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http://www.bibliog.unam.mx/nbib/43_patrimonio.htm

Ein Katalog.

Allein der jetzt regierende Fürst hat sich nicht entschließen können, den Codex noch einmal aus der Hand zu geben. Das Comité der soeben in Augsburg stattfindenden Ausstellung hatte sich zwar der Hoffnung hingegeben, denselben zur Ausstellung zu erhalten, und so wäre auch die Möglichkeit geboten gewesen, daß er für unsere Zwecke noch hätte verglichen werden können. Indessen ist das Buch doch nicht zur Ausstellung gekommen, weil, wie man uns versicherte, der Fürst an der Freiheit einiger Darstellungen Anstand nimmt. Essenwein 1887 nach
http://de.wikisource.org/wiki/Mittelalterliches_Hausbuch


In Finnland werden die im Rahmen einer Buchpatenschaft restaurierten Bände digitalisiert und öffentlich zugänglich gemacht - eine ausgezeichnete Idee!

http://www.rahasto.kansalliskirjasto.fi/raddaboken/digitaliseratobjekt.php?list=nimeke

Unter den Digitalisaten ist auch ein deutschsprachiger Titel von 1804.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Mittelalterliches_Hausbuch_%281887%29

Ohne die Abbildungen.



Der Text wird auch in Wikisource bereitstehen. Beispiel einer anderen Seite:

Luna der monat der letzst planet naß
Heiß ich vnd wurck dingk die sein laß
Kalt vnd feucht mein wurckung ist
Naturlich vnstet zu aller frist

http://de.wikisource.org/wiki/Seite:Mittelalterliches_Hausbuch_1887_11.jpg

http://tools.wikimedia.de/~apper/pd/

(Automatische Trunkierung hinten und vorne: phons findet auch Alphonse)

53 Personen stammen aus Aserbeidschan, z.B.

http://tools.wikimedia.de/~apper/pd/index.php?name=tur+rasi

Wussten Sie schon, dass heute vor 140 Jahren der Prämonstratenser-Historiker Alphons Žák geboren wurde?

In Kirchberg an der Wild wirkte er nicht nur als Seelsorger, sondern während des Ersten Weltkriegs auch als Verwalter für das Internierungslager Kirchberg an der Wild sowie für das ukrainisches Privatgymnasium und Waisenhaus. Seine Tätigkeit für das Internierungslager wertete er publizistisch aus, er sprach sich auch dafür aus, dass Unterlagen über das Lager in Archiven gesammelt wurden.

Die Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde [keine Homepage?] 107 (2007) hat das Schwerpunktthema Sportgeschichte. S. 103ff. "Sportfotografien im Staatsarchiv" ist eine reine Bildstrecke (die Bilder sind im digitalisierten Angebot des Staatsarchivs nicht enthalten!).

Zitat aus:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=1886

Archivieren und Forschen

Bericht von:
Roger Sidler, Bern
E-Mail:

Das Archiv für Agrargeschichte (AfA) feierte am 23.11.2007 sein 5-jähriges Bestehen mit einer Tagung im Berner Käfigturm, auf der auch der Band 2 seiner Reihe Studien und Quellen zur Agrargeschichte/Etudes et sources de l’histoire rurale vorgestellt wurde.

Klaus Wrede schrieb einen lesenswerten Kommentar zu einem Beitrag über das Ende des gedruckten Brockhauses

http://www.boersenblatt.net/180923/

In der Wikipedia lässt sich jede Bearbeitungsstufe zeitlich unbegrenzt (?) nachvollziehen. Bei Tageszeitungen haben wir uns auch angewöhnt, einzelne Ausgaben zu zitieren, also ist das beliebte Argument mit der fehlenden Langzeitarchivierung nur sehr bedingt tauglich. Wichtige Fassungen eines elektronischen Nachschlagewerks könnten durch die Deutsche Bibliothek archiviert werden oder meinetwegen auch ausgedruckt.

Das Adelshaus Waldburg-Wolfegg kann sich nicht, wie offenbar versucht, damit herausreden, von Auflagen im Zusammenhang mit der Veräußerung seines Mittelalterlichen Hausbuchs im Juli 2007 keine Kenntnis gehabt zu haben. Dietrich Birk, Staatssekretär im zuständigen Wissenschaftsministerium, hatte Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg schriftlich im August 2006 darauf hingewiesen, dass das Handbuch als Kulturgut geschützt sei und auch als Teil des Fideikommisses unter denkmalgeschützter Aufsicht stehe. Danach müssen Eigentümer- und Standortwechsel angezeigt und die Genehmigung zum Verkauf eingeholt werden. Entsprechende Auflagen hatte das Oberlandesgericht Stuttgart bereits 1956 in einem Beschluss festgeschrieben. Gleichzeitig wurde damals dem Land ein Vorkaufsrecht an dem Hausbuch eingeräumt.

Im Juni 2006 hatte das Adelshaus dem Land erstmals deutlich gemacht, dass es sich von dem Hausbuch trennen wolle. Seinem schriftlich geäußerten Vorschlag, das Hausbuch gegen frei veräußerbare Handschriften aus dem Bestand der Landesbibliothek einzutauschen, hatte Birk im erwähnten Schreiben eine Absage erteilt.

Fest steht, dass das Adelshaus bis gestern den Auflagen nicht nachgekommen ist. Vom Land wurde ihm diese Woche eine letzte Frist bis zum 22. Februar eingeräumt, ehe rechtliche Schritte eingeleitet werden. Zwar informierte Waldburg-Wolfegg im August 2007 das ebenfalls zuständige Wirtschaftsministerium vom Verkauf im Monat zuvor. Käufer und Standort wurden aber nicht benannt, auch kein Kaufvertrag vorgelegt. Mehrere behördliche Aufforderungen blieben dann seit Ende Oktober unbeantwortet. Den Namen des Käufers, August Baron von Finck, erfuhr Wirtschaftsminister Ernst Pfister am 15. Januar in einem Vier-Augen-Gespräch mit Hausbuch-Vermittler Graf Douglas.


Ergänzend dazu die Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.02.2008, Nr. 39, S. 35

Unverzügliche Bringschuld
Stuttgart fordert Auskunft über den Hausbuch-Verkauf

Jedenfalls hat der Streit über die badischen Kulturgüter die Beamten in den
Stuttgarter Ministerien auch nicht sensibler gemacht für die Belange des
Kulturgüterschutzes. Den Vorwurf des "Kulturbanausentums" haben viele Beamte wie
einen Wassertropfen an einer Gore-tex-Jacke an sich abperlen lassen. Das
Wirtschaftsministerium, das für den Denkmalschutz zuständig ist und in diesen
Fragen schlecht mit dem für den Kulturgüterschutz zuständigen
Wissenschaftsministerium zusammenarbeitete, war am 14. August 2007 von Fürst
Waldburg-Wolfegg informiert worden. Der zuständige Ministerialdirektor brauchte
sechs Tage zur Weiterleitung des Briefs an den für Denkmalschutz zuständigen
Referatsleiter. Weil dieser gerade gewechselt hatte, dauerte es drei Monate, bis
das Regierungspräsidium in Tübingen und das Wissenschaftsministerium über die
Verkaufsabsichten des Fürsten informiert wurden.


Bietigheimer Zeitung


http://www.welt.de/welt_print/article1672074/Den_Fuersten_keinen_Pfennig.html

Wenn der deutsche Adel Kunstschätze verkauft, konkurrieren privates und öffentliches Interesse

"Dieser Fürst hat viele starke Seiten", lobte das ZDF Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee. Vielen sei er "als Hüter der Waldburg und Bewahrer des Wolfegger Kupferstichkabinetts ein Begriff", meinte das Haus der Geschichte Baden-Württemberg anlässlich eine Plauderstunde "Adel verpflichtet - wozu?". Die Frage ist aktuell. Denn gerade hat der Fürst das berühmte mittelalterliche "Hausbuch" verkauft. Und dabei, wie das Wissenschaftsministerium in Stuttgart wissen ließ, die Vorgaben des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung missachtet, auf dessen Liste die bedeutende Handschrift steht. Da der Verkauf ohne Genehmigung erfolgte, sei er unwirksam, heißt es in Stuttgart. Zugleich prüfe man rechtliche Schritte. Denn wer das Gesetz missachtet, "wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Bereits "der Versuch ist strafbar". Und zusätzlich kann das "Kulturgut oder Archivgut, auf das sich die Straftat bezieht, eingezogen werden". Zugunsten des Landes.
Im Extremfall könnte Baden-Württemberg also einen Schatz gewinnen, den es sich aufgrund seiner Finanzen nicht leisten kann. Von 20 Millionen Euro wird nämlich gemunkelt.


Der Artikel von Peter Dittmar wirft ohne Not Fideikommiss-Schutzrecht und Abwanderungs-Schutz durcheinander. Kann man sich, wenn man schon nicht hierherfindet, nicht wenigstens in der FAZ informieren, was Sache ist?

Mit dem Brief ans (unzuständige) Wirtschafsministerium im letzten Jahr mit der Verkaufsanzeige hat das Haus Waldburg-Wolfegg möglicherweise der Anzeigepflicht genügt.

§ 9 Abs. 1 KultgSchG:

"Wird ein eingetragenes Kulturgut im Inland an einen anderen Ort gebracht oder gerät es in Verlust oder ist es beschädigt worden, so hat der Besitzer unverzüglich der obersten Landesbehörde Mitteilung zu machen, die dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien davon Kenntnis gibt. Zur Mitteilung sind im Falle des Besitzwechsels der bisherige und der neue Besitzer verpflichtet."

Wenn das Wirtschaftsministerium die Mitteilung nicht weiterleitet, ist das nicht die Schuld der Wolfegger. Eine Ordnungswidrigkeit liegt sicher nicht vor.

Aber das ist nicht der Punkt: Der Verkauf ist rechtlich unwirksam, da die Genehmigung des Regierungspräsidiums aufgrund eines rechtsgültigen gerichtlichen Fideikommissauflösungsbeschlusses nicht eingeholt wurde.

Wieso gilt eigentlich die folgende Bestimmung (§ 14) nur für Archivgut?

"Wer Verhandlungen über die Ausfuhr von geschütztem Archivgut (§ 10) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes führt oder vermittelt, hat dies dem Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien unverzüglich mitzuteilen."

Geldnot war nicht der Grund für den Hausbuch-Verkauf, ist Dittmar überzeugt:

Immerhin gehört zu diesem Familienbesitz noch ein veritables Schloss samt Golfplatz nebenan. Die Armut schaut also noch nicht um die Ecke wie scheinbar bei Prinz Rüdiger von Sachsen, dem Chef des Hauses Wettin. Er lebe mit seiner Frau ebenso wie seine beiden Schwestern zur Miete, verriet er der "Dresdner Morgenpost": "Die bedrückenden Verhältnisse, in denen unsere Familie leben muss, erzwingen, dass wir Einnahmen haben." Und diese Einnahmen erwachsen aus einem komplizierten Vergleich mit dem Freistaat. 1999 einigte man sich, dass von 18 000 Kunstwerken in sächsischen Museen 6000 an das Haus Wettin zurückgingen - und für die verbleibenden 23,6 Millionen Mark gezahlt würden. Allerdings enthält der Vertrag eine "Öffnungsklausel", die weitere Forderungen möglich macht. 2006 waren das sechs bedeutende Porzellane, von denen die Staatliche Porzellansammlung zwar eins als Geschenk erhielt, die anderen fünf jedoch bei Christie's Siebenstelliges eintrugen. Aber damit noch nicht genug. Weitere 1600 Porzellane sowie 139 Bilder stehen auf einer neuen Liste, obwohl der Prinz doch erklärt hatte: "Wir haben weder Platz noch Mittel für die Unterbringung und Pflege dieser Werke." Der Kunstmarkt wird es ihm danken.

