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Wikisource-Themenseite:

http://de.wikisource.org/wiki/Pfingsten

Wir linkwütigen Archivare sind immer dankbar, wenn Bibliothekare einige Brosamen von ihrem reich gedeckten Tisch abgeben.

http://www.e-manuscripts.org/

MS Silverlight lässt sich erwartungsgemäß auf meinem älteren Notebook nicht installieren.

Auf einen Podcast dazu weist hin:

http://exacteditions.blogspot.com/2008/05/amazingly-compilcated-viewability.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080418_2bvr052508.html

Immer wieder konnte ich feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht wichtige eigene Entscheidungen, die in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, NICHT im Volltext verfügbar macht. Obiger Link führt auf eine Entscheidung, deren Bereitstellung im Internet absolut nutzlos ist, da keinerlei Gründe angegeben werden. Vielleicht kann mir mal jemand erklären, was das soll?

Die (österreichischen) studentischen und Abschlussarbeiten auf
http://www.textfeld.ac.at (Hinweis bei infobib)
stehen unter einer (reichlich selbstgestrickten) freien Lizenz "Open - Content Access and Preservation Licence
Lizenz für - offenen - Informationszugang und die Erhaltung von Inhalten" zur Verfügung.

Besonders kurios ist, dass die Lizenz Zugriffsbeschränkungen verbietet, das von Textfeld erstellte PDF aber gegen die Entnahme von Inhalten geschützt ist.

"Die Nutzung des Werkes darf nicht durch Massnahmen erschwert werden. Dies betrifft insbesondere beschränkten Zugang in Form von Passwortabfragen oder anderen Schutzmechanismen."

Wenn ich die Lizenz richtig verstehe, darf das einzelne Werk unter Quellenangabe (mit Namen des Urhebers) auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden. Das heisst: Es kann in einen Hochschulschriftenserver auch ohne PDF-Beschränkungen hochgeladen werden. Warum Österreicher (siehe etwa ELib) juristisch dilettantisch anmutende Lizenzen entwerfen müssen, statt die allgemein eingeführten CC-Lizenzen zu nutzen, leuchtet nicht ein.

Insgesamt stehen derzeit 514 Arbeiten zur Verfügung. Es gibt 4 (deutschsprachige) Arbeiten, die außerhalb Deutschlands entstanden sind. 85 Arbeiten stammen aus der Geschichtswissenschaft.

Grundsätzlich ist das eine richtige und sinnvolle Open-Access-Initiative. Zwar können studentische Abschlussarbeiten auch in vielen deutschen Hochschulschriftenservern hochgeladen werden, aber meistens wird eine befürwortende Stellungnahme des Hochschullehrers verlangt (seltener eine Empfehlung irgendeines Hochschullehrers). Seminararbeiten sind bei textfeld.at möglich, nicht aber in Hochschulschriftenservern. Schulische Texte sind in textfeld.at nicht möglich.

Durch eine Kooperation mit einer Bibliothek mit Schriftenserver sollte sichergestellt werden, dass die Langzeiterhaltung der textfeld-Arbeiten auch über die Existenz des Vereins und der Website, die ja nur eine befristete Förderung erfährt, sichergestellt ist. Leider ist Österreich ja in Sachen Open-Access-Schriftenserver ein Entwicklungsland (Länder der Dritten Welt sind da weiter ...)

Es ist davon ausgehen, dass keiner, der auf Textfeld seine Arbeit hochlädt, den Lizenztext versteht. Hier sollte in den FAQ eine deutliche Unterrichtung der Autoren erfolgen, dass die Lizenz in etwa einem CC-BY gleichkommt, also jeder nach Belieben die Arbeit spiegeln und bearbeiten kann.

Zum Vergleich die führenden kommerziellen deutschen Anbieter:

http://www.diplom.de/ hat 10.272 Abschluss-Arbeiten (sie kosten als PDF zwischen ca. 20 und 100 Euro)

GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 hat nach eigenen Angaben über 18.000 Bücher auf den Markt gebracht. Google Scholar und Google Books wird zunehmend von diesen "Büchern" zugemüllt.

Der VDM-Verlag vertreibt solche Abschlussarbeiten (über 5000 Titel in der DNB) als traditionelle Druckwerke, was in INETBIB vor einiger Zeit Unmut bei den Hochschulbibliotheken auslöste.

Zum Thema Prüfungsarbeiten in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=pr%C3%BCfungsar

Meine Thesen zum Thema

(1) Deutsche Hochschulen können und sollten durch Satzung festlegen, dass von jeder eingereichten und akzeptierten Abschlussarbeit ein elektronisches Exemplar auf dem Hochschulschriftenserver öffentlich einsehbar deponiert werden muss.

