metrische Verfahren) ist, wie Wissenschaftler dessen mögliche Auswirkungen auf bestehende Akkumulationsprozesse wissenschaftlichen Kapitals wahrnehmen. Hinsichtlich der Wirkung von Open Access im Digital-Divide-Modell legt Foucaults Diskursanalyse nahe, dass Open Access Abhängigkeiten, Szientozentrismen und Ethnozentrismen verstärken kann.

Vom gleichen Autor gibt es noch online:
Ulrich Herb: Open Access in den Sozialwissenschaften
http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2007/1144/
Beitrag aus dem Handbuch "Open Access : Chancen und Herausforderungen" der Deutschen UNESCO-Kommission.

"Eine Hausfrau aus Hürth bei Köln hat 25 Jahre lang mit einem OP-Lappen im Bauch gelebt. .....
Als sie am 28. Juni aus der Narkose erwachte, setzte sich der behandelnde Professor zu ihr ans Bett und sagte: «Wissen Sie, was Sie im Bauch hatten? Einen Lappen!....
Mit dem OP-Tuch war 1982 bei einer Eileiter-Operation eine Blutung gestillt worden. Anschließend vergaßen die Ärzte das Tuch in der Bauchhöhle. ....
Das gesäuberte Tuch wird jetzt im Archiv des Kölner Elisabeth- Krankenhauses aufbewahrt."

Quelle: www.az-web.de/sixcms/detail.php?template=az_detail&id=249072

"Sketch-Parade"
BRD 1988, 1991 (ARD 23.08.1988 20:15, ARD 27.05.1991 )
Beginnend mit der 3. "Sketch-Parade" wird sich Otto Schenk als skurriler Archivar auf die Suche nach guten Sketchen machen. Sei­ne Partner sind der Goldfisch Paul, die Schildkröte Kassandra so­ wie zahlreiche Anrufer, die ihre Kommentare zu den vorgeführten Sketchen abgeben.

"Das Kloster"
Portugal 1995

Portugals Altmeister des Films, Manoel de Oliveira, drehte im Al­ter von 87 Jahren zum ersten Mal einen Film mit Stars, nämlich mit Catherine Deneuve und John Malkovich. "Das Kloster" erzählt die Geschichte eines Paares, das sich verchiedenen Versuchungen ausge­setzt sieht, doch schließlich über diese triumphieren kann - eine wahre Parabel über das Gute und das Böse. Der amerikanische Wis­senschaftler und Professor Michael Padovic hofft, in den Archiven des Klosters von Arrabida Beweise für Shakespeares vermeintliche spanische Herkunft zu finden. So quartiert er sich mit seiner Frau Helene in Arrabida ein. Ihr Gastgeber ist der Verwalter des Klo­sters, der unheimliche Baltar. Baltar gerät schon bei der Ankunft des Paares in den Bann der geheimnisvollen Helene. Um die Aufmerk­samkeit des Ehemannes zu zerstreuen, bietet er ihm die Hilfe der hübschen Archivarin Piedada an. Unversehens wird Piedada zum Werk­zeug seiner Machenschaften und zugleich Opfer der subtilen Manipulationsversuche von Helene. Die Situation spitzt sich bis zu einem völlig unerwarteten Finale.

"Auf falscher Spur"
GB 1950
David Summers mußte nach einem Mißerfolg seinen Dienst beim Se­cret-Service quittieren. Er findet einen vorübergehenden Job als Archivar einer privaten Schmetterlingssammlung. [?????] Im Hause von Mr. Fenton findet er eine seltsame Atmosphäre vor: offenbar soll die Sophie, die Nichte seines Arbeitgebers von allen Menschen fernge­halten werden. Nach einiger Zeit geschieht ein Mord, die Spuren weisen auf Sophie hin. Summers will ihr helfen, zumal er der An­sicht ist, daß der Verdacht gezielt auf sie gelenkt werden soll. Er flieht mit Sophie und kann seine Erfahrungen und seine Verbin­ dungen aus der Geheimdienstzeit nutzen...