Denn der Kunstmarkt liebt die hochadligen Häuser: die Fürsten zu Waldburg wie das Haus Wettin, die Markgrafen und Großherzöge von Baden wie die Thurn und Taxis, die Fürsten zu Fürstenberg und natürlich das Haus Hannover. Sie alle haben - auf einen Schlag oder sukzessive in mehreren Auktionen - unters Volk gebracht, was sich im Laufe der Jahrhunderte in ihren Schlössern angesammelt hat. Und das war nicht wenig. Denn das raue 20. Jahrhundert hat sie allen Kriegen, Revolutionen, Umbrüchen zum Trotz noch recht gut behandelt. Französische Verhältnisse wie nach 1789, als jeglicher Adelsbesitz von der Republik entschädigungslos kassiert wurde, hat es in deutschen Landen nicht gegeben.

Nach der Novemberrevolution anno 1918 wurde zwar der "Fürstenbesitz" beschlagnahmt, aber enteignet wurde er nicht. Als sich die deutsche Republik stabilisierte, zog der Adel vor die Gerichte. Und die haben generell den Anspruch auf das Privateigentum anerkannt. Probleme machte allerdings die Scheidung, was "privat" sei und was der herrscherlichen Funktion zugerechnet werden müsse, also dem nachfolgenden Staat gehöre. Das Ergebnis waren Kompromisse, mit denen die Fürstenhäuser zufrieden sein konnten.

Der Freistaat Bayern einigte sich 1923 mit den Wittelsbachern, deren Besitztümer in den Wittelsbacher Ausgleichsfonds zu übertragen, eine Stiftung, deren Erträge den Wittelsbachern zustehen, während die immaterielle, oft kostenträchtige Nutzung - z. B. der umfangreiche Kunstbesitz - dem Freistaat zusteht. Der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin hatte bereits Ende 1919 einen Abfindungsvertrag akzeptiert, der ihm Grundbesitz, Schlösser sowie sechs Millionen Mark und dazu eine jährliche Rente von 175 000 Mark und Jahresrenten für einige Familienmitglieder garantierte. Die Abfindung der Wettiner regelte 1924 ein Gesetz. Die Welfen ließen sich ein Jahr später auf den Vergleich ein, den das Oberlandesgericht Braunschweig erarbeitet hatte. Und in Preußen wurde 1926 ein Vertrag über den Vermögensausgleich mit den Hohenzollern geschlossen.

[...] weil es bei dem Adelsbesitz nicht nur um Schlösser, Wald- und Grundbesitz, sondern auch um bedeutende Kunstschätze geht, eröffnet sich damit ein weites Feld nicht nur für Juristen. Der "Fall Hausbuch" macht das ebenso deutlich wie der Streit mit den Wettinern um die Dresdner Kunstschätze und Stuttgarts Probleme mit Schloss Salem und dem Eigentum an Kunstwerken wie Archivbeständen aus badischem Besitz. Eine zentrale, gar eine "französische" Lösung kann es wegen der Kulturhoheit der Länder nicht geben. So herrscht auch hier nur zu oft "die Rücksicht, die elend lässt zu hohen Jahren kommen".


Zum Plan einer Fürstenteignung in der Weimarer Republik siehe
http://archiv.twoday.net/search?q=f%C3%BCrstenent

Dittmars Schlusszitat war mir nicht bekannt, es stammt aus Shakespeares "Hamlet".


http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/laenderreport/735630/

Das Deutschlandradio lässt noch einmal die Karlsruher Kulturgutaffäre Revue passieren.


Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4552355/

Der jüngst in K & R (Kommunikation und Recht) 1/2008, 7-11 erschienene Aufsatz von Christian Sprang und Astrid Ackermann, Der "Zweite Korb" aus Sicht der (Wissenschafts-)Verlage (von Steinhauer besprochen in Bibliotheksrecht.Blog.de vom 23.01.2008), geht auch auf den Fragenkreis der Übertragung unbekannter Nutzungsrechte in §§ 31a, 32c, 137l UrhG ein.

Sprang und Ackermann beklagen, dass im Zuge einer "Hinterzimmermauschelei" hinsichtlich der "Archivwerke", die Gegenstand von § 137l sind, der Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Vergütung verwertungsgesellschaftspflichtig gemacht worden sei (§ 137l Abs. 5). Sie halten den Vergütungsanspruch für ungeeignet für kollektive Verwertung und den Regelungsvorschlag für Werknutzungen durch Dritte für vollkommen verfehlt, was viele Werknutzungen vereiteln werde (weil danach der Dritte letztlich doppelt zahlen müsse: eine Lizenz an den ursprünglichen Vertragspartner und eine Vergütung an die Verwertungsgesellschaft, während der Autor mit einer individuell auszuhandelnden Beteiligung an den Lizenzerlösen seines Vertragspartners besser bedient wäre). Schließlich schneide der Regelungsvorschlag Urhebern auch Sanktionsmöglichkeiten ab, wenn der Anspruch auf angemessene Vergütung nicht vom Autor selbst, sondern von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen wird. Hinsichtlich der künftigen Doppelrolle der Verwertungsgesellschaften, die nun auch ihnen von den Autoren übertragenen Rechte gegen die Verleger wahrzunehmen haben, seien Interessenkonflikte vorprogrammiert.

Was Sprang und Ackermann hier ausblenden, ist allerdings die als Alternative ja unberührte Möglichkeit, an die Stelle der Verwertung von Altwerken unter der neuen gesetzlichen Regelung den Abschluss eines Ergänzungsvertrages zwischen Autor und Verlag zu setzen, wie es in der "Handreichung" empfohlen wird. Wie dort erwähnt, hält der Börsenverein für seine Mitgliedsverlage Musterschreiben bereit, mit denen Verlage Ergänzungsvereinbarungen "in schlanker, aber rechtswirksamer Form" abschließen können.

Sprang und Heckmann konzedieren, die hohe Komplexität der Neuregelung sei nur zum Teil dem Gesetzgeber anzulasten, im Übrigen sei es der Schwierigkeit des zu lösenden Problems geschuldet. Um so bedauerlicher sei es, "wenn auch in klar geregelten Bereichen Autoren in die Irre geführt werden, wie das in einigen von Forschungs- und Forschungsförderorganisationen empfohlenen Muster- Widerrufsschreiben zur Neuregelung des Rechts der unbekannten Nutzungsarten geschehen ist". Exemplarisch verweist Sprang hier ausgerechnet auf die differenzierte Stellungnahme von Steinhauer, § 137l und die Rolle der Bibliotheken (bibliotheksrecht.blog.de, 3.09.2007). Worin die Irreführung bestehen soll, darauf bleibt Sprang allerdings die Antwort schuldig.

Das Ziel der Hebung der "Archivschätze" wurde verfehlt, so die Autoren.
Anders als in der o.g. Handreichung (wo nur pauschal auf die Grundvoraussetzung verwiesen wird, dass "alle wesentlichen Nutzungsrechte" vertraglich ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt worden seien) stellen Sprang und Ackermann hier explizit klar, dass § 137l hinsichtlich der großen Zahl zusammengesetzter Werke, an deren Bestandteilen die Verlage nur einfache Nutzungsrechte erworben haben, nicht greift.

Vgl. hierzu auch die "Stellungnahme zu dem Entwurf einer Formulierungshilfe zur Neuregelung des Rechts der Unbekannten Nutzungsarten (§§ 31a, 32c, 88, 89, 137l UrhG-E) des Börsenvereins vom 27. Mai 2007 (geringfügig überarbeitete Fassung Juni 2007). Dort heißt es:
(...) Dies gilt z.B. für (Sach-)Bücher, die mit Material von Fotoagenturen bebildert wurden, oder für wissenschaftliche Zeitschriften oder Festschriften, an deren Werkbeiträgen die Verlage aufgrund von § 38 UrhG nach zwölf Monaten nur noch einfache Nutzungsrechte innehaben und die deshalb von § 137l Abs. 1 UrhG-E nicht umfasst sind.

Dieser Zustand erscheint unbefriedigend. Es kann nicht richtig sein, dass die DFG für ihr Projekt www.nationallizenzen.de online-Rechte nur für altere Jahrgänge von Zeitschriften erwerben kann, die im anglo-amerikanischen Rechtskreis verlegt wurden. Vielmehr besteht ein dringendes Bedürfnis, auch deutschsprachige Wissenschaftsliteratur nachträglich zu digitalisieren und online zu erschließen. (...)
Der Börsenverein schlug daher schon damals vor (und regt jetzt wieder an), § 137l Abs. 4 wie folgt zu fassen (Hinzufügung fett gedruckt):
"Sind mehrere Werke oder Werkbeiträge zu einer Gesamtheit zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in angemessener Weise nur unter Verwendung sämtlicher Werke oder Werkbeiträge verwenden lässt, gilt Absatz 1 entsprechend. In diesem Fall kann der Urheber das Widerrufsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben.
Die Anregung des Börsenvereins wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr aufgegriffen, der Vorschlag ist aber nicht abwegig. Für den Fall, dass eine solche Ergänzung gemacht wird, sollte aber klargestellt werden, dass in diesem Fall auch nur einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Nicht erwähnt wird hier, dass die geschilderte Problematik auch und gerade das DFG-geförderte Projekt DigiZeitschriften betrifft, in dem ja bereits seit Jahren ohne eigentliche rechtliche Grundlage (lediglich mit Zustimmung der Verlage und einer zugesicherten Freistellung der Verlage gegenüber den Autoren durch die VG Wort) deutschsprachige wissenschaftliche Zeitschriften digitalisiert und im Rahmen eines überwiegend kostenpflichtigen Angebots online bereitgestellt werden. Weil das so ist, geht auch der jüngst in der FAZ vom 7.2.2007 erhobene Vorwurf von Verleger Vittorio Klostermann ins Leere, der den schwarzen Peter jetzt den Wissenschaftsorganisationen und Universitätsverwaltungen zuschieben möchte, die ihre Wissenschaftler auf Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Neuregelung der unbekannten Nutzungsarten hingewiesen haben. Die von diesen ausgesprochenen Empfehlungen waren aber nicht so einseitig, wie es Klostermann suggeriert; ihr Ziel war lediglich, eine Monopolisierung der zu hebenden "Archivschätze" durch die Verwerter zu verhindern.

Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen uns nicht weiter. Börsenverein und Urheberrechtsbündnis, Bibliotheksverband und Wissenschaftsorganisationen sollten eine Verständigung über § 137l suchen ( vgl. auch die Vorschläge unter http://archiv.twoday.net/stories/4637947/ ) und den Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem 3. Korb bitten, entsprechende Änderungen bzw. Klarstellungen vorzunehmen.

Wenn DigiZeitschriften, wie Klostermann behauptet, keine Lizenzgebühren an die Verleger zahlen muß, dann ist es überfällig, dass das Angebot in das Nationallizenzenprogramm einbezogen und dass bereits Gemeinfreies in jedem Fall open access zugänglich gemacht wird und dass auf Antrag auch jeder Autor seine eigenen Beiträge in DigiZeitschriften mit einem "open access"-Flag versehen lassen kann. Das würde auch den berechtigten Wünschen vieler Urheber nach einer breiten Verfügbarkeit ihrer Arbeiten entgegenkommen.

Okwui Enwezor, Leiter der Documenta 11 spürt er in «Archive Fever. Uses of the Document in Contemporary Art»im International Center of Photography in New York der Idee des fotografischen Archivs nach.
Quelle:
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/kunst/841881.html

" .... Brenn selber sieht darin nichts Besonderes. Das liebevolle Abzeichnen der hundertfachen Variationen drahtiger Formen gehört bei ihm zur alltäglichen Arbeit dazu. Und damit wird er für die Welt zu einem wichtigen Archivar: Nämlich in der Umsetzung seiner ganz eigenen Archäologie des Wissens im Umgang mit Kunst des Alltäglichen. ..."
Quelle
http://www.einseitig.info/html/content.php?txtid=644
s.a.
http://www.stephan-brenn.de

".... Der Film .... zeigt dies am Beispiel der Produktionsfirma Afghan Film, deren Archiv von mutigen Filmemachern unter Einsatz ihres Lebens vor der Zerstörung durch die Taliban gerettet wird. ...."
Quelle:
Link

" ..... Aber als er eine mysteriöse Notiz aus dem Archiv bekommt, die eine Verbindung zur Vergangenheit offenlegt, schockiert ihn das. Es öffnet etwas in ihm, er entdeckt den Schmerz – und was es bedeutet, ein Mensch zu sein. ....." Ein Film über eine Firmenintrige, die in zeithistorische Abgründe führt.
Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=3225563

s. http://wien.orf.at/stories/256839/

s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/29348/
http://archiv.twoday.net/stories/667797/



S.D. Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee: "Und dann hab ich soo einen großen Reibach beim Hausbuch-Verkauf gemacht!"