(2) Die Langzeitarchivierung dieser Arbeiten ist sicherzustellen.

(3) Die Verwendung einer freien Lizenz kann durch Satzung wohl nicht vorgeschrieben werden, doch sollten die Hochschulen dies den Kandidaten nahelegen.

(4) Negative "Müll"-Effekte (zu schlechte Arbeiten) werden durch positive Emergenz-Effekte ausgeglichen.

Dies löst das archivische Problem der Prüfungsarbeiten, wie ich es 1989 beschrieben habe:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165

Zuletzt haben sich die Kollegen Lengger (lesenswert!) und Freitäger (weniger lesenswert!) im Dokumentationsziele-Sammelband mit dem Thema aus archivischer Sicht auseinandergesetzt:

http://www.uni-saarland.de/mediadb/organisation/Verwaltung/Referate/Ref2/archiv/reden-73.pdf
[ http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Info/Universitaet/geschichte/archiv/reden-73.pdf ]

Wird die elektronische Langzeitverfügbarkeit als Veröffentlichung sichergestellt, entlastet dies die Überlieferungsbildung der Universitätsarchive.

Warum das alles? Solche Arbeiten enthalten wichtiges Wissen, dessen Nichtnutzung (durch Nichtveröffentlichung) volkswirtschaftlich schädlich ist.

Eine klare Grenze, welche Arbeiten wissenschaftlich veröffentlichungswürdig sind, kann nicht angegeben werden. Dass traditionell nur Dissertationen von einer Veröffentlichungspflicht erfasst wurden, ist kein Grund, die anderen Abschlussarbeiten a priori als minderwertig anzusehen. Ein elektronisches Pflichtexemplar für Dissertationen ist im deutschsprachigen Raum in Basel realisiert.

Solange die Pflichteinstellung auf Hochschulschriftenservern nicht realisiert ist, bleiben studentische Initiativen wie Textfeld wichtig, sofern diese eine dauerhafte Erhaltung des Zugangs durch Kooperationen mit Schriftenservern oder freie Lizenzen sicherstellen.

Ein Hamburger Archäologe will den Palast der Königin von Saba in Nordäthiopien gefunden haben. Nachdem ich im Radio seine Ausführungen über jahrtausendealte mündliche Tradition (angeblich gebe es in Deutschland ein Beispiel, dass 3500 Jahre überbrückt werden konnten) hören musste, war mir klar, dass es sich um ein Windei handeln dürfte. Die äthiopische Traditionsbildung über die "Queen of Sheba", die natürlich seinen Gewährsleuten bekannt sein musste, wird hier in methodisch denkbar naiver Weise als uralte orale Tradition mißverstanden.

Zu Recht skeptisch ist die WELT:

http://www.welt.de/wissenschaft/article1978663/Ein_Knigspalast_zwischen_Mythos_und_Sensation.html

Skeptisch gegenüber dem "Sensationsfund" ist auch SPIEGEL Online.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,552288,00.html

Überzeugend hat Wolfgang Seidenspinner gezeigt, dass die in der Archäologie beliebte Annahme sehr langer oraler Tradition abwegig ist: Sagen als Gedächtnis des Volkes? Archäologisches Denkmal, ätiolo­gische Sage, kommunikatives Erinnern. In: Brigitte Bönisch-Bred­nich, Rolf W. Brednich und Helge Gerndt (Hg.). Erinnern und Ver­gessen. Vorträge des 27. Deutschen Volkskundekongresses Göttingen 1989 (= Beiträge zur Volkskunde in Niedersachsen 5). Göttingen: Volker Schmerse 1991. S. 525-534.


"Julia Geiger, .... Enkelin des Künstlers ..... freut sich insbesondere für das von ihr konzipierte und geleitete Geiger-Archiv, das später auch das Schaffen von Rupprechts Vater Willi Geiger betreuen soll. „Durch die Retrospektive sind viele Arbeiten restauriert und Drucke gerahmt worden. Man achtet jetzt mehr auf sichere Aufbewahrung. ....
Und Julia Geiger weiß auch, ganz Enkelin von Rupprecht, was sie will. Nach dem Berliner Projekt geht‘s ans Archivieren der Zeichnungen; natürlich stehen weiterhin Kataloge und Ausstellungen an - und ein großes Ziel: Das Archiv, sprich das Atelier in Solln, soll einmal öffentlich gemacht und zu einer Forschungsstätte werden. „Auf diese Perspektive muss ich hinarbeiten.”

