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Da im frühen 20. Jahrhundert zahlreiche "Dubletten" aus den Wolfegger Beständen veräußert wurden, ist es gut denkbar anzunehmen, dass es sich bei den folgenden nicht um jüngst vom Haus Wolfegg veräußerten Stücke handelt (siehe auch das Update unten!):

http://artcollector24.de/index.php?id=77

Beham, Hans Sebald [1500-1550], couple from heaven (bearded man and woman, with male and female Putto), woodcut , very rare
backside; collector’s stamp: Fürstl. Waldburg Wolfegg’sches Kupferstichkabinett > 2800




Und hier noch eins:
http://www.lot-tissimo.com/de/cmd/d/o/104.114.4480/auk/114/

Beham, H. S., Fortuna. Kupfer
Beham, Hans Sebald. Fortuna. Kupferstich auf Bütten. 1541. 7,8 x 5 cm. In der Platte bezeichnet, datiert und monogrammiert. Pauli/Hollstein 143 I oder II (v. V); Bartsch 140. - Ausgezeichneter, tiefschwarzer Frühdruck, bis an, teilweise über die Einfassungslinie beschnitten. - Hinterlegt, kleinere Fehlstellen dadurch kaschiert, kleines Loch nachgezogen. - Provenienz: Sammlung Waldburg-Wolfegg (verso Stempel Lugt 2542). - Unter Passepartout montiert.


Danke an *** auch für den Golfplatz-Link.

Mit der Google-Suche nach Lugt 2542 (Frits Lugts Stempel-Bibliographie erschien in Amsterdam 1921) findet man noch etliche weitere Angebote:

http://www.spaightwoodgalleries.com/Pages/Hans_Sebald_Beham.html
http://www.karlundfaber.de/auktion/online-katalog-1/catalog_view?b_start:int=25&Type=CatalogItem
usw.

Beispiel für ein Museumsstück, das 1933 aus Wolfegg verkauft wurde:
http://www.mfa.org/collections/search_art.asp?recview=true&id=701

Ein Katalog von 2007 spricht ausdrücklich von einer Dublette:
http://www.tajan.com/pdf/7703.pdf

Verkäufe von 1901 erwähnt:
http://books.google.de/books?q=%22lugt+2542%22&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen

Katalog von 1901 im Met-OPAC

Nachtrag:

Europäische Meisterzeichnungen ... [Volltext meiner Besprechung siehe Kommentar!], 2003, S. 25: Sog. Dubletten wurden 1901 und 1903 bei Gutekunst in Stuttgart versteigert, desgleichen 1933 und 1934 bei Boerner in Leipzig (Nr. 183 und 184 ohne Nennung von Wolfegg).

Der um 1900 angefertigte Stempel des Kupferstichkabinetts wurde sogar gefälscht (ebd., Anm. 17).

UPDATE:

Per Mail vom 11.2.2008 teilte Dr. Mayer mit:

"In der Zeit, in der ich in Wolfegg bin (seit 1994, wurden keine
Stiche aus dem Kabinett veräußert. Ganz im Gegenteil. Erst kürzlich konnte ich auf einer Dürerauktion einige Stiche erwerben. Bei der Durchsicht des von Ihnen besprochenen Zeichnungskataloges ist Ihnen sicher aufgefallen, dass die Zeichnung von Augustin Braun (Kat.Nr. 19) erst kurze Zeit vorher in unsere Sammlung gekommen ist."

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016332/images/index.html?id=00016332&no=75&seite=694

Der Link geht auf meinen Artikel "Thomas Lirer" in Band 14.

Weitere Bände, durch Verändern der URL gefunden:

Bd. 19
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016337/images/

Bd. 16
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016334/images/

Bd. 12
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016329/images/

Bd. 10
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016327/images/

Bd. 9
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016326/images/

Bd. 5
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016321/images/

Bd. 3
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016319/images/

Bd. 2
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016318/images/

Bd. 1
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00016233/images/

Geplant ist, die NDB komplett ins Netz zu stellen.

Zeitweilig konnten drei (?) NDB-Bände in der Digital Library of India eingesehen werden.

ACHTUNG: Soweit weitere Links zu den fehlenden Bänden bekannt werden, werden diese nicht in diesem ARCHIVALIA-Beitrag, sondern in
http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke#N
mitgeteilt!

Ausführliche Analyse von Mandry 1866 in der ZRG 1866.

http://www.webometrics.info/top200_rep.asp

Aus dieser Übersicht ergibt sich keinesfalls die empirische Bestätigung der immer wieder von OA-Anhängern wiederholten Ansicht, dass nur verpflichtende Mandate Repositorien füllen können. Wenn diese Mandate nicht entsprechend durchgesetzt werden, ignorieren Wissenschaftler sie genauso wie andere Aufforderung zum Selbstarchivieren.

Fortsetzung von http://archiv.twoday.net/stories/4689959/

http://books.google.com/books?id=h0YBAAAAYAAJ&pg=PA35

Josef Fischer berichtete auf der Amerikanisten-Tagung von 1904 über seine Wolfegger Entdeckungen. Er erwähnt neben den Waldseemüller-Karten die Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus, die Vorlage der Ulmer Inkunabeln, sowie eine riesige Wandkarte des Jodocus Hondius von 1611.

Beschreibung der Germanus-Handschrift:
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ&pg=PA79 (US-Proxy)

Fischers Faksimileausgabe der Weltkarte des Hondius von 1907 mit US-Proxy bei Google Books (GBS):
http://books.google.com/books?id=kh-5gVckJAQC

Zu Fischers Entdeckungen siehe auch Seaver: Maps, Myths, and Men, S. 304 ff. (auszugsweise bei GBS).

1901 entdeckte der Jesuit Josef Fischer auf Schloss Wolfegg in den überreichen Kunstsammlungen der Fürsten Waldburg-Wolfegg einen aus dem Nachlass des Kartographen Johann Schöner stammenden Sammelband, der unter anderem zwei lange gesuchte verschollene Weltkarten ("Waldseemüllerkarte" und "Carta Marina") des Freiburger Kartographen Martin Waldseemüller enthielt. Lange schon wollte die Library of Congress diese kostbaren Stücke erwerben, doch gelang dies für die "Geburtsurkunde Amerikas", die auf eine Karte von 1507 zurückgehende Wolfegger Waldseemüllerkarte (sie kann aus druckgeschichtlichen Gründen nicht vor 1515 entstanden sein), erst 2001. Nach einer Sonderausfuhrgenehmigung - gegen das Votum der Fachleute - wurde damals das auf der Liste national wertvollen Kulturguts stehende Stück nach Washington verbracht. Die Kongressbibliothek zahlte dem Fürsten 10 Mio. Dollar, konnte aber den Betrag (4 Mio. Dollar) für den Rest des Schöner-Sammelbands (ohne die in Wolfegg verbliebene Sternkarte von Albrecht Dürer) nicht aufbringen. Ende 2003 erwarb der US-Unternehmer Jay Kislak den Wolfegger Schöner- Sammelband und schenkte ihn mit einer Sammlung anderer erlesener Stücke 2004 der US-Kongressbibliothek.

Es ist davon auszugehen, dass sich das Haus Waldburg beim Verkauf des Schöner-Sammelbands über die aus der Fideikommissauflösungsgesetzgebung resultierenden Bindungen der Wolfegger Sammlungen hinweggesetzt und keine Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen eingeholt hat.

DOKUMENTATION

Waldseemueller-Karte nun in Washington

* Date: Thu, 26 Jul 2001 02:53:46 +0200
* From: Klaus Graf
* Subject: Waldseemueller-Karte nun in Washington

Nachdem eine Meldung der FAZ letzten November von einem drohenden
Verkauf der Waldseemueller-Weltkarte zu berichten wusste, ist es nun
Gewissheit: Das kostbare Stueck, registriert als deutsches Kulturgut,
befindet sich, nach Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung durch die
Bundesregierung, in der Library of Congress (LC) in Washington. Eine
Verkaufvereinbarung mit dem bisherigen Eigentuemer, dem Fuersten von
Waldburg-Wolfegg, wurde erzielt.

Die FAZ hat als erste Zeitung auf ihrer Seite 1 vom Samstag (21.7.2001)
von dem Verkauf berichtet.

Auszug:

"Ein Fürst verkauft Amerikas "Geburtsurkunde"

Eines der berühmtesten deutschen Kulturgüter ist jetzt in
der Kongreßbibliothek / Von Leo Wieland

WASHINGTON, 20. Juli. Amerikas "Geburtsurkunde", eines
der berühmtesten deutschen Kulturgüter, ist jetzt mit einer
Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung zum Verkauf
an die Washingtoner Kongreßbibliothek in die Vereinigten
Staaten gebracht worden. Die im Jahr 1507 gefertigte
Weltkarte des Kartographen Martin Waldseemüller aus Freiburg
im Breisgau enthält zum ersten Mal die Bezeichnung America
für den erst fünfzehn Jahre davor von Christoph Kolumbus
entdeckten Kontinent. Der Besitzer, Fürst Johannes zu
Waldburg-Wolfegg, soll als Kaufpreis dafür zehn Millionen
Dollar verlangt haben. Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte er
nur den Transfer am 27. Juni.

Die Kongreßbibliothek, die mit fast fünf Millionen
Einzelstücken über die international wohl größte
kartographische Sammlung verfügt, war an diesem
jahrhundertelang verschollenen Kronjuwel, welches der Neuen
Welt ihren Namen gab, interessiert, seit es zu Beginn des
vorigen Jahrhunderts von einem Jesuitenpater auf Schloß
Wolfegg in Oberschwaben gefunden wurde. Der Erwerb der
Karte durch die amerikanische Bibliothek, der von seinen
Förderern als "Symbol der deutsch-amerikanischen
Freundschaft" gedacht war, zog sich jedoch wegen der
schwierigen Ausfuhrgenehmigung nach dem Gesetz zum
Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung sowie der
ungesicherten Finanzierung in die Länge.

[...]

Die Verhandlungen über das Objekt Nr. 01301 auf der
deutschen Kulturgüterliste reichen bis in die Amtszeit von
Bundeskanzler Kohl zurück, als schon vergebliche Versuche
unternommen wurden, deutsche Sponsoren für das Projekt zu
finden. Auch Bemühungen der Kongreßbibliothek, bei
amerikanischen Industriellen Unterstützung für den Erwerb
eines Dokuments zu finden, welches nach der
Unabhängigkeitserklärung und der Verfassung mit an der Spitze
historisch signifikanter Originale stehen dürfte, waren
ursprünglich nicht erfolgreich. [...]

Fürst Johannes zu Waldburg-Wolfegg verband mit seiner
Offerte an die Kongreßbibliothek offenbar den Wunsch, daß die
Karte an einer möglichst prominenten Stelle zugänglich werden
solle. Er wollte wohl verhindern, daß das Werk - es setzt sich aus
zwölf Holzschnitt-Tafeln zusammen und mißt fast drei
Quadratmeter - im Panzerschrank eines privaten Sammlers
verschwindet.

Mit Einverständnis von Bundeskanzler Schröder gab schließlich
der damalige Staatsminister für Kultur, Naumann, ein Förderer
des Projekts, die Ausfuhrerlaubnis.

[...]