Quelle: http://www.hdgbw.de/hdg/besucher_galerie.shtml

Die bedeutende Harvard-Fakultät für Arts and Sciences hat einen Entschluss für ein Opt-out-Modell eines institutionellen mandats angenommen:

The Faculty of Arts and Sciences of Harvard University is committed to disseminating the fruits of its research and scholarship as widely as possible. In keeping with that commitment, the Faculty adopts the following policy: Each Faculty member grants to the President and Fellows of Harvard College permission to make available his or her scholarly articles and to exercise the copyright in those articles. In legal terms, the permission granted by each Faculty member is a nonexclusive, irrevocable, paid-up, worldwide license to exercise any and all rights under copyright relating to each of his or her scholarly articles, in any medium, and to authorize others to do the same, provided that the articles are not sold for a profit. The policy will apply to all scholarly articles written while the person is a member of the Faculty except for any articles completed before the adoption of this policy and any articles for which the Faculty member entered into an incompatible licensing or assignment agreement before the adoption of this policy. The Dean or the Dean’s designate will waive application of the policy for a particular article upon written request by a Faculty member explaining the need.

To assist the University in distributing the articles, each Faculty member will provide an electronic copy of the final version of the article at no charge to the appropriate representative of the Provost’s Office in an appropriate format (such as PDF) specified by the Provost’s Office. The Provost’s Office may make the article available to the public in an open-access repository.

The Office of the Dean will be responsible for interpreting this policy, resolving disputes concerning its interpretation and application, and recommending changes to the Faculty from time to time. The policy will be reviewed after three years and a report presented to the Faculty.


Nach:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Siehe auch
http://insidehighered.com/news/2008/02/13/openaccess

Das ist eine außerordentlich wichtige Entwicklung für Open Access.

Die Privatuni Harvard gilt als bedeutendste US-Universität, sie unterhält die größte Universitätsbibliothek der Welt.

Harvard erhält ein unwiderrufliches nicht-ausschließliches Nutzungsrecht mit dem Recht der Unterlizensierung für nicht-kommerzielle Zwecke an allen Publikationen von jetzt an bis zum jeweiligen Ausscheiden. Will ein Fakultätsmitglied einen der üblichen Exklusivverträge mit einem Verlag abschließen, muss er im Einzelfall begründet widersprechen oder auf die Publikation verzichten.

Dieses Modell soll das Repositorium besser füllen als bisherige Mandate bzw. Absichtserklärungen. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Fakultätsmitglieder der Pflichtablieferung ihrer Aufsatzversion eifriger nachkommen als der Aufforderung, das Repositorium zu nutzen. Falls der Verleger die Nutzung des Verlags-PDFs erlaubt, hätte Harvard wohl auch die Möglichkeit, dieses von sich aus in den Schriftenserver einzubringen.

Siehe dazu auch meinen Vorschlag einer Hochschulsatzung unter
http://archiv.twoday.net/stories/4369539/

"(1) Hochschullehrer und Beschäftigte der Universität sind verpflichtet, alle Veröffentlichungen in Zeitschriften und Sammelbänden sowie Buchveröffentlichungen an den Hochschulschriftenserver in elektronischer Form abzuliefern.
(2) Abzuliefern ist die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung.
(3) Solange den Hochschulschriftenserver keine Freigabe des Rechteinhabers bzw. Verlags erreicht hat, sind nur die Metadaten der jeweiligen Veröffentlichung für die Allgemeinheit zugänglich.
(4) Gibt der Rechteinhaber die für den Druck akzeptierte Fassung oder die gedruckte Fassung frei, wird der Zugriff durch die Allgemeinheit freigegeben.
(5) Auf Antrag des Hochschullehrers oder Beschäftigten kann der Zugriff für die Allgemeinheit auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 4 gesperrt bleiben oder werden, wenn die berechtigten Interessen des Hochschullehrers oder Beschäftigten an der Nicht-Veröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver überwiegen. Ein solcher Antrag ist alle fünf Jahre zu erneuern."


Der umstrittene Verkauf einer kostbaren mittelalterlichen Handschrift durch das Adelshaus Waldburg-Wolfegg erhitzt auch bundesweit die Gemüter. Der Deutsche Kulturrat in Berlin forderte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) am Mittwoch auf, in dem Fall schnell für Klarheit zu sorgen. "Es ist sehr zu hoffen, dass nach der unglückseligen Handschriftenaffäre 2006 nun der Schutz von national bedeutsamem Kulturgut in Baden-Württemberg endlich ernster genommen wird", sagte Kulturrats- Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Mittwoch in Berlin. Er hoffe, dass das Krisenmanagement in Stuttgart diesmal besser funktioniere.

Oettinger hatte am Dienstag betont, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um gegen den Verkauf vorzugehen. Das Adelshaus behauptet, alle notwendigen Schritte für den Verkauf eingehalten zu haben. Dagegen erklärte Oettinger, eine Genehmigung sei nie erteilt worden. Der Wert des sogenannten Hausbuchs aus dem 15. Jahrhundert wird auf 20 Millionen Euro geschätzt. In Fachkreisen gilt das Werk als einzigartig. Die Zeichnungen auf Pergament geben Einblicke in den Alltag der Menschen des Spätmittelalters.

Unteressen haben die Stuttgarter Ministerien für Wissenschaft und Wirtschaft dem Adelshaus eine Frist gesetzt: Bis zum 22. Februar müssten die bislang fehlenden Angaben zum Verkauf vorliegen, teilte ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums mit. Dies sei mit dem Haus Waldburg-Wolfegg telefonisch vereinbart worden. Welche Konsequenzen angedroht wurden, ließ er offen.


http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1635094

PM Deutscher Kulturrat
http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1253&rubrik=2


Das Straßenleben mittels Video einzufangen wird im allgemeinen nicht als Aufgabe eines öffentlichen Archivs gesehen (Antwort auf http://archiv.twoday.net/stories/4703758/ ). Angesprochen wurden aber auch "Musikdarbietungen in den städtischen Parks im Kultursommer".

Dazu gibt es eine unüberwindliche Huerde: § 53 Abs. 7 UrhG:

"Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig."

Weder als Privatkopie noch zu wissenschaftlichen Zwecken dürfen öffentliche Vorführungen mitgeschnitten werden (wenn sie nicht per Funk übertragen werden), was das Archiv zwingt, in jedem Fall die Zustimmung des Berechtigten einzuholen, die dieser natürlich nach Belieben erteilen oder verweigern kann. Dies ist an sich unter dem Gesichtspunkt der Wissenschaftsfreiheit, zu der auch die Möglichkeit gehört, öffentliche Vorträge oder Aufführungen für die Forschung späterer Generationen zu sichern, nicht hinzunehmen. Eine entsprechende Schranke für Archive wäre daher de lege ferenda zu fordern.

(Anonyme) Frage auf der Auskunftsseite der Wikipedia:

Berücksichtigen die Stadtarchive in Deutschland auch Videobildmaterial zur Dokumentation der städtischen Alltagskultur für künftige Generationen? Hochzeitsgesellschaften auf dem Römerberg, das Geschehen auf Wochenmärkten und Flohmärkten, die Ansammlungen von Fußballfans vor Stadien und auf Bahnhöfen, religiöse Eiferer in Fußgängerzonen, der Wahlvorgang bei Kommunalwahlen in den Stadtteilwahllokalen, Musikdarbietungen in den städtischen Parks im Kultursommer, Banker in der Mittagspause, der Strom der außerstädtischen Pendler --85.180.157.120 21:08, 13. Feb. 2008 (CET)

Und wie sieht es eigentlich mit anderen Materialien des Alltagslebens im Stadtraum aus? Diese Frage habe ich mir beim Besuch der Kempowski-Ausstellung letztes Jahr in Berlin gestellt, anhand der von ihm gesammelten Speisekarten u. a. "Dokumente". Das ist in 100 Jahren ja allemal interessanter als das meiste amtliche Archivgut. Wird so etwas systematisch gesammelt? Wie sieht es mit Websites lokaler Unternehmen/Vereine aus? Wer archiviert so etwas?

"Die menschlichen ES-Zellen lagern bei minus 196 Grad Celsius in Stickstoff-Tanks. „Das Archiv“ nennen die Forscher [des MPI für molekulare Biomedizin in Müster]dieses „Eisfach“.
Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1202761007710.shtml

Link zur Berichterstattung

Nachtrag 14.02.2008:
Link zur FR-Berichterstattung
Link zum FR-Kommentar

Nachtrag 16.02.2008:Stellungnahme der Kulturreferentin
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3164253
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3163815

Nachtrag 19.02.2008:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3168573

Matthias Heine von der Welt sorgt sich nach der Brockhaus-Ankündigung um die Speicherung der Daten.

"Anlässlich der Vorstellung des achten Tätigkeitsberichts der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen im Kultur- und Medienausschuss des Deutschen Bundestages erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständige Berichterstatterin, Maria Michalk MdB: ......
Bereits 2004 war im Übrigen schon klar, das das Bundesarchiv genau die passende Institution für die Aufarbeitung des SED-Unrechts ist. Immerhin hatte Innenminister Otto Schily die BStU 2004 aus seinem Geschäftsbereich in den des Bundeskulturbeauftragten verlegt, um die Integration ins Bundesarchiv zu beschleunigen. Schließlich gehört auch das Bundesarchiv zum Geschäftsbereich des BKM. Und nach den damaligen Plänen von Kulturstaatssekretär Knut Nevermann sollte diese Umstrukturierung bereits 2010 abgeschlossen sein. ...."

Quelle/Autor: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, unter
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=10109

Morgenweb.de:

Ungewöhnlich scharf hat Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) auf den Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs von Schloss Wolfegg reagiert. "Wir werden alle uns gebotenen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen", drohte der CDU-Regierungschef öffentlich. Hinter den verschlossenen Türen des Kabinettssaals fielen die Urteile noch schärfer aus: "Hier wird mit halbkriminellen Methoden gearbeitet." [...]

Der Deal wurde von langer Hand vorbereitet. Wie häufig, wenn ein Adelshaus Historisches in klingende Münze verwandelt, hatte auch hier Christian Graf Douglas die Finger im Spiel. Der frühere Deutschlandchef des Auktionshauses Sotheby's assistierte Fürst Johannes schon beim Verkauf der einmaligen Waldseemüller-Karte - bekannt als "Amerikas Geburtsurkunde" - für zehn Millionen Euro in die USA.

Der findige Graf sprach in Sachen Hausbuch seit Sommer 2006 mehrfach bei der Landesregierung vor. Sogar bei Oettinger persönlich bat er um einen Tausch des Kulturguts gegen leichter veräußerbare Objekte. Dies hatte zuvor Kulturstaatssekretär Dietrich Birk abgelehnt. "Ich sah keinen Grund, diese Entscheidung zu korrigieren", sagte Oettinger. Besonders peinlich ist die Geschichte für Wirtschaftsminister Ernst Pfister, der vor den Kollegen zerknirscht zugeben musste, dass seinem Haus bereits im August 2007 die Verkaufsabsicht mitgeteilt wurden. Amtschef Hans Freudenberg ließ den Brief blieb bis November unbearbeitet.

Aus den Kontakten leitet das Adelshaus seine Position ab, das Vorkaufsrecht des Landes und alle rechtlichen Vorschriften beachtet zu haben. Oettinger bestreitet dies vehement: "Das ist falsch." Eine öffentliche Bewertung der Geschichte verkniff er sich zwar. Aber dem Grafen Douglas wollen die Minister künftig den Handschlag verweigern.