Quelle:
http://www.merkur-online.de/kultur_leben/kultur/art8934,902314

zu Rupprecht Geiger: http://de.wikipedia.org/wiki/Rupprecht_Geiger

"Das Deutsche Literaturarchiv in Marbach am Neckar hat eine bedeutende Handschrift des Kultur-Theoretikers Walter Benjamin (1892-1940) geschenkt bekommen. ..."
Quelle:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=18018

" .... Ein Beispiel ist der Ein-Euro-Jobber im Archiv des bayerischen Wirtschaftsministeriums. Seine Tätigkeit sei nicht zusätzlich, sondern Teil der "ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung" der Behörde."
Quelle:
FR-Artikel

"Mit einer Gruppe von Penan lebte Bruno Manser (1954 - 2000?) von 1984 bis 1990 in Borneo und berichtete darüber in seinen «Tagebüchern aus dem Regenwald». Von seiner letz­ten Reise nach Sarawak kehrte Manser nicht mehr zurück und wurde 2005 offiziell für verschollen erklärt. Der Bruno-Manser-Fonds hat während der letzten drei Jahre 10 000 Fotografien aus dem Nachlass konserviert und digitalisiert. 1000 davon sind über die Website des Fonds öffentlich zugänglich: http://www.bmf.ch"
Quelle:
http://www.woz.ch/artikel/2008/nr19/leben/16292.html

http://blog.oehlsen.info/

Seit Oktober 2007 werden von Sven Olaf Oehlsen (Universitätsarchiv TU Berlin) sporadisch Meldungen zum Archivwesen gepostet.

Ein Film über die Oldenburger Archive für den Schulgebrauch zum Download:

http://www.oldenburg.de/stadtol/index.php?id=stadtarchiv

Der angebliche arabische Kaufinteressent für Schloss Salem ist womöglich eine Zeitungsente. Und: Das Ringen zwischen Haus Baden und dem Land um die Schätzung des Anwesens kommt nicht voran, da den Experten des Landes der Zutritt verweigert wird. Mehr unter:

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Wird das Salemer Münster zur Moschee?

Man kennt es vor allem von Gallica und Google, dass Digitalisate wieder verschwinden. Fischers Schwäbisches Wörterbuch ist samt der Projekt-Ankündigung ieder offline bzw. nur in München einsehbar.

http://archiv.twoday.net/stories/3634748/

Nur die ersten beiden Bände liegen bei bei Google Books (mit US-Proxy) vor:

http://de.wikisource.org/wiki/W%C3%B6rterb%C3%BCcher#Schw.C3.A4bisch

Das MDZ hat bereits eine Handschrift, einen spätmittelalterlichen Sammelband mit eher "archivalischen" Stücken (Ms. lat. 65), digitalisiert.

http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0002/bsb00021776/images/index.html


http://digitalscholarship.wordpress.com/2008/05/05/how-many-texts-have-been-digitized/

Es geht um den Anteil der Primär- und Sekundärliteratur einer 2002 veröffentlichten Dissertation zur US-Literaturgeschichte, der inzwischen digitalisiert vorliegt.

To find out, I searched for each of the 296 items in my original bibliography in both free and subscription-based online collections such as Google Books, Open Content Alliance/Internet Archive, JSTOR, Project Muse, Early American Fiction, Making of America, Net Library, and Questia (which requires an individual subscription). I found that 83% of my primary source materials and 37% of my secondary source materials are now available online as full-text.

Der Beitrag enthält auch aufschlußreiche Beobachtungen zu Google Book Search.

As Patrick Leary, Jo Guldi, and others have argued, massive digitization projects promise not only to make the research process more efficient, but also to open up new approaches to research. For example, you can discover important works that would otherwise be invisible to you, trace the use of a phrase across works, and analyze significant patterns in a corpus of texts.

http://www.icommons.org/articles/collating-online-collections-study-of-13-cultural-heritage-collections-online

13 Heritage-Collection wurden daraufhin untersucht, wie sie ihre Inhalte digital zugänglich machen.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/05/harvard-law-school-joins-harvard-fas-in.html

Dergleichen wird man in Deutschland oder Europa wohl nicht erleben. Nach wie vor sehen Juristen "Open Access" mit großer Reserve (möglicherweise weil juristische Fachzeitschriften ihren Autoren Honorare zahlen).