In Deutschland gab es hingegen auch Kritik an einem Verkauf
des einzigartigen Stücks - die Auftragsarbeit zur Aktualisierung
von Ptolemäus' Weltatlas aus dem zweiten Jahrhundert war in
der lothringischen Stadt St.-Dié gedruckt worden - ins
Ausland. So bat der Stuttgarter Rechtsanwalt Otto Clausnizer,
der sich mit dem Werk Waldseemüllers beschäftigt hat,
Staatsminister Naumann noch im vorigen Jahr, alles zu
unternehmen, um das Kulturgut in Deutschland zu behalten. Er
argumentierte, daß eine Weitergabe ein unersetzlicher und nicht
zu rechtfertigender Verlust wäre.

Waldseemüller, der sich anscheinend nicht ganz sicher war,
wem das größere Verdienst an der Entdeckung der Neuen Welt
zukam - Kolumbus oder dem Florentiner Kaufmann Amerigo
Vespucci -, entschied sich für Vespucci und trug auf seiner
Karte, die zum ersten Mal auch zwei Ozeane zeigt, die
Bezeichnung America in den südlichen Teil des
Doppelkontinents zwischen dem heutigen Brasilien und
Argentinien ein. Nordamerika firmiert im Erklärungsteil noch
als Terra Ulteri Incognita. In der Sammlung des Fürsten ist mit
der Weltkarte noch eine ebenfalls mehrteilige seltene Seekarte
(Carta Marina) mit Aufzeichnungen nautischer Routen
verbunden, die von den europäischen Entdeckern zunächst
geheimgehalten worden waren. Der Preis dafür soll vier
Millionen Dollar betragen. Noch ist offenbar nicht gesichert, ob
die Kongreßbibliothek auch für diesen Teil die gewünschte
Summe aufbringen kann oder ob die Sammlung eventuell
getrennt werden muß."

Am Montag (23.7., S. 39) brachte das Feuilleton der FAZ weitere
Informationen (von Leo Wieland) und eine Glosse. Danach wurde die Karte
am 27. Juni diskret nach Washington gebracht. Der Kaufpreis betrage 10
Mio. Dollar, wovon schon eine Anzahlung von einer halben Million
geleistet worden sei.

Am Schluss ist noch die Rede von der "Waldseemüller-Sammlung" des
Fuersten, die in einem "einheitlichen Album" seltene nautische und
Sternen-Karten umfassen wuerde. Dieser nicht von Ausfuhrbeschraenkungen
nach dem Kulturgutschutzgesetz betroffene Teil wird von der LC nicht
erworben werden und muss daher von ihm getrennt werden. Er koenne sich
nach Ansicht mancher Experten mit dem Wert der America-Karte messen.

In der Glosse (von "E.B.") wird der Verkauf kritisiert. "Warum soll man
den Amerikanern nicht ihren geographischen Taufschein ueberlassen? Der
Kulturpatriot muss dagegenhalten, dass, wenn schon die Deutschen die
Welt nicht mitentendeckt haben, sie doch die ersten waren, die sie
kartographierten. Das Zeugnis dieser Tat ist unbedingt schuetzenswert."
Es gebe einiges zu klaeren. Nach dem Gesetz sei nur der Innenminister
zur Ausnahmebewilligung berechtigt, gestuetzt auf Sachverstaendige. "Wie
konnte daraus eine Nacht- und Nebelaktion werden? Die Kulturnation steht
erschuettert und verunsichert da. Wie sicher sind noch die
Schutzlisten? Wer schuetzt uns vor treulosen Schuetzern, wer
kontrolliert sie?"

Am Dienstag setzte die FAZ ihre Kampagne fort, auf S. 47 wird
Ministerialdirigent a.D. Waldemar Ritter, 25 Jahre lang fuer den Schutz
des Kulturgutes verantwortlich, zitiert. Der Verkauf sei gegen
"das Votum aller Kulturfachleute in Deutschland" zustandegekommen und
ein "boeses Omen".

Am gestrigen Mittwoch folgte eine kleine Meldung auf S. 47: Der Deutsche
Museumsbund habe den Verkauf kritisiert. Es stelle sich die Frage, so
der Museumsbund, "welchen Sinn und Zweck eine gesetzliche Liste
geschuetzten deutschen Kulturgutes ueberhaupt noch haben soll, wenn das
Anliegen dieser Liste [...] mit Sondergenehmigungen und von Amts wegen
gebrochen wird".

STELLUNGNAHME:

Waldseemueller war ohne Zweifel einer der bedeutendsten Kartographen zu
Beginn des 16. Jahrhunderts. Seine Lebensdaten sind offenbar nicht
gesichert. In dem Katalog "Kaiser Karl V." aus dem Jahr 2000 werden
unter der Nr. 64 die Daten "um 1479 -um 1521" genannt, waehrend es bei
der Nr. 275, die dem Wolfegger Unikat gilt, heisst: 1470-1518. Die dort
angefuehrte Literatur ist offenbar sehr allgemein und nicht gerade
taufrisch. Pikant beruehrt, dass von 1985 publizierten
wissenschaftlichen Forschungen, die eine spaetere Datierung der Karte
nahelegen, weder hier noch in der gegenwaertigen deutschen Diskussion
Notiz genommen wird (siehe Anhang 2).

Zu begruessen ist, dass einmal mehr die Frage des Kulturgutschutzes
oeffentlich thematisiert wird. Mangelnde oeffentliche Transparenz ist
hier allenthalben zu beklagen. Die Liste national geschuetzten
Kulturguts ist eine virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik
mit mancherlei Curiosa, vor allem aber riesigen Luecken, ueber die man
sich nur wundern kann. Eine gerichtliche Ueberpruefung des Vollzugs des
Gesetzes ist nur durch dem Eigentuemer moeglich. Es ist gleichgueltig,
wie der zur Entscheidung befugte Innenminister seine Genehmigung
begruendet und ob er sich dabei gegen den Sachverstaendigenausschuss
stellt - Kulturgutschutz- und Denkmalschutzrecht spielt sich in der
absolutistischen Sphaere der Exekutive ab, die nach Gutduenken handeln
kann. Sie ist zwar an Recht und Gesetz gebunden - doch wen kuemmerts?
Die
Zerstoerung der Donaueschinger Hofbibliothek und anderer gewachsener
Sammlungen zeigt die eklatanten Defizite im Bereich historischen
Kulturguts in Privateigentum. Die Lobby des Kunsthandels hat hier das
Sagen.

Es ist absolut unverstaendlich, dass die LC es zulaesst, dass die
Waldseemueller-Sammlung in Wolfegg nunmehr zerrissen wird. Sie will das
Glanz-Stueck, das Provenienz-Prinzip ist ihr gleichgueltig.

Die ueberaus reiche Wolfegger Bibliothek ist so gut wie unerforscht. Sie
steht gemaess Beschlusses des OLG Stuttgart vom 31.8.1956 (FS I Nr. 86
IV d 1) unter der Fideikommiss-Aufsicht der Wuerttembergischen
Landesbibliothek Stuttgart (doch diese hat zu tun, was das
Wissenschaftsministerium anordnet ...). Laut Mitteilung der Bibliothek
vom 17.7.1998, die durch einen Verwaltungsgerichtsprozess erzwungen
werden musste (vgl. NJW 1996, S. 538), wurde diese Aufsichtspflicht nur
dadurch wahrgenommen, dass der Bestand in den Zentralkatalog
Baden-Wuerttemberg aufgenommen wurde. Weder wurden Buecher entliehen
noch wurde irgendwann von dem eingeraeumten Vorkaufsrecht Gebrauch
gemacht.

Die Bibliothek war in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht
zugaenglich und wurde auch nicht in das "Handbuch der historischen
Buchbestaende" aufgenommen. In Wolfegg liegt das beruehmte
"Mittelalterliche Hausbuch" (Nr. 01404 der Kulturgueterliste), das
Gebetbuch des "Bauernjoerg" (Nr. 01407 - siehe
http://www.uni-koblenz.de/~graf/hsslink.htm) und eine beruehmte
Ptolemaeus-Handschrift des Nicolaus Germanus (Nr. 01408), datiert
4.10.1482 in Florenz und Vorlage des Ulmer Drucks von 1482 (Peter
Amelung, Der Fruehdruck im deutschen Suedwesten 1979, S. 282). Letztere
wurde nicht einmal zu einer Ptolemaeus-Ausstellung in Ulm ausgeliehen!

Was wird aus dem Waldseemueller-Album, was wird aus den erlesenen
Handschriften und den provenienzgeschichtlich noch nicht dokumentierten
Drucken der Bibliothek der Fuersten von Waldburg-Wolfegg? Die Praxis der
Stuttgarter Kultusbuerokratie laesst wieder einmal das Schlimmste
befuerchten.

Man mag es begruessen, wenn die Waldseemueller-Karte nunmehr erstmals
oeffentlich zugaenglich ist. Man mag den Kultur-Protektionismus in
Sachen "nationales Kulturgut" im Zeichen des vereinten Europa und der
Globalisierung fuer obsolet erachten. Gewiss handelt es sich aufgrund
des vehementen amerikanischen Interesses um einen Sonderfall, aber die
diskret ausgehandelte Vereinbarung ist in der Tat ein uebles Signal, das
einmal mehr die eklatante Vernachlaessigung des Schutzes beweglicher
Kulturdenkmale in Deutschland aufzeigt.

Dr. Klaus Graf
Mehr Kulturgutverlust-Informationen:
http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut

Anhang 1: WWW-Materialien

Mailinglisten-Beitrag zu den Geruechten im November 2000:
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2000-November/000607.html

Beitrag zu den Verkaufabsichten 2000 (engl.)
http://www.raremaps.com/maptrade/oct00/msg00017.html

Heftige Diskussion dazu in der Mailingliste EXLIBRIS ("moral theft"):
http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2000/11/

Mitteilung der LC zum Erwerb Juli 2001
http://www.loc.gov/today/pr/2001/01-093.html

[...]

Abbildungen der ganzen Karte (farbig):
http://www.bigoid.de/conquista/biographien/waldseemueller.htm
http://www.iag.net/~jsiebold/310.html
http://www.interkart.de/html/maps/antique/waldseemullerworld.htm
(Reproduktion erhaeltlich fuer DM 59,-)

Seite zu Martin Waldseemueller (engl.) mit guten Abbildungen zur Karte
http://bell.lib.umn.edu/map/WALD/indexw.html

Informationen ueber Weltkarten mit Links
http://www.geog.uni-heidelberg.de/~ttavk/weltkart01.htm

Bibliographie zur Waldseemueller-Karte:
http://duke.usask.ca/~pekacz/Printed16.htm

***

Anhang 2:

Waldseemueller World Map (Roland Folter , 11/22/00 21:29)
To:

Before the discussion on this subject becomes too emotionally laden, I'd
like to remind everyone of a fairly recent scholarly study (Elizabeth
Harris in Imago Mundi 37, 1985, 30-53) in which it is demonstrated that
the Waldburg-Wolfegg copy of this famous map cannot have been printed
before 1515. Therefore, this map can no longer be considered the first
one on which the name "America" appears. This honor belongs to
Waldseemueller's globe gores of 1507, of which - fortunately - two
copies exist, one in the US (Minneapolis, Bell) and one in Germany
(Munich, BSB). Thus national honors are preserved.
Whether the dethroned Waldburg-Wolfegg is still worth $14 million is, as
with all unique objects, a matter between seller and buyer.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg19009.html

Im Juli 2004 meldete ich den Verkauf der Wolfegger Carta Marina an Kislak:
http://log.netbib.de/archives/2004/07/20/carta-marina-aus-wolfegg-in-den-usa/

Meines Wissens wurde dieser Verkauf deutschen Kulturguts im Wert von 4 Mio. Dollar nirgends in der deutschen Presse registriert.