Auch Wieselmann/Weible gehen auf Oettingers Aussagen ein:

Graf Douglas kommt alle paar Jahre, um für irgendein Adelshaus zu verhandeln", sagte Ministerpräsident Günther Oettinger gestern, nachdem bekannt geworden war, dass auch er in Sachen mittelalterliches Hausbuch im Sommer 2007 direkt vom Vermittler des Adelshauses Waldburg-Wolfegg angesprochen worden war. Graf Douglas habe ihm erklärt, dass das Adelshaus sich überlege, "sich von einem Kulturgut zu trennen". Oettinger stellte aber klar: "Von Verhandlungen konnte keine Rede sein." Das Wissenschaftsministerium hatte schon ein Jahr zuvor ein schriftlich unterbreitetes Angebot abgelehnt, das als Kulturgut geschützte Hausbuch gegen frei veräußerbare Handschriften einzutauschen. Unmissverständlich stellte Oettinger gestern auch noch einmal fest: "Wir wissen derzeit nicht, wo das Hausbuch ist, ob in Bayern, der Schweiz oder einem anderen Ort." Das Adelshaus, das bestätigt hatte, das Hausbuch verkauft zu haben, ohne allerdings den mutmaßlichen Käufer August von Finck öffentlich zu nennen, hat also gegen die Anzeige- und Genehmigungspflicht verstoßen, was einen Kaufvertrag unwirksam macht. Erst wenn das Land Kenntnis von einem gültigen Kaufvertrag hat, kann es entscheiden, ob es sein in diesem Fall verbrieftes Vorkaufsrecht geltend machen will. Das Wissenschafts- und das Wirtschaftsministerium haben gestern noch einmal klar gemacht: Ohne Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen darf das Haus Waldburg-Wolfegg das auf einen Wert von 20 Millionen Euro geschätzte Hausbuch nicht veräußern.

Die folgende Darstellung über Fideikommisse ist nicht ganz richtig. Nach dem Übergang in die Republik wurden die Fideikommisse aufgelöst. Aber nicht alle. Insbesondere in den alten Landesteilen Württemberg und Hohenzollern existieren weiterhin über 100 Fideikommisse, im heutigen Regierungsbezirk Tübingen um die 40. Sie betreffen hauptsächlich die Kulturgüter der alten adeligen Häuser. Diese Fideikommisse sind natürlich aufgelöst, aber an ihre Stelle ist ein gerichtlicher Auflösungsbeschluss getreten, der fortbestehende Pflichten im öffentlichen Interessen festschreibt.



Auch die Pressemitteilung des Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums sagt eindeutig:

Ein Verkauf des Hausbuchs bedarf der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Tübingen; auch das ergibt sich aus dem genannten OLG-Beschluss von 1956. Eine Veräußerung ohne Genehmigung ist unwirksam. Die Genehmigung setzt mindestens voraus, dass der Käufer und der neue Belegenheitsort mitgeteilt worden sind.

Die beteiligten Ministerien sowie das Regierungspräsidium Tübingen haben in den vergangenen Monaten die nach dem Kulturgutschutzgesetz und dem Fideikommiss notwendigen Informationen und Erklärungen mehrfach angefordert.

http://library-mistress.blogspot.com/2008/02/blogs-statt-fachzeitschriften.html

Seit Jahren schreiben Gerichte wie das BVerfG auf ihre Website, dass ihre Urteile nur für den nicht-gewerblichen Gebrauch freigegeben sind, angesichts von § 5 UrhG lupenreines Copyfraud, das schon mehrfach in BIB-JUR und anderen Foren besprochen wurde. Nun aber fällt einigen Landblawgenden auf, dass das womöglich nicht ganz hasenrein ist.

http://www.telemedicus.info/article/644-Copyright-2008-BVerfG.html#extended
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/kein-urheberrecht-an-amtlichen-werken/

Klar ist, dass ein eventuell bestehender Datenbankschutz es keinesfalls rechtfertigt, einen solchen Rechtevorbehalt zu machen. Ganz sicher ist ein einzelnes Urteil kein wesentlicher Bestandteil, und eine einzelne Entnahme erfüllt nicht das Kriterium systematischer und wiederholter Nutzung. Überhaupt wäre zu überlegen, für einen beanspruchten Datenbankschutz eine eigene Rechtevorbehaltformel zu fordern, um eine Verwechslung mit dem Werkschutz zu vermeiden.

[Update: Nach Mitteilung von Dr. Bernd Mayer waren und sind die Wolfegger Sammlungen - Archiv, Bibliothek und Kupferstichkabinett - nach Terminvereinbarung mit ihm unbeschränkt für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich. Dies gilt seit 14 Jahren, seit er als Kustos amtiert.]

"The essential document here is the Wolfegg Housebook which is
still in private hands and has remained almost entirely inaccessible even to scholars of the most impeccable renown. So far as this reviewer is aware, only one of the contributors to the catalogue had ever had an opportunity to examine the manuscript and that was in 1963. This frustrating circumstance no doubt accounted for the restraint on the part of the organisers in engaging the question of
hands." So Timothy Husband in The Burlington Magazine 1985, S. 402

Vor 2002 war Gerhard Wolf aufgrund des "schwierigen Zugangs zur Wolfegger Bibliothek" nicht in der Lage, Näheres über die Handschriften der Pappenheim-Chronik zu ermitteln (Beleg).

Peter Amelung erzählte mir ca. 1994, es sei trotz aller Bemühungen nicht gelungen, für eine Ulmer Ausstellung die Ptolemäus-Handschrift auszuleihen. Die Wolfegger ließen (im Gegensatz zu den Vettern Waldburg-Zeil) niemanden in ihre Bibliothek, obwohl es einige Kunsthistoriker in der Familie gegeben habe.

Natürlich kommt es auch in öffentlichen Bibliotheken vor, dass der eine Wissenschaftler eine Handschrift im Original zu sehen bekommt und ein anderer nicht, aber das ist doch nicht mit einer hochgradig von Willkür geprägten Benutzungspraxis eines privaten Eigentümers zu vergleichen, bei der generöse und restriktive Phasen sich abwechselten.

Im Vorwort der Essenwein-Ausgabe ist zu lesen, dass der damalige Fürst den Zugang nicht mehr gewährte, da er an manchen freizügigen Darstellungen Anstoß nahm.

[Dazu http://archiv.twoday.net/stories/4709941/ ]


Rose-Maria Gropp hat nun endlich in der FAZ die Causa Hausbuch aufgegriffen. Auszüge:

In Sachen des Hausbuchs nun brachten die Nachfragen dieser Zeitung bei den zuständigen Behörden zuvörderst Verwirrung zutage. Es scheint nachgerade Schicksal im Land Baden-Württemberg zu sein, dass an einer Misere stets mindestens zwei Ministerien beteiligt sind, zwischen denen obendrein die Kommunikation, gelinde gesagt, schlecht läuft. Denn sonst wüsste man ja im Ministerium für Wissenschaft und Kunst auch nicht erst seit ein paar Tagen, was der Wirtschaftsminister Ernst Pfister, nach Angaben aus seinem eigenen Haus, seit dem 15. Januar weiß, aber zum Beispiel dem Tübinger Regierungspräsidium bis Anfang dieser Woche noch nicht verraten hatte: den aktuellen Eigentümer der Handschrift nämlich. Dessen Namen pfeifen mittlerweile die Spatzen von den Dächern; der Industrielle August von Finck ist von allen beteiligten Seiten als Käufer undementiert (auch von denen, die nichts wissen).

Dabei könnte die Lage einfacher nicht sein, betrachtet man die Tatsachen. Gemäß einem Urteil des Fideikommiss-Senats des Oberlandesgerichts Stuttgart von 1956 nämlich bedarf jegliche Verfügung über das Hausbuch seitens des Hauses Waldburg-Wolfegg der Zustimmung des Landes, um wirksam zu werden. Zuständig ist dafür das Regierungspräsidium Tübingen, das die „Aufsichtspflicht“ über das Hausbuch hat. Wie auch immer diese wahrzunehmen ist: Das Fideikommiss verlangt, dass der Eigentümer jede „Standortveränderung“ mitzuteilen hat und dass „jede Verfügung vom Eigentümer anzuzeigen“ ist. Weiter heißt es, dass ohne Genehmigung „rechtliche Verfügungen unwirksam sind“: Eine Veräußerung ist entschieden ein Verfügungs-Geschäft. Solange also eine entsprechende Genehmigung nicht erteilt ist, ist der Verkauf des Hausbuchs an einen Dritten „schwebend unwirksam“ – vulgo: von Anfang an unwirksam. Noch aber hat das Land den Verkauf nicht genehmigt. Deshalb stehen ihm sämtliche Optionen offen, endlich in Ruhe den Umgang mit dem Hausbuch zu erwägen – und dabei über das Landesinteresse daran nachzudenken.

Einige unangenehme Fragen

Hinzu kommt, dass das Land Baden-Württemberg, ebenfalls aufgrund des OLG-Beschlusses von 1956, ein Vorkaufsrecht auf das Hausbuch hat, wie aus dem Tübinger Regierungspräsidium verlautet. Aufgrund dieses Vorkaufsrechts ist das Land berechtigt, sich den eventuellen Kaufvertrag mit einem Dritten vorlegen zu lassen, um nach Einsichtnahme zu entscheiden, ob es selbst in diesen Vertrag eintreten will oder nicht. Offenbar hat noch niemand in der Landesregierung diese Option erkannt – was sich vorsichtig als befremdlich bezeichnen lässt. Wenn nun gestern aus dem Wissenschaftsministerium bestätigt wurde: Doch, ja, es gebe ein Vorkaufsrecht am Hausbuch; das Land habe es aber nicht ausüben können, weil ihm kein Kaufvertrag vorgelegen habe, dann ist das schon ein Witz, kein guter.

Denn Oettingers hohe Beamte müssen sich schon einige unangenehme Fragen gefallen lassen, zuvörderst: Wieso wurde der Erwerb des Hausbuchs seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst einfach abgelehnt? Schon im Sommer 2006 war das Hausbuch der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart angeboten worden, im Tausch gegen Handschriften aus deren Beständen. Damals soll die Rede von einem Preis in Höhe von fünfundzwanzig Millionen Euro für die dreiundsechzig erhaltenen Blätter des einmaligen Konvoluts gewesen sein. Es gibt gute Gründe, wertvolle Bestände aus Museen und Bibliotheken nicht zu veräußern, um damit andere Ankäufe zu ermöglichen. Aber im Fall dieses lebendigen Zeugnisses mittelalterlichen Lebens hätte von den zuständigen Ministerien zumindest mit Waldburg-Wolfegg verhandelt werden müssen. Stattdessen handelte der oberschwäbische Fürst ein Jahr später. Ob ihm dabei hätte klar sein müssen, dass er gegen die geltenden Spielregeln in Sachen des Hausbuchs verstieß, sei dahingestellt. Immerhin hätte er diese speziellen Auflagen kennen können, weil es beim Verkauf der Waldseemüllerkarte vor knapp sieben Jahren dieselben Kautelen gab.

Das Land braucht Entscheidungsgrundlagen

Warum aber dann der Brief des Fürsten vom August 2007 im Wirtschaftsministerium einfach liegenblieb bis Mitte November, das ist das Geheimnis dieses Hauses. Der Fürst gibt darin den Verkauf des Hausbuchs zur Kenntnis und verbürgt sich – gemäß dem gesetzlichen Schutz national wertvollen Kulturguts vor Abwanderung – für dessen Verbleib in Deutschland, genauer in Bayern. Erst Mitte November 2007 sah das Regierungspräsidium Tübingen diesen Brief – und erfuhr also von der längst erfolgten Veräußerung des seiner Aufsichtspflicht unterstellten Objekts. Kaum wagt man schüchtern die brennende Frage: Sollte – erst 2006 im Wissenschaftsministerium, dann 2007 im Wirtschaftsministerium – niemand eine Ahnung gehabt haben, von welch singulärem Stück da die Rede war?