"Der "Fall Lüderitz" im Stadtarchiv "entlarvt" für den stellvertretenden Vorsitzenden der Linken Liste im Rathaus, Jürgen Becker, "die ganze Scheinheiligkeit" einer Optionskommune. Es handelt sich um den inzwischen entlassenen Ein-Euro-Jobber Wilfried Lüderitz, der, so Becker, "obwohl er für eine Arbeitsstelle qualifiziert war, nicht dem ersten Arbeitsmarkt zugeführt wurde."
Quelle:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3272013

Archivalia zuletzt: http://archiv.twoday.net/stories/4875450/

Die Berliner Literaturkritik stellt eine Leseprobe des neuen Roman von Mario Calabresi vor:
" .... Ich habe zwei Erinnerungen an die damalige Zeit: an den 14. Mai, einen Sonntag, und diese Erinnerung ist unscharf. Sie besteht aus einem starken, schönen Gefühl, und es ist das einzig Fassbare, Reale, das ich von meinem Vater habe. Und ich erinnere mich an einen Mittwochmorgen, den 17. Mai, an dem er getötet wurde. Diese Erinnerung ist klar, detailliert und genau.
Als Kind packte ich sie weg, tat sie gleichsam in eine Schachtel, um sie auf diese Weise die Zeit meines Heranwachsens überdauern zu lassen. In meinen Gedanken schuf ich einen besonderen Raum dafür, um sie unversehrt bewahren zu können. Ich behielt sie lange ganz für mich allein und holte sie nur nachts heraus, im Dunkeln vor dem Einschlafen, mit großer Behutsamkeit, um sie nicht zu beschädigen. Später erzählte ich meiner Mutter davon, aber da war ich schon auf dem Gymnasium, und erst während der Prozesse sprach ich offen über die Erinnerung an den Tag, an dem mein Vater starb. Bis ich bemerkte, dass sie durch das wiederholte Erzählen zerfiel wie ein Film, den man zu oft angesehen hat: Das Bild verschleißt, die Einzelbilder gehen verloren. Also schuf ich Abhilfe und tat sie ins Archiv zurück, bestrebt, sie dadurch zu retten. Aber es war wohl zu spät dafür, und heute hat sie einen Teil jener überwältigenden Kraft verloren, die sie über zwanzig Jahre lang für mich besaß. Die andere dagegen hält stand. Sie erinnert mich daran, dass ich sein Sohn bin....."

CALABRESI, MARIO: Der blaue Cinquecento. Geschichte meiner Familie im Schatten des Terrorismus. Übersetzt aus dem Italienischen von Michaela Wunderle. SchirmerGraf Verlag, München 2008. 224 S.
Quelle:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=18003

Ein Kernstück aus den Sammlungen des kunstbesessenen Truchsessen Max Willibald, das Mittelalterliche Hausbuch, über Jahrhunderte vom Fideikommiss der Familie geschützt, wird nun doch herausgebrochen und landet in einer Privatsammlung. Auch wenn versichert wird, es stehe für die Forschung und für Ausstellungen zur Verfügung, ist das eine Niederlage für den fideikommissrechtlichen Kulturgutschutz, den Denkmalschutz und den Schutz eines einzigartigen historischen Ensembles.

Die Stuttgarter Zeitung findet sich mit dem Verkauf ab:

Im Ergebnis hat dies am Verkauf an den Bankhaus-Erben August von Finck nichts geändert. Doch nun, da das Genehmigungsverfahren hochoffiziell durchlaufen ist, verliert der Verkauf den Ruch des Unanständigen. Die Gefahr ist gebannt, dass sich die Spur des Buches auf dem Weg durch private Tresore verlieren könnte. Das Hausbuch unterliegt weiter dem nationalen Kulturgüterschutz. Ein Weiterverkauf im Inland muss gemeldet, eine Veräußerung ins Ausland genehmigt werden. Immerhin handelt es sich um Privateigentum, wenn auch mit öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung.

Ein öffentliches Museum, das hat Kunstminister Peter Frankenberg gestern versichert, hätte das Buch aus konservatorischen Gründen ohnehin nicht in einer Dauerausstellung präsentieren können. Der Forschung aber bleibt es erhalten, ebenso für gelegentliche Präsentationen. Insofern ist es akzeptabel, dass die Landesregierung darauf verzichtete, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Sie kann nicht allen klammen Adelshäusern aus der Patsche helfen. Und bleibt das Hausbuch auch nicht im Ländle, dann doch im Land.


Bei genauerem Hinsehen verstärkt sich der Eindruck einer Niederlage für den Kulturgutschutz, denn rechtsverbindliche Zusicherungen gibt es nicht:

Mit dem jetzt genehmigten Verkauf des Hausbuchs entfällt die Schutzwirkung des OLG-Beschlusses. Zwar hat Frankenbergs Ministerium versucht, das Aufsichtsrecht des Tübinger Regierungspräsidium auf den neuen Eigentümer zu übertragen, scheiterte damit aber ebenso wie mit dem Versuch, dem Land Baden-Württemberg ein Vorkaufsrecht zu erhalten.

Gleichwohl gelang es, dem Käufer einige Zugeständnisse abzuringen, deren Verbindlichkeit aber offenbar auf der Ebene einer Verständigung unter Ehrenmännern anzusiedeln ist. Der Käufer "will das Hausbuch für bedeutende Landesausstellungen in Baden-Württemberg und auch für bedeutende Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen", heißt es in der Pressemitteilung des Kunstministeriums. Dessen Chef Peter Frankenberg legte am Dienstag Wert auf die Feststellung: "Vergleichbare Zusagen gab es vonseiten des bisherigen Eigentümers nicht."