Waldseemüllerkarte 1507 (Nachdruck nicht vor 1515)

Zum Schöner-Sammelband:

Der Wolfegger Sammelband wurde kurz beschrieben in der wissenschaftlichen Publikation des Wolfegger Funds von 1901 durch Fischer und Wieser 1903. Diese ist online in der Posner-Collection:

http://posner.library.cmu.edu/Posner/books/book.cgi?call=912_W16A_1903

Vorabpublikation von Fischer (Stimmen aus Maria Laach, Ergänzungsband 1903):
http://books.google.com/books?id=-LEQAAAAYAAJ (US-Proxy!)

Informationen der Library of Congress
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/online/aftermath/index.html#object143
http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/schonersammelband/
"The volume, now known as the “Schöner Sammelband”, was compiled sometime after 1516 and contained the only surviving copies of Martin Waldseemüller's 1507 Universalis cosmographiae, his 1516 Carta Marina and the first printed celestial globe gores by the mathematician, alchemist, and globe–maker Johannes Schöner (1477–1547). Also included in the original volume was a heavily annotated copy of a star chart of the Southern Hemisphere produced by Albrecht Dürer in 1515. Now removed, the Dürer star chart remains in the collections of Wolfegg Castle."

http://hdl.loc.gov/loc.gmd/g3200.ct000725
Abbildungen der Karte von "1507"

http://www.loc.gov/exhibits/earlyamericas/maps/html/
beide Waldseemüller-Karten

Memory of the World Register
Es wird zwar der Aufsatz von Harris 1985 zitiert, aber mit keinem Wort gesagt, dass es sich nicht um ein Original aus dem Jahr 1507 handelt. Nach dieser Quelle kam der Schöner-Sammelband 2003 in die USA, während es in
http://wotan.liu.edu/dois/news/2004-04-12.html#24
heisst, seit 2001 seien beide Waldseemüller-Karten in der LoC gewesen (hier auch die Quelle für die 4 Mio. Dollar).

http://warpinghistory.blogspot.com/2006_12_01_archive.html
Zusammenhänge zwischen dem Wolfegger Schöner-Sammelband und seinem sonstigen Nachlass in Wien. Das dort abgebildete Cranach-Gemälde, das auch den 1000-DM-Schein schmückte, zeigt nach
http://www.uni-leipzig.de/journal/0204tausender.html
NICHT den Astronomen Johannes Schöner!

Wiesers Faksimile-Ausgabe der Cosmographiae Introductio von 1507 bei Google-Book-Search (US-Proxy nötig!):
http://books.google.com/books?id=jKcMAAAAIAAJ

http://log.netbib.de/archives/2003/02/15/waldseemller-karten/
Zu den Waldseemüller-Karten

http://palimpsest.stanford.edu/byform/mailing-lists/exlibris/2001/08/
"Moral theft"-Diskussion in EXLIBRIS 2001

Kritik im "Mapforum"
http://www.mapforum.com/15/15serv.htm#letters
"The map was first offered for sale in 1907, by the London firm of Henry Stevens Son & Stiles, who were under instruction from the owner His Highness Prince Waldburg-Wolfegg-Waldsee. At that time, the map was bound in the volume, as described in the Henry Stevens catalogue description, and the volume offered for US$ 300,000 (1,260,000 German marks) plus 5% commission for Henry Stevens.

What I am unhappy about is:

1. I believe the German Government (or the European Union) should never have allowed an export licence for such an important and unique artefact, whether or not any German institution could afford to buy it or not. In today's global market place it is important that countries preserve their cultural heritage: try exporting a Russian icon or an Egyptian sarcophagus, neither unique items, and see how difficult it is.

2. I believe that the two Waldseemuller maps should not have been separated in this way. When found, both were bound together in a volume which had once belonged to a German geographer Schoner. Both have manuscript additions and annotations which would suggest that they were proof forms. The importance of the maps is not just in their geography, but also in the context in which they were brought together, and in which they remained for four hundred years or so. "

Fortsetzung (zur Germanus-Handschrift und zur Hondius-Karte):
http://archiv.twoday.net/stories/4690045/

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/498222196/
http://archiv.twoday.net/stories/1022495222/

http://atlas.lib.uiowa.edu/

„Von der gegenwärtigen Besitzergeneration wird der Kunstbesitz auf Schloss Wolfegg nicht als ein abgeschlossenes Ganzes betrachtet, sondern fortgeführt. Dabei steht zwar das Bemühen im Vordergrund, den Bestand zu ergänzen und abzurunden, doch ist man darüber hinaus bestrebt, die Sammlung in den Bereich der Gegenwartskunst zu erweitern."

(Zitat aus: Hoher Adel – Schöne Kunst. Die Sammlungen der Fürsten zu Waldburg-Wolfegg, Friedrichshafen 2006, ISBN 3-86136-108-6)

Da ist es nur konsequent, wenn das Altpapier des wenig klangvollen Malers "Meister des Hausbuchs" (hat ja nicht mal einen Nachnamen) durch zahlreiche Drucke des österreichischen Gegenwartskünstlers Robert Kalina (*1955) ersetzt wird.

Und wir sind wieder einmal selber schuld, wenn wir das nicht zwischen den wohlformulierten Zeilen der durchlauchtigsten Bagage herauslesen konnten.

Vorhersagungen über zukünftige Bewertungen mögen fragwürdig sein. Diese ist aber leicht: der Name Johannes von Waldburg-Wolfegg wird für immer ein Schandfleck in der illustren Ahnenreihe dieses Geschlechts bleiben. Möge er auf seinem Golfplatz in Ewigkeit umherspuken und keine Ruhe nicht finden.

http://eprints.rclis.org/archive/00006246/01/Oberschwa%CC%88bische_Adelsbibliotheken.pdf

Einige Notizen zu den hochrangigen Bibliotheken in Wolfegg und Zeil.

Computerworld.com

The Special Collections Research Center at the University of Chicago Library is happy to announce the launch of its new blog:

http://lib.typepad.com/scrc/


Das Haus Waldburg-Wolfegg hat soeben via dpa den Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs bestätigt. Es befinde sich in Deutschland, aber der Käufer soll nicht genannt werden.

Zu den Hintergründen:
http://archiv.twoday.net/stories/4686274/

In der Südwestpresse war zu lesen:

Das Adelshaus Waldburg-Wolfegg gibt weiterhin keine klare Auskunft über den Verbleib eines seiner kostbarsten Kulturschätze, dem Mittelalterlichen Hausbuch. Weder der Chef des Hauses, Johannes Fürst von Waldburg-Wolfegg, noch der Leiter der fürstlichen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, waren gestern für Stellungnahmen erreichbar. Der Südwestrundfunk erfuhr aus dem Adelshaus, das Hausbuch befinde sich "im Lande". Seit einem Jahr sei man wegen des Hausbuchs in Kontakt mit den offiziellen Stellen.

Das Wissenschaftsministerium bestätigte gestern der SÜDWEST PRESSE, dass es ein Tauschangebot des Hauses Waldburg-Wolfegg gegeben habe. Schon im Sommer 2006 trat demzufolge das Haus an das Ministerium mit dem Angebot heran, der Landesbibliothek das Hausbuch im Tausch gegen Handschriften aus der Württembergischen Landesbibliothek zu überlassen. Dies habe das Ministerium abgelehnt und dabei auf das Kulturgutschutzgesetz und den bestehenden Fideicommiss verwiesen, sagte der Sprecher. Vermittler war in diesem Fall nach Informationen der SÜDWEST PRESSE der Kunsthändler Christoph Graf Douglas. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts.

Mit dem Hinweis, das Hausbuch sei im Lande, könnte auch Bayern gemeint sein. Es verdichteten sich die Informationen, dass die Handschrift inzwischen dem Milliardär August von Finck gehört. Aus dem Wirtschaftsministerium, der obersten Denkmalbehörde, war zu erfahren, dass es im August 2007 ein Schreiben von Wolfegg erhalten habe, dass das Hausbuch an einen Privatmann in Bayern verkauft worden sei. Im November 2007 unterrichtete das Wirtschaftsministerium das Regierungspräsidium Tübingen, das Wissenschaftsministerium und das bayerische Staatsministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst über diesen Vorgang. Allerdings sehen alle baden-württembergischen Stellen noch erheblichen Aufklärungsbedarf.


Mein Kommentar:

Eine erneute Schurkentat von Graf Douglas! Zu ihm siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4026791/

Das Angebot zum Tausch gegen Handschriften der WLB STuttgart gehorcht der gleichen Logik wie der schamlose Salem-Deal, der ja verhindert werden konnte: Erlesene Kulturgüter in Landesbesitz sollen im Handel landen, damit ein anderes Kulturgut erworben werden kann.

Baron von Finck hat übrigens im Jahr 2000 der Thurgauischen Kantonsbibliothek bei der Auflösung der Hofbibliothek Donaueschingen den Erwerb hunderter Drucke von ca. 230 Büchern aus der Bibliothek Josephs von Lassberg ermöglicht.

Man mag mich ja für undankbar halten, aber angesichts der Summen, die der Milliardär zuvor einer obskuren Partei zugewendet hatte, hätte er die Hofbibliothek für 4 Mio. Euro gleichsam aus seiner Portokasse aufkaufen und als Ensemble retten können. Zu einem Nachschlag zugunsten des Erwerbs weiterer Lassbergiana war er nicht bereit. Um in der Sprache der Banker zu bleiben: Sein Engagement für die Frauenfelder Bibliothek war löblich, aber "Peanuts".

Ich halte diese Veräußerung für rechtswidrig. Die nicht vom Regierungspräsidium genehmigte Verfügung ist nach § 134 BGB nichtig, da eine absolute Verfügungsbeschränkung vorliegt (Strauch, Das Archivalieneigentum, 1998, S. 298 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Fideikommissauflösungsrecht).

Ich halte den Verkauf auch für skandalös, da er die Handschrift für lange Zeit wegsperrt. Wenn sie nicht in Wolfegg bleiben kann, gehört sie in eine große Forschungsbibliothek, in der sie für die Wissenschaft zugänglich ist.

I think we can agree it would be ideal if the
Housebook could stay at Wolffegg; failing that, one would of course hope
that a major German institution could give ithe treasure a permanent
home in which it will enjoy the greatest safety combined with the best
conditions for continued educational exposure.
(Eric White von der Bridwell Library in EXLIBRIS).

Die Öffentlichkeit hat ein überragendes Interesse daran, dass die Wolfegger Sammlungen als Ganzes ungeschmälert erhalten bleiben. Sie sollten inventarisiert und ins Denkmalbuch eingetragen werden, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4686662/

Vielleicht wird das Geld ja für den Golfplatz der Wolfegger benötigt? Der ist richtig teuer.

Kurzum: Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt.