Ehe also weiter gemauschelt oder gezetert wird: Das Land muss erst einmal die Entscheidungsgrundlagen verlangen; dafür braucht man gemeinhin Fakten. Der Skandal liegt darin, dass das Land die Dinge einfach ungeprüft laufen ließ. Anstatt sich fröhlich in Kompetenzverteilungen zu üben – hier die nationale Liste, da das Fideikommiss –, muss sich die Regierung endlich über die Konditionen des Kaufvertrags kundig machen, um dann zu entscheiden, ob sie das Hausbuch selbst will oder nicht – allem voran über den tatsächlich bezahlten Preis: Der wird zurzeit mit zwanzig Millionen Euro beziffert, aber niemand kennt die Summe bisher verlässlich. Selbst wenn Baden-Württemberg also die Karten noch in der Hand haben mag: Was Kulturgut angeht, scheint Oettingers Regierung dicke Bretter vor die Köpfe genagelt zu haben. Die schier unglaubliche Parallelaktion von Handschriften-Affäre und Hausbuch-Panne zeigt dies in grellem Licht.


Kommentar:

Die Darstellung der Fideikommissverhältnisse ist korrekt. Der Kauf ist nichtig.

Hinsichtlich des Tauschangebots muss man entschieden festhalten, dass der Erwerb eines Kulturguts nie das Opfern eines andern rechtfertigt. Auch französische Handschriften der WLB sind Teile des unveräußerlich sein sollenden Landeskulturguts.

Kritik übt auch die Berliner Zeitung:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/feuilleton/724651.html

Allerdings wird hier irrig angenommen, der Verkauf lasse sich nicht mehr rückgängig machen.


Das Protokoll der Landtagssitzung vom 19.12.2007 zu den badischen Kulturgütern ist eine erhellende Lektüre:

http://www.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0038_19122007.pdf

Wenn Minister Frankenberg S. 2520 sagt, das Vorkaufsrecht sei seit 1919 keiner Regierung bekannt gewesen, dann liegt das auf einer Linie mit früheren Äußerungen, die vollendete Inkompetenz erkennen ließen.

Dass ein 1923 durch badisches Landesgesetz bestelltes Vorkaufsrecht nicht bekannt gewesen sein sollte, ist eine zu absurde Annahme. Dies würde bedeuten, dass eine Regierung ihr eigenes Gesetzesblatt nicht liest. Für die badische Regierung seinerzeit kann man das wohl ausschließen, für die heutige Landesregierung wäre ich mir da nicht so sicher.

Für das Herausfinden des Vorkaufsrechts hätte es auch keine Kommission gebraucht, es hätte genügt, Archivalia zu lesen:
http://archiv.twoday.net/search?q=vorkaufsrecht

Zuerst am 21.10.2006:
http://archiv.twoday.net/stories/2834592/

Ausführlicher dann am 31. Oktober 2006 mit genauen Belegen:
http://archiv.twoday.net/stories/2876347/

"Was das Hausbuch so ungewöhnlich macht", schreibt der Kunsthistoriker Eberhard König im Kommentarband zur Faksimileausgabe von 1997 (S. 163), "ist die unerhörte Qualität der Zeichnungen, ihr Witz, in dem sich eine Weltsicht zwischen spätem Mittelalter und der anbrechenden Neuzeit bündelt. Die Anlage der großen Panoramen erstaunt ebenso wie die psychologische Charakterisierung auch kleiner Figuren. Übertroffen wird das Hausbuch in dieser Hinsicht wohl von keiner Bilderhandschrift".


"Das Haus Baden hat im Jahr 2000 in Bezug auf Archivbestände im Schloss Salem, die unstrittig Eigentum des Hauses Baden sind, Verkaufsabsichten bekundet. Eine Entscheidung über einen etwaigen Erwerb dieser Bestände wurde noch nicht getroffen."

Zitiert aus der Antwort auf eine Anfrage der SPD
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2209_d.pdf

Zur treusorgenden Obhut des Hauses Baden für die ihm anvertrauten Kulturgüter erfährt man:

"2. ob die Aussagen des Direktors des Badischen Landesmuseums in den
Badischen Neuesten Nachrichten vom 21. Dezember 2007 zutreffend sind,
nach denen die Kunstgüter aus dem Kopf’schen Kunstmuseum „1983 auf
Aufforderung des Markgrafen in völlig heruntergekommenen Zustand aus
einem Keller des Neuen Schlosses in Baden-Baden abgeholt“ wurden und
auch die Jüncke’sche Gemäldesammlung „verschollen“ war, „nachdem
auch sie nach 1918 testamentswidrig nicht mehr in Baden-Baden ausgestellt“
gewesen ist;

[Antwort] Der Direktor des Badischen Landesmuseums hat die zitierten Aussagen
gegenüber dem Wissenschaftsministerium bekräftigt."

Zur Zähringer Stiftung liegt ebenfalls eine Antwort vor:

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/2000/14_2202_d.pdf

Dass die Stiftungsaufsicht alle Mittel zu nutzen hat, die Stiftungsziele zur Geltung zu bringen, wird in dieser Antwort mit Füßen getreten. Ich halte sehr wohl einen Schadensersatzanspruch der Stiftung gegen den Stiftungsvorstand unverjährt gegeben.

Martin, deutscher Kartograph, * um 1475 Radolfzell, † um 1521 St.-Dié; entwarf eine Europakarte und die erste gedruckte Seekarte; Herausgeber der „Cosmographiae universalis introductio“ (1507), in der er vorschlug, die Neue Welt nach dem Vornamen des vermeintlichen Entdeckers Amerigo Vespucci zu nennen.

Sagt das Spiegel Wissen Lexikon (von Bertelsmann)

(* um 1470 in Freiburg; † 1522 in Saint-Dié) war ein deutscher Kartograf. Freiburg im Breisgau, als Sohn eines Metzgers. Andere Quellen nennen jedoch auch Schallstadt-Wolfenweiler als Geburtsort. Seine Mutter stammte aus Radolfzell. Im Alter von etwa 20 Jahren wurde er 1490 unter dem Namen Martinus Waltzemüller an der Universität Freiburg immatrikuliert. Er studierte Mathematik und Geographie. Einer seiner Lehrer war Gregor...

Sagt die Wikipedia.

http://wissen.spiegel.de

In Spiegel Wissen sind sämtliche bisher noch kostenpflichtige Archiv-Artikel der Spiegel-Gruppe enthalten: Alle Spiegel-Artikel seit der Gründung des Blattes im Jahr 1947, die Artikel von Spiegel online und die Spiegel Dossiers sind jetzt ebenso kostenlos online abrufbar wie Artikel aus dem manager magazin, manager-magazin.de und dem Länderlexikon. Nur die jeweils letzten beiden Printausgaben bleiben kostenpflichtig und können im Netz als E-Paper abgerufen werden (boersenblatt.net)

Beispiel (PDF zu Ankäufplänen der Hofbibliothek Donaueschingen 1988)

Nachtrag:

Komfortable Suche (nur Archiv)
http://blogoscoped.com/spiegel/

Nachruf:
http://www.mainpost.de/lokales/wuerzburg/Ochsenfurt;art779,4340509

"Jetzt hat die Stiftung Museumsinsel Hombroich das Archiv der Essener Literaturzeitschrift {"Schreibheft"] sowie die Bibliothek des Herausgebers Norbert Wehr gekauft. Das bisher 30 Jahrgänge umfassende Archiv des "Schreibheftes" enthält neben sämtlichen Manuskripten von Autoren und Übersetzern auch die gesamte Korrespondenz der Zeitschrift sowie eine große Sammlung anderer Literaturzeitschriften. Dem Kulturraum Hombroich gelingt es mit diesem Ankauf, wichtiges Kulturgut aus Nordrhein-Westfalen für die Nachwelt zu sichern."
Quelle: Welt-Artikel

" .... Umso wertvoller ist der «Schatz» der Hobby-Ägyptologen, der inzwischen rund 2000 Tusche-zeichnungen und 25.000 Dias umfasst - zu viel für die Vereinsmitglieder, die nicht mehr wissen, wo sie die Zeichnungen und Dias sicher unterbringen sollen.
Bislang lagern sie gut verpackt in einer Aachener Schreinerei. «Deshalb sind wir auf der Suche nach einem Museum, einem Archiv oder einer Universität, die diesen einmaligen Schatz übernehmen möchte», erklärt Arnold Lamm. ...."

Quelle:
Link

"Geschichte im Westen", die Zeitschrift für die Landes- und Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalens erschien 2007 erstmals mit einem inhaltlichen Schwerpunkt. Die Resonanz auf den Aufruf für das Thema "Protest und Gewalt in der Region" war groß, so dass kein Platz für andere Themen blieb. Die zwölf veröffentlichten Beiträge decken die Zeit zwischen dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der 1970er Jahre ab.
Die sieben Aufsätze zur Periode nach 1945 behandeln zum Beispiel den Kirchenfunk in den 1950er und 1960er Jahren. Hier weist Nicoali Hanning nach, wie sich selbst dort die eher abbildende Berichterstattung hin zu einer eher konfliktorientierten verschob und prompt Probleme mit der Amtskirche entstanden. Drei Beiträge thematisieren Fragen der Raumplanung und der Stadtentwicklung im Ruhrgebiet und reflektieren damit kritisch den sozialdemokratisch durchwirkten Planungsglauben und die Fortschrittseuphorie dieser Periode: Wissenschaftlich gestützte Planung galt im „Modell Deutschland“ als Bedingung einer wirksamen Demokratisierungs- und Reformpolitik. Oliver Schöller zeigt, wie das Fehlen einer zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit es erleichterte, den Großsiedlungsbau in Ratingen umzusetzen, während Markus Raasch schildert, wie in einem ähnlich gelagerten Fall in Dormagen ein Großprojekt durch den Widerstand eines Bündnisses von bodenständigen Konservativen und veränderten Bedürfnissen der potentiellen BewohnerInnen aufgebeben werden musste. Sabine Mecking untersucht schließlich den Protest und das Bürgerengagement gegen die kommunale Gebietsreform in Nordhein-Westfalen.
Drei Aufsätze widmen sich Ereignissen in Köln: Enno Stahl beleuchtet die Vorgänge rund um einen Polizeieinsatz gegen eine Kunstaktion im Herbst 1968, Jörg Huwer den legendären und mittlerweile mehrfach in Aufsätzen untersuchten „wilden“ Streik in der Autofabrik von Ford in Köln im August 1973, die vor allem von – wie es damals hieß - "Gastarbeitern“ getragen wurde. Sebastian Haumann untersucht schliesslich politische Mobilisierungen und die Gegenkultur in der Kölner Südstadt in den 1970er Jahren. In diesem per Selbstdefintion „ur-kölschen“ Viertel spielte – wie in vielen antitechnokratischen Grassroots-Konflikten dieser Zeit - die Konstruktion einer lokalistischen Identität eine wichtige Roille, als es darum ging, die Interessen der BewohnerInnen während der Stadterneuerung zur Geltung zu bringen. Andreas Kühn schliesst mit seinem Beitrag zum Verhältnis von Anti-Atomkraft-Bewegung und Polizei am Beispiel der Proteste gegen den Bau des Schnellen Brüters in Kalkar den Band ab.
Die durchweg jungen AutorInnen - nur zwei sind über 40 Jahre alt - haben gezeigt, wie eine Historisierung der 1960er und 1970er in Westdeutschland aussehen kann, eine historische Bearbeitung, die lokale Studien oder Studien zu einzelnen Themen beinhaltet, ohne die gesellschaftliche Ebene allzu weit aus dem Blick zu verlieren. Der Herausgeber Christoph Nonn vertritt im Editorial die Ansicht, dass die Themen „von manchen Autoren des Bandes oft auf pointierte und gelegentlich auch provokante Weise behandelt werden“; und dokumentiert damit, wie traditionell die Landesgeschichte sich noch versteht, auch wenn eindeutig zu honorieren ist, dass die Herausgeber „eine kritische und anregende landes- und zeitgeschichtliche Diskussion stimulieren und dokumentieren“ wollen, indem sie gerade die Zeit um und nach „1968“ behandeln, und damit zu einer Innovation der Landesgeschichtsschreibung beitragen.