Einen Kauf des Buches durch das Land hatte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) abgelehnt. Er erklärte am Dienstag darauf, dass die Sanierung des Landesetats Vorrang habe. Außerdem wolle er keinen Präzedenzfall schaffen, der andere Adelsfamilien einlade, in ihren Kunstkammern nach Objekten zu suchen, die dem Land zum Kauf angeboten werden könnten. Diese Befürchtung hegt Oettinger nicht ganz zu Unrecht. Im Land gibt es 160 OLG-Beschlüsse zur Auflösung der alten Fideikommisse. Vier davon erstrecken sich auf die Familie Waldburg-Wolfegg. Sie beziehen sich auf die Schlösser, das Archiv, die Bibliothek und auf das Hausbuch.
(StZ)

Ergänzend:

Eine weitere Bedingung für die Genehmigung war, dass die Handschriften konservatorisch sicher aufbewahrt werden. «Das hat der Käufer ausdrücklich zugesichert», sagte Staatssekretär Richard Drautz (FDP) vom Wirtschaftsministerium, das auch für den Denkmalschutz zuständig ist. Ob das Land auch künftig ein Vorkaufsrecht hat, ist strittig. Zwar habe die Regierung darauf gedrungen, doch sei es bei den Gesprächen «nicht durchsetzungsfähig» gewesen, sagte Frankenberg. (all-in.de)

Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte den fideikommisrechtlichen Schutz bei Bibliothek und Archiv des Hauses Thurn und Taxis als starkes Recht ausgelegt. Die feige Haltung der baden-württembergischen Landesregierung, die es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte ankommen lassen müssen, schwächt den Fideikommiss-Schutz, der einzigartige Kulturgut-Ensemble schützt und zusammenhält nicht nur in Baden-Württemberg.

Wenn die bisherige Aufsicht wegfällt und nicht einmal ein Vorkaufsrecht bestehen bleibt, kann der nunmehrige Eigentümer, den man leichthin als Ehrenmann zu betrachten geneigt ist, nach einer Schamfrist mit dem Buch anstellen, was er möchte. Er unterliegt keiner denkmalschutzrechtlichen Erhaltungsverpflichtung, er kann es im Inland in sein Grab mitnehmen oder an einen Käufer veräußern, der dann keineswegs an irgendwelche Zusagen gebunden ist.

Es ist auch eine Lüge, dass eine Dauerausstellung für ein Museum nicht möglich gewesen wäre. Mit entsprechendem Aufwand hätte man sehr wohl eine mehr oder minder ständige Präsentation, die das Buch in seiner Substanz schützt, realisieren können.

Wenn bedeutendes Kulturgut in adeliger Hand dem Land angeboten wird, dann muss es dieses erwerben, damit es der Öffentlichkeit erhalten bleibt oder zugänglich wird. Dies hat man ganz selbstverständlich bei den Ankäufen vom Haus Fürstenberg (Handschriften, Inkunabeln und Druckschriften zum kleinen Teil, Musikalien, Nibelungenhandschrift) realisiert - es gibt die "Präzedenzfälle" also bereits.

Einmal mehr erweist sich Ministerpräsident Oettinger als kulturloser Banause. Eine einzigartige Chance wurde vertan, mit der Hilfe der Kulturstiftung der Länder hätte man das Hausbuch erwerben können - und müssen.



Übersicht der bisherigen Meldungen:
http://archiv.twoday.net/stories/4775647/



Siehe auch:
http://www.boersenblatt.net/188745/

Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums

Text in Wikisource.