Update:
Meldung des SWR
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/index.html

Fortführung der Berichterstattung:
http://archiv.twoday.net/stories/4691242/

Artikel der WELT (ohne neue Informationen)
http://www.welt.de/welt_print/article1651453/Wer_hat_den_Schatz_aus_Ravensburg.html


Links:
http://www.kassel.de/cms02/kultur/sehenswuerdigkeiten/Innenstadt/01913/index.html
http://www.musikermuseen.de/home/Kassel_Louis-Spohr-Akademie?PHPSESSID=f3a817deb222916f4ef462b0c7cfffad

zu Louis Spohr:
http://regiowiki.hna.de/Louis_Spohr

Ö 1 Sendung "Moment - Leben heute" vom 07.02.2008:
" ..... Ein altes Fotoalbum aus Omas Jugendjahren, ein Päckchen alter Liebesbriefe, fein säuberlich verschnürt mit einem rosaroten Band, ein Stammbuch aus grauer Vorzeit - Dinge die nahezu in jeder Familie irgendwo auf Dachböden verstauben oder in Schubladen vergessen werden. Und doch bieten diese Briefe, Fotos und Dokumente Einblicke in vergangene Lebenswelten. Im Glücksfall werden sie von Generation zu Generation weitergegeben. Mitunter finden sie sogar [!] Platz in einem öffentlichen, historischen Archiv, wie z. B. in der Sammlung Frauennachlässe an der Universität Wien. ...."
Quelle:
http://oe1.orf.at/programm/200802072101.html

Im "Karlsplatz Archiv", einem für diesen Anlass konstruierten Zelt, finden Aktionen und Performances statt. Die Künstlergruppe Mahony präsentiert KünstlerInnen der jüngeren Generation, mit täglichen Aktionen und Performances, die aus dem Archiv entwachsen. Das Archiv wird erstmals innerhalb einer neutralen, speziell konstruierten Architektur im öffentlichen Raum vor- und ausgestellt.
Quellen:
http://www.live-pr.com/mailath-freundschaftsspiel-zwischen-kultur-r1048181736.htm
http://www.wienweb.at/pstorystart.aspx?menu=5&cid=146511

Das Grazer "Büro der Erinnerungen" führte etliche Gespräche mit Zeitzeugen des KZ-Nebenlager in Aflenz bei Wagna. Diese Interviews wurden dokumentiert, nun ist sogar ein Theaterstück darüber in Planung"
Quelle:
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/752817/index.do

s. http://www.n-tv.de/818501.html

http://hov.isgv.de/

Das HOV erfasst alle Siedlungen, die seit dem Mittelalter für das Gebiet des heutigen Freistaats nachweisbar sind. In Buchform gehört es längst zu den meistgenutzten wissenschaftlichen Standardwerken der sächsischen Landesgeschichte. Erstmals 1957 erschienen, wurde es im Jahr 2006 von Susanne Baudisch und Karlheinz Blaschke komplett überarbeitet und erneut verlegt. Darauf folgt nun die Internetpräsentation, die entscheidende Vorteile gegenüber ihren gedruckten Vorgängern bietet

Siehe auch das landeskundliche Portal:
http://www.sachsendigital.de/

http://edoc.bbaw.de/

In der Reihe "Editionen" bislang insgesamt 22 Bände (Leibniz-Schriften und Acta Borussica).

http://diglib.hab.de/drucke/xb-1527/start.htm?image=00050

Verlinkt ist der Beginn der Geschichte Schwabens von Felix Fabri. Die zweite Ausgabe in Ulm 1727 als PDF in Stanford:

http://dlib.stanford.edu:6520/text1/dd-ill/scriptores.pdf

http://archiv.twoday.net/stories/4056977/#4687438

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4686274/

Seit einigen Wochen beunruhigen Gerüchte um das Wolfeggger Mittelalterliche Hausbuch, eine der wertvollsten deutschen Handschriften des 15. Jahrhunderts, die baden-württembergische Landesverwaltung. Zuständig ist zum einen das Wissenschaftsministerium, da das Stück auf der Liste national wertvollen Kulturguts steht, und zum anderen das Regierungspräsidium Tübingen, das die nach wie vor bestehende Aufsicht nach Fideikommissrecht wahrnimmt. Wäre das Hausbuch tatsächlich in der Schweiz oder im Ausland, so wäre diese ungenehmigte Verbringung nach dem Abwanderungsschutzgesetz eine Straftat. Eine Veräußerung ohne Genehmigung durch das RP Tübingen wäre rechtlich unwirksam. Auf eine Nachfrage von Abteilungsdirektor Hummel (RP Tübingen) gab es keine Antwort von Seiten des (bisherigen?) Eigentümers aus dem Haus Waldburg-Wolfegg.

Ich sprach mit Prof. Dr. Dieter Planck, Präsident des Landesamts für Denkmalpflege (Abt. 11 des RP Stuttgart), über den Fall und die denkmalschutzrechtliche Bewertung.

Es stellt sich ja die Frage, wieso ein so hochrangiges Stück nicht als bewegliches Kulturdenkmal im Denkmalbuch des Landes eingetragen ist.

Planck sagte, die landesgeschichtliche Bedeutung des Hausbuchs sei "sehr hoch anzusetzen", es stehe außer Frage, dass es ins Denkmalbuch eingetragen werden könnte. Allerdings habe man sich in Baden-Württemberg dafür entschieden, die Liste des national wertvollen Kulturguts, und die Denkmalliste voneinander zu trennen. Dies sei in anderen Bundesländern anders. Er bedauere diese Entscheidung, sinnvoller wäre es, wenn die Bewertung in einer Hand läge.

Auf Nachfrage erklärte Planck, er könne es aber nicht ausschließen, dass das Hausbuch zu einem späteren Zeitpunkt ins Denkmalbuch eingetragen werde und auch Mittel der Eingriffsverwaltung in Erwägung gezogen würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien.

Zu Kontakten seines Amtes zum Fürstenhaus Waldburg-Wolfegg sagte Planck, er könne sich aus den letzten fünf Jahren nicht an solche Kontakte erinnern. Auf die Inventarisation solcher wichtiger Sammlungen wie in Wolfegg angesprochen, deutete Planck an, dies sei eine Aufgabe, der sich sein Amt werde irgendwann stellen müssen. Wolfegg sei aber nicht das einzige Schloss, dessen Inventar erfasst werden könnte. Bisher habe es dafür keinen Handlungsbedarf gegeben.



Mehr Bilder:
http://www.nga.gov/exhibitions/hsb_master.htm

Die Südwestpresse meldet:

KULTURGUT / Ministerium sorgt sich um Mittelalterliches Hausbuch
Haus Wolfegg offenbar verkaufswillig

RAIMUND WEIBLE
Will der Fürst von Waldburg-Wolfegg sein berühmtes Mittelalterliches Hausbuch veräußern? Hat er es gar schon verkauft? Das Wissenschaftsministerium sorgt sich.

Wenn sie auf das Mittelalterliche Hausbuch von Schloss Wolfegg angesprochen wird, gerät die Tübinger Historikerin Ellen Widder ins Schwärmen. Sie hält den über 500 Jahre alten Prachtband für "hochbedeutend" und "unvergleichlich". Kein anderes Werk schildere in einer solch brillanten künstlerischen Qualität das Alltagsleben der Menschen im Spätmittelalter, sagt die Professorin. Das Hausbuch steht auf der Liste des nationalen Kulturguts, und laut Widder wäre es ein Skandal, wenn dieses Werk veräußert würde oder außer Landes käme.


Offenbar besteht jedoch die Gefahr, dass sich Johannes Fürst zu Waldburg Wolfegg von seinem Erbe trennt. 350 Jahre lang verwahrte das Adelshaus dieses Werk, aber nun hat das Wissenschaftsministerium in Stuttgart Hinweise erhalten, dass der Fürst verkauft hat. Der Leiter der fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Kunstsammlungen, Bernd Mayer, gab gestern auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE, ob das Haus Waldburg-Wolfegg Verkaufsabsichten hege, nur eine sibyllinische Antwort: Dazu könne er abschließend noch nichts sagen - "es ist alles im Fluss", meinte Mayer.

Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE wird der Wert des Hausbuchs im Kunsthandel auf 20 Millionen Euro geschätzt. Interessent oder bereits neuer Eigentümer könnte der Bankier und Milliardär August von Finck sein, der seinen Wohnsitz im schweizerischen Kanton Thurgau hat.

Das Verhalten des Adelshauses machte das Ministerium misstrauisch. Mehrere offizielle Anfragen nach dem Verbleib des Hausbuchs in den vergangenen Monaten ignorierte die fürstliche Hauptverwaltung. Deswegen habe man jetzt "in verschärfter Form" um Antwort gebeten, sagte der Amtschef des Wissenschaftsministeriums, Ministerialdirektor Klaus Tappeser.

Die Rechtslage ist eindeutig. Nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung darf das Hausbuch nur mit Genehmigung des Bundes außer Landes gehen. Da die gesamte Wolfegger Bibliothek unter Fideikommiss-Aufsicht steht, benötigt Fürst Johannes, wollte er verkaufen, auch die Einwilligung der Denkmalbehörde.


Im Feuilleton ein weiterer Artikel. Auszug:

Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg gab wegen der großen Bedeutung für die deutsche Geschichte bereits im 19. Jahrhundert ein erstes Faksimile des Hausbuchs heraus, einen Nachstich. Die Bibliothek selbst, so beklagte der Historiker Klaus Graf von der Technischen Hochschule Aachen, sei in den letzten Jahrzehnten der Wissenschaft nicht zugänglich gewesen.

1672 kam der Reichserbtruchsess Maximilian Willibald zu Waldburg-Wolfegg in den Besitz des Hausbuchs. Seitdem wird es im Schloss Waldburg aufbewahrt, mit weiteren Kleinodien wie dem Gebetbuch des "Bauernjörgs" (Listennummer 01407) und der Ptolemäus-Handschrift des Nicolaus Germanus (01408). Bis 2001 lagerte dort auch ein weiteres deutsches Kulturgut, die Weltkarte des Martin Waldseemüller, auf der der vierte Kontinent erstmals Amerika genannt wird.

Diese "Geburtsurkunde" Amerikas verkaufte Johannes Fürst zu Waldburg-Wolfegg mit einer Sonderausfuhrgenehmigung der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington, angeblich für zehn Millionen Dollar. Die Veräußerung stieß bei Kulturfachleuten auf heftige Kritik. Aus gleicher Provenienz wie die Weltkarte ist die ebenfalls verkaufte Carta marina.


http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=3132634/cfvdml/
hat zusätzlich:

Ministerialdirigent Klaus Tappeser sagte gegenüber dem SWR, das Ministerium habe das Adelshaus Waldburg-Wolfegg darauf hingewiesen, dass ein derartiger Verkauf genehmigungspflichtig sei.

Das Adelshaus selbst hält sich auf Nachfrage bedeckt. Es erklärte lediglich, das Hausbuch befinde sich "im Lande". Zudem sei man seit einem Jahr bezüglich des Hausbuches mit offiziellen Stellen in Kontakt. Letzteres kann das Wissenschaftsministerium in Stuttgart aber nicht bestätigen.


Zur Rechtslage:

Es gibt für die Schlösser Wolfegg, Waldsee und Waldburg zwar einen Auflösungsbeschluss (FS I Nr. 86 IV a) unter Einschluss der „in ihnen untergebrachten Sammlungen“, explizit wird dabei allerdings nur die Gemäldesammlung in Wolfegg erwähnt. Separate Beschlüsse (FS I Nr. 86 IV c u. d) gibt es für die Bibliothek, die der Aufsicht der Landesbibliothek unterstellt wurde, sowie für das Archiv, das unter Aufsicht der Landesarchivdirektion steht. Ein weiterer Beschluss betrifft (bzw. betraf) gemeinsam die Waldseemüllerkarte von 1507 und das Mittelalterliche Hausbuch, die durch Beschluss von 31.08.1956 (FS I Nr. 86 IV b) der Aufsicht des Staatl. Amtes für Denkmalpflege im Benehmen mit der Staatsgalerie und der Landesbibliothek unterstellt wurden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausbuch_%28Schloss_Wolfegg%29



Bilder aus dem Hausbuch:
http://www.solcon.nl/arendsmilde/mh-planetenkinder.htm

Wir bleiben am Ball ...