Geschichte im Westen: Zeitschrift für Landes- und Zeitgeschichte, Jg. 22 (2007): Protest und Gewalt in der Region; Essen 2007, Klartext Verlag, 22 EUR, 292 Seiten

Manuskript für Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung

Von der dpa.



Das Schild an einer Bar in Granada habe ich 2006 aufgenommen.

Das Schweizer KGS Forum

http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/internet/bs/de/home/themen/kgs/publikationen_kgs/forum.html

enthält in der Ausgabe 11/2007 auch einen Aufsatz über die nicht rechtskräftige Verurteilung des Oberkommandierenden der jugoslawischen Armee wegen der Zerstörung von Kulturgütern in Dubrovnik.

Siehe dazu auch
http://www.un.org/icty/pressreal/2006/p1112-e.htm
http://www.un.org/icty/cases-e/index-e.htm


http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/type=rezbuecher&id=10292

" .... Das Doppelalbum „Archive #1“ versammelt nun Kurioses und Verschollenes, Erfolgreiches – und Unhörbares. ....."
Quelle:
http://blog.zeit.de/tontraeger/2008/02/11/depeche-mode-aus-bietigheim_645

Diese ist frei nutzbar (zumindest für deutsche IPs) unter
http://www.eromm.org/database.htm

Ein Filter für digitale Inhalte ist eingerichtet. Die wichtigsten digitalisierenden deutschen Bibliotheken (Göttingen, Heidelberg, Freiburg, Dresden, Wolfenbüttel usw., nicht: München) melden dorthin, daher ergänzt EROMM das bekannt unzulängliche www.zvdd.de in erfreulicher Weise.

Wichtig sind auch (leider teilweise lückenhafte) Nachweise von Digitalisaten von US-Bibliotheken wie Cornell , Chicago oder Columbia.

Ärgerlich sind nicht nachvollziehbare Lücken: Von den beiden digitalisierten Wolfenbütteler Lirer-Inkunabeln erscheint nur eine.

Es werden natürlich auch kostenpflichtige Digitalisate angezeigt.

Kurzum: EROMM ist als Recherchehilfsmittel zum Ermitteln von Digitalisaten in Erwägung zu ziehen.

Nachtrag:

Suchwort Copernicus. Berücksichtigt werden nur OA-Titel.

Zvdd hat nichts.

EROMM hat 1 aus Kiel, 3 aus Wolfenbüttel.

GBV hat 1 aus Kiel, 4 aus Wolfenbüttel.

SWB hat 2 aus Dresden, davon 1 bereits einsehbar.

OAIster hat zu viele Treffer, als dann man ohne Vorwissen etwas damit anfangen könnte.

Worldcat hat 2 US-Digitalisate vor 1800.

Nicht gefunden werden mit den bisherigen Suchen die Drucke des 19. Jahrhunderts in Harvards HOLLIS. Tipp: Volltextsuche über alle PDS-Dokumente unter http://fts.lib.harvard.edu/fts/search

Etliche Nachweise mehr:
http://www.philological.bham.ac.uk/bibliography/ch.html

http://www.hessink.nl/Engels/e-index.html
http://www.hessink.nl/Images/wodan/e-wellenburg.html

Ein extrem frühes Vorlage-Besteck aus dem Besitz von Matthäus Lang von Wellenburg. Zugleich ein Zeugnis fürstlicher Erinnerungskultur:

"It can be claimed with near certainty that this carving/presentoir set was given to Matthäus Lang von Wellenburg by Emperor Maximilian I to commemorate the arranging of the double marriage between Princess Anna, daughter of Wladislaw II of the Royal Jagiellonian House with one of Maximilian I's grandsons, either Charles or Ferdinand, and at the same time the son of Wladislaw II and Princess Maria, a granddaughter of Maximilian I."


http://www.si.umich.edu/ArchivalMetrics/

http://www.google.com/coop/cse?cx=018433351729562762936:sejrofunlce

Eine Google-Coop-Anwendung.

Für deutsche Seiten siehe
http://www.google.com/coop/cse?cx=005697712643404523005%3A1a4o9pbl7a8



Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/2868046/#comments

Besprechungen unter:
http://diepresse.com/home/kultur/news/361936/index.do
http://derstandard.at/?url=/?id=3218980

Eine Mitteilung des Kustos Dr. Mayer dazu in:
http://archiv.twoday.net/stories/4690486/

Update to: http://archiv.twoday.net/stories/4408109/

http://bibliodyssey.blogspot.com/2008/02/diversions.html
quotes:

"A new website, http://parkerweb.stanford.edu, will eventually include high-resolution images of every page of Corpus Christi's Parker Library [Cambridge University]. The remarkable collection includes 538 manuscripts spanning the sixth to the 16th centuries. [..] The beta version currently online includes about a sixth of the total content that eventually will be available. The project is scheduled for completion in late 2009."

"The beta site will be fully and freely accessible at least through 2008. But once the site's development and content are complete, full access will be available through institutional subscriptions only."

Read more in German at
http://log.netbib.de/archives/2008/02/11/onleihe-awful-once-more-best-of-handel-worst-of-naxos/


http://www.godigitalblog.com/2008/02/08/%C2%ABgallica-2-hat-ein-groses-potenzial%C2%BB/

The American Historical Association (AHA) has launched a wiki that: "is intended to be a clearinghouse of information about archival resources throughout the world. While it is primarily designed to be useful to historians and others doing historical research, we hope that researchers in many disciplines will find it useful."

The site is: http://archiveswiki.historians.org/index.php/Main_Page

I've posted some observations and initial thoughts about the wiki at ArchivesNext. If you're interested, you can read them here: http://www.archivesnext.com/?p=104

Regards,

Kate

Kate Theimer
www.archivesnext.com


From Archives-L

Mediawiki Software (cf Wikipedia)

Die Texte des Hausbuchs standen leider immer im Schatten der Illustrationen. Maßgeblich ist die zusammenfassende Analyse im Verfasserlexikon 2. Aufl. Bd. 10 Lief. 5, 1999, Sp. 1322-1326 von der bei Google Book Search leider nur die letzten beiden Spalten zugänglich sind.


http://books.google.com/books?id=zVKllM0lzq4C&pg=PA234 (US-Proxy)

Demnach wurde die Handschrift zuerst von Hassler auf der Ulmer Altertumsforscherversammlung (gemeint ist die von 1855) gezeigt.

Unidentifiziertes Wappen des Erstbesitzers des Hausbuchs



An zwei Punkten zumindest scheinen das Hausbuch und sein Meister diese
Grenze sogar zu durchbrechen. Auffallend ist die rein profane
Ausrichtung der Blätter, es gibt verschlungene Pärchen hinter den
Büschen, einen Ritter, der kurz vorm Turnier der Dame seines Herzens an
den Busen faßt, Kriegsgerät und Hüttentechnik, Astrologie und
Badeszenen. Einmal sieht man ein Kruzifix fern am Horizont in der
Landschaft stehen, doch wird es überragt vom Galgen, über dem die Krähen
kreisen. Und auf der Doppelseite der Hochwildjagd steht ein Wegkreuz so
verloren in der Landschaft, als sei es längst aller Funktionen enthoben
und ein bloßes Relikt vergangener Zeiten.

Eine ebensolche irritierende Zeitgenossenschaft erreicht das Hausbuch
auf Zeichnungen, die das "Badehaus" und das "Hüttenwerk" darstellen. In
beiden Fällen finden sich früheste Beispiele für jenes von Wolfgang Kemp
geprägte Wort vom Betrachter, der "im Bild ist". Es ist fast verstörend,
mit welcher lässigen Selbstverständlichkeit der junge Höfling mit nichts
anderem beschäftigt scheint, als - stellvertretend für den Betrachter -
die schönen nackten Damen im Bad zu beobachten. Mag aber dieses Motiv
hier noch einen voyeuristischen Unterton haben, den man auch
mythologisch vorgebildet findet, so sind die zwei Herren, die den
Treibofen im Hüttenwerk betrachten, eine motivische Sensation. Die
Eleganz des Strichs, die mühelos an die italienischen Zeitgenossen
heranreicht, wirkt so preziös, als handele es sich bei dem galanten Paar
um Besucher aus einem späteren Jahrhundert. So weit holt der rechte
Höfling mit dem Arm aus, so unübersehbar ist sein "Da, schau
her!"-Gestus, daß er selbst fünfhundert Jahre später noch unsere Blicke
auf den glimmenden Ofen zu lenken vermag.


Florian Illies in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.10.1997, Nr. 239, S. 41 über die damalige Staedel-Ausstellung.

http://www.slate.com/id/2183903/


Der seit 1905 dem in Bologna wirkenden Maler Amico Aspertini (1474-1552) zugeschriebene "Codex Wolfegg" ist ein Pergamentband aus 29 Blättern (um 1503). Er "gehört zu den wenigen erhaltenen frühen Zeichnungsbüchern der Renaissance nach Antiken" (Europäische Meisterzeichnungen ... 2003 Besprechung, S. 44 Nr. 10)

Ediert und wissenschaftlich aufgearbeitet wurde die Handschrift von
Schweikhart, Gunter: Der Codex Wolfegg. Zeichnungen nach der Antike von Amico Aspertini, (Studies of the Warburg Institute XXXVIII), London 1986.

Schwarzweissabbildungen der Zeichnungen sind unter
http://www.census.de/
kostenfrei zugänglich.


http://log.netbib.de/

Herzlichen Glückwunsch und ad multos annos.

Zu den Mitteln der parlamentarische Kontrolle gehören kleine und große Anfragen sowie sogenannte Berichtsanträge (siehe Geschäftsordnung des BW-Landtags als PDF). Helen Heberer und fünf andere SPD-Abgeordnete haben nun mit einem Berichtsantrag Auskunft zum Wolfegger Hausbuch verlangt:

http://www2.landtag-bw.de/dokumente/initiativen/initiativen.asp?Drs=14_2339


http://ebuw.uw.edu.pl/dlibra

Die Ende 2007 eröffnete digitale Bibliothek enthält unter den derzeit 73 Digitalisaten aus dem Altbestand auch deutschsprachige Inkunabeln.

Zu weiteren polnischen Digitalen Bibliotheken siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4148089/


Die "Kollegen" von der Printpresse tun sich generell noch schwer damit, ihren Lesern Internetadressen von Blogs mitzuteilen, in denen diese nicht selten erheblich sachkundiger und umfassender unterrichtet werden als in ihren eigenen Druck- oder Online-Erzeugnissen (siehe etwa Causa Wolfegg).

Feedjournal.com bietet den kostenpflichtigen Service an, ein Weblog (Feed) als traditionelle Zeitung in einem PDF darzustellen. Eine Probenummer gibts gratis, und diese sieht für Archivalia so aus:

http://www.feedjournal.com/basicpapers/Archivalia.pdf

Besonders überzeugend sieht das nicht aus, zumal die Bilder fehlen und die Links nicht anklickbar sind.



Via http://weblog.histnet.ch/archives/822

Alle, die mit dem Ex-Wolfegger Hausbuch nicht vertraut sind und damit bisher nicht das überragende Kulturdenkmal verbinden, das hier verhökert wurde, sollten sich die neu hochgeladenen Bilder auf den Wikimedia Commons anschauen:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Mittelalterliches_Hausbuch_von_Schloss_Wolfegg?uselang=de

Die Bilder sind recht hochauflösend, also sollte man bei den detailreichen Bildern auf jeden Fall die etwas versteckte Möglichkeit zur Ansicht in Datei-Originalgröße nutzen und direkt unter dem Bild auf den Link "Full Resolution" klicken.

fol. 35r

Update: Das Buch wird nun mit Hilfe dieser Bilder auch im Wikipedia-Artikel Hausbuch (Schloss Wolfegg) etwas ausführlicher beschrieben als bisher.