Zur Geschichte der Gesetzgebung in diesem Bereich siehe die Wikipedia

Der Schwarzwälder Bote stellt dieser Paradebeispiel des investigativen Journalismuses dar:
" ..... Rufen wir also an bei einem, der es wissen sollte: Paul Sauer, ehemals Stadtarchivar in Stuttgart und einer der besten Kenner der württembergischen Geschichte. Wie war das noch mit Paul Friedrich Karl August, dem Sohn des dicken Friedrich? Ja, der war ein Abenteurer mit mancherlei Liebschaften, sagt der Professor.
1806 ließ er sich in Cannstatt nieder, verließ aber heimlich Württemberg, um zuerst für die Preußen, dann für die Russen zu kämpfen, ehe er nach Paris umsiedelte. Auch den Namen der Schauspielerin hat Sauer schon gehört. Näheres weiß er nicht, fügt aber hinzu: »Das wäre ein interessantes geschichtliches Detail.« Er rät zur Recherche beim Landesarchiv – dort hat ein Historiker über den wilden Prinzen geforscht.
Doch auch diese Quelle hilft nicht weiter. Stattdessen der Tipp: »Versuchen Sie’s mal beim Hauptstaatsarchiv. « Nur diesen Anruf noch, denkt sich der Journalist und stöhnt. In der Leitung meldet sich Regina Keyler. »Ja«, sagt sie nach kurzem Zuhören, »ich kenne die Geschichte.«
Wieso das? »Mr. Johnson war im Sommer bei uns und hat sich persönlich die Quellen zeigen lassen.« Eigentlich darf die Historikerin, im Hauptstaatsarchiv für »nichtstaatliches Archivgut « verantwortlich, ja gar nicht darüber reden. »Man hat mich um Verschwiegenheit gebeten.« Aber da die Anfrage nun von außen kommt – wohlan. .....
Ahnenforschung boomt – nicht nur in Deutschland und den USA, sondern auch auf der britischen Insel. »Who do you think you are?« heißt eine beliebte Sendung von BBC 1, in der berühmte Persönlichkeiten mit ihrer Familiengeschichte konfrontiert werden.
Dass Johnson dafür wie geschaffen ist, liegt auf der Hand. Also charterte der Sender ein Produktionsteam samt Historikern und flog mit dem 43-Jährigen im vergangenen Sommer für drei Tage nach Stuttgart. »Wir haben ihm das Findbuch gezeigt, verschiedene Briefe und andere Quellen«, sagt Keyler. Das Team hat auch in Ludwigsburg gedreht. Und was beweist das?
Die Fachleute vom Hauptstaatsarchiv haben die Ahnenforschung der Johnson- Familie nicht nachgeprüft. Keyler fiel nur auf: »Die Gäste aus England kamen zur Überzeugung, dass es die direkte Verbindung zu König Friedrich gibt.« ...."

Quelle:
http://www.sw-online.de/wm?catId=9271050&artId=12818175&offset=3

Eingang zum Kreisarchiv in Eisenberg, Thüringen

Bild

Bild (mit Vergrößerungsmöglichkeit) bei Wikimedia Commons

http://netzpolitik.org/2008/forderungen-fuer-eine-zeitgemaesse-netzpolitik-20/

http://www.e-codices.ch/bibliotheken/saa/saa_de.htm

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/0428
Königsfelder Kopialbuch I
Abschriften von Privilegien, Ordnungen, Jahrzeitstiftungen und Urkunden betreffend den Klosterbesitz von Königsfelden. Unter Königin Agnes von Ungarn (ca. 1281-1364) angelegt.
um 1335
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/4530
Kapiteloffiziumsbuch von Hermetschwil
Nekrolog in der Zeit des Doppelklosters Muri, zwischen 1120 und 1140 angelegt. Enthält unter anderem den Nekrolog von Hermetschwil, Jahrzeitstiftungen und Zinsen, ein Martyrologium (Usuardus Sangermanensis) sowie eine Benediktsregel.
12. Jahrhundert
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/4947
Acta Murensia
Bericht zur Frühgeschichte der Benediktinerabtei Muri, verfasst um 1160. Nur erhalten in einer Kopie aus dem ausgehenden 14. Jahrhundert. Enthält ein umfassendes Güterurbar sowie eine genealogische Darstellung der Frühhabsburger.
Ende des 14. Jahrhunderts
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, V/4-1985/0001
Wappenbuch des Hans Ulrich Fisch
Abriss der Habsburgergeschichte in Reimform mit Federzeichnungen der Wappen des habsburgischen Geschlechts inklusive Wappen der Ehepartner; oft als Allianzwappen dargestellt.
1622
Online seit: 14.04.2008


In
http://archiv.twoday.net/stories/4867933/
ging es um die Pläne der University of California, die von Google digitalisierten Bücher im eigenen OPAC zu katalogiseren. Von Googles Partnerbibliotheken praktizieren das bislang UMich, Harvard und die NYPL.

Nun liest man in MELVYL, dem Katalog der UC-Bibliotheken:

http://melvyl.cdlib.org/

"Google Books Beta! You can now find links to books digitized by the University of California and other Google Books partners in the Melvyl Catalog. Depending on the copyright status of the book, Google will return a full text view, a limited preview, a snippet, or a record view."

Der Wert der via API importierten Google-Links ist außerordentlich begrenzt.

Eine Suche nach urkundenbuch erbrachte bis zu ihrem Abbruch keinerlei Volltexte, wohl aber einige fehlerhafte Links, die auf andere Werke verweisen. Meistens handelt es sich um Werke, bei denen bei Google auch nur ein Katalogisat zur Verfügung steht (also noch nicht einmal Schnipsel oder Volltextsuche im Buch). Bei Reprints werden natürlich nicht die Originalausgaben verlinkt, die in Google einsehbar sind, da die Reprints andere Kennzifffern haben.