Update: Stellungnahme von Präsident Planck vom LfD
http://archiv.twoday.net/stories/4686662/

" .... Aus diesem Archiv schöpft Maria Hahnenkamp immer wieder. Ihre Videos, ihre Diaprojektionen nummeriert sie, variiert zum Beispiel auch den Blick auf Körper in der Kunst. Sie verändert die Ausschnitte und führt den Blick bewusst ins Leere. ...
Die Ausstellung mit Arbeiten von Maria Hahnenkamp wird Mittwoch um 19:00 Uhr im Künstlerhaus in Salzburg eröffnet und ist dann bis 13. April zu sehen"
Quelle:
http://oe1.orf.at/inforadio/86765.html?filter=5

"The European Archive of Urban Public Space brings together examples of some of the most significant projects of the regeneration of public space that has occurred in different European cities over the last twenty years. It aims to contribute towards making these projects better known as initiatives that, in seeking to give new value to the public character of urban spaces, have fostered greater collective use of these spaces, the activities held in them, and citizen identification with them as part of their everyday lives ...."
Quelle:
http://urban.cccb.org/europeanArchive/htmldocs/europeanArchive_1024.asp?gIdioma=A&gDoc=undefined

"Der chinesische Künstler Song Dong startet am 28. Februar 2008 den Aufbau seiner Installation "Waste Not" im Foyer des Hauses der Kulturen der Welt [in Berlin]. Es ist das Haus seiner Eltern, das der Stadtentwicklung in China zum Opfer gefallen ist, und das mit seinem kompletten Inventar im Foyer rekonstruiert wird. Der Aufbau wird am 13. März 2008 abgeschlossen sein, wenn die Ausstellung "Re-Imagining Asia" im Rahmen des Festivals RE ASIA eröffnet. ....
Über zwei Wochen hinweg entwickelt sich die Arbeit täglich fort, und es entsteht ein vielschichtiges Archiv obsoleter chinesischer Produkte und vergangener Lebensumstände. ..."

Quelle:
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/haus-der-kulturen-der-welt/boxid-31007.html

Nachtrag 13.03.2008:
s. http://www.kulturkurier.de/veranstaltung_123662.html:
Re-Imagining Asia - Ausstellung 13.03.-18.05.2008

War diese zunächst einfach nur eine Lachnummer, also schlichtweg wertlos, so kann man das von neueren Büchern nicht mehr in dieser Bestimmtheit behaupten.

Beispiel aus einem Druck von 1789.

st«r vermöge dieses neuen Glaubens mit dem Mem
schengeschlecht ihren Hohn trieben, so ist dieser Glaue
b« dennoch für die Sitten, durch die Reinigkeit feiner
Moral, ersprießlich gewesen. Er schützte beyde Geschlecht
ter vor der Ungerechtigkeit, und stärkte das Gefühl
von Gerechtigkeit. Er lehrte, in einem Zeitpunkt voll
Unordnung und Verwirrung, den Ritter/ zum Schutz
der Leidenden wacker seyn, und Mannheit zum Wohl
her Menschheit hinopfern. Der Schwache und de»
Unterdrückte, die Waisen und die Witwe, hatten von
züglich Anspruch auf seinen Schutz. Ihrer Anfrufuns
nicht gehorchen hieß ein Gesetz des Ritterwesens üben
tretten, und zog Schande und Schmach nach fiG


Sicher nicht voll befriedigend, aber was für ein Fortschritt gegenüber früher (z.B. http://archiv.twoday.net/stories/2609488/ )!

für eine Transferarbeit der archivischen Ausbildungsstellen. So jedenfalls formuliert Christiane Heinemann in ihrer Rezension in den hessischen Archivnachrichten 7/2 (20007), S. 62, über meinen Vortrag auf dem 75. Deutschen Archivtag, publiziert im Tagungsband. Ihre Zweifel dürften durchaus berechtigt sein, was die dort angeregte Arbeit über den geplanten Reichsarchivneubau anbelangt.
Michael Früchtels in diesem Jahr erschienene, architekturhistorische Dissertation über den Architekten Hermann Giesler bietet jedoch einen interessanten Fund (S. 291 f) - Hitler geplantes Privatarchiv in Linz. Im "Wohn- bzw. Führerkastell", dem Alterssitz Hitlers, sollte im ersten Obergeschoss ein Archiv errichtet werden. Giesler vermerkt am 12.11.1942: ".... Der Führer betont, dass er ausserordentlich viel wichtige Dinge, die für das Reich von grösster Bedeutung sind, angesammelt hat, die er dort unterbringen möchte .... Der Sockel, auf dem das Wohnkastell ruht, wird als Luftschutzraum ausgebaut, mit absolut bomensicheren Decken. Beste Verbindung des Hauses mit dem Luftschutzraum muss hergestellt werden (Sicherstellung des Archivs in Zeiten der Gefahr). ....." Lediglich zwei Skizzen Hitlers sowie das Linzer Stadtmodell von 1945 zeigen den geplanten Bau. Diese (Wieder-)Entdeckung nährt die Hoffnung, dass auch im Zuge anderer städtebaulicher Planungen Archivbauten realisiert werden sollten. M. W. ist auch die Frage nach Archiveinrichtungen der nationalsozialistischen Organisationen noch nicht untersucht worden. Vielleicht böte dies ja "genügend Stoff" für eine Transferarbeit.
Nach meinem Vortrag hatte Wolf Buchmann eine vergleichende Untersuchung von Archivbauten dieser Epoche bezogen auf das amerikanische Nationalarchiv angeregt. In Blick in die 2007 von Anton Gössi herausgegebene Schrift über Archivbauten in der Schweiz und Lichtenstein weist mit Berner Staatsarchiv einen europäischen Vergleichsbau, der als "Architekturmanifest der Neuen Sachlichkeit" bezeichnet wird, aus. Es ist zu hoffen, dass dieser Anregung ebenfalls nachgegangen wird.

TAGUNGSABLAUF
10.30 Uhr *** BEGRÜSSUNG UND THEMENSTELLUNG

Dr. Paul Schrömbges (Beigeordneter Kultur, Schule, Sport, Jugend und Soziales Stadt Viersen),
Dr. Ingrid Stoppa-Sehlbach (Staatskanzlei NRW), Tanja Muschwitz (Kulturreferentin Stadt Viersen)

11.00 Uhr *** DER KÜNSTLERISCHE UMGANG MIT DEM „ÖFFENTLICHEN“

Dr. Martin Henatsch (Künstlerischer Leiter Gerisch-Stiftung / Büro Kunst und Öffentlichkeit): Wo bitte geht’s zum Öffentlichen?
Dr. Heinz Schütz (Kunstwissenschaftler und Autor, München): Museum - Bollwerk gegen die kommerzielle Zerstreuung des Öffentlichen?
Dr. Söke Dinkla (Künstlerische Leiterin Kulturhauptstadtbüro Ruhr 2010): Paradoxien des Öffentlichen - Ungewöhnliche Orte und neue Kommunikationsformen der Public Art auf dem Weg zur Kulturhauptstadt RUHR.2010.

13.00 - 14.00 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr *** INTERNET - RAUM DES „ÖFFENTLICHEN“?

Thorsten Goldberg (Künstler, Berlin / Prof. für Kunst und Medien Muthesius-Hochschule Kiel) / Holger Drefs (beratender Wirtschaftsingenieur, Berlin): www.publicartwiki.org, Public Art Wiki, eine gedachte Bibliothek
Dr. Martin Haase (Wikimedia Deutschland e.V. / Prof. Universität Bamberg): Qualitätsmanagement und Konsens in Wiki-Projekten am Beispiel der Wikipedia

15.30 Uhr Kurze Kaffeepause

Matthias Böttger (Gastprof. Akademie der Bildenden Künste Nürnberg / raumtaktik - räumliche Aufklärung und Intervention): Second Life - Kunst und öffentlicher Raum als performativ-interventionistische Praxis
Julia Scher (Künstlerin, New York / Prof. für Multimedia und Performance an der Kunsthochschule für Medien Köln): Embedded Space Archives

17.00 Uhr *** ABSCHLUSSDISKUSSION

Moderation: Silke Wilts und Rainer Schlautmann

[Tagungsort: Städtische Galerie im Park Viersen, Rathauspark 1, 41747 Viersen.

Quelle:
http://www.publicartwiki.org/wiki/Archive_des_%C3%96ffentlichen
http://anzeigen.kunstmarkt.com:81/lycos/index_archiv.html?id=142723&details=archiv

" .... Er ruft die Namen und die Gesichter in seinem "Archiv" ab, wie er sein Gedächtnis nennt. ..." Josef-Otto Freudenreich (Stuttgarter Zeitung)
Kommentarlos !
Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1628450

s. dazu http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1201191989479.shtml

" ....Manchmal, so Ditfurth, habe sie einfach das Glück gehabt, auf Akten mit Sperrvermerk zu stoßen, die ein Archivar falsch eingeordnet hatte. ..." Jutta Ditfurth
Quelle:
http://www.neue-oz.de/information/noz_print/feuilleton/18674637.html

s. a. http://www.pnn.de/Pubs/kultur/pageviewer.asp?TextID=15938

Die Ausstellung wird vom 07.02.2008 bis zum 10.04.2008 in der Universitätsbibliothek Bielefeld gezeigt.
Aus der Ankündigung: ".... Archive sichten, ordnen, verwandeln Papierstapel in Akten, nivellieren Text- und Öffentlichkeitshierarchien, vor allem aber eignen sie sich die Deutungshoheit zur Selektion des Bewahrens- vom Zerstörenswerten an. Umso aufwendiger muss daher der Erhalt des Überlieferten betrieben werden, denn in jenem dokumentiert und identifiziert das Archiv sich selbst. Die Ausstellung gliedert sich in drei Themenbereiche und fragt nach der Veränderung in der Wahrnehmung von Archivgut unter verschiedenen medialen Bedingungen. Die Bereiche sind Verarbeitung des Archiv- und Bibliotheksgutes in der Fotographie, Erhaltung der ursprünglichen Ästhetik des Originals und Original, Kopie, Fälschung......"
Quelle:
http://bis.uni-bielefeld.de/infomanager/SilverStream/Pages/Veranstaltungs_Detail_Web.html?query=Veranstaltung.ID+%3D+44148

http://www.br-online.de/alpha/forum/vor0109/20010926_i.shtml

Buchauktionator Karl Hartung plaudert aus dem Nähkästchen:

Ich habe gerade in jüngster Zeit eine sehr interessante Wanderung und vor allem auch preislich interessante Wanderung beobachten können. Es gibt von Euklid die "Elemente Mathematica" aus dem Jahr 1482, die Ratdolt in Venedig gedruckt hat. Das ist das erste mathematische Lehrbuch. Dieses Buch ist in diesem Sinne aber keine absolute Seltenheit, denn ich habe im Laufe der letzten acht bis zehn Jahre drei Exemplare davon in meinen Auktionen gehabt. Vor circa acht Jahren begegneten mir nämlich zwei Exemplare davon: Eines davon war sehr schön gebunden und befand sich in einem tadellosen Erhaltungszustand. Es brachte damals 18000 Mark ein. Das andere Exemplar war nicht ganz so schön und hat daher nur 16000 Mark gebracht. Vor zwei Jahren habe ich wieder ein Exemplar bekommen: wunderschön erhalten in einem alten Einband. Es war so schön wie das erste Exemplar. Weil im Laufe der letzten Jahre die Inkunabeln eine große Preissteigerung erfahren haben - es gibt nämlich einige neue Sammler, die den Markt in Unruhe gebracht haben - habe ich dieses Buch mit 60000 Mark geschätzt. In der Versteigerung brachte es dann 260000 Mark. Es wurde von einem Amerikaner gekauft für einen Herrn in New York, der solche Bücher sammelte. Dieser Herr in New York ist im letzten Jahr aber in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Seine Sammlung ist daraufhin in New York versteigert worden. Ich habe dort im Katalog "meinen" Euklid wiedergefunden. Dieser Euklid brachte dort dann bei der Versteigerung 550000 Dollar. Das sind mit Aufgeld 1,2 Millionen Mark. Der Preis stieg also innerhalb von acht Jahren von 18000 Mark auf 1,2 Millionen. Ein anderes Beispiel, bei dem sich zwar der Preis ähnlich verändert hat, dieses aber über einen weit längeren Zeitraum stattfand, ist folgendes. Das Buch, das ich meine, ist eine Rudolf von Ems'sche Weltchronik aus dem 14. Jahrhundert: geschrieben auf Pergament und mit ungefähr 400 Miniaturen ausgestattet. Wir haben noch 1930 ein Exemplar dieser Chronik an eine Bibliothek für 80000 Mark verkauft. Das war damals ein stattlicher Preis. Schon 1935 haben wir aber aus der Oettingen-Wallersteinschen Bibliothek ein sehr schönes, alt gebundenes Exemplar aus dem 15. Jahrhundert dieser Chronik, von der es ja mehrere Fassungen gibt, ohne Erfolg zu versteigern versucht. Es war mit 12000 Mark aufgerufen, aber es meldete sich niemand. Es kam dann die Bayerische Staatsbibliothek auf uns zu, weil sie an einem Kauf interessiert war. Der Direktor hoffte, das Geld dafür irgendwie aufbringen zu können, um es nach der Versteigerung noch kaufen zu können. 14 Tage später haben wir das Buch aber wieder zurückbekommen, weil es ihm doch nicht möglich war, das Geld dafür aufzubringen. Es kam dann ein Zahnarzt aus Altona und hat es für 12000 Mark plus Aufgeld gekauft. Dort, bei diesem Zahnarzt, lag dieses Buch bis in die jüngere Zeit hinein. Vor ungefähr zehn Jahren starb dann die Witwe dieses Sammlers. Seine Bibliothek hatten wir zuvor schon versteigert, mit Ausnahme der Rudolf von Ems'schen Weltchronik, weil sich die Witwe dieses Buch immer zurückbehalten hatte. Nach ihrem Tod wurde dann auch dieses Buch verkauft. Der Nachlassverwalter erzählte einem Hamburger Immobilienmakler eines Tages: "Stell dir vor, ich habe da einen Nachlass zu verwalten, in dem es ein Buch gibt, für das ein New Yorker Antiquar vor kurzem 350000 Mark - für ein anderes Exemplar - bezahlt hat." Dieser Hamburger Immobilienmakler hat sich dann dieses Exemplar zeigen lassen und sagte dann zum Nachlassverwalter: "Wenn die in New York so viel zahlen dafür, dann will ich das auch haben. Verkauf mir das Buch." So hat er es dann ebenfalls für 350000 Mark gekauft. Sein Sohn hat sich dann wissenschaftlich mit diesem Buch und den verschiedenen Fassungen, die es davon gibt, beschäftigt: Er schrieb darüber seine Doktorarbeit und hat anschließend ein eigenes Antiquariat eröffnet. Eines seiner Prunkstücke dabei war natürlich diese Rudolf von Ems'sche Weltchronik. Er hat sie dann für acht Millionen Mark an das Getty-Museum verkauft! Da stieg also der Preis von 12000 Mark auf acht Millionen - allerdings über einen Zeitraum von ungefähr 70 Jahren.

http://guenther-rarebooks.com

Für alle, die etwas Nachhilfe brauchen: Der genannte "Sohn" (von wem?), der die Doktorarbeit über die illustrierten Weltchroniken schrieb, ist Dr. Jörn Günther, heutzutage die Quelle mysteriöser Energiewellen, die Kulturgüter aus gewachsenen Sammlungen katapultieren oder diese Sammlungen dematerialisieren.


Was ist nun das Besondere am Cola-Blog? Es wendet sich an echte Sammler, an Liebhaber der Marke Coca Cola. Und wer schreibt? Der Chef-Historiker und Archivar des Unternehmens. Das dürfte manchen überraschen. Auch, dass mit Phil Mooney ein Mitarbeiter zum Blogger wird, der schon seit 30 Jahren für die Coca Cola Company arbeitet. Also: Coca Cola hat unter den eigenen Mitarbeitern keine jung-dynamischen Manager als Blogger gesucht, sondern einen Fachmann, der sich seit Jahren mit der Marke Coca Cola beschäftigt und im weitesten Sinne der Unternehmenskommunikation zugeordnet werden könnte. Und wie Brendan zu Recht meint: Man merkt ihm den Historiker an. Er ist der nette Archivar, der sich freut, der Netzgemeinde ein paar seiner Schätze zu zeigen.

Thomas Pleil hat sich das Coca-Cola-Blog angeschaut.

" ..... Während die Politik diskutiert, versucht die in Berlin ansässige Filmabteilung des Bundesarchivs eine eigene Initiative. Im Juni hat es eine Umfrage unter Filmproduzenten gestartet. Das Archiv möchte herausfinden, ob Filmproduzenten freiwillig ihre Werke im Bundesarchiv hinterlegen würden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen demnächst, vermutlich nach der Berlinale, vorgestellt werden. ....."
Quelle: Link

Ein Weblog zur Nazipedia mit dem Untertitel "Wie der Abschaum die Wikipedia bestimmt":
http://nazipedia.blogsport.de/

[Update: Die Seite ist inzwischen gesperrt.]

Bei Schuler fand ich einen Link auf einen Text von Elian (Nov. 2007), den ich auszugsweise zitieren möchte:

Die Gesundheit eines Projekts zeigt sich am Umgang mit seinen Kritikern und Unangepassten. Und da kann man der Wikipedia nur ein zunehmend schlechter werdendes Zeugnis ausstellen. Wer nicht pariert, wird ausgegrenzt und solange gereizt und beleidigt, bis er den passenden Sperrgrund liefert, worauf man ihn dann auf der Vandalenmeldung denunzieren und "abklemmen" kann. Nettes Wort, oder? "Hinter jedem Beitrag zur Wikipedia – ob gut oder schlecht – steht ein Mensch." faselt die Wikiquette so schön daher (hab ich vermutlich irgendwann vor Urzeiten reingeschrieben). Wir klemmen also Menschen ab. Es ist ganz leicht - als Admin muss man dazu nur einen Link klicken, die passende Begründung auswählen ("keine Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit erkennbar") und die angemessene Strafdauer eingeben.

Treffen kann das jeden, der durch dummen Zufall ans falsche Gegenüber gerät, den falschen Benutzer kritisiert, einen unpassenden Artikel schreibt (und dann auch noch gegen die Löschung protestiert). Sobald der Stempel "Querulant" auf der Stirn prangt, kann man eigentlich nur den Account dicht machen und neu anfangen (aber für diese Kandidaten gibt es ja den Stempel "Sockenpuppe eines gesperrten Benutzers" ist-mir-doch-egal-von-wem-ich-sperr-dich-trotzdem). Eines der wenigen mir bekannten Gegenbeispiele für anders verlaufene Fälle ist Fossa. Ansonsten ist der Prozess wunderbar vorhersehbar.

Gedeihen tun in einer solchen Atmosphäre nur die Hausmeister.

http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elian/Blog

Oder die Blockwarte ...

Ich bin nach wie vor in der WP gesperrt (na von wem wohl: Sebmol), kurzfristig entsperrt, sperrte Southpark wieder. Eine Beschwerde bei der angegebenen Mailadresse führte zu dem Ergebnis, dass meine Argumentation nicht schlüssig sei ... (OTRS-Bearbeiter: Unscheinbar)

Seit ich diese Erfahrungen mit der Wikipedia machen durfte, kann ich in etwa erahnen, wie es ist, in einer Diktatur zu leben.

by Bernd-Christoph Kämper, Stuttgart University Library.

From today's announcement:
The Max Planck Society and Springer have reached an agreement which allows the scientists working at the 78 Max Planck Institutes and research facilities across Germany access to all content on SpringerLink, and which also includes Open Choice(TM), Springer's open access scheme, for all researchers affiliated with a Max Planck Institute publishing in Springer's journals. Springer's Open Choice(TM) program offers full and immediate open access for articles that are accepted for publication after a process of rigorous peer-review....

The new agreement is based on combining the subscription model with open access, and is set up as a 2-year experiment to investigate whether this construct is a more sustainable business model for scholarly publication.

"During the period of the agreement, Springer and the Max Planck Society will evaluate the effects of open access on both authors and users...," said Peter Hendriks, Springer's President of STM Publishing.
On today's German Inetbib mailing list, I commented on the Max-Planck agreement (partly in answer to a question by Mathias Schindler from the Wikimedia Foundation, what the "deal" was, why MPG "paid" for Open access) as follows:



If MPG authors' publications in Springer Journals are now published by default according to the Open Choice model, it means "Open access" for all (Springer) Publications from the MPG author community, without any embargo. This ensures optimal impact for the publications of MPG authors and simultaneously Open Access to it for the rest of the world. (MPG institutions themselves would have access to this material anyway as part of the institution wide consortial deal that covers all of Springer via own subscriptions, "cross access" and "additional access".)

Apart from that, I guess that the model is - just as in the case of Göttingen and the Netherland UKB consortium - a hybrid model, in which the publication costs according to Springer's open choice model are partly or in total covered by existing subscriptions. Peter Suber calls that a form of "flipping journals", cf. also our speculations on the nature of these deals in Klaus Graf's community blog Archivalia, http://archiv.twoday.net/stories/4341449/#4578493

I think the "pull" of such agreements cannot be overestimated. I am sure that more agreements and "pilot projects" of this sort will follow, also with other publishers, and not only by the Max Planck Society.

While the hybrid model, as long as it is based on single author payments (or payments by author's home institutions) has established itself as a stillborn child, and libraries, given the very slow increase in submissions and publications from these programs, are not going to expect appreciable reductions in subscription prices resulting from this soon (even if the publisher is willing to take into account such contributions in his pricing), the recent variant of hybrid models in which publication costs are covered in part or in total by existing subscriptions, will become an alternative that is going to get as attractive for publishers as it is for the libraries who purchase and make available this content on behalf of their scientists.

In my opinion, hybrid models of this sort are going to accelerate the conversion process of existing journals, although (or because) they will have a stabilising effect and lower the risk of a conversion. For the big publishers, there will be no way around, if they want to survive in the growing competition with genuine open access publishers consolidating their business or entering newly into the market, and do not want to lose market share.

And negotiators for consortia will in future - when existing (multi-year) contracts expire or whenever they negotiate new deals - realize for themselves, that securing open access publication rights for their own clientel, the scientists at their member institutions, constitutes an important component of a contract, an ingredient that will be looked upon as indispensable in the future and which has to become part of the bargaining process. This will give more flexibility and latitude for innovative solutions in difficult negotiations between publishers and libraries (like the situation at Max Planck where it was clearly felt that the organisation was paying too much in relation to the price per use and citation compared with other publisher portfolios).