In den Stuttgarter Nachrichten vom 19.11.2007 konnte man einen Bericht über ein zeitzeugen-Interview mit Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg lesen. Auszug:

Kunst soll öffentlich zugänglich sein, dazu bekennt sich der studierte Wirtschafts- und Forstwissenschaftler, der im Allgäu große Ländereien sein Eigen nennt: "Ich lasse auch gern Menschen an der Schönheit meines Schlosses teilhaben." Das zeigt sich darin, dass er die prächtige Kulisse kostenlos für Veranstaltungen zur Verfügung stellt - zum Beispiel für die Internationalen Wolfegger Konzerte oder die Internationalen Festspiele Baden-Württemberg.

Grenzen setzt Fürst Johannes der öffentlichen Teilhabe allerdings dort, wo die Kunstwerke Schaden nehmen. Seine Kupferstichsammlung zum Beispiel - mit rund 100 000 Stichen mit der des englischen Königshauses vergleichbar - ist extrem licht- und temperaturempfindlich. Ein Großteil der Wolfegger Kunstschätze bleiben also allein der Familie vorbehalten. Das heißt nun nicht, dass seine Kinder - Leonardo (12), der jüngste, sitzt unter den 400 Zuhörern - im Schloss nichts anfassen dürfen. "Auch Kinder haben einen natürlichen Respekt vor gewissen heiligen Dingen", sagt der Fürst. Und wenn mal was zu Bruch gehe, dann sei das eben so.

Leisten kann sich die Familie eine solche Großzügigkeit allemal: Der in der Schweiz erzogene Adelige hat den Strukturwandel mit seinem Forst- und Agrarbetrieb erfolgreich bewältigt. Aus früheren Wiesen wurden zum Beispiel zwei meisterschaftstaugliche Golfplätze - samt Hotel, Wellnessfarm und allem, was dazu gehört. "Das ist kein allgemeingültiges Modell", sagt Fürst Johannes, "aber man kann und soll den Wandel nicht verhindern."


Vielleicht hat man ja das Hausbuch verkauft, damit Leonardo nicht mit seinen Marmeladenfingern nicht länger darauf rumtatscht?

Dass der Fürst seine Schätze in den letzten jahren für Ausstellungen zur Verfügung gestellt hat, war verdienstvoll und aller Ehren wert. Durch seinen kaltschnäuzigen "Verkauf" des Hausbuchs, da ungenehmigt eine illegale Transaktion, hat er nun seinen guten Ruf kräftig demoliert. Oder wie er selbst sagte: Wenn mal was zu Bruch geht, dann ist das eben so.


Wolfgang Messner äußerte heute scharfe Kritik am Verkauf:

Wo beginnt Privateigentum? Auf diese Frage kann man kommen, wenn man die unklaren Umstände des Verkaufs des Mittelalterlichen Hausbuchs näher betrachtet. Sicher handelte es sich bei dem Kompendium um privates Eigentum des Fürstenhauses Waldburg-Wolfegg. Aber durfte es deshalb damit machen, was es wollte? Durfte es einfach so verkauft werden, ohne zu fragen? Nein. Das Mittelalterliche Hausbuch ist keine Vase, kein Geschirr oder irgend ein röhrender Hirsch auf Öl. Mehr als jedes Privatgut stellt diese Zusammenstellung aus dem Alltagsleben ein schützenswertes Kulturgut dar. Ein Nationalerbe von überragender Bedeutung.

Dass solche Werke durch historische Zufälle überhaupt in das Eigentum von wenigen Adeligen gekommen sind, ist schon ein Ärgernis. Spätestens mit dem Beginn der Weimarer Republik wurde die Gelegenheit verpasst, die Eigentumsverhältnisse zu klären. Wenn überhaupt, hätten höchstens Schlösser, Burgen und andere Liegenschaften bei den Markgrafen, Herzögen und Fürsten verbleiben sollen. Kulturgüter, zumal von solch unwiderbringlichem Wert, sollten dem Staat, und damit der Allgemeinheit gehören. Teure Streitereien um Bilder und Handschriften der Fürsten zu Fürstenberg und wie jetzt wieder um die Kulturgüter des badischen Markgrafen hätten so vermieden werden können.

Nahezu unverfroren scheint es, dass Fürst Waldburg-Wolfegg den Käufer des Mittelalterlichen Hausbuchs "zum Schutz des Werkes" nicht preisgeben will. Befürchtungen, die einzigartige Handschrift könnte für immer für Wissenschaft und Öffentlichkeit verloren sein, werden so eher bestätigt.


Der Verkauf ist nicht nur unverfroren, sondern meines Erachtens auch nichtig, da ohne vorherige Genehmigung kein gültiges Rechtsgeschäft zustandekommen konnte.

Ob das Stück "für immer" verloren ist, wird die Zukunft zeigen.

Das immer wieder anzutreffende Argument mit den verpassten Chancen der Weimarer Republik ist zu relativieren. Nur in einem autoritärem Regime mit gleichgeschalteter Justiz wären entsprechende Enteignungen möglich gewesen. Auf das konservative Reichsgericht konnte sich die aristokratische Corona verlassen. Als Standesherren waren die Waldburger in einer ganz anderen Lage als die ehemals regierenden Häuser. Ihr Eigentum stand genauso ausser Frage wie das Eigentum des Hauses Baden an der Salemer Säkularisationsbeute. Eine entschädigungslose Enteignung etwa der Wolfegger Sammlungen wäre nicht möglich gewesen, und die hohen Entschädigungssummen hätte sich die Weimarer Republik nach 1918 ganz gewiss nicht leisten können.


Wer kein angestellter Journalist ist, sondern wie ich nebenher recherchiert, wird von Institutionen nicht selten wie der letzte Kehricht behandelt. Und das liegt nicht an meinem Auftreten.

Vorgestern nachmittag rief ich beim Staedel-Museum an, um eine Stellungnahme zur Bedeutung des Hausbuchs einzuholen. Der Direktor war nicht zu sprechen, ich gelangte an eine Pressemitarbeiterin namens Wiener, die von der ganzen Sache und auch vom Mittelalterlichen Hausbuch keine Ahnung hatte und darum bat, eine Mail mit weiteren Angaben zu senden. Man würde dann prüfen, ob der Direktor oder der Kurator Dr. Brinkmann Stellung nehmen würde.

Ich schrieb also artig sofort die Mail und hängte als Scan auch meine presserechtliche Legitimation an. Keine Reaktion.

In der Stuttgarter Zeitung von heute konnte dagegen eine Stellungnahme von Dr. Brinkmann nachgelesen werden.

"Das Mittelalterliche Hausbuch ist ein nationales Denkmal von höchstem Rang", erklärt Bodo Brinkmann, Kunsthistoriker beim Städel-Museum in Frankfurt. "Mit weitem Abstand" stelle es das bedeutendste historische, kunst- und kulturgeschichtliche schriftliche Zeugnis des 15. Jahrhunderts in Deutschland dar und sei für die Alltags-und- Sozial-Geschichte von unschätzbarem Wert.

"Wäre es verschwunden, wäre das so, als ob der Kölner Dom gestohlen worden wäre", sagte Brinkmann. Das Frankfurter Städel-Museum hatte das Hausbuch vom September bis November 1997 erstmals einer großen Öffentlichkeit gezeigt. Zur Jahreswende 1998 wanderte die Schau unter anderem nach Washington in die National Gallery und ins Metropolitan Museum of Art nach New York.


Das Staedel ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts und unterliegt daher grundsätzlich keinen Regeln, die für Behörden gelten. Trotzdem ist es denkbar schlechter Stil, Pressevertreter eklatant ungleich zu behandeln.


wenn es darum gehe, Geschichte nicht nur aufgrund von schriftlichen Quellen zu untersuchen"
Schweizer Mediziner und Mumienforscher Dr. Frank Rühli
Quelle:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/osnabruecker_land/18702738.html

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/4309718/

Sowohl die Verlagerung des Brühler Personenstandsarchivs als auch die Unterbringung im Duisburger Innenhafen finden sich heute in den Medien.

http://www.ksta.de/html/artikel/1201184459013.shtml (Brühl)
http://www.innenhafen-portal.de/html/2008-02-08.html (Duisburg)
Nachtrag 14.02.2008:
http://www.innenhafen-portal.de/html/2008-02-12.html (Duisburg)

" ..... Paul Badura-Skoda spielt sowohl auf historischen als auch auf modernen Klavieren. Eine umfassende Kollektion wertvoller Tasteninstrumente sowie ein großes Archiv von Autografen und Originalmanuskripten zeugt von seinem Wunsch, die technische Funktionsweise von Musik, sowohl in ihrer theoretischen Entstehung als auch in ihrer instrumentalen Umsetzung, zu begreifen. ....."
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802094701.html
http://oe1.orf.at/highlights/115859.html

Die Südwestpresse hat weitere Details aufgedeckt. (Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/4688838/ )

KULTURGUT / Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuches von Schloss Wolfegg ging es nicht mit rechten Dingen zu

Die Landesregierung schön düpiert

Minister Pfister wusste seit August 2007 von dem Geschäft und gab erst mit Verspätung Alarm

Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs von Schloss Wolfegg ist die Landesregierung ganz schön an der Nase herumgeführt worden. Bei der millionenschweren Transaktion umging der Fürst die Landesbehörden. Lässt sich der Verkauf rückgängig machen?

RAIMUND WEIBLE BETTINA WIESELMANN

Noch am Mittwoch behauptete Bernd Mayer, Leiter der Kunstsammlungen auf Schloss Wolfegg, es sei "alles im Fluss". Und der promovierte Kustos erweckte den Eindruck, als ob noch keine Tatsachen geschaffen worden wären. Damit wollte er offenbar eine unangenehme Anfrage der SÜDWEST PRESSE abblocken. Mit der Wahrheit rückte er gegenüber der Öffentlichkeit erst gestern Vormittag heraus. Mayer bestätigte nun endlich auch gegenüber der Öffentlichkeit, dass sich das oberschwäbische Adelshaus von einem seiner wertvollsten Archivalien getrennt hat, dem Mittelalterlichen Hausbuch.

350 Jahre lang wurde dieses Werk, das mit künstlerischer Brillanz seltene Einblicke in das Alltagsleben der Menschen des 15. Jahrhunderts gibt, auf Schloss Wolfegg im Kreis Ravensburg aufbewahrt. Reichserbtruchsess (Verwalter der Reichsgüter) Maximilian Willibald (1604-1667), ein großer Sammler vor dem Herrn und Begründer des Kupferstichkabinetts auf Schloss Wolfegg, hatte die in Fragmenten vorliegende Handschrift von einem unbekannten Vorbesitzer erworben. Sie steht auf der Liste der nationalen Kulturgüter und gehört zu den Juwelen Baden-Württembergs.

Nun ist das Buch weg, so wie schon 2001 die Waldseemüller-Weltkarte, ein weiteres Glanzstück der Sammlungen auf Schloss Wolfegg. Die Weltkarte, auf der Kartograph Martin Waldseemüller als erster den vierten Kontinent mit dem Namen Amerika bezeichnete, war mit der notwendigen Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington gegangen.

Wieder geht Kulturgut baden

Das Versteckspiel geht aber weiter. Mayer will nicht sagen, an welchen Ort das Hausbuch gewandert ist, und er will nicht sagen, wie der neue Besitzer heißt. "Über die Einzelheiten der Transaktion sowie die Identität des neuen Eigentümers wurde zum Schutz des Werkes Stillschweigen vereinbart", teilte er lediglich mit. Die Begründung "Schutz des Werks" ist als Vorwand leicht zu durchschauen. Vielmehr wird es so sein, dass der Erwerber nicht im Rampenlicht stehen will. Er hat sich Diskretion ausgebeten.

Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE handelt es sich bei dem neuen Eigentümer, wie berichtet, um den öffentlichkeitsscheuen Ex-Bankier August Baron von Finck, ein Milliardär mit Wohnsitz im schweizerischen Thurgau. Wirtschaftsminister Ernst Pfister kennt den Namen des neuen Hausbuch-Eigentümers spätestens seit dem 15. Januar 2008. An jenem Tag, so war gestern überraschend aus seinem Ministerium zu hören, habe sich ihm der Vermittler des Hauses Waldburg-Wolfegg offenbart. Der Vermittler ist eine bekannte Figur im internationalen Kunsthandel: Christoph Graf Douglas. Der smarte, 60-jährige Adelige ist meist dabei, wenn es um Transaktionen wertvoller Kulturgüter aus deutschem Adelsbesitz geht. Als Ernst-August Prinz von Hannover sich von mehr oder weniger wertvollem Nippes aus seinem Schloss trennte, stand ihm der ehemalige Sothebys- Deutschland-Direktor zur Seite. Auch wenn es um Schätze aus dem Hause Fürstenberg in Donaueschingen oder aus dem Hause Baden ging, war Douglas stets zur Stelle. Und jetzt half er dem Wolfegger Fürsten Johannes, das Hausbuch zu klingender Münze zu verwandeln. 20 Millionen Euro sind im Gespräch, etwas mehr als das Doppelte, was der Waldseemüller-Transfer nach Amerika eingebracht hatte. Der Aachener Hochschul-Archivar Klaus Graf, der seit Jahren die Geschäfte des listigen Sachverständigen für Antiquitäten und Kunst beobachtet, redet aufgebracht von einer "erneuten Schurkentat" des alerten Grafen.

Der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Jochen Laun, drückt sich nicht so derb aus, aber er macht deutlich, dass die Transaktion nicht sauber über die Bühne gegangen ist. Bei dem Verkauf ist beispielsweise Paragraph neun des Bundesgesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung verletzt worden. Diese Vorschrift verlangt vom Besitzer der Preziose, dass er unverzüglich der obersten Landesbehörde, im Fall Baden-Württemberg dem Wissenschaftsministerium, mitzuteilen hat, wenn das Objekt an einen anderen Ort gebracht wird. Bei einer Ausfuhr ins Ausland sind, wie der Fall der Weltkarte zeigte, noch viel strengere Vorschriften zu beachten. Bei einem Verstoß drohen sogar bis zu drei Jahre Haft.

Das Land vorgeführt

Für das Hausbuch liegt zudem eine absolute Verfügungsbeschränkung vor. Es fällt unter den Fideikommiss (dabei geht es darum, eine Erbschaft unter behördlicher Aufsicht zusammenzuhalten), und deswegen hätten sich die Wolfegger vor Vertragsunterschrift vom Regierungspräsidium Tübingen als Denkmalbehörde eine Genehmigung einholen müssen. Das haben sie nicht getan. Graf schimpft: "Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt."

In den Amtsstuben der Ministerien gab es in den vergangenen Tagen fiebrige Recherchen zum Ablauf des Geschäfts. Inzwischen ist sicher: Schon im August 2006 gab es deutliche Anzeichen, dass Wolfegg sich von dem Hausbuch trennen will. Vermittler war eben Graf Douglas, der an das Land herantrat.

Damals bot er dem Frankenberg-Ministerium das Hausbuch zum Verkauf oder zum Tausch gegen vermarktbare Archivalien an. Ohne Erfolg. Staatssekretär Dietrich Birk lehnte das Angebot schriftlich ab. Ein hoher Beamter dazu: "Wir sind ja nicht auf dem arabischen Bazar." Ein anderer Beamter witzelte: "Jetzt weiß man, dass es nicht nur Geld- sondern auch Buchwäsche gibt."

Die schwächste Stelle

Die Landesregierung hat sich in der Hausbuch-Affäre wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Am wenigsten professionell handelte Wirtschaftsminister Ernst Pfister. Er erfuhr im August 2007 von dem Verkauf und sah offenbar keinen Grund, die anderen Landesbehörden sofort zu informieren, die in die Sache eingebunden sein müssen. Zielsicher hat Douglas wohl die schwächste Stelle in der Regierung ausgesucht, nach der Abfuhr vom Wissenschaftsministerium im August 2006.

Deswegen muss die Landesregierung nun auch Schelte von der Opposition einstecken. Für Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zeigt der Vorgang Parallelen "zu dem geschichtslosen Dilettantismus der Regierung im Umgang mit den badischen Kulturgütern". Sie verlangt Auskunft über die Verhandlungen zwischen dem Haus Wolfegg und dem Land. "Die Landesregierung muss lückenlos offenlegen, warum es ihr nicht gelang, einen Kauf- oder Tauschvertrag mit dem Adelshaus Waldburg-Wolfegg zu schließen.".

Wenn vor dem Verkauf nicht die notwendige Zustimmung eingeholt worden ist, dann ist die Rechtmäßigkeit des Vertrags in Zweifel zu ziehen. Auf die Frage der SÜDWEST PRESSE, ob sich das Ministerium nun darum kümmern wird, den Verkauf rückgängig zu machen und das Buch wieder ins Land zu holen, sagte Laun: "Man wird sich innerhalb der beteiligten Behörden abstimmen müssen, wie weiter zu verfahren ist."


Kommentar:

Ministerialdirektor Klaus Tappeser vom Wissenschaftsministerium wollte noch gestern Morgen keine Informationen über den Verbleib des Buches haben. Auch Landesamt-Chef Planck, mit dem ich vorgestern sprach, war offenbar nicht vom Wirtschaftsministerium ins Bild gesetzt worden.

Nun kennt man auch genauer die Chronologie der Kontakte: Wenn Graf Douglas im August 2006 den Tauschhandel vorschlug, dann war das vor dem Bekanntwerden des Baden-Deals Ende 2006. Alles spricht also dafür, dass er der Spiritus rector der schändlichen Idee ist, im Tausch gegen andere Kulturgüter Objekte aus staatlichen Sammlungen dem Markt zuzuführen.

Nicht besonders klar wird in dem Artikel, was es mit dem Fideikommiss auf sich hat. Instruktiv dazu ist die Lektüre des Beschlusses des Fideikommisssenats des (inzwischen aufgelösten) Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27.10.2004 auf Wikisource.

"Ein Familienfideikommiss ist ein durch privates Rechtsgeschäft gebundenes Sondervermögen, das grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar ist, von bestimmten Familienmitgliedern nacheinander in einer von vornherein festgelegten Folgeordnung genutzt wird und dazu bestimmt ist, die wirtschaftliche Kraft und das soziale Ansehen einer Familie dauernd zu erhalten. Die Fideikommisse verdanken ihre Entstehung dem Wunsch der grundbesitzenden Familien, insbesondere des Adels, ihren Besitzstand geschlossen zu erhalten (Koehler-Heinemann, S. 67). Fideikommissvermögen wurde in der Regel unter dem Privileg einer herrschaftlichen Position geschaffen oder erworben."

Die Fideikommissauflösungsgesetzgebung nach 1918 und insbesondere das Fideikommissauflösungsgesetz vom 6.7.1938 behielt im öffentlichen Interesse die rechtlichen Bindungen bei. Das Gericht bemerkte, dass "Beschlüsse des OLG keine Beschränkungen bestimmen, die nicht schon vorher bestanden haben. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die vorher im Interesse der Familie bestehenden Beschränkungen nunmehr im öffentlichen Interesse aufrechterhalten wurden".

Die ehemalige Sonderrolle der Eigentümer rechtfertigt es nach Ansicht des Gerichts, ehemaliges Fideikommissvermögen anders zu behandeln als anderes Vermögen.

Die bayerische Entscheidung ist 1:1 auf den Wolfegger Fall übertragbar.

Die Beschlüsse des Fideikommissgerichts aus den 1950er Jahren über die Wolfegger Sammlungen sind formell und materiell rechtskräftig. Es ist auch keine wesentliche Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetreten. Das betroffene Kulturgut ist wie damals schützenswert und schutzbedürftig. Die Beschlüsse sind auch nicht verfassungswidrig. Der angeordnete Genehmigungsvorbehalt beschränkt in zulässiger Weise Inhalt und Schranken des Eigentums, um wertvolles Kulturgut zu schützen. Dies ist vom Eigentümer entschädigungslos als Ausfluß der Sozialbindung des Eigentümers hinzunehmen.

Einen Antrag auf Aufhebung der Beschlüsse hat der Eigentümer nicht gestellt.

Die Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht am 23.11.2007 hat keine Änderung bewirkt. Bestehende Rechte und Pflichte bleiben nach § 2 unberührt:
http://www.buzer.de/gesetz/7964/index.htm

Daraus folgt: Die fideikommissrechtlichen Beschränkungen sind nach wie vor zu beachten, der Verkauf ist ohne entsprechende Genehmigung nichtig.

Instruktiv nicht nur zur hessischen Rechtslage ist ein Auszug aus dem Kommentar zum hessischen Denkmalschutzrecht.

"Die im öffentlichen Interesse getroffenen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wirken auch gegenüber jedem Erwerber oder Besitzer des geschützten Kulturdenkmals (§ 7 Abs. 2 Satz 1 DV FidErIG)".

Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen der Genehmigungsbehörde kann der Eigentümer mit Geld- oder Haftstrafen (Erzwingungsstrafen) belegt werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 DV FidErIG).

In Bayern ließ vor Jahren das OLG Bamberg das Bibra'sche Archiv unter Polizeischutz ins Staatsarchiv Bamberg verbringen.

Das Reichsgesetzblatt von 1938 mit dem Text des damals beschlossenen Gesetzes ist online.

Zum Thema siehe auch:
http://www.jurawiki.de/FideiKommiss
http://archiv.twoday.net/search?q=fideikomm


http://www.zjs-online.com/

Die neue Zeitschrift ist kostenfrei abrufbar.

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/426/

Klaus Graf: Fragwürdige Auktion: Das Inventar des Klosters zum Heiligen Grab in Baden-Baden wurde versteigert, in: Das Münster 56 (2003), S. 233-234

Meine damalige Weblog-Berichterstattung erfolgte in netbib:

http://log.netbib.de/?s=sepulch

Der Artikel in der "Kunstchronik" entstand vor der Versteigerung und ist wesentlich optimistischer gehalten als der Artikel im "Münster", der darstellt, dass es - ohne Not - erheblich schlimmer gekommen ist als gedacht.

Der Artikel in der Kunstchronik ist ebenfalls in ARTDok online:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2007/369/

Beitrag in H-MUSEUM (Ende März 2003)

Ich schrieb auch einen Kurzbericht im Rheinischen Merkur (Nr. 23/2003, S. 30).

In der FAZ vom 13.6.2003 widmete sich Michael Gassmann dem Fall (Zitate).

Zur unnötigen Zerstückelung eines wertvollen Teils der Klosterbibliothek:
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/INETBIB/200306/20030613.html#0

Quelle: www.hl-grab.de

http://www.bildindex.de


http://blues-tea-cha.blogspot.com/2007/12/waldseemller-map.html

Der Blogbeitrag macht auf offenkundige Rätsel hinsichtlich der Waldseemüller-Karte von "1507" aufmerksam.

"The map gives a reasonably correct depiction of the west coast of South America. But according to history, Vasco Nunez de Balboa did not reach the Pacific by land until 1513, and Ferdinand Magellan did not round the southern tip of the continent until 1520."

Als eine Möglichkeit erwägt der Blogger: "Extraterrestrial input. The map was beyond human technology and came from a non-human intelligence."

Naja.

Zu diesen Problemen fachkundiger:
http://www.warpinghistory.blogspot.com/
http://www.loc.gov/today/cyberlc/feature_wdesc.php?rec=4019

Vor vielen Jahren hat Simon Simon, Archivar in Koblenz, ein Gelübde abgelegt: Nie wieder wollte er sich von einer Frau hinreißen lassen. Doch als er die Friseuse Carmen kennen lernt, gerät sein mühsam aufgebautes Gerüst der Ordnung ins Wanken. Ein kleines Fläschchen Parfum spielt dabei eine große Rolle, eine sehr private Geburtstagsfeier und ein ausgedehntes Liebesmahl. So nimmt sie ihren Lauf, die Geschichte vom mittelalten Herrn und dem schönen jungen Mädchen.

DDB-Daten über Jochen Schimmang. Ich stolperte über das Buch weil ich momentan die OBCZ in Duisburg nachhalte was die vorhandenen Bücher anbelangt. (Wer es also mitnehmen möchte...)

 

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