Bei mehrbändigen Werken ist der Link kaum brauchbar, da auf einen beliebigen Band verlinkt wird.

Eine Filtermöglichkeit für die Google-Books gibt es nicht. Bei bestimmten Darstellungen (z.B. nach Reihe) werden die Google-Links nicht dargestellt.

So betitelt der Stern ein Bild eines arbeitsrechtlichen Artikel zum Thema "Liebe am Arbeitsplatz". Das nachfolgende Zitat rückt Archive in eine leicht schlüpfrige Ecke:
"Knutschen am Kopierer, Fummeln im Archiv, frivole Mails - Liebe am Arbeitsplatz ist bisweilen besonders knisternd."
Archive als abgeschiedene Orte erotischer Zweisamkeit ? Ein Sichtweise, die nicht gerade als stereotyp durchgeht.

http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/05/05/neue-satzung-der-vereinigten-stifte-mers-4133409

Im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA) 16/2008 findet sich auf S. 323-325 die "Satzung der Vereinigten Domstifter zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatsstifts Zeitz" vom 14. April 2008.

Bemerkenswert ist angesichts des wertvollen Buchbesitzes der Stiftung § 2 Abs. 1 der Satzung. Dort heißt es:

"Die Stiftung dient kirchlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und sozialen Zwecken. Ihre Aufgaben bestehen insbesondere darin, ... die kirchlichen und aus kirchlichem Besitz stammenden Kulturgüter ... konservatorisch zu erhalten, pfleglich zu verwalten, wissenschaftlich zu erschließen und einer ihrer Bedeutung gerecht werdenden Nutzung zuzuführen. Dazu gehören auch Projekte der Öffentlichkeitsarbeit, die geeignet sind, die der Stiftung gehörenden ... Kulturgüter in ihrer historischen, künstlerischen und kulturellen Dimension einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen."

Das sind auch bibliotheksrechtlich relevante Aussagen, die insbesondere für Forschungsbibliotheken beispielhaft sein können. Die Vorgängernorm der Satzung vom 14. Juli 1994 (MBl. LSA S. 2039) enthielt derartige kultursensible Aufgabenbeschreibungen noch nicht. Neu sind insbesondere die wissenschaftliche Erschließung sowie der Öffentlichkeitscharakter der Kulturpflege.


Zur Geschichte dieser eigenartigen Institutionen gibt eine umfangreiche Homepage Auskunft:

http://www.vereinigtedomstifter.de

Den falschen Weg gehen die Stifter mit Weigerung, einen allgemeinen kostenlosen Zugang zu den Digitalisaten zu eröffnen:

http://archive.thulb.uni-jena.de/korax/content/below/index.xml

Zu den drei Bibliotheken:
http://www.b2i.de/fabian?Sachsen-Anhalt


Ein Aufsatz von Volker Michael Strocka (1999) ist online unter:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5021/

http://www.inschriften.adwmainz.de/index.php?id=609

Das hier angebotene Literaturverzeichnis zum Band 70 (Trier I) der Deutschen Inschriften eignet sich als Bibliographie zur früh- und hochmittelalterlichen Geistesgeschichte Triers.

http://dissentinghistorian.blogspot.com/2008/04/never-forget-never-forgive-open.html

Excerpt:

Even though the Brazilian constitution of 1988 guarantees the right to memory and the right to information, the governments of Fernando Henrique Cardoso from 1994 to 2002 and the Lula government from 2002- have effectively barred historians, family members of the dead and disappeared, and other Brazilian citizens from finding out exactly what happened during this dark period in Brazilian history. A presidential decree by Cardoso in 2002 mandated that "ultra-secret" documents could be kept private indefinitely if it is in the "interest of society and the state." While in opposition, Lula and the Workers'Party promised that if elected they would open the archives wide open. Yet in 2005, Lula transformed the decree of Cardoso into a law, maintaining the right of the government to keep documents secret. In the meantime, those responsible for the tortures and murders have had the opportunity to destroy many important documents relating to their crimes during the dictatorship.

Students, historians and human rights groups are currently campaigning to change the law.

http://www.netz-gegen-nazis.com/

Das neue Internetportal der ZEIT bietet auch drei komplette Bücher zum Download an.



In der Presseschau wird getitelt: "Fälschten Rechtsextreme Museums-Dokumente?" Am Sonntag hatte das britische Nationalarchiv im Internet bekannt gegeben, dass seinen Beständen 29 Fälschungen untergeschoben wurden. (Der Link zur WELT führt aber auf einen ganz anderen Artikel.) Ein Archiv ist kein Museum!