Each of such successfully closed deals helps not only your own clientel but improves the infrastructure for scientific information for all. If libraries are going to clearly tie any future investment of the resources entrusted to them by their parent organistions to the condition that they are at the same time getting optimal publication letouts for their scientist, then they will have better chances and standing to raise the necessary funds for these new flavour of "big deals".

Finally, the hybrid approach will have the consequence that the load that has to be borne for supporting the scholarly publication process will continue to be more equally distributed than in a scenario where each institution would have to pay in proportion to its own research output (with corresponding high costs for such productive research organisations as the Max Planck Society); at the same time, the purchasing and negotiating power of organisations like Max Planck or other big consortia will certainly ensure that no "double payment" occurs, for subscriptions and open access.

We are going to see exciting times. And we can only congratulate the Max Planck Society to its decision to go this route. It will be path-breaking and point the way ahead.

P.S.: As a supporter of SCOAP3, I see a big potential in other conversion scenarios of "flipping journals" as well. (The Max Planck Society, by the way, is also an avid supporter of SCOAP3). I think, various sorts of hybrid models will surge. If we look not at a journal level, but at the article level, such models are a big step forward.

In a way, both the "green road" to open access (self archiving of articles published in peer reviewed scholarly journals which needs and increasingly receives support by OA mandates from institutions and funding organisations in order to be effective) and such hybrid models rely on the relative stability provided by the present system of library subscriptions to journals. On its own, this system has rightly come under pressure not only because of spiralling journal costs (a phenomenon that has seen some moderation in recent years, as subscriptions title by title to print journals are increasingly being replaced by e-only subject collection or other package deals) but even more so as it fails to provide universal access to the growing body of scientific research. Complemented by institutionally supported self-archiving and hybrid models, the subscription model may survive for some time as long as it helps to pave the transition to the necessary OA environment that scholarly research needs to flourish. At the same time, new pure OA journals along the "golden road" will also find their market, as has been proved by the likes of Biomed Central or Hindawi - OA mandates when supported by funding organisations, are impartial in this respect and help to support both routes to open access.

Bernd-Christoph Kämper, from Stuttgart University Library, a regular contributor to Archivalia, is involved in coordinating a couple of library consortia on a regional, state and supranational level (in German speaking countries), among them the GASCO Nature and Science Consortia of the German, Austrian, and Swiss Consortia Organisation (GASCO). He is also involved in SCOAP3 and was one of the authors of the Report of the SCOAP3 Working Party issued in April 2007. Together with Göttingen State and University Library, for whom he acted as an advisor and negotiator, he recently succeeded in helping to establish a German National Site License for the entire Nature archive 1869 to 2007, financed by the German Research Foundation as a part of its National Site Licensing program, a deal which opens up access to all publicly funded research and higher education institutions in Germany as well as to any permanent individual resident of Germany who registers for getting access for non-commercial purposes.

Update. See also Peter Suber's and Jan Velterop's comments (Open Access News, Monday, February 04, 2008)

http://www.lib.umich.edu/news/millionth.html

Die meisten Bücher wurden aufgrund der Partnerschaft der U of Michigan mit Google ins Netz gestellt.

Unter den Tisch fallen leicht die 28.000 Bände, die UMich selbst digitalisiert hat und die über
http://quod.lib.umich.edu/g/genpub/
erreichbar sind. Für sie gibt es eine eigene Volltextsuche.

Die Recherche in MIRLYN zusätzlich zu Google Book Search lohnt sich, da
* mitunter Bände einsehbar sind, die für deutsche (gelegentlich auch für US)-User bei Google nicht einsehbar sind
* die besseren Metadaten zusätzliche Recherchemöglichkeiten erlauben
* die Suche in den unzugänglichen Werken exaktere Ergebnisse liefert als Google.

Der letzte Punkt soll hier vertieft werden:

Ludwig Uhland: Dichtungen, Briefe, Reden; eine Auswahl, hrsg. von Walter P.H. Scheffler.
Electronic Location http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015050631178
http://books.google.com/books?vid=UOM39015050631178

Die Volltextsuche nach Kerner findet bei MBooks 43 Seiten:
7, 10, 16, 19, 20 ...

Bei Google heisst es:
30 pages matching kerner in this book

Es werden drei Schnipsel angezeigt von den Seiten 7, 10, 19

Und nun die Suche nach rechberger:

Google:
9 pages matching rechberger in this book
Schnipsel von 6, 107 (wohl ein Irrtum) und 108 werden angezeigt

MBooks:
* p.6 - 1 matching term
* p.108 - 2 matching terms
* p.109 - 3 matching terms
* p.110 - 3 matching terms
* p.474 - 1 matching term
* p.500 - 1 matching term
* p.501 - 1 matching term

Ein fast vergessener "Osteinsatz"
Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine

Produktinformation

* Verlag: Droste
* 2007
* Ausstattung/Bilder: 2007. 448 S.
* Schriften des Bundesarchivs Bd.68

Beschreibung

Im zweiten Weltkrieg leiteten deutsche Statsarchivare die polnischen und ukrainischen Archive. Zu welchen Zwecken nutzten sie die Kontrolle über das fremde Archivgut? Vollzogen sie einen selbstlosen Schutzder fremden Archivalien, wie sie es selbst nach dem Krieg glaubhaft machen wollten, oder verfolgten sie vornehmlich "deutsche" Interessen? Die Studie fragt nach dem Verhalten der Archivare, ihrem Verhältnis zur NSDAP und ihren Verstrickungen in die NS-Politik sowie der Politisierung der Archivarbeit. Speziell untersucht sie die Verlagerung von Archivbeständen in das Deutsche Reich und das Schicksal von "Deutschtums-" und "Judenarchivalien". Betrachtet werden nicht nur die grundlegenden Entwicklungen im preußischen, sondern auch im polnischen und ukrainischen Archivwesen. Anhand der persönlichen Korrespondenzen und der Entnazifizierungsverfahren werden schließlich Bedeutung und Selbstwahrnehmung des "Osteinsatzes" in der Nachkriegszeit analysiert.


F.A.Z.-Besprechung, zur Verfügung gestellt von der F.A.Z.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.01.2008

Operation Aktenklau - Auch deutsche Archivare waren im "Osteinsatz"

Die Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus fällt deutschen Behörden schwer. Dies gilt sogar für die Archive. Sie hüten zwar, wie Novalis meinte, "das Gedächtnis der Nation". Doch auch bei diesem der Geschichte und der Erinnerung besonders verbundenen Berufsstand muss die Bewältigung der Vergangenheit mitunter von außen angestoßen werden. Die deutsche Archivverwaltung des Generalgouvernements und des Reichskommissariats Ukraine ist Gegenstand einer quellenmäßig breit angelegten, materialgesättigten Studie, mit der Stefan Lehr primär die Geschichte des "Osteinsatzes" von Reichsarchiv und Generaldirektion der preußischen Staatsarchive im Zweiten Weltkrieg nachzeichnet. Darüber hinaus schildert er die preußische Archivverwaltung in Polen im Ersten Weltkrieg, vergleicht für die Zwischenkriegszeit das Archivwesen in Preußen, Polen und der Ukraine und gibt für die Zeit nach 1945 ein umfassendes Bild des Schicksals der deutschen, polnischen und ukrainischen Archivalien und Archivare.
Besonderen Reiz gewinnt die Arbeit durch die privaten Aufzeichnungen deutscher und polnischer Archivare, die Lehr neben den Behördenakten heranzieht. Nach dem Ersten Weltkrieg hatten die preußischen Staatsarchive intensive Forschungen zu den an Polen verlorenen deutschen Ostgebieten begonnen, deren Ergebnisse von der Publikationsstelle des Geheimen Staatsarchivs veröffentlicht wurden. Die preußischen Archivare waren somit gut vorbereitet auf die neuen Aufgaben beim Einsatzstab des "Reichsministers für die besetzten Ostgebiete", Alfred Rosenberg, im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine.
Die Auslagerungen von Archivalien und ihre Transporte innerhalb der Ukraine und des Generalgouvernements und auf reichsdeutsches Gebiet weist Lehr akribisch nach. Nicht nur polnische Archivare sahen die Verlagerung von Teilen ihrer Bestände mit Skepsis. Auch Hans Frank, Generalgouverneur und 1946 in Polen als Kriegsverbrecher hingerichtet, achtete darauf, dass die Akten seines Herrschaftsbereichs dort verblieben und nicht ausgelagert wurden.
Die Beziehungen der deutschen Besatzungsarchivare zu den ihnen unterstellten polnischen Kollegen waren in der Regel von korrekter Höflichkeit; die deutschen Vorgesetzten halfen bei der Wohnraumbeschaffung, beim Zugang zum Kantinenessen und veranlassten die Zahlung von Sonderprämien. 1946 und 1947 gewährte Polen dem ehemaligen Direktor der Archive im Generalgouvernement Erich Randt in Berlin monatliche Geldzahlungen und gelegentlich auch Speckseiten. Im Gegenzug musste Randt sich verpflichten, die Auslagerungen von Akten aus polnischen Archiven aufzuzeichnen. Der Osteinsatz war für die deutschen Archivare lukrativ; es lockten eine schnellere Karriere und ein deutlich höheres Gehalt als im Reichsgebiet. Die Verbrechen an der einheimischen Bevölkerung mussten sie zur Kenntnis nehmen. Die Ermordung der Juden hielt Wolfgang Mommsen, Archivar beim Reichskommissariat Ostland in Riga, in seinem Tagebuch am 29. März 1942 fest. Die Mitgliedschaft der Archivare in der NSDAP und ihren Gliederungen und die "Entnazifizierung" weist der Autor detailliert nach.
In der Bundesrepublik begann für die meisten Archivare eine neue Karriere - als Leiter des Archivs im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Bonn oder als Dozent in Marburg bei der Ausbildung der westdeutschen Archivare oder als Direktor beziehungsweise Präsident des Bundesarchivs in Koblenz, das auch weitere Archivare des Osteinsatzes als Referenten aufnahm. Gelegentliche Wiederholungen mindern nicht das Verdienst dieser nicht immer leicht lesbaren Studie.

HANS JOCHEN PRETSCH

Stefan Lehr: Ein fast vergessener "Osteinsatz". Deutsche Archivare im Generalgouvernement und im Reichskommissariat Ukraine. Droste Verlag, Düsseldorf 2007. 412 S., 38,- [Euro].

http://www.crdp-strasbourg.fr/imageEcole/albums.php

(Via Fotostoria)

Die Bilder stehen teilweise unter einer CC-NC-SA-Lizenz, was bedauerlich ist, da sie damit nicht frei im Sinne von Open Education sind. Die Lizensierung geht natürlich in Ordnung für urheberrechtlich geschützte Fotos. Reproduktionen sind nach deutschem Recht nicht geschützt, gelten aber nach französischem Recht als schutzfähig, was bei rein mechanischen Reproduktionen von Fotos aber mit den auch in Frankreich gültigen Grundprinzipien des Urheberrechts nicht vereinbar ist.

Eine CC-Lizenz entfaltet nur dann rechtliche Wirkung, wenn
a) eine geschützte Leistung vorliegt
b) die Lizensierung durch den Rechteinhaber (Urheber oder Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte) erfolgt.