Auf den 100. Geburtstag der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) weist http://idw-online.de/pages/de/news219393 hin. Die Gesellschaft verfügt lt. Artikel über ein eigenes Archiv, das wohl ehrenamtlich betreut wird.

Gideon Bachmann hat ein Archiv der Künstlerstimmen gegründet.
Gideon Bachmann vom Europäischen Filminstitut Karlsruhe hat ein Archiv von Stimmen zusammengestellt. Zu hören werden dort zunächst die Stimmen von Filmemachern sein. Was also hat ein Regisseur zu sagen, und vor allem: Wie sagt er es? Der Regisseur porträtiert die Welt, und ihn selbst porträtiert seine Stimme.

Quelle: Deutschlandfunk, Kultur heute v.23.06.2007

Den im vorigen Testament als Universalerben eingesetzten Sohn Wolf Christoph enterbt er. Wolf Christoph hat sich, wohin er auch gesandt wurde - angefangen vom Präzeptor zu Ulm über den Hof Markgraf Karls [II. von Baden-Durlach] zu Pforzheim, Albrecht von Rosenberg, die Höfe zu Würzburg und Ansbach, den von Ellrichshausen und [Jakob] Hannibal Graf zu Hohenems in Neapel (Neapolis) bis hin zu Solddiensten in den Niederlanden -, übel aufgeführt. Dem Vater hat er wegen des Verkaufs seines Teils von Alfdorf gedroht, ebenso dem Herzog von Württemberg, der den Verkauf genehmigt hatte. Der Mutter hat er angekündigt, er werde sie nach dem Tod des A. von der obersten Zinne des [Hohen-]Rechberg stürzen. Der A. legte ihn in Haft, entließ ihn aber auf Bitten etlicher Adliger wieder gegen die Verschreibung, sich wohlzuverhalten. Trotzdem nahm Wolf Christoph sein altes Leben wieder auf, machte Schulden u.a. bei Bernhard Eysekrämer, Bürger und Gewerbsmann in [Schwäbisch] Gmünd, und beim Futtermeister [Sebastian] Stickhel in Stuttgart, stritt sie dann aber ab. Heinrich vom Stein und anderen sagte er zwar die Teilnahme am jüngsten Zug gegen Frankreich zu, brach aber sein Wort. Als ihn der A. standesgemäß verloben wollte, heiratete er hinter dessen Rücken [Magdalene von Crailsheim], die er zuvor entehrt (schimpfflich hingelegt und vercleinert) hatte. Wegen dieser und weiterer u.a. in einem Flecken Konrads von Vellberg und in Esslingen verübter Übeltaten enterbt ihn der A. und setzt Ulrich [IV.] von Rechberg zu Heuchlingen, den Sohn seines + Bruders Hans Wolf von Rechberg [zu Heuchlingen], als Universalerben ein.

Aus dem Testament (StAL PL 12 I U 112 1569 Aug. 25) des
Ulrich [III.] von und zu Hohenrechberg.

Lagert als Depositum im Staatsarchiv Ludwigsburg. Die Urkunden sind mit einem Online-Findbuch erschlossen, aus dem ich eine adelsgeschichtlich besonders interessante Urkunde hervorhebe:

PL 12 I U 53
1525 Jan. 24, Schloss Ramsberg (daselbst obenn inn dem Summerhuß)
In Gegenwart des Notars Wilhelm Schwitzlinger und gen. Zeugen
verfügt Philipp [der Lange] von Rechberg von Hohenrechberg [zu Ramsberg] u.a.: die Bestattung seines Leichnams im Grab seines Vaters [Albrecht] in der Kapelle Unserer [Lieben] Frau zu Donzdorf, die Austeilung von je 3 Böhmischen [Groschen] an die seine Seelmesse lesenden 30 Priester, die Austeilung von 1 Malter Roggen (Kornns) unter die Armen, die Stiftung eines Almosens von 2 1/2 fl Zins aus 50 fl der dem Fürstentum Württemberg geliehenen Summe, auszuteilen an den vier Quatembern, an denen man die Bruderschaft zu Donzdorf begeht, und Austeilung eines Almosens von 2 fl Zins an dem von seinem Vater gestifteten Jahrtag. Der A. verfügt folgende Legate: Der von ihm erzogene Ulrich [III.], Sohn Wolfs [II.] von Rechberg von [und zu] Hohenrechberg, erhält den Baierhof (des Baiers Hoff), einen Diamant- und einen Rubinring, einen Pokal (Kopf) mit den Wappen Rechberg - Zorn [von Bulach] und auf dem Henkel Alt-Ellerbach - Rechberg und 8 Silberbecherlein mit Deckel - alles althergebrachte Kleinodien, die bei denen von Rechberg bleiben sollen -, seine Feuerwaffen (Geschütz) samt Pulver und Blei, seinen Harnisch und seine Wehr sowie seine Bettstatt mit Bettzeug. Der vom A. und seiner Ehefrau [Barbara geb. von Rechberg-Illeraichen] erzogenen Nichte (seiner Basen) Magdalene Marschall [von Pappenheim] testiert er für ihre langjährigen treuen Dienste 1000 fl von den 4000 fl, die er zu Stuttgart verliehen hat, verschiedenes Trinkgeschirr, u.a. mit den Wappen [der Grafen von] Tierstein, Rechberg - Alt-Ellerbach und Rechberg, 2 silberne Senfschüsselchen, 8 lange Silberlöffel, ferner nach dem Willen seiner +Ehefrau [Barbara] deren sämtliche Kleidung, Geschmeide, Gebände und was sie sonst am Leib getragen hat sowie den Hausrat. Des A. Schwester Maria, Klosterfrau zu Kirchheim [am Ries] (Kirchenn), erhält für ihre Aussteuer (Verzig) 200 fl aus dem väterlichen Erbe, die Kinder [seines Schwagers] Gaudenz [I.] von Rechberg zu Kronburg erhalten
die 600 fl, die er Gaudenz derzeit gegen Zins geliehen hat, [sein Vetter] Erkinger von Rechberg zu Ravenstein erhält silbernes Trinkgeschirr, [sein Schwager] Herr Jörg [II.] von Rechberg zu Kellmünz, [Ritter], einen großen Silberbecher mit dem Wappen Rechberg auf dem Deckel, sein Testamentsvollstrecker Balthasar Adelmann (#53) 2 silberne Schalen und 8 silberne Löffel, [der Notar] Meister Wilhelm Schwitzlinger ein Silberbecherlein (Köpflin) mit einem kleinen Osterlamm darauf, der vom A. erzogene Junge namens Galle 40 fl vom alten Geld in der Truhe des A., das Siechenhaus zu Weißenstein 3 fl Jahrzins aus der zu Stuttgart verliehenen Summe, auszuteilen jeweils an Quatember. Wer das Testament anficht oder es ändern will, ist enterbt. Zu Testamentsvollstreckern ernennt er Erkinger von Rechberg von Hohenrechberg zu Ravenstein und Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen (#53), zu seinen rechten natürlichen Erben, denen alles übrige zufällt, seine zwei Schwestern Margaretha von Neipperg und Agnes von Schienen und deren nächste natürliche Erben. Diese dürfen das Erbe erst nach Austeilung aller Legate und nach Begleichung aller Schulden des A. antreten. - Der A. fordert vom Notar hierüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente.
{?} 1) Wilhalm von Woellwarth zu Hohenroden, 2) Wilhalm von Degenfeld zu Eybach, 3) Wolf [II.] von Rechberg zu Hohenrechberg, 4) Görg von Woellwarth zu Rosenstein, 5) Ernst von Horkheim zum Horn, 6) [Georg] Heinrich von Woellwarth zu Lauterburg, 7) German von Emershofen
Siegler: 1) der A., 2) - 8) die Zg.
Ausf. Perg. - 8 Sg., 1. und 5. abg., Pressel anh., alle übrigen besch. - U.: der A. per manum notarii, die Zg. eigenhändig - Notariatssignet W. Schwytzlinger - Rv.
Altsignatur(en): 288 etc.; - J.; - 7; - II B 1
Bem.: S. Repertorium A fol. 39'.
1 U.

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