Link zum richtigen Artikel:
http://www.welt.de/kultur/article1964031/Nationalarchiv_zeigt_gefaelschte_Himmler-Akten.html

Wie üblich verlinkt die WELT nicht auf die Dokumentation der gefälschten Artikel durch das Nationalarchiv, obwohl erwähnt wird, dass sie ins Internet gestellt wurden:

http://www.nationalarchives.gov.uk/foi/log2007.htm

"Das Fotografiemuseum im belgischen Charleroi eröffnet einen neuen Flügel und wird mit einer Sammlung von 80.000 Fotografien, einer Dauerausstellung von über 800 Fotografien und einem Archiv von drei Millionen Negativen zum größten und zu einem der bedeutendsten Fotografiemuseen in Europa.
Mit der Eröffnung des neuen Fotografie-Flügels wird das Museum in Charleroi mit einer Fläche von 6000 Quadratmetern das größte und eines der bedeutendsten Fotografiemuseen in Europa. "

Quelle:
http://www.gfw.de/newsticker/detail.html?id=19425
s. a. http://www.museephoto.be

" ..... Ein Projekt hat der Kunsthistoriker aus Leidenschaft noch vor Augen, "eine Nische wäre zu bescheiden gesagt, ein großes Kapitel der romanischen Kunst" werde es sein, "das bislang brach gelegen hat, das kein Mensch beachtet hat, obwohl es überall in Bildern präsent ist", enthüllt Droste langsam das Thema "Erotik und Askese". So könnte auch der Titel des Buches lauten über "Bilder der Lebensfreude und der Lebenswirklichkeit in der romanischen Kunst". Inzwischen habe er ein Kompendium von hunderten von Motiven und Bildern zusammengetragen. Hier öffne sich eine neue Dimension, "ein neues Verständnis der moralischen Kunst", urteilt Droste. "Die Zeit ist reif für ein solches Buch", in zwei bis drei Jahren will er es schaffen. Schließlich habe er seit 20 Jahren ein Archiv zu dieser Thematik aufgebaut." .....
Archiv oder Sammlung ?
Quelle:
Artikel in der Welt

"... Was einmal für die Popliteratur der Gegenwart als Wesenskriterium ermittelt wurde – dass sie nämlich ein Archiv ihrer Zeit sei –, trifft auch auf O'Haras Roman zu: Das Nachtleben spielt eine gehörige Rolle, Zeitungsnotizen werden gesammelt, Schauspieler tauchen auf, Gossip und Ereignisse des Jahres 1930 werden zitiert. ...."
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/literatur/;art138,2524673

Regarding the strong/weak OA discussion at

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?m=200805

I am not convinced that the Harnad/Suber agreement is a great progress.

For Harnad/Suber are documents strong OA even when they don't qualify for OA according the BBB definition. CC-NC or CC-ND are for me definitively not compatible with the BBB definition.

For Harnad weak OA has pejorative connotations. For me "strong" has too positive connotations.

Embargoed and partial Open Access (Washington Principles for Free Access) is better than Toll-Only-Access.

Immediate Access free of cost is better than embargoed and partial Open Access.

Open Access documents under CC-BY-NC, CC-BY-ND, CC-BY-NC-ND licenses are better than fair use only.

CC-BY is better than the not so free CC licenses.

Nobody would contradict. But that isn't the problem. We need three neutral names instead of weak/strong.

(1) I would like to call CC-BY (attribution only) OA true or full OA because it is a necessary condition for OA according BBB.

If an institution doesn't want accept the consequences of BBB regarding re-use it should not sign the Berlin declaration.

(2) Weaker CC-licenses are only partially removing permission barriers. There remain important barriers. Thus I cannot call this "strong".

Harnad calls this "Permission-Barrier-Free" but this ignores that FREE has a clear meaning. For important research contexts CC-NC doesn't remove a barrier. The documents are not "free" according the definition at
http://freedomdefined.org/Definition

(3) Cost-free Access is indeed "weak".

We should not intimidate the other side. Calling CC-NC "strong" makes me angry. For Harnad (and Rentier) "weak" is too pejorative. For me Rentier's suggestion "basic" for "weak" is too positive.

(1) CC-BY = BBB OA
(2) Re-use OA with remaining restrictions
(3) Cost-free Access.

We need incentives that funders, repository managers, and journal publishers are going in the direction of full OA id est CC-BY. The OA journal seal by SPARC is a great step in this direction. The strong/weak dichotomy isn't.

http://www.blog.beck.de/2008/04/29/woruber-ich-mich-argere-offener-brief-der-musikindustrie/

Sehr umfangreiche Diskussion in den Kommentaren.

 

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