Archive können also nur dann Fotos unter CC stellen, wenn diese
a) urheberrechtlich geschützt sind (das bezieht sich nicht auf den Scan oder die Reproduktion, hinsichtlich von Fotos gibt es an der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion nichts zu deuteln)
b) sie befugt sind, für den Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes eine Lizensierung auszusprechen.

Ist der Träger des Archivs (etwa als Arbeitgeber) Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte, so muss der Nutzer davon ausgehen können, dass das Archiv befugt ist, die Rechte wahrzunehmen.

Gemeinfreie Fotos darf man beliebig verwenden, es sei denn, man verstößt gegen wirksame, insbesondere wirksam einbezogene und hinsichtlich aller Klauseln wirksame AGB. Da sich eine CC-Lizenz immer nur auf urheberrechtlich geschützte Werke und leistungen bezieht, kann sie hinsichtlich gemeinfreier Werke keine gültige AGB darstellen.


http://unitproj.library.ucla.edu/dlib/orsini

This Web site provides access to a selection of 132 images of maps, plans, and other documents from the Orsini Family Papers at UCLA. These documents have been scanned at high resolution and can be magnified by the user in order to examine precise textual and graphic details in the original.


" .... Künftig geht es vor allem um den Kampf um das Archiv der Aktenaufarbeitungsbehörde... Die Aufrichtigkeit der Regierung für dieses Projekt kann nur auf eine Weise bewiesen werden: Das Archiv muss unter die Kontrolle der Zivilgesellschaft, nach dem Modell der deutschen Gauck-Behörde, und nicht unter die der Parteien. ....."
Quelle:
http://europe.courrierinternational.com/eurotopics/article.asp?langue=de&publication=04/02/2008&cat=POLITIK&pi=2

s. a.
http://www.romanialibera.ro/a117042/cartelul-ticalosilor-impune-restauratia.html
http://www.euronews.net/index.php?page=info&article=468176&lng=3

siehe http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=16900

"..... Künftig sollen sämtliche Dokumente nicht mehr wie bisher üblich im Archiv in Ewigkeit ruhen, sondern schnell verfügbar, in digitaler Form auf einen Server landen. ....Denn auch die alten Akten werden Stück für Stück digitalisiert, wodurch sich die Archivräume sukzessiv leeren und dem räumlichen Engpass in Verwaltungsgebäuden entgegenwirken sollen. ...."
Läuft da etwas schief oder sind nur die Begrifflichkeiten unklar ?
Quelle:
http://www.pepperoni.de/news_infos/allgaeu/kaufbeuren/art544,295534

Endlich gibt es eine Browsing-Möglichkeit für die zahlreichen Drucke des 16. Jahrhunderts, die vom MDZ digitalisiert wurden:

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/ausgaben/uni_ausgabe.html?projekt=1128498246

Hier findet man auch sehr viele digitalisierte Inkunabeln in der chronologischen Übersicht (die man dort ja nicht erwarten würde).


Es ist nicht ausgemacht, dass die Forderung der Verlage, der Foto Marburg vor längerer Zeit nachgekommen ist, digitalisierte Handschriftenkataloge wieder zu entfernen, mit Blick auf § 31 IV UrhG berechtigt war. Die Entfernung betraf leider auch den für den Karlsruher Kulturgutstreit so wichtigen Katalog

SCHLECHTER, Armin und Gerhard STAMM: Die kleinen Provenienzen. Beschrieben von Armin Schlechter und Gerhard Stamm. Nach Vorarbeiten von Kurt Hannemann und Andreas Degwitz. Wiesbaden: Harrassowitz, 2000. (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe. Band 13.)

Er ist nun wieder online unter:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0545.htm

Zu den umstrittenenen "Hinterlegungen" (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/ )

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0545_b154_jpg.htm

Zu den Rechtsproblemen siehe außer dem angegebenen Archivalia-Beitrag auch noch:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/

Speculum humanae salvationis (Hinterlegung 78)

Zu weiteren Karlsruher Katalogen online siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2898077/

http://www.blog.beck.de/?p=360

"Die Beschwerdeführer Andres Veiel und Rolf Schübel, zwei Filmurheber, haben vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen urheberrechtliche Neuregelungen, die im Rahmen des 2. Korbs am 1.1.2008 in Kraft getreten sind, erhoben. Sie berufen sich insbesondere auf die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 137 l UrhG. Stein des Anstoßes ist die darin geregelte Einräumung von - bei Vertragsschluss - unbekannten Nutzungsrechten. Verfassungswidrig sei darüber hinaus die in § 137 l Abs. 1 UrhG “ohne Not” für Altverträge geregelte, rückwirkend geltende Einräumung der bei Vertragsschluss unbekannten Nutzungsrechte für den Zeitraum vom 1. Januar 1966 bis zum 1. Januar 2008. Die wirksame Einräumung unbekannter Nutzungsrechte ist zum einen an die Einhaltung der Schriftform gebunden und kann zum anderen innerhalb einer Frist widerrufen werden. Allerdings stellen diese Instrumente für die Urheber zu stumpfe Schwerter zur effektiven Abwehr sowohl dieser gesetzlichen als auch einer zu erwartenden vertraglichen Knebelung dar." (Hauke Fuß)

Siehe auch
http://www.heise.de/newsticker/meldung/102645

Zu § 137 l siehe viele Beiträge in
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

http://weblog.histnet.ch/archives/813

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/images/2008/presse-mediumaevum-hamburger.pdf

Hamburger has reviewed the book for "Medium Aecum". Excerpt:

"The five essays in this book document a sorry episode in the history of German cultural policy and politics. They also serve as a salutary warning that without proper vigilance even public collections of great historical importance are at risk of falling under the auctioneer's hammer. Im September of 2006, word was leaked to the press of a plan, hatched in secret by the government of Baden-Württemberg, to sell off many of the most important manuscripts in the possession of the Badische Landesbibliothek in Karlsruhe, in order to raise 70 million euros on behalf of the house of Baden, which, it was said, required the funds in order to maintain its principal residence, the former Cistercian monastery at Salem. It appears that the government of Minister President Oettinger had not reckoned with the ensuing public outcry, which quickly became international in scope and extended far beyond the usual scholarly circles."


http://www.handelsblatt.com/News/Journal/Kommentar/_pv/_p/204051/_t/ft/_b/1385844/default.aspx/suchmaschinen-sind-im-prinzip-rechtswidrig.html

Kein Karnevalsscherz, sondern die Ansicht eines Datenschützers: "Suchmaschinen, mit denen auch nach Personen gesucht werden kann, sind im Prinzip rechtswidrig." Dass die Informationen veröffentlicht sind, ficht diese Hardliner nicht an. Völlig überzogener Datenschutz! Wenn Suchmaschinen rechtswidrig sind, muss das Datenschutzrecht geändert werden, nicht umgekehrt.

" ..... Er ist Archivar und Kommentator in einem, einer der Visionäre einer Meta-Ästhetik produktiver Dekonstruktion und Wiedererrichtung, die bei aller Skepsis doch immer den Glauben an die Menschlichkeit nicht verliert, auch wenn sie manchmal sich gut hinter der Banalität des Alltags versteckt. .... "
Wer ist gemeint und vor allem was ist gemeint bzw. geht das nicht einfacher?
Quelle: Link

"Es gibt mehr als drei wunderschöne Plätze. Gerne bin ich im Archiv zur Geschichtsaufarbeitung."
Heinz Dorsch, Bürgermeister von Seinsheim auf die Frage "An welchen drei Orten oder Plätzen in Ihrer Gemeinde sind Sie am liebsten? "
Quelle: http://www.mainpost.de/lokales/kitzingen/Wahlkampf-im-Raum-Kitzingen;art22351,4325651

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Gedichte_%28Drollinger_1745%29

Der baden-durlachische Archivar war ein nicht unbedeutender Lyriker im 18. Jahrhundert. Zu weiteren Archivaren als Autoren:
http://de.wikisource.org/wiki/Archivwesen


http://unlocked-wordhoard.blogspot.com/2008/01/medieval-manuscript-videos.html

Die beiden Videos sind eine Diashow, das erste betrifft die Buchherstellung im Mittelalter.

http://www.e-l-p.org/index.php?lang=english

Based on the principle of non commercial exchange, ELP aims to become a forum where donators and interested parties can contact one another. It encourages the donation of collections of books by organizations and by those who do not have a necessity to keep them. In return, it allows organizations with specific needs to take advantage of these wonderful donations.

ELP is open both to individuals and public and private organizations willing to acquire or to discard coherent collections of books (collection / themes) and/or libraries materials. With free access, this program contributes to the share of knowledge and the redistribution of cultural wealth.

Juristisches zum Karneval stellt ein hübscher Blogbeitrag zusammen:
http://streitsache.blogspot.com/2008/02/kuriose-urteile-und-recht-rund-um.html


http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/expertenkommission.php

Es kann bereits jetzt u.a. in der BLB Karlsruhe und im GLAK eingesehen werden.

Zusammenfassung des Gutachtens (PDF)

Zum Inhalt siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/4567789/

Badische Landesbibliothek: Cod. St. Peter perg. 92, 1. Hälfte des 14. Jhs. Blatt 6v.

Veranstaltungshinweis:
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Adolf Laufs - Dienstag, 19. Februar 2008, 19.30 Uhr
Thema: Das Eigentum an badischen Kulturgütern aus der Zeit der Monarchie

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=view&cid=2499

Ein unverfänglicher Copyright-Hinweis könnte etwa wie folgt lauten:

„Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Er wird dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen.“


Das ist natürlich ebenso Unsinn wie der kritisierte Urheberrechtshinweis (Copyright gibts hierzulande nicht). In aller Regel befinden sich auf jeder Homepage, die sich mit einem solchen Hinweis schmückt, (kurze) Texte und grafische Gestaltungen, die die nötige Schöpfungshöhe nicht erreichen (z.B. Logos). "Alle" ist also definitiv falsch.

Korrekt wäre:

"Die auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind überwiegend oder zum Teil urheberrechtlich geschützt."

Wer sich nicht bestehender Rechte berühmt, kann nicht nur Ärger von den tatsächlichen Rechteinhabern bekommen (das ist der einzige Fall, an die die IT-Kanzlei denkt), sondern auch aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Fehlverhaltens.

Werden Urheber- oder Leistungsschutzrechte, die gar nicht bestehen, behauptet, so wäre das ein Fall unzulässiger Schutzrechtsberühmung (LG München I vom 21.9.1995 Az: 7 O 1384/95). Bei dem letztgenannten Fall ging es darum, dass der angebrachte Copyright-Vermerk des Nachdruckers fremder gemeinfreier Noten irreführend war und gegen die §§ 1, 3 UWG alter Fassung verstieß (Dreier/Schulze § 2 Rdnr. 248).

Siehe dazu weiterführend mit Belegen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyfraud



Diese Grafik ist beispielsweise gemeinfrei :-)

http://archivesaffiche.wordpress.com/

Ein französischsprachiges Archivweblog aus Quebec.

Sehr löblich:

http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/dbliste.php?bib_id=wlb&lett=c&collid=EX

Insbesondere die Deutsche Literatur des 18. Jahrhunderts (bei Saur), die es sonst eher selten gibt und leider noch nicht als Nationallizenz, lohnt eine Fahrt nach Stuttgart zur Anmeldung ...

Quellen:
http://www.saur.de/_download/quellenlisten/0000015652.pdf

Warum in der BLB alle Datenbanken AUSNAHMSLOS nur in der Bibliothek benutzbar sind, ist vor dem Hintergrund der erfolgreichen Stuttgarter Verhandlungen unverständlich.

